Protokoll:
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______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - 27.11.2023
PROTOKOLL
14. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am Donnerstag,
12. Oktober 2023,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem, Sitzungssaal,
Wunstorfer Landstraße 59, 30453 Hannover
Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.00 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Schulz (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schulz (CDU)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Bandmann (FDP)
Bezirksratsfrau Borgwaldt (SPD)
Bezirksratsfrau Brocher-Schulz (CDU)
(Bezirksratsfrau Fuhrmann) (Natürlich AhBaDa)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Haller (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Högel (Natürlich AhBaDa)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsherr Hüttenmeister (SPD)
Bezirksratsherr Keller (AfD)
Bezirksratsherr Reglitz (Natürlich AhBaDa)
Bezirksratsherr Reimann-Lübker (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)
Bezirksratsfrau Stibbe (Natürlich AhBaDa)
Bezirksratsfrau Thaddey (SPD)
Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Klebe-Politze) (SPD)
(Ratsherr Rosenzweig) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wiechert) (CDU)
Verwaltung:
Koebe (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Matterne (Fachbereich Gebäudemanagement)
Sufin (Stadtbezirksmanagement)
Grieger (Stadtbezirksratsbetreuung)
Kontaktbeamtin:
Dlugosch
Presse:
Rabe (HAZ)
Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - 27.11.2023
PROTOKOLL
14. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am Donnerstag,
12. Oktober 2023,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem, Sitzungssaal,
Wunstorfer Landstraße 59, 30453 Hannover
Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.00 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Schulz (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Schulz (CDU)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Bandmann (FDP)
Bezirksratsfrau Borgwaldt (SPD)
Bezirksratsfrau Brocher-Schulz (CDU)
(Bezirksratsfrau Fuhrmann) (Natürlich AhBaDa)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Haller (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Högel (Natürlich AhBaDa)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsherr Hüttenmeister (SPD)
Bezirksratsherr Keller (AfD)
Bezirksratsherr Reglitz (Natürlich AhBaDa)
Bezirksratsherr Reimann-Lübker (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)
Bezirksratsfrau Stibbe (Natürlich AhBaDa)
Bezirksratsfrau Thaddey (SPD)
Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Klebe-Politze) (SPD)
(Ratsherr Rosenzweig) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Wiechert) (CDU)
Verwaltung:
Koebe (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Matterne (Fachbereich Gebäudemanagement)
Sufin (Stadtbezirksmanagement)
Grieger (Stadtbezirksratsbetreuung)
Kontaktbeamtin:
Dlugosch
Presse:
Rabe (HAZ)
Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.09.2023
3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
3.1. E N T S C H E I D U N G E N
3.1.1. Straßenbennungen im Stadtteil Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1959/2023 mit 1 Anlage)
3.1.1.1. Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) zu Drucks. Nr. 15-1959/2023 "Straßenbenennungen im Stadtteil Badenstedt"
(Drucks. Nr. 15-2098/2023)
3.2. A N H Ö R U N G E N
3.2.1. Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)
3.2.2. Grundschule Gebrüder-Körting-Schule, Sanierung
Kostenerhöhung wegen wesentlicher Programmerweiterung
(Drucks. Nr. 2048/2023 mit 3 (nur online) Anlagen)
4. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE
7.2. Anfrage der AfD-Fraktion
7.2.1. Grundwasserspiegel Friedhof Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2034/2023)
3.2.3. Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 1703/2023 mit 5 (nur Online) Anlagen)
3.2.3.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 15-2035/2023)
3.2.3.1.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 15-2035/2023 N1)
3.2.3.2. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 15-2036/2023)
5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
5.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2089/2023)
5.1.1. Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU- und SPD-Fraktion: Änderungsantrag zu DS 15-2089/2023 - Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrats
(Drucks. Nr. 15-2123/2023)
6. A N T R Ä G E
6.1. der Fraktion Natürlich AhBaDa
6.1.1. Überprüfung der Radfahrstreifen in der Empelder Straße und Durchfahrtverbot für schwere LKW
(Drucks. Nr. 15-1648/2023)
6.1.2. Einfädelungsspur für Radfahrende vor dem Badenstedter Markt und Halteverbot für einige Fahrzeuge hinter o.a. Spur Richtung Stadt
(Drucks. Nr. 15-1650/2023)
6.1.2.1. Einfädelungsspur für Radfahrende vor dem Badenstedter Markt und Halteverbot für einige Fahrzeuge hinter o.a. Spur Richtung Stadt
(Drucks. Nr. 15-1650/2023 N1)
6.1.3. Dezentrale Regenwasser-Bewirtschaftung
(Drucks. Nr. 15-1689/2023)
6.1.4. Wohnmobilstellplätze an Sportplätzen
(Drucks. Nr. 15-1690/2023)
6.1.5. Aufstellung eines Mülleimers im westlichen Buchenweg in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2037/2023)
6.1.5.1. Aufstellung eines Mülleimers im westlichen Rotbuchenweg in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2037/2023 N1)
6.2. der SPD-Fraktion
6.2.1. Ausweisung einer Hundeauslauffläche in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2009/2023)
6.2.2. Schulwegsicherung zur Nutzung der Brücke über den Stichkanal Hannover Linden Wunstorfer Landstraße
(Drucks. Nr. 15-2010/2023)
6.3. der CDU-Fraktion
6.3.1. Zusätzliche Fahrradbügel am Kulturzentrum Plantage aufstellen
(Drucks. Nr. 15-2054/2023)
6.3.2. Leistungsfähigkeit der Straßen im Stadtbezirk 11 aufrecht erhalten
(Drucks. Nr. 15-2055/2023)
6.3.3. Wärmeversorgung im Stadtbezirk 11
(Drucks. Nr. 15-2056/2023)
6.3.4. Unverzügliche Aufstellung der zugesagten zweiten Sitzbank am Weg zwischen Velber und Davenstedt Nähe Hammhof
(Drucks. Nr. 15-2058/2023)
6.3.5. Änderung der Verkehrsführung im Bereich Herman-Ehlers-Alle
(Drucks. Nr. 15-2059/2023)
6.3.6. Absenkung des Bordsteins am Fußwegen der Kurve der Straße Davenstedter Markt Richtung Davenstedter Platz
(Drucks. Nr. 15-2060/2023)
6.3.6.1. Absenkung des Bordsteins am Fußwegen der Kurve der Straße Davenstedter Markt Richtung Davenstedter Platz
(Drucks. Nr. 15-2060/2023 N1)
6.4. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
6.4.1. Straßenbenennung B-Plan Nr. 1294 für den Wohnweg
(Drucks. Nr. 15-1583/2023)
7. A N F R A G E N
7.1. der SPD-Fraktion
7.1.1. Aufbau des Sirenennetzes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2008/2023)
7.3. der CDU-Fraktion
7.3.1. Grundsanierung der Straßen Wachtelstieg und Kolpingstraße
(Drucks. Nr. 15-2053/2023)
7.4. von Bezirksratsfrau Frau Grammel (DIE LINKE.)
7.4.1. Altersarmut im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2039/2023)
7.4.2. Gemeindehaus und ehemaliges Pfarrhaus der Christkönig Gemeinde "Am Soltekampe" in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2040/2023)
7.5. von Bezirksratsherrn Bandmann (FDP)
7.5.1. Spielplatz Am Neuen Acker
(Drucks. Nr. 15-2046/2023)
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.09.2023
3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
3.1. E N T S C H E I D U N G E N
3.1.1. Straßenbennungen im Stadtteil Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1959/2023 mit 1 Anlage)
3.1.1.1. Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) zu Drucks. Nr. 15-1959/2023 "Straßenbenennungen im Stadtteil Badenstedt"
(Drucks. Nr. 15-2098/2023)
3.2. A N H Ö R U N G E N
3.2.1. Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)
3.2.2. Grundschule Gebrüder-Körting-Schule, Sanierung
Kostenerhöhung wegen wesentlicher Programmerweiterung
(Drucks. Nr. 2048/2023 mit 3 (nur online) Anlagen)
4. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE
7.2. Anfrage der AfD-Fraktion
7.2.1. Grundwasserspiegel Friedhof Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2034/2023)
3.2.3. Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 1703/2023 mit 5 (nur Online) Anlagen)
3.2.3.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 15-2035/2023)
3.2.3.1.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 15-2035/2023 N1)
3.2.3.2. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 15-2036/2023)
5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
5.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2089/2023)
5.1.1. Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU- und SPD-Fraktion: Änderungsantrag zu DS 15-2089/2023 - Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrats
(Drucks. Nr. 15-2123/2023)
6. A N T R Ä G E
6.1. der Fraktion Natürlich AhBaDa
6.1.1. Überprüfung der Radfahrstreifen in der Empelder Straße und Durchfahrtverbot für schwere LKW
(Drucks. Nr. 15-1648/2023)
6.1.2. Einfädelungsspur für Radfahrende vor dem Badenstedter Markt und Halteverbot für einige Fahrzeuge hinter o.a. Spur Richtung Stadt
(Drucks. Nr. 15-1650/2023)
6.1.2.1. Einfädelungsspur für Radfahrende vor dem Badenstedter Markt und Halteverbot für einige Fahrzeuge hinter o.a. Spur Richtung Stadt
(Drucks. Nr. 15-1650/2023 N1)
6.1.3. Dezentrale Regenwasser-Bewirtschaftung
(Drucks. Nr. 15-1689/2023)
6.1.4. Wohnmobilstellplätze an Sportplätzen
(Drucks. Nr. 15-1690/2023)
6.1.5. Aufstellung eines Mülleimers im westlichen Buchenweg in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2037/2023)
6.1.5.1. Aufstellung eines Mülleimers im westlichen Rotbuchenweg in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2037/2023 N1)
6.2. der SPD-Fraktion
6.2.1. Ausweisung einer Hundeauslauffläche in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2009/2023)
6.2.2. Schulwegsicherung zur Nutzung der Brücke über den Stichkanal Hannover Linden Wunstorfer Landstraße
(Drucks. Nr. 15-2010/2023)
6.3. der CDU-Fraktion
6.3.1. Zusätzliche Fahrradbügel am Kulturzentrum Plantage aufstellen
(Drucks. Nr. 15-2054/2023)
6.3.2. Leistungsfähigkeit der Straßen im Stadtbezirk 11 aufrecht erhalten
(Drucks. Nr. 15-2055/2023)
6.3.3. Wärmeversorgung im Stadtbezirk 11
(Drucks. Nr. 15-2056/2023)
6.3.4. Unverzügliche Aufstellung der zugesagten zweiten Sitzbank am Weg zwischen Velber und Davenstedt Nähe Hammhof
(Drucks. Nr. 15-2058/2023)
6.3.5. Änderung der Verkehrsführung im Bereich Herman-Ehlers-Alle
(Drucks. Nr. 15-2059/2023)
6.3.6. Absenkung des Bordsteins am Fußwegen der Kurve der Straße Davenstedter Markt Richtung Davenstedter Platz
(Drucks. Nr. 15-2060/2023)
6.3.6.1. Absenkung des Bordsteins am Fußwegen der Kurve der Straße Davenstedter Markt Richtung Davenstedter Platz
(Drucks. Nr. 15-2060/2023 N1)
6.4. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
6.4.1. Straßenbenennung B-Plan Nr. 1294 für den Wohnweg
(Drucks. Nr. 15-1583/2023)
7. A N F R A G E N
7.1. der SPD-Fraktion
7.1.1. Aufbau des Sirenennetzes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2008/2023)
7.3. der CDU-Fraktion
7.3.1. Grundsanierung der Straßen Wachtelstieg und Kolpingstraße
(Drucks. Nr. 15-2053/2023)
7.4. von Bezirksratsfrau Frau Grammel (DIE LINKE.)
7.4.1. Altersarmut im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2039/2023)
7.4.2. Gemeindehaus und ehemaliges Pfarrhaus der Christkönig Gemeinde "Am Soltekampe" in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2040/2023)
7.5. von Bezirksratsherrn Bandmann (FDP)
7.5.1. Spielplatz Am Neuen Acker
(Drucks. Nr. 15-2046/2023)
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Schulz eröffnet die Sitzung und stellt zunächst die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Anschließend begrüßt Bezirksbürgermeister Schulz die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung, die Presse sowie die anwesenden Einwohner*innen.
Es gab folgende Änderungen zur Tagesordnung:
Die Tagesordnung wurde mit 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung angenommen.
Die Gedenkminute wird abgehalten.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.09.2023
Bezirksbürgermeister Schulz erteilt Bezirksratsherrn Hirche für die persönliche Bemerkung das Wort.
Bezirksratsherr Hirche erklärte, dass er in der vergangenen Bezirksratssitzung von einem Mitglied der Fraktion Natürlich AhBaDa als Faschist bezeichnet worden sei. Er führt aus, dass anstelle mit Argumenten zu kontern auf persönliche Angriffe zurückgriffen würde. Bezirksratsherr Hirche kritisiert, dass aus seiner Sicht dieses Verhalten vom Bezirksbürgermeister ungetadelt bliebt und kein Ordnungsruf ausgesprochen wurde. Dies zeige ein zweifelhaftes Demokratieverständnis. Bezirksratsherr Hirche definiert im Weiteren den demokratischen Diskurs. Bezirksratsherr Hirche teilt mit, dass alle ehrenamtlich in der Kommunalpolitik Tätigen zum Wohle der Stadt aktiv seien und bittet daher darum Abstand von persönlichen Angriffen zu nehmen und lieber konstruktiv an Lösungen zu arbeiten. Im darauffolgenden berichtet er auszugsweise zu seiner Vita. Er endet damit, dass er in der Vergangenheit Repressalien und Ausgrenzung für freie Meinungsäußerung erfahren habe und kritisiert es scharf, dass er heutzutage attackiert und beschimpft würde, weil er nicht die Meinung der Mehrheit teile.
Bezirksbürgermeister Schulz erteilt Bezirksratsherrn Keller das Wort für eine persönliche Erklärung.
Bezirksratsherr Keller stellte klar, dass er sich deutlich von der Äußerung die AfD sei eine faschistische Partei distanzieren wolle. Er unterstütze Personen unterschiedlicher Religionen und Nationen. Diesen helfe er ohne Vorurteile. Er hebt hervor, dass ein Anteil des Faschismus die Verfolgung von Andersdenkenden sei und kritisiert, dass anstelle einer Auseinandersetzung auf die Bezeichnung als Faschist oder Antidemokraten zurückgegriffen würde, sobald jemand nicht mit dem ideologischen Weltbild übereinstimme. Er betont, dass weder er, noch Bezirksratsherr Hirche oder die AfD antidemokratisch seien und sich diese vielmehr zu den Werten des Grundgesetzes bekennen würden.
Bezirksbürgermeister Schulz erwidert, da er direkt angesprochen wurde, dass verschiedene Mitglieder des Bezirksrats die sprachlichen Ausdrücke der AfD-Fraktion zum Teil verletzend und diskriminierend empfunden hätten. Hiermit konfrontiert habe Bezirksratsherr Hirche in der Vergangenheit geantwortet, dass es das Recht auf freie Meinungsäußerung gäbe und er daher sagen könne, was er wolle. Bezirksbürgermeister Schulz teilt mit, dass Bezirksratsherr Hirche dieses Recht auch den anderen Bezirksratsmitgliedern zugestehen sollte. Aufgrund der bestehenden Anklage, gibt Bezirksbürgermeister Schulz den Hinweis auf öffentliche Meinungsäußerungen anderer Politiker*innen.
Bezirksratsherr Hirche erwidert, dass hierüber Gerichte entscheiden müssen.
Bezirksratsherr Reglitz bezieht sich auf die Äußerung von Bezirksratsfrau Fuhrmann des Protokolls der vergangenen Sitzung. Da sie nicht anwesend sein kann, teilt er mit, dass auf S. 14 die Aussage falsch wiedergegeben worden sei. Bezirksratsfrau Fuhrman habe gesagt „wir arbeiten nicht mit Faschisten zusammen“. In diesem Zusammenhang sei die AfD-Fraktion nicht erwähnt worden. Die zweite Aussage sei gewesen, dass sie für die Bürger*innen des Stadtbezirkes entscheiden würden. Die AfD und ihre Vertreter seien persönlich nicht angesprochen worden. Vielmehr sei die Fraktion Natürlich AhBaDa in der Vergangenheit in den sozialen Medien angegriffen worden. Es sei ihnen unterstellt worden, dass sie mit Faschisten zusammenarbeiten würden, was sie nicht tun würden. Hierauf habe sich Bezirksratsfrau Fuhrmann bezogen und dies habe sie klarstellen wollen. Bezirksratsfrau Stibbe bestätigt diese Aussage. Daher wird um Anpassung des Protokolls gebeten.
Bezirksratsherr Keller begründet warum die AfD-Fraktion dieses Protokoll ablehnen wird. Das Sitzungsprotokoll solle den Sinn eines Redebeitrags wiedergeben. Jedoch sei Bezirksratsfrau Fuhrmann falsch wiedergegeben worden. Daher bittet Bezirksratsherr Keller darum das Protokoll anzupassen.
Er gibt zu Protokoll, dass er und Bezirksratsherr Hirche das Protokoll vom 07.09.2023 in seiner bestehenden Form ablehnen würden, da die Redebeiträge der AfD-Fraktion geändert worden seien und es möglicherweise nicht gewünscht würde, das Protokoll dahingehend zu ändern, dass Frau Fuhrmann im Zusammenhang mit dem Antrag der AfD geäußert habe „mit Faschisten arbeiten wir nicht zusammen“. Zudem teilt er mit, dass Anzeige bei der Polizei erstattet wurde und der gesamte Bezirksrat als Zeugen benannt und die Tonbandaufnahme als Beweismittel angegeben wurden. Aufgrund der Relevanz für das Strafverfahren weist er daher darauf hin, dass die Aufnahme nicht zu löschen ist.
Frau Grieger führt aus, dass hier über den Redebeitrag von Bezirksratsfrau Fuhrmann gesprochen wird. Da Bezirksratsfrau Fuhrmann sich aktuell selbst nicht äußern könne, könnte eine Vertagung der Genehmigung des Protokolls sinnvoll sein. Bezirksbürgermeister Schulz beantragt, dass die Genehmigung des Protokolls in die kommende Sitzung verschoben wird. Die Genehmigung des Protokolls wurde mit 16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen vertagt.
TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 3.1.
E N T S C H E I D U N G E N
TOP 3.1.1.
Straßenbennungen im Stadtteil Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1959/2023 mit 1 Anlage)
Antrag,
folgende Straßenbenennungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 1294, 1. Änderung, zu beschließen:
1. Die von der Carlo-Schmid-Allee Richtung Osten abgehende private, ringförmige Erschließungsstraße erhält den Namen Helga-Heine-Ring.
2. Der von Süden nach Norden verlaufende private, innere Wohnweg erhält den Namen Jutta-Bleidissel-Weg.
Übersichtskarte siehe Anlage 1
Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen.
TOP 3.1.1.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) zu Drucks. Nr. 15-1959/2023 "Straßenbenennungen im Stadtteil Badenstedt"
(Drucks. Nr. 15-2098/2023)
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
folgende Straßenbenennungen im Bereich des Bebaungsplans Nr. 1294, 1 Änderung zu beschließen:
1. streichen und ersetzen durch
Die von der Carlo-Schmid-Allee Richtung Osten abgehende private, ringförmige Erschließungsstraße erhält den Namen Jutta-Bleidiesel-Ring.
2. streichen und ersetzen durch
Der von Süden nach Norden verlaufende private, innere Wohnweg erhält den Namen Hilde-Coppi-Weg.
Es werden jeweils Legendenschilder aufgestellt, die an Jutta-Bleidiesels und Hilde-Coppis Wirken in schriftlicher Form erinnern. Die Kosten trägt der Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Der Bezirksrat ermöglicht Hans Coppi, Hildes Sohn, eine Teilnahme an der Einweihung des Wohnwegs zu Ehren seiner Mutter.
Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen.
TOP 3.2.
A N H Ö R U N G E N
TOP 3.2.1.
Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)
Antrag,
den als Anlage beigefügten Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.
Bezirksbürgermeister Schulz stellt die Drucksache kurz vor und bittet anschließend um Abstimmung. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
15 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, damit angenommen.
TOP 3.2.2.
Grundschule Gebrüder-Körting-Schule, Sanierung
Kostenerhöhung wegen wesentlicher Programmerweiterung
(Drucks. Nr. 2048/2023 mit 3 (nur online) Anlagen)
Antrag,
Herr Matterne (Fachbereich Gebäudemanagement) führt zur Drucksache aus, dass sich die Kosten der Maßnahmen im Vergleich zur ursprünglichen Drucksache aus März 2020 erhöht hätten. Dies sei u.a. auf gestiegene Hygieneanforderungen durch Corona und auch die Energiekrise im vergangenen Jahr zurückzuführen. Um die weitere sichere Nutzbarkeit des Gebäudes sicherzustellen solle eine angemessene Teilsanierung durchgeführt werden. Dies vor allem in den Bereichen Brandschutz, Schadstoffe, Abdichtung sowie Dämmung der Dächer und Austausch der Fenster. Diese Maßnahmen würde auch zur CO²-, und Heizkostenreduzierung beitragen. Das Brandschutzkonzept sei mit der Ertüchtigung von Bauteilen (wie Dachflächen und Fenstern) aktualisiert worden. Damit habe sich die Grundlage wesentlich erweitert. Die gestiegenen Kosten würden daher mit mehreren neuen Maßnahmen in Zusammenhang stehen und berücksichtigen dabei auch den Brandschutz und energetische Aspekte.
Bezirksratsherr Reglitz führt aus, dass sich nachmittags zum Teil fremde Personen auf dem Schulgelände aufhalten würden. Als Vorschlag würde er gerne die begrenzten Präsenzzeiten der Hausmeister im Gebäude für die Bauzeit erweitern und fragt an, ob dies möglich sei.
Bezirksbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass dies eine Entscheidung des Schulamts sei und zur kommenden Bezirksratssitzung ein dahingehender Antrag gestellt werden könnte, dass für die Bauzeit ein Nachmittagshausmeister eingestellt werden solle.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
Einstimmig angenommen.
TOP 4.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE
Bezirksbürgermeister Schulz eröffnet die Einwohner*innenfragestunde um 19:10 Uhr.
Die erste Sprecherin teilt zur Drucksache Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen (TOP 3.2.3) mit, dass sich herausgestellt habe, was sie und ein weiteres ehemaliges Bezirksratsmitglied vermutet hätten, nämlich, dass die Verunreinigung des Grundwassers nicht der eigentliche Grund gewesen sei und dass der Bezirksrat über Jahre hinweg von der Verwaltung im Unklaren gehalten worden wäre. Sie kritisiert das Vorgehen scharf und hebt erneut hervor, dass sich bei diversen persönlichen Inaugenscheinnahmen, die von der Verwaltung geschilderte Situation auf dem Friedhof nicht bestätigen konnte und dies daher die Unwahrheit sein müsse.
Daher bittet sie den Bezirksrat, dass hier entsprechende Nachfragen gestellt werden sollten und appelliert, dass im Sinne der Bürger*innen der Friedhof offengehalten werden müsse.
Der zweite Sprecher teilt seine persönliche Geschichte mit dem Gremium und kritisiert, dass ihm zu einem früheren Zeitpunkt nicht mitgeteilt wurde, dass weitere Familienmitglieder nicht im selben Grab beigesetzt werden könnte. Frau Koebe führt hierzu aus, dass bei Verstorbenen aus den vergangenen Jahren auch weitere Verstorbene als Sarg beigesetzt werden können, wenn das Nutzungsrecht noch bestehe. Sie nimmt die Kontaktdaten des Sprechers mit und gibt an, dass sie sich darum kümmern würde, dass Kolleg*innen sich zu seinem konkreten Fall mit ihm in Verbindung setzen würden.
Es liegen keine weiteren Wortbeiträge vor, daher schließt Bezirksbürgermeister Schulz die Einwohner*innenfragestunde um 19:15 Uhr.
TOP 7.2.
Anfrage der AfD-Fraktion
TOP 7.2.1.
Grundwasserspiegel Friedhof Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2034/2023)
Aus aktuellem Anlass fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hat sich der Grundwasserspiegel in den letzten zehn Jahren im Gebiet des neuen Friedhofes in Badenstedt verändert? (Auflistung nach Jahren und Quartalen)
2. Befinden sich Messpunkte auf dem Friedhof?
3. War die Hundeauslauffläche hinter dem Friedhof Bestandteil des Friedhofsgeländes? Wenn ja, warum ist diese Fläche kein Bestandteil des Friedhofes mehr, obwohl sie eine bessere Bodenbeschaffenheit aufweist?
Zu 1)
Die Grundwasserstände an den in Frage 2 genannten Grundwassermessstellen haben wir in der Anlage 1 (Jahresgrundwasserstände) und Anlage 2 (Quartalsgrundwasserstände) für den Zeitraum 2012 bis 2023 (bis September) dargestellt.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass für die Beurteilung der Nutzung der Fläche als Friedhof ein wesentlich längerer Zeitraum der Grundwasserstände betrachtet werden muss. Der relativ kurze Zeitraum von zehn Jahren kann zu Fehlinterpretationen führen, da die extrem trockenen Jahre zwischen 2018 und 2022 übermäßig stark ins Gewicht fallen. Das Jahr 2023 hat gezeigt, dass es nach einigen trockenen Jahren auch immer wieder zu feuchteren Jahren kommen kann.
Zu 2)
Für den Stadtteilfriedhof Badenstedt werden drei Grundwassermessstellen herangezogen. Sie befinden sich in den Straßen „Im Born“ nördlich des Friedhofs, „Am Soltekampe/Lenther Chaussee“ südwestlich und in der Straße „Salzweg“ östlich des Friedhofs (siehe Abbildung).

Zu 3)
Die Hundeauslauffläche war als Erweiterungsfläche des Friedhofs vorgesehen, wurde jedoch nie als Friedhof genutzt. Das liegt u.a. daran, dass die Grundwasser- und Bodenverhältnisse nicht für eine Friedhofsnutzung geeignet sind.
Die Baugrundkarte der Landeshauptstadt Hannover beschreibt den Untergrund mit Schluff über Geschiebelehm. An den vier Eckpunkten der Hundeauslauffläche wurden in der Vergangenheit mehrere Aufschlussbohrungen vorgenommen. Diese bestätigen den bindigen Aufbau aus Schluff und Lehm. Der Boden ist sauerstoffarm und sehr fest. Fehlt Sauerstoff, erfolgt die Verwesung des Leichnams stark verzögert bzw. unvollständig.
Die Grundwasserstände sind auf der Hundeauslauffläche noch ungünstiger als auf den Friedhofsflächen. Der Flurabstand beträgt bei mittlerem Grundwasser zwischen 0,4 m und 2,0 m. Bei maximalem Grundwasserstand ist der Flurabstand lediglich zwischen 0,1 m und 1,70 m. Das Grundwasser reicht also regelmäßig in die Bestattungszone hinein, so dass aufgrund von Sauerstoffmangel keine Verwesung erfolgen kann.
Frau Koebe (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) beantwortet weitergehende Nachfragen des Gremiums wie folgt:
Auf Rückfragen von Bezirksratsherr Högel und Bezirksratsfrau Stibbe zur Anlage der Grundwassermessstände erläutert sie folgendes:
- GOK bedeute die Geländeoberkante, d.h. die Grasnarbe und der Flurabstand beschreibe die Differenz zwischen GOK und dem Grundwasserstand.
- Gemessen würde zudem der mindeste und maximale Grundwasserstand, dies bedeute, dass pro Jahr der niedrigste wie der höchste Grundwasserstand gemessen würden. Zudem würde aus allen gemessenen Werten dann das Mittel gebildet. Bezirksratsherr Hirche führt aus, dass in der Öffentlichkeit argumentiert würde, dass durch den Klimawandel der Grundwasserspiegel sinken würde. Zudem gibt er an, dass er glaubt, dass die Stadt durch diese Maßnahme Kosten sparen wolle. Er weist in diesem Zuge auf vergangene Entscheidungen hin, bei welchem die Sargbeisetzungen nach einem Verbot wieder erlaubt wurden.
Hierauf erwidert Frau Koebe, dass es seitens der Verwaltung in der Vergangenheit den Vorstoß gegeben habe Sargbeisetzungen auf dem Stadtteilfriedhof zu verbieten, da nach Ansicht der Verwaltung die Fläche auch damals nicht für Sargbeisetzungen geeignet gewesen sei. Die Verwaltung sei aber an anderweitige politische Beschlüsse gebunden gewesen, sodass Sargbeisetzungen wieder ermöglicht worden wären. An der Bodenbeschaffenheit habe sich deshalb keine Änderung ergeben. Anhand der Anlage der Anfrage sei erkennbar, dass die Grundwasserdaten zum Teil enorm schwanken würden. In Bezug auf den Klimawandel führt Frau Koebe aus, dass sich Hitzeperioden und Niederschlagsereignisse in ihrer Intensität und Häufigkeit vermehren würden. Daraus ließe sich jedoch nicht ableiten, dass der Grundwasserstand soweit absinken würde, dass im Stadtteilfriedhof Badenstedt keine Verwesungsproblematik mehr bestehen würde.
TOP 3.2.3.
Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 1703/2023 mit 5 (nur Online) Anlagen)
Antrag,
zu beschließen:a) Sargbeisetzungen in Erdreihen- und Erdwahlgrabstätten auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu), Im Born, 30455 Hannover, werden - vorbehaltlich der nachstehenden Ausgleichsregelungen für Erdwahlgrabstätten - verboten.
b) Es werden keine neuen Nutzungsrechte an Erdwahlgrabstätten erteilt.
c) Sargbeisetzungen in Erdwahlgräbern mit freien Grabstellen sind bis zum Ablauf des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der einschlägigen Allgemeinverfügung bestehenden Nutzungsrechtes zulässig. Das Nutzungsrecht wird im Fall einer Sargbeisetzung um die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren verlängert, jedoch ohne dass über das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Allgemeinverfügung bestehende Nutzungsrecht hinaus weitere Sargbeisetzungen zulässig sind.
Auf Nachfrage von Bezirksratsherr Höhne sowie Bezirksratsherr Keller erläutert Frau Koebe, dass aktuell die Möglichkeit bestünde Nutzungsrechte für Grabstätten in Vorsorge oder zur Verlängerung zu erwerben. Sollte der Verwaltungsausschuss dem Beschlussvorschlag folgen, so würde im Anschluss von der Verwaltung eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Vor der Veröffentlichung dieser Allgemeinverfügung könnten daher Nutzungsrechte an Erdwahlgrabstätten erworben oder verlängert werden. Die Gebühren seien abhängig von der Art des Grabes.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker stellt klar, dass der Bezirksrat hier nur eine Stellungnahme abgebe und der Verwaltungsausschuss die Entscheidung zur Thematik treffe.
Bezirksratsfrau Stibbe betont, dass sie den konkreten Beratungsverlauf für die Bürger*innen klargestellt haben möchte.
Bezirksbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass der Beschluss des Bezirksrats keine Rechtsverbindlichkeit habe, sondern der Verwaltungsausschuss abschließend entscheide.
Frau Koebe führt aus, dass die Kommunalaufsicht auf Eingabe aus dem Stadtbezirksrat deutlich gemacht habe, dass dem Stadtbezirksrat ein Anhörungsrecht zustehe, welches hier aktuell durchgeführt würde. Abschließend würden die gewählten Vertreter*innen im Verwaltungsausschuss über die Beschlussvorlage entscheiden. Der Rat sei nach NKomVG hier nicht zuständig. Wenn der Verwaltungsausschuss dieser Beschlussvorlage zustimme, sei die Verwaltung verpflichtet eine Allgemeinverfügung zu erstellen und damit die Regelung allen betroffenen Personen bekannt zu machen und diesen damit eine faire Chance zu geben informiert zu werden.
Bezirksratsherr Stamer führt aus, dass die CDU-Fraktion des Stadtbezirksrats sich auch bereits in der vergangenen Wahlperiode immer deutlich positioniert habe, dass Sargbeisetzungen auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt weiterhin beibehalten werden sollen. Es habe sich gezeigt, dass die Argumente des damaligen Bezirksratsmitgliedes Frau Dudda richtig waren. Die Argumentation der Verwaltung aus 2019, die sich auf EU-Wasserrecht bezog, sei nun hinfällig. 2020 seien zudem diverse Bürger*innenanhörungen durchgeführt und Unterschriftenlisten erstellt worden. Bezirksratsherr Stamer kritisiert ferner, dass der Bezirksrat entmündigt worden sei, obwohl der Stadtteilfriedhof sich in ihrem Stadtgebiet befinde und die Entscheidung nun ausschließlich beim Verwaltungsausschuss liege. Abschließend betont er, dass die CDU-Fraktion sich weiterhin stark dafür einsetzt Sargbeisetzungen auch zukünftig zu gestatten.
Bezirksratsherr Högel stimmt den Ausführungen von Bezirksratsherr Stamer zu und kritisiert, dass der Stadtbezirksrat zwar grundsätzlich für den Friedhof aber nicht mehr bei einer Änderung zuständig sei und es so mit der Antwort der Kommunalaufsicht dazu gekommen sei, dass der Verwaltungsausschuss abschließend zuständig sei. Er kritisiert dies stark und hebt zudem hervor, dass es seiner Ansicht nach in Wirklichkeit um die Einsparung von Kosten gehe.
Bezirksratsherr Keller weist darauf hin, dass die Beschlussdrucksache noch in weiteren Ausschüssen behandelt würde und bittet die Bezirksratsmitglieder sich dort zu engagieren.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker teilt mit, dass die SPD-Fraktion, auch aufgrund des leidlichen Anhörungsrechts, die Drucksache ablehnen wird.
Eine zur Kenntnisnahme der Drucksache wird vom einzigen Vertreter*innen des Gremiums nicht gewünscht.
Bezirksbürgermeister Schulz um Abstimmung.
0 Stimmen dafür, 17 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, damit abgelehnt.
TOP 3.2.3.1.
Bezirksratsherr Keller trägt den Änderungsantrag vor.
Antrag
der Antrag wird wie folgt geändert:
Es werden ohne Ausnahme neue Nutzungsrechte für Erdwahlgrabstätten vergeben.
Bezirksratsherr Reglitz führt an, dass der Antrag dahingehend erweitert werden sollte, dass auch Reihengräber in den Antrag aufgenommen werden sollten und regt daher an den Antragstext anzupassen.
Daher wird im Sitzungsverlauf eine Neufassung zu Drucks. Nr. 15-2035/2023 eingereicht. Die Neufassung wird als TOP 3.2.3.1.1. behandelt.
TOP 3.2.3.1.1.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 15-2035/2023 N1)
Antrag
der Antrag wird wie folgt geändert:
Es werden ohne Ausnahme neue Nutzungsrechte für Erdwahlgrabstätten/Reihengräber vergeben.
Es wurde eine namentliche Abstimmung beantragt und durchgeführt.
Bezirksratsmitglied Abstimmungsergebnis
Bezirksratsfrau Grammel teilt mit, dass sie bei den Änderungsanträgen, wie auch der Beschlussdrucksache zum Thema Stadtteilfriedhof Badenstedt, generell nicht mehr abstimmen würde, da sie seitens der Verwaltung keine Transparenz sehe und der Bezirksrat zu diesem Thema ausgehebelt worden sei.
Bezirksratsherr Högel teilt mit, dass er sich enthält und merkt an, dass der Bezirksarzt in dieser Thematik entmachtet worden sei.
Bezirksratsfrau Stibbe stimmt Bezirksratsfrau Grammel und Bezirksratsherr Högel in ihren Ausführungen zu und teilt mit, dass sie zustimmt, da sie es wichtig finde, dass das bisherige Verfahren weitergeführt werden solle.
4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung, daher abgelehnt.
TOP 3.2.3.2.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 15-2036/2023)
Bezirksratsherr Keller trägt den Änderungsantrag vor.
Antrag
die Verwaltung wird aufgefordert, Sargbestattungen bis zum 31.07.2024 als Übergangsfrist zuzulassen und den Angehörigen von Verstorbenen, die bis zum 31.07.2024 beigesetzt wurden, auch nach dem 31.07.2024 die Möglichkeit zu geben, sich in einem Sarg beisetzten zu lassen.
Es wurde eine namentliche Abstimmung beantragt und durchgeführt.
Bezirksratsmitglied Abstimmungsergebnis
2 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen, daher abgelehnt.
TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 5.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2089/2023)
Im Sitzungsverlauf wird ein Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2089/2023 eingereicht. Der Änderungsantrag wird als TOP 5.1.1. behandelt.
Bezirksbürgermeister Schulz stellt die Drucksache kurz vor und bittet anschließend um Abstimmung.
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen,
aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:
1. Antrag Nr. 2023-25-STBR 11
Empfänger*in: Verein zur Förderung der Partnerschaft mit Petit – Couronne e.V.
Zuwendungsbetrag: 700,00 €
Zuwendungszweck: Werbeartikel Namensänderung
1. Antrag Nr. 2023-25-STBR 11 wird einstimmig zugestimmt.
2. Antrag Nr. 2023-26-STBR 11
Empfänger*in: Ortsfeuerwehr Ahlem
Zuwendungsbetrag: 350,00 €
Zuwendungszweck: neue Fritteuse
2. Antrag Nr. 2023-26-STBR 11 wird einstimmig zugestimmt.
3. Antrag Nr. 2023-27-STBR 11
Empfänger*in: AWO Familienzentrum Petermannstrasse
Zuwendungsbetrag: 1.358,00 €
Zuwendungszweck: Kindersicherheitstraining „Stark wie wir“
1. Antrag Nr. 2023-25-STBR 11 wird einstimmig zugestimmt.
2. Antrag Nr. 2023-26-STBR 11 wird einstimmig zugestimmt.
3. Antrag Nr. 2023-27-STBR 11 wird mit 16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.
3. Antrag Nr. 2023-27-STBR 11 wird mit 16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.
TOP 5.1.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU- und SPD-Fraktion: Änderungsantrag zu DS 15-2089/2023 - Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrats
(Drucks. Nr. 15-2123/2023)
Bezirksbürgermeister Schulz stellt die Drucksache kurz vor und bittet anschließend um Abstimmung.
Antrag,
wir beantragen 750 € zusätzlich für die Sportlerehrung 2023 zu beschließen.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.
A N T R Ä G E
TOP 6.1.
der Fraktion Natürlich AhBaDa
TOP 6.1.1.
Überprüfung der Radfahrstreifen in der Empelder Straße und Durchfahrtverbot für schwere LKW
(Drucks. Nr. 15-1648/2023)
Bezirksratsherr Högel stellt den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die Radfahrstreifen vorerst auf der stadtauswärts führenden Spur von der Breite her vereinheitlicht werden können. Außerdem wird beantragt, dass LKW in Zukunft die Badenstedter Straße ab Abzweig zur Hermann-Ehlers-Allee über die Empelder Straße vermeiden müssen, da eine Gefährdung gegeben ist.
Bezirksratsherr Stamer führt an, dass der Antrag darauf abziele LKW- und Busverkehr von der Nutzung der Fahrbahn abzuhalten. Aufgrund der ansässigen Gewerbeunternehmen sieht er dies jedoch kritisch. Er stimme dem Antrag daher nicht zu.
Bezirksratsherr Hirche teilt ebenfalls mit, dass AfD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird, weil dann der LKW- und Busverkehr die Strecke nicht mehr nutzen könne.
Bezirksratsherr Högel führt an, dass mit einer materiellen Abgrenzung von der Fahrspur mehr Sicherheit gewonnen werden könnte.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
4 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, daher abgelehnt.
TOP 6.1.2.
Einfädelungsspur für Radfahrende vor dem Badenstedter Markt und Halteverbot für einige Fahrzeuge hinter o.a. Spur Richtung Stadt
(Drucks. Nr. 15-1650/2023)
Bezirksratsherr Högel stellt den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt dafür zu sorgen, dass der neu geschaffene Radfahrstreifen von der Empelder Straße kommend so in die Badenstedter Straße eingefädelt wird, dass die Radfahrenden ohne Gefahr in den Verkehr einscheren können. Eine Aufstellung von rotschraffierten Hart- oder ggfs. Flexipfosten an der Einfädelung wird dringend und noch einmal gefordert. Zudem sollen Parkplätze bis zur Durchfahrt des nebenstehenden Hauses entfernt werden, damit die o.a. Schneise erstellt werden kann.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker führt an, dass die SPD-Fraktion mit dem ersten Teil des Antrags zustimmen würde, allerdings würde die SPD-Fraktion ablehnen, dass die Parkplätze entfernt werden sollen.
Bezirksbürgermeister Schulz führt an, dass es sich um keine offiziellen Parkplätze handeln würde, sondern, dass dort ordnungswidrig geparkt werden würde.
Daher wird im Sitzungsverlauf eine Neufassung zu Drucks. Nr. 15-1650/2023 eingereicht. Die Neufassung wird als TOP 6.1.2.1. behandelt.
TOP 6.1.2.1.
Einfädelungsspur für Radfahrende vor dem Badenstedter Markt und Halteverbot für einige Fahrzeuge hinter o.a. Spur Richtung Stadt
(Drucks. Nr. 15-1650/2023 N1)
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt dafür zu sorgen, dass der neu geschaffene Radfahrstreifen von der Empelder Straße kommend so in die Badenstedter Straße eingefädelt wird, dass die Radfahrenden ohne Gefahr in den Verkehr einscheren können. Eine Aufstellung von rotschraffierten Hart- oder ggfs. Flexipfosten an der Einfädelung wird dringend und noch einmal gefordert.Zudem sollen Parkplätze bis zur Durchfahrt des nebenstehenden Hauses entfernt werden, damit die o.a. Schneise erstellt werden kann.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.1.3.
Dezentrale Regenwasser-Bewirtschaftung
(Drucks. Nr. 15-1689/2023)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
daß die Verwaltung Flächen im Stadtbezirk auf Eignung für die dezentrale Regenwasser-Bewirtschaftung und die jeweiligen technischen Lösungen und Anpassungsmaßnahmen prüft. Dazu gehört auch die Prüfung der Entsiegelung befestigter Flächen. Die von der Verwaltung erarbeitete Übersicht zum Verhalten des Regenwassers bei Starkregenereignissen bietet dafür bereits eine Grundlage.
Bezirksratsfrau Stibbe stellt den Antrag vor.
Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen, daher angenommen.
TOP 6.1.4.
Wohnmobilstellplätze an Sportplätzen
(Drucks. Nr. 15-1690/2023)
Bezirksratsfrau Stibbe stellt den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
daß die Verwaltung prüft, inwieweit Sportvereine mit Stellplätzen und Sanitäranlagen Wohnmobilstellplätze in kleinem Umfang (4-5 je Sportanlage) für Touristen im Stadtbezirk AhBaDa zur Verfügung stellen und auch eine entsprechende Gebühr erheben und dem Verein zu Gute kommen lassen können und was dafür ggf. erforderlich ist (Nutzungsrechte, Vertragsgestaltung etc.).
Bezirksratsherr Stamer führt an, dass er mit dem TuS Davenstedt gesprochen habe und dieser mitgeteilt habe, dass er die Parkplätze für Gäste benötigen würde. Daher sei es grundsätzlich zwar wünschenswert Wohnmobilstellplätze zu errichten, dennoch sollte dies nicht auf den Flächen der Sportvereine stattfinden.
Bezirksratsfrau Thaddey bestätigt diese Einschätzung und teilt mit, dass die SPD-Fraktion die Prüfung und Einrichtung von Wohnmobilstellplätzen begrüße. Nichtsdestotrotz hätten sie Kontakt zu den Sportvereinen aufgenommen, die aufgrund der Erfordernisse und Aufwände, die mit der Umsetzung einhergehen würden, dem Antrag nicht zugetan seien. Daher schlägt sie vor Flächen für Wohnmobilstellplätze unabhängig von den Sportvereinen zu suchen.
Bezirksratsherr Keller teilt mit, dass die AfD-Fraktion den Antrag in die Fraktion ziehen wollte, um eben einen Änderungsantrag zu erstellen, welcher als Prüfauftrag gestaltet worden wäre, um geeignete Flächen im Stadtbezirk zu identifizieren.
Die Fraktion Natürlich AhBaDa zieht den Antrag zurück.
TOP 6.1.5.
Aufstellung eines Mülleimers im westlichen Buchenweg in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2037/2023)
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, aufgrund des per Unterschrift bekräftigten Wunsches der BürgerInnen des Stadtteils Ahlem einen Mülleimer im westlichen Buchenweg anzubringen.
Bezirksratsherr Högel führt an, dass ein Fehler bei der Straßenbezeichnung aufgefallen sei und ändert daher den Antragstext.
Daher wurde eine Neufassung zu Drucks. Nr. 15-2037/2023 eingereicht. Die Neufassung wird als TOP 6.1.5.1. behandelt.
TOP 6.1.5.1.
Aufstellung eines Mülleimers im westlichen Rotbuchenweg in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2037/2023 N1)
Bezirksratsherr Högel stellt den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, aufgrund des per Unterschrift bekräftigten Wunsches der BürgerInnen des Stadtteils Ahlem einen Mülleimer im westlichen Rotbuchenweg anzubringen.
Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.2.
der SPD-Fraktion
TOP 6.2.1.
Ausweisung einer Hundeauslauffläche in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2009/2023)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, im Stadtteil Ahlem eine geeignete Grünfläche als Hundeauslauffläche auszuweisen. Als Vorschlag werden folgende Flächen genannt:
1. Rotbuchenweg westlich des Willy-Spahn-Park
2. Am Ahlemer Holz westlich der Kita (mit ausreichendem Sicherheitsabstand)
Die Verwaltung informiert den Bezirksrat anschließend, für welche Fläche sich entschieden wurde. Es soll außerdem geprüft werden, ob die Fläche ganzjährig vom Leinenzwang befreit werden kann.
Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen.
TOP 6.2.2.
Schulwegsicherung zur Nutzung der Brücke über den Stichkanal Hannover Linden Wunstorfer Landstraße
(Drucks. Nr. 15-2010/2023)
Bezirksratsfrau Borgwaldt stellt den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, im Rahmen der Schulwegsicherung Maßnahmen zu treffen zur gefahrlosen Nutzung der Brücke über den Stichkanal Hannover-Linden Wunstorfer Landstraße, insbesondere für Schüler*innen, die diesen Weg regelmäßig als Radfahrer*innen und Fußgänger*innen auf ihrem Schulweg nutzen.
Bezirksratsfrau Stibbe regt an die Einspurigkeit der Straße mitaufzunehmen.
Bezirksratsfrau Thaddey teilt mit, dass dies ohne Lichtsignalanlage im Kurvenbereich nicht realisierbar wäre. Daher müsste unmittelbar hinter dem Kurvenbereich wieder eine Ampel installiert werden, was nicht das Ziel der SPD-Fraktion sei. Daher sei der Antrag als Prüfantrag an die Verwaltung formuliert.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker ergänzt, dass die Fachleute der Verkehrsplanung ggf. noch weitere Ideen haben.
Bezirksratsherr Keller teilt mit, dass die AfD-Fraktion einer Einspurigkeit der Fahrbahn nicht zustimmen würde. Er merkt an, dass die Einhaltung eines Abstands von 1,5m zu Fahrrädern allgemein bekannt sein sollte.
Bezirksratsfrau Stibbe merkt dazu an, dass aufgrund des Kurvenbereichs die Fahrradfahrer nicht mehr gut erkennbar seien.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.3.
der CDU-Fraktion
TOP 6.3.1.
Zusätzliche Fahrradbügel am Kulturzentrum Plantage aufstellen
(Drucks. Nr. 15-2054/2023)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird beauftragt vor dem Kulturzentrum Plantage am Davenstedter
Platz mindestens 6 zusätzliche Fahrradbügel aufzustellen.
Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen.
TOP 6.3.2.
Leistungsfähigkeit der Straßen im Stadtbezirk 11 aufrecht erhalten
(Drucks. Nr. 15-2055/2023)
Bezirksratsherr Stamer stellt den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung der LHH möge dafür Sorge tragen, dass die Größe und Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im Stadtbezirk 11 mit Rücksicht auf alle Verkehrsteilnehmerinnen und Teilnehmer, auch in Anbetracht der geplanten Straßenbauarbeiten auf dem West- und Südschnellweg, den kommenden Jahren nicht eingeschränkt wird. Dabei möge die Verwaltung berücksichtigen, dass:
1. Das Haupt- und Vorbehaltsstraßennetz trotz der Bauarbeiten auf den Schnellwegen in seinem aktuellen Umfang erhalten bleibt.
2. Die Quartiere im Stadtbezirk für den motorisierten Individualverkehr erreichbar bleiben.
3. Die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr, insbesondere für Kinder, garantiert wird.
4. Der Bezirksrat von der Verwaltung jeweils rechtzeitig über Baumaßnahmen, Einschränkungen und Sperrungen von Straßen und Wegen informiert wird.
Bezirksratsherr Högel teilt mit, dass er das Ziel des Antrags unrealistisch empfinde, da aufgrund der Mengen an anstehenden Baumaßnahmen Einschränkungen nicht vermeidbar sein werden.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker führt aus, dass die SPD-Fraktion diese Meinung teile. Es sei nicht vermeidbar, dass Umleitungen z.B. bei Sperrung des Westschnellwegs erfolgen müssten. Zudem wären bei den Maßnahmen viele unterschiedliche Organisationen beteiligt, weshalb man den Antrag für nicht umsetzbar halte. Die SPD-Fraktion würde sich daher enthalten.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen, daher abgelehnt.
TOP 6.3.3.
Wärmeversorgung im Stadtbezirk 11
(Drucks. Nr. 15-2056/2023)
Bezirksratsherr Stamer stellt den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung teilt dem Bezirksrat mit, wie viele Haushalte gemäß aktuellem Planungsstand im Stadtbezirk 11 an das Fernwärme- oder Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen und bis wann der kommunale Wärmeplan vorliegt. Die Verwaltung stellt den Mitgliedern des Bezirksrates außerdem eine detaillierte Übersicht in Kartenform zur Verfügung, in der eben diese Informationen veranschaulicht werden.
Bezirksratsherr Keller teilt mit, dass die AfD-Fraktion sich enthalten wird, da diese den Antrag eher als Anfrage einschätzen würden.
Bezirksratsherr Stamer widerspricht dieser Einschätzung.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen, daher angenommen.
TOP 6.3.4.
Unverzügliche Aufstellung der zugesagten zweiten Sitzbank am Weg zwischen Velber und Davenstedt Nähe Hammhof
(Drucks. Nr. 15-2058/2023)
Bezirksratsherr Stamer stellt den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert die auf Antrag der CDU-Fraktion vom 01.09.2021 am Weg zwischen Velber und Davenstedt zunächst aufgestellte und dann wieder entfernte zweite Sitzbank unverzüglich wieder aufzustellen.
Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.3.5.
Änderung der Verkehrsführung im Bereich Herman-Ehlers-Alle
(Drucks. Nr. 15-2059/2023)
Bezirksratsfrau Brocher-Schulz stellt den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Verkehrsführung im Bereich Hermann-Ehlers-Allee (K35 H) zwischen Abfahrt von B 65 bis Stadtgrenze wie folgt zu verändern:
• Ab Abfahrt B 65 wird der Straßenverkehr stadtauswärts zweispurig bis über die Einmündung der Empelder Str. bis zur Stadtgrenze geleitet.
• Ein Rechtsabbiegen ist über die vorhandene kurze Abbiegespur zu führen
• Die Linksabbiegespur auf die B 65 in Richtung Hannover bleibt bestehen
• Die Radwegspuren werden überprüft und die Ampelschaltung wird so angepasst,
dass ein flüssiges Kreuzen der Fahrspuren von Empelde weiter in die Empelder Str.
zügig ohne mehrfachen Stopp möglich ist. Die Radwegführung stadtauswärts erfolgt
auch weiterhin ohne Straßenkreuzungen.
Bezirksratsherr Reglitz erwidert, dass es sich dahingehend an einen Antrag der CDU-Fraktion erinnern würde (Drucksache Nr. 15-2124/2019) bei welchem die CDU-Fraktion die Verkehrsführung beantragte, wie sie jetzt ist. Da er selbst Radfahrer sei habe es sich damals enthalten und würde dies auch heute tun. Er hoffe aber, dass die CDU-Fraktion sich nun zur Verkehrsführung sicher sei.
Bezirksratsherr Stamer teilt mit, dass die Situation damals noch eine andere war und daher heute eine andere Verkehrsführung beantragt würde.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen, daher angenommen.
TOP 6.3.6.
Absenkung des Bordsteins am Fußwegen der Kurve der Straße Davenstedter Markt Richtung Davenstedter Platz
(Drucks. Nr. 15-2060/2023)
Bezirksratsherr Stamer stellt den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert den Bordstein des Fußweges vom Davenstedter Markt in die Straße Davenstedter Markt mündend für Fahrradfahrer/innen, Rollstuhlfahrer/innen und Kinderwagen abzusenken, den Betonpoller zu entfernen und damit eine barrierefreie Zuwegung vom Fuß- und Radweg zur Straße Davenstedter Markt zu ermöglichen.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker schlägt vor, dass der Antragstext dahingehend angepasst wird, dass der Betonpoller deutlich sichtbar gemacht werden solle.
Daher wird im Sitzungsverlauf eine Neufassung zu Drucks. Nr. 15-2060/2023 eingereicht. Die Neufassung wird als TOP 6.3.6.1. behandelt.
TOP 6.3.6.1.
Absenkung des Bordsteins am Fußwegen der Kurve der Straße Davenstedter Markt Richtung Davenstedter Platz
(Drucks. Nr. 15-2060/2023 N1)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert den Bordstein des Fußweges vom Davenstedter Markt in die Straße Davenstedter Markt mündend für Fahrradfahrer/innen, Rollstuhlfahrer/innen und Kinderwagen abzusenken, den Betonpollerzu entfernen durch einen deutlich sichtbaren Poller zu ersetzen und damit eine barrierefreie Zuwegung vom Fuß- und Radweg zur Straße Davenstedter Markt zu ermöglichen.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.4.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
TOP 6.4.1.
Straßenbenennung B-Plan Nr. 1294 für den Wohnweg
(Drucks. Nr. 15-1583/2023)
Antrag
Für das auf dem ehemaligen Marktkaufgelände in Badenstedt entstehende Wohngebiet wird der vorgesehene Wohnweg im Bebauungsplan Nr. 1294 Hilde-Coppi-Weg genannt. Ein aufzustellendes Legendenschild erinnert an Hilde Coppi.
Der Bezirksrat ermöglicht Hans Coppi, Hilde's Sohn, eine Teilnahme an der Einweihung des Wohnwegs und des Legendenschilds zu Ehren seiner Mutter mit dem Einverständnis der Eigentümerin des Privatweges.
Die Kosten für die Zeremonie (incl. Reisekosten für Hans Coppi) und Legendenschild trägt der Bezirksrat aus seinen eigenen Mitteln.
Bezirksratsfrau Grammel zieht den Antrag aufgrund ihres Änderungsantrags (Drucks. Nr. 15-2098/2023) zurück.
TOP 7.
A N F R A G E N
TOP 7.1.
der SPD-Fraktion
TOP 7.1.1.
Aufbau des Sirenennetzes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2008/2023)
Bezirksratsherr Hüttenmeister liest die Anfrage vor.
Seit der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 wurden die Stimmen immer lauter nach mehr Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Die Landeshauptstadt Hannover hat als besseren Schutz gegen Naturkatastrophen einen neuen Fachbereich bei der Feuerwehr Hannover geschaffen und angekündigt das in den 1990er Jahren zurückgebaute Sirenennetz wiederaufzubauen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Sirenenanlagen sind im gesamten Gebiet des Stadtbezirks Ahlem-Badenstedt-Davenstedt geplant und wann wird ihre bauliche Fertigstellung erwartet?
2. Ist von Seiten der Stadt eine Aufklärung der Bevölkerung über die verschiedene Sirenenalarmierungen geplant und wenn ja, wie soll diese Aufklärung aussehen?
3. Sind darüber hinaus regelmäßige Probealarmierungen (z.B. am ersten Samstag des Monats) geplant oder ein Auslösen der Sirene im Brandfall, z.B. als Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr?
Frau Grieger verliest die Antwort.
zu 1.:
Es sind 7 Standorte im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vorgesehen. Eine Errichtung bis Dezember 2024 wird angestrebt.
zu 2.:
Eine Aufklärung der Bevölkerung ist auf verschiedenen Wegen geplant. Genutzt werden soll der Internetauftritt der Feuerwehr Hannover, Social-Media-Kanäle wie X und Instagram sowie die öffentlichen Medien (Printmedien, Rundfunk).
zu 3.:
Voraussichtlich ist erstmals im Herbst 2024 mit einem Probealarm zu rechnen. Anschließend werden jährlich Probealarme auf kommunaler sowie auf Landesebene stattfinden. Eine Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover ist derzeit nicht vorgesehen.
Gerne weisen wir für weitere Fragen auf einen Termin mit den Bezirksratsbürgermeister*innen am 29.11.2023 um 17:00 Uhr auf der Feuer- und Rettungswache 1 am Weidendamm 50 hin.
TOP 7.3.
der CDU-Fraktion
TOP 7.3.1.
Grundsanierung der Straßen Wachtelstieg und Kolpingstraße
(Drucks. Nr. 15-2053/2023)
Bezirksratsherr Stamer liest die Anfrage vor.
Im Jahr 2018 wurde von Seiten der Verwaltung große Unruhe in unseren Stadtteil gebracht, weil die beiden Straßen Wachtelstieg und Kolpingstraße dringend im Rahmen eines Sonderprogrammes Grundsaniert werden sollten. Gemäß der damals gültigen Straßenausbaubeitragssatzung hätte dies für die Anwohner zu großen und untragbaren finanziellen Belastungen geführt. Nachdem die Straßenausbaubeitragssatzung in Hannover abgeschafft wurde und die Belastungen nicht mehr auf die Anwohner abgewälzt werden können, ist seitdem dort nichts
mehr geschehen. Eine Dringlichkeit scheint jetzt nicht mehr vorzuliegen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind die o. g. Straßen noch uneingeschränkt benutzbar und wann ist die im Jahr
2018 angeblich so dringende Grundsanierung der Straßen von der Stadtverwaltung
geplant?
2. Hat die Verwaltung mit den Planungen dafür bereits begonnen und wenn ja welche
Stellen in der Verwaltung sind damit befasst?
3. Gibt es aufgrund den dortigen angeblich so maroden Straßen und der Infrastruktur
eine Gefährdung für die Versorgung der Anwohner mit Strom, Gas, Wasser/Abwasser
oder der Müllentsorgung?
Frau Grieger verliest die Antwort.
zu 1.:
Die beiden Straßen sind verkehrssicher und können weiterhin genutzt werden. Die beiden Straßen sind nach wie vor erneuerungsbedürftig und sollten im Rahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand erneuert werden.
Die in diesem Zusammenhang von der Verwaltung vorgelegte Beschlussdrucksache 0176/2018 N1 wurde vom Stadtbezirksrat mehrheitlich abgelehnt. Damit scheidet eine Erneuerung im Rahmen dieses Sonderprogramms aus. Die Erneuerung der beiden Straßen ist zwar nach wie vor notwendig, aber diese wird sich nun aufgrund fehlender Finanzierung um Jahre verschieben.
Die Straße wird bis dahin im Rahmen der Straßenunterhaltung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten.
zu 2.:
Nein, die Planungen sind nicht begonnen.
zu 3.:
Nein.
Auf Nachfrage von Bezirksbürgermeister Schulz teilt Frau Grieger mit, dass die Fachverwaltung mitgeteilt habe, dass die Maßnahmen in den Prioritätenlisten aufgenommen seien, diese aber aufgrund der Haushaltskonsolidierung bisher nicht durchgeführt werden konnten.
Bezirksratsfrau Brocher-Schulz kritisiert, dass Maßnahmen im Stadtzentrum schneller umgesetzt würden.
TOP 7.4.
von Bezirksratsfrau Frau Grammel (DIE LINKE.)
TOP 7.4.1.
Altersarmut im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2039/2023)
Bezirksratsfrau Grammel liest die Anfrage vor.
Die vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik veröffentlichten Zahlen (2022) der Altersarmut in Niedersachsen sind erschreckend (siehe Handlungsorientierte Sozialberichterstattung für Niedersachsen). Demnach hat sich die Altersarmut 2022 in Niedersachsen sogar noch weiter verfestigt. Das heißt immer mehr Senior*innen sind arm im Alter, Tendenz steigend.
Laut Handlungsorientierter Sozialberichterstattung Niedersachsen für das Jahr 2022 lag der Anteil der 65jährigen bis 80jährigen Senior*innen bei 17,5%. Bei den über 80jährigen betrug der Wert 18,8%. Frauen sind dabei überdurchschnittlich von Altersarmut betroffen.
Wer arm im Alter ist, leidet oft unter Vereinsamung, weil das Geld für soziale und kulturelle Teilhabe fehlt. So kann der Verzicht auf gesellschaftliche Teilhabe im Alter die Lebenserwartung verringern. Hinzu kommen körperliche Einschränkungen. Sportliche Aktivitäten sind zum Teil mit Kosten verbunden. Fitnessstudios und Sportvereine verlangen Mitgliedsbeiträge. Viele Senior*innen leiden daher unter Muskelschwund mit den üblichen Risiken (Knochenbrüche). Auch kann der erzwungene Verzicht auf eine gute und ausgewogene Ernährung zu Krankheiten führen, deren Ursache eine Mangelernährung ist.
Dazu frage ich die Verwaltung:
1. Lässt sich der oben aufgeführte Anteil der in Altersarmut lebenden Senior*innen in Niedersachsen auch für unseren Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt belegen?
2. Welche kostenlose Sportangebote können arme Senior*innen im Stadtbezirk wahrnehmen?
3. Welche kostenlosen Angebote bietet die Stadt Hannover den von Altersarmut betroffenen Senior*innen im Stadtbezirk an, die für Geselligkeit und kulturelle Teilhabe sorgen?
Frau Sufin verliest die Antwort.
zu 1.: Für das Stadtgebiet Hannover liegen Zahlen zur Altersarmut sowohl aus dem Armutsmonitoring der LHH von 2022 als auch aus dem Senior*innenplan 2021 stadtbezirks- bzw. stadtteilgenau vor.
Die Transferleistungsquote der Generation 60 plus liegt im Stadtgebiet Hannover im Durchschnitt bei 10,4 Prozent, Tendenz steigend. In der Generation 60 plus muss zudem von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen werden (vgl. Armutsmonitoring der Landeshauptstadt Hannover, S. 20 ff.).
Im Stadtteil Ahlem beziehen 8,2 % der Generation 60 plus im Vergleich zu stadtweit 10,3 % (Stand 2021) Transferleistungen. Im Stadtteil Badenstedt liegt der Anteil bei 10,9 % im Vergleich zu stadtweit 10,3 %, im Stadtteil Davenstedt bei 7,1 % im Vergleich zu stadtweit 10,3 % (vgl. Senior*innnenplan 2021, S. 229 ff.).
zu 2.: In Ahlem werden folgende Sportangebote vom Kommunalen Seniorenservice der LHH kostenfrei angeboten:
· Montags: Spaziergänge
· Dienstags: Gymnastik
· Mittwochs: 5 Gymnastikgruppen, Sitzgymnastik
· Donnerstags zwei Mal im Monat: Meditativer Tanz
· Freitags Spaziergang mit Achtsamkeit.
In Davenstedt gibt es vom Kommunalen Seniorenservice der LHH die kostenfreien Sportangebote:
· Dienstags einmal im Monat: Fahrradgruppe
· Samstags zwei Mal im Monat Meditativer Tanz.
zu 3.: Folgende kostenfreien Angebote zur sozialen, kulturellen und digitalen Teilhabe des Kommunalen Seniorenservice werden den Senior*innen angeboten:
Ahlem:
· Montags: PC Gruppe für Fortgeschrittene
· Montags 14 tägig Kunstkreis, in Kooperation mit dem Kunstverein Ahlem e.V.
· Dienstags Gesprächskreis zu aktuellen Themen
· Dienstags Doppelkopfgruppe
· Mittwochs Skat und Rommé Gruppe
· Donnerstags Gedächtnistraining
· Donnerstags PC/Laptop Gruppe
· Donnerstags Bingo Gruppe
Badenstedt:
· Mittwochs zwei Mal im Monat offene Smartphone Sprechstunden sowie Laptop/Tablet Sprechstunden
Davenstedt:
· Jeden 1. Dienstag Erlebnisgruppe, gemeinsam etwas unternehmen
· Mittwochs Gesprächskreis zu aktuellen Themen
· Jeden 3. Mittwoch Smartphone Sprechstunde
· Freitags Rommé Gruppe
· Mittwochs Klub mit monatlichem Programm und Kaffeetrinken.
TOP 7.4.2.
Gemeindehaus und ehemaliges Pfarrhaus der Christkönig Gemeinde "Am Soltekampe" in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2040/2023)
Bezirksratsfrau Grammel liest die Anfrage vor.
Die Stadt Hannover hatte im Zuge der ersten Flüchtlingswelle 2015 das Gemeindehaus und das Pfarrhaus der Christkönig Gemeinde langfristig angemietet. Das Pfarrhaus wurde umgebaut und beherbergt seitdem Flüchtlinge. Das Gemeindehaus steht leer, obwohl Miete entrichtet wird.
Dazu frage ich die Verwaltung
:
1. Wann läuft der Mietvertrag mit der Christkönig Gemeinde aus?
2. Beabsichtigt die Stadt Hannover den Mietvertrag zu verlängern, weil zukünftig mit steigenden Flüchtlingszahlen gerechnet wird?
3. Wenn ja, wird die Stadt Hannover sowohl das Gemeindehaus als auch das Pfarrhaus wieder langfristig anmieten?
Frau Grieger verliest die Antwort.
zu 1.:
Der Mietvertrag endet am 31.12.2025.
zu 2.:
Sowohl für das Pfarrhaus als auch das Pfarrheim bestehen aktuell Untermietverträge. So finden im Pfarrheim beispielsweise Qigong Kurse statt. Es besteht demnach aus unserer Sicht keine akute Notwendigkeit, den Mietvertrag zu verlängern. Die Untermietverträge laufen ebenfalls bis zum 31.12.2025 aus.
zu 3.:
Siehe Antwort zu Frage 2.
TOP 7.5.
von Bezirksratsherrn Bandmann (FDP)
TOP 7.5.1.
Spielplatz Am Neuen Acker
(Drucks. Nr. 15-2046/2023)
Bezirksratsherr Bandmann liest die Anfrage vor
.
Laut Spielplatzkataster der LHH befinden sich am Spielplatz „Am Neuen Acker“ keine Spielgeräte.
Dazu frage ich die Verwaltung:
Frau Sufin verliest die Antwort.
Zu 1. Die Spielgeräte wurden im Sommer 2022 aufgrund von Störungen im Baugrund im Zuge der Arbeiten zur Verfüllung der historischen Asphaltstollen in der Umgebung entfernt.
Zu 2. Der Spielplatz wurde 2022 vom Stadtbezirksrat zur Überarbeitung aus dem Sonderprogramm zur ökologischen Sanierung von Spielplätzen benannt.
Der Ansatz für 2022 in Höhe von 16.300 € reicht für die Neuanlage des Spielplatzes jedoch nicht aus. Vergleichbare Spielplatzausstattungen kosten ca. 60.000 €.
Zu 3. Die Planung zur Erneuerung des Spielplatzes könnte abhängig von der Klärung der Finanzierung bis zum Frühjahr 2024 bearbeitet werden.
Eine Bauausführung wäre dann im Herbst 2024 möglich.
Bezirksbürgermeister Schulz berichtet, dass er den Spielplatz in einem Gespräch mit dem Baudezernenten Herrn Vielhaber angesprochen habe. Er siehe den Widerspruch, dass als Privatbürger*in ein Grundstück wieder so hergestellt würde, wie es vor Durchführung der Maßnahmen gewesen sei. Dies würde dann aus den finanziellen Mitteln zum Asphaltstollen gezahlt werden. Weshalb dies bei dem Spielplatz anders sein solle, habe er kritisiert. Er warte derzeit noch auf eine Rückmeldung und nehme diese Anfrage als Anlass dazu noch einmal nachzufragen.
Vor Schließung der Sitzung regt Bezirksbürgermeister Schulz regt, dass die Vorbehaltssitzung im Dezember möglichst kurzgehalten werden könnte. Das Gremium stimmt ohne Gegenrede zu.
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Schulz eröffnet die Sitzung und stellt zunächst die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Anschließend begrüßt Bezirksbürgermeister Schulz die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung, die Presse sowie die anwesenden Einwohner*innen.
Es gab folgende Änderungen zur Tagesordnung:
- Es liegt ein Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel zu TOP 3.1.1. vor, dieser wird als TOP 3.1.1.1. der TO hinzugefügt.
- Es liegt eine Neufassung zu TOP 6.1.5. vor, diese wird als TOP 6.1.5.1. der TO hinzugefügt.
- TOP 3.1.1. und damit auch TOP 3.1.1.1. werden auf Wunsch der AfD-Fraktion in die Fraktion gezogen.
- TOP 3.2.3.1. sowie TOP 3.2.3.2. werden auf Antrag der AfD-Fraktion namentlich abgestimmt.
- Die Beantwortung der Anfrage TOP 7.2.1 der AfD-Fraktion wird aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs vorgezogen und vor TOP 3.2.3. beantwortet.
- Bezirksratsherr Reglitz beantragt TOP 4 Einwohner*innenfragestunde vorzuziehen. Die Einwohner*innenfragestunde wird daher vorgezogen und nach TOP 3.2.2. durchgeführt.
- Die AfD-Fraktion beantragt TOP 6.1.4. in die Fraktion zu ziehen.
- Bezirksratsherr Keller und Bezirksratsherr Hirche zeigen an, dass sie eine persönliche Erklärung abgeben wollen, welche nach Rücksprache mit Bezirksbürgermeister Schulz im Zuge des TOPs 2 durchgeführt werden soll.
- Bezirksratsherr Reglitz regt an eine Schweigeminute für die von der Hamas getötete israelische Zivilbevölkerung einzulegen. Der Bezirksrat einigt sich eine Gedenkminute für alle Opfer der Auseinandersetzung abzuhalten. Diese wird im Anschluss an die Abstimmung zur Tagesordnung durchgeführt.
- Es liegen zwei Dringlichkeitsanträge der AfD-Fraktion vor. Zuvor erläutert Bezirksbürgermeister Schulz erläutert kurz das Verfahren zu Dringlichkeitsanträgen.
Bezirksratsherr Hirche stellt die Dringlichkeit des Antrags Nr. 15-2097/2023 vor und teilt mit, dass sich illegale Migration seit 2015 bis heute fortsetze. Besonders betroffen davon seien das Sozialsystem, der Wohnungsmarkt, Kitas und Schulen.
Die illegale Einreise von Menschen nach Hannover aus Staaten mit einem menschenverachtenden Weltbild solle gestoppt werden. Zudem solle die Regierung überprüfen wohin die Steuergelder überwiesen würden, da diese möglicherweise zum Erwerb von Waffen genutzt würden, um Krieg und Terror in Israel zu verbreiten. Bezirksratsherr Hirche erinnert an gewalttätige Randalen in Berlin. Er führt weiter aus, dass daher Menschen aus kulturfremden Regionen, die sich nicht an das Gesetz und die christlichen Weltvorstellungen halten an den Grenzen aufgehalten und abgewiesen werden sollten.
- Es liegt eine Neufassung zu TOP 6.1.5. vor, diese wird als TOP 6.1.5.1. der TO hinzugefügt.
- TOP 3.1.1. und damit auch TOP 3.1.1.1. werden auf Wunsch der AfD-Fraktion in die Fraktion gezogen.
- TOP 3.2.3.1. sowie TOP 3.2.3.2. werden auf Antrag der AfD-Fraktion namentlich abgestimmt.
- Die Beantwortung der Anfrage TOP 7.2.1 der AfD-Fraktion wird aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs vorgezogen und vor TOP 3.2.3. beantwortet.
- Bezirksratsherr Reglitz beantragt TOP 4 Einwohner*innenfragestunde vorzuziehen. Die Einwohner*innenfragestunde wird daher vorgezogen und nach TOP 3.2.2. durchgeführt.
- Die AfD-Fraktion beantragt TOP 6.1.4. in die Fraktion zu ziehen.
Da der Antrag bereits vorlag wurde mittels Mehrheitsbeschluss gem. § 13 Abs. 3 GO mit 2 Stimmen dafür, 15 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung entschieden, dass einem erneuten in die Fraktion ziehen nicht zugestimmt wird.
- Die AfD-Fraktion zieht TOP 6.2.1. sowie TOP 6.3.1. in die Fraktion. - Bezirksratsherr Keller und Bezirksratsherr Hirche zeigen an, dass sie eine persönliche Erklärung abgeben wollen, welche nach Rücksprache mit Bezirksbürgermeister Schulz im Zuge des TOPs 2 durchgeführt werden soll.
- Bezirksratsherr Reglitz regt an eine Schweigeminute für die von der Hamas getötete israelische Zivilbevölkerung einzulegen. Der Bezirksrat einigt sich eine Gedenkminute für alle Opfer der Auseinandersetzung abzuhalten. Diese wird im Anschluss an die Abstimmung zur Tagesordnung durchgeführt.
- Es liegen zwei Dringlichkeitsanträge der AfD-Fraktion vor. Zuvor erläutert Bezirksbürgermeister Schulz erläutert kurz das Verfahren zu Dringlichkeitsanträgen.
Bezirksratsherr Hirche stellt die Dringlichkeit des Antrags Nr. 15-2097/2023 vor und teilt mit, dass sich illegale Migration seit 2015 bis heute fortsetze. Besonders betroffen davon seien das Sozialsystem, der Wohnungsmarkt, Kitas und Schulen.
Die illegale Einreise von Menschen nach Hannover aus Staaten mit einem menschenverachtenden Weltbild solle gestoppt werden. Zudem solle die Regierung überprüfen wohin die Steuergelder überwiesen würden, da diese möglicherweise zum Erwerb von Waffen genutzt würden, um Krieg und Terror in Israel zu verbreiten. Bezirksratsherr Hirche erinnert an gewalttätige Randalen in Berlin. Er führt weiter aus, dass daher Menschen aus kulturfremden Regionen, die sich nicht an das Gesetz und die christlichen Weltvorstellungen halten an den Grenzen aufgehalten und abgewiesen werden sollten.
Bezirksratsfrau Grammel gibt zu Protokoll, dass sie bei derartigen Anträgen nicht abstimmen würde.
Das Gremium entscheidet über die Dringlichkeit mit 2 Stimmen dafür, 15 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen.
Bezirksratsherr Keller stellt die Dringlichkeit des Antrags Nr. 15-2110/2023 dar und bezieht sich zu Beginn auf eine Aussage von Bundeskanzler Scholz. Zudem sei die Hamas als Terrororganisation gekennzeichnet, was die Dringlichkeit des Antrags belege. Die Europäische Gemeinschaft zahle mehrere Milliarden Euro an Entwicklungshilfe, bei welcher nicht bekannt sei, wohin das Geld genau fließe. Bezirksratsherr Keller führt aus, dass daher möglicherweise Terroristen mitfinanziert würden, sodass dies umgehend beendet werden müsse und daher die Dringlichkeit gegeben sei.
Das Gremium entscheidet über die Dringlichkeit mit 2 Stimmen dafür, 15 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen.
Beide Dringlichkeitsanträge erreichen damit nicht die notwendige 2/3-Mehrheit gem. § 11 GO, sodass sie auf die Tagesordnung der kommenden Bezirksratssitzung am 16.11.2023 gesetzt werden.
Das Gremium entscheidet über die Dringlichkeit mit 2 Stimmen dafür, 15 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen.
Bezirksratsherr Keller stellt die Dringlichkeit des Antrags Nr. 15-2110/2023 dar und bezieht sich zu Beginn auf eine Aussage von Bundeskanzler Scholz. Zudem sei die Hamas als Terrororganisation gekennzeichnet, was die Dringlichkeit des Antrags belege. Die Europäische Gemeinschaft zahle mehrere Milliarden Euro an Entwicklungshilfe, bei welcher nicht bekannt sei, wohin das Geld genau fließe. Bezirksratsherr Keller führt aus, dass daher möglicherweise Terroristen mitfinanziert würden, sodass dies umgehend beendet werden müsse und daher die Dringlichkeit gegeben sei.
Das Gremium entscheidet über die Dringlichkeit mit 2 Stimmen dafür, 15 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen.
Beide Dringlichkeitsanträge erreichen damit nicht die notwendige 2/3-Mehrheit gem. § 11 GO, sodass sie auf die Tagesordnung der kommenden Bezirksratssitzung am 16.11.2023 gesetzt werden.
Die Tagesordnung wurde mit 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung angenommen.
Die Gedenkminute wird abgehalten.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.09.2023
Bezirksbürgermeister Schulz erteilt Bezirksratsherrn Hirche für die persönliche Bemerkung das Wort.
Bezirksratsherr Hirche erklärte, dass er in der vergangenen Bezirksratssitzung von einem Mitglied der Fraktion Natürlich AhBaDa als Faschist bezeichnet worden sei. Er führt aus, dass anstelle mit Argumenten zu kontern auf persönliche Angriffe zurückgriffen würde. Bezirksratsherr Hirche kritisiert, dass aus seiner Sicht dieses Verhalten vom Bezirksbürgermeister ungetadelt bliebt und kein Ordnungsruf ausgesprochen wurde. Dies zeige ein zweifelhaftes Demokratieverständnis. Bezirksratsherr Hirche definiert im Weiteren den demokratischen Diskurs. Bezirksratsherr Hirche teilt mit, dass alle ehrenamtlich in der Kommunalpolitik Tätigen zum Wohle der Stadt aktiv seien und bittet daher darum Abstand von persönlichen Angriffen zu nehmen und lieber konstruktiv an Lösungen zu arbeiten. Im darauffolgenden berichtet er auszugsweise zu seiner Vita. Er endet damit, dass er in der Vergangenheit Repressalien und Ausgrenzung für freie Meinungsäußerung erfahren habe und kritisiert es scharf, dass er heutzutage attackiert und beschimpft würde, weil er nicht die Meinung der Mehrheit teile.
Bezirksbürgermeister Schulz erteilt Bezirksratsherrn Keller das Wort für eine persönliche Erklärung.
Bezirksratsherr Keller stellte klar, dass er sich deutlich von der Äußerung die AfD sei eine faschistische Partei distanzieren wolle. Er unterstütze Personen unterschiedlicher Religionen und Nationen. Diesen helfe er ohne Vorurteile. Er hebt hervor, dass ein Anteil des Faschismus die Verfolgung von Andersdenkenden sei und kritisiert, dass anstelle einer Auseinandersetzung auf die Bezeichnung als Faschist oder Antidemokraten zurückgegriffen würde, sobald jemand nicht mit dem ideologischen Weltbild übereinstimme. Er betont, dass weder er, noch Bezirksratsherr Hirche oder die AfD antidemokratisch seien und sich diese vielmehr zu den Werten des Grundgesetzes bekennen würden.
Bezirksbürgermeister Schulz erwidert, da er direkt angesprochen wurde, dass verschiedene Mitglieder des Bezirksrats die sprachlichen Ausdrücke der AfD-Fraktion zum Teil verletzend und diskriminierend empfunden hätten. Hiermit konfrontiert habe Bezirksratsherr Hirche in der Vergangenheit geantwortet, dass es das Recht auf freie Meinungsäußerung gäbe und er daher sagen könne, was er wolle. Bezirksbürgermeister Schulz teilt mit, dass Bezirksratsherr Hirche dieses Recht auch den anderen Bezirksratsmitgliedern zugestehen sollte. Aufgrund der bestehenden Anklage, gibt Bezirksbürgermeister Schulz den Hinweis auf öffentliche Meinungsäußerungen anderer Politiker*innen.
Bezirksratsherr Hirche erwidert, dass hierüber Gerichte entscheiden müssen.
Bezirksratsherr Reglitz bezieht sich auf die Äußerung von Bezirksratsfrau Fuhrmann des Protokolls der vergangenen Sitzung. Da sie nicht anwesend sein kann, teilt er mit, dass auf S. 14 die Aussage falsch wiedergegeben worden sei. Bezirksratsfrau Fuhrman habe gesagt „wir arbeiten nicht mit Faschisten zusammen“. In diesem Zusammenhang sei die AfD-Fraktion nicht erwähnt worden. Die zweite Aussage sei gewesen, dass sie für die Bürger*innen des Stadtbezirkes entscheiden würden. Die AfD und ihre Vertreter seien persönlich nicht angesprochen worden. Vielmehr sei die Fraktion Natürlich AhBaDa in der Vergangenheit in den sozialen Medien angegriffen worden. Es sei ihnen unterstellt worden, dass sie mit Faschisten zusammenarbeiten würden, was sie nicht tun würden. Hierauf habe sich Bezirksratsfrau Fuhrmann bezogen und dies habe sie klarstellen wollen. Bezirksratsfrau Stibbe bestätigt diese Aussage. Daher wird um Anpassung des Protokolls gebeten.
Bezirksratsherr Keller begründet warum die AfD-Fraktion dieses Protokoll ablehnen wird. Das Sitzungsprotokoll solle den Sinn eines Redebeitrags wiedergeben. Jedoch sei Bezirksratsfrau Fuhrmann falsch wiedergegeben worden. Daher bittet Bezirksratsherr Keller darum das Protokoll anzupassen.
Er gibt zu Protokoll, dass er und Bezirksratsherr Hirche das Protokoll vom 07.09.2023 in seiner bestehenden Form ablehnen würden, da die Redebeiträge der AfD-Fraktion geändert worden seien und es möglicherweise nicht gewünscht würde, das Protokoll dahingehend zu ändern, dass Frau Fuhrmann im Zusammenhang mit dem Antrag der AfD geäußert habe „mit Faschisten arbeiten wir nicht zusammen“. Zudem teilt er mit, dass Anzeige bei der Polizei erstattet wurde und der gesamte Bezirksrat als Zeugen benannt und die Tonbandaufnahme als Beweismittel angegeben wurden. Aufgrund der Relevanz für das Strafverfahren weist er daher darauf hin, dass die Aufnahme nicht zu löschen ist.
Frau Grieger führt aus, dass hier über den Redebeitrag von Bezirksratsfrau Fuhrmann gesprochen wird. Da Bezirksratsfrau Fuhrmann sich aktuell selbst nicht äußern könne, könnte eine Vertagung der Genehmigung des Protokolls sinnvoll sein. Bezirksbürgermeister Schulz beantragt, dass die Genehmigung des Protokolls in die kommende Sitzung verschoben wird. Die Genehmigung des Protokolls wurde mit 16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen vertagt.
TOP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 3.1.
E N T S C H E I D U N G E N
TOP 3.1.1.
Straßenbennungen im Stadtteil Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-1959/2023 mit 1 Anlage)
Antrag,
folgende Straßenbenennungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 1294, 1. Änderung, zu beschließen:
1. Die von der Carlo-Schmid-Allee Richtung Osten abgehende private, ringförmige Erschließungsstraße erhält den Namen Helga-Heine-Ring.
2. Der von Süden nach Norden verlaufende private, innere Wohnweg erhält den Namen Jutta-Bleidissel-Weg.
Übersichtskarte siehe Anlage 1
Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen.
TOP 3.1.1.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) zu Drucks. Nr. 15-1959/2023 "Straßenbenennungen im Stadtteil Badenstedt"
(Drucks. Nr. 15-2098/2023)
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
folgende Straßenbenennungen im Bereich des Bebaungsplans Nr. 1294, 1 Änderung zu beschließen:
1. streichen und ersetzen durch
Die von der Carlo-Schmid-Allee Richtung Osten abgehende private, ringförmige Erschließungsstraße erhält den Namen Jutta-Bleidiesel-Ring.
2. streichen und ersetzen durch
Der von Süden nach Norden verlaufende private, innere Wohnweg erhält den Namen Hilde-Coppi-Weg.
Es werden jeweils Legendenschilder aufgestellt, die an Jutta-Bleidiesels und Hilde-Coppis Wirken in schriftlicher Form erinnern. Die Kosten trägt der Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Der Bezirksrat ermöglicht Hans Coppi, Hildes Sohn, eine Teilnahme an der Einweihung des Wohnwegs zu Ehren seiner Mutter.
Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen.
TOP 3.2.
A N H Ö R U N G E N
TOP 3.2.1.
Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)
Antrag,
den als Anlage beigefügten Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.
Bezirksbürgermeister Schulz stellt die Drucksache kurz vor und bittet anschließend um Abstimmung. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
15 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, damit angenommen.
TOP 3.2.2.
Grundschule Gebrüder-Körting-Schule, Sanierung
Kostenerhöhung wegen wesentlicher Programmerweiterung
(Drucks. Nr. 2048/2023 mit 3 (nur online) Anlagen)
Antrag,
1. der Budgeterhöhung um 9,44 Mio. € von 1,960 Mio. € auf dann insgesamt bis zu 11,4 Mio. €
zuzustimmen.
Bezirksratsherr Reglitz führt aus, dass sich nachmittags zum Teil fremde Personen auf dem Schulgelände aufhalten würden. Als Vorschlag würde er gerne die begrenzten Präsenzzeiten der Hausmeister im Gebäude für die Bauzeit erweitern und fragt an, ob dies möglich sei.
Bezirksbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass dies eine Entscheidung des Schulamts sei und zur kommenden Bezirksratssitzung ein dahingehender Antrag gestellt werden könnte, dass für die Bauzeit ein Nachmittagshausmeister eingestellt werden solle.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
Einstimmig angenommen.
TOP 4.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE
Die erste Sprecherin teilt zur Drucksache Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen (TOP 3.2.3) mit, dass sich herausgestellt habe, was sie und ein weiteres ehemaliges Bezirksratsmitglied vermutet hätten, nämlich, dass die Verunreinigung des Grundwassers nicht der eigentliche Grund gewesen sei und dass der Bezirksrat über Jahre hinweg von der Verwaltung im Unklaren gehalten worden wäre. Sie kritisiert das Vorgehen scharf und hebt erneut hervor, dass sich bei diversen persönlichen Inaugenscheinnahmen, die von der Verwaltung geschilderte Situation auf dem Friedhof nicht bestätigen konnte und dies daher die Unwahrheit sein müsse.
Daher bittet sie den Bezirksrat, dass hier entsprechende Nachfragen gestellt werden sollten und appelliert, dass im Sinne der Bürger*innen der Friedhof offengehalten werden müsse.
Der zweite Sprecher teilt seine persönliche Geschichte mit dem Gremium und kritisiert, dass ihm zu einem früheren Zeitpunkt nicht mitgeteilt wurde, dass weitere Familienmitglieder nicht im selben Grab beigesetzt werden könnte. Frau Koebe führt hierzu aus, dass bei Verstorbenen aus den vergangenen Jahren auch weitere Verstorbene als Sarg beigesetzt werden können, wenn das Nutzungsrecht noch bestehe. Sie nimmt die Kontaktdaten des Sprechers mit und gibt an, dass sie sich darum kümmern würde, dass Kolleg*innen sich zu seinem konkreten Fall mit ihm in Verbindung setzen würden.
Es liegen keine weiteren Wortbeiträge vor, daher schließt Bezirksbürgermeister Schulz die Einwohner*innenfragestunde um 19:15 Uhr.
TOP 7.2.
Anfrage der AfD-Fraktion
TOP 7.2.1.
Grundwasserspiegel Friedhof Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2034/2023)
1. Wie hat sich der Grundwasserspiegel in den letzten zehn Jahren im Gebiet des neuen Friedhofes in Badenstedt verändert? (Auflistung nach Jahren und Quartalen)
2. Befinden sich Messpunkte auf dem Friedhof?
3. War die Hundeauslauffläche hinter dem Friedhof Bestandteil des Friedhofsgeländes? Wenn ja, warum ist diese Fläche kein Bestandteil des Friedhofes mehr, obwohl sie eine bessere Bodenbeschaffenheit aufweist?
Frau Sufin verliest die Antwort der Anfrage.
Zu 1)
Die Grundwasserstände an den in Frage 2 genannten Grundwassermessstellen haben wir in der Anlage 1 (Jahresgrundwasserstände) und Anlage 2 (Quartalsgrundwasserstände) für den Zeitraum 2012 bis 2023 (bis September) dargestellt.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass für die Beurteilung der Nutzung der Fläche als Friedhof ein wesentlich längerer Zeitraum der Grundwasserstände betrachtet werden muss. Der relativ kurze Zeitraum von zehn Jahren kann zu Fehlinterpretationen führen, da die extrem trockenen Jahre zwischen 2018 und 2022 übermäßig stark ins Gewicht fallen. Das Jahr 2023 hat gezeigt, dass es nach einigen trockenen Jahren auch immer wieder zu feuchteren Jahren kommen kann.
Zu 2)
Für den Stadtteilfriedhof Badenstedt werden drei Grundwassermessstellen herangezogen. Sie befinden sich in den Straßen „Im Born“ nördlich des Friedhofs, „Am Soltekampe/Lenther Chaussee“ südwestlich und in der Straße „Salzweg“ östlich des Friedhofs (siehe Abbildung).

Zu 3)
Die Hundeauslauffläche war als Erweiterungsfläche des Friedhofs vorgesehen, wurde jedoch nie als Friedhof genutzt. Das liegt u.a. daran, dass die Grundwasser- und Bodenverhältnisse nicht für eine Friedhofsnutzung geeignet sind.
Die Baugrundkarte der Landeshauptstadt Hannover beschreibt den Untergrund mit Schluff über Geschiebelehm. An den vier Eckpunkten der Hundeauslauffläche wurden in der Vergangenheit mehrere Aufschlussbohrungen vorgenommen. Diese bestätigen den bindigen Aufbau aus Schluff und Lehm. Der Boden ist sauerstoffarm und sehr fest. Fehlt Sauerstoff, erfolgt die Verwesung des Leichnams stark verzögert bzw. unvollständig.
Die Grundwasserstände sind auf der Hundeauslauffläche noch ungünstiger als auf den Friedhofsflächen. Der Flurabstand beträgt bei mittlerem Grundwasser zwischen 0,4 m und 2,0 m. Bei maximalem Grundwasserstand ist der Flurabstand lediglich zwischen 0,1 m und 1,70 m. Das Grundwasser reicht also regelmäßig in die Bestattungszone hinein, so dass aufgrund von Sauerstoffmangel keine Verwesung erfolgen kann.
Frau Koebe (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) beantwortet weitergehende Nachfragen des Gremiums wie folgt:
Auf Rückfragen von Bezirksratsherr Högel und Bezirksratsfrau Stibbe zur Anlage der Grundwassermessstände erläutert sie folgendes:
- GOK bedeute die Geländeoberkante, d.h. die Grasnarbe und der Flurabstand beschreibe die Differenz zwischen GOK und dem Grundwasserstand.
- Gemessen würde zudem der mindeste und maximale Grundwasserstand, dies bedeute, dass pro Jahr der niedrigste wie der höchste Grundwasserstand gemessen würden. Zudem würde aus allen gemessenen Werten dann das Mittel gebildet. Bezirksratsherr Hirche führt aus, dass in der Öffentlichkeit argumentiert würde, dass durch den Klimawandel der Grundwasserspiegel sinken würde. Zudem gibt er an, dass er glaubt, dass die Stadt durch diese Maßnahme Kosten sparen wolle. Er weist in diesem Zuge auf vergangene Entscheidungen hin, bei welchem die Sargbeisetzungen nach einem Verbot wieder erlaubt wurden.
Hierauf erwidert Frau Koebe, dass es seitens der Verwaltung in der Vergangenheit den Vorstoß gegeben habe Sargbeisetzungen auf dem Stadtteilfriedhof zu verbieten, da nach Ansicht der Verwaltung die Fläche auch damals nicht für Sargbeisetzungen geeignet gewesen sei. Die Verwaltung sei aber an anderweitige politische Beschlüsse gebunden gewesen, sodass Sargbeisetzungen wieder ermöglicht worden wären. An der Bodenbeschaffenheit habe sich deshalb keine Änderung ergeben. Anhand der Anlage der Anfrage sei erkennbar, dass die Grundwasserdaten zum Teil enorm schwanken würden. In Bezug auf den Klimawandel führt Frau Koebe aus, dass sich Hitzeperioden und Niederschlagsereignisse in ihrer Intensität und Häufigkeit vermehren würden. Daraus ließe sich jedoch nicht ableiten, dass der Grundwasserstand soweit absinken würde, dass im Stadtteilfriedhof Badenstedt keine Verwesungsproblematik mehr bestehen würde.
TOP 3.2.3.
Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 1703/2023 mit 5 (nur Online) Anlagen)
Antrag,
zu beschließen:a) Sargbeisetzungen in Erdreihen- und Erdwahlgrabstätten auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu), Im Born, 30455 Hannover, werden - vorbehaltlich der nachstehenden Ausgleichsregelungen für Erdwahlgrabstätten - verboten.
b) Es werden keine neuen Nutzungsrechte an Erdwahlgrabstätten erteilt.
c) Sargbeisetzungen in Erdwahlgräbern mit freien Grabstellen sind bis zum Ablauf des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der einschlägigen Allgemeinverfügung bestehenden Nutzungsrechtes zulässig. Das Nutzungsrecht wird im Fall einer Sargbeisetzung um die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren verlängert, jedoch ohne dass über das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Allgemeinverfügung bestehende Nutzungsrecht hinaus weitere Sargbeisetzungen zulässig sind.
Nach Ablauf der um 20 Jahre verlängerten Nutzungszeit am Erdwahlgrab kann das Nutzungsrecht ausschließlich als eines am Urnenwahlgrab wie folgt fortgesetzt werden:
d) Alternativ zu c) können Nutzungsberechtigte von Erdwahlgrabstätten eine Umbettung gemäß § 12 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover beantragen. Die Stadt trägt die Kosten für die Umbettung aus einem Erdwahlgrab, sofern ein fristgerechter Antrag eingereicht wurde und die Umbettung bis zum Ablauf der zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Allgemeinverfügung bestehenden Nutzungszeit auf einen Friedhof innerhalb der Stadt Hannover erfolgt.· Bisheriges Nutzungsrecht an einer Erdwahlgrabstätte mit einer Grabstelle wird als Nutzungsrecht an einem „Standard 1,0 m² Urnenwahlgrab“ fortgesetzt;
· bisheriges Nutzungsrecht an einer Erdwahlgrabstätte mit mehr als einer Grabstelle wird als ein „Standard 1,5 m² Urnenwahlgrab“ fortgesetzt.
· bisheriges Nutzungsrecht an einer Erdwahlgrabstätte mit mehr als einer Grabstelle wird als ein „Standard 1,5 m² Urnenwahlgrab“ fortgesetzt.
Auf Nachfrage von Bezirksratsherr Höhne sowie Bezirksratsherr Keller erläutert Frau Koebe, dass aktuell die Möglichkeit bestünde Nutzungsrechte für Grabstätten in Vorsorge oder zur Verlängerung zu erwerben. Sollte der Verwaltungsausschuss dem Beschlussvorschlag folgen, so würde im Anschluss von der Verwaltung eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Vor der Veröffentlichung dieser Allgemeinverfügung könnten daher Nutzungsrechte an Erdwahlgrabstätten erworben oder verlängert werden. Die Gebühren seien abhängig von der Art des Grabes.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker stellt klar, dass der Bezirksrat hier nur eine Stellungnahme abgebe und der Verwaltungsausschuss die Entscheidung zur Thematik treffe.
Bezirksratsfrau Stibbe betont, dass sie den konkreten Beratungsverlauf für die Bürger*innen klargestellt haben möchte.
Bezirksbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass der Beschluss des Bezirksrats keine Rechtsverbindlichkeit habe, sondern der Verwaltungsausschuss abschließend entscheide.
Frau Koebe führt aus, dass die Kommunalaufsicht auf Eingabe aus dem Stadtbezirksrat deutlich gemacht habe, dass dem Stadtbezirksrat ein Anhörungsrecht zustehe, welches hier aktuell durchgeführt würde. Abschließend würden die gewählten Vertreter*innen im Verwaltungsausschuss über die Beschlussvorlage entscheiden. Der Rat sei nach NKomVG hier nicht zuständig. Wenn der Verwaltungsausschuss dieser Beschlussvorlage zustimme, sei die Verwaltung verpflichtet eine Allgemeinverfügung zu erstellen und damit die Regelung allen betroffenen Personen bekannt zu machen und diesen damit eine faire Chance zu geben informiert zu werden.
Bezirksratsherr Stamer führt aus, dass die CDU-Fraktion des Stadtbezirksrats sich auch bereits in der vergangenen Wahlperiode immer deutlich positioniert habe, dass Sargbeisetzungen auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt weiterhin beibehalten werden sollen. Es habe sich gezeigt, dass die Argumente des damaligen Bezirksratsmitgliedes Frau Dudda richtig waren. Die Argumentation der Verwaltung aus 2019, die sich auf EU-Wasserrecht bezog, sei nun hinfällig. 2020 seien zudem diverse Bürger*innenanhörungen durchgeführt und Unterschriftenlisten erstellt worden. Bezirksratsherr Stamer kritisiert ferner, dass der Bezirksrat entmündigt worden sei, obwohl der Stadtteilfriedhof sich in ihrem Stadtgebiet befinde und die Entscheidung nun ausschließlich beim Verwaltungsausschuss liege. Abschließend betont er, dass die CDU-Fraktion sich weiterhin stark dafür einsetzt Sargbeisetzungen auch zukünftig zu gestatten.
Bezirksratsherr Högel stimmt den Ausführungen von Bezirksratsherr Stamer zu und kritisiert, dass der Stadtbezirksrat zwar grundsätzlich für den Friedhof aber nicht mehr bei einer Änderung zuständig sei und es so mit der Antwort der Kommunalaufsicht dazu gekommen sei, dass der Verwaltungsausschuss abschließend zuständig sei. Er kritisiert dies stark und hebt zudem hervor, dass es seiner Ansicht nach in Wirklichkeit um die Einsparung von Kosten gehe.
Bezirksratsherr Keller weist darauf hin, dass die Beschlussdrucksache noch in weiteren Ausschüssen behandelt würde und bittet die Bezirksratsmitglieder sich dort zu engagieren.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker teilt mit, dass die SPD-Fraktion, auch aufgrund des leidlichen Anhörungsrechts, die Drucksache ablehnen wird.
Eine zur Kenntnisnahme der Drucksache wird vom einzigen Vertreter*innen des Gremiums nicht gewünscht.
Bezirksbürgermeister Schulz um Abstimmung.
0 Stimmen dafür, 17 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, damit abgelehnt.
TOP 3.2.3.1.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 15-2035/2023)Bezirksratsherr Keller trägt den Änderungsantrag vor.
Antrag
der Antrag wird wie folgt geändert:
Es werden ohne Ausnahme neue Nutzungsrechte für Erdwahlgrabstätten vergeben.
Bezirksratsherr Reglitz führt an, dass der Antrag dahingehend erweitert werden sollte, dass auch Reihengräber in den Antrag aufgenommen werden sollten und regt daher an den Antragstext anzupassen.
Daher wird im Sitzungsverlauf eine Neufassung zu Drucks. Nr. 15-2035/2023 eingereicht. Die Neufassung wird als TOP 3.2.3.1.1. behandelt.
TOP 3.2.3.1.1.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 15-2035/2023 N1)
Antrag
der Antrag wird wie folgt geändert:
Es werden ohne Ausnahme neue Nutzungsrechte für Erdwahlgrabstätten/Reihengräber vergeben.
Es wurde eine namentliche Abstimmung beantragt und durchgeführt.
Bezirksratsmitglied Abstimmungsergebnis
1. Ates, Ismail | Nein |
2. Bandmann, Alexander | Nein |
3. Borgwaldt, Ute | Nein |
4. Brocher-Schulz, Kerstin | Nein |
5. Fuhrmann, Tamara | Abwesend |
6. Grammel, Julia | Keine Stimmabgabe |
7. Haller, Karin | Nein |
8. Hirche, Reinhard | Ja |
9. Högel, Kay-Gunnar | Enthaltung |
10. Höhne, Volker-Udo | Nein |
11. Hüttenmeister, Paul-Lennart | Nein |
12. Keller, Jens | Ja |
13. Reglitz, Nils | Ja |
14. Reimann-Lübker, Hans-Joachim | Nein |
15. Schulz, Dr. Heinrich | Nein |
16. Schulz, Rolf | Nein |
17. Stamer, Burgfried | Nein |
18. Stibbe, Jana | Ja |
19. Thaddey, Denise | Nein |
Bezirksratsfrau Grammel teilt mit, dass sie bei den Änderungsanträgen, wie auch der Beschlussdrucksache zum Thema Stadtteilfriedhof Badenstedt, generell nicht mehr abstimmen würde, da sie seitens der Verwaltung keine Transparenz sehe und der Bezirksrat zu diesem Thema ausgehebelt worden sei.
Bezirksratsherr Högel teilt mit, dass er sich enthält und merkt an, dass der Bezirksarzt in dieser Thematik entmachtet worden sei.
Bezirksratsfrau Stibbe stimmt Bezirksratsfrau Grammel und Bezirksratsherr Högel in ihren Ausführungen zu und teilt mit, dass sie zustimmt, da sie es wichtig finde, dass das bisherige Verfahren weitergeführt werden solle.
4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung, daher abgelehnt.
TOP 3.2.3.2.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023 Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 15-2036/2023)
Bezirksratsherr Keller trägt den Änderungsantrag vor.
Antrag
die Verwaltung wird aufgefordert, Sargbestattungen bis zum 31.07.2024 als Übergangsfrist zuzulassen und den Angehörigen von Verstorbenen, die bis zum 31.07.2024 beigesetzt wurden, auch nach dem 31.07.2024 die Möglichkeit zu geben, sich in einem Sarg beisetzten zu lassen.
Es wurde eine namentliche Abstimmung beantragt und durchgeführt.
Bezirksratsmitglied Abstimmungsergebnis
1. Ates, Ismail | Nein |
2. Bandmann, Alexander | Nein |
3. Borgwaldt, Ute | Nein |
4. Brocher-Schulz, Kerstin | Nein |
5. Fuhrmann, Tamara | Abwesend |
6. Grammel, Julia | Keine Stimmabgabe |
7. Haller, Karin | Nein |
8. Hirche, Reinhard | Ja |
9. Högel, Kay-Gunnar | Enthaltung |
10. Höhne, Volker-Udo | Nein |
11. Hüttenmeister, Paul-Lennart | Nein |
12. Keller, Jens | Ja |
13. Reglitz, Nils | Enthaltung |
14. Reimann-Lübker, Hans-Joachim | Nein |
15. Schulz, Dr. Heinrich | Nein |
16. Schulz, Rolf | Nein |
17. Stamer, Burgfried | Nein |
18. Stibbe, Jana | Enthaltung |
19. Thaddey, Denise | Nein |
TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 5.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2089/2023)
Im Sitzungsverlauf wird ein Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2089/2023 eingereicht. Der Änderungsantrag wird als TOP 5.1.1. behandelt.
Bezirksbürgermeister Schulz stellt die Drucksache kurz vor und bittet anschließend um Abstimmung.
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen,
aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:
1. Antrag Nr. 2023-25-STBR 11
Empfänger*in: Verein zur Förderung der Partnerschaft mit Petit – Couronne e.V.
Zuwendungsbetrag: 700,00 €
Zuwendungszweck: Werbeartikel Namensänderung
1. Antrag Nr. 2023-25-STBR 11 wird einstimmig zugestimmt.
2. Antrag Nr. 2023-26-STBR 11
Empfänger*in: Ortsfeuerwehr Ahlem
Zuwendungsbetrag: 350,00 €
Zuwendungszweck: neue Fritteuse
2. Antrag Nr. 2023-26-STBR 11 wird einstimmig zugestimmt.
3. Antrag Nr. 2023-27-STBR 11
Empfänger*in: AWO Familienzentrum Petermannstrasse
Zuwendungsbetrag: 1.358,00 €
Zuwendungszweck: Kindersicherheitstraining „Stark wie wir“
1. Antrag Nr. 2023-25-STBR 11 wird einstimmig zugestimmt.
2. Antrag Nr. 2023-26-STBR 11 wird einstimmig zugestimmt.
3. Antrag Nr. 2023-27-STBR 11 wird mit 16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.
3. Antrag Nr. 2023-27-STBR 11 wird mit 16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt.
TOP 5.1.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU- und SPD-Fraktion: Änderungsantrag zu DS 15-2089/2023 - Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrats
(Drucks. Nr. 15-2123/2023)
Bezirksbürgermeister Schulz stellt die Drucksache kurz vor und bittet anschließend um Abstimmung.
Antrag,
wir beantragen 750 € zusätzlich für die Sportlerehrung 2023 zu beschließen.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.
A N T R Ä G E
TOP 6.1.
der Fraktion Natürlich AhBaDa
TOP 6.1.1.
Überprüfung der Radfahrstreifen in der Empelder Straße und Durchfahrtverbot für schwere LKW
(Drucks. Nr. 15-1648/2023)
Bezirksratsherr Högel stellt den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die Radfahrstreifen vorerst auf der stadtauswärts führenden Spur von der Breite her vereinheitlicht werden können. Außerdem wird beantragt, dass LKW in Zukunft die Badenstedter Straße ab Abzweig zur Hermann-Ehlers-Allee über die Empelder Straße vermeiden müssen, da eine Gefährdung gegeben ist.
Bezirksratsherr Stamer führt an, dass der Antrag darauf abziele LKW- und Busverkehr von der Nutzung der Fahrbahn abzuhalten. Aufgrund der ansässigen Gewerbeunternehmen sieht er dies jedoch kritisch. Er stimme dem Antrag daher nicht zu.
Bezirksratsherr Hirche teilt ebenfalls mit, dass AfD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird, weil dann der LKW- und Busverkehr die Strecke nicht mehr nutzen könne.
Bezirksratsherr Högel führt an, dass mit einer materiellen Abgrenzung von der Fahrspur mehr Sicherheit gewonnen werden könnte.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
4 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, daher abgelehnt.
TOP 6.1.2.
Einfädelungsspur für Radfahrende vor dem Badenstedter Markt und Halteverbot für einige Fahrzeuge hinter o.a. Spur Richtung Stadt
(Drucks. Nr. 15-1650/2023)
Bezirksratsherr Högel stellt den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt dafür zu sorgen, dass der neu geschaffene Radfahrstreifen von der Empelder Straße kommend so in die Badenstedter Straße eingefädelt wird, dass die Radfahrenden ohne Gefahr in den Verkehr einscheren können. Eine Aufstellung von rotschraffierten Hart- oder ggfs. Flexipfosten an der Einfädelung wird dringend und noch einmal gefordert. Zudem sollen Parkplätze bis zur Durchfahrt des nebenstehenden Hauses entfernt werden, damit die o.a. Schneise erstellt werden kann.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker führt an, dass die SPD-Fraktion mit dem ersten Teil des Antrags zustimmen würde, allerdings würde die SPD-Fraktion ablehnen, dass die Parkplätze entfernt werden sollen.
Bezirksbürgermeister Schulz führt an, dass es sich um keine offiziellen Parkplätze handeln würde, sondern, dass dort ordnungswidrig geparkt werden würde.
Daher wird im Sitzungsverlauf eine Neufassung zu Drucks. Nr. 15-1650/2023 eingereicht. Die Neufassung wird als TOP 6.1.2.1. behandelt.
TOP 6.1.2.1.
Einfädelungsspur für Radfahrende vor dem Badenstedter Markt und Halteverbot für einige Fahrzeuge hinter o.a. Spur Richtung Stadt
(Drucks. Nr. 15-1650/2023 N1)
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt dafür zu sorgen, dass der neu geschaffene Radfahrstreifen von der Empelder Straße kommend so in die Badenstedter Straße eingefädelt wird, dass die Radfahrenden ohne Gefahr in den Verkehr einscheren können. Eine Aufstellung von rotschraffierten Hart- oder ggfs. Flexipfosten an der Einfädelung wird dringend und noch einmal gefordert.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.1.3.
Dezentrale Regenwasser-Bewirtschaftung
(Drucks. Nr. 15-1689/2023)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
daß die Verwaltung Flächen im Stadtbezirk auf Eignung für die dezentrale Regenwasser-Bewirtschaftung und die jeweiligen technischen Lösungen und Anpassungsmaßnahmen prüft. Dazu gehört auch die Prüfung der Entsiegelung befestigter Flächen. Die von der Verwaltung erarbeitete Übersicht zum Verhalten des Regenwassers bei Starkregenereignissen bietet dafür bereits eine Grundlage.
Bezirksratsfrau Stibbe stellt den Antrag vor.
Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen, daher angenommen.
TOP 6.1.4.
Wohnmobilstellplätze an Sportplätzen
(Drucks. Nr. 15-1690/2023)
Bezirksratsfrau Stibbe stellt den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
daß die Verwaltung prüft, inwieweit Sportvereine mit Stellplätzen und Sanitäranlagen Wohnmobilstellplätze in kleinem Umfang (4-5 je Sportanlage) für Touristen im Stadtbezirk AhBaDa zur Verfügung stellen und auch eine entsprechende Gebühr erheben und dem Verein zu Gute kommen lassen können und was dafür ggf. erforderlich ist (Nutzungsrechte, Vertragsgestaltung etc.).
Bezirksratsherr Stamer führt an, dass er mit dem TuS Davenstedt gesprochen habe und dieser mitgeteilt habe, dass er die Parkplätze für Gäste benötigen würde. Daher sei es grundsätzlich zwar wünschenswert Wohnmobilstellplätze zu errichten, dennoch sollte dies nicht auf den Flächen der Sportvereine stattfinden.
Bezirksratsfrau Thaddey bestätigt diese Einschätzung und teilt mit, dass die SPD-Fraktion die Prüfung und Einrichtung von Wohnmobilstellplätzen begrüße. Nichtsdestotrotz hätten sie Kontakt zu den Sportvereinen aufgenommen, die aufgrund der Erfordernisse und Aufwände, die mit der Umsetzung einhergehen würden, dem Antrag nicht zugetan seien. Daher schlägt sie vor Flächen für Wohnmobilstellplätze unabhängig von den Sportvereinen zu suchen.
Bezirksratsherr Keller teilt mit, dass die AfD-Fraktion den Antrag in die Fraktion ziehen wollte, um eben einen Änderungsantrag zu erstellen, welcher als Prüfauftrag gestaltet worden wäre, um geeignete Flächen im Stadtbezirk zu identifizieren.
Die Fraktion Natürlich AhBaDa zieht den Antrag zurück.
TOP 6.1.5.
Aufstellung eines Mülleimers im westlichen Buchenweg in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2037/2023)
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, aufgrund des per Unterschrift bekräftigten Wunsches der BürgerInnen des Stadtteils Ahlem einen Mülleimer im westlichen Buchenweg anzubringen.
Bezirksratsherr Högel führt an, dass ein Fehler bei der Straßenbezeichnung aufgefallen sei und ändert daher den Antragstext.
Daher wurde eine Neufassung zu Drucks. Nr. 15-2037/2023 eingereicht. Die Neufassung wird als TOP 6.1.5.1. behandelt.
TOP 6.1.5.1.
Aufstellung eines Mülleimers im westlichen Rotbuchenweg in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2037/2023 N1)
Bezirksratsherr Högel stellt den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, aufgrund des per Unterschrift bekräftigten Wunsches der BürgerInnen des Stadtteils Ahlem einen Mülleimer im westlichen Rotbuchenweg anzubringen.
Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.2.
der SPD-Fraktion
TOP 6.2.1.
Ausweisung einer Hundeauslauffläche in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2009/2023)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, im Stadtteil Ahlem eine geeignete Grünfläche als Hundeauslauffläche auszuweisen. Als Vorschlag werden folgende Flächen genannt:
1. Rotbuchenweg westlich des Willy-Spahn-Park
2. Am Ahlemer Holz westlich der Kita (mit ausreichendem Sicherheitsabstand)
Die Verwaltung informiert den Bezirksrat anschließend, für welche Fläche sich entschieden wurde. Es soll außerdem geprüft werden, ob die Fläche ganzjährig vom Leinenzwang befreit werden kann.
Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen.
TOP 6.2.2.
Schulwegsicherung zur Nutzung der Brücke über den Stichkanal Hannover Linden Wunstorfer Landstraße
(Drucks. Nr. 15-2010/2023)
Bezirksratsfrau Borgwaldt stellt den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, im Rahmen der Schulwegsicherung Maßnahmen zu treffen zur gefahrlosen Nutzung der Brücke über den Stichkanal Hannover-Linden Wunstorfer Landstraße, insbesondere für Schüler*innen, die diesen Weg regelmäßig als Radfahrer*innen und Fußgänger*innen auf ihrem Schulweg nutzen.
Bezirksratsfrau Stibbe regt an die Einspurigkeit der Straße mitaufzunehmen.
Bezirksratsfrau Thaddey teilt mit, dass dies ohne Lichtsignalanlage im Kurvenbereich nicht realisierbar wäre. Daher müsste unmittelbar hinter dem Kurvenbereich wieder eine Ampel installiert werden, was nicht das Ziel der SPD-Fraktion sei. Daher sei der Antrag als Prüfantrag an die Verwaltung formuliert.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker ergänzt, dass die Fachleute der Verkehrsplanung ggf. noch weitere Ideen haben.
Bezirksratsherr Keller teilt mit, dass die AfD-Fraktion einer Einspurigkeit der Fahrbahn nicht zustimmen würde. Er merkt an, dass die Einhaltung eines Abstands von 1,5m zu Fahrrädern allgemein bekannt sein sollte.
Bezirksratsfrau Stibbe merkt dazu an, dass aufgrund des Kurvenbereichs die Fahrradfahrer nicht mehr gut erkennbar seien.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.3.
der CDU-Fraktion
TOP 6.3.1.
Zusätzliche Fahrradbügel am Kulturzentrum Plantage aufstellen
(Drucks. Nr. 15-2054/2023)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird beauftragt vor dem Kulturzentrum Plantage am Davenstedter
Platz mindestens 6 zusätzliche Fahrradbügel aufzustellen.
Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen.
TOP 6.3.2.
Leistungsfähigkeit der Straßen im Stadtbezirk 11 aufrecht erhalten
(Drucks. Nr. 15-2055/2023)
Bezirksratsherr Stamer stellt den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung der LHH möge dafür Sorge tragen, dass die Größe und Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im Stadtbezirk 11 mit Rücksicht auf alle Verkehrsteilnehmerinnen und Teilnehmer, auch in Anbetracht der geplanten Straßenbauarbeiten auf dem West- und Südschnellweg, den kommenden Jahren nicht eingeschränkt wird. Dabei möge die Verwaltung berücksichtigen, dass:
1. Das Haupt- und Vorbehaltsstraßennetz trotz der Bauarbeiten auf den Schnellwegen in seinem aktuellen Umfang erhalten bleibt.
2. Die Quartiere im Stadtbezirk für den motorisierten Individualverkehr erreichbar bleiben.
3. Die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr, insbesondere für Kinder, garantiert wird.
4. Der Bezirksrat von der Verwaltung jeweils rechtzeitig über Baumaßnahmen, Einschränkungen und Sperrungen von Straßen und Wegen informiert wird.
Bezirksratsherr Högel teilt mit, dass er das Ziel des Antrags unrealistisch empfinde, da aufgrund der Mengen an anstehenden Baumaßnahmen Einschränkungen nicht vermeidbar sein werden.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker führt aus, dass die SPD-Fraktion diese Meinung teile. Es sei nicht vermeidbar, dass Umleitungen z.B. bei Sperrung des Westschnellwegs erfolgen müssten. Zudem wären bei den Maßnahmen viele unterschiedliche Organisationen beteiligt, weshalb man den Antrag für nicht umsetzbar halte. Die SPD-Fraktion würde sich daher enthalten.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen, daher abgelehnt.
TOP 6.3.3.
Wärmeversorgung im Stadtbezirk 11
(Drucks. Nr. 15-2056/2023)
Bezirksratsherr Stamer stellt den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung teilt dem Bezirksrat mit, wie viele Haushalte gemäß aktuellem Planungsstand im Stadtbezirk 11 an das Fernwärme- oder Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen und bis wann der kommunale Wärmeplan vorliegt. Die Verwaltung stellt den Mitgliedern des Bezirksrates außerdem eine detaillierte Übersicht in Kartenform zur Verfügung, in der eben diese Informationen veranschaulicht werden.
Bezirksratsherr Keller teilt mit, dass die AfD-Fraktion sich enthalten wird, da diese den Antrag eher als Anfrage einschätzen würden.
Bezirksratsherr Stamer widerspricht dieser Einschätzung.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen, daher angenommen.
TOP 6.3.4.
Unverzügliche Aufstellung der zugesagten zweiten Sitzbank am Weg zwischen Velber und Davenstedt Nähe Hammhof
(Drucks. Nr. 15-2058/2023)
Bezirksratsherr Stamer stellt den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert die auf Antrag der CDU-Fraktion vom 01.09.2021 am Weg zwischen Velber und Davenstedt zunächst aufgestellte und dann wieder entfernte zweite Sitzbank unverzüglich wieder aufzustellen.
Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.3.5.
Änderung der Verkehrsführung im Bereich Herman-Ehlers-Alle
(Drucks. Nr. 15-2059/2023)
Bezirksratsfrau Brocher-Schulz stellt den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Verkehrsführung im Bereich Hermann-Ehlers-Allee (K35 H) zwischen Abfahrt von B 65 bis Stadtgrenze wie folgt zu verändern:
• Ab Abfahrt B 65 wird der Straßenverkehr stadtauswärts zweispurig bis über die Einmündung der Empelder Str. bis zur Stadtgrenze geleitet.
• Ein Rechtsabbiegen ist über die vorhandene kurze Abbiegespur zu führen
• Die Linksabbiegespur auf die B 65 in Richtung Hannover bleibt bestehen
• Die Radwegspuren werden überprüft und die Ampelschaltung wird so angepasst,
dass ein flüssiges Kreuzen der Fahrspuren von Empelde weiter in die Empelder Str.
zügig ohne mehrfachen Stopp möglich ist. Die Radwegführung stadtauswärts erfolgt
auch weiterhin ohne Straßenkreuzungen.
Bezirksratsherr Reglitz erwidert, dass es sich dahingehend an einen Antrag der CDU-Fraktion erinnern würde (Drucksache Nr. 15-2124/2019) bei welchem die CDU-Fraktion die Verkehrsführung beantragte, wie sie jetzt ist. Da er selbst Radfahrer sei habe es sich damals enthalten und würde dies auch heute tun. Er hoffe aber, dass die CDU-Fraktion sich nun zur Verkehrsführung sicher sei.
Bezirksratsherr Stamer teilt mit, dass die Situation damals noch eine andere war und daher heute eine andere Verkehrsführung beantragt würde.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen, daher angenommen.
TOP 6.3.6.
Absenkung des Bordsteins am Fußwegen der Kurve der Straße Davenstedter Markt Richtung Davenstedter Platz
(Drucks. Nr. 15-2060/2023)
Bezirksratsherr Stamer stellt den Antrag vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert den Bordstein des Fußweges vom Davenstedter Markt in die Straße Davenstedter Markt mündend für Fahrradfahrer/innen, Rollstuhlfahrer/innen und Kinderwagen abzusenken, den Betonpoller zu entfernen und damit eine barrierefreie Zuwegung vom Fuß- und Radweg zur Straße Davenstedter Markt zu ermöglichen.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker schlägt vor, dass der Antragstext dahingehend angepasst wird, dass der Betonpoller deutlich sichtbar gemacht werden solle.
Daher wird im Sitzungsverlauf eine Neufassung zu Drucks. Nr. 15-2060/2023 eingereicht. Die Neufassung wird als TOP 6.3.6.1. behandelt.
TOP 6.3.6.1.
Absenkung des Bordsteins am Fußwegen der Kurve der Straße Davenstedter Markt Richtung Davenstedter Platz
(Drucks. Nr. 15-2060/2023 N1)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert den Bordstein des Fußweges vom Davenstedter Markt in die Straße Davenstedter Markt mündend für Fahrradfahrer/innen, Rollstuhlfahrer/innen und Kinderwagen abzusenken, den Betonpoller
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.4.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
TOP 6.4.1.
Straßenbenennung B-Plan Nr. 1294 für den Wohnweg
(Drucks. Nr. 15-1583/2023)
Antrag
Für das auf dem ehemaligen Marktkaufgelände in Badenstedt entstehende Wohngebiet wird der vorgesehene Wohnweg im Bebauungsplan Nr. 1294 Hilde-Coppi-Weg genannt. Ein aufzustellendes Legendenschild erinnert an Hilde Coppi.
Der Bezirksrat ermöglicht Hans Coppi, Hilde's Sohn, eine Teilnahme an der Einweihung des Wohnwegs und des Legendenschilds zu Ehren seiner Mutter mit dem Einverständnis der Eigentümerin des Privatweges.
Die Kosten für die Zeremonie (incl. Reisekosten für Hans Coppi) und Legendenschild trägt der Bezirksrat aus seinen eigenen Mitteln.
Bezirksratsfrau Grammel zieht den Antrag aufgrund ihres Änderungsantrags (Drucks. Nr. 15-2098/2023) zurück.
TOP 7.
A N F R A G E N
TOP 7.1.
der SPD-Fraktion
TOP 7.1.1.
Aufbau des Sirenennetzes im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2008/2023)
Bezirksratsherr Hüttenmeister liest die Anfrage vor.
Seit der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 wurden die Stimmen immer lauter nach mehr Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Die Landeshauptstadt Hannover hat als besseren Schutz gegen Naturkatastrophen einen neuen Fachbereich bei der Feuerwehr Hannover geschaffen und angekündigt das in den 1990er Jahren zurückgebaute Sirenennetz wiederaufzubauen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Sirenenanlagen sind im gesamten Gebiet des Stadtbezirks Ahlem-Badenstedt-Davenstedt geplant und wann wird ihre bauliche Fertigstellung erwartet?
2. Ist von Seiten der Stadt eine Aufklärung der Bevölkerung über die verschiedene Sirenenalarmierungen geplant und wenn ja, wie soll diese Aufklärung aussehen?
3. Sind darüber hinaus regelmäßige Probealarmierungen (z.B. am ersten Samstag des Monats) geplant oder ein Auslösen der Sirene im Brandfall, z.B. als Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr?
Frau Grieger verliest die Antwort.
zu 1.:
Es sind 7 Standorte im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vorgesehen. Eine Errichtung bis Dezember 2024 wird angestrebt.
zu 2.:
Eine Aufklärung der Bevölkerung ist auf verschiedenen Wegen geplant. Genutzt werden soll der Internetauftritt der Feuerwehr Hannover, Social-Media-Kanäle wie X und Instagram sowie die öffentlichen Medien (Printmedien, Rundfunk).
zu 3.:
Voraussichtlich ist erstmals im Herbst 2024 mit einem Probealarm zu rechnen. Anschließend werden jährlich Probealarme auf kommunaler sowie auf Landesebene stattfinden. Eine Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover ist derzeit nicht vorgesehen.
Gerne weisen wir für weitere Fragen auf einen Termin mit den Bezirksratsbürgermeister*innen am 29.11.2023 um 17:00 Uhr auf der Feuer- und Rettungswache 1 am Weidendamm 50 hin.
TOP 7.3.
der CDU-Fraktion
TOP 7.3.1.
Grundsanierung der Straßen Wachtelstieg und Kolpingstraße
(Drucks. Nr. 15-2053/2023)
Bezirksratsherr Stamer liest die Anfrage vor.
Im Jahr 2018 wurde von Seiten der Verwaltung große Unruhe in unseren Stadtteil gebracht, weil die beiden Straßen Wachtelstieg und Kolpingstraße dringend im Rahmen eines Sonderprogrammes Grundsaniert werden sollten. Gemäß der damals gültigen Straßenausbaubeitragssatzung hätte dies für die Anwohner zu großen und untragbaren finanziellen Belastungen geführt. Nachdem die Straßenausbaubeitragssatzung in Hannover abgeschafft wurde und die Belastungen nicht mehr auf die Anwohner abgewälzt werden können, ist seitdem dort nichts
mehr geschehen. Eine Dringlichkeit scheint jetzt nicht mehr vorzuliegen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind die o. g. Straßen noch uneingeschränkt benutzbar und wann ist die im Jahr
2018 angeblich so dringende Grundsanierung der Straßen von der Stadtverwaltung
geplant?
2. Hat die Verwaltung mit den Planungen dafür bereits begonnen und wenn ja welche
Stellen in der Verwaltung sind damit befasst?
3. Gibt es aufgrund den dortigen angeblich so maroden Straßen und der Infrastruktur
eine Gefährdung für die Versorgung der Anwohner mit Strom, Gas, Wasser/Abwasser
oder der Müllentsorgung?
Frau Grieger verliest die Antwort.
zu 1.:
Die beiden Straßen sind verkehrssicher und können weiterhin genutzt werden. Die beiden Straßen sind nach wie vor erneuerungsbedürftig und sollten im Rahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand erneuert werden.
Die in diesem Zusammenhang von der Verwaltung vorgelegte Beschlussdrucksache 0176/2018 N1 wurde vom Stadtbezirksrat mehrheitlich abgelehnt. Damit scheidet eine Erneuerung im Rahmen dieses Sonderprogramms aus. Die Erneuerung der beiden Straßen ist zwar nach wie vor notwendig, aber diese wird sich nun aufgrund fehlender Finanzierung um Jahre verschieben.
Die Straße wird bis dahin im Rahmen der Straßenunterhaltung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten.
zu 2.:
Nein, die Planungen sind nicht begonnen.
zu 3.:
Nein.
Auf Nachfrage von Bezirksbürgermeister Schulz teilt Frau Grieger mit, dass die Fachverwaltung mitgeteilt habe, dass die Maßnahmen in den Prioritätenlisten aufgenommen seien, diese aber aufgrund der Haushaltskonsolidierung bisher nicht durchgeführt werden konnten.
Bezirksratsfrau Brocher-Schulz kritisiert, dass Maßnahmen im Stadtzentrum schneller umgesetzt würden.
TOP 7.4.
von Bezirksratsfrau Frau Grammel (DIE LINKE.)
TOP 7.4.1.
Altersarmut im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2039/2023)
Bezirksratsfrau Grammel liest die Anfrage vor.
Die vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik veröffentlichten Zahlen (2022) der Altersarmut in Niedersachsen sind erschreckend (siehe Handlungsorientierte Sozialberichterstattung für Niedersachsen). Demnach hat sich die Altersarmut 2022 in Niedersachsen sogar noch weiter verfestigt. Das heißt immer mehr Senior*innen sind arm im Alter, Tendenz steigend.
Laut Handlungsorientierter Sozialberichterstattung Niedersachsen für das Jahr 2022 lag der Anteil der 65jährigen bis 80jährigen Senior*innen bei 17,5%. Bei den über 80jährigen betrug der Wert 18,8%. Frauen sind dabei überdurchschnittlich von Altersarmut betroffen.
Wer arm im Alter ist, leidet oft unter Vereinsamung, weil das Geld für soziale und kulturelle Teilhabe fehlt. So kann der Verzicht auf gesellschaftliche Teilhabe im Alter die Lebenserwartung verringern. Hinzu kommen körperliche Einschränkungen. Sportliche Aktivitäten sind zum Teil mit Kosten verbunden. Fitnessstudios und Sportvereine verlangen Mitgliedsbeiträge. Viele Senior*innen leiden daher unter Muskelschwund mit den üblichen Risiken (Knochenbrüche). Auch kann der erzwungene Verzicht auf eine gute und ausgewogene Ernährung zu Krankheiten führen, deren Ursache eine Mangelernährung ist.
Dazu frage ich die Verwaltung:
1. Lässt sich der oben aufgeführte Anteil der in Altersarmut lebenden Senior*innen in Niedersachsen auch für unseren Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt belegen?
2. Welche kostenlose Sportangebote können arme Senior*innen im Stadtbezirk wahrnehmen?
3. Welche kostenlosen Angebote bietet die Stadt Hannover den von Altersarmut betroffenen Senior*innen im Stadtbezirk an, die für Geselligkeit und kulturelle Teilhabe sorgen?
Frau Sufin verliest die Antwort.
zu 1.: Für das Stadtgebiet Hannover liegen Zahlen zur Altersarmut sowohl aus dem Armutsmonitoring der LHH von 2022 als auch aus dem Senior*innenplan 2021 stadtbezirks- bzw. stadtteilgenau vor.
Die Transferleistungsquote der Generation 60 plus liegt im Stadtgebiet Hannover im Durchschnitt bei 10,4 Prozent, Tendenz steigend. In der Generation 60 plus muss zudem von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen werden (vgl. Armutsmonitoring der Landeshauptstadt Hannover, S. 20 ff.).
Im Stadtteil Ahlem beziehen 8,2 % der Generation 60 plus im Vergleich zu stadtweit 10,3 % (Stand 2021) Transferleistungen. Im Stadtteil Badenstedt liegt der Anteil bei 10,9 % im Vergleich zu stadtweit 10,3 %, im Stadtteil Davenstedt bei 7,1 % im Vergleich zu stadtweit 10,3 % (vgl. Senior*innnenplan 2021, S. 229 ff.).
zu 2.: In Ahlem werden folgende Sportangebote vom Kommunalen Seniorenservice der LHH kostenfrei angeboten:
· Montags: Spaziergänge
· Dienstags: Gymnastik
· Mittwochs: 5 Gymnastikgruppen, Sitzgymnastik
· Donnerstags zwei Mal im Monat: Meditativer Tanz
· Freitags Spaziergang mit Achtsamkeit.
In Davenstedt gibt es vom Kommunalen Seniorenservice der LHH die kostenfreien Sportangebote:
· Dienstags einmal im Monat: Fahrradgruppe
· Samstags zwei Mal im Monat Meditativer Tanz.
zu 3.: Folgende kostenfreien Angebote zur sozialen, kulturellen und digitalen Teilhabe des Kommunalen Seniorenservice werden den Senior*innen angeboten:
Ahlem:
· Montags: PC Gruppe für Fortgeschrittene
· Montags 14 tägig Kunstkreis, in Kooperation mit dem Kunstverein Ahlem e.V.
· Dienstags Gesprächskreis zu aktuellen Themen
· Dienstags Doppelkopfgruppe
· Mittwochs Skat und Rommé Gruppe
· Donnerstags Gedächtnistraining
· Donnerstags PC/Laptop Gruppe
· Donnerstags Bingo Gruppe
Badenstedt:
· Mittwochs zwei Mal im Monat offene Smartphone Sprechstunden sowie Laptop/Tablet Sprechstunden
Davenstedt:
· Jeden 1. Dienstag Erlebnisgruppe, gemeinsam etwas unternehmen
· Mittwochs Gesprächskreis zu aktuellen Themen
· Jeden 3. Mittwoch Smartphone Sprechstunde
· Freitags Rommé Gruppe
· Mittwochs Klub mit monatlichem Programm und Kaffeetrinken.
TOP 7.4.2.
Gemeindehaus und ehemaliges Pfarrhaus der Christkönig Gemeinde "Am Soltekampe" in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-2040/2023)
Bezirksratsfrau Grammel liest die Anfrage vor.
Die Stadt Hannover hatte im Zuge der ersten Flüchtlingswelle 2015 das Gemeindehaus und das Pfarrhaus der Christkönig Gemeinde langfristig angemietet. Das Pfarrhaus wurde umgebaut und beherbergt seitdem Flüchtlinge. Das Gemeindehaus steht leer, obwohl Miete entrichtet wird.
Dazu frage ich die Verwaltung
:
1. Wann läuft der Mietvertrag mit der Christkönig Gemeinde aus?
2. Beabsichtigt die Stadt Hannover den Mietvertrag zu verlängern, weil zukünftig mit steigenden Flüchtlingszahlen gerechnet wird?
3. Wenn ja, wird die Stadt Hannover sowohl das Gemeindehaus als auch das Pfarrhaus wieder langfristig anmieten?
Frau Grieger verliest die Antwort.
zu 1.:
Der Mietvertrag endet am 31.12.2025.
zu 2.:
Sowohl für das Pfarrhaus als auch das Pfarrheim bestehen aktuell Untermietverträge. So finden im Pfarrheim beispielsweise Qigong Kurse statt. Es besteht demnach aus unserer Sicht keine akute Notwendigkeit, den Mietvertrag zu verlängern. Die Untermietverträge laufen ebenfalls bis zum 31.12.2025 aus.
zu 3.:
Siehe Antwort zu Frage 2.
TOP 7.5.
von Bezirksratsherrn Bandmann (FDP)
TOP 7.5.1.
Spielplatz Am Neuen Acker
(Drucks. Nr. 15-2046/2023)
Bezirksratsherr Bandmann liest die Anfrage vor
.
Laut Spielplatzkataster der LHH befinden sich am Spielplatz „Am Neuen Acker“ keine Spielgeräte.
Dazu frage ich die Verwaltung:
- Wann wurden die Spielgeräte auf dem Spielplatz „Am Neuen Acker“ entfernt?
- Ist eine Neuerrichtung der Spielgeräte vorgesehen?
- Wenn ja, bis wann soll diese erfolgen?
Frau Sufin verliest die Antwort.
Zu 1. Die Spielgeräte wurden im Sommer 2022 aufgrund von Störungen im Baugrund im Zuge der Arbeiten zur Verfüllung der historischen Asphaltstollen in der Umgebung entfernt.
Zu 2. Der Spielplatz wurde 2022 vom Stadtbezirksrat zur Überarbeitung aus dem Sonderprogramm zur ökologischen Sanierung von Spielplätzen benannt.
Der Ansatz für 2022 in Höhe von 16.300 € reicht für die Neuanlage des Spielplatzes jedoch nicht aus. Vergleichbare Spielplatzausstattungen kosten ca. 60.000 €.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die für das Haushaltsjahr 2023 verfügbaren Mittel des ökologischen Sonderprogramms in Höhe von 32.600,- € ebenfalls für das Vorhaben zu verwenden. Damit wären insgesamt rund 49.000,- € verfügbar. Die Restfinanzierung könnte aus dem laufenden Haushalt des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün gedeckt werden.
Sollte der Stadtbezirksrat diesem Vorschlag folgen und entsprechend beschließen, bitten wir um Mitteilung.
Sollte der Stadtbezirksrat diesem Vorschlag folgen und entsprechend beschließen, bitten wir um Mitteilung.
Zu 3. Die Planung zur Erneuerung des Spielplatzes könnte abhängig von der Klärung der Finanzierung bis zum Frühjahr 2024 bearbeitet werden.
Eine Bauausführung wäre dann im Herbst 2024 möglich.
Bezirksbürgermeister Schulz berichtet, dass er den Spielplatz in einem Gespräch mit dem Baudezernenten Herrn Vielhaber angesprochen habe. Er siehe den Widerspruch, dass als Privatbürger*in ein Grundstück wieder so hergestellt würde, wie es vor Durchführung der Maßnahmen gewesen sei. Dies würde dann aus den finanziellen Mitteln zum Asphaltstollen gezahlt werden. Weshalb dies bei dem Spielplatz anders sein solle, habe er kritisiert. Er warte derzeit noch auf eine Rückmeldung und nehme diese Anfrage als Anlass dazu noch einmal nachzufragen.
Vor Schließung der Sitzung regt Bezirksbürgermeister Schulz regt, dass die Vorbehaltssitzung im Dezember möglichst kurzgehalten werden könnte. Das Gremium stimmt ohne Gegenrede zu.
Bezirksbürgermeister Schulz schloss die Sitzung um 21:00 Uhr.
Schulz Grieger
Bezirksbürgermeister Schriftführerin
Schulz Grieger
Bezirksbürgermeister Schriftführerin
