Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 05.10.2023

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 05.10.2023)
Protokoll (erschienen am 04.11.2023)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - 16.10.2023

PROTOKOLL

16. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 5. Oktober 2023,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Fritz-Haake-Saal, Anne-Stache-Allee 7, 30459 Hannover

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.15 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Bezirksratsherr Mecke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Breves (FDP und Volt)
(Bezirksratsfrau Capellmann) (CDU)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Gabcke) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hindersmann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Knoop (FDP und Volt)
Bezirksratsfrau Dipl.-Ing. Krüger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kühn (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsfrau Michalowitz (CDU) 20.00 - 21.15 Uhr
Bezirksratsfrau Oettinger-Bankowsky (SPD)
Bezirksratsherr Rosberg (AfD)
Bezirksratsfrau Wilhelms (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Capellmann (CDU)
(Ratsherr Keller) (AfD)
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Scharsky
Herr Cramm
Herr Reich




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 15. Sitzung am 07.09.2023

3. Einwohner*innenfragestunde

4. B E R I C H T E

4.1. Bericht aus der Sanierungskommissionen

4.2. Bericht aus dem Integrationsbeirat

4.3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4.4. Informationen über Bauvorhaben

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)

6. A N F R A G E N

6.1. Freifläche Oberricklinger Tor
(Drucks. Nr. 15-1963/2023)

6.2. Deckensanierung Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 15-1964/2023)

6.3. Umsetzung der Veloroute 09
(Drucks. Nr. 15-1968/2023)

6.4. Skatepark Wettbergen/Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-1970/2023)

6.5. Kurzfristige Sperrungen der Spielflächen der TuS Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1971/2023)

6.6. Katastrophenschutzmaßnahmen bei Extremhochwasser
(Drucks. Nr. 15-1972/2023)

6.7. Fahrbahnunebenheiten Hahnensteg
(Drucks. Nr. 15-1973/2023)

6.8. Anfrage zur Freifläche, Brachgelände ehemals Brotfabrik Henze.
(Drucks. Nr. 15-1974/2023)

6.9. Zur Insolvenz Verein Sportfreunde Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1975/2023)

7. A N T R Ä G E

7.1. aus der letzten Sitzung

7.1.1. Konferenztechnik für die Stadtteilzentren Ricklingen und Weiße Rose
(Drucks. Nr. 15-1646/2023)

7.1.1.1. Konferenztechnik für das Stadtteilzentrum Ricklingen.
(Drucks. Nr. 15-1981/2023)

7.2. Gemeinsam von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

7.2.1. Überprüfung von Haupt- bzw. Vorbehaltsstraßen im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1979/2023)

7.2.2. Leerung der Abfallbehälter im Bereich Mühlenberger Markt
(Drucks. Nr. 15-1980/2023)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Halteverbot Unter den Birken
(Drucks. Nr. 15-1966/2023)

7.3.2. Leistungsfähigkeit der Straßen im Stadtbezirk Ricklingen aufrechterhalten
(Drucks. Nr. 15-1967/2023)

7.3.2.1. Änderungsantrag - Leistungsfähigkeit der Straßen im Stadtbezirk Ricklingen aufrechterhalten
(Drucks. Nr. 15-2100/2023)

7.4. der Fraktion FDP & Volt

7.4.1. Fußstützen und Bedarfsmelder für Fahrradfahrende an den Ampelkreuzungen über die Hamelner Chaussee/B217 im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1976/2023)

7.4.1.2. Fußstützen und Bedarfsmelder für Fahrradfahrende an den Ampelkreuzungen über die Hamelner Chaussee/B217 im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1976/2023 N1)

7.4.2. Sanierung der Fahrbahndecke Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 15-1977/2023)

7.4.3. Überarbeitetes Konzept für die Verkehrslenkung im Bereich der Einmündung In der Rehre/Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-1978/2023)



7.5. der AfD-Fraktion

7.5.1. Grüner Pfeil Göttinger Chaussee Ecke in der Rehre
(Drucks. Nr. 15-1982/2023)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirat
(Drucks. Nr. 15-1907/2023)

8.2. Eigene Mittel des Stadtbezirks Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1948/2023)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 15. Sitzung am 07.09.2023
Das Protokoll wird einstimmig bestätigt.
Aus dem Gremium erfolgen darüberhinaus Hinweise, dass die gestellten Nachfragen im Protokoll nicht beantwortet wurden. Herr Cramm erklärt hierzu, dass die Bezirksratsbetreuung grundsätzlich anstrebe das Protokoll mit der Einladung der nachfolgenden Sitzung zu verschicken, oft lägen die Antworten der Fachverwaltung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Er schlägt vor, dass Nachfragen zukünftig in der Folgesitzung durch die Verwaltung beantwortet werden. Hier können dann eine auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Protokollierung erfolgen.


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde
Frau V. greift das Thema der Rodungsarbeiten auf der Fläche Leipziger Straße auf. Nach Ihrer Ansicht sei das Naturschutzgesetz sehr wohl verletzt worden. Die Ihr hierzu übersandte Antwort der Verwaltung stelle Sie fraglich. Desweiteren treibe Sie weiter die möglichen Bodenbelastungen dies Grundstückes um. Hierzu wünsche Sie sich weitere Aufklärung. Herr Reich und Frau Scharsky sagen zu diese Thema mit der Fachverwaltung nochmals zu erörtern.
Herr N. erfragt, wann die Fahrbahn des Mühlenholzweges erneuert werde. Diese sei in einem schlechten Zustand. Bezirksbürgermeister Markurth verweist auf die Anfrage zu diesem Thema.


TOP 4.
B E R I C H T E

TOP 4.1.
Bericht aus der Sanierungskommissionen
Bezirksbürgermeister Markurth teilt mit, dass keine Sitzung der Sanierungskommission stattfand und es daher keine Berichtspunkte gebe. Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke berichtet aus der der Sanierungskommission Mühlenberg, dass eine Vorstellung des Vorentwurfs zum Mühlenberger Zentrum erfolgt sei. Der Marktplatz werde umgestaltet und mit mehr Bepflanzung versehen. Dem Radverkehr werde zudem mehr Platz eingeräumt. Die Pläne fanden in der Kommission einhellige Zustimmung.

TOP 4.2.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Bezirksratsfrau Kühn berichtet aus der Sitzung des Integrationsbeirates. Es wurden zwei Zuwendungsanträge beraten, um deren Zustimmung des Stadtbezirksrates in der heutigen Sitzung gebeten wird.

TOP 4.3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Bezirksratsherr Kumm berichtet, dass im Wohngebiet Treskowstraße/Hauptstraße regelmäßig Sattelschlepper geparkt würden. Er bittet darum den Sicherheits- und Ordnungsdienst der Stadt zu informieren. Herr Reich sagt dies zu.
Protokollarische Ergänzung
Der zuständige Fachbereich wurde mittlerweile informiert.


TOP 4.4.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Scharsky berichtet zu verschiedenen Bauprojekten, deren Sachstände in der letzten Sitzung erfragt wurden.
Danziger Straße 3 (ehemals mit einem Supermarkt bebautes Grundstück) und Pfarrstraße 36 (leerstehendes Ladengeschäft neben der Kita Glückskäfer):
Die Eigentümer der beiden Grundstücke wurden von der Stadt mit der Bitte um einen Sachstand angeschrieben. Rückmeldungen liegen noch nicht vor
Willführstraße 6 (Neubau Meravis):
Meravis wurde um einen Sachstand zu ihrem Bauprojekt gebeten. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
Brücke über den Hirtenbach
Auf Rückfrage hat der Fachbereich Stadtentwässunerg die nachfolgende Stellungnahme geschickt: Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün strebt dort eine Brücke über den Hirtenbach an, um eine Wegeverbindung zum Radweg nördlich der Ihme herzustellen. Die Stadtentwässerung hat die Absicht den Mündungsbereich des Hirtebachs zu renaturieren und hat die Brücke und die Wegeverbindung dabei eingeplant. Die Einwohner*innen erstellen seit geraumer Zeit illegal Stege über den Bach, weil die Brücke nicht realisiert werden kann. Diese Bauwerke wurde in der Vergangenheit mehrfach abgerissen, da hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde notwendig ist und das Bauwerk nicht den rechtlichen Standards entspricht. Derzeit hat sich auf dem Acker südlich des Hirtenbachs ein breiter Trampelpfad ausgebildet, weshalb ein Teil des Ackers nicht mehr bestellt wird. Dem Brückenbau steht der Flächenerwerb der südlich vom Hirtenbach liegenden Ackerfläche im Wege. Leider fehlt dem Fachbereich Uwelt und Stadtgrün südlich des Hirtenbachs ein Grundstück, um die gewünschte Wegeverbindung zu realisieren. Die Besitzerin hat die bisherigen Angebote abgelehnt. Die Anfrage wurde zuletzt am 05.07.2022 unbeantwortet an uns zurückgegeben. Die Stadtentwässerung wird erneut einen Kauf anstreben.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)

Herr Cramm trägt vor, dass es einige Abweichungen und Ergänzungen zur Ursprungsdrucksache gebe. Bezirksratsherr Farnbacher stellt heraus, dass Maßnahmen, die der Luftreinhaltung dienen, durchaus erfolgreich sind. Gleichwohl bleibe dies weiterhin ein wichtiges Thema an dem stetig gearbeitet werden müsse. Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke macht deutlich, dass die Änderungen der Formulierungen zum Teil auf der Nichteinhaltung von Standards beruhe.

Antrag,
den als Anlage beigefügten Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Einstimmig


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
Freifläche Oberricklinger Tor
(Drucks. Nr. 15-1963/2023)

Bezirksratsherr Deppe bringt die Anfrage ein. Herr Reich trägt die Antwort der Verwaltung vor.

Das Grundstück nördlich der Straße Oberricklinger Tor zwischen Göttinger Chaussee und Frankfurter Allee ist nahezu vollständig mit grauem Schotter eingedeckt, obwohl die Verwaltung keine Schottergärten dulden möchte.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Nutzungsmöglichkeiten sind gemäß Baurecht auf diesem Grundstück möglich?
2. Welche Nutzung beabsichtigt der/die Eigentümer/-in für dieses Grundstück?
3. Wie beabsichtigt die Verwaltung, gegen die aktuelle Nutzung als Schottergarten vorzugehen?

Zu Frage 1. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen, qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Baugesetzbuch (BauGB), jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Weiterhin müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die nähere Umgebung des Grundstücks ist geprägt durch sehr heterogene Nutzungen. Südlich des Mühlenholzweges grenzt ein Gewerbegebiet an, in dem sich unter anderem ein Steinmetzbetrieb und ein Alten- und Pflegeheim befinden. Nördlich und westlich befindet sich überwiegend Wohnbebauung. Bei Überlegungen für zukünftige Nutzungen auf dem Grundstück ist zu berücksichtigen, dass die Fläche im Einflussbereich von erheblichen Lärmbelastungen durch die umliegenden Verkehrswege liegt und entlang der Frankfurter Allee eine Bauverbotszone verläuft.
Zu Frage 2. Das Grundstück ist überwiegend im Eigentum der Bundesstraßenverwaltung. Eine kleine Teilfläche, die allerdings nicht eigenständig nutzbar ist, gehört der Landeshauptstadt Hannover. Auf Rückfrage teilte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit, dass die Flurstücke im Zuge der Baumaßnahme Ortsumgehung Hemmingen für den Bund erworben wurden. Zurzeit erfolgt in diesem Bereich die Schlussvermessung, die noch nicht abgeschlossen ist. Bis auf weiteres werden die Flächen von der Straßenmeisterei Berenbostel unterhalten und als Lagerfläche genutzt.
Zu Frage 3. Bei dem Grundstück handelt es sich nicht um einen Schottergarten. Die Fläche wurde zur Baustelleneinrichtung für den Ausbau der Frankfurter Allee genutzt und ist momentan eine Lagerfläche.

TOP 6.2.
Deckensanierung Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 15-1964/2023)

Bezirksratsherr Deppe bringt die Anfrage ein. Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.

Die Fahrbahn der Straße Mühlenholzweg (entlang der Sportplätze von Saxonia und Sportfreunde Ricklingen) befindet sich zwischen den Einmündungen des nördlichen und südlichen Mühlenholzwegs in einem desolaten Zustand. Zahlreiche Schlaglöcher und Aufplatzungen befinden sich hier im Asphalt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde deshalb in diesem Abschnitt von der Verwaltung bereits reduziert. Der Mühlenholzweg ist zudem eine hochfrequentierte Radverkehrsroute von der City über Ricklingen nach Hemmingen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Hält die Verwaltung eine Deckensanierung in diesem Abschnitt für sinnvoll?
2. Besteht die Möglichkeit, die Fahrbahndecke noch in diesem Haushaltsjahr zu sanieren?
3. Wenn nein, für welches Haushaltsjahr plant die Verwaltung eine Deckensanierung für realistisch?

Zu Frage 1: Eine Deckensanierung ist in diesem Abschnitt sowie auch den angrenzenden Abschnitten sinnvoll.
Zu Frage 2: Die Deckensanierungen für dieses Haushaltsjahr sind bereits für andere dringliche Straßenabschnitte des Straßenerhaltungsbezirks koordiniert und verplant.
Zu Frage 3: In Abstimmung mit der Planung der Veloroute VR 09 sowie der Beendigung der Baumaßnahmen an der Verlegung der B3 / Ortsumgehung Hemmingen / Anschluss Göttinger Chaussee in Richtung Hemmingen wird die Verwaltung, welche Abschnitte und welche Anschlüsse erneuert werden müssen. Aufgrund der Gesamtlänge werden voraussichtlich nur Teilabschnitte saniert werden können. Der Mühlenholzweg wird voraussichtlich in das Deckenprogramm 2024 aufgenommen.

TOP 6.3.
Umsetzung der Veloroute 09
(Drucks. Nr. 15-1968/2023)

Bezirksratsherr Breves bringt die Anfrage ein. Herr Reich trägt die Antwort der Verwaltung vor.

Vor geraumer Zeit wurde der Verlauf der Veloroute 09 vorgestellt. Maßnahmen zur Umsetzung sind bislang jedoch nicht zu erkennen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen und bis wann wird sie
abgeschlossen sein?
2. Gibt es bereits Überlegungen, wie mit der Unterführung zwischen Meisenwinkel und
Mühlenholzweg umgegangen wird? Gibt es hier bereits konkretisierte Planungen und
wenn ja, welche, bzw. wenn nein, warum nicht?
3. Ist beabsichtigt, die bestehende Vorfahrtsregelung im Bereich An der Bauerwiese im Zuge der Einrichtung der Veloroute anzupassen?

Zu Frage 1. Die Umsetzung wird voraussichtlich im Jahr 2024 begonnen und im Jahr 2025 abgeschlossen sein.
Zu Frage 2. Für die Unterführung des selbstständig geführten Geh-Radwegs Mühlenholzweg unter dem Südschnellweg ist eine Deckensanierung geplant. Diese Arbeit wird erst nach der Erneuerung des Südschnellwegs stattfinden. Nach aktuellem Stand wird die Durchlassbreite für den Geh-/Radweg verbreitert. Es ist davon auszugehen, dass der Teil des Geh-/Radwegs im Bereich des Südschnellwegs vom Land mit erneuert wird.
Zu Frage 3. Die Vorfahrtsregelung an den Knotenpunkten Beekestraße / An der Bauernwiese und An der Bauerwiese / Hahnensteg wird baulich jeweils als abknickende Vorfahrtsregelung angepasst, so dass der Radverkehr auf der Veloroute bevorrechtigt über diese Knotenpunkte geführt werden kann.

TOP 6.4.
Skatepark Wettbergen/Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-1970/2023)

Die Anfrage lag zur Sitzung noch nicht vor. Die Beantwortung erfolgt daher zum Protokoll.

Bei der Bezirksratssitzung am 04. Mai 2023 wurde seitens eines jungen Bürgers die Einrichtung eines Skateparks in Wettbergen im Umfeld der Sportanlagen der TuS Wettbergen angeregt. Tatsächlich ist zu erwarten, dass eine solche Anlage von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen würde, wie das Beispiel in Linden-Süd zeigt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Mit welchen überschlägigen Kosten wäre – auf der Grundlage der Erfahrungen in Linden-
Süd – für den Bau einer Skateanlage zu rechnen?
2. Welche Flächen in Wettbergen oder Mühlenberg stünden hierfür ggf. zur Verfügung
(insbesondere sollen hier auch Flächen im Umfeld des Sportparks Wettbergen, des
Manele-Süss-Weges sowie ggf. im Sanierungsgebiet Mühlenberg berücksichtigt werden)?

Beantwortung zu Protokoll
Zu Frage 1. Die Kosten für den Bau einer Skateanlage, vergleichbar mit der Anlage im Stadtteilpark Linden-Süd, betragen überschlägig rd. 350.000,- €.
Abhängig von den konkreten Standortbedingungen und einem zu entwickelnden Planungskonzept können die Kosten abweichen.
Zu Frage 2. In den genannten Bereichen gibt es keine (bau-)rechtlich und/oder aus Lärmschutzgründen geeigneten Flächen für eine Skateanlage. Die Flächen um den Sportpark am TuS Wettbergen liegen im Landschaftsschutzgebiet Hirtenbach/Wettberger Holz. Hier sind Einbauten wie eine Skateanlage nicht zulässig. Für die Grünflächen im Sanierungsgebiet Mühlenberg (Park um das Regenwasserrückhaltebecken am westlichen Stadtrand) sind als Ergebnis der ausführlichen Bürger*innenbeteiligung im Rahmen der Sanierung überwiegend ruhige Nutzungen unter Erhalt des landschaftlichen Charakters geplant. Die Fläche westlich des Manele-Süss-Weges/nördlich des Karl-Nasemann-Weges (Lohfeld) ist aufgrund der Nähe zur südlich angrenzenden Wohnbebauung nicht für eine Skateanlage geeignet.

Zur weiteren Information:
Auf dem Stadtgebiet der Stadt Ronnenberg, entsteht an der Stadtgrenze zu Hannover im Ortsteil Empelde an der Straße Am Sportpark derzeit ein öffentlicher Sport- und Bewegungsparcours mit verschiedenen Angeboten, der 2024 fertiggestellt sein soll. Hier sind Angebote u.a. für Skaten, Calisthenics, Street- und Volleyball geplant. Der Platz ist in fußläufiger Entfernung vom Mühlenberg bzw. Wettbergen aus erreichbar.

TOP 6.5.
Kurzfristige Sperrungen der Spielflächen der TuS Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1971/2023)

Bezirksratsherr Knoop bringt die Anfrage ein. Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.

Der Platzwart der TuS Wettbergen (Mitarbeiter der Stadtverwaltung) hat im Sommer - das zweite Jahr in Folge - mit nur 24 Stunden Vorlaufzeit die Fußballplätze gesperrt. So musste u.a. ein Spiel der D-Jugend gegen eine auswärtige Mannschaft sehr kurzfristig abgesagt werden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Gründe gab es für die sehr kurzfristigen Absagen und wäre es möglich gewesen, die Sperrung früher anzukündigen?
2. Aus welchen Gründen war es unvermeidbar, den Spielbetrieb nicht noch zwei Wochen (bis zum Beginn der Sommerferien) zuzulassen?

Zu Fragen 1. und 2.
Nach Ende einer Spielsaison werden auf Sportanlagen stark beanspruchte Rasenflächen in der Regel regeneriert. Dies trifft insbesondere für den Sportpark Wettbergen zu, da dieser nur über Rasenspielflächen verfügt, die in den Wintermonaten sehr leiden. Wichtig ist dabei, mit der Rasenregeneration so rechtzeitig zu beginnen, dass die Sportflächen zu Beginn der neuen Spielsaison (Anfang August) wieder umfassend genutzt werden können. Hierbei ist zu beachten, dass die Flächen nach der Maßnahme (in der Regel mindestens 6 Wochen) ruhen müssen, um einen vernünftigen Rasenaufwuchs zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund war es notwendig, noch vor den Sommerferien mit den Regenerationsmaßnahmen zu starten. Die Regeneration wird durch eine Fachfirma durchgeführt, die auf einer Reihe von Sportanlagen in Hannover tätig ist und aufgrund des Auftragsvolumens erst sehr kurzfristig den Termin zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen im Sportpark Wettbergen mitteilen konnte. Sofort nach Bekanntgabe des Durchführungstermins wurde der TuS Wettbergen vom zuständigen Platzwart informiert.
Abschließend sei noch der Hinweis erlaubt, dass aus Sicht der Verwaltung das betreffende D-Jugendspiel durchaus auf dem sog. C-Platz im Sportpark Wettbergen hätte durchgeführt werden können, der unter der Regie des TUS Wettbergen gepflegt wird und von der Regenerationsmaßnahme nicht betroffen war.

TOP 6.6.
Katastrophenschutzmaßnahmen bei Extremhochwasser
(Drucks. Nr. 15-1972/2023)

Bezirksratsherr Breves bringt die Anfrage ein. Herr Reich trägt die Antwort der Verwaltung vor. Bezirksratsherr Breves richtet die Nachfrage an die Verwaltung, ob auch bei einem HQ100 oder HQ200 genug Material (Sandsäcke/Maschinen) vorhanden ist, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Deiche zu erweitern. Laut Informationen der Stadtentwässerung, in der diesjährigen Sondersitzung, müssten die Deiche nach den neusten Berechnungen des Landes, an verschiedenen Stellen mit Sandsäcken aufgestockt werden, sollte es zu einem solchen Hochwasserereignis kommen.
Die Antwort der Fachverwaltung hierzu lag zur Protokollerstellung noch nicht vor.

Im Rahmen der Sondersitzung zum Thema Hochwasserschutz im Stadtbezirk blieben die Fragen unbeantwortet, wer im Hochwasserfall für die Bereitstellung von Sand und Sandsäcken sowie Bretter/Balken für Deichscharten zuständig ist, ob das Material in ausreichender Menge vorhanden ist und welche personellen Ressourcen für die Befüllung im Notfall zur Verfügung stehen. Da beim letzten großen Hochwasser hier teilweise offenbar Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeiten bestanden – so waren z.B. Balken für Deichscharten nicht auffindbar - , bitten wir die Verwaltung in Rücksprache mit Katastrophenschutz, bzw. den jeweils zuständigen Behörden folgende Fragen zu beantworten.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie sind die o.g. Zuständigkeiten geregelt?
2. Wird im Notfall ein Krisenstab gebildet? Wenn ja, welche staatlichen Behörden (ggf. auch Bundes-, Landes- oder Regionsbehörden) und ggf. andere Akteure sind Teil des Krisenstabs?
3. Wer ist Ansprechpartner für die Bevölkerung und gibt es im Notfall eine Krisenhotline, welche über Warnapps wie NINA oder KatWarn sowie Cell Broadcast und die bisher üblichen Kanäle an die Bevölkerung kommuniziert werden kann?

Zu Frage 1. Zuständig für den koordinierenden Hochwasserschutz in der LHH ist die Stadtentwässerung (OE 68). Diese erstreckt sich auf die Vor- und Nachbereitung und betrifft neben den hier thematisierten Flusshochwassern auch die Starkregenvorsorge. Für den Hochwassersschutz bei Flusshochwassern besteht bei OE 68 eine Stabsstelle zur strategischen Weiterentwicklung und fachgebietsübergreifenden Umsetzung neuer Schutzmaßnahmen (OE 68.S). Die Stadtentwässerung wird in ihrer Zuständigkeit unterstützt durch andere Fachbereiche, insbesondere die FB 67 (Umwelt und Stadtgrün), 66 (Tiefbau) und 37 (Feuerwehr), die den operativen Hochwasserschutz verantworten. OE 66 ist u.a. zuständig für die Erhaltung der Deiche, dazu gehören auch die Deichscharte. Fragen zum koordinierenden Hochwasserschutz sind an OE 68 zu richten. Die Feuerwehr wird im Zuge der Gefahrenabwehr nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) und dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) tätig und hält eine umfangreiche Ausstattung zur Schadenabwehr im Hochwasserfall vor. Hierzu zählen vor allem mobile Schutzsysteme, die u.a. auch auf einem „Abrollbehälter Hochwasserschutz“ verlastet sind und ein Abrollbehälter mit einer Sandsackfüllmaschine, des Weiteren zum Beispiel LKW, Anhänger, einen Rad- und einen Teleskoplader sowie Sandsäcke. Darüber hinaus stellt sie Personal. Die zentrale Leitung der Gefahrenabwehr in einer krisenhaften Hochwasserlage liegt bei der Feuerwehr.

Zu Frage 2. Abhängig von der Lageentwicklung wird bei der Feuerwehr frühzeitig der Führungsstab einberufen, der gemäß Auftrag aus dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz alle Maßnahmen der operativen Gefahrenabwehr verbindlich regelt und koordiniert. Lageabhängig, insbesondere aber bei Feststellung des Katastrophenfalls nach dem NKatSG, kann auch der Verwaltungsstab einberufen werden, der administrativ-organisatorische Angelegenheiten entscheidet. Die Einberufung des Führungsstabes wird durch den diensthabenden Direktionsdienst der Feuerwehr veranlasst, der ab Hochwassermeldestufe 3 im regelmäßigen Kontakt mit Vertretern aus den OE 68, 67 und 66 steht. In beide Stäbe werden ebenfalls lageabhängig notwendige Vertreter von zuständigen Institutionen, Behörden und Unternehmen als Fachberatungen oder Verbindungspersonen integriert, im Hochwasserfall insbesondere auch OE 66 und OE 68. Auf diese Weise können die Einsatzmaßnahmen der beteiligten Stellen konkret und direkt koordiniert und festgelegt werden. Bei Feststellung des Katastrophenfalls wachsen Verwaltungs- und Führungsstab zum gemeinsamen Katastrophenstab nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz unter Leitung des OB oder seines Vertreters auf.
Zu Frage 3. Als Kontakt- und Ansprechstelle wird im Bedarfsfall grundsätzlich ein Bürgertelefon auf der Feuer- und Rettungswache 1 eingerichtet. Hierüber wird in den Medien berichtet, wie z.B. Tagespresse, Rundfunk, Homepage und soziale Medien. Die Auslösung der Warn-Apps wird im Einzelfall durch den einsatzführenden Stab geprüft und ist grundsätzlich möglich. Cell-Broadcast ist dagegen ein Mittel ausschließlich zur schnellen Alarmierung in einer akuten Gefahrensituation und daher nicht zur allgemeinen Information, auch nicht über erreichbare Telefonnummern, vorgesehen.

TOP 6.7.
Fahrbahnunebenheiten Hahnensteg
(Drucks. Nr. 15-1973/2023)

Bezirksratsherr Breves bringt die Anfrage ein. Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.

Zur Bezirksratssitzung am 02. Februar 2022 stellten wir schon einmal eine Anfrage in der wir auf den seit Jahren bestehenden mangelhaften Zustand der Fahrbahn und Nebenanlage im Hahnensteg im Bereich des Nahversorgers hinwiesen. Schon seit Langem beschäftigt dieser Bereich Bezirksrat und Verwaltung, ohne dass eine Verbesserung festzustellen ist. Weiterhin ist festzustellen, dass die Nebenanlage nicht barrierearm ausgebaut ist. So fehlt es noch immer an einer Bordabsenkung zur Einfahrt zur Ladezone, bzw. Wohnanlage „Vor dem Edelhof“ (An der Bauerwiese/Kneippweg). Nach wie vor sammelt sich im Bereich der Zufahrt in einer Senke häufig Wasser, das u.a. im gefrorenen Zustand eine besondere Gefahr für Passant*innen darstellt (aktuelles Foto s. Anhang). Zudem sind die Gehwegplatten der Nebenanlage uneben. Mehrfach ist es aufgrund der geschilderten Situation zu Unfällen - teilweise mit erheblichen Verletzungen wie z.B. Knochenbrüchen – gekommen. Die Verunfallten sind der hier anfragenden Fraktion namentlich bekannt. Diesem Zustand muss dringend – möglichst noch vor dem Winter – abgeholfen werden. Bereits 2011 ist die Stadt auf die Eigentümerin zugegangen, mit dem Ziel, dass die beschriebenen Nebenanlagen hergerichtet werden. Die Eigentümergemeinschaft weigerte sich seinerzeit aus Kostengründen in die Nebenanlage einzugreifen und lehnte auch das Angebot des Flächenankaufs durch die Stadt ab. Die Stadt wiederum lehnte die Vornahme der Maßnahme auf dem Privatgrundstück aus grundsätzlichen Erwägungen ab (s. DS 15-0406/2012 S1). Die Antworten auf Nachfragen unserer Fraktion zu diesem Sachverhalt waren teilweise widersprüchlich: Zwischenzeitlich hieß es in einer Information zu Bauvorhaben, man habe sich mit der Eigentümergemeinschaft geeinigt, die Arbeiten würden kurzfristig ausgeführt. Zuletzt jedoch wurde seitens der Verwaltung erneut auf Uneinigkeiten mit den Eigentümern der Fläche hingewiesen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand – gibt es nun eine Einigung mit den Eigentümern oder nicht?
2. Sollte keine Einigung erreicht werden können: Warum lehnt die Verwaltung bisher eine Ersatzvornahme im Rahmen der Gefahrenabwehr gemäß §66 NPOG ab?

Zu Fragen 1. und 2.
Inzwischen besteht eine grundsätzliche Bereitschaft zum Verkauf der Flächen durch die Eigentümergemeinschaft. Ein entsprechender Vertragsentwurf befindet sich in der Abstimmungsphase zwischen dem beauftragten Verwalter der Eigentümergemeinschaft und der Verwaltung. Eine Ersatzvornahme könnte sich lediglich auf den schadhaften (unebenen) Bereich der Fahrbahn im privaten Grundstück erstrecken. Dies ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht ausreichend, um den baulich insgesamt desolaten Zustand der Nebenanlage nachhaltig zu verbessern.
Siehe hierzu Antwort der Verwaltung zur Anfrage 15-0167/2022 mit folgendem Wortlaut: „Seit dem Jahr 2019 plant die Verwaltung einen grundlegenden Umbau der gemeinsam von WEG und NP-Markt genutzten Grundstückszufahrt. Diese Planung beinhaltet nicht nur den Bau eines barrierefrei nutzbaren, durchgehenden Gehweges mit Gehwegüberfahrt zum privaten Grundstück, sondern auch die Beseitigung der abgesenkten Fahrbahn- und Gossenbereiche. Für die Realisierung dieser Planung bedarf es der Zustimmung aller privaten Grundstückseigentümer*innen. Die ausführungsreife Planung und eine Zustimmung des Grundstückseigentümers NP-Markt zur Inanspruchnahme der Flächen liegen vor…“
Die Verwaltung geht von einer Einigung mit der Eigentümergemeinschaft und der damit geschaffenen Möglichkeit zur umfassenden Verbesserung des baulichen Zustandes der Fahrbahn, zur Schaffung einer barrierefreien und sicher nutzbaren Nebenanlage und zur einvernehmlichen Bereinigung der schwierigen Eigentumsverhältnisse Hahnensteg aus.


TOP 6.8.
Anfrage zur Freifläche, Brachgelände ehemals Brotfabrik Henze.
(Drucks. Nr. 15-1974/2023)

Bezirksratsherr Karger bringt die Anfrage ein. Herr Reich trägt die Antwort der Verwaltung vor.

Eine Anfrage ergab bei der letzten Bezirksratssitzung, dass das Gelände mit den Grenzen Leipziger Straße, Auf dem Kampe, Deveser Straße im Besitz der Landeshauptstadt Hannover ist. Das Grundstück mit 16.000 Quadratmetern soll bei Bedarf als Bebauungsfläche für Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden. Allein dieses Jahr sind 200.000 Geflüchtete nach Deutschland gekommen. In dieser Zahl sind ukrainische Bürger und der Familiennachzug von anderen Volksgruppen nicht eingerechnet. Da immer mehr Menschen ungehindert nach Deutschland einreisen können, die Bundesregierung noch weiterer, überwiegend junge Männer aus Lampedusa aufnehmen möchte, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass demnächst dort Flüchtlingsunterkünfte errichtet werden. Viele Bürger machen sich Sorgen, wie ein Zusammenleben mit Flüchtlingen aussehen wird. Die letzten aktuellen Geschehnisse, wie Massenschlägereien und Schließungen von Freibädern, die beiden Eritrea Festivals in Gießen und Stuttgart und ansteigende Straftaten bei Ausländern, verunsichern die Bürger.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie lange wird es dauern die Flüchtlingsunterkünfte zu bauen? Gerechnet von der Umwidmung, dem Bauantrag, dem Planfeststellungsverfahren, der Erteilung der Baugenehmigung, der Planverfahren und der Ausführung der Fertigstellung?
2. Wie viele Flüchtlinge sollen dort untergebracht werden?
3. Wie hoch werden die Kosten für diese Unterkünfte sein und wo sind diese im Haushalt der LHH eingestellt?

Zu Frage 1. Das Grundstück befindet sich im städtischen Eigentum und soll perspektivisch für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden. Derzeit werden erste Vorplanungen entwickelt, die eine Teilung des Grundstücks mit einer unterschiedlichen Unterbringungsart vorsehen. Bei einem störungsfreien Verlauf kann mit der Fertigstellung eines ersten Abschnitts in frühestens 2-3 Jahren gerechnet werden.
Zu Fragen 2. und 3. Da noch keine vertiefende Planung vorliegt, können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben zu den Unterbringungskapazitäten oder -kosten gemacht werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilhaushalt 56.


TOP 6.9.
Zur Insolvenz Verein Sportfreunde Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1975/2023)

Bezirksratsherr Rosberg bringt die Anfrage ein. Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor. Bezirksratsherr Karger richtet die Nachfrage an die Verwaltung, ob seitens der Stadt Kontakt zum Insolvenzverwalter bestehe.

Protokollantwort der Verwaltung
Es besteht seitens der Verwaltung Kontakt zum Insolvenzverwalter.

Aus Pressberichten ging hervor, dass der Sportverein Sportfreunde Ricklingen insolvent (sechsstellige Minus Bilanz) ist. Dieser Verein Sportfreunde Ricklingen soll nur noch 130 Mitglieder haben. Er hatte damals eine sehr ernstzunehmende Fußballsparte, die im nationalen Wettkampf eine starke Bedeutung hatte.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Insolvenz des Vereins Sportfreunde Ricklingen noch abzuwenden?
2. Was tut die Landeshauptstadt Hannover, das Sportdezernat, der Stadtsportbund und der Landessportbund dafür diesen Verein Sportfreunde Ricklingen zu erhalten?
3. Was sind die genauen Gründe dafür, dass dieser ehemals sehr erfolgreiche Verein die Insolvenz anmelden musste?

Zu Frage 1. Diese Frage kann nur vom Insolvenzverwalter beantwortet werden, der einen genauen Einblick in die Vereinsfinanzen hat.
Zu Frage 2. Die Landeshauptstadt Hannover prüft mögliche Optionen zum Erhalt der wohnortnahen Sportnutzungsmöglichkeiten für die Bürger*innen an dem Standort und steht dazu in Kontakt mit den Beteiligten. Das genaue Tun der genannten Sportbünde entzieht sich unserer Kenntnis.
Zu Frage 3. Eine konkrete Antwort kann nur vom Verein oder Insolvenzverwalter gegeben werden. Soweit der Verwaltung bekannt, liegt der Hauptgrund in der erfolgreichen Zeit des Vereins und daraus resultierenden Verbindlichkeiten. In den letzten Jahren ist die Mitgliederzahl des Vereins sehr stark geschrumpft, sodass es kaum eine Chance zur Tilgung der bestehenden Verbindlichkeiten gibt.





TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 7.1.1.
Konferenztechnik für die Stadtteilzentren Ricklingen und Weiße Rose
(Drucks. Nr. 15-1646/2023)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Stadtteilzentrum Ricklingen und das Stadtteilzentrum Weiße Rose werden mit digitaler Konferenztechnik ausgestattet, um künftig auch hybride Sitzungen des Stadtbezirksrates und Live-Streaming zu ermöglichen.

Mit dem Änderungsantrag 15-1982/2023 vertagt

TOP 7.1.1.1.
Konferenztechnik für das Stadtteilzentrum Ricklingen.
(Drucks. Nr. 15-1981/2023)

Bezirksratsherr Farnbacher erfragt, ob die Verwaltung die entstehenden Kosten für die technische Ausstattung dieser Maßnahmen beziffern könne. Dies muss seitens der Verwaltung verneint werden.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
1. Die Konferenztechnik für das Stadtteilzentrum Ricklingen wird mit hochwertigeren Konferenzmikrofonen z. B Schwanenhalsmikrofonen ausgestattet.
2. In alle vier Richtungen werden aus der Mitte des Saales vier mobile Kameras vor der Sitzung installiert.
3. Bei Zoom Call hat jede Kamera ein Bildfenster was sich öffnet, wenn ein Redebeitrag startet.
4. Bei Live - Streaming in das Internet werden die entsprechenden Ports freigeschaltet. (Ports können und sind geeignet Internetauftritte zu verhindern. Die IT der LHH hat Ports, die Internetauftritte verhindern, wenn das hauseigene W-LAN benutzt wird.
5. Durch eine Leinwand werden Redebeiträge von nicht anwesenden Bezirksräten
wiedergegeben.
6. Präsentationen werden über Bildschirmfreigabe den nicht anwesenden Mitgliedern des Bezirksrats angezeigt.

Auf Wunsch der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in die Fraktion gezogen












TOP 7.2.
Gemeinsam von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

TOP 7.2.1.
Überprüfung von Haupt- bzw. Vorbehaltsstraßen im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1979/2023)

Bezirksratsherr Farnbacher bringt den Antrag ein. Bezirksratsherr Karger wirft ein, dass dieser Antrag darauf abziele auf den benannten Straßen "Tempo 30" einzurichten. Bezirksratsherr Farnbacher erwidert, dass Tempolimits eineMaßnahme seien können. Der eingebrachte Antrag diene gerade dazu vorab eine Prüfung anzustoßen und dann über mögliche Maßnahmen zu entscheiden. Bezirksratsherr Deppe kündigt an, dass die CDU-Fraktion sich diesem Antrag nicht anschließen werde, da man einen eigenen Antrag zu diesem Thema gestellt habe.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, bei der Umsetzung des Beschlusses zur Reduzierung des Haupt- und Vorbehaltsstraßennetzes der LHH (Drucksache 1010/2023) vorrangig die Straßen
  • Wallensteinstraße,
  • Pfarrstraße (östlich und westlich des Ricklinger Stadtwegs) und
  • Stammestraße (Abschnitt zwischen Pfarrstraße und Stadionbrücke)
zu überprüfen.

13 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.2.2.
Leerung der Abfallbehälter im Bereich Mühlenberger Markt
(Drucks. Nr. 15-1980/2023)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke bringt den Antrag ein.
Bezirksratsherr Karger hält fest, dass es dieses Problem bereits seit Längerem bestehe. Er bittet die Verwaltung, zu klären, ob die Möglichkeit bestehe größere Behälter aufzustellen, bis zur Klärung ziehe er den Antrag in die Fraktion. Unterstützt durch weitere Wortbeiträge aus dem Gremium erwidert stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke, dass er dieses Vorgehen nicht begrüße, da es zu unnötigen Verzögerungen führe. Nach der Erweiterung der Kapazitäten sei nun eine Intervallerhöhung dringend notwenig.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung möge veranlassen, dass im Bereich des Mühlenberger Marktes die dort im Straßenraum vorhandenen Abfallbehälter dreimal wöchentlich geleert werden.

Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen


TOP 7.3.
der CDU-Fraktion



TOP 7.3.1.
Halteverbot Unter den Birken
(Drucks. Nr. 15-1966/2023)

Bezirksratsherr Deppe bringt den Antrag ein. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, am östlichen Ende der Straße Unter den Birken ca. 20m vor der Lichtsignalanlage Göttinger Chaussee das Verkehrszeichen 283 (Beginn absolutes Halteverbot) aufzustellen.

Einstimmig


TOP 7.3.2.
Leistungsfähigkeit der Straßen im Stadtbezirk Ricklingen aufrechterhalten
(Drucks. Nr. 15-1967/2023)

Bezirksratsherr Deppe bringt den Antrag ein. Bezirksratsherr Farnbacher bringt nachfolgend den Änderungsantrag DS 15-2100/2023 ein.
Die Abstimmung über den Antrag erfolgt nach Abstimmung des Änderungsantrags.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung möge dafür Sorge tragen, dass die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im Stadtbezirk Ricklingen mit Rücksicht auf alle Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer auch in den kommenden Jahren gewährleistet bleibt. Dabei möge die Verwaltung berücksichtigen, dass

1. das Haupt- und Vorbehaltsstraßennetz in seinem aktuellen Umfang erhalten bleibt;
2. die Quartiere im Stadtbezirk für den motorisierten Individualverkehr erreichbar bleiben;
3. die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr, insbesondere für Kinder, garantiert wird.

Unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen der DS 15-2100/2023
unter TOP 7.3.2.1. angenommen.

TOP 7.3.2.1.
Änderungsantrag - Leistungsfähigkeit der Straßen im Stadtbezirk Ricklingen
aufrechterhalten
(Drucks. Nr. 15-2100/2023)

Bezirksratsherr Farnbacher bringt den Änderungsantrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Text der DDrucksache 15-1967/2023 wird wie folgt geändert:
Im Antragstext wird in Satz 2 der Aufzählungspunkt 1 gestrichen, der Aufzählungspunkt 2 wird zu Aufzählungspunkt 1 und der Aufzählungspunkt 3 wird zu Aufzählungspunkt 2. Im Übrigen bleibt der Antragstext unverändert.
In der Begründung werden die Sätze 1 - 4 und 7 gestrichen.

13 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.4.
der Fraktion FDP & Volt

TOP 7.4.1.
Fußstützen und Bedarfsmelder für Fahrradfahrende an den Ampelkreuzungen über die Hamelner Chaussee/B217 im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1976/2023)

Bezirksratsherr Knoop bringt den Antrag ein. Bezirksratsherr Hindersmann merkt an, dass der Antrag zu unspezifisch sei, ferne möchte er auch die voraussichtlichen Kosten berücksichtigt wissen. Bezirksratsfrau Michalowitz regt an einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu richten. Bezirksratsherr Breves greift die Vorschläge in DS 15-1976/2023 N1 auf, diese wird unter TOP 7.3.2.1 behandelt.

Antrag
An den Ampelkreuzungen der Hamelner Chaussee (B217) im Stadtbezirk Ricklingen werden Fußstützen
und Bedarfsmeldevorrichtungen für Fahrradfahrende hergestellt.

Ersetzt durch DS 15-1976/2023 N1 unter TOP 7.4.1.2.


TOP 7.4.1.2.
Fußstützen und Bedarfsmelder für Fahrradfahrende an den Ampelkreuzungen über die Hamelner Chaussee/B217 im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1976/2023 N1)

Die Fraktion FDP & Volt bringt den Antrag ein. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.

Antrag
Die Verwaltung prüft inwiefern und unter welchen Kosten, an den Ampelkreuzungen der Hamelner Chaussee (B217) im Stadtbezirk Ricklingen werden Fußstützen
und Bedarfsmeldevorrichtungen für Fahrradfahrende hergestellt.

Einstimmig


TOP 7.4.2.
Sanierung der Fahrbahndecke Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 15-1977/2023)

Bezirksratsherr Breves bringt den Antrag ein. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.

Antrag
Die Fahrbahndecke des Mühlenholzweges wird im Bereich zwischen der Einmündung am Beekestadion bis zur Stadtgrenze nach Hemmingen saniert.

Einstimmig



TOP 7.4.3.
Überarbeitetes Konzept für die Verkehrslenkung im Bereich der Einmündung In der Rehre/Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-1978/2023)

Herr Breves bringt den Antrag ein und stellt noch einmal deutlich heraus, dass es sich "nur" um Prüfaufträge an die Verwaltung handele. Bezirksratsherr Farnbacher trägt vor, dass die Planungen offenbar vorsehen, dass sich der Radverkehr auf der Straße bewege. INsgesamt werde aber die Verkehrsplanung an diesem Verkehrspunkt abschließend bewertbar. Er schlägt vor einen gemeinsamen Ortstermin mit der Verwaltung zu terminieren und dann konkrete Änderungen vorzuschlagen, sollte dies erforderlich sein. Aus diesem Grunde werde der Antrag in die Fraktion gezogen.

Antrag
Die Verwaltung überarbeitet das Verkehrskonzept der Einmündung In der Rehre/Göttinger Chaussee und stellt dieses dem Bezirksrat in seiner nächsten Sitzung vor. Folgende Punkte sollen dabei explizit geprüft werden:
• Einrichtung eines Fahrrad-Schutzstreifens fortführend in Richtung Nordost aus In der Rehre kommend auf die östliche Nebenanlage der Göttinger Chaussee, bzw. die Fahrbahn der Göttinger Chaussee bis zur Einmündung Mühlenholzweg
• Rot markierte Aufstellflächen für Fahrradfahrende vor der Haltelinie In der Rehre in Richtung Nordost und eine dauerhafte Absenkung zum Erreichen dieser Fläche (ähnlich dem aktuellen Provisorium)
• Vergrößerte Aufstellflächen für Fahrradfahrende insbesondere an der Nordwestseite der Einmündung sowie im Bereich der Querung der Stadtbahnschienen
• Vergrößerung der Nullabsenkung im Bereich der Querung der Stadtbahnschienen
• deutlichere Verkehrslenkung für Fuß- und Radverkehr in der Göttinger Chaussee aus Hemmingen kommend
• Zulässigkeit der Ausschilderung als „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ statt „Radfahrer frei“ für die Nebenanlage In der Rehre
• Optimierung der Ampelschaltungen, sodass aufgrund der zu klein bemessenen Aufstellflächen keine Konkurrenzen der verschiedenen Verkehrsarten (Stadtbahn, Kraftverkehr, Busse, Fahrradfahrende und Fußgänger*innen) entstehen und diese schnellstmöglich den Einmündungsbereich räumen können
• Grüner Pfeil (Lichtsignal) für Rechtsabbieger aus der Göttinger Chaussee in Richtung In der Rehre
• Lichtsignale für Fußgänger ggf. auf Zulässigkeit von „Radfahrer frei“ prüfen und – sofern dies noch nicht der Fall ist – entsprechend umrüsten
• Zusätzliche Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr östlich der Schnellwegüberführung zur Verbindung des Weges aus dem Ricklinger Holz und dem Weg entlang der Aufböschung des Südschnellweges
• Tempo 30 im gesamten Verlauf der Straße In der Rehre, sofern Radverkehr auf der Straße geführt wird
Sofern o.g. Anregungen nicht umsetzbar sind, wird die Verwaltung gebeten, dies nachvollziehbar und ausführlich zu begründen.

Auf Wunsch der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.


TOP 7.5.
der AfD-Fraktion




TOP 7.5.1.
Grüner Pfeil Göttinger Chaussee Ecke in der Rehre
(Drucks. Nr. 15-1982/2023)

Bezirksratsherr Karger bringt den Antrag ein. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
die Verwaltung wird beauftragt, an der Straße Göttinger Chaussee Fahrtrichtung Hemmingen an der Kreuzung In der Rehre einen „Grünen Pfeil“ (Verkehrszeichen 720) zu etablieren.

2 Stimmen dafür, 17 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirat
(Drucks. Nr. 15-1907/2023)

Bezirksratsfrau Kühn trägt den Beschlussvorschlag vor. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.

Antrag,
auf Empfehlung des Integrationsbeirates Ricklingen beschließt der Stadtbezirksrat
Ricklingen folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

IB 06/2023 „Hannover – meine Stadt“ von der Peter Ustinov- Schule 400,00 €

IB 07/2023 „Wir Kinder – Unsere Stadt“ vom Stadtteilzentrum Ricklingen 1.000,00 €

Einstimmig


TOP 8.2.
Eigene Mittel des Stadtbezirks Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1948/2023)

Bezirksbürgermeister Markurth bringt den Antrag ein. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.

Antrag
Der Stadtbezirksrat Ricklingen bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungsanträge.

Einstimmig


Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Sitzung um 21:15 Uhr




Markurth Cramm
Bezirksbürgermeister Protokollant