Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 20.09.2023

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 08.09.2023)
1. Nachtrag (erschienen am 15.09.2023)
Protokoll (erschienen am 17.11.2023)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.07.BRB- Datum 10.10.2023

PROTOKOLL

14. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
am Mittwoch, 20. September 2023,
Veranstaltungszentrum BÖ8, Böhmerstraße 8 b, 30173 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.10 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Meese (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
Bezirksratsfrau Bek (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Beszon) (DIE LINKE./DIE PARTEI)
Bezirksratsherr Bloch (FDP)
(Bezirksratsfrau Bokah Tamejani) (DIE LINKE./DIE PARTEI)
(Bezirksratsfrau Büsel) (SPD)
Bezirksratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hüsemann (SPD)
Bezirksratsfrau Kahmann (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Meissner) (CDU)
(Bezirksratsherr Osterburg) (CDU)
Bezirksratsfrau Pohl (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Scholz) (CDU)
Bezirksratsherr Siekermann 18.50 - 21.10 Uhr (FDP)
Bezirksratsherr Taplick (SPD)
(Bezirksratsfrau Wiesehahn) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Wulf (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Killinger) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Zingler (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Frau Groenigk
Frau Holthaus-Vossgröne
Herr Bettex
Herr Raschke
Herr Selig

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.06.2023 (öffentlicher Teil)

4. Einwohner*innenfragestunde

9. A N H Ö R U N G E N

9.1. Sanierung der Leinebrücke Arthur-Menge-Ufer
(Drucks. Nr. 1783/2023 mit 3 (nur online) Anlagen)

9.2. Kita Freytagstraße Gesamtsanierung, 1.BA: Auslagerung MRE Tellkampfschule
(Drucks. Nr. 1914/2023 mit 3 (nur online) Anlagen)

9.2.1. – zu TOP 9.2 – Beschlussdrucksache 1914/2023 Kita Freytagstraße Gesamtsanierung - Hogwards
(Drucks. Nr. 15-1945/2023)

9.3. Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)

5. A N F R A G E N

5.1. der CDU-Fraktion

5.1.1. Wegfall von Parkplätzen in der Anwohnerparkzone Südstadt, hier:in der Maschstraße und in der Langensalzastraße
(Drucks. Nr. 15-1804/2023)

5.2. der FDP-Fraktion

5.2.1. Umbau Fahrradstraßen
(Drucks. Nr. 15-1810/2023)

5.2.2. Blitzer Hildesheimer Straße/Raimund Straße
(Drucks. Nr. 15-1811/2023)

5.2.3. Bewohner*innenparkzonen der Südstadt
(Drucks. Nr. 15-1812/2023)

5.2.4. Baumaßnahmen in Fahrradstraßen
(Drucks. Nr. 15-1813/2023)

5.3. der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

5.3.1. Gefahrensituation in der Straße „An der Weide“
(Drucks. Nr. 15-1831/2023)

5.4. der SPD-Fraktion

5.4.1. Anfrage Ampelschaltung Kreuzung Friedrichswall / Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-1837/2023)

6. Bericht aus dem Integrationsbeirat

7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. Informationen über Bauvorhaben

10. A N T R Ä G E

10.1. aus vorangegangener Sitzung

10.1.1. Resolution für kostenloses Schulmittagessen
(Drucks. Nr. 15-1320/2023)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Mehr Naturschutz in der Brehmstraße
(Drucks. Nr. 15-1806/2023)

10.2.2. Bürgerbeteiligung und Einbindung des Bezirksrates in die Entscheidung über die Umgestaltung der Fahrradstraßen gemäß (Drucksache 1415/2023) im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1532/2023)

10.3. Gemeinsam von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

10.3.1. Einrichtung von Fahrradparkplätzen im Bereich Tiestestraße-Redenstraße
(Drucks. Nr. 15-1846/2023)

10.3.1.1. Änderungsantrag zu DS 15-1846/2023, Einrichtung von Fahrradparkplätzen im Bereich Tiestestraße-Redenstraße
(Drucks. Nr. 15-1969/2023)

10.3.2. Einrichtung von Fahrradparkplätzen vor der Grundschule Tiefenriede
(Drucks. Nr. 15-1847/2023)

10.3.2.1. Änderungsantrag zu DS 15-1847/2023, Einrichtung von Fahrradparkplätzen vor der Grundschule Tiefenriede
(Drucks. Nr. 15-1965/2023)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1859/2023)

12. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

12.1. Zuwendungsanträge des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-1818/2023)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Meese eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
TOP 10.2.2. wurde durch Bündnis90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.
TOP 10.2.1. wurde durch die FDP in die Fraktion gezogen.
TOP 8 wurde abgesetzt
TOP 9 wurde vorgezogen nach TOP 4.
Ein vorliegender Zusatzantrag wird unter TOP 9.2.1. behandelt
Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Herr Thomas Siekermann wurde per Handschlag verpflichtet.

TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.06.2023 (öffentlicher Teil)
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:
  • Der Leiter der Grundschule Tiefenriede bedankte sich für die finanzielle Unterstützung des Zirkusprojektes durch den Bezirksrat.
    Dann ging er auf die Verkehrssituation an der Schule ein, speziell auf die Fahrradständer. Für ihn stelle sich die Frage, wie die Schule an dem Prozess vor dem Hintergrund des vorliegenden Antrags beteiligt werden soll und warum neue Fahrradständer installiert werden sollen, wenn es einen Fahrradkeller mit 250 Einstellplätzen gibt?
    Bezirksratsherr Kluck führte aus, dass viele Fahrräder unsachgemäß abgestellt und angeschlossen werde. Die Schule werde natürlich an diesem Prozess beteiligt. Der Bezirksrat sei ein empfehlendes Gremium, die Verwaltung werde dann auf die Schule zukommen.
    Bezirksratsfrau Adolph ergänzte, dass viele an Bäumen abgestellt werden und fragte, ob denn alle Kinder den Keller nutzen könnten.
    Der Schulleiter erläuterte, dass es eine lange Tradition gebe, dass dieser Keller vorrangig für die Kinder aus entfernteren Stadtteilen genutzt werde. Er werbe dafür, dass Kinder aus der näheren Umgebung zu Fuß zur Schule kämen.
  • Ein Vertreter des Seniorenbeirates fragte nach einem Vorsprung in der Hilde-Schneider-Allee in Höhe des Altenzentrums. Diesen sehe er als Gefahrenstelle, vor allem für Radfahrer und ältere Menschen an.
    Der Kontaktbereichsbeamte teilte das Erstaunen darüber.
    Protokollantwort: Dort gab es einen Ortstermin, bei dem besprochen wurde, dass zwei Leitbaken gesetzt werden und die Zufahrt eine Zick-Zack-Markierung erhält. Diese beiden Maßnahmen wurden in der Zwischenzeit bereits umgesetzt.
  • Ein Bürger aus der Bult fragte, warum große Teile der Bult bei der Wärmeplanung ausgenommen sind, obwohl sie vom Satzungsgebiet umschlossen sind.
    Ratsherr Allerheiligen antwortete dazu, dass sich der Anschluss an die Fernwärme nach der Wärmedichte, also dem Verbrauch und damit nach der Wirtschaftlichkeit richte. Dadurch sind Gebiete mit Mehrfamilienhäusern im Vorteil. Der Prozess der Bewertung werde aber fortgeführt.
  • Eine Bürgerin bemängelte die Installation von Pollern auf dem Gehweg in der Böhmerstraße. Sie habe kürzlich miterleben müssen, wie ein Kind mit dem Fahrrad dagegen fuhr und sich verletzte.
    Protokollantwort:
    Die beiden Poller erhalten rot-weiß-rote Banderolen, die in der Dunkelheit leuchten.
  • Zum Thema Fahrradstraßen kamen von den Bürger*innen folgende Anmerkungen und Fragen:
    - Die Verkehrsführung zur Lindemannallee durch Menschingstraße und Brehmstraße hat sich über Jahrzehnte bewährt.
    - Es gab immer ein gutes Nebeneinander von Autos und Radverkehr, deshalb ist nicht einzusehen, warum jetzt Parkplätze wegfallen sollen.
    - Es gebe ein beeinträchtigtes Sicherheitsempfinden, wenn man weiter entfernt einen Parkplatz suchen müsse und dann im Dunkeln nach Hause läuft.
    - Die Initiatoren überreichen eine Petition mit 453 Unterschriften, die fordert, dass die Bürger*innen mit in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
    - Der Wegfall von Parkplätzen verlagere das Problem zusätzlich auch in die Nebenstraßen. Vor allem Berufspendler seien betroffen.
    - Es gebe eigentlich kein Problem, aber es werden trotzdem Parkplätze abgeschafft.
    - Normalerweise haben Verwaltungen, auch bei einem Gerichtsurteil, Entscheidungsspielräume.
    - Besuch braucht gar nicht mehr anzureisen, da keine freien Parkplätze.
    - Erheblicher Eingriff in die Lebensqualität.
    - Warum wird überhaupt an der Fahrradstraße dort festgehalten?
    Bei der Einrichtung der Fahrradstraße, so der Bezirksbürgermeister, gab es eine Verkehrszählung, bei der festgestellt wurde, dass der überwiegende Anteil der Verkehrsteilnehmer*innen Radfahrende waren.
    - Viele ältere Menschen in diesem Bereich sind für Arztbesuche und Einkäufe auf ihr Auto angewiesen.
    - Auch eine Radfahrerin, die kein Auto besitzt, sah keine Notwendigkeit für Änderungen.
    - Was wird aus der angeregten Bürger*innenbeteiligung?
TOP 9.
A N H Ö R U N G E N

TOP 9.1.
Sanierung der Leinebrücke Arthur-Menge-Ufer
(Drucks. Nr. 1783/2023 mit 3 (nur online) Anlagen)

Frau Holthaus-Voßgröne erläuterte die Drucksache anhand einer Präsentation (Anlage 1).


Fragen aus dem Bezirksrat beantwortete sie wie folgt:
Die großen Feste/Veranstaltungen am Maschsee, im Stadion und auf dem Schützenfestplatz werden entsprechend berücksichtigt.
Eine mögliche Planung für Umleitungsverkehr ist noch nicht im Detail besprochen worden.
Planungen für die Radwege liegen vor.

Antrag,

1. der Sanierung der Leinebrücke Arthur-Menge-Ufer, wie in Anlage 1 bis 3 dargestellt, mit Gesamtkosten von 2.500.000 € zuzustimmen.

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 Abs. 1 Nr. 4 i.V. mit § 12 Abs. 1 Nr. 8 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen

Ergebnishaushalt
Kostenstelle 66320541
Bezeichnung Gemeindestraßen, Brückenunterhaltung


Die Finanzierung wird in 2023/24/25 aus den vorhandenen Haushaltsansätzen im Teilergebnishaushalt OE 66 sichergestellt.

Einstimmig


TOP 9.2.
Kita Freytagstraße Gesamtsanierung, 1.BA: Auslagerung MRE Tellkampfschule
(Drucks. Nr. 1914/2023 mit 3 (nur online) Anlagen)

Herr Bettex stellte die Drucksache anhand einer Präsentation vor (Anlage 2) und beantwortete anschließend gemeinsam mit Herrn Raschke Fragen aus dem Gremium wie folgt:
  • Es wird eine Außenanlage hergerichtet
  • Mit der vorhandenen Kita gibt es kein Problem, sie ist leer.
  • Die Finanzierung entstammt Vergleichen mit vergleichbaren Projekten und aktuellen Preisen. Es liegt trotzdem eine gewisse Unschärfe drin, aber die Preise normalisieren sich auch langsam wieder.
  • Es handelt sich hier um eine verhältnismäßig günstige Maßnahme.
  • Die Drucksache beinhaltet nur die Auslagerung mit allen Kosten.
  • Die Umsetzung erfolgt in Eigenregie, es erfolgt keine Ausschreibung.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Aufstellung mobiler Raumeinheiten für die Kita Freytagstraße in Höhe von 2.123.000 € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 93.700 €
sowie
2. der Mittelfreigabe durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

zuzustimmen.
Mit dem beschlossenen Zusatzantrag 15-1945/2023 einstimmig beschlossen
TOP 9.2.1.
– zu TOP 9.2 – Beschlussdrucksache 1914/2023 Kita Freytagstraße Gesamtsanierung - Hogwards
(Drucks. Nr. 15-1945/2023)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die o.g. Drucksache für die Gesamtsanierung der Kita Freytagstraße dahingehend zu ergänzen, dass

  1. Punkt 1 des Antrags dahingehend ergänzt wird, dass ebenfalls mobile Raumeinheiten für das in der Drucksache nicht aufgeführte Lückekinderprojekt Hogwards, betrieben durch das Kreisjugendwerk der AWO Hannover, finanziert und bereitgehalten werden
  2. die Landeshauptstadt Hannover dafür die städtische Fläche rückseitig der Eisfabrik, Eingang von Lutherstraße, rechtzeitig herrichtet und zur Verfügung stellt für die Zeit der Sanierungsarbeiten.


12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 9.3.
Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)

den als Anlage beigefügten Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Einstimmig


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.
Wegfall von Parkplätzen in der Anwohnerparkzone Südstadt, hier:in der Maschstraße und in der Langensalzastraße
(Drucks. Nr. 15-1804/2023)

In der Maschstraße sind mehrere Straßenparkplätze von der Verwaltung eingezogen worden in dem sie Fahrradbügel auf die Fläche der entsprechenden Parkplätze gesetzt hat.

Gleiches gilt für die einen Parkplatz auf der Südseite der Langensalzastraße am Übergang zur Maschstraße. Letzteres ist eine „Übererfüllung“ des Antrags 15-0637/2022 der CDU-Bezirksratsfraktion in dem nur die Intallation von Fahrradbügeln, wenn möglich auch für Lastenfahrräder, auf dem Gehweg beschlossen wurde und nicht auf der Fahrbahn durch Einzug von Parkplätzen. In der Entscheidung der Verwaltung zu dem Antrag des Bezirksrats ist auch nur von der beantragten Einrichtung von Fahrradbügeln auf dem Gehweg.

In beiden Straßen wurden die Maßnahmen zur Umwandlung der Parkplätze dem Bezirksrat nicht zur Entscheidung vorgelegt. Nach § 11 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Hannover steht dem jeweiligen Bezirksrat jedoch ein Entscheidungsrecht zu bei

„§ 11 Aufgaben der Stadtbezirksräte

(1) Soweit nicht der Rat nach § 58 Absatz 1 und 2 NKomVG ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die nach § 85 Absatz 1 Nrn. 3 bis 6 NKomVG dem oder der Oberbürgermeister*in obliegen, entscheidet der örtlich zuständige Stadtbezirksrat unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt in folgenden Angelegenheiten:

6. bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung von Straßen, die nicht wesentlich über die Stadtbezirksgrenzen hinausführen, keine wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung haben und nicht im Rahmen einer mehrere Straßen erfassenden Gesamtmaßnahme mit überbezirklicher Auswirkung vorgenommen werden,“

Der Entzug der Parkplätze dient hier offensichtlich der Verkehrsberuhigung und ist keine laufende Maßnahme der Verwaltung.

Keine der Ausnahmen in § 11 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Hannover ist hier jedoch einschlägig. Die Maßnahmen wurden im Übrigen auch nicht in der Informationsdrucksache 1415/2023 zur Überprüfung der Fahrradstraßen genannt.

Die Straßen befinden sich in der kürzlich eingerichteten Anwohnerparkzone in der Südstadt. Diese sollte angeblich der Minderung des Parkdrucks dienen. Nach Einführung der Anwohnerparkzone hat die Stadt verkündet, dass sie die Anwohnerparkgebühren von derzeit € 30,70 demnächst vervielfachen möchte, um das Haushaltsdefizit zu schließen. Wenn die Gebühren steigen und gleichzeitig durch den Abbau von Parkplätzen die Chancen auf einen – nunmehr gebührenpflichtigen - Parkplatz sinken dürfte das viele betroffene Bürger nicht erfreuen.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Warum wurden die Maßnahmen dem Bezirksrat nicht nach § 11 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Hannover zur Entscheidung vorgelegt?
  2. Auf welcher Rechtsgrundlage, mit welcher Absicht wurden die Parkplätze eingezogen?
  3. Wie viele öffentliche Parkplätze sind durch solche oder andere Maßnahmen der Stadtverwaltung seit November 2021 auf dem Gebiet der Anwohnerparkzone in der Südstadt weggefallen und wie viele sollen noch wegfallen?

Zu 1. und 2.
Gem. § 93 NKomVG i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 e) bzw. § 11 Nr. 6 der Hauptsatzung der LHH liegt die Zuständigkeit für Verkehrsplanung oder die Einrichtung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich des eigenen Wirkungskreises - mit Ausnahme des ÖPNV, soweit deren Bedeutung über den Stadtbezirk nicht hinausgeht - beim Bezirksrat.

Bei der Einrichtung von Fahrradstellplätzen in Bereichen, die bisher zum Parken für motorisierte Fahrzeuge genutzt wurden, handelt es sich jedoch nicht um eine Verkehrsplanung oder Maßnahme zur Verkehrsberuhigung, sondern in diesen Fällen (weil die Einrichtung im Fahrbahnbereich, bzw. in bisherigen Parkflächen erfolgt und damit zwingend ergänzende verkehrsrechtliche Maßnahmen zu veranlassen sind) ausnahmslos um Maßnahmen nach den bundesgesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und damit um eine Aufgabenwahrnehmung im Bereich des übertragenen Wirkungskreises. Anders könnte das ggf. zu bewerten sein, wenn Fahrradabstellanlagen im Bereich von Nebenanlagen eingerichtet werden und dort keine ergänzenden Verkehrsmaßnahmen (Markierung und/oder Beschilderung) angeordnet werden müssen.

In solchen Fällen steht dem Bezirksrat nur ein Initiativrecht zu, z.B. einen Prüfauftrag zu erteilen.

Die Einrichtung von Fahrradstellplätzen in bisherigen Park- oder Einmündungsbereichen erfolgt auf der Grundlage der Abwägung, ob diese Maßnahmen grundsätzlich geeignet sind, dass die Gehwegbereiche nicht mehr durch dort zulässigerweise abgestellte Fahrräder ggf. auch in unzumutbarer Weise eingeengt werden. Dieses ist grundsätzlich zu bejahen.
Im Zuge der Einrichtung der Bewohner*innenparkzonen wurde in der Stellplatzbilanz bereits der Wegfall dieser Parkflächen, die jetzt mit Fahrradbügeln belegt sind/werden, berücksichtigt, so dass die jetzige Belegung der Flächen zu Gunsten des Radverkehrs verkehrsrechtlich als nicht (relevant) nachteilig zu qualifizieren ist. Die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen im Einmündungsbereichen erhöht zudem die Verkehrssicherheit, weil dort dann regelmäßig nicht mehr ordnungswidrig geparkt werden kann und sich dadurch die Querungs- und Sichtbeziehungen für den Fußverkehr nachhaltig verbessern, ohne dass dadurch reguläre Stellplätze wegfallen.

Aus diesem Grund erfolgte die verkehrsbehördliche Anordnung der Fahrradstellplätze nach
§ 45 StVO.

Zu 3.
Es sind bisher 11 Stellplätze weggefallen und es werden noch weitere ca. 70 Stellplätze wegfallen.

Nachfragen:

Gab es Anträge für die Einrichtung der Fahrradparkplätze (z.B. vor dem Haus des Sports)?
Protokollantwort:


wird nachgereicht

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (zumindest in der Kurve) war vorher nicht erlaubt, da es hier besonders enge Sichtbeziehungen gab.

Welches sind die 11 bisher weggefallenen Parkplätze? Waren das reguläre Parkplätze?
Protokollantwort:
Ergibt sich aus dem vorletzten Absatz der Antwort zu 1.+2.)


TOP 5.2.
der FDP-Fraktion

TOP 5.2.1.
Umbau Fahrradstraßen
(Drucks. Nr. 15-1810/2023)

Mit der Drucksache 1415/2023 informiert die Verwaltung den Bezirksrat über die geplanten Anpassungen in den Fahrradstraßen im Stadtbezirk. Die Verwaltung sieht diese Umbaumaßnahmen laut Auskunft aus der Sitzung vom 21.06.2023 als Geschäft der laufenden Verwaltung und sieht daher weder ein Anhörungs- noch ein Entscheidungsrecht beim Bezirksrat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Warum besteht kein Entscheidungsrecht nach §93NKomVG in Bezug auf, das Ändern des Vorfahrtsrechtes in den Fahrradstraßen, das Aufstellen der Modalfilter, das Entfallen von Stellplätzen?
  2. Warum besteht kein Anhörungsrecht nach §94NKomVG in Bezug auf, das Ändern des Vorfahrtsrechtes in den Fahrradstraßen, das Aufstellen der Modalfilter, das Entfallen von Stellplätzen?
  3. Auf welcher Grundlage kommt die Verwaltung zum Schluss, dass ein zwei Jahre altes Gerichtsurteil für eine bestimmte Fahrradstraße, auch für alle anderen Fahrradstraßen, anzuwenden ist? Woraus ergibt sich die aktuelle Dringlichkeit, dies ohne ausreichende Einbindung des Bezirksrates zu machen?


Zu 1.) Gem. § 93 NKomVG i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 e) der Hauptsatzung der LHH liegt die Verkehrsplanung im Bereich des eigenen Wirkungskreises - mit Ausnahme des ÖPNV, soweit deren Bedeutung über den Stadtbezirk nicht hinausgeht - beim Bezirksrat. Alle beantragten Punkte bewegen sich jedoch ausnahmslos im Bereich des übertragenen Wirkungskreises, weil hier Rechtsgrundlage die bundesgesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zur Anwendung kommen.

Zu 2.) In diesen genannten Fällen steht dem Bezirksrat nur ein Initiativrecht zu, z.B. einen Prüfauftrag zu erteilen.

Zu 3.) Mit dem angesprochenen Urteil aus 2021 hat das Verwaltungsgericht Hannover allgemeinverbindliche Grundsatzvorgaben für die Rechtmäßigkeit von Anordnungen von Fahrradstraßen gemacht. Daraufhin mussten dann von der Verwaltung – im Rahmen der personellen Ressourcen - zwangsläufig auch die Anordnungen/Rahmenbedingungen von anderen bestehenden Fahrradstraßen dahingehend geprüft werden, ob diese Grundsätze eingehalten sind.

Nachfragen:
  • Es wurde vom Anfragesteller nach den Rechtsgrundlagen (§) gefragt, sowie die Basis für die Annahme, dass nach einem Verwaltungsgerichtsurteil alle Fahrradstraßen überprüft werden müssen.
    Protokollantwort:
    Nachfrage zu Antwort 1 / Antwort der Verwaltung:

  • Bei der Straßenverkehrsordnung handelt es sich um ein Regelung, die vom Bundesgesetzgeber erlassen wurde.
    Die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung/Anwendung der gesetzlichen Regelungen ist im Wesentlichen den unteren Straßenverkehrsbehörden übertragen worden (§ 44 StVO). Untere Straßenverkehrsbehörden sind in der Regel die Kommunen/Landkreise
    Damit ist zwangsläufig eindeutig, dass die Wahrnehmung der Aufgaben nach der StVO/Anordnung von Verkehrsmaßnahmen nicht zum eigenen Wirkungskreis gehören kann.

    Nachfrage zu Antwort 3 / Antwort der Verwaltung:
    Es gilt der allgemeingültige Rechtsgrundsatz, dass Verwaltungen rechtmäßig zu handeln haben (Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz).
    Werden z.B. durch eine Gesetzesänderung und/oder entsprechende Rechtsprechungen die bisherigen Bewertungsgrundlagen verändert/konkretisiert, müssen die Verwaltungen/die Straßenverkehrsbehörden natürlich auch die bereits erlassenen Anordnungen dahingehend überprüfen, ob die ursprünglich angewendeten Maßstäbe für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Anordnung auch weiterhin Bestand haben.
    Aus diesem Grund müssen auch die ergangenen Anordnungen zu anderen Fahrradstraßen überprüft werden, um zu ermitteln, ob die vom Gericht gesetzten Maßstäbe an die Rechtmäßigkeit einer Anordnung erfüllt sind, oder welche ergänzenden Maßnahmen ggf. erforderlich sind, um die Rechtmäßigkeit herzustellen.
TOP 5.2.2.
Blitzer Hildesheimer Straße/Raimund Straße
(Drucks. Nr. 15-1811/2023)
Ende August wurden neue Blitzer auf der Hildesheimer Straße Höhe Raimund Straße installiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. In welchem Rahmen wurde der Bezirksrat über die Installation eingebunden bzw informiert?
  2. Welchen Funktionsumfang haben die Geräte? z.b. Geschwindigkeit, Rotlichtverstöße
  3. Welche Gründe waren für den Standort entscheidend?


Zu1.
Die Installation neuer Verkehrsüberwachungsanlagen begründet sich in vielen Fällen aus politischen Anträgen (in diesem Fall H-0335/2023). Die Auswahl der Standorte erfolgt dann von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei. Wichtigste Grundlage für das Erteilen des Einvernehmens durch die Polizei ist die Beurteilung der Verkehrssicherheit. Eine Einbindung der politischen Gremien findet bei der Standortfestlegung nicht statt.

Zu 2.
Die Anlage detektiert sowohl die Geschwindigkeit als auch Rotlichtverstöße

Zu 3.
Es handelt sich nicht um einen Unfallschwerpunkt. Die Polizei hat an der Örtlichkeit jedoch aufgrund von Bürgerhinweisen eigene Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Bei diesen wurden vermehrt Rotlichtverstöße und daraus resultierend gefährliche Situationen festgestellt.

Nachfragen/Anmerkungen:
  • Es gab bereits früher einen Antrag zu einem Blitzer, der abgelehnt wurde. Warum erfolgte jetzt der Sinneswandel?
  • Nach Beobachtungen löst der Blitzer bei Rotlichtverstößen teilweise nicht aus.


TOP 5.2.3.
Bewohner*innenparkzonen der Südstadt
(Drucks. Nr. 15-1812/2023)

Anfang Juni sind die Bewohner*innenparkzonen in Teilen der Südstadt in Betrieb gegangen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele Parkberechtigungen wurden bisher an Einwohner ausgegeben? Bitte aufschlüsseln nach GA, GB und GC
  2. Zu welchen Zeiten wird von welchem Personal die Einhaltung der Parkzonen überwacht?
  3. Welche Kosten sind für die Einrichtung der Parkzonen angefallen? Wenn diese noch nicht vorliegen, wann liegen diese vor?
  1. Die Bürgerämter haben bisher insgesamt 1.908 Bewohnerparkausweise für die Gebiete GA, GB und GC erteilt. Auf das Gebiet GA entfielen dabei 256, auf das Gebiet GB entfielen 222 und auf das Gebiet GC bisher 1.430 Fälle. Von den 1.908 Anträgen wurden über 1.400 online abgewickelt.

  2. Die Überwachung der Bewohnerzone Südstadt erfolgt im Rahmen der regulären Dienstzeiten des Verkehrsaußendienstes. Hierbei wird ein Zeitfenster von Montag bis Samstag von 08:00 – 21:00 Uhr abgedeckt. Außerdem ist der städtische Ordnungsdienst in den Abendstunden bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs unterstützend tätig und nimmt wie der VAD Ordnungswidrigkeiten auf bzw. leitet ggf. Abschleppmaßnahmen ein. Bei Großveranstaltungen und Sonderlagen werden zusätzliche Personalressourcen vom Verkehrsaußendienst und dem städtischen Ordnungsdienst schwerpunktmäßig eingeplant.
  3. Die Beschaffung der 53 Parkscheinautomaten, die Montage und Inbetriebnahme hat etwa 390.000 € gekostet - für die Beschilderung wurden weitere rund 60.000 € benötigt. Die Kosten belaufen sich also auf rund 450.000 €. Hierin ist der personelle Aufwand der Verwaltung nicht berücksichtigt. Nur für das Aufstellen der Verkehrszeichen waren dies etwa 600 – 700 Arbeitsstunden und rund 250 Betriebsstunden für ein Fahrzeug.

Auf Nachfrage wurden folgende Antworten nachgereicht:
In der Bewohner*innenparkzone Südstadt wurden in der Zeit vom 12.06.23 bis zum 27.09.2023 insgesamt 17 Abschleppmaßnahmen durchgeführt. Die Abschleppgebühren werden an den jeweiligen Abschleppdienst entrichtet. Bei der LHH verbleibt lediglich die für die Kompensation des mit dem Vorgang verbundenen Aufwands erhobene Verwaltungsgebühr in Höhe von 60 €.
Eine Auswertung der Erträge aus Verkehrsordnungswidrigkeiten gefiltert nach Bezirken oder Straßen ist technisch nicht möglich. Aus der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten des ruhenden Verkehrs sind insgesamt Bußgelder iHv 3.402.719,49 im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 30.09.2023 erzielt worden.

TOP 5.2.4.
Baumaßnahmen in Fahrradstraßen
(Drucks. Nr. 15-1813/2023)

Aktuell werden in der Meterstraße zwischen Bürgermeister-Fink-Straße und Sextrostraße Fernwärmeleitungen verlegt.
Dabei ist es im August mehrfach vorgekommen, dass die Meterstraße tageweise vollständig gesperrt wurde.
Eine vorherige Ankündigung erfolgte weder per Hinweistafeln noch mit einer entsprechenden Beschilderung in der Straße. Man stand in der Meterstraße spontan einfach vor einer gesperrten Straße.

Eine Umleitung war nicht ausgeschildert.
In Drucksache 15-2846/2022 hatte der Bezirksrat gefordert, dass mehr Rücksicht u.a. auf Fahrradfahrende bei Baumaßnahmen zu nehmen ist. Die Verwaltung hat diesem zugestimmt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Warum werden auf der für den Fahrradverkehr wichtigen Fahrradstraße keine Umleitungen ausgeschildert?
  2. Warum werden die Sperrungen nicht angekündigt?
  3. Warum werden die Sperrungen nicht gebündelt?
Zu 1.)
Für die Vollsperrungen wurde für den Radverkehr eine umfangreiche Umleitung über Bürgermeister-Fink-Straße/Ifflandstraße/Sextrostraße in beide Richtungen durch die Verwaltung angeordnet. Die Verwaltung hat keine Hinweise oder Beschwerden erhalten, dass diese Umleitungen für die jeweiligen Tageseinsätze nicht eingerichtet worden sind.

Zu 2.)
Grundsätzlich werden Vollsperrungen außerhalb des Vorbehaltsnetzes nicht durch Mitteilungen der Verwaltung angekündigt. Dies ist durch die Vielzahl an täglichen Vollsperrungen durch Kleinbaustellen in den Tempo-30-Zonen der Stadt Hannover nicht möglich. Die Information für Anliegende erfolgt bei außerstädtischen Baumaßnahmen durch die jeweiligen Auftraggeber*innen/Baufirmen.

Zu 3.)
Eine gebündelte Sperrung hätte zur Folge gehabt, dass die Meterstraße mehrere Wochen voll gesperrt werden müsste. Fernwärmearbeiten können nicht innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden. Um größere Einschränkungen zu vermeiden, konnten die Vollsperrungen auf 3 Tageseinsätze reduziert werden (Aushub der Baugrube, Verfüllung der Baugrube und Oberflächenwiederherstellung).

Anmerkungen/Nachfragen:
Die Anmerkungen konnten auf Grund der akustischen Störung der Aufnahme durch ein Handy in Mikrofonnähe nicht protokolliert werden.


TOP 5.3.
der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

TOP 5.3.1.
Gefahrensituation in der Straße „An der Weide“
(Drucks. Nr. 15-1831/2023)

Die Straße „An der Weide“ im Bereich zwischen der T-Kreuzung „Anna-Zammert-Straße“, „Spielhagenstraße“ und „An der Weide“ bis zum Zebrastreifen vor dem Alnatura-Markt wird von vielen Fußgänger*innen gekreuzt,, die die verschiedenen Läden auf beiden Straßenseiten für Ihre Einkäufe nutzen. Trotz der Tempo 30 Zone kommt es hier regelmäßig zu Gefahrensituationen zwischen dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und dem nichtmotorisierten Individualverkehr (NMIV) aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten des MIV. Eine sichere Überquerung der Straße nach der Kurve „Anna-Zammert-Straße“ ist so nicht gewährleistet.

Der vorhandene Zebrastreifen wird von vielen Passant*innen nicht genutzt, obwohl er mehr Sicherheit beim Überqueren der Straße bietet, da es auf der Parkplatzseite keinen Zugang zum Einkaufszentrum gibt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wurden in diesem Bereich Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  2. Welche Maßnahmen (bspw. Fahrbahnschwellen, Teilaufpflasterungen etc.) können hier den FußgängerInnen und RadfahrerInnen mehr Sicherheit und Übersichtlichkeit bieten und wann könnten diese umgesetzt werden?
  3. Kann die Verwaltung Gespräche mit dem Betreiber des Einkaufszentrums führen, um eine direkte Zufahrt vom Zebrastreifen zum Parkplatz zu ermöglichen?


Zu 1.) Nein, bisher wurden in der Straße An der Weide keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Es liegen der Verwaltung auch keine Erkenntnisse vor, dass es dort regelmäßig zu Geschwindigkeitsverstößen kommen würde.

Zu 2.) Die Beschilderungen sowie Markierungen an der T-Kreuzung "An der Weide/ Anna-Zammert-Straße/ Spielhagenstraße" weisen auf einen geschwindigkeitsreduzierten Straßenabschnitt hin. Die gerade Strecke der Straße An der Weide gewährleistet gute Sichtverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer*innen, um eine sichere Überquerung zu ermöglichen. Es wird nochmal Bezug genommen auf die DS-Nummer 15-0654-2022 sowie dem dazugehörigen Antwortschreiben der Verwaltung.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es Fußgänger*innen möglich, die Straße unter Berücksichtigung des fließenden Verkehrs an beliebiger Stelle zu überqueren. Unsichere Verkehrsteilnehmer*innen haben darüber hinaus die Möglichkeit, den vorhandenen Fußgängerüberweg (FGÜ) vor Alnatura zu nutzen. Sowohl 30 m nördlich als auch südlich des FGÜ bestehen Zugänge zum Parkplatz des Einkaufszentrums mit anschließenden Gehwegen bis direkt zum Einkaufszentrum. Ein Zugang zum Parkplatz auf Höhe des FGÜ bedeutete eine vollständige Umplanung der privaten Parkplatzanlage.

Zu 3.) siehe 2.)

Auf Nachfrage gibt die Verwaltung folgende zusätzliche Antwort:
Die Gehwege zu den Fußgängereingängen des Einkaufszentrums sind jeweils 30 Meter links und rechts vom Fußgängerüberweg entfernt, was in Bezug auf die Entfernung als vertretbar angesehen werden kann. Darüber hinaus erfüllen die vorhandenen Fußgängereingänge eine bedeutende Funktion für das Einkaufszentrum, da sie eine direkte Verbindung zu den Gehwegen ermöglichen. Alle weiteren Anfragen bezüglich Gesprächen mit dem Betreiber des Einkaufszentrums können nicht verfolgt werden, da unser Zuständigkeitsbereich bei den Gehwegen endet. Für Anfragen bezüglich Umbauarbeiten auf Privatgelände ist die Politik angehalten, direkte Gespräche mit dem Betreiber zu führen.


TOP 5.4.
der SPD-Fraktion

TOP 5.4.1.
Anfrage Ampelschaltung Kreuzung Friedrichswall / Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-1837/2023)

Mit der Drucksache 15-0363/2022 wurde die Verwaltung aufgefordert, eine getrennte Freigabe des geradeaus fahrenden Radverkehrs und des nach rechts abbiegenden Kraftfahrzeugverkehrs für die Kreuzung Friedrichswall / Hildesheimer Straße zu prüfen.

Die Verwaltung ist dem Antrag gefolgt, konnte aber keinen Realisierungszeitraum nennen.

Die HAZ hat nun in einem Artikel zu den zehn gefährlichsten Kreuzungen den Aegidientorplatz auf Platz 2 genannt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Ist es bereits zu der angekündigten versuchsweisen Implementierung der getrennten Signalisierung gekommen und wenn ja, wie ist der Versuch bewertet worden?
  2. Zu wann plant die Verwaltung die dauerhafte Umsetzung der getrennten Signalisierung?
  3. Welche weiteren Maßnahmen will die Stadt ergreifen, um das Unfallrisiko der Kreuzung zu senken?


Zu 1.) Die versuchsweise Implementierung ist noch nicht erfolgt. Aktuell wurde die Steuerung entsprechend den Vorgaben überarbeitet, ein Umsetzungstermin kann durch die hohe Auslastung der Firmen nicht genannt werden. Eine Fertigstellung in 2023 wird anvisiert.
Eine Bewertung kann aktuell noch nicht getroffen werden.

Zu 2.) Hierzu kann noch keine Aussage getroffen werden.

Zu 3.) Mit Ausnahme des Konfliktpunkts der aus Westen kommenden und nach Süden abbiegenden Kraftfahrzeuge mit dem Radverkehr handelt es sich bei diesem Knotenpunkt nicht um eine Unfallhäufungsstelle. Das Ergreifen weiterer Maßnahmen ist daher nicht notwendig.

Auf die Nachfrage, woher man wisse, dass die Unfallhäufigkeit sich auf Radfahrer und eine bestimmte Richtung reduziere, gab die Verwaltung die Antwort, dass jeder Unfall kartographiert und katalogisiert werde und dann genau statistisch ausgewertet werden kann.
Wenn es neue Erkenntnisse aus der versuchsweisen Implementierung gibt, wird der Bezirksrat informell unterrichtet.

TOP 6.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Der Vorsitzende des Integrationsbeirates Bezirksratsherr Taplick berichtete aus der letzten Sitzung des Integrationsbeirates.
  • Anhand einer PowerPointPräsentation,wurden die vielfältigen Aufgaben des TauschTreffs von Frau Westphal und Frau Weinem vorgestellt.
  • Herr Hellweg stellte sich und seine Aufgaben als Schiedsmann im Stadtbezirk Südstadt-Bult vor. Die Funktion von Schiedsämtern bestehe darin, in allen Streitigkeiten des täglichen Lebens auf eine freiwillige und einvernehmliche Vergleichsregelung hinzuwirken. Gegenstand von Schlichtungsverfahren können vermögensrechtliche Ansprüche beispielsweise auf Schadensersatz oder Ansprüche aus einem Vertrag sein, soweit nicht Arbeitsgerichte zuständig sind.


  • Bestimmte zivilrechtliche Klagen vor den Amtsgerichten setzen ein vorheriges (erfolgloses) Streitschlichtungsverfahren voraus, in dem die Parteien versucht haben, gemeinsam eine Einigung herbei zu führen. Dieses gelte für Nachbarschaftsstreitigkeiten, für Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und für Ansprüche wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot.
  • Vertreterinnen von IKJA e.V. stellten das beantragte Projekt „Transkulturelle Begegnungen schaffen- Sport, Spiel und Kultur“ vor, beantragten den vorzeitigen Maßnahmebeginn und standen für Fragen zur Verfügung.
  • Vertreterinnen des JKV e.V. stellten das beantragte Projekt „JKV Planungstag am 11. November 2023“ vor und standen für Fragen zur Verfügung.
    Ergänzend wurde darüber informiert, dass der Fokus des Vereins aktuell auf minderjährigen, unbegleiteten Geflüchteten liege. Der Verein arbeite ausschließlich mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden und sei ein spendenbasierter Verein. Eine Mitgliedschaft sei kostenfrei.



TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Groenigk berichtete über folgende Punkte:

Sie wies auf ausliegende Flyer und Visitenkarten hin.

Es gebe jetzt eine Starkregenkarte für besonders gefährdete Gebiete der Stadt. Diese könne man unter www.starkregen-hannover.de jederzeit aufrufen.

Die Einwohner*innenversammlung des Oberbürgermeisters im Stadtbezirk Südstadt-Bult finde am 20.11. ab 18:00 Uhr (Einlass) statt. Der Oberbürgermeister möchte dann auch mit den Bürger*innen ins Gespräch kommen.



TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt


TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
aus vorangegangener Sitzung

TOP 10.1.1.
Resolution für kostenloses Schulmittagessen
(Drucks. Nr. 15-1320/2023)

Folgende Anmerkungen gab es aus dem Gremium:
Diese Thematik sei für Kinder aus finanziell schlecht gestellten Familien bereits über das Bundesteilhabegesetz geregelt.
Eigentlich sei dieses Thema keine Angelegenheit des Bezirksrates.

Antrag
Der Bezirksrat unterstützt die Einführung eines kostenlosen Schulessens und fordert die Landeshauptstadt Hannover auf, gemeinsam mit der Niedersächsischen Landesregierung nach einer geeigneten Lösung zu suchen.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Mehr Naturschutz in der Brehmstraße
(Drucks. Nr. 15-1806/2023)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Aussparungen um die Baumscheiben der Kastanienbäume in der Brehmstraße als Sofortmaßnahme zu vergrößern (bedarfsgerechte Entsiegelung) und das Erdreich wasserdurchlässiger zu machen.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen


TOP 10.2.2.
Bürgerbeteiligung und Einbindung des Bezirksrates in die Entscheidung über die Umgestaltung der Fahrradstraßen gemäß (Drucksache 1415/2023) im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1532/2023)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert die in der Informationsdrucksache 1415/2023 aufgeführten Maßnahmen zum Umbau der bestehenden Fahrradstraßen einstweilen nicht umzusetzen, sondern

  1. In geeigneter Form eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, bei denen die Bürger, insbesondere die Anlieger und Eigentümer der anliegenden Immobilien der betroffenen Straßen, zu den Vorschlägen der Verwaltung Stellung nehmen können und diese Stellungnahmen dann ergebnisoffen zu prüfen, ob ggf. auch die Abschaffung einer Fahrradstraße sachgerecht und zweckmäßig wäre
  2. durch Verkehrszählungen gerichtsfest nachzuweisen, dass die Voraussetzung für die Einrichtung der jeweiligen Fahrradstraßen (also das der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist bzw. sein wird) nach wie vor gegeben sind,
  3. und gegebenenfalls für jede einzelne Fahrradstraße eine Beschlussdrucksache für den Stadtbezirksrat zu erstellen, in der aufgeführt wird welche baulichen Maßnahmen, wann, geplant sind und wieviel Parkplätze insgesamt durch die Anordnung einer Fahrradstraße nach den Vorstellungen der Verwaltung insgesamt entfallen müssten.


Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 10.3.
Gemeinsam von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

TOP 10.3.1.
Einrichtung von Fahrradparkplätzen im Bereich Tiestestraße-Redenstraße
(Drucks. Nr. 15-1846/2023)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:


Die Verwaltung wird aufgefordert, zusätzliche Fahrradparkplätze im Bereich Tiestestraße - Redenstraße einzurichten.

Mit den Änderungen aus DS 15-1969/2023 mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.


TOP 10.3.1.1.
Änderungsantrag zu DS 15-1846/2023, Einrichtung von Fahrradparkplätzen im Bereich Tiestestraße-Redenstraße
(Drucks. Nr. 15-1969/2023)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zusätzliche Fahrradparkplätze im Bereich Tiestestraße - Redenstraße einzurichten, ohne dass Parkplätze für Autos entfallen.

8 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.3.2.
Einrichtung von Fahrradparkplätzen vor der Grundschule Tiefenriede
(Drucks. Nr. 15-1847/2023)


In der Diskussion wurde angeregt, dass man den Fahrradkeller in die Überlegungen einbeziehen sollte. Als Entgegnung kam, dass dies Sache der Schule sei. Außerdem sei dieser schwer zugänglich.
Der von der FDP eingereichte Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zusätzliche Fahrradparkplätze vor der Grundschule Tiefenriede einzurichten.



11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 10.3.2.1.
Änderungsantrag zu DS 15-1847/2023, Einrichtung von Fahrradparkplätzen vor der Grundschule Tiefenriede
(Drucks. Nr. 15-1965/2023)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zusätzliche Fahrradparkplätze vor der Grundschule Tiefenriede einzurichten. die Situation der angeschlossenen Fahrräder an Bäumen vor der GS Tiefenriede mit der GS zu besprechen. Insbesondere ist dabei zu prüfen, wie die Situation des Fahrradkellers ist und wie dieser in die Lösung eingebracht werden kann.

2 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1859/2023)

Antrag

Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachstehend aufgeführte Zuwendungen:

Antrag 14-2023
Der Verein zur Förderung der Fotografie erhält für seine Open-Air –Fotoausstellung bis zu 3.000,- EUR im Jahr 2024 aus den dann zur Verfügung stehenden Mitteln.

Antrag 22-2023
COMMEDIA FUTURA erhält für das Tanztheater MYCELIA bis zu 2.000,- EUR

Die Zuwendungsempfänger*innen haben bei der Verwendung und Abrechnung der Mittel
nach den geltenden Zuwendungsbestimmungen des Bezirksrates zu handeln.

Einstimmig


TOP 12.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 12.1.
Zuwendungsanträge des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-1818/2023)

Antrag,

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Südstadt-Bult beschließt der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult folgende Zuwendungen aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
1.) Zuwendungsempfänger: IKJA e.V.
Projekt: „Transkulturelle Begegnungen schaffen –
Sport, Spiel und Kultur“
Zuwendungssumme: bis zu 1.000,- €
Zuwendungsnummer: IB-02-2023
Beschlussfassung I-Beirat: Mehrheitlich

2.) Zuwendungsempfänger: Janusz-Korczak Humanitäre Flüchtlingshilfe e.V.
Projekt: „JKV Planungstagung“
Zuwendungssumme: bis zu 960,- €
Zuwendungsnummer: IB-03-2023
Beschlussfassung I-Beirat: Einstimmig

3.) Zuwendungsempfänger: Flüchtlingsunterkünfte
Projekt: „Weihnachtsgeschenke für Kinder “
Zuwendungssumme: bis zu 3.000,- €
Zuwendungsnummer: IB-04-2023
Beschlussfassung I-Beirat: Einstimmig

Einstimmig



E. MEESE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer