Protokoll:
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| 1. Nachtrag | (erschienen am 01.09.2023) |
| Protokoll | (erschienen am 12.12.2023) |
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______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 01.11.2023
PROTOKOLL
21. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 31. August 2023,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.25 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) 15.40 - 19.25 Uhr
Ratsfrau Bax (SPD)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsfrau Chowaniec) (CDU)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP) 16.40 - 19.25 Uhr
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Enders (CDU)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP) 15.00 - 18.37 Uhr
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Gill) (SPD)
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Hellmann (CDU) 15.00 - 18.00 Uhr
Ratsherr Hoare (CDU)
(Ratsherr Homann) (SPD)
Ratsfrau Ihnen (FDP) 16.15 - 19.25 Uhr
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Kahmann) (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
(Ratsherr Keller) (AfD)
(Ratsfrau Dr. Killinger) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Klapproth (CDU) 15.40 - 19.25 Uhr
Beigeordnete Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
Ratsmitglied Klippert (DIE PARTEI & Volt)
Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Beigeordneter Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mönkemeyer (DIE LINKE.)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Sankowske (SPD)
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Beigeordneter Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Waase (CDU) 15.00 - 17.21 Uhr
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wippach (AfD)
Ratsherr Wolf (Piraten)
Ratsfrau Zahl (DIE PARTEI & Volt)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (DIE LINKE.)
Verwaltung:
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe
Stadträtin Beckedorf
Stadträtin Bruns
Stadträtin Ritschel
Stadträtin Rzyski
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadtbaurat Vielhaber
Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 01.11.2023
PROTOKOLL
21. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 31. August 2023,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.25 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) 15.40 - 19.25 Uhr
Ratsfrau Bax (SPD)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsfrau Chowaniec) (CDU)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP) 16.40 - 19.25 Uhr
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Enders (CDU)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP) 15.00 - 18.37 Uhr
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Gill) (SPD)
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Hellmann (CDU) 15.00 - 18.00 Uhr
Ratsherr Hoare (CDU)
(Ratsherr Homann) (SPD)
Ratsfrau Ihnen (FDP) 16.15 - 19.25 Uhr
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Kahmann) (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
(Ratsherr Keller) (AfD)
(Ratsfrau Dr. Killinger) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Klapproth (CDU) 15.40 - 19.25 Uhr
Beigeordnete Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
Ratsmitglied Klippert (DIE PARTEI & Volt)
Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Beigeordneter Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mönkemeyer (DIE LINKE.)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Sankowske (SPD)
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Beigeordneter Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Waase (CDU) 15.00 - 17.21 Uhr
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wippach (AfD)
Ratsherr Wolf (Piraten)
Ratsfrau Zahl (DIE PARTEI & Volt)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (DIE LINKE.)
Verwaltung:
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe
Stadträtin Beckedorf
Stadträtin Bruns
Stadträtin Ritschel
Stadträtin Rzyski
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadtbaurat Vielhaber
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 27. April 2023 und am 01. Juni 2023
3. A N F R A G E N
3.1. Anfrage der CDU-Fraktion: Müllverbrennungsanlage Misburg
(Drucks. Nr. 1427/2023)
3.2. Anfrage der Fraktion DIE PARTEI & Volt: Fahrradstraßen
(Drucks. Nr. 1428/2023)
3.3. Anfrage der AfD-Fraktion: Fachkräfte durch Zuwanderung in Hannover
(Drucks. Nr. 1429/2023)
3.4. Anfrage der AfD-Fraktion: LGBTQ-Flaggen an Schulen
(Drucks. Nr. 1430/2023)
3.5. Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner): Deal oder kein Deal: Welche Wahrnehmung hat der Oberbürgermeister?
(Drucks. Nr. 1519/2023)
3.6. Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Situation in den hannoverschen Freibädern
(Drucks. Nr. 1599/2023)
4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
4.1. Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1457/2023 N1 mit 1 Anlage)
4.2. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1756/2023)
4.3. Vertretung der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)
(Drucks. Nr. 1672/2023)
5. Neufassung der Hauptsatzung und der Anhänge zur Hauptsatzung; Antrag des Stadtbezirksrates Döhren Wülfel
(Drucks. Nr. 1445/2023 mit 1 Anlage)
6. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1541/2023 mit 1 Anlage)
7. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Reduzierung des Haupt- und Vorbehaltsstraßennetzes der LHH
(Drucks. Nr. 1010/2023 N1)
13. Antrag der Fraktion Die PARTEI & Volt auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Wie steht es um die (finanzielle) Zukunft der Landeshauptstadt Hannover?
(Drucks. Nr. 1734/2023)
8. Antrag der CDU-Fraktion: "Familien-App“ für Hannover
(Drucks. Nr. 1092/2023)
9. Antrag der CDU-Fraktion: Beschleunigung des Sporthallenbaus an der Schillerschule
(Drucks. Nr. 1416/2023)
10. Antrag der CDU-Fraktion zur Vergabe von städtischen Aufträgen an Förderwerkstätten
(Drucks. Nr. 1468/2023)
11. Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner): Ab sofort konsequent möglichen Gewaltexzessen und Belästigungen in öffentlichen Bädern entgegenwirken
(Drucks. Nr. 1455/2023)
12. Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner): Mehr Rücksicht beim Vorgehen gegen sog. Schottergärten von über 75-jährigen Hauseigentümern
(Drucks. Nr. 1554/2023)
14. Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion DIE LINKE. und Fraktion DIE PARTEI & Volt: Resolution zur Verurteilung von Antisemitismus
(Drucks. Nr. 1795/2023)
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 27. April 2023 und am 01. Juni 2023
3. A N F R A G E N
3.1. Anfrage der CDU-Fraktion: Müllverbrennungsanlage Misburg
(Drucks. Nr. 1427/2023)
3.2. Anfrage der Fraktion DIE PARTEI & Volt: Fahrradstraßen
(Drucks. Nr. 1428/2023)
3.3. Anfrage der AfD-Fraktion: Fachkräfte durch Zuwanderung in Hannover
(Drucks. Nr. 1429/2023)
3.4. Anfrage der AfD-Fraktion: LGBTQ-Flaggen an Schulen
(Drucks. Nr. 1430/2023)
3.5. Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner): Deal oder kein Deal: Welche Wahrnehmung hat der Oberbürgermeister?
(Drucks. Nr. 1519/2023)
3.6. Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Situation in den hannoverschen Freibädern
(Drucks. Nr. 1599/2023)
4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
4.1. Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1457/2023 N1 mit 1 Anlage)
4.2. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1756/2023)
4.3. Vertretung der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)
(Drucks. Nr. 1672/2023)
5. Neufassung der Hauptsatzung und der Anhänge zur Hauptsatzung; Antrag des Stadtbezirksrates Döhren Wülfel
(Drucks. Nr. 1445/2023 mit 1 Anlage)
6. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1541/2023 mit 1 Anlage)
7. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Reduzierung des Haupt- und Vorbehaltsstraßennetzes der LHH
(Drucks. Nr. 1010/2023 N1)
13. Antrag der Fraktion Die PARTEI & Volt auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Wie steht es um die (finanzielle) Zukunft der Landeshauptstadt Hannover?
(Drucks. Nr. 1734/2023)
8. Antrag der CDU-Fraktion: "Familien-App“ für Hannover
(Drucks. Nr. 1092/2023)
9. Antrag der CDU-Fraktion: Beschleunigung des Sporthallenbaus an der Schillerschule
(Drucks. Nr. 1416/2023)
10. Antrag der CDU-Fraktion zur Vergabe von städtischen Aufträgen an Förderwerkstätten
(Drucks. Nr. 1468/2023)
11. Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner): Ab sofort konsequent möglichen Gewaltexzessen und Belästigungen in öffentlichen Bädern entgegenwirken
(Drucks. Nr. 1455/2023)
12. Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner): Mehr Rücksicht beim Vorgehen gegen sog. Schottergärten von über 75-jährigen Hauseigentümern
(Drucks. Nr. 1554/2023)
14. Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion DIE LINKE. und Fraktion DIE PARTEI & Volt: Resolution zur Verurteilung von Antisemitismus
(Drucks. Nr. 1795/2023)
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) eröffnete die Ratsversammlung und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass auch heute die Möglichkeit eröffnet würde, an der Sitzung per Videokonferenztechnik teilzunehmen. Für die Durchführung der hybriden Sitzung würde die Software ZOOM verwendet.
Wie in der Geschäftsordnungskommission vom 3. Dezember 2020 vereinbart, bat Ratsvorsitzende Engelhardt vor dem Hintergrund der notwendigen Server-Stabilität, um Deaktivierung der virtuellen Hintergründe.
Darüber hinaus wies Ratsvorsitzende Engelhardt ausdrücklich auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG hin und ging weiterhin davon aus, dass nichtberechtigte Personen („Dritte“) den vertraulichen Teil der Ratsversammlung an Ihren Bildschirmen nicht mitverfolgen könnten.
Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über die Zoom Chat-Funktion. Die Ratsmitglieder mögen dort Ihre Anwesenheit bestätigen, indem diese das Wort „anwesend“ und ihren vollständigen Namen in den Chat eingeben.
Bei Abstimmungen bat Ratsvorsitzende Engelhardt die per Zoom zugeschalteten Mitglieder, genau wie die Mitglieder im Saal, um entsprechende deutliche Handzeichen. Die per Videokonferenz teilnehmenden Ratsmitglieder werden auch um ein Handzeichen gebeten, wenn das Wort gewünscht würde.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährdeten.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei der Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Wie in den bisherigen Ratssitzungen habe das „h 1-Fernsehen“ aus Hannover wieder um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Ratssitzung gebeten.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbliebe.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass sie davon ausgehe, dass wie bisher dagegen keine Einwände erhoben werden und dass die Dreharbeiten durchgeführt werden könnten.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.
Im Weiteren verwies Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen hin.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass der Punkt 6 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover mit der Drucks. Nr. 1541/2023 mit 1 Anlage von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 30. August 2023 auf Antrag der FDP zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen wurde.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass die Fraktion Die PARTEI & Volt einen Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: „Wie steht es um die (finanzielle) Zukunft der Landeshauptstadt Hannover?“ mit der Drucks. Nr. 1734/2023 in das Verfahren gegeben habe.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe habe den Fraktionen sowie den Einzelvertretern im Rat mit Schreiben vom 29. August 2023 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion: Skandal um Körpererkundungsraum: Maßnahmen gegen AWO-Kita Freytagstraße und umfassende Aufklärung und Sicherstellung des Kindeswohls
(Drucks. Nr. 1763/2023)
Ratsherr Jacobs (AfD) erläuterte zur Dringlichkeit, dass das heute die erste Ratsversammlung nach den Vorkommnissen wäre und dass dringend nach außen kommuniziert werden müsste, dass der Rat sich mit diesen Ereignissen beschäftigt habe.
Beigeordneter Kelich (SPD) entgegnete, dass absolut keine Dringlichkeit gegeben sei, da die Sachaufklärung dazu, u.a. von der Stadtverwaltung, bereits stattgefunden habe, die publizierten „Ereignisse“ nicht geschehen wären und zudem der Rat der Stadt sowieso nicht zuständig sei.
Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion DIE LINKE. und Fraktion DIE PARTEI & Volt: Resolution zur Verurteilung von Antisemitismus
(Drucks. Nr. 1795/2023)
Ratsfrau Zaman (SPD) berichtete, dass die Intendantin der Staatsoper Laura Berman auf das Unsägliche, beleidigend beschimpft wurde und dass nicht nur persönlich, sondern alle Menschen des jüdischen Glaubens. Ratsfrau Zaman erklärte, dass man den Antrag für dringlich halte, da derartige Beleidigungen wiederholt auftreten und der Rat der Stadt mit der Resolution ein Zeichen setzen wollte.
Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass die AfD-Fraktion der Dringlichkeit zustimmen und sich beim Rat der Stadt für die Einbringung der Resolution bedanken würde.
TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 27. April 2023 und am 01. Juni 2023
TOP 3.
A N F R A G E N
TOP 3.1.
Anfrage der CDU-Fraktion: Müllverbrennungsanlage Misburg
(Drucks. Nr. 1427/2023)
Von welchen Quellen plant enercity den zu verbrennenden Müll zu beziehen und inwiefern wird enercity dadurch in Konkurrenz zur Müllverbrennungsanlage der EEW Energy from Waste GmbH in Lahe treten?
Wörtliches Zitat enercity:
„enercity setzt mit großer Anstrengung das Kohleausstiegskonzept in Hannover um, das den Ersatz des Heizkraftwerks Stöcken und daher die Nutzung von regenerativen Energien sowie nicht vermeidbarer Abwärme zur Fernwärmeversorgung erfordert. Die geplante MVA in Misburg ist ein wichtiger Baustein für dieses Vorhaben, genauso wie die bereits seit 2018 bestehende Kooperation zwischen enercity und EEW bei der Nutzung der Abwärme aus der MVA in Lahe zur Fernwärmeversorgung in Hannover.
enercity plant in der zu errichtenden Müllverbrennungsanlage in Misburg die thermische Verwertung vorrangig von aufbereiteten Gewerbeabfällen. enercity steht dazu in Gesprächen mit potenziellen regionalen Lieferanten - aus naheliegenden Gründen können Details dazu nicht genannt werden. Im Interesse der Minimierung von Transportwegen ist das Einzugsgebiet für den verwendeten Abfall möglichst in räumlicher Nähe zum Standort vorgesehen.
Eine Wettbewerbssituation zwischen dem MVA-Projekt und der EEW Energy from Waste GmbH in Lahe wird vermieden, da in der MVA der EEW im Wesentlichen Hausmüll verwertet wird.“
Frage2:
Wie schätzt die Stadtverwaltung die Auswirkungen des zu erwartenden Anlieferverkehrs auf den Verkehrsfluss im Stadtbezirk Misburg-Anderten, den Zustand der dortigen Straßeninfrastruktur sowie die Beeinträchtigung der Umgebung durch Lärm-, Schadstoff- und CO2-Emmissionen ein?
Die Planungen für die MVA Misburg laufen aktuell noch. Der Verwaltung liegen bisher keine Verkehrszahlen zum Anlieferverkehr vor.
Für die MVA Misburg wird ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens sind die o.g. Fragestellungen vom Antragsteller zu betrachten und zu bewerten. Die Verwaltung wird im Genehmigungsverfahren beteiligt, die Unterlagen prüfen und ggf. weitere Forderungen geltend machen.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten und Überlegungen bestehen derzeit, um das am Lohweg gelegene Grundstück der geplanten Müllverbrennungsanlage möglichst unmittelbar an den Südschnellweg (B65) anzuschließen und damit einen Anlieferverkehr über die Höversche Straße zu vermeiden?
Die Anbindung des Lohwegs an die Nordrampe des Südschnellwegs wurde von der Verwaltung im Rahmen der Umgehungstraßenplanung in Verbindung mit einer Querverbindung südlich der Bahnlinie (über Privatgelände) untersucht. Da dort für die Querverbindung zwischen dem Lohweg im Osten und der Anderter Straße im Westen keine Realisierungsaussicht besteht, werden diese Planungen aktuell nicht weiterverfolgt.
Inwiefern eine Anbindung an die Rampe des Südschnellwegs nur für die Erschließung der MVA Misburg eine verkehrlich sinnvolle Maßnahme sein kann, muss in Abhängigkeit vom erwarteten Verkehrsaufkommen der MVA Misburg im Rahmen des Genehmigungsverfahrens untersucht werden.
Ratsherr Hoare (CDU) fragte, ob die Machbarkeitsstudie noch in Arbeit sei oder ob es dazu neue Erkenntnisse gäbe. Ratsherr Hoare fragte zudem, ob die Verwaltung mit ihm die Auffassung teile, wonach der Stadtbezirk Misburg-Anderten und im Besonderen die Höversche Straße und die Anderter Straße bereits verkehrlich sehr belastet seien und sich am Ende ihrer Aufnahmefähigkeit befinden.
Stadtbaurat Vielhaber erläuterte, dass man sich in den vergangenen Monaten mit dem Verfahrensträger, dem Gewerbeaufsichtsamt, in der Abstimmung befunden habe. Der Zeitplan sehe vor das weitere Verfahren sowie die Planungen von Enercity voranzutreiben. Im nächsten Schritt würde dann Mitte September der Scoping-Termin zu den Umweltbelangen erfolgen. Stadtbaurat Vielhaber führte weiter aus, dass die Straßen, unabhängig von der MVA, natürlich hoch belastet wären. Deshalb werde eine Ortsumgehung in Erwägung gezogen, die eine Erschließung verschiedener Entwicklungsflächen zur Folge haben könnte.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) fragte, ob die Machbarkeitsstudie bereits einsehbar wäre und ob ein Antrag über das Emissionsschutzgesetz gestellt wurden bzw. ob man inzwischen konkret darstellen könnte, was vor dem Hintergrund der Schadstoffe, in welcher Form in Anderten entstehe.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass die Verwaltung zur Machbarkeitsstudie keine Auskunft geben könnte. Es werde in einem vorgeschalteten Emissionsschutzverfahren ein Scoping-Termin mit anerkannten Umweltverbänden abgecheckt, welche Informationen zur Umweltverträglichkeit abgearbeitet werden müssten. Auf dieser Grundlage würde Enercity die Planungen erarbeiten. Danach werde ein Abfallartenkatalog festgelegt, anhand dessen die Umweltverträglichkeit bzw. die Konsequenzen zu den Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssten. Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass diese Informationen im Verlauf des Jahres erstellt werden, sodass das Gewerbeaufsichtsamt Anfang des Jahres 2024 einen entsprechenden Antrag annehmen könnte. Dieser werde dann, mit der Möglichkeit Anregungen einzubringen, öffentlich ausgelegt. Im Anschluss daran werde ein öffentlicher Erörterungstermin, in dem alle Einbringungen gehört werden, durchgeführt, auf dessen Grundlage die weiteren Entscheidungen getroffen werden könnten. Stadträtin Ritschel erklärte, dass die Verwaltung zurzeit nichts Konkretes berichten könnte, in den weiteren Prozess aber natürlich eingebunden sei.
Ratsherr Bingemer (FDP) fragte, ob über die Anlieferung von Müll auf den Kanalwegen die Städtischen Häfen, die durch die Schließung des Kohlekraftwerkes Stöcken einen Ausfall hinnehmen müssten, entlastet werden könnten.
Stadtbaurat Vielhaber erläuterte, dass der Gewerbemüll aus der Region kommen sollte und dass der Transport über Schiffe sich nur dann rentiere, wenn über große Entfernungen angeliefert werde. Deshalb erscheine es wenig sinnvoll einen zusätzlichen Umladeprozess in Kauf nehmen zu wollen. Verkehrsplanerisch wäre es effizienter, den Müll aus der Region Hannover direkt anzuliefern.
Ratsherr Hoare (CDU) fragte, wie es die Verwaltung bewerte, wenn für die MVA Müll aus ganz Deutschland zur Verbrennung angeliefert werde. Ratsherr Hoare fragte ferner, ob die Verwaltung konkretisieren könnte, wann ungefähr der Rat der Stadt sowie der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten nähere Informationen erhalten könnten.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass das Jahr 2023 dazu benötigt werde, um sämtliche Genehmigungsunterlagen zusammenstellen zu können. Danach erfolge eine erste Sichtung durch das Gewerbeaufsichtsamt, sodass man den Anfang des Jahres 2024 avisieren könnte. Stadträtin Ritschel bemerkte, dass ihrem Kenntnisstand nach der Stadtbezirksrat bereits einmal durch Enercity informiert wurde, dass dort vereinbart worden sei, dass über neue Entwicklungen direkt berichtet werde und dass darüber hinaus ein fester Termin für den Herbst vorgesehen sei. Stadträtin Ritschel erklärte, dass die Verwaltung zu den Abfallmengen keine Angaben machen könnte, da eigentlich eine Müllverringerung für die Zukunft angestrebt werde. Stadträtin Ritschel bot an, dass man über diese Thematik infolge weiterer Entwicklungen im Fachausschuss berichten könnte.
Ratsherr Wolf fragte, ob für den weiteren Verlauf eine Bürger*innenbeteiligung vorgesehen wäre. Ratsherr Wolf fragte zudem, ob Enercity Kalkulationen dahingehend unternommen habe, wie hoch der finanzielle Ertrag der MVA in Anderten sein könnte.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass über die öffentliche Auslegung hinaus ein öffentlicher Erörterungstermin unter Beteiligung des Gewerbeaufsichtsamtes sowie weiterer Antragsberechtigter durchgeführt werde, sodass sämtliche Fragen erörtert werden könnten. Zudem habe Enercity zugesagt, dass man im Stadtbezirksrat laufend über neue Entwicklungen berichten werde. Stadträtin Ritschel machte wiederholt deutlich, dass die Verwaltung weder zu den Verarbeitungsmengen, noch zu möglichen Erträgen Stellung nehmen könnte, da sich diese frühestens mit dem Genehmigungsverfahren ergeben könnten.
Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, wann die Machbarkeitsstudie zur Einsicht freigegeben werden könnte.
Stadträtin Ritschel betonte wiederholt, dass die Verwaltung dafür keinen konkreten Termin benennen könnte, da dafür unzählige Parameter, wie z.B. das Genehmigungsverfahren, abgewartet werden müssten. Die Verwaltung habe keine Kenntnis über den aktuellen Sachstand zum Übergang in das Genehmigungsverfahren. Stadträtin Ritschel sagte, dass die Verwaltung mit Enercity in Verbindung stehe und dass man zu gegebener Zeit dazu im Fachausschuss berichten könnte.
TOP 3.2.
Anfrage der Fraktion DIE PARTEI & Volt: Fahrradstraßen
(Drucks. Nr. 1428/2023)
Frage 1:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, in der Straße “Große Barlinge”, die nicht den Maßgaben für Fahrradstraßen entspricht (hier z. B. aufgrund fehlender Fahrbahnbreite), trotzdem Fahrradfahrende verkehrsrechtlich als Verkehrsart zu fördern, als Verkehrsteilnehmende zu schützen und vor dem Kraftverkehr zu bevorzugen?
Verkehrsrechtliche Möglichkeiten speziell den Radverkehr zu fördern, die in etwa der Bevorrechtigung des Radverkehrs durch die Einrichtung einer Fahrradstraße entsprechen, sieht die Verwaltung nicht. Insgesamt ist allerdings festzustellen, dass die Große Barlinge in einer T-30-Zone liegt und das Verkehrsaufkommen eher gering ist, so dass aus Sicht der Verwaltung die Große Barlinge weiterhin für den Radverkehr gut nutzbar ist.
Darüber hinaus hält das Verkehrsrecht mit einer Mindestbreite von Fahrbahnen für den Radverkehr in Gegenrichtung bei Einbahnstraßen sowie dem Mindestabstand beim Überholen von Kfz – Rad (wobei in weiten Teilen der Großen Barlinge der Radverkehr nicht überholt werden darf und damit quasi eine Bevorrechtigung einhergeht) Regelungen bereit, die aus Sicht der Verwaltung auch weiterhin verkehrsrechtlich eine gute und sichere Nutzung der Großen Barlinge für den Radverkehr ermöglichen. Dies setzt natürlich voraus, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden an die bestehenden Regeln halten.
Anders ausgedrückt: Schon heute bestimmt die/der Radfahrende, die/der aufgrund der Fahrbahnenge nicht regelkonform von Kfz überholt werden kann, das Tempo. Hieran wird sich auch nach Entfernung der entsprechenden Beschilderung nichts ändern.
Frage 2:
Wie steht die Verwaltung der Umwidmung von Straßen gegenüber, um Straßen zu Anliegerstraßen oder zu verkehrsberuhigten Bereichen zu ändern – ist das ein geeignetes Instrument, den Durchgangs- und Parkplatzsuchverkehr zu verringern und Anwohner*innen Parkplätze zu überlassen, wer muss als Akteur*in eingebunden werden und welches Verfahren ist für solche Umwidmungen nötig?
Durch ein straßenrechtliches Widmungsverfahren (der sogenannten Teileinziehung) könnte der Nutzer*innenkreis und die Nutzungsart z. B. auf Fuß- und Radverkehr sowie reinen Anlieger*innenverkehr beschränkt werden. Anlieger*innen im Sinne dieser Regelung wären dann Eigentümer*innen / Besitzer*innen von Grundstücken, die an der Straße liegen und von dort über einen Zugang oder eine Zufahrt erschlossen sind. Zu diesem Kreis gehören auch Mieter*innen und Pächter*innen sowie Besucher*innen und Kund*innen. Alle anderen Verkehrsteilnehmenden dürften die Straße nicht mit Kraftfahrzeugen befahren (z. B. Lieferverkehr nur mit Ausnahmegenehmigung etc.). Diese Art der Verkehrsbeschränkung greift sehr stark in die Nutzbarkeit der öffentlichen Straßen ein und würde, wie man am Beispiel Große Barlinge gut erkennen kann, auch bestehende Erschließungssysteme insbesondere in eng bebauten innerstädtischen Wohnquartieren mit engen Straßen zerstören. Die Große Barlinge bildet heute zusammen mit der Baumstraße, der Wilhemstraße, der Kortumstraße, der Straße Am Bokemale, der Seestraße und weiteren ein Erschließungssystem für diesen Bereich der Südstadt, das durch die vorgeschlagene Vorgehensweise zerstört würde.
Anzumerken ist, dass die Kontrolle zur Durchsetzung dieser Regelung extrem schwierig ist. Bei der ebenfalls angesprochenen verkehrsrechtlichen Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen ist dies an bauliche Voraussetzungen wie den niveaugleichen Ausbau von Verkehrsflächen etc. gebunden, die in der Regel insbesondere in den in der Anfrage angesprochenen Bereichen nicht gegeben sind und einen kompletten Umbau der Straße erfordern würden.
Insofern sind Instrumente wie „flächendeckend T-30 in Wohngebieten“ (bereits weitestgehend vorhanden) sowie in Gebieten mit hohem Parkdruck (wie fast alle innerstädtischen Wohnquartiere sowie eng bebaute Bereiche wie z.B. in der List oder in Linden) die Einführung von Bewohner*innenparken deutlich geeigneter, den Durchgangsverkehr und Fremdverkehr aus diesen Gebieten herauszuhalten und das Verkehrsaufkommen insgesamt zu reduzieren. Dies wäre bei der „Umwidmung von Straßen“ nicht der Fall, da hier durch den Ausschluss von allgemeinem Verkehr in einigen Straßen Umwegefahrten in erheblichem Maße provoziert würden. Hinzu kommt, dass derartige Regelungen mit den bestehenden Mitteln kaum überwacht werden können.
Bei der Überprüfung der bestehenden Fahrradstraßen und der Einrichtung neuer Fahrradstraßen ist ein wesentlicher Aspekt die deutliche Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Radfahrenden. Dazu muss auch eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs, im Wesentlichen des Durchgangsverkehrs gezählt werden. Oftmals kann eine Reduzierung durch den Einsatz von Modalfiltern/ Durchgangssperren erzielt werden, was in die Überprüfung mit einfließen muss.
Die Einrichtung von Bewohner*innenparken wird derzeit auch in einigen Stadtquartieren geprüft, was einer Reglementierung des parkenden Verkehrs sehr dienlich ist.
Frage 3:
Welche weiteren Möglichkeiten – wie z. B. erklärende, hinweisende Markierungen, Beschilderungen – gibt es, um Autofahrenden die in Fahrradstraßen geltenden Verkehrsregeln aufzuzeigen, wurden solche Maßnahmen geprüft und mit welchem Ergebnis, die ggf. bereits in anderen Städten Anwendung finden?
Bei der Ausweisung von Fahrradstraßen werden nach der erneuten Überprüfung der rechtlichen Anordnung die Vorfahrtsberechtigung der Fahrradstraße soweit möglich umgesetzt und dies in den Einmündungsbereichen mit einer deutlichen Rotmarkierung hervorgehoben. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h besteht in angeordneten Fahrradstraßen ohnehin. Hinzu kommt eine Ausweisung der Fahrradstraße durch Beschilderung. Die Verkehrsteilnehmenden werden darüber hinaus durch Piktogramme auf der Fahrbahn (Fahrradstraßensymbol als Groundposter) darauf hingewiesen, dass sie sich in einer Fahrradstraße befinden. Durch Beschilderung und Markierung wird unübersehbar, dass eine Fahrradstraße befahren wird.
Welche Regelungen gibt es sonst durch „Fahrradstraßen“:
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) fragte, wie man geltendes Recht, wie das Überholverbot von Radfahrenden, durchgesetzt werden bzw. überwacht werden könnte und ob das zusätzliche Aufstellen eines Verkehrsschildes zum Überholverbot von Radfahrenden sinnvoll sein könnte.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass in diesem Zusammenhang das Fahren in der Fahrbahnmitte zu empfehlen sei, damit die Autofahrenden keine Möglichkeit hätten an den Radfahrer*innen vorbeizuziehen. Stadtbaurat Vielhaber wies darauf hin, dass das Aufstellen von Verkehrsschildern in Bereichen, die sowieso schon klar geregelt seien, bei den Verkehrsbehörden nicht wirklich gut ankomme. Deshalb könnte man feststellen, dass das Aufstellen von zusätzlichen Verkehrsschildern nicht möglich wäre. Stadtbaurat Vielhaber empfahl, dass man eventuelle Verkehrsgefährdungen von Radfahrenden mit der Polizei besprechen und gemeinsam über Lösungen nachgedacht werden sollte. Stadtbaurat Vielhaber bemerkte, dass ihm bislang keine Probleme für den benannten Bereich übermittelt worden seien.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) fragte vor dem Hintergrund eines Vorbehalts-Straßennetzes für den Frachtverkehr, ob Derartiges auch für den Fahrradverkehr angedacht wäre, damit die Radfahrenden sicher an Baustellen oder ähnlichen Hindernissen vorbeigeleitet werden könnten.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass Radfahrende und Fußgänger*innen zur „Umwegeempfindlichkeit“ neigen würden. Es jedoch grundsätzlich nach Möglichkeiten gesucht werde, um Fußgänger*innen und Radfahrende sicher durch Baustellenereignisse und Ähnlichem manövrieren zu können. Darüber hinaus gebe es natürlich Verzeichnisse der Velorouten und Radwegeverbindungen, die bei der Lösung von Störungen herangezogen werden.
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob für die Landeshauptstadt ein Radwegekataster geführt werde.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass man einen Fahrradstadtplan mit den wesentlichen Routen und gut befahrbaren Strecken käuflich erwerben könnte und dass die Verwaltung diese Ausführung, die auch digital zugänglich wäre, für die Mitglieder im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen zur Verfügung gestellt habe.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) fragte, ob die Möglichkeit bestehe, dass die übrigen Verkehre, neben dem Fahrradverkehr auf Tempo 20 km/h zu begrenzen. Ratsfrau Zahl fragte vor dem Hintergrund des absoluten Parkverbotes auf Teilen der Veloroute 8 ferner, ob das für alle Fahrradstraßen denkbar sei.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass man unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen von LKW und PKW nur aufgrund des Lärmpegels anordnen könne. Tempo 20 km/h würde in Hannover ausschließlich in speziell verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen zugelassen. Stadtbaurat Vielhaber erinnerte an das ergangene Urteil zu den Fahrradstraßen und führte aus, dass eine Fahrradstraße 4 Meter breit sein müsste, damit zwei, nebeneinander fahrende Paare problemlos aneinander vorbeikämen. Wenn in diesem Bereich auf beiden Seiten Autos geparkt wären, müssten noch einmal 75 cm pro Seite dazugerechnet werden, was eine Breite von 5,50 Metern erforderlich mache. Diese Gegebenheiten werden zurzeit von der Verwaltung geprüft.
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob ein Kataster für die Verwaltung geführt werde, aus dem nicht nur hervorgehe welchen Verlauf die Strecke nehme, sondern in welchem Zustand sich diese befinde.
Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Verwaltung die Frage zu Protokoll nachreichen müsste, da diese mehrere Detailfragen, wie z.B. den Zustand oder die verkehrsrechtliche Ausweisung, umfassen würde.
Antwort der Verwaltung:
Ein Kataster für die Fahrradstraßen, aus dem der Verlauf, aber auch der bauliche Zustand der Fahrradstraßen hervorgehen, gibt es nicht. Den besten Überblick über den Verlauf und die verkehrstechnischen Einrichtungen bei den Fahrradstraßen geben die Informationsdrucksachen zum weiteren Umgang mit den Fahrradstraßen, die noch nicht den Anforderungen an Fahrradstraßen nach dem Urteil zur Fahrradstraße Kleefelder Straße entsprechen. Dort sind allerdings die Fahrradstraßen, die bereits den Anforderungen entsprechen, nicht enthalten. Einen Überblick über den baulichen Zustand ist auch dort nicht enthalten. Es ist allerdings festzuhalten, dass sich die Fahrradstraßen überwiegend in einem baulich ausreichend guten Zustand befinden. In Bereichen, in denen dies noch verbesserungsbedürftig ist, sind in den Informationsdrucksachen Maßnahmen enthalten, um den baulichen Zustand zu verbessern.
Ratsherr Wolf fragte vor dem Hintergrund von Überholverboten von Kraftfahrzeugen, ob geplant sei oder angedacht werden könnte, dass die Polizei diesbezüglich Schwerpunktkontrollen durchführe.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass dazu präventive Maßnahmen in Form von Bodenmarkierungen von der Polizei durchgeführt werden, um anhand der Abstände aufzeigen zu können, welcher Gefahr, die Autofahrenden mit ihrem Fehlverhalten, den Radfahrer*innen aussetzen werden. Darüber hinaus werden von den zuständigen Behörden bereits vereinzelte Schwerpunktkontrollen durchgeführt.
TOP 3.3.
Anfrage der AfD-Fraktion: Fachkräfte durch Zuwanderung in Hannover
(Drucks. Nr. 1429/2023)
Frage 1: Wie viele volljährige, sogenannte Flüchtlinge, leben seit 2015 in Hannover und haben einen festen Wohnsitz in Hannover?
Aktuell haben 8384 volljährige und seit 2015 eingereiste Personen, die unter die Flüchtlingsdefinition fallen und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, ihren festen Wohnsitz in Hannover.
Frage 2: Wie viele davon gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach?
Hierüber liegen der Stadtverwaltung keine Datengrundlagen vor.
Frage 3: Wie viele dieser Eingewanderten sind bei der LHH, deren Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften (AHA, Üstra, Enercity etc.) der LHH angestellt und in welchen Lohngruppen befinden sie sich?
Hierzu liegen der Stadtverwaltung keine statistischen Daten vor.
TOP 3.4.
Anfrage der AfD-Fraktion: LGBTQ-Flaggen an Schulen
(Drucks. Nr. 1430/2023)
Zu 1.:
Warum werden LGBTQ-Flaggen an Schulen, insbesondere an Grundschulen, gehisst und nicht die Deutschlandflagge?
Die Beflaggung an Schulen richtet sich nach der niedersächsischen Flaggenordnung. Die kommunale Flaggenordnung findet keine Anwendung. Beigefügt erhalten Sie die Ausführungsbestimmungen des Landes zum nds. Wappengesetz aus 2022. Unter Ziffer 1.3.4 ist das Setzen von Logoflaggen (z.B. Regenbogenflagge) geregelt. Aktuelle Beflaggungsanordnungen des Landes und Hinweise zur korrekten Beflaggung können unter https://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/beflaggungskalender/beflaggungskalender-niedersachsen-3259.html abgerufen werden.
Neben der Beflaggung gem. der nds. Flaggenordnung können Schulen in eigener Verantwortung entscheiden, welche Flagge gehisst werden soll.
Zu 2.:
Findet eine Aufklärung in Schulen über die Botschaft dieser Flagge statt und wie wird den Schülern, insbesondere Grundschülern, dies vermittelt?
Nach Auskunft des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) werden Flaggen in gemeinschaftlicher Verantwortung durch die Schule gesetzt. Eine thematische Auseinandersetzung wird anlassbezogen in den Schulen durchgeführt.
Zu 3.:
Wie viele hannoversche Schüler definieren sich offiziell als „Divers“?
Laut Auskunft des RLSB werden diese Daten nicht erhoben.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung die Auffassung der FDP-Fraktion dahingehend teilen würde, dass es gut, schön und richtig wäre, dass die Schulen die Möglichkeit nutzen würden solche Fahnen zu hissen.
Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Verwaltung in diesem Fall nicht anderer Meinung sein könnte, als der Vorsitzende der FDP-Fraktion.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob die Schulen tatsächlich allein entscheiden könnten, welche Flagge diese hissen wollten, solange diese nicht der Bundesrepublik Deutschland schade. Ratsherr Jacobs fragte zudem, wer bzw. welches Gremium darüber zu entscheiden habe, welche Flagge für Deutschland schädlich sein könnte.
Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die Flaggenordnung regelt, welche Flagge wann gehisst werden dürfte. Ausgenommen sind sogenannte Logoflaggen zu denen die Regenbogenflagge ausdrücklich gezählt werde. Stadträtin Rzyski stellte klar, dass die Schulen trotzdem nicht vollkommen beliebig Flaggen hissen dürften. Eine Schule könnte demnach nicht einfach die Flagge von Hannover 96 hissen, es sei denn der Verein würde wieder in die 1. Fußball Bundesliga aufsteigen, da dann über das besondere Ereignis ein Bezug hergestellt werde. Stadträtin Rzyski bemerkte, dass sämtliche verbotenen Flaggen und Flaggen mit verbotenen Symbolen ausdrücklich nicht gehisst werden dürften.
Ratsherr Böning fragte, ob irgendjemand einmal in der LSBTIQ-Community nachgefragt habe, wie man dort über das ständige Hissen der Regenbogenflagge denke.
Stadträtin Rzyski antwortete, dass jeder, ohne nachzufragen, die Regenbogenflagge hissen dürfte. Stadträtin Rzyski sagte, dass ganz sicher davon auszugehen sei, dass auch aus der Community dazu kontroverse Meinungen formuliert werden.
TOP 3.5.
Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner): Deal oder kein Deal: Welche Wahrnehmung hat der Oberbürgermeister?
(Drucks. Nr. 1519/2023)
Oberbürgermeister Onay beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning aus Drucks. Nr. 1519/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Oberbürgermeister Onay erläuterte vorab, dass die Länge oder kürze einer Antwort nichts über die Qualität aussagen würde. Die Verwaltung beantworte sämtliche Fragen des Rates mit begründeter Ernsthaftigkeit und immer wahrheitsgemäß.
Frage 1:
Dem Herrn Oberbürgermeister dürfte die Definition des Substantivs „Deal“ – gleichlautend mit den Begriffen „(zweifelhafte) Abmachung“, „Vereinbarung“, „Handel“ – sicherlich bekannt sein… Würde der Herr Oberbürgermeister nun noch immer behaupten – wie bei der auffällig kurzen und knappen Beantwortung unserer Anfrage vom 01.06.23 öffentlich geschehen -, dass es keinen „Deal“ mit der sog- Letzten Generation gab? Wenn „Ja“: Als was würde er denn die im Februar getroffene Vereinbarung mit den Vertretern der so. „Letzten Genration“ sonst bezeichnen?
Es hat keinen Deal mit Vertreter*innen der Letzten Generation gegeben. Das Format des Treffens war ein Gespräch. Ein Ergebnis des Gesprächs war das Einstellen der Protestaktionen durch die Letzte Generation.
Frage 2:
Wenn Herr Oberbürgermeister Onay nach wie vor bestreitet, dass es einen „Deal“ gab: Wie hat er dann auf die bundesweitere Berichterstattung in der Presse reagiert? Es wurde und wird ja nach wie vor dort von einem „Deal“ geschrieben? Übrigens in der Regel ohne Anführungszeichne. Wurde von der jeweiligen Presse/Zeitung eine „Unterlassungserklärung“ und eine Richtigstellung der Berichterstattung verlangt? Wenn „Ja“: Was ist hierauf geschehen? Hat es diese Richtigstellung in der Presse bereits gegeben? Wenn „Nein“: Warum nicht?Oberbürgermeister Onay hat einen Teil der bundesweiten Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Es wurde keine Richtigstellung verlangt. Es ist nicht Aufgabe des Oberbürgermeisters die unabhängige Presse zu kontrollieren und korrigieren, sofern kein Schaden für die Landeshauptstadt Hannover entsteht – dies war nicht der Fall.
Ratsherr Böning fragte, ob es den Oberbürgermeister störe, dass die Presse von einem Deal spreche, wenn bereits mehrfach vom Oberbürgermeister selbst und der Verwaltung darauf hingewiesen wurde, dass es keinen Deal gegeben habe.
Oberbürgermeister Onay antwortete, dass bereits ausgeführt wurde, wie man die Vorgänge bewerte. Demnach bedürfe es keiner weiteren, emotionalen Bewertung, da die Sachlage hinreichend geschildert worden sei.
TOP 3.6.
Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Situation in den hannoverschen Freibädern
(Drucks. Nr. 1599/2023)
Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem.
Frage 1: Konnte ein Anstieg von Gewaltexzessen, wie oben aus anderen Städten wie z. B. Berlin beschrieben - seit Beginn dieser Saison in den hannoverschen Freibädern verzeichnet werden? Wenn ja: Wie und in welcher Höhe?
Nein, in dieser Saison wurde kein Anstieg von körperlichen Auseinandersetzungen bzw. Situationen, in denen die Polizei um Hilfe gebeten werden musste, verzeichnet.
Frage 2: Sollte keine Zunahme von Gewalttaten in den Freibädern gegenüber friedlichen Badegästen und dem Personal der Freibäder zu verzeichnen sein: Woran liegt diese erfreuliche Entwicklung nach Meinung der Verwaltung? (Immerhin scheint es ja in mehreren anderen deutschen Großstädten die eingangs beschriebenen Probleme zu geben. Warum dann ausgerechnet nicht in Hannover?)
Es gab in der Vergangenheit keinen Anstieg von Gewaltexzessen. Insoweit gab es auch keine positive Entwicklung, sondern die Situation in unseren Bädern ist unauffällig. Die Mitarbeitenden sind und werden entsprechend geschult, um bei etwaigen Auseinandersetzungen deeskalierend auf Badegäste einwirken zu können. Außerdem haben die Betriebsleitungen die Möglichkeit an heißen Sommertagen die Unterstützung eines Sicherheitsdienstes anzufordern.
Frage 3: Welche Schlüsse zieht die Verwaltung daraus, wenn 47,6 % der Befragten aufgrund Ihrer negativen Erfahrungen - wie oben beschrieben -, nicht mehr gerne ins Freibad gehen? Könnte es sein, dass es in den Bädern unserer Stadt doch nicht ganz so friedlich und problemlos ist wie erhofft?
Eine solche Befragung unter den Badegästen der hannoverschen Bäder ist der Verwaltung nicht bekannt.
TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
TOP 4.1.
Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1457/2023 N1 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1457/2023 N1 mit 1 Anlage.
TOP 4.2.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1756/2023)
TOP 4.3.
Vertretung der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)
(Drucks. Nr. 1672/2023)
TOP 5.
Neufassung der Hauptsatzung und der Anhänge zur Hauptsatzung; Antrag des Stadtbezirksrates Döhren Wülfel
(Drucks. Nr. 1445/2023 mit 1 Anlage)
TOP 6.
Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1541/2023 mit 1 Anlage)
TOP 7.
Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Reduzierung des Haupt- und Vorbehaltsstraßennetzes der LHH
(Drucks. Nr. 1010/2023 N1)Beigeordneter Kelich (SPD) erörterte, dass man immer wieder habe feststellen können, dass Anträge, im Besonderen der Stadtbezirksräte, zu Tempo 30 Zonen mit dem Verweis auf das Hauptverkehrsstraßennetz der Landeshauptstadt Hannover zurückgewiesen werden. Ein wesentlicher Teil dieses Antrages sei es demnach die Kompetenzen der Stadtbezirksräte und des Rates zu stärken. Gleichzeitig bereite dieser auf eine zukunftsfähige Mobilität vor. Man sehe ganz klar in der Priorität, dass man den ÖPNV sowie den Umweltverbund mit Fuß- und Radverkehr stärken wollte. Beigeordneter Kelich machte deutlich, dass die Zielsetzung einen größeren Zeitraum in Anspruch nehme, der jedoch grundlegende Veränderungen herbeiführen werde in der unterschiedlichen Bewertung im Straßennetz, Hauptverkehrsnetz und Vorbehaltsnetz.
Ratsherr Hoare (CDU) wies darauf hin, dass aus dem vorliegenden Antrag hervorgehe, dass man das Straßennetz deutlich verkleinern wollte. Ratsherr Hoare konstatierte, dass die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen etwas gegen Autofahrende haben würden. Diese Abneigung hege die CDU-Fraktion nicht, da es auch weiterhin Kraftfahrzeuge in Hannover geben werde und die Stadt mit denselben erreichbar bleiben sollte. Die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen würden einen Verkehrskollaps provozieren und die Stadt würde für Menschen, die auf das Auto angewiesen wären, nicht mehr erreichbar sein. Ratsherr Hoare erklärte, dass die CDU-Fraktion dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen werde, da dieser einen Verkehrskollaps, eine Umleitung der Verkehre in die Seitenstraßen und flächendeckend Tempo 30 provoziere.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) erklärte, dass die Fraktion Die PARTEI & Volt den Antrag sehr sinnvoll und in der Größe angemessen finde.
Beigeordneter Kelich (SPD) sagte, dass die CDU-Fraktion keinerlei Veränderungen mittragen wollten und dass diese Verweigerung nicht zukunftsfähig wäre. Beigeordneter Kelich erörterte, dass man über das Verkehrsstraßennetz und das Vorbehaltsstraßennetz diskutiere, weil notwendige verkehrsberuhigende Maßnahmen nach Sachlage in Teilen nicht möglich wären. Beigeordneter Kelich stellte klar, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) im Hauptverkehrsnetz erhalten bleiben sollte. Im Grundsatz gehe es um eine Priorisierung und um die Verbesserung der Qualität für alle Verkehrsteilnehmer*innen.
Ratsherr Böning erklärte, dass die freie Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER sich deutlich gegen das Vorhaben, möglichst viele Tempo 30 Zonen zu errichten, ausspreche Ratsherr Böning betonte, dass versucht werde das Verkehrsstraßennetz weiter zu verkleinern, den motorisierten Individualverkehr durch diverse, schikanöse Maßnahmen aus der Stadt zu verdrängen und den Menschen das Autofahren so schwer wie möglich zu machen.
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass der Antrag in eine zukunftsfähige Stadt mit einer sehr städtebildenden Mobilität führe. Die Reduzierung auf Tempo 30 sei eine Angleichung von Geschwindigkeiten aller Verkehrsteilnehmenden, wobei trotzdem alle Orte erreicht werden könnten. Es gehe um Sicherheit, um Daseinsvorsorge und eine Erreichbarkeit für alle Menschen. Ratsfrau Stock machte deutlich, dass der ÖPNV für Hannover sehr wichtig sei und in diesem Zusammenhang dem Umweltverbund - Fußgänger*innen und Radfahrenden - vorangestellt werde. Ratsfrau Stock sagte, dass man im Ergebnis schönere Straßen, mehr Lebensqualität, weniger Lärm und eine bessere Erreichbarkeit anstrebe.
Ratsherr Hoare (CDU) hob hervor, dass verschiedene Arten der Mobilität notwendig wären, um den Menschen das Erreichen der Stadt ermöglichen zu können. Denn manchen Menschen bliebe aufgrund fehlender Infrastruktur gar nichts Anderes übrig, als das Auto zu nutzen. Ratsherr Hoare unterstrich, dass es für die Innenstadt nicht zuträglich sei, wenn man diese vom Autoverkehr abschneide.
Ratsherr Jacobs (AfD) erläuterte, dass in bestehenden Tempo 30 Zonen grundsätzlich keine Fußgängerüberwege sowie Fußwegmarkierungen eingerichtet werden dürften und dass dieser Zustand die Sicherheit der Kinder gefährde. Darüber hinaus werde in den Tempo 30 Zonen sowieso sehr viel schneller gefahren, was bei dem hohen Verkehrsaufkommen in den Städten weder kontrolliert noch sanktioniert werden könnte. Ratsherr Jacobs machte deutlich, dass unter dem Zukunftsaspekt daran zu erinnern sei, dass auch selbstfahrende Automobile Straßen benötigen werden.
Beigeordneter Semper (CDU) bemerkte, dass bereits auf vielen Nebenstraßen sowie sensiblen Bereichen, wie Altenheimen, Schulen und Kindertagesstätten, Tempo 30 eingerichtet wurde. Beigeordneter Semper konstatierte, dass es den antragstellenden Fraktionen nicht um Sicherheit gehen würde. Es gehe im Ergebnis ausschließlich um flächendeckend Tempo 30 in der Stadt.
Ratsherr Wolf sagte, dass er sich auf eine gleichberechtigte Teilnahme aller Menschen im Straßenverkehr freue. Denn man habe sich inzwischen in Teilen darauf verständigen können, dass der Mensch und nicht das Verkehrsmittel im Vordergrund stehen müssten. Ratsherr Wolf stellte fest, dass der ÖPNV in Hannover weiter ausgebaut werden müsste, da trotz rückläufiger Verkehre aufgrund von Digitalisierung und ansteigendem Homeoffice, die KFZ Anmeldungen stetig ansteigen würden. Ratsherr Wolf erklärte, dass er dem vorliegenden Antrag zustimmen werde.
Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass der vorliegende Antrag lediglich den Anfang von vielen gravierenderen Veränderungen darstelle. Dazu sei auch das Wahlversprechen des Oberbürgermeisters zu zählen, wonach die Innenstadt und einige Stadtbezirke autofrei gemacht werden sollten. Ratsherr Engelke stimmte zu, dass Tempo 30 Zonen in einigen Bereichen durchaus sinnvoll und der Sicherheit zuträglich wären. Allerdings würde eine flächendeckende Verordnung von Tempo 30 zu Verstopfungen und zähflüssigerem Verkehr führen. Ratsherr Engelke hob hervor, dass die Verbannung des motorisierten Individualverkehrs die rückläufigen Verkaufszahlen in der City befördern würden, wo man bereits schon jetzt mit sinkenden Kundenzahlen zu kämpfen habe. Die Einzigen, die sich über die Verkehrspolitik in Hannover freuen, seien beispielsweise Städte wie Hildesheim, die sich über ansteigende Besucher*innenzahlen freuen und zudem mit freiem Parken an den Wochenenden werben. Ratsherr Engelke bemerkte abschließend, dass der vorliegende Antrag als Rot/Grüne „Wirtschaftsförderung“ bezeichnet werden könnte.
Beigeordneter Kelich (SPD) stellte fest, dass das Auto ein Teil des Mobilitätssplits bleibe und dass es auch weiterhin ein Verkehrsnetz in Hannover gebe. Beigeordneter Kelich hob hervor, dass man auch an die Menschen denken müsste, die in den Straßen wohnten. Denn zurzeit müsste man Tempo 30 Zonen mit entsprechender Begründung beim Land beantragen, sodass der Lärm in diesen Straßen erhalten bliebe und die Lebensqualität nicht im Sinne der dort Lebenden erhöht werden könnte. Beigeordneter Kelich betonte, dass der Stadtbaurat der Landeshauptstadt Hannover als einer der Ersten die Initiative „liebenswerte Städte“ unterstützt habe, wo es genau darum ginge, dass an den Stellen Tempo reduziert werde, an denen es gut sei für die Menschen, die dort lebten. Dieser Initiative seien inzwischen 900 Kommunen beigetreten, sodass man nicht mehr von einem Einzelfall oder einem Irrweg Hannovers sprechen könnte. Vielmehr sei zur Kenntnis zu nehmen, dass Hannover auf dem Weg in die Zukunft unterwegs wäre. Außerdem werden bereits seit Jahren Maßnahmen verabschiedet, die den Umweltverbund aus ÖPNV, Radfahrenden und Fußgänger*innen stärken. Beigeordneter Kelich unterstrich, dass die Ablehnung des vorliegenden Antrages zum Nachteil für die Kommune wäre.
Ratsherr Albrecht (CDU) erinnerte daran, dass die CDU-Fraktion bereits die Einbringung des vorliegenden Antrages kritisiert habe, weil man damit der Verwaltung einen Riesenaufwand übertrage. Denn es sei heute schon möglich vereinzelte Straßen auf Antrag aus dem Verkehrsnetz herauszunehmen. Ratsherr Albrecht machte deutlich, dass die Daten zu den KFZ Anmeldungen aufzeigen würden, dass die Verkehre in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Das bedeute, in Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag, dass zukünftig mehr Verkehr auf ein kleineres Verkehrsnetz zu verteilen wäre, was den Lärm in den Straßen sicherlich nicht reduziere. Dabei sei zu beachten, dass der Bus gestützte ÖPNV in der Zukunft immer häufiger im Stau hängen bleibe. Die Vorrangschaltung für den ÖPNV werde dabei auch nicht helfen können, da es Ewigkeiten dauere, bis man überhaupt eine Ampel erreicht.
Ratsfrau Iri (SPD) sagte, dass bereits in der Sitzung des Fachausschusses und in der heutigen Ratsversammlung ausreichend Argumente ausgetauscht wurden und stellte den Antrag zur Geschäftsordnung „Ende der Debatte.“
Ratsherr Oppelt (CDU) erläuterte, dass die CDU-Fraktion, entgegen der Vorstellungen der Mehrheitsfraktionen, auf einen Verkehrsmix aus Fußgänger*innen, Radfahrenden, ÖPNV und dem motorisierten Individualverkehr setze und zudem in den vergangenen Jahren Anträge zum Vorteil aller Verkehrsteilnehmer*innen in das Verfahren gegeben habe. Ratsherr Oppelt monierte, dass es den Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD nicht gelingen werde ihren Umweltverbund entsprechend zu fördern. Denn es sei ein Armutszeugnis, dass es der Landeshauptstadt Hannover, der Region und dem Land Niedersachsen bislang nicht gelungen sei, eine Anbindung der Medizinischen Hochschule an den ÖPNV zu vollziehen. Ferner werden zur Stärkung des Radverkehrs ständig neue Prestigeprojekte angeschoben, wobei das Radwegenetz in Hannover insgesamt in einem sehr schlechten Zustand wäre. Ratsherr Oppelt wies darauf hin, dass die Daten der KFZ Anmeldungen, entgegen der Verkehrspolitik der Mehrheitsfraktionen im Rat, ausweisen würden, dass der Individualverkehr in den kommenden Jahren weiter ansteige. Intelligente Assistenzsysteme und das emissionsfreie Fahren werden den Anteil der individuellen Mobilität weiter ansteigen lassen, sodass die Verkleinerung des Verkehrsnetzes kontraproduktiv wäre, da auch sichere, CO² freie individuelle Mobilität über die Straßen geführt werden müsste.
Ratsherr Böning machte darauf aufmerksam, dass viele Einkaufswillige ihr Geld in anderen Kommunen ausgeben werden, wenn diese nicht mehr mit dem Auto in die City fahren könnten. Ratsherr Böning merkte an, dass das Einhalten von Tempo 30 auf großen, breiten Straßen zu einer nervlichen Belastungsprobe werden könnte und dass beispielsweise ein Verbrenner bei Tempo 50 im vierten Gang weniger Lärm erzeugen würde, als ein Auto bei Tempo 30 im ersten oder zweiten Gang.
Ratsherr Jacobs (AfD) erläuterte zur Sicherheit in Tempo 30 Zonen, dass es quasi unmöglich sei ein Aufstellen von Hinweis- bzw. Warnschildern, wie z.B. zu Schulkinderaktivitäten, zu erwirken. Die Errichtung eines Fußgängerweges oder eines Fahrradweges sei ebenfalls nicht zu realisieren. Darüber hinaus sei belegt, dass sich lediglich etwa 10 % der Autofahrenden an die Geschwindigkeit in Tempo 30 Zonen halten und dass zur Kontrolle viel zu wenig Personal auf den Straßen sei.
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, dass in Tempo 30 Zonen Zebrastreifen existieren dürften und dass zudem die Aufenthaltsqualität in derartigen Bereichen ansteige. Im Weiteren stellte Ratsfrau Stock verschiedene Statistiken zu Kinderaktivitäten auf verkehrsberuhigten Straßen, zu Unfall- und Todesopfern in England, Frankreich und Spanien sowie Luft- und Lärmbelastungen in Bezug auf Tempo 30 Zonen vor.
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die Verkleinerung des Hauptverkehrsstraßennetzes nicht dazu führen werde, dass weniger Straßen zur Verfügung stehen. Man schaffe lediglich die Möglichkeit, dass mehr Tempo 30 Zonen eingerichtet werden könnten. Ratsherr Allerheiligen machte deutlich, dass sich inzwischen 900 Kommunen der Initiative „liebenswerte Städte“ angeschlossen hätten, um flächendeckend Tempo 30 einführen zu können. Die Tatsache, dass in diesen Kommunen die verschiedensten Parteien in der Regierungsverantwortung stehen, würde dem Vorwurf, einer ideologischen Konzeption zu folgen, eindeutig widersprechen.
TOP 13.
Antrag der Fraktion Die PARTEI & Volt auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Wie steht es um die (finanzielle) Zukunft der Landeshauptstadt Hannover?
(Drucks. Nr. 1734/2023)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Tagesordnung nach § 15 Abs. 4 Geschäftsordnung des Rates zur Durchführung einer Aktuellen Stunde unterbrochen werde. Die Aktuelle Stunde sei von der Fraktion Die PARTEI & Volt zum Thema: „Wie steht es um die (finanzielle) Zukunft der Landeshauptstadt Hannover?“ mit der Drucks. Nr. 1734/2023 beantragt worden.
Die Dauer der Aussprache sollte gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten. Nach §15 Abs. 6 Satz 1 Geschäftsordnung des Rates betrage die Redezeit für jeden einzelnen Wortbeitrag höchstens bis zu 5 Minuten. Es bestünde die Möglichkeit der Aufteilung der Wortbeiträge auf maximal zwei Mitglieder einer Fraktion. Eventuelle Wortbeiträge der Verwaltung seien nicht in die Berechnung der Gesamtdauer der Aussprache einzubeziehen. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden. Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aussprache beginne mit der antragstellenden Fraktion Die PARTEI & Volt. Die weitere Reihenfolge würde sich aus der Stärke der Fraktionen ergeben.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) erläuterte, dass der Doppelhaushalt genehmigt wurde, was eine Freude war. Dennoch hätten am vergangenen Montag freie Träger*innen der Jugendpflege und Andere vor dem Neuen Rathaus demonstriert und man werde weiterhin offene Briefe aus allen Ecken der Stadt erhalten. An der Genehmigung selbst würde das nicht liegen, aber die Kommunalaufsicht habe moniert, dass vor allem die Ausgaben der Stadt, bei den freiwilligen Aufgaben zu groß wären. Allerdings werde seit Jahren angemahnt, dass das Zuwendungsverzeichnis der Landeshauptstadt Hannover im Vergleich zu Kommunen wie Haselünne, Otterndorf oder Quakenbrück viel zu groß sei. Ratsmitglied Klippert bemerkte, dass diejenigen, die im Schweinebauernland lebten, anscheinend auch wie Schweinebauern behandelt werden. Ratsmitglied Klippert sagte, dass der soziale Anspruch der Landeshauptstadt Hannover mit so exklusiven Eigenschaften wie mangelnder Wohnraum, marode Schulen, finanziell abgehängten Stadtteilen und steigende Obdach- und Wohnungslosigkeit einhergehen würden. Ratsmitglied Klippert erörterte, dass es sich bei den freiwilligen Leistungen primär um die Bereiche Kultur, Sport, Freizeitgestaltung aber auch Teile der Kinder- und Jugendhilfe oder Luxusprojekten wie Maßnahmen zur Demokratiestärkung, Bekämpfung von Antisemitismus oder dem Abbau von anderen Diskriminierungen handele. Dieses als „nice to have“ zu deklarieren sei fatal. Ratsmitglied Klippert führte weiter aus, dass die Kommunalaufsicht aus Menschen bestehe, die nach ihren Vorgaben die kommunalen Haushaltspläne prüfen würden. Diese zu kritisieren sei zu einfach gedacht, denn deren Handeln liege in der Hand des Innenministeriums bzw. in der Hand der Rot/Grünen Landesregierung. Es sei Ministerpräsident Stephan Weil, der gemeinsam mit der fleischgewordenen „schwarzen Null“, Reinhold Hilbers im Jahr 2020 die Schuldenbremse auf Landesebene eingeführt habe. Diesen Zwang habe man allerdings der großen Koalition aus dem Jahr 2009 im Bundestag zu verdanken, geduldet vom Bundesrat mit den Stimmen der FDP und der Bündnis 90/Die Grünen in Bremen. Ratsmitglied Klippert wies darauf hin, dass neue Schulden trotzdem noch möglich seien. Aber leider wären Fachkräftemangel, Kinderarmut, Wohnungsnot, marode Schulinfrastruktur oder Klimakatastrophe keine außergewöhnlichen Notsituationen, sondern Kollateralschäden neoliberalen Denkens. Die Kritik an dem Zuwendungsverzeichnis der Stadt und die Teilfinanzierungen im Freiwilligenbereich seien nur ein Symptom. Dem gegenüber stünden etliche kommunale Pflichtaufgaben mit steigenden Kosten an allen Ecken und Enden, die mit immer mehr übertragenen Pflichten von Landes- oder Bundesebene installiert werden. Ratsmitglied Klippert betonte, dass eigentlich klar sein sollte, dass der, der die Musik bestellt diese auch bezahlen muss. Das funktioniere allerdings nur bedingt, sodass man sich freuen könnte, wenn eine Erstattung doch ankäme. Ratsmitglied Klippert machte deutlich, dass neue Aufgaben von Bund und Land zu 100 % refinanziert werden müssten. Man benötige eine effektive Unterstützung der Kommunen bei den Großprojekten Digitalisierung, Wohnungsbau oder –Modernisierung, durch öffentliche Investitionsgesellschaften, wie es vom Land geplant war. Man benötige die Bildung eines kommunalen Sondervermögens für die Pflichtaufgabe Klimaschutz. Ferner brauche man die Abschaffung dieser unsäglichen Schuldenbremse oder eine deutliche Reformation derselben. Das alles wären Möglichkeiten den Haushalt wirklich zu entlasten und dann könnte man auch über das Zuwendungsverzeichnis diskutieren. Weg von den liebgewonnenen Parteiprojekten, wo manche Leute einfach seit 20 – 30 Jahren Gelder erhielten, hin zu wirklichen Bedarfen. Bis dahin sollte jedoch klar sein, dass 6 Mio. € an Kürzungen, mindestens 6 Mio. € zu viel wären. Ratsmitglied Klippert stellte fest, dass durch großes ehrenamtliches Herzblut die freiwilligen Aufgaben einen großen Effekt für die Stadt und die Gesellschaft erzielten. Wenn man dort nur einmal einsparen würde, wären die Gelder für immer verloren. Das dürfte man nicht zulassen!
Beigeordneter Dr. Menge (SPD) führte aus, dass sich die Frage im Titel der Aktuellen Stunde, mit nicht sonderlich gut oder einigermaßen schwierig bis hin zu katastrophal, beantwortet werden könnte. Daran würde auch der willkommene Einmaleffekt bei der Gewerbesteuer langfristig nichts ändern. Die Landeshauptstadt Hannover käme auf absehbare Zeit nicht aus den roten Zahlen hinaus. Deshalb werde auch der Rat der Stadt an das Land und den Bund appellieren, dass die Kommunen langfristig zu entlasten und endlich jene Aufgaben auskömmlich zu finanzieren wären, die man den Kommunen übertrage, da man sich an das Konnektivitätsprinzip halten möge. Die finanzielle Schieflage der Stadt sei der Grund dafür, dass der Rat im vergangenen Jahr neben dem Haushalt auch ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) mit einem Volumen von 121 Mio. € beschlossen habe. Beigeordneter Dr. Menge erläuterte, dass das HSK mit dem nächsten Haushalt hätte beschlossen werden müssen, wenn man die Ausnahmeregelungen zum Ukrainekrieg nicht beschlossen hätte. Zum HSK XI habe die Fraktion der SPD gemeinsam mit der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag in das Verfahren gegeben, der vor allem eine Festlegung getroffen habe, wonach das HSK XI trotz notwendiger Kürzungen, keine Zuwendungsempfänger*innen, die wesentliche Leistungen zum Zusammenhalt oder –Leben in der Stadt erbringen würden, in finanzielle Nöte bringen dürfte. Es wäre allerdings leichtfertig konkrete Aussagen oder Zusagen zu treffen, bevor die Vorschläge der Verwaltung zum HSK kommuniziert wurden. Vielmehr würde es Aufgabe des Rates sein, klar und deutlich die Notlage der Stadt zu benennen, gleichzeitig aber auch mögliche Konsequenzen abzuwägen. Der Rat, auch die Opposition, stehe ebenfalls in der Pflicht zu benennen, was alles in den vergangenen Jahren, trotz schwieriger Haushaltslage, geschaffen wurde. Was beispielsweise dank des Investitionsmemorandums, welches vom ehemaligen Oberbürgermeister Schostok und dem ehemaligen Stadtkämmerer Dr. Hansmann initiiert worden sei, angeschoben werden konnte. Zu erinnern sei beispielsweise an den Ausbau der Kindertagesstätten, die Förderungen im Bereich Kultur und Sport, die Unterstützungen im Bereich Soziales und Jugendhilfe, die Maßnahmen zur Klimafolgeanpassungen und zum Ausbau des Radverkehrs. Dank dieser Investitionen und Maßnahmen habe man viel erreicht, wodurch dauerhafte Werte in der Stadt geschaffen wurden, die wiederum eine Grundlage für eine zukunftsfähige Infrastruktur vor allem im Bildungswesen darstellten. Darüber hinaus sei ein Netzwerk verschiedenster Initiativen unterstützt und errichtet worden, welches das Zusammenleben in der Stadt gesichert und in der Krise eine wertvolle Funktion übernommen habe. Beigeordneter Dr. Menge stellte fest, dass man die Zukunft der Stadt in nicht derart dunklen Farben würde darstellen können, wenn auch diese Aspekte beachtet werden, wie das bei der Verengung des Blickes auf die Finanzen der Fall wäre. Insofern sei einerseits klar, dass man sich mit den Beratungen zum HSK Ungemach und schwierige Diskussionen einhandeln würde. Klar sei jedoch auch, dass aufgrund der klugen und maßvollen Politik der letzten Jahre nicht bange sein müsste um die Zukunft der Landeshauptstadt Hannover.
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass auch wenn die Auswirkungen der Pandemie und des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine und deren Folgen auf Wirtschaft, Steuereinnahmen und auch die Preisentwicklungen auf Hannover erhebliche Auswirkungen hätten und die Schulden weiter angestiegen seien, sehe die Vermögensbilanz der Stadt gut aus. Wenn man die Nettopositionen des Vermögens und der Schulden betrachte, habe die Landeshauptstadt Hannover immer noch eine Nettoseite von 6 Mrd. €, was ein kommunales pro Kopf Nettovermögen von 11.000 € für jede Bürger*in der Landeshauptstadt Hannover bedeuten würde. Ratsherr Gast machte deutlich, das Bilanz und Haushalt getrennt voneinander zu betrachten seien, wobei die finanzielle Lage in den vergangenen Jahren besser und weniger gut und in Krisenzeiten fatal gewesen wäre. Die Verschuldung der Stadt habe trotz zehn Haushaltskonsolidierungen stetig zugenommen. Die meisten Kommunen in Niedersachsen wären chronisch unterfinanziert, was kein Anlass für Spott, sondern für mehr Investitionen wäre. Man würde die Unterstützung vom Land und Bund zur finanziell besseren Ausstattung der Kommunen benötigen, auch wenn die Kommunen in Krisenzeiten gut unterstützt wurden. Ratsherr Gast erörterte, dass seiner Ansicht nach die Kritik an der Kommunalaufsicht wenig Sinn mache, weil die Innenministerin für die finanzielle Ausstattung der Kommunen zuständig wäre und bislang wenig Willen zur Veränderung gezeigt habe. Während sich die Landesregierung in Teilen bei nebensächlichen Dingen bemühen würde, würde der Bundesfinanzminister mit dem Wachstumschancengesetz ein riesen Loch in die kommunalen Haushalte reißen. Ratsherr Gast kritisierte, dass das Wachstumschancengesetz wahrscheinlich ein Loch in Höhe von mehr als 20 Mio. € im städtischen Haushalt hinterlassen werde, während sich der Rat der Stadt mit einem HSK von 121 Mio. € abplagen müsste. Ratsherr Gast forderte, dass der Bund die Kommunen diesbezüglich entlasten müsste. Ratsherr Gast berichtete, dass die Steuereinnahmen im laufenden Jahr deutlich höher als erwartet ausfallen werden, sodass das prognostizierte Defizit geringer ausfalle. Allerdings sei für die Folgejahre kein weiterer Anstieg erkennbar. Deshalb bliebe es bei der Umsetzung des beschlossenen HSK, damit die Leistungsfähigkeit der Stadt und die politische Handlungsfähigkeit für die Zukunft erhalten werde. Dabei werde man die Vorschläge im HSK sorgsam prüfen und unnötige Härten abwenden. Es gelte eine Ausgewogenheit zu finden zwischen Sparsamkeit, Erhalt des Wichtigen und den Möglichkeiten von Zukunftsinvestitionen. Entsprechend des Rot/Grünen Änderungsantrages zum HSK aus dem Dezember 2022, werde man die Priorisierung auf Modernisierungsmaßnahmen legen und besonders die Bereiche schützen, bei denen Teilhabechancen gefährdet seien. Ratsherr Gast betonte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen daran arbeite, dass Hannover weiterhin eine grüne und erfolgreiche Stadt mit einer nachhaltig soliden Wirtschaft, mit vielfältiger Kunst und Kultur, mit enormen sozialen Engagement und dem formidablen Menschen bleibe. Deshalb setze sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für Bildung, den Erhalt der sozialen Infrastruktur, eine auskömmliche Finanzierung der freien Träger*innen und Sportvereine, eine digitale und serviceorientierte Stadtverwaltung, für mehr Investitionen in den Klimaschutz und eine nachhaltige Verkehrswende ein. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bliebe der Titel des Kommunalwahlprogramms erhalten: „Hannover – die Stadt mit Zukunft!“
Ratsherr Pohl (CDU) hob hervor, dass es dem Rat der Stadt nicht zustehe, dass sich deren Mitglieder gegenüber den Bürger*innen aus Gemeinden wie Haselünne unangemessen äußerten. Ratsherr Pohl führte aus, dass viel Unmut darüber aufgekommen sei, dass die Kommunalaufsicht vermeintlich Kürzungen gefordert habe. Die Kommunalaufsicht habe zunächst einmal den Doppelhaushalt 2023/2024 ohne Einschränkungen genehmigt. Das heiße, dass der Rat einen Haushalt genehmigt bekommen habe, den die Kommunalaufsicht nicht hätte genehmigen müssen. Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) stehe in §110 Abs. 4, dass der Haushalt in jedem Jahr in Plan und Rechnung ausgeglichen vorzulegen sei. Wenn das nicht der Fall wäre, sei die Kommunalaufsicht nicht nur zur Prüfung verpflichtet, sondern es sei auch ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) vorzulegen. Die Kommunalaufsicht in Niedersachsen habe diesbezüglich aus Sicht der CDU-Fraktion eine sehr großzügige Prüfung vorgenommen. Ratsherr Pohl erinnerte daran, dass der Haushalt 2023 ein Defizit von 100 Mio. € vorgesehen habe. Das Defizit sei geringer geworden, die Einnahmen seien gestiegen und Ausgaben konnten begrenzt werden. Aber trotzdem sei nach einer Prognose aus dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung für dieses Jahr ein Minus von etwa 30 Mio. € zu erwarten. Für 2024 sehe der Haushaltsplan ein Minus von 331 Mio. € vor. Das sei eine Summe, bei der eigentlich jedem klar sein sollte, dass man die als Stadt Hannover so schnell nicht würde stemmen können. Das HSK XI werde zwar einen Weg aufzeigen, der jedoch keineswegs sicher wäre, da die konjunkturelle Lage noch wesentlich besser gewesen sei, als man über den Haushalt beraten habe. Ratsherr Pohl konstatierte, dass eine mittelgroße Firmenpleite, die vielleicht zu Gewerberückforderungen führe, den hannoverschen Haushalt sehr schnell in andere Dimensionen befördern könnte. Demzufolge sei die Lage angespannt, sodass die Forderungen der Kommunalaufsicht zum folgenden Haushalt aus Sicht der CDU-Fraktion richtig und gesetzeskonform. Ratsherr Pohl wies darauf hin, dass die Stadt an alles herangehen werde, was an Einnahmen generiert und an Ausgaben gestrichen werden könnte. Ratsherr Pohl versicherte, dass auch die CDU-Fraktion in der Vergangenheit immer mitgetragen habe, dass eine breite Unterstützung für gesellschaftliche Gruppen, Initiativen, Beratungsangebote, Jugendliche, Kinder- und Jugendarbeit und Ähnliches in Hannover im breiten Maße aufrecht erhalten bliebe und man werde auch weiterhin sicherstellen wollen, dies im breitem Maße weiterführen zu können. Ratsherr Pohl machte deutlich, dass die CDU-Fraktion jedoch immer davor gewarnt habe, dass neue Aufgabenbereiche aufgemacht werden und neue Initiativen in die Förderung aufgenommen werden, wenn der Haushalt einmal ein wenig freundlicher ausgesehen habe. Ratsherr Pohl merkte an, dass der Stadtkämmerer bereits von einem strukturellen Problem gesprochen habe. Deshalb sollte man sich in Zukunft davor zurücknehmen nicht jeden freien Cent wieder ausgeben zu wollen, falls man überhaupt jemals wieder in eine derartige Situation geraten könnte.
Ratsherr Döring (FDP) erläuterte, dass man bereits von falschen Voraussetzungen ausginge, wenn man nur die Ausgabenseite eines Haushalts betrachte. Es bliebe festzuhalten, dass im Jahr 2022 die Bürger*innen und die Unternehmen in Deutschland der öffentlichen Hand 896 Mrd. € an Steuereinnahmen, ein Plus von 7,5 % zum Vorjahr, zur Verfügung gestellt hätten. Davon seien 384 Mrd. € bei den Ländern, den am besten finanzierten Gebietskörperschaften in Deutschland, gelandet. Der Bund habe 337 Mrd. € und die Kommunen immerhin 134 Mrd. € erhalten. Ratsherr Döring machte deutlich, dass man gern einmal Einsicht beim statistischen Landesamt nehmen sollte, wenn man in die von Ratsmitglied Klippert so nett geschmähten Kommunen blicke. Es gäbe in Hannover eine pro Kopf Verschuldung von 7.959 € und man findet in der Gesamtstatistik keine zehn Kommunen in Niedersachsen, die eine höhere pro Kopf Verschuldung aufweisen. Der durchschnittliche Wert liege in Niedersachsen bei ca. 4.000 €, was im Ergebnis bedeute, dass es die Politiker*innen, unabhängig von der jeweiligen Partei, in den anderen Kommunen gar nicht so schlechtmachen würden. Ratsherr Döring sagte, dass man in Hannover um die Frage, ob man sich zu viel leiste, kreisen würde, seitdem er Kommunalpolitik mitgestalte. Es gebe Leistungsempfänger*innen in der Stadt, die seit 50 Jahren Zuwendungen erhielten, von denen nicht ein einziges, aktuelles Ratsmitglied die Existenz kenne. Ratsherr Döring fragte, ob alle Ratsmitglieder das Gefühl hätten, dass man die Aufgaben der Stadt effizient erfülle und ob man die Ressourcen richtig einsetze. Ratsherr Döring fragte ferner, ob nicht der Eine oder die Andere das Gefühl habe, dass man bei jedem Bauprojekt die „Goldkanten Lösung“ wählen würde, ob man seine Aufgaben besonders sorgfältig mache oder ob man den Sparsamkeitsdrang bei der Verwaltung tatsächlich wahrnehme. Ratsherr Döring fragte zudem, ob die Ratsmitglieder mit Recht fragen dürften, ob für das Ehrenamt oder noch so sympathische Initiativen sofort mit hauptamtlichen Geldern aus dem Stadthaushalt amtliche Strukturen aufgebaut werden müssten. Ratsherr Döring betonte, dass er persönlich Ehrenamt anders gelernt habe, als dies in Hannover betrieben werde. Diese Krankheit, immer und überall mit öffentlichen Geld nachzuhelfen führe dazu, dass Hannover eine doppelt so hohe pro Kopf Verschuldung habe, als der Durchschnittswert in Niedersachsen abbilde. Ratsherr Döring prophezeite, dass sich die Stadtverwaltung dieses Verhalten in der Zukunft nicht mehr würde leisten können, weil diese überhaupt nicht mehr die Mitarbeitenden werde generieren können, um die zum Teil dort anfallenden, schlichten Arbeiten auszuführen. Ratsherr Döring stellte fest, dass man zurzeit noch sehr weit davon entfernt sei, um die Digitalisierungsdividende einstreichen zu können. Man sei ferner weit weg davon das leisten zu können, was andere Kommunen ihren Bürger*innen bereits digital anbieten. Das zeige, dass die strukturellen Probleme sehr ernst wären und dass man nicht darum herumkomme sich als frei gewählte Ratsmitglieder dem entgegenzustellen. Denn wenn man eine Stadt sanieren wollte, dann müssten alle mit anfassen und nicht nur einige Wenige!
Ratsherr Wippach (AfD) führte aus, dass man in Zeiten lebe, in denen wirtschaftliche Verantwortung und die Finanzen der Stadt in eine Schieflage gerieten. Die Stadt habe in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Niedrigzinsphase keinen Grund zum Sparen gesehen. Deswegen sei es kein Wunder, dass die Kommunalaufsicht Einsparmaßnahmen fordere. Besonders im Zuge der die Wirtschaft zerstörenden Politik in Berlin, wie z.B. der Erhöhung der CO²-Steuer sowie der Maut, müssten Erwähnung finden. Aber auch durch die Erhöhung der Grundsteuer in Hannover sei ein wirtschaftliches Arbeiten in vielen Bereichen nicht mehr möglich. Immer mehr Firmen gingen Konkurs oder würden einfach aufhören zu produzieren. Diese zerstörende Wirtschaftspolitik habe direkte Auswirkungen auf die Stadt, da man von einer starken Wirtschaft abhängig wäre. Ratsherr Wippach sagte, dass der Doppelhaushalt 2023/2024 eine historisch hohe Neuverschuldung umfasse. Deshalb sei es unumgänglich, dass die Stadt den Rotstift ansetze und der Rat der Stadt vor der Herausforderung stehe, dass man die begrenzten Mittel effektiv verteile. Dazu müsste aber auch gehören, dass andere Leistungen auf den Prüfstand kämen. Ratsherr Wippach erinnerte daran, dass 900.000 € für den Rückbau von Radwegen in der Eilenriede anfallen werden. Der Einsatz dieser zweifellos beträchtlichen Summe sei kein notwendiger Schritt, den man verschieben sollte bis sich Hannover wieder in finanziell sicherem Fahrwasser bewege. Ratsherr Wippach machte deutlich, dass Kultur ein bedeutender Bestandteil der Stadt und ein wichtiger Motor für die lokale Wirtschaft wäre. Leider werden die Gelder häufig in Schaufensterprojekte fließen, die viel kosten aber wenig bringen, wie z.B. die Sperrung der Raschplatz Hochstraße. Es wäre richtig, wenn der Rotstift bei diesen sogenannten Schaufensterprojekten angesetzt werde und bereits bestehende Projekte weiterhin eine Unterstützung erhalten könnten. Ratsherr Wippach hob hervor, das gespart und verantwortungsvoll mit den vorhandenen Mitteln umgegangen werden müsste. Das sei man den Steuerzahler*innen schuldig. Es müssten mehr nachhaltige Projekte, wie die Förderung von Vereinen, Kultur, Sport und Jugendarbeit unterstützt werden. Hannover verdiene eine solide wirtschaftliche Basis.
Ratsherr Mönkemeyer (Die LINKE.) führte aus, dass 11 Haushaltskonsolidierungen in Folge und teilweise drastische Sparmaßnahmen in fast jedem Haushalt eine deutliche Sprache sprechen. In sich zusammenfallende Schwimmbäder, kaputte Schultoiletten, viel zu wenig öffentlicher Wohnungsbau und eine völlig verschlafene Digitalisierung in Schulen und öffentlichen Gebäuden seien absolut unwürdig für eine Landeshauptstadt. Ratsherr Mönkemeyer merkte an, dass es Hannover noch deutlich besserginge, als anderen Kommunen in Niedersachsen. Ratsherr Mönkemeyer wies darauf hin, dass die Bundes und die Landesregierungen seit Jahren eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen verweigerten und diese mit den sich zuspitzenden Krisen unserer Zeit im Regen stehen ließen. Der Landesrechnungshof und die Kommunalaufsicht würden auch nur die Politik von Bund und Land ausführen. Dabei sei es doch sonnenklar, wer nicht das nötige Geld für die Unterbringung Geflüchteter bereitstelle, wer bei Kunst, Kultur und Bildung spare, wer nicht einmal den Ruf von Eltern-, Schüler- und Lehrervertreter*innen nach einem kostenlosen Schulmittagessen folge, der saniere den Haushalt auf Kosten der kommenden Generation und treibe den Rechten die Hasen in die Küche. Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen sei ein brutaler Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung und damit auch auf unsere Demokratie. Mit seiner Ideologie des neoliberalen Kaputtsparens schleife der Bundesfinanzminister Grüne und SPD in der Bundesregierung am Nasenring durch die Manege. Ratsherr Mönkemeyer stellte klar, dass die Fraktion Die LINKE. Maßnahmen wie die Erhöhung der Grundsteuer, die auch zu Lasten von Mieter*innen und durchschnittlichen Eigenheimbesitzer*innen in Hannover gingen, entschieden ab. Die Kommune sollte sich in Zeiten steigender Inflation nicht auch noch selber als Kostentreiber betätigen. Mit solchen kosmetischen Maßnahmen werde das Problem der strukturellen Unterfinanzierung unserer Stadt keinesfalls gelöst. Dafür werde das Leben der Menschen durch diese Maßnahmen jedoch noch einmal teurer, was es sowieso schon wäre. Ratsherr Mönkemeyer betonte, dass man endlich eine einträgliche Vermögenssteuer, die im Übrigen eine Landessteuer wäre und den Kommunen zugutekäme sowie eine Erbschaftssteuer, die mehr abwerfe, benötige. Auch die Versprechungen zur Lösung der Altschuldenfragen der deutschen Kommunen sollte die Ampelregierung einlösen. Auf diesem Weg könnte es etwas mit guter kommunaler Infrastruktur und anständigen Schulgebäuden werden. Ratsherr Mönkemeyer erklärte, dass die Fraktion Die LINKE. in der Zukunft zu allen Sparmaßnahmen ganz deutlich Nein sagen werde, die zu Lasten der Arbeitnehmer*innen, Rentner*innen, Stadtangestellten, Jugendlichen und Transferleistungsempfänger*innen gingen. Man wollte auf allen Ebenen Druck machen für ein gerechtes Steuersystem in Deutschland, eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen und eine Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung.
Ratsherr Wolf führte aus, dass die Landeshauptstadt in Zeiten der Niedrigzinsphase und dem wirtschaftlichen Aufschwung wichtige und richtige Investitionen vorgenommen habe. Die sehr kostenintensive Corona Pandemie habe gleichzeitig für hohe Aufwendungen und Einnahmeeinbrüche auf allen Ebenen gesorgt. Der von Russland geführte Angriffskrieg in der Ukraine habe eine bereits kletternde Inflation in gewaltige Höhen katapultiert, da zum einen fossile Energien und Rohstoffe preislich gewaltig angezogen hätten und zum zweiten hohe Kosten für alle Kommunen in Deutschland hervorgerufen, da Millionen vor dem Krieg flüchtende Ukrainer*innen unterzubringen und zu versorgen wären. Ratsherr Wolf stellte fest, dass die hohen Kosten bei gleichzeitigen Einnahmeeinbußen für die Landeshauptstadt Hannover eine finanzielle Situation herbeigeführt habe, die eine Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes XI erforderlich machten. Ratsherr Wolf erklärte, dass er die Ansetzung der Aktuellen Stunde für relativ nutzlos halte, da es überhaupt nicht in der Hand der Landeshauptstadt liege über höheren Geldmitteleinsatz zu entscheiden. Es sei unumgänglich das Einsparungen in allen Bereichen vorgenommen werden müssten, woran auch Proteste von Zuwendungsempfänger*innen und Initiativen nichts ändern könnten. Vielmehr sei der Adressat für die Proteste bei den Landesregierungen zu suchen, da diese, ebenso wie der Bund, die Kommunen wieder einmal finanziell im Stich lassen werden. Ratsherr Wolf stellte in Zweifel, dass die Entschädigung von Ehrenamtlichen mit der prekären Haushaltslage in Hannover zu tun haben sollte. Die Ehrenamtlichen übernehmen wichtige Aufgaben der Kommunen und seien dafür angemessen zu entschädigen. Ratsherr Wolf sagte abschließend, dass die finanzielle Misere in der Landeshauptstadt Hannover wahrscheinlich auch über die kommenden Jahre hinweg nicht so leicht zu beheben wäre. Deshalb sei es den PIRATEN wichtig, dass diese Problematik transparent, unter Beteiligung der Bürger*innen angegangen werde.
Ratsherr Böning wies darauf hin, dass die Kommunalaufsicht interessanter Weise genau das kritisiere, was die Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER seit Jahren auch schon gebetsmühlenartig angeprangert habe. Das habe bislang niemanden interessiert, aber jetzt, nachdem die Kommunalaufsicht Kritik geübt habe, musste es interessiert zur Kenntnis genommen werden. Ratsherr Böning konstatierte, dass Hannover das wenige Geld weiter mit beiden Händen zum Fenster hinauswerfe, wenn es nach Rot, Grün und LINKE. ginge. Auch gerne für Projekte die bei der eigenen links-grünen Wähler*innenklientel gut ankäme. Ratsherr Böning erläuterte, dass der Rotstift in allen Bereichen angesetzt werden müsste. Es sei für die Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER und für einige andere hoffentlich auch natürlich ein Unterschied, ob bei einem Sportverein oder bei einem LINKEN Jugendzentrum gekürzt werde. Allerdings werde sowieso am liebsten bei Autofahrenden und Eigenheimbesitzer*innen in die Tasche gegriffen. Ratsherr Böning machte deutlich, dass es den Kommunen hauptsächlich so schlecht ginge, weil diesen immer mehr Aufgaben und damit verbundene Kosten übertragen werden. Ratsherr Böning erinnerte daran, dass Ratsmitglied Klippert das nicht vorhandene Geld gern für eine liebenswertere Stadt ausgeben würde. Allerdings sei das der Unterschied zwischen ganz weit LINKS und den Konservativen. Denn auch die Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER würde gern in eine liebenswertere Stadt investieren, aber es seien ja nun einmal keine Mittel vorhanden. Ratsherr Böning sinnierte, dass vielleicht weniger Linke an die Macht gehörten, dass weniger nach Quote und mehr nach dem Leistungsprinzip gehandelt werden sollte. Dann würde es auch bald wieder mit den Finanzen klappen.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) erklärte, dass er keine anderen Städte verunglimpfen, sondern lediglich den Unterschied zu Hannover kenntlich machen wollte. Haselünne sei sehr nett – er habe den Ort selbst schon einmal besucht. Ratsmitglied Klippert betonte, dass es unfassbar wäre, dass Herr Döring und Herr Böning ihn zweimal als „Herr“ bezeichnet hätten. Er erwarte, dass ein solches Verhalten gerügt werden müsste, wenn derart diskriminiert werde.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) erklärte, dass er es nicht in Ordnung finde alle pauschal als Linke zu bezeichnen, obwohl diese nicht Mitglied der Fraktion Die LINKE. wären. Ratsherr Machentanz gab seiner Hoffnung Nahrung, dass bis zum Jahresende eine Zweckentfremdungssatzung auf den Weg gebracht werde, da der Haushalt ja nun genehmigt wurde.
Ratsherr Wolf hob hervor, dass die Anwesenden nicht zum Selbstzweck im Rat der Stadt sitzen. Die einzusetzenden Mittel seien Steuergelder und die Ratsmitglieder werden versuchen das Beste für die Stadt herauszuholen. Man diskutiere, streite und kämpfe, damit es der Stadt und den Menschen in den nächsten Jahren gut gehe.
Ratsherr Böning sagte, dass er seine Rede komplett abgelesen habe und deshalb sicher sei, dass er Ratsmitglied Klippert als Juli Klippert benannt habe. Es sei ihm überaus wichtig hervorzuheben, dass er sich aufrichtig entschuldige, falls ihm ein „Herr“ herausgerutscht wäre.
TOP 8.
Antrag der CDU-Fraktion: "Familien-App“ für Hannover
(Drucks. Nr. 1092/2023)
Ratsherr Albrecht (CDU) stellte den Antrag in Auszügen vor.
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass man bei der Eingabe in ein digitales Endgerät von Familien Kompass Hannover die gleichlautende Broschüre erreiche, die zu allen familienrelevanten Themen, von der Familienplanung bis zum Babyschwimmen, umfassend informieren würde. Ferner gebe es den Familien Blog Hannover, der in den sozialen Netzwerken zu finden sei und sehr umfänglich über Angebote für Familien berichte. Ratsherr Rinker erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag ablehne, da eine bloße Bereitstellung von Informationen in einer APP wenig zielführend wäre.
Ratsherr Nicholls (SPD) erörterte, dass auf der Homepage hannover.de das eine oder andere zu finden wäre, auch wenn die Nutzerfreundlichkeit eine Optimierung vertragen könnte. Deshalb sei es sinnvoller eine Lösung für hannover.de zu finden, anstatt eine APP für einen gesonderten Bereich entwickeln zu lassen.
Ratsherr Wolf erläuterte, dass das Entwickeln einer APP sehr geldintensiv wäre. Darüber hinaus sei der Bereich Familie derart breit gefächert, sodass allein zur Entscheidung über die Inhalte wahrscheinlich eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt werden müsste. Ratsherr Wolf bemerkte, dass Kalenderfunktionen mit sensiblen Daten innerhalb einer App Risiken in der Datensicherung darstelle.
TOP 9.
Antrag der CDU-Fraktion: Beschleunigung des Sporthallenbaus an der Schillerschule
(Drucks. Nr. 1416/2023)
Ratsherr Albrecht (CDU) sagte, dass der vorliegende Antrag auf den Wünschen der Elternschaft der Schillerschule basiere. Ratsherr Albrecht stellte fest, dass der Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung abgelehnt wurde und doch ein Erfolg sei, da die Verwaltung bereits einen Tag vor der entsprechenden Fachausschusssitzung im Sinne der CDU-Fraktion gehandelt habe. Ratsherr Albrecht bemerkte, dass man den Antrag eigentlich hätte zurückziehen können. Allerdings habe sich die CDU-Fraktion dazu entschieden, dass der Rat der Stadt ein Zeichen dahingehend setzen möge, dass man ein schnelles Handeln für die Schillerschule fordere.
Ratsfrau Bax (SPD) erläuterte, dass der vorliegende Antrag überflüssig sei, da die Schillerschule eine eloquente und kompetente Schulleitung habe, die in dieser Angelegenheit professionell mit der Verwaltung zusammengearbeitet habe. Nachdem versicherungsrechtliche Fragen geklärt werden konnten und umfänglich Sachaufklärung betrieben wurde, werden die Bemühungen weiter forciert. Ratsfrau Bax wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt Hannover 6 Mio. € an Bundesfördermitteln für den Sporthallenbau beantragen werde. Ratsfrau Bax bat vor dem Hintergrund der langen Bauzeit darum, dass für die Schüler*innen Ersatzsportflächen generiert werden mögen.
Ratsherr Bingemer (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen werde. Ratsherr Bingemer monierte den langen Zeitraum, bis von der Bauverwaltung aussagekräftige Informationen ergangen wären und bemerkte, dass es sich bei dem Vorhaben doch lediglich um ein Dach, vier Wände, einen Boden, zwei Toiletten und zwei Umkleidekabinen handeln würde.
Ratsherr Oppelt (CDU) sagte, dass Turnhallenbau keine Raketenforschung wäre und dass deshalb die langen Planungs- und Bauzeiten nicht nachvollziehbar wären. Ratsherr Oppelt fragte, ob die Verwaltung inzwischen einen konkreten Termin für die Fertigstellung nennen könnte.
Stadträtin Rzyski erörterte, dass es einen ungefähren Zeitplan gebe, der noch mit diversen Unwägbarkeiten behaftet sei. Bislang sei ein maximal langer Zeitplan vorgestellt worden, zu dem konkretere Angaben folgen sollten.
Stadtbaurat Vielhaber sagte, dass die Verwaltung die Daten ad hoc nicht verfügbar habe und diese nachliefern müsste.
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass die Sportstättenversorgung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld temporär gesichert sei, da auch die IGS eine neue Dreifeldsporthalle erhalten werde. Allerdings werde sich der Zeitfaktor bei derartigen Projekten selten beeinflussen lassen.
Beigeordneter Kelich (SPD) betonte, dass die Verwaltung alles daransetze, dass der Schule möglichst zeitnah eine Sporthalle zur Verfügung gestellt werden könnte. Beigeordneter Kelich machte deutlich, dass die Schillerschule eine Sporthalle nach bautechnischen und brandschutzrechtlichen Maßgaben des Jahres 2023 erhalten werde, was den Wortbeitrag des sportpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion ein wenig schlicht erscheinen lasse. Beigeordneter Kelich hob hervor, dass die SPD-Fraktion absolutes Verständnis dafür habe, dass die Verwaltung 6 Mio. € Bundesfördermittel generieren wollte. Deshalb sollte jedem klar sein, dass der Zeitplan nicht allein an der Verwaltung, sondern auch eng mit dem Fördermittelgeber verknüpft wäre.
Ratsherr Bingemer (FDP) entgegnete, dass die erhöhten Umweltanforderungen wieder vereinfacht werden müssten, damit die Firmen schneller, sicherer und besser bauen könnten.
Ratsherr Oppelt (CDU) merkte an, dass es sich hier um ein Standardvorhaben handele, dass die Verwaltung derartige Projekte mit ihrem hervorragenden Fachpersonal problemlos bewältigen könnte und dass nun jedoch ein wenig Tempo in die Angelegenheit gebracht werden müsste. Ratsherr Oppelt wiederholte, dass sich die Sportstättenversorgung seit dem Brand vor eineinhalb Jahren in Buchholz-Kleefeld weiter verschärft habe und dass nicht nur der Schul-, sondern auch der Vereinssport betroffen wäre. Ratsherr Oppelt erkundigte sich vor dem Hintergrund seiner nicht beantworteten Frage zum Zeitplan, ob und welche Planungen interimsmäßig für die Schüler*innen bislang eingeleitet wurden.
Hinweis: Entsprechende Anlagen wurden dem Protokoll beigefügt.
Stadträtin Rzyski antwortete, dass sich die Schulverwaltung in der Situation befinde, dass man den Schulsport einiger Schulen in möglichst benachbarten Schulen sicherstellen müsste. Dafür habe man ein sehr ausgeklügeltes System entwickelt, um festlegen zu können, welche Schule, wann in welcher Halle ihren Schulsport durchführen könnte. Dieser Plan werde fortlaufend an die sich verändernden Schul- bzw. Unterrichtspläne angepasst. Dabei werde im Besonderen darauf geachtet, dass die für die Schüler*innen am wenigsten problematische Lösung umgesetzt werde. Stadträtin Rzyski bot an, dass die Verwaltung einen solchen Plan zu Protokoll beifügen könnte.
TOP 10.
Antrag der CDU-Fraktion zur Vergabe von städtischen Aufträgen an Förderwerkstätten
(Drucks. Nr. 1468/2023)
Ratsherr Albrecht (CDU) erläuterte, dass es immer wieder Möglichkeiten für die Verwaltung gebe, dass bei bestimmten Aufträgen auch auf die Werkstätten des zweiten Arbeitsmarktes zurückgreifen zu können, um diesen entsprechende Aufträge zukommen zu lassen.
Ratsherr Nicholls (SPD) führte aus, dass diese Werkstätten eine wichtige Perspektive für Menschen mit Behinderung darstellten. Es sei jedoch auch bekannt, dass dort mehr oder weniger für ein Taschengeld gearbeitet werde. Ratsherr Nicholls machte deutlich, dass er ein Problem damit habe, dass inklusive Unternehmen, die Menschen zu regulären Bedingungen angestellt hätten, durch diesen Antrag Nachteile entstehen könnten.
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass es sicherlich zu begrüßen wäre, dass Menschen mit Behinderungen über den zweiten Arbeitsmarkt am Arbeitsleben teilhaben könnten. Allerdings sei dabei zu berücksichtigen, dass in den Förderwerkstätten gerade einmal 126 € - plus 52 € möglicher Fördermittel - monatlich gezahlt werde. Ratsherr Rinker erklärte, dass es viel sinnvoller wäre zu versuchen, dass Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt integriert werden, damit diese wenigstens auf dem Niveau des Mindestlohns bezahlt werden könnten. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen werde dem Antrag deswegen nicht zustimmen.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) erörterte, dass Förderwerkstätten ein Relikt aus vergangenen Zeiten sein sollten und dass es längst überfällig wäre, dass inklusive Unternehmen mehr in den Fokus rücken sollten. Ratsmitglied Klippert erklärte, dass die Fraktion Die PARTEI & Volt dem Antrag nicht zustimmen könnte, da dieser das völlig falsche Signal aussende.
Ratsherr Wolf stellte klar, dass der Ausbeutung von Arbeitskräften durch Förderwerkstätten mittel der Bundesregierung der Kampf angesagt werden müsste. In Hamburg würde es Betriebe mit 4.000 Arbeitskräften geben, die wichtige Aufgaben für Zuliefererfirmen der Automobilindustrie erledigen, wobei die Zulieferer gern zugreifen, solange dies möglich sei.
TOP 11.
Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner): Ab sofort konsequent möglichen Gewaltexzessen und Belästigungen in öffentlichen Bädern entgegenwirken
(Drucks. Nr. 1455/2023)
Ratsherr Böning erinnerte daran, dass der Antrag in der Sitzung des Rates am 29. Juni 2023 die Dringlichkeit verweigert wurde. Wenige Tage später habe die Bundes-CDU vehement vergleichbare Maßnahmen wie im vorliegenden Antrag gefordert. Deshalb sei er der Ansicht, dass der vorliegende Antrag, unabhängig vom Logo des Antragstellers, zustimmungsfähig sei.
TOP 12.
Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner): Mehr Rücksicht beim Vorgehen gegen sog. Schottergärten von über 75-jährigen Hauseigentümern
(Drucks. Nr. 1554/2023)
Ratsherr Böning verlas den Text des Antrages und ergänzte, dass es im Grunde um Rücksichtnahme für Menschen ginge, die aus Belastungsgründen auf einen pflegeleichteren Schottergarten umgestellt hätten.
Beigeordneter Kelich (SPD) stellte klar, dass das Anlegen von Schottergärten bereits seit 1992 gegen die Niedersächsische Bauordnung verstoße und dass sich der Antrag somit außerhalb der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover befinde.
TOP 14
Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion DIE LINKE. und Fraktion DIE PARTEI & Volt: Resolution zur Verurteilung von Antisemitismus
(Drucks. Nr. 1795/2023)
Ratsfrau Zaman (SPD) führte aus, dass die Veröffentlichung einer Mail, die in geradezu hasserfüllter Weise durch Kritik an der künstlerischen Arbeit der Staatsoper mit volksverhetzenden Äußerungen verbunden wäre und Laura Berman als Jüdin auf eine unglaubliche Weise beschimpft und bedroht habe, nicht hinnehmbar sei und auf das Schärfste zu verurteilen wäre. Inzwischen sei die Verfasserin der Mail zwar zu einer empfindlichen Strafe verurteilt worden, aber leider sei volksverhetzender Antisemitismus kein Einzelfall. Dies zeige nicht zuletzt die Auseinandersetzung um Hubert Aiwanger in Bayern. Den Mitgliedern des Rates sei bekannt, dass Antisemitismus nicht nur verbal geäußert, sondern dass dieser in tätlichen Angriffen münde. Jeder erinnere sich an den schlimmen Terrorangriff auf die Synagoge in Halle /Saale. Angesichts dessen sei es notwendig, dass sich der Rat der Stadt in jeder Form dem Antisemitismus entgegenstelle. Dies umso mehr, weil stets eine vorgebliche Kritik als Strukturen in der Gesellschaft oder in Kunst und Kultur nur der untaugliche Versuch sei, die Feindschaft gegenüber dem Judentum, jüdischen Lebens und jüdischen Glaubens zu kaschieren. Die Meinungsfreiheit sei ein vom Grundgesetz zurecht bestens geschütztes Gut. Ebenso sollte aber auch allen bewusst sein, dass Meinungsfreiheit ihre Grenzen genau dort finde, wo diese das Leben anderer Menschen infrage stelle, bedrohe oder angreife. Antisemitismus stelle generell das Existenzrecht des jüdischen Lebens in Frage. Das wollte und werde der Rat der Stadt nicht hinnehmen. Aus diesem Grunde sei die Resolution notwendig – leider notwendig – und deshalb habe man sich als Demokrat*innen dazu entschlossen, heute erneut den Antisemitismus zu verurteilen und die Solidarität des Rates mit den Jüdinnen und Juden, jüdischen Einrichtungen sowie jüdischen Lebens zu erklären. Ratsfrau Zaman brachte ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass sich der Rat gemeinsam durch die Resolution für die Vielfalt des jüdischen Lebens in Hannover und anderswo bekenne und geschlossen als Rat der Landeshauptstadt Hannover jeder antisemitischen Bedrohung und jedem antisemitischen Angriff geschlossen entgegenstelle. Im Weiteren verlas Ratsfrau Zaman den Text der Resolution.
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen) verlas eine unvollständige Chronologie des antisemitischen Normalzustandes seit der Wahl des Rates im Jahr 2021. Ratsherr Harrold führte weiter aus, dass diese Liste aufzeige, dass der antisemitische Angriff auf die Intendantin Laura Berman kein Einzelfall sei und dass Antisemitismus ein Problem der bürgerlichen Gesellschaft wäre. Insgesamt 100 antisemitische Vorfälle seien im Jahr 2022 allein in Niedersachsen registriert worden. Erstmals auch zwei Vorfälle der extremen Gewalt. Im Jahr 2021 wären es insgesamt 131 Vorfälle gewesen. Die nichtjüdische Mehrheitsgesellschaft schaut oft ahnungslos oder achselzuckend zu. Achselzuckend, weil viele diesen Antisemitismus teilen würden, wie die Debatten um die Documenta und Herrn Aiwanger zeigten. Ratsherr Harrold zitierte die Journalistin Hilde Walter: „Es scheint, dass uns die Deutschen Auschwitz nie verzeihen werden. Das ist ihre Krankheit und verlangt verzweifelt nach Heilung. Aber sie wollen sie leicht und schmerzlos. Sie lehnen es ab sich unters Messer zu legen – das heißt sich der Vergangenheit und ihrem Anteil daran zu stellen.“ Ratsherr Harrold sagte, dass dieses Zitat den Antisemitismus nach Auschwitz auf den Punkt bringe. In einer Abwehr von Schuld werden sogleich die Opfer der eigenen Taten eben für diese verantwortlich gemacht. Es finde eine Täter-Opfer-Umkehr statt, die man fast als deutsche Tradition bezeichnen könnte. Hilde Walter spreche etwas an, dass bis heute nur unzureichend geschehe. Die Konfrontation, die Aufarbeitung der deutschen Geschichte, die eben für viele Menschen, viele Familien auch die eigene Vergangenheit betreffe. Einfacher sei es, sich dieser zu entledigen. Das Zitat verweise auf einen unbedingten Drang, komplexe gesellschaftliche Prozesse, Strukturen und Ereignisse um zu erklären und zu verstehen. Diese Sinnstiftungs- und Erkenntnisfunktion erfüllten Verschwörungsideologien durch Vereinfachung. Die Welt werde signifiziert und in die Kategorien Gut und Böse eingeteilt. Wenn es die Deutschen also leicht und schmerzlos wollten, so versperren sie sich ihre eigene Vergangenheit, weil die Auseinandersetzung mit ihr schmerzhaft und schwer sein müsste. Forderungen nach einem Ende des Erinnerns oder gar die Relativierung und Leugnung des Holocaust seien die Folge. Andererseits kann leicht und schmerzlos auch bedeuten, sich die Welt inklusive der eigenen Geschichte mit Hilfe von signifizierenden Verschwörungsideologien zu erklären. Ergo – Verschwörungsideologien bildeten eine Projektionsfläche für das eigene Bedürfnis sich von der Last der Geschichte zu befreien. Ratsherr Harrold erläuterte, dass es gut wäre, wenn solche antisemitischen Angriffe wie der auf Laura Berman zur Anzeige gebracht werde. Es wäre noch besser, wenn diese vor Gericht lande. Wie das zu oft, zu selten geschehe. Es sei zu begrüßen, wenn Politik und Zivilgesellschaft Antisemitismuskritik übten und sich solidarisch zeigten. Auch wenn die Aktionen manchmal noch so hilflos und noch so symbolisch erschienen. Im Fall von Solidarisierung mit von Antisemitismus Betroffenen seien Symbole jedoch wichtig. Denn auch die Antisemiten setzten auf Symbole und ohne Widerspruch vollziehe sich die Normalisierung des Antisemitismus in all seinen Facetten. Ratsherr Harrold machte deutlich, dass Staat und Gesellschaft noch mehr Ressourcen in die antisemitismuskritische Bildungsarbeit stecken müssten. Rechtliche Rahmenbedingungen zur konsequenteren Verfolgung antisemitischer Straftaten anpassen und Organisationen und Institutionen besser unterstützen, die sich gegen Antisemitismus engagierten oder davon betroffen wären. Dabei seien Aufklärung, Monitoring, Beratung und Strafverfolgung gleichermaßen wichtig. Im Rahmen der städtischen Offensive gegen Antisemitismus möchte die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die historisch-politische sowie antisemitismuskritische Bildungsarbeit in den Schulen, aber auch die außerschulischen Angebote, wie die des Zeitzeugenzentrum Zivilcourage und der Ada und Theodor Lessing Volkshochschule, stärken. Die gestern vor dem Neuen Rathaus eröffnete Ausstellung „Toleranzräume“, bei der der Oberbürgermeister sehr passende Worte zu den Angriffen der vergangenen Monate gegen Juden, Muslime und queere Personen in Hannover gefunden habe, die auch noch in den nächsten zwei Wochen zu sehen sei, wäre ein Beispiel für diese wichtige Bildungsarbeit. Die Antidiskriminierungsstelle sollte mit geeigneten Kooperationspartner*innen in der Stadtgesellschaft im Rahmen des Antidiskriminierungsnetzwerks ein Beratungsnetzwerk aufbauen können. Abschließend verwies Ratsherr Harrold auf die im Oktober 2023 stattfindende Anhörung zu jüdischem Leben.
Ratsherr Böning erklärte, dass der vorliegende Antrag richtig und wichtig wäre und dass die Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER diesen ohne Wenn und Aber allumfänglich unterstütze. Ratsherr Böning bemerkte, dass der Schutz des jüdischen Lebens in ganz Deutschland niemals vom Geld abhängig gemacht werden dürfte.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) sagte, dass der Rat der Stadt nicht wegschauen wollte und dass man deshalb erneut gegen Antisemitismus und Hassreden abstimme und sich solidarisch mit jüdischen Menschen wie Laura Berman erkläre. Hass und Diskriminierung kritisiere die Fraktion Die PARTEI & Volt auf das Schärfste. Hannover wollte eine Stadt sein, in der jeder jedes Leben, leben könnte ohne Angst haben zu müssen. Dass das nicht so wäre, sei eine traurige Wahrheit, der man sich stellen müsste. Man sollte es als schwierig erachten, wenn Zuwendungen im Rahmen der Offensive gegen Antisemitismus zur Finanzierung des Fachtages gegen rechts umetikettiert werden. Denn wohin sollte das führen, wenn kein Geld da wäre Hass bekämpfen zu können. Ratsfrau Zahl betonte, dass mehr getan werden müsste, um die Bündnisse, die es bereits gebe, zu bündeln und bekannt zu machen. Denn ein Weg sei es, das zu verurteilen, was zu verurteilen wäre. Ein zweiter Weg wäre die Perspektiven zu verändern. Man müsste mehr über das lebendige jüdische Leben reden und das was uns über die Traditionen zusammenbringe. Über das Positive dem Hass den Wind aus den Segeln nehmen. Man werde im Oktober die Anhörung zur Sichtbarkeit jüdischen Lebens haben und es wäre erfreulich wenn alle (Ratsmitglieder, Stadtgesellschaft und Presse) gut zuhörten, damit man progressiv und pragmatisch einen Weg finden könnte, um eine offene, sichere Stadtgesellschaft für alle zu kreieren.
Ratsherr Wolf erörterte, dass er in einer Gesellschaft - einem Land, aufgewachsen wäre, in dem das Täter-Opfer-Umfeld verwechselt wurde. Die Beteiligung Österreichs an den Gräueltaten des Dritten Reichs sei gleichgestellt worden mit den Österreichern in der Opferrolle. Ratsherr Wolf stellte fest, dass er mit einer historischen Lüge aufgewachsen sei und dass er erst als junger Erwachsener eine andere Geschichte habe verstehen können. Aus dieser Situation heraus sei er in ein Verständnis hineingewachsen, dass ihn sein bisheriges Leben ständig begleitet habe. Ratsherr Wolf erläuterte, dass Österreich seine Rolle im Dritten Reich nie aufgearbeitet habe. Deshalb sei dieses Land extrem auf der rechten Seite gelandet. Ratsherr Wolf konstatierte, dass insgesamt in Deutschland, einmal abgesehen von der Antisemitismusattacke gegen Frau Laura Berman, ein Klima der wachsenden Aggression vorherrschen werde. Ratsherr Wolf machte deutlich, dass es angesichts der Bedrohungslage für das jüdische Leben in Deutschland nicht mehr ausreiche Bildungsprojekte und Workshops zur Prävention durchzuführen. Es sei an der Zeit, dass man auf die Straße ginge und laut werde, um gegen Antisemitismus, Diskriminierungen im Allgemeinen sowie Hetze gegen Moslimen und queeren Personen zu protestieren.
Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass es die AfD-Fraktion für enorm wichtig halte, wenn der Rat der Stadt mit dieser Resolution ein gemeinsames Zeichen setze. Ratsherr Jacobs machte deutlich, dass sich bereits Vieles zum Besseren gewandelt habe und dass die Vorkommnisse um Hubert Aiwanger von den Schulen heute anders behandelt wurden. Er sei ferner nicht davon überzeugt, dass sich alle Juden in Deutschland bedroht fühlten. Ratsherr Jacobs hob hervor, dass er es sehr begrüße, wenn diese Menschen in unserer Gesellschaft einen Platz haben würden. Im Rahmen der Anhörung im Oktober müsste in Erfahrung gebracht werden, wie man dagegen ansteuern könnte, dass Denjenigen, die versuchten die jüdischen Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft herauszunehmen, Aufmerksamkeit und Zulauf erhielten. Ratsherr Jacobs wies darauf hin, dass es wichtig wäre, dass jeder mit jedem spreche. Der Rat der Stadt würde lediglich einen begrenzten Teil der Gesellschaft abbilden, sodass der Rat den Inhalt dieser Resolution gemeinsam in die Stadtgesellschaft transportieren müsste. Ein positiver Aspekt sei, dass im Fall um die Intendantin der Staatsoper Laura Berman bereits ein Gerichtsurteil ergangen war. Es sei wichtig diese Menschen zu unterstützen, damit auch in Hannover jüdisches Leben möglich sei.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) eröffnete die Ratsversammlung und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass auch heute die Möglichkeit eröffnet würde, an der Sitzung per Videokonferenztechnik teilzunehmen. Für die Durchführung der hybriden Sitzung würde die Software ZOOM verwendet.
Wie in der Geschäftsordnungskommission vom 3. Dezember 2020 vereinbart, bat Ratsvorsitzende Engelhardt vor dem Hintergrund der notwendigen Server-Stabilität, um Deaktivierung der virtuellen Hintergründe.
Darüber hinaus wies Ratsvorsitzende Engelhardt ausdrücklich auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG hin und ging weiterhin davon aus, dass nichtberechtigte Personen („Dritte“) den vertraulichen Teil der Ratsversammlung an Ihren Bildschirmen nicht mitverfolgen könnten.
Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über die Zoom Chat-Funktion. Die Ratsmitglieder mögen dort Ihre Anwesenheit bestätigen, indem diese das Wort „anwesend“ und ihren vollständigen Namen in den Chat eingeben.
Bei Abstimmungen bat Ratsvorsitzende Engelhardt die per Zoom zugeschalteten Mitglieder, genau wie die Mitglieder im Saal, um entsprechende deutliche Handzeichen. Die per Videokonferenz teilnehmenden Ratsmitglieder werden auch um ein Handzeichen gebeten, wenn das Wort gewünscht würde.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährdeten.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei der Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Wie in den bisherigen Ratssitzungen habe das „h 1-Fernsehen“ aus Hannover wieder um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Ratssitzung gebeten.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbliebe.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass sie davon ausgehe, dass wie bisher dagegen keine Einwände erhoben werden und dass die Dreharbeiten durchgeführt werden könnten.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.
Im Weiteren verwies Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen hin.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass der Punkt 6 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover mit der Drucks. Nr. 1541/2023 mit 1 Anlage von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 30. August 2023 auf Antrag der FDP zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen wurde.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass die Fraktion Die PARTEI & Volt einen Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: „Wie steht es um die (finanzielle) Zukunft der Landeshauptstadt Hannover?“ mit der Drucks. Nr. 1734/2023 in das Verfahren gegeben habe.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe habe den Fraktionen sowie den Einzelvertretern im Rat mit Schreiben vom 29. August 2023 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion: Skandal um Körpererkundungsraum: Maßnahmen gegen AWO-Kita Freytagstraße und umfassende Aufklärung und Sicherstellung des Kindeswohls
(Drucks. Nr. 1763/2023)
Ratsherr Jacobs (AfD) erläuterte zur Dringlichkeit, dass das heute die erste Ratsversammlung nach den Vorkommnissen wäre und dass dringend nach außen kommuniziert werden müsste, dass der Rat sich mit diesen Ereignissen beschäftigt habe.
Beigeordneter Kelich (SPD) entgegnete, dass absolut keine Dringlichkeit gegeben sei, da die Sachaufklärung dazu, u.a. von der Stadtverwaltung, bereits stattgefunden habe, die publizierten „Ereignisse“ nicht geschehen wären und zudem der Rat der Stadt sowieso nicht zuständig sei.
Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der AfD-Fraktion: Skandal um Körpererkundungsraum: Maßnahmen gegen AWO-Kita Freytagstraße und umfassende Aufklärung und Sicherstellung des Kindeswohls mit der Drucks. Nr. 1763/2023 ab.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 28. September 2023 behandelt.
Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 28. September 2023 behandelt.
Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion DIE LINKE. und Fraktion DIE PARTEI & Volt: Resolution zur Verurteilung von Antisemitismus
(Drucks. Nr. 1795/2023)
Ratsfrau Zaman (SPD) berichtete, dass die Intendantin der Staatsoper Laura Berman auf das Unsägliche, beleidigend beschimpft wurde und dass nicht nur persönlich, sondern alle Menschen des jüdischen Glaubens. Ratsfrau Zaman erklärte, dass man den Antrag für dringlich halte, da derartige Beleidigungen wiederholt auftreten und der Rat der Stadt mit der Resolution ein Zeichen setzen wollte.
Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass die AfD-Fraktion der Dringlichkeit zustimmen und sich beim Rat der Stadt für die Einbringung der Resolution bedanken würde.
Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 stimmen einschl. Oberbürgermeister) der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion DIE LINKE. und Fraktion DIE PARTEI & Volt: Resolution zur Verurteilung von Antisemitismus mit der Drucks. Nr. 1795/2023.
Der Antrag wurde unter Punkt 14, nach Punkt 12 der Tagesordnung behandelt.
Einstimmig beschloss der Rat alle Punkte der Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.
Der Antrag wurde unter Punkt 14, nach Punkt 12 der Tagesordnung behandelt.
Einstimmig beschloss der Rat alle Punkte der Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.
TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 27. April 2023 und am 01. Juni 2023
Mit 2 Enthaltungen genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 27. April 2023 in der vorliegenden Fassung.
Mit 1 Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 1. Juni 2023 in der vorliegenden Fassung.
Mit 1 Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 1. Juni 2023 in der vorliegenden Fassung.
TOP 3.
A N F R A G E N
TOP 3.1.
Anfrage der CDU-Fraktion: Müllverbrennungsanlage Misburg
(Drucks. Nr. 1427/2023)
Frage 1:
Von welchen Quellen plant enercity den zu verbrennenden Müll zu beziehen und inwiefern wird enercity dadurch in Konkurrenz zur Müllverbrennungsanlage der EEW Energy from Waste GmbH in Lahe treten?
Wörtliches Zitat enercity:
„enercity setzt mit großer Anstrengung das Kohleausstiegskonzept in Hannover um, das den Ersatz des Heizkraftwerks Stöcken und daher die Nutzung von regenerativen Energien sowie nicht vermeidbarer Abwärme zur Fernwärmeversorgung erfordert. Die geplante MVA in Misburg ist ein wichtiger Baustein für dieses Vorhaben, genauso wie die bereits seit 2018 bestehende Kooperation zwischen enercity und EEW bei der Nutzung der Abwärme aus der MVA in Lahe zur Fernwärmeversorgung in Hannover.
enercity plant in der zu errichtenden Müllverbrennungsanlage in Misburg die thermische Verwertung vorrangig von aufbereiteten Gewerbeabfällen. enercity steht dazu in Gesprächen mit potenziellen regionalen Lieferanten - aus naheliegenden Gründen können Details dazu nicht genannt werden. Im Interesse der Minimierung von Transportwegen ist das Einzugsgebiet für den verwendeten Abfall möglichst in räumlicher Nähe zum Standort vorgesehen.
Eine Wettbewerbssituation zwischen dem MVA-Projekt und der EEW Energy from Waste GmbH in Lahe wird vermieden, da in der MVA der EEW im Wesentlichen Hausmüll verwertet wird.“
Frage2:
Wie schätzt die Stadtverwaltung die Auswirkungen des zu erwartenden Anlieferverkehrs auf den Verkehrsfluss im Stadtbezirk Misburg-Anderten, den Zustand der dortigen Straßeninfrastruktur sowie die Beeinträchtigung der Umgebung durch Lärm-, Schadstoff- und CO2-Emmissionen ein?
Die Planungen für die MVA Misburg laufen aktuell noch. Der Verwaltung liegen bisher keine Verkehrszahlen zum Anlieferverkehr vor.
Für die MVA Misburg wird ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens sind die o.g. Fragestellungen vom Antragsteller zu betrachten und zu bewerten. Die Verwaltung wird im Genehmigungsverfahren beteiligt, die Unterlagen prüfen und ggf. weitere Forderungen geltend machen.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten und Überlegungen bestehen derzeit, um das am Lohweg gelegene Grundstück der geplanten Müllverbrennungsanlage möglichst unmittelbar an den Südschnellweg (B65) anzuschließen und damit einen Anlieferverkehr über die Höversche Straße zu vermeiden?
Die Anbindung des Lohwegs an die Nordrampe des Südschnellwegs wurde von der Verwaltung im Rahmen der Umgehungstraßenplanung in Verbindung mit einer Querverbindung südlich der Bahnlinie (über Privatgelände) untersucht. Da dort für die Querverbindung zwischen dem Lohweg im Osten und der Anderter Straße im Westen keine Realisierungsaussicht besteht, werden diese Planungen aktuell nicht weiterverfolgt.
Inwiefern eine Anbindung an die Rampe des Südschnellwegs nur für die Erschließung der MVA Misburg eine verkehrlich sinnvolle Maßnahme sein kann, muss in Abhängigkeit vom erwarteten Verkehrsaufkommen der MVA Misburg im Rahmen des Genehmigungsverfahrens untersucht werden.
Ratsherr Hoare (CDU) fragte, ob die Machbarkeitsstudie noch in Arbeit sei oder ob es dazu neue Erkenntnisse gäbe. Ratsherr Hoare fragte zudem, ob die Verwaltung mit ihm die Auffassung teile, wonach der Stadtbezirk Misburg-Anderten und im Besonderen die Höversche Straße und die Anderter Straße bereits verkehrlich sehr belastet seien und sich am Ende ihrer Aufnahmefähigkeit befinden.
Stadtbaurat Vielhaber erläuterte, dass man sich in den vergangenen Monaten mit dem Verfahrensträger, dem Gewerbeaufsichtsamt, in der Abstimmung befunden habe. Der Zeitplan sehe vor das weitere Verfahren sowie die Planungen von Enercity voranzutreiben. Im nächsten Schritt würde dann Mitte September der Scoping-Termin zu den Umweltbelangen erfolgen. Stadtbaurat Vielhaber führte weiter aus, dass die Straßen, unabhängig von der MVA, natürlich hoch belastet wären. Deshalb werde eine Ortsumgehung in Erwägung gezogen, die eine Erschließung verschiedener Entwicklungsflächen zur Folge haben könnte.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) fragte, ob die Machbarkeitsstudie bereits einsehbar wäre und ob ein Antrag über das Emissionsschutzgesetz gestellt wurden bzw. ob man inzwischen konkret darstellen könnte, was vor dem Hintergrund der Schadstoffe, in welcher Form in Anderten entstehe.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass die Verwaltung zur Machbarkeitsstudie keine Auskunft geben könnte. Es werde in einem vorgeschalteten Emissionsschutzverfahren ein Scoping-Termin mit anerkannten Umweltverbänden abgecheckt, welche Informationen zur Umweltverträglichkeit abgearbeitet werden müssten. Auf dieser Grundlage würde Enercity die Planungen erarbeiten. Danach werde ein Abfallartenkatalog festgelegt, anhand dessen die Umweltverträglichkeit bzw. die Konsequenzen zu den Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssten. Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass diese Informationen im Verlauf des Jahres erstellt werden, sodass das Gewerbeaufsichtsamt Anfang des Jahres 2024 einen entsprechenden Antrag annehmen könnte. Dieser werde dann, mit der Möglichkeit Anregungen einzubringen, öffentlich ausgelegt. Im Anschluss daran werde ein öffentlicher Erörterungstermin, in dem alle Einbringungen gehört werden, durchgeführt, auf dessen Grundlage die weiteren Entscheidungen getroffen werden könnten. Stadträtin Ritschel erklärte, dass die Verwaltung zurzeit nichts Konkretes berichten könnte, in den weiteren Prozess aber natürlich eingebunden sei.
Ratsherr Bingemer (FDP) fragte, ob über die Anlieferung von Müll auf den Kanalwegen die Städtischen Häfen, die durch die Schließung des Kohlekraftwerkes Stöcken einen Ausfall hinnehmen müssten, entlastet werden könnten.
Stadtbaurat Vielhaber erläuterte, dass der Gewerbemüll aus der Region kommen sollte und dass der Transport über Schiffe sich nur dann rentiere, wenn über große Entfernungen angeliefert werde. Deshalb erscheine es wenig sinnvoll einen zusätzlichen Umladeprozess in Kauf nehmen zu wollen. Verkehrsplanerisch wäre es effizienter, den Müll aus der Region Hannover direkt anzuliefern.
Ratsherr Hoare (CDU) fragte, wie es die Verwaltung bewerte, wenn für die MVA Müll aus ganz Deutschland zur Verbrennung angeliefert werde. Ratsherr Hoare fragte ferner, ob die Verwaltung konkretisieren könnte, wann ungefähr der Rat der Stadt sowie der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten nähere Informationen erhalten könnten.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass das Jahr 2023 dazu benötigt werde, um sämtliche Genehmigungsunterlagen zusammenstellen zu können. Danach erfolge eine erste Sichtung durch das Gewerbeaufsichtsamt, sodass man den Anfang des Jahres 2024 avisieren könnte. Stadträtin Ritschel bemerkte, dass ihrem Kenntnisstand nach der Stadtbezirksrat bereits einmal durch Enercity informiert wurde, dass dort vereinbart worden sei, dass über neue Entwicklungen direkt berichtet werde und dass darüber hinaus ein fester Termin für den Herbst vorgesehen sei. Stadträtin Ritschel erklärte, dass die Verwaltung zu den Abfallmengen keine Angaben machen könnte, da eigentlich eine Müllverringerung für die Zukunft angestrebt werde. Stadträtin Ritschel bot an, dass man über diese Thematik infolge weiterer Entwicklungen im Fachausschuss berichten könnte.
Ratsherr Wolf fragte, ob für den weiteren Verlauf eine Bürger*innenbeteiligung vorgesehen wäre. Ratsherr Wolf fragte zudem, ob Enercity Kalkulationen dahingehend unternommen habe, wie hoch der finanzielle Ertrag der MVA in Anderten sein könnte.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass über die öffentliche Auslegung hinaus ein öffentlicher Erörterungstermin unter Beteiligung des Gewerbeaufsichtsamtes sowie weiterer Antragsberechtigter durchgeführt werde, sodass sämtliche Fragen erörtert werden könnten. Zudem habe Enercity zugesagt, dass man im Stadtbezirksrat laufend über neue Entwicklungen berichten werde. Stadträtin Ritschel machte wiederholt deutlich, dass die Verwaltung weder zu den Verarbeitungsmengen, noch zu möglichen Erträgen Stellung nehmen könnte, da sich diese frühestens mit dem Genehmigungsverfahren ergeben könnten.
Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, wann die Machbarkeitsstudie zur Einsicht freigegeben werden könnte.
Stadträtin Ritschel betonte wiederholt, dass die Verwaltung dafür keinen konkreten Termin benennen könnte, da dafür unzählige Parameter, wie z.B. das Genehmigungsverfahren, abgewartet werden müssten. Die Verwaltung habe keine Kenntnis über den aktuellen Sachstand zum Übergang in das Genehmigungsverfahren. Stadträtin Ritschel sagte, dass die Verwaltung mit Enercity in Verbindung stehe und dass man zu gegebener Zeit dazu im Fachausschuss berichten könnte.
TOP 3.2.
Anfrage der Fraktion DIE PARTEI & Volt: Fahrradstraßen
(Drucks. Nr. 1428/2023)
Frage 1:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, in der Straße “Große Barlinge”, die nicht den Maßgaben für Fahrradstraßen entspricht (hier z. B. aufgrund fehlender Fahrbahnbreite), trotzdem Fahrradfahrende verkehrsrechtlich als Verkehrsart zu fördern, als Verkehrsteilnehmende zu schützen und vor dem Kraftverkehr zu bevorzugen?
Verkehrsrechtliche Möglichkeiten speziell den Radverkehr zu fördern, die in etwa der Bevorrechtigung des Radverkehrs durch die Einrichtung einer Fahrradstraße entsprechen, sieht die Verwaltung nicht. Insgesamt ist allerdings festzustellen, dass die Große Barlinge in einer T-30-Zone liegt und das Verkehrsaufkommen eher gering ist, so dass aus Sicht der Verwaltung die Große Barlinge weiterhin für den Radverkehr gut nutzbar ist.
Darüber hinaus hält das Verkehrsrecht mit einer Mindestbreite von Fahrbahnen für den Radverkehr in Gegenrichtung bei Einbahnstraßen sowie dem Mindestabstand beim Überholen von Kfz – Rad (wobei in weiten Teilen der Großen Barlinge der Radverkehr nicht überholt werden darf und damit quasi eine Bevorrechtigung einhergeht) Regelungen bereit, die aus Sicht der Verwaltung auch weiterhin verkehrsrechtlich eine gute und sichere Nutzung der Großen Barlinge für den Radverkehr ermöglichen. Dies setzt natürlich voraus, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden an die bestehenden Regeln halten.
Anders ausgedrückt: Schon heute bestimmt die/der Radfahrende, die/der aufgrund der Fahrbahnenge nicht regelkonform von Kfz überholt werden kann, das Tempo. Hieran wird sich auch nach Entfernung der entsprechenden Beschilderung nichts ändern.
Frage 2:
Wie steht die Verwaltung der Umwidmung von Straßen gegenüber, um Straßen zu Anliegerstraßen oder zu verkehrsberuhigten Bereichen zu ändern – ist das ein geeignetes Instrument, den Durchgangs- und Parkplatzsuchverkehr zu verringern und Anwohner*innen Parkplätze zu überlassen, wer muss als Akteur*in eingebunden werden und welches Verfahren ist für solche Umwidmungen nötig?
Durch ein straßenrechtliches Widmungsverfahren (der sogenannten Teileinziehung) könnte der Nutzer*innenkreis und die Nutzungsart z. B. auf Fuß- und Radverkehr sowie reinen Anlieger*innenverkehr beschränkt werden. Anlieger*innen im Sinne dieser Regelung wären dann Eigentümer*innen / Besitzer*innen von Grundstücken, die an der Straße liegen und von dort über einen Zugang oder eine Zufahrt erschlossen sind. Zu diesem Kreis gehören auch Mieter*innen und Pächter*innen sowie Besucher*innen und Kund*innen. Alle anderen Verkehrsteilnehmenden dürften die Straße nicht mit Kraftfahrzeugen befahren (z. B. Lieferverkehr nur mit Ausnahmegenehmigung etc.). Diese Art der Verkehrsbeschränkung greift sehr stark in die Nutzbarkeit der öffentlichen Straßen ein und würde, wie man am Beispiel Große Barlinge gut erkennen kann, auch bestehende Erschließungssysteme insbesondere in eng bebauten innerstädtischen Wohnquartieren mit engen Straßen zerstören. Die Große Barlinge bildet heute zusammen mit der Baumstraße, der Wilhemstraße, der Kortumstraße, der Straße Am Bokemale, der Seestraße und weiteren ein Erschließungssystem für diesen Bereich der Südstadt, das durch die vorgeschlagene Vorgehensweise zerstört würde.
Anzumerken ist, dass die Kontrolle zur Durchsetzung dieser Regelung extrem schwierig ist. Bei der ebenfalls angesprochenen verkehrsrechtlichen Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen ist dies an bauliche Voraussetzungen wie den niveaugleichen Ausbau von Verkehrsflächen etc. gebunden, die in der Regel insbesondere in den in der Anfrage angesprochenen Bereichen nicht gegeben sind und einen kompletten Umbau der Straße erfordern würden.
Insofern sind Instrumente wie „flächendeckend T-30 in Wohngebieten“ (bereits weitestgehend vorhanden) sowie in Gebieten mit hohem Parkdruck (wie fast alle innerstädtischen Wohnquartiere sowie eng bebaute Bereiche wie z.B. in der List oder in Linden) die Einführung von Bewohner*innenparken deutlich geeigneter, den Durchgangsverkehr und Fremdverkehr aus diesen Gebieten herauszuhalten und das Verkehrsaufkommen insgesamt zu reduzieren. Dies wäre bei der „Umwidmung von Straßen“ nicht der Fall, da hier durch den Ausschluss von allgemeinem Verkehr in einigen Straßen Umwegefahrten in erheblichem Maße provoziert würden. Hinzu kommt, dass derartige Regelungen mit den bestehenden Mitteln kaum überwacht werden können.
Bei der Überprüfung der bestehenden Fahrradstraßen und der Einrichtung neuer Fahrradstraßen ist ein wesentlicher Aspekt die deutliche Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Radfahrenden. Dazu muss auch eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs, im Wesentlichen des Durchgangsverkehrs gezählt werden. Oftmals kann eine Reduzierung durch den Einsatz von Modalfiltern/ Durchgangssperren erzielt werden, was in die Überprüfung mit einfließen muss.
Die Einrichtung von Bewohner*innenparken wird derzeit auch in einigen Stadtquartieren geprüft, was einer Reglementierung des parkenden Verkehrs sehr dienlich ist.
Frage 3:
Welche weiteren Möglichkeiten – wie z. B. erklärende, hinweisende Markierungen, Beschilderungen – gibt es, um Autofahrenden die in Fahrradstraßen geltenden Verkehrsregeln aufzuzeigen, wurden solche Maßnahmen geprüft und mit welchem Ergebnis, die ggf. bereits in anderen Städten Anwendung finden?
Bei der Ausweisung von Fahrradstraßen werden nach der erneuten Überprüfung der rechtlichen Anordnung die Vorfahrtsberechtigung der Fahrradstraße soweit möglich umgesetzt und dies in den Einmündungsbereichen mit einer deutlichen Rotmarkierung hervorgehoben. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h besteht in angeordneten Fahrradstraßen ohnehin. Hinzu kommt eine Ausweisung der Fahrradstraße durch Beschilderung. Die Verkehrsteilnehmenden werden darüber hinaus durch Piktogramme auf der Fahrbahn (Fahrradstraßensymbol als Groundposter) darauf hingewiesen, dass sie sich in einer Fahrradstraße befinden. Durch Beschilderung und Markierung wird unübersehbar, dass eine Fahrradstraße befahren wird.
Welche Regelungen gibt es sonst durch „Fahrradstraßen“:
- nebeneinander fahren erlaubt
- Kfz nachrangig
- T 30 max.
Es muss davon ausgegangen werden, dass die Fahrzeugführer*innen die Verkehrsregeln nach der STVO kennen und diese auch anwenden. Bei Fahrradstraßen gilt dies insbesondere vor dem Hintergrund der intensiven Berichterstattung und der öffentlichen Diskussion zu diesem Thema. Eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden ist bereits im § 1 der STVO geregelt. Eine zusätzliche Beschilderung wird nicht als erforderlich angesehen.- Kfz nachrangig
- T 30 max.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) fragte, wie man geltendes Recht, wie das Überholverbot von Radfahrenden, durchgesetzt werden bzw. überwacht werden könnte und ob das zusätzliche Aufstellen eines Verkehrsschildes zum Überholverbot von Radfahrenden sinnvoll sein könnte.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass in diesem Zusammenhang das Fahren in der Fahrbahnmitte zu empfehlen sei, damit die Autofahrenden keine Möglichkeit hätten an den Radfahrer*innen vorbeizuziehen. Stadtbaurat Vielhaber wies darauf hin, dass das Aufstellen von Verkehrsschildern in Bereichen, die sowieso schon klar geregelt seien, bei den Verkehrsbehörden nicht wirklich gut ankomme. Deshalb könnte man feststellen, dass das Aufstellen von zusätzlichen Verkehrsschildern nicht möglich wäre. Stadtbaurat Vielhaber empfahl, dass man eventuelle Verkehrsgefährdungen von Radfahrenden mit der Polizei besprechen und gemeinsam über Lösungen nachgedacht werden sollte. Stadtbaurat Vielhaber bemerkte, dass ihm bislang keine Probleme für den benannten Bereich übermittelt worden seien.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) fragte vor dem Hintergrund eines Vorbehalts-Straßennetzes für den Frachtverkehr, ob Derartiges auch für den Fahrradverkehr angedacht wäre, damit die Radfahrenden sicher an Baustellen oder ähnlichen Hindernissen vorbeigeleitet werden könnten.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass Radfahrende und Fußgänger*innen zur „Umwegeempfindlichkeit“ neigen würden. Es jedoch grundsätzlich nach Möglichkeiten gesucht werde, um Fußgänger*innen und Radfahrende sicher durch Baustellenereignisse und Ähnlichem manövrieren zu können. Darüber hinaus gebe es natürlich Verzeichnisse der Velorouten und Radwegeverbindungen, die bei der Lösung von Störungen herangezogen werden.
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob für die Landeshauptstadt ein Radwegekataster geführt werde.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass man einen Fahrradstadtplan mit den wesentlichen Routen und gut befahrbaren Strecken käuflich erwerben könnte und dass die Verwaltung diese Ausführung, die auch digital zugänglich wäre, für die Mitglieder im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen zur Verfügung gestellt habe.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) fragte, ob die Möglichkeit bestehe, dass die übrigen Verkehre, neben dem Fahrradverkehr auf Tempo 20 km/h zu begrenzen. Ratsfrau Zahl fragte vor dem Hintergrund des absoluten Parkverbotes auf Teilen der Veloroute 8 ferner, ob das für alle Fahrradstraßen denkbar sei.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass man unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen von LKW und PKW nur aufgrund des Lärmpegels anordnen könne. Tempo 20 km/h würde in Hannover ausschließlich in speziell verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen zugelassen. Stadtbaurat Vielhaber erinnerte an das ergangene Urteil zu den Fahrradstraßen und führte aus, dass eine Fahrradstraße 4 Meter breit sein müsste, damit zwei, nebeneinander fahrende Paare problemlos aneinander vorbeikämen. Wenn in diesem Bereich auf beiden Seiten Autos geparkt wären, müssten noch einmal 75 cm pro Seite dazugerechnet werden, was eine Breite von 5,50 Metern erforderlich mache. Diese Gegebenheiten werden zurzeit von der Verwaltung geprüft.
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob ein Kataster für die Verwaltung geführt werde, aus dem nicht nur hervorgehe welchen Verlauf die Strecke nehme, sondern in welchem Zustand sich diese befinde.
Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Verwaltung die Frage zu Protokoll nachreichen müsste, da diese mehrere Detailfragen, wie z.B. den Zustand oder die verkehrsrechtliche Ausweisung, umfassen würde.
Antwort der Verwaltung:
Ein Kataster für die Fahrradstraßen, aus dem der Verlauf, aber auch der bauliche Zustand der Fahrradstraßen hervorgehen, gibt es nicht. Den besten Überblick über den Verlauf und die verkehrstechnischen Einrichtungen bei den Fahrradstraßen geben die Informationsdrucksachen zum weiteren Umgang mit den Fahrradstraßen, die noch nicht den Anforderungen an Fahrradstraßen nach dem Urteil zur Fahrradstraße Kleefelder Straße entsprechen. Dort sind allerdings die Fahrradstraßen, die bereits den Anforderungen entsprechen, nicht enthalten. Einen Überblick über den baulichen Zustand ist auch dort nicht enthalten. Es ist allerdings festzuhalten, dass sich die Fahrradstraßen überwiegend in einem baulich ausreichend guten Zustand befinden. In Bereichen, in denen dies noch verbesserungsbedürftig ist, sind in den Informationsdrucksachen Maßnahmen enthalten, um den baulichen Zustand zu verbessern.
Ratsherr Wolf fragte vor dem Hintergrund von Überholverboten von Kraftfahrzeugen, ob geplant sei oder angedacht werden könnte, dass die Polizei diesbezüglich Schwerpunktkontrollen durchführe.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass dazu präventive Maßnahmen in Form von Bodenmarkierungen von der Polizei durchgeführt werden, um anhand der Abstände aufzeigen zu können, welcher Gefahr, die Autofahrenden mit ihrem Fehlverhalten, den Radfahrer*innen aussetzen werden. Darüber hinaus werden von den zuständigen Behörden bereits vereinzelte Schwerpunktkontrollen durchgeführt.
TOP 3.3.
Anfrage der AfD-Fraktion: Fachkräfte durch Zuwanderung in Hannover
(Drucks. Nr. 1429/2023)
Frage 1: Wie viele volljährige, sogenannte Flüchtlinge, leben seit 2015 in Hannover und haben einen festen Wohnsitz in Hannover?
Aktuell haben 8384 volljährige und seit 2015 eingereiste Personen, die unter die Flüchtlingsdefinition fallen und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, ihren festen Wohnsitz in Hannover.
Frage 2: Wie viele davon gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach?
Hierüber liegen der Stadtverwaltung keine Datengrundlagen vor.
Frage 3: Wie viele dieser Eingewanderten sind bei der LHH, deren Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften (AHA, Üstra, Enercity etc.) der LHH angestellt und in welchen Lohngruppen befinden sie sich?
Hierzu liegen der Stadtverwaltung keine statistischen Daten vor.
TOP 3.4.
Anfrage der AfD-Fraktion: LGBTQ-Flaggen an Schulen
(Drucks. Nr. 1430/2023)
Zu 1.:
Warum werden LGBTQ-Flaggen an Schulen, insbesondere an Grundschulen, gehisst und nicht die Deutschlandflagge?
Die Beflaggung an Schulen richtet sich nach der niedersächsischen Flaggenordnung. Die kommunale Flaggenordnung findet keine Anwendung. Beigefügt erhalten Sie die Ausführungsbestimmungen des Landes zum nds. Wappengesetz aus 2022. Unter Ziffer 1.3.4 ist das Setzen von Logoflaggen (z.B. Regenbogenflagge) geregelt. Aktuelle Beflaggungsanordnungen des Landes und Hinweise zur korrekten Beflaggung können unter https://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/beflaggungskalender/beflaggungskalender-niedersachsen-3259.html abgerufen werden.
Neben der Beflaggung gem. der nds. Flaggenordnung können Schulen in eigener Verantwortung entscheiden, welche Flagge gehisst werden soll.
Zu 2.:
Findet eine Aufklärung in Schulen über die Botschaft dieser Flagge statt und wie wird den Schülern, insbesondere Grundschülern, dies vermittelt?
Nach Auskunft des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) werden Flaggen in gemeinschaftlicher Verantwortung durch die Schule gesetzt. Eine thematische Auseinandersetzung wird anlassbezogen in den Schulen durchgeführt.
Zu 3.:
Wie viele hannoversche Schüler definieren sich offiziell als „Divers“?
Laut Auskunft des RLSB werden diese Daten nicht erhoben.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung die Auffassung der FDP-Fraktion dahingehend teilen würde, dass es gut, schön und richtig wäre, dass die Schulen die Möglichkeit nutzen würden solche Fahnen zu hissen.
Stadträtin Rzyski antwortete, dass die Verwaltung in diesem Fall nicht anderer Meinung sein könnte, als der Vorsitzende der FDP-Fraktion.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob die Schulen tatsächlich allein entscheiden könnten, welche Flagge diese hissen wollten, solange diese nicht der Bundesrepublik Deutschland schade. Ratsherr Jacobs fragte zudem, wer bzw. welches Gremium darüber zu entscheiden habe, welche Flagge für Deutschland schädlich sein könnte.
Stadträtin Rzyski erläuterte, dass die Flaggenordnung regelt, welche Flagge wann gehisst werden dürfte. Ausgenommen sind sogenannte Logoflaggen zu denen die Regenbogenflagge ausdrücklich gezählt werde. Stadträtin Rzyski stellte klar, dass die Schulen trotzdem nicht vollkommen beliebig Flaggen hissen dürften. Eine Schule könnte demnach nicht einfach die Flagge von Hannover 96 hissen, es sei denn der Verein würde wieder in die 1. Fußball Bundesliga aufsteigen, da dann über das besondere Ereignis ein Bezug hergestellt werde. Stadträtin Rzyski bemerkte, dass sämtliche verbotenen Flaggen und Flaggen mit verbotenen Symbolen ausdrücklich nicht gehisst werden dürften.
Ratsherr Böning fragte, ob irgendjemand einmal in der LSBTIQ-Community nachgefragt habe, wie man dort über das ständige Hissen der Regenbogenflagge denke.
Stadträtin Rzyski antwortete, dass jeder, ohne nachzufragen, die Regenbogenflagge hissen dürfte. Stadträtin Rzyski sagte, dass ganz sicher davon auszugehen sei, dass auch aus der Community dazu kontroverse Meinungen formuliert werden.
TOP 3.5.
Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner): Deal oder kein Deal: Welche Wahrnehmung hat der Oberbürgermeister?
(Drucks. Nr. 1519/2023)
Oberbürgermeister Onay beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning aus Drucks. Nr. 1519/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Oberbürgermeister Onay erläuterte vorab, dass die Länge oder kürze einer Antwort nichts über die Qualität aussagen würde. Die Verwaltung beantworte sämtliche Fragen des Rates mit begründeter Ernsthaftigkeit und immer wahrheitsgemäß.
Frage 1:
Dem Herrn Oberbürgermeister dürfte die Definition des Substantivs „Deal“ – gleichlautend mit den Begriffen „(zweifelhafte) Abmachung“, „Vereinbarung“, „Handel“ – sicherlich bekannt sein… Würde der Herr Oberbürgermeister nun noch immer behaupten – wie bei der auffällig kurzen und knappen Beantwortung unserer Anfrage vom 01.06.23 öffentlich geschehen -, dass es keinen „Deal“ mit der sog- Letzten Generation gab? Wenn „Ja“: Als was würde er denn die im Februar getroffene Vereinbarung mit den Vertretern der so. „Letzten Genration“ sonst bezeichnen?
Es hat keinen Deal mit Vertreter*innen der Letzten Generation gegeben. Das Format des Treffens war ein Gespräch. Ein Ergebnis des Gesprächs war das Einstellen der Protestaktionen durch die Letzte Generation.
Frage 2:
Wenn Herr Oberbürgermeister Onay nach wie vor bestreitet, dass es einen „Deal“ gab: Wie hat er dann auf die bundesweitere Berichterstattung in der Presse reagiert? Es wurde und wird ja nach wie vor dort von einem „Deal“ geschrieben? Übrigens in der Regel ohne Anführungszeichne. Wurde von der jeweiligen Presse/Zeitung eine „Unterlassungserklärung“ und eine Richtigstellung der Berichterstattung verlangt? Wenn „Ja“: Was ist hierauf geschehen? Hat es diese Richtigstellung in der Presse bereits gegeben? Wenn „Nein“: Warum nicht?Oberbürgermeister Onay hat einen Teil der bundesweiten Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Es wurde keine Richtigstellung verlangt. Es ist nicht Aufgabe des Oberbürgermeisters die unabhängige Presse zu kontrollieren und korrigieren, sofern kein Schaden für die Landeshauptstadt Hannover entsteht – dies war nicht der Fall.
Ratsherr Böning fragte, ob es den Oberbürgermeister störe, dass die Presse von einem Deal spreche, wenn bereits mehrfach vom Oberbürgermeister selbst und der Verwaltung darauf hingewiesen wurde, dass es keinen Deal gegeben habe.
Oberbürgermeister Onay antwortete, dass bereits ausgeführt wurde, wie man die Vorgänge bewerte. Demnach bedürfe es keiner weiteren, emotionalen Bewertung, da die Sachlage hinreichend geschildert worden sei.
TOP 3.6.
Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Situation in den hannoverschen Freibädern
(Drucks. Nr. 1599/2023)
Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem.
Frage 1: Konnte ein Anstieg von Gewaltexzessen, wie oben aus anderen Städten wie z. B. Berlin beschrieben - seit Beginn dieser Saison in den hannoverschen Freibädern verzeichnet werden? Wenn ja: Wie und in welcher Höhe?
Nein, in dieser Saison wurde kein Anstieg von körperlichen Auseinandersetzungen bzw. Situationen, in denen die Polizei um Hilfe gebeten werden musste, verzeichnet.
Frage 2: Sollte keine Zunahme von Gewalttaten in den Freibädern gegenüber friedlichen Badegästen und dem Personal der Freibäder zu verzeichnen sein: Woran liegt diese erfreuliche Entwicklung nach Meinung der Verwaltung? (Immerhin scheint es ja in mehreren anderen deutschen Großstädten die eingangs beschriebenen Probleme zu geben. Warum dann ausgerechnet nicht in Hannover?)
Es gab in der Vergangenheit keinen Anstieg von Gewaltexzessen. Insoweit gab es auch keine positive Entwicklung, sondern die Situation in unseren Bädern ist unauffällig. Die Mitarbeitenden sind und werden entsprechend geschult, um bei etwaigen Auseinandersetzungen deeskalierend auf Badegäste einwirken zu können. Außerdem haben die Betriebsleitungen die Möglichkeit an heißen Sommertagen die Unterstützung eines Sicherheitsdienstes anzufordern.
Frage 3: Welche Schlüsse zieht die Verwaltung daraus, wenn 47,6 % der Befragten aufgrund Ihrer negativen Erfahrungen - wie oben beschrieben -, nicht mehr gerne ins Freibad gehen? Könnte es sein, dass es in den Bädern unserer Stadt doch nicht ganz so friedlich und problemlos ist wie erhofft?
Eine solche Befragung unter den Badegästen der hannoverschen Bäder ist der Verwaltung nicht bekannt.
TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
TOP 4.1.
Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1457/2023 N1 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1457/2023 N1 mit 1 Anlage.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1756/2023)
Einstimmig beschloss der Rat die Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1756/2023.
TOP 4.3.
Vertretung der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)
(Drucks. Nr. 1672/2023)
Einstimmig beschloss der Rat die Vertretung der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1672/2023.
TOP 5.
Neufassung der Hauptsatzung und der Anhänge zur Hauptsatzung; Antrag des Stadtbezirksrates Döhren Wülfel
(Drucks. Nr. 1445/2023 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Neufassung der Hauptsatzung und der Anhänge zur Hauptsatzung; Antrag des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1445/2023 mit 1 Anlage.
TOP 6.
Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1541/2023 mit 1 Anlage)
Von der Tagesordnung abgesetzt.
TOP 7.
Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Reduzierung des Haupt- und Vorbehaltsstraßennetzes der LHH
(Drucks. Nr. 1010/2023 N1)Beigeordneter Kelich (SPD) erörterte, dass man immer wieder habe feststellen können, dass Anträge, im Besonderen der Stadtbezirksräte, zu Tempo 30 Zonen mit dem Verweis auf das Hauptverkehrsstraßennetz der Landeshauptstadt Hannover zurückgewiesen werden. Ein wesentlicher Teil dieses Antrages sei es demnach die Kompetenzen der Stadtbezirksräte und des Rates zu stärken. Gleichzeitig bereite dieser auf eine zukunftsfähige Mobilität vor. Man sehe ganz klar in der Priorität, dass man den ÖPNV sowie den Umweltverbund mit Fuß- und Radverkehr stärken wollte. Beigeordneter Kelich machte deutlich, dass die Zielsetzung einen größeren Zeitraum in Anspruch nehme, der jedoch grundlegende Veränderungen herbeiführen werde in der unterschiedlichen Bewertung im Straßennetz, Hauptverkehrsnetz und Vorbehaltsnetz.
Ratsherr Hoare (CDU) wies darauf hin, dass aus dem vorliegenden Antrag hervorgehe, dass man das Straßennetz deutlich verkleinern wollte. Ratsherr Hoare konstatierte, dass die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen etwas gegen Autofahrende haben würden. Diese Abneigung hege die CDU-Fraktion nicht, da es auch weiterhin Kraftfahrzeuge in Hannover geben werde und die Stadt mit denselben erreichbar bleiben sollte. Die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen würden einen Verkehrskollaps provozieren und die Stadt würde für Menschen, die auf das Auto angewiesen wären, nicht mehr erreichbar sein. Ratsherr Hoare erklärte, dass die CDU-Fraktion dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen werde, da dieser einen Verkehrskollaps, eine Umleitung der Verkehre in die Seitenstraßen und flächendeckend Tempo 30 provoziere.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) erklärte, dass die Fraktion Die PARTEI & Volt den Antrag sehr sinnvoll und in der Größe angemessen finde.
Beigeordneter Kelich (SPD) sagte, dass die CDU-Fraktion keinerlei Veränderungen mittragen wollten und dass diese Verweigerung nicht zukunftsfähig wäre. Beigeordneter Kelich erörterte, dass man über das Verkehrsstraßennetz und das Vorbehaltsstraßennetz diskutiere, weil notwendige verkehrsberuhigende Maßnahmen nach Sachlage in Teilen nicht möglich wären. Beigeordneter Kelich stellte klar, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) im Hauptverkehrsnetz erhalten bleiben sollte. Im Grundsatz gehe es um eine Priorisierung und um die Verbesserung der Qualität für alle Verkehrsteilnehmer*innen.
Ratsherr Böning erklärte, dass die freie Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER sich deutlich gegen das Vorhaben, möglichst viele Tempo 30 Zonen zu errichten, ausspreche Ratsherr Böning betonte, dass versucht werde das Verkehrsstraßennetz weiter zu verkleinern, den motorisierten Individualverkehr durch diverse, schikanöse Maßnahmen aus der Stadt zu verdrängen und den Menschen das Autofahren so schwer wie möglich zu machen.
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass der Antrag in eine zukunftsfähige Stadt mit einer sehr städtebildenden Mobilität führe. Die Reduzierung auf Tempo 30 sei eine Angleichung von Geschwindigkeiten aller Verkehrsteilnehmenden, wobei trotzdem alle Orte erreicht werden könnten. Es gehe um Sicherheit, um Daseinsvorsorge und eine Erreichbarkeit für alle Menschen. Ratsfrau Stock machte deutlich, dass der ÖPNV für Hannover sehr wichtig sei und in diesem Zusammenhang dem Umweltverbund - Fußgänger*innen und Radfahrenden - vorangestellt werde. Ratsfrau Stock sagte, dass man im Ergebnis schönere Straßen, mehr Lebensqualität, weniger Lärm und eine bessere Erreichbarkeit anstrebe.
Ratsherr Hoare (CDU) hob hervor, dass verschiedene Arten der Mobilität notwendig wären, um den Menschen das Erreichen der Stadt ermöglichen zu können. Denn manchen Menschen bliebe aufgrund fehlender Infrastruktur gar nichts Anderes übrig, als das Auto zu nutzen. Ratsherr Hoare unterstrich, dass es für die Innenstadt nicht zuträglich sei, wenn man diese vom Autoverkehr abschneide.
Ratsherr Jacobs (AfD) erläuterte, dass in bestehenden Tempo 30 Zonen grundsätzlich keine Fußgängerüberwege sowie Fußwegmarkierungen eingerichtet werden dürften und dass dieser Zustand die Sicherheit der Kinder gefährde. Darüber hinaus werde in den Tempo 30 Zonen sowieso sehr viel schneller gefahren, was bei dem hohen Verkehrsaufkommen in den Städten weder kontrolliert noch sanktioniert werden könnte. Ratsherr Jacobs machte deutlich, dass unter dem Zukunftsaspekt daran zu erinnern sei, dass auch selbstfahrende Automobile Straßen benötigen werden.
Beigeordneter Semper (CDU) bemerkte, dass bereits auf vielen Nebenstraßen sowie sensiblen Bereichen, wie Altenheimen, Schulen und Kindertagesstätten, Tempo 30 eingerichtet wurde. Beigeordneter Semper konstatierte, dass es den antragstellenden Fraktionen nicht um Sicherheit gehen würde. Es gehe im Ergebnis ausschließlich um flächendeckend Tempo 30 in der Stadt.
Ratsherr Wolf sagte, dass er sich auf eine gleichberechtigte Teilnahme aller Menschen im Straßenverkehr freue. Denn man habe sich inzwischen in Teilen darauf verständigen können, dass der Mensch und nicht das Verkehrsmittel im Vordergrund stehen müssten. Ratsherr Wolf stellte fest, dass der ÖPNV in Hannover weiter ausgebaut werden müsste, da trotz rückläufiger Verkehre aufgrund von Digitalisierung und ansteigendem Homeoffice, die KFZ Anmeldungen stetig ansteigen würden. Ratsherr Wolf erklärte, dass er dem vorliegenden Antrag zustimmen werde.
Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass der vorliegende Antrag lediglich den Anfang von vielen gravierenderen Veränderungen darstelle. Dazu sei auch das Wahlversprechen des Oberbürgermeisters zu zählen, wonach die Innenstadt und einige Stadtbezirke autofrei gemacht werden sollten. Ratsherr Engelke stimmte zu, dass Tempo 30 Zonen in einigen Bereichen durchaus sinnvoll und der Sicherheit zuträglich wären. Allerdings würde eine flächendeckende Verordnung von Tempo 30 zu Verstopfungen und zähflüssigerem Verkehr führen. Ratsherr Engelke hob hervor, dass die Verbannung des motorisierten Individualverkehrs die rückläufigen Verkaufszahlen in der City befördern würden, wo man bereits schon jetzt mit sinkenden Kundenzahlen zu kämpfen habe. Die Einzigen, die sich über die Verkehrspolitik in Hannover freuen, seien beispielsweise Städte wie Hildesheim, die sich über ansteigende Besucher*innenzahlen freuen und zudem mit freiem Parken an den Wochenenden werben. Ratsherr Engelke bemerkte abschließend, dass der vorliegende Antrag als Rot/Grüne „Wirtschaftsförderung“ bezeichnet werden könnte.
Beigeordneter Kelich (SPD) stellte fest, dass das Auto ein Teil des Mobilitätssplits bleibe und dass es auch weiterhin ein Verkehrsnetz in Hannover gebe. Beigeordneter Kelich hob hervor, dass man auch an die Menschen denken müsste, die in den Straßen wohnten. Denn zurzeit müsste man Tempo 30 Zonen mit entsprechender Begründung beim Land beantragen, sodass der Lärm in diesen Straßen erhalten bliebe und die Lebensqualität nicht im Sinne der dort Lebenden erhöht werden könnte. Beigeordneter Kelich betonte, dass der Stadtbaurat der Landeshauptstadt Hannover als einer der Ersten die Initiative „liebenswerte Städte“ unterstützt habe, wo es genau darum ginge, dass an den Stellen Tempo reduziert werde, an denen es gut sei für die Menschen, die dort lebten. Dieser Initiative seien inzwischen 900 Kommunen beigetreten, sodass man nicht mehr von einem Einzelfall oder einem Irrweg Hannovers sprechen könnte. Vielmehr sei zur Kenntnis zu nehmen, dass Hannover auf dem Weg in die Zukunft unterwegs wäre. Außerdem werden bereits seit Jahren Maßnahmen verabschiedet, die den Umweltverbund aus ÖPNV, Radfahrenden und Fußgänger*innen stärken. Beigeordneter Kelich unterstrich, dass die Ablehnung des vorliegenden Antrages zum Nachteil für die Kommune wäre.
Ratsherr Albrecht (CDU) erinnerte daran, dass die CDU-Fraktion bereits die Einbringung des vorliegenden Antrages kritisiert habe, weil man damit der Verwaltung einen Riesenaufwand übertrage. Denn es sei heute schon möglich vereinzelte Straßen auf Antrag aus dem Verkehrsnetz herauszunehmen. Ratsherr Albrecht machte deutlich, dass die Daten zu den KFZ Anmeldungen aufzeigen würden, dass die Verkehre in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Das bedeute, in Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag, dass zukünftig mehr Verkehr auf ein kleineres Verkehrsnetz zu verteilen wäre, was den Lärm in den Straßen sicherlich nicht reduziere. Dabei sei zu beachten, dass der Bus gestützte ÖPNV in der Zukunft immer häufiger im Stau hängen bleibe. Die Vorrangschaltung für den ÖPNV werde dabei auch nicht helfen können, da es Ewigkeiten dauere, bis man überhaupt eine Ampel erreicht.
Ratsfrau Iri (SPD) sagte, dass bereits in der Sitzung des Fachausschusses und in der heutigen Ratsversammlung ausreichend Argumente ausgetauscht wurden und stellte den Antrag zur Geschäftsordnung „Ende der Debatte.“
Mit 36 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Satz b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.
Ratsherr Oppelt (CDU) erläuterte, dass die CDU-Fraktion, entgegen der Vorstellungen der Mehrheitsfraktionen, auf einen Verkehrsmix aus Fußgänger*innen, Radfahrenden, ÖPNV und dem motorisierten Individualverkehr setze und zudem in den vergangenen Jahren Anträge zum Vorteil aller Verkehrsteilnehmer*innen in das Verfahren gegeben habe. Ratsherr Oppelt monierte, dass es den Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD nicht gelingen werde ihren Umweltverbund entsprechend zu fördern. Denn es sei ein Armutszeugnis, dass es der Landeshauptstadt Hannover, der Region und dem Land Niedersachsen bislang nicht gelungen sei, eine Anbindung der Medizinischen Hochschule an den ÖPNV zu vollziehen. Ferner werden zur Stärkung des Radverkehrs ständig neue Prestigeprojekte angeschoben, wobei das Radwegenetz in Hannover insgesamt in einem sehr schlechten Zustand wäre. Ratsherr Oppelt wies darauf hin, dass die Daten der KFZ Anmeldungen, entgegen der Verkehrspolitik der Mehrheitsfraktionen im Rat, ausweisen würden, dass der Individualverkehr in den kommenden Jahren weiter ansteige. Intelligente Assistenzsysteme und das emissionsfreie Fahren werden den Anteil der individuellen Mobilität weiter ansteigen lassen, sodass die Verkleinerung des Verkehrsnetzes kontraproduktiv wäre, da auch sichere, CO² freie individuelle Mobilität über die Straßen geführt werden müsste.
Ratsherr Böning machte darauf aufmerksam, dass viele Einkaufswillige ihr Geld in anderen Kommunen ausgeben werden, wenn diese nicht mehr mit dem Auto in die City fahren könnten. Ratsherr Böning merkte an, dass das Einhalten von Tempo 30 auf großen, breiten Straßen zu einer nervlichen Belastungsprobe werden könnte und dass beispielsweise ein Verbrenner bei Tempo 50 im vierten Gang weniger Lärm erzeugen würde, als ein Auto bei Tempo 30 im ersten oder zweiten Gang.
Ratsherr Jacobs (AfD) erläuterte zur Sicherheit in Tempo 30 Zonen, dass es quasi unmöglich sei ein Aufstellen von Hinweis- bzw. Warnschildern, wie z.B. zu Schulkinderaktivitäten, zu erwirken. Die Errichtung eines Fußgängerweges oder eines Fahrradweges sei ebenfalls nicht zu realisieren. Darüber hinaus sei belegt, dass sich lediglich etwa 10 % der Autofahrenden an die Geschwindigkeit in Tempo 30 Zonen halten und dass zur Kontrolle viel zu wenig Personal auf den Straßen sei.
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, dass in Tempo 30 Zonen Zebrastreifen existieren dürften und dass zudem die Aufenthaltsqualität in derartigen Bereichen ansteige. Im Weiteren stellte Ratsfrau Stock verschiedene Statistiken zu Kinderaktivitäten auf verkehrsberuhigten Straßen, zu Unfall- und Todesopfern in England, Frankreich und Spanien sowie Luft- und Lärmbelastungen in Bezug auf Tempo 30 Zonen vor.
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die Verkleinerung des Hauptverkehrsstraßennetzes nicht dazu führen werde, dass weniger Straßen zur Verfügung stehen. Man schaffe lediglich die Möglichkeit, dass mehr Tempo 30 Zonen eingerichtet werden könnten. Ratsherr Allerheiligen machte deutlich, dass sich inzwischen 900 Kommunen der Initiative „liebenswerte Städte“ angeschlossen hätten, um flächendeckend Tempo 30 einführen zu können. Die Tatsache, dass in diesen Kommunen die verschiedensten Parteien in der Regierungsverantwortung stehen, würde dem Vorwurf, einer ideologischen Konzeption zu folgen, eindeutig widersprechen.
Mit 38 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat den Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Reduzierung des Haupt- und Vorbehaltsstraßennetzes der LHH, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1010/2023 N1.
TOP 13.
Antrag der Fraktion Die PARTEI & Volt auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Wie steht es um die (finanzielle) Zukunft der Landeshauptstadt Hannover?
(Drucks. Nr. 1734/2023)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Tagesordnung nach § 15 Abs. 4 Geschäftsordnung des Rates zur Durchführung einer Aktuellen Stunde unterbrochen werde. Die Aktuelle Stunde sei von der Fraktion Die PARTEI & Volt zum Thema: „Wie steht es um die (finanzielle) Zukunft der Landeshauptstadt Hannover?“ mit der Drucks. Nr. 1734/2023 beantragt worden.
Die Dauer der Aussprache sollte gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten. Nach §15 Abs. 6 Satz 1 Geschäftsordnung des Rates betrage die Redezeit für jeden einzelnen Wortbeitrag höchstens bis zu 5 Minuten. Es bestünde die Möglichkeit der Aufteilung der Wortbeiträge auf maximal zwei Mitglieder einer Fraktion. Eventuelle Wortbeiträge der Verwaltung seien nicht in die Berechnung der Gesamtdauer der Aussprache einzubeziehen. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden. Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aussprache beginne mit der antragstellenden Fraktion Die PARTEI & Volt. Die weitere Reihenfolge würde sich aus der Stärke der Fraktionen ergeben.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) erläuterte, dass der Doppelhaushalt genehmigt wurde, was eine Freude war. Dennoch hätten am vergangenen Montag freie Träger*innen der Jugendpflege und Andere vor dem Neuen Rathaus demonstriert und man werde weiterhin offene Briefe aus allen Ecken der Stadt erhalten. An der Genehmigung selbst würde das nicht liegen, aber die Kommunalaufsicht habe moniert, dass vor allem die Ausgaben der Stadt, bei den freiwilligen Aufgaben zu groß wären. Allerdings werde seit Jahren angemahnt, dass das Zuwendungsverzeichnis der Landeshauptstadt Hannover im Vergleich zu Kommunen wie Haselünne, Otterndorf oder Quakenbrück viel zu groß sei. Ratsmitglied Klippert bemerkte, dass diejenigen, die im Schweinebauernland lebten, anscheinend auch wie Schweinebauern behandelt werden. Ratsmitglied Klippert sagte, dass der soziale Anspruch der Landeshauptstadt Hannover mit so exklusiven Eigenschaften wie mangelnder Wohnraum, marode Schulen, finanziell abgehängten Stadtteilen und steigende Obdach- und Wohnungslosigkeit einhergehen würden. Ratsmitglied Klippert erörterte, dass es sich bei den freiwilligen Leistungen primär um die Bereiche Kultur, Sport, Freizeitgestaltung aber auch Teile der Kinder- und Jugendhilfe oder Luxusprojekten wie Maßnahmen zur Demokratiestärkung, Bekämpfung von Antisemitismus oder dem Abbau von anderen Diskriminierungen handele. Dieses als „nice to have“ zu deklarieren sei fatal. Ratsmitglied Klippert führte weiter aus, dass die Kommunalaufsicht aus Menschen bestehe, die nach ihren Vorgaben die kommunalen Haushaltspläne prüfen würden. Diese zu kritisieren sei zu einfach gedacht, denn deren Handeln liege in der Hand des Innenministeriums bzw. in der Hand der Rot/Grünen Landesregierung. Es sei Ministerpräsident Stephan Weil, der gemeinsam mit der fleischgewordenen „schwarzen Null“, Reinhold Hilbers im Jahr 2020 die Schuldenbremse auf Landesebene eingeführt habe. Diesen Zwang habe man allerdings der großen Koalition aus dem Jahr 2009 im Bundestag zu verdanken, geduldet vom Bundesrat mit den Stimmen der FDP und der Bündnis 90/Die Grünen in Bremen. Ratsmitglied Klippert wies darauf hin, dass neue Schulden trotzdem noch möglich seien. Aber leider wären Fachkräftemangel, Kinderarmut, Wohnungsnot, marode Schulinfrastruktur oder Klimakatastrophe keine außergewöhnlichen Notsituationen, sondern Kollateralschäden neoliberalen Denkens. Die Kritik an dem Zuwendungsverzeichnis der Stadt und die Teilfinanzierungen im Freiwilligenbereich seien nur ein Symptom. Dem gegenüber stünden etliche kommunale Pflichtaufgaben mit steigenden Kosten an allen Ecken und Enden, die mit immer mehr übertragenen Pflichten von Landes- oder Bundesebene installiert werden. Ratsmitglied Klippert betonte, dass eigentlich klar sein sollte, dass der, der die Musik bestellt diese auch bezahlen muss. Das funktioniere allerdings nur bedingt, sodass man sich freuen könnte, wenn eine Erstattung doch ankäme. Ratsmitglied Klippert machte deutlich, dass neue Aufgaben von Bund und Land zu 100 % refinanziert werden müssten. Man benötige eine effektive Unterstützung der Kommunen bei den Großprojekten Digitalisierung, Wohnungsbau oder –Modernisierung, durch öffentliche Investitionsgesellschaften, wie es vom Land geplant war. Man benötige die Bildung eines kommunalen Sondervermögens für die Pflichtaufgabe Klimaschutz. Ferner brauche man die Abschaffung dieser unsäglichen Schuldenbremse oder eine deutliche Reformation derselben. Das alles wären Möglichkeiten den Haushalt wirklich zu entlasten und dann könnte man auch über das Zuwendungsverzeichnis diskutieren. Weg von den liebgewonnenen Parteiprojekten, wo manche Leute einfach seit 20 – 30 Jahren Gelder erhielten, hin zu wirklichen Bedarfen. Bis dahin sollte jedoch klar sein, dass 6 Mio. € an Kürzungen, mindestens 6 Mio. € zu viel wären. Ratsmitglied Klippert stellte fest, dass durch großes ehrenamtliches Herzblut die freiwilligen Aufgaben einen großen Effekt für die Stadt und die Gesellschaft erzielten. Wenn man dort nur einmal einsparen würde, wären die Gelder für immer verloren. Das dürfte man nicht zulassen!
Beigeordneter Dr. Menge (SPD) führte aus, dass sich die Frage im Titel der Aktuellen Stunde, mit nicht sonderlich gut oder einigermaßen schwierig bis hin zu katastrophal, beantwortet werden könnte. Daran würde auch der willkommene Einmaleffekt bei der Gewerbesteuer langfristig nichts ändern. Die Landeshauptstadt Hannover käme auf absehbare Zeit nicht aus den roten Zahlen hinaus. Deshalb werde auch der Rat der Stadt an das Land und den Bund appellieren, dass die Kommunen langfristig zu entlasten und endlich jene Aufgaben auskömmlich zu finanzieren wären, die man den Kommunen übertrage, da man sich an das Konnektivitätsprinzip halten möge. Die finanzielle Schieflage der Stadt sei der Grund dafür, dass der Rat im vergangenen Jahr neben dem Haushalt auch ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) mit einem Volumen von 121 Mio. € beschlossen habe. Beigeordneter Dr. Menge erläuterte, dass das HSK mit dem nächsten Haushalt hätte beschlossen werden müssen, wenn man die Ausnahmeregelungen zum Ukrainekrieg nicht beschlossen hätte. Zum HSK XI habe die Fraktion der SPD gemeinsam mit der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag in das Verfahren gegeben, der vor allem eine Festlegung getroffen habe, wonach das HSK XI trotz notwendiger Kürzungen, keine Zuwendungsempfänger*innen, die wesentliche Leistungen zum Zusammenhalt oder –Leben in der Stadt erbringen würden, in finanzielle Nöte bringen dürfte. Es wäre allerdings leichtfertig konkrete Aussagen oder Zusagen zu treffen, bevor die Vorschläge der Verwaltung zum HSK kommuniziert wurden. Vielmehr würde es Aufgabe des Rates sein, klar und deutlich die Notlage der Stadt zu benennen, gleichzeitig aber auch mögliche Konsequenzen abzuwägen. Der Rat, auch die Opposition, stehe ebenfalls in der Pflicht zu benennen, was alles in den vergangenen Jahren, trotz schwieriger Haushaltslage, geschaffen wurde. Was beispielsweise dank des Investitionsmemorandums, welches vom ehemaligen Oberbürgermeister Schostok und dem ehemaligen Stadtkämmerer Dr. Hansmann initiiert worden sei, angeschoben werden konnte. Zu erinnern sei beispielsweise an den Ausbau der Kindertagesstätten, die Förderungen im Bereich Kultur und Sport, die Unterstützungen im Bereich Soziales und Jugendhilfe, die Maßnahmen zur Klimafolgeanpassungen und zum Ausbau des Radverkehrs. Dank dieser Investitionen und Maßnahmen habe man viel erreicht, wodurch dauerhafte Werte in der Stadt geschaffen wurden, die wiederum eine Grundlage für eine zukunftsfähige Infrastruktur vor allem im Bildungswesen darstellten. Darüber hinaus sei ein Netzwerk verschiedenster Initiativen unterstützt und errichtet worden, welches das Zusammenleben in der Stadt gesichert und in der Krise eine wertvolle Funktion übernommen habe. Beigeordneter Dr. Menge stellte fest, dass man die Zukunft der Stadt in nicht derart dunklen Farben würde darstellen können, wenn auch diese Aspekte beachtet werden, wie das bei der Verengung des Blickes auf die Finanzen der Fall wäre. Insofern sei einerseits klar, dass man sich mit den Beratungen zum HSK Ungemach und schwierige Diskussionen einhandeln würde. Klar sei jedoch auch, dass aufgrund der klugen und maßvollen Politik der letzten Jahre nicht bange sein müsste um die Zukunft der Landeshauptstadt Hannover.
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass auch wenn die Auswirkungen der Pandemie und des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine und deren Folgen auf Wirtschaft, Steuereinnahmen und auch die Preisentwicklungen auf Hannover erhebliche Auswirkungen hätten und die Schulden weiter angestiegen seien, sehe die Vermögensbilanz der Stadt gut aus. Wenn man die Nettopositionen des Vermögens und der Schulden betrachte, habe die Landeshauptstadt Hannover immer noch eine Nettoseite von 6 Mrd. €, was ein kommunales pro Kopf Nettovermögen von 11.000 € für jede Bürger*in der Landeshauptstadt Hannover bedeuten würde. Ratsherr Gast machte deutlich, das Bilanz und Haushalt getrennt voneinander zu betrachten seien, wobei die finanzielle Lage in den vergangenen Jahren besser und weniger gut und in Krisenzeiten fatal gewesen wäre. Die Verschuldung der Stadt habe trotz zehn Haushaltskonsolidierungen stetig zugenommen. Die meisten Kommunen in Niedersachsen wären chronisch unterfinanziert, was kein Anlass für Spott, sondern für mehr Investitionen wäre. Man würde die Unterstützung vom Land und Bund zur finanziell besseren Ausstattung der Kommunen benötigen, auch wenn die Kommunen in Krisenzeiten gut unterstützt wurden. Ratsherr Gast erörterte, dass seiner Ansicht nach die Kritik an der Kommunalaufsicht wenig Sinn mache, weil die Innenministerin für die finanzielle Ausstattung der Kommunen zuständig wäre und bislang wenig Willen zur Veränderung gezeigt habe. Während sich die Landesregierung in Teilen bei nebensächlichen Dingen bemühen würde, würde der Bundesfinanzminister mit dem Wachstumschancengesetz ein riesen Loch in die kommunalen Haushalte reißen. Ratsherr Gast kritisierte, dass das Wachstumschancengesetz wahrscheinlich ein Loch in Höhe von mehr als 20 Mio. € im städtischen Haushalt hinterlassen werde, während sich der Rat der Stadt mit einem HSK von 121 Mio. € abplagen müsste. Ratsherr Gast forderte, dass der Bund die Kommunen diesbezüglich entlasten müsste. Ratsherr Gast berichtete, dass die Steuereinnahmen im laufenden Jahr deutlich höher als erwartet ausfallen werden, sodass das prognostizierte Defizit geringer ausfalle. Allerdings sei für die Folgejahre kein weiterer Anstieg erkennbar. Deshalb bliebe es bei der Umsetzung des beschlossenen HSK, damit die Leistungsfähigkeit der Stadt und die politische Handlungsfähigkeit für die Zukunft erhalten werde. Dabei werde man die Vorschläge im HSK sorgsam prüfen und unnötige Härten abwenden. Es gelte eine Ausgewogenheit zu finden zwischen Sparsamkeit, Erhalt des Wichtigen und den Möglichkeiten von Zukunftsinvestitionen. Entsprechend des Rot/Grünen Änderungsantrages zum HSK aus dem Dezember 2022, werde man die Priorisierung auf Modernisierungsmaßnahmen legen und besonders die Bereiche schützen, bei denen Teilhabechancen gefährdet seien. Ratsherr Gast betonte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen daran arbeite, dass Hannover weiterhin eine grüne und erfolgreiche Stadt mit einer nachhaltig soliden Wirtschaft, mit vielfältiger Kunst und Kultur, mit enormen sozialen Engagement und dem formidablen Menschen bleibe. Deshalb setze sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für Bildung, den Erhalt der sozialen Infrastruktur, eine auskömmliche Finanzierung der freien Träger*innen und Sportvereine, eine digitale und serviceorientierte Stadtverwaltung, für mehr Investitionen in den Klimaschutz und eine nachhaltige Verkehrswende ein. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bliebe der Titel des Kommunalwahlprogramms erhalten: „Hannover – die Stadt mit Zukunft!“
Ratsherr Pohl (CDU) hob hervor, dass es dem Rat der Stadt nicht zustehe, dass sich deren Mitglieder gegenüber den Bürger*innen aus Gemeinden wie Haselünne unangemessen äußerten. Ratsherr Pohl führte aus, dass viel Unmut darüber aufgekommen sei, dass die Kommunalaufsicht vermeintlich Kürzungen gefordert habe. Die Kommunalaufsicht habe zunächst einmal den Doppelhaushalt 2023/2024 ohne Einschränkungen genehmigt. Das heiße, dass der Rat einen Haushalt genehmigt bekommen habe, den die Kommunalaufsicht nicht hätte genehmigen müssen. Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) stehe in §110 Abs. 4, dass der Haushalt in jedem Jahr in Plan und Rechnung ausgeglichen vorzulegen sei. Wenn das nicht der Fall wäre, sei die Kommunalaufsicht nicht nur zur Prüfung verpflichtet, sondern es sei auch ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) vorzulegen. Die Kommunalaufsicht in Niedersachsen habe diesbezüglich aus Sicht der CDU-Fraktion eine sehr großzügige Prüfung vorgenommen. Ratsherr Pohl erinnerte daran, dass der Haushalt 2023 ein Defizit von 100 Mio. € vorgesehen habe. Das Defizit sei geringer geworden, die Einnahmen seien gestiegen und Ausgaben konnten begrenzt werden. Aber trotzdem sei nach einer Prognose aus dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung für dieses Jahr ein Minus von etwa 30 Mio. € zu erwarten. Für 2024 sehe der Haushaltsplan ein Minus von 331 Mio. € vor. Das sei eine Summe, bei der eigentlich jedem klar sein sollte, dass man die als Stadt Hannover so schnell nicht würde stemmen können. Das HSK XI werde zwar einen Weg aufzeigen, der jedoch keineswegs sicher wäre, da die konjunkturelle Lage noch wesentlich besser gewesen sei, als man über den Haushalt beraten habe. Ratsherr Pohl konstatierte, dass eine mittelgroße Firmenpleite, die vielleicht zu Gewerberückforderungen führe, den hannoverschen Haushalt sehr schnell in andere Dimensionen befördern könnte. Demzufolge sei die Lage angespannt, sodass die Forderungen der Kommunalaufsicht zum folgenden Haushalt aus Sicht der CDU-Fraktion richtig und gesetzeskonform. Ratsherr Pohl wies darauf hin, dass die Stadt an alles herangehen werde, was an Einnahmen generiert und an Ausgaben gestrichen werden könnte. Ratsherr Pohl versicherte, dass auch die CDU-Fraktion in der Vergangenheit immer mitgetragen habe, dass eine breite Unterstützung für gesellschaftliche Gruppen, Initiativen, Beratungsangebote, Jugendliche, Kinder- und Jugendarbeit und Ähnliches in Hannover im breiten Maße aufrecht erhalten bliebe und man werde auch weiterhin sicherstellen wollen, dies im breitem Maße weiterführen zu können. Ratsherr Pohl machte deutlich, dass die CDU-Fraktion jedoch immer davor gewarnt habe, dass neue Aufgabenbereiche aufgemacht werden und neue Initiativen in die Förderung aufgenommen werden, wenn der Haushalt einmal ein wenig freundlicher ausgesehen habe. Ratsherr Pohl merkte an, dass der Stadtkämmerer bereits von einem strukturellen Problem gesprochen habe. Deshalb sollte man sich in Zukunft davor zurücknehmen nicht jeden freien Cent wieder ausgeben zu wollen, falls man überhaupt jemals wieder in eine derartige Situation geraten könnte.
Ratsherr Döring (FDP) erläuterte, dass man bereits von falschen Voraussetzungen ausginge, wenn man nur die Ausgabenseite eines Haushalts betrachte. Es bliebe festzuhalten, dass im Jahr 2022 die Bürger*innen und die Unternehmen in Deutschland der öffentlichen Hand 896 Mrd. € an Steuereinnahmen, ein Plus von 7,5 % zum Vorjahr, zur Verfügung gestellt hätten. Davon seien 384 Mrd. € bei den Ländern, den am besten finanzierten Gebietskörperschaften in Deutschland, gelandet. Der Bund habe 337 Mrd. € und die Kommunen immerhin 134 Mrd. € erhalten. Ratsherr Döring machte deutlich, dass man gern einmal Einsicht beim statistischen Landesamt nehmen sollte, wenn man in die von Ratsmitglied Klippert so nett geschmähten Kommunen blicke. Es gäbe in Hannover eine pro Kopf Verschuldung von 7.959 € und man findet in der Gesamtstatistik keine zehn Kommunen in Niedersachsen, die eine höhere pro Kopf Verschuldung aufweisen. Der durchschnittliche Wert liege in Niedersachsen bei ca. 4.000 €, was im Ergebnis bedeute, dass es die Politiker*innen, unabhängig von der jeweiligen Partei, in den anderen Kommunen gar nicht so schlechtmachen würden. Ratsherr Döring sagte, dass man in Hannover um die Frage, ob man sich zu viel leiste, kreisen würde, seitdem er Kommunalpolitik mitgestalte. Es gebe Leistungsempfänger*innen in der Stadt, die seit 50 Jahren Zuwendungen erhielten, von denen nicht ein einziges, aktuelles Ratsmitglied die Existenz kenne. Ratsherr Döring fragte, ob alle Ratsmitglieder das Gefühl hätten, dass man die Aufgaben der Stadt effizient erfülle und ob man die Ressourcen richtig einsetze. Ratsherr Döring fragte ferner, ob nicht der Eine oder die Andere das Gefühl habe, dass man bei jedem Bauprojekt die „Goldkanten Lösung“ wählen würde, ob man seine Aufgaben besonders sorgfältig mache oder ob man den Sparsamkeitsdrang bei der Verwaltung tatsächlich wahrnehme. Ratsherr Döring fragte zudem, ob die Ratsmitglieder mit Recht fragen dürften, ob für das Ehrenamt oder noch so sympathische Initiativen sofort mit hauptamtlichen Geldern aus dem Stadthaushalt amtliche Strukturen aufgebaut werden müssten. Ratsherr Döring betonte, dass er persönlich Ehrenamt anders gelernt habe, als dies in Hannover betrieben werde. Diese Krankheit, immer und überall mit öffentlichen Geld nachzuhelfen führe dazu, dass Hannover eine doppelt so hohe pro Kopf Verschuldung habe, als der Durchschnittswert in Niedersachsen abbilde. Ratsherr Döring prophezeite, dass sich die Stadtverwaltung dieses Verhalten in der Zukunft nicht mehr würde leisten können, weil diese überhaupt nicht mehr die Mitarbeitenden werde generieren können, um die zum Teil dort anfallenden, schlichten Arbeiten auszuführen. Ratsherr Döring stellte fest, dass man zurzeit noch sehr weit davon entfernt sei, um die Digitalisierungsdividende einstreichen zu können. Man sei ferner weit weg davon das leisten zu können, was andere Kommunen ihren Bürger*innen bereits digital anbieten. Das zeige, dass die strukturellen Probleme sehr ernst wären und dass man nicht darum herumkomme sich als frei gewählte Ratsmitglieder dem entgegenzustellen. Denn wenn man eine Stadt sanieren wollte, dann müssten alle mit anfassen und nicht nur einige Wenige!
Ratsherr Wippach (AfD) führte aus, dass man in Zeiten lebe, in denen wirtschaftliche Verantwortung und die Finanzen der Stadt in eine Schieflage gerieten. Die Stadt habe in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Niedrigzinsphase keinen Grund zum Sparen gesehen. Deswegen sei es kein Wunder, dass die Kommunalaufsicht Einsparmaßnahmen fordere. Besonders im Zuge der die Wirtschaft zerstörenden Politik in Berlin, wie z.B. der Erhöhung der CO²-Steuer sowie der Maut, müssten Erwähnung finden. Aber auch durch die Erhöhung der Grundsteuer in Hannover sei ein wirtschaftliches Arbeiten in vielen Bereichen nicht mehr möglich. Immer mehr Firmen gingen Konkurs oder würden einfach aufhören zu produzieren. Diese zerstörende Wirtschaftspolitik habe direkte Auswirkungen auf die Stadt, da man von einer starken Wirtschaft abhängig wäre. Ratsherr Wippach sagte, dass der Doppelhaushalt 2023/2024 eine historisch hohe Neuverschuldung umfasse. Deshalb sei es unumgänglich, dass die Stadt den Rotstift ansetze und der Rat der Stadt vor der Herausforderung stehe, dass man die begrenzten Mittel effektiv verteile. Dazu müsste aber auch gehören, dass andere Leistungen auf den Prüfstand kämen. Ratsherr Wippach erinnerte daran, dass 900.000 € für den Rückbau von Radwegen in der Eilenriede anfallen werden. Der Einsatz dieser zweifellos beträchtlichen Summe sei kein notwendiger Schritt, den man verschieben sollte bis sich Hannover wieder in finanziell sicherem Fahrwasser bewege. Ratsherr Wippach machte deutlich, dass Kultur ein bedeutender Bestandteil der Stadt und ein wichtiger Motor für die lokale Wirtschaft wäre. Leider werden die Gelder häufig in Schaufensterprojekte fließen, die viel kosten aber wenig bringen, wie z.B. die Sperrung der Raschplatz Hochstraße. Es wäre richtig, wenn der Rotstift bei diesen sogenannten Schaufensterprojekten angesetzt werde und bereits bestehende Projekte weiterhin eine Unterstützung erhalten könnten. Ratsherr Wippach hob hervor, das gespart und verantwortungsvoll mit den vorhandenen Mitteln umgegangen werden müsste. Das sei man den Steuerzahler*innen schuldig. Es müssten mehr nachhaltige Projekte, wie die Förderung von Vereinen, Kultur, Sport und Jugendarbeit unterstützt werden. Hannover verdiene eine solide wirtschaftliche Basis.
Ratsherr Mönkemeyer (Die LINKE.) führte aus, dass 11 Haushaltskonsolidierungen in Folge und teilweise drastische Sparmaßnahmen in fast jedem Haushalt eine deutliche Sprache sprechen. In sich zusammenfallende Schwimmbäder, kaputte Schultoiletten, viel zu wenig öffentlicher Wohnungsbau und eine völlig verschlafene Digitalisierung in Schulen und öffentlichen Gebäuden seien absolut unwürdig für eine Landeshauptstadt. Ratsherr Mönkemeyer merkte an, dass es Hannover noch deutlich besserginge, als anderen Kommunen in Niedersachsen. Ratsherr Mönkemeyer wies darauf hin, dass die Bundes und die Landesregierungen seit Jahren eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen verweigerten und diese mit den sich zuspitzenden Krisen unserer Zeit im Regen stehen ließen. Der Landesrechnungshof und die Kommunalaufsicht würden auch nur die Politik von Bund und Land ausführen. Dabei sei es doch sonnenklar, wer nicht das nötige Geld für die Unterbringung Geflüchteter bereitstelle, wer bei Kunst, Kultur und Bildung spare, wer nicht einmal den Ruf von Eltern-, Schüler- und Lehrervertreter*innen nach einem kostenlosen Schulmittagessen folge, der saniere den Haushalt auf Kosten der kommenden Generation und treibe den Rechten die Hasen in die Küche. Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen sei ein brutaler Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung und damit auch auf unsere Demokratie. Mit seiner Ideologie des neoliberalen Kaputtsparens schleife der Bundesfinanzminister Grüne und SPD in der Bundesregierung am Nasenring durch die Manege. Ratsherr Mönkemeyer stellte klar, dass die Fraktion Die LINKE. Maßnahmen wie die Erhöhung der Grundsteuer, die auch zu Lasten von Mieter*innen und durchschnittlichen Eigenheimbesitzer*innen in Hannover gingen, entschieden ab. Die Kommune sollte sich in Zeiten steigender Inflation nicht auch noch selber als Kostentreiber betätigen. Mit solchen kosmetischen Maßnahmen werde das Problem der strukturellen Unterfinanzierung unserer Stadt keinesfalls gelöst. Dafür werde das Leben der Menschen durch diese Maßnahmen jedoch noch einmal teurer, was es sowieso schon wäre. Ratsherr Mönkemeyer betonte, dass man endlich eine einträgliche Vermögenssteuer, die im Übrigen eine Landessteuer wäre und den Kommunen zugutekäme sowie eine Erbschaftssteuer, die mehr abwerfe, benötige. Auch die Versprechungen zur Lösung der Altschuldenfragen der deutschen Kommunen sollte die Ampelregierung einlösen. Auf diesem Weg könnte es etwas mit guter kommunaler Infrastruktur und anständigen Schulgebäuden werden. Ratsherr Mönkemeyer erklärte, dass die Fraktion Die LINKE. in der Zukunft zu allen Sparmaßnahmen ganz deutlich Nein sagen werde, die zu Lasten der Arbeitnehmer*innen, Rentner*innen, Stadtangestellten, Jugendlichen und Transferleistungsempfänger*innen gingen. Man wollte auf allen Ebenen Druck machen für ein gerechtes Steuersystem in Deutschland, eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen und eine Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung.
Ratsherr Wolf führte aus, dass die Landeshauptstadt in Zeiten der Niedrigzinsphase und dem wirtschaftlichen Aufschwung wichtige und richtige Investitionen vorgenommen habe. Die sehr kostenintensive Corona Pandemie habe gleichzeitig für hohe Aufwendungen und Einnahmeeinbrüche auf allen Ebenen gesorgt. Der von Russland geführte Angriffskrieg in der Ukraine habe eine bereits kletternde Inflation in gewaltige Höhen katapultiert, da zum einen fossile Energien und Rohstoffe preislich gewaltig angezogen hätten und zum zweiten hohe Kosten für alle Kommunen in Deutschland hervorgerufen, da Millionen vor dem Krieg flüchtende Ukrainer*innen unterzubringen und zu versorgen wären. Ratsherr Wolf stellte fest, dass die hohen Kosten bei gleichzeitigen Einnahmeeinbußen für die Landeshauptstadt Hannover eine finanzielle Situation herbeigeführt habe, die eine Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes XI erforderlich machten. Ratsherr Wolf erklärte, dass er die Ansetzung der Aktuellen Stunde für relativ nutzlos halte, da es überhaupt nicht in der Hand der Landeshauptstadt liege über höheren Geldmitteleinsatz zu entscheiden. Es sei unumgänglich das Einsparungen in allen Bereichen vorgenommen werden müssten, woran auch Proteste von Zuwendungsempfänger*innen und Initiativen nichts ändern könnten. Vielmehr sei der Adressat für die Proteste bei den Landesregierungen zu suchen, da diese, ebenso wie der Bund, die Kommunen wieder einmal finanziell im Stich lassen werden. Ratsherr Wolf stellte in Zweifel, dass die Entschädigung von Ehrenamtlichen mit der prekären Haushaltslage in Hannover zu tun haben sollte. Die Ehrenamtlichen übernehmen wichtige Aufgaben der Kommunen und seien dafür angemessen zu entschädigen. Ratsherr Wolf sagte abschließend, dass die finanzielle Misere in der Landeshauptstadt Hannover wahrscheinlich auch über die kommenden Jahre hinweg nicht so leicht zu beheben wäre. Deshalb sei es den PIRATEN wichtig, dass diese Problematik transparent, unter Beteiligung der Bürger*innen angegangen werde.
Ratsherr Böning wies darauf hin, dass die Kommunalaufsicht interessanter Weise genau das kritisiere, was die Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER seit Jahren auch schon gebetsmühlenartig angeprangert habe. Das habe bislang niemanden interessiert, aber jetzt, nachdem die Kommunalaufsicht Kritik geübt habe, musste es interessiert zur Kenntnis genommen werden. Ratsherr Böning konstatierte, dass Hannover das wenige Geld weiter mit beiden Händen zum Fenster hinauswerfe, wenn es nach Rot, Grün und LINKE. ginge. Auch gerne für Projekte die bei der eigenen links-grünen Wähler*innenklientel gut ankäme. Ratsherr Böning erläuterte, dass der Rotstift in allen Bereichen angesetzt werden müsste. Es sei für die Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER und für einige andere hoffentlich auch natürlich ein Unterschied, ob bei einem Sportverein oder bei einem LINKEN Jugendzentrum gekürzt werde. Allerdings werde sowieso am liebsten bei Autofahrenden und Eigenheimbesitzer*innen in die Tasche gegriffen. Ratsherr Böning machte deutlich, dass es den Kommunen hauptsächlich so schlecht ginge, weil diesen immer mehr Aufgaben und damit verbundene Kosten übertragen werden. Ratsherr Böning erinnerte daran, dass Ratsmitglied Klippert das nicht vorhandene Geld gern für eine liebenswertere Stadt ausgeben würde. Allerdings sei das der Unterschied zwischen ganz weit LINKS und den Konservativen. Denn auch die Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER würde gern in eine liebenswertere Stadt investieren, aber es seien ja nun einmal keine Mittel vorhanden. Ratsherr Böning sinnierte, dass vielleicht weniger Linke an die Macht gehörten, dass weniger nach Quote und mehr nach dem Leistungsprinzip gehandelt werden sollte. Dann würde es auch bald wieder mit den Finanzen klappen.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) erklärte, dass er keine anderen Städte verunglimpfen, sondern lediglich den Unterschied zu Hannover kenntlich machen wollte. Haselünne sei sehr nett – er habe den Ort selbst schon einmal besucht. Ratsmitglied Klippert betonte, dass es unfassbar wäre, dass Herr Döring und Herr Böning ihn zweimal als „Herr“ bezeichnet hätten. Er erwarte, dass ein solches Verhalten gerügt werden müsste, wenn derart diskriminiert werde.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) erklärte, dass er es nicht in Ordnung finde alle pauschal als Linke zu bezeichnen, obwohl diese nicht Mitglied der Fraktion Die LINKE. wären. Ratsherr Machentanz gab seiner Hoffnung Nahrung, dass bis zum Jahresende eine Zweckentfremdungssatzung auf den Weg gebracht werde, da der Haushalt ja nun genehmigt wurde.
Ratsherr Wolf hob hervor, dass die Anwesenden nicht zum Selbstzweck im Rat der Stadt sitzen. Die einzusetzenden Mittel seien Steuergelder und die Ratsmitglieder werden versuchen das Beste für die Stadt herauszuholen. Man diskutiere, streite und kämpfe, damit es der Stadt und den Menschen in den nächsten Jahren gut gehe.
Ratsherr Böning sagte, dass er seine Rede komplett abgelesen habe und deshalb sicher sei, dass er Ratsmitglied Klippert als Juli Klippert benannt habe. Es sei ihm überaus wichtig hervorzuheben, dass er sich aufrichtig entschuldige, falls ihm ein „Herr“ herausgerutscht wäre.
TOP 8.
Antrag der CDU-Fraktion: "Familien-App“ für Hannover
(Drucks. Nr. 1092/2023)
Ratsherr Albrecht (CDU) stellte den Antrag in Auszügen vor.
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass man bei der Eingabe in ein digitales Endgerät von Familien Kompass Hannover die gleichlautende Broschüre erreiche, die zu allen familienrelevanten Themen, von der Familienplanung bis zum Babyschwimmen, umfassend informieren würde. Ferner gebe es den Familien Blog Hannover, der in den sozialen Netzwerken zu finden sei und sehr umfänglich über Angebote für Familien berichte. Ratsherr Rinker erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag ablehne, da eine bloße Bereitstellung von Informationen in einer APP wenig zielführend wäre.
Ratsherr Nicholls (SPD) erörterte, dass auf der Homepage hannover.de das eine oder andere zu finden wäre, auch wenn die Nutzerfreundlichkeit eine Optimierung vertragen könnte. Deshalb sei es sinnvoller eine Lösung für hannover.de zu finden, anstatt eine APP für einen gesonderten Bereich entwickeln zu lassen.
Ratsherr Wolf erläuterte, dass das Entwickeln einer APP sehr geldintensiv wäre. Darüber hinaus sei der Bereich Familie derart breit gefächert, sodass allein zur Entscheidung über die Inhalte wahrscheinlich eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt werden müsste. Ratsherr Wolf bemerkte, dass Kalenderfunktionen mit sensiblen Daten innerhalb einer App Risiken in der Datensicherung darstelle.
Gegen 9 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion: "Familien-App“ für Hannover, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1092/2023 ab.
TOP 9.
Antrag der CDU-Fraktion: Beschleunigung des Sporthallenbaus an der Schillerschule
(Drucks. Nr. 1416/2023)
Ratsherr Albrecht (CDU) sagte, dass der vorliegende Antrag auf den Wünschen der Elternschaft der Schillerschule basiere. Ratsherr Albrecht stellte fest, dass der Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung abgelehnt wurde und doch ein Erfolg sei, da die Verwaltung bereits einen Tag vor der entsprechenden Fachausschusssitzung im Sinne der CDU-Fraktion gehandelt habe. Ratsherr Albrecht bemerkte, dass man den Antrag eigentlich hätte zurückziehen können. Allerdings habe sich die CDU-Fraktion dazu entschieden, dass der Rat der Stadt ein Zeichen dahingehend setzen möge, dass man ein schnelles Handeln für die Schillerschule fordere.
Ratsfrau Bax (SPD) erläuterte, dass der vorliegende Antrag überflüssig sei, da die Schillerschule eine eloquente und kompetente Schulleitung habe, die in dieser Angelegenheit professionell mit der Verwaltung zusammengearbeitet habe. Nachdem versicherungsrechtliche Fragen geklärt werden konnten und umfänglich Sachaufklärung betrieben wurde, werden die Bemühungen weiter forciert. Ratsfrau Bax wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt Hannover 6 Mio. € an Bundesfördermitteln für den Sporthallenbau beantragen werde. Ratsfrau Bax bat vor dem Hintergrund der langen Bauzeit darum, dass für die Schüler*innen Ersatzsportflächen generiert werden mögen.
Ratsherr Bingemer (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen werde. Ratsherr Bingemer monierte den langen Zeitraum, bis von der Bauverwaltung aussagekräftige Informationen ergangen wären und bemerkte, dass es sich bei dem Vorhaben doch lediglich um ein Dach, vier Wände, einen Boden, zwei Toiletten und zwei Umkleidekabinen handeln würde.
Ratsherr Oppelt (CDU) sagte, dass Turnhallenbau keine Raketenforschung wäre und dass deshalb die langen Planungs- und Bauzeiten nicht nachvollziehbar wären. Ratsherr Oppelt fragte, ob die Verwaltung inzwischen einen konkreten Termin für die Fertigstellung nennen könnte.
Stadträtin Rzyski erörterte, dass es einen ungefähren Zeitplan gebe, der noch mit diversen Unwägbarkeiten behaftet sei. Bislang sei ein maximal langer Zeitplan vorgestellt worden, zu dem konkretere Angaben folgen sollten.
Stadtbaurat Vielhaber sagte, dass die Verwaltung die Daten ad hoc nicht verfügbar habe und diese nachliefern müsste.
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass die Sportstättenversorgung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld temporär gesichert sei, da auch die IGS eine neue Dreifeldsporthalle erhalten werde. Allerdings werde sich der Zeitfaktor bei derartigen Projekten selten beeinflussen lassen.
Beigeordneter Kelich (SPD) betonte, dass die Verwaltung alles daransetze, dass der Schule möglichst zeitnah eine Sporthalle zur Verfügung gestellt werden könnte. Beigeordneter Kelich machte deutlich, dass die Schillerschule eine Sporthalle nach bautechnischen und brandschutzrechtlichen Maßgaben des Jahres 2023 erhalten werde, was den Wortbeitrag des sportpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion ein wenig schlicht erscheinen lasse. Beigeordneter Kelich hob hervor, dass die SPD-Fraktion absolutes Verständnis dafür habe, dass die Verwaltung 6 Mio. € Bundesfördermittel generieren wollte. Deshalb sollte jedem klar sein, dass der Zeitplan nicht allein an der Verwaltung, sondern auch eng mit dem Fördermittelgeber verknüpft wäre.
Ratsherr Bingemer (FDP) entgegnete, dass die erhöhten Umweltanforderungen wieder vereinfacht werden müssten, damit die Firmen schneller, sicherer und besser bauen könnten.
Ratsherr Oppelt (CDU) merkte an, dass es sich hier um ein Standardvorhaben handele, dass die Verwaltung derartige Projekte mit ihrem hervorragenden Fachpersonal problemlos bewältigen könnte und dass nun jedoch ein wenig Tempo in die Angelegenheit gebracht werden müsste. Ratsherr Oppelt wiederholte, dass sich die Sportstättenversorgung seit dem Brand vor eineinhalb Jahren in Buchholz-Kleefeld weiter verschärft habe und dass nicht nur der Schul-, sondern auch der Vereinssport betroffen wäre. Ratsherr Oppelt erkundigte sich vor dem Hintergrund seiner nicht beantworteten Frage zum Zeitplan, ob und welche Planungen interimsmäßig für die Schüler*innen bislang eingeleitet wurden.
Hinweis: Entsprechende Anlagen wurden dem Protokoll beigefügt.
Stadträtin Rzyski antwortete, dass sich die Schulverwaltung in der Situation befinde, dass man den Schulsport einiger Schulen in möglichst benachbarten Schulen sicherstellen müsste. Dafür habe man ein sehr ausgeklügeltes System entwickelt, um festlegen zu können, welche Schule, wann in welcher Halle ihren Schulsport durchführen könnte. Dieser Plan werde fortlaufend an die sich verändernden Schul- bzw. Unterrichtspläne angepasst. Dabei werde im Besonderen darauf geachtet, dass die für die Schüler*innen am wenigsten problematische Lösung umgesetzt werde. Stadträtin Rzyski bot an, dass die Verwaltung einen solchen Plan zu Protokoll beifügen könnte.
Gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion: Beschleunigung des Sporthallenbaus an der Schillerschule, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1416/2023 ab.
TOP 10.
Antrag der CDU-Fraktion zur Vergabe von städtischen Aufträgen an Förderwerkstätten
(Drucks. Nr. 1468/2023)
Ratsherr Albrecht (CDU) erläuterte, dass es immer wieder Möglichkeiten für die Verwaltung gebe, dass bei bestimmten Aufträgen auch auf die Werkstätten des zweiten Arbeitsmarktes zurückgreifen zu können, um diesen entsprechende Aufträge zukommen zu lassen.
Ratsherr Nicholls (SPD) führte aus, dass diese Werkstätten eine wichtige Perspektive für Menschen mit Behinderung darstellten. Es sei jedoch auch bekannt, dass dort mehr oder weniger für ein Taschengeld gearbeitet werde. Ratsherr Nicholls machte deutlich, dass er ein Problem damit habe, dass inklusive Unternehmen, die Menschen zu regulären Bedingungen angestellt hätten, durch diesen Antrag Nachteile entstehen könnten.
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass es sicherlich zu begrüßen wäre, dass Menschen mit Behinderungen über den zweiten Arbeitsmarkt am Arbeitsleben teilhaben könnten. Allerdings sei dabei zu berücksichtigen, dass in den Förderwerkstätten gerade einmal 126 € - plus 52 € möglicher Fördermittel - monatlich gezahlt werde. Ratsherr Rinker erklärte, dass es viel sinnvoller wäre zu versuchen, dass Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt integriert werden, damit diese wenigstens auf dem Niveau des Mindestlohns bezahlt werden könnten. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen werde dem Antrag deswegen nicht zustimmen.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) erörterte, dass Förderwerkstätten ein Relikt aus vergangenen Zeiten sein sollten und dass es längst überfällig wäre, dass inklusive Unternehmen mehr in den Fokus rücken sollten. Ratsmitglied Klippert erklärte, dass die Fraktion Die PARTEI & Volt dem Antrag nicht zustimmen könnte, da dieser das völlig falsche Signal aussende.
Ratsherr Wolf stellte klar, dass der Ausbeutung von Arbeitskräften durch Förderwerkstätten mittel der Bundesregierung der Kampf angesagt werden müsste. In Hamburg würde es Betriebe mit 4.000 Arbeitskräften geben, die wichtige Aufgaben für Zuliefererfirmen der Automobilindustrie erledigen, wobei die Zulieferer gern zugreifen, solange dies möglich sei.
Gegen 10 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Vergabe von städtischen Aufträgen an Förderwerkstätten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1468/2023 ab.
TOP 11.
Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner): Ab sofort konsequent möglichen Gewaltexzessen und Belästigungen in öffentlichen Bädern entgegenwirken
(Drucks. Nr. 1455/2023)
Ratsherr Böning erinnerte daran, dass der Antrag in der Sitzung des Rates am 29. Juni 2023 die Dringlichkeit verweigert wurde. Wenige Tage später habe die Bundes-CDU vehement vergleichbare Maßnahmen wie im vorliegenden Antrag gefordert. Deshalb sei er der Ansicht, dass der vorliegende Antrag, unabhängig vom Logo des Antragstellers, zustimmungsfähig sei.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Böning: Ab sofort konsequent möglichen Gewaltexzessen und Belästigungen in öffentlichen Bädern entgegenwirken, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1455/2023 ab.
TOP 12.
Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner): Mehr Rücksicht beim Vorgehen gegen sog. Schottergärten von über 75-jährigen Hauseigentümern
(Drucks. Nr. 1554/2023)
Ratsherr Böning verlas den Text des Antrages und ergänzte, dass es im Grunde um Rücksichtnahme für Menschen ginge, die aus Belastungsgründen auf einen pflegeleichteren Schottergarten umgestellt hätten.
Beigeordneter Kelich (SPD) stellte klar, dass das Anlegen von Schottergärten bereits seit 1992 gegen die Niedersächsische Bauordnung verstoße und dass sich der Antrag somit außerhalb der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover befinde.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Böning: Mehr Rücksicht beim Vorgehen gegen sog. Schottergärten von über 75-jährigen Hauseigentümern, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1554/2023 ab.
TOP 14
Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion DIE LINKE. und Fraktion DIE PARTEI & Volt: Resolution zur Verurteilung von Antisemitismus
(Drucks. Nr. 1795/2023)
Ratsfrau Zaman (SPD) führte aus, dass die Veröffentlichung einer Mail, die in geradezu hasserfüllter Weise durch Kritik an der künstlerischen Arbeit der Staatsoper mit volksverhetzenden Äußerungen verbunden wäre und Laura Berman als Jüdin auf eine unglaubliche Weise beschimpft und bedroht habe, nicht hinnehmbar sei und auf das Schärfste zu verurteilen wäre. Inzwischen sei die Verfasserin der Mail zwar zu einer empfindlichen Strafe verurteilt worden, aber leider sei volksverhetzender Antisemitismus kein Einzelfall. Dies zeige nicht zuletzt die Auseinandersetzung um Hubert Aiwanger in Bayern. Den Mitgliedern des Rates sei bekannt, dass Antisemitismus nicht nur verbal geäußert, sondern dass dieser in tätlichen Angriffen münde. Jeder erinnere sich an den schlimmen Terrorangriff auf die Synagoge in Halle /Saale. Angesichts dessen sei es notwendig, dass sich der Rat der Stadt in jeder Form dem Antisemitismus entgegenstelle. Dies umso mehr, weil stets eine vorgebliche Kritik als Strukturen in der Gesellschaft oder in Kunst und Kultur nur der untaugliche Versuch sei, die Feindschaft gegenüber dem Judentum, jüdischen Lebens und jüdischen Glaubens zu kaschieren. Die Meinungsfreiheit sei ein vom Grundgesetz zurecht bestens geschütztes Gut. Ebenso sollte aber auch allen bewusst sein, dass Meinungsfreiheit ihre Grenzen genau dort finde, wo diese das Leben anderer Menschen infrage stelle, bedrohe oder angreife. Antisemitismus stelle generell das Existenzrecht des jüdischen Lebens in Frage. Das wollte und werde der Rat der Stadt nicht hinnehmen. Aus diesem Grunde sei die Resolution notwendig – leider notwendig – und deshalb habe man sich als Demokrat*innen dazu entschlossen, heute erneut den Antisemitismus zu verurteilen und die Solidarität des Rates mit den Jüdinnen und Juden, jüdischen Einrichtungen sowie jüdischen Lebens zu erklären. Ratsfrau Zaman brachte ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass sich der Rat gemeinsam durch die Resolution für die Vielfalt des jüdischen Lebens in Hannover und anderswo bekenne und geschlossen als Rat der Landeshauptstadt Hannover jeder antisemitischen Bedrohung und jedem antisemitischen Angriff geschlossen entgegenstelle. Im Weiteren verlas Ratsfrau Zaman den Text der Resolution.
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen) verlas eine unvollständige Chronologie des antisemitischen Normalzustandes seit der Wahl des Rates im Jahr 2021. Ratsherr Harrold führte weiter aus, dass diese Liste aufzeige, dass der antisemitische Angriff auf die Intendantin Laura Berman kein Einzelfall sei und dass Antisemitismus ein Problem der bürgerlichen Gesellschaft wäre. Insgesamt 100 antisemitische Vorfälle seien im Jahr 2022 allein in Niedersachsen registriert worden. Erstmals auch zwei Vorfälle der extremen Gewalt. Im Jahr 2021 wären es insgesamt 131 Vorfälle gewesen. Die nichtjüdische Mehrheitsgesellschaft schaut oft ahnungslos oder achselzuckend zu. Achselzuckend, weil viele diesen Antisemitismus teilen würden, wie die Debatten um die Documenta und Herrn Aiwanger zeigten. Ratsherr Harrold zitierte die Journalistin Hilde Walter: „Es scheint, dass uns die Deutschen Auschwitz nie verzeihen werden. Das ist ihre Krankheit und verlangt verzweifelt nach Heilung. Aber sie wollen sie leicht und schmerzlos. Sie lehnen es ab sich unters Messer zu legen – das heißt sich der Vergangenheit und ihrem Anteil daran zu stellen.“ Ratsherr Harrold sagte, dass dieses Zitat den Antisemitismus nach Auschwitz auf den Punkt bringe. In einer Abwehr von Schuld werden sogleich die Opfer der eigenen Taten eben für diese verantwortlich gemacht. Es finde eine Täter-Opfer-Umkehr statt, die man fast als deutsche Tradition bezeichnen könnte. Hilde Walter spreche etwas an, dass bis heute nur unzureichend geschehe. Die Konfrontation, die Aufarbeitung der deutschen Geschichte, die eben für viele Menschen, viele Familien auch die eigene Vergangenheit betreffe. Einfacher sei es, sich dieser zu entledigen. Das Zitat verweise auf einen unbedingten Drang, komplexe gesellschaftliche Prozesse, Strukturen und Ereignisse um zu erklären und zu verstehen. Diese Sinnstiftungs- und Erkenntnisfunktion erfüllten Verschwörungsideologien durch Vereinfachung. Die Welt werde signifiziert und in die Kategorien Gut und Böse eingeteilt. Wenn es die Deutschen also leicht und schmerzlos wollten, so versperren sie sich ihre eigene Vergangenheit, weil die Auseinandersetzung mit ihr schmerzhaft und schwer sein müsste. Forderungen nach einem Ende des Erinnerns oder gar die Relativierung und Leugnung des Holocaust seien die Folge. Andererseits kann leicht und schmerzlos auch bedeuten, sich die Welt inklusive der eigenen Geschichte mit Hilfe von signifizierenden Verschwörungsideologien zu erklären. Ergo – Verschwörungsideologien bildeten eine Projektionsfläche für das eigene Bedürfnis sich von der Last der Geschichte zu befreien. Ratsherr Harrold erläuterte, dass es gut wäre, wenn solche antisemitischen Angriffe wie der auf Laura Berman zur Anzeige gebracht werde. Es wäre noch besser, wenn diese vor Gericht lande. Wie das zu oft, zu selten geschehe. Es sei zu begrüßen, wenn Politik und Zivilgesellschaft Antisemitismuskritik übten und sich solidarisch zeigten. Auch wenn die Aktionen manchmal noch so hilflos und noch so symbolisch erschienen. Im Fall von Solidarisierung mit von Antisemitismus Betroffenen seien Symbole jedoch wichtig. Denn auch die Antisemiten setzten auf Symbole und ohne Widerspruch vollziehe sich die Normalisierung des Antisemitismus in all seinen Facetten. Ratsherr Harrold machte deutlich, dass Staat und Gesellschaft noch mehr Ressourcen in die antisemitismuskritische Bildungsarbeit stecken müssten. Rechtliche Rahmenbedingungen zur konsequenteren Verfolgung antisemitischer Straftaten anpassen und Organisationen und Institutionen besser unterstützen, die sich gegen Antisemitismus engagierten oder davon betroffen wären. Dabei seien Aufklärung, Monitoring, Beratung und Strafverfolgung gleichermaßen wichtig. Im Rahmen der städtischen Offensive gegen Antisemitismus möchte die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen die historisch-politische sowie antisemitismuskritische Bildungsarbeit in den Schulen, aber auch die außerschulischen Angebote, wie die des Zeitzeugenzentrum Zivilcourage und der Ada und Theodor Lessing Volkshochschule, stärken. Die gestern vor dem Neuen Rathaus eröffnete Ausstellung „Toleranzräume“, bei der der Oberbürgermeister sehr passende Worte zu den Angriffen der vergangenen Monate gegen Juden, Muslime und queere Personen in Hannover gefunden habe, die auch noch in den nächsten zwei Wochen zu sehen sei, wäre ein Beispiel für diese wichtige Bildungsarbeit. Die Antidiskriminierungsstelle sollte mit geeigneten Kooperationspartner*innen in der Stadtgesellschaft im Rahmen des Antidiskriminierungsnetzwerks ein Beratungsnetzwerk aufbauen können. Abschließend verwies Ratsherr Harrold auf die im Oktober 2023 stattfindende Anhörung zu jüdischem Leben.
Ratsherr Böning erklärte, dass der vorliegende Antrag richtig und wichtig wäre und dass die Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER diesen ohne Wenn und Aber allumfänglich unterstütze. Ratsherr Böning bemerkte, dass der Schutz des jüdischen Lebens in ganz Deutschland niemals vom Geld abhängig gemacht werden dürfte.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) sagte, dass der Rat der Stadt nicht wegschauen wollte und dass man deshalb erneut gegen Antisemitismus und Hassreden abstimme und sich solidarisch mit jüdischen Menschen wie Laura Berman erkläre. Hass und Diskriminierung kritisiere die Fraktion Die PARTEI & Volt auf das Schärfste. Hannover wollte eine Stadt sein, in der jeder jedes Leben, leben könnte ohne Angst haben zu müssen. Dass das nicht so wäre, sei eine traurige Wahrheit, der man sich stellen müsste. Man sollte es als schwierig erachten, wenn Zuwendungen im Rahmen der Offensive gegen Antisemitismus zur Finanzierung des Fachtages gegen rechts umetikettiert werden. Denn wohin sollte das führen, wenn kein Geld da wäre Hass bekämpfen zu können. Ratsfrau Zahl betonte, dass mehr getan werden müsste, um die Bündnisse, die es bereits gebe, zu bündeln und bekannt zu machen. Denn ein Weg sei es, das zu verurteilen, was zu verurteilen wäre. Ein zweiter Weg wäre die Perspektiven zu verändern. Man müsste mehr über das lebendige jüdische Leben reden und das was uns über die Traditionen zusammenbringe. Über das Positive dem Hass den Wind aus den Segeln nehmen. Man werde im Oktober die Anhörung zur Sichtbarkeit jüdischen Lebens haben und es wäre erfreulich wenn alle (Ratsmitglieder, Stadtgesellschaft und Presse) gut zuhörten, damit man progressiv und pragmatisch einen Weg finden könnte, um eine offene, sichere Stadtgesellschaft für alle zu kreieren.
Ratsherr Wolf erörterte, dass er in einer Gesellschaft - einem Land, aufgewachsen wäre, in dem das Täter-Opfer-Umfeld verwechselt wurde. Die Beteiligung Österreichs an den Gräueltaten des Dritten Reichs sei gleichgestellt worden mit den Österreichern in der Opferrolle. Ratsherr Wolf stellte fest, dass er mit einer historischen Lüge aufgewachsen sei und dass er erst als junger Erwachsener eine andere Geschichte habe verstehen können. Aus dieser Situation heraus sei er in ein Verständnis hineingewachsen, dass ihn sein bisheriges Leben ständig begleitet habe. Ratsherr Wolf erläuterte, dass Österreich seine Rolle im Dritten Reich nie aufgearbeitet habe. Deshalb sei dieses Land extrem auf der rechten Seite gelandet. Ratsherr Wolf konstatierte, dass insgesamt in Deutschland, einmal abgesehen von der Antisemitismusattacke gegen Frau Laura Berman, ein Klima der wachsenden Aggression vorherrschen werde. Ratsherr Wolf machte deutlich, dass es angesichts der Bedrohungslage für das jüdische Leben in Deutschland nicht mehr ausreiche Bildungsprojekte und Workshops zur Prävention durchzuführen. Es sei an der Zeit, dass man auf die Straße ginge und laut werde, um gegen Antisemitismus, Diskriminierungen im Allgemeinen sowie Hetze gegen Moslimen und queeren Personen zu protestieren.
Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass es die AfD-Fraktion für enorm wichtig halte, wenn der Rat der Stadt mit dieser Resolution ein gemeinsames Zeichen setze. Ratsherr Jacobs machte deutlich, dass sich bereits Vieles zum Besseren gewandelt habe und dass die Vorkommnisse um Hubert Aiwanger von den Schulen heute anders behandelt wurden. Er sei ferner nicht davon überzeugt, dass sich alle Juden in Deutschland bedroht fühlten. Ratsherr Jacobs hob hervor, dass er es sehr begrüße, wenn diese Menschen in unserer Gesellschaft einen Platz haben würden. Im Rahmen der Anhörung im Oktober müsste in Erfahrung gebracht werden, wie man dagegen ansteuern könnte, dass Denjenigen, die versuchten die jüdischen Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft herauszunehmen, Aufmerksamkeit und Zulauf erhielten. Ratsherr Jacobs wies darauf hin, dass es wichtig wäre, dass jeder mit jedem spreche. Der Rat der Stadt würde lediglich einen begrenzten Teil der Gesellschaft abbilden, sodass der Rat den Inhalt dieser Resolution gemeinsam in die Stadtgesellschaft transportieren müsste. Ein positiver Aspekt sei, dass im Fall um die Intendantin der Staatsoper Laura Berman bereits ein Gerichtsurteil ergangen war. Es sei wichtig diese Menschen zu unterstützen, damit auch in Hannover jüdisches Leben möglich sei.
Einstimmig beschloss der Rat den gemeinsamen Antrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion DIE LINKE. und Fraktion DIE PARTEI & Volt: Resolution zur Verurteilung von Antisemitismus, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1795/2023.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) schloss daraufhin die Sitzung.
Für die Niederschrift:
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
