Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 03.07.2023

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 23.06.2023)
Protokoll (erschienen am 29.08.2023)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.13 BRB - Datum 14.08.2023

PROTOKOLL

13. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 3. Juli 2023,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.10 Uhr
_____________________________________________________________________
Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Beyer (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Liu-Rüsch (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Abend (SPD)
Bezirksratsfrau Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dunkel (CDU)
Bezirksratsfrau Geschke (SPD)
(Bezirksratsfrau Jagemann) (CDU)
Bezirksratsherr Jung (SPD)
Bezirksratsfrau Köpge (FDP)
Bezirksratsfrau Marchewitz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Okumus (SPD)
Bezirksratsfrau Pietsch (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.
Bezirksratsherr Schöler (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schrank (DIE PARTEI)
(Bezirksratsfrau Windhorn) (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Winter) (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Harrold) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bürgermeister Klapproth) (CDU)
Ratsherr Nicholls (SPD)
(Ratsfrau Sankowske) (SPD)

Verwaltung:
Frau Struiksma Bezirksratsbetreuung
Herr Pilarski Stadtbezirksmanagement
Frau Rabe Stadtbezirksplanerin Nord
Frau Jordan Stabsstelle Mobilität
Herr Nebendahl Stabsstelle Mobilität
Frau Seligmann FB Gebäudemanagement

Presse:
Frau Hilbig HAZ




Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.05.2023
- öffentlicher Teil

3. Einwohner*innenfragestunde

4. Information der Stabsstelle Mobilität:
„Autofreie Tage in der Nordstadt“


5. M I T T E I L U N G E N


6. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

6.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

6.2. Zuwendungen des Integrationsbeirates Nord

6.2.1. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord
(Drucks. Nr. 15-1472/2023)


7. Informationen über Bauvorhaben


8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. A N H Ö R U N G E N

8.1.1. Gymnasium Lutherschule, Umbau Hauptgebäude, G9- und MEP-Ausbau
(Drucks. Nr. 1434/2023 mit 3 Anlagen)

8.1.2. Umstrukturierung einer Krippengruppe in der Ev.-luth. Kindertagesstätte Hainholz
(Drucks. Nr. 1015/2023)

8.1.3. Variantenuntersuchung der Radschnellverbindung Hannover-Garbsen / Interkommunalen Veloroute 12 im Bereich der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1270/2023 mit 1 Anlage)

8.1.4. Zuwendung an den Verein Miteinander für ein schönes Viertel (MSV e.V.) für die Hainhölzer Teegartensaison 2023 aus kommunalen Mitteln zum Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ 2023
(Drucks. Nr. 1314/2023)



9. A N F R A G E N

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Bezahlbares Wohnen im Stadtbezirk Nord
(Drucks. Nr. 15-1406/2023)

9.1.2. Ordnungsgemäßes Abstellen von Einkaufswagen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1407/2023)

9.1.3. Jugendarbeit in den Quartieren des Stadtbezirks Nord
(Drucks. Nr. 15-1408/2023)

9.1.4. Baulicher Zustand des Bahnhofs Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-1424/2023)


10. A N T R Ä G E

10.1. der SPD-Fraktion

10.1.1. Halteverbot Helmkestr./Ecke Schulenburger Landstr. markieren
(Drucks. Nr. 15-1409/2023)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Abpollerung Dörpefeld - Prüfung ob Gewohnheitsrecht der Anwohner besteht
(Drucks. Nr. 15-1423/2023)


11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Eigene Mittel des Stadtbezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-1476/2023)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.05.2023
- nichtöffentlicher Teil

13. Informationen über Bauvorhaben













I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Beyer eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Bezirksratsherr Dunkel zog den TOP 8.1.3. in die Fraktion. Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.05.2023 - öffentlicher Teil
Das Protokoll wurde mit 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen genehmigt

TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt

TOP 4.
Information der Stabsstelle Mobilität:
„Autofreie Tage in der Nordstadt“
Frau Jordan
berichtete anhand einer Präsentation über das vom 17.09. - 23.09.2023 geplante Projekt Autofreie Tage in der Nordstadt und die in diesem Zeitraum geplanten Aktionen. Die Paulstraße und die Windhorststraße sollen in dieser Zeit weitgehend von Autos freigehalten werden. (die Präsentation ist Anlage zum Protokoll)
Das genaue Programm werde dem Bezirksrat nach der Sommerpause zur Information übermittelt.
Ratsherr Nicholls kritisierte, dass der Bezirksrat Nord von diesem Vorhaben im Nachgang erfahre. Es gab seitens der Verwaltung keinerlei Informationen, dies sei kein wertschätzender Umgang mit dem Gremium.
Auf Nachfrage, wie denn die Beteiligung und Information der Anwohner erfolgt sei, antwortete Frau Jordan, dass die Aktion über Social Media Kanäle angekündigt wurde. Ratsherr Nicholls verwies auf mobilitätseingeschränkte Menschen, diese seien darauf angewiesen, dass Angehörige Einkäufe vorbeibringen und mit dem Auto zum Arzt fahren.
Frau Jordan führte aus, dass Schwerbehindertenparkplätze anfahrbar blieben, Lieferverkehr soll möglich bleiben, Fahrten von Rettungsdiensten und Müllwagen seien möglich. Sie sagte, Behinderte würden häufig auch durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt, Angehörige könnten auch in den Seitenstraßen parken und 30 m gehen.
Ratsherr Nicholls verwies darauf, dass nicht alle mobilitätseingeschränkte Personen einen Behindertenparkplatz hätten. Anwohnerautos müssten umgeparkt werden, Besucher fänden dadurch keinen Parkplatz.
Bezirksratsfrau Köpge fragte, welche Lösungsmöglichkeiten angedacht seien wenn Behinderte abgeholt werden müssen, was das Ziel der Aktion sei, nach welchen Kriterien der Erfolg bemessen werde, und wer diesen messe.
Bezirksratsherr Dr. Abend sagte, eine Woche lang sei nicht nachvollziehbar. Autofreie Straßen ließen sich auch bei Straßenfesten erleben. Vor der Durchführung eines Versuches sollten die Ziele vorher feststehen.
Frau Jordan sagte, Ziel sei Erfahrungen zu sammeln, davon für andere Projekte zu profitieren, um daraus weitere Mobilitätsangebote entwickeln zu können.
Es werde auch eine Dialoginsel in der Mitte der Straße geben, dort könne man über QR Codes teilnehmen. Jeden Tag sei ein anderer thematischer Schwerpunkt geplant.

Herr Nebendahl erläuterte, man wolle den Raum vor der Tür den Menschen geben, die dort wohnen. Für eine Woche sollen andere Möglichkeiten zur Entfaltung angeboten werden, das Ganze solle keinen Eventcharakter haben, sondern den Alltag vor der Tür für einen beschränkten Zeitraum anders darstellen.
Es handele sich um einen hochverdichteten urbanen Raum, auch im normalen Zustand fänden nicht alle einen Parkplatz.
Die Beteiligung sei durch eine an den Bezirksrat versandte öffentliche Pressemeldung erfolgt und in der Sitzung des Bezirksrates Vahrenwald-List.
Die Aktion in Nord sei erst für September geplant, hierzu werde am 04.07.23 ein erstes öffentliches Planungstreffen stattfinden.
Man habe ganz bewusst Straßenzüge ausgesucht, die nicht ganz so belastet seien wie andere.

Bezirksratsfrau Deja wies darauf hin, dass bei der geplanten Aktionswoche die Klimakatastrophe ein treibendes Motiv sei. Man brauche eine Mobilitätswende, und man müsse gucken, welche Probleme auftauchen würden um zu lernen um die Aufenthaltsqualität verbessern zu können.
Bezirksratsfrau Marchewitz schlug vor, mobilitätseingeschränkten Menschen im Vorfeld Angebote zu unterbreiten.
Ratsherr Nicholls hätte sich im Vorfeld eine schriftliche Abfrage bei den Anwohner*innen gewünscht.
Auf Nachfrage erklärte Frau Jordan, nur das Familienzentrum St. Maria und die Kirchen seien persönlich angesprochen worden.
Bezirksratsherr Dr. Abend stellte fest, dass also nicht die Anwohnenden einbezogen wurden, das ganze bewege sich in einer gewissen Bubble - er plädierte dafür, auch andere zuzulassen.
Herr Nebendahl sagte, die geplante Aufstellung von Big Packs mit Bäumen zeige auf was sein könne. Man erreiche nicht alle Anwohnenden, manche werden nur an dem jeweiligen Tag erreicht. Er unterbreitete den Vorschlag Stände vor Ort aufzubauen an denen Politik vertreten sei.
Bezirksratsherr Dunkel äußerte Zweifel, ob die Befahrbarkeit durch Krankenwagen sichergestellt sei wenn die Straßen vollgestellt würden, und wäre auch gerne früher thematisch einbezogen worden.
Herr Nebendahl bestätigte, die Durchfahrt sei jeder Zeit gewährleitet. Er bat herzlich um Beteiligung und Feedback, man könne es nicht allen recht machen.
Bezirksratsherr Rahabi wünschte sich künftig Informationen im Vorfeld.
Es werde Sonderregelungen vor Ort geben, diese sollten niedrigschwellig erfolgen und diese sollte man vorher abfragen können.
Ratsfrau Neveling erklärte, sie fände Beteiligungsverfahren prinzipiell richtig. Aber wer nehme teil und reagiere, man erreiche nicht alle.
Diese Aktion böte aber auch eine Chance für mobilitätseingeschränkte Menschen, man könne vor die Tür treten und sei dabei ohne weit laufen zu müssen, man sei mittendrin trotz Einschränkungen.

Die Stabsstelle Mobilität wird in der nächsten Bezirksratssitzung vor der Aktionswoche nocheinmal über den aktuellen Stand der Planungen berichten.

TOP 5.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Beyer berichtete, dass der Chefgärtner der Herrenhäuser Gärten mit ihm Kontakt aufgenommen hätte um das Thema Grillen, und die damit verbundene Problematik der Entsorgung der Grillkohle in die Öffentlichkeit zu tragen.


Er zeigte einige Bilder (die Präsentation ist diesem Protokoll beigefügt) über unsachgemäße Entsorgung heißer Grillkohle unter Bäumen, teilweise direkt auf den Wurzeln der jahrhundertealten Bäume.
Es wurde geklärt, dass das Grillen in den Herrenhäuser Gärten direkt verboten ist - da es sich hier um ein Gartendenkmal handelt. Im Georgengarten ist das Grillen unter Beachtung gewisser Spielregeln - kein offenes Feuer - keine Platzierung der Grills unter Bäumen - grundsätzlich erlaubt.
Die Stadt Hannover habe mittlerweile drei Grillkohlebehälter aufgestellt. Dieses müsse noch breiter kommuniziert werden. Sie befinden sich an zentralen Stellen des Georgengartens. Allerdings käme es hier häufig zu Missnutzungen, die das Bildmaterial eindeutig dokumentiere. Es müsse mehr auf die vor Ort Grillenden eingewirkt werden, die Grillkohle vernünftig zu entsorgen und auch die nun vorhandenen Behälter zweckentsprechend zu benutzen.

Bezirksratsherr Dr. Abend sagte, das Problem sei schon länger bekannt. Er fände es positiv, dass die Stadt damit nun offener umgehe, früher habe es geheißen, dass eine Aufstellung von Tonnen nicht möglich sei.
Ratsherr Nicholls sagte, im Welfengarten werde auch gegrillt. Dort sollten auch Grillkohlebehälter stehen. Der Welfengarten gehöre dem Land, allerdings gebe es dort auch einen städtischen Spielplatz, vielleicht wäre es möglich, dass die Stadt dort auch Grillkohlebehälter aufstelle.

TOP 6.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 6.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Herr Pilarski berichtete, dass sämtliche Zuwendungsantragsteller in der letzten Integrationsbeiratsitzung am 21.06.2023 ihre geplanten Projekte vorgestellt hätten. Alle Zuwendungen die in der Drucksache aufgeführt seien (TOP 6.2.) wurden einstimmig, bzw. mehrheitlich vom Integrationsbeirat beschlossen.
Weiterhin informierte er über die Möglichkeit einer Fahrt zum Besuch des Bundestages in Berlin für die Mitglieder des Integrationsbeirates. Hierzu habe es schon Informationen von Herrn Kaczmarek gegeben. Aktuell könnten noch 16 Plätze vergeben werden. Die Anmeldung könne bis 05.07.2023 bei Herrn Kaczmarek erfolgen.

TOP 6.2.
Zuwendungen des Integrationsbeirates Nord

TOP 6.2.1.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord
(Drucks. Nr. 15-1472/2023)

Bezirksbürgermeister Beyer rief die Drucks. Nr. 15-1472/2023 auf. Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig folgende Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord:
1. AWO Carré Spierenweg – Einrichtung einer Bibliothek 500,00 Euro
2. SPOKUSA e. V. – Pop Up der alten Schachteln 1.200,00 Euro
3. Notunterkunft An der Strangriede – Yoga-Angebot für Frauen 680,00 Euro
4. Tatjana Toporik – Gemeinsam kochen und sprechen 650,00 Euro



TOP 7.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Rabe informierte über folgende Themen:
  • Dialogrunde nördlicher E-Damm, Image-Plakataktion - Ausstellung bis 31.07.23
  • Verlauf Radschnellwegeverbindung Hannover - Garbsen, Variantenuntersuchung
  • Projekte entlang der Gertrud-Knebusch-Straße - Neubau Bumke ist fertiggestellt
  • Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1840 - ein sog. "einfacher" B.-Plan, ansonsten gilt § 34 BauGB
  • Erläuterung der Entwicklungen der einzelnen Baufelder - alle Entwicklungen der letzten Jahre passen gut in das Umfeld
  • Schnellbuslinien können nicht mehr alle am HBF enden, ab 2025 erhält die Linie 300 einen neuen Endpunkt

(die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt)

Bezirksratsherr Dr. Abend berichtete, dass das Baufeld vor der Verbindungsstraße Gertrud-Knebusch-Str. / Weidendamm welches bislang als Ausweichparkplatz genutzt wurde, nun geteert und eingezäunt wurde. Jetzt gebe es vor Ort ein heftiges Parkproblem. Er fragte, ob Moscheen baurechtlich keine Stellplätze nachweisen müssten.
Frau Rabe bestätigte, dass Parkplätze nicht nachzuweisen wären. Sie werde den bestehenden Parkdruck, speziell beim Freitagsgebet, mit der Verkehrsbehörde besprechen.

Bezirksratsherr Dr. Abend bezog sich auf die Antwort der Verwaltung zu Drucks. Nr. 15-2257/2022- Nordstadtbahnhof -. Darin sei der Radweg explizit dargestellt, in der von ihr vorgestellten Planung komme er nicht vor. Er fragte, ob der Radweg nun komme, oder nicht. Frau Rabe erläuterte, dass ihre Präsentation zum Nordstadtbahnhof dem damaligen Planungsstand entsprochen habe. Sie werde nachsehen was im Planfeststellungsverfahren vorgesehen sei.

TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.1.
Gymnasium Lutherschule, Umbau Hauptgebäude, G9- und MEP-Ausbau
(Drucks. Nr. 1434/2023 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Beyer rief die Drucksache auf und begrüßte Frau Seligmann vom Gebäudemanagement, die für Fragen zur Verfügung stand.
Bezirksratsherr Dr. Abend sagte, während des Umbaus der Flächen im Erweiterungsbau seien lange Zeit Teile der GS Uhlandstraße als Ausweichfläche genutzt worden. Er erkundigte sich, ob geplant sei, diese stark genutzten Bereiche der GS Uhlandstraße ebenfalls zu ertüchtigen. Frau Seligmann erläuterte, es gebe dort immer mal wieder Maßnahmen, weitere größere Baumaßnahmen seien nicht vorgesehen.
Ansonsten sei dort eine Containeranlage genutzt worden.
Bezirksratsfrau Deja sagte, der Altbau der Lutherschule sei doch erst 2015 umgebaut worden, wieso nun schon wieder erhebliche Maßnahmen nötig seien.
Frau Seligmann sagte, es sei viel gemacht worden, aber nicht alles.
Schulkonzepte hätten sich geändert, andere Raumnutzungen - speziell die Datentechnik, hierfür würden z.B. Serverräume benötigt.


Die Haustechnik umfasse einen großen Teil der Baumaßnahmen, dies sei der Digitalisierung geschuldet.
Bezirksratsherr Rahabi sagte, die Klimaschutzprüfung sei laut Drucksache negativ ausgefallen. Er fragte, ob es nicht andere Möglichkeiten der Abwärmenutzung gebe, eigentlich finde er, könne das Ganze in die Umweltprüfung zurückgegeben werden.
Ihn interessiere der Stromverbrauch, wie viel in die Atmosphäre ginge.
Frau Seligmann sagte, sie käme aus dem Hochbau und könne hierzu keine genauen Auskünfte geben, aber sie könne sich nicht vorstellen, dass die Abwärme nicht genutzt werde.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO Umbau des Hauptgebäudes G9- und MEP-Ausbau für das Gymnasium Lutherschule in Höhe von insgesamt 1.850.000 €

sowie
2. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.
TOP 8.1.2.
Umstrukturierung einer Krippengruppe in der Ev.-luth. Kindertagesstätte
Hainholz (Drucks. Nr. 1015/2023)
Bezirksbürgermeister Beyer rief die Drucks. Nr. 1015/2023 auf.
Bezirksratsherr Dr. Abend fragte, ob die Einrichtung die Umstrukturierung mit der Krippe abgestimmt habe.
- Der Träger der Einrichtung hat den Antrag auf Umstrukturierung gestellt -
Bezirksratsfrau Deja sagte, dass die integrative Betreuung aus Personalmangel zurückgeschraubt werde, finde ihre Fraktion nicht gut, und werde sich deshalb enthalten.

Sodann stimmte das Gremium mit 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen dafür zu beschließen,
  • in der Ev.-luth. Kindertagesstätte Hainholz, Hüttenstraße 1, 30165 Hannover-Hainholz, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbands Hannover, eine integrative Krippengruppe (12 Plätze, Ganztagsbetreuung) in eine Krippengruppe (15 Plätze, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren


und
  • dem Träger ab dem 01.08.2023, frühestens nach Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach den "Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (nachstehend KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen" zu gewähren.



TOP 8.1.3.
Variantenuntersuchung der Radschnellverbindung Hannover-Garbsen / Interkommunalen Veloroute 12 im Bereich der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1270/2023 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen



TOP 8.1.4.
Zuwendung an den Verein Miteinander für ein schönes Viertel (MSV e.V.) für die Hainhölzer Teegartensaison 2023 aus kommunalen Mitteln zum Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ 2023
(Drucks. Nr. 1314/2023)

Bezirksratsherr Dr. Abend erläuterte, dass durch den Ausfall der letzten Sanierungskommission Hainholz diese Drucksache zuerst im Bezirksrat behandelt werde. Dies sei aber unschädlich, die Sanierungskommission habe gegenüber dem Bezirksrat eine beratende Funktion, der Beschluss könne heute getroffen werden. Außerdem sei das Vorhaben an sich unstrittig.

Sodann beschloss der Bezirksrat Nord einstimmig:

dem Verein Miteinander für ein schönes Viertel (MSV e.V.) für die Hainhölzer Teegartensaison 2023 aus dem Ergebnishaushalt 2023, Teilhaushalt 50, Produkt 35102, vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2023 eine einmalige Zuwendung als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 9.200 Euro zu bewilligen.

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Bezahlbares Wohnen im Stadtbezirk Nord
(Drucks. Nr. 15-1406/2023)

Bezirksratsherr Jung trug die Anfrage vor.

In der Sitzung des Bezirksrates Nord vom 12. September 2022 wurde von Oberbürgermeister Onay eine Überarbeitung des Wohnkonzepts Hannover 2025 in Aussicht gestellt. Um die wohnungsmarktpolitischen Zielsetzungen zu erreichen, sollen darin die verschiedenen Instrumente hinsichtlich ihrer Eignung und rechtlichen Risiken bewertet werden.

Im Stadtbezirk Nord sind aktuell viele Haushalte durch die hohe Inflation und die gestiegenen Energiekosten belastet. Durch die steigenden Angebotsmieten besteht zunehmend die Gefahr einer Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte durch wohlhabendere Haushalte.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Wie ist der Umsetzungsstand der Fortschreibung des Wohnkonzepts Hannover 2025? Liegt bereits eine Bewertung des Instruments der sozialen Erhaltungssatzung vor und kann diese vorgestellt werden?

2. Welche Ressourcen sind von der Stadt für die Umsetzung der wohnungsmarkpolitischen Instrumente vorgesehen?

3. Im Stadtteil Nordstadt finden sich viele Altbauten, in denen die Wohnungen mit Gasthermen beheizt werden. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen diese Geräte ab dem kommenden Jahr bei einem
Defekt (über einen Zeitraum von drei Jahren hinaus) nicht mehr 1:1 durch neue
Gasthermen ersetzt werden dürfen. Gibt es seitens der Stadt bereits
Überlegungen, Wohnungsbesitzer*innen zu unterstützen und Mieter*innen zu
entlasten?
Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

zu 1):


Die Drucksache zur Fortschreibung des Wohnkonzeptes soll nach der Sommerpause in den Gremien vorgestellt werden.
Die Soziale Erhaltungssatzung wurde im Dialog mit den Politiker*innen als Instrument abschlägig beurteilt. Hierüber und über stattdessen anzuwendende Instrumente ist am 07.11.2022 zwischen Verwaltung und Politiker*innen des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses Einigung erzielt worden.

zu 2):

Das städtische Wohnraumförderprogramm ist ein wichtiges Instrument zur Herstellung bezahlbarer Wohnungen. Der Rat hat daher die Fortschreibung und Aufstockung des seit 2013 bestehenden kommunalen Wohnraumförderprogramms beschlossen. Bis 2026 stehen 68,8 Mio. € für Baukostenzuschüsse zur Verfügung.


Der Rat hat zudem einen Beschluss zur Einführung einer Zweckentfremdungssatzung für Hannover gefasst. Die LHH richtet hierfür eine Stelle für die Vorbereitung und den Erlass sowie zwei weitere Stellen für den Vollzug der Satzung ein.

zu 3):


Nein, seitens der Stadt gibt es keine Überlegungen in diese Richtung. Es handelt sich um den Entwurf eines Bundesgesetzes, der zwischenzeitlich überarbeitet und angepasst wurde und dessen Umsetzung nicht der Kommune obliegt.

Ratsherr Nicholls erkundigte sich nach dem zeitlichen Rahmen, wann geplant sei die Satzung zu verabschieden. Weiterhin sagte er zu Frage 3, dass es auch die Möglichkeit von Fernwärmeanschlüssen gebe. Allerdings sei ihm aufgefallen, dass bestimmte Straßen ausgelassen wurden. Frau Struiksma ergänzte, es handele sich um das Fernwärmesatzungsgebiet welches vom Rat beschlossen wurde. Ob für andere Straßen, wie hier z.B. die Glünderstraße ebenfalls die Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses bestehe, werde sie nachfragen.

TOP 9.1.2.
Ordnungsgemäßes Abstellen von Einkaufswagen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1407/2023)
Bezirksratsherr Dr. Abend trug die Anfrage vor. Im Stadtbezirk Nord scheint es zweifelsfrei an geeigneten Parkflächen für Einkaufswagen zu fehlen. Der Parkdruck auf Einkaufswagenhalter scheint von Jahr zu Jahr größer zu werden, die sich so genötigt sehen auf Baumscheiben, Grünflächen oder aber auch den Fußweg auszuweichen.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Unter welchen Umständen ist das Abstellen von Einkaufswagen auf den Straßenbegleitflächen erlaubt und denkt die Stadt darüber nach, separate Parkflächen für Einkaufswagen auszuweisen?

2. Wer ist für die Entfernung von in den Stadtteilen wild abgestellten Einkaufswagen verantwortlich bzw. unter welchen Umständen werden diese überhaupt entfernt?

3. Gibt es Bestrebungen durch geeignete Kontrollmaßnamen die Dichte von wild abgestellten Einkaufswagen in den Quartieren systematisch zu verringern? Indem z.B. durch den Ordnungsdienst der Stadt kontrolliert und mit den entsprechenden Märkten/Ketten in Kontakt getreten oder alternativ eine Abholung durch AHA veranlasst wird.

Herr Pilarski beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Das Abstellen von Einkaufswagen auf öffentlichen Flächen ist nicht genehmigungsfähig, diese müssen auf dem Grundstück der Nahversorger untergebracht werden.

Antwort des Abfallwirtschaftsbetriebes der Region Hannover (aha) zu Frage 2:
Grundsätzlich ist die Stadtreinigung für die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ auf öffentlichen Verkehrsflächen im Rahmen von „Hannover sauber“ zuständig.
Bei „wilden Einkaufswagen“ ist die Sachlage leider nicht so einfach.
Funktionsfähige Einkaufswagen sind Eigentum des jeweiligen Supermarktes und können daher nicht ohne weiteres aus dem öffentlichen Raum entfernen werden. Nach § 3 (1) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), dürfen nur Abfälle/Schrott entfernt werden, dabei muss erkennbar sein dass der Besitzer*in seinen „Besitz“ an dem besagten Gegenstand aufgegeben hat, somit ein Entledigungswille feststellbar sein.
Der „wild abgestellte“ aber funktionsfähige Einkaufswagen ist kein Abfall/Schrott im Sinne des § 3 KrWG, verbleibt also im Eigentum des Nahversorgers, der selbst für die Rückführung sorgen muss. Aha hat bei einem voll funktionsfähigen Einkaufswagen, nur die Möglichkeit den jeweiligen Markt aufzufordern, das Eigentum aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Es gibt keine Möglichkeit der Sanktionierung für aha falls der Einkaufswagen nicht abgeholt wird.
Bei einem Einkaufswagen, der nicht mehr die erforderliche Verkehrstüchtigkeit besitzt, beschädigt oder nicht zuzuordnen ist, werden die Kollegen der Abfallfahndung tätig, da es sich dann um Schrott im öffentlichen Raum handelt.
Wenn sich Abfälle in dem Einkaufswagen befinden, wird dieser entleert und auf den Kopf gestellt. Dadurch wird ein wegrollen des Einkaufswagen verhindert und somit die Gefahrenstelle beseitigt. Im Anschluss werden die mobilen Eingreiftruppen informiert und der besagte Einkaufswagen entfernt.
Antwort des Abfallwirtschaftsbetriebes der Region Hannover (aha) zu Frage 3:
Durch die tägliche Arbeit der Abfallfahnder in allen Bezirken der Stadt
Hannover, werden die Kontrollmaßnahmen, im Rahmen der Zuständigkeit, durchgeführt. Die Abfallfahndung ist mit den Märkten bereits in einem engen Kontakt.

Die Märkte werden informiert, wenn zuordbare funktionsfähige Einkaufswagen festgestellt werden. Eine allgemeine Beauftragung von aha zur Beseitigung ist aus den oben erläuterten Gründen bei funktionsfähigen Einkaufwagen nicht möglich.
TOP 9.1.3.
Jugendarbeit in den Quartieren des Stadtbezirks Nord
(Drucks. Nr. 15-1408/2023)
Bezirksratsherr Dr. Abend trug die Anfrage vor.

In der Einwohner*innenfragestunde der letzten Sitzung des Bezirksrates wurde seitens einer Einrichtung in Hainholz auf die Problematik von stark auffälligen und teilweise aggressiven Kinder- und Jugendgruppen im Stadtteil aufmerksam gemacht. Auch der Einsatz der Polizei ist hier schlichtweg nicht geeignet um die Situation entscheiden zu verbessern. So können nur Symptome aufgefangen aber keine Ursachen angegangen werden. Die Kinder- und Jugendarbeit ist eine Aufgabe der Stadt und sollte sich auch dieser Problematik annehmen. Im Bezirksrat stellen wir fest, dass es in der jüngeren Vergangenheit sehr wenig Anknüpfungspunkte zur lokalen Kinder- und Jugendarbeit gab, eine Vorstellung im Bezirksrat durch eine verantwortliche Person liegt lange zurück.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung die Problematik von besonders auffälligen Kinder- und Jugendgruppen in den Quartieren bekannt und wie reagiert diese auf solche Vorkommnisse?
2. Wie ist die Jugendarbeit im Stadtbezirk Nord aufgestellt und wer ist hier die*der entsprechende Ansprechpartner*in seitens der Stadt? (Eine Vorstellung für Betroffene, Politik sowie die Einrichtungen vor Ort wäre sehr wünschenswert!)
3. Welche Möglichkeiten gibt es zusätzlich Streetworker*innen in den Quartieren einzusetzen, um mit den ganz konkreten Problemstellungen umzugehen und vor Ort zu unterstützen?

_
Herr Pilarski beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Problematik ist der Verwaltung bekannt, so dass diese Vorkommnisse mit besonders auffälligen Jugendlichen seit September 2021 dokumentiert sind. Die Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhaus Hainholz (KJH), Träger LHH und DRK Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH, reagierten zunächst mit Gesprächsangeboten und der pädagogischen Arbeit im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII. Im Oktober 2022 gab es eine Fallbesprechung mit der IGS, dem Kulturtreff, der Straßensozialarbeit, dem KJH Hainholz und der Kontaktbeamtin der Polizei. Danach folgten verschiedene Sondierungs- und Beratungsgespräche für die beiden Mitarbeiter*innen der Träger in Bezug auf mögliche Maßnahmen im Stadtteil und im Kinder- und Jugendhaus Hainholz (Austausch mit Fachberatung, Vorstellung der Erziehungsberatungsstelle der LHH und des sozialpsychiatrischen Dienstes der Region Hannover, Austausch mit dem Sachgebiet Jugendschutz).

Die Sondierungsgespräche führten dazu, dass zum einen Mitarbeitende des Jugendschutzes in den letzten Wochen vermehrt in Hainholz aufsuchend tätig waren, um die Lage zu beobachten und um für Gesprächsangebote für die Jugendlichen im öffentlichen Raum da zu sein.

Zum anderen hat 2022 ein Gewaltpräventionsprojekt stattgefunden und gemeinsame Angebote der Kooperationspartner*innen im Stadtteil werden weiter geplant und ausgebaut.
Grundsätzlich ist die Arbeit mit auffälligen Jugendlichen nicht Bestandteil der Arbeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII und kann in den Einrichtungen nur bedingt zusätzlich geleistet werden. Die Arbeit mit diesen Jugendlichen fällt vielmehr in den Leistungsbereich der Jugendsozialarbeit, welche im § 13 Abs. 1 SGB VIII geregelt ist: Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

Antwort zu Frage 2:
Im Stadtbezirk Nord werden folgende Einrichtungen und Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit gefördert:
· Jugendzentrum „Feuerwache“, LHH
· Kinderhaus SPUNK, Spokusa e.V.
· Kleiner Kinder- und Jugendtreff Nordstadt, Naturfreundejugend Hannover
· Beratungsladen Frederick, BDKJ in Stadt du Region Hannover e.V.
· UJZ Kornstraße, Verein zur Förderung politischer Jugendkulturen e.V.
· Kinder- und Jugendhaus Hainholz, LHH und DRK Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover gGmbH
· Werk- und Bastelkurse für Kinder und Jugendliche, Werft 64 Hannover e.V.

Weitere Informationen zu den Angeboten können dem Bestandsbericht der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Hannover (DS 0860/2023) entnommen werden.

Das Sachgebiet Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit (OE 51.58) im Bereich Kinder- und Jugendarbeit des Fachbereichs Jugend und Familie ist zuständig für die Jugendhilfeplanung im Feld der Kinder- und Jugendarbeit und steht für Auskünfte und Rückfragen zur Verfügung.

Antwort zu Frage 3:
Das Sachgebiet Jugendschutz/Straßensozialarbeit (OE 51.52) verfügt insgesamt über 5,5 Stellen für Straßensozialarbeit, die auf das gesamte Stadtgebiet verteilt werden müssen. Somit kann nur punktuell, wie es auch in den letzten Wochen bereits stattgefunden hat, vermehrt aufsuchend gearbeitet werden.

Ratsherr Nicholls berichtete, sein Sohn habe vom Jugendzentrum Feuerwache ein Schreiben erhalten, verbunden mit dem Angebot sich einzubringen und seine Wünsche in Bezug auf Angebote der Jugendarbeit zu äußern. Diese Aktion begrüßte Ratsherr Nicholls sehr, er äußerte sein Interesse an der Rückmeldequote und ob sich daraus etwas für die Zukunft ableiten ließe.

TOP 9.1.4.
Baulicher Zustand des Bahnhofs Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-1424/2023)

Bezirksratsherr Dr. Abend trug die Anfrage vor.

Der Bauliche Zustand des Bahnhofs Nordstadt hat sich in den letzten Monaten immer weiter verschlechtert. Jetzt ist es sogar so weit gekommen, dass die Dächer des Bahnhofs abgenommen worden sind und (hoffentlich provisorische) kleine Holzbuden errichtet wurden, unter die man sich bei Regen stellen kann. Auch der allgemeine Zustand und das Erscheinungsbild des Bahnhofes sind deutlich in Mitleidenschaft gezogen. Nun ist es zwar nicht Aufgabe der Stadt, den Bahnhof zu sanieren, es wäre aber schön, wenn die Verwaltung mit der Deutschen Bahn in den Austausch gehen würde, um einen aktuellen Sachstand berichten zu können. Falls die Fragen nicht in der nächsten Bezirksratssitzung beantwortet werden können, sollen uns diese auch gerne auf der darauffolgenden Sitzung oder per Mail übermittelt werden.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Baulichen Mängel gibt/gab es, die dazu geführt haben, dass die Dächer abgenommen werden mussten?
2. Ist zur Beseitigung des gegenwärtigen Zustandes eine Sanierung bzw. bauliche Veränderung geplant und wie würde eine solche aussehen?
3. In welchem Zeitrahmen ist damit zu rechnen, dass ein normaler baulicher Zustand wieder hergestellt wird?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage wie folgt:

Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die DB Station & Service AG gesendet.
Diese gibt folgende Stellungnahme ab:

Zu Frage 1.:
Es bestand akute Einsturzgefahr der Überkopfverglasung bedingt durch konstruktive Mängel / Frostschäden an den Glasbausteinen der Überkopfverglasung.

Zu Frage 2.:
Aktuell wird die Planung zur Realisierung einer neuen Eindeckung beauftragt, um eine alternative Eindeckung zu planen.

Zu Frage 3.:
Da der Neubau der Dächer weitreichende Einschränkungen für den Regelzugbetrieb bedeutet, wird sich eine reguläre Realisierung in die Mehrjahresbaubetriebsplanung eingliedern müssen.

Eine Sperrpausenanmeldung hat nach Planungsabschluss und Bewertung der baulichen Umsetzbarkeit mit einem Vorlauf von einigen Monaten zu erfolgen.
Ggf. ergeben sich aber Schattensperrpausen durch anderweitige Baumaßnahmen im Netz, die vorzeitige Umsetzungen ermöglichen.
Hierzu ist aber eine abgeschlossene Planung für die alternative Eindeckung erforderlich.“

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
der SPD-Fraktion

TOP 10.1.1.
Halteverbot Helmkestr./Ecke Schulenburger Landstr. markieren
(Drucks. Nr. 15-1409/2023)

Bezirksratsherr Dr. Abend brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt das Halteverbot an der Einmündung der Helmkestraße zur Schulenburger Landstraße mittels Fahrbahnmarkierung deutlich zu kennzeichnen.

TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Abpollerung Dörpefeld - Prüfung ob Gewohnheitsrecht der Anwohner besteht
(Drucks. Nr. 15-1423/2023)

Bezirksratsherr Dunkel brachte den Antrag ein und begründete ihn. Seit 47 Jahren könne dort gefahren werden, er wünsche sich hier etwas mehr Fingerspitzengefühl der Verwaltung. Falls Poller unumgänglich sein sollten, plädierte er für eine Verbauung von mobilen Pollern.
Bezirksratsfrau Deja sagte, die Verwaltung habe die Situation schon dargestellt und ausreichend erklärt. Es habe sich um einen Prüfauftrag der Anwohner selbst gehandelt, die sich an die Verwaltung gewandt haben. Es sei nun mal ein Fußweg, der für Autos nicht freigegeben wäre. Ein Befahren stelle demnach ein verkehrswidriges Verhalten dar, daher sei ihre Fraktion nicht für diesen Antrag.
Bezirksratsherr Dunkel im Hinblick auf Rettungsdienste o.ä. müsse zumindest Verkehr in Ausnahmefällen möglich sein, daher wären mobile Poller die bessere Lösung.
Bezirksratsherr Dr. Abend sagte, Poller würden öfter gesetzt, dies sei nichts Neues. Er sehe nicht, dass sich hier ein Gewohnheitsrecht ableite. Die Klappbarkeit der Poller kläre die Verwaltung. Seine Fraktion werde sich enthalten.

Mit 2 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen wurde der Antrag abgelehnt.

TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates - Tischvorlage

TOP 11.1.
Eigene Mittel des Stadtbezirksrates Nord
(Drucks. Nr. 15-1476/2023)

Bezirksbürgermeister Beyer rief die Drucks. Nr. 15-1476/2023 auf.
Der Bezirksrat beschloss einstimmig:
der Bezirksrat Nord bewilligt aus seinen Mitteln folgende Zuwendungen:

Fährmannskinderfest e.V., Durchführung des Kinderfestes - 500 €
Initiative Glünderstraßenfest, Durchführung des Glünderstraßenfestes - 1,500 €
GS Uhlandstraße, Graffiti Projekt Materialkosten - 1.600 €
Atelier Grammophon u. Dingding e.V., künstlerischer Beitrag im Rahmen "November der Wissenschaften" - 500 €
Schützenverein Vinnhorst, Durchführung des Vinnhorster Schützenfestes 2023 - 2.200 €
"was mit Herz", 30167 Stadtteilfonds - 1.500 €
Nordstädter Kirchengemeinde, Kinderfreizeit 2023 - 750 €
Musikzentrum, Take Space Festival - 1.000 €




Bezirksbürgermeister Beyer schloss die Sitzung um 21.10 Uhr.

Beyer Struiksma
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuerin