Protokoll:
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 28.09.2023
PROTOKOLL
20. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 29. Juni 2023,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 20.22 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Bax (SPD)
Ratsherr Bingemer (FDP) 17.00 - 20.22 Uhr
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Chowaniec (CDU)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Enders) (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
(Ratsherr Harrold) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hoare (CDU)
Ratsherr Homann (SPD)
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Kahmann (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Keller (AfD)
Ratsfrau Dr. Killinger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Klapproth (CDU)
Beigeordnete Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
(Ratsmitglied Klippert) (DIE PARTEI & Volt)
Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Beigeordneter Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mönkemeyer (DIE LINKE.)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Sankowske (SPD)
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Beigeordneter Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Waase (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wippach (AfD)
Ratsherr Wolf (Piraten)
Ratsfrau Zahl (DIE PARTEI & Volt)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (DIE LINKE.)
Verwaltung:
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe
Stadträtin Beckedorf
Stadträtin Bruns
Stadträtin Ritschel
Stadträtin Rzyski
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadtbaurat Vielhaber
Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 28.09.2023
PROTOKOLL
20. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 29. Juni 2023,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 20.22 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Bax (SPD)
Ratsherr Bingemer (FDP) 17.00 - 20.22 Uhr
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Chowaniec (CDU)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Enders) (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
(Ratsherr Harrold) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hoare (CDU)
Ratsherr Homann (SPD)
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Kahmann (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Keller (AfD)
Ratsfrau Dr. Killinger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Klapproth (CDU)
Beigeordnete Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
(Ratsmitglied Klippert) (DIE PARTEI & Volt)
Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Beigeordneter Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mönkemeyer (DIE LINKE.)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Sankowske (SPD)
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Beigeordneter Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Waase (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wippach (AfD)
Ratsherr Wolf (Piraten)
Ratsfrau Zahl (DIE PARTEI & Volt)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (DIE LINKE.)
Verwaltung:
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe
Stadträtin Beckedorf
Stadträtin Bruns
Stadträtin Ritschel
Stadträtin Rzyski
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadtbaurat Vielhaber
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Wahl der Stadträtin
2.1. im Dezernat IV Jugend, Familie und Sport
(Drucks. Nr. 1263/2023 mit 1 Anlage)
2.2. im Dezernat VII Bildung und Kultur
(Drucks. Nr. 1264/2023 mit 1 Anlage)
3. A N F R A G E N
3.1. der CDU-Fraktion
3.1.1. zu Straßenreinigungsgebühren
(Drucks. Nr. 1155/2023)
3.1.2. zur Digitalisierung und Umsetzung des OZG in der LHH
(Drucks. Nr. 1156/2023)
3.2. der AfD-Fraktion zu Krankmeldungen in der Verwaltung
(Drucks. Nr. 1158/2023)
3.3. der Fraktion DIE PARTEI & Volt: Raschplatz - Anspruch und Wirklichkeit
(Drucks. Nr. 1159/2023)
3.4. der CDU-Fraktion zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover 2035
(Drucks. Nr. 1161/2023)
3.5. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Entlastung der Schulhausmeister*innen durch mechatronische Schließsysteme
(Drucks. Nr. 1299/2023)
3.6. der Fraktion DIE LINKE.: Wirksamer Hitzeschutz in Kindertagesreinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover?
(Drucks. Nr. 1352/2023)
3.7. von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zu Schulen ohne Rassismus / Schulen mit Courage in Hannover
(Drucks. Nr. 1392/2023)
4. Neu- und Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1454/2023)
5. Ernennung von Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1414/2023)
6. Gleichstellungsbericht nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz §9
Berichtszeitraum: 2019-2021
(Informationsdrucks. Nr. 1179/2023 mit 1 Anlage)
7. Einführung einer Beherbergungsteuer und Beschluss der entsprechenden Satzung
(Drucks. Nr. 1068/2023 mit 1 Anlage)
7.1. dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1091/2023)
7.2. und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1391/2023)
8. Beitritt der gemeinsamen kommunalen Anstalt Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT) zur PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH sowie Erwerb der dafür notwendigen Geschäftsanteile.
(Drucks. Nr. 1118/2023 mit 3 Anlagen)
9. Einführung von Standards zur Vergabe der Ehrenamtskarte in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0963/2023 mit 1 Anlage)
9.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1234/2023)
10. Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts
(Drucks. Nr. 3201/2022 mit 5 Anlagen)
10.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 3201/2022 E1 mit 5 Anlagen)
10.2. und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0746/2023)
10.3. sowie gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 1160/2023)
11. Auslegungsbeschluss für den Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 0834/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)
12. Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2022
(Drucks. Nr. 1077/2023 mit 4 Anlagen)
13. Jahresabschluss der Städtischen Häfen für das Geschäftsjahr 2022
(Drucks. Nr. 1095/2023 mit 1 nur online Anlagen)
14. Verkauf des Grundstücks "Pascalstraße"
(Informationsdrucks. Nr. 1217/2023 mit 1 Anlage)
15. Neufassung der "Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels" zwischen der LHH und der Region Hannover
(Drucks. Nr. 1189/2023 mit 2 (nur online) Anlagen)
16. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1860 – Am Sandberge –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1216/2023 mit 5 (nur online) Anlagen)
17. Neufassung zur Drucks. Nr. 0854/2023: Antrag der Fraktion DIE PARTEI & Volt und der Fraktion Die LINKE.: Hannover wird Cannabis-Modellkommune
(Drucks. Nr. 0854/2023 N1)
18. Antrag der CDU-Fraktion: Unterstützung des Schulbiologiezentrums bei der Fremdmittelakquise
(Drucks. Nr. 0997/2023)
19. Antrag der CDU-Fraktion: Finanzierung des Schulbiologiezentrums – Kostenbeteiligung durch die Region Hannover
(Drucks. Nr. 1000/2023)
20. Antrag der CDU-Fraktion: Präventionsprogramm an den Schulen in Hannover
(Drucks. Nr. 1012/2023)
21. Antrag der AfD-Fraktion: Beantwortung von Anfragen während der Ratsversammlung
(Drucks. Nr. 1093/2023)
22. Antrag der CDU-Fraktion: Hitzeaktionsplan für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1273/2023)
23. Antrag von Ratsherrn Wolf (Piratenpartei): Übernahme der Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff für Flüchtende
(Drucks. Nr. 0612/2023)
24. Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Durchführung einer Bürgerbefragung zum Verbleib oder Verbot von Leih-E-Scootern in der hannoverschen Innenstadt
(Drucks. Nr. 0828/2023)
25. Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zum Kirchentag 2025 in Hannover: Entwicklung eines Konzeptes zur Aufwertung des Images unserer Stadt
(Drucks. Nr. 1393/2023)
26. Antrag von Ratsherrn Böning zum Aufstellen von kostenlosen Sonnencreme-Spendern an öffentlichen Orten
(Drucks. Nr. 1394/2023)
27. A N T R Ä G E
27.1. der AfD-Fraktion
27.1.1. Entlastung der Bezirksräte wegen papierlosem Versand von Sitzungsunterlagen
(Drucks. Nr. 1181/2023)
27.1.2. auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Informationstafel für Halim Dener
(Drucks. Nr. 1267/2023)
27.1.3. Veloroute: Installation von Fahrradreparaturstationen, Akkuladestationen und Solarradweg
(Drucks. Nr. 1279/2023)
27.2. der Fraktion DIE LINKE.
27.2.1. Wandel im Klimawandel. Kostenfreier Sonnenschutz - dem erhöhten Hautkrebsrisiko wirksam entgegentreten.
(Drucks. Nr. 1381/2023)
27.2.2. Wandel im Klimawandel - Trinkbrunnennetz bedarfsgerecht ausbauen.
(Drucks. Nr. 1382/2023)
27.3. Antrag der FDP-Fraktion: Errichtung eines Verkehrserziehungsspielplatzes
(Drucks. Nr. 1401/2023)
28. Entscheidung über die Trägerschaft der externen Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie Hannover im Bundesprogramm „Demokratie leben!“
(Drucks. Nr. 0879/2023 mit 2 Anlagen)
29. Grundstücksangelegenheiten
29.1. Änderungen und Ergänzungen der Erbbaurechtsverträge „Südfeldstraße 10“ und „Südfeldstraße 12
(Drucks. Nr. 1096/2023 mit 3 Anlagen)
29.2. Verkauf des Grundstücks "Pascalstraße"
(Drucks. Nr. 1225/2023 mit 4 Anlagen)
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Wahl der Stadträtin
2.1. im Dezernat IV Jugend, Familie und Sport
(Drucks. Nr. 1263/2023 mit 1 Anlage)
2.2. im Dezernat VII Bildung und Kultur
(Drucks. Nr. 1264/2023 mit 1 Anlage)
3. A N F R A G E N
3.1. der CDU-Fraktion
3.1.1. zu Straßenreinigungsgebühren
(Drucks. Nr. 1155/2023)
3.1.2. zur Digitalisierung und Umsetzung des OZG in der LHH
(Drucks. Nr. 1156/2023)
3.2. der AfD-Fraktion zu Krankmeldungen in der Verwaltung
(Drucks. Nr. 1158/2023)
3.3. der Fraktion DIE PARTEI & Volt: Raschplatz - Anspruch und Wirklichkeit
(Drucks. Nr. 1159/2023)
3.4. der CDU-Fraktion zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover 2035
(Drucks. Nr. 1161/2023)
3.5. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Entlastung der Schulhausmeister*innen durch mechatronische Schließsysteme
(Drucks. Nr. 1299/2023)
3.6. der Fraktion DIE LINKE.: Wirksamer Hitzeschutz in Kindertagesreinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover?
(Drucks. Nr. 1352/2023)
3.7. von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zu Schulen ohne Rassismus / Schulen mit Courage in Hannover
(Drucks. Nr. 1392/2023)
4. Neu- und Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1454/2023)
5. Ernennung von Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1414/2023)
6. Gleichstellungsbericht nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz §9
Berichtszeitraum: 2019-2021
(Informationsdrucks. Nr. 1179/2023 mit 1 Anlage)
7. Einführung einer Beherbergungsteuer und Beschluss der entsprechenden Satzung
(Drucks. Nr. 1068/2023 mit 1 Anlage)
7.1. dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1091/2023)
7.2. und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1391/2023)
8. Beitritt der gemeinsamen kommunalen Anstalt Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT) zur PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH sowie Erwerb der dafür notwendigen Geschäftsanteile.
(Drucks. Nr. 1118/2023 mit 3 Anlagen)
9. Einführung von Standards zur Vergabe der Ehrenamtskarte in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0963/2023 mit 1 Anlage)
9.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1234/2023)
10. Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts
(Drucks. Nr. 3201/2022 mit 5 Anlagen)
10.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 3201/2022 E1 mit 5 Anlagen)
10.2. und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0746/2023)
10.3. sowie gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 1160/2023)
11. Auslegungsbeschluss für den Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 0834/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)
12. Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2022
(Drucks. Nr. 1077/2023 mit 4 Anlagen)
13. Jahresabschluss der Städtischen Häfen für das Geschäftsjahr 2022
(Drucks. Nr. 1095/2023 mit 1 nur online Anlagen)
14. Verkauf des Grundstücks "Pascalstraße"
(Informationsdrucks. Nr. 1217/2023 mit 1 Anlage)
15. Neufassung der "Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels" zwischen der LHH und der Region Hannover
(Drucks. Nr. 1189/2023 mit 2 (nur online) Anlagen)
16. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1860 – Am Sandberge –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1216/2023 mit 5 (nur online) Anlagen)
17. Neufassung zur Drucks. Nr. 0854/2023: Antrag der Fraktion DIE PARTEI & Volt und der Fraktion Die LINKE.: Hannover wird Cannabis-Modellkommune
(Drucks. Nr. 0854/2023 N1)
18. Antrag der CDU-Fraktion: Unterstützung des Schulbiologiezentrums bei der Fremdmittelakquise
(Drucks. Nr. 0997/2023)
19. Antrag der CDU-Fraktion: Finanzierung des Schulbiologiezentrums – Kostenbeteiligung durch die Region Hannover
(Drucks. Nr. 1000/2023)
20. Antrag der CDU-Fraktion: Präventionsprogramm an den Schulen in Hannover
(Drucks. Nr. 1012/2023)
21. Antrag der AfD-Fraktion: Beantwortung von Anfragen während der Ratsversammlung
(Drucks. Nr. 1093/2023)
22. Antrag der CDU-Fraktion: Hitzeaktionsplan für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1273/2023)
23. Antrag von Ratsherrn Wolf (Piratenpartei): Übernahme der Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff für Flüchtende
(Drucks. Nr. 0612/2023)
24. Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Durchführung einer Bürgerbefragung zum Verbleib oder Verbot von Leih-E-Scootern in der hannoverschen Innenstadt
(Drucks. Nr. 0828/2023)
25. Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zum Kirchentag 2025 in Hannover: Entwicklung eines Konzeptes zur Aufwertung des Images unserer Stadt
(Drucks. Nr. 1393/2023)
26. Antrag von Ratsherrn Böning zum Aufstellen von kostenlosen Sonnencreme-Spendern an öffentlichen Orten
(Drucks. Nr. 1394/2023)
27. A N T R Ä G E
27.1. der AfD-Fraktion
27.1.1. Entlastung der Bezirksräte wegen papierlosem Versand von Sitzungsunterlagen
(Drucks. Nr. 1181/2023)
27.1.2. auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Informationstafel für Halim Dener
(Drucks. Nr. 1267/2023)
27.1.3. Veloroute: Installation von Fahrradreparaturstationen, Akkuladestationen und Solarradweg
(Drucks. Nr. 1279/2023)
27.2. der Fraktion DIE LINKE.
27.2.1. Wandel im Klimawandel. Kostenfreier Sonnenschutz - dem erhöhten Hautkrebsrisiko wirksam entgegentreten.
(Drucks. Nr. 1381/2023)
27.2.2. Wandel im Klimawandel - Trinkbrunnennetz bedarfsgerecht ausbauen.
(Drucks. Nr. 1382/2023)
27.3. Antrag der FDP-Fraktion: Errichtung eines Verkehrserziehungsspielplatzes
(Drucks. Nr. 1401/2023)
28. Entscheidung über die Trägerschaft der externen Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie Hannover im Bundesprogramm „Demokratie leben!“
(Drucks. Nr. 0879/2023 mit 2 Anlagen)
29. Grundstücksangelegenheiten
29.1. Änderungen und Ergänzungen der Erbbaurechtsverträge „Südfeldstraße 10“ und „Südfeldstraße 12
(Drucks. Nr. 1096/2023 mit 3 Anlagen)
29.2. Verkauf des Grundstücks "Pascalstraße"
(Drucks. Nr. 1225/2023 mit 4 Anlagen)
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass der Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion die Veröffentlichung eines Gesuchs der AfD-Fraktion an den Eigentümerverband Haus & Grund zum Anlass genommen habe, im Verlauf eines Gesprächs die Mitglieder der AfD-Ratsfraktion als Nazis zu titulieren. Ratsherr Jacobs stellte klar, dass die Mitglieder der AfD-Ratsfraktion rechtschaffende Bürger der Landeshauptstadt Hannover wären und dem Vorsitzenden der SPD für diese ungehörige Behauptung, die obendrein nicht belegbar wäre, keinen Anlass gegeben habe. Die Mitglieder der AfD-Ratsfraktion hätten dagegen Anzeige erstattet, da diese Behauptung den Tatbestand der Beleidigung erfülle. Ratsherr Jacobs hob hervor, dass es bislang üblich und mit allen Fraktionen im Rat mündlich vereinbart wurde, dass man ohne persönliche Beleidigungen und Unterstellungen miteinander auskommen wolle.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) eröffnete die Ratsversammlung und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.Ratsvorsitzende Engelhardt hob hervor, dass heute die Besonderheit vorläge, dass die Ratsversammlung auf Grund der vorgesehenen Wahlen zweigeteilt durchgeführt werde. Bis einschließlich Tagesordnungspunkt 2 werde die Ratsversammlung in Präsenz durchgeführt. Danach werde den Ratsmitgliedern die Möglichkeit der Teilnahme per Videokonferenz eröffnet.
Nach Tagesordnungspunkt 2 würde daher eine kurze Pause stattfinden.
Wie in der Geschäftsordnungskommission vom 3. Dezember 2020 vereinbart, bat Ratsvorsitzende Engelhardt vor dem Hintergrund der notwendigen Server-Stabilität, um Deaktivierung der virtuellen Hintergründe.
Darüber hinaus wies Ratsvorsitzende Engelhardt ausdrücklich auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG hin und ging weiterhin davon aus, dass nichtberechtigte Personen („Dritte“) den vertraulichen Teil der Ratsversammlung an Ihren Bildschirmen nicht mitverfolgen könnten.
Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über die Zoom Chat-Funktion. Die Ratsmitglieder mögen dort Ihre Anwesenheit bestätigen, indem diese das Wort „anwesend“ und ihren vollständigen Namen in den Chat eingeben.
Bei Abstimmungen bat Ratsvorsitzende Engelhardt die per Zoom zugeschalteten Mitglieder, genau wie die Mitglieder im Saal, um entsprechende deutliche Handzeichen. Die per Videokonferenz teilnehmenden Ratsmitglieder würden auch um ein Handzeichen gebeten, wenn das Wort gewünscht würde.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährdeten.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei der Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbliebe.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die SPD-Fraktion angezeigt habe, dass man Bild- und Tonaufnahmen der eigenen Wortbeiträge anfertigen wollte.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.
Im Weiteren verwies Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen hin.
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Böning: Ab sofort konsequent möglichen Gewaltexzessen und Belästigungen in öffentlichen Bädern entgegenwirken
(Drucks. Nr. 1455/2023)
Ratsherr Böning machte deutlich, dass die Ereignisse aus anderen Städten sowie die Vorkommnisse aus dem Vorjahr für sich sprechen und dass der vorliegende Antrag prophylaktisch zu betrachten sei, sodass es in Hannover nicht zu derartigen Szenen komme.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Fraktion der AfD einen Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: „Informationstafel für Halim Dener“ mit der Drucks. Nr. 1267/2023 in das Verfahren gegeben habe.
Oberbürgermeister Onay habe den Fraktionen sowie den Einzelvertretern im Rat mit Schreiben vom 7. Juni 2023 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
TOP 2.
Wahl der Stadträtin
TOP 2.1.
im Dezernat IV Jugend, Familie und Sport
(Drucks. Nr. 1263/2023 mit 1 Anlage)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 23. Februar 2023 beschlossen habe, die Stelle einer Stadträtin bzw. eines Stadtrates im Dezernat für Jugend, Familie und Sport (Dezernat IV) auszuschreiben.
Auf die öffentliche Ausschreibung seien insgesamt 24 Bewerbungen eingegangen, davon 8 von Frauen und 16 von Männern. Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und aufgrund der geführten Bewerbungsgespräche schlage Oberbürgermeister Onay dem Rat gemäß § 109 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung vor, Frau Susanne Blasberg-Bense zur Stadträtin im Dezernat für Jugend, Familie und Sport zu wählen und zu beschließen, ihr dieses Amt mit Wirkung vom 1. November 2023 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zu verleihen.
Frau Blasberg-Bense führte aus, dass sie sich heute sehr gerne für das Amt der Dezernentin des Dezernats für Jugend, Familie und Sport zur Wahl stelle. Ihre Motivation richte sich im Besonderen auf die Möglichkeit dazu beitragen zu können, in einer attraktiven Stadt, wie der Landeshauptstadt Hannover, dass Kinder gesund, sicher und gut aufwachsen und dass ihre Familien die Unterstützung erfahren, die diese benötigten. Frau Blasberg-Bense wollte sehr gern daran mitarbeiten, dass den Kindern in Hannover Partizipationsmöglichkeiten eröffnet werden, da dies wichtig sei für den zukünftigen Bestand einer vielfältigen demokratischen Stadtgesellschaft. Chancengleichheit als Ziel, Chancengerechtigkeit als Wissensschritt werden dabei eine sehr große Rolle spielen. Es müsse das Ziel sein, dass im Miteinander der politisch Verantwortlichen, der Verwaltung sowie den Bürger*innen die Teilhabe weiterentwickelt, nachhaltige Strukturen aufgebaut und auch in schwieriger Haushaltslage die Qualität beibehalten werde. Die Stadtgesellschaft sei sehr vielfältig, sodass sich Menschen, Kinder und Jugendliche nur Wohlfühlten, wenn diese unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen und der ethnischen, kulturellen oder der religiösen Herkunft auch Teilhabe erfahren könnten. Das sei Grundlage und Sicherung einer demokratischen Gesellschaft, welches in Hannover durch die Gründung eines Kinder- und Jugendparlaments Ausdruck finden sollte. Dieses zu entwickeln und als Instrument vorzuhalten, sodass Kinder und Jugendliche ihren eigenen Lebensraum mitgestalten könnten, sei eine große Herausforderung und Chance zugleich. Frau Blasberg-Bense erläuterte, dass ebenfalls die großen Bereiche Sport und Event wichtig für eine vielfältige und lebenswerte Stadtgesellschaft sowie Stadtkultur sei. Frau Blasberg-Bense wollte dazu beitragen, dass die Sportstätten- und Bäderlandschaft für alle Hannoveraner*innen weiterhin attraktiv bliebe und dass die Vereinslandschaft und der Individualsport gestärkt werden. Die Landeshauptstadt Hannover habe sehr gute Möglichkeiten alle diese Bereiche gut weiterzuentwickeln, wobei Frau Blasberg-Bense alle ihre Kompetenzen einsetzen wollte, um einen guten Beitrag leisten zu können. Zum Abschluss verwies Frau Blasberg-Bense auf ihren beruflichen Werdegang und ihre bisherigen Tätigkeitsfelder.
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, welche Maßnahmen sich Frau Blasberg-Bense gegen Kinder- und Jugendarmut vorstellen könnte, um besonders Familien mit einem geringen Einkommen zu stärken und deren gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Frau Blasberg-Bense erläuterte, dass das Risiko, in Deutschland arm aufzuwachsen, steige. Deshalb käme es darauf an den Familien auf Augenhöhe, niedrigschwellige Beratungsangebote mit viel Verständnis und Empathie für die Situation zu machen, weil die Kinder- und Jugendarmut sämtliche Lebensbereiche umfasse. Es sei wichtig Angebote zu machen, damit Kinder die Erfahrung machen könnten, dass diese auch aus einem Kreislauf von Armut ausbrechen könnten. Ferner sei es überaus wichtig, dass man gemeinsam mit den Menschen Brücken in die Familien baue. Zudem sei es notwendig, dass die Angebote derart niedrigschwellig aufgelegt seien, dass diese von den Kindern auch erreicht werden könnten. Die Angebote müssten vor Ort initiiert werden, da es oftmals ein Problem sei, dass die Kinder, aus Geldmangel nicht in der Lage wären, das eigene Quartier zu verlassen. Frau Blasberg-Bense konstatierte, dass man Kinder und Jugendliche in Risikolagen resistent machen müsste, damit diese entsprechend gestärkt in eine sichere Zukunft starteten.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, inwieweit sich die Kandidatin Ziele vorgenommen habe, die messbar seien bzw. evaluiert werden könnten.
Frau Blasberg-Bense sagte, dass messbare Ziele überaus wichtig wären. Allerdings halte sie es für vermessen im Rahmen einer Kandidatur konkrete Ziele benennen zu wollen, ohne sich mit den Expert*innen vor Ort abgestimmt zu haben. Frau Blasberg-Bense erörterte, dass sie sich in ihren Ausführungen auf Grundsätze, Richtungen und Zielsetzungen bezogen habe. Frau Blasberg-Bense bat um Verständnis dafür, dass sie keine einzelnen Projekte, die messbar oder mit Smartkriterien hinterlegt wären, vorstellen wollte, ohne die vielfältigen Expertisen der Mitarbeitenden einzuholen. Frau Blasberg-Bense betonte, dass sie sich gern an Zielen messen lassen wollte, die gemeinsam mit den Mitarbeitenden entwickelt wurden.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass nach § 67 NKomVG und 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates schriftlich gewählt werde.
Da heute nur ein Vorschlag gemacht wurde, werde, wenn niemand widerspricht durch Zuruf (Handzeichen) gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes sei geheim zu wählen.
Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP eine geheime Wahl beantrage.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass nach § 109 in Verbindung mit § 67 NKomVG die Person gewählt sei, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt habe – also mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder einschl. Oberbürgermeister, (mind. 33).
Ein zweiter Wahlgang finde nach § 109 Abs. 1 NKomVG bei der Wahl von Beamt*innen auf Zeit nicht statt!
TOP 2.2.
im Dezernat VII Bildung und Kultur
(Drucks. Nr. 1264/2023 mit 1 Anlage)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 23. Februar 2023 ebenfalls beschlossen habe, die Stelle einer Stadträtin bzw. eines Stadtrates im Dezernat VII Bildung und Kultur auszuschreiben.
Auf die öffentliche Ausschreibung seien insgesamt 42 Bewerbungen eingegangen, davon 15 von Frauen und 27 von Männern. Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und aufgrund der geführten Bewerbungsgespräche schlage Oberbürgermeister Onay dem Rat gemäß § 109 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung vor, Frau Eva Bender zur Stadträtin im Dezernat für Bildung und Kultur zu wählen und zu beschließen, ihr dieses Amt mit Wirkung vom 1. März 2024 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zu verleihen.
Frau Bender erläuterte, dass die Kommune – die Stadt, der Ort wäre, an dem man am aktivsten wirken könnte. Denn egal wo sie auf kommunaler Ebene in Führungspositionen bislang wirken durfte, sei sie immer auf Menschen getroffen, die für die besten Lösungen in der Verwaltung gearbeitet und immer einen Rahmen für ein gesellschaftliches Miteinander forciert hätten. Deshalb sei für Frau Bender die kommunale Ebene ganz besonders interessant. Frau Bender erörterte, dass die öffentliche Verwaltung, einschließlich der Kommunalverwaltung in den vergangenen Jahrzehnten extremen Wandlungsprozessen ausgesetzt gewesen sei. Unter anderen die angespannte Haushaltslage und der Demografische Wandel habe den Druck auf die Kolleg*innen extrem erhöht. Gleichzeitig sei der Blick von außen auf das, was die Kolleg*innen in der öffentlichen Verwaltung leisteten, von Ärger und Ablehnung getrübt gewesen. Frau Bender führte weiter aus, dass Hannover als Landeshauptstadt besondere Aufgaben habe, was sich auch im Rechtsanspruch in der Schulkindbetreuung ab 2026 widerspiegelte, dessen Entscheidung dazu sehr richtig und wichtig gewesen wäre. Dieser Rechtsanspruch habe Auswirkungen auf die offene Kinder- und Jugendarbeit, die Sportförderung und die Vereine. Frau Bender betonte, dass es ihr ein besonderes Anliegen sei, diese Themen zusammen zu bedenken, sodass bei Eintritt des Rechtsanspruchs, neben der Schule auch diese Bereiche weiterhin eine Lebensberechtigung behielten. In der Folge ging Frau Bender auf die Themenfelder Medienentwicklungsplan, Chancengleichheit, Inklusion, Stadtteilkulturarbeit und Erinnerungskultur ein. Frau Bender erläuterte, dass Haushaltskonsolidierung nicht zwangsläufig Stillstand bedeuteten und das notwendige Konsolidierungen nachvollziehbar und transparent stattfinden müssten. Frau Bender erklärte abschließend, dass sie sich sehr darüber freuen würde, wenn sie in den kommenden Jahren gemeinsam mit dem Rat der Stadt gute Entscheidungen für die Bereiche Bildung und Kultur vorbereiten dürfte.
Ratsfrau Dr. Vögtle-Köckeritz (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass sich der Schul- und Bildungsausschuss auf den Weg gemacht habe eine Verbesserung des Schulessens herbeiführen zu können. Dazu habe man unter anderen die Initiative zur Schaffung eines zusätzlichen, kompetenten Fachbereichs angedacht. Ratsfrau Dr. Vögtle-Köckeritz fragte, ob Frau Bender Ideen zur Verankerung der Thematik in der Verwaltung habe.
Frau Bender erläuterte, dass im Besonderen die Maßgabe Qualität im Rahmen von Ausschreibungen problematisch sei. Man könnte eventuell Evaluierungen in Bezug auf die Herstellung der Mittagessen durchführen. Frau Bender wies darauf hin, dass die Errichtung von Stadtküchen zu Zeiten von Haushaltskonsolidierungen ein schwieriges Unterfangen wäre. Allerdings könnte es in den kommenden Jahren ein Thema sein, über den Ansatz Regionalität, mit der Region und Kommunen aus der Region ein gemeinsames Konzept zu entwickeln.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte wiederholt, dass nach § 67 NKomVG und 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates schriftlich gewählt werde und da auch hier nur ein Vorschlag gemacht wurde, per Zuruf (Handzeichen) gewählt werden könne, soweit niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes sei geheim zu wählen.
Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP eine geheime Wahl beantrage.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass nach § 109 in Verbindung mit § 67 NKomVG die Person gewählt sei, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt habe – also mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder einschl. Oberbürgermeister, (mind. 33).
Ein zweiter Wahlgang finde nach § 109 Abs. 1 NKomVG bei der Wahl von Beamt*innen auf Zeit nicht statt!
TOP 3.
A N F R A G E N
TOP 3.1.
der CDU-Fraktion
TOP 3.1.1.
zu Straßenreinigungsgebühren
(Drucks. Nr. 1155/2023)
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Pohl (CDU) aus Drucks. Nr. 1155/2023 im Sinne der Ausarbeitung
Frage 1: Welche Kosten sind für aha aufgrund der fehlerhaften Gebührenkalkulation entstanden (inklusive der Prozesskosten) und wann wird eine überarbeitete Straßenreinigungsgebührensatzung zur Entscheidung vorgelegt?
Durch die Aufhebung der beklagten Gebührenbescheide hat der Zweckverband Prozesskosten im erheblichen Umfang zugunsten aller Straßenreinigungsgebührenzahler*innen gespart. Die verbleibenden Kosten belaufen sich auf rund 150.000 Euro für Anwalts- und Gerichtskosten, da noch nicht alle Rechnungen vorliegen ist der genannte Betrag eine Hochrechnung.
Die Rücknahme der beklagten Gebührenbescheide erfolgte, weil das Verwaltungsgericht Hannover darauf hinwies, dass das Urteil vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 16.06.2022 grundsätzlich auch auf die Straßenreinigungssatzung des Zweckverbandes anwendbar wäre. Eine inhaltliche Befassung mit den Gebührensätzen und den festgelegten Reinigungsintervallen fand nicht statt.
Im o.g. Urteil des OVG wurde für die Abfallgebührensatzung 2017-2019 entschieden, dass die Gebührenkalkulation nicht ausreichend ermittelt wurde, da die Kalkulation der Gebührenvorträge nicht den gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich entsprach. Erforderlich sei eine tatsächliche Nachberechnung der vergangenen Gebührenperiode.
Die entsprechende Nachberechnung läuft aktuell, sobald diese abgeschlossen ist, wird dem Rat der Landeshauptstadt die neue Straßenreinigungssatzung zur Beschlussfassung vorgelegt, so dass im Anschluss eine Nachveranlagung der aufgehobenen Bescheide erfolgen kann. Da die Straßenreinigungsleistung im vollen Umfang erfolgt, ist eine Nachveranlagung zur Gebührenzahlung angemessen und gerecht.
Frage 2: In wie fern setzt sich die Verwaltung dafür ein, dass bei dieser Gelegenheit auch eine Anpassung der Einstufung der Reinigungsklassen erfolgt?
Mit der Überarbeitung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird der o.g. Berechnungsfehler korrigiert. Dies hat keine Auswirkungen auf Reinigungsklassen oder Intervalle. Die Reinigungsklasse richtet sich nach dem Reinigungsbedürfnis der jeweiligen öffentlichen Verkehrsfläche. Die durch die Reinigungskommission vorgeschlagenen und jährlich überprüften Reinigungsintervalle bleiben bestehen, diese sind in der Reinigungsverordnung festgelegt.
Die Reinigungsintervalle werden regelmäßig überprüft. Anschließend werden dem Rat ggfs. Änderungen der Reinigungsintervalle zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Der Rat entscheidet allein und ausschließlich über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung.
Die nächste Vorlage erfolgt im Herbst 2023 mit der Vorlage der neuen Gebührenkalkulation ab 2024.
Frage 3:Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, den Anwohnerinnen und Anwohnern bezüglich der Reinigungsklassen entgegen zu kommen, mit dem Ziel, eine erneute Klagewelle zu verhindern?
Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung sind kein „politisches“ Instrument, sondern richten sich ausschließlich nach dem erforderlichen Reinigungsbedürfnis, dass vom Rat u.a. in Reinigungsklassen und Intervallzuordnungen abschließend festgelegt wird (s.o.).
Die Reinigungsleistung ist in den entsprechenden Reinigungsklassen tatsächlich erbracht worden. Daher gibt es keinen Grund, auf Gebühreneinnahmen zu verzichten. Darüber hinaus ist ein „Entgegenkommen“ im Gebührenrecht nicht vorgesehen.
Eine „Klagewelle“ hat es zudem nicht gegeben. Von 71.501 Bescheiden wurden 670 beklagt (0.94%), davon wurden 70 Klagen eingestellt/zurückgenommen, so dass 600 Klagen (0.84%) verblieben sind. Diese wurden klaglos gestellt, indem die Bescheide aufgehoben wurden. Bis zur Neuveranlagung bestehen aktuell für diese Bescheide keine Zahlungsverpflichtung. Für alle anderen bestandskräftigen Bescheide hat dies keine Auswirkung.
Die Reinigungsklassen werden für die Nachveranlagung nicht verändert. Dies wäre allein auf Grund der Gleichbehandlung nicht möglich, eine Anpassung würde bedeuten, dass die Allgemeinheit die Kosten zu tragen hätte.
TOP 3.1.2.
zur Digitalisierung und Umsetzung des OZG in der LHH
(Drucks. Nr. 1156/2023)
Stadtrat Prof. Baumann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Kahmann (CDU) aus Drucks. Nr. 1156/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Anmerkung zum Einleitungstext der Anfrage:
Die Landeshauptstadt Hannover weist darauf hin, dass das OZG eine Maßnahme im Rahmen der Digitalisierung ist, jedoch nicht der einzige und auch nicht der Faktor, der unmittelbar die Prozesse für die Beschäftigten effizienter macht. In der Form, in der das OZG ursprünglich bis Ende 2022 umzusetzen war, war lediglich ein Reifegrad von 2 gefordert. Dies bedeutet, dass die Beantragung online grundsätzlich möglich sein muss, nicht jedoch die Nachweisübermittlung. Die Feststellung, dass die Beschäftigten der LHH mit digitalen Prozessen viel effektiver arbeiten können, hängt also nicht maßgeblich an der vorgegebenen OZG-Umsetzung. Denn sobald der Reifegrad 2 erreicht ist, also ein Antrag online abgeschickt werden kann, gilt hier die Forderung des OZGs als erfüllt. Der Anspruch der LHH ist jedoch nicht nur die Erfüllung bzw. Umsetzung des OZG, sondern auch effiziente medienbruchfreie Prozesse innerhalb der Verwaltung zu etablieren.
Frage 1: Wie viele Vorgaben digital umzusetzender Dienstleistungen gibt es insgesamt nach dem OZG für die LHH? Welche Anzahl und wieviel Prozent davon wurden bereits umgesetzt und wie viele nicht? Wann ist mit einer kompletten Umsetzung zu rechnen?
Die Landeshauptstadt Hannover bietet derzeit 289 einzelne Dienstleistungen an, die unter den Regelungsrahmen des Online-Zugangsgesetzes fallen. Diese sind sämtlich über das OZG-Serviceportal https://serviceportal.hannover-stadt.de oder auch überregional bspw. über service.niedersachsen.de aufrufbar.
Von diesen 289 Dienstleistungen besitzen (Stand: 21.06.2023) bereits 74 mind. einen Online-Service (dies entspricht 26 %). Weitere 45 Dienstleistungen verfügen über die Möglichkeit der Online-Terminvergabe (16 %). Bei den verbleibenden 170 Dienstleistungen ist eine Umsetzung noch ausstehend (58 %).
Eine Zahl von Untersuchungen und Rankings wie der Städtevergleich von Heise und bitkom legen offen, dass Hannover bei der Umsetzung des OZG im oberen Mittelfeld unter vergleichbaren Kommunen abschneidet und in den letzten zwei Jahren einen deutlichen Sprung nach vorne gemacht hat.
Eine konkrete Meilenstein-Planung mit Ziel-Terminen für alle verbleibenden Leistungen ist derzeit nicht möglich, da bisher das sogenannte „Einer-für-Alle“ (EfA)-Prinzip der Nachnutzung von Diensten aus den Bundesländern noch nicht ausreichend funktioniert. Es ist für die kommunale Ebene weder vom Leistungsumfang, den Kosten, noch den zeitlichen Vorläufen kalkulierbar, wann mit welcher EfA-Leistung zu rechnen ist und ob diese überhaupt für den konkreten Einsatz in der jeweiligen Kommune oder dem jeweiligen Bundesland geeignet ist.
Im Jahr 2022 haben wir 20 neue Online-Services etablieren können. In der ersten Hälfte des Jahres 2023 (01.01.2023 -21.06.2023) waren es bereits 22.
Im derzeitigen Stand zum OZG 2.0 und der Registermodernisierung sind aus Sicht der Kommunen wenige Treiber erkennbar, die auf eine starke Beschleunigung auf kommunaler Ebene hoffen lassen.
Frage 2: Gab es bei den in der Realisierung befindlichen Projekten Kooperationen und/oder Unterstützung durch die Region Hannover oder andere Kommunen?
Ja, die Landeshauptstadt steht in engem Austausch mit der Region Hannover. Das gesamte Projekt der Einführung des OZG-Serviceportals war ein gemeinsames Projekt, bei dem wir sehr eng zusammengearbeitet haben. Auch gibt es einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch. Bei einigen umgesetzten Leistungen gab es wiederum auch gemeinsame Projekte. Beispielhaft sei hier die Karteikartenabschrift für den Führerscheinumtausch genannt.
Überregional haben wir des Weiteren einen sehr wertvollen Austausch zwischen den Kommunen, die auf cit IntelliForm als eigenen Formular-Service setzen. Hier sind wir auch mit den digitalen Vorreiter-Kommunen München, Augsburg und Nürnberg sowie vielen Weiteren eng vernetzt. Jede der teilnehmenden Kommunen stellt den jeweils anderen Kommunen ihre entwickelten Antrags-Assistenten zur Verfügung. Dies führt zu einer deutlichen Beschleunigung der Entwicklungsarbeiten.
Frage 3: Wurden für diese Projekte praktische Hilfen von Bund und/oder Land in Anspruch genommen? Wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, weshalb nicht?
Ja, wir nehmen auch regelmäßige praktische Hilfen von Bund (mittelbar) und Ländern (unmittelbar) entgegen. Beispielsweise in den Pilotprojekten zu EfA-Entwicklungen des Landes Niedersachsen (Hilfe zur Pflege, Landesblindengeld, etc.), oder in dem von der IT.N/ DVN.
Weitere Zusammenarbeiten laufen bereits mit GovConnect und Governikus. Darüber hinaus sind der bei der LHH auch EfA-Leistungen aus anderen Bundesländern im Einsatz z.B. beim Thema Wohngeld (EfA aus Schleswig-Holstein).
Ratsherr Gill (SPD) fragte, wie viele von den 74 Dienstleistungen analog nachgearbeitet werden müssten und wie sich das vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels bei der Landeshauptstadt Hannover auf die Belastung der Mitarbeitenden auswirken würde.
Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass man erst dann positive Effekte für die Mitarbeitenden erreiche, wenn eine Durchgängigkeit gegeben wäre. Dafür habe die Verwaltung ein Projekt aufgesetzt, welches aus dem Verwaltungsmodernisierungsfonds mit 2 Mio. € finanziert werde und das Thema Dokumentenmanagement voranbringe. Darüber hinaus werde von den Mitarbeiter*innen berichtet, dass ein erhöhter Arbeitsaufwand, beispielsweise durch Ausdrucken, manuelles Bearbeiten und Versand, zu bewältigen wäre, wenn nur die OZG Vorgaben eingehalten werden. Das sei ein Grund dafür gewesen, dass man nicht nur eine digitale Fassade aufbauen, sondern die Prozesse analysieren, modernisieren und durchgängig konsistente Systeme vorhalten wollte, um eine Entlastung in den Abläufen zu erreichen. Stadtrat Prof. Baumann wies darauf hin, dass dieser Vorgang noch einige Jahre anhalten werde, da letztendlich 300 eigene Projekte umzusetzen seien. Im Herbst seien die beiden großen Projekte der KFZ-Massenanmeldungen von Autohäusern und digitale Baugenehmigungen vorgesehen. Stadtrat Prof. Baumann sagte, dass der Einsatz der Mitarbeiter*innen, sowohl in den Fachbereichen, als auch in der EDV lobend hervorzuheben wäre, da dort große Anstrengungen unternommen werden, um schneller mit weniger Aufwand digitale Bearbeitungen realisieren zu können.
Ratsherr Wolf fragte, ob Meldebescheinigungen inzwischen digital angefordert und bezahlt werden könnten, sodass diese am nächsten Tag im Briefkasten wären. Ratsherr Wolf fragte ferner, ob die Verwaltung mit der Wirtschaft im Kontakt stehe, um die zweite Stufe einleiten zu können, wonach beantragte Dokumente nicht erst über die Kund*innen an die Unternehmen oder Schulen weitergeleitet werden müssten.
Stadtrat Prof. Baumann bejahte die Frage zu den Meldebescheinigungen und führte weiter aus, dass die Verwaltung versuche an weiteren Schnittstellen zu arbeiten, um Ausdrucke zu vermeiden. Stadtrat Prof. Baumann merkte an, das einige OZG Prozesse weiterhin Schriftform Erfordernisse verlangen. Der Fokus liege jedoch auf dem Dokumentenmanagement, um schneller und nachvollziehbarer arbeiten zu können.
Ratsherr Wolf fragte, ob die Verwaltung dahingehende Anstrengungen unternehme, die Wirtschaft oder Akademien darüber zu informieren, dass ein Versand von digitalen Dokumenten grundsätzlich erfolgen könnte.
Stadtrat Prof. Baumann erläuterte, dass die Verwaltung kein Marketing in dem Sinne unterhalte, um auf die Unternehmen mit Neuerungen zugehen zu können. Man vertraue auf den Besuch der Website hannover.de, sodass das Serviceportal der Verwaltung genutzt werde. Darüber hinaus nutze man Pressemitteilungen und Veröffentlichungen, um auf Veränderungen hinweisen zu können. Stadtrat Prof. Baumann merkte an, dass beispielsweise die Amtsblatt Veröffentlichungen für die über 1 Mio. Nutzer*innen digital abgebildet werde.
TOP 3.2.
der AfD-Fraktion zu Krankmeldungen in der Verwaltung
(Drucks. Nr. 1158/2023)
Stadtrat Prof. Baumann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Wippach (AfD) aus Drucks. Nr. 1158/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1: Wie viele Krankmeldungen verzeichnete die Verwaltung jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022 und im ersten Quartal 2023?
Die Anzahl der Krankmeldungen ist aufgrund der jeweils daraus resultierenden unterschiedlichen Ausfallzeit nicht aussagekräftig und wird daher nicht ausgewertet.
Stattdessen wird die Fehlzeitenquote ermittelt, also der Prozentanteil der Krankheitstage im Verhältnis zu den gesamten Kalendertagen im Auswertungszeitraum (Kalenderjahr = 365 Kalendertage).
Die Fehlzeitenquote der Landeshauptstadt Hannover hat sich wie folgt entwickelt:
2020: 6,7%
2021: 6,3%
2022: 7,9%
2023/1. Quartal: 8,4% (zum Vergleich 2022/1. Quartal: 8,6%)
Frage 2: Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Angestellte sich aufgrund von Atemwegserkrankungen in den jeweiligen Jahren krankgemeldet haben? Wenn ja, wie viele waren es je Jahr (2020-2023)?
Zu Krankmeldungen werden Arbeitgebern keine Diagnosen zur Verfügung gestellt, insofern gibt es keine konkrete Auswertung für die Landeshauptstadt Hannover. Es gibt jedoch keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Anteil der Atemwegserkrankungen bei den Beschäftigten der LHH deutlich abweichend von der grundsätzlichen Entwicklung in Deutschland dargestellt hat.
Frage 3: Falls es auch in der Verwaltung zu einer auffälligen Häufung von Krankmeldungen kam: Wie erklärt sich die Verwaltung dies und welche Maßnahmen trifft die Verwaltung um diesem Trend entgegen zu wirken?
Auch bei der LHH werden die Atemwegserkrankungen einen maßgeblichen Anteil an der vergleichsweise hohen Fehlzeitenquote 2022 gehabt haben.
Der Wegfall der Corona-Einschränkungen, verbunden mit einer Normalisierung der Kontakte und einem „untrainierten“ Immunsystem, werden dafür von Expert*innen als Gründe genannt, die auch bei der LHH zugetroffen haben dürften.
Hauptursachen für Krankheitsausfälle in Deutschland sind derzeit Erkrankungen des Atmungssystems, psychische Erkrankungen sowie Krankheiten des Muskel-Skelettsystems.
Die LHH bietet ihren Beschäftigten ein umfangreiches Betriebliches Gesundheitsmanagement, das sowohl den gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Eingliederungsmanagement als auch vielfältige Maßnahmen der Gesundheitsförderung umfasst. Hier steht u.a. der interne Betriebliche Gesundheitsservice mit Betriebsärzt*innen und Mitarbeiterberater*innen bei Fragen der Beschäftigten rund um ihren Arbeitsplatz und zu ihrer persönlichen Gesundheitssituation beratend und unterstützend zur Verfügung.
Damit werden maßgeblich die durch die Arbeitgeberin beeinflussbaren Faktoren für entstehende Fehlzeiten bearbeitet.
TOP 3.3.
der Fraktion DIE PARTEI & Volt: Raschplatz - Anspruch und Wirklichkeit
(Drucks. Nr. 1159/2023)
Stadträtin Bruns beantwortete die Fragen von Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) aus Drucks. Nr. 1159/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Ist dieser Nutzungskonflikt mit einem Ausweichen der Personengruppen in umliegende Gebiete bekannt, wenn ja, welche Maßnahmen wurden und werden am Raschplatz und in den umliegenden Gebieten zur Unterstützung der verdrängten Personengruppen und Hilfseinrichtungen getroffen und umgesetzt?
Antwort:
Die temporäre Nutzung des Raschplatzes vom 11. Mai bis zum 16. Juli hat in Bezug auf den Aufenthalt der Personengruppen (wohnungslose und/oder suchtkranke Menschen) zu einer spürbaren Veränderung der Nutzung geführt. Dieses ist auch an den Nutzungszahlen im Kontaktladen Mecki in diesen Zeitraum ablesbar.
Dabei ist in eine geplante Verlagerung von Teilen der offenen Drogenszene zum Stellwerkvorplatz und einem nicht gesteuerten Ausweichen auf Grund der neuen Platznutzung, der stärkeren sozialen Kontrolle vor Ort und anderen subjektiven Gründen zu unterscheiden.
Die im Vorfeld vereinbarte räumliche Verlagerung der offenen Drogenszene zum Vorplatz Fernroder Straße hat zum Ergebnis, dass sich dort täglich bis zu 130 Menschen aufhalten. Suchtkranke Menschen orientieren sich aber nicht ausschließlich zum Stellwerk. Vielmehr werden in allerdings geringerem Umfang auch andere Orte in der Innenstadt und angrenzenden Stadtteilen aufgesucht.
Dieses punktuelle Ausweichen in angrenzende Quartiere ist ebenfalls bei den wohnungslosen Menschen zu beobachten, die bisher den Raschplatz als anonymen Aufenthaltsort und Treffpunkt genutzt haben.
Wie in der Info-DS 0170/2023 N1 ausgeführt, erarbeitet die Stadtverwaltung neue Formen der zentralen und dezentralen Hilfsangebote.
Parallel werden bereits etablierte Angebote im Bereich der Wohnungslosenhilfe und Suchthilfe fortgesetzt. D.h. Angebote der individuellen Unterstützung werden dort wo möglich und gewünscht auch weiterhin kommuniziert und geleistet. Die Erreichbarkeit der Klient*innen ist durch die oben beschriebenen Veränderungen im Nutzungsverhalten jedoch teilweise schwieriger geworden.
Frage 2:
Werden Erkenntnisse aus der jetzigen Situation dokumentiert und ausgewertet, um bei einer dauerhaften Umgestaltung des Raschplatzes mit entsprechenden Hilfsangeboten reagieren zu können, werden sie öffentlich vorgestellt?
Antwort:
Der Bereich 56.3 und der Beauftragte für Sucht und Suchtprävention stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Trägern der Obdachlosen- und Suchthilfe und erhalten wöchentliche Berichte aus den Einrichtungen Mecki und Stellwerk. Zusätzlich findet eine eigene Dokumentation über die Situation am Raschplatz durch zahlreiche eigene Beobachtungen vor Ort statt. Außerdem gibt es eine wöchentliche Videokonferenz mit der Polizei, der HRG, der ZBS der Diakonie, dem Stellwerk, der Fachbereichsleitung 32 und Dez. III.
Frage 3:
Wurden oder werden Hilfseinrichtungen bei der vergangenen und zukünftigen Planung miteinbezogen, wenn ja, welche; und wie werden die „besonderen Bedarfe von Frauen und aus dem Personenkreis LSBTIQ“ aus DS 0170/2023 sowie die in DS 0239/2023 N1 beschriebenen Genderaspekte bei der Umsetzung berücksichtigt bzw. berücksichtigt werden?
Antwort:
Die Genese zu den erwähnten Drucksachen ist in der Vergangenheit an vielen anderen Stellen bereits ausführlich thematisiert worden. Seitens der Sozialverwaltung ist die Bereitschaft gegenüber den Trägern deutlich kommuniziert worden, jetzt und in der Zukunft gemeinsam für die Unterstützung der betroffenen Menschen zusammen zu arbeiten. Wie jedoch in Frage 2 erwähnt, ist dem Dezernat aktuell eine zukünftige Planung unbekannt und somit nicht konkret bearbeitbar.
Der Bereich 56.3 und der Beauftragte für Sucht und Suchtprävention beteiligen bei der Umsetzung ihrer Projekte (z.B. die räumliche Verlagerung des Kontaktladens Mecki, ergänzende Angebote auf dem Stellwerkvorplatz) die betroffenen Hilfseinrichtungen intensiv und setzen diese Maßnahmen in enger Kooperation um. Zu den unter Punkt 1 beschriebenen Auswirkungen tauschen sich die Mitarbeitenden im Dezernat für Soziales und Integration mit den Hilfseinrichtungen bereits in unterschiedlichen Gesprächsformaten aus. Dieses betrifft auch die Auswirkungen auf die Angebote der Träger für wohnungslose Frauen.
Die räumliche Verlagerung der Menschen vom Raschplatz betrifft Personen unterschiedlichen Geschlechtes und sexueller Orientierung. Deshalb werden auch die genderspezifischen Aspekte unverändert im Fokus der Planung und Bearbeitung von Projekten und Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Dezernates für Soziales und Integration sein.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) fragte, ob man vor dem Hintergrund der durch die Presse kolportierten Eskalationen mit Security-Kräften am Raschplatz die „Limmernlichter“ zur Unterstützung des Sicherheits- und Sozialdienstes einsetzen könnte.
Stadträtin Bruns führte aus, dass das Besondere an dem Projekt sei, dass es weniger Kontrollen gebe und dass der Drogenkonsum auch von der Polizei geduldet werde, wie das am Raschplatz nicht der Fall gewesen sei. Die Idee sei, dass es für die Menschen sicherer wäre, wenn sich diese in einer Zone bewegten, in der sie weniger kontrolliert und demnach tatsächlich konsumieren könnten, ohne dass man Angst vor Kontrollen durch die Polizei haben müsste. Stadträtin Bruns erläuterte, dass unter anderen die geforderten Bänke für den benannten Bereich bestellt seien, dass jedoch Verzögerungen aufgrund von Lieferproblemen eintreten werden, was im Übrigen in einem Termin mit dem Stellwerk kommuniziert werde.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe erläuterte, dass sich der Raschplatz zurzeit in einer Situation befinde, zu einem Save-Space zu werden. Das sei er in der Vergangenheit auch für die Gruppe der Wohnungs- und Obdachlosen nicht gewesen. Aus der Gruppe der Obdach- und Wohnungslosen heraus habe es viel Gewalt in die Gruppe der Obdach- und wohnungslosen hineingegeben. Deshalb seien alle dort getroffenen Maßnahmen zum Schutz der dort vertretenen Gruppen initiiert worden. Man habe von den Träger*innen die Hinweise erhalten, dass der Zugang zu den Hilfseinrichtungen nicht mehr gegeben gewesen sei, da eine überaus aggressive Stimmung vor Ort beobachtet werden konnte. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe führte weiter aus, dass man es aufgrund der unterschiedlichen Gruppen am Raschplatz und dem Küchengarten mit abweichenden Gemengelagen zu tun habe, sodass man erfolgreiche Maßnahmen vom Küchengarten nicht einfach auf den Raschplatz übertragen könnte. Darüber hinaus habe man die „Limmernlichter“ bei dem Projekt am Raschplatz in anderer Funktion dabei, um eine Resonanz von den Nutzer*innen einholen zu können. Es könnte eine interessante Diskussion, zunächst in der Verwaltung darüber geführt werden, ob über das reine Sicherheitsgeschäft hinaus weitere Komponenten hinzugefügt werden könnten.
TOP 3.4.
der CDU-Fraktion zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover 2035
(Drucks. Nr. 1161/2023)
Frage 1: Wie hoch wird der Anteil der in Hannover zugelassenen und jener der von außerhalb nach Hannover kommenden Elektrofahrzeuge am gesamten motorisierten Individualverkehr in der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2035 schätzungsweise sein?
Die Beantwortung der drei Fragen bedarf einer Vorbemerkung: Für 2035 stehen derzeit noch keine verlässlichen Prognosen zur Verfügung. Herangezogen wird aktuell die sogenannte Lemoine-Studie Windt, A., Arnold, O. (Reiner Lemoine Institut gGmbH): Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf, Studie im Auftrag des BMVI, Hrsg.: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, Berlin 2020 aus dem Jahr 2020, die valide Prognosen für das Jahr 2030 bietet.
Die Prognosen für 2030 berücksichtigen die bis dahin absehbaren Szenarien, sie lassen aber belastbar keine lineare Fortschreibung der prognostizierten Werte zu. Es ist zu erwarten, dass absehbare Tendenzen auf mehreren Feldern den Bedarf an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur heutiger Prägung bis 2035 noch erheblich beeinflussen. Dazu gehören
Auch die bisher mit enercity vereinbarten Zielzahlen sind daher auf Prognosen bis 2030 begründet. Nach unserer bisherigen Erfahrung entstehen nur ca. 55 % der öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen im Rahmen der Konzession. Eine erhebliche Anzahl von Ladepunkten wird durch andere Anbietende im halböffentlichen Raum gebaut und betrieben. Dabei steht ein wesentlicher Zuwachs noch aus, weil einige große Lebensmittel-, Fachmarkt- und Tankstellenketten sowie Parkplatzbetreiber*innen das Angebot von elektrischer Ladeinfrastruktur an ihren Geschäften entweder noch nicht als Selbstverständlichkeit erachten oder aber ihre diesbezüglichen Pläne noch nicht in die Praxis umgesetzt haben. Auch in den Parkhäusern ist noch eine erhebliche Ausweitung des Ladeangebots zu erwarten. Erfahrungen aus ähnlich strukturierten, aber in der Elektromobilität deutlich vorangeschritten europäischen Ländern unterstützen diese Annahme. Zudem ist zu erwarten, dass für elektrisch betriebene LKWs und Busse künftig ein öffentliches Ladeangebot aufgebaut wird.
Generell ist eine Entwicklung zu privatwirtschaftlich organisierten Angeboten sinnvoll und auch absehbar. So wie Tankstellen nicht durch die öffentliche Hand geplant und initiiert werden müssen, wird auch das Laden von Elektrofahrzeugen zunehmend durch einen sich entwickelnden Markt bedient. Die Konzession, die sich in Hannover in der frühen Phase der Elektromobilität als Erfolgsmodell bewiesen hat, ist keine Selbstverständlichkeit für kommende Jahrzehnte.
Die bisherige vertragliche Grundlage verlangt von der Konzessionärin enercity grundsätzlich die Erreichung von 1.300 Ladepunkten bis zum 31.12.2026. (Die Zahl kann bei vermehrter Bereitstellung von Schnellladesäulen noch variieren.) Bei Beendigung des Konzessionsvertrags ist ggf. über eine Nachfolgeregelung zu entscheiden.
Aus den vorgenannten Gründen ist aus der Sicht der Verwaltung eine Planung für das Jahr 2035 zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, vielmehr muss sich eine kommunale Begleitung des Ladeinfrastruktur-Ausbaus – längstens in Fünfjahresschritten – der Entwicklung anpassen.
Konkret zur Frage 1:
Wie zuvor dargelegt stützt sich die Verwaltung auf die Lemoine-Studie und diese gilt für das Jahr 2030. Allerdings ist nicht der Anteil der Elektrofahrzeuge an der Gesamtzahl der Kraftfahrzeuge, sondern ihre tatsächliche Zahl für die Planung der Ladeinfrastruktur entscheidend. Hinsichtlich der Gesamtzahl bleibt zu hoffen, dass sich der derzeitige Trend der jährlichen Zunahme der zugelassenen Kfz bis 2030 deutlich umkehrt und stattdessen eine Verringerung eintritt.
Ende 2022 waren in Hannover über 257.000 Kfz zugelassen, ca. 10.350 (4%) waren elektrisch aufladbar. Mit gut 1.000 hannoverschen Ladepunkten (nach Angabe der Bundesnetzagentur) besteht somit ein Verhältnis von 10,4 zu 1. Hannover ist damit führend unter den Großstädten über 500.000 Einwohner*innen.
Die Lemoine-Studie geht für 2030 bundesweit von 14,6 Millionen Elektrofahrzeugen (ohne Brennstoffzellenfahrzeuge) aus, die Bundesregierung prognostiziert 15 Millionen. Für Hannover bedeutet das 90.000 Elektrofahrzeuge zuzüglich einer nicht prognostizierten Zahl aus der Bilanz von Ein- und Auspendelnden.
Der ebenfalls von der Lemoine-Studie empfohlene Schlüssel von 14 zu 1 für die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte berücksichtigt aber eine Einpendel- und Besuchsquote. Dies würde für Hannover einem Bedarf von 6.500 Ladepunkten bis Ende 2030 entsprechen.
Frage 2: Wie viele öffentliche und halböffentliche Lademöglichkeiten plant der kommunale Energieversorger bis 2035 je Stadtbezirk zu errichten, welchen Marktanteil will das Unternehmen damit erreichen und welche Fördermöglichkeiten stehen dem Energieversorger und der Landeshauptstadt dafür gegenwärtig zur Verfügung?
Eine konkrete Planung der Anzahl von Ladepunkten bis 2030 oder gar 2035 liegt nicht vor. Auch wird es keine Zielzahlen für einzelne Stadtbezirke geben. Im Rahmen der Konzession erfolgt derzeit der Zubau vorwiegend in Quartieren, in denen Ladeinfrastruktur entweder noch als Anreiz für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen dienen kann oder in denen die Ladeinfrastruktur schon so gut genutzt wird, so dass eine Verdichtung erforderlich wird. Die Standortfindung ist Aufgabe einer ständigen Arbeitsgruppe der Landeshauptstadt Hannover und der enercity AG.
Die Förderung des Bundes für die Ladeinfrastruktur erfolgt nach Aufrufen. Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird derzeit keine Förderung angeboten. In der Vergangenheit hat enercity mehrere Förderaufrufe mit unterschiedlichen Konditionen nutzen können.
Die Landeshauptstadt Hannover errichtet derzeit noch bis Ende 2023 halböffentliche Ladeinfrastruktur im Rahmen des laufenden Verbundprojekts „H-stromert“, das seit 2019 vom Bund gefördert wird.
Frage 3: Welche Maßnahmen werden bis 2035 durch die Landeshauptstadt und enercity getroffen werden müssen, damit das Stromnetz in der Landeshauptstadt Hannover die dann zu erwartenden Ansprüche an die Ladeinfrastruktur erfüllen kann?
Das Stromnetz in Hannover ist ausreichend dimensioniert und wird, wo erforderlich, durch die enercity Netz GmbH vorausschauend verstärkt. Die laufende Instandhaltung erfolgt auf dem Stand der zu erwartenden Energieflüsse, ggf. wird das Netz erweitert und ertüchtigt.
In Einzelfällen, bspw. bei größeren Ladeparks, können unter Umständen Erweiterungsmaßnahmen im Netz erforderlich sein. Dies stellt aber in der Regel kein Problem dar.
Ratsherr Wolf fragte vor dem Hintergrund einer nicht vorhandenen Verpflichtung durch den Gesetzgeber, ob eine Website geplant sei, auf der alle verfügbaren Ladepunkte verzeichnet wären.
Stadträtin Ritschel konstatierte, dass derartige Verzeichnisse im Netz verfügbar seien, da sie als Beifahrerin mehrfach derartige Übersichten auf dem Display von Elektroautos wahrgenommen habe. Stadträtin Ritschel merkte an, dass fehlende Ladestationen, zumindest für Hannover, kein Argument für ein Scheitern der Elektromobilität darstellen.
TOP 3.5.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Entlastung der Schulhausmeister*innen durch mechatronische Schließsysteme
(Drucks. Nr. 1299/2023)
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsherrn Metell (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1299/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1: Welche Schulgebäude und welche Schulsporthallen verfügen über mechatronische Schließsysteme und welche weiteren Schulgebäude und Schulsporthallen werden bis Ende 2024 mechatronische Schließsysteme erhalten und welche Erfahrungen wurden bereits mit eingebauten Systemen gemacht?
Seit vielen Jahren werden in Schulsporthallen bereits bei investiven Maßnahmen oder notwendigen Veränderungen an den Türen schaltuhrgesteuerte Sporthallentürschließungen eingebaut. Diese sollen dazu dienen, dass die Sporthallen zu den jeweiligen Zeiten des Nutzer*innenwechsels geöffnet sind. Es ist davon auszugehen, dass die Masse der Sporthallen zwischenzeitlich grundsätzlich damit ausgestattet ist.
Darüber hinaus besteht bei sanierten oder neu errichteten Schulgebäuden der Standard, dass diese an einer Tür mit einem mechatronischen Schließsystem auszustatten sind.
Im Gegensatz zu mechanischen Zylindern wird der Zutritt über mechatronische Schließsysteme nicht nur durch einen mechanischen Nutzerschlüssel gewährt – hier wird zusätzlich ein elektronisches Identifikationsmedium benötigt, um sich als befugt ausweisen zu können. Dabei kann es sich, je nach Schließanlage, um einen RFID-Chip-Schlüssel, eine Chipkarte oder um einen Transponder handeln.
Mechatronische Schließzylinder lassen sich also demnach so öffnen, dass ein Identifikationsmedium den Zutritt gewährt, während der Schlüssel lediglich für den mechanischen Vorgang der Türöffnung genutzt wird. Ohne Identifikationsmedium würde der Schlüssel nicht akzeptiert werden, während allein durch das Identifikationsmedium der Zutritt ebenfalls nicht möglich ist. Mechatronische Schließanlagen gewährleisten somit eine höhere Türsicherheit als mechanische oder elektronische Anlagen. Derartige Systeme werden regelmäßig in Hotels angewandt.
Ob und wieweit dieses System künftig bei städtischen Gebäuden auch für außerschulische Nutzungen zur Verfügung gestellt werden kann, wird derzeit in der Fachverwaltung geprüft. Ggf. wäre dann darüber hinaus auch eine Ausweitung auf die Sporthallen und die übrigen Schließungen denkbar. Dieses würde dann die schaltuhrgesteuerten Sporthallenschließungen ersetzen.
Frage2: Werden bei Neu- oder Ersatzbauten von Schulen bzw. Schulsporthallen standardmäßig mechatronische Schließsysteme eingebaut und wenn nein, warum nicht?
Bislang sehen die baulichen Vorgaben des Fachbereiches Gebäudemanagement grundsätzlich vor, dass schaltuhrgesteuerte Sporthallentürschließungen eingebaut werden, soweit investive Maßnahmen an den betreffenden Türen stattfinden und dies auf Zustimmung trifft. Ausnahmen hiervon können sich in Einzelfällen aus der Lage der jeweiligen Gebäude begründen, weil diese eben für die jeweiligen Zeitfenster des Nutzerwechsels grundsätzlich geöffnet sind und wenn somit ein unberechtigtes Betreten nicht ausgeschlossen werden kann.
Wie zu 1. bereits ausgeführt wird die Ausweitung der mechatronischen Schließsysteme – auch als Ersatz zu den schaltuhrgesteuerten Sporthallentürschließungen - derzeit neu geprüft. Hierbei ist auch die Kosten-Nutzen Abwägung zu treffen. Mittel und Kapazitäten stehen für den Austausch der Schließsysteme im Bestand derzeit allerdings nicht zur Verfügung.
Frage 3: Sollen in allen Bestandsgebäuden (Schulen und Sporthallen) sukzessive mechatronische Schließsysteme installiert werden und wenn nein, warum nicht?
In den Schulgebäuden ist dies hinsichtlich bestimmter Zugänge wie ausgeführt bereits Standard. Eine Ausweitung auf weitere Bereiche wie auch die Sporthallen wird in Erwägung gezogen, wobei eine Kosten-Nutzen-Abwägung notwendig sein wird und derzeit keine finanziellen Mittel und personellen Kapazitäten für einen umfassenden Austausch vorhanden sind. Bei Sanierungen und Neubauten kommt der Standard bereits zur Anwendung.
Ergänzend ist anzumerken, das zur Sicherstellung der außerschulischen Nutzungen derzeit jeweils ein Zugang zu den Schulgebäuden mittels mechatronischem Schließsystem geschaffen wird. Eine komplette Ausstattung von Schulgebäuden mit mechatronischen Schließsystemen steht aber in keinem angemessenen Kosten-Nutzenverhältnis. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die knappen finanziellen Mittel sowie die angespannte personelle Situation maßgeblich einen zeitnahen Abschluss der Maßnahme hinauszögern. Grundsätzlich werden die schulischen Nutzungen innerhalb der Woche sowie an den Wochenenden weiterhin verlässlich durch Schulhausmeister*Innen betreut.
TOP 3.6.
der Fraktion DIE LINKE.: Wirksamer Hitzeschutz in Kindertagesreinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover?
(Drucks. Nr. 1352/2023)
Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem.
TOP 3.7.
von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zu Schulen ohne Rassismus / Schulen mit Courage in Hannover
(Drucks. Nr. 1392/2023)
Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem.
TOP 4.
Neu- und Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1454/2023)
TOP 5.
Ernennung von Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1414/2023)
TOP 6.
Gleichstellungsbericht nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz §9 Berichtszeitraum: 2019-2021
(Informationsdrucksache Nr. 1179/2023 mit 1 Anlage)
Oberbürgermeister Onay führte aus, dass sich die Landeshauptstadt Hannover dem Verfassungsauftrag, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern voranzubringen und zu verwirklichen, verpflichtet sehe. Nach dem NKomVG berichte der Hauptverwaltungsbeamte gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über Maßnahmen, welche die Kommune zur Umsetzung des Verfassungsauftrages durchgeführt habe, regelmäßig im Gleichstellungsbericht. Dieser werde seit 2004 alle drei Jahre vorgelegt und nehme dabei die Bereiche Personal, Maßnahmen und Angebote für Anwohner*innen sowie die Aktivitäten im Referat Frauen und Gleichstellung in den Blick. Die Berichterstattung für die Jahre 2019 bis 2021 stehen noch aus. Der Teil Berichterstattung der Gleichstellungsbeauftragten mit Schwerpunkt in der Arbeit des Referats für Frauen und Gleichstellung sei bereits in der letzten Sitzung des Gleichstellungsausschusses erfolgt und werde in der heutigen Ratsversammlung von der Gleichstellungsbeauftragten vorgestellt. Oberbürgermeister Onay wies darauf hin, dass sich der zweite Teil in der Bearbeitung befinde. Dieser werde im Verbund mit dem Gleichstellungsbericht zur Erleichterung der Gleichstellungsarbeit beitragen und als Instrument für Neuausrichtungen genutzt. Dieser werde ferner die gesamte Ausrichtung der Gleichstellungsarbeit der Verwaltung evaluieren und dabei konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten.
Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe (GLB) erläuterte, dass die Corona Pandemie die Arbeit im Gleichstellungsbüro geprägt habe. Veranstaltungen seien ausgefallen und Umplanungen sowie Notfallpläne seien notwendig geworden, wobei einige Veranstaltungen virtuell oder per Video Konferenz möglich gemacht wurden. Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe berichtete, dass die Frauenhauslandschaft am meisten vorangetrieben werden konnte. Ein Frauenhaus 24, eine Sofortaufnahme, sowie eine Einrichtung für Frauen zwischen 18 und 25 Jahren seien zusätzlich entstanden. Ferner habe man die Gleichstellungsarbeit in der Landeshauptstadt Hannover umstrukturieren können, sodass inzwischen sechs stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte in ihren abgegrenzten Aufgabenbereichen die Gleichstellungsbeauftragte unterstützen. Zudem habe man 2019 die Empfehlungen zur gendergerechten Sprache veröffentlicht. Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe machte deutlich, dass das Referat für Frauen und Gleichstellung Einiges vorangetrieben habe. Allerdings sei klar, dass sich der Status der Gleichstellung nicht allein halte. Umso wichtiger sei es, dass diejenigen, die für Geschlechtergerechtigkeit eintreten, in ihrem Engagement nicht nachlassen dürfen und sich auch gegenseitig bei ihrer Arbeit politisch unterstützen müssten. Die gesellschaftlichen und haushaltspolitischen Herausforderungen, die zu bewältigen seien, wären längst aktuell. Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe betonte, dass eine Gleichstellungsbeauftragte und auch ein Referat für Frauen und Gleichstellung dies nicht allein stemmen könnte, sondern dass es viele Menschen benötigen würde, um in der Geschlechtergerechtigkeit weiter voranzukommen. Das bisher Erreichte sei nur mit einem starken Team, über welches sie zurzeit verfügen könnte, möglich gewesen. Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe bedankte sich bei ihrem Team, bei den Ratspolitiker*innen, bei den Mitarbeitenden der Verwaltung und den vielen Menschen in den Beratungsstellen. Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe hob hervor, dass ohne diese vielen Menschen, die sie unterstützen, ihre Ideen mit ihr geteilt und Impulse gesetzt hätten, ein erfolgreiches Arbeiten unmöglich gewesen wäre. Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe führte weiter aus, dass zu den aktuellen Krisen vermutlich weitere dazu kämen und dass in Krisenzeiten die Bedarfe von marginalisierten Personen – u.a. Frauen, oftmals als erstes unter den Tisch fielen. Das habe sich während Corona ganz deutlich gezeigt und werde sich nun auch zu Zeiten knapper Kassen offenbaren. Die Gleichstellungsbeauftragte habe die Bedarfe der Frauen im Blick, doch das Referat für Frauen und Gleichstellung allein reiche dafür nicht aus. Es brauche viele Menschen, die die Situation von Frauen und marginalisierten Personen in den Blick nehmen, um eine positive Veränderung zu erreichen oder um zumindest einen antifeministischen Rückfall zu verhindern. Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe gab ihren Wünschen dahingehend Ausdruck, dass die Ratspolitiker*innen ihre Gestaltungsmöglichkeiten nutzten und alle Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedarfen in den Blick nehmen, diese nicht gegeneinander ausspielten, sondern einen solidarischen Blick auf die gesamte Gesellschaft haben mögen. Denn wenn man gegen Diskriminierungen aktiv werden wollte, müsste man sich bewusstmachen, dass es darum ginge Menschenrechte einzufordern und nicht etwa darum, dass man um Toleranz und Nachsicht bitte!
Ratsfrau Dr. Killinger (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass der Gleichstellungsbericht die hervorragende Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten, Innovationskraft und Beharrlichkeit ausweise, wobei es u.a. auch in der Verwaltung nicht so häufig vorkomme, dass eine Kombination aus dem Entwickeln von Ideen, der Kraft diese durchzusetzen und der Beharrlichkeit am Ball zu bleiben anzutreffen wäre. Im Folgenden ging Ratsfrau Dr. Killinger auf die bereits benannten Errungenschaften zur Geschlechtergerechtigkeit ein und bedankte sich für die große Einsatzbereitschaft der Gleichstellungsbeauftragten und die überaus konstruktive und angenehme Zusammenarbeit.
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) bedankte sich im Namen der SPD-Fraktion für die gute Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten Friederike Kämpfe und erläuterte, dass man die Bandbreite der Gleichstellungsarbeit erfassen könnte, wenn man den Gleichstellungsbericht aufmerksam lese. Ratsfrau Dr. Carl betonte, dass im Besonderen die Erweiterung der Frauenhauslandschaft sowie die Initiierung des Netzwerkes gegen häusliche Gewalt hervorgehoben werden sollten. Darüber hinaus seien die Veröffentlichungen zur Einführung der gendergerechten Sprache zu benennen, die einen bundesweiten Standard gesetzt hätten. Abschließend gab Ratsfrau Dr. Carl ihrer Hoffnung Nahrung, dass das Personaldezernat Maßnahmen zur Gleichstellung im Masterplan Personal aufnehmen werde.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) bedankte sich im Namen der Fraktion Die PARTEI & Volt bei der Gleichstellungsbeauftragten Friederike Kämpfe für die harte und wichtige Arbeit der vergangenen zehn Jahre.
Ratsfrau Waase (CDU) erinnerte daran, dass die Landeshauptstadt Hannover als erste Kommune in Niedersachsen eine Gleichstellungsbeauftragte installiert habe. Ratsfrau Waase erläuterte, dass die Gleichstellungsbeauftragte u.a. das Referat für Frauen und Gleichstellung personell neu strukturiert und viele Projekte, wie z.B. zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, initiiert habe. Abschließend bedankte sich Ratsfrau Waase im Namen der CDU-Fraktion für die gute Arbeit der vergangenen Jahre und wünschte der Gleichstellungsbeauftragten Friederike Kämpfe alles Gute für ihre Zukunft.
Oberbürgermeister Onay erörterte, dass die heutige Sitzung die letzte Ratsversammlung der Gleichstellungsbeauftragten Friederike Kämpfe wäre. Damit werden zehn Jahre sehr intensive, mit Herzblut behaftete, harte Arbeit ihren Abschluss finden. Oberbürgermeister Onay bedankte sich für eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Oberbürgermeister Onay hob die Strukturierung des Referats für Frauen und Gleichstellung als Mammutaufgabe hervor und machte deutlich, dass die Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe unzählige Beratungen durchgeführt und viele Projekte, wie z.B. die Frauenvollversammlung, den Frauen-Neujahrsempfang, Frauen machen Standort oder zur Sicherheit von Frauen im öffentlichen Raum angeschoben habe. Besondere Aufmerksamkeit habe die Gleichstellungsarbeit der Landeshauptstadt Hannover durch das Gender-Sternchen erhalten und damit einen bundesweiten Standard gesetzt. Abschließend hob Oberbürgermeister Onay hervor, dass zu Zeiten der Corona Pandemie viele Vorhaben abgebrochen oder erst gar nicht aufgenommen werden konnten und dass in manchen Bereichen, wie z.B. der häuslichen Gewalt, sogar Rückschritte hingenommen werden mussten. Oberbürgermeister Onay wünschte der Gleichstellungsbeauftragten Friederike Kämpfe beruflich und privat alles erdenklich Gute für ihre Zukunft.
Vom Rat zur Kenntnis genommen.
TOP 7.
Einführung einer Beherbergungsteuer und Beschluss der entsprechenden Satzung
(Drucks. Nr. 1068/2023 mit 1 Anlage)
TOP 7.1.
dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1091/2023)
TOP 7.2.
und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1391/2023)Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) übergab die Sitzungsleitung an Stellvertretenden Ratsvorsitzenden Hermann (SPD).
Ratsherr Döring (FDP) erörterte, dass die FDP-Fraktion die Einführung einer Bettensteuer in Hannover falsch finde, da Hannover sich traditionell freue, wenn man Beherbergungsgäste begrüßen dürfe. Darüber hinaus sei Hannover inzwischen national und international dafür bekannt, dass man, zumindest zu Messezeiten, überdurchschnittlich hohe Hotelpreise habe. Zweifelhaft sei, dass man die seinerzeit herabgesetzte Höhe der Mehrwertsteuer zur Belebung des Tourismus, als Begründung dafür hernehme, dass die Kommunen sich nun bedienen dürften. Absurd sei ferner, dass die Bettensteuer auf den Brutto-Beherbergungspreis aufgeschlagen werde und somit eine Doppelbesteuerung hervorrufe. Im Weiteren ging Ratsherr Döring inhaltlich auf den Änderungsantrag der FDP-Fraktion ein und erklärte, dass die FDP-Fraktion den Verwaltungsentwurf ablehnen werde.
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass mit dem vorliegenden Antrag eine Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung (HSK) umgesetzt werde. Eine positive Auswirkung sei unter anderem, dass ein großer Anteil der Einnahmen für Maßnahmen in die Bereiche Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kulturförderung eingesetzt werde. Damit könnte ein Beitrag geleistet werden, der am Ende den Hotels, in Bezug auf Ausbau und Auslastung außerhalb der Messezeiten, weiterhelfe. Ratsherr Gast sagte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der Verwaltungsvorlage zustimmen, die Änderungsanträge der Fraktionen der FDP und der CDU jedoch ablehnen werde.
Ratsherr Albrecht (CDU) gab den Antragstext inhaltlich mit Begründung wieder und erinnerte an die Einführung der Schaumweinsteuer vor über 120 Jahren, die ebenfalls zum Stopfen von Löchern in einem maroden Haushalt hergenommen wurde und die, entgegen dem eigentlichen Vorhaben, nie wieder abgeschafft wurde.
Beigeordneter Dr. Menge (SPD) führte aus, dass man die notwendigen Einnahmen nutze, um den Haushalt zu konsolidieren und um mehr Gestaltungsspielräume haben zu können. Die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD hätten bereits im vergangenen Dezember mit ihren Anträgen zum HSK angekündigt in welche Richtung man damit gehen wollte. Es sei damals ausgeführt worden, dass in den ersten beiden Jahren ein Betrag von 3 Mio. Euro zur Stärkung der Tourismus- und Kongresslandschaft fließen sollte. Darüber hinaus werde geprüft, ob ab dem dritten Jahr die Wachstumsinvestition auf 25 % vom Ertrag der Bettensteuer umgesteuert werden könnte. In der Folge gab Beigeordneter Dr. Menge in Teilen den Text der Begründung aus der Verwaltungsvorlage wieder und erklärte, dass die Fraktion der SPD der Ursprungsdrucksache zustimmen und die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP ablehnen werde.
Ratsherr Döring (FDP) monierte, dass zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahme zunächst einmal vier Planstellen geschaffen werden müssten. Ratsherr Döring informierte darüber, dass die Dehoga die Unterstützung der Maßnahme zurückgezogen habe, weil diese unzufrieden sei mit der unverbindlichen Weiterleitung der Gelder an die HMTG und sich nicht ausreichend in die Aktivitäten der HMTG eingebunden fühle.
Ratsherr Albrecht (CDU) wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion sehr wohl Haushaltsanträge eingebracht habe und auch in anderen Bereichen konstruktive Anträge einbringen und sachlich begründen würde. Allerdings werden diese zu 99 % mehrheitlich abgelehnt. Ratsherr Albrecht machte deutlich, dass die Kommune bereits über die Gewerbesteuer an den Übernachtungen partizipieren würde. Ratsherr Albrecht konstatierte, dass die Gewerbesteuereinnahmen letztendlich sinken werden, da in den angrenzenden Kommunen, wie z.B. in Laatzen und Langenhagen, keine Bettensteuer erhoben werde und sich die Gäste deshalb wahrscheinlich sehr gut überlegen, wo sie einchecken wollten.
Ratsherr Jacobs (AfD) erläuterte, dass die Landeshauptstadt Hannover eine riesige Verwaltung unterhalte und dass trotzdem immer neue Stellen geschaffen werden, anstatt die seit Jahren geforderten Einsparungen in diesem Bereich vorzunehmen. Es seien u.a. Investitionen in die Digitalisierung geflossen, um personelle Einsparungen vornehmen zu können, was bislang jedoch auch nicht zu einer veränderten Sachlage geführt habe. Ratsherr Jacobs wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt Hannover immer intensivere Bemühungen unternehme, um Arbeitskräfte aus der Wirtschaft generieren zu können, was letztendlich der Wirtschaft in Hannover insgesamt schade. Ratsherr Jacobs bat darum, dass eine Evaluation zur Einführung der Beherbergungssteuer durchgeführt werde, um herausarbeiten zu können, was diese Maßnahme, unter Berücksichtigung der dadurch eingeleiteten Insolvenzen, der Stadt tatsächlich eingebracht habe.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe stellte klar, dass es abseitig sei anzunehmen, dass die Einführung dieser Steuer zu Insolvenzen in Hannover führe. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe erörterte, dass Hannover ein Standort mit extrem hohen Gästezeiten, zum Teil mit Übernachtungszeiten, u.a. aufgrund verschiedenster Veranstaltungen sei. Die Stadt führe nun eine moderate Steuer ein, über die die Gäste pro Übernachtung mit wenigen Euro beteiligt werden und dass bei Übernachtungspreisen von 300, 400 oder 500 €! Erster Stadtrat Dr. von der Ohe stellte die Frage in den Raum, ob tatsächlich eines der anwesenden Ratsmitglieder ernsthaft glaube, dass diese Maßnahme den Hotelstandort Hannover nachhaltig schaden könnte. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe führte weiter aus, dass in mehr als 40 Kommunen die Beherbergungssteuer bereits eingeführt wurde und dass nirgendwo ein Fiasko ausgebrochen sei. Denn ganz im Gegenteil zu den kolportierten Annahmen, werde die Landeshauptstadt Hannover in die Lage versetzt, einen Millionenbetrag zur Stärkung des Standorts bereitzustellen.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe prophezeite, dass in der Region Hannover noch innerhalb dieses Jahres, vor dem Hintergrund der Haushaltslagen vieler Kommunen, das Instrument Beherbergungssteuer eingesetzt werde. Denn es würde sich die Erkenntnis durchsetzen, dass das, was für einen Wachstum notwendig sei, bei dem knappen finanziellen Spielräumen der Kommunen, ohne die Einführung einer derartigen Steuer, nur schwer zu ermöglichen wäre. Abschließend gestand Erster Stadtrat Dr. von der Ohe zu, dass man im Nachgang des Jahres 2024 über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen zur Einführung der Beherbergungssteuer im Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung diskutieren könnte.
Beigeordneter Dr. Menge (SPD) hob hervor, dass es absolut unangemessen sei, über den aktuellen Sachverhalt eine Front gegen die Mitarbeitenden der Verwaltung aufbauen zu wollen, was im Übrigen bereits mit der Anfrage zu den Krankmeldungen, seinen Anfang genommen habe. Es sei ein überaus schlechter Stil, eine Überdimensionierung der Verwaltung in den Raum stellen zu wollen. Beigeordneter Dr. Menge betonte, dass der „Masterplan Personal“ der Verwaltung darstellen würde, was Gutes mit Stellen bzw. den vorhandenen Mitteln dazu gemacht werden könnte, wenn man fachbereichsübergreifende Maßnahmen ergreife. Die Verwaltung zeige, dass sie vieles im Blick habe und dass deshalb eine pauschale Kritik an den Mitarbeitenden der Verwaltung vollkommen überflüssig sei.
Ratsherr Albrecht (CDU) erläuterte, dass es ein grundlegendes Problem sei, dass die Übernachtungspreise in den Messezeiten sehr stark angehoben werden. Dabei wären die messefreien Zeiten viel entscheidender für Hannovers Hotelgewerbe, sodass im Wesentlichen der Tourismus die Last der Beherbergungssteuer tragen müsste.
Ratsherr Jacobs (AfD) sagte, dass er nicht habe bestreiten wollen, noch zur Diskussion stellen wollte, dass die Verwaltung in Hannover eine super Arbeit leiste. Die Mitarbeitenden der Verwaltung würden schon seit Jahren für andere mitarbeiten. Diese stünden ziemlich am Rande dessen, was zumutbar sei. Darüber hinaus sei der demografische Faktor zu beachten und dass deshalb erkannt werden müsste, dass diejenigen Stellen, welche man einsparen oder auch digital ersetzen könnte, auch eingespart werden. Ratsherr Jacobs erläuterte, dass es auch außerhalb der Stadtverwaltung Arbeitgeber*innen gebe, die händeringend Arbeitskräfte suchten und die nicht über die Steuern der Bürger*innen verfügen könnten. Die Landeshauptstadt Hannover habe gegenüber den Firmen dahingehend eine Verpflichtung, dass diese über ausreichend Arbeitskräfte verfügen könnten, damit die Verwaltung die Steuern, die man in Hannover großzügig ausgebe, auch einnehmen könnte.
TOP 8.
Beitritt der gemeinsamen kommunalen Anstalt Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT) zur PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH sowie Erwerb der dafür notwendigen Geschäftsanteile.
(Drucks. Nr. 1118/2023 mit 3 Anlagen)
Einführung von Standards zur Vergabe der Ehrenamtskarte in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0963/2023 mit 1 Anlage)
TOP 9.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1234/2023)
Ratsherr Hellmann (CDU) gab den Antragstext, einschließlich Begründung frei wieder.
Ratsherr Nicholls (SPD) bemerkte, dass man sich mitnichten Sorgen darum mache, dass eine Inanspruchnahme der Ehrenamtskarte ein Problem darstelle. Ratsherr Nicholls machte deutlich, dass die Ehrenamtlichen der freiwilligen Feuerwehren sicherlich dankbar dafür seien, dass diese angesichts der vielen freiwillig geleisteten Arbeit, infolge des CDU-Änderungsantrages keine Ehrenamtskarte mehr erhalten sollen. Ratsherr Nicholls erklärte, dass dies nur einer der wesentlichen Gründe dafür sei, warum die SPD-Fraktion dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion nicht zustimmen werde.
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass Hannover eine Ehrenamtsstadt sei. Das sei ein Zeichen einer hervorragenden Identifikation und mache die Stadt reicher und vielfältiger. Deshalb sei es wichtig diese Menschen entsprechend zu würdigen. Die im Jahr 2010 eingeführte Ehrenamtskarte sei dafür ein geeignetes Mittel und deshalb sei es richtig und wichtig, dass die Standards für den Erhalt der Karte in der heutigen Ratsversammlung neu geregelt sowie ergänzende Kriterien hinzugefügt werden. Ratsherr Allerheiligen erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der Ursprungsdrucksache zustimme und den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ablehnen werde, da sich dieser in Teilen widerspreche und man es demnach für sinnvoll halte, dass der Erhalt der Karte an den steuerlichen Ehrenamtsfreibetrag gekoppelt werde.
Stellvertretender Ratsvorsitzender Hermann (SPD) übergab die Sitzungsleitung an Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen).
TOP 10.
Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts
(Drucks. Nr. 3201/2022 mit 5 Anlagen)
TOP 10.1.
dazu 1.Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 3201/2022 E1 mit 5 Anlagen)
TOP 10.2.
und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0746/2023)
TOP 10.3.
sowie gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 1160/2023)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Wegerückbau in der Eilenriede, aufgrund einer Übererschließung derselben befürworte. Mit dem Rückbau des Wegenetzes in der Eilenriede werde der Naturhaushalt zum einen durch die Entsiegelung der Wege gefördert und zum anderen die Verkehrssicherheitspflicht durch die Landeshauptstadt Hannover an den zurückgebauten Wegen entfallen. Im Besonderen alte Bäume haben einen hohen ökologischen Wert für den Wald. Durch das Wegfallen der Verkehrssicherungspflicht an den entsprechenden Wegen werde ihr Nutzen für die Biodiversität und das Klima in der Eilenriede gefördert, da weniger alte Bäume gefällt werden müssen. Im Weiteren ging Ratsfrau Kraeft auf den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen ein.
Ratsherr Oppelt (CDU) stellte fest, dass viele Menschen in Hannover ihre liebgewonnenen Wege in der Eilenriede nutzen und dass es bedauerlich sei, dass nun einige davon zurückgebaut werden sollen. Es sei zudem fragwürdig, dass unter den vorgeschlagenen Wegeverbindungen, Wege aufgelistet seien, die erst vor Kurzem von der Stadt aufwendig saniert bzw. erneuert wurden. Ratsherr Oppelt hob hervor, dass beispielsweise in Hannover-Kleefeld, in der Nähe des Stephanstifts Wege zurückgebaut werden sollten, die explizit von den Senioren des Stifts genutzt werden, sodass nach dem Rückbau Rundstrecken entstehen werden, die längenmäßig mit einem Rollator oder ähnlichen Hilfsmitteln überhaupt nicht mehr bewältigt werden könnten. Ratsherr Oppelt machte deutlich, dass die CDU-Fraktion vorschlage, dass man mit den veranschlagten Mitteln für einen Rückbau der Wege, eine Erweiterung der Eilenriede vorgenommen werde. Ratsherr Oppelt erklärte, dass die CDU-Fraktion die Verwaltungsvorlage ablehne.
Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass Vorgaben der Europäischen Union und der Bundesregierung zu Renaturierungen bzw. Einleitungen ökologischer Konzepte der Kommunen zu erfüllen seien und dass ein Stadtwald nicht davon auszunehmen wäre. Ratsherr Wolf erklärte, dass die PIRATEN im Rat der Stadt der Verwaltungsvorlage zustimmen werden.
Beigeordneter Kelich (SPD) erläuterte, dass sich seine Kritik auf die Ursprungsdrucksache bezogen habe und dass man deshalb gemeinsam mit der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag in das Verfahren gegeben habe, um nach eigenen Abwägungen und Befragungen von Nutzer- und Anwohner*innen der Eilenriede einen guten Kompromiss finden zu können.
Ratsherr Albrecht (CDU) sagte, dass durch den Rückbau von Wegen eine höhere Frequentierung auf den übrigen Wegen entstehe, was im Ergebnis zu Konflikten in der Eilenriede führen werde. Ratsherr Albrecht wies darauf hin, dass das eigentliche Problem die unzähligen Trampelpfade seien, die zwischen den offiziellen Wegeverbindungen entstanden.
TOP 11.
Auslegungsbeschluss für den Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 0834/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)
TOP 12.
Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2022
(Drucks. Nr. 1077/2023 mit 4 Anlagen)
TOP 13.
Jahresabschluss der Städtischen Häfen für das Geschäftsjahr 2022
(Drucks. Nr. 1095/2023 mit 1 nur online Anlagen)
TOP 14.
Verkauf des Grundstücks "Pascalstraße"
(Informationsdrucksache Nr. 1217/2023 mit 1 Anlage)
TOP 15.
Neufassung der "Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels" zwischen der LHH und der Region Hannover
(Drucks. Nr. 1189/2023 mit 2 (nur online) Anlagen)
TOP 16.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1860 – Am Sandberge –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1216/2023 mit 5 (nur online) Anlagen)
TOP 17.
Neufassung zur Drucks. Nr. 0854/2023: Antrag der Fraktion DIE PARTEI & Volt und der Fraktion Die LINKE.: Hannover wird Cannabis-Modellkommune
(Drucks. Nr. 0854/2023 N1)
Ratsherr Mönkemeyer (Die LINKE.) trug den Inhalt des Antrages einschließlich Begründung frei vor.
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag ablehne, da man dem Gesetzesentwurf zu den Bedingungen einer Modellkommune abwarten wollte.
TOP 18.
Antrag der CDU-Fraktion: Unterstützung des Schulbiologiezentrums bei der Fremdmittelakquise
(Drucks. Nr. 0997/2023)
Ratsfrau Chowaniec (CDU) verlas die Begründung des vorliegenden sowie die Begründung des CDU-Antrages zur Beteiligung der Region Hannover.
Beigeordneter Dr. Menge (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD die vorliegenden Anträge zum Schulbiologiezentrum der CDU-Fraktion ablehnen werde, da die geforderten Maßnahmen bereits in einem Änderungsantrag zum HSK beschlossen wurden.
Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass sich die AfD-Fraktion ebenfalls für die in den Anträgen formulierten Maßnahmen zum Schulbiologiezentrum einsetzen werde.
Ratsherr Bingemer (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion den CDU-Anträgen zustimmen werde, da es im Zuge der zunehmenden Urbanisierung von Städten es notwendig sei, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene Zugang zur Vielfalt der Pflanzenwelt im Schulbiologiezentrum erhalten sowie vom Einklang von Natur und Umwelt lernen könnten.
Ratsherr Keller (AfD) wiederholte, dass die AfD-Fraktion den Anträgen der CDU-Fraktion zustimmen werde, da man den Schüler*innen in Hannover die Angst nehmen wollte, dass das Schulbiologiezentrum geschlossen werde.
Stadträtin Rzyski stellte klar, dass in der gestrigen Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses eindeutig hervorgehoben wurde, dass das Schulbiologiezentrum nicht geschlossen werde.
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen) unterstrich, dass nicht vorgesehen sei, dass das Schulbiologiezentrum geschlossen werde. Ratsherr Metell wies darauf hin, dass die Region Hannover nicht Schulträger sei. Diese könnte höchstens Vermittlungen zu den Umlandkommunen aufnehmen.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung ihre Aussagen zum Schulbiologiezentrum aufrechterhalten könnte, wenn keine Spendengelder generiert und eine Beteiligung durch die Region Hannover abgelehnt werde.
Stadträtin Rzyski antwortete, dass nicht vorgesehen sei, dass das Schulbiologiezentrum geschlossen werden sollte und dass der Fachbereich Schule, wie im Übrigen alle anderen Fachbereiche auch, die Konsolidierungsmaßnahmen zu berücksichtigen habe. Stadträtin Rzyski betonte, dass mit allen beteiligten Mitarbeitenden daran gearbeitet werde, dass das Schulbiologiezentrum im Kern erhalten bleibe.
Ratsherr Oppelt (CDU) entgegnete, dass die Schüler*innen in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses explizit angekündigt hätten, dass diese 1.700 Unterschriften an die Verwaltung weiterleiten wollten, mit denen gefordert werde, dass das Schulbiologiezentrum in seiner bisherigen Form erhalten bleibe.
Stadträtin Rzyski erläuterte, dass das Schulbiologiezentrum auch weiterhin für Schulklassen zugänglich bleibe. Die Schüler*innen werden weiterhin Materialien ausleihen können. Diese könnten weiterhin Tierpflege betreiben und auch weiterhin Kurse besuchen. Stadträtin Rzyski erörterte, dass die Verwaltung die erarbeiteten Maßnahmen nach der Sommerpause präsentieren werde. Zurzeit werde intensiv an den Lesungen gearbeitet, um zeitnah darüber diskutieren zu können.
Ratsfrau Zaman (SPD) machte deutlich, dass die CDU-Anträge rein publizistisch genutzt werden, da die Verwaltung als auch die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in der Öffentlichkeit hervorgehoben hätten, dass das Schulbiologiezentrum erhalten bleibe. Ratsfrau Zaman bekräftigte, dass die Anträge der CDU-Fraktion einzig und allein zu dem Zweck eingebracht wurde, um sich über die Arbeit der Verwaltung in der Öffentlichkeit profilieren zu können.
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die CDU-Anträge Unsicherheit bei den Schüler*innen hervorrufe. Zudem müsste die Frage erlaubt sein, was mit den CDU-Anträgen passieren werde, wenn keine Mittel generiert werden könnten. Darüber hinaus sollte man den Ausführungen der Verwaltung sowie den Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen zum Schulbiologiezentrum in der Öffentlichkeit Glauben schenken.
Ratsfrau Chowaniec (CDU) stellte klar, dass sich die CDU-Anträge nicht auf eine Schließung, sondern auf das Budget beziehe. Es gehe der CDU-Fraktion darum, dass das Schulbiologiezentrum in seiner bisherigen Form erhalten bleiben sollte, da eine Absenkung des Budgets um 30 % Einsparungen an Personal, Material und Form des Schulbiologiezentrums hervorrufen werde.
TOP 19.
Antrag der CDU-Fraktion: Finanzierung des Schulbiologiezentrums – Kostenbeteiligung durch die Region Hannover
(Drucks. Nr. 1000/2023)
TOP 20.
Antrag der CDU-Fraktion: Präventionsprogramm an den Schulen in Hannover
(Drucks. Nr. 1012/2023)
Ratsherr Oppelt (CDU) erläuterte, dass der CDU-Antrag darauf abziele, dass man ein Modellprojekt aus Berlin auf Hannover übertragen wollte.
Beigeordneter Dr. Menge (SPD) entgegnete, dass sich Hannover mit dem „Runden Tisch gegen Messergewalt“ auf einen anderen Weg begeben habe. Dort werden genau diese Themen behandelt und auch die Schulen seien eingebunden. Deshalb sei ein wie auch immer und von wem gestrickter Antrag aus Berlin überflüssig.
Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass die AfD-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen werde.
TOP 21.
Antrag der AfD-Fraktion: Beantwortung von Anfragen während der Ratsversammlung
(Drucks. Nr. 1093/2023)
Ratsherr Keller (AfD) verlas den Antragstext.
TOP 22.
Antrag der CDU-Fraktion: Hitzeaktionsplan für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1273/2023)
Ratsherr Oppelt (CDU) stellte den Antrag in Auszügen vor.
Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimme, da dieser die Arbeit der Verwaltung unterstützen könnte. Ratsherr Engelke betonte, dass die Landeshauptstadt Hannover bereits viele Projekte aufgenommen habe und dass beispielsweise ein Info-Mobil im Rahmen der Wochenmärkte eingesetzt werde. Darüber hinaus werde in Hannover über Vernebelungsanlagen nachgedacht, welche die FDP-Fraktion für effektiver halte, als Sonnensegel.
Stadträtin Ritschel informierte, dass unter Hannover\hitze.de alle Aktionen der Landeshauptstadt Hannover und der Region aufgeführt seien.
Ratsherr Nicholls (SPD) verwies auf eine Pressemitteilung der Sozialdezernentin vom 10. Juni 2023 und erklärte, dass die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werde.
TOP 23.
Antrag von Ratsherrn Wolf (Piratenpartei): Übernahme der Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff für Flüchtende
(Drucks. Nr. 0612/2023)
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) betonte, dass er sich niemals hätte vorstellen können, dass unter Verantwortung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Dezernentin in Hannover administrative Gründe für die Ablehnung eines Antrages vorschieben könnte, anstatt objektiv gesehen das Richtige tun zu wollen. Ratsherr Machentanz konstatierte, dass der rauere Ton in der Flüchtlingspolitik aus Berlin die Euphorie von „Wir schaffen das!“ abgelöst habe, unter der die Landeshauptstadt seinerzeit „Sicherer Hafen“ geworden sei. Die Europäische Union werde ihr historisches Erbe mit Füßen treten, wonach man das Mittelmeer als natürliches Mienenfeld für den Übertritt der Grenzen zwischen dem afrikanischen Kontinent und der Europäischen Union nutze. Im Weiteren brachte Ratsherr Machentanz seine Erschütterung über eine unmoralische Entscheidung, vor dem Hintergrund eines mittleren, fünfstelligen Mitteleinsatzes, zum Ausdruck.
Ratsfrau Iri (SPD) merkte an, dass es Sinn gemacht hätte, die Formulierung eines derartigen Antrages vorab mit der Verwaltung zu diskutieren. Denn die primäre Aufgabe der Verwaltung bestehe darin, dass die ankommenden Menschen integriert werden. Ratsfrau Iri stellte fest, dass es dem Rat der Stadt nicht zwingend helfe, wenn man derartige Anträge in das Verfahren gebe, nur um etwas geschrieben haben zu wollen. Ebenso wenig helfe es weiter, wenn der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE. Stellungnahmen aus dem Internationalen Ausschuss mit einer gewissen Kreativität wiedergibt. Darüber hinaus sei es ebenso wenig zielführend, wenn man versuche die Verwaltung und den Rat der Stadt über den Flüchtlingsrat unter Druck setzen zu wollen.
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen durchaus die Notwendigkeit sehe, sich für ein Seenotrettungsschiff im Mittelmeer einzusetzen. Allerdings sei es ebenso wichtig, dass derartige Vorhaben mit den entsprechenden Mitteln unterfüttert werden. Ratsfrau Neveling verwies auf den nächsten Haushalt, um entsprechende Mittel einstellen zu können.
Ratsherr Wolf äußerte sich überaus ungehalten über den Wortbeitrag der integrationspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion und kritisierte zudem, dass unter anderen ständig Mittel für die Renovierung bzw. Restaurierung von Kriegsdenkmälern zur Verfügung stehen würden, zur Not umgewidmet oder aus Haushaltsresten verfügbar gemacht werden. Allerdings werde das bei Anträgen aus der Opposition eher selten möglich gemacht.
Ratsherr Engelke (FDP) zeigte sich erstaunt darüber, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen einen, nach eigenen Aussagen, guten Antrag vor dem Hintergrund fehlender Mittel ablehne, aber gleichzeitig einem Antrag zustimmen würde, der für die Zerstörung von Wegen im Stadtwald den Mitteleinsatz von 1 Mio. € notwendig mache.
TOP 24.
Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Durchführung einer Bürgerbefragung zum Verbleib oder Verbot von Leih-E-Scootern in der hannoverschen Innenstadt
(Drucks. Nr. 0828/2023)
Ratsherr Böning sagte, dass die Anträge zur Bürgerbefragung in Zusammenhang mit den E-Scootern und dem Kirchentag für sich selbst sprechen. Ratsherr Böning erklärte, dass er als Einzelvertreter der Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER einem ähnlich gestalteten Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu Sonnencremespendern zustimmen werde.
Ratsherr Wippach (AfD) sagte, dass die Fraktion der AfD dem Antrag zur Befragung in Zusammenhang mit den E-Scootern zustimme, da Bürger*innenbeteiligungen in der DNA der AfD-Fraktion verankert seien.
TOP 25.
Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zum Kirchentag 2025 in Hannover:
Entwicklung eines Konzeptes zur Aufwertung des Images unserer Stadt
(Drucks. Nr. 1393/2023)
TOP 26.
Antrag von Ratsherrn Böning zum Aufstellen von kostenlosen Sonnencreme-Spendern an öffentlichen Orten
(Drucks. Nr. 1394/2023)
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) erklärte, dass die Fraktion Die LINKE. dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen werde und verwies auf den eigenen Antrag zu Sonnencremespendern in städtischen Bädern.
TOP 27.
A N T R Ä G E
TOP 27.1.
der AfD-Fraktion
TOP 27.1.1.
Entlastung der Bezirksräte wegen papierlosem Versand von Sitzungsunterlagen
(Drucks. Nr. 1181/2023)
TOP 27.1.2.
auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Informationstafel für Halim Dener
(Drucks. Nr. 1267/2023)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Tagesordnung nach § 15 Abs. 4 Geschäftsordnung des Rates zur Durchführung einer Aktuellen Stunde unterbrochen werde. Die Aktuelle Stunde sei von der Fraktion der AfD zum Thema: Informationstafel für Halim Dener mit der Drucks. Nr. 1267/2023 beantragt worden.
Die Dauer der Aussprache sollte gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten. Nach §15 Abs. 6 Satz 1 Geschäftsordnung des Rates betrage die Redezeit für jeden einzelnen Wortbeitrag höchstens bis zu 5 Minuten. Es bestünde die Möglichkeit der Aufteilung der Wortbeiträge auf maximal zwei Mitglieder einer Fraktion. Eventuelle Wortbeiträge der Verwaltung seien nicht in die Berechnung der Gesamtdauer der Aussprache einzubeziehen. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden. Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aussprache beginne mit der antragstellenden Fraktion der AfD. Die weitere Reihenfolge würde sich aus der Stärke der Fraktionen ergeben.
Ratsherr Keller (AfD) erläuterte, dass die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag beschlossen hätten, wonach die Verwaltung in Hannover eine Gedenktafel für Halim Dener aufstellen möge. Ratsherr Keller wies darauf hin, dass Halim Dener im Jahr 1994 unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt und nach Deutschland eingereist wäre. Halim Dener sei Sympathisant der PKK sowie Mitglied einer PKK-Unterorganisation gewesen. Im Juli 1994 sei eine Polizeistreife auf ihn aufmerksam geworden, als dieser mitten in der Nacht Plakate der PKK angebracht habe. Halim Dener habe sich der Verhaftung widersetzt, infolgedessen sich bei der Rangelei ein Schuss gelöst habe, der dem jungen Mann bedauerlicher Weise das Leben nahm. Ratsherr Keller informierte darüber, dass die PKK seit 1993 in Deutschland verboten gewesen und als Terrororganisation eingestuft wurden. Ratsherr Keller konstatierte, dass die Landeshauptstadt Hannover nun einen Wallfahrtsort für Sympathisanten einer Terrororganisation in Hannover schaffen wollte. Ratsherr Keller fragte, was die türkischen Mitbürger*innen, die selbst Leid durch die PKK erfahren hätten, von dem Vorhaben in der Landeshauptstadt Hannover halten sollten. Wie könnten Oberbürgermeister Onay und Ratsfrau Iri, die selbst türkische Wurzeln hätten, dies an die türkische Community in Hannover kommunizieren, welches auch aus der Türkei stark kritisiert werde. Ratsherr Keller hob hervor, dass die Errichtung einer Gedenktafel für Halim Dener im Jahr 2024 sehr wohl international wahrgenommen werde. Die Alternative für Deutschland werde sich ausdrücklich von diesem Antrag distanzieren, denn für keinen Terroristen oder Sympathisanten einer Terrororganisation sollte jemals ein Wallfahrtsort in Hannover geschaffen werden.
Beigeordneter Kelich (SPD) erklärte, dass Beigeordneter Semper für die demokratischen Fraktionen im Rat der Stadt sprechen werde.
Beigeordneter Semper (CDU) erörterte, dass sich die demokratischen Fraktionen im Rat der Stadt Hannover darauf verständigt hätten, mit einer gemeinsamen Stellungnahme auf den erkennbar ausländerfeindlichen Akt zu reagieren. Die AfD-Fraktion habe sich einmal mehr dazu entschieden, dass man dem Rat erneut dafür nutzen wollte, eine sicherlich unterschiedlich bewertete Entscheidung hervorzuheben, um erneut Ressentiments gegen Flüchtlinge zu führen. Der AfD würde es überhaupt nicht um die öffentliche Debatte gehen, sondern es werde ausschließlich darum gehen, ein kontroverses Thema zu nutzen, um mit Vereinfachungen und Polarisierungen gegen Menschen zu hetzen, die aus anderen Ländern nach Hannover bzw. nach Deutschland kommen. Beigeordneter Semper erklärte, dass man heute eine Botschaft hervorheben wollte, wonach sich der Rat der Landeshauptstadt Hannover von der AfD-Fraktion nicht für derartige Vorhaben instrumentalisieren lasse. Sicherlich werde man kontroverse Themen diskutieren. Allerdings in sachlicher Atmosphäre. Vielleicht kontrovers – aber nicht getragen von dem Geist ausländerfeindlicher, zum Teil menschenverachtender Ideologien.
Ratsherr Böning erinnerte daran, dass ein Sechszehnjähriger, der illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sei, dabei überrascht wurde, wie dieser verbotene Plakate angebracht habe. Dieser habe sich der Festnahme widersetzt und sei im Handgemenge erschossen worden. Das sei bedauerlich und schlimm, aber es sei leider passiert. Ratsherr Böning fragte, ob es die ganz Links stehenden Grünen im Rat tatsächlich als wichtig für diese Stadt erachten würden, eine Gedenktafel für diesen jungen Mann aufhängen zu wollen. Ratsherr Böning sagte, dass viele Bürger*innen Angst hätten am Abend allein in die City zu gehen. Fast täglich werden Menschen bei irgendeiner Messerstecherei verletzt, eine Person ausgeraubt oder körperlich angegriffen. Mittlerweile gebe es in Hannover täglich Überfälle, Raub und Auseinandersetzungen mit Waffengewalt. Ratsherr Böning betonte, dass es natürlich weiterhin einer Todsünde gleiche, wenn man es wagen sollte irgendwelche detaillierten Fragen zu den Täter*innen zu stellen. Zusätzlich dazu versuche eine sich wieder auf dem absteigenden Ast befindliche Partei, ihre grüne Ideologie voranzubringen, indem diese versuche jedem das Leben vorzuschreiben. Ratsherr Böning appellierte daran, dass man nicht nur dafür sorgen möge, dass Hannover schön und liebenswert sei, sondern auch daran arbeiten sollte, dass unsere Stadt wieder sauber und sicher werde und bleibe. Ratsherr Böning konstatierte, dass es sicherlich wichtigere Themen gibt, aber das Thema Sicherheit werde inzwischen alles überlagern. Denn was bringe eine Verschönerung des Steintorplatzes, wenn sich dort niemand mehr sicher fühle. Darüber hinaus sollte man die Sorgen und Nöte der Bürger*innen ernst nehmen und nicht jeden gleich als rechtsradikal oder undemokratisch diffamieren, der es wage sachlich und konstruktiv offensichtliche Probleme beim Namen zu nennen. Zudem sollten einige Parteien ihre Politik einmal kritisch hinterfragen, anstatt sich nur darüber zu wundern, dass eine bestimmte Partei in den Umfragen immer mehr dazugewinne. Man sollte in Hannover endlich mit den wichtigen Aufgaben beginnen, anstatt eine Gedenktafel für einen jungen Mann aufhängen zu wollen, den die Linken in der Stadt, völlig zu Unrecht, zum Märtyrer machen wollten.
TOP 27.1.3.
Veloroute: Installation von Fahrradreparaturstationen, Akkuladestationen und Solarradweg
(Drucks. Nr. 1279/2023)
TOP 27.2.
der Fraktion DIE LINKE.
TOP 27.2.1.
Wandel im Klimawandel. Kostenfreier Sonnenschutz - dem erhöhten Hautkrebsrisiko wirksam entgegentreten.
(Drucks. Nr. 1381/2023)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Sport, Bäder und Eventmanagement!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 27.2.2.
Wandel im Klimawandel - Trinkbrunnennetz bedarfsgerecht ausbauen.
(Drucks. Nr. 1382/2023)
TOP 27.3.
Antrag der FDP-Fraktion: Errichtung eines Verkehrserziehungsspielplatzes
(Drucks. Nr. 1401/2023)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für die Niederschrift:
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
...
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass der Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion die Veröffentlichung eines Gesuchs der AfD-Fraktion an den Eigentümerverband Haus & Grund zum Anlass genommen habe, im Verlauf eines Gesprächs die Mitglieder der AfD-Ratsfraktion als Nazis zu titulieren. Ratsherr Jacobs stellte klar, dass die Mitglieder der AfD-Ratsfraktion rechtschaffende Bürger der Landeshauptstadt Hannover wären und dem Vorsitzenden der SPD für diese ungehörige Behauptung, die obendrein nicht belegbar wäre, keinen Anlass gegeben habe. Die Mitglieder der AfD-Ratsfraktion hätten dagegen Anzeige erstattet, da diese Behauptung den Tatbestand der Beleidigung erfülle. Ratsherr Jacobs hob hervor, dass es bislang üblich und mit allen Fraktionen im Rat mündlich vereinbart wurde, dass man ohne persönliche Beleidigungen und Unterstellungen miteinander auskommen wolle.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) eröffnete die Ratsversammlung und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.Ratsvorsitzende Engelhardt hob hervor, dass heute die Besonderheit vorläge, dass die Ratsversammlung auf Grund der vorgesehenen Wahlen zweigeteilt durchgeführt werde. Bis einschließlich Tagesordnungspunkt 2 werde die Ratsversammlung in Präsenz durchgeführt. Danach werde den Ratsmitgliedern die Möglichkeit der Teilnahme per Videokonferenz eröffnet.
Nach Tagesordnungspunkt 2 würde daher eine kurze Pause stattfinden.
Wie in der Geschäftsordnungskommission vom 3. Dezember 2020 vereinbart, bat Ratsvorsitzende Engelhardt vor dem Hintergrund der notwendigen Server-Stabilität, um Deaktivierung der virtuellen Hintergründe.
Darüber hinaus wies Ratsvorsitzende Engelhardt ausdrücklich auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG hin und ging weiterhin davon aus, dass nichtberechtigte Personen („Dritte“) den vertraulichen Teil der Ratsversammlung an Ihren Bildschirmen nicht mitverfolgen könnten.
Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über die Zoom Chat-Funktion. Die Ratsmitglieder mögen dort Ihre Anwesenheit bestätigen, indem diese das Wort „anwesend“ und ihren vollständigen Namen in den Chat eingeben.
Bei Abstimmungen bat Ratsvorsitzende Engelhardt die per Zoom zugeschalteten Mitglieder, genau wie die Mitglieder im Saal, um entsprechende deutliche Handzeichen. Die per Videokonferenz teilnehmenden Ratsmitglieder würden auch um ein Handzeichen gebeten, wenn das Wort gewünscht würde.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährdeten.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei der Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbliebe.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die SPD-Fraktion angezeigt habe, dass man Bild- und Tonaufnahmen der eigenen Wortbeiträge anfertigen wollte.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.
Im Weiteren verwies Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen hin.
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Böning: Ab sofort konsequent möglichen Gewaltexzessen und Belästigungen in öffentlichen Bädern entgegenwirken
(Drucks. Nr. 1455/2023)
Ratsherr Böning machte deutlich, dass die Ereignisse aus anderen Städten sowie die Vorkommnisse aus dem Vorjahr für sich sprechen und dass der vorliegende Antrag prophylaktisch zu betrachten sei, sodass es in Hannover nicht zu derartigen Szenen komme.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) von Ratsherrn Böning: Ab sofort konsequent möglichen Gewaltexzessen und Belästigungen in öffentlichen Bädern entgegenwirken, mit der Drucks. Nr. 1455/2023 ab.
Der Antrag wird in der nächsten Ratsversammlung am 31. August 2023 behandelt.
Der Antrag wird in der nächsten Ratsversammlung am 31. August 2023 behandelt.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Fraktion der AfD einen Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: „Informationstafel für Halim Dener“ mit der Drucks. Nr. 1267/2023 in das Verfahren gegeben habe.
Oberbürgermeister Onay habe den Fraktionen sowie den Einzelvertretern im Rat mit Schreiben vom 7. Juni 2023 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
Einstimmig beschloss der Rat die Punkte 28 und 29 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.
TOP 2.
Wahl der Stadträtin
TOP 2.1.
im Dezernat IV Jugend, Familie und Sport
(Drucks. Nr. 1263/2023 mit 1 Anlage)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 23. Februar 2023 beschlossen habe, die Stelle einer Stadträtin bzw. eines Stadtrates im Dezernat für Jugend, Familie und Sport (Dezernat IV) auszuschreiben.
Auf die öffentliche Ausschreibung seien insgesamt 24 Bewerbungen eingegangen, davon 8 von Frauen und 16 von Männern. Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und aufgrund der geführten Bewerbungsgespräche schlage Oberbürgermeister Onay dem Rat gemäß § 109 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung vor, Frau Susanne Blasberg-Bense zur Stadträtin im Dezernat für Jugend, Familie und Sport zu wählen und zu beschließen, ihr dieses Amt mit Wirkung vom 1. November 2023 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zu verleihen.
Frau Blasberg-Bense führte aus, dass sie sich heute sehr gerne für das Amt der Dezernentin des Dezernats für Jugend, Familie und Sport zur Wahl stelle. Ihre Motivation richte sich im Besonderen auf die Möglichkeit dazu beitragen zu können, in einer attraktiven Stadt, wie der Landeshauptstadt Hannover, dass Kinder gesund, sicher und gut aufwachsen und dass ihre Familien die Unterstützung erfahren, die diese benötigten. Frau Blasberg-Bense wollte sehr gern daran mitarbeiten, dass den Kindern in Hannover Partizipationsmöglichkeiten eröffnet werden, da dies wichtig sei für den zukünftigen Bestand einer vielfältigen demokratischen Stadtgesellschaft. Chancengleichheit als Ziel, Chancengerechtigkeit als Wissensschritt werden dabei eine sehr große Rolle spielen. Es müsse das Ziel sein, dass im Miteinander der politisch Verantwortlichen, der Verwaltung sowie den Bürger*innen die Teilhabe weiterentwickelt, nachhaltige Strukturen aufgebaut und auch in schwieriger Haushaltslage die Qualität beibehalten werde. Die Stadtgesellschaft sei sehr vielfältig, sodass sich Menschen, Kinder und Jugendliche nur Wohlfühlten, wenn diese unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen und der ethnischen, kulturellen oder der religiösen Herkunft auch Teilhabe erfahren könnten. Das sei Grundlage und Sicherung einer demokratischen Gesellschaft, welches in Hannover durch die Gründung eines Kinder- und Jugendparlaments Ausdruck finden sollte. Dieses zu entwickeln und als Instrument vorzuhalten, sodass Kinder und Jugendliche ihren eigenen Lebensraum mitgestalten könnten, sei eine große Herausforderung und Chance zugleich. Frau Blasberg-Bense erläuterte, dass ebenfalls die großen Bereiche Sport und Event wichtig für eine vielfältige und lebenswerte Stadtgesellschaft sowie Stadtkultur sei. Frau Blasberg-Bense wollte dazu beitragen, dass die Sportstätten- und Bäderlandschaft für alle Hannoveraner*innen weiterhin attraktiv bliebe und dass die Vereinslandschaft und der Individualsport gestärkt werden. Die Landeshauptstadt Hannover habe sehr gute Möglichkeiten alle diese Bereiche gut weiterzuentwickeln, wobei Frau Blasberg-Bense alle ihre Kompetenzen einsetzen wollte, um einen guten Beitrag leisten zu können. Zum Abschluss verwies Frau Blasberg-Bense auf ihren beruflichen Werdegang und ihre bisherigen Tätigkeitsfelder.
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, welche Maßnahmen sich Frau Blasberg-Bense gegen Kinder- und Jugendarmut vorstellen könnte, um besonders Familien mit einem geringen Einkommen zu stärken und deren gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Frau Blasberg-Bense erläuterte, dass das Risiko, in Deutschland arm aufzuwachsen, steige. Deshalb käme es darauf an den Familien auf Augenhöhe, niedrigschwellige Beratungsangebote mit viel Verständnis und Empathie für die Situation zu machen, weil die Kinder- und Jugendarmut sämtliche Lebensbereiche umfasse. Es sei wichtig Angebote zu machen, damit Kinder die Erfahrung machen könnten, dass diese auch aus einem Kreislauf von Armut ausbrechen könnten. Ferner sei es überaus wichtig, dass man gemeinsam mit den Menschen Brücken in die Familien baue. Zudem sei es notwendig, dass die Angebote derart niedrigschwellig aufgelegt seien, dass diese von den Kindern auch erreicht werden könnten. Die Angebote müssten vor Ort initiiert werden, da es oftmals ein Problem sei, dass die Kinder, aus Geldmangel nicht in der Lage wären, das eigene Quartier zu verlassen. Frau Blasberg-Bense konstatierte, dass man Kinder und Jugendliche in Risikolagen resistent machen müsste, damit diese entsprechend gestärkt in eine sichere Zukunft starteten.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, inwieweit sich die Kandidatin Ziele vorgenommen habe, die messbar seien bzw. evaluiert werden könnten.
Frau Blasberg-Bense sagte, dass messbare Ziele überaus wichtig wären. Allerdings halte sie es für vermessen im Rahmen einer Kandidatur konkrete Ziele benennen zu wollen, ohne sich mit den Expert*innen vor Ort abgestimmt zu haben. Frau Blasberg-Bense erörterte, dass sie sich in ihren Ausführungen auf Grundsätze, Richtungen und Zielsetzungen bezogen habe. Frau Blasberg-Bense bat um Verständnis dafür, dass sie keine einzelnen Projekte, die messbar oder mit Smartkriterien hinterlegt wären, vorstellen wollte, ohne die vielfältigen Expertisen der Mitarbeitenden einzuholen. Frau Blasberg-Bense betonte, dass sie sich gern an Zielen messen lassen wollte, die gemeinsam mit den Mitarbeitenden entwickelt wurden.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass nach § 67 NKomVG und 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates schriftlich gewählt werde.
Da heute nur ein Vorschlag gemacht wurde, werde, wenn niemand widerspricht durch Zuruf (Handzeichen) gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes sei geheim zu wählen.
Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP eine geheime Wahl beantrage.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass nach § 109 in Verbindung mit § 67 NKomVG die Person gewählt sei, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt habe – also mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder einschl. Oberbürgermeister, (mind. 33).
Ein zweiter Wahlgang finde nach § 109 Abs. 1 NKomVG bei der Wahl von Beamt*innen auf Zeit nicht statt!
Mit 41 Stimmen gegen 19 Stimmen wählte der Rat in geheimer Abstimmung Frau Susanne Blasberg-Bense zur Dezernentin für Jugend, Familie und Sport nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1263/2023 mit 1 Anlage .
TOP 2.2.
im Dezernat VII Bildung und Kultur
(Drucks. Nr. 1264/2023 mit 1 Anlage)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 23. Februar 2023 ebenfalls beschlossen habe, die Stelle einer Stadträtin bzw. eines Stadtrates im Dezernat VII Bildung und Kultur auszuschreiben.
Auf die öffentliche Ausschreibung seien insgesamt 42 Bewerbungen eingegangen, davon 15 von Frauen und 27 von Männern. Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und aufgrund der geführten Bewerbungsgespräche schlage Oberbürgermeister Onay dem Rat gemäß § 109 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung vor, Frau Eva Bender zur Stadträtin im Dezernat für Bildung und Kultur zu wählen und zu beschließen, ihr dieses Amt mit Wirkung vom 1. März 2024 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zu verleihen.
Frau Bender erläuterte, dass die Kommune – die Stadt, der Ort wäre, an dem man am aktivsten wirken könnte. Denn egal wo sie auf kommunaler Ebene in Führungspositionen bislang wirken durfte, sei sie immer auf Menschen getroffen, die für die besten Lösungen in der Verwaltung gearbeitet und immer einen Rahmen für ein gesellschaftliches Miteinander forciert hätten. Deshalb sei für Frau Bender die kommunale Ebene ganz besonders interessant. Frau Bender erörterte, dass die öffentliche Verwaltung, einschließlich der Kommunalverwaltung in den vergangenen Jahrzehnten extremen Wandlungsprozessen ausgesetzt gewesen sei. Unter anderen die angespannte Haushaltslage und der Demografische Wandel habe den Druck auf die Kolleg*innen extrem erhöht. Gleichzeitig sei der Blick von außen auf das, was die Kolleg*innen in der öffentlichen Verwaltung leisteten, von Ärger und Ablehnung getrübt gewesen. Frau Bender führte weiter aus, dass Hannover als Landeshauptstadt besondere Aufgaben habe, was sich auch im Rechtsanspruch in der Schulkindbetreuung ab 2026 widerspiegelte, dessen Entscheidung dazu sehr richtig und wichtig gewesen wäre. Dieser Rechtsanspruch habe Auswirkungen auf die offene Kinder- und Jugendarbeit, die Sportförderung und die Vereine. Frau Bender betonte, dass es ihr ein besonderes Anliegen sei, diese Themen zusammen zu bedenken, sodass bei Eintritt des Rechtsanspruchs, neben der Schule auch diese Bereiche weiterhin eine Lebensberechtigung behielten. In der Folge ging Frau Bender auf die Themenfelder Medienentwicklungsplan, Chancengleichheit, Inklusion, Stadtteilkulturarbeit und Erinnerungskultur ein. Frau Bender erläuterte, dass Haushaltskonsolidierung nicht zwangsläufig Stillstand bedeuteten und das notwendige Konsolidierungen nachvollziehbar und transparent stattfinden müssten. Frau Bender erklärte abschließend, dass sie sich sehr darüber freuen würde, wenn sie in den kommenden Jahren gemeinsam mit dem Rat der Stadt gute Entscheidungen für die Bereiche Bildung und Kultur vorbereiten dürfte.
Ratsfrau Dr. Vögtle-Köckeritz (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass sich der Schul- und Bildungsausschuss auf den Weg gemacht habe eine Verbesserung des Schulessens herbeiführen zu können. Dazu habe man unter anderen die Initiative zur Schaffung eines zusätzlichen, kompetenten Fachbereichs angedacht. Ratsfrau Dr. Vögtle-Köckeritz fragte, ob Frau Bender Ideen zur Verankerung der Thematik in der Verwaltung habe.
Frau Bender erläuterte, dass im Besonderen die Maßgabe Qualität im Rahmen von Ausschreibungen problematisch sei. Man könnte eventuell Evaluierungen in Bezug auf die Herstellung der Mittagessen durchführen. Frau Bender wies darauf hin, dass die Errichtung von Stadtküchen zu Zeiten von Haushaltskonsolidierungen ein schwieriges Unterfangen wäre. Allerdings könnte es in den kommenden Jahren ein Thema sein, über den Ansatz Regionalität, mit der Region und Kommunen aus der Region ein gemeinsames Konzept zu entwickeln.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte wiederholt, dass nach § 67 NKomVG und 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates schriftlich gewählt werde und da auch hier nur ein Vorschlag gemacht wurde, per Zuruf (Handzeichen) gewählt werden könne, soweit niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes sei geheim zu wählen.
Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP eine geheime Wahl beantrage.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass nach § 109 in Verbindung mit § 67 NKomVG die Person gewählt sei, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt habe – also mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder einschl. Oberbürgermeister, (mind. 33).
Ein zweiter Wahlgang finde nach § 109 Abs. 1 NKomVG bei der Wahl von Beamt*innen auf Zeit nicht statt!
Mit 42 Stimmen gegen 8 Stimmen und bei 10 Enthaltungen wählte der Rat Frau Eva Bender in geheimer Abstimmung zur Dezernentin für Bildung und Kultur nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1264/2023 mit 1 Anlage.
TOP 3.
A N F R A G E N
TOP 3.1.
der CDU-Fraktion
TOP 3.1.1.
zu Straßenreinigungsgebühren
(Drucks. Nr. 1155/2023)
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Pohl (CDU) aus Drucks. Nr. 1155/2023 im Sinne der Ausarbeitung
Frage 1: Welche Kosten sind für aha aufgrund der fehlerhaften Gebührenkalkulation entstanden (inklusive der Prozesskosten) und wann wird eine überarbeitete Straßenreinigungsgebührensatzung zur Entscheidung vorgelegt?
Durch die Aufhebung der beklagten Gebührenbescheide hat der Zweckverband Prozesskosten im erheblichen Umfang zugunsten aller Straßenreinigungsgebührenzahler*innen gespart. Die verbleibenden Kosten belaufen sich auf rund 150.000 Euro für Anwalts- und Gerichtskosten, da noch nicht alle Rechnungen vorliegen ist der genannte Betrag eine Hochrechnung.
Die Rücknahme der beklagten Gebührenbescheide erfolgte, weil das Verwaltungsgericht Hannover darauf hinwies, dass das Urteil vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 16.06.2022 grundsätzlich auch auf die Straßenreinigungssatzung des Zweckverbandes anwendbar wäre. Eine inhaltliche Befassung mit den Gebührensätzen und den festgelegten Reinigungsintervallen fand nicht statt.
Im o.g. Urteil des OVG wurde für die Abfallgebührensatzung 2017-2019 entschieden, dass die Gebührenkalkulation nicht ausreichend ermittelt wurde, da die Kalkulation der Gebührenvorträge nicht den gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich entsprach. Erforderlich sei eine tatsächliche Nachberechnung der vergangenen Gebührenperiode.
Die entsprechende Nachberechnung läuft aktuell, sobald diese abgeschlossen ist, wird dem Rat der Landeshauptstadt die neue Straßenreinigungssatzung zur Beschlussfassung vorgelegt, so dass im Anschluss eine Nachveranlagung der aufgehobenen Bescheide erfolgen kann. Da die Straßenreinigungsleistung im vollen Umfang erfolgt, ist eine Nachveranlagung zur Gebührenzahlung angemessen und gerecht.
Frage 2: In wie fern setzt sich die Verwaltung dafür ein, dass bei dieser Gelegenheit auch eine Anpassung der Einstufung der Reinigungsklassen erfolgt?
Mit der Überarbeitung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird der o.g. Berechnungsfehler korrigiert. Dies hat keine Auswirkungen auf Reinigungsklassen oder Intervalle. Die Reinigungsklasse richtet sich nach dem Reinigungsbedürfnis der jeweiligen öffentlichen Verkehrsfläche. Die durch die Reinigungskommission vorgeschlagenen und jährlich überprüften Reinigungsintervalle bleiben bestehen, diese sind in der Reinigungsverordnung festgelegt.
Die Reinigungsintervalle werden regelmäßig überprüft. Anschließend werden dem Rat ggfs. Änderungen der Reinigungsintervalle zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Der Rat entscheidet allein und ausschließlich über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung.
Die nächste Vorlage erfolgt im Herbst 2023 mit der Vorlage der neuen Gebührenkalkulation ab 2024.
Frage 3:Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, den Anwohnerinnen und Anwohnern bezüglich der Reinigungsklassen entgegen zu kommen, mit dem Ziel, eine erneute Klagewelle zu verhindern?
Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung sind kein „politisches“ Instrument, sondern richten sich ausschließlich nach dem erforderlichen Reinigungsbedürfnis, dass vom Rat u.a. in Reinigungsklassen und Intervallzuordnungen abschließend festgelegt wird (s.o.).
Die Reinigungsleistung ist in den entsprechenden Reinigungsklassen tatsächlich erbracht worden. Daher gibt es keinen Grund, auf Gebühreneinnahmen zu verzichten. Darüber hinaus ist ein „Entgegenkommen“ im Gebührenrecht nicht vorgesehen.
Eine „Klagewelle“ hat es zudem nicht gegeben. Von 71.501 Bescheiden wurden 670 beklagt (0.94%), davon wurden 70 Klagen eingestellt/zurückgenommen, so dass 600 Klagen (0.84%) verblieben sind. Diese wurden klaglos gestellt, indem die Bescheide aufgehoben wurden. Bis zur Neuveranlagung bestehen aktuell für diese Bescheide keine Zahlungsverpflichtung. Für alle anderen bestandskräftigen Bescheide hat dies keine Auswirkung.
Die Reinigungsklassen werden für die Nachveranlagung nicht verändert. Dies wäre allein auf Grund der Gleichbehandlung nicht möglich, eine Anpassung würde bedeuten, dass die Allgemeinheit die Kosten zu tragen hätte.
TOP 3.1.2.
zur Digitalisierung und Umsetzung des OZG in der LHH
(Drucks. Nr. 1156/2023)
Stadtrat Prof. Baumann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Kahmann (CDU) aus Drucks. Nr. 1156/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Anmerkung zum Einleitungstext der Anfrage:
Die Landeshauptstadt Hannover weist darauf hin, dass das OZG eine Maßnahme im Rahmen der Digitalisierung ist, jedoch nicht der einzige und auch nicht der Faktor, der unmittelbar die Prozesse für die Beschäftigten effizienter macht. In der Form, in der das OZG ursprünglich bis Ende 2022 umzusetzen war, war lediglich ein Reifegrad von 2 gefordert. Dies bedeutet, dass die Beantragung online grundsätzlich möglich sein muss, nicht jedoch die Nachweisübermittlung. Die Feststellung, dass die Beschäftigten der LHH mit digitalen Prozessen viel effektiver arbeiten können, hängt also nicht maßgeblich an der vorgegebenen OZG-Umsetzung. Denn sobald der Reifegrad 2 erreicht ist, also ein Antrag online abgeschickt werden kann, gilt hier die Forderung des OZGs als erfüllt. Der Anspruch der LHH ist jedoch nicht nur die Erfüllung bzw. Umsetzung des OZG, sondern auch effiziente medienbruchfreie Prozesse innerhalb der Verwaltung zu etablieren.
Frage 1: Wie viele Vorgaben digital umzusetzender Dienstleistungen gibt es insgesamt nach dem OZG für die LHH? Welche Anzahl und wieviel Prozent davon wurden bereits umgesetzt und wie viele nicht? Wann ist mit einer kompletten Umsetzung zu rechnen?
Die Landeshauptstadt Hannover bietet derzeit 289 einzelne Dienstleistungen an, die unter den Regelungsrahmen des Online-Zugangsgesetzes fallen. Diese sind sämtlich über das OZG-Serviceportal https://serviceportal.hannover-stadt.de oder auch überregional bspw. über service.niedersachsen.de aufrufbar.
Von diesen 289 Dienstleistungen besitzen (Stand: 21.06.2023) bereits 74 mind. einen Online-Service (dies entspricht 26 %). Weitere 45 Dienstleistungen verfügen über die Möglichkeit der Online-Terminvergabe (16 %). Bei den verbleibenden 170 Dienstleistungen ist eine Umsetzung noch ausstehend (58 %).
Eine Zahl von Untersuchungen und Rankings wie der Städtevergleich von Heise und bitkom legen offen, dass Hannover bei der Umsetzung des OZG im oberen Mittelfeld unter vergleichbaren Kommunen abschneidet und in den letzten zwei Jahren einen deutlichen Sprung nach vorne gemacht hat.
Eine konkrete Meilenstein-Planung mit Ziel-Terminen für alle verbleibenden Leistungen ist derzeit nicht möglich, da bisher das sogenannte „Einer-für-Alle“ (EfA)-Prinzip der Nachnutzung von Diensten aus den Bundesländern noch nicht ausreichend funktioniert. Es ist für die kommunale Ebene weder vom Leistungsumfang, den Kosten, noch den zeitlichen Vorläufen kalkulierbar, wann mit welcher EfA-Leistung zu rechnen ist und ob diese überhaupt für den konkreten Einsatz in der jeweiligen Kommune oder dem jeweiligen Bundesland geeignet ist.
Im Jahr 2022 haben wir 20 neue Online-Services etablieren können. In der ersten Hälfte des Jahres 2023 (01.01.2023 -21.06.2023) waren es bereits 22.
Im derzeitigen Stand zum OZG 2.0 und der Registermodernisierung sind aus Sicht der Kommunen wenige Treiber erkennbar, die auf eine starke Beschleunigung auf kommunaler Ebene hoffen lassen.
Frage 2: Gab es bei den in der Realisierung befindlichen Projekten Kooperationen und/oder Unterstützung durch die Region Hannover oder andere Kommunen?
Ja, die Landeshauptstadt steht in engem Austausch mit der Region Hannover. Das gesamte Projekt der Einführung des OZG-Serviceportals war ein gemeinsames Projekt, bei dem wir sehr eng zusammengearbeitet haben. Auch gibt es einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch. Bei einigen umgesetzten Leistungen gab es wiederum auch gemeinsame Projekte. Beispielhaft sei hier die Karteikartenabschrift für den Führerscheinumtausch genannt.
Überregional haben wir des Weiteren einen sehr wertvollen Austausch zwischen den Kommunen, die auf cit IntelliForm als eigenen Formular-Service setzen. Hier sind wir auch mit den digitalen Vorreiter-Kommunen München, Augsburg und Nürnberg sowie vielen Weiteren eng vernetzt. Jede der teilnehmenden Kommunen stellt den jeweils anderen Kommunen ihre entwickelten Antrags-Assistenten zur Verfügung. Dies führt zu einer deutlichen Beschleunigung der Entwicklungsarbeiten.
Frage 3: Wurden für diese Projekte praktische Hilfen von Bund und/oder Land in Anspruch genommen? Wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, weshalb nicht?
Ja, wir nehmen auch regelmäßige praktische Hilfen von Bund (mittelbar) und Ländern (unmittelbar) entgegen. Beispielsweise in den Pilotprojekten zu EfA-Entwicklungen des Landes Niedersachsen (Hilfe zur Pflege, Landesblindengeld, etc.), oder in dem von der IT.N/ DVN.
Weitere Zusammenarbeiten laufen bereits mit GovConnect und Governikus. Darüber hinaus sind der bei der LHH auch EfA-Leistungen aus anderen Bundesländern im Einsatz z.B. beim Thema Wohngeld (EfA aus Schleswig-Holstein).
Ratsherr Gill (SPD) fragte, wie viele von den 74 Dienstleistungen analog nachgearbeitet werden müssten und wie sich das vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels bei der Landeshauptstadt Hannover auf die Belastung der Mitarbeitenden auswirken würde.
Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass man erst dann positive Effekte für die Mitarbeitenden erreiche, wenn eine Durchgängigkeit gegeben wäre. Dafür habe die Verwaltung ein Projekt aufgesetzt, welches aus dem Verwaltungsmodernisierungsfonds mit 2 Mio. € finanziert werde und das Thema Dokumentenmanagement voranbringe. Darüber hinaus werde von den Mitarbeiter*innen berichtet, dass ein erhöhter Arbeitsaufwand, beispielsweise durch Ausdrucken, manuelles Bearbeiten und Versand, zu bewältigen wäre, wenn nur die OZG Vorgaben eingehalten werden. Das sei ein Grund dafür gewesen, dass man nicht nur eine digitale Fassade aufbauen, sondern die Prozesse analysieren, modernisieren und durchgängig konsistente Systeme vorhalten wollte, um eine Entlastung in den Abläufen zu erreichen. Stadtrat Prof. Baumann wies darauf hin, dass dieser Vorgang noch einige Jahre anhalten werde, da letztendlich 300 eigene Projekte umzusetzen seien. Im Herbst seien die beiden großen Projekte der KFZ-Massenanmeldungen von Autohäusern und digitale Baugenehmigungen vorgesehen. Stadtrat Prof. Baumann sagte, dass der Einsatz der Mitarbeiter*innen, sowohl in den Fachbereichen, als auch in der EDV lobend hervorzuheben wäre, da dort große Anstrengungen unternommen werden, um schneller mit weniger Aufwand digitale Bearbeitungen realisieren zu können.
Ratsherr Wolf fragte, ob Meldebescheinigungen inzwischen digital angefordert und bezahlt werden könnten, sodass diese am nächsten Tag im Briefkasten wären. Ratsherr Wolf fragte ferner, ob die Verwaltung mit der Wirtschaft im Kontakt stehe, um die zweite Stufe einleiten zu können, wonach beantragte Dokumente nicht erst über die Kund*innen an die Unternehmen oder Schulen weitergeleitet werden müssten.
Stadtrat Prof. Baumann bejahte die Frage zu den Meldebescheinigungen und führte weiter aus, dass die Verwaltung versuche an weiteren Schnittstellen zu arbeiten, um Ausdrucke zu vermeiden. Stadtrat Prof. Baumann merkte an, das einige OZG Prozesse weiterhin Schriftform Erfordernisse verlangen. Der Fokus liege jedoch auf dem Dokumentenmanagement, um schneller und nachvollziehbarer arbeiten zu können.
Ratsherr Wolf fragte, ob die Verwaltung dahingehende Anstrengungen unternehme, die Wirtschaft oder Akademien darüber zu informieren, dass ein Versand von digitalen Dokumenten grundsätzlich erfolgen könnte.
Stadtrat Prof. Baumann erläuterte, dass die Verwaltung kein Marketing in dem Sinne unterhalte, um auf die Unternehmen mit Neuerungen zugehen zu können. Man vertraue auf den Besuch der Website hannover.de, sodass das Serviceportal der Verwaltung genutzt werde. Darüber hinaus nutze man Pressemitteilungen und Veröffentlichungen, um auf Veränderungen hinweisen zu können. Stadtrat Prof. Baumann merkte an, dass beispielsweise die Amtsblatt Veröffentlichungen für die über 1 Mio. Nutzer*innen digital abgebildet werde.
TOP 3.2.
der AfD-Fraktion zu Krankmeldungen in der Verwaltung
(Drucks. Nr. 1158/2023)
Stadtrat Prof. Baumann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Wippach (AfD) aus Drucks. Nr. 1158/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1: Wie viele Krankmeldungen verzeichnete die Verwaltung jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022 und im ersten Quartal 2023?
Die Anzahl der Krankmeldungen ist aufgrund der jeweils daraus resultierenden unterschiedlichen Ausfallzeit nicht aussagekräftig und wird daher nicht ausgewertet.
Stattdessen wird die Fehlzeitenquote ermittelt, also der Prozentanteil der Krankheitstage im Verhältnis zu den gesamten Kalendertagen im Auswertungszeitraum (Kalenderjahr = 365 Kalendertage).
Die Fehlzeitenquote der Landeshauptstadt Hannover hat sich wie folgt entwickelt:
2020: 6,7%
2021: 6,3%
2022: 7,9%
2023/1. Quartal: 8,4% (zum Vergleich 2022/1. Quartal: 8,6%)
Frage 2: Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Angestellte sich aufgrund von Atemwegserkrankungen in den jeweiligen Jahren krankgemeldet haben? Wenn ja, wie viele waren es je Jahr (2020-2023)?
Zu Krankmeldungen werden Arbeitgebern keine Diagnosen zur Verfügung gestellt, insofern gibt es keine konkrete Auswertung für die Landeshauptstadt Hannover. Es gibt jedoch keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Anteil der Atemwegserkrankungen bei den Beschäftigten der LHH deutlich abweichend von der grundsätzlichen Entwicklung in Deutschland dargestellt hat.
Frage 3: Falls es auch in der Verwaltung zu einer auffälligen Häufung von Krankmeldungen kam: Wie erklärt sich die Verwaltung dies und welche Maßnahmen trifft die Verwaltung um diesem Trend entgegen zu wirken?
Auch bei der LHH werden die Atemwegserkrankungen einen maßgeblichen Anteil an der vergleichsweise hohen Fehlzeitenquote 2022 gehabt haben.
Der Wegfall der Corona-Einschränkungen, verbunden mit einer Normalisierung der Kontakte und einem „untrainierten“ Immunsystem, werden dafür von Expert*innen als Gründe genannt, die auch bei der LHH zugetroffen haben dürften.
Hauptursachen für Krankheitsausfälle in Deutschland sind derzeit Erkrankungen des Atmungssystems, psychische Erkrankungen sowie Krankheiten des Muskel-Skelettsystems.
Die LHH bietet ihren Beschäftigten ein umfangreiches Betriebliches Gesundheitsmanagement, das sowohl den gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Eingliederungsmanagement als auch vielfältige Maßnahmen der Gesundheitsförderung umfasst. Hier steht u.a. der interne Betriebliche Gesundheitsservice mit Betriebsärzt*innen und Mitarbeiterberater*innen bei Fragen der Beschäftigten rund um ihren Arbeitsplatz und zu ihrer persönlichen Gesundheitssituation beratend und unterstützend zur Verfügung.
Damit werden maßgeblich die durch die Arbeitgeberin beeinflussbaren Faktoren für entstehende Fehlzeiten bearbeitet.
TOP 3.3.
der Fraktion DIE PARTEI & Volt: Raschplatz - Anspruch und Wirklichkeit
(Drucks. Nr. 1159/2023)
Stadträtin Bruns beantwortete die Fragen von Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) aus Drucks. Nr. 1159/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Ist dieser Nutzungskonflikt mit einem Ausweichen der Personengruppen in umliegende Gebiete bekannt, wenn ja, welche Maßnahmen wurden und werden am Raschplatz und in den umliegenden Gebieten zur Unterstützung der verdrängten Personengruppen und Hilfseinrichtungen getroffen und umgesetzt?
Antwort:
Die temporäre Nutzung des Raschplatzes vom 11. Mai bis zum 16. Juli hat in Bezug auf den Aufenthalt der Personengruppen (wohnungslose und/oder suchtkranke Menschen) zu einer spürbaren Veränderung der Nutzung geführt. Dieses ist auch an den Nutzungszahlen im Kontaktladen Mecki in diesen Zeitraum ablesbar.
Dabei ist in eine geplante Verlagerung von Teilen der offenen Drogenszene zum Stellwerkvorplatz und einem nicht gesteuerten Ausweichen auf Grund der neuen Platznutzung, der stärkeren sozialen Kontrolle vor Ort und anderen subjektiven Gründen zu unterscheiden.
Die im Vorfeld vereinbarte räumliche Verlagerung der offenen Drogenszene zum Vorplatz Fernroder Straße hat zum Ergebnis, dass sich dort täglich bis zu 130 Menschen aufhalten. Suchtkranke Menschen orientieren sich aber nicht ausschließlich zum Stellwerk. Vielmehr werden in allerdings geringerem Umfang auch andere Orte in der Innenstadt und angrenzenden Stadtteilen aufgesucht.
Dieses punktuelle Ausweichen in angrenzende Quartiere ist ebenfalls bei den wohnungslosen Menschen zu beobachten, die bisher den Raschplatz als anonymen Aufenthaltsort und Treffpunkt genutzt haben.
Wie in der Info-DS 0170/2023 N1 ausgeführt, erarbeitet die Stadtverwaltung neue Formen der zentralen und dezentralen Hilfsangebote.
Parallel werden bereits etablierte Angebote im Bereich der Wohnungslosenhilfe und Suchthilfe fortgesetzt. D.h. Angebote der individuellen Unterstützung werden dort wo möglich und gewünscht auch weiterhin kommuniziert und geleistet. Die Erreichbarkeit der Klient*innen ist durch die oben beschriebenen Veränderungen im Nutzungsverhalten jedoch teilweise schwieriger geworden.
Frage 2:
Werden Erkenntnisse aus der jetzigen Situation dokumentiert und ausgewertet, um bei einer dauerhaften Umgestaltung des Raschplatzes mit entsprechenden Hilfsangeboten reagieren zu können, werden sie öffentlich vorgestellt?
Antwort:
Der Bereich 56.3 und der Beauftragte für Sucht und Suchtprävention stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Trägern der Obdachlosen- und Suchthilfe und erhalten wöchentliche Berichte aus den Einrichtungen Mecki und Stellwerk. Zusätzlich findet eine eigene Dokumentation über die Situation am Raschplatz durch zahlreiche eigene Beobachtungen vor Ort statt. Außerdem gibt es eine wöchentliche Videokonferenz mit der Polizei, der HRG, der ZBS der Diakonie, dem Stellwerk, der Fachbereichsleitung 32 und Dez. III.
Frage 3:
Wurden oder werden Hilfseinrichtungen bei der vergangenen und zukünftigen Planung miteinbezogen, wenn ja, welche; und wie werden die „besonderen Bedarfe von Frauen und aus dem Personenkreis LSBTIQ“ aus DS 0170/2023 sowie die in DS 0239/2023 N1 beschriebenen Genderaspekte bei der Umsetzung berücksichtigt bzw. berücksichtigt werden?
Antwort:
Die Genese zu den erwähnten Drucksachen ist in der Vergangenheit an vielen anderen Stellen bereits ausführlich thematisiert worden. Seitens der Sozialverwaltung ist die Bereitschaft gegenüber den Trägern deutlich kommuniziert worden, jetzt und in der Zukunft gemeinsam für die Unterstützung der betroffenen Menschen zusammen zu arbeiten. Wie jedoch in Frage 2 erwähnt, ist dem Dezernat aktuell eine zukünftige Planung unbekannt und somit nicht konkret bearbeitbar.
Der Bereich 56.3 und der Beauftragte für Sucht und Suchtprävention beteiligen bei der Umsetzung ihrer Projekte (z.B. die räumliche Verlagerung des Kontaktladens Mecki, ergänzende Angebote auf dem Stellwerkvorplatz) die betroffenen Hilfseinrichtungen intensiv und setzen diese Maßnahmen in enger Kooperation um. Zu den unter Punkt 1 beschriebenen Auswirkungen tauschen sich die Mitarbeitenden im Dezernat für Soziales und Integration mit den Hilfseinrichtungen bereits in unterschiedlichen Gesprächsformaten aus. Dieses betrifft auch die Auswirkungen auf die Angebote der Träger für wohnungslose Frauen.
Die räumliche Verlagerung der Menschen vom Raschplatz betrifft Personen unterschiedlichen Geschlechtes und sexueller Orientierung. Deshalb werden auch die genderspezifischen Aspekte unverändert im Fokus der Planung und Bearbeitung von Projekten und Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Dezernates für Soziales und Integration sein.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) fragte, ob man vor dem Hintergrund der durch die Presse kolportierten Eskalationen mit Security-Kräften am Raschplatz die „Limmernlichter“ zur Unterstützung des Sicherheits- und Sozialdienstes einsetzen könnte.
Stadträtin Bruns führte aus, dass das Besondere an dem Projekt sei, dass es weniger Kontrollen gebe und dass der Drogenkonsum auch von der Polizei geduldet werde, wie das am Raschplatz nicht der Fall gewesen sei. Die Idee sei, dass es für die Menschen sicherer wäre, wenn sich diese in einer Zone bewegten, in der sie weniger kontrolliert und demnach tatsächlich konsumieren könnten, ohne dass man Angst vor Kontrollen durch die Polizei haben müsste. Stadträtin Bruns erläuterte, dass unter anderen die geforderten Bänke für den benannten Bereich bestellt seien, dass jedoch Verzögerungen aufgrund von Lieferproblemen eintreten werden, was im Übrigen in einem Termin mit dem Stellwerk kommuniziert werde.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe erläuterte, dass sich der Raschplatz zurzeit in einer Situation befinde, zu einem Save-Space zu werden. Das sei er in der Vergangenheit auch für die Gruppe der Wohnungs- und Obdachlosen nicht gewesen. Aus der Gruppe der Obdach- und Wohnungslosen heraus habe es viel Gewalt in die Gruppe der Obdach- und wohnungslosen hineingegeben. Deshalb seien alle dort getroffenen Maßnahmen zum Schutz der dort vertretenen Gruppen initiiert worden. Man habe von den Träger*innen die Hinweise erhalten, dass der Zugang zu den Hilfseinrichtungen nicht mehr gegeben gewesen sei, da eine überaus aggressive Stimmung vor Ort beobachtet werden konnte. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe führte weiter aus, dass man es aufgrund der unterschiedlichen Gruppen am Raschplatz und dem Küchengarten mit abweichenden Gemengelagen zu tun habe, sodass man erfolgreiche Maßnahmen vom Küchengarten nicht einfach auf den Raschplatz übertragen könnte. Darüber hinaus habe man die „Limmernlichter“ bei dem Projekt am Raschplatz in anderer Funktion dabei, um eine Resonanz von den Nutzer*innen einholen zu können. Es könnte eine interessante Diskussion, zunächst in der Verwaltung darüber geführt werden, ob über das reine Sicherheitsgeschäft hinaus weitere Komponenten hinzugefügt werden könnten.
TOP 3.4.
der CDU-Fraktion zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover 2035
(Drucks. Nr. 1161/2023)
Stadträtin Ritschel beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hoare (CDU) aus Drucks. Nr. 1161/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1: Wie hoch wird der Anteil der in Hannover zugelassenen und jener der von außerhalb nach Hannover kommenden Elektrofahrzeuge am gesamten motorisierten Individualverkehr in der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2035 schätzungsweise sein?
Die Beantwortung der drei Fragen bedarf einer Vorbemerkung: Für 2035 stehen derzeit noch keine verlässlichen Prognosen zur Verfügung. Herangezogen wird aktuell die sogenannte Lemoine-Studie Windt, A., Arnold, O. (Reiner Lemoine Institut gGmbH): Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf, Studie im Auftrag des BMVI, Hrsg.: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, Berlin 2020 aus dem Jahr 2020, die valide Prognosen für das Jahr 2030 bietet.
Die Prognosen für 2030 berücksichtigen die bis dahin absehbaren Szenarien, sie lassen aber belastbar keine lineare Fortschreibung der prognostizierten Werte zu. Es ist zu erwarten, dass absehbare Tendenzen auf mehreren Feldern den Bedarf an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur heutiger Prägung bis 2035 noch erheblich beeinflussen. Dazu gehören
- technologische Entwicklungen, die höhere Akku-Kapazitäten und schnellere Ladevorgänge zulassen. Diese könnten eine weitgehende Verlagerung des Ladens von E-Autos „zurück an die Tankstelle“ ermöglichen, wodurch das Stadtbild von Ladeinfrastruktur entlastet werden könnte;
- ein sich wandelndes Konsumverhalten der Autofahrenden im Sinne von „Nutzen statt Besitzen“. Dies kann aufgrund veränderter privater Prioritäten, unterstützt durch verbesserte Möglichkeiten des Carsharing, veränderte wirtschaftliche Bedingungen z. B. durch bessere Dienstleistungen einschließlich des autonomen Fahrens zu einer geringeren Anzahl individuell nutzbarer Fahrzeuge führen;
- und schließlich ein denkbares Konsumverhalten, das die Phase der letzten Verfügbarkeit von Autos mit Verbrennungsmotoren verstärkt ausnutzt und die Beschaffungszahlen in den frühen 2030er Jahren noch einmal merklich erhöht (bekannt als sogenannter Glühbirnen-Effekt).
- ein sich wandelndes Konsumverhalten der Autofahrenden im Sinne von „Nutzen statt Besitzen“. Dies kann aufgrund veränderter privater Prioritäten, unterstützt durch verbesserte Möglichkeiten des Carsharing, veränderte wirtschaftliche Bedingungen z. B. durch bessere Dienstleistungen einschließlich des autonomen Fahrens zu einer geringeren Anzahl individuell nutzbarer Fahrzeuge führen;
- und schließlich ein denkbares Konsumverhalten, das die Phase der letzten Verfügbarkeit von Autos mit Verbrennungsmotoren verstärkt ausnutzt und die Beschaffungszahlen in den frühen 2030er Jahren noch einmal merklich erhöht (bekannt als sogenannter Glühbirnen-Effekt).
Auch die bisher mit enercity vereinbarten Zielzahlen sind daher auf Prognosen bis 2030 begründet. Nach unserer bisherigen Erfahrung entstehen nur ca. 55 % der öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen im Rahmen der Konzession. Eine erhebliche Anzahl von Ladepunkten wird durch andere Anbietende im halböffentlichen Raum gebaut und betrieben. Dabei steht ein wesentlicher Zuwachs noch aus, weil einige große Lebensmittel-, Fachmarkt- und Tankstellenketten sowie Parkplatzbetreiber*innen das Angebot von elektrischer Ladeinfrastruktur an ihren Geschäften entweder noch nicht als Selbstverständlichkeit erachten oder aber ihre diesbezüglichen Pläne noch nicht in die Praxis umgesetzt haben. Auch in den Parkhäusern ist noch eine erhebliche Ausweitung des Ladeangebots zu erwarten. Erfahrungen aus ähnlich strukturierten, aber in der Elektromobilität deutlich vorangeschritten europäischen Ländern unterstützen diese Annahme. Zudem ist zu erwarten, dass für elektrisch betriebene LKWs und Busse künftig ein öffentliches Ladeangebot aufgebaut wird.
Generell ist eine Entwicklung zu privatwirtschaftlich organisierten Angeboten sinnvoll und auch absehbar. So wie Tankstellen nicht durch die öffentliche Hand geplant und initiiert werden müssen, wird auch das Laden von Elektrofahrzeugen zunehmend durch einen sich entwickelnden Markt bedient. Die Konzession, die sich in Hannover in der frühen Phase der Elektromobilität als Erfolgsmodell bewiesen hat, ist keine Selbstverständlichkeit für kommende Jahrzehnte.
Die bisherige vertragliche Grundlage verlangt von der Konzessionärin enercity grundsätzlich die Erreichung von 1.300 Ladepunkten bis zum 31.12.2026. (Die Zahl kann bei vermehrter Bereitstellung von Schnellladesäulen noch variieren.) Bei Beendigung des Konzessionsvertrags ist ggf. über eine Nachfolgeregelung zu entscheiden.
Aus den vorgenannten Gründen ist aus der Sicht der Verwaltung eine Planung für das Jahr 2035 zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, vielmehr muss sich eine kommunale Begleitung des Ladeinfrastruktur-Ausbaus – längstens in Fünfjahresschritten – der Entwicklung anpassen.
Konkret zur Frage 1:
Wie zuvor dargelegt stützt sich die Verwaltung auf die Lemoine-Studie und diese gilt für das Jahr 2030. Allerdings ist nicht der Anteil der Elektrofahrzeuge an der Gesamtzahl der Kraftfahrzeuge, sondern ihre tatsächliche Zahl für die Planung der Ladeinfrastruktur entscheidend. Hinsichtlich der Gesamtzahl bleibt zu hoffen, dass sich der derzeitige Trend der jährlichen Zunahme der zugelassenen Kfz bis 2030 deutlich umkehrt und stattdessen eine Verringerung eintritt.
Ende 2022 waren in Hannover über 257.000 Kfz zugelassen, ca. 10.350 (4%) waren elektrisch aufladbar. Mit gut 1.000 hannoverschen Ladepunkten (nach Angabe der Bundesnetzagentur) besteht somit ein Verhältnis von 10,4 zu 1. Hannover ist damit führend unter den Großstädten über 500.000 Einwohner*innen.
Die Lemoine-Studie geht für 2030 bundesweit von 14,6 Millionen Elektrofahrzeugen (ohne Brennstoffzellenfahrzeuge) aus, die Bundesregierung prognostiziert 15 Millionen. Für Hannover bedeutet das 90.000 Elektrofahrzeuge zuzüglich einer nicht prognostizierten Zahl aus der Bilanz von Ein- und Auspendelnden.
Der ebenfalls von der Lemoine-Studie empfohlene Schlüssel von 14 zu 1 für die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte berücksichtigt aber eine Einpendel- und Besuchsquote. Dies würde für Hannover einem Bedarf von 6.500 Ladepunkten bis Ende 2030 entsprechen.
Frage 2: Wie viele öffentliche und halböffentliche Lademöglichkeiten plant der kommunale Energieversorger bis 2035 je Stadtbezirk zu errichten, welchen Marktanteil will das Unternehmen damit erreichen und welche Fördermöglichkeiten stehen dem Energieversorger und der Landeshauptstadt dafür gegenwärtig zur Verfügung?
Eine konkrete Planung der Anzahl von Ladepunkten bis 2030 oder gar 2035 liegt nicht vor. Auch wird es keine Zielzahlen für einzelne Stadtbezirke geben. Im Rahmen der Konzession erfolgt derzeit der Zubau vorwiegend in Quartieren, in denen Ladeinfrastruktur entweder noch als Anreiz für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen dienen kann oder in denen die Ladeinfrastruktur schon so gut genutzt wird, so dass eine Verdichtung erforderlich wird. Die Standortfindung ist Aufgabe einer ständigen Arbeitsgruppe der Landeshauptstadt Hannover und der enercity AG.
Die Förderung des Bundes für die Ladeinfrastruktur erfolgt nach Aufrufen. Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird derzeit keine Förderung angeboten. In der Vergangenheit hat enercity mehrere Förderaufrufe mit unterschiedlichen Konditionen nutzen können.
Die Landeshauptstadt Hannover errichtet derzeit noch bis Ende 2023 halböffentliche Ladeinfrastruktur im Rahmen des laufenden Verbundprojekts „H-stromert“, das seit 2019 vom Bund gefördert wird.
Frage 3: Welche Maßnahmen werden bis 2035 durch die Landeshauptstadt und enercity getroffen werden müssen, damit das Stromnetz in der Landeshauptstadt Hannover die dann zu erwartenden Ansprüche an die Ladeinfrastruktur erfüllen kann?
Das Stromnetz in Hannover ist ausreichend dimensioniert und wird, wo erforderlich, durch die enercity Netz GmbH vorausschauend verstärkt. Die laufende Instandhaltung erfolgt auf dem Stand der zu erwartenden Energieflüsse, ggf. wird das Netz erweitert und ertüchtigt.
In Einzelfällen, bspw. bei größeren Ladeparks, können unter Umständen Erweiterungsmaßnahmen im Netz erforderlich sein. Dies stellt aber in der Regel kein Problem dar.
Ratsherr Wolf fragte vor dem Hintergrund einer nicht vorhandenen Verpflichtung durch den Gesetzgeber, ob eine Website geplant sei, auf der alle verfügbaren Ladepunkte verzeichnet wären.
Stadträtin Ritschel konstatierte, dass derartige Verzeichnisse im Netz verfügbar seien, da sie als Beifahrerin mehrfach derartige Übersichten auf dem Display von Elektroautos wahrgenommen habe. Stadträtin Ritschel merkte an, dass fehlende Ladestationen, zumindest für Hannover, kein Argument für ein Scheitern der Elektromobilität darstellen.
TOP 3.5.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Entlastung der Schulhausmeister*innen durch mechatronische Schließsysteme
(Drucks. Nr. 1299/2023)
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsherrn Metell (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1299/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1: Welche Schulgebäude und welche Schulsporthallen verfügen über mechatronische Schließsysteme und welche weiteren Schulgebäude und Schulsporthallen werden bis Ende 2024 mechatronische Schließsysteme erhalten und welche Erfahrungen wurden bereits mit eingebauten Systemen gemacht?
Seit vielen Jahren werden in Schulsporthallen bereits bei investiven Maßnahmen oder notwendigen Veränderungen an den Türen schaltuhrgesteuerte Sporthallentürschließungen eingebaut. Diese sollen dazu dienen, dass die Sporthallen zu den jeweiligen Zeiten des Nutzer*innenwechsels geöffnet sind. Es ist davon auszugehen, dass die Masse der Sporthallen zwischenzeitlich grundsätzlich damit ausgestattet ist.
Darüber hinaus besteht bei sanierten oder neu errichteten Schulgebäuden der Standard, dass diese an einer Tür mit einem mechatronischen Schließsystem auszustatten sind.
Im Gegensatz zu mechanischen Zylindern wird der Zutritt über mechatronische Schließsysteme nicht nur durch einen mechanischen Nutzerschlüssel gewährt – hier wird zusätzlich ein elektronisches Identifikationsmedium benötigt, um sich als befugt ausweisen zu können. Dabei kann es sich, je nach Schließanlage, um einen RFID-Chip-Schlüssel, eine Chipkarte oder um einen Transponder handeln.
Mechatronische Schließzylinder lassen sich also demnach so öffnen, dass ein Identifikationsmedium den Zutritt gewährt, während der Schlüssel lediglich für den mechanischen Vorgang der Türöffnung genutzt wird. Ohne Identifikationsmedium würde der Schlüssel nicht akzeptiert werden, während allein durch das Identifikationsmedium der Zutritt ebenfalls nicht möglich ist. Mechatronische Schließanlagen gewährleisten somit eine höhere Türsicherheit als mechanische oder elektronische Anlagen. Derartige Systeme werden regelmäßig in Hotels angewandt.
Ob und wieweit dieses System künftig bei städtischen Gebäuden auch für außerschulische Nutzungen zur Verfügung gestellt werden kann, wird derzeit in der Fachverwaltung geprüft. Ggf. wäre dann darüber hinaus auch eine Ausweitung auf die Sporthallen und die übrigen Schließungen denkbar. Dieses würde dann die schaltuhrgesteuerten Sporthallenschließungen ersetzen.
Frage2: Werden bei Neu- oder Ersatzbauten von Schulen bzw. Schulsporthallen standardmäßig mechatronische Schließsysteme eingebaut und wenn nein, warum nicht?
Bislang sehen die baulichen Vorgaben des Fachbereiches Gebäudemanagement grundsätzlich vor, dass schaltuhrgesteuerte Sporthallentürschließungen eingebaut werden, soweit investive Maßnahmen an den betreffenden Türen stattfinden und dies auf Zustimmung trifft. Ausnahmen hiervon können sich in Einzelfällen aus der Lage der jeweiligen Gebäude begründen, weil diese eben für die jeweiligen Zeitfenster des Nutzerwechsels grundsätzlich geöffnet sind und wenn somit ein unberechtigtes Betreten nicht ausgeschlossen werden kann.
Wie zu 1. bereits ausgeführt wird die Ausweitung der mechatronischen Schließsysteme – auch als Ersatz zu den schaltuhrgesteuerten Sporthallentürschließungen - derzeit neu geprüft. Hierbei ist auch die Kosten-Nutzen Abwägung zu treffen. Mittel und Kapazitäten stehen für den Austausch der Schließsysteme im Bestand derzeit allerdings nicht zur Verfügung.
Frage 3: Sollen in allen Bestandsgebäuden (Schulen und Sporthallen) sukzessive mechatronische Schließsysteme installiert werden und wenn nein, warum nicht?
In den Schulgebäuden ist dies hinsichtlich bestimmter Zugänge wie ausgeführt bereits Standard. Eine Ausweitung auf weitere Bereiche wie auch die Sporthallen wird in Erwägung gezogen, wobei eine Kosten-Nutzen-Abwägung notwendig sein wird und derzeit keine finanziellen Mittel und personellen Kapazitäten für einen umfassenden Austausch vorhanden sind. Bei Sanierungen und Neubauten kommt der Standard bereits zur Anwendung.
Ergänzend ist anzumerken, das zur Sicherstellung der außerschulischen Nutzungen derzeit jeweils ein Zugang zu den Schulgebäuden mittels mechatronischem Schließsystem geschaffen wird. Eine komplette Ausstattung von Schulgebäuden mit mechatronischen Schließsystemen steht aber in keinem angemessenen Kosten-Nutzenverhältnis. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die knappen finanziellen Mittel sowie die angespannte personelle Situation maßgeblich einen zeitnahen Abschluss der Maßnahme hinauszögern. Grundsätzlich werden die schulischen Nutzungen innerhalb der Woche sowie an den Wochenenden weiterhin verlässlich durch Schulhausmeister*Innen betreut.
TOP 3.6.
der Fraktion DIE LINKE.: Wirksamer Hitzeschutz in Kindertagesreinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover?
(Drucks. Nr. 1352/2023)
Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem.
TOP 3.7.
von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zu Schulen ohne Rassismus / Schulen mit Courage in Hannover
(Drucks. Nr. 1392/2023)
Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem.
TOP 4.
Neu- und Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1454/2023)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat die Neu- und Umbesetzung in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1454/2023.
TOP 5.
Ernennung von Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 1414/2023)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1414/2023.
TOP 6.
Gleichstellungsbericht nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz §9 Berichtszeitraum: 2019-2021
(Informationsdrucksache Nr. 1179/2023 mit 1 Anlage)
Oberbürgermeister Onay führte aus, dass sich die Landeshauptstadt Hannover dem Verfassungsauftrag, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern voranzubringen und zu verwirklichen, verpflichtet sehe. Nach dem NKomVG berichte der Hauptverwaltungsbeamte gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über Maßnahmen, welche die Kommune zur Umsetzung des Verfassungsauftrages durchgeführt habe, regelmäßig im Gleichstellungsbericht. Dieser werde seit 2004 alle drei Jahre vorgelegt und nehme dabei die Bereiche Personal, Maßnahmen und Angebote für Anwohner*innen sowie die Aktivitäten im Referat Frauen und Gleichstellung in den Blick. Die Berichterstattung für die Jahre 2019 bis 2021 stehen noch aus. Der Teil Berichterstattung der Gleichstellungsbeauftragten mit Schwerpunkt in der Arbeit des Referats für Frauen und Gleichstellung sei bereits in der letzten Sitzung des Gleichstellungsausschusses erfolgt und werde in der heutigen Ratsversammlung von der Gleichstellungsbeauftragten vorgestellt. Oberbürgermeister Onay wies darauf hin, dass sich der zweite Teil in der Bearbeitung befinde. Dieser werde im Verbund mit dem Gleichstellungsbericht zur Erleichterung der Gleichstellungsarbeit beitragen und als Instrument für Neuausrichtungen genutzt. Dieser werde ferner die gesamte Ausrichtung der Gleichstellungsarbeit der Verwaltung evaluieren und dabei konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten.
Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe (GLB) erläuterte, dass die Corona Pandemie die Arbeit im Gleichstellungsbüro geprägt habe. Veranstaltungen seien ausgefallen und Umplanungen sowie Notfallpläne seien notwendig geworden, wobei einige Veranstaltungen virtuell oder per Video Konferenz möglich gemacht wurden. Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe berichtete, dass die Frauenhauslandschaft am meisten vorangetrieben werden konnte. Ein Frauenhaus 24, eine Sofortaufnahme, sowie eine Einrichtung für Frauen zwischen 18 und 25 Jahren seien zusätzlich entstanden. Ferner habe man die Gleichstellungsarbeit in der Landeshauptstadt Hannover umstrukturieren können, sodass inzwischen sechs stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte in ihren abgegrenzten Aufgabenbereichen die Gleichstellungsbeauftragte unterstützen. Zudem habe man 2019 die Empfehlungen zur gendergerechten Sprache veröffentlicht. Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe machte deutlich, dass das Referat für Frauen und Gleichstellung Einiges vorangetrieben habe. Allerdings sei klar, dass sich der Status der Gleichstellung nicht allein halte. Umso wichtiger sei es, dass diejenigen, die für Geschlechtergerechtigkeit eintreten, in ihrem Engagement nicht nachlassen dürfen und sich auch gegenseitig bei ihrer Arbeit politisch unterstützen müssten. Die gesellschaftlichen und haushaltspolitischen Herausforderungen, die zu bewältigen seien, wären längst aktuell. Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe betonte, dass eine Gleichstellungsbeauftragte und auch ein Referat für Frauen und Gleichstellung dies nicht allein stemmen könnte, sondern dass es viele Menschen benötigen würde, um in der Geschlechtergerechtigkeit weiter voranzukommen. Das bisher Erreichte sei nur mit einem starken Team, über welches sie zurzeit verfügen könnte, möglich gewesen. Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe bedankte sich bei ihrem Team, bei den Ratspolitiker*innen, bei den Mitarbeitenden der Verwaltung und den vielen Menschen in den Beratungsstellen. Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe hob hervor, dass ohne diese vielen Menschen, die sie unterstützen, ihre Ideen mit ihr geteilt und Impulse gesetzt hätten, ein erfolgreiches Arbeiten unmöglich gewesen wäre. Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe führte weiter aus, dass zu den aktuellen Krisen vermutlich weitere dazu kämen und dass in Krisenzeiten die Bedarfe von marginalisierten Personen – u.a. Frauen, oftmals als erstes unter den Tisch fielen. Das habe sich während Corona ganz deutlich gezeigt und werde sich nun auch zu Zeiten knapper Kassen offenbaren. Die Gleichstellungsbeauftragte habe die Bedarfe der Frauen im Blick, doch das Referat für Frauen und Gleichstellung allein reiche dafür nicht aus. Es brauche viele Menschen, die die Situation von Frauen und marginalisierten Personen in den Blick nehmen, um eine positive Veränderung zu erreichen oder um zumindest einen antifeministischen Rückfall zu verhindern. Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe gab ihren Wünschen dahingehend Ausdruck, dass die Ratspolitiker*innen ihre Gestaltungsmöglichkeiten nutzten und alle Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedarfen in den Blick nehmen, diese nicht gegeneinander ausspielten, sondern einen solidarischen Blick auf die gesamte Gesellschaft haben mögen. Denn wenn man gegen Diskriminierungen aktiv werden wollte, müsste man sich bewusstmachen, dass es darum ginge Menschenrechte einzufordern und nicht etwa darum, dass man um Toleranz und Nachsicht bitte!
Ratsfrau Dr. Killinger (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass der Gleichstellungsbericht die hervorragende Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten, Innovationskraft und Beharrlichkeit ausweise, wobei es u.a. auch in der Verwaltung nicht so häufig vorkomme, dass eine Kombination aus dem Entwickeln von Ideen, der Kraft diese durchzusetzen und der Beharrlichkeit am Ball zu bleiben anzutreffen wäre. Im Folgenden ging Ratsfrau Dr. Killinger auf die bereits benannten Errungenschaften zur Geschlechtergerechtigkeit ein und bedankte sich für die große Einsatzbereitschaft der Gleichstellungsbeauftragten und die überaus konstruktive und angenehme Zusammenarbeit.
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) bedankte sich im Namen der SPD-Fraktion für die gute Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten Friederike Kämpfe und erläuterte, dass man die Bandbreite der Gleichstellungsarbeit erfassen könnte, wenn man den Gleichstellungsbericht aufmerksam lese. Ratsfrau Dr. Carl betonte, dass im Besonderen die Erweiterung der Frauenhauslandschaft sowie die Initiierung des Netzwerkes gegen häusliche Gewalt hervorgehoben werden sollten. Darüber hinaus seien die Veröffentlichungen zur Einführung der gendergerechten Sprache zu benennen, die einen bundesweiten Standard gesetzt hätten. Abschließend gab Ratsfrau Dr. Carl ihrer Hoffnung Nahrung, dass das Personaldezernat Maßnahmen zur Gleichstellung im Masterplan Personal aufnehmen werde.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) bedankte sich im Namen der Fraktion Die PARTEI & Volt bei der Gleichstellungsbeauftragten Friederike Kämpfe für die harte und wichtige Arbeit der vergangenen zehn Jahre.
Ratsfrau Waase (CDU) erinnerte daran, dass die Landeshauptstadt Hannover als erste Kommune in Niedersachsen eine Gleichstellungsbeauftragte installiert habe. Ratsfrau Waase erläuterte, dass die Gleichstellungsbeauftragte u.a. das Referat für Frauen und Gleichstellung personell neu strukturiert und viele Projekte, wie z.B. zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, initiiert habe. Abschließend bedankte sich Ratsfrau Waase im Namen der CDU-Fraktion für die gute Arbeit der vergangenen Jahre und wünschte der Gleichstellungsbeauftragten Friederike Kämpfe alles Gute für ihre Zukunft.
Oberbürgermeister Onay erörterte, dass die heutige Sitzung die letzte Ratsversammlung der Gleichstellungsbeauftragten Friederike Kämpfe wäre. Damit werden zehn Jahre sehr intensive, mit Herzblut behaftete, harte Arbeit ihren Abschluss finden. Oberbürgermeister Onay bedankte sich für eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Oberbürgermeister Onay hob die Strukturierung des Referats für Frauen und Gleichstellung als Mammutaufgabe hervor und machte deutlich, dass die Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe unzählige Beratungen durchgeführt und viele Projekte, wie z.B. die Frauenvollversammlung, den Frauen-Neujahrsempfang, Frauen machen Standort oder zur Sicherheit von Frauen im öffentlichen Raum angeschoben habe. Besondere Aufmerksamkeit habe die Gleichstellungsarbeit der Landeshauptstadt Hannover durch das Gender-Sternchen erhalten und damit einen bundesweiten Standard gesetzt. Abschließend hob Oberbürgermeister Onay hervor, dass zu Zeiten der Corona Pandemie viele Vorhaben abgebrochen oder erst gar nicht aufgenommen werden konnten und dass in manchen Bereichen, wie z.B. der häuslichen Gewalt, sogar Rückschritte hingenommen werden mussten. Oberbürgermeister Onay wünschte der Gleichstellungsbeauftragten Friederike Kämpfe beruflich und privat alles erdenklich Gute für ihre Zukunft.
Vom Rat zur Kenntnis genommen.
TOP 7.
Einführung einer Beherbergungsteuer und Beschluss der entsprechenden Satzung
(Drucks. Nr. 1068/2023 mit 1 Anlage)
TOP 7.1.
dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1091/2023)
TOP 7.2.
und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1391/2023)Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) übergab die Sitzungsleitung an Stellvertretenden Ratsvorsitzenden Hermann (SPD).
Ratsherr Döring (FDP) erörterte, dass die FDP-Fraktion die Einführung einer Bettensteuer in Hannover falsch finde, da Hannover sich traditionell freue, wenn man Beherbergungsgäste begrüßen dürfe. Darüber hinaus sei Hannover inzwischen national und international dafür bekannt, dass man, zumindest zu Messezeiten, überdurchschnittlich hohe Hotelpreise habe. Zweifelhaft sei, dass man die seinerzeit herabgesetzte Höhe der Mehrwertsteuer zur Belebung des Tourismus, als Begründung dafür hernehme, dass die Kommunen sich nun bedienen dürften. Absurd sei ferner, dass die Bettensteuer auf den Brutto-Beherbergungspreis aufgeschlagen werde und somit eine Doppelbesteuerung hervorrufe. Im Weiteren ging Ratsherr Döring inhaltlich auf den Änderungsantrag der FDP-Fraktion ein und erklärte, dass die FDP-Fraktion den Verwaltungsentwurf ablehnen werde.
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass mit dem vorliegenden Antrag eine Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung (HSK) umgesetzt werde. Eine positive Auswirkung sei unter anderem, dass ein großer Anteil der Einnahmen für Maßnahmen in die Bereiche Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kulturförderung eingesetzt werde. Damit könnte ein Beitrag geleistet werden, der am Ende den Hotels, in Bezug auf Ausbau und Auslastung außerhalb der Messezeiten, weiterhelfe. Ratsherr Gast sagte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der Verwaltungsvorlage zustimmen, die Änderungsanträge der Fraktionen der FDP und der CDU jedoch ablehnen werde.
Ratsherr Albrecht (CDU) gab den Antragstext inhaltlich mit Begründung wieder und erinnerte an die Einführung der Schaumweinsteuer vor über 120 Jahren, die ebenfalls zum Stopfen von Löchern in einem maroden Haushalt hergenommen wurde und die, entgegen dem eigentlichen Vorhaben, nie wieder abgeschafft wurde.
Beigeordneter Dr. Menge (SPD) führte aus, dass man die notwendigen Einnahmen nutze, um den Haushalt zu konsolidieren und um mehr Gestaltungsspielräume haben zu können. Die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD hätten bereits im vergangenen Dezember mit ihren Anträgen zum HSK angekündigt in welche Richtung man damit gehen wollte. Es sei damals ausgeführt worden, dass in den ersten beiden Jahren ein Betrag von 3 Mio. Euro zur Stärkung der Tourismus- und Kongresslandschaft fließen sollte. Darüber hinaus werde geprüft, ob ab dem dritten Jahr die Wachstumsinvestition auf 25 % vom Ertrag der Bettensteuer umgesteuert werden könnte. In der Folge gab Beigeordneter Dr. Menge in Teilen den Text der Begründung aus der Verwaltungsvorlage wieder und erklärte, dass die Fraktion der SPD der Ursprungsdrucksache zustimmen und die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP ablehnen werde.
Ratsherr Döring (FDP) monierte, dass zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahme zunächst einmal vier Planstellen geschaffen werden müssten. Ratsherr Döring informierte darüber, dass die Dehoga die Unterstützung der Maßnahme zurückgezogen habe, weil diese unzufrieden sei mit der unverbindlichen Weiterleitung der Gelder an die HMTG und sich nicht ausreichend in die Aktivitäten der HMTG eingebunden fühle.
Ratsherr Albrecht (CDU) wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion sehr wohl Haushaltsanträge eingebracht habe und auch in anderen Bereichen konstruktive Anträge einbringen und sachlich begründen würde. Allerdings werden diese zu 99 % mehrheitlich abgelehnt. Ratsherr Albrecht machte deutlich, dass die Kommune bereits über die Gewerbesteuer an den Übernachtungen partizipieren würde. Ratsherr Albrecht konstatierte, dass die Gewerbesteuereinnahmen letztendlich sinken werden, da in den angrenzenden Kommunen, wie z.B. in Laatzen und Langenhagen, keine Bettensteuer erhoben werde und sich die Gäste deshalb wahrscheinlich sehr gut überlegen, wo sie einchecken wollten.
Ratsherr Jacobs (AfD) erläuterte, dass die Landeshauptstadt Hannover eine riesige Verwaltung unterhalte und dass trotzdem immer neue Stellen geschaffen werden, anstatt die seit Jahren geforderten Einsparungen in diesem Bereich vorzunehmen. Es seien u.a. Investitionen in die Digitalisierung geflossen, um personelle Einsparungen vornehmen zu können, was bislang jedoch auch nicht zu einer veränderten Sachlage geführt habe. Ratsherr Jacobs wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt Hannover immer intensivere Bemühungen unternehme, um Arbeitskräfte aus der Wirtschaft generieren zu können, was letztendlich der Wirtschaft in Hannover insgesamt schade. Ratsherr Jacobs bat darum, dass eine Evaluation zur Einführung der Beherbergungssteuer durchgeführt werde, um herausarbeiten zu können, was diese Maßnahme, unter Berücksichtigung der dadurch eingeleiteten Insolvenzen, der Stadt tatsächlich eingebracht habe.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe stellte klar, dass es abseitig sei anzunehmen, dass die Einführung dieser Steuer zu Insolvenzen in Hannover führe. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe erörterte, dass Hannover ein Standort mit extrem hohen Gästezeiten, zum Teil mit Übernachtungszeiten, u.a. aufgrund verschiedenster Veranstaltungen sei. Die Stadt führe nun eine moderate Steuer ein, über die die Gäste pro Übernachtung mit wenigen Euro beteiligt werden und dass bei Übernachtungspreisen von 300, 400 oder 500 €! Erster Stadtrat Dr. von der Ohe stellte die Frage in den Raum, ob tatsächlich eines der anwesenden Ratsmitglieder ernsthaft glaube, dass diese Maßnahme den Hotelstandort Hannover nachhaltig schaden könnte. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe führte weiter aus, dass in mehr als 40 Kommunen die Beherbergungssteuer bereits eingeführt wurde und dass nirgendwo ein Fiasko ausgebrochen sei. Denn ganz im Gegenteil zu den kolportierten Annahmen, werde die Landeshauptstadt Hannover in die Lage versetzt, einen Millionenbetrag zur Stärkung des Standorts bereitzustellen.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe prophezeite, dass in der Region Hannover noch innerhalb dieses Jahres, vor dem Hintergrund der Haushaltslagen vieler Kommunen, das Instrument Beherbergungssteuer eingesetzt werde. Denn es würde sich die Erkenntnis durchsetzen, dass das, was für einen Wachstum notwendig sei, bei dem knappen finanziellen Spielräumen der Kommunen, ohne die Einführung einer derartigen Steuer, nur schwer zu ermöglichen wäre. Abschließend gestand Erster Stadtrat Dr. von der Ohe zu, dass man im Nachgang des Jahres 2024 über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen zur Einführung der Beherbergungssteuer im Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung diskutieren könnte.
Beigeordneter Dr. Menge (SPD) hob hervor, dass es absolut unangemessen sei, über den aktuellen Sachverhalt eine Front gegen die Mitarbeitenden der Verwaltung aufbauen zu wollen, was im Übrigen bereits mit der Anfrage zu den Krankmeldungen, seinen Anfang genommen habe. Es sei ein überaus schlechter Stil, eine Überdimensionierung der Verwaltung in den Raum stellen zu wollen. Beigeordneter Dr. Menge betonte, dass der „Masterplan Personal“ der Verwaltung darstellen würde, was Gutes mit Stellen bzw. den vorhandenen Mitteln dazu gemacht werden könnte, wenn man fachbereichsübergreifende Maßnahmen ergreife. Die Verwaltung zeige, dass sie vieles im Blick habe und dass deshalb eine pauschale Kritik an den Mitarbeitenden der Verwaltung vollkommen überflüssig sei.
Ratsherr Albrecht (CDU) erläuterte, dass es ein grundlegendes Problem sei, dass die Übernachtungspreise in den Messezeiten sehr stark angehoben werden. Dabei wären die messefreien Zeiten viel entscheidender für Hannovers Hotelgewerbe, sodass im Wesentlichen der Tourismus die Last der Beherbergungssteuer tragen müsste.
Ratsherr Jacobs (AfD) sagte, dass er nicht habe bestreiten wollen, noch zur Diskussion stellen wollte, dass die Verwaltung in Hannover eine super Arbeit leiste. Die Mitarbeitenden der Verwaltung würden schon seit Jahren für andere mitarbeiten. Diese stünden ziemlich am Rande dessen, was zumutbar sei. Darüber hinaus sei der demografische Faktor zu beachten und dass deshalb erkannt werden müsste, dass diejenigen Stellen, welche man einsparen oder auch digital ersetzen könnte, auch eingespart werden. Ratsherr Jacobs erläuterte, dass es auch außerhalb der Stadtverwaltung Arbeitgeber*innen gebe, die händeringend Arbeitskräfte suchten und die nicht über die Steuern der Bürger*innen verfügen könnten. Die Landeshauptstadt Hannover habe gegenüber den Firmen dahingehend eine Verpflichtung, dass diese über ausreichend Arbeitskräfte verfügen könnten, damit die Verwaltung die Steuern, die man in Hannover großzügig ausgebe, auch einnehmen könnte.
Gegen 12 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1391/2023 ab.
Gegen 4 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1091/2023 ab.
Mit 39 Stimmen gegen 21 Stimmen beschloss der Rat die Einführung einer Beherbergungsteuer und die entsprechende Satzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1068/2023 mit 1 Anlage.
Mit 39 Stimmen gegen 21 Stimmen beschloss der Rat die Einführung einer Beherbergungsteuer und die entsprechende Satzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1068/2023 mit 1 Anlage.
TOP 8.
Beitritt der gemeinsamen kommunalen Anstalt Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT) zur PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH sowie Erwerb der dafür notwendigen Geschäftsanteile.
(Drucks. Nr. 1118/2023 mit 3 Anlagen)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den Beitritt der gemeinsamen kommunalen Anstalt Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT) zur PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH sowie den Erwerb der dafür notwendigen Geschäftsanteile nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1118/2023 mit 3 Anlagen.
TOP 9.Einführung von Standards zur Vergabe der Ehrenamtskarte in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0963/2023 mit 1 Anlage)
TOP 9.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1234/2023)
Ratsherr Hellmann (CDU) gab den Antragstext, einschließlich Begründung frei wieder.
Ratsherr Nicholls (SPD) bemerkte, dass man sich mitnichten Sorgen darum mache, dass eine Inanspruchnahme der Ehrenamtskarte ein Problem darstelle. Ratsherr Nicholls machte deutlich, dass die Ehrenamtlichen der freiwilligen Feuerwehren sicherlich dankbar dafür seien, dass diese angesichts der vielen freiwillig geleisteten Arbeit, infolge des CDU-Änderungsantrages keine Ehrenamtskarte mehr erhalten sollen. Ratsherr Nicholls erklärte, dass dies nur einer der wesentlichen Gründe dafür sei, warum die SPD-Fraktion dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion nicht zustimmen werde.
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass Hannover eine Ehrenamtsstadt sei. Das sei ein Zeichen einer hervorragenden Identifikation und mache die Stadt reicher und vielfältiger. Deshalb sei es wichtig diese Menschen entsprechend zu würdigen. Die im Jahr 2010 eingeführte Ehrenamtskarte sei dafür ein geeignetes Mittel und deshalb sei es richtig und wichtig, dass die Standards für den Erhalt der Karte in der heutigen Ratsversammlung neu geregelt sowie ergänzende Kriterien hinzugefügt werden. Ratsherr Allerheiligen erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der Ursprungsdrucksache zustimme und den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ablehnen werde, da sich dieser in Teilen widerspreche und man es demnach für sinnvoll halte, dass der Erhalt der Karte an den steuerlichen Ehrenamtsfreibetrag gekoppelt werde.
Stellvertretender Ratsvorsitzender Hermann (SPD) übergab die Sitzungsleitung an Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen).
Gegen 14 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1234/2023 ab.
Gegen 11 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Einführung von Standards zur Vergabe der Ehrenamtskarte in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0963/2023 mit 1 Anlage.
Gegen 11 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Einführung von Standards zur Vergabe der Ehrenamtskarte in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0963/2023 mit 1 Anlage.
TOP 10.
Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts
(Drucks. Nr. 3201/2022 mit 5 Anlagen)
TOP 10.1.
dazu 1.Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 3201/2022 E1 mit 5 Anlagen)
TOP 10.2.
und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0746/2023)
TOP 10.3.
sowie gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 1160/2023)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Wegerückbau in der Eilenriede, aufgrund einer Übererschließung derselben befürworte. Mit dem Rückbau des Wegenetzes in der Eilenriede werde der Naturhaushalt zum einen durch die Entsiegelung der Wege gefördert und zum anderen die Verkehrssicherheitspflicht durch die Landeshauptstadt Hannover an den zurückgebauten Wegen entfallen. Im Besonderen alte Bäume haben einen hohen ökologischen Wert für den Wald. Durch das Wegfallen der Verkehrssicherungspflicht an den entsprechenden Wegen werde ihr Nutzen für die Biodiversität und das Klima in der Eilenriede gefördert, da weniger alte Bäume gefällt werden müssen. Im Weiteren ging Ratsfrau Kraeft auf den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen ein.
Ratsherr Oppelt (CDU) stellte fest, dass viele Menschen in Hannover ihre liebgewonnenen Wege in der Eilenriede nutzen und dass es bedauerlich sei, dass nun einige davon zurückgebaut werden sollen. Es sei zudem fragwürdig, dass unter den vorgeschlagenen Wegeverbindungen, Wege aufgelistet seien, die erst vor Kurzem von der Stadt aufwendig saniert bzw. erneuert wurden. Ratsherr Oppelt hob hervor, dass beispielsweise in Hannover-Kleefeld, in der Nähe des Stephanstifts Wege zurückgebaut werden sollten, die explizit von den Senioren des Stifts genutzt werden, sodass nach dem Rückbau Rundstrecken entstehen werden, die längenmäßig mit einem Rollator oder ähnlichen Hilfsmitteln überhaupt nicht mehr bewältigt werden könnten. Ratsherr Oppelt machte deutlich, dass die CDU-Fraktion vorschlage, dass man mit den veranschlagten Mitteln für einen Rückbau der Wege, eine Erweiterung der Eilenriede vorgenommen werde. Ratsherr Oppelt erklärte, dass die CDU-Fraktion die Verwaltungsvorlage ablehne.
Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass Vorgaben der Europäischen Union und der Bundesregierung zu Renaturierungen bzw. Einleitungen ökologischer Konzepte der Kommunen zu erfüllen seien und dass ein Stadtwald nicht davon auszunehmen wäre. Ratsherr Wolf erklärte, dass die PIRATEN im Rat der Stadt der Verwaltungsvorlage zustimmen werden.
Beigeordneter Kelich (SPD) erläuterte, dass sich seine Kritik auf die Ursprungsdrucksache bezogen habe und dass man deshalb gemeinsam mit der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag in das Verfahren gegeben habe, um nach eigenen Abwägungen und Befragungen von Nutzer- und Anwohner*innen der Eilenriede einen guten Kompromiss finden zu können.
Ratsherr Albrecht (CDU) sagte, dass durch den Rückbau von Wegen eine höhere Frequentierung auf den übrigen Wegen entstehe, was im Ergebnis zu Konflikten in der Eilenriede führen werde. Ratsherr Albrecht wies darauf hin, dass das eigentliche Problem die unzähligen Trampelpfade seien, die zwischen den offiziellen Wegeverbindungen entstanden.
Gegen 17 Stimmen beschloss der Rat den gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1160/2023.
Gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0746/2023 ab.
Gegen 17 Stimmen beschloss der Rat die 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3201/2022 E1 mit 5 Anlagen.
Gegen 21 Stimmen beschloss der Rat, in Verbindung mit der . 1. Ergänzung (Drucks. Nr. 3201/2022 E1 mit 5 Anlagen) sowie dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 1160/2023, den Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3201/2022 mit 5 Anlagen.
Gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0746/2023 ab.
Gegen 17 Stimmen beschloss der Rat die 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3201/2022 E1 mit 5 Anlagen.
Gegen 21 Stimmen beschloss der Rat, in Verbindung mit der . 1. Ergänzung (Drucks. Nr. 3201/2022 E1 mit 5 Anlagen) sowie dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 1160/2023, den Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3201/2022 mit 5 Anlagen.
TOP 11.
Auslegungsbeschluss für den Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 0834/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Auslegungsbeschluss für den Luftreinhalteplan Hannover 2023 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0834/2023 mit 1 Anlage.
TOP 12.
Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2022
(Drucks. Nr. 1077/2023 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2022 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1077/2023 mit 4 Anlagen.
TOP 13.
Jahresabschluss der Städtischen Häfen für das Geschäftsjahr 2022
(Drucks. Nr. 1095/2023 mit 1 nur online Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss der Städtischen Häfen für das Geschäftsjahr 2022 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1095/2023 mit 1 Anlage.
TOP 14.
Verkauf des Grundstücks "Pascalstraße"
(Informationsdrucksache Nr. 1217/2023 mit 1 Anlage)
Zur Kenntnis genommen
TOP 15.
Neufassung der "Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels" zwischen der LHH und der Region Hannover
(Drucks. Nr. 1189/2023 mit 2 (nur online) Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Neufassung der "Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels" zwischen der LHH und der Region Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1189/2023 mit 2 Anlagen.
TOP 16.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1860 – Am Sandberge –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1216/2023 mit 5 (nur online) Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1860, Am Sandberge, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1216/2023 mit 5 Anlagen.
TOP 17.
Neufassung zur Drucks. Nr. 0854/2023: Antrag der Fraktion DIE PARTEI & Volt und der Fraktion Die LINKE.: Hannover wird Cannabis-Modellkommune
(Drucks. Nr. 0854/2023 N1)
Ratsherr Mönkemeyer (Die LINKE.) trug den Inhalt des Antrages einschließlich Begründung frei vor.
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag ablehne, da man dem Gesetzesentwurf zu den Bedingungen einer Modellkommune abwarten wollte.
Gegen 3 Stimmen lehnte der Rat die Neufassung zur Drucks. Nr. 0854/2023: Antrag der Fraktion DIE PARTEI & Volt und der Fraktion Die LINKE.: Hannover wird Cannabis-Modellkommune, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0854/2023 N1 ab.
TOP 18.
Antrag der CDU-Fraktion: Unterstützung des Schulbiologiezentrums bei der Fremdmittelakquise
(Drucks. Nr. 0997/2023)
Ratsfrau Chowaniec (CDU) verlas die Begründung des vorliegenden sowie die Begründung des CDU-Antrages zur Beteiligung der Region Hannover.
Beigeordneter Dr. Menge (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD die vorliegenden Anträge zum Schulbiologiezentrum der CDU-Fraktion ablehnen werde, da die geforderten Maßnahmen bereits in einem Änderungsantrag zum HSK beschlossen wurden.
Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass sich die AfD-Fraktion ebenfalls für die in den Anträgen formulierten Maßnahmen zum Schulbiologiezentrum einsetzen werde.
Ratsherr Bingemer (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion den CDU-Anträgen zustimmen werde, da es im Zuge der zunehmenden Urbanisierung von Städten es notwendig sei, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene Zugang zur Vielfalt der Pflanzenwelt im Schulbiologiezentrum erhalten sowie vom Einklang von Natur und Umwelt lernen könnten.
Ratsherr Keller (AfD) wiederholte, dass die AfD-Fraktion den Anträgen der CDU-Fraktion zustimmen werde, da man den Schüler*innen in Hannover die Angst nehmen wollte, dass das Schulbiologiezentrum geschlossen werde.
Stadträtin Rzyski stellte klar, dass in der gestrigen Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses eindeutig hervorgehoben wurde, dass das Schulbiologiezentrum nicht geschlossen werde.
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen) unterstrich, dass nicht vorgesehen sei, dass das Schulbiologiezentrum geschlossen werde. Ratsherr Metell wies darauf hin, dass die Region Hannover nicht Schulträger sei. Diese könnte höchstens Vermittlungen zu den Umlandkommunen aufnehmen.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung ihre Aussagen zum Schulbiologiezentrum aufrechterhalten könnte, wenn keine Spendengelder generiert und eine Beteiligung durch die Region Hannover abgelehnt werde.
Stadträtin Rzyski antwortete, dass nicht vorgesehen sei, dass das Schulbiologiezentrum geschlossen werden sollte und dass der Fachbereich Schule, wie im Übrigen alle anderen Fachbereiche auch, die Konsolidierungsmaßnahmen zu berücksichtigen habe. Stadträtin Rzyski betonte, dass mit allen beteiligten Mitarbeitenden daran gearbeitet werde, dass das Schulbiologiezentrum im Kern erhalten bleibe.
Ratsherr Oppelt (CDU) entgegnete, dass die Schüler*innen in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses explizit angekündigt hätten, dass diese 1.700 Unterschriften an die Verwaltung weiterleiten wollten, mit denen gefordert werde, dass das Schulbiologiezentrum in seiner bisherigen Form erhalten bleibe.
Stadträtin Rzyski erläuterte, dass das Schulbiologiezentrum auch weiterhin für Schulklassen zugänglich bleibe. Die Schüler*innen werden weiterhin Materialien ausleihen können. Diese könnten weiterhin Tierpflege betreiben und auch weiterhin Kurse besuchen. Stadträtin Rzyski erörterte, dass die Verwaltung die erarbeiteten Maßnahmen nach der Sommerpause präsentieren werde. Zurzeit werde intensiv an den Lesungen gearbeitet, um zeitnah darüber diskutieren zu können.
Ratsfrau Zaman (SPD) machte deutlich, dass die CDU-Anträge rein publizistisch genutzt werden, da die Verwaltung als auch die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in der Öffentlichkeit hervorgehoben hätten, dass das Schulbiologiezentrum erhalten bleibe. Ratsfrau Zaman bekräftigte, dass die Anträge der CDU-Fraktion einzig und allein zu dem Zweck eingebracht wurde, um sich über die Arbeit der Verwaltung in der Öffentlichkeit profilieren zu können.
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die CDU-Anträge Unsicherheit bei den Schüler*innen hervorrufe. Zudem müsste die Frage erlaubt sein, was mit den CDU-Anträgen passieren werde, wenn keine Mittel generiert werden könnten. Darüber hinaus sollte man den Ausführungen der Verwaltung sowie den Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen zum Schulbiologiezentrum in der Öffentlichkeit Glauben schenken.
Ratsfrau Chowaniec (CDU) stellte klar, dass sich die CDU-Anträge nicht auf eine Schließung, sondern auf das Budget beziehe. Es gehe der CDU-Fraktion darum, dass das Schulbiologiezentrum in seiner bisherigen Form erhalten bleiben sollte, da eine Absenkung des Budgets um 30 % Einsparungen an Personal, Material und Form des Schulbiologiezentrums hervorrufen werde.
Gegen 18 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion: Unterstützung des Schulbiologiezentrums bei der Fremdmittelakquise, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0997/2023 ab.
TOP 19.
Antrag der CDU-Fraktion: Finanzierung des Schulbiologiezentrums – Kostenbeteiligung durch die Region Hannover
(Drucks. Nr. 1000/2023)
Gegen 19 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion: Finanzierung des Schulbiologiezentrums, Kostenbeteiligung durch die Region Hannover, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1000/2023 ab.
TOP 20.
Antrag der CDU-Fraktion: Präventionsprogramm an den Schulen in Hannover
(Drucks. Nr. 1012/2023)
Ratsherr Oppelt (CDU) erläuterte, dass der CDU-Antrag darauf abziele, dass man ein Modellprojekt aus Berlin auf Hannover übertragen wollte.
Beigeordneter Dr. Menge (SPD) entgegnete, dass sich Hannover mit dem „Runden Tisch gegen Messergewalt“ auf einen anderen Weg begeben habe. Dort werden genau diese Themen behandelt und auch die Schulen seien eingebunden. Deshalb sei ein wie auch immer und von wem gestrickter Antrag aus Berlin überflüssig.
Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass die AfD-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen werde.
Gegen 19 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion: Präventionsprogramm an den Schulen in Hannover, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1012/2023 ab.
TOP 21.
Antrag der AfD-Fraktion: Beantwortung von Anfragen während der Ratsversammlung
(Drucks. Nr. 1093/2023)
Ratsherr Keller (AfD) verlas den Antragstext.
Gegen 3 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion: Beantwortung von Anfragen während der Ratsversammlung, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1093/2023 ab.
TOP 22.
Antrag der CDU-Fraktion: Hitzeaktionsplan für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1273/2023)
Ratsherr Oppelt (CDU) stellte den Antrag in Auszügen vor.
Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimme, da dieser die Arbeit der Verwaltung unterstützen könnte. Ratsherr Engelke betonte, dass die Landeshauptstadt Hannover bereits viele Projekte aufgenommen habe und dass beispielsweise ein Info-Mobil im Rahmen der Wochenmärkte eingesetzt werde. Darüber hinaus werde in Hannover über Vernebelungsanlagen nachgedacht, welche die FDP-Fraktion für effektiver halte, als Sonnensegel.
Stadträtin Ritschel informierte, dass unter Hannover\hitze.de alle Aktionen der Landeshauptstadt Hannover und der Region aufgeführt seien.
Ratsherr Nicholls (SPD) verwies auf eine Pressemitteilung der Sozialdezernentin vom 10. Juni 2023 und erklärte, dass die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werde.
Gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion: Hitzeaktionsplan für die Landeshauptstadt Hannover, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1273/2023 ab.
TOP 23.
Antrag von Ratsherrn Wolf (Piratenpartei): Übernahme der Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff für Flüchtende
(Drucks. Nr. 0612/2023)
Ratsherr Wolf fragte, inwieweit die Rechtsgrundlage geklärt wurde. Ratsherr Wolf erklärte, dass die zivile Seenotrettung, vor dem Hintergrund der unzähligen Opfer im Mittelmeer, zwingend zu unterstützen wäre. Diese setze ihre Zeit, ihre Kraft und ihr Leben ehrenamtlich ein, um gegen sämtliche Unwägbarkeiten anzukämpfen. Ratsherr Wolf realisierte, dass nach der Ablehnung im der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Antrag an dieser Stelle wahrscheinlich ende und bat darum, dass man diesen zurückstellen möge, falls die rechtliche Sachlage noch nicht geklärt wurde.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) betonte, dass er sich niemals hätte vorstellen können, dass unter Verantwortung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Dezernentin in Hannover administrative Gründe für die Ablehnung eines Antrages vorschieben könnte, anstatt objektiv gesehen das Richtige tun zu wollen. Ratsherr Machentanz konstatierte, dass der rauere Ton in der Flüchtlingspolitik aus Berlin die Euphorie von „Wir schaffen das!“ abgelöst habe, unter der die Landeshauptstadt seinerzeit „Sicherer Hafen“ geworden sei. Die Europäische Union werde ihr historisches Erbe mit Füßen treten, wonach man das Mittelmeer als natürliches Mienenfeld für den Übertritt der Grenzen zwischen dem afrikanischen Kontinent und der Europäischen Union nutze. Im Weiteren brachte Ratsherr Machentanz seine Erschütterung über eine unmoralische Entscheidung, vor dem Hintergrund eines mittleren, fünfstelligen Mitteleinsatzes, zum Ausdruck.
Ratsfrau Iri (SPD) merkte an, dass es Sinn gemacht hätte, die Formulierung eines derartigen Antrages vorab mit der Verwaltung zu diskutieren. Denn die primäre Aufgabe der Verwaltung bestehe darin, dass die ankommenden Menschen integriert werden. Ratsfrau Iri stellte fest, dass es dem Rat der Stadt nicht zwingend helfe, wenn man derartige Anträge in das Verfahren gebe, nur um etwas geschrieben haben zu wollen. Ebenso wenig helfe es weiter, wenn der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE. Stellungnahmen aus dem Internationalen Ausschuss mit einer gewissen Kreativität wiedergibt. Darüber hinaus sei es ebenso wenig zielführend, wenn man versuche die Verwaltung und den Rat der Stadt über den Flüchtlingsrat unter Druck setzen zu wollen.
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen durchaus die Notwendigkeit sehe, sich für ein Seenotrettungsschiff im Mittelmeer einzusetzen. Allerdings sei es ebenso wichtig, dass derartige Vorhaben mit den entsprechenden Mitteln unterfüttert werden. Ratsfrau Neveling verwies auf den nächsten Haushalt, um entsprechende Mittel einstellen zu können.
Ratsherr Wolf äußerte sich überaus ungehalten über den Wortbeitrag der integrationspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion und kritisierte zudem, dass unter anderen ständig Mittel für die Renovierung bzw. Restaurierung von Kriegsdenkmälern zur Verfügung stehen würden, zur Not umgewidmet oder aus Haushaltsresten verfügbar gemacht werden. Allerdings werde das bei Anträgen aus der Opposition eher selten möglich gemacht.
Ratsherr Engelke (FDP) zeigte sich erstaunt darüber, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen einen, nach eigenen Aussagen, guten Antrag vor dem Hintergrund fehlender Mittel ablehne, aber gleichzeitig einem Antrag zustimmen würde, der für die Zerstörung von Wegen im Stadtwald den Mitteleinsatz von 1 Mio. € notwendig mache.
Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Wolf: Übernahme der Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff für Flüchtende, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0612/2023 ab.
TOP 24.
Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Durchführung einer Bürgerbefragung zum Verbleib oder Verbot von Leih-E-Scootern in der hannoverschen Innenstadt
(Drucks. Nr. 0828/2023)
Ratsherr Böning sagte, dass die Anträge zur Bürgerbefragung in Zusammenhang mit den E-Scootern und dem Kirchentag für sich selbst sprechen. Ratsherr Böning erklärte, dass er als Einzelvertreter der Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER einem ähnlich gestalteten Antrag der Fraktion DIE LINKE. zu Sonnencremespendern zustimmen werde.
Ratsherr Wippach (AfD) sagte, dass die Fraktion der AfD dem Antrag zur Befragung in Zusammenhang mit den E-Scootern zustimme, da Bürger*innenbeteiligungen in der DNA der AfD-Fraktion verankert seien.
Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Böning zur Durchführung einer Bürgerbefragung zum Verbleib oder Verbot von Leih-E-Scootern in der hannoverschen Innenstadt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0828/2023 ab.
TOP 25.
Antrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zum Kirchentag 2025 in Hannover:
Entwicklung eines Konzeptes zur Aufwertung des Images unserer Stadt
(Drucks. Nr. 1393/2023)
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Böning zum Kirchentag 2025 in Hannover: Entwicklung eines Konzeptes zur Aufwertung des Images unserer Stadt, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1393/2023 ab.
TOP 26.
Antrag von Ratsherrn Böning zum Aufstellen von kostenlosen Sonnencreme-Spendern an öffentlichen Orten
(Drucks. Nr. 1394/2023)
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) erklärte, dass die Fraktion Die LINKE. dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen werde und verwies auf den eigenen Antrag zu Sonnencremespendern in städtischen Bädern.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Böning zum Aufstellen von kostenlosen Sonnencreme-Spendern an öffentlichen Orten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1394/2023 ab.
TOP 27.
A N T R Ä G E
TOP 27.1.
der AfD-Fraktion
TOP 27.1.1.
Entlastung der Bezirksräte wegen papierlosem Versand von Sitzungsunterlagen
(Drucks. Nr. 1181/2023)
Eingebracht und überwiesen
In die Geschäftsordnungskommission!
In den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!
In die Geschäftsordnungskommission!
In den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!
TOP 27.1.2.
auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Informationstafel für Halim Dener
(Drucks. Nr. 1267/2023)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Tagesordnung nach § 15 Abs. 4 Geschäftsordnung des Rates zur Durchführung einer Aktuellen Stunde unterbrochen werde. Die Aktuelle Stunde sei von der Fraktion der AfD zum Thema: Informationstafel für Halim Dener mit der Drucks. Nr. 1267/2023 beantragt worden.
Die Dauer der Aussprache sollte gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten. Nach §15 Abs. 6 Satz 1 Geschäftsordnung des Rates betrage die Redezeit für jeden einzelnen Wortbeitrag höchstens bis zu 5 Minuten. Es bestünde die Möglichkeit der Aufteilung der Wortbeiträge auf maximal zwei Mitglieder einer Fraktion. Eventuelle Wortbeiträge der Verwaltung seien nicht in die Berechnung der Gesamtdauer der Aussprache einzubeziehen. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden. Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aussprache beginne mit der antragstellenden Fraktion der AfD. Die weitere Reihenfolge würde sich aus der Stärke der Fraktionen ergeben.
Ratsherr Keller (AfD) erläuterte, dass die Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag beschlossen hätten, wonach die Verwaltung in Hannover eine Gedenktafel für Halim Dener aufstellen möge. Ratsherr Keller wies darauf hin, dass Halim Dener im Jahr 1994 unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt und nach Deutschland eingereist wäre. Halim Dener sei Sympathisant der PKK sowie Mitglied einer PKK-Unterorganisation gewesen. Im Juli 1994 sei eine Polizeistreife auf ihn aufmerksam geworden, als dieser mitten in der Nacht Plakate der PKK angebracht habe. Halim Dener habe sich der Verhaftung widersetzt, infolgedessen sich bei der Rangelei ein Schuss gelöst habe, der dem jungen Mann bedauerlicher Weise das Leben nahm. Ratsherr Keller informierte darüber, dass die PKK seit 1993 in Deutschland verboten gewesen und als Terrororganisation eingestuft wurden. Ratsherr Keller konstatierte, dass die Landeshauptstadt Hannover nun einen Wallfahrtsort für Sympathisanten einer Terrororganisation in Hannover schaffen wollte. Ratsherr Keller fragte, was die türkischen Mitbürger*innen, die selbst Leid durch die PKK erfahren hätten, von dem Vorhaben in der Landeshauptstadt Hannover halten sollten. Wie könnten Oberbürgermeister Onay und Ratsfrau Iri, die selbst türkische Wurzeln hätten, dies an die türkische Community in Hannover kommunizieren, welches auch aus der Türkei stark kritisiert werde. Ratsherr Keller hob hervor, dass die Errichtung einer Gedenktafel für Halim Dener im Jahr 2024 sehr wohl international wahrgenommen werde. Die Alternative für Deutschland werde sich ausdrücklich von diesem Antrag distanzieren, denn für keinen Terroristen oder Sympathisanten einer Terrororganisation sollte jemals ein Wallfahrtsort in Hannover geschaffen werden.
Beigeordneter Kelich (SPD) erklärte, dass Beigeordneter Semper für die demokratischen Fraktionen im Rat der Stadt sprechen werde.
Beigeordneter Semper (CDU) erörterte, dass sich die demokratischen Fraktionen im Rat der Stadt Hannover darauf verständigt hätten, mit einer gemeinsamen Stellungnahme auf den erkennbar ausländerfeindlichen Akt zu reagieren. Die AfD-Fraktion habe sich einmal mehr dazu entschieden, dass man dem Rat erneut dafür nutzen wollte, eine sicherlich unterschiedlich bewertete Entscheidung hervorzuheben, um erneut Ressentiments gegen Flüchtlinge zu führen. Der AfD würde es überhaupt nicht um die öffentliche Debatte gehen, sondern es werde ausschließlich darum gehen, ein kontroverses Thema zu nutzen, um mit Vereinfachungen und Polarisierungen gegen Menschen zu hetzen, die aus anderen Ländern nach Hannover bzw. nach Deutschland kommen. Beigeordneter Semper erklärte, dass man heute eine Botschaft hervorheben wollte, wonach sich der Rat der Landeshauptstadt Hannover von der AfD-Fraktion nicht für derartige Vorhaben instrumentalisieren lasse. Sicherlich werde man kontroverse Themen diskutieren. Allerdings in sachlicher Atmosphäre. Vielleicht kontrovers – aber nicht getragen von dem Geist ausländerfeindlicher, zum Teil menschenverachtender Ideologien.
Ratsherr Böning erinnerte daran, dass ein Sechszehnjähriger, der illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sei, dabei überrascht wurde, wie dieser verbotene Plakate angebracht habe. Dieser habe sich der Festnahme widersetzt und sei im Handgemenge erschossen worden. Das sei bedauerlich und schlimm, aber es sei leider passiert. Ratsherr Böning fragte, ob es die ganz Links stehenden Grünen im Rat tatsächlich als wichtig für diese Stadt erachten würden, eine Gedenktafel für diesen jungen Mann aufhängen zu wollen. Ratsherr Böning sagte, dass viele Bürger*innen Angst hätten am Abend allein in die City zu gehen. Fast täglich werden Menschen bei irgendeiner Messerstecherei verletzt, eine Person ausgeraubt oder körperlich angegriffen. Mittlerweile gebe es in Hannover täglich Überfälle, Raub und Auseinandersetzungen mit Waffengewalt. Ratsherr Böning betonte, dass es natürlich weiterhin einer Todsünde gleiche, wenn man es wagen sollte irgendwelche detaillierten Fragen zu den Täter*innen zu stellen. Zusätzlich dazu versuche eine sich wieder auf dem absteigenden Ast befindliche Partei, ihre grüne Ideologie voranzubringen, indem diese versuche jedem das Leben vorzuschreiben. Ratsherr Böning appellierte daran, dass man nicht nur dafür sorgen möge, dass Hannover schön und liebenswert sei, sondern auch daran arbeiten sollte, dass unsere Stadt wieder sauber und sicher werde und bleibe. Ratsherr Böning konstatierte, dass es sicherlich wichtigere Themen gibt, aber das Thema Sicherheit werde inzwischen alles überlagern. Denn was bringe eine Verschönerung des Steintorplatzes, wenn sich dort niemand mehr sicher fühle. Darüber hinaus sollte man die Sorgen und Nöte der Bürger*innen ernst nehmen und nicht jeden gleich als rechtsradikal oder undemokratisch diffamieren, der es wage sachlich und konstruktiv offensichtliche Probleme beim Namen zu nennen. Zudem sollten einige Parteien ihre Politik einmal kritisch hinterfragen, anstatt sich nur darüber zu wundern, dass eine bestimmte Partei in den Umfragen immer mehr dazugewinne. Man sollte in Hannover endlich mit den wichtigen Aufgaben beginnen, anstatt eine Gedenktafel für einen jungen Mann aufhängen zu wollen, den die Linken in der Stadt, völlig zu Unrecht, zum Märtyrer machen wollten.
TOP 27.1.3.
Veloroute: Installation von Fahrradreparaturstationen, Akkuladestationen und Solarradweg
(Drucks. Nr. 1279/2023)
Eingebracht und überwiesen:
in den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!
in den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 27.2.
der Fraktion DIE LINKE.
TOP 27.2.1.
Wandel im Klimawandel. Kostenfreier Sonnenschutz - dem erhöhten Hautkrebsrisiko wirksam entgegentreten.
(Drucks. Nr. 1381/2023)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Sport, Bäder und Eventmanagement!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 27.2.2.
Wandel im Klimawandel - Trinkbrunnennetz bedarfsgerecht ausbauen.
(Drucks. Nr. 1382/2023)
Eingebracht und überwiesen:
In den Kulturausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!
In den Kulturausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 27.3.
Antrag der FDP-Fraktion: Errichtung eines Verkehrserziehungsspielplatzes
(Drucks. Nr. 1401/2023)
Eingebracht und überwiesen:
in den Jugendhilfeausschuss!
In den Schul-und Bildungsausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
in den Jugendhilfeausschuss!
In den Schul-und Bildungsausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für die Niederschrift:
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) schloss daraufhin die Sitzung.
Für die Niederschrift:
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
