Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 07.06.2023

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 26.05.2023)
Protokoll (erschienen am 08.09.2023)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.05 - Datum 04.09.2023

PROTOKOLL

14. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 7. Juni 2023, Rathaus Misburg, Ratssaal
Waldstraße 9, 30629 Hannover
Beginn 18:00 Uhr
Ende 20:15 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Tegeder (SPD)
Bezirksratsfrau Ballweg (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Bockentin-Müller) (FDP)
Bezirksratsherr Claußen (SPD)
Bezirksratsfrau Deierling 18:00 - 19:55 Uhr (SPD)
Bezirksratsfrau Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Gauglitz (CDU)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Jeinsen (SPD)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Liebig (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Schmitz (SPD)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsfrau Siering (SPD)
Bezirksratsfrau Spoida (CDU)
(Bezirksratsherr Ullrich) (DIE LINKE.)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Bingemer 18:00 - 19:21 Uhr (FDP)
(Ratsherr Homann) (SPD)
(Ratsherr Wippach) (AfD)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke (Fachbereich Personal und Organisation)
Herrn Behrla (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Mathieu (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Wittig (Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement)
Frau Tippenauer AWO Region Hannover

Presse:
Herr Michael (wochenspiegel)
Frau Trödel (Stadtanzeiger - HAZ/NP)



Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


2. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 03.05.2023


3. Einwohner*innenfragestunde


4. Vorstellung des Projekts aus dem Europäischen Sozialfonds „Mittendrin älter werden – aktiv vor Ort in Anderten“


5. Sachstandsbericht zum Misburger Bad


6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Dienststelle KSD Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1137/2023)

6.1.2. Sachstand Mobiles Bürgeramt im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1139/2023)

6.1.3. Raumsituation an der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-1141/2023)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Neubau Freiwillige Feuerwehr Misburg
(Drucks. Nr. 15-1148/2023)


7. A N H Ö R U N G E N

7.1. Ausbau der Gollstraße zwischen Ostergrube und Sehnder Straße
(Drucks. Nr. 0673/2023 mit 1 Anlage)

7.2. Umstrukturierung einer Krippengruppe in der Kindertagesstätte Am Forstkamp
(Drucks. Nr. 1111/2023)





8. E N T S C H E I D U N G E N

8.1. Bebauungsplan Nr. 1895 – Schulzentrum Misburg -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1174/2023 mit 3 Anlagen)


9. Bericht des Stadtbezirksmanagements


10. Informationen über Bauvorhaben


11. Einwohner*innenfragestunde


12. A N T R Ä G E

12.1. der SPD-Fraktion

12.1.1. Vermüllung und Verschmutzung am Lohweg
(Drucks. Nr. 15-1142/2023)

12.1.2. Kurt-Schwitters-Gymnasium
(Drucks. Nr. 15-1143/2023)

12.1.3. Umsetzung des Hudesteins
(Drucks. Nr. 15-1145/2023)

12.1.4. Geschwindigkeitsüberschreitungen im Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 15-1146/2023)

12.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

12.2.1. Geeignete Graffiti-Flächen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1169/2023)


13. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

13.1. Zuwendung 17-2023, Küchenrenovierung der Begegnungsstätte Torgarten - AWO Region Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-1182/2023)


14. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

14.1. Zuwendungsanträge IB-01-2023 bis IB-03-2023
(Drucks. Nr. 15-1178/2023)

15. EIGENE MITTEL für Patenschaftsarbeit

15.1. Pflege städtepartnerschaftlicher Beziehungen 2023
(Drucks. Nr. 15-1183/2023)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Tegeder eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnungspunkte 10. und 17. werden abgesetzt.

Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 03.05.2023

Inklusive einer verlesenen Ergänzung zu Tagesordnungspunkt 6.1.2. wird das Protokoll vom 03.05.23 genehmigt.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen



TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde

Bezirksbürgermeister Tegeder eröffnet die Einwohner*innenfragestunde um 18:05 Uhr.

Ein Bürger macht auf Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wilhelm-Tell-Straße aufmerksam und erkundigt sich, wie seitens der Verwaltung damit umgegangen werde. Diesbezüglich wird auf die in der Sitzung zu beschließende Drucksache „Geschwindigkeitsüberschreitungen im Steinbruchsfeld“ und die mittlerweile vorliegende Entscheidung vom 3.8.23 verwiesen.

Ein Bürger stellt mehrere Fragen im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Gollstraße. Der Bürger wird informiert, dass in der letzten Sitzung umfassend Auskunft zu der Ausbausituation erteilt wurde. Zwischenzeitlich wurde dem Bürger ein Protokollauszug der vorherigen Sitzung sowie die Präsentation zum Ausbau übersandt.

Protokollantwort des Fachbereichs Tiefbau

Nach jetzigem Planungsstand gehen wir von einem Baubeginn im März 2024 aus.
Die Ausschreibungen werden zeitnah nach einer Leitungskoordinierung aufgenommen und veröffentlicht. Erst wenn wir eine Baufirma beauftragen konnten, wird der genau Baubeginn terminiert und eine Anliegerinformation in die anliegenden Haushalte per Postwurfsendung versandt.

Die Grundstücke werden im Ablauf der baulichen Tätigkeiten erschlossen bleiben, lediglich in einem kurzen Zeitraum mit Herstellung der einzelnen Zufahrten kann es zu Einschränkungen kommen, die aber von unserer örtlichen Bauleitung direkt mit den Anlieger*innen abgestimmt werden.

Auch die Frage der Müllentsorgung kann erst beantwortet werden, wenn wir mit der Baufirma die Bauabläufe abstimmen können.

Eine Bürgerin erkundigt sich zur Bebauung Am Forstkamp 43. Frau Mathieu informiert über den planungsrechtlichen Hintergrund, dass kein Bebauungsplan, sondern lediglich der Flächennutzungsplan vorliegt. Die Beurteilung zur Bebauung erfolgte auf der Basis des an der Stelle vorhandenen früheren Gebäudes.

Protokollantwort

Zum Bauvorhaben wurde bereits in der vorangegangenen Stadtbezirksratssitzung am 3.5.2023 eine Anfrage gestellt. Das Vorhaben ist ein privates Vorhaben und findet auf einem privaten Grundstück statt. Die Öffentlichkeit besitzt im Baugenehmigungsverfahren kein Mitspracherecht. Vielmehr wird durch die Träger öffentlicher Belange (Bauverwaltung und andere Fachbehörden) der Bauantrag auf öffentlich-rechtliche Belange geprüft und entschieden. Auf dem Grundstück Am Forstkamp 43 finden Baumaßnahmen zur Erweiterung und zum Umbau eines Einfamilienhauses statt. Für den Umbau sind einzelne Wände des alten Gebäudes abgerissen worden. Gemäß § 35 BauGB ist die Erweiterung eines vorhandenen Wohngebäudes planungsrechtlich zulässig. Sofern ein Bauvorhaben laut Gesetz zulässig ist, kann die Genehmigungsbehörde nicht anders entscheiden. Zum laufenden Bauvorhaben liegt eine gültige Baugenehmigung vor.

Allgemein lässt sich zur gesetzlichen Grundlage für den Außenbereich sagen: Im § 35 BauGB wird die Möglichkeit eröffnet, sowohl ein neues Gebäude an gleicher Stelle zu errichten als auch ein Gebäude umzubauen und zu erweitern. Dies ist auch der Fall, wenn ein Grundstück bewachsen/ bewaldet ist. Zusätzliche Gebäude dürfen im Außenbereich nicht errichtet werden, so dass ein schleichendes Ausbreiten in den Außenbereich nicht erfolgen kann.

Ein Bürger erkundigt zu Planungsabsichten eines Grundstücks in der Straße Am Sünderkamp. Frau Mathieu informiert, dass es zu dem Grundstück aktuell keine Planungen gebe.

Bezirksbürgermeister Tegeder schließt die Einwohner*innenfragestunde um 18:13 Uhr.




TOP 4.
Vorstellung des Projekts aus dem Europäischen Sozialfonds „Mittendrin älter werden – aktiv vor Ort in Anderten“

Frau Tippenauer von der AWO Region Hannover stellt anhand einer Präsentation (Anlage 1- nur online) das Projekt aus dem Europäischen Sozialfonds „Mittendrin älter werden – aktiv vor Ort in Anderten“ vor und beantwortet Fragen des Gremiums.
· Das Quartiersprojekt wird zunächst nur in Anderten und List Nord/Ost durchgeführt, aber nicht in weiteren Stadtteilen Hannovers. Es werde bei der Inanspruchnahme von Leistungen aber nicht danach gefragt, ob die Hilfesuchenden aus den Stadtteilen kommen.

TOP 5.
Sachstandsbericht zum Misburger Bad
Herr Wittig vom Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement stellt im Rahmen seines Sachstandsberichts das neue Wärmekonzept zum Neubau des Misburger Bades vor (Anlage 2 nur online) und geht insbesondere auf die Notwendigkeit ein, die sich aufgrund der aktuellen Energiekrise ergeben hat.

Bezirksratsherr Hoare erkundigt sich, ob von der Anlage Lärm ausgeht, sie eingezäunt werde, welche Größe die transportierenden LKW`s haben und wo der LKW-Verkehr geplant sei, der die Container anliefern bzw. abholen solle. Nach Auskunft von Herrn Wittig werde der LKW-Verkehr leicht zunehmen und über die Seckbruchstraße erfolgen. Die Zugfahrzeuge werden elektrisch betrieben, eine Dezibelangabe konnte nicht gemacht werden. Die Fahrzeuge werden in etwa die Größe eines „Milchlasters“ haben. Der anzusteuernde Bereich auf dem Parkplatz, wo die Container entladen werden, werde eingehaust. Von einer Geräuschentwicklung bei dem Betrieb der Anlage sei nicht auszugehen. Gerüche werden nicht entstehen.

Bezirksratsherr Dr. Schmitz geht davon aus, dass durch den Betrieb der Anlage kein erhöhter Personalaufwand entstehen werde. Herr Wittig bestätigt, dass kein zusätzliches Personal benötigt werde und der Vertragsschluss mit aha so absehbar umgesetzt werde, dass daraus kein weiterer Bauverzug entstehen werde.

Bezirksratsfrau Ballweg erkundigt sich, ob durch das neue Wärmekonzept nun ausgeschlossen sei, dass das Schwimmbad an die Fernwärmeversorgung angeschlossen werde. Herr Wittig erklärt, dass dies bei der Anschlussversorgung berücksichtigt wird und der Vertrag mit aha über einen Zeitraum von 10 Jahren geschlossen werde. Danach sei die Situation neu zu bewerten.

Bezirksratsfrau Engelhardt möchte wissen, ob es theoretisch möglich sei, zwischenzeitlich aus dem 10-jährigen Vertrag vorzeitig auszusteigen, wenn es „günstige“ Alternativen auf dem Markt gäbe. Herr Wittig informiert darauf hin, dass der Abschluss einer 10-jährigen Vertragslaufzeit ein realistischer und fairer Zeitraum für beide Vertragsparteien sei, ohne in erneute Überlegungen einzusteigen. Ohnehin könne heute niemand die Kostenentwicklung für die nächsten Jahre vorhersagen.

Bezirksratsfrau Scholvin wünscht sich im Hinblick auf verschiedene neue Bauvorhaben im Stadtbezirk wie z.B. Neue Mitte Misburg, Erweiterung von Sportzentren etc., dass man die positiven Erfahrungen aus diesem (Wärme)Projekt teilt und grundsätzlich in andere Vorhaben einbezieht.

Beratendes Mitglied Bingemer erkundigt sich, ob es sich bei dem geplanten Konzept „Wärme to Go“ um eine Verwaltungsvorlage handelt, die noch im Rat abgestimmt werde und ob es mit dem Wärmekonzept bereits bundesweite Erfahrungen gebe. Herr Wittig antwortet, dass Erfahrungen aus anderen Städten vorliegen- jeweils angepasst auf dortige örtliche Versorger. Herr Wittig wird dem Gremium Beispiele aus anderen Städten im Nachgang der Sitzung zur Verfügung stellen. Eine gesonderte Beschlussfassung des Wärmekonzepts durch den Rat ist nicht geplant.


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Dienststelle KSD Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1137/2023)

Die Dienststelle des KSD (Kommunaler Sozialdienst) Misburg-Anderten ist für die Dauer der anstehenden Sanierung des Misburger Rathauses umgezogen in die Waldstr. 13. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben im sozialen Bereich im Stadtbezirk, insbesondere aber der aktuellen besonderen Herausforderungen im schulischen Bereich, bitten wir die Verwaltung folgende Fragen zu klären:

1. Ist die Rückkehr des KSD in das Misburger Rathaus auch nach den Verzögerungen bei der Sanierung des Rathauses für 2024/2025 sicher gestellt und mit welchem Ablauf?

2. Wie und mit welchen Ansprechpartnern steht der KSD zur Verfügung, um z.B. den regelmäßigen Schulbesuch in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen insbesondere für die Flüchtlingsunterkünfte im Stadtbezirk zu gewährleisten?

3. Mit welchem Personalstand auf wie vielen vorgesehenen Planstellen ist der Dienstbereich des KSD für Misburg und Anderten derzeit besetzt?



Antwort der Verwaltung

zu 1.:

Nach dem bisherigen Planungsstand erfolgt nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme des Misburger Rathauses der Rückzug der Dienststelle dorthin.

zu 2.:

Es bestehen Kooperationsvereinbarungen des KSD mit den Schulen hinsichtlich des Kinderschutzes. Diese sehen z.B. jährliche Kooperationsgespräche mit den Schulen vor.
Dafür werden in den Dienststellen die Dienststellenleitungen als Ansprechpartner benannt.

zu 3.:

Für die Dienststelle Misburg sind 11,91 Vollzeitäquivalente vorgesehen. Aufgrund von Fluktuation sind nicht immer alle Stellen besetzt.

TOP 6.1.2.
Sachstand Mobiles Bürgeramt im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1139/2023)

Seit einigen Jahren hat der Bezirksrat Misburg-Anderten wiederholt die Einrichtung eines mobilen Bürgeramtes im Stadtbezirk gefordert und beantragt. Die Nachfrage ist in der Bevölkerung mit Sicherheit nach wie vor sehr groß.

Zuletzt sicherte die Verwaltung im Oktober 2022 in einer Entscheidung (Drucksache 15-1888/2022) folgendes zu:

„Im Rahmen unserer Bemühungen ist zu einem späteren Zeitpunkt (in Planung im Laufe des
Jahres 2023), auch ein mobiles Angebot durch einen sog. Bürgerkoffer Prüfgegenstand.
Dazu werden neben einer genauen Betrachtung von Art, Umfang und Rahmenbedingungen
unserer Dienstleistungen auch organisatorische Fragestellungen im Vordergrund stehen,
um die Kund*innenzufriedenheit zu erhöhen, andererseits die erforderliche Effizienz und
Wirtschaftlichkeit unserer Angebotes aufgrund der oben aufgeführten Herausforderungen
aber auch nicht aus dem Blick zu verlieren. Aktuell ist der Bürgerkoffer lt. Auskunft des
Herstellers, der Bundesdruckerei, nicht lieferbar, ein Lieferzeitpunkt kann uns derzeit leider
noch nicht in Aussicht gestellt werden.“


Wir fragen die Verwaltung:

1. Was ist hierzu der aktuelle Sachstand?

2. Was hat insbesondere die Prüfung des Bürgerkoffers, auch hinsichtlich seiner Lieferbarkeit, ergeben?

3. Was plant die Verwaltung konkret, um Leistungen eines Bürgeramts in geeigneter Form vor Ort im Stadtbezirk Misburg-Anderten anzubieten?


Antwort der Verwaltung
zu 1.:
Ziel des Onlinezugangsgesetzes ist es, dass die Bürger*innen Dienstleistungen direkt von zu Hause aus beantragen können und kein Bürgeramt mehr aufsuchen müssen. Wir gehen davon aus, das spätestens in 2024 neben den bereits heute bestehenden Möglichkeiten u.a. zur Beantragung eines Führungszeugnisses, der Ausstellung von Meldebescheinigungen oder der Beantragung von Bewohnerparkausweisen auch ein Angebot für Ummeldungen realisiert sein wird und weitere Dienstleistungen folgen werden. Flankiert wird dieses von weiteren gesetzgeberischen Überlegungen, durch Direktversand von Dokumenten die Abholung zu ersparen. Grundsätzlich werden wir in Zukunft immer mehr Angebote der Bürgerämter digital anbieten.

Das Angebot vor Ort ein Ausweisdokument zu beantragen oder eine andere Dienstleistung der Bürgerämter in Anspruch zu nehmen, wird aber auf absehbare Zeit parallel auch weiterhin in Bürgerämtern angeboten werden. Aktuell erfolgt eine Geschäftsprozessanalyse, um die Abläufe zu optimieren und den Digitalisierungsgrad zu erhöhen sowie – auch angesichts des Fachkräftemangels und darüber hinaus anstehender aufgabenkritischer Überlegungen - Vorbereitungen für die auch künftig noch effiziente Aufgabenerledigung in den Bürgerämtern zu treffen. In diesem Kontext werden auch Möglichkeiten von mobilen oder flexiblen Angeboten bewertet. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, s.unten.
Um dem Bedarf im Osten des Stadtgebiets Rechnung zu tragen, wurde die Kapazität im bestehenden Bürgeramt Bemerode in 2022 erheblich ausgeweitet. Ein grundsätzliches Angebot, mobile Lösungen dauerhaft anzubieten, würde zu einem finanziellen Mehraufwand führen und ist wirtschaftlich nicht leistbar. (Mehrkosten z. B.: zusätzliche Ausstattung, zusätzliches Personal, An- und Abfahrten, ggf. Dienstfahrzeug, geeignete Räumlichkeiten und Mobiliar , sowie eine ausreichende Internetverbindung müssen vorgehalten werden).

zu 2.:
Aktuell haben wir noch keine Auskunft, wann der Bürgerkoffer lieferbar sein wird. Kund*innen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, ein Bürgeramt aufzusuchen, können sich gemäß § 1 Abs. 3 PAuswG von der Ausweispflicht befreien lassen. Für diejenigen, für die diese Option nicht ausreichend ist, weil sie aus nachgewiesenen Gründen auf einen Ausweis angewiesen sind, bieten wir in diesen besonderen Härtefällen Einzelfalllösungen mit Hausbesuchen an.

zu 3.:
Konkrete Planungen zu einem eigenen Bürgeramt im Stadtbezirk Misburg-Anderten liegen nicht vor. Aktuell werden im Rahmen der Geschäftsprozessanalyse (GPO) die Prozesse, Dienstleistungen und Kund*innenströme aller Bürgerämter überprüft und analysiert. Daraus erhoffen wir uns auch neue Digitalisierungsimpulse, welche nach Umsetzung allen Bürger*innen einen besseren Kundenservice bieten, insbesondere dann auch denen, die kein Bürgeramt in der direkten Umgebung haben. Teil der GPO ist auch eine Standortanalyse und die Prüfung von mobilen Dienstleistungsangeboten, die auch im Hinblick auf finanziellen, technischen und personellen Mehraufwand bewertet werden müssen.

Herr Behrla bestätigt auf Nachfrage von Bezirksratsherr Dr. Schmitz, dass die Antwort der Verwaltung als Absage für ein mobiles Bürgeramt zu verstehen sei, verweist aber auf die noch ausstehenden Ergebnisse zur Prozessanalyse.


TOP 6.1.3.
Raumsituation an der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-1141/2023)

In Drucksache Nr. 15-2486/2021 schilderte die Verwaltung, dass an der Grundschule Mühlenweg ein Mangel an Räumlichkeiten von insgesamt ca. 700 qm bestehe, der zu beheben sei, bevor die Schule ins städtische Ganztagsschulprogramm aufgenommen werden könne. Dieser Platzmangel dürfte noch vorsichtig geschätzt sein. In derselben Drucksache brachte die Verwaltung zum Ausdruck, es sei ihr Ziel, die Grundschule Mühlenweg als eine der nächsten Schulen beim Wechsel in den Ganztagsbetrieb zu unterstützen. Es erscheint nun fraglich, wie diese Dinge zusammen gebracht werden sollen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann wird vom Gebäudemanagement der Stadt Hannover eine Machbarkeitsstudie begonnen, um dem Raumbedarf an der Grundschule Mühlenweg zu genügen?

2. Wann plant das Gebäudemanagement der Stadt Hannover einen Neubau an der Grundschule Mühlenweg, um das Schulgebäude um die fehlenden mindestens 700 qm zu erweitern?

3. Wann kann nach Einschätzung des Gebäudemanagements der Stadt Hannover ein Neubau fertig gestellt sein, damit die Schule anschließend in den Ganztag gehen kann?

Antwort der Verwaltung

Zu 1)
Die Verwaltung ist in Vorbereitungen einer Machbarkeitsstudie, welche den Umfang der Maßnahmen ermitteln soll, wie sich die Schule mit Rückkehr in die 4-Zügigkeit im Schulgebäude entwickeln kann. Ob der bislang erkannte Raumbedarf von rund 700 m² noch Bestand hat, oder darüber hinaus noch weitere Flächen bereitzustellen sind, wird Prüfinhalt sein. Derzeit steht die Verwaltung im regelmäßigen Austausch mit der Schule, auch erste grobe Planungsansätze sind bereits Bestandteil. Die Machbarkeitsstudie wird projektiert, sobald die notwendigen personellen Kapazitäten bereitstehen.

Zu 2)
Der bislang erkannte rechnerische Fehlbedarf von 700 m² würde mit Bereitstellung einer Mensa erheblich reduziert werden können. Die Verwaltung ist derzeit in Prüfung alternativer Finanzierungsoptionen, z.B. Fördermöglichkeiten, um eine Projektierung in Angriff nehmen zu können.

Zu 3)
Unter Berücksichtigung der noch zu erfolgenden Sicherstellung der notwendigen Finanzierung sowie der planerischen und baulichen Umsetzung ist ein Übergang in den Ganztag mittelfristig nicht erreichbar.

Zur Frage von Bezirksratsherr Dr. Schmitz, welcher Zeitraum unter „mittelfristig“ zu verstehen sei, antwortet Herr Behrla, dass hier von etwa 5 Jahren ausgegangen werden könne.

Bezirksbürgermeister Tegeder verweist auf die schlimme Raumsituation und empfiehlt der Verwaltung einen Besuch vor Ort um die Zustände nachzuvollziehen. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Schüler*innenzahlen - auch durch Zuwanderung – hält er eine verspätete Umsetzung für unverantwortlich.


TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Neubau Freiwillige Feuerwehr Misburg
(Drucks. Nr. 15-1148/2023)

Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Misburg im Februar 2020 wurde die Fertigstellung des Neubaus für Juli 2023 avisiert. Festzustellen ist jedoch, dass der Neubau im Mai 2023 noch nicht einmal begonnen hat. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die Ortsfeuerwehr, die eine hervorragende Arbeit leistet, das neue Feuerwehrhaus schnellstmöglich benötigt, fragen wir die Verwaltung:

1. Warum konnte der Neubau noch nicht begonnen werden, obwohl im zuständigen Fachbereich sogar eigens zusätzliche Mitarbeiter für dieses Projekt eingestellt wurden?

2. Ist der Neubau bereits ausgeschrieben und vergeben? Wenn nein: warum nicht?

3. Wann ist mit Bezug des Neubaus zu rechnen und welche Mehrkosten entstehen der LHH durch eine längere Nutzung des Interimsstandortes (Pachtkosten des Grundstücks, Mietkosten für Containermodule etc.), die ursprünglich für 18 Monate, endend im Juli 2023, vorgesehen war?


Antwort der Verwaltung

Zu 1)      

Die von Ihnen genannte „avisierte Fertigstellung“ beruht auf einer Projektprognose zu einem frühen Projektstadium. Die Einstellung der zuständigen Kollegen erfolgte bis 2021. Die Anpassung des Projektablaufplans wird fortlaufend fortgeschrieben und gegenüber den Projektbeteiligten und insbesondere den Nutzer*innen, der Feuerwehr Hannover kommuniziert.

Mit der Realisierung des Neubauprojektes konnte Anfang 2022 mit der Erstellung der Interimsfläche, dem Aufbau der Interimsgebäude, dem Abbruch des Bestandsgebäudes und dem Erstellen der Baugrube begonnen werden.

Die Veränderungen der Fertigstellungstermine sind in einem deutlich erhöhten Planungs- und Überwachungsaufwand sowie einer verlängerten Bauzeit auch aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine für das Interimsgebäude begründet.

Darüber hinaus liegt der Aufwand für Planung und Ausschreibung der Bauleistungen des Neubaus über den Erfahrungswerten. Gründe für den erhöhten Zeitaufwand sind bspw. zusätzliche Abstimmungen in der Ausführungsplanung, neu zu integrierende Teilleistungen sowie nicht zuletzt ein erhöhter Bauleitungsaufwand beim Abbruch durch unvorhersehbare Schwierigkeiten.

Nicht zuletzt führte ein erhöhter Krankenstand zu weiteren Verzögerungen.

Zu 2)

Die Ausschreibung der Arbeiten für das Neubauprojekt erfolgt gewerkeweise. Aktuell vergeben und weitestgehend ausgeführt wurden der Abbruch und die Erstellung der Baugrube.

Die Ausschreibungsunterlagen für das nächste Gewerk, die Rohbauarbeiten, sind fertiggestellt und befinden sich derzeit in der vergaberechtlichen Prüfung. Eine Veröffentlichung ist für Juni 2023 geplant. Die Veröffentlichung aller weiteren Gewerke erfolgt nacheinander und gem. Vergabeterminplan.

Zu 3)

Das voraussichtliche Bezugsdatum ist im aktuellen Bauablaufplan derzeit für Sommer 2025 terminiert. Monatlich fallen für Grundstückspacht, Miete der Fahrzeughalle und der mobilen Raumeinheiten Kosten in Höhe von ca. 11.500 € an. Als Mehrkosten fallen diese Kosten jedoch erst ab Anfang 2024 an, da die Nutzung des Interims erst ab Herbst 2022 erfolgte.

Bezirksbürgermeister Tegeder ist verwundert, dass mit den heutigen Antworten zu der Anfrage offenbar eine andere Beantwortung erfolgt sei, als zu der ähnlich gelagerten Anfrage in der vergangenen Sitzung.

Aus dem Gremium wurden daher folgende Nachfragen gestellt:
· Wie lange war der zuständige Mitarbeiter des Projektes für das Gebäudemanagement tätig?
· Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten bittet um Zusendung des Vergabeterminplans, sofern dies möglich ist?
· Ist es richtig, dass sich die Mehrkosten für die Anmietung des Interimsstandortes auf 18 Monate x 11.500 €= 207.000 € belaufen? Ist dieser Zeitraum mit „Sommer 2025 gemeint“?
· Wenn die Rohbauarbeiten erst im Juli 2023 ausgeschrieben werden, ist dann ein Beginn der Rohbauarbeiten im August 2023 realistisch, wie in der Anfrage im Mai 2023 von der Verwaltung mitgeteilt (Drucks. Nr. 15-0836/2023) wurde?
· Wie lange steht der Interimsstandort zur Verfügung? Ist ggf. noch ein Standortwechsel nötig, wenn der Standort nicht mehr zur Verfügung stehen sollte und der Neubau noch nicht fertig sein sollte?
· Mit welchen Maßnahmen und zusätzlichen Kosten wäre eine Veränderung des Interimsstandortes verbunden?
· Es wird drum gebeten, dass im Rahmen eines widerkehrenden Sachstandsberichts über die Entwicklung zum Neubauvorhaben der Freiwilligen Feuerwehr Misburg regelmäßig in den Sitzungen des Stadtbezirksrates berichtet wird.

Protokollantwort

· Ein Mitarbeiter ist seit Mai 2020, ein weiterer seit Januar 2021 für das Projekt tätig. Das Projekt wird als sog. Eigenfertigungsprojekt ohne Beauftragung eines externen Architekturbüros bearbeitet.
· Ein komprimierter Bauablaufplan wurde dem Bezirksrat zugeleitet. Der Terminplan geht von einem störungsfreien Bauablauf aus. Wie bei Projekten üblich, werden Kosten- und Terminpläne fortwährend fortgeschrieben und an die aktuellen Erkenntnisse angepasst.
· Die Mehrkosten sind richtig dargelegt. Der Begriff „Sommer“ wurde gewählt, da das rechnerische Bezugsdatum mit Unwägbarkeiten behaftet ist und derzeit durch einen Zeitraum treffender abgebildet wird.
· Nein, leider gab es bereits eine Veränderung. Der Submissionstermin wurde von der zentralen Vergabestelle auf den 28.07.2023 festgesetzt, mit einer Bindefrist von 60 Tagen. Der Rohbaubeginn ist somit erst für Oktober 2023 zu erwarten.
· Der Mietvertrag für den Interimsstandort läuft bis zum 30.11.2023. Eine Verlängerung bis Ende 2025 (zu gleichen Bedingungen) ist mit dem Vermieter vorab verhandelt worden und wird gerade vom Gebäudemanagement vertraglich vorbereitet. Von einem Standortwechsel ist daher nicht auszugehen.
· Das Gebäudemanagement wird in der nächsten Sitzung einen Sachstandsbericht abgeben.

TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
Ausbau der Gollstraße zwischen Ostergrube und Sehnder Straße
(Drucks. Nr. 0673/2023 mit 1 Anlagen)

Antrag,
1. dem Umbau der Gollstraße zwischen Ostergrube und Sehnder Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.440.000 €, von denen 720.000 € auf die LHH entfallen, zuzustimmen.

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe in Höhe von 50 % der Gesamtkosten zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101143

Bezeichnung Gemeindestraßen / Gollstraße

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2023/24 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung zu Lasten von 2024.


Bezirksratsherr Dr. Schmitz macht darauf aufmerksam, dass der Kurvenradius zur Gollstraße zu eng bemessen ist. Aus seiner Sicht sei damit zu rechnen, dass Einsatzfahrzeuge den Bürgersteig in Anspruch nehmen müssen. Er frage sich, ob dies verträglich sei.

Einstimmig


TOP 7.2.
Umstrukturierung einer Krippengruppe in der Kindertagesstätte Am Forstkamp
(Drucks. Nr. 1111/2023)

Antrag,

zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte Am Forstkamp, Am Forstkamp 15 C in 30629 Hannover, in Trägerschaft der gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH, eine Krippengruppe (15 Kinder, Ganztagsbetreuung) in eine integrative Krippengruppe (12 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren und
  • dem Träger ab dem 01.10.2023, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (nachstehend: KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen (i.d.R. Kinderläden und Elterninitiativen - nachstehend: KT), sowie auf der Grundlage der DS Nr.: 1198/2013 "Regelung zum Ausbau und zur Finanzierung integrativer Plätze in Kindertagesstätten in Hannover" zu gewähren.


Einstimmig

TOP 8.


E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.


Bebauungsplan Nr. 1895 – Schulzentrum Misburg -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-1174/2023 mit 3 Anlagen)

Antrag,



1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf – Schule, Sport, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie öffentlicher Verkehrsflächen – zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Frau Mathieu informiert über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Einstimmig


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
· Frau Herzog-Karschunke berichtet, dass das Verfahren zur Benennung der Grünfläche am ehemaligen KZ Misburg planmäßig weiterläuft. Am 08.06.2023 findet als Abschluss der Informationsphase noch ein Spaziergang über die zu benennende Fläche statt. Beginn ist um 16.30 Uhr am Denkmal an der Hannoverschen Straße. Es sind schon knapp 20 Vorschläge eingegangen. Die Vorschlagsphase dauert noch bis 6.7.23. Anschließend erfolgt die rechtliche Auswertung verwaltungsintern. Die Termine, an denen das Voting durchgeführt werden soll, werden rechtzeitig mitgeteilt und veröffentlicht. Die Vorbereitungs-Arbeitsgruppe trifft sich das nächste Mal am 15.06.2023.
· Am Mittwoch, 21. Juni 2023, findet um 16.00 Uhr eine Kinderbeteiligung auf dem umzuplanenden Spielplatz am Emscherweg in Misburg-Nord statt- die Unterlagen dazu werden morgen an die Bezirksratsmitglieder übersandt.




TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben

Abgesetzt


TOP 11.
Einwohner*innenfragestunde

Durchgeführt um 19:38 Uhr, Keine Fragen


TOP 12.
A N T R Ä G E

TOP 12.1.
der SPD-Fraktion

TOP 12.1.1.
Vermüllung und Verschmutzung am Lohweg
(Drucks. Nr. 15-1142/2023)

Antrag

Die Situation am Lohweg ist eines der Dauerthemen im Bezirksrat Misburg-Anderten, und sie ist für alle, die dort zu tun haben, nicht mehr zu ertragen. Für die hygienischen Bedingungen, die dort insbesondere durch Pausenzeiten einiger LKWs zustande kommen, muss unbedingt Abhilfe geschaffen werden, und zwar unbürokratisch.

Die Verwaltung wird damit beauftragt,

1. dort mehr und größere Mülleimer anbringen,

2. mobile Toiletten aufstellen zu lassen und

3. den Erfolg dieser Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen.



Bezirksratsfrau Spoida teilt mit, dass ihre Fraktion den Antrag ausdrücklich unterstützt.

Einstimmig





TOP 12.1.2.
Kurt-Schwitters-Gymnasium
(Drucks. Nr. 15-1143/2023)

Antrag

Die Neubauplanung hat mittlerweile eine siebenjährige Geschichte: Im März 2016(!) hat der Rat der Stadt Hannover den G9-Ausbau des Kurt-Schwitters-Gymnasiums beschlossen. Nach Aussage der Verwaltung ist das Kurt-Schwitters-Gymnasium in der Stadt Hannover eines der letzten beiden Gymnasien, bei denen in Richtung G9-Ausbau noch nichts passiert ist.

Dabei ist die Situation dramatisch. Es gibt ein riesiges Platzproblem. Entgegen dem Standardraumprogramm mit 3 Chemieräumen und 3 Physikräumen existieren lediglich 3 Räume für beide Fachgruppen. Für Kunst existieren 2 statt 3 Räume. Im „Turm“ tropft es durch die Decke, so dass ein Kunstraum gesperrt werden musste.

Das Kurt-Schwitters-Gymnasium ist eine attraktive Schule. Eine weitere Verzögerung für den Neubau ist nicht mehr hinnehmbar. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert:

1. Eine klare zeitliche Planungsperspektive unabhängig von den Planungen zur „Neuen Mitte“ für den Neubau des Gymnasiums anzufertigen bzw. bei Personalmangel anfertigen zu lassen.

2. Alle baurechtlichen Voraussetzungen zu benennen und deren Vorliegen definitiv in die Terminplanung einzubeziehen.

3. Die entsprechenden Haushaltsmittel rechtzeitig und mit erläuterter Dringlichkeit einzufordern.


Bezirksratsherr Hoare teilt mit, dass die CDU-Fraktion auch diesen Antrag unterstützen werde.

Einstimmig





TOP 12.1.3.
Umsetzung des Hudesteins
(Drucks. Nr. 15-1145/2023)

Antrag

Seit 2011 kämpft die Bruderschaft der Mudzborgh darum, das der „Hudestein", ein geschichtlicher Grenzstein aus dem Jahr 1750, der zwischen Misburg und Groß-Buchholz stand und heute unberechtigt im Hermann-Löns-Park steht, wieder dahin zu versetzen ist, wo er historisch hingehört. Sein historischer ursprünglicher Standort war an der Bollnäser Str./Ecke Schierholzstr. Hier stand er als Grenzstein im bewussten Jahr 1750.

Es hat im Zuge der genannten Bemühungen der Bruderschaft der Mudzborgh eine Zusage der hannoverschen Stadtverwaltung gegeben, dass dieser geschichtliche Grenzstein an den ursprünglichen Standort zurück versetzt werden kann, aber bis heute ist nichts geschehen. Es geht hier um die Erhaltung eines schützenswerten Misburger Kulturerbes.

Die Verwaltung wird damit beauftragt aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen der Hudestein an die Bollnäser Str./Ecke Schierholzstr. zurück versetzt werden kann und was die Verwaltung selbst dazu beitragen kann.

Einstimmig

TOP 12.1.4.

Geschwindigkeitsüberschreitungen im Steinbruchsfeld

(Drucks. Nr. 15-1146/2023)

Antrag


Durch die Bebauung im Steinbruchsfeld hat sich auch das Verkehrsaufkommen in Wilhelm-Tell-Str., Kampstr. und Kafkastr. erhöht. An den Werktagen ist nach Berichten von Anwohner*innen morgens festzustellen, dass es gerade auf der Wilhelm-Tell-Str. häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt. Kaum jemand scheint sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu halten. In diesem Bereich befinden sich zwei Kindergärten, Spielplätze und auch viele Spaziergänger*innen, die den anliegenden Park nutzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, sich im genannten Gebiet mit einer Verkehrserhebung ein Bild von der Verkehrssituation zu machen und ggf. verschiedene Maßnahmen zur Abhilfe zu prüfen und umzusetzen. Beispielsweise kommt eine digitale Geschwindigkeitsanzeige infrage, mit der die Autofahrer*innen auf ihre eigene Geschwindigkeit hingewiesen werden, oder Temposchwellen aus Kunststoff.

Einstimmig

TOP 12.2.

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 12.2.1.

Geeignete Graffiti-Flächen im Stadtbezirk

(Drucks. Nr. 15-1169/2023)

Antrag



Die Verwaltung, insbesondere das Sachgebiet Junge Kultur im Kulturbüro, wird aufgefordert zu prüfen, welche städtische Flächen in Misburg-Anderten für Graffiti bereitgestellt werden können.

Bezirksratsherr Hoare informiert, dass die CDU-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen werde, da die Nachfrage nach Graffiti-Flächen im Stadtbezirk nicht gesehen wird.


11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 13.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 13.1.
Zuwendung 17-2023, Küchenrenovierung der Begegnungsstätte Torgarten - AWO Region Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-1182/2023)

Antrag

Aus den eigenen Mitteln stellt der Bezirksrat eine Summe von bis zu

1.500,00 €

einmalig aus dem Finanz-HH zur Küchenrenovierung in der Begegnungsstätte Torgarten-Anderten für die AWO Region Hannover e.V. zur Verfügung.


Einstimmig


TOP 14.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 14.1.
Zuwendungsanträge IB-01-2023 bis IB-03-2023
(Drucks. Nr. 15-1178/2023)

Antrag

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten folgende Zuwendungen aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
  1. Zuwendungsempfänger: Grundschule Kurt-Schumacher-Schule
Projekt: "Der Weg der Frauen, der Weg der Mädchen"
Zuwendungssumme: bis zu 1.150,- €
Zuwendungsnummer: IB-01-2023
Beschlussfassung I-Beirat: Einstimmig
Zusatz:
Sofern Präventionsmittel der Landeshauptstadt Hannover gewährt werden, ist der Betrag der Integrationsbeiratsmittel entsprechend zu kürzen.

2. Zuwendungsempfänger: Grundschule Kurt-Schumacher-Schule
Projekt: "Grenzen achten, Grenzen schützen"
Zuwendungssumme: bis zu 1.300,- €
Zuwendungsnummer: IB-02-2023
Beschlussfassung I-Beirat: Einstimmig
Zusatz:
Sofern Präventionsmittel der Landeshauptstadt Hannover gewährt werden, ist der Betrag der Integrationsbeiratsmittel entsprechend zu kürzen.

3. Zuwendungsempfänger: Grundschule Kurt-Schumacher-Schule
Projekt: "Mein Körper gehört mir"
Zuwendungssumme: bis zu 948,- €
Zuwendungsnummer: IB-03-2023
Beschlussfassung I-Beirat: Einstimmig
Zusatz:
Sofern Präventionsmittel der Landeshauptstadt Hannover gewährt werden, ist der Betrag der Integrationsbeiratsmittel entsprechend zu kürzen.


Einstimmig


TOP 15.
EIGENE MITTEL für Patenschaftsarbeit

TOP 15.1.
Pflege städtepartnerschaftlicher Beziehungen 2023
(Drucks. Nr. 15-1183/2023)

Antrag,

zu beschließen, aus den bei der Kostenstelle 18620005, Sachkonto 42712000 - Pflege partnerschaftlicher Beziehungen - des Stadtbezirks Misburg-Anderten zur Verfügung stehenden Mitteln, für die Unterbringung einer Delegation aus dem Stadtbezirk Misburg-Anderten zur Internationalen Woche in Flekkefjord/Norwegen in der Zeit vom 10.08.2023 bis zum 14.08.2023 einen Betrag von bis zu 3.000,00 € zu gewähren.

Einstimmig


Bezirksbürgermeister Tegeder schließt den öffentlichen Teil der Sitzung
um 19:55 Uhr.


Für das Protokoll:







Tegeder Behrla
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer