Sitzung Ausschuss für Umweltschutz Klimaschutz und Grünflächen am 05.06.2023

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 25.07.2023

PROTOKOLL

18. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen am Montag, 5. Juni 2023, Rathaus, Ratssaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 16.05 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
(Ratsfrau Schollmeyer) (SPD)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Frau Bastian
Herr Dirscherl
Herr Helke
(Herr Hildebrand) (parteilos)
Frau Muschter (Bündnis 90/Die Grünen)
Herr Nieder (SPD)
(Frau Pape)
(Frau Thome-Bode) (parteilos)

Grundmandat:
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Ratsherr Keller (AfD)
Ratsfrau Zahl (DIE PARTEI & Volt)
Ratsherr Zingler (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Stadträtin Ritschel (Dezernat V)
Herr Brockmann (Dezernat V)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Herr Dr. Schlesier (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Prote (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Deitermann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Kornmayer (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Pinski (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Hoffmann-Kallen (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Unverzagt (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Schmidt (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Starkloff (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Mania (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Borsch (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)

Gast:
Ratsherr Engelke (FDP)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls über die 17. Sitzung am 08.05.2023

4. B E R I C H T E D E R V E R W A L T U N G

4.1. Sachstandsbericht zur Baumbewässerung/ Baumerhaltung, zum Wassermanagement und zur Hitzevorsorge

5. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts
(Drucks. Nr. 3201/2022 mit 5 Anlagen)

5.1.1. Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts
(Drucks. Nr. 3201/2022 E1 mit 5 Anlagen)

5.1.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 3201/2022: Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts
(Drucks. Nr. 0746/2023)

5.1.3. Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 3201/2022: Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts
(Drucks. Nr. 1160/2023)

5.2. Energiestandards der Landeshauptstadt Hannover für das Bauen im kommunalen Einflussbereich
(Drucks. Nr. 1062/2023 mit 1 Anlage)

5.3. Auslegungsbeschluss für den Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 0834/2023 mit 1 Anlage - nur online)
5.4. Bahnhofsnahe Plätze - Zonierungskonzept Weißekreuzplatz
(Drucks. Nr. 0522/2023 mit 1 Anlage)

5.4.1. Bahnhofsnahe Plätze - Zonierungskonzept Weißekreuzplatz
(Drucks. Nr. 0522/2023 E1 mit 1 Anlage)

6. A N T R Ä G E

6.1. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Reduzierung des Haupt- und Vorbehaltsstraßennetzes der LHH
(Drucks. Nr. 1010/2023 N1)

6.2. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Durchführung einer Anhörung zum Thema "Revitalisierung des Leineufers und Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Cityrings"
(Drucks. Nr. 1011/2023)

6.3. Antrag der CDU-Fraktion: Heizen durch Serverabwärme
(Drucks. Nr. 1144/2023)

7. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0987/2023 mit 4 Anlagen - nur online)

8.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1919
- Vahrenwalder Straße / Dragonerstraße
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
(Drucks. Nr. 0899/2023 mit 4 Anlagen)

8.3. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1768 - Nördlich Lange-Feld-Straße -
(Drucks. Nr. 2999/2022 N1 mit 2 Anlagen)

8.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1860 – Am Sandberge –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1216/2023 mit 5 Anlagen - nur online)

8.5. Bebauungsplan Nr. 603, 2. Änderung - Bredero-Hochhaus -
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0594/2023 N1 mit 2 Anlagen)

9. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

10. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

12. Mitteilungen und Anfragen - nichtöffentlicher Teil -


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:


· TOP 3. wurde vertagt.

· TOP 5.2. (Drucks. Nr. 1062/2023) wurde auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen.

· TOP 6.1. (Drucks. Nr. 1010/2023 N1) wurde auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

· TOP 8.5. (Drucks. Nr. 0594/2023 N1) wurde abgesetzt.


TOP 2. Einwohner*innenfragestunde

Frau Lüdtke-Eichhorn gab an, dass sie neben dem Ihmepark an der Glockseestraße Nr. 1 wohne. Nach anfänglichen Schwierigkeiten seien die Anwohner*innen der Gegend mit der Reinigung des Ihmeparks recht zufrieden gewesen.
Seit Kurzem werde allerdings nicht mehr so oft und gut gereinigt wie vorher. Durch die lückenhaften Intervalle bleibe viel Müll liegen. Besonders auf dem begehbaren Platz vor ihrem Haus habe es schon mehrmals hintereinander wie auf einer Müllkippe ausgesehen. Sie habe die Mitarbeitenden der Reinigungsfirma am Morgen angesprochen, die dann ausgesagt hätten, dass die Firma später nochmals zurückkehren und die vorhandene Tonne säubern werde. Dies sei allerdings nicht passiert. Auch mit mehreren Telefonaten habe sie leider nicht herausfinden können, wer eigentlich zuständig sei, weshalb sie ihr Anliegen jetzt hier vorbringe.
Laut der ihr vorliegenden Informationen solle nur noch an Montagen, Mittwochen und Freitagen vor Ort gereinigt werden. Früher sei dies im Sommer täglich der Fall gewesen, außer an den Samstagen. Ein tägliches Intervall wäre wieder dringend erforderlich, weil der Park gerade bei wärmerem Wetter verstärkt genutzt und dabei leider meist viel Müll hinterlassen werde.

Herr Prote bedankte sich für die Hinweise und bestätigte, dass der Ihmepark zu den stark frequentierten Bereichen der Stadt gehöre. Die Verwaltung habe für diesen Bereich derzeit eine neue Vergabe der Reinigungsleistung vorgenommen. Er vermute, dass die erwähnte Problemlage vor dem Hintergrund des bereits ausgelaufenen Vertrages der vorherigen Reinigungsfirma entstehe. Er werde die Anregung mitnehmen und prüfen lassen.

Frau Lüdtke-Eichhorn wies darauf hin, dass die Reinigung im Winter in einer Häufigkeit von 1 - 2 mal wöchentlich ausreichend wäre. Im Zeitraum von ca. Mai bis September wäre sie allerdings fast täglich angebracht.
Leider würden die meisten Parknutzenden immer ihren Müll dort liegenlassen. So müssten die Anwohnenden nicht unter dem verursachten Nutzungslärm, sondern auch unter dem hinterlassenen Dreck leiden. Bereits mit dem Umbau des Parks vor Jahren sei befürchtet worden, dass eine solche Situation bei steigender Nutzung entstehen werde.
Protokollantwort:
Nach Prüfung der Gesamtlage am Ihmeufer ist festzustellen, dass die Reinigungsintervalle im Sommer an den Wochentagen Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag überwiegend ausreichen.
Sollten sich jedoch erhebliche Müllprobleme einstellen, wäre eine Erhöhung der Reinigungsintervalle von - jetzt vier - auf fünf bis sechs Tage pro Woche wirtschaftlich zu prüfen. Eine kurzfristige Veränderung ist durchaus möglich.

Durchgeführt

TOP 3. Genehmigung des Protokolls über die 17. Sitzung am 08.05.2023

Vertagt

TOP 4. B E R I C H T E D E R V E R W A L T U N G

TOP 4.1. Sachstandsbericht zur Baumbewässerung/ Baumerhaltung, zum Wassermanagement und zur Hitzevorsorge
Herr Pinski berichtete zum Thema anhand einer Präsentation (s. Anhang Nr. 1).

Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass im Anschluss an die Diskussion noch ein weiterer Vortrag zum Thema "Hitzevorsorge" folgen werde.

Ratsherr Capellmann bedankte sich für den Vortrag. Die darin angesprochene Zisternentechnik finde er besonders interessant. Die am Mühlenberger Markt gepflanzten Bäume seien inzwischen bestimmt schon dreimal erneuert worden, weil sie - durch den Mangel an Substrat zum Speichern des Wassers - stets vertrocknen würden.
Die Marktfläche solle demnächst überarbeitet werden; dabei wäre es vielleicht angebracht, dort diesmal die Zisternentechnik zu verbauen, damit dann die nächsten, dort gepflanzten Bäume auch eine Überlebens-Chance hätten.

Ratsherr Allerheiligen bedankte sich ebenfalls für den Vortrag. Wenn er dies richtig verstanden habe, seien vorerst nur wenige Baumsensoren verbaut worden, um das System zu testen, zu justieren etc. Er fragte, ob die Sensoren später noch auf das Stadtgebiet ausgeweitet werden sollten, damit möglichst viele, repräsentative Messdaten gesammelt werden könnten. So hätte die Stadt letztendlich den gesamten Baumbestand und die erforderlichen Stellen zum Gießen im Blick. Weiterhin fragte er, ob die Messdaten öffentlich zugänglich seien, damit bspw. Bürger*innen anhand der Daten erkennen könnten, ob ggf. auch ihre eigenen Bäume bewässert werden müssten.
In der gerade stattgefundenen Sitzung des Stadtentwässerungsausschusses sei darüber diskutiert worden, ob sich im Rahmen der Baumbewässerung ggf. das dafür verwendete Trinkwasser durch anderes Wasser ersetzen ließe. Herr Pinski habe zudem in seinem Vortrag eben angesprochen, dass seitens der Stadt zum Bewässern der Bäume teilweise auch Brunnen-, Fluss- und Trinkwasser aus Hydranten verwendet werde. Er fragte, zu welchen Anteilen sich diese Mischung zusammensetze und ob für die Bewässerung ein kompletter Ersatz des Trinkwassers möglich wäre.


Ratsfrau Stock fragte ergänzend, ob ein System für eine automatisierte Bewässerung in Planung sei, so dass dafür keine Anfahrten mit Fahrzeugen mehr nötig wären.

Herr Pinski antwortete zu einem möglichen Massen-Ausbau der Baumsensoren in Hannover, dass dies tatsächlich ein Ziel der Verwaltung sei. Was die Technik angehe, befinde man sich allerdings noch ganz am Anfang. Erst letztes Jahr sei mit der Sondierung begonnen worden. Er plane eine Ausweitung davon noch im laufenden Jahr, allerdings müsse dafür auch die Finanzierung sichergestellt sein.
Die ermittelten Daten würden dann, wenn anfangs auch noch nicht präzise, öffentlich zugänglich gemacht. Die teure Technik werde allerdings möglichst vandalismussicher unter der Erde verbaut werden müssen, weshalb die genauen Standorte der Sensoren nicht öffentlich bekannt gegeben würden, außer ggf. für gewisse Bereiche, sobald der Ausbau weiter fortgeschritten sei.

Bei den Mischverhältnissen des Gießwassers stelle leider noch das Trink- bzw. Leitungswasser den Hauptanteil. Zwei Werkhöfe hätten eigene Brunnen, zudem sei ihm ein Fall bekannt, bei dem am Kanal Wasser getankt werden dürfe. Die Tankfahrzeuge könnten aber nur einige tausend Liter fassen, so dass auch während einer laufenden Tour ständig Wasser nachgetankt werden müsse. Dafür sei es zwangsläufig nötig, unterwegs entsprechende Stellen zum Nachtanken zur Verfügung zu haben.


Zisternen, bei denen sich die Gießfahrzeuge mit Regenwasser auftanken könnten, wären eine Möglichkeit, die Nutzung von Leitungswasser zu vermeiden. Eine vorhandene Machbarkeitsstudie denke dies auch bereits mit. Leider sei man von dieser Möglichkeit aber noch weit entfernt.
Zur Automatisierung der Bewässerung wäre es möglich, das Regenwasser bei Zisternen sensorgesteuert und automatisiert abzugeben, allerdings sei die Verwaltung auch hier von einer praktischen Umsetzung noch ein ganzes Stück entfernt.

Ratsherr Engelke fragte, wie viel ein Sensor in der Anschaffung koste und wie hoch dann die laufenden Kosten ausfielen.

Herr Pinski erläuterte dazu, dass die Anschaffungskosten der Geräte sehr stark schwanken würden, daher könne er die Frage leider nicht pauschal beantworten. Der Preis hänge so u. a. von der Art des Modells ab. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün setze derzeit Sensoren mit einem Stückpreis von ca. 50 - 60 € ein. Allerdings sei es mit dem bloßen Sensor noch nicht getan, es gehöre sehr viel mehr dazu - wie z. B. die Funkeinheit, die Verarbeitung, der Einbau und der Betrieb von Server und Dashboard. Dies alles summiere sich entsprechend.
Im aktuell verwendeten Modell beliefen sich die Folgekosten pro Sensorengruppe - es seien nämlich immer mehrere Geräte miteinander verkoppelt - auf etwa 150 € pro Jahr. Das System befinde sich derzeit aber noch im Aufbau. Dieser werde aktuell durch eine Fremdfirma durchgeführt, auf lange Sicht wolle der Fachbereich Umwelt aber alles selbst durchführen und verwalten, weil dadurch die Kosten erheblich gesenkt werden könnten.

Herr Kornmayer ergänzte zur Anzahl der Sensoren, dass der Fachbereich derzeit bspw. über Baumsensoren an vier verschiedenen Standorten mit jeweils fünf Bäumen verfüge.
Es werde auf unterschiedliche Geldmittel zurückgegriffen, ein kleiner Teil davon stamme z. B. aus dem laufenden Haushalt, zudem seien u. a. auch verschiedene Projektmittel und ein Fonds für die Verwaltungsmodernisierung vorhanden.
Das Thema werde zusätzlich über das Projekt "Smart City" vorangetrieben. So könne noch in diesem sowie im nächsten Jahr ein weiterer Ausbau angestrebt werden. Das Thema der öffentlichen Zugänglichkeit solle im Rahmen der "Smart City" noch näher betrachtet werden, so dass ggf. auch die ein oder andere Info entsprechend veröffentlicht werde.
Zu den im Vortrag erwähnten Maschinen ergänzte er, dass sich diese in der Anschaffung befänden. Unter Berücksichtigung der Lieferzeiten werde die Stadt dann in etwa 1,5 Jahren entsprechend ausgestattet sein.

Herr Prote stellte das Thema der Hitzevorsorge in der LH Hannover anhand einer Präsentation dar (s. Anhang Nr. 2).

Ratsherr Allerheiligen erinnerte daran, dass den Einwohner*innen Hannovers während der kalten Wintermonate einige öffentliche bzw. halböffentliche Räume zum Aufwärmen angeboten worden seien. Dieses Angebot habe sich vor allem an Menschen gerichtet, die bspw. ihre Wohnung oder Unterkunft aufgrund der hohen Energiekosten nicht mehr oder nur sehr wenig heizen konnten.
Er fragte, ob - analog zu den Angeboten im Winter - auch entsprechende Angebote zur Kühlung bei Hitzewellen in den Sommermonaten in Planung seien. So könnten z. B. öffentliche Benachrichtigungen an die Bevölkerung dazu erfolgen, in welchen öffentlich zugänglichen Gebäuden die Temperatur klimatisiert werde bzw. wo ein kühleres Raumklima vorhanden sei und man sich dann einige Zeit aufhalten könne. Eine Art Aktionsplan für den Fall wochenlanger Hitze könne dazu nützlich sein.
Im Vortrag sei verdeutlicht worden, dass versucht werde, auch die Gebäude von Kindertagesstätten und Schulen durch passive Maßnahmen zu kühlen, wie bspw. durch Baumplanzungen und Verschattung. Leider nehme dies sehr viel Zeit in Anspruch, weshalb er nicht sicher sei, ob diese Maßnahmen innerhalb der nächsten Jahre schon Wirkung zeigen würden. Zudem gebe es viele Schulen in der Stadt und nur begrenzte Geldmittel. Wochenlang hitzefrei zu gewähren, wäre auch nicht realistisch. Er fragte, ob es also weitere Ideen oder Ansätze gebe, um Hitzewellen begegnen und den Schüler*innen den Unterricht erträglicher gestalten zu können, wie bspw. die Installation von mit Photovoltaik betriebenen Klimaanlagen.

Ratsfrau Ihnen fragte, ob die Stadt Hannover in das Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes eingebunden sei, so dass frühzeitig vor Hitzewellen gewarnt werden könne. Zudem fragte sie, ob es bezüglich der kommunalen Pläne für Hitzevorsorge einen Ideenaustausch zwischen der Stadt Hannover und deren Partnerstädten gebe.

Herr Dirscherl fragte zudem, ob ggf. auch ein Kontakt der LHH zu bzw. ein Austausch mit norditalienischen Städten bestehe. Dort gebe es bereits gute Maßnahmen zur Hitzebekämpfung, bspw. mit Laubengängen oder Bäumen oder mit dem täglichen Sprengen der Innenstadt durch die Feuerwehr.
In Hannover könnten so z. B. die Bäume zwischen der Oper und der Langen Laube besonders stark bewässert werden, was die Verdunstung und damit die Kühlung der Umgebung erhöhen würde. Dies könne erhebliche Auswirkungen auf die Temperatur haben. Durch den stetigen Zuwachs der Baumkronen würde sich dieser Effekt zudem jährlich noch vergrößern.

Die vorgestellten Maßnahmen und Programme zum Hitzeschutz würden aus seiner Sicht allerdings nur ab einer bestimmten Anzahl an Hitzetagen im Jahr Sinn machen. Ansonsten könne u. a. auch einmal ein Schul- bzw. Hitzefrei genügen.

Herr Prote gab zu den Fragen an, dass es u. a. mit der ÜSTRA eine Vereinbarung dazu gebe, deren Tunnelanlagen auch als Orte zur Abkühlung nutzen zu können. Darüber hinaus sei es eine grundsätzliche Aufgabenstellung der Hochbau- und Freiraumplanung, das Thema Hitzevorsorge als Baustein der Gesundheitsvorsorge noch stärker in den Fokus zu nehmen. In seinem Vortrag habe er bereits erläutert, was dazu innerhalb der Freiraumplanung von Außenanlagen getan werden könne. Gleiches gelte natürlich auch für den Hochbaubereich.
Im Außenraum bzw. öffentlichen Raum werde man, wie beim Pilotprojekt zur Prinzenstraße auch, sicherlich noch verstärkt über Vernebelungsanlagen nachdenken, welche einen Kühleffekt bieten könnten. Perspektivisch würden solche Maßnahmen im öffentlichen Raum auch tatsächlich benötigt werden.
Die Stadt Wien habe bereits 25 Hitzetage jährlich mit einer Durchschnitts- temperatur von deutlich über 30 Grad. Wien gehe derzeit, mit defensiver Berechnung, von einer Erhöhung auf ca. 80 Hitzetage pro Jahr bis 2050 aus. Bis zum Jahr 2080 werde schon mit 125 - 130 Hitzetagen jährlich mit deutlich über 30 Grad Temperatur gerechnet.
Auch wenn Wien deutlich südlicher liege als Hannover, müsse auch hier, im Rahmen des fortschreitenden Klimawandels, zukünftig von einem Szenario mit deutlich mehr Hitzetagen pro Jahr ausgegangen werden. Es werde also vorrangig darum gehen, wie perspektivisch mit den steigenden Temperaturen umgegangen und gelebt werden könne.
Die LHH sei tatsächlich mit dem Hitzewarnsystem des DWD verbunden, so dass die Stadt rechtzeitig Informationen zum Wetter bekäme.
Grundsätzlich mache ein Austausch mit den Partnerstädten und -kommunen über sinnvolle Hitze-Maßnahmen und deren evtl. Übertragbarkeit auf andere Kommunen Sinn.

Herr Helke fragte, ob eine kostenfreie Öffnung der Museen an Hitzetagen für alle Menschen über 65 Jahre möglich wäre. Bspw. sei dann der Aufenthalt im Sprengelmuseum sehr angenehm, wie er selbst bereits getestet habe.

Herr Prote bestätigte, dass dies eine zielführende, gute Idee sei.
Berichtet

TOP 5. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1. Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts
(Drucks. Nr. 3201/2022 mit 5 Anlagen)

Ratsfrau Kraeft gab an, dass Grün-Rot die vorliegende Drucksache aufgrund der vorhandenen Übererschließung der Eilenriede befürworte. Wer sich die Karten in der Eilenriede anschaue, erkenne schnell, wie viele Parallelen das Wegenetz inzwischen aufweise. Mit dem Wegerückbau werde der Naturhaushalt zum einen durch die damit verbundenen Entsiegelungen, zum anderen auch durch das Wegfallen der städtischen Verkehrssicherungspflicht an den zurückgebauten Wegen gefördert.
Durch das Entfallen der Verkehrssicherungspflicht an den betroffenen Wegen werde deren Nutzen für die Biodiversität und das Klima in der Eilenriede gefördert, da dort weniger alte Bäume gefällt werden müssten, welche einen sehr hohen, ökologischen Wert für den Wald hätten.
Die vorhandenen Zielkonflikte zwischen Waldschutz und Naherholung in der Eilenriede seien jedoch bekannt. Unter TOP 5.1.3. daher erfolge ein Änderungsantrag, um diese Konflikte zu vereinen und um die Wege Nr. 5, 8 und 13 zu erhalten, da diese die Erreichbarkeit an wichtigen Stellen erhalten würden, wie bspw. eine Zuwegung zu einem Spielplatz. Gleichzeitig fördere der Rückbau aller weiteren in der Drucksache vorgeschlagenen Wege den Naturhaushalt, was den besagten Beitrag zum Waldschutz leiste.
Der Wegerückbau ziele inhaltlich darauf ab, im Bestand der Eilenriede für einen Ausgleich zwischen Naherholung und Waldschutz zu sorgen, was so auch richtig sei. Eine Erweiterung der Eilenriede, wie im Änderungsantrag der CDU vorgeschlagen, wäre zwar grundsätzlich gut, erfülle jedoch nicht die wichtige Aufgabe, den hohen ökologischen Wert im Bestand zu schützen. Da in der Vergangenheit immer neue Wege dazugekommen seien, so dass die Eilenriede inzwischen siebenmal dichter erschlossen sei, als dies einschlägig empfohlen werde, sehe Grün-Rot den Wegerückbau hier als richtig an.
Aufgrund von Flächenkonkurrenzen und Grundstückspreisen werde es aktuell und weiterhin für unrealistisch gehalten, mit den zur Verfügung stehenden Geldern eine Fläche zu erwerben, wie es im Änderungsantrag der CDU vorgeschlagen werde.

Ratsherr Oppelt äußerte dazu, dass die CDU den Rückbau bestehender Waldwege entschieden ablehne. Man halte es für falsch, den Menschen die lieb gewonnenen Wegeverbindungen zu entreißen. Unter den Nutzer*innen befänden sich täglich Jogger*innen, Radfahrende, Spaziergänger*innen und viele andere.
Diese ganzen Wege seien nicht vom Himmel gefallen, sondern einst von der Stadt gebaut worden. Den Einsatz so hoher Geldmittel für den Rückbau halte die CDU ebenfalls für unangemessen. Einige der jetzt für den Rückbau vorgeschlagenen Wege seien erst kürzlich saniert worden, so dass die Planungen nicht zielführend seien. Die Eilenriede diene u. a. der Naherholung, weshalb der geplante Eingriff falsch sei.
Die CDU sei allerdings der Meinung, dass mehr für die Eilenriede getan werden müsse, was auch anhand der bisher erfolgten Anträge seiner Fraktion erkennbar sei.
So lege die CDU insgesamt einen Schwerpunkt darauf, mehr für den Baumbestand der Stadt zu tun, was zwar in erster Linie die Stadtbäume betreffe, aber natürlich auch die Flächen des liebgewonnenen Stadtwaldes. Hier wünsche sich die CDU - statt der vorgestellten Maßnahmen, die zulasten der Bürger*innen gingen - einen mutigen Schritt dahingehend, die Eilenriede zum ersten Mal seit Jahrzehnten wieder zu vergrößern und aufzuforsten. Der Fraktionsantrag mache dafür einen konkreten Vorschlag, ansonsten lege man die Prüfung nach geeigneten Flächen auch gerne in die Hände der Verwaltung.
Der Grün-Rote Antrag werde für nicht zielführend gehalten, weil dieser nur drei der dreizehn vorgeschlagenen Wege vom Rückbau ausnehmen wolle. Dies reiche der CDU nicht, die alle Wege schützen wolle.
Das Argument der Übererschlossenheit der Eilenriede könne zudem so nicht mitgetragen werden, da die derzeit vorhandenen Wege alle seitens der Stadtverwaltung gebaut worden seien.

Auch der oft argumentativ aufgeführte Maßstab, dass die Eilenriede siebenmal mehr Wege enthalte als empfohlen, sei falsch. Dieser Maßstab beziehe sich nicht speziell auf Stadtwälder, sondern auf Waldflächen allgemein. Dies habe eine Rückfrage eines Stadtbezirksrats an die Verwaltung ergeben. Wälder im ländlichen Raum bräuchten natürlich viel weniger Wege als ein Stadtwald, der für die Menschen der Stadt erlebbar sein sollte.

Herr Helke gab zur Kenntnis, dass auch der Seniorenbeirat die geplanten Maßnahmen sehr kritisch sehe. Der Rückbau diene nicht den Wünschen hannoverscher Senior*innen. Für diese sei ein enges Gehwegenetz ein Baustein zur Mobilitätsteilhabe und zum Erholungsangebot, zudem seien sie oft froh über Abkürzungen, über die sie kräfteschonend aus der Eilenriede wieder nach Hause kämen.
Der Seniorenbeirat richte daher hier die Bitte an den AUG, die Pläne zum Rückbau der Waldwege abzulehnen. - Er persönlich wolle dazu noch anmerken, dass bisherige Versuche der Stadt zum Sperren von einzelnen Trampelpfaden, über welche dann Baumstämme gelegt würden, meist innerhalb kürzester Zeit zur Bildung neuer Trampelpfade rund um die Sperrung geführt hätten. Durch diese kleinen Fußwege werde die Eilenriede immer mehr zerfasert. Er könne sich zudem nicht vorstellen, wie der Wegerückbau praktikabel vonstattengehen solle; so schnell würden dort keine Bäume nachwachsen. Eher werde die Macht der Gewohnheit dazu führen, an den rückgebauten Stellen Fakten zu schaffen, was dann zu noch mehr Problemen führen würde.

Ratsfrau Ihnen gab an, dass auch die FDP-Fraktion den Wegerückbau für absolut falsch halte. Zurzeit sei dieser auch gar nicht erforderlich und die Kosten wären exorbitant. Dieses Geld könne wirklich anders eingesetzt werden. Daher schließe sie sich in der Argumentation Ratsherrn Oppelt und Herrn Helke an.

Herr Dirscherl kam auf die Aussage zu sprechen, dass in der Eilenriede immer mehr Wege dazugekommen seien. Er könne sich im Gegenteil erinnern, dass dort seit 1970 ununterbrochen Wege herausgenommen worden seien. In der Zeit seiner Zuständigkeit habe er selbst die Herausnahme von ca. 8 km Wegelänge veranlasst. Zudem habe es in der Zeit des Dezernenten Mönnighoff ein weiteres Programm gegeben, in dessen Rahmen zusätzliche, erhebliche Mengen Weges entnommen worden seien, bspw. an der Bernadotte-Allee. Einige Wege seien um mehrere Meter verschmälert worden. Die Strecke vom Döhrener Turm bis Bischofshol, eine alte Landstraße, sei in Gänze herausgenommen worden. Insgesamt sei demnach außerordentlich viel getan worden.
Alle Wege, die jetzt zum Rückbau vorgeschlagen würden, seien bereits vor 20 - 30 Jahren diskutiert worden. Der Weg Nr. 12 aus der Drucksache befinde sich bei der Brücke Bischofshol. Ursprünglich habe man unter dieser Brücke durchfahren können. Deren Steigung sei allerdings zu steil für Straßenbahnen gewesen, weshalb man die Ostseite mit einem Damm unterfüttert habe. Die Durchfahrt unter der Brücke sei damit weggefallen, weshalb man jetzt einen weiten Umweg fahren müsse.
Ein weiterer Punkt sei der Weg Nr. 11. Dieser erschließe ein Arboretum, welches häufig von Schulen bzw. Schüler*innen genutzt worden sei und zudem einen Teil des Blindenweges dargestellt habe. Dieser sei sogar mit Handläufen und Blindenschrift versehen gewesen.
Den Blindenweg gebe es schon lange nicht mehr, u. a., weil das Landesbildungszentrum für Blinde das rückwärtige Tor auf dem Gelände verschlossen habe.
Er sei der Meinung, dass man damit aufhören solle, immer mehr Wege aus der Nutzung zu nehmen und damit der Erholung zu entziehen. Zudem werde das Programm für Radfahrende erschwert, wenn diese überall Umwege fahren müssten oder gar nicht mehr durchkämen.
Bislang habe auch nur die Waldchaussee, als einzige größere Straße der Eilenriede, wirklich Einfluss auf das Wurzelwachstum der dortigen Bäume. Unter allen anderen Wegen kämen nämlich die Bäume mit ihren Wurzeln noch durch, wo sie sich vom Grundwasser ausreichend versorgen könnten. Dadurch seien diese kleineren Wege, mit ihren 2 - 3 Metern Breite, für das Baumwachstum absolut unerheblich. Sachlich und fachlich sei damit ein Rückbau der kleineren Wege nicht zu rechtfertigen, welcher zudem viel Geld kosten würde.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 5.1.1. Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts
(Drucks. Nr. 3201/2022 E1 mit 5 Anlagen)

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 5.1.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 3201/2022: Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts
(Drucks. Nr. 0746/2023)

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 5.1.3. Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 3201/2022: Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts
(Drucks. Nr. 1160/2023)

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 5.2. Energiestandards der Landeshauptstadt Hannover für das Bauen im kommunalen Einflussbereich
(Drucks. Nr. 1062/2023 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 5.3. Auslegungsbeschluss für den Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 0834/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)

Ratsfrau Kraeft gab zur Kenntnis, dass die Stadt Hannover die aktuell gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte zu Luftschadstoffen einhalte und dies, laut der Prognosen des Gewerbeaufsichtsamts, auch zukünftig tun werde. Auch wenn dies grundsätzlich eine gute Sache sei, stehe fest, dass die Luftqualität in Hannover noch nicht am gewünschten Ziel einer wirklich sauberen Luft angekommen sei. Daher werde die freiwillige Fortschreibung des Luftreinhalteplans durch die Verwaltung begrüßt.
Um den Gesundheitsschutz in Hannover zu verbessern, brauche es im Luftreinhalteplan ambitionierte Maßnahmen, die den Wegfall der Umweltzone kompensieren und entscheidende Leitplanken dafür legen könnten, die Luft Jahr für Jahr weiter zu verbessern.
Dies wäre bei entsprechender Umsetzung auch zukunftsorientiert, weil z. B. eine weitere Verschärfung der Grenzwerte auf europäischer Ebene bereits absehbar sei und weil es zudem zum Gesundheitsschutz in der LHH beitrage. Auch, wenn die bisher gesetzlich verankerten Grenzwerte unterschritten würden, seien die hannoverschen Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide noch weit von den Empfehlungen der WHO entfernt.
Der Auslegungsbeschluss des Luftreinhalteplans stelle eine gute Grundlage für die Debatte über saubere Luft in Hannover dar. Ihre Fraktion werde diesem Beschluss heute zustimmen, sehe aber noch Potential für weitreichendere Maßnahmen, welche sie nach der Sommerpause mit Anträgen in den Gremienlauf einbringen wolle.

Ratsfrau Ihnen gab an, dass sie dankbar dafür sei, dass die Verwaltung nun den Luftreinhalteplan vorlege und endlich die Umweltzone aufhebe. Dass dies bisher nicht geschehen sei, könne sogar ein rechtwidriger Zustand gewesen sein. Auch die FDP werde im Lauf der weiteren Beratungen noch das eine oder andere zum Luftreinhalteplan beisteuern.
In diesem sei übrigens zu lesen, dass das Thema "Kaminöfen und Holzheizungen" vom Gewerbeaufsichtsamt und der Verwaltung als vernachlässigbar für Hannover angesehen werde. Das Umweltbundesamt habe jedoch gerade veröffentlicht, dass Holzheizungen ebenso viel Stickoxide und Feinstaub beitragen würden wie der Verkehr. Sie fragte, ob dies für Hannover nicht gelte bzw. ob es einsehbare Unterlagen dazu gebe.

Herr Schmidt antwortete, dass sich die Stadt über die Quellen der Feinstaub- und Stickoxidbelastung natürlich Gedanken mache und dazu alles geprüft habe, was möglich sei. Da die entsprechenden Grenzwerte in Hannover jedoch deutlich eingehalten würden, könnten bspw. im Bereich der Holzöfen noch keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden.
Der Anteil der Öfen an den Immissionen sei vom Gewerbeaufsichtsamt berechnet worden. Man müsse hier bedenken, dass die Belastungen durch Öfen überwiegend im Winter aufträten, im Gegensatz zur Dauerbelastung durch den Straßenverkehr. Sicherlich habe das Umweltbundesamt eine Belastung für ganz Deutschland hochgerechnet, für Hannover sehe er in diesem Bereich jedoch vorerst keine relevanten Belastungen.

Einstimmig

TOP 5.4. Bahnhofsnahe Plätze - Zonierungskonzept Weißekreuzplatz
(Drucks. Nr. 0522/2023 mit 1 Anlage)

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.4.1. Bahnhofsnahe Plätze - Zonierungskonzept Weißekreuzplatz
(Drucks. Nr. 0522/2023 E1 mit 1 Anlage)

8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen

TOP 6. A N T R Ä G E

TOP 6.1. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Reduzierung des Haupt- und Vorbehaltsstraßennetzes der LHH
(Drucks. Nr. 1010/2023 N1)

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 6.2. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Durchführung einer Anhörung zum Thema "Revitalisierung des Leineufers und Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Cityrings"
(Drucks. Nr. 1011/2023)

Einstimmig

TOP 6.3. Antrag der CDU-Fraktion: Heizen durch Serverabwärme
(Drucks. Nr. 1144/2023)
Ratsherr Oppelt stellte den Antrag kurz vor.

Ratsherr Allerheiligen bemerkte dazu, dass es tatsächlich möglich sei, auch die Abwärme von Servern zum Heizen zu nutzen. Jedoch halte er den Antrag bezüglich der in Hannover gewinnbaren Menge an Abwärme für etwas zu optimistisch.
Zudem halte es seine Fraktion nicht für sinnvoll, einzelne Bausteine einer kommunalen Wärmeplanung herauszugreifen bzw. vorwegzunehmen, weil diese bereits in der letzten Ratsperiode beauftragt worden sei und weil man dazu einen baldigen Vorschlag der Verwaltung erwarte. Die Wärmequellen würden in diesem Rahmen miterfasst werden.
Das Thema werde derzeit noch auf Bundesebene diskutiert, Hannover sei jedoch bereits durch das Niedersächsische Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet worden, eine kommunale Wärmeplanung einzurichten.
Er hoffe, dass seitens der Stadt bald ein schlüssiges Gesamtkonzept erfolge, damit die Bürger*innen wüssten, welche Angebote der Stadt es zu den Heizmöglichkeiten und zu den dafür nutzbaren Wärmequellen gebe.
3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

TOP 8. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

TOP 8.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0987/2023 mit 4 (nur online) Anlagen)

Einstimmig
TOP 8.2. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1919
- Vahrenwalder Straße / Dragonerstraße
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
(Drucks. Nr. 0899/2023 mit 4 Anlagen)




Einstimmig
TOP 8.3. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1768 - Nördlich Lange-Feld-Straße -
(Drucks. Nr. 2999/2022 N1 mit 2 Anlagen)

Einstimmig

TOP 8.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1860 – Am Sandberge –
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1216/2023 mit 5 (nur online) Anlagen)

Einstimmig
TOP 8.5. Bebauungsplan Nr. 603, 2. Änderung - Bredero-Hochhaus -
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0594/2023 N1 mit 2 Anlagen)

Abgesetzt

TOP 9. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

Stadträtin Ritschel kam auf das Thema Schottergärten zu sprechen, da dieses in der letzten Zeit in den Medien umfangreich kommentiert worden sei. Sie habe dadurch den Eindruck eines grundlegenden Missverständnisses gewonnen.
Entzündet habe sich die Diskussion an den Pflanzbeeten am Marstall, wo unter den Baumpflanzungen Mineralmulch angesetzt worden sei. Dieser hätte inzwischen komplett begrünt sein müssen, was aber leider nicht funktioniert habe. Durch den weiterhin sichtbaren Mineralmulch auf den Beeten sei dann öffentlich die Frage aufgekommen, ob sich die Stadt selbst Schottergärten erlaube, während diese aber bei privaten Gartenbesitzer*innen inzwischen mit Bußgeldern belegt würden.
Sie wolle voranstellen, dass es sich rechtlich um zwei verschiedene Dinge handle. Das Vorgehen gegen Schottergärten ergebe sich aus dem Bauordnungsrecht. Wenn im Bebauungsplan ganz klar eine Grünfläche ausgewiesen sei, müsse es dort entsprechend grün und nicht grau sein.
Für den öffentlichen Raum gebe es andere Festsetzungen, so dass die Stadt hier theoretisch anders agieren könne, was allerdings ausdrücklich nicht in ihrem Interesse liege. Wo mehr Grün im öffentlichen Raum geschaffen werden könne, werde dies nach Möglichkeit auch umgesetzt.
Sie habe sich bereits mit dem Baudezernenten zu den Beeten am Marstall und weiteren, ähnlichen Beispielen besprochen. Wenn entsprechend gestaltete Beete in einem Privatgarten vorgefunden würden, finde auch dort noch nicht gleich eine Bewertung als Schottergarten statt. Erst wenn auf den betreffenden Flächen gar kein Grün ersichtlich sei, wende sich die Stadt an die zugehörigen Flächeneigentümer*innen mit der Nachfrage nach deren weiterem, geplanten Verfahren mit diesen Schotterflächen.
Entscheidend sei demnach die sogenannte "Begrünungsabsicht" einer Schotterfläche. Wenn das erklärte Ziel eine Grüngestaltung der Fläche sei, jedoch bspw. das bereits gepflanzte Grün aktuell eingegangen sei, aber später wieder nachgepflanzt werden solle, sei dies kein bauordnungsrechtlich verfolgbarer Schottergarten.
Trotz unterschiedlicher Rechtslage werde hier seitens der Stadt also nicht mit zweierlei Maß gemessen und dieser Unterschied explizit nicht vorgenommen.
Dies sei in der bisherigen Berichterstattung leider nicht ausreichend deutlich geworden.
Zur Erläuterung wolle die Verwaltung einige Beispiele dazu bringen, warum bspw. überhaupt Mineralmulch angewendet werde und worin sich dieser von Schottergärten unterscheide. Einer dieser Unterschiede bestehe z. B. darin, dass die Stadt im öffentlichen Raum niemals Folie oder Vlies unter Beete setze, damit das Regenwasser versickern und die Pflanzen erreichen könne. Für private Kies- oder Schottergärten gebe es mehrere Möglichkeiten, bspw. mit oder ohne Vlies, was allerdings für die Bewertung nicht relevant sei und vor Ort von den Kolleg*innen der Bauordnung auch nicht untersucht werde. Entscheidend sei eine Bewertung als Schotterfläche, dass an deren Oberfläche bauordnungswidrig kein Grün vorhanden sei.
Zur - dort im ersten "Durchgang" leider nicht so gut gelungenen - Methodik, die bei den Beeten am Marstall und an einigen anderen Standorten im Stadtgebiet verwendet worden sei, werde Herr Kornmayer gleich noch ausführlicher berichten. Dies werde aufzeigen, dass es mit dieser Methode durchaus gelingen könne, gute Grünanlagen zu schaffen.

Herr Kornmayer berichtete zum Thema anhand einer Präsentation (siehe Anhang Nr. 3).
Zwei der Bündnispartner des Insektenbündnisses, der NABU und die Außenstelle Natur, hätten sich bereits beide zur Definition von Steingärten bzw. zur fachlich korrekten Verwendung von Kies, Schotter oder Sand bei der Neuanlage von Blühflächen geäußert.
An der Immelmannstraße habe die Stadt im Jahr 2008 ein Projekt mit der Staudenmischung "Silbersommer" vom Bund Deutscher Staudengärtner durchgeführt. Die einzelnen Flächen seien mit unterschiedlichen Substraten wie Sand, magerem Oberboden oder Baumsubstrat gestaltet und dann mit Split abgedeckt worden, welcher vor Samenflug schütze.
In der Berliner Allee habe man sich die vorhandenen Baumbeete nach dem dortigen Hotelbau 2020 nochmals angeschaut. Diese stellten durch den hohen örtlichen Nutzungsdruck, die Aufständerung auf der Betondecke und den fehlenden Erdanschluss einen extremen Standort für Bäume dar. Leider hätten die Bäume dort auch nicht überlebt, weshalb die Beete neu bepflanzt werden mussten. Dabei sei auch hier das Beet mit einem Basaltsplit abgedeckt worden und inzwischen sehr gut begrünt.
Im Bereich Wunstorfer Straße/ Tegtmeyerhof habe die Stadt 2012 eine Blühfläche mit der Staudenmischung Silbersommer, einem entsprechenden Substrataufbau und einer Abdeckung aus Basaltsplit neu angelegt. Inzwischen sei dort eine dichte Vegetation mit einer großen Artenvielfalt vorhanden, auch im Bereich der Insekten.
Solche Flächen, wie in diesen drei Beispielen genannt, hätten mit den - gegen das Bauordnungsrecht verstoßenden - Stein- bzw. Schottergärten nichts zu tun. Hier stehe die Begrünungsabsicht im Vordergrund. Die Herstellung solcher Flächen könne, je nach Planung und Standort, auch sehr unterschiedlich ausfallen.
Es bestehe bspw. die Möglichkeit der Auskofferung einer Fläche, die dann mit einem mageren Substrat wie Schotter, Sand oder Kies aufgefüllt werde, oder die gesetzte Bepflanzung werde mit Split abgedeckt. Diese Abdeckung habe den entscheidenden Vorteil der Feuchtigkeitsbindung unter der Schicht, was der Austrocknung des Bodens vorbeuge und zudem den Samenflug durch Windeinfluss verhindere.
Schottergärten ohne Begrünungsabsicht, wie sie auf Seite 7 der Präsentation zu sehen seien, würden hingegen einen Verstoß gegen das Bauordnungsrecht darstellen und seien dementsprechend nicht erwünscht. Auch Bepflanzungen mit einzelnen Formgehölzen oder Palmen mitten im Schotter genügten noch nicht der notwendigen Begrünungsabsicht.

Ratsherr Oppelt bedankte sich für den Vortrag. Er habe bereits damit gerechnet, dass in diesem viele Bilder blühender Wiesen und Beete zu sehen sein würden. Man müsse jedoch auch die Verwunderung und Verstörung der Bevölkerung verstehen, wenn die Verwaltung einerseits sehr entschieden durch die privaten Vorgärten patrouilliere und dann wegen dort vorhandener Schottergärten auf die Bürger*innen losgehe, andererseits bei ihren eigenen, städtischen Liegenschaften aber selbst den Eindruck von neu geschaffenen Schottergärten erwecke.
Zudem könne durchaus auch durch die Maßnahmen der jüngeren Zeit der Eindruck entstehen, dass die Stadt bei ihren eigenen Liegenschaften nicht mit der entsprechenden Sorgfalt vorgehe. Er wolle hier bspw. auf die Steinwüste vor dem neu gebauten technischen Rathaus hinweisen, wo einfach nur blanke Betonplatten verlegt worden seien. Es gebe auch noch andere solcher Beispiele, u. a. das Gebäude der Zusatzversorgungskasse in der Lathusenstraße oder einen der Bauhöfe der Stadt.
Ein weiterer, bekannter Fall zum Thema sei bei einem Ehepaar passiert, welches in einem Zeitungsartikel zu Wort gekommen sei. Deren Garten habe am Gehweg vorne nur einen schmalen Streifen Schotter, während der Rest des Gartens naturnah gestaltet sei. Dennoch sei die Schottergartenpolizei der Stadt gegen diese Gestaltung aktiv geworden.
Er wolle daher die Frage an die Stadtspitze bzw. an die Dezernentin richten, ob die Verwaltung anhand der von ihm aufgezählten Beispiele nicht doch die Verärgerung der Bevölkerung nachvollziehen könne. Er würde sich allgemein mehr Augenmaß und mehr Aufklärungsmaßnahmen beim Vorgehen der Verwaltung wünschen, bspw. durch Informationsveranstaltungen oder durch Aufklärungsaktionen in den sozialen Medien.
Auch wenn ökologisch wertvolle Blühwiesen und Gärten erwünscht seien und Schottergärten gegen die Bauordnung verstießen, wäre mehr Aufklärung sinnvoll, weil dies die Menschen eher überzeugen werde, als ihnen mit dem erhobenen Zeigefinger entgegenzutreten.

Ratsfrau Ihnen gab zur Kenntnis, dass sie sich bereits Mitte Mai mit einer entsprechenden Anfrage zum Thema Schottergärten an Stadträtin Ritschel gewandt habe, daher sei sie dankbar dafür, dass das Thema hier aufgegriffen werde - auch wenn die Darstellung eher aus der Sicht des Umweltdezernats erfolge. Ihre Fragen seien entsprechend an das Baudezernat weitergeleitet worden, welches hierfür sicherlich auch zuständig sei.
Allerdings könne sie sich auch den Argumenten von Ratsherrn Oppelt vollumfänglich anschließen, wenn es um das nötige Augenmaß des Verwaltungshandelns sowie um genaue Informationen darüber gehe, was bspw. genau als Schotter definiert werde und in welchem Maße dieser in privaten Gärten noch erlaubt sei. Eine entsprechende Handreichung der Stadt an die Einwohner*innen halte sie daher für dringend erforderlich. Für eine entsprechende "Einwirkung" auf das Baudezernat wäre sie dankbar.

Stadträtin Ritschel stellte klar, dass die Verwaltung nicht "auf die Bürger*innen losgehe", wie Ratsherr Oppelt dies recht drastisch formuliert habe.
Das Vorgehen der Verwaltung gegen Schottergärten erfolge seitens der städtischen Bauordnung, sie selbst sei daher nicht über die Vorgänge zu Einzelfällen oder über ggf. stattgefundene Anhörungen mit Eigentümer*innen informiert.
Sie habe die Darstellung der Thematik im AUG u. a. auch aus dem Grund veranlasst, um den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit zum Einblick in die tatsächlichen Sachverhältnisse und zum Austausch über diese zu geben, statt sich nur auf einschlägige Berichte der Medien zu stützen.
Ihr gehe es vor allem um die Klarstellung. Das Beispiel Marstall habe sie sich selbst angesehen. Man könne diesen Fall als einen "Extremstandort" einstufen. Die Baumscheibe sei in ihren Ausmaßen sehr begrenzt, der Platz werde viel genutzt - leider auch nicht immer korrekt, wenn Leute bspw. auf den Beeten sitzen oder über diese laufen würden.
Die Verwaltung habe für diesen Ort aber eine klare Begrünungsabsicht als Ziel, womit der Platz schöner werden solle. An weiteren, ähnlich schwierigen Standorten habe die Verwaltung schon mehrmals erfolgreich auf die Methode mit dem Mineralmulch zurückgreifen können, wie in den anderen Beispielen eben bereits aufgezeigt worden sei.
Über Schottergärten und deren Definition seien inzwischen vielfältige Informationsmöglichkeiten vorhanden, u. a. würden auch viele Gartenbaubetriebe umfangreich dazu beraten.
Die LHH biete, neben einer ausführlichen Webseite zum Thema (s. unter https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Wirtschaft-und-Umwelt/Fachbereich-Umwelt-und-Stadtgr%C3%BCn/Aktuelle-Informationen-aus-dem-Fachbereich/Gr%C3%BCn-statt-Grau), auch das Faltblatt "GRÜN STATT GRAU!" zu Schottergärten an (s. Anhang Nr. 4).
Auch das Insektenbündnis Hannover sowie die Umweltverbände böten allgemein umfassende Informationen zu naturnahen Gärten. Über die sozialen Medien sei zudem im Vorfeld auf die städtischen "Pflanzentage" hingewiesen worden, auf welchen ebenfalls zahlreiche Informationsmöglich- keiten bestanden hätten.
Neben den bestehenden, vielfältigen anderen Akteur*innen und Informationen werde die Verwaltung das Thema natürlich weiterhin begleiten.

Herr Prote wies auf eine Pressemitteilung zu den Ergebnissen der Bürger*innenbeteiligung am 08.03.2023 zum Thema der City Roofwalks hin (s. unter https://www.hannover.de/city-roofwalks).
Im Rahmen dieser Beteiligung seien in mehreren Bürger*innen-Gruppen einige unterschiedliche Zielstellungen zum Planungsprozess, wie auch zur Aufenthaltsqualität, zur Begrünung, zur biologischen Vielfalt, sowie zu Bewegung und Spiel thematisiert und diskutiert worden. Im Ergebnis habe es ein deutliches Votum für einen grünen, ruhigen Begegnungsraum bzw. einen stark begrünten Dachgarten gegeben, die Nachfrage nach ruhigen Erholungsangeboten sei also sehr intensiv. Deutlich nicht erwünscht sei an dieser Stelle hingegen die Schaffung von lärm- und bewegungsintensiven Angeboten.
Diese Ergebnisse flössen nun in den weiteren Planungsprozess ein, welcher sich mittlerweile in der Entwurfsplanung befinde. Zum Ende des 3. bzw. zum Anfang des 4. Quartals werde die Verwaltung dazu, auf Basis einer qualifizierten Entwurfsplanung nebst Kostenberechnung, eine entsprechende Beschlussdrucksache in den Rat geben. Die Planung sehe den Baubeginn weiterhin für 2024 und den Abschluss des Baus für ca. Ende 2025 vor.
Stadträtin Ritschel berichtete weiterhin, dass der Verwaltung eine Anfrage von Ratsfrau Ihnen zu den Befreiungsanträgen zur Fernwärmesatzung vorliege. Dies könne Frau Unverzagt aus der Fachverwaltung beantworten.

Frau Unverzagt verlas zunächst die betreffende Anfrage von Ratsfrau Ihnen: "Laut der beschlossenen Fernwärmesatzung besteht die Anschlusspflicht, sobald die Rohre in der Straße liegen. Da dies wohl kaum in so kurzer Zeit für die in der Satzung vorgesehenen Anschlussgebiete der Fall sein kann, wüsste unsere Fraktion gerne, wie man zu dem Stichtag des 30.06.2023 gekommen ist und auf welcher Rechtsgrundlage dieses Fristende beruht."

Dazu erläuterte sie entsprechend, dass die zitierten Aussagen aus einem HAZ-Artikel vom 05.04.2023 stammten, welcher auch so in das Magazin von "Haus und Grund" übernommen worden sei. Diese Auslegungen der Satzung seien jedoch teilweise nicht korrekt. So stimme bspw. die Aussage nicht, dass für die Anwohner*innen einer Straße eine Anschlussverpflichtung bestehe, sobald dort Fernwärmerohre verlegt worden seien.


Die Erfassung der Bestandsanlagen bis zum 30.06.23 werde zudem, anders als im Artikel dargestellt, nicht verpflichtend und unter Bußgelderhebung eingefordert, sondern zum Erwerb und zur Dokumentation des Bestandsschutzes empfohlen. Um aus Sicht der Eigentümer*innen sinnvolle Umstellzeitpunkte auf die Fernwärme zu bestimmen, sei die Bestands- aufnahme der erste, wichtige Arbeitsschritt.
Die Herstellbarkeit von Fernwärmeanschlüssen hänge auch von den - in der Regel mehrere Jahre dauernden - Planungs- und Entscheidungsprozessen zu den Arbeiten im jeweiligen Gebäude ab. Dies liege im Verantwortungsbereich der Eigentümer*innen. Enercity richte die Ausbauplanung dynamisch anhand der Entwicklung der Heizungsbestände, der Anschlusswünsche sowie an den Umbauplanungen der Eigentümer*innen aus.

Ratsfrau Ihnen bat darum, diese Antwort der Verwaltung mit an das Protokoll der Sitzung zu hängen, damit die Politik mit dieser Unterlage bei Nachfragen darauf hinweisen könne, dass die Darstellung in der HAZ - aus welchen Gründen auch immer - falsch gewesen sei.
Sie selbst kenne zwei Anwohner*innen, die einen Befreiungsantrag zur Fernwärmesatzung gestellt hätten und von enercity ganz kommentarlos eine Bestätigung dafür erhalten hätten. Es sei in diesem Zuge jedoch nicht darauf hingewiesen worden, dass die Beantragung zu dem Zeitpunkt noch nicht nötig gewesen sei. Daher wäre es wichtig, wenn die Politik etwas dazu in der Hand hätte. Sie bedankte sich für erfolgte Antwort. (Siehe Anhang Nr. 5)

Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass im Internet für offene Fragen auch eine FAQ-Liste zum Thema Fernwärmesatzung in Hannover existiere, ansonsten könne natürlich die Verwaltung bei weiteren Fragen auch gerne angesprochen werden.

Ratsfrau Dr. Carl wies darauf hin, dass Bereiche einiger Stadtteile, wie bspw. in der Südstadt, bisher nicht in das ausgewiesene Satzungsgebiet der Fernwärmesatzung aufgenommen worden seien. Die entsprechend betroffenen Anwohner*innen dort würden sich daher fragen, wie sie sich zukünftig mit Wärme versorgen könnten, wenn sie fortlaufend von steigenden Preisen für fossile Energien betroffen seien oder diese sogar irgendwann gar nicht mehr nutzen könnten, jedoch weiterhin keine Anschlussmöglichkeiten an die Fernwärmeversorgung hätten. Oft seien davon auch Altbauten betroffen, wo Wärmepumpen nicht immer eine Lösung darstellten.
Sie fragte an Frau Unverzagt, was man diesen Leuten auf Nachfrage sagen könne - ob bspw. eine weitere Ausweitung der Fernwärme angedacht sei und welche zeitlichen Horizonte oder Alternativen hier ggf. zu erwarten seien. Dies hänge sicherlich auch mit der kommunalen Wärmeplanung in Hannover zusammen.

Frau Unverzagt erläuterte dazu, dass in Hannover derzeit tatsächlich ein "Anschluss-Andrang" für den Ausbau der Fernwärme herrsche. Für das Satzungsgebiet gebe es inzwischen entsprechende Wartelisten, so dass hier priorisiert werden müsse. Für die Südstadt seien ebenfalls viele Anfragen eingegangen, dazu sei enercity bereits befragt worden. Vor Ort bestehe das Problem, dass die verfügbaren Kapazitäten des Leitungsnetzes nicht ausreichend seien, um alle Bereiche der Südstadt mit Fernwärme versorgen zu können. Ansonsten wäre das Gebiet, aufgrund seiner Besiedelungs- und Wärmeabnahmedichte, für ein Wärmenetz sehr gut geeignet.
Für andere Gebiete in der Stadt, in denen bspw. viele Einfamilienhäuser vorherrschend seien, sei dagegen nicht von einer sinnvollen Versorgung über Wärmenetze auszugehen.
Solche Fragestellungen seien Teil der kommunalen Wärmeplanungen, welche von den Kommunen in Niedersachsen verpflichtend bis Ende 2026 fertigzustellen seien. Dies laufe auf Basis der Ist-Analyse der Wärmeabnahme und den Möglichkeiten, diese zu reduzieren, sowie auf Basis der vorhandenen Potentiale über erneuerbare Energien und Abwärme.
Zum Zeitplan könne sie bislang noch keine Aussage treffen, Hannover habe aber das Ziel, die Wärmeplanung zeitnah und schneller vorzulegen, als es das Niedersächsische Klimagesetz vorschreibe.

Berichtet

TOP 10. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N
Herr Dirscherl kam nochmals auf die Drucks. Nr. 3201/2022 E1 zum Wegerückbau in der Eilenriede zu sprechen. Er bat die Verwaltung darum, nochmals den Rückbau des Weges Nr. 12 am Bischofshol zu überdenken.
Nachdem die Strecke bereits schon einmal herausgenommen worden war, habe dann - aufgrund von Bauvorschriften und weil es keinen anderen Weg gegeben habe, um dort herunterzukommen - eine neue Auffahrt gebaut und geteert werden müssen. Den Weg jetzt erneut herauszunehmen, wäre seiner Meinung nach hirnrissig; anscheinend habe sich niemand die Situation vor Ort angesehen. Man könne keinen Weg bauen und dann gleich wieder abreißen.
Behandelt

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Steiner beendete die Sitzung um 16.05 Uhr.


Frau Ritschel Bach
Stadträtin Für das Protokoll