Sitzung Jugendhilfeausschuss am 24.04.2023

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 18.04.2023)
Protokoll (erschienen am 03.11.2023)
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Landeshauptstadt Hannover - 51.02-R - Datum 26.04.2023

PROTOKOLL

12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 24. April 2023,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.27 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Bax (SPD) 15.00 - 16.05 Uhr
(Herr Boehmer)
(Herr Breitling)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Herr Deppe
(Beigeordneter Dr. Gardemin) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Frau Hahn)
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Kahmann (CDU)
(Ratsfrau Dr. Killinger) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bürgermeister Klapproth) (CDU)
(Beigeordnete Klebe-Politze) (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
(Frau Köpp)
(Ratsfrau Kraeft) (Bündnis 90/Die Grünen)
Frau Liebrecht
(Herr Mesch)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen)
(Frau Meuter)
(Ratsherr Pohl) (CDU)
(Ratsherr Rinker) (Bündnis 90/Die Grünen)
Herr Rüter
(Ratsherr Schmalstieg) (SPD)
Herr Steimann
Herr von der Osten
(Ratsfrau Zaman) (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Frau Bierbrauer)
Frau Böhme
(Frau David)
(Herr Gutzeit)
(Frau Israel)
(Herr Jankowski)
Herr Jantz
Frau Konopleva 15.15 - 16.27 Uhr
Frau Korte-Polier
Herr Kulasek
Herr Pohl
(Frau Schnieder)
(Herr Schreeb)
Frau Venzke
(Frau Wittenberg)
Herr Wollnik

Grundmandat:
Ratsherr Döring (FDP) 15.30 - 16.27 Uhr
(Ratsherr Mönkemeyer) (DIE LINKE.)
Ratsherr Wippach (AfD)
Ratsfrau Zahl (DIE PARTEI & Volt)
(Ratsherr Zingler) (DIE LINKE.)

Presse:
Frau Rinas (Hannoversche Allgemeine Zeitung)

Verwaltung:
Herr Anders (51.1)
Herr Belitz (51.3)
Herr Borg (Dez IV)
Herr Czimczik (51)
Frau Frischen (51.5)
Herr Mahnke (51)
Herr Matterne (19.2)
Frau Müller (51.0)
Herr Pietzko (51.4)
Frau Ritter-Brandl (51.P)
Stadträtin Rzyski (Dez IV)
Frau Stärk (51.F)
Frau Stroppe (15.31)
Frau Thieme (51.2)

Gremienbetreuung:
Frau Fritz (51.02-R)

Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls über die 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.02.2023

4. Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 24.03.2023

5. Dringlichkeitsantrag von Herrn Kulasek (Vertreter des Stadtelternrates)
(Drucks. Nr. 0529/2023)

5.1. Neufassung: Dringlichkeitsantrag von Herrn Kulasek (Vertreter des Stadtelternrates)
(Drucks. Nr. 0529/2023 N1)

6. Kita Osterfelddamm, Errichtung einer temporären Modulanlage
(Drucks. Nr. 0686/2023 mit 3 Anlagen)

7. Förderung der Kindertagesstätte "Mondschein" nach Änderung des Trägernamens
(Drucks. Nr. 2967/2022 N1)

8. Aufstockung der Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte St. Bernward
(Drucks. Nr. 0254/2023)

9. Umstrukturierung der Hortgruppe in der Kindertagesstätte St. Martin
(Drucks. Nr. 0255/2023)

10. Fortführung und Förderung schulergänzender Betreuungsangebote

10.1. Fortführung u. Förderung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes an der Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 0342/2023)

10.2. Fortführung u. Förderung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes an der
Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule
(Drucks. Nr. 0385/2023)

10.3. Fortführung u. Förderung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes des Elternvereins "Salz und Pfeffer e.V."
(Drucks. Nr. 0646/2023)

11. Verlängerung des Betriebes einer Hortgruppe am Standort Grundschule Salzmannstraße
(Drucks. Nr. 0675/2023)

12. Gewährung einer Zuwendung an den Verein "mannigfaltig e.V." für das Projekt
"Mehr Männer in Kitas"
(Drucks. Nr. 0438/2023 mit 1 Anlage)

13. Mittelübertragung im Haushalt 2023/2024 aus den Zuwendungen für den Jugendtreff Ricklingen „Factorix“ (Antrag 4510006) in die Zuwendungen für das inklusive Jugendzentrum „Frei!Raum“ (Antrag 4510081)
(Drucks. Nr. 0366/2023)

14. Einstellung der finanziellen Unterstützung des Lückekinderprojekts Wülferoder Weg
(Informationsdrucks. Nr. 0624/2023)

15. Bericht der Dezernentin




Redaktioneller Hinweis:
Dieses Protokoll spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming alle Personen gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention.

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Knüppel eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest.

Ratsherr Knüppel wies darauf hin, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß
§ 3b der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover per Videokonferenztechnik an der Sitzung teilnehmen können. Zudem verwies Ratsherr Knüppel auf die Datenschutzbestimmungen während öffentlicher, hybrider Sitzungen sowie auf die Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen [§ 64 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 3a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover].

Herr Deppe zeigte für seine Person ein Mitwirkungsverbot für den Tagesordnungspunkt 13. an.

Herr Wollnik zeigte ebenfalls ein Mitwirkungsverbot für Tagesordnungspunkt 13. an.

Herr Steimann merkte an, dass ihm das Protokoll der letzten Sitzung nicht zugegangen sei und bat darum, sofern das Protokoll nicht mehr postalisch verschickt würde, um eine rechtzeitige Bereitstellung im Internet.

Stadträtin Rzyski bot eine Bereitstellung des Protokolls per E-Mail vor den jeweiligen Sitzungen an.

Auf die Nachfrage von Ratsherrn Knüppel, ob die Mitglieder des Ausschusses, die das zur Abstimmung stehenden Protokoll nicht erhalten hätten, diesen Punkt vertagen wollten, erklärten Herr Steimann, Herr von der Osten und Herr Deppe, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten würden.



Herr Kulasek gab zur Kenntnis, dass der von ihm unter TOP 5. eingebrachte Antrag mit Änderungen als Neufassung eingebracht werde. Der neue Antrag wurde als Tischvorlage verteilt und an die Mitglieder des Ausschusses parallel per E-Mail versandt, damit auch die digital zugeschalteten Ausschussmitglieder Kenntnis von den Änderungen nehmen konnten. Die Neufassung des Antrages wurde unter TOP 5.1. in der Tagesordnung erfasst und anstelle von TOP 5. behandelt.

Der Jugendhilfeausschuss stellte daraufhin die Tagesordnung in der geänderten Fassung fest.


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Eine Einwohnerin erkundigte sich als Elternteil von zu betreuenden Kindern in Bezug auf die Ausfälle von Betreuungszeiten, ob die Stadt Hannover erfasse, wie oft und wieviel Betreuungszeiten in der Stadt Hannover ausfallen würden.

Stadträtin Rzyski berichtete, dass Ausfallzeiten für die kommunalen Einrichtungen, aber nicht für die Einrichtungen in freier Trägerschaft erfasst würden. Man wisse, dass es bei den eigenen Einrichtungen aufgrund des Personalmangels zu Einschränkungen in den Betreuungszeiten gekommen sei.

Die Einwohnerin erkundigte sich weiter, ob durch die Verwaltung eine Möglichkeit der Beschaffung der Ausfallzeiten der anderen Einrichtungen bestehen würde.

Die Möglichkeit habe man als Kommune, so Stadträtin Rzyski, nicht. In der unter TOP 5.1. eingebrachten Neufassung des Antrages von Herrn Kulasek sei die Information enthalten, dass das Land diese Daten erfasse. Dieser Antrag sehe eine Nachfrage beim Land zu dem Ausfall der Betreuungszeiten und die Weiterleitung dieser Information an den Stadtelternrat vor.

Eine andere Einwohnerin erkundigte sich, wie es mit der Inobhutnahmestelle „bed by night“, die zurzeit geschlossen und nicht von der Stadt betrieben werde, weitergehen werde. Sie schloss die Frage an, wie generell der Personalmangel in der Jugendhilfe verbessert und die Schließung von Wohngruppen aufgrund des Personalmangels verhindert werden könne.

Stadträtin Rzyski berichtete, dass die Einrichtung „bed by night“ zurzeit nicht durch den städtischen Heimverbund betreiben wird, sondern derzeit vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) als Inobhutnahmeeinrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betrieben werde. Aufgrund eines Personalmangels konnte die in Rede stehende Einrichtung nicht mehr weiterhin 24 Stunden an 7 Tagen (24-7) vom Fachbereich Jugend und Familie betrieben werden. Mittlerweile konnte durch die Verwaltung für diese Einrichtung wieder ausreichend Personal gewonnen werden. Es sei jedoch geplant, den Betrieb am Standort Celler Straße vorerst weiter durch das DRK betreiben zu lassen, da die neue geplante Einrichtung für die Inobhutnahmen zurzeit noch nicht wie geplant zur Verfügung stehe.
Die neu gewonnenen Mitarbeitenden würden daher erst einmal in anderen Einrichtungen eingesetzt werden. Um den Personalmangel zu beheben, habe die Verwaltung vielfältige Aktivitäten entfaltet. Der Arbeitsmarkt frage Fachkräfte von der Krippe bis hin zur Jugendarbeit nach. Die Stellen mit Arbeitszeiten von 24-7 seien nicht die Beliebtesten. Man arbeite daran, wie man diese Stellen attraktiver machen könne. Stadträtin Rzyski führte weiter aus, dass man auf Landes- als auch Bundesebene aktiv sei und die Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen, aber auch eine Erweiterung der Ausbildungskapazitäten fordere. Das eng gefasste Fachkräftegebot im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten hinsichtlich der eingesetzten und finanzierten Berufsgruppen müsste erweitert werden. Festzustellen sei, dass man trotz der vielen Maßnahmen in Konkurrenz mit anderen Arbeitgeber*innen um die Fachkräfte stehe und man als Arbeitgeberin immer mehr bieten müsse. Wechselmöglichkeiten zwischen den Fachbereichen bieten einerseits Attraktionspotential, andererseits auch Fluktuationspotential. Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass die Mitarbeitenden bei internen Problemlagen alle Möglichkeiten der direkten Ansprache von der Fachbereichsleitung über die Bereichsleitungen hätten.

Die Einwohnerin schloss die Frage nach Springer*innenstellen für den Heimverbund und generell für die Jugendhilfe sowie nach Rufbereitschaften an. Fehlendes Personal habe zu vorübergehenden Schließungen von Einrichtungen geführt, so dass der Wunsch nach Springer*innenstellen groß sei.

Stadträtin Rzyski erwiderte, dass es stets Vertretungs- und Springer*innenstellen gegeben habe. Aktuell erarbeite die Verwaltung Lösungsansätze Man werde dazu zu einem späteren Zeitpunkt berichten.

Ein dritter Einwohner berichtete, dass er durch seine Kinder in der letzten Zeit massiv von Schließtagen in der Kinderbetreuungseinrichtung betroffen gewesen sei. Er habe bilaterale Information erhalten, dass es bei Schließtagen in den Betreuungseinrichtungen die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung von der Stadt gebe. Er schloss die Frage an, ob diese Information richtig sei und es eine offizielle Stelle gäbe, an die sich die Betroffenen hinsichtlich eines entsprechenden Anspruch auf Rückerstattung hinwenden und nachfragen könnten.

Stadträtin Rzyski berichtete, dass man in der Coronazeit einen Grundsatzbeschluss dazu gefasst habe. Bei einem Ausfall von mehr als 50% der Betreuungszeiten würden die Eltern eine komplette Beitragsrückerstattung erhalten. Jedoch sei nicht jede nicht betreute Stunde durch die Stadt oder einen freien Träger erstattungsfähig. Ein Thema, ab wann Rückerstattungsansprüche bestehen würden, müsste klarer kommuniziert werden. Stadträtin Rzyski sah eine Möglichkeit über eine Berichterstattung durch die Fachkolleg*innen im Stadtelternrat sowie die Zurverfügungstellung der Drucksache, die die grundsätzliche Regelung zum Thema Rückerstattung beschreibe und darlege.*1

Der Einwohner bedankte sich für die Auskunft, die für ihn ausreichend beantwortet sei. Es wäre aus seiner Sicht wünschenswert, wenn es ausreichende Information für die Eltern und klare Kriterium zur Rückerstattung einzelner Beiträge geben würde.

Stadträtin Rzyski sagte zu, diese Regelung an alle Träger weiterzugeben, damit diese dann wiederum ihre einzelnen Einrichtungen informieren könnten. Das Prozedere sollte dann u.a. auf den Internetseiten der Stadt für die Eltern nachzulesen sein. Eine Prüfung der Beitragsrückerstattung könne nur im konkreten Einzelfall im Rahmen eines direkten Gespräches mit dem Träger oder der Stadt erfolgen. Die Verwaltung hoffe, mit den Hinweisen zur transparenteren Informationslage beizutragen.



Eine vierte Einwohnerin berichtete, dass ihre Töchter immer häufiger nicht mehr an Sportangeboten teilnehmen könnten, da den Vereinen immer weniger Verfügungszeiten in Turnhallen zur Verfügung ständen. Sie erkundigte sich, ob hier langfristig zur Aufstockung der Kapazitäten etwas geplant sei.

Stadträtin Rzyski informierte, dass Schulsporthallen in der schulischen Nutzung durch die Ganztagsgrundschulen und dem Ganztagsangebot an den weiterführenden Schulen bis teilweise 17 Uhr ständen, was mit den Wünschen der Vereine in Bezug auf die Angebote für Kinder und Familien kollidiere. Die Nachfrage sei hoch. Nur beim Neubau von Schulen entstünden neue Kapazitäten durch neue Turnhallen. Die Nachfrage nach Hallenzeiten in der Zeit zwischen 15:00 – 18:00 entspräche nicht dem Angebot. Eine Problematik, die sich aktuell nicht auflösen ließe, da aus Erfahrung der Sportvereine, z.B. Kinderturnen um oder ab 18:00 nicht angenommen werde.

(*1 Korrektur der Verwaltung: Die Drucksache Nr. 0787/2021 regelte die sukzessive Wiederaufnahme der Entgeltpflicht ab April 2021ff, wenn gem. der niedersächsischen Corona-Verordnung die Betreuung entweder im Regelbetrieb oder im eingeschränkten Regelbetrieb (ohne Früh- und Spätdienste) erfolgte. Mit Ende der Corona-Verordnung endete auch die Regelung in der Beschlussdrucksache und ist somit nicht mehr gültig. Die Regelungen richten sich nunmehr nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Erstattungen werden im Einzelfall entsprechend geprüft.)


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.02.2023

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 4.
Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 24.03.2023

Ratsherr Gast stellte die Themen der Sitzung der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 24.03.2023 vor. Die Sitzung war zugleich die erste und konstituierende Sitzung der Expert*innen Kommission zum Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche, wobei sich die Expert*innen mit einem kurzen Eingangsstatement vorgestellt hatten. Ratsherr Gast hob dabei als sein persönliches Highlight eine Vorstellung von drei Jugendlichen aus dem NaDu-Kinderhaus vor, die die Ergebnisse einer eigenen Befragung zu Themen, mit denen sich die Jugendlichen beschäftigten, vorstellten. Er freue sich auf die Arbeit der Expert*innen-Kommission und die erarbeiteten Vorschläge.

Zur Kenntnis genommen


TOP 5.
Dringlichkeitsantrag von Herrn Kulasek (Vertreter des Stadtelternrates)
(Drucks. Nr. 0529/2023)

Antrag

Wir - der Stadtelternrat Hannover - beantragen, dass zeitnah erhoben wird, in welchem Maße die vertraglich zugesagten Betreuungszeiten von allen Kindertagesstätten im Stadtgebiet nicht erbracht worden sind.

ersetzt durch Neufassung


TOP 5.1.
Neufassung: Dringlichkeitsantrag von Herrn Kulasek (Vertreter des Stadtelternrates)
(Drucks. Nr. 0529/2023 N1)

Herr Kulasek stellte die Neufassung des Antrages vor und hob dabei noch einmal hervor, wie stark der Schuh in der Elternschaft durch den Ausfall der Betreuungszeiten drücke.

Herr Steimann schilderte aus seiner Sicht eines Trägers, dass man als Träger im Wissen der Belastung der Eltern im Winter zusätzliche Mittel in mittlerer fünfstelliger Höhe in Zeitarbeit investiert habe, um Ausfallzeiten für die Eltern zu minimieren. Diese Kosten habe man nicht refinanziert bekommen. Als Träger könne man sich dies wirtschaftlich nicht leisten. Man werde an Stellen, wo das Personal wie z. B. durch Krankheit nicht zur Verfügung stünde, noch konsequenter in Gruppenschließungen gehen müssen. Herr Steimann hob dabei hervor, dass Ausfallzeiten nicht aufgrund nicht besetzter freier Stellen entstanden seien. Man könne die Sicht der Eltern gut verstehen. Man habe alles Mögliche getan, um die Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten. Dies sei relativ gut gelungen, aber zu einem hohen Preis. Solange es hierfür keine Refinanzierung gäbe, könne man dies nur begrenzt tun. Man bekomme als Träger eine Vertretungspauschale, die jedoch über die hohen Krankenstände im Winter mehr als aufgebraucht sei. Herr Steimann bat um Verständnis für die Sichtweise der Träger.

Herr von der Osten schloss sich den Äußerungen von Herrn Steimann an. Er könne die dem Antrag zugrundeliegende Absicht gut verstehen, wobei damit eine rückwärtsgerichtete Tendenz verbunden sei. Man würde nicht schauen, wie man dies zukünftig verhindern könne. Durch die finanziellen Mittel seien die Träger in den Handlungen begrenzt. Durch die nachträgliche Betrachtung wisse man, was ausgefallen sei. Entscheidend wäre aber, was man daraus mache. Herr von der Osten wies darauf hin, dass die Eltern bei Übermittlung der gewünschten Daten durch das Land aufgrund unterschiedlicher Verträge sowie differierender Öffnungs- oder Schließzeiten genau schauen müssten, um welche Träger es sich handele. Man könne die übermittelten Fakten dann nicht zu einer Aussage pauschalieren. Es bedürfe immer einer individuellen Betrachtung des Trägers unter den Aspekten der individuellen Öffnungs- und Schließzeiten sowie der Ausfallzeiten. Er verstehe die Intention als auch die Kommentare und Fragen aus der Einwohner*innenfragestunde. Es sei jedoch zu schauen, wie man diese Ausfallzeiten in der Zukunft verhindern könne und nicht, wie dies in dieser Welle passiert sei. Für seinen Träger der AWO könne er sagen, dass die Krankheitswelle sich abschwäche, es zu einer Entspannung komme und die Vertretungskräfte auch wieder für eine Vertretung eingesetzt werden können.

Stadträtin Rzyski äußerte ihre Bedenken zu der Hoffnung, dass das Land eine Aufstellung für jeden Tag der vergangenen zwei Jahre mit dem Umfang der ausgefallenen Betreuungszeiten für an die 500 einzelnen Einrichtungen in der Stadt Hannover vorlegen könne. Sie könne sich das Vorlegen einer kumulierten Liste vorstellen.

Stadträtin Rzyski verwies auf die heutige Presseinformation, dass ein Teil der Problematik mit dem Ersatzangebot für ausfallende Betreuungszeiten etwas mit den Regelung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) zu tun habe. Die Rede sei hier nicht von einem zusätzlichen Platz über die reguläre Gruppengröße, sondern darüber, welches Personal in den Randstunden benötigt werde. Es seien harte Restriktionen bezogen auf die Frage, an wie vielen Tagen Vertretung eingesetzt werden dürfe, was fachlich nicht nachvollzogen werden könne. Dies führe u.a. dazu, dass Betreuungszeiten aufgrund klar einzuhaltender Restriktionen des Landes nicht angeboten werden könnten. Man könne nicht dauerhaft anderes Personal als Erzieher*innen in den Randstunden einsetzen. Man sei als Trägervertreterin mit dem Land in der Diskussion, welche Regelungen im Sinne der Qualitätssicherung vernünftig seien bzw. welche nicht vernünftig seien. Die Problematik der Fachkräfte potenziert sie auf unnötige Weise. Es bestehe ein deutlich höherer Bedarf. Man sei in einer Kreislaufbewegung, dass die Erzieher*innen gute Rahmenbedingungen benötigten, um gerne und lange im Beruf zu verbleiben. Es hieße besserer Betreuer- und Kinderschlüssel, Zeiten die abgedeckt werden müsste, die dritte Kraft, es existiere, so Stadträtin Rzyski, ein extrem hoher Fachkräftebedarf, der nach Einschätzung der Verwaltung und den vorhandenen Ressourcen dauerhaft nicht zu decken sei. Dies seien Diskussionen, die nicht nur in Hannover, sondern bundesweit geführt würden. Bisher gebe es keine in Gänze befriedigende Antwort aus der Politik oder der Verwaltung, wie der Fachkräftebedarf in Kita oder Krippe, Jugendhilfe oder Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger, im Bereich Streetwork oder Jugendarbeit gelöst werden könne. Die Fachkräfteproblematik bestehe auf allen Ebenen der Kinder- und Jugendarbeit in den Altersgruppen von 0 - 27 Jahren. Hieran müsse man arbeiten.

Stadträtin Rzyski versprach zu dem Punkt aus der Einwohner*innenfragestunde, dass die Verwaltung versuchen werde, Rückerstattungsansprüche für die Eltern bezogen auf die erstattungsfähig als auch auf das Verfahren transparenter zu machen. Diese Information wolle man dann ebenfalls an die Träger geben, damit diese es an deren Einrichtungen weiterleiten können. Diese Informationen sollen auch auf den entsprechenden städtischen Internetseiten veröffentlicht werden.

Herr Steimann bekundete, dass er heute erstmalig höre, dass die Regelungen aus der Coronazeit eventuell auch für die Rückerstattung der Beiträge für die nachgelagerte Zeit gelten könnten. Er bot auch im Namen der in der heutigen Sitzung vertretenen Wohlfahrtsträger an, nach Bekanntgabe der Regularien aktiv in die Prüfung zu gehen und auf die Eltern zuzukommen, die einen Rückerstattungsanspruch hätten. Man müsste so nicht auf das Ergebnis des Landes warten. Bei einem höheren Ausfall der Betreuungszeiten als 50% in einem vorgegebenen Zeitraum würden die Träger die Eltern ansprechen und die Rückerstattung seitens der Träger veranlassen.

Herr Kulasek merkte an, dass bei der Formulierung seines Antrages ein Aspekt nicht berücksichtigt worden sei und erkundigte sich, ob dies noch eingebracht werden könne. Man beabsichtige eine Verknüpfung dieser Zahlen mit der Zuordnung zu der Betreuungssituation für den Ausfall.

Ratsherr Knüppel wies darauf hin, dass alles, was schriftlich durch die antragstellende Person eingebracht werde, Bestandteil des Verfahrens sei. Die Wünsche müssten schriftlich vor der Antragsabstimmung dem Ausschussvorsitzenden vorgelegt werden, so dass der Ausschuss dann darüber abstimmen könne.

Ratsfrau Zahl bekundete, dass sie diesen Antrag in dem Sinne unterstütze, um Urteile zu erhalten, wie man dies besser organisieren könne.

Frau Böhme begrüßte für die Kinderladen-Initiative diesen Antrag. Man sehe sehr deutlich, dass durch den hohen Krankenstand bei den Eltern ein hoher Druck auf diese entstanden sei. Man wisse, dass im Bereich der Kita diese Krankenstände höher als in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens seien, was sich auf die Eltern und die Träger ausgewirkt habe. Die Träger hätten versucht, alles Menschen mögliche zu machen, um Betreuung so zu gewährleisten, dass Kontinuität für Kinder und Familien gegeben gewesen sei. Sie freue sich sehr, wenn durch einen solchen Antrag und durch die zu erbringenden Zahlen mehr Transparenz geschaffen werde. Aufgrund der dann vorliegenden statistischen Fakten könne man besser in die Verhandlungen mit dem Land treten. Die Corona-Regelung in der Stadt Hannover habe sie sehr begrüßt.

Ratsherr Gast bat in Bezug auf das weitere Verfahren um Verlesung des geänderten Antragstextes, damit dies allen Ausschussmitgliedern vor der Abstimmung zur Kenntnis gegeben werde.

Herr Kulasek verlas daraufhin, die geänderte Neufassung des Antrages.


Antrag

Wir, der Stadtelternrat Hannover, beantragen, dass die Landeshauptstadt Hannover — vertreten durch die entsprechenden politischen Ämter, Gremien oder Verwaltungsebenen — zeitnah die Daten und Statistiken hinsichtlich der Ausfallzeiten in der Kinderbetreuung auf Kita- und Krippenebenen auch in Zusammenhang mit der Personalsituation der Einrichtungen den Jahren 2022-2023, die dem Land Niedersachsen vorliegen, einfordern und an den Stadtelternrat Hannover weiterleiten soll.
9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen

TOP 6.
Kita Osterfelddamm, Errichtung einer temporären Modulanlage
(Drucks. Nr. 0686/2023 mit 3 Anlagen)
Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Errichtung einer temporären Modulanlage Kita Osterfelddamm in Höhe von insgesamt 1.900.000 € inklusive Wiederherstellung der Sportflächen nach Nutzungsende und jährlichen Mietkosten in Höhe von 383.000 €
sowie

2. der Mittelfreigabe durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

zuzustimmen.
Einstimmig

TOP 7.
Förderung der Kindertagesstätte "Mondschein" nach Änderung des Trägernamens
(Drucks. Nr. 2967/2022 N1)

Antrag,
zu beschließen,

die Kindertagesstätte "Mondschein", Am Herrenhäuser Bahnhof 24, 30419 Hannover-Ledeburg, in bisheriger Trägerschaft des Vereins "Bildungsakademie Herrenhausen e. V.", nach Änderung des Trägernamens in "Kita Mondschein gGmbH" weiterhin zu fördern.

Einstimmig


TOP 8.
Aufstockung der Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte St. Bernward
(Drucks. Nr. 0254/2023)

Antrag,

zu beschließen,

· die Betreuungszeit der Kindergartengruppe (20 Plätze) in der Kindertagesstätte St. Bernward, Helmstedter Straße 35, 30519 Hannover, in Trägerschaft des Gesamtverbandes kath. Kirchengemeinden, von 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung aufzustocken, sowie
· ab dem 01.08.2023, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufenden Zuwendungen auf Basis der mit dem Träger vereinbarten Förderungen für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.
Einstimmig

TOP 9.


Umstrukturierung der Hortgruppe in der Kindertagesstätte St. Martin
(Drucks. Nr. 0255/2023)
Antrag,
zu beschließen,

· die Hortgruppe (20 Plätze) in der Kindertagesstätte "St. Martin", Don-Bosco-Weg 1, 30627 Hannover, in Trägerschaft des Gesamtverbandes kath. Kirchengemeinden, in eine Kindergartengruppe mit 25 Plätzen in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren, sowie

· ab dem 01.08.2023, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufenden Zuwendungen auf Basis der mit dem Träger vereinbarten Förderungen für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.
Einstimmig
TOP 10.
Fortführung und Förderung schulergänzender Betreuungsangebote
TOP 10.1.
Fortführung u. Förderung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes an der Kardinal-Bertram-Schule
(Drucks. Nr. 0342/2023)

Antrag,
zu beschließen,

dem Förderverein der Kardinal-Bertram-Schule e.V. zur Fortführung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes (SeBa) an der Kardinal-Bertram-Schule, Loccumer Str. 46, 30519 Hannover für das Schuljahr 2023/2024 vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024 laufende Beihilfen für zwei Gruppen mit 40 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig


TOP 10.2.


Fortführung u. Förderung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes an der
Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule

(Drucks. Nr. 0385/2023)

Antrag,

zu beschließen,

dem Förderverein der Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule e.V. zur Fortführung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes (SeBa), Olbersstraße 13, 30519 Hannover, für das Schuljahr 2023/2024 vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat
zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Einstimmig


TOP 10.3.
Fortführung u. Förderung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes des Elternvereins "Salz und Pfeffer e.V."
(Drucks. Nr. 0646/2023)

Antrag,

zu beschließen,

· dem Elternverein "Salz und Pfeffer e.V." zur Fortführung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes (SeBa) an der Salzmannschule, Salzmannstr. 3, 30451 Hannover, für das Schuljahr 2023/2024 vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024 laufende Zuwendungen für eine Gruppe mit 20 Plätzen - entsprechend der gültigen Richtlinie für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS-Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € monatlich pro Kind/ Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.
Einstimmig

TOP 11.
Verlängerung des Betriebes einer Hortgruppe am Standort Grundschule Salzmannstraße
(Drucks. Nr. 0675/2023)
Herr von der Osten zeigte für sich ein Mitwirkungsverbot zu dieser Drucksache an.
Antrag,
zu beschließen,

· den Betrieb der temporär eingerichteten Hortgruppe (20 Plätze, Ganzjahresöffnung) in der Grundschule Salzmannstraße in Trägerschaft der AWO Region Hannover e.V. um zwei Jahre zu verlängern und
· dem Träger ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens zum 01.08.2023 bis zum 31.07.2025, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.

Einstimmig

TOP 12.
Gewährung einer Zuwendung an den Verein "mannigfaltig e.V." für das Projekt
"Mehr Männer in Kitas"

(Drucks. Nr. 0438/2023 mit 1 Anlage)
Ratsfrau Kleindienst begrüßte für ihre Fraktion die Fortführung des Projektes und stellte die Wichtigkeit des Bestrebens einer geschlechterparitätischen Besetzung des pädagogischen Personals heraus, welches langfristig und mit viel Ausdauer weiterverfolgt werden sollte.

Ratsherr Capellmann erkundigte sich nach einer Erfassung der Anzahl von Männern, die diese Ausbildung absolvierten, dann aber nicht im Beruf verblieben.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass es keine Gesamterfassung hierzu gebe. Es müsste hierzu eine Abfrage in allen Ausbildungsstätten erfolgen sowie eine Abfrage bei den Trägern, wer dann in einer Tätigkeit einer Kita münde. Es könne nur für die städtischen Einrichtungen eine Aussage getroffen werden, wie viele Männer nach einer Ausbildung für die eigenen Einrichtungen gewonnen werden konnten.

Herr Pietzko bot die Beantwortung dieser Frage mit Blick auf die städtische Trägerin zum Protokoll an. *2

(*2 Ergänzung durch die Verwaltung:
Die Quote der städtischen männlichen Kita-Mitarbeitenden liegt derzeit bei 14,6 % (= 124 von 850 Mitarbeitenden). Der Anteil konnte in den letzten Jahren von stabil etwa 11 % ein wenig erhöht werden. Seit September 2020 waren/sind 28 Kollegen in tätigkeits- oder berufsbegleitender Ausbildung. Davon haben 12 die Ausbildung erfolgreich beendet. Wiederum davon sind 7 Mitarbeitende aktuell noch bei den städtischen Kitas beschäftigt.)


Antrag,
zu beschließen, dass das Projekt „Mehr Männer in Kitas“ im Zeitraum vom 01.01.2023-31.12.2024 weitergeführt wird und dem Verein "mannigfaltig e.V." für die Durchführung des Projekts eine Zuwendung in Höhe von 20.000,- Euro jährlich gewährt wird.

Einstimmig


TOP 13.
Mittelübertragung im Haushalt 2023/2024 aus den Zuwendungen für den Jugendtreff Ricklingen „Factorix“ (Antrag 4510006) in die Zuwendungen für das inklusive Jugendzentrum „Frei!Raum“ (Antrag 4510081)
(Drucks. Nr. 0366/2023)

Ratsfrau Kleindienst erklärte, dass ihre Fraktion unter der Maßgabe, dass die übrigen Mittel erhalten blieben und in den Sammelansatz Stadtteiljugendeinrichtungen überführt würden, der Drucksache zustimmen werde.

Ratsfrau Kaczmarek betonte, dass es für ihre Fraktion wichtig sei, dass die in den Sammelansatz verschobenen Posten einer genauen Betrachtung bedürften. Man müsste genau darauf achten, was mit diesen Mitteln gemacht würde und schauen, ob einzelne noch zu erfüllenden Bedarfe durch diese Zuwendungen an Träger*innen gedeckt werden könnten und an die jungen Menschen und Träger*innen verteilt würden.

Ratsherr Capellmann sprach auch für seine Fraktion die Zustimmung zu dieser Drucksache aus. Je ein Jugendtreff sei kürzlich in Bothfeld und in Ricklingen geschlossen worden. Seine Fraktion sehe es als problematisch an, dass solche Jugendtreffs mit einer halben oder eineinhalb Stellen betrieben und immer weiter heruntergefahren würden. Es sei wichtig, dass der Mittelansatz erhöht würde, dass solche Einrichtungen mit zwei oder drei Personen besetzt werden könnten. Und in Zukunft nicht mehr Träger sagen würden, dass es sich nicht mehr lohne. Im Ganzen müssten sich Gedanken gemacht werden, wie mehr Energie eingesetzt werden könne, um die JT zu stärken.

Ratsherr Harrold merkte an, dass das Ziel der Stadt die Stärkung der Jugendtreffs sei. Aus Kinder- und Jugendschutzperspektive sei es die Frage, ob man Einrichtungen mit einer Fachkraft unter dem Aspekt der fehlenden Teamarbeit und der pädagogischen Reflexion betreiben solle. Die wirtschaftliche Lage, ausgelöst durch ansteigende Kosten und der Inflation, setze die Träger*innen von Jugendtreffs und -zentren unter Druck und fand bei der Antragstellung im vergangenen Jahr keine Berücksichtigung.


Antrag,

die Übertragung von Mitteln aus den Zuwendungen für den Jugendtreff Ricklingen „Factorix“ (Antrag 4510006) in Höhe von 36.295,00 € für das Haushaltsjahr 2023 und 41.037,00 € für das Haushaltsjahr 2024 in die Zuwendungen für das inklusive Jugendzentrum „Frei!Raum“ (Antrag 4510081) zu beschließen. Darüber hinaus wird beantragt, die im Antrag 4510006 verbleibenden Restmittel von 15.257,00 € für 2023 und 10.706,00 € für 2024 in den Sammelansatz 4510300 Stadtteiljugendeinrichtungen zu überführen.

Einstimmig


TOP 14.
Einstellung der finanziellen Unterstützung des Lückekinderprojekts Wülferoder Weg
(Informationsdrucksache Nr. 0624/2023)

Ratsfrau Kleindienst teilte mit, dass ihre Fraktion diese Drucksache so nicht zur Kenntnis nehmen möchte, da man hinsichtlich der Fortführungsmöglichkeiten an einem anderen Ort unterschiedliche Informationen habe und sich frage, ob die Bedarfe zutreffend vor Ort analysiert worden seien.

Ratsfrau Kaczmarek berichtete, dass sich ihre Fraktion über diesen Vorschlag intensiv mit der Verwaltung auseinandergesetzt habe und ihnen deutlich gemacht wurde, dass die Bedarfsgruppe nicht mehr am besagten Ort wohne. Da es keine Berichte gebe, wohin sich diese Bedarfsgruppe im Stadtgebiet Hannover verteilt habe, sei es schwer, dieses Angebot aufgrund der fehlenden Bündelung an einem Ort weiterzuführen. Diese Mittel würden ebenfalls in den Sammelansatz fließen und man müsse prüfen, wie und wohin die Mittel sinnvoll verteilt werden könnten. Ihre Fraktion würde daher dieser Durchsache zustimmen.

Ratsfrau Kahmann äußerte für ihre Fraktion den Wunsch des Angebotes einer Perspektivfindung, da nicht klar sei, wohin die Kinder nun gehen könnten.

Ratsherr Knüppel wies auf die Möglichkeit hin, diese Drucksache so nicht zur Kenntnis zu nehmen und der Verwaltung damit den Auftrag zur Überprüfung der Sachlage zu erteilen.

Stadträtin Rzyski bot aufgrund der neu eingegangenen Informationen aus unterschiedlichen Richtungen eine Überprüfung der Sachlage an. Die Verwaltung würde im nächsten Ausschuss neu zur Sachlage informieren.

Ratsherr Gast zog daraufhin für seine Fraktion diese Informationsdrucksache in die Fraktionen.


Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen


TOP 15.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski informierte über das 60-jährige Bestehen der Ferieneinrichtung Otterndorf am 10. Juni 2023. Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses seien hierzu Einladungen zugegangen. Vom Fachbereich Jugend und Familie würden Fahrmöglichkeiten nach Otterndorf und zurück nach Hannover bereitgestellt; auch die Möglichkeit der Übernachtung mit der Familie oder allein sei in Otterndorf gegeben. Man freue sich auf eine Teilnahme und den Besuch der Einrichtung.

Zum aktuellen Sachstand unbegleiteter minderjährige Geflüchteter berichtete Stadträtin Rzyski, dass sich die Lage insgesamt ein wenig entspannt habe. Der Zuzug von weiteren unbegleiteten Minderjährigen sei zurzeit gestoppt. Die Einrichtung Kirchhorster Straße sei derzeit mit fünf unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten belegt. Man sei weiterhin mit dem Land und der Region in den Verhandlungen, dass die Begleitung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen eher unter dem § 13 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), des Jugendwohnens, als unter § 34 SGB VIII, der Heimerziehung, fortgeführt werden solle. Zu dieser Thematik gebe es Bewegung auf der Landesebene.

Man fordere weiterhin vehement ein, dass die Vorhaltekosten mindestens anteilig erstattet würde. Man könne nicht erwarten, dass eine Kommune oder Träger Plätze vorhielten, die spontan belegt werden könnten, ohne dass die mit der Vorhaltung verbundenen Kosten erstattet würden.

Stadträtin Rzyski berichtete weiter, dass die Personalversorgung und auch die Notwendigkeiten Kinder aus den Inobhutnahmeeinrichtungen in reguläre Wohngruppen oder stationäre Eichrichtungen abfließen zu lassen, nach wie vor schwierig seien. Dies sei eine bundesweite Problemlage und keine alleinige Problemlage der Stadt Hannover. Die temporäre Entspannung könnte sich jedoch bei einer anderen politischen Weltlage schnell wieder verschlechtern. Hinsichtlich des Sachstandes zur städtischen Einrichtung „bed by night“ verwies Stadträtin Rzyski auf die Ausführungen in der Einwohner*innenfragestunde.

Herr Rüter erkundigte sich in Bezug auf die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im TVöD, ob die ausgehandelten Sonderzahlungen für die Personalkostenzuwendungen der freien Träger im Zuge von Gleichberechtigung und Solidarität mit einbegriffen werden könnten.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für alle Mitarbeitenden, die unter diesem Tarifvertag fielen, gültig seien. Bezogen auf andere Tarifabschlüssen in der Vergangenheit könne sie berichten, dass diese nicht vollumfänglich auf die freien Träger übertragen wurden und insbesondere dann nicht, wenn die Träger nicht nach TVöD bezahlten.

Ratsfrau Kleindienst regte an, sich mit den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses das Jugendparlament in der Partnerstadt Leipzig unter dem Aspekt der Zusammenarbeit dieses Parlamentes mit der Verwaltung und der Ratsarbeit anzusehen.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Verwaltung bezüglich des geäußerten Wunsches mit der Stadt Leipzig Kontakt aufzunehmen werde.

Herr Pohl begrüßte den Austausch mit anderen Großkommunen, wies jedoch darauf hin, dass Parlamentsstrukturen immer unter den Vorgaben der kommunalen Verfassungsgesetze liegen und man sich mit der Stadt Leipzig ein einem anderen Bundesland befinde. Das was in Leipzig möglich sei, müsse auf Hannover nicht zutreffen.

Herr Capellmann schlug eine Anreise nach Leipzig mit der Bahn aufgrund der besseren CO2-Bilanz vor.

Stadträtin Rzyski berichtete zum weiteren Verfahren, dass die Verwaltung einen begründeten Antrag unter Angabe der geschätzten Kosten beim Verwaltungsausschuss für eine Exkursion des Jugendhilfeausschusses stellen müsste. Anträge dieser Art würden vom Verwaltungsausschuss in der Regel Zustimmung finden.


Daraufhin schloss Ratsherr Gast die Sitzung um 16.27 Uhr.

(Rzyski) (Fritz)
Stadträtin für das Protokoll