Protokoll:
Anlagen:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 16.09.2023
PROTOKOLL
16. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am Mittwoch, 19. April 2023,
Gymnasium Limmer, Aula,
Wunstorfer Straße 14, 30453 Hannover
Beginn 18:00 Uhr
Ende 21:50 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend: (verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stv. Bezirksbürgerm. Gerking (SPD) 18:30 - 21:50 Uhr
Bezirksratsfrau Appuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18:00 - 20:45 Uhr
Bezirksratsfrau Bethäuser (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Bulut (FDP) 18:00 - 20:45 Uhr
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
(Bezirksratsherr Dr. Gardemin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI)
Bezirksratsherr Kabutke (SPD)
Bezirksratsfrau Kaczmarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
(Bezirksratsfrau Laube) (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Lucas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Lüder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Mann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beratende Mitglieder:
(Ratsmitglied Klippert) (DIE PARTEI & VOLT)
Ratsherr Schmalstieg (SPD) 18:00 - 19:50 Uhr
(Ratsherr Wolf) (PIRATEN)
(Ratsfrau Zahl) (DIE PARTEI & VOLT)
Verwaltung:
Herr Warnecke (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Biederbeck (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Höppner (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Reith (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Quast (Planungsbüro "TOLLERORT")
Frau Knaut (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Starkloff (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Bodem (Planungsbüro "Chora Blau")
Frau Sufin (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Löpp (Fachbereich Personal und Organisation)
Presse:
Herr Schinkel (HAZ / Stadtanzeiger)
Herr Ebers (Punkt.Linden)
Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. P R O T O K O L L E
2.1. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am
14.09.2022
16.11.2022
14.12.2022
25.01.2023
22.02.2023
3. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
3.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0761/2023)
3.2. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0527/2023)
4. B E R I C H T
4.1. Bericht der Verwaltung zum Thema "Bauvorhaben Wasserstadt Limmer / Plangespräche"
5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
5.1. Verlängerung des Betriebes einer Hortgruppe am Standort Grundschule Salzmannstraße
(Drucks. Nr. 0675/2023)
5.2. Fortführung u. Förderung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes des Elternvereins "Salz und Pfeffer e.V."
(Drucks. Nr. 0646/2023)
5.3. Neuanlage Grünzug „Uferpark“ im zukünftigen Wohnquartier Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-0655/2023 mit 6 Anlagen)
5.3.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drs. Nr. 15-0655/2023 "Neuanlage Grünzug Uferpark"
(Drucks. Nr. 15-0865/2023)
5.3.2. Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0655/2023 "Neuanlage Grünzug Uferpark"
(Drucks. Nr. 15-0878/2023)
6. A N F R A G E N
6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
6.1.1. Errichtung von Fahrradbügeln auf öffentlichem Grund auf Antrag von Anwohner*innen
(Drucks. Nr. 15-0410/2023)
6.1.2. Entmietungen im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0680/2023)
6.2. der Fraktion DIE LINKE.
6.2.1. Sachstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-0627/2023)
6.3. von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)
6.3.1. Parken auf dem Gehweg Posthornstraße / Von-Alten-Allee
(Drucks. Nr. 15-0667/2023)
7. A N T R Ä G E
7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
7.1.1. Anhörung im Bezirksrat Linden-Limmer zur Erörterung von Alternativen zum Ausbau des Westschnellweges
(Drucks. Nr. 15-0348/2023)
7.1.1.1. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Drs. Nr. 15-0348/2023 "Anhörung im Bezirksrat Linden-Limmer zur Erörterung von Alternativen zum Ausbau des Westschnellweges"
(Drucks. Nr. 15-0487/2023)
7.1.1.2. NEUFASSUNG: Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Drs. Nr. 15-0348/2023 "Anhörung im Bezirksrat Linden-Limmer zur Erörterung von Alternativen zum Ausbau des Westschnellweges"
(Drucks. Nr. 15-0487/2023 N1)
7.1.2. Zwischenraum-Nutzung der städtischen Immobilie GIG, Gastronomie und Saal, Lindener Markt 1, 30449 Hannover
(Drucks. Nr. 15-0351/2023)
7.1.2.1. NEUFASSUNG: Gemeinsamer Antrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zum Thema "Zwischenraum-Nutzung der städtischen Immobilie GIG, Gastronomie und Saal, Lindener Markt 1, 30449 Hannover"
(Drucks. Nr. 15-0351/2023 N1)
7.1.2.1.1. Änderungsantrag von Bezirksbürgermeister Grube zu Drs. Nr. 15-0351/2023 N1 "Zwischenraumnutzung GIG"
(Drucks. Nr. 15-0872/2023)
7.1.3. Aufwertung des gemeinschaftlichen, öffentlichen Raumes: Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
(Drucks. Nr. 15-0681/2023)
7.1.4. Linden-Limmer zur Modellregion für Cannabisabgabe machen
(Drucks. Nr. 15-0848/2023)
7.2. der SPD-Fraktion
7.2.1. Markierung des Parkverbotes Steigertahlstraße / Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0670/2023)
7.2.1.1. Änderungsantrag der Fraktion B90/DIEGRÜNEN zu Drs. Nr. 15-0670/2023 "Markierung des Parkverbotes Steigertahlstraße/Limmerstraße"
(Drucks. Nr. 15-0862/2023)
7.2.1.2. NEUFASSUNG: Markierung des Parkverbotes Steigertahlstraße / Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0670/2023 N1)
7.2.2. Einrichtung von Behindertenparkplätzen in der Deisterstraße
(Drucks. Nr. 15-0671/2023)
7.3. von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)
7.3.1. Wiederherstellung des Eingangsbereiches des Lindener Wochenmarktes
(Drucks. Nr. 15-0668/2023)
7.3.2. Prüfauftrag für eine temporäre Beleuchtung der Tischtennisplatten auf dem Platz zwischen Pfarrlandstraße und Velvetstraße
(Drucks. Nr. 15-0669/2023)
8. Bericht des Bezirksbürgermeisters
9. Bericht des Stadtbezirksmanagements
10. Informationen über Bauvorhaben
11. Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Grube stellt fest, dass ordnungsgemäß einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Bezirksbürgermeister Grube verweist in Bezug auf die Tagesordnung auf folgende Änderungen:
Bezirksbürgermeister Grube bittet hierzu um Abstimmung.
TOP 2.
P R O T O K O L L E
TOP 2.1.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am
14.09.2022
16.11.2022
14.12.2022
25.01.2023
22.02.2023
Das Protokoll über die Sitzung am
14.09.2022
wird einstimmig genehmigt.
Die Protokolle über die Sitzungen am
16.11.2022 und
14.12.2022
liegen vor, werden aufgrund der zeitlich kurzfristigen Übersendung jedoch einstimmig vertagt und daher in der nächsten Bezirksratssitzung behandelt.
Die Protokolle über die Sitzungen am
25.01.2023 und
22.02.2023
liegen noch nicht vor und werden in einer der nächsten Bezirksratssitzungen Bestandteil der Tagesordnung sein.
TOP 3.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
TOP 3.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0761/2023)
Bezirksbürgermeister Grube stellt die vorliegenden Zuwendungsanträge kurz vor und bittet anschließend um Abstimmung.
1. Antrag Nr. 2023-07-STBR 10
Empfänger*in: Kulturhafen e.V.
Zuwendungsbetrag: 3.000,00 €
Zuwendungszweck: Zuschuss Bühnenbeleuchtung
2. Antrag Nr. 2023-08-STBR 10
Empfänger*in: AWO Kita Hiltrud-Grote-Weg
Zuwendungsbetrag: 960,00 €
Zuwendungszweck: Zuschuss zur Durchführung einer Hortfreizeit
3. Antrag Nr. 2023-09-STBR 10
Empfänger*in: Franziska Thom in Kooperation mit Kargah e.V.
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
Zuwendungszweck: Durchführung des Projektes „Connecting Art“
Den vorliegenden Zuwendungsanträgen wird einstimmig zugestimmt.
TOP 3.2.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0527/2023)
Bezirksbürgermeister Grube stellt die vorliegenden Zuwendungsanträge kurz vor und bittet anschließend um Abstimmung.
1. Vorgang 2022-12-IB 10:
Empfänger*in: Verein für interkulturelle Arbeit in Linden (ViA) e.V.
mit Kooperationspartner*innen
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
Verwendungszweck: Projekt "Integration durch Sport" / Halfcourt
2. Vorgang 2023-01-IB 10:
Empfänger*in: Franziska Thom in Kooperation mit Kargah e.V.
Zuwendungsbetrag: 1.583,00 €
Verwendungszweck: Projekt "Connecting Art"
3. Vorgang 2023-02-IB 10:
Empfänger*in: Turgay Tasdelen mit Kooperationspartner*innen
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
Verwendungszweck: Projekt "Internationale Jugendgruppe"
Den vorliegenden Zuwendungsanträgen wird einstimmig zugestimmt.
TOP 4.
B E R I C H T
TOP 4.1.
Bericht der Verwaltung zum Thema "Bauvorhaben Wasserstadt Limmer / Plangespräche"
Bezirksbürgermeister Grube begrüßt hierzu Herrn Warnecke (Leiter des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung, Landeshauptstadt Hannover), Herrn Biederbeck (Leiter des Bereichs Bauordnung, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Landeshauptstadt Hannover), Frau Hoff (Leiterin des Bereichs Stadtplanung, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Landeshauptstadt Hannover), Frau Höppner (Planungsbereich Süd, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Landeshauptstadt Hannover), Frau Reith (Planungsbereich Süd, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Landeshauptstadt Hannover) und Frau Quast (Planungsbüro „TOLLERORT entwickeln und beteiligen“).
Herr Warnecke teilt mit, dass man heute – über den hauptsächlichen Tagesordnungspunkt „Wasserstadt Limmer / Plangespräche“ hinaus – die Mitglieder des Gremiums über den aktuellen Sachstand in Bezug auf die denkmalgeschützten Altgebäude im Umfeld des Bebauungsgebietes der entstehenden Wasserstadt informieren möchte. Hierzu habe man am heutigen Tag auch die Mitglieder des städtischen Bauausschusses unterrichtet und eine Pressekonferenz abgehalten.
Herr Biederbeck stellt sich als Leiter des Bereichs Bauordnung des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung vor und ergänzt, dass diesem Bereich auch das Sachgebiet Denkmalschutz angeschlossen sei. Im Folgenden beschreibt er anhand einer vorliegenden Präsentation zunächst die bestehende Gesamtsituation der Denkmale auf dem Wasserstadtgelände. Hierzu werden den Gremienmitgliedern die konkrete Denkmal- und Lagekartierung sowie die Historie der Denkmalerhaltung vorgestellt.
[Anmerkung: die zugrundeliegende Präsentation befindet sich als Anlage I im Anhang zu diesem Protokoll].
Herr Biederbeck stellt abschließend dar, dass die Landeshauptstadt Hannover das in 05/2022 vorgelegte Konzept der IFUA (Institut für Umweltanalyse Projektgesellschaft mbH Bielefeld) und des Architekturbüros Meinhof grundsätzlich für plausibel und nachvollziehbar erachte. Dieses beinhalte u.a. den Vorschlag eine Wohnnutzung in den denkmalgeschützten Altgebäuden der früheren Continental AG beizubehalten, indem man aufgrund der konstatierten Nitrosamin-Belastung alle vorhandenen Innenwände entfernt und eine „Haus-in-Haus-Lösung“ gestalte.
Hier wäre bei durchaus starken Eingriffen in die Denkmalsubstanz eine sehr gute Weiternutzung der Industriedenkmäler ermöglicht worden.
Als Fachbehörden für die Beurteilung gesundheitlicher Risiken bei einer Weiternutzung – unter Beachtung bestehender Kontaminationen – seien das Gesundheitsamt der Region Hannover, das NLGA (Nds. Landesgesundheitsamt) sowie vorgesetzt das Nds. Sozialministerium einbezogen worden.
Herr Warnecke beschreibt anschließend, dass man trotz mehrfacher Konsultationen auf verschiedensten Ebenen von zuvor aufgeführter Seite nicht bereit gewesen sei, das benannte Konzept mitzutragen. Aus diesem Grund müsse man zu dem Ergebnis kommen, dass eine sinnvolle Weiternutzung und ein Erhalt der Denkmale leider nicht möglich sei.
Dies stelle aus denkmalfachlicher und baukultureller Sicht eine herbe Enttäuschung für das städtische Baudezernat dar.
Perspektivisch werde eine Wiedererrichtung der historischen Gebäudekubaturen unter Verwendung nicht kontaminierter Original-Substanz angestrebt. Gestaltungselemente der Fassade sollen in diesem Zusammenhang wiederhergestellt und ggf. zeitgemäß interpretiert werden. Mögliche Nutzungen seien zu einem späteren Zeitpunkt zum Beispiel für Einrichtungen der Stadtteilkultur, ein industriegeschichtliches Angebot, eine Unterbringung des Kulturtreffs Kastanienhof, aber auch für Wohnen (inklusive eines 30prozentigen Anteils geförderten Wohnraums) sowie für Parken/Fahrradparken denkbar.
Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die Ausführungen und teilt mit, dass das vorgebrachte Ergebnis – mit den hieraus abzuleitenden Konsequenzen – auch aus Sicht des Bezirksrates sehr enttäuschend sei. Darüber hinaus zeigt er sich irritiert, da in der Vergangenheit in anderen Bundesländern ähnlich vorbelastete Gebäude besichtigt werden konnten, die heute sogar für sensible Nutzungsbereiche verwendet werden können. Es stelle sich die Frage, weshalb sich entsprechende Möglichkeiten nicht auch für die thematisierten Altgebäude ergeben würden.
Bezirksratsherr Mallast bedankt sich ebenfalls für die Darstellungen und teilt die Enttäuschung seines Vorredners. Man würde heute ggf. über eine andere Beurteilung der Situation sprechen, wenn man frühzeitig auch andere Nutzungsmöglichkeiten für die Altgebäude in die Überlegungen einbezogen hätte, die sich nicht auf Wohnnutzungen konzentriert hätten. Beispielsweise wäre die – oftmals vorgeschlagene – Unterbringung des Stadtarchivs überlegenswert gewesen. Diese Konzeptideen hätten durch die Landeshauptstadt Hannover bereits im Verlauf der Kommunikation mit den Landes- und Regionsbehörden nachhaltig platziert werden sollen. Überdies stelle sich die Frage, ob ggf. eine industrielle Nutzung des Gebäudekomplexes möglich wäre, zumal dies auch der früheren Nutzung und Widmung der Gebäude entsprechen würde.
Herr Warnecke antwortet, dass das Grundstück in der Tat weiterhin als Industriegelände gewidmet sei. Man befinde sich erst jetzt in einem Prozess zur Gestaltung eines neuen und angepassten Bebauungsplanes. Eine industrielle Nachnutzung werde hierbei jedoch nicht angestrebt, da ein entsprechendes Vorhaben auch nicht mit dem städtebaulichen Konzept vereinbar wäre. Sicherlich wäre die beispielhafte Unterbringung des Stadtarchivs grundsätzlich denkbar gewesen, wenngleich dieses derzeit bereits an einem anderen Ort eingerichtet werde. Es bleibe unbedingt festzuhalten, dass die Ergebnisse der Gesundheitsprüfungen eindeutig zum Ausdruck bringen würden, dass ein regelmäßiger Aufenthalt von Menschen in diesen Gebäuden ein testiertes Gesundheitsrisiko beinhalten würden. Insofern würden sich unter diesem Gesichtspunkt überhaupt nur Randnutzungsmöglichkeiten vorstellen lassen, zum Beispiel für Lagerräume oder Industriehallen. Letzteres werde jedoch – wie dargestellt – nicht angestrebt oder in planerische Absichten einbezogen.
Bezirksratsherr List zeigt sich erschüttert über die präsentierten Darstellungen. Nach einem solch langen Prozess erscheine ihm das vorgebrachte Ergebnis unzureichend. Überdies müsse man sich – wie bereits durch Bezirksbürgermeister Grube erwähnt – wundern, weshalb man nicht trotz einer Nitrosaminbelastung geeignete Nachnutzungsoptionen entwickeln könne, zumal dies andernorts erfolgreich vollzogen worden sei. Es sei nicht hinnehmbar, dass man die Altgebäude nun aufgrund des vorliegenden Kontaminationsgutachtens aufgebe. Der Verwaltung obliege noch immer Spielraum bei der weiteren Konzeptentwicklung, an deren Ende ein Erhalt der Gebäudekomplexe stehen müsse. Es handele sich um ein historisches Gebäude, von welchem sehr viel Symbolbedeutung ausgehe – insbesondere unter Beachtung der Zwangsarbeitshistorie in Zeiten des nationalsozialistischen Regimes. Hieraus lasse sich ein besonderer Wert für die Erinnerungskultur ableiten.
Ohne Zweifel müsse die markante Gebäudekubatur, welche ein wichtigstes Merkmal für den Stadtteil Limmer darstelle, künftig erhalten bleiben.
In der Vergangenheit habe man aus dem politischen Kreis um Vorlage der in Aussicht gestellten Kontaminationsgutachten gebeten, ohne dass man diese bis zum heutigen Tag erhalten habe. Insgesamt empfinde er das heute unterbreitete Ergebnis als Blamage für die Landeshauptstadt Hannover, insbesondere für die untere Denkmalschutzbehörde und den Bereich der Stadtplanung. Bis zuletzt habe die Hoffnung bestanden, dass man ein früheres Industriegelände in ein attraktives Wohnumfeld – unter Beibehaltung historischer und inhaltlicher Anstriche – bewirken könne.
Eine erste Sprecherin aus dem anwesenden Kreis der Einwohner*innen gibt ebenfalls ihre Bestürzung über die dargestellten Resultate zu erkennen. Das eingebrachte „Haus-in-Haus-Konzept“ sei überzeugend und begrüßenswert gewesen. Es könne nicht sein, dass dieses nun auf Basis des übermittelten Testats der Landesbehörden scheitern müsse. Der Prozess sollte breiter und öffentlich erörtert werden, auch unter Einbeziehung von Bundesbehörden. Die Arbeit der Stadtverwaltung sei positiv zu beurteilen, da man offenkundig alles versucht habe, um die Altgebäude zu erhalten.
Ein zweiter Sprecher aus dem Einwohner*innenkreis bedankt sich für das investierte Engagement der Stadtverwaltung und die zeitnahe Bereitstellung der gewonnenen Erkenntnisse. Er erkundigt sich, ob sich ein in Aussicht gestellter Wettbewerb bezüglich des perspektivischen Nutzungskonzeptes auf den Bereich der denkmalgeschützten Altgebäude und ein hieran angrenzendes nicht-denkmalgeschütztes Gebäude beziehe.
Dies wird durch die Fachverwaltung bestätigt.
Ein dritter Sprecher aus dem Einwohner*innenkreis bittet um Auskunft, ob sich das vorliegende Gutachten der Gesundheitsbehörden ausschließlich auf eine wohnliche Nutzung der Altgebäude beziehe.
Herr Biederbeck bejaht dies. Er weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich entsprechende Konsequenzen zum Beispiel auch bei einer gewerblichen Nutzung ergeben würden, da die dort beschäftigten Menschen einer ebensolchen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt wären.
Bezüglich zuvor erwähnter Hinweise auf Beispiele in anderen Bundesländern, die zu einem anderen Ergebnis und zu heutigen Nachnutzungen unter Beibehaltung des Gebäudebestandes geführt hätten, verweist Herr Biederbeck auf bestehendes Landesrecht, welches letztlich maßgeblich sei. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass man ggf. in einem anderen Bundesland zu einem abweichenden Resultat gekommen wäre. Dies sei jedoch reine Mutmaßung und könne nicht Bestandteil der hiesigen Gutachtenerstellung sein. Man sei letztlich gehalten den vorliegenden Erkenntnissen und Untersuchungen Glauben zu schenken und die hieraus abzuleitenden Maßgaben gemäß landesrechtlicher Vorschriften umzusetzen.
Ein vierter Sprecher legt dar, dass das Gewerbeaufsichtsamt nach seinem Kenntnisstand durchaus bei der Bewertung von Nutzungsmöglichkeiten zwischen Wohn- und Gewerbezwecken differenziere, was durchaus zu unterschiedlichen Bewertungen führen könne. Insofern müsse man in die weiteren Überlegungen die Gewinnung eines Investors einbeziehen, der unter diesen Aspekten ggf. zur Finanzierung einer Nutzungsplanung für Zwecke, die nicht dem Wohnen gewidmet sind, bereit wäre.
Bezirksbürgermeister Grube bezieht sich auf die vorangegangenen Ausführungen von Herrn Biederbeck. Auch im Stadtgebiet Hannovers gebe es weitere Gebäude, die einer Nitrosaminbelastung unterworfen seien, heute jedoch u.a. für Büronutzungen verwendet werden könnten. Entsprechende gewerbe- und arbeitsschutzrechtliche Zulassungen seien – unter Einhaltung baulicher Maßgaben – ausgesprochen worden. In der Vergangenheit habe sich Bezirksbürgermeister Grube zudem, gemeinsam mit anderen Akteur*innen des Stadtbezirks, an das Bundesgesundheitsamt gewendet, um auf die Problematik zu verweisen, dass es bundesweit eine Vielzahl von vergleichbaren Gebäudekomplexen gebe, welche jedoch häufig völlig unterschiedlich bewertet und betrachtet würden. In Folge dieses Austausches sei der Vorschlag zur Durchführung eines Modellprojektes mit Blick auf die denkmalgeschützten Altgebäude in Limmer kommuniziert worden. Hierbei seien zahlreiche Baukonzepte (z.B. auch das zuvor beschriebene „Haus-in-Haus-Verfahren“) bedacht worden. Letztlich sei dieses Vorhaben jedoch an den abweichenden Vorstellungen der Investorengruppe gescheitert.
Bezirksratsherr Ganskow bittet um Mitteilung, ob der Landeshauptstadt Hannover die Möglichkeit obliege gegen das vorliegende Gutachten und die hieraus resultierenden Handlungskonsequenzen rechtlich vorgehen zu können.
Herr Biederbeck führt aus, dass sich für die Landeshauptstadt Hannover kein Klageweg im herkömmlichen Sinn darstellen würde. Stattdessen habe man die jeweils vorgesetzte Behörde (zuletzt das niedersächsische Sozialministerium) in dieser Angelegenheit kontaktiert und um Überprüfung der bestehenden Gutachten und Beurteilungen gebeten. Die vorliegenden Erkenntnisse und Maßgaben seien – wie bereits dargestellt – jeweils bestätigt worden.
Bezirksratsfrau Grobleben erfragt – mit Blick auf die vorherige Präsentation – ob es zutreffend sei, dass sich eine Nachnutzung unter Bewahrung der Altgebäude ausschließe, weil die Nitrosaminbelastung zu hoch und gesundheitsgefährdend sei oder weil lediglich kein geeignetes Verfahren anerkannt worden sei, um eine entsprechende Risikobelastung verlässlich zu konstatieren.
Herr Warnecke antwortet, dass man im Vorfeld u.a. mit einem anerkannten toxikologischen Büro und einem Architekturbüro die vorgestellten Konzepte erarbeitet habe, um trotz bestehender Nitrosaminbelastungen eine Wohnnachnutzung zu ermöglichen. Dieses Konzept sei – wie beschrieben – durch die Landesgesundheitsbehörde nicht anerkannt worden.
Bezirksratsherr Mallast stellt die Frage, wie das weitere Verfahren in Bezug auf ein mögliches Abrissvorhaben durch die Investorengruppe eingeschätzt werden müsse. Nach seinem Kenntnisstand wäre eine reine Abrissanzeige aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes keinesfalls ausreichend.
Herr Biederbeck bestätigt dies und beschreibt das verwaltungsrechtliche Verfahren unter Einbeziehung kommunaler und Landes-Behörden. Es müsse eine Abrissgenehmigung auf Antrag erteilt werden, welcher bislang aber nicht gestellt worden sei.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die Informationen und Auskünfte der Verwaltung zu diesem Themenkomplex.
Im Anschluss berichten Frau Quast und Herr Warnecke zum Thema „Wasserstadt Limmer – Plangespräche“.
Frau Quast erläutert einlassend Ziel, Rahmen und Teilnehmende der sogenannten „Plangespräche zum Bebauungsvorhaben Wasserstadt“.
Im Anschluss beschreibt Herr Warnecke die aus den Plangesprächen resultierenden Fazit-Erkenntnisse, insbesondere mit Blick auf Fragen des Städtebaus, der Ausgestaltung öffentlicher Grünflächen sowie verkehrlicher Aspekte.
[Anmerkung: die zugrundeliegende Präsentation befindet sich als Anlage II im Anhang zu diesem Protokoll].
Herr Warnecke weist abschließend darauf hin, dass am 26.04.2023 die Ergebnisse der Plangespräche auch in einer gesonderten öffentlichen Veranstaltung detailliert vorgestellt würden.
Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die Ausführungen.
Ein fünfter Sprecher aus dem Kreis der Einwohner*innen erfragt, ob der nächste Verfahrensschritt die frühzeitige Bürgerbeteiligung oder die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs beinhalten werde.
Frau Quast antwortet, dass als nächster folgender Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes vorgesehen sei.
Ein sechster Sprecher aus dem Einwohner*innenkreis bedankt sich für die Präsentation und begrüßt, dass die unterschiedlichen Ansichten zu einzelnen Planungskonzepten zwischen Verwaltung und Bürgerinitiative gut dargestellt und platziert worden seien. Während man bei verschiedenen Themenkomplexen Übereinstimmungen habe herausarbeiten können, habe es im Verlauf der Plangespräche jedoch einen deutlichen Dissenz bei den Themen „äußere Verkehrserschließung“ und „Dichte“ gegeben. Insbesondere bei letztgenanntem Themenpunkt müsse man feststellen, dass insbesondere durch die Investorengruppe eine immer stärkere Verdichtung betrieben worden sei. Auf Basis der Erkenntnisse der Anwaltsplanung sei derzeit von ca. 2.600 geplanten Wohneinheiten auszugehen, was im Vergleich zu früheren Planungen einen Anstieg von 600 bis 800 Wohneinheiten bedeute. Hieraus lasse sich eine Verringerung der Qualität zu Gunsten einer erhöhten Quantität ableiten. Die vorgesehene Geschossflächenzahl habe sich zwischenzeitlich von 1,5 auf einen rechnerischen Faktor von 2,6 erhöht. Bestehende Merkmale allgemeiner Wohngebiete, auch in Bezug auf bestehende Abstandsregelungen, könnten durch die jetzige Verdichtungsbestrebung nicht mehr eingehalten werden, sodass nach seiner Wahrnehmung entsprechende Nachgenehmigungen betrieben werden müssten. Man bitte daher die Politik, sich mit in Aussicht gestellten Beschlussdrucksachen eingehend zu beschäftigen und auf entsprechende Probleme in Form politischer Interventionen einzuwirken. Auch viele Aspekte der äußeren Verkehrserschließung – unter anderem in Bezug auf eine mögliche Stadtbahnanschließung und prognostizierte Kapazitätsentwicklungen bei Auto- und Radverkehr – seien kritisch zu betrachten und sollten unbedingt noch einmal Bestandteil der politischen Auseinandersetzung sein.
Bezirksratsherr Mallast erkundigt sich, inwieweit die jetzigen Erkenntnisse bezüglich der denkmalgeschützten Altgebäude Einfluss auf die weitere Bebauungsplanung nehmen werden und ob an diesem Standort die Errichtung von Wohneinheiten überhaupt vorgesehen sei.
Herr Warnecke weist darauf hin, dass der Bereich der Altgebäude zwar in verschiedenen Szenarien in die allgemeine Bebauungsplanung eingeflossen, aber zu keinem Zeitpunkt Bestandteil der Kernplanung gewesen sei. Aktuell stehe der Zweite Bauabschnitt der Wasserstadt im Fokus der Planung, welcher nicht den Geltungsbereich der Altgebäude umfasse. Eine Nachnutzung dieses Areals könne zweifellos auch – wie bereits ausgeführt – eine mögliche Wohnnutzung umfassen, neben anderen denkbaren Nutzungsoptionen (Kulturtreff, Industriegeschichte, etc.).
Bezirksratsherr Mallast bemerkt, dass man auf diese Weise anstehende Beschlüsse stets unter Fortführung einer unbekannten Kerngröße treffen müsse, da man zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich bewerten könne, welche Form, Ausprägung und Strukturgestaltung in diesem Umfeld erwartet werden könne.
Herr Warnecke beschreibt grob das städtebaulich abgestimmte Verfahren zur Bebauung der Wasserstadt, welches sich in verschiedene Bauabschnitte unterteile. Konkrete Gestaltungs- und Planungsfragen zu weiteren Abschnitten, die dann u.a. auch den Bereich der Altgebäude umfassen würden, könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret beantwortet werden.
Bezirksbürgermeister Grube stellt abschließend fest, dass in den kommenden Wochen und Monaten sicherlich die Frage beantwortet werden müsse, ob ein seinerzeit getroffener Ratsbeschluss mit seinen Inhalten (insbesondere zum Thema Bebauungsdichte), mit den jetzigen Planungsvorhaben vereinbar sei, oder ob ggf. ein weiterer Beschluss auf Ratsebene notwendig sein werde. Ohne Zweifel werde sich die Politik eingehend mit allen entstehenden Drucksachen und Inhalten auseinandersetzen müssen.
Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich anschließend für den Besuch der anwesenden Verwaltungsvertreter*innen und schließt diesen Tagesordnungspunkt.
TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 5.1.
Verlängerung des Betriebes einer Hortgruppe am Standort Grundschule Salzmannstraße
(Drucks. Nr. 0675/2023)
Antrag,
zu beschließen,
Es liegen keine Wortbeiträge vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 5.2.
Fortführung u. Förderung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes des
Elternvereins "Salz und Pfeffer e.V."
(Drucks. Nr. 0646/2023)
Antrag,
zu beschließen,
Es liegen keine Wortbeiträge vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 5.3.
Neuanlage Grünzug „Uferpark“ im zukünftigen Wohnquartier Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-0655/2023 mit 6 Anlagen)
Antrag,
die Ausstattung der Neuanlage des Grünzuges „Uferpark“ in Hannover-Limmer entsprechend der Anlage 2-5 mit Baukosten in Höhe von ca.1.089.000 € 1.700.000 € brutto aus Drittmitteln zu beschließen. - Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1a NKomVG
Die Neufassung wurde erforderlich durch einen beschlossenen Änderungsantrag des STBR Linden-Limmer (Drucks. Nr. 15-2328/2021) den entsprechenden Austausch der Anlagen, Änderungen im Drucksachentext sowie die Änderung der Kostenaufstellung und der Klimawirkungsprüfung.
Bezirksbürgermeister Grube führt kurz in das Thema ein und beschreibt die Historie
dieser Themas. Unter anderem habe der Bezirksrat zwischenzeitlich unter Einbeziehung der
Kommunalaufsichtsbehörde seine zustehenden Entscheidungsrechte überprüfen und
bestätigen lassen. Im Anschluss habe es unter Beteiligung von Verwaltung und
Bürgerinitiative Wasserstadt mehrere Gesprächs- und Abstimmungsformate gegeben,
welche letztlich in der nun vorliegenden, überarbeiteten Beschlussdrucksache gemündet
hätten. Nichtsdestotrotz seien hierzu zwei weitere Änderungsanträge eingebracht worden,
die im weiteren Diskussionsverlauf vorgestellt und beraten werden sollen. Für einlassende
Darstellungen der Verwaltung begrüßt Bezirksbürgermeister Grube zunächst Frau Knaut
und Frau Starkloff vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover
sowie Herrn Bodem vom beauftragten Planungsbüro „Chora Blau“
Frau Starkloff beschreibt im Folgenden die zwischenzeitlich erfolgten gemeinsamen
Gesprächsprozesse.
Bestandteil der von Bezirksbürgermeister Grube beschriebenen Abstimmungsformate seien
mehrere gemeinsame Gespräche und auch eine Ortsbegehung gewesen, in deren Rahmen
man insbesondere die Kernthemen „Wasserrückhaltebecken“, „Wegeführung“ und
„Baumfällungen“ betrachtet habe.
Abschließend habe man das erarbeitete Konzept im interfraktionellen Rahmen gegenüber
den politischen Vertreter*innen des Stadtbezirksrates vorgestellt. Auch hier seien
Vertreter*innen beider Seiten anwesend gewesen, die auch den gesamten
Abstimmungsprozess zuvor begleitet hätten.
Gute Kompromisslösungen seien u.a. auch zum Thema „Barrierefreiheit“ entwickelt worden.
Zu diesem Themenfeld seien beispielsweise auch Mitglieder des ADFC, der Region
Hannover und der Wasserschifffahrtsgesellschaft beteiligt worden.
Herr Bodem erläutert im Folgenden die vorliegende Beschlussdrucksache und
stellt anhand einer Präsentation die vorgesehenen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen
vor.
[Anmerkung: die zugrundeliegende Präsentation befindet sich als Anlage III im Anhang zu diesem Protokoll].
Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die Ausführungen und fasst anschließend kurz zusammen, an welchen Eckpunkten in dem zurückliegenden Diskussionsprozess unterschiedliche Auffassungen zwischen Verwaltung, Investor, Politik und Bürgerinitiative bestanden hatten. Er weist darauf hin, dass am heutigen Tag Vertreter*innen der Bürgerinitiative anwesend seien, die im Folgenden Raum erhalten sollen, um ihre eigene Wahrnehmung zum Gesamtverfahren zu beschreiben.
Die erste Sprecherin aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen führt aus, dass sie den Prozess auf ehrenamtlicher Basis sehr gern begleitet und fortentwickelt habe. Ohne den wirksamen Einfluss des Bezirksrates, welchem – wie bereits dargestellt – in dieser Angelegenheit ein rechtliches Entscheidungsrecht obliege, hätte die Entwicklung des Uferparks nicht zielführend umgesetzt werden können. Ohne die Intervention des Bezirksrates wäre die Gestaltung des Uferparks durch willkürliche Wegeführungen gekennzeichnet gewesen, die nun in geeigneter Weise hätten strukturiert werden können. Des Weiteren stellt die Sprecherin dar, dass die Führung eines Fußgängerweges entlang des Radweges nicht sinnvoll und eine Mindestbreite des Radweges von 3m50 Mindestbreite erforderlich sei. Die Anzahl von Parkbänken sollte überdies deutlich erhöht werden. Bezüglich der Zuwegung sollte lediglich ein einziger barrierefreier Mittelweg erschlossen werden. Weitere Zuwegungsmöglichkeiten weisen Anschlüsse zu privaten Gebieten aus, die – wenn gewünscht – durch den Investor selbst finanziert werden sollten.
Bezirksratsherr List bekräftigt die vorangegangenen Ausführungen und bezieht sich auf die vorliegenden Änderungsanträge zu dieser Drucksache. Die vorgenannten Forderungen seien dort aufgenommen worden und sollten durch den Bezirksrat entsprechend beschlossen werden.
Bezirksratsherr Mallast unterstreicht, dass sich die zwischenzeitliche Intervention des Bezirksrates bei der Kommunalaufsichtsbehörde durchaus gelohnt habe, da man auf diesem Weg einige der Ursprungsaspekte bei der Uferparkgestaltung habe durchsetzen zu können. Lobend hebt Bezirksratsherr Mallast hervor, dass eine finanzielle Nachbesserung für die Ausgestaltung der Maßnahmen, welche sich insbesondere aus Preissteigerungsentwicklungen ergeben hätten, durch die Landeshauptstadt Hannover ermöglicht worden sei. Nichtsdestotrotz seien noch immer etliche der Kernforderungen des Bezirksrates nicht erfüllt, so zum Beispiel in Bezug auf Beleuchtungsfragen oder beabsichtigte Baumfällungsmaßnahmen.
Der im Diskussionsraum stehende Aspekt eines radwegbegleitenden Fußweges werde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abweichend von den vorher dargestellten Auffassungen betrachtet. Ohne einen solchen Begleitweg für Fußgänger*innen stehe zu befürchten, dass der Radweg auch von Passant*innen genutzt werde, die zum Beispiel angrenzende Einrichtungen (wie einen vorgesehenen Bolzplatz) erreichen möchten. An dieser Stelle könnte es dann ggf. zu schwierigen Verkehrskonstellationen kommen. Zwar müsste dieser begleitende Fußweg keine Breite von 1m50 einnehmen, jedoch sollte nicht gänzlich auf einen solchen Weg verzichtet werden.
Bezirksbürgermeister Grube weist darauf hin, dass man auf vorliegendem Bildmaterial bereits verlaufende Wegführungen erkennen könne, die die Notwendigkeit der Installation eines radwegbegleitenden Fußweges zumindest in Frage stellen würden.
Frau Knaut führt aus, dass die genannten Privatwege bei der Betrachtung ausgeklammert werden müssten, da eine Erschließung dieser Bereiche aufgrund des privaten Nutzungsrechtes ausgeschlossen sei. Die Breite für Radwege werde im allgemeinen Bauverfahren auf ein Maximalmaß von 2m50 bis 3m geplant. Eine Ausweitung sei nach heutigen Planungsmaßgaben unüblich und werde erst im Rahmen der anstehenden Veloroutenplanung aufgegriffen. Der begleitende Fußweg sollte – auch aus Gründen der Barrierefreiheit – eine Breite von 1m50 nicht unterschreiten.
Insgesamt zeigt sich Frau Knaut verwundert über den heutigen Diskussionsverlauf, da die vorgebrachten Aspekte und Forderungen allesamt bereits Einfluss in die umfangreichen Gespräche und Abstimmungen gefunden hätten, die zuvor durch Frau Starkloff beschrieben worden seien. Man habe hierbei aus Verwaltungssicht stets erläutert, weshalb die dargestellten Maße und Maßnahmen in dieser Form gestaltet werden müssten. In der Regel ließen sich die Hintergründe aus rechtlichen und planerischen Maßgaben ableiten.
Ein siebter Sprecher aus dem Kreis der Einwohner*innen stellt dar, dass man im problematisierten Uferparkbereich über insgesamt drei nutzbare Fußwege verfügen würde, sofern man dem vorgestellten Vorschlag der Verwaltung in dieser Form folgen würde. Ein radwegbegleitender Fußweg sei überflüssig und werde lediglich zu Konflikten zwischen den dort passierenden Verkehrsteilnehmer*innen beitragen. Zudem werde auf diese Weise eine zusätzliche Flächenversiegelung bewirkt, die nach seiner Wahrnehmung ebenfalls unnötig sei.
Es entstehe ein modernes Wohnquartier, welches im Kern auf eine Vielzahl von Fahrradnutzer*innen ausgelegt sei. Eine Radwegbreite von 2m50 bis 3m sei unterdimensioniert und werde keinesfalls den gebotenen Nutzungsanforderungen entsprechen. Er sei entsetzt, dass aus dem städtischen Umweltdezernat in Zeiten der Verkehrswende ein Radwegemaß von 2m50 gefordert werde, obwohl es dringend geboten sei, die Radwegeinfrastruktur auszubauen und zukunftssicher zu gestalten.
Bezirksratsherr Klenke bekräftigt die Ausführungen seines Vorredners und beschreibt ergänzend, dass ein radwegbegleitender Fußweg letzten Endes hohe Kosten umfassen würde, die durch das Gesamtbudget kaum gedeckt seien und der in seiner Funktion überflüssig sei. Überdies sei aufgrund des zu erwartenden Nutzer*innenaufkommens ein Radweg von 3m50 bis 4m geboten, um ein verkehrssicheres Konzept gewährleisten zu können.
Ein achter Sprecher aus dem Kreis der Einwohner*innen teilt mit, dass man seitens der Bürgerinitiative auch im Rahmen des vorgelagerten Diskussionsprozesses auf die heute vorgebrachten Änderungsanliegen hingewiesen habe. Überdies treffe es jedoch zu, dass es derzeit dem üblichen Verfahren entspreche, dass Radwege in der Regel eine Breite von 2m50 aufweisen würden. In Anbetracht des zu erwartenden Nutzungsvolumens und den immer stärker in den Vordergrund tretenden Erfordernissen, die sich durch eine zwingend erforderliche Verkehrswende ergeben würden, wäre es jedoch umso zielführender nun eine breitere Bemessung des Radweges an dieser Stelle zu bewirken.
Bezirksratsherr List weist darauf hin, dass die vorgesehene Beleuchtungssituation im Umfeld des Uferparks unbefriedigend sei und daher – in der Hoffnung einer sich verbessernden Haushaltssituation der Landeshauptstadt Hannover – für einen späteren Umsetzungszeitpunkt vorgemerkt werden sollte. Mindestens im Bereich der Fußwegeführung müsse eine Beleuchtung zeitnah bewerkstelligt werden, da andernfalls auch Gefährdungssituationen nicht ausgeschlossen werden könnten.
Bezirksratsherr Voß beschreibt, dass zu Beginn des Planungsverfahrens insbesondere durch den Bezirksrat und die Bürgerinitiative eine möglichst große Verkehrsfläche gefordert sei, um den zu erwartenden Anforderungen gerecht werden zu können. Durch die jetzt vorgestellte Breitenplanung (Radweg, Trennlinie und Fußweg) überschreite man das ursprünglich erhoffte Verkehrsflächenvolumen sogar. Wenngleich eine konkrete Bemessung der für die einzelnen Verkehrsteilnehmer*innen gewidmeten Wege nicht unerheblich sei, biete sich dennoch ausreichend viel Spielraum, um allen Nutzer*innen zu genügen. Daher werbe die SPD-Fraktion – auch in Anbetracht einer leicht reduzierten Grünfläche und einem etwas höheren Versiegelungsmaß – für eine Beibehaltung des radwegbegleitenden Fußweges.
Bezirksratsherr Mallast stimmt den Darstellungen von Bezirksratsherrn Voß zu. Ein begleitender Fußweg könnte im Fall sich begegnender Verkehrsteilnehmer*innen auch als Ausweichmöglichkeit genutzt werden, um auf diesem Weg die nötige Breite zu einem ungehinderten Passieren zu ermöglichen.
Ohne einen radwegbegleitenden Fußweg sei davon auszugehen, dass die dortigen Nutzer*innen – zum Beispiel Besucher*innen des vorgesehenen Bolzplatzes – stattdessen den Radweg nutzen würden oder auch das Entstehen von Trampelpfaden zu erwarten sei, wie man es auch an anderen Örtlichkeiten beobachten könne.
Ein neunter Sprecher aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen befürwortet eine Umsetzung der Forderung der Bürgerinitiative. Die Gestaltung eines Fußweges am Uferbereich und ein separat gestalteter, ausreichend breiter Radweg von mindestens 3m50 sei dringend erforderlich, um eine verkehrssichere und angemessene Wegeführung zu ermöglichen. Das vorgestellte Konzept der Verwaltung sei von bürokratischen Hürden und einer realitätsfernen Sichtweise gekennzeichnet. Überdies entspreche es nach seinem Kenntnisstand der üblichen Maßgabe, Radwege auch nach heutzutage üblichem Standard mit einer Mindestbreite von 3m zu konstruieren.
Bezirksratsherr Ganskow erkundigt sich, ob man bezüglich der konkreten Grünflächenplanung (zum Beispiel mit Blick auf konkrete Pflanzen- und Baumarten) noch eine weitere Beschluss-Drucksache erwarten könne oder ob das Verfahren mit den heutigen Beschlüssen abgeschlossen sei.
Frau Knaut weist darauf hin, dass es in Bezug auf die Grünflächenplanung bei den ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen bleibe, die auch zu keinem Zeitpunkt Streitpunkt zwischen Verwaltung und Politik gewesen seien. Aus diesem Grund hätten diese Aspekte auch keinen neuerlichen Eingang in die neugefasste Drucksache erhalten.
Bezirksbürgermeister Grube beschreibt, dass die heutigen Bezirksratsbeschlüsse in dieser Form den Umsetzungsrahmen beschreiben würden, der letztlich durch die Verwaltung aufgegriffen werden müsste, sofern man nicht aus rechtlicher Sicht gegen bestehende Vorschriften oder Maßgaben verstoßen würde.
Frau Starkloff ergänzt, dass zu erwartende Beschlüsse auch aus wirtschaftlicher und finanzieller Sicht umsetzbar bleiben müssten. Zwar habe man aus städtischer Sicht das Finanzbudget für dieses Vorhaben noch einmal erhöhen können, nichtsdestotrotz bestünden wirtschaftliche Realisierungsgrenzen, die sich nicht zuletzt auch durch die Haushaltslage begründen würden.
Im Folgenden entsteht im politischen Kreis eine Diskussion über das weitere Abstimmungs- und Beschlussverfahren bezüglich der vorliegenden Änderungsanträge. Man stimmt letztlich mehrheitlich darüber überein, dass eine Einzelabstimmung über beide Anträge erfolgen soll.
Bezirksratsfrau Grobleben beantragt zum vorliegenden Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0878/2023 die Durchführung einer Einzelabstimmung zu den aufgeführten Antragspunkten.
Diesem Antrag wird ohne Gegenrede zugestimmt.
Bezirksbürgermeister Grube stellt die vorliegenden Änderungsanträge anschließend zusammenfassend noch einmal vor und bittet anschließend um Abstimmung.
TOP 5.3.1.
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drs. Nr. 15-0655/2023
"Neuanlage Grünzug Uferpark"
(Drucks. Nr. 15-0865/2023)
Der Bezirksrat möge beschließen:
1.
der neu anzulegende Radweg erhält eine Mindestbreite von 3,50 m und wird asphaltiert ausgeführt.
Er ist so knapp wie möglich an der Grundstücksgrenze zu den Privatgrundstücken geschwungen zu führen - an den Engstellen bis auf 70 cm Abstand von der Grundstücksgrenze, sodass ein mittlerer Abstand von 1 bis 3 m entsteht (siehe dazu anliegende Skizze).
2.
Auf den Bau des zusätzlichen radwegbegleitenden Fußweges im Uferpark wird verzichtet.
3.
Die Anzahl von Parkbänken am Uferfußweg mit Blick aufs Wasser ist zu ergänzen.
5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen; somit abgelehnt.
TOP 5.3.2.
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0655/2023
"Neuanlage Grünzug Uferpark"
(Drucks. Nr. 15-0878/2023)
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Der neu anzulegende Radweg erhält inklusive taktiler Trennung eine Mindestbreite von 3,50 Metern und wird asphaltiert ausgeführt. Er wird möglichst eng an der Grundstücks-grenze zu den Privatgrundstücken geführt, sodass ein mittlerer Abstand von 1 - 3 m entsteht
2. Der radwegbegleitende Fußweg im Uferpark soll nicht breiter werden als 1 Meter.
3. Die Anzahl von Parkbänken am Uferfußweg mit Blick aufs Wasser ist zu erhöhen.
4. Eine Fällung von Bäumen zur Verbesserung von "Blickachsen" wird nicht für nötig gehalten und abgelehnt. Dies gilt nicht für den Bereich der vorgesehenen Ufertreppe.
Deren Planung und Schaffung wird ausdrücklich begrüßt, auch wenn dort Gehölze entfernt werden müssen.
5. Die Wege sollen insektenfreundlich beleuchtet werden oder zumindest die technischen Voraussetzungen (Verlegung Leitungen etc.) dafür geschaffen werden, sodass diese später vereinfacht nachgerüstet werden kann.
6. Innerhalb des geplanten Bolzplatzes sollen zusätzlich zwei Körbe befestigt werden, die Basketballspiele ermöglich, Fußballspielen aber nicht grundsätzlich behindert.
Punkt 1 = Einstimmig.
Punkt 2 = 13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen.
Punkt 3 = Einstimmig.
Punkt 4 = 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.
Punkt 5 = 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.
Punkt 6 = Einstimmig.
Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Grube um Abstimmung über die vorliegende
Haupt-Drucksache Nr. 15-0655/2023 mit den zuvor beschlossenen Änderungen.
Einstimmig zugestimmt.
Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die Ausführungen der anwesenden
Verwaltungsvertreter*innen.
TOP 6.
A N F R A G E N
Aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungszeit empfiehlt Bezirksbürgermeister Grube eine schriftliche Beantwortung der vorliegenden Anfragen.
Hierzu besteht keine Gegenrede.
TOP 6.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 6.1.1.
Errichtung von Fahrradbügeln auf öffentlichem Grund auf Antrag von Anwohner*innen
(Drucks. Nr. 15-0410/2023)
Schriftlich beantwortet.
zu 1.:
Die Verwaltung nimmt Hinweise von Bürger*innen zur Aufstellung von Fahrradabstellmöglichkeiten entgegen und prüft, in welchen Bereichen, der Bedarf diese zu erweitern nötig ist. Dabei werden auch Kfz-Stellflächen umgenutzt, wenn keine Erweiterung auf Gehwegen oder Nebenflächen möglich ist. Da die Hinweise auch durch andere Kanäle an die Verwaltung herangetragen werden, ist hier keine einzelne Aufschlüsselung möglich.
zu 2.:
Die Kosten für den Einbau trägt die Verwaltung, da es sich nicht um einen eingeschränkten Nutzerkreis handelt, sondern die Bügel allen Bürger*innen zur Verfügung gestellt werden.
zu 3.:
Die Hinweise können formlos an die Verwaltung per E-Mail unter folgenden Ansprechstellen gegeben werden:
Radverkehrsbeauftragter der Landeshauptstadt Hannover:
Heiko Efkes
Fachbereich Tiefbau
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Tel.: +49 511 168-46535
Fax: +49 511 168-46585
Radverkehrsbeauftragter@hannover-stadt.de
Mängelmeldungen und Anregungen, sowie sonstige Hinweise zu Radverkehrsanlagen:
Bürgerservice des Fachbereiches Tiefbau
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Tel.: +49 511 168-41122
Fax: +49 511 168-46665
buergerservice-tiefbau@hannover-stadt.de
FB-Tiefbau.Sondernutzung@hannover-stadt.de
Die Homepage hat die Adresse:
https://www.visit-hannover.com/Sehensw%C3%BCrdigkeiten-Stadttouren/Hannover-Urlaubsregion/Ausflugsziele-in-der-Region/Aktiv-durch-die-Region-Hannover/Hannovers-sch%C3%B6nste-Radtouren/Fahrrad%C2%ADmit%C2%ADnah%C2%ADme,-Stell%C2%ADpl%C3%A4tze,-An%C2%ADsprech%C2%AD%C2%ADpart%C2%AD%C2%ADner/Ansprechpartner
Diese Seite lässt sich einfach mit der Suchfunktion auf der Homepage www.Hannover.de finden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es aufgrund der Vielzahl der eingehenden Hinweise hier zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.
TOP 6.1.2.
Entmietungen im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0680/2023)
Informationen betroffener Bürger*innen zufolge sind die Mieter*innen in mehreren Mehrfamilienhäusern von Entmietungen bedroht. Im konkreten Fall der Pestalozzistr. 16 wird den Bewohner*innen eine durch Luxussanierung begründete Mietsteigerung um nahezu 300% angedroht.
Käuferin der Immobilie ist eine GmbH aus Zossen in Brandenburg, die eigens, neben weiteren Gesellschaften, für den Erwerb des Hauses gegründet wurde. Zossen wiederum ist, belegt durch Medienberichte, wegen geringerer Gewerbesteuern als innerdeutsche Steueroase berüchtigt.
https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/steueroase-zossen-101.html
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1.: Welche Möglichkeiten hat oder hätte die Verwaltung, gegen derart exorbitante Mietsteigerungen durch unnötige Luxussanierungen vorzugehen?
2.: Sind der Verwaltung weitere Verkäufe bzw. Verkaufsabsichten von Mehrfamilienhäusern an Immobilienunternehmen bekannt?
3.: Inwieweit ist es der Verwaltung möglich, potentielle Verkäufer*innen von Mehrfamilienhäusern dafür zu sensibilisieren, ihre Immobilien nicht an Unternehmen mit dubiosen Geschäftspraktiken zu veräußern?
Schriftlich beantwortet.
zu 1.:
Das Gebäude Pestalozzistr. 16 liegt nicht in einem Sanierungsgebiet. Es gibt dort auch keine geförderten Wohnungen. Es greift also lediglich das allgemeine Mietrecht. Die Zulässigkeit der im Raum stehenden Mietsteigerungen wäre im Zweifel gerichtlich zu klären.
Sollten die aufgeführten Maßnahmen jedoch zu einer Aufteilung des Wohngebäudes in Einzeleigentum führen, greift zumindest ein mit dem Gesetz zur Mobilisierung von Bauland vom 23. Juni 2021 neu geschaffener kommunaler Genehmigungsvorbehalt (§250 BauGB) gegen die Teilung und Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentum.
zu 2.:
Nein.
zu 3.:
Im Rahmen des Dialogs mit der der Hannoverschen Wohnungswirtschaft zum Verlängern der Wohnungsbauoffensive wird dies u.a. thematisiert werden.
TOP 6.2.
der Fraktion DIE LINKE.
TOP 6.2.1.
Sachstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-0627/2023)
Um die Bausubstanz und die Nutzung der stadtteilprägenden, historischen Baudenkmale zu erhalten, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan vorgesehen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Planungen und Beteiligungsformate zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind von der Verwaltung und dem Baukonsortium nun zur Verwirklichung vorgesehen?
2. Sind bereits Planungen für soziale und kulturelle Vorhaben berücksichtigt und ist ein Ort der Erinnerungskultur für die industrielle Entwicklung für Limmer vorgesehen?
3. Welche Ergebnisse sind der Verwaltung über die bereits beauftragten Gutachten bekannt und liegen Ergebnisse der Anfrage an das Gesundheitsamt bereits vor und können dem Bezirksrat zur Einsicht überlassen werden?
Schriftlich beantwortet.
zu 1.:
Für vorhabenbezogene Bebauungspläne sieht das Baugesetzbuch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) sowie die öffentliche Auslage (§ 3 (2) BauGB) vor. Diese Beteiligungsschritte würden auch bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Denkmäler der Wasserstadt durchgeführt werden.
zu 2.:
Sowohl soziale als auch kulturelle Nutzungen wären neben anderen Nutzungsoptionen denkbar, sind aber abhängig von der Entscheidung der Gesundheitsbehörden.
zu 3.:
Es liegen Ergebnisse der Gutachten vor, indes immer noch nicht die abschließende Stellungnahme der Gesundheitsbehörden. Zu deren bisherigen Stellungnahmen gibt es aus Sicht der Bauverwaltung weiteren Aufklärungsbedarf. Die Verwaltung hat an die Beantwortung erinnert. Eine Veröffentlichung von Zwischenständen gibt vor dem Hintergrund der Komplexität der sich stellenden Fragen keinen Sinn. Die Bauverwaltung wird die Öffentlichkeit und die Politik umfänglich informieren, sobald es einen gesicherten Sachstand gibt.
TOP 6.3.
von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)
TOP 6.3.1.
Parken auf dem Gehweg Posthornstraße / Von-Alten-Allee
(Drucks. Nr. 15-0667/2023)
Auf dem Gehweg Posthornstraße/ Von-Alten-Allee (in Höhe des Grundstückes Posthornstraße 8) werden seit Monaten regelmäßig mittwochs ab 16 Uhr Fahrzeuge auf dem Gehweg abgestellt. Eines dieser Fahrzeuge war in der Vergangenheit mit einer „Ausnahmegenehmigung zum Parken nach § 46 Straßenverkehrsordnung“ versehen. Diese Ausnahmegenehmigung wurde für Dienstfahrzeuge erteilt, die mit weiß-rot-weißer Warneinrichtung gekennzeichnet sind!
Ich frage die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover Kenntnis über den geschilderten Sachverhalt?
2. Welcher Umstand macht es zwingend erforderlich, dass diese Fahrzeuge kontinuierlich jeden Mittwoch ab 16 Uhr an der genannten Örtlichkeit über Stunden auf dem Gehweg parken müssen?
3. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Kraftfahrzeuge der Landeshauptstadt Hannover mit einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO ausgestattet werden, wer kontrolliert die Ausgestaltung der Fahrzeuge und die Nutzung der Ausnahmegenehmigungen?
Schriftlich beantwortet.
zu 1.:
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über den geschilderten Sachverhalt vor.
zu 2.:
Da der geschilderte Sachverhalt bisher nicht bekannt war, kann zu den Umständen keine Stellungnahme abgegeben werden. Sofern die amtlichen Kennzeichen bzw. die laufenden Nummern der erteilten Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO mitgeteilt würden, könnte die Verwaltung den Vorgang prüfen.
zu 3.:
Die Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO für Kraftfahrzeuge der Landeshauptstadt Hannover (Dienstfahrzeuge) werden für die Ausübung dienstlicher Aufgaben erteilt, deren Erledigung es dringend erforderlich machen, von den Vorschriften der StVO abzuweichen.
Die Ausnahmegenehmigungen werden nur erteilt, wenn zuvor die dienstliche Notwendigkeit
im Wege des Antragsverfahrens durch die entsprechende Fachdienststelle bescheinigt worden ist.
Eine Überwachung der Inanspruchnahme einer Ausnahmegenehmigung, insb. die Einhaltung der darin aufgeführten Ausnahmetatbestände kann grundsätzlich nur durch den Verkehrsaußendienst vorgenommen werden.
TOP 7.
A N T R Ä G E
TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 7.1.1.
Anhörung im Bezirksrat Linden-Limmer zur Erörterung von Alternativen zum Ausbau des Westschnellweges
(Drucks. Nr. 15-0348/2023)
Bezirksbürgermeister Grube führt kurz in das Thema ein und beschreibt, dass dieser Antrag in der vergangenen Sitzung vertagt worden sei.
Bezirksratsherr Mallast und Bezirksratsherr Klenke stellen anschließend kurz die vorliegenden Antragsinhalte vor.
Antrag:
Die Niedersachsische Landesbehörde fur Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant
derzeit im Auftrag des Bundes den Ausbau und die Erneuerung des westlichen
Abschnitts des Hannoverschen Schnellwegesystems (B6). Dieser verläuft über die
Stadtteile Stocken und Herrenhausen auch durch den Stadtbezirk Linden-Limmer. Im
Zusammenhang mit der Erneuerung abgängiger Brückenbauwerke (zuvorderst der
Schwanenburgbrücke) wird derzeit von einer umfassenden Erneuerung des rund 4,0
km langen Streckenabschnitts zwischen Deisterkreisel und Anschlussstelle
Herrenhausen ausgegangen. Das Aufgabenfeld beinhaltet laut Planungsbüro IPW
neben der Realisierung der Ersatzbauwerke für vorhandene Bauwerke mit geringer
Restlaufzeit eine Anpassung der Querschnitte sowie den Ausbau und Umbau zu
plangleichen Knotenpunkten - alles “mit dem Ziel, die verkehrliche Leistung und
Sicherheit zu erhöhen”
Schätzungen zufolge ist mit einer Fertigstellung der Bauarbeiten nicht vor 2035 zu
rechnen.
Vor diesem Hintergrund wird der Bezirksrat eine Anhörung zu den Planungen bzgl.
des Westschnellweges durchführen. Wir schlagen vor, im Rahmen dieser Anhörung
folgende Behörden, Initiativen bzw. Einzelpersonen anzuhören:
● NLStBV
● Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Haller (Verkehrsingenieur aus Hannover)
● Initiative “Leinemasch bleibt”
● ADFC Region Hannover
TOP 7.1.1.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Drs. Nr. 15-0348/2023 "Anhörung im Bezirksrat Linden-Limmer zur Erörterung von Alternativen zum Ausbau des Westschnellweges"
(Drucks. Nr. 15-0487/2023)
Antrag:
Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:
Vor diesem Hintergrund wird der Bezirksrat eine Anhörung zu den Planungen bzgl. des Westschnellweges durchführen. Wir schlagen vor, im Rahmen dieser Anhörung folgende Behörden, Initiativen bzw. Einzelpersonen anzuhören „bzw. einzuladen.“
● NLStBV
● Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Haller (Verkehrsingenieur aus Hannover)● Initiative “Leinemasch bleibt”
● ADFC Region Hannover
● „IHK (Frau Maike Bielfeldt o.V.i.A.)
● Bürgerinitiative (BI) Wasserstadt Limmer
● Tiefbauamt der Landeshauptstadt Hannover
● ADAC Region Hannover
● die Bezirksbürgermeister der Stadtbezirke Herrenhausen-Stöcken, Nord, Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, Ricklingen
Sollte die Anhörung als „außerplanmäßige Sondersitzung“ durchgeführt werden, wird die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover gebeten, Terminvorschläge für diese Sitzung zeitgerecht mit dem Bezirksbürger-meister, den/der Fraktionsvorsitzenden und den/der EinzelvertreterIn des Stadtbezirkes Linden-Limmer abzustimmen.
Es entsteht im politischen Kreis eine Diskussion, ob das konkret gewählte Anhörungsthema in dieser Form beibehalten und welcher Adressatenkreis zu diesem Anlass eingeladen werden soll.
Letztlich einigen sich die Gremienmitglieder auf eine geeignete Personen- bzw. Institutionengruppe.
Hierzu bringt Bezirksratsherr Klenke eine Neufassung zu seinem vorliegenden Änderungsantrag ein.
TOP 7.1.1.2.
NEUFASSUNG: Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Drs. Nr. 15-0348/2023 "Anhörung im Bezirksrat Linden-Limmer zur Erörterung von Alternativen zum Ausbau des Westschnellweges"
(Drucks. Nr. 15-0487/2023 N1)
Antrag:
Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:
Vor diesem Hintergrund wird der Bezirksrat eine Anhörung zu den Planungen bzgl. des Westschnellweges durchführen. Wir schlagen vor, im Rahmen dieser Anhörung folgende Behörden, Initiativen bzw. Einzelpersonen anzuhören „bzw. einzuladen.“
● NLStBV
● Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Haller (Verkehrsingenieur aus Hannover)
● Initiative “Leinemasch bleibt”
● ADFC Region Hannover
● „IHK (Frau Maike Bielfeldt o.V.i.A.)
● Bürgerinitiative (BI) Wasserstadt Limmer
● Tiefbauamt der Landeshauptstadt Hannover
● ADAC Region Hannover
● die Bezirksbürgermeister der Stadtbezirke Herrenhausen-Stöcken, Nord, Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, Ricklingen
● FEUERWEHR Hannover
Sollte die Anhörung als „außerplanmäßige Sondersitzung“ durchgeführt werden, wird die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover gebeten, Terminvorschläge für diese Sitzung zeitgerecht mit dem Bezirksbürger-meister, den/der Fraktionsvorsitzenden und den/der EinzelvertreterIn des Stadtbezirkes Linden-Limmer abzustimmen.
Bezirksbürgermeister Grube bittet anschließend um Abstimmung über den vorliegenden Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke zu Drucks. Nr. 15-0487/2023 N1.
Einstimmig zugestimmt.
Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Grube um Abstimmung über den vorliegenden Haupt-Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-0348/2023 mit den zuvor beschlossenen Änderungen.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 7.1.2.
Zwischenraum-Nutzung der städtischen Immobilie GIG, Gastronomie und Saal, Lindener Markt 1, 30449 Hannover
(Drucks. Nr. 15-0351/2023)
Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert im ehemalige GIG, Gastronomie und Saal, eine Zwischenraumnutzung, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, bis zur Neuverpachtung, zu installieren.
Zur Koordination und als Vertragsparter:in, soll die Agentur für kreative ZwischenRaumNutzung Hannover e.V. eingesetzt werden.
Ferner soll im Rahmen der Zwischenraumnutzung, ausgenommen der Betriebs- und Nebenkosten, keine Pacht erhoben werden.
Bezirksbürgermeister Grube weist einlassend darauf hin, dass auch dieser Antrag in der vergangenen Sitzung vertagt worden sei.
Zwischenzeitlich sei hierzu ein gemeinsamer Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion als Neufassung eingebracht worden.
Bezirksratsfrau Kaczmarek stellt anschließend die wesentlichen Inhalte des neugefassten Antrags zu Drucks. Nr. 15-0351/2023 N1 vor.
TOP 7.1.2.1.
NEUFASSUNG: Gemeinsamer Antrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zum Thema "Zwischenraum-Nutzung der städtischen Immobilie GIG, Gastronomie und Saal, Lindener Markt 1, 30449 Hannover"
(Drucks. Nr. 15-0351/2023 N1)
Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert im ehemalige GIG, Gastronomie und Saal, eine Zwischenraumnutzung, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, bis zur Neuverpachtung, zu installieren.
Zur Koordination und als Vertragsparter:in, soll die Agentur für kreative ZwischenRaumNutzung Hannover e.V. eingesetzt werden.
Ferner soll im Rahmen der Zwischenraumnutzung, ausgenommen der Betriebs- und Nebenkosten, keine Pacht erhoben werden.
Unter Bezugnahme auf die Antwort der Verwaltung vom 07. Februar 2023 zur Drucksache 15-2319/2022N1 wird die Verwaltung aufgefordert im ehemalige GIG, Gastronomie und Saal, eine Zwischenraumnutzung, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, bis zur umsetzungsreife des neuen Nutzungskonzepts zu installieren.
Um den Prozess der Neukonzeption des ehemaligen GIG, Gastronomie und Saal, auf die Bedarfe der Bewohner:innen des Stadtteils und der Stadt sowie an den Bedarfen potenzieller Nutzer:innengruppen und den aktuellen Bewerber:innen auszurichten, ist ein Prozess des Auslotens und Erprobens wichtig.
In der Übergangszeit sollte man daher verschiedenen Nutzer:innengruppen, kurzfristig und ggf. geneinsam mit weiteren Gruppen, die Ausgestaltung und Nutzung des ehemalig GIG ermöglichen. Insbesondere folgende Gruppen und Nutzungsarten, kommen hierfür in Betracht:
Vertragspartner:in für die Zwischenraumnutzung soll die Agentur für kreative ZwischenRaumNutzung Hannover e.V. eingesetzt werden.
Bei jeder Nutzung ist das Miteinbeziehen des Außenraumes (Lindernder Marktplatz) mitzudenken, um auch neue Konzepte zur Nutzung des öffentlichen Raumes aufzuzeigen und zu entwickeln. Eine weitere für den Stadtteil nachhaltige Nutzung des GIG wird sich perspektivisch auch mit der künftigen Aufwertung und Gestaltung des für Linden-Mitte historischen und wirtschaftlich prägenden Platzes auseinandersetzen müssen. Insbesondere die Frage einer verbesserten Aufenthaltsqualität sowie einer Begrünung auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Marktnutzung werden in diesem Zusammenhang sind als wichtig zu erachten.
Die in der Zwischennutzung gesammelten Erfahrungen sollten in das anschließende Konzept mit einfließen.
Bezirksbürgermeister Grube teilt hiernach mit, dass er mit den Inhalten dieses Antrags aus verschiedenen Gründen nicht einverstanden sei. Da er sich zur inhaltlichen Beschlusssache einlassen möchte, erfragt er, ob hierzu durch das Gremium die vorübergehende Abgabe der Sitzungsleitung gewünscht werde.
Das Gremium verneint dies übereinstimmend.
Bezirksbürgermeister Grube weist darauf hin, dass sich seine Ablehnung des vorliegenden Antrags insbesondere durch Aspekte der Nutzung des sogenannten „GIG-Saales“ und des ungeklärten Brandschutzes (insbesondere im Bereich des Erdgeschosses) ergebe. Eine eventuelle Zwischenraum-Nutzung müsste auf jeden Fall mit bestehenden Nutzer*innen und Akteur*innen aus der Nachbarschaft abgestimmt sein, um auf diesem Weg einen geeigneten Experimentierraum schaffen zu können, der keine Nachteile für angrenzende Gewerbetreibende und die im Lindener Rathaus beheimateten Protagonisten hervorrufe.
Aus diesem Grund bringt Bezirksbürgermeister Grube einen eigenen Änderungsantrag ein, der im Folgenden im Gremium umverteilt und anschließend von ihm verlesen wird.
TOP 7.1.2.1.1.
Änderungsantrag von Bezirksbürgermeister Grube zu Drs. Nr. 15-0351/2023 N1 "Zwischenraumnutzung GIG"
(Drucks. Nr. 15-0872/2023)
Der Bezirksrat beschließt:
Wenn in den ehemaligen Räumlichkeiten des GIG im Erdgeschoss des Lindener Rathauses am Lindener Markt die bauordnungsrechtlichen und feuerpolizeilichen Rahmenbedingen für eine gefahrlose (ggf. auch teil/öffentliche) Nutzung vorhanden sind oder zeitnah kostengünstig geschaffen werden können, wird das Erdgeschoss bis zur Erstellung des angekündigten Nutzungskonzepts des gesamten Rathauses federführend dem Wirtschaftsforum des Vereins Lebendigens Linden e.V. zur ggf. kooperativen Nutzung mit Anderen zur Verfügung gestellt. – Die Nutzung des Veranstaltungssaals im OG bleibt der bestehenden und erfolgreich betriebenen Kooperation der bisherigen NutzerInnen (dreizechszehn / Stadtteilkultur . . .) vorbehalten.
Bezirksratsfrau Kaczmarek bringt ihre Verwunderung über den Änderungsantrag zum Ausdruck, da sie von diesem bislang keine Kenntnis gehabt habe. Sie habe die zuvor vorgestellte Neufassung des Ursprungs-Antrags indes mit den beteiligten Gremienmitgliedern kommuniziert und abgestimmt.
Es sei keinesfalls Absicht der Antragsinitiative eine Verdrängung von Personengruppen zu forcieren, welche bereits – teilweise durch städtische Duldung – im Lindener Rathaus verortet seien. Ganz im Gegenteil sollen noch mehr Vielfältigkeit und fruchtbare Kooperationen herbeigeführt werden. Sofern seitens des durch Bezirksbürgermeister Grube vorgeschlagenen Wirtschaftsforums Linden Interesse an einer Konzeptionierung bestehen sollte, könnte dies ggf. im Zusammenspiel mit der sogenannten Zwischenraum-Agentur erfolgen. In diesem Fall würden unterschiedliche Expertisen aufeinandertreffen, was für das Gesamtkonzept nur positiv sein könne. Im Zusammenspiel zwischen diesen beiden Gruppen sowie Verwaltung und Nutzer*innen könnte zudem eine Verteilung von Verantwortungsbereichen auf vier starken Schultern erreicht werden.
Ein zehnter Sprecher aus dem Einwohner*innenkreis stellt sich als Vertreter des Wirtschaftsforums vor und teilt mit, dass er den im Raum stehenden Vorschlag grundsätzlich sehr begrüße. Im Folgenden beschreibt er, dass von Linden – insbesondere auch im Umfeld des Lindener Rathaus – ein besonderes Flair ausgehe, das durch die vielfältige Bevölkerung, aber auch durch die vielen Gaststätten und Geschäftsinhaber*innen charakterisiert werde. All diese Gewerbetreibenden seien in den aktuellen Zeiten aber mit großen Herausforderungen konfrontiert, die letztlich auch die Existenzfrage beinhalten würde. Viele dieser Menschen seien auch ehrenamtlich tätig und würden nach ihren Geschäftszeiten zum Beispiel bei der Initiierung von Stadtteilfesten und anderen Aktivitäten in Erscheinung treten. Die hierfür notwendige Kraft sei jedoch endlich, wie man derzeit verstärkt feststellen müsse. Aus diesem Grund trete man auch mit viel Engagement für ein nachhaltiges Quartiersmanagement in diesem Umfeld ein. Das Wirtschaftsforum engagiere sich für vielfältige Initiativen, wie sich zum Beispiel auch im Rahmen der sogenannten Flüchtlingskrise im Jahr 2015 gezeigt habe. Damals sei – auch in Kooperation mit dem Integrationsbeirat Linden-Limmer – die Bereitstellung kreativer Angebote gelungen. Um die vorhandenen Kräfte bündeln zu können, sei es umso mehr geboten, gemeinsam Kräfte zu bündeln und in neuen Kooperationen starke Impulse für den Stadtbezirk zu entfachen. Man würde sich seitens des Wirtschaftsforums, in Verbindung mit dem Verein „Lebendiges Linden e.V.“, sehr freuen, wenn man in eine zielorientierte Lösung für die Zwischennutzung der beschriebenen Räumlichkeiten im Lindener Rathaus als Konzeptpartner in Erscheinung treten könnte.
Bezirksratsfrau Kaczmarek begrüßt die vorgebrachten Darstellungen und unterstreicht noch einmal, dass man auf diesem Weg starke Expertisen auf mehrere Schultern verteilen könnte, um so ein bestmögliches Ergebnis für die Örtlichkeit erzielen zu können.
Sie bekräftigt im anschließenden Diskussionsverlauf, dass es sich bei der Agentur für Zwischenraumlösungen um Koordinator*innen handele, die keinen Veranstaltungsauftrag verfolgen würden. Überdies seien die dortigen Protagonist*innen bewährt im Umgang mit der Verwaltung und könnten überdies auch Brandschutzfragen und ähnlichen Herausforderungen professionell begegnen.
Im Folgenden entsteht im politischen Kreis eine Diskussion über den Umgang mit den nun vorliegenden Anträgen zu dieser Thematik und den teils voneinander abweichenden Inhalten und Forderungen.
Um die vorliegenden Aspekte noch einmal bewerten und ggf. bündeln zu können, wird durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine nochmalige Vertagung des Gesamtkomplexes in Erwägung gezogen.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung, ob einer nochmaligen Vertagung mehrheitlich entsprochen wird.
Einstimmig zugestimmt.
Somit werden die vorliegenden Anträge durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur weiteren Beratung in die Fraktionen gezogen.
TOP 7.1.3.
Aufwertung des gemeinschaftlichen, öffentlichen Raumes: Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
(Drucks. Nr. 15-0681/2023)
Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert den gemeinschaftlichen, öffentlichen Raum aufzuwerten. Im Fokus dabei stehen die Sitzanlagen auf dem Küchengarten Platz (Drehstühle sind mit Rückenlehnen zu versehen) sowie die Aufwertung der Grünflache, beginnend ab der Kinderspielfläche auf dem Küchengarten Platz, parallel zur Rampenstr., bis zur Höhe Küchengartenstr., anhand einer sinnvollen Bank-Tisch-Kombination, die eine flexible Nutzung erlaubt, entsprechend der Grünfläche.
Ferner wird die Verwaltung aufgefordert, den angrenzenden Schotterflächenbereich, rund um die Tischtennisplatten, durch die Sanierung der bestehenden Sitzbänke, der Bereitstellung von größeren Mülleimern mit Deckeln sowie eines Tisches, aufzuwerten. Im Weitern sollen zusätzliche öffentliche, städtische Flächen im Quartier, gemäß einer einladen und multifunktionalen Nutzung aufgewertet und weiterentwickelt werden. Hierbei ist der Fokus auf Plätze und Grünanlagen zu legen.
Zur Finanzierung sind zusätzlich Mittel aus der Städtebauförderung in Niedersachsen sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, zu beantragen.
Zur Umsetzung ist eine Einwohner:innenbeteiligung, nach §93, Abs. 3.1 einzurichten und die Bevölkerung des Stadtbezirkes, nach §93, Abs. 1.12 zu informieren, um damit die Einwohner:innenschaft anzuregen, Konzepte und Idee, für die Aufwertungsmaßnahmen des gemeinschaftlichen, öffentlichen Raumes, einzureichen.
Die Vorbereitung der Maßnahme, Finanzierung und Ausschreibung, soll bis September 2023 umgesetzt werden. Konzepte und Ideen der Einwohner:innenschaft sollen im Oktober und November dem Bezirksrat, in einer Sitzung, unter Einbindung der Ideen- und Konzeptgeber:innen, vorgestellt werden.
Bezirksratsherr Voß teilt mit, dass dieser Antrag zur weiteren Beratung durch die SPD-Fraktion in die Fraktionen gezogen und somit ebenfalls vertagt werde.
TOP 7.1.4.
Linden-Limmer zur Modellregion für Cannabisabgabe machen
(Drucks. Nr. 15-0848/2023)
Bezirksratsherr Mallast verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, den Stadtbezirk Linden-Limmer für ein Modellprojekt zur kontrollierten Cannabisabgabe beim Bund zu gegebener Zeit vorzuschlagen.
Dafür sind schon jetzt Gespräche mit den Bund aufzunehmen, um frühzeitig die nötigen Grundlagen für eine Antragsstellung schaffen zu können.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.
TOP 7.2.
der SPD-Fraktion
TOP 7.2.1.
Markierung des Parkverbotes Steigertahlstraße / Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0670/2023)
Bezirksratsfrau Gerking verliest den Antragstext und weist darauf hin, dass man den ergänzenden Inhalt des vorliegenden Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Haupt-Antrag übernehmen werde und veranlasst eine entsprechende Neufassung.
Der Stadtbezirksrat beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert den Bereich des Parkverbotes vor dem abgesenkten Bordstein an der Kreuzung Steigerthalstraße und Limmerstraße (siehe Anlage 1) mittels Sperrflächenmarkierung (Verkehrzeichen Zeichen 299) eindeutig zu markieren.
TOP 7.2.1.1.
Änderungsantrag der Fraktion B90/DIEGRÜNEN zu Drs. Nr. 15-0670/2023 "Markierung des Parkverbotes Steigertahlstraße/Limmerstraße"
(Drucks. Nr. 15-0862/2023)
Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert den Bereich des Parkverbotes vor dem abgesenkten Bordstein an der Kreuzung Steigerthalstraße und Limmerstraße (siehe Anlage 1) mittels Sperrflächenmarkierung (Verkehrszeichen Zeichen 299) eindeutig zu markieren.
Im Rahmen der ohnehin stattfindenden Neuerrichtung der Nebenanlagen Limmerstraße, ist zudem an der Einmündung zur Steigertahlstraße ein Abzweig des Radweges, auch baulich sichtbar, als den Gehweg kreuzende Gabelung, anzulegen (siehe Anlage 2).
Die neuanzulegenden bzw. wiederherzustellenden Radwege im Bereich Hochbahnsteig Ungerstraße sollten im Sinne der Radfahrfreundlichkeit asphaltiert werden.
Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drs. Nr. 15-0862/2023 wird zurückgezogen.
TOP 7.2.1.2.
NEUFASSUNG: Markierung des Parkverbotes Steigertahlstraße / Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0670/2023 N1)
Der Stadtbezirksrat beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert den Bereich des Parkverbotes vor dem abgesenkten Bordstein an der Kreuzung Steigerthalstraße und Limmerstraße (siehe Anlage 1) mittels Sperrflächenmarkierung (Verkehrzeichen Zeichen 299) eindeutig zu markieren.
Im Rahmen der ohnehin stattfindenden Neuerrichtung der Nebenanlagen Limmerstraße, ist zudem an der Einmündung zur Steigertahlstraße ein Abzweig des Radweges, auch baulich sichtbar, als den Gehweg kreuzende Gabelung, anzulegen (siehe Anlage 2).
Die neuanzulegenden bzw. wiederherzustellenden Radwege im Bereich Hochbahnsteig Ungerstraße sollten im Sinne der Radfahrfreundlichkeit asphaltiert werden.
Bezirksbürgermeister Grube bittet anschließend um Abstimmung über die so vorgenommene Neufassung zu Drucks. Nr. 15-0670/2023 N1.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 7.2.2.
Einrichtung von Behindertenparkplätzen in der Deisterstraße
(Drucks. Nr. 15-0671/2023)
Bezirksratsfrau Gerking verliest den Antragstext.
Der Stadtbezirksrat beschließt:
Vor dem Gebäude „Deisterstraße 63“ werden Behindertenparkplätze eingerichtet.
Es entsteht eine kurze Diskussion im politischen Kreis, ob entsprechende Parkplätze durch Einzelpersonen beantragt werden können bzw. müssen. Hierbei wird herausgestellt, dass diese Möglichkeit grundsätzlich bestehe, jedoch bei Zusprechung zu einem individuellen und einer personenbezogen Einzel-Parkerlaubnis führe. Im vorliegenden Fall werde jedoch die generelle Bereitstellung von Behindertenparkplätzen gefordert, wie durch Bewohner*innen des Umfelds an die beantragende Fraktion herangetragen worden sei.
Bezirksbürgermeister Grube bittet anschließend um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 7.3.
von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)
TOP 7.3.1.
Wiederherstellung des Eingangsbereiches des Lindener Wochenmarktes
(Drucks. Nr. 15-0668/2023)
Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Anordnung der Stände der Marktbeschicker des Lindener Wochenmarktes (samstags) vom Eingangsbereich der Lichtsignalanlage Egestorffstraße („Eingangsportal“ neben dem früheren GIG) so zu korrigieren, wie das vor Beginn der Pandemie bereits der Fall war. Hierdurch soll bewirkt werden, dass sich der Wochenmarkt wieder einladend präsentiert und Besucher diesen ungehindert und ohne Engstelle betreten/ verlassen können. Eine möglicherweise erforderliche Flächenersatzgestellung in der Schwalenberger Straße und/ oder in der Davenstedter Straße ist/ sind zu prüfen.
Bezirksbürgermeister Grube begrüßt den vorliegenden Antrag und weist darauf hin, dass in Bezug auf die grundsätzliche Gestaltung des Bereiches eine Ortsbegehung mit der Verwaltung sinnvoll sein könnte, da weitere Anpassungsmaßnahmen vorgesehen seien.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 7.3.2.
Prüfauftrag für eine temporäre Beleuchtung der Tischtennisplatten auf dem Platz zwischen Pfarrlandstraße und Velvetstraße
(Drucks. Nr. 15-0669/2023)
Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, die Tischtennisplatten auf dem Platz zwischen Pfarrlandstraße und Velvetstraße durch Installation einer Leuchtstele zu erhellen und mit welchen Kosten das verbunden wäre. Eine solche Lichtquelle könnte das ungehinderte Bespielen der Platten auch in der „dunklen Jahreszeit“ ermöglichen. Sie sollte abschaltbar sein, um eine „Nachtruhe“ (z.B. ab 22 Uhr) im Wohngebiet zu fördern.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen.
TOP 8.
Bericht des Bezirksbürgermeisters
Abgesetzt.
TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Abgesetzt.
TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt.
TOP 11.
Einwohner*innenfragestunde (nach abschließender Beratung eines TOP)
Es lagen keine Wortbeiträgen aus dem Einwohner*innenkreis zu allgemeinen Themen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich bei den anwesenden Einwohner*innen für ihr Interesse an der heutigen Bezirksratssitzung. Er verweist auf den nun anstehenden nichtöffentlichen Sitzungsteil und bittet die Einwohner*innen und Pressevertreter*innen den Sitzungsort zu verlassen Er schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 21:35 Uhr.
Die Sitzung wird kurz unterbrochen.
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Grube stellt fest, dass ordnungsgemäß einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Bezirksbürgermeister Grube verweist in Bezug auf die Tagesordnung auf folgende Änderungen:
- Durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird ein Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung aus Gründen der Dringlichkeit zum Thema „Linden-Limmer zur Modellregion für Cannabisabgabe machen“ ein.
Bezirksratsherr Mallast begründet diesen Antrag in Bezug auf die gebotene Dringlichkeit. Es könne nach jetzigem Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass die Fristen zur Unterbreitung eines entsprechenden Vorschlags bereits in Kürze beginnen, sodass es ratsam wäre, bereits jetzt einen Antrag einzubringen und zu beschließen.
Bezirksbürgermeister Grube bittet hierzu um Abstimmung.
Dem Antrag wird in Bezug auf die gebotene Dringlichkeit mit 15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt. Somit ist die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit der erforderlichen Stimmen gegeben.
Der Antrag wird zu Drucks. Nr. 15-0848/2023 als TOP 7.1.4. im weiteren Sitzungsverlauf geführt.
Der Antrag wird zu Drucks. Nr. 15-0848/2023 als TOP 7.1.4. im weiteren Sitzungsverlauf geführt.
- Zu Drucks. Nr. 15-0655/2023 „Neuanlage Grünzug Uferpark“ werden zwei interfraktionelle Änderungsanträge eingebracht, die mit den Drucks. Nr. 15-0865/2023 und 15-0878/2023 zu den Tagesordnungspunkten 5.3.1. und 5.3.2. geführt werden.
- Durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird ein Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0670/2023 „Markierung des Parkverbotes Steigertahlstraße/ Limmerstraße“ der SPD-Fraktion eingebracht. Dieser wird zu Drucks. Nr. 15-0862/2023 unter TOP 7.2.1.1. geführt.- Zudem werden zu einer im vertraulichen Sitzungsteil zu behandelnden Drucksache ein interfraktioneller Änderungsantrag sowie ein Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI.) eingebracht.- Die Tagesordnungspunkte 8., 9. und 10. werden aufgrund nicht vorhandener Berichtspunkte abgesetzt.- Aus organisatorischen Gründen wird TOP 5. „Verwaltungsvorlagen“ vorgezogen und im Sitzungsverlauf vor TOP 4. „Bericht der Verwaltung zum Thema Bauvorhaben Wasserstadt Limmer / Plangespräche“ behandelt.
Die so geänderte Tagesordnung wird ohne Gegenrede festgestellt.- Durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird ein Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0670/2023 „Markierung des Parkverbotes Steigertahlstraße/ Limmerstraße“ der SPD-Fraktion eingebracht. Dieser wird zu Drucks. Nr. 15-0862/2023 unter TOP 7.2.1.1. geführt.- Zudem werden zu einer im vertraulichen Sitzungsteil zu behandelnden Drucksache ein interfraktioneller Änderungsantrag sowie ein Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI.) eingebracht.- Die Tagesordnungspunkte 8., 9. und 10. werden aufgrund nicht vorhandener Berichtspunkte abgesetzt.- Aus organisatorischen Gründen wird TOP 5. „Verwaltungsvorlagen“ vorgezogen und im Sitzungsverlauf vor TOP 4. „Bericht der Verwaltung zum Thema Bauvorhaben Wasserstadt Limmer / Plangespräche“ behandelt.
TOP 2.
P R O T O K O L L E
TOP 2.1.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am
14.09.2022
16.11.2022
14.12.2022
25.01.2023
22.02.2023
Das Protokoll über die Sitzung am
14.09.2022
wird einstimmig genehmigt.
Die Protokolle über die Sitzungen am
16.11.2022 und
14.12.2022
liegen vor, werden aufgrund der zeitlich kurzfristigen Übersendung jedoch einstimmig vertagt und daher in der nächsten Bezirksratssitzung behandelt.
Die Protokolle über die Sitzungen am
25.01.2023 und
22.02.2023
liegen noch nicht vor und werden in einer der nächsten Bezirksratssitzungen Bestandteil der Tagesordnung sein.
TOP 3.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
TOP 3.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0761/2023)
Bezirksbürgermeister Grube stellt die vorliegenden Zuwendungsanträge kurz vor und bittet anschließend um Abstimmung.
1. Antrag Nr. 2023-07-STBR 10
Empfänger*in: Kulturhafen e.V.
Zuwendungsbetrag: 3.000,00 €
Zuwendungszweck: Zuschuss Bühnenbeleuchtung
2. Antrag Nr. 2023-08-STBR 10
Empfänger*in: AWO Kita Hiltrud-Grote-Weg
Zuwendungsbetrag: 960,00 €
Zuwendungszweck: Zuschuss zur Durchführung einer Hortfreizeit
3. Antrag Nr. 2023-09-STBR 10
Empfänger*in: Franziska Thom in Kooperation mit Kargah e.V.
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
Zuwendungszweck: Durchführung des Projektes „Connecting Art“
Den vorliegenden Zuwendungsanträgen wird einstimmig zugestimmt.
TOP 3.2.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0527/2023)
Bezirksbürgermeister Grube stellt die vorliegenden Zuwendungsanträge kurz vor und bittet anschließend um Abstimmung.
1. Vorgang 2022-12-IB 10:
Empfänger*in: Verein für interkulturelle Arbeit in Linden (ViA) e.V.
mit Kooperationspartner*innen
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
Verwendungszweck: Projekt "Integration durch Sport" / Halfcourt
2. Vorgang 2023-01-IB 10:
Empfänger*in: Franziska Thom in Kooperation mit Kargah e.V.
Zuwendungsbetrag: 1.583,00 €
Verwendungszweck: Projekt "Connecting Art"
3. Vorgang 2023-02-IB 10:
Empfänger*in: Turgay Tasdelen mit Kooperationspartner*innen
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
Verwendungszweck: Projekt "Internationale Jugendgruppe"
Den vorliegenden Zuwendungsanträgen wird einstimmig zugestimmt.
TOP 4.
B E R I C H T
TOP 4.1.
Bericht der Verwaltung zum Thema "Bauvorhaben Wasserstadt Limmer / Plangespräche"
Bezirksbürgermeister Grube begrüßt hierzu Herrn Warnecke (Leiter des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung, Landeshauptstadt Hannover), Herrn Biederbeck (Leiter des Bereichs Bauordnung, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Landeshauptstadt Hannover), Frau Hoff (Leiterin des Bereichs Stadtplanung, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Landeshauptstadt Hannover), Frau Höppner (Planungsbereich Süd, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Landeshauptstadt Hannover), Frau Reith (Planungsbereich Süd, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Landeshauptstadt Hannover) und Frau Quast (Planungsbüro „TOLLERORT entwickeln und beteiligen“).
Herr Warnecke teilt mit, dass man heute – über den hauptsächlichen Tagesordnungspunkt „Wasserstadt Limmer / Plangespräche“ hinaus – die Mitglieder des Gremiums über den aktuellen Sachstand in Bezug auf die denkmalgeschützten Altgebäude im Umfeld des Bebauungsgebietes der entstehenden Wasserstadt informieren möchte. Hierzu habe man am heutigen Tag auch die Mitglieder des städtischen Bauausschusses unterrichtet und eine Pressekonferenz abgehalten.
Herr Biederbeck stellt sich als Leiter des Bereichs Bauordnung des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung vor und ergänzt, dass diesem Bereich auch das Sachgebiet Denkmalschutz angeschlossen sei. Im Folgenden beschreibt er anhand einer vorliegenden Präsentation zunächst die bestehende Gesamtsituation der Denkmale auf dem Wasserstadtgelände. Hierzu werden den Gremienmitgliedern die konkrete Denkmal- und Lagekartierung sowie die Historie der Denkmalerhaltung vorgestellt.
[Anmerkung: die zugrundeliegende Präsentation befindet sich als Anlage I im Anhang zu diesem Protokoll].
Herr Biederbeck stellt abschließend dar, dass die Landeshauptstadt Hannover das in 05/2022 vorgelegte Konzept der IFUA (Institut für Umweltanalyse Projektgesellschaft mbH Bielefeld) und des Architekturbüros Meinhof grundsätzlich für plausibel und nachvollziehbar erachte. Dieses beinhalte u.a. den Vorschlag eine Wohnnutzung in den denkmalgeschützten Altgebäuden der früheren Continental AG beizubehalten, indem man aufgrund der konstatierten Nitrosamin-Belastung alle vorhandenen Innenwände entfernt und eine „Haus-in-Haus-Lösung“ gestalte.
Hier wäre bei durchaus starken Eingriffen in die Denkmalsubstanz eine sehr gute Weiternutzung der Industriedenkmäler ermöglicht worden.
Als Fachbehörden für die Beurteilung gesundheitlicher Risiken bei einer Weiternutzung – unter Beachtung bestehender Kontaminationen – seien das Gesundheitsamt der Region Hannover, das NLGA (Nds. Landesgesundheitsamt) sowie vorgesetzt das Nds. Sozialministerium einbezogen worden.
Herr Warnecke beschreibt anschließend, dass man trotz mehrfacher Konsultationen auf verschiedensten Ebenen von zuvor aufgeführter Seite nicht bereit gewesen sei, das benannte Konzept mitzutragen. Aus diesem Grund müsse man zu dem Ergebnis kommen, dass eine sinnvolle Weiternutzung und ein Erhalt der Denkmale leider nicht möglich sei.
Dies stelle aus denkmalfachlicher und baukultureller Sicht eine herbe Enttäuschung für das städtische Baudezernat dar.
Perspektivisch werde eine Wiedererrichtung der historischen Gebäudekubaturen unter Verwendung nicht kontaminierter Original-Substanz angestrebt. Gestaltungselemente der Fassade sollen in diesem Zusammenhang wiederhergestellt und ggf. zeitgemäß interpretiert werden. Mögliche Nutzungen seien zu einem späteren Zeitpunkt zum Beispiel für Einrichtungen der Stadtteilkultur, ein industriegeschichtliches Angebot, eine Unterbringung des Kulturtreffs Kastanienhof, aber auch für Wohnen (inklusive eines 30prozentigen Anteils geförderten Wohnraums) sowie für Parken/Fahrradparken denkbar.
Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die Ausführungen und teilt mit, dass das vorgebrachte Ergebnis – mit den hieraus abzuleitenden Konsequenzen – auch aus Sicht des Bezirksrates sehr enttäuschend sei. Darüber hinaus zeigt er sich irritiert, da in der Vergangenheit in anderen Bundesländern ähnlich vorbelastete Gebäude besichtigt werden konnten, die heute sogar für sensible Nutzungsbereiche verwendet werden können. Es stelle sich die Frage, weshalb sich entsprechende Möglichkeiten nicht auch für die thematisierten Altgebäude ergeben würden.
Bezirksratsherr Mallast bedankt sich ebenfalls für die Darstellungen und teilt die Enttäuschung seines Vorredners. Man würde heute ggf. über eine andere Beurteilung der Situation sprechen, wenn man frühzeitig auch andere Nutzungsmöglichkeiten für die Altgebäude in die Überlegungen einbezogen hätte, die sich nicht auf Wohnnutzungen konzentriert hätten. Beispielsweise wäre die – oftmals vorgeschlagene – Unterbringung des Stadtarchivs überlegenswert gewesen. Diese Konzeptideen hätten durch die Landeshauptstadt Hannover bereits im Verlauf der Kommunikation mit den Landes- und Regionsbehörden nachhaltig platziert werden sollen. Überdies stelle sich die Frage, ob ggf. eine industrielle Nutzung des Gebäudekomplexes möglich wäre, zumal dies auch der früheren Nutzung und Widmung der Gebäude entsprechen würde.
Herr Warnecke antwortet, dass das Grundstück in der Tat weiterhin als Industriegelände gewidmet sei. Man befinde sich erst jetzt in einem Prozess zur Gestaltung eines neuen und angepassten Bebauungsplanes. Eine industrielle Nachnutzung werde hierbei jedoch nicht angestrebt, da ein entsprechendes Vorhaben auch nicht mit dem städtebaulichen Konzept vereinbar wäre. Sicherlich wäre die beispielhafte Unterbringung des Stadtarchivs grundsätzlich denkbar gewesen, wenngleich dieses derzeit bereits an einem anderen Ort eingerichtet werde. Es bleibe unbedingt festzuhalten, dass die Ergebnisse der Gesundheitsprüfungen eindeutig zum Ausdruck bringen würden, dass ein regelmäßiger Aufenthalt von Menschen in diesen Gebäuden ein testiertes Gesundheitsrisiko beinhalten würden. Insofern würden sich unter diesem Gesichtspunkt überhaupt nur Randnutzungsmöglichkeiten vorstellen lassen, zum Beispiel für Lagerräume oder Industriehallen. Letzteres werde jedoch – wie dargestellt – nicht angestrebt oder in planerische Absichten einbezogen.
Bezirksratsherr List zeigt sich erschüttert über die präsentierten Darstellungen. Nach einem solch langen Prozess erscheine ihm das vorgebrachte Ergebnis unzureichend. Überdies müsse man sich – wie bereits durch Bezirksbürgermeister Grube erwähnt – wundern, weshalb man nicht trotz einer Nitrosaminbelastung geeignete Nachnutzungsoptionen entwickeln könne, zumal dies andernorts erfolgreich vollzogen worden sei. Es sei nicht hinnehmbar, dass man die Altgebäude nun aufgrund des vorliegenden Kontaminationsgutachtens aufgebe. Der Verwaltung obliege noch immer Spielraum bei der weiteren Konzeptentwicklung, an deren Ende ein Erhalt der Gebäudekomplexe stehen müsse. Es handele sich um ein historisches Gebäude, von welchem sehr viel Symbolbedeutung ausgehe – insbesondere unter Beachtung der Zwangsarbeitshistorie in Zeiten des nationalsozialistischen Regimes. Hieraus lasse sich ein besonderer Wert für die Erinnerungskultur ableiten.
Ohne Zweifel müsse die markante Gebäudekubatur, welche ein wichtigstes Merkmal für den Stadtteil Limmer darstelle, künftig erhalten bleiben.
In der Vergangenheit habe man aus dem politischen Kreis um Vorlage der in Aussicht gestellten Kontaminationsgutachten gebeten, ohne dass man diese bis zum heutigen Tag erhalten habe. Insgesamt empfinde er das heute unterbreitete Ergebnis als Blamage für die Landeshauptstadt Hannover, insbesondere für die untere Denkmalschutzbehörde und den Bereich der Stadtplanung. Bis zuletzt habe die Hoffnung bestanden, dass man ein früheres Industriegelände in ein attraktives Wohnumfeld – unter Beibehaltung historischer und inhaltlicher Anstriche – bewirken könne.
Eine erste Sprecherin aus dem anwesenden Kreis der Einwohner*innen gibt ebenfalls ihre Bestürzung über die dargestellten Resultate zu erkennen. Das eingebrachte „Haus-in-Haus-Konzept“ sei überzeugend und begrüßenswert gewesen. Es könne nicht sein, dass dieses nun auf Basis des übermittelten Testats der Landesbehörden scheitern müsse. Der Prozess sollte breiter und öffentlich erörtert werden, auch unter Einbeziehung von Bundesbehörden. Die Arbeit der Stadtverwaltung sei positiv zu beurteilen, da man offenkundig alles versucht habe, um die Altgebäude zu erhalten.
Ein zweiter Sprecher aus dem Einwohner*innenkreis bedankt sich für das investierte Engagement der Stadtverwaltung und die zeitnahe Bereitstellung der gewonnenen Erkenntnisse. Er erkundigt sich, ob sich ein in Aussicht gestellter Wettbewerb bezüglich des perspektivischen Nutzungskonzeptes auf den Bereich der denkmalgeschützten Altgebäude und ein hieran angrenzendes nicht-denkmalgeschütztes Gebäude beziehe.
Dies wird durch die Fachverwaltung bestätigt.
Ein dritter Sprecher aus dem Einwohner*innenkreis bittet um Auskunft, ob sich das vorliegende Gutachten der Gesundheitsbehörden ausschließlich auf eine wohnliche Nutzung der Altgebäude beziehe.
Herr Biederbeck bejaht dies. Er weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich entsprechende Konsequenzen zum Beispiel auch bei einer gewerblichen Nutzung ergeben würden, da die dort beschäftigten Menschen einer ebensolchen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt wären.
Bezüglich zuvor erwähnter Hinweise auf Beispiele in anderen Bundesländern, die zu einem anderen Ergebnis und zu heutigen Nachnutzungen unter Beibehaltung des Gebäudebestandes geführt hätten, verweist Herr Biederbeck auf bestehendes Landesrecht, welches letztlich maßgeblich sei. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass man ggf. in einem anderen Bundesland zu einem abweichenden Resultat gekommen wäre. Dies sei jedoch reine Mutmaßung und könne nicht Bestandteil der hiesigen Gutachtenerstellung sein. Man sei letztlich gehalten den vorliegenden Erkenntnissen und Untersuchungen Glauben zu schenken und die hieraus abzuleitenden Maßgaben gemäß landesrechtlicher Vorschriften umzusetzen.
Ein vierter Sprecher legt dar, dass das Gewerbeaufsichtsamt nach seinem Kenntnisstand durchaus bei der Bewertung von Nutzungsmöglichkeiten zwischen Wohn- und Gewerbezwecken differenziere, was durchaus zu unterschiedlichen Bewertungen führen könne. Insofern müsse man in die weiteren Überlegungen die Gewinnung eines Investors einbeziehen, der unter diesen Aspekten ggf. zur Finanzierung einer Nutzungsplanung für Zwecke, die nicht dem Wohnen gewidmet sind, bereit wäre.
Bezirksbürgermeister Grube bezieht sich auf die vorangegangenen Ausführungen von Herrn Biederbeck. Auch im Stadtgebiet Hannovers gebe es weitere Gebäude, die einer Nitrosaminbelastung unterworfen seien, heute jedoch u.a. für Büronutzungen verwendet werden könnten. Entsprechende gewerbe- und arbeitsschutzrechtliche Zulassungen seien – unter Einhaltung baulicher Maßgaben – ausgesprochen worden. In der Vergangenheit habe sich Bezirksbürgermeister Grube zudem, gemeinsam mit anderen Akteur*innen des Stadtbezirks, an das Bundesgesundheitsamt gewendet, um auf die Problematik zu verweisen, dass es bundesweit eine Vielzahl von vergleichbaren Gebäudekomplexen gebe, welche jedoch häufig völlig unterschiedlich bewertet und betrachtet würden. In Folge dieses Austausches sei der Vorschlag zur Durchführung eines Modellprojektes mit Blick auf die denkmalgeschützten Altgebäude in Limmer kommuniziert worden. Hierbei seien zahlreiche Baukonzepte (z.B. auch das zuvor beschriebene „Haus-in-Haus-Verfahren“) bedacht worden. Letztlich sei dieses Vorhaben jedoch an den abweichenden Vorstellungen der Investorengruppe gescheitert.
Bezirksratsherr Ganskow bittet um Mitteilung, ob der Landeshauptstadt Hannover die Möglichkeit obliege gegen das vorliegende Gutachten und die hieraus resultierenden Handlungskonsequenzen rechtlich vorgehen zu können.
Herr Biederbeck führt aus, dass sich für die Landeshauptstadt Hannover kein Klageweg im herkömmlichen Sinn darstellen würde. Stattdessen habe man die jeweils vorgesetzte Behörde (zuletzt das niedersächsische Sozialministerium) in dieser Angelegenheit kontaktiert und um Überprüfung der bestehenden Gutachten und Beurteilungen gebeten. Die vorliegenden Erkenntnisse und Maßgaben seien – wie bereits dargestellt – jeweils bestätigt worden.
Bezirksratsfrau Grobleben erfragt – mit Blick auf die vorherige Präsentation – ob es zutreffend sei, dass sich eine Nachnutzung unter Bewahrung der Altgebäude ausschließe, weil die Nitrosaminbelastung zu hoch und gesundheitsgefährdend sei oder weil lediglich kein geeignetes Verfahren anerkannt worden sei, um eine entsprechende Risikobelastung verlässlich zu konstatieren.
Herr Warnecke antwortet, dass man im Vorfeld u.a. mit einem anerkannten toxikologischen Büro und einem Architekturbüro die vorgestellten Konzepte erarbeitet habe, um trotz bestehender Nitrosaminbelastungen eine Wohnnachnutzung zu ermöglichen. Dieses Konzept sei – wie beschrieben – durch die Landesgesundheitsbehörde nicht anerkannt worden.
Bezirksratsherr Mallast stellt die Frage, wie das weitere Verfahren in Bezug auf ein mögliches Abrissvorhaben durch die Investorengruppe eingeschätzt werden müsse. Nach seinem Kenntnisstand wäre eine reine Abrissanzeige aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes keinesfalls ausreichend.
Herr Biederbeck bestätigt dies und beschreibt das verwaltungsrechtliche Verfahren unter Einbeziehung kommunaler und Landes-Behörden. Es müsse eine Abrissgenehmigung auf Antrag erteilt werden, welcher bislang aber nicht gestellt worden sei.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die Informationen und Auskünfte der Verwaltung zu diesem Themenkomplex.
Im Anschluss berichten Frau Quast und Herr Warnecke zum Thema „Wasserstadt Limmer – Plangespräche“.
Frau Quast erläutert einlassend Ziel, Rahmen und Teilnehmende der sogenannten „Plangespräche zum Bebauungsvorhaben Wasserstadt“.
Im Anschluss beschreibt Herr Warnecke die aus den Plangesprächen resultierenden Fazit-Erkenntnisse, insbesondere mit Blick auf Fragen des Städtebaus, der Ausgestaltung öffentlicher Grünflächen sowie verkehrlicher Aspekte.
[Anmerkung: die zugrundeliegende Präsentation befindet sich als Anlage II im Anhang zu diesem Protokoll].
Herr Warnecke weist abschließend darauf hin, dass am 26.04.2023 die Ergebnisse der Plangespräche auch in einer gesonderten öffentlichen Veranstaltung detailliert vorgestellt würden.
Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die Ausführungen.
Ein fünfter Sprecher aus dem Kreis der Einwohner*innen erfragt, ob der nächste Verfahrensschritt die frühzeitige Bürgerbeteiligung oder die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs beinhalten werde.
Frau Quast antwortet, dass als nächster folgender Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes vorgesehen sei.
Ein sechster Sprecher aus dem Einwohner*innenkreis bedankt sich für die Präsentation und begrüßt, dass die unterschiedlichen Ansichten zu einzelnen Planungskonzepten zwischen Verwaltung und Bürgerinitiative gut dargestellt und platziert worden seien. Während man bei verschiedenen Themenkomplexen Übereinstimmungen habe herausarbeiten können, habe es im Verlauf der Plangespräche jedoch einen deutlichen Dissenz bei den Themen „äußere Verkehrserschließung“ und „Dichte“ gegeben. Insbesondere bei letztgenanntem Themenpunkt müsse man feststellen, dass insbesondere durch die Investorengruppe eine immer stärkere Verdichtung betrieben worden sei. Auf Basis der Erkenntnisse der Anwaltsplanung sei derzeit von ca. 2.600 geplanten Wohneinheiten auszugehen, was im Vergleich zu früheren Planungen einen Anstieg von 600 bis 800 Wohneinheiten bedeute. Hieraus lasse sich eine Verringerung der Qualität zu Gunsten einer erhöhten Quantität ableiten. Die vorgesehene Geschossflächenzahl habe sich zwischenzeitlich von 1,5 auf einen rechnerischen Faktor von 2,6 erhöht. Bestehende Merkmale allgemeiner Wohngebiete, auch in Bezug auf bestehende Abstandsregelungen, könnten durch die jetzige Verdichtungsbestrebung nicht mehr eingehalten werden, sodass nach seiner Wahrnehmung entsprechende Nachgenehmigungen betrieben werden müssten. Man bitte daher die Politik, sich mit in Aussicht gestellten Beschlussdrucksachen eingehend zu beschäftigen und auf entsprechende Probleme in Form politischer Interventionen einzuwirken. Auch viele Aspekte der äußeren Verkehrserschließung – unter anderem in Bezug auf eine mögliche Stadtbahnanschließung und prognostizierte Kapazitätsentwicklungen bei Auto- und Radverkehr – seien kritisch zu betrachten und sollten unbedingt noch einmal Bestandteil der politischen Auseinandersetzung sein.
Bezirksratsherr Mallast erkundigt sich, inwieweit die jetzigen Erkenntnisse bezüglich der denkmalgeschützten Altgebäude Einfluss auf die weitere Bebauungsplanung nehmen werden und ob an diesem Standort die Errichtung von Wohneinheiten überhaupt vorgesehen sei.
Herr Warnecke weist darauf hin, dass der Bereich der Altgebäude zwar in verschiedenen Szenarien in die allgemeine Bebauungsplanung eingeflossen, aber zu keinem Zeitpunkt Bestandteil der Kernplanung gewesen sei. Aktuell stehe der Zweite Bauabschnitt der Wasserstadt im Fokus der Planung, welcher nicht den Geltungsbereich der Altgebäude umfasse. Eine Nachnutzung dieses Areals könne zweifellos auch – wie bereits ausgeführt – eine mögliche Wohnnutzung umfassen, neben anderen denkbaren Nutzungsoptionen (Kulturtreff, Industriegeschichte, etc.).
Bezirksratsherr Mallast bemerkt, dass man auf diese Weise anstehende Beschlüsse stets unter Fortführung einer unbekannten Kerngröße treffen müsse, da man zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich bewerten könne, welche Form, Ausprägung und Strukturgestaltung in diesem Umfeld erwartet werden könne.
Herr Warnecke beschreibt grob das städtebaulich abgestimmte Verfahren zur Bebauung der Wasserstadt, welches sich in verschiedene Bauabschnitte unterteile. Konkrete Gestaltungs- und Planungsfragen zu weiteren Abschnitten, die dann u.a. auch den Bereich der Altgebäude umfassen würden, könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret beantwortet werden.
Bezirksbürgermeister Grube stellt abschließend fest, dass in den kommenden Wochen und Monaten sicherlich die Frage beantwortet werden müsse, ob ein seinerzeit getroffener Ratsbeschluss mit seinen Inhalten (insbesondere zum Thema Bebauungsdichte), mit den jetzigen Planungsvorhaben vereinbar sei, oder ob ggf. ein weiterer Beschluss auf Ratsebene notwendig sein werde. Ohne Zweifel werde sich die Politik eingehend mit allen entstehenden Drucksachen und Inhalten auseinandersetzen müssen.
Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich anschließend für den Besuch der anwesenden Verwaltungsvertreter*innen und schließt diesen Tagesordnungspunkt.
TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 5.1.
Verlängerung des Betriebes einer Hortgruppe am Standort Grundschule Salzmannstraße
(Drucks. Nr. 0675/2023)
Antrag,
zu beschließen,
- den Betrieb der temporär eingerichteten Hortgruppe (20 Plätze, Ganzjahresöffnung) in der Grundschule Salzmannstraße in Trägerschaft der AWO Region Hannover e.V. um zwei Jahre zu verlängern und
- dem Träger ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens zum 01.08.2023 bis zum 31.07.2025, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.
Es liegen keine Wortbeiträge vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 5.2.
Fortführung u. Förderung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes des
Elternvereins "Salz und Pfeffer e.V."
(Drucks. Nr. 0646/2023)
Antrag,
zu beschließen,
- dem Elternverein "Salz und Pfeffer e.V." zur Fortführung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes (SeBa) an der Salzmannschule, Salzmannstr. 3, 30451 Hannover, für das Schuljahr 2023/2024 vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024 laufende Zuwendungen für eine Gruppe mit 20 Plätzen - entsprechend der gültigen Richtlinie für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS-Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € monatlich pro Kind/ Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.
Es liegen keine Wortbeiträge vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 5.3.
Neuanlage Grünzug „Uferpark“ im zukünftigen Wohnquartier Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-0655/2023 mit 6 Anlagen)
Antrag,
die Ausstattung der Neuanlage des Grünzuges „Uferpark“ in Hannover-Limmer entsprechend der Anlage 2-5 mit Baukosten in Höhe von ca.
Die Neufassung wurde erforderlich durch einen beschlossenen Änderungsantrag des STBR Linden-Limmer (Drucks. Nr. 15-2328/2021) den entsprechenden Austausch der Anlagen, Änderungen im Drucksachentext sowie die Änderung der Kostenaufstellung und der Klimawirkungsprüfung.
Bezirksbürgermeister Grube führt kurz in das Thema ein und beschreibt die Historie
dieser Themas. Unter anderem habe der Bezirksrat zwischenzeitlich unter Einbeziehung der
Kommunalaufsichtsbehörde seine zustehenden Entscheidungsrechte überprüfen und
bestätigen lassen. Im Anschluss habe es unter Beteiligung von Verwaltung und
Bürgerinitiative Wasserstadt mehrere Gesprächs- und Abstimmungsformate gegeben,
welche letztlich in der nun vorliegenden, überarbeiteten Beschlussdrucksache gemündet
hätten. Nichtsdestotrotz seien hierzu zwei weitere Änderungsanträge eingebracht worden,
die im weiteren Diskussionsverlauf vorgestellt und beraten werden sollen. Für einlassende
Darstellungen der Verwaltung begrüßt Bezirksbürgermeister Grube zunächst Frau Knaut
und Frau Starkloff vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover
sowie Herrn Bodem vom beauftragten Planungsbüro „Chora Blau“
Frau Starkloff beschreibt im Folgenden die zwischenzeitlich erfolgten gemeinsamen
Gesprächsprozesse.
Bestandteil der von Bezirksbürgermeister Grube beschriebenen Abstimmungsformate seien
mehrere gemeinsame Gespräche und auch eine Ortsbegehung gewesen, in deren Rahmen
man insbesondere die Kernthemen „Wasserrückhaltebecken“, „Wegeführung“ und
„Baumfällungen“ betrachtet habe.
Abschließend habe man das erarbeitete Konzept im interfraktionellen Rahmen gegenüber
den politischen Vertreter*innen des Stadtbezirksrates vorgestellt. Auch hier seien
Vertreter*innen beider Seiten anwesend gewesen, die auch den gesamten
Abstimmungsprozess zuvor begleitet hätten.
Gute Kompromisslösungen seien u.a. auch zum Thema „Barrierefreiheit“ entwickelt worden.
Zu diesem Themenfeld seien beispielsweise auch Mitglieder des ADFC, der Region
Hannover und der Wasserschifffahrtsgesellschaft beteiligt worden.
Herr Bodem erläutert im Folgenden die vorliegende Beschlussdrucksache und
stellt anhand einer Präsentation die vorgesehenen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen
vor.
[Anmerkung: die zugrundeliegende Präsentation befindet sich als Anlage III im Anhang zu diesem Protokoll].
Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die Ausführungen und fasst anschließend kurz zusammen, an welchen Eckpunkten in dem zurückliegenden Diskussionsprozess unterschiedliche Auffassungen zwischen Verwaltung, Investor, Politik und Bürgerinitiative bestanden hatten. Er weist darauf hin, dass am heutigen Tag Vertreter*innen der Bürgerinitiative anwesend seien, die im Folgenden Raum erhalten sollen, um ihre eigene Wahrnehmung zum Gesamtverfahren zu beschreiben.
Die erste Sprecherin aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen führt aus, dass sie den Prozess auf ehrenamtlicher Basis sehr gern begleitet und fortentwickelt habe. Ohne den wirksamen Einfluss des Bezirksrates, welchem – wie bereits dargestellt – in dieser Angelegenheit ein rechtliches Entscheidungsrecht obliege, hätte die Entwicklung des Uferparks nicht zielführend umgesetzt werden können. Ohne die Intervention des Bezirksrates wäre die Gestaltung des Uferparks durch willkürliche Wegeführungen gekennzeichnet gewesen, die nun in geeigneter Weise hätten strukturiert werden können. Des Weiteren stellt die Sprecherin dar, dass die Führung eines Fußgängerweges entlang des Radweges nicht sinnvoll und eine Mindestbreite des Radweges von 3m50 Mindestbreite erforderlich sei. Die Anzahl von Parkbänken sollte überdies deutlich erhöht werden. Bezüglich der Zuwegung sollte lediglich ein einziger barrierefreier Mittelweg erschlossen werden. Weitere Zuwegungsmöglichkeiten weisen Anschlüsse zu privaten Gebieten aus, die – wenn gewünscht – durch den Investor selbst finanziert werden sollten.
Bezirksratsherr List bekräftigt die vorangegangenen Ausführungen und bezieht sich auf die vorliegenden Änderungsanträge zu dieser Drucksache. Die vorgenannten Forderungen seien dort aufgenommen worden und sollten durch den Bezirksrat entsprechend beschlossen werden.
Bezirksratsherr Mallast unterstreicht, dass sich die zwischenzeitliche Intervention des Bezirksrates bei der Kommunalaufsichtsbehörde durchaus gelohnt habe, da man auf diesem Weg einige der Ursprungsaspekte bei der Uferparkgestaltung habe durchsetzen zu können. Lobend hebt Bezirksratsherr Mallast hervor, dass eine finanzielle Nachbesserung für die Ausgestaltung der Maßnahmen, welche sich insbesondere aus Preissteigerungsentwicklungen ergeben hätten, durch die Landeshauptstadt Hannover ermöglicht worden sei. Nichtsdestotrotz seien noch immer etliche der Kernforderungen des Bezirksrates nicht erfüllt, so zum Beispiel in Bezug auf Beleuchtungsfragen oder beabsichtigte Baumfällungsmaßnahmen.
Der im Diskussionsraum stehende Aspekt eines radwegbegleitenden Fußweges werde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abweichend von den vorher dargestellten Auffassungen betrachtet. Ohne einen solchen Begleitweg für Fußgänger*innen stehe zu befürchten, dass der Radweg auch von Passant*innen genutzt werde, die zum Beispiel angrenzende Einrichtungen (wie einen vorgesehenen Bolzplatz) erreichen möchten. An dieser Stelle könnte es dann ggf. zu schwierigen Verkehrskonstellationen kommen. Zwar müsste dieser begleitende Fußweg keine Breite von 1m50 einnehmen, jedoch sollte nicht gänzlich auf einen solchen Weg verzichtet werden.
Bezirksbürgermeister Grube weist darauf hin, dass man auf vorliegendem Bildmaterial bereits verlaufende Wegführungen erkennen könne, die die Notwendigkeit der Installation eines radwegbegleitenden Fußweges zumindest in Frage stellen würden.
Frau Knaut führt aus, dass die genannten Privatwege bei der Betrachtung ausgeklammert werden müssten, da eine Erschließung dieser Bereiche aufgrund des privaten Nutzungsrechtes ausgeschlossen sei. Die Breite für Radwege werde im allgemeinen Bauverfahren auf ein Maximalmaß von 2m50 bis 3m geplant. Eine Ausweitung sei nach heutigen Planungsmaßgaben unüblich und werde erst im Rahmen der anstehenden Veloroutenplanung aufgegriffen. Der begleitende Fußweg sollte – auch aus Gründen der Barrierefreiheit – eine Breite von 1m50 nicht unterschreiten.
Insgesamt zeigt sich Frau Knaut verwundert über den heutigen Diskussionsverlauf, da die vorgebrachten Aspekte und Forderungen allesamt bereits Einfluss in die umfangreichen Gespräche und Abstimmungen gefunden hätten, die zuvor durch Frau Starkloff beschrieben worden seien. Man habe hierbei aus Verwaltungssicht stets erläutert, weshalb die dargestellten Maße und Maßnahmen in dieser Form gestaltet werden müssten. In der Regel ließen sich die Hintergründe aus rechtlichen und planerischen Maßgaben ableiten.
Ein siebter Sprecher aus dem Kreis der Einwohner*innen stellt dar, dass man im problematisierten Uferparkbereich über insgesamt drei nutzbare Fußwege verfügen würde, sofern man dem vorgestellten Vorschlag der Verwaltung in dieser Form folgen würde. Ein radwegbegleitender Fußweg sei überflüssig und werde lediglich zu Konflikten zwischen den dort passierenden Verkehrsteilnehmer*innen beitragen. Zudem werde auf diese Weise eine zusätzliche Flächenversiegelung bewirkt, die nach seiner Wahrnehmung ebenfalls unnötig sei.
Es entstehe ein modernes Wohnquartier, welches im Kern auf eine Vielzahl von Fahrradnutzer*innen ausgelegt sei. Eine Radwegbreite von 2m50 bis 3m sei unterdimensioniert und werde keinesfalls den gebotenen Nutzungsanforderungen entsprechen. Er sei entsetzt, dass aus dem städtischen Umweltdezernat in Zeiten der Verkehrswende ein Radwegemaß von 2m50 gefordert werde, obwohl es dringend geboten sei, die Radwegeinfrastruktur auszubauen und zukunftssicher zu gestalten.
Bezirksratsherr Klenke bekräftigt die Ausführungen seines Vorredners und beschreibt ergänzend, dass ein radwegbegleitender Fußweg letzten Endes hohe Kosten umfassen würde, die durch das Gesamtbudget kaum gedeckt seien und der in seiner Funktion überflüssig sei. Überdies sei aufgrund des zu erwartenden Nutzer*innenaufkommens ein Radweg von 3m50 bis 4m geboten, um ein verkehrssicheres Konzept gewährleisten zu können.
Ein achter Sprecher aus dem Kreis der Einwohner*innen teilt mit, dass man seitens der Bürgerinitiative auch im Rahmen des vorgelagerten Diskussionsprozesses auf die heute vorgebrachten Änderungsanliegen hingewiesen habe. Überdies treffe es jedoch zu, dass es derzeit dem üblichen Verfahren entspreche, dass Radwege in der Regel eine Breite von 2m50 aufweisen würden. In Anbetracht des zu erwartenden Nutzungsvolumens und den immer stärker in den Vordergrund tretenden Erfordernissen, die sich durch eine zwingend erforderliche Verkehrswende ergeben würden, wäre es jedoch umso zielführender nun eine breitere Bemessung des Radweges an dieser Stelle zu bewirken.
Bezirksratsherr List weist darauf hin, dass die vorgesehene Beleuchtungssituation im Umfeld des Uferparks unbefriedigend sei und daher – in der Hoffnung einer sich verbessernden Haushaltssituation der Landeshauptstadt Hannover – für einen späteren Umsetzungszeitpunkt vorgemerkt werden sollte. Mindestens im Bereich der Fußwegeführung müsse eine Beleuchtung zeitnah bewerkstelligt werden, da andernfalls auch Gefährdungssituationen nicht ausgeschlossen werden könnten.
Bezirksratsherr Voß beschreibt, dass zu Beginn des Planungsverfahrens insbesondere durch den Bezirksrat und die Bürgerinitiative eine möglichst große Verkehrsfläche gefordert sei, um den zu erwartenden Anforderungen gerecht werden zu können. Durch die jetzt vorgestellte Breitenplanung (Radweg, Trennlinie und Fußweg) überschreite man das ursprünglich erhoffte Verkehrsflächenvolumen sogar. Wenngleich eine konkrete Bemessung der für die einzelnen Verkehrsteilnehmer*innen gewidmeten Wege nicht unerheblich sei, biete sich dennoch ausreichend viel Spielraum, um allen Nutzer*innen zu genügen. Daher werbe die SPD-Fraktion – auch in Anbetracht einer leicht reduzierten Grünfläche und einem etwas höheren Versiegelungsmaß – für eine Beibehaltung des radwegbegleitenden Fußweges.
Bezirksratsherr Mallast stimmt den Darstellungen von Bezirksratsherrn Voß zu. Ein begleitender Fußweg könnte im Fall sich begegnender Verkehrsteilnehmer*innen auch als Ausweichmöglichkeit genutzt werden, um auf diesem Weg die nötige Breite zu einem ungehinderten Passieren zu ermöglichen.
Ohne einen radwegbegleitenden Fußweg sei davon auszugehen, dass die dortigen Nutzer*innen – zum Beispiel Besucher*innen des vorgesehenen Bolzplatzes – stattdessen den Radweg nutzen würden oder auch das Entstehen von Trampelpfaden zu erwarten sei, wie man es auch an anderen Örtlichkeiten beobachten könne.
Ein neunter Sprecher aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen befürwortet eine Umsetzung der Forderung der Bürgerinitiative. Die Gestaltung eines Fußweges am Uferbereich und ein separat gestalteter, ausreichend breiter Radweg von mindestens 3m50 sei dringend erforderlich, um eine verkehrssichere und angemessene Wegeführung zu ermöglichen. Das vorgestellte Konzept der Verwaltung sei von bürokratischen Hürden und einer realitätsfernen Sichtweise gekennzeichnet. Überdies entspreche es nach seinem Kenntnisstand der üblichen Maßgabe, Radwege auch nach heutzutage üblichem Standard mit einer Mindestbreite von 3m zu konstruieren.
Bezirksratsherr Ganskow erkundigt sich, ob man bezüglich der konkreten Grünflächenplanung (zum Beispiel mit Blick auf konkrete Pflanzen- und Baumarten) noch eine weitere Beschluss-Drucksache erwarten könne oder ob das Verfahren mit den heutigen Beschlüssen abgeschlossen sei.
Frau Knaut weist darauf hin, dass es in Bezug auf die Grünflächenplanung bei den ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen bleibe, die auch zu keinem Zeitpunkt Streitpunkt zwischen Verwaltung und Politik gewesen seien. Aus diesem Grund hätten diese Aspekte auch keinen neuerlichen Eingang in die neugefasste Drucksache erhalten.
Bezirksbürgermeister Grube beschreibt, dass die heutigen Bezirksratsbeschlüsse in dieser Form den Umsetzungsrahmen beschreiben würden, der letztlich durch die Verwaltung aufgegriffen werden müsste, sofern man nicht aus rechtlicher Sicht gegen bestehende Vorschriften oder Maßgaben verstoßen würde.
Frau Starkloff ergänzt, dass zu erwartende Beschlüsse auch aus wirtschaftlicher und finanzieller Sicht umsetzbar bleiben müssten. Zwar habe man aus städtischer Sicht das Finanzbudget für dieses Vorhaben noch einmal erhöhen können, nichtsdestotrotz bestünden wirtschaftliche Realisierungsgrenzen, die sich nicht zuletzt auch durch die Haushaltslage begründen würden.
Im Folgenden entsteht im politischen Kreis eine Diskussion über das weitere Abstimmungs- und Beschlussverfahren bezüglich der vorliegenden Änderungsanträge. Man stimmt letztlich mehrheitlich darüber überein, dass eine Einzelabstimmung über beide Anträge erfolgen soll.
Bezirksratsfrau Grobleben beantragt zum vorliegenden Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0878/2023 die Durchführung einer Einzelabstimmung zu den aufgeführten Antragspunkten.
Diesem Antrag wird ohne Gegenrede zugestimmt.
Bezirksbürgermeister Grube stellt die vorliegenden Änderungsanträge anschließend zusammenfassend noch einmal vor und bittet anschließend um Abstimmung.
TOP 5.3.1.
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drs. Nr. 15-0655/2023
"Neuanlage Grünzug Uferpark"
(Drucks. Nr. 15-0865/2023)
Der Bezirksrat möge beschließen:
1.
der neu anzulegende Radweg erhält eine Mindestbreite von 3,50 m und wird asphaltiert ausgeführt.
Er ist so knapp wie möglich an der Grundstücksgrenze zu den Privatgrundstücken geschwungen zu führen - an den Engstellen bis auf 70 cm Abstand von der Grundstücksgrenze, sodass ein mittlerer Abstand von 1 bis 3 m entsteht (siehe dazu anliegende Skizze).
2.
Auf den Bau des zusätzlichen radwegbegleitenden Fußweges im Uferpark wird verzichtet.
3.
Die Anzahl von Parkbänken am Uferfußweg mit Blick aufs Wasser ist zu ergänzen.
5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen; somit abgelehnt.
TOP 5.3.2.
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0655/2023
"Neuanlage Grünzug Uferpark"
(Drucks. Nr. 15-0878/2023)
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Der neu anzulegende Radweg erhält inklusive taktiler Trennung eine Mindestbreite von 3,50 Metern und wird asphaltiert ausgeführt. Er wird möglichst eng an der Grundstücks-grenze zu den Privatgrundstücken geführt, sodass ein mittlerer Abstand von 1 - 3 m entsteht
2. Der radwegbegleitende Fußweg im Uferpark soll nicht breiter werden als 1 Meter.
3. Die Anzahl von Parkbänken am Uferfußweg mit Blick aufs Wasser ist zu erhöhen.
4. Eine Fällung von Bäumen zur Verbesserung von "Blickachsen" wird nicht für nötig gehalten und abgelehnt. Dies gilt nicht für den Bereich der vorgesehenen Ufertreppe.
Deren Planung und Schaffung wird ausdrücklich begrüßt, auch wenn dort Gehölze entfernt werden müssen.
5. Die Wege sollen insektenfreundlich beleuchtet werden oder zumindest die technischen Voraussetzungen (Verlegung Leitungen etc.) dafür geschaffen werden, sodass diese später vereinfacht nachgerüstet werden kann.
6. Innerhalb des geplanten Bolzplatzes sollen zusätzlich zwei Körbe befestigt werden, die Basketballspiele ermöglich, Fußballspielen aber nicht grundsätzlich behindert.
Punkt 1 = Einstimmig.
Punkt 2 = 13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen.
Punkt 3 = Einstimmig.
Punkt 4 = 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.
Punkt 5 = 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.
Punkt 6 = Einstimmig.
Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Grube um Abstimmung über die vorliegende
Haupt-Drucksache Nr. 15-0655/2023 mit den zuvor beschlossenen Änderungen.
Einstimmig zugestimmt.
Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die Ausführungen der anwesenden
Verwaltungsvertreter*innen.
TOP 6.
A N F R A G E N
Aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungszeit empfiehlt Bezirksbürgermeister Grube eine schriftliche Beantwortung der vorliegenden Anfragen.
Hierzu besteht keine Gegenrede.
TOP 6.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 6.1.1.
Errichtung von Fahrradbügeln auf öffentlichem Grund auf Antrag von Anwohner*innen
(Drucks. Nr. 15-0410/2023)
Laut Informationen des ADFC Hannover (https://adfc-nds.de/index.php?id=7704) ist es Einwohner*innen der Landeshauptstadt auf Antrag einer Mehrheit einer Hausgemeinschaft möglich, die Errichtung von Fahrradbügeln auf öffentlichem Grund formlos zu beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können dabei auch Fahrradbügel auf KFZ-Stellplätzen eingerichtet werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Wie viele Hausgemeinschaften im Bezirk Linden-Limmer haben bisher einen Antrag auf Bau von Fahrradbügeln gestellt, wie vielen dieser Anträge wurde bisher stattgegeben und wie viele Fahrradbügel wurden seitdem auf einen solchen Antrag verbaut? (Bitte für jedes Jahr seit Beginn des Programms einzeln aufschlüsseln).
2. Wer trägt die Kosten für den Bau der Fahrradbügel?
3. Wo können Einwohner*innen offizielle Informationen darüber finden, wie der Antrag auszusehen hat?
2. Wer trägt die Kosten für den Bau der Fahrradbügel?
3. Wo können Einwohner*innen offizielle Informationen darüber finden, wie der Antrag auszusehen hat?
Schriftlich beantwortet.
zu 1.:
Die Verwaltung nimmt Hinweise von Bürger*innen zur Aufstellung von Fahrradabstellmöglichkeiten entgegen und prüft, in welchen Bereichen, der Bedarf diese zu erweitern nötig ist. Dabei werden auch Kfz-Stellflächen umgenutzt, wenn keine Erweiterung auf Gehwegen oder Nebenflächen möglich ist. Da die Hinweise auch durch andere Kanäle an die Verwaltung herangetragen werden, ist hier keine einzelne Aufschlüsselung möglich.
zu 2.:
Die Kosten für den Einbau trägt die Verwaltung, da es sich nicht um einen eingeschränkten Nutzerkreis handelt, sondern die Bügel allen Bürger*innen zur Verfügung gestellt werden.
zu 3.:
Die Hinweise können formlos an die Verwaltung per E-Mail unter folgenden Ansprechstellen gegeben werden:
Radverkehrsbeauftragter der Landeshauptstadt Hannover:
Heiko Efkes
Fachbereich Tiefbau
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Tel.: +49 511 168-46535
Fax: +49 511 168-46585
Radverkehrsbeauftragter@hannover-stadt.de
Mängelmeldungen und Anregungen, sowie sonstige Hinweise zu Radverkehrsanlagen:
Bürgerservice des Fachbereiches Tiefbau
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Tel.: +49 511 168-41122
Fax: +49 511 168-46665
buergerservice-tiefbau@hannover-stadt.de
FB-Tiefbau.Sondernutzung@hannover-stadt.de
Die Homepage hat die Adresse:
https://www.visit-hannover.com/Sehensw%C3%BCrdigkeiten-Stadttouren/Hannover-Urlaubsregion/Ausflugsziele-in-der-Region/Aktiv-durch-die-Region-Hannover/Hannovers-sch%C3%B6nste-Radtouren/Fahrrad%C2%ADmit%C2%ADnah%C2%ADme,-Stell%C2%ADpl%C3%A4tze,-An%C2%ADsprech%C2%AD%C2%ADpart%C2%AD%C2%ADner/Ansprechpartner
Diese Seite lässt sich einfach mit der Suchfunktion auf der Homepage www.Hannover.de finden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es aufgrund der Vielzahl der eingehenden Hinweise hier zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.
TOP 6.1.2.
Entmietungen im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0680/2023)
Informationen betroffener Bürger*innen zufolge sind die Mieter*innen in mehreren Mehrfamilienhäusern von Entmietungen bedroht. Im konkreten Fall der Pestalozzistr. 16 wird den Bewohner*innen eine durch Luxussanierung begründete Mietsteigerung um nahezu 300% angedroht.
Käuferin der Immobilie ist eine GmbH aus Zossen in Brandenburg, die eigens, neben weiteren Gesellschaften, für den Erwerb des Hauses gegründet wurde. Zossen wiederum ist, belegt durch Medienberichte, wegen geringerer Gewerbesteuern als innerdeutsche Steueroase berüchtigt.
https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/steueroase-zossen-101.html
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1.: Welche Möglichkeiten hat oder hätte die Verwaltung, gegen derart exorbitante Mietsteigerungen durch unnötige Luxussanierungen vorzugehen?
2.: Sind der Verwaltung weitere Verkäufe bzw. Verkaufsabsichten von Mehrfamilienhäusern an Immobilienunternehmen bekannt?
3.: Inwieweit ist es der Verwaltung möglich, potentielle Verkäufer*innen von Mehrfamilienhäusern dafür zu sensibilisieren, ihre Immobilien nicht an Unternehmen mit dubiosen Geschäftspraktiken zu veräußern?
Schriftlich beantwortet.
zu 1.:
Das Gebäude Pestalozzistr. 16 liegt nicht in einem Sanierungsgebiet. Es gibt dort auch keine geförderten Wohnungen. Es greift also lediglich das allgemeine Mietrecht. Die Zulässigkeit der im Raum stehenden Mietsteigerungen wäre im Zweifel gerichtlich zu klären.
Sollten die aufgeführten Maßnahmen jedoch zu einer Aufteilung des Wohngebäudes in Einzeleigentum führen, greift zumindest ein mit dem Gesetz zur Mobilisierung von Bauland vom 23. Juni 2021 neu geschaffener kommunaler Genehmigungsvorbehalt (§250 BauGB) gegen die Teilung und Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentum.
zu 2.:
Nein.
zu 3.:
Im Rahmen des Dialogs mit der der Hannoverschen Wohnungswirtschaft zum Verlängern der Wohnungsbauoffensive wird dies u.a. thematisiert werden.
TOP 6.2.
der Fraktion DIE LINKE.
TOP 6.2.1.
Sachstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-0627/2023)
Um die Bausubstanz und die Nutzung der stadtteilprägenden, historischen Baudenkmale zu erhalten, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan vorgesehen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Planungen und Beteiligungsformate zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind von der Verwaltung und dem Baukonsortium nun zur Verwirklichung vorgesehen?
2. Sind bereits Planungen für soziale und kulturelle Vorhaben berücksichtigt und ist ein Ort der Erinnerungskultur für die industrielle Entwicklung für Limmer vorgesehen?
3. Welche Ergebnisse sind der Verwaltung über die bereits beauftragten Gutachten bekannt und liegen Ergebnisse der Anfrage an das Gesundheitsamt bereits vor und können dem Bezirksrat zur Einsicht überlassen werden?
Schriftlich beantwortet.
zu 1.:
Für vorhabenbezogene Bebauungspläne sieht das Baugesetzbuch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) sowie die öffentliche Auslage (§ 3 (2) BauGB) vor. Diese Beteiligungsschritte würden auch bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Denkmäler der Wasserstadt durchgeführt werden.
zu 2.:
Sowohl soziale als auch kulturelle Nutzungen wären neben anderen Nutzungsoptionen denkbar, sind aber abhängig von der Entscheidung der Gesundheitsbehörden.
zu 3.:
Es liegen Ergebnisse der Gutachten vor, indes immer noch nicht die abschließende Stellungnahme der Gesundheitsbehörden. Zu deren bisherigen Stellungnahmen gibt es aus Sicht der Bauverwaltung weiteren Aufklärungsbedarf. Die Verwaltung hat an die Beantwortung erinnert. Eine Veröffentlichung von Zwischenständen gibt vor dem Hintergrund der Komplexität der sich stellenden Fragen keinen Sinn. Die Bauverwaltung wird die Öffentlichkeit und die Politik umfänglich informieren, sobald es einen gesicherten Sachstand gibt.
TOP 6.3.
von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)
TOP 6.3.1.
Parken auf dem Gehweg Posthornstraße / Von-Alten-Allee
(Drucks. Nr. 15-0667/2023)
Auf dem Gehweg Posthornstraße/ Von-Alten-Allee (in Höhe des Grundstückes Posthornstraße 8) werden seit Monaten regelmäßig mittwochs ab 16 Uhr Fahrzeuge auf dem Gehweg abgestellt. Eines dieser Fahrzeuge war in der Vergangenheit mit einer „Ausnahmegenehmigung zum Parken nach § 46 Straßenverkehrsordnung“ versehen. Diese Ausnahmegenehmigung wurde für Dienstfahrzeuge erteilt, die mit weiß-rot-weißer Warneinrichtung gekennzeichnet sind!
Ich frage die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover Kenntnis über den geschilderten Sachverhalt?
2. Welcher Umstand macht es zwingend erforderlich, dass diese Fahrzeuge kontinuierlich jeden Mittwoch ab 16 Uhr an der genannten Örtlichkeit über Stunden auf dem Gehweg parken müssen?
3. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Kraftfahrzeuge der Landeshauptstadt Hannover mit einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO ausgestattet werden, wer kontrolliert die Ausgestaltung der Fahrzeuge und die Nutzung der Ausnahmegenehmigungen?
Schriftlich beantwortet.
zu 1.:
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über den geschilderten Sachverhalt vor.
zu 2.:
Da der geschilderte Sachverhalt bisher nicht bekannt war, kann zu den Umständen keine Stellungnahme abgegeben werden. Sofern die amtlichen Kennzeichen bzw. die laufenden Nummern der erteilten Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO mitgeteilt würden, könnte die Verwaltung den Vorgang prüfen.
zu 3.:
Die Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO für Kraftfahrzeuge der Landeshauptstadt Hannover (Dienstfahrzeuge) werden für die Ausübung dienstlicher Aufgaben erteilt, deren Erledigung es dringend erforderlich machen, von den Vorschriften der StVO abzuweichen.
Die Ausnahmegenehmigungen werden nur erteilt, wenn zuvor die dienstliche Notwendigkeit
im Wege des Antragsverfahrens durch die entsprechende Fachdienststelle bescheinigt worden ist.
Eine Überwachung der Inanspruchnahme einer Ausnahmegenehmigung, insb. die Einhaltung der darin aufgeführten Ausnahmetatbestände kann grundsätzlich nur durch den Verkehrsaußendienst vorgenommen werden.
TOP 7.
A N T R Ä G E
TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 7.1.1.
Anhörung im Bezirksrat Linden-Limmer zur Erörterung von Alternativen zum Ausbau des Westschnellweges
(Drucks. Nr. 15-0348/2023)
Bezirksbürgermeister Grube führt kurz in das Thema ein und beschreibt, dass dieser Antrag in der vergangenen Sitzung vertagt worden sei.
Bezirksratsherr Mallast und Bezirksratsherr Klenke stellen anschließend kurz die vorliegenden Antragsinhalte vor.
Antrag:
Die Niedersachsische Landesbehörde fur Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant
derzeit im Auftrag des Bundes den Ausbau und die Erneuerung des westlichen
Abschnitts des Hannoverschen Schnellwegesystems (B6). Dieser verläuft über die
Stadtteile Stocken und Herrenhausen auch durch den Stadtbezirk Linden-Limmer. Im
Zusammenhang mit der Erneuerung abgängiger Brückenbauwerke (zuvorderst der
Schwanenburgbrücke) wird derzeit von einer umfassenden Erneuerung des rund 4,0
km langen Streckenabschnitts zwischen Deisterkreisel und Anschlussstelle
Herrenhausen ausgegangen. Das Aufgabenfeld beinhaltet laut Planungsbüro IPW
neben der Realisierung der Ersatzbauwerke für vorhandene Bauwerke mit geringer
Restlaufzeit eine Anpassung der Querschnitte sowie den Ausbau und Umbau zu
plangleichen Knotenpunkten - alles “mit dem Ziel, die verkehrliche Leistung und
Sicherheit zu erhöhen”
Schätzungen zufolge ist mit einer Fertigstellung der Bauarbeiten nicht vor 2035 zu
rechnen.
Vor diesem Hintergrund wird der Bezirksrat eine Anhörung zu den Planungen bzgl.
des Westschnellweges durchführen. Wir schlagen vor, im Rahmen dieser Anhörung
folgende Behörden, Initiativen bzw. Einzelpersonen anzuhören:
● NLStBV
● Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Haller (Verkehrsingenieur aus Hannover)
● Initiative “Leinemasch bleibt”
● ADFC Region Hannover
TOP 7.1.1.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Drs. Nr. 15-0348/2023 "Anhörung im Bezirksrat Linden-Limmer zur Erörterung von Alternativen zum Ausbau des Westschnellweges"
(Drucks. Nr. 15-0487/2023)
Antrag:
Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:
Vor diesem Hintergrund wird der Bezirksrat eine Anhörung zu den Planungen bzgl. des Westschnellweges durchführen. Wir schlagen vor, im Rahmen dieser Anhörung folgende Behörden, Initiativen bzw. Einzelpersonen anzuhören „bzw. einzuladen.“
● NLStBV
● Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Haller (Verkehrsingenieur aus Hannover)● Initiative “Leinemasch bleibt”
● ADFC Region Hannover
● „IHK (Frau Maike Bielfeldt o.V.i.A.)
● Bürgerinitiative (BI) Wasserstadt Limmer
● Tiefbauamt der Landeshauptstadt Hannover
● ADAC Region Hannover
● die Bezirksbürgermeister der Stadtbezirke Herrenhausen-Stöcken, Nord, Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, Ricklingen
Sollte die Anhörung als „außerplanmäßige Sondersitzung“ durchgeführt werden, wird die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover gebeten, Terminvorschläge für diese Sitzung zeitgerecht mit dem Bezirksbürger-meister, den/der Fraktionsvorsitzenden und den/der EinzelvertreterIn des Stadtbezirkes Linden-Limmer abzustimmen.
Es entsteht im politischen Kreis eine Diskussion, ob das konkret gewählte Anhörungsthema in dieser Form beibehalten und welcher Adressatenkreis zu diesem Anlass eingeladen werden soll.
Letztlich einigen sich die Gremienmitglieder auf eine geeignete Personen- bzw. Institutionengruppe.
Hierzu bringt Bezirksratsherr Klenke eine Neufassung zu seinem vorliegenden Änderungsantrag ein.
TOP 7.1.1.2.
NEUFASSUNG: Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Drs. Nr. 15-0348/2023 "Anhörung im Bezirksrat Linden-Limmer zur Erörterung von Alternativen zum Ausbau des Westschnellweges"
(Drucks. Nr. 15-0487/2023 N1)
Antrag:
Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:
Vor diesem Hintergrund wird der Bezirksrat eine Anhörung zu den Planungen bzgl. des Westschnellweges durchführen. Wir schlagen vor, im Rahmen dieser Anhörung folgende Behörden, Initiativen bzw. Einzelpersonen anzuhören „bzw. einzuladen.“
● NLStBV
● Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Haller (Verkehrsingenieur aus Hannover)
● ADFC Region Hannover
● ADAC Region Hannover
● FEUERWEHR Hannover
Sollte die Anhörung als „außerplanmäßige Sondersitzung“ durchgeführt werden, wird die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover gebeten, Terminvorschläge für diese Sitzung zeitgerecht mit dem Bezirksbürger-meister, den/der Fraktionsvorsitzenden und den/der EinzelvertreterIn des Stadtbezirkes Linden-Limmer abzustimmen.
Bezirksbürgermeister Grube bittet anschließend um Abstimmung über den vorliegenden Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke zu Drucks. Nr. 15-0487/2023 N1.
Einstimmig zugestimmt.
Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Grube um Abstimmung über den vorliegenden Haupt-Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-0348/2023 mit den zuvor beschlossenen Änderungen.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 7.1.2.
Zwischenraum-Nutzung der städtischen Immobilie GIG, Gastronomie und Saal, Lindener Markt 1, 30449 Hannover
(Drucks. Nr. 15-0351/2023)
Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert im ehemalige GIG, Gastronomie und Saal, eine Zwischenraumnutzung, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, bis zur Neuverpachtung, zu installieren.
Zur Koordination und als Vertragsparter:in, soll die Agentur für kreative ZwischenRaumNutzung Hannover e.V. eingesetzt werden.
Ferner soll im Rahmen der Zwischenraumnutzung, ausgenommen der Betriebs- und Nebenkosten, keine Pacht erhoben werden.
Bezirksbürgermeister Grube weist einlassend darauf hin, dass auch dieser Antrag in der vergangenen Sitzung vertagt worden sei.
Zwischenzeitlich sei hierzu ein gemeinsamer Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion als Neufassung eingebracht worden.
Bezirksratsfrau Kaczmarek stellt anschließend die wesentlichen Inhalte des neugefassten Antrags zu Drucks. Nr. 15-0351/2023 N1 vor.
TOP 7.1.2.1.
NEUFASSUNG: Gemeinsamer Antrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zum Thema "Zwischenraum-Nutzung der städtischen Immobilie GIG, Gastronomie und Saal, Lindener Markt 1, 30449 Hannover"
(Drucks. Nr. 15-0351/2023 N1)
Der Bezirksrat beschließt:
Unter Bezugnahme auf die Antwort der Verwaltung vom 07. Februar 2023 zur Drucksache 15-2319/2022N1 wird die Verwaltung aufgefordert im ehemalige GIG, Gastronomie und Saal, eine Zwischenraumnutzung, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, bis zur umsetzungsreife des neuen Nutzungskonzepts zu installieren.
Um den Prozess der Neukonzeption des ehemaligen GIG, Gastronomie und Saal, auf die Bedarfe der Bewohner:innen des Stadtteils und der Stadt sowie an den Bedarfen potenzieller Nutzer:innengruppen und den aktuellen Bewerber:innen auszurichten, ist ein Prozess des Auslotens und Erprobens wichtig.
In der Übergangszeit sollte man daher verschiedenen Nutzer:innengruppen, kurzfristig und ggf. geneinsam mit weiteren Gruppen, die Ausgestaltung und Nutzung des ehemalig GIG ermöglichen. Insbesondere folgende Gruppen und Nutzungsarten, kommen hierfür in Betracht:
· Kunst- und Kulturschaffende
· Kunsthandwerker:innen
· Interkulturelle Angebote
· Ökologische und Soziale Formate
· Schaufenstergastronomie (PoP-Up Nutzung von einzelnen Gastronomen aus dem Stadtbezirk und darüber hinaus)
· Pop_up CoWorking Spaces
· RepairCafes
· Tauschbörse (bspw. Kooperation mit Bautteilbörse)
· Second Hand Angebot (bspw. in Kooperation mit FairKaufhaus)
Für uns selbstverständlich ist, dass jede Nutzung inklusive, transkulturell und generationsübergreifend zu verstehen sind.· Kunsthandwerker:innen
· Interkulturelle Angebote
· Ökologische und Soziale Formate
· Schaufenstergastronomie (PoP-Up Nutzung von einzelnen Gastronomen aus dem Stadtbezirk und darüber hinaus)
· Pop_up CoWorking Spaces
· RepairCafes
· Tauschbörse (bspw. Kooperation mit Bautteilbörse)
· Second Hand Angebot (bspw. in Kooperation mit FairKaufhaus)
Vertragspartner:in für die Zwischenraumnutzung soll die Agentur für kreative ZwischenRaumNutzung Hannover e.V. eingesetzt werden.
Bei jeder Nutzung ist das Miteinbeziehen des Außenraumes (Lindernder Marktplatz) mitzudenken, um auch neue Konzepte zur Nutzung des öffentlichen Raumes aufzuzeigen und zu entwickeln. Eine weitere für den Stadtteil nachhaltige Nutzung des GIG wird sich perspektivisch auch mit der künftigen Aufwertung und Gestaltung des für Linden-Mitte historischen und wirtschaftlich prägenden Platzes auseinandersetzen müssen. Insbesondere die Frage einer verbesserten Aufenthaltsqualität sowie einer Begrünung auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Marktnutzung werden in diesem Zusammenhang sind als wichtig zu erachten.
Die in der Zwischennutzung gesammelten Erfahrungen sollten in das anschließende Konzept mit einfließen.
Bezirksbürgermeister Grube teilt hiernach mit, dass er mit den Inhalten dieses Antrags aus verschiedenen Gründen nicht einverstanden sei. Da er sich zur inhaltlichen Beschlusssache einlassen möchte, erfragt er, ob hierzu durch das Gremium die vorübergehende Abgabe der Sitzungsleitung gewünscht werde.
Das Gremium verneint dies übereinstimmend.
Bezirksbürgermeister Grube weist darauf hin, dass sich seine Ablehnung des vorliegenden Antrags insbesondere durch Aspekte der Nutzung des sogenannten „GIG-Saales“ und des ungeklärten Brandschutzes (insbesondere im Bereich des Erdgeschosses) ergebe. Eine eventuelle Zwischenraum-Nutzung müsste auf jeden Fall mit bestehenden Nutzer*innen und Akteur*innen aus der Nachbarschaft abgestimmt sein, um auf diesem Weg einen geeigneten Experimentierraum schaffen zu können, der keine Nachteile für angrenzende Gewerbetreibende und die im Lindener Rathaus beheimateten Protagonisten hervorrufe.
Aus diesem Grund bringt Bezirksbürgermeister Grube einen eigenen Änderungsantrag ein, der im Folgenden im Gremium umverteilt und anschließend von ihm verlesen wird.
TOP 7.1.2.1.1.
Änderungsantrag von Bezirksbürgermeister Grube zu Drs. Nr. 15-0351/2023 N1 "Zwischenraumnutzung GIG"
(Drucks. Nr. 15-0872/2023)
Der Bezirksrat beschließt:
Wenn in den ehemaligen Räumlichkeiten des GIG im Erdgeschoss des Lindener Rathauses am Lindener Markt die bauordnungsrechtlichen und feuerpolizeilichen Rahmenbedingen für eine gefahrlose (ggf. auch teil/öffentliche) Nutzung vorhanden sind oder zeitnah kostengünstig geschaffen werden können, wird das Erdgeschoss bis zur Erstellung des angekündigten Nutzungskonzepts des gesamten Rathauses federführend dem Wirtschaftsforum des Vereins Lebendigens Linden e.V. zur ggf. kooperativen Nutzung mit Anderen zur Verfügung gestellt. – Die Nutzung des Veranstaltungssaals im OG bleibt der bestehenden und erfolgreich betriebenen Kooperation der bisherigen NutzerInnen (dreizechszehn / Stadtteilkultur . . .) vorbehalten.
Bezirksratsfrau Kaczmarek bringt ihre Verwunderung über den Änderungsantrag zum Ausdruck, da sie von diesem bislang keine Kenntnis gehabt habe. Sie habe die zuvor vorgestellte Neufassung des Ursprungs-Antrags indes mit den beteiligten Gremienmitgliedern kommuniziert und abgestimmt.
Es sei keinesfalls Absicht der Antragsinitiative eine Verdrängung von Personengruppen zu forcieren, welche bereits – teilweise durch städtische Duldung – im Lindener Rathaus verortet seien. Ganz im Gegenteil sollen noch mehr Vielfältigkeit und fruchtbare Kooperationen herbeigeführt werden. Sofern seitens des durch Bezirksbürgermeister Grube vorgeschlagenen Wirtschaftsforums Linden Interesse an einer Konzeptionierung bestehen sollte, könnte dies ggf. im Zusammenspiel mit der sogenannten Zwischenraum-Agentur erfolgen. In diesem Fall würden unterschiedliche Expertisen aufeinandertreffen, was für das Gesamtkonzept nur positiv sein könne. Im Zusammenspiel zwischen diesen beiden Gruppen sowie Verwaltung und Nutzer*innen könnte zudem eine Verteilung von Verantwortungsbereichen auf vier starken Schultern erreicht werden.
Ein zehnter Sprecher aus dem Einwohner*innenkreis stellt sich als Vertreter des Wirtschaftsforums vor und teilt mit, dass er den im Raum stehenden Vorschlag grundsätzlich sehr begrüße. Im Folgenden beschreibt er, dass von Linden – insbesondere auch im Umfeld des Lindener Rathaus – ein besonderes Flair ausgehe, das durch die vielfältige Bevölkerung, aber auch durch die vielen Gaststätten und Geschäftsinhaber*innen charakterisiert werde. All diese Gewerbetreibenden seien in den aktuellen Zeiten aber mit großen Herausforderungen konfrontiert, die letztlich auch die Existenzfrage beinhalten würde. Viele dieser Menschen seien auch ehrenamtlich tätig und würden nach ihren Geschäftszeiten zum Beispiel bei der Initiierung von Stadtteilfesten und anderen Aktivitäten in Erscheinung treten. Die hierfür notwendige Kraft sei jedoch endlich, wie man derzeit verstärkt feststellen müsse. Aus diesem Grund trete man auch mit viel Engagement für ein nachhaltiges Quartiersmanagement in diesem Umfeld ein. Das Wirtschaftsforum engagiere sich für vielfältige Initiativen, wie sich zum Beispiel auch im Rahmen der sogenannten Flüchtlingskrise im Jahr 2015 gezeigt habe. Damals sei – auch in Kooperation mit dem Integrationsbeirat Linden-Limmer – die Bereitstellung kreativer Angebote gelungen. Um die vorhandenen Kräfte bündeln zu können, sei es umso mehr geboten, gemeinsam Kräfte zu bündeln und in neuen Kooperationen starke Impulse für den Stadtbezirk zu entfachen. Man würde sich seitens des Wirtschaftsforums, in Verbindung mit dem Verein „Lebendiges Linden e.V.“, sehr freuen, wenn man in eine zielorientierte Lösung für die Zwischennutzung der beschriebenen Räumlichkeiten im Lindener Rathaus als Konzeptpartner in Erscheinung treten könnte.
Bezirksratsfrau Kaczmarek begrüßt die vorgebrachten Darstellungen und unterstreicht noch einmal, dass man auf diesem Weg starke Expertisen auf mehrere Schultern verteilen könnte, um so ein bestmögliches Ergebnis für die Örtlichkeit erzielen zu können.
Sie bekräftigt im anschließenden Diskussionsverlauf, dass es sich bei der Agentur für Zwischenraumlösungen um Koordinator*innen handele, die keinen Veranstaltungsauftrag verfolgen würden. Überdies seien die dortigen Protagonist*innen bewährt im Umgang mit der Verwaltung und könnten überdies auch Brandschutzfragen und ähnlichen Herausforderungen professionell begegnen.
Im Folgenden entsteht im politischen Kreis eine Diskussion über den Umgang mit den nun vorliegenden Anträgen zu dieser Thematik und den teils voneinander abweichenden Inhalten und Forderungen.
Um die vorliegenden Aspekte noch einmal bewerten und ggf. bündeln zu können, wird durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine nochmalige Vertagung des Gesamtkomplexes in Erwägung gezogen.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung, ob einer nochmaligen Vertagung mehrheitlich entsprochen wird.
Einstimmig zugestimmt.
Somit werden die vorliegenden Anträge durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur weiteren Beratung in die Fraktionen gezogen.
TOP 7.1.3.
Aufwertung des gemeinschaftlichen, öffentlichen Raumes: Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
(Drucks. Nr. 15-0681/2023)
Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert den gemeinschaftlichen, öffentlichen Raum aufzuwerten. Im Fokus dabei stehen die Sitzanlagen auf dem Küchengarten Platz (Drehstühle sind mit Rückenlehnen zu versehen) sowie die Aufwertung der Grünflache, beginnend ab der Kinderspielfläche auf dem Küchengarten Platz, parallel zur Rampenstr., bis zur Höhe Küchengartenstr., anhand einer sinnvollen Bank-Tisch-Kombination, die eine flexible Nutzung erlaubt, entsprechend der Grünfläche.
Ferner wird die Verwaltung aufgefordert, den angrenzenden Schotterflächenbereich, rund um die Tischtennisplatten, durch die Sanierung der bestehenden Sitzbänke, der Bereitstellung von größeren Mülleimern mit Deckeln sowie eines Tisches, aufzuwerten. Im Weitern sollen zusätzliche öffentliche, städtische Flächen im Quartier, gemäß einer einladen und multifunktionalen Nutzung aufgewertet und weiterentwickelt werden. Hierbei ist der Fokus auf Plätze und Grünanlagen zu legen.
Zur Finanzierung sind zusätzlich Mittel aus der Städtebauförderung in Niedersachsen sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, zu beantragen.
Zur Umsetzung ist eine Einwohner:innenbeteiligung, nach §93, Abs. 3.1 einzurichten und die Bevölkerung des Stadtbezirkes, nach §93, Abs. 1.12 zu informieren, um damit die Einwohner:innenschaft anzuregen, Konzepte und Idee, für die Aufwertungsmaßnahmen des gemeinschaftlichen, öffentlichen Raumes, einzureichen.
Die Vorbereitung der Maßnahme, Finanzierung und Ausschreibung, soll bis September 2023 umgesetzt werden. Konzepte und Ideen der Einwohner:innenschaft sollen im Oktober und November dem Bezirksrat, in einer Sitzung, unter Einbindung der Ideen- und Konzeptgeber:innen, vorgestellt werden.
Bezirksratsherr Voß teilt mit, dass dieser Antrag zur weiteren Beratung durch die SPD-Fraktion in die Fraktionen gezogen und somit ebenfalls vertagt werde.
TOP 7.1.4.
Linden-Limmer zur Modellregion für Cannabisabgabe machen
(Drucks. Nr. 15-0848/2023)
Bezirksratsherr Mallast verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, den Stadtbezirk Linden-Limmer für ein Modellprojekt zur kontrollierten Cannabisabgabe beim Bund zu gegebener Zeit vorzuschlagen.
Dafür sind schon jetzt Gespräche mit den Bund aufzunehmen, um frühzeitig die nötigen Grundlagen für eine Antragsstellung schaffen zu können.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.
TOP 7.2.
der SPD-Fraktion
TOP 7.2.1.
Markierung des Parkverbotes Steigertahlstraße / Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0670/2023)
Bezirksratsfrau Gerking verliest den Antragstext und weist darauf hin, dass man den ergänzenden Inhalt des vorliegenden Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Haupt-Antrag übernehmen werde und veranlasst eine entsprechende Neufassung.
Der Stadtbezirksrat beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert den Bereich des Parkverbotes vor dem abgesenkten Bordstein an der Kreuzung Steigerthalstraße und Limmerstraße (siehe Anlage 1) mittels Sperrflächenmarkierung (Verkehrzeichen Zeichen 299) eindeutig zu markieren.
TOP 7.2.1.1.
Änderungsantrag der Fraktion B90/DIEGRÜNEN zu Drs. Nr. 15-0670/2023 "Markierung des Parkverbotes Steigertahlstraße/Limmerstraße"
(Drucks. Nr. 15-0862/2023)
Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert den Bereich des Parkverbotes vor dem abgesenkten Bordstein an der Kreuzung Steigerthalstraße und Limmerstraße (siehe Anlage 1) mittels Sperrflächenmarkierung (Verkehrszeichen Zeichen 299) eindeutig zu markieren.
Im Rahmen der ohnehin stattfindenden Neuerrichtung der Nebenanlagen Limmerstraße, ist zudem an der Einmündung zur Steigertahlstraße ein Abzweig des Radweges, auch baulich sichtbar, als den Gehweg kreuzende Gabelung, anzulegen (siehe Anlage 2).
Die neuanzulegenden bzw. wiederherzustellenden Radwege im Bereich Hochbahnsteig Ungerstraße sollten im Sinne der Radfahrfreundlichkeit asphaltiert werden.
Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drs. Nr. 15-0862/2023 wird zurückgezogen.
TOP 7.2.1.2.
NEUFASSUNG: Markierung des Parkverbotes Steigertahlstraße / Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0670/2023 N1)
Der Stadtbezirksrat beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert den Bereich des Parkverbotes vor dem abgesenkten Bordstein an der Kreuzung Steigerthalstraße und Limmerstraße (siehe Anlage 1) mittels Sperrflächenmarkierung (Verkehrzeichen Zeichen 299) eindeutig zu markieren.
Im Rahmen der ohnehin stattfindenden Neuerrichtung der Nebenanlagen Limmerstraße, ist zudem an der Einmündung zur Steigertahlstraße ein Abzweig des Radweges, auch baulich sichtbar, als den Gehweg kreuzende Gabelung, anzulegen (siehe Anlage 2).
Die neuanzulegenden bzw. wiederherzustellenden Radwege im Bereich Hochbahnsteig Ungerstraße sollten im Sinne der Radfahrfreundlichkeit asphaltiert werden.
Bezirksbürgermeister Grube bittet anschließend um Abstimmung über die so vorgenommene Neufassung zu Drucks. Nr. 15-0670/2023 N1.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 7.2.2.
Einrichtung von Behindertenparkplätzen in der Deisterstraße
(Drucks. Nr. 15-0671/2023)
Bezirksratsfrau Gerking verliest den Antragstext.
Der Stadtbezirksrat beschließt:
Vor dem Gebäude „Deisterstraße 63“ werden Behindertenparkplätze eingerichtet.
Es entsteht eine kurze Diskussion im politischen Kreis, ob entsprechende Parkplätze durch Einzelpersonen beantragt werden können bzw. müssen. Hierbei wird herausgestellt, dass diese Möglichkeit grundsätzlich bestehe, jedoch bei Zusprechung zu einem individuellen und einer personenbezogen Einzel-Parkerlaubnis führe. Im vorliegenden Fall werde jedoch die generelle Bereitstellung von Behindertenparkplätzen gefordert, wie durch Bewohner*innen des Umfelds an die beantragende Fraktion herangetragen worden sei.
Bezirksbürgermeister Grube bittet anschließend um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 7.3.
von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)
TOP 7.3.1.
Wiederherstellung des Eingangsbereiches des Lindener Wochenmarktes
(Drucks. Nr. 15-0668/2023)
Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Anordnung der Stände der Marktbeschicker des Lindener Wochenmarktes (samstags) vom Eingangsbereich der Lichtsignalanlage Egestorffstraße („Eingangsportal“ neben dem früheren GIG) so zu korrigieren, wie das vor Beginn der Pandemie bereits der Fall war. Hierdurch soll bewirkt werden, dass sich der Wochenmarkt wieder einladend präsentiert und Besucher diesen ungehindert und ohne Engstelle betreten/ verlassen können. Eine möglicherweise erforderliche Flächenersatzgestellung in der Schwalenberger Straße und/ oder in der Davenstedter Straße ist/ sind zu prüfen.
Bezirksbürgermeister Grube begrüßt den vorliegenden Antrag und weist darauf hin, dass in Bezug auf die grundsätzliche Gestaltung des Bereiches eine Ortsbegehung mit der Verwaltung sinnvoll sein könnte, da weitere Anpassungsmaßnahmen vorgesehen seien.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 7.3.2.
Prüfauftrag für eine temporäre Beleuchtung der Tischtennisplatten auf dem Platz zwischen Pfarrlandstraße und Velvetstraße
(Drucks. Nr. 15-0669/2023)
Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, die Tischtennisplatten auf dem Platz zwischen Pfarrlandstraße und Velvetstraße durch Installation einer Leuchtstele zu erhellen und mit welchen Kosten das verbunden wäre. Eine solche Lichtquelle könnte das ungehinderte Bespielen der Platten auch in der „dunklen Jahreszeit“ ermöglichen. Sie sollte abschaltbar sein, um eine „Nachtruhe“ (z.B. ab 22 Uhr) im Wohngebiet zu fördern.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen.
TOP 8.
Bericht des Bezirksbürgermeisters
Abgesetzt.
TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Abgesetzt.
TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt.
TOP 11.
Einwohner*innenfragestunde (nach abschließender Beratung eines TOP)
Es lagen keine Wortbeiträgen aus dem Einwohner*innenkreis zu allgemeinen Themen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich bei den anwesenden Einwohner*innen für ihr Interesse an der heutigen Bezirksratssitzung. Er verweist auf den nun anstehenden nichtöffentlichen Sitzungsteil und bittet die Einwohner*innen und Pressevertreter*innen den Sitzungsort zu verlassen Er schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 21:35 Uhr.
Die Sitzung wird kurz unterbrochen.
Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich anschließend für die rege Beteiligung an den politischen Diskussionen und schließt die Sitzung um 21:50 Uhr.
Für das Protokoll:
Grube Löpp
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer
Grube Löpp
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer