Protokoll:
Anlagen:
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Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 17.04.2023
PROTOKOLL
17. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 23. März 2023,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.21 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Bürgermeister Klapproth (CDU)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Bax (SPD)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Chowaniec (CDU)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Enders) (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hoare (CDU)
Ratsherr Homann (SPD)
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Kahmann (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Keller (AfD)
Ratsfrau Dr. Killinger (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordnete Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
Ratsmitglied Klippert (DIE PARTEI & Volt)
Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Beigeordneter Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mönkemeyer (DIE LINKE.)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay
(Ratsherr Oppelt) (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Sankowske (SPD)
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Beigeordneter Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Waase (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wippach (AfD)
Ratsherr Wolf (Piraten)
Ratsfrau Zahl (DIE PARTEI & Volt)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (DIE LINKE.)
Verwaltung:
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe
Stadträtin Beckedorf
Stadträtin Bruns
Stadträtin Ritschel
Stadträtin Rzyski
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadtbaurat Vielhaber
Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 17.04.2023
PROTOKOLL
17. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 23. März 2023,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.21 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Bürgermeister Klapproth (CDU)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Bax (SPD)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Chowaniec (CDU)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Enders) (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hoare (CDU)
Ratsherr Homann (SPD)
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Kahmann (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Keller (AfD)
Ratsfrau Dr. Killinger (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordnete Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
Ratsmitglied Klippert (DIE PARTEI & Volt)
Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Beigeordneter Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mönkemeyer (DIE LINKE.)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay
(Ratsherr Oppelt) (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Sankowske (SPD)
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Beigeordneter Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Waase (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wippach (AfD)
Ratsherr Wolf (Piraten)
Ratsfrau Zahl (DIE PARTEI & Volt)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (DIE LINKE.)
Verwaltung:
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe
Stadträtin Beckedorf
Stadträtin Bruns
Stadträtin Ritschel
Stadträtin Rzyski
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadtbaurat Vielhaber
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 22. Dezember 2022 und am 19. Januar 2023
3. A N F R A G E N
3.1. Anfrage der CDU-Fraktion: Gegenwärtige Entwicklung in der Bauwirtschaft
(Drucks. Nr. 0405/2023)
3.2. Anfrage der SPD-Fraktion: Umsetzung des Kleingartenkonzepts
(Drucks. Nr. 0406/2023)
3.3. Anfrage der FDP-Fraktion: Gründe für massive Verzögerungen beim Bau des 18. Gymnasiums
(Drucks. Nr. 0407/2023)
3.4. Anfrage der AfD-Fraktion: Flüchtlinge gegen Fachkräftemangel
(Drucks. Nr. 0408/2023)
3.5. Anfrage der Fraktion Die Partei & Volt: Anfrage zu Hexenprozessen in Hannover
(Drucks. Nr. 0409/2023)
3.6. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mindestanforderungen für Dachbegrünungen in Hannover
(Drucks. Nr. 0513/2023)
3.7. Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Anzahl der seit Jahresbeginn gestellten Wohngeldanträge in der Landeshauptstadt Hannover, welche auf der seit ersten Januar 2023 gültigen Wohngeldreform basieren.
(Drucks. Nr. 0698/2023)
3.8. Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Umsiedlung von Bewohnern aus städtischen Wohnprojekten
(Drucks. Nr. 0672/2023)
4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0750/2023)
5. Ernennung von Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0632/2023)
6. Ausschreibung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 0693/2023 mit 2 Anlagen)
7. Neufassung Hauptsatzung und Anhänge zur Hauptsatzung
(Drucks. Nr. 0691/2023 mit 4 Anlagen)
7.1. Neufassung Hauptsatzung und Anhänge zur Hauptsatzung
(Drucks. Nr. 0691/2023 N1 mit 4 Anlagen)
8. Aufhebung der Wettbürosteuersatzung
(Drucks. Nr. 0490/2023 mit 1 Anlage)
9. Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung
(Drucks. Nr. 2793/2022 N1 mit 2 Anlagen)
9.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion zu Drucks. Nr. 2793/2022: Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit – Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung
(Drucks. Nr. 0507/2023 N1)
9.2. Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 2793/2022 "Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung" aus dem Antrag von Felix Breitling,
Drucks. Nr. 0151/2023
(Drucks. Nr. 0616/2023 N1 mit 1 Anlage)
9.3. Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 2793/2022 "Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung" aus dem Antrag von Moritz Rüter, Drucks. Nr. 0411/2023
(Drucks. Nr. 0617/2023 N1 mit 1 Anlage)
9.4. Antrag des Jugendhilfeausschusses zum Antrag 0413/2023 von Moritz Rüter zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Teil B in Punkt 2.2.2.3
(Drucks. Nr. 0709/2023 mit 1 Anlage)
10. Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3
(Drucks. Nr. 0334/2023 N1 mit 2 Anlagen)
10.1. dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 0370/2023)
10.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0334/2023: Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3
(Drucks. Nr. 0694/2023)
11. Beschluss zum Leitantrag der SK Mühlenberg zum Klimaschutz, Drucks. Nr. 1978/2021
(Drucks. Nr. 3300/2022 N1 mit 1 Anlage)
12. Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen
Verlängerung der im Jahr 2023 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0288/2023 mit 1 Anlage)
13. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1294, 1. Änderung, Carlo-Schmid-Allee / südlich Fösse
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0402/2023 mit 5 (nur online) Anlagen)
14. Förderung des Freien Theaters in Hannover
(Drucks. Nr. 2966/2022 mit 1 Anlage)
15. Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3160/2022 mit 5 (nur online) Anlagen)
16. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion: Photovoltaikoffensive für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0113/2023)
16.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 0352/2023)
17. Antrag der FDP-Fraktion: Neuplanung des Abschnitts der Veloroute 6 entlang dem Bischofsholer Damm
(Drucks. Nr. 0377/2023)
18. Antrag der CDU-Fraktion: Koordiniertes Baustellenmanagement für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0378/2023)
23. Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Änderung des Förderpreises für Inklusion in der Wirtschaft (Inklusionspreis)
(Drucks. Nr. 0525/2023)
19. Antrag von Ratsherrn Bruno Adam Wolf: Livestreaming der Ratsversammlungen und Speicherung auf Youtube oder ähnlicher Digitaler Plattform für späteres Ansehen
(Drucks. Nr. 3130/2022)
20. Antrag von Ratsherrn Böning: Aufforderung zum Rücktritt des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 0549/2023)
21. A N T R Ä G E
21.1. Antrag der FDP-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Einigung mit den Klimaaktivisten der "Letzten Generation"
(Drucks. Nr. 0696/2023)
21.2. der AfD-Fraktion
21.2.1. Schuldenuhr vor dem Neuen Rathaus
(Drucks. Nr. 0592/2023)
21.2.2. Verleihung des Förderpreises für Inklusion in der Wirtschaft
(Drucks. Nr. 0593/2023)
21.3. von Ratsherrn Wolf
21.3.1. Biodiversitätskriterien für Schmuckbepflanzungen und Pflanzpatenschaften sowie Einrichtung von „Bienen-Highways“
(Drucks. Nr. 0518/2023)
21.3.2. Förderprogramm private Balkonphotovoltaikanlagen
(Drucks. Nr. 0610/2023)
21.3.3. Übernahme der Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff für Flüchtende
(Drucks. Nr. 0612/2023)
22. Berufung von zwei Prüferinnen und einem Prüfer für das Rechnungsprüfungsamt
(Drucks. Nr. 0311/2023)
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 22. Dezember 2022 und am 19. Januar 2023
3. A N F R A G E N
3.1. Anfrage der CDU-Fraktion: Gegenwärtige Entwicklung in der Bauwirtschaft
(Drucks. Nr. 0405/2023)
3.2. Anfrage der SPD-Fraktion: Umsetzung des Kleingartenkonzepts
(Drucks. Nr. 0406/2023)
3.3. Anfrage der FDP-Fraktion: Gründe für massive Verzögerungen beim Bau des 18. Gymnasiums
(Drucks. Nr. 0407/2023)
3.4. Anfrage der AfD-Fraktion: Flüchtlinge gegen Fachkräftemangel
(Drucks. Nr. 0408/2023)
3.5. Anfrage der Fraktion Die Partei & Volt: Anfrage zu Hexenprozessen in Hannover
(Drucks. Nr. 0409/2023)
3.6. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mindestanforderungen für Dachbegrünungen in Hannover
(Drucks. Nr. 0513/2023)
3.7. Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Anzahl der seit Jahresbeginn gestellten Wohngeldanträge in der Landeshauptstadt Hannover, welche auf der seit ersten Januar 2023 gültigen Wohngeldreform basieren.
(Drucks. Nr. 0698/2023)
3.8. Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Umsiedlung von Bewohnern aus städtischen Wohnprojekten
(Drucks. Nr. 0672/2023)
4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0750/2023)
5. Ernennung von Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0632/2023)
6. Ausschreibung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 0693/2023 mit 2 Anlagen)
7. Neufassung Hauptsatzung und Anhänge zur Hauptsatzung
(Drucks. Nr. 0691/2023 mit 4 Anlagen)
7.1. Neufassung Hauptsatzung und Anhänge zur Hauptsatzung
(Drucks. Nr. 0691/2023 N1 mit 4 Anlagen)
8. Aufhebung der Wettbürosteuersatzung
(Drucks. Nr. 0490/2023 mit 1 Anlage)
9. Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung
(Drucks. Nr. 2793/2022 N1 mit 2 Anlagen)
9.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion zu Drucks. Nr. 2793/2022: Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit – Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung
(Drucks. Nr. 0507/2023 N1)
9.2. Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 2793/2022 "Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung" aus dem Antrag von Felix Breitling,
Drucks. Nr. 0151/2023
(Drucks. Nr. 0616/2023 N1 mit 1 Anlage)
9.3. Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 2793/2022 "Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung" aus dem Antrag von Moritz Rüter, Drucks. Nr. 0411/2023
(Drucks. Nr. 0617/2023 N1 mit 1 Anlage)
9.4. Antrag des Jugendhilfeausschusses zum Antrag 0413/2023 von Moritz Rüter zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Teil B in Punkt 2.2.2.3
(Drucks. Nr. 0709/2023 mit 1 Anlage)
10. Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3
(Drucks. Nr. 0334/2023 N1 mit 2 Anlagen)
10.1. dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 0370/2023)
10.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0334/2023: Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3
(Drucks. Nr. 0694/2023)
11. Beschluss zum Leitantrag der SK Mühlenberg zum Klimaschutz, Drucks. Nr. 1978/2021
(Drucks. Nr. 3300/2022 N1 mit 1 Anlage)
12. Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen
Verlängerung der im Jahr 2023 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0288/2023 mit 1 Anlage)
13. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1294, 1. Änderung, Carlo-Schmid-Allee / südlich Fösse
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0402/2023 mit 5 (nur online) Anlagen)
14. Förderung des Freien Theaters in Hannover
(Drucks. Nr. 2966/2022 mit 1 Anlage)
15. Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3160/2022 mit 5 (nur online) Anlagen)
16. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion: Photovoltaikoffensive für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0113/2023)
16.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 0352/2023)
17. Antrag der FDP-Fraktion: Neuplanung des Abschnitts der Veloroute 6 entlang dem Bischofsholer Damm
(Drucks. Nr. 0377/2023)
18. Antrag der CDU-Fraktion: Koordiniertes Baustellenmanagement für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0378/2023)
23. Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Änderung des Förderpreises für Inklusion in der Wirtschaft (Inklusionspreis)
(Drucks. Nr. 0525/2023)
19. Antrag von Ratsherrn Bruno Adam Wolf: Livestreaming der Ratsversammlungen und Speicherung auf Youtube oder ähnlicher Digitaler Plattform für späteres Ansehen
(Drucks. Nr. 3130/2022)
20. Antrag von Ratsherrn Böning: Aufforderung zum Rücktritt des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 0549/2023)
21. A N T R Ä G E
21.1. Antrag der FDP-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Einigung mit den Klimaaktivisten der "Letzten Generation"
(Drucks. Nr. 0696/2023)
21.2. der AfD-Fraktion
21.2.1. Schuldenuhr vor dem Neuen Rathaus
(Drucks. Nr. 0592/2023)
21.2.2. Verleihung des Förderpreises für Inklusion in der Wirtschaft
(Drucks. Nr. 0593/2023)
21.3. von Ratsherrn Wolf
21.3.1. Biodiversitätskriterien für Schmuckbepflanzungen und Pflanzpatenschaften sowie Einrichtung von „Bienen-Highways“
(Drucks. Nr. 0518/2023)
21.3.2. Förderprogramm private Balkonphotovoltaikanlagen
(Drucks. Nr. 0610/2023)
21.3.3. Übernahme der Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff für Flüchtende
(Drucks. Nr. 0612/2023)
22. Berufung von zwei Prüferinnen und einem Prüfer für das Rechnungsprüfungsamt
(Drucks. Nr. 0311/2023)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) informierte, dass Ratsherrn Dr. Bala Subramanian Ramani die Ehre einer hohen Auszeichnung zuteil wurde. Der Mitarbeiter der Leibniz Universität Hannover (LUH) erhalte den Pravasi Bharatiya Samman Award (PBSA). Die Auszeichnung werde vom indischen Präsidenten seit 2003 an nicht in ihrem Heimatland ansässige Inder oder Menschen indischer Herkunft in Anerkennung ihrer herausragenden Leistungen verliehen. Bislang haben lediglich vier Menschen in Deutschland den Preis bekommen, der alle zwei Jahre an 30 Einzelpersonen beziehungsweise Organisationen und Institutionen weltweit vergeben werde.
Dr. Bala Subramanian Ramani habe die Auszeichnung für seine Verdienste im Bereich indisch-deutscher Kooperationen in der Bildung und im gesellschaftlichen Zusammenleben sowie der politischen Partizipation erhalten. Mit 43 Jahren sei er der Jüngste, der in Deutschland mit dem PBSA geehrt wurde. Die Auszeichnung werde jeweils am 9. Januar verliehen. Dieses Datum erinnere an die Ankunft Mahatma Gandhis in Indien, nachdem er Südafrika verlassen habe.
Dr. Bala Subramanian Ramani habe die Auszeichnung für seine Verdienste im Bereich indisch-deutscher Kooperationen in der Bildung und im gesellschaftlichen Zusammenleben sowie der politischen Partizipation erhalten. Mit 43 Jahren sei er der Jüngste, der in Deutschland mit dem PBSA geehrt wurde. Die Auszeichnung werde jeweils am 9. Januar verliehen. Dieses Datum erinnere an die Ankunft Mahatma Gandhis in Indien, nachdem er Südafrika verlassen habe.
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) eröffnete die Ratsversammlung und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass auch heute die Möglichkeit eröffnet werde, an der Sitzung per Videokonferenztechnik teilzunehmen. Für die Durchführung der hybriden Sitzung werde die Software ZOOM verwendet.
Wie in der Geschäftsordnungskommission vom 3. Dezember 2020 vereinbart, bat Ratsvorsitzende Engelhardt vor dem Hintergrund der notwendigen Server-Stabilität, um Deaktivierung der virtuellen Hintergründe.
Darüber hinaus wies Ratsvorsitzende Engelhardt ausdrücklich auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG hin und ging weiterhin davon aus, dass nichtberechtigte Personen („Dritte“) den vertraulichen Teil der Ratsversammlung an Ihren Bildschirmen nicht mitverfolgen könnten.
Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über die Zoom Chat-Funktion. Die Ratsmitglieder mögen dort Ihre Anwesenheit bestätigen, indem diese das Wort „anwesend“ und ihren vollständigen Namen in den Chat eingeben.
Bei Abstimmungen bat Ratsvorsitzende Engelhardt die per Zoom zugeschalteten Mitglieder, genau wie die Mitglieder im Saal, um entsprechende deutliche Handzeichen. Die per Videokonferenz teilnehmenden Ratsmitglieder werden auch um ein Handzeichen gebeten, wenn das Wort gewünscht werde.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährdeten.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei der Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Wie in den bisherigen Ratssitzungen habe das „h 1-Fernsehen“ aus Hannover wieder um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Ratssitzung gebeten.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbliebe.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass sie davon ausgehe, dass wie bisher dagegen keine Einwände erhoben werden und dass die Dreharbeiten durchgeführt werden könnten.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.
Im Weiteren verwies Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen hin.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass die Punkte 7 - Neufassung Hauptsatzung und Anhänge zur Hauptsatzung mit der Drucks. Nr. 0691/2023 mit 4 Anlagen und 7.1 - Neufassung Hauptsatzung und Anhänge zur Hauptsatzung mit der Drucks. Nr. 0691/2023 N1 mit 4 Anlagen von der Tagesordnung abgesetzt werde und die Verwaltung dazu eine Überarbeitung vornehmen wollte.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Fraktion der FDP einen Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Einigung mit den Klimaaktivisten der "Letzten Generation" mit der Drucks. Nr. 0696/2023 in das Verfahren gegeben habe.
Oberbürgermeister Onay habe den Fraktionen sowie den Einzelvertretern im Rat mit Schreiben vom 13. März 2023 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 22. Dezember 2022 und am 19. Januar 2023
Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD die vorliegenden Protokolle ablehnen werde, da die Wortbeiträge der AfD-Fraktion in gendergerechter Sprache verfasst wurden.
TOP 3.
A N F R A G E N
TOP 3.1.
Anfrage der CDU-Fraktion: Gegenwärtige Entwicklung in der Bauwirtschaft
(Drucks. Nr. 0405/2023)
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hoare (CDU) aus Drucks. Nr. 0405/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
Die Bauwirtschaft ist von den jüngsten großen Krisen und Konflikten und deren Folgen, insbesondere der seit März 2020 aufgetretenen Corona-Pandemie, dem
seit Februar 2022 anhaltenden Ukraine-Krieg und dem globalen Klimawandel - wie viele andere Wirtschaftszeige auch - sehr stark betroffen.
Die Staaten und auch die kommunale Ebene haben Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus diesen Krisen gezogen bzw. sind dabei, diese zu ziehen und sich
nach allen Möglichkeiten darauf einzustellen. Geht es auf staatlicher Ebene u.a um Versorgungssicherheit, Schutz der kritischen Infrastrukturen und Beschleunigung der Maßnahmen zur Eindämmung des Treibhauseffektes sowie Fragen der Klimawandelfolgenanpassung, so sind es auf kommunaler Ebene u.a. Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz, also der Widerstandsfähigkeit der Städte.
Hannover antwortet darauf u.a. mit klar formulierten Zielsetzungen zum Klimaschutz und darauf abzielenden Maßnahmen, mit dem Klimaschutzsofortprogramm, mit einer auf Nachhaltigkeit beruhenden Stadtentwicklungspolitik (u.a. mit den Schwerpunkten auf Innenentwicklung und Nachverdichtung), mit der Förderung des sog. Umweltverbundes im Mobilitätssektor und der Änderung des Modal Split oder dem Integrierten Innenstadtkonzept.
Frage 1:
Welche Informationen und Zahlen liegen der Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt über den Rückgang von privaten und öffentlichen Neubauvorhaben in
der Landeshauptstadt vor und welche Prognosen kann sie damit für das Jahr 2023 treffen?
Konkrete Zahlen und Fakten zu privaten und öffentlichen Neu- oder Umbauvorhaben, die im Zusammenhang mit den dargestellten Problematiken komplett aufgegeben, geändert, vereinfacht und reduziert, zeitlich verschoben oder erst gar nicht mehr geplant wurden, gibt es nicht. Ein wichtiger Frühindikator für die zukünftige Bauaktivität ist aber die Anzahl der Baugenehmigungen über den Jahresverlauf hinweg, da diese Aufschluss über geplante Bauvorhaben geben. Bezogen auf den Wohnungsbau sind im Zeitraum der Jahre 2016 bis 2021 in Hannover durchschnittlich pro Jahr 2.495 Wohneinheiten (WE) genehmigt worden. Mit 2.089 Baugenehmigungen in 2022 liegt die Zahl 16,3 % unter dem Durchschnitt der Anzahl der genehmigten WE der Jahre 2016 bis 2021. Gleiches trifft im Übrigen auch bundesweit zu. Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt in einer Pressemitteilung (Nr. 095) vom 10. März 2023 nach vorläufigen Ergebnissen mit, dass in 2022 bundesweit 6,9 % oder 26 300 Wohnungen weniger als im Jahr 2021 genehmigt worden.
Niedriger als im Jahr 2022, das aber auch deutlich, war die Zahl der Baugenehmigungen in der Landeshauptstadt Hannover zuletzt 2018 mit 1.506 genehmigten
WE. Da 2021 aber ein außergewöhnlicher Höchststand von 3.733 genehmigten WE in der Landeshauptstadt Hannover erfasst wurde, lässt sich vermuten, dass viele der bereits genehmigten Bauvorhaben noch auf Umsetzung warten bzw. verzögert in die Umsetzung gehen werden.
Zahlen zu Baufertigstellungen auf lokaler Ebene sind mit großer Vorsicht zu genießen. Unabhängig davon, dass diese für 2022 noch nicht vorliegen, erfassen
sie nicht alle tatsächlich fertiggestellten Bauten, da diese nicht anzeigepflichtig sind. Es ist aber davon auszugehen, dass diese Zahlen sich analog zu
den erteilten Baugenehmigungen nach unten bewegen.
Zum Rückgang der Bauvorhaben im Jahr 2022 beigetragen haben dürften vor allem Materialmangel und hohe Kosten für Baumaterialien, Fachkräftemangel am Bau und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen, aber auch unklare Zukunftsaussichten. Erfreulicherweise aber wird auf örtlicher Ebene, insbesondere in den beiden größten hannoverschen Baugebieten Kronsberg-Süd und Wasserstadt Limmer, weiterhin mit Hochdruck gebaut. Hier wird im laufenden Jahr eine voraussichtlich vierstellige Anzahl von Wohnungen zusätzlich bezugsfertig.
Die Bauverwaltung treibt unabhängig davon die Planung weiterer Wohnbauflächen, die zumeist auf Konversions- oder Umnutzungsstandorten liegen, voran. Gravierende Engpässe am Bodenmarkt, die sich ebenfalls auf die Gesamtkosten auswirken, können damit vermieden werden. Darüber hinaus nutzt die LHH weitere Instrumente, um kostendämpfende Beiträge zu liefern (u.a. Soziale Wohnraumförderung, Stellplatzreduzierung, modulares Bauen, AG „Umbauordnung“).
Frage 2:
Inwiefern ist der kommunal geförderte Wohnungsbau – insbesondere bei hanova WOHNEN – von der gegenwärtigen Entwicklung in der Bauwirtschaft betroffen?
Die hanova WOHNEN GmbH als kommunales Wohnungsunternehmen ist sich ihrer sozialen Verantwortung stets bewusst und hat im Rahmen ihres Neubauprogramms innerhalb der letzten ca. sieben Jahre weit über 2.000 neue Wohnungen geschaffen. Zusätzlich wurden sogenannte „ProblemImmobilien“ (Canarisweg) im kommunalen Interesse erworben sowie Unterkünfte für Geflüchtete, Kindertagesstätten und andere Infrastrukturimmobilien errichtet oder für die Landeshauptstadt Hannover saniert.
Die Strategie der hanova WOHNEN GmbH sah dabei zu jeder Zeit vor, dass das Neubauprogramm, nach Ablauf des oben abgebildeten überdurchschnittlich großen Investitionsprogramms, ab 2024 stark rückläufig sein wird, so dass die Gesellschaft die damit verbundenen Belastungen schultern kann und wirtschaftlich handlungsfähig bleibt.
Nach heutigem Stand werden alle laufenden Neubauvorhaben zu Ende geführt. Danach wird sich hanova wieder verstärkt um zwingend notwendige Investitionen in den vorhandenen Bestand kümmern, sodass der Wohnungsbestand marktgerecht gehalten wird und verstärkt Maßnahmen zur weiteren CO2-Reduktion im Gebäudesektor (Klimapfad) umgesetzt werden können. Dies steht wie beschrieben mit der Langfriststrategie der Gesellschaft im Einklang und ist keine direkte Folge der derzeitigen wirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenparameter. Dort, wo es wirtschaftlich möglich ist, wird hanova weiterhin Maßnahmen des Wohnungsneubaus in begrenztem Maße prüfen und umsetzen. So finden derzeit beispielhaft flächendeckende Untersuchungen von Nachverdichtungsmaßnahmen sowie Dachgeschossausbauten
statt. Fast alle der aktuellen Wohnungsbauprojektentwicklungen von hanova, die sich in der Prüfung zur Umsetzung befinden, können auch mit möglichen Einsparpotentialen nicht in einen wirtschaftlich auskömmlichen Bereich gebracht werden und sind daher „auf Eis“ gelegt worden. Auch wenn Experten derzeit nicht von einer kurzfristigen Trendumkehr ausgehen, hofft hanova, diese Projekte in absehbarer Zeit realisieren zu können.
hanova teilt grundsätzlich die Auffassung der anderen Marktteilnehmenden, dass die Zinssituation, stark gestiegene Material- und Personalkosten, Lieferengpässe etc. zu derart hohen Baupreisen bzw. auch unkalkulierbaren Baupreisen führen, die eine seriöse wirtschaftliche Kalkulation und Umsetzung von Bauprojekten derzeit annähernd unmöglich machen.
Frage 3:
Hält die Stadtverwaltung den allgemeingültigen „Hannover-Standard“ für Neubauvorhaben angesichts der aktuellen Krise in der Bauwirtschaft weiterhin
für angemessen?
Die „Ökologischen Standards beim Bauen im kommunalen Einflussbereich“ hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover 2007 als Baustein der Klimaschutzstrategie beschlossen (DS 1440/2007 sowie 1444/2007 E1). Sie wurden wiederum per Ratsbeschluss in 2009 aktualisiert und den geänderten Vorgaben der EnEV 2009 angepasst (DS 1984/2009). Die Verwaltung setzt diese politische Vorgabe seitdem in Kaufverträgen beim Verkauf städtischer Grundstücke, in städtebaulichen Verträgen bei der Schaffung neuer Baurechte für den Wohnungsbau auf privaten Grundstücken und bei stadteigenen Hochbauprojekten für Wohnfolgeeinrichtungen um.
Die realisierten Standards müssen im Hinblick auf die Qualität der Gebäudehülle die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), vorher EnEV 2016, um 15 % unterschreiten („Hannoverscher Niedrigenergiehaus plus-Standard" – NEH plus). Für das städtische Wohnraumförderprogramm oder wenn auf privaten Grundstücken neues Baurecht geschaffen wird (Städtebauliche Verträge), gelten die oben genannten Mindestanforderungen des NEH plus-Standard.
Auch die in der aktuellen Krise unter erschwerten Bedingungen konzipierten Wohnquartiere werden die Lebensqualität in Hannover für die nächsten voraussichtlich 100 Jahre und länger prägen. Die Qualitätsanforderungen sollten daher neben der Wirtschaftlichkeit auch die langfristige Nachhaltigkeit berücksichtigen. Mehr denn je sind klimaangepasste Neubauvorhaben oder notwendige energetische Sanierungen im Wohnungsbestand mit die wichtigsten Säulen, um zukunfts- und klimagerecht zu wirtschaften. Die in der ArGeWo organisierten Wohnungsunternehmen haben sich in den Vereinbarungen der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive grundsätzlich zu den klimapolitischen Zielsetzungen der Landeshauptstadt Hannover bekannt und bereit erklärt, die vom Rat der Stadt beschlossenen Standardanforderungen im Neubau umzusetzen. Derzeit werden bzgl. der Überarbeitung der Standards gemäß dem politischen Auftrag (DS 1911/2022) weitere Gespräche mit der Wohnungswirtschaft
geführt.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) fragte, ob die Verwaltung mit ihm der Auffassung sei, dass die Stadt mit der hanova Wohnen zusammen Maßnahmen treffen sollte, den rückläufigen Trend beim Wohnungsbau entgegenwirken zu können und fragte weiterhin, ob dafür bereits Konzepte, wie z.B. eine Kapitalerhöhung, entwickelt wurden.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Verwaltung in ihrer Beantwortung einige Maßnahmen zur Kostendämpfung (z.B. die Bodenfrage) genannt habe, wie man den Preissteigerungen entgegenwirken könnte. Darüber hinaus sei es wichtig, dass die Wohnungsbauoffensive weitergeführt werde. Wichtig sei, mit allen Protagonisten im Gespräch zu bleiben, um die Rahmenbedingungen dafür schaffen zu können, dass das Bauen einfacher werde. Stadtbaurat Vielhaber wies darauf hin, dass die hanova Wohnen sicherlich eine Strategie zum Wohnungsbau verfolge, die allerdings vom Aufsichtsrat beschlossen und natürlich auch bezahlbar sein sollte.
Ratsherr Hoare (CDU) fragte, ob alle sich im Bau befindlichen Projekte, wie Kitas, Schulen oder Schwimmbäder, weitergeführt werden und bis zu welchem Grad man die Preissteigerungen mitgehen könnte. Ratsherr Hoare fragte ferner, ob die Absenkung des Hannover Standards eine Maßnahme sein könnte, um die Baukosten reduzieren zu können.
Stadtbaurat Vielhaber führte aus, dass die Preissteigerungen auch bei den Wohnfolgeeinrichtungen, wie Kitas, Schulen und Schwimmbädern, anfalle. Die Verwaltung habe dazu im Rahmen von notwendigen Nachfinanzierungen berichtet, dass sich in den vergangenen drei Jahren Steigerungen in Höhe von 30 % und darüber hinaus eingestellt hätten. Stadtbaurat Vielhaber hob hervor, dass alle begonnenen Bauprojekte fertiggestellt werden, da alles andere unwirtschaftlich wäre. Dadurch werde das eine oder andere Projekt eventuell zeitlich verschoben, da die finanziellen Mittel nun einmal begrenzt wären. Stadtbaurat Vielhaber stellte klar, dass das Absenken von Standards in Hinblick auf den Klimaschutz und die Erderwärmung nicht weiterhelfen werde, da somit neben den energetischen Sanierungen die Wohnungsneubauten über einen langen Zeitraum nicht angepasst werden müssten.
Ratsherr Böning fragte, ob die Verwaltung bestätigen könnte, dass die Baupreise insgesamt rückläufig wären, da sich zum einen die Auftragslage der Baufirmen entspannen würde und weil sich zum zweiten die Rohstoffpreise in Teilen leicht erholten.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass ganz vereinzelt Endspannungen spürbar wären, dass man daraus jedoch keinesfalls einen Trend ablesen könnte.
Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, ob das Bauen von schlechteren Häusern nicht auch einen höheren Sanierungsbedarf hervorrufen werde. Beigeordneter Kelich fragte ferner vor dem Hintergrund der geplanten Landeswohnungsbaugesellschaft, inwieweit diese Einrichtung der Landeshauptstadt Hannover beim Wohnungsbau weiterhelfen könnte.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Einhaltung der Standards langfristig effizienter sei, dass jedoch die Überlegungen zum Technik reduzierten Bauen Preisabdämpfungen herbeiführe. Stadtbaurat Vielhaber begrüßte die Einrichtung einer Landeswohnungsbaugesellschaft in Niedersachsen und erörterte, dass die Landeshauptstadt Hannover die örtliche Wohnungsbauwirtschaft weiterhin unterstützen sollte, da die Landeseinrichtung auch ohne die Ballungszentren einen großen Raum zu versorgen habe.
Ratsherr Bingemer (FDP) fragte vor dem Hintergrund der beschlossenen Nachfinanzierung für die Sophien-Schule, wie viele Bauvorhaben der Stadtverwaltung nicht zu Festpreisen abgesichert wären und wie diese Finanzierungslücken refinanziert werden sollten.
Stadtbaurat Vielhaber bestätigte, dass man sich in einer Doublette aus Zinssteigerungen und steigenden Rohstoffpreisen befinde. Allerdings seien die Zinsen über einen sehr langen Zeitraum stabil gewesen, sodass bei länger zurückliegenden Projekten auf Festzinsklauseln verzichtet werde. Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Finanzierungslücken aus dem Teilhaushalt 19 (Gebäudemanagement) finanziert werden. Das bedeute jedoch auch, dass noch ausstehende Projekte einer Priorisierung unterworfen werden müssten.
Ratsherr Keller (AfD) fragte, ob bereits eine Liste erstellt wurde, welche Projekte zurückgestellt werden müssten.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass es eher um temporäre Verschiebungen ginge und dass weiterhin Kitas und Schulen ganz vorn angestellt werden.
TOP 3.2.
Anfrage der SPD-Fraktion: Umsetzung des Kleingartenkonzepts
(Drucks. Nr. 0406/2023)
Stadträtin Ritschel beantwortete die Fragen von Ratsherrn Dr. Ramani (SPD) aus Drucks. Nr. 0406/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Welche Maßnahmen aus dem Teil C des Kleingartenkonzepts sind umgesetzt und in welchem Umfang die dafür vorgesehenen Mittel mit welchen Verwendungszwecken ausgeschöpft worden?
Bis 2021 sind vorrangig Projekte und Maßnahmen, die dem Teil B zugeordnet sind, bearbeitet worden. Hierzu zählt insbesondere die sukzessive Herstellung
von Ersatzgärten. Im Teil C, der die Kleingartenaufwertung und Abarbeitung weiterer Sanierungsaufgaben zum Schwerpunkt hat, gab es bis 2021 nur vereinzelten Mittelabfluss. Umgesetzt wurden Maßnahmen zur Wegesanierung und -gestaltung, ökologischen Aufwertung im Zuge von Entsiegelung und Umgestaltung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit.
In 2022 erfolgte die personelle Unterstützung des Bezirksverbandes Hannover der Kleingärtner (BZV) aus dem besagten Teil C sowie seit Sommer 2022 der forcierte Abriss von baufälligen Behelfsheimen bzw. übergroßen Lauben.
Gegenwärtig belaufen sich die Gesamtausgaben für Teil C auf 948.520,08 €. Es stehen weiterhin 4.051.479,92 € für die Sanierung und Modernisierung der Kleingärten (Umsetzung Teil C) zur Verfügung.
Frage 2:
Wie häufig hat die Verwaltung die Ratsgremien über die Umsetzung des Kleingartenkonzepts gemäß DS 0659/2019 informiert?
Das Kleingartenkonzept ist kontinuierlich Thema in den Ratsgremien.
Sofern es sich bei der Umsetzung nicht um das sog. laufende Geschäft der Verwaltung handelt, werden Beschlussdrucksachen eingebracht. Dies war z.B. bei der Neueinrichtung von Kleingärten am Kronsberg der Fall (DS. 3165/2019).
Zu relevanten Themen gab es Informationsdrucksachen. Hier sei als Beispiel die Herstellung von Ersatzkleingärten für den KGV Tannenkamp-Mecklenheide e.V. im Zuge des Umstrukturierungsprojektes „Im Othfelde“ genannt (DS. 2379/2020).
Im Rahmen der jüngsten Haushaltsplanberatungen wurde auch über die anstehende Pachterhöhung informiert, die einher geht mit der Übernahme der Pflege und Verkehrssicherheit von Großbäumen in den Gemeinschaftsanlagen der Kolonien durch die Landeshauptstadt Hannover.
Zudem werden Themen, die das Kleingartenkonzept betreffen, häufig auch in der Einwohner*innen-Fragestunde des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen (AUG) angesprochen und von der Verwaltung beantwortet; so zuletzt im AUG am 06.02.2023. Wie bereits im AUG erwähnt beabsichtigt die Verwaltung, in diesem Jahr mit der Fortschreibung des Kleingartenkonzepts für den Zeitraum nach 2025 zu beginnen. Hierzu soll in einer der nächsten Sitzungen des AUG zum einen eine zusammenfassende Darstellung des bisher Erreichten und zum anderen ein Zeitplan für den Prozess der Fortschreibung vorgestellt werden.
Frage 3:
Welche Schritte unternimmt bzw. plant die Verwaltung zur Umsetzung des Haushaltsantrags DS H-0051/2023 zur Verbesserung des Mittelabflusses aus dem Kleingartenkonzept und wie sieht der Zeitplan hierzu aus?
Auf Wunsch des BZV soll weiter verstärkt in den Abriss ehemaliger Behelfsheime und übergroßer Lauben investiert werden. Auf diesen Flächen sollen dann Ersatzgärten entstehen. Um anders als in der Vergangenheit deutlich schneller in der Umsetzung sein zu können, werden von der Verwaltung aktuell Rahmenverträge für folgende Leistungen erarbeitet:
· Abrisse von Lauben
· Herrichtung der Parzellen (Fäll- und Pflegearbeiten an Gehölzen, Rodung, Erdarbeiten)
· Errichten von Zäunen und Toren.
Die Vergabe von Rahmenverträgen durch die Verwaltung an Fachfirmen beschleunigt den Mittelabfluss und verschlankt den verwaltungstechnischen Aufwand. Etwaige Verzögerungen, ausgelöst durch einzelne Ausschreibungen, können so vermieden werden. Ein weiterer Vorteil für die Stadt als Auftraggeber ist, dass für einen bestimmten zeitlichen Rahmen eine Preiszusage getroffen wird. Die Erstellung eines Rahmenvertrages verläuft analog zu der Erstellung einer Ausschreibung. Für die Erstellung und Vergabe des Vertrages müssen ca. 3-5 Monate eingeplant werden. Danach können die Arbeiten zügig umgesetzt werden.
Des Weiteren wird in Kürze eine Beschlussdrucksache zum Thema „Herstellung von Bodenplatten in hergerichteten Ersatzgärten“ den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Danach werden in der Restlaufzeit des Kleingartenkonzeptes die bereits hergerichteten Gärten mit Bodenplatten ausgestattet. Auch hierdurch werden weitere Mittel aus dem Kleingartenkonzept verausgabt und zusätzliche Kleingärten können in die Nutzung übergeben werden.
Ratsfrau Iri (SPD) fragte, ob die noch vorhandenen ca. 4 Mio. € aus dem Kleingartenkonzept in eine Fortschreibung desselben übertragen werden, falls diese nicht wie geplant benötigt werden.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass die Verwaltung beabsichtige mit den Rahmenvereinbarungen mehr Dynamik zu erlangen. Darüber hinaus habe der Abriss von Lauben erhebliche Mittel beansprucht, sodass es ein erklärtes Ziel sein sollte, die Maßnahmen sinnvoll umzusetzen, anstatt das Geld maßlos ausgeben zu wollen. Stadträtin Ritschel betonte, dass die für das Konzept verabschiedeten Mittel für die Kleingärten zur Verfügung gestellt werden.
Ratsherr Pieper (SPD) fragte, wie viele Kleingärten seit 2016 weggefallen und wie viele im selben Zeitraum neu entstanden wären. Ratsherr Pieper fragte zudem, ob die Verwaltung eine regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen, analog zur Berichterstattung aus dem Eilenriedebeirat, für das Kleingartenkonzept plane.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass die angefragten Zahlen tatsächlich im AUG, unter Beteiligung der fachlichen Kompetenz behandelt werden sollten. Stadträtin Ritschel erörterte, dass zur Fortschreibung des Kleingartenkonzeptes eine Darstellung der bislang durchgeführten Maßnahmen im Fachausschuss sinnvoll sein könnte.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) fragte, ob die Verwaltung einen Sachstandsbericht zur Entwicklung des ehemaligen Kleingartengebietes Friedenau – Bereich Schulenburg, vor dem Hintergrund der Erschließung in Verbindung mit der Interessent*innenlage des Gewerbegebiets sowie eine Einschätzung zur Vertreibung eines Ehepaares aus ihrem Altersdomizil, abgeben könnte.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass die Verwaltung die Frage aufgreifen und im Fachausschuss dazu Stellung nehmen werde.
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) fragte, wie sich der Mittelbedarf in Hinblick auf die Fortschreibung des Kleingartenkonzeptes darstelle und ob zusätzliche Gelder benötigt werden. Ratsfrau Dr. Carl fragte ferner, warum erst 2022 mit dem Abriss von abgängigen Behelfsheimen und Lauben begonnen wurde.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass man zu Beginn den Fokus auf die Ersatzbeschaffung gerichtet habe und nun durch die Instrumentalisierung des Rahmenvertrages zügiger vorrankommen wollte. Stadträtin Ritschel sagte, dass der Mitteleinsatz aufgrund des Umfang des Kleingartenkonzeptes äußerst schwer vorherzusagen wäre, zumal vor dem Hintergrund des Bevölkerungszuwachses für Hannover bereits zusätzliche Kleingärten angefragt wurden.
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, welche Rolle die Kleingärten in Bezug zum Bündnis für mehr biologische Vielfalt und er Biodiversität insgesamt spielen könnte.
Stadträtin Ritschel führte aus, dass die Kleingärten eine sehr hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz hätten und dass der Bezirksverband Mitglied im Insektenbündnis sei. Zumal der Bezirksverband, der die Kleingärten nach innen vertrete, und die Stadtverwaltung die Verantwortung für große Grünflächenareale habe. Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass man in der Gartenordnung schon sehr früh ein Pestizidverbot festgeschrieben habe und zudem den Wettbewerb „bunte Gärten“, mit den Merkmalen soziale Wirkung, Naturnähe und Ökologie vor dem Hintergrund der Biodiversität, durchführe.
Ratsfrau Iri (SPD) fragte, ob die Verwaltung einschätzen könnte, wie hoch der Bedarf an Kleingärten am Wohnbaugebiet Kronsberg wäre. Ratsfrau Iri fragte ferner, ob der Bezirksverband bei der Fortschreibung des Kleingartenkonzeptes beteiligt werde.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass die Verwaltung ungern Prognosen zu den Kernfragen des Kleingartenkonzeptes abgebe. Stadträtin Ritschel erklärte, dass die Verwaltung die Ausarbeitung des Konzeptes, unter Inanspruchnahme der Expertise des Bezirksverbandes, übernehme und dass letztendlich der Rat der Stadt darüber entscheiden müsste.
Ratsherr Keller (AfD) fragte, ob die Verwaltung die Vernichtung weiterer Kleingärten zu Gunsten des Wohnungsbaus plane.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass eine diesbezügliche Schaffung von zusätzlichen Wohnraum grundsätzlich die Ersatzbeschaffung oder eine Zusatzbereitstellung von Kleingartenflächen voraussetze. Stadträtin Ritschel hob hervor, dass dies zurzeit kein Thema wäre.
TOP 3.3.
Anfrage der FDP-Fraktion: Gründe für massive Verzögerungen beim Bau des 18. Gymnasiums
(Drucks. Nr. 0407/2023)
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsherrn Bingemer (FDP) aus Drucks. Nr. 0407/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
Der Zeitpunkt der Aufnahme des Betriebs des 18. Gymnasiums ist abhängig vom Bedarf an Gymnasialplätzen im Stadtgebiet und deren tatsächlicher Verfügbarkeit.
In den Schulentwicklungsplänen werden jeweils die aktuellen Prognosen zum Bedarf dargestellt und mit den verfügbaren Plätzen abgeglichen. Die Prognosen
werden dabei jährlich aktualisiert.
Aktuell geht die Verwaltung davon aus, dass ein zusätzlicher, den Bestand an verfügbaren Plätzen übersteigender Bedarf an Gymnasialplätzen für das Schuljahr
2024/25 zu erwarten ist, und daher neue Plätze mittels Errichtung eines 18. Gymnasiums bereitgestellt werden müssen. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten,
dass die Aufnahme des Betriebs des 18. Gymnasiums nicht zwingend an die Fertigstellung des geplanten Neubaus auf dem Grundstück am Sandberge gekoppelt
ist.
Wie in vergleichbaren Fällen auch (z. B. Grundschule Kronsberg, Grundschule Buchholz-Kleefeld II) ist es nicht ungewöhnlich, den Betrieb neuer Schulen in Bestandgebäuden aufzunehmen, während sich die Gebäude noch im Bau befinden. Die Schule bezieht dann nach deren Fertigstellung den bedarfsgerecht erstellten Neubau. Entsprechende erste Planungen bzw. Vorbereitungen sind aktuell angestoßen worden, über eine konkrete Umsetzung werden die politischen Gremien informiert.
Frage 1:
Was ist konkret zwischen März 2019 (Standortentscheidung) und März 2022(Neubaubeschluss) passiert, um den Bau des 18. Gymnasiums planmäßig abzuschließen?
Der für den Neubau des Gymnasiums Bemerode notwendige Bebauungsplan „Am Sandberge“ wurde mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Sommer 2019 gestartet. Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens war der politische Beschluss zum Infrastrukturkonzept Bemerode-Ost, da dieses auch die Verlagerung des Vereinsheims und der Schießanlage der Schützengesellschaft Bemerode auf das Gelände des TSV Bemerode beinhaltete. Die im Herbst 2020 dazu eingebrachte Drucksache wurde nach ausführlicher Diskussion im Stadtbezirk als geänderte Neufassung im Frühjahr 2021 vom Rat beschlossen.
Nach umfangreichen inhaltlichen Klärungen (siehe nachfolgend dargestellte Punkte sowie Antwort zu Frage 2) konnte im März 2023 die öffentliche Auslage des Bebauungsplanentwurfs abgeschlossen werden. Der bevorstehende Satzungsbeschluss wird die rechtliche Basis für das in Vorbereitung befindliche ÖPP-Verfahren schaffen.
Im Frühjahr 2022 folgte der Ratsbeschluss für ein ÖPP-Verfahren. Bei der Planung des ÖPP-Verfahrens und der Ausarbeitung des Bebauungsplans auf der Grundlage des Nutzungskonzepts für den Standort waren neben den üblichen Verfahrensschritten wie frühzeitiger Bürger*innenbeteiligung, Beteiligung der Träger*innen öffentlicher Belange, Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und gutachterlicher Aussagen etc. insbesondere folgende Punkte zu beachten:
Frage 2:
Es wurde von 4-5 Jahren bis zur Fertigstellung ausgegangen (DS 1312/2018). Nun sind es mindestens 6 Jahre. Wie kommt diese Verzögerung zustande?
Neben den Zeitbedarfen zur Klärung der zu Frage 1 geschilderten Sachverhalte führte auch die Bearbeitung der bereits in Drucksache 0268/2022 (Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums und einer Dreifeldsporthalle auf dem Grundstück südlich der Straße Am Sandberge, Ecke Emslandstraße) aufgeführten Themenkomplexe zu umfangreicher Inanspruchnahme zeitlicher und personeller Ressourcen.
Hierzu gehören neben den Verhandlungen mit Enercity zur Verlegung der auf dem Grundstück gelegenen Druckerhöhungsstation insbesondere die noch nicht abgeschlossene Suche nach einer Interimslösung für das Vereinsheim der SG Bemerode e.V. und die Vorbereitung eines bedarfsgerechten Ersatzbaus auf der Bezirkssportanlage nach deren Neukonfiguration. Hierbei sind umfangreiche inhaltliche und zeitliche Wechselwirkungen sowie neu hinzugetretene Sachverhalte zu beachten, so u. a. die durch die Ertüchtigung der „Blauen Schule“ infolge deren kurzfristig notwendiger temporärer Umnutzung zu einer Unterkunft für Geflüchtete (s. Drucksache Nr. 3302/2022) ausgelösten räumlichen und zeitlichen Setzungen.
Weiterhin befindet sich die Verlagerung der Schützenfestwiese in den Oheriedenpark und die Schaffung von 2 Rasenkleinspielfeldern im Bereich der Erweiterung der Bezirksportanlage in der Abstimmung zwischen einer Vielzahl an Beteiligten. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das in DS 0268/2022 beschriebene Beteiligungsverfahren mit Fachakteuren und Öffentlichkeit im Sommer 2022 erfolgreich durchgeführt wurde.
Frage 3:
Werden weitere Verzögerungen erwartet und wenn ja, was tut die Verwaltung dafür, diese zu verhindern?
Derzeit bereitet die Verwaltung das ÖPP-Verfahren vor. Aktuell werden der Eignungstest erstellt und die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorbereitet. Im Unterschied zu vorangegangenen Verfahren kann bei der monetären Bewertung der Investitionskosten für die notwendige Einbeziehung erneuerbarer Energien (hier: Erdwärme in Verbindung mit Fotovoltaik) nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Insofern besteht noch umfangreicher Abstimmungsbedarf zwischen Verwaltung und externen Experten.
Die Erstellung der funktionalen und technischen Komponenten der Leistungsbeschreibung befindet sich in Arbeit. Die Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes ist für Sommer 2023 geplant.
Zunächst geht die Verwaltung davon aus, dass das Verfahren wie geplant durchgeführt werden kann. Störungen und damit verbundene Verzögerungen im ÖPP-Verfahren sind allerdings nicht vorhersehbar. Ebenso können Verzögerungen aufgrund von Finanzierungsaspekten oder personellen Engpässen – u.a. bedingt durch die akut laufenden Planungen und Baumaßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung – bei gleichzeitig bestehenden Engpässen bei der Gewinnung von Fachkräften (u.a. Architekt*innen und Ingenieur*innen) auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, ob der Verwaltung das neuste Lichtbildmaterial vor dem Hintergrund der Kampfmittelbeseitigung zur Verfügung stehe. Ratsherr Albrecht fragte zudem, ob bereits eine Sondierung dahingehend vorgenommen wurde, in welchem Bestandgebäude das 18. Gymnasium seinen Betrieb aufnehmen sollte.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Verwaltung zum Bestandsgebäude die entsprechenden Vorbereitungen angestoßen habe und dass die Verwaltung nach der Entscheidung ein entsprechendes Ergebnis präsentieren werde. Stadtbaurat Vielhaber erläuterte, dass bei derartigen Bauvorhaben eine Recherche zur Kampfmittelbeseitigung anhand von aktuellem Lichtbildmaterial durchgeführt werde, was allerdings keine Versicherung dafür wäre, dass während der Bauarbeiten keine Blindgänger gefunden werden.
Ratsherr Bingemer (FDP) fragte, wann konkret die Schüler*innen im neuen Gebäude des 18. Gymnasiums beschult werden könnten. Ratsherr Bingemer fragte zudem, ob der TSV Bemerode einen Ausgleich in Form einer zusätzlichen Sportfläche gefordert habe, da dieser den ehemaligen Schützenplatz teilweise zu Trainingszwecken genutzt habe.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass der Bebauungsplan kurz vor dem Satzungsbeschluss stehe, dass das Planungsrecht fertiggestellt wäre und dass die Offenlegung durchgeführt wurde. Zudem sei die Ausschreibung bzw. die Veröffentlichung des ÖPP-Verfahrens für den Sommer 2023 vorgesehen. Der Eingang von vertretbaren Angeboten wäre dadurch natürlich nicht garantiert.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob der Anschluss an das Fernwärmenetz nicht sinnvoller sein könnte, da die Nutzung von Erdwärme im Stadtgebiet von Hannover aufgrund der dicken Lehmschicht problematisch werden könnte.
Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Verwaltung ad hoc nicht sagen könnte, ob das Grundstück über einen Anschluss zum Fernwärmenetz verfüge.
TOP 3.4.
Anfrage der AfD-Fraktion: Flüchtlinge gegen Fachkräftemangel
(Drucks. Nr. 0408/2023)
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem.
TOP 3.5.
Anfrage der Fraktion Die Partei & Volt: Anfrage zu Hexenprozessen in Hannover
(Drucks. Nr. 0409/2023)
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem.
TOP 3.6.
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mindestanforderungen für Dachbegrünungen in Hannover
(Drucks. Nr. 0513/2023)
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem.
TOP 3.7.
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Anzahl der seit Jahresbeginn gestellten Wohngeldanträge in der Landeshauptstadt Hannover, welche auf der seit ersten Januar 2023 gültigen Wohngeldreform basieren.
(Drucks. Nr. 0698/2023)
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem.
TOP 3.8.
Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Umsiedlung von Bewohnern aus städtischen Wohnprojekten
(Drucks. Nr. 0672/2023)
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem.
TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0750/2023)
TOP 5.
Ernennung von Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0632/2023)
TOP 6.
Ausschreibung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 0693/2023 mit 2 Anlagen)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) drückte ihr Bedauern darüber aus, dass die Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe zu neuen Herausforderungen aufbrechen werde. Die Gleichstellung bliebe u.a. vor dem Hintergrund der Einkommensanpassungen, der Teilzeitbeschäftigung und des Erziehungsurlaubes auch weiterhin ein überaus wichtiges Arbeitsgebiet.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) schloss sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an und bedankte sich explizit für die Unterstützung aus dem Gleichstellungsbüro nach seinem Outing.
Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass die AfD-Fraktion der vorliegenden Drucksache zustimmen werde. Ratsherr Keller gab seiner Hoffnung Nahrung, dass die Neubesetzung nach der Qualifikation und nicht nach dem Parteibuch entschieden werde.
TOP 7.
Neufassung Hauptsatzung und Anhänge zur Hauptsatzung
(Drucks. Nr. 0691/2023 mit 4 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.
TOP 7.1.
Neufassung Hauptsatzung und Anhänge zur Hauptsatzung
(Drucks. Nr. 0691/2023 N1 mit 4 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.
TOP 8.
Aufhebung der Wettbürosteuersatzung
(Drucks. Nr. 0490/2023 mit 1 Anlage)
TOP 9.
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung
(Drucks. Nr. 2793/2022 N1 mit 2 Anlagen)
TOP 9.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion zu Drucks. Nr. 2793/2022: Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit – Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung
(Drucks. Nr. 0507/2023 N1)
TOP 9.2.
Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 2793/2022 "Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung" aus dem Antrag von Felix Breitling,
Drucks. Nr. 0151/2023
(Drucks. Nr. 0616/2023 N1 mit 1 Anlage)
TOP 9.3.
Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 2793/2022 "Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung" aus dem Antrag von Moritz Rüter, Drucks. Nr. 0411/2023
(Drucks. Nr. 0617/2023 N1 mit 1 Anlage)
TOP 9.4.
Antrag des Jugendhilfeausschusses zum Antrag 0413/2023 von Moritz Rüter zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Teil B in Punkt 2.2.2.3
(Drucks. Nr. 0709/2023 mit 1 Anlage)
Ratsfrau Kleindienst (SPD) erläuterte, dass die Definition davon, was politische Bildung im Sinne der Richtlinie wäre, sein sollte oder könnte die SPD-Fraktion länger beschäftigt habe. Jugendarbeit abschließend vorschreiben zu wollen mit welchen Themen politische Bildung zu erfolgen habe und dazu noch unter Ausschluss des Themas Klimaschutz, erschien der Fraktion der SPD weder zeitgemäß noch zielführend. Ratsfrau Kleindienst erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Antrag des Stadtjugendrings nicht folgen wollte, da man der Ansicht sei, dass die Verwaltung eine Handhabe benötigen würde, um Anträge inhaltlich bewerten zu können. Die SPD-Fraktion habe einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt, um die von der Verwaltung benannten Themen besonders hervorheben zu können ohne diese als Abschlussliste deklarieren zu wollen. Ratsfrau Kleindienst machte zum Antrag des Jugendhilfeausschusses deutlich, dass sich das Preisgefüge rund um die Leistungen der Ferienfreizeiten extrem verändert habe. Busfahrten, Unterkunft und Verpflegung seien deutlich teurer geworden. Derzeit erhältliche Hilfszahlungen seien explizit nur für gestiegene Energiekosten verfügbar, jedoch nicht für die aus der Energiekrise und den Sanktionen resultierenden Teuerungen. Zudem seien sämtliche Mittel aus Projekten von Bund und Land zur Abfederung der Kosten aus der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche inzwischen ausgelaufen, obwohl die Auswirkungen für diese Generation noch immer messbar wären. Die Teilnahmebeiträge für eine Ferienmaßnahme ohne eine höhere Förderung, würden nach Aussagen aus dem Stadtjugendring, Teilnehmer*innen aus wirtschaftlich schwächeren Haushalten ausschließen.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) erklärte, dass die Fraktion Die PARTEI & Volt sämtliche Änderungsanträge, einschließlich den von Herrn Felix Breitling zur vereinfachten Dokumentation der Anwesenheit, begrüße.
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen) bedankte sich für die gute Zusammenarbeit des Stadtjugendrings und der Verwaltung in Bezug auf die Angleichung der wichtigen Aspekte in der politischen Bildung, da diese die Demokratie schütze und das Land zukunftsfähig mache. Es sei erfreulich, dass man die politische Bildung, Exkursionen und Veranstaltungen in der Förderrichtlinie implementiert habe. Darüber hinaus sei man dabei die Förderrichtlinien im Einzelnen und zu den benannten Themen gemeinsam zu betrachten, um diese weiterentwickeln und an aktuelle Aspekte anpassen zu können.
Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass die AfD-Fraktion der vorliegenden Drucksache zustimmen werde und würdigte im Besonderen den Absatz zur Indoktrinierung.
TOP 10.
Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3
(Drucks. Nr. 0334/2023 N1 mit 2 Anlagen)
TOP 10.1.
dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 0370/2023)
TOP 10.2.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0334/2023:
Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3
(Drucks. Nr. 0694/2023)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD) wies darauf hin, dass die Fraktion der SPD im Rahmen einer politischen Bewertung darin übereingekommen wäre, dass eine von der Verwaltung ursprünglich vorgeschlagene Gebührenerhöhung in einigen Kategorien von über 100 % nicht tragbar wäre und dass man daher eine moderate Erhöhung mit dem eigenen Änderungsantrag vorgeschlagen habe. Man schlage darin vor, dass die Weihnachtsmarktgebühren in 2023 um maximal 50 % und in 2024 maximal um 60 % erhöht werden. Ratsherr Spiegelhauer erläuterte, dass man sich immer noch in einer gesamtwirtschaftlich angespannten Lage befinde und dass die Folgen der Corona-Pandemie immer noch spürbar seien. In den vergangenen drei Jahren habe es im Veranstaltungswesen große Einschränkungen bis hin zu eklatanten Veranstaltungsverboten gegeben, wobei auch der Weihnachtsmarkt drei Jahre eingeschränkt und erst im vergangenen Jahr das erste Mal uneingeschränkt stattgefunden habe. Darüber hinaus gäbe es u. a. Lieferkettenproblematiken und Energiepreissteigerungen. In Kenntnis der schwierigen Haushaltslage der Landeshauptstadt Hannover habe man entschieden, dass man auch für den Weihnachtsmarkt eine Gebührenerhöhung in einer gegenüber der Verwaltungsvorlage reduzierten Form vornehmen müsste. Ratsherr Spiegelhauer stellte fest, dass der leistungsstärkere Weihnachtsmarkt im Vergleich zu den Bauern- und Wochenmärkten, die im vergangenen Jahr mit Erhöhungen von 20 bis 30 % bedacht wurden, einen entsprechend höheren Anteil am Gebührenhaushalt beitragen könnte. Die SPD-Fraktion sei der Auffassung, dass man mit einer moderaten Gebührenerhöhung insgesamt eine Verhältnismäßigkeit sicherstelle, dass man die Angebotsvielfalt gewährleiste, dass man ein vernünftiges Preisgefüge stützen könnte und dass man somit den Weihnachtsmarkt perspektivisch attraktiv und für alle Menschen in Hannover zugänglich halten werde.
Ratsherr Albrecht (CDU) machte deutlich, dass die Kosten für den Weihnachtswald nicht von allen Standbetreiber*innen getragen werden sollten, da beispielsweise die Betreiber*innen auf dem Platz der Weltausstellung keinen Nutzen aus dem Wünsche-Wald ziehen könnten. Zumal dieser auch seit Jahren nicht mehr explizit beworben werde. Ratsherr Albrecht führte weiter aus, dass die angestiegenen Kosten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit nicht allein von den Marktbeschicker*innen, sondern von der Allgemeinheit getragen werden sollten, weil die veränderte Sicherheitssituation in Deutschland ein gesamtgesellschaftliches Problem darstelle.
Ratsherr Döring (FDP) erklärte, dass es die FDP-Fraktion ausdrücklich begrüße, dass die beiden Änderungsanträge darauf abzielten, die Gebührenerhöhung für den Weihnachtsmarkt begrenzen zu können. Im Weiteren schloss sich Ratsherr Döring den Ausführungen seines Vorredners an und erinnerte an seine Argumentation im Fachausschuss, wonach es nicht hinnehmbar wäre, dass der Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt aufgrund der Sicherheitsumlage teurer werde, solange es selbstverständlich sei, dass Fußballspiele auf Kosten der Steuerzahler geschützt werden. Deshalb sei es falsch und nicht vermittelbar, wenn man den Punkt in die Gebührenumlage hineinnehme. Ratsherr Döring stellte fest, dass der Weihnachtsmarkt eine Attraktion darstelle und ein Stabilisator für die Frequentierung in der Innenstadt während des Weihnachtsgeschäfts sei. Abschließend bemerkte Ratsherr Döring, dass es eigentlich nicht einzusehen wäre, dass diejenigen, die unmittelbar vom Wünsche-Wald profitierten, nicht auch die Kosten für denselben übernehmen sollten. Vielleicht wäre es eine Überlegung wert, dass der Weihnachtsmarkt zuvor auch mehr als 50 Jahre lang ohne Wünsche-Wald existieren konnte.
TOP 11.
Beschluss zum Leitantrag der SK Mühlenberg zum Klimaschutz, Drucks. Nr. 1978/2021
(Drucks. Nr. 3300/2022 N1 mit 1 Anlage)
TOP 12.
Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen
Verlängerung der im Jahr 2023 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0288/2023 mit 1 Anlage)
TOP 13.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1294, 1. Änderung, Carlo-Schmid-Allee / südlich Fösse; Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0402/2023 mit 5 (nur online) Anlagen)
TOP 14.
Förderung des Freien Theaters in Hannover
(Drucks. Nr. 2966/2022 mit 1 Anlage)
TOP 15.
Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3160/2022 mit 5 (nur online) Anlagen)
TOP 16.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion: Photovoltaikoffensive für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0113/2023)
TOP 16.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 0352/2023)
Ratsherr Zingler (Die LINKE.) sagte, dass die Fraktion Die LINKE. den vorliegenden Antrag unterstützen werde. Zudem sollte die Bauordnung dahingehend geändert werden, dass die Kleingärtner*innen mehr als 1 Quadratmeter Fläche für Photovoltaik nutzen dürften.
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass bekannt wäre, dass Photovoltaik eine klimaneutrale, sichere und unabhängige Stromversorgung darstelle, zumal Photovoltaikanlagen neben den Energieanlagen die günstigsten Strombesteuerungskosten hätten. Daher begrüße man ausdrücklich die Vereinbarung mit enercity, die dazu führe, in den nächsten zwei Jahren 150 Dachflächen von städtischen Gebäuden mit Photovoltaikanlagen zu bestücken. Ferner fordere man die Verwaltung auf, dass diese ihren Einfluss bei den städtischen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften sowie der Region Hannover geltend machen möge, um zusätzliche Dachflächen nutzbar machen zu können, da diese dringend benötigt werden. Darüber hinaus wolle man die Chance nutzen die Landeshauptstadt Hannover, mit seiner guten Infrastruktur und Hochschullandschaft, zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen, indem man Hannover als Produktionsstandort für Solarenergieanlagen ins Gespräch bringe. Ratsherr Allerheiligen wies darauf hin, dass man sich zurzeit mit dem Bezirksverband der Kleingärtner*innen in den Beratungen zur Fortführung des Kleingartenkonzeptes befinde, sodass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE. vor diesem Hintergrund ablehnen werde.
Ratsherr Dr. Ramani (SPD) erläuterte, dass Photovoltaikanlagen beim Vorantreiben hin zu mehr erneuerbarer Energien unverzichtbar wären. Damit wolle man die erneuerbaren Energien in Hannover ausbauen und unter Beteiligung der städtischen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften die Energiewende voranbringen. Darüber hinaus könnten die großen Anstrengungen der Landeshauptstadt Hannover in Hinblick auf die Klimaneutralität beispielhaft für andere Kommunen werden.
Ratsherr Böning gab zu bedenken, dass die enormen Anstrengungen in Hannover und Deutschland nur dann einen Sinn ergeben, wenn die wirklich großen Umweltsünder endlich auch entsprechende Maßnahmen einleiten. Ratsherr Böning erklärte, dass er der Ursprungsdrucksache zustimmen und den Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE. ablehnen werde, da der Hauptantrag die Privaten eben nicht betreffen würde.
Ratsherr Pieper (SPD) erörterte, dass die geänderte Bauordnung zulasse, dass die gesamte Dachfläche der Gartenlauben für Photovoltaik genutzt werden dürfte. Allerdings werden die Laubenbesitzer*innen für die Statik zur Verantwortung gezogen.
Ratsherr Wolf machte deutlich, dass er die Photovoltaik- Offensive unterstützen werde und verwies auf seinen Antrag zur Balkon-Photovoltaik mit der Drucksachen Nr. 0610/2023.
Ratsherr Keller (AfD) erinnerte daran, dass die AfD-Fraktion bereits im März 2018 im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt versucht habe einen Antrag in das Verfahren zu geben, wonach geprüft werden sollte, welche Flächen der städtischen Liegenschaften für Photovoltaik genutzt werden könnten. Der Antrag sei seinerzeit abgelehnt und die AfD-Fraktion dafür ausgelacht worden.
TOP 21.1.
Antrag der FDP-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Einigung mit den Klimaaktivisten der "Letzten Generation"
(Drucks. Nr. 0696/2023)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Tagesordnung nach § 15 Abs. 4 Geschäftsordnung des Rates zur Durchführung einer Aktuellen Stunde unterbrochen würde. Die Aktuelle Stunde sei von der Fraktion der FDP zum Thema: Einigung mit den Klimaaktivisten der "Letzten Generation" mit der Drucks. Nr. 0696/2023 beantragt worden.
Die Dauer der Aussprache sollte gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten. Nach §15 Abs. 6 Satz 1 Geschäftsordnung des Rates betrage die Redezeit für jeden einzelnen Wortbeitrag höchstens bis zu 5 Minuten. Es bestünde die Möglichkeit der Aufteilung der Wortbeiträge auf maximal zwei Mitglieder einer Fraktion. Eventuelle Wortbeiträge der Verwaltung seien nicht in die Berechnung der Gesamtdauer der Aussprache einzubeziehen. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden. Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aussprache beginne mit der antragstellenden Fraktion der FDP. Die weitere Reihenfolge würde sich aus der Stärke der Fraktionen ergeben.
Ratsherr Döring (FDP) führte aus, dass der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover in einem für alle Anwesenden überraschenden Verfahren am selben Tag, als die Aktivisten der sogenannten Letzten Generation die Regionsversammlung gestört hätten, mit selbigen, welche weitere gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Straftaten und Störungen initiiert hätten, eine Verabredung getroffen habe, die weitere Gefährdungen vermeiden sollten. Die FDP-Fraktion würde sich eigentlich einen Oberbürgermeister wünschen, der an der Seite derjenigen stünde, die daran gehindert würden ihrer Arbeit und ihrem Gewerbe nachzugehen. Der Oberbürgermeister sollte an der Seite der Rettungskräfte stehen und nicht an der Seite derjenigen, die durch Straftaten den Straßenverkehr dauerhaft gefährden würden. Ratsherr Döring konstatierte, dass das gezeigte Ansinnen dem politischen Ansehen schade, da die Erzählung der sogenannten Aktivist*innen, wonach Deutschland zu wenig täte, im höchsten Maße fatal sei. Denn kein anderes Industrieland würde gleichzeitig aus der Kern- und der Kohleenergie aussteigen. Der Rat der Stadt habe sogar einen vorzeitigen Ausstieg aus der Verstromung von Kohle beschlossen. Ratsherr Döring stellte klar, dass man es sich mit Einzelnen, die Straftaten begingen, nicht gemein machen dürfte, denn Klimaschutzmaßnahmen würden nur dann von der breiten Bevölkerung mitgetragen, wenn man diese mitnähme. Die Fraktion der FDP sei der festen Überzeugung, dass diese Aktion wie ein Bumerang auf die Stadt zurückkommen werde. Denn natürlich könnte man sagen, dass die Einstellung der Störungen und Gefährdungen des Straßenverkehrs mit einem Brief an die Fraktionen im Bundestag wahnsinnig günstig eingekauft worden wären. Allerdings sollte auch daran gedacht werden, was auf die Stadt zukommen könnte, wenn die sogenannten Aktivist*innen mit ihren Forderungen im Bundestag nicht weiterkämen. Dann käme die Stadt, der Rat oder die Verwaltung in die Bredouille neu verhandeln, nachgeben oder neue Deals verabreden zu müssen. Ratsherr Döring betonte, dass es unglaublich gefährlich wäre, wenn man Fragen der Verkehrs-, Energie- oder Wirtschaftspolitik nicht mehr im Rat der Stadt diskutieren würde, sondern in Gremien, die es überhaupt nicht gäbe. Zudem gäbe es in Hannover nicht wenige, die das Gefühl hätten, dass kein Oberbürgermeister vor Belit Onay das Amt dermaßen parteipolitisch geführt habe. Denn dieses Gremium, welches dort verhandelt habe, bestehend aus zwei Grünen Bundestagsabgeordneten, dem Oberbürgermeister, einer Dezernentin, die ebenfalls ein Grünes Parteibuch habe und der Ratsvorsitzenden (Bündnis 90/Die Grünen), gäbe es überhaupt nicht und habe auch gar keine Berechtigung zur Durchführung von Verhandlungen besessen.
Ratsherr Döring hob hervor, dass er es in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter niemals zuvor erlebt habe, das nur vereinzelte Abgeordnete eingeladen worden seien. Wenn eingeladen worden wäre, dann die gewählten Vertreter*innen aller Parteien. Deshalb sollte der Rat der Stadt politisch dagegenhalten, damit eine derartige Vorgehensweise nicht Schule mache. Ratsherr Döring sinnierte, dass dies ein sehr kurzsichtiger, bundesweiter Beifall wäre, der da auf den Oberbürgermeister zugekommen sei. Das Ganze würde wie ein Bumerang auf die Stadt zurückkommen und dem Anliegen für mehr Verständnis für den Klimaschutz, bei der Bevölkerung zu erlangen, nicht gerecht werden.
Beigeordneter Kelich (SPD) leitete mit einem Zitat des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier ein: „Demokratie heiße immer, die Bereitschaft nicht nur eigene Interessen zu sehen und die Fähigkeit zum Ausgleich sowie Kompromiss“. Beigeordneter Kelich erläuterte, dass auf diesem Fundament das Grundgesetz aufgebaut worden wäre und damit die repräsentative, parlamentarische Demokratie einhergehe. In den Parlamenten streite man miteinander, um Ziele- mehr noch den richtigen Weg für diese Ziele, zu erreichen. Beides diskutiere man in Veranstaltungen, in direkten Dialogen an jedem Tag. Beigeordneter Kelich wies darauf hin, dass er dies vorangestellt habe um zu verdeutlichen, dass man in Bezug auf die sogenannte Letzte Generation auf zwei Ebenen diskutiere. Die des Inhalts auf der einen und der Organisation und Form auf der anderen. Beigeordneter Kelich führte weiter aus, dass die SPD-Fraktion selbstverständlich eine politische Agenda für mehr Klimaschutz habe, die man mit den entsprechenden Mitteln diskutiere und umsetze. Prominente Beispiele auf Bundesebene seien aktuell z.B. das „Klimaschutzgesetz“, welches inzwischen andere Industrieländer zum Vorbild nähmen. Das Programm „klimafreundliche Neubauförderung“ oder das „49-Euro-Ticket“, als Anreiz dafür öffentliche Verkehrsmittel stärker zu nutzen. Auch kommunal sei man sehr fortschrittlich, wenn man an die Photovoltaik –Offensive, den Umbau auf grüne Fernwärme, die Stilllegung des Steinkohlekraftwerkes in Stöcken oder die Förderung der umweltfreundlichen E-Mobilität denken würde. Beigeordneter Kelich stellte fest, dass man noch viel mehr und eine schnellere Umsetzung fordern könnte. Darum gäbe es zuweilen Demonstrationen, die in einer Demokratie ebenfalls legitim wären, um seine Forderungen kundtun zu können. Beigeordneter Kelich erinnerte an die Übergabe der Forderungen der FFF-Bewegung im Jahr 2021 an den Rat der Landeshauptstadt Hannover. Darin seien viele Impulse für mehr Klimaschutz enthalten gewesen, die der Rat in seine Diskussionen und Endscheidungen habe einfließen lassen können. Es sei darüber hinaus ebenfalls legitim, sich dabei von Angst treiben zu lassen, auch wenn das auf manche befremdlich wirken möge. Allerdings gäbe es auch für diese Ausdrucksform Grenzen und diese Grenzen habe die sogenannte Letzte Generation mehr als nur einmal überschritten. Die Störung eines demokratisch gewählten Parlaments – die Regionsversammlung, sei ein Akt der Verachtung der Demokratie. Denn dort seien Menschen, die sich einer Wahl gestellt hätten und die damit politisch legitimiert wären, eingeschüchtert und in der Ausübung ihres Mandates behindert worden. Auch die Verunstaltung des Kunstwerkes „Grundgesetz 49“ in Berlin sei eine Geringschätzung der Grundrechte und reihe sich symbolträchtig in dieses Bild ein. Begründet würde das mit der Forderung nach einem ominösen Gesellschaftsrat, für den es keine demokratische Legitimierung geben sollte, dem aber trotzdem weitreichende Kompetenzen zugesprochen werden sollten. Im Weiteren verlas Beigeordneter Kelich eine Stellungnahme des SPD-Vorsitzenden im Bundestag Rolf Mützenich und erörterte, dass die Forderungen der sogenannten Letzten Generation Grundrechte der Demokratie aushebeln wollten, was keiner der Anwesenden jemals wollen würde. Darüber hinaus passe die Forderung in keiner Weise zu der im Koalitionsvertrag der Bundestagsfraktionen fixierten Vereinbarung zu Bürger*innenräten. Denn diese sollten das demokratische Miteinander unterstützen – nicht ersetzen. Darum sollten sich alle, die mit der sogenannten Letzten Generation sprächen, von dem geforderten Gesellschaftsrat distanzieren und dieser Gruppe nicht auch noch suggerieren, dass das eine unterstützenwerte Forderung wäre. Demokratische Politik – auch Klimapolitik, müsse diskutiert werden und auch Verhandlungen über den richtigen Weg in den Parlamenten müssten stattfinden, damit man zu Maßnahmen gelangen könnte, die bereits beschrieben worden wären. Auf diesem Weg erreiche man in 100 % aller Fälle mehr für den Klimaschutz, als durch die Verärgerung von Pendler*innen im Berufsverkehr oder gar die Störung des öffentlichen Nahverkehrs, wie beispielsweise in Berlin geschehen.
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass der Oberbürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter ein eigenständiges Organ neben dem Rat und dem Verwaltungsausschuss wäre. Jedes dieser Organe habe vom Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) speziell zugewiesene Aufgaben und damit verbundene Befugnisse und Pflichten. Einen allgemeinen Gremienvorbehalt für das Handeln des Oberbürgermeisters im Rahmen seiner Organbefugnis gäbe es im NKomVG nicht. Dies gelte auch für politische Meinungsäußerungen. Innerhalb seiner Organkompetenz habe der Oberbürgermeister auf Grundlage des Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz die Befugnis, sich der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft anzunehmen. Das seien diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzelten oder auch einen spezifischen Bezug hätten, die also dem Gemeindeeinwohner*innen gerade als solche gemeinsam wären, indem sie das Zusammenleben und Wohnen der Menschen in der Gemeinde beträfen. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian führte weiter aus, dass sich der Oberbürgermeister mit den Aktivist*innen der Letzten Generation an einen Tisch gesetzt habe, um genau das tun zu wollen. Die Proteste in der Stadt zu beenden, das Zusammenleben der Menschen zu befrieden und gleichzeitig zu prüfen, ob die Forderungen der Letzten Generation – die Klimaschutzforderungen, aufgenommen werden könnten, um Ersteres zu erreichen. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian wies darauf hin, dass man sich mit dem Ratsbeschluss aus dem Juni 2022 selbst darauf verpflichtet habe, dass man in Hannover 2035 Klimaneutralität erreichen wollte. Das Leipziger Institut für Energie habe jedoch errechnet, dass die Gestaltungsmacht einer Kommune allein nicht ausreichen würde, um dieses Ziel erreichen zu können. Voraussetzung sei eine Beschleunigung der eigenen Ziele und eine umfassende Ausrichtung der bundesweiten und europäischen Rahmenbedingungen auf den Klimaschutz. Darauf habe der Oberbürgermeister in seinem offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag hingewiesen. Die Forderungen nach einem Gesellschaftsrat, wie dieser der Letzten Generation vorschwebe, teile der Oberbürgermeister ausdrücklich nicht und habe dies auch nicht in seinem Brief vertreten. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sähe jedoch die Gründung eines Bürger*innenrates vor. Der Oberbürgermeister habe angeregt dieses Vorhaben umzusetzen, um den Klimaschutz darin zum Thema machen zu können. Die Oberbürgermeister der Städte Marburg und Tübingen seien dem Beispiel Hannovers gefolgt, wobei in weiteren Kommunen ähnliche Gespräche geführt würden. Im Folgenden verlas Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian Umfragen und Statements aus den Medien.
Beigeordneter Semper (CDU) stellte fest, dass die CDU-Fraktion der Auffassung wäre, dass der Deal bzw. die Kooperation mit der Letzten Generation ein wirklich schwerer Fehler gewesen sei, dass jegliche Zusammenarbeit mit der Letzten Generation politisch falsch wäre und im Übrigen auch nicht in den Zuständigkeitsbereich eines Oberbürgermeisters fallen würde. Die CDU-Fraktion sei der Ansicht, dass mit diesem Verfahren ganz klar eine rote Linie überschritten worden sei. Die Letzte Generation schrecke nicht vor Gewaltanwendung, Nötigung oder anderen strafbaren Handlungen zurück und sähe sich angeblich von einer höheren Moral legitimiert. Und was die Letzte Generation von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und dem Grundgesetz halte, drücke diese nicht nur in der Verunstaltung des Denkmals in Berlin und der Störung der Regionsversammlung aus, sondern auch durch die Forderung eines Gesellschaftsrates, der an gewählten Volksvertreter*innen vorbei Recht sprechen sollte. Also demokratisch gewählten Institutionen das Recht absprechen würde eigene Beschlüsse umzusetzen, wobei generell die Legitimierung von demokratisch gewählten Gremien in Frage gestellt würde. Beigeordneter Semper erklärte, dass die CDU-Fraktion entsetzt darüber sei, dass sich der Oberbürgermeister als gewählter Repräsentant, nicht nur aller Hannoveraner*innen, sondern auch des angegriffenen und offensichtlich abgelehnten Systems, flankiert von anderen Politiker*innen der Grünen, nicht nur mit den Aktivist*innen an einen Tisch gesetzt habe, sondern einen Großteil der Forderungen in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag formuliert habe. Darüber hinaus würde sich eine klare Distanzierung von den Methoden der Letzten Generation anders anhören, als die im Fernsehen getätigte Verlautbarung, dass man sich mit den Aktivist*innen schnell auf einen gemeinsamen Nenner habe einigen können. Beigeordneter Semper machte deutlich, dass es nicht nur eine politische, sondern auch eine rechtliche Bewertung geben würde, denn das im Oberbürgermeisterbüro Parteipolitik betrieben würde, sei nicht in Ordnung. Beigeordneter Semper fragte, in welcher Funktion dieser Brief geschrieben worden sei, in welcher Funktion das Treffen durchgeführt worden wäre, wieso nur Politiker*innen der Grünen eingeladen gewesen seien und warum es keine Einbindung des Rates gegeben habe. Die Zuständigkeiten eines Oberbürgermeisters seien abschließend in den Paragraphen 85 und 86 des NKomVG geregelt und daraus sei das vom Oberbürgermeister gewählte Verfahren nicht abzuleiten. Beigeordneter Semper hob hervor, dass im NKomVG festgelegt worden wäre, dass der Oberbürgermeister die Beschlüsse des Rates umzusetzen habe. Allerdings seien keine Beschlüsse des Rates bekannt, in denen man die Umsetzung eines 9-Euro-Tickets, die Einrichtung eines Gesellschaftsrates oder die Einführung eines 100 km/h-Tempo-Limits gefordert habe. Beigeordneter Semper unterstrich, dass die Letzte Generation eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Demokratie darstellen würde, die man nicht deswegen verharmlosen dürfte, weil diese moralisch grundiert daherkäme. Das Wesen der Demokratie sei der Konsens. Einen Konsens erzielen zu können sei manchmal überaus mühsam und frustrierend. Aber dieser mache die Demokratie stabil und nachhaltig. Es gehe in der Politik nie um Wahrheiten, sondern um Interessen und Meinungen, die im Wege einer Mehrheitsentscheidung in Ausgleich und Einklang gebracht werden müssten. Im Besonderen weil man die Wahrheitsfrage nicht beantworten könnte, sei Politik nötig und Demokratie möglich. Die Voraussetzung sei jedoch, dass niemand für seine Überzeugung, Meinung und Interessen einen Absolutheitsanspruch erheben dürfte. Abschließend betonte Beigeordneter Semper, dass die CDU-Fraktion vom Oberbürgermeister weniger Symbolpolitik, mehr Tatkraft, weniger Parteipolitik, mehr Konsens und mehr Fokussierung auf die Interessen der Stadt erwarten würde.
Ratsherr Mönkemeyer (Die LINKE.) stellte erstaunt fest, dass die Aktuelle Stunde ausgerechnet von der FDP-Fraktion, die verkehrspolitisch in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts hängengeblieben wäre, gestellt worden sei. Eine Abkehr vom motorisierten Individualverkehr durch die gezielte Stärkung des ÖPNV und des Radverkehrs hätte bereits vor Jahrzehnten eingeleitet werden müssen. Dies sei aber von allen Parteien politisch, auch von den Grünen und der SPD in Hannover und bundesweit verschlafen worden. Es sei falsch, wenn man die Gegner*innen des Klimas in Gestalt der normalen Autofahrer*innen suchen würde, die auf ihren PKW angewiesen wären, um zur Arbeit zu gelangen oder ihre Kinder in die Schule bringen zu können. Genauso falsch sei es aber auch, den Grundgedanken einer Welt mit mehr ÖPNV und weniger Autos grundsätzlich ablehnen zu wollen. Ratsherr Mönkemeyer sagte, dass es richtig gewesen wäre, dass der Oberbürgermeister auf die Letzte Generation zugegangen wäre. Es wäre jedoch noch richtiger gewesen, wenn man den Rat der Stadt in das Verfahren einbezogen hätte. Dann hätte sich der Oberbürgermeister auch nicht den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass dieser die Gespräche mit der Letzten Generation zur eigenen Profilierung habe nutzen wollen. Ratsherr Mönkemeyer konstatierte, dass die Letzte Generation den falschen Gesprächspartner gewählt habe. Denn der Oberbürgermeister könnte sich vor dem Föderalismus verstecken und somit ohne Weiteres die Unterstützung für ein 9-Euro-Ticket oder ein Tempolimit versprechen. Versprechen, die die Grenzen der Landeshauptstadt Hannover allerdings nur in wirkungsloser Papierform verlassen würden. Ratsherr Mönkemeyer betonte, dass er den Kampf der Letzten Generation gegen die immer weiter voranschreitende Klima- und Umweltzerstörung für berechtigt halte und dass dieser sicherlich mit vielen persönlichen Opfern verbunden sei. Aus Sicht der Fraktion Die LINKE. sollte das Ziel jedoch ein Kampf einer Allianz der unteren 99 % gegen einen überwiegend von Superreichen verursachten Klimawandel seien. Die Gegner*innen säßen nicht am Lenkrad eines Klein- oder Kompaktklassewagens, sondern in den Vorständen der großen Konzerne, denen Profite und Boni wichtiger wären als Umsätze. Abschließend wünschte Ratsherr Mönkemeyer den Aktivist*innen der Letzten Generation viel Glück und Erfolg beim Einsatz für Klima- und Umweltschutz und eine Auswahl der richtigen Aktionsformen mit viel Augenmaß und einem gewissenhaften Abwägen zwischen Provokation und Popularität. Dem Oberbürgermeister wünschte er viel Erfolg dabei, dass dieser in Berlin das 9-Euro-Ticket und das Tempolimit gegen den Koalitionspartner FDP durchzusetzen vermag.
Ratsherr Keller (AfD) sagte, dass es die AfD-Fraktion für sehr befremdlich halte, dass der demokratisch gewählte Rat der Stadt nicht über das Treffen mit der sogenannten Letzten Generation informiert, noch in dieses involviert worden sei. Ratsherr Keller bemerkte, dass sich die Fraktion der AfD gewünscht hätte, dass der Oberbürgermeister bei der Demonstration vor dem Rathaus mit den Mitarbeitenden aus den Fachbereichen Soziales sowie Umwelt und Stadtgrün Kontakt aufgenommen hätte. Das hätte dem Oberbürgermeister als oberster Dienstherr mehr entsprochen. Ratsherr Keller machte deutlich, dass die sogenannte Letzte Generation eine Gruppe von selbst ernannten Klimaaktivist*innen sei, die mit umstrittenen Protestaktionen auf das vermeintliche Ende der Welt aufmerksam machen wollte. Diese forderten unter anderen, dass Deutschland so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien setze und komplett auf Öl, Gas und Kohle verzichten möge. Außerdem sollte eine Agrar- und Mobilitätswende stattfinden. Ratsherr Keller erläuterte, dass die Letzte Generation tatsächlich glauben würde, dass ein baldiger Zusammenbruch der Erde einträte, wenn nicht die kleine Bundesrepublik Deutschland schnellstmöglich ihre Forderungen umsetze. In ihren Augen müsste das System geändert und bestenfalls der Kapitalismus abgeschafft werden, damit eine Art Öko-Sozialismus entstehen könnte. Ratsherr Keller machte darauf aufmerksam, dass die Abschaffung des Kapitalismus in Venezuela zu Verarmung, Hungersnöten, Massensterben und in eine Diktatur geführt habe. Ratsherr Keller führte weiter aus, dass der Letzten Generation derartige Szenarien vollkommen gleichgültig wären. Mit Plakaten und Klebeaktionen gefährdeten und behinderten diese großflächig den Straßenverkehr. Diese würden nicht einmal davor zurückschrecken Rettungskräfte bei ihren Einsätzen zu behindern. Ratsherr Keller stellte fest, dass ein Großteil der Bevölkerung die Letzte Generation und ihre Aktionen ablehnen würden. Eine Gruppierung, die derart extremistisch handele, die im Wahn von Weltuntergangsfantasien derlei gefährliche Aktionen im öffentlichen Raum durchführe, sei bedrohlich und normalerweise ein Fall für den Verfassungsschutz. Ratsherr Keller erinnerte daran, dass damals auch die Achtundsechziger-Bewegung überzeugt und erhaben gehandelt habe. diese wollte die Gesellschaft belehren, die Weltverbessern und habe dem Kapitalismus den Kampf angesagt. Aus dieser anfangs noch Protestbewegung habe sich jedoch schnell eine zügig zunehmende Radikalisierung, die in der Gründung der Roten Armee Fraktion (RAF) endete. Ratsherr Keller appellierte an den Oberbürgermeister, dass dieser keine gemeinsame Sache mit den Klimaaktivist*innen machen sollte. Vielmehr täte dieser gut daran, sich von derartigen Radikalisierungen zu distanzieren. Abschließend gab Ratsherr Keller seiner Hoffnung Nahrung, dass aus der Letzten Generation nicht doch noch eine Klima-Terrorgruppe im Stile der RAF würde. Denn dann müssten der Oberbürgermeister und alle übrigen Politiker*innen, die mit der Letzten Generation sympathisierten, ihr zweifelhaftes Verhältnis zu dieser Gruppe vor den Bürger*innen erklären.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) machte deutlich, dass auf allen erdenklichen Ebenen die Klimaziele eben nicht erreicht würden. Mehr als 4 Jahre Demonstrationen der FFF-Bewegung hätten im Ergebnis zu keiner politischen Kehrtwende geführt. Gute Beispiele, wie Hannovers vorzeitiger Kohleausstieg, seien immer noch die Seltenheit. Ratsmitglied Klippert erklärte, dass er persönlich nachvollziehen könnte, dass die Menschen inzwischen derart verzweifelt wären, dass diese zu anderen Formen des Protestes greifen würden, weil sich nichts bzw. zu wenig ändere. Ratsmitglied Klippert stellte klar, dass niemand mehr für den Klimaschutz sensibilisiert werden müsste. Jeder, außer die Leugner*innen, wüsste Bescheid und jede Form von Blockadehaltung habe nichts mehr mit sozialer Verantwortung zu tun. Klimaschutz sei sozial, denn es seien nun einmal Arbeiter*innen und Niedriglöhner*innen, die am meisten unter Dürre bedingten Preissteigerungen leiden würden. Es gehe nur noch um rein wirtschaftliche Interessen. Ratsmitglied Klippert bemerkte vor dem Hintergrund des kolportierten Untergangs des Kapitalismus, dass Demokratie und Kapitalismus nicht zwingen zusammengehören würden. Ratsmitglied Klippert wies darauf hin, dass die Forderung nach einem 9-Euro-Ticket ähnlich banal sei, wie ein gefordertes Tempolimit auf deutschen Autobahnen. Ferner sei es verständlich, dass der Regionspräsident eine Strafanzeige gestellt habe. Ratsmitglied Klippert stellte klar, dass sich der Oberbürgermeister, gemeinsam mit der Ratsvorsitzenden und zwei Bundestagsabgeordneten, mit Vertreter*innen der Letzten Generation getroffen habe. Dem Ergebnis nach unterstütze der Oberbürgermeister aus sozialer und ökologischer Perspektive die ersten beiden Forderungen, wie z.B. die im Koalitionsvertrag fixierte Einrichtung eines beratenden Bürger*innenrates. In diesem Zusammenhang sei es besonders spannend, dass auch die SPD-Fraktion erneut den Gesellschaftsrat anführe, den der Oberbürgermeister nie unterstützt habe. Darüber hinaus habe Belit Onay, ohne Kontrolle durch die Ratsfraktionen, einen Brief geschrieben. Ratsmitglied Klippert führte weiter aus, dass es überaus bemerkenswert wäre, dass von allen Seiten versucht würde die Letzte Generation als antidemokratisch darzustellen, um im Gegenzug die Verwaltung mit Fragen, wie z.B. in welcher Funktion der Oberbürgermeister Gespräche mit der Letzten Generation geführt habe, in welcher Funktion der Oberbürgermeister den Brief an den Bundestag geschrieben habe oder in welcher Funktion der Oberbürgermeister zu Gast bei Markus Lanz gewesen wäre, zu nerven. Ratsmitglied Klippert bat darum, dass man zur Kenntnis nehmen möge, das Belit Onay der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover sei und demzufolge ständig mit irgendwelchen Leuten zusammentreffen würde. Deshalb könnte es ein wenig schwierig werden, wenn dieser zu allen Terminen sämtliche Beteiligungswilligen einladen sollte.
Ratsherr Wolf erklärte, dass er Hochachtung davor habe, wie der Oberbürgermeister mit der Situation insgesamt umgegangen und in welchem Maße der Oberbürgermeister die jungen Menschen ernstgenommen sowie auf diese eingegangen wäre. Es wäre wünschenswert, wenn auch andere Kommunen diese Empathie aufbringen und in diesem Maße zuhören könnten. Denn den jungen Menschen müsste suggeriert werden, dass sich Engagement lohnen würde und dass diese Veränderungen bewirken könnten. Dabei sei es völlig gleichgültig, ob man in diesem Zusammenhang von der Letzten Generation oder der FFF-Bewegung spräche, denn Fakt sei, dass sich die Jugendlichen nicht ernstgenommen fühlten.
Ratsherr Böning machte deutlich, dass die Klimakrise real sei, dass diese in keiner Weise von ihm persönlich geleugnet würde und dass ein entsprechend globales Handeln absolut notwendig wäre. Darüber hinaus würde er es ausdrücklich begrüßen, dass sich junge Leute für Umwelt- und Klimaschutz einsetzten. Ratsherr Böning betonte, das Menschen, die sich unter dem Vorwand des Klimaschutzes gesetzeswidriger Handlungen bedienten, als Kriminelle benannt werden müssten. Die Tatsache, dass diese Gruppe indirekt aus Steuergeldern finanziert würde und dass die Letzte Generation Leute dafür bezahle, dass diese solche kriminellen Handlungen begingen, müsste mit besonderer Aufmerksamkeit begleitet werden. Ratsherr Böning stellte fest, dass der Oberbürgermeister diese dubiose Gruppierung tatsächlich zu einem Gespräch empfangen habe. Eine Gruppierung, die aufgrund ihrer extremistischen Handlungen vom Verfassungsschutz beobachtet würde. Ratsherr Böning unterstrich, dass der Oberbürgermeister einen gewaltigen Fehler begangen habe, indem dieser vor einer extremistischen Gruppierung eingeknickt wäre. Der Oberbürgermeister habe sich mit der Letzten Generation an einen Tisch gesetzt und Zusagen gemacht, damit die Landeshauptstadt Hannover im Gegenzug von kriminellen Handlungen verschont bliebe. Ratsherr Böning unterstrich, dass die freie Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER der Auffassung sei, dass der Oberbürgermeister der Stadt Hannover nachhaltig geschadet habe und dass dieser somit seine Funktion als höchster Repräsentant der Stadt nicht mehr erfüllen könnte. Abschließend bat Ratsherr Böning den Oberbürgermeister darum, dass sich dieser beim Rat der Stadt und den Bürger*innen der Landeshauptstadt Hannover für sein Fehlverhalten entschuldigen möge, falls sein nachfolgender Antrag zur Aufforderung zum Rücktritt des Oberbürgermeisters nicht angenommen würde.
Ratsherr Döring (FDP) wies darauf hin, dass der Bundesverkehrsminister Volker Wissing gerade eine Revolution im Personennahverkehr umgesetzt habe, von der niemand in den Kommunen geglaubt habe, dass das möglich wäre – nämlich ein bundesweites, einheitliches, digitales Nahverkehrsticket. Zudem sei ihm kein Beschluss des Rates zur Umsetzung eines 9-Euro-Tickets bekannt. Abschließend fragte Ratsherr Döring, warum bis heute nicht die Namen der beteiligten Personen veröffentlicht worden seien, wenn die Gespräche derart normaler Natur gewesen wären.
Ratsherr Keller (AfD) merkte an, dass Kapitalismus und Demokratie sehr wohl zusammenpassen würden. Denn Kapitalismus und Demokratie hätten der Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Bestehen Frieden, Wohlstand und Sicherheit gegeben.
TOP 17.
Antrag der FDP-Fraktion: Neuplanung des Abschnitts der Veloroute 6 entlang dem Bischofsholer Damm
(Drucks. Nr. 0377/2023)
TOP 18.
Antrag der CDU-Fraktion: Koordiniertes Baustellenmanagement für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0378/2023)
TOP 23.
Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Änderung des Förderpreises für Inklusion in der Wirtschaft (Inklusionspreis)
(Drucks. Nr. 0525/2023)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD) erörterte, dass der Förderpreis für Inklusion in der Wirtschaft Unternehmen und Betriebe in der Landeshauptstadt Hannover auszeichne, die sich in vorbildlicher Weise für barrierefreie Arbeitsplätze und die Umsetzung von Inklusion in der Wirtschaft, aufgrund innovativer Konzepte, einsetzten. Der Preis werde seit dem Jahr 2011 ausgelobt und konnte bislang an 16 würdige Preisträger*innen verliehen werden. Der vorliegende Antrag ziele darauf ab, den Preis Inklusion in der Wirtschaft als gemeinsame Auszeichnung von Landeshauptstadt und Region Hannover weiterzuentwickeln. Ratsherr Spiegelhauer betonte, dass der Inklusionspreis durch die Verdoppelung der Preisträger*innen in Stadt und Region mehr Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit erlangen könnte.
Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass die AfD-Fraktion die Aufwertung des Inklusionspreises ausdrücklich begrüße. Ratsherr Jacobs machte deutlich, dass der Preis seit 2011 höchstens als Einzeiler in den Medien Erwähnung finde und forderte, dass der Preis Inklusion in der Wirtschaft in der Veranstaltung gewürdigt werden müsste, wo beispielsweise der Preis „Frauen machen Standort“ verliehen werde – nämlich beim Wirtschaftsempfang im Neuen Rathaus, damit auch diese vorbildlichen Unternehmen in die Lage versetzt werden, wichtige Kontakte knüpfen zu können.
Ratsherr Albrecht (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen werde. Allerdings sei man der Auffassung, dass der Antrag mit Geldern Dritter plane, da die Region noch keinen entsprechenden Antrag verabschiedet habe.
Ratsherr Nicholls (SPD) wies darauf hin, dass die Schwerbehindertenbeauftragte der Region, Sylvia Thiel, im Einvernehmen mit der Sozialdezernentin der Region Andrea Hanke, genau das gefordert habe, womit das Thema Belastung Dritter erledigt sein sollte.
Ratsherr Jacobs (AfD) kritisierte, dass der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Hannover Andreas Mangelsdorf ebenfalls nicht zum Wirtschaftsempfang eingeladen wurde.
TOP 19.
Antrag von Ratsherrn Bruno Adam Wolf: Livestreaming der Ratsversmmlungen und Speicherung auf Youtube oder ähnlicher Digitaler Plattform für späteres Ansehen
(Drucks. Nr. 3130/2022)
Ratsherr Wolf erklärte, dass eine entsprechende Verwaltungsvorlage seinen Antrag inhaltlich überholt habe und dass er diesen deshalb zurückziehe.
Von Ratsherrn Wolf zurückgezogen.
TOP 20.
Antrag von Ratsherrn Böning: Aufforderung zum Rücktritt des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 0549/2023)
Ratsherr Böning sagte, dass die Abstimmung des vorliegenden Antrages im Verwaltungsausschuss aufzeige, dass die übrigen Fraktionen im Rat kein Problem mit dem Fehlverhalten des Oberbürgermeisters haben würden und erinnerte an seine Forderung aus der Aktuellen Stunde, falls der Antrag nun tatsächlich keine Mehrheit finden sollte.
TOP 21.
A N T R Ä G E
TOP 21.2.
der AfD-Fraktion
TOP 21.2.1.
Schuldenuhr vor dem Neuen Rathaus
(Drucks. Nr. 0592/2023)
TOP 21.2.2.
Verleihung des Förderpreises für Inklusion in der Wirtschaft
(Drucks. Nr. 0593/2023)
TOP 21.3.
von Ratsherrn Wolf
TOP 21.3.1.
Biodiversitätskriterien für Schmuckbepflanzungen und Pflanzpatenschaften sowie Einrichtung von „Bienen-Highways“
(Drucks. Nr. 0518/2023)
TOP 21.3.2.
Förderprogramm private Balkonphotovoltaikanlagen
(Drucks. Nr. 0610/2023)
TOP 21.3.3.
Übernahme der Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff für Flüchtende
(Drucks. Nr. 0612/2023)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) bat die noch anwesenden Gäste die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für die Niederschrift:
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
...
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) eröffnete die Ratsversammlung und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass auch heute die Möglichkeit eröffnet werde, an der Sitzung per Videokonferenztechnik teilzunehmen. Für die Durchführung der hybriden Sitzung werde die Software ZOOM verwendet.
Wie in der Geschäftsordnungskommission vom 3. Dezember 2020 vereinbart, bat Ratsvorsitzende Engelhardt vor dem Hintergrund der notwendigen Server-Stabilität, um Deaktivierung der virtuellen Hintergründe.
Darüber hinaus wies Ratsvorsitzende Engelhardt ausdrücklich auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG hin und ging weiterhin davon aus, dass nichtberechtigte Personen („Dritte“) den vertraulichen Teil der Ratsversammlung an Ihren Bildschirmen nicht mitverfolgen könnten.
Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über die Zoom Chat-Funktion. Die Ratsmitglieder mögen dort Ihre Anwesenheit bestätigen, indem diese das Wort „anwesend“ und ihren vollständigen Namen in den Chat eingeben.
Bei Abstimmungen bat Ratsvorsitzende Engelhardt die per Zoom zugeschalteten Mitglieder, genau wie die Mitglieder im Saal, um entsprechende deutliche Handzeichen. Die per Videokonferenz teilnehmenden Ratsmitglieder werden auch um ein Handzeichen gebeten, wenn das Wort gewünscht werde.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährdeten.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei der Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Wie in den bisherigen Ratssitzungen habe das „h 1-Fernsehen“ aus Hannover wieder um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Ratssitzung gebeten.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbliebe.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass sie davon ausgehe, dass wie bisher dagegen keine Einwände erhoben werden und dass die Dreharbeiten durchgeführt werden könnten.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.
Im Weiteren verwies Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen hin.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass die Punkte 7 - Neufassung Hauptsatzung und Anhänge zur Hauptsatzung mit der Drucks. Nr. 0691/2023 mit 4 Anlagen und 7.1 - Neufassung Hauptsatzung und Anhänge zur Hauptsatzung mit der Drucks. Nr. 0691/2023 N1 mit 4 Anlagen von der Tagesordnung abgesetzt werde und die Verwaltung dazu eine Überarbeitung vornehmen wollte.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Fraktion der FDP einen Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Einigung mit den Klimaaktivisten der "Letzten Generation" mit der Drucks. Nr. 0696/2023 in das Verfahren gegeben habe.
Oberbürgermeister Onay habe den Fraktionen sowie den Einzelvertretern im Rat mit Schreiben vom 13. März 2023 den Verfahrensablauf mitgeteilt.
Einstimmig beschloss der Rat den Punkt 22 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.
TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 22. Dezember 2022 und am 19. Januar 2023
Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD die vorliegenden Protokolle ablehnen werde, da die Wortbeiträge der AfD-Fraktion in gendergerechter Sprache verfasst wurden.
Gegen 3 Stimmen und bei 1 Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 22. Dezember 2022 in der vorliegenden Fassung.
Gegen 3 Stimmen genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 19. Januar 2023 in der vorliegenden Fassung.
Gegen 3 Stimmen genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 19. Januar 2023 in der vorliegenden Fassung.
TOP 3.
A N F R A G E N
TOP 3.1.
Anfrage der CDU-Fraktion: Gegenwärtige Entwicklung in der Bauwirtschaft
(Drucks. Nr. 0405/2023)
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hoare (CDU) aus Drucks. Nr. 0405/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
Die Bauwirtschaft ist von den jüngsten großen Krisen und Konflikten und deren Folgen, insbesondere der seit März 2020 aufgetretenen Corona-Pandemie, dem
seit Februar 2022 anhaltenden Ukraine-Krieg und dem globalen Klimawandel - wie viele andere Wirtschaftszeige auch - sehr stark betroffen.
Die Staaten und auch die kommunale Ebene haben Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus diesen Krisen gezogen bzw. sind dabei, diese zu ziehen und sich
nach allen Möglichkeiten darauf einzustellen. Geht es auf staatlicher Ebene u.a um Versorgungssicherheit, Schutz der kritischen Infrastrukturen und Beschleunigung der Maßnahmen zur Eindämmung des Treibhauseffektes sowie Fragen der Klimawandelfolgenanpassung, so sind es auf kommunaler Ebene u.a. Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz, also der Widerstandsfähigkeit der Städte.
Hannover antwortet darauf u.a. mit klar formulierten Zielsetzungen zum Klimaschutz und darauf abzielenden Maßnahmen, mit dem Klimaschutzsofortprogramm, mit einer auf Nachhaltigkeit beruhenden Stadtentwicklungspolitik (u.a. mit den Schwerpunkten auf Innenentwicklung und Nachverdichtung), mit der Förderung des sog. Umweltverbundes im Mobilitätssektor und der Änderung des Modal Split oder dem Integrierten Innenstadtkonzept.
Frage 1:
Welche Informationen und Zahlen liegen der Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt über den Rückgang von privaten und öffentlichen Neubauvorhaben in
der Landeshauptstadt vor und welche Prognosen kann sie damit für das Jahr 2023 treffen?
Konkrete Zahlen und Fakten zu privaten und öffentlichen Neu- oder Umbauvorhaben, die im Zusammenhang mit den dargestellten Problematiken komplett aufgegeben, geändert, vereinfacht und reduziert, zeitlich verschoben oder erst gar nicht mehr geplant wurden, gibt es nicht. Ein wichtiger Frühindikator für die zukünftige Bauaktivität ist aber die Anzahl der Baugenehmigungen über den Jahresverlauf hinweg, da diese Aufschluss über geplante Bauvorhaben geben. Bezogen auf den Wohnungsbau sind im Zeitraum der Jahre 2016 bis 2021 in Hannover durchschnittlich pro Jahr 2.495 Wohneinheiten (WE) genehmigt worden. Mit 2.089 Baugenehmigungen in 2022 liegt die Zahl 16,3 % unter dem Durchschnitt der Anzahl der genehmigten WE der Jahre 2016 bis 2021. Gleiches trifft im Übrigen auch bundesweit zu. Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt in einer Pressemitteilung (Nr. 095) vom 10. März 2023 nach vorläufigen Ergebnissen mit, dass in 2022 bundesweit 6,9 % oder 26 300 Wohnungen weniger als im Jahr 2021 genehmigt worden.
Niedriger als im Jahr 2022, das aber auch deutlich, war die Zahl der Baugenehmigungen in der Landeshauptstadt Hannover zuletzt 2018 mit 1.506 genehmigten
WE. Da 2021 aber ein außergewöhnlicher Höchststand von 3.733 genehmigten WE in der Landeshauptstadt Hannover erfasst wurde, lässt sich vermuten, dass viele der bereits genehmigten Bauvorhaben noch auf Umsetzung warten bzw. verzögert in die Umsetzung gehen werden.
Zahlen zu Baufertigstellungen auf lokaler Ebene sind mit großer Vorsicht zu genießen. Unabhängig davon, dass diese für 2022 noch nicht vorliegen, erfassen
sie nicht alle tatsächlich fertiggestellten Bauten, da diese nicht anzeigepflichtig sind. Es ist aber davon auszugehen, dass diese Zahlen sich analog zu
den erteilten Baugenehmigungen nach unten bewegen.
Zum Rückgang der Bauvorhaben im Jahr 2022 beigetragen haben dürften vor allem Materialmangel und hohe Kosten für Baumaterialien, Fachkräftemangel am Bau und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen, aber auch unklare Zukunftsaussichten. Erfreulicherweise aber wird auf örtlicher Ebene, insbesondere in den beiden größten hannoverschen Baugebieten Kronsberg-Süd und Wasserstadt Limmer, weiterhin mit Hochdruck gebaut. Hier wird im laufenden Jahr eine voraussichtlich vierstellige Anzahl von Wohnungen zusätzlich bezugsfertig.
Die Bauverwaltung treibt unabhängig davon die Planung weiterer Wohnbauflächen, die zumeist auf Konversions- oder Umnutzungsstandorten liegen, voran. Gravierende Engpässe am Bodenmarkt, die sich ebenfalls auf die Gesamtkosten auswirken, können damit vermieden werden. Darüber hinaus nutzt die LHH weitere Instrumente, um kostendämpfende Beiträge zu liefern (u.a. Soziale Wohnraumförderung, Stellplatzreduzierung, modulares Bauen, AG „Umbauordnung“).
Frage 2:
Inwiefern ist der kommunal geförderte Wohnungsbau – insbesondere bei hanova WOHNEN – von der gegenwärtigen Entwicklung in der Bauwirtschaft betroffen?
Die hanova WOHNEN GmbH als kommunales Wohnungsunternehmen ist sich ihrer sozialen Verantwortung stets bewusst und hat im Rahmen ihres Neubauprogramms innerhalb der letzten ca. sieben Jahre weit über 2.000 neue Wohnungen geschaffen. Zusätzlich wurden sogenannte „ProblemImmobilien“ (Canarisweg) im kommunalen Interesse erworben sowie Unterkünfte für Geflüchtete, Kindertagesstätten und andere Infrastrukturimmobilien errichtet oder für die Landeshauptstadt Hannover saniert.
Die Strategie der hanova WOHNEN GmbH sah dabei zu jeder Zeit vor, dass das Neubauprogramm, nach Ablauf des oben abgebildeten überdurchschnittlich großen Investitionsprogramms, ab 2024 stark rückläufig sein wird, so dass die Gesellschaft die damit verbundenen Belastungen schultern kann und wirtschaftlich handlungsfähig bleibt.
Nach heutigem Stand werden alle laufenden Neubauvorhaben zu Ende geführt. Danach wird sich hanova wieder verstärkt um zwingend notwendige Investitionen in den vorhandenen Bestand kümmern, sodass der Wohnungsbestand marktgerecht gehalten wird und verstärkt Maßnahmen zur weiteren CO2-Reduktion im Gebäudesektor (Klimapfad) umgesetzt werden können. Dies steht wie beschrieben mit der Langfriststrategie der Gesellschaft im Einklang und ist keine direkte Folge der derzeitigen wirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenparameter. Dort, wo es wirtschaftlich möglich ist, wird hanova weiterhin Maßnahmen des Wohnungsneubaus in begrenztem Maße prüfen und umsetzen. So finden derzeit beispielhaft flächendeckende Untersuchungen von Nachverdichtungsmaßnahmen sowie Dachgeschossausbauten
statt. Fast alle der aktuellen Wohnungsbauprojektentwicklungen von hanova, die sich in der Prüfung zur Umsetzung befinden, können auch mit möglichen Einsparpotentialen nicht in einen wirtschaftlich auskömmlichen Bereich gebracht werden und sind daher „auf Eis“ gelegt worden. Auch wenn Experten derzeit nicht von einer kurzfristigen Trendumkehr ausgehen, hofft hanova, diese Projekte in absehbarer Zeit realisieren zu können.
hanova teilt grundsätzlich die Auffassung der anderen Marktteilnehmenden, dass die Zinssituation, stark gestiegene Material- und Personalkosten, Lieferengpässe etc. zu derart hohen Baupreisen bzw. auch unkalkulierbaren Baupreisen führen, die eine seriöse wirtschaftliche Kalkulation und Umsetzung von Bauprojekten derzeit annähernd unmöglich machen.
Frage 3:
Hält die Stadtverwaltung den allgemeingültigen „Hannover-Standard“ für Neubauvorhaben angesichts der aktuellen Krise in der Bauwirtschaft weiterhin
für angemessen?
Die „Ökologischen Standards beim Bauen im kommunalen Einflussbereich“ hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover 2007 als Baustein der Klimaschutzstrategie beschlossen (DS 1440/2007 sowie 1444/2007 E1). Sie wurden wiederum per Ratsbeschluss in 2009 aktualisiert und den geänderten Vorgaben der EnEV 2009 angepasst (DS 1984/2009). Die Verwaltung setzt diese politische Vorgabe seitdem in Kaufverträgen beim Verkauf städtischer Grundstücke, in städtebaulichen Verträgen bei der Schaffung neuer Baurechte für den Wohnungsbau auf privaten Grundstücken und bei stadteigenen Hochbauprojekten für Wohnfolgeeinrichtungen um.
Die realisierten Standards müssen im Hinblick auf die Qualität der Gebäudehülle die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), vorher EnEV 2016, um 15 % unterschreiten („Hannoverscher Niedrigenergiehaus plus-Standard" – NEH plus). Für das städtische Wohnraumförderprogramm oder wenn auf privaten Grundstücken neues Baurecht geschaffen wird (Städtebauliche Verträge), gelten die oben genannten Mindestanforderungen des NEH plus-Standard.
Auch die in der aktuellen Krise unter erschwerten Bedingungen konzipierten Wohnquartiere werden die Lebensqualität in Hannover für die nächsten voraussichtlich 100 Jahre und länger prägen. Die Qualitätsanforderungen sollten daher neben der Wirtschaftlichkeit auch die langfristige Nachhaltigkeit berücksichtigen. Mehr denn je sind klimaangepasste Neubauvorhaben oder notwendige energetische Sanierungen im Wohnungsbestand mit die wichtigsten Säulen, um zukunfts- und klimagerecht zu wirtschaften. Die in der ArGeWo organisierten Wohnungsunternehmen haben sich in den Vereinbarungen der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive grundsätzlich zu den klimapolitischen Zielsetzungen der Landeshauptstadt Hannover bekannt und bereit erklärt, die vom Rat der Stadt beschlossenen Standardanforderungen im Neubau umzusetzen. Derzeit werden bzgl. der Überarbeitung der Standards gemäß dem politischen Auftrag (DS 1911/2022) weitere Gespräche mit der Wohnungswirtschaft
geführt.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) fragte, ob die Verwaltung mit ihm der Auffassung sei, dass die Stadt mit der hanova Wohnen zusammen Maßnahmen treffen sollte, den rückläufigen Trend beim Wohnungsbau entgegenwirken zu können und fragte weiterhin, ob dafür bereits Konzepte, wie z.B. eine Kapitalerhöhung, entwickelt wurden.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Verwaltung in ihrer Beantwortung einige Maßnahmen zur Kostendämpfung (z.B. die Bodenfrage) genannt habe, wie man den Preissteigerungen entgegenwirken könnte. Darüber hinaus sei es wichtig, dass die Wohnungsbauoffensive weitergeführt werde. Wichtig sei, mit allen Protagonisten im Gespräch zu bleiben, um die Rahmenbedingungen dafür schaffen zu können, dass das Bauen einfacher werde. Stadtbaurat Vielhaber wies darauf hin, dass die hanova Wohnen sicherlich eine Strategie zum Wohnungsbau verfolge, die allerdings vom Aufsichtsrat beschlossen und natürlich auch bezahlbar sein sollte.
Ratsherr Hoare (CDU) fragte, ob alle sich im Bau befindlichen Projekte, wie Kitas, Schulen oder Schwimmbäder, weitergeführt werden und bis zu welchem Grad man die Preissteigerungen mitgehen könnte. Ratsherr Hoare fragte ferner, ob die Absenkung des Hannover Standards eine Maßnahme sein könnte, um die Baukosten reduzieren zu können.
Stadtbaurat Vielhaber führte aus, dass die Preissteigerungen auch bei den Wohnfolgeeinrichtungen, wie Kitas, Schulen und Schwimmbädern, anfalle. Die Verwaltung habe dazu im Rahmen von notwendigen Nachfinanzierungen berichtet, dass sich in den vergangenen drei Jahren Steigerungen in Höhe von 30 % und darüber hinaus eingestellt hätten. Stadtbaurat Vielhaber hob hervor, dass alle begonnenen Bauprojekte fertiggestellt werden, da alles andere unwirtschaftlich wäre. Dadurch werde das eine oder andere Projekt eventuell zeitlich verschoben, da die finanziellen Mittel nun einmal begrenzt wären. Stadtbaurat Vielhaber stellte klar, dass das Absenken von Standards in Hinblick auf den Klimaschutz und die Erderwärmung nicht weiterhelfen werde, da somit neben den energetischen Sanierungen die Wohnungsneubauten über einen langen Zeitraum nicht angepasst werden müssten.
Ratsherr Böning fragte, ob die Verwaltung bestätigen könnte, dass die Baupreise insgesamt rückläufig wären, da sich zum einen die Auftragslage der Baufirmen entspannen würde und weil sich zum zweiten die Rohstoffpreise in Teilen leicht erholten.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass ganz vereinzelt Endspannungen spürbar wären, dass man daraus jedoch keinesfalls einen Trend ablesen könnte.
Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, ob das Bauen von schlechteren Häusern nicht auch einen höheren Sanierungsbedarf hervorrufen werde. Beigeordneter Kelich fragte ferner vor dem Hintergrund der geplanten Landeswohnungsbaugesellschaft, inwieweit diese Einrichtung der Landeshauptstadt Hannover beim Wohnungsbau weiterhelfen könnte.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Einhaltung der Standards langfristig effizienter sei, dass jedoch die Überlegungen zum Technik reduzierten Bauen Preisabdämpfungen herbeiführe. Stadtbaurat Vielhaber begrüßte die Einrichtung einer Landeswohnungsbaugesellschaft in Niedersachsen und erörterte, dass die Landeshauptstadt Hannover die örtliche Wohnungsbauwirtschaft weiterhin unterstützen sollte, da die Landeseinrichtung auch ohne die Ballungszentren einen großen Raum zu versorgen habe.
Ratsherr Bingemer (FDP) fragte vor dem Hintergrund der beschlossenen Nachfinanzierung für die Sophien-Schule, wie viele Bauvorhaben der Stadtverwaltung nicht zu Festpreisen abgesichert wären und wie diese Finanzierungslücken refinanziert werden sollten.
Stadtbaurat Vielhaber bestätigte, dass man sich in einer Doublette aus Zinssteigerungen und steigenden Rohstoffpreisen befinde. Allerdings seien die Zinsen über einen sehr langen Zeitraum stabil gewesen, sodass bei länger zurückliegenden Projekten auf Festzinsklauseln verzichtet werde. Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Finanzierungslücken aus dem Teilhaushalt 19 (Gebäudemanagement) finanziert werden. Das bedeute jedoch auch, dass noch ausstehende Projekte einer Priorisierung unterworfen werden müssten.
Ratsherr Keller (AfD) fragte, ob bereits eine Liste erstellt wurde, welche Projekte zurückgestellt werden müssten.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass es eher um temporäre Verschiebungen ginge und dass weiterhin Kitas und Schulen ganz vorn angestellt werden.
TOP 3.2.
Anfrage der SPD-Fraktion: Umsetzung des Kleingartenkonzepts
(Drucks. Nr. 0406/2023)
Stadträtin Ritschel beantwortete die Fragen von Ratsherrn Dr. Ramani (SPD) aus Drucks. Nr. 0406/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Welche Maßnahmen aus dem Teil C des Kleingartenkonzepts sind umgesetzt und in welchem Umfang die dafür vorgesehenen Mittel mit welchen Verwendungszwecken ausgeschöpft worden?
Bis 2021 sind vorrangig Projekte und Maßnahmen, die dem Teil B zugeordnet sind, bearbeitet worden. Hierzu zählt insbesondere die sukzessive Herstellung
von Ersatzgärten. Im Teil C, der die Kleingartenaufwertung und Abarbeitung weiterer Sanierungsaufgaben zum Schwerpunkt hat, gab es bis 2021 nur vereinzelten Mittelabfluss. Umgesetzt wurden Maßnahmen zur Wegesanierung und -gestaltung, ökologischen Aufwertung im Zuge von Entsiegelung und Umgestaltung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit.
In 2022 erfolgte die personelle Unterstützung des Bezirksverbandes Hannover der Kleingärtner (BZV) aus dem besagten Teil C sowie seit Sommer 2022 der forcierte Abriss von baufälligen Behelfsheimen bzw. übergroßen Lauben.
Gegenwärtig belaufen sich die Gesamtausgaben für Teil C auf 948.520,08 €. Es stehen weiterhin 4.051.479,92 € für die Sanierung und Modernisierung der Kleingärten (Umsetzung Teil C) zur Verfügung.
Frage 2:
Wie häufig hat die Verwaltung die Ratsgremien über die Umsetzung des Kleingartenkonzepts gemäß DS 0659/2019 informiert?
Das Kleingartenkonzept ist kontinuierlich Thema in den Ratsgremien.
Sofern es sich bei der Umsetzung nicht um das sog. laufende Geschäft der Verwaltung handelt, werden Beschlussdrucksachen eingebracht. Dies war z.B. bei der Neueinrichtung von Kleingärten am Kronsberg der Fall (DS. 3165/2019).
Zu relevanten Themen gab es Informationsdrucksachen. Hier sei als Beispiel die Herstellung von Ersatzkleingärten für den KGV Tannenkamp-Mecklenheide e.V. im Zuge des Umstrukturierungsprojektes „Im Othfelde“ genannt (DS. 2379/2020).
Im Rahmen der jüngsten Haushaltsplanberatungen wurde auch über die anstehende Pachterhöhung informiert, die einher geht mit der Übernahme der Pflege und Verkehrssicherheit von Großbäumen in den Gemeinschaftsanlagen der Kolonien durch die Landeshauptstadt Hannover.
Zudem werden Themen, die das Kleingartenkonzept betreffen, häufig auch in der Einwohner*innen-Fragestunde des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen (AUG) angesprochen und von der Verwaltung beantwortet; so zuletzt im AUG am 06.02.2023. Wie bereits im AUG erwähnt beabsichtigt die Verwaltung, in diesem Jahr mit der Fortschreibung des Kleingartenkonzepts für den Zeitraum nach 2025 zu beginnen. Hierzu soll in einer der nächsten Sitzungen des AUG zum einen eine zusammenfassende Darstellung des bisher Erreichten und zum anderen ein Zeitplan für den Prozess der Fortschreibung vorgestellt werden.
Frage 3:
Welche Schritte unternimmt bzw. plant die Verwaltung zur Umsetzung des Haushaltsantrags DS H-0051/2023 zur Verbesserung des Mittelabflusses aus dem Kleingartenkonzept und wie sieht der Zeitplan hierzu aus?
Auf Wunsch des BZV soll weiter verstärkt in den Abriss ehemaliger Behelfsheime und übergroßer Lauben investiert werden. Auf diesen Flächen sollen dann Ersatzgärten entstehen. Um anders als in der Vergangenheit deutlich schneller in der Umsetzung sein zu können, werden von der Verwaltung aktuell Rahmenverträge für folgende Leistungen erarbeitet:
· Abrisse von Lauben
· Herrichtung der Parzellen (Fäll- und Pflegearbeiten an Gehölzen, Rodung, Erdarbeiten)
· Errichten von Zäunen und Toren.
Die Vergabe von Rahmenverträgen durch die Verwaltung an Fachfirmen beschleunigt den Mittelabfluss und verschlankt den verwaltungstechnischen Aufwand. Etwaige Verzögerungen, ausgelöst durch einzelne Ausschreibungen, können so vermieden werden. Ein weiterer Vorteil für die Stadt als Auftraggeber ist, dass für einen bestimmten zeitlichen Rahmen eine Preiszusage getroffen wird. Die Erstellung eines Rahmenvertrages verläuft analog zu der Erstellung einer Ausschreibung. Für die Erstellung und Vergabe des Vertrages müssen ca. 3-5 Monate eingeplant werden. Danach können die Arbeiten zügig umgesetzt werden.
Des Weiteren wird in Kürze eine Beschlussdrucksache zum Thema „Herstellung von Bodenplatten in hergerichteten Ersatzgärten“ den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Danach werden in der Restlaufzeit des Kleingartenkonzeptes die bereits hergerichteten Gärten mit Bodenplatten ausgestattet. Auch hierdurch werden weitere Mittel aus dem Kleingartenkonzept verausgabt und zusätzliche Kleingärten können in die Nutzung übergeben werden.
Ratsfrau Iri (SPD) fragte, ob die noch vorhandenen ca. 4 Mio. € aus dem Kleingartenkonzept in eine Fortschreibung desselben übertragen werden, falls diese nicht wie geplant benötigt werden.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass die Verwaltung beabsichtige mit den Rahmenvereinbarungen mehr Dynamik zu erlangen. Darüber hinaus habe der Abriss von Lauben erhebliche Mittel beansprucht, sodass es ein erklärtes Ziel sein sollte, die Maßnahmen sinnvoll umzusetzen, anstatt das Geld maßlos ausgeben zu wollen. Stadträtin Ritschel betonte, dass die für das Konzept verabschiedeten Mittel für die Kleingärten zur Verfügung gestellt werden.
Ratsherr Pieper (SPD) fragte, wie viele Kleingärten seit 2016 weggefallen und wie viele im selben Zeitraum neu entstanden wären. Ratsherr Pieper fragte zudem, ob die Verwaltung eine regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen, analog zur Berichterstattung aus dem Eilenriedebeirat, für das Kleingartenkonzept plane.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass die angefragten Zahlen tatsächlich im AUG, unter Beteiligung der fachlichen Kompetenz behandelt werden sollten. Stadträtin Ritschel erörterte, dass zur Fortschreibung des Kleingartenkonzeptes eine Darstellung der bislang durchgeführten Maßnahmen im Fachausschuss sinnvoll sein könnte.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) fragte, ob die Verwaltung einen Sachstandsbericht zur Entwicklung des ehemaligen Kleingartengebietes Friedenau – Bereich Schulenburg, vor dem Hintergrund der Erschließung in Verbindung mit der Interessent*innenlage des Gewerbegebiets sowie eine Einschätzung zur Vertreibung eines Ehepaares aus ihrem Altersdomizil, abgeben könnte.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass die Verwaltung die Frage aufgreifen und im Fachausschuss dazu Stellung nehmen werde.
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) fragte, wie sich der Mittelbedarf in Hinblick auf die Fortschreibung des Kleingartenkonzeptes darstelle und ob zusätzliche Gelder benötigt werden. Ratsfrau Dr. Carl fragte ferner, warum erst 2022 mit dem Abriss von abgängigen Behelfsheimen und Lauben begonnen wurde.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass man zu Beginn den Fokus auf die Ersatzbeschaffung gerichtet habe und nun durch die Instrumentalisierung des Rahmenvertrages zügiger vorrankommen wollte. Stadträtin Ritschel sagte, dass der Mitteleinsatz aufgrund des Umfang des Kleingartenkonzeptes äußerst schwer vorherzusagen wäre, zumal vor dem Hintergrund des Bevölkerungszuwachses für Hannover bereits zusätzliche Kleingärten angefragt wurden.
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, welche Rolle die Kleingärten in Bezug zum Bündnis für mehr biologische Vielfalt und er Biodiversität insgesamt spielen könnte.
Stadträtin Ritschel führte aus, dass die Kleingärten eine sehr hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz hätten und dass der Bezirksverband Mitglied im Insektenbündnis sei. Zumal der Bezirksverband, der die Kleingärten nach innen vertrete, und die Stadtverwaltung die Verantwortung für große Grünflächenareale habe. Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass man in der Gartenordnung schon sehr früh ein Pestizidverbot festgeschrieben habe und zudem den Wettbewerb „bunte Gärten“, mit den Merkmalen soziale Wirkung, Naturnähe und Ökologie vor dem Hintergrund der Biodiversität, durchführe.
Ratsfrau Iri (SPD) fragte, ob die Verwaltung einschätzen könnte, wie hoch der Bedarf an Kleingärten am Wohnbaugebiet Kronsberg wäre. Ratsfrau Iri fragte ferner, ob der Bezirksverband bei der Fortschreibung des Kleingartenkonzeptes beteiligt werde.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass die Verwaltung ungern Prognosen zu den Kernfragen des Kleingartenkonzeptes abgebe. Stadträtin Ritschel erklärte, dass die Verwaltung die Ausarbeitung des Konzeptes, unter Inanspruchnahme der Expertise des Bezirksverbandes, übernehme und dass letztendlich der Rat der Stadt darüber entscheiden müsste.
Ratsherr Keller (AfD) fragte, ob die Verwaltung die Vernichtung weiterer Kleingärten zu Gunsten des Wohnungsbaus plane.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass eine diesbezügliche Schaffung von zusätzlichen Wohnraum grundsätzlich die Ersatzbeschaffung oder eine Zusatzbereitstellung von Kleingartenflächen voraussetze. Stadträtin Ritschel hob hervor, dass dies zurzeit kein Thema wäre.
TOP 3.3.
Anfrage der FDP-Fraktion: Gründe für massive Verzögerungen beim Bau des 18. Gymnasiums
(Drucks. Nr. 0407/2023)
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsherrn Bingemer (FDP) aus Drucks. Nr. 0407/2023 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
Der Zeitpunkt der Aufnahme des Betriebs des 18. Gymnasiums ist abhängig vom Bedarf an Gymnasialplätzen im Stadtgebiet und deren tatsächlicher Verfügbarkeit.
In den Schulentwicklungsplänen werden jeweils die aktuellen Prognosen zum Bedarf dargestellt und mit den verfügbaren Plätzen abgeglichen. Die Prognosen
werden dabei jährlich aktualisiert.
Aktuell geht die Verwaltung davon aus, dass ein zusätzlicher, den Bestand an verfügbaren Plätzen übersteigender Bedarf an Gymnasialplätzen für das Schuljahr
2024/25 zu erwarten ist, und daher neue Plätze mittels Errichtung eines 18. Gymnasiums bereitgestellt werden müssen. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten,
dass die Aufnahme des Betriebs des 18. Gymnasiums nicht zwingend an die Fertigstellung des geplanten Neubaus auf dem Grundstück am Sandberge gekoppelt
ist.
Wie in vergleichbaren Fällen auch (z. B. Grundschule Kronsberg, Grundschule Buchholz-Kleefeld II) ist es nicht ungewöhnlich, den Betrieb neuer Schulen in Bestandgebäuden aufzunehmen, während sich die Gebäude noch im Bau befinden. Die Schule bezieht dann nach deren Fertigstellung den bedarfsgerecht erstellten Neubau. Entsprechende erste Planungen bzw. Vorbereitungen sind aktuell angestoßen worden, über eine konkrete Umsetzung werden die politischen Gremien informiert.
Frage 1:
Was ist konkret zwischen März 2019 (Standortentscheidung) und März 2022(Neubaubeschluss) passiert, um den Bau des 18. Gymnasiums planmäßig abzuschließen?
Der für den Neubau des Gymnasiums Bemerode notwendige Bebauungsplan „Am Sandberge“ wurde mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Sommer 2019 gestartet. Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens war der politische Beschluss zum Infrastrukturkonzept Bemerode-Ost, da dieses auch die Verlagerung des Vereinsheims und der Schießanlage der Schützengesellschaft Bemerode auf das Gelände des TSV Bemerode beinhaltete. Die im Herbst 2020 dazu eingebrachte Drucksache wurde nach ausführlicher Diskussion im Stadtbezirk als geänderte Neufassung im Frühjahr 2021 vom Rat beschlossen.
Nach umfangreichen inhaltlichen Klärungen (siehe nachfolgend dargestellte Punkte sowie Antwort zu Frage 2) konnte im März 2023 die öffentliche Auslage des Bebauungsplanentwurfs abgeschlossen werden. Der bevorstehende Satzungsbeschluss wird die rechtliche Basis für das in Vorbereitung befindliche ÖPP-Verfahren schaffen.
Im Frühjahr 2022 folgte der Ratsbeschluss für ein ÖPP-Verfahren. Bei der Planung des ÖPP-Verfahrens und der Ausarbeitung des Bebauungsplans auf der Grundlage des Nutzungskonzepts für den Standort waren neben den üblichen Verfahrensschritten wie frühzeitiger Bürger*innenbeteiligung, Beteiligung der Träger*innen öffentlicher Belange, Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und gutachterlicher Aussagen etc. insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Ab September 2020 wurden verschiedene Varianten des hierzu erstellten Verkehrsgutachtens bewertet und abgewogen. Die finale Variante mündete in der Ausbauplanung der Straße am Sandberge.
- Es erfolgte in den vergangenen Monaten nach intensiver Diskussion in den Ausschüssen die Klärung des Verlaufs der Veloroute 6. Für eine Führung auf der bzw. parallel zur Straße „Am Sandberge“ hätten zusätzliche Flächen bereitgestellt werden müssen, was die Schulplanungen und den Bebauungsplan ggf. nochmals beeinflusst hätte.
- Die Festlegung der Anzahl der nachzuweisenden PKW-Stellplätze ist im vorliegenden Fall aufgrund des knappen Grundstücks ein zentraler Aspekt. In einem ÖPP-Verfahren ist die Angabe des konkreten Bedarfs zwingend erforderlich, um kostenträchtige Umplanungen nach Auftragserteilung zu vermeiden Infolge der noch nicht abgeschlossenen Neufassung der Stellplatzsatzung mit reduzierten Ansätzen wird die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze daher aktuell im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt.
- In diesem Bereich Bemerodes wird eine frühmittelalterliche Wüstung vermutet. Vom Landesamt für Denkmalpflege wurde daher im Vorfeld der Baumaßnahmen eine vollflächige Sondierung des Grundstücks mit massiven Eingriffen in den Boden, wie z. B. 3 – 4 m breiten und ca. 60 cm tiefen Schürfen gefordert. Für derart umfangreiche Arbeiten konnte trotz dreimaliger Ausschreibung kein archäologisches Fachunternehmen gebunden werden.
- Die „Grundschule am Sandberge“ nutzt in den Sommermonaten die Sportflächen auf dem für den Bau des 18. Gymnasiums vorgesehenen Gelände. Die Frage, wo der Grundschulsport in Zukunft stattfinden soll (auf den Sportflächen an der Wilhelm-Göhrs-Straße, auf dem späteren Schulgrundstück des Gymnasiums Bemerode oder durch eine Neuordnung der Außenflächen auf dem Grundschulgrundstück selber) wurde intensiv u. a. mit der Schulleitung der Grundschule erörtert. Die Laufbahn und die Weitsprunggrube sollen nunmehr auf dem Grundschulgrundstück errichtet werden.
- Die Erweiterung des Raumprogramms für Gymnasien sowie die nach dem Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 notwendig gewordene, von Erdgas unabhängige Heiz- und Speichertechnik mit erhöhtem Platzbedarf machen eine Fortschreibung des fast fertigen B-Planes notwendig. Für den zusätzlich notwendigen Flächenbedarf wird die Errichtung eines Staffelgeschosses ermöglicht.
Ein Teil der ursprünglich für das Schulgrundstück vorgesehenen Flächen wird danach an den Fachbereich Tiefbau übertragen, um die Rad- und Gehwegflächen entlang der Emslandstraße sowie der Straße Am Sandberge zu erweitern. Damit steht ausreichend öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung, um einen sicheren An- und Abreiseverkehr der Schülerinnen und Schüler des 18. Gymnasiums zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang ist auch die Erhöhung der Sicherheit für den Schüler*innenverkehr von und zur „Grundschule am Sandberge“ von besonderem Belang.
In diesem Zusammenhang ist auch die Erhöhung der Sicherheit für den Schüler*innenverkehr von und zur „Grundschule am Sandberge“ von besonderem Belang.
In intensiven Gesprächen mit dem Landesamt, auch im Hinblick auf eine möglichst lange Nutzung der Sportfläche vor Baubeginn, konnte dann vereinbart werden, dass die Fläche voraussichtlich ab April 2023 magnetisch und mit Georadar zerstörungsfrei oberflächensondiert wird. Die für die archäologische Sondierung und Kampfmittelverdachtsflächen notwendigen Eingriffe in das Erdreich können so genauer bestimmt und aller Voraussicht nach stark minimiert werden.
Frage 2:
Es wurde von 4-5 Jahren bis zur Fertigstellung ausgegangen (DS 1312/2018). Nun sind es mindestens 6 Jahre. Wie kommt diese Verzögerung zustande?
Neben den Zeitbedarfen zur Klärung der zu Frage 1 geschilderten Sachverhalte führte auch die Bearbeitung der bereits in Drucksache 0268/2022 (Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums und einer Dreifeldsporthalle auf dem Grundstück südlich der Straße Am Sandberge, Ecke Emslandstraße) aufgeführten Themenkomplexe zu umfangreicher Inanspruchnahme zeitlicher und personeller Ressourcen.
Hierzu gehören neben den Verhandlungen mit Enercity zur Verlegung der auf dem Grundstück gelegenen Druckerhöhungsstation insbesondere die noch nicht abgeschlossene Suche nach einer Interimslösung für das Vereinsheim der SG Bemerode e.V. und die Vorbereitung eines bedarfsgerechten Ersatzbaus auf der Bezirkssportanlage nach deren Neukonfiguration. Hierbei sind umfangreiche inhaltliche und zeitliche Wechselwirkungen sowie neu hinzugetretene Sachverhalte zu beachten, so u. a. die durch die Ertüchtigung der „Blauen Schule“ infolge deren kurzfristig notwendiger temporärer Umnutzung zu einer Unterkunft für Geflüchtete (s. Drucksache Nr. 3302/2022) ausgelösten räumlichen und zeitlichen Setzungen.
Weiterhin befindet sich die Verlagerung der Schützenfestwiese in den Oheriedenpark und die Schaffung von 2 Rasenkleinspielfeldern im Bereich der Erweiterung der Bezirksportanlage in der Abstimmung zwischen einer Vielzahl an Beteiligten. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das in DS 0268/2022 beschriebene Beteiligungsverfahren mit Fachakteuren und Öffentlichkeit im Sommer 2022 erfolgreich durchgeführt wurde.
Frage 3:
Werden weitere Verzögerungen erwartet und wenn ja, was tut die Verwaltung dafür, diese zu verhindern?
Derzeit bereitet die Verwaltung das ÖPP-Verfahren vor. Aktuell werden der Eignungstest erstellt und die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorbereitet. Im Unterschied zu vorangegangenen Verfahren kann bei der monetären Bewertung der Investitionskosten für die notwendige Einbeziehung erneuerbarer Energien (hier: Erdwärme in Verbindung mit Fotovoltaik) nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Insofern besteht noch umfangreicher Abstimmungsbedarf zwischen Verwaltung und externen Experten.
Die Erstellung der funktionalen und technischen Komponenten der Leistungsbeschreibung befindet sich in Arbeit. Die Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes ist für Sommer 2023 geplant.
Zunächst geht die Verwaltung davon aus, dass das Verfahren wie geplant durchgeführt werden kann. Störungen und damit verbundene Verzögerungen im ÖPP-Verfahren sind allerdings nicht vorhersehbar. Ebenso können Verzögerungen aufgrund von Finanzierungsaspekten oder personellen Engpässen – u.a. bedingt durch die akut laufenden Planungen und Baumaßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung – bei gleichzeitig bestehenden Engpässen bei der Gewinnung von Fachkräften (u.a. Architekt*innen und Ingenieur*innen) auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, ob der Verwaltung das neuste Lichtbildmaterial vor dem Hintergrund der Kampfmittelbeseitigung zur Verfügung stehe. Ratsherr Albrecht fragte zudem, ob bereits eine Sondierung dahingehend vorgenommen wurde, in welchem Bestandgebäude das 18. Gymnasium seinen Betrieb aufnehmen sollte.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Verwaltung zum Bestandsgebäude die entsprechenden Vorbereitungen angestoßen habe und dass die Verwaltung nach der Entscheidung ein entsprechendes Ergebnis präsentieren werde. Stadtbaurat Vielhaber erläuterte, dass bei derartigen Bauvorhaben eine Recherche zur Kampfmittelbeseitigung anhand von aktuellem Lichtbildmaterial durchgeführt werde, was allerdings keine Versicherung dafür wäre, dass während der Bauarbeiten keine Blindgänger gefunden werden.
Ratsherr Bingemer (FDP) fragte, wann konkret die Schüler*innen im neuen Gebäude des 18. Gymnasiums beschult werden könnten. Ratsherr Bingemer fragte zudem, ob der TSV Bemerode einen Ausgleich in Form einer zusätzlichen Sportfläche gefordert habe, da dieser den ehemaligen Schützenplatz teilweise zu Trainingszwecken genutzt habe.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass der Bebauungsplan kurz vor dem Satzungsbeschluss stehe, dass das Planungsrecht fertiggestellt wäre und dass die Offenlegung durchgeführt wurde. Zudem sei die Ausschreibung bzw. die Veröffentlichung des ÖPP-Verfahrens für den Sommer 2023 vorgesehen. Der Eingang von vertretbaren Angeboten wäre dadurch natürlich nicht garantiert.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob der Anschluss an das Fernwärmenetz nicht sinnvoller sein könnte, da die Nutzung von Erdwärme im Stadtgebiet von Hannover aufgrund der dicken Lehmschicht problematisch werden könnte.
Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Verwaltung ad hoc nicht sagen könnte, ob das Grundstück über einen Anschluss zum Fernwärmenetz verfüge.
TOP 3.4.
Anfrage der AfD-Fraktion: Flüchtlinge gegen Fachkräftemangel
(Drucks. Nr. 0408/2023)
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem.
TOP 3.5.
Anfrage der Fraktion Die Partei & Volt: Anfrage zu Hexenprozessen in Hannover
(Drucks. Nr. 0409/2023)
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem.
TOP 3.6.
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mindestanforderungen für Dachbegrünungen in Hannover
(Drucks. Nr. 0513/2023)
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem.
TOP 3.7.
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Anzahl der seit Jahresbeginn gestellten Wohngeldanträge in der Landeshauptstadt Hannover, welche auf der seit ersten Januar 2023 gültigen Wohngeldreform basieren.
(Drucks. Nr. 0698/2023)
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem.
TOP 3.8.
Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Umsiedlung von Bewohnern aus städtischen Wohnprojekten
(Drucks. Nr. 0672/2023)
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem.
TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0750/2023)
Einstimmig beschloss der Rat die Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0750/2023.
Die übrigen Besetzungen der Gremien bleiben unberührt.
Die übrigen Besetzungen der Gremien bleiben unberührt.
TOP 5.
Ernennung von Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0632/2023)
Einstimmig beschloss der Rat die Ernennung von Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0632/2023.
TOP 6.
Ausschreibung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 0693/2023 mit 2 Anlagen)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) drückte ihr Bedauern darüber aus, dass die Gleichstellungsbeauftragte Friederike Kämpfe zu neuen Herausforderungen aufbrechen werde. Die Gleichstellung bliebe u.a. vor dem Hintergrund der Einkommensanpassungen, der Teilzeitbeschäftigung und des Erziehungsurlaubes auch weiterhin ein überaus wichtiges Arbeitsgebiet.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) schloss sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an und bedankte sich explizit für die Unterstützung aus dem Gleichstellungsbüro nach seinem Outing.
Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass die AfD-Fraktion der vorliegenden Drucksache zustimmen werde. Ratsherr Keller gab seiner Hoffnung Nahrung, dass die Neubesetzung nach der Qualifikation und nicht nach dem Parteibuch entschieden werde.
Einstimmig beschloss der Rat die Ausschreibung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0693/2023 mit 2 Anlagen.
TOP 7.
Neufassung Hauptsatzung und Anhänge zur Hauptsatzung
(Drucks. Nr. 0691/2023 mit 4 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.
TOP 7.1.
Neufassung Hauptsatzung und Anhänge zur Hauptsatzung
(Drucks. Nr. 0691/2023 N1 mit 4 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.
TOP 8.
Aufhebung der Wettbürosteuersatzung
(Drucks. Nr. 0490/2023 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Aufhebung der Wettbürosteuersatzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0490/2023 mit 1 Anlage.
TOP 9.
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung
(Drucks. Nr. 2793/2022 N1 mit 2 Anlagen)
TOP 9.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion zu Drucks. Nr. 2793/2022: Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit – Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung
(Drucks. Nr. 0507/2023 N1)
TOP 9.2.
Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 2793/2022 "Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung" aus dem Antrag von Felix Breitling,
Drucks. Nr. 0151/2023
(Drucks. Nr. 0616/2023 N1 mit 1 Anlage)
TOP 9.3.
Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 2793/2022 "Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung" aus dem Antrag von Moritz Rüter, Drucks. Nr. 0411/2023
(Drucks. Nr. 0617/2023 N1 mit 1 Anlage)
TOP 9.4.
Antrag des Jugendhilfeausschusses zum Antrag 0413/2023 von Moritz Rüter zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Teil B in Punkt 2.2.2.3
(Drucks. Nr. 0709/2023 mit 1 Anlage)
Ratsfrau Kleindienst (SPD) erläuterte, dass die Definition davon, was politische Bildung im Sinne der Richtlinie wäre, sein sollte oder könnte die SPD-Fraktion länger beschäftigt habe. Jugendarbeit abschließend vorschreiben zu wollen mit welchen Themen politische Bildung zu erfolgen habe und dazu noch unter Ausschluss des Themas Klimaschutz, erschien der Fraktion der SPD weder zeitgemäß noch zielführend. Ratsfrau Kleindienst erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Antrag des Stadtjugendrings nicht folgen wollte, da man der Ansicht sei, dass die Verwaltung eine Handhabe benötigen würde, um Anträge inhaltlich bewerten zu können. Die SPD-Fraktion habe einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt, um die von der Verwaltung benannten Themen besonders hervorheben zu können ohne diese als Abschlussliste deklarieren zu wollen. Ratsfrau Kleindienst machte zum Antrag des Jugendhilfeausschusses deutlich, dass sich das Preisgefüge rund um die Leistungen der Ferienfreizeiten extrem verändert habe. Busfahrten, Unterkunft und Verpflegung seien deutlich teurer geworden. Derzeit erhältliche Hilfszahlungen seien explizit nur für gestiegene Energiekosten verfügbar, jedoch nicht für die aus der Energiekrise und den Sanktionen resultierenden Teuerungen. Zudem seien sämtliche Mittel aus Projekten von Bund und Land zur Abfederung der Kosten aus der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche inzwischen ausgelaufen, obwohl die Auswirkungen für diese Generation noch immer messbar wären. Die Teilnahmebeiträge für eine Ferienmaßnahme ohne eine höhere Förderung, würden nach Aussagen aus dem Stadtjugendring, Teilnehmer*innen aus wirtschaftlich schwächeren Haushalten ausschließen.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) erklärte, dass die Fraktion Die PARTEI & Volt sämtliche Änderungsanträge, einschließlich den von Herrn Felix Breitling zur vereinfachten Dokumentation der Anwesenheit, begrüße.
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen) bedankte sich für die gute Zusammenarbeit des Stadtjugendrings und der Verwaltung in Bezug auf die Angleichung der wichtigen Aspekte in der politischen Bildung, da diese die Demokratie schütze und das Land zukunftsfähig mache. Es sei erfreulich, dass man die politische Bildung, Exkursionen und Veranstaltungen in der Förderrichtlinie implementiert habe. Darüber hinaus sei man dabei die Förderrichtlinien im Einzelnen und zu den benannten Themen gemeinsam zu betrachten, um diese weiterentwickeln und an aktuelle Aspekte anpassen zu können.
Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass die AfD-Fraktion der vorliegenden Drucksache zustimmen werde und würdigte im Besonderen den Absatz zur Indoktrinierung.
Gegen 3 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Antrag des Jugendhilfeausschusses zum Antrag 0413/2023 von Moritz Rüter zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, Teil
B in Punkt 2.2.2.3, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0709/2023 mit 1 Anlage.
Gegen 10 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 2793/2022 "Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung" aus dem Antrag von Moritz Rüter, Drucks. Nr. 0411/2023, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0617/2023 N1 mit 1 Anlage ab.
Gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 2793/2022 "Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung" aus dem Antrag von Felix Breitling, Drucks. Nr. 0151/2023, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0616/2023 N1 mit 1 Anlage ab.
Gegen 3 stimmen beschloss der Rat den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion zu Drucks. Nr. 2793/2022: Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit – Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0507/2023 N1.
Einstimmig beschloss der Rat, in Verbindung mit den Änderungen aus (Drucks. Nr. 0507/2023 N1) und (Drucks. Nr. 0709/2023), die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2793/2022 N1 mit 2 Anlagen.
B in Punkt 2.2.2.3, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0709/2023 mit 1 Anlage.
Gegen 10 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 2793/2022 "Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung" aus dem Antrag von Moritz Rüter, Drucks. Nr. 0411/2023, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0617/2023 N1 mit 1 Anlage ab.
Gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 2793/2022 "Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung" aus dem Antrag von Felix Breitling, Drucks. Nr. 0151/2023, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0616/2023 N1 mit 1 Anlage ab.
Gegen 3 stimmen beschloss der Rat den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion zu Drucks. Nr. 2793/2022: Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit – Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0507/2023 N1.
Einstimmig beschloss der Rat, in Verbindung mit den Änderungen aus (Drucks. Nr. 0507/2023 N1) und (Drucks. Nr. 0709/2023), die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2793/2022 N1 mit 2 Anlagen.
TOP 10.
Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3
(Drucks. Nr. 0334/2023 N1 mit 2 Anlagen)
TOP 10.1.
dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 0370/2023)
TOP 10.2.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0334/2023:
Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3
(Drucks. Nr. 0694/2023)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD) wies darauf hin, dass die Fraktion der SPD im Rahmen einer politischen Bewertung darin übereingekommen wäre, dass eine von der Verwaltung ursprünglich vorgeschlagene Gebührenerhöhung in einigen Kategorien von über 100 % nicht tragbar wäre und dass man daher eine moderate Erhöhung mit dem eigenen Änderungsantrag vorgeschlagen habe. Man schlage darin vor, dass die Weihnachtsmarktgebühren in 2023 um maximal 50 % und in 2024 maximal um 60 % erhöht werden. Ratsherr Spiegelhauer erläuterte, dass man sich immer noch in einer gesamtwirtschaftlich angespannten Lage befinde und dass die Folgen der Corona-Pandemie immer noch spürbar seien. In den vergangenen drei Jahren habe es im Veranstaltungswesen große Einschränkungen bis hin zu eklatanten Veranstaltungsverboten gegeben, wobei auch der Weihnachtsmarkt drei Jahre eingeschränkt und erst im vergangenen Jahr das erste Mal uneingeschränkt stattgefunden habe. Darüber hinaus gäbe es u. a. Lieferkettenproblematiken und Energiepreissteigerungen. In Kenntnis der schwierigen Haushaltslage der Landeshauptstadt Hannover habe man entschieden, dass man auch für den Weihnachtsmarkt eine Gebührenerhöhung in einer gegenüber der Verwaltungsvorlage reduzierten Form vornehmen müsste. Ratsherr Spiegelhauer stellte fest, dass der leistungsstärkere Weihnachtsmarkt im Vergleich zu den Bauern- und Wochenmärkten, die im vergangenen Jahr mit Erhöhungen von 20 bis 30 % bedacht wurden, einen entsprechend höheren Anteil am Gebührenhaushalt beitragen könnte. Die SPD-Fraktion sei der Auffassung, dass man mit einer moderaten Gebührenerhöhung insgesamt eine Verhältnismäßigkeit sicherstelle, dass man die Angebotsvielfalt gewährleiste, dass man ein vernünftiges Preisgefüge stützen könnte und dass man somit den Weihnachtsmarkt perspektivisch attraktiv und für alle Menschen in Hannover zugänglich halten werde.
Ratsherr Albrecht (CDU) machte deutlich, dass die Kosten für den Weihnachtswald nicht von allen Standbetreiber*innen getragen werden sollten, da beispielsweise die Betreiber*innen auf dem Platz der Weltausstellung keinen Nutzen aus dem Wünsche-Wald ziehen könnten. Zumal dieser auch seit Jahren nicht mehr explizit beworben werde. Ratsherr Albrecht führte weiter aus, dass die angestiegenen Kosten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit nicht allein von den Marktbeschicker*innen, sondern von der Allgemeinheit getragen werden sollten, weil die veränderte Sicherheitssituation in Deutschland ein gesamtgesellschaftliches Problem darstelle.
Ratsherr Döring (FDP) erklärte, dass es die FDP-Fraktion ausdrücklich begrüße, dass die beiden Änderungsanträge darauf abzielten, die Gebührenerhöhung für den Weihnachtsmarkt begrenzen zu können. Im Weiteren schloss sich Ratsherr Döring den Ausführungen seines Vorredners an und erinnerte an seine Argumentation im Fachausschuss, wonach es nicht hinnehmbar wäre, dass der Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt aufgrund der Sicherheitsumlage teurer werde, solange es selbstverständlich sei, dass Fußballspiele auf Kosten der Steuerzahler geschützt werden. Deshalb sei es falsch und nicht vermittelbar, wenn man den Punkt in die Gebührenumlage hineinnehme. Ratsherr Döring stellte fest, dass der Weihnachtsmarkt eine Attraktion darstelle und ein Stabilisator für die Frequentierung in der Innenstadt während des Weihnachtsgeschäfts sei. Abschließend bemerkte Ratsherr Döring, dass es eigentlich nicht einzusehen wäre, dass diejenigen, die unmittelbar vom Wünsche-Wald profitierten, nicht auch die Kosten für denselben übernehmen sollten. Vielleicht wäre es eine Überlegung wert, dass der Weihnachtsmarkt zuvor auch mehr als 50 Jahre lang ohne Wünsche-Wald existieren konnte.
Gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0334/2023: Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt – Tarifstelle 3, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0694/2023 ab.
Gegen 2 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0334/2023 N1 mit 2 Anlagen.
Gegen 2 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Änderungssatzung Marktgebührensatzung 2023 - 2024/ Gebührentarif Weihnachtsmarkt - Tarifstelle 3, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0334/2023 N1 mit 2 Anlagen.
TOP 11.
Beschluss zum Leitantrag der SK Mühlenberg zum Klimaschutz, Drucks. Nr. 1978/2021
(Drucks. Nr. 3300/2022 N1 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat den Leitantrag der SK Mühlenberg zum Klimaschutz mit der Drucks. Nr. 1978/2021 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3300/2022 N1 mit 1 Anlage.
TOP 12.
Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen
Verlängerung der im Jahr 2023 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 0288/2023 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2023 auslaufenden Bewilligungszeiträume, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0288/2023 mit 1 Anlage.
TOP 13.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1294, 1. Änderung, Carlo-Schmid-Allee / südlich Fösse; Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0402/2023 mit 5 (nur online) Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1294, 1. Änderung, Carlo-Schmid-Allee / südlich Fösse, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0402/2023 mit 5 Anlagen.
TOP 14.
Förderung des Freien Theaters in Hannover
(Drucks. Nr. 2966/2022 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Förderung des Freien Theaters in Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2966/2022 mit 1 Anlage.
TOP 15.
Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit
(Drucks. Nr. 3160/2022 mit 5 (nur online) Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3160/2022 mit 5 Anlagen.
TOP 16.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion: Photovoltaikoffensive für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0113/2023)
TOP 16.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 0352/2023)
Ratsherr Zingler (Die LINKE.) sagte, dass die Fraktion Die LINKE. den vorliegenden Antrag unterstützen werde. Zudem sollte die Bauordnung dahingehend geändert werden, dass die Kleingärtner*innen mehr als 1 Quadratmeter Fläche für Photovoltaik nutzen dürften.
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass bekannt wäre, dass Photovoltaik eine klimaneutrale, sichere und unabhängige Stromversorgung darstelle, zumal Photovoltaikanlagen neben den Energieanlagen die günstigsten Strombesteuerungskosten hätten. Daher begrüße man ausdrücklich die Vereinbarung mit enercity, die dazu führe, in den nächsten zwei Jahren 150 Dachflächen von städtischen Gebäuden mit Photovoltaikanlagen zu bestücken. Ferner fordere man die Verwaltung auf, dass diese ihren Einfluss bei den städtischen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften sowie der Region Hannover geltend machen möge, um zusätzliche Dachflächen nutzbar machen zu können, da diese dringend benötigt werden. Darüber hinaus wolle man die Chance nutzen die Landeshauptstadt Hannover, mit seiner guten Infrastruktur und Hochschullandschaft, zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen, indem man Hannover als Produktionsstandort für Solarenergieanlagen ins Gespräch bringe. Ratsherr Allerheiligen wies darauf hin, dass man sich zurzeit mit dem Bezirksverband der Kleingärtner*innen in den Beratungen zur Fortführung des Kleingartenkonzeptes befinde, sodass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE. vor diesem Hintergrund ablehnen werde.
Ratsherr Dr. Ramani (SPD) erläuterte, dass Photovoltaikanlagen beim Vorantreiben hin zu mehr erneuerbarer Energien unverzichtbar wären. Damit wolle man die erneuerbaren Energien in Hannover ausbauen und unter Beteiligung der städtischen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften die Energiewende voranbringen. Darüber hinaus könnten die großen Anstrengungen der Landeshauptstadt Hannover in Hinblick auf die Klimaneutralität beispielhaft für andere Kommunen werden.
Ratsherr Böning gab zu bedenken, dass die enormen Anstrengungen in Hannover und Deutschland nur dann einen Sinn ergeben, wenn die wirklich großen Umweltsünder endlich auch entsprechende Maßnahmen einleiten. Ratsherr Böning erklärte, dass er der Ursprungsdrucksache zustimmen und den Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE. ablehnen werde, da der Hauptantrag die Privaten eben nicht betreffen würde.
Ratsherr Pieper (SPD) erörterte, dass die geänderte Bauordnung zulasse, dass die gesamte Dachfläche der Gartenlauben für Photovoltaik genutzt werden dürfte. Allerdings werden die Laubenbesitzer*innen für die Statik zur Verantwortung gezogen.
Ratsherr Wolf machte deutlich, dass er die Photovoltaik- Offensive unterstützen werde und verwies auf seinen Antrag zur Balkon-Photovoltaik mit der Drucksachen Nr. 0610/2023.
Ratsherr Keller (AfD) erinnerte daran, dass die AfD-Fraktion bereits im März 2018 im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt versucht habe einen Antrag in das Verfahren zu geben, wonach geprüft werden sollte, welche Flächen der städtischen Liegenschaften für Photovoltaik genutzt werden könnten. Der Antrag sei seinerzeit abgelehnt und die AfD-Fraktion dafür ausgelacht worden.
Gegen 3 Stimmen und bei 12 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0352/2023 ab.
Bei 7 Enthaltungen beschloss der Rat den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion: Photovoltaikoffensive für die Landeshauptstadt Hannover, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0113/2023
Bei 7 Enthaltungen beschloss der Rat den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion: Photovoltaikoffensive für die Landeshauptstadt Hannover, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0113/2023
TOP 21.1.
Antrag der FDP-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Einigung mit den Klimaaktivisten der "Letzten Generation"
(Drucks. Nr. 0696/2023)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Tagesordnung nach § 15 Abs. 4 Geschäftsordnung des Rates zur Durchführung einer Aktuellen Stunde unterbrochen würde. Die Aktuelle Stunde sei von der Fraktion der FDP zum Thema: Einigung mit den Klimaaktivisten der "Letzten Generation" mit der Drucks. Nr. 0696/2023 beantragt worden.
Die Dauer der Aussprache sollte gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten. Nach §15 Abs. 6 Satz 1 Geschäftsordnung des Rates betrage die Redezeit für jeden einzelnen Wortbeitrag höchstens bis zu 5 Minuten. Es bestünde die Möglichkeit der Aufteilung der Wortbeiträge auf maximal zwei Mitglieder einer Fraktion. Eventuelle Wortbeiträge der Verwaltung seien nicht in die Berechnung der Gesamtdauer der Aussprache einzubeziehen. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden. Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aussprache beginne mit der antragstellenden Fraktion der FDP. Die weitere Reihenfolge würde sich aus der Stärke der Fraktionen ergeben.
Ratsherr Döring (FDP) führte aus, dass der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover in einem für alle Anwesenden überraschenden Verfahren am selben Tag, als die Aktivisten der sogenannten Letzten Generation die Regionsversammlung gestört hätten, mit selbigen, welche weitere gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Straftaten und Störungen initiiert hätten, eine Verabredung getroffen habe, die weitere Gefährdungen vermeiden sollten. Die FDP-Fraktion würde sich eigentlich einen Oberbürgermeister wünschen, der an der Seite derjenigen stünde, die daran gehindert würden ihrer Arbeit und ihrem Gewerbe nachzugehen. Der Oberbürgermeister sollte an der Seite der Rettungskräfte stehen und nicht an der Seite derjenigen, die durch Straftaten den Straßenverkehr dauerhaft gefährden würden. Ratsherr Döring konstatierte, dass das gezeigte Ansinnen dem politischen Ansehen schade, da die Erzählung der sogenannten Aktivist*innen, wonach Deutschland zu wenig täte, im höchsten Maße fatal sei. Denn kein anderes Industrieland würde gleichzeitig aus der Kern- und der Kohleenergie aussteigen. Der Rat der Stadt habe sogar einen vorzeitigen Ausstieg aus der Verstromung von Kohle beschlossen. Ratsherr Döring stellte klar, dass man es sich mit Einzelnen, die Straftaten begingen, nicht gemein machen dürfte, denn Klimaschutzmaßnahmen würden nur dann von der breiten Bevölkerung mitgetragen, wenn man diese mitnähme. Die Fraktion der FDP sei der festen Überzeugung, dass diese Aktion wie ein Bumerang auf die Stadt zurückkommen werde. Denn natürlich könnte man sagen, dass die Einstellung der Störungen und Gefährdungen des Straßenverkehrs mit einem Brief an die Fraktionen im Bundestag wahnsinnig günstig eingekauft worden wären. Allerdings sollte auch daran gedacht werden, was auf die Stadt zukommen könnte, wenn die sogenannten Aktivist*innen mit ihren Forderungen im Bundestag nicht weiterkämen. Dann käme die Stadt, der Rat oder die Verwaltung in die Bredouille neu verhandeln, nachgeben oder neue Deals verabreden zu müssen. Ratsherr Döring betonte, dass es unglaublich gefährlich wäre, wenn man Fragen der Verkehrs-, Energie- oder Wirtschaftspolitik nicht mehr im Rat der Stadt diskutieren würde, sondern in Gremien, die es überhaupt nicht gäbe. Zudem gäbe es in Hannover nicht wenige, die das Gefühl hätten, dass kein Oberbürgermeister vor Belit Onay das Amt dermaßen parteipolitisch geführt habe. Denn dieses Gremium, welches dort verhandelt habe, bestehend aus zwei Grünen Bundestagsabgeordneten, dem Oberbürgermeister, einer Dezernentin, die ebenfalls ein Grünes Parteibuch habe und der Ratsvorsitzenden (Bündnis 90/Die Grünen), gäbe es überhaupt nicht und habe auch gar keine Berechtigung zur Durchführung von Verhandlungen besessen.
Ratsherr Döring hob hervor, dass er es in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter niemals zuvor erlebt habe, das nur vereinzelte Abgeordnete eingeladen worden seien. Wenn eingeladen worden wäre, dann die gewählten Vertreter*innen aller Parteien. Deshalb sollte der Rat der Stadt politisch dagegenhalten, damit eine derartige Vorgehensweise nicht Schule mache. Ratsherr Döring sinnierte, dass dies ein sehr kurzsichtiger, bundesweiter Beifall wäre, der da auf den Oberbürgermeister zugekommen sei. Das Ganze würde wie ein Bumerang auf die Stadt zurückkommen und dem Anliegen für mehr Verständnis für den Klimaschutz, bei der Bevölkerung zu erlangen, nicht gerecht werden.
Beigeordneter Kelich (SPD) leitete mit einem Zitat des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier ein: „Demokratie heiße immer, die Bereitschaft nicht nur eigene Interessen zu sehen und die Fähigkeit zum Ausgleich sowie Kompromiss“. Beigeordneter Kelich erläuterte, dass auf diesem Fundament das Grundgesetz aufgebaut worden wäre und damit die repräsentative, parlamentarische Demokratie einhergehe. In den Parlamenten streite man miteinander, um Ziele- mehr noch den richtigen Weg für diese Ziele, zu erreichen. Beides diskutiere man in Veranstaltungen, in direkten Dialogen an jedem Tag. Beigeordneter Kelich wies darauf hin, dass er dies vorangestellt habe um zu verdeutlichen, dass man in Bezug auf die sogenannte Letzte Generation auf zwei Ebenen diskutiere. Die des Inhalts auf der einen und der Organisation und Form auf der anderen. Beigeordneter Kelich führte weiter aus, dass die SPD-Fraktion selbstverständlich eine politische Agenda für mehr Klimaschutz habe, die man mit den entsprechenden Mitteln diskutiere und umsetze. Prominente Beispiele auf Bundesebene seien aktuell z.B. das „Klimaschutzgesetz“, welches inzwischen andere Industrieländer zum Vorbild nähmen. Das Programm „klimafreundliche Neubauförderung“ oder das „49-Euro-Ticket“, als Anreiz dafür öffentliche Verkehrsmittel stärker zu nutzen. Auch kommunal sei man sehr fortschrittlich, wenn man an die Photovoltaik –Offensive, den Umbau auf grüne Fernwärme, die Stilllegung des Steinkohlekraftwerkes in Stöcken oder die Förderung der umweltfreundlichen E-Mobilität denken würde. Beigeordneter Kelich stellte fest, dass man noch viel mehr und eine schnellere Umsetzung fordern könnte. Darum gäbe es zuweilen Demonstrationen, die in einer Demokratie ebenfalls legitim wären, um seine Forderungen kundtun zu können. Beigeordneter Kelich erinnerte an die Übergabe der Forderungen der FFF-Bewegung im Jahr 2021 an den Rat der Landeshauptstadt Hannover. Darin seien viele Impulse für mehr Klimaschutz enthalten gewesen, die der Rat in seine Diskussionen und Endscheidungen habe einfließen lassen können. Es sei darüber hinaus ebenfalls legitim, sich dabei von Angst treiben zu lassen, auch wenn das auf manche befremdlich wirken möge. Allerdings gäbe es auch für diese Ausdrucksform Grenzen und diese Grenzen habe die sogenannte Letzte Generation mehr als nur einmal überschritten. Die Störung eines demokratisch gewählten Parlaments – die Regionsversammlung, sei ein Akt der Verachtung der Demokratie. Denn dort seien Menschen, die sich einer Wahl gestellt hätten und die damit politisch legitimiert wären, eingeschüchtert und in der Ausübung ihres Mandates behindert worden. Auch die Verunstaltung des Kunstwerkes „Grundgesetz 49“ in Berlin sei eine Geringschätzung der Grundrechte und reihe sich symbolträchtig in dieses Bild ein. Begründet würde das mit der Forderung nach einem ominösen Gesellschaftsrat, für den es keine demokratische Legitimierung geben sollte, dem aber trotzdem weitreichende Kompetenzen zugesprochen werden sollten. Im Weiteren verlas Beigeordneter Kelich eine Stellungnahme des SPD-Vorsitzenden im Bundestag Rolf Mützenich und erörterte, dass die Forderungen der sogenannten Letzten Generation Grundrechte der Demokratie aushebeln wollten, was keiner der Anwesenden jemals wollen würde. Darüber hinaus passe die Forderung in keiner Weise zu der im Koalitionsvertrag der Bundestagsfraktionen fixierten Vereinbarung zu Bürger*innenräten. Denn diese sollten das demokratische Miteinander unterstützen – nicht ersetzen. Darum sollten sich alle, die mit der sogenannten Letzten Generation sprächen, von dem geforderten Gesellschaftsrat distanzieren und dieser Gruppe nicht auch noch suggerieren, dass das eine unterstützenwerte Forderung wäre. Demokratische Politik – auch Klimapolitik, müsse diskutiert werden und auch Verhandlungen über den richtigen Weg in den Parlamenten müssten stattfinden, damit man zu Maßnahmen gelangen könnte, die bereits beschrieben worden wären. Auf diesem Weg erreiche man in 100 % aller Fälle mehr für den Klimaschutz, als durch die Verärgerung von Pendler*innen im Berufsverkehr oder gar die Störung des öffentlichen Nahverkehrs, wie beispielsweise in Berlin geschehen.
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass der Oberbürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter ein eigenständiges Organ neben dem Rat und dem Verwaltungsausschuss wäre. Jedes dieser Organe habe vom Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) speziell zugewiesene Aufgaben und damit verbundene Befugnisse und Pflichten. Einen allgemeinen Gremienvorbehalt für das Handeln des Oberbürgermeisters im Rahmen seiner Organbefugnis gäbe es im NKomVG nicht. Dies gelte auch für politische Meinungsäußerungen. Innerhalb seiner Organkompetenz habe der Oberbürgermeister auf Grundlage des Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz die Befugnis, sich der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft anzunehmen. Das seien diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzelten oder auch einen spezifischen Bezug hätten, die also dem Gemeindeeinwohner*innen gerade als solche gemeinsam wären, indem sie das Zusammenleben und Wohnen der Menschen in der Gemeinde beträfen. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian führte weiter aus, dass sich der Oberbürgermeister mit den Aktivist*innen der Letzten Generation an einen Tisch gesetzt habe, um genau das tun zu wollen. Die Proteste in der Stadt zu beenden, das Zusammenleben der Menschen zu befrieden und gleichzeitig zu prüfen, ob die Forderungen der Letzten Generation – die Klimaschutzforderungen, aufgenommen werden könnten, um Ersteres zu erreichen. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian wies darauf hin, dass man sich mit dem Ratsbeschluss aus dem Juni 2022 selbst darauf verpflichtet habe, dass man in Hannover 2035 Klimaneutralität erreichen wollte. Das Leipziger Institut für Energie habe jedoch errechnet, dass die Gestaltungsmacht einer Kommune allein nicht ausreichen würde, um dieses Ziel erreichen zu können. Voraussetzung sei eine Beschleunigung der eigenen Ziele und eine umfassende Ausrichtung der bundesweiten und europäischen Rahmenbedingungen auf den Klimaschutz. Darauf habe der Oberbürgermeister in seinem offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag hingewiesen. Die Forderungen nach einem Gesellschaftsrat, wie dieser der Letzten Generation vorschwebe, teile der Oberbürgermeister ausdrücklich nicht und habe dies auch nicht in seinem Brief vertreten. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sähe jedoch die Gründung eines Bürger*innenrates vor. Der Oberbürgermeister habe angeregt dieses Vorhaben umzusetzen, um den Klimaschutz darin zum Thema machen zu können. Die Oberbürgermeister der Städte Marburg und Tübingen seien dem Beispiel Hannovers gefolgt, wobei in weiteren Kommunen ähnliche Gespräche geführt würden. Im Folgenden verlas Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian Umfragen und Statements aus den Medien.
Beigeordneter Semper (CDU) stellte fest, dass die CDU-Fraktion der Auffassung wäre, dass der Deal bzw. die Kooperation mit der Letzten Generation ein wirklich schwerer Fehler gewesen sei, dass jegliche Zusammenarbeit mit der Letzten Generation politisch falsch wäre und im Übrigen auch nicht in den Zuständigkeitsbereich eines Oberbürgermeisters fallen würde. Die CDU-Fraktion sei der Ansicht, dass mit diesem Verfahren ganz klar eine rote Linie überschritten worden sei. Die Letzte Generation schrecke nicht vor Gewaltanwendung, Nötigung oder anderen strafbaren Handlungen zurück und sähe sich angeblich von einer höheren Moral legitimiert. Und was die Letzte Generation von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und dem Grundgesetz halte, drücke diese nicht nur in der Verunstaltung des Denkmals in Berlin und der Störung der Regionsversammlung aus, sondern auch durch die Forderung eines Gesellschaftsrates, der an gewählten Volksvertreter*innen vorbei Recht sprechen sollte. Also demokratisch gewählten Institutionen das Recht absprechen würde eigene Beschlüsse umzusetzen, wobei generell die Legitimierung von demokratisch gewählten Gremien in Frage gestellt würde. Beigeordneter Semper erklärte, dass die CDU-Fraktion entsetzt darüber sei, dass sich der Oberbürgermeister als gewählter Repräsentant, nicht nur aller Hannoveraner*innen, sondern auch des angegriffenen und offensichtlich abgelehnten Systems, flankiert von anderen Politiker*innen der Grünen, nicht nur mit den Aktivist*innen an einen Tisch gesetzt habe, sondern einen Großteil der Forderungen in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag formuliert habe. Darüber hinaus würde sich eine klare Distanzierung von den Methoden der Letzten Generation anders anhören, als die im Fernsehen getätigte Verlautbarung, dass man sich mit den Aktivist*innen schnell auf einen gemeinsamen Nenner habe einigen können. Beigeordneter Semper machte deutlich, dass es nicht nur eine politische, sondern auch eine rechtliche Bewertung geben würde, denn das im Oberbürgermeisterbüro Parteipolitik betrieben würde, sei nicht in Ordnung. Beigeordneter Semper fragte, in welcher Funktion dieser Brief geschrieben worden sei, in welcher Funktion das Treffen durchgeführt worden wäre, wieso nur Politiker*innen der Grünen eingeladen gewesen seien und warum es keine Einbindung des Rates gegeben habe. Die Zuständigkeiten eines Oberbürgermeisters seien abschließend in den Paragraphen 85 und 86 des NKomVG geregelt und daraus sei das vom Oberbürgermeister gewählte Verfahren nicht abzuleiten. Beigeordneter Semper hob hervor, dass im NKomVG festgelegt worden wäre, dass der Oberbürgermeister die Beschlüsse des Rates umzusetzen habe. Allerdings seien keine Beschlüsse des Rates bekannt, in denen man die Umsetzung eines 9-Euro-Tickets, die Einrichtung eines Gesellschaftsrates oder die Einführung eines 100 km/h-Tempo-Limits gefordert habe. Beigeordneter Semper unterstrich, dass die Letzte Generation eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Demokratie darstellen würde, die man nicht deswegen verharmlosen dürfte, weil diese moralisch grundiert daherkäme. Das Wesen der Demokratie sei der Konsens. Einen Konsens erzielen zu können sei manchmal überaus mühsam und frustrierend. Aber dieser mache die Demokratie stabil und nachhaltig. Es gehe in der Politik nie um Wahrheiten, sondern um Interessen und Meinungen, die im Wege einer Mehrheitsentscheidung in Ausgleich und Einklang gebracht werden müssten. Im Besonderen weil man die Wahrheitsfrage nicht beantworten könnte, sei Politik nötig und Demokratie möglich. Die Voraussetzung sei jedoch, dass niemand für seine Überzeugung, Meinung und Interessen einen Absolutheitsanspruch erheben dürfte. Abschließend betonte Beigeordneter Semper, dass die CDU-Fraktion vom Oberbürgermeister weniger Symbolpolitik, mehr Tatkraft, weniger Parteipolitik, mehr Konsens und mehr Fokussierung auf die Interessen der Stadt erwarten würde.
Ratsherr Mönkemeyer (Die LINKE.) stellte erstaunt fest, dass die Aktuelle Stunde ausgerechnet von der FDP-Fraktion, die verkehrspolitisch in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts hängengeblieben wäre, gestellt worden sei. Eine Abkehr vom motorisierten Individualverkehr durch die gezielte Stärkung des ÖPNV und des Radverkehrs hätte bereits vor Jahrzehnten eingeleitet werden müssen. Dies sei aber von allen Parteien politisch, auch von den Grünen und der SPD in Hannover und bundesweit verschlafen worden. Es sei falsch, wenn man die Gegner*innen des Klimas in Gestalt der normalen Autofahrer*innen suchen würde, die auf ihren PKW angewiesen wären, um zur Arbeit zu gelangen oder ihre Kinder in die Schule bringen zu können. Genauso falsch sei es aber auch, den Grundgedanken einer Welt mit mehr ÖPNV und weniger Autos grundsätzlich ablehnen zu wollen. Ratsherr Mönkemeyer sagte, dass es richtig gewesen wäre, dass der Oberbürgermeister auf die Letzte Generation zugegangen wäre. Es wäre jedoch noch richtiger gewesen, wenn man den Rat der Stadt in das Verfahren einbezogen hätte. Dann hätte sich der Oberbürgermeister auch nicht den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass dieser die Gespräche mit der Letzten Generation zur eigenen Profilierung habe nutzen wollen. Ratsherr Mönkemeyer konstatierte, dass die Letzte Generation den falschen Gesprächspartner gewählt habe. Denn der Oberbürgermeister könnte sich vor dem Föderalismus verstecken und somit ohne Weiteres die Unterstützung für ein 9-Euro-Ticket oder ein Tempolimit versprechen. Versprechen, die die Grenzen der Landeshauptstadt Hannover allerdings nur in wirkungsloser Papierform verlassen würden. Ratsherr Mönkemeyer betonte, dass er den Kampf der Letzten Generation gegen die immer weiter voranschreitende Klima- und Umweltzerstörung für berechtigt halte und dass dieser sicherlich mit vielen persönlichen Opfern verbunden sei. Aus Sicht der Fraktion Die LINKE. sollte das Ziel jedoch ein Kampf einer Allianz der unteren 99 % gegen einen überwiegend von Superreichen verursachten Klimawandel seien. Die Gegner*innen säßen nicht am Lenkrad eines Klein- oder Kompaktklassewagens, sondern in den Vorständen der großen Konzerne, denen Profite und Boni wichtiger wären als Umsätze. Abschließend wünschte Ratsherr Mönkemeyer den Aktivist*innen der Letzten Generation viel Glück und Erfolg beim Einsatz für Klima- und Umweltschutz und eine Auswahl der richtigen Aktionsformen mit viel Augenmaß und einem gewissenhaften Abwägen zwischen Provokation und Popularität. Dem Oberbürgermeister wünschte er viel Erfolg dabei, dass dieser in Berlin das 9-Euro-Ticket und das Tempolimit gegen den Koalitionspartner FDP durchzusetzen vermag.
Ratsherr Keller (AfD) sagte, dass es die AfD-Fraktion für sehr befremdlich halte, dass der demokratisch gewählte Rat der Stadt nicht über das Treffen mit der sogenannten Letzten Generation informiert, noch in dieses involviert worden sei. Ratsherr Keller bemerkte, dass sich die Fraktion der AfD gewünscht hätte, dass der Oberbürgermeister bei der Demonstration vor dem Rathaus mit den Mitarbeitenden aus den Fachbereichen Soziales sowie Umwelt und Stadtgrün Kontakt aufgenommen hätte. Das hätte dem Oberbürgermeister als oberster Dienstherr mehr entsprochen. Ratsherr Keller machte deutlich, dass die sogenannte Letzte Generation eine Gruppe von selbst ernannten Klimaaktivist*innen sei, die mit umstrittenen Protestaktionen auf das vermeintliche Ende der Welt aufmerksam machen wollte. Diese forderten unter anderen, dass Deutschland so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien setze und komplett auf Öl, Gas und Kohle verzichten möge. Außerdem sollte eine Agrar- und Mobilitätswende stattfinden. Ratsherr Keller erläuterte, dass die Letzte Generation tatsächlich glauben würde, dass ein baldiger Zusammenbruch der Erde einträte, wenn nicht die kleine Bundesrepublik Deutschland schnellstmöglich ihre Forderungen umsetze. In ihren Augen müsste das System geändert und bestenfalls der Kapitalismus abgeschafft werden, damit eine Art Öko-Sozialismus entstehen könnte. Ratsherr Keller machte darauf aufmerksam, dass die Abschaffung des Kapitalismus in Venezuela zu Verarmung, Hungersnöten, Massensterben und in eine Diktatur geführt habe. Ratsherr Keller führte weiter aus, dass der Letzten Generation derartige Szenarien vollkommen gleichgültig wären. Mit Plakaten und Klebeaktionen gefährdeten und behinderten diese großflächig den Straßenverkehr. Diese würden nicht einmal davor zurückschrecken Rettungskräfte bei ihren Einsätzen zu behindern. Ratsherr Keller stellte fest, dass ein Großteil der Bevölkerung die Letzte Generation und ihre Aktionen ablehnen würden. Eine Gruppierung, die derart extremistisch handele, die im Wahn von Weltuntergangsfantasien derlei gefährliche Aktionen im öffentlichen Raum durchführe, sei bedrohlich und normalerweise ein Fall für den Verfassungsschutz. Ratsherr Keller erinnerte daran, dass damals auch die Achtundsechziger-Bewegung überzeugt und erhaben gehandelt habe. diese wollte die Gesellschaft belehren, die Weltverbessern und habe dem Kapitalismus den Kampf angesagt. Aus dieser anfangs noch Protestbewegung habe sich jedoch schnell eine zügig zunehmende Radikalisierung, die in der Gründung der Roten Armee Fraktion (RAF) endete. Ratsherr Keller appellierte an den Oberbürgermeister, dass dieser keine gemeinsame Sache mit den Klimaaktivist*innen machen sollte. Vielmehr täte dieser gut daran, sich von derartigen Radikalisierungen zu distanzieren. Abschließend gab Ratsherr Keller seiner Hoffnung Nahrung, dass aus der Letzten Generation nicht doch noch eine Klima-Terrorgruppe im Stile der RAF würde. Denn dann müssten der Oberbürgermeister und alle übrigen Politiker*innen, die mit der Letzten Generation sympathisierten, ihr zweifelhaftes Verhältnis zu dieser Gruppe vor den Bürger*innen erklären.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) machte deutlich, dass auf allen erdenklichen Ebenen die Klimaziele eben nicht erreicht würden. Mehr als 4 Jahre Demonstrationen der FFF-Bewegung hätten im Ergebnis zu keiner politischen Kehrtwende geführt. Gute Beispiele, wie Hannovers vorzeitiger Kohleausstieg, seien immer noch die Seltenheit. Ratsmitglied Klippert erklärte, dass er persönlich nachvollziehen könnte, dass die Menschen inzwischen derart verzweifelt wären, dass diese zu anderen Formen des Protestes greifen würden, weil sich nichts bzw. zu wenig ändere. Ratsmitglied Klippert stellte klar, dass niemand mehr für den Klimaschutz sensibilisiert werden müsste. Jeder, außer die Leugner*innen, wüsste Bescheid und jede Form von Blockadehaltung habe nichts mehr mit sozialer Verantwortung zu tun. Klimaschutz sei sozial, denn es seien nun einmal Arbeiter*innen und Niedriglöhner*innen, die am meisten unter Dürre bedingten Preissteigerungen leiden würden. Es gehe nur noch um rein wirtschaftliche Interessen. Ratsmitglied Klippert bemerkte vor dem Hintergrund des kolportierten Untergangs des Kapitalismus, dass Demokratie und Kapitalismus nicht zwingen zusammengehören würden. Ratsmitglied Klippert wies darauf hin, dass die Forderung nach einem 9-Euro-Ticket ähnlich banal sei, wie ein gefordertes Tempolimit auf deutschen Autobahnen. Ferner sei es verständlich, dass der Regionspräsident eine Strafanzeige gestellt habe. Ratsmitglied Klippert stellte klar, dass sich der Oberbürgermeister, gemeinsam mit der Ratsvorsitzenden und zwei Bundestagsabgeordneten, mit Vertreter*innen der Letzten Generation getroffen habe. Dem Ergebnis nach unterstütze der Oberbürgermeister aus sozialer und ökologischer Perspektive die ersten beiden Forderungen, wie z.B. die im Koalitionsvertrag fixierte Einrichtung eines beratenden Bürger*innenrates. In diesem Zusammenhang sei es besonders spannend, dass auch die SPD-Fraktion erneut den Gesellschaftsrat anführe, den der Oberbürgermeister nie unterstützt habe. Darüber hinaus habe Belit Onay, ohne Kontrolle durch die Ratsfraktionen, einen Brief geschrieben. Ratsmitglied Klippert führte weiter aus, dass es überaus bemerkenswert wäre, dass von allen Seiten versucht würde die Letzte Generation als antidemokratisch darzustellen, um im Gegenzug die Verwaltung mit Fragen, wie z.B. in welcher Funktion der Oberbürgermeister Gespräche mit der Letzten Generation geführt habe, in welcher Funktion der Oberbürgermeister den Brief an den Bundestag geschrieben habe oder in welcher Funktion der Oberbürgermeister zu Gast bei Markus Lanz gewesen wäre, zu nerven. Ratsmitglied Klippert bat darum, dass man zur Kenntnis nehmen möge, das Belit Onay der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover sei und demzufolge ständig mit irgendwelchen Leuten zusammentreffen würde. Deshalb könnte es ein wenig schwierig werden, wenn dieser zu allen Terminen sämtliche Beteiligungswilligen einladen sollte.
Ratsherr Wolf erklärte, dass er Hochachtung davor habe, wie der Oberbürgermeister mit der Situation insgesamt umgegangen und in welchem Maße der Oberbürgermeister die jungen Menschen ernstgenommen sowie auf diese eingegangen wäre. Es wäre wünschenswert, wenn auch andere Kommunen diese Empathie aufbringen und in diesem Maße zuhören könnten. Denn den jungen Menschen müsste suggeriert werden, dass sich Engagement lohnen würde und dass diese Veränderungen bewirken könnten. Dabei sei es völlig gleichgültig, ob man in diesem Zusammenhang von der Letzten Generation oder der FFF-Bewegung spräche, denn Fakt sei, dass sich die Jugendlichen nicht ernstgenommen fühlten.
Ratsherr Böning machte deutlich, dass die Klimakrise real sei, dass diese in keiner Weise von ihm persönlich geleugnet würde und dass ein entsprechend globales Handeln absolut notwendig wäre. Darüber hinaus würde er es ausdrücklich begrüßen, dass sich junge Leute für Umwelt- und Klimaschutz einsetzten. Ratsherr Böning betonte, das Menschen, die sich unter dem Vorwand des Klimaschutzes gesetzeswidriger Handlungen bedienten, als Kriminelle benannt werden müssten. Die Tatsache, dass diese Gruppe indirekt aus Steuergeldern finanziert würde und dass die Letzte Generation Leute dafür bezahle, dass diese solche kriminellen Handlungen begingen, müsste mit besonderer Aufmerksamkeit begleitet werden. Ratsherr Böning stellte fest, dass der Oberbürgermeister diese dubiose Gruppierung tatsächlich zu einem Gespräch empfangen habe. Eine Gruppierung, die aufgrund ihrer extremistischen Handlungen vom Verfassungsschutz beobachtet würde. Ratsherr Böning unterstrich, dass der Oberbürgermeister einen gewaltigen Fehler begangen habe, indem dieser vor einer extremistischen Gruppierung eingeknickt wäre. Der Oberbürgermeister habe sich mit der Letzten Generation an einen Tisch gesetzt und Zusagen gemacht, damit die Landeshauptstadt Hannover im Gegenzug von kriminellen Handlungen verschont bliebe. Ratsherr Böning unterstrich, dass die freie Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER der Auffassung sei, dass der Oberbürgermeister der Stadt Hannover nachhaltig geschadet habe und dass dieser somit seine Funktion als höchster Repräsentant der Stadt nicht mehr erfüllen könnte. Abschließend bat Ratsherr Böning den Oberbürgermeister darum, dass sich dieser beim Rat der Stadt und den Bürger*innen der Landeshauptstadt Hannover für sein Fehlverhalten entschuldigen möge, falls sein nachfolgender Antrag zur Aufforderung zum Rücktritt des Oberbürgermeisters nicht angenommen würde.
Ratsherr Döring (FDP) wies darauf hin, dass der Bundesverkehrsminister Volker Wissing gerade eine Revolution im Personennahverkehr umgesetzt habe, von der niemand in den Kommunen geglaubt habe, dass das möglich wäre – nämlich ein bundesweites, einheitliches, digitales Nahverkehrsticket. Zudem sei ihm kein Beschluss des Rates zur Umsetzung eines 9-Euro-Tickets bekannt. Abschließend fragte Ratsherr Döring, warum bis heute nicht die Namen der beteiligten Personen veröffentlicht worden seien, wenn die Gespräche derart normaler Natur gewesen wären.
Ratsherr Keller (AfD) merkte an, dass Kapitalismus und Demokratie sehr wohl zusammenpassen würden. Denn Kapitalismus und Demokratie hätten der Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Bestehen Frieden, Wohlstand und Sicherheit gegeben.
TOP 17.
Antrag der FDP-Fraktion: Neuplanung des Abschnitts der Veloroute 6 entlang dem Bischofsholer Damm
(Drucks. Nr. 0377/2023)
Gegen 16 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der FDP-Fraktion: Neuplanung des Abschnitts der Veloroute 6 entlang dem Bischofsholer Damm, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0377/2023 ab.
TOP 18.
Antrag der CDU-Fraktion: Koordiniertes Baustellenmanagement für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0378/2023)
Gegen 21 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion: Koordiniertes Baustellenmanagement für die Landeshauptstadt Hannover, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0378/2023 ab.
TOP 23.
Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Änderung des Förderpreises für Inklusion in der Wirtschaft (Inklusionspreis)
(Drucks. Nr. 0525/2023)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD) erörterte, dass der Förderpreis für Inklusion in der Wirtschaft Unternehmen und Betriebe in der Landeshauptstadt Hannover auszeichne, die sich in vorbildlicher Weise für barrierefreie Arbeitsplätze und die Umsetzung von Inklusion in der Wirtschaft, aufgrund innovativer Konzepte, einsetzten. Der Preis werde seit dem Jahr 2011 ausgelobt und konnte bislang an 16 würdige Preisträger*innen verliehen werden. Der vorliegende Antrag ziele darauf ab, den Preis Inklusion in der Wirtschaft als gemeinsame Auszeichnung von Landeshauptstadt und Region Hannover weiterzuentwickeln. Ratsherr Spiegelhauer betonte, dass der Inklusionspreis durch die Verdoppelung der Preisträger*innen in Stadt und Region mehr Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit erlangen könnte.
Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass die AfD-Fraktion die Aufwertung des Inklusionspreises ausdrücklich begrüße. Ratsherr Jacobs machte deutlich, dass der Preis seit 2011 höchstens als Einzeiler in den Medien Erwähnung finde und forderte, dass der Preis Inklusion in der Wirtschaft in der Veranstaltung gewürdigt werden müsste, wo beispielsweise der Preis „Frauen machen Standort“ verliehen werde – nämlich beim Wirtschaftsempfang im Neuen Rathaus, damit auch diese vorbildlichen Unternehmen in die Lage versetzt werden, wichtige Kontakte knüpfen zu können.
Ratsherr Albrecht (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen werde. Allerdings sei man der Auffassung, dass der Antrag mit Geldern Dritter plane, da die Region noch keinen entsprechenden Antrag verabschiedet habe.
Ratsherr Nicholls (SPD) wies darauf hin, dass die Schwerbehindertenbeauftragte der Region, Sylvia Thiel, im Einvernehmen mit der Sozialdezernentin der Region Andrea Hanke, genau das gefordert habe, womit das Thema Belastung Dritter erledigt sein sollte.
Ratsherr Jacobs (AfD) kritisierte, dass der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Hannover Andreas Mangelsdorf ebenfalls nicht zum Wirtschaftsempfang eingeladen wurde.
Einstimmig beschloss der Rat den gemeinsamen Antrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Änderung des Förderpreises für Inklusion in der Wirtschaft (Inklusionspreis), nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0525/2023.
TOP 19.
Antrag von Ratsherrn Bruno Adam Wolf: Livestreaming der Ratsversmmlungen und Speicherung auf Youtube oder ähnlicher Digitaler Plattform für späteres Ansehen
(Drucks. Nr. 3130/2022)
Ratsherr Wolf erklärte, dass eine entsprechende Verwaltungsvorlage seinen Antrag inhaltlich überholt habe und dass er diesen deshalb zurückziehe.
Von Ratsherrn Wolf zurückgezogen.
TOP 20.
Antrag von Ratsherrn Böning: Aufforderung zum Rücktritt des Oberbürgermeisters
(Drucks. Nr. 0549/2023)
Ratsherr Böning sagte, dass die Abstimmung des vorliegenden Antrages im Verwaltungsausschuss aufzeige, dass die übrigen Fraktionen im Rat kein Problem mit dem Fehlverhalten des Oberbürgermeisters haben würden und erinnerte an seine Forderung aus der Aktuellen Stunde, falls der Antrag nun tatsächlich keine Mehrheit finden sollte.
Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Böning: Aufforderung zum Rücktritt des Oberbürgermeisters, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0549/2023 ab.
TOP 21.
A N T R Ä G E
TOP 21.2.
der AfD-Fraktion
TOP 21.2.1.
Schuldenuhr vor dem Neuen Rathaus
(Drucks. Nr. 0592/2023)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung!
In den Verwaltungsausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 21.2.2.
Verleihung des Förderpreises für Inklusion in der Wirtschaft
(Drucks. Nr. 0593/2023)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Sozialausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Sozialausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!
TOP 21.3.
von Ratsherrn Wolf
TOP 21.3.1.
Biodiversitätskriterien für Schmuckbepflanzungen und Pflanzpatenschaften sowie Einrichtung von „Bienen-Highways“
(Drucks. Nr. 0518/2023)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 21.3.2.
Förderprogramm private Balkonphotovoltaikanlagen
(Drucks. Nr. 0610/2023)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung!
In den Verwaltungsausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 21.3.3.
Übernahme der Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff für Flüchtende
(Drucks. Nr. 0612/2023)
Eingebracht und überwiesen:
In den Internationalen Ausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!
In den Internationalen Ausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) bat die noch anwesenden Gäste die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für die Niederschrift:
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
...
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) schloss daraufhin die Sitzung.
Für die Niederschrift:
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter