Protokoll:
Landeshauptstadt Hannover -18.63.07 - Datum 03.05.2023
PROTOKOLL
11. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 15. März 2023,
Veranstaltungszentrum BÖ8, Böhmerstraße 8 b, 30173 Hannover
Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.50 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Meese (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD) 18.30 - 20.12 Uhr
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
Bezirksratsfrau Bek (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Beszon) (DIE LINKE./DIE PARTEI)
Bezirksratsherr Bloch (FDP)
(Bezirksratsfrau Bokah Tamejani) (DIE LINKE./DIE PARTEI)
Bezirksratsfrau Büsel (SPD)
Bezirksratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hüsemann (SPD)
Bezirksratsfrau Kahmann (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Meissner (CDU) ab TOP 2
Bezirksratsfrau Pohl (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
Bezirksratsherr Taplick (SPD)
Bezirksratsherr Wartenberg (CDU)
Bezirksratsfrau Wieking (FDP)
Bezirksratsfrau Wiesehahn (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Dr. Wulf) (Bündnis 90/Die Grünen)
Beratende Mitglieder:
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Killinger) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Zingler) (DIE LINKE.)
Gast zu TOP 5:
Herr Aurich Deutsche Bahn
Verwaltung:
Frau Groenigk Stadtbezirksmanagement
Frau Lahde-Fiedler Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Ohlhorst Bezirksratsbetreuung
Presse:
Herr Klein Stadt-Anzeiger
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
3. Einwohner*innenfragestunde
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15. Februar 2023
(öffentlicher Teil)
5. Bericht der Deutschen Bahn zum ICE Werk Clausewitzstraße
6. A N H Ö R U N G E N
6.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1921 – Jordanstraße 28A –
Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0576/2023 mit 2 Anlagen)
7. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
(teils Anhörung, teils Entscheidung)
7.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1073, 2. Änderung
– Seligmannallee/ehem. Schlachthof –
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0578/2023 mit 5 Anlagen)
7.2. Bebauungsplan Nr. 650, Teilaufhebung als Maßnahme der Innenentwicklung
– Eintrachtweg 1-15 –
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0579/2023 mit 4 Anlagen)
8. A N F R A G E N
8.1. der SPD-Fraktion
8.1.1. Planungsstand öffentliche Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0535/2023)
8.2. der CDU-Fraktion
8.2.1. Neuaufbau der Sirenenanlagen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0543/2023)
8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
8.3.1. Fußwegparken in der Dürerstraße
(Drucks. Nr. 15-0544/2023)
8.4. der FDP-Fraktion
8.4.1. Bahnhof Bismarckstraße, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
(Drucks. Nr. 15-0577/2023)
9. A N T R Ä G E
9.1. Anträge aus der letzten Sitzung
9.1.1. Anzeigetafel für Fotovoltaikanlagen an Schulen
(Drucks. Nr. 15-0260/2023)
9.1.2. Verkehrssicherheit für Radfahrende verbessern - Hans-Böckler-Allee/Seligmannallee
(Drucks. Nr. 15-0261/2023 N1)
9.2. Gemeinsam von Bündnis 90/Die Grünen und SPD
9.2.1. Bordsteinabsenkung in der Maschstraße – Zugang zum TKH
(Drucks. Nr. 15-0545/2023)
9.2.2. Behindertengerechte Pflasterung vor den Einfahrten zum Stift zum Heiligen Geist in der Heiligengeiststraße und Rats-und-von-Soden-Kloster in der Willestraße in Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0546/2023)
9.2.3. Park- und Ladekonzept für die dicht besiedelten Wohngebiete in der Südstadt
(Drucks. Nr. 15-0547/2023)
9.2.4. Schutz der Grünfläche Hans-Böckler-Allee
(Drucks. Nr. 15-0548/2023)
9.3. der CDU-Fraktion
9.3.1. Mehr Verkehrssicherheit in der Böhmerstraße, insbesondere für Radfahrer
(Drucks. Nr. 15-0539/2023)
9.3.2. Sonnendach für den Spielplatz in der Meterstraße
(Drucks. Nr. 15-0542/2023)
10. B E R I C H T E
10.1. Information über Bauvorhaben
10.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements
10.3. Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirates vom 22. Februar 2023
11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
11.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrats Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0583/2023)
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Herr Meese eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest.
Herr Meese bedauerte einen schwulenfeindlichen Angriff im Stadtbezirk. Er dankte der Polizei und wünschte dem Opfer Genesung und Solidarität.
Herr Meese und Herr Pollähne gedachten zweier Verstorbener. Es wurde eine Gedenkminute für Herrn Hermann Bleinroth und Herrn Rudi Zimmeck eingelegt.
Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig genehmigt
TOP 2.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Herr Christian Meissner wurde als neues Mitglied verpflichtet
TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde
Es gab keine Einwohner*innen, die Fragen hatten
TOP 4.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15. Februar 2023
(öffentlicher Teil)
Das Protokoll wurde mit einer Änderung auf Seite 15 zu TOP 13.1.5.1. genehmigt mit 15 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen
TOP 5.
Bericht der Deutschen Bahn zum ICE Werk Clausewitzstraße
Herr Dr. Aurich stellte die Planungen der Deutschen Bahn vor (siehe Präsentation).
Frau Bek regte an, den Bezirksrat einzuladen.
Herr Dr. Aurich sagte, dass der Bezirksrat herzlich eingeladen sei und kündigte einen "Tag der offenen Tür" an.
Frau Adolph fragte nach den zusätzlichen Mitarbeitern.
Herr Dr. Aurich sagte, dass der Personalausbau jetzt beginne. Man benötige nicht nur Pausenräume, sondern auch Schulungen und Qualifikationen. Es seien handwerkliche Jobs und der Zukunftstag sei bereits ausgebucht.
Frau Adolph fragte, ob es auch Auszubildende geben werde.
Herr Dr. Aurich bejahte, dass selbst ausgebildet werde.
Frau Hüsemann fragte nach den Auswirkungen der Baumaßnahme auf den Straßenverkehr.
Herr Dr. Aurich bestätigte, dass diese nicht ausbleiben werden, wobei es keine Auswirkungen Richtung Zoo geben werde. Das Grundstück befinde sich in der Nähe der ARAL-Tankstelle.
Es gebe eine Einigung mit den Nachbarn und es wurde ein Lärmgutachten erstellt.
Frau Pohl fragte nach den Umweltthemen und Zeiten der Baumaßnahme.
Herr Dr. Aurich bestätigte eine Umweltprüfung. An der Waschbetonfassade gebe es keine Fledermäuse und es gebe sehr wenig Fauna dort, nur drei Vogelarten denn es liege ein weites Gleisfeld dahinter
Man werde ausschließlich tagsüber bauen, evtl. auch am Samstag. Wohngebiete seien nicht betroffen, auch die AOK sei nicht betroffen.
Frau Pohl fragte nach Baustelleneinrichtungsplänen.
Herr Dr. Aurich sagte, dass diese vorliegen und sprach über Logistikpläne, dass vieles über die Schiene transportiert werden soll.
Herr Allerheiligen dankte für den Vortrag. Die Wartung der ICEs sei ein Beitrag zum Ausbau des ÖPNV. Er fragte, ob nach dem KIlimaschutzgesetz Photovoltaikanlagen geplant seien.
Herr Dr. Aurich bestätigte dies und zeigte die entsprechenden Hallen auf dem Plan.
Frau Wieking fragte nach der Sicherung der Ausfahrt der Baustelle für Radfahrende und ob der Radverkehr evtl. die andere Straßenseite nutzen könne.
Herr Dr. Aurich sagte, dass die Zufahrt verlagert werde, der Radweg sei zu schmal.
Herr Meese dankte für die umfassenden Informationen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Stadtbezirk.
TOP 6.
A N H Ö R U N G E N
TOP 6.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1921 – Jordanstraße 28A –
Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0576/2023 mit 2 Anlagen)
Frau Lahde-Fiedler berichtete über das Vorhaben.
Statt einer Autowerkstatt, eines Judoclubs und einer Gastronomie ist die Errichtung eines Gebäudes geplant.
Das Planungsrecht soll geändert werden. Das Gebiet ist bisher Gewerbegebiet. Es soll ein Studentenwohnheim entstehen mit Gastronomie und Gewerbe im Erdgeschoss. Dahinter verlaufe die Bahn, deshalb sei besonderer Lärmschutz vorgesehen.
Es sei ein Stellplatz für jeweils sechs Betten geplant. Der gesamt Innenhof soll nicht für Stellplätze verwendet werden.
Jetzt erfolge der Einleitungsbeschluss, dann folge die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und anschließend der Auslegungsbeschluss.
Antrag,
die Einleitung des Verfahrens gemäß §12 Abs. 2 BauGB entsprechend des Antrags vom 01.02.2023 (Anlage 2) zu beschließen.
Einstimmig
TOP 7.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N (teils Anhörung, teils Entscheidung)
TOP 7.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1073, 2. Änderung
– Seligmannallee/ehem. Schlachthof –
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0578/2023 mit 5 Anlagen)
Frau Lahde-Fiedler sagte, dass es um zwei Grundstücke gehe und eine langfristige Weiterentwicklung des Areals. Es wurde die Festsetzung gelöscht, dass nur Betriebe der Fleischverarbeitung erlaubt waren.
Antrag,
- den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1073, 2. Änderung – Ausweisung von Gewerbegebieten – entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
- die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und
- die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1073, 2. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB zu beschließen.
Einstimmig
Herr Bloch fragte, ob es aktuelle Mieter gebe, die betroffen seien.
Frau Lahde-Fiedler sagte, dass es um das Gewerbegebiet Schlachthof gehe. Genehmigt wurde eine Cateringfirma.
Frau Wieking fragte nach der Nahversorgung.
Frau Lahde-Fiedler sagte, dass Einzelhandel ausgeschlossen sei. Die Landeshauptstadt Hannover habe ein Einzelhandelskonzept mit zentralen Versorgungsbereichen (z.B. Hildesheimer Straße, Sallstraße, Stephansplatz ), deshalb sei dort kein Einzelhandel möglich.
Herr Kluck fragte, ob große Hallen für Veranstaltungen möglich seien.
Frau Lahde-Fiedler sagte, dass nach dem Vergnügungsstättenkonzept Spielhallen und Bordelle ausgeschlossen seien.
TOP 7.2.
Bebauungsplan Nr. 650, Teilaufhebung als Maßnahme der Innenentwicklung
– Eintrachtweg 1-15 –
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0579/2023 mit 4 Anlagen)
Frau Lahde-Fiedler stellte die Planungen vor. Zu den Bauten der 60er Jahre sei eine Nachverdichtung in Modulbauweise geplant. Planungsrechtlich sei es Mischgebiet. Entweder sei eine Bebauungsplanänderung oder Aufhebung möglich, hier sei eine Teilaufhebung geplant.
Antrag,
- den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 650, Teilaufhebung, Eintrachtweg 1-15, – Aufhebung eines Planbereichs mit der Festsetzung „Mischgebiet“ und „Öffentliche Straßenverkehrsfläche“ – entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
- die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und
- die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 650, Teilaufhebung, Eintrachtweg 1-15, als Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB zu beschließen.
Einstimmig
Herr Allerheiligen fragte nach den Preisen.
Frau Lahde-Fiedler sagte, dass es eher niedrigpreisige Wohnungen von hanova werden, auch Belegrechtswohnungen für Menschen, die nicht viel Geld haben.
Frau Hintz-Oppelt fragte nach der Abstimmung der beiden Vorhaben.
Frau Lahde-Fiedler erläuterte, dass jetzt das Planungsrecht geändert werde und wohl erst in 2029 der Gewerbepark entstehe, also noch nicht morgen.
Frau Wiesehahn sagte, wenn dort mehr Wohnungen entstehen, es auch Menschen gebe, die einkaufen müssten.
Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass es 30 weitere Wohneinheiten werden und im Eckgebäude Einzelhandel zulässig sei. Es sei ein Aldi-Markt in der Nähe, ansonsten müsse man in der Südstadt einkaufen.
Herr Meese dankte für die Vorstellung der drei Projekte mit insgesamt 80 neuen Wohneinheiten.
TOP 8.
A N F R A G E N
TOP 8.1.
der SPD-Fraktion
TOP 8.1.1.
Planungsstand öffentliche Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0535/2023)
Frau Hüsemann stellte die Anfrage.
Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität auf öffentlichen Plätzen und Grünflächen sollte insbesondere in Anbetracht der heißen Sommer der letzten Jahre das Angebot an kostenlosen Trinkwasserstellen im Stadtbezirk Südstadt-Bult ausgebaut werden. Zudem können so Plastikverpackungen eingespart werden, wenn direkt aus den Zapfsäulen getrunken oder Wasser in Mehrwegflachen abgefüllt wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
2. An welchen weiteren Standorten im Stadtbezirk Südstadt-Bult ist die Errichtung eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens möglich?
3. Plant die Verwaltung derzeit die Errichtung weiterer öffentlicher Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk Südstadt-Bult und wenn ja, für wann und an welchen Standorten?
Zu 1. Im Stadtbezirk Südstadt-Bult gibt es zurzeit drei Trinkwasserbrunnen, am Platz an der Osterleystraße, am Sallplatz und am Strandbad Maschsee.
Die Brunnen wurden ca. 2003, 2001 und 2021 fertig gestellt. Ein weiterer Standort wurde 2021 unmittelbar angrenzend am Sportleistungszentrum realisiert.
Zu 2. Weitere Standorte könnten dort sinnvoll sein, wo sich viele Menschen in ihrer Freizeit aufhalten oder sich sportlich betätigen, wie z. B. am Kurt-Schwitters-Platz, am Bertha-von-Suttner-Platz, am Haus der Jugend oder am Spielpark Tiefenriede / Haspelfelder Weg.
Zu 3. Trinkwasserspender werden ggf. dann errichtet, wenn eine öffentliche Fläche überarbeitet / neu hergerichtet wird und eine Trinkwasserleitung in unmittelbarer Nähe vorhanden ist.
Zurzeit gibt es allerdings keine Planungen zur Ergänzung der vorhandenen Trinkwasserspender, weil keine personellen und finanziellen Ressourcen zur Realisierung vorhanden sind.
TOP 8.2.
der CDU-Fraktion
TOP 8.2.1.
Neuaufbau der Sirenenanlagen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0543/2023)
Herr Scholz stellte die Anfrage.
Gemäß Berichterstattung in der Presse werden in der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2023 insgesamt 113 neue Sirenenanlagen errichtet, die im Katastrophenfall dem Bevölkerungsschutz dienen sollen.
Wir fragen die Verwaltung:
2. An welchen Standorten / Gebäuden sollen die Sirenenanlagen errichtet werden?
3. Wann und in welchen Zeitintervallen ist mit Probealarmen zu rechnen?
Zu Frage 1: Es sind sechs Standorte im Stadtbezirk Südstadt-Bult vorgesehen.
Der genaue Zeitpunkt für die Errichtung steht bisher nicht fest – eine Errichtung bis Dezember 2024 wird angestrebt.
Zu Frage 2: Fünf der o.g. Anlagen werden auf Dächern von Schulen errichtet und eine als Maststandort. Alle Liegenschaften sind im Besitz der Landeshauptstadt Hannover.
Zu Frage 3: Diese Frage ist derzeit noch in Klärung.
Voraussichtlich ist erstmals im Herbst 2024 mit einem Probealarm zu rechnen. Anschließend werden jährlich Probealarme auf kommunaler sowie auf Landesebene stattfinden.
TOP 8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 8.3.1.
Fußwegparken in der Dürerstraße
(Drucks. Nr. 15-0544/2023)
Frau Hintz-Oppelt stellte die Anfrage.
Die Häuser in der Dürerstraße wurden umfassend saniert. Die Vorgärten der Häuser wurden zugunsten der Verbreiterung der Hausfront/Wohnungen aufgegeben und die Hausfront um die Vorgartenbreite zur Straßenseite hin erweitert. Die Hausfront hat dadurch nur einen Abstand von ca. 50 cm zum Bürgersteig ab.
Jetzt wird deutlich, dass die Bürgersteigbreite mit ca. 1,20 m deutlich zu schmal für Fußgänger*innen mit Rollator, Kinderwagen, Rollstuhl etc. ist. Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist eine Seitenraumbreite von 2,5 m.
Durch das halbseitige, halbhohe Parken auf beiden Seiten der Straße ist der Fußweg entscheidend geschmälert. Werden auf dem Fußweg auch noch Scooter und Fahrräder abgestellt, ist der Fußweg
nur sehr eingeschränkt nutzbar.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
2. Kann eine zeitliche Prognose für die Fertigstellung der Maßnahmen gemacht werden?
Zu 1. Mit der derzeitigen Gestaltung der Nebenanlagen in der Dürerstraße (-auch farblich - unterschiedliche Befestigungsarten von Gehweg- und Parkflächen, sowie abgesetzte Pflasterlinie) wurden die nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlichen Kriterien erfüllt, damit das halbhohe Parken eindeutig, auch ohne zusätzliche Markierung, oder Beschilderung, als gesetzlich angeordnet zu bewerten ist.
Die öffentliche Gehwegfläche beträgt derzeit 1,50m und nicht 1,20m (siehe unten angefügtes Foto) und erfüllt somit das Mindestmaß, dass die Fläche ungehindert von einer Person z.B. mit einem Rollstuhl genutzt werden kann.
Die rechtlichen Vorgaben der StVO – in Verbindung mit den Empfehlungen der FGSV – sind ausschließlich bei der Neuanlage von Verkehrsanlagen unmittelbar anzuwenden.
Im Altbestand, wie bei der Dürerstraße, wo auch vor der Sanierung der Gebäude das halbhohe Parken zulässig war, müssen (sofern die verbleibende Restgehwegfläche weniger als 2,5m beträgt) die Interessen aller Verkehrsteilnehmer*innen abgewogen werden. Das schließt auch mit ein, dass der Bedarf an Stellplätzen für Kfz im öffentlichen Raum zu berücksichtigen ist. Das hat insb. dann eine besondere Relevanz, wenn (wie in der Dürerstraße) im Falle des Untersagens des halbhohen Parkens mangels verbleibender Restfahrbahnbreite dann nur noch einseitig, oder versetzt geparkt werden dürfte (und dadurch mindestens die Hälfte aller zulässigen Stellplätze wegfallen würde), was wiederum (auch aus Gründen des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit) grundsätzlich vermeidbaren Parksuchverkehr nach sich ziehen würde. Das Verwaltungsgericht hat in 2020 bei einer vergleichbaren Örtlichkeit deutlich gemacht, dass auch bei Unterschreitung der verbleibenden Gehwegbreite von 2,5m den Belangen des Fußverkehrs in ausreichendem Umfang Rechnung getragen würde, wenn „in angemessenem Abstand (15-20 m)“ so genannte Begegnungsbereiche vorhanden wären, in denen die Gehwegbereiche in vollem Umfang dem Fußverkehr zur Verfügung stehen. Es sei durchaus zumutbar, dass Fußgänger*innen auch solche (privaten) Flächen, wie Eingangsbereiche zu den Häusern, Garageneinfahrten, Mülltonnen- oder Fahrradabstellflächen nutzen (ggf. auch dort kurz warten), um eine/n entgegenkommende/n Fußgänger*in passieren zu lassen Bei dieser Bewertung sind auch barrierefrei zugängliche Privatflächen, wie z.B. Hauseingänge oder Vorflächen vor Garagen, zu berücksichtigen.
Nur wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein sollten und/oder nicht durch geeignete Maßnahmen geschaffen werden könnten, wäre es rechtlich zulässig, das (ursprünglich zulässige) halbhohe Parken zu unterbinden.
In der Dürerstraße sind in kurzen, angemessenen Abständen barrierefrei zugängliche Hauseingänge vorhanden, so dass diese Flächen im Begegnungsfall von zu Fuß Gehenden als Ausweichfläche genutzt werden können. Insofern kann bei dem derzeitigen Ausbauzustand das halbhohe Parken nicht rechtmäßig unterbunden werden.
Eine Anpassung der Breite des Bürgersteiges wie gewünscht ist deshalb nur durch bauliche Umgestaltung der Gehwege möglich. Auf verkehrsrechtlichem Weg ist dies nicht möglich.
Eine bauliche Umgestaltung setzt einen politischen Beschluss dazu sowie die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel und die erforderlichen personellen Kapazitäten für Planung und Bau voraus.
Zu 2. Für die Fertigstellung der Maßnahme gibt es keine zeitliche Perspektive.

TOP 8.4.
der FDP-Fraktion
TOP 8.4.1.
Bahnhof Bismarckstraße, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
(Drucks. Nr. 15-0577/2023)
Frau Wieking stellte die Anfrage.
Der Bahnhof Bismarckstraße ist stark frequentiert von Nutzern des Nahverkehrs, besonders auch von Radfahrern, die ihre Fahrräder dort abstellen.
Seit längerer Zeit wurde von uns beobachtet, dass die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder nicht ausreichen, die vorhandenen Fahrradbügel sind komplett belegt. Unter der Brücke sind die Bereiche durch Taubenkot sehr verdreckt. Vor dem Restaurant Kahle gibt es weitere Abstellbügel, die meistens voll belegt sind.
Zum Abstellen und Anschließen der Fahrräder wird improvisiert, viele werden in Bereichen außerhalb der Brücke abgestellt, z.B. an Laternenpfählen und Straßenschildern angeschlossen.
Bei einigen Fahrrädern unter der Brücke kann man davon ausgehen, dass sie seit längerer Zeit nicht mehr genutzt werden. Meldungen über die Müllmeldeapp “Hannover sauber” haben bis jetzt noch nicht zum Entfernen dieser Räder geführt, aktuell (26.2.23) ist nur ein einziges Rad entsprechend gekennzeichnet (Frist zur Entfernung des Rads bis 9.3.23).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist AHA in diesem Bereich für die Reinigung und Kontrolle zuständig? Wenn nicht, wer ist zuständig?
2. Werden die Kontrollen routinemäßig durchgeführt, wenn ja, wie oft? Wie viele Räder wurden in welchen Zeiträumen entfernt?
3. Gibt es Planungen, die Situation zu verbessern, bevor die Brücke saniert wird?
Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Bereich vor dem Bahnhof Bismarckstraße und die Unterführung ist Fläche der Stadt Hannover, Fachbereich Tiefbau (66). Aha ist mit der Reinigung der Flächen des Fachbereichs 66 beauftragt. In diesem Zusammenhang kümmert aha sich auch um Schrottfahrräder auf öffentlichen Flächen.
Die Reinigung der Fläche ist von aha wiederum an einen Drittanbieter vergeben, der einmal wöchentlich eine Reinigung vor Ort durchführt. Dabei wird auch versucht, den Taubenkot so gut wie möglich zu entfernen. Der in der Unterführung befindliche Abfallbehälter wird ebenfalls von dem beauftragten Drittanbieter geleert.
Zu Frage 2 :
Für die Beseitigung von Schrottfahrrädern aus dem öffentlichen Straßenraum gibt es kaum konkrete rechtliche Regelung. Es gilt, dass nur solche Fahrräder beseitigt werden können, welche offensichtlich als Schrott somit Abfall angesehen werden. Das heißt wenn der Eigentümer in der Absicht auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt, weil sie Abfall ist. Das ist immer dann zu vermuten, wenn das Fahrrad in dem Sinne schrottreif ist, dass es nur mit erheblichem Aufwand wieder entsprechend seiner Bestimmung genutzt werden kann.
Bei unseren Kontrollen werden die Fahrräder auf ihren Zustand hin überprüft. Stark beschädigte Fahrräder oder solche, die offensichtlich sehr lange Zeit ungenutzt dort stehen und dadurch bereits dem Verfall preisgegeben wurden, werden durch die Abfallfahndung dokumentiert. Festgehalten werden die Örtlichkeit, Hinweisgeber, Marke, Rahmengestell-Nummer, Farbe und der Zustand des Fahrrads u. a. durch Fotodokumentation.
Die entsprechenden Fahrräder werden mit einem Aufkleber versehen, der den*die jeweilige*n Eigentümer*in auffordert, es innerhalb einer Frist von vier Wochen aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.
Befindet sich das Fahrrad nach Ablauf der Frist unverändert vor Ort und hat sich der*die Eigentümer*in nicht mit uns in Verbindung gesetzt, wird es durch aha entfernt und verschrottet.
Am Bahnhof Bismarckstraße finden regelmäßig Kontrollen im Hinblick auf Schrottfahrräder statt. In der Regel werden je Kontrolle ca. 5-6 Fahrräder mit einer Aufforderung zur Entfernung aus dem öffentlichen Verkehrsraum durch den*die Eigentümer*innen versehen.
Es mag den Anschein erwecken, dass mit häufigeren Kontrollen mehr Fahrräder entfernt werden könnten. Die Abfallfahnder wissen aus Erfahrung, dass das nicht der Fall ist. Denn wie bereits beschrieben kann nicht nur an dem optischen Zustand (durch Taubenkot verschmutzt, teilweise verrostet usw.) festgemacht werden, ob ein Fahrrad Schrott ist. Wenn ein Fahrrad noch fahrtauglich ist oder lediglich kleinere Beschädigungen (platter Reifen, fehlender Sattel usw.) aufweist, kann es nicht als Abfall entsorgt werden.
Zu Frage 3.
Wie oben ausgeführt, wird aha im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten regelmäßig tätig. Auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Sinne der Abfallentsorgung können wir hier keine weiteren Verbesserungen herbeiführen.
Frau Wieking sagte, dass es eine schwierige Stelle sei. Es trage nicht zur Attraktivität bei.
Herr Kluck fragte, ob bekannt sei, dass die Region Hannover dort ein Fahrradparkhaus plane.
Frau Ohlhorst sagte, dass es ihr nicht bekannt sei und sie nachfragen müsse.
TOP 9.
A N T R Ä G E
TOP 9.1.
Anträge aus der letzten Sitzung
TOP 9.1.1.
Anzeigetafel für Fotovoltaikanlagen an Schulen
(Drucks. Nr. 15-0260/2023)
Herr Kluck brachte den Antrag ein und sagte, dass man wegen der Kosten nachgeforscht habe.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
2. Weiterhin soll auf dieser Anzeigetafel der aktuelle Stromverbrauch der Schule angezeigt werden. Falls die technischen Voraussetzungen für die Ablesung des aktuellen Stromverbrauchs noch nicht vorhanden sind, soll die Enercity Netz GmbH gebeten werden, den zukünftig gesetzlich geforderten Einbau von digitalen Smart-Metern an den Schulstandorten vorzuziehen.
12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
Herr Kluck entgegnete, dass der Antrag dennoch sinnvoll sei.
TOP 9.1.2.
Verkehrssicherheit für Radfahrende verbessern - Hans-Böckler-Allee/Seligmannallee
(Drucks. Nr. 15-0261/2023 N1)
Herr Kluck brachte den Antrag ein.
Es gab eine Begehung und die Punkte 1 und 2 sollen umgesetzt werden. Es werde dort künftig mehr Verkehr geben und der Antrag sei weiterhin notwendig.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, folgende kurzfristig verkehrssichernde Maßnahmen für den Kreuzungsbereich Hans-Böckler-Allee / Seligmannallee umzusetzen:
1. Die die Seligmannallee überquerenden Fahrradwege an der Hans-Böckler-Allee werden rot schraffiert.
2. Für den von der Hans-Böckler-Allee in die Seligmannallee einbiegenden motorisierten Individualverkehr (MIV) wird an geeigneter Stelle ein Spiegel angebracht.
3. Die Stadtverwaltung prüft im Zusammenwirken mit Polizei und ADFC, ob ggfs. weitere verkehrssichernde Maßnahmen kurzfristig in diesem Bereich erforderlich und umzusetzen sind.
4. Der Rechtsabbieger an der o.g. Stelle für den Kfz-Verkehr wird entkoppelt von dem der Lichtsignalanlage der Radfahrenden.
Einstimmig
Der Kontaktbereichsbeamte der Polizei sagte, dass er vor Ort war. Ein Versatz der Ampelschaltung hätte den Unfall nicht verhindert, denn erst gab es einen Rechtsabbieger, dann habe ein zweiter LKW den Unfall verursacht. Eine Besonderheit sei eine Diagonalquerung für den Radverkehr Richtung Kleefeld.
Herr Scholz fragte, ob der vierte Punkte des Antrag generell nicht erforderlich sei.
Der Kontaktbereichsbeamte der Polizei sagte, dass in diesem besonderen Fall der Unfall im fließenden Verkehr passierte.
Herr Gertz bezog sich auf den Bericht der Unfallkommission.
Der Kontaktbereichsbeamte der Polizei sagte, dass darin nur der aktuelle Unfall betrachtet wurde.
Herr Kluck sagte, dass der Unfall Anlass für diesen Antrag war und künftige Unfälle verhindert werden sollen. Der Antrag werde in die Hände der Fachleute gegeben und man wünsche sich mehr Verkehrssicherheit.
Herr Pollähne wandte ein,dass man sich entscheiden müsse, ob der PKW- und Radverkehr getrennte Ampeln erhalte und man ggfs. länger warten müsse.
Herr Scholz sagte, dass bisher sei dort kein Trixi-Spiegel montiert sei und sprach sich für weitere Trixispiegel aus.
Herr Meese bat, nun über diesen vorliegenden Antrag zu entscheiden.
Frau Wieking bezog sich auf die Empfehlungen der Unfallkommission.
Sie sei dort häufig unterwegs und die Kreuzung sei gefährlich mit einer Haltelinie. Es wurde neu gemacht, aber nicht rot markiert. Sie sei gespannt, ob alles geprüft und umgesetzt werde.
Herr Meese vermutete, dass die Markierungen sicherlich vorgenommen werden, wenn die Witterung es zulasse.
TOP 9.2.
Gemeinsam von Bündnis 90/Die Grünen und SPD
TOP 9.2.1.
Bordsteinabsenkung in der Maschstraße – Zugang zum TKH
(Drucks. Nr. 15-0545/2023)
Frau Bek brachte den Antrag ein.
Antrag
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, den hinter dem Rollstuhlfahrer*innenparkplatz gelegenen Bordstein – zwischen Haus des Sports und TKH - auf ein Minimum abzusenken, so dass er eine barrierefreie Querung bzw. Zufahrt auf den Bürgersteig für auf den Rollstuhl angewiesene Menschen ermöglicht.
Einstimmig
TOP 9.2.2.
Behindertengerechte Pflasterung vor den Einfahrten zum Stift zum Heiligen Geist in der Heiligengeiststraße und Rats-und-von-Soden-Kloster in der Willestraße in Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0546/2023)
Frau Hintz-Oppelt brachte den Antrag ein.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Bürgersteig bei den Einfahrten zum Stift zum Heiligen Geist in der Heiligengeiststraße und einer Einfahrt zum Rats-und-von-Soden-Kloster in der Willestraße durch eine geeignete Pflasterung barrierefrei zu gestalten.
Einstimmig
TOP 9.2.3.
Park- und Ladekonzept für die dicht besiedelten Wohngebiete in der Südstadt
(Drucks. Nr. 15-0547/2023)
Frau Pohl brachte den Antrag ein.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit großen Parkflächeninhaber*innen und Ladesäulenbetreiber*innen ein Park- und Ladekonzept für die dicht besiedelten Wohngebiete in der Südstadt zu entwickeln.
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
Herr Bloch hatte eine Verständnisfrage. Er kenne nur Ladekonzepte, aber keine Parkkonzepte und fragte, wie Freiräume entstehen sollen, wenn es mehr Autos als Parkplätze gebe.
Zum Ladekonzept gebe es einen Konzessionsvertrag mit enercity.
Herr Allerheiligen sagte, dass es auch andere Anbieter gebe, z.B. auf Supermarktflächen.
TOP 9.2.4.
Schutz der Grünfläche Hans-Böckler-Allee
(Drucks. Nr. 15-0548/2023)
Frau Wiesehahn brachte den Antrag ein.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die östliche Grünfläche vor dem Überfahren mit Fahrzeugen zu schützen.
13 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Frau Kahmann hatte eine Nachfrage, ob es in Notsituationen Probleme gebe, wenn man nicht mehr ausweichen könne.
[Die weitere Diskussion war wegen technischer Rückkopplungen leider nicht zu verstehen.]
TOP 9.3.
der CDU-Fraktion
TOP 9.3.1.
Mehr Verkehrssicherheit in der Böhmerstraße, insbesondere für Radfahrer
(Drucks. Nr. 15-0539/2023)
Herr Scholz brachte den Antrag ein.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die Fahrbahndecke in den beschädigten bzw. nur notdürftig geflickten Bereichen, insbesondere auf der Südseite der Böhmerstraße zwischen Mendelsohnstraße bis zur Straße an der Tiefenriede, zeitnah grundlegend zu sanieren und sie ggf. in das Deckenprogramm aufzunehmen.
Einstimmig
Herr Bloch sagte, dass es eine Liste zum Deckenprogramm gab.
Herr Meese bestätigte dies.
Frau Groenigk sagte zu, diese Liste erneut zu versenden.
TOP 9.3.2.
Sonnendach für den Spielplatz in der Meterstraße
(Drucks. Nr. 15-0542/2023)
Herr Scholz brachte den Antrag ein.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, an geeigneter Stelle auf dem Spielplatz an der Meterstraße ein Sonnenschutzdach fest zu installieren.
Einstimmig
TOP 10.
B E R I C H T E
TOP 10.1.
Information über Bauvorhaben
Frau Lahde-Fiedler kündigte an, dass in der nächsten Sitzung vom Gebäudemanagement über die Planungen an den Schulen im Stadtbezirk berichtet werde.
TOP 10.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Groenigk berichtete über diese beiden Punkte:
1) Da sich das Südstädter Komöd´chen wegen der Lagerraumsuche auch an viele Akteur*innen in der Südstadt gewendet hat wird darüber informiert, dass die bisherige Lagerstätte in einem Gebäude am Seelhorster Friedhof im Stadtbezirk Döhren-Wülfel nun doch weiter genutzt werden kann.
2) Am 5.6.23 werden die Parkscheinautomaten in der Bewohner*innenparkzone in der Südstadt aktiviert. Ab Mitte April werden die Beschilderung und die Parkscheinautomaten aufgestellt und bis zur Aktivierung im Juni abgedeckt. Die betroffenen Bewohner*innen haben aktuell ein Anliegerschreiben erhalten, in dem auch Ansprechpartner*innen und ein Link zu FAQ aufgeführt sind.
TOP 10.3.
Bericht aus der Sitzung des Integrationsbeirates vom 22. Februar 2023
Herr Taplick berichtete aus der Sitzung, dass diese im Haus der Religionen stattgefunden habe und es dort eine Ausstellung zu neun verschiedenen Religionen gebe. Es sei eine Bildungsstätte,die vorwiegend von Schulen besucht werde. Es gebe zwei neue Mitglieder im Integrationsbeirat.
Die Antidiskriminierungsstelle habe über ihre Arbeit berichtet.
Frau Wegener (Flüchtlingswohnheim Hildesheimer Straße) habe zum 30. Jubiläum eingeladen am 18. Juni mit großem Programm.
Auch finde am 28. 05. auf dem Stephansplatz wieder das Ökumenische Pfingstfest statt, das Pflichtprogramm sei.
Herr Meese wies auch auf die Informationsdrucksache zu den Integrationsbeiräten hin.
Herr Taplick sagte, dass diese zunächst im Gremium diskutiert werden soll.
TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 11.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrats Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0583/2023)
Herr Kluck brachte den Interfraktionellen Antrag ein.
Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachstehend aufgeführte Zuwendungen:
Antrag Nr. 09-2023
Die Otfried-Preußler-Schule erhält für die Circusprojektwoche, die unter dem Motto „Kannst Du nicht war gestern – heute ist Circus!“ stattfindet, bis zu 3000,- Euro.
Antrag Nr. 10-2023
Der „Verein zur Förderung und Durchführung von Kunstprojekten e.V.“erhält für die Ausstellungsreihe in der weißen Halle für Material (Einladungskarten, Plakate und Banner) bis zu 2400,- Euro.
Die Zuwendungsempfänger*innen haben bei der Verwendung und Abrechnung der Mittel nach den geltenden Zuwendungsbestimmungen des Bezirksrates zu handeln.
Einstimmig
Herr Meese schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:40 Uhr.
Ekkehard Meese Gundula Ohlhorst
Bezirksbürgermeister Für das Protokoll
