Sitzung Ratsversammlung am 23.02.2023

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 17.02.2023)
Protokoll (erschienen am 03.05.2023)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 17.03.2023

PROTOKOLL

16. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 23. Februar 2023,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.17 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) 15.15 - 17.17 Uhr
Ratsfrau Bax (SPD)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Chowaniec (CDU)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Enders (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) 15.20 - 17.17 Uhr
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hoare (CDU)
Ratsherr Homann (SPD) 15.14 - 17.17 Uhr
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Kahmann (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Keller (AfD)
Ratsfrau Dr. Killinger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Klapproth (CDU)
Beigeordnete Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
Ratsmitglied Klippert (DIE PARTEI & Volt)
Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Beigeordneter Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Mönkemeyer (DIE LINKE.)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Sankowske (SPD)
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Beigeordneter Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Waase) (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wippach (AfD)
Ratsherr Wolf (Piraten)
Ratsfrau Zahl (DIE PARTEI & Volt)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe
Stadträtin Beckedorf
Stadträtin Bruns
Stadträtin Ritschel
Stadträtin Rzyski
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadtbaurat Vielhaber


Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15. Dezember 2022

3. A N F R A G E N

3.1. Anfrage der SPD-Fraktion: 2022 - ein Boomjahr für die Ehrenamtskarte
(Drucks. Nr. 0053/2023)

3.2. Anfrage der AfD-Fraktion: Häusliche Gewalt und Femizide in Hannover
(Drucks. Nr. 0054/2023)

3.3. Anfrage der Fraktion Die PARTEI & Volt: Entsiegelungen in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 0055/2023)

3.4. Anfrage der SPD-Fraktion: Equal Pay in der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 0400/2023)

3.5. von Ratsherrn Böning

3.5.1. zu Insekten in Lebensmitteln - auch in städtischen Kantinen?
(Drucks. Nr. 0252/2023)

3.5.2. "Heute Berlin, morgen Hannover? Sind "Sprachempfehlungen" auch für den städtischen Ordnungsdienst geplant?"
(Drucks. Nr. 0253/2023)

4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4.1. Wahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
(Drucks. Nr. 0355/2023)

4.2. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0494/2023)

5. Änderung der Dezernatsverteilung
(Drucks. Nr. 0379/2023 mit 1 Anlage)

6. Ausschreibung der Stelle einer Stadträtin/eines Stadtrates

6.1. im Dezernat für Jugend, Familie und Sport
(Drucks. Nr. 0380/2023 mit 2 Anlagen)

6.2. im Dezernat für Bildung und Kultur
(Drucks. Nr. 0381/2023 mit 2 Anlagen)

7. Fortsetzung Hannoverscher Solidaritätsscheck (HSS)
(Drucks. Nr. 3210/2022)

8. Änderung der Friedhofssatzung - Korrektur
(Drucks. Nr. 0176/2023 mit 2 (nur Online) Anlagen)

9. Flächennutzungsplanangelegenheiten

9.1. 242. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Leinhausen / "Fuhsestraße-Ost"
Entscheidung über die eingegangene Stellungnahme aus der öffentlichen Auslage, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3021/2022 mit 5 Anlagen)

9.2. 223. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Kirchrode / "nördlich Lange-Feld-Straße“
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3153/2022 N1 mit 3 (nur online) Anlagen)

10. Bebauungsplanangelegenheiten

10.1. Bebauungsplan Nr. 1886 - Fuhsestraße Ost
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 3261/2022 mit 4 (nur online) Anlagen)

10.2. Bebauungsplan Nr. 1901 – Schulzentrum Anderten -
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0096/2023 mit 3 Anlagen)

10.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 67, 9. Änderung - Grundschule Kestnerstraße, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0290/2023 mit 4 (nur online) Anlagen)

11. A N T R Ä G E

11.1. Antrag der AfD-Fraktion zur Umstellung der Gebührenkalkulation von einem dreijährigen Berechnungsmodell auf ein jährliches Berechnungsmodell
(Drucks. Nr. 2583/2022)

11.2. Antrag der CDU-Fraktion: Bezahlbares Wohnen dauerhaft sicherstellen
(Drucks. Nr. 0025/2023)

11.3. Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE. und Fraktion DIE PARTEI & Volt: Resolution Verurteilung der türkischen Angriffe auf mehrheitlich von Kurd*innen bewohntes syrisches und irakisches Staatsgebiet
(Drucks. Nr. 0161/2023)

11.4. Antrag von Ratsherrn Böning zur Unterstützung der Forderung der Deutschen Umwelthilfe zum Schutz erhaltungswürdiger Gebäude
(Drucks. Nr. 0034/2023 mit 1 Anlage)


Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass der Verwaltungsausschuss in seiner vorangegangenen Sitzung die Bereitstellung von Hilfsgütern, wie z.B. Zelte, Feldbetten, Hygieneartikel und Babynahrung, zur Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei genehmigt habe und bedankte sich beim Oberbürgermeister und den Dezernent*innen für die schnelle, unbürokratische Hilfe. Darüber hinaus könnte man stolz und überaus dankbar sein für die raschen Hilfen aus der Stadtgesellschaft, den Vereinen und den NGOs.
Ratsvorsitzende Engelhardt sagte, dass sie im Namen des Rates der Landeshauptstadt Hannover einen aufrichtigen Dank an alle Helfenden richte. Man sei erschüttert über die vielen Opfer und Verletzten des schweren Erdbebens in der Türkei und Syrien. Man werde mit dem Abhalten einer Schweigeminute den vielen Toten gedenken und allen Betroffenen das Mitgefühl ausdrücken wollen.


Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte an den Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 und wies auf die zahlreichen Veranstaltungen zur Solidarität mit der Ukraine in der Landeshauptstadt am 24. Februar 2023 hin.

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) eröffnete die Ratsversammlung und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass auch heute die Möglichkeit eröffnet werde, an der Sitzung per Videokonferenztechnik teilzunehmen. Für die Durchführung der hybriden Sitzung werde die Software ZOOM verwendet.
Wie in der Geschäftsordnungskommission vom 3. Dezember 2020 vereinbart, bat Ratsvorsitzende Engelhardt vor dem Hintergrund der notwendigen Server-Stabilität, um Deaktivierung der virtuellen Hintergründe.
Darüber hinaus wies Ratsvorsitzende Engelhardt ausdrücklich auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG hin und ging weiterhin davon aus, dass nichtberechtigte Personen („Dritte“) den vertraulichen Teil der Ratsversammlung an Ihren Bildschirmen nicht mitverfolgen könnten.
Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über die Zoom Chat-Funktion. Die Ratsmitglieder mögen dort Ihre Anwesenheit bestätigen, indem diese das Wort „anwesend“ und ihren vollständigen Namen in den Chat eingeben.
Bei Abstimmungen bat Ratsvorsitzende Engelhardt die per Zoom zugeschalteten Mitglieder, genau wie die Mitglieder im Saal, um entsprechende deutliche Handzeichen. Die per Videokonferenz teilnehmenden Ratsmitglieder werden auch um ein Handzeichen gebeten, wenn das Wort gewünscht werde.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährdeten.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei der Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Wie in den bisherigen Ratssitzungen habe das „h 1-Fernsehen“ aus Hannover wieder um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Ratssitzung gebeten.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbliebe.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass sie davon ausgehe, dass wie bisher dagegen keine Einwände erhoben würden und dass die Dreharbeiten durchgeführt werden könnten.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) teilte mit, dass Ratsfrau Lea Sankowske mit Schreiben vom 8. Februar 2023 ihren Austritt aus der Ratsfraktion Die LINKE. und ihren Wechsel zur Ratsfraktion der SPD bekanntgegeben habe. Dadurch habe sich das Stärkeverhältnis der Fraktionen im Rat verändert. Die Fraktion der SPD verfüge nun über 19 und die Fraktion Die LINKE. über 3 Mitglieder. Außerdem habe die Fraktion Die PARTEI & Volt mitgeteilt, dass Ratsmitglied Klippert zum 1. März 2023 den Fraktionsvorsitz übernehmen werde.

Im Weiteren verwies Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen hin.

Beigeordneter Kelich (SPD) erklärte, dass er im Namen der antragstellenden Fraktionen den Tagesordnungspunkt 11.3 - Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE. und Fraktion DIE PARTEI & Volt: Resolution Verurteilung der türkischen Angriffe auf mehrheitlich von Kurd*innen bewohntes syrisches und irakisches Staatsgebiet, mit der Drucks. Nr. 0161/2023 zurückziehe, da man den Fokus nicht von der humanitären Hilfe im Erdbebengebiet ablenken wollte. Darüber hinaus wollte man aktuelle Ereignisse aufnehmen und die Resolution zu einem späteren Zeitpunkt in einer neuen Fassung einbringen.

Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) entgegnete, dass die Fraktion Die LINKE. den Antrag nicht zurückziehe. Der Antrag sei dringlicher als je zuvor, da die Türkei aktuell mit ihrem Angriffskrieg fortfahre. Die Türkei sei immerhin ein NATO-Partner und deshalb dürfte man die Vorfälle nicht unter den Tisch fallen lassen. Die Fraktion Die LINKE. bitte um die Behandlung des Tagesordnungspunktes, notfalls auch als alleinigen Antrag der Fraktion Die LINKE.

Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) erwiderte, dass alle Beteiligten informiert worden seien, dass man der Intention der SPD-Fraktion folgen werde, dass der Antrag nicht vergessen werde und dass man zu gegebener Zeit gemeinsam eine Resolution erarbeiten könnte. Ratsmitglied Klippert drückte sein Unverständnis darüber aus, dass es Menschen mit derart wenig Gespür für angemessene Situationen gebe.

Ratsherr Pohl (CDU) betonte, dass die CDU-Fraktion, vor dem Hintergrund der Erdbebenkatastrophe, in der heutigen Ratsversammlung nicht über die Resolution beraten wollte. Ratsherr Pohl erklärte, dass die Fraktion der CDU den Antrag zur weiteren Beratung in die Fraktion ziehe, falls dieser nicht von der Tagesordnung genommen werde.

Ratsherr Engelke (FDP) schloss sich den Worten seines Vorredners an.

Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass sie den Wortbeiträgen ihrer Vorredner zustimme und betonte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Ausführungen der Fraktion Die LINKE. nicht folgen könnte.
Mit 59 Stimmen gegen 3 Stimmen beschloss der Rat auf Antrag der CDU-Fraktion, gemäß § 13 Abs. c Geschäftsordnung des Rates den nun alleinigen Antrag der Fraktion DIE LINKE., "Resolution zur Verurteilung der türkischen Angriffe auf mehrheitlich von Kurd*innen bewohntes syrisches und irakisches Staatsgebiet", mit der Drucks. Nr. 0161/2023 zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) erklärte, dass die Fraktion Die LINKE. den vorliegenden Antrag zurückziehe, da eine Vertagung um einen Monat keinen Sinn ergäbe.
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat alle Punkte der Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15. Dezember 2022
Mit 3 Enthaltungen genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 15. Dezember 2022 in der vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
Anfrage der SPD-Fraktion: 2022 - ein Boomjahr für die Ehrenamtskarte
(Drucks. Nr. 0053/2023)

Stadträtin Bruns beantwortete die Fragen von Ratsherrn Nicholls (SPD) aus Drucks. Nr. 0053/2023 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Im Jahr 2007 wurde vom Land Niedersachsen die Ehrenamtskarte eingeführt und damit den Kommunen die Möglichkeit gegeben, sich der Vergabe dieses niedersachsenweiten Anerkennungsformats anzuschließen. Seitens der Stadtverwaltung Hannover wurde die Einführung der Ehrenamtskarte zunächst nicht weiterverfolgt, da u. a. durch das Land keine Personalkostenerstattung für die Bearbeitung der Anträge in den Kommunen vorgesehen wurde.
Im Rahmen des „Konzeptes für Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement“ (DS 0843/2009) wurde jedoch die Einführung der Ehrenamtskarte als ein wichtiger Baustein einer wertschätzenden Anerkennungskultur seitens der Stadtverwaltung empfohlen und 2009 vom Rat beschlossen. Personal- und Sachkosten wurden für diese neue Aufgabe nicht zur Verfügung gestellt, die Bearbeitung der Ehrenamtskarte wurde dem Fachbereich Soziales, Bereich Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtteilentwicklung (50.5) organisatorisch als neue Aufgabe zugeordnet.
Die Verwaltung berichtet regelmäßig über die Antragszahlen zur Ehrenamtskarte im Berichtswesen zum wesentlichen Produkt (Finanzbericht).

Frage 1:
Wie viele Ehrenamtliche haben die Ehrenamtskarte insgesamt erhalten, wie viele Ehrenamtskarten sind zurzeit aktiv, wie hoch ist die Verlängerungsquote unter den aktiven Karten und wie beurteilt die Verwaltung die zahlenmäßige Entwicklung insbesondere in den verschiedenen Altersgruppen?

Seit Einführung der Ehrenamtskarte im Jahr 2010 wurden für das Stadtgebiet Hannover seitens der Verwaltung insgesamt 4.167 Karten ausgestellt, davon 2.640 Neuanträge und 1.527 Verlängerungen. Aktuell sind lt. der Datenbank des FreiwilligenServers Niedersachsen 1.008 aktive Ehrenamtskarten im Stadtgebiet Hannover im Umlauf. Die Quote der Verlängerungsanträge in der LHH beträgt seit 2010 ca. 37 %.
Während im Jahr der Einführung der Karte für Hannover (2010) insgesamt 718 Ehrenamtskarten ausgestellt wurden, sank die Anzahl im Folgejahr auf 248 Karten. In den Folgejahren 2012 bis 2022 wurden durchschnittlich 291 Ehrenamtskarten (Neuanträge + Verlängerungen) beantragt. Eine detaillierte Übersicht können Sie der schriftlichen Beantwortung dieser Ratsanfrage entnehmen.
Wie bereits in der DS 2361/2022 zur Engagement-Förderung in der LHH ausgeführt, hat schon die Ankündigung der neuen Vergünstigung „365-Euro-Ticket für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte“ einen Boom an Neuanträgen ausgelöst, der die bearbeitende Stelle vor große Herausforderungen stellt. Während im 1. und 2. Quartal 2022 insgesamt lediglich 39 Neuanträge gestellt wurden, waren es im 3. Quartal 216 und im 4. Quartal 196 Anträge. Im Jahr 2022 wurden somit 451 Ehrenamtskarten neu beantragt und 122 Anträge auf Verlängerung gestellt.
Gefragt nach einer Beurteilung der Verwaltung zur zahlenmäßigen Entwicklung der Ehrenamtskarte, insbesondere in verschiedenen Altersgruppen, ist zunächst festzuhalten, dass die vom Land Niedersachsen gesetzten Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte eine Würdigung speziell für Ehrenamtliche mit einem besonders/ überdurchschnittlich hohen zeitlichen Einsatz und einer Kontinuität vorsehen. Die Karte erhalten ausschließlich Menschen, die ihr Engagement mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ausüben und deren Engagement bereits seit mindestens 3 Jahren dauerhaft in diesem Umfang besteht. Darüber hinaus können seit Ende 2022 auch alle Inhaber*innen einer Juleica (JugendleiterCard) die Ehrenamtskarte beantragen, erste Anträge sind im Fachbereich Soziales bereits eingegangen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die geforderte hohe Stundenzahl nicht in jeder Lebensphase problemlos erreicht werden kann. Insbesondere für junge Menschen, die nicht die Juleica besitzen, und/oder für Personen, die in Vollzeit berufstätig sind, sich in Familiengründung befinden oder Care- und Pflegearbeiten im familiären Umfeld ausüben, dürfte es schwerer sein, die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte zu erfüllen. Trotzdem zeichnet sich eine Tendenz in der Entwicklung der Altersgruppen ab: Während im Einführungsjahr 2010 und den ersten Folgejahren die Altersgruppen von 56 bis 85 Jahren die Inanspruchnahme der Ehrenamtskarte klar dominierten, zeigt sich in den letzten Jahren eine Zunahme auch bei jüngeren Altersgruppen, die sich durch die Juleica-Inhaber*innen vermutlich fortsetzen wird. Eine grafische Darstellung wird dem Protokoll beigefügt.
Die Verwaltung sieht die Ehrenamtskarte nach wie vor als einen wichtigen Baustein einer wertschätzenden Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement, weist aber zugleich auf die vielen unterschiedlichen Maßnahmen der Engagementförderung der LHH hin, mit denen Engagierte erreicht werden, die entweder kein Interesse an der Ehrenamtskarte haben oder die Voraussetzungen nicht erfüllen. So wurden z. B. mit dem kommunalen „Förderfonds für Dank- und Anerkennungsformen für bürgerschaftliches Engagement“ im Jahr 2022 131 unterschiedliche Organisationen mit annähernd 5.150 Ehrenamtlichen erreicht.
Die bereits erwähnte Drucksache zur Engagementförderung zeigt weitere Aktivitäten auf, mit denen der Vielfalt des bürgerschaftlichen Engagements seitens
der LHH entsprochen wird, und welche Themen – auch mit Blick auf jüngere Ehrenamtliche – aktuell bearbeitet werden.

Frage 2:
In welcher Form wirbt die Landeshauptstadt Hannover bei ehrenamtlich Tätigen, besonders bei Jüngeren, für die Ehrenamtskarte?

Über die Verteilung von Flyern in städtischen Einrichtungen, bei Organisationen und an wichtigen Engagement-Orten wie z.B. dem Freiwilligenzentrum Hannover hinaus wird auf der städtisch betreuten Website freiwillig-in-hannover.de für die Ehrenamtskarte geworben. Zudem weist die LHH in regelmäßigen Abständen primär Multiplikator*innen, d.h. Verantwortliche von Vereinen und Organisationen im Stadtgebiet sowie städtische Stellen, die mit Ehrenamtlichen (jüngeren wie älteren) arbeiten, auf die Ehrenamtskarte hin, damit diese die Information an ihre Aktiven und Engagierten streuen und weiterkommunizieren. Dies geschieht bspw. im Rahmen von Treffen des Netzwerks Bürgermitwirkung Hannover, dem nach aktuellem Stand ca. 80 Initiativen angehören, oder durch Hinweise im städtischen Newsletter für Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Darüber hinaus werden größere Veranstaltungen wie z.B. die Freiwilligenbörse genutzt, um auf die Ehrenamtskarte aufmerksam zu machen, ebenso wie Kooperationen mit dem Stadtjugendring oder der Hannoverschen Sportjugend, um besonders die Zielgruppe Jüngerer zu erreichen.
Um die Attraktivität der Ehrenamtskarte im Stadtgebiet weiter zu steigern, stellt die LHH seit Anfang 2022 auf der Website freiwillig-in-hannover.de auch eine interaktive Online-Stadtkarte zur Verfügung, auf der Inhaber*innen der Ehrenamtskarte alle Vergünstigungen im Stadtgebiet lokal verorten können.

Frage 3:
Wie erfolgreich und in welchen Abständen erfolgt die Anwerbung von Vergünstigungspartner*innen in der hannoverschen Wirtschaft und in der Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Sportszene und besteht zur Anwerbung von Vergünstigungspartner*innen eine Kooperation mit der Region Hannover?

Im Jahr 2022 fanden zwei Maßnahmen zur Anwerbung neuer Vergünstigungspartner*innen statt. Mit einem persönlichen Schreiben der Sozialdezernentin wurden Einrichtungen und Unternehmen direkt angeschrieben, um diese für eine Kooperation im Rahmen der Ehrenamtskarte zu gewinnen. In Folge dessen konnten für die Ehrenamtskarte folgende neue Vergünstigungspartner*innen gewonnen werden:
· Bahlsen Outlet Hannover,
· dm-drogerie markt,
· Hannoversche Kaffeemanufaktur,
· Kestnergesellschaft,
· NDR Radiophilharmonie
· Zoo Hannover mit seinem Souvenir-Shop.
Darüber hinaus wurde im September 2022 die städtische Veranstaltung „Hannover Marktplatz“ genutzt, um bei den 52 teilnehmenden Organisationen und Unternehmen für eine Kooperation zu werben. Unternehmen, die eine neue Vergünstigung zur Ehrenamtskarte anbieten möchten, haben seit dem Frühjahr 2022 die Möglichkeit, dies direkt und unkompliziert über ein entsprechendes Online-Formular auf der Website freiwillig-in-hannover.de auf den Weg zu bringen.
Eine Kooperation mit der Region Hannover zur Anwerbung von Vergünstiger*innen ist bisher nicht erfolgt.

Ratsherr Nicholls (SPD) fragte, ob eine Anregung an das Land dahingehend denkbar wäre, dass eine Abstufung nach den persönlichen Umständen der ehrenamtlich Tätigen eingezogen werden könnte. Denn Menschen, die Kinder betreuten, Verwandte pflegten und in Vollzeit berufstätig wären, würden wahrscheinlich nicht auch noch fünf Stunden in der Woche ehrenamtliche Arbeit leisten können.

Stadträtin Bruns betonte, dass man im vergangenen Jahr in Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe erkennen konnte, dass die Fachverwaltung in Teilen auf die Hilfe ehrenamtlich Tätiger angewiesen sei und dass man stolz darauf sein könnte, dass derart viele Ehrenamtliche in Hannover unterstützend tätig wären. Stadträtin Bruns sagte, dass die Verwaltung die Anregung gern aufgreifen und mit dem Land dazu ins Gespräch kommen werde.

Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) fragte, wie viel Zeit man von der Beantragung bis zur Aushändigung der Ehrenamtskarte rechnen müsste.

Stadträtin Bruns antwortete, dass die Verwaltung die genaue Bearbeitungszeit zu Protokoll nachreichen müsste.

Antwort der Verwaltung:
Vor Einführung des 365-Euro-Tickets konnte von einer maximalen Bearbeitungszeit von 1,5 Monaten für die Ehrenamtskarte ausgegangen werden - gemessen vom Zeitpunkt des Eingangs des Originalantrages im städtischen Bereich Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtteilentwicklung bis zum Versand der Ehrenamtskarte an die Ehrenamtlichen. Bereits nach Eingang der Anträge kommt es häufig zu Zeitverzögerungen, da die Anträge unvollständig ausgefüllt sind oder Unterschriften fehlen, Rücksprachen mit Antragsteller*innen geführt werden und vollständige Anträge dann nachgereicht werden müssen. Erst dann kann die Freigabe des Antrages im Online-Portal des Landes erfolgen, mit der die Produktion der individuellen Ehrenamtskarte durch das Land Niedersachsen veranlasst wird. Da Einzeldrucke der Ehrenamtskarte seitens des Landes in der Regel nicht erfolgen, sondern neue Ehrenamtskarten in Paketen gebündelt bearbeitet werden, entsteht hier ein Zeitfaktor, der von der Stadtverwaltung Hannover nicht beeinflussbar ist, bis die Karten zum Versand an die Ehrenamtlichen vom Land an die Kommunen geschickt werden. Angesichts der Antragsflut seit Einführung des 365-Euro-Tickets muss im Moment von einer Verdoppelung der Bearbeitungszeit ausgegangen werden, da keine zusätzlichen Personalkapazitäten für eine schnellere Bearbeitung zur Verfügung stehen.

Ratsfrau Schollmeyer (SPD) fragte, welche Herausforderungen bei der Anwerbung von Vergünstigungspartner*innen erkennbar seien. Ratsfrau Schollmeyer fragte ferner, inwieweit man gezielt Angebote für jüngere Menschen vorhalten könnte.

Stadträtin Bruns antwortete, dass man mit der Hereinnahme der juleika schon unglaublich viele junge Menschen dazu bekommen habe. Darüber hinaus sei es besonders wichtig genau abfragen zu können, welche Vorstellungen die jungen Menschen haben, um die entsprechenden Angebote aufzeigen zu können. Stadträtin Bruns erörterte, dass man die Unternehmen im vergangenen Jahr lediglich angeschrieben habe. Deshalb habe man sich darauf verständigt, dass gemeinsam mit dem Bereich bürgerschaftliches Engagement persönliche Termine mit den Unternehmen vereinbart werden. Abschließend sagte Stadträtin Bruns, dass in den Vereinen für das Ehrenamt geworben werden möge, da derartige Anstöße am besten über Multiplikator*innen funktioniere.

Beigeordneter Dr. Menge (SPD) fragte, ob für die Zukunft Kooperationen mit der Region zu dem Thema geplant wären.

Stadträtin Bruns antwortete, dass eine Vernetzung mit der Region sicherlich sinnvoll sein könnte. Deshalb würde sie auch dieses Thema gern mit in die nächsten Gespräche nehmen.

TOP 3.2.
Anfrage der AfD-Fraktion: Häusliche Gewalt und Femizide in Hannover
(Drucks. Nr. 0054/2023)

Erster Stadtrat Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Keller (AfD) aus Drucks. Nr. 0054/2023 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Bei Häuslicher Gewalt besteht eine hohe Diskrepanz zwischen angezeigten und tatsächlichen Fällen. Dies wird u.a. in der Dunkelfeldstudie des Landeskriminalamt Niedersachsen in dem Sondermodul zu Gewalt in Paarbeziehungen deutlich LKA Niedersachsen: Bericht zu Gewalterfahrungen in Paarbeziehungen in Niedersachsen im Jahr 2020, Hannovev 2022, abrufbar unter:
https://www.lka.polizei-nds.de/download/75817/Sondermodul_Gewalterfahrun-gen_in_Paarbeziehungen_2020.pdf.
Die Anzeigequoten von (Ex-)Partnerschaftsgewalt insgesamt sowie einzelner Delikte macht deutlich, dass solche Taten kaum zur Anzeige gebracht werden. Nur etwa jede 215. Tat im Jahr 2020 wurde durch Opfer angezeigt. Angriff mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand wird dabei von allen aufgeführten Delikten am häufigsten zur Anzeige gebracht. Nötigung (das Opfer wird zu etwas gezwungen), Geschlechtsverkehr gegen den ausdrücklichen Willen sowie sexuelle Nötigung durch körperlichen Angriff wurden hingegen gar nicht angezeigt.
file:///C:/Users/nolsin80/Downloads/221116_Befragung_zu_Sicherheit_und_Kriminalitt_in_Niedersachsen_-_Sonderbericht_zu__Ex-_Partnerschaftsgewalt.pdf, letzter Zugriff 09.02.2023.
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt auf Datengrundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Dabei ist aus analytischen Gründen die Erhebung auf die Polizeiinspektion (PI) Hannover als sachbearbeitende Dienststelle nach Tatzeit bezogen. Damit werden im Wesentlichen alle Fälle im Stadtgebiet der LHH umfasst. Diese Daten enthalten die Antworten zu Frage 1 und 2. Zu beachten ist dabei, dass in der PD Hannover bestimmte schwere Straftaten (z.B. Tötungsdelikte und Sexualstraftaten) zentralisiert im Zentralen Kriminaldienst mit einer Zuständigkeit für den Bereich der Region Hannover bearbeitet werden; diese Fälle sind bei Frage 3 zugrunde gelegt.
Weiter ist darauf hinzuweisen, dass eine Erweiterung der Definition des Begriffes „Häusliche Gewalt“ ab dem Berichtsjahr 2021 vorgenommen worden ist. Seitdem wird nun bundeseinheitlich neben partnerschaftlicher Gewalt auch die familiäre Gewalt umfasst.
Vor diesem Hintergrund sind die Daten zu „Häuslicher Gewalt“ ab dem Jahr 2021 seitens des Landeskriminalamt Niedersachsen nach neuer Definition erhoben und nur bedingt mit den Vorjahren vergleichbar. Zudem liegen für das Jahr 2021 liegen keine Daten zu Staatsangehörigkeiten von Täterinnen bzw. Tätern und Opfern vor. Die Erweiterung der Zuordnungskriterien kann als (mit-)ursächlich für den Anstieg der Fallzahlen angesehen werden. Analog ist auch der Anstieg der Anzahl an Opfern im Berichtsjahr 2021 zu betrachten.
Der Begriff Opfer ist in der PKS ausschließlich über festgelegte sog. „Opferdelikte“ zu erheben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Tötungs-, Sexual- und Rohheitsdelikte. Bei den Angaben zu Tatverdächtigen sind alle Deliktsgruppen umfasst, die Anzahl der Tatverdächtigen wird nach SsTB-Zählweise (straftatenspezifische Täter/-innen-Betrachtung) ausgewiesen, d.h. jede bzw. jeder Tatverdächtige wird nur einmal gezählt, egal, wie viele Taten durch diese Person begangen worden sind.
Die Beantwortung der Frage 3 erfolgt mit PKS-Fallzahlen zu Tötungsdelikten mit weiblichen Opfern nach Tatzeit sowie Tatort „Stadt Hannover“ ohne Zuordnung zur häuslichen Gewalt. Der Begriff des „Femizids“ ist kein feststehender juristischer Begriff. In der Polizeilichen Kriminalstatistik ist eine Betrachtung unter der oben dargestellten Erhebung möglich. Die PKS wird nach bundesweit einheitlichen Richtlinien erhoben.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Frauen sind in Hannover in den vergangenen 5 Jahren Opfer von häuslicher Gewalt geworden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
2. Welche Staatsangehörigkeiten hatten die Täter und Opfer?
3. Wie viele versuchte und begangene Femizide (Frauenmorde) wurden in den letzten 5 Jahren in Hannover verzeichnet und welche Staatsangehörigkeiten hatten die Täter und Opfer?

Frage 1: Wie viele Frauen sind in Hannover in den vergangenen 5 Jahren Opfer von häuslicher Gewalt geworden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

Anzahl Opfer HG
2017
2018
2019
2020
2021
weiblich
1.532
1.556
1.590
1.557
1.750


Frage 2: Welche Staatsangehörigkeiten hatten die Täter und Opfer?

Staatsangehörigkeit
weibl. Opfer HG
2017
2018
2019
2020
Deutsch
1.023
998
1.044
957
Nichtdeutsch
509
558
546
600
Staatsangehörigkeit
Tatverdächtige HG
2017
2018
2019
2020
Deutsch
1.129
1.103
1.170
1.068
Nichtdeutsch
656
733
780
779
Summe
1.785
1.836
1.950
1.847

Frage 3: Wie viele versuchte und begangene Femizide (Frauenmorde) wurden in den letzten 5 Jahren in Hannover verzeichnet und welche Staatsangehörigkeiten hatten die Täter und Opfer?

Fälle mit weibl.Opfern
2017
2018
2019
2020
2021
Mord §211 StGB
1 (3)
2 (1)
1 (0)
1 (0)
2 (0)
Totschlag ³212
StGB
1 (3)
1 (2)
0 (5)
1 (3)
1 (5)
Summe
2 (6)
3 (3)
1 (5)
2 (3)
3 (5)
Die Zahlen in Klammern legen die Versuchstaten dar.

Staatsangehörig-
keit weibl. Opfer
zu o.g. Fällen
2017
2018
2019
2020
2021
Deutsch
7
4
4
4
4
Nichtdeutsch
1
2
2
1
4
Staatsangehörig-
keit Tatverdächtige
zu o.g. Fällen
2017
2018
2019
2020
2021
Deutsch
3
4
3
2
3
Nichtdeutsch
4
2
3
2
4


TOP 3.3.
Anfrage der Fraktion Die PARTEI & Volt: Entsiegelungen in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 0055/2023)

Stadträtin Ritschel beantwortete die Fragen von Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) aus Drucks. Nr. 0055/2023 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wurden Wege und Flächen in Hannover für eine Entsiegelung geprüft, die ausschließlich bzw. überwiegend für den Kraftverkehr vorgesehen sind –
wenn nein, warum nicht??

Beim vorgeschlagenen Wegerückbau handelt es sich in erster Linie um ein Maßnahmenpaket zur Förderung des Naturhaushaltes bzw. des Waldes. Dabei soll die Bodenversiegelung im Wald auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert werden. Es steht folglich nicht der Ausgleich anderer Flächenversiegelungen im Vordergrund, sondern die Entlastung des Waldes, dessen Zustand sich im Zuge der Klimakrise verschlechtert hat. Da der Wegerückbau aufgrund der Altlastenproblematik sehr kostspielig ist, sollten die Maßnahmen möglichst durch das Ersatz- und Ausgleichskonto finanziert werden. Es geht also nicht – wie eingangs von den Fragesteller*innen formuliert – darum, andernorts neue Flächen versiegeln zu können. Vielmehr können die an anderer Stelle bereits verursachten Versiegelungen zum Nutzen der Eilenriede kompensiert werden.
Da das Vorhaben „Wegerückbau in der Eilenriede“ auf eine Initiative des Eilenriedebeirats zurückzuführen ist, wurden vom zuständigen Fachbereich lediglich Wegebeziehungen innerhalb der Eilenriede betrachtet. Über diesen bereits konkret ausgearbeiteten Vorschlag hinaus hat die Stadtverwaltung aber den Anspruch, bei ohnehin notwendigen Sanierungen und Umgestaltungen von Straßen- und Verkehrsräumen weitere Entsiegelungspotentiale zu identifizieren und entsprechend umzusetzen, um die klimatische Resilienz der Stadt zu erhöhen. Dies ist z.B. im „Innenstadtkonzept 2035 – Mitte neu denken“ (auf den Seiten 41 und 42) artikuliert und (auf Seite 46) planerisch-konzeptionell dargestellt sowie in den Projektskizzen konkretisiert worden. Dies wird von der Verwaltung entsprechend bei der Umsetzung verfolgt und als Teil der jeweiligen Beschlussdrucksachen auch in die politische Beteiligung gegeben.

Frage 2:
Wenn ja: Wurden sie vorrangig geprüft, vor Wegen/Flächen für Fuß- und Radverkehr und welche waren es?

Wie unter Punkt 1 dargestellt, erfolgte die Prüfung aufgrund des Vorschlages des Eilenriedebeirats mit dem Ziel eines Wegerückbaus innerhalb der Eilenriede.

Frage 3:
Im Masterplan Mobilität 2025 (Verkehrsentwicklungsplan) wurde die beschlossene Förderung und Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs beschlossen.
Wie lässt sich die geplante Entsiegelung wichtiger Radverkehrsverbindungen mit diesem Leitbild vereinbaren?

Zunächst handelt es sich bei Wegen im Wald nicht primär um Radwege. Waldwege dürfen sowohl von Fußgänger*innen als auch von Radfahrer*innen benutzt werden. Dabei gilt laut dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (§ 29 NWaldLG), dass Radfahrer*innen Rücksicht auf Fußgänger*innen zu nehmen haben.
Bei den vorgebrachten Vorschlägen der Verwaltung handelt es sich nicht um Hauptradwegeverbindungen. Leider wurde in der Darstellung und Diskussion in den lokalen Medien genau dieser falsche Eindruck erzeugt.
Die Auswahl der Wege, die für den Rückbau vorgesehen sind, beschränkt sich auf 15 Wegeverbindungen mit weit überwiegend geringer Auslastung. Bei lediglich zwei Wegen mit einer Gesamtlänge von 340 Metern handelt es sich um asphaltierte Wege. Insgesamt sollen 3 Kilometer Wegenetz zurückgebaut werden, was einem Anteil von 2,9 % des derzeitigen Wegenetzes entspricht. Aufgrund der Dichte an Wegen gibt es zudem genügend Ausweichrouten. Um sicherzustellen, dass nur wenig frequentierte Wege zum Rückbau vorgeschlagen werden, wurde im Vorfeld ein Ingenieurbüro damit beauftragt, entsprechende Verkehrszählungen durchzuführen. Zusätzlich zu den „normalen Waldwegen“, welche von Radfahrer*innen mit Rücksicht auf Fußgänger*innen genutzt werden können, gibt es u.a. entlang der „Walderseestraße“ und „Hohenzollernstraße“ reine Radwege. Diese beiden Radwege sollen im Zuge der Ausweisung der Veloroute 03 aufgewertet werden. Hierzu wird die Wegedecke komplett überarbeitet und die Strecke mit einer Beleuchtung versehen werden. Vergleichbare Maßnahmen sind 2023 für den Stadtparkweg zwischen Peter-Hübotter-Brücke und Kleestraße vorgesehen.
Neben diesen Maßnahmen im Zuge der Velorouten plant die Verwaltung außerdem, das bestehende für den Radverkehr wichtige Wegenetz in der Eilenriede grundsätzlich zu überprüfen und dem Bedarf entsprechend anzupassen. In 2021 wurden zudem an den Haupteingängen der Eilenriede Eingangstafeln mit Übersichtskarten installiert sowie Wegweiser an den Hauptwegen im Wald. Dies dient ebenfalls der Förderung der Naherholung und veranschaulicht, dass die Verwaltung nicht nur den Naturhaushalt, sondern auch die Naherholungsfunktion fördert.

Ratsherr Oppelt (CDU) fragte vor dem Hintergrund der Kosten in Höhe von 1 Mio. €, ob die Verwaltung den hohen Mittelaufwand für sinnvoll halte. Ratsherr Oppelt fragte zudem, ob es sinnvoll sein könnte, dass man die Mittel für den Ankauf von Grundstücken in unmittelbarer Nähe der Eilenriede nutze, um durch Aufforstung eine tatsächliche Erweiterung des Stadtwaldes und damit einhergehend einen Effekt für Klima und Umwelt erreichen zu können.

Stadträtin Ritschel antwortete, dass der finanzielle Aufwand wohlüberlegt als Kompensationsmittel eingesetzt werde, da bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und Industrieflächen selten die Möglichkeit bestehe, dem Naturschutzgesetz entsprechend für Entsiegelung sorgen zu können. Stadträtin Ritschel sagte, dass die Verwaltung beim Ankauf von Flächen sofort dabei wäre. Allerdings sei der Zugriff auf geeignete Areale problematisch. Stadträtin Ritschel führte weiter aus, dass sich der hannoversche Stadtwald als Naherholungsgebiet einer großen Beliebtheit erfreue und dass dieser auch vor dem Hintergrund des Klimawandels mit großem Aufwand gepflegt werde. Deshalb sei es wichtig, dass eine „Übererschließung“ vermieden werde. Das Wegenetz in der Eilenriede umfasse etwa 100 Kilometer. Die Wegstrecke zu den vorgeschlagenen Maßnahmen erreiche ca. 3 Kilometer.

Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) fragte, warum die Verwaltung die Empfehlung des Eilenriedebeirates noch ausgebaut und somit noch mehr Entsiegelungen vorgeschlagen habe. Ratsfrau Zahl fragte ferner, ob vor dem Hintergrund von Verkehrsberuhigungen Überlegungen zu Entsiegelungen der Bernadotteallee und der Waldchaussee bestehen.

Stadträtin Ritschel antwortete, dass sich der Eilenriedebeirat bereits seit vielen Jahren immer wieder mit diesem Thema beschäftigt habe, sodass die Verwaltung nun mit einem Gesamtpaket an die vorgeschlagenen Maßnahmen herangehen wollte. Darüber hinaus werde die Vorlage zunächst in den Fachausschüssen behandelt und eine Verkehrszählung ausgewertet werden. Stadträtin Ritschel sagte, dass die Waldchaussee nicht in die Überlegungen einbezogen wurde, da es sich dabei um eine Verkehrsstraße und eben nicht um einen klassischen Waldweg handele.

Ratsherr Engelke (FDP) bemerkte, dass der Bezirksrat Mitte mit den Stimmen von Rot/Grün eine vernünftige Teilentsiegelung der Bernadotteallee beschlossen habe. Ratsherr Engelke fragte, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn man die Mittel für die Sanierung der Radwege im Stadtgebiet einsetzen würde. Ratsherr Engelke fragte zudem, wie es zu dem Sinneswandel der Verwaltung gekommen sei, wonach die Walderseestraße und die Hohenzollernstraße nun doch eine anständige Beleuchtung erhalten sollten.

Stadträtin Ritschel erläuterte wiederholt, dass die Intention darin bestünde, dass man über Ausgleich und Ersatzmaßnahmen, gemäß dem Naturschutzgesetz einen echten Ausgleich im Naturhaushalt zu schaffen. Stadträtin Ritschel erörterte, dass es beim Thema Beleuchtung und Ertüchtigung explizit um die Velorouten gehen würde. Denn die Velorouten sollten eine besonders gute Ausstattung erhalten, um das Thema Radverkehr in der Stadt weiter puschen zu können.

Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, wer den Eilenriedebeirat seinerzeit legitimiert habe. Beigeordneter Kelich fragte zudem, ob die Maßnahmen in der Eilenriede mit dem Tiefbauamt, nämlich denjenigen, die den Masterplan Mobilität umsetzen müssten, abgestimmt wurde oder ob das Wegenetz der Eilenriede aus dem Radwegenetz der Landeshauptstadt herausgelöst betrachtet werde.

Stadträtin Ritschel machte deutlich, dass die Legitimierung durch die Ratsgremien erfolge, da die Vorlage zur Behandlung in den Fachausschüssen vorliege. Der Eilenriedebeirat berate den Rat und natürlich auch die Verwaltung. Allerdings müsste die Verwaltung gesamtstädtische Maßnahmen im Blick haben, wobei der Beirat die Eilenriede im Fokus habe. Man habe zu Beginn der Ratsperiode entschieden, dass der Vorsitzende des Eilenriedebeirates im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen regelmäßig berichten sollte, um Intentionen des Beirates kommunizieren zu können. Es liege dann in der Entscheidung des Ausschusses sich diese zu eigen zu machen. Stadträtin Ritschel sagte, dass die Verwaltung in ihrer Antwort versucht habe zu erläutern, dass die Wege in der Eilenriede als multifunktionale Waldwege zu betrachten seien und nicht den klassischen Charakter eines Radweges haben werden. Stadträtin Ritschel betonte, dass die Wege in der Eilenriede zum Wegenetz insgesamt zählten und man somit auch im ständigen Austausch wäre. In diesem Zusammenhang werde überprüft, welche Wege für den Radverkehr relevant seien. Stadträtin Ritschel stellte klar, dass die Eilenriede einen besonderen Stellenwert einnehme und sich besonderen Herausforderungen stellen müsste. Die Eilenriede sei ein großartiger Stadtwald, den man erhalten wollte und deshalb beabsichtige man dem Naturhaushalt an der einen oder anderen Stelle den Vorrang zu geben.

Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, ob eine Zählung an dem asphaltierten Weg zwischen Königinnendenkmal und Zoo vorgenommen wurde, da dies ein sehr langes Teilstück wäre, welches kaum noch von Radfahrenden genutzt werde. Ratsherr Albrecht fragte zudem, wie die Verwaltung dazu stehe, dass aus den versiegelten Wegen aus der Nutzer*innen Gewohnheit heraus Trampelpfade werden. Ratsherr Albrecht fragte abschließend, ob es an der Stelle eventuell um Verkehrssicherheit, die im Falle einer Entsiegelung entfiele, gehen würde.

Stadträtin Ritschel bemerkte, dass eine derart tiefgreifende Diskussion besser im Fachausschuss geführt werden sollte, da dort die entsprechenden Fachleute aus den Fachbereichen anwesend wären. Die Angabe zur Zählung in diesem Bereich könnte im Fachausschuss gegeben werden, um dort auch über eine Erweiterung der Maßnahme für den benannten Bereich behandeln zu können. Stadträtin Ritschel stellte fest, dass man im Wald keine Verkehrssicherungspflicht im klassischen Sinne zu erfüllen habe. Trotzdem müssten an den beschilderten Wegen Bäume und Sträucher entsprechend gepflegt und behandelt werden. Das könnte vor dem Hintergrund der Entsiegelungen durchaus eine Rolle spielen, da an unbefestigten Wegen Bäume auch einfach einmal stehen gelassen werden könnten, was wiederum förderlich für den Naturhaushalt wäre. Stadträtin Ritschel erläuterte, dass man die Ausweitung von Trampelpfaden dadurch eindämmen wollte, dass man Totholz entsprechend positionieren werde. Am Ende seien jedoch alle frei in ihren Bewegungen, da ein Wald kein Naturschutzgebiet sei. Der Wald sei deswegen so attraktiv, weil er im Augenblick noch eine gute Qualität in seiner Natürlichkeit habe, was die Verwaltung natürlich zwingend unterstützen wollte.

Ratsherr Oppelt (CDU) fragte, ob die Verwaltung mit ihm der Auffassung sei, dass es zumindest fragwürdig wäre einen Weg zu entfernen, der im vergangenen Jahr erst saniert wurde. Ratsherr Oppelt fragte auch, ob die Verwaltung ihm zustimmen könnte, dass man einen Stadtwald in Bezug auf sein Wegenetz nicht mit einem Wald in ländlichen Regionen vergleichen könnte. Ratsherr Oppelt fragte, ob es im vorliegenden Fall nicht tatsächlich um eine Verminderung der Verkehrssicherungspflicht und damit verbunden um die Einsparung von Personalressourcen gehe. Ratsherr Oppelt fragte abschließend, ob die Verwaltung die Einschätzung teile, dass sich Menschen ungern von geliebten Gewohnheiten, wie dem Spazierengehen auf vertrauten Wegen, trennen wollten und dass durch die Entsiegelungen Menschen eventuell in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden könnten.

Stadträtin Ritschel erklärte, dass sie nachvollziehen könnte, dass die Eilenriede den Menschen am Herzen liege. Hannover habe einen großartigen Stadtwald mit einer besonderen Qualität. Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass ein Stadtwald auch immer eine besonders zugespitzte Problemlage habe. Der Naturschutz werde darauf hinweisen, dass FSC (Forest Stewardship Council) zertifiziert – ohne Forstwirtschaft - gearbeitet werden müsste. Die Naherholung hätte aber gern schön ausgebaute Wege, damit man den Waldspaziergang genießen könnte. Stadträtin Ritschel stellte klar, dass ein Stadtwald ein Lebensraum wäre, der unter den vielen Anforderungen, die an diesen gestellt werden, auch leicht nachhaltigen Schaden erleiden könnte. Deshalb auch die bewusste Aussage, dass der Wald nicht unter Naturschutz stehe. Dieser diene der Naherholung, soll genutzt werden, die Menschen sollen sich dort aufhalten, dieser sei eine grüne Lunge und diene als kühlender Raum in den Sommermonaten. Deswegen sei der Ansatz, dass er die Chance zur Regeneration bekäme, um letztendlich erhalten zu bleiben. Stadträtin Ritschel resümierte, dass man trefflich darüber streiten könnte, ob das die richtigen Maßnahmen wären oder ob zu viele bzw. zu wenige Wege zurückgebaut werden. Aber im Ergebnis müssten alle zusammen daran arbeiten, dass die Eilenriede erhalten bliebe.

Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) fragte, inwieweit die Bernadotteallee entsiegelt werden könnte. Ratsfrau Zahl fragte weiterhin, welche Auswirkungen die Entsiegelung für die Barrierefreiheit habe bzw. welchen Untergrund die Waldwege erhalten werden.

Stadtbaurat Vielhaber antwortete zur Bernadotteallee, dass zunächst einmal zu klären wäre, welche Funktion die Straße zukünftig haben sollte. Darüber hinaus sei zu beachten, dass Straßen oft Träger von Versorgungsleitungen wären.

Stadträtin Ritschel sagte, dass die vorgeschlagenen Wegstrecken zukünftig nicht mehr als Wege genutzt werden sollten, was die rege Diskussion zu dem Thema erklären würde.

Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, ob es sinnvoll sein könnte, dass der Rat in seiner Abwägung die forstwirtschaftlichen, die naturräumlichen und die verkehrspolitischen Auswirkungen nebeneinander dargestellt bekäme. Beigeordneter Kelich fragte zudem, woraus die Umwelt- und Wirtschaftsdezernentin folgern würde, dass der Eilenriedebeirat die Verwaltung berate.

Stadträtin Ritschel erläuterte, dass der Beirat durch die Fachverwaltung begleitet werde, dass dieser aus Fachleuten verschiedenster Bereiche bestehe und dass es sinnvoll wäre, wenn die Verwaltung auf solche Fachleute hören würde. Das bedeute nicht, dass sich die Verwaltung die Vorschläge grundsätzlich zu eigen machen oder ohne Gremienbeteiligungen Vorschläge des Beirates umsetzen werde. Allerdings sollte sich die Verwaltung den Vorschlägen zur Verbesserung oder dem Erhalt der Eilenriede nicht verschließen. Die Durchschlagskraft sei maßgeblich und die Entscheidungen treffe letztendlich der Rat. Stadträtin Ritschel machte deutlich, dass sich die Verwaltung dem Thema aus dem Kontext neue Mobilität, Naherholung und Naturschutz zugewandt habe. Die 3 Kilometer Wegstrecke, die nur zum Teil asphaltiert sei und somit nicht das klassische Radwegenetz bediene, sollten im Spannungsfeld neue Mobilität, Naherholung und Naturschutz vom Rat der Stadt in seiner Entscheidungsfindung betrachtet werden.

Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, inwieweit man möglichst viel in der Eilenriede entsiegeln und dabei gleichzeitig die Radwegeverbindungen insgesamt verbessern könnte.

Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass als ein Beispiel dafür der Ausbau der Veloroute zwischen Königinnendenkmal und Lister Turm in Hinblick auf Breite, Deckenbeschaffenheit und Beleuchtung benannt werden könnte. Die in der heutigen Sitzung angeführten Wegestrecken müssten zunächst detailliert mit den entsprechenden Mitarbeitenden geprüft sowie den zuständigen Gremien zur Behandlung vorgelegt werden.

Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) fragte, ob bei den Zählungen nur die Fußgänger*innen oder auch die Radfahrenden gezählt wurden, da die Wege in der Eilenriede multifunktional genutzt werden.

Stadträtin Ritschel antwortete, dass eine detaillierte Betrachtung der Zählung im Fachausschuss stattfinden sollte, wobei man in der Eilenriede von Waldwegen und nicht von reinen Radwegen ausgehe.


TOP 3.4.
Anfrage der SPD-Fraktion: Equal Pay in der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 0400/2023)
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem.

TOP 3.5.
von Ratsherrn Böning

TOP 3.5.1.
zu Insekten in Lebensmitteln - auch in städtischen Kantinen?
(Drucks. Nr. 0252/2023)
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem.


TOP 3.5.2.
"Heute Berlin, morgen Hannover? Sind "Sprachempfehlungen" auch für den städtischen Ordnungsdienst geplant?"
(Drucks. Nr. 0253/2023)
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem.

TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 4.1.
Wahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
(Drucks. Nr. 0355/2023)
Einstimmig beschloss der Rat die Wahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0355/2023.

Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.


TOP 4.2.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0494/2023)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0494/2023.

Die übrigen Besetzungen der Gremien bleiben unberührt.


TOP 5.
Änderung der Dezernatsverteilung
(Drucks. Nr. 0379/2023 mit 1 Anlage)

Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) erklärte, dass die Fraktion Die PARTEI & Volt sowohl den Drucksachen zum Dezernatszuschnitt, als auch den Stellenausschreibungen nicht zustimmen werde, da man sich wieder einmal nicht mitgenommen fühle. Ratsmitglied Klippert kritisierte, dass die vorliegende Drucksache als Verwaltungsvorlage präsentiert werde, wobei diese einzig und allein dem Koalitionsvertrag geschuldet sei.

Beigeordneter Semper (CDU) stellte klar, dass es der völlig falsche Weg wäre, wenn man die Dezernatsstrukturen aus parteipolitischen Erwägungen verändern oder anpassen wollte. Darüber hinaus habe die letzte Veränderung der Dezernatsstruktur im Jahr 2020 keine Verbesserung bei den bekannten Problemen zu den langen Bearbeitungszeiten von Anträgen und beim Ausbau der Digitalisierung herbeiführen können. Ferner habe man erneut die Chance versäumt nicht nur die Opposition, sondern vor allem die Mitarbeitenden zu beteiligen. Beigeordneter Semper erklärte, dass die CDU-Fraktion den vorliegenden Drucksachen nicht zustimmen werde, da es wieder einmal versäumt wurde die Verwaltung effizienter aufstellen zu wollen.

Ratsherr Jacobs (AfD) stellte fest, dass Erfahrungswerten zufolge unstrittig wäre, dass Umstrukturierungen bei Großunternehmen, wobei die Landeshauptstadt Hannover zweifelsfrei als Großunternehmen bezeichnet werden müsste, gewohnte Automatismen aufbrechen werden. Ratsherr Jacobs fragte vor dem Hintergrund der prekären Haushaltssituation, was die Neustrukturierung der Dezernate insgesamt für Kosten für die Landeshauptstadt Hannover verursachen würde.

Erster Stadtrat Dr. von der Ohe wies darauf hin, dass bei allem Verständnis für die Notwendigkeit der Debatte das Thema nicht am Mitteleinsatz aufgehängt werden sollte. Es werden lediglich ein paar E-Mailsignaturen und Briefköpfe ausgetauscht, sodass der Mittelaufwand, gemessen an der Relevanz des Themas, von nachrangiger Bedeutung wäre.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion den drei vorliegenden Drucksachen nicht zustimmen werde. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass man vor dem Hintergrund der Haushaltslage die Opposition und die Mitarbeitenden der Verwaltung dahingehend hätte einbeziehen können, dass aus Kostengründen ein Dezernat eingespart werde.

Ratsherr Böning merkte an, dass er die Anpassung der Dezernatsstruktur für absolut überflüssig halte und diese ablehnen werde. Ratsherr Böning erläuterte zu den Stellenausschreibungen, dass dort vermerkt wäre, dass vor dem Hintergrund der beruflichen Gleichstellung, im besonderen Frauen dazu ermutigt werden, dass diese sich bewerben mögen. Ratsherr Böning fragte, ob männlichen Bewerbern aufgrund dieser Formulierung, bei gleicher Eignung dadurch Nachteile entstünden.

Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) erklärte, dass sich die Fraktion Die LINKE. zur vorliegenden Drucksache enthalten werde, da diese aufgrund der Mehrheitsverhältnisse sowieso beschlossen werde. Die Fraktion Die LINKE. hätte sich mehr Transparenz, mehr Beteiligung und die Einsparung eines Dezernats gewünscht, wobei seinerzeit das siebte Dezernat nur deswegen eingerichtet wurde, weil damals Kandidat*innen aus der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP beteiligt werden sollten.

Ratsherr Jacobs (AfD) bat darum, dass die Verwaltung im Nachgang dazu berichten möge, was diese Umstrukturierung letztendlich für Kosten aufgeworfen habe.

Erster Stadtrat Dr. von der Ohe stellte klar, dass man aktuell über die Dezernatsverteilung debattiere. Dazu sei die Frage an die Verwaltung formuliert worden, was diese Dezernatsverteilung koste. In der Antwort sei darauf hingewiesen worden, dass die Kosten dieser Umstrukturierung, mit Blick auf die Tragweite dieser Entscheidung, nicht relevant wären. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe unterstrich, dass es eine völlig andere Diskussion wäre, ob man sechs, sieben oder fünf Dezernent*innen benötige und bat darum, dass zum aufgerufenen Tagesordnungspunkt gesprochen werde.

Ratsherr Albrecht (CDU) erwiderte, dass im Rahmen einer Neustrukturierung der Dezernate auch darüber zu debattieren sei, ob ein Dezernat eingespart werden könnte, was dann Auswirkungen auf die Anzahl der Dezernent*innen habe. Ratsherr Albrecht sagte, dass deshalb die letzte Bemerkung des Stadtkämmerers zurückzuweisen wäre.
Gegen 21 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Änderung der Dezernatsverteilung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0379/2023 mit 1 Anlage.

TOP 6.
Ausschreibung der Stelle einer Stadträtin/eines Stadtrates

TOP 6.1.
im Dezernat für Jugend, Familie und Sport
(Drucks. Nr. 0380/2023 mit 2 Anlagen)

Stadtrat Prof. Baumann erläuterte, dass die Verwaltung eine Ermutigung zur Bewerbung von Frauen in den Stellenausschreibungen formuliert habe, da sich bei den vorangegangenen Bewerbungsverfahren zur Besetzung von Dezernaten deutlich weniger Frauen als Männer beworben hätten. Stadtrat Prof. Baumann betonte, dass natürlich Männer und Frauen die Chance hätten die Stellen zu besetzen. Darüber hinaus werde die Verwaltungsspitze darauf achten, da es am Ende um Geschlechtergerechtigkeit gehe, dass die Anzahl der Dezernentinnen in Bezug auf die Geschlechtergerechtigkeit ausgewogen wäre und man idealer Weise in einem Führungsgremium die gleiche Anzahl Frauen und Männer habe.
Mit 37 Stimmen gegen 21 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Ausschreibung der Stelle einer Stadträtin/eines Stadtrates im Dezernat für Jugend, Familie und Sport nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0380/2023 mit 2 Anlagen.


TOP 6.2.
im Dezernat für Bildung und Kultur
(Drucks. Nr. 0381/2023 mit 2 Anlagen)
Mit 37 Stimmen gegen 21 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Ausschreibung der Stelle einer Stadträtin/eines Stadtrates im Dezernat für Bildung und Kultur nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0381/2023 mit 2 Anlagen.


TOP 7.
Fortsetzung Hannoverscher Solidaritätsscheck (HSS)
(Drucks. Nr. 3210/2022)

Beigeordneter Dr. Menge (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion die Fortsetzung des Hannoverschen Solidaritätsscheck (HSS) ausdrücklich begrüße. Der gute Erfolg des HSS zeige, dass die Solidarität in der Stadtgesellschaft weiterhin vorhanden wäre. Erfreulich sei zudem, dass eine Ausweitung auf zum einen gewerbliche Wohnungen und zum anderen auf den Personenkreis vorgenommen wurde. Denn nicht nur wer geflüchtete Ukrainer*innen aufnehme, sondern jeder der geflüchtete Menschen im Allgemeinen aufnehme, könnte in den Genuss einer Förderung kommen. Das entlaste den Wohnungsmarkt. Das zeige gelebte Solidarität und erleichtere die Integration. Beigeordneter Dr. Menge unterstrich, dass die SPD-Fraktion der vorliegenden Drucksache gern zustimme.

Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass auch sie den Hannoverschen Solidaritätsscheck begrüße und fragte, in welchem Umfang dieser ausgeschöpft wurde und ob es ein Kontrollinstrument gäbe, welches überprüfe, ob der HSS richtig eingesetzt und angewandt werde. Es müsste sichergestellt werden, dass die Geflüchteten bzw. die Vermieter für einen Zeitraum von 18 Monaten pro Person 3.000 € erhielten und dass das Ganze in einem Wohnraum geschehe, den man sich für Menschen wünsche, die in einem unbekannten Land neu angekommen wären.

Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) schloss sich den Worten ihrer Vorredner*innen an und schlussfolgerte, dass der vorliegende Antrag unterstützenswert sei.

Erster Stadtrat Dr. von der Ohe antwortete, dass man ungefähr 2 Mio. € für die Unterbringung im Rahmen des Hannoverschen Solidaritätsschecks bereitgestellt habe. Man habe damit ca. 1.000 Menschen unterbringen können. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe führte weiter aus, dass man unter zur Hilfenahme des Ermittlungsdienstes öffentliche Ordnung Stichprobenkontrollen in den Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht wurden, vorgenommen habe. Die etwa 40 Stichprobenkontrollen seien erfreulicher Weise alle unauffällig verlaufen. Dazu habe man in einem Checkrasterverfahren festgestellt, dass der Wohnraum vorhanden sei, dass der Wohnraum den Minimalstandards entspreche und dass dem Gewaltschutzgedanken Rechnung getragen werde.

Ratsherr Jacobs (AfD) machte deutlich, dass die AfD-Fraktion den Hannoverschen Solidaritätsscheck unterstütze. Die Landeshauptstadt Hannover habe die Aufgabe die Angekommenen unterzubringen und es sei erfreulich, dass Privatpersonen diese Menschen aufnehmen, anstatt diese in Turnhallen oder ähnlichen Gebäuden unterbringen zu müssen. Ratsherr Jacobs stellte fest, dass es im Besonderen für sozial schwache Menschen ungeheuer schwer wäre adäquaten Wohnraum zu finden. Diese Situation werde nun auch noch dadurch verschärft, dass Geflüchtete in Wohnraum untergebracht werden, der ansonsten dem Wohnungsmarkt zugeführt worden wäre. Ratsherr Jacobs hob hervor, dass es wichtig sei den HSS zu unterstützen. Allerdings dürfte man diejenigen Menschen in der Stadt nicht vergessen, die in prekären Situationen lebten und es nun doppelt so schwer hätten eine Wohnung zu finden. Es sei wichtig das Wohnungsbauprogramm weiter voranzubringen, um für diese Menschen entsprechenden Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.

Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) korrigierte, dass es sich im vorangegangenen Wortbeitrag um finanziell schwache Menschen handel. Denn sozial schwache Menschen würden in der Regel in Geld schwimmen und könnten sich Häuser leisten.
Einstimmig beschloss der Rat die Fortsetzung Hannoverscher Solidaritätsscheck (HSS) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3210/2022.


TOP 8.
Änderung der Friedhofssatzung - Korrektur
(Drucks. Nr. 0176/2023 mit 2 (nur Online) Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Friedhofssatzung – Korrektur, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0176/2023 mit 2 Anlagen.


TOP 9.
Flächennutzungsplanangelegenheiten

TOP 9.1.
242. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Leinhausen / "Fuhsestraße-Ost"
Entscheidung über die eingegangene Stellungnahme aus der öffentlichen Auslage; Feststellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 3021/2022 mit 5 Anlagen)

Beigeordneter Kelich (SPD) erläuterte, dass dem vorliegenden Antrag eine über Jahrzehnte hinweg geführte Debatte zur Entwicklung der benannten Fläche im Stadtbezirk vorausgegangen wäre. Es werde alle Beteiligten mit Stolz erfüllen, dass an dem Ort 650 bis 700 Wohnungen, davon 30 % geförderter Wohnraum, im Stadtteil Leinhausen entstehen werden.
Einstimmig beschloss der Rat das 242. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Leinhausen / "Fuhsestraße-Ost", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3021/2022 mit 5 Anlagen.


TOP 9.2.
223. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Kirchrode / "nördlich Lange-Feld-Straße“
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 3153/2022 N1 mit 3 (nur online) Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 223. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Kirchrode / "nördlich Lange-Feld-Straße“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3153/2022 N1 mit 3 Anlagen.


TOP 10.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 10.1.
Bebauungsplan Nr. 1886 - Fuhsestraße Ost
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 3261/2022 mit 4 (nur online) Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1886 - Fuhsestraße Ost, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3261/2022 mit 4 Anlagen.



TOP 10.2.
Bebauungsplan Nr. 1901 – Schulzentrum Anderten -
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0096/2023 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1901 – Schulzentrum Anderten, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0096/2023 mit 3 Anlagen.


TOP 10.3.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 67, 9. Änderung - Grundschule Kestnerstraße
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0290/2023 mit 4 (nur online) Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 67, 9. Änderung, Grundschule Kestnerstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0290/2023 mit 4 Anlagen.


TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
Antrag der AfD-Fraktion zur Umstellung der Gebührenkalkulation von einem dreijährigen Berechnungsmodell auf ein jährliches Berechnungsmodell
(Drucks. Nr. 2583/2022)

Ratsherr Keller (AfD) sagte, dass durch eine Umstellung auf eine jährliche Gebührenberechnung eine mögliche überflüssige Gebührenerhöhung vermeidbar wäre und dass der Bürger auch finanziell entlastet werden könnte, da die Gebühren nur dann erhöht werden, wenn es notwendig sei.

Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag ablehne, da ein einjähriges Berechnungsmodell vergleichsweise dreimal so viel Aufwand erfordere und demzufolge ineffizient wäre. Darüber hinaus würden die etwaigen Preisveränderungen aus dem Berechnungszeitraum an die Kund*innen weitergegeben.

Ratsherr Keller (AfD) erwiderte, dass aha beispielsweise aufgrund ihres jährlichen Berechnungszeitraums eine Gebührenanpassung vorgenommen habe, um den Kund*innen zeitnah etwas zurückgeben zu können.
Gegen 3 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zur Umstellung der Gebührenkalkulation von einem dreijährigen Berechnungsmodell auf ein jährliches Berechnungsmodell nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2583/2022 ab.


TOP 11.2.
Antrag der CDU-Fraktion: Bezahlbares Wohnen dauerhaft sicherstellen
(Drucks. Nr. 0025/2023)

Ratsherr Hoare (CDU) gab den Antragstext frei wieder.

Beigeordneter Kelich (SPD) stellte fest, dass keine der Maßnahmen aus dem vorliegenden Antrag bezahlbaren Wohnraum dauerhaft sicherstellen würden. Im Gegensatz dazu habe die SPD-Fraktion über einen Zeitraum von zehn Jahren, in verschiedenen Koalitionen u.a. mit dem Wohnkonzept 2025, dem Bündnis für Wohnen mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft sowie den städtebaulichen Verträgen bezahlbaren Wohnraum und eine Quote von 30 % geförderten Wohnraum auf den Weg gebracht. Darüber hinaus werde die städtische Tochter hanova mit einem durchschnittlichen Mietpreis von knapp über sechs Euro pro Quadratmeter quasi als Mietpreisbremse fungieren. Zudem habe man trotz der angespannten Haushaltslage eine Kapitalzuführung an die hanova realisiert, da man sich weiterhin bezahlbaren Wohnraum wünsche. Abschließend wies Beigeordneter Kelich darauf hin, dass erst kürzlich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Unterstützungsleistungen für Hauseigentümer*innen beim Ausbau von Dachgeschossetagen beschlossen habe.

Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) erklärte, dass die Fraktion Die LINKE. dem vorliegenden Antrag zustimmen werde, da man sich guten Ansätzen nicht verschließen wollte.

Gegen 18 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion: Bezahlbares Wohnen dauerhaft sicherstellen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0025/2023 ab.


TOP 11.3.
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE. und Fraktion DIE PARTEI & Volt: Resolution Verurteilung der türkischen Angriffe auf mehrheitlich von Kurd*innen bewohntes syrisches und irakisches Staatsgebiet
(Drucks. Nr. 0161/2023)
Von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die LINKE. und Die PARTEI & Volt zurückgezogen.



TOP 11.4.
Antrag von Ratsherrn Böning zur Unterstützung der Forderung der Deutschen Umwelthilfe zum Schutz erhaltungswürdiger Gebäude
(Drucks. Nr. 0034/2023 mit 1 Anlage)

Ratsherr Böning stellte den Antrag einschließlich Begründung vor.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Böning zur Unterstützung der Forderung der Deutschen Umwelthilfe zum Schutz erhaltungswürdiger Gebäude nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0034/2023 mit 1 Anlage ab.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) schloss darauf hin die Sitzung.

Für die Niederschrift:



E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter