Protokoll:
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 24.01.2023
PROTOKOLL
12. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 23. Januar 2023,
Neues Rathaus, Hodlersaal, Trammplatz 2, 30159 Hannover
Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.04 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Schnare (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Ahmadi (SPD)
Bezirksratsherr Engelke (FDP)
(Bezirksratsherr Ferenz) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Grenzebach (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Käthner (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Dr.phil. Köster) (SPD)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
Bezirksratsfrau Kupsch (CDU)
Bezirksratsherr Laske (CDU)
Bezirksratsherr Mönkemeyer (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mokrys (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Muschter) (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Pollok-Jabbi (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
Bezirksratsherr Werner (DIE PARTEI)
(Bezirksratsfrau Wohlfarth) (Bündnis 90/Die Grünen)
Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Albrecht) (CDU)
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Ihnen) (FDP)
(Ratsherr Dr. Ramani) (SPD)
(Ratsfrau Stock) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zahl) (DIE PARTEI & Volt)
Verwaltung:
Herr Drechsel (FB Umwelt und Stadtgrün)
Frau Brändle (Bezirksratsbetreuung)
Frau Göttler (Stadtbezirksmanagement)
(Frau Roth) (FB Planen und Stadtentwicklung)
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der 12. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung der Protokolle
2.1. über die 8. Sitzung am 27.06.2022
2.2. über die gemeinsame Sondersitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses mit dem Stadtbezirksrat Mitte am 06. Juli 2022,
2.3. über die 9. Sitzung am 26.09.2022
3. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE
4. A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
4.1. A N H Ö R U N G E N
4.1.1. Fortführung des Konzeptes Suchtkranke in der Innenstadt in den Jahren 2023 und 2024
(Drucks. Nr. 3117/2022)
4.1.2. Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts
(Drucks. Nr. 3201/2022 mit 5 Anlagen)
4.1.3. Sanierung des Bodens und Erneuerung der Geräteraumtore in der Leichtathletikhalle des Sportleistungszentrums
(Drucks. Nr. 0067/2023 mit 3 Anlagen)
4.2. E N T S C H E I D U N G
4.2.1. Wegebenennung im Stadtteil Mitte
(Drucks. Nr. 15-3278/2022 mit 2 Anlagen)
5. M I T T E I L U N G E N
5.1. - der Verwaltung
5.2. - des Bezirksbürgermeisters
6. Bericht des Stadtbezirksmanagements
7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
7.1. Eigene Mittel des Bezirksrates: Zuwendung "Gutes Zusammenleben in Hannover" (01/2023)
(Drucks. Nr. 15-0070/2023)
7.2. Eigene Mittel des Bezirksrates: Projekt "Chorjubiläum Propsteichor St. Clemens" (02/2023)
(Drucks. Nr. 15-0071/2023)
8. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates
8.1. IB 01-2023: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates: Projekt "Kinder brauchen Märchen"
(Drucks. Nr. 15-0154/2023)
9. A N T R Ä G E
9.1. aus der letzten Sitzung
9.1.1. Parks und Plätze schaffen
(Drucks. Nr. 15-3026/2022)
9.2. Gemeinsam von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion
9.2.1. Verbesserte Verkehrsführung Ernst-August-Platz
(Drucks. Nr. 15-0047/2023)
9.2.2. Antrag Einrichtung zweier Lieferzonen am Goetheplatz
(Drucks. Nr. 15-0048/2023)
9.2.3. Vermeidung von Unfällen an der Einmündung der Sodenstraße in die Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-0050/2023)
9.2.4. E-Ladeplätze an der Langen Laube
(Drucks. Nr. 15-0051/2023)
9.3. der CDU-Fraktion
9.3.1. Vorstellung der Drucks.Nr. 3295/2022 "Fahrradstraßen"
(Drucks. Nr. 15-0058/2023)
9.3.1.1. Vorstellung der Drucks.Nr. 3295/2022 "Fahrradstraßen"
(Drucks. Nr. 15-0058/2023 N1)
9.3.2. Nutzung Ströer-Tafeln
(Drucks. Nr. 15-0059/2023)
9.3.3. Werbung für Kultur, Sport etc.
(Drucks. Nr. 15-0060/2023)
10. A N F R A G E N
10.1. Gemeinsam von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion
10.1.1. Anfrage Halbhohes Parken Clemensstraße
(Drucks. Nr. 15-0041/2023)
10.1.2. Überprüfung von Radschutzstreifen auf regelkonforme Breiten
(Drucks. Nr. 15-0042/2023)
10.1.3. Halbhohes Parken
(Drucks. Nr. 15-0043/2023)
10.2. der FDP-Fraktion
10.2.1. Brunnen auf dem Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-0044/2023)
10.2.2. Hundekot auf Gehwegen, Spielplätzen und Grünflächen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0045/2023)
10.2.3. Glasfaserausbau im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0046/2023)
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
11. Informationen über Bauvorhaben
12. Anfrage der CDU-Fraktion
12.1. zu Drucks.Nr. 3031/2022
(Drucks. Nr. 15-0061/2023)
13. A N H Ö R U N G
13.1. Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 3031/2022 mit 2 Anlagen)
TOP 1.
Eröffnung der 12. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
eröffnete die 12. Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt: Der TOP 9.3.1. Drucks.Nr. 15-0058/2023 sei sprachlich überarbeitet worden und werde als Drucks. Nr. 15-0058/2023 N1 unter TOP 9.3.1.1. behandelt. Die TOP 11., TOP 12. und TOP 13. wurden abgesetzt.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.
TOP 2.
Genehmigung der Protokolle
TOP 2.1.
über die 8. Sitzung am 27.06.2022
11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 3 Enthaltungen
TOP 2.2.
über die gemeinsame Sondersitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses mit dem Stadtbezirksrat Mitte am 06. Juli 2022,
12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
TOP 2.3.
über die 9. Sitzung am 26.09.2022
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
TOP 3.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE
Durchgeführt - kein Beitrag.
TOP 4.
A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 4.1.
A N H Ö R U N G E N
TOP 4.1.1.
Fortführung des Konzeptes Suchtkranke in der Innenstadt in den Jahren 2023 und 2024
(Drucks. Nr. 3117/2022)
Antrag, das Konzept „Suchtkranke in der Innenstadt“ mit einer Zuwendung im Jahr 2023 in einer Höhe von 201.025 € und im Jahr 2024 in einer Höhe von 203.053 €, vorbehaltlich des Beschlusses zum Haushaltsplan 2023/2024, zu unterstützen. Davon soll für die SIDA im Jahr 2023 ein Betrag von 70.049 € und für das Jahr 2024 ein Betrag von 72.077€, für das Neue Land in beiden Jahren jeweils ein Betrag von 63.000€ und für die Caritas in beiden Jahren ein Betrag von jeweils 67.976€ aus dem entsprechenden Sammeltopf zur Verfügung gestellt werden.
Einstimmig
TOP 4.1.2.
Rückbau mehrerer Waldwege in der nördlichen und südlichen Eilenriede zur Förderung des Naturhaushalts
(Drucks. Nr. 3201/2022 mit 5 Anlagen)
Herr Drechsel vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün stellte die Drucksache vor.
Bezirksratsherr Käthner begrüßte die Erhaltung des Baumbestandes. Er fragte, ob die Möglichkeit bestünde, die in der Drucksache erwähnten Gutachten einzusehen. Die Begründung des Rückbaus bei einzelnen Wegen, vor allem bei Weg Nr.1, sei nicht ganz nachvollziehbar. Bei den ausgewählten Wegen handle es sich nicht nur um Parallelwege, sondern um Querverbindungen, die bei einem Wegfall einen Umweg erfordern würden. Hier bedürfe es noch weiterer Information zu Wegebeziehungen. Er kündigte an die Drucksache daher in die Fraktion ziehen wollen. Des Weiteren sehe er es als problematisch an, dass zukünftige Versiegelungsmaßnahmen den Wegerückbau in der Eilenriede finanzieren sollen.
Herr Drechsel wolle mit der Verwaltung abklären, ob er die Gutachten zur Verfügung stellen könne. Zu der Bemessung von Wegebedeutungen berichtete er von durchgeführten Knotenpunktzählungen bei allen Wegen, die zurückgebaut werden sollen. Dies bedeute der Radverkehr sowie die Fußgänger*innen seien an einem Wochen- sowie einem Wochenendtag von 6 bis 18 Uhr gezählt worden. Als Beispiel seien bei Weg Nr.1 33 Fahrradfahrer*innen und 160 Fußgänger*innen an einem Tag verzeichnet worden. Im Bezug auf den entstehenden Umweg, der sich durch den geplanten Rückbau des Weges Nr.1 ergeben würde, gab er an, dass dieser lediglich 550 Meter betrage. Dieser würde mit dem Fahrrad einen Mehraufwand von zwei Minuten entstehen lassen. Fußgänger*innen müssen hingegen keinen Umweg auf sich nehmen, da die Abkürzung immer noch in Form eines Trampelpfades nutzbar sei. Diese seien deutlich umweltfreundlicher, da sie naturbelassen seien und dort keine Verkehrssicherung notwendig sei. Weiterhin erklärte Herr Drechsler, dass der Wegerückbau Kosten in Höhe von knapp einer Millionen Euro verursachen würde. Die hohe Summe ergebe sich vor allem aus einer möglichen Schadstoffbelastung der Wege. Die Finanzierung sei derzeit nur durch die Verwendung von Ersatz- und Ausgleichskonten möglich. Es stünden noch Restmittel auf einem solchen Konto durch den Ausbau der Pferdeturmkreuzung zur Verfügung, allerdings könnten diese nicht den gesamten Rückbau der Waldwege decken. Die Differenz solle durch künftige Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden. Bei Ausgleichsmaßnahmen müsse es sich nicht zwangsläufig um Verkehrsmaßnahmen handeln. Es seien auch Ausgleiche für B-Pläne in Gewerbe- oder Wohngebieten denkbar.
Bezirksratsherr Käthner fragte nach, in welchem Zeitraum die Nutzung der Wege gezählt wurden, da die Saison die Zahlen beeinflussen könnte. Des Weiteren empfinde er die Nutzung von Trampelpfaden als nicht wünschenswert. Zum einen durch das Risiko, da es keine Verkehrssicherung durch den Forstbetrieb gäbe und zum anderen durch eine Verdichtung und mögliche Störung der Waldlebewesen. Er fragte daher, warum diese Wege nicht gesperrt werden und ob geplant sei Hinweis- bzw. Warnschilder an den Weganfängen aufzustellen.
Herr Drechsler antwortete, dass im Wald zwar das allgemeine Betretungsrecht bestehe, dieses jedoch auf eigene Gefahr geschehe. Die Landeshauptstadt Hannover stelle nur die Sicherung der durch Asphalt oder Schotter befestigten Wege sicher. Abseits der Wege würden die Regeln des Waldgesetzes gelten. Wenn ein Weg zurückgebaut werden würde, wäre der ehemalige Weg ein Bestandteil des Waldes, welcher auf eigene Gefahr betreten werden dürfe. Auf das Betretungsrecht müsse nicht explizit hingewiesen werden, es werde jedoch auf den Tafeln an den Waldeingängen erwähnt. Bei bereits bestehenden Trampelpfaden in der Eilenriede, die verbotenerweise auch von Radfahrern genutzt werden, seien Baumstämme o.Ä zur Sperrung genutzt worden. Allerdings zeige die Erfahrung, dass das Hindernis meist umgangen werde.
Bezirksratsherr Käthner äußerte den Wunsch, dass Warnschilder aufgestellt werden. Den meisten Besucher*innen des Waldes sei nicht bewusst, dass es sich bei Trampelpfaden nicht um gesicherte Wege handle. Auch sei für ihn ein Hinweis notwendig, dass die Landeshauptstadt Hannover die Nutzung des Pfades nicht als wünschenswert ansehe.
Bezirksratsherr Laske fragte, ob die nachträglich Wegeergänzungen mit dem Eilenriedebeirat besprochen worden seien.
Herr Drechsel antwortete, dass die Drucksache in der letzten Sitzung des Eilenriedebeirates vorgestellt wurde und dort auch mit seinen Ergänzungen angenommen worden sei.
Bezirksratsherr Kriwall gab zunächst den Hinweis, dass der Abstand von 15 Monaten zwischen den Verkehrssicherungskontrollen der Bäume überdacht werden solle, da ihm am Wegrand immer wieder Bäume auffielen, deren Zustand besorgniserregend sei. Im Gegensatz zur Drucksache habe die vorangegangene Vorstellung der Drucksache eher den Eindruck erweckt, die Einsparung von Gelder durch den Entfall der Sicherungspflicht stehe im Vordergrund und nicht die Renaturierung des Waldes. Er stelle sich daher die Frage, wie hoch die Summe der Einsparungen ausfalle und inwiefern diese Ersparnis zur Refinanzierung des Rückbaus genutzt werden würde. Weiter fragte er nach, ob der Rückbau durch Mitarbeitende der Verwaltung durchgeführt werde oder ob diese Arbeiten extern ausgeschrieben werden würden.
Herr Drechsel entgegnete, dass die Frage der Finanzierung nicht pauschal zu beantworten sei, da dafür die Kenntnis über die Anzahl der Bäume an den Wegrändern bekannt seien müsste. Er erklärte, dass über die Verkehrssicherung der Wege im Abstand von 15 Monaten hinaus auch eine Kontrolle nach Unwettern durchgeführt werde sowie Zusatzkontrollen aufgrund der Dürreperiode. Die Kontrollen seien zunächst visuelle Kontrollen, die knapp fünf Minuten in Anspruch nehmen würden. Wenn ein Baum Auffälligkeiten aufweise, würde er für die nächsten Kontrollen markiert werden und dann knapp 30 Minuten eingehend geprüft werden. Die Entfernung von totem Astmaterial in den Baumkronen würde vier Personen für 30 bis 45 Minuten einspannen. Erfahrungsgemäß könne man von 20 Bäumen pro Kilometer ausgehen, die einen größeren Pflegeaufwand darstellten. Die Einsparungen durch den Wegfall der Verkehrssicherungspflicht würden dennoch nicht für die Finanzierung des Projektes reichen. Herr Drechsler stellte fest, dass die Motivation für den Wegerückbau nicht die Sparmaßnahme sei, sondern der Naturschutz. Zur Frage der Umsetzung gab er an, dass die Maßnahme ausgeschrieben werde und durch eine externe Firma durchgeführt werde.
Bezirksratsherr Kriwall fragte nach, ob bei der Ausschreibung auf die Tarfibindung geachtet werde.
Herr Drechsler konnte dies nicht beantworten, da er für die Ausschreibungen nicht zuständig sei.
Bezirksratsherr Schmidt sei der Umfang der Verkehrssicherung noch nicht klar, insbesondere in Bezug auf den zeitlichen Abstand der Kontrollen von 15 Monaten. Desweiteren verwies er auf die Stellungnahme des ADFCs, in der Fassungslosigkeit darüber ausgedrückt wurde, dass an dem Konzept der Ausgleichsmaßnahmen festgehalten werden würde. Ebenfalls gehe der ADFC von Nachteilen für den Rad- und Fußverkehr aus. Zu diesem Punkt erbat Bezirksratsherr Schmidt eine Einschätzung seitens der Verwaltung.
Die Kosten des Projektes i.H.v. etwa einer Million Euro sehe er in der finanziell angespannten Lage der Verwaltung kritisch.
Herr Drechsler antwortete zur Verkehrssicherung des Baumbestandes, dass ein Abstand von 15 bis 18 Monaten gewählt werde, um eine Kontrolle der Bäume im belaubten und unbelaubten Zustand durchführen zu können. Eine engmaschigere Kontrolle könne aufgrund der personellen Kapazität nicht geleistet werden. Die Kontrollen seien durch eine Dienstanweisung klar geregelt.
Die entstehenden Nachteile für Radfahrernde durch den Wegfall einiger Radwege bestätigte Herr Drechsler. Die Auswahl der Wege für den Rückbau seien auf Grundlage der Nutzung getroffen worden. So wurden aufgrund des Gutachtens Wege auch wieder aus der Maßnahme gestrichen. Für Fußgänger würden keine primären Nachteile entstehen, da die dann entstehenden Trampelpfade weiterhing genutzt werden können.
Herr Drechsler stimmte zu, dass es sich bei den Kosten für die Maßnahme,um eine große Summe handle. Daher solle das Projekt auch durch Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden. Diese Ausgleichsmaßnahmen müssen für jedes Bauvorhaben bzw. Versieglung getätigt werden. Flächen für Ausgleichmaßnahmen seien nicht leicht zu finden. Als Beispiel führte er an, dass durch ein Bauvorhaben Ackerfläche verloren gehe. Die Ausgleichsmaßnahme dafür könne die Anpflanzung eines Waldes auf einer weiteren Ackerfläche darstellen, wodurch weitere Landwirtschaftsflächen verloren gehen würden. Um den Druck auf die Landwirtschaftsräume zu nehmen, könnte man Ausgleichsmaßnahmen in der Eilenriede durch den Wegerückbau schaffen.
Bezirksratsherr Engelke bestätigte den Eindruck, dass es sich beim Rückbau der Waldwege vornehmlich, um eine finanzielle Einsparung handle und der Naturschutz weniger im Vordergrund stehe. Die Ausgabe von etwa einer Million Euro für das Projekt als fraglich an. Er fragte, wie viele Bäume regelmäßig in der Eilenriede nachgepflanzt werden und ob dies nicht als Ausgleichsmaßnahme gelten würde. Wünschenswert sei den Schwerpunkt auf das Pflanzen neuer Bäume zu richten, um mehr Grün in der Stadt zu schaffen. So könne auch das 1000-Bäume-Programm schneller erreicht werden.
Herr Drechsel antwortete, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf verschiedenen Grundlagen fußen können. Auf Grundlage der Baumsatzung müsse jede Baumfällung durch die Neupflanzung eines Baumes ausgeglichen werden. Bei einer Flächenversiegelung, gleich ob durch den Straßenbau oder Gebäude, könne keine Neupflanzung herangezogen werden, sondern bedürfe eines Flächenausgleiches. Die Größe der Ausgleichsmaßnahme werde anhand eines Punktesystems bemessen. Bei einer Versiegelung müsse eine gleichwertig bemessene Fläche gefunden werden. In der Eilenriede werden Bäume, vornehmlich Eichen, in Lücken, die durch Sturmschäden entstanden sind, nachgepflanzt. Aufgrund natürlicher Verjüngung sei eine Nachpflanzung, mit Ausnahme von Sturmlücken, nicht notwendig.
Bezirksratsherr Engelke bat ebenfalls, dass die Auswertung der Knotenpunktzählung zur Verfügung gestellt werde, um eine Beurteilung der Drucksache innerhalb der Fraktion durchführen zu können.
Herr Drechsler wolle diesbezüglich nachfragen, ob die Möglichkeit der Einsicht bestünde.
Bezirksratsherr Hoffmann erkundigte sich, ob die Wege im Wald im Sinne des Waldgesetztes Fußwege seien, die auch von Radfahrernden genutzt werden dürfen.
Herr Drechsler bestätigte dies, ergänzte jedoch, dass Radfahrernde Rücksicht zu nehmen hätten.
Bezirksratsherr Hoffmann fragte weiter, warum der zurückgebaute Parallelweg zu der Inliner-Strecke am Zoo durch Balken abgesperrt wurde, damit der ehemalige Weg nicht mehr genutzt werden würde. Es würde dem zuvor gesagten widersprechen, dass die zurückgebauten Wege hinterher immer noch als Trampelpfade genutzt werden dürften.
Herr Drechsler antwortete, dass dort nie ein richtiger Weg gewesen sei. Es sei ein Trampelpfad zu den Landwehrgräben gewesen, der von Mountainbiker*innen genutzt wurde, um zum Mountainbike-Park in der südlichen Eilenriede zu gelangen. Dies sei schon lange ein Streitpunkt gewesen und sollte durch das Aufstellen der Balken und Schildern unterbunden werden.
Bezirksratsherr Schmidt erkundigte sich, ob der Eichenprozessionsspinner nicht ein Problem sei. Denn wenn ein Drittel der Eilenriede mit Eichen bepflanzt sei, könne es schnell zu einem Massenbefall kommen.
Herr Drechsel entgegnete, dass die Eilenriede bis jetzt von dem Eichenprozessionsspinner verschont geblieben sei. Da die jungen Eichen nur in Lücken durch Sturmschäden o.Ä. nachgepflanzt werden, handle es sich um einen sehr geringen Anteil von etwa einem Prozent gemessen an der ansonsten auflaufenden Verjüngung im Wald durch z.B. Ahorn oder Buchen. Das Nachpflanzen von Eichen sei also eher eine Maßnahme für die Gewinnung eines Mischwaldes.
Bezirksratsherr Engelke berichtete von einem Vortrag über die Eilenriede, bei dem gesagt worden sei, dass aufgrund des Klimawandels verschiedene Baumarten gepflanzt werden müssten, um den Wald zu erhalten. Er wollte wissen, inwiefern diese Einschränkung Auswirkungen auf die Nachpflanzung habe.
Herr Drechsel antwortete, dass es sich um einen Vortrag über die Forsteinrichtung gehandelt haben müsse. Die Forsteinrichtung finde alle zehn Jahre statt und beinhalte eine Monetarisierung des Waldes. Weiterhin würden dort Vorschläge gemacht werden, wie der Wald zukünftig zu bewirtschaften sei, um gesetzte Ziele zu erreichen. Ziele der Eilenriede seien hauptsächlich die Naherholung und der Naturschutz. Es werden im Zusammenhang mit der Forsteinrichtung zudem Vorschläge gemacht, welche Baumarten dem künftige Klima angepasst seien. Die Eiche sei in diesem Sinne gut aufgestellt sowie gut vereinbar mit dem Naturschutz.
Bezirksratsherr Mokrys erfragte den Mehrwert des Projektes. Er habe es so verstanden, dass es keine Neupflanzung von Bäumen geben würde. Es würden die Erhaltung von Habitatbäumen sowie die Möglichkeit der freieren und natürlicheren Ausdehnung der Bäume aufgrund des Wegfalls der Versiegelung gewährleistet werden.
Herr Drechsler sagte, dass auf den zurückgebauten Wegen der Waldboden freigelegt sei, sodass dort neue Bäume wachsen könnten. Eine Bepflanzung sei hier nicht notwendig, da dieses durch natürliche Verjüngung geschehen würde.Der Hauptertrag des Projektes sei die Sicherung der Biotopbäume. Diese müssten ansonsten mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund des Alters o.Ä. gefällt oder behandelt werden, wenn sie an einem Waldweg stünden.
Bezirksbürgermeister Schnarre wiederholte, dass Bezirksratsherr Käthner die Drucksache in die Fraktion ziehen wolle und in der nächsten Sitzung darüber beraten werde.
Antrag,
1. Den Rückbau mehrerer Waldwege mit einer Gesamtlänge von rund 3 Kilometern in der nördlichen und südlichen Eilenriede zu beschließen, um den Naturhaushalt zu fördern, die Besucherlenkung zu optimieren sowie den Stadtwald weiter an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen.
2. Die Renaturierung des Eilenriedegrenzgrabens in Höhe von ca. 139.000 € als Ersatzmaßnahme für den Bau der Pferdeturmkreuzung wird zugunsten des Rückbaus von Waldwegen nicht mehr durchgeführt
Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen
TOP 4.1.3.
Sanierung des Bodens und Erneuerung der Geräteraumtore in der Leichtathletikhalle des Sportleistungszentrums
(Drucks. Nr. 0067/2023 mit 3 Anlagen)
Bezirksratsherr Kriwall merkte an, dass die Beschädigung durch Starkregen hervorgerufen wurde. Hierzu fragte er, welche Maßnahmen getroffen worden seien bzw. noch werden, damit solche Ereignisse künftig vorgebeugt werden.
Antwort des Fachbereiches Sport, Bäder und Eventmanagement:
„Bei dem Starkregenereignis in 2018 drückte Regenwasser aus den Schächten und lief ins Gebäude und damit auch in die Leichtathletikhalle. Als Reaktion auf dieses Ereignis wurden die Schächte und die Regenwasserleitung überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Leitung verstopft war und die Befestigung der Schachtabdeckungen defekt waren, sodass sie dem Wasserdruck nicht standhielten. Deshalb wurde in der Folge die Befestigungen erneuert und die Verstopfungen in der Leitung beseitigt. Um diesen Zustand zu erhalten und dadurch Wiederholungen zu verhindern, finden seitdem regelmäßigen Wartungen der Schächte und der Leitung statt.“
Frau Göttler wies auf die Möglichkeit hin, dass das Sportleistungszentrum auf Wunsch auch besucht werden könne.
Bezirksratsherr Kriwall zog die Drucksache in die Fraktion.
Antrag,
der Haushaltsunterlage Bau gemäß § 12 KomHKVO für die Maßnahme "Sanierung des Bodens und Erneuerung der Geräteraumtore in der Leichtathletikhalle des Sportleistungszentrums", der Mittelfreigabe und dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
TOP 4.2.
E N T S C H E I D U N G
TOP 4.2.1.
Wegebenennung im Stadtteil Mitte
(Drucks. Nr. 15-3278/2022 mit 2 Anlagen)
Bezirksratsherr Hoffman teilte mit, dass sich die CDU Fraktion bei dieser Entscheidung enthalten wolle. Im Namen von Frauen würden sie sich wünschen, dass Weiblichkeit im öffentlichen Raum sichtbarer werde, da es derzeit noch sehr unterrepräsentiert sei. Sie würden nicht gegen die Drucksache stimmen, da sie es schätzten, dass die ältesten muslimischen Gräber in Europa dadurch geehrt werden.
Antrag,
die Wegeverbindung, welche als Verlängerung der Langen Laube von der Otto-Brenner-Straße zur Brühlstraße reicht, zu benennen in
Hammet-und-Hassan-Weg.
Übersichtskarte siehe Anlage 1.
11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
TOP 5.
M I T T E I L U N G E N
TOP 5.1.
- der Verwaltung
Kein Beitrag.
TOP 5.2.
- des Bezirksbürgermeisters
Kein Beitrag.
TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Göttler berichtete, dass die Aufstellung der Infotafel am Ballhof die erste März Woche geplant sei. Diese solle feierlich geehrt werden.
Bezirksratsherr Engelke fragte nach, wie mit der Infotafel während des Weihnachtsmarkts umgegangen werde.
Frau Göttler antwortete, dass die Aufstellung auf dem Platz im Vorfeld schwierig gewesen sei, da eine Einigung mit verschiedenen Fachbereichen notwendig gewesen sei.
In Einigung mit dem Fachbereich Wirtschaft wurde festgelegt, dass die Infotafel in Bauhülsen zu stellen sei, sodass die Tafel für den Weihnachtsmarkt entfernt werden könne.
Bezirksratsherr Kriwall wollte wissen, ob die Infotafel nur zum Auf- und Abbau entfernt werden würde oder für die Dauer des gesamten Weihnachtsmarkts.
Bezirksratsherr Engelke gab seine Meinung kund, dass die Erinnerungstafel dauerhaft und auch während des Weihnachtsmarktes stehen bleiben sollte.
Bezirksratsfrau Kupsch schloss sich der Meinung an. Es bestünde ein allgemeines Interesse daran, dass die Tafel während des Aufbaus nicht beschädigt werde, dass sie aber dennoch während des Marktes zu sehen sei. Sie bat Frau Göttler diese Empfehlung an die Verwaltung weiter zu geben.
Bezirksratsherr Laske führte weiter aus, dass dies nicht nur ein Wunsch des Bezirksrates sei. Die Verwaltung habe so lange für die Aufstellung der Erinnerungstafel gebraucht, dass ein dauerhafter Standort angebracht sei.
Frau Göttler teilte die Meinung der Bezirksratsmitglieder. Nach der langen Suche nach einem geeigneten Ort für die Infotafel, gehe sie nicht davon aus, dass die Tafel im Weg stehen könnte. Dennoch sei eine kurzfristige Abnahme der Tafel notwendig.
Sie wolle das Anliegen an die Verwaltung weitergeben, abklären und dann berichten. Der Bezirksrat habe die Möglichkeit zu intervenieren, falls die Antwort nicht in dessen Sinne stehe.
Abtwort der Verwaltung zu Protokoll:
„Damit eine dauerhafte Entnahme der Erinnerungstafel während des Weihnachtsmarktes vermieden wird, werden insgesamt 4 Hülsen für die Tafel eingerichtet. Die Tafel wird am u.a. Standort 1 in Hülsen eingelassen. Für die Dauer des Weihnachtsmarktes wird die Tafel an den Standort 2 versetzt.“
Zur Kenntnis genommenTOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 7.1.
Eigene Mittel des Bezirksrates: Zuwendung "Gutes Zusammenleben in Hannover" (01/2023)
(Drucks. Nr. 15-0070/2023)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger*in: Cameo Kollektiv e.V.
Betrag: bis zu 2.000,00 €
Verwendungszweck : Projekt "Gutes Zusammenleben in Hannover" (Zuwendung 01/2023)
Einstimmig
TOP 7.2.
Eigene Mittel des Bezirksrates: Projekt "Chorjubiläum Propsteichor St. Clemens" (02/2023)
(Drucks. Nr. 15-0071/2023)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger*in: Propstei St. Clemens
Betrag: bis zu 1.000,00 €
Verwendungszweck : Projekt "Chorjubiläum Propsteichor St. Clemens" (Zuwendung 02/2023)
Einstimmig
TOP 8.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates
TOP 8.1.
IB 01-2023: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates: Projekt "Kinder brauchen Märchen"
(Drucks. Nr. 15-0154/2023)
Antrag
Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Mitte beschließt der Stadtbezirksrat MItte folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: Tolstoi Hilfs- und Kulturwerk e.V.
Projekt: "Kinder brauchen Märchen"
Zuwendungssumme: bis zu 2.950,00 €
Zuwendungsnummer: IB-01-2023
Einstimmig
TOP 9.
A N T R Ä G E
TOP 9.1.
aus der letzten Sitzung
TOP 9.1.1.
Parks und Plätze schaffen
(Drucks. Nr. 15-3026/2022)
Bezirksratsherr Hofmann gab bekannt, dass die CDU-Fraktion den Antrag ablehne. Das Ansinnen der Drucksache, Fläche zu entsiegeln, sei verständlich, allerdings würden viele Parkplätze wegfallen. Dies sei ein Problem, da in der Nähe kein Parkhaus o.Ä. zur Verfügung stehe.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt in der Dreyerstraße sowie der Glockseestraße jeweils an die Braunstraße angrenzend Park- bzw. Grünflächen anzulegen.
In der Dreyerstraße soll diese von der Braunstraße bis zur Leine reichen und nur eine minimale Zufahrt zu den Garagen aussparen.
In der Glockseestraße sind diese von der Braunstraße bis zum Modalfilter an der Zufahrt zum Betriebsgelände von Enercity anzulegen.
Die Flächen sind großflächig zu entsiegeln und heimischen Baum- oder Buschpflanzungen anzulegen. Die Einrichtung von Sitzgelegenheiten ist zu prüfen. Versiegelte und betonierte Flächen sind auf das absolute Minimum zu reduzieren.
Vor dem Hintergrund der Umgestaltung und Umnutzung der Flächen, soll die vorgesehene Querungsmöglichkeit über die Braunstraße (Ampelanlage) hinsichtlich der Ausrichtung und der Breite der Überwege für den Fuß- und Radverkehr überprüft und angepasst werden.
11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 9.2.
Gemeinsam von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion
TOP 9.2.1.
Verbesserte Verkehrsführung Ernst-August-Platz
(Drucks. Nr. 15-0047/2023)
Bezirksratsherr Mokrys stellte die Drucksache vor.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt die Verkehrsführung auf dem Ernst-August-Platz in folgenderweise zu optimieren:
- Bei der Einfahrt auf die Busspur auf dem Ernst-August-Platz von der Kurt-Schumacher-Str./Posttunnel kommend wird direkt vor der Busspur ein Schild zum Verbot für Fahrzeuge aller Art mit dem Zusatz Fahrrad frei und Linienverkehr frei, wie auf der anderen Seite dieser Spur, installiert. Zusätzlich zu dem Schild wird eine durchgezogene Linie zu Beginn der Busspur markiert, um das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge noch deutlicher zu machen.
- Bei der Ausfahrt aus der Busspur Richtung Joachimstraße wird eine Fahrradampel installiert, sodass der Fahrradverkehr sicher über die Kreuzung fahren kann.
- Von der Busspur wird eine eindeutige Fahrradmarkierung zur Luisenstraße markiert, um hier den Verlauf des Cityradrings klar zu kennzeichnen.
13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 9.2.2.
Antrag Einrichtung zweier Lieferzonen am Goetheplatz
(Drucks. Nr. 15-0048/2023)
Bezirksbürgermeister Schnare erinnerte daran, dass die Drucksache seitens der FDP in die Fraktion gezogen werde.
Bezirksratsherr Käthner stellte die Drucksache vor.
Bezirksratsherr Engelke erklärte, dass dieses Problem vor allem durch das übermäßige Bestellen im Internet entstehe. Er begründete, warum die FDP den Antrag in die Fraktion ziehen wolle. Die Auswertungen von dem Modellprojekt „City Hubs“, die auch in der Begründung der Drucksache erwähnt sei, lägen noch nicht vor, sodass er diese noch abwarten wolle.
Bezirksratsherr Käthner gab den Hinweis, dass das Projekt bereits in der Dezembersitzung vorgestellt worden sei und Bezirksratsherr Engelke sich die Folien zukommen lassen könnte. Damals sei eine positive Erfahrung mit dem Projekt ausgesprochen worden. Er stimmte Bezirksratsherr Engelke zu, dass ein übermäßiges Bestellen eine Ursache des Problems sein könnte. Eine kleine Verbesserung sei die Nutzung von Paketshops. Es würde eine Zentralisierung erfolgen, sodass nicht alle Häuser einzeln angefahren werden müssten. Deswegen sei eine Lieferzone ebenfalls sinnvoll.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, am Goetheplatz zwei Lieferzonen (zwischen Feuerwehrstraße und Goethestraße und zwischen Goethestraße und Goetheplatz/Einfahrt zur Grundschule) einzurichten. Diese sollen als absolutes Halteverbot mit dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ gekennzeichnet werden. Zudem soll eine zusätzliche farbliche Markierung geprüft werden.
Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen
TOP 9.2.3.
Vermeidung von Unfällen an der Einmündung der Sodenstraße in die Hamburger Allee
(Drucks. Nr. 15-0050/2023)
Bezirksratsherr Käthner wies auf die Dringlichkeit dieses Problems hin.
Bezirksratsherr Kriwall fügte ergänzend eine Erläuterung über die genaue Wegbeziehung an.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert:
in der Einmündung der Sodenstraße in die Hamburger Allee durch Aufstellung von Zeichen 267 eine unechte Einbahnstraße in die Sodenstraße einzurichten. Die Einfahrt für Fahrradfahrende in die Sodenstraße soll weiterhin durch das Zusatzschild 1022-10 erlaubt sein.
Weiterhin soll im Bereich der Fuß- und Radwegequerung der Hamburger Allee der Seitenraum vorgezogen werden, sodass sich die zu querende Distanz verringert. Der auf der Fahrbahn aufgebrachte Rechtsabbiegepfeil ist zu entfernen.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 9.2.4.
E-Ladeplätze an der Langen Laube
(Drucks. Nr. 15-0051/2023)
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt an der Ladesäule für Elektrofahrzeuge an der Langen Laube die Stellplätze so einzurichten bzw. auszuweisen, dass zwei Fahrzeuge hintereinander dort parken können (z.B. durch versetzen der angrenzenden Laterne). Darüber hinaus, sollen Maßnahmen ergriffen werden, die das Parken quer zur Fahrtrichtung und halb auf dem Gehweg unterbinden (z.B. durch Poller).
Einstimmig
TOP 9.3.
der CDU-Fraktion
TOP 9.3.1.
Vorstellung der Drucks.Nr. 3295/2022 "Fahrradstraßen"
(Drucks. Nr. 15-0058/2023)
siehe Neufassung
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung stellt in der nächsten Sitzung des Bezirksrates Mitte die Drucksache 3295/2022 vor.
TOP 9.3.1.1.
Vorstellung der Drucks.Nr. 3295/2022 "Fahrradstraßen"
(Drucks. Nr. 15-0058/2023 N1)
Bezirksratsherr Hoffman stellte die Überarbeitung der Drucksache vor.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung stellt in der nächsten oder übernächsten Sitzung des Bezirksrates Mitte die Drucksache 3295/2022 vor.
Einstimmig
TOP 9.3.2.
Nutzung Ströer-Tafeln
(Drucks. Nr. 15-0059/2023)
Bezirksratsherr Hoffmann stellte die Drucksache vor und warb um Zustimmung.
Bezirksratsherr Engelke stellte seine Bedenken dar, wie Motive der Gewaltprävention auf der Tafel dargestellt werden solle. An der Tafel fahre man vorbei oder stehe dort höchstens eine Ampelphase lang. Das Motiv müsse also gut erkennbar sowie schnell begreifbar sein. Die FDP-Fraktion sei sich nicht sicher, ob das Ziel erreicht werden könne, sodass sie den Antrag ablehnen wolle.
Bezirksratsherr Kriwall ergänzte, dass ihm eine Kampagne fehle, die das öffentliche Sicherheitsgefühl steigern solle. Es müsse eine Systematik geben, die Gewalt zu präventionieren, was hier nicht der Fall wäre, sodass auch die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen wolle.
Bezirksratsfrau Rieck- Vogt sagte, dass sich eine Kampagne durch die entsprechenden Fachabteilungen entwickeln lasse. Die Piktogramme der Gewaltpräventionen würden in den Stadtteilen stehen. Menschen mit Waffen würden allerdings woanders herkommen. Deshalb sei die Idee großflächig und sofort Maßnahmen zu ergreifen.Die Nutzung der Stöer- Tafeln solle nicht die einzige Maßnahme sein, sondern solle nur unterstützend wirken, indem die Waffenverbotszonen in der Stadt bekannt gemacht werden würden.
Frau Göttler wies die Bezirksratsmitglieder auf den Kommunalen Präventionsrat (KPR) der Landeshauptstadt Hannover hin. Dieser könnte dazu aufgefordert werden, zu prüfen, ob die Nutzung der Stöer- Tafeln zur Gewaltprävention möglich wäre.
Bezirksratsfrau Kupsch berichtete von ihren Erfahrungen im KPR als ehemalige Bezirksbürgermeisterin. Es sei eine offene Runde, wo über Möglichkeiten und Modelle der Prävention diskutiert werde und auch Maßnahmen in anderen Kommunen vorgestellt werden würde. Herr Schnare müsste als Bezirksbürgermeister auch die Möglichkeit haben daran teilzunehmen. Sie empfindet die Anregung von Frau Göttler als gut und würde die Drucksache an den KPR verweisen. Die Grundidee sei, dass sich mit dem Thema öffentliche Ordnung und Sicherheit, vor allem in Bezug auf Waffen, mehr beschäftigt werde. Sie bitte um Änderung der Drucksache.
Bezirksratsherr Kriwall sagte, dass die SPD-Fraktion die Drucksache in die Fraktion ziehen wolle.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die ihr kostenfrei zur Verfügung stehenden Kontingente bei den Ströer-Tafeln zur Darstellung von Motiven der Gewaltprävention zu nutzen. Hierbei soll für ein gewalt- und waffenfreies Miteinander geworben werden.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
TOP 9.3.3.
Werbung für Kultur, Sport etc.
(Drucks. Nr. 15-0060/2023)
Bezirksratsherr Kriwall fragte inwieweit bereits Werbung für Kulturveranstaltungen am Hauptbahnhof stattfinde und wie die finanzielle Situation aussehe. Denn bei einer Zustimmung würde die Hannover Marketing & Tourismus GmbH (HMTG) beauftragt werden, der Deutschen Bahn Geld zu überweisen. Er würde es allerdings als sinnvoll ansehen, wen die HMTG selber entschiede, welche Projekte sie fördern wollen würde.
Bezirksratsfrau Rieck- Vogt berichtete, dass die Fraktion keine Kenntnis über bisherige Werbung für Kultur im Bahnhof habe. Die Grundidee der Drucksache sei, dass die Kulturveranstaltungen nicht mehr so nachgefragt seien, wie vor der Corona- Pandemie. Werbung solle deswegen unterstützend für z.B. das Schauspielhaus, die Oper, Museen, etc. wirken. Es müssten sich verschiedene Gremien zusammensetzen, um die Umsetzung zu planen. Es gäbe auch eine Tafel im Bahnhof für kommerzielle Zwecke, die auch in Betracht käme. Finanziell müssten sich auch die verschiedenen Gremien untereinander einigen.
Bezirksratsherr Schmidt teilte mit, dass die FDP-Fraktion den Antrag ablehnen wolle. Grundsätzlich sei die Idee gut, denn es würde an Werbung im Bahnhof mangeln. Allerdings würden wesentliche Informationen in der Drucksache fehlen. Z.B. wie die HMTG einbezogen werden soll sowie die finanzielle Einigung mit der HMTG.
Bezirksratsherr Engelke ergänzte, dass ihm vorherige Absprachen mit der HMTG, DB und der Verwaltung fehle.
Frau Göttler gab den Hinweis, dass man ein Wegweiser im Bahnhof anbringen könnte, der auf das „Tourist Information Board“ zeige, da dort alle nötigen Hinweise für Touristen bereits zu finden seien.
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt würde sich eine solche Information in größerer Form wünschen.
Bezirksratsherr Käthner schloss sich der Meinung der FDP Fraktion an. Die HMTG habe jahrelange Erfahrung mit dem Thema, sodass man zunächst in einen Austausch gehen sollte. Vielleicht habe es Gründe, warum bisher keine bzw. wenig Werbung am Bahnhof gemacht werde.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Deutschen Bahn AG Kontakt aufzunehmen und in Zusammenarbeit mit der Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG) im Hauptbahnhof Werbemaßnahmen für aktuelle kulturelle, sportliche und sonstige Veranstaltungen zu initiieren.
4 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
TOP 10.
A N F R A G E N
TOP 10.1.
Gemeinsam von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion
TOP 10.1.1.
Anfrage Halbhohes Parken Clemensstraße
(Drucks. Nr. 15-0041/2023)
In der Clemensstraße zwischen Rote Reihe und Am Kanonenwall wird einseitig halbhoch auf dem Gehweg geparkt. Eine Beschilderung, die das halbhohe Parken anordnet, findet sich dort nicht (s. Bild 1). Das Pflaster besteht in diesem Bereich aus Gehwegplatten und einem fahrbahnnahem Streifen aus kleinteiligen Pflastersteinen. Vor einiger Zeit wurde dieses Pflaster durch die dort parkenden Autos beschädigt und seitens der Stadt instand gesetzt. Nun ist das Pflaster abermals beschädigt (s. Bild 3).
Eine abweichende Pflasterung erzeugt eine optische Trennung, stellt aber keine Erlaubnis zum Gehwegparken dar. Voraussetzung für Gehwegparken ist laut VwV-StVO, dass „die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind“. Dies ist hier nicht der Fall (S. Bild 2). Das Parken auf dem Gehweg wird dennoch seitens des Verkehrsaußendienstes nicht geahndet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Warum wird das Gehwegparken im genannten Bereich in der Clemensstraße geduldet?
- Wie teuer war die letzte Instandsetzung des Pflasters durch Gehwegparken in der Clemensstraße?
- Welche Schritte wird die Verwaltung unternehmen, um das Gehwegparken an dieser Stelle zu unterbinden?
Antwort der Verwaltung:
Zu 1 und 3:
In der Clemensstraße zwischen Leibnizufer und Rote Reihe ist die beidseitige Parkflächenmarkierung halbhoch auf dem Gehweg in einzelnen Abschnitten nicht mehr sichtbar. Die Verwaltung wird eine Unterhaltung der Markierung veranlassen.
Die verbliebenden Gehwegbreite betragen in diesem Abschnitt überwiegend 2,0 m und mehr und sind somit vor dem Hintergrund der verhältnismäßig kurzen Streckenabschnitte weiterhin als ausreichend breit zu qualifizieren. Im Falle der Aufhebung der derzeitigen Parkregelung würden rund 50% der Stellplätze im öffentlichen Raum wegfallen. Insofern bewertet die Verwaltung die Aufrechterhaltung des Halbhochparkens als verkehrsrechtlich angemessen und abgewogen.
In dem Teilabschnitt der Clemensstraße zwischen Rote Reihe und Am Kanonenwall wurde das halbhohe Parken auf der südlichen Nebenanlage bisher als zulässig bewertet, weil die unterschiedliche Befestigung der Nebenanlage (Gehwegplatten mit angrenzendem Kleinpflasterstreifen zur Fahrbahn) den entsprechenden baulichen Eindruck vermittelt. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird auch in diesem Teilabschnitt eine Parkflächenmarkierung auf der südlichen Nebenanlage angeordnet.
Auch das wird von der Verwaltung als zulässig bewertet, weil die Wegstrecke noch kürzer als der vorgenannte Streckenabschnitt ist und die verbleibende Restgehwegbreite (im Bereich der zwei Hauseingänge) mindestens 2m beträgt, aber überwiegenden sogar breiter als 2,5m ist. Insofern kann auch hier Begegnungsverkehr von Zu Fuß Gehenden grundsätzlich ungehindert erfolgen.
Im Falle der Aufhebung des Halbhochparkens würden mindestens die Stellplätze gegenüber der Senkrechtstellplätze auf der Nordseite entfallen müssen, weil die Nutzung dieser Senkrechtstellplätze dann nicht mehr ausreichend sicher erfolgen könnte.
Insofern bewertet die Verwaltung die Aufrechterhaltung des Halbhochparkens auch in diesem Teilabschnitt als verkehrsrechtlich angemessen und abgewogen.
Zu 2:
Fahrzeugschadensmeldungen aufgrund der derzeitigen Parkordnung sind für die Clemensstraße nicht bekannt. Die vorhandene Baulichkeit der Bordanlagen wird somit von der Verwaltung als ausreichend verkehrssicher für den ruhenden Kraftverkehr bewertet.
Die Schadstellensanierungen erfolgen regelmäßig im Rahmen der baulichen Erhaltung stets durch die Kolonnen der Landeshauptstadt Hannover. Eine Ermittlung der Kosten für die Instandsetzung von Schadstellen in der Clemensstraße ist nicht, bzw. wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Personalaufwand möglich.
TOP 10.1.2.
Überprüfung von Radschutzstreifen auf regelkonforme Breiten
(Drucks. Nr. 15-0042/2023)
In ihrer Antwort auf eine Anfrage im Bezirksrat Buchholz-Kleefeld zur Breitenüberprüfung bei der Rotmarkierung von Radschutzstreifen im Stadtgebiet (15-2895/2022 F1) antwortete die Verwaltung:
„Die Verwaltung arbeitet einen Ratsauftrag zur Rotmarkierung von Radfurten, Schutzstreifen und Radfahrstreifen kontinuierlich ab. Dabei werden selbstverständlich grundsätzlich auch die aktuellen gesetzlichen Vorschriften und anderen Regelwerke berücksichtigt. Bestehende Verkehrsanlagen mit existierender Beschilderung und Markierung sind jeweils auf der Basis der bei der Einrichtung gültigen Vorschriften/Regelwerke eingerichtet worden. Es ist laufendes Geschäft der Verwaltung, den Bestand regelmäßig zu überprüfen und verkehrsbehördliche Anordnungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Im Zuge dieser Prüfungen ist unter anderem auch ein Ermessen vorgesehen und je nach Einzelfall zu prüfen, wie mit bestehenden Anordnungen im Falle des Abweichens von aktuellen Vorschriften zu verfahren ist.“
Im Bezirk Mitte wurde kürzlich auch der 85 cm breite Schutzstreifen in der Königstraße mit roter Farbe markiert (Die HAZ berichtete: https://www.haz.de/lokales/hannover/stadt-hannover-markiert-radwege-allerdings-sind-sie-viel-zu-schmal-OM3ZF267UGUOBOINEDA27AGPDA.html). Der wichtige Sicherheitsabstand zu parkenden Autos (mindstens ein Meter), kann beim Befahren des zu schmalen „Schutzstreifens“ nicht eingehalten werden. Dies stellt ein erhebliches Gefährdungspotential dar. Erst kürzlich ist im Bezirk Mitte ein Radfahrer bei einem Dooring-Unfall ums Leben gekommen (https://www.haz.de/lokales/hannover/hannover-radfahrer-verstirbt-nach-dooring-unfall-mit-autofahrer-APEXGAD2ULM7AYU4YRID3G7B4Y.html ).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Welche Radschutzstreifen im Bezirk Mitte wurden – im Rahmen der grundsätzlich stattfinden Überprüfung – in ihrer Breite angepasst, damit diese den gültigen Vorschriften/Regelwerken entspricht?
- In wie vielen Fällen wurde bei der Überprüfung festgestellt, dass der existierende Schutzstreifen nicht mehr den gültigen Vorschriften/Regelwerke entspricht, und diese dennoch in ihrer unzureichenden Breite belassen?
- Welche Erwägungen führten dazu, den gerade einmal 85 cm breiten Schutzstreifen in der Königstraße nicht anzupassen?
Antwort der Verwaltung:
Zu 1:
Für die Wedekindstraße zwischen Bödeker Str. und Hohenzollernstraße ist eine Breitenanpassung bereits angeordnet und wird bei entsprechenden Witterungsbedingungen umgesetzt werden. Für die Osterstraße steht auch eine Breitenanpassung an. Die Osterstraße ist Teil der Veloroute 08, eine aktualisierte Planung liegt vor und soll umgesetzt werden, sobald die Witterung dies zulässt.
Weitere Planungen gibt es noch nicht. Es wurden noch keine Breitenanpassungen vorgenommen.
Zu 2:
Es sind noch für 3 Schutzstreifen Lösungen zu erarbeiten.
Zu 3:
Der in der Königstraße vorliegende Schutzstreifen wurde auf der Basis der zur Zeit seiner Einführung gültigen Regelwerke und Empfehlungen installiert. Dabei wurde das Mindestmaß von 1,25m realisiert – ohne Roteinfärbung. Mit der Roteinfärbung im Zuge der Umsetzung des Ratsbeschlusses sind nun ca. 85 cm davon rot eingefärbt worden. Die Rinne wird aus technischen Gründen nicht miteingefärbt, ist jedoch formell als Bestandteil des Schutzstreifens zu qualifizieren. Den Bestand zu belassen, bis eine neue Lösung für die Straße erarbeitet wurde, liegt im Ermessen des Straßenbaulastträgers bzw. der Straßenverkehrsbehörde.
TOP 10.1.3.
Halbhohes Parken
(Drucks. Nr. 15-0043/2023)
In der Anlage zu Drucks. Nr.: 15-1915/2021 N1 führt die Verwaltung aus, auf welchen Straßen im Stadtbezirk das halbhohe Parken angeordnet ist.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
- Ist das halbhohe Parken in der Eckerstraße angeordnet und wurde diese in der Tabelle vergessen, oder handelt es sich hier um unerlaubtes halbhohes Parken?
- Falls es sich um unerlaubtes halbhohes Parken handelt, wie gedenkt die Verwaltung dieses zu unterbinden?
- Sind der Verwaltung weitere Straßen bekannt, in denen das halbhohe Parken nicht angeordnet ist, jedoch praktiziert wird
Antwort der Verwaltung:
Zu 1.: Das halbhohe Parken in der Eckerstraße ist nicht durch die Verwaltung angeordnet.
Zu 2.: Der Verkehrsaußendienst wird das ordnungswidrige Gehwegparken im Rahmen der personellen Kapazitäten überwachen. Zunächst werden durch den Verkehrsaußendienst Hinweiszettel verteilt, bevor eine kostenpflichtige Ahndung erfolgt. Sollte es danach weiterhin zu Problemen kommen, erfolgt eine Überprüfung der Parkordnung durch die Verwaltung.
Zu 3.: Wenn die Verwaltung Kenntnis von Straßen erhält, in denen ordnungswidrig halbhoch geparkt wird, wird dem regelmäßig mit geeigneten Mitteln (wie z.B. intensivere Überwachung, Überprüfung der Parkordnung) begegnet.
TOP 10.2.
der FDP-Fraktion
TOP 10.2.1.
Brunnen auf dem Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-0044/2023)
Der Brunnen auf dem Andreas-Hermes-Platz ist auch aus Sicht der Verwaltung in keinem attraktiven Zustand. Derzeit ist er offenbar aus Energiespargründen nicht mit Wasser gefüllt. Eine Reinigung erfolgt dem Vernehmen nach nunmehr in regel-mäßigen Abständen. Dennoch erweckt der Brunnen in seinem jetzigen Zustand nach Wahrnehmung von Anwohnern und Passanten eher den Eindruck einer Müllhalde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Brunnen auch in befülltem Zustand häufig mit erheblichem Unrat versehen war.
Nach einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage im Bezirksrat Mitte vom 28.03.2022 (Ds.-Nr. 15-0821/2022 F1) ist erst „bis Ende 2024 mit Erkenntnissen zum weiteren Umgang mit dem Brunnen zu rechnen“. Maßnahmen ließen sich frühestens ab 2025 im Haushalt darstellen.
Wir fragen die Verwaltung:
Zu 1. und 2.:
Um eine Verbesserung und Aufwertung der Situation rund um die Bahnhofsnahen Plätze zu erreichen, hat die Verwaltung neben dem Innenstadtdialog den mit der Beantwortung der Anfrage des Bezirksrats Mitte (Ds.-Nr.15-2532/2022) erläuterten Prozess der Arbeitsgruppe „Bahnhofsnahe Plätze“ eingerichtet. Im Rahmen eines breit gefächerten Maßnahmenkataloges, über den in den vergangenen Tagen bereits in der Presse berichtet wurde, will die Stadtverwaltung in den kommenden Monaten u.a. auch den Andreas-Hermes-Platz baulich, ordnungsrechtlich und inhaltlich weiterentwickeln.
Als eine Maßnahme wird dabei der Rückbau des Brunnens verfolgt. Eine erneute Befüllung des Brunnens mit Wasser zu Beginn der Brunnensaison ab März/ April hängt damit zum einen von dem weiteren Umgang der „Energiesparmaßnahmen“ ab und zum anderen mit den Planungen des Rückbaus, die zeitnah konkretisiert werden.
Zu 3.:
Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Bahnhofsnahe Plätze“ wurde bei der Belebung des Andreas-Hermes-Platzes auch über die Möglichkeit einer Außengastronomie durch das dortige Hotel gesprochen. Im weiteren Prozess gilt es die gesammelten Ideen auszuplanen und auch vertiefende Gespräche mit den Anlieger*innen zur Beteiligung zu führen.
TOP 10.2.2.
Hundekot auf Gehwegen, Spielplätzen und Grünflächen im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0045/2023)
Insbesondere bedingt durch die Corona-Pandemie hat die Zahl der privat gehaltenen Hunde in den letzten Jahren im Stadtbezirk Mitte deutlich zugenommen. Auch wenn zu beobachten ist, dass Hundebesitzer immer häufiger die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners aufheben und per Beutel in Abfalleimern entsorgen, hat die Verschmutzung von Gehwegen, Spielplätzen und Grünflächen mit Hundekot im Stadtbezirk Mitte mittlerweile erhebliche Ausmaße erreicht. Der Bezirksrat hat nicht zuletzt deshalb im vergangenen Jahr mehrfach eigene Mittel zur Ersatzbeschaffung von Tüten für öffentlich zugängliche Hundetütenspender zur Verfügung gestellt.
Wir fragen die Verwaltung:
Zu 1. Das Problem ist der Verwaltung bekannt. Um die Verschmutzung einzudämmen, werden regelmäßig Kontrollen durch den städtischen Ordnungsdienst, insbesondere auf Spielplätzen im Bezirk, vorgenommen, um auf entsprechendes Fehlverhalten hinzuweisen und auch konsequent zu ahnden. Die Bestreifung des Stadtbezirks erfolgt im Vergleich zu anderen Stadtbezirken engmaschig – etwa die Hälfte der Mitarbeitenden des städt. Ordnungsdienstes wird regelmäßig im Stadtbezirk Mitte eingesetzt.
Beobachtet wird, dass uniformierte Personen in Sichtweite zu einer Disziplinierung – zumindest in dem Moment – führen.
Zu 2. Derzeit sind 21 Hundetütenspender im gesamten Stadtbezirk Mitte installiert. Davon werden 10 Stück vom Bereich Landschaftsräume und Forsten an den Eingängen der Vorderen Eilenriede finanziert und unterhalten.
Erfahrungsgemäß nimmt die Verunreinigung mit Hundekot im Umkreis der Hundetütenspender ab. Eine Erhöhung des Angebotes führt zu mehr Akzeptanz und somit zu mehr Sauberkeit.
Leider gibt es gerade im Innenstadtbereich Missnutzungen durch vermutlich Drogenhändler*innen. Das Problem tritt aber nur sehr punktuell auf und mindert nicht den grundsätzlichen Erfolg dieses Angebotes.
Die Finanzierung der Hundetütenspender und der Tüten erfolgt grundsätzlich durch Bürger*innen oder Institutionen wie Wohnungsbaugesellschaften, Gewerbetreibende oder Gewerbeverbände und Vereine o.ä. Der Verwaltung stehen keine eigenen Mittel für dieses Angebot zur Verfügung. Lediglich die gesamte Logistik wird durch die Verwaltung übernommen.
Zu 3. Für die Stadtreinigung Hannover ist im Rahmen des Konzeptes Hannover sauber! die stetige Schärfung des Umweltbewusstseins eine wichtige Säule zur Sauberhaltung der Stadt. Sie räumt öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen insgesamt einen sehr hohen Stellenwert ein und investiert in eine Vielzahl von Projekten, Aktionen und Maßnahmen, um das Littering auf allen Ebenen einzudämmen. Hierzu zählt auch das besondere Littering Thema Hundekot im öffentlichen Straßenraum.
· Bewerbung von Anti-Hundekotaktionen über großformatige Beklebungen an Stadtreinigungsfahrzeugen.
· Aufklärungen/Hinweise/Appelle zum Thema im Rahmen von Hannover sauber! Spots über Radio- und TV-Beiträge.
· Durchführung eines Aktionstags zur Anti-Hundekotkampagne. U.a. mit Vorstellung einer umweltfreundlichen Karton-Alternative zu Hundekotbeuteln aus Plastik.
· Diverse social media-Beiträge zum Thema auf den einschlägigen Seiten von aha und der Kampagne Hannover sauber!
· Digitale Aktionswoche mit diversen Beiträgen und Quizfragen sowie der Austauschmöglichkeit über das Hannover sauber! Netzwerk.
· Implementierung des Hannover sauber! Geocaches „Hundsgemein“ im Stadtteil Döhren-Wülfel.
· Aufklärung über Abfallfahnder/innen der Stadtreinigung zum Thema.
· Im Gesamtkontext Hannover sauber! diverse Print- und Medienberichte zur Schärfung des Umweltbewusstseins.
Glasfaserausbau im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0046/2023)
Der Glasfaserausbau insbesondere in der Oststadt schreitet voran. Allerdings ist dabei an vielen Stellen zu beobachten, dass Gehwege nach der Verlegung nicht wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt, sondern nur notdürftig geflickt werden. Für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator ist es schwierig, diese Wege zu nutzen. Auch die Gehweggestaltung sollte zum Erhalt eines intakten Wohnumfeldes nicht außer Betracht bleiben.
Ungeachtet dessen häufen sich nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 23.12.2022 bundesweit die Fälle, in denen die Telekom im Wege des „Überbaus“ Gebiete, in denen bereits ein Glasfasernetz liegt, mit eigenen Leitungen bis in die Häuser oder Wohnungen versieht. Wo aber schon Glasfaseranschlüsse verfügbar sind, erscheint es nicht sinnvoll, für ein zweites Netz der gleichen Qualität nochmals Straßen und Gehwege aufzureißen und nochmals Dreck und Baulärm zu produzieren.
Wir fragen die Verwaltung:
Zu 1 und 2:
Die endgültigen Oberflächenwiederherstellungen erfolgen nach Meldungseingang des Leitungsträgers bei der Landeshauptstadt Hannover durch die entsprechende Rahmenvertragsfirma des Fachbereichs Tiefbau. Dieses garantiert den Zugriff auf die Firma bei eventuell anfallenden Gewährleistungsmängeln. Abweichende Ausnahmen hierzu sind instand zusetzende Flächen kleiner 30 m² in eigener Zuständigkeit der enercity AG sowie die Wiederherstellungen im Rahmen des Schächteprogrammes der Telekom in eigener Zuständigkeit dieser.
Die Stadtverwaltung ist bemüht, die Flächen zeitnah instand zu setzen und ist dabei permanent auf die korrekte Zuarbeit durch das verursachende Leitungswerk angewiesen. Nach entsprechender Zuarbeit erfolgen die Wiederherstellungen gemäß den zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Rahmenvertragsfirma zeitnah. Entsprechende Verzögerungen können hier bei der Vielzahl der im Stadtgebiet wiederherzustellenden Leitungsaufbrüche leider nicht ausgeschlossen werden. Die Verkehrssicherheit wird durch die Vorgabe des Einbaus von Asphaltprovisorien im Zuge der Schließung der Leitungsaufbrüche bis zur endgültigen Wiederherstellung durch die Landeshauptstadt Hannover aufrechterhalten.
Zu 3:
Es ist der Verwaltung bekannt, dass mehrere Telekommunikationsunternehmen im Stadtgebiet, auch im Stadtbezirk Mitte, Ihrer Glasfasernetze erweitern und dass es zu einen „Überbau“ kommt. Dies kann die Verwaltung nicht verhindern. Es liegt in der Entscheidungsfreiheit der Konzerne, wo diese Glasfaserleitungen verlegen. Gemäß dem Telekommunikationsgesetz ist den Unternehmen das Verlegen von Telekommunikationsleitungen in öffentlichen Verkehrsflächen zu genehmigen, ungeachtet dessen, ob dort bereits Leitungen liegen oder nicht.
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführerin)
