Protokoll:
Landeshauptstadt Hannover - 51.02-R - Datum 29.11.2022
PROTOKOLL
9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 28. November 2022,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.21 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Bax (SPD) 15.00 - 17.17 Uhr
(Herr Boehmer)
Herr Breitling
Ratsherr Capellmann (CDU)
Herr Deppe
(Beigeordneter Dr. Gardemin) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Frau Hahn)
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Jeng) (CDU)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Killinger) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Klapproth) (CDU)
(Ratsfrau Klebe-Politze) (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
(Frau Köpp)
(Ratsfrau Kraeft) (Bündnis 90/Die Grünen)
Frau Liebrecht
Herr Mesch
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen)
(Frau Meuter)
(Ratsherr Pohl) (CDU)
(Ratsherr Rinker) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Herr Rüter)
(Ratsherr Schmalstieg) (SPD)
Herr Steimann
Herr von der Osten
(Ratsfrau Zaman) (SPD)
Beratende Mitglieder:
(Frau Bierbrauer)
Frau Böhme
Frau David 15.00 - 17.11 Uhr
(Herr Gutzeit)
(Frau Israel)
(Herr Jankowski)
(Herr Jantz)
Frau Konopleva
Frau Korte-Polier
Herr Kulasek
Herr Pohl
(Frau Schnieder)
(Herr Schreeb)
Frau Venzke
Frau Wittenberg
Herr Wollnik
Grundmandat:
Ratsherr Döring (FDP)
(Ratsfrau Sankowske) (DIE LINKE.)
(Ratsherr Wippach) (AfD)
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt)
Verwaltung:
Herr Anders (51.1)
Herr Belitz (51.3)
Herr Borg (Dez IV)
Frau Ehlers (20.1)
Frau Frerking (51.50)
Frau Frischen (51.5)
Herr Herschel (51.6)
Frau Krüger (51.42)
Herr Mevissen (51.4)
Frau Ritter-Brandl (51.P)
Stadträtin Rzyski (Dez IV)
Frau Schneider (20.10)
Herr Schnitter (51)
Frau Stärk (51F)
Frau Wahrenberg (51.41)
Gremienbetreuung:
Frau Fritz (51.02-R)
Frau Höffler (51.02)
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohner*innenfragestunde
3. Genehmigung des Protokolls über
3.1. die 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.09.2022
3.2. die gemeinsame Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 26.09.2022
4. Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung
4.1. vom 02.09.2022
4.2. vom 04.11.2022
5. Beratung des Haushaltsplanes 2023/2024 einschließlich des Investitionsprogramms
Angelegenheiten des Fachbereiches Jugend und Familie
Produkt Teilhaushalt Produktbeschreibung
34101 51 Unterhaltsvorschuss
36101 51 Tagespflege
36201 51 Kinder- und Jugendarbeit
36301 51 Verwaltung der Jugendhilfe
36302 51 Hilfen zur Erziehung (HzE)
36303 51 Jugendschutz
36501 51 Kindertagesbetreuung
36601 51 Einrichtungen der Jugendarbeit
36602 51 Jugend Ferien-Service
36701 51 Jugend- und Familienberatung
36702 51 Heimverbund
5.1. Anträge der Fraktionen und Sonstiger
- ggf. Tischvorlage -
5.1.1. AfD-Fraktion: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
(Drucks. Nr. H-0006/2023)
5.1.2. AfD-Fraktion: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36701 Jugend- und Familienberatung
(Drucks. Nr. H-0013/2023)
5.1.3. CDU-Fraktion: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36701 Jugend- und Familienberatung
Ertrag/Aufwand: Aufwand
(Drucks. Nr. H-0126/2023)
5.1.4. SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: "Leckerhaus"
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0186/2023)
5.1.5. SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: 5.3 Rockmobil
(Drucks. Nr. H-0187/2023)
5.1.6. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD-Fraktion: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: 4510030 UJZ-Kornstraße
(Drucks. Nr. H-0188/2023)
5.1.7. SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36303 Jugendschutz
Ertrag/Aufwand: BAF e.V. – Hannoversches Präventionsprojekt für Kinder
psychisch erkrankter Eltern (HaKip)
(Drucks. Nr. H-0189/2023)
5.1.8. SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36303 Jugendschutz
Ertrag/Aufwand: Konnex: SchülerInnenbezogene Jugendsozialarbeit
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0190/2023)
5.1.9. SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36303 Jugendschutz
Ertrag/Aufwand: AWO Station Glashütte
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0191/2023)
5.1.10. SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis /Die Grünen: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36301 Hannoverfonds
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0192/2023)
5.1.11. SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36701 Jugend- und Familienberatung
Ertrag/Aufwand: 4510191 Violetta e.V.
(Drucks. Nr. H-0193/2023)
5.1.12. SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis /Die Grünen: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36701 Jugend- und Familienberatung
Ertrag/Aufwand: AWO Familien- und Sozialberatungsstelle
(Drucks. Nr. H-0194/2023)
5.1.13. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36701 Jugend- und Familienberatung
Ertrag/Aufwand: 4510192 Mädchenhaus e.V.
(Drucks. Nr. H-0195/2023)
5.1.14. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 KInder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: 4510056 DJO e.V.
(Drucks. Nr. H-0196/2023)
5.1.15. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Fördertopf Mehr Kinder-und Jugendbeteiligung: Pop-Up-City-Jugendbüro
(Drucks. Nr. H-0197/2023)
5.1.16. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36501 Kindertagesbetreuung
Ertrag/Aufwand: DS 0933/2022 Richtlinie für Kleine Kitas und Kitas in Trägerschaft von Vereinen
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0198/2023)
5.1.17. SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis /Die Grünen: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Geschlechtersensible Fortbildungen
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0199/2023)
5.1.18. SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Teilhaushalt: 19 Gebäudemanagement
Produkt: 11118 Gebäudemanagement
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0264/2023)
5.1.19. SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Teilhaushalt: 19 Gebäudemanagement
Produkt: 11118 Gebäudemanagement
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0265/2023)
5.1.20. Moritz Rüter: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Zuwendung für den Träger der Deutschen Jugend in Europa Kreisverband Hannover-Stadt e.V.
(Drucks. Nr. H-0342/2023)
5.1.21. Moritz Rüter: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- Und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Förderung der Inklusion in der Jugendarbeit
(Drucks. Nr. H-0343/2023)
5.1.22. Moritz Rüter: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Online-Auftritt
(Drucks. Nr. H-0344/2023)
5.1.23. Moritz Rüter: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Märchenkoffer e.V.
(Drucks. Nr. H-0345/2023)
5.1.24. Fraktion Die PARTEI & Volt: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36701 Jugend- und Familienberatung
Ertrag/Aufwand: Jugendberatung Hinterhaus
(Drucks. Nr. H-0378/2023)
5.1.25. Fraktion Die PARTEI & Volt: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: SPATS e.V.
(Drucks. Nr. H-0379/2023)
5.1.26. Fraktion Die PARTEI & Volt: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: SPATS e.V.NaDu- Kinderhaus
(Drucks. Nr. H-0380/2023)
5.1.27. Fraktion Die PARTEI & Volt: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Verein zur Förderung politischer Jugendkulturen e.V.
(Drucks. Nr. H-0381/2023)
5.1.28. Fraktion Die PARTEI & Volt: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
(Drucks. Nr. H-0382/2023)
5.1.29. Fraktion Die PARTEI & Volt: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36701 Jugend- und Familienberatung
Ertrag/Aufwand: Violetta
(Drucks. Nr. H-0383/2023)
5.1.30. Fraktion Die PARTEI & Volt: Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36601 Einrichtungen der Jugendarbeit
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0384/2023)
5.2. Angenommene Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirksräte zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2023/2024 und des Investitionsprogramms zur Kenntnisnahme und ggfs. Beschlussfassung (s. Anlage 1 zur Einladung)
5.3. Haushalt 2023/2024
(Drucks. Nr. 2027/2022 mit 4 (online) Anlagen)
6. Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 2661/2022 mit 1 Anlage)
6.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2661/2022:
Haushaltssicherungskonzept 2023 – 2026 (HSK XI)
Keine Mehrbelastung für die Menschen in Hannover!
(Drucks. Nr. 2900/2022)
6.2. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 2661/2022 "Haushaltssicherungskonzept 2023 - 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 2982/2022)
6.3. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2661/2022 - Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 3123/2022)
6.4. Zusatzantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2661/2022 - Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 3124/2022)
6.5. Änderungsantrag von Frau Angelika Liebrecht zum "Haushaltssicherungskonzept 2023 -2026 (HsK XI), Drucks. Nr. 2661/2022
(Drucks. Nr. 3157/2022)
7. Antrag der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGW) auf Erhöhung der Sachkostenpauschalen für die Kitas in der Landeshauptstadt Hannover um 10%
(Drucks. Nr. 2223/2022)
8. Personalkostenförderung DGB-Jugend Hannover
(Drucks. Nr. 2362/2022)
9. „Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche“ – Expert*innen-Kommission
(Drucks. Nr. 2773/2022 mit 1 Anlage)
9.1. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2773/2022 "„Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche“ – Expert*innen-Kommission"
(Drucks. Nr. 3129/2022)
10. Mittelvergabe 11/2022 aus dem „Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche“
(Drucks. Nr. 2969/2022 mit 2 Anlagen)
11. Finanzbericht September 2022 für den Teilhaushalt 51 des Fachbereiches Jugend und Familie
(Informationsdrucks. Nr. 2958/2022 mit 1 Anlage)
12. Erhöhung der Verwaltungspauschale für Vertretungskräfte der Kinderladen Initiative
(Drucks. Nr. 2629/2022)
13. Anerkennung des Stadtsportbund Hannover e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII [Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe]
(Drucks. Nr. 2627/2022 mit 2 Anlagen)
14. Anerkennung des Turn-Klubb zu Hannover als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII [Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe]
(Drucks. Nr. 2628/2022 mit 2 Anlagen)
15. Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung
(Drucks. Nr. 2793/2022 mit 2 Anlagen)
16. Heimverbund Berichtswesen für das Jahr 2022
(Informationsdrucks. Nr. 2946/2022 mit 1 Anlage)
17. Bericht der Dezernentin
Dieses Protokoll spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming alle Personen gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsherr Knüppel eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest.
Ratsherr Knüppel wies darauf hin, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß
§ 3b der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover per Videokonferenztechnik an der Sitzung teilnehmen können. Zudem verwies Ratsherr Knüppel auf die Datenschutzbestimmungen während öffentlicher, hybrider Sitzungen sowie auf die Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen [§ 64 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 3a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover].
Ratsfrau Kaczmarek zeigte für sich ein Mitwirkungsverbot zu TOP 10. an und zog TOP 15. in die Fraktionen.
Frau David zeigte für sich als beratendes Mitglied ein Mitwirkungsverbot für die TOPs 5.1.3., 5.1.11. sowie 5.1.29. an.
Frau Böhme, ebenfalls beratendes Mitglied, zeigte ein Mitwirkungsverbot für TOP 12. an.
Frau Liebrecht zog den Antrag unter Top 5.1.23. zurück.
Herr Mesch zeigte für seine Person ein Mitwirkungsverbot bei TOP 5.1.22. an.
Herr Breitling zeigte ein Mitwirkungsverbot für die TOPs 5.1.14. und 5.1.20. an.
Herr von der Osten meldete Mitwirkungsverbote für die TOPs 5.1.8, 5.1.9, 5.1.12., 5.1.19. sowie für die TOPs 7. und 10. an.
Herr Deppe und Herr Steimann zeigten ebenso ein Mitwirkungsverbot für TOP 7. an.
Ratsherr Knüppel erläuterte das Prozedere zur Beratung des Haushaltes unter TOP 5 und bat die Fraktionen sowie Einzelvertretungen darum, ihre Haushaltsplädoyers als Gesamtpaket zu Beginn des TOP 5. zu präsentieren, so dass bei den Abstimmungen über die einzelnen Anträge keine weitere Vorstellung stattfinden müsse. Die Abstimmung der einzelnen Änderungs- und/oder Haushaltbegleitanträge erfolge nicht nach der Reihenfolge der TOPs der Tagesordnung, sondern anhand der vorliegenden und im Vorfeld versendeten Querlisten – sortiert nach Zuwendungen und Haushaltsbegleitanträgen ohne finanzielle Auswirkungen sowie nach Produkten. Ratsherr Knüppel verwies ferner auf die als Tischvorlage vorgehaltenen Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen und SPD als auch von Frau Liebrecht zu TOP 6. zum Haushaltssicherungskonzept XI und gab zur Kenntnis und Beachtung, dass der Antrag von Frau Liebrecht sich auf die Drucksache 2661/2022 und nicht wie im ursprünglichen Dokument auf die Drucksache 2982/2022 beziehe.
Auf die Nachfrage von Ratsfrau Kleindienst unter welchen Tagesordnungspunkten die Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen und SPD behandelt würden, erklärte Ratsherr Knüppel, dass der Antrag 3123/2022 unter TOP 6.3., der Antrag 3124/2022 unter 6.4. sowie der Antrag von Frau Liebrecht unter TOP 6.5. in der Tagesordnung erfasst wurden.
Weiterhin gab Ratsherr Knüppel zur Kenntnis, dass der als Tischvorlage vorliegende Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD (Drucks. Nr. 3129/2022) zu TOP 9. unter TOP 9.1. behandelt werde.
Der Jugendhilfeausschuss stellte daraufhin die Tagesordnung in der geänderten Fassung fest.
TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Eine Person aus der Einwohnerschaft erkundigte sich zum Vereinssitz des Lutherkirchentreffs in der Kopernikusstraße (KOPI) nach dem Sachstand der Umsiedelung. Man habe erst jetzt erfahren, dass im hinteren Bereich eine Brachfläche vorhanden sei. Die Person richtete an die Verwaltung die Frage, ob anstelle einer Industrieansiedlung dieses Jugendprojekt aufgrund einer langjährigen Ansässigkeit nicht mit in die Planungen einbezogen werden müsste bzw. Vorrang hätte.
Stadträtin Rzyski verwies auf eine gemeinsame Begehung des von der DB Immobilien angebotenen Geländes am Leinhäuser Weg Mitte Dezember zwecks Eruierung einer Nutzung. Ein Baugenehmigungsverfahren sei hierfür notwendig, wobei vorab Fragen zur Schadstoff- und Kampfmittelbelastung, der Feuerwehrzufahrt als auch zum Thema 100-jähriges Hochwasser geklärt werden müssten. Die Nutzung des Geländes für ein Storage-Konzept wurde in Frage gestellt und ein Bebauungsplan (B-Plan) ins Verfahren gebracht, das eine freie Jugendkultur und freie Nutzung sowie Erhalt der Grundfläche vorsehe. Vor diesem Hintergrund habe Stadträtin Rzyski in einer internen Dezernentenbesprechung diese Frage aufgegriffen und um eine Prüfung gebeten, ob das in Besitz der Continental AG befindliche Grundstück nicht doch für das KOPI nutzbar sei. Ein aufgesetztes B-Plan-Verfahren stehe jedoch immer noch unter dem Vorbehalt, ob gegen die B-Plan-Festsetzung Klage durch die Eigentümer*innen eingereicht werde. Parallel dazu werde man sich Mitte Dezember das Grundstück am Leinhäuser Weg anschauen, welches vom KOPI-Treff als machbare Alternative eingeschätzt wurde. Man müsse hier schauen, wie Auflagen erfüllt werden könnten und an welcher Stelle des Geländes der Treff idealerweise platziert werden könne. Es gebe eine große als geeignet erscheinende Freifläche. Hinsichtlich der Verlängerung einer Duldung über den 31.12.2022 hinaus, so Stadträtin Rzyski, sei man mit der DB Immobilien in Verhandlung. Die Deutsche Bahn habe einen verlängerten Verbleib unter der Prämisse einer klaren Anschlussalternative in Aussicht gestellt. Einen Verbleib über einen längeren Zeitraum werde es dahingegen nicht geben können. Es sei zu prüfen, ob eine Ertüchtigung des Grundstücks am Leinhäuser Weg organisatorisch und finanziell machbar sowie die Auflagen zu erfüllen seien und sich die DB Immobilien an der Erschließung des Geländes beteiligen würde. Auf dieser Basis könne man dann weiterverhandeln. Stadträtin Rzyski äußerte, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden Antworten zur Thematik geben werden können. Es sei seitens der Nutzer*innen lange offen gewesen, ob der Leinhäuser Weg in Frage käme. Weder die Stadtverwaltung noch der Jugendhilfeausschuss könnten zu dieser Thematik eine Entscheidung herbeiführen. Die Entscheidung liege bei der Eigentümerin sowie des Eisenbahnbundesamtes. Man habe ein gemeinsames Bestreben, dass nicht zum Beginn des neuen Jahres das KOPI geschlossen werden müsse. Über den Verbleib müsse jedoch verhandelt werden. In den letzten zwei Jahren habe man intensiv ca. 22 Standorte geprüft. Die beiden in Rede stehenden Standorten seien die einzig übriggeblieben Standorte. Die Nutzer*innen hätten sehr spät ein Signal geben, dass das Gelände am Leinhäuser Weg in Frage käme.
Eine weitere Person der Einwohnerschaft begrüßte den Haushaltsbegleitantrag zu 5.1.16. zu den Richtlinien für Kleine Kindertagesstätten und Kindertagesstätten in Trägerschaft von eingetragenen gemeinnützigen Vereinen und deren Neugestaltung, so dass auch ehrenamtliche Arbeit in den Bereichen wie Verwaltung, Geschäftsführung und Hausmeisterbereich in Form von Honoraren etc. zukünftig Rechnung getragen werde. In Gesprächen mit der Stadt habe man den Träger*innen deutlich zu verstehen gegeben, dass die Frage nach der Abbildung dieser Strukturen in einer neuen Richtlinie nicht Gegenstand der Verhandlung sein könne.
Auf die Frage, an welcher Stelle und wo dies dann der Fall sein könne, antwortete Stadträtin Rzyski, dass es aufgrund der laufenden Verhandlungen schwierig sei, Verhandlungsergebnisse vorwegzunehmen. Sie könne das Vorgetragene nachvollziehen und sehe Optimierungs- und Änderungsbedarf an den Richtlinien. Mit den beiden Richtlinien stoße man an Grenzen, da die der Richtlinie zugrundeliegenden Fördergrundsätze zur aktuellen Situation nicht mehr stimmig seien. Man schaue gerade, wie man die beiden Förderrichtlinien zu einer zusammenfassen könne. Die Richtlinie sei einmal auf kleine Initiativen und kleine Vereine ausgerichtet gewesen. Aktuell strebten immer mehr Träger eine Förderung nach dieser Richtlinie an. Aufgrund des derzeitigen Verhandlungsstatus mit den Träger*innen und der internen Weiterentwicklung könne jedoch im Rahmen dieser Sitzung keine verbindliche und abschließende Auskunft zur Anfrage gegeben werde.
TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über
TOP 3.1.
die 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.09.2022
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
TOP 3.2.
die gemeinsame Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 26.09.2022
12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
TOP 4.
Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung
TOP 4.1.
vom 02.09.2022
Ratsherr Gast stellte die Themen der Kommissionssitzung vom 02.09.2022 vor. Das Gremium habe sich nach der Vorstellung des Jugendverbandes Junge Humanisten Hannover einstimmig für eine Empfehlung zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII ausgesprochen. Einen Schwerpunkt der Sitzung bildeten die Berichte zu den Facharbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mit der AG Kinder- und Jugendarbeit sowie der AG Fachplanung Erziehungshilfen.
Zur Kenntnis genommen
TOP 4.2.
vom 04.11.2022
Ratsherr Gast gab einen weiteren Rückblick auf die Inhalte der Sitzung vom 04.11.2022 mit der Vorstellung des Stadtsportbund Hannover e.V. sowie des Turn-Klubb zu Hannover zwecks Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Beiden aus dem Bereich des Sports bekannten Trägern, die auch im Ganztagsbereich der Schule aktiv seien, wurden Empfehlungen zur Anerkennung ausgesprochen. Ferner wurden weitere Berichte aus den Arbeitsgemeinschaften der Fach-AGs nach § 78 SGB VIII zur Jugendsozialarbeit und Kita-Fachplanung vorgestellt. Abschließend folgte eine Vorstellung und Diskussion zur Drucksache Nr. 2793/2022 Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung. Man habe sich in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung für eine formale Behandlung dieser Drucksache ausgesprochen, um einen Zeitverzug im weiteren Verfahren entgegenzuwirken.
Zur Kenntnis genommen
TOP 5.
Beratung des Haushaltsplanes 2023/2024 einschließlich des Investitionsprogramms
Angelegenheiten des Fachbereiches Jugend und Familie
Produkt Teilhaushalt Produktbeschreibung
34101 51 Unterhaltsvorschuss
36101 51 Tagespflege
36201 51 Kinder- und Jugendarbeit
36301 51 Verwaltung der Jugendhilfe
36302 51 Hilfen zur Erziehung (HzE)
36303 51 Jugendschutz
36501 51 Kindertagesbetreuung
36601 51 Einrichtungen der Jugendarbeit
36602 51 Jugend Ferien-Service
36701 51 Jugend- und Familienberatung
36702 51 Heimverbund
TOP 5.1.
Anträge der Fraktionen und Sonstiger
- ggf. Tischvorlage -
Ratsfrau Kleindienst und Ratsfrau Kaczmarek gaben jeweils einen Überblick über die von ihren Fraktionen eingereichten Haushaltsanträgen und deren Begründungen; Herr Breitling sowie Ratsfrau Zahl schlossen sich mit ihren Haushaltsplädoyers an.
Ratsfrau Kleindienst stellte die Bekämpfung der Kinderarmut in den Fokus der Haushaltsplanberatungen. Besonders vor dem Hintergrund des Auslaufens der Coronakrise und der vorherrschenden Energiekrise hätten sich die Haushaltsplanberatungen in einen intensiven Prozess verwandelt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage habe sich ihre Fraktion mit dem Gestaltungswillen zurückhalten müssen. Man habe große Wünsche, wie Jugendhilfe als auch Kinder- und Jugendarbeit ausgestaltet werden solle. Aus diesem Grund habe man den Blick auf die Präventionsangebote gerichtet, die es zu korrigieren und zu retten galt. Ratsfrau Kleindienst stellte dabei zwei Anträge heraus, die weiter gestützt werden sollen. Durch längere Schulschließungen in der Coronazeit und des Fernunterrichtes sei das Thema Schulvermeidung zum wichtigen Thema geworden. Die Änderungsanträge im Bereich der Zuwendungen zum Träger Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. seien nur zu verstehen, wenn man die Zuwendungsanträge des Trägers kenne, die jedoch nicht Bestandteil des Haushaltes seien. Die Ansatzveränderung fände unter dem Vorbehalt statt, dass der Träger seinen Eigenanteil erhöhe. Dies sei im Antrag missverständlich zu verstehen, da es ursprünglich Trägerwunsch war, den sehr hoch liegenden Eigenanteil reduzieren zu wollen. Als Verhandlungsergebnis mit dem Träger wurde erzielt, dass der Eigenanteil in gleicher Höhe des Ansatzes auch vom Träger geleistet werde.
Ratsfrau Kaczmarek legte den Fokus ihres Haushaltsplädoyers auf die Jugend, die Familien und die Kinder dieser Stadt mit dem Ziel verbunden, die Stadt von übermorgen zu gestalten. Hannover sei eine junge Stadt, wobei ein Drittel der in Hannover lebenden Menschen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene seien. Wer diese Altersgruppen im Blick habe, habe auch die Zukunft dieser Stadt im Blick. Wer dies nicht täte, würde nicht anschlussfähig sein. Junge Partizipation sei der Motor für Stadtentwicklung, für eine zukunftsfähige Stadt sowie den gesellschaftlichen Fortschritt. Das Thema Kinder und Jugend habe in Hannover seit jeher einen hohen Stellenwert. Trotz der angespannten Haushaltslage sei es gelungen, auch weiterhin zu unterstützen und zu fördern. Im Angesicht der Herausforderungen des bevorstehenden HSK werde man die Zukunft der Stadt nicht aufs Spiel setzen, sondern gemeinsam mit den jungen Menschen in dieser Stadt, den Träger*innen in freier Trägerschaft, den Initiativen, dem Stadtjugendring, der Verwaltung sowie der Politik daran arbeiten, Hannover fit für die junge Generation zu machen. Mit dem Bevölkerungsanteil der Altersgruppe der 0-5-Jährigen habe Hannover das junge Fundament für eine Stadt von übermorgen. Familien als Gesamtes in den Blick zu nehmen und die Nöte und Ängste dieser Familien u.a. aufgrund des Ukrainekriegs, der Energiekrise, gestiegener Preise zu mildern, sei die Aufgabe der Stadt Hannover. Es sei daher wichtiger denn je, die bestehenden Angebote und Hilfestellungen auszubauen und zu stärken und an die neuen Herausforderungen der Zeit anzupassen. Mit diesem Haushalt versuche man, die angesprochenen Aspekte auch finanziell abbilden zu können. Der Haushalt setze klare Grenzen in einer herausfordernden Situation. Es mache deutlich, wie wichtig die Arbeit der zahlreichen Einrichtungen in der Kinder- und Jugendarbeit sei.
Herr Breitling merkte an, dass Kinder und Jugendliche schnell drohten aus dem Blick zu geraten und diese in der Pandemie die großen Verlierer gewesen seien. Die Aufgabe sei es, Anwälte und Ermöglicher*innen dieser Kinder und Jugendlichen zu sein und den Blick darauf zu haben, dass sich die Zustände für Kinder und Jugendliche auch in Krisenzeiten nicht verschlechterten. Eine Kontinuität für eine gute Kinder- und Jugendarbeit sei dabei maßgeblich und in schwierigen Haushaltszeiten nicht einfach. Die offene Kinder- und Jugendarbeit mit den Jugendverbänden leiste einen wichtigen Beitrag dazu. Es sei ein Dilemma, Jugendarbeit sichtbar zu machen und auf dem gemeinsamen Weg Wirkung abzubilden. Mit dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie ginge an vielen Stellen wieder Kontinuität verloren. Für viele Verbände bedeute es wieder Kürzungen bei den Personalkosten. Auch beim Haushaltskonsolidierungskonzept stehe der Zuwendungsbereich wieder zur Disposition und es drohten massive Veränderungen in der Jugendverbandsarbeit. Man erwarte ein deutliches Zeichen, dass Politik in der Landeshauptstadt Hannover hinter einer konsequenten Kinder- und Jugendarbeit stehe, für Kontinuität sorge und Bürokratie abbaue sowie sich zur neuen Richtlinie bekenne. Dabei sei es wichtig nicht außer Acht zu lassen, dass die Grundversorgung von Jugendarbeit zu sichern und dies keine freiwillige Leistung sei, sondern Pflichtaufgabe der Stadt Hannover. Es bedürfe Kontinuität und keiner Leuchtturmprojekte.
Herr Breitling hob zwei thematische Schwerpunkte, Ehrenamt und Inklusion, hervor. Ehrenamt sei in der Pandemie schwierig gewesen, was sich in der Jugendverbandarbeit dadurch auszeichnete, dass die Akquise von Ehrenamtlichen sehr damit zusammenhinge, ob Angebote stattgefunden hätten, aus denen man Ehrenamtliche habe akquirieren können. Es erfordere eine stärkere Vernetzung und man müsse mehr mit ehrenamtlichen Angeboten an die Öffentlichkeit gehen. Hierauf ziele ein Änderungsantrag zum Haushalt ab. Durch die SGB VIII-Reform habe der Gesetzgeber einen klaren Auftrag mitgegeben und man müsse auch darauf schauen, dass die Einrichtungen als auch die Kinder- und Jugendarbeit ebenfalls inklusiv erreichbar seien. Mit einem Antrag dazu wolle man ein klares Signal setzen, dieser Anforderung nachzugehen. Kinder- und Jugendarbeit sei für alle da und sollte es auch bleiben.
Ratsfrau Zahls größtes Anliegen sei die Einführung eines Kinder- und Jugendparlamentes, da Beteiligung immer wichtiger werde und Kinder- und Jugendliche oft davon ausgeschlossen seien. Eine Doppelung von Anträgen ergebe sich dadurch, dass Zuwendungen auf den Betrag erhöht wurden, den sich die Vereine selbst gewünscht hätten bzw. benötigten. Man brauche dort eine Erhöhung, wo es wichtig sei, jungen Menschen mehr Mitspracherechte zu ermöglichen, was auch durch das Kinder- und Jugendparlament als gewährleistet angesehen werde. Junge Menschen zu sozialem Engagement und gesellschaftlicher Mitverantwortung anzuregen, sie zu fördern und ihnen Möglichkeiten zur selbständigen Entfaltung zu bieten, sei ein großes Anliegen. Im Doppelhaushalt müssten die finanziellen Grundlagen dafür geschaffen werden, denn sonst werde die Kinder- und Jugendarbeit nicht mehr so gut funktionieren wie bisher.
Ratsherr Döring teilte die Aussage von Ratsfrau Zahl zur Wichtigkeit der Beteiligung von Jugendlichen in der Stadt Hannover. Er sei dankbar, dass es eine Idee aus der gemeinsamen Ampelzeit zur Jugendbeteiligung über das Pop-Up-City-Jugendbüro geschafft habe, in der neuen Konstellation im Doppelhaushalt 2023/2024 Niederschlag finden zu können. Die FDP-Fraktion sei mit dem Verwaltungsentwurf zufrieden, so dass keine weiteren Änderungsanträge durch seine Fraktion eingebracht wurden.
Herr Mesch widersprach einem Mitwirkungsverbot der Verwaltung zu TOP 5.1.20. sowie für weitere Tagesordnungspunkte, wenn es um die Abstimmung über Zuwendungen für Mitglieder des Stadtjugendring Hannover e.V. ginge und bat um Abstimmung über ein Mitwirkungsverbot in seiner Funktion als Vorstandsmitglied des Stadtjugendrings.
Stadträtin Rzyski verwies auf die Bitte von Ratsfrau Kleindienst zur näheren Erläuterung auf eine bisher rechtlich offen gebliebene Entscheidung zu dieser Thematik und stellte die Vorgehensweise in vorherigen Haushaltsplanberatungen dar. Die Landeshauptstadt Hannover vertrete die Rechtsauffassung, dass diejenigen, die den Stadtjugendring per Amt (Vorstand) vertreten würden, laut der Satzung des Stadtjugendrings auch die Interessen ihrer Mitglieder vertreten müssen. Damit würden sich die Vorstandsmitglieder des Stadtjugendring Hannover e.V. als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in einem Mitwirkungsverbot befinden, wenn es u.a. um die Abstimmung über Zuwendungen für diese Mitglieder ginge. Der Stadtjugendring teile diese Rechtsauffassung nicht. Im Rahmen der letzten Haushaltsplanberatung habe es in diesem Gremium die Verabredung gegeben, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses per Abstimmung über ein wirksam werdendes Mitwirkungsverbot der Vorstandsmitglieder des Stadtjugendrings entschieden haben, wenn ein Mitgliedsverband/-verein des Stadtjugendrings Hannover von einer Zuwendung betroffen gewesen sei.
Der Jugendhilfeausschuss stimmte mit 12 Stimmen dafür sowie 1 Stimme dagegen gegen ein Mitwirkungsverbot für Herrn Mesch. Der Jugendhilfeausschuss stellte somit fest, dass bei den Haushaltsanträgen kein Mitwirkungsverbot bestehe, die als Inhalt die Erhöhung bzw. Reduzierung von Zuwendungen für Mitgliedsvereine des Stadtjugendring Hannover e.V. hätten.
TOP 5.1.1.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
(Drucks. Nr. H-0006/2023)
0 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.2.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36701 Jugend- und Familienberatung
(Drucks. Nr. H-0013/2023)
0 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.3.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36701 Jugend- und Familienberatung
Ertrag/Aufwand: Aufwand
(Drucks. Nr. H-0126/2023)
Entfällt, da Antrag H-0193/2023 angenommen wurde
TOP 5.1.4.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: "Leckerhaus"
(Drucks. Nr. H-0186/2023)
11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
TOP 5.1.5.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: 5.3 Rockmobil
(Drucks. Nr. H-0187/2023)
13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.6.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: 4510030 UJZ-Kornstraße
(Drucks. Nr. H-0188/2023)
13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.7.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36303 Jugendschutz
Ertrag/Aufwand: BAF e.V. – Hannoversches Präventionsprojekt für Kinder
Psychisch erkrankter Eltern (HaKip)
(Drucks. Nr. H-0189/2023)
13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.8.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36303 Jugendschutz
Ertrag/Aufwand: Konnex: SchülerInnenbezogene Jugendsozialarbeit
(Drucks. Nr. H-0190/2023)
12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.9.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36303 Jugendschutz
Ertrag/Aufwand: AWO Station Glashütte
(Drucks. Nr. H-0191/2023)
12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.10.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36301 Hannoverfonds
(Drucks. Nr. H-0192/2023)
13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.11.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36701 Jugend- und Familienberatung
Ertrag/Aufwand: 4510191 Violetta e.V.
(Drucks. Nr. H-0193/2023)
13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.12.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36701 Jugend- und Familienberatung
Ertrag/Aufwand: AWO Familien- und Sozialberatungsstelle
(Drucks. Nr. H-0194/2023)
12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.13.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36701 Jugend- und Familienberatung
Ertrag/Aufwand: 4510192 Mädchenhaus e.V.
(Drucks. Nr. H-0195/2023)
13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.14.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: 4510056 DJO e.V.
(Drucks. Nr. H-0196/2023)
12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.15.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Fördertopf Mehr Kinder-und Jugendbeteiligung: Pop-Up-City-Jugendbüro
(Drucks. Nr. H-0197/2023)
10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 3 Enthaltungen
TOP 5.1.16.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36501 Kindertagesbetreuung
Ertrag/Aufwand: DS 0933/2022 Richtlinie für Kleine Kitas und Kitas in Trägerschaft von Vereinen
(Drucks. Nr. H-0198/2023)
14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.17.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Geschlechtersensible Fortbildungen
(Drucks. Nr. H-0199/2023)
14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.18.
Teilhaushalt: 19 Gebäudemanagement
Produkt: 11118 Gebäudemanagement
(Drucks. Nr. H-0264/2023)
14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.19.
Teilhaushalt: 19 Gebäudemanagement
Produkt: 11118 Gebäudemanagement
(Drucks. Nr. H-0265/2023)
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
TOP 5.1.20.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Zuwendung für den Träger der Deutschen Jugend in Europa Kreisverband Hannover-Stadt e.V.
(Drucks. Nr. H-0342/2023)
6 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.21.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- Und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Förderung der Inklusion in der Jugendarbeit
(Drucks. Nr. H-0343/2023)
7 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.22.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Online-Auftritt
(Drucks. Nr. H-0344/2023)
6 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.23.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Märchenkoffer e.V.
(Drucks. Nr. H-0345/2023)
Zurückgezogen
TOP 5.1.24.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36701 Jugend- und Familienberatung
Ertrag/Aufwand: Jugendberatung Hinterhaus
(Drucks. Nr. H-0378/2023)
7 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.25.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: SPATS e.V.
(Drucks. Nr. H-0379/2023)
7 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.26.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: SPATS e.V.NaDu- Kinderhaus
(Drucks. Nr. H-0380/2023)
7 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.27.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Verein zur Förderung politischer Jugendkulturen e.V.
(Drucks. Nr. H-0381/2023)
6 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.28.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
(Drucks. Nr. H-0382/2023)
6 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.29.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36701 Jugend- und Familienberatung
Ertrag/Aufwand: Violetta
(Drucks. Nr. H-0383/2023)
Entfällt, da H-0193/2023 angenommen wurde
TOP 5.1.30.
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36601 Einrichtungen der Jugendarbeit
(Drucks. Nr. H-0384/2023)
Ratsfrau Kaczmarek wies darauf hin, dass in Hannover ein Jugendparlament in Gründung sei.
Auf die Nachfrage vom Ratsherrn Capellmann nach der Altersgrenze zur Teilnahme am Jugendparlament erklärte Herr Pohl, dass diese bei einschließlich 26 Jahren liege.
1 Stimme dafür, 11 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
TOP 5.2.
Angenommene Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirksräte zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2023/2024 und des Investitionsprogramms zur Kenntnisnahme und ggfs. Beschlussfassung (s. Anlage 1 zur Einladung)
Zur Kenntnis genommen
TOP 5.3.
Haushalt 2023/2024
(Drucks. Nr. 2027/2022 mit 4 (online) Anlagen)
Antrag,
1. die Haushaltssatzung (Anlage 1) mit dem Haushaltsplan (Anlage 2, Teil I und II des Haushaltsplans), dem Stellenplan (Anlage 3, Teil I des Haushaltsplans) der Landeshauptstadt Hannover für die Jahre 2023 und 2024,
2. das Investitionsprogramm 2022 bis 2027 der Landeshauptstadt Hannover
(Anlage 4, Teil III des Haushaltsplans),
3. die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover
(Anlage 2, Teil I des Haushaltsplans, Seiten 173-203)
b. Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover
c. Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum
d. Sondermögen Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover,
(Anlage 2, Teil I des Haushaltsplans, Seiten 173-203)
b. Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover
c. Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum
d. Sondermögen Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
zu beschließen
Mit Änderungen bei 13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen
TOP 6.
Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 2661/2022 mit 1 Anlage)
Antrag, zu beschließen
1. Das Volumen des Haushaltssicherungskonzepts XI (HSK XI) wird bezogen auf das strukturelle Defizit für die Jahre 2023 bis 2024 und die dazugehörige mittelfristige Finanzplanung mit 121,2 Mio. € festgesetzt.
2. Mit Blick auf das noch laufende Konsolidierungsprogramm X mit der Laufzeit 2021-2024 wird das Konzept HSK XI auf die Jahre 2023-2026 ausgelegt und überlappt insofern um 2 Jahre.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Programmteile und Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.
4. Sofern in den Programmteilen B, C und D Maßnahmen noch nicht konkretisiert sind, werden dem Rat so schnell wie möglich konkrete Maßnahmen zur Ausgestaltung der Programmsummen vorgelegt. Diese werden nach dem Ratsbeschluss der Kommunalaufsicht als Konkretisierung des Konsolidierungskonzeptes vorgelegt.
4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen
TOP 6.1.
Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2661/2022:
Haushaltssicherungskonzept 2023 – 2026 (HSK XI)
Keine Mehrbelastung für die Menschen in Hannover
(Drucks. Nr. 2900/2022)
Antrag
1. Auf eine Anhebung der Grundsteuer B um 100 Punkte wird verzichtet. (betrifft lfd. Nr. 1 in der Anlage 1 zum HSK XI).
2. Auf die Ausweitung des kostenpflichtigen Anwohnerparkens sowie auf Preisanpassungen von öffentlichem Parkraum wird verzichtet. (betrifft lfd. Nr. 3 in der Anlage 1 zum HSK XI).
3. Die Reduzierung der Anzahl der Stadtbezirksräte wird nicht verfolgt. (betrifft lfd. Nr. 20 C.24 in der Anlage 1 zum HSK XI).
4. die Punkte 1-3 werden durch die Aufnahme der folgenden Einsparvorschläge und Ertragssteigerungsmaßnahmen in das HSK XI kompensiert:
· Alle haushaltsrechtlichen Instrumente (darunter haushaltswirtschaftliche Sperren und Sperrvermerke) sind zu nutzen, um die gesamtstädtischen Aufwendungen, welche für die Umsetzung freiwilliger Aufgaben veranschlagt sind, bei 90% einzufrieren (Haushaltssperre).
· Künftig freiwerdende Personalstellen werden laufend auf Notwendigkeit der Neubesetzung überprüft und ggf. mit einem kw-Vermerk versehen.
· Die Dezernatsstrukturen werden mit dem Ziel der Einsparung eines Dezernates auf sinnvolle Synergien geprüft.
· Stabsstellen in der Stadtverwaltung werden auf Sinnhaftigkeit überprüft und reduziert.
· Bürokosteneinsparungen werden durch verstärktes Desk-Sharing und mehr Homeoffice generiert.
· Produkte zur Digitalisierung der Stadtverwaltung (Software und Dienstleistungen) dürfen künftig eingekauft werden, anstelle von ausschließlich verwaltungsinternen Entwicklungen. Hierzu sind Verhandlungen mit dem Gesamtpersonalrat zu führen.
· Doppelstrukturen werden abgebaut (Beispiel: Klimaschutzleitstelle der Region und der Stadt sowie Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH / Wirtschaftsförderung der Region und der Stadt sowie hannoverimpuls GmbH).
· Das Zuwendungsverzeichnis zum Haushaltsentwurf für die Jahre 2023 und 2024 wird dahingehend geprüft, Doppelstrukturen zu vermeiden und bessere Synergieeffekte zu erzielen.
· Die Grundsätze der Flüchtlingsunterbringung werden mit dem Ziel einer 10-prozentigen Einsparung angepasst – ohne an den grundlegenden Standards der Flüchtlingsunterbringung zu rütteln.
· Die Integrationsbeiräte werden in die Stadtbezirksräte mit der Benennung eines beratenden Mitglieds eingegliedert.
Erträge und Zuweisungen werden durch die folgenden Maßnahmen gesteigert:
· Bestehende Miet-, Pacht- und Gestattungsverträge werden – mit Rücksichtnahme auf die jeweilige Vertragslaufzeit – daraufhin überprüft, ob höhere Einnahmen erzielt werden können.
· Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, Kosten für Flüchtlingsunterbringung und Kindertagesbetreuung künftig auskömmlicher zu erstatten. Zudem wird geprüft, ob Ansprüche ggf. gerichtlich geltend gemacht werden können.1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
TOP 6.2.
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 2661/2022 "Haushaltssicherungskonzept 2023 - 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 2982/2022)
AntragDen multiplen Krisen zum Trotz: Hannover bleibt lebens- und liebenswert. Das Gebot der Stunde: Belastungen gerecht verteilen!
Antrag:
a. Die Anhebung der Grundsteuer B erfolgt maßvoll um 50 statt um 100 Punkte.
Gegenüber den Planungen der Kämmerei würde diese Änderung 12.500 TSD EUR erbringen und den Plan der Verwaltung um 12.500 TSD EUR unterschreiten.
b. Die Gewerbesteuer wird auf 490 Punkte erhöht
Legt man die von der Verwaltung für 2024 prognostizierten Gewerbesteuereinnahmen von 735.000 TSD EUR zugrunde, würde diese Maßnahme eine Einnahmengenerierung von 15.000 TSD EUR bewirken.
Die Addition von 1. a. und 1. b.
ergibt 27.500 TSD EUR.
2. Die Anzahl und die finanzielle und zuarbeitstechnische Ausstattung der Stadtbezirksräte wird nicht angetastet.
3. Der Passus „…neue Konzeptionen mit Reduzierung der Anzahl an Gebäuden und Einrichtungen, z.B. bei Freizeitheimen und Jugendzentren (andere Konzepte, mobiler, Abbau Sanierungsstau durch Aufgabe maroder Standorte usw.)“ wird aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept gestrichen.
Zusätzliche Erträge werden insbesondere durch eine deutliche Forcierung der Einnahmengenerierung aus Leistungserbringung der LHH, die das Konnexitätsprinzip berühren, generiert.
0 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen
TOP 6.3.
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2661/2022 - Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 3123/2022)
Ratsfrau Kleindienst wies darauf hin, dass der Fokus bei den Änderungsanträgen auf eine Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt gelegt wurde, um die im Verwaltungsentwurf angedrohten harten Maßnahmen eventuell abmildern zu können. Ziel sei es, trotz der angespannten Haushaltslage, diese Stadt noch zum Positiven gestalten zu können. Für den Bereich Jugend habe man im Antrag Drucks. Nr. 3123/2022 zur Drucks. Nr. 2661/2022 in der Maßnahme C.14 – Optimierung der Kosten der Jugendhilfe mit externer Unterstützung das Wort grundlegend gestrichen. Durch die Priorisierung, dass Teilhabe zuletzt angetastet werde, werde der Jugendhilfebereich besser aufgestellt als vorher. Andere Maßnahmen müssten vorher kompensiert werden. Optimierungen würden da angesetzt werden, wo Modernisierung dringend benötigt werde. Wenn man gegen die Armut von Familien in dieser Stadt stehen wolle, sollte man an den Stellen, wo man erfolgreich gegen Armut ansetze, nicht die Säge ansetzen.
Ratsherr Gast ergänzte die Äußerungen von Ratsfrau Kleindienst dahingehend, dass zunächst Maßnahmen umgesetzt werden sollen, die Modernisierungen und Qualitätsentwicklung erhoffen lassen, sich dadurch Einsparungen ergeben können und somit vorgezogen werden vor Maßnahmen, die Teilhabechancen der Gesellschaft schmälern könnten. Den Spardruck und die Einsparungen, die man im Bereich der Zuwendungen im Verwaltungsentwurf zum HSK vorgelegt bekommen habe, habe man um 2 Mio. Euro reduziert und stattdessen erwarte man 2 Mio. Euro mehr durch interne Optimierung innerhalb der Stadtverwaltung.
Antrag zu beschließen:
Der Text in DS 2661/2022 wird unter Punkt C. „Interne Optimierungen“ (Seite 10) nach „[…] Konkret benannte Einzelmaßnahmen werden den Teilhaushalten auf die Quote entsprechend angerechnet“ wie folgt ergänzt:
o Zuletzt, und nur wenn die Quoten nicht bereits erfüllt sind, werden Maßnahmen operationalisiert und umgesetzt, die die Teilhabechancen der Stadtgesellschaft einschränken.
Der Text in DS 2661/2022 wird unter Punkt C. „Interne Optimierungen“ an folgender Stelle „[…] die Erhöhung von Kostendeckungsgraden“ (Seite 10) verändert:
Der Text in DS 2661/2022 wird unter Punkt C. „Interne Optimierungen“ nach „die Aktualisierung der Unterbringungssatzung […] nach vorherigem Dialog mit den Flüchtlingsverbänden“ (Seite 10) wie folgt ergänzt:
Der Text in DS 2661/2022 wird unter Punkt C. „Interne Optimierungen“ an folgender Stelle „[…] Überprüfung freiwilliger Aufgaben“ (Seite 12) verändert:
Zu den Prüfaufträgen […]“.
Der Text wird unter Punkt D. „Freiwillige Zuwendungen“ nach „[…] wie durch gezielte Schwerpunktsetzungen dabei Unwuchten vermieden und die Belastungen sinnvoll verteilt werden können“ (S.12) wie folgt ergänzt:
· welche Einrichtungen, Vereine und Initiativen maßgeblich an der Umsetzung des WIR 2.0, des Kulturentwicklungsplans, der Istanbul-Konvention, des Sportentwicklungsplans, des Roadmap-Prozesses im Jugendhilfebereich und konkreten Aktions- und Handlungsplänen des Fachbereichs Soziales beteiligt sind und
· welche Einrichtungen, Vereine und Initiativen seit 2019 auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene für ihre Arbeit ausgezeichnet wurden.
Der Text in DS 2661/2022 wird unter Punkt VI. „Mehr als sparen – Wachstum für die Stadt organisieren“ (S. 15) wie folgt ergänzt:
Änderungen zur Anlage 1:
In der Maßnahme C.14 – Optimierung der Kosten der Jugendhilfe mit externer Unterstützung – wird unter „Umsetzung“ das Wort „grundlegend“ vor „Optimierung der Jugendhilfe“ gestrichen.
C.23 – Optimierung Gremienbetreuung – und C.24 – neue Struktur der Bezirksratsarbeit mit dem Ziel, die Anzahl der Stadtbezirksräte zu reduzieren
Das Ziel der Prüfung der „Zusammenführung Stadtbezirksmanagement + Bezirksratsbetreuung mit
Zugleich wird in Maßnahme C. 23 in der Zielstellung das Wort „deutlicher“ vor „Aufwandsreduzierung“ gestrichen und als Ziel ergänzt: „Optimierung der Gremienbetreuung in Form der Abkehr von Papierunterlagen sowie Reduzierung der Anzahl von Druckerzeugnissen (papierlose Ratsarbeit)“.
Maßnahme C.24 wird gestrichen.
C.25 – Optimierung des Betriebes Künstlerhaus
Bei Umsetzung wird als Ziel definiert, das Künstlerhaus bei der Neuorganisation des sogenannten „Kulturdreiecks“ im Rahmen des Innenstadtdialogs einzubinden und zu unterstützen, mit dem Ziel, mehr Publikum anzusprechen und dadurch die Einnahmen von Künstlerhaus und Kommunalem Kino zu erhöhen.
C. 27 – Verstärkte Doppelnutzung von Gebäuden
Die Aufführung unter „Umsetzung“ wird ergänzt um Schulen, Begegnungsstätten und Vereinsheime.
C.28 – Masterplan Freizeitheime
Als vorrangiges Ziel soll nicht die Schließung von Stadtteilkultureinrichtungen festgelegt, sondern die Erarbeitung eines Masterplans zur inhaltlichen Ausrichtung bzw. Profilierung der Stadtteilkulturzentren und zur Nutzung möglicher Synergien sein. Grundlage hierfür sollte das vorhandene Konzept zur Stadtteilkulturarbeit (DS 0331/2015) sein. Bei der Erarbeitung des Masterplans ist die Einbindung ehrenamtlicher Strukturen zu prüfen.
C.29 – Jugendzentren
Unter Umsetzung wird vor „Aufgabe eines oder mehrerer Standorte“ das Wort „gegebenenfalls/ggf.“ eingefügt.
C.35 – Schulbiologiezentrum mit Schulgärten
Das Schulbiologiezentrum soll auf seinen eigentlichen Zweck zurückgeführt und durch eine Aufgabenkritik und zeitgemäße Didaktik modernisiert werden. Zudem sollte die Einwerbung von Drittmitteln, vor allem zur Sanierung des Gebäudebestandes, ebenso geprüft bzw. intensiviert werden wie die Kooperation mit anderen Fachbereichen, insbesondere 46/Herrenhäuser Gärten, und anderen Einrichtungen, beispielsweise mit dem Bezirksverband der Kleingärtner. Für die Nutzung des Schulbiologiezentrums sollten Entgelte eingeführt werden, vor allem für Schulen und andere Einrichtungen außerhalb der Landeshauptstadt. Entscheidend ist, dass der Betrieb des Schulbiologiezentrums nicht gefährdet wird.
Als neue Maßnahmen werden ergänzt:
C.38 Überprüfung der Vereinsmitgliedschaften der Landeshauptstadt Hannover
C.39 Überprüfung der Kosten für externe Moderation, Ausloten der Möglichkeiten für interne Moderation als Dienstleistung
13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 6.4.
Zusatzantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2661/2022 - Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 3124/2022)
Antrag zu beschließen:
Folgende Programmbestandteile werden wie folgt geändert:
A.2 Erhöhung Vergnügungssteuer (2023)
Der Ansatz zur Vergnügungssteuer wird ab 2023 auf 1,75 Mio. Euro erhöht. Dies erfolgt zur Kompensation der Erhöhung des Investitionsbeitrags für die Wirtschaftsförderung aus der Bettensteuer.
A.3 Parkraumbewirtschaftung
Die Einrichtung neuer Bewohner*innenparkzonen bedarf der Zustimmung des jeweiligen Bezirksrates. Der bestehende Ratsbeschluss zu Bewohner*innenparkzonen bleibt dabei unberührt (DS 3158/2017; vgl. DS 0146/2021). Im Übrigen gelten die Vorgaben des NKomVG.
Die Parkgebühren sind durch eine entsprechende Staffelung sozial ausgewogen zu gestalten. Hierfür legt die Verwaltung bis zum Sommer 2023 mögliche Modelle vor und stellt deren finanzielle Auswirkungen dar.
A.4 – Einführung einer Bettensteuer
Der Konsolidierungsbeitrag wird in den ersten beiden Jahren (2024 und 2025) auf 7,0 Mio. Euro gesenkt, da statt 2,5 Mio. nunmehr 3 Mio. Euro als Investition in mehr Wachstum vorgesehen werden sollen. Von dieser Erhöhung soll die Wirtschaftsförderung des Kongress-, Messe-, Veranstaltungs-, Kultur-, Kreativ- und Tourismusstandortes ausgeweitet werden. Ab dem dritten Jahr wird geprüft, ob die Wachstumsinvestitionen auf 25% des Ertrages der Bettensteuer umgesteuert werden.
Block C – Interne Optimierung – und Block D – Freiwillige Zuwendungen
Die HSK-Beiträge werden im Block C um zwei Millionen auf 14 Mio. Euro erhöht, im Gegenzug dazu werden die HSK-Beiträge im Block D auf aufwachsend 6 Mio. Euro abgesenkt.
Hierbei ist Sorge dafür zu tragen, dass Zuwendungsempfänger, die unverzichtbare Leistungen für die Landeshauptstadt erbringen, bedarfsnotwendig gefördert werden.
Zudem wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Zuwendungsempfänger bei der Einwerbung von Drittmitteln zu unterstützen.
E.1 – Gewinnausschüttung hanova Gewerbe – und E.2 – Gewinnausschüttung hanova Wohnen
In den Jahren 2023, 2024 und 2025 wird die Anhebung der Gewinnausschüttung hanova Wohnen (E.2) ausgesetzt und stattdessen während des gesamten HSK-Zeitraums die Gewinnausschüttung hanova Gewerbe auf jeweils 1,5 Mio. Euro angehoben. Für eine eventuelle Fortsetzung des Verzichts auf die Gewinnausschüttung der hanova Wohnen erfolgt bis Mitte 2024 eine Überprüfung der Umsetzung des Wohnungsbauprogramms.
E.8 – Klimaschutz-Aktivitäten neu aufstellen
Der Beitrag der LHH in den Klimaschutzfonds wird nicht um 400.000 Euro, sondern um 200.000 Euro abgesenkt. Dabei soll durch multilaterale Gespräche mit allen Beteiligten dafür Sorge getragen werden, dass die Summe im Fonds nicht abgesenkt, sondern im System ausgeglichen wird.
13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 6.5.
Änderungsantrag von Frau Angelika Liebrecht zum "Haushaltssicherungskonzept 2023 -2026 (HsK XI), Drucks. Nr. 2661/2022
(Drucks. Nr. 3157/2022)
Antrag
der Jugendhilfeausschuss des Rates der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen, folgende Programmanteile des Haushaltssicherungskonzepts wie folgt zu ändern:
2. Der Text wird unter Punkt D „Freiwillige Zuwendungen" wie folgt ergänzt:
ausgenommen.
TOP 7.
Antrag der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGW) auf Erhöhung der Sachkostenpauschalen für die Kitas in der Landeshauptstadt Hannover um 10%
(Drucks. Nr. 2223/2022)
Antrag,
zu beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover beschließt, dass die Sachkostenpauschalen - für die von der Landeshauptstadt Hannover betriebenen Kitas in freier Trägerschaft - mit Wirkung zum 01.08.2022 um 10% erhöht werden.
Die zusätzlichen Kosten werden durch die Stadt Hannover getragen.
4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.
Personalkostenförderung DGB-Jugend Hannover
(Drucks. Nr. 2362/2022)
Herr Mesch begrüßte die Drucksache aus Sicht des Stadtjugendrings für die betreffende Person, äußerte aber auch Kritik an dieser Einzelfalllösung. Man habe eine Richtlinie beschlossen, die allen Beteiligten Sicherheit geben sollte. Mit diesem Einzelfall werde die Richtlinie aufgeweicht. Herr Mesch wünschte sich für die Zukunft ein transparenteres Verfahren.
Stadträtin Rzyski stimmte der Auffassung von Herrn Mesch grundlegend zu. Man rate den Trägern dringend vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages in derartigen Konstellationen Kontakt mit der Verwaltung aufzunehmen, um diese entsprechend beraten zu können. Wenn Träger Fakten geschaffen hätten, sei die Bereitschaft der Entlassung dieser Person nicht gegeben. Man habe viele Gespräche mit den Verantwortlichen der DGB-Jugend geführt. Für die Verwaltung sei es in einer solchen Situation und bei den Verfahrensrahmenbedingungen schwer vertretbar, eine Entscheidung zu Lasten der eingestellten Person zu treffen. Vor diesem Hintergrund bat Stadträtin Rzyski um Zustimmung zur Einzelfallentscheidung.
Ratsherr Capellmann regte an, dass das Verfahren dann für alle aufgeweicht werde. Es könne nicht sein, dass eine Institution Fakten schaffe und dieses Gremium dann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung dem zustimme. Seine Fraktion werde dieser Drucksache zustimmen. Er könne sich ebenfalls vorstellen, dass eine textliche Ergänzung, wie „oder geeignete Personen“ vorgenommen werde, wünschte sich jedoch, dass die Träger*innen die Problematik im Vorfeld anzeigten und damit eine andere Ausgangsbasis für die Beratung geschaffen würde.
Antrag,
zu beschließen, der DGB-Jugend in Hannover
2. und im Rahmen einer Ausnahmeentscheidung / Einzelfallentscheidung der Abweichung von der bestehenden Richtlinie in Bezug auf die geforderte Qualifikation (Sozialarbeiter*in) für die Dauer des laufenden Arbeitsvertrages zuzustimmen.
TOP 9.
„Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche“ – Expert*innen-Kommission
(Drucks. Nr. 2773/2022 mit 1 Anlage)Antrag,
dem Vorschlag zur Besetzung der Expert*innen-Kommission gemäß Anlage für den „Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche“ zu folgen und diesen zu beschließen.
Mit Änderung Drs. Nr. 3129/2022 mit 14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 9.1.
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2773/2022 "„Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche“ – Expert*innen-Kommission"
(Drucks. Nr. 3129/2022)
Ratsfrau Kleindienst erläuterte, dass mit diesem Änderungsantrag - abweichend von der Vorlage- erreicht werden solle, dass Personen aus Hannover am Expert*innengremium teilnehmen könnten, wobei eine Person eine deutliche Praxiserfahrung im Bereich der Kinderarmut haben solle sowie zwei Jugendliche aus dem Bereich des Beirates der Jugendzentren und ein*e Vertreter*in aus dem MiSO-Netzwerk Hannover. Der Blickwinkel würde auf diese Weise erweitert werden und man könne sich breiter aufstellen.
In Bezug auf die Bedenkenäußerung von Ratsherrn Capellman über die konkrete Namensangabe anstelle einer besseren Institutionsbenennung erklärte Ratsfrau Kleindienst, dass man sich an die Systematik der Vorlage gehalten habe. In dieser Vorlage würden Expert*innen konkret mit Namen benannt werden. Zwecks breiterer Beteiligung sei dies für die anderen Bereiche offengelassen worden, damit die aufgerufenen Gremien Personen benennen könnten.
Herr Mesch bedauerte aus Sicht des Stadtjugendrings, dass keine Personen mit Praxisbezug aus der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Hannover in die Expert*innenkommission berufen würden.
Auf die Äußerung von Herrn Mesch erklärte Ratsfrau Kleindienst, dass es bei der Personenauswahl Maßgabe gewesen sei, keine Zuwendungsempfänger*innen zu beteiligen, um diese bei Abstimmungen und/oder Diskussionen nicht ausschließen zu müssen. Man habe daher real existierende Jugendliche ausgesucht, die noch nicht mit dem Stempel belegt seien, dass sie für eine bestimmte Organisation sprechen würden.
Herr Pohl merkte an, dass man aktuell in Hannover über keinen Beirat der Jugendzentren verfüge. Anhand der Idee der Vorlage werde man versuchen, ein Verfahren zu konstruieren, wie man auf entsprechende Jugendliche zugreifen könne. Als Folge der gesamtstädtischen Jugendbeteiligung habe man in mehreren Jugendeinrichtungen derzeit konkrete Jugendvertretungen und man werde nach einer Lösung der Umsetzung suchen.
Antrag
zu beschließen,
die Expert*innenkommission um folgende Personen oder Personengruppen zu ergänzen:
· Kirstin Heitmann (Expertin mit Praxiserfahrung aus dem Bereich der Familienzentren),
· Zwei jugendliche Personen im Alter von 15-22 Jahren, die nach Möglichkeit aus einem Beirat der Jugendzentren kommen,
· Ein*e Vertreter*in aus dem MiSO-Netzwerk Hannover.14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Mittelvergabe 11/2022 aus dem „Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche“
(Drucks. Nr. 2969/2022 mit 2 Anlagen)Herr Breitling rief noch einmal in Erinnerung, dass die damalige Richtlinie zur Mittelvergabe aus dem Hannoverfonds den Trägern der Jugendarbeit nicht zugegangen war und damit vielen freien Trägern der Jugendarbeit für eine längere Zeit nicht zugänglich gewesen sei. Er bedauerte, dass offene Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendverbandsarbeit sich daher sehr wenig bis gar nicht in diesen Mitteln wiederfinden würde. Für das kommende Jahr müsse man die Berücksichtigung dieser Zielgruppe im Auge behalten.
Stadträtin Rzyski entschuldigte sich für das irrtümliche Handlungsvorgehen und gelobte für die Zukunft Besserung.
Antrag,
zu beschließen, für
insgesamt demnach Mittel in Höhe von 78.369 € aus dem „Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche“ zur Verfügung zu stellen.
12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 11.
Finanzbericht September 2022 für den Teilhaushalt 51 des Fachbereiches Jugend und Familie
(Informationsdrucksache Nr. 2958/2022 mit 1 Anlage)
Zur Kenntnis genommen
TOP 12.
Erhöhung der Verwaltungspauschale für Vertretungskräfte der Kinderladen Initiative
(Drucks. Nr. 2629/2022)
Antrag,
die Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale für Vertretungskräfte in Kindertagesstätten für pädagogisches Personal von 3,5 % auf 4,5 % zzgl. Umsatzsteuer rückwirkend zum 01.01.2020 zu beschließen.
14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 13.
Anerkennung des Stadtsportbund Hannover e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII [Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe]
(Drucks. Nr. 2627/2022 mit 2 Anlagen)
Herr Mesch wies auf die Diskussion in der letzten Sitzung der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung und auf die Punkte hin, die seiner Ansicht nach nicht endgültig geklärt seien. Hierzu zählte die Frage nach den Konsequenzen, wenn der Stadtsportbund Hannover e.V. als auch der Turn-Klubb zu Hannover als freie Träger der Jugendhilfe anerkannt würden, ob sie damit Mitglied in der AG nach § 78 SGB VIII würden, sie Zugriff auf Mittel der Jugendarbeit hätten und ob es ähnliche Träger für weitere Verfahren dieser Art gäbe. Die Ausgangslage sei dadurch definiert, dass man einen Träger im Ganztag beauftrag habe, dieser gute Arbeit leiste, es aber durch die Vorgabe, dass auf diesem Gebiet tätige Einrichtungen eine Anerkennung als freie Träger benötigten, diese nachträglich anerkannt werden müssten. Für die Zukunft, so
Herr Mesch, sehe er den umgekehrten Weg als den Richtigen.
Stadträtin Rzyski hob hervor, dass die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe ein formales Verfahren sei. Teil der Prüfung im Rahmen der Anerkennung sei nicht die Frage nach den Folgen daraus. Die Prüfung richte sich auf die dargelegten formalen Kriterien zur Anerkennung. Sofern ein*e Antragsteller*in die Kriterien nicht erfülle, könne er/sie abgelehnt werden. Sofern die Bedingungen erfüllt seien, müsse eine Anerkennung erfolgen. Für die Anerkennung sei es nicht relevant, danach zu fragen, was es für die Gesamtlandschaft bedeute, wenn Träger in die Jugendhilfelandschaft drängten, die dort originär nicht angesiedelt seien.
Herr Pohl ergänzte, dass beide Träger seit über drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe aktiv seien. Die Ganztagsschulbetreuung, wie man sie in Hannover durchführe, sei spätestens seit der SGB VIII-Reform als Teil der Jugendhilfe gefasst und wurde schon immer so wahrgenommen. Die Ferienbetreuung wurde seitens des Schulamtes schon immer unter dem Aspekt der Kinder- und Jugendarbeit gesehen. Träger, die seit drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe aktiv tätig seien und die weiteren in der Anlage der Drucksache aufgeführten Bedingungen erfüllten, hätten ein Recht auf Anerkennung. Der Jugendhilfeausschuss könne als politischer Teil des Jugendamtes der Anerkennung widersprechen, wobei dann beide Träger die Möglichkeit der Klage hätten. Das SGB VIII sehe mehrere Rechte für diese Träger vor, die jedoch im Vergleich zum ehemaligen Jugendwohlfahrtsgesetzes zusammengestrichen wurden. Zu den beiden zentralen und nicht auf das Tätigkeitsgeld begrenzten Rechte gehöre das Vorschlagsrecht zur Besetzung der nicht politischen Mandatsträger des Jugendhilfeausschusses (gewählt anschließend durch den Rat) und das Recht im Prozess der Jugendhilfeplanung eingebunden zu werden. Es ergebe sich daraus kein Anrecht auf Förderung. Grundsätzlich müsse jedoch jeder Träger, der auf Dauer oder längerfristig gefördert werden wolle, anerkannter Träger der Jugendhilfe sein. Der Gesetzgeber versuche, damit eine breite Landschaft an Förderung sicherzustellen und eine deutliche Fokussierung auf die Träger zu richten, die einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Jugendhilfe leisteten. Beides sehe man bei den beiden zur Anerkennung vorgeschlagenen Trägern. Das Schulamt habe bestätigt, das beide Träger aktiv zusammen mit der Verwaltung an der gemeinsamen Gestaltung des Ganztages arbeiteten. Es gebe Verfahrensproblematiken, die noch nicht geklärt seien, an denen die Verwaltung jedoch arbeite.
Antrag,
zu beschließen, den Stadtsportbund Hannover e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Nicht anerkannt werden seine rechtlich unselbständigen Gruppen und angeschlossenen rechtlichen Vereinigungen.
Die Anerkennung erfolgt für die Landeshauptstadt Hannover auf dem Gebiet der Jugendsozialarbeit (nach § 13 SGB VIII) und Schulsozialarbeit (nach § 13a SGB VIII).
11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
TOP 14.
Anerkennung des Turn-Klubb zu Hannover als Träger der freien Jugendhilfe gemäß
§ 75 SGB VIII [Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe]
(Drucks. Nr. 2628/2022 mit 2 Anlagen)
Antrag,
zu beschließen, den Turn-Klubb zu Hannover als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Nicht anerkannt werden seine rechtlich unselbständigen Gruppen und angeschlossenen rechtlichen Vereinigungen mit Ausnahme der TKH-Jugend.
Die Anerkennung erfolgt für die Landeshauptstadt Hannover auf dem Gebiet der Jugendarbeit (nach §§ 11, 12 SGB VIII) und der Schulsozialarbeit (nach § 13a SGB VIII). Die TKH-Jugend wird als Jugendverband des TKH anerkannt.
11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
TOP 15.
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Ergänzung Förderung von Seminaren und Exkursionen zur politischen Bildung
(Drucks. Nr. 2793/2022 mit 2 Anlagen)
Antrag,
II. die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Teil B Nr. 3.1.4 gemäß Anlage 1 zu ergänzen.
TOP 16.
Heimverbund Berichtswesen für das Jahr 2022
(Informationsdrucksache Nr. 2946/2022 mit 1 Anlage)Zur Kenntnis genommen
TOP 17.
Bericht der Dezernentin
Stadträtin Rzyski hatte keine Berichtspunkte.
Herr Pohl gab zum Schutz der Jugendlichen eine Einordnung zur Einrichtung des Jugendparlamentes in Hannover. Im Haus der Jugend hätten sich aus anderen Kontexten der Jugendarbeit 12 junge Menschen gefunden, die ein großes Interesse hätten, in der Landeshauptstadt Hannover ein aktives Jugendparlament zu gründen und damit in kommunalpolitische Prozesse eingreifen zu können. Diese jungen Menschen seien zwischen 15 und 22 Jahre alt. Man habe jedoch derzeit die Befürchtung, dass sie von allen Seiten sehr stark angefragt würden. Ziel der Veranstaltung am 03.12. sei es, junge Menschen zusammen zu holen, die auch daran Interesse hätten, diese Gruppe größer zu machen und gemeinsam an der Idee einer Satzung zu arbeiten. Es gebe noch viele Vorarbeiten zu leisten, ggf. bis hin zu einer Änderung der Hauptsatzung des Rates. Die jungen Menschen planten Anfang des Jahres eine Auseinandersetzung mit Stakeholdern und den politischen Vertreter*innen dieser Stadt, die dies am Ende flankieren müssten. Der Schwerpunkt der Veranstaltung am 03.12. liege auf den jungen Menschen, die sich miteinander beraten wollten. Es gehöre zur Jugendbeteiligung, dass dies die jungen Menschen unter sich machen dürften. Dies sicherzustellen, so Herr Pohl, sehe er als seine Aufgabe als Stadtjugendpfleger und des Hauses der Jugend an.
Ratsfrau Zahl merkte an, dass es nicht Ziel Ihrer Fraktion gewesen sei, etwas zu beantragen, was es schon gebe. Der von Ihrer Fraktion eingereichte Haushaltsbegleitantrag sei nicht redundant gewesen. Auch wenn es 12 junge Menschen gebe, die sich engagieren wollten, benötigten diese durch die Politik Unterstützung für die Umsetzung.
Ratsherr Döring wünschten den Beteiligten für das Jugendparlament viel Glück und merkte an, dass ein Jugendparlament in der Wahlperiode 2001 – 2006 an der Findung der Satzung gescheitert sei.
(Rzyski) (Fritz)
Stadträtin für das Protokoll
