Sitzung Schul- und Bildungsausschuss am 23.11.2022

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 17.11.2022)
Protokoll (erschienen am 08.02.2023)
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Landeshauptstadt Hannover Datum 02.01.2023

PROTOKOLL

10. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am Mittwoch, 23. November 2022,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 16:15 Uhr
Ende 20:25 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen) 16:15 - 18:20 Uhr
Ratsherr Albrecht (CDU)
Frau Bartels de Pareja (Lehrkräftevertretung)
Ratsfrau Bax (SPD)
Ratsfrau Chowaniec (CDU)
Ratsherr Enders (CDU)
Herr Feind (Schüler*innenvertretung)
Herr Hofmann (Lehrkräftevertretung)
Ratsfrau Dr. Killinger (Bündnis 90/Die Grünen) 18:20 - 20:25 Uhr
Ratsherr Knüppel (SPD) 18:15 - 20:25 Uhr
Ratsherr Machentanz (DIE LINKE.) 16:15 - 19:40 Uhr
Frau Dr. Memenga-Nicksch (Elternvertretung)
Beigeordneter Dr. Menge (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen)
Herr Popp (Elternvertretung)
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Schmalstieg (SPD) 16:15 - 18:15 Uhr
Frau Scholz (Schüler*innenvertretung)
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen)

Grundmandat:
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Keller (AfD) 16:15 - 19:32 Uhr
Ratsfrau Zahl (DIE PARTEI & Volt)

Verwaltung:
Stadträtin Rzyski

Presse:
Frau Döhner (HAZ)





Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls

2.1. der gemeinsamen Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 26.09.2022

2.2. der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am 28.09.2022

8. Ergebnisse der Flächenprüfung im Kontext „Neubau IGS Linden
(Informationsdrucks. Nr. 3023/2022 mit 2 Anlagen)

3. Einwohner*innenfragestunde

10. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sanierung der IGS Linden
(Drucks. Nr. 2468/2022)

10.1. Gemeinsamer Änderungsantrag von Fraktion DIE LINKE., Fraktion Die PARTEI & Volt, Christian Hofmann und Susan Bartels de Pareja (Lehrer*innenvertretung) zu Drucks. Nr. 2468/2022 N1
“Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sanierung der IGS Linden”
(Drucks. Nr. 3055/2022)

10. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sanierung der IGS Linden
(Drucks. Nr. 2468/2022 N1)

4. Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 2661/2022 mit 1 Anlage)

4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2661/2022:
Haushaltssicherungskonzept 2023 – 2026 (HSK XI)

Keine Mehrbelastung für die Menschen in Hannover!
(Drucks. Nr. 2900/2022)

4.2. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 2661/2022 "Haushaltssicherungskonzept 2023 - 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 2982/2022)

4.3. Änderungsantrag von Herrn Matteo Feind und Marie Scholz (Schülervertretung) zu Drucks. Nr. 2661/2022 „Haushaltssicherungskonzept 2023 - 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 3003/2022)

5. Beratung des Haushaltsplanes 2023/2024 einschließlich des Investitionsprogramms

5.1. Anträge der Fraktionen und der Eltern-, Lehrkräfte- und Schüler*innenvertretungen

5.1.1. CDU-Fraktion: Teilhaushalt: 40 Schule
Ertrag/Aufwand: Förderschule "Lernen" erhalten
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0140/2023)

5.1.2. CDU-Fraktion: Teilhaushalt: 40 Schule
Ertrag/Aufwand: Familienzentren an Ganztagsschulen einrichten
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0141/2023)

5.1.3. CDU-Fraktion: Teilhaushalt: 40 Schule
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0150/2023)

5.1.4. CDU-Fraktion: Teilhaushalt: 40 Schule
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0151/2023)

5.1.5. CDU-Fraktion: Teilhaushalt: 40 Schule
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0152/2023)

5.1.6. CDU-Fraktion: Teilhaushalt: 40 Schule
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0153/2023)

5.1.7. CDU-Fraktion: Teilhaushalt: 40 Schule
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0154/2023)

5.1.8. CDU-Fraktion: Teilhaushalt: 40 Schule
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0155/2023)

5.1.9. CDU-Fraktion: Teilhaushalt: 40 Schule
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0156/2023)

5.1.10. Fraktion Bündnis 90/die Grünen und SPD-Fraktion: Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: 24304 Sommerschule
(Drucks. Nr. H-0278/2023)

5.1.11. SPD-Fraktion und FRaktion Bündnis 90/Die Grünen: Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: 24304 Schulformübergreifende Programme und Projekte
Haushaltsbegleitantrag (Drucks. Nr. H-0279/2023)

5.1.12. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion: Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: Koordinierung der Hallenbelegungen
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0281/2023)

5.1.13. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion: Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: Prüfauftrag Investitionsbedarf Schulbiologiezentrum
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0283/2023)

5.1.14. SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Teilhaushalt: 19 Gebäudemanagement
Produkt: Ordentliche Aufwendungen
15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0258/2023)

5.1.15. SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Teilhaushalt: 19 Gebäudemanagement
Produkt: 21101800 Grundschulen, Sonstige Baumaßnahmen
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0259/2023)

5.1.16. SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Teilhaushalt: 19 Gebäudemanagement
Produkt: 11118 Gebäudemanagement
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0260/2023)

5.1.17. SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Teilhaushalt: 19 Gebäudemanagement
Produkt: 11118 Gebäudemanagement
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0262/2023)

5.1.18. Fraktion Die PARTEI & Volt: Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: 24303 Schulformübergreifende Maßnahmen
Ertrag/Aufwand: Schulbiologiezentrum erhalten
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0371/2023)

5.1.19. Fraktion Die PARTEI & Volt: Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: 24303 Schulformübergreifende Maßnahmen
Ertrag/Aufwand: Das Land in die Pflicht nehmen
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0372/2023)

5.1.20. Fraktion Die PARTEI & Volt: Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: 24303 Schulformübergreifende Maßnahmen
Haushaltsbegleitantrag
(Drucks. Nr. H-0377/2023)

5.2. Angenommene Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirksräte zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2023/2024 und des Investitionsprogramms zur Kenntnisnahme und
ggfs. Beschlussfassung
5.3. Haushalt 2023/2024
(Drucks. Nr. 2027/2022 mit 4 (online) Anlagen)

6. 2. Finanzbericht 2022 für den Teilhaushalt Volkshochschule Hannover (TH43)
(Informationsdrucks. Nr. 2979/2022 mit 3 Anlagen)

7. 2. Finanzbericht 2022 für den Teilhaushalt Schule (TH 40)
(Informationsdrucks. Nr. 2959/2022 mit 1 Anlage)

9. Antrag der Elternvertreter*innen im Schul- und Bildungsausschuss zu einem Sachstandstandsbericht zur Standortsuche für den Neubau der IGS Linden
(Drucks. Nr. 1748/2022)

11.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2293/2022: Neubau der 6-zügigen IGS Kleefeld auf dem Grundstück Nackenberger Straße/ Berckhusenstraße
(Drucks. Nr. 2563/2022)

11. Neubau der 6-zügigen IGS Kleefeld auf dem Grundstück Nackenberger Straße/ Berckhusenstraße
(Drucks. Nr. 2293/2022 mit 2 Anlagen)

12. Mittelabfluss für Schulen mit besonderen Herausforderungen
(Drucks. Nr. 2952/2022 mit 1 Anlage)

13. Fortschreibung des Medienentwicklungsplans / Ergebnisse des Beratungs- und Beteiligungsprozesses
(Informationsdrucks. Nr. 2974/2022 mit 1 (nur online) Anlagen)

14. Schulstatistik der Landeshauptstadt Hannover; Schuljahr 2022/23
(Informationsdrucks. Nr. 2951/2022 mit 1 Anlage)

15. Bericht der Dezernentin

16. Information zur Bestellung eines Erbbaurechts an dem bebauten Grundstück Schwesternhausstraße 9 und 9A (Rats- und von-Soden-Kloster)
(Informationsdrucks. Nr. 2853/2022 mit 1 Anlage)











I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsfrau Zaman eröffnete die Sitzung und wies darauf hin, dass die Mitglieder des Schul-und Bildungsausschusses gemäß § 3 b der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover per Videokonferenztechnik an der Sitzung teilnehmen können. Zudem wies sie auf die Datenschutzbestimmungen während öffentlicher, hybrider Sitzungen hin. Einwände oder Hinweise der Teilnehmenden hinsichtlich der Bestimmungen zur Datenverarbeitung wurden nicht festgestellt.
Darüber hinaus wurden die Teilnehmenden auf ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit gemäß § 40 NKomVG hingewiesen, sie seien daher aufgefordert es zu verhindern, dass nicht berechtigte Personen/Dritte den vertraulichen Teil der Sitzung mitverfolgen können.

Ratsfrau Zaman stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und bat um Anmerkungen zur Tagesordnung.

Ratsfrau Bax beantragte, Tagesordnungspunkt 4 formal zu behandeln und die Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 vor der Einwohner*innenfragestunde zu behandeln.

Ratsfrau Dr. Vögtle schloss sich der Beantragung an.

Ratsherr Machentanz stimmte dem Antrag der Vorziehung zu und merkte an, dass es unangemessen sei, den folgenreichen Tagesordnungspunkt 4 nur formal zu behandeln. Er regte an, diesen Tagesordnungspunkt in die Fraktion zu ziehen oder darüber abstimmen zu lassen.

Herr Popp zog den Tagesordnungspunkt 9 zurück und zog den Tagesordnungspunkt 13 in die Beratung der Elternvertretung.

Beigeordneter Dr. Menge warb darum, dem Ansinnen, dass Tagesordnungspunkt 4 nur formal behandelt wird, zuzustimmen. Eine kritische Stellungnahme seitens SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum HSK sei bereits auf den Weg gebracht.

Ratsfrau Zaman fasste die Anträge zusammen und ließ zunächst darüber abstimmen, ob die Tagesordnungspunkte 8 und 10 vorgezogen werden sollen. Dies wurde einstimmig beschlossen.

Stadträtin Rzyski merkte an, dass es auch einen Änderungsantrag der Schüler*innenvertretung zum HSK gebe und dieser somit auch formal behandelt werden würde. Die Besonderheit sei, dass ein Antrag der Schüler*innenvertretung nur dann in den weiteren Gremien beraten werden könne, wenn der Antrag in diesem Ausschuss beschlossen wurde.

Ratsherr Albrecht bestätigte, dass alle Änderungsanträge formal behandelt werden müssen, wenn der Ursprungsantrag formal behandelt werde. Er merkte an, dass zunächst noch der Finanzausschuss über die Anträge beschließen würde, bevor sie in den Verwaltungsausschuss eingebracht werden würden.

Ratsfrau Zaman stellte klar, dass es auch Änderungsanträge der CDU-Fraktion und der LINKEN-Fraktion gebe und auch diese dann formal behandelt werden würden.

Sie stellte die allgemeine Zustimmung zu dieser Verfahrensweise fest und lies sodann über die Tagesordnung in der geänderten Fassung abstimmen. Diese wurde mit 10 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen beschlossen.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls

TOP 2.1.
der gemeinsamen Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 26.09.2022

Einstimmig


TOP 2.2.
der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am 28.09.2022

Einstimmig


TOP 8.
Ergebnisse der Flächenprüfung im Kontext „Neubau IGS Linden
(Informationsdrucksache Nr. 3023/2022 mit 2 Anlagen)

Stadträtin Rzyski leitete ein, dass die Verwaltung eine Präsentation vorstellen werde, die der Drucksache als Anlage beigefügt wurde.

Die Verwaltung stellte die Präsentation zur Flächenprüfung des Neubaus der IGS Linden vor und bot an, noch eine weitere Präsentation zu Beteiligungsverfahren anzuschließen.

Ratsfrau Zaman begrüßte die Idee, die Beteiligungsverfahren ebenfalls vorzustellen.

Die Verwaltung präsentierte eine Kurzdarstellung zu Beteiligungsverfahren.

Anmerkung zu Protokoll:
Die Präsentation zum Beteiligungsverfahren wurde den Ausschussmitgliedern bereits per
E-Mail übersandt.

Ratsfrau Dr. Vögtle bedankte sich für die Präsentation und merkte an, dass vielfach eine schriftliche Darstellung gewünscht wurde und die Stichpunkte schwer nachvollziehbar seien. Darüber hinaus sei die Drucksache zu kurzfristig vor dem Ausschuss versandt worden. Sie bat sodann um Beantwortung, wie die Verfügbarkeit von den Grundstücken genau festgestellt wurde und ob Gespräche mit den Eigentümer*innen geführt wurden. Sie fragte weiter, inwieweit geprüft wurde, dass die Überbauung des Schnellweges erst nach dem Ausbau des Schnellweges möglich sei und was getan werden könne, um die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen dieser Lösung einschätzen zu können.

Die Verwaltungantwortete, dass keine Verhandlungen mit Eigentümer*innen über den tatsächlichen Verkauf der Grundstücke geführt wurden, aber Kenntnisse vorlagen, ob Verkaufsabsichten bestehen würden. Einige Grundstücke seien während der Flächenprüfung bereits durch die Eigentümer*innen weiterentwickelt worden, andere Grundstücke seien aufgrund ihrer Lage oder Größe ausgeschlossen worden.

Die Erkenntnisse zur Überbauung des Schnellweges seien ein Konglomerat aus der Erfahrung zur Bebauung des Südschnellweges und Kontakten zur niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, was möglich sei und welche Hemmnisse sich daraus ergeben würden. Daraus habe sich das Bild ergeben, dass sich der Planungsprozess, auch aufgrund von fehlenden Rahmenbedingungen, sehr langwierig gestalte und sämtliche Kosten zulasten der Landeshauptstadt Hannover entstehen würden. Eine Überbauung sei somit nicht kalkulierbar und in absehbarer Zeit nicht realisierbar.

Ratsfrau Chowaniec bedankte sich für die Ausführungen und schloss sich der Kritik von Ratsfrau Dr. Vögtle an. Sie appellierte noch einmal daran, dass klarer und frühzeitiger kommuniziert werde. Sie fragte, in welchem Zeitrahmen die Flächenprüfung durchgeführt wurde und wie die Kriterien gewichtet wurden. Von einer Störung des Schulbetriebes und einer Auslagerung der Schüler*innen sei in jedem Falle auszugehen.

Die Verwaltung führte aus, dass es bereits 2018 erste Untersuchung gegeben habe, wie mit den Problemen im Bestand umgegangen werden solle. Daraus wurde das Fazit zur Entwicklung des Bestandes, wie Teilneubauten und Erweiterungen, gezogen. In den Jahren 2020 bis 2022 wurde dann intensiv in die Flächenprüfung eingestiegen.
Zur Gewichtung der Kriterien gebe es keine Beispielrechnung oder eine konkrete Bepunktung der Ergebnisse, viel mehr werde die Prüfung eines Standortes insgesamt betrachtet, welche dann zum Ausschluss führte.
Er bestätigte, dass, solange eine Sanierung im Bestand erfolge, immer eine Störung des Schulbetriebes stattfinde. Dies könne nur durch einen Neubau an einem anderen Standort oder die komplette Auslagerung der Schule an einen anderen Standort vermieden werden. Diese beiden Varianten werden aufgrund der vorhergehenden Ausführungen nicht für realisierbar gehalten.

Ratsherr Albrecht merkte an, dass das Grundstück im Bartweg seinerzeit auch im Gespräch für das Archiv der Stadt gewesen sei und ob man im Zuge dessen dieses Grundstück nicht auch für den Neubau oder zumindest für die Auslagerung der IGS hätte nutzen können. Er fragte weiter, ob in den Gesprächen mit der niedersächsischen Straßenbaubehörde nicht auch die mögliche Tunnellösung für den Westschnellweg berücksichtigt wurde, auf dem man die Schule bauen könnte. Er gab zu bedenken, dass die Schule bereits seit 2018 im Bestand weiterentwickelt wurde, was den Eindruck erwecke, dass seitens der Stadt nicht wirklich intensiv nach Lösungen gesucht wurde. Für ihn sei dies die schlechteste Lösung, da so die Dreiteilung der Schule erhalten bliebe.

Die Verwaltung führte aus, dass es bezüglich des Grundstückes im Bartweg auch Überlegungen gegeben habe, dieses anderweitig zu nutzen. Nach dem der Bau des Archives dort nicht in Betracht gezogen wurde, stand das Grundstück nicht mehr zum Verkauf.
Die Tunnellösung sei eine der Alternativen, die derzeit diskutiert werde. Es sei aber nicht absehbar, ob sich für diese Variante entschieden werde und wann diese dann umgesetzt werde. Des Weiteren würde die Stadt massiv an dem Tunnelbau beteiligt werden und würde die IGS nicht einfach auf dem fertigen Tunnel errichten können.
Er widerspreche vehement der Aussage, dass die Bauverwaltung nicht ausreichend nach Möglichkeiten gesucht habe. Zunächst gab es einen anderen Weg, der verfolgt werden sollte, nämlich die Weiterentwicklung im Bestand. Der dann folgende Auftrag des Rates, einen Neubau zu realisieren, wurde intensiv drei Jahre lang geprüft. Währenddessen gab es keine weiteren Planungen zur Sanierung des Standortes.
Er merkte mit Blick auf den Haushalt an, dass die Tunnellösung nach positiven Schätzungen bei ca. 150 Mio. Euro liege und demnach andere Schulneubauten in entsprechender Höhe vertagt werden müssten.

Frau Bartels de Pareja fragte sich, warum nicht ernsthaft das Ihmezentrum als Lösung in Betracht gezogen werde, auch wenn die Stadt noch keine Eigentümerin sei. Auch für die Anwohner*innen könne dies eine Wertsteigerung bedeuten, wenn die Sanierung durch die Stadt vorangetrieben werde.

Stadträtin Rzyski führte aus, dass das Ihmezentrum sehr früh schon als Standortlösung im Gespräch gewesen sei, aus mehreren Gründen aber nicht in Betracht komme. Die freistehenden Büroräume seien statisch nicht für einen Schulbetrieb geeignet. Es gebe hier einen enormen Investitionsbedarf, um überhaupt den Schulbetrieb abbilden zu können. Dabei sei zu bedenken, dass der Eigentümer alles andere als verlässlich sei. Sie stellte klar, dass die Stadt nicht Eigentümerin des Ihmezentrums sei und ihres Wissens auch kein Kauf des Komplexes geplant sei.

Ratsfrau Bax bedankte sich für den Vortrag und die enorme Arbeit, die hinter den Flächenprüfungen stecke, dennoch schließe sie sich den Anmerkungen von Ratsherr Albrecht an. Sie wisse nach den Ausführungen noch immer nicht, was nun realisierbar sei, um diese wichtige Schule wertig und anwählbar aufzustellen.

Ratsherr Rosenzweig griff die Frage auf, wie es nun konkret weitergehe und bat um Erklärung, warum der Bestand der Schule nicht schon früher untersucht wurde und ob nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens direkt losgebaut werden könne.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass in 2023 mit zwei parallelen Prozessen gestartet werden solle. Zum einen werde eine baufachliche Prüfung der vorhandenen Substanz durchgeführt werden, deren Ausschreibung Anfang des kommenden Jahres erfolgen solle. Zum anderen soll ein inhaltlich, fachlicher Prozess in Form eines Beteiligungsverfahrens gestartet werden, um eine moderne, anwählbare IGS zu schaffen. Auf Basis dieser beiden Prozesse könne dann die weitere Planung erfolgen. Bisher habe es nur den Auftrag zur Flächenprüfung gegeben.

Ratsherr Bingemer bedankte sich für den Vortrag und die intensive Flächenprüfung. Für ihn müsse der Fokus auch auf dem finanziellen Aspekt liegen, weshalb er eine Weiterentwicklung des Bestandes für angemessen halte. Er fragte, welche Kosten dafür, unabhängig vom Beteiligungsverfahren, angesetzt werden müssten, ob genügend Baufirmen zur Verfügung ständen und ob für die Modernisierung auch ein ÖPP-Verfahren in Betracht käme. Er gab zu bedenken, dass sich ein Beteiligungsverfahren sehr in die Länge ziehen könnte und appellierte daran, das ganze Verfahren zu beschleunigen. Er erinnerte dazu an die Beteiligungsverfahren im Rahmen des Misburger Bades und des Fössebades.

Stadträtin Rzyski halte es für keine Option, die Weiterentwicklung der IGS ohne Beteiligung durchzuführen. Es müsse gemeinsam erarbeitet werden, was unter den gegebenen Bedingungen für die Schule getan werden könne. Die baufachliche Substanzanalyse sei dringend notwendig, genauso wie die gemeinsame Verständigung darauf, wie ein modernes Bildungshaus aussehen könne. Es sei nicht ratsam, schnell etwas um- oder anzubauen, was dann nicht den Anforderungen der Zukunft entspreche.

Die Verwaltung führte aus, dass die Sanierungskosten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden können, da die Substanzanalyse hierfür grundlegend sei. Klar sei aber, dass die Sanierung im Bestand deutlich unter den geschätzten 150 Mio. Euro für die Schnellwegüberbauung liegen würden. Auch gerade, weil die Sanierung in Abschnitten und somit in mehreren Haushaltsperioden ausgeführt werden würde. Das ÖPP-Verfahren eignet sich für die abschnittsweise Sanierung eher nicht, da ein Etat nicht abschätzbar sei. Er sei zuversichtlich, dass sich entsprechende Baufirmen für das Projekt finden lassen.

Frau Dr. Memenga-Nicksch merkte an, dass zwar aufgezeigt wurde, dass sich keine Fläche für einen Neubau finden lasse, die Abwägung aber nicht gegenüber der Sanierung im Bestand getroffen werden könne, da hier die Bausubstanzanalyse noch ausstehe. Erst wenn auch hier die Kosten ermitteln wurden, könne eine Entscheidung getroffen werden. Aus ihrer Sicht gebe es auf dem Schulgelände ausreichend Möglichkeiten der Auslagerung, so dass auch auf dem Gelände selbst ein Neubau möglich wäre.

Stadträtin Rzyski führte aus, dass seitens der Verwaltung die Realisierbarkeit eines Neubaus abschließend geprüft wurde. Innerhalb der Flächenprüfung wurde bereits aufgezeigt, inwiefern eine Auslagerung möglich sei bzw. dass keine Fläche vorhanden sei, die eine Auslagerung überflüssig mache. Es gebe zwei Kernprobleme, zum einen gebe es keine geeignete Fläche, auf der neugebaut werden könne, zum anderen sei eine Komplettauslagerung, um einen Neubau auf dem Schulgelände zu realisieren sehr kostenintensiv und es sei keine ausreichende Fläche für die Komplettauslagerung vorhanden.

Die Verwaltung ergänzte, dass die Kosten ein Teilaspekt von mehreren bei dem Ausschluss des Neubaus waren.

Ratsherr Albrecht merkte an, dass die Sanierung im Bestand immer wieder unvorhersehbare Probleme mit sich bringen könnte. Er erinnerte an die Problematik bei der Sanierung der Südstadtschule, bei der die Kosten im Laufe der Jahre explodiert seien.

Die Verwaltung bestätigte, dass die Sanierung im Bestand hinsichtlich der Substanz immer Risiken bergen könnte, betonte aber, dass die Kosten nicht der Hauptgrund für den Ausschluss eines Neubaus seien, sondern vor allem die fehlende Fläche. Bei der Sanierung im Bestand könnten außerdem die bereits sanierten Abschnitte weiter genutzt werden, darüber hinaus sei ja auch die Substanzprüfung vorgeschlagen worden.

Herr Popp führte aus, dass es sich bei der Sanierung der IGS um ein sehr altes Thema handele und bereits zahllose Architekten aus der Schullandschaft vor eine Sanierung im Bestand gewarnt hätten. Nachdem mehrfach auf den desolaten Zustand der Schule hingewiesen wurde, sei man 2018 glücklich gewesen, dass die Problematik mit einem Neubau gelöst werden solle. Ihm sei unklar, warum der Bericht der Flächenprüfung erst heute vorgestellt wurde und seitens der Auftrag gebenden Fraktionen nicht früher nachgefragt wurde. Es seien bereits Millionen geflossen, um die IGS mittelfristig zu ertüchtigen, der Weg in die Modernität könne so aber nicht gegangen werden. Keiner der gestellten Anträge würde einen guten Weg weisen, wo doch die beste Lösung eine Komplettauslagerung mit einem Neubau am Standort sei. Auch wenn keine neuen Schulplätze geschaffen werden, sei die Aufbesserung der bestehenden Schulplätze ein ebenso gutes Ziel. Er bitte die Verwaltung und die Politik den nun startenden Prozess sehr ernst zu nehmen, um das angekratzte Vertrauen der Schulgemeinschaft wiederherzustellen.

Zur Kenntnis genommen





TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde

Ratsfrau Zaman wies die Besucher*innen auf die Regelungen zur Einwohner*innenfragestunde gemäß der Geschäftsordnung des Rates hin, erklärte noch einmal die Aufzeichnung, da es sich um eine hybride Veranstaltung handle, und merkte an, dass die Fragen zur IGS Linden auf 20 Minuten beschränkt werde, um auch anderen Themen in der Einwohner*innenfragestunde Raum geben zu können. Sie bat sodann um Wortmeldungen.

Eine Einwohnerin hinterfragte das Fazit der Verwaltung, welches dem Schulvorstand bisher so nicht mitgeteilt wurde, dass für eine Sanierung der IGS vor 2033 andere Schulbauprojekte hintenangestellt werden müssten und bat um Erklärung, ob tatsächlich vor 2033 nicht mit einer Sanierung oder Modernisierung der Schule gestartet werden könne. Weiter fragte sie, wie die Annahme zustande käme, dass eine Auslagerung der Schüler*innen bei einem Neubau teurer wäre, als bei einer Sanierung im Bestand, bei der ebenfalls eine Auslagerung erfolgen müsste, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Kosten einer Sanierung im Bestand noch gar nicht geprüft wurden. Außerdem verstehe sie nicht, wie bei der Herstellung des Brandschutzes und dem Errichten eines Modulbaus für die Schüler*innen des GY Helene-Lange-Schule von bereits entstandenen Sanierungskosten gesprochen werde.

Die Verwaltung antwortete, dass ab 2033 freie Mittel für die Sanierung zur Verfügung stehen würden, was aber nicht bedeute, dass erst dann gestartet werden könne. Bei einem früheren Beginn würden andere Schulbauprojekte nach hinten verlagert werden. Im nächsten Jahr sollen, wie bereits angekündigt, die Analysen und Beteiligungsverfahren starten.
Für einen Ersatzneubau am Standort müsste ein großer Teil der Schüler*innen ausgelagert werden, für die zunächst eine Fläche gesucht werden müsse, was mit enormen Kosten verbunden wäre. Bei einer Sanierung im Bestand müssten nur Teile der Schülerschaft ausgelagert werden.
Die aktuelle Sanierung wurde zwar durch den Brandschutz ausgelöst, aber die naturwissenschaftlichen Räume wurden komplett bis auf den Rohbau heruntergebaut und neugestaltet und auch die Cafeteria wurde deutlich aufgewertet. Es gehe nicht nur um den Brandschutz.

Ein Einwohner erklärte, dass er den Vorschlag der Schnellwegüberbauung eingebracht habe und bat darum, dass der Öffentlichkeit die Studie vorgelegt werde, dass eine Überbauung durchaus möglich sei. Auf Grundlage dessen könnten die angesprochenen Probleme nachvollzogen bzw. widerlegt werden und die genauen Kosten ermittelt werden. Die Verwaltung spreche von Kosten in Höhe von 50 Mio. Euro, 150 Mio. Euro bzw. davon, dass diese gar nicht geschätzt werden könnten. Dies führe zu Verwirrung. Ob eine Sanierung im Bestand überhaupt möglich sei, sei bisher auch noch nicht geklärt.

Stadträtin Rzyski wies darauf hin, dass es sich um eine öffentliche Drucksache handele, die für jede*n Bürger*in einzusehen sei.

Die Verwaltung stellte richtig, dass es sich nicht um eine Studie, sondern um ein grobes Massenmodell von hanova handele und keinerlei Nachweise einer Realisierbarkeit vorhanden seien. Nach Rücksprache mit der niedersächsischen Straßenbaubehörde sei die Verwaltung zu dem Schluss gekommen, dass dies keine nachverfolgbare Variante darstelle.

Eine Einwoherin fragte, ob Schulen nur neugebaut oder saniert werden würden, wenn sich daraus auch weitere Schulplätze ergeben würden, wie im Fazit der Präsentation angemerkt.

Darüber hinaus bat sie um Erläuterung, warum beispielsweise in Hamburg-Atlona ein Tunnel gebaut werden könne, hier in Hannover aber massive Gründe dagegensprechen würden. Sie griff die Ausführungen eines Einwohners hinsichtlich der unterschiedlich benannten Kosten für eine mögliche Überbauung auf und bat um Erklärung.

Die Verwaltung antwortete, dass es seitens der Verwaltung unstrittig sei, dass das Gebäude saniert und aufgewertet werden müsse, um die Schule zukunftsfähig zu machen. Die von ihm genannten Kosten in Höhe von ca. 150 Mio. Euro würden sich aus dem Bau einer IGS in der entsprechenden Größe mit ca. 80 Mio. Euro, der Überbauung des Schnellweges mit ca. 30 - 40 Mio. Euro plus die Schaffung der gesamten Infrastruktur und dem Abriss des alten Gebäudes zusammensetzen.

Ein Einwohner stellte fest, dass die Verwaltung es anerkenne, dass die IGS saniert werden müsse und fragte, ob die Verwaltung bereit sei, dafür andere Bauprojekte hintenanzustellen. Die IGS sei eine der alten Schulen, die zu 100 % angewählt werden würden, trotz des desolaten Zustandes. Er fragte weiter, ob es für die Verwaltung denkbar sei, dass heute beschlossen werden könnte, dass ein Kostenrahmen für die Sanierung im Bestand ermittelt werden müsse.

Stadträtin Rzyski führte aus, dass die Verwaltung natürlich einen Sanierungs- und Entwicklungsbedarf der IGS sehe, die Kosten dafür aber noch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten seien. Sie bestätigte, dass der Kostenrahmen mit Hilfe der beabsichtigten Bausubstanzanalyse ermittelt werden solle. Zum jetzigen Zeitpunkt könne aber keine seriöse Aussage zu möglichen Kosten getätigt werden.


Eine Einwohnerin bat um Erläuterung, wie nach den Streichungen der meisten Gärtner*innenstellen und der elf Ausbildungsplätze weiterhin Pflanzenlieferungen mit einzigartigen Sorten an Schulen, die Pflege der Themengärten sowie die Beratung von Lehrer*innen möglich sein soll. Darüber hinaus fragte sie, ob sich die Verwaltung nach dem geplanten Abriss der alten Gewächshäuser für den Bau von energieeffizienten Alternativen einsetzen werde.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass das Schulbiologiezentrum im Rahmen des HSK XI-Konzeptes als ein Punkt benannt wurde, dessen Zuschussbedarf sich reduzieren müsse und welches wirtschaftlicher aufgestellt werden müsse. Im Januar solle ein Prozess gestartet werden, um den Weg dorthin gemeinsam zu erarbeiten und das Schulbiologiezentrum weiterzuentwickeln. Zum jetzigen Zeitpunkt könnten die Fragen noch nicht beantwortet werden. Klar sei aber, dass das Schulbiologiezentrum als Lernort erhalten bleiben solle und auch der Service für die Schulen weiterhin angeboten werden solle. Die Gewächshäuser als wesentlicher Bestandteil müssten ebenfalls erhalten bleiben, aber in welchem Umfang und mit welchen Schwerpunkten diese vor allem energieeffizienter betrieben werden können, müsse gemeinsam erarbeitet werden. Insgesamt solle das Schulbiologiezentrum energieautarker aufgestellt werden. Das HSK gebe nicht vor, sofort Stellenstreichungen vorzunehmen, sondern wie das Schulbiologiezentrum auch in Zukunft aufgestellt werden könne, um im Hinblick auf die Haushaltslage tragbar zu bleiben.

Ratsfrau Zaman stellte klar, dass alle Fraktionen an dem Bestand des Schulbiologiezentrums festhalten werden und es entsprechende Änderungsanträge seitens der Politik geben werde.

Eine Einwohnerin fragte nach, ob es ab Januar Verhandlungen geben solle, welchen Beitrag das Schulbiologiezentrum zu leisten habe.

Stadträtin Rzyski stellte klar, dass es keine Verhandlungen, sondern einen gemeinsamen Prozess geben werde, um zu klären, welcher Zuschussbedarf und welche Einnahmen neu organisiert werden müssen.

Die Einwohnerin bat um Nennung der konkreten Summe, die das Schulbiologiezentrum beitragen müsse.

Stadträtin Rzyski erklärte, dass die Frage nicht in diesem Rahmen erörtert werden könne.

Ein Einwohner fragte, ob das Schulbiologiezentrum tatsächlich geschlossen werden solle und was die Aussage bedeute, dass Schulbiologiezentrum müsse wirtschaftlicher arbeiten. Es könne nicht sein, dass den Eltern Geld aus der Tasche gezogen werde, wenn beispielsweise Pflanzen für den Unterricht aus dem Schulbiologiezentrum bezogen werden. Weiter fragte er, warum an den Gebäuden nicht nach und nach Ausbesserungen stattfanden, anstatt diese jetzt komplett ersetzen zu müssen.

Stadträtin Rzyski führte aus, dass an keiner Stelle gesagt wurde, dass das Schulbiologiezentrum geschlossen werden müsse. Im Übrigen teile sie die Sicht, dass die Verwaltung eine klare Verantwortung für das Schulbiologiezentrum als außerschulischen Lernort für die städtischen Schulen trage und dieser gerecht werden wollen. Das Schulbiologiezentrum werde aber auch stark durch die Regionsschulen oder von Lehrerfortbildungen genutzt. Es müsse auch Überlegungen geben, ob die Sonntagsöffnung weiterhin kostenfrei angeboten werden könne. Wenn die vielen kommunalen Einrichtungen auf Dauer weiter leistbar bleiben sollen, müsse es anderweitige Finanzierungen, beispielsweise durch das Land und auch durch die Nutzer*innen, geben.

Ratsfrau Zaman fasste zusammen, dass im Januar ein Prozess gestartet werden solle, in dem über diese Themen beraten und entschieden werden solle.

Stadträtin Rzyski stellte klar, dass alles was die Verwaltung plane und beabsichtige, hier im Ausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beschlossen werden müsse.

Da keine weiteren Fragen vorlagen, schloss Ratsfrau Zaman die Einwohner*innenfragestunde.


TOP 10.
Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sanierung der IGS Linden
(Drucks. Nr. 2468/2022)

durch Neufassung ersetzt


TOP 10.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag von Fraktion DIE LINKE., Fraktion Die PARTEI & Volt, Christian Hofmann und Susan Bartels de Pareja (Lehrer*innenvertretung) zu Drucks. Nr. 2468/2022 N1
“Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sanierung der IGS Linden”

(Drucks. Nr. 3055/2022)


Ratsherr Schmalstieg merkte an, dass er bis eben Ratsherr Knüppel vertreten habe und dieser nun anwesend sei.

Ratsfrau Dr. Vögtle stellte den Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kurz vor und stellte klar, dass der Bestand bisher noch nicht analysiert wurde, da der Auftrag der Politik bisher nur die Suche nach einem Standort beinhaltete. Die jetzt beauftragte Analyse bilde die Grundlage für die weitere Diskussion. Da ein Beteiligungsverfahren bei Sanierungen keine Selbstverständlichkeit sei, müsse dieses ebenfalls heute beantragt werden. Dieses sollte durch eine neutrale Instanz geleitet werden.

Ratsfrau Bax schloss sich Ratsfrau Dr. Vögtle an und warb für den Antrag. Es habe Flächenprüfungen gegeben, viele Ideen und Möglichkeiten seien formuliert worden und viele Engagierte stünden vor Ort bereit. Jetzt müssten in einem extern moderierten Beteiligungsverfahren mit allen Protagonisten alle Karten auf den Tisch gelegt und neu sortiert werden. Weiterhin sei wichtig, dass bereits gelaufene Machbarkeitsstudien in den weiteren Prozess mit einbezogen werden.

Ratsfrau Zahl stellte den Antrag der Fraktionen DIE LINKE, DIE PARTEI & Volt vor und hob hervor, dass Bildung ein Menschenrecht sei und Kinder einen Anspruch auf Bildung in einer heilen Schule haben. Sie merkte an, dass die eben vorgestellte Präsentation in Form einer Informationsdrucksache besser nachvollziehbar gewesen wäre. Sie halte die im Änderungsantrag vorgeschlagene Machbarkeitsstudie für den ersten Schritt.

Ratsfrau Chowaniec betonte, dass die vielen vorangegangenen Ausführungen zeigen würden, dass die Idee fehle, was konkret möglich sei. Der Prozess sei bereits vor vier Jahren gestartet worden, aber es entstehe das Gefühl, jetzt wieder bei Null anzufangen. Die Grundidee, dass es weitergehen müsse, teile sie, jedoch werden zunächst noch mehr Zahlen und Fakten benötigt, um dann einen tragbaren Beschluss fassen zu können.

Ratsherr Machentanz merkte kritisch an, dass sich der Antrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen den Mehrheitsbeschluss aus 2019 für den Neubau der Schule richte. Der richtige Weg sei es, extern in einer Machbarkeitsstudie prüfen zu lassen, ob ein Neubau nicht doch realisierbar sei. Ein Neubau in Abschnitten sei nicht teurer als eine Sanierung im Bestand.

Ratsfrau Dr. Vögtle fragte, ob das Ausschreiben einer Machbarkeitsstudie nicht eine Bestandsanalyse voraussetze und ob diese Studie nicht zu einer weiteren Verzögerung führen würde. Sie stellte klar, dass sich der Antrag nicht gegen den Mehrheitsbeschluss richte, ein Neubau aber faktisch aus den vorgetragenen Gründen nicht möglich sei. Sie weise den Wortbruch deutlich von sich.

Die Verwaltung führte aus, dass die geplanten Prozesse ineinandergreifen werden. Zum einen müsse stärker in den Bestand eingestiegen werden, um zu sehen, wo Bausubstanz aufgerüstet werden müsse. Diese Analyse zu der Prüfung der vorhandenen Flächen und Gebäude werde parallel zum Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, in welchem dann andererseits die pädagogischen Rahmenbedingungen erarbeitet werden, wie beispielsweise vorhandene Flächen genutzt oder neue Flächen geschaffen werden müssen.
Er stellte klar, dass Beteiligungsverfahren nicht nur bei Neubauten erfolgen, sondern eben auch bei Sanierungen. Diese Verfahren werden üblicherweise extern begleitet.

Ratsherr Bingemer warb für den Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der die IGS Linden am schnellsten wieder in einen tragbaren Zustand bringen werde.
Die Verwaltung habe ausreichend dargelegt, warum ein Neubau nicht möglich sei.

Ratsherr Machentanz wies den Vorwurf von sich, dass die Machbarkeitsstudie das Verfahren verlangsamen würde. Das Verfahren werde eher durch den zu beschließenden Doppelhaushalt und die nicht vorhandene, belastbare Kostenschätzung verzögert. Man sollte sich die Zeit nehmen, das Thema jetzt zumindest vernünftig anzugehen und deshalb sei die externe Machbarkeitsstudie eines Neubaus so wichtig.

Ratsfrau Zahl stimmte den Ausführungen von Ratsherr Machentanz zu. Sie halte ein Beteiligungsverfahren für sinnvoll, aber noch sei unklar, woran die Akteure beteiligt werden sollen. Es müsse zunächst in einer Machbarkeitsstudie geprüft werden, was überhaupt möglich sei.

Ratsherr Albrecht drückte seine Enttäuschung über die Entwicklung des Beschlusses von 2019, dass ein Neubau für alle Jahrgänge geschaffen werden solle, aus. Es sei dringend erforderlich, dass alle drei Standorte zu einem Campus zusammengefasst werden, weshalb auch die Machbarkeitsstudie so sinnvoll sei. Wenn die Schule aus den anderen Gebäudeteilen ausziehe, wären wieder andere Nutzungsmöglichkeiten geschaffen worden.

Frau Bartels de Pareja erklärte, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Änderungsantrages die übrigen Anträge noch nicht vorgelegen hätten und auch die Präsentation noch nicht bekannt gewesen sei. Es könne der Eindruck stehen, dass die Verwaltung nur in ihrem Sinne einen Neubau geprüft habe, weshalb sie eine externe Machbarkeitsstudie für sehr wichtig halte. Dies würde einen neuen Blickwinkel auf den Prozess schaffen. Eine Sanierung während des laufenden Unterrichts halte sie für unzumutbar. Die Lehrkräfte seien bereits jetzt mit ihren Kräften am Ende.

9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.
Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sanierung der IGS Linden
(Drucks. Nr. 2468/2022 N1)

inkl. der beschlossenen Änderungen aus DS 3055/2022: 9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 4.
Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 2661/2022 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Dr. Vögtle beantragte eine Pause.

Ratsfrau Zaman bestätigte, die Sitzung nach dem aufgerufenen Tagesordnungspunkt kurz zu unterbrechen.

Ratsherr Machentanz warb dafür, dass der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht nur formal behandelt, sondern auch im Weiteren zur Kenntnis genommen werde.
Er beinhalte genügend Einsparpotential ohne die Stadtbezirksräte oder die Kultureinrichtungen zu beschränken.

formal behandelt


TOP 4.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2661/2022:
Haushaltssicherungskonzept 2023 – 2026 (HSK XI)
Keine Mehrbelastung für die Menschen in Hannover!

(Drucks. Nr. 2900/2022)

formal behandelt


TOP 4.2.
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 2661/2022 "Haushaltssicherungskonzept 2023 - 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 2982/2022)

formal behandelt


TOP 4.3.
Änderungsantrag von Herrn Matteo Feind und Marie Scholz (Schülervertretung) zu Drucks. Nr. 2661/2022 „Haushaltssicherungskonzept 2023 - 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 3003/2022)

formal behandelt

Der ASchuBi wünscht eine weitere Behandlung auch dieses Antrags in den weiteren Diskussionen/Ausschüssen.


TOP 5.
Beratung des Haushaltsplanes 2023/2024 einschließlich des Investitionsprogramms
Beratung des Haushaltsplanes 2023/2024 einschließlich des Investitionsprogramms

Angelegenheiten des Fachbereichs Ada- und Theodor-Lessing-Volkshochschule (ohne Beteiligung der Eltern-, Schüler- und Lehrervertretungen)

Produkt Teilhaushalt Produktbeschreibung
27101 43 Volkshochschule


Stiftungsangelegenheiten (ohne Beteiligung der Eltern-, Schüler- und Lehrervertretungen)

Produkt Teilhaushalt Produktbeschreibung
11141 40 Stiftungen




Angelegenheiten des Fachbereichs Schule

Produkt Teilhaushalt Produktbeschreibung
21102 40 Grundschulen
21501 40 Realschulen
21603 40 Oberschulen
21702 40 Gymnasien
21802 40 IGS+Schulen mit bes. pädag. Profil
24303 40 Schulformübergreifende Maßnahmen
24304 40 Schulformübergr. Programme und Projekte
19 Gebäudemanagement,
hier: Investitionen in Schulen


TOP 5.1.
Anträge der Fraktionen und der Eltern-, Lehrkräfte- und Schüler*innenvertretungen

Ratsfrau Zaman unterbrach die Ausschusssitzung für 15 Minuten.


Ratsfrau Zaman regte an, dass die Fraktionen zu ihren Anträgen insgesamt Stellung nehmen und anschließend über die Anträge abgestimmt werde.

Ratsfrau Dr. Vögtle beantragte die Abstimmung der Anträge im Block.

Ratsfrau Zaman erläuterte, dass dies in diesem Ausschuss nicht möglich sei, da nicht nur die Fraktionen, sondern auch die Schüler*innen-, Eltern- und Lehrkräftevertretungen abstimmen würden.

Ratsfrau Bax bedankte sich herzlich für das konstruktive Miteinander sowie die Einrichtung des Arbeitskreises Schulentwicklung und stellte sodann die Haushaltsanträge der Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen vor. Die Anträge würden sowohl den Bildungsanforderungen als auch der Haushaltslage verantwortungsvoll Rechnung tragen.

Ratsfrau Dr. Vögtle bedankte sich ebenfalls für die gemeinsam auf den Weg gebrachten Entscheidungen im letzten Jahr und hob dabei insbesondere die Lehrkräftevertretung mit ihrem Denkanstoß zu einem Beteiligungsverfahren bei Neubauten und Sanierungen hervor. Sie würdigte auch das beschlossene Mittagessenkonzept und warb sodann für die Haushaltsanträge der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Ratsfrau Chowaniec stellte klar, dass die Haushaltslage desaströs sei und Einsparungen vorgenommen werden müssen. Dabei sollte der Fokus vor allem auf verwaltungsinternen Einsparmaßnahmen liegen. Sie führte sodann Anmerkungen zu den Haushaltsanträgen der CDU-Fraktion mit dem Fokus auf Bildung und Digitalisierung aus.

Ratsfrau Zahl stellte die Haushaltsanträge der Fraktion Die PARTEI & Volt vor.

Ratsherr Bingemer führte aus, dass die Haushaltssituation mehr als prekär sei und die Ein- und Ausnahmen in eine Schieflage geraten seien. Es müsse eine Aufgabenkritik seitens der Verwaltung stattfinden, um Kosteneinsparungen vorzunehmen und auch die Digitalisierung müsse vorangetrieben werden. Er lehne sämtliche Ansatzerhöhungen ab und halte Steuer- oder Gebührenerhöhungen für nicht notwendig. Er bedankte sich für die bisherige Zusammenarbeit.

Ratsherr Machentanz warb dafür, die Anträge der Fraktion Die PARTEI & Volt und auch der CDU-Fraktion anzunehmen. Beim Thema Schulmittagessen müsse es zu einer Rekommunalisierung kommen und das Schulbiologiezentrum müsse erhalten haben.


TOP 5.1.1.
Teilhaushalt: 40 Schule
Ertrag/Aufwand: Förderschule "Lernen" erhalten

(Drucks. Nr. H-0140/2023)

3 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 5.1.2.
Teilhaushalt: 40 Schule
Ertrag/Aufwand: Familienzentren an Ganztagsschulen einrichten

(Drucks. Nr. H-0141/2023)

7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 5.1.3.
Teilhaushalt: 40 Schule
(Drucks. Nr. H-0150/2023)

9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.1.4.
Teilhaushalt: 40 Schule
(Drucks. Nr. H-0151/2023)

5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 5.1.5.
Teilhaushalt: 40 Schule
(Drucks. Nr. H-0152/2023)

5 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen


TOP 5.1.6.
Teilhaushalt: 40 Schule
(Drucks. Nr. H-0153/2023)

7 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.1.7.
Teilhaushalt: 40 Schule
(Drucks. Nr. H-0154/2023)

7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 5.1.8.
Teilhaushalt: 40 Schule
(Drucks. Nr. H-0155/2023)

5 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.1.9.
Teilhaushalt: 40 Schule
(Drucks. Nr. H-0156/2023)

7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 5.1.10.
Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: 24304 Sommerschule

(Drucks. Nr. H-0278/2023)

10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 5.1.11.
Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: 24304 Schulformübergreifende Programme und Projekte

(Drucks. Nr. H-0279/2023)

14 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.1.12.
Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: Koordinierung der Hallenbelegungen

(Drucks. Nr. H-0281/2023)

Einstimmig


TOP 5.1.13.
Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: Prüfauftrag Investitionsbedarf Schulbiologiezentrum

(Drucks. Nr. H-0283/2023)

Einstimmig






TOP 5.1.14.
Teilhaushalt: 19 Gebäudemanagement
Produkt: Ordentliche Aufwendungen
15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

(Drucks. Nr. H-0258/2023)

14 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.1.15.
Teilhaushalt: 19 Gebäudemanagement
Produkt: 21101800 Grundschulen, Sonstige Baumaßnahmen

(Drucks. Nr. H-0259/2023)

14 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.1.16.
Teilhaushalt: 19 Gebäudemanagement
Produkt: 11118 Gebäudemanagement

(Drucks. Nr. H-0260/2023)

14 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.1.17.
Teilhaushalt: 19 Gebäudemanagement
Produkt: 11118 Gebäudemanagement

(Drucks. Nr. H-0262/2023)

14 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.1.18.
Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: 24303 Schulformübergreifende Maßnahmen
Ertrag/Aufwand: Schulbiologiezentrum erhalten

(Drucks. Nr. H-0371/2023)

9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.1.19.
Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: 24303 Schulformübergreifende Maßnahmen
Ertrag/Aufwand: Das Land in die Pflicht nehmen

(Drucks. Nr. H-0372/2023)

6 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen




TOP 5.1.20.
Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: 24303 Schulformübergreifende Maßnahmen

(Drucks. Nr. H-0377/2023)

6 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.2.
Angenommene Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirksräte zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2023/2024 und des Investitionsprogramms zur Kenntnisnahme und ggfs. Beschlussfassung

Zur Kenntnis genommen


TOP 5.3.
Haushalt 2023/2024
(Drucks. Nr. 2027/2022 mit 4 (online) Anlagen)

inkl. der beschlossenen Änderungen 14 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.
2. Finanzbericht 2022 für den Teilhaushalt Volkshochschule Hannover (TH43)
(Informationsdrucksache Nr. 2979/2022 mit 3 Anlagen)

Zur Kenntnis genommen


TOP 7.
2. Finanzbericht 2022 für den Teilhaushalt Schule (TH 40)
(Informationsdrucksache Nr. 2959/2022 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen


TOP 9.
Antrag der Elternvertreter*innen im Schul- und Bildungsausschuss zu einem Sachstandstandsbericht zur Standortsuche für den Neubau der IGS Linden
(Drucks. Nr. 1748/2022)

Zurückgezogen


TOP 11.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2293/2022: Neubau der 6-zügigen IGS Kleefeld auf dem Grundstück Nackenberger Straße/ Berckhusenstraße
(Drucks. Nr. 2563/2022)

Ratsherr Albrecht bat darum, dem beantragten Architekturwettbewerb zuzustimmen, um externe Ideen in die Umsetzung mit einfließen zu lassen.

Frau Dr. Memenga-Nicksch fragte, ob im Rahmen des Architekturwettbewerbes auch ein Beteiligungsverfahren durchgeführt werde oder ob sich dies ausschließe.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass sich ein Beteiligungsverfahren und ein Architekturwettbewerb nicht wechselseitig ausschließen würden.
Es handele sich um zwei unterschiedliche Verfahren.

Ratsfrau Dr. Vögtle merkte an, dass ein Architekturwettbewerb Kosten verursachen und viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Sie bat um Erläuterung, welche Kosten dafür entstehen würden.

Stadträtin Rzyski bestätigte, dass ein Architekturwettbewerb sehr zeitintensiv sei. Es müssten zunächst mehrere Büros aufgefordert werden, Entwürfe einzureichen, die dann in aufwendigen Verhandlungsverfahren zu einem Siegerentwurf führen würden. Dies würde aber nicht bedeuten, dass der Siegerentwurf auch 1:1 umgesetzt werden könne.

Die Verwaltung ergänzte, dass das Beteiligungsverfahren dem Architekturwettbewerb vorgeschaltet sei. Dort würde zunächst das Funktionsdiagramm entwickelt werden, welches dann die Basis für den Architekturwettbewerb bilde. Die Besonderheit des hier Anwendung findenden ÖPP-Verfahrens sei, dass in den Angeboten bereits Entwürfe mit integriert seien, die dann gesichtet und mindestens zu 50 % mit in die Wertung einfließen würden. Würde man einen Architekturwettbewerb vorschalten, würde dieser tatsächlich Extrakosten verursachen. Er halte dies im Zusammenhang mit dem ÖPP-Verfahren für nicht sinnvoll.

Ratsfrau Bax appellierte, dass hier dringend Schulplätze geschaffen werden müssten. Eine Verzögerung einzubauen sei dabei wenig hilfreich.

Herr Hofmann merkte an, dass das Beteiligungsverfahren bereits angelaufen sei.

Frau Bartels de Pareja fragte erneut, ob ein Architekturwettbewerb zusätzliche Kosten verursachen würde.

Die Verwaltung bestätigte, dass ein Architekturwettbewerb gestaffelt nach Auftragsvolumen Kosten verursachen würde. Bei dem Bau einer IGS würde die Summe bei ca. 30.000 - 50.000,00 € liegen. In das ÖPP-Verfahren sei ein architektonischer Wettbewerb aber bereits integriert und somit Teil der Angebotspreise.

Herr M. Feind führte aus, dass die Schüler*innenvertretung für ein umfassendes Beteiligungsverfahren werbe, um die Interessen und Wünsche einer IGS auch baulich umzusetzen, und nicht für einen Architekturwettbewerb.

Ratsherr Albrecht betonte, dass sich ein Beteiligungsverfahren und ein Architekturwettbewerb und auch ein ÖPP-Verfahren und ein Architekturwettbewerb nicht ausschließen würden. Im ÖPP-Verfahren liege der Fokus nicht auf der architektonischen Ausgestaltung.

5 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung







TOP 11.
Neubau der 6-zügigen IGS Kleefeld auf dem Grundstück Nackenberger Straße/ Berckhusenstraße
(Drucks. Nr. 2293/2022 mit 2 Anlagen)

Frau Dr. Memenga-Nicksch fragte, ob die gestrichelte Linie die Baufläche samt Schulgebäude, Sporthalle und Schulhof darstelle.

Die Verwaltung bestätigte, dass es sich bei der Fläche um das Baufeld inklusive Sporthalle handele. Die angrenzenden Bäume seien bewertet und für schützenswert befunden worden.

Einstimmig


TOP 12.
Mittelabfluss für Schulen mit besonderen Herausforderungen
(Drucks. Nr. 2952/2022 mit 1 Anlage)

Ratsfrau Chowaniec bedankte sich für die Aufschlüsselung und hinterfragte das Projekt der IGS Vahrenheide/Sahlkamp in Höhe von 15.000,00 € für eine IT-affine Honorarkraft zur Unterstützung des digitalen Lernens. Sie sehe diese Maßnahme eher aus anderen Mitteln finanziert.

Die Verwaltung erklärte, dass es sich hier um eine Verlängerungsmaßnahme handele, um die vorhandenen Mitteln auch verausgaben zu können. Sie bat um Zustimmung.

Ratsfrau Chowaniec stellte die Zustimmung gar nicht in Frage, sehe die Finanzierung aber an anderer Stelle und nicht aus Mitteln für pädagogische Maßnahmen.

Stadträtin Rzyski führte aus, dass hier Schulen mit besonderen Herausforderungen gefördert werden. Die Honorarkraft unterstütze hier Schüler*innen in besonderer Weise. Es gehe nicht um die Systemadministration der Schule im Allgemeinen, sondern um die Begleitung einzelner Schüler*innen. Für solche Maßnahmen stünden keine alternativen Mittel zur Verfügung.

Ratsfrau Dr. Vögtle bezog sich auf die Mittagessensausgabe der GS Mühlenberg und fragte, ob es sich dabei um eine Parallelstruktur handele und ob es perspektivisch möglich sei, dies in das Mittagessenskonzept zu integrieren.

Die Verwaltung antwortete, dass es sich hier um eine Sondersituation handele, da die GS Mühlenberg noch keine Ganztagsschule sei, aber dennoch Mittagessen anbiete. Über das Sonderprogramm bestünde die Möglichkeit, hier unterstützend einzugreifen. Sobald der Ganztag starte, werde das Mittagessenskonzept auch entsprechend greifen.

Ratsfrau Dr. Vögtle ergänzte, dass im Mittagessenskonzept die automatisierte Anmeldung von leistungsberechtigten Schüler*innen enthalten sei und diese hier fehle. Ihr sei nicht klar gewesen, dass das Mittagessenskonzept an den Ganztag gekoppelt sei.

Ratsfrau Bax stellte fest, dass die Schulen in vorbildlicher Weise Konzepte erarbeitet haben und zurecht Mittel dafür bereitgestellt wurden. Auch im neuen Haushalt sollen wieder Mittel in ausgeweiteter Höhe bereitgestellt werden. Sie fragte, wie die Schulen zukünftig davon Kenntnis erlangen und animiert werden sollen.

Die Verwaltung führte aus, dass die Beratung mehr in den Fokus gestellt und passgenaue Angebote kreiert werden sollen. Es solle vermehrt in die Schulen gegangen und gemeinsam Konzepte entwickelt werden. Mittlerweile liege ein guter Erfahrungsschatz vor, auf dem aufgebaut werden könne.

Herr Popp bezog sich auf die digitale Unterstützung an der IGS Vahrenheide/Sahlkamp und riet dazu, die Schule darauf hinzuweisen, dass dies nicht in die richtige Richtung gehe und die Mittel für pädagogische Konzepte eingesetzt werden sollten.

Die Verwaltung bestätigte, dass die Schulen umfassend beraten werden, der Blick aber darauf lag, was die Schulen noch in diesem Jahr benötigen, um die Mittel verwenden zu können. Da die Maßnahme auslaufe, könne bei einer Neuauflage die Beratung dahingehend geschärft werden, welche Maßnahmen auch anderweitig finanziert werden können.

Ratsherr Albrecht merkte an, dass die Mittel zwar punktgenau ausgegeben wurden, es auf der anderen Seite aber nicht so viele neue Anträge gegeben habe, weshalb die laufenden Konzepte verlängert wurden.

Die Verwaltung erklärte, dass das Programm mit acht Schulen gestartet wurde und über zwei Jahre im engen Kontakt Projekte gefunden und finanziert wurden. Im vergangenen Jahr sei das Programm ausgeweitet und weitere sechs Schulen auf Antrag mit aufgenommen worden. Bisher war es so, dass sich die sechs zusätzlichen Schulen von sich aus mit Projekten und entsprechenden Unterstützungsbedarfen gemeldet haben. Zukünftig solle intensiv in die Beratung eingestiegen werden, so dass grundsätzlich alle Schulen entsprechende Bedarfe melden können.

Einstimmig




TOP 13.
Fortschreibung des Medienentwicklungsplans / Ergebnisse des Beratungs- und Beteiligungsprozesses
(Informationsdrucksache Nr. 2974/2022 mit 1 (nur online) Anlagen)

durch den Elternvertreter Herrn Popp zur weiteren Beratung gezogen


TOP 14.
Schulstatistik der Landeshauptstadt Hannover; Schuljahr 2022/23
(Informationsdrucksache Nr. 2951/2022 mit 1 Anlage)

Herr Popp gab zu Bedenken, dass der Bericht für den Arbeitskreis am Freitag nützlich sein könnte.

Stadträtin Rzyski antwortete, dass für den Arbeitskreis das Anmeldeverfahren und der Sachstand zum Mittagessenkonzept auf der Tagesordnung stünden und Herr Fulge mit seinen Themen nicht teilnehme.

Vertagt



TOP 15.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Rzyski erklärte, dass bereits mehrfach von Lieferschwierigkeiten im Zusammenhang mit der WLAN-Ausstattung von Schulen berichtet wurde. Aufgrund der aktuellen Weltmarktlage werde sich die Ausstattung weiter verzögern. Die mit der Ausstattung beauftragte Firma FUJITSU werde daher kurz berichten, wie es sich mit den Lieferketten etc. verhalte.

Ein Mitarbeiter von FUJITSU berichtete, dass sie im Juli den Auftrag erhalten haben, die Schulen der Stadt Hannover mit WLAN-Komponenten ausstatten zu dürfen. Bei den zu verbauenden Switchen und Excess-Points herrsche derzeit eine große Knappheit, vor allem für die enthaltenden Chips. Die Lieferzeit für Neubestellungen liege derzeit bei 52 Wochen. Daher entstehe die Verzögerung. Er sei aber guter Dinge, dass sich die Lage nun nach und nach entspanne und die Installation voranschreiten könne.

Ein weiterer Mitarbeiter von FUJITSU unterstützte die Aussagen von Herrn Hennig und ergänzte, dass die Bestellung bereits im August ausgelöst wurde und auch parallel bei anderen Herstellern angefragt wurde. Besonders bei den Switchen sei die Lieferzeitsituation überall ähnlich. Auch im Zusammenhang mit Leihgeräten sei der Markt derzeit leergefegt. Aber um den Schulen ein positives Signal zu senden, wurden bereits die durchzuführenden Bohrungen gestartet.

Ratsfrau Zaman bedankte sich für die Vorträge und hoffe, dass sich die Beschaffungsschwierigkeiten nach und nach auflösen.


Herr Popp fragte nach dem Stand bezüglich des Antrages zum Mittagessenskonzeptes.

Die Verwaltung antwortete, dass der Antrag in der nächsten Ausschusssitzung beantwortet werde. Im Arbeitskreis Schulentwicklung werde außerdem ein kurzer Sachstand berichtet.


TOP 16.
Information zur Bestellung eines Erbbaurechts an dem bebauten Grundstück Schwesternhausstraße 9 und 9A (Rats- und von-Soden-Kloster)
(Informationsdrucksache Nr. 2853/2022 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen


Ratsfrau Zaman schloss um 20:25 Uhr die Sitzung.

Für die Niederschrift



Rzyski Meusel
Stadträtin