Protokoll:
Anlagen:

Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 29.03.2023
PROTOKOLL
10. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag, 7. November 2022,
Neues Rathaus, Hodlersaal, Trammplatz 2, 30159 Hannover
Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.05 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Schnare (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Ahmadi) (SPD)
Bezirksratsherr Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Ferenz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Grenzebach (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Käthner (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Dr.phil. Köster (SPD)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
(Bezirksratsfrau Kupsch) (CDU)
Bezirksratsherr Laske (CDU)
(Bezirksratsherr Mönkemeyer) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mokrys (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/Die Grünen)
(Stellv. Bezirksbürgermeisterin Pollok-Jabbi) (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
Bezirksratsherr Werner (DIE PARTEI)
Bezirksratsfrau Wohlfarth (Bündnis 90/Die Grünen)
Beratende Mitglieder:
Ratsherr Albrecht 19.21 - 21.10 Uhr (CDU)
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Ihnen) (FDP)
(Ratsherr Dr. Ramani) (SPD)
(Ratsfrau Stock) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zahl) (Volt)
Gäste:
Herr Fischer (Atelier Lister Meile 46)
Herr Stückemann (Atelier Lister Meile 46)
Verwaltung:
Frau Brändle (Bezirksratsbetreuung)
Herr Frohmüller (FB Umwelt und Stadtgrün)
Herr Junge (FB Gebäudemanagement)
Herr Dr. von der Ohe (Dezernent für Finanzen, Ordnung und Feuerwehr)
Frau Prenzler (FB Kultur)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagent)
(Frau Roth) (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuung)
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der 10. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
4.1.3. Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 2661/2022 mit 1 Anlage)
4.1.3.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2661/2022 "Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026"
(Drucks. Nr. 15-2923/2022)
4.1.3.2. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2661/2022 mit 1 Anlage "Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026"
(Drucks. Nr. 15-2920/2022)
3. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE - 1. Teil -
2. I N F O R M A T I O N
2.1. Vorstellung des Konzeptes "Die Mitte als Garten oder die Quadratur des Kreises" (Atelier Lister Meile 46)
3. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE - 2. Teil -
4. A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
4.1. A N H Ö R U N G E N
4.1.1. Stadtpark Hannover – Erneuerung der Bewässerung, Bauphase 1 - 3
(Drucks. Nr. 2469/2022)
4.1.2. Rekonstruktion und Wiederaufstellung des Kunstwerks Sanford Wurmfeld „Diamant II“
(Drucks. Nr. 2636/2022 mit 3 Anlagen)
5. M I T T E I L U N G E N
5.1. - der Verwaltung
5.2. - des Bezirksbürgermeisters
6. Bericht des Stadtbezirksmanagements
7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
7.1. Eigene Mittel des Bezirksrates
Zuwendung für ein Banner für die Aktion "Friedenssäule" (17/2022)
(Drucks. Nr. 15-2742/2022)
8. A N T R Ä G E
8.1. aus der letzten Sitzung
8.1.1. Radfahrstreifen Georgsplatz
(Drucks. Nr. 15-2417/2022)
8.1.2. Radfahrstreifen Humboldtstraße
(Drucks. Nr. 15-2418/2022)
8.1.3. Handwerkerparkausweise
(Drucks. Nr. 15-2420/2022)
8.1.4. Bezirksrat fordert Umbenennung der Walderseestraße
(Drucks. Nr. 15-2077/2022)
8.1.4.1. Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 15-2077/2022
(Drucks. Nr. 15-2741/2022)
8.1.4.2. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2077/2022 "Bezirksrat fordert Umbenennung der Walderseestraße"
(Drucks. Nr. 15-2921/2022)
8.1.5. Antrag auf Entfernung des Walderseedenkmals:
(Drucks. Nr. 15-2078/2022)
8.2. der FDP-Fraktion
8.2.1. Hervorhebung des "singenden Kanaldeckels"
(Drucks. Nr. 15-2505/2022)
8.3. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion
8.3.1. Alternative Führung der Veloroute 04 durch die Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-2717/2022)
8.3.2. Radweg Berliner Allee
(Drucks. Nr. 15-2718/2022)
8.3.3. Parkende KFZ auf dem Ernst August Platz
(Drucks. Nr. 15-2719/2022)
8.3.4. Culemannstraße
(Drucks. Nr. 15-2720/2022)
8.3.5. Wasserhaltung in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-2721/2022)
8.3.6. "Superblock" Gerberviertel
(Drucks. Nr. 15-2722/2022)
8.3.7. Keine Straßen ohne Bäume II - Mikroklima in Mitte verbessern
(Drucks. Nr. 15-2723/2022)
8.3.8. Straßensanierung Sodenstraße & Eckerstraße
(Drucks. Nr. 15-2724/2022)
8.3.8.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2724/2022 "Straßensanierung Sodenstraße & Eckerstraße" und Sedanstraße
(Drucks. Nr. 15-2922/2022)
8.4. der CDU-Fraktion
8.4.1. Aussetzung der flächendeckenden Einführung der Gelben Tonne
(Drucks. Nr. 15-2739/2022)
8.4.2. Aufstellen geeigneter Müllbehälter
(Drucks. Nr. 15-2740/2022)
9. A N F R A G E N
9.1. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion
9.1.1. Feuerwerke
(Drucks. Nr. 15-2705/2022)
9.1.2. Feuerwehrstraße
(Drucks. Nr. 15-2706/2022)
9.1.3. Fahrstuhl Bahnhofsstraße
(Drucks. Nr. 15-2710/2022)
9.1.4. Verweilen an der Bahnhofsstraße und Georgstraße
(Drucks. Nr. 15-2712/2022)
9.1.5. Klimaneutralität Beteiligungen
(Drucks. Nr. 15-2715/2022)
9.1.6. Raumtemperatur an Schulen
(Drucks. Nr. 15-2716/2022)
9.2. der FDP-Fraktion
9.2.1. Sicherheit von Fußgängern im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2727/2022)
9.3. der CDU-Fraktion
9.3.1. Gelbe Tonnen statt Gelbe Säcke I
(Drucks. Nr. 15-2732/2022)
9.3.2. Gelbe Tonnen statt Gelbe Säcke II
(Drucks. Nr. 15-2733/2022)
9.3.3. Bahnbrücken
(Drucks. Nr. 15-2735/2022)
9.3.4. Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-2736/2022)
9.3.5. Gebäude Leinstraße
(Drucks. Nr. 15-2737/2022)
9.4. von Bezirksratsherrn Felix Mönkemeyer
(DIE LINKE.)
9.4.1. Rolltreppe Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-2579/2022)
9.4.2. Strom- und Gassperren im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2632/2022)
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Eröffnung der 10. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Schnare eröffnete die 10. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Im Hinblick auf die Tagesordnung gab Bezirksbürgermeister Schnare bekannt, dass
der TOP 4.1.3. vor TOP 2. behandelt werde. Hierzu lagen zwei Änderungsanträge vor, die unter TOP 4.1.3.1. Drucks. Nr. 15-2923/2022 und TOP 4.1.3.2. Drucks. Nr. 15-2920/2022 behandelt wurden. Die Einwohner*innenfragestunde fand in zwei Teilen statt. Die TOPs 5., 6. und 10. wurden abgesetzt.
Die so geänderte TO wurde einstimmig bestätigt.
TOP 4.1.3.
Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)
(Drucks. Nr. 2661/2022 mit 1 Anlage)
Dr. von der Ohe stellte die Vorschläge der Verwaltung zum Haushaltssicherungskonzept XI (HSK) vor.
Bezirksratsherr Laske äußerte seinen Unmut über die Situation, in der sich die Landeshauptstadt Hannover wiederholt befände und bemängelte, dass zehn Haushaltskonsolidierungskonzepte nicht ausgereicht haben, den Haushalt zu stabilisieren. Die Notwendigkeit eines neuen Konzepts vermittele den Eindruck, die Stadtverwaltung ginge nicht ordentlich mit dem Geld der Bürger*innen um. Krisen, wie die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine, seien Gründe für das Haushaltsdefizit, die nicht überzeugen würden. Die Pro-Kopf-Verschuldung sei in Hannover doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt. Die Stadtverwaltung müsse genauer erklären, wie es zu dem Haushaltsdefizit komme, um so Vorwürfen entgegen zu treten, dass Misswirtschaft betrieben worden sei. Bezirksratsherr Laske befürwortete, dass die Gewerbesteuer nicht angehoben werde, vermisse allerdings Erläuterungen, wie man die Einnahmen durch die bestehende Gewerbesteuer erhöhen wolle, z.B. durch aktive Anwerbung neuer Unternehmen, auch aus dem Ausland.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe führte zur besonderen Lage aus. Die Entwicklung der letzten Jahre vor der Pandemie sei im Bereich Gewerbesteuereinnahmen sehr positiv gewesen. In den Jahren 2018 und 2019 hätte sich das Gewerbesteuervolumen auf einem Allzeit-Maximum befunden. Ebenso sei die Schuldenquote, also das Verhältnis der langfristigen Schulden zum Haushalt, im Zeitraum von 2011 bis 2019 von etwa 88 Prozent auf 67 Prozent gesenkt worden. Die Liquiditätskredite für das laufende Geschäft seien von mehreren 100 Millionen in den Jahren 2017 bis 2019 auf null gesenkt worden. Es bestand keine Notwendigkeit für die Aufnahme von Liquiditätskrediten. Die Verschuldung bzw. die Zinslast bei langfristigen Kredite wurde von 60 auf etwa 30 Millionen Euro im Jahr halbiert.
Wichtig sei ein offener Diskurs, weg von Anschuldigungen hin zu Überlegungen, wie Verwaltung künftig organisiert sein soll, damit Einsparungen nicht nur durch Streichungen von Budgets oder Erhöhungen von Gebühren und Steuern gemacht werden können. Die Kritik an der Kürze der Beschreibung der einzelnen Posten im HSK werde aufgenommen. Er stellte dar, dass es sich nicht um einen fertigen Maßnahmenkatalog handle, sondern um einen Arbeits- oder Prüfauftrag für die jeweiligen Bereiche handle. Angestrebt sei, dass ein Drittel des Defizits durch Einsparungen ausgeglichen werde. Ansonsten sollen Wachstum und Einnahmen gefördert werden.
Bezirksratsherr Kriwall ging auf die Kosten ein, die der Verwaltung durch die Bearbeitung von Anfragen und Anträgen entstünden. Im HSK werde davon ausgegangen, dass eine Verringerung der Stadtbezirksräte zu weniger Anfragen und Anträgen führe. Er gab zu bedenken, dass bei der gleichen Anzahl von Mitgliedern in weniger Bezirksräten, die Anzahl der Anträge und Anfragen vermutlich konstant bliebe. Andererseits würde eine Reduzierung der Mitglieder in den dann größeren Bezirksräten dazu führen, dass das Ehrenamt nicht mehr zu leisten sei. Bedauerlich sei ebenfalls, dass die Arbeit der Bezirksräte unter dieser Aussage abgewertet würde. Die Aussicht zu der bisherigen Arbeit im Gremium weitere Aufgaben bzw. Kompetenzen zu bekommen, jedoch gleichzeitig die Anzahl der Schultern zu reduzieren, auf denen diese Arbeit laste und damit zu erwarten, dass dadurch weniger Anfragen und Anträge an die Verwaltung gestellt werden, sei nicht wertschätzend und der basisdemokratischen Haltung nicht förderlich. Zudem merkte Bezirksratsherr Kriwall an, dass die Betreuung des Bezirksrates bereits jetzt arbeitsintensiv sei und eine Zusammenlegung zu einer erhöhten Arbeitsbelastung der Bezirksratsbetreuung und dem Stadtbezirksmanagement führen würde.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe erwiderte darauf, dass das HSK an diesem Punkt ansetze. Der Prüfauftrag bestünde unter anderem darin, klarere Arbeitsfelder abzustecken. Es gäbe vier Bereiche, die genauer betrachtet werden sollen. Erstens – die Bindung von Verwaltungsmitarbeiter*innen in den Sitzungen der Stadtbezirksräte. Zweitens – die Begleitung von Anfragen und Anträgen sowie Ortsterminen durch die jeweilige Fachverwaltung, insbesondere der planenden und bauenden Fachbereiche. Drittens – die Dauer der Entscheidungsfindung. Die Abläufe seien sowohl in der Politik als auch in der Verwaltung optimierbar. Viertens solle das Ehrenamt durch klare Zuständigkeiten attraktiver gestaltet werden.
Bezirksratsherr Kriwall ging auf die Aussicht auf mehr Kompetenzen für die Bezirksräte ein. Er stellte in Frage, dass mehr Kompetenzen bei weniger Bezirksratsmitgliedern zu einer Attraktivitätssteigerung führe. Er sehe eher eine Mehrbelastung.
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt stellte fest, dass die Verwaltung eine gesellschaftliche und soziale Verantwortung trage. Outsourcen von Arbeit und Leistungen sei nicht erstrebenswert. Sie bat um genauere Erläuterung zum Standortkonzept hinsichtlich der Jugendarbeit und der Altenpflege.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe erklärte, dass städtische Betriebe, die nicht zu den Kernaufgaben einer Verwaltung gehören, so strukturiert werden sollen, dass sie kostendeckend arbeiten. Eine solche Umstrukturierung solle, z.B. bei der Stadtgärtnerei, über einen festgelegten Zeitraum bis 2025 erfolgen. Weiter stellte Erster Stadtrat Dr. von der Ohe klar, dass die Landeshauptstadt Hannover im Vergleich zu anderen Städten viele Leistungen selbst erbringe. Wichtig sei für die Stadtgesellschaft, dass die Leistungen zuverlässig und auf gutem Niveau erbracht werden. Ein Ausbau der personellen Kapazitäten, sei finanziell nicht möglich. Dies bedeute, dass die vorhandenen Kompetenzen so gebündelt werden müssen, dass sie verlässlich und qualitativ für die Bürger*innen abrufbar seien.
Hinsichtlich der Altenpflegeeinrichtungen gäbe es in der Stadt keine Ambitionen bestehende Pflegeeinrichtungen aufzugeben oder zu verkaufen. Die Einrichtungen sollen z.B. durch interne Strukturoptimierung ihre Wirtschaftlichkeit erhöhen. Dies könne gemeinsam mit der Pflege- und der Beteiligungsverwaltung sowie externen Beratern erarbeiten werden. Überwiegend handle es sich bei den Maßnahmepunkten im HSK um Prüfaufträge. Fragen zur genauen Umsetzung und deren Auswirkungen müsse innerhalb der Prüfaufträge betrachtet werden.
Bezirksratsherr Käthner fragte, ob noch Investitionen möglich seien, aus denen Einnahmen generiert werden können. Steuererhöhungen seien bereits bedacht worden. Für ihn sei jedoch der Punkt bodenpolitische Instrumente noch unklar.
Er stellte fest, dass Einsparungen bei dem Bibliotheksentwicklungsplan sowie bei der Jugendarbeit besonders bitter seien, da dies Investitionen seien, die der Stadt langfristig zu Gute kommen würden. Jede eingesparte Stelle in diesem Bereich sei eine Stelle zu viel.
Zum Thema Stadtbezirksräte stellte Bezirksratsherr Käthner klar, dass Prüfauftrage die bereits im HSK gelistet seien, natürlicherweise zu Diskussionen über Optimierungsmöglichkeiten führen. Er äußerte ebenfalls große Bedenken hinsichtlich der Erhöhung der Arbeitsbelastung durch Kompetenzerweiterung und Vergrößerung der Stadtbezirke. Dies würde zur Mehrbelastung der Bezirksratsmitglieder führen und die Barriere zum Einstieg in das Ehrenamt erhöhen. Man müsse es sich jetzt bereits zeitlich und finanziell leisten können, das Ehrenamt in einem Bezirksrat zu übernehmen.
Die Anfragen und Anträge würden dazu beitragen, den Stadtbezirk attraktiver zu machen und damit auch die Landeshauptstadt Hannover besser aufzustellen.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe entgegnete, dass die Anlage zur Drucksache hinsichtlich der Frage zu möglichen Einspar- bzw. Einnahmevolumen eine Orientierung gebe. Durch die in der Drucksache angegebenen Steueranhebungen sowie die Abführung aus Unternehmensbeteiligungen solle eine Erhöhung der Einnahmen erreicht werden. Bei der Optimierung von internen Strukturen sei immer beides denkbar – Aufwand reduzieren und Erträge erhöhen. Optimierung und Senkung von Kosten, wo es sinnvoll und Erhöhung von Einnahmen, wo es möglich sei.
Klar müsse jedoch sein, dass wenn an der einen Stelle Einsparungen gestrichen würden, der Druck durch Einsparungen an anderer Stelle sich erhöhe.
Bezirksratsherr Engelke gab zu bedenken, dass in der Vergangenheit bereits die Kommission „Kompetenzerweiterung“ eingerichtet und in diesem Zuge klargestellt wurde, dass eine Kompetenzerweiterung für die Stadtbezirksräte aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht einfach möglich sei. Erweitert wurden damals die Aufgaben der Verwaltung, was u.a. zu den erhöhten Kosten für die Stadtbezirksräte geführt hätte. Hier gäbe es Einspar- bzw. Optimierungspotenzial.
Er fragte nach, warum bei den aufgeführten Unternehmensbeteiligungen die Zeile bei der Sparkasse ohne Inhalt gewesen sei.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe stellte klar, dass die Vorschläge zur eventuellen Neu-Strukturierung der Stadtbezirksräte erst zur neuen Wahlperiode ab 2026 wirksam werden würden. Eine erhöhte Ausschüttung der Sparkasse sei bereits Teil der Haushaltsplanung und habe keinen Konsolidierungseffekt für den Haushalt mehr, daher wurde sie hier nur nachrichtlich aufgeführt.
Bezirksratsfrau Muschter befürwortete den Wunsch nach Verbesserung in der Arbeit sowohl in der Verwaltung als auch in der Politik. Sie bemängelte jedoch, dass dieser Wunsch im Rahmen des HSK zur Sprache komme. Verbesserungen vorantreiben zu wollen, unter der Prämisse Geld zu sparen, sei schwierig.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe gab zu bedenken, dass ohne das HSK viele der Themen, die überprüft werden sollen, nicht in eine Besprechbarkeit rücken würden und kein ernstgemeinter Prüfauftrag möglich sei.
Bezirksratsherr Laske ging erneut auf Unternehmensbeteiligungen der Stadt ein und fragte nach, warum die Veräußerung von Anteilen an Unternehmen, z.B. enercity, nicht erwogen oder als Prüfauftrag im Konzept zu finden sei.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe erklärte, dass im HSK nur Maßnahmen als Prüfauftrag vorgeschlagen wurden, bei denen eine positive Auswirkung auf den Haushalt vorstellbar sei. Es läge nicht im wirtschaftlichen Interesse der Verwaltung, Anteile an Unternehmen zu veräußern, die den Haushalt durch Gewinnausschüttungen der Beteiligungen bereits positiv beeinflussen. Eine Veräußerung würde zwar kurzfristig Ertrag bringen, jedoch langfristig zu Steuerungsverlust und zum Verlust von Partizipation an positiver Entwicklung führen. Vergleichbare Kommunen, die Anteile an z.B. Energieversorgern abgegeben haben, kehren zu einem Teilerwerb dieser Unternehmenszweige zurück. Energieunternehmen seien zudem der einzige Bereich, bei dem man einen nennenswerten Gewinn durch Verkauf erwirtschaften würde. Bei Beteiligungen mit geringerer Ausschüttung wäre es schwer, einen Käufer zu finden, die mit den Bedingungen einverstanden sei, die mit einem Kauf einhergehen.
Der Bezirksrat empfahl mit den Änderungen aus der Drucksache Nr. 15-2923/2022 Punkt 3 sowie Drucksache Nr. 15-2920/2022, zu beschließen
1. Das Volumen des Haushaltssicherungskonzepts XI (HSK XI) wird bezogen auf das strukturelle Defizit für die Jahre 2023 bis 2024 und die dazugehörige mittelfristige Finanzplanung mit 121,2 Mio. € festgesetzt.
2. Mit Blick auf das noch laufende Konsolidierungsprogramm X mit der Laufzeit 2021-2024 wird das Konzept HSK XI auf die Jahre 2023-2026 ausgelegt und überlappt insofern um 2 Jahre.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Programmteile und Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.
4. Sofern in den Programmteilen B, C und D Maßnahmen noch nicht konkretisiert sind, werden dem Rat so schnell wie möglich konkrete Maßnahmen zur Ausgestaltung der Programmsummen vorgelegt. Diese werden nach dem Ratsbeschluss der Kommunalaufsicht als Konkretisierung des Konsolidierungskonzeptes vorgelegt.
Mit den Änderungen aus Drucks. Nr. 15-2923/2022 Punkt 3 und mit den Änderungen aus der Drucks. Nr. 15-2920/2022 mit 10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen beschlossen.
TOP 4.1.3.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2661/2022 "Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026"
(Drucks. Nr. 15-2923/2022)
Der Änderungsantrag wurde von Bezirksratsherrn Hoffmann vorgestellt.
Bezirksratsherr Engelke beantragte getrennte Abstimmung für Punkt 3 des Antrags.
Antrag
1. Auf eine Anhebung der Grundsteuer B um 100 Punkte wird verzichtet. (betrifft
lfd. Nr. 1 in der Anlage 1 zum HSK XI).
2. Auf die Ausweitung des kostenpflichtigen Anwohnerparkens sowie auf Preisanpassungen von öffentlichem Parkraum wird verzichtet. (betrifft lfd. Nr. 3 in der Anlage 1 zum HSK XI).
3. Die Reduzierung der Anzahl der Stadtbezirksräte wird nicht verfolgt. (betrifft lfd. Nr. 20 C.24 in der Anlage 1 zum HSK XI).
4. Die Punkte 1-3 werden durch die Aufnahme der folgenden Einsparvorschläge und Ertragssteigerungsmaßnahmen in das HSK XI kompensiert:
Die interne Optimierung der Stadtverwaltung wird deutlich intensiviert und durch die
folgenden Maßnahmen ausgeweitet:
- Alle haushaltsrechtlichen Instrumente (darunter haushaltswirtschaftliche
Sperren und Sperrvermerke) sind zu nutzen, um die gesamtstädtischen
Aufwendungen, welche für die Umsetzung freiwilliger Aufgaben veranschlagt
sind, bei 90% einzufrieren (Haushaltssperre).
- Künftig freiwerdende Personalstellen werden laufend auf Notwendigkeit der
Neubesetzung überprüft und ggf. mit einem kw-Vermerk versehen.
- Die Dezernatsstrukturen werden auf sinnvolle Synergien geprüft. Ein Dezernat ist
einzusparen.
- Stabsstellen in der Stadtverwaltung werden auf Sinnhaftigkeit überprüft und reduziert.
- Bürokosteneinsparungen werden durch verstärktes Desk-Sharing und mehr
Homeoffice generiert.
- Doppelstrukturen werden abgebaut (Beispiel: Klimaschutzleitstelle der Region und der
Stadt sowie Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH / Wirtschaftsförderung der
Region und der Stadt sowie hannoverimpuls GmbH).
- Das Zuwendungsverzeichnis zum Haushaltsentwurf für die Jahre 2023 und 2024 wird
dahingehend geprüft, Doppelstrukturen zu vermeiden und bessere Synergieeffekte zu
erzielen.
- Die Integrationsbeiräte werden in die Stadtbezirksräte mit der Benennung eines
beratenden Mitglieds eingegliedert.
Erträge und Zuweisungen werden durch die folgenden Maßnahmen gesteigert:
- Bestehende Miet-, Pacht- und Gestattungsverträge werden – mit Rücksichtnahme auf
die jeweilige Vertragslaufzeit – daraufhin überprüft, ob höhere Einnahmen erzielt
werden können.
- Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, Kosten für Flüchtlingsunterbringung und
Kindertagesbetreuung künftig auskömmlicher zu erstatten. Zudem wird geprüft, ob
Ansprüche ggf. gerichtlich geltend gemacht werden können.
Getrennte Abstimmung:
Punkt 1, 2 und 4: 5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Punkt 3: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
TOP 4.1.3.2.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2661/2022 mit 1 Anlage "Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026"
(Drucks. Nr. 15-2920/2022)
Der Änderungsantrag wurde von Bezirksratsherrn Kriwall vorgestellt.
Bezirksratsherr Hoffmann beantragte getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.
Antrag
Bezirksratsstruktur beibehalten – keine Zusammenlegung vornehmen und bezirkliche Betreuungen vor Ort uneingeschränkt erhalten!
Der Bezirksrat beschloss:
2. Die Verwaltung prüft zwecks Kostenreduzierung, ob im Zusammenhang mit der Arbeit der Stadtbezirksräte,
b. alle relevanten Sitzungsunterlagen digital versandt werden können
c. die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Bezirksrat effizienter gestaltet werden kann.
Getrennte Abstimmung:
Punkt 1: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Punkt 2: 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
TOP 3.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE - 1. Teil -
Der erste Teil der Einwohner*innenfragestunde wurde von 19.45 Uhr bis 19.50 Uhr durchgeführt.
Ein Einwohner äußerte den Wunsch nach einer Effizienzsteigerung der Verwaltung. Als Beispiel nannte er den in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Antrag „Keine Straßen ohne Bäume“, der einstimmig angenommen wurde. In dieser Sitzung gäbe es diesen Antrag erneut, da er bislang nicht von der Stadt umgesetzt worden sei. Die Verwaltung solle Beschlüsse direkt umsetzen, dies würde eine Wiederholung von Anträgen zum gleichen Thema unnötig machen und könne damit die Effizienz um 30 bis 50 Prozent steigern.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe dankte für die Anregung und schlug eine Effizienzsteigerung beider Seiten vor, um gemeinsam 100 Prozent zu erreichen.
Ein weiterer Einwohner fragte nach, warum die Parkraumbewirtschaftung nur mit 6 Millionen Euro angedacht sei und damit die Stellfläche für ein Auto pro Quadratmeter günstiger wäre als die Kaltmiete einer Wohnung. Die Erhöhung sei zu moderat.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe hob deutlich hervor, dass der Vorschlag zur Parkraumbewirtschaftung aus dem HSK, wenn er umgesetzt werde, dazu führe, dass sich der Ertrag aus der bisherigen Parkraumbewirtschaftung mehr als verdopple. Der Vorschlag habe neben der Erzeugung eines haushaltskumulierenden Effektes auch eine verkehrspolitische Komponente, die auf die Verkehrswende abzielen solle. Die angedachte Anhebung bei der Parkraumbewirtschaftung sei ein anspruchsvoller erster Schritt und ebenso ein glaubhafter Beitrag zur Veränderung von Mobilität in der Stadt. Eine massive Anhebung darüber hinaus würde die Bürger*innen überfordern, vor allem im Hinblick auf die derzeitig schwierige Situation.
TOP 2.
I N F O R M A T I O N
TOP 2.1.
Vorstellung des Konzeptes "Die Mitte als Garten oder die Quadratur des Kreises" (Atelier Lister Meile 46)
Herr Stückemann und Herr Fischer vom Atelier Lister Meile 46 stellten auf Einladung des Bezirksbürgermeisters das Konzept "Die Mitte als Garten oder Quadratur des Kreises" anhand einer Präsentation (Anlage 2 und 3) vor.
TOP 3.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE - 2. Teil -
Durchgeführt - kein Beitrag.
TOP 4.
A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 4.1.
A N H Ö R U N G E N
TOP 4.1.1.
Stadtpark Hannover – Erneuerung der Bewässerung, Bauphase 1 - 3
(Drucks. Nr. 2469/2022)
Bezirksratsfrau Muschter fragte, wie sich die Entnahme von Grundwasser auf den Grundwasserspiegel und den alten Baumbestand auswirke und, ob die Speicherung von Regenwasser, z.B. in Zisternen, angedacht sei. Über die Höhe der Investitionssumme äußerte sie sich besorgt.
Herr Frohmüller vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün erklärte, dass ein hydrogeologisches Gutachten beauftragt und in Arbeit sei. Das Gutachten befasse sich mit der Wasserentnahme, dem Wasserentnahmetrichter sowie die Auswirkungen auf den Baumbestand. Zudem gäbe es Überlegungen zu einer Rückführung von Oberflächen- und Dachwasser aus den HCC-Flächen. In der Vergangenheit wurde diese Überlegung aus Wirtschaftlichkeitsgründen abgelehnt.
Bezirksratsfrau Muschter fragte nach, warum die Drucksache bereits im Verfahren sei, obwohl die Prüfung zu den hydrogeologischen Auswirkungen noch nicht abgeschlossen sei.
Herr Frohmüller ergänzte, dass die wasserrechtliche Prüfung Teil des Baugenehmigungsverfahrens sei. Ursprünglich habe das Bauvorhaben die Erneuerung der Wasserleitung und eine nachhaltigere Wassernutzung durch eine automatische Bewässerungsvorrichtung vorgesehen. In den vergangenen drei Jahren veränderte sich die Wasserentnahme aus der Maschsee-Wasserleitung bereits durch die klimatischen Veränderungen und dem immer häufigeren Auftreten von Blaualgen im Maschsee. Das Wasser war damit nicht nutzbar. Zudem gab es vom Fachbereich Gebäudemanagement die Ankündigung, dass die Maschsee-Wasserleitung mittelfristig nicht mehr wirtschaftlich in Betrieb gehalten werden könne, da sie sehr wartungs- und störanfällig sei. Im Frühjahr sei die Wasserleitung vom Maschsee geborsten und die Reparatur bzw. Instandsetzung sei nicht wirtschaftlich. Auf Grund der Stilllegung der Leitung sei die Herstellung einer eigenen Wasserversorgung nun dringlich geworden, da zurzeit mit Trinkwasser gegossen werde. Daher wurde die Bauphase 1 zur Herstellung von Grundwasserbrunnen zur Eigenwasserversorgung vorgezogen, um ökologischer und wirtschaftlicher mit dem Wasser umgehen zu können.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werde geklärt, wie man dem Grundwasserkörper wieder Wasser zuführen könne. Das Wasser in den Becken des Stadtparks wurden bislang unverschmutzt abgelassen. Es gäbe Überlegungen dieses Wasser mit Pumpen über die Flächen des Stadtparks langsam abzulassen und somit wieder in den Grundwasserhaushalt einzuspeisen.
Die Kosten von 1,7 Millionen Euro umfassen die Neuherstellung von zwei Brunnen zur Wasserentnahme, die Erneuerung des gesamten Ringleitungsnetzes im Stadtpark mit einer Optimierung der Zuführung sowie die Einrichtung eines automatischen Bewässerungssystems, welches wirtschaftlicher und gezielter eingesetzt werden könne und langfristig Personal- und Sacheinsatz an dieser Stelle einsparen soll.
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt erkundigte sich nach der genauen Ursache für den Ausfall der Maschsee-Wasserleitung.
Herr Junge vom Fachbereich Gebäudemanagement bestätigte, dass es in der Maschsee-Leitung zwei Tage nach der Wiederinbetriebnahme zu einem Rohrbruch kam und diese nicht mehr genutzt werden konnte. Die Leitung sei sehr alt und dies hätte bereits in der Vergangenheit regelmäßig zu Ausfällen geführt.
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte nach, warum die Optimierung des Wassermanagements erst jetzt in Angriff genommen werde.
Herr Frohmüller erklärte, dass es in der Vergangenheit, im Hinblick auf die vorhandene, in die Jahre gekommene Ringleitung, die vermehrt zu Aktionstagen (Pflanztagen, Veranstaltungen im HCC) durch Rohrbrüche ausgefallen sei, Optimierungsideen gegeben habe. Der durch den Klimawandel erhöhten Bewässerungsbedarf, führe zu einer hohen Bindung der Personalressource. Die angedachte EDV-gesteuerte Bewässerungstechnik würde den Personaleinsatz reduzieren und diesen an wichtigeren Stellen möglich machen. Die Planung und Abstimmung des Gesamtkonzeptes bedurfte einiger Zeit, ebenso hätte die Auslastung des Fachbereichs Gebäudemanagement eine frühere Bearbeitung nicht zugelassen.
Bezirksratsherr Engelke hakte nach, ob die Wasserleitung vom Maschsee derzeit noch im Betrieb sei.
Herr Frohmüller informierte, dass die Leitung nicht in Betrieb sei und auch nicht wieder in Betrieb genommen werde, da die Kosten einer Instandsetzung zu hoch seien.
Bezirksratsherr Engelke erkundigte sich, welche Lösungen im Falle eines negativen hydrogeologischen Gutachtens angedacht seien. Er sprach die bereits erwähnte Sammlung von Regenwasser über die Flächen des HCC in unterirdischen Zisternen an.
Ebenfalls bat er um eine Erläuterung, wie sich die Bewässerung zurzeit darstelle.
Herr Frohmüller erläuterte, dass die Bewässerung des Stadtparks zurzeit über Unterflur-Hydranten durch z.B. fahrbare Regner, Kreisregner oder Punktregnern bewerkstelligt werde. Die Schläuche für diese Bewässerungsanlagen müssen jedoch vom städtischen Personal gezogen bzw. verlegt werden. Dies stelle einen erheblichen manuellen Arbeitsaufwand dar. Die Bewässerung sei zurzeit nicht gesteuert und umfasse in warmen Sommern bis zu 35.000 m³ Wasser. Eine gezielte, bedarfsgerechte Wasserzufuhr würde den Wasserverbrauch erheblich reduzieren. Diese reduzierten Entnahmemengen seien Teil der Genehmigungsverfahren und die Verwaltung sei – durch Vergleichswerte mit der Baumschule in Bothfeld und der Stadtgärtnerei – zuversichtlich, dass der Grundwasserentnahme zugestimmt werde. Ebenso sei in der Genehmigung eine Maximalentnahme festgelegt.
Das Sammeln von Regenwasser auf den HCC-Flächen sei bislang nicht in der Planung inbegriffen, da dies durch die Entwicklung und Bereitstellung der Dränage- und Entnahmesysteme einen zusätzlichen, erheblichen Kostenfaktor darstellen würde. Sollte eine Genehmigung nur in Kombination mit einer zusätzlichen Wasserversorgung durch Regenwasser erteilt werden, werde man dieses miteinbeziehen.
Bezirksratsherr Engelke fragte nach dem aktuellen Stand des Genehmigungsverfahren.
Herr Junge berichtete, dass sich das Vorhaben zurzeit im Genehmigungsverfahren bei der unteren Wasserbehörde befinde und in diesem Zuge das Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Man hoffe, dass es Ende November/ Mitte Dezember abgeschlossen sei.
Bezirksratsherr Engelke äußerte Unverständnis über den Ablauf und fragte nach, warum bereits Gelder beantragt würden, wenn das Gutachten noch nicht vorläge und der Ausgang demnach unklar sei. Es sei schwer nachzuvollziehen, dass eine Abstimmung ohne die Ergebnisse des hydrogeologischen Gutachtens verlangt werde, selbst wenn die Situation mit dem Wasserbedarf so dringlich sei.
Herr Frohmüller stellte klar, dass sich die Schätzung der Kosten von 1,7 Millionen Euro auf die gesamten Bauphasen 1 bis 3 beziehen, die Grundwasserentnahme – und damit das Gutachten – beträfe nur die Bauphase 1 und falle mit etwa einer halben Million Euro ins Gewicht.
Bezirksratsherr Laske, stellte in Frage, ob das Gutachten notwendig sei, um über die Drucksache zu beschließen.
Herr Frohmüller erklärte, dass das hydrologische Gutachten standardmäßig Teil des Genehmigungsverfahrens sei.
Der Bezirksrat empfahl,der Erneuerung der Bewässerung einschließlich Herstellung einer Eigenwasserversorgung über Brunnen im Stadtpark Hannover mit dem Ziel der Versorgungssicherheit für Gießwasser in Höhe von 1.700.000 € zuzustimmen.
14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
TOP 4.1.2.
Rekonstruktion und Wiederaufstellung des Kunstwerks Sanford Wurmfeld „Diamant II“
(Drucks. Nr. 2636/2022 mit 3 Anlagen)
Frau Prenzler vom Fachbereich Kultur stellte die Drucksache vor und stand für Fragen zur Verfügung.
Bezirksratsherr Engelke drückte zunächst Zustimmung zum Thema Kunst im öffentlich Raum aus und fragte dann kritisch, warum der Künstler ein Objekt, das keine lange Haltbarkeit aufwies, neu konstruieren darf und dafür erneut bezahlt werde. Ebenfalls drückte er den Wunsch aus, dass sich für dieses Vorhaben um Fördermittel durch Stiftungen, Privatpersonen oder gegebenenfalls der Sparkasse bemüht werden soll.
Antwort des Fachbereichs Kultur zur Frage der Drittmittel zu Protokoll:
1. Die wie bereits im Ausschuss berichtete in Aussicht gestellte Spende von Frau Dr. Reimers wurde bestätigt und darf auch so benannt werden: Frau Dr. Reimers spendet 10.000 € für den Wiederaufbau. Eventuell wird die Spende noch durch eine Förderung der Dr. Elke Reimers Stiftung ergänzt (Entscheidung in 2023)
2. Die Sparkasse Hannover hat eine Spende in Höhe von 30.000 Euro in Aussicht gestellt.
Frau Prenzler stellte klar, dass der Künstler selbst nicht für die Rekonstruierung verantwortlich sei und er daher auch kein Honorar erhalten würde. Das Geld werde ausschließlich für die Rekonstruktion und das Fundament verwendet. Der Fachbereich Kultur habe sich intensiv damit beschäftigt, ob die Rekonstruktion sinnvoll sei. In Absprache mit dem Gremium „Kunst im öffentlichen Raum“ wurde die Wiederher- und Aufstellung des „Diamant II“ als wertvoll und bedeutend eingeschätzt.
Bezirksratsherr Käthner fragte nach, ob es seitens der Stadtverwaltung Überlegungen gab den Standort zu wechseln bzw. welche Gründe dagegensprachen. Da zukünftige Beschädigungen am Kunstwerk bereits zuständigkeitshalber im Standortvertrag mit der Sparkasse zu Lasten der Stadt aufgeführt werden, entstünde der Eindruck, dass mit erneuter Beschädigung durch Vandalismus gerechnet werde. Auf der Skulpturenmeile seien wesentlich massivere Kunstwerke weniger zugänglich ausgestellt, während man dieses leichter zu beschädigende Kunstwerk erneut im Innenstadtbereich aufstellen möchte. Als weitere Alternative schlug er den Köbelinger Markt, im Zuge dessen Umgestaltung, als neuen Standort vor.
Frau Prenzler erläuterte zur Frage des Standortes, dass dieser Platz nicht nur bei der ersten Aufstellung und vor fünf Jahren durch die Überprüfung der Stadtgestalter, sondern auch nach aktueller Begehung als der optimale Standort festgelegt worden sei. Auf den Vorschlag zur Kunst auf Verkehrsmittelinseln entgegnete sie, dass auf der Skulpturenmeile besonders großformatige Objekte stünden, die Raum brauchten und auf Grund ihres Platzbedarfes nicht zwischen Gebäuden aufgestellt werden können. Darüber hinaus sei Kunst auf Verkehrsmittelinseln heute nicht mehr zeitgemäß. Kunst im öffentlichen Raum würde vor allem davon leben, dass die Kunstwerke von allen Seiten betrachtet werden können und man den Blickwinkel wechseln könne. Beim „Diamant II“ sei die Brechung des Lichtes durch die farbigen Plexiglasflächen tragendes Element des Kunstwerks und die Möglichkeit den Blickwinkel zu wechseln wichtig, um die Kunst so zu erfahren, wie sie gedacht war.
Bezirksratsherr Käthner fragte nach, in wie weit die Landeshauptstadt Hannover sich mit Vandalismus an Kunstwerken im öffentlichen Raum beschäftige.
Frau Prenzler berichtete, dass Vandalismus an Kunstwerken immer wieder vorkomme und Schäden und Beschmutzungen kurzfristig entfernt würden, um keinen Nachahmungs- oder Gewöhnungseffekt zuzulassen. Sie stellte weiter klar, dass das Kunstwerk nicht auf Grund von Vandalismus abgebaut worden sei, sondern Materialermüdung dazu führte, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben war.
Bezirksratsherr Laske fragte, ob das demontierte Kunstwerk zurzeit eingelagert sei und wie hoch die Verwaltung die Unterhaltskosten für das Objekt einschätze. Ebenfalls sei von Interesse, wie viel Objekte im Rahmen des Experiments Straßenkunst installiert worden seien und wie viele davon heute noch stehen.
Frau Prenzler erklärte, dass von dem Kunstwerk nicht mehr als einige Plexiglasscherben vorhanden seien, aus denen die ursprüngliche Farbe erkennbar sei. Das Objekt müsse von Grund auf neu geplant und rekonstruiert werden. Eine Auflistung der Straßenkunst-Objekte werde nachgereicht.
Die Unterhaltungskosten seien schwer zu schätzen. Eine einzelne Reinigung würde etwa 200,00 Euro kosten. Eine Verschmutzung sei allerdings an dem gewählten Standort auf Grund der Belebtheit weniger häufig zu erwarten. Daher gehe man von Gesamtkosten einem höchstens niedrigen vierstelligen Bereich aus.
Antwort des Fachbereichs Kultur zu Protokoll:
Die Kunstwerke im Rahmen der Straßenkunst sind der Anlage 4 zu entnehmen. (Siehe auch Kunst im öffentlichen Raum)
Bezirksratsherr Kriwall äußerte den Wunsch, einen zeitgemäßen Sockel für das Kunstwerk auszuwählen.
Frau Prenzler teilte mit, dass der neue Sockel vermutlich aus Beton hergestellt werde, der Stein imitiere oder massiv aus Stein sein. Hier sei man noch in der Abstimmung mit dem Künstler. Weiter erklärte sie, dass ein Sockel notwendig sei, um die Verletzungsgefahr durch die Kanten des auf der Spitze stehenden Würfels zu minimieren.
Bezirksratsherr Schmidt fragte zu §1 Ziffer 3 der der Drucksache beigefügten Vereinbarung, ob diese so statthaft sei. Hier wäre von der abweichenden Auslegung zum Eigentumsübergang des Kunstwerks durch die Verbindung mit dem Grundstück an die Sparkasse die Rede. Das Eigentum am Kunstwerk verbleibe bei der Landeshauptstadt Hannover. Die Vorschrift nach § 946 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sei zwingend und nicht abdingbar. Der Passus in der Vereinbarung sei damit nicht nachvollziehbar.
Frau Prenzler erklärte, dass die Vereinbarung sowohl durch die Landeshauptstadt Hannover als auch durch die Sparkasse rechtlich geprüft und für rechtskonform erachtet wurde.
Bezirksratsherr Schmidt legte nahe, den Inhalt der Vereinbarung in dieser Thematik erneut überprüfen zu lassen.
Antwort des Fachbereichs Kultur zu Protokoll:
Der Einwand ist streng genommen richtig: Wenn ein Gegenstand kraft Gesetzes wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks wird und damit in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergeht, können die Parteien keine Vereinbarung treffen, die dieser gesetzlichen Rechtsfolge entgegensteht. Hier ist es allerdings so, dass § 946 BGB gar nicht einschlägig ist, weil das Kunstwerk kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird. Wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks werden nach § 94 BGB alle mit dem Boden dauerhaft fest verbundenen Sachen. Kein wesentlicher Bestandteil werden dagegen die sog. Scheinbestandteile. Dies sind nach § 95 BGB solche Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. Letzteres wird bei Kunstwerken, insbesondere Skulpturen, die zur Verschönerung des Stadtbildes aufgestellt werden, regelmäßig angenommen (so z. B. OLG Zweibrücken, Urteil v. 01.10.2015 – 4 U 57/15 – für die Skulptur „Mensch im Widerstreit“). Denn durch die Trennung der Skulptur vom Grundstück werden in der Regel weder die Skulptur als solche noch das Grundstück zerstört oder in ihrem Wesen geändert.
Die Verwaltung schlägt ergänzend in § 1 Abs. 3 eine klar stellende Formulierung vor: „Die Parteien sind sich einig, dass das Kunstwerk i. S. von § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck aufgestellt wird und kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks der Sparkasse wird.“
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte, durch wen die Rekonstruktion initiiert worden sei und warum die Wiederaufstellung erst jetzt in Angriff genommen werde.
Frau Prenzler antwortete, dass die Initiatoren der Künstler des Objektes, der ehemalige Kulturdezernent Harald Härke sowie das Gremium „Kunst im öffentlichen Raum“ gewesen seien. Die Wiederherstellung von Kunstwerken bedürfe keines konkreten Auslösers, da immer versucht werde restaurierungsbedürftige Kunstwerke wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Aufstellungsversuche in der Vergangenheit, z.B. 2014, seien bislang daran gescheitert, dass die Fachkompetenz bei der Rekonstruktion gefehlt habe. Das Material sei nicht alltäglich und bedürfe besonderer Kenntnisse.
Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen
TOP 5.
M I T T E I L U N G E N
TOP 5.1.
- der Verwaltung
Abgesetzt
TOP 5.2.
- des Bezirksbürgermeisters
Abgesetzt
TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Abgesetzt
TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 7.1.
Eigene Mittel des Bezirksrates
Zuwendung für ein Banner für die Aktion "Friedenssäule" (17/2022)
(Drucks. Nr. 15-2742/2022)
Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger*in: Berufsbildende Schulen Hannah Arendt
Betrag: bis zu 1.658,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung und Erstellung eines Banners für die Aktion „Friedenssäule“ am 14.10.2022 (Zuwendung 17/2022)
Einstimmig
TOP 8.
A N T R Ä G E
TOP 8.1.
aus der letzten Sitzung
TOP 8.1.1.
Radfahrstreifen Georgsplatz
(Drucks. Nr. 15-2417/2022)
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt die Verkehrsführung in der Straße Georgsplatz Richtung Aegientorplatz für den Radverkehr wie folgt zu verbessern:
2. An der Ampel vom Georgsplatz kommend wird ein Grünpfeilschild für Radfahrer*innen (Zeichen 721) installiert, sodass diese jederzeit auf den Radweg abbiegen können.
3. Vom Aegidientorplatz kommend soll der Radverkehr auf einem Radweg auf der Straße direkt an der Kreuzung Georgsplatz/Aegidientorplatz beginnen und der Radverkehr direkt auf diesen geführt werden.
TOP 8.1.2.
Radfahrstreifen Humboldtstraße
(Drucks. Nr. 15-2418/2022)
Bezirksratsherr Mokrys stellte die Drucksache vor.
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt gab zu bedenken, dass das Parkhaus in der Calenberger Esplanade nicht in unmittelbarer Umgebung der genannten Parkplätze sei. Das nächstgelegene Parkhaus sei am Krankenhaus, daher wäre der Antragstext nicht eindeutig. Es sei zudem bedauerlich, dass die Umbaumaßnahmen nicht vollumfänglich und damit kostensparend gedacht wurden und nun nachträglich an diesem Straßenabschnitt nachbessert werden müsse.
Bezirksratsherr Mokrys merkte an, es sei zum einen das Bestreben den ruhenden Verkehr von der Straße in die Parkhäuser zu verschieben, da diese nicht voll ausgelastet seien. Zum anderen wolle man damit die Sicherheit der Radfahrenden erhöhen, da die Radfahrenden hier die Straßen mitnutzen müssen.
Bezirksratsherr Käthner ergänzte, dass das Parkhaus an der Calenberger Esplanade von der Humboldtstraße aus zugänglich sei und damit in unmittelbarer Nähe zu den Parkplätzen entlang des Hochbahnsteigs an der Humboldtstraße. Der Antrag würde zudem nicht mit Umbaumaßnahmen einhergehen, da die Parkplätze auf der Straße direkt in einen Fahrradstreifen umgewandelt werden könnten.
Bezirksratsherr Laske gab allgemein zu bedenken, dass Parkhäuser nicht für alle Autofahrer*innen geeignet seien und man daher nicht jeglichen offenen Parkraum abschaffen solle, wenn ein Parkhaus in der Nähe sei.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt in der Humboldstraße durchgehende Schutzstreifen für Radfahrer*innen einzurichten.
10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.1.3.
Handwerkerparkausweise
(Drucks. Nr. 15-2420/2022)
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. Die Zulassung der Handwerkerparkausweise so zur organisieren, dass die zuständige
Behörde die Anträge angemessen prüfen und dokumentieren kann. Gegebenenfalls ist
die Genehmigung und Ausstellung an eine Stelle zu überweisen, die die notwendigen
personellen Kapazitäten hierfür hat.
2. Die Genehmigungspraxis ist so zu organisieren, dass die bereits jetzt geltenden
Ausstellungsbedingungen umgesetzt werden können. D.h. die Genehmigung- und
Ausstellungspraxis berücksichtigt die entsprechenden Richtlinien wie folgt:
Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Unternehmen, sind nur dann zur
Berufsausübung auf ein Service- oder Werkstattfahrzeug angewiesen, wenn sie
regelmäßig bzw. überwiegend Reparatur- und Montagearbeiten vor Ort bei
Kund*innen durchführen.
als auf ein Service- oder Werkstattfahrzeug angewiesen eingestuft werden nur
Dienstleister, die schweres oder umfangreiches Material und Gerät transportieren
müssen. Handwerksbetriebe, die „in der Regel kein umfangreiches Baumaterial“
benötigen, „sondern Werkzeuge, Austauschgeräte und Kleinmaterialien“ (Drucks Nr.
15-0491/2022 F1) sind nicht grundsätzlich antragsberechtigt. Als geeignet anzusehen
sind vor allem Fahrzeuge mit einem großen Ladevolumen wie Kastenwagen und
Transporter.
Als grundsätzlich nicht geeignet eingestuft werden sogenannte SUV, Oberklasse-
Limousinen, Coupés und Sportwagen (auch tiefergelegte, oder mit Breitreifen
ausgestattete Fahrzeuge) sowie Wagen in einer hochmotorisierten Fahrzeugvariante
(BMW M-Modelle, Mercedes AMG).
3. Die seit 2013 ungeändert geltenden Gebühren werden auf ein angemessenes Niveau
angehoben. Die Regelung, Ausweise für Folgefahrzeuge eines Betriebs (ab dem
zweiten Fahrzeug) zu einen verbilligten Tarif (praktisch kostenfrei) auszustellen,
entfällt ersatzlos.
4. Der Verkehrsaußendienst wird beauftragt die Nutzung von Handwerkerparkausweisen
zu prüfen. Bei festgestelltem Missbrauch wird die Ausnahmegenehmigung
unverzüglich entzogen und der Antragsteller / die Antragstellerin für zukünftige
Anträge gesperrt.
10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.1.4.
Bezirksrat fordert Umbenennung der Walderseestraße
(Drucks. Nr. 15-2077/2022)
siehe Änderungsantrag unter TOP 8.1.4.2.
TOP 8.1.4.1.
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 15-2077/2022
(Drucks. Nr. 15-2741/2022)
5 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.1.4.2.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2077/2022 "Bezirksrat fordert Umbenennung der Walderseestraße"
(Drucks. Nr. 15-2921/2022)
Bezirksratsherr Kriwall erklärte zur vorherigen Ablehnung der Ursprungsdrucksache, dass zunächst eine kritische Prüfung der Geschichte durch eine Fachkommission gewünscht sei, bevor man eine Umbenennung in Erwägung ziehe.
Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat fordert den Stadtrat auf, das Wirken von Alfred von Waldersee im Rahmen einer Kommission (zur Aufarbeitung der Kolonialzeit) kritisch zu prüfen und den Bezirksrat über das Ergebnis der Prüfung Bericht zu erstatten.
Der Antragstitel wird geändert zu:
9 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.1.5.
Antrag auf Entfernung des Walderseedenkmals:
(Drucks. Nr. 15-2078/2022)
0 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.2.
der FDP-Fraktion
TOP 8.2.1.
Hervorhebung des "singenden Kanaldeckels"
(Drucks. Nr. 15-2505/2022)
Bezirksratsherr Engelke stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Hoffmann begründete die folgende Ablehnung des Antrags u.a. mit der Intention des Architekten. Es mache den Reiz des singenden Kanaldeckels aus, dass man nicht wisse, woher die Musik komme. Die Irritation der Tourist*innen und Passant*innen sei gewünscht und beabsichtigtes Ziel der Installation.
Bezirksratsherr Engelke erwiderte, dass die Landeshauptstadt Hannover im Kulturausschuss ein Konzept vorgestellt habe, wie sie sich die Hervorhebung von Kunst und Kultur in der Stadt vorstelle. Dieser Antrag würde das Bestreben unterstützen, besondere Kulturinstallationen sichtbar zu machen.
Bezirksratsfrau Dr. Köster bestärkte die jetzige Form der Installation des singenden Kanaldeckels und seiner überraschenden Wirkung, die so erhalten bleiben sollte.
2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.3.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion
TOP 8.3.1.
Alternative Führung der Veloroute 04 durch die Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-2717/2022)
Bezirksratsherr Ferenz stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Werner merkte an, dass mehr Platz für Fahrradverkehrswege zu Lasten des PKW-Verkehrs gehen sollte und nicht zu Lasten des Fußgängerverkehrs. Die Regelungen der Verkehrswege in der Eilenriede seien ausreichend, wie sie seien.Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Route als Alternative zur aktuellen Planung der Veloroute 04 in Mitte zu prüfen:
2. Durch die Eilenriede vorbei am Milchhäuschen zur Fritz-Behrens-Allee
3. Fritz-Behrens-Allee
4. Hinter dem Zoo abzweigend nach rechts
5. Waldweg Richtung Rut-und-Klaus-Bahlsen-Brücke
6. Waldweg bis zur Kleestraße
9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.3.2.
Radweg Berliner Allee
(Drucks. Nr. 15-2718/2022)
Bezirksratsherr Ferenz stellte den Antrag vor.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt zur Verbesserung des Radverkehrs entlang des Cityrings an der Berliner Allee auf der Innenstadtseite zwischen Volgersweg und Ferdinandstraße den äußeren Parkstreifen baulich in einen Radweg umzuwandeln, der klar von den Autofahrspuren getrennt ist.
10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.3.3.
Parkende KFZ auf dem Ernst August Platz
(Drucks. Nr. 15-2719/2022)
Bezirksratsherr Käthner stellte den Antrag vor.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
2. mit der Deutschen Bahn AG Möglichkeiten zu besprechen, wie das Fahrzeugaufkommen und der Lieferverkehr auf dem Ernst-August-Platz direkt vor dem Bahnhof verringert werden kann. Dabei weist die Stadt darauf hin, dass die wenigen schattigen Plätze auf dem Vorplatz nicht als Abstellflächen für KFZ genutzt werden sollten.
12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.3.4.
Culemannstraße
(Drucks. Nr. 15-2720/2022)
Bezirksratsherr Mokrys stellte den Antrag vor.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 8.3.5.
Wasserhaltung in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 15-2721/2022)
Bezirksratsfrau Muschter stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Hoffmann stimmte dem Grundsatzgedanken des Antrags zu, fragte jedoch, woher die Annahme käme, dass nicht genügend Wasser in der Eilenriede verbleibe. Maßnahmen für die Wasserhaltung in der Eilenriede sei Grundaufgabe der Verwaltung. Hier käme die Frage auf, warum diese nicht bereits selbst tätig geworden sei.
Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün zu Protokoll:
Die Verwaltung ist bereits tätig und befindet sich diesbezüglich in interner Abstimmung. Das Zuführen von Wasser in den Wald ist bislang nicht möglich, da Wasser im gesamten Stadtgebiet Mangelware ist. Daher konzentrieren sich die Bemühungen derzeit auf die Reduzierung der Wassermenge, die den Wald verlässt. Hierzu werden die wichtigsten Gräben betrachtet, welche Niederschlagswasser nach Starkregenereignissen aus dem Wald abführen. Die meisten Gräben wurden zwar als Entwässerungsgräben angelegt, führen allerdings im Jahresverlauf kaum Wasser. Kleinere Gräben im Zentrum des Waldes werden schon seit Längerem nicht mehr unterhalten und verlanden zunehmend. Von einer entwässernden Wirkung kann hier nicht mehr ausgegangen werden. Die größeren Gräben wie der Eilenriedegrenzgraben, der Schiffgraben oder der Neue Graben führen nur nach ergiebigen Niederschlägen kurzzeitig Wasser, welches meist noch im Wald versickert. Die Verwaltung plant den Einbau von Staustufen am Ende des Schiffgrabens (nahe Musikhochschule) und am Ende des Neuen Grabens auf Höhe Hohlbeinstraße. Die Staustufen sollen ein Ab-fließen von Oberflächenwasser in die Kanalisation verhindern. Das Wehr des Eilenriedegrenzgrabens am Steuerndieb wurde bereits erhöht, um ein Abfließen des Wassers Richtung Mittellandkanal zu unterbinden. Das Wasser soll stattdessen in den Schiffgraben und Neuen Graben umgeleitet werden, um längere Zeit im Wald zu verbleiben.
Weitere Maßnahmen in der Nördlichen und Südlichen Eilenriede werden derzeit abgestimmt.
Bezirksratsfrau Muschter berichtete, es seien Trockenschäden an den Bäumen, vor allem an Buchen, zu beobachten. Zur Zeit des Austriebs im Frühjahr würde es an Wasser mangeln. Die vorhandenen Niederschläge seien mit unter stark, würden allerdings nicht im Wald verbleiben, sondern durch die Entwässerungsgräben rasch abgeleitet werden.
Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün zu Protokoll:
Die Böden der Eilenriede sind durch die langanhaltende Trockenheit ausgetrocknet. Eine Verbesserung des Wasserregimes würde den Gesundheitszustand der Bäume verbessern. Die Haltung so-wie die Zuführung von Wasser sind grundsätzlich zu befürworten.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 8.3.6.
"Superblock" Gerberviertel
(Drucks. Nr. 15-2722/2022)Bezirksratsfrau Dr. Grenzebach stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Engelke bat um Erläuterung, wie die Durchfahrtsregelungen gemeint seien.
Bezirksratsfrau Dr. Grenzebach erklärte, dass Anwohnende weiterhin ihre Wohnorte mit dem PKW erreichen können, jedoch durch die Einrichtung von Diagonalsperren der Durchgangsverkehr einen erheblichen Umweg fahren müsse und damit das Durchqueren eines Wohnviertels unattraktiv werden würde. Fahrradfahrende hingegen könnten die Diagonalsperren leicht passieren.
Bezirksratsherr Engelke gab zu bedenken, dass Umwege zu mehr Abgasen führen würden und damit nicht umweltfreundlich seien. Sinnvoller sei an dieser Stelle ein Tempo-Limit von 20 km/h.
Bezirksratsherr Käthner erläuterte erneut, dass es darum ginge den Durchgangsverkehr, also das Nutzen der Wege durch das Wohnviertel als Abkürzung, unattraktiv zu machen und damit zu beschränken.
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt kritisierte, dass derartig einschneidende Veränderungen für die Anwohnenden nicht ohne umfassende Bürgerbeteiligung umsetzbar seien.
Bezirksratsherr Käthner führte aus, dass die Aufenthaltsqualität für die Anwohnenden durch die Maßnahme der Verkehrsberuhigung gesteigert werde. Den Durchgangsverkehr, der Einschnitte erfahren würde, würde man mit einer Bürgerbeteiligung nicht erreichen.
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt bemängelte, dass der Verkehr mit derlei Maßnahmen vor die Haustür anderer verlagert werden würde. Dies sei bereits an anderen Orten geschehen.
Bezirksratsherr Laske bemängelte, dass recht vereinfacht davon ausgegangen werde, wegfallende Parkplätze, neue Bäume und nur noch Fahrradverkehr würde grundsätzlich zu einer Steigerung von Aufenthaltsqualität führen. Er plädierte dafür die Wünsche der Anwohner*innen zu berücksichtigen.
Bezirksratsherr Käthner erklärte dazu, dass man vor Ort im Gespräch mit Anwohnenden sei und der Antrag aus den Wünschen dieser resultiere. Der Bereich für Fußgänger*innen sei zudem bereits durch ruhenden Verkehr eingeschränkt, so dass man nicht den Platz auf den Gehwegen, z.B. vor der Eisdiele, nutzen könne, um dort mit Bänken zum Verweilen und Eis essen aufstellen könne. Im Gerberviertel gäbe es bereits einen vorhandenen und viel genutzten Spielplatz an einer Spielstraße, doch hier sei der Weg zum Spielbereich als Elternteil unangenehm zu nutzen, da man mit kleinen Kindern angehalten sei auf der Fahrbahn zu gehen. Auch die Spielstraße würde vom Durchgangsverkehr genutzt werden. Die Einrichtung der Diagonalsperre würde für mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität sorgen und die Rechte und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen stärken.
Bezirksratsfrau Dr. Köster bestärkte, dass man vor Ort im Kontakt stehe. Der Trend würde zu ruhigeren Wohnumgebungen gehen. Da sich an angegebener Kreuzung bereits jetzt schon Menschen aufhalten und länger verweilen, sei davon auszugehen, dass durch die vorgeschlagene Maßnahme die Umgebung und die Aufenthaltsqualität positiv beeinflusst werde. Ebenfalls würde die Sicherheit für Fußgänger*innen gestärkt werden.
Bezirksratsherr Engelke forderte ebenfalls eine Bürgerbeteiligung, um den Wunsch der Anwohnenden zu erfragen und eine angemessene Maßnahme festzulegen.
Bezirksratsfrau Dr. Köster widersprach, dass hier Maßnahmen gegen den Wunsch der Anwohner*innen beantragen würde. Sie seien mit den Bürger*innen vor Ort im Gespräch.
Dem GO-Antrag von Bezirksratsherrn Kriwall auf Ende der Debatte wurde mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.
Die Rednerliste wurde noch beendet.
Bezirksratsherr Mokrys, Ferenz und Laske diskutierten über die grundsätzliche Meinungsbildung im Stadtbezirk.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt geeignete Maßnahmen für die Verkehrsberuhigung des „Gerberviertels“ zu treffen. Ziel soll die Steigerung der Wohnqualität für die Menschen des Viertels sein. Ein weiteres Ziel ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität in dem Viertel, indem die Flächen weniger als Verkehrsflächen sondern als Flächen für den Aufenthalt und das Leben im öffentlichen Raum genutzt werden.
Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:
2. Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der östlichen Gerberstraße;
3. Entfernung der eingezeichneten Parkflächen im verkehrsberuhigten Bereich der Gerberstraße zur Verhinderung von Parksuchverkehr in der Straße (Spielplatz);
4. Entsiegelung der gewonnenen Flächen und Pflanzung von Bäumen und Büschen sowie das Aufstellung von Sitzbänken an geeigneten Stellen;
5. Installation von einem Mülleimer in der östlichen Gerberstraße, die durch Schüler*innen der angrenzenden Schulen stark frequentiert wird;
6. Errichtung eines diagonalen Modalfilters an der Kreuzung Gerberstraße/Oeltzenstraße, sodass der Verkehr aus dem nördlichen Teil der Oeltzenstraße nur in die Hartwigstraße fließen kann;
7. Verlegung der Motorradstellplätze an der Ecke Gerberstraße/Oelzenstraße auf einen KFZ-Stellplatz in räumlicher Nähe. An der Stelle sind zwei Bänke um den Baum herum mit Blickrichtung Gerberstraße zu installieren;
8. Das Treffen von geschwindigkeitssenkenden Maßnahmen für die Andertensche Wiese;
9. Begrünung und Entsiegelung im Straßenraum der Andertensche Wiese;
10. Aufstellung einer Bank im Bereich der Kreuzung Anterdentsche Wiese/Oelzenstraße;
11. Begrünung und Entsiegelung im Straßenraum in der Dreyerstraße insbesondere zwischen den Häusern 13 und 18;
12. Aufnahme des Parkplatz vor der BBS Cora Berliner an der Brühlstraße in die Parkraumbewirtschaftung mit der Ausnahme von Anwohnenden mit einem Anwohner*innenparkausweis, um das Parken aus dem Viertel heraus zu verlagern.
TOP 8.3.7.
Keine Straßen ohne Bäume II - Mikroklima in Mitte verbessern
(Drucks. Nr. 15-2723/2022)
Bezirksratsherr Käthner stellte den Antrag vor.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 8.3.8.
Straßensanierung Sodenstraße & Eckerstraße
(Drucks. Nr. 15-2724/2022)
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 8.3.8.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2724/2022 "Straßensanierung Sodenstraße & Eckerstraße" und Sedanstraße
(Drucks. Nr. 15-2922/2022)
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 8.4.
der CDU-Fraktion
TOP 8.4.1.
Aussetzung der flächendeckenden Einführung der Gelben Tonne
(Drucks. Nr. 15-2739/2022)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt fragte nach, welcher Art und wer der Empfängerkreis der Wurfsendung für die Informationen zu den gelben Tonnen gewesen sei. Sie wisse von vielen, die diese Wurfsendung nicht erhalten hätten.
Aha antwortete zu Protokoll wie folgt:
Die Hauswurfsendung wurde über die Deutsche Post an alle Haushalte verteilt. Um auch die Werbeverweigerer zu erreichen, wurde die Hauswurfsendung nicht als Werbung, sondern als Infopost verteilt.
Sollten einige Haushalte die Infopost nicht erhalten haben, so kann die Hauswurfsendung über den aha-Service angefordert werden.
6 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.4.2.
Aufstellen geeigneter Müllbehälter
(Drucks. Nr. 15-2740/2022)
5 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
TOP 9.
A N F R A G E N
TOP 9.1.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion
TOP 9.1.1.
Feuerwerke
(Drucks. Nr. 15-2705/2022)
Rund 2.050 Tonnen Feinstaub produzieren Feuerwerke in Deutschland pro Jahr.
"Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit – und zwar bei kurzfristig hoher wie auch bei langfristig erhöhter Belastung. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu vermehrten Krankenhausaufnahmen wegen Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen sowie einer Zunahme der Sterblichkeit. Auch wenn über die akuten Wirkungen einer kurzfristig hohen Feinstaubbelastung wie zu Silvester wesentlich weniger bekannt ist als über langfristig erhöhte Konzentrationen in der Atemluft: Jegliche Reduzierung und Vermeidung von Feinstaubemissionen ist unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge sinnvoll und empfehlenswert." (Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/2050-tonnen-feinstaub-durch-feuerwerk-pro-jahr )
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
2. Wie viel Feinstaub entsteht durch die Feuerwerke (einzeln und insgesamt aufs Jahr berechnet)?
3. Wie viele Menschen im Bezirk Mitte sind von den Feinstaubentwicklungen betroffen?
Zu 1.
Für Großfeuerwerke besteht gegenüber der Stadt lediglich eine Anzeigepflicht, da diese durch gewerblich tätige Pyrotechniker durchgeführt werden. Die Pyrotechniker müssen hierbei über eine entsprechende Erlaubnis und Befähigung verfügen. Die Stadt prüft die Anzeige und erteilt dann ggf. einen Auflagenbescheid, der insbesondere sicherheits- und brandschutztechnische Belange berücksichtigt. Da das Sprengstoffrecht für diese gewerblich durchgeführten Feuerwerke lediglich ein Anzeigeverfahren vorsieht, erfolgt keine explizite Genehmigung der Feuerwerke durch die Stadt. Innerhalb des Stadtbezirkes Mitte wurden für die Jahre 2012 bis 2022 nachfolgende Anzahl an Großfeuerwerke angezeigt und durchgeführt:

Zu 2.
Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Weder ist die genaue Zusammensetzung der Feuerwerkskörper noch die Art und genaue Anzahl der bei den jeweiligen Feuerwerken gezündeten Feuerwerkskörper bekannt. Die Menge an Feinstaub (z. B. in Kilogramm) sagt allein nichts über die mögliche gesundheitliche Belastung für den Menschen aus, da die Grenzwerte sich auf Feinstaub-konzentrationen beziehen. Diese sind – unabhängig von der Feinstaubmenge – vor allem abhängig von den jeweiligen Wetterverhältnissen. So lag die Feinstaub- (PM10-) Belastung am Neujahrstag 2009 an der Hintergrundstation Lindener Berg bei 106 µ/m³ (Tagesmittelwert), während der Tagesmittelwert am 1. Januar 2013 lediglich 14 µg/m³ betrug. Es ist nicht davon auszugehen, dass 2013 wesentlich weniger Silvesterfeuerwerkskörper abgebrannt wurden als 2009.
Zu 3.
Die (in der Frage angesprochene) Feinstaubentwicklung zeigt eine deutliche Abnahme der Jahresmittelwerte der Feinstaubkonzentrationen innerhalb des in Frage 1 genannten Zeitraumes. An der Verkehrsstation Göttinger Straße sank der Jahresmittelwert von 23 µgm³ in 2012 auf 17 µg/m³ in 2021, an der Hintergrundstation Lindener Berg im selben Zeitraum von 16 µg/m³ auf 12 µg/m³. Seit 2019 liegt der PM10-Jahresmittelwert an der Verkehrsstation deutlich unter 20 µg/m³ (entspricht der alten WHO-Grenzwertempfehlung), an der Hintergrundstation unter 15 µg/m³ (entspricht der neuen WHO-Grenzwertempfehlung). Auch die Anzahl der Tage mit Überschreitung des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ hat sich deutlich reduziert. 2020 und 2021 gab es lediglich 1 bzw. 3 Überschreitungstage an der Verkehrsstation und jeweils 1 Überschreitungstag an der Hintergrundstation. Der Grenzwert liegt bei 35 Tagen pro Jahr. Von dieser Feinstaubentwicklung sind alle Menschen im Stadtbezirk Mitte betroffen bzw. profitieren davon, insbesondere aber diejenigen, die an verkehrsreichen Straßen wohnen, wo durch Kfz-Emissionen, Reifenabrieb und Aufwirbelung die höchsten Feinstaubbelastungen entstehen.
TOP 9.1.2.
Feuerwehrstraße
(Drucks. Nr. 15-2706/2022)
Das Areal der ehemaligen Feuerwehrwache in der Calenberger Neustadt soll mittelfristig zur Wohnnutzung umgebaut werden.
Die Straße Feuerwehrstraße hat im Bereich vor der ehemaligen Ein- und Ausfahrt einen ziemlich großen Querschnitt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
2. Besteht die Möglichkeit, die Straße einzuziehen und anderen Nutzungsformen zukommen zu lassen?
3. Besteht die Möglichkeit, die Straße einseitig für den Durchgangsverkehr zu sperren und wie wird diese Möglichkeit seitens der Verwaltung bewertet?
Zu 1. Im Zuge der Entwicklung des Feuerwehrstandortes Feuerwehrwache 10 an der Feuerwehrstraße werden bereits erste Gespräche in der Verwaltung zur weiteren Entwicklung des Geländes geführt. Hierbei sind die umliegenden Flächen, wie auch der Straßenverkehrsflächen mit zu betrachten und werden diskutiert. Sowohl die Feuerwehrstraße als auch die Clemensstraße sind hierbei einzubeziehen.
Zu 2. Auch die Zuführung zu anderen Nutzungsformen wird in den Diskussionen betrachtet.
Zu 3. Die Feuerwehrstraße dient der Anfahrt der Notaufnahme zum Friederikenstift, was sich auch perspektivisch nicht ändern lässt aufgrund der Netzstruktur. Diese Zufahrt ist in die weiteren Überlegungen mit einzubeziehen.
TOP 9.1.3.
Fahrstuhl Bahnhofsstraße
(Drucks. Nr. 15-2710/2022)
An der Bahnhofsstraße vor Galeria Kaufhof gibt es einen Fahrstuhl der zur Niki-de-Saint-Phalle-Promenade führt. Leider ist dieser Fahrstuhl regelmäßig defekt, was einerseits den Zugang zur Promande einschränkt und andererseits auch sehr störend an einem zentralen Zugang zur hannoverschen Innenstadt wirkt.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass dieser Fahrstuhl funktionstüchtig ist?
zu 1.
Zuständig für den angesprochenen Fahrstuhl ist die Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle – KG (HRG).
Diese beantwortet die Nachfrage wie folgt:
zu 2.
Der Fahrstuhl vor Galeria Kaufhof wurde durch wiederholten Vandalismus und starke Urineinwirkung stark in Mitleidenschaft gezogen und musste außer Betrieb genommen werden. Der Aufzug muss umfassend saniert werden; hierfür sucht die HRG derzeit einen Anbieter. Leider ist es derzeit schwierig, Angebote von Firmen für die Sanierung zu bekommen; die HRG hat die Suche jetzt deutlich ausgedehnt, um die Reparatur hoffentlich bald umsetzen zu können.
Sie bedauern sehr, dass der Aufzug aufgrund der Beschädigungen derzeit nicht nutzbar ist und werden die Reparatur so schnell wie möglich beauftragen.
TOP 9.1.4.
Verweilen an der Bahnhofsstraße und Georgstraße
(Drucks. Nr. 15-2712/2022)
Auf der Bahnhofsstraße und Georgstraße stehen mehrere Bänke, die zum Verweilen einladen sollen. Leider hat sich die Anzahl der Bänke über die Zeit reduziert.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
2. Wann werden fehlende Bänke ersetzt?
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage schriftlich wie folgt:
Zu 1.
Die Verwaltung unterhält im Stadtgebiet weit über 5.000 Bankstandorte, welche bisher noch nicht vollständig erfasst sind. Eine Jahresstatistik mit jährliche Zu- und Abgängen ist nicht verfügbar. Die Erfassung in einer neuen Datenbank ist aktuell in Arbeit.
Eine ältere Excel-Liste weist für die Bahnhofstraße 12 Bankstandorte (Portland-Bank dreisitzig) aus, aktuell stehen dort 16 Bänke (in 2020 komplett überarbeitet). Für die Georgstraße waren 37 Bankstandorte (Nusser-Bank weiß) gelistet, aktuell stehen dort 32 Bänke zwischen Kröpcke und Steintor.
Zu 2.
In den letzten Jahren wurde der Bankbestand im Innenstadtbereich deutlich erhöht (z.B. Am Marstall, Am Hohen Ufer, Steintorplatz), ohne dass die für die Unterhaltung notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen angepasst wurden.
Die fehlenden fünf Bänke in der Georgstraße können daher aktuell nicht ersetzt werden.
TOP 9.1.5.
Klimaneutralität Beteiligungen
(Drucks. Nr. 15-2715/2022)
Der Rat der Stadt Hannover hat in 2019 mit der Drucksache 2469/2019 beschlossen, dass die Stadt Hannover bis 2035 ihre Treibhausgasemissionen um 95% gegenüber 1990 reduzieren soll. Der Stadtbezirksrat Mitte hat in 2021 mit der Drucksache 2534/2021 den Klimanotstand erklärt und das Ziel der Klimaneutralität für 2035 definiert. Zur Erreichung der Klimaneutralität ist ein konsequentes Handeln aller Akteure in der Landeshauptstadt Hannover notwendig. Dies schließt auch sämtliche Unternehmen und Betriebe ein, an denen die Landeshauptstadt eine Beteiligung hält. Dazu stellte die Verwaltung bereits in der Antwort zur DS 15-0943 einige Beispiele vor, wie Unternehmen Klimaschutzprojekte betreiben. Diese Anfrage zielt allerdings auf einen Überblick und weniger auf einzelne Maßnahmen ab.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
2. Sofern Unternehmen ein Klimaschutzkonzept haben, sollte dieses ein Zieljahr für Klimaneutralität vorsehen. Ab welchem Jahr planen die Unternehmen, an denen die Landeshauptstadt Hannover beteiligt ist, und die städtischen Betriebe jeweils klimaneutral zu wirtschaften? (Auch hierfür bitten wir um eine tabellarische Aufstellung mit allen Unternehmen und deren eigenen Zielsetzungen.)
Zu 1 und 2 siehe Anlage 5.
TOP 9.1.6.
Raumtemperatur an Schulen
(Drucks. Nr. 15-2716/2022)
Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in Hannover deutlich spürbar. Die Temperaturen sind auch in diesen Sommer gestiegen, die viele Menschen beeinträchtigen. Nicht in allen Arbeitsbereichen gleich, aber es gibt Örtlichkeiten, wo dieses gravierend zu spüren ist. Dazu zählen besonders die mobilen Einheiten/ Container, die in Schulen und Kitas zum Einsatz kommen. Arbeitsrechtlich ist es bedenklich bei einer Innentemperatur von +35° der Arbeit nachzugehen.
Aus diesen Grund fragen wir die Verwaltung:
1. Mit welchen Kontrollmaßnahmen wird die Innentemperatur überprüft und an welche Stelle gemeldet?
2. Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung um in diesen Bereichen die Temperaturen zu senken ? Bitte mit namentlicher Nennung der Einrichtung/Schule.
3. Welche Ersatzmöglichkeiten gibt es für Eltern, bei hohen Temperaturen die Kinder in anderen Räumlichkeiten unterzubringen.
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage schriftlich wie folgt:
zu 1.):
Die Innentemperatur wird bei Bedarf von den Gebäude-Nutzer*innen gemessen. Eine Meldung an eine zentrale Stelle erfolgt nicht.
zu 2.):
Der Verwaltung sind gute Arbeitsbedingungen für alle Nutzer*innen in allen Gebäuden wichtig.
Bei Neuplanungen und Fassadensanierungen, auch bei mobilen Raumeinheiten, wird
deshalb baulich über das gesetzlich geforderte Maß hinaus mit Sonnenschutzmaßnahmen auf die seit einigen Jahren erhöhten Sommertemperaturen reagiert.
Bei Bestandsgebäuden werden baulich bewährte Maßnahmen zur Verminderung des Sonneneintrags wie z.B. außenliegender Sonnenschutz, Vorhänge, Jalousien etc. genutzt. Zusätzlich wird, soweit möglich, eine Nachtlüftung zur Abkühlung des Gebäudes empfohlen. Die vorgenannten Maßnahmen sind wegen der unterschiedlichen Lage und Bauart für jedes Gebäude individuell zu wählen.
Die Nutzer*innen werden bei Bedarf über die Schulungen im Rahmen „Gruppe schulinternes Energiesparen – GSE“ sowie „Klimaschutz in Kindertagesstätten – KliK“ informiert.
Siehe auch Broschüre/Flyer „GROSSE HITZE! WAS TUN“ veröffentlicht durch Landeshauptstadt und Region Hannover:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Gesundheitstipps/Urlaub-in-der-Region-Hannover-und-anderswo/Flyer-%22Gro%C3%9Fe-Hitze!-Was-tun-%22
In Einzelfällen wird die Betreuung/Unterricht früher beendet. Die Entscheidung obliegt den Leitungen der Kitas und Schulen. Ggf. können Kinder früher von den Eltern abgeholt werden.
zu 3):
Über eventuell geänderte Raumnutzungen (z.B. im Wechsel auf der Schattenseite von Gebäuden) entscheiden die Nutzer*innen abgestimmt auf den Einzelfall.
TOP 9.2.
der FDP-Fraktion
TOP 9.2.1.
Sicherheit von Fußgängern im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2727/2022)
Im Rahmen eines Interviews mit dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat Oberbürgermeister Belit Onay im Mai dieses Jahres zur autofreien Innenstadt u.a. ausgeführt: „… Der Hauptfokus in der Innenstadt bleibt der Fußverkehr. Das ist am klimaneutralsten, am gesündesten, macht am meisten Spaß. Da kann man die Innenstadt genießen und sehen, was da ist. …“ Demgegenüber nimmt aktuell die Gefährdung von Fußgängern insbesondere durch Fahrrad- und E-Scooterfahrer in der Innenstadt und im übrigen Stadtbezirk Mitte drastisch zu.
Wir fragen die Verwaltung:
2. Wie kann insbesondere in der neu gestalteten Innenstadt, aber auch im weiteren Stadtbezirk künftig das Risiko minimiert werden, dass Fußgänger durch regelwidrig fahrende Fahrrad- und E-Scooterfahrer gefährdet werden?
3. Wird zur Entschärfung der Situation daran gedacht, die Kennzeichnung und Beschilderung der Wege zu optimieren, die Kontrolldichte zu erhöhen und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung stärker durch Bußgelder zu ahnden?
Zu 1. In den innerstädtischen Fußgängerzonen ist ein zeitlich begrenzter Kfz-Verkehr durch Lieferverkehr und Radverkehr zugelassen, somit handelt es sich nicht um reine Fußgängerbereiche. Lediglich auf ausgewiesenen Gehweganlagen mit separaten Radwegen oder Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ist von reinen Fußgängerbereichen die Rede.
Zu 2. In der Regel handelt es sich hierbei um vorsätzliche Verkehrsverstöße Da es sich bei den geschilderten Verstößen um „Fahrverkehr“ handelt, obliegt die Befugnis zum Einschreiten bzw. der Ahndung solcher Verstöße ausschließlich bei der Polizei. Mit Öffentlichkeitsaktionen und zusätzlicher Sensibilisierung durch z.B. Piktogramme, die auf gegenseitige Rücksichtnahme hinweisen, soll eine Änderung der Verhaltensmuster erreicht werden.
Zu 3. Die Beschilderung der einzelnen Verkehrsbeziehungen ist optimiert und ausgewogen. Alle Erfahrungen zeigen, dass durch zusätzliche Beschilderung regelmäßig keine Verhaltensänderung eintritt. Durch die Polizei und insbesondere die Fahrradstaffel wird insbesondere in Bereichen mit hohem Fußgänger*innenanteil, oder besonderem Gefährdungspotential eine erhöhte Kontrolldichte durchgeführt.
TOP 9.3.
der CDU-Fraktion
TOP 9.3.1.
Gelbe Tonnen statt Gelbe Säcke I
(Drucks. Nr. 15-2732/2022)
Zum Jahresbeginn 2023 beabsichtigt aha, die „Gelben“ Säcke nicht mehr abzuholen und sie durch „Gelbe“ Tonnen zu ersetzen und bietet den Bürger*innen einen Standplatzplaner an.
Wir fragen die Verwaltung:
2. Warum besteht beim Stellplatzplaner nicht die Möglichkeit, sich die Tonnen- bzw. Containergrößen selbst auszusuchen?
(Es werden z.B. für ein Mehrfamilienhaus 9 Tonnen a 50 Liter angeboten.)
3. Warum ist das Angebot von Firmen, die bei der Erstellung von Stellplätzen behilflich sein können, derartig veraltet, dass viele der benannten Firmen nicht mehr existieren?
Zu 1.
Das ist so nicht korrekt. aha hat in einer am 16.09. versandten Pressemitteilung die Medien über die Möglichkeit informiert, sich eine Tonne zu teilen. Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung: „Damit die Bereitstellung und Entleerung der „Gelben Tonne“ reibungslos erfolgen können, ist es wichtig, dass rechtzeitig ein Standplatz auf dem Grundstück eingerichtet wird. Sollte zu wenig Platz sein, besteht die Möglichkeit, sich mit Nachbarn einen Behälter zu teilen. Der aha-Service berät unter (0800) 999 11 99 – wenn erforderlich auch im Rahmen einer Ortsbegehung.“ Auch bei im folgenden eingegangen Presseanfragen wurde und wird stets auf die Option der Behälterteilung hingewiesen.
Zu 2.
Wir sind im regen Austausch mit den Programmierern des Standplatzplaners und wollen diesen auch weiterentwickeln. Die Fa. Form Follows You hat den Auftrag von uns erhalten, den Standplatzplaner so zu konfigurieren, dass der Nutzer die Möglichkeit bekommt, selbstständig seine Behälter zusammenzustellen. Auf Basis der eingegebenen Daten durch den Nutzer zur Behälterwahl und der Abfallfraktion generiert sich dann der individuelle Standplatz. Der Prozess soll in Kürze abgeschlossen sein und der vorhandene Standplatzplaner um das Modul erweitert werden.
Die schraffierten Zebratonnen waren nur als Platzhalter gedacht, da die Einführung der gelben Tonne erst zum 01.01.2023 vollzogen wird. Wir haben auch dieses Thema bei den Programmierern angesprochen, die versprochen haben, zeitnah die schraffierten Tonnen gegen gelbe Tonnen auszutauschen. Die Angabe von 50 l basiert auf das derzeitige Volumen der gelben Säcke und wird mit der Darstellung der gelben Tonnen angepasst.
Zu 3.
Den Fehler haben wir zwischenzeitlich behoben. Bei der Gestaltung der neuen Internetseite von aha sollte das Firmenverzeichnis nicht mehr auftauchen. In Zukunft wird ein Vermerk angebracht, dass in den Gelben Seiten die entsprechenden Firmen zu finden sind.
TOP 9.3.2.
Gelbe Tonnen statt Gelbe Säcke II
(Drucks. Nr. 15-2733/2022)
Zum Jahresbeginn 2023 beabsichtigt aha, die „Gelben“ Säcke nicht mehr abzuholen und sie durch „Gelbe“ Tonnen zu ersetzen.
Wir fragen die Verwaltung:
2. Wer muss in einem 10-Familienhaus die vorgegebenen 3 Tonnen an den Straßenrand transportieren?
3. Für ein 10-Familienhaus stellt aha jetzt 3 Gelbe Tonnen bereit. Alternativ kann man nur den 1100 Liter Container wünschen. Warum wird die Zwischengröße einer 660 Liter Tonne nicht als weitere generelle Möglichkeit angeboten?
Die Planungen von aha sehen vor, von Anfang November bis etwa Mitte Dezember die Gelben Tonnen bzw. Container zur Erfassung der Leichtverpackungen (LVP) im Stadtgebiet zu verteilen.
Die Leerung dieser Tonnen erfolgt erstmals ab 2. Januar kommenden Jahres.
Gefüllte bereitgestellte Gelbe Säcke werden parallel dazu noch bis zum 31. März mitgenommen, danach nicht mehr!
Zu 1.:
Die Leistung „Einsammlung von Leichtverpackungen“ wird von den Dualen Systemen alle drei Jahre in definierten Gebieten, so auch für das Stadtgebiet Hannover ausgeschrieben.
Das wirtschaftlichste Gebot, in diesem Fall das Angebot von aha, erhält in der Regel den Zuschlag.
Die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Einsammlung wird in der sog. Abstimmungsvereinbarung definiert. Diese wird zwischen dem Dualen System und den öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgern geschlossen.
In der ab 2023 gültigen Abstimmungsvereinbarung ist ein 14-täglicher Abholrhythmus und eine Bereitstellung zu Leerung der 2-Rad Behälter (120l und 240l) vorgesehen.
Restmüll- und Biotonnen sind - im Gegensatz zu Gelben Tonnen gebührenrelevante Behälter, für die der Nutzer eine regelmäßige Entsorgungsgebühr entrichtet. In dieser Gebühr ist der sog. "Vollservice", d.h. ein Hin- und Hertransport der Tonnen bis 15 m durch aha-Mitarbeiter automatisch enthalten. Da die Gelbe Tonnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, ist dieser Service bei diesen Behältern nicht enthalten.
Darüber hinaus wird erst durch eine Bereitstellung der Gelben Tonne durch den Nutzer signalisiert, dass der Behälter auch wirklich gefüllt ist und geleert werden soll.
Zu 2.:
In Mehrfamilienhäusern sind unter anderem Treppenausreinigung, Winterdienst, Grünpflege, etc. gemeinschaftlich zu organisieren. Unter diesen Gesichtspunkt ist auch die Entsorgung der Leichtverpackung zu sehen.
D.h., der Transport der Gelben Tonnen zum und vom Bereitstellungsplatz an der Straße muss von den Nutzern selbst organisiert werden. In größeren Mehrfamilienhäusern könnte dies z. B. ein vor Ort wohnender Hausmeister, ein Hausmeisterdienst oder die Wohnpartei, die gerade "Treppenhausdienst" o. ä. vollzieht, übernehmen.
Zu 3.:
Die mit dem Dualen System eingegangene Rahmenvereinbarung sieht offiziell lediglich die drei bekannten Behältergrößen - 120, 240 und 1.100 Liter - vor. Dies hat unter anderem ökonomische Gründe: je mehr Behältergrößen angeboten werden, desto größer auch der Beschaffungs- und Verwaltungsaufwand für dieses Portfolio.
Die Zuordnung der Behältergrößen zu den einzelnen Grundstücken wurde auf Basis der dort gemeldeten Personen und einem empirischen LVP-Aufkommen von 15 Litern pro Person und Woche berechnet.
In der o. g. Abstimmungsvereinbarung ist festgelegt, dass abweichend von den drei genannten Größen der 660 Liter-Container in begründeten Fällen auf Antrag aufgestellt werden kann.
Als Beispiel sei hier ein größeres Gebäude (z. B. Altbau) genannt, bei dem der 1.100-Liter-Container einfach nicht "durch die Tür passt" und auf dem Gehweg stehenbleiben müsste.
TOP 9.3.3.
Bahnbrücken
(Drucks. Nr. 15-2735/2022)
Die Bahnbrücken am Schiffgraben und der Fernroder Straße haben in etwa das gleiche Alter wie die bereits sanierte Brücke in der Königstraße.
Wir fragen die Verwaltung:
2. Warum stehen die beiden Brücken noch nicht auf dem Sanierungsplan und wie ist der Zeithorizont hinsichtlich einer Sanierung?
3. Gibt es diesbezüglich einen Zusammenhang mit der avisierten Erweiterung bzw. dem Ausbau/ der Sanierung des Hauptbahnhofes?
Zu 1:
Die Eisenbahnüberführungen der DB Netz AG werden gemäß DB-Regelwerk durch turnusmäßige Bauwerksinspektionen überwacht.
Die Zeitintervalle der Prüfungen sind:
Untersuchung (= Einfache Prüfung nach DIN 1076) alle 6 Jahre
Begutachtung (= Hauptprüfung nach DIN 1076) alle 6 Jahre, 3 Jahre zeitversetzt zur Untersuchung.
Aufgrund des guten Zustands der Bauwerke Fernroder Straße und Schiffgraben ist eine gesamthafte Erneuerung mittelfristig nicht vorgesehen.
Bei Bedarf erfolgen Einzelschadensbeseitigungen im Rahmen der Instandhaltung.
Anmerkung: Bei der EÜ Schiffgraben erfolgte 1996 die Erneuerung des nördlichen Überbaus und 2008 die Erneuerung der restlichen Überbauten.
Zu 3:
Für das Bedarfsplanprojekt Hannover Hbf Neubau Gleise 15 und 16 incl. des Neubaus eines Mittelbahnsteiges und Anpassungen des Gleisfeldes des Bf Hannover Hbf haben vor Kurzem die Vorplanungen begonnen.
Aufgrund der örtlichen Lage der EÜ Fernroder Straße wird eine Erweiterung der Brücke nach Norden erforderlich.
Sofern weitere erforderliche Anpassungen an den Eisenbahnüberführungen Fernroder Straße und Schiffgraben erforderlich werden, werden diese im Rahmen der weiteren Planungen erarbeitet.
TOP 9.3.4.
Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 15-2736/2022)
Laut der Statistischen Profile der Stadtteile und Stadtbezirke 2022 (Stand: 09.08.2022, 1. Auflage) lebten im Stadtbezirk Mitte 974 Kinder im Alter von unter drei Jahren und 768 Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren. Vor dem Hintergrund des XI. Haushaltskonsolidierungskonzeptes und der Bundestagsdebatte zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) (Drucksache 20/3880 vom 10.10.2022)
fragen wir die Verwaltung:
2. Für wie viele Kinder gibt es in wie viel Tageseinrichtungen seit wie vielen Jahren ein Angebot der Sprachförderung, das mit Mittel des Bundes (Bundesprogramm "Sprach-Kitas") finanziert wird?
3. Sollte wie beabsichtigt die Finanzierung des Bundes wegfallen, wird dann die Stadt Hannover mit eigenen Mitteln die Förderung fortsetzen? Falls dies verneint wird, bitten wir um Darstellung, wie die Stadt Hannover das für den Besuch der Grundschule erforderliche Mindestmaß an Sprachkompetenz sicherstellen will.
1. In der Anlage ist die entsprechende tabellarische Übersicht beigefügt.
Die Daten zum 01.10.2018 finden sich in den Ausführungen 2019 wieder, da dieser Kita-Bericht (2018/2019) „zusammengelegt“ wurde.
Für den Krippenbereich lag die Versorgungsquote, gemessen an der stadtweiten Orientierung von 65 %, bereits in 2017 über dieser und hat sich bis 2021 auf 87,56 % weiterentwickelt.
Im Kindergartenbereich lag die Versorgungsquote im Betrachtungszeitraum von 2017–2021 weitestgehend über der stadtweiten Ausrichtung von 100 % - 2017 bei 111,80 % zu derzeit 98,27 %.
Eine perspektivische Entwicklung der beiden vorgenannten Versorgungsquoten, bezogen auf die kommenden fünf Jahre, ist schwerlich zu treffen, da diese in Korrespondenz mit der Bevölkerungsentwicklung, den zur Verfügung stehenden Plätzen sowie zusätzlichen Ausbauplanungen stehen.
2.Die Bundesförderung wird von den Trägern direkt beim Bund beantragt. Der Verwaltung ist daher der Gesamtumfang der in Anspruch genommenen Förderung nicht bekannt.
Der städtische Träger hatte sich gegen eine Teilnahme am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ entschieden, da die Mittel zuletzt nur für ein Jahr zur Verfügung standen, die notwendige personelle Ausstattung für diesen Zeitraum aufgrund des Fachkräftemangels nicht abgesichert werden konnte.
3. Seit dem 01.08.2018 gewährt das Land Niedersachsen gemäß § 31 Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) eine besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung. Inwieweit die ausfallende Bundesförderung hierüber kompensiert werden kann, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
In der Stadt Hannover bieten insgesamt rd. 60 Träger mit mehr als 460 Kitas in ihren Einrichtungen eine alltagsintegrierte Sprachförderung mit Landesfördermitteln an. Tageseinrichtungen sind verpflichtet, die Sprachkompetenz eines Kindes spätestens mit Beginn des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung in den Blick zu nehmen und zu entscheiden, ob ein Bedarf an einer differenzierten Förderung im letzten Kindergartenjahr vorliegt. Die bereits etablierte regelmäßige Beobachtung, Reflexion und Dokumentation des Entwicklungs- und Bildungsprozesses eines Kindes muss den Aspekt der Sprachentwicklung berücksichtigen und dient als Grundlage für die Planung und Durchführung einer alltagsintegrierten individuellen und differenzierten Förderung.
Für die Erfassung der Sprachkompetenz für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, wird kein Feststellungsverfahren vorgegeben. Die Fachberatungen Sprache, die gemäß § 31 NKiTaG über die besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung gefördert werden, beraten u.a. zu geeigneten Sprachfeststellungsverfahren.
Mit Zustimmung der Eltern kann im Rahmen von „Brücken-Gesprächen“ die Entwicklungsdokumentation den aufnehmenden Grundschulen zur Verfügung gestellt werden, um eine durchgängige Anschlussförderung in der Grundschule zu gewährleisten.
TOP 9.3.5.
Gebäude Leinstraße
(Drucks. Nr. 15-2737/2022)
Der Brandschutz des Verwaltungsgebäudes in der Leinstraße 14 wurde für über 500.000€ ertüchtig (DS 0939/2020). Des Weiteren wurden sogenannte Co-Working-Spaces eingerichtet. Seitens der Verwaltung wurde angeführt, dass die Liegenschaft neben dem Erhalt eines wichtigen IT-Knotens auch zur Unterbringung des Städtischen Ordnungsdienstes erforderlich sei.
Wir fragen die Verwaltung:
2. Wurde der IT-Knoten an eine andere Örtlichkeit verlegt, wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen?
3. Welche Zukunftspläne mit welchem Zeithorizont hat die Verwaltung für die weitere Nutzung oder den Abbruch des Gebäudes?
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage schriftlich wie folgt:
zu 1. Ordnungsdienst
Der städtische Ordnungsdienst (SOD) nutzt keine Flächen mehr im Verwaltungsgebäude Leinstraße 14. Die 53 Arbeitsplätze wurden vollständig an den neuen Verwaltungsstandort Osterstraße 44-46 / Breite Straße 10 verlegt.
Die aktuelle Belegung der Leinstraße ist wie folgt:
15 GB Gleichstellungsbeauftragte 6 AP
41.13 Kulturbüro / Junge Kultur 5 AP
41.4 Stadtarchiv 3 AP
50.3 Wohngeld 14 AP
50.3 35 AP
zu 2. Bereich Informations- und Kommunikationssysteme
Eine Verlegung des IT-Knotens erfolgte bisher noch nicht, weil ein alternativer Standort lange Zeit nicht zur Verfügung stand. Vor kurzem konnte ein Ersatzstandort für den IT-Knoten gefunden werden, der derzeit mit der erforderlichen Gebäudetechnik (Klimatisierung) ausgestattet wird.
Weitere Planungen für die Verlegung des IT-Knotens in der Leinstraße haben bereits begonnen. Die erforderlichen Arbeiten können jedoch erst nach vollständigem Auszug des Rechenzentrums und der Büroarbeitsplätze erfolgen, da eine Vielzahl von Glasfaser-Kabeln um- bzw. neuverlegt werden muss. Solange das Gebäude in der Leinstraße in Betrieb ist, sind parallele Tätigkeiten nur sehr eingeschränkt möglich. Die Technik des Rechenzentrums befindet sich derzeit in der Umzugsphase. Zieltermin für den Abschluss ist Ende des 1. Quartals 2023.
zu 3. Fachbereich Gebäudemanangement:
Das Gebäude steht für die Nutzung als Verwaltungsstandort nach den derzeitigen Planungen noch bis zum 30.06.2023 zur Verfügung. Im Anschluss und in Abhängigkeit von der Verlegung des IT-Knotens soll die Entwicklung des Grundstückes erfolgen.
TOP 9.4.
von Bezirksratsherrn Felix Mönkemeyer
(DIE LINKE.)
TOP 9.4.1.
Rolltreppe Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-2579/2022)
Gegenstand der Fragen ist die Rolltreppe am Ende der Passerelle, an der Ecke Lister Meile/Hamburger Allee.
1. Wie viele Tage dieses Jahr war die Rolltreppe nicht funktionsfähig und warum?
3. Welche Maßnahmen wurden bei der Schadensbegrenzung an anderen Rolltreppen angewendet bzw. warum werden sie hier nicht angewendet?
Zu Frage 1:
Es gab bisher ca. 10 Störmeldungen in 2022. Die Rolltreppe war insgesamt für ca. 45 Tage in diesem Jahr außer Betrieb. Grund für die Störungen waren insbesondere Probleme in der Mechanik und in der Elektronik der über 20 Jahre alten Rolltreppe. Außerdem waren Störungen auch auf Vandalismus zurückzuführen.
Zu Frage 2:
Die Rolltreppe liegt im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Hannover beim Fachbereich Tiefbau.
Bei Störungen, deren Beseitigungen sich ohne Ersatzteilbeschaffungen beheben ließen, dauerten die Reparaturen in der Regel 1 - 2 Tage. Wenn es allerdings erforderlich wurde, Ersatzteile zu beschaffen, hat sich die Reparatur in der Regel 1 - 3 Wochen hingezogen, da die Ersatzteilbeschaffung für diese alte Rolltreppe zum Teil sehr schwierig und langwierig ist.
Zu Frage 3:
Die betreffende Rolltreppe ist die letzte Rolltreppe in der Verwaltung der Stadt (zumindest bei den Fachbereichen Gebäudemanagement und Tiefbau). Zu Maßnahmen an anderen Rolltreppen im Stadtgebiet kann daher keine Aussage getroffen werden.
Wie bereits in Frage 1 angedeutet handelt es sich um eine über 20 Jahre alte Rolltreppe, die sehr störanfällig ist und für die es zum Teil keine Ersatzteile mehr gibt. Die Rolltreppe sorgt für keine Barrierefreiheit. Die Barrierefreiheit für diesen Bereich (Zugang zur -1 Ebene Raschplatz) wird durch eine Aufzugsanlage auf der anderen Seite der Hamburger Allee gewährleistet.
Bei der Rolltreppe handelt es sich daher um eine Anlage die allein dem Komfort dient. Die Anlage verbraucht zur Unterhaltung unverhältnismäßig viele Ressourcen für Energie und Instandhaltung.
Ein Austausch der Anlage durch eine neue Rolltreppe würde Kosten von über 300.000 Euro verursachen, die sich die Stadt unter der derzeitigen Finanzsituation nicht leisten sollte. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt keine weiteren Rolltreppen im Stadtbereich betreibt, ist ein solcher Weiterbetrieb des Rolltreppenstandortes auch nicht geboten.
Rolltreppen im Stadtbereich werden fast ausschließlich von der Infra / Üstra als Zuwegung für die Stadtbahn betrieben. Auch die betreffende Rolltreppe am Lister Tor dient augenscheinlich insbesondere diesem Zweck, da die Zuwegung direkt auf die U-Bahnzugänge am Hauptbahnhof gerichtet ist und entsprechende Beschilderungen am Zugang zur Rolltreppe auf die Stadtbahn verweisen. Eine Abfrage bei der Infra / Üstra hat allerdings ergeben, dass auch dort kein Interesse an der Übernahme und den Weiterbetrieb des Rolltreppenstandortes besteht. Dies sogar unter der Voraussetzung, dass die Stadt sich zunächst an einer neuen Rolltreppenanlage finanziell beteiligen würde.
Aus den vorgenannten Gründen plant die Stadt daher die Rolltreppe in 2023 zurückzubauen und die frei werdenden Flächen für die Verbreiterung der vorhandenen Treppenanlage zu nutzen.
TOP 9.4.2.
Strom- und Gassperren im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2632/2022)
Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen oder darum, sich nach deren Antworten zu erkundigen.
2. Wie viele dieser Sperren wurden von Enercity und anderen Anbietern verhängt und wie sieht das Verhältnis dieser Sperren im Vergleich zu anderen Stadtbezirken aus?
3. Welche Maßnahmen ergreifen die Stadt und enercity zur Vermeidung dieser Sperren?
zu 1.
Sofern ein*e Kund*in die Zahlungsverpflichtungen für Energie- oder Wasserlieferungen nachhaltig nicht erfüllt, kann der Lieferant eine Unterbrechung der Versorgung (Sperrung) bei dem zuständigen Netzbetreiber beauftragen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür, insbesondere § 19 Grundversorgungsverordnung Strom und Gas sowie die Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Wasser, sind dabei zu beachten und einzuhalten. Im Jahr 2021 wurden nach Ermittlung der enercity Netzgesellschaft mbH, im Stadtbezirk Hannover Mitte insgesamt 143 Strom-, Gas- und Wassersperren vorgenommen.
zu 2.
Alle vorgenannten 143 Sperrungen im Bezirk Mitte wurden im Auftrag von der enercity AG durchgeführt. Vergleiche zwischen den Stadtbezirken werden von der enercity Netzgesellschaft nicht vorgenommen. Für diese Anfrage wurden die Daten für den Stadtbezirk Mitte deswegen gesondert ermittelt.
Lieferanten, die im Versorgungsgebiet (hier Hannover) nicht Grundversorger sind, kündigen in aller Regel den Liefervertrag bei Zahlungsverzug der Kund*innen, da bei diesen Lieferanten keine Verpflichtung zur Versorgung besteht. Zudem machen Lieferanten, die nicht Grundversorger sind, die Belieferung abhängig von einer positiven Bonitätsabfrage und lehnen bei geringer oder negativer Bonität die Belieferung sehr häufig ab. Im Jahr 2021 wurden nach Ermittlung der enercity Netzgesellschaft mbH insgesamt rd. 2.400 Strom-, Gas- und Wassersperren durchgeführt. Etwa 100 davon entfallen nicht auf enercity AG, sondern auf andere Anbieter.
zu 3.
Die Vermeidung von Sperrungen bzw. das Einstehen für Rechnungen kann grundsätzlich nicht durch die Stadt erfolgen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung ist die Steuerung der Mehrbelastungen vor allem durch Ausgleichsmaßnahmen des Bundes möglich und unverzichtbar. Dazu hat die aktuelle Bundesregierung mit den Entlastungspaketen bereits über erste Maßnahmen entschieden, wie die Zahlung eines Heizkostenzuschusses im Herbst, die Kindergeldzuschläge oder die energiebezogenen Steuererleichterungen. Weitere Maßnahmen sind in der Diskussion und werden sicherlich bald einer Entscheidung zugeführt. Für besonders schwierige Fälle hat die Stadt gemeinsam mit enercity schon vor Jahren den enercity Härtefonds e.V. gegründet, der durch die enercity finanziell ausgestattet wird. enercity hat aktuell das Volumen für den Härtefallfonds für 2023 um den Faktor 10 gegenüber den bisher verwendeten Budgets erhöht. Derzeit wird geprüft bzw. vorbereitet, ob das Budget durch weitere Gelder aus den Härtefallfonds-Maßnahmen des Landes Niedersachsen um ein zusätzliches Drittel erhöht wird.
Seit Gründung des enercity Härtefonds e.V. vor über zehn Jahren ist die Anzahl der Sperrungen bei enercity kontinuierlich um insgesamt rd. 45 % zurückgegangen. Dieses Ergebnis ist im Wesentlichen auf die Verfahrensweise im Modell des enercity Härtefonds e.V. in Hannover zurückzuführen.
Schnare Brändle
Bezirksbürgermeister Protokollführerin