Sitzung Ratsversammlung am 29.09.2022

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 23.09.2022)
Protokoll (erschienen am 23.12.2022)
Protokoll (2. Fassung) (erschienen am 23.12.2022)
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Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 03.11.2022

PROTOKOLL

11. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 29. September 2022,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 21.10 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Bax (SPD)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) 15.12 - 21.10 Uhr
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Chowaniec (CDU)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Döring) (FDP)
Ratsherr Enders (CDU)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hoare (CDU)
Ratsherr Homann (SPD)
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
(Ratsherr Jeng) (CDU)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Keller (AfD)
Ratsfrau Dr. Killinger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Klapproth (CDU)
Beigeordnete Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt)
Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Beigeordneter Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Mensak (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Rosenzweig) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Sankowske (DIE LINKE.)
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Beigeordneter Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Waase (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wippach (AfD)
Ratsherr Wolf (Piraten)
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (DIE LINKE.) 15.00 - 20.35 Uhr

Verwaltung:
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe
(Stadträtin Beckedorf)
Stadträtin Bruns
Stadträtin Ritschel
Stadträtin Rzyski
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadtbaurat Vielhaber
Frau Kämpfe

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

1.1. Sitzverlust von Ratsherrn Salim Hemeed
(Drucks. Nr. 2545/2022)

2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 19. Mai 2022, am
30. Juni 2022 und am 25. August 2022

3. A N F R A G E N

3.1. der SPD-Fraktion

3.1.1. zu Onlineportalen der Standortgemeinschaften
(Drucks. Nr. 1890/2022)

3.1.2. zum Freifunk
(Drucks. Nr. 1891/2022)

3.2. der Fraktion DIE LINKE. zur Entlohnung von Reinigungskräften in städtischen Gebäuden
(Drucks. Nr. 1892/2022)

3.3. der AfD-Fraktion

3.3.1. zur Erderwärmung
(Drucks. Nr. 1893/2022)

3.3.2. zu diversen Ratsmitgliedern
(Drucks. Nr. 1894/2022)

3.4. der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zu Teilproduktionen im Mittagessenkonzept an Schulen
(Drucks. Nr. 1895/2022)

3.5. der Fraktion Die PARTEI & Volt zum Umgang mit Essens-Überschuss in den Kantinen der Hansestadt Hannover
(Drucks. Nr. 1897/2022)

3.6. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kantinenrecherche in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1896/2022)

3.7. der CDU-Fraktion zur Solarpflicht
(Drucks. Nr. 2006/2022)

3.8. der Fraktion DIE LINKE. zur genauen Verwendung der nach dem Brand 1976 gezahlten Versicherungssumme für das ehemalige Schwefelbad Limmerbrunnen.
(Drucks. Nr. 2122/2022)

3.9. der FDP-Fraktion

3.9.1. zum Umgang mit "Schrotträdern"
(Drucks. Nr. 2179/2022)

3.9.2. zum Ersatzneubau des Schwimmbads am Schulzentrum Anderten
(Drucks. Nr. 2180/2022)

3.11. Anfrage der CDU-Fraktion: Sanierung Bauverwaltung am Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
(Drucks. Nr. 2483/2022)

3.10. von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner)

3.10.1. zur Bereitschaft der Stadtverwaltung, sich für Quereinsteiger zu öffnen
(Drucks. Nr. 2341/2022)

3.10.2. zur Fußball WM der Herren in Katar
(Drucks. Nr. 2426/2022)

3.10.3. zur Überträger neuer Krankheiten nach Deutschland aufgrund des Klimawandels: Wie gut ist Hannover vorbereitet?
(Drucks. Nr. 2427/2022)

4. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2525/2022)

5. Jahresbericht der Geschäftsstelle Hannoversches Interventionsprogramm gegen Häusliche Gewalt 2021
(Informationsdrucks. Nr. 1693/2022 mit 1 (nur online) Anlagen)

6. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 2265/2022 mit 3 Anlagen)

7. Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2018
(Drucks. Nr. 0946/2021 mit 2 Anlagen)

8. Annahme eines Vermächtnisses gemäß §111 Abs. 8 NkomVG
(Drucks. Nr. 1537/2022)

9. Jahresabschluss 2021 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2107/2022 mit 2 (nur online) Anlagen)

10. Verwaltungsentwurf „WIR 2.0 Migration und Teilhabe. Strategien, Ziele und Maßnahmen“
(Drucks. Nr. 1941/2022 mit 1 (nur online) Anlagen)

37.1.3. Antrag auf Durchführung einer Aktuelle Stunde zum Thema: Messerangriffe in Hannover
(Drucks. Nr. 2389/2022)

11. Förderung von fest installierten PV-Anlagen für gemeinnützige Organisationen (1. Förderstufe) sowie Einrichtungen, die der Hochschulbildung dienen (2. Förderstufe)
(Drucks. Nr. 1082/2022 N1)

11.1. dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1343/2022)

12. Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 0081/2022 N1 mit 2 Anlagen)

12.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2250/2022)

12.2. und Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 2346/2022)

13. Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2021
(Drucks. Nr. 1240/2022 mit 4 (nur online) Anlagen)

14. Jahresabschluss der Städtischen Häfen für das Geschäftsjahr 2021
(Drucks. Nr. 1433/2022 mit 1 nur online Anlagen)

15. Empfehlungen für ein Sofortprogramm „Klimaschutz Hannover 2035“
(Informationsdrucks. Nr. 1687/2022 mit 2 (nur online) Anlagen)

16. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2175/2022 mit 1 Anlage)

17. Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2176/2022 mit 2 (nur online) Anlagen)

18. Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung) -hier: Herausnahme der Fettabscheiderreinigung
(Drucks. Nr. 2177/2022 mit 3 (nur online) Anlagen)

19. Information zur Bestellung eines Erbbaurechts an dem bebauten Grundstück Schulenburger Landstraße 167-225 ungerade (Rote Häuser)
(Informationsdrucks. Nr. 1833/2022 mit 1 Anlage)

20. Beschluss über die Verlängerung des Sanierungszeitraumes sowie die Erhöhung des Gesamtkostenrahmens für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg
(Drucks. Nr. 0335/2022)

21. Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 1904/2022 mit 1 Anlage)

21.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2343/2022 mit 1 ( in der angehängten Datei des Änderungsantrages) Anlagen)

22. Bebauungsplanangelegenheiten

22.1. Veränderungssperre Nr. 117
(Drucks. Nr. 1428/2022 mit 3 Anlagen)

22.2. Veränderungssperre Nr. 118
(Drucks. Nr. 1429/2022 mit 3 Anlagen)

22.3. Bebauungsplan Nr. 406, 1. Änderung, Büttnerstraße,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1484/2022 mit 4 Anlagen)

22.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1881, Wohnpark Brabrink,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1961/2022 mit 5 Anlagen)

22.5. Bebauungsplan Nr. 1264, 2. Änderung, Tintengraben, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2455/2022 mit 4 (nur online) Anlagen)

23. Widmung der Grabstätte Ludwig Vierthaler als bedeutende Grabstätte
(Drucks. Nr. 2776/2021)

24. Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Geschlechtergerechtigkeit konkret umsetzen: Kostenlose Hygieneartikel für Frauen auf städtischen Toiletten zur Verfügung stellen
(Drucks. Nr. 0002/2022)

24.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion Die PARTEI & Volt
(Drucks. Nr. 0547/2022)

25. Antrag der CDU-Fraktion: Fußverkehrsbeauftragter
(Drucks. Nr. 0084/2022)

26. Antrag der AfD-Fraktion zu einem Abwassergebührenzuschuss für Wohngeldbezieher (sozialschwache Haushalte)
(Drucks. Nr. 0633/2022)

27. Antrag der AfD-Fraktion zum Ukrainekrieg: Abschiebung abgelehnter Asylbewerber
(Drucks. Nr. 0662/2022)

28. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Installation und Bereitstellung von kostenlosem WLAN im Historischen Museum der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1129/2022)

28.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1829/2022)

29. Antrag der FDP-Fraktion: Frühzeitige Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten in der Stadtentwicklung
(Drucks. Nr. 1311/2022)

30. Antrag der CDU-Fraktion: Solar-Carports auf dem Messegelände
(Drucks. Nr. 1556/2022)

31. Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Steigerung des Anteils der LHH-Beschäftigten mit Migrationsgeschichte
(Drucks. Nr. 1658/2022)

32. Antrag der AfD-Fraktion zu einer Arbeitsgruppe: Rattenplagen in Hannover
(Drucks. Nr. 1704/2022)

33. Antrag der CDU-Fraktion: Modellversuch Countdown-Ampeln
(Drucks. Nr. 2005/2022)

34. Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zur Resolution zum Erhalt der Förderschulen Lernen
(Drucks. Nr. 2459/2022 N1)

35. Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner): "Ab sofort präventiv möglichen Gewaltexzessen und sexuellen Übergriffen in öffentlichen Bädern entgegenwirken"
(Drucks. Nr. 1984/2022)

36. Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) "Sofortige Ausweitung der Waffenverbotszone auf den gesamten Innenstadtbereich und Sanktionsmaßnahmen"
(Drucks. Nr. 1985/2022)

43. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Hannover steht zusammen – Versorgungsängsten gemeinsam entgegentreten
(Drucks. Nr. 2570/2022)

37. A N T R Ä G E

37.1. der AfD-Fraktion

37.1.1. zu sexuellen Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften
(Drucks. Nr. 1898/2022)

37.1.2. zu Schließfächer für Obdach- bzw. wohnungslose Menschen
(Drucks. Nr. 2164/2022)

38. Grundstücksangelegenheiten

38.1. Bestellung eines Erbbaurechts an dem bebauten Grundstück Schulenburger Landstraße 167-225 ungerade (Rote Häuser)
(Drucks. Nr. 1832/2022 mit 2 Anlagen)

38.2. Grundstücksverkauf in Wülferode
(Drucks. Nr. 1989/2022 mit 4 Anlagen)

39. Abberufung von Prüfer*innen des Rechnungsprüfungsamtes

39.1. Drucks. Nr. 1308/2022)

39.2. (Drucks. Nr. 2063/2022)

40. Mitgliedschaften der Landeshauptstadt Hannover im Bereich der Wohnungslosenhilfe
(Drucks. Nr. 2375/2022 mit 2 (nur online) Anlagen)

41. Finanzierungsvereinbarung Erkundung und bergbauliche Sicherung Ahlemer Asphaltgruben
(Drucks. Nr. 2328/2022 mit 3 - nur online Anlagen)

42. Genehmigung der Erweiterung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes (Erweiterung des Gymnasium Leibnizschule)
(Drucks. Nr. 2424/2022 mit 2 Anlagen)






TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) eröffnete die Ratsversammlung und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass sich Bürgermeister Thomas Hermann heute krankheitsbedingt entschuldige und dass Bürgermeister Thomas Klapproth aus denselben Gründen heute per Videokonferenz an der Sitzung teilnehme. Daher fehle es an Vertreter*innen, die die Ratsvorsitzende bei den Aufgaben als Vorsitzende in der heutigen Ratsversammlung unterstütze.
Da es für eine Besetzung von Vertreter*innen im Rat weder gesetzliche Vorgaben, noch in der Geschäftsordnung des Rates eine entsprechende Regelung gäbe, werde für die heutige Sitzung nach einem ungeschriebenen, aber schon praktizierten Ablauf verfahren, wonach für die Wahrnehmung von repräsentativen Aufgaben die Fraktionsvorsitzenden in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen für die Benennungen von Vertretungen angesprochen und gebeten würden, Abgeordnete für diese Aufgabe vorzuschlagen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe Ratsfrau Dr. Killinger vorgeschlagen, die SPD-Fraktion Beigeordneten Dr. Menge.
Einstimmig beschloss der Rat Ratsfrau Dr. Killinger (Bündnis 90/Die Grünen) und Beigeordneten Dr. Menge (SPD) für die heutige Ratsversammlung als Vertreter*innen in die Sitzungsleitung zu berufen.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass die Sitzung in Form einer Videokonferenz durchgeführt werde. Zur Durchführung der Ratsversammlung werde die Meeting Software Zoom verwandt. Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über den Zoom-Chat.
Ratsvorsitzende Engelhardt bat darum, dass sich alle Ratsmitglieder mit „anwesend“ im Live-Chat anmelden mögen.
Zudem erläuterte Ratsvorsitzende Engelhardt, dass sich die Geschäftsordnungskommission in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2020 darauf verständigt habe, dass vor dem Hintergrund der Sichtbarkeit der Handzeichen bei Abstimmungen und der notwendigen Serverstabilität die virtuellen Hintergründe deaktiviert werden.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährdeten.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften. Die Anfertigung sei der Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Wie in den bisherigen Ratssitzungen habe das „h 1-Fernsehen“ aus Hannover wieder um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Ratssitzung gebeten. Außerdem habe die HAZ angezeigt, ein Foto des aktuellen Rates anzufertigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbliebe.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass sie davon ausgehe, dass wie bisher dagegen keine Einwände erhoben würden und dass die Dreharbeiten durchgeführt werden könnten.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Im Weiteren verwies Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen hin.

Sitzverlust von Ratsherrn Salim Hemeed
(Drucks. Nr. 2545/2022)

Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der Verwaltung zum Sitzverlust von Ratsherrn Salim Hemeed mit der Drucks. Nr. 2545/2022.
Der Antrag wurde unter dem Punkt 1.1, nach Punkt 1 der Tagesordnung behandelt.


Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Hannover steht zusammen – Versorgungsängsten gemeinsam entgegentreten
(Drucks. Nr. 2570/2022)


Beigeordneter Semper (CDU) erläuterte, dass die steigenden Energiekosten und eine beginnende Rezession sowie die Tatsache, dass die Ratsversammlung erst Ende des Monats November wieder zusammenkäme, der Dringlichkeit zuträglich sein sollten.

Beigeordneter Kelich (SPD) erklärte, dass die Fraktion der SPD der Dringlichkeit zustimme.

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen der Dringlichkeit zustimme.

Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass die Fraktion der AfD der Dringlichkeit zustimme.
Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der CDU-Fraktion: Hannover steht zusammen – Versorgungsängsten gemeinsam entgegentreten, mit der Drucks. Nr. 2570/2022.
Der Antrag wurde unter dem Punkt 43, nach Punkt 36 der Tagesordnung behandelt.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass unter dem Punkt 37.1.3 der Tagesordnung ein Antrag der AfD-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema „Messerangriffe in Hannover“, mit der Drucks. Nr. 2389/2022 vorliege.

Oberbürgermeister Onay habe den Fraktionen und den Einzelvertretern im Rat mit Schreiben vom 13. September 2022 den Verfahrensverlauf mitgeteilt.

Ratsherr Engelke (FDP) sagte, dass die Fraktion der FDP den Punkt 11.1 - Änderungsantrag der FDP-Fraktion mit der Drucks. Nr. 1343/2022 zurückziehe.
Einstimmig beschloss der Rat, das nach der übersandten Tagesordnung, unter Berücksichtigung der benannten Änderungen, verfahren werde.


TOP 1.1.
Sitzverlust von Ratsherrn Salim Hemeed
(Drucks. Nr. 2545/2022)

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) informierte darüber, dass Ratsherr Salim Hemeed mit Schreiben vom 27. September 2022 mitgeteilt habe, dass er auf sein Ratsmandat zum 1. Oktober 2022 verzichte.
Nach § 52 Abs. 2 NKomVG stelle der Rat zu Beginn der nächsten, auf die Verzichtserklärung folgenden Sitzung fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen. Dem Betroffenen sei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) bedankte sich im Namen des Rates bei Ratsherrn Hemeed für dessen ehrenamtliche Mitarbeit im Rat der Stadt und seinen Gremien.
Einstimmig stellte der Rat gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG den Sitzverlust von Ratsherrn Salim Hemeed nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2545/2022 fest.

TOP 2.
Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am 19. Mai 2022, am 30. Juni 2022 und am 25. August 2022
Einstimmig genehmigte der Rat die Protokolle über seine Sitzungen vom 19. Mai, 30. Juni und 25. August 2022 in der jeweils vorliegenden Fassung.


TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der SPD-Fraktion

TOP 3.1.1.
zu Onlineportalen der Standortgemeinschaften
(Drucks. Nr. 1890/2022)

Stadträtin Ritschel beantwortete die Fragen von Ratsherrn Spiegelhauer (SPD) aus Drucks. Nr. 1890/2022 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie beurteilt die Verwaltung den aktuellen Stand und die bisherige Entwicklung der Online-Portale der geförderten Standortgemeinschaften?

Das Vahrenwalder Wirtschaftsforum und das Forum Hannover Nordost haben in 2021 die vorgesehenen Mittel voll ausgeschöpft und die Projekte wie vorgeschlagen umgesetzt. Hier bestehen jetzt gute und zeitgemäße Online-Portale. Die ARGE Süd/West hat die Mittel erst Ende Januar 2022 abgefordert. Online sind hier zumindest ein Großteil der Mitgliedsbetriebe aus dem Wirtschaftsforum Südstadt e.V. Die weiteren Unternehmen werden derzeit zugefügt.

Frage 2:
Welche Handlungsbedarfe sieht die Verwaltung für die künftige Entwicklung der Online-Portale der Standortgemeinschaften?

Im Zuge der Entwicklung und im laufenden Betrieb wurde festgestellt, dass noch Anpassungen und Weiterentwicklungen notwendig sind. Daher erhalten alle drei Förderprojekte auf Antrag in 2022 noch einmal einen Betrag von je 10.000 €. Das Geld steht zur Verfügung, da vom Rat für das Folgejahr 2022 zusätzliche 30.000 € für Online-Portale bewilligt wurden.
Hier hat das Forum Hannover Nordost bereits eine Projektvereinbarung mit der Wirtschaftsförderung geschlossen und teilweise auch abgerechnet. Mit dem Vahrenwalder Wirtschaftsforum wurde im August 2022 eine entsprechende Projektvereinbarung abgeschlossen. Von der ARGE Süd/West gibt es dazu aktuell noch keine Aussage.

Frage 3:
Hat die Verwaltung bereits weitere Maßnahmen oder Mittel vorgesehen, um die Entwicklung der Online-Portale der Standortgemeinschaften in Zukunft weiter zu fördern?

Weitere Maßnahmen oder Mittel sind seitens der Verwaltung nicht eingeplant. Die Projekte waren von Anfang an darauf ausgelegt, dass sie sich nach der zweijährigen Förderung selbst tragen müssen. Das ist auch ohne weiteres möglich, indem z.B. geringe Beiträge bei den Nutzer*innen erhoben werden, wie dies bei anderen Portalen auch üblich ist. Sollte sich ein Online-Portal nach zwei Jahren noch nicht selbst finanzieren, besteht die Möglichkeit im Rahmen der „normalen“ lokalen Ökonomie eine weitere finanzielle Unterstützung für z.B. die Vermarktung der Portale zu beantragen. Diese Mittel sind allerdings begrenzt, so dass dann ggf. andere Projekte weniger oder nicht gefördert werden können.

Ratsherr Spiegelhauer (SPD) fragte, ob der Verwaltung weitere Förderprogramme zur Digitalisierung der lokalen Ökonomien bekannt wären, ob die Landeshauptstadt Hannover diesbezüglich Anträge gestellt habe und mit welchem Ergebnis die Anträge beschieden worden seien. Ratsherr Spiegelhauer fragte ferner, ob es in anderen Kommunen vergleichbare Online-Portale von Standortgemeinschaften gäbe und mit welchen Förder- bzw. Finanzierungsinstrumenten diese ausgestattet wären.

Stadträtin Ritschel konstatierte, dass es im Jahr 2021 ein Projekt des Landes Niedersachsen mit dem Namen „digital aufgeladen“ gegeben habe, welches sich an diese Klientel gewandt habe. Allerdings hätten sich die Standortgemeinschaften direkt bewerben müssen, wenn diese in den Genuss der Mittel kommen wollten. Stadträtin Ritschel sagte, dass die Verwaltung den Standortgemeinschaften die Informationen zu dem Fördertopf weitergeleitet habe, aber nicht über Ergebnisse zu den Anträgen verfügen würde. Stadträtin Ritschel ergänzte, dass es bei dem Projekt primär um Beratung und nicht um ein Invest ginge. Im Weiteren verwies Stadträtin Ritschel auf die Innenstadtprojekte „Smart Cities“ und „resiliente Innenstadt“, bei denen es ebenfalls um Digitalisierung ginge. Stadträtin Ritschel führte weiter aus, dass die Städte Burgdorf und Oldenburg ähnliche Projekte angeschoben hätten, die sich dann letztendlich allein tragen sollten. Stadträtin Ritschel machte deutlich, dass derartige Intentionen, auch nach Auffassung der Standortgemeinschaften, immer nur eine Ergänzung darstellen sollten. Demnach wollte man digital auf Angebote aufmerksam machen, wobei der Fokus auf die Attraktivität des analogen Handels vor Ort gerichtet werde. Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass man ein Verschieben in das Internet vermeiden wollte und dass ein Online-Portal der Standortgemeinschaften nie allumfassend eingerichtet sein könnte, da bereits einige Filialist*innen ihre eigenen Websites eingerichtet hätten und in Konkurrenz zu den übrigen gehen würden. Stadträtin Ritschel betonte, dass eine Stärkung des lokalen Handels, im Besonderen aktuell, der richtige Weg sei.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob eine Verlinkung von hannover.de zu den Online-Portalen der Standortgemeinschaften vorgesehen wäre, um explizit den lokalen Handel unterstützen zu können.

Stadträtin Ritschel antwortete, dass es grundsätzlich nicht vorgesehen sei, Unternehmen auf der Seite von hannover.de zu bewerben. Darüber stellten Projekte, wie z.B. „Gemeinsam für Hannover“, in Zusammenarbeit mit einem Verlagshaus oder „Kauflust – ich kaufe nebenan“ gute Ansätze dar. Allerdings würde sich dabei letztendlich immer herauskristallisieren, dass die Unternehmen ihre eigenen Ziele verfolgten. Deshalb halte man ein Bewerben auf hannover.de von Unternehmen für den falschen Weg.

Beigeordneter Semper (CDU) fragte vor dem Hintergrund eines Austauschs mit den Standortgemeinschaften, ob in diesem Rahmen die Möglichkeiten des Online-Handels über die Online-Portale aufgegriffen werden.

Stadträtin Ritschel antwortete, dass es nicht nur um einen Internetauftritt mit Informationen zu den Unternehmen gehen sollte. Es sollte vielmehr eine Erweiterung der Servicebandbreite, wie z.B. das Vorbestellen, Bestellen und Anliefern von Waren befördert werden, ohne das die Unternehmen eine komplette Verlagerung ins Internet vornehmen. Das Ziel sei, dass beispielsweise der Buchhändler um die Ecke durch den Ausbau digitaler Möglichkeiten weiter existieren könnte. Stadträtin Ritschel machte deutlich, dass sich bislang nur die drei großen Standortgemeinschaften bei der Verwaltung gemeldet hätten. Die Wirtschaftsförderung sehe ihre Aufgabe darin, dass man die vorhandene Skepsis der übrigen Standortgemeinschaften zum Projekt im Rahmen von Informationsveranstaltungen abbauen wollte.


TOP 3.1.2.
zum Freifunk
(Drucks. Nr. 1891/2022)

Stadtrat Prof. Baumann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Gill (SPD) aus Drucks. Nr. 1891/2022 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
In welchen Einrichtungen, die von der Landeshauptstadt selbst oder in ihrem Auftrag betrieben werden, hat Freifunk die Einrichtung von WLAN übernommen?
Die Unterkünfte sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Frage 2:
Welche Erfahrungen hat die Landeshauptstadt dabei gemacht, und welche Probleme sind dabei aufgetreten, etwa mit Betreibern von Einrichtungen bzw. Unterkünften?

Die flächendeckende WLAN-Umsetzung in den Unterkünften erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover e.V. (kurz: Unterstützerkreis) und Freifunk gemeinsam. Absprachen werden vorrangig mit dem zweiten Vorsitzenden des Unterstützerkreises getroffen.
Grundsätzlich verläuft die WLAN-Umsetzung mit dem Unterstützerkreis und Freifunk aus Sicht der Verwaltung nach Anfangsschwierigkeiten (u. a. Klärung von Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung) zufriedenstellend. Der Einsatz der Ehrenamtlichen vor Ort erfolgt mit hohem Engagement. Die WLAN-Versorgung über das von Freifunk zur Verfügung gestellte WLAN-Netz läuft stabil. Vereinzelte Störungen werden kurzfristig behoben.
Eine Herausforderung besteht darin, dass die vorhandene Infrastruktur in einigen Unterkünften nicht ausreichend ist und durch Fachfirmen nachgerüstet werden muss. Einige Unterkünfte konnten durch Kontaktaufnahme des Unterstützerkreises mit dem Gebäudeeigentümer „hanova“ zwischenzeitlich so hergerichtet werden, dass eine WLAN-Versorgung möglich ist.
Nach der Beauftragung von WLAN-Anschlüssen bei den Telekommunikationsunternehmen (kurz: TK-Unternehmen) treten vereinzelt Probleme auf. So führen beispielsweise fehlende Kabelanschlussmöglichkeiten, zu geringe Bandbreiten oder die Benennung verlässlicher Ansprechpartner*innen, die für die Schaltung der Anschlüsse vor Ort zur Verfügung stehen müssen, zu Verzögerungen bei der WLAN-Installation. Die Erwartungshaltung zur Problembehebung seitens des Unterstützerkreises und Freifunk ist hier sehr hoch. Die Verwaltung kann hier nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen Abhilfe schaffen und hat keinen Einfluss auf eine zeitnahe Auftragserfüllung der TK-Unternehmen. Nachfragen – speziell bei dem größten TK-Unternehmen Deutschlands – bleiben oft erfolglos, was sowohl auf Seiten des Unterstützerkreises und Freifunk als auch bei der Verwaltung zu Unmut führt. Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Betreiber*innen zur Schaltung der DSL-Anschlüsse und Inbetriebnahme der Router in den Unterkünften hat die Verwaltung festgestellt, dass Mitarbeitende vor Ort gelegentlich nicht informiert werden, so dass neue Terminabsprachen notwendig sind, was wiederum zu Verzögerungen für die Installation der WLAN-Komponenten führt und letztlich Auswirkungen auf die Inbetriebnahme des WLAN hat. Eine Verbesserung konnte hier durch die rechtzeitige Einbindung des Unterstützerkreises erreicht werden, damit Terminabsprachen direkt mit den TK-Unternehmen erfolgen können.
Alle Beteiligten bewerten die regelmäßig stattfindenden Besprechungen als positiv. Hier erfolgt ein konstruktiver Austausch, um sich gegenseitig auf den neuesten Stand zu bringen. Darüber hinaus steht eine gemeinsame digitale Plattform mit Informationen zu jeder einzelnen Unterkunft zur Verfügung.
Kritisch gesehen wird seitens der Verwaltung allerdings die zum Teil negative Berichterstattung von Freifunk bezüglich der Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung über soziale Medien, ohne dies vorher mit den Beteiligten kommuniziert und abgestimmt zu haben.

Frage 3:
Auf welche Beträge belaufen sich die Kostenersparnisse der Landeshauptstadt durch die Beauftragung von Freifunk gegenüber den Kosten, die durch die Beauftragung von kommerziellen Anbietern (Providern und Netzbetreibern) entstanden wären?

Dem Unterstützerkreis und Freifunk wurden für erforderliche Sachaufwände und Ehrenamtsstunden Mittel in Höhe von bis zu 40.000 € zur Verfügung gestellt, die je nach Bedarf abgerufen und nach Rechnungsstellung überwiesen werden. Nach derzeitiger Hochrechnung reicht dieses Budget aus, um die bestehenden Flüchtlingsunterkünfte zu versorgen.
Darüber hinaus hat der Bereich Informations- und Kommunikationssysteme weitere Hardware (vorrangig Medienkonverter) und Patchkabel mit einem Warenwert in Höhe von ca. 2.000 € zur Verfügung gestellt. Der Bereich Unterbringung bzw. der Fachbereich Gebäudemanagement hat Aufträge für nachzurüstende Infrastruktur (z. B. Verkabelungsarbeiten) in Höhe von ca. 13.000 € erteilt. Den konkreten Zeitaufwand, den der Unterstützerkreis und Freifunk für Montage, Konfiguration und laufende Betreuung hat, kann seitens der Verwaltung nicht eingeschätzt werden. Der organisatorische Aufwand auf Seiten der Verwaltung ist jedoch sehr hoch, da sich die beteiligten Fachbereiche Teilhabe, Gebäudemanagement und Personal und Organisation absprechen und die Aufgaben koordiniert werden müssen. Des Weiteren kommen tägliche Telefonate mit dem Unterstützerkreis und Freifunk, monatliche Meetings und Vor-Ort-Termine in den Unterkünften dazu. Nach der Entscheidung der Verwaltungsspitze, dass die WLAN-Versorgung in den Unterkünften in Zusammenarbeit mit dem Unterstützerkreis und Freifunk erfolgen soll, wurden seitens der Verwaltung keine Markterkundungen für die WLAN-Versorgung durchgeführt.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob sich die Zusammenarbeit mit Freifunk in Bezug auf eine Kostenersparnis gelohnt habe. Ratsherr Engelke fragte zudem, ob der sehr hohe Standard in Hinblick auf die Datensicherheit im Netzwerk der Landeshauptstadt Hannover auch bei den W-LAN Umgebungen eingehalten werden könnte.

Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Landeshauptstadt Hannover einen sehr hohen Anspruch an die Datensicherheit und den Schutz der Daten bei Angriffen von außen habe. Die Verwaltung habe keine allumfassenden Informationen darüber, was auf welchen Geräten installiert werde, wenn man mit Initiativen wie Freifunk zusammenarbeiten würde. Allerdings seien infolgedessen die Datenströme komplett getrennt, wobei ein Verbinden des Netzwerkes mit Freifunk durch einen VPN-Tunnel, unter Einsatz eigener Komponenten, hergestellt werde, sodass ein Zugriff auf die Infrastruktur der Landeshauptstadt Hannover von außen nicht möglich sei. Deshalb sei es nicht zu einer Absenkung des Sicherheitsstandards gekommen. Stadtrat Prof. Baumann erläuterte, dass die Zusammenarbeit mit Freifunk und UFU (Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte), aufgrund von Pragmatismus und des Zupackens der Mitarbeitenden, einen zügigen Ausbau der W-LAN Strukturen realisiert habe. Stadtrat Prof. Baumann konstatierte, dass die Zusammenarbeit mit einem professionellen TK (Telekommunikation) Anbieter am Anfang mehr Zeit in Anspruch genommen hätte. Darüber hinaus habe es zu Beginn Verständnisprobleme mit den Ehrenamtlichen darüber gegeben, inwiefern die Verwaltung auf TK-Anbieter bzw. deren Vorstandsmitglieder oder Generalbevollmächtigte in Bezug auf Freischaltungen einwirken könnte. Stadtrat Prof. Baumann sagte, dass eine Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen nur selten Prognosen in die Zukunft standhalte, wogegen ein gültiger Servicevertrag mit einem TK-Anbieter die darin fixierten Bedingungen garantiere. Stadtrat Prof. Baumann betonte, dass zurzeit sehr pragmatistisch und zügig gehandelt werde, dass Kontakte mit Freifunk oder UFU jedoch sehr von der Verfügbarkeit von Ehrenamtlichen abhängig wären.

Ratsherr Gill (SPD) fragte, ob bei der Zusammenarbeit mit einem TK-Anbieter ein geringerer Personalaufwand betrieben werden müsste.

Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Verwaltung dazu keine Vergleichswerte erhoben habe. Allerdings würden Einschätzungen aus der IT Koordination darauf hinweisen, dass die Zusammenarbeit mit Freifunk und UFU einen erhöhten Personalaufwand notwendig machten.

Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, ob die Verwaltung Qualitätsunterschiede, wie z.B. Signalstärke oder Reichweite, in der Zusammenarbeit mit TK-Anbietern oder Initiativen wie UFU und Freifunk benennen könnte.

Stadtrat Prof. Baumann erläuterte, dass die Mitarbeitenden der TK-Anbieter aufgrund der technischen Ausstattung deutlich im Vorteil wären. Wenn beispielsweise die Reichweite von W-LAN Umgebungen unter Anwendung von Repeatern (Signalverstärkern) vergrößert werden sollte, dann könnten die Mitarbeiter*innen der TK-Anbieter die Reichweite unter Anwendung hochwertiger Messgeräte problemlos ausleuchten. Die Ehrenamtlichen der initiativen Freifunk oder UFU müssten unter Anwendung von Endgeräten ausprobieren welche Reichweite durch den Einsatz von Repeatern erzielt worden sei. Stadtrat Prof. Baumann machte deutlich, dass die Qualität bzw. die Signalstärke einer W-LAN Umgebung nicht zwangsläufig davon abhängig sei, ob diese von einem TK-Anbieter oder von einer Initiative „aufgespannt“ werde. Die Signalstärke eines kabellosen Netzwerkes sei von den Leistungsmerkmalen abhängig, die über den Anschluss der TK-Anbieter zur Verfügung gestellt werden könnten.

Ratsherr Wolf fragte, ob die Verwaltung Erhebungen darüber aufgestellt habe, welche finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten, wenn die Arbeiten der Initiativen Freifunk und UFU von kommerziellen Anbietern durchgeführt werden.

Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Verwaltung dazu keine Vergleichsdaten erhoben habe. Stadtrat Prof. Baumann informierte darüber, dass die Stadt Mainz die Ausstattung ihrer Unterkünfte von professionellen Anbietern durchführen lasse und dass dafür Aufwendungen in Höhe von 270.000 € eingesetzt werden mussten. Stadtrat Prof. Baumann bemerkte, dass der Aufwand für die zahlreichen Unterkünfte in Hannover leicht zu einem Mitteleinsatz in Höhe eines hohen sechsstelligen oder siebenstelligen Eurobetrages geführt hätte, wenn nicht die Initiativen Freifunk und UFU mit unendlich viel Engagement zahllose, ehrenamtliche Arbeitsstunden mit sehr viel Passion und Energie zur Verfügung gestellt hätten. Die Landeshauptstadt Hannover bedanke sich für die tatkräftige Unterstützung und freue sich über die, nach anfänglichen Startschwierigkeiten, gute Zusammenarbeit.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob ein prozentualer Wert zum Ist-Stand und zu den noch zu verbleibenden Arbeiten benannt werden könnte.

Stadtrat Prof. Baumann erörterte, dass insgesamt 45 Unterkünfte in Zusammenarbeit mit Freifunk und UFU ausgestattet werden. Davon seien 31 fertiggestellt und 14 befinden sich in der Umsetzung. Darüber hinaus seien 14 weitere Standorte zum einen von der Verwaltung ausgestattet worden oder zum anderen bereits ausgestattet gewesen (Hotels). Das ergebe eine Anzahl von 60 Unterkünften von denen sich 14 in der Umsetzung befinden. Die Umsetzung sei demnach etwa zu 75 % abgeschlossen.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung ebenfalls der Ansicht sei, dass die Zusammenarbeit mit Freifunk und UFU, nach Bewältigung der Anfangsprobleme, die es im Übrigen überall gebe, eindeutig günstiger wäre als der Support mit einem TK-Anbieter.

Stadtrat Prof. Baumann sagte, dass die Zusammenarbeit mit den Initiativen, ohne die genauen Zahlen zu kennen, deutlich günstiger wäre. Allerdings bestünde die Möglichkeit, dass der Vergleich auf lange Sicht kippen könnte, wenn die hohen, personellen Ressourcen weiterhin eingesetzt werden müssten. Stadtrat Prof. Baumann konstatierte, dass nach Fertigstellung aller Unterkünfte der Personalaufwand deutlich nach unten gehen müsste und dass dann nur noch bei Störungen und zur Pflege Handlungsbedarfe entstehen könnten. Eine endgültige Erkenntnis könnte nur eine langfristige Begleitung des Projektes ergeben.

Ratsfrau Iri (SPD) fragte, ob die vom Rat beschlossenen Standards für die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte, in Bezug zum W-LAN Zugang von jedem Zimmer aus, mit Umsetzung des Projektes eingehalten würden.

Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Zielsetzung verfolgt werde, dass die gesamten Gebäude ausgeleuchtet werden. Der Versuch mit einem zentral positionierten Router auskommen zu können habe man sehr schnell aufgegeben und mit zusätzlichen Repeatern und entsprechenden Verkabelungen nachgebessert, um mit dem Eintritt in das Kabelnetz einen schnelleren Datentransfer zu erreichen.

Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, welche Bandbreiten in den Unterkünften angeboten werden könnte. Ratsherr Albrecht fragte zudem vor dem Hintergrund von weiteren Projekten von Freifunk in der Stadt, ob die beteiligten anderer Projekte von Freifunk die Netzwerke in den Unterkünften ebenfalls als Hotspot nutzen könnten.



Stadtrat Prof. Baumann bot an, dass die Verwaltung eine Übersicht mit den Leistungsmerkmalen der Breitbandanschlüsse dem Protokoll beifügen könnte. Stadtrat Prof. Baumann führte weiter aus, dass die Verwaltung einen Standard von mindestens 100 MB und bei größerer Nutzerzahl von 200, 400 oder 1.000 MB pro Standort vorhalten wollte. Dazu werden Gigabyte fähige Kabel angeschlossen, um mit dem Anbieter über etwaige Erhöhungen verhandeln zu können. Stadtrat Prof. Baumann erläuterte, dass es frei zugängliche Hotspots gäbe. Allerdings sei ihm nicht bekannt, inwiefern die W-LAN Umgebungen in den Unterkünften eine Registrierung vorhalten würden.

Antwort der Verwaltung:
In Anlage: Übersicht der Signalstärken.

Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, ob die von Freifunk installierten Antennen den übrigen Nutzern den Zugang zum Hotspot ermöglichen würden.

Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Antennen eine Strahlkraft von etwa 100 Metern hätten und dass dann von den Außenbereichen (Grünflächen) aus, auf das Netzwerk zugegriffen werden könnte.


TOP 3.2.
der Fraktion DIE LINKE. zur Entlohnung von Reinigungskräften in städtischen Gebäuden
(Drucks. Nr. 1892/2022)

Stadtrat Prof. Baumann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Sankowske (Die LINKE.) aus Drucks. Nr. 1892/2022 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Zum Stundenlohn der Reinigungskräfte in städtischen Gebäuden in Hannover
a) Wie viel verdient eine Reinigungskraft, die städtische Gebäude in Hannover reinigt, durchschnittlich pro Stunde?
b) Wie hoch ist der niedrigste Stundenlohn einer Reinigungskraft, die städtische Gebäude in Hannover reinigt?

a) Eigenreinigung: (Daten aus Anlage A zum TVöD)
Die Reinigungskräfte der Stadt Hannover werden nach TVöD entlohnt und sind in E2 eingruppiert (Ausnahme: einige langjährige Mitarbeiter*innen in E2Ü). Daraus ergeben sich Stundenentgelte zwischen 13,22€ (E2 Stufe 1) und 16,88€ (E2 Stufe 6). Für E2Ü gilt hier eine Spanne zwischen 13,34€ und 16,88€ pro Stunde.
Fremdreinigung:
Die Reinigungsunternehmen bezahlen ihre Reinigungskräfte nach dem Tarifvertrag für Gebäudereinigung. Dies sind für die tägliche Unterhaltsreinigung aktuell 11,55€ pro Stunde. Ab 01.10.22 steigt der Mindestlohn auf 13€ pro Stunde.
b) Eigenreinigung:
Den niedrigsten Stundenlohn erhalten Reinigungskräfte bei Neueinstellung ohne Vorerfahrung (E2 Stufe 1). Dies sind aktuell 13,22€ pro Stunde.
Fremdreinigung:
Alle Mitarbeiter*innen der Reinigungsfirmen verdienen den unter 1a) angeführten Mindestlohn.




Frage 2:
Mit welchen Unternehmen arbeitet die Stadt bei Reinigungsleistungen in städtischen Gebäuden zusammen?

Wir arbeiten aktuell mit 53 Reinigungsfirmen zusammen. Dies sind die folgenden Unternehmen:
AS - Gebäudereinigung
beauty-clean GmbH
Bravo Bremen
BlitzzBlank Gebäudereinigung
Brüggemann GmbH
Bockholdt KG
Bogdol Gebäudemanagement GmbH
Butler Reinigungs-Service GmbH
Buttmann GmbH & Co. KG Hauptverwaltung Braunschweig
Cleaning Dienstleistungen UG
Clearness Gebäudereinigung
Clyro GmbH
Deutsche R+S Dienstleistungen GmbH & Co. KG
Dima Industrie-Service GmbH & Co. KG
Dorfner GmbH & Co. KG
Döpke Gebäudereinigungs GmbH
Dussmann Service Deutschland GmbH
Fair Facility Managment GmbH
Facility Clean Hannover GmbH
Fiduz Gebäudereinigungs GmbH
Gebäudereinigung Scheidler GmbH & Co KG
Gebäudeservice Roselieb GmbH
GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG
Glasreinigung Merkur
GRG Services Berlin GmbH & Co. KG
H & H Gebäudeservice & Co. Reinigungs KG
Hago Facility Management GmbH
Haster Gebäudereinigungs GmbH
Hectas Facility Services Stiftung & Co. KG
Herr Desta Mebrahtu/Frau Ghenet Negash
Klüh Cleaning GmbH
LARB Dienstleistungen
Lucia GmbH Dienstleistungsservice
Maikes Reinigungsservice
M&S Gebäude-Service GmbH
P. Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG
Pegasus Servicepool GmbH
Perfekta Dienstleistungen und Gebäudereinigung GmbH Fallingbostel
Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG
Plural Servicepool GmbH
Reinigungswerk Helms GmbH
Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste GmbH & Co. KG
Saxonia GmbH
Schmalstieg GmbH Gebäudereinigung
Schneiderklar Gebäudereinigung
SimpleClean
Steinbach Reinigungsservice GmbH
Stölting Reinigung & Service GmbH & Co. KG
STRÜBERG Gebäudereinigung GmbH
Thomas Gebäudeservice GmbH & Co. KG
WISAG Gebäudereinigung Nord GmbH & Co. KG
Wolfgang Schneider Gebäudereinigung GmbH
Zehm Vertrieb und Service GmbH

Frage 3:
Wie wird die Einhaltung von Arbeitsschutzstandards im Bereich Gebäudereinigung kontrolliert?

In der Eigenreinigung wird die Einhaltung der Arbeitsschutzstandards durch die Vorgesetzten (Objektbetreuer*innen) sichergestellt. Hierzu finden regelmäßige Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und Kontrollen statt. In der Fremdreinigung werden die Firmen durch unsere „Besonderen Vertragsbedingungen“, welche Bestandteil der Verträge sind, verpflichtet, die geltenden Arbeitsschutznormen einzuhalten. Die Firmen müssen dies entsprechend dokumentieren und uns diese Dokumente nach Aufforderung vorlegen.

Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, wie die Verwaltung die Arbeitsbedingungen der Reinigungskräfte einschätze.

Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass er persönlich ausschließlich positive Eindrücke gesammelt habe. Die Reinigungskräfte signalisieren Zufriedenheit, fühlen sich gut angeleitet und betreut. Darüber hinaus werde der Bereich Gebäudereinigung als Einstieg in die Stadtverwaltung genutzt, was das Personaldezernat grundsätzlich als positiv bewerte. Stadtrat Prof. Baumann erläuterte, dass zum einen auf die Inhaltsstoffe der Reinigungsmittel und dass zum anderen auf die Anwendung, Direktentnahme ohne Sprühen, geachtet werde. Ein direktes Abnehmen der klar etikettierten Reinigungsmittel mit dem Tuch erhöhe die Arbeitssicherheit im Umgang mit Chemikalien.

Ratsfrau Sankowske (Die LINKE.) fragte, ob und wie viele Reinigungskräfte nach der niedrigsten Stufe, Eingruppierung E2 der Entgelttabelle, vergütet werden.

Stadtrat Prof. Baumann erläuterte, dass Mitarbeitende ohne Vorerfahrung in der ersten Stufe nach E2 der Entgelttabelle eingruppiert werden. Eine Übersicht darüber, wie viele Mitarbeiter*innen jeweils in den Stufen I bis VI eingruppiert seien, wäre temporär nicht verfügbar.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob es Unterschiede in der Bewertung von Arbeiten gebe, die von privaten Unternehmen oder von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung im Bereich Gebäudereinigung ausgeführt werden.

Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass es in den Bereichen vergebener Arbeiten und der selbst durchgeführten Arbeiten gut bis sehr gut laufe. Stadtrat Prof. Baumann erläuterte, dass in den seltenen Fällen ein Qualitätsabfall zu beobachten sei, wenn Stammpersonal von privaten Unternehmen ersetzt werden müsste, da die Ersatzkräfte mit den Objekten nicht so gut vertraut wären. Die Landeshauptstadt Hannover würde bei angezeigter, mangelhafter Durchführung übertragener Arbeiten eigene Reinigungskräfte zur Unterstützung einsetzen, um kurzfristig den Qualitätsstandard wieder gewährleisten zu können.

Ratsherr Gill (SPD) fragte, wie zufrieden die Reinigungskräfte, beispielsweise an Schulen, mit ihrem Arbeitsumfeld wären.

Stadtrat Prof. Baumann berichtete, dass es nach Aussagen von Reinigungskräften gern auch einmal zu provokanten Vermüllungen bzw. Verschmutzungen von Schüler*innen kommt um der Geringschätzigkeit der geleisteten Arbeit Nachdruck zu verleihen. Derartigen ärgerlichen Einzelfällen würden die Objektbegleiter*innen vor Ort nachgehen um den Reinigungskräften einen respektierlichen Umgang mit ihrer Arbeit ersparen zu können. Die Landeshauptstadt Hannover lege besonderen Wert darauf, seine Reinigungskräfte zu unterstützen und diese ausdrücklich als Bestandteil der Stadtverwaltung zu identifizieren.


TOP 3.3.
der AfD-Fraktion

TOP 3.3.1.
zur Erderwärmung
(Drucks. Nr. 1893/2022)
Beantwortung über das Ratsinformationssystem.


TOP 3.3.2.
zu diversen Ratsmitgliedern
(Drucks. Nr. 1894/2022)
Beantwortung über das Ratsinformationssystem.

TOP 3.4.
der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zu Teilproduktionen im Mittagessenkonzept an Schulen
(Drucks. Nr. 1895/2022)
Beantwortung über das Ratsinformationssystem.

TOP 3.5.
der Fraktion Die PARTEI & Volt zum Umgang mit Essens-Überschuss in den Kantinen der Hansestadt Hannover
(Drucks. Nr. 1897/2022)
Beantwortung über das Ratsinformationssystem.

TOP 3.6.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kantinenrecherche in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1896/2022)
Beantwortung über das Ratsinformationssystem.

TOP 3.7.
der CDU-Fraktion zur Solarpflicht
(Drucks. Nr. 2006/2022)
Beantwortung über das Ratsinformationssystem.

TOP 3.8.
der Fraktion DIE LINKE. zur genauen Verwendung der nach dem Brand 1976 gezahlten Versicherungssumme für das ehemalige Schwefelbad Limmerbrunnen.
(Drucks. Nr. 2122/2022)
Beantwortung über das Ratsinformationssystem.

TOP 3.9.
der FDP-Fraktion

TOP 3.9.1.
zum Umgang mit "Schrotträdern"
(Drucks. Nr. 2179/2022)
Beantwortung über das Ratsinformationssystem.

TOP 3.9.2.
zum Ersatzneubau des Schwimmbads am Schulzentrum Anderten
(Drucks. Nr. 2180/2022)
Beantwortung über das Ratsinformationssystem.

TOP 3.11.
Anfrage der CDU-Fraktion: Sanierung Bauverwaltung am
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
(Drucks. Nr. 2483/2022)
Beantwortung über das Ratsinformationssystem.

TOP 3.10.
von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner)

TOP 3.10.1.
zur Bereitschaft der Stadtverwaltung, sich für Quereinsteiger zu öffnen
(Drucks. Nr. 2341/2022)
Beantwortung über das Ratsinformationssystem.

TOP 3.10.2.
zur Fußball WM der Herren in Katar
(Drucks. Nr. 2426/2022)
Beantwortung über das Ratsinformationssystem.

TOP 3.10.3.
zur Überträger neuer Krankheiten nach Deutschland aufgrund des Klimawandels: Wie gut ist Hannover vorbereitet?
(Drucks. Nr. 2427/2022)
Beantwortung über das Ratsinformationssystem.

TOP 4.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2525/2022)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2525/2022.

Die übrigen Besetzungen der Gremien bleiben unberührt.


TOP 5.
Jahresbericht der Geschäftsstelle Hannoversches Interventionsprogramm gegen Häusliche Gewalt 2021
(Informationsdrucksache Nr. 1693/2022 mit 1 (nur online) Anlagen)

Gleichstellungsbeauftragte Kämpfe erläuterte zum Jahresbericht der Geschäftsstelle Hannoversches Interventionsprogramm gegen Häusliche Gewalt 2021, dass im vergangenen Jahr 2.877 Fälle in den die Beratungs- und Interventionsstellen im Halbverbund Frauen beraten hätten, die von häuslicher Gewalt betroffen gewesen sind. Ein Drittel der Frauen hätten sich selbst bei den Beratungsstellen gemeldet. Zwei Drittel der Fälle seien über eine polizeiliche Meldung in die Beratungsstellen gelangt und proaktiv angesprochen worden. Gleichstellungsbeauftragte Kämpfe führte weiter aus, dass die Ansprache der Frauen das Spektrum von Ablehnung, über Erstberatung bis zur dauerhaften Unterstützung bedienen würden. Darüber hinaus seien im vergangenen Jahr 725 Frauen und Kinder für kurze Zeit im Frauenhaus 24 untergekommen. Gleichstellungsbeauftragte Kämpfe erläuterte, dass diese Sofortaufnahmestelle für von Gewalt betroffenen Frauen seit 2020 bestünde. Das Frauenhaus 24 sei ein zentraler Bestandteil des Ausbaus der Frauenlandschaft gewesen, welches mit dem Haushalt 2019/2020 beschlossen wurde und inzwischen zum zentralen Bestandteil des Unterstützungsprogramms für von Gewalt betroffenen Frauen in Hannover geworden. Im weiteren Verlauf würden die Frauen in ein Frauenhaus umziehen, bei Freund*innen und Verwandten unterkommen oder in ihre Wohnungen zurückkehren. Gemeinsam hätten diese Frauen jedoch, dass diese im Frauenhaus 24 einen sicheren Ort gefunden hätten, an dem diese gemeinsam mit den Mitarbeitenden einen Weg aus der Gewalt heraus planen könnten.
Gleichstellungsbeauftragte Kämpfe sagte, dass man in Hannover ein differenziertes und wertvolles Hilfesystem habe, welches ein Ergebnis aus der erfolgreichen Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft wäre. Im Gegensatz zu anderen Kommunen sei Hannover aufgrund dieses Angebots auf einem guten Weg die Anforderungen der Istanbul-Konventionen erfüllen zu können. Das läge an der jahrelangen Zusammenarbeit, einer hohen Fachlichkeit, einen ganzheitlichen Blick auf alle Betroffenen, der Zusammenarbeit auf Augenhöhe und der Orientierung an der Sache. Gleichstellungsbeauftragte Kämpfe machte deutlich, dass häusliche Gewalt auch in Hannover nach wie vor ein gesellschaftliches Problem wäre und dass man den erreichten Standard nur dann halten könnte, wenn man sich weiterhin bemühen würde.
Gleichstellungsbeauftragte Kämpfe hob hervor, dass sie sich eine Welt ohne patriarchaler Gewalt wünschen würde. Eine Welt, in der Frauen keine Gewalt erlebten, einfach nur, weil sie Frauen wären. Eine Welt in der Frauen selbstbestimmt leben könnten und in der Männer keine Besitzansprüche gegen Frauen erheben würden. Letztendlich würde sich Gleichstellungsbeauftragte Kämpfe eine Welt wünschen, in der es keine Gewaltberatungsstellen, keine Frauenhäuser und kein Interventionsprogramm gegen Gewalt gebraucht würden. Gleichstellungsbeauftragte Kämpfe unterstrich, dass sie sich damit eine Selbstverständlichkeit wünschen würde. Allerdings könnte man in diesem Fall von einem frommen Wunsch sprechen, da im Verlauf eines Lebens aktuell jede vierte Frau Gewalt von ihrem Partner oder Expartner erfahren würde. Der Gleichstellungsbeauftragten obläge es die Gleichberechtigung der Geschlechter voranzutreiben und auch die zurzeit von sexueller Gewalt Betroffenen im Blick zu behalten. Das hieße konkret für die Gesellschaft, von häuslicher Gewalt betroffenen Menschen Schutz, Hilfe und Unterstützung zu bieten. Dazu wären ausreichend Frauenhausplätze zu schaffen, wie eine ausreichend differenzierte Beratungslandschaft vorzuhalten. Man müsste Verursacher*innen in Regress nehmen und darauf hinwirken, dass diese Verantwortung übernähmen und ihr Verhalten änderten. Man müsste Präventionsarbeit leisten, über Gewalt aufklären, öffentlich Position beziehen und für eine ausreichende Finanzierung sorgen.
Abschließend appellierte Gleichstellungsbeauftragte Kämpfe daran, dass der Rat der Stadt seine politischen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und dazu beitragen möge, die vorhandenen Strukturen für Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen wären, zu erhalten.
Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 6.
Satzung zur Änderung der „Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 2265/2022 mit 3 Anlagen)
Mit 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Satzung zur Änderung der „Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2265/2022 mit 3 Anlagen.


TOP 7.
Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2018
(Drucks. Nr. 0946/2021 mit 2 Anlagen)
Mit 3 Enthaltungen beschloss der Rat den konsolidierten Gesamtabschluss 2018 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0946/2021 mit 2 Anlagen.


TOP 8.
Annahme eines Vermächtnisses gemäß §111 Abs. 8 NkomVG
(Drucks. Nr. 1537/2022)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme eines Vermächtnisses gemäß §111 Abs. 8 NkomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1537/2022.


TOP 9.
Jahresabschluss 2021 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2107/2022 mit 2 (nur online) Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss 2021 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2107/2022 mit 2 Anlagen.


TOP 10.
Verwaltungsentwurf „WIR 2.0 Migration und Teilhabe. Strategien, Ziele und Maßnahmen“
(Drucks. Nr. 1941/2022 mit 1 (nur online) Anlagen)

Ratsfrau Iri (SPD) erläuterte, dass Hannover seiner Verantwortung als Stadtverwaltung, Politik oder Zivilgesellschaft gerecht werde und die Integrationsgerechtigkeit oder Teilhabe voranbringen wollte. Ratsfrau Iri brachte ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass der Verwaltungsentwurf zu WIR 2.0 fertiggestellt wurde und dass dieser die Teilhabe der Menschen im Blick habe. Im WIR 2.0 seien fünf Handlungsfelder definiert worden: Bildung und Soziales, Demokratie, Stadtleben und Kultur, Wirtschaft, Stadtverwaltung und interkulturelle Öffnung. Im Weiteren ging Ratsfrau Iri auf die Schwerpunkte Arbeitsmarktintegration, den Wohnungsmarkt und Bildung ein.

Ratsherr Jacobs (AfD) erläuterte, dass unter den Einwohner*innen in Hannover etwa 40 % Menschen mit Migrationsbiographie lebten. Ratsherr Jacobs betonte, dass das Menschen wären, die zum Teil seit 30 oder 40 Jahren in Hannover lebten und dass daran überhaupt nichts Negatives wäre. Viele Menschen mit Migrationsbiographie seien gut integriert, fühlten sich wohl und würden deshalb überhaupt keinen Anlass dafür erkennen, warum für sie eine extra Förderung notwendig seien sollte. Ratsherr Jacobs wies darauf hin, dass es entsprechende Anlaufstellen für die verschiedensten Formen von Diskriminierung gäbe, die entsprechend angerufen werden müssten, da alle Menschen, überall in Deutschland und zu jeder Zeit Diskriminierungen ausgesetzt wären. Ratsherr Jacobs erklärte, dass die Fraktion der AfD die Verwaltungsvorlage ablehnen werde.

Ratsherr Böning machte deutlich, dass es richtig wäre, dass die Landeshauptstadt Hannover Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Migrationsbiographie plane. Allerdings sollte Integration keine Einbahnstraße sein, sondern es sollte ein Fördern und Fordern stattfinden. Das funktioniere nur dann, wenn die zu Integrierenden auch integrationsfähig und -willig wären. Wir in Hannover würden unseren Teil erledigen, damit Integration und echte Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund bestmöglich gelingen könnte. Denn es sei wichtig, dass auch die andere Seite entsprechend mitmache. Ratsherr Böning stellte klar, dass es absolut richtig sei, dass sich die Verwaltung in Zeiten von Fachkräftemangel für Menschen mit Migrationshintergrund öffne. Allerdings müsste die Qualifikation der Bewerber*innen das Hauptkriterium bleiben, wenn es um die Einstellung von Mitarbeiter*innen ginge. Es müsste völlig egal sein, ob Bewerber*innen einen Migrationshintergrund hätten, ob diese weiblich, männlich oder divers wären. Alles was zähle sei die Qualifikation und nicht das Geschlecht oder ein Migrationshintergrund. Ratsherr Böning sagte, dass die freie Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER der vorliegenden Drucksache zustimmen werde.

Bürgermeister Klapproth (CDU) erläuterte, dass die Überarbeitung des Lokalen Integrationsplans (LIP) dringend notwendig gewesen wäre und dass die Neuauflage in Zusammenarbeit mit den Protagonisten der verschiedensten Personenkreise entstanden wäre. Bürgermeister Klapproth erklärte, dass die Fraktion der CDU der Verwaltungsvorlage zustimmen werde.

Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) brachte ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass nun endlich, nach vielen Hürden, die Verwaltungsvorlage zur Migration und Teilhabe starten könnte, da viele Organisationen und Einrichtungen darauf warten würden ihre Anträge einreichen zu können. Der vorliegende Antrag beinhalte Strategien, Ziele und Maßnahmen zur Chancengleichheit für Menschen mit Migrationsgeschichte und dem Zusammenleben in Hannovers Stadtgesellschaft. Dabei sei die Teilhabe im sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Bereich von enormer Bedeutung.

Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass die AfD-Fraktion die Verwaltungsvorlage ablehnen werde, da man der Ansicht sei, dass diese gegen den Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes verstoße. Denn niemand dürfte wegen seines Glaubens, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft oder seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Genauso dürfte niemand aufgrund einer Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden.

Ratsherr Wolf erörterte, dass man mit dem WIR 2.0 einen längst notwendigen Paradigmenwechsel - weg von der reinen Integration und hin zur gemeinsamen Identität und Teilhabe - vollzogen habe. Ratsherr Wolf erklärte, dass er der Verwaltungsvorlage zustimme, da nun endlich mit den Menschen und nicht nur über diese gesprochen würde.

Beigeordneter Kelich (SPD) stellte klar, dass eigentlich jeder die Phantasie dafür aufbringen müsste, dass derartige Beteiligungen natürlich über Organisationen, Vereine und die anschließenden Diskussionen über Netzwerke erfolgen würden, sodass nicht nur von Beteiligung gesprochen werde, wenn jeder Mensch mit Migrationsbiographie an Veranstaltungen zur Ausgestaltung derartiger Vorlagen persönlich anwesend sei. Im Weiteren ging Beigeordneter Kelich auf die Problematiken auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt ein.

Ratsfrau Bax (SPD) sagte im bildungspolitischen Kontext, dass unter anderem die Themen Bildungsbüro, Weiterentwicklung der Familienzentren, Patenschaften für dazugekommene Familien oder Brücken für Bildung mit der Rucksackschule tatsächlich als Arbeitsauftrag anzusehen seien.

Ratsfrau Iri (SPD) machte deutlich, dass nie über eine Quote für Menschen mit Migrationsbiographie diskutiert worden wäre. Allerdings sollte vor dem Hintergrund von 800 offenen Stellen bei der Stadtverwaltung auffallen, dass bei der Verwaltung lediglich 14 % der Mitarbeiter*innen eine Migrationsgeschichte hätten, wobei der Anteil der Menschen mit Migrationsbiographie in der Stadtgesellschaft bei 38 % läge.

Ratsherr Jacobs (AfD) wies darauf hin, dass alle Menschen in Deutschland, überall und jederzeit Opfer von Diskriminierung werden. Deshalb sei die AfD-Fraktion auch nicht der Auffassung, dass ein bestimmter Personenkreis zum einen besonderen Schutz erhalten und zum anderen beim Thema Arbeitsmarkt zusätzlich gefördert werden sollte. Denn es gebe ausreichend viele Beispiele dafür, dass Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland Kariere gemacht hätten, ohne zusätzliche Förderungen genossen zu haben.

Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es eine strukturelle Benachteiligung für Menschen mit anderem Herkunftsland oder anderer Hautfarbe gebe. Ratsherr Rinker bat darum, dass man doch bitte Abstand davon nehmen sollte so zu tun, als wäre die Integration aller Menschen in Deutschland bereits abgeschlossen.

Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass sich Deutschland als Leistungsgesellschaft ausgezeichnet habe und dass es nicht sein könnte, dass nach Stammbaum oder Herkunftsland sondiert werde.

Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: Ende der Debatte.
Einstimmig beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Mit 44 Stimmen gegen 3 Stimmen beschloss der Rat den Verwaltungsentwurf: „WIR 2.0 Migration und Teilhabe. Strategien, Ziele und Maßnahmen“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1941/2022 mit 1 Anlage.


TOP 37.1.3.
Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Messerangriffe in Hannover
(Drucks. Nr. 2389/2022)


Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass die Tagesordnung nach § 15 Abs. 4 Geschäftsordnung des Rates zur Durchführung einer Aktuellen Stunde unterbrochen werde. Die Aktuelle Stunde sei von der Fraktion der AfD zum Thema: „Messerangriffe in Hannover" mit der Drucks. Nr. 2389/2022 beantragt worden.
Die Dauer der Aussprache sollte gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten. Nach §15 Abs. 6 Satz 1 Geschäftsordnung des Rates betrage die Redezeit für jeden einzelnen Wortbeitrag höchstens bis zu 5 Minuten. Es bestünde die Möglichkeit der Aufteilung der Wortbeiträge auf maximal zwei Mitglieder einer Fraktion. Eventuelle Wortbeiträge der Verwaltung seien nicht in die Berechnung der Gesamtdauer der Aussprache einzubeziehen. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden. Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aussprache beginne mit der antragstellenden Fraktion der AfD. Die weitere Reihenfolge würde sich aus der Stärke der Fraktionen ergeben.

Ratsherr Keller (AfD) führte aus, dass die Polizei in und um Hannover 589 Angriffe mit Messern registriert habe und dass in diesem Jahr bereits acht Opfer zu beklagen wären. Im Vergleich zum Vorjahr seien bei fast 600 Delikten ein Opfer zu beklagen gewesen. Im Mai sei ein Zweiundzwanzigjähriger vor einem Supermarkt in Döhren mit einem Messer attackiert worden und wenig später seinen Verletzungen erlegen gewesen. Am 25. September 2022 sei ein Sechsundzwanzigjähriger in der Knochenhauerstraße von einem zweiunddreißigjährigen mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt worden. Ratsherr Keller betonte, dass die Sicherheit der Bürger*innen in Hannover nicht mehr gewährleistet wäre. Wenn früher einzelne Problembezirke Schauplatz derartiger Auseinandersetzungen gewesen seien, würden heute Bürger*innen in Alltagssituationen vor dem Supermarkt oder an S-Bahnhaltestellen schnell einmal in lebensbedrohliche Situationen geraten. Ratsherr Keller berichtete, dass auch er sich vor drei Jahren beim gemeinsamen Aufhängen von Wahlplakaten mit seinem Geschäftsführer mit einer Messerattacke konfrontiert sehen musste. Trotz Bild- und Tonaufnahmen sei der Täter bislang nicht ermittelt worden. Ratsherr Keller erläuterte, dass derart gefährliche Angriffe tagtäglich geschehen würden, sodass auch die SPD zur Kenntnis nehmen musste, dass sich Hannover zu einer der gefährlichsten Städte Deutschlands entwickelt habe. Im Weiteren verknüpfte Ratsherr Keller die Themen Sicherheitspolitik, Zuwanderung und die Strafverfolgung von freier Meinungsäußerung im Internet. Ratsherr Keller appellierte daran, dass man gemeinsam, überparteilich und ideologiefrei die Weichen stellen möge, um Hannover wieder sicher und lebenswert machen zu können. Die AfD-Fraktion unterstütze zudem die Forderung der Niedersächsischen Polizei-Gewerkschaft zur Ausweitung einer Messerverbotszone in Hannover. In diesen Zonen hätte die Polizei dadurch erweiterte Kontrollmöglichkeiten. Ratsherr Keller unterstrich, dass die AfD-Fraktion zuversichtlich wäre, dass diese Maßnahme die Zahl der mitgeführten Messer und gefährlichen Gegenstände reduzieren würde. Abschließend erklärte Ratsherr Keller, dass die AfD-Fraktion dafür zur Verfügung stünde, über den demokratischen Austausch sachlicher Argumente die beste Lösung für die katastrophale Lage in Hannover erarbeiten zu können.

Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass er für die demokratischen Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Die LINKE., FDP, Die PARTEI & Volt sowie Ratsherrn Wolf erklären wollte, warum man sich geschlossen gegen Inhalt und Form der Rede der AfD-Fraktion stelle. Beigeordneter Dr. Gardemin konstatierte, dass die AfD-Fraktion den Rat der Stadt als Bühne für ihren Landtagswahlkampf nutze und dass die AfD die gleiche Aktuelle Stunde bereits im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt durchgeführt habe. Beigeordneter Dr. Gardemin betonte, dass die Einberufung einer Aktuellen Stunde ein demokratisches Recht sei. Gleichwohl müsste sich die AfD-Fraktion der Kritik stellen. Beigeordneter Dr. Gardemin erläuterte, dass die Fraktion der AfD in ihrer Rede suggeriere, die im Übrigen fast wortgleich mit der Rede im Stadtbezirksrat gewesen wäre, dass es inzwischen in ganz Hannover in Alltagssituationen vor dem Supermarkt oder an S-Bahnhaltestellen lebensbedrohlich sei. Es wurde in diesem Zusammenhang, nur im Stadtbezirksrat, von Straßenschlachten, Zufallsopfern, katastrophaler Lage und ungesühnten Vorfällen gesprochen. Darüber hinaus sei die AfD im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt nicht davor zurückgeschreckt in diesem Zusammenhang auch noch über Sinti und Roma zu hetzen. Beigeordneter Dr. Gardemin stellte fest, dass die Wortwahl der AfD beschämend und verletzend wäre. Die Fraktion der AfD sei an keiner Lösung interessiert, sondern wollte mit dem Leid der Opfer Stimmen bei denen gewinnen, die man mit derartigen Hassreden verunsichere. Die Idee für diesen Wahlkampf würde ausgerechnet aus dem Stadtbezirk kommen, der dadurch auffalle, dass Menschen aufgrund ihres Aussehens zunehmend bedroht, rechte Parolen auf Laternenmasten geklebt, Hakenkreuze auf Wände gesprüht würden und wo am gestrigen Tag die Gedenkstätte Ahlem mit rechtsextremen Symbolen geschändet wurde. Beigeordneter Dr. Gardemin forderte im Namen aller demokratischen Fraktionen im Rat, dass sich die Fraktion der AfD in ihrer Wortwahl mäßigen möge und von ihren Aufwiegeleien Abstand nehme. Beigeordneter Dr. Gardemin führte weiter aus, dass inzwischen bekannt wäre, dass sich die AfD gern als Opfer und in die rechte Ecke gestellt sehe. Deshalb wollte man einen Weg aufzeigen, wie jetzt nach dem Lockdown der steigenden Zahl von Messervorfällen konstruktiv begegnet werden könnte. Dazu habe man sich in den letzten beiden Sitzungen des Kommunalen Präventionsrates (KPR) mit der Frage beschäftigt, welche Aufschlüsse die Polizeistatistik geben könnte, und mit welchen Instrumenten man im öffentlichen Raum objektiv und subjektiv für mehr Sicherheit sorgen könnte. Beigeordneter Dr. Gardemin bemerkte, dass ausgerechnet niemand von der AfD an der Sitzung des KPR teilgenommen habe. Dabei würden doch dort die Expert*innen aus der Polizeidirektion, des kriminologischen Forschungsinstituts, des Stadtbezirksmanagements, des Seniorenbeirats, des Fachbereichs öffentliche Ordnung, den migrantischen Selbstorganisationen usw. teilnehmen. Im Kommunalen Präventionsrat würden die demokratischen Fraktionen über alle Parteigrenzen hinweg um Lösungswege ringen und es sei bezeichnend, dass sich die AfD den inhaltlichen Diskussionen entziehe. Beigeordneter Dr. Gardemin informierte darüber, dass man im KPR als Zwischenergebnis folgende Punkte festgehalten habe. Der Runde Tisch mit dem Fachbereich öffentliche Ordnung, der Bundespolizei, PROTEC, der Üstra, dem Landeskriminalamt, der Staatsanwaltschaft, dem kriminologischen Forschungsinstituts und dem Institut für urbane Sicherheit tage ein Fachgremium zu den Schwerpunkten Prävention und Präsenz. Beigeordneter Dr. Gardemin machte deutlich, dass vor Allem der Anteil der männlichen Jugendlichen, die Messer zur Selbstverteidigung tragen würden, zugenommen habe. Dabei verbessere das Tragen eines Messers die eigene Sicherheit nicht. Viele Jugendliche würden nicht ahnen, welche Verletzungen selbst erlaubte Messer, mit vier Zentimeter langen Klingen, verursachen würden. Dazu sei eine gemeinsame Kampagne von Schulen, Polizei und Sozialarbeit gefragt. Zudem bedürfe es der Präsenz und der zielgerichteten Kontrolle, wie z.B. der Einrichtung von Waffenverbotszonen, seit 2019 am Raschplatz eingerichtet. Grundsatz sollte sein: Präsenz nicht wegen Präsenz, sondern der Wirksamkeit wegen!

Ratsherr Böning erläuterte, dass sich Hannover auf Platz zwei oder drei befände und dass damit nicht die durchaus positive Entwicklung in der 2. Fußball Bundesliga gemeint sei, sondern die höchst beunruhigende Statistik zu den meisten Messerstechereien. Die Kriminalität in Hannover gehe insgesamt leicht zurück, wobei die Anzahl von Messerstechereien immer mehr zunehme. Die Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER habe vor Kurzem unter anderen auf facebook eine Art Zwischenfazit, „ein Jahr nach der Kommunalwahl“, veröffentlicht. Darin habe man unter anderen auch angemerkt, dass man davon überzeugt sei, auch problematische Themen so sachlich und vernünftig anzusprechen, dass man dabei nicht gleich nach Rechtsaußen abdrifte. Ratsherr Böning wies darauf hin, dass man in Hannover und der Region seit vielen Jahren versuche, Probleme mit Runden Tischen zu lösen. Allerdings sollte dann auch der Letzte gemerkt haben, dass man mit Gesprächskreisen und den üblichen Lösungsideen dem Problem mit den stetig ansteigenden Messerattacken nicht beikommen könnte. Auch Prävention an den Schulen scheine leider nicht zu klappen. Ratsherr Böning sagte, dass man lieber konsequent Durchgreifen sollte, anstatt einen Runden Tisch nach dem anderen einzurichten. Die Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER habe dazu in der Vergangenheit konkrete Anträge gestellt, z.B. eine Ausweitung der Kontrollgänge des städtischen Ordnungsdienstes mit der Polizei. Des Weiteren habe man vor Längerem gefordert, dass der städtische Ordnungsdienst personell und materiell aufgestockt werde. Die Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER habe beantragt, dass die Waffenverbotszone auf die gesamte Innenstadt ausgeweitet werde. Daraus gehe hervor, dass diejenigen, die zum zweiten Mal mit einer Waffe angetroffen werden, mit einem langen Aufenthaltsverbot belegt würden. Das sei nach Auffassung der Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER der einzig gangbare und richtige Weg, auch wenn einige ein derartig konsequentes Durchgreifen als zu drakonisch empfänden. Ratsherr Böning erinnerte daran, dass man im Wahlkampf 2011 und 2016 jeweils ein Plakat mit der Aufschrift: „Null Toleranz bei Gewalt- und Intensivtätern!“, genutzt habe und dass man im Übrigen auch für eine deutliche Ausweitung der Videoüberwachung sei. Ratsherr Böning erörterte, dass man mit der Videoüberwachung direkt wahrscheinlich keine Straftaten verhindern könnte. Allerdings würde diese definitiv bei der Identifizierung der Täter*innen helfen. Zudem würden Strafen mutmaßliche Täter*innen nur dann abschrecken, wenn auch wirklich harte Strafen verhängt und vollzogen werden. Ratsherr Böning sagte, dass die Fragen dazu behandelt werden müssten, warum die Anzahl der Attacken mit Messern kontinuierlich ansteigen würde, da Babys nicht schon als Aggressoren geboren werden. Deshalb seien die Antworten im jeweiligen Umfeld zu suchen. Demnach würde viel Arbeit auch auf die Politik zukommen, wenn man die Anzahl der Messerstechereien in Hannover wirklich deutlich reduzieren wollte. Ratsherr Böning resümierte, dass die benannten Maßnahmen und das harte, konsequente Durchgreifen dringend notwendig wären, wenn man im Interesse der ehrlichen und friedfertigen Menschen in Hannover handeln wollte.

Ratsherr Jacobs (AfD) stellte klar, dass er bei der letzten Sitzung des Kommunalen Präventionsrates nicht dabei gewesen wäre. Allerdings sei er bei der vorletzten Sitzung, bei der die Statistiken verteilt wurden, anwesend gewesen. Ratsherr Jacobs erinnerte daran, dass er in diesem Rahmen gefragt habe, ob das Herkunftsland der Täter*innen irgendwo vermerkt wäre. Das wollte oder konnte niemand beantworten, was letztendlich auch nicht das grundsätzliche Problem wäre. Ratsherr Jacobs erörterte, dass viele Maßnahmen, die vom Rat der Stadt beschlossen werden, wichtig und richtig wären. Allerdings müssten die daraus resultierenden Ergebnisse überprüft werden. Ratsherr Jacobs machte deutlich, dass man der ansteigenden Zahl an Messerstechereien Herr werden müsste und dass man dies am Ende nur durch das Verhängen von entsprechenden Strafen erreichen könnte. Es sei nachvollziehbar, wenn man Alkoholmissbrauch mit Verwarnungen begegnen würde, aber wenn Menschen sterben oder lebensgefährlich verletzt werden, dann müssten konsequent harte Strafen zur Abschreckung verhängt werden. Ratsherr Jacobs betonte, dass der Rat der Stadt ein deutliches Zeichen nach außen transportieren müsste, da man ansonsten jedes Jahr dieselben Themen zu diskutieren habe.


TOP 11.
Förderung von fest installierten PV-Anlagen für gemeinnützige Organisationen
(1. Förderstufe) sowie Einrichtungen, die der Hochschulbildung dienen (2. Förderstufe)

(Drucks. Nr. 1082/2022 N1)

Ratsherr Dr. Ramani (SPD) erläuterte, dass man mit der vorliegenden Drucksache gemeinnützige Organisationen unterstütze, die derartige Investitionen eventuell nicht realisieren könnten, den Ausbau von Photovoltaik insgesamt befördere und sich dadurch unabhängiger von den steigenden Energiepreisen machen würde.
Mit 56 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Förderung von fest installierten PV-Anlagen für gemeinnützige Organisationen (1. Förderstufe) sowie Einrichtungen, die der Hochschulbildung dienen (2. Förderstufe) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1082/2022 N1.


TOP 11.1.
dazu Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1343/2022)
Von der Fraktion der FDP zurückgezogen.


TOP 12.
Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 0081/2022 N1 mit 2 Anlagen)

Stadträtin Ritschel verwies auf den Ratsbeschluss vom 15. Juli 2021 mit der Drucks. Nr. 1326/2021 N1: „Vereinbarung für eine Wärmewende in Hannover“ - Ausbau der Fernwärme als flankierende Maßnahme zur vorzeitigen Stilllegung des Kohlekraftwerks in Stöcken und stellte den Antrag in Teilen einschließlich Begründung vor.

Ratsfrau Ihnen (FDP) erneuerte ihre Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, öffentliche Ordnung und Feuerwehr, ob der Rat der Stadt ohne Ausschreibung Enercity die Lieferung von Fernwärme übertragen dürfte.

Ratsherr Engelke (FDP) brachte seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass die Wirtschafts- und Umweltdezernentin für die Verwaltungsvorlage geworben habe und stellte den eigenen Änderungsantrag einschließlich Begründung vor.

Ratsherr Oppelt (CDU) stellte in Frage, ob Dezernent*innen in öffentlichen Sitzungen des Rates für Verwaltungsvorlagen werben dürften und stellte den eigenen Änderungsantrag inklusive Begründung vor.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) verlas den § 6 der Geschäftsordnung des Rates zur Teilnahme der Beamtinnen und Beamten auf Zeit an den Ratssitzungen, wonach die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister und die übrigen Beamtinnen oder Beamten auf Zeit an den Sitzungen des Rates teilnehmen. Außer bei Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen, seien die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister und die anderen Beamtinnen oder Beamten auf Zeit verpflichtet, dem Rat auf Verlangen in der Sitzung Auskunft zu erteilen. Sie sind auf ihr Verlangen zum Gegenstand der Verhandlung zu hören.

Stadträtin Ritschel bedauerte, dass der Eindruck entstanden sei, dass sie mit ihren Ausführungen in die politische Meinungsbildung der Ratsmitglieder habe eingreifen wollen. Stadträtin Ritschel erklärte, dass das nicht ihr Ansinnen gewesen wäre. Stadträtin Ritschel sagte, dass sie ihre Rolle dahingehend verstünde, dass sie für die Drucksachen, für die sie die Verantwortung trage, um Zustimmung werbe, um die Bedeutung der Vorlage hervorheben zu können. Abschließend beantwortete Stadträtin Ritschel die Frage von Ratsfrau Ihnen, wonach die vergaberechtlichen Grundsätze der benannten Entscheidung auf den Beschluss der kommunalrechtlichen Entscheidung nicht übertragbar sei. Die Vergabe bedürfe keiner vergaberechtlichen Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt.

Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass man heute einen wichtigen Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität beschließen werde. Ratsherr Allerheiligen bedankte sich bei der Initiative Hannover erneuerbar, Enercity und dem Oberbürgermeister, weil diese die wegweisenden Vereinbarungen für eine klimaneutrale Stadt deutlich weiterbringen würden. Ratsherr Allerheiligen wies darauf hin, dass die Satzung innerhalb des Satzungsgebietes alles zuließe, solange die Gebäudeinhaber*innen eine klimaneutrale Lösung wählen würden. Diese Satzung sei eine Verpflichtung zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung.

Ratsherr Dr. Ramani (SPD) erörterte, dass die Fernwärmesatzung ein wichtiges Zukunftsprojekt für eine lokal sichere und perspektivisch klimaneutrale Wärmeversorgung in Hannover sei. Wie wichtig dies sei, zeigten die immer dramatischeren Folgen des Klimawandels und die unsichere Gasversorgung infolge des Angriffskrieges der russischen Föderation auf die Ukraine. Ratsherr Dr. Ramani erklärte, dass die Fraktion der SPD der Fernwärmesatzung zustimmen und die Änderungsanträge der Fraktionen der FDP und der CDU ablehnen werde, da diese dieses wichtige Instrument verwässern und sogar verhindern wollten.

Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass die AfD- Fraktion die Fernwärmesatzung ablehnen werde.

Ratsherr Engelke (FDP) monierte, dass seinem Empfinden nach in der näheren Vergangenheit die Rechte von Ratsmitgliedern stetig beschnitten werden, denn es könnte z.B. nicht sein, dass Fragen von Ratsmitgliedern von der Verwaltung nur unzureichend oder überhaupt nicht beantwortet werden.

Stadträtin Ritschel stellte klar, dass sie sich in ihrer Antwort nicht allein auf das Rechnungsprüfungsamt bezogen habe, sondern dass sie ebenso auf das Rechtsamt und das Beteiligungsmanagement verwiesen habe.

Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) erklärte, dass die Fraktion Die PARTEI & Volt der Fernwärmesatzung zustimmen werde, da diese immer noch klimaneutraler wäre, als die Wärme aus Kohle und Gas.

Beigeordneter Semper (CDU) betonte, dass es absolut inakzeptabel wäre, dass die Ratsvorsitzende grundlos einen Wortbeitrag unterbrechen würde. Darüber hinaus sollten Fragen von Ratsmitgliedern ernst genommen und von der Verwaltung entsprechend beantwortet werden.


TOP 12.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2250/2022)

TOP 12.2.
und Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 2346/2022)
Gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2346/2022 ab.

Gegen 13 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2250/2022 ab.

Mit 41 Stimmen gegen 17 Stimmen beschloss der Rat die Fernwärmesatzung Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0081/2022 N1 mit 2 Anlagen.


TOP 13.
Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2021
(Drucks. Nr. 1240/2022 mit 4 (nur online) Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2021 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1240/2022 mit 4 Anlagen.


TOP 14.
Jahresabschluss der Städtischen Häfen für das Geschäftsjahr 2021
(Drucks. Nr. 1433/2022 mit 1 nur online Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss der Städtischen Häfen für das Geschäftsjahr 2021 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1433/2022 mit 1 Anlage.


TOP 15.
Empfehlungen für ein Sofortprogramm „Klimaschutz Hannover 2035“
(Informationsdrucksache Nr. 1687/2022 mit 2 (nur online) Anlagen)

Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass das Klimaschutz-Sofortprogramm der Verwaltung ein Baustein sei, der für die Klimawende in Hannover notwendig wäre. Für die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen sei klar, dass darüber hinaus die Leitplanken für ein klimaneutrales Hannover 2035 angelegt werden müssten. Die Devise müsste jetzt und im Haushalt heißen: „Ärmel hoch und Handeln“, damit man eine Chance habe, dass klimapolitische Ruder der letzten Jahre noch herumreißen zu können und dass Hannover in die Situation käme, den Vereinbarungen aus dem Pariser Klimaabkommen gerecht zu werden.

Ratsherr Dr. Ramani (SPD) sagte, dass das Klimasofortprogramm, welches man heute zur Kenntnis nehme, eine solide Grundlage zur notwendigen Beschleunigung der Klimaneutralität darstelle. Das Sofortprogramm würde auf einer fundiert wissenschaftlichen Analyse basieren. Die einzelnen Maßnahmen seien auf eine konkrete Handlungsmöglichkeit der Stadt heruntergebrochen, um zu einer deutlichen Verringerung der CO²-Emmissionen beitragen zu können. Im nächsten Schritt müsste man jetzt bei der Umsetzung vorankommen. Ratsherr Dr. Ramani sei sicher, dass man spätestens mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt einen großen Schritt vorankommen werde. Ratsherr Dr. Ramani betonte, dass Hannover beim Klimaschutz nicht bei null anfangen würde, sondern schon seit dem Jahr 1996 auf kommunaler Ebene aktiv sei, um den Klimaschutz zu forcieren. Man habe bereits viele Erfolge eingefahren, da man bereits zahlreiche kleine Maßnahmen eingeleitet habe. Ratsherr Dr. Ramani unterstrich, dass man zukünftig für die Umsetzung der Maßnahmen mehr Ressourcen einsetzen müsste. Der SPD-Fraktion sei es besonders wichtig, dass man die Menschen bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen unterstützen und gezielt Anreize setzen müsste.

Ratsherr Oppelt (CDU) erklärte, dass es der CDU-Fraktion sehr wichtig sei, dass man die Klimaneutralität bis 2035 erreiche. Allerdings müsste die Kritik aus der Stadtgesellschaft zur Kenntnis genommen werden, wonach es sich nicht wirklich um ein Sofortprogramm handele. Denn viele Maßnahmen aus dem Sofortprogramm seien weit davon entfernt sofort umgesetzt zu werden. Es sei ferner zu kritisieren, dass ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung fehle. Ratsherr Oppelt wies darauf hin, dass sich die CDU-Fraktion mehr Unterstützung von der Bundesregierung wünsche, da Hannover die finanziellen Mittel fehlten, um diese allein umsetzen zu können. Ratsherr Oppelt machte deutlich, dass es besonders wichtig wäre, dass die Verwaltung bei ihren eigenen Liegenschaften und ihrem Fuhrpark mit gutem Beispiel vorangehen sollte, anstatt den Bürger*innen mit dem erhobenen Zeigefinger begegnen zu wollen. Ratsherr Oppelt stellte fest, dass man im Rahmen des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen fraktionsübergreifend viele gute Ansätze gefunden habe, um den Umweltschutz in Hannover voranzutreiben.
Vom Rat zur Kenntnis genommen.


TOP 16.
Satzung zur Änderung der Abwasserwsatzung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2175/2022 mit 1 Anlage)
Mit 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2175/2022 mit 1 Anlage.


TOP 17.
Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2176/2022 mit 2 (nur online) Anlagen)
Mit 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2176/2022 mit 2 Anlagen.


TOP 18.
Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannovr (Gebührensatzung) -hier: Herausnahme der Fettabscheiderreinigung
(Drucks. Nr. 2177/2022 mit 3 (nur online) Anlagen)
Mit 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung) -hier: Herausnahme der Fettabscheiderreinigung, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2177/2022 mit 3 Anlagen.


TOP 19.
Information zur Bestellung eines Erbbaurechts an dem bebauten Grundstück Schulenburger Landstraße 167-225 ungerade (Rote Häuser)
(Informationsdrucksache Nr. 1833/2022 mit 1 Anlage)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.

TOP 20.
Beschluss über die Verlängerung des Sanierungszeitraumes sowie die Erhöhung des Gesamtkostenrahmens für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg
(Drucks. Nr. 0335/2022)
Einstimmig beschloss der Rat die Verlängerung des Sanierungszeitraumes sowie die Erhöhung des Gesamtkostenrahmens für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0335/2022.


TOP 21.
Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt
(Drucks. Nr. 1904/2022 mit 1 Anlage)

TOP 21.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2343/2022 mit 1 ( in der angehängten Datei des Änderungsantrages) Anlagen)

Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion, dass es verkehrspolitisch von gestern wäre, wenn man den Cityring in seiner Mehrspurigkeit erhalten wollte. Denn man brauche eine Innenstadt, die erreichbar sei und den Menschen in den Vordergrund stelle und nicht die Verkehrsteilnehmenden. Man benötige eine Innenstadt, die vielfältig für das Verweilen in der Stadt konzipiert sei und die Erreichbarkeit mit verschiedenen Verkehrsmitteln abdecke. Es müsste das Ziel sein, dass Mobilitätszentren mit den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verknüpft werden und dass durch das Auflösen von Parkflächen mehr Raum für das Verweilen freigegeben werden.

Ratsherr Böning stellte klar, dass die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit dem vorliegenden Antrag ein Konzept gegen die Autofahrenden durchzubringen beabsichtigten. Ratsherr Böning wies darauf hin, dass die Gäste aus Celle, Braunschweig oder Hildesheim weiterhin die Möglichkeit haben müssten, die Innenstadt von Hannover mit dem Auto zu erreichen. Ratsherr Böning erklärte, dass er die von grüner Ideologie überquellende Ursprungsdrucksache ablehnen werde.

Beigeordneter Kelich (SPD) machte deutlich, dass in den Gremien des Rates und den Beteiligungsprozessen herausgearbeitet wurde, dass im Ergebnis eine moderne, europäische Stadt entstehen sollte. Das Ziel sei die multifunktionale Stadt, die alle Möglichkeiten abdecke. Die Fraktion der SPD sei der Ansicht, dass man eine Durchgangsstraße lieber im Sinne einer verbesserten Aufenthaltsqualität gestalten wollte, anstatt diese als Parkfläche oder für den Durchgangsverkehr zu nutzen. Beigeordneter Kelich wies darauf hin, dass das vorliegende Konzept etwa 60 Einzelmaßnahmen beinhalte, dass diese weiter diskutiert und abgestimmt werden müssten und dass diese wahrscheinlich erst bis zum Jahr 2040 umgesetzt sein würden. Abschließen bedankte sich Beigeordneter Kelich bei der Verwaltung für das Einwerben von Fördergeldern und unterstrich, dass es für die Qualität des Konzeptes spreche, wenn dafür Fördergelder generiert werden könnten.

Beigeordneter Semper (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion einen ganz klaren Korrekturbedarf an dem vorliegenden Konzept formulieren wollte und dass man mit dem eigenen 17-Punkte Plan konkrete Änderungsvorschläge ausgearbeitet habe.

Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ablehnen werde, da in diesem überhaupt kein gestalterischer Raum für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie keine Perspektive hin zur Klimaneutralität gegeben wäre.

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass das vorliegende Konzept ein Ergebnis aus einem umfangreichen Beteiligungsprozess wäre. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian stellte fest, dass sich die CDU-Fraktion innerhalb des Beteiligungsprozesses wenig bis gar nicht eingebracht habe und nun an den Vorstellungen der Bürger*innen vorbei ihre eigenen Intentionen in einem Änderungsantrag formulieren würde. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian betonte, dass zur Resilienz die Fragen der Umwelt, der Zukunftsfähigkeit und der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit der Stadt gehörten und das der vorliegende Änderungsantrag verkürzt und rückwärtsgewandt zu betrachten wäre.

Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, dass laut nationalen Radverkehrsplan die Radfahrenden einen großen Teil der Einnahmen in die Geschäfte der Innenstädte bringen würden. Darüber hinaus gäbe es Erhebungen darüber, dass die inhabergeführten Geschäfte in der Lister Meile um nichts in der Welt die Abschaffung der Fußgängerzone mitmachen würden.

Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) erklärte, dass die Fraktion Die PARTEI & Volt dem Konzept zustimmen werde, damit die Stadt in die Situation versetzt werde, sich auf ihren langen Weg zu einer liebenswerten Innenstadt machen zu können. Darüber hinaus spreche man heute von Vorschlägen, die dann zu gegebener Zeit diskutiert und ausgearbeitet werden müssten. Ratsmitglied Klippert monierte, dass das Thema Obdachlosigkeit im vorliegenden Konzept viel zu kurz komme.

Beigeordneter Semper (CDU) stellte klar, dass die CDU-Fraktion das vorliegende Konzept ausdrücklich anerkenne, allerdings unter der Berücksichtigung des CDU-Änderungsantrages. Beigeordneter Semper hob hervor, dass es das Recht einer jeden Fraktion im Rat der Stadt sei, zu jeder Zeit, vor der Beschlussfassung eigene Anträge in das Verfahren zu geben.

Beigeordneter Kelich (SPD) ging explizit darauf ein, dass sich das Konzept mit den verschiedensten Handlungsfeldern, wie z.B. Aufenthaltsqualität, Erreichbarkeit, Kultur und natürlich auch Inklusion und Teilhabe, worin unter anderen die Obdachlosigkeit ihren Platz finde, behandeln werde. Es gehe im vorliegenden Konzept unter anderen darum, dass zurzeit unzugängliche Bereiche der Innenstadt belebt würden und dass sich Hannover auf den Weg zu einer modernen europäischen Stadt machen könnte.
Gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2343/2022 mit 1 Anlage ab.

Mit 40 Stimmen gegen 17 Stimmen beschloss der Rat das integrierte Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1904/2022 mit 1 Anlage.


TOP 22.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 22.1.
Veränderungssperre Nr. 117
(Drucks. Nr. 1428/2022 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 117 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1428/2022 mit 3 Anlagen.


TOP 22.2.
Veränderungssperre Nr. 118
(Drucks. Nr. 1429/2022 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 118 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1429/2022 mit 3 Anlagen.

TOP 22.3.
Bebauungsplan Nr. 406, 1. Änderung - Büttnerstraße -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1484/2022 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 406, 1. Änderung – Büttnerstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1484/2022 mit 4 Anlagen.


TOP 22.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1881 - Wohnpark Brabrink
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1961/2022 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1881 - Wohnpark Brabrink, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1961/2022 mit 5 Anlagen.


TOP 22.5.
Bebauungsplan Nr. 1264, 2. Änderung
-Tintengraben-, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2455/2022 mit 4 (nur online) Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1264, 2. Änderung
- Tintengraben, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2455/2022 mit 4 Anlagen.


TOP 23.
Widmung der Grabstätte Ludwig Vierthaler als bedeutende Grabstätte
(Drucks. Nr. 2776/2021)
Einstimmig beschloss der Rat die Widmung der Grabstätte Ludwig Vierthaler als bedeutende Grabstätte nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2776/2021.


TOP 24.
Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Geschlechtergerechtigkeit konkret umsetzen: Kostenlose Hygieneartikel für Frauen auf städtischen Toiletten zur Verfügung stellen
(Drucks. Nr. 0002/2022)

TOP 24.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion Die PARTEI & Volt
(Drucks. Nr. 0547/2022)

Ratsfrau Sankowske (Die LINKE.) stellte den Antrag einschließlich Begründung vor und verwies auf entsprechende Initiativen anderer Kommunen über ganz Deutschland verteilt sowie das Bereitstellen von kostenlosen Menstruationsartikeln in Schottland.

Ratsfrau Waase (CDU) erklärte, dass die Fraktion der CDU dem vorliegenden Antrag zustimmen werde, da auf das oft als schamhaft empfundene Thema mit niedrigschwelligen Angeboten eingegangen werde. Ratsfrau Waase bemerkte, dass die CDU-Fraktion das Aufstellen von Automaten und eine Entnahme unter Einsatz von geringen Centbeträgen favorisieren würde, um eine missbräuchliche Zweckentfremdung der Hygieneartikel vermeiden zu können.

Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) sagte, dass die Fraktion Die PARTEI & Volt dem vorliegenden Antrag zustimmen werde und stellte den eigenen Änderungsantrag inhaltlich vor.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) hob die Wichtigkeit der Periodenarmut hervor und sagte, dass zunächst einmal erarbeitet werden müsste, welche Menstruierenden unterstützt werden müssten, anstatt zu Zeiten leerer Haushaltskassen der Kommunen nach dem Gießkannenprinzip vorzugehen. Ratsfrau Dr. Carl erläuterte, dass die von Perioden Benachteiligten in den Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften über die Betreiber mit Hygieneartikeln versorgt werden. Ferner würde ein entsprechendes Projekt an hannoverschen Schulen durchgeführt. Ratsfrau Dr. Carl machte zur Ausgabe von kostenlosen Hygieneartikeln für Menstruierende in Schottland darauf aufmerksam, dass über die Grundsicherung in Deutschland als Bestandteil der Sozialhilfe 16,42 € monatlich für Bedürftige abrufbar wären. Ratsfrau Dr. Carl unterstrich, dass eine Anhebung des Satzes durchaus diskussionsfähig wäre. Allerdings müsste zu Zeiten knapper Kassen darauf geachtet werden, dass die Kommunen ihre Pflichtaufgaben erfüllen könnten. Ratsfrau Dr. Carl konstatierte, dass der von Periodenarmut bedrohte Kreis in Hannover entsprechend versorgt werde und dass man über weitergehende Unterstützungen dieser Art erst nach Eintreten einer deutlich verbesserten Haushaltssituation diskutieren sollte.

Ratsfrau Sankowske (Die LINKE.) wies darauf hin, dass es sich im vorliegenden Fall um einen Prüfauftrag handele. Welche finanzielle Belastung die Kommune tragen müsste oder welchen niedrigen Centbetrag die Menstruierenden aufbringen müssten, sollte dieser zunächst einmal klären. Das vornehmliche Ziel müsste jedoch sein, dass die Hygieneartikel in oder vor den Toiletten zugänglich gemacht werden müssten.

Ratsfrau Waase (CDU) erläuterte, dass sich durch das Aufhängen von Automaten das schambehaftete Fragen nach Hygieneartikeln erübrigen würde. Ratsfrau Waase berichtete, dass sie persönlich an Verteilaktionen von Versorgungstüten an Obdachlose teilgenommen habe und deshalb gut einschätzen könnte, wie wenige Frauen auf diesem Weg erreicht würden.

Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) erörterte, dass es in der vorliegenden Thematik um einen Prüfauftrag zur Erarbeitung eines Konzeptes unter dem Nutzen von Synergieeffekten, wie z.B. Sponsoring, gehen würde, um von Periodenarmut bedrohten Menstruierenden unterstützen zu können.
Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion Die PARTEI & Volt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0547/2022 ab.

Gegen 14 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Geschlechtergerechtigkeit konkret umsetzen: Kostenlose Hygieneartikel für Frauen auf städtischen Toiletten zur Verfügung stellen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0002/2022) ab.


TOP 25.
Antrag der CDU-Fraktion: Fußverkehrsbeauftragter
(Drucks. Nr. 0084/2022)

Ratsherr Hoare (CDU) erläuterte, dass der Rat der Stadt mit dem vorliegenden Antrag die Möglichkeit habe einem Antrag im Sinne der Fußgänger*innen in Hannover zuzustimmen.

Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da damit eine ganze Stelle für eine Fahrradbeauftragte / einen Fahrradbeauftragten in der Verwaltung geschaffen werden müsste und dass ein derartiges Vorhaben haushaltsrelevant sei.
Gegen 12 Stimmen und bei 5 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion: Fußverkehrsbeauftragter, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0084/2022 ab.


TOP 26.
Antrag der AfD-Fraktion zu einem Abwassergebührenzuschuss für Wohngeldbezieher (sozialschwache Haushalte)
(Drucks. Nr. 0633/2022)

Ratsherr Keller (AfD) verwies auf den Antragsinhalt und sagte, dass die Stadt vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation etwas für die Bürger*innen tun müsste.
Gegen 3 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zu einem Abwassergebührenzuschuss für Wohngeldbezieher (sozialschwache Haushalte) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0633/2022 ab.


TOP 27.
Antrag der AfD-Fraktion zum Ukrainekrieg: Abschiebung abgelehnter Asylbewerber
(Drucks. Nr. 0662/2022)

Ratsherr Keller (AfD) machte deutlich, dass abgelehnte Asylant*innen vor dem Hintergrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt und in den Flüchtlingsunterkünften nach Hause geschickt werden sollten, um Platz für echte Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Russland schaffen zu können.

Ratsherr Böning brachte sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass mit dem vorliegenden Antrag beabsichtigt werde, gut integrierte, berufstätige Menschen ohne Aufenthaltstitel ausweisen zu wollen.

Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) brachte seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass sich der Rat der Stadt immer wieder mit derartigen Anträgen auseinandersetzen müsste.

Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass Menschen, deren Asylantrag abgelehnt worden wäre, auszuweisen seien.

Gegen 3 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zum Ukrainekrieg: Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0662/2022 ab.


TOP 28.
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Installation und Bereitstellung von kostenlosem WLAN im Historischen Museum der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1129/2022)

TOP 28.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1829/2022)

Ratsfrau Sankowske (Die LINKE.) erläuterte, dass die Ausstattung des Historischen Museums mit frei zugänglichen W-LAN vorgezogen werden sollte, damit Präsentationen, Installationen und Ausstellungen zeitgemäß digital unterstützt werden könnten.

Beigeordneter Kelich (SPD) wies darauf hin, dass die Ausstattung mit W-LAN des Historischen Museums im Rahmen des Modernisierungs-Umbaus vorgenommen werde.

Ratsherr Gill (SPD) sagte, dass der Rat der Stadt die Verwaltung bereits per Beschluss mit der Ausstattung aller städtischen Gebäude mit W-LAN beauftragt habe, was sowohl die Ursprungsdrucksache als auch den Änderungsantrag überflüssig machen würde.

Ratsherr Albrecht (CDU) entgegnete, dass die vorliegenden Anträge ihre Berechtigung darin finden, dass bislang nichts in den Museen Hannovers geschehen sei. Es sei beschämend Referent*innen dort mitteilen zu müssen, dass kein W-LAN zur Verfügung stünde.

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, das den Besucher*innen des Historischen Museum nach dem Modernisierungs-Umbaus eine APP, die für eine komplette Führung durch das Museum genutzt werden könnte, zur Verfügung gestellt werde. Die Bereitstellung von W-LAN in Museen sei längst veraltet.
Gegen 12 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1829/2022 ab.

Gegen 14 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Installation und Bereitstellung von kostenlosem WLAN im Historischen Museum der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1129/2022 ab.


TOP 29.
Antrag der FDP-Fraktion: Frühzeitige Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten in der Stadtentwicklung
(Drucks. Nr. 1311/2022)

Ratsherr Engelke (FDP) berichtete, dass in dem Viertel auf dem ehemaligen Brauereigelände, gegenüber des Ihme Zentrum von Fachleuten die Sicherheitsaspekte erfolgreich herausgearbeitet und umgesetzt worden sei.

Ratsherr Albrecht (CDU) ergänzte, dass die Umsetzungen in dem Viertel seinerzeit vom Kommunalen Präventionsrat lobend erwähnt worden sei.
Gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der FDP-Fraktion: Frühzeitige Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten in der Stadtentwicklung, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1311/2022 ab.


TOP 30.
Antrag der CDU-Fraktion: Solar-Carports auf dem Messegelände
(Drucks. Nr. 1556/2022)

Ratsherr Oppelt (CDU) erörterte, dass die CDU-Fraktion zunächst zur Bestückung der großen Hallendächer mit Photovoltaik mit der Deutschen Messe in den Austausch gegangen sei. Das wäre, wenn überhaupt, nur mit sehr großem technischen Aufwand umsetzbar. Das habe wiederum dazu geführt, dass man die weitläufigen Parkplätze am Messegelände in den Blick genommen habe und zum vorliegenden Antrag geführt. Ferner bedankte sich Ratsherr Oppelt für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen.
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der CDU-Fraktion: Solar-Carports auf dem Messegelände, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1556/2022.


TOP 31.
Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Steigerung des Anteils der LHH-Beschäftigten mit Migrationsgeschichte
(Drucks. Nr. 1658/2022)

Ratsherr Jacobs (AfD) führte aus, dass man dem vorliegenden Antrag, für sich genommen, eigentlich zustimmen müsste. Allerdings sollte zum einen nach Qualifikation entschieden werden und zum anderen müssten die Menschen mit Behinderungen im Antrag eine Berücksichtigung finden. Ratsherr Jacobs fragte, ob die Landeshauptstadt Hannover die gesetzliche Quote zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erfüllen würde.

Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, dass es wenig Sinn ergäbe, wenn versucht werde, eine Personengruppe gegen eine andere auszuspielen. Der vorliegende Antrag behandele die Steigerung des Anteils von Menschen mit Migrationsbiographie an Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung.

Ratsfrau Iri (SPD) glaubte sich daran zu erinnern, dass die Fraktion der AfD in der vergangenen Ratsperiode, in einer Sitzung des Sozialausschusses einen Antrag zur Einstellung von Auszubildenden mit Schwerbehinderungen im Rahmen einer Kooperation abgelehnt habe.

Ratsherr Jacobs (AfD) unterstrich, dass Menschen mit Behinderungen im vorliegenden Antrag Berücksichtigung finden müssten, damit deutlich signalisiert werde, dass diese nicht benachteiligt würden. Denn Menschen mit Behinderungen hätten es auf dem Arbeitsmarkt vergleichbar schwer wie Menschen mit Migrationsbiographie und sollten deshalb ebenfalls gefördert werden.

Stadtrat Prof. Baumann wies darauf hin, dass der Umgang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gesetzlich geregelt wäre. In den Stellenausschreibungen der Landeshauptstadt Hannover sei enthalten, dass Menschen mit Behinderungen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt würden. Zudem seien bei allen Auswahlverfahren, an denen Menschen mit Behinderungen teilnähmen, Schwerbehindertenvertreter*innen der Landeshauptstadt Hannover eingebunden.
Mit 47 Stimmen gegen 3 Stimmen beschloss der Rat den Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Steigerung des Anteils der LHH-Beschäftigten mit Migrationsgeschichte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1658/2022.


TOP 32.
Antrag der AfD-Fraktion zu einer Arbeitsgruppe: Rattenplagen in Hannover
(Drucks. Nr. 1704/2022)

Ratsherr Keller (AfD) stellte den vorliegenden Antrag inhaltlich vor.

Ratsherr Engelke (FDP) kritisierte die populistisch-polarisierenden Anträge der AfD-Fraktion.

Ratsherr Klippert (Die PARTEI & Volt) monierte die fehlenden Aspekte zum Tierschutz im vorliegenden Antrag.

Gegen 3 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der AfD-Fraktion zu einer Arbeitsgruppe: Rattenplagen in Hannover, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1704/2022 ab.


TOP 33.
Antrag der CDU-Fraktion: Modellversuch Countdown-Ampeln
(Drucks. Nr. 2005/2022)

Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag ablehne, da dieser weder einen ökologischen noch ökonomischen Mehrwert erzielen könnte.
Gegen 10 Stimmen und bei 4 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion: Modellversuch Countdown-Ampeln, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2005/2022 ab.


TOP 34.
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zur Resolution zum Erhalt der Förderschulen Lernen
(Drucks. Nr. 2459/2022 N1)

Ratsherr Bingemer (FDP) stellte die Resolution inhaltlich vor.

Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die im Jahr 2013 im Niedersächsischen Schulgesetz festgeschriebene Inklusion und erläuterte, dass man mit einem Ja zu den Förderschulen einen Weg zurück in eine Bildungslandschaft beschreiten würde, die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen bzw. mit erhöhten Förderbedarf in Betracht ziehe. Aus einer Studie der Stiftung eines Buch- und Medienverlags gehe hervor, dass sich in den Förderschulen Lernen vermehrt Kinder aus kinderreichen Familien, aus Familien mit sozialökonomisch niedrigen Status, aus Hartz-IV-Familien und aus Familien unterschiedlicher Sozialer und kultureller Herkunft befänden. 77,2 % der Schüler*innen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen würden keinen Schulabschluss erreichen. Ferner würden Studien belegen, dass die Lernerfolge von Schüler*innen mit einem Förderbedarf Lernen beim gemeinsamen Lernen in den Regelschulen höher seien, als bei einem Besuch in den Förderschulen. Ratsfrau Dr. Vögtle stellte fest, dass eine bessere personelle Ausstattung an den Regelschulen benötigt werde. Dazu müsste die Grundversorgung mit pädagogischen Stunden, unter Einsatz von gesetzesübergreifenden Pools von Schulassistent*innen, angehoben werden. Der Beratungsverein „Mittendrin e.V.“ sehe in seiner Beratungsarbeit nicht, dass Eltern und Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gute Erfahrungen mit inklusiven Schulen gemacht hätten. Ratsfrau Dr. Vögtle betonte, dass diese Eltern ernst genommen werden müssten. Im Umkehrschluss gebe es allerdings auch viele Eltern, die gute Erfahrungen mit der Inklusion und schlechte Erfahrungen mit den Förderschulen gemacht hätten. Der häufig zitierte Schonraum für Schüler*innen im Förderbereich Lernen könnte zu einer entgegengesetzten Wirkung führen. Demnach könnten die Förderschulen sowohl entwicklungspsychologisch als auch vom Lernerfolg her eher schaden als helfen. Ratsfrau Dr. Vögtle zeigte sich überzeugt davon, dass der in Hannover eingeschlagene Weg richtig wäre und bemerkte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen mit einem Poolmodell für Schulassistent*innen kontinuierlich an Verbesserungen arbeiten werde.

Ratsfrau Bax (SPD) stellte die Ernsthaftigkeit der von den Fraktionen der CDU und der FDP eingebrachten Resolution sowie die Unterstützung von sozioökonomisch benachteiligten Schüler*innen in Frage. Ratsfrau Bax erklärte, dass es das Papier nicht wert sei, auf dem diese Resolution gedruckt wurde. Diese sei eine offenkundig, sachunkundige und populistische Form der Unterstützung des Wahlkampfes im Niedersächsischen Landtag.

Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die vorliegende Resolution nicht die Intention und die Haltung des Inklusionsbeirates reflektiere. Empirische Erkenntnisse würden zeigen, dass gemeinsames Lernen für alle Leistungsniveaus förderlich wären. Bürgermeisterin Plate betonte, dass Eltern stärkerer Schüler*innen nicht besorgt sein müssten, dass ihre Kinder durch Inklusion benachteiligt werden.

Ratsherr Jacobs (AfD) wies darauf hin, dass die Förderschulen jahrelang von Sonderschulpädagogen betreut wurden. Das sei wichtig gewesen, weil der Umgang mit Menschen mit Behinderungen ein besonderes Einfühlungsvermögen notwendig machte. Ratsherr Jacobs hob hervor, dass die Einführung der Inklusion es erforderlich machen würde, dass ausreichend viele Sonderschulpädagogen den Weg der Inklusion mitgehen könnten. Darüber hinaus müssten die Eltern die Wahl haben, ob diese ihre Kinder auf eine Förderschule oder auf eine inklusive Regelschule anmelden wollten.

Ratsherr Bingemer (FDP) merkte an, dass die FDP-Fraktion ihre Daten aus dem Niedersächsischen Schulministerium erhalten habe. Demnach sei in den Abschlussklassen der Förderschulen zurzeit 1.215 Schüler*innen. Davon hätten 575 den Hauptschulabschluss und 476 den Abschluss Förderschule Lernen erworben, was einer hervorragenden Quote von 85 % ergebe. Ratsherr Bingemer erläuterte, dass es sich in der Praxis dahingehend verhalten würde, dass Menschen zumeist Menschen mit den gleichen Interessen, Begabungen und Schwerpunkten kennen würden. Genau so wäre es in den Förderschulen auch. Empirische Untersuchungen aus vier Lerngruppen hätten ergeben, dass die Kinder mit besonderen Förderbedarf in den Förderschulen regelrecht aufblühten.

Ratsherr Albrecht (CDU) betonte, dass die CDU-Fraktion die Inklusion nicht in Frage stelle, sondern dass man lediglich dem Elternwillen gerecht werden wollte. Ratsherr Albrecht merkte an, dass die Sonderschulpädagog*innen überwiegend nicht damit einverstanden wären, wie das Niedersächsische Kultusministerium die Inklusion durchführen werde.

Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) sagte, dass es viel sinnvoller wäre auf die bekannten Schwierigkeiten bei der Durchführung der Inklusion einzugehen, anstatt mit der vorliegenden Resolution eine Rolle rückwärts, weg von der Inklusion, hinlegen zu wollen.
Gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zur Resolution zum Erhalt der Förderschulen Lernen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2459/2022 N1 ab.


TOP 35.
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner): "Ab sofort präventiv möglichen Gewaltexzessen und sexuellen Übergriffen in öffentlichen Bädern entgegenwirken"
(Drucks. Nr. 1984/2022)

Ratsherr Böning erklärte, dass die Anträge der Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER zur prekären Situation in den Schwimmbädern und der Ausweitung einer Waffenverbotszone immer noch aktuell wären und bat um Zustimmung.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Böning: "Ab sofort präventiv möglichen Gewaltexzessen und sexuellen Übergriffen in öffentlichen Bädern entgegenwirken", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1984/2022 ab.


TOP 36.
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) "Sofortige Ausweitung der Waffenverbotszone auf den gesamten Innenstadtbereich und Sanktionsmaßnahmen"
(Drucks. Nr. 1985/2022)
Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Böning: "Sofortige Ausweitung der Waffenverbotszone auf den gesamten Innenstadtbereich und Sanktionsmaßnahmen", nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1985/2022 ab.


TOP 43.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Hannover steht zusammen – Versorgungsängsten gemeinsam entgegentreten
(Drucks. Nr. 2570/2022)

Beigeordneter Semper (CDU) trug den Antrag inhaltlich einschließlich Begründung vor.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt Hannover bereits Ende des Monats Juli 2022 einen Verwaltungsstab eingerichtet habe. Dieser Verwaltungsstab setze sich zusammen aus der AG-Energie, welche die Aufgabe habe Energiesparmaßnahmen für die gesamte Verwaltung zu erarbeiten, zu bündeln und umzusetzen. Der zweite Teil des Verwaltungsstabs sei der Energie-Krisenstab, der die Aufgabe habe einen Notfallplan Gasmangel zu entwickeln, um die Stadt, ihre kritischen Infrastrukturen und verletzlichen Gruppen zu schützen, falls es tatsächlich zu einem Energiemangel käme. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe stimmte zu, dass in diesen Zeiten Information und Beratung in besonderer Weise von Bedeutung wären. Deshalb habe die Verwaltung vor vier Wochen einen Haushalt für 2023/2024 vorgelegt, welcher für beide Jahre jeweils zusätzlich 500.000 € für das Thema Energieberatung zur Abfederung der Preiseffekte beinhalte. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe führte weiter aus, dass die Verwaltung ebenfalls zustimme, dass es aktuell darum ginge besondere Härten abzufedern. Deshalb habe Enercity den Enercity-Härtefallfonds im Volumen verzehnfacht. Mitarbeitend im Härtefallfonds seien der Fachbereich Soziales der Stadtverwaltung und auch das Job-Center, die ferner als Anlaufstellen adressiert worden wären. Darüber hinaus gehe man davon aus, dass die Ankündigung der Bundesregierung das Energierecht, mit dem Ziel zur Verhinderung von Energiesperrungen, verändern würde.

Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) erläuterte, dass dieses Thema wirklich jeden angehen würde und dass er sich wünschen würde, dass sich die Politik dazu umfassender austauschen würde. Darüber hinaus stellte Ratsmitglied Klippert klar, dass seinem Verständnis nach Energiesperrungen überhaupt nicht stattfinden dürften.

Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen werde, da das Thema bereits auf allen Ebenen, Bund, Land und Kommunen behandelt werde.

Ratsfrau Sankowske (Die LINKE.) sagte, dass die Fraktion Die LINKE. dem vorliegenden Antrag auf jeden Fall zustimme, da die Themen Energiesperren und Energiespartipps gute Ansätze darstellen würden.

Ratsherr Jacobs (AfD) erörterte zu den Ausführungen des Stadtkämmerers, dass die Auswirkungen der hohen Energiepreise erst im kommenden Jahr mit den Abrechnungen bei den Bürger*innen ankommen werden. Deshalb wäre es wünschenswert, dass die Verwaltung, falls möglich, im Rahmen der Ratsversammlungen beispielsweise zur Entwicklung des Enercity-Härtefallfonds berichten könnte.

Beigeordneter Semper (CDU) unterstellte, dass die Verwaltung die Begrifflichkeit Verwaltungsstab-Energie erfunden habe, da ansonsten in den entsprechenden Ratsgremien dazu berichtet wurde.

Erster Stadtrat Dr. von der Ohe entgegnete, dass der Vorsitzende der CDU-Fraktion seine Aussage überdenken und gegebenenfalls zurücknehmen möge. Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Rat der Stadt habe unterstellt, dass der Erste Stadtrat Begrifflichkeiten erfunden und somit gegenüber dem Rat falsche Sachverhalte dargelegt habe.

Ratsherr Engelke (FDP) erklärte, dass die Fraktion der FDP eine getrennte Abstimmung des Punktes 2 des Antrages beantrage, da man ebenfalls der Auffassung wäre, dass man beispielsweise auch auf der Seite von hannover.de Energiespartipps veröffentlichen könnte. Ratsherr Engelke erklärte, dass die FDP-Fraktion die Punkte 1 und 3 des Antrages ablehnen werde.
Getrennte Abstimmung:
Gegen 15 Stimmen lehnte der Rat die Punkte 1 und 3 des Dringlichkeitsantrages der CDU-Fraktion: Hannover steht zusammen – Versorgungsängsten gemeinsam entgegentreten, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2570/2022 ab.
Gegen 18 Stimmen lehnte der Rat den Punkt 2 des Dringlichkeitsantrages der CDU-Fraktion: Hannover steht zusammen – Versorgungsängsten gemeinsam entgegentreten, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2570/2022 ab.

TOP 37.
A N T R Ä G E

TOP 37.1.
der AfD-Fraktion

TOP 37.1.1.
zu sexuellen Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften
(Drucks. Nr. 1898/2022)
Eingebracht und überwiesen:
In den Internationalen Ausschuss!
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 37.1.2.
zu Schließfächer für Obdach- bzw. wohnungslose Menschen
(Drucks. Nr. 2164/2022)
Eingebracht und überwiesen:
In den Sozialausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.

Für die Niederschrift:



E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter



...



Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) schloss daraufhin die Sitzung.

Für die Niederschrift:



E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e



Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter