Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 08.09.2022

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 30.08.2022)
1. Nachtrag (erschienen am 07.09.2022)
Protokoll (erschienen am 14.10.2022)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 28.09.2022



PROTOKOLL

6. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am Donnerstag,
8. September 2022, Grundschule In der Steinbreite, Aula, In der Steinbreite 54,
30455 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.11 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Schulz (SPD)
Stellv. Dipl.-Ing. Schulz (CDU)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Bandmann (FDP)
Bezirksratsfrau Brocher-Schulz (CDU) 18.30 - 19.00 Uhr
Bezirksratsfrau Fuhrmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Högel (Bündnis 90/Die Grünen) 18.30 - 20.57 Uhr
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsherr Hüttenmeister (SPD)
Bezirksratsherr Keller (AfD)
(Bezirksratsfrau Klebe-Politze) (SPD)
Bezirksratsherr Reglitz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Reimann-Lübker (SPD)
(Bezirksratsfrau Schwörer) (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)
Bezirksratsfrau Stibbe (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Thaddey) (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Rosenzweig) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Wiechert (CDU) 18.30 - 20.30 Uhr

Presse:
Ihl
Schulze

Seniorenbeirat:
Pape

Verwaltung:
Graen (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Sufin (Stadtbezirksmanagement)
Dohne (Stadtbezirksratsbetreuung)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Annette Schwörer
(Drucks. Nr. 15-2163/2022)

3. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

4. P R O T O K O L L E

4.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.03.2022

4.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.05.2022

4.3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.06.2022

5. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

10. Aktuelle Stunde zum Thema: Messerangriffe in Hannover
(Drucks. Nr. 15-2348/2022)

6. A N F R A G E N

6.1. der AfD-Fraktion

6.1.1. Neubau der Heisterbergschule in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2104/2022)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Zustand der Hecke um das Baugebiet "An der Gartenbauschule"
(Drucks. Nr. 15-2200/2022)

6.2.2. Verzögerungen beim Bau der Haltestelle Safariweg
(Drucks. Nr. 15-2199/2022)

6.2.3. Feuerwehrzufahrt zur Heisterbergschule in der Tegtmeyerallee
(Drucks. Nr. 15-2201/2022)

6.2.4. Ausfall der Straßenbeleuchtung in Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2203/2022)

6.2.5. Entfernung der zweiten Sitzbank am Weg zwischen Velber und Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2202/2022)

6.3. der SPD-Fraktion

6.3.1. "Rechte Raumnahme" in Ahlem?
(Drucks. Nr. 15-2209/2022)

6.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.4.1. Geräusch Emission E-Ladestation
(Drucks. Nr. 15-2226/2022)

6.5. von Bezirksratsherrn Bandmann (FDP)

6.5.1. Verkehrssituation am Badenstedter Markt
(Drucks. Nr. 15-1797/2022)

6.5.2. Kitaplätze im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1803/2022)

6.5.3. Grundschulkinder in Sportvereinen
(Drucks. Nr. 15-1807/2022)

6.5.4. Angebote zur finanziellen Bildung an hannoverschen Schulen
(Drucks. Nr. 15-1808/2022)

6.5.5. Auslastung der Sporthallen im Vereinssportbetrieb
(Drucks. Nr. 15-1809/2022)

7. A N T R Ä G E

7.1. der AfD-Fraktion

7.1.1. Untersuchungskommission: Einsturzgefährdete Asphaltstollen
(Drucks. Nr. 15-1359/2022)

7.1.2. Abstimmungsergebnisse des Bezirksrates veröffentlichen
(Drucks. Nr. 15-2105/2022)

7.1.3. Parksituation in der Straße „Im Reihpiepenfelde“
(Drucks. Nr. 15-2106/2022)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Antrag Bienenfutter Automaten
(Drucks. Nr. 15-1721/2022)

7.2.2. Sicherheitsüberprüfung der stark befahrenen Kreuzung im Stadtbezirk 11 für Fußgänger und Radfahrer
(Drucks. Nr. 15-2197/2022)

7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Entfernung von Aufklebern und Graffiti im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2210/2022)

7.3.2. Nutzung des Stollenwassers in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2211/2022)


7.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.4.1. Verkehrsberuhigung in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2219/2022)

7.4.2. Rollerständer an der GS Gebrüder-Körting-Schule
(Drucks. Nr. 15-2221/2022)

7.4.3. Bordsteinabsenkung im Suttnerweg
(Drucks. Nr. 15-2222/2022)

7.4.3.1. Bordsteinabsenkung im Suttnerweg
(Drucks. Nr. 15-2222/2022 N1)

7.4.4. Fahrradwege Wunstorfer Landstraße
(Drucks. Nr. 15-2224/2022)

7.5. von Bezirksratsherrn Bandmann (FDP)

7.5.1. Mehr Kinder in Sportvereine
(Drucks. Nr. 15-1812/2022)

7.6. von Bezirksratsfrau Grammel
(DIE LINKE.)

7.6.1. Antrag auf Behebung eines Wasserschadens in der Flüchtlingsunterkunft Hermann-Ehlers-Allee
(Drucks. Nr. 15-1689/2022)

7.6.2. Broschüre Schuldnerberatung
(Drucks. Nr. 15-2130/2022)

7.6.3. Neubau einer Aldi Nord Filiale in Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2131/2022)

7.6.4. Keine Strom-und Gassperren im Stadtbezirk 11
(Drucks. Nr. 15-2132/2022)

7.6.5. Entschädigung für Zwangsgeräumte der Petit Couronne Str
(Drucks. Nr. 15-2133/2022)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

8.1.1. Interfraktioneller Antrag: Anschaffung eines Firetrainers
(Drucks. Nr. 15-2273/2022)

8.1.2. Interfraktioneller Antrag: Zuwendung für eine städtepartnerschaftliche Begegnung im Rahmen eines Apfelfestes in Ahlem sowie eines Marktfestes in Davenstedt (1000 Jahre Davenstedt)
(Drucks. Nr. 15-2271/2022)

8.1.3. Interfraktioneller Antrag: Zwei Vorträge im Rahmen „1000 Jahre Davenstedt“
(Drucks. Nr. 15-2274/2022)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Schulz eröffnet die Sitzung und stellt zunächst die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Anschließend begrüßt Bezirksbürgermeister Schulz die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung, die anwesenden Pressevertreter*innen, die anwesenden Einwohner*innen sowie Frau Pape (Mitglied des Seniorenbeirats).

Bezirksbürgermeister Schulz bittet Frau Pape sich kurz vorzustellen. Frau Pape teilt mit, dass Sie eines der 13 Mitglieder*innen des im Frühjahr neu gewählten Seniorenbeirats der Stadt Hannover sei. Da sie für den Stadtbezirk 11 zuständig ist, möchte sie sich kurz persönlich vorstellen. Dazu führt sie aus, dass sie zu allen seniorenrelevanten Themen im Stadtbezirk 11 zur Verfügung stehe. Bei Anliegen und Fragen könne gerne zu ihr Kontakt aufgenommen werden. Die Kontaktdaten sind über die Homepage des Seniorenbeirats erhältlich.

Bezirksbürgermeister Schulz bedankt sich bei Frau Pape.

Es gibt folgende Anmerkungen zur Tagesordnung:

Bezirksbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass eine Aktuelle Stunde beantragt wurde. Er schlägt vor diese nach der Einwohner*innen-Fragestunde stattfinden zu lassen. Sollte die Einwohner*innen-Fragestunde länger als eine Stunde nach Sitzungsbeginn enden, müsste diese ggf. für die Aktuelle Stunde unterbrochen werden.


Bezirksbürgermeister Schulz führt aus, dass nach dem Tagesordnungspunkt 2. Protokolle Herr Graen kurz das Wort ergreifen möchte, um eine kurze Information der Verwaltung weiterzugeben.

Bezirksbürgermeister Schulz teilt mit, dass der nichtöffentliche Teil der Tagesordnung abgesetzt wird.

Bezirksratsherr Stamer teilt mit, dass der TOP 7.2.1. Antrag Bienenfutter Automaten
(Drucks. Nr. 15-1721/2022) zurückgezogen wird.

Weitere Änderungen zur Tagesordnung liegen nicht vor.

Die so geänderte Tagesordnung wurde festgestellt.








TOP 2.
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Annette Schwörer
(Drucks. Nr. 15-2163/2022)

Bezirksbürgermeister Schulz bedankt sich für die Arbeit von Frau Schwörer, stellt die vorliegende Beschluss-Drucksache kurz vor und bittet anschließend um Abstimmung.

Antrag,

gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Annette Schwörer die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

Bezirksbürgermeister Schulz teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt wird, da aktuell noch das Verfahren zur Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes stattfindet.

Abgesetzt.

TOP 4.
P R O T O K O L L E

TOP 4.1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.03.2022

Abgesetzt.

TOP 4.2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.05.2022

Abgesetzt.

TOP 4.3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.06.2022

Es gibt keine Anmerkungen zum Protokoll. Einstimmig genehmigt.

Information der Verwaltung:

Bezirksbürgermeister Schulz erteilt Herrn Graen (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung) das Wort.

Herr Graen führt um Thema Sanierungsgebiete aus, dass das Land Niedersachsen die Stadtverwaltung informiert habe, dass die Gebiete Davenstedter Markt und Körtingsdorf in das Programm Sozialer Zusammenhalt aufgenommen wurden. Nun müsse noch abgewartet werden, bis ein offizieller Förderbescheid vorliege, bevor in die konkrete Arbeit in den Gebieten eingestiegen werden könne. Dies wird voraussichtlich Ende des Jahres 2022 der Fall sein.
In der Zwischenzeit sollen zunächst organisatorische Fragen geklärt sowie erste Abstimmungen und Vernetzungsaktivitäten durchgeführt werden. Darüber hinaus gäbe es eine Pressemitteilung der Landeshauptstadt Hannover als Information. Zudem wird voraussichtlich in einer der kommenden Sitzungen des Stadtbezirksrats, über diese Vorabinformation hinaus, ein*e Kolleg*innen aus dem Bereich Sanierung ausführlich über die Ziele und das Vorgehen informieren sowie für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Bezirksratsherr Stamer stellt die Nachfrage, ob die Information, dass die insgesamt 30 Millionen Euro, welche im Gespräch waren – 17 Millionen für Körtingsdorf und 13 Millionen für Davenstedt – so noch korrekt seien.

Herr Graen kann hierzu keine konkreten Auskünfte geben.

Bezirksbürgermeister Schulz bedankt sich für die Information und betont, dass eine ausführliche Information über das weitere Vorgehen in einer der kommenden Bezirksratssitzungen gewünscht wird.

TOP 5.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Einwohnerinnenfragestunde um 18:45 Uhr.
Die erste Sprecherin hat eine Rückfrage zu einem Antrag aus der vergangenen Sitzung zur Entsiegelung der Parkstraße (Drucks. Nr. 15-1197/2022). Hierzu habe Sie aus der Ablehnungsbegründung des Antrags seitens der CDU-Fraktion verstanden, dass die Plätze für den Umgehungsverkehr freigehalten werden sollen und dass dort ein Risiko bestünde, weil ggf. Asphaltstollen unter der Straße seien. Als Anwohnerin war sie dadurch verängstigt, da dies den offiziellen Informationen der Stadtverwaltung widersprechen würde. Die Nachfrage habe ergeben, dass sich an der Informationslage keine Änderung ergeben hätte, sodass nach heutigem Stand dort kein Risiko bestünde. Daher hat Sie die Rückfrage auf Basis welcher Quelle diese Aussage getätigt wurde und warum trotz dieses Risikos sowie des brüchigen Asphalts vor Ort kein Problem damit gesehen würde, dass vor Ort tonnenschwere Fahrzeuge parken würden.

Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass der Hauptablehnungsgrund der CDU-Fraktion nicht die eben vorgetragene Begründung gewesen sei, sondern dass die CDU-Fraktion aufgrund der aktuellen, angespannten Haushaltslage der Stadt Hannover keine Mittel für eine derartige Veränderung sehe. Wesentlicher Punkt sei auch, dass die beabsichtigte Grünfläche sich in einem Ein- und Zweifamilienhausgebiet befände, bei welchem viele Häuser mit einem eigenen Garten ausgestattet seien. Daher sähe die CDU-Fraktion eine solche Grünfläche eher in hochverdichteten Gebieten als notwendig an.

Die Sprecherin äußert dazu, dass sie allerdings auch viele Menschen aus anderen Ecken Ahlems dort einkaufen gehen sehe, die keinen eigenen Garten hätten und dort nicht wohnen würden. Zudem sei die riesige Asphaltfläche vor allem auch unter Hitzegesichtspunkten problematisch. Daher würden nicht nur Personen, die dort wohnen betroffen sein, sondern alle Menschen die sich vor Ort bewegen würden. Zudem gäbe es sehr viele Parkplätze die übrig blieben und eine schraffierte Fläche die nicht beparkt würde. Das 1.000-Bäume-Programm der Stadt Hannover suche nach solchen Flächen. Daher sollte der Stadtbezirksrat Interesse an einer solchen Veränderung zeigen und zunächst den Bedarf erkennen, dass mehr Natur entstehen soll. In Ahlem in der Richard-Lattorf-Straße sowie im Ahlemer Holz sei viel alter Baumbestand verloren gegangen. Im Informationsmaterial der vergangenen Sitzung gäbe es nur zwei winzige Punkte, die als potenzial für Baumneubepflanzungen gesehen würden. Hier sieht die Sprecherin höhere Bedarfe.
Bezirksratsherr Höhne führt dazu aus, dass der Baumbestand der KSG-Bauten seines Wissens nach so geplant sei, dass möglichst wenige Bäume gefällt werden. Das Ahlemer Holz befinde sich in Privateigentum. Er gibt der Sprecherin darüber hinaus Recht, dass neue Bäume benötigt würden, allerdings wiederhole er sich, dass im vorgeschlagenen Gebiet vordringlich Ein- und Zweifamilienhaushalte seien und daher Grünflächen in anderen Wohngebieten dringender notwendig seien. Daher und aufgrund der aktuellen Haushaltslage würde von diesem Antrag abgesehen.

Die Sprecherin äußert ihr bedauern und bittet darum die Begründung der Ablehnung sorgfältig zu prüfen.

Der zweite Sprecher möchte sich zukünftig für mehr Bäume in Badenstedt unter dem Motto „Badenstedt bäumt sich auf“ einsetzen. Hier gehe es vordinglich um den Badenstedter Markt und die aktuelle Straßenbahnsanierung, wo es viele geeignete Plätze zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zur Verbesserung der Klimas sowie der Aufenthaltsqualität durch Baumpflanzungen gäbe. Hier bittet er um Benennung eines Ansprechpartners.

Bezirksratsherr Höhne verweist auf das benannte 1.000-Bäume-Programm der Stadtverwaltung hin, wo jede*r Bürger*in Standorte der Baumneupflanzung beantragen könne. Die Verwaltung prüfe dann die Umsetzbarkeit. Wenn Leitungen im Boden verlegt seien, könnte dies ggf. einer Umsetzung entgegenstehen. Hierzu sollte er sich an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün wenden.

Der zweite Sprecher stellt eine weitere Nachfrage bzgl. des Rodelbergs in Badenstedt, wo er gerne im Sommer an einem Wochenende ein Musikfestival veranstalten möchte. Hier bittet er ebenfalls um Benennung eines Ansprechpartners.

Frau Sufin wird für beide Themenbereiche einen entsprechenden Ansprechpartner*in in der Stadtverwaltung benennen, wenn der Herr seine Kontaktdaten zur Verfügung stellt.

Bezirksratsfrau Stibbe hat die Rückfrage, ob eine Vorlage an den Stadtbezirksrat erfolgt, wenn die Baumneupflanzungen geprüft wurden.

Bezirksbürgermeister Schulz schlägt vor, dass der Ansprechpartner des Bäume Programms in einem halben-/dreiviertel Jahr erneut in die Stadtbezirksratssitzung eingeladen wird, um über Anträge, Ablehnungen und Umsetzungen zu berichten.

Bezirksratsfrau Stibbe ist damit einverstanden.

Die dritte Sprecherin fragt an, ob es Kontrollen des Zustands von Wohnstraßen gäbe oder ob jemand einen Antrag stellen müsste, dass diese Löcher verfüllt werden. Direkt in der Kurve der Ahlemer Waldstraße gäbe es etliche Löcher im Asphalt, die hauptsächlich für Fahrradfahrer*innen gefährlich seien.

Bezirksratsfrau Stibbe teilt mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag auf Erstellung eines Katasters über Radwege und deren Zustand gestellt hatte. Die Antwort der Verwaltung sei ablehnend gewesen, da regelmäßige Begehungen stattfinden würden.

Bezirksbürgermeister Schulz stellt klar, dass es thematisch um eine Fahrbahn für PKWs handle.


Frau Sufin wird den Hinweis an den Fachbereich Tiefbau weitergeben und sich anschließend bei der Sprecherin melden.

Bezirksratsherr Keller weist auf das Beschwerde- und Ideenportal der Stadt Hannover hin. Hier könnten Fotos der Straße und des Zustands direkt gemeldet werden.

Die vierte Sprecherin bemängelt die Ausweisung der 30er Zone in der Plantagenstraße. Dort gäbe es aktuell ein besonders hohes Verkehrsaufkommen, da die Straße derzeit als Umleitungsstraße diene. Schwerlastverkehr wie diverse PKWs würden der Straße mit erhöhter Geschwindigkeit entlangfahren. Ihrer Ansicht nach, weil die Ausweisung der 30er Zone nicht genügend sichtbar sei. Daher bittet sie die Verwaltung um bessere Ausweisung der Beschilderung und wüsste gerne wo sie dieses Anliegen anbringen soll.

Bezirksratsherr Högel teilt dazu mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen dahingehenden Antrag gestellt hätten, da die Fahrbahnmarkierungen derart mangelhaft seien. Bisher läge allerdings noch kein Ergebnis vor.

Bezirksratsherr Reglitz gibt dazu an, dass der Antrag (Drucks. Nr. 15-1692/2022) einstimmig beschlossen wurde und die Verwaltung nun vier Monate Zeit habe die Entscheidung mitzuteilen.

Bezirksratsfrau Grammel kritisiert darüber hinaus, dass der Geschwindigkeitsmesser in der Hagenbergstraße außer Betreib sei und dieser wieder in Betrieb genommen werden soll.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Herr Bezirksbürgermeister Schulz schließt die Fragestunde um 19:00 Uhr.

TOP 10.
Aktuelle Stunde zum Thema: Messerangriffe in Hannover
(Drucks. Nr. 15-2348/2022)

Bezirksbürgermeister Schulz eröffnet den Tagesordnungspunkt und erläutert zum Verfahren, dass die Aktuelle Stunde maximal 45 Minuten andauern dürfe. Zunächst kann die AfD-Fraktion, als Antragstellerin, bis zu fünf Minuten den Antrag erklären und begründen. Daraufhin erhalten die anderen Bezirksratsmitglieder in der Reihenfolge ihrer Größe ebenfalls das Wort mit derselben Redezeit von fünf Minuten.

Bezirksbürgermeister Schulz bittet die AfD-Fraktion um den Beginn der Aktuellen Stunde.
Antrag

Hiermit beantragt die AfD-Fraktion die Durchführung einer aktuellen Stunde zum Thema „Messerangriffe in Hannover“.

Bezirksratsherr Hirche führt adressiert an die Mitglieder Bezirksrats aus, dass die Polizei in den letzten Jahren 589 Messerangriffe in und um Hannover registriert habe. Die nicht gemeldete Dunkelziffer dürfe noch weit höher liegen. Dieses Jahr würden die Zahlen laut Prognose der Sicherheitsbehörde voraussichtlich noch übertroffen. Bereits acht Menschen hätte dieses Jahr durch Messerangriffe ihr Leben verloren. Zum Vergleich gäbe es im letzten Jahr fast 600 Einbrüche zu beklagen.


Bezirksratsherr Hirche führt seine Ausführungen fort, indem er Beispiele von Messerangriffen aufführt: Anfang Januar 2021 sei in Ahlem ein 37-jähriger Mann von drei Tätern mit Messern überfallen und ausgeraubt worden; Anfang Mai sei ein Mann in Bemerode von einer Gruppe Jugendlichen mit einem Messer angegriffen worden; Am 11. Mai sei ein 22-jähriger vor eine Rewe Markt in Döhren von einem Unbekannten erstochen worden – dieser verstarb später; Ebenfalls im Mai hätte ein 17-jähriger in der List auf einen 45-jährigen in einer Tankstellen eingestochen – das Opfer sei schwerst verletzt; Im Juni habe ein 16-jähriger in Döhren auf einen 25-jährigen eingestochen; Auch Ende Juli sei ein junger Mann vor dem Landgericht Hannover angegriffen worden – der Täte hätte ihm in den Bauch gestochen; Anfang Juli sei ein Mann am Steintor mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt worden; Im Juli wäre ein Mann in Bothfeld an der Haltestelle Spannhagengarten angegriffen worden und ein 18-jähriger am Kröpcke sei beinahe verstoben. Auch völlig unbeteiligte Personen würden zu opfern, so sei beispielsweise ein 22-jähriger auf dem Heimweg nach dem Maschseefest unvermittelt in den Rücken gestochen worden. Bezirksratsherr Hirche appelliert an die Bezirksratsmitglieder, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Hannover nicht mehr gewährleistet sei. Alltagssituationen könnten für die Hannoveraner schnell zu lebensbedrohlichen Situationen werden. Dies habe er selbst persönlich bereits vor drei Jahren erlebt, als er mit seinem Kollegen Herrn Keller Wahlplakate aufhängte. Hier wurden Sie von einem Mann mit einem Messer angegriffen. Trotz einer Gegenüberstellung wäre der Täter bis heute noch nicht ermittelt.
Bezirksratsherr Hirche führt weiter aus, dass die brutalen Angriffe mittlerweile fast täglich geschehen würden, sodass selbst die SPD anerkennen musste, dass Hannover zu einer der gefährlichsten Städte verkommen sei. So fordere die SPD nun auch Lösungen zu diesem Thema. Dass Lösungen notwendig seien verdeutliche auch ein grausamer Angriff eines 21-jährigen Somaliers in Neustadt am Rübenberge welcher einen Jesiden und seine Schwester angegriffen habe. Der Mann sei verblutet, die Frau lebensgefährlich verletzt worden.
Daher müssten Sicherheitsbehörden die richtigen Schwerpunkte in der Verbrechensbekämpfung setzen. Der Innenminister Boris Pistoris würde allerdings lieber Corona-Maßnahmen durchsetzen. Auch Hausdurchsuchungen wegen Meinungsäußerungen in Bezug zu Hass und Hetze im Internet würden durchgeführt und gegen diese vorgegangen werden. Gleichzeitig gäbe es die Straßenschlacht am helligten Tag, mutmaßlich von Zigeunern, in Badenstedt, welche bis heute ungesühnt sei. Die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger stehe nicht mehr an erster Stelle.
Bezirksratsherr Hirche appelliert daher, dass die Weichen gestellt werden sollen, um die Stadt und den Stadtbezirk wieder sicherer und lebenswerter zu machen. Die Polizeigewerkschaft fordere eine Ausweitung von Messerverbotszonen und auch der Ordnungsdienst wie die Polizeiarbeit sollten unterstützt werden. Würden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, dann sei er zuversichtlich, dass die Anzahl an mitgeführten Messern und Gegenständen (wie Taser) reduziert würde. Daher halte die AfD-Fraktion diese Durchsetzung der Maßnahmen als zielführend. Ein „weiter so“ dürfe es hier nicht geben. Daher möchte er mit sachlichen Argumenten im demokratischen Austausch eine Lösung für diese Situation erarbeiten.

Bezirksbürgermeister Schulz fragt im Sinne der Reihenfolge zunächst, ob die SPD-Fraktion Stellung nehmen möchte. Diese möchte keine Stellung nehmen. Anschließend wird die Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN gefragt.






Bezirksratsherr Reglitz kritisiert die Wortwahl „Zigeuner“ und bittet dies zukünftig zu unterlassen, da sich einige Anwohner*innen dadurch negativ adressiert fühlen würden. Er stimme zu, dass die Berichte der Opfer tragisch seien, weist jedoch darauf hin, dass – so auch im Stadtteilanzeiger veröffentlicht – die Zahl der Straftaten auf einem historisch niedrigen Niveau seien. Dies sollte auch bedacht werden.

Bezirksbürgermeister Schulz fragt Bezirksratsherrn Bandmann und Bezirksratsfrau Grammel, ob ein Wortbeitrag gewünscht wird. Dies ist nicht der Fall.

Bezirksbürgermeister Schulz beendet den Tagesordnungspunkt der Aktuelle Stunde.

TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der AfD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Neubau der Heisterbergschule in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2104/2022)

Die Heisterberg-Oberschule soll an ihren alten Standort in Ahlem zurückkehren. Das alte, verfallene Schulgebäude wird hierfür abgerissen und die gewonnene Fläche mit einem doppelt so großen Gebäude bebaut.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Verschiebt sich der Neubau der Schule aufgrund der einsturzgefährdeten Asphaltgruben, bis diese vollständig versiegelt sind?
  2. Wenn der geplante Neubau, wie im Schulentwicklungsplan beschrieben, fortgesetzt wird, ist die Standfestigkeit des doppelt so großen Gebäudes gewährleistet?
  3. Wo werden die Schüler unterrichtet, sollte sich der Bau der Schule verzögern?


Frau Dohne verliest die Antwort.

Zu 1) Nach aktuellem Kenntnisstand ist der Bereich der Asphaltstollen deutlich mehr als 100 m vom Gelände des ehemaligen Schulzentrums Ahlem entfernt. Da das Baugrundstück im Zuge der weiteren Planungen nochmals durch einen Baugrundgutachter untersucht wird, können letzte Ungewissheiten rechtzeitig ausgeräumt werden.

Zu 2) Jeder Schulneubau erfordert die Aufstellung eines Standsicherheitsnachweises durch einen Tragwerksplaner. Dieser Nachweis wird im Rahmen der Bauantragsprüfung von einem Prüfstatiker übergeprüft. Die Standsicherheit eines Neubaus ist daher gewährleistet.

Zu 3) Die Verwaltung geht derzeit nicht von einer Verzögerung aus.








TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Zustand der Hecke um das Baugebiet "An der Gartenbauschule"
(Drucks. Nr. 15-2200/2022)

Das Neubaugebiet „An der Gartenbauschule“ ist seit über 100 Jahren durch eine Hecke umgeben, die von den jeweiligen Grundstückseigentümern höchst unterschiedlich gepflegt wird. Die Hecke umgab die ehemalige „Israelitische Gartenbauschule Ahlem“, allein aus dieser Tatsache entsteht eine historische Verpflichtung sie zu erhalten.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wird der Zustand der Hecke von der Stadtverwaltung überwacht?

2. Warum hat man die Verpflichtung zum Erhalt der Hecke nicht als Verpflichtung für die jeweiligen
Grundstückseigentümer als Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert?

3. Welche Möglichkeiten stehen der Stadtverwaltung - auch als Sanktion - zur Verfügung?

Herr Graen verliest die Antwort.

Zu 1. Der Zustand der Hecke wird nicht überwacht.

Zu 2. Eine grundbuchliche Sicherung ist nicht erfolgt; eine Sicherung der Hecke erfolgte aber seinerzeit durch eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan Nr. 1734.

Zu 3. Soweit ein Verstoß gegen die Erhaltungsfestsetzung des B-Plans vorliegt, kann die Verwaltung grundsätzlich im Rahmen der Bauaufsicht tätig werden.

TOP 6.2.2.
Verzögerungen beim Bau der Haltestelle Safariweg
(Drucks. Nr. 15-2199/2022)

Die Haltestelle Safariweg in Badenstedt kann aufgrund von Planungsmängeln und einem anhängigen Rechtsstreit nicht gemäß der ursprünglichen Planung gebaut werden. Die CDU-Fraktion fragt die Verwaltung:

1. Welche zeitliche Verzögerung ergibt sich aus den Planungsmängeln und dem Rechtsstreit?

2. In welcher Weise soll der Mangel behoben werden und wird der Bezirksrat im Rahmen der Änderung beteiligt?

3. Welche Auswirkungen auf die Verkehrsführung hat die Planänderung für Menschen, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs sind (während der Verzögerung und danach)?





Frau Sufin verliest die Antwort.

„Es trifft nicht zu, dass der Bahnsteig aufgrund von Planungsmängeln nicht gemäß der ursprünglichen Planung gebaut werden kann. Es wurde vielmehr vom Gericht gerügt, dass die Abwägung im Planfeststellungsbeschluss ergänzt werden muss. Dies wird keine Änderung der Hochbahnsteigplanung erfordern.

Zu den Fragen:
Zu 1: Genau kann der zeitliche Verzug noch nicht benannt werden, da wir hier von der Nachbesserung des Planfeststellungsbeschlusses abhängig sind. Wir gehen aber davon aus, dass der Hochbahnsteig Mitte des kommenden Jahres in Betrieb genommen werden kann.

Zu 2: Es wird keine Änderung der öffentlichen Verkehrsanlage geben. Eine Beteiligung des Bezirksrates ist deshalb nicht erforderlich.

Zu 3: Keine."

Bezirksratsherr Högel stellt die Rückfrage, was die Abwägung hier genau bedeute.

Herr Graen führt aus, dass zur Erstellung eines Planfeststellungsbeschlusses alle eingegangenen Belange abgewägt werden müssen und hier daher vermutlich ein Belang im Beschluss nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Diese Abwägung wird ergänzt, sodass der Fehler keine weiteren Auswirkungen auf den Planfeststellungsbeschluss habe.

TOP 6.2.3.
Feuerwehrzufahrt zur Heisterbergschule in der Tegtmeyerallee
(Drucks. Nr. 15-2201/2022)

Vor der Erschließung des Baugebiet „An der Gartenbauschule“ gab es einen Weg von der „Heisterbergallee“ zur Schule „Tegtmeyerallee“. Jetzt ist dieser Weg mit einem Zaun versperrt und somit für die Feuerwehr nicht mehr nutzbar. Auch soll unter diesem Weg eine wichtige Wasserleitung verlaufen. Die jetzt für die Enercity nur noch schwer zu erreichen ist.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Handelt es sich tatsächlich um eine Feuerwehrzufahrt zur Heisterbergschule und verläuft unter ihr tatsächlich eine wichtige Wasserleitung?

2. Ist den verantwortlichen der Zustand des Weges bekannt? Auch das einige Grundstücksnutzer die Fläche in ihr jeweiliges Grundstück „integriert“ haben?

3. Ist es nutzungsbedingt erforderlich, dass für die Feuerwehr oder Enercity bzw. die Stadtentwässerung der Zugang jederzeit sichergestellt ist?

Frau Dohne verliest die Antwort.

Zu 1.) Laut Feuerwehrplan liegt die Hauptzufahrt zum Schulgelände an der südwestlichen Ecke des Grundstücks direkt an der Küstriner Straße. Eine Zufahrt von dem o.g. Flurstück 161/210 ist im Feuerwehrplan nicht verzeichnet. In dem angefragten Bereich sind keine Leitungen von enercity vorhanden. Die Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 1734 sehen dort eine „Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ vor. In dem angefragten Bereich liegt jedoch eine Schmutzwasserleitung DN 200 der Stadtentwässerung Hannover (SEH). Zum aktuellen Zeitpunkt klärt die SEH noch, ob diese Leitung weiterhin benötigt wird.
[Anmerkung zum Protokoll: Die Fachverwaltung (Dez V.) teilt nachträglich mit: Dieser Kanal ist in Betrieb und soll auch in Betrieb bleiben.]

Zu 2.) Der Zustand der Fläche ist der Verwaltung bekannt. Es ist aber nicht bekannt, dass dieser als Weg benutzt wird oder wurde. Seit Jahren schon sind Teile der Fläche in Privatgrundstücke integriert. Hierzu gibt es vertragliche Vereinbarungen.
Der neue Zaun wurde nicht von der Verwaltung in Auftrag gegeben. Hierzu wird die Verwaltung ermitteln.

Zu 3.) Da enercity dort keine Leitungen im Bestand hat sind auch keine Zugangsmöglichkeiten erforderlich. In Bezug auf die vorhandenen Schmutzwasserleitung der SEH wird noch geklärt, ob Zugangsmöglichkeiten erhalten bleiben müssen.

[Anmerkung zum Protokoll: Die Fachverwaltung (Dez V.) teilt nachträglich mit: In Bezug auf den vorhandenen Schmutzwasserkanal ist eine Zugänglichkeit für Betrieb und Unterhaltung erforderlich. Ein akuter Handlungsdruck ist momentan allerdings nicht da, da im Havariefall eine alternative Entwässerungsmöglichkeit über das Gelände der ehemaligen Gartenbauschule zur Verfügung steht. Der Kanal in der Feuerwehrzufahrt gibt dem Entwässerungsnetz mehr Stabilität, da 2 Ableitungsmöglichkeiten vorhanden sind. Er sollte daher aus Sicht der Stadtentwässerung Hannover nicht ohne Not aufgegeben werden.]

TOP 6.2.4.
Ausfall der Straßenbeleuchtung in Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2203/2022)
Im August ist die gesamte Straßenbeleuchtung rund um den Davenstedter Markt bis hin zur Woermannstraße abends und nachts mehrfach komplett ausgefallen. Rund um den Davenstedter Markt und dem Kulturtreff Plantage mussten die Menschen sich mit Taschenlampen behelfen um ihre Wohnungen und Autos zu erreichen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wurde die Straßenbeleuchtung absichtlich abgestellt oder handelt es sich um einen
technischen Fehler?

2. Wenn die Abschaltung der Straßenbeleuchtung absichtlich geschehen ist, wer hat
das angeordnet, bzw. von welchem Gremium innerhalb der Verwaltung oder Enercity
wurde dieser Beschluss ohne Ankündigung so getroffen?

3. Wird die Abschaltung der Straßenbeleuchtung auch weiterhin über den gesamten
Winter geplant oder ist dies für die Bürger nur temporär zu beachten.

Frau Sufin verliest die Antwort.

Zu 1.) Am 08.08. und 18.08.22 lag ein technischer Defekt an je einem Schaltgerät der Straßenbeleuchtung vor.
Die Schaltgeräte wurden ersetzt. Der Fehler ist seitdem nicht wieder aufgetreten.
Der Einsatzdauerdienst von enercity hat dies durch Kontrollfahrten bestätigt.

Zu 2.) entfällt

Zu 3.) Nein, es ist keine Dauerabschaltung über den gesamten Winter geplant. Die Straßenbeleuchtung wird auch im Winter während der gesamten Dunkelstunden in Betrieb sein.

TOP 6.2.5.
Entfernung der zweiten Sitzbank am Weg zwischen Velber und Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2202/2022)

Auf Antrag der CDU-Fraktion vom 01.09.2021 wurde am Weg zwischen Velber und Davenstedt eine zweite Sitzbank aufgestellt. Die ältere Bank ist jetzt leider entfernt worden und es steht nur noch die neue Bank aus dem Jahr 2021 zur Verfügung. Dies wurde von verschiedenen Bürgerinnen und Bürgern mit Bedauern festgestellt und der CDU-zur Kenntnis gegeben.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Warum wurde die Bank und von wem entfernt?

2. Wann wird eine zweite Bank wieder aufgestellt?

Frau Dohne verliest die Antwort.

Zu 1.)
Im Ergebnis der sehr konstruktiven Begehung mit dem Stadtbezirksrat wurden 2021 diverse Bänke überarbeitet und Bankstandorte durch Umsetzung von Bänken zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität optimiert. Bei der Einrichtung des zweiten Bankstandortes Nähe Hammhof scheint es bei der Ausführung seitens der Verwaltung ein Missverständnis gegeben zu haben.

Zu 2.)
Die Verwaltung wird die zweite Bank kurzfristig wieder aufstellen.


TOP 6.3.
der SPD-Fraktion

TOP 6.3.1.
"Rechte Raumnahme" in Ahlem?
(Drucks. Nr. 15-2209/2022)

Bezirksratsherr Reimann-Lübker stellt die Anfrage vor und macht deutlich, dass ursprünglich im Antrag sieben Fragen gestellt wurden, die Geschäftsordnung allerdings nur bis zu drei Fragen zulässt. Daher seien vier Fragen von der Verwaltung, im Auftrag von Herrn Reimann-Lübker, gestrichen worden. Dieses hatte Fristhintergründe. Die Verwaltung hätte dabei keinerlei Einflussnahme auf die Anfrage gehabt.

„Rechte Raumnahme in Ahlem“ – Text des Recherchenetzwerks Hannover

Presseberichterstattung der HAZ vom 09.08.2022

Mit großem Entsetzen haben wir die Presseberichterstattung der HAZ vom 09.06.20222 sowie den zu Grunde liegenden Text des sog. „Recherchenetzwerks Hannover“ zu „extrem rechten Aktivitäten in Ahlem“ zur Kenntnis genommen. Wir, wie auch viele Ahlemer Bürger*innen, sind einerseits entsetzt über dargestellte Vorgänge rechter Gewalt in einem unserer Stadtteile, andererseits auch irritiert über die Aussage einer Entwicklung einer antiziganistischen und rassistischen Stimmung im Stadtteil Ahlem.

Um eine fundierte Grundlage für etwaige einzuleitende Maßnahmen zu haben, fragen wir die Verwaltung:



1. Sind die geschilderten Sachverhalte der Stadt und der Polizei bekannt?

2. Wie viele und welche Straftaten mit rechtsradikalem/ antiziganistischem Hintergrund sind seit 2019 bis heute im Stadtteil Ahlem bekannt geworden?

3. Konnten Täter*innen ermittelt werden? Wo waren diese wohnhaft?

4. Gibt es Erkenntnisse über Tendenzen rechtsradikaler Gruppierungen im Stadtteil?

5. Sind die dargelegten Erkenntnisse im Vergleich zu anderen Stadtteilen, insbesondere in denen, in denen Flüchtlingsunterkünfte, Gedenkstätten und/oder Endpunkte von Bussen/ Bahnen vorhanden sind, von besonderer Auffälligkeit in Anzahl oder Intensität?

6. Hat die Stadt bereits Maßnahmen ergriffen, um die geschilderten Aufkleber an den öffentlichen Einrichtungen zu entfernen oder ist dieses geplant?

7. Liegen der Stadt oder der Polizei nähere Erkenntnisse zum Recherchenetzwerk Hannover vor?

Frau Sufin verliest die Antwort.

zu 1.)
Die Stadtverwaltung erhielt Mitte Juni 2022 Hinweise auf zahlreiche rechtsextreme Sticker und gesprühte rechtsextreme Symbole bzw. Parolen in Ahlem. Diesen Hinweisen wurde nachgegangen und die Sticker etc. wurden entfernt bzw. die Flächen gereinigt. Außerdem wurden der Stadtverwaltung im Sommer 2022 zwei körperliche Übergriffe und zwei Fälle rassistischer Beleidigung aus Ahlem gemeldet. Ein Hinweis auf rechtsextreme Propaganda im öffentlichen Raum in Ahlem ging 2019 ein.
Von denen im Bericht des Recherchenetzwerks Hannover „Rechte Raumnahme in Ahlem“ genannten Sachverhalten waren der Kriminalfachinspektion 4 (KFI 4) mehrere Vorfälle bereits bekannt. Diesbezüglich wurden Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigungen, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Bedrohung einer kurdisch-stämmigen Frau eingeleitet. Darüber hinaus sind dem Recherchebericht Vorfälle mit dem wiederholten Kleben von rechtspolitischen Stickern/Aufklebern (u.a. NPD), dem Schmieren eines spiegelverkehrten Hakenkreuzes, der Bedrohung von zwei „Antifaschisten“ sowie der rassistischen Beleidigung und Körperverletzung zweier Personen zu entnehmen. Zudem soll es im Frühsommer 2019 in Ahlem bei mehreren Anlässen zu einer „antiziganistischen Stimmung“ gekommen sein. Diese Sachverhalte waren der KFI 4 zuvor nicht bekannt, bzw. wurden diese nicht zur Anzeige gebracht. Im Verlauf der Kontaktaufnahme der KFI 4 mit dem Recherchenetzwerk Hannover konnten die betreffenden Sachverhalte leider nicht weiter konkretisiert werden und von der Vermittlung von Geschädigten, Opfern und Zeugen an die KFI 4 sieht das Recherchenetzwerk zugunsten eines Verweises an die Betroffenenberatung Niedersachsen ab. Somit ergeben sich derzeit keine weiteren Ermittlungsansätze für die KFI 4.

Zu 2.)
Für den Stadtteil Ahlem wurden von Jahresbeginn 2019 bis heute insgesamt 43 rechtsmotivierte Straftaten polizeilich erfasst. Zu 16 Taten wurden Täter ermittelt. Zu 8 weiteren, derzeit noch in der Bearbeitung befindlichen Taten, wird ein Tatzusammenhang angenommen, der auf einen ermittelten Täter schließen lässt.
Alle Täter wohnen im Bereich der Stadt oder Region Hannover, davon eine Anzahl im geringen einstelligen Bereich direkt in Ahlem. Bei den begangenen Delikten handelt es sich überwiegend um Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien, Aufkleber und Einritzen, teilweise in Verbindung mit Verstößen gem. § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). In zwei Fällen kam es mit gefährlichen Körperverletzungen zu Gewaltdelikten. Straftaten mit antiziganistischem Hintergrund wurden nicht bekannt.
Im Juni 2019 verlangte eine männliche Person im Obdachlosenwohnheim Petit-Couronne-Straße 30 um Einlass, um die Anzahl der dort wohnenden Sinti und Roma zu erfragen. Dieser Sachverhalt wurde staatsschutzpolizeilich untersucht, stellte jedoch keine Straftat dar.

Zu 5.)
Die Fallzahlenentwicklung für Straftaten der politisch rechtsmotivierten Kriminalität im Stadtteil Ahlem in den Jahren 2019 – 2021 verlief gleichbleibend in einem geringen Umfang.
2019: 10 Straftaten PMK rechts
2020: 6 Straftaten PMK rechts
2021: 9 Straftaten PMK rechts
Im laufenden Kalenderjahr 2022 führt die KFI 4 bislang Ermittlungen zu 18 politisch rechtsmotivierten Vorfällen. Zum jetzigen Ermittlungsstand geht die KFI 4 davon aus, dass der Großteil dieser Straftaten unmittelbar zusammengehörig ist bzw. eine Tatserie bildet. Insbesondere vereinzelt enge/parallele Tatzeiträume, Tatorte und Art der Farbschmierereien sprechen für eine solche Annahme.
Aus Sicht der KFI 4 ist in Ahlem grundsätzlich im Vergleich zu anderen Stadtteilen/-bezirken keine Auffälligkeit in Anzahl oder Intensität bei den politisch rechtsmotivierten Straftaten festzustellen. Erkenntnisse zu dort ansässigen rechtsextremistischen Gruppenstrukturen liegen der KFI 4 nicht vor. Nach Bewertung der KFI 4 bildet Ahlem, trotz der zurückliegenden Tatserie von mehreren rechtsmotivierten Farbschmierereien, keinen Brennpunkt rechtsmotivierter Kriminalität.
Verwaltungsseitig kann hierzu keine belastbare Einschätzung vorgenommen werden, da der Verwaltung nicht alle rechtsextremen Sticker etc. gemeldet werden. Eine ähnliche Häufung gesprühter rechtsextremer Symbole und Parolen wurde aber 2018 und 2019 im Stadtteil Mühlenberg beobachtet.

TOP 6.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.4.1.
Geräusch Emission E-Ladestation
(Drucks. Nr. 15-2226/2022)

Im Stadtgebiet Hannover gibt es einige sog. Schnelladestationen (DC – Ladestationen) diese verursachen, gerade bei hohen Temperaturen, durch Ihre Lüftung eine ziemlich ausdauernde Geräuschkulisse. Diese Ladestationen sind meist 24 Stunden auch an Sonn- und Feiertagen frei zugänglich um E-Fahrzeuge zu laden. Wodurch es in Wohngebieten zu einer dauerhaften Geräuschbelästigung kommen kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Gibt es in der Landeshauptstadt Hannover für Ladestationen Grenzwerte zur Geräuschbelastung?





Frau Dohne verliest die Antwort.

Die Geräuschimmissionen für die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen werden im Rahmen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) beurteilt. Die Immissionsrichtwerte sind darin für die jeweilige Art der baulichen Nutzung festgelegt. Die Richtwerte betragen z. B. in allgemeinen Wohngebieten nachts 40 dB/A, in Gewerbegebieten 50 dB/A.

Soweit die Werte nachweislich durch eine DC-Schnellladesäule überschritten werden, bestünde die Möglichkeit, ihre Ladeleistung nachts abzusenken, wodurch auch die erforderliche Kühlleistung und damit der Geräuschpegel sinken würde.

TOP 6.5.
von Bezirksratsherrn Bandmann (FDP)

TOP 6.5.1.
Verkehrssituation am Badenstedter Markt
(Drucks. Nr. 15-1797/2022)

Im Zuge der Straßenbaumaßnahmen am Badenstedter Markt sowie in der Empelder Straße zwischen Badenstedter Markt und Empelde ist die durch die zahlreichen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsmittel ohnehin schon relativ unübersichtliche Verkehrssituation noch einmal verschärft worden. In der jüngeren Vergangenheit wurde vermehrt von Konfliktsituationen zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern berichtet.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Gibt auch die Unfallstatistik der Landeshauptstadt Hannover dort eine Häufung von Zwischenfällen mit Autofahrern und Fahrradfahrern (etwa das sog. „Dooring“) wider?

2. Ist der Verwaltung allgemein eine Zunahme von Verkehrszwischenfällen rund um den Badenstedter Markt bekannt?

Frau Dohne verliest die Antwort.

In Bezug auf die Anfrage wurde die Verkehrsunfalllage der letzten drei Jahre (bis 31.05.2022) im Kontext „Verkehrsunfälle (VU) unter Beteiligung von Radfahrenden“ ausgewertet.



Zu 1:
Eine Unfallhäufungsstelle liegt nicht vor.
In Bezug auf das sog. Dooring wurde lediglich im Jahr 2019 ein VU in diesem Kontext in Höhe der Badenstedter Straße 221 registriert, wobei der Radfahrende leicht verletzt wurde.

Zu 2:
Nach Auskunft der örtlichen Polizeidienststelle wird der Bereich mindestens zwei Mal in der Woche durch Kontaktbeamte/innen aufgesucht. Dabei wurden bislang keine Konfliktsituationen beobachtet oder im Rahmen von Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern vorgebracht. Auch im Rahmen der Einsatz- und Streifentätigkeit wurden keine besonderen Vorfälle (Verkehrszwischenfälle) bekannt.
Polizeilich gesehen ist die Örtlichkeit im Kontext der Anfrage somit unauffällig.



TOP 6.5.2.
Kitaplätze im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-1803/2022)

Diverse erziehungswissenschaftliche Studien sowie bspw. Publikationen der Bundeszentrale für politische Bildung belegen, dass die frühkindliche Bildung eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung von Kindern spielt und die Verfügbarkeit von Kitaplätze die frühkindliche Bildung erheblich verbessert. Dennoch gibt es derzeit noch kein flächendeckendes Kita-Angebot in Deutschland.

Dazu frage ich die Verwaltung:
1. Wie viele Kitaplätze gibt es im Stadtbezirk und wie viele Plätze wären nötig, um alle Kinder im Kita-Alter versorgen zu können?

2. Wie steht der Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt in dieser Hinsicht im Stadtvergleich da?
Frau Sufin verliest die Antwort.

Zu 1.) Im Stadtbezirk Ahlem – Badenstedt - Davenstedt gibt es derzeit 21 Kindertagesstätten, in denen 270 Krippenplätze, 927 Kindergartenplätze und 70 Plätze in altersübergreifenden Gruppen vorgehalten werden. Ergänzt mit Betreuungsangeboten in der Kindertagespflege liegt die Versorgungsquote derzeit im Krippenbereich bei 44,29 % und im Kindergartenbereich bei 91,97 %. Mit der für das Jahr 2023 geplanten Inbetriebnahme der aktuell im (Neu)bau befindlichen Kindertagesstätten „Petermannstraße“ und „In der Steinbreite / Am Kalkbruche“ (jeweils 2 Krippengruppen und 2 Kindergartengruppen) kann das Angebot kurzfristig erweitert werden.



Zu 2.) Im gesamten Stadtgebiet gibt es aktuell 472 Kindertagesstätten, ergänzt durch rd. 900 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege liegt die Versorgungsquote gesamtstädtisch im Krippenbereich bei 65 % und im Kindergartenbereich bei 100,6%. Der Stadtbezirk Ahlem -Badenstedt - Davenstedt (SBZ 11) liegt mit seinen Versorgungsquoten darunter. Auch im Vergleich zu den anderen Stadtbezirken weist der SBZ 11 neben dem Stadtbezirk Ricklingen vergleichsweise niedrigere Versorgungsquoten auf.Fakt ist allerdings auch, dass sich aus einer hohen oder niedrigen Versorgungsquote nicht per se Rückschlüsse auf die tatsächliche Versorgungssituation ziehen lassen. So „sorgen“ z.B. Einrichtungen mit stadtweitem Betreuungsangebot (z. B. Betriebskitas und/ oder Einrichtungen mit einem besonderen pädagogischen oder religiösen Konzept oder mit einem bilingualen Angebot) in den jeweiligen Stadtbezirken für vergleichsweise hohe Quoten. Dies gilt entsprechend im Umkehrschluss und auch für den SBZ 11 mit nur einem stadtweit ausgerichteten Angebot. Unabhängig hiervon gilt es, weitere Anstrengungen für den Ausbau der Betreuungskapazitäten im SBZ 11 zu unternehmen. So sollen u.a. mittelfristig in den Neubaugebieten „Carlo-Schmid-Allee“ und „Hermann-Ehlers-Allee“ jeweils eine 2-gruppige bzw. 4-gruppige Kindertagesstätte mit zusätzlichen Krippen- und Kindergartenplätzen entstehen.

Bezirksbürgermeister Schulz stellt die Nachfrage wann die Kindertagesstätte fertiggestellt sein soll.

Frau Sufin teilt mit, dass die Verwaltung plant – vorbehaltlich anderer Einflüsse – die Kita 2023 fertigzustellen




TOP 6.5.3.
Grundschulkinder in Sportvereinen
(Drucks. Nr. 15-1807/2022)

Sport und Bewegung spielen nachweislich eine wichtige Rolle bei der körperlichen und geistigen Entwicklung von Kindern. Im Zuge der Corona-Pandemie ist die Anzahl der Mitglieder in Sportvereinen drastisch gesunken wie Daten von Statista belegen. Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Wie hoch ist der Anteil der Grundschulkinder im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, die aktive Mitglieder in Sportvereinen sind?

2. Wie hat sich dieser Anteil in den letzten zehn Jahren entwickelt?

3. Welche Sportarten werden derzeit von Grundschulkindern im Stadtbezirk bevorzugt ausgeübt?



Frau Dohne verliest die Antwort.

Zu 1.) Die Bezifferung des Anteils der Grundschulkinder im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, die aktive Mitglieder in Sportvereinen sind, könnte nur mit großem Aufwand mittels direkter Abfrage in den Grundschulen erfolgen. Konkrete Daten über den Organisationsgrad von Grundschulkindern in Sportvereinen liegen der Verwaltung nicht vor.
Eine Annährung ist aber über die im Rahmen der jährlichen Bestandserhebung des Landessportbundes Niedersachsen e. V. (LSB) erfassten Mitgliederzahlen möglich. Bei der Interpretation der Daten ist jedoch zu berücksichtigen, dass Kinder, die im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zur Grundschule gehen, nicht zwangsläufig in einem im Stadtbezirk ansässigen Sportverein aktiv sind, respektive nicht alle Sportvereinsmitglieder im Grundschulalter im Stadtbezirk zur Grundschule gehen. Weiterhin erfolgt in den Daten des LSB keine Differenzierung zwischen Primarstufe (Klasse 1 bis 4) und Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10).
Die gegenwärtige Mitgliederzahl (Stichtag: 01. Januar 2022) der 7- bis 14-Jährigen in den Sportvereinen, die nach Kenntnis der Verwaltung im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt tätig sind, kann Abbildung 1 entnommen werden.

Abbildung 1: Aktuelle Mitgliederzahl der 7- bis 14-Jährigen in den Sportvereinen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (Quelle: Stadtsportbund Hannover e. V., 2022)



Zu 2.) Der Anteil der 7- bis 14-Jährigen in den Sportvereinen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt hat in den letzten 10 Jahren geschlechterübergreifend um circa 15 Prozent abgenommen (siehe Abbildung 2).


Abbildung 2: Entwicklung der Mitgliederzahl der 7- bis 14-Jährigen in den Sportvereinen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt 2012–2022 (Quelle: Stadtsportbund Hannover e. V., 2022)

Zu 3.) Eine Übersicht der von den 7- bis 14-Jährigen in den Vereinen im Stadtbezirk derzeit ausgeübten Sportarten gibt – anhand der Zuordnung der Mitglieder zu den Landesfachverbänden (Stichtag: 01. Januar 2022) – Abbildung 3.


Abbildung 3: Mitgliederzahl der 7- bis 14-Jährigen in den Landesfachverbänden 2022 (Quelle: Stadtsportbund Hannover e. V., 2022)

Geschlechterübergreifend dominieren bei den ausgeübten Sportarten Fußball (36,6 % der 7- bis 14-Jährigen Mitglieder), Handball (22,0 % der 7- bis 14-Jährigen Mitglieder) und Turnen (12,4 % der 7- bis 14-Jährigen Mitglieder). Bei den weiblichen 7- bis 14-Jährigen ist Handball (27,6 %), bei den männlichen 7- bis 14-Jährigen Fußball (55,6 %) am beliebtesten.
Es gilt zu beachten, dass ein Großteil der Kinder im Grundschulalter sein Sporttreiben informell, das heißt sportvereinsungebunden im öffentlichen Raum organisiert (z. B. Fußball auf dem Bolzplatz, Scooter auf der Skate-Anlage).












TOP 6.5.4.
Angebote zur finanziellen Bildung an hannoverschen Schulen
(Drucks. Nr. 15-1808/2022)

Dem Umgang mit den eigenen Finanzen sowie der Wissensvermittlung zur finanziellen Vorsorge wird in der derzeitigen Schulbildung verhältnismäßig wenig Wert beigemessen. So kommt es, dass viele Schulabgänger über unzureichende Bildung in diesen Fragen verfügen. Zudem ist nicht zuletzt durch den demographischen Wandel ist das Rentenniveau in den vergangenen Jahren gesunken, sodass sich die Menschen mit Beginn ihres Ruhestandes auf erhebliche Einnahmeeinbußen einstellen müssen. Um diese sogenannte Rentenlücke zu schließen, empfehlen Experten, auch private Altersvorsorge zu betreiben. Hierzu ist eine entsprechende Bildung hilfreich.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Welche Angebote zur finanziellen Bildung gibt es derzeit an hannoverschen Schulen (bspw. im Rahmen der Unterrichtsfächer, von Arbeitsgemeinschaften oder Projekttagen)?

2. Gibt es Bestrebungen, die Bildungsangebote zu diesem Thema zu erweitern?



Frau Dohne verliest die Antwort.

Pädagogische Lehrinhalte liegen nicht in der Zuständigkeit bzw. Verantwortung der Landeshauptstadt Hannover. Daher hat die Verwaltung die Anfragen an das Nds. Kultusministerium bzw. an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet.

Vom Regionalen Landesamt erhielt die Verwaltung die Auskunft, dass die Anfragen dort nicht beantwortet werden können. Eine Rückmeldung vom Nds. Kultusministerium ist bisher noch nicht erfolgt.

TOP 6.5.5.
Auslastung der Sporthallen im Vereinssportbetrieb
(Drucks. Nr. 15-1809/2022)

Neben der Nutzung für den Schulsport werden Sporthallen auch für den Vereinssport genutzt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Berichte über knappe Hallenzeiten im Stadtbezirk AhlemBadenstedt-Davenstedt.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Wie ist die Auslastung der Sporthallen im nicht-Schulbetrieb (also nachmittags/abends und am Wochenende)?

2. Wie unterscheidet sich die Auslastung im Sommer- und Winterhalbjahr?

3. Wie gestaltet sich die Auslastung der Sporthallen im Stadtbezirk im Vergleich zu anderen Sporthallen in Hannover?








Frau Sufin verliest die Antwort.
1. Die außerschulische Auslastung der Schulsporthallen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt liegt in der Woche (montags bis freitags) über das ganze Jahr gesehen bei ca. 93 % der zur Verfügung stehenden Hallenzeiten.
Für das Wochenende lässt sich in diesem Zusammenhang kein Wert ermitteln, da die Sporthallen den Vereinen am Wochenende in erster Linie für den Punkt- und Turnierspiel bereit gestellt werden. Die hierfür zur Verfügung stehenden Schulsporthallen sind in der Punktspielsaison (Winterhalbjahr) nahezu komplett ausgelastet.

2. Im Sommerhalbjahr (April – September) ist die Auslastung der Schulsporthallen in der Regel geringer, da viele Gruppen der Outdoorsportarten in dieser Zeit draußen trainieren. Im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt liegt die Auslastung dann bei ca. 89,5 %, im Winterhalbjahr bei ca. 96 %.

3. Soweit die Daten zu ermitteln sind, entsprechen die Zahlen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt in etwa der gesamtstädtischen Situation bzgl. der außerschulischen Nutzung der Schulsporthallen. Hier gibt es zwischen den unterschiedlichen Stadtbezirken keine gravierenden Unterschiede, was die Sporthallenauslastung angeht.

Grundsätzlich haben die Sportvereine die Möglichkeit, über das Sporthallen-Online-Portal der Landeshauptstadt Hannover, welches nach technischen Problemen seit kurzem wieder nutzbar ist
(https://e-government.hannover-stadt.de/sporthallenauskunft/), freie Hallenzeiten zu suchen. Hierbei kann die Suche auch auf einzelne Stadtbezirke eingegrenzt werden.
TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der AfD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Untersuchungskommission: Einsturzgefährdete Asphaltstollen
(Drucks. Nr. 15-1359/2022)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antragstext.

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt bei der Niedersächsischen Kommunal-aufsichtsbehörde nach § 172 NKomVG eine Untersuchungskommission zu den Asphalt Gruben in Ahlem zu bilden. Die Kommission soll alle betroffenen Baugutachten und Bodengutachten seit 1945 sichten und auswerten, um etwaige Fehleinschätzungen bei der Ausstellung von Baugenehmigungen der vergangenen Jahrzehnte im Zusammenhang mit den Asphaltgruben in Ahlem aufzudecken.

Auch sollen mögliche Regressansprüche von betroffenen Bürgern aus Ahlem an die Landeshauptstadt Hannover und an alle noch lebenden Dezernenten der Bauverwaltung und des Umweltamtes geprüft werden.



2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen; daher abgelehnt.

TOP 7.1.2.


Abstimmungsergebnisse des Bezirksrates veröffentlichen
(Drucks. Nr. 15-2105/2022)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antragstext.

Antrag,

dass zukünftig alle Abstimmungsergebnisse in den Stadtbezirkszeitungen veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt mit Nennung des Stimmverhaltens der jeweiligen Fraktion bzw. der Einzelvertreter.

Bezirksbürgermeister Schulz führt dazu aus, dass sein Vorgänger Herr Göbel die Abstimmungsergebnisse im Ahlemer Boten und dem Westendkurier nicht offengelegt habe, sondern einen Überblick über das Gesprochene gegeben habe. Zudem sei seine persönliche Meinung, dass dies nicht seine Aufgabe sei. Diejenigen, die informiert werden wollen könnten vielmehr gerne an den Stadtbezirksratssitzungen teilnehmen.

Bezirksratsherr Hirche stellt entgegen, dass alle Bezirksratsmitglieder von den Bürgern gewählt wurden und deshalb auch diese informiert werden sollten. Er sieht dieses als demokratisches Verhalten.

Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Meinung des Bezirksbürgermeister Schulz teile und die Bürger*innen die Möglichkeit hätten an den Sitzungen teilzunehmen. Die Teilnahme an den Sitzungen, die Vorankündigung der Sitzung und auch die Anwesenheit der Presse seien ausreichende demokratische Mittel, welche Bürger*innen die Möglichkeit gäbe sich zu den Themen zu informieren. Daher sieht die CDU-Fraktion keine Notwendigkeit dem Antrag zuzustimmen
.
Bezirksratsherr Reglitz teilt die Meinung der CDU-Fraktion. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht keine Notwendigkeit die Abstimmungsergebnisse öffentlich darzustellen.

Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.

2 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung; daher abgelehnt.

TOP 7.1.3.
Parksituation in der Straße „Im Reihpiepenfelde“
(Drucks. Nr. 15-2106/2022)

Bezirksratsherr Hirche verliest den Antragstext.

Antrag

die Verwaltung wird beauftragt, die Parkmöglichkeiten „Im Reihpiepenfelde“ so zu verbessern, dass die Anwohner vernünftig parken können und auch Rettungswagen sowie Behindertentransporte die Straße sicher durchfahren können.

Bezirksratsherr Reglitz bestätigt, dass an der Straßensituation eine Veränderung herbeigeführt werden müsse. Allerdings ist er nicht der Meinung, dass dafür der Fußweg weggenommen werden soll. Er schlägt eher eine Einbahnstraßenregelung vor, was er der Verwaltung überlassen würde.

Bezirksratsherr Hirche schlägt vor, dass im Interesse der Bürger eine Seite der Straße komplett fürs Parken gesperrt wird.

2 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen; daher abgelehnt.

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Antrag Bienenfutter Automaten
(Drucks. Nr. 15-1721/2022)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat möge aus eigenen Mitteln drei Bienenfutter-Automaten an einem zentralen Platz in jedem Stadtteil des Stadtbezirkes 11 aufstellen. Für den Betrieb und die Pflege der Automaten möge der Bezirksrat aktiv auf die Einwohnerinnen und Einwohner zugehen und für Patenschaften werben. Aus Rücksicht auf das Ökosystem ist bei der Befüllung der Automaten darauf zu achten, dass ausschließlich Samen heimischer oder verträglicher Pflanzenarten ausgegeben werden.

Zurückgezogen.

TOP 7.2.2.
Sicherheitsüberprüfung der stark befahrenen Kreuzung im Stadtbezirk 11 für Fußgänger und Radfahrer
(Drucks. Nr. 15-2197/2022)

Stellv. Bezirksbürgermeister Dr. Schulz verliest den Antragstext.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, die stark befahrene Kreuzungen im Stadtbezirk 11 auf ihre Sicherheit und Funktionalität besonders für den Rad- und Fußgängerverkehr zu überprüfen.
Einstimmig zugestimmt.

TOP 7.3.
der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Entfernung von Aufklebern und Graffiti im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2210/2022)

Bezirksratsherr Reimann-Lübker verliest den Antragstext.




Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert umgehend dafür Sorge zu tragen, dass Aufkleber, Plakate, Schmierereien und Graffiti mit rassistischen, fremdenfeindlichen, homophoben, menschenverachtenden, frauenfeindlichen oder vergleichbaren Inhalten an öffentlichen Anlagen, insbesondere Laternenmästen, im Stadtbezirk regelmäßig entfernt werden und auf Eigentümer*innen fremder Anlagen, z.B. von Stromkästen und Haltestellen, einzuwirken und diese ebenfalls zur Entfernung aufzufordern.



Bezirksratsherr Högel teilt mit, dass dies grundsätzlich eine gute Idee sei, allerdings die Sorge bestünde, dass die Kleber immer wieder überklebt würden, was die Entfernung noch wesentlich schwieriger machen würde. Zudem wird der Antrag als Praxisfern empfunden, da hierfür kein Personal vorhanden sei.

Bezirksbürgermeister Schulz äußert dazu, dass es zum Teil bei der Verwaltung keinen Pool für solche Tätigkeiten gäbe, sondern Frau Märländer bei den Fachbereichen (Tiefbau und Umwelt und Stadtgrün) anfragen müsste, ob diese die Inhalte entfernen könnten. Es sei nicht Zeit- und Sachgemäß, dass hierfür keine Mittel zur Verfügung stünden. Dies müsse geändert werden.

Bezirksratsherr Höhne sieht die Thematik der Sachbeschädigung, mit dem Hinweis auf einen 16-jährigen Tatverdächtigen, als zielführender. Aufgrund des Hinweises des Recherchenetzwerks, dessen Status er nicht kenne und anzweifle, habe er auf derartige Inhalte verstärkt geachtet. Was ihn ärgere sei vor allem, dass die Aufkleber mit schwarzem Sprühlack übergesprayt würden. Er sei dafür, dass der Verursacher erkennbar bliebe, die Kleber würden mit der Zeit verwittern und abfallen, die Entfernung des Lacks sei jedoch wesentlich schwieriger. Er würde den Antrag unterstützten.

Bezirksratsherr Hirche teilt mit, dass er den Antrag ebenfalls unterstützt, er jedoch gerne noch thematisch die linke Gewalt in der Begründung wiedergefunden hätte.

Bezirksratsherr Reimann-Lübker stellt entgegen, dass im Antragstext nicht von rechter Gewalt gesprochen würde, sondern von Inhalten, die gegen demokratische Werte verstoßen.

Bezirksratsherr Reglitz sei wichtig klarzustellen, dass auf die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN etwas gegen rechte Gewalt und Antisemitismus so wie die im Antrag stehende Auflistung hätten, allerdings glauben sie nicht, dass dieser Antrag – aufgrund von Geldmangel der Stadtverwaltung – umsetzbar sei. Dann müsste jemand jeden Laternenpfosten, jede Bushaltestelle und jede Trafostation ablaufen, dies halten sie für unrealistisch.

Bezirksratsherr Reimann-Lübker verdeutlicht, dass im Antragstext nicht nur Aufkleber, sondern auch Plakate, die deutlich sichtbarer wären, gemeint sein. Er fände es zudem schade, dass der Antrag noch vor Stellung bei der Stadtverwaltung nicht unterstützt würde. Es wäre wichtig auf diese Thematik hinzuweisen. Unabhängig davon würde der Stadtbezirksrat sie zu einigen Anträgen ablehnende Rückmeldungen erhalten.

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen; daher zugestimmt.



TOP 7.3.2.

Nutzung des Stollenwassers in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2211/2022)

Bezirksratsherr Hüttenmeister verliest den Antragstext.

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert Möglichkeiten zu finden und anzubieten, das Wasser, welches durch die Verfüllungsarbeiten in den Asphaltstollen an die Oberfläche gepumpt wird, effektiv zur Bewässerung von Grünflächen zu nutzen.

Bezirksratsherr Stamer teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Antrag unterstütze, da das Wasser von guter Qualität sei und daher weiter sinnvoll genutzt werden sollte.



Stellv. Bezirksbürgermeister Dr. Schulz fragt nach, ob es für das abgepumpte Wasser Qualitätsuntersuchungen gäbe. Er gibt zu bedenken, dass Wasser aus Asphaltgruben ggf. auch mit Schadstoffen belastet sein könnte.

Bezirksratsherr Reimann-Lübker erwidert, dass bei der Informationsveranstaltung diese Frage gestellt worden sei und mitgeteilt wurde, dass das Wasser unbedenklich nutzbar sei.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen; daher zugestimmt.

TOP 7.4.

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.4.1.

Verkehrsberuhigung in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-2219/2022)

Bezirksratsfrau Fuhrmann verliest den Antragstext.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die 30er Zone im Bereich Am Neuen Acker ab Heisterbergalle bis Bergkammstraße und Bergkammstraße bis Geveker Kamp mit Schwellen zum Überfahren oder sog. Kölnern Tellern nach Vorgaben der StVO auszustatten.

Bezirksratsherr Höhne teilt dazu mit, dass es dieses Problem bei allen Wohnanliegerstraßen gäbe. Er habe dazu bereits vor Jahren einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser sei abgelehnt worden. Am Geveker Kamp würde man durch den durchgehenden Bordstein wie auf ein Privatgrundstück fahren, wodurch das Auto nicht mehr Vorrang habe. Er würde daher empfehlen eher die Aufsattelung zu fordern. Da die Kölner Teller im Antragstext genannt seien würde die CDU-Fraktion daher dem Antrag nicht zustimmen. Als Antragssteller hätte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jedoch die Möglichkeit den Antragstext umzuformulieren und die Aufsattelung anstelle von Schwellen aufzunehmen. Die genauen Fachtermini müssten geklärt werden.



Bezirksratsherr Hüttenmeister teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird, da aufgrund von parkenden Autos sowie der dadurch entstehen Fahrbahnverengung sowie diversen rechts-vor-links-Situationen der/die Verkehrsteilnehmer*innen gezwungen seien zu bremsen, wodurch der Verkehrsfluss verringert würde.

Bezirksratsfrau Fuhrmann teilt mit, dass bei der Antragsformulierung überlegt wurde von Aufpflasterung zu sprechen, allerdings aus Kostengründen dann die Kölner Teller favorisiert wurden.

Bezirksratsherr Högel teilt mit, dass dem Vorschlag von Herrn Höhne gefolgt werden soll.

Bezirksratsfrau Stibbe gibt an, dass laut Straßenverkehrsordnung Autos weiterhin – auch bei Schwellen – die Vorfahrt hätten. Diese sollen den Verkehrsfluss lediglich erschweren.

Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass dies bei Aufpflasterungen nicht der Fall sei. Da der Bordstein nicht durch die Straße unterbrochen würde und vielmehr durchgehe hätten Radfahrer und Fußgänger Vorrang.

Bezirksratsfrau Stibbe bezweifelt dies.

Bezirksbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass die fachlichen Grundlagen und die Formulierung des Antrags vorab geklärt werden müssen.

Der Antrag wird zurückgezogen.

TOP 7.4.2.
Rollerständer an der GS Gebrüder-Körting-Schule
(Drucks. Nr. 15-2221/2022)

Bezirksratsherr Reglitz verliest den Antragstext.

Antrag
Rollerständer vor der GS Gebrüder-Körting-Schule aufzustellen.


Bezirksratsherr Reimann-Lübker teilt mit, dass die SPD-Fraktion den Antrag unterstützten wird. Er habe mit dem Direktor der Schule gesprochen, ob die entsprechenden Bedarfe gesehen werden. Dies würde ausdrücklich begrüßt werden.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 7.4.3.
Bordsteinabsenkung im Suttnerweg
(Drucks. Nr. 15-2222/2022)

Bezirksratsherr Reglitz verliest den Antragstext.

Antrag
Den Bordstein im Suttnerweg, auf Höhe der Häuser Suttnerweg 11 und Suttnerweg 13, abzusenken und so den Fußgängern die Möglichkeit zu geben, den dort befindlichen Fußweg sicher zu benutzen.

Hinsichtlich des Antrags äußert sich die SPD-Fraktion dahingehend, dass diesem zugestimmt wird, wenn der Antragstext ergänzt würde. Im Antragstext solle auf aufgeführt werden, dass auf der Fahrbahn eine entsprechende Markierung anzubringen sei.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist mit der Ergänzung einverstanden
Daher wird im Sitzungsverlauf eine Neufassung zu Drucks. Nr. 15-2222/2022 „Bordsteinabsenkung im Suttnerweg “ (Drucks. Nr. 15-2222/2022 N1) eingereicht. Die Neufassung wird als TOP 7.4.3.1. behandelt.

TOP 7.4.3.1.
Bordsteinabsenkung im Suttnerweg
(Drucks. Nr. 15-2222/2022 N1)

Antrag
Den Bordstein im Suttnerweg, auf Höhe der Häuser Suttnerweg 11 und Suttnerweg 13, abzusenken und auf der Fahrbahn eine entsprechende Markierung anzubringenund so den Fußgängern die Möglichkeit zu geben, den dort befindlichen Fußweg sicher zu benutzen.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 7.4.4.
Fahrradwege Wunstorfer Landstraße
(Drucks. Nr. 15-2224/2022)

Bezirksratsherr Högel verliest den Antragstext.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

In der Strasse "Wunstorfer Landstrasse“ in Höhe des Autohauses „Fritz Rauper“ den stadtauswärts führenden sog. Fahrradweg so zu gestalten, dass es zu keinerlei Behinderung der FußgängerInnen kommen kann, und das der stadteinwärts führende Fahrradverkehr grundsätzlich einen eigenen Schutzstreifen bekommt. Auch der ampelgestützte Überweg über die Strasse „Am Bahndamm“ muß aus Sicherheitsgründen dringend verbreitert werden. Der Bereich, der mehr stadtauswärts liegt, ist für FußgängerInnen, oder für Kinderwagen, oder für auch nur eine Radspur völlig ungenügend bzw. nicht regelkonform. Die Breite der Fläche ist viel zu klein.


Bezirksratsherr Stamer teilt mit, dass diesem Antrag zugestimmt wird. Allerdings solle auf der anderen Straßenseite auch ein Weg gebaut werden. Daher bleibt abzuwarten, ob aus Kostengründen dem Antrag seitens der Stadtverwaltung gefolgt würde.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen; daher zugestimmt.

TOP 7.5.


von Bezirksratsherrn Bandmann (FDP)

TOP 7.5.1.

Mehr Kinder in Sportvereine
(Drucks. Nr. 15-1812/2022)

Bezirksratsherr Bandmann verliest den Antragstext.
Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen: prüfen, mithilfe welcher Maßnahmen mehr Kinder aktive Mitglieder in Sportvereinen werden können und wie diese Maßnahmen realisiert werden können.

Bezirksratsherr Reimann-Lübker teilt mit, dass dies eigentlich nicht die Zuständigkeit der Stadt sei. Allerdings könne die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Vereinen Werbeaktionen o.ä. organisieren. Daher wird die SPD-Fraktion dem Antrag zustimmen.


13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen; daher zugestimmt.

TOP 7.6.

von Bezirksratsfrau Grammel
(DIE LINKE.)


TOP 7.6.1.

Antrag auf Behebung eines Wasserschadens in der Flüchtlingsunterkunft Hermann-Ehlers-Allee
(Drucks. Nr. 15-1689/2022)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antragstext.

Antrag

Die Landeshauptstadt Hannover fordert den kommunalen Bauträger, die hanova Wohnen auf, die zwei Wohneinheiten des Flüchtlingsprojektes in der Hermann-Ehlers-Allee, die seit März 2021 durch einen Wasserschaden unbewohnbar sind, unverzüglich in Stand zu setzen.

Bezirksratsherr Hirche führt dazu aus, dass dieser Fall nicht in die Zuständigkeit des Stadtbezirksrats falle und Hanova sich ganz besonders für Flüchtlinge in Hannover sowie im Großraum Hannover einsetze.

Bezirksratsherr Höhne bezweifelt, dass der Eigentümer des Hauses Hanova sei. Zudem teilt er mit, dass dies ein Versicherungsfall sein und daher die Versicherung der richtige Ansprechpartner sei. Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrats wird daher nicht gesehen.
Bezirksratsfrau Grammel stellt klar, dass Hanova der Eigentümer sei und das Haus an die Stadt Hannover vermiete, welche dieses an die Johanniter vergeben hätten. Die Wohneinheiten stünden über 1,5 Jahre leer. In der aktuellen Situation sei ein solcher Wohnprojekt jedoch wichtig. Die zwei Wohneinheiten würden demnach aktuell fehlen. Hanova hätte auch bereits die Versicherung einschalten können, scheint aber nichts zu unternehmen um den Wasserschaden zu beheben.

Herr Graen stimmt Bezirksratsfrau Grammel in der Darstellung der Eigentumsverhältnisse zu.

Bezirksratsfrau Stibbe teilt mit, dass Hanova den Wasserschaden beheben könne. Hier gehe es allerdings darum, dass die Baufirma in Regress genommen würde und ein Klageverfahren laufe. Daher müsste der Eigentümer in Vorleistung gehen, um den Schaden zu beseitigen. Der Antrag ziele ihres Erachtens nach also darauf ab nicht abzuwarten bis das Klageverfahren geklärt sei.
Bezirksratsherr Stamer sowie Bezirksratsherr Reimann-Lübker teilen die Meinung, dass die Hintergründe genauer bekannt sein müssten, warum Hanova nicht handle. Zudem würde die Zuständigkeit nicht bei dem Stadtbezirksrat liegen.
Zudem fügt Bezirksratsherr Reimann-Lübker an, dass dies sinnvoller im Zuge einer Anfrage zu klären sei.

Bezirksratsfrau Stibbe führt aus, dass dies ein Eingriff in städtisches Eigentum wäre, da Hanova zur Stadt gehöre und auch im Stadtbezirksgebiet liege. Daher findet sie den Antrag legitim.

Stellv, Bezirksbürgermeister Dr. Schulz teilt mit, dass zunächst geklärt werden müsse, welcher Schaden vorhanden sei. Wenn ein Rechtskonflikt vorliege, empfinde er es als schwierig durch einen Beschluss des Stadtbezirksrats in diesen einzugreifen. Auch er erkennt die Zuständigkeit des Stadtbezirksrats hier nicht.

Bezirksratsfrau Grammel erwidert, dass der Stadtbezirksrat sich auch im Geveker Kamp eingesetzt habe. Hanova wäre aufgefordert worden die Häuser zu renovieren und wieder bewohnbar zu machen. Daher sieht sie die Zuständigkeit als gegeben.

Bezirksbürgermeister Schulz teilt mit, dass dies unterschiedliche Sachverhalte seien. Beim Geveker Kamp ginge es um Sanierung von Gebäuden, hier liege aber eher ein Versicherungsfall vor.
Bezirksratsfrau Frau Stibbe führt aus, dass dies ein Regressfall wäre, da es seitens der Baufirma Mängel bei der Herstellung gegeben habe. Daher müsste nun der Eigentümer in Vorleistung gehen.

Bezirksbürgermeister Schulz fände es eher notwendig zu klären, warum der Schaden noch nicht behoben ist. Dies könnte als Anfrage in der kommenden Sitzung gestellt werden.
Bezirksratsfrau Grammel sieht den Antrag als Prüfantrag. Eine Anfrage hatte sie dazu bereits im März gestellt und die Information erhalten, dass es einen Wasserschaden gäbe. Bezirksratsfrau Grammel will daher bei ihrem Antrag bleiben.

5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen; daher abgelehnt.


TOP 7.6.2.
Broschüre Schuldnerberatung
(Drucks. Nr. 15-2130/2022)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antragstext.

Antrag

Der Stadtbezirksrat fordert den Fachbereich Soziales auf, einen Informationsflyer über die Arbeit der Schuldnerberatung der Stadt Hannover und mögliche Hilfen zu konzipieren, der an alle Haushalte im Stadtbezirk 11 verteilt wird. Der Flyer berücksichtigt die Sprachen Deutsch, Türkisch, Arabisch, Russisch und Englisch, um alle finanziell in Not geratenen Einwohner*innen erreichen zu können.





Bezirksratsherr Reimann-Lübker teilt mit, dass er recherchiert habe und einen entsprechenden Informationsbeitrag zur Schuldnerberatung der Stadt Hannover schnell online zu finden konnte. Daher müsse eine solche Broschüre nicht mehr konzipiert werden. Diesen jedoch in verschiedene Sprachen zu übersetzen fände die SPD-Fraktion sehr sinnvoll. Die Broschüre allerdings an alle Haushalte im Stadtbezirk zu verteilen – und das in fünf Sprachen – sehe die SPD-Fraktion aus Finanz-, sowie Nachhaltigkeitsgründen nicht als sinnvoll. Die SPD-Fraktion würde daher nur einen Antrag unterstützen, der fordert die Broschüre in mehrere Sprachen zu übersetzen.

Bezirksratsherr Höhne teilt die Auffassung der SPD-Fraktion und ergänzt, dass das „Neues Land e.V.“ auch eine Schuldnerberatung anbiete.

Bezirksratsfrau Grammel empfindet auch die Verteilung an die Haushalte – für die Personen, die keinen Internetzugang haben – wichtig und bleibt daher beim Antragstext.

Bezirksratsfrau Fuhrmann findet den Antrag auch mit der Verteilung an Haushalte in diesem Fall gut. Hier könne ein einzelner Flyer mit fünf Sprachen konzipiert werden.

Bezirksratsherr Hirche teilt mit, dass der Antrag in der Sache richtig sei, aber der Kostenfaktor für einen solchen Flyer nicht ausreichend berücksichtigt wäre.

5 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen; daher abgelehnt.

TOP 7.6.3.
Neubau einer Aldi Nord Filiale in Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2131/2022)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antragstext.

Antrag

Der Stadtbezirksrat fordert die Bauverwaltung der Stadt Hannover auf, in Kooperation mit Aldi Nord zu prüfen, ob über dem geplanten Neubau der Aldi Filiale in der Davenstedter Str., im Rahmen des Bebauungsplans, Wohnungsbau möglich ist und ob Aldi auch bereit wäre, Wohnungsbau über seiner Filiale zu gestatten.

Bezirksratsherr Reglitz bezweifelt, ob dies in den Zuständigkeitsbereich des Stadtbezirksrats fällt.


Herr Graen teilt dazu mit, dass es für den Neubau bereits eine Baugenehmigung bestünde, welcher erneut – wie der vorherige Markt – eingeschossig gebaut wird. Der alte Markt sei bereits geschlossen und es würde wahrscheinlich kurzfristig mit den Baumaßnahmen für den Neubau begonnen werden. Es bestünde also Baurecht in der eingeschossigen Bauweise. Grundsätzlich sei es sinnvoll Wohnbebauung auf Supermärkten zu errichten, vor allem da wo verdichtete Bebauung bestünde. Allerdings ist hier nördlich, westlich sowie südlich des Aldis eingeschossige Wohnbebauung angrenzend, daher wäre eine vier bis fünf geschossige Wohnbebauung hier wahrscheinlich nicht städtebaulich verträglich. Daher handle es sich hoffentlich um eine Ausnahme, da sich die höhere Bebauung städtebaulich nicht anbiete.




Auf die Rückfrage von Bezirksratsfrau Grammel, ob Aldi dies grundsätzlich nicht wolle teilt Herr Graen mit, dass die Firma Aldi eine Wohnbebauung auf den Supermärkten grundsätzlich nicht ablehne. Bereits bei einigen Neubauten sei eine bis zu achtgeschossigen Wohnbebauung bereits umgesetzt worden.
Bezirksratsfrau Grammel möchte den Antrag weiterhin bestehen lassen.

Bezirksratsfrau Stibbe fragt nach, warum solche Baumaßnahmen dem Stadtbezirksrat nicht – zumindest zur Kenntnis – vorgelegt würden und inwiefern dieser zukünftig einbezogen wird.

Herr Graen teilt dazu mit, dass es bestehendes Baurecht gäbe und der Bau eins-zu-eins ersetzt würde. Daher konnte Aldi dies beantragen und erhielt eine Baugenehmigung. Eine Änderung des Baurechts wurde nicht vorgenommen. Der Stadtbezirksrat wird grundsätzlich informiert, wenn Baurecht geändert wird sowie auch bei Bauvorhaben von einer größeren Gewichtigkeit. Es komme hier daher auf die Größenordnung an, ob die Verwaltung über das Bauvorhaben informiere.

Stellv. Bezirksbürgermeister Dr. Schulz fragt nach, ob er sich richtig entsinne, dass es sich vor Ort um ungeplanten Innenbereich handle.

Herr Graen stellt richtig, dass ein Bebauungsplan vorhanden sei, welcher ein großes Baufeld im Allgemeinen Wohngebiet festsetzte. In diesem Allgemeinen Wohngebiet war früher einmal eine Gärtnerei in dem großen Baufeld ansässig. In dieses zog dann Aldi als Nahversorger. Dies sei im Allgemeinen Wohngebiet auch zulässig. Zudem gibt Herr Graen den Hinweis, dass an dieser Stelle einer Erhöhung des Gebäudes und der Änderung des Bebauungsplanes aus städtebaulichen Gesichtspunkten ohnehin wahrscheinlich nicht zugestimmt wären würde.
Bezirksratsherr Stamer teilt mit, dass Prüfauftrag seiner Ansicht nach obsolet wäre, weil dieser zu spät gestellt sei.

1 Stimme dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen; daher abgelehnt.

TOP 7.6.4.
Keine Strom-und Gassperren im Stadtbezirk 11
(Drucks. Nr. 15-2132/2022)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antragstext.

Antrag
Der Stadtbezirksrat fordert die enercity AG auf, Strom- und Gassperren sofort einzustellen, wenn enercity-Kund*innen, die in Ahlem-Badenstedt-Davenstedt wohnen, in Zahlungsverzug geraten sind. Das Moratorium läuft über die gesamte Winterperiode bis zum 31.03.23.

Bezirksratsherr Reimann-Lübker teilt mit, dass das Anliegen grundsätzlich nachvollziehbar sei, er hier allerdings keine Zuständigkeit des Stadtbezirksrats sehe. Eine Sonderreglung alleinig für den Stadtbezirk 11 und nur für enercity-Kunden sei nicht sinnvoll. Hier sieht er die Verantwortung bei der Landes- und Bundesregierung.

Bezirksratsherr Hirche teilt diese Auffassung und sieht die Zuständigkeit bei der Bundesregierung.

Bezirksratsherr Stamer stellt einen Antrag auf Nichtbefassung.

Bezirksbürgermeister Schulz gibt den Hinweis, dass für den Antrag auf Nichtbefassung die Zustimmung von 2/3 aller Mitglieder des Stadtbezirksrats notwendig sind.

13 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen; daher wurde der Antrag auf Nichtbefassung angenommen.

TOP 7.6.5.
Entschädigung für Zwangsgeräumte der Petit Couronne Str
(Drucks. Nr. 15-2133/2022)

Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antragstext.

Antrag

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, den Einwohner*innen, die ihre Wohnungen in der Petit Couronne Straße in Ahlem zwangsweise räumen mussten, eine Entschädigung zu zahlen und den Betroffenen weiter eine größtmögliche Unterstützung zu bieten. Die LHH zahlt an die Zwangsgeräumten pro Haushalt einen sofort fälligen Betrag von 5.000 Euro aus. Zukünftig anfallende Kosten, die im Zusammenhang mit einer Wohnungssuche, wie Umzug, Renovierung und Kaution stehen, übernimmt die LHH für die Mietparteien, die das einsturzgefährdete Haus räumen mussten, ebenfalls. Sind weitere Zwangsräumungen in der Petit Couronne Str. notwendig, entschädigt die LHH die Betroffenen in gleicher Weise. Die Kosten trägt die LHH.

Bezirksratsherr Höhne teilt dazu mit, dass im früheren Antrag der Dringlichkeit nicht zugestimmt worden sei. Die CDU-Fraktion siehe dies weiterhin so. Es bestünde eine Ausnahmesituation und nicht alle Vorstellungen der Mieter*innen könnten seitens der Stadtverwaltung so erfüllt werden. Dass es hier zu Unstimmigkeiten komme liege in der Natur der Sache. Zudem kritisiert er die pauschale Beantragung der Mittel. Eine solche Ausgabe könne es sich aus finanzieller Sicht nicht vorstellen. Auch die öffentlichen Kassen seien nicht unbegrenzt.

Bezirksratsherr Reimann-Lübker äußert, dass er den Duktus des Antrags zum Teil schwierig fände, da es sich nicht um Zwangsgeräumte aus Schikane handle, sondern weil die Stadt Hannover Leib und Leben der Personen in Gefahr gesehen und daher die Maßnahmen aus Sicherheitsaspekten als notwendig erachtet habe. Die Stadt Hannover habe und würde sich auch weiterhin aus der Sicht der SPD-Fraktion stark einsetzen und weiterhin viel tun, um der Situation Abhilfe zu schaffen. Natürlich liege hier eine schwierige Situation vor. Allerdings fehle ihm die Verantwortung der Vermieter*innen, die Kenntnis über gewisse Situationen sowie den Zustand der Grundstücke hatten.

Bezirksratsfrau Grammel widerspricht dieser Äußerung, da die Einsturzgefährdung nicht seitens der Eigentümer*innen herrühren. Diese könnten nichts dafür, dass die Gebäude auf einer einsturzgefährdeten Stelle stehe. Zudem fordere sie 5.000 € für die Betroffenen, die gesamte Verfüllung koste hingegen über 30.000.000 €.

Bezirksratsherr Reimann-Lübker führt aus, dass die Eigentümer*innen keine Verantwortung über die Einsturzgefahr hätten. Allerdings hätten diese, nach seinem Kenntnisstand, die Information, dass sich unter den Gebäuden ehemalige Stollen befänden und damit mögliche Gefahren einhergehen könnten. Zudem kamen einige Immobilieneigentümer*innen ihrer Verantwortung nach in dem sie alternative Wohnungen angeboten hätten. Er siehe keine Veranlassung auf pauschale Geldzuweisungen.

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen; daher abgelehnt.

TOP 8.

EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Bezirksbürgermeister Schulz stellt die vorliegenden Drucksachen kurz vor und bittet anschließend um Abstimmung.

TOP 8.1.1.
Interfraktioneller Antrag: Anschaffung eines Firetrainers
(Drucks. Nr. 15-2273/2022)


Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen,

aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung zu bewilligen:

Empfänger*in: Freiwillige Feuerwehr Davenstedt
Verwendungszweck: Anschaffung eines Firetrainers
Zuwendungsbetrag: 4.000,00 €

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung; daher zugestimmt.


TOP 8.1.2.

Interfraktioneller Antrag: Zuwendung für eine städtepartnerschaftliche Begegnung im Rahmen eines Apfelfestes in Ahlem sowie eines Marktfestes in Davenstedt (1000 Jahre Davenstedt)
(Drucks. Nr. 15-2271/2022)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen,
aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung zu bewilligen:

Empfänger*in: Verein zur Förderung der Partnerschaft zwischen Ahlem und
Petit – Couronne e.V.
Verwendungszweck: Zuwendung für eine städtepartnerschaftliche Begegnung im Rahmen eines Apfelfestes in Ahlem sowie eines Marktfestes in Davenstedt (1000 Jahre Davenstedt) am 11.09.2022
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €

Einstimmig zugestimmt.






TOP 8.1.3.
Interfraktioneller Antrag: Zwei Vorträge im Rahmen „1000 Jahre Davenstedt“
(Drucks. Nr. 15-2274/2022)


Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen,
aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung zu bewilligen:

Empfänger*in: St. Johannes Kirchengemeinde

Verwendungszweck: Zwei Vorträge im Rahmen „1000 Jahre Davenstedt“

Zuwendungsbetrag: 500,00 €

Einstimmig zugestimmt.

Bezirksbürgermeister Schulz schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.

Bezirksbürgermeister Schulz schloss die Sitzung um 21:11 Uhr.

Schulz Dohne
Bezirksbürgermeister Schriftführerin