Protokoll:
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| Einladung | (erschienen am 08.09.2022) |
| 1. Nachtrag | (erschienen am 08.09.2022) |
| Protokoll | (erschienen am 20.02.2023) |
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - 19.10.2022
PROTOKOLL
8. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 8. September 2022,
Aula der IGS Mühlenberg, Leonore-Goldschmidt-Schule,
Mühlenberger Markt 1, 30457 Hannover
Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.37 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Bezirksratsherr Mecke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Breves (Volt und FDP)
Bezirksratsfrau Capellmann (CDU)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Gabcke (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hindersmann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
(Bezirksratsherr Kirschnick) (Volt und FDP)
Bezirksratsfrau Dipl.-Ing. Krüger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kühn (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
(Bezirksratsfrau Oettinger-Bankowsky) (SPD)
Bezirksratsherr Rosberg (AfD)
Bezirksratsfrau Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)
Beratende Mitglieder:
Ratsherr Capellmann (CDU)
(Ratsherr Keller) (AfD)
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen)
Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - 19.10.2022
PROTOKOLL
8. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 8. September 2022,
Aula der IGS Mühlenberg, Leonore-Goldschmidt-Schule,
Mühlenberger Markt 1, 30457 Hannover
Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.37 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Bezirksratsherr Mecke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Breves (Volt und FDP)
Bezirksratsfrau Capellmann (CDU)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Gabcke (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hindersmann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
(Bezirksratsherr Kirschnick) (Volt und FDP)
Bezirksratsfrau Dipl.-Ing. Krüger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kühn (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
(Bezirksratsfrau Oettinger-Bankowsky) (SPD)
Bezirksratsherr Rosberg (AfD)
Bezirksratsfrau Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)
Beratende Mitglieder:
Ratsherr Capellmann (CDU)
(Ratsherr Keller) (AfD)
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen)
Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. B E R I C H T E
2.1. Bericht aus der Sanierungskommission
2.2. Bericht aus dem Integrationsbeirat
2.3. Bericht des Stadtbezirksmanagements
2.4. Informationen über Bauvorhaben
3. Einwohner*innenfragestunde
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -
8. Antrag auf Aktuelle Stunde im Bezirksrat Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2325/2022)
4. A N F R A G E N
4.1. Ausnutzung von Potenzialen für Photovoltaikanlagen an der Leonore-Goldschmidt-Schule
(Drucks. Nr. 15-2097/2022)
4.2. Energieeinsparpotenziale bei Lüftungsanlagen der Leonore-Goldschmidt-Schule
(Drucks. Nr. 15-2092/2022)
10 Schweigeminute zum Tode von Queen Elizabeth II.
4.3. Freie Nutzung öffentlichen WLANs im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2096/2022)
4.4. Vorausschauende Schulentwicklungsplanung für den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2094/2022)
4.5. Zum Bebauungsplan Nr.1845 – Göttinger Chaussee/ Neue Trasse B3
(Drucks. Nr. 15-2100/2022)
4.6. Zur Beleuchtung des Brückenkonstrukts im südlichen Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 15-2101/2022)
4.7. Zur Beleuchtungssituation der Unterführung Ricklinger Kreisel
(Drucks. Nr. 15-2102/2022)
4.8. Verlängerung des Friedländer Wegs über den Schnellweg zwischen dem Landwehrkreisel und dem Ricklinger Kreisel
(Drucks. Nr. 15-2198/2022)
4.9. Maßnahmen zum geregelten Parken von E-Scootern
(Drucks. Nr. 15-2204/2022)
4.10. Nachfrage zur Antwort auf die Anfrage 15-1952/2022 F1
Bedarfsdeckung an Kitaplätzen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2205/2022)
4.11. Perspektiven zur Erweiterung der Grundschule Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2206/2022)
4.12. Abbau der Bank im Bereich Anne-Frank-Weg / Fahlbuschbrücke / Spielplatz Schollweg
(Drucks. Nr. 15-2227/2022)
4.13. Wohnraumsituation im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2228/2022)
4.14. Instandhaltung Canarisweg
(Drucks. Nr. 15-2237/2022)
5. A N T R Ä G E
5.1. Gemeinsam von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
5.1.1. Konzept zur Aufwertung der Hauptstraße in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2208/2022)
5.1.2. Vergrößerung von Baumscheiben im Hahnensteg
(Drucks. Nr. 15-2229/2022)
5.1.3. Entsiegelung des Fahrradwegs an der Straße Im Sauerwinkel
(Drucks. Nr. 15-2234/2022)
5.2. der Fraktion FDP & Volt
5.2.1. Verkehrsspiegel Fußwegverbindung Berliner Straße – Deveser Straße
(Drucks. Nr. 15-2098/2022)
5.2.2. Grünpfeil für Radverkehr Kreuzung Anne-Stache-Allee/Beekestraße/Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-2099/2022)
5.2.3. Ladeinfrastruktur für E-Mobilität Kardinal-Galen-Hof/Leonore-Goldschmidt-Schule
(Drucks. Nr. 15-2095/2022)
5.3. der CDU-Fraktion
5.3.1. Aufstellen eines Abfallbehälters zwischen Barthold-Knaust-Straße und St. Thomas-Kirchgang
(Drucks. Nr. 15-2240/2022)
5.3.1.1. Aufstellen eines Abfallbehälters zwischen Barthold-Knaust-Straße und St. Thomas-Kirchgang
(Drucks. Nr. 15-2240/2022 N1)
6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
6.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des STBR
(Drucks. Nr. 15-2247/2022)
9. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirats
9.1. Zuwendungen aus den Mitteln des Integrationsbeitrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2372/2022)
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
7. Informationen über Bauvorhaben
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Bezirksbürgermeister Markurth gratuliert Bezirksratsfrau Oettinger-Bankowsky zur Hochzeit, auch wenn sie an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
TOP 9. und 9.1. werden für DS 15-2372/2022 ergänzt.
TOP 7. wird abgesetzt.
Die so geänderte TO wird einstimmig bestätigt.
TOP 2.
B E R I C H T E
TOP 2.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Bezirksbürgermeister Markurth berichtet über die Sitzung der Sanierungskommission Oberricklingen. Dort erfolgte die Planungsvorstellung zum Freibereich an der Dormannstraße. Weiterhin ein Konzept zu den möglichen Maßnahmen im Wohnquartier des Sanierungsgebietes. Am Nenndorfer Platz wurde ein Spielplatz eröffnet. Dieser wurde bereits von der Bevölkerung gut angenommen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke berichtet aus der Sanierungskommission Mühlenberg. Das Hauptthema waren Probleme mit der Sauberkeit und Sicherheit, welche rege von den Teilnehmenden diskutiert wurde. Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass es Plätze und Räume für Jugendliche geben müsse.
Die Beteiligung zum Projekt Spielpark wurde beendet, eine Vorstellung der Ergebnisse wird für die kommende Sitzung erwartet. An der Grundschule Mühlenberg begannen die Baumaßnahmen, aktuell der Abriss.
TOP 2.2.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Bezirksratsfrau Kühn berichtet aus dem Integrationsbeirat vom 06.09.2022. Erneut war der abgelehnte Antrag des Familienzentrums auf der Tagesordnung, das Gremium bekräftigte hier mit der Antragsstellerin ins Gespräch kommen zu wollen.
TOP 2.3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Schwarze berichtet zum "Berufe-Tag" an der Peter-Ustinov-Schule am 29.09.2022, ein Flyer wird hier in Kürze zur Verfügung gestellt. In Mühlenberg wurde ein neuer Bücherschrank eingeweiht. Herr Hurtzig ist hier der Bücherschrank-Pate.
Bezirksratsherr Kumm bemängelt, dass sich die Informationen über Bauvorhaben im Stadtbezirk derzeit sehr schleppend verlaufe. Frau Schwarze erwidert, dass Informationen, die die Bezirksratsbetreuung oder das Bezirksratsmanagement erreichen, weitergeleitet werden. Konkrete Bauvorhaben zu denen keine Hinweise erfolgt sind, wird die Verwaltung erfragen und dem Bezirksrat zur Kenntnis bringen:
Auf dem Kampe
Deveser Straße
Bückeburger Allee
Endpunkt Wettbergen
Bezirksratsherr Kumm bittet zusätzlich darum, dass der Bezirksrat über den Sachstand Aufpflasterung Auf der Rehre informiert wird, hier sollte in der Osterferien die Bautätigkeit beginnen.
Die Antworten werden hier zum Protokoll nachgereicht:
Auf der Rehre
Aufgrund der angespannten Personalsituation im zuständigen Arbeitsbereich, mit einhergehenden Maßnahmen- und Aufgabenpriorisierungen kann derzeit nicht abgeschätzt werden, wann die Rampe In der Rehre / Hauptstraße überplant und gebaut werden kann.
Auf dem Kampe
An diesem Standort findet eine Baumaßnahme von enercity auf circa 30m² Fläche statt. Diese dient der Erstellung zweier Hausanschlüsse für Haus 10 und Haus 13. Die Leitungsarbeiten sind noch nicht abgeschlossen.
Deveser Straße
An diesem Standort finden zwei Baumaßnahmen statt. Sowohl die Telekom, als auch Vodafone führen an dieser Stelle Leitungsarbeiten durch. Diese Maßnahmen sind abgeschlossen, die Wiederherstellung wurde beauftragt.
Bückeburger Allee
Hier konnte keine geplante Baumaßnahme ausgemacht werden.
Endpunkt Wettbergen
Es handelt sich um Stopfarbeiten der Gleisanlagen. Die vorbereitenden Absperr- und Verkehrsregelungsmaßnahmen wurden bereits vorgenommen.
TOP 2.4.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Schwarze berichtet das die Rahmenbedingungen für das Projekt Nachverdichtung Wallensteinstraße / WP-Eberhard-Eggers-Platz sind in den letzten Monaten komplizierter geworden. Unter anderem war es sehr schwierig einen Mietinteressenten für den geplanten Sonderbau im Bereich Hamelner Chaussee / Wallensteinstraße, in dem ein Mix aus verschiedenen Alteneinrichtungen geplant ist, zu finden. Hier zeichnet sich jetzt eine Lösung ab. Die Eusebius Carré GbR ist zur Zeit in Verhandlungen mit einem Interessenten. Sobald eine Einigung erzielt werden konnte, kann der Planungsprozess fortgesetzt werden.
TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -
Herr St. bemängelt, dass die Bauvorhaben in seinen Augen nicht koordiniert erfolge. Bezirksbürgermeister verweist auf die vorangegangene Diskussion. Der Stadtbezirksrat informiere sich regelmäßig über die laufenden Projekte und lasse sich auch über Schwierigkeiten im Ablauf informieren.
Herr N. fragt, warum in der Levester Str. / Springer Str. Wohngebäude abgerissen werden, um Luxuswohnungen zu errichten. Bezirksbürgermeister Markurth erwidert, dass die Darstellungen so nicht zutreffen. Auf erneute Nachfrage von Herrn N. verweist Bezirksbürgermeister Markurth auf die Informationsschrift des Spar- und Bauvereins. Hier sind die geplanten Maßnahmen umfassend dargestellt. Herr N. spricht Bezirksratsherrn Winnicki persönlich an und bittet um Stellungnahme. Bezirksratsherr Winnicki kann die Befürchtungen nicht teilen und verweist auf diverse Bauvorhaben im Stadtbezirk, bei denen günstiger Wohnraum geschaffen wurde oder derzeit geschaffen wird. Bezirksratsherr Karger kann die Befürchtungen von Herrn N. dahingehend verstehen, dass beim besagten Bauprojekt die Miethöhen vom Bauträger auch auf Nachfrage bisher nicht genannt werden konnten.
Durchgeführt von 19:10 Uhr bis 19:32 Uhr
TOP 8.
Antrag auf Aktuelle Stunde im Bezirksrat Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2325/2022)
Antrag
Sehr geehrter Herr Markurth,
unsere Fraktion beantragt hiermit gemäß § 15 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover für die Bezirksratssitzung am 08. September 2022 eine Aktuelle Stunde zu folgendem Thema:
„Sozialer Frieden, Inflation und Teuerung der Lebensmittel und Energiepreise“.
Bezirksratsherr Karger trägt zum Thema der aktuellen Stunde vor. Er bemängelt, das Vorgehen der Bundespolitik in Bezug auf die aktuelle Teuerungsrate. Die übrigen Bezirksratsmitglieder verzichten auf eine Erwiderung.
TOP 4.
A N F R A G E N
TOP 4.1.
Ausnutzung von Potenzialen für Photovoltaikanlagen an der Leonore-Goldschmidt-Schule
(Drucks. Nr. 15-2097/2022)
Bezirksratsherr Breves trägt den Antrag vor.
Die auf den Dächern der Leonore-Goldschmidt-Schule installierte Photovoltaikanlage hat nach der 3. Ausbaustufe eine Leistung von 268 kWp erreicht. Damit werden ca. 17% des Strombedarfs der Schule gedeckt. Allerdings bleibt noch sehr viel Dachfläche ungenutzt, sodass dieser Wert derzeit nicht befriedigend erscheint.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die PV-Kapazität zu erhöhen?
2. Beabsichtigt die Verwaltung die Kapazitäten kurzfristig auszuweiten? Wenn ja, bis wann
und welchem Umfang? Falls nein, warum nicht?
3. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, ggf. private Investoren an Vorhaben dieser Art zu beteiligen?
Es wird darum gebeten, sich bei der Beantwortung der Fragen soweit erforderlich mit der hanova GEWERBE GmbH abzustimmen.
Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Fragen 1. und 2.
Freie Dächer sind vorhanden. Vor einer eventuellen Erweiterung der bereits bestehenden PV-Anlage, ist eine eingehende Prüfung der statischen Gegebenheiten notwendig, um zu erkunden, ob die Dächer eine zusätzliche Last tragen können. Derzeit sind sowohl die personellen als auch die finanziellen Ressourcen für eine massive und großflächige Nachrüstung von PV-Anlagen auf städtischen Dachflächen in der Verwaltung nicht vorhanden. Zusammen mit der notwendigen statischen Betrachtung wird es daher keine Möglichkeit geben, eine kurzfristige Erweiterung der PV-Kapazitäten an der Leonore-Goldschmidt-Schule zu realisieren.
zu Frage 3.
Vorstellbar ist, dass die Leonore-Goldschmidt-Schule in das Kooperationsprojekt mit enercity (siehe unten) aufgenommen werden könnte. Dies bedarf im Vorfeld einer Abstimmung mit der hanova, diese konnte noch nicht stattfinden.
Das Kooperationsprojekt mit enercity:
In einem Kooperationsprojekt errichtet enercity auf eigene Kosten PV-Anlagen auf Dächern der Landeshauptstadt Hannover. Die Flächen sind von enercity bei der Landeshauptstadt Hannover für die Dauer von 20 Jahren gemietet und werden von enercity betrieben und vermarktet. Der Zielwert beträgt rund 30.000 m² Dachfläche auf rund 150 potenziell geeigneten Liegenschaften, die derzeit noch im Detail auf ihre Eignung geprüft werden. Innerhalb von zwei Jahren sollen die Flächen für die Stromerzeugung nutzbar gemacht werden. Der angestrebte Umfang der hierbei entstehenden PV-Anlagen soll eine Gesamtleistung von sechs Megawatt (peak) haben.
Bezirksratsherr Breves erfragt, ob eine Abstimmung mit enercity zukünftig erfolgen werde. Nach seiner Kenntnis erfolgte die statische Begutachtung dreier weiterer Dachflächen und die Feststellung der Geeignetheit zur Errichtung von PV-Anlagen. Frau Schwarze sagt zu, dies mit der Fachverwaltung abzustimmen und zum Protokoll zu beantworten.
Die Antworten werden hier zum Protokoll nachgereicht:
Gemäß einem Mitte 2022 geschlossenen Kooperationsvertrag errichtet enercity auf eigene Kosten PV-Anlagen auf Dächern der Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover und betreibt diese dann für einen Zeitraum von 20 Jahren.
Im ersten Schritt bedarf es einer Prüfung von ca.150 Liegenschaften auf potenzielle Eignung. Die Prüfung der Eignung der Dachflächen ist gestartet, steht jedoch aufgrund fehlender personeller Kapazitäten auf Seiten der Landeshauptstadt noch am Anfang. Der Fachbereich Gebäudemanagement konnte für Januar 2023 personelle Verstärkungen gewinnen, so dass die Eignungsprüfungen dann mit Nachdruck erfolgen können.
In Bezug auf die Leonore Goldschmidt Schule handelt es sich eine Liegenschaft außerhalb des Eigentums der Landeshauptstadt. Für jegliche weitere Planungen, unabhängig der PV partnering Modelle, ist daher das Einverständnis der Eigentümerin hanova erforderlich. Die Landeshauptstadt steht mit der hanova in einem ersten Austausch.
TOP 4.2.
Energieeinsparpotenziale bei Lüftungsanlagen der Leonore-Goldschmidt-Schule
(Drucks. Nr. 15-2092/2022)
Bezirksratsherr Breves trägt die Anfrage vor.
Die Leonore-Goldschmidt-Schule hat sich als eine der ersten Schule in Hannover auf den Weg gemacht, „klimaneutrale Schule“ zu werden. Die Leonore-Goldschmidt-Schule ist eines der größten öffentlichen Gebäude im Stadtbezirk und verbraucht als solches – trotz Passivhausbauweise – große Mengen an Energie. Ein Grund: Alle Unterrichtsräume sind mit dezentralen Lüftungsgeräten ausgestattet, die nach unserer Kenntnis derzeit von 5 bis 20 Uhr durchgängig im Betrieb sind und somit deutlich über die regulären Unterrichtszeiten hinaus. Messungen des in der Schule angesiedelten EnergieLABs haben ergeben, dass für eine gute Raumluftqualität auch deutlich kürzere Vor- und Nachlaufzeiten (ca. +/- 1 Std.) ausreichend sein dürften. Eine kürzere Betriebsdauer der Lüftungsanlagen – die zu den Hauptverbrauchern in der Schule zählen – könnte so zu signifikanten Einsparungen beitragen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Kann die Verwaltung die von der Schule erhobenen Werte bestätigen?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Betriebsdauer zu verringern (ggf. auch für die Bereiche der Schule, die außerhalb der Unterrichtszeit ungenutzt sind)?
3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Landeshauptstadt Hannover, die Leonore-Goldschmidt-Schule auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen?
Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1. und 2.
Die Laufzeiten der raumlufttechnischen Anlagen wurden zu Beginn der Corona-Pandemie auf Grund allgemeiner Empfehlungen (u.a. Umweltbundesamt) verlängert eingestellt. So sind die Infektionswege minimiert worden. Auf Grund der aktuellen Lage und Erkenntnisse werden momentan die Laufzeiten auf das notwenige Maß reduziert (Nutzungszeiten der Räume + ½ h). Die Durchführung dieser Einstellungen erfolgen primär durch den Vermieter (hanova) in Zusammenarbeit mit den Schulhausmeister*innen. Hierbei können auch unregelmäßige Nichtnutzungszeiten berücksichtigt werden.
zu Frage 3.
Die LHH unterstützt die IGS Leonore-Goldschmidt-Schule bereits in vielfacher Weise. Die beteiligten Sachbearbeiter*innen arbeiten eng zusammen.
1. Fachbereich Gebäudemanagement, OE 19.32 Energiemanagement:
Die Schule erhält bereits eine pädagogische Energieberatung im Rahmen des Energiesparprogramms GSE (Gruppe schulinternes Energiemanagement). Ziel des Programmes ist, durch umweltbewusstes Verbraucherverhalten Energie zu sparen. Schüler*innen erhalten dazu eine Schulung inklusive Durchführung von Energierundgängen in der Schule sowie Unterstützung bei der Erarbeitung und schulinternen Kommunikation von konkreten Energiesparmaßnahmen. Dieses Angebot wird fortgeführt. Für die erfolgreiche Teilnahme am GSE-Programm erhält die Schule jährlich eine Energiesparprämie in Höhe von 2 €/Schüler*in. Zusätzlich kann sich die Schule um eine GSE-Leistungsprämie in Höhe von 750,- € bis 3.000 € für die erfolgreiche pädagogische Bearbeitung von Nachhaltigkeitsthemen im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) gemäß den 17 Bildungszielen der UN bewerben. Die Schule hat bisher dreimal erfolgreich an diesem Wettbewerb teilgenommen.
Die Prämien stehen der Schule zur freien Verfügung und werden dort für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt.
Im Rahmen des GSE-Programms unterstützt der Fachbereich Gebäudemanagement zusätzlich hanova bei der Optimierung der Betriebstechnik.
Vorhaben wie die Teilnahme am niedersächsischen Programm „Klimaneutrale Schule“ werden durch das Energiemanagement soweit wie möglich unterstützt (z.B. durch Datenbereitstellung). (siehe auch www.hannover.de/nichtinvestiveEnergiesparprogramme)
2. Fachbereich Schule, Schulbiologiezentrum
Das Energie-LAB des Schulbiologiezentrums Hannover in der IGS Leonore-Goldschmidt-Schule wurde in den 90er Jahren von Lehrkräften gegründet und bis 2015 geführt. Im Jahr 2015 wurde die Einrichtung in das Schulbiologiezentrum der LHH (OE 40.4) eingegliedert. Alle Angebote des Schulbiologiezentrums aus dem Bereich Physik wurden seitdem im Energie-LAB zusammengeführt. Das Schulbiologiezentrum unterstützt seit vielen Jahren alle Schulen mit umfangreichen Angeboten (Unterrichtsangebote, Workshops, Lehrerfortbildungen, Bildungsmaterialien und pädagogischer Beratung zu allen Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen (siehe dazu www.schulbiologiezentrum-hannover.de oder schulbiologiezentrum.info und www.energie-lab.de)
Das Energie-LAB ist besonders in der IGS Leonore-Goldschmidt-Schule sehr eingebunden in diversen Kursen zum Thema Energie Dabei wird auch der Energieverbrauch der Schule thematisiert und Einsparmöglichkeiten mit den Schüler*innen erarbeitet. Darüber hinaus werden dort auch Kurse für die Energiemanagerausbildung der Schüler*innen durchgeführt.
3. Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüro
Das Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüro der LHH unterstützt die Schulen im Stadtgebiet Hannover seit vielen Jahren mit umfangreichen Angeboten (Unterrichtsangebote, Werkstätten, Fortbildungen, Bildungsmaterialien und Beratung). Mit der Leonore-Goldschmidt-Schule gibt es eine enge Zusammenarbeit. Dazu zählen die Durchführung von Unterrichtsangeboten und Bericht bzgl. „Klimaneutrale Schule“, die Unterstützung bei der Gründung einer Schulpartnerschaft mit einer Schule in Blantyre in Malawi (mit Schwerpunkt Klima), aber auch die Unterstützung i.R. der Auszeichnung der Schule als „Fairtrade-School“ (siehe auch www.hannover-Nachhaltigkeit.de).
TOP 10
Schweigeminute zum Tode von Queen Elizabeth II.
Bezirksbürgermeister Markurth informiert den Stadtbezirksrat darüber, dass ihn die Nachricht über den Tod von Queen Elizabeth erreicht habe. Er verweist auf die engen Verbindungen zwischen Hannover und dem englischen Königshaus und bittet das Gremium eine Schweigeminute einzulegen.
TOP 4.3.
Freie Nutzung öffentlichen WLANs im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2096/2022)
Mit der Drucksache Nr. 15-1024/2022 S1 teil die Verwaltung ihre Entscheidung zum beschlossenen Antrag „Freie Nutzung öffentlichen WLANs im Stadtbezirk Ricklingen“ aus der Sitzung des Stadtbezirksrates vom 05.05.2022 mit. Dabei wird verkürzend nur auf die vom Bereich Informations- und Kommunikationssysteme der Landeshauptstadt Hannover bereitgestellten WLAN-Zugänge abgestellt. Die Aula der Leonore-Goldschmidt-Schule etwa, die gerne von von externen Nutzergruppen angemietet wird, verfügt bislang jedoch über keinen WLAN-Zugang der im Self-Service genutzt werden könnte.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Beabsichtigt die Verwaltung im Zuge der Aufrüstung der Schule auch hier ein öffentlich
zugängliches WLAN bereitzustellen?
2. Falls nicht, welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit ein frei zugängliches WLAN eingerichtet werden kann?
3. Sind noch andere zur Vermietung freigegebene Veranstaltungsräume der Landeshauptstadt Hannover im Stadtbezirk in ähnlicher Weise betroffen?
Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.und 2.
Ein öffentlich zugängliches WLAN im Bereich der Aula der Leonore-Goldschmidt-Schule wird nicht angeboten. Gleichwohl können bei Veranstaltungen der Schule Gasttickets durch die Schule erstellt werden, mit denen temporäre Zugänge ermöglicht werden können. Ein dauerhaft zugängliches, öffentliches WLAN-Netzwerk soll aus pädagogischen Gründen nicht angeboten werden.
zu Frage 3.
In den Stadtteilzentren im Stadtbezirk steht Besucher*innen ein öffentliches W-LAN zur Verfügung. Die Eingabe eines Zugangskennwortes ist nicht erforderlich.
Bezirksratsherr Breves teilt mit, dass alle Schüler*innen der Schule bereits über einen dauerhaften Internetzugang verfügen, die Nichteinrichtung eines öffentlichen W-LAN in der Aula aus diesem Grunde also nicht stichhaltig sei. Externe Nutzer werden hingegen in der Nutzung dieses attraktiven Raumes eingeschränkt. Bezirksratsherr Winnicki ergänzt, dass für die pädagogischen Inhalte der Schule das Land Niedersachsen zuständig sei. Die Landeshauptstadt Hannover übernimmt die Ausstattung der Schule. Er fragt, durch wen genau diese Entscheidung getroffen worden sei. Er verweist zusätzlich auf einen einstimmig angenommenen Antrag seiner Fraktion, die Stadtteilzentren mit einem freien W-LAN auszustatten. Da die Aula auch als Saal durch das Stadtteilzentrum genutzt wird.
Bezirksratsherr Farnbacher schlägt vor, das W-LAN grundsätzlich einzurichten und zu Zeiten einer schulischen Nutzung abzuschalten, sodass beiden Anliegen gedient wäre.
Die Antworten werden hier zum Protokoll nachgereicht:
Ein öffentliches WLAN mit einem freien Zugang während der Schulzeit wird nach Rücksprache mit den Schulen nicht angeboten. Mit einem frei zugänglichen WLAN könnten Schüler*innen in Prüfungssituationen auf dieses Netzwerk zugreifen oder sich während des Unterrichts aus der Unterrichtssteuerung auswählen. Schüler*innen erhalten dauerhafte Internetzugänge für schulisch eingesetzte Geräte. Die Zugänge werden zertifikatsbasiert an die Geräte verteilt, sodass hier keine Anmeldedaten notwendig sind. Weitere private Endgeräte können aus Sicherheitsgründen nicht in das schulische WLAN eingebracht werden. Externe Nutzer*innen können wie in der Antwort beschrieben von der Schule temporär Nutzungsdaten erhalten.
Gem. § 2 NSchG haben die Schulen die pädagogische Freiheit zur Erfüllung des Bildungsauftrags. Gem. § 101 NSchG stellen die Schulträger hierfür die Schulanlage zur Verfügung. Für Gäste oder Veranstaltungen kann über das Gast-WLAN mit der Ausstellung von Tickets durch die Schule ein temporärer Zugang auch für viele Teilnehmer*innen Zugang gewährt werden.
Der Vorschlag über die Einrichtung eines temporäres W-LAN, wie von Bezirksratsherr Farnbacher vorgeschlagen wird von der Verwaltung noch geprüft.
TOP 4.4.
Vorausschauende Schulentwicklungsplanung für den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2094/2022)
Bezirksratsherr Breves trägt die Anfrage vor.
Mit der Drucksache Nr. 1498/2022 hat die Verwaltung den „Kommunalen Schulentwicklungsplan 2022“ vorgelegt. Insgesamt wird für den Stadtbezirk Ricklingen von beständig hohen Schüler*innenzahlen ausgegangen. Im Prognosezeitraum bis 2031 wird keine Abnahme erwartet, sondern es werden sogar noch 130 Schüler*innen zusätzlich erwartet. Gleich an mehreren Standorten wird weiterhin auf mobile Raumeinheiten zurückgegriffen, obwohl die beständig hohen Schüler*innenzahlen seit Jahren abzusehen
waren. Zwar ist auch in diesen mobilen Raumeinheiten sicherlich ein hochwertiger Unterricht möglich, jedoch fehlen hier oft technische Einrichtungen (z.B. interaktive Whiteboards, WLAN usw.), von denen Schüler*innen in fester Bausubstanz profitieren können. Zudem entsprechen die mobilen Raumeinheiten nicht den energetischen Standards, die angesichts von Klimawandel und Energiekrise vernünftigerweise angelegt werden sollten. Ein Lichtblick ist vor diesem Hintergrund der Neubau einer 5-zügigen Grundschule Mühlenberg. An anderen Schulstandorten fehlt diese Weitsicht bislang. In der Grundschule Wettbergen werden seit Jahren mobile Raumeinheiten vorgehalten – mittlerweile sind es sieben Stück. Ähnliche Situationen gibt es an der Wilhelm-Busch-Schule und der Johannes-Kepler-Realschule. Über wirksame Maßnahmen schweigt sich der Schulentwicklungsplan weitestgehend aus. So wird lediglich konstatiert, dass der Standort Wettbergen in besonderem Maße betroffen sei und eine bauliche Erweiterung „angestrebt“
werde. Wie mittelfristig oder gar langfristig die Raumnot an der Wilhelm-Busch-Schule und der Johannes-Kepler-Realschule behoben und die mobilen Raumeinheiten entbehrlich gemacht werden sollen, geht aus dem „Entwicklungsplan“ indes nicht hervor. Stattdessen ergeht sich dieser in nüchternden Zustandsbeschreibungen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie weit sind die Planungen zur Erweiterung der Grundschule Wettbergen, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen und wann wird die Verwaltung dem Stadtbezirksrat die Planungen im Einzelnen vorstellen?
2. Welches mittel- bis langfristige Konzept verfolgt die Verwaltung zur Entwicklung der Wilhelm-Busch-Grundschule und dem angeschlossenen Hort?
3. Welche Pläne bestehen seitens der Verwaltung den Standort Johannes-Kepler-Realschule so
auskömmlich zu erweitern, dass die mobilen Raumeinheiten nicht mehr nötig sind?
Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Zu Frage 1:
Die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der GS Wettbergen auf dem eigenen Grundstück wurde begonnen. Die Grundlagenermittlung ist abgeschlossen. Erste Entwurfsskizzen für eine Entwurfsvariante liegen vor und wurden der Schulplanung sowie der Schule in einem gemeinsamen Termin vorgestellt.
Die bauliche Umsetzung der Erweiterung der GS Wettbergen ist derzeit im Haushalt nicht etatisiert. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und aktueller Prognosen für den kommenden Haushalt ist derzeit noch nicht absehbar, wann das Projekt tatsächlich mit Finanzmitteln für eine bauliche Realisierung versehen werden kann.
Der Stadtbezirksrat wird von der Verwaltung zur gegebener Zeit über den Planungsstand informiert.
Zu Frage 2:
Die Verwaltung bereitet die Überführung des Hortes in den Ganztag an der GS Wilhelm-Busch-Schule zum Schuljahr 2023/24 vor und führt mit allen Beteiligten Gespräche. Die Räumlichkeiten des Hortes werden der Schulnutzung zugeführt und zu einer Qualitätssteigerung des Ganztagsbetriebes beitragen.
Zu Frage 3:
Mit der Bereitstellung der vier mobilen Raumeinheiten (MRE), damit verbundenen Umnutzungen im Bestand sowie des Umbaus der Schulhausmeisterwohnung zur schulischen Nutzung wurden Maßnahmen zur Deckung von Raumbedarfen an der Johannes-Kepler-Realschule Ricklingen in Absprache mit der Schulleitung umgesetzt und führen zu einer deutlichen und schnellen Entlastung. Während der Standzeit der MRE (siehe DS 0407-21, Anlage 1) soll der Standort näher untersucht werden.
Bezirksratsherr Karger stellt die Nachfrage, ob für die MRE eine Begrenzung der Aufstellzeit existiere, oder ob die Aufstellung für unbestimmte Zeit erfolge. Herr Cramm sagt zu diese Frage zum Protokoll zu beantworten.
Die Antwort wird hier zum Protokoll nachgereicht:
Die genehmigte Standzeit der mobilen Raumeinheiten beträgt 5 Jahre.
TOP 4.5.
Zum Bebauungsplan Nr.1845 – Göttinger Chaussee/ Neue Trasse B3
(Drucks. Nr. 15-2100/2022)Bezirksratsherr Karger trägt den Antrag vor.
Der Verwaltung der LHH ist bekannt, dass die Bauarbeiten der Seniorenresidenz auf der Göttinger Chaussee abgeschlossen sind. Die Seniorenresidenz ist zum Teil bezogen. Da der Bebauungsplan die Sicherung des vorhandenen Steinmetzbetriebes, den Fortbestand des Gebäudekomplexes der Landwehrschänke und die Entwicklung der Brache zwischen beiden Betrieben zum Inhalt hat, bestehen keine Standortalternativen.
Eine Wohnnutzung kommt für das Plangebiet aufgrund der Verkehrslärmbelastung durch die neue Trasse der B 3 und der neuen Anschlussstelle im Norden des Plangebiets nicht in Frage. Zu den Planungsalternativen gehört auch immer die „Nullvariante“, d.h keine Überplanung der Fläche. Die veränderte Verkehrssituation führt zu einer Verlagerung des MIV, so dass davon ausgegangen werden kann, dass das Verkehrsaufkommen auf der Göttinger Chaussee auf Höhe des Plangebiets geringer wird.
Die Verkehrsmengenkarte 2011 mit alter Verkehrsführung gibt folgende Zahlen an:
Bundesstraße 3, südl. Knotenpunkt Göttinger Chaussee: 23.900 Kfz/24 h (werktags).
Bundesstraße 3, nördl.Knotenpunkt Göttinger Chaussee:27.900 Kfz/24 h
(werktags)
Göttinger Chaussee, Höhe Plangebiet: 11.200 Kfz/24 h (werktags).
Neuste Verkehrszählungen zeigen einen erhöhtes Verkehrsaufkommen auf.
Gemäß Bebauungsplan ist das benannte Grundstück für Wohnzwecke nicht geeignet.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wurde der Bebauungsplan geändert?
2. Wenn ja,wann wurde die Änderung des Bebauungsplans vollzogen und öffentlich bekannt gegeben?
3. Wurde die Baumaßnahme im rechtssicheren Raum erstellt?
Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1. und 2.
Nein, der Bebauungsplan Nr. 1845 – Göttinger Chaussee / Neue Tasse B3 wurde nicht geändert.
zu Frage 3.
Für das genannte Bauvorhaben „Neubau einer Seniorenresidenz“ wurde am 06.05.2020 nach umfangreicher Prüfung eine Baugenehmigung erteilt. Das Vorhaben erfüllt alle rechtlichen Voraussetzungen.
Bezirksratsherr Karger stellt die Nachfrage, ob für die Errichtung des Seniorenheims nicht ebenfalls die Errichtung einer Schallschutzmauer nötig wäre? Herr Cramm sagt die Beantwortung zum Protokoll zu.
Die Antwort wird hier zum Protokoll nachgereicht:
Im Baugenehmigungsverfahren für das Seniorenheim wurde anhand eines Lärmgutachtens nachgewiesen, dass durch die geplanten Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude die schallschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt werden. Darüberhinausgehende Maßnahmen (z.B. die Errichtung einer Schallschutzmauer) waren nicht erforderlich.
TOP 4.6.
Zur Beleuchtung des Brückenkonstrukts im südlichen Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 15-2101/2022)
Bezirksratsherr Rosberg trägt den Antrag vor.
Der südliche Mühlenholzweg ist nicht unbedingt sehr gut ausgeleuchtet. Aber ausgerechnet der dunkelste Bereich des Weges, der Brückentunnel ist nicht beleuchtet und schafft ein unheimliches Dunkelfeld.Der Brückentunnel verfügt über einen Stromanschluss und die Stromkabel schauen aus der Wand.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der unbeleuchtete Zustand im Brückentunnel bekannt und wie schätzt die Verwaltung diesen Zustand sicherheitstechnisch, auch im Bezug auf Unfälle ein?
2. War es geplant, eine Beleuchtung im Brückentunnel zu etablieren?
2. Warum ist die Beleuchtung bis heute nicht eingebaut?
Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.
Die Maststandorte vor und hinter den Brücken sind mit einem Abstand von 31m und 33m ausreichend, um die Straße unter den Brücken sicher auszuleuchten.
zu Frage 2.
Die Leerrohre sind vorsorglich ohne konkrete Nutzungsabsicht verlegt worden, um im Bedarfsfall handlungsfähig zu sein. Diese Vorplanungen erfolgten vor ca. 15 Jahren.
zu Frage 3.
Durch den jetzigen Einsatz von LED-Leuchten mit verbesserter Optik werden die Leuchten an den Brückenbauwerken nicht mehr benötigt.
Herr Karger stellt fest, dass Kabelkanäle nicht optisch sichtbar sind, wohl aber Stromkabel ungesichert herunterhängen. Er äußert die Befürchtung, dass es zu Vandalismus oder zu Unfällen kommen könne.
TOP 4.7.
Zur Beleuchtungssituation der Unterführung Ricklinger Kreisel
(Drucks. Nr. 15-2102/2022)
Bezirksratsherr Karger trägt den Antrag vor.
Die beiden Brückentunnel der Unterführung des Ricklinger Kreisels sind sehr schlecht ausgeleuchtet. Viele Menschen empfinden den Weg dieser Unterführung als Angstraum. In diesem Bereich kam es in der Vergangenheit zu Straftaten im Kontext Rohheits- und Raubdelikte. Die Beleuchtungseinrichtungen der beiden Brückentunnel sind durch Graffiti Schmierereien verschmutzt und die Beleuchtungsstärke dadurch eingeschränkt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung der verschmutzte Zustand der Beleuchtungsanlage und die daraus resultierende Verminderung der Leuchtkraft bekannt?
2. In welchen Zeitabständen werden die Leuchtkörperoberflächen gereinigt oder gegebenenfalls ausgetauscht?
3. Ist es angedacht oder möglich die Beleuchtungsstärke durch LED Leuchtkörper oder andere technische Möglichkeiten zu erhöhen?
Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.
Die LED-Leuchten wurden gereinigt. Komplett lässt sich das Graffiti nicht entfernen.
zu Frage 2.
Die Leuchten werden nicht in regelmäßigen Abständen von der NLSTBV kontrolliert.
zu Frage 3.
Eine Anpassung der in 2017 montierten LED-Leuchten ist nicht vorgesehen.
TOP 4.8.
Verlängerung des Friedländer Wegs über den Schnellweg zwischen dem Landwehrkreisel und dem Ricklinger Kreisel
(Drucks. Nr. 15-2198/2022)
Bezirksratsfrau Krüger trägt den Antrag vor.
Laut Protokoll des zweiten Treffens Gewerbetreibender Oberricklingen Nord-Ost hat die Agentur „plan zwei“ in der Veranstaltung die Aussage getroffen, dass der Friedländer Weg laut städtebaulicher Entwicklungsplanung als Fußweg über den Schnellweg hinweg verlängert werden soll.
Wir fragen die Verwaltung:
Trifft diese Aussage zu? Und wenn ja, wann gedenkt die Verwaltung, den Bezirksrat entsprechend zu informieren?
Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erarbeitung der Städtebaulichen Entwicklungsplanung (StEP - Drucks. 0188/2022) im Sanierungsgebiet „Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost“ wurde der Vorschlag geäußert, den Friedländer Weg mit dem Kreipeweg im Stadtteil Ricklingen mittels einer Fußgänger*innen- und Radfahrer*innenbrücke zu verbinden. Diese Maßnahme ist aufgrund möglicher positiver Effekte (Anbindung an den benachbarten Stadtteil Ricklingen, verbesserte Erreichbarkeit/Erschließung des Quartiers Friedländer Weg) von Seiten der Verwaltung mit in die StEP als „Planungsidee“ aufgenommen worden.
Die StEP ist am 03.03.2022 vom Stadtbezirksrat Ricklingen und am 28.04.2022 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen worden. Auf dieser Grundlage prüft die Verwaltung im weiteren Verlauf die Umsetzungsfähigkeit der darin enthaltenden Szenarien, inkl. auch dieser o.a. Maßnahme. Eine konkrete Umsetzung der Planungsidee „Fußgängerbrücke über den Westschnellweg in Verlängerung des Friedländer Weges“ ist derzeit weder geplant noch in Bearbeitung.
TOP 4.9.
Maßnahmen zum geregelten Parken von E-Scootern
(Drucks. Nr. 15-2204/2022)
Bezirksratsfrau Hurtzig trägt den Antrag vor.
Häufig liegen oder stehen E-Scooter auf Fußwegen, an Radwegen oder sogar vor Überwegen. Sie behindern dort zu Fuß Gehende, insbesondere Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder im Rollstuhl und Radfahrende.
Das Problem ist bekannt. Es gab Runde Tische mit dem Stadtbaurat und den Betreibern mit dem Ziel, das Problem im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu lösen. Der Plan scheint gescheitert zu sein
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Missstände zu beenden?
2. Gibt es Beispiele, wie andere Städte mit diesem Problem umgehen?
3. Wäre es hilfreich, über das „Service-Portal der Landeshauptstadt Hannover / Feedback an die Landeshauptstadt / Ideen und Beschwerden“ Fotos von verkehrsgefährdend geparkten E-Scootern hochzuladen, um zu beweisen, dass diese Probleme nicht nur in der Innenstadt bestehen, sondern auch in äußeren Stadtbezirken vorhanden sind?
zu Frage 1.
Es gibt für den Verleihbetrieb von Elektrotretrollern in Hannover Vorgaben zum ordnungsgemäßen Abstellen der Fahrzeuge. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von den in Hannover tätigen Anbietern zu Beginn des Betriebs und dann regelmäßig eingefordert.
zu Frage 2.
Bisher war es gängige Praxis, mit den Anbietern eine Vereinbarung über den ordnungsgemäßen Betrieb der Elektrotretroller abzuschließen. In zunehmenden Maße gehen Städte dazu über, eine Sondernutzungsregelung einzuführen und dies mit restriktiven Regelungen (Begrenzung der befahrbaren Gebiete, feste Stellplätze, Begrenzung der Anzahl der Fahrzeuge) zu verbinden.
zu Frage 3.
Es wird der Abschluss einer Vereinbarung mit den in Hannover tätigen Anbietern über den ordnungsgemäßen Verleihbetrieb für Elektrotretroller vorbereitet. Darin soll auch geregelt werden, wie mit Beschwerden über verkehrsgefährdend abgestellte Elektrotretroller umgegangen wird. Es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Beschwerden direkt an die Anbieter senden zu können und die Anbieter sollen verpflichtet werden, diesen Beschwerden umgehend nachzukommen. Derzeit kann bereits das Portal www.hannover-hinweis.de genutzt werden. Die dort eingehenden Meldungen werden an die jeweiligen Betreiber weitergeleitet.
Bezirksratsherr Kumm bringt vor, dass die Betreiber insgesamt mehr in die Pflicht genommen werden müssen, im Zweifel solle der Betrieb untersagt werden. Bezirksratsherr Dr. Menge ergänzt, dass vermutlich ein Verbot rechtlich nicht möglich sei, da die STVO diesem entgegensteht. Er fragt, ob die Vertragsunterzeichnung mit den Betreiber für Mitte September vorgesehen ist. Bezirksratsherr Breves richtet die Frage an die Verwaltung, ob geplant ist, dass explizite Abstellzonen und/oder Abstellverbotszonen eingerichtet werden.
Die Antworten werden hier zum Protokoll nachgereicht:
1.) Grundsätzlich gibt es zwei rechtliche Ansatzpunkte, um gegen einzelne E-Scooter-Verleiher vorzugehen. Zum einen ist es in der Rechtsprechung derzeit sehr umstritten, ob die gewerbliche Vermietung von stationsungebundenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum straßenrechtlich ein erlaubnisfreier Gemeingebrauch oder eine genehmigungspflichtige Sondernutzung ist. Diese Frage wird momentan sowohl für E-Scooter als auch für Carsharing diskutiert und es gibt einige widerstreitende Entscheidungen der einzelnen Verwaltungsgerichte. Zuletzt hatte das VG Berlin am 01.08.2022 entschieden, das Carsharing ein erlaubnisfreier Gemeingebrauch sei. Gegen diese Entscheidung hat der Berliner Senat Beschwerde eingelegt, über die das zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin noch zu entscheiden hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte dagegen vor einiger Zeit entschieden, dass die gewerbliche Vermietung von E-Scootern eine straßenrechtliche Sondernutzung darstelle und insoweit einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde bedürfe. Bis es in dieser Frage eine abschließende rechtliche Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht bzw. für Niedersachsen durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht geben wird, wird es wohl noch etwas dauern. Es wäre allerdings schon ein deutlicher Fingerzeig, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Berlin dem Oberverwaltungsgericht Münster folgen würde und es dann schon zwei obergerichtliche Entscheidung pro Sondernutzung geben würde. Einstweilen muss man diese Rechtsfrage aber noch als offen ansehen.
Unterstellt man das Vorliegen einer Sondernutzung, dann könnte die Kommune jedenfalls gegen diejenigen Betreiber vorgehen, die keine solche Genehmigung haben. Soweit die Betreiber die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis beantragen, kann diese mit Auflagen versehen werden. Werden diese Auflagen nicht eingehalten, dann kann die Erlaubnis ggf. widerrufen werden. Insoweit lässt sich sagen, dass es unter der Annahme eines Erfordernisses einer Sondernutzungserlaubnis durchaus möglich wäre, als ultima ratio die gewerbliche Vermietung von E-Scootern zu unterbinden oder diese jedenfalls mit Bußgeldern zu ahnden. Allerdings können diese Maßnahmen immer nur für individuelle Betreiber ausgesprochen werden.
Dass eine Art der Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums, die sich nach dem äußerlichen Erscheinungsbild nicht von einem erlaubnisfreien Gemeingebrauch unterscheiden lässt, für das gesamte Stadtgebiet oder auch nur für Teile davon generell untersagt wird, dürfte dagegen gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) verstoßen. Wenn man also den Betrieb von (privaten) E-Scootern nicht generell verbieten kann oder will, dann kann man dies auch nicht nur für Miet-E-Scooter tun. Hierfür bräuchte es dann schon einen gesetzlichen Verbotstatbestand in einem Parlamentsgesetz wie etwa dem Straßenverkehrsgesetz oder einer auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnung wie etwa der Straßenverkehrsordnung. Ein generelles Verbot der gewerblichen Vermietung von E-Scootern durch eine kommunale Satzung wie etwa der Sondernutzungssatzung genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Vorbehalt des Gesetzes bei Grundrechtsbeschränkungen nicht.
Ein zweiter Ansatzpunkt wäre eine gewerberechtliche Untersagung. Es ist grundsätzlich denkbar, dass einem gewerblichen Unternehmen wie etwa Vermietern von E-Scootern die weitere gewerbliche Betätigung untersagt wird, wenn es sich als unzuverlässig erweist. Rechtsgrundlage dafür ist § 35 GewO. Aber auch diese Maßnahme kann sich nur gegen einzelne Unternehmen richten, die sich im Sinne des Gesetzes als unzuverlässig erweisen. Ein generelles Verbot der Vermietung von E-Scootern lässt sich daraus nicht ableiten. Darüber hinaus wäre hier diejenige Behörde für die Gewerbeuntersagung zuständig, in deren Gebiet das betroffene Unternehmen seinen Sitz hat. Dieser Sitz ist aber häufig nicht in Hannover oder überhaupt in Deutschland.
2.) Eine Planung für die Einrichtung von expliziten Abstellzonen gibt es nicht. Es gibt die Vorgabe der LHH gegenüber den Anbietern, dass Abstellen in Grünflächen zu vermeiden.
TOP 4.10.
Nachfrage zur Antwort auf die Anfrage 15-1952/2022 F1
Bedarfsdeckung an Kitaplätzen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2205/2022)
Bezirksratsfrau Bergmann trägt die Anfrage vor.
Auf die Frage 1 „Welche Wege strebt die LHH an, um die Versorgungsquote grundsätzlich im Stadtbezirk zu erhöhen? Sind Neu- und Erweiterungsbauten geplant und wenn ja, in welchem Zeitraum?“ antwortet die Verwaltung:
„Zur Verbesserung der Versorgungsquote wurden im Stadtbezirk Ricklingen seit dem oben benannten Stichtag (01.10.2020) 40 Krippen- und 25 Kindergartenplätze errichtet. Nach derzeitigem Stand werden im Laufe dieses Jahres weitere 15 Krippen- und 33 Kindergartenplätze ihren Betrieb aufnehmen. Neben der fortlaufenden bedarfsgerechten Anpassung und Erweiterung der Gruppenstrukturen in den bestehenden Einrichtungen befindet sich derzeit noch ein Projekt zur Errichtung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Prüfung.“
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wo wurden a) die 40 Krippen- und 25 Kindergartenplätze errichtet und wo sollen b) die 15 Krippen- und 33 Kindergartenplätze errichtet werden?
2. Welche Auswirkungen haben diese Maßnahmen auf die Versorgungsquote?
3. Welches „Projekt zur Errichtung von zusätzlichen Betreuungsplätzen“ befindet sich in der Prüfung?
Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.
Seit dem 01.10.2020 wurden in den Kindertagesstätten Klusmannstraße, St. Maximilian Kolbe und Beckstraße insgesamt 55 neue Krippenplätze geschaffen. Außerdem wurde eine altersübergreifende Gruppe in der Kindertagesstätte Mönchekamp in eine Kindergartengruppe umgewandelt. Hier entstanden 10 neue Kindergartenplätze. Weiter wurden 15 neue Kindergartenplätze im Familienzentrum St. Maximilian Kolbe und 33 Kindergartenplätze im Familienzentrum Beckstraße geschaffen. Zusätzlich konnte im Familienzentrum Gronostraße eine Hortgruppe in eine altersübergreifende Gruppe umstrukturiert werden, sodass weitere acht Kindergartenplätze entstanden sind. Die letzte Krippengruppe (15 Plätze) im Familienzentrum Beckstraße wird den Betrieb zum 01.10.2022 aufnehmen.
zu Frage 2.
Aktualisierte Daten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da deren Erhebung noch nicht abgeschlossen ist. Die oben genannten Maßnahmen werden allerdings eine deutliche Verbesserung der Versorgungsquote im Stadtbezirk Ricklingen nach sich ziehen.
zu Frage 3.
In Prüfung ist die mögliche Realisierung eines Kita-Projekts am Standort Wallensteinstraße/ Eberhardt-Eggers-Platz. Etwaige Angaben zu möglichen Platzkapazitäten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben werden.
TOP 4.11.
Perspektiven zur Erweiterung der Grundschule Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2206/2022)
Bezirksratsfrau Kühn trägt die Anfrage vor.
Im Kommunalen Schulentwicklungsplan 2022 kommt die Verwaltung bezüglich der Grundschule Wettbergen zu der Einschätzung, dass die Dreizügigkeit der Schule nach allen Prognosen dauerhaft überschritten werde. Weiter heißt es: „Daher strebt die Verwaltung die notwendige dauerhafte bauliche Erweiterung des Schulstandortes an“ (S. 242). Diese Absichtserklärung findet sich auch bereits in den Schulentwicklungsplänen der Vorjahre seit 2018, ohne dass die Schulerweiterung erkennbar in der städtischen Mittelfristigen Investitionsplanung Berücksichtigung gefunden hat. Auch die von der damaligen Ratsmehrheit zum Doppelhaushalt 2019/20 beschlossenen Planungskosten wurden nicht abgerufen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Erweiterung der Grundschule Wettbergen?
2. Wird der wiederholt vom Stadtbezirksrat betonte Wunsch der Schaffung eines Versammlungsraums für Wettberger Vereine und Institutionen im zukünftigen Neubau bei der Planung berücksichtigt?
3. Welche Umsetzungszeiträume erscheinen aus heutiger Sicht realistisch?
Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.
Die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der GS Wettbergen auf dem eigenen Grundstück wurde begonnen. Die Grundlagenermittlung ist abgeschlossen. Erste Entwurfsskizzen für eine Entwurfsvariante liegen vor und wurden der Schulplanung sowie der Schule in einem gemeinsamen Termin vorgestellt.
zu Frage 2.
Eine Verwaltungsentscheidung mit Bedarfsanerkennung für die zur Verfügung Stellung zusätzlicher Flächen für Wettberger Vereine und Verbände im Rahmen der Erweiterung der GS Wettbergen liegt nicht vor.
zu Frage 3.
Die bauliche Umsetzung der Erweiterung der GS Wettbergen ist derzeit im Haushalt nicht etatisiert. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und aktueller Prognosen für den kommen-den Haushalt ist derzeit noch nicht absehbar, wann das Projekt tatsächlich mit Finanzmitteln für eine bauliche Realisierung versehen werden kann.
TOP 4.12.
Abbau der Bank im Bereich Anne-Frank-Weg / Fahlbuschbrücke / Spielplatz Schollweg
(Drucks. Nr. 15-2227/2022)
Bezirksratsherr Dr. Menge trägt die Anfrage vor.
Die Anwohner im beschriebenen Bereich beschweren sich über die tägliche Missnutzung der Bank durch Jugendgruppen bis in die frühen Morgenstunden. Die massive Verschmutzung der umliegenden Grünfläche ist neben der enormen nächtlichen Lärmbelästigung ein ständiges Ärgernis. An anderen Stellen des Stadtbezirks, zum Beispiel im Wettberger Ortszentrum, fehlen dagegen Sitzmöglichkeiten, auf denen vor allem ältere Menschen ausruhen können. Die Verwaltung hat es Öfteren – auch in anderen Stadtbezirken – wegen Personalmangel und fehlenden Finanzen neue Bankstandorte abgelehnt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist es möglich, zeitnah die Bank an dem genannten Standort abzubauen und im Ortzentrum Wettbergen wieder aufzubauen?
2. Wird sichergestellt, dass der Bezirksrat an der Standortauswahl beteiligt wird?
3. Sieht die Verwaltung andere Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen?
Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.
Die Verwaltung kann den genannten Bankstandort kurzfristig ersatzlos abbauen und einen neuen vom Bezirksrat vorgeschlagenen Standort im Ortszentrum Wettbergen neu einrichten.
zu Frage 2.
Das Vorschlagsrecht zur Einrichtung von Bankstandorten liegt beim Bezirksrat und wird von der Verwaltung entsprechend ausgeführt, soweit es die Standortbedingungen, z.B. Fußwegbreiten, ermöglichen. Da personelle und finanzielle Kapazitäten zur Einrichtung neuer Bankstandorte aktuell nicht vorhanden sind, unterstützt die Verwaltung alle Hinweise des Bezirksrates, Bankstandorte durch Umsetzungen zu optimieren.
zu Frage 3.
Alternativ wären intensive Kontrollen durch den städtischen Ordnungsdienst zu veranlassen. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen insbesondere in den Nachtstunden schätzt die Verwaltung diese Maßnahme als nicht nachhaltig ein.
Bezirksratsherr Kumm ergänzt, dass bereits drei Bänke im Stadtzentrum Wettbergen zur öffentlichen Nutzung existieren. Bezirksratsherr Dr. Menge erwidert, dass ihm bekannt sei, dass dort bereits Bänke stehen, der Stadtbezirksrat habe aber bereits in einer vergangenen Sitzung beschlossen, dass zusätzlicheBänke in diesem Bereich aufgestellt werden sollen. Die Verwaltung ist diesem Antrag nicht gefolgt.
TOP 4.13.
Wohnraumsituation im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2228/2022)
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke trägt die Anfrage vor.
Die Wohnraumsituation im Stadtbezirk ist dynamisch. Preisgünstiger Wohnraum ist knapp. Bürger*innen berichten von Mietpreiserhöhungen und Schwierigkeiten bei der Suche nach preisgünstigem Wohnraum im Stadtbezirk.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie haben sich die Mietpreise im Stadtbezirk (möglichst gegliedert nach Stadtteilen) in den vergangenen 3 Jahren entwickelt und wie ist die Prognose für die kommenden drei Jahre?
2. Wie hat sich die Anzahl preisgebundener Wohnungen im Stadtbezirk (möglichst gegliedert nach Stadtteilen) in den vergangenen 3 Jahren entwickelt und wie ist die Prognose für die kommenden drei Jahre?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung im Stadtbezirk, um preisgünstigen Wohnraum zu erhalten und neu zu schaffen oder die Erhaltung und Schaffung zu unterstützen?
Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.
Es liegen für die Stadtteile Angebotsmieten vor, d.h. die inserierten Angebotspreise, für die freie Wohnungen im jeweiligen Stadtteil angeboten werden. Diese werden jährlich erfasst. Von 2019 bis 2021 sind die inserierten Angebotsmieten stadtweit um 6,6 % gestiegen, die Entwicklung der einzelnen Stadtteile sind der Tabelle zu entnehmen.
Eine Prognose für die nächsten Jahre kann nicht getroffen werden, aber seit Beginn der stadt- und stadtteilweiten Erfassung inserierter Angebotsmieten 2007 sind diese jährlich und kontinuierlich gestiegen.
zu Frage 2.
Unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel ist die Stadt bemüht, dem bundesweiten Trend mit rückläufigen Zahlen an preisgünstigen Wohnungen entgegenzuwirken (vgl. Antwort zu Frage 3). Dennoch verringert sich durch Auslaufen von Förderungen und Verträgen die Zahl preisgebundener Wohnungen fortlaufend. Die Entwicklung der geförderten preisgebundenen Wohnungen bei planmäßigem Auslaufen der Förderung in den einzelnen Stadtteilen ist der Tabelle zu entnehmen. Bei vorzeitigen Rückzahlungen der Fördermittel oder Laufzeitverlängerungen können sich für die Zukunft Änderungen ergeben.
zu Frage 3.Um das Wohnungsangebot zu erhöhen und den Neubau zu forcieren, hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover 2013 das Wohnkonzept 2025 beschlossen, mit dem u. a. die Schaffung von neuen Baurechten intensiviert und beschleunigt wurde. Seitdem sind in Hannover Baurechte für über 11.000 Wohnungen neu geschaffen worden. Damit nicht nur Wohnraum im frei finanzierten - hochpreisigen - Bereich entsteht, sondern auch für Bezieher von niedrigen bis mittleren Einkommen, werden die Investor*innen bei neuen Baurechten über städtebauliche Verträge verpflichtet, mindestens 30 % der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau zu erstellen („Sozialquote“).
Dazu beschloss der Rat ebenfalls in 2013 als Ergänzung zum Landesprogramm ein eigenes städtisches Wohnraumförderprogramm, mit dem der Neubau von Wohnungen für Wohnungssuchende mit niedrigen bis mittleren Einkommen gefördert wird.
Unter Einsatz erheblicher städtischer Haushaltsmittel sollen bis 2023 ca. 3.000 neue Wohnungen gefördert werden, ca. 1.150 davon sind bereits fertiggestellt. Die Eingangsmieten im geförderten Wohnungsbau betragen derzeit – je nach Fördervariante – 6,10 €, 6,50 €, 7,50 € oder 8 € je m² Wohnfläche nettokalt ohne Betriebskosten. Das Förderprogramm der Stadt wird gut angenommen. Für den Stadtbezirk Ricklingen liegt ein Antrag für ein Objekt mit 18 geförderten Wohnungen vor, das voraussichtlich 2024 bezugsfertig sein soll.
Neben der Neubauförderung sichert sich die Stadt seit Jahren mit städtischen Mitteln auch Belegrechte an Wohnungen im Bestand, indem sie auslaufende Förderungen verlängert oder neue Belegrechte erwirbt. Die Stadt darf in diesen Fällen die Mietenden benennen, an die eine frei werdende Wohnung vergeben werden soll. Gleichzeitig ist das Ergebnis dieses Fördermitteleinsatz, dass die Mieten auf einem Niveau gehalten werden, dass es auch Bezieher*innen kleinerer bis mittlerer Einkommen ermöglicht, diese Wohnungen anzumieten. Die Entscheidung, ob und welche Förderungen in Anspruch genommen werden, kann allerdings nur die Eigentümer*in treffen. Das Interesse an der Förderung besteht in der Regel nur so lange, bis die Objekte entschuldet sind. Dies ist für die 1990er / 2000er Baujahre, die einen großen Teil der heutigen Belegrechtswohnungen bilden, zwischenzeitlich der Fall. Viele Eigentümer*innen sind nicht mehr bereit, die Förderverträge und damit auch die Bindungen zu verlängern.
TOP 4.14.
Instandhaltung Canarisweg
(Drucks. Nr. 15-2237/2022)
Bezirksratsherr Winnicki trägt die Anfrage vor.
Seit Anfang 2021 ist der Komplex Canarisweg vollständig in städtischer Hand. Uns sind Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern zu Ohren gekommen, wonach sich seit der Übernahme des Wohnkomplexes Canarisweg durch Hanova Instandsetzungen verzögern würden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wieviel plant die Verwaltung kurz- und mittelfristig für Instandhaltungen und die energetische Sanierung aufzuwenden?
2. Ist der Verwaltung bekannt, wieviel die Vorbesitzer aufgewendet haben und ist sie in der Lage, dazu zu berichten?
3. Hat die Verwaltung hinsichtlich ihrer Ziele bei der Übernahme des Komplexes den Ist-Zustand dokumentiert und ist sie in der Lage nach dem ersten Jahr eine Zwischenbilanz zu ziehen?
Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.
Aufgrund fehlender aussagekräftiger Bestandspläne wurde eine umfassende Bestandsaufnahme durch ein Planungsbüro seitens hanova WOHNEN veranlasst, auf deren Grundlage nunmehr die Planungen für eine Sanierung des Wohnkomplexes Canarisweg 7-21 aufsetzen. Das aktuell ermittelte Investitionsvolumen beträgt 40 Mio. € inkl. Planungskosten. Die Eigentümerin und die Landeshauptstadt Hannover, vertreten durch den Bereich Stadterneuerung und Wohnen, stehen bzgl. des weiteren Vorgehens hinsichtlich der Entwicklung – resp. des Sanierungs- und Modernisierungsfahrplans - im Austausch. Hierbei wird auch bzgl. des Einsatzes verschiedener Fördermittel beraten (KfW, BEG, Wohnraumförderung des Landes, Städtebauförderung).
Für die Gebäude Canarisweg 1, 3 und 5 beginnen lt. Eigentümerin im September 2022 die Sanierungsarbeiten der Gebäudehülle (energetische Dachsanierung, neue Fenster, Fassadenreinigung sowie Erneuerung der Balkonbrüstungen). Der Start dieser Maßnahmen hat sich durch die seit Januar 2022 erfolgten Änderungen bei der KfW-Förderung verzögert. Parallel dazu werden alle freiwerdenden Wohnungen in den Gebäuden Canarisweg 1-21 fortlaufend instandgesetzt bzw. modernisiert.
zu Frage 2.
Der Verwaltung liegen keine Informationen zu diesen Aufwendungen vor.
zu Frage 3.
Die Verwaltung hat den Zustand des Komplexes im Rahmen des Besitzübergangs nicht dokumentiert. Im Rahmen des KfW-Programms 432 Energetische Stadtsanierung erfolgte in Abstimmung mit der Vorbesitzerin lediglich eine exemplarische Untersuchung des Gebäudes Canariswegs 21 hinsichtlich möglicher energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Im Sinne einer Zwischenbilanz hat die hanova in der Sitzung der Sanierungskommission am 05.05.2022 über den Verlauf der durchgeführten Maßnahmen berichtet und wird auch in kommenden Sitzungen über die weiteren Planungen und den Stand der Maßnahmen informieren.
Aufgrund der Komplexität des Gebäudeensembles setzt die hanova aktuell erhebliche Ressourcen für Planung, Ausschreibung und Vergabe von baulichen Maßnahmen ein. Neben den vorgenannten Instandsetzungsarbeiten werden sukzessive einzelne Maßnahmen im Wohnumfeld (Aufwertung Spielplätze, verbesserte Ausleuchtung von Gebäudedurchgängen und -zugängen) veranlasst. Feststellen lässt sich bereits, dass neben den baulichen Investitionen gleichermaßen organisatorische Maßnahmen für die Aufwertung des Wohnkomplexes wichtig sind. Deshalb wurde die Präsenz der Eigentümerin vor Ort durch die Beschäftigung eines unternehmenseigenen Hausmeisters und die Etablierung eines wochentags besetzten Präsenzbüros deutlich verbessert. Zudem werden von der Eigentümerin Mittel für soziale Projekte bereitgestellt.
TOP 5.
A N T R Ä G E
TOP 5.1.
Gemeinsam von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
TOP 5.1.1.
Konzept zur Aufwertung der Hauptstraße in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2208/2022)
Bezirksratsherr Hindersmann stellt den Antrag vor. Bezirksratsherr Kumm stellt fest, dass das Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit in diesem Bereich faktisch nicht möglich ist. Bezirksratsherr Hindersmann und Bezirksratsfrau Bergmann stellen klar, dass das Anliegen des Antrags nicht ausschließlich die straßenverkehrsrechtlichen Aspekte beinhaltet, sondern auch das Ortsbild verbessern solle. Bezirksratsherr Karger schlägt vor, dass der Antrag derart erweitert werde, die Verwaltung aufzufordern das erarbeitete Konzept dem Stadtbezirksrat vorzustellen. Diesem Anliegen wird seitens der antragstellenden Fraktionen nicht entsprochen.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert ein Konzept zu erstellen, wie die Hauptstraße in Wettbergen von der Einmündung der B217 bis zur Kreuzung „An der Kirche“ aufgewertet werden kann.
17 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.2.
Vergrößerung von Baumscheiben im Hahnensteg
(Drucks. Nr. 15-2229/2022)
Bezirksratsfrau Krüger stellt den Antrag vor.
Antrag
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Stadt Hannover wird gebeten, die Baumscheiben in der Straße „Hahnensteg“ ab der Hausnummer 20 bis zur „Beekestraße“ zu vergrößern und mit einer Umrandung zu versehen.
Auf Wunsch der Fraktion FDP & Volt in die Fraktion gezogen.
Bezirksratsherr Winnicki sieht Konflikte zwischen dem Anliegen des Antrags und mit der dort geplanten VeloRoute. Bezirksratsherr Farnbacher merkt an, dass der Stadtbezirksrat eine veränderte Routenführung der VeloRoute beschlossen habe. Frau Schwarze teilt mit, dass die Bäume seitens des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün überwiegend in die Vitalitätsstufe 3 eingeordnet wurden. Bezirksratsfrau Farnbacher bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung eine genauere Einordnung der Baumvitalitätsstufen vorzustellen. Bezirksratsherr Breves teilt mit, dass der Antrag in die Fraktion gezogen werde.
Die Verwaltung teilt zum Protokoll mit:
Die Vitalität der Bäume wurde bei den regelmäßigen Baumkontrollen zuletzt überwiegend auf 2 festgelegt.
Die Vitalitätsstufen werden in einer Skala von 1 bis 5 gemessen. Die Vitalität beschreibt hier die Lebenstüchtigkeit/Lebenskraft eines Organismus und ist nicht gleichzusetzen mit der Verkehrssicherheit eines Baumes. Sie wird zur Beschreibung des Zustands eines Baumes verwendet, was z. B. Einfluss auf die Häufigkeit der Baumkontrollen hat. Die Vitalitätsstufe 1 ist für Straßenbäume mit kleinen Baumscheiben sehr selten anzutreffen.
Die Werte der Vitalität haben im Baumkataster der LHH folgende Bedeutung:
1 – vitaler Baum
2 – noch befriedigend vitaler Baum
3 – eingeschränkt vitaler Baum
4 – degenerierender bis absterbender Baum
5 – toter Baum
TOP 5.1.3.
Entsiegelung des Fahrradwegs an der Straße Im Sauerwinkel
(Drucks. Nr. 15-2234/2022)
Bezirksratsfrau Farnbacher stellt den Antrag vor.
Antrag
der Bezirksrat möge beschließen:
Bezirksratsherr Winnicki verweist auf die dramatische Haushaltslage der Stadt Hannover, die einer Umsetzung dieser Maßnahmen entgegen stehe, zudem diene der Fahrradweg der Verkehrssicherheit der Radfahrenden. Bezirksratsfrau Farnbacher verweist auf Studien, die belegen, dass der Rückbau von derartigen Fahrradwegen zur Verkehrssicherheit beitrage. Bezirksratsherr Breves schließt sich den Ausführungen seiner direkten Vorrednerin an und ergänzt, dass auch unter Klimagesichtspunkten der Antrag Sinn ergebe. Bezirksratsherr Karger merkt an, dass er den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit durch dieses Anliegen gefährdet sieht. Auch Aspekte der Verkehrssicherungspflicht seien in dieser Angelegenheit noch nicht geklärt.
TOP 5.2.
der Fraktion FDP & Volt
TOP 5.2.1.
Verkehrsspiegel Fußwegverbindung Berliner Straße – Deveser Straße
(Drucks. Nr. 15-2098/2022)
Bezirksratsherr Breves stellt den Antrag vor.
Antrag
An der Fußwegverbindung Berliner Straße – Deveser Straße, nördlich der Brücke über den Hirtenbach an der Einmündung des Stichweges durch das angrenzende Gehölz wird ein Verkehrsspiegelangebracht.
6 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Bezirksratsfrau Bergmann verweist auf Anträge in der Vergangenheit, bei denen eine Umsetzung nicht erfolgte und ein Aufstellen grundsätzlich ausgeschlossen wurde. Bezirksratsherr Winnicki erwidert, dass alle Anträge durch die Verwaltung sorgfältig zu prüfen sind, Ablehnungen in der Vergangenheit sollten diesen Anliegen im Grundsatz nicht entgegen stehen.
TOP 5.2.2.
Grünpfeil für Radverkehr Kreuzung Anne-Stache-Allee/Beekestraße/Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-2099/2022)
Bezirksratsherr Breves stellt den Antrag vor.
Antrag
Im Kreuzungsbereich Anne-Stache-Allee/Beekestraße/Ricklinger Stadtweg wird für Radfahrende, die aus der Anne-Stache-Allee kommend rechts in die Beekestraße einbiegen wollen, ein Grünpfeil (Z. 721) installiert.
13 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Das Gremium diskutiert die örtliche Verkehrssituation umfänglich. Bezirksbürgermeister Markurth hört in diesem Zusammenhang auch den anwesenden Polizeikontaktbeamten Abel.
TOP 5.2.3.
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität Kardinal-Galen-Hof/Leonore-Goldschmidt-Schule
(Drucks. Nr. 15-2095/2022)
Bezirksratsherr Breves stellt den Antrag vor.
Antrag
Im Umfeld der Leonore-Goldschmidt-Schule – vorzugsweise im Bereich Kardinal-Galen-Hof,
hilfsweise im Bereich Parkplatz an der Sportanlagen im Ossietzkyring – werden zwei Ladepunkte
für E-Autos sowie Ladepunkte für Elektrofahrräder eingerichtet.
Auf Wunsch der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.
Bezirksratsfrau Bergmann schlägt eine Eingrenzung des Aufstellbereichs auf den Ossietzkyring vor. Bezirksratsherr Breves erläutert, dass die Nachfrage an Ladeinfrastruktur im Bereich der Schule sehr hoch ist. Bezirksratsherr Farnbacher teilt mit, dass der Antrag in die Fraktion gezogen werde.
TOP 5.3.
der CDU-Fraktion
TOP 5.3.1.
Aufstellen eines Abfallbehälters zwischen Barthold-Knaust-Straße und St. Thomas-Kirchgang
(Drucks. Nr. 15-2240/2022)
Bezirksratsherr Deppe stellt den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wir gebeten, zwischen zwischen der Barthold-Knaust-Str. und dem St. Thomas-Kirchgang einen Abfallbehälter aufzustellen.
Ersetzt durch DS-Nr. 15-2240/2022 N1
Bezirksratsherr Breves wendet ein, dass an dieser Stelle ein krähensicherer Mülleimer aufgestellt werden sollte. Dieser Vorschlag wird aufgegriffen, entsprechend erfolgt der Antrag 15-2240/2022 N1.
TOP 5.3.1.1.
Aufstellen eines Abfallbehälters zwischen Barthold-Knaust-Straße und St. Thomas-Kirchgang
(Drucks. Nr. 15-2240/2022 N1)
Antrag
Die Verwaltung wir gebeten, zwischen zwischen der Barthold-Knaust-Str. und dem St. Thomas-Kirchgang einen krähensicheren Abfallbehälter aufzustellen.
Einstimmig
TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 6.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des STBR
(Drucks. Nr. 15-2247/2022)
Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen:
Einstimmig
TOP 9.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirats
TOP 9.1.
Zuwendungen aus den Mitteln des Integrationsbeitrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2372/2022)
Antrag,
auf Empfehlung des Integrationsbeirates Ricklingen beschließt der Stadtbezirksrat
Ricklingen folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur
Verfügung stehen:
IB 03/2022 das Ökumenische Kirchencentrum Mühlenberg erhält zur Durchführung eines Interkulturellen Musikfestivals
bis zu 1700 Euro.
Einstimmig
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Bezirksbürgermeister Markurth gratuliert Bezirksratsfrau Oettinger-Bankowsky zur Hochzeit, auch wenn sie an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
TOP 9. und 9.1. werden für DS 15-2372/2022 ergänzt.
TOP 7. wird abgesetzt.
Die so geänderte TO wird einstimmig bestätigt.
TOP 2.
B E R I C H T E
TOP 2.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Bezirksbürgermeister Markurth berichtet über die Sitzung der Sanierungskommission Oberricklingen. Dort erfolgte die Planungsvorstellung zum Freibereich an der Dormannstraße. Weiterhin ein Konzept zu den möglichen Maßnahmen im Wohnquartier des Sanierungsgebietes. Am Nenndorfer Platz wurde ein Spielplatz eröffnet. Dieser wurde bereits von der Bevölkerung gut angenommen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke berichtet aus der Sanierungskommission Mühlenberg. Das Hauptthema waren Probleme mit der Sauberkeit und Sicherheit, welche rege von den Teilnehmenden diskutiert wurde. Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass es Plätze und Räume für Jugendliche geben müsse.
Die Beteiligung zum Projekt Spielpark wurde beendet, eine Vorstellung der Ergebnisse wird für die kommende Sitzung erwartet. An der Grundschule Mühlenberg begannen die Baumaßnahmen, aktuell der Abriss.
TOP 2.2.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Bezirksratsfrau Kühn berichtet aus dem Integrationsbeirat vom 06.09.2022. Erneut war der abgelehnte Antrag des Familienzentrums auf der Tagesordnung, das Gremium bekräftigte hier mit der Antragsstellerin ins Gespräch kommen zu wollen.
TOP 2.3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Schwarze berichtet zum "Berufe-Tag" an der Peter-Ustinov-Schule am 29.09.2022, ein Flyer wird hier in Kürze zur Verfügung gestellt. In Mühlenberg wurde ein neuer Bücherschrank eingeweiht. Herr Hurtzig ist hier der Bücherschrank-Pate.
Bezirksratsherr Kumm bemängelt, dass sich die Informationen über Bauvorhaben im Stadtbezirk derzeit sehr schleppend verlaufe. Frau Schwarze erwidert, dass Informationen, die die Bezirksratsbetreuung oder das Bezirksratsmanagement erreichen, weitergeleitet werden. Konkrete Bauvorhaben zu denen keine Hinweise erfolgt sind, wird die Verwaltung erfragen und dem Bezirksrat zur Kenntnis bringen:
Auf dem Kampe
Deveser Straße
Bückeburger Allee
Endpunkt Wettbergen
Bezirksratsherr Kumm bittet zusätzlich darum, dass der Bezirksrat über den Sachstand Aufpflasterung Auf der Rehre informiert wird, hier sollte in der Osterferien die Bautätigkeit beginnen.
Die Antworten werden hier zum Protokoll nachgereicht:
Auf der Rehre
Aufgrund der angespannten Personalsituation im zuständigen Arbeitsbereich, mit einhergehenden Maßnahmen- und Aufgabenpriorisierungen kann derzeit nicht abgeschätzt werden, wann die Rampe In der Rehre / Hauptstraße überplant und gebaut werden kann.
Auf dem Kampe
An diesem Standort findet eine Baumaßnahme von enercity auf circa 30m² Fläche statt. Diese dient der Erstellung zweier Hausanschlüsse für Haus 10 und Haus 13. Die Leitungsarbeiten sind noch nicht abgeschlossen.
Deveser Straße
An diesem Standort finden zwei Baumaßnahmen statt. Sowohl die Telekom, als auch Vodafone führen an dieser Stelle Leitungsarbeiten durch. Diese Maßnahmen sind abgeschlossen, die Wiederherstellung wurde beauftragt.
Bückeburger Allee
Hier konnte keine geplante Baumaßnahme ausgemacht werden.
Endpunkt Wettbergen
Es handelt sich um Stopfarbeiten der Gleisanlagen. Die vorbereitenden Absperr- und Verkehrsregelungsmaßnahmen wurden bereits vorgenommen.
TOP 2.4.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Schwarze berichtet das die Rahmenbedingungen für das Projekt Nachverdichtung Wallensteinstraße / WP-Eberhard-Eggers-Platz sind in den letzten Monaten komplizierter geworden. Unter anderem war es sehr schwierig einen Mietinteressenten für den geplanten Sonderbau im Bereich Hamelner Chaussee / Wallensteinstraße, in dem ein Mix aus verschiedenen Alteneinrichtungen geplant ist, zu finden. Hier zeichnet sich jetzt eine Lösung ab. Die Eusebius Carré GbR ist zur Zeit in Verhandlungen mit einem Interessenten. Sobald eine Einigung erzielt werden konnte, kann der Planungsprozess fortgesetzt werden.
TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -
Herr St. bemängelt, dass die Bauvorhaben in seinen Augen nicht koordiniert erfolge. Bezirksbürgermeister verweist auf die vorangegangene Diskussion. Der Stadtbezirksrat informiere sich regelmäßig über die laufenden Projekte und lasse sich auch über Schwierigkeiten im Ablauf informieren.
Herr N. fragt, warum in der Levester Str. / Springer Str. Wohngebäude abgerissen werden, um Luxuswohnungen zu errichten. Bezirksbürgermeister Markurth erwidert, dass die Darstellungen so nicht zutreffen. Auf erneute Nachfrage von Herrn N. verweist Bezirksbürgermeister Markurth auf die Informationsschrift des Spar- und Bauvereins. Hier sind die geplanten Maßnahmen umfassend dargestellt. Herr N. spricht Bezirksratsherrn Winnicki persönlich an und bittet um Stellungnahme. Bezirksratsherr Winnicki kann die Befürchtungen nicht teilen und verweist auf diverse Bauvorhaben im Stadtbezirk, bei denen günstiger Wohnraum geschaffen wurde oder derzeit geschaffen wird. Bezirksratsherr Karger kann die Befürchtungen von Herrn N. dahingehend verstehen, dass beim besagten Bauprojekt die Miethöhen vom Bauträger auch auf Nachfrage bisher nicht genannt werden konnten.
Durchgeführt von 19:10 Uhr bis 19:32 Uhr
TOP 8.
Antrag auf Aktuelle Stunde im Bezirksrat Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2325/2022)
Antrag
Sehr geehrter Herr Markurth,
unsere Fraktion beantragt hiermit gemäß § 15 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover für die Bezirksratssitzung am 08. September 2022 eine Aktuelle Stunde zu folgendem Thema:
„Sozialer Frieden, Inflation und Teuerung der Lebensmittel und Energiepreise“.
Bezirksratsherr Karger trägt zum Thema der aktuellen Stunde vor. Er bemängelt, das Vorgehen der Bundespolitik in Bezug auf die aktuelle Teuerungsrate. Die übrigen Bezirksratsmitglieder verzichten auf eine Erwiderung.
TOP 4.
A N F R A G E N
TOP 4.1.
Ausnutzung von Potenzialen für Photovoltaikanlagen an der Leonore-Goldschmidt-Schule
(Drucks. Nr. 15-2097/2022)
Bezirksratsherr Breves trägt den Antrag vor.
Die auf den Dächern der Leonore-Goldschmidt-Schule installierte Photovoltaikanlage hat nach der 3. Ausbaustufe eine Leistung von 268 kWp erreicht. Damit werden ca. 17% des Strombedarfs der Schule gedeckt. Allerdings bleibt noch sehr viel Dachfläche ungenutzt, sodass dieser Wert derzeit nicht befriedigend erscheint.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die PV-Kapazität zu erhöhen?
2. Beabsichtigt die Verwaltung die Kapazitäten kurzfristig auszuweiten? Wenn ja, bis wann
und welchem Umfang? Falls nein, warum nicht?
3. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, ggf. private Investoren an Vorhaben dieser Art zu beteiligen?
Es wird darum gebeten, sich bei der Beantwortung der Fragen soweit erforderlich mit der hanova GEWERBE GmbH abzustimmen.
Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Fragen 1. und 2.
Freie Dächer sind vorhanden. Vor einer eventuellen Erweiterung der bereits bestehenden PV-Anlage, ist eine eingehende Prüfung der statischen Gegebenheiten notwendig, um zu erkunden, ob die Dächer eine zusätzliche Last tragen können. Derzeit sind sowohl die personellen als auch die finanziellen Ressourcen für eine massive und großflächige Nachrüstung von PV-Anlagen auf städtischen Dachflächen in der Verwaltung nicht vorhanden. Zusammen mit der notwendigen statischen Betrachtung wird es daher keine Möglichkeit geben, eine kurzfristige Erweiterung der PV-Kapazitäten an der Leonore-Goldschmidt-Schule zu realisieren.
zu Frage 3.
Vorstellbar ist, dass die Leonore-Goldschmidt-Schule in das Kooperationsprojekt mit enercity (siehe unten) aufgenommen werden könnte. Dies bedarf im Vorfeld einer Abstimmung mit der hanova, diese konnte noch nicht stattfinden.
Das Kooperationsprojekt mit enercity:
In einem Kooperationsprojekt errichtet enercity auf eigene Kosten PV-Anlagen auf Dächern der Landeshauptstadt Hannover. Die Flächen sind von enercity bei der Landeshauptstadt Hannover für die Dauer von 20 Jahren gemietet und werden von enercity betrieben und vermarktet. Der Zielwert beträgt rund 30.000 m² Dachfläche auf rund 150 potenziell geeigneten Liegenschaften, die derzeit noch im Detail auf ihre Eignung geprüft werden. Innerhalb von zwei Jahren sollen die Flächen für die Stromerzeugung nutzbar gemacht werden. Der angestrebte Umfang der hierbei entstehenden PV-Anlagen soll eine Gesamtleistung von sechs Megawatt (peak) haben.
Bezirksratsherr Breves erfragt, ob eine Abstimmung mit enercity zukünftig erfolgen werde. Nach seiner Kenntnis erfolgte die statische Begutachtung dreier weiterer Dachflächen und die Feststellung der Geeignetheit zur Errichtung von PV-Anlagen. Frau Schwarze sagt zu, dies mit der Fachverwaltung abzustimmen und zum Protokoll zu beantworten.
Die Antworten werden hier zum Protokoll nachgereicht:
Gemäß einem Mitte 2022 geschlossenen Kooperationsvertrag errichtet enercity auf eigene Kosten PV-Anlagen auf Dächern der Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover und betreibt diese dann für einen Zeitraum von 20 Jahren.
Im ersten Schritt bedarf es einer Prüfung von ca.150 Liegenschaften auf potenzielle Eignung. Die Prüfung der Eignung der Dachflächen ist gestartet, steht jedoch aufgrund fehlender personeller Kapazitäten auf Seiten der Landeshauptstadt noch am Anfang. Der Fachbereich Gebäudemanagement konnte für Januar 2023 personelle Verstärkungen gewinnen, so dass die Eignungsprüfungen dann mit Nachdruck erfolgen können.
In Bezug auf die Leonore Goldschmidt Schule handelt es sich eine Liegenschaft außerhalb des Eigentums der Landeshauptstadt. Für jegliche weitere Planungen, unabhängig der PV partnering Modelle, ist daher das Einverständnis der Eigentümerin hanova erforderlich. Die Landeshauptstadt steht mit der hanova in einem ersten Austausch.
TOP 4.2.
Energieeinsparpotenziale bei Lüftungsanlagen der Leonore-Goldschmidt-Schule
(Drucks. Nr. 15-2092/2022)
Bezirksratsherr Breves trägt die Anfrage vor.
Die Leonore-Goldschmidt-Schule hat sich als eine der ersten Schule in Hannover auf den Weg gemacht, „klimaneutrale Schule“ zu werden. Die Leonore-Goldschmidt-Schule ist eines der größten öffentlichen Gebäude im Stadtbezirk und verbraucht als solches – trotz Passivhausbauweise – große Mengen an Energie. Ein Grund: Alle Unterrichtsräume sind mit dezentralen Lüftungsgeräten ausgestattet, die nach unserer Kenntnis derzeit von 5 bis 20 Uhr durchgängig im Betrieb sind und somit deutlich über die regulären Unterrichtszeiten hinaus. Messungen des in der Schule angesiedelten EnergieLABs haben ergeben, dass für eine gute Raumluftqualität auch deutlich kürzere Vor- und Nachlaufzeiten (ca. +/- 1 Std.) ausreichend sein dürften. Eine kürzere Betriebsdauer der Lüftungsanlagen – die zu den Hauptverbrauchern in der Schule zählen – könnte so zu signifikanten Einsparungen beitragen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Kann die Verwaltung die von der Schule erhobenen Werte bestätigen?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Betriebsdauer zu verringern (ggf. auch für die Bereiche der Schule, die außerhalb der Unterrichtszeit ungenutzt sind)?
3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Landeshauptstadt Hannover, die Leonore-Goldschmidt-Schule auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen?
Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1. und 2.
Die Laufzeiten der raumlufttechnischen Anlagen wurden zu Beginn der Corona-Pandemie auf Grund allgemeiner Empfehlungen (u.a. Umweltbundesamt) verlängert eingestellt. So sind die Infektionswege minimiert worden. Auf Grund der aktuellen Lage und Erkenntnisse werden momentan die Laufzeiten auf das notwenige Maß reduziert (Nutzungszeiten der Räume + ½ h). Die Durchführung dieser Einstellungen erfolgen primär durch den Vermieter (hanova) in Zusammenarbeit mit den Schulhausmeister*innen. Hierbei können auch unregelmäßige Nichtnutzungszeiten berücksichtigt werden.
zu Frage 3.
Die LHH unterstützt die IGS Leonore-Goldschmidt-Schule bereits in vielfacher Weise. Die beteiligten Sachbearbeiter*innen arbeiten eng zusammen.
1. Fachbereich Gebäudemanagement, OE 19.32 Energiemanagement:
Die Schule erhält bereits eine pädagogische Energieberatung im Rahmen des Energiesparprogramms GSE (Gruppe schulinternes Energiemanagement). Ziel des Programmes ist, durch umweltbewusstes Verbraucherverhalten Energie zu sparen. Schüler*innen erhalten dazu eine Schulung inklusive Durchführung von Energierundgängen in der Schule sowie Unterstützung bei der Erarbeitung und schulinternen Kommunikation von konkreten Energiesparmaßnahmen. Dieses Angebot wird fortgeführt. Für die erfolgreiche Teilnahme am GSE-Programm erhält die Schule jährlich eine Energiesparprämie in Höhe von 2 €/Schüler*in. Zusätzlich kann sich die Schule um eine GSE-Leistungsprämie in Höhe von 750,- € bis 3.000 € für die erfolgreiche pädagogische Bearbeitung von Nachhaltigkeitsthemen im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) gemäß den 17 Bildungszielen der UN bewerben. Die Schule hat bisher dreimal erfolgreich an diesem Wettbewerb teilgenommen.
Die Prämien stehen der Schule zur freien Verfügung und werden dort für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt.
Im Rahmen des GSE-Programms unterstützt der Fachbereich Gebäudemanagement zusätzlich hanova bei der Optimierung der Betriebstechnik.
Vorhaben wie die Teilnahme am niedersächsischen Programm „Klimaneutrale Schule“ werden durch das Energiemanagement soweit wie möglich unterstützt (z.B. durch Datenbereitstellung). (siehe auch www.hannover.de/nichtinvestiveEnergiesparprogramme)
2. Fachbereich Schule, Schulbiologiezentrum
Das Energie-LAB des Schulbiologiezentrums Hannover in der IGS Leonore-Goldschmidt-Schule wurde in den 90er Jahren von Lehrkräften gegründet und bis 2015 geführt. Im Jahr 2015 wurde die Einrichtung in das Schulbiologiezentrum der LHH (OE 40.4) eingegliedert. Alle Angebote des Schulbiologiezentrums aus dem Bereich Physik wurden seitdem im Energie-LAB zusammengeführt. Das Schulbiologiezentrum unterstützt seit vielen Jahren alle Schulen mit umfangreichen Angeboten (Unterrichtsangebote, Workshops, Lehrerfortbildungen, Bildungsmaterialien und pädagogischer Beratung zu allen Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen (siehe dazu www.schulbiologiezentrum-hannover.de oder schulbiologiezentrum.info und www.energie-lab.de)
Das Energie-LAB ist besonders in der IGS Leonore-Goldschmidt-Schule sehr eingebunden in diversen Kursen zum Thema Energie Dabei wird auch der Energieverbrauch der Schule thematisiert und Einsparmöglichkeiten mit den Schüler*innen erarbeitet. Darüber hinaus werden dort auch Kurse für die Energiemanagerausbildung der Schüler*innen durchgeführt.
3. Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüro
Das Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüro der LHH unterstützt die Schulen im Stadtgebiet Hannover seit vielen Jahren mit umfangreichen Angeboten (Unterrichtsangebote, Werkstätten, Fortbildungen, Bildungsmaterialien und Beratung). Mit der Leonore-Goldschmidt-Schule gibt es eine enge Zusammenarbeit. Dazu zählen die Durchführung von Unterrichtsangeboten und Bericht bzgl. „Klimaneutrale Schule“, die Unterstützung bei der Gründung einer Schulpartnerschaft mit einer Schule in Blantyre in Malawi (mit Schwerpunkt Klima), aber auch die Unterstützung i.R. der Auszeichnung der Schule als „Fairtrade-School“ (siehe auch www.hannover-Nachhaltigkeit.de).
TOP 10
Schweigeminute zum Tode von Queen Elizabeth II.
Bezirksbürgermeister Markurth informiert den Stadtbezirksrat darüber, dass ihn die Nachricht über den Tod von Queen Elizabeth erreicht habe. Er verweist auf die engen Verbindungen zwischen Hannover und dem englischen Königshaus und bittet das Gremium eine Schweigeminute einzulegen.
TOP 4.3.
Freie Nutzung öffentlichen WLANs im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2096/2022)
Mit der Drucksache Nr. 15-1024/2022 S1 teil die Verwaltung ihre Entscheidung zum beschlossenen Antrag „Freie Nutzung öffentlichen WLANs im Stadtbezirk Ricklingen“ aus der Sitzung des Stadtbezirksrates vom 05.05.2022 mit. Dabei wird verkürzend nur auf die vom Bereich Informations- und Kommunikationssysteme der Landeshauptstadt Hannover bereitgestellten WLAN-Zugänge abgestellt. Die Aula der Leonore-Goldschmidt-Schule etwa, die gerne von von externen Nutzergruppen angemietet wird, verfügt bislang jedoch über keinen WLAN-Zugang der im Self-Service genutzt werden könnte.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Beabsichtigt die Verwaltung im Zuge der Aufrüstung der Schule auch hier ein öffentlich
zugängliches WLAN bereitzustellen?
2. Falls nicht, welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit ein frei zugängliches WLAN eingerichtet werden kann?
3. Sind noch andere zur Vermietung freigegebene Veranstaltungsräume der Landeshauptstadt Hannover im Stadtbezirk in ähnlicher Weise betroffen?
Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.und 2.
Ein öffentlich zugängliches WLAN im Bereich der Aula der Leonore-Goldschmidt-Schule wird nicht angeboten. Gleichwohl können bei Veranstaltungen der Schule Gasttickets durch die Schule erstellt werden, mit denen temporäre Zugänge ermöglicht werden können. Ein dauerhaft zugängliches, öffentliches WLAN-Netzwerk soll aus pädagogischen Gründen nicht angeboten werden.
zu Frage 3.
In den Stadtteilzentren im Stadtbezirk steht Besucher*innen ein öffentliches W-LAN zur Verfügung. Die Eingabe eines Zugangskennwortes ist nicht erforderlich.
Bezirksratsherr Breves teilt mit, dass alle Schüler*innen der Schule bereits über einen dauerhaften Internetzugang verfügen, die Nichteinrichtung eines öffentlichen W-LAN in der Aula aus diesem Grunde also nicht stichhaltig sei. Externe Nutzer werden hingegen in der Nutzung dieses attraktiven Raumes eingeschränkt. Bezirksratsherr Winnicki ergänzt, dass für die pädagogischen Inhalte der Schule das Land Niedersachsen zuständig sei. Die Landeshauptstadt Hannover übernimmt die Ausstattung der Schule. Er fragt, durch wen genau diese Entscheidung getroffen worden sei. Er verweist zusätzlich auf einen einstimmig angenommenen Antrag seiner Fraktion, die Stadtteilzentren mit einem freien W-LAN auszustatten. Da die Aula auch als Saal durch das Stadtteilzentrum genutzt wird.
Bezirksratsherr Farnbacher schlägt vor, das W-LAN grundsätzlich einzurichten und zu Zeiten einer schulischen Nutzung abzuschalten, sodass beiden Anliegen gedient wäre.
Die Antworten werden hier zum Protokoll nachgereicht:
Ein öffentliches WLAN mit einem freien Zugang während der Schulzeit wird nach Rücksprache mit den Schulen nicht angeboten. Mit einem frei zugänglichen WLAN könnten Schüler*innen in Prüfungssituationen auf dieses Netzwerk zugreifen oder sich während des Unterrichts aus der Unterrichtssteuerung auswählen. Schüler*innen erhalten dauerhafte Internetzugänge für schulisch eingesetzte Geräte. Die Zugänge werden zertifikatsbasiert an die Geräte verteilt, sodass hier keine Anmeldedaten notwendig sind. Weitere private Endgeräte können aus Sicherheitsgründen nicht in das schulische WLAN eingebracht werden. Externe Nutzer*innen können wie in der Antwort beschrieben von der Schule temporär Nutzungsdaten erhalten.
Gem. § 2 NSchG haben die Schulen die pädagogische Freiheit zur Erfüllung des Bildungsauftrags. Gem. § 101 NSchG stellen die Schulträger hierfür die Schulanlage zur Verfügung. Für Gäste oder Veranstaltungen kann über das Gast-WLAN mit der Ausstellung von Tickets durch die Schule ein temporärer Zugang auch für viele Teilnehmer*innen Zugang gewährt werden.
Der Vorschlag über die Einrichtung eines temporäres W-LAN, wie von Bezirksratsherr Farnbacher vorgeschlagen wird von der Verwaltung noch geprüft.
TOP 4.4.
Vorausschauende Schulentwicklungsplanung für den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2094/2022)
Bezirksratsherr Breves trägt die Anfrage vor.
Mit der Drucksache Nr. 1498/2022 hat die Verwaltung den „Kommunalen Schulentwicklungsplan 2022“ vorgelegt. Insgesamt wird für den Stadtbezirk Ricklingen von beständig hohen Schüler*innenzahlen ausgegangen. Im Prognosezeitraum bis 2031 wird keine Abnahme erwartet, sondern es werden sogar noch 130 Schüler*innen zusätzlich erwartet. Gleich an mehreren Standorten wird weiterhin auf mobile Raumeinheiten zurückgegriffen, obwohl die beständig hohen Schüler*innenzahlen seit Jahren abzusehen
waren. Zwar ist auch in diesen mobilen Raumeinheiten sicherlich ein hochwertiger Unterricht möglich, jedoch fehlen hier oft technische Einrichtungen (z.B. interaktive Whiteboards, WLAN usw.), von denen Schüler*innen in fester Bausubstanz profitieren können. Zudem entsprechen die mobilen Raumeinheiten nicht den energetischen Standards, die angesichts von Klimawandel und Energiekrise vernünftigerweise angelegt werden sollten. Ein Lichtblick ist vor diesem Hintergrund der Neubau einer 5-zügigen Grundschule Mühlenberg. An anderen Schulstandorten fehlt diese Weitsicht bislang. In der Grundschule Wettbergen werden seit Jahren mobile Raumeinheiten vorgehalten – mittlerweile sind es sieben Stück. Ähnliche Situationen gibt es an der Wilhelm-Busch-Schule und der Johannes-Kepler-Realschule. Über wirksame Maßnahmen schweigt sich der Schulentwicklungsplan weitestgehend aus. So wird lediglich konstatiert, dass der Standort Wettbergen in besonderem Maße betroffen sei und eine bauliche Erweiterung „angestrebt“
werde. Wie mittelfristig oder gar langfristig die Raumnot an der Wilhelm-Busch-Schule und der Johannes-Kepler-Realschule behoben und die mobilen Raumeinheiten entbehrlich gemacht werden sollen, geht aus dem „Entwicklungsplan“ indes nicht hervor. Stattdessen ergeht sich dieser in nüchternden Zustandsbeschreibungen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie weit sind die Planungen zur Erweiterung der Grundschule Wettbergen, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen und wann wird die Verwaltung dem Stadtbezirksrat die Planungen im Einzelnen vorstellen?
2. Welches mittel- bis langfristige Konzept verfolgt die Verwaltung zur Entwicklung der Wilhelm-Busch-Grundschule und dem angeschlossenen Hort?
3. Welche Pläne bestehen seitens der Verwaltung den Standort Johannes-Kepler-Realschule so
auskömmlich zu erweitern, dass die mobilen Raumeinheiten nicht mehr nötig sind?
Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Zu Frage 1:
Die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der GS Wettbergen auf dem eigenen Grundstück wurde begonnen. Die Grundlagenermittlung ist abgeschlossen. Erste Entwurfsskizzen für eine Entwurfsvariante liegen vor und wurden der Schulplanung sowie der Schule in einem gemeinsamen Termin vorgestellt.
Die bauliche Umsetzung der Erweiterung der GS Wettbergen ist derzeit im Haushalt nicht etatisiert. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und aktueller Prognosen für den kommenden Haushalt ist derzeit noch nicht absehbar, wann das Projekt tatsächlich mit Finanzmitteln für eine bauliche Realisierung versehen werden kann.
Der Stadtbezirksrat wird von der Verwaltung zur gegebener Zeit über den Planungsstand informiert.
Zu Frage 2:
Die Verwaltung bereitet die Überführung des Hortes in den Ganztag an der GS Wilhelm-Busch-Schule zum Schuljahr 2023/24 vor und führt mit allen Beteiligten Gespräche. Die Räumlichkeiten des Hortes werden der Schulnutzung zugeführt und zu einer Qualitätssteigerung des Ganztagsbetriebes beitragen.
Zu Frage 3:
Mit der Bereitstellung der vier mobilen Raumeinheiten (MRE), damit verbundenen Umnutzungen im Bestand sowie des Umbaus der Schulhausmeisterwohnung zur schulischen Nutzung wurden Maßnahmen zur Deckung von Raumbedarfen an der Johannes-Kepler-Realschule Ricklingen in Absprache mit der Schulleitung umgesetzt und führen zu einer deutlichen und schnellen Entlastung. Während der Standzeit der MRE (siehe DS 0407-21, Anlage 1) soll der Standort näher untersucht werden.
Bezirksratsherr Karger stellt die Nachfrage, ob für die MRE eine Begrenzung der Aufstellzeit existiere, oder ob die Aufstellung für unbestimmte Zeit erfolge. Herr Cramm sagt zu diese Frage zum Protokoll zu beantworten.
Die Antwort wird hier zum Protokoll nachgereicht:
Die genehmigte Standzeit der mobilen Raumeinheiten beträgt 5 Jahre.
TOP 4.5.
Zum Bebauungsplan Nr.1845 – Göttinger Chaussee/ Neue Trasse B3
(Drucks. Nr. 15-2100/2022)Bezirksratsherr Karger trägt den Antrag vor.
Der Verwaltung der LHH ist bekannt, dass die Bauarbeiten der Seniorenresidenz auf der Göttinger Chaussee abgeschlossen sind. Die Seniorenresidenz ist zum Teil bezogen. Da der Bebauungsplan die Sicherung des vorhandenen Steinmetzbetriebes, den Fortbestand des Gebäudekomplexes der Landwehrschänke und die Entwicklung der Brache zwischen beiden Betrieben zum Inhalt hat, bestehen keine Standortalternativen.
Eine Wohnnutzung kommt für das Plangebiet aufgrund der Verkehrslärmbelastung durch die neue Trasse der B 3 und der neuen Anschlussstelle im Norden des Plangebiets nicht in Frage. Zu den Planungsalternativen gehört auch immer die „Nullvariante“, d.h keine Überplanung der Fläche. Die veränderte Verkehrssituation führt zu einer Verlagerung des MIV, so dass davon ausgegangen werden kann, dass das Verkehrsaufkommen auf der Göttinger Chaussee auf Höhe des Plangebiets geringer wird.
Die Verkehrsmengenkarte 2011 mit alter Verkehrsführung gibt folgende Zahlen an:
Bundesstraße 3, südl. Knotenpunkt Göttinger Chaussee: 23.900 Kfz/24 h (werktags).
Bundesstraße 3, nördl.Knotenpunkt Göttinger Chaussee:27.900 Kfz/24 h
(werktags)
Göttinger Chaussee, Höhe Plangebiet: 11.200 Kfz/24 h (werktags).
Neuste Verkehrszählungen zeigen einen erhöhtes Verkehrsaufkommen auf.
Gemäß Bebauungsplan ist das benannte Grundstück für Wohnzwecke nicht geeignet.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wurde der Bebauungsplan geändert?
2. Wenn ja,wann wurde die Änderung des Bebauungsplans vollzogen und öffentlich bekannt gegeben?
3. Wurde die Baumaßnahme im rechtssicheren Raum erstellt?
Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1. und 2.
Nein, der Bebauungsplan Nr. 1845 – Göttinger Chaussee / Neue Tasse B3 wurde nicht geändert.
zu Frage 3.
Für das genannte Bauvorhaben „Neubau einer Seniorenresidenz“ wurde am 06.05.2020 nach umfangreicher Prüfung eine Baugenehmigung erteilt. Das Vorhaben erfüllt alle rechtlichen Voraussetzungen.
Bezirksratsherr Karger stellt die Nachfrage, ob für die Errichtung des Seniorenheims nicht ebenfalls die Errichtung einer Schallschutzmauer nötig wäre? Herr Cramm sagt die Beantwortung zum Protokoll zu.
Die Antwort wird hier zum Protokoll nachgereicht:
Im Baugenehmigungsverfahren für das Seniorenheim wurde anhand eines Lärmgutachtens nachgewiesen, dass durch die geplanten Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude die schallschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt werden. Darüberhinausgehende Maßnahmen (z.B. die Errichtung einer Schallschutzmauer) waren nicht erforderlich.
TOP 4.6.
Zur Beleuchtung des Brückenkonstrukts im südlichen Mühlenholzweg
(Drucks. Nr. 15-2101/2022)
Bezirksratsherr Rosberg trägt den Antrag vor.
Der südliche Mühlenholzweg ist nicht unbedingt sehr gut ausgeleuchtet. Aber ausgerechnet der dunkelste Bereich des Weges, der Brückentunnel ist nicht beleuchtet und schafft ein unheimliches Dunkelfeld.Der Brückentunnel verfügt über einen Stromanschluss und die Stromkabel schauen aus der Wand.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der unbeleuchtete Zustand im Brückentunnel bekannt und wie schätzt die Verwaltung diesen Zustand sicherheitstechnisch, auch im Bezug auf Unfälle ein?
2. War es geplant, eine Beleuchtung im Brückentunnel zu etablieren?
2. Warum ist die Beleuchtung bis heute nicht eingebaut?
Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.
Die Maststandorte vor und hinter den Brücken sind mit einem Abstand von 31m und 33m ausreichend, um die Straße unter den Brücken sicher auszuleuchten.
zu Frage 2.
Die Leerrohre sind vorsorglich ohne konkrete Nutzungsabsicht verlegt worden, um im Bedarfsfall handlungsfähig zu sein. Diese Vorplanungen erfolgten vor ca. 15 Jahren.
zu Frage 3.
Durch den jetzigen Einsatz von LED-Leuchten mit verbesserter Optik werden die Leuchten an den Brückenbauwerken nicht mehr benötigt.
Herr Karger stellt fest, dass Kabelkanäle nicht optisch sichtbar sind, wohl aber Stromkabel ungesichert herunterhängen. Er äußert die Befürchtung, dass es zu Vandalismus oder zu Unfällen kommen könne.
TOP 4.7.
Zur Beleuchtungssituation der Unterführung Ricklinger Kreisel
(Drucks. Nr. 15-2102/2022)
Bezirksratsherr Karger trägt den Antrag vor.
Die beiden Brückentunnel der Unterführung des Ricklinger Kreisels sind sehr schlecht ausgeleuchtet. Viele Menschen empfinden den Weg dieser Unterführung als Angstraum. In diesem Bereich kam es in der Vergangenheit zu Straftaten im Kontext Rohheits- und Raubdelikte. Die Beleuchtungseinrichtungen der beiden Brückentunnel sind durch Graffiti Schmierereien verschmutzt und die Beleuchtungsstärke dadurch eingeschränkt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung der verschmutzte Zustand der Beleuchtungsanlage und die daraus resultierende Verminderung der Leuchtkraft bekannt?
2. In welchen Zeitabständen werden die Leuchtkörperoberflächen gereinigt oder gegebenenfalls ausgetauscht?
3. Ist es angedacht oder möglich die Beleuchtungsstärke durch LED Leuchtkörper oder andere technische Möglichkeiten zu erhöhen?
Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.
Die LED-Leuchten wurden gereinigt. Komplett lässt sich das Graffiti nicht entfernen.
zu Frage 2.
Die Leuchten werden nicht in regelmäßigen Abständen von der NLSTBV kontrolliert.
zu Frage 3.
Eine Anpassung der in 2017 montierten LED-Leuchten ist nicht vorgesehen.
TOP 4.8.
Verlängerung des Friedländer Wegs über den Schnellweg zwischen dem Landwehrkreisel und dem Ricklinger Kreisel
(Drucks. Nr. 15-2198/2022)
Bezirksratsfrau Krüger trägt den Antrag vor.
Laut Protokoll des zweiten Treffens Gewerbetreibender Oberricklingen Nord-Ost hat die Agentur „plan zwei“ in der Veranstaltung die Aussage getroffen, dass der Friedländer Weg laut städtebaulicher Entwicklungsplanung als Fußweg über den Schnellweg hinweg verlängert werden soll.
Wir fragen die Verwaltung:
Trifft diese Aussage zu? Und wenn ja, wann gedenkt die Verwaltung, den Bezirksrat entsprechend zu informieren?
Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erarbeitung der Städtebaulichen Entwicklungsplanung (StEP - Drucks. 0188/2022) im Sanierungsgebiet „Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost“ wurde der Vorschlag geäußert, den Friedländer Weg mit dem Kreipeweg im Stadtteil Ricklingen mittels einer Fußgänger*innen- und Radfahrer*innenbrücke zu verbinden. Diese Maßnahme ist aufgrund möglicher positiver Effekte (Anbindung an den benachbarten Stadtteil Ricklingen, verbesserte Erreichbarkeit/Erschließung des Quartiers Friedländer Weg) von Seiten der Verwaltung mit in die StEP als „Planungsidee“ aufgenommen worden.
Die StEP ist am 03.03.2022 vom Stadtbezirksrat Ricklingen und am 28.04.2022 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen worden. Auf dieser Grundlage prüft die Verwaltung im weiteren Verlauf die Umsetzungsfähigkeit der darin enthaltenden Szenarien, inkl. auch dieser o.a. Maßnahme. Eine konkrete Umsetzung der Planungsidee „Fußgängerbrücke über den Westschnellweg in Verlängerung des Friedländer Weges“ ist derzeit weder geplant noch in Bearbeitung.
TOP 4.9.
Maßnahmen zum geregelten Parken von E-Scootern
(Drucks. Nr. 15-2204/2022)
Bezirksratsfrau Hurtzig trägt den Antrag vor.
Häufig liegen oder stehen E-Scooter auf Fußwegen, an Radwegen oder sogar vor Überwegen. Sie behindern dort zu Fuß Gehende, insbesondere Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder im Rollstuhl und Radfahrende.
Das Problem ist bekannt. Es gab Runde Tische mit dem Stadtbaurat und den Betreibern mit dem Ziel, das Problem im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu lösen. Der Plan scheint gescheitert zu sein
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Missstände zu beenden?
2. Gibt es Beispiele, wie andere Städte mit diesem Problem umgehen?
3. Wäre es hilfreich, über das „Service-Portal der Landeshauptstadt Hannover / Feedback an die Landeshauptstadt / Ideen und Beschwerden“ Fotos von verkehrsgefährdend geparkten E-Scootern hochzuladen, um zu beweisen, dass diese Probleme nicht nur in der Innenstadt bestehen, sondern auch in äußeren Stadtbezirken vorhanden sind?
zu Frage 1.
Es gibt für den Verleihbetrieb von Elektrotretrollern in Hannover Vorgaben zum ordnungsgemäßen Abstellen der Fahrzeuge. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von den in Hannover tätigen Anbietern zu Beginn des Betriebs und dann regelmäßig eingefordert.
zu Frage 2.
Bisher war es gängige Praxis, mit den Anbietern eine Vereinbarung über den ordnungsgemäßen Betrieb der Elektrotretroller abzuschließen. In zunehmenden Maße gehen Städte dazu über, eine Sondernutzungsregelung einzuführen und dies mit restriktiven Regelungen (Begrenzung der befahrbaren Gebiete, feste Stellplätze, Begrenzung der Anzahl der Fahrzeuge) zu verbinden.
zu Frage 3.
Es wird der Abschluss einer Vereinbarung mit den in Hannover tätigen Anbietern über den ordnungsgemäßen Verleihbetrieb für Elektrotretroller vorbereitet. Darin soll auch geregelt werden, wie mit Beschwerden über verkehrsgefährdend abgestellte Elektrotretroller umgegangen wird. Es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Beschwerden direkt an die Anbieter senden zu können und die Anbieter sollen verpflichtet werden, diesen Beschwerden umgehend nachzukommen. Derzeit kann bereits das Portal www.hannover-hinweis.de genutzt werden. Die dort eingehenden Meldungen werden an die jeweiligen Betreiber weitergeleitet.
Bezirksratsherr Kumm bringt vor, dass die Betreiber insgesamt mehr in die Pflicht genommen werden müssen, im Zweifel solle der Betrieb untersagt werden. Bezirksratsherr Dr. Menge ergänzt, dass vermutlich ein Verbot rechtlich nicht möglich sei, da die STVO diesem entgegensteht. Er fragt, ob die Vertragsunterzeichnung mit den Betreiber für Mitte September vorgesehen ist. Bezirksratsherr Breves richtet die Frage an die Verwaltung, ob geplant ist, dass explizite Abstellzonen und/oder Abstellverbotszonen eingerichtet werden.
Die Antworten werden hier zum Protokoll nachgereicht:
1.) Grundsätzlich gibt es zwei rechtliche Ansatzpunkte, um gegen einzelne E-Scooter-Verleiher vorzugehen. Zum einen ist es in der Rechtsprechung derzeit sehr umstritten, ob die gewerbliche Vermietung von stationsungebundenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum straßenrechtlich ein erlaubnisfreier Gemeingebrauch oder eine genehmigungspflichtige Sondernutzung ist. Diese Frage wird momentan sowohl für E-Scooter als auch für Carsharing diskutiert und es gibt einige widerstreitende Entscheidungen der einzelnen Verwaltungsgerichte. Zuletzt hatte das VG Berlin am 01.08.2022 entschieden, das Carsharing ein erlaubnisfreier Gemeingebrauch sei. Gegen diese Entscheidung hat der Berliner Senat Beschwerde eingelegt, über die das zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin noch zu entscheiden hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte dagegen vor einiger Zeit entschieden, dass die gewerbliche Vermietung von E-Scootern eine straßenrechtliche Sondernutzung darstelle und insoweit einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde bedürfe. Bis es in dieser Frage eine abschließende rechtliche Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht bzw. für Niedersachsen durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht geben wird, wird es wohl noch etwas dauern. Es wäre allerdings schon ein deutlicher Fingerzeig, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Berlin dem Oberverwaltungsgericht Münster folgen würde und es dann schon zwei obergerichtliche Entscheidung pro Sondernutzung geben würde. Einstweilen muss man diese Rechtsfrage aber noch als offen ansehen.
Unterstellt man das Vorliegen einer Sondernutzung, dann könnte die Kommune jedenfalls gegen diejenigen Betreiber vorgehen, die keine solche Genehmigung haben. Soweit die Betreiber die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis beantragen, kann diese mit Auflagen versehen werden. Werden diese Auflagen nicht eingehalten, dann kann die Erlaubnis ggf. widerrufen werden. Insoweit lässt sich sagen, dass es unter der Annahme eines Erfordernisses einer Sondernutzungserlaubnis durchaus möglich wäre, als ultima ratio die gewerbliche Vermietung von E-Scootern zu unterbinden oder diese jedenfalls mit Bußgeldern zu ahnden. Allerdings können diese Maßnahmen immer nur für individuelle Betreiber ausgesprochen werden.
Dass eine Art der Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums, die sich nach dem äußerlichen Erscheinungsbild nicht von einem erlaubnisfreien Gemeingebrauch unterscheiden lässt, für das gesamte Stadtgebiet oder auch nur für Teile davon generell untersagt wird, dürfte dagegen gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) verstoßen. Wenn man also den Betrieb von (privaten) E-Scootern nicht generell verbieten kann oder will, dann kann man dies auch nicht nur für Miet-E-Scooter tun. Hierfür bräuchte es dann schon einen gesetzlichen Verbotstatbestand in einem Parlamentsgesetz wie etwa dem Straßenverkehrsgesetz oder einer auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnung wie etwa der Straßenverkehrsordnung. Ein generelles Verbot der gewerblichen Vermietung von E-Scootern durch eine kommunale Satzung wie etwa der Sondernutzungssatzung genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Vorbehalt des Gesetzes bei Grundrechtsbeschränkungen nicht.
Ein zweiter Ansatzpunkt wäre eine gewerberechtliche Untersagung. Es ist grundsätzlich denkbar, dass einem gewerblichen Unternehmen wie etwa Vermietern von E-Scootern die weitere gewerbliche Betätigung untersagt wird, wenn es sich als unzuverlässig erweist. Rechtsgrundlage dafür ist § 35 GewO. Aber auch diese Maßnahme kann sich nur gegen einzelne Unternehmen richten, die sich im Sinne des Gesetzes als unzuverlässig erweisen. Ein generelles Verbot der Vermietung von E-Scootern lässt sich daraus nicht ableiten. Darüber hinaus wäre hier diejenige Behörde für die Gewerbeuntersagung zuständig, in deren Gebiet das betroffene Unternehmen seinen Sitz hat. Dieser Sitz ist aber häufig nicht in Hannover oder überhaupt in Deutschland.
2.) Eine Planung für die Einrichtung von expliziten Abstellzonen gibt es nicht. Es gibt die Vorgabe der LHH gegenüber den Anbietern, dass Abstellen in Grünflächen zu vermeiden.
TOP 4.10.
Nachfrage zur Antwort auf die Anfrage 15-1952/2022 F1
Bedarfsdeckung an Kitaplätzen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2205/2022)
Bezirksratsfrau Bergmann trägt die Anfrage vor.
Auf die Frage 1 „Welche Wege strebt die LHH an, um die Versorgungsquote grundsätzlich im Stadtbezirk zu erhöhen? Sind Neu- und Erweiterungsbauten geplant und wenn ja, in welchem Zeitraum?“ antwortet die Verwaltung:
„Zur Verbesserung der Versorgungsquote wurden im Stadtbezirk Ricklingen seit dem oben benannten Stichtag (01.10.2020) 40 Krippen- und 25 Kindergartenplätze errichtet. Nach derzeitigem Stand werden im Laufe dieses Jahres weitere 15 Krippen- und 33 Kindergartenplätze ihren Betrieb aufnehmen. Neben der fortlaufenden bedarfsgerechten Anpassung und Erweiterung der Gruppenstrukturen in den bestehenden Einrichtungen befindet sich derzeit noch ein Projekt zur Errichtung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Prüfung.“
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wo wurden a) die 40 Krippen- und 25 Kindergartenplätze errichtet und wo sollen b) die 15 Krippen- und 33 Kindergartenplätze errichtet werden?
2. Welche Auswirkungen haben diese Maßnahmen auf die Versorgungsquote?
3. Welches „Projekt zur Errichtung von zusätzlichen Betreuungsplätzen“ befindet sich in der Prüfung?
Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.
Seit dem 01.10.2020 wurden in den Kindertagesstätten Klusmannstraße, St. Maximilian Kolbe und Beckstraße insgesamt 55 neue Krippenplätze geschaffen. Außerdem wurde eine altersübergreifende Gruppe in der Kindertagesstätte Mönchekamp in eine Kindergartengruppe umgewandelt. Hier entstanden 10 neue Kindergartenplätze. Weiter wurden 15 neue Kindergartenplätze im Familienzentrum St. Maximilian Kolbe und 33 Kindergartenplätze im Familienzentrum Beckstraße geschaffen. Zusätzlich konnte im Familienzentrum Gronostraße eine Hortgruppe in eine altersübergreifende Gruppe umstrukturiert werden, sodass weitere acht Kindergartenplätze entstanden sind. Die letzte Krippengruppe (15 Plätze) im Familienzentrum Beckstraße wird den Betrieb zum 01.10.2022 aufnehmen.
zu Frage 2.
Aktualisierte Daten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da deren Erhebung noch nicht abgeschlossen ist. Die oben genannten Maßnahmen werden allerdings eine deutliche Verbesserung der Versorgungsquote im Stadtbezirk Ricklingen nach sich ziehen.
zu Frage 3.
In Prüfung ist die mögliche Realisierung eines Kita-Projekts am Standort Wallensteinstraße/ Eberhardt-Eggers-Platz. Etwaige Angaben zu möglichen Platzkapazitäten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben werden.
TOP 4.11.
Perspektiven zur Erweiterung der Grundschule Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2206/2022)
Bezirksratsfrau Kühn trägt die Anfrage vor.
Im Kommunalen Schulentwicklungsplan 2022 kommt die Verwaltung bezüglich der Grundschule Wettbergen zu der Einschätzung, dass die Dreizügigkeit der Schule nach allen Prognosen dauerhaft überschritten werde. Weiter heißt es: „Daher strebt die Verwaltung die notwendige dauerhafte bauliche Erweiterung des Schulstandortes an“ (S. 242). Diese Absichtserklärung findet sich auch bereits in den Schulentwicklungsplänen der Vorjahre seit 2018, ohne dass die Schulerweiterung erkennbar in der städtischen Mittelfristigen Investitionsplanung Berücksichtigung gefunden hat. Auch die von der damaligen Ratsmehrheit zum Doppelhaushalt 2019/20 beschlossenen Planungskosten wurden nicht abgerufen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Erweiterung der Grundschule Wettbergen?
2. Wird der wiederholt vom Stadtbezirksrat betonte Wunsch der Schaffung eines Versammlungsraums für Wettberger Vereine und Institutionen im zukünftigen Neubau bei der Planung berücksichtigt?
3. Welche Umsetzungszeiträume erscheinen aus heutiger Sicht realistisch?
Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.
Die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der GS Wettbergen auf dem eigenen Grundstück wurde begonnen. Die Grundlagenermittlung ist abgeschlossen. Erste Entwurfsskizzen für eine Entwurfsvariante liegen vor und wurden der Schulplanung sowie der Schule in einem gemeinsamen Termin vorgestellt.
zu Frage 2.
Eine Verwaltungsentscheidung mit Bedarfsanerkennung für die zur Verfügung Stellung zusätzlicher Flächen für Wettberger Vereine und Verbände im Rahmen der Erweiterung der GS Wettbergen liegt nicht vor.
zu Frage 3.
Die bauliche Umsetzung der Erweiterung der GS Wettbergen ist derzeit im Haushalt nicht etatisiert. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und aktueller Prognosen für den kommen-den Haushalt ist derzeit noch nicht absehbar, wann das Projekt tatsächlich mit Finanzmitteln für eine bauliche Realisierung versehen werden kann.
TOP 4.12.
Abbau der Bank im Bereich Anne-Frank-Weg / Fahlbuschbrücke / Spielplatz Schollweg
(Drucks. Nr. 15-2227/2022)
Bezirksratsherr Dr. Menge trägt die Anfrage vor.
Die Anwohner im beschriebenen Bereich beschweren sich über die tägliche Missnutzung der Bank durch Jugendgruppen bis in die frühen Morgenstunden. Die massive Verschmutzung der umliegenden Grünfläche ist neben der enormen nächtlichen Lärmbelästigung ein ständiges Ärgernis. An anderen Stellen des Stadtbezirks, zum Beispiel im Wettberger Ortszentrum, fehlen dagegen Sitzmöglichkeiten, auf denen vor allem ältere Menschen ausruhen können. Die Verwaltung hat es Öfteren – auch in anderen Stadtbezirken – wegen Personalmangel und fehlenden Finanzen neue Bankstandorte abgelehnt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist es möglich, zeitnah die Bank an dem genannten Standort abzubauen und im Ortzentrum Wettbergen wieder aufzubauen?
2. Wird sichergestellt, dass der Bezirksrat an der Standortauswahl beteiligt wird?
3. Sieht die Verwaltung andere Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen?
Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.
Die Verwaltung kann den genannten Bankstandort kurzfristig ersatzlos abbauen und einen neuen vom Bezirksrat vorgeschlagenen Standort im Ortszentrum Wettbergen neu einrichten.
zu Frage 2.
Das Vorschlagsrecht zur Einrichtung von Bankstandorten liegt beim Bezirksrat und wird von der Verwaltung entsprechend ausgeführt, soweit es die Standortbedingungen, z.B. Fußwegbreiten, ermöglichen. Da personelle und finanzielle Kapazitäten zur Einrichtung neuer Bankstandorte aktuell nicht vorhanden sind, unterstützt die Verwaltung alle Hinweise des Bezirksrates, Bankstandorte durch Umsetzungen zu optimieren.
zu Frage 3.
Alternativ wären intensive Kontrollen durch den städtischen Ordnungsdienst zu veranlassen. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen insbesondere in den Nachtstunden schätzt die Verwaltung diese Maßnahme als nicht nachhaltig ein.
Bezirksratsherr Kumm ergänzt, dass bereits drei Bänke im Stadtzentrum Wettbergen zur öffentlichen Nutzung existieren. Bezirksratsherr Dr. Menge erwidert, dass ihm bekannt sei, dass dort bereits Bänke stehen, der Stadtbezirksrat habe aber bereits in einer vergangenen Sitzung beschlossen, dass zusätzlicheBänke in diesem Bereich aufgestellt werden sollen. Die Verwaltung ist diesem Antrag nicht gefolgt.
TOP 4.13.
Wohnraumsituation im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2228/2022)
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke trägt die Anfrage vor.
Die Wohnraumsituation im Stadtbezirk ist dynamisch. Preisgünstiger Wohnraum ist knapp. Bürger*innen berichten von Mietpreiserhöhungen und Schwierigkeiten bei der Suche nach preisgünstigem Wohnraum im Stadtbezirk.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie haben sich die Mietpreise im Stadtbezirk (möglichst gegliedert nach Stadtteilen) in den vergangenen 3 Jahren entwickelt und wie ist die Prognose für die kommenden drei Jahre?
2. Wie hat sich die Anzahl preisgebundener Wohnungen im Stadtbezirk (möglichst gegliedert nach Stadtteilen) in den vergangenen 3 Jahren entwickelt und wie ist die Prognose für die kommenden drei Jahre?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung im Stadtbezirk, um preisgünstigen Wohnraum zu erhalten und neu zu schaffen oder die Erhaltung und Schaffung zu unterstützen?
Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.
Es liegen für die Stadtteile Angebotsmieten vor, d.h. die inserierten Angebotspreise, für die freie Wohnungen im jeweiligen Stadtteil angeboten werden. Diese werden jährlich erfasst. Von 2019 bis 2021 sind die inserierten Angebotsmieten stadtweit um 6,6 % gestiegen, die Entwicklung der einzelnen Stadtteile sind der Tabelle zu entnehmen.
Eine Prognose für die nächsten Jahre kann nicht getroffen werden, aber seit Beginn der stadt- und stadtteilweiten Erfassung inserierter Angebotsmieten 2007 sind diese jährlich und kontinuierlich gestiegen.
Stadtteile | Angebotsmiete 2021 in €/m² | Angebotsmiete 2020 in €/m² | Angebotsmiete 2019 in €/m² | Entwicklung 2019 zu 2021 in % |
39 Bornum | 8,76 | 7,72 | 7,76 | +12,9 |
40 Ricklingen | 9,20 | 8,91 | 8,49 | +8,4 |
41 Oberricklingen | 9,00 | 8,53 | 8,50 | +5,9 |
42 Mühlenberg | 7,60 | 7,04 | 7,14 | +6,5 |
43 Wettbergen | 7,78 | 7,76 | 7,55 | +3,1 |
Unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel ist die Stadt bemüht, dem bundesweiten Trend mit rückläufigen Zahlen an preisgünstigen Wohnungen entgegenzuwirken (vgl. Antwort zu Frage 3). Dennoch verringert sich durch Auslaufen von Förderungen und Verträgen die Zahl preisgebundener Wohnungen fortlaufend. Die Entwicklung der geförderten preisgebundenen Wohnungen bei planmäßigem Auslaufen der Förderung in den einzelnen Stadtteilen ist der Tabelle zu entnehmen. Bei vorzeitigen Rückzahlungen der Fördermittel oder Laufzeitverlängerungen können sich für die Zukunft Änderungen ergeben.
31.12.19 | 31.12.20 | 31.12.21 | 31.12.22 | 31.12.23 | 31.12.24 | |
Bornum | 124 | 124 | 124 | 124 | 124 | 124 |
Ricklingen | 141 | 141 | 141 | 141 | 141 | 116 |
Oberricklingen | 352 | 335 | 335 | 308 | 308 | 299 |
Mühlenberg | 585 | 495 | 495 | 495 | 495 | 495 |
Wettbergen | 484 | 446 | 446 | 446 | 446 | 446 |
1.686 | 1.541 | 1.541 | 1.514 | 1.514 | 1.480 |
zu Frage 3.
Dazu beschloss der Rat ebenfalls in 2013 als Ergänzung zum Landesprogramm ein eigenes städtisches Wohnraumförderprogramm, mit dem der Neubau von Wohnungen für Wohnungssuchende mit niedrigen bis mittleren Einkommen gefördert wird.
Unter Einsatz erheblicher städtischer Haushaltsmittel sollen bis 2023 ca. 3.000 neue Wohnungen gefördert werden, ca. 1.150 davon sind bereits fertiggestellt. Die Eingangsmieten im geförderten Wohnungsbau betragen derzeit – je nach Fördervariante – 6,10 €, 6,50 €, 7,50 € oder 8 € je m² Wohnfläche nettokalt ohne Betriebskosten. Das Förderprogramm der Stadt wird gut angenommen. Für den Stadtbezirk Ricklingen liegt ein Antrag für ein Objekt mit 18 geförderten Wohnungen vor, das voraussichtlich 2024 bezugsfertig sein soll.
Neben der Neubauförderung sichert sich die Stadt seit Jahren mit städtischen Mitteln auch Belegrechte an Wohnungen im Bestand, indem sie auslaufende Förderungen verlängert oder neue Belegrechte erwirbt. Die Stadt darf in diesen Fällen die Mietenden benennen, an die eine frei werdende Wohnung vergeben werden soll. Gleichzeitig ist das Ergebnis dieses Fördermitteleinsatz, dass die Mieten auf einem Niveau gehalten werden, dass es auch Bezieher*innen kleinerer bis mittlerer Einkommen ermöglicht, diese Wohnungen anzumieten. Die Entscheidung, ob und welche Förderungen in Anspruch genommen werden, kann allerdings nur die Eigentümer*in treffen. Das Interesse an der Förderung besteht in der Regel nur so lange, bis die Objekte entschuldet sind. Dies ist für die 1990er / 2000er Baujahre, die einen großen Teil der heutigen Belegrechtswohnungen bilden, zwischenzeitlich der Fall. Viele Eigentümer*innen sind nicht mehr bereit, die Förderverträge und damit auch die Bindungen zu verlängern.
TOP 4.14.
Instandhaltung Canarisweg
(Drucks. Nr. 15-2237/2022)
Bezirksratsherr Winnicki trägt die Anfrage vor.
Seit Anfang 2021 ist der Komplex Canarisweg vollständig in städtischer Hand. Uns sind Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern zu Ohren gekommen, wonach sich seit der Übernahme des Wohnkomplexes Canarisweg durch Hanova Instandsetzungen verzögern würden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wieviel plant die Verwaltung kurz- und mittelfristig für Instandhaltungen und die energetische Sanierung aufzuwenden?
2. Ist der Verwaltung bekannt, wieviel die Vorbesitzer aufgewendet haben und ist sie in der Lage, dazu zu berichten?
3. Hat die Verwaltung hinsichtlich ihrer Ziele bei der Übernahme des Komplexes den Ist-Zustand dokumentiert und ist sie in der Lage nach dem ersten Jahr eine Zwischenbilanz zu ziehen?
Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
zu Frage 1.
Aufgrund fehlender aussagekräftiger Bestandspläne wurde eine umfassende Bestandsaufnahme durch ein Planungsbüro seitens hanova WOHNEN veranlasst, auf deren Grundlage nunmehr die Planungen für eine Sanierung des Wohnkomplexes Canarisweg 7-21 aufsetzen. Das aktuell ermittelte Investitionsvolumen beträgt 40 Mio. € inkl. Planungskosten. Die Eigentümerin und die Landeshauptstadt Hannover, vertreten durch den Bereich Stadterneuerung und Wohnen, stehen bzgl. des weiteren Vorgehens hinsichtlich der Entwicklung – resp. des Sanierungs- und Modernisierungsfahrplans - im Austausch. Hierbei wird auch bzgl. des Einsatzes verschiedener Fördermittel beraten (KfW, BEG, Wohnraumförderung des Landes, Städtebauförderung).
Für die Gebäude Canarisweg 1, 3 und 5 beginnen lt. Eigentümerin im September 2022 die Sanierungsarbeiten der Gebäudehülle (energetische Dachsanierung, neue Fenster, Fassadenreinigung sowie Erneuerung der Balkonbrüstungen). Der Start dieser Maßnahmen hat sich durch die seit Januar 2022 erfolgten Änderungen bei der KfW-Förderung verzögert. Parallel dazu werden alle freiwerdenden Wohnungen in den Gebäuden Canarisweg 1-21 fortlaufend instandgesetzt bzw. modernisiert.
zu Frage 2.
Der Verwaltung liegen keine Informationen zu diesen Aufwendungen vor.
zu Frage 3.
Die Verwaltung hat den Zustand des Komplexes im Rahmen des Besitzübergangs nicht dokumentiert. Im Rahmen des KfW-Programms 432 Energetische Stadtsanierung erfolgte in Abstimmung mit der Vorbesitzerin lediglich eine exemplarische Untersuchung des Gebäudes Canariswegs 21 hinsichtlich möglicher energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Im Sinne einer Zwischenbilanz hat die hanova in der Sitzung der Sanierungskommission am 05.05.2022 über den Verlauf der durchgeführten Maßnahmen berichtet und wird auch in kommenden Sitzungen über die weiteren Planungen und den Stand der Maßnahmen informieren.
Aufgrund der Komplexität des Gebäudeensembles setzt die hanova aktuell erhebliche Ressourcen für Planung, Ausschreibung und Vergabe von baulichen Maßnahmen ein. Neben den vorgenannten Instandsetzungsarbeiten werden sukzessive einzelne Maßnahmen im Wohnumfeld (Aufwertung Spielplätze, verbesserte Ausleuchtung von Gebäudedurchgängen und -zugängen) veranlasst. Feststellen lässt sich bereits, dass neben den baulichen Investitionen gleichermaßen organisatorische Maßnahmen für die Aufwertung des Wohnkomplexes wichtig sind. Deshalb wurde die Präsenz der Eigentümerin vor Ort durch die Beschäftigung eines unternehmenseigenen Hausmeisters und die Etablierung eines wochentags besetzten Präsenzbüros deutlich verbessert. Zudem werden von der Eigentümerin Mittel für soziale Projekte bereitgestellt.
TOP 5.
A N T R Ä G E
TOP 5.1.
Gemeinsam von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
TOP 5.1.1.
Konzept zur Aufwertung der Hauptstraße in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-2208/2022)
Bezirksratsherr Hindersmann stellt den Antrag vor. Bezirksratsherr Kumm stellt fest, dass das Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit in diesem Bereich faktisch nicht möglich ist. Bezirksratsherr Hindersmann und Bezirksratsfrau Bergmann stellen klar, dass das Anliegen des Antrags nicht ausschließlich die straßenverkehrsrechtlichen Aspekte beinhaltet, sondern auch das Ortsbild verbessern solle. Bezirksratsherr Karger schlägt vor, dass der Antrag derart erweitert werde, die Verwaltung aufzufordern das erarbeitete Konzept dem Stadtbezirksrat vorzustellen. Diesem Anliegen wird seitens der antragstellenden Fraktionen nicht entsprochen.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert ein Konzept zu erstellen, wie die Hauptstraße in Wettbergen von der Einmündung der B217 bis zur Kreuzung „An der Kirche“ aufgewertet werden kann.
17 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 5.1.2.
Vergrößerung von Baumscheiben im Hahnensteg
(Drucks. Nr. 15-2229/2022)
Bezirksratsfrau Krüger stellt den Antrag vor.
Antrag
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Stadt Hannover wird gebeten, die Baumscheiben in der Straße „Hahnensteg“ ab der Hausnummer 20 bis zur „Beekestraße“ zu vergrößern und mit einer Umrandung zu versehen.
Auf Wunsch der Fraktion FDP & Volt in die Fraktion gezogen.
Bezirksratsherr Winnicki sieht Konflikte zwischen dem Anliegen des Antrags und mit der dort geplanten VeloRoute. Bezirksratsherr Farnbacher merkt an, dass der Stadtbezirksrat eine veränderte Routenführung der VeloRoute beschlossen habe. Frau Schwarze teilt mit, dass die Bäume seitens des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün überwiegend in die Vitalitätsstufe 3 eingeordnet wurden. Bezirksratsfrau Farnbacher bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung eine genauere Einordnung der Baumvitalitätsstufen vorzustellen. Bezirksratsherr Breves teilt mit, dass der Antrag in die Fraktion gezogen werde.
Die Verwaltung teilt zum Protokoll mit:
Die Vitalität der Bäume wurde bei den regelmäßigen Baumkontrollen zuletzt überwiegend auf 2 festgelegt.
Die Vitalitätsstufen werden in einer Skala von 1 bis 5 gemessen. Die Vitalität beschreibt hier die Lebenstüchtigkeit/Lebenskraft eines Organismus und ist nicht gleichzusetzen mit der Verkehrssicherheit eines Baumes. Sie wird zur Beschreibung des Zustands eines Baumes verwendet, was z. B. Einfluss auf die Häufigkeit der Baumkontrollen hat. Die Vitalitätsstufe 1 ist für Straßenbäume mit kleinen Baumscheiben sehr selten anzutreffen.
Die Werte der Vitalität haben im Baumkataster der LHH folgende Bedeutung:
1 – vitaler Baum
2 – noch befriedigend vitaler Baum
3 – eingeschränkt vitaler Baum
4 – degenerierender bis absterbender Baum
5 – toter Baum
TOP 5.1.3.
Entsiegelung des Fahrradwegs an der Straße Im Sauerwinkel
(Drucks. Nr. 15-2234/2022)
Bezirksratsfrau Farnbacher stellt den Antrag vor.
Antrag
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Stadt Hannover wird gebeten, den Fahrradweg Im Sauerwinkel zwischen Grüner Hagen und Wallensteinstraße entlang der östlichen Seite zu entsiegeln und dort beispielsweise einen Blühstreifen anzulegen oder eine anderweitige Begrünung zu Gunsten einer klimaangepassten Stadtgestaltung vorzunehmen. Dabei sollen die Zufahrten zu den Anwohnern möglichst wasserdurchlässig gestaltet werden.
12 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Bezirksratsherr Winnicki verweist auf die dramatische Haushaltslage der Stadt Hannover, die einer Umsetzung dieser Maßnahmen entgegen stehe, zudem diene der Fahrradweg der Verkehrssicherheit der Radfahrenden. Bezirksratsfrau Farnbacher verweist auf Studien, die belegen, dass der Rückbau von derartigen Fahrradwegen zur Verkehrssicherheit beitrage. Bezirksratsherr Breves schließt sich den Ausführungen seiner direkten Vorrednerin an und ergänzt, dass auch unter Klimagesichtspunkten der Antrag Sinn ergebe. Bezirksratsherr Karger merkt an, dass er den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit durch dieses Anliegen gefährdet sieht. Auch Aspekte der Verkehrssicherungspflicht seien in dieser Angelegenheit noch nicht geklärt.
TOP 5.2.
der Fraktion FDP & Volt
TOP 5.2.1.
Verkehrsspiegel Fußwegverbindung Berliner Straße – Deveser Straße
(Drucks. Nr. 15-2098/2022)
Bezirksratsherr Breves stellt den Antrag vor.
Antrag
An der Fußwegverbindung Berliner Straße – Deveser Straße, nördlich der Brücke über den Hirtenbach an der Einmündung des Stichweges durch das angrenzende Gehölz wird ein Verkehrsspiegelangebracht.
6 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Bezirksratsfrau Bergmann verweist auf Anträge in der Vergangenheit, bei denen eine Umsetzung nicht erfolgte und ein Aufstellen grundsätzlich ausgeschlossen wurde. Bezirksratsherr Winnicki erwidert, dass alle Anträge durch die Verwaltung sorgfältig zu prüfen sind, Ablehnungen in der Vergangenheit sollten diesen Anliegen im Grundsatz nicht entgegen stehen.
TOP 5.2.2.
Grünpfeil für Radverkehr Kreuzung Anne-Stache-Allee/Beekestraße/Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-2099/2022)
Bezirksratsherr Breves stellt den Antrag vor.
Antrag
Im Kreuzungsbereich Anne-Stache-Allee/Beekestraße/Ricklinger Stadtweg wird für Radfahrende, die aus der Anne-Stache-Allee kommend rechts in die Beekestraße einbiegen wollen, ein Grünpfeil (Z. 721) installiert.
13 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Das Gremium diskutiert die örtliche Verkehrssituation umfänglich. Bezirksbürgermeister Markurth hört in diesem Zusammenhang auch den anwesenden Polizeikontaktbeamten Abel.
TOP 5.2.3.
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität Kardinal-Galen-Hof/Leonore-Goldschmidt-Schule
(Drucks. Nr. 15-2095/2022)
Bezirksratsherr Breves stellt den Antrag vor.
Antrag
Im Umfeld der Leonore-Goldschmidt-Schule – vorzugsweise im Bereich Kardinal-Galen-Hof,
hilfsweise im Bereich Parkplatz an der Sportanlagen im Ossietzkyring – werden zwei Ladepunkte
für E-Autos sowie Ladepunkte für Elektrofahrräder eingerichtet.
Auf Wunsch der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.
Bezirksratsfrau Bergmann schlägt eine Eingrenzung des Aufstellbereichs auf den Ossietzkyring vor. Bezirksratsherr Breves erläutert, dass die Nachfrage an Ladeinfrastruktur im Bereich der Schule sehr hoch ist. Bezirksratsherr Farnbacher teilt mit, dass der Antrag in die Fraktion gezogen werde.
TOP 5.3.
der CDU-Fraktion
TOP 5.3.1.
Aufstellen eines Abfallbehälters zwischen Barthold-Knaust-Straße und St. Thomas-Kirchgang
(Drucks. Nr. 15-2240/2022)
Bezirksratsherr Deppe stellt den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wir gebeten, zwischen zwischen der Barthold-Knaust-Str. und dem St. Thomas-Kirchgang einen Abfallbehälter aufzustellen.
Ersetzt durch DS-Nr. 15-2240/2022 N1
Bezirksratsherr Breves wendet ein, dass an dieser Stelle ein krähensicherer Mülleimer aufgestellt werden sollte. Dieser Vorschlag wird aufgegriffen, entsprechend erfolgt der Antrag 15-2240/2022 N1.
TOP 5.3.1.1.
Aufstellen eines Abfallbehälters zwischen Barthold-Knaust-Straße und St. Thomas-Kirchgang
(Drucks. Nr. 15-2240/2022 N1)
Antrag
Die Verwaltung wir gebeten, zwischen zwischen der Barthold-Knaust-Str. und dem St. Thomas-Kirchgang einen krähensicheren Abfallbehälter aufzustellen.
Einstimmig
TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 6.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des STBR
(Drucks. Nr. 15-2247/2022)
Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen:
29/2022 | Lindener Narren e.V. | |
Durchführung Trainingslager der Tanzabteilung | 2000 € |
Einstimmig
TOP 9.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirats
TOP 9.1.
Zuwendungen aus den Mitteln des Integrationsbeitrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-2372/2022)
Antrag,
auf Empfehlung des Integrationsbeirates Ricklingen beschließt der Stadtbezirksrat
Ricklingen folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur
Verfügung stehen:
IB 03/2022 das Ökumenische Kirchencentrum Mühlenberg erhält zur Durchführung eines Interkulturellen Musikfestivals
bis zu 1700 Euro.
Einstimmig
Andreas Markurth Timo Cramm
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführer)
(Bezirksbürgermeister) (Protokollführer)
