Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 06.07.2022

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 25.06.2022)
Protokoll (erschienen am 09.12.2022)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.05 - Datum 05.12.2022

PROTOKOLL

7. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 6. Juli 2022,
Rathaus Misburg, Waldstraße 9, 30629 Hannover

Beginn 18:00 Uhr
Ende 20:55 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Tegeder (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Schophaus (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller (FDP)
Bezirksratsherr Claußen (SPD)
(Bezirksratsfrau Deierling) (SPD)
Bezirksratsfrau Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Gauglitz (CDU)
(Bezirksratsherr Gołkontt) (AfD)
(Bezirksratsherr Groebner) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hoare 19.00 - 20.55 Uhr (CDU)
Bezirksratsfrau Jeinsen (SPD)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Schmitz (SPD)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsfrau Siering (SPD)
Bezirksratsfrau Spoida (CDU)
Bezirksratsherr Ullrich (DIE LINKE.)
Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Homann) (SPD)
(Ratsherr Wippach) (AfD)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Behrla (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Mathieu (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung) Herr Stelljes Firma PANATTONI

Presse
Herr Michael (wochenspiegel)



Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


2. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 01.06.2022


3. Einwohner*innenfragestunde


4. A N H Ö R U N G E N

4.1. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Quartiersplatz am Gottfried-Benn-Weg
(Drucks. Nr. 0854/2022 N1 mit 2 Anlagen)


5. A N F R A G E N

5.1. der SPD-Fraktion

5.1.1. Verkehrsgeschehen an der Kreuzung Hannoversche Str./Grenzstr./Louise-Schroeder-Str.
(Drucks. Nr. 15-1886/2022)

5.1.2. Übersichtlichkeit der Kreuzung Pumpstraße/Am Bache/Torgarten
(Drucks. Nr. 15-1887/2022)

5.2. von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.2.1. Stand Radschnellweg Anderten
(Drucks. Nr. 15-1914/2022)

5.2.2. Nutzung Schützenplatz Anderten
(Drucks. Nr. 15-1915/2022)

5.2.3. Standorte für zusätzliche Baumpflanzungen an Straßenzügen
(Drucks. Nr. 15-1916/2022)

5.2.4. Beratungs- und Zufluchtsorte speziell für Mädchen und Frauen
(Drucks. Nr. 15-1917/2022)

5.2.5. Emissionen der ortsnahen Zementindustrie
(Drucks. Nr. 15-1918/2022)



5.3. der CDU-Fraktion

5.3.1. Amokwarnanlagen an Schulen
(Drucks. Nr. 15-1921/2022)

5.3.2. Maßnahmen der Straßenerhaltung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in den Stadtbezirken der LHH – Deckenprogramm
(Drucks. Nr. 15-1922/2022)

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements


7. Information über Bauvorhaben


8. Einwohner*innenfragestunde


9. A N T R Ä G E

9.1. aus der letzten Sitzung

9.1.1. der SPD-Fraktion

9.1.1.1. Bebauungsplan für das Gebiet des Schulzentrums Anderten
(Drucks. Nr. 15-1449/2022)

9.2. für diese Sitzung

9.2.1. der SPD-Fraktion

9.2.1.1. Mobiles Bürgeramt für den Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1888/2022)

9.2.1.1.1. Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-1888/2022 (Antrag der SPD-Fraktion: Mobiles Bürgeramt für den Stadtbezirk Misburg-Anderten)
(Drucks. Nr. 15-2037/2022)

9.2.1.2. Begrünung von Wartehäuschen an Bushaltestellen
(Drucks. Nr. 15-1889/2022)

9.3.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.3.1.1. Legendenschilder Adelheid-Reinbold-Hof
(Drucks. Nr. 15-1919/2022)

9.3.1.2. Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Anderter Strasse
(Drucks. Nr. 15-1920/2022)

9.4.1. der CDU-Fraktion

9.4.1.1. Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 0854/2022 mit 1 Anlage (Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen)
(Drucks. Nr. 15-1967/2022)
10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Ehrenamtspreis 2022
(Drucks. Nr. 15-1908/2022)

10.2. Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehren
(Drucks. Nr. 15-1909/2022)

10.3. Zuwendung Kirchengemeinde St. Wolodymyr
(Drucks. Nr. 15-2001/2022)


11. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

11.1. Zuw. IB-03-2022, "Give Aways"
(Drucks. Nr. 15-1996/2022)

11.2. Zuw. IB-04-2022, "Musische und sprachliche Kinderferienmaßnahme"
(Drucks. Nr. 15-1997/2022)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Tegeder eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Angesichts der nach wie vor bestehenden Erkrankung COVID-19 verweist er auf die bekannten Hygiene- und Abstandsbestimmungen und bittet um Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter, wenn die Sitzplätze verlassen werden.


Zur vorliegenden Tagesordnung werden folgende Änderungen festgestellt.

Die Tagesordnungspunkte 2. und 12. werden abgesetzt.

Die Anfrage zu TOP 5.2.2., Drucks. Nr. 15-1915/2022 „Nutzung Schützenplatz Anderten" wird schriftlich beantwortet.

Die CDU-Fraktion reicht einen Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1888/2022 „Mobiles Bürgeramt für den Stadtbezirk Misburg-Anderten“ ein. Der Antrag wird im Sitzungsverlauf unter Tagesordnungspunkt 9.2.1.1.1. behandelt.

Durch Bezirksratsfrau Bockentin-Müller, als Einzelvertreterin der FDP, wird der Tagesordnungspunkt 9.3.1.2. (Drucks. Nr. 15-1920/2022 -Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Anderter Straße) „in die Fraktion“ gezogen. Nach Erläuterung der Geschäftsordnung zur Vertagung/Absetzung von Tagesordnungspunkten von Einzelvertretenden bzw. Fraktionen einigt sich das Gremium im späteren Sitzungsverlauf darauf, dass die Drucksache durch die CDU in die Fraktion gezogen wird.

Die mit der Nachreiche zugesandten Drucksachen zur "Zuwendung Kirchengemeinde St. Wolodymyr - Drucks. Nr. 15-2001/2022 sowie zur "Zuw. IB-04-2022, Musische und sprachliche Kinderferienmaßnahme" - Drucks. Nr. 15-1997/2022 werden im weiteren Sitzungsverlauf unter den Tagesordnungspunkten 10.3 bzw. 11.2. behandelt.

Die unter Tagesordnungspunkt 9.4.1.1. vorgesehene Drucksache (Drucks. Nr. 15-1967/2022) wird durch die CDU-Fraktion zurückgezogen.

Die Tagesordnung wird von den Mitgliedern einstimmig festgestellt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 01.06.2022

Abgesetzt


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde
Zu Beginn der Einwohner*innenfragestunde um 18:10 Uhr erkundigt sich ein Bürger, wann das Problem der E-Scooter im Stadtbezirk angegangen werde. Frau Herzog-Karschunke verweist auf die Informationen, die sie hierzu in der letzten Sitzung gegeben hat und erkundigt sich, ob Fotos an die Verwaltung weitergeleitet wurden. Dies wurde von dem Bürger verneint. Eine Übersendung sei jedoch erforderlich, damit die Verwaltung tätig werden könne. Dies wurde von dem Bürger zugesagt.

Mangels weiterer Wortmeldungen schließt Bezirksbürgermeister Tegeder die Einwohner*innenfragestunde um 18:13 Uhr.








TOP 4.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.
Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Quartiersplatz am Gottfried-Benn-Weg
(Drucks. Nr. 0854/2022 N1 mit 2 Anlagen)

Antrag,

zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche vor dem Grundstück Gottfried-Benn-Platz Quartiersplatz am Gottfried-Benn-Wegentsprechend der Anlage 1 und Anlage 2 abweichend vom B-Plan Nr. 1500 nicht ausgebaut wird.

Einstimmig


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der SPD-Fraktion

TOP 5.1.1.
Verkehrsgeschehen an der Kreuzung Hannoversche Str./Grenzstr./Louise-Schroeder-Str.
(Drucks. Nr. 15-1886/2022)

Der Bezirksrat Misburg-Anderten hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit der komplizierten Verkehrssituation an der oben genannten Kreuzung beschäftigt.

Auf Beschluss des Bezirksrats im Jahr 2018 wurden in den Seitenstraßen der Kreuzung (Grenzstr. und Louise-Schroeder-Str.) Induktionsschleifen eingebracht, von denen nach 30 Sekunden Wartezeit die Fußgängerampel ausgelöst und es so ermöglicht wurde, dass Autos in die Hannoversche Straße einfahren können. Die Induktionsschleifen wurden im Jahr 2020 bei Straßenbauarbeiten beschädigt. Auf unsere Anfrage hin antwortete die Verwaltung in Drucksache Nr. 15-0340/2021 F1 vom März 2021, dass diese Schleifen in der Kalenderwoche 15 des Jahres 2021 repariert werden sollten. Es gibt mittlerweile immer noch Berichte aus der Bevölkerung, dass die Induktionsschleifen nicht wie beabsichtigt die Ampel auslösten.

Zudem beschloss der Bezirksrat im Jahr 2020, dass an der oben genannten Kreuzung
eine Verkehrserhebung durchgeführt wird, um weitere Erkenntnisse über die Verkehrssituation zu bekommen. Im Februar 2021 teilte die Verwaltung mit (Drucksache Nr. 15-2696/2020 S1), den Beschluss außerhalb der Schulferien umzusetzen, wenn der damalige Lockdown beendet sei. Hierzu liegt uns nach heutigem Stand kein Ergebnis vor.


Wir fragen die Verwaltung:

1. Sind die Induktionsschleifen derzeit funktionsfähig?

2. Wenn nein, wann werden sie repariert?

3. Was sind die Ergebnisse der Verkehrserhebung, falls sie bereits durchgeführt wurde, bzw. wann wird sie erfolgen?



Herr Behrla beantwortet die Anfrage sinngemäß:

zu 1.:

Die Induktionsschleifen sind funktionsfähig. Nach einer Wartezeit von 30 s erfolgt die Sperrung der Fußgängerfurt, so dass der Hauptstrom dadurch unterbrochen wird. Eine schnellere Reaktion ist nicht sinnvoll, da in Richtung Misburg einbiegende Fahrzeuge dann jedes Mal an der roten Fußgänger-Lichtsignalanlage halten müssten. In Einzelfällen können die Reaktionszeiten aufgrund der Busbevorrechtigung entlang der Hannoverschen Straße länger sein.

2.:

entfällt

3.:

Die Verkehrserhebung fand am 8. Juni 2021 statt. Die Strombelastungspläne befinden sich in der Anlage. Komplett ohne Signalisierung würden sich in der vormittäglichen Spitzenstunde für die Zufahrt aus der Grenzstraße eine mittlere Wartezeiten von ca. 300 s und für die nachmittägliche Spitzenstunde von ca. 140 s ergeben. Während der Verkehrserhebung wurde in der vormittäglichen Spitzenstunde in 16 Fällen und in der nachmittäglichen Spitzenstunde in 13 Fällen durch in den Nebenrichtungen wartende Fahrzeuge die Freigabe der Fußgängerfurt ausgelöst.


Bezirksratsherr Dr. Schmitz möchte wissen, warum die Verwaltung über die Ergebnisse der Verkehrserhebung nicht informiert hat.


Protokollantwort:

In dem verantwortlichen Aufgabenbereich hat ein Sachbearbeiterwechsel stattgefunden, wodurch die Information unterblieben ist. Die Verwaltung bittet hierfür um Entschuldigung.


TOP 5.1.2.
Übersichtlichkeit der Kreuzung Pumpstraße/Am Bache/Torgarten
(Drucks. Nr. 15-1887/2022)

Vor einigen Wochen wurde in Anderten die Buslinie 125 zeitweise wegen einer Baustelle über Pumpstr. und Torgarten umgeleitet. Weil die oben genannte Kreuzung sehr unübersichtlich ist, war dort während dieser Zeit ein Spiegel angebracht, was offensichtlich erforderlich war, damit die Busfahrer*innen die Kreuzung einsehen konnten. Nach Ende der Umleitung wurde der Spiegel demontiert.

Auch für Anwohner*innen, die die genannten Straßen befahren, ist es seit einiger Zeit ein Problem, die Kreuzung richtig einsehen zu können. Der Spiegel wurde von ihnen als hilfreich empfunden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist daher der Wunsch an uns herangetragen worden, dass entweder permanent dort ein Spiegel angebracht ist oder dass eine andere nützliche Maßnahme ergriffen wird.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Inwiefern schätzt die Verwaltung die Verkehrssituation an der beschriebenen Kreuzung als unübersichtlich und potenziell gefährlich ein?

2. Inwiefern kommt es für die Verwaltung infrage, dort permanent einen Spiegel befestigen zu lassen, wie er in der Umleitungsphase des Busses vorhanden war?

3. Wenn nein, welche anderen Maßnahmen betrachtet die Verwaltung als hilfreich, um die Kreuzung übersichtlicher zu gestalten?



Frau Herzog-Karschunke verliest folgende Antwort:

Zu 1:
Verkehrsspiegel wurden seinerzeit an der oben benannten Kreuzung als absoluter Ausnahmefall installiert, da aufgrund einer Baumaßnahme (Vollsperrung Gollstraße) der Fahrweg der Busse geändert werden musste und sich die Üstra-Busse in dem benannten Bereich begegnet sind. Es war aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sicherzustellen, dass in einem solchen Fall kein Bus rückwärtsfahren muss.

Diese Sondersituation tritt ansonsten dort nicht auf, so dass die Verwaltung den in Rede stehenden Bereich im Normalbetrieb weder als gefährlich, noch als unübersichtlich erachtet.


Zu 2:
Die aktuellen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Installation der so genannten Trixi-Spiegel (zur Optimierung der Sichtbeziehungen für rechtsabbiegende Fahrzeuge auf den geradeausfahrenden Radverkehr) haben gezeigt, dass die Installation eines solchen oder auch größeren Spiegels nur an ganz besonderen Einsatzorten sinnvoll ist. Der Aufstellort muss zudem so gewählt werden können, dass er unmittelbar am Entscheidungs-/Einsichtnahmepunkt angeordnet ist.

Bei der Installation ist im Weiteren auch zu beachten, dass die Unterkannte der Spiegel mindestens 2,2m vom Boden entfernt sein muss, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen auszuschließen. Um z.B. bei auch engen Einmündungen/Grundstückszufahrten dann noch einen geeigneten Standort zu finden (wo man den Spiegel auch tatsächlich einsehen kann) ist in der Regel nicht möglich, zumal auch der für den Fuß-/Radverkehr zur Verfügung stehende Raum auf den Nebenanlagen grundsätzlich nicht durch zusätzliche Einbauten/Befestigungsmasten eingeschränkt werden kann/soll.

Eine Installation z.B. auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist bei Verkehrsspiegeln grundsätzlich wenig geeignet, weil aufgrund der doch verhältnismäßig geringen Größe der Spiegel und deren Wölbung dann weder Entfernung und Geschwindigkeit abgeschätzt werden kann, sowie bei herannahender Fahrrädern im Besonderen die Erkennbarkeit nicht in ausreichendem Maß gegeben wäre. Das würde die Unfallgefahr eher noch erhöhen, als minimieren.

Die Detailprüfung hat ergeben, dass an der oben benannten Kreuzung aus Sicht der Verwaltung weder eine besondere Erforderlichkeit gegeben ist, noch ein geeigneter Standort zur Verfügung steht.


Zu 3:
Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung dort nicht erforderlich. Siehe auch Antwort zu Nr. 1.


Bezirksratsherr Dr. Schmitz weist nochmals darauf hin, dass die Bevölkerung den angebrachten Spiegel als sinnvoll erachte. Er könne daher die Aussage zur Standortfrage nicht nachvollziehen, es sei denn, dass eine formale Regelung zur Installation der Trixi-Spiegel vorliege.

Frau Herzog-Karschunke erläutert, dass der vormals installierte Spiegel speziell für Busse war und sich daher von den an anderer Stelle im Innenstadtgebiet bekannten Trixi-Spiegeln unterscheide. Die Trixi-Spiegel sind wesentlich kleiner und werden - wenn überhaupt nur in wenigen Einzelfällen nach besonderen Vorgaben - an Ampelmasten befestigt. In dem vorliegenden Kreuzungsbereich gebe es jedoch keinen Ampelmast. Im Übrigen würde auch ein (kleinerer) Trixi-Spiegel dort nicht zu einer verbesserten Einsicht beitragen, wenn dieser gegenüberliegend angebracht werden würde. Frau Herzog-Karschunke macht weiterhin darauf aufmerksam, dass es zwar größere Spiegel im Stadtgebiet gäbe, jedoch würden sich diese ausnahmslos auf Privatflächen befinden, die mit dem Einverständnis der jeweiligen Grundstückseigentümerinnen installiert wurden, wie z.B. an Grundstückseinfahren.



TOP 5.2.
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.2.1.
Stand Radschnellweg Anderten
(Drucks. Nr. 15-1914/2022)

Nach den letzten Informationen der Verwaltung hätte der Baubeginn für den Radschnellweg nach Anderten bereits im Herbst 2021 erfolgen sollen. Bislang ist jedoch keinerlei Aktivität festzustellen.

Wir fragen die Verwaltung

1. Wann ist der Baubeginn für die Arbeiten auf dem Gebiet des Stadtbezirks geplant?

2. Wann sollen die Arbeiten abgeschlossen sein?

3. Was ist der Grund für die fortlaufenden Verzögerungen?

Frau Herzog-Karschunke beantwortet die Anfrage sinngemäß:

Zu 1: Mit den Arbeiten zur Radschnellverbindung von Hannover nach Lehrte wird nach heutigem Sachstand in Anderten mit der Baumaßnahme entlang der Bahntrasse ab September 2022 begonnen.

Zu 2: Voraussichtlich wird das Baumaßnahmenpaket nach Zeitplanung im März 2023 abgeschlossen sein.

Zu 3: Aufgrund der ansteigenden Preise auch im Bausektor durch die weltpolitische Lage konnten die bereits veröffentlichten Ausschreibungen nicht mit einem kalkulierten Ergebnis beauftragt werden. Somit kommt es weiterhin zu Verzögerungen in den Bauabläufen.


TOP 5.2.2.
Nutzung Schützenplatz Anderten
(Drucks. Nr. 15-1915/2022)

Der Schützenplatz Anderten wird in der Regel überwiegend als Parkraum, sowie jährlich für das ortsansässige Schützenfest und das Osterfeuer genutzt. Es gibt im Stadtbezirk eine Initiative getragen von den „Freunden Andertens“, die den Platz gern für weitere Nutzungen umgestalten möchte. Diese möchten wir gern unterstützen und den Innenstadt-Dialog zur Gestaltung von Plätzen zu Orten der Begegnung auch auf unseren Stadtbezirk ausweiten.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Ist der Platz tatsächlich auf voller Fläche, auch in den begrünten Randbereichen, als Parkplatz vorgesehen und handelt es sich hier um öffentlichen Parkraum?

2. Für welche weiteren Nutzungen ist der Schützenplatz temporär oder dauerhaft vorgesehen?

3. Welche städtischen Mittel stünden bereit, um den Platz im Sinne aller beteiligten Akteur*innen, etwa der Schützengesellschaft Anderten, der Ortsfeuerwehr sowie Interessengruppen und engagierten Bürger*innen für weitere Aktivitäten und als attraktiven Aufenthaltsort zu entwickeln?


Antwort wurde schriftlich nachgereicht und lautet wie folgt:

Zu 1. Grundsätzlich stehen lediglich die befestigten Flächen zur Befahrung zur Verfügung. Die begrünten Teilstücke sind aus Aspekten des Baum-/Flächenschutzes zu schützen und nicht zu Befahren. Es handelt sich hier nicht um öffentlichen Parkraum. Die Parkplätze stehen qua Vertrag der Schützengesellschaft Anderten von 1901 e.V. zur Verfügung.


Zu 2. Festplätze stehen in der Regel, neben den o.g. Nutzer*innen, den Schausteller*innen als Gastspielort zur Verfügung. Allerdings liegen der Verwaltung keine Anfragen dahingehend vor.

Zu 3. Haushaltsmittel stehen aktuell nicht zur Verfügung.



TOP 5.2.3.
Standorte für zusätzliche Baumpflanzungen an Straßenzügen
(Drucks. Nr. 15-1916/2022)

Misburg-Anderten ist der Stadtbezirk, der mit großem Abstand die geringste Zahl Straßenbäume im Stadtgebiet aufweist. Eine Beschattung und Begrünung der Straßenzüge ist angesichts der Klimakrise dringend zeitnah anzugehen. Die vorhandenen Waldflächen liegen abseits der Bebauung und können daher kaum dazu beitragen, das Mikroklima im Stadtbezirk in den in naher Zukunft zu erwartenden sommerlichen Hitzewellen erträglich zu machen.


Wir fragen die Verwaltung:

1. In welchen Straßenzügen im Stadtbezirk Misburg-Anderten können zusätzliche Straßenbäume gepflanzt werden?

2. An welchen Stellen ist die Gewinnung von Baumscheiben oder Grünstreifen mit Busch- und Baumbestand durch Entsiegelung und gegebenenfalls Reduzierung von Park- oder Verkehrsflächen möglich und sinnvoll?

3. Wann ist mit der Pflanzung von Bäumen entlang von Straßen angesichts des 1000-Bäume-Programms im Stadtbezirk zu rechnen?




Herr Behrla beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1. Eine umfassende Darstellung zusätzlicher Baumstandorte in den Straßen des Stadtbezirks Misburg-Anderten ist aufgrund des hiermit verbundenen Aufwands nicht möglich. Die Neupflanzung von Straßenbäumen setzt umfangreiche Prüfungen der örtlichen Verhältnisse voraus. Zu beachten sind insbesondere unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen, die Breite von Fuß- und Radwegen, der ruhende Verkehr, die Straßenbeleuchtung, der Abstand zu Fassaden, die Zugänglichkeit der Grundstücke, die Entwässerung und die Belange der Feuerwehr und der Müllentsorgung.
Bei Straßenneu und -umbauten werden Baumneupflanzungen standardmäßig auf Realisierbarkeit untersucht. Baumneupflanzungen in Bestandsstraßen werden, sofern möglich, sukzessive im Rahmen des 1000-Bäume-Programms vorgenommen. Eine flächendeckende Überprüfung des Stadtbezirks Misburg-Anderten ist aufgrund des damit verbundenen Aufwandes nicht möglich.

Zu 2. Für die Entsiegelung zur Schaffung von Baumstandorten gilt das zuvor Beschriebene. Bei der Prüfung von Baum-Neupflanzungen im Straßenraum werden standardmäßig sog. Nebenanlagen (Gehwege, Mittelinseln, Stellplatzstreifen etc.) untersucht. Allerdings liegen auch hier sehr häufig Ver- und Entsorgungsleitungen im Untergrund, die eine Baumpflanzung aufgrund einzuhaltender Sicherheitsabstände verhindern.

Zu 3. Über das 1000-Bäume-Programm werden stadtweit Bestandsstraßen auf Grundlage eigener Recherchen und Hinweisen Dritter (Bevölkerung, Politik etc.) auf zusätzliche Baumstandorte überprüft und diese unter Berücksichtigung zur Verfügung stehender personeller und finanzieller Ressourcen realisiert. Im Stadtbezirk Misburg-Anderten erfolgte in jüngerer Zeit z. B. die Pflanzung einer Eiche an der Buchholzer Straße / Schierholzstraße (anlässlich der Städtepartnerschaften). Weitere Projekte befinden sich derzeit in Prüfung: Grenzstraße, Scholandstraße und zusätzliche Pflanzungen im Einmündungsbereich Buchholzer Straße / Schierholzstraße.
Neu hinzukommende Standortvorschläge werden, sofern es die personellen Kapazitäten erlauben, ebenfalls sukzessive auf Eignung überprüft. Angesichts des oben beschriebenen Arbeitsaufwandes kann derzeit allerdings keine Angabe gemacht werden, ob und ggf. wann eine konkrete Umsetzung erfolgen kann.

TOP 5.2.4.
Beratungs- und Zufluchtsorte speziell für Mädchen und Frauen
(Drucks. Nr. 15-1917/2022)
In Hannover gibt es Beratungsangebote und Zufluchtsorte für Mädchen und Frauen in Not. Solche Angebote im eigenen Stadtteil zu haben ist für heranwachsende Mädchen, aber auch für sozial benachteiligte Frauen wichtig, weil diese Personen häufig nicht in der Lage sind herauszufinden, welche Möglichkeiten es für sie im Zentrum oder in fern gelegenen Stadtteilen gibt. Die Schwelle, ein Beratungsangebot anzunehmen, ist wesentlich niedriger, wenn der Frau die Einrichtung bekannt ist und sie diese leicht und schnell erreichen kann. Da im Stadtbezirk Misburg-Anderten relativ viele Kinder und Jugendliche und auch viele finanziell schwache Familien leben, fragen wir die Verwaltung:

1. Über welche Informationen und Einrichtungen im Bezirk finden Mädchen und Frauen in akuter Not Hilfe?

2. Gibt es im Bezirk Misburg-Anderten direkte Zufluchtsorte?

3. Wie schätzt die Verwaltung die konkreten Bedarfe im Stadtbezirk ein?



Frau Herzog-Karschunke verliest folgende Antwort:
zu 1.:

In der Landeshauptstadt Hannover gibt es eine vielfältige Beratungslandschaft, die fachkompetent Angebote für Mädchen und Frauen entwickelt und durchführt. Dazu gehören:
o Frauen-Treffpunkt Hannover
o Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e. V. Hannover
o SUANA / Kargah e.V.
o Bestärkungsstelle – Beratung für Frauen bei häuslicher Gewalt
o FrauenTherapie- und BeratungsZentrum AMANDA e.V.
o Frauenberatung für Betroffene von Gewalt und krisenhaften Lebenssituationen e.V.
o Violetta – Verein gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und jungen Frauen e. V.
o Mädchenhaus zwei13 e.V.
o Mädchenhaus KOMM e.V.
o Beratungsstelle Osterstraße
o pro familia Beratungsstelle Hannover

Keine der Einrichtungen hat ihren Sitz im Stadtbezirk Misburg-Anderten. Allerdings gibt es im Bezirk eine Vielzahl an Einrichtungen, die Mädchen und Frauen in akuter Not den Weg in diese Beratungsstellen oder in eine Frauenschutzeinrichtung weisen können.

Im Bereich der Jugendhilfe und Angebote für Familien gibt es diese Anlaufstellen:

Jugend-, Familien- und Erziehungsberatungsstelle
Winkelriede 14
30627 Hannover
Tel. 0511 168-4 88 11
E-Mail-Adresse: 51.31.6@@hannover-stadt.de
Internet: www.hannover.de/familienberatung-lhh

AWO Familienzentrum Misburger Regenbogenschiff
Ibykusweg 3,
30629 Hannover,
Telefon: 0511 5865083,
E-Mail: familienzentrum.misburg@awo-hannover.de

Jugendzentrum „Villa“ Misburg (Fachbereich Jugend und Familie)
Anderter Str. 60c
30629 Hannover
Telefon: 0511 9585335

Schülertreff Misburg (Aktion Sonnenstrahl e.V.)
Ludwig-Jahn-Straße 9
30629 Hannover
Telefon: 0511 6004304

Kleiner Jugendtreff Anderten (SJD - Die Falken)
Friedrich-Wilhelm-Fitzner-Weg 3
30559 Hannover
Telefon: 0511 80771010

Auch im Rahmen des Angebots des Kommunalen SeniorenService können Informationen für Frauen in akuter Not weitergegeben werden:
- Montags, dienstags und mittwochs bietet der Kommunale Seniorenservice als Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Rathaus Misburg von 9:00 – 13:00 Uhr eine offene Sprechstunde an.
- Dienstags wird in der Zeit russischsprachige Beratung angeboten,
- mittwochs ist ebenfalls von 9:00-13:00 Uhr das Stadtbezirksbüro besetzt.

- Die Mitarbeiterinnen des KSH beraten Senior*innen sowie ihre Angehörigen oder Interessierte zu den Themen Wohnen im Alter, Ehrenamt, Vorsorge, Pflege, Freizeitangebote, psychische Auffälligkeiten und Demenz, technische Assistenzsysteme zur Erhaltung der Selbstständigkeit zu Hause, Vorbereitung und Vorsorge für das Alter oder Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag.
- Außerdem bietet der Kommunale Seniorenservice Hannover im Rathaus Misburg in der Begegnungsstätte unterschiedlichste offene Angebote für Menschen ab 60 Jahren an, zum Beispiel einen Frühstückstreff für Frauen.

Weitere Orte, an denen Informationen (in Form von Flyern) erhältlich sind, sind das Bürgerhaus Misburg sowie die Stadtteilbibliothek. Die Stadtteilbibliothek Misburg ist zudem seit Anfang Juli eine Kinder:Schutzinsel. Sie ist durch einen markanten Aufkleber im Eingangsbereich als Partner für Kinder erkennbar und bietet einen Zufluchtsort für Kinder in Problemlagen. Es geht darum, Kindern im Alltag zur Seite zu stehen. Der Kinder:Schutzinsel-Aufkleber drückt aus, dass sich die Mitarbeitenden in den teilnehmenden Inseln aktiv zur Zivilcourage und zur Hilfeleistung bekennen.

zu 2.
In der Region Hannover gibt es das Frauenhaus24, das gewaltbetroffenen Frauen kurzfristig für einen kurzen Zeitraum Schutz bietet, sowie weitere Frauenschutzeinrichtungen, in die Frauen von dort vermittelt werden und in denen eine längere Unterbringung möglich ist. Dazu gehören:
o Frauenhaus Hannover - Frauen helfen Frauen e.V.
o Frauen- und Kinderschutzhaus Hannover
o AWO Frauenhaus in der Region Hannover
o Schutzeinrichtung MOLA für gewaltbetroffene Frauen* zwischen 18 und 25 Jahren
o AWO Frauenhaus Burgdorf (nicht anonym)
o Übergangswohnen der AWO Region Hannover

Darüber hinaus gibt es die Inobhutnahmestelle MIKA als Schutzeinrichtung für Mädchen* in Hannover. Die Aufnahme dort erfolgt über den KSD bzw. die dortige Clearingstelle. Zusätzlich bieten die Inobhutnahme Clearingstelle als auch das bed by night ein Angebot für Mädchen und Jungen in akuter Not.

Ein Hauptmerkmal von Frauenhäusern und Zufluchtsstätten für von Gewalt betroffene Mädchen und junge Frauen liegt darin, dass ihre Adressen zum Schutz der Bewohnerinnen in der Regel nicht veröffentlicht werden. Deshalb kann die Verwaltung keine Auskunft darüber geben, ob es im Bezirk Misburg-Anderten direkte Zufluchtsorte für Mädchen und Frauen gibt.
zu 3.
Eine qualifizierte Bedarfseinschätzung für die Bedarfe für Mädchen und Frauen heruntergebrochen auf einen Stadtbezirk erfordert eine eingehende Betrachtung. Im Rahmen der Beantwortung einer Bezirksratsanfrage ist dies nicht möglich. Erste Aufschlüsse geben jedoch ein Blick auf die Sozialstrukturdaten im Stadtbezirk Misburg-Anderten (Datenstand am 31.12.2021). Demnach ist der Stadtbezirk Misburg-Anderten geprägt von
- einem überdurchschnittlich hohen Kinder- und Jugendanteil (16,8 %; LHH: 15,6 %) und damit einhergehend mit einem hohen Familienanteil (19,1 %; LHH: 16,7 %). Der Anteil der Alleinerziehenden ist vergleichsweise gering (24,1 %; LHH: 24,8 %);
- einer leicht überdurchschnittlich hohen Geburtenrate (54,6 je 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter; LHH: 49,7);
- internationaler Vielfalt: 37,4 % der Bevölkerung sind Eingewanderte oder Nachkommen von Eingewanderten bzw. haben eine Migrationsgeschichte (LHH: 39,6 %);
- großer Sprachenvielfalt, wobei der Anteil der türkisch- und arabischsprachigen Bevölkerung deutlich unter- und der Anteil der polnisch- und russischsprachigen Bevölkerung deutlich überrepräsentiert ist (Polnisch 3,5 %; LHH 2,5 % und Russisch 2,1 %; LHH 1,6 %).

Arbeitslosigkeit und Transferleistungsbezug sind nahe am Durchschnitt:
- Die Arbeitslosigkeit liegt im Stadtbezirk insgesamt bei 7,0 % (LHH 7,3 %). In allen drei Stadtteilen des Stadtbezirks ist die Arbeitslosigkeit unter Männern - teils deutlich - höher als unter Frauen. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt bei 4,7 % (LHH 4,2 %).
- Die Transferleistungsquote (Ende 2020) ist bei 13,7 % (LHH 15,3 %). Frauen sind - über alle Altersgruppen hinweg betrachtet - in allen Stadtteilen innerhalb des Stadtbezirks etwas seltener von Transferleistungsbezug betroffen, als Männer.
- Rund 21,1 % der Familien leben von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (LHH 23,5 %), die Armutsquote bei Alleinerziehenden liegt etwas über dem Durchschnitt (47,6 %; LHH: 45,7 %).

Bei alldem gibt es große Unterschiede auf der Ebene der Stadtteile und erst recht auf Ebene der Mikrobezirke. Zu Unterschieden auf räumlicher Ebene der Stadtteile siehe unter www.strukturdaten-hannover.de oder im Armutsmonitoring unter www.sozialbericht-hannvover.de (siehe Armutsmonitoring 2021 und dort insbesondere die Soziale-Lage-Unterschiede auf Ebene der Mikrobezirke im Kapitel 8). Wichtig ist: Aus der Sozialstruktur des Stadtbezirks lassen sich nicht 1:1 Beratungsbedarfe für Mädchen oder (junge) Frauen ableiten. Bedarfseinschätzungen erfordern darüber hinaus Kontext, Einordnung, Vor-Ort-Kenntnisse und qualitatives Herangehen.

Die fachliche Einschätzung aus Sicht der Kinder- und Jugendarbeit ergänzt das Bild der Sozialplanung:

Die Kinder- und Jugendarbeit richtet sich fortlaufend im Rahmen der Jugendhilfeplanung an den Bedarfen und Bedürfnissen aller jungen Menschen aus und schafft neue Angebote oder passt bestehende Angebote an. In der Landeshauptstadt Hannover werden darüber hinaus Angebote für Mädchen und junge Frauen insbesondere im Mädchenarbeitskreis (MAK) trägerübergreifend entwickelt und durchgeführt.

In einer AG nach § 78 SGB VIII „Geschlechterdifferenzierung“ arbeitet die Stadtverwaltung mit den freien Trägern der Jugendhilfe aus den verschiedenen Leistungsbereichen der Jugendhilfe (Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, Beratungsstellen, KiTa) zusammen. Hier werden fachliche Entwicklungen und aktuelle Bedarfe diskutiert und Maßnahmen entwickelt. Selbstverständlich finden auch die Bedürfnisse und Bedarfe von Mädchen und jungen Frauen aus dem Stadtbezirk Misburg-Anderten in der Maßnahmenplanung Berücksichtigung. Informationen erhalten Mädchen und junge Frauen zum Beispiel in dem Flyer „Orte für Mädchen in Hannover“ (Abrufbar unter https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Bildung,-Jugend-und-Familie/Fachbereich-Jugend-und-Familie/Kinder-und-Jugendarbeit-der-Landeshauptstadt-Hannover/Orte-f%C3%BCr-M%C3%A4dchen-in-Hannover).


In akuten Notlagen können sich Mädchen und junge Frauen den Mitarbeitenden von Einrichtungen und Institutionen (Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, KiTas, Schulen, Beratungsstellen, etc.) anvertrauen. In diesem Fall greifen die Maßnahmen des Kinderschutzes und es erfolgt nach einer Gefährdungseinschätzung nötigenfalls eine Gefährdungsmeldung an den Kommunalen Sozialdienst (KSD). Zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen schließt die Landeshauptstadt Hannover Vereinbarungen gemäß §§ 8a und 72a SGB VIII mit den freien Trägern der Jugendhilfe ab.

Bezirksratsfrau Engelhardt erkundigt sich, ob die Kinderschutzinseln auch auf freie Einrichtungen ausgeweitet werden sollen und ob es ausreichend Fortbildungsmaßnahmen gebe im Hinblick auf die Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen.

Frau Herzog-Karschunke verweist bzgl. der Kinderschutzinseln auf eine kürzlich von ihr verschickte Mail, die sich u.a. mit den Hintergründen befasst hat. Derzeit beschränkt sich das Angebot auf die Bibliotheken, dieses soll aber ausgeweitet werden, insbesondere auf Einrichtungen die an der (Haupt) Straße liegen. So sollen sich Kinder angesprochen fühlen, die bei einer Gefährdung unmittelbar Hilfe suchen und z.B. niemanden anrufen können. Generell könnten sich auch private Unternehmen an dem Angebot beteiligen. Diese würden dann eine Schulung erhalten, wenn das Konzept inhaltlich passe.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherr Dr. Schmitz bestätigt Frau Herzog-Karschunke, dass sämtliche in der Antwort aufgezeigten Stellen bei entsprechender Bedürftigkeit von Mädchen und Frauen eine Hilfestellung anböten.

Bezirksratsfrau Schophaus erkundigt sich zu vorzulegenden Konzepten für die Teilnahme am Projekt „Kinderschutzinsel“ und dem Verbreitungsgrad von entsprechenden Information zum Projekt. Frau Herzog-Karschunke antwortet, dass jeder Betreiber ein Konzept einreichen müsse. Durch eine Kommission wird anhand eines Punktesystems über die Vergabe entschieden. Die ausgegebenen Flyer seien „breit“ verteilt worden. Ob diese in jedem Schulsekretariat ausliegen, könne sie aber nicht beantworten.


TOP 5.2.5.
Emissionen der ortsnahen Zementindustrie
(Drucks. Nr. 15-1918/2022)

Misburg-Anderten ist den Emissionen zweier großer Zementwerke ausgesetzt. Aufgrund eines gutachterlich festgestellten umfangreichen Sanierungsbedarfs des Zementwerks in Höver wurden hierzu Vertreter*innen des Zementwerks Holcim und des Gewerbeaufsichtsamts in die letzte Bezirksratssitzung am 1. Juni 2022 eingeladen. In Misburg ist zudem ein Zementwerk von HeidelbergCement angesiedelt.

Zementwerke stoßen eine Vielzahl von Schadstoffen aus. Zumindest im Zementwerk in Höver werden auch gefährliche Abfälle als Brennstoff eingesetzt. Dabei gelten zum Schutz der Bevölkerung deutlich laxere Grenzwerte als bei herkömmlichen Müllverbrennungsanlagen, es können also mehr Schadstoffe freigesetzt werden. Bei der Verbrennung werden unter anderem Kohlenstoffmonoxid, Schwefeldioxid, weitere Stickoxide, Ammoniak sowie Benzol und Quecksilber freigesetzt. Dabei wird nicht nur die Luft belastet, sondern es findet im Laufe vieler Jahre auch ein Eintrag bestimmter Schadstoffe ins Grundwasser statt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Ergebnisse erbrachten die letzten Analysen von Luft und Grundwasser auf Schadstoffe wie Kohlenstoffmonoxid, Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak sowie aromatische Kohlenwasserstoffe und Schwermetalle im Stadtbezirk?

2. In welchen Abständen werden Luft und Grundwasser im Stadtbezirk auf die genannten Schadstoffe untersucht und werden die Luftuntersuchungen den Betreibern der Zementwerke angekündigt?

3. Wo sind die Ergebnisse dieser Analysen einsehbar?


Frau Herzog-Karschunke verliest die Antwort:

Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 14.06.2022 wird seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover (GAA-H), für die beiden Zementwerke für die vom GAA H zu vertretenden Belange Stellung genommen.
Bevor ich dies allerdings mache, möchte ich zu den in der o.g. Anfrage nicht richtig dargestellten Äußerungen eine Rückmeldung geben.
Der in der Anfrage zitierte umfangreiche Sanierungsbedarf im Zementwerk von Holcim in Höver ist vom Sachverständigen nicht festgestellt worden. Der nach § 29 b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bekanntgegebene Sachverständige hat bei seinen Untersuchungen im Rahmen mehrerer Vor-Ort-Besichtigungen verschiedene (optionale – nicht rechtlich vorgeschriebene) Verbesserungspotentiale für die betriebliche Überwachung, Wartung und Instandhaltung staubführender Anlagenteile identifiziert. Für genau eine Rohrleitung (Klinkerkühlerabluftleitung) sieht der Gutachter den Bedarf für eine „Sanierung bzw. Erneuerung“. Diese Rohrleitung wurde im Rahmen der Grundreparatur 2022 bereits ausgetauscht. Alle anderen vom Gutachter ermittelten Verbesserungsoptionen sind je nach Schwierigkeitsgrad entweder in der ingenieurmäßigen Prüfung, in der Planung/Umsetzung oder zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits umgesetzt.
Es ist mir nicht ersichtlich aus welchen Gründen in der Anfrage die gefährlichen Abfälle aufgeführt werden, die mitverbrannt werden dürfen oder die Emissionsgrenzwerte von Abfallverbrennungsanlagen mit denen der Zementindustrie verglichen werden.
Beide Zementwerke haben für den Betrieb eine Genehmigung und eine rohstoffbedingte Ausnahme nach der Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV) Ausfertigungsdatum: 02.05.2013, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Juli 2021 (BGBl. I S. 2514). Es werden zum Mitverbrennen von Abfällen ausschließlich Abfälle eingesetzt, die nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), die zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1533) eingestuft sind und für die eine Genehmigung vorliegt.
In den Genehmigungen und der Ausnahme nach der 17. BImSchV sind Emissionsgrenzwerte festgelegt. Diese unterliegen einer kontinuierlichen Überwachung. Durch die Überprüfung auf Einhaltung der Emissionsgrenzwerte entstand für das GAA-H kein Handlungsbedarf.

Zu Fragen 1, 2 und 3

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover führt keine Immissionsmessungen durch.
Hierzu gibt es das lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen. Die Überwachung der Luftqualität erfolgt nach festen Vorgaben hinsichtlich Art, Umfang und Qualität. Für qualitätsrelevante Bereiche der Luftüberwachung wurde dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim als Betreiber des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) die Kompetenz gemäß der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 in Form einer international anerkannten Akkreditierung bescheinigt.
Für weitere Informationen bitte ich dem beigefügtem Link zu folgen.

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/luftqualitat/lufthygienische_uberwachung_niedersachsen/lufthygienische-ueberwachung-niedersachsen-9107.html


Die Qualität und Güte des Grundwassers unterliegt der Überwachung durch die Untere Wasserbehörde der Region Hannover.
Eine Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde der Region Hannover liegt uns nicht vor.

Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim (Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge)

In Misburg-Anderten werden unmittelbar keine Luftschadstoffe durch das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) gemessen.

Die Luftqualitätsbeurteilung durch das LÜN erfolgt in Niedersachsen gebietsbezogen anhand festgelegter Gebiete und Ballungsräume (s. auch www.luen-ni.de).

Die 39. Bundes-Immissionsschutz­Verordnung gibt in Abhängigkeit von der Anzahl der in den Gebieten und Ballungsräumen wohnenden Bevölkerung und in Abhängigkeit vom Belastungsniveau vor, wie viele Probenahmestellen einzurichten sind. Dabei sind auch Daten für Bereiche zu gewinnen, in denen die höchsten Werte auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zum Mittelungszeitraum der betreffenden Immissionsgrenzwerte signifikant ist. Diese Anforderungen erfüllt das LÜN in seiner jetzigen Ausrichtung.

Misburg-Anderten gehört zum Ballungsraum „Hannover-Braunschweig“, dessen Luftqualität anhand von Messungen an den folgenden LÜN-Messstationen beurteilt wird.


· Hannover, Göttinger Straße (DENI048, städtisch, Verkehr)

· Hannover (DENI054, städtisch, Hintergrund)

· Salzgitter-Drütte (DENI070, ländlich, Industrie)

· Braunschweig, Altewiekring (DENI075, städtisch, Verkehr)

· Braunschweig (DENI011, vorstädtisch, Hintergrund)


Zusätzlich werden im Stadtgebiet von Hannover Messungen in vereinzelten Straßenzügen durchgeführt (Friedrich-Ebert-Straße, Marienstraße, Bornumer Straße, Göttinger Straße)

Beurteilt werden die Konzentrationen der in der 39. BImSchV geregelten Luftschadstoffe


· Feinstaub (PM10 und PM2,5)

· Stickstoffdioxid (NO2)

· Schwefeldioxid (SO2)

· Ozon (O3)

· Kohlenmonoxid (CO)

· Benzol (C6H6)

· Benzo(a)pyren (BaP) im Feinstaub (PM10)

· Blei (Pb), Arsen (As), Kadmium (Cd), Nickel (Ni) im Feinstaub (PM10)


sowie die Ammoniak-Konzentration (NH3).

Frau Herzog-Karschunke bestätigt auf Nachfrage von Bezirksratsherr Dr. Schmitz, dass Zahlen, die nur den Stadtbezirk Misburg-Anderten betreffen, nicht erhoben werden.


TOP 5.3.
der CDU-Fraktion

TOP 5.3.1.
Amokwarnanlagen an Schulen
(Drucks. Nr. 15-1921/2022)

In letzter Zeit gab es vermehrt Angriffe durch Amokläufe auf Bildungseinrichtungen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Sind die Schulen in unserem Stadtbezirk mit einer Amokwarnanlage ausgestattet (Bitte nach einzelnen Schulen aufgliedern)?
2. Wenn ja, wann fanden jeweils die letzten Amokübungen und eine Übung des richtigen Verhaltens in einem solchen Fall an den jeweiligen Schulen in Misburg-Anderten statt?
3. Gibt es aus Sicht der Verwaltung Maßnahmen, die ergriffen werden könnten, um die Schulen in unserem Stadtbezirk besser vor einer solchen Tat zu schützen?

Herr Behrla verliest die Antwort.
  1. Ja, die Schulen sind mit Amokwarnanlagen ausgestattet.

  2. Von Übungen, insbesondere mit Schüler*innen, wird seitens des LKA Niedersachsen abgeraten. Die Thematisierung des richtigen Verhaltens liegt im pädagogischen Auftrag der Schule und damit außerhalb der Zuständigkeit der Schulträgerin. Die Verwaltung unterstützt im Rahmen ihrer Kompetenzen.

  3. Seit kurzer Zeit wurde die Stelle für Sicherheit und Brandschutz in Schulen im Fachbereich Schule besetzt. Zur Aufgabe des Stelleninhabers gehört auch, ein Konzept für diese Themen in den Schulen der LHH zu erarbeiten. Dabei werden sowohl technische, als auch organisatorische Belange berücksichtigt.











TOP 5.3.2.
Maßnahmen der Straßenerhaltung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in den Stadtbezirken der LHH – Deckenprogramm
(Drucks. Nr. 15-1922/2022)


Bezugnehmend auf die Drucksache Nr. 1069/ 2022 fragen wir die Verwaltung:
1. Wann werden die Maßnahmen in den vier genannten Straßen (Siedlerstraße, Hägenstraße, Albrechtstraße und Hannoversche Straße) umgesetzt?
2. Sofern eine Umsetzung nicht mehr in 2022 erfolgt: Was ist die Ursache hierfür?
3. Wann finden die Maßnahmen für die unter Punkt 1 genannten Straßen statt?

Herr Behrla verliest die Antwort:

Zu 1: Die geplanten Deckenerneuerungen werden in der Siedlerstraße
im Jahr 2023,
in der Hägenstraße in der 26. KW 2022,
in der Albrechtstraße in der 27. KW 2022 und
in der Hannoverschen Straße in der 31. KW 2022 umgesetzt.

Zu 2: In der Siedlerstraße wird durch enercity die Wasserleitung erneuert. Die Erneuerung der Fahrbahn erfolgt deshalb sinnvollerweise erst anschließend.

Zu 3: siehe Antwort zu Frage 1.


TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

· Frau Herzog-Karschunke berichtet, dass das Präventionsteam der Polizeidirektion Hannover ca. Ende Juli 2022 an Meyers Garten vor dem Geschäft Merkur auf Präventionsmaßnahmen hinweisen wird. Genaue Daten werden noch per Mail mitgeteilt, sobald die Informationen vorliegen.
· Am Samstag, 03.09.2022 wird in Anderten von 14:00 bis 17:00 Uhr wieder das Kleine Fest Am Bache gefeiert. Der Integrationsbeirat wird sich mit dem Flaggenquiz beteiligen, um mit Personen über die Arbeit des Integrationsbeirates ins Gespräch zu kommen.
· Vom 20. - 22.09.2022 macht das Städtoskoop Halt auf dem Platz der Begegnung. Genauere Eckdaten werden von Frau Herzog-Karschunke noch mitgeteilt.


TOP 7.
Information über Bauvorhaben

Frau Mathieu stellt ein Bauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Chemiefabrik „Kertess“ vor. Auf der an der Anderter Str. 104 gelegenen Fläche wurde mit verschiedenen Chemikalien gearbeitet, die als Altlasten zum Teil im Boden verblieben sind. Nach der Betriebsaufgabe in den 1970er Jahren wurde die Fläche von der Stadt aufgekauft. Neben der Beseitigung mehrerer Kampfmittelverdachtspunkte bestand die Herausforderung in den letzten Jahren darin, die Altlasten für eine Nachnutzung zu beseitigen. Zwischenzeitlich wurde das Grundstück an die Firma PANATTONI veräußert, die dort die Pläne für eine Baureifmachung der Fläche vorangetrieben hat.

Im Weiteren wird Herrn Stelljes, dem Projektmanager der Projektentwicklungsfirma PANATTONI das Wort übergeben, der das Konzept des entstehenden Gewerbeparks „City Dock“ vorstellt. Zielgruppe seien kleine, regionale Unternehmen (auch Handwerksbetriebe), könne bei Bedarf aber auch ausgeweitet werden. Angeboten werden Einheiten ab 700 m²-Größe die eine Hallenfläche, eine Gewerbefläche sowie eine Bürofläche enthalten.

Insgesamt hat das Grundstück eine Größe von ca. 47.000 m², wobei die nutzbare Fläche sich auf ca. 24.000 m² erstreckt. Auf ca. 16.000 m² Dachflächen ist Photovoltaik vorgesehen. Zudem werden auf den Parkplätzen E-Lademöglichkeiten angeboten. Als weitere Vorteile wurde auf die geringen Mieten, die schnelle Verfügbarkeit von Flächen sowie die Wachstumsmöglichkeiten durch eine modulare Bauweise verwiesen und damit einhergehend, die wirtschaftliche Stärkung und Erhöhung der Attraktivität des Standortes Misburg-Anderten hervorgehoben. Ferner wird die Anlage zertifiziert werden. Geplant sei die Fertigstellung bis etwa Mitte 2023.

Frau Mathieu informiert nachfolgend über die geplante Bebauung und die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Dabei geht sie auch auf die verkehrliche Erschließung ein, die zur verkehrlichen Entlastung den Bau eines separaten Linksabbiegestreifens vorsieht. Vom Fachbereich Tiefbau werde es hierzu noch eine Informationsdrucksache geben.

Bezirksratsherr Dr. Schmitz begrüßt für seine Fraktion das Bauvorhaben ausdrücklich, gerade im Hinblick auf die erfolgte Bodensanierung. Er möchte wissen, ob sich daraus Erkenntnisse für die Sanierung des Deurag-Nerag Geländes ableiten lassen.

Frau Mathieu bestätigt, dass die Erfahrungen durchaus übertragbar, im Hinblick auf die Größe und das Ausmaß der Fläche dennoch nicht vergleichbar seien. Eine Beschleunigung im Hinblick auf die mögliche Entwicklung der Fläche sei deshalb nicht zu erwarten.

Bezirksratsherr Hoare bedankt sich für die Informationen und erkundigt sich zum Ausbau des vorgesehenen Linksabbiegestreifens, ob die Option einer Ampelanlage geprüft worden bzw. weiterhin geplant sei. Zudem verweist er auf die geplante Asphaltsanierung der benachbarten Güterbahnbrücke die wahrscheinlich im kommenden Jahr durchgeführt werde. Hier sei es sinnvoll, diese Baumaßnahmen und evtl. damit verbundenen Sperrungen bzw. Beeinträchtigungen miteinander abzustimmen. An Herrn Stelljes richtet Bezirksratsherr Hoare die Fragen, ob die örtlichen Wirtschaftsvereinigungen in den Fokus zur Erreichung der Zielgruppen eingebunden wurden, ob es bereits Mieter gäbe und welche Laufzeiten die Mietverträge aufweisen.

Frau Mathieu teilt mit, dass das Verkehrsgutachten keine Notwendigkeit für eine Ampel sehe. Ein Termin für den Ausbau des Linksabbiegestreifens wurde noch nicht festgelegt, ggf. könne dies im Rahmen der geplanten Informationsdrucksache im Kontext mit den Brückenarbeiten durch den Fachbereich Tiefbau geregelt werden.

Herr Stelljes bestätigt, dass der Kontakt mit der Wirtschaftsförderung hergestellt wurde. Zum Sachstand könne er aber mangels Kenntnis keine Auskunft geben. Mietverträge seien noch nicht geschlossen worden, da ein konkreter Fertigstellungstermin auch noch nicht benannt werden könne. Über Makler werde die Vermittlung der Einheiten angeboten. Es sei auch geplant, über ein Bauschild Werbung zu betreiben. Die grundsätzliche Mietvertragslaufzeit wird mit 10 Jahren angegeben.


Bezirksratsfrau Spoida erkundigt sich zum Verlauf des Lärmschutzwalles und welche Höhe die sog. „Units“ im Verhältnis zum Lärmschutzwall haben. Frau Mathieu verdeutlicht an einem Lageplan den Verlauf, der mit der Wohnbebauung abschließt und ausreichend bemessen ist. Sie verweist dabei auf die Ergebnisse aus dem vorliegenden Lärmgutachten.

Nach Auskunft von Herrn Stelljes hat der Lärmschutzwall eine Höhe von 6,50 m, die Gebäude weisen eine Höhe von ca. 10 Metern auf, wobei eine Unterteilung in Gewerbe und Büro vorgenommen wird.

Bezirksratsfrau Engelhardt erkundigt sich zur geplanten Energieversorgung der Gebäude und ob bzw. welche Branchen bei der Vermietung priorisiert werden. Gibt es Bestrebungen, Lastenräder oder Car-Sharing anzubieten und welche Stellflächen werden für die „Units“ angeboten?

Herr Stelljes antwortet, dass neben Photovoltaik eine Gasversorgung der Gebäude vorgesehen sei. Es gebe keine Prioritäten für eine bestimmte Branche. Für die Logistikbranche seien die Flächen aufgrund der Gebäudestruktur weniger geeignet. Lastenräder und Car-Sharing seien nach Gesprächen mit der Stadt nicht vorgesehen, ausreichend Platz sei jedoch vorhanden.

Bezirksratsherr Ullrich möchte wissen, wer für den Ausbau, die Ausstattung und damit zusammenhängende Genehmigungen einzelner Mieter verantwortlich ist. Herr Stelljes informiert, dass die grundsätzlichen Genehmigungen von Fa. PANATTONI eingeholt werden (Stichwort Dummy-Nutzung). Mieter, deren Nutzungsbedürfnisse davon abweichen, müssen ihrerseits die erforderlichen Genehmigungen einholen.

Bezirksbürgermeister Tegeder bedankt sich für die ausführlichen Informationen und wünscht dem Projekt einen guten Verlauf.

Frau Mathieu informiert das Gremium, dass zum Bauvorhaben Lehrter Straße/Gollstraße für die ersten drei Gebäude Bauanträge eingegangen sind. Weitere Gebäude seien derzeit in Abstimmung.



TOP 8.
Einwohner*innenfragestunde
Ein Bürger erkundigt sich, ob eine in unmittelbarer Nähe zum Kertess-Gelände eingerichtete 30 km/h-Zone im Zusammenhang mit der geplanten Baustelle steht. Frau Herzog-Karschunke verneint dies. Auslösend hierfür sei ein Unfall in dessen Folge mit dem Verkehrsaußendienst und der Polizei die Entscheidung getroffen wurde.

Ein weiterer Bürger fragt zu den Planungen auf dem Papenburg-Gelände nach, ob mit Behinderungen durch Linksabbieger auf die Anderter Straße zu rechnen sei, bzw. ob dies geprüft wurde. Frau Mathieu klärt auf, dass dies im Rahmen des Verkehrsgutachtens geprüft worden sei und kein Eingriffserfordernis gesehen werde.

Ein anderer Bürger macht auf die Verkehrssituation auf der Buchholzer Straße aufmerksam. Dort seien auf einem relativ kurzen Streckenabschnitt mehrere Ampeln aufgestellt, hingegen an der Anderter Straße trotz des geplanten Neubauvorhabens auf dem Kertess-Gelände keine Signalanlage geplant sei. Frau Mathieu vermutet zur Buchholzer Straße, dass dort durch wesentlich mehr Fußverkehr die Notwendigkeit von Ampeln angezeigt ist.

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 9.1.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.1.
Bebauungsplan für das Gebiet des Schulzentrums Anderten
(Drucks. Nr. 15-1449/2022)

Antrag

Der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1901 Schulzentrum Anderten (Drucksache Nr. 1062/2022) ist offensichtlich nicht geeignet, um die Überplanung des Schulzentrums Anderten (sog. Masterplan) in angemessener Weise zu gestatten.

Während insbesondere eine große Fläche auf dem Plangebiet optional Wohnbebauung zulässt (die nicht prioritär wünschenswert ist), ist für den zwar noch nicht endgültig beschlossenen, aber unbedingt wünschenswerten Neubau des Hallenbades nur eine einzige, relativ kleine Baufläche vorgesehen, die auf den jetzigen Sportanlagen der Sportfreunde Anderten steht. Damit und insgesamt würde nach dieser Drucksache eine mögliche und wahrscheinlich auch gebotene Optimierung des Masterplans in der Zukunft be- und verhindert, und das in völlig unnötiger Weise.

Die Verwaltung wird dazu aufgefordert, eine Neufassung des Bebauungsplans zu erstellen, die für die Zukunft eine sinnvolle Optimierung des Masterplans gestattet und insbesondere den Standort für einen Neubau des Hallenbades bis auf den Bereich der jetzigen Bauruine des AMK-Hauses, soweit nur möglich, überall im Plangebiet zulässt.

Diese Neufassung des Bebauungsplanes ist graphisch so zu dokumentieren und dem Bezirksrat vorzulegen, dass die vorgesehenen einzelnen Nutzungsbereiche unmissverständlich zu erkennen sind, auch und gerade im Vergleich zum gegenwärtig noch gültigen Bebauungsplan.

Einstimmig

TOP 9.2.

für diese Sitzung

TOP 9.2.1.

der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.1.

Mobiles Bürgeramt für den Stadtbezirk Misburg-Anderten

(Drucks. Nr. 15-1888/2022)

Antrag


Die Verwaltung wird damit beauftragt, im Stadtbezirk Misburg-Anderten die Leistungen eines mobilen Bürgeramts anzubieten. Mit einer transportablen Ausstattung sollen pro Woche an zwei Tagen jeweils für einige Stunden die Leistungen eines Bürgeramts angeboten werden, an einem Tag vormittags, an einem nachmittags, und zwar vorzugsweise im Rathaus Misburg und nach Möglichkeit auch in Anderten.

Einstimmig


TOP 9.2.1.1.1.
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-1888/2022 (Antrag der SPD-Fraktion: Mobiles Bürgeramt für den Stadtbezirk Misburg-Anderten)
(Drucks. Nr. 15-2037/2022)

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:

Die Verwaltung wird damit beauftragt, finanzielle Mittel im Haushalt einzustellen, um im Stadtbezirk Misburg-Anderten die Leistungen eines mobilen Bürgeramts anzubieten. Mit einer transportablen Ausstattung sollen pro Woche an zwei Tagen jeweils für einige Stunden die Leistungen eines Bürgeramts angeboten werden, an einem Tag vormittags, an einem nachmittags, und zwar vorzugsweise im Rathaus Misburg und nach Möglichkeit auch in Anderten.


Bezirksratsherr Mansmann hält es für nicht nötig, finanzielle Mittel bereitzustellen. Man werde den Änderungsantrag daher ablehnen.

Bezirksratsherr Hoare verdeutlicht, für welche Zwecke die Mittel notwendig sind und eingesetzt werden sollen. Dies sei schon allein aus formalen Gründen erforderlich.

Bezirksratsherr Dr. Schmitz macht deutlich, dass die Stadt durch Gesetz zur sparsamen Mittelbewirtschaftung verpflichtet sei. Ein Haushaltsantrag könne daher auch noch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.

6 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung








TOP 9.2.1.2.
Begrünung von Wartehäuschen an Bushaltestellen
(Drucks. Nr. 15-1889/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit der GVH, insbesondere auf den Dächern, für die Begrünung der Wartehäuschen an den Bushaltestellen im Stadtbezirk Misburg-Anderten zu sorgen.

Einstimmig


TOP 9.3.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.3.1.1.
Legendenschilder Adelheid-Reinbold-Hof
(Drucks. Nr. 15-1919/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Legendenschilder für den Adelheid-Reinbold-Hof ausfindig zu machen und zu montieren.

Einstimmig


TOP 9.3.1.2.
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Anderter Strasse
(Drucks. Nr. 15-1920/2022)

Antrag

In der Anderter Strasse gibt es mehrere, dicht beieinander liegende Abschnitte mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Diese Bereiche sollen miteinander verbunden werden, sodass auf der gesamten Anderter Straße eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt.



Zu der im Rahmen der Feststellung der Tagesordnung von Bezirksratsfrau Bockentin-Müller „in die Fraktion gezogenen“ Drucksache weist Herr Behrla darauf hin, dass die Geschäftsordnung des Rates dies grundsätzlich auch für Einzelvertretende vorsehe. Allerdings sei dies nur mit einer Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder möglich. Eine Abstimmung hatte es aber noch nicht gegeben, worauf die anschließende Abstimmung folgendes Votum ergab

8-Stimmen dafür / 8-Stimmen dagegen, damit wurde die Vertagung/Absetzung des Antrages abgelehnt.

Auf Wunsch der CDU anschließend in die Fraktionen gezogen


TOP 9.4.1.
der CDU-Fraktion

TOP 9.4.1.1.
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 0854/2022 mit 1 Anlage (Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen)
(Drucks. Nr. 15-1967/2022)

Antrag

Der Antragstitel wird wie folgt geändert:

Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen – Gottfried-Benn-Platz Bereich östlich des Gottfried-Benn-Weges

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Antrag,
zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche vor dem Grundstück Gottfried-Benn-Platz im Bereich östlich des Gottfried-Benn-Weges entsprechend der Anlage 1 abweichend vom B-Plan Nr. 1500 nicht ausgebaut wird.

Zurückgezogen

TOP 10.

EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.

Ehrenamtspreis 2022

(Drucks. Nr. 15-1908/2022)

Antrag


Für die Auslobung des Ehrenamtspreises 2022 im Stadtbezirk Misburg-Anderten wird ein Betrag von

1.000,00 €

zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der genannten Summe in geeigneter Weise den Ergebnis- oder den Finanzhaushalt des Bezirksrats zu belasten.

Einstimmig

TOP 10.2.

Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehren

(Drucks. Nr. 15-1909/2022)

Antrag


Den Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren in Anderten und Misburg wird für Jugendarbeit ein Betrag von je

500,00 €

zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der genannten Summe in geeigneter Weise den Ergebnis- oder den Finanzhaushalt des Bezirksrats zu belasten. Dies soll in Umwidmung des Antrags gemäß Drucksache Nr. 15-0497/2022 geschehen, nachdem für dessen zugehörige Mittel inzwischen die Verwendungsmöglichkeit weggefallen ist.

Einstimmig

TOP 10.3.

Zuwendung Kirchengemeinde St. Wolodymyr

(Drucks. Nr. 15-2001/2022)

Antrag


Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrats wird der „Ukrainischen Kirchengemeinde St. Wolodymyr“ eine Summe von bis zu

1.100,00 €

einmalig für ein musikalisches Ferienprogramm (25.7.-5.8.) für ca. 40 ukrainische und deutsche Schulkinder zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der genannten Summe in geeigneter Weise den Ergebnis- oder den Finanzhaushalt des Bezirksrats zu belasten.

Einstimmig

TOP 11.

EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 11.1.

Zuw. IB-03-2022, "Give Aways"

(Drucks. Nr. 15-1996/2022)

Antrag


Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Integrationsbeirat Misburg-Anderten
Projekt: Projekt "Give Aways für die Öffentlichkeitsarbeit"
Zuwendungssumme: bis zu 1.000,00 €
Zuwendungsnummer: IB-03-2022


Einstimmig


TOP 11.2.
Zuw. IB-04-2022, "Musische und sprachliche Kinderferienmaßnahme"
(Drucks. Nr. 15-1997/2022)

Antrag


Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Kirchengemeinde St. Wolodymyr
Projekt: Projekt "musische und sprachliche
Kinderferienmaßnahme"
Zuwendungssumme: bis zu 1.400,00 €
Zuwendungsnummer: IB-04-2022



Einstimmig


Bezirksbürgermeister Tegeder schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:20 Uhr.



Für das Protokoll:





Tegeder Behrla
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer