Protokoll:
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 25.08.2022
PROTOKOLL
6. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 16. Juni 2022,
IGS Roderbruch, Aula, Rotekreuzstraße 23, 30627 Hannover
Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.06 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeisterin Zaman (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Ahrens (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bedijs (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böning 18.45 - 22.06 Uhr (DIE HANNOVERANER)
Bezirksratsherr Bolm (DIE PARTEI)
(Bezirksratsherr Borstelmann) (CDU)
(Bezirksratsfrau Fernekohl) (SPD)
Bezirksratsherr Fulst (SPD)
Bezirksratsfrau Gießelmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hondozi (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Janke (CDU)
(Bezirksratsfrau Kalisch-Humme) (SPD)
Bezirksratsherr Knüppel (SPD)
(Bezirksratsherr Kreiner) (SPD)
Bezirksratsherr Lödige (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Meisner (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Oppelt) (CDU)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
Bezirksratsfrau Pilger (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Senger (FDP)
Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Hemeed) (DIE LINKE.)
(Ratsherr Pieper) (SPD)
Verwaltung:
Frau Arki (Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe)
Herr Bode (Fachbereich Tiefbau)
Herr Drechsel (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Klinke (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Weber (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Baron (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)
Gäste:
Frau Eßer-Leyding (Sachverständige zur Gehägestraße)
Herr Hüsken (Region Hannover)
Herr Waldraff (Sachverständiger zur Gehägestraße)
Landeshauptstadt Hannover - 18.62.04 BRB - Datum 25.08.2022
PROTOKOLL
6. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 16. Juni 2022,
IGS Roderbruch, Aula, Rotekreuzstraße 23, 30627 Hannover
Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.06 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeisterin Zaman (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Ahrens (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bedijs (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böning 18.45 - 22.06 Uhr (DIE HANNOVERANER)
Bezirksratsherr Bolm (DIE PARTEI)
(Bezirksratsherr Borstelmann) (CDU)
(Bezirksratsfrau Fernekohl) (SPD)
Bezirksratsherr Fulst (SPD)
Bezirksratsfrau Gießelmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hondozi (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Janke (CDU)
(Bezirksratsfrau Kalisch-Humme) (SPD)
Bezirksratsherr Knüppel (SPD)
(Bezirksratsherr Kreiner) (SPD)
Bezirksratsherr Lödige (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Meisner (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Oppelt) (CDU)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
Bezirksratsfrau Pilger (CDU)
Bezirksratsherr Plotzki (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Senger (FDP)
Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Hemeed) (DIE LINKE.)
(Ratsherr Pieper) (SPD)
Verwaltung:
Frau Arki (Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe)
Herr Bode (Fachbereich Tiefbau)
Herr Drechsel (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Klinke (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Weber (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Baron (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Rembecki (Stadtbezirksmanagerin)
Frau Schulz (Bezirksratsbetreuerin)
Gäste:
Frau Eßer-Leyding (Sachverständige zur Gehägestraße)
Herr Hüsken (Region Hannover)
Herr Waldraff (Sachverständiger zur Gehägestraße)
Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der 6. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die 4. Sitzung am 10.03.2022
3. M I T T E I L U N G E N
3.1. der Bezirksbürgermeisterin
3.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements
3.3. Verlesung der Stellungnahme der Region Hannover zur Anhörung zum Thema "Turnhalle der Alice-Salomon-Schule muss endlich fertiggestellt werden!" (Drucksache Nr. 15-1313/2022 Änderung zu 15-1215/2022)
4. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: "Buslinie 900"
4.1. Sachstandsbericht LHH
4.2. Eingeladen sind: Region Hannover, Infra, Sachverständige Bürger*innen
5. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE (max. 30 Minuten)
6. I N F O R M A T I O N E N
6.1. Baumneupflanzungen in der Landeshauptstadt Hannover als Maßnahme zur Anpassung
an die Folgen des Klimawandels
(Informationsdrucks. Nr. 1238/2022 mit 13 (Anlagen nur online) Anlagen)
7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
7.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an
Aktiv DabeiSein e. G. - 13/2022
(Drucks. Nr. 15-1854/2022)
7.2. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die Johanniter-Unfall-Hife e. V. - 15/2022
(Drucks. Nr. 15-1856/2022)
7.3. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für das Naturfreundehaus Hannover - 16/2022
(Drucks. Nr. 15-1857/2022)
8. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates
8.1. IB-01-2022: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt: "Unterstützende, humanitäre und materielle Hilfestellungen für nachbarschaftliche Netzwerke, Personen, Organisationen und Einrichtungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld im Zusammenhang mit geflüchteten Menschen"
(Drucks. Nr. 15-1174/2022 N1)
8.2. IB-03-2022: Zuwendung des Integrationsbeirates, Projekt: "Fit for Kleefeld - Zeit für DICH!"
(Drucks. Nr. 15-1506/2022)
9. A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
9.1. E N T S C H E I D U N G
9.1.1. Neuanlage Streetballplatz In den Sieben Stücken - Paracelsusweg
(Drucks. Nr. 15-1647/2022 mit 2 Anlagen)
9.2. A N H Ö R U N G E N
9.2.1. Ausbau der Veloroute 06 von der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Kirchrode- Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 0846/2022 N1 mit 1 - nur online Anlagen)
9.2.2. Ausbau der Veloroute 03 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Bothfeld
(Drucks. Nr. 0995/2022 mit 1-nur online Anlagen)
9.2.2.1. Ausbau der Veloroute 03 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Bothfeld
Die Neufassung wurde durch die Ergänzung im Gremienlauf in den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen erforderlich. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.
(Drucks. Nr. 0995/2022 N1 mit 1-nur online Anlagen)
9.2.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1914 (ehem. 511, 1. Änd.), Kirchröder Straße / Karl-Wiechert-Allee
- Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- Modifizierter Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1216/2022 mit 3 Anlagen)
9.2.4. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1914 - Kirchröder Str. / Karl-Wiechert-Allee -
(Drucks. Nr. 1625/2022 mit 2 Anlagen)
9.2.5. Umbenennung des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 1555/2022 mit 1 Anlage)
9.2.6. Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in der Kita "Löwenzahn"
(Drucks. Nr. 1572/2022)
9.2.7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1725 - Roderbruchmarkt Süd -
Städtebaulicher Vertrag zum einbezogenen Planteil für die Wohnbebauung
Zustimmung zur Rechtsnachfolge
(Drucks. Nr. 1703/2022 mit 1 Anlage)
10. A N T R Ä G E
10.1. aus der letzten Sitzung
10.1.1. Änderung der Beschilderung des Bruno-Valentin-Wegs beginnend am Eingang des
Kleefelder Bades bis zur Hermann-Löns-Straße
(Drucks. Nr. 15-1170/2022)
10.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion
10.2.1. Spannhagengarten
(Drucks. Nr. 15-1435/2022)
10.2.2. Bänke an der Uferzeile
(Drucks. Nr. 15-1496/2022)
10.2.3. Fußgängerüberweg Bussestraße in Höhe Merianweg
(Drucks. Nr. 15-1628/2022)
10.2.3.1. Zusatzantrag zu Antrag Nr. 15-1628/2022 "Fußgängerüberweg Bussestraße in Höhe Merianweg"
(Drucks. Nr. 15-1747/2022)
10.2.4. Gehwegbreiten Ecke Dohmeyers Weg/Tieckstraße und Ecke Dohmeyers Weg/Brentanostraße
(Drucks. Nr. 15-1629/2022)
10.2.5. Basketballplatz im Stadtbezirk schaffen
(Drucks. Nr. 15-1649/2022)
10.2.6. Parkverbot vor dem Wertstoffhof Neue-Land-Straße
(Drucks. Nr. 15-1830/2022)
10.3. der CDU-Fraktion
10.3.1. Bienenfutter-Automaten
(Drucks. Nr. 15-1619/2022)
10.3.2. Behebung von Straßenschäden im Stadtbezirk nach Verlegung von Glasfaserkabeln /Straßenbegehung
(Drucks. Nr. 15-1651/2022)
10.4. von Bezirksratsherrn Senger (FDP)
10.4.1. Messung des Verkehrsaufkommens und PKW-Geschwindigkeiten in der Milanstraße
(Drucks. Nr. 15-1561/2022)
10.5. von Bezirksratsherrn Plotzki
(DIE LINKE.)
10.5.1. Fahrradzone im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld erproben
(Drucks. Nr. 15-1626/2022)
11. A N F R A G E N
11.1. der SPD-Fraktion
11.1.1. Digitalisierung
(Drucks. Nr. 15-1351/2022)
11.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsherrn Bolm (DIE PARTEI)
11.2.1. Smarte Straßenbeleuchtung im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1396/2022)
11.3. der SPD-Fraktion
11.3.1. Neuaufstellung der Infotafel an der Uferzeile in der Vogelsiedlung
(Drucks. Nr. 15-1436/2022)
11.3.2. Baumaßnahme Kulturtreff und Jugendtreff im Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1437/2022)
11.3.3. Zivil und Katastrophenschutz im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1438/2022)
11.3.4. Löschwasser im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1439/2022)
11.4. der CDU-Fraktion
11.4.1. Unfallschwerpunkte im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1624/2022)
11.5. von Bezirksratsherrn Bolm (DIE PARTEI)
11.5.1. Kleestraße
(Drucks. Nr. 15-1440/2022)
11.5.2. Schwimmfähigkeit in Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-1650/2022)
11.6. von Bezirksratsherrn Senger (FDP)
11.6.1. Überfüllte Mülleimer
(Drucks. Nr. 15-1560/2022)
11.7. von Bezirksratsherrn Plotzki (DIE LINKE.)
11.7.1. Zügige Umsetzung der Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße?
(Drucks. Nr. 15-1627/2022)
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Eröffnung der 6. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Zaman eröffnete die 6. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Im Anschluss wies Bezirksbürgermeisterin Zaman auf die Hinweise zur Medienöffentlichkeit und auf die Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Ausweitung der Erkrankung COVID-19 hin.
Des Weiteren berichtete Bezirksbürgermeisterin Zaman, dass auf Wunsch der Fraktionen und der Einzelvertreter die Stellungnahme der Region Hannover zur Anhörung zum Thema "Turnhalle der Alice-Salomon-Schule muss endlich fertiggestellt werden!" (Drucksache Nr. 15-1313/2022 Änderung zu 15-1215/2022) unter Mitteilungen TOP 3.3. verlesen werde. Die Drucksache Nr. 1703/2022 mit 1 Anlage wurde wegen Dringlichkeit als Nachtrag eingebracht und werde unter TOP 9.2.7. behandelt. Der Zusatzantrag von Bezirksratsherrn Bolm (DIE PARTEI) zu Drucksache Nr. 15-1628/2022 TOP 10.2.3. werde unter TOP 10.2.3.1. aufgerufen. TOP 3.2. und TOP 12 würden vertagt werden.
Bezirksratsherr Fulst begründete die Dringlichkeit des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Dringlichkeit wurde einstimmig bestätigt und der Antrag wurde unter TOP 10.2.6. behandelt.
Die so geänderte TO wurde einstimmig bestätigt.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 4. Sitzung am 10.03.2022
Öffentlicher Teil einstimmig
Nicht öffentlicher Teil einstimmig
TOP 3.
M I T T E I L U N G E N
TOP 3.1.
der Bezirksbürgermeisterin
Bezirksbürgermeisterin Zaman überbrachte den Dank des Montessori Kindergartens an die Mitglieder des Bezirksrates für die bewilligte Zuwendung.
Sie berichtete über die Ermittlungen der Polizei im Hinblick auf die Brandserie im Stadtbezirk.
Des Weiteren informierte sie über den Bau einer Kita der Nikodemus-Kirchengemeinde im Heideviertel und der damit verbundenen Problematik hinsichtlich der alten Baumbestände. Es zeichne sich eine Kompromisslösung ab. Es sollen weniger Bäume - als zunächst angedacht - für den Neubau gefällt werden. Sie machte auf eine entsprechende Informationsveranstaltung am 24.06.2022 um 16.30 Uhr vor Ort aufmerksam.
TOP 3.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Vertagt
TOP 3.3.
Verlesung der Stellungnahme der Region Hannover zur Anhörung zum Thema "Turnhalle der Alice-Salomon-Schule muss endlich fertiggestellt werden!" (Drucksache Nr. 15-1313/2022 Änderung zu 15-1215/2022)
Frau Schulz berichtete, dass die Region Hannover zum Thema „Sachstand zum Neubau der Sporthalle an der BBS Alice-Salomon-Schule in Hannover-Kleefeld“ angehört werden sollte. Die Stellungnahme wurde schriftlich abgegeben. Die Region Hannover teilte mit, dass die Schadensbehebung im Bauwerk weiterhin andauere. Über die im Februar 2021 festgestellten Wasserschäden sei bereits informiert worden. Nach verschiedenen Gutachterbesichtigungen wurden Maßnahmen zur Trocknung eingeleitet. Als Reaktion zur Anfeuchtung wurden Entlastungschnitte in der Brettstapeldecke ausgeführt.
Die Region Hannover musste umfangreiche, gutachterliche Untersuchungen zur Schadensursache und zur Schadensbehebung in Auftrag geben, die den Baufortschritt verzögert haben. Eine rechtliche Auseinandersetzung über Gewährleistungs- und Haftungsansprüche finde seit Feststellung des Wasserschadens statt.
Inzwischen sei der Betonboden in der Sporthalle eingebracht und müsse aushärten.
Das Planungsbüro erstelle aktuell einen neuen Terminplan und stimme diesen mit der Region Hannover und den Firmen für die nachfolgenden Gewerke ab. Die Koordination mit den beteiligten Firmen sei problematisch, insbesondere angesichts der aktuellen Marktlage, da alle Firmen durch die Verzögerung des Bauvorhabens von den vertraglich vorgesehenen Ausführungszeiten entbunden seien und ihre Ressourcen personell und zeitlich neu planen müssen. Aus diesem Grund könne nach wie vor kein Termin zur Fertigstellung des Neubaus seriös prognostiziert werden.
Bezirksratsherr Oppelt bedauerte, dass niemand aus der Region Hannover der Einladung gefolgt sei. Er hob die Dringlichkeit des Baus für zusätzliche Sporthallenkapazitäten im Stadtbezirk hervor und erläuterte dies ausführlich. Er fragte nach, ob nicht doch ein Zeitkorridor genannt werden könne, wann mit der Fertigstellung der Sporthalle gerechnet werden könne oder ob ein Abriss erforderlich sei.
Antwort der Region Hannover zu Protokoll: Es besteht keine baufachliche Notwendigkeit, das Gebäude abreißen zu müssen. Aktuell werden durch das beauftragte Planungsbüro neue Ausführungszeiten für die noch ausstehenden Gewerke vereinbart. Erst wenn diese Verträge verbindlich vereinbart und mit Fristen bzw. Terminen hinterlegt sind, können verbindliche Aussagen zum Bauzeitenplan erfolgen. Es wird um Verständnis gebeten.
TOP 4.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: "Buslinie 900"
TOP 4.1.
Sachstandsbericht LHH
Bezirksbürgermeisterin Zaman führte in das Thema ein und begrüßte einzeln die eingeladenen Gäste, die zu dem Thema gehört werden sollten und stellte diese vor.
Herr Bode vom Fachbereich Tiefbau ging darauf ein, dass die Führung einer Buslinie über die Gehägestraße die Politik und Bürgerschaft bereits seit vielen Jahren beschäftige und durch die stärker werdende Besiedlung in der Gehägestraße wieder aktueller geworden sei. Eine Buslinie an sieben Tagen die Woche werde für sinnvoll erachtet und mit der Buslinie 900 biete sich die Chance einer Umsetzung. Momentan sei eine Linienführung durch die Eilenriede technisch nicht möglich, da die Brücke über den sog. „Schiffgraben“ nicht ausreichend tragfähig sei. Die Tragfähigkeit liege bei 6 Tonnen. Die Brücke habe eine weitere Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren. Soweit die Linienführung des Busses nicht über die Brücke führe, bestünde keine Notwendigkeit der Erneuerung des Bauwerkes. Sollte die Buslinie 900 über die Brücke geführt werden, könne die Erneuerung der Brücke unter finanzieller Beteiligung der Region erfolgen. Diesbezüglich sei die Stadt mit der Region im Gespräch und eine positive Tendenz sei signalisiert worden. Eine Umsetzung könnte in 1 bis 1 ½ Jahren erfolgen.
Bezirksratsherr Fulst erkundigte sich, in welchem Umfang sich die Region an den Kosten für den Brückenneubau beteiligen solle.
Herr Bode entgegnete, dass aufgrund des vorzeitigen Neubaus über einen Wertausgleich zu sprechen sei.
Bezirksratsherr Oppelt bat nochmals um Bestätigung, dass die Brücke erneuert werden müsse, wenn der Bus dort fahren solle. Er fragte nach, ob eine provisorische Lösung mit einem Bus mit weniger Tragkraft bereits jetzt möglich sei. Ihn interessierte, wann mit dem Bau an der Brücke begonnen werden könne und wann diese fertig gestellt sei.
Herr Bode erklärte, dass es noch keinen Zeitpunkt für den Beginn des Baus gebe. Er verwies diesbezüglich auf den Bericht des Kollegen aus dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zum Thema Eilenriede. Sein Bericht stelle die bautechnische Sichtweise dar. Aus verkehrstechnischer Sicht sei die Streckenführung sinnvoll. Das Bauwerk müsse auch für kleinere Busse erneuert werden. Eine diesbezügliche Prüfung habe bereits stattgefunden. Nach der Entscheidung für die Erneuerung wären 1 bis 1 ½ Jahre bis zur Fertigstellung einzuplanen.
Bezirksratsfrau Bedijs ging darauf ein, dass der Bus sieben Tage die Woche durch die Gehägestraße und die Waldchaussee geführt werden solle. Sie fragte nach, was dies für die Sperrung der Waldchaussee bedeute.
Herr Bode wies darauf hin, dass es verkehrspolitisch sinnvoll sei, an sieben Tagen die Woche zu fahren. Ob es so umgesetzt werde, sei noch zu klären, ebenfalls das Thema der Sperrzeiten von Sonnabendnachmittag bis Sonntagabend. Technisch bestünde die theoretische Möglichkeit, dass sich der Bus die Schranke freischalte und mit geringerer Geschwindigkeit durchfahre.
Bezirksratsherr Plotzki machte auf die Kritik des baulichen Zustandes der Gehägestraße hinsichtlich eines Fahrradweges aufmerksam und erkundigte sich, wo die Möglichkeit einer Bushaltestelle auf der Gehägestraße gesehen werde. Außerdem interessierte ihn, wie zukünftig Schwerlastverkehr unterbunden werden könne, wenn die Brücke ertüchtigt worden sei. Er bat um Einschätzung zu der Breite der Straße und dem baulichen Zustand.
Herr Bode stellte fest, dass der bauliche Zustand der Straße in Ordnung sei. Er gehe davon aus, dass es Bereiche gebe, wo Bushaltestellen unterzubringen seien. Der LKW-Verkehr könne weiterhin verkehrsbehördlich ausgeschlossen werden. Dies sei auch geplant. Eine mechanische Lösung gebe es nicht. „Busschleusen“ würden den PKW-Verkehr ausschließen, aber nicht den LKW-Verkehr, da die LKWs über die entsprechende Spurgröße – wie der Bus - verfügen würden.
Bezirksratsherr Hunze fragte nach, ob es denkbar wäre, dass der Bus über die Gehägestraße bis zum Parkplatz Steuerndieb fahre und dann wende. In diesem Fall bräuchte die Brücke noch nicht saniert zu werden.
Herr Bode erklärte, dass dies theoretisch möglich sei, soweit eine große Wendeschleife gebaut werde. Ob der Platz dafür ausreichend sei, könne nicht gesagt werden. Er machte darauf aufmerksam, dass sich dadurch die Fahrzeit für die vordem Eingestiegenen um ca. 10 Minuten verlängere. Dies trage nicht zur Attraktivität der Linie bei. Der Fahrzeitaspekt sei zu berücksichtigen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Ahrens ging darauf ein, dass die Strecke für Busse ertüchtigt werden könne und der LKW-Verkehr ausgeschlossen bliebe. Ihn interessierte, wie andere Busse an der Durchfahrt gehindert werden können, um Lärm- und Immissionsbelästigungen zu vermeiden.
Herr Bode wies darauf hin, dass die Strecke mit der Beschilderung „Linienbus frei“ freigegeben werde und ansonsten der Schwerlastverkehr verboten sei. Damit sei der Busverkehr, der vom Zoo abfahre, untersagt.
Bezirksratsfrau Gießelmann machte darauf aufmerksam, dass die Buslinie 900 am Lister Turm und an der Podielskistraße lediglich provisorische Haltestellen aufweise und fragte nach, ob es sich um Interimslösungen handele, weil die Streckenführung nochmals geändert werden solle und falls nicht, wann feste Bushaltestellen installiert werden.
Herr Bode stimmte Bezirksratsfrau Gießelmann zu, dass es sich bei den Haltestellen um Provisorien handele, um die Sprinterlinie von Altwarmbüchen durch das Stadtgebiet bis zum Hauptbahnhof führen zu können. Die optimale Streckenführung der Linie 900 wäre durch das Gehägeviertel und die Groß-Buchholzer Straße. Die momentane Streckenführung werde bis zu einer endgültigen Entscheidung beibehalten. Sobald die Entscheidung vorliege, könnten die Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden.
Auf die Bitte von Bezirksratsherrn Oppelt zeigte Herr Bode auf, wo der genaue Standort der zu erneuernden Brücke lag.
Bezirksratsherr Knüppel stellte fest, dass aufgrund der aktuellen Beschilderung kein LKW-Verkehr durch das Gehägeviertel fahre. Es sei davon auszugehen, dass sich in Zukunft nichts daran ändere.
Herr Bode bestätigte dies. Nur wer sich über das Schild hinwegsetze, fahre dort durch und riskiere an der Brücke einzusacken.
Bezirksratsherr Fulst erinnerte daran, dass die Führung der Buslinie 900 durch die Gehägestraße Teil des Nahverkehrskonzeptes 2020 gewesen sei und fragte nach, ob die Umsetzung daran scheitere, dass die Stadt Hannover und die Region sich wegen der finanziellen Mittel nicht einigen könnten.
Herr Bode wies darauf hin, dass intern noch abgestimmt werden müsse, wie mit dem Eingriff in die Eilenriede umgegangen werde. Diesbezüglich gebe es berechtigte Belange, die in die Abwägung der Entscheidungsfindung mit einfließen müssten.
Auf den Einwand von Bezirksratsherrn Fulst, dass es einen gefassten Beschluss gebe, entgegnete Herr Bode, dass es sich um den Nahverkehrsplan der Region handele und hier das Stadtgebiet betroffen sei. Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Knüppel erwiderte Herr Bode, dass der Abstimmungsprozess mit der Region hinsichtlich der Linienführung momentan laufe.
Auf den Einwand von Bezirksratsherrn Oppelt, dass es wünschenswert gewesen wäre, wenn die Stadtverwaltung eine zwischen den Fachbereichen abgestimmte Meinung vorgetragen hätte, hob Herr Bode die Vorteile hervor. Der Bezirksrat kenne dadurch alle Standpunkte, die zu einer Entscheidungsfindung beitragen.
Bezirksratsherr Bolm erkundigte sich, ob eine andere Anbindung der Gehägestraße - außer mit der Linie 900 – denkbar sei. Er nannte als Beispiel die von Bezirksratsherrn Hunze angesprochene Wendeanlage zur Nutzung für Kleinbusse. Die Kleinbusse könnten bis zur Noltemeyerbrücke oder Karl-Wiechert-Allee fahren.
Herr Bode erklärte, dass technisch alles machbar sei. Es müsse aber nahverkehrspolitisch sinnvoll sein und es sei fraglich, ob den Menschen mit dieser Lösung geholfen sei.
Die Frage von Bezirksratsherrn Knüppel, wann mit einem Ergebnis aus der Abstimmung zwischen Stadt und Region in Bezug auf das Vorhaben zu rechnen sei, musste Herr Bode unbeantwortet lassen.
Herr Drechsel vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereich Forsten, stellte anhand eines Karte die sog. „Waldchaussee“ vor. Die Straße sei nicht gewidmet, aber für den Kfz-Verkehr frei gegeben. Er wies auf die Schrank- und Schließanlagen am Zoo und am Steuerndieb hin. Diese seien am Wochenende geschlossen, um den Naherholungssuchenden die Möglichkeit zu geben, diese Straße in voller Breite zu nutzen. Diese Nutzung habe sich in den letzten Jahren – auch aufgrund von Corona - verstärkt. Aus diesem Grund werde es sehr kritisch gesehen, dass dem ÖPNV am Wochenende eine Durchfahrt ermöglicht werden solle. Es stelle sich die Frage wie Erholungssuchende und der Bus gemeinsam die Straße nutzen sollen. Eine weitere Verstärkung des Verkehrs auf der „Waldchaussee“ werde im Hinblick auf die bereits durch den Wald führenden großen Straßen – wie den Messeschnellweg - kritisch gesehen. Alle Straßen würden Lärm in den Wald bringen und beeinträchtigen so die Erholungsfunktion des Waldes. Soweit Haltestellen auf dem Streckenverlauf der „Waldchaussee“ vorgesehen seien, wäre zu beachten, dass die Straße vom Steuerdieb bis zum Zoo unmittelbar an den Wald angrenze und für Haltestellen Bäume gefällt werden müssten. Eine Rodung würde entsprechende Kompensationsmassnahmen nach sich ziehen.
Bezirksratsherr Fulst wies darauf hin, dass aus Sicht der SPD-Fraktion keine Haltestellen in der „Waldchaussee“ erforderlich seien. Um eine Mobilitätswende zu erreichen, müsse die ÖPNV-Nutzung verstärkt werden und dies sei nur mit vernünftigen Verbindungen möglich. Weniger Autoverkehr käme dem Wald zugute. Er glaube, es gebe am Wochenende aufgrund der Breite der Straße keine Nutzungskonflikte. Der Bus könne in Schrittgeschwindigkeit fahren, sobald Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen zu sehen seien oder die Geschwindigkeit des Busses werde generell am Wochenende auf 20 km/h begrenzt. Die vorgetragenen Argumente hätten ihn nicht überzeugt, da der ÖPNV ein zentrales Mittel sei, um die Klimawende voran zu bringen.
Bezirksratsherr Oppelt lobte den Austausch. Die CDU-Fraktion sei der Meinung, dass die Argumentation von Herrn Bode höher zu gewichten sei. Er stellte fest, dass jeder Bus, der fahre, mehrere PKW-Fahrten ersetze und damit die Staugefahr und die Immissionen verringere. Daher wäre ein Bus aus ökologischen Gründen für diese Straße gewinnbringend. Im Hinblick auf den Lärm, den ein Bus mit sich bringe, wäre ein Bus mit E-Mobilität eine Variante. Er erkundigte sich, ob diese Möglichkeit nicht eine Alternative sei und ob bei einem Bus, der in Schrittgeschwindigkeit fahre, die Nutzungen mit einander vereinbar seien. Er fragte nochmals nach, wann mit einer abgestimmten, einheitlichen Meinung der Stadt Hannover zu rechnen sei.
Herr Drechsel verwies hinsichtlich der abgestimmten Meinung der Verwaltung auf die Antwort von Herrn Bode. Er stimmte Bezirksratsherrn Oppelt zu, das E-Mobilität eine gute Variante wäre, um Lärmreduziert zu fahren und damit zu befürworten sei. Inwieweit es zu Nutzungskonflikten käme, könne nicht beantwortet werden. Er informierte darüber, dass am Zoo die Straße auf beiden Seiten von Inlineskatern für Übungen abgesperrt sei.
Bezirksratsherr Plotzki bat um nähere Erläuterungen, warum eine Waldchaussee, die nicht gewidmet sei, seit vielen Jahren genutzt werde. Er erinnerte daran, dass die Eilenriede
ein schützenswertes Gut und der Wald zertifiziert sei. Es interessierte ihn, ob diese Zertifizierung durch eine weitere Nutzung verloren gehen könne. Des Weiteren wies er auf die regelmäßigen Amphibienwanderungen und durchgeführten Schutzmaßnahmen hin und ob diese gefährdet werden könnten.
Herr Drechsel erklärte, dass die Eilenriede und der gesamte Stadtwald dreifach zertifiziert seien, und dass jedes „Siegel“ mit bestimmten Kriterien versehen sei. Diese sollen eine möglichst schonende Waldwirtschaft garantieren. Die Zertifikate würden nicht wegfallen, wenn der ÖPNV auf der Straße fahre. Des Weiteren informierte er darüber, dass die Biotopklassifizierung 2015 festgestellt habe, dass es ca. 70 % Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Lebensraumtypen im Stadtwald gebe. Darunter würden schützenswerte Biotope und Habitate fallen. Darüber hinaus gebe es noch eine Naturwaldfläche, die ca. 30 m Luftlinie zur Waldchaussee verlaufe. Er bestätigte, dass es Amphibienwanderungen in dem Bereich gebe und der BUND zu den entsprechenden Zeiten der Wanderungen Schutzzäune aufgestellt habe. Die Amphibien würden von freiwilligen Helfer*innen eingesammelt und über die Straße gebracht werden.
Bezirksratsherr Senger ging auf die angesprochenen Bedenken ein und führte aus, dass die Immissionen und der zusätzliche Lärm, den der Bus verursache, über Elektro-Busse geregelt werden könne. Ein weiteres Argument sei gewesen, dass die Erholungsfunktion am Wochenende gestört werden könne. Seines Erachtens könne dies über den entsprechenden Fahrplan mit halb- oder stündlichem Busverkehr am Wochenende geregelt werden. Die Notwendigkeit in der Waldchaussee eine Haltestelle zu installieren, werde nicht gesehen, da es vorrangig um die Anbindung der Bürger*innen des Gehägeviertels gehe.
Herr Drechsel stimmte Bezirksratsherrn Senger zu. Er wies darauf hin, dass der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün es als Chance für den Wald werten würde, wenn die Waldchaussee in Zukunft nur der Naherholungsnutzung zugeführt werden würde. In einem solchen Fall könnte ein parallel zur Waldchaussee verlaufender, asphaltierter Weg zurück gebaut werden und Kompensationsmaßnahmen könnten durchgeführt werden.
Auf den Einwand von Bezirksratsherrn Senger eingehend, erwiderte Herr Drechsel, dass es sich um eine politische Entscheidung handele. Es sei u. a. abzuwägen, inwieweit sich die Naherholungssuchenden durch den Bus gestört fühlen.
Bezirksratsherr Fulst interessierte, welche Einsparungen an Kfz notwendig seien, damit der Bus im Hinblick auf die Immissionen und den Lärm sinnvoll sei.
Herr Drechsel entgegnete, dass dies davon abhängig sei, ob der Bus tatsächlich genutzt werde. Eine Anzahl könne nicht beziffert werden.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Ahrens wies darauf hin, dass die Autofahrer*innen die Strecke als „Schleichstrecke“ nutzen würden. Ziel solle es sein, eine Lösung für eine gute Anbindung der Anlieger*innen der Gehägestraße zu finden und nicht noch weiteren Verkehr durch eine Öffnung für den Bus durch die Eilenriede zu erzeugen. Diese müsse geschützt werden. Er befürworte den Ausbau des ÖPNV. Dieser dürfe aber nicht zu Lasten der Natur gehen. Die Wochenendlösung – sprich Sperrung der Waldchaussee - werde von den Bürger*innen sehr gut angenommen. Er sprach sich für eine Alternative aus, um nicht noch weiteren Individualverkehr durch die Eilenriede zu führen.
Bezirksratsherr Knüppel erkundigte sich, ob es Ideen gebe, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Bus durch die Eilenriede fahren könne. Er fragte, ob es eine Möglichkeit wäre, die Waldchaussee nur für den Bus zu öffnen und ansonsten geschlossen zu halten wie am Wochenende. Er erinnerte daran, dass die Waldchaussee als Ausweichstrecke für den Feierabendverkehr geöffnet worden sei. Aus diesem Grund sei sie auch am Wochenende geschlossen.
Herr Drechsel bemerkte, dass derartige Entscheidungen nur politisch getroffen werden könnten.
TOP 4.2.
Eingeladen sind: Region Hannover, Infra, Sachverständige Bürger*innen
Herr Hüsken von der Region Hannover zeigte anhand einer Power-Point-Präsentation die Linienführung der sprintH Linie 900. Die sprintH Linien seien im Rahmen einer Überplanung des Regionalbusnetzes vor einigen Jahren entstanden und sollen die Hauptachsen des ÖPNV bis direkt in die Innenstadt von Hannover stärken. Dabei seien die positiven Erfahrungen z. B. der Linie 300 mit eingeflossen. Er informierte darüber, dass die RegioBus-Linien 300,500 und 700 die erfolgreichsten im Hinblick auf die Fahrgastzahlen seien. So fahre die Linie 500 im Takt von 10 Minuten. Die Fahrzeugqualität der sprintH-Linie würde sich in der Qualität von anderen Buslinien positiv unterscheiden. Auf der sprintH-Linie würden bereits viele voll elektrische Busse eingesetzt werden. Aktuell starte das Projekt „Wasserstoff“, sodass demnächst Busse mit Wasserstoff im Einsatz seien. Eine Wasserstofftankstelle werde in Weetzen eingerichtet. Es handele sich um eine umweltfreundliche Alternative. Des Weiteren berichtete er, dass der Linienverkehr durch die Waldchaussee sieben Tage die Woche erfolgen solle. Es sei nicht sinnvoll, wenn an einem Tag in der Woche von dem gewohnten Linienweg abgewichen werde. Es ginge um Verlässlichkeit sowohl beim Linienweg als auch beim Takt. Eine Kombination von Fußgänger*innen, Radfahrenden und Bus werde bereits in anderen Städten praktiziert und funktioniere gut. Herr Hüsken wies auf Beispiele in der Region hin, wo mit versenkbaren Pollern gearbeitet werde. Hinsichtlich der Schranken bestünden keine Bedenken. Es sei ein Qualitätssprung für den ÖPNV, wenn eine Verbindung durch die Gehägestraße alle 15 Minuten in die Innenstadt erfolge. Auf die Frage hinsichtlich eines einzurichtenden Shuttles merkte er an, dass dies technisch machbar sei, aber nicht der ÖPNV-Qualität entspräche. Er machte darauf aufmerksam, dass die Einrichtung eines Shuttle-Verkehrs kostenmäßig in keinem Verhältnis zum Neubau der Brücke stünde. Soweit der Bus durch die Gehägestraße fahren würde, könnten zusätzlich 8.500 Einwohner*innen erreicht werden. Diese Einwohner*innen hätten mit der Verbindung ein attraktives Angebot direkt in die Innenstadt. Die Erfahrungen auf den anderen Linien hätten gezeigt, dass solch ein Angebot sehr gut angenommen werde. Im Hinblick auf die Haltestellen wies er darauf hin, dass im Bereich Gehägestraße und am Zoo jeweils Haltestellen erforderlich seien.
Bezirksratsherr Fulst erkundigte sich, woran die Umsetzung der Planung scheitere. Er fragte nach, ob es daran liege, dass die Region und die Stadt Hannover sich nicht über die Höhe der Kostenbeteiligung für die Ertüchtigung der Brücke einigen könnten.
Herr Hüsken berichtete, dass die wesentlichen Punkte mit dem Fachbereich Tiefbau geklärt seien. Die Region habe das Ziel, die Linie nächstes Jahr zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember durch die Gehägestraße fahren zu lassen.
Bezirksratsfrau Bedijs wiederholte nochmals ihre Frage im Hinblick auf die Projektion. Ihr sei nicht klar, welche Strecke am besten angenommen werde und inwieweit die anderen Szenarien mit Shuttledienst und Schleife fahren, in Erwägung gezogen werden könnten.
Herr Hüsken erinnerte daran, dass momentan eine provisorische Streckenführung eingerichtet sei und geplant sei, die Linie durch die Gehägestraße zu führen. Über mögliche Fahrgastzahlen könne keine Aussage getätigt werden. Festgestellt werden könne, dass die Fahrgastzahlen auf der Linie 900 trotz Corona gestiegen seien. Es gebe eine positive Entwicklung, die durch die Anbindung des Gehägeviertels noch gesteigert werden könnte. Zu den angesprochenen anderen Szenarien wies er auf eine Prüfung hin, die ergeben habe, dass eine Wendeanlage mit einem normalen Linienbus nicht möglich sei. Ein zusätzliches kleines Fahrzeug einzusetzen sei aus wirtschaftlichen Gründen nicht machbar. Aus den genannten Gründe gebe es keine andere Variante.
Bezirksratsherr Plotzki wies darauf hin, dass angedacht sei, das Busnetz der ÜSTRA mit Hilfe von externen Gutachtern zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang fragte er nach den zukünftigen Planungen für das Busnetz und welche Möglichkeiten sich ergeben könnten, die die jetzige Diskussion überflüssig mache. Es wies auf die geplante Beteiligung von Bürger*innen hin. Er machte auf die Unterschiede aufmerksam, wo eine andere Anbindung nicht möglich sei. So gebe es z. B. für die sprintH Linie Gehrden keine Alternative, während in Altwarmbüchen parallel die Stadtbahn fahre. Daher sei die Frage, ob ein Bus auf eine Linie gesetzt werde, die nicht die gewünschte Auslastung habe, nur um die Bürger*innen in der Gehägestraße an den ÖPNV anzuschließen, berechtigt. Unstrittig sei ein Anschluss, aber dieser sollte im Einklang mit der Natur erfolgen. Er ging nochmals auf die eingangs erwähnten Planungen ein, die 2024 abgeschlossen sein sollen und fragte nach dem aktuellen Stand.
Herr Hüsken bestätigte, dass zurzeit das Stadtbusnetz der Stadt Hannover überarbeitet werde. Es sei geplant, die tangenzialen Beziehungen und vorhandene Linien im Busverkehr zwischen der MHH und der Podbielskistraße zu stärken. Durch die Arbeitsplätze im Umfeld dieses Bereiches werde ein großes Potential gesehen. Eine Wendemöglichkeit am Steuerndieb würde dem Konzept widersprechen. Die Linienführung der Linie 900 von Burgdorf bis in die Innenstadt sei in den zukünftigen Planungen gesetzt. Auf der aktuellen Ausweichstrecke Podbi werde die Linie 900 aufgrund der Stadtbahnlinie nicht viel genutzt. Durch die Gehägestraße seien bessere Effekte zu erzielen und damit sei die Linienführung wesentlich sinnvoller.
Bezirksratsherr Fulst fasste zusammen, dass der Bau der Brücke 1 bis 1 ½ Jahre in Anspruch nehme und die Region zum Fahrbahnwechsel Dezember 2023 mit der neuen Streckenführung starten wolle. Er stellte fest, dass um den Zeitplan einzuhalten, in den nächsten Wochen mit dem Bau begonnen werden müsste.
Herr Bode stimmte Bezirksratsherrn Fulst zu. Hinsichtlich des Baus müsse noch eine Entscheidung getroffen werden. Die neue Streckenführung zum Fahrplanwechsel einzuführen, sei der Wunsch der Region. Ob dies so umsetzbar sei, werde sich zeigen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Ahrens ging nochmals auf die Projektion ein. Durch den nordöstlichen Bereich würden mindestens 3 Busse fahren. Er wäre damit gut angebunden. Für ihn sei unverständlich, warum der Sprinter den Weg durch den beruhigten Bereich der Eilenriede nehmen müsse.
Herr Hüsken wies darauf hin, dass mit der direkten Anbindung an die Innenstadt eine Qualitätssteigerung verbunden sei. Es sei sinnvoll die vorhandene Infrastruktur zu nutzen und die Hauptachsen im Linienverkehr auszubilden und nicht das Netz zu zerstückeln. Die geplante Linienführung würde viele neue Fahrgästen anbinden.
Bezirksratsherr Bolm fragte nach, ob eine Geschwindigkeit von 20 km/h auf der Waldchaussee am Wochenende nicht der Idee einer Sprinterlinie widerspreche.
Herr Hülsken entgegnete, dass sich „Sprintlinie“ u.a. auf die direkte Linienführung ohne Umsteigen beziehe und insoweit kein Widerspruch erkennbar sei. Eine direkte Linie sei für die Fahrgäste attraktiv, die Geschwindigkeit sei dabei nicht so entscheidend.
Bezirksratsherr Oppelt erinnerte nochmals an den einstimmigen Beschluss des Bezirksrates hinsichtlich der Linienführung und der Anbindung des Gehägeviertels und zeigte sich erstaunt über die Aussage des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters Ahrens. Er hob nochmals den ökologischen Effekt der Linienführung hervor. Durch die Busanbindung sei weniger Autoverkehr zu erwarten. Der Naherholungseffekt am Wochenende werde durch den Bus kaum eingeschränkt, da er mit gedrosseltem Tempo die Strecke befahre. Die Umsetzung des Beschlusses befinde sich auf der Zielgeraden und es fehle nur noch die Einigung innerhalb der Stadtverwaltung.
Herr Waldraff, als Anlieger der Gehägestraße, erinnerte daran, dass bereits seit mindestens zehn Jahren Bestrebungen bestanden, die Gehägestraße anzubinden. Er wies darauf hin, dass sich die beiden Seiten der Straße hinsichtlich der Bewohner*innen erheblich unterscheiden würden. Auf der einen Seite gebe es sehr viel junge Familien mit Kindern und ältere Menschen. Diese Menschen fühlten sich nicht gesehen, da die Gehägestraße und die angrenzenden Straßen in der Öffentlichkeit als ein sehr wohlhabendes Viertel gesehen werde und damit verbunden sei, dass sie nicht auf den ÖPNV angewiesen seien. Er erläuterte ausführlich seine Erwartungen gegenüber der Stadt und der Politik und gab sein Statement dazu ab.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Bedijs, ob er einschätzen könne, ob tatsächlich, der Bus genutzt werde und in welche Richtung, entgegnete Herr Waldraff, dass er nur seine subjektiven Eindrücke weitergeben könne, dass viele Menschen die Buslinie annehmen würden. Es handele sich jedoch um keine zuverlässige Prognose, auf die aufgebaut werden könne. Im Hinblick auf mögliche Konflikte am Wochenende ergänzte er, dass eine andere Lösung gefunden werden müsse und sei es, dass die Linie am Wochenende nicht durch die Waldchaussee fahre.
Frau Dr. Eßer-Leyding, Vertreterin der Interessengruppen der Anlieger*innen, bedankte sich für die Einladung und stellte sich als Leiterin des Cochlear Implant Centrums (CIC) Wilhelm Hirte vor, welches seit 1990 in der Gehägestraße beheimatet sei.
Das CIC sei eine Einrichtung der Stiftung Hannoversche Kinderheilanstalt. Neben den 18 Mitarbeitenden würden das CIC wöchentlich ca. 40-60 Kinder mit je einem Elternteil (also 80-120 Personen) besuchen. Sie blieben für einen ein- bis mehrtägige Kurzreha-Aufenthalt im CIC. Diese Familien würden aus ganz Deutschland und auch aus dem Ausland anreisen. Das CIC sei weltweit das erste CI-Rehazentrum für Kinder gewesen und der gute Ruf des CI-Standortes Hannover mit der MHH als operierender Klinik und dem CIC als Rehabilitationseinrichtung führe seit über 30 Jahren Menschen von weit her nach Hannover. Sie informierte darüber, dass das CIC inzwischen auch ein Rehabilitations-Angebot für Erwachsene – meist im Rentenalter - habe. Für Eltern mit Kleinkindern, Eltern mit mehrfach behinderten Kindern sowie älteren Menschen jeweils mit Gepäck sei die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr beschwerlich, da der Fußweg von der Haltestelle Klingerplatz oder Spannhagengarten zum CIC für flotte Beine 15-20 Minuten betrage, mit Gepäck und Kleinkind oder Rollstuhl/Rollator sei er schier nicht zu bewältigen.
Frau Dr. Eßer-Leyding berichtete, dass in der Gehägestraße als weitere soziale Einrichtung das Uhlhorn-Hospiz ansässig sei. Das Uhlhorn-Hospiz habe 16 Plätze und 40 Mitarbeitende, die in Schichten arbeiten würden. Täglich kämen 10-15 Personen zu Besuch, die z. B. frische Wäsche mitbringen u. ä. und entsprechend schwer zu tragen hätten. Das Seniorencentrum am Steuerndieb sei ein direkter Nachbar des CIC. Dort seien beispielsweise 170 Mitarbeitende beschäftigt, von denen täglich 40 Personen vor Ort seien. Fast alle seien auf den ÖPNV angewiesen. Zudem erhielten die Bewohner*innen täglich von ca. 130 Personen Besuch. Meist seien es ältere Personen, die nicht mit dem eigene PKW kommen könnten. Das Seniorenzentrum würde gerne seine Klientel auf mobilere Bewohner*innen erweitern, aber dies scheitere an der fehlenden Anbindung. Sie machte darauf aufmerksam, dass Plätze im betreuten Wohnen für mobile Senior*innen schwer zu finden seien.
Das Geburtshaus Eilenriede habe 18 Kurse jede Woche, die von schwangeren Frauen oder von Müttern mit Säuglingen besucht werden. Den AWO-Kindergarten besuchen täglich viele Kinder. Des Weiteren wies sie auf die Steuerkanzlei mit 28 Mitarbeitenden hin. Auch diese Menschen würden täglich in die Gehägestraße pendeln. Es könnten noch weitere kleinere Unternehmen benannt werden, die ebenfalls in der Gehägestraße beheimatet seien. Gäste der Restaurants in der Gehägestr. würden sicher gerne auf den ÖPNV zurückgreifen, um zum Abendessen einen guten Wein oder ein erfrischendes Bier zu genießen. Zudem gebe es im Henriettenviertel zahlreiche Wohnungen im ehemaligen britischen Militärkrankenhaus und in der Gehägestr. selbst und den davon abgehenden Straßen viele Häuser mit Familien, deren Kinder zum Teil die Schulen im Zooviertel besuchen. Der Weg dorthin führe per Fahrrad durch die Eilenriede. Die Strecke sei bei schönem Wetter und Tageslicht sicher gut zu fahren, für jüngere Kinder und im Winter sei dies jedoch nicht zu verantworten. Mit den aktuellen ÖPNV-Anbindungen dauere der Weg zur Schule 45 Minuten.Frau Dr. Eßer-Leyding wies darauf hin, dass die Menschen, die in den 70er und 80er Jahren in dem beschriebenen Bereich gesiedelt hätten, heute selbst in ihren 70er und 80er Jahren seien. In diesem Alter könne nicht mehr jede/r selbst Autofahren. Die nächsten Geschäfte würden einige Kilometer entfernt liegen. Die Wohnqualität verschlechtere sich also zunehmend, wenn das Autofahren im Alter nicht mehr möglich sei. Sie berichtetet weiter, dass die Gäste des CIC gerne den Zoo besuchen würden. Die Strecke von ca. 2 km sei jedoch ohne Auto mit kleinen Kindern nicht zu bewältigen.
Sie hob hervor, dass all diese Beispiele verdeutlichen würden, dass es sich nicht um eine reine Wohnstraße mit „betuchten Anwohner*innen“ handele, die ihre schicken Autos nicht gegen einen Bus eintauschen würden. Vielmehr sei die Gehägestraße mit ihren angrenzenden Stichstraßen ein sehr vielfältiges Viertel mit Anwohner*innen, die aus unterschiedlichen Gründen auf eine Buslinie angewiesen seien und mit kleinen und größeren Unternehmen und bedeutsamen sozialen Einrichtungen, die Hannover - und auch die Hörregion Hannover - in der Region und auch weit darüber hinaus repräsentieren und für diese von wirtschaftlicher Bedeutung seien.
Sie führte weiter aus, dass Hannover stolz auf die Eilenriede sei, die grüne Lunge Hannovers. Die Anlieger*innen würden täglich sehen und hören, wie viele Autos durch die Eilenriede und die Gehägestraße fahren. Von den entstehenden Emissionen könnte ein guter Teil reduziert werden, wenn es alternative Verkehrsmittel gäbe, die – wie der versprochene Sprint-Bus - eine schnelle Verbindung zur Innenstadt bieten würden. Die Anwohner*innen der Gehägestraße, aber auch die dort angesiedelten Einrichtungen, Gaststätten und alle Menschen, die täglich in der Gehägestraße arbeiten, bräuchten die 2023 zugesagte Busverbindung. Es würde sich eine Antriebsart, die vor Ort wenig oder keine Emissionen erzeugt, besonders anbieten, wie z. B. die Busse mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Im Namen aller Interessengruppen in der Gehägestraße wiederholte Frau Dr. Eßer-Leyding die Forderung nach der zeitnahen Realisierung der bereits zugesagten Buslinie, mit der die Gehägestraße an die Innenstadt (Hauptbahnhof oder ZOB) angebunden werde. Sie bat um Unterstützung bei dem Anliegen.
Sie ergänzte, dass zur Reduktion des Ausweichverkehrs durch die Gehägestraße bis zum Steuerndieb das Schild „Anlieger frei“ aufgestellt und die Buslinie zulassen werden könne.
Bezirksratsfrau Gießelmann dankte Frau Dr. Eßer-Leyding für die Ausführungen und fragte nach, ob der Bedarf eher unter der Woche oder auch am Wochenende gesehen werde und ob, ein Bus, der nur in der Woche fahre, bereits eine Verbesserung darstelle.
Frau Dr. Eßer-Leyding entgegnete, dass auf ihre Einrichtung bezogen, der Samstag ausgespart werden könne, da die neuen Gäste am Sonntag anreisen würden. Für andere Einrichtungen wie z. B. das Seniorenzentrum oder das Hospiz wäre auch am Wochenende eine Busverbindung wichtig.
Bezirksratsherr Fulst bedankte sich für den Bericht, der darlege, dass der Bedarf bereits seit Jahren bestehe und dringend Abhilfe geschaffen werden müsse.
Frau Muschter, Mitglied des Stadtbezirksrates Mitte, berichtete, dass die Waldchaussee seit Jahren Thema im Bezirksrat Mitte sei. Das Thema „Buslinie“ sei im Bezirksrat Mitte sehr kritisch diskutiert worden, weil die Befürchtung bestand, dass die Sperrzeiten wegfallen würden und die Waldchaussee ausgebaut und verbreitet werden müsste. Die Reisebusse, die den Zoo anfahren seien dabei ebenfalls zur Sprache gekommen. Sie stellte fest, dass der Stadtbezirk Mitte mit Naherholungsflächen sehr unterversorgt sei. Die Eilenriede sei für Mitte das Naherholungsgebiet. Dies sei besonders während des Lockdown sichtbar geworden als viele Familie mit Kindern während der Sperrzeiten die Waldchaussee genutzt hätten. Die Interessen des Stadtbezirks Mitte seien nicht angebunden zu werden und den Naherholungsraum nicht entwertet zu bekommen. Der Stadtbezirksrat Mitte habe in den letzten Jahren mehrere Anträge beschlossen, die Sperrzeiten auszuweiten, z. B. freitags ab 18.00 Uhr oder Brückentage mit einzubeziehen. Zum Nahverkehrsplan habe es einen entsprechenden Änderungsantrag gegeben. Sie wies darauf hin, dass die Waldchaussee rechtwinklig von sehr vielen Fuß- und Fahrradwegen gekreuzt werde und hier Gefahren- und Konfliktpunkte entstehen könnten. Das Interesse des Stadtbezirksrates Mitte bestünde in der Verbesserung des Naherholungsgebietes und nicht in der Verschlechterung in Bezug auf die Nutzbarkeit am Wochenende.
TOP 5.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE (max. 30 Minuten)
Die Einwohner*innenfragestunde wurde von 20.38 Uhr bis 20.51 Uhr durchgeführt.
Ein Anlieger der Gehägestraße ging auf die Traglast der Brücke mit 6 Tonnen ein und empfahl Busse zu bestellen, die unter diesem Gewicht liegen. Er fragte nach, warum dies nicht umsetzbar sei.
Herr Hüsken wies darauf hin, dass es sich um eine sehr lange Buslinie handele, die aus Burgdorf komme. Aufgrund der Anzahl der Fahrgäste müsse der Bus entsprechend groß sein. Er stellte fest, dass leichte, kleinere Busse ungeeignet seien, um ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren ging er auf den betrieblichen Aufwand im Hinblick auf die unterschiedlichen Fahrzeugtypen und Reserven, die vorgehalten werden müssten, ein. Der finanzielle Aufwand stünde in keinem Verhältnis zu den Kosten zur Ertüchtigung einer Brücke.
Ein weiterer Anlieger der Gehägestraße zog ein positives Resümee für die Buslinie aus dem Gehörten. Er fragte nach, ob die einzigen Bedenken gegen den Bus die Gefährdung der Eilenriede seien.
Herr Drechsel wies darauf hin, dass der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün den ÖPNV als sehr positiv wahrnehme. Es sei sinnvoll diesen zu stärken, soweit sich gleichzeitig der Individualverkehr reduziere. Das Anliegen des Fachbereichs sei die Erholungsfunktion und diese beziehe sich hauptsächlich auf die Wochenendsperrung. Diese dürfe nicht beeinträchtigt werden. Darauf sollte hingewiesen werden, und dass eine Buslinie zum Ausbau von Infrastruktur führen könne. Ein solcher Ausbau auf Waldboden werde sehr kritisch gesehen. Soweit es sinnvolle Wege gebe, die angesprochenen Punkte zu umgehen, sei es nicht problematisch.
TOP 6.
I N F O R M A T I O N E N
TOP 6.1.
Baumneupflanzungen in der Landeshauptstadt Hannover als Maßnahme zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
(Informationsdrucksache Nr. 1238/2022 mit 13 (Anlagen nur online) Anlagen)
Frau Weber vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün stellte anhand der als Anlage 1 beigefügten Power-Point-Präsentation die Informationsdrucksache vor. Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld seien 144 Potenziale für Baumneupflanzungen identifiziert worden. Davon könnten 48 ohne weitere Prüfung des Standortes gepflanzt werden. Im Frühjahr seien bereits 30 Bäume gepflanzt worden und im Herbst werde dies fortgesetzt. Die Umsetzung der Pflanzungen solle vorrangig mit vorhandenem Personal und eigenen finanziellen Mitteln erfolgen. Es solle aber auch die Möglichkeit von Baumspenden geben. Bei den zu pflanzenden Arten orientiere sich der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün an der Liste „Bäume und Sträucher Hannover“. Auf dieser Grundlage würden auch Ersatzpflanzungen nach der Baumschutzsatzung festgesetzt. Diese Arten würden ergänzt, um besonders klimafeste Bäume. Das Ziel sei, langfristig stabile Bestände zu haben.
Bezirksratsherr Böning erkundigte sich, warum der Bestand an Bäumen nur um klimafeste Arten ergänzt werde und nicht gleich entsprechende Pflanzungen vorgenommen würden.
Frau Weber entgegnete, dass von den heimischen Baumarten ein ganzes Ökosystem abhängig sei, daher solle sehr umsichtig umgestaltet werden. Sie wies darauf hin, dass es Standorte gebe, die für die heimischen Bäume gut geeignet seien. Es solle eine gute Mischung erzielt werden.
Bezirksratsherr Hunze ging auf die Anwuchspflege und die Bewässerung ein, die durch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen sicher zu stellen sei und fragte nach, ob dies möglich sei. Er habe den Eindruck, dass viele Bäume nicht gewässert und in Trockenperioden eingehen würden.
Frau Weber schloss sich den Beobachtungen von Bezirksratsherrn Hunze an. Der Fachbereich würde teilweise mit seinen personellen Ressourcen an seine Grenzen kommen. Frau Weber wies darauf hin, dass sich der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün über private Unterstützung freuen würden. Die Witterung sei schwer zu steuern. Die Alternative wäre weniger Bäume zu pflanzen, um diese sicher durch zu bringen. Die Entscheidung sei für das Risiko gefallen, um so viele Bäume wie möglich zu pflanzen.
Bezirksratsherr Knüppel interessierte, ob er, falls er sich bei der Bewässerung mit einbringe, Einfluss auf die Auswahl der Bäume habe.
Frau Weber bejahte die Frage. Sie ergänzte, dass es seit Jahren bereits das Konzept für Baumpatenschaften hinsichtlich Pflege und Bewässerung gebe. Das Konzept für Baumspenden werde momentan überarbeitet, um zu ermöglichen, dass Einfluss auf die Baumarten genommen werden könne. Sobald das Konzept überarbeitet sei, würde der Fachbereich informieren.
TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 7.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an Aktiv DabeiSein e. G. - 13/2022
(Drucks. Nr. 15-1854/2022)
Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger*in: Aktiv DabeiSein e. G.
Betrag: bis zu 1.879,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung eines Digitalpianos für den ZeitRaum im Läuferweg
(Zuwendung 13/2022)
Einstimmig
TOP 7.2.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die Johanniter-Unfall-Hife e. V. - 15/2022
(Drucks. Nr. 15-1856/2022)
Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger*in: Johanniter-Unfall-Hife e. V.
Betrag: bis zu 1.700,00 €
Verwendungszweck : Projekt: „Partner-Projekt Am Annateich 3 mit der Peter-Ustinov-Schule“ – Erstellung von zwei Sitz- und Hochbeeteinheiten im Innenbereich der Unterkunft Am Annateich (Zuwendung 15/2022)
Einstimmig
TOP 7.3.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für das Naturfreundehaus Hannover - 16/2022
(Drucks. Nr. 15-1857/2022)
Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger*in: Naturfreundehaus Hannover
Betrag: bis zu 700,00 €
Verwendungszweck : Projekt: „Errichtung eines Zauns am Hühnergehege“ (Zuwendung 16/2022)
Einstimmig
TOP 8.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates
TOP 8.1.
IB-01-2022: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt: "Unterstützende, humanitäre und materielle Hilfestellungen für nachbarschaftliche Netzwerke, Personen, Organisationen und Einrichtungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld im Zusammenhang mit geflüchteten Menschen"
(Drucks. Nr. 15-1174/2022 N1)
Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld
Projekt: "Unterstützende, humanitäre und materielle Hilfestellungen für nachbarschaftliche Netzwerke, Personen, Organisationen und Einrichtungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld im Zusammenhang mitaus der Ukraine geflüchteten Menschen"
Zuwendungssumme: bis zu 3.000,00 €
Zuwendungsnummer: IB-01-2022
Einstimmig
TOP 8.2.
IB-03-2022: Zuwendung des Integrationsbeirates, Projekt: "Fit for Kleefeld - Zeit für DICH!"
(Drucks. Nr. 15-1506/2022)
Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: AWO Familienzentrum Schweriner Straße und Kulturhaus HölderlilnEins
Projekt: "Fit for Kleefeld - Zeit für DICH"
Zuwendungssumme: bis zu 1.300,00 €
Zuwendungsnummer: IB-03-2022
Einstimmig
TOP 9.
A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 9.1.
E N T S C H E I D U N G
TOP 9.1.1.
Neuanlage Streetballplatz In den Sieben Stücken - Paracelsusweg
(Drucks. Nr. 15-1647/2022 mit 2 Anlagen)
Bezirksratsherr Bolm wies darauf hin, dass die Einrichtung eines Streetballplatzes der Drucksache Nr. 0444/2020 N1 Ziffer 3, die im Rat behandelt worden sei, widerspreche. Dort sei mit Änderungsantrag beschlossen worden, dass auf dem südlichen Grundstücksbereich ein Bolzplatz in Abmessung von 17 mal 30 Metern entstehe. Ein Streetballplatz sei kein Bolzplatz. Damit würde die Entscheidung des Bezirksrates zu einem Streetballplatz gegen die Entscheidung in der Ratsversammlung und den Bebauungsplan stehen.
Frau Rembecki erklärte, dass der Verwaltung bekannt gewesen sei, wie die Beschlussfassung des Rates erfolgt sei und die Verwaltung im Rahmen dessen anstatt eines Bolzplatzes einen Streetballplatz mit der vorliegenden Drucksache vorschlage.
Dem GO-Antrag von Bezirksratsherrn Bolm zur Vertagung der Drucksache wurde einstimmig entsprochen, damit eine Aufklärung zur rechtlichen Situation erfolgen könne.
Antwort zu Protokoll des Fachbereichs (FB) Umwelt und Stadtgrün:
Entsprechend § 93 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sieht die Verwaltung die Entscheidungshoheit für die Ausgestaltung der planungsrechtlich als „Bolzplatz“ festgesetzten Fläche an der Grundschule Buchholz-Kleefeld beim Stadtbezirksrat.
Die Bezeichnung „Bolzplatz“ steht für ein Angebot, auf dem generell Ballspiel betrieben werden kann. Aus Gründen der Einhaltung eines Mindestabstandes zu benachbarten Wohngebäuden (Immissionsschutz) werden diese Ballspielfelder in Bebauungsplänen gegenüber sonstigen Kinderspielplätzen gesondert ausgewiesen. In der Vergangenheit wurden diese Spielfelder hauptsächlich zum Fußballspiel hergerichtet.
Die neben der Grundschule als Spielfeld zur Verfügung stehende Fläche ist durch den vorhandenen Baumbestand relativ klein (Breite 17,5 m, Länge 22 m). Daher schlägt die Verwaltung mit der Drucksache Nr. 15-1647/2022 anstelle des Bolzplatzes die Realisierung eines Streetballplatzes sowie zweier Tischtennisplatten vor.
Es gibt inzwischen vermehrt Wünsche, „Streetball“ als eine Form des Basketballs (auch 3-gegen-3-Basketball genannt) anzubieten. Ein regelkonformes 3 x 3 Basketballspielfeld lässt sich hier gut anordnen, die Fläche zur Schule ist für Tischtennis nutzbar.
Mit dem 3 x 3 Basketballfeld reagiert die Verwaltung auf den Bedarf, der in Hannover als Bundesstützpunkt für diese Sportart entstanden ist. Insgesamt erfolgt mit dieser Ausstattung ein Spielangebot, das zum einen Ballspiel enthält und zum anderen auch häufiger von Mädchen nachgefragt wird, als dies bei einem Bolzplatz der Fall ist.
TOP 9.2.
A N H Ö R U N G E N
TOP 9.2.1.
Ausbau der Veloroute 06 von der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Kirchrode- Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 0846/2022 N1 mit 1 - nur online Anlagen)
Der Bezirksrat empfahl
1. der Einrichtung der Veloroute 06 mit der in Anlage 1 dargestellten Führung entlang der Straßen Joachimstraße, Lavesstraße, Gutenberghof, Kestnerstraße, Am Südbahnhof, über den Bischofholer Damm, Bemeroder Straße, Alte Bemeroder Straße, Brabeckstraße bis zur Wülferoder Straße auf Grundlage des 2020 erarbeiteten und mit Drucksache 1307/2020 beschlossenen Veloroutenkonzeptes und der in der Begründung und in Anlage 1 dargestellten Planung sowie den Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Varianten für die Führung in den jeweiligenTeilbereichen zuzustimmen.
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 4.803.750 € und dem Baubeginn der unter 1. aufgeführten Maßnahmen zuzustimmen.
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101910
Bezeichnung Gemeindestraßen/Velorouten
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2022/2023 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2022 zu Lasten 2023.
12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
TOP 9.2.2.
Ausbau der Veloroute 03 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Bothfeld
(Drucks. Nr. 0995/2022 mit 1-nur online Anlagen)
siehe Neufassung
TOP 9.2.2.1.
Ausbau der Veloroute 03 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Bothfeld
Die Neufassung wurde durch die Ergänzung im Gremienlauf in den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen erforderlich. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.
(Drucks. Nr. 0995/2022 N1 mit 1-nur online Anlagen)
Bezirksratsherr Lödige wies darauf hin, dass die Drucksache im Hinblick auf den Knotenpunkt Podbielskistraße links abbiegen in den Eulenkamp etwas undeutlich sei. Es wäre sinnvoll, an diesem Knotenpunkt eine vernünftige Möglichkeit für den linksabbiegenden Radverkehr in den Eulenkamp zu schaffen.
Der Bezirksrat empfahl
1. der Einrichtung der Veloroute 03 mit der in der Anlage 1 dargestellten Führung entlang des Volgersweges, der Lärchenstraße, durch die Eilenriede, über Podbielskistraße, Eulenkamp, Ebelingstraße, Bothfelder Anger, Gernsstraße, Laher Heide bis nach Lahe und im zweiten Ast ab Eulenkamp über Sündernstraße, Langenforther Straße, Bischoff- von-Kettler Straße und Burgwedeler Straße zum Fasanenkrug auf Grundlage des 2020 erarbeiteten und mit Drucksache 1307/2020 beschlossenen Veloroutenkonzeptes und der in der Begründung und in Anlage 1 dargestellten Planung sowie den Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Varianten für die Führung in Teilbereichen zuzustimmen.
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 4.235.000 € und dem Baubeginn der unter
1. aufgeführten Maßnahmen zuzustimmen.
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101910
Bezeichnung Gemeindestraßen / Velorouten
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2022/23 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2022 zu Lasten 2023.
12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
TOP 9.2.3.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1914 (ehem. 511, 1. Änd.), Kirchröder Straße / Karl-Wiechert-Allee - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Modifizierter Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1216/2022 mit 3 Anlagen)
Der Bezirksrat empfahl
1. die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses mit der Erweiterung um die Flur-
stücke 162/2, 19/18 (tlw.) und 19/20 (tlw.) zu beschließen,
2. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB für die unter Antragspunkt eins genannten Grundstücke zu verzichten,
3. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1914 mit Begründung zuzustimmen,
4. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen,
5. die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung erst zu veranlassen, wenn der für das Bebauungsplangebiet zu schließende städtebauliche Vertrag unterzeich-
net wurde.
Einstimmig
TOP 9.2.4.
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1914 - Kirchröder Str. / Karl-Wiechert-Allee -
(Drucks. Nr. 1625/2022 mit 2 Anlagen)
Der Bezirksrat empfahl,
dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Nr. 1914 – Kirchröder Straße / Karl-Wiechert Allee mit der Grünes Viertel Stephansstift GmbH & Co.KG sowie dem Stephansstift (zu) Hannover, beide ansässig Kirchröder Straße 44, 30625 Hannover zu den in der nachfolgenden Begründung genannten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.
Einstimmig
TOP 9.2.5.
Umbenennung des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 1555/2022 mit 1 Anlage)
Der Bezirksrat empfahl
zu beschließen, den Antrag des Stadtbezirksrats Buchholz-Kleefeld zur Umbenennung des Stadtbezirks 04 von „Buchholz-Kleefeld“ in „Groß-Buchholz-Kleefeld“ (DS 15-2798/2021) abzulehnen.
10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 9.2.6.
Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in der Kita "Löwenzahn"
(Drucks. Nr. 1572/2022)
Bezirksratsherr Senger fragte nach, ob durch die Drucksache die Anzahl der Kita- Plätze verringert werde.
Bezirksratsherr Fulst erklärte, dass die Maximalanzahl der Betreuungsplätze in der Kita kleiner werde, weil ein Integrationsplatz geschaffen werde. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel in der Kita werde herabgesetzt, da ein Platz mit einem Kind mit erhöhtem Förderbedarf besetzt werde. Da es in Hannover einen Mangel an Integrationsplätzen gebe, sollte dem Antrag dringend zugestimmt werden.
Der Bezirksrat empfahl
zu beschließen, dass der in der Begründung näher beschriebenen Bestellung eines Erbbaurechts auf dem Vertragsgebiet des städtebaulichen Vertrages zum einbezogenen Planteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1725 - Roderbruchmarkt-Süd - durch Herrn Carsten Meyer an die Firma Gundlach GmbH & Co. KG Bauträger, Am Holzgraben 1, 30161 Hannover, zugestimmt wird.
15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 10.
A N T R Ä G E
TOP 10.1.
aus der letzten Sitzung
TOP 10.1.1.
Änderung der Beschilderung des Bruno-Valentin-Wegs beginnend am Eingang des
Kleefelder Bades bis zur Hermann-Löns-Straße
(Drucks. Nr. 15-1170/2022)
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Ahrens brachte den Antrag ein.
Bezirksratsherr Plotzki erinnerte an einen ähnlichen Antrag, den er in der letzten Legislaturperiode eingebracht hatte. Die vorgesehenen Planungen für diesen Bereich wurden damals vorgestellt. Aufgrund des Gespräches mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün und dessen Umsetzung habe er seinen Antrag zurückgezogen. Da die Umsetzung noch nicht erfolgt sei, unterstütze er den vorliegenden Antrag.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Rad- und den Fußwegbereich beginnend am Kleefelder Bad bis zur Zubringerstraße zur Hermann-Löns-Straße in Höhe der Alten Mühle als getrennten Fuß- und Radwegbereich mit der Beschilderung 237 und 239 auszuweisen.
Einstimmig
TOP 10.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion
TOP 10.2.1.
Spannhagengarten
(Drucks. Nr. 15-1435/2022)
Bezirksratsherr Fulst stellte den Antrag kurz vor.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, Schritte zur Verbesserung der Verkehrssituation am Spannhagengarten, insbesondere im Bereich der Käthe-Kollwitz-Schule, zu unternehmen.
1. Die in den nächsten Jahren fällige Ertüchtigung/Sanierung/Umbaumaßnahmen/Erneuerungsarbeiten der Lichtsignalanlagen am Spannhagengarten erhalten Priorität und werden so bald wie möglich durchgeführt.
2. Die Verwaltung wird im Rahmen dieser Ertüchtigung/Sanierung/Umbaumaßnahmen/Erneuerungsarbeiten der Lichtsignalanlage an der Haltestelle Spannhagengarten diese Maßnahme so erweitern, dass auch beim zweiten Zugang und der dazugehörigen Straßenquerung eine Lichtsignalanlage installiert wird.
Einstimmig
TOP 10.2.2.
Bänke an der Uferzeile
(Drucks. Nr. 15-1496/2022)
Bezirksratsherr Knüppel trug den Antrag vor.
Bezirksratsherr Hunze wies darauf hin, dass es sich um den Uferpfad und nicht um die Uferzeile handele.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird am östlichen Ende der Obst- und Magergraswiese zwischen Leddinweg und Gimpelsteg, Milanstraße und Uferzeile mehrere Bänke in Westausrichtung aufstellen und diese ggf. grünflächengestalterisch wie auf Schmuckplätzen üblich abzugrenzen bzw. verbinden.
Einstimmig
TOP 10.2.3.
Fußgängerüberweg Bussestraße in Höhe Merianweg
(Drucks. Nr. 15-1628/2022)
Bezirksratsfrau Gießelmann brachte den Antrag ein.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Querung über die Bussestraße auf Höhe der Begegnungsstätte „ZeitRaum“ zu verbessern. Dazu werden in einem ersten Schritt etwa 10 Meter westlich des Merianwegs an der Überquerungsstelle vorgezogene Seitenräume (sog. Gehwegnasen) mit abgesenktem Bordstein eingerichtet.
Mit dem Zusatzantrag Drucksache Nr. 15-1747/2022 einstimmig beschlossen.
TOP 10.2.3.1.
Zusatzantrag zu Antrag Nr. 15-1628/2022 "Fußgängerüberweg Bussestraße in Höhe Merianweg"
(Drucks. Nr. 15-1747/2022)
Bezirksratsherr Bolm verlas den Zusatzantrag.
Der Bezirksrat beschloss:
Der Antrag wird um folgenden Satz ergänzt:
Sollten die sog. Gehwegnasen aus irgendwelchen Gründen nicht realisierbar sein, wird die Verwaltung eine gleichwertige Alternative vorschlagen, um die Querung für die Nutzer*innen der Einrichtungen sicher und barrierefrei zu ermöglichen.
Einstimmig
TOP 10.2.4.
Gehwegbreiten Ecke Dohmeyers Weg/Tieckstraße und Ecke Dohmeyers Weg/Brentanostraße
(Drucks. Nr. 15-1629/2022)
Bezirksratsherr Lödige stellte den Antrag vor.
Der Bezirksrat beschloss:
1. Einseitige Verbreiterung des Fußwegs an der Ecke Dohmeyers Weg/Tieckstraße entsprechend der gültigen Mindestmaße.
2. Einseitige Verbreiterung des Fußwegs an der Ecke Dohmeyers Weg/Brentanostraße entsprechend der gültigen Mindestmaße.
11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 10.2.5.
Basketballplatz im Stadtbezirk schaffen
(Drucks. Nr. 15-1649/2022)
Bezirksratsherr Fulst trug den Antrag vor.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird darlegen wie die Berechnung von 60 m Abstand zur Wohnbebauung in der Drucksache 15-0039/2022 zustande kommt.
Die Verwaltung wird dem Bezirksrat außerdem noch im Jahr 2022 mehrere Vorschläge für einen Standort für einen zusätzlichen Basketballplatz im Stadtbezirk vorlegen.
Des Weiteren wird die Verwaltung prüfen auf welchen „Bolzplätzen“ zusätzliche Basketballkörbe angebracht werden können.
Einstimmig
TOP 10.2.6.
Parkverbot vor dem Wertstoffhof Neue-Land-Straße
(Drucks. Nr. 15-1830/2022)
Bezirksratsfrau Hondozi brachte den Antrag ein.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, wie sich momentan die Situation auf dem Werkstoffhof darstelle, ob dieser nur zu Fuß betreten werden könne oder dieser mit dem PKW befahren werden dürfe.
Eine Einwohnerin wurde zur Sachverständigen ernannt und antwortete, dass mit dem PKW bis zum Wertstoffhof gefahren werden dürfe. Es müsse dann auf der anderen Straßenseite der Straße geparkt werden, um den Grünschnitt über die Straße zu tragen und ihn dann in dem entsprechenden Behälter zu entleeren. Auf der anderen Seite dürfe nicht geparkt werden, da dort ein Halteverbot eingerichtet sei, um den Busverkehr zu gewährleisten. Es funktioniere sehr gut. Die Nachbarn seien sehr dankbar, dass sie an vier Tagen die Woche (Mittwoch, Donnerstag, Freitag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Samstag 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr) den Grünschnitt dort abgeben können und nicht bis zur Mülldeponie nach Lahe fahren müssen.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkstreifen vor dem Wertstoffhof Neue-Land-Straße vorübergehend mit einem Parkverbotsschild auszustatten. Zugelassen ist nur das Halten des Anlieferungsverkehrs zum Wertstoffhof.
Das Parkverbot soll bis zur Wiedereröffnung des gesamten Wertstoffhofs Bestand haben.
Einstimmig
TOP 10.3.
der CDU-Fraktion
TOP 10.3.1.
Bienenfutter-Automaten
(Drucks. Nr. 15-1619/2022)
Bezirksratsherr Oppelt stellte den Antrag vor.
Bezirksratsfrau Bedijs erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag ablehne werde. Sie würden die Bemühungen um die Artenvielfalt sehr begrüßen. Ihre Recherchen hätten jedoch ergeben, dass es erhebliche Probleme mit den Bienenfutterautomaten im Hinblick auf die Bestückung zu den unterschiedlichen Jahreszeiten mit Saatgut und deren Ausbringung gebe. Die Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Bezirksratsherr Böning schlug vor, zunächst die Erfahrungen des anderen Stadtbezirks mit den Bienenautomaten abwarten. Er werde sich enthalten.
Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass das Wort „Bienenfutter“ irreführend sei, da zunächst die Samen ausgebracht werden müssten, bevor die Pflanzen für die Bienen Nektar bieten könnten. Er würde sich aus diesem Grund ebenfalls enthalten.
Mit 4 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen abgelehnt.
TOP 10.3.2.
Behebung von Straßenschäden im Stadtbezirk nach Verlegung von Glasfaserkabeln /Straßenbegehung
(Drucks. Nr. 15-1651/2022)
Bezirksratsherr Hunze brachte den Antrag ein.
Der Bezirksrat beschloss:
In der Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 10.03.22 wurde die sorgfältige Behebung von Straßenschäden, die im Stadtbezirk durch das Verlegen von Glasfaserkabel entstanden sind, angemahnt.
Die Verwaltung teilte darauf mit, dass nach Abschluss aller erforderlichen Reparaturen eine Straßenbegehung stattfinden wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Bezirksrat das Ergebnis und den Abschluss der Straßenbegehung mitzuteilen.
Einstimmig
TOP 10.4.
von Bezirksratsherrn Senger (FDP)
TOP 10.4.1.
Messung des Verkehrsaufkommens und PKW-Geschwindigkeiten in der Milanstraße
(Drucks. Nr. 15-1561/2022)
Bezirksratsherr Senger trug den Antrag vor.
Bezirksratsfrau Bedijs bemerkte, dass bekannt sei, dass dort etwas getan werden müsse. Da es in der Milanstraße jedoch keinen Durchgangsverkehr gebe, sondern nur Anwohner*innenverkehr stattfinde, seien die Anwohner*innen selbst dafür verantwortlich, wie schnell sie dort fahren würden.
Bezirksratsherr Senger informierte darüber, dass die Straße nicht nur von Anwohner*innen, sondern auch von anderen Autofahrenden als Umgehungsstraße genutzt werde.
Bezirksratsherr Plotzki stimmte Bezirksratsherrn Senger zu, dass die Milanstraße für Schleichverkehre genutzt werde. Eine Verkehrsmessung könne nützlich sein, um einen entsprechenden Nachweis für weitergehende Forderungen zu haben.
Bezirksratsherr Hunze erklärte, dass sich die CDU-Fraktion enthalten werde, da sich der Bezirksrat bereits seit Jahren mit der Thematik der Milanstraße beschäftige. Die Verwaltung sei den diversen Anträgen nicht gefolgt, da es sich u.a. laut Polizei bei der Milanstraße um keine Straße mit Unfallschwerpunkt handele. Die jetzige Regelung bestünde bereits seit 10 Jahren und Änderungen seien nicht zu erwarten.
Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Milanstraße eine Messung des Verkehrsaufkommens und der PKW-Geschwindigkeiten vorzunehmen.
Bevorzugt soll diese Messung werktags zwischen 7 und 9 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr stattfinden.
4 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 12 Enthaltungen
TOP 10.5.
von Bezirksratsherrn Plotzki
(DIE LINKE.)
TOP 10.5.1.
Fahrradzone im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld erproben
(Drucks. Nr. 15-1626/2022)
Bezirksratsherr Plotzki stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Oppelt beantragte getrennte Abstimmung.
Bezirksratsherr Fulst wies darauf hin, dass die SPD-Fraktion gegen den Antrag stimmen werde, da momentan kein Bedarf für eine Fahrradzone in diesem Bereich gesehen werde, da dort nur mit Tempo 30 bzw. 20 gefahren werden könne. getrennte Abstimmung:
Pkt. 1. 2 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Pkt. 2. 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Pkt. 3. 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
TOP 11.
A N F R A G E N
Die Beantwortung der Anfragen erfolgte schriftlich.
TOP 11.1.
der SPD-Fraktion
TOP 11.1.1.
Digitalisierung
(Drucks. Nr. 15-1351/2022)
Im vergangenen Jahr im September war der Dezernent u.a. für Digitalisierung, Stadtrat Baumann, bei uns im Bezirksrat.
Der Stadtrat erklärte in der Sitzung, dass es in der ersten Jahreshälfte 2022 die Möglichkeit geben werde, die Emailadressen, welche die LHH zur Verfügung stellt, benutzerfreundlich nutzen zu können.
Da es bisher hierzu keine weiteren offiziellen Informationen gegeben hat, fragen wir die Verwaltung.
1. Wann können die LHH-Emailadressen über eine App, einen E-Mail-Client oder eine Weiterleitungsoption benutzerfreundlich genutzt werden? Falls diestrotz der Zusicherung des Dezernenten nicht in absehbarer Zeit möglich sein sollte: welche Gründe gibt es hierfür, und welche Lösungsstrategie hat dass Dezernat in dieser Frage entwickelt?
der SPD-Fraktion
TOP 11.3.1.
Neuaufstellung der Infotafel an der Uferzeile in der Vogelsiedlung
(Drucks. Nr. 15-1436/2022)
TOP 1.
Eröffnung der 6. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Zaman eröffnete die 6. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Im Anschluss wies Bezirksbürgermeisterin Zaman auf die Hinweise zur Medienöffentlichkeit und auf die Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Ausweitung der Erkrankung COVID-19 hin.
Des Weiteren berichtete Bezirksbürgermeisterin Zaman, dass auf Wunsch der Fraktionen und der Einzelvertreter die Stellungnahme der Region Hannover zur Anhörung zum Thema "Turnhalle der Alice-Salomon-Schule muss endlich fertiggestellt werden!" (Drucksache Nr. 15-1313/2022 Änderung zu 15-1215/2022) unter Mitteilungen TOP 3.3. verlesen werde. Die Drucksache Nr. 1703/2022 mit 1 Anlage wurde wegen Dringlichkeit als Nachtrag eingebracht und werde unter TOP 9.2.7. behandelt. Der Zusatzantrag von Bezirksratsherrn Bolm (DIE PARTEI) zu Drucksache Nr. 15-1628/2022 TOP 10.2.3. werde unter TOP 10.2.3.1. aufgerufen. TOP 3.2. und TOP 12 würden vertagt werden.
Bezirksratsherr Fulst begründete die Dringlichkeit des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Dringlichkeit wurde einstimmig bestätigt und der Antrag wurde unter TOP 10.2.6. behandelt.
Die so geänderte TO wurde einstimmig bestätigt.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 4. Sitzung am 10.03.2022
Öffentlicher Teil einstimmig
Nicht öffentlicher Teil einstimmig
TOP 3.
M I T T E I L U N G E N
TOP 3.1.
der Bezirksbürgermeisterin
Bezirksbürgermeisterin Zaman überbrachte den Dank des Montessori Kindergartens an die Mitglieder des Bezirksrates für die bewilligte Zuwendung.
Sie berichtete über die Ermittlungen der Polizei im Hinblick auf die Brandserie im Stadtbezirk.
Des Weiteren informierte sie über den Bau einer Kita der Nikodemus-Kirchengemeinde im Heideviertel und der damit verbundenen Problematik hinsichtlich der alten Baumbestände. Es zeichne sich eine Kompromisslösung ab. Es sollen weniger Bäume - als zunächst angedacht - für den Neubau gefällt werden. Sie machte auf eine entsprechende Informationsveranstaltung am 24.06.2022 um 16.30 Uhr vor Ort aufmerksam.
TOP 3.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Vertagt
TOP 3.3.
Verlesung der Stellungnahme der Region Hannover zur Anhörung zum Thema "Turnhalle der Alice-Salomon-Schule muss endlich fertiggestellt werden!" (Drucksache Nr. 15-1313/2022 Änderung zu 15-1215/2022)
Frau Schulz berichtete, dass die Region Hannover zum Thema „Sachstand zum Neubau der Sporthalle an der BBS Alice-Salomon-Schule in Hannover-Kleefeld“ angehört werden sollte. Die Stellungnahme wurde schriftlich abgegeben. Die Region Hannover teilte mit, dass die Schadensbehebung im Bauwerk weiterhin andauere. Über die im Februar 2021 festgestellten Wasserschäden sei bereits informiert worden. Nach verschiedenen Gutachterbesichtigungen wurden Maßnahmen zur Trocknung eingeleitet. Als Reaktion zur Anfeuchtung wurden Entlastungschnitte in der Brettstapeldecke ausgeführt.
Die Region Hannover musste umfangreiche, gutachterliche Untersuchungen zur Schadensursache und zur Schadensbehebung in Auftrag geben, die den Baufortschritt verzögert haben. Eine rechtliche Auseinandersetzung über Gewährleistungs- und Haftungsansprüche finde seit Feststellung des Wasserschadens statt.
Inzwischen sei der Betonboden in der Sporthalle eingebracht und müsse aushärten.
Das Planungsbüro erstelle aktuell einen neuen Terminplan und stimme diesen mit der Region Hannover und den Firmen für die nachfolgenden Gewerke ab. Die Koordination mit den beteiligten Firmen sei problematisch, insbesondere angesichts der aktuellen Marktlage, da alle Firmen durch die Verzögerung des Bauvorhabens von den vertraglich vorgesehenen Ausführungszeiten entbunden seien und ihre Ressourcen personell und zeitlich neu planen müssen. Aus diesem Grund könne nach wie vor kein Termin zur Fertigstellung des Neubaus seriös prognostiziert werden.
Bezirksratsherr Oppelt bedauerte, dass niemand aus der Region Hannover der Einladung gefolgt sei. Er hob die Dringlichkeit des Baus für zusätzliche Sporthallenkapazitäten im Stadtbezirk hervor und erläuterte dies ausführlich. Er fragte nach, ob nicht doch ein Zeitkorridor genannt werden könne, wann mit der Fertigstellung der Sporthalle gerechnet werden könne oder ob ein Abriss erforderlich sei.
Antwort der Region Hannover zu Protokoll: Es besteht keine baufachliche Notwendigkeit, das Gebäude abreißen zu müssen. Aktuell werden durch das beauftragte Planungsbüro neue Ausführungszeiten für die noch ausstehenden Gewerke vereinbart. Erst wenn diese Verträge verbindlich vereinbart und mit Fristen bzw. Terminen hinterlegt sind, können verbindliche Aussagen zum Bauzeitenplan erfolgen. Es wird um Verständnis gebeten.
TOP 4.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: "Buslinie 900"
TOP 4.1.
Sachstandsbericht LHH
Bezirksbürgermeisterin Zaman führte in das Thema ein und begrüßte einzeln die eingeladenen Gäste, die zu dem Thema gehört werden sollten und stellte diese vor.
Herr Bode vom Fachbereich Tiefbau ging darauf ein, dass die Führung einer Buslinie über die Gehägestraße die Politik und Bürgerschaft bereits seit vielen Jahren beschäftige und durch die stärker werdende Besiedlung in der Gehägestraße wieder aktueller geworden sei. Eine Buslinie an sieben Tagen die Woche werde für sinnvoll erachtet und mit der Buslinie 900 biete sich die Chance einer Umsetzung. Momentan sei eine Linienführung durch die Eilenriede technisch nicht möglich, da die Brücke über den sog. „Schiffgraben“ nicht ausreichend tragfähig sei. Die Tragfähigkeit liege bei 6 Tonnen. Die Brücke habe eine weitere Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren. Soweit die Linienführung des Busses nicht über die Brücke führe, bestünde keine Notwendigkeit der Erneuerung des Bauwerkes. Sollte die Buslinie 900 über die Brücke geführt werden, könne die Erneuerung der Brücke unter finanzieller Beteiligung der Region erfolgen. Diesbezüglich sei die Stadt mit der Region im Gespräch und eine positive Tendenz sei signalisiert worden. Eine Umsetzung könnte in 1 bis 1 ½ Jahren erfolgen.
Bezirksratsherr Fulst erkundigte sich, in welchem Umfang sich die Region an den Kosten für den Brückenneubau beteiligen solle.
Herr Bode entgegnete, dass aufgrund des vorzeitigen Neubaus über einen Wertausgleich zu sprechen sei.
Bezirksratsherr Oppelt bat nochmals um Bestätigung, dass die Brücke erneuert werden müsse, wenn der Bus dort fahren solle. Er fragte nach, ob eine provisorische Lösung mit einem Bus mit weniger Tragkraft bereits jetzt möglich sei. Ihn interessierte, wann mit dem Bau an der Brücke begonnen werden könne und wann diese fertig gestellt sei.
Herr Bode erklärte, dass es noch keinen Zeitpunkt für den Beginn des Baus gebe. Er verwies diesbezüglich auf den Bericht des Kollegen aus dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zum Thema Eilenriede. Sein Bericht stelle die bautechnische Sichtweise dar. Aus verkehrstechnischer Sicht sei die Streckenführung sinnvoll. Das Bauwerk müsse auch für kleinere Busse erneuert werden. Eine diesbezügliche Prüfung habe bereits stattgefunden. Nach der Entscheidung für die Erneuerung wären 1 bis 1 ½ Jahre bis zur Fertigstellung einzuplanen.
Bezirksratsfrau Bedijs ging darauf ein, dass der Bus sieben Tage die Woche durch die Gehägestraße und die Waldchaussee geführt werden solle. Sie fragte nach, was dies für die Sperrung der Waldchaussee bedeute.
Herr Bode wies darauf hin, dass es verkehrspolitisch sinnvoll sei, an sieben Tagen die Woche zu fahren. Ob es so umgesetzt werde, sei noch zu klären, ebenfalls das Thema der Sperrzeiten von Sonnabendnachmittag bis Sonntagabend. Technisch bestünde die theoretische Möglichkeit, dass sich der Bus die Schranke freischalte und mit geringerer Geschwindigkeit durchfahre.
Bezirksratsherr Plotzki machte auf die Kritik des baulichen Zustandes der Gehägestraße hinsichtlich eines Fahrradweges aufmerksam und erkundigte sich, wo die Möglichkeit einer Bushaltestelle auf der Gehägestraße gesehen werde. Außerdem interessierte ihn, wie zukünftig Schwerlastverkehr unterbunden werden könne, wenn die Brücke ertüchtigt worden sei. Er bat um Einschätzung zu der Breite der Straße und dem baulichen Zustand.
Herr Bode stellte fest, dass der bauliche Zustand der Straße in Ordnung sei. Er gehe davon aus, dass es Bereiche gebe, wo Bushaltestellen unterzubringen seien. Der LKW-Verkehr könne weiterhin verkehrsbehördlich ausgeschlossen werden. Dies sei auch geplant. Eine mechanische Lösung gebe es nicht. „Busschleusen“ würden den PKW-Verkehr ausschließen, aber nicht den LKW-Verkehr, da die LKWs über die entsprechende Spurgröße – wie der Bus - verfügen würden.
Bezirksratsherr Hunze fragte nach, ob es denkbar wäre, dass der Bus über die Gehägestraße bis zum Parkplatz Steuerndieb fahre und dann wende. In diesem Fall bräuchte die Brücke noch nicht saniert zu werden.
Herr Bode erklärte, dass dies theoretisch möglich sei, soweit eine große Wendeschleife gebaut werde. Ob der Platz dafür ausreichend sei, könne nicht gesagt werden. Er machte darauf aufmerksam, dass sich dadurch die Fahrzeit für die vordem Eingestiegenen um ca. 10 Minuten verlängere. Dies trage nicht zur Attraktivität der Linie bei. Der Fahrzeitaspekt sei zu berücksichtigen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Ahrens ging darauf ein, dass die Strecke für Busse ertüchtigt werden könne und der LKW-Verkehr ausgeschlossen bliebe. Ihn interessierte, wie andere Busse an der Durchfahrt gehindert werden können, um Lärm- und Immissionsbelästigungen zu vermeiden.
Herr Bode wies darauf hin, dass die Strecke mit der Beschilderung „Linienbus frei“ freigegeben werde und ansonsten der Schwerlastverkehr verboten sei. Damit sei der Busverkehr, der vom Zoo abfahre, untersagt.
Bezirksratsfrau Gießelmann machte darauf aufmerksam, dass die Buslinie 900 am Lister Turm und an der Podielskistraße lediglich provisorische Haltestellen aufweise und fragte nach, ob es sich um Interimslösungen handele, weil die Streckenführung nochmals geändert werden solle und falls nicht, wann feste Bushaltestellen installiert werden.
Herr Bode stimmte Bezirksratsfrau Gießelmann zu, dass es sich bei den Haltestellen um Provisorien handele, um die Sprinterlinie von Altwarmbüchen durch das Stadtgebiet bis zum Hauptbahnhof führen zu können. Die optimale Streckenführung der Linie 900 wäre durch das Gehägeviertel und die Groß-Buchholzer Straße. Die momentane Streckenführung werde bis zu einer endgültigen Entscheidung beibehalten. Sobald die Entscheidung vorliege, könnten die Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden.
Auf die Bitte von Bezirksratsherrn Oppelt zeigte Herr Bode auf, wo der genaue Standort der zu erneuernden Brücke lag.
Bezirksratsherr Knüppel stellte fest, dass aufgrund der aktuellen Beschilderung kein LKW-Verkehr durch das Gehägeviertel fahre. Es sei davon auszugehen, dass sich in Zukunft nichts daran ändere.
Herr Bode bestätigte dies. Nur wer sich über das Schild hinwegsetze, fahre dort durch und riskiere an der Brücke einzusacken.
Bezirksratsherr Fulst erinnerte daran, dass die Führung der Buslinie 900 durch die Gehägestraße Teil des Nahverkehrskonzeptes 2020 gewesen sei und fragte nach, ob die Umsetzung daran scheitere, dass die Stadt Hannover und die Region sich wegen der finanziellen Mittel nicht einigen könnten.
Herr Bode wies darauf hin, dass intern noch abgestimmt werden müsse, wie mit dem Eingriff in die Eilenriede umgegangen werde. Diesbezüglich gebe es berechtigte Belange, die in die Abwägung der Entscheidungsfindung mit einfließen müssten.
Auf den Einwand von Bezirksratsherrn Fulst, dass es einen gefassten Beschluss gebe, entgegnete Herr Bode, dass es sich um den Nahverkehrsplan der Region handele und hier das Stadtgebiet betroffen sei. Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Knüppel erwiderte Herr Bode, dass der Abstimmungsprozess mit der Region hinsichtlich der Linienführung momentan laufe.
Auf den Einwand von Bezirksratsherrn Oppelt, dass es wünschenswert gewesen wäre, wenn die Stadtverwaltung eine zwischen den Fachbereichen abgestimmte Meinung vorgetragen hätte, hob Herr Bode die Vorteile hervor. Der Bezirksrat kenne dadurch alle Standpunkte, die zu einer Entscheidungsfindung beitragen.
Bezirksratsherr Bolm erkundigte sich, ob eine andere Anbindung der Gehägestraße - außer mit der Linie 900 – denkbar sei. Er nannte als Beispiel die von Bezirksratsherrn Hunze angesprochene Wendeanlage zur Nutzung für Kleinbusse. Die Kleinbusse könnten bis zur Noltemeyerbrücke oder Karl-Wiechert-Allee fahren.
Herr Bode erklärte, dass technisch alles machbar sei. Es müsse aber nahverkehrspolitisch sinnvoll sein und es sei fraglich, ob den Menschen mit dieser Lösung geholfen sei.
Die Frage von Bezirksratsherrn Knüppel, wann mit einem Ergebnis aus der Abstimmung zwischen Stadt und Region in Bezug auf das Vorhaben zu rechnen sei, musste Herr Bode unbeantwortet lassen.
Herr Drechsel vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereich Forsten, stellte anhand eines Karte die sog. „Waldchaussee“ vor. Die Straße sei nicht gewidmet, aber für den Kfz-Verkehr frei gegeben. Er wies auf die Schrank- und Schließanlagen am Zoo und am Steuerndieb hin. Diese seien am Wochenende geschlossen, um den Naherholungssuchenden die Möglichkeit zu geben, diese Straße in voller Breite zu nutzen. Diese Nutzung habe sich in den letzten Jahren – auch aufgrund von Corona - verstärkt. Aus diesem Grund werde es sehr kritisch gesehen, dass dem ÖPNV am Wochenende eine Durchfahrt ermöglicht werden solle. Es stelle sich die Frage wie Erholungssuchende und der Bus gemeinsam die Straße nutzen sollen. Eine weitere Verstärkung des Verkehrs auf der „Waldchaussee“ werde im Hinblick auf die bereits durch den Wald führenden großen Straßen – wie den Messeschnellweg - kritisch gesehen. Alle Straßen würden Lärm in den Wald bringen und beeinträchtigen so die Erholungsfunktion des Waldes. Soweit Haltestellen auf dem Streckenverlauf der „Waldchaussee“ vorgesehen seien, wäre zu beachten, dass die Straße vom Steuerdieb bis zum Zoo unmittelbar an den Wald angrenze und für Haltestellen Bäume gefällt werden müssten. Eine Rodung würde entsprechende Kompensationsmassnahmen nach sich ziehen.
Bezirksratsherr Fulst wies darauf hin, dass aus Sicht der SPD-Fraktion keine Haltestellen in der „Waldchaussee“ erforderlich seien. Um eine Mobilitätswende zu erreichen, müsse die ÖPNV-Nutzung verstärkt werden und dies sei nur mit vernünftigen Verbindungen möglich. Weniger Autoverkehr käme dem Wald zugute. Er glaube, es gebe am Wochenende aufgrund der Breite der Straße keine Nutzungskonflikte. Der Bus könne in Schrittgeschwindigkeit fahren, sobald Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen zu sehen seien oder die Geschwindigkeit des Busses werde generell am Wochenende auf 20 km/h begrenzt. Die vorgetragenen Argumente hätten ihn nicht überzeugt, da der ÖPNV ein zentrales Mittel sei, um die Klimawende voran zu bringen.
Bezirksratsherr Oppelt lobte den Austausch. Die CDU-Fraktion sei der Meinung, dass die Argumentation von Herrn Bode höher zu gewichten sei. Er stellte fest, dass jeder Bus, der fahre, mehrere PKW-Fahrten ersetze und damit die Staugefahr und die Immissionen verringere. Daher wäre ein Bus aus ökologischen Gründen für diese Straße gewinnbringend. Im Hinblick auf den Lärm, den ein Bus mit sich bringe, wäre ein Bus mit E-Mobilität eine Variante. Er erkundigte sich, ob diese Möglichkeit nicht eine Alternative sei und ob bei einem Bus, der in Schrittgeschwindigkeit fahre, die Nutzungen mit einander vereinbar seien. Er fragte nochmals nach, wann mit einer abgestimmten, einheitlichen Meinung der Stadt Hannover zu rechnen sei.
Herr Drechsel verwies hinsichtlich der abgestimmten Meinung der Verwaltung auf die Antwort von Herrn Bode. Er stimmte Bezirksratsherrn Oppelt zu, das E-Mobilität eine gute Variante wäre, um Lärmreduziert zu fahren und damit zu befürworten sei. Inwieweit es zu Nutzungskonflikten käme, könne nicht beantwortet werden. Er informierte darüber, dass am Zoo die Straße auf beiden Seiten von Inlineskatern für Übungen abgesperrt sei.
Bezirksratsherr Plotzki bat um nähere Erläuterungen, warum eine Waldchaussee, die nicht gewidmet sei, seit vielen Jahren genutzt werde. Er erinnerte daran, dass die Eilenriede
ein schützenswertes Gut und der Wald zertifiziert sei. Es interessierte ihn, ob diese Zertifizierung durch eine weitere Nutzung verloren gehen könne. Des Weiteren wies er auf die regelmäßigen Amphibienwanderungen und durchgeführten Schutzmaßnahmen hin und ob diese gefährdet werden könnten.
Herr Drechsel erklärte, dass die Eilenriede und der gesamte Stadtwald dreifach zertifiziert seien, und dass jedes „Siegel“ mit bestimmten Kriterien versehen sei. Diese sollen eine möglichst schonende Waldwirtschaft garantieren. Die Zertifikate würden nicht wegfallen, wenn der ÖPNV auf der Straße fahre. Des Weiteren informierte er darüber, dass die Biotopklassifizierung 2015 festgestellt habe, dass es ca. 70 % Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Lebensraumtypen im Stadtwald gebe. Darunter würden schützenswerte Biotope und Habitate fallen. Darüber hinaus gebe es noch eine Naturwaldfläche, die ca. 30 m Luftlinie zur Waldchaussee verlaufe. Er bestätigte, dass es Amphibienwanderungen in dem Bereich gebe und der BUND zu den entsprechenden Zeiten der Wanderungen Schutzzäune aufgestellt habe. Die Amphibien würden von freiwilligen Helfer*innen eingesammelt und über die Straße gebracht werden.
Bezirksratsherr Senger ging auf die angesprochenen Bedenken ein und führte aus, dass die Immissionen und der zusätzliche Lärm, den der Bus verursache, über Elektro-Busse geregelt werden könne. Ein weiteres Argument sei gewesen, dass die Erholungsfunktion am Wochenende gestört werden könne. Seines Erachtens könne dies über den entsprechenden Fahrplan mit halb- oder stündlichem Busverkehr am Wochenende geregelt werden. Die Notwendigkeit in der Waldchaussee eine Haltestelle zu installieren, werde nicht gesehen, da es vorrangig um die Anbindung der Bürger*innen des Gehägeviertels gehe.
Herr Drechsel stimmte Bezirksratsherrn Senger zu. Er wies darauf hin, dass der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün es als Chance für den Wald werten würde, wenn die Waldchaussee in Zukunft nur der Naherholungsnutzung zugeführt werden würde. In einem solchen Fall könnte ein parallel zur Waldchaussee verlaufender, asphaltierter Weg zurück gebaut werden und Kompensationsmaßnahmen könnten durchgeführt werden.
Auf den Einwand von Bezirksratsherrn Senger eingehend, erwiderte Herr Drechsel, dass es sich um eine politische Entscheidung handele. Es sei u. a. abzuwägen, inwieweit sich die Naherholungssuchenden durch den Bus gestört fühlen.
Bezirksratsherr Fulst interessierte, welche Einsparungen an Kfz notwendig seien, damit der Bus im Hinblick auf die Immissionen und den Lärm sinnvoll sei.
Herr Drechsel entgegnete, dass dies davon abhängig sei, ob der Bus tatsächlich genutzt werde. Eine Anzahl könne nicht beziffert werden.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Ahrens wies darauf hin, dass die Autofahrer*innen die Strecke als „Schleichstrecke“ nutzen würden. Ziel solle es sein, eine Lösung für eine gute Anbindung der Anlieger*innen der Gehägestraße zu finden und nicht noch weiteren Verkehr durch eine Öffnung für den Bus durch die Eilenriede zu erzeugen. Diese müsse geschützt werden. Er befürworte den Ausbau des ÖPNV. Dieser dürfe aber nicht zu Lasten der Natur gehen. Die Wochenendlösung – sprich Sperrung der Waldchaussee - werde von den Bürger*innen sehr gut angenommen. Er sprach sich für eine Alternative aus, um nicht noch weiteren Individualverkehr durch die Eilenriede zu führen.
Bezirksratsherr Knüppel erkundigte sich, ob es Ideen gebe, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Bus durch die Eilenriede fahren könne. Er fragte, ob es eine Möglichkeit wäre, die Waldchaussee nur für den Bus zu öffnen und ansonsten geschlossen zu halten wie am Wochenende. Er erinnerte daran, dass die Waldchaussee als Ausweichstrecke für den Feierabendverkehr geöffnet worden sei. Aus diesem Grund sei sie auch am Wochenende geschlossen.
Herr Drechsel bemerkte, dass derartige Entscheidungen nur politisch getroffen werden könnten.
TOP 4.2.
Eingeladen sind: Region Hannover, Infra, Sachverständige Bürger*innen
Herr Hüsken von der Region Hannover zeigte anhand einer Power-Point-Präsentation die Linienführung der sprintH Linie 900. Die sprintH Linien seien im Rahmen einer Überplanung des Regionalbusnetzes vor einigen Jahren entstanden und sollen die Hauptachsen des ÖPNV bis direkt in die Innenstadt von Hannover stärken. Dabei seien die positiven Erfahrungen z. B. der Linie 300 mit eingeflossen. Er informierte darüber, dass die RegioBus-Linien 300,500 und 700 die erfolgreichsten im Hinblick auf die Fahrgastzahlen seien. So fahre die Linie 500 im Takt von 10 Minuten. Die Fahrzeugqualität der sprintH-Linie würde sich in der Qualität von anderen Buslinien positiv unterscheiden. Auf der sprintH-Linie würden bereits viele voll elektrische Busse eingesetzt werden. Aktuell starte das Projekt „Wasserstoff“, sodass demnächst Busse mit Wasserstoff im Einsatz seien. Eine Wasserstofftankstelle werde in Weetzen eingerichtet. Es handele sich um eine umweltfreundliche Alternative. Des Weiteren berichtete er, dass der Linienverkehr durch die Waldchaussee sieben Tage die Woche erfolgen solle. Es sei nicht sinnvoll, wenn an einem Tag in der Woche von dem gewohnten Linienweg abgewichen werde. Es ginge um Verlässlichkeit sowohl beim Linienweg als auch beim Takt. Eine Kombination von Fußgänger*innen, Radfahrenden und Bus werde bereits in anderen Städten praktiziert und funktioniere gut. Herr Hüsken wies auf Beispiele in der Region hin, wo mit versenkbaren Pollern gearbeitet werde. Hinsichtlich der Schranken bestünden keine Bedenken. Es sei ein Qualitätssprung für den ÖPNV, wenn eine Verbindung durch die Gehägestraße alle 15 Minuten in die Innenstadt erfolge. Auf die Frage hinsichtlich eines einzurichtenden Shuttles merkte er an, dass dies technisch machbar sei, aber nicht der ÖPNV-Qualität entspräche. Er machte darauf aufmerksam, dass die Einrichtung eines Shuttle-Verkehrs kostenmäßig in keinem Verhältnis zum Neubau der Brücke stünde. Soweit der Bus durch die Gehägestraße fahren würde, könnten zusätzlich 8.500 Einwohner*innen erreicht werden. Diese Einwohner*innen hätten mit der Verbindung ein attraktives Angebot direkt in die Innenstadt. Die Erfahrungen auf den anderen Linien hätten gezeigt, dass solch ein Angebot sehr gut angenommen werde. Im Hinblick auf die Haltestellen wies er darauf hin, dass im Bereich Gehägestraße und am Zoo jeweils Haltestellen erforderlich seien.
Bezirksratsherr Fulst erkundigte sich, woran die Umsetzung der Planung scheitere. Er fragte nach, ob es daran liege, dass die Region und die Stadt Hannover sich nicht über die Höhe der Kostenbeteiligung für die Ertüchtigung der Brücke einigen könnten.
Herr Hüsken berichtete, dass die wesentlichen Punkte mit dem Fachbereich Tiefbau geklärt seien. Die Region habe das Ziel, die Linie nächstes Jahr zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember durch die Gehägestraße fahren zu lassen.
Bezirksratsfrau Bedijs wiederholte nochmals ihre Frage im Hinblick auf die Projektion. Ihr sei nicht klar, welche Strecke am besten angenommen werde und inwieweit die anderen Szenarien mit Shuttledienst und Schleife fahren, in Erwägung gezogen werden könnten.
Herr Hüsken erinnerte daran, dass momentan eine provisorische Streckenführung eingerichtet sei und geplant sei, die Linie durch die Gehägestraße zu führen. Über mögliche Fahrgastzahlen könne keine Aussage getätigt werden. Festgestellt werden könne, dass die Fahrgastzahlen auf der Linie 900 trotz Corona gestiegen seien. Es gebe eine positive Entwicklung, die durch die Anbindung des Gehägeviertels noch gesteigert werden könnte. Zu den angesprochenen anderen Szenarien wies er auf eine Prüfung hin, die ergeben habe, dass eine Wendeanlage mit einem normalen Linienbus nicht möglich sei. Ein zusätzliches kleines Fahrzeug einzusetzen sei aus wirtschaftlichen Gründen nicht machbar. Aus den genannten Gründe gebe es keine andere Variante.
Bezirksratsherr Plotzki wies darauf hin, dass angedacht sei, das Busnetz der ÜSTRA mit Hilfe von externen Gutachtern zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang fragte er nach den zukünftigen Planungen für das Busnetz und welche Möglichkeiten sich ergeben könnten, die die jetzige Diskussion überflüssig mache. Es wies auf die geplante Beteiligung von Bürger*innen hin. Er machte auf die Unterschiede aufmerksam, wo eine andere Anbindung nicht möglich sei. So gebe es z. B. für die sprintH Linie Gehrden keine Alternative, während in Altwarmbüchen parallel die Stadtbahn fahre. Daher sei die Frage, ob ein Bus auf eine Linie gesetzt werde, die nicht die gewünschte Auslastung habe, nur um die Bürger*innen in der Gehägestraße an den ÖPNV anzuschließen, berechtigt. Unstrittig sei ein Anschluss, aber dieser sollte im Einklang mit der Natur erfolgen. Er ging nochmals auf die eingangs erwähnten Planungen ein, die 2024 abgeschlossen sein sollen und fragte nach dem aktuellen Stand.
Herr Hüsken bestätigte, dass zurzeit das Stadtbusnetz der Stadt Hannover überarbeitet werde. Es sei geplant, die tangenzialen Beziehungen und vorhandene Linien im Busverkehr zwischen der MHH und der Podbielskistraße zu stärken. Durch die Arbeitsplätze im Umfeld dieses Bereiches werde ein großes Potential gesehen. Eine Wendemöglichkeit am Steuerndieb würde dem Konzept widersprechen. Die Linienführung der Linie 900 von Burgdorf bis in die Innenstadt sei in den zukünftigen Planungen gesetzt. Auf der aktuellen Ausweichstrecke Podbi werde die Linie 900 aufgrund der Stadtbahnlinie nicht viel genutzt. Durch die Gehägestraße seien bessere Effekte zu erzielen und damit sei die Linienführung wesentlich sinnvoller.
Bezirksratsherr Fulst fasste zusammen, dass der Bau der Brücke 1 bis 1 ½ Jahre in Anspruch nehme und die Region zum Fahrbahnwechsel Dezember 2023 mit der neuen Streckenführung starten wolle. Er stellte fest, dass um den Zeitplan einzuhalten, in den nächsten Wochen mit dem Bau begonnen werden müsste.
Herr Bode stimmte Bezirksratsherrn Fulst zu. Hinsichtlich des Baus müsse noch eine Entscheidung getroffen werden. Die neue Streckenführung zum Fahrplanwechsel einzuführen, sei der Wunsch der Region. Ob dies so umsetzbar sei, werde sich zeigen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Ahrens ging nochmals auf die Projektion ein. Durch den nordöstlichen Bereich würden mindestens 3 Busse fahren. Er wäre damit gut angebunden. Für ihn sei unverständlich, warum der Sprinter den Weg durch den beruhigten Bereich der Eilenriede nehmen müsse.
Herr Hüsken wies darauf hin, dass mit der direkten Anbindung an die Innenstadt eine Qualitätssteigerung verbunden sei. Es sei sinnvoll die vorhandene Infrastruktur zu nutzen und die Hauptachsen im Linienverkehr auszubilden und nicht das Netz zu zerstückeln. Die geplante Linienführung würde viele neue Fahrgästen anbinden.
Bezirksratsherr Bolm fragte nach, ob eine Geschwindigkeit von 20 km/h auf der Waldchaussee am Wochenende nicht der Idee einer Sprinterlinie widerspreche.
Herr Hülsken entgegnete, dass sich „Sprintlinie“ u.a. auf die direkte Linienführung ohne Umsteigen beziehe und insoweit kein Widerspruch erkennbar sei. Eine direkte Linie sei für die Fahrgäste attraktiv, die Geschwindigkeit sei dabei nicht so entscheidend.
Bezirksratsherr Oppelt erinnerte nochmals an den einstimmigen Beschluss des Bezirksrates hinsichtlich der Linienführung und der Anbindung des Gehägeviertels und zeigte sich erstaunt über die Aussage des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters Ahrens. Er hob nochmals den ökologischen Effekt der Linienführung hervor. Durch die Busanbindung sei weniger Autoverkehr zu erwarten. Der Naherholungseffekt am Wochenende werde durch den Bus kaum eingeschränkt, da er mit gedrosseltem Tempo die Strecke befahre. Die Umsetzung des Beschlusses befinde sich auf der Zielgeraden und es fehle nur noch die Einigung innerhalb der Stadtverwaltung.
Herr Waldraff, als Anlieger der Gehägestraße, erinnerte daran, dass bereits seit mindestens zehn Jahren Bestrebungen bestanden, die Gehägestraße anzubinden. Er wies darauf hin, dass sich die beiden Seiten der Straße hinsichtlich der Bewohner*innen erheblich unterscheiden würden. Auf der einen Seite gebe es sehr viel junge Familien mit Kindern und ältere Menschen. Diese Menschen fühlten sich nicht gesehen, da die Gehägestraße und die angrenzenden Straßen in der Öffentlichkeit als ein sehr wohlhabendes Viertel gesehen werde und damit verbunden sei, dass sie nicht auf den ÖPNV angewiesen seien. Er erläuterte ausführlich seine Erwartungen gegenüber der Stadt und der Politik und gab sein Statement dazu ab.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Bedijs, ob er einschätzen könne, ob tatsächlich, der Bus genutzt werde und in welche Richtung, entgegnete Herr Waldraff, dass er nur seine subjektiven Eindrücke weitergeben könne, dass viele Menschen die Buslinie annehmen würden. Es handele sich jedoch um keine zuverlässige Prognose, auf die aufgebaut werden könne. Im Hinblick auf mögliche Konflikte am Wochenende ergänzte er, dass eine andere Lösung gefunden werden müsse und sei es, dass die Linie am Wochenende nicht durch die Waldchaussee fahre.
Frau Dr. Eßer-Leyding, Vertreterin der Interessengruppen der Anlieger*innen, bedankte sich für die Einladung und stellte sich als Leiterin des Cochlear Implant Centrums (CIC) Wilhelm Hirte vor, welches seit 1990 in der Gehägestraße beheimatet sei.
Das CIC sei eine Einrichtung der Stiftung Hannoversche Kinderheilanstalt. Neben den 18 Mitarbeitenden würden das CIC wöchentlich ca. 40-60 Kinder mit je einem Elternteil (also 80-120 Personen) besuchen. Sie blieben für einen ein- bis mehrtägige Kurzreha-Aufenthalt im CIC. Diese Familien würden aus ganz Deutschland und auch aus dem Ausland anreisen. Das CIC sei weltweit das erste CI-Rehazentrum für Kinder gewesen und der gute Ruf des CI-Standortes Hannover mit der MHH als operierender Klinik und dem CIC als Rehabilitationseinrichtung führe seit über 30 Jahren Menschen von weit her nach Hannover. Sie informierte darüber, dass das CIC inzwischen auch ein Rehabilitations-Angebot für Erwachsene – meist im Rentenalter - habe. Für Eltern mit Kleinkindern, Eltern mit mehrfach behinderten Kindern sowie älteren Menschen jeweils mit Gepäck sei die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr beschwerlich, da der Fußweg von der Haltestelle Klingerplatz oder Spannhagengarten zum CIC für flotte Beine 15-20 Minuten betrage, mit Gepäck und Kleinkind oder Rollstuhl/Rollator sei er schier nicht zu bewältigen.
Frau Dr. Eßer-Leyding berichtete, dass in der Gehägestraße als weitere soziale Einrichtung das Uhlhorn-Hospiz ansässig sei. Das Uhlhorn-Hospiz habe 16 Plätze und 40 Mitarbeitende, die in Schichten arbeiten würden. Täglich kämen 10-15 Personen zu Besuch, die z. B. frische Wäsche mitbringen u. ä. und entsprechend schwer zu tragen hätten. Das Seniorencentrum am Steuerndieb sei ein direkter Nachbar des CIC. Dort seien beispielsweise 170 Mitarbeitende beschäftigt, von denen täglich 40 Personen vor Ort seien. Fast alle seien auf den ÖPNV angewiesen. Zudem erhielten die Bewohner*innen täglich von ca. 130 Personen Besuch. Meist seien es ältere Personen, die nicht mit dem eigene PKW kommen könnten. Das Seniorenzentrum würde gerne seine Klientel auf mobilere Bewohner*innen erweitern, aber dies scheitere an der fehlenden Anbindung. Sie machte darauf aufmerksam, dass Plätze im betreuten Wohnen für mobile Senior*innen schwer zu finden seien.
Das Geburtshaus Eilenriede habe 18 Kurse jede Woche, die von schwangeren Frauen oder von Müttern mit Säuglingen besucht werden. Den AWO-Kindergarten besuchen täglich viele Kinder. Des Weiteren wies sie auf die Steuerkanzlei mit 28 Mitarbeitenden hin. Auch diese Menschen würden täglich in die Gehägestraße pendeln. Es könnten noch weitere kleinere Unternehmen benannt werden, die ebenfalls in der Gehägestraße beheimatet seien. Gäste der Restaurants in der Gehägestr. würden sicher gerne auf den ÖPNV zurückgreifen, um zum Abendessen einen guten Wein oder ein erfrischendes Bier zu genießen. Zudem gebe es im Henriettenviertel zahlreiche Wohnungen im ehemaligen britischen Militärkrankenhaus und in der Gehägestr. selbst und den davon abgehenden Straßen viele Häuser mit Familien, deren Kinder zum Teil die Schulen im Zooviertel besuchen. Der Weg dorthin führe per Fahrrad durch die Eilenriede. Die Strecke sei bei schönem Wetter und Tageslicht sicher gut zu fahren, für jüngere Kinder und im Winter sei dies jedoch nicht zu verantworten. Mit den aktuellen ÖPNV-Anbindungen dauere der Weg zur Schule 45 Minuten.Frau Dr. Eßer-Leyding wies darauf hin, dass die Menschen, die in den 70er und 80er Jahren in dem beschriebenen Bereich gesiedelt hätten, heute selbst in ihren 70er und 80er Jahren seien. In diesem Alter könne nicht mehr jede/r selbst Autofahren. Die nächsten Geschäfte würden einige Kilometer entfernt liegen. Die Wohnqualität verschlechtere sich also zunehmend, wenn das Autofahren im Alter nicht mehr möglich sei. Sie berichtetet weiter, dass die Gäste des CIC gerne den Zoo besuchen würden. Die Strecke von ca. 2 km sei jedoch ohne Auto mit kleinen Kindern nicht zu bewältigen.
Sie hob hervor, dass all diese Beispiele verdeutlichen würden, dass es sich nicht um eine reine Wohnstraße mit „betuchten Anwohner*innen“ handele, die ihre schicken Autos nicht gegen einen Bus eintauschen würden. Vielmehr sei die Gehägestraße mit ihren angrenzenden Stichstraßen ein sehr vielfältiges Viertel mit Anwohner*innen, die aus unterschiedlichen Gründen auf eine Buslinie angewiesen seien und mit kleinen und größeren Unternehmen und bedeutsamen sozialen Einrichtungen, die Hannover - und auch die Hörregion Hannover - in der Region und auch weit darüber hinaus repräsentieren und für diese von wirtschaftlicher Bedeutung seien.
Sie führte weiter aus, dass Hannover stolz auf die Eilenriede sei, die grüne Lunge Hannovers. Die Anlieger*innen würden täglich sehen und hören, wie viele Autos durch die Eilenriede und die Gehägestraße fahren. Von den entstehenden Emissionen könnte ein guter Teil reduziert werden, wenn es alternative Verkehrsmittel gäbe, die – wie der versprochene Sprint-Bus - eine schnelle Verbindung zur Innenstadt bieten würden. Die Anwohner*innen der Gehägestraße, aber auch die dort angesiedelten Einrichtungen, Gaststätten und alle Menschen, die täglich in der Gehägestraße arbeiten, bräuchten die 2023 zugesagte Busverbindung. Es würde sich eine Antriebsart, die vor Ort wenig oder keine Emissionen erzeugt, besonders anbieten, wie z. B. die Busse mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Im Namen aller Interessengruppen in der Gehägestraße wiederholte Frau Dr. Eßer-Leyding die Forderung nach der zeitnahen Realisierung der bereits zugesagten Buslinie, mit der die Gehägestraße an die Innenstadt (Hauptbahnhof oder ZOB) angebunden werde. Sie bat um Unterstützung bei dem Anliegen.
Sie ergänzte, dass zur Reduktion des Ausweichverkehrs durch die Gehägestraße bis zum Steuerndieb das Schild „Anlieger frei“ aufgestellt und die Buslinie zulassen werden könne.
Bezirksratsfrau Gießelmann dankte Frau Dr. Eßer-Leyding für die Ausführungen und fragte nach, ob der Bedarf eher unter der Woche oder auch am Wochenende gesehen werde und ob, ein Bus, der nur in der Woche fahre, bereits eine Verbesserung darstelle.
Frau Dr. Eßer-Leyding entgegnete, dass auf ihre Einrichtung bezogen, der Samstag ausgespart werden könne, da die neuen Gäste am Sonntag anreisen würden. Für andere Einrichtungen wie z. B. das Seniorenzentrum oder das Hospiz wäre auch am Wochenende eine Busverbindung wichtig.
Bezirksratsherr Fulst bedankte sich für den Bericht, der darlege, dass der Bedarf bereits seit Jahren bestehe und dringend Abhilfe geschaffen werden müsse.
Frau Muschter, Mitglied des Stadtbezirksrates Mitte, berichtete, dass die Waldchaussee seit Jahren Thema im Bezirksrat Mitte sei. Das Thema „Buslinie“ sei im Bezirksrat Mitte sehr kritisch diskutiert worden, weil die Befürchtung bestand, dass die Sperrzeiten wegfallen würden und die Waldchaussee ausgebaut und verbreitet werden müsste. Die Reisebusse, die den Zoo anfahren seien dabei ebenfalls zur Sprache gekommen. Sie stellte fest, dass der Stadtbezirk Mitte mit Naherholungsflächen sehr unterversorgt sei. Die Eilenriede sei für Mitte das Naherholungsgebiet. Dies sei besonders während des Lockdown sichtbar geworden als viele Familie mit Kindern während der Sperrzeiten die Waldchaussee genutzt hätten. Die Interessen des Stadtbezirks Mitte seien nicht angebunden zu werden und den Naherholungsraum nicht entwertet zu bekommen. Der Stadtbezirksrat Mitte habe in den letzten Jahren mehrere Anträge beschlossen, die Sperrzeiten auszuweiten, z. B. freitags ab 18.00 Uhr oder Brückentage mit einzubeziehen. Zum Nahverkehrsplan habe es einen entsprechenden Änderungsantrag gegeben. Sie wies darauf hin, dass die Waldchaussee rechtwinklig von sehr vielen Fuß- und Fahrradwegen gekreuzt werde und hier Gefahren- und Konfliktpunkte entstehen könnten. Das Interesse des Stadtbezirksrates Mitte bestünde in der Verbesserung des Naherholungsgebietes und nicht in der Verschlechterung in Bezug auf die Nutzbarkeit am Wochenende.
TOP 5.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE (max. 30 Minuten)
Die Einwohner*innenfragestunde wurde von 20.38 Uhr bis 20.51 Uhr durchgeführt.
Ein Anlieger der Gehägestraße ging auf die Traglast der Brücke mit 6 Tonnen ein und empfahl Busse zu bestellen, die unter diesem Gewicht liegen. Er fragte nach, warum dies nicht umsetzbar sei.
Herr Hüsken wies darauf hin, dass es sich um eine sehr lange Buslinie handele, die aus Burgdorf komme. Aufgrund der Anzahl der Fahrgäste müsse der Bus entsprechend groß sein. Er stellte fest, dass leichte, kleinere Busse ungeeignet seien, um ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren ging er auf den betrieblichen Aufwand im Hinblick auf die unterschiedlichen Fahrzeugtypen und Reserven, die vorgehalten werden müssten, ein. Der finanzielle Aufwand stünde in keinem Verhältnis zu den Kosten zur Ertüchtigung einer Brücke.
Ein weiterer Anlieger der Gehägestraße zog ein positives Resümee für die Buslinie aus dem Gehörten. Er fragte nach, ob die einzigen Bedenken gegen den Bus die Gefährdung der Eilenriede seien.
Herr Drechsel wies darauf hin, dass der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün den ÖPNV als sehr positiv wahrnehme. Es sei sinnvoll diesen zu stärken, soweit sich gleichzeitig der Individualverkehr reduziere. Das Anliegen des Fachbereichs sei die Erholungsfunktion und diese beziehe sich hauptsächlich auf die Wochenendsperrung. Diese dürfe nicht beeinträchtigt werden. Darauf sollte hingewiesen werden, und dass eine Buslinie zum Ausbau von Infrastruktur führen könne. Ein solcher Ausbau auf Waldboden werde sehr kritisch gesehen. Soweit es sinnvolle Wege gebe, die angesprochenen Punkte zu umgehen, sei es nicht problematisch.
TOP 6.
I N F O R M A T I O N E N
TOP 6.1.
Baumneupflanzungen in der Landeshauptstadt Hannover als Maßnahme zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
(Informationsdrucksache Nr. 1238/2022 mit 13 (Anlagen nur online) Anlagen)
Frau Weber vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün stellte anhand der als Anlage 1 beigefügten Power-Point-Präsentation die Informationsdrucksache vor. Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld seien 144 Potenziale für Baumneupflanzungen identifiziert worden. Davon könnten 48 ohne weitere Prüfung des Standortes gepflanzt werden. Im Frühjahr seien bereits 30 Bäume gepflanzt worden und im Herbst werde dies fortgesetzt. Die Umsetzung der Pflanzungen solle vorrangig mit vorhandenem Personal und eigenen finanziellen Mitteln erfolgen. Es solle aber auch die Möglichkeit von Baumspenden geben. Bei den zu pflanzenden Arten orientiere sich der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün an der Liste „Bäume und Sträucher Hannover“. Auf dieser Grundlage würden auch Ersatzpflanzungen nach der Baumschutzsatzung festgesetzt. Diese Arten würden ergänzt, um besonders klimafeste Bäume. Das Ziel sei, langfristig stabile Bestände zu haben.
Bezirksratsherr Böning erkundigte sich, warum der Bestand an Bäumen nur um klimafeste Arten ergänzt werde und nicht gleich entsprechende Pflanzungen vorgenommen würden.
Frau Weber entgegnete, dass von den heimischen Baumarten ein ganzes Ökosystem abhängig sei, daher solle sehr umsichtig umgestaltet werden. Sie wies darauf hin, dass es Standorte gebe, die für die heimischen Bäume gut geeignet seien. Es solle eine gute Mischung erzielt werden.
Bezirksratsherr Hunze ging auf die Anwuchspflege und die Bewässerung ein, die durch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen sicher zu stellen sei und fragte nach, ob dies möglich sei. Er habe den Eindruck, dass viele Bäume nicht gewässert und in Trockenperioden eingehen würden.
Frau Weber schloss sich den Beobachtungen von Bezirksratsherrn Hunze an. Der Fachbereich würde teilweise mit seinen personellen Ressourcen an seine Grenzen kommen. Frau Weber wies darauf hin, dass sich der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün über private Unterstützung freuen würden. Die Witterung sei schwer zu steuern. Die Alternative wäre weniger Bäume zu pflanzen, um diese sicher durch zu bringen. Die Entscheidung sei für das Risiko gefallen, um so viele Bäume wie möglich zu pflanzen.
Bezirksratsherr Knüppel interessierte, ob er, falls er sich bei der Bewässerung mit einbringe, Einfluss auf die Auswahl der Bäume habe.
Frau Weber bejahte die Frage. Sie ergänzte, dass es seit Jahren bereits das Konzept für Baumpatenschaften hinsichtlich Pflege und Bewässerung gebe. Das Konzept für Baumspenden werde momentan überarbeitet, um zu ermöglichen, dass Einfluss auf die Baumarten genommen werden könne. Sobald das Konzept überarbeitet sei, würde der Fachbereich informieren.
TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 7.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an Aktiv DabeiSein e. G. - 13/2022
(Drucks. Nr. 15-1854/2022)
Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger*in: Aktiv DabeiSein e. G.
Betrag: bis zu 1.879,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung eines Digitalpianos für den ZeitRaum im Läuferweg
(Zuwendung 13/2022)
Einstimmig
TOP 7.2.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die Johanniter-Unfall-Hife e. V. - 15/2022
(Drucks. Nr. 15-1856/2022)
Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger*in: Johanniter-Unfall-Hife e. V.
Betrag: bis zu 1.700,00 €
Verwendungszweck : Projekt: „Partner-Projekt Am Annateich 3 mit der Peter-Ustinov-Schule“ – Erstellung von zwei Sitz- und Hochbeeteinheiten im Innenbereich der Unterkunft Am Annateich (Zuwendung 15/2022)
Einstimmig
TOP 7.3.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für das Naturfreundehaus Hannover - 16/2022
(Drucks. Nr. 15-1857/2022)
Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger*in: Naturfreundehaus Hannover
Betrag: bis zu 700,00 €
Verwendungszweck : Projekt: „Errichtung eines Zauns am Hühnergehege“ (Zuwendung 16/2022)
Einstimmig
TOP 8.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates
TOP 8.1.
IB-01-2022: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt: "Unterstützende, humanitäre und materielle Hilfestellungen für nachbarschaftliche Netzwerke, Personen, Organisationen und Einrichtungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld im Zusammenhang mit geflüchteten Menschen"
(Drucks. Nr. 15-1174/2022 N1)
Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld
Projekt: "Unterstützende, humanitäre und materielle Hilfestellungen für nachbarschaftliche Netzwerke, Personen, Organisationen und Einrichtungen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld im Zusammenhang mit
Zuwendungssumme: bis zu 3.000,00 €
Zuwendungsnummer: IB-01-2022
Einstimmig
TOP 8.2.
IB-03-2022: Zuwendung des Integrationsbeirates, Projekt: "Fit for Kleefeld - Zeit für DICH!"
(Drucks. Nr. 15-1506/2022)
Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschloss der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
Zuwendungsempfänger: AWO Familienzentrum Schweriner Straße und Kulturhaus HölderlilnEins
Projekt: "Fit for Kleefeld - Zeit für DICH"
Zuwendungssumme: bis zu 1.300,00 €
Zuwendungsnummer: IB-03-2022
Einstimmig
TOP 9.
A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 9.1.
E N T S C H E I D U N G
TOP 9.1.1.
Neuanlage Streetballplatz In den Sieben Stücken - Paracelsusweg
(Drucks. Nr. 15-1647/2022 mit 2 Anlagen)
Bezirksratsherr Bolm wies darauf hin, dass die Einrichtung eines Streetballplatzes der Drucksache Nr. 0444/2020 N1 Ziffer 3, die im Rat behandelt worden sei, widerspreche. Dort sei mit Änderungsantrag beschlossen worden, dass auf dem südlichen Grundstücksbereich ein Bolzplatz in Abmessung von 17 mal 30 Metern entstehe. Ein Streetballplatz sei kein Bolzplatz. Damit würde die Entscheidung des Bezirksrates zu einem Streetballplatz gegen die Entscheidung in der Ratsversammlung und den Bebauungsplan stehen.
Frau Rembecki erklärte, dass der Verwaltung bekannt gewesen sei, wie die Beschlussfassung des Rates erfolgt sei und die Verwaltung im Rahmen dessen anstatt eines Bolzplatzes einen Streetballplatz mit der vorliegenden Drucksache vorschlage.
Dem GO-Antrag von Bezirksratsherrn Bolm zur Vertagung der Drucksache wurde einstimmig entsprochen, damit eine Aufklärung zur rechtlichen Situation erfolgen könne.
Antwort zu Protokoll des Fachbereichs (FB) Umwelt und Stadtgrün:
Entsprechend § 93 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sieht die Verwaltung die Entscheidungshoheit für die Ausgestaltung der planungsrechtlich als „Bolzplatz“ festgesetzten Fläche an der Grundschule Buchholz-Kleefeld beim Stadtbezirksrat.
Die Bezeichnung „Bolzplatz“ steht für ein Angebot, auf dem generell Ballspiel betrieben werden kann. Aus Gründen der Einhaltung eines Mindestabstandes zu benachbarten Wohngebäuden (Immissionsschutz) werden diese Ballspielfelder in Bebauungsplänen gegenüber sonstigen Kinderspielplätzen gesondert ausgewiesen. In der Vergangenheit wurden diese Spielfelder hauptsächlich zum Fußballspiel hergerichtet.
Die neben der Grundschule als Spielfeld zur Verfügung stehende Fläche ist durch den vorhandenen Baumbestand relativ klein (Breite 17,5 m, Länge 22 m). Daher schlägt die Verwaltung mit der Drucksache Nr. 15-1647/2022 anstelle des Bolzplatzes die Realisierung eines Streetballplatzes sowie zweier Tischtennisplatten vor.
Es gibt inzwischen vermehrt Wünsche, „Streetball“ als eine Form des Basketballs (auch 3-gegen-3-Basketball genannt) anzubieten. Ein regelkonformes 3 x 3 Basketballspielfeld lässt sich hier gut anordnen, die Fläche zur Schule ist für Tischtennis nutzbar.
Mit dem 3 x 3 Basketballfeld reagiert die Verwaltung auf den Bedarf, der in Hannover als Bundesstützpunkt für diese Sportart entstanden ist. Insgesamt erfolgt mit dieser Ausstattung ein Spielangebot, das zum einen Ballspiel enthält und zum anderen auch häufiger von Mädchen nachgefragt wird, als dies bei einem Bolzplatz der Fall ist.
TOP 9.2.
A N H Ö R U N G E N
TOP 9.2.1.
Ausbau der Veloroute 06 von der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Kirchrode- Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 0846/2022 N1 mit 1 - nur online Anlagen)
Der Bezirksrat empfahl
1. der Einrichtung der Veloroute 06 mit der in Anlage 1 dargestellten Führung entlang der Straßen Joachimstraße, Lavesstraße, Gutenberghof, Kestnerstraße, Am Südbahnhof, über den Bischofholer Damm, Bemeroder Straße, Alte Bemeroder Straße, Brabeckstraße bis zur Wülferoder Straße auf Grundlage des 2020 erarbeiteten und mit Drucksache 1307/2020 beschlossenen Veloroutenkonzeptes und der in der Begründung und in Anlage 1 dargestellten Planung sowie den Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Varianten für die Führung in den jeweiligenTeilbereichen zuzustimmen.
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 4.803.750 € und dem Baubeginn der unter 1. aufgeführten Maßnahmen zuzustimmen.
· Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
· Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen· Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101910
Bezeichnung Gemeindestraßen/Velorouten
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2022/2023 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2022 zu Lasten 2023.
12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
TOP 9.2.2.
Ausbau der Veloroute 03 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Bothfeld
(Drucks. Nr. 0995/2022 mit 1-nur online Anlagen)
siehe Neufassung
TOP 9.2.2.1.
Ausbau der Veloroute 03 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Bothfeld
Die Neufassung wurde durch die Ergänzung im Gremienlauf in den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen erforderlich. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.
(Drucks. Nr. 0995/2022 N1 mit 1-nur online Anlagen)
Bezirksratsherr Lödige wies darauf hin, dass die Drucksache im Hinblick auf den Knotenpunkt Podbielskistraße links abbiegen in den Eulenkamp etwas undeutlich sei. Es wäre sinnvoll, an diesem Knotenpunkt eine vernünftige Möglichkeit für den linksabbiegenden Radverkehr in den Eulenkamp zu schaffen.
Der Bezirksrat empfahl
1. der Einrichtung der Veloroute 03 mit der in der Anlage 1 dargestellten Führung entlang des Volgersweges, der Lärchenstraße, durch die Eilenriede, über Podbielskistraße, Eulenkamp, Ebelingstraße, Bothfelder Anger, Gernsstraße, Laher Heide bis nach Lahe und im zweiten Ast ab Eulenkamp über Sündernstraße, Langenforther Straße, Bischoff- von-Kettler Straße und Burgwedeler Straße zum Fasanenkrug auf Grundlage des 2020 erarbeiteten und mit Drucksache 1307/2020 beschlossenen Veloroutenkonzeptes und der in der Begründung und in Anlage 1 dargestellten Planung sowie den Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Varianten für die Führung in Teilbereichen zuzustimmen.
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 4.235.000 € und dem Baubeginn der unter
1. aufgeführten Maßnahmen zuzustimmen.
· Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 Abs. 1 Nr.1+4 i.V. mit
· § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß
§ 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen· § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß
§ 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101910
Bezeichnung Gemeindestraßen / Velorouten
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2022/23 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2022 zu Lasten 2023.
12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
TOP 9.2.3.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1914 (ehem. 511, 1. Änd.), Kirchröder Straße / Karl-Wiechert-Allee - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Modifizierter Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1216/2022 mit 3 Anlagen)
Der Bezirksrat empfahl
1. die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses mit der Erweiterung um die Flur-
stücke 162/2, 19/18 (tlw.) und 19/20 (tlw.) zu beschließen,
2. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB für die unter Antragspunkt eins genannten Grundstücke zu verzichten,
3. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1914 mit Begründung zuzustimmen,
4. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen,
5. die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung erst zu veranlassen, wenn der für das Bebauungsplangebiet zu schließende städtebauliche Vertrag unterzeich-
net wurde.
Einstimmig
TOP 9.2.4.
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1914 - Kirchröder Str. / Karl-Wiechert-Allee -
(Drucks. Nr. 1625/2022 mit 2 Anlagen)
Der Bezirksrat empfahl,
dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Nr. 1914 – Kirchröder Straße / Karl-Wiechert Allee mit der Grünes Viertel Stephansstift GmbH & Co.KG sowie dem Stephansstift (zu) Hannover, beide ansässig Kirchröder Straße 44, 30625 Hannover zu den in der nachfolgenden Begründung genannten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.
Einstimmig
TOP 9.2.5.
Umbenennung des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 1555/2022 mit 1 Anlage)
Der Bezirksrat empfahl
zu beschließen, den Antrag des Stadtbezirksrats Buchholz-Kleefeld zur Umbenennung des Stadtbezirks 04 von „Buchholz-Kleefeld“ in „Groß-Buchholz-Kleefeld“ (DS 15-2798/2021) abzulehnen.
10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 9.2.6.
Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in der Kita "Löwenzahn"
(Drucks. Nr. 1572/2022)
Bezirksratsherr Senger fragte nach, ob durch die Drucksache die Anzahl der Kita- Plätze verringert werde.
Bezirksratsherr Fulst erklärte, dass die Maximalanzahl der Betreuungsplätze in der Kita kleiner werde, weil ein Integrationsplatz geschaffen werde. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel in der Kita werde herabgesetzt, da ein Platz mit einem Kind mit erhöhtem Förderbedarf besetzt werde. Da es in Hannover einen Mangel an Integrationsplätzen gebe, sollte dem Antrag dringend zugestimmt werden.
Der Bezirksrat empfahl
zu beschließen,
Einstimmig
TOP 9.2.7.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1725 - Roderbruchmarkt Süd -
Städtebaulicher Vertrag zum einbezogenen Planteil für die Wohnbebauung
Zustimmung zur Rechtsnachfolge
(Drucks. Nr. 1703/2022 mit 1 Anlage)
Der Bezirksrat empfahl- eine Kindergartengruppe (25 Plätze, Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt) in der Kindertagesstätte "Löwenzahn" der Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde, Buchnerstraße 2, 30627 Hannover, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover KdöR, in eine integrative Kindergartengruppe in Ganztagsbetreuung (16 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung) umzustrukturieren,
- dem Träger ab dem 01.08.2022, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufenden Zuwendungen auf Basis der Fördergrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) sowie auf der Grundlage der DS Nr.: 1198/2013 "Regelung zum Ausbau und zur Finanzierung integrativer Plätze in Kindertagesstätten in Hannover" zu gewähren.
Einstimmig
TOP 9.2.7.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1725 - Roderbruchmarkt Süd -
Städtebaulicher Vertrag zum einbezogenen Planteil für die Wohnbebauung
Zustimmung zur Rechtsnachfolge
(Drucks. Nr. 1703/2022 mit 1 Anlage)
zu beschließen, dass der in der Begründung näher beschriebenen Bestellung eines Erbbaurechts auf dem Vertragsgebiet des städtebaulichen Vertrages zum einbezogenen Planteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1725 - Roderbruchmarkt-Süd - durch Herrn Carsten Meyer an die Firma Gundlach GmbH & Co. KG Bauträger, Am Holzgraben 1, 30161 Hannover, zugestimmt wird.
15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 10.
A N T R Ä G E
TOP 10.1.
aus der letzten Sitzung
TOP 10.1.1.
Änderung der Beschilderung des Bruno-Valentin-Wegs beginnend am Eingang des
Kleefelder Bades bis zur Hermann-Löns-Straße
(Drucks. Nr. 15-1170/2022)
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Ahrens brachte den Antrag ein.
Bezirksratsherr Plotzki erinnerte an einen ähnlichen Antrag, den er in der letzten Legislaturperiode eingebracht hatte. Die vorgesehenen Planungen für diesen Bereich wurden damals vorgestellt. Aufgrund des Gespräches mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün und dessen Umsetzung habe er seinen Antrag zurückgezogen. Da die Umsetzung noch nicht erfolgt sei, unterstütze er den vorliegenden Antrag.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Rad- und den Fußwegbereich beginnend am Kleefelder Bad bis zur Zubringerstraße zur Hermann-Löns-Straße in Höhe der Alten Mühle als getrennten Fuß- und Radwegbereich mit der Beschilderung 237 und 239 auszuweisen.
Einstimmig
TOP 10.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion
TOP 10.2.1.
Spannhagengarten
(Drucks. Nr. 15-1435/2022)
Bezirksratsherr Fulst stellte den Antrag kurz vor.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, Schritte zur Verbesserung der Verkehrssituation am Spannhagengarten, insbesondere im Bereich der Käthe-Kollwitz-Schule, zu unternehmen.
1. Die in den nächsten Jahren fällige Ertüchtigung/Sanierung/Umbaumaßnahmen/Erneuerungsarbeiten der Lichtsignalanlagen am Spannhagengarten erhalten Priorität und werden so bald wie möglich durchgeführt.
2. Die Verwaltung wird im Rahmen dieser Ertüchtigung/Sanierung/Umbaumaßnahmen/Erneuerungsarbeiten der Lichtsignalanlage an der Haltestelle Spannhagengarten diese Maßnahme so erweitern, dass auch beim zweiten Zugang und der dazugehörigen Straßenquerung eine Lichtsignalanlage installiert wird.
Einstimmig
TOP 10.2.2.
Bänke an der Uferzeile
(Drucks. Nr. 15-1496/2022)
Bezirksratsherr Knüppel trug den Antrag vor.
Bezirksratsherr Hunze wies darauf hin, dass es sich um den Uferpfad und nicht um die Uferzeile handele.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird am östlichen Ende der Obst- und Magergraswiese zwischen Leddinweg und Gimpelsteg, Milanstraße und Uferzeile mehrere Bänke in Westausrichtung aufstellen und diese ggf. grünflächengestalterisch wie auf Schmuckplätzen üblich abzugrenzen bzw. verbinden.
Einstimmig
TOP 10.2.3.
Fußgängerüberweg Bussestraße in Höhe Merianweg
(Drucks. Nr. 15-1628/2022)
Bezirksratsfrau Gießelmann brachte den Antrag ein.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Querung über die Bussestraße auf Höhe der Begegnungsstätte „ZeitRaum“ zu verbessern. Dazu werden in einem ersten Schritt etwa 10 Meter westlich des Merianwegs an der Überquerungsstelle vorgezogene Seitenräume (sog. Gehwegnasen) mit abgesenktem Bordstein eingerichtet.
Mit dem Zusatzantrag Drucksache Nr. 15-1747/2022 einstimmig beschlossen.
TOP 10.2.3.1.
Zusatzantrag zu Antrag Nr. 15-1628/2022 "Fußgängerüberweg Bussestraße in Höhe Merianweg"
(Drucks. Nr. 15-1747/2022)
Bezirksratsherr Bolm verlas den Zusatzantrag.
Der Bezirksrat beschloss:
Der Antrag wird um folgenden Satz ergänzt:
Sollten die sog. Gehwegnasen aus irgendwelchen Gründen nicht realisierbar sein, wird die Verwaltung eine gleichwertige Alternative vorschlagen, um die Querung für die Nutzer*innen der Einrichtungen sicher und barrierefrei zu ermöglichen.
Einstimmig
TOP 10.2.4.
Gehwegbreiten Ecke Dohmeyers Weg/Tieckstraße und Ecke Dohmeyers Weg/Brentanostraße
(Drucks. Nr. 15-1629/2022)
Bezirksratsherr Lödige stellte den Antrag vor.
Der Bezirksrat beschloss:
1. Einseitige Verbreiterung des Fußwegs an der Ecke Dohmeyers Weg/Tieckstraße entsprechend der gültigen Mindestmaße.
2. Einseitige Verbreiterung des Fußwegs an der Ecke Dohmeyers Weg/Brentanostraße entsprechend der gültigen Mindestmaße.
11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 10.2.5.
Basketballplatz im Stadtbezirk schaffen
(Drucks. Nr. 15-1649/2022)
Bezirksratsherr Fulst trug den Antrag vor.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird darlegen wie die Berechnung von 60 m Abstand zur Wohnbebauung in der Drucksache 15-0039/2022 zustande kommt.
Die Verwaltung wird dem Bezirksrat außerdem noch im Jahr 2022 mehrere Vorschläge für einen Standort für einen zusätzlichen Basketballplatz im Stadtbezirk vorlegen.
Des Weiteren wird die Verwaltung prüfen auf welchen „Bolzplätzen“ zusätzliche Basketballkörbe angebracht werden können.
Einstimmig
TOP 10.2.6.
Parkverbot vor dem Wertstoffhof Neue-Land-Straße
(Drucks. Nr. 15-1830/2022)
Bezirksratsfrau Hondozi brachte den Antrag ein.
Bezirksratsherr Plotzki fragte nach, wie sich momentan die Situation auf dem Werkstoffhof darstelle, ob dieser nur zu Fuß betreten werden könne oder dieser mit dem PKW befahren werden dürfe.
Eine Einwohnerin wurde zur Sachverständigen ernannt und antwortete, dass mit dem PKW bis zum Wertstoffhof gefahren werden dürfe. Es müsse dann auf der anderen Straßenseite der Straße geparkt werden, um den Grünschnitt über die Straße zu tragen und ihn dann in dem entsprechenden Behälter zu entleeren. Auf der anderen Seite dürfe nicht geparkt werden, da dort ein Halteverbot eingerichtet sei, um den Busverkehr zu gewährleisten. Es funktioniere sehr gut. Die Nachbarn seien sehr dankbar, dass sie an vier Tagen die Woche (Mittwoch, Donnerstag, Freitag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Samstag 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr) den Grünschnitt dort abgeben können und nicht bis zur Mülldeponie nach Lahe fahren müssen.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkstreifen vor dem Wertstoffhof Neue-Land-Straße vorübergehend mit einem Parkverbotsschild auszustatten. Zugelassen ist nur das Halten des Anlieferungsverkehrs zum Wertstoffhof.
Das Parkverbot soll bis zur Wiedereröffnung des gesamten Wertstoffhofs Bestand haben.
Einstimmig
TOP 10.3.
der CDU-Fraktion
TOP 10.3.1.
Bienenfutter-Automaten
(Drucks. Nr. 15-1619/2022)
Bezirksratsherr Oppelt stellte den Antrag vor.
Bezirksratsfrau Bedijs erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag ablehne werde. Sie würden die Bemühungen um die Artenvielfalt sehr begrüßen. Ihre Recherchen hätten jedoch ergeben, dass es erhebliche Probleme mit den Bienenfutterautomaten im Hinblick auf die Bestückung zu den unterschiedlichen Jahreszeiten mit Saatgut und deren Ausbringung gebe. Die Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Bezirksratsherr Böning schlug vor, zunächst die Erfahrungen des anderen Stadtbezirks mit den Bienenautomaten abwarten. Er werde sich enthalten.
Bezirksratsherr Plotzki merkte an, dass das Wort „Bienenfutter“ irreführend sei, da zunächst die Samen ausgebracht werden müssten, bevor die Pflanzen für die Bienen Nektar bieten könnten. Er würde sich aus diesem Grund ebenfalls enthalten.
Mit 4 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen abgelehnt.
TOP 10.3.2.
Behebung von Straßenschäden im Stadtbezirk nach Verlegung von Glasfaserkabeln /Straßenbegehung
(Drucks. Nr. 15-1651/2022)
Bezirksratsherr Hunze brachte den Antrag ein.
Der Bezirksrat beschloss:
In der Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 10.03.22 wurde die sorgfältige Behebung von Straßenschäden, die im Stadtbezirk durch das Verlegen von Glasfaserkabel entstanden sind, angemahnt.
Die Verwaltung teilte darauf mit, dass nach Abschluss aller erforderlichen Reparaturen eine Straßenbegehung stattfinden wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Bezirksrat das Ergebnis und den Abschluss der Straßenbegehung mitzuteilen.
Einstimmig
TOP 10.4.
von Bezirksratsherrn Senger (FDP)
TOP 10.4.1.
Messung des Verkehrsaufkommens und PKW-Geschwindigkeiten in der Milanstraße
(Drucks. Nr. 15-1561/2022)
Bezirksratsherr Senger trug den Antrag vor.
Bezirksratsfrau Bedijs bemerkte, dass bekannt sei, dass dort etwas getan werden müsse. Da es in der Milanstraße jedoch keinen Durchgangsverkehr gebe, sondern nur Anwohner*innenverkehr stattfinde, seien die Anwohner*innen selbst dafür verantwortlich, wie schnell sie dort fahren würden.
Bezirksratsherr Senger informierte darüber, dass die Straße nicht nur von Anwohner*innen, sondern auch von anderen Autofahrenden als Umgehungsstraße genutzt werde.
Bezirksratsherr Plotzki stimmte Bezirksratsherrn Senger zu, dass die Milanstraße für Schleichverkehre genutzt werde. Eine Verkehrsmessung könne nützlich sein, um einen entsprechenden Nachweis für weitergehende Forderungen zu haben.
Bezirksratsherr Hunze erklärte, dass sich die CDU-Fraktion enthalten werde, da sich der Bezirksrat bereits seit Jahren mit der Thematik der Milanstraße beschäftige. Die Verwaltung sei den diversen Anträgen nicht gefolgt, da es sich u.a. laut Polizei bei der Milanstraße um keine Straße mit Unfallschwerpunkt handele. Die jetzige Regelung bestünde bereits seit 10 Jahren und Änderungen seien nicht zu erwarten.
Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Milanstraße eine Messung des Verkehrsaufkommens und der PKW-Geschwindigkeiten vorzunehmen.
Bevorzugt soll diese Messung werktags zwischen 7 und 9 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr stattfinden.
4 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 12 Enthaltungen
TOP 10.5.
von Bezirksratsherrn Plotzki
(DIE LINKE.)
TOP 10.5.1.
Fahrradzone im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld erproben
(Drucks. Nr. 15-1626/2022)
Bezirksratsherr Plotzki stellte den Antrag vor.
Bezirksratsherr Oppelt beantragte getrennte Abstimmung.
Bezirksratsherr Fulst wies darauf hin, dass die SPD-Fraktion gegen den Antrag stimmen werde, da momentan kein Bedarf für eine Fahrradzone in diesem Bereich gesehen werde, da dort nur mit Tempo 30 bzw. 20 gefahren werden könne. getrennte Abstimmung:
Pkt. 1. 2 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Pkt. 2. 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Pkt. 3. 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
TOP 11.
A N F R A G E N
Die Beantwortung der Anfragen erfolgte schriftlich.
TOP 11.1.
der SPD-Fraktion
TOP 11.1.1.
Digitalisierung
(Drucks. Nr. 15-1351/2022)
Im vergangenen Jahr im September war der Dezernent u.a. für Digitalisierung, Stadtrat Baumann, bei uns im Bezirksrat.
Der Stadtrat erklärte in der Sitzung, dass es in der ersten Jahreshälfte 2022 die Möglichkeit geben werde, die Emailadressen, welche die LHH zur Verfügung stellt, benutzerfreundlich nutzen zu können.
Da es bisher hierzu keine weiteren offiziellen Informationen gegeben hat, fragen wir die Verwaltung.
1. Wann können die LHH-Emailadressen über eine App, einen E-Mail-Client oder eine Weiterleitungsoption benutzerfreundlich genutzt werden? Falls diestrotz der Zusicherung des Dezernenten nicht in absehbarer Zeit möglich sein sollte: welche Gründe gibt es hierfür, und welche Lösungsstrategie hat dass Dezernat in dieser Frage entwickelt?
2. Wann werden den Bezirksratsmitgliedern alternativ Endgeräte zur Verfügung gestellt, um die Emailadressen nutzerfreundlich benutzen zu können?
3. Welche weiteren Verbesserungen für das Cara sind geplant, und wie werden die Nutzer*innen in den Bezirksräten beteiligt, so dass deren Wünsche, Anregungen und Verbesserungsvorschläge in neue Versionen eingearbeitet werden können?
3. Welche weiteren Verbesserungen für das Cara sind geplant, und wie werden die Nutzer*innen in den Bezirksräten beteiligt, so dass deren Wünsche, Anregungen und Verbesserungsvorschläge in neue Versionen eingearbeitet werden können?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
zu 1.
Im Mai 2022 wurden mögliche Lösungen auf Initiative des Dezernats I (Personal, Digitalisierung und Recht) durch die zuständige Arbeitsgruppe im Bereich Informations- und Kommunikationssysteme gemeinsam mit dem Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten betrachtet.
Nach Abwägung der technischen und datenschutzrechtlichen Aspekte unter Berücksichtigung der IT-Sicherheit konnte eine App-Lösung für Android und iOS/iPadOS Endgeräte identifiziert werden. Diese App erfüllt die Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Datenschutz und ermöglicht zugleich den erbetenen komfortablen Zugriff über private Endgeräte auf die E-Mail-Konten der Stadtbezirksräte. Die Bereitstellung dieser Lösung ist durch Projektarbeit gemeinsam mit dem Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten vorzubereiten.
Eine Umsetzung ist nach derzeitigem Stand für Anfang des vierten Quartals 2022 vorgesehen.
Vorab wurde eine „Benachrichtigungsfunktion über neue E-Mails an das private Postfach“ durch den Bereich Informations- und Kommunikationssysteme bereitgestellt, welche den Komfort des Postfaches erhöhen soll. Eine Information hierüber wurde an die Nutzer*innen versandt. Derzeit nutzen 30 der 133 registrierten Benutzer*innen diese Funktion.
zu 2.
Entfällt, da Frage 1 positiv beantwortet werden kann.
zu 3.
Grundsätzlich werden Verbesserungswünsche des CaRa in der CaRa AG besprochen. Die CaRa-AG wurde auch für diese Ratsperiode wieder initiiert. Seit Mitte Mai findet eine Befragung der Fraktionen statt, wer künftig an Sitzungen der CaRa-AG teilnimmt. Bisher haben drei Fraktionen eine Rückmeldung gegeben.
TOP 11.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsherrn Bolm (DIE PARTEI)
TOP 11.2.1.
Smarte Straßenbeleuchtung im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1396/2022)
In verschiedenen Städten und Kommunen wird bereits smarte/KI-gesteuerte Straßenbeleuchtung erprobt – Tübingen hat beispielsweise das Pilotprojekt „Licht nach Bedarf“ (https://www.swtue.de/netze/strassenbeleuchtung/licht-nach-bedarf.html), Ludwigsburg hat das Projekt „Intelligente Straßenbeleuchtung“ (https://www.ludwigsburg.de/start/wirtschaft+und+innovation/intelligente+strassenbeleuchtung.html), und auch Hannover hat an der Graft in Herrenhausen bereits bewegungsmeldergesteuerte Straßenlaternen (https://www.enercity.de/magazin/deine-stadt/smarte-strassenlaternen).
Die laufenden Projekte erfüllen viele Aspekte sowohl im Bereich Energiesparen als auch Insektenschutz, zugleich bleiben das subjektive Sicherheitsgefühl und die Barrierefreiheit durch Straßen-/Wegebeleuchtung unangetastet. Es wäre wünschenswert, diese zügig auszuweiten und auch im Bezirk Buchholz-Kleefeld erste Quartiere entsprechend auszurüsten.
Wir fragen die Verwaltung:zu 1.
Im Mai 2022 wurden mögliche Lösungen auf Initiative des Dezernats I (Personal, Digitalisierung und Recht) durch die zuständige Arbeitsgruppe im Bereich Informations- und Kommunikationssysteme gemeinsam mit dem Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten betrachtet.
Nach Abwägung der technischen und datenschutzrechtlichen Aspekte unter Berücksichtigung der IT-Sicherheit konnte eine App-Lösung für Android und iOS/iPadOS Endgeräte identifiziert werden. Diese App erfüllt die Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Datenschutz und ermöglicht zugleich den erbetenen komfortablen Zugriff über private Endgeräte auf die E-Mail-Konten der Stadtbezirksräte. Die Bereitstellung dieser Lösung ist durch Projektarbeit gemeinsam mit dem Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten vorzubereiten.
Eine Umsetzung ist nach derzeitigem Stand für Anfang des vierten Quartals 2022 vorgesehen.
Vorab wurde eine „Benachrichtigungsfunktion über neue E-Mails an das private Postfach“ durch den Bereich Informations- und Kommunikationssysteme bereitgestellt, welche den Komfort des Postfaches erhöhen soll. Eine Information hierüber wurde an die Nutzer*innen versandt. Derzeit nutzen 30 der 133 registrierten Benutzer*innen diese Funktion.
zu 2.
Entfällt, da Frage 1 positiv beantwortet werden kann.
zu 3.
Grundsätzlich werden Verbesserungswünsche des CaRa in der CaRa AG besprochen. Die CaRa-AG wurde auch für diese Ratsperiode wieder initiiert. Seit Mitte Mai findet eine Befragung der Fraktionen statt, wer künftig an Sitzungen der CaRa-AG teilnimmt. Bisher haben drei Fraktionen eine Rückmeldung gegeben.
TOP 11.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsherrn Bolm (DIE PARTEI)
TOP 11.2.1.
Smarte Straßenbeleuchtung im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1396/2022)
In verschiedenen Städten und Kommunen wird bereits smarte/KI-gesteuerte Straßenbeleuchtung erprobt – Tübingen hat beispielsweise das Pilotprojekt „Licht nach Bedarf“ (https://www.swtue.de/netze/strassenbeleuchtung/licht-nach-bedarf.html), Ludwigsburg hat das Projekt „Intelligente Straßenbeleuchtung“ (https://www.ludwigsburg.de/start/wirtschaft+und+innovation/intelligente+strassenbeleuchtung.html), und auch Hannover hat an der Graft in Herrenhausen bereits bewegungsmeldergesteuerte Straßenlaternen (https://www.enercity.de/magazin/deine-stadt/smarte-strassenlaternen).
Die laufenden Projekte erfüllen viele Aspekte sowohl im Bereich Energiesparen als auch Insektenschutz, zugleich bleiben das subjektive Sicherheitsgefühl und die Barrierefreiheit durch Straßen-/Wegebeleuchtung unangetastet. Es wäre wünschenswert, diese zügig auszuweiten und auch im Bezirk Buchholz-Kleefeld erste Quartiere entsprechend auszurüsten.
1. Inwieweit plant die LH Hannover bereits den Einsatz smarter / KI-gesteuerter Straßenbeleuchtungsanlagen?
2. Sofern es bisher hierzu noch keinerlei Planungen gibt: Welches Quartier im Stadtbezirk 04 wäre geeignet für ein Pilotprojekt?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
Zu 1.2. Sofern es bisher hierzu noch keinerlei Planungen gibt: Welches Quartier im Stadtbezirk 04 wäre geeignet für ein Pilotprojekt?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
Im Rahmen des Förderprojektes Smart City gibt es ein Maßnahmenpaket SmartLighting, welches im Innenstadtbereich umgesetzt wird. Angedacht ist, diese Maßnahmen mit smarter Beleuchtungstechnik auszuführen. Konkrete Einzelprojekte werden in der nächsten Zeit identifiziert.
Zu 2. Im Zuge des Ausbaus der Veloroute 05 nach Lehrte wird ein Teilbereich (Am Annateich) mit sog. mitlaufendem Licht als smarte Technologie ausgestattet. Nutzer*innen der Wegeverbindung werden durch eine Grundbeleuchtung geführt, die jeweils mit mehreren Leuchten im Vorlauf rechtzeitig aufhellt, um eine sichere Fahrt zu ermöglichen.
TOP 11.3.der SPD-Fraktion
TOP 11.3.1.
Neuaufstellung der Infotafel an der Uferzeile in der Vogelsiedlung
(Drucks. Nr. 15-1436/2022)
Vor einigen Wochen ist die Infotafel an der Uferzeile zwischen Gimpelsteg und Leddinweg durch Brandstiftung zerstört worden.
Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:1. Wann wird die Infotafel und die Überdachung wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt?
2. Wir dieses Mal die Infotafel in der Größe so angefertigt, dass eine zweite Bank unter der Überdachung möglich ist?
3. Kommt die Verwaltung auch zu dem Schluss, dass der Ort einen wunderbaren weiten Blick bei Sonnenuntergang auf den Telemax und die Stadt Hannover ermöglicht und weitere Bänke sicherlich die Bürger zum Verweilen einladen würden?
2. Wir dieses Mal die Infotafel in der Größe so angefertigt, dass eine zweite Bank unter der Überdachung möglich ist?
3. Kommt die Verwaltung auch zu dem Schluss, dass der Ort einen wunderbaren weiten Blick bei Sonnenuntergang auf den Telemax und die Stadt Hannover ermöglicht und weitere Bänke sicherlich die Bürger zum Verweilen einladen würden?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
Zu 1. Eine wirtschaftliche Wiederherstellung des Infostandes ist leider nicht mehr möglich, sodass ein neuer baugleicher (wie auch der an der Kleestraße/Eilenbriede) aufgestellt werden soll. Das Vergabeverfahren ist bereits eingeleitet. Je nach Liefermöglichkeiten, wird die Aufstellung noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Da seitens der LHH Anzeige erstattet wurde, bleibt der mit Bauzäunen gesicherte, halb verbrannte Infostand zunächst stehen. Der Abbau wird dann terminiert werden.
Zu 2. An beiden Infoständen werden Informationstafeln zum Projekt und zur naturnahen Grünflächenpflege angebracht, die bereits fertiggestellt sind. Die Konstruktion des Infostandes wurde im Rahmen des Projektes Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig/ Stadtgrünnaturnah auch auf die Größe und Anbringung dieser Infotafeln abgestimmt. Es wird eine Bank angebracht, die wie bisher den Ausblick in Richtung Telemax und den Sonnenuntergang über Hannover ermöglicht.
Zu 3. Die Anzahl der zu unterhaltenden Bankstandorte hat sich im letzten Jahrzehnt verdoppelt, ohne dass benötigte Personal- und Finanzkapazitäten insbesondere für die Einrichtung neuer Bankstandorte erhöht werden konnten. Auch das aktuelle Budget für die Unterhaltung und Entwicklung der Grünflächen ist in 2022 bereits überschritten.
Baumaßnahme Kulturtreff und Jugendtreff im Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1437/2022) In den vergangenen Jahren ist es zu einem nur schwer lösbaren Konflikt zwischen den Nutzern und Mitarbeitern des kleinen Jugendtreffs und den Nutzern und Mitarbeitern des Kulturtreffs im Roderbruch gekommen. Da sich der Konflikt an der teilweise gleichzeitigen Nutzung einzelner Gebäudeteile entzündet hat, kam es in der Vergangenheit zu einem Lösungsvorschlag der Verwaltung, wie dieser Konflikt befriedet werden könnte. Die Verwaltung hat sich mit allen Beteiligten auf eine Baumaßnahme geeinigt, die die Konfliktparteien räumlich voneinander trennt.
Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wann wird die vereinbarte Baumaßnahme umgesetzt?
2. Warum konnte mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen werden?
3. Bis wann wird die Baumaßnahme fertig gestellt werden?
Zu 1. Eine wirtschaftliche Wiederherstellung des Infostandes ist leider nicht mehr möglich, sodass ein neuer baugleicher (wie auch der an der Kleestraße/Eilenbriede) aufgestellt werden soll. Das Vergabeverfahren ist bereits eingeleitet. Je nach Liefermöglichkeiten, wird die Aufstellung noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Da seitens der LHH Anzeige erstattet wurde, bleibt der mit Bauzäunen gesicherte, halb verbrannte Infostand zunächst stehen. Der Abbau wird dann terminiert werden.
Zu 2. An beiden Infoständen werden Informationstafeln zum Projekt und zur naturnahen Grünflächenpflege angebracht, die bereits fertiggestellt sind. Die Konstruktion des Infostandes wurde im Rahmen des Projektes Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig/ Stadtgrünnaturnah auch auf die Größe und Anbringung dieser Infotafeln abgestimmt. Es wird eine Bank angebracht, die wie bisher den Ausblick in Richtung Telemax und den Sonnenuntergang über Hannover ermöglicht.
Zu 3. Die Anzahl der zu unterhaltenden Bankstandorte hat sich im letzten Jahrzehnt verdoppelt, ohne dass benötigte Personal- und Finanzkapazitäten insbesondere für die Einrichtung neuer Bankstandorte erhöht werden konnten. Auch das aktuelle Budget für die Unterhaltung und Entwicklung der Grünflächen ist in 2022 bereits überschritten.
Die Verwaltung sieht „neue Bankstandorte“ aktuell nur in der „Optimierung von Bankstandorten“ durch Umsetzung von Bänken von weniger geeigneten Standorten im Stadtbezirk an einen neuen gewünschten Standort (mit konkretem Vorschlag).
TOP 11.3.2.Baumaßnahme Kulturtreff und Jugendtreff im Roderbruch
(Drucks. Nr. 15-1437/2022) In den vergangenen Jahren ist es zu einem nur schwer lösbaren Konflikt zwischen den Nutzern und Mitarbeitern des kleinen Jugendtreffs und den Nutzern und Mitarbeitern des Kulturtreffs im Roderbruch gekommen. Da sich der Konflikt an der teilweise gleichzeitigen Nutzung einzelner Gebäudeteile entzündet hat, kam es in der Vergangenheit zu einem Lösungsvorschlag der Verwaltung, wie dieser Konflikt befriedet werden könnte. Die Verwaltung hat sich mit allen Beteiligten auf eine Baumaßnahme geeinigt, die die Konfliktparteien räumlich voneinander trennt.
Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wann wird die vereinbarte Baumaßnahme umgesetzt?
2. Warum konnte mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen werden?
3. Bis wann wird die Baumaßnahme fertig gestellt werden?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
Zu 1)
Der Zeitraum der baulichen Umsetzung kann zurzeit noch nicht konkret benannt werden. Zu 2)
Die Abtrennung des Flurbereichs bedingt eine Verschiebung der Flächen zwischen den beiden Einrichtungen.
Daher gibt es noch verwaltungsinternen Abstimmungsbedarf hinsichtlich der
Raumanerkennungen für den Bereich des Kulturtreffs.
Es werden zeitnah erneut Gespräche zwischen den beteiligten Fachbereichen stattfinden, um eine Klärung herbeizuführen.
Zu 3)
Zur Fertigstellung kann aufgrund des noch erforderlichen Klärungsbedarfs keine Aussage getroffen werden.
TOP 11.3.3.
Zivil und Katastrophenschutz im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1438/2022)
Im Zuge der Berichterstattung über den gegen Völkerrecht verstoßenden Angriffskrieg Russlands in der Ukraine ergibt sich die berechtigte Sorge, dass die Betonhülle des zerstörten Atomreaktors in Tschernobyl möglicherweise durch Kriegshandlungen der Russen beschädigt wurde und radioaktive Stoffe freigesetzt werden. Es gibt Berichte von russischen Soldaten, die mit der Strahlenkrankheit aus Tschernobyl zurück nach Russland gekommen sind.
Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Hat sich die radioaktive Strahlenbelastung in der Landeshauptstadt Hannover und dem Stadtbezirk Groß-Buchholz/Kleefeld seit Kriegsbeginn erhöht und an welchen Messpunkten wird in der Landeshauptstadt Hannover und dem Stadtbezirk Groß-Buchholz/Kleefeld die radioaktive Strahlenbelastung gemessen?
2. Wie schnell können die von der Bundesregierung eingelagerten hochdosierten Jodtabletten an die Bevölkerung ausgegeben werden und wie wird dieses Verfahren im Stadtbezirk Groß-Buchholz/Kleefeld durchgeführt werden?
3. Wird zur Warnung der Bevölkerung „Cell Broadcasting“ zum Einsatz kommen und wo befinden Sich im Stadtbezirk Groß-Buchholz/Kleefeld intakte Schutzräume bzw. Bunkeranlagen?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
zu 1.
Für die Überwachung der Umweltradioaktivität in der Landeshauptstadt Hannover sind das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und das Niedersächsische Landesamt für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz (NLWKN) zuständig.
Informationen werden durch das Bundesamt für Strahlenschutz unter www.bfs.de bereitgestellt. Aktuelle Messwerte können unter odlinfo.bfs.de eingesehen werden.
zu 2.
Derzeit wird durch das Land Niedersachsen ein Erlass erarbeitet, der Regelungen zur Lagerung von Jodtabletten und deren Ausgabe an die Bevölkerung beinhaltet. Erst nach Vorliegen des Erlasses kann durch die Feuerwehr Hannover ein entsprechender Einsatzplan erstellt und Auskunft über das vorgesehene Verfahren erteilt werden.
zu 3.
Die Möglichkeit der Versendung von Warnungen über Cell Broadcast wird aktuell durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) eingeführt.
Aussagen über den Zeitpunkt ab dem das Cell Broadcast verfügbar sein wird, können von hier nicht getroffen werden.
Nach Ende des „Kalten Krieges“ wurde das Schutzraumkonzept durch den Bund aufgegeben und alle Schutzbauten aus der Zivilschutzbindung entlassen. Dementsprechend gibt es in Hannover aktuell keine vorgeplanten öffentlichen Schutzbauten.
Zu 1)
Der Zeitraum der baulichen Umsetzung kann zurzeit noch nicht konkret benannt werden. Zu 2)
Die Abtrennung des Flurbereichs bedingt eine Verschiebung der Flächen zwischen den beiden Einrichtungen.
Daher gibt es noch verwaltungsinternen Abstimmungsbedarf hinsichtlich der
Raumanerkennungen für den Bereich des Kulturtreffs.
Es werden zeitnah erneut Gespräche zwischen den beteiligten Fachbereichen stattfinden, um eine Klärung herbeizuführen.
Zu 3)
Zur Fertigstellung kann aufgrund des noch erforderlichen Klärungsbedarfs keine Aussage getroffen werden.
TOP 11.3.3.
Zivil und Katastrophenschutz im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1438/2022)
Im Zuge der Berichterstattung über den gegen Völkerrecht verstoßenden Angriffskrieg Russlands in der Ukraine ergibt sich die berechtigte Sorge, dass die Betonhülle des zerstörten Atomreaktors in Tschernobyl möglicherweise durch Kriegshandlungen der Russen beschädigt wurde und radioaktive Stoffe freigesetzt werden. Es gibt Berichte von russischen Soldaten, die mit der Strahlenkrankheit aus Tschernobyl zurück nach Russland gekommen sind.
Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Hat sich die radioaktive Strahlenbelastung in der Landeshauptstadt Hannover und dem Stadtbezirk Groß-Buchholz/Kleefeld seit Kriegsbeginn erhöht und an welchen Messpunkten wird in der Landeshauptstadt Hannover und dem Stadtbezirk Groß-Buchholz/Kleefeld die radioaktive Strahlenbelastung gemessen?
2. Wie schnell können die von der Bundesregierung eingelagerten hochdosierten Jodtabletten an die Bevölkerung ausgegeben werden und wie wird dieses Verfahren im Stadtbezirk Groß-Buchholz/Kleefeld durchgeführt werden?
3. Wird zur Warnung der Bevölkerung „Cell Broadcasting“ zum Einsatz kommen und wo befinden Sich im Stadtbezirk Groß-Buchholz/Kleefeld intakte Schutzräume bzw. Bunkeranlagen?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
zu 1.
Für die Überwachung der Umweltradioaktivität in der Landeshauptstadt Hannover sind das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und das Niedersächsische Landesamt für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz (NLWKN) zuständig.
Informationen werden durch das Bundesamt für Strahlenschutz unter www.bfs.de bereitgestellt. Aktuelle Messwerte können unter odlinfo.bfs.de eingesehen werden.
zu 2.
Derzeit wird durch das Land Niedersachsen ein Erlass erarbeitet, der Regelungen zur Lagerung von Jodtabletten und deren Ausgabe an die Bevölkerung beinhaltet. Erst nach Vorliegen des Erlasses kann durch die Feuerwehr Hannover ein entsprechender Einsatzplan erstellt und Auskunft über das vorgesehene Verfahren erteilt werden.
zu 3.
Die Möglichkeit der Versendung von Warnungen über Cell Broadcast wird aktuell durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) eingeführt.
Aussagen über den Zeitpunkt ab dem das Cell Broadcast verfügbar sein wird, können von hier nicht getroffen werden.
Nach Ende des „Kalten Krieges“ wurde das Schutzraumkonzept durch den Bund aufgegeben und alle Schutzbauten aus der Zivilschutzbindung entlassen. Dementsprechend gibt es in Hannover aktuell keine vorgeplanten öffentlichen Schutzbauten.
TOP 11.3.4.
Löschwasser im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1439/2022)
Im Zuge der Löscharbeiten an der Schillerschule am Abend des 12.05.2022 kam es zu der beunruhigenden Erkenntnis, dass das Löschwasser in den Hydranten im Umfeld der Schule nicht ausreichte und die Feuerwehr Löschwasser aus dem einen Kilometer entfernten Annateich zum Brandort pumpen musste.
Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass in verschiedenen Bereichen des Stadtgebiets Groß-Buchholz/Kleefeld/Heideviertel nicht genügend Löschwasser zur Verfügung steht?
2. Was wird die Verwaltung tun, um in Zukunft sicherzustellen, dass in allen Bereichen des Stadtgebiets Groß-Buchholz/Kleefeld/Heideviertel genügend Löschwasser für einen Großbrand zur Verfügung steht?
3. Wie oft wird der Druck und die Wassermenge in den Hydranten des Stadtgebiets Groß-Buchholz/Kleefeld/Heideviertel überprüft?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
zu 1.
Gemäß dem niedersächsischen Brandschutzgesetz hat die Gemeinde „für eine Grundversorgung mit Löschwasser zu sorgen“ (§ 2 Abs. 1. Nr. 2 NBrandSchG).
Als Maßstab für die rechtskonforme Umsetzung dieser Forderung gilt das Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), in welchem erforderliche Löschwasserfördermengen definiert werden. Die Gundversorgung mit Löschwasser im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover ist gemäß diesen Definitionen ausgelegt.
zu 2.
Bei einem über die Grundversorgung hinausgehenden Löschwasserbedarf wird Löschwasser durch die Feuerwehr Hannover mit Hilfe von Sondergeräten wie Großpumpen und Großtanklöschfahrzeugen bereitgestellt. Dies ermöglicht den Transport der erforderlichen Löschwassermengen auch über lange Wegstrecken. Der Einsatz von zusätzlichen Geräten und Fahrzeugen zur Löschwasserförderung wird in der einsatztaktischen Planung entsprechender Einsätze berücksichtigt.
zu 3.
Die Leistungsüberprüfung von Hydranten im gesamten Stadtgebiet erfolgt, aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung, durch die enercity AG. Die Überprüfung erfolgt entsprechend der Richtlinien des DVGW.
TOP 11.4.
der CDU-Fraktion
TOP 11.4.1.
Unfallschwerpunkte im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1624/2022)
Am 05. April 2022 berichtete die HAZ über die Verkehrsunfallstatistik im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover für das Jahr 2021. Demnach sei die Zahl der Unfälle im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Besorgniserregend sei laut Polizei, dass wieder mehr Kinder auf dem Schulweg verunglücken.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Schulkindern hat es im Jahr 2021 im Stadtbezirk aufgeschlüsselt nach Unfallschwere gegeben?
2. Welche Stellen im Stadtbezirk gelten aus Sicht der Verwaltung in Rücksprache mit der Polizeidirektion Hannover als Unfallschwerpunkte?
3. Wie verteilt sich das Verschulden dieser Unfälle auf die jeweiligen Verkehrsanteile (Autoverkehr, Radverkehr, Fußverkehr usw.)?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
Die Anfrage wurde an die Polizeiinspektion Hannover weitergeleitet und von dort wie folgt beantwortet:
zu 1. Im Jahr 2021 wurde im Stadtbezirk 04 sechs Schulwegunfälle polizeilich registriert, wobei jeweils ein Kind leicht verletzt worden ist. Die Daten dazu befinden sich im Anhang.
o Erläuterung zu den genauen Unfallörtlichkeiten:
1. Hermann-Bahlsen-Allee / Klingerstraße
2. Baumschulenallee 10
3. Pasteurallee 32
4. Groß Buchholzer Kirchweg 53
5. Berckhusenstraße 95
6. Sutelstraße / Podbielskistraße
Anmerkung: Als Schulwegunfall gilt ein Unfall, wenn ein Kind im Alter von 6-14 Jahren auf dem Weg zur oder von der Schule verunglückt ist.
zu 2. Der Begriff „Unfallschwerpunkt“ wird von uns nicht verwandt. Vielmehr spricht die Polizei von Unfallhäufungsstellen. Diese sind durch Schwellenwerte definiert, die ins Verhältnis zur Verkehrsbelastung gesetzt werden.
Im Bereich des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld gibt es demnach eine Unfallhäufungsstelle. Dabei handelt es sich um den Weidetorkreisel. In der Regel werden hier Unfälle beim fehlerhaften Wechseln der Fahrspuren registriert, wobei nur selten und lediglich leichter Personenschaden registriert wird. Am Weidetorkreisel wurden in den letzten Jahren bereits Vorschläge der Unfallkommission umgesetzt, die jedoch nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Unfalllage führten. Da bauliche Veränderungen seitens des Straßenbaulastträgers angekündigt worden sind hoffen wir in diesem Zuge auf eine Verbesserung der Situation.
zu 3. Bei allen Unfällen im Weidetorkreisel im Jahr 2021 waren ausschließlich Kraftfahrzeuge beteiligt.
Anmerkung zur Anlage VU Statistik: Der Beteiligte 01 wird polizeilich in aller Regel als Hauptverursacher geführt.
TOP 11.5.
von Bezirksratsherrn Bolm (DIE PARTEI)
TOP 11.5.1.
Kleestraße
(Drucks. Nr. 15-1440/2022)
1.) Welchen Status hat die Kleestraße, insbesondere zwischen der Einmündung Crappiusstr. und dem Parkplatz bei der Einmündung "Am Waldesrand"?
Ist es eine Fahrradstraße, wie das stark eingewachsene Zeichen 244.1 auf der linken Seite des Fotos und die blaue Bodenmarkierung deutlich machen könnten? Oder ist es eine normale, von Autos befahrbare Straße, auf der Tempo 30 gilt, was die Bodenmarkierung der Ziffern 3 und 0 deutlich machen könnten, da ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung in unmittelbarer Umgebung nicht auszumachen ist ("Zeichen, die auf den Straßenbelag gemalt wurden, sind nicht in jedem Fall wirksam. «Ein auf die Straße gemaltes Tempo-30-Schild etwa ist für sich allein nichts wert», sagt Frank Häcker von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Geschwindigkeitsbegrenzung müsse vielmehr durch ein aufgestelltes Schild angeordnet werden."). Oder handelt es sich gar um einen Gehweg, wie das rechts der Straße angebrachte Zeichen 239 deutlich machen könnte? (Das Schild "Fahrräder frei" kann sich m. E. nur auf das darüber befindliche Sackgassenschild beziehen, nicht aber auf das darunter liegende Gehwegschild).
2.) In welchem Umfang ist das Parken in diesem Bereich der Kleestraße auf oder außerhalb des asphaltierten Bereiches gestattet oder geduldet?
3.) Sofern es sich in diesem Bereich um eine Fahrradstraße handelt: Wie kann die Landeshauptstadt Hannover sicherstellen, dass die Eigenschaften einer Fahrradstraße gewährleistet werden und nicht durch am oder auf dem Asphalt parkende Fahrzeuge sowie Zweirichtungsverkehr durch Kraftfahrzeuge derart eingeschränkt werden wie vor dem Gerichtsurteil in der Kleefelder Straße?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
Zu 1: Die Kleestraße ist in dem in Rede stehenden Bereich als Fahrradstraße mit Zeichen 244.1/2 (Beginn / Ende einer Fahrradstraße) Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgeschildert.
Zu 2: Das Parken ist in dem Abschnitt der Kleestraße zwischen Crappiusstraße und Am Waldesrand nicht gestattet.
Zu 3: In der Kleestraße zwischen Crappiusstraße und Am Waldesrand besteht aufgrund der geringen Fahrbahnbreite bereits ein gesetzliches Haltverbot. Abhilfe gegen verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge kann nur durch verstärkte Überwachung erreicht werden. Eine flächendeckende und durchgehende Überwachung kann jedoch mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht gewährleistet werden. Da die Kleestraße in dem Bereich nördlich der Crappiusstraße eine Sackgasse ist, ist der Verkehr in beiden Richtungen aufrecht zu erhalten. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung stellt dieses aus Sicht der Verwaltung auch kein Problem dar.
TOP 11.5.2.
Schwimmfähigkeit in Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-1650/2022)
Seit Jahren ist die Zahl von Nichtschwimmer*innen ansteigend. Die Corona-Pandemie hat die Situation erneut verschärft. (via: https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/nichtschwimmer-corona-kinder-100.html) Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hat die Region Hannover eine "Schwimmoffensive" angekündigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wieviele Nichtschwimmer*innen gibt es derzeit an den Schulen im Stadtbezirk (möglichst aufgeschlüsselt nach Schulen und Schwimmabzeichen).
2. Welche Möglichkeiten der Schwimmausbildung können derzeit von den Schulen und Sportvereinen im Stadtbezirk angeboten werden?
3. Welche Wasserflächen stehen für Schulen und Sportvereine im Stadtbezirk im welchem Umfang zur Verfügung und in welcher Zeit sind diese für die Schulen/Vereine zu erreichen?
Es wird darum gebeten, bei der Beantwortung genderspezifische Aspekte möglichst genau auszuwerten.
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
zu 1.
Zu den Zahlen von Nichtschwimmer*innen in den Schulen liegen der Landeshauptstadt Hannover keine Informationen vor. Diese Daten werden -wenn überhaupt- nur von den Schulen erhoben.
zu 2.
Die Landeshauptstadt Hannover stellt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten in den städtischen Schwimmbädern Wasserflächen für das Schulschwimmen zur Verfügung (s. Frage 3). Die Schwimmausbildung der Schüler*innen ist aber weiterhin abhängig u.a. von entsprechend ausgebildetem Lehrpersonal sowie den Möglichkeiten der jeweiligen Stundentafeln. Hierzu kann seitens der Landeshauptstadt Hannover keine Auskunft gegeben werden, da diese Daten aus den Schulen nicht bekannt sind.
Im Nord-Ost-Bad stellt die Landeshauptstadt Hannover den Vereinen montags von 15:00 Uhr bis 21:10 Uhr und freitags von 18:00 bis 21:10 Uhr Wasserflächen zur Verfügung. Insbesondere in den Nachmittagsstunden findet Schwimmausbildung statt.
Im Kleefelder Bad nutzen die Vereine montags und dienstags von 16:00 – 21:00 Uhr, mittwochs von 18:00 – 20:00 Uhr, donnerstags von 19:00 – 21:00 Uhr und freitags von 18:00 – 19:00 Uhr Wasserzeiten. Zusätzlich führt das Kleefelder Bad derzeit 15 Schwimmkurse mit 10 Kindern pro Kurs durch, weitere sollen folgen.
zu 3.
In den Sommermonaten, während der Schließzeiten der Hallenbäder haben die Schulen weiterhin die Möglichkeit, auf Anfrage die städtischen Freibäder zu nutzen.
Bezüglich der Zeiten für die Anfahrt zu den Bädern liegen der Landeshauptstadt Hannover keine Informationen vor. Dieses wird in den einzelnen Schulen individuell und unterschiedlich gehandhabt, entweder über öffentliche Verkehrsmittel oder in Einzelfällen auch durch einen beauftragten Bustransfer.
TOP 11.6.
von Bezirksratsherrn Senger (FDP)
TOP 11.6.1.
Überfüllte Mülleimer
(Drucks. Nr. 15-1560/2022)
Regelmäßig muss ich in unserem Stadtteil feststellen, dass eine große Menge an Müll auf den Straßen, Wegen und Grünflächen herumliegt. Dabei liegt dies wahrscheinlich nicht an einem fehlenden Willen der Bürger oder an einer zu geringen Dichte an Mülleimern, denn diese befinden sich oft direkt in unmittelbarer Nähe. Das Problem ist viel mehr, dass diese Mülleimer schon bis an ihr Maximum gefüllt sind.
Ich frage daher die Verwaltung:
1. Wer ist für die Leerung der Mülleimer an öffentlichen Plätzen zuständig?
2. Wie häufig werden diese Mülleimer geleert?
3. Besteht die Möglichkeit die Frequenz der Leerungen zu erhöhen?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
Die Anfrage wurde an aha weiter geleitet. Die entsprechenden Antworten lauten wie folgt:
zu 1.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover obliegt dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) u. a. die Reinigung der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen im Stadtgebiet. Die Straßenreinigung erstreckt sich auf die Straßen, Wege, Plätze und Fußgängerstraßen sowie diejenigen Gehwege nach § 4a der Straßenreinigungssatzung, die in dem Straßenverzeichnis aufgeführt sind, das Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung ist (gemäß § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung). Einige öffentliche Plätze und insbesondere geschlossene Grünanlagen und Wälder werden von den zuständigen städtischen Fachbereichen gereinigt.
Sofern aha für die Reinigung der betreffenden Straße bzw. des betreffenden Platzes grundsätzlich zuständig ist, umfasst dies auch den Betrieb und die Leerung der Straßenabfallkörbe.
zu 2.
Die Leerungsfrequenzen der aha-Straßenabfallbehälter orientieren sich an den Reinigungsfrequenzen der entsprechenden Straßen. Die Reinigungsintervalle sind im Straßenverzeichnis gelistet.
zu 3.
Grundsätzlich ja, aber regelmäßige Erhöhungen von Reinigungsintervallen und Leerungsfrequenzen führen zu höheren Ausgaben, die von den Gebührenzahlern zu tragen sind.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, überfüllte Papierkörbe über die Müllmelde-App der Stadtreinigung anzuzeigen. Zudem läuft derzeit ein Test zur Erprobung von Füllstandsanzeigen bei Straßenabfallkörben, um die Leerungsintervalle zu optimieren. Aha verweist hierzu auf die Informationsdrucksache Nr. 1839/2021 „Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – orange und smart – neue Abfallbehälter im Sinne von Hannover sauber!“.
TOP 11.7.
von Bezirksratsherrn Plotzki (DIE LINKE.)
TOP 11.7.1.
Zügige Umsetzung der Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße?
(Drucks. Nr. 15-1627/2022)
In der Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 04.04.2019 wurde in einem interfraktionellen Dringlichkeitsantrag einstimmig die zügige Umsetzung der Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße beschlossen. Die Ausweisung der Fahrradstraße ist immer noch nicht durchgeführt worden. Die Zuschlagstraße ist als Radwegroute Bestandteil des Netzkonzepts für den Radverkehr.
In der Entscheidung der Verwaltung zum (in der Stadtbezirksratssitzung Buchholz-Kleefeld am 4.4.2019 einstimmig beschlossenen) interfraktionellen Dringlichkeitsantrag „Zügige Umsetzung der Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße“ heißt es:
„Die Prüfungen der Eignung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße sind noch nicht abgeschlossen. Auf der Grundlage des aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichts
Hannover vom 17. Juli 2019 zur Fahrradstraße Kleefelder Straße werden diese noch erweitert. Sobald die Prüfungen abgeschlossen sind und die Eignung auch unter Berücksichtigung des Urteils nachgewiesen werden kann, ist eine zügige Umsetzung im Sinne des Antrags möglich.“1
Laut Antwort der Verwaltung auf eine weitere Nachfrage zum Thema heißt es in Drs. Nr. 15-2565/2020 F1: " Es liegt derzeit noch kein Ergebnis zur Überprüfung aller Fahrradstraßen und erforderlichen Standards für Hannover unter Berücksichtigung des Gerichtsurteils zur Fahrradstraße Kleefelder Straße vor. Mit einem Ergebnis ist zu Beginn 2021 zu rechnen.“
1 Siehe Drucksache Nr. 15-0985/2019 S1 vom 5.8.2019
Dazu frage ich die Verwaltung:
1. Liegt ein Ergebnis der Prüfungen zur Eignung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße vor? Wenn Ja: Welches?
Wenn Nein: Warum nicht, bzw. bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
2. Wann erfolgt die Umsetzung?
3. Sollte die Eignung zur Ausweisung als Fahrradstraße nicht gegeben sein, wäre alternativ die Einrichtung einer Fahrradzone möglich?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
Zu 1.) Nein.
Wie in den zitierten DS mitgeteilt wurde, konnte die Prüfung der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Zuschlagstraße bis dato nicht erfolgen, da aufgrund des fraglichen Gerichtsverfahrens zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Fahrradstraßen ein umfängliches Gutachten zur Überprüfung aller bereits eingerichteten Fahrradstraßen im Stadtgebiet von Hannover und Erarbeitung von erforderlichen Standards in Auftrag gegeben wurde. Diese Entwicklung war zum Zeitpunkt der Beantwortung der vorangegangenen Anfragen nicht vorhersehbar.
Darauf folgend gab es weitere Befassungen des Gerichtes und ein erneutes Verfahren, das in einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover im Sommer 2021 seinen Abschluss fand. Da das schriftliche Urteil zur fraglichen Einzelfallentscheidung zur Kleefelder Straße der LHH erst am 21.12.2021 zugestellt wurde, kann die Verwaltung noch immer nicht alle offenen Fragen beantworten. Die aktuelle Einzelfallentscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kleefelder Straße macht es erforderlich, das Prüf-/ Dokumentationsschema auch für alle anderen bereits bestehenden oder noch in Planung befindlichen Fahrradstraßen zu erweitern. Aus dem Urteil ergibt sich jedoch nicht die Verpflichtung, die vom Gericht für die Kleefelder Straße angesetzten Maßstäbe vollumfänglich auf andere Fahrradstraßen zu übertragen. In jedem Einzelfall wird aber zu prüfen sein, ob die Anordnung bzw. deren Umfang im Sinne des Urteils sachgerecht war bzw. wäre. Zu diesem Zweck wurden daher die weiteren Prüferfordernisse zusammengestellt. Es werden dann alle betroffenen Straßen überprüft werden. Aufgrund des Prüfumfanges können die Einzelbewertungen und eine ggf. im Nachgang erforderliche Umsetzung von weiteren Optimierungsmaßnahmen nur schrittweise erfolgen. Derzeit ist der Verwaltung die konkrete Benennung eines Zeitpunktes aus oben dargelegten Gründen nicht möglich.
Zu 2.) Derzeit ist der Verwaltung die konkrete Benennung eines Zeitpunktes aus oben dargelegten Gründen nicht möglich.
Zu 3.) Nein. Die Prüfkriterien für eine Fahrradzone entsprechen denen für eine Fahrradstraße, wobei die Thematik des Durchgangsverkehres in Fahrradzonen ungleich schwieriger scheint.
Löschwasser im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1439/2022)
Im Zuge der Löscharbeiten an der Schillerschule am Abend des 12.05.2022 kam es zu der beunruhigenden Erkenntnis, dass das Löschwasser in den Hydranten im Umfeld der Schule nicht ausreichte und die Feuerwehr Löschwasser aus dem einen Kilometer entfernten Annateich zum Brandort pumpen musste.
Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass in verschiedenen Bereichen des Stadtgebiets Groß-Buchholz/Kleefeld/Heideviertel nicht genügend Löschwasser zur Verfügung steht?
2. Was wird die Verwaltung tun, um in Zukunft sicherzustellen, dass in allen Bereichen des Stadtgebiets Groß-Buchholz/Kleefeld/Heideviertel genügend Löschwasser für einen Großbrand zur Verfügung steht?
3. Wie oft wird der Druck und die Wassermenge in den Hydranten des Stadtgebiets Groß-Buchholz/Kleefeld/Heideviertel überprüft?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
zu 1.
Gemäß dem niedersächsischen Brandschutzgesetz hat die Gemeinde „für eine Grundversorgung mit Löschwasser zu sorgen“ (§ 2 Abs. 1. Nr. 2 NBrandSchG).
Als Maßstab für die rechtskonforme Umsetzung dieser Forderung gilt das Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), in welchem erforderliche Löschwasserfördermengen definiert werden. Die Gundversorgung mit Löschwasser im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover ist gemäß diesen Definitionen ausgelegt.
zu 2.
Bei einem über die Grundversorgung hinausgehenden Löschwasserbedarf wird Löschwasser durch die Feuerwehr Hannover mit Hilfe von Sondergeräten wie Großpumpen und Großtanklöschfahrzeugen bereitgestellt. Dies ermöglicht den Transport der erforderlichen Löschwassermengen auch über lange Wegstrecken. Der Einsatz von zusätzlichen Geräten und Fahrzeugen zur Löschwasserförderung wird in der einsatztaktischen Planung entsprechender Einsätze berücksichtigt.
zu 3.
Die Leistungsüberprüfung von Hydranten im gesamten Stadtgebiet erfolgt, aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung, durch die enercity AG. Die Überprüfung erfolgt entsprechend der Richtlinien des DVGW.
TOP 11.4.
der CDU-Fraktion
TOP 11.4.1.
Unfallschwerpunkte im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1624/2022)
Am 05. April 2022 berichtete die HAZ über die Verkehrsunfallstatistik im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover für das Jahr 2021. Demnach sei die Zahl der Unfälle im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Besorgniserregend sei laut Polizei, dass wieder mehr Kinder auf dem Schulweg verunglücken.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Schulkindern hat es im Jahr 2021 im Stadtbezirk aufgeschlüsselt nach Unfallschwere gegeben?
2. Welche Stellen im Stadtbezirk gelten aus Sicht der Verwaltung in Rücksprache mit der Polizeidirektion Hannover als Unfallschwerpunkte?
3. Wie verteilt sich das Verschulden dieser Unfälle auf die jeweiligen Verkehrsanteile (Autoverkehr, Radverkehr, Fußverkehr usw.)?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
Die Anfrage wurde an die Polizeiinspektion Hannover weitergeleitet und von dort wie folgt beantwortet:
zu 1. Im Jahr 2021 wurde im Stadtbezirk 04 sechs Schulwegunfälle polizeilich registriert, wobei jeweils ein Kind leicht verletzt worden ist. Die Daten dazu befinden sich im Anhang.
o Erläuterung zu den genauen Unfallörtlichkeiten:
1. Hermann-Bahlsen-Allee / Klingerstraße
2. Baumschulenallee 10
3. Pasteurallee 32
4. Groß Buchholzer Kirchweg 53
5. Berckhusenstraße 95
6. Sutelstraße / Podbielskistraße
Anmerkung: Als Schulwegunfall gilt ein Unfall, wenn ein Kind im Alter von 6-14 Jahren auf dem Weg zur oder von der Schule verunglückt ist.
zu 2. Der Begriff „Unfallschwerpunkt“ wird von uns nicht verwandt. Vielmehr spricht die Polizei von Unfallhäufungsstellen. Diese sind durch Schwellenwerte definiert, die ins Verhältnis zur Verkehrsbelastung gesetzt werden.
Im Bereich des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld gibt es demnach eine Unfallhäufungsstelle. Dabei handelt es sich um den Weidetorkreisel. In der Regel werden hier Unfälle beim fehlerhaften Wechseln der Fahrspuren registriert, wobei nur selten und lediglich leichter Personenschaden registriert wird. Am Weidetorkreisel wurden in den letzten Jahren bereits Vorschläge der Unfallkommission umgesetzt, die jedoch nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Unfalllage führten. Da bauliche Veränderungen seitens des Straßenbaulastträgers angekündigt worden sind hoffen wir in diesem Zuge auf eine Verbesserung der Situation.
zu 3. Bei allen Unfällen im Weidetorkreisel im Jahr 2021 waren ausschließlich Kraftfahrzeuge beteiligt.
Anmerkung zur Anlage VU Statistik: Der Beteiligte 01 wird polizeilich in aller Regel als Hauptverursacher geführt.
TOP 11.5.
von Bezirksratsherrn Bolm (DIE PARTEI)
TOP 11.5.1.
Kleestraße
(Drucks. Nr. 15-1440/2022)
1.) Welchen Status hat die Kleestraße, insbesondere zwischen der Einmündung Crappiusstr. und dem Parkplatz bei der Einmündung "Am Waldesrand"?
Ist es eine Fahrradstraße, wie das stark eingewachsene Zeichen 244.1 auf der linken Seite des Fotos und die blaue Bodenmarkierung deutlich machen könnten? Oder ist es eine normale, von Autos befahrbare Straße, auf der Tempo 30 gilt, was die Bodenmarkierung der Ziffern 3 und 0 deutlich machen könnten, da ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung in unmittelbarer Umgebung nicht auszumachen ist ("Zeichen, die auf den Straßenbelag gemalt wurden, sind nicht in jedem Fall wirksam. «Ein auf die Straße gemaltes Tempo-30-Schild etwa ist für sich allein nichts wert», sagt Frank Häcker von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Geschwindigkeitsbegrenzung müsse vielmehr durch ein aufgestelltes Schild angeordnet werden."). Oder handelt es sich gar um einen Gehweg, wie das rechts der Straße angebrachte Zeichen 239 deutlich machen könnte? (Das Schild "Fahrräder frei" kann sich m. E. nur auf das darüber befindliche Sackgassenschild beziehen, nicht aber auf das darunter liegende Gehwegschild).
2.) In welchem Umfang ist das Parken in diesem Bereich der Kleestraße auf oder außerhalb des asphaltierten Bereiches gestattet oder geduldet?
3.) Sofern es sich in diesem Bereich um eine Fahrradstraße handelt: Wie kann die Landeshauptstadt Hannover sicherstellen, dass die Eigenschaften einer Fahrradstraße gewährleistet werden und nicht durch am oder auf dem Asphalt parkende Fahrzeuge sowie Zweirichtungsverkehr durch Kraftfahrzeuge derart eingeschränkt werden wie vor dem Gerichtsurteil in der Kleefelder Straße?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
Zu 1: Die Kleestraße ist in dem in Rede stehenden Bereich als Fahrradstraße mit Zeichen 244.1/2 (Beginn / Ende einer Fahrradstraße) Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgeschildert.
Zu 2: Das Parken ist in dem Abschnitt der Kleestraße zwischen Crappiusstraße und Am Waldesrand nicht gestattet.
Zu 3: In der Kleestraße zwischen Crappiusstraße und Am Waldesrand besteht aufgrund der geringen Fahrbahnbreite bereits ein gesetzliches Haltverbot. Abhilfe gegen verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge kann nur durch verstärkte Überwachung erreicht werden. Eine flächendeckende und durchgehende Überwachung kann jedoch mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht gewährleistet werden. Da die Kleestraße in dem Bereich nördlich der Crappiusstraße eine Sackgasse ist, ist der Verkehr in beiden Richtungen aufrecht zu erhalten. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung stellt dieses aus Sicht der Verwaltung auch kein Problem dar.
TOP 11.5.2.
Schwimmfähigkeit in Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-1650/2022)
Seit Jahren ist die Zahl von Nichtschwimmer*innen ansteigend. Die Corona-Pandemie hat die Situation erneut verschärft. (via: https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/nichtschwimmer-corona-kinder-100.html) Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hat die Region Hannover eine "Schwimmoffensive" angekündigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wieviele Nichtschwimmer*innen gibt es derzeit an den Schulen im Stadtbezirk (möglichst aufgeschlüsselt nach Schulen und Schwimmabzeichen).
2. Welche Möglichkeiten der Schwimmausbildung können derzeit von den Schulen und Sportvereinen im Stadtbezirk angeboten werden?
3. Welche Wasserflächen stehen für Schulen und Sportvereine im Stadtbezirk im welchem Umfang zur Verfügung und in welcher Zeit sind diese für die Schulen/Vereine zu erreichen?
Es wird darum gebeten, bei der Beantwortung genderspezifische Aspekte möglichst genau auszuwerten.
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
zu 1.
Zu den Zahlen von Nichtschwimmer*innen in den Schulen liegen der Landeshauptstadt Hannover keine Informationen vor. Diese Daten werden -wenn überhaupt- nur von den Schulen erhoben.
zu 2.
Die Landeshauptstadt Hannover stellt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten in den städtischen Schwimmbädern Wasserflächen für das Schulschwimmen zur Verfügung (s. Frage 3). Die Schwimmausbildung der Schüler*innen ist aber weiterhin abhängig u.a. von entsprechend ausgebildetem Lehrpersonal sowie den Möglichkeiten der jeweiligen Stundentafeln. Hierzu kann seitens der Landeshauptstadt Hannover keine Auskunft gegeben werden, da diese Daten aus den Schulen nicht bekannt sind.
Im Nord-Ost-Bad stellt die Landeshauptstadt Hannover den Vereinen montags von 15:00 Uhr bis 21:10 Uhr und freitags von 18:00 bis 21:10 Uhr Wasserflächen zur Verfügung. Insbesondere in den Nachmittagsstunden findet Schwimmausbildung statt.
Im Kleefelder Bad nutzen die Vereine montags und dienstags von 16:00 – 21:00 Uhr, mittwochs von 18:00 – 20:00 Uhr, donnerstags von 19:00 – 21:00 Uhr und freitags von 18:00 – 19:00 Uhr Wasserzeiten. Zusätzlich führt das Kleefelder Bad derzeit 15 Schwimmkurse mit 10 Kindern pro Kurs durch, weitere sollen folgen.
zu 3.
Schule | Schwimmangebot pro Woche Schuljahr 2021/22 | ||
Zeit/Woche | Wasserfl./Bahnen | Schwimmbad | |
GS Groß-Buchholzer-Kirchweg | 3 Std. | 1 Schwimmbahn ½ Nichtschwimmer | Nord-Ost-Bad |
GS Grundschule Im Kleefelde | 3 Std. 45 Min. | 4 Schwimmbahnen 1 Sprungbecken | Stöckener Bad |
GS Lüneburger Damm | 3 Std. 45 Min. | 3 Schwimmbahnen ½ Nichtschwimmer 1 Lehrschwimmer | Stadionbad |
RS Gerhart-Hauptmann-Schule | 4 Std. 30 Min. | 1 Schwimmbahn ½ Nichtschwimmer | Nord-Ost-Bad |
GY Käthe-Kollwitz-Schule | 4 Std. 30 Min. | 1 Schwimmbahn ½ Nichtschwimmer | Nord-Ost-Bad |
GY Schillerschule | 45 Min. | 1 Schwimmbahn | Stadionbad |
GY Schillerschule | 7 Std. 30 Min. | 5 Schwimmbahnen | Anderter Bad |
Schule | Schwimmangebot pro Woche Schuljahr 2021/22 | ||
Zeit/Woche | Wasserfl./Bahnen | Schwimmbad | |
IGS Roderbruch | 8 Std. | 6 Schwimmbahnen | SLZ |
Verein | Schwimmangebot pro Woche | ||
Zeit/Woche | Wasserfl./Bahnen | Schwimmbad | |
TuS Bothfeld | 1 Std. | 1 Schwimmbahn | Nord-Ost-Bad |
SG Misburg | 4 Std. 20 Min. | 2 Schwimmbahnen | Nord-Ost-Bad |
DLRG Misburg | 1 Std. | 2 Schwimmbahnen | Nord-Ost-Bad |
DLRG Misburg | 1 Std. 10 Min. | 1 Schwimmbahn | Nord-Ost-Bad |
VFB | 1 Std. | 1 Schwimmbahn | Nord-Ost-Bad |
Polizei SV | 1 Std. | Nichtschwimmer | Kleefelder Bad |
Polizei SV | 2 Std. | 1 Schwimmbahn Nichtschwimmer | Kleefelder Bad |
Polizei SV | 4 Std. | 3 Schwimmbahnen | Kleefelder Bad |
Polizei SV | 2 Std. | Schwimmerbecken (Wasserball) | Kleefelder Bad |
SG Misburg | 1 Std. | Nichtschwimmer | Kleefelder Bad |
SG Misburg | 1,5 Std. | 2 Schwimmbahnen | Kleefelder Bad |
SG Misburg | 1 Std. | 1 Schwimmbahn | Kleefelder Bad |
TSV Anderten | 3 Std. | 1 Schwimmbahn | Kleefelder Bad |
TSV Anderten | 1,5 Std. | Schwimmerbecken (Tauchen) | Kleefelder Bad |
DLRG Misburg | 1 Std. | 1 Schwimmbahn | Kleefelder Bad |
Hannover 96 | 3 Std. | 1 Schwimmbahn | Kleefelder Bad |
DLRG Anderten | 2,5 Std. | 1 Schwimmbahn | Kleefelder Bad |
VfL Eintracht | 1,5 Std. | 2 Schwimmbahnen | Kleefelder Bad |
In den Sommermonaten, während der Schließzeiten der Hallenbäder haben die Schulen weiterhin die Möglichkeit, auf Anfrage die städtischen Freibäder zu nutzen.
Bezüglich der Zeiten für die Anfahrt zu den Bädern liegen der Landeshauptstadt Hannover keine Informationen vor. Dieses wird in den einzelnen Schulen individuell und unterschiedlich gehandhabt, entweder über öffentliche Verkehrsmittel oder in Einzelfällen auch durch einen beauftragten Bustransfer.
TOP 11.6.
von Bezirksratsherrn Senger (FDP)
TOP 11.6.1.
Überfüllte Mülleimer
(Drucks. Nr. 15-1560/2022)
Regelmäßig muss ich in unserem Stadtteil feststellen, dass eine große Menge an Müll auf den Straßen, Wegen und Grünflächen herumliegt. Dabei liegt dies wahrscheinlich nicht an einem fehlenden Willen der Bürger oder an einer zu geringen Dichte an Mülleimern, denn diese befinden sich oft direkt in unmittelbarer Nähe. Das Problem ist viel mehr, dass diese Mülleimer schon bis an ihr Maximum gefüllt sind.
Ich frage daher die Verwaltung:
1. Wer ist für die Leerung der Mülleimer an öffentlichen Plätzen zuständig?
2. Wie häufig werden diese Mülleimer geleert?
3. Besteht die Möglichkeit die Frequenz der Leerungen zu erhöhen?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
Die Anfrage wurde an aha weiter geleitet. Die entsprechenden Antworten lauten wie folgt:
zu 1.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover obliegt dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) u. a. die Reinigung der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen im Stadtgebiet. Die Straßenreinigung erstreckt sich auf die Straßen, Wege, Plätze und Fußgängerstraßen sowie diejenigen Gehwege nach § 4a der Straßenreinigungssatzung, die in dem Straßenverzeichnis aufgeführt sind, das Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung ist (gemäß § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung). Einige öffentliche Plätze und insbesondere geschlossene Grünanlagen und Wälder werden von den zuständigen städtischen Fachbereichen gereinigt.
Sofern aha für die Reinigung der betreffenden Straße bzw. des betreffenden Platzes grundsätzlich zuständig ist, umfasst dies auch den Betrieb und die Leerung der Straßenabfallkörbe.
zu 2.
Die Leerungsfrequenzen der aha-Straßenabfallbehälter orientieren sich an den Reinigungsfrequenzen der entsprechenden Straßen. Die Reinigungsintervalle sind im Straßenverzeichnis gelistet.
zu 3.
Grundsätzlich ja, aber regelmäßige Erhöhungen von Reinigungsintervallen und Leerungsfrequenzen führen zu höheren Ausgaben, die von den Gebührenzahlern zu tragen sind.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, überfüllte Papierkörbe über die Müllmelde-App der Stadtreinigung anzuzeigen. Zudem läuft derzeit ein Test zur Erprobung von Füllstandsanzeigen bei Straßenabfallkörben, um die Leerungsintervalle zu optimieren. Aha verweist hierzu auf die Informationsdrucksache Nr. 1839/2021 „Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – orange und smart – neue Abfallbehälter im Sinne von Hannover sauber!“.
TOP 11.7.
von Bezirksratsherrn Plotzki (DIE LINKE.)
TOP 11.7.1.
Zügige Umsetzung der Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße?
(Drucks. Nr. 15-1627/2022)
In der Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 04.04.2019 wurde in einem interfraktionellen Dringlichkeitsantrag einstimmig die zügige Umsetzung der Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße beschlossen. Die Ausweisung der Fahrradstraße ist immer noch nicht durchgeführt worden. Die Zuschlagstraße ist als Radwegroute Bestandteil des Netzkonzepts für den Radverkehr.
In der Entscheidung der Verwaltung zum (in der Stadtbezirksratssitzung Buchholz-Kleefeld am 4.4.2019 einstimmig beschlossenen) interfraktionellen Dringlichkeitsantrag „Zügige Umsetzung der Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße“ heißt es:
„Die Prüfungen der Eignung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße sind noch nicht abgeschlossen. Auf der Grundlage des aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichts
Hannover vom 17. Juli 2019 zur Fahrradstraße Kleefelder Straße werden diese noch erweitert. Sobald die Prüfungen abgeschlossen sind und die Eignung auch unter Berücksichtigung des Urteils nachgewiesen werden kann, ist eine zügige Umsetzung im Sinne des Antrags möglich.“1
Laut Antwort der Verwaltung auf eine weitere Nachfrage zum Thema heißt es in Drs. Nr. 15-2565/2020 F1: " Es liegt derzeit noch kein Ergebnis zur Überprüfung aller Fahrradstraßen und erforderlichen Standards für Hannover unter Berücksichtigung des Gerichtsurteils zur Fahrradstraße Kleefelder Straße vor. Mit einem Ergebnis ist zu Beginn 2021 zu rechnen.“
1 Siehe Drucksache Nr. 15-0985/2019 S1 vom 5.8.2019
Dazu frage ich die Verwaltung:
1. Liegt ein Ergebnis der Prüfungen zur Eignung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße vor? Wenn Ja: Welches?
Wenn Nein: Warum nicht, bzw. bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
2. Wann erfolgt die Umsetzung?
3. Sollte die Eignung zur Ausweisung als Fahrradstraße nicht gegeben sein, wäre alternativ die Einrichtung einer Fahrradzone möglich?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt schriftlich:
Zu 1.) Nein.
Wie in den zitierten DS mitgeteilt wurde, konnte die Prüfung der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Zuschlagstraße bis dato nicht erfolgen, da aufgrund des fraglichen Gerichtsverfahrens zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Fahrradstraßen ein umfängliches Gutachten zur Überprüfung aller bereits eingerichteten Fahrradstraßen im Stadtgebiet von Hannover und Erarbeitung von erforderlichen Standards in Auftrag gegeben wurde. Diese Entwicklung war zum Zeitpunkt der Beantwortung der vorangegangenen Anfragen nicht vorhersehbar.
Darauf folgend gab es weitere Befassungen des Gerichtes und ein erneutes Verfahren, das in einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover im Sommer 2021 seinen Abschluss fand. Da das schriftliche Urteil zur fraglichen Einzelfallentscheidung zur Kleefelder Straße der LHH erst am 21.12.2021 zugestellt wurde, kann die Verwaltung noch immer nicht alle offenen Fragen beantworten. Die aktuelle Einzelfallentscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kleefelder Straße macht es erforderlich, das Prüf-/ Dokumentationsschema auch für alle anderen bereits bestehenden oder noch in Planung befindlichen Fahrradstraßen zu erweitern. Aus dem Urteil ergibt sich jedoch nicht die Verpflichtung, die vom Gericht für die Kleefelder Straße angesetzten Maßstäbe vollumfänglich auf andere Fahrradstraßen zu übertragen. In jedem Einzelfall wird aber zu prüfen sein, ob die Anordnung bzw. deren Umfang im Sinne des Urteils sachgerecht war bzw. wäre. Zu diesem Zweck wurden daher die weiteren Prüferfordernisse zusammengestellt. Es werden dann alle betroffenen Straßen überprüft werden. Aufgrund des Prüfumfanges können die Einzelbewertungen und eine ggf. im Nachgang erforderliche Umsetzung von weiteren Optimierungsmaßnahmen nur schrittweise erfolgen. Derzeit ist der Verwaltung die konkrete Benennung eines Zeitpunktes aus oben dargelegten Gründen nicht möglich.
Zu 2.) Derzeit ist der Verwaltung die konkrete Benennung eines Zeitpunktes aus oben dargelegten Gründen nicht möglich.
Zu 3.) Nein. Die Prüfkriterien für eine Fahrradzone entsprechen denen für eine Fahrradstraße, wobei die Thematik des Durchgangsverkehres in Fahrradzonen ungleich schwieriger scheint.
Bezirksbürgermeisterin Zaman schloss die Sitzung um 22.06 Uhr.
Belgin Zaman Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeisterin) (Protokollführerin)
(Bezirksbürgermeisterin) (Protokollführerin)
