Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 15.06.2022

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 04.06.2022)
Protokoll (erschienen am 25.10.2022)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.07.BRB - Datum 23.06.2022

PROTOKOLL
6. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
am Mittwoch, 15. Juni 2022,
Rathaus, Mosaiksaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.45 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Meese (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
Bezirksratsfrau Bek (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Beszon) (DIE LINKE./DIE PARTEI)
Bezirksratsherr Bloch (FDP)
(Bezirksratsfrau Bokah Tamejani) (DIE LINKE./DIE PARTEI)
(Bezirksratsfrau Büsel) (SPD)
Bezirksratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hüsemann (SPD)
Bezirksratsherr Jeng (CDU)
Bezirksratsfrau Kahmann (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Münch (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
Bezirksratsherr Schwertmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Taplick (SPD)
Bezirksratsherr Wartenberg (CDU)
Bezirksratsfrau Wieking (FDP)
Bezirksratsherr Dr. Wulf (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Ratsherr Hermann) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Killinger) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Zingler) (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Frau Bruns
Frau Groenigk
Frau Lahde-Fiedler
Herr Tadjipour
Herr Weidmann
Herr Michaelis
Herr Selig


Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.3., 9.5. und 18.5.

4.9. Zustand im 1. BA der Notunterkunft Jordanstr. 34, ehem. FRW 3
(Drucks. Nr. 15-1634/2022)

3. Bericht der Verwaltung zur Notunterkunft Jordanstraße (FRW 3)

4. A N F R A G E N (in Reihenfolge ihres Eingangs nach §14 (3) + § 32 GO des Rates)

4.1. Leinenzwang Alte Bult
(Drucks. Nr. 15-1538/2022)

4.2. Sonnenschutz für Sandkasten auf dem Geibelplatz
(Drucks. Nr. 15-1570/2022)

4.3. Fehlende Hortplätze bzw. Betreuungsplätze für einzuschulende Kinder zum Schulbeginn August 2022 im Schulbezirk Kestner-Schule
(Drucks. Nr. 15-1571/2022)

4.4. Schutz der Fledermäuse in der Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1573/2022)

4.5. Mehr Sauberkeit und mehr Komfort für Radfahrer durch Radfahrmülleimer
(Drucks. Nr. 15-1576/2022)

4.6. Verkehrssituation auf der Verkehrsinsel Im Kreuzungsbereich Marienstraße, Berliner Allee, Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-1584/2022)

4.7. Gehwegbreiten in der Dürerstraße
(Drucks. Nr. 15-1630/2022)

4.8. Grunderneuerung und Fußwegparken Sextrostraße
(Drucks. Nr. 15-1631/2022)

5. Einwohner*innenfragestunde

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Umbau des Knotenpunktes An der Tiefenriede – Hilde-Schneider-Allee
Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Vorziehen der Fahrbahnränder
(Drucks. Nr. 15-1362/2022 mit 1 Anlage)

6.1.1. Änderungsantrag zu DS 15-1362/2022: Umbau des Knotenpunktes An der Tiefenriede – Hilde-Schneider-Allee / Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Vorziehen der Fahrbahnränder
(Drucks. Nr. 15-1779/2022)

6.2. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Südstadtschule
(Drucks. Nr. 15-1598/2022)

6.3. Neubau einer Lichtsignalanlage für den Geh- und Radverkehr zur Querung der Mainzer Straße
(Drucks. Nr. 15-1636/2022 mit 1 Anlage)

6.3.1. zu Beschlussdrucksache 15-1636/2022 “Neubau einer Lichtsignalanlage für den Geh- und Radverkehr zur Querung der Mainzer Straße” hier: Radverkehrsführung
(Drucks. Nr. 15-1788/2022)

6.3.1.1. zu Beschlussdrucksache 15-1636/2022 “Neubau einer Lichtsignalanlage für den Geh- und Radverkehr zur Querung der Mainzer Straße” hier: Radverkehrsführung
(Drucks. Nr. 15-1788/2022 N1)

7. A N H Ö R U N G E N

7.1. Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße
(Drucks. Nr. 0687/2022 mit 1 Anlage)

7.1.1. Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf- von Bennigsen-Ufer und Tiestestraße. Hier: Zusätzlicher barrierefreier Parkplatz am Ärztehaus Geibelstraße/Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-1735/2022)

7.1.2. Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf- von Bennigsen-Ufer und Tiestestraße. Hier: Querung für Fußgänger*innen an Stüvestraße / Stephansplatz verbessern
(Drucks. Nr. 15-1736/2022)

7.1.3. Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”: Verweil- und Ruheinseln
(Drucks. Nr. 15-1782/2022)

7.1.4. Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”: Teilauto in der Geibelstraße
(Drucks. Nr. 15-1786/2022)

7.1.5. Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”: Geibelstraße-Umbau und Enercity
(Drucks. Nr. 15-1787/2022)

7.1.6. Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”
Wertstoffinsel und Fahrradabstellanlage an der Einmündung Wiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-1780/2022)

7.1.7. Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”: Einrichtung von Rundum-Grün
(Drucks. Nr. 15-1783/2022)

7.1.8. Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”: Möglichkeiten für Schwammstadt
(Drucks. Nr. 15-1784/2022)

7.1.9. Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”: Erhalt und Ausbau des Baumbestandes
(Drucks. Nr. 15-1776/2022)

7.1.10. zu Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße” hier: Fahrradbügel auf Marktfläche
(Drucks. Nr. 15-1790/2022)

7.1.11. zu Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße” hier: Haltepunkte für Radverkehr an Kreuzungen.
(Drucks. Nr. 15-1789/2022)

7.1.12. zu Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße” hier Sicherheits für Fußgänger an der Ampel am Stephansplatz
(Drucks. Nr. 15-1791/2022)

7.1.13. zu Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”, hier: Weitere Sitzbänke
(Drucks. Nr. 15-1792/2022)

7.1.13.1. zu Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”, hier: Weitere Sitzbänke
(Drucks. Nr. 15-1792/2022 N1)

7.1.14. Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”: Modalfilter entlang der Jordanstraße/östliche Geibelstraße
(Drucks. Nr. 15-1814/2022)

7.2. Baumneupflanzungen in der Landeshauptstadt Hannover als Maßnahme zur Anpassung
an die Folgen des Klimawandels
(Informationsdrucks. Nr. 1238/2022 mit 13 (Anlagen nur online) Anlagen)

7.3. Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 0848/2022 mit 1 - nur online Anlagen)

7.4. Ausbau der Veloroute 06 von der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Kirchrode- Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 0846/2022 N1 mit 1 - nur online Anlagen)

7.4.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0846/2022 Ausbau der Veloroute 06 von der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Kirchrode- Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-1777/2022)

7.5. Grundschule Kestnerstraße, Umbau, Sanierung, Ganztag
(Drucks. Nr. 1645/2022 mit 3 Anlagen)

7.5.1. Änderungsantrag zu TOP 7.5 Drucks. Nr. 1645/2022 Grundschule Kestnerstraße, Umbau, Sanierung, Ganztag
(Drucks. Nr. 15-1778/2022)

8. Bericht aus dem Integrationsbeirat

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. Informationen über Bauvorhaben

11. A N T R Ä G E

11.1. aus vorangegangener Sitzung:

11.1.1. Benennung der Streuobstfläche an der Hoppenstedtwiese in den „Thomas-Schrader-Hain“
(Drucks. Nr. 15-0661/2022)

11.1.1.1. Änderungsantrag zum Antrag „Benennung der Streuobstfläche an der Hoppenstedtwiese in den „Thomas-Schrader-Hain“ (DS.: 15-0661/2022)"
(Drucks. Nr. 15-1391/2022)

11.1.1.2. Änderungsantrag zu DS 15-0661/2022, Benennung der Streuobstwiese am Westrand der Hoppenstedtwiese wird in "Thomas-Schrader-Hain"
(Drucks. Nr. 15-1845/2022)

11.2. Interfraktionell

11.2.1. Interfraktioneller Antrag für die ökologische Spielplatzsanierung 2022
(Drucks. Nr. 15-1599/2022)

11.3. der CDU-Fraktion

11.3.1. Optimierte Anordnung von Fahrradbügeln vor der Jordanstraße 25
(Drucks. Nr. 15-1574/2022)

11.4. gemeinsame Anträge der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

11.4.1. Parkverbot zur Verbesserung der Sichtbeziehungen – Lindemannallee Nr. 25 (Höhe Tankstelle)
(Drucks. Nr. 15-1586/2022)

11.4.2. Verkehrsführung für Radfahrer*innen an der Plathnerstraße
(Drucks. Nr. 15-1588/2022)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

12.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1597/2022)

12.1.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1597/2022 N1)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Meese eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.
Zur Tagesordnung gab es folgende Änderungen:
- Insgesamt 18 Änderungsanträge wurden eingereicht.
- Zu TOP 12.1. gibt es eine Neufassung, die unter TOP 12.1.1. behandelt wird.
- Die Anfrage unter TOP 4.9. wird vorgezogen und vor TOP 3 beantwortet, da hier ein sachlicher Zusammenhang besteht.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.3., 9.5. und 18.5.
16.03.2022 einstimmig
09.05.2022 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen
18.05.2022 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung


TOP 4.9.
Zustand im 1. BA der Notunterkunft Jordanstr. 34, ehem. FRW 3
(Drucks. Nr. 15-1634/2022)
Am 30.05.2022 fand eine Begehung des 1. BA durch Mitglieder des Bezirksrates, der
Stadtverwaltung, des DRK als Betreiberin und des UFU statt. Seitens der führenden
Mitarbeiterinnen von OE 56.21 wurde uns gegenüber hier erstmals der Begriff der
Notunterkunft für diese Immobilie genannt. Auch dass diese Gebäude nicht für aus der
Ukraine Geflüchtete verwendet werden sollen erfuhren wir erstmals. In den 14tägigen jour
fixe der Bezirksbürgermeister*innen und Stadtverwaltung wurde dies nie thematisiert bzw. im Nachgang informativ korrigiert. Bei der guten Führung stellten wir fest, dass in keiner der drei Etagen Wasseranschlüsse mehr vorhanden sein sollen. Keine Toiletten, keine Waschbecken.
All dieses findet sich in den Containern auf dem Hof gut installiert wieder. Unabhängig von
der Herkunft der geflüchteten Menschen ist dies eine unhaltbare Situation, wie sowohl die
Begehenden als auch die am gleichen Tage tagenden Mitglieder des Interkreises
übereinstimmend mit Entsetzen feststellten.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Warum ist der Bezirksrat nicht über die geänderte Zuweisung von Menschen aus
anderen Ländern informiert worden, und seit wann steht diese Änderung fest?

2. Warum sind in dem Gebäude 1. BA die Wasseranschlüsse (Zu- und Abläufe)
„gekappt“ worden, da dies ja ein Gebäude ist, das später eine Nachnutzung erfahren
soll, und welche Möglichkeiten schafft die Stadtverwaltung möglichst kurzfristig, um
eine Wasserversorgung auf jeder Etage inclusive mindestens einer Nottoilette pro
Etage sicherzustellen?

3. Wie stellt sich im Falle einer negativen Beantwortung des 2. Teils der Frage 2 die
Verwaltung nächtliche Situationen des Toilettenganges von insbesondere Kindern
und Frauen z. B. aus dem 2. Stock auf den Hof vor, insbesondere im Winter und bei
Krankheitssituationen, wie die einzuhaltende Hygiene ohne Wasser im Gebäude?

Frage 1:
Aktuell ist unklar für welche Geflüchteten das Objekt benötigt wird. D.h. es ist nicht bekannt aus welchen Herkunftsländern die Geflüchteten stammen werden. Dies hängt maßgeblich von den Zuweisungen der nächsten Wochen ab.

Frage 2:
Die Trinkwasserleitungen im DG I sind seit Jahren durch Legionellen belastet (Erstellung einer Gefährdungsanalyse vom 08.08.2019 unter Einbindung des FB Gesundheit der Region Hannover).
Trotz weitreichender Maßnahmen konnten diese Kontaminationen nicht endgültig beseitigt werden. Ursachen hierfür sind u.a. das Alter und die überdimensionierten Leitungen, dadurch keine turbulenten Strömungen und die zu geringe Nutzung der Entnahmestellen.
In den letzten Monaten der Nutzung wurden als kurzfristige Maßnahmen endständige Legionellenfilter an Duschen und Waschtischen vorgesehen. Dies sollte eine kurzfristige Weiternutzung bis zum Auszug der Feuerwache ermöglichen.
Der bestimmungsgemäße Betrieb des Dienstgebäudes DG I in der Feuerwache FW 30 wurde im Frühsommer 2021 eingestellt und somit kein Trinkwasser mehr entnommen (Stagnation).
Gemäß technischem Regelwerk ist dann die Trinkwasseranlage vom Netz zu trennen (vorhandener Hausanschluss DN 100 wurde durch enercity zurück gebaut) und alles zu entleeren.
Im DG I wurden die Trinkwassersteigleitungen (Zuleitungen) physikalisch getrennt.
Eine Wiederinbetriebnahme der vorhandenen Leitungen ist aufgrund ihrer Beschaffenheit (Dimension, Korrosion, Ablagerungen, Hygiene, Schäden…) nicht mehr möglich, die geforderten trinkwasserhygienischen Bedingungen können nicht erfüllt werden.
Hier wäre nur eine Neuinstallation der Verteil- und Steigleitungen möglich. Dies ist jedoch keine kurzfristig umsetzbare Maßnahme.

Frage 3:
Eine Nutzung von separaten Dusch- und Toilettenmöglichkeiten ist auch in anderen Notunterkünften notwendig. Selbstverständlich ist dies nicht bevorzugte Unterbringungssituation. In Notlagen ist jedoch eine Reduzierung der Standards vorrübergehend unumgänglich. Die Verwaltung prüft, ob die Zugänge geschützt werden können.

TOP 3.
Bericht der Verwaltung zur Notunterkunft Jordanstraße (FRW 3)
Die Sozial- und Integrationsdezernentin Frau Bruhns führte kurz in das Thema ein und skizzierte den zeitlichen Ablauf der gegenwärtigen Situation nach, bei dem bereits einen Tag nach Kriegsbeginn die ersten Flüchtlinge in Hannover ankamen. Umgehend wurde die Messehalle wieder geöffnet und ein Krisenstab eingerichtet.
Zur Zeit zeichnet sich ab, dass man die Jordanstraße nicht für die Flüchtlinge aus der Ukraine benötige, man wolle sie aber trotzdem weiter vorhalten.
Herr Tadjipour ergänzte, dass man zur Zeit etwa 5.500 Flüchtlinge untergebracht habe, dazu 800 aus der Ukraine. Man bekam bisher etwa 50 Flüchtlinge pro Woche zugewiesen, die nicht aus der Ukraine stammen. Hier sei man an der Kapazitätsgrenze angelangt. Allerdings sei auch die jährliche Zuweisungsquote fast erfüllt, so dass weitere Zuweisungen wahrscheinlich ausbleiben.
Insgesamt sei dies aber ein nicht berechenbares und dynamisches Geschehen, wo man in kurzer Zeit reagieren können muss.
Der Standard in der Jordanstraße sei natürlich keineswegs befriedigend und auch nicht in dem Rahmen, wie man sich als Stadt das vorstelle. Trotzdem sei dieser noch immer besser, als eine Messehalle. Deshalb wolle man daran festhalten.

Fragen aus dem Bezirksrat zu diesem Thema und der vorher beantworteten Anfrage beantworteten Sozial- und Integrationsdezernentin Frau Bruns und Herr Tadjipour wie folgt:
  • Bei den ukrainisch sprechenden Kräften des DRK in der Jordanstraße wolle man sehen, dass diese an anderen Standorten eingesetzt werden, um deren besondere Fähigkeiten besser zu nutzen.
  • Hygienische Mindeststandards sollen eingehalten werden.


Aus dem Bezirksrat kam der Dank an die Verwaltung für die engagierte Arbeit bei der Bereitstellung von Unterkünften innerhalb kürzester Zeit.


TOP 4.
A N F R A G E N (in Reihenfolge ihres Eingangs nach §14 (3) + § 32 GO des Rates)

TOP 4.1.
Leinenzwang Alte Bult
(Drucks. Nr. 15-1538/2022)

Im Naturschutzgebiet der Alten Bult und der angrenzenden Eilenriede besteht während der Brut- und Setzzeit von 1.4. -15.7. Leinenzwang.

Es wurde von mir selbst wiederholt beobachtet und von anderen Spaziergängern berichtet, dass Hunde in diesem Zeitraum trotzdem vorwiegend unangeleint herumlaufen und im Gras und im Gebüsch herumstöbern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Auf welchen Flächen im Bezirk gilt der Leinenzwang, welche Flächen sind davon ausgenommen?

2. Wird die Einhaltung des Leinenzwangs kontrolliert, wenn ja, wie und in welcher Form und in welchen Zeiträumen?

3. Wieviele Verstöße gegen den Leinenzwang wurden in den letzten fünf Jahren erfasst, bitte tabellarisch pro Fläche darstellen.

Wurde schriftlich beantwortet.


zu 1.)
Auf der Seite https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Veterin%C3%A4rwesen/Tierschutz/Hundehaltung/Anleinpflicht-f%C3%BCr-Hunde-und-Ausnahmen-in-Hannover sind zahlreiche Informationen zu diesem Thema zu finden. U.a. sind dort auch Karten veröffentlicht, aus denen die Hundeauslaufflächen und –wege sowie die Schutz- und Schongebiete hervorgehen.

Zu 2.)
Die Einhaltung des Leinenzwangs wird ganzjährig kontrolliert. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Brut- und Setzzeit. Dabei ist die Kontrolle der Leinenpflicht nur eine von zahlreichen Aufgaben des städt. Ordnungsdienstes. Angesichts der erheblichen Größe der „Verbotsflächen“ (allein die Eilenriede misst ca. 640 ha), können engmaschige, dauerhafte Kontrollen auf jeder Fläche nicht sichergestellt werden.

Zu 3.)
Die Verstöße werden vom städt. Ordnungsdienst protokolliert. Eine Erfassung nach einzelnen Flächen findet nicht statt. Im gesamten Stadtgebiet wurden Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Leinenpflicht wie folgt aufgenommen
2019: 24
2020: 27
2021: 55


TOP 4.2.
Sonnenschutz für Sandkasten auf dem Geibelplatz
(Drucks. Nr. 15-1570/2022)

Auf dem Geibelplatz gibt es an der nord-östlichen Seite/Ecke einen Sandkasten, der vor allem von Kleinkindern genutzt wird. An sonnigen Tagen scheint jedoch fast durchgängig die Sonne darauf, so dass es vor allem im Sommer zu sehr hohen Temperaturen und einer hohen UV-Belastung kommen kann. Kleinkinder vertragen dies nicht gut und können den Platz dann nicht nutzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Kann für den Sandkasten auf dem Geibelplatz zeitnah ein Sonnenschutz (evtl. durch Bepflanzungen) installiert werden?

Wurde schriftlich beantwortet.
Zu 1. Der Geibelplatz ist als öffentliche Grünanlage Teil eines Baudenkmals.
Bauliche Veränderungen, zu denen auch Bepflanzungen gehören, unterliegen somit engen Vorgaben zum Erhalt des Denkmalwertes.
Für bauliche Maßnahmen zum Sonnenschutz am Sandspielbereich, auch durch Baumpflanzungen, muss eine planerische Bewertung mit den Denkmalbehörden durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird den Bezirksrat über das Ergebnis der Abstimmung informieren.

Ein kurzfristiger Sonnenschutz an der vorhandenen Sandspielfläche in der von geschnitten Platanen gefassten inneren Platzfläche ist nicht möglich.
An besonders sonnenintensiven Tagen sollten die Eltern mit ihren Kindern auf andere Spielflächen im Stadtteil (z.B. am Bertha-von-Suttner-Platz) ausweichen.

TOP 4.3.
Fehlende Hortplätze bzw. Betreuungsplätze für einzuschulende Kinder zum
Schulbeginn August 2022 im Schulbezirk Kestner-Schule
(Drucks. Nr. 15-1571/2022)

Die Kestnerschule ist zurzeit eine verlässliche Grundschule. Die Unterrichtszeit erfolgt z. B. in der ersten Klasse von 8.00 – 12.15 Uhr. Berufstätigen Eltern der Schüler*innen der Klasse 1 und Klasse 2 wird ein Betreuungsangebot bis 13.00 Uhr angeboten. Berufstätige und vollzeitbeschäftigte Eltern müssen daher für eine Unterbringung ihrer Kinder für die Nachmittagszeit in der Nähe der Schule sorgen.

Von betroffenen Eltern haben wir gehört, dass zum Schuljahresbeginn 2022 im Einzugsbereich der Schule keine freien Plätze im Hortbereich oder in schulergänzenden Betreuungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Für Eltern und Kinder ist das eine unhaltbare Situation.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Ist diese Situation der Verwaltung grundsätzlich bekannt?

2. Wenn ja, ist bekannt, wie viele Kinder eine Nachmittagsbetreuung benötigen?

3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um für die Kinder ein Nachmittagsangebot zur Verfügung zu stellen?

Wurde schriftlich beantwortet.

Zu 1.
Der Bedarf an einer grundsätzlichen Ausweitung der Betreuungsangebote an der Grundschule Kestnerstraße ist bekannt und wurde durch die Interessenbekundung zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule verdeutlicht.

Zu 2.
Der tatsächliche und aktuelle Bedarf an einer Nachmittagsbetreuung im Schulbezirk der Grundschule Kestnerstraße lässt sich quantitativ nicht beziffern, eine Bedarfsabfrage oder
-analyse wird grundsätzlich an keinem Schulstandort durchgeführt.
Es ist davon auszugehen, dass Eltern neben der Nutzung bestehender Betreuungsangebote, wie die schulergänzende Betreuungsmaßnahme am Schulstandort der Grundschule Kestnerstraße, auch auf andere Angebote im Stadtgebiet ausweichen oder die Möglichkeit der Anwahl anderer Schulstandorte, die bereits eine Ganztagsbetreuung anbieten, nutzen und sich insofern gar nicht an der Grundschule Kestnerstraße anmelden.

Zu 3.
Im Stadtbezirk Südstadt-Bult gibt es zur aktuellen Bedarfsdeckung neben den bestehenden Ganztagsschulen zurzeit 130 Hortplätze, davon sind 40 Hortplätze am Schulstandort der Grundschule Kestnerstraße. Des Weiteren gibt es am Schulstandort eine schulergänzende Betreuungsmaßnahme mit 52 Plätzen.
Die Umwandlung der Grundschule Kestnerstraße in eine Ganztagsschule ist nach der Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Schulgebäudes möglich. Die Einrichtung als Ganztagsschule ist nach aktuellem Planungsstand zum Schuljahr 2026/2027 nach Beendigung der Baumaßnahmen angestrebt.
Die schulergänzende Betreuungsmaßnahme mit 52 Betreuungsplätzen wird aktuell weiterhin gefördert, um eine Nachmittagsbetreuung am Schulstandort zu ermöglichen. Eine Erhöhung der Platzzahlen wurde ebenfalls geprüft, ist allerdings aufgrund der fehlenden Raumkapazitäten und der anstehenden Auslagerung in den Standort Sophienschule während der Umbaumaßnahmen nicht möglich.
Um dem Bedarf einer Ganztagsbetreuung in der Übergangszeit gerecht zu werden, haben die Eltern weiterhin die Möglichkeit, unabhängig vom Grundschulbezirk im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten eine Grundschule mit einem offenen oder teilgebundenen Ganztagsangebot anzuwählen.

TOP 4.4.
Schutz der Fledermäuse in der Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1573/2022)

In der Südstadt gibt es größere Population von Fledermäuse vor allem im Staudengrund (Maschsee), Viertahler Park und im Bereich der Hoppenstedtwiese. Sie schlafen unter anderem in Baumhöhlen von älteren Bäumen in diesen Bereichen. Auch andere gefährdete Tiere nutzen diese Baumhöhle als Ruhe und Nistorte. Deshalb besteht die Gefahr, dass bei Baumarbeiten durch städtische Mitarbeiter*innen diese Tierarten aktiv gefährdet werden können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass bei Baumarbeiten keine gefährdeten und geschützten Tiere geschädigt werden?

2. Haben die Mitarbeiter*innen technisches Gerät, beispielsweise Endoskope, um Baumhöhlen vor der Arbeit zu kontrollieren?

Wurde schriftlich beantwortet.

Zu 1. Das Baumpflegepersonal wird bzgl. artenschutzrechtlicher Belange geschult. Dieses ermöglicht ihnen, vor jeder Fällung sowie vor div. Baumarbeiten eine Sichtkontrolle der betreffenden Bäume durchzuführen. Aufgrund dessen, dass die Verwaltung die Pflicht zur Verkehrssicherheit einhalten muss, kann es jedoch auch zu unvermeidbaren Notfällungen während der Brut- und Setzzeit kommen. Doch auch hierbei wird der Baum zuvor inspiziert.

Zu 2. Endoskope werden beispielsweise bei den zuvor genannten Notfällungen während der Brut- und Setzzeit eingesetzt und bei der vertieften Baumkontrolle. Aufgrund begrenzter zeitlicher Kapazitäten ist es jedoch nicht möglich, Endoskope bei sämtlichen Baumarbeiten einzusetzen. Generell ist hier die Sichtkontrolle durch das geschulte Baumpflegepersonal ausreichend.

TOP 4.5.
Mehr Sauberkeit und mehr Komfort für Radfahrer durch Radfahrmülleimer
(Drucks. Nr. 15-1576/2022)

In Städten wie Kopenhagen gibt es bereits spezielle Mülleimer für Radfahrer, die eine zum Radweg geneigte Öffnung haben:

Radfahrmülleimer - Bing images

So können diese von Radfahrern auch komfortabel während der Fahrt genutzt werden und die Stadt könnte signalisieren, dass sie das Radfahren fördert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Würde die Stadt die Installation von solchen Radfahrmülleimern im Stadtbezirk Südstadt-Bult befürworten?

2. Die Öffnung solcher Radfahrmülleimer ist naturgemäß eingeschränkte recht groß, damit die Radfahrer im Fahren ihren Müll wegwerfen können. Darunter könnte die „Krähensicherheit“ leiden. Wäre dieser Aspekt im innerstädtischen Bereich zu vernachlässigen?


3. Wann und wo könnten solche Mülleimer auch im Stadtbezirk Südstadt-Bult installiert werden (z.B. entlang von Velorouten oder an anderen vielfrequentierten Radfahrstrecken?

Wurde schriftlich beantwortet.
Die Stadtreinigung Hannover hat in der jüngeren Vergangenheit sowohl die Reinigungsleistungen, als auch die Anzahl der öffentlichen Abfallbehälter in allen Stadtbezirken stetig, teilweise erheblich, gesteigert. Seit 2019 werden im Rahmen des Programms „Hannover sauber!“ enorme, zusätzliche Reinigungsleistungen erbracht, um die Stadt insgesamt intensiver zu reinigen und sauber zu halten. Hierzu trägt auch im Wesentlichen die Müllmelde-App der Stadtreinigung bei, die mittlerweile von über 38.000 Kunden regelmäßig genutzt wird.

Wir werden weiterhin stetig prüfen, ob die bereits getroffenen Maßnahmen ausreichen, um die Abfallproblematik in den Stadtbezirken in den Griff zu bekommen. Sollten weitere Abfallbehälter im öffentlichen Raum zwingend benötigt werden, sind wir im Rahmen der gesamtstädtischen Situation jederzeit gerne bereit, u.a. in Abstimmung mit den Stadtbezirksräten, weiter nachzusteuern.

Wir machen aber darauf aufmerksam, dass jede Standard- bzw. Intervallerhöhung sich kostentreibend auf die Gebührensituation auswirkt. Deshalb müssen Veränderungen nachhaltig erforderlich sein, um eine entsprechende Gebührenanpassung zu rechtfertigen. Zumal sich einzelbezirkliche Wünsche und Maßnahmen schnell gesamtstädtisch auswirken können.

Zu den drei gestellten Fragen:
1. Wir können diese Art des Straßenpapierkorbes leider nicht befürworten. Die Gesamtverkehrs- und Straßenreinigungssituation der Stadt Kopenhagen ist (zumindest derzeit) nicht auf Hannover übertragbar. Die geneigten Abfallbehälter mit großer Öffnung „verführen“ zu einem Zielwerfen von Abfall während der Fahrt und können schnell, neben möglichen Sicherheitsrisiken, dazu führen, dass bei Fehlwürfen die anliegenden Flächen stark verschmutzt werden. Zudem schaffen die großen Öffnungen die Möglichkeit, hier auch größere Mengen Restmüll zu entsorgen, was sich als kontraproduktiv zur eigentlichen Nutzung der öffentlichen Straßenabfallkörbe auswirken würde. Des Weiteren würde mit einer neuen Abfallkorbserie die logistische Bewirtschaftung und Entleerung erschwert werden. Aus diesem Grund gibt es bei aha grundsätzlich nur die bekannten Standardabfallkörbe. Letztendlich sehen wir aber auch keinen zwingenden Bedarf für diese besondere Form eines öffentlichen Straßenabfallkorbes.
2. Wie oben dargelegt, haben größere Öffnungen bei Straßenabfallkörben mehrere Probleme. Hierzu zählt auch die leichte „Entnehmbarkeit“ von Abfall, natürlich auch durch Wildtiere. Dies gilt auch für den innerstädtischen Bereich, da sich insbesondere Krähen schnell an ihre Umgebung anpassen können.
3. Sofern eine Einführung überhaupt in Betracht käme, wovon wir deutlich abraten würden, dann am ehesten an vielbefahrenen, gut zu reinigenden öffentlichen Radverkehrswegen. Hierzu würden dann grundsätzlich auch die neu geplanten Velorouten in Betracht kommen.
TOP 4.6.
Verkehrssituation auf der Verkehrsinsel Im Kreuzungsbereich Marienstraße,
Berliner Allee, Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-1584/2022)
Im oben genannten Kreuzungsbereich werden die Radfahrer*innen durch eine Ampelanlage über die Kreuzung geführt. Von der Sallstraße über die Marienstraße zur Berliner Allee führen insgesamt drei Ampeln über die Kreuzung. Zwei dieser Ampeln sind synchronisiert und ermöglichen die Querung der Marienstraße bis zu einer kleinen Verkehrsinsel. Die dort befindliche Ampel ist nicht mit den beiden vorhergehenden Ampeln synchronisiert. Hier muss regelmäßig der aus der Marienstraße stadteinwärts auf die Berliner Allee rechts abbiegende Autoverkehr abgewartet werden. Dafür gibt es eine Art Aufstellfläche oder Verkehrsinsel, auf der die Radfahrer*innen warten müssen.

Diese Verkehrsinsel ist, wie sich immer wieder erfahren lässt, allerhöchstens für das Aufstellen von drei Rädern konzipiert. In der Regel müssen allerdings mehr als drei Räder die Aufstellfläche nutzen. Ganz gefährlich wird es, wenn ein Lastenfahrrad oder ein Rad mit Anhänger auf der Insel warten muss, weil es sich nur noch quer aufstellen kann, wenn es nicht die Fahrbahnfläche blockieren soll. Für die anderen Räder ist dann keine Fläche mehr vorhanden und sie müssen sich irgendwie kreuz und quer halb auf der Aufstellfläche und halb auf der Fahrbahn drängen.

Es ist schon jetzt eine unhaltbare Situation, die sich bei zunehmenden Radverkehr noch verschärfen wird.

Wir fragen daher die Verwaltung:


1. Ist diese Situation der Verwaltung bekannt?

2. Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese extrem gefährliche und unübersichtliche Situation zu entschärfen?

Wurde schriftlich beantwortet.

Zu 1.)
Die Situation ist der Verwaltung so ähnlich bekannt. Die aus der Sallstraße kommenden Radfahrenden müssen jedoch bei Querung der Marienstraße nicht über die Mittelinsel für die zu Fuß Gehenden fahren und haben daher insgesamt nur zwei Furten zu queren.

Zu 2.)
Auf der Dreiecksinsel müssen sich sowohl Radfahrende aufstellen, die aus der Sallstraße queren als auch diejenigen, die entlang der Marienstraße fahren. Da beide Ströme miteinander konkurrierend sind, ist eine Koordinierung beider Relationen nicht möglich. Ein Umbau des Knotenpunkts ist derzeit nicht geplant.

TOP 4.7.
Gehwegbreiten in der Dürerstraße
(Drucks. Nr. 15-1630/2022)

In der Dürerstraße werden derzeit die anliegenden Wohnhäuser umfangreich saniert. Durch den Anbau von Wintergärten befinden sich die Hauswände nun sehr nah an den beiden Gehwegen. Auf den Gehwegen befinden sich nun viele abgestellte Fahrräder und Mülltonnen. Der Gehweg ist aber nur ca. 1,50 m breit. Hinzu kommt, dass auf beiden Seiten der Fahrbahn halbseitig auf dem Gehwegen geparkt werden darf. Das führt dazu, dass der Gehweg sehr stark verengt und kaum nutzbar ist (siehe Fotos).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Können die Gehwege während und nach den Bauarbeiten durch eine Änderung der Parkregelung nutzbar gemacht werden?

2. Wird nach Abschluss der Bauarbeiten dafür gesorgt, dass Mülltonnen und Fahrräder die Gehwege nicht mehr blockieren?

3. Werden nach Abschluss der Bauarbeiten die aktuell geltenden Mindestgehwegbreiten hergestellt?

Wurde schriftlich beantwortet.

Zu 1. – 3.:
Die Verwaltung wird nach Abschluss der Hochbauarbeiten die Standorte der Müllbehälter und Fahrradbügel prüfen.

Am 13.6.22 fand ein Ortstermin mit Gartenheim statt. Die Hochbau-Arbeiten werden in ca. 3 Wochen beendet sein. Die derzeit provisorisch aufgestellten Fahrradständer und Müllbehälter werden dann auf den privaten Vorflächen aufgestellt, so dass der Gehweg wie in der vorherigen Breite zur Verfügung steht.

TOP 4.8.
Grunderneuerung und Fußwegparken Sextrostraße
(Drucks. Nr. 15-1631/2022)

Aus dem Straßenprogramm Grunderneuerung im Bestand (GiB) ist der östliche Teil der Sextrostraße bereits fertiggestellt, der westliche ist derzeit in Grunderneuerung. Diese Grunderneuerung bringt erfreulicherweise eine gut asphaltierte Straßendecke und auch für den Fußwegbereich gut begehbare Platten. Bei dieser Grunderneuerung ist bedauerlicherweise im östlichen Straßen-abschnitt im Gehwegbereich das halbhohe Parken bereits wieder implementiert, auch durch gut sichtbare kleine graue Pflasterung. Die Chance, den ehemals z. T. recht schmalen Fußweg hier elegant mit zu verbreitern ist vertan. Die Fußwegbreite beträgt im südlichen Bereich dieses Abschnitts nur ca. 1,20 m, ebenso auf der Hälfte des nördlichen Abschnitts. Bei abgestellten Fahrrädern bzw. E-Scootern verringert sie sich noch zusätzlich (S. Abbildungen) auf ca. 80 – 100 cm.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. War eine solche die Fußgänger*innen einschränkende Planung beabsichtigt?

2. Warum hat die Verwaltung bei diesem wenig befahrenen Teilabschnitt und breiter Fahrbahn auf das halbhohe Parken nicht verzichtet?

3. Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um Fußgänger*innen, Menschen mit Rollstuhl und Rolatoren etc. bessere Gehwegbreiten zu ermöglichen, ggfs. durch Verbot des halbhohen Parkens?

Wurde schriftlich beantwortet.

Zu Frage 1 und 2:
Bei der Erneuerung handelt es sich um eine Erneuerungsmaßnahme des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (kurz GiB). Nach dem Konzept des Sonderprogramms wird der Straßenraum nicht neu geplant, die bestehende Straßengestaltung nicht verändert, sondern lediglich eine vereinfachte Überplanung durchgeführt (Anpassung von Gefälle, Bemessung der Straßenentwässerung, etc.). Auch für die Erneuerung der Sextrostraße wurde die vorhandene Straßenaufteilung nicht verändert, die Sextrostraße bleibt in der Aufteilung wie zuvor und erhält einen technisch neuen Aufbau.

Zu Frage 3:
Die Verwaltung hat keine Maßnahme vorgesehen. Für eine Verbreiterung der Gehwege wäre ein Umpflastern erforderlich. Dazu würde die neu hergestellte Pflasterfläche (anthrazithfarbenes Betonsteinpflaster) aufgenommen und durch Betonsteinplatten ersetzt werden müssen.

TOP 5.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:
  • Ein Bürger sprach 3 Probleme an...
    • Bei einer Fahrbahnverengung für die Velo-Routen wäre ein Durchkommen für Rettungsfahrzeuge kaum mehr möglich.
    • Die Bezeichnung "Auf der Alten Bult" sei irreführend.Leinenzwang für Hunde sei nichts wert, wenn er nicht kontrolliert werde.
    • Er sei gegen eine "Verampelung" der Straßen, so z.B. an der Mainzer Straße. Hier wäre es eher ratsam an die gegenseitige Rücksichtnahme zu appellieren.
    Herr Bezirksbürgermeister Meese und Bezirksratsherr Kluck antworteten, dass die Wiese "Auf der Alten Bult" tatsächlich existiere, es handle sich um die alte Rennbahn. An der Mainzer Straße sei die Querung ein wichtiger Schulweg.
  • Ein weiterer Bürger sprach die Parkplatzsituation an der Gerlachstraße an und bat um eine Legalisierung des halbhohen Parkens, sowie entsprechende bauliche Maßnahmen. Bereits 2015 wurde dieses Thema besprochen. Anhand einer Zeichnung erläuterte er die Maße.
    Eine Bürgerin ergänzte, dass sie bereits seit Jahren keinen Rollstuhl mehr in der Straße gesehen hätte.
  • Ein Einwohner fragte nach erfolgten Bodenarbeiten auf der Wiese zwischen Flüchtlingswohnheim und alter Feuerwache.
    Frau Lahde-Fiedler führte aus, dass es sich hierbei um die Stellfläche einer mobilen Unterrichtseinheit der IGS Südstadt handle.
    Weiterhin regte der Einwohner an, auf dem Stephansplatz einen Schaukasten zu errichten, wo Vereine z.B. ihre Aushänge machen könnten.

TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Umbau des Knotenpunktes An der Tiefenriede – Hilde-Schneider-Allee
Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Vorziehen der Fahrbahnränder

(Drucks. Nr. 15-1362/2022 mit 1 Anlage)

Antrag,
1. Dem Umbau des Knotenpunktes An der Tiefenriede – Hilde-Schneider-Allee, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 196.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101916

Bezeichnung Gemeindestraßen / Verkehrssicherheit für Kinder

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2022 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Einstimmig mit den Änderungen aus DS 15-1779/2022

TOP 6.1.1.
Änderungsantrag zu DS 15-1362/2022: Umbau des Knotenpunktes An der Tiefenriede – Hilde-Schneider-Allee / Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Vorziehen der Fahrbahnränder
(Drucks. Nr. 15-1779/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, dass der im nördlichen Verlauf der Hilde-Schneider-Allee mit Betonplatten geplante Gehwegbereich zugunsten einer Grünfläche verkleinert wird. Eine ausreichende Wegbreite entsprechend dem anschließenden Gehweg bleibt erhalten.

Einstimmig


TOP 6.2.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Südstadtschule
(Drucks. Nr. 15-1598/2022)

Antrag,

zu beschließen

dem Verein der Freunde und Förderer der Südstadtschule e.V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2022/2023 Mittel in Höhe von bis zu 20.100,- Euro zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Einstimmig


TOP 6.3.
Neubau einer Lichtsignalanlage für den Geh- und Radverkehr zur Querung der Mainzer Straße
(Drucks. Nr. 15-1636/2022 mit 1 Anlage)

Antrag,

dem Neubau einer Lichtsignalanlage (LSA) für den Geh- und Radverkehr zur Querung der Mainzer Straße einschl. Erneuerung der Fahrbahn wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 201.800 € sowie einem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

Mit den Änderungen aus DS 15-1788/2022 N1 Einstimmig angenommen.


TOP 6.3.1.
zu Beschlussdrucksache 15-1636/2022 “Neubau einer Lichtsignalanlage für den
Geh- und Radverkehr zur Querung der Mainzer Straße” hier: Radverkehrsführung
(Drucks. Nr. 15-1788/2022)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Anforderung des Radverkehrs über die Bismarckstraße sowie über die Mainzer straße in beiden Fahrtrichtung erfolgt über eine im Boden verbaute Induktionsschleife.

Die geplanten Taster und die Thermalkamera entfallen.

Das Rechtsabbiegen aus der Bismarckstraße, kommend von der Stresemannallee, in die Mainzer Straße wird mittels eines Grünenpfeils für Radverkehr ermöglicht.

Für den Radverkehr auf der Mainzer Straße, kommend vom Altenbeckener Damm, wird an der Einmündung Mainzer Straße/Bismarckstraße eine eigene Linksabieger Aufstellfläche geschaffen. Die Anforderung erfolgt auch hier über eine Induktionsschleife.

Erledigt durch Neufassung

TOP 6.3.1.1.
zu Beschlussdrucksache 15-1636/2022 “Neubau einer Lichtsignalanlage für den Geh- und Radverkehr zur Querung der Mainzer Straße” hier: Radverkehrsführung (Drucks. Nr. 15-1788/2022 N1)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Anforderung des Radverkehrs über die Bismarckstraße sowie über die Mainzer straße in beiden Fahrtrichtung erfolgt über eine im Boden verbaute Induktionsschleife.

Die geplanten Taster und die Thermalkamera entfallen.

Das Rechtsabbiegen aus der Bismarckstraße, kommend von der Stresemannallee, in die Mainzer Straße wird mittels eines Grünenpfeils für Radverkehr ermöglicht.

Für den Radverkehr auf der Mainzer Straße, kommend vom Altenbeckener Damm, wird an der Einmündung Mainzer Straße/Bismarckstraße eine eigene Linksabieger Aufstellfläche geschaffen. Die Anforderung erfolgt auch hier über eine Induktionsschleife.

Die Induktionsschleifen werden durch die typisch grüne Markierung sichtbar gemacht.

Einstimmig

TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.


Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße
(Drucks. Nr. 0687/2022 mit 1 Anlage)

Antrag,


1. dem Umbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht Stadtbezirksrat gemäß gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe für die Bauabschnitte 1, 2 und 6 mit Gesamtkosten i.H.v. 3.360.000€ zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101086

Bezeichnung Gemeindestraßen / Geibelstraße

Die Finanzierung der Gesamtbaumaßnahme wird in 2022-25 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2022 zu Lasten 2023-2025.

Es wurde eine Kostenschätzung mit aktuellen Einheitspreisen für die gesamte Baumaßnahme erarbeitet. Dabei wurden Gesamtkosten i.H.v 9.400.000€ ermittelt. Aufgrund der Bauzeit über mehrere Jahre werden in der vorliegenden Drucksache allerdings nur die Bauabschnitte 1, 2 und 6 mit Realisierungschancen in 2023 und ggfs. Folgejahren zur Abstimmung gegeben.
Alle weiteren Bauabschnitte werden nach Überprüfung und Berücksichtigung von Preissteigerungen in den kommenden Jahren in einer separaten Beschlussdrucksache vorgestellt.

Mit den Änderungen aus den Änderungsanträgen:
- 15-1735/2022
- 15-1736/2022
- 15-1782/2022
- 15-1786/2022
- 15-1787/2022
- 15-1780/2022
- 15-1783/2022
- 15-1784/2022
- 15-1776/2022
- 15-1790/2022
- 15-1789/2022
- 15-1791/2022
- 15-1792/2022 und
- 15-1814/2022
Einstimmig angenommen



TOP 7.1.1.
Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf- von Bennigsen-Ufer und Tiestestraße. Hier: Zusätzlicher barrierefreier Parkplatz am Ärztehaus Geibelstraße/Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-1735/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, beim Ausbau der Geibelstraße einen zusätzlichen barrierefreien Parkplatz am Ärztehaus an der Geibelstraße/Ecke Hildesheimer Straße einzurichten.

Einstimmig

TOP 7.1.2.
Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf- von Bennigsen-Ufer und Tiestestraße. Hier: Querung für Fußgänger*innen an Stüvestraße / Stephansplatz verbessern
Drucks. Nr. 15-1736/2022)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kreuzung Stüvestraße / Stephansplatz baulich so zu verändern, dass die Querung für Fußgänger*innen entschärft und damit deutlich sicherer möglich wird.

14 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.1.3.
Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”: Verweil- und Ruheinseln
(Drucks. Nr. 15-1782/2022)

Nachfragen aus der FDP-Fraktion beantwortete der Antragsteller wie folgt:
  • Die Sitzgelegenheiten auf der gegenüberliegenden Seite könnten abgebaut werden.
  • Vor dem Margot-Engelke-Zentrum gebe es momentan keine Sitzgelegenheiten.


Antrag

Die Verwaltung wird gebeten,

1. dafür Sorge zu tragen, dass längsseits vor dem Margot-Engelke-Zentrum zum Fußweg offene Sitzinseln unter den schattenspendenden Bäumen installiert werden, die von Hecken eingerahmt werden und so zur Straßenseite abgegrenzt werden und
2. zu prüfen, an welchen weiteren Stellen der Geibelstraße diese Sitzinseln (z. B. vor Geschäften und Gastronomie) eingerichtet werden können.

12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 7.1.4.
Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”: Teilauto in der Geibelstraße
(Drucks. Nr. 15-1786/2022)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, Gespräche mit Teilauto-Firmen zu führen und nach einer Bedarfsermittlung dem Bedarf entsprechend Parkplätze für Teilautos in der Geibelstraße auszuweisen.

Einstimmig


TOP 7.1.5.
Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”: Geibelstraße-Umbau und Enercity
(Drucks. Nr. 15-1787/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, vorab Gespräche mit Enercity zu führen, dass
1. Schnelllade-Infrastruktur für E-Ladestationen verlegt werden,
2. mindestens zwei E-Ladestationen entlang der Geibelstraße eingerichtet werden und
3. Fernwärmeversorgung für den südlichen Bereich der Geibelstraße verlegt wird.

Getrennte Abstimmung:
- Punkt 1 und 2 Einstimmig
- Punkt 3 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 7.1.6.
Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”
Wertstoffinsel und Fahrradabstellanlage an der Einmündung Wiesenstraße

(Drucks. Nr. 15-1780/2022)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die Wertstoffinsel und die Radabstellanlage an der Einmündung Wiesenstraße räumlich weiter voneinander entfernt zu planen.

Einstimmig


TOP 7.1.7.
Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”: Einrichtung von Rundum-Grün
(Drucks. Nr. 15-1783/2022)

Wer denn bei gleichzeitigem nutzen der Kreuzung das Vorrecht habe zwischen Fußgänger*innen und Radfahrenden fragte die FDP und Bündnis90/Die Grünen antwortete, dass dies in anderen Ländern auch funktioniere und der Fachbereich Tiefbau habe das als gangbaren Weg bestätigt.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten,
1. den Verkehr an der Kreuzung Sallstr./Geibelstr. mittels Rundum-Grün oder ähnlichen Verkehrsregelungen so zu regeln, dass alle Fußgänger*innen und Radfahrende gleichzeitig Grün haben und diagonal die Straße überqueren können, während der motorisierte Kraftfahrzeugverkehr wartet und
2. zu prüfen, ob diese Verkehrsregelung auch an der Kreuzung Hildesheimer Str./Geibelstraße eingeführt werden kann, und dies ggf. umzusetzen.
14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 7.1.8.
Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”: Möglichkeiten für Schwammstadt
(Drucks. Nr. 15-1784/2022)
Die FDP-Fraktion merkte an, dass sie das bei einem existierenden Baumbestand für kaum umsetzbar halte.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, an welchen Stellen im Zuge des Umbaus der Geibelstraße zusätzlich Wasserspeichersysteme installiert werden können und umzusetzen.

12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 5 Enthaltungen


TOP 7.1.9.
Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”: Erhalt und Ausbau des Baumbestandes
(Drucks. Nr. 15-1776/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten,
1. den Umbau der Geibelstraße im Bereich des Sallplatzes so zu gestalten, dass möglichst keine bestehenden Bäume gefällt werden müssen und
2. zu prüfen, an welchen Stellen der Geibelstraße bestehende Baumlücken durch Neupflanzungen geschlossen werden können oder zusätzliche Bäume gepflanzt werden können
Einstimmig

TOP 7.1.10.
zu Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße” hier: Fahrradbügel auf Marktfläche
(Drucks. Nr. 15-1790/2022)
Nach der Klärung einiger Verständnisfragen beantragte Bündnis90/Die Grünen getrennte Abstimmung.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die geplanten Fahrradbügel auf dem Teil des Stephansplatzes, der aktuell auch von dem Wochenmarkt genutzt wird (Vgl. Anlage 1.7 und Anlage 1.8), werden nicht wie geplant auf der Marktfläche aufgestellt.

Getrennte Abstimmung
- Text+Anlage 1.7.: 11 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
- Text+Anlage 1.8.: Einstimmig


TOP 7.1.11.
zu Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße” hier: Haltepunkte für Radverkehr an Kreuzungen.
(Drucks. Nr. 15-1789/2022)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Auf den Radwegen an den folgenden durch Lichtsignalanlagen abgesicherten Kreuzungen:
  • Geibelstraße/ Alte Döhrener
  • Geibelstraße/Hildesheimer Straße
  • Geibelstraße/Sallstraße

werden wenn möglich für den Radverkehr eigene Lichtsignale aufgestellt. Diese werden so angebracht, dass der Radverkehr vor Fußgängerüberwegen und kreuzenden Radwegen zum Halten kommt.
Gleichzeitig werden die Lichtsignale für den Radverkehr so geschaltet, dass bei der Grünphase ein Vorsprung für den Radverkehr entsteht, damit eine Gefährdung durch rechts abbiegende Fahrzeuge minimiert werden kann.

An den Kreuzungen, wo kein eigenes Lichtsignal möglich ist, werden entsprechende Haltelinie für den Radverkehr angebracht.

Einstimmig

TOP 7.1.12.
zu Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße” hier Sicherheits für Fußgänger an der Ampel am Stephansplatz
(Drucks. Nr. 15-1791/2022)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Radweg auf beiden Seiten der Geibelstraße auf Höhe der Fußgängerampel am Stephansplatz wird mit einem Zebrastreifen versehen, der hier dem Fußgänger Vorfahrt gewährt.

Einstimmig


TOP 7.1.13.
zu Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”, hier: Weitere Sitzbänke
(Drucks. Nr. 15-1792/2022)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Auf der nördlichen Seite der Geibelstraße werden in folgenden Abschnitten weitere Sitzbänke am nördlichen Gehwegrand aufgestellt:

- zwischen Sallplatz und Stephansplatz

- zwischen Hildesheimer - und Alte Döhrener Str.

- zwischen Wiesenstraße und Rudolf-von-Bennigsen-Ufer

Erledigt durch Neufassung


TOP 7.1.13.1.
zu Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”, hier: Weitere Sitzbänke
(Drucks. Nr. 15-1792/2022 N1)



Nach kurzer Diskussion wurde eine Neufassung erarbeitet.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Auf der nördlichen Seite der Geibelstraße werden in folgenden Abschnitten weitere Sitzbänke am nördlichen Gehwegrand aufgestellt, soweit dies baurechtlich möglich ist:

- zwischen Sallplatz und Stephansplatz

- zwischen Hildesheimer - und Alte Döhrener Str.

- zwischen Wiesenstraße und Rudolf-von-Bennigsen-Ufer

Einstimmig


TOP 7.1.14.
Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 0687/2022 „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße”: Modalfilter entlang der Jordanstraße/östliche Geibelstraße
(Drucks. Nr. 15-1814/2022)



Die CDU-Fraktion bemängelte, dass die jetzt diese Straße benutzenden Autos auch noch auf die ohnehin überlastete Jordanstraße ausweichen müssten.
Die FDP-Fraktion beantragte getrennte Abstimmung.

Zwei Wortbeiträge waren auf Grund schlechter Akustik nicht protokollierbar.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, im Kurvenbereich entlang der Jordanstraße mittels eines Modalfilters die Geibelstraße in Richtung Geibelplatz für den motorisierten Verkehr zu sperren. Es sollte überdies geprüft werden, ob dieser Bereich als Spielstraße ausgewiesen werden kann und dementsprechend baulich hergerichtet wird.

Getrennte Abstimmung:
- Modalfilter: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
- Spielstraße: 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Vor der Endabstimmung der DS 0687/2022 gab es von 20:10 bis 20:16 Uhr eine Sitzungsunterbrechung.

Nach der Abstimmung gab Bezirksbürgermeister Meese eine persönliche Erklärung ab. In dieser zeichnete er den Verlauf dieses Projektes nach und bedankte sich für die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Politik und Verwaltung.

TOP 7.2.
Baumneupflanzungen in der Landeshauptstadt Hannover als Maßnahme zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
(Informationsdrucksache Nr. 1238/2022 mit 13 (Anlagen nur online) Anlagen)

Herr Michaelis vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün erläuterte anhand der als Anlage 1 beigefügten Präsentation die Drucksache.
Fragen zum Thema beantwortete er folgendermaßen:
  • Bei abgeholzten Straßenbäumen, so bestätigte er, sei es tatsächlich so, dass diese zwar innerhalb 1 Jahres nachgepflanzt werden sollen, aber manchmal sind unter den alten Bäumen/Baumstümpfen Versorgungsleitungen, so dass sich der ganze Prozess verzögere.
  • Ein Baumstandort ist immer der Standort eines Baumes.
  • Bei der Sanierung von Straßen werde auch immer eine Überprüfung des Baumbestandes vorgenommen und wo es sich anbiete werden neue Straßenbäume geplant und gepflanzt.
  • Priorität werde unterschieden danach, ob dort kurzfristig (noch in diesem Jahr) Bäume gepflanzt werden können (z.B. Maschstraße, hinter dem Haus der Jugend am neuen Spielplatz), oder ob es mit einer Straßensanierung einhergehe, wo es dann länger dauere. Wenn ein Standort bereits frei sei zur Pflanzung, dann werde hier eher nachgepflanzt, als noch besetzte.
  • Vorwiegend werden widerstandsfähige, langlebige Bäume gepflanzt. Auf Grünflächen kommen auch Obstbäume zum Einsatz.
  • Auch bei Schulgeländen erfolgt bei Bauarbeiten eine Neuplanung. Ebenso werden für die Zukunft neue Standorte geprüft.

Leider konnten auch hier nicht alle Wortbeiträge protokolliert werden, da die Akustik und damit die Tonaufzeichnung dies nicht zuließ.

TOP 7.3.
Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 0848/2022 mit 1 - nur online Anlagen)

Antrag,
1. der Einrichtung der Veloroute 09 mit der in Anlage 1 dargestellten Führung entlang des Arthur-Menge-Ufers, durch den Sportpark über die Lodemannbrücke, Stammestraße, Beekestraße, Hahnensteg, Mühlenholzweg, Am Grünen Hagen und Sauerwinkel bis zur Bergfeldstraße auf Grundlage des 2020 erarbeiteten und mit Drucksache 1307/2020 beschlossenen Veloroutenkonzeptes und der in der Begründung und in Anlage 1 dargestellten Planung sowie den Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Varianten für die Führung in Teilbereichen zuzustimmen.

2. der Mittelfreigabe in Höhe von 2.955.950 € und dem Baubeginn der unter
1. aufgeführten Maßnahmen zuzustimmen.
· Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
· Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG



Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101910

Bezeichnung Gemeindestraßen / Velorouten
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2022/23 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2022 zu Lasten 2023.

Einstimmig


TOP 7.4.
Ausbau der Veloroute 06 von der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Kirchrode- Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 0846/2022 N1 mit 1 - nur online Anlagen)

Antrag,

1. der Einrichtung der Veloroute 06 mit der in Anlage 1 dargestellten Führung entlang der Straßen Joachimstraße, Lavesstraße, Gutenberghof, Kestnerstraße, Am Südbahnhof, über den Bischofholer Damm, Bemeroder Straße, Alte Bemeroder Straße, Brabeckstraße bis zur Wülferoder Straße auf Grundlage des 2020 erarbeiteten und mit Drucksache 1307/2020 beschlossenen Veloroutenkonzeptes und der in der Begründung und in Anlage 1 dargestellten Planung sowie den Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Varianten für die Führung in den jeweiligenTeilbereichen zuzustimmen.

2. der Mittelfreigabe in Höhe von 4.803.750 € und dem Baubeginn der unter 1. aufgeführten Maßnahmen zuzustimmen.
· Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
· Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101910

Bezeichnung Gemeindestraßen/Velorouten

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2022/2023 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2022 zu Lasten 2023.

Einstimmig mit den Änderungen aus DS 15-1777/2022


TOP 7.4.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0846/2022 Ausbau der Veloroute 06 von der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Kirchrode- Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-1777/2022)

Antrag

Der Antrag DS-Nr.15-0638/2022: Ausbau der Veloroute 06 wird wie folgt geändert:

Die Verwaltung wird gebeten, den Radweg auf dem Bischofsholer Damm zwischen Am Südbahnhof und Brehmstraße mindestens drei Meter breit zu gestalten.

14 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Bezirksratsherr Scholz gab folgende Erklärung ab:
Man stimme der Drucksache zu, hoffe aber, dass die Verwaltung nicht nur dieses teure Prestigeprojekt bezahle, sondern auch die Bestandswege entsprechend pflege und ausbessere. Ebenso bitte man darauf zu achten, dass der Bischofsholer Damm nicht zu sehr verengt werde, da man befürchte, dass Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge sonst nicht mehr gefahrlos vorbeikommen.

TOP 7.5.
Grundschule Kestnerstraße, Umbau, Sanierung, Ganztag
(Drucks. Nr. 1645/2022 mit 3 Anlagen)

Frau Bode vom Fachbereich Gebäudemanagement beantwortete Fragen aus dem Stadtbezirksrat wie folgt:
  • Der veränderte Schulweg sei von der Entfernung zumutbar.


Auf Grund der qualitativ schlechten Tonaufzeichnung durch die unzureichende Raumakustik konnten nicht alle Beiträge protokolliert werden.

Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zum Ganztagsausbau der Grundschule Kestnerstraße durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)
sowie
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 32.000.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (finanzielle Zuständigkeit)

zuzustimmen.

Einstimmig mit den Änderungen aus DS 15-1778/2022

TOP 7.5.1.
Änderungsantrag zu TOP 7.5 Drucks. Nr. 1645/2022 Grundschule Kestnerstraße, Umbau, Sanierung, Ganztag
(Drucks. Nr. 15-1778/2022)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die o.g. Drucksache für die Sanierung des Grundschule Kestnerstraße dahingehend zu ändern, dass
1. bei der Neugestaltung der Außenanlagen nicht nur der vorhandene Baumbestand und Hecken erhalten wird, sondern weitere Bäume und Sträucher vor allem süd-östlich vor dem Neubau im Innenhof angepflanzt werden,
2. für eine ausreichende Verschattung des Asphalt-Spielfeldes gesorgt wird (wenn möglich durch Bepflanzung des Schulhofes),
3. Hochbeete auch auf dem Schulhof errichtet werden und
4. zusätzliche Fahrrad- und Rollerabstellmöglichkeiten geschaffen werden.

Einstimmig

TOP 8.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Bezirksratsherr Taplick berichtete als Vorsitzender des Integrationsbeirates über die vergangene Sitzung des Beirates:
  • Frau Alcalde sei aus dem Integrationsbeirat ausgeschieden, er bedankte sich für deren Arbeit.
  • Besichtigung der Notunterkunft in der Jordanstraße (ehem. Feuerwache),
  • Werbung für Projekte zugunsten von Flüchtlingen aus der Ukraine, hierfür sind noch Gelder vorhanden.


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Groenigk erinnerte an die Veranstaltung am 22.6. auf dem Bertha -von-Suttner-Platz, Die Stadt plane, die Aufenthaltsbereiche im westlichen Teil des Bertha-von-Suttner-Platzes umzugestalten, und bezieht dabei die Wünsche der Anwohner*innen ein. Alle Kinder sind eingeladen, am 22. Juni (Mittwoch) um 16 Uhr vor Ort ihre Ideen für die Aufwertung mitzuteilen. Treffpunkt ist am Holz-Flusspferd. Zeitgleich können sich erwachsene Anwohner*innen mit Anregungen in die Planung für die angrenzende Grünfläche einbringen. Treffpunkt ist am ehemaligen Kiosk.

Grund für die geplanten Erneuerungen ist, dass auf dem Spielplatz das große Kletterspielgerät aus Holz stark abgenutzt ist und ersetzt werden muss. Zudem haben im Bereich der direkt angrenzenden östlichen Grünfläche Baumwurzeln die befestigten Flächen und Einfassungen beschädigt, die saniert werden müssen.

Herr Weidmann vom Fachbereich Wirtschaft stellte eine Präsentation (Anlage 2) zum Thema Rats-und von-Soden-Kloster als Vorab-Information vor, dazu möchte die Verwaltung im Herbst eine Drucksache in den Bezirksrat bringen.

TOP 10.

Informationen über Bauvorhaben


Frau Lahde-Fiedler berichtete über das Projekt "Alte-Döhrener-Straße 45" (Anlage 3).


TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
aus vorangegangener Sitzung:

TOP 11.1.1.
Benennung der Streuobstfläche an der Hoppenstedtwiese in den „Thomas-Schrader-Hain“
(Drucks. Nr. 15-0661/2022)

Die Fraktionen verdeutlichten ihre Standpunkte und begründeten die Änderungsanträge.
Von 21:18 bis 21:22 Uhr wurde die Sitzung unterbrochen für die Beratung innerhalb der Fraktionen.

Antrag

Der neu gepflanzte Streuobststreifen am Westrand der Hoppenstedtwiese erhält den Namen „Thomas-Schrader-Hain“.

9 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 11.1.1.1.
Änderungsantrag zum Antrag „Benennung der Streuobstfläche an der Hoppenstedtwiese in den „Thomas-Schrader-Hain“ (DS.: 15-0661/2022)"
(Drucks. Nr. 15-1391/2022)

Antrag

Der Antragstext wird ersetzt durch:

Am Obstgarten auf der Hoppenstedtwiese wird eine Informationstafel aufgestellt, die

1. über die Streuobstwiese informiert und

2. Thomas Schrader als Ideengeber benennt.

Zurückgezogen

TOP 11.1.1.2.

Änderungsantrag zu DS 15-0661/2022, Benennung der Streuobstwiese am Westrand der Hoppenstedtwiese wird in "Thomas-Schrader-Hain"
(Drucks. Nr. 15-1845/2022)

Antrag


Der neu gepflanzte Streuobststreifen am Westrand der Hoppenstedtwiese erhält den Namen "Thomas-Schrader-Wiese", anstatt "Thomas-Schrader-Hain".

9 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 11.2.
Interfraktionell

TOP 11.2.1.
Interfraktioneller Antrag für die ökologische Spielplatzsanierung 2022
(Drucks. Nr. 15-1599/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, den Spielplatz Am Südbahnhof in das Programm zur ökologischen
Spielplatzsanierung aufzunehmen.

Einstimmig


TOP 11.3.
der CDU-Fraktion

TOP 11.3.1.
Optimierte Anordnung von Fahrradbügeln vor der Jordanstraße 25
(Drucks. Nr. 15-1574/2022)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert die vier U-förmig angeordneten Metallbügel vor dem Haus Jordanstraße 25 parallel anzuordnen.

Einstimmig



TOP 11.4.

gemeinsame Anträge der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 11.4.1.
Parkverbot zur Verbesserung der Sichtbeziehungen – Lindemannallee Nr. 25 (Höhe Tankstelle)
(Drucks. Nr. 15-1586/2022)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt ein Parkverbot auf der südlichen Seite der Lindemannallee zwischen den beiden Grundstückszufahrten der Tankstelle (Lindemannallee Nr. 25) einzurichten.

12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 11.4.2.
Verkehrsführung für Radfahrer*innen an der Plathnerstraße
(Drucks. Nr. 15-1588/2022)

In einer kurzen Diskussion wurde das Für und Wider des ersten Punktes über die Tempo 30 Zone behandelt und von der FDP eine getrennte Abstimmung gefordert..

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,

1. zur Verbesserung der Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen den Abschnitt der Plathnerstraße zwischen Kleefelder Str. und Braunschweiger Platz als Tempo 30 Zone auszuweisen.
2. für den Radverkehr in Fahrtrichtung Braunschweiger Platz Markierungen auf der Fahrbahn bis zu Beginn des Radweges auf dem Fußgängerweg anzubringen und durch bauliche Maßnahmen einen sicheren Überweg zwischen Straße und Radweg zu schaffen.

Getrennte Abstimmung:
1.) 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
2.) Einstimmig

TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 12.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1597/2022)

Antrag

Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachstehend aufgeführte Zuwendungen:

Antrag Nr. 10-2022
Der RSV von 1926 e.V. erhält für die Wohnortnahe Ferienbetreuung 2022 eine Zuwendung von bis zu 3.000,00 €, nach Vorlage einer Kalkulation

Antrag Nr. 12-2022
Der HRC von 1880 e.V. erhält für die Anschaffung von Ruderbooten eine Zuwendung von bis zu 1.500,00 €.

Antrag Nr. 13-2022
Der Förderverein des Spielpark Tiefenriede erhält für sein 50-jähriges Jubiläum des Spielparks eine Zuwendung von bis zu 500,00 €.
Antrag Nr. 14-2022
Die Ev. freik.Gemeinde Döhrener Turm erhält für ihr 50-jähriges Jubiläum eine Zuwendung von bis zu 500,00 €.

Grundlage sind die eingereichten Anträge, bzw. das Erreichen eines Jubiläums.
Die Zuwendungsempfänger haben bei der Verwendung und Abrechnung der Mittel nach den geltenden Zuwendungsbestimmungen des Bezirksrates zu handeln.

Erledigt durch Neufassung


TOP 12.1.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1597/2022 N1)

Antrag

Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachstehend aufgeführte Zuwendungen:

Antrag Nr. 10-2022
Der RSV von 1926 e.V. erhält für die Wohnortnahe Ferienbetreuung 2022 eine Zuwendung von bis zu 3.000,00 €, nach Vorlage einer Kalkulation

Antrag Nr. 12-2022
Der HRC von 1880 e.V. erhält für die Anschaffung von Ruderbooten eine Zuwendung von bis zu 1.500,00 €.

Antrag Nr. 13-2022
Der Förderverein des Spielpark Tiefenriede erhält für sein 50-jähriges Jubiläum des Spielparks eine Zuwendung von bis zu 500,00 €.

Antrag Nr. 14-2022
Die Ev. freik.Gemeinde Döhrener Turm erhält für ihr 50-jähriges Jubiläum eine Zuwendung von bis zu 500,00 €.

Antrag Nr. 17-2022
Die Montessori Schule erhält für jedes ukrainische Flüchtlingskind eine Fördersumme von 300,00 € (bis zu einer Gesamtsumme von 3.000,00 €) für die Durchführung von Sprachförderung.

Grundlage sind die eingereichten Anträge, bzw. das Erreichen eines Jubiläums.
Die Zuwendungsempfänger haben bei der Verwendung und Abrechnung der Mittel nach den geltenden Zuwendungsbestimmungen des Bezirksrates zu handeln.

Einstimmig (Herr Bloch stimmte nicht mit ab)

Bezirksbürgermeister Meese wünschte allen eine gute Sommerpause.

Für das Protokoll:

E. MEESE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer