Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 02.06.2022

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 03.06.2022)
Protokoll (erschienen am 29.09.2022)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.09 - Datum 09.06.2022

PROTOKOLL

6. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 2. Juni 2022,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Fritz-Haake-Saal, Anne-Stache-Allee 7, 30459 Hannover

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.30 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Bezirksratsherr Mecke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bankowsky (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Breves (FDP & Volt)
Bezirksratsfrau Capellmann (CDU)
(Bezirksratsherr Deppe) (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Gabcke (DIE LINKE)
Bezirksratsherr Hindersmann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kirschnick (FDP & Volt)
Bezirksratsfrau Dipl.-Ing. Krüger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kühn (SPD)
(Bezirksratsherr Kumm) (CDU)
(Bezirksratsherr Dr. Menge) (SPD)
Bezirksratsherr Rosberg (AfD)
Bezirksratsfrau Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsherr Keller (AfD)
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen)

Gäste:
Herr Schappert Polizeikommissariat Ricklingen
Herr Baumann Polizeikommissariat Ricklingen
Herr Schmidt Polizeikommissariat Ricklingen
Frau Barke fairKauf e.G.
Herr Weber und CTXL Property Consult GmbH
weitere Kollegen

Verwaltung:
Herr Cramm Bezirksratsbetreuung
Frau Schwarze Stadtbezirksmanagement
Frau Scharsky Fachbereich Planen u. Stadtentwicklung
Herr Barke Fachbereich Soziales




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Polizeiliche Kriminalstatistik 2021

3. B E R I C H T E

3.1. Bericht aus der Sanierungskommission

3.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.3. Informationen über Bauvorhaben

3.4. Sachstandsbericht und Perspektive zum ESF-Bundesprogramm Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ
(Informationsdrucks. Nr. 1217/2022)

4. Einwohner*innenfragestunde

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. E N T S C H E I D U N G E N

5.1.1. Umbesetzungen im Integrationsbeirat

5.1.1.1. Umbesetzung Integrationsbeirat Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1632/2022)

5.2. A N H Ö R U N G E N

5.2.1. Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 0848/2022 mit 1 - nur online Anlagen)

5.2.1.4. Änderungsantrag zu DS 0848/2022, Alternative Streckenführung der Veloroute 09
(Drucks. Nr. 15-1065/2022)

5.2.1.5. Änderungsantrag zu DS 0848/2022 Veloroute 09
(Drucks. Nr. 15-1660/2022)

5.2.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1910 - Studentisches Wohnen am Göttinger Hof Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1469/2022 mit 3 Anlagen)

6. A N F R A G E N (in der Reihenfolge des Eingangs)

6.1. Hinweisschild zum Ricklinger Bad
(Drucks. Nr. 15-1465/2022)

6.2. Rattenbefall im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1477/2022)

6.3. Förderprogramm PV statt Einrichtung für regenerative Stromerzeugung für die CO2-Kompensation im zero:e park
(Drucks. Nr. 15-1478/2022)

6.4. Ladestationen in der Ortsmitte von Wettbergen: Nachfragen zu den Antworten der Verwaltung 15-1032/2022 F1 und 15-1013/2022 F1
(Drucks. Nr. 15-1480/2022)

6.5. Ladestationen in der Ortsmitte von Wettbergen – Nachfragen
(Drucks. Nr. 15-1481/2022)

7. A N T R Ä G E

7.1. aus vorheriger Sitzung

5.2.1.2. Erweiterung der Planung der Veloroute 9
(Drucks. Nr. 15-0171/2022)

5.2.1.1. Erweiterung der Planung der Veloroute 9
(Drucks. Nr. 15-0694/2022)

5.2.1.3. Verlängerung der Veloroute 09: Ricklingen, Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1023/2022)

5.2.1.2.1. Erweiterung der Planung der Veloroute 9
(Drucks. Nr. 15-0171/2022 N1)

7.2.1. Errichtung eines Fitness-Parcours auf dem Schulhof der Johannes-Kepler-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0934/2022)

7.2.1.1. Änderungsantrag zu DS 15-0934/2022, Errichtung eines Fitness-Parcours auf dem Schulhof der Johannes-Kepler-Realschule
(Drucks. Nr. 15-1312/2022)

7.3. Gemeinsam von SPD-Fraktion und Bündnis 90/ Die Grünen

7.3.1. Neupositionierung Glascontainer Göttinger Chaussee vor E-Center
(Drucks. Nr. 15-1442/2022)

7.3.2. Bessere Ausleuchtung der U-Bahnstation Mühlenberger Markt
(Drucks. Nr. 15-1462/2022)

7.4. der CDU-Fraktion

7.4.1. Beleuchtungssituation zwischen Haltestelle Barthold-Knaus-Str. und Kirchturm Thomaskirche
(Drucks. Nr. 15-1475/2022)

7.4.2. Bienenfutter-Automaten
(Drucks. Nr. 15-1476/2022)

7.4.3. Sitzbänke mit Rückenlehnen für Freundschaftshain Rodbraken
(Drucks. Nr. 15-1479/2022)

7.4.4. Ladesäule im Wettberger Zentrum
(Drucks. Nr. 15-1483/2022)

7.4.5. Verlängerung Betriebserlaubnis mobiler Raumeinheit AWO-Kita Levester Str.
(Drucks. Nr. 15-1659/2022)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Piraten

8.1.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln – 02.06.2022 -
(Drucks. Nr. 15-1472/2022)

8.1.1.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln – 02.06.2022 -
(Drucks. Nr. 15-1472/2022 N1)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest.
Folgende Veränderungen der TO werden festgelegt:
Dringlichkeit des Antrages aus DS 15-1659/2022 wird einstimmig festgestellt und unter 7.4.5. behandelt.
TOP 5.2.1.1., TOP 5.2.1.2., TOP 5.2.1.3. werden vor 7.2.1. behandelt.
Die so geänderte TO wird einstimmig bestätigt.





TOP 2.
Polizeiliche Kriminalstatistik 2021

Die Herren Schmidt, Schappert und Baumann stellen anhand einer Präsentation die aktuelle Kriminalstatistik vor. Zwischen den Themenblocken werden die Fragen des Gremiums beantwortet. Insgesamt sind Straftaten im Stadtbezirk rückläufig, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich die Tatgelegenheiten auf Grund der Coronamaßnahmen verringert haben.
Bezirksbürgermeister Markurth bedankt sich für die Vorstellung und die insgesamt sehr gute Polizeiarbeit, insbesondere im Stadtbezirk Ricklingen. Er hebt die Bereitschaft der Polizei hervor, bei vielen Veranstaltungen teilzunehmen und so präventiv im Stadtbezirk zu wirken.

TOP 3.
B E R I C H T E

TOP 3.1.
Bericht aus der Sanierungskommission

Bezirksbürgermeister Markurth berichtet aus aus der Sondersitzung der Sanierungskommission Oberricklingen. Es wurde sehr konstruktiv über die Umgestaltung des Areals Butjerbrunnenplatz beraten.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke berichtet über die große Resonanz bei der Befragung zur Umgestaltung des Spielparks im Sanierungsgebiet Mühlenberg.

TOP 3.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Schwarze weist auf die Freiwilligen-Börse am 18. Juni im Stadtbezirk hin.

TOP 3.3.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Scharsky berichtet, dass die Baugenehmigung für die Errichtung es Supermarktes im Schollweg 1 erteilt wurde. Eine Vorstellung des Vorhabens in dieser Sitzung war leider nicht möglich. Alternativ erfolgt eine ausführliche Vorstellung in der Sitzung der Sanierungskommission Mühlenberg am 29. Juni um 18:00 Uhr. Hierzu lädt Frau Scharsky herzlich ein.
Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Bergmann berichtet Frau Scharsky, dass es keine neuen Information zum Projekt Wallensteinstraße, Ecke Eberhard-Eggers-Platz gibt. Der Vorhabenträger kalkuliert aktuell auf Grund des Wegfalls von Förderungen die Planungen neu.

TOP 3.4.
Sachstandsbericht und Perspektive zum ESF-Bundesprogramm Bildung, Wirtschaft,
Arbeit im Quartier – BIWAQ

(Informationsdrucksache Nr. 1217/2022)

Herr Feise und Frau Barke stellen die Arbeit im Rahmen des Bundesprogramm anhand einer Präsentation vor.
Bezirksbürgermeister Markurth dankt für die engagierte Arbeit bei dieser wichtigen Aufgabe.




TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde

Herr S. regt an, dass der der Stadtbezirksrat sich mit dem Thema Ukraine-Krieg beschäftigt. Bezirksbürgermeister Markurth verweist darauf, dass der Bezirksrat sich sehr frühzeitig mit dem Thema beschäftigt hat und auf die konkreten Hilfsaktionen, die im Stadtbezirk initiiert werden. Frau V. berichtet zum Dringlichkeitsantrag zur AWO-Kita. Die Situation ist sehr angespannt, die Flächen werden weiterhin dringend benötigt.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.1.
Umbesetzungen im Integrationsbeirat

TOP 5.1.1.1.
Umbesetzung Integrationsbeirat Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1632/2022)

Antrag,
folgende Umbesetzung im Integrationsbeirat Ricklingen festzustellen.

I. Mitglieder mit Migrationshintergrund

bisher neu

Frau Keti Langrehr
II. Multiplikator*innen

bisher neu

Gerhard Spitta Katrin Bajraktari
Einstimmig festgestellt

TOP 5.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.2.1.
Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 0848/2022 mit 1 - nur online Anlagen)

Antrag,
1. der Einrichtung der Veloroute 09 mit der in Anlage 1 dargestellten Führung entlang des Arthur-Menge-Ufers, durch den Sportpark über die Lodemannbrücke, Stammestraße, Beekestraße, Hahnensteg, Mühlenholzweg, Am Grünen Hagen und Sauerwinkel bis zur Bergfeldstraße auf Grundlage des 2020 erarbeiteten und mit Drucksache 1307/2020 beschlossenen Veloroutenkonzeptes und der in der Begründung und in Anlage 1 dargestellten Planung sowie den Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Varianten für die Führung in Teilbereichen zuzustimmen.
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 2.955.950 € und dem Baubeginn der unter 1. aufgeführten Maßnahmen zuzustimmen.
In der durch DS 15-1660/2022 geänderten Form mit 13 JA-Stimmen, 5 NEIN-Stimmen, 0 Enthaltungen beschlossen.
TOP 5.2.1.4.
Änderungsantrag zu DS 0848/2022, Alternative Streckenführung der Veloroute 09
(Drucks. Nr. 15-1065/2022)

Bezirksratsherr Winnicki begründet den Antrag.
Bezirksratsherr Farnbacher begrüßt grundsätzlich den Gegenstand des Antrags, dieser sei in den gemeinsamen Antrag der SPD/Bündnis90 Die Grünen aufgenommen worden. Er wirbt für eine Unterstützung dieses gemeinsamen Antrags, da er weitere Verbesserungen für den Radverkehr vorsieht.
Bezirksratsherr Breves sieht im Verwaltungsvorschlag den günstigeren Streckenverlauf, da sie mit der Stammesstraße mehr Wohnbebauung anbindet.
Bezirksratsherr Hindersmann sieht in der Veloroute eine wichtige Weiterentwicklung der jetzt schon existierenden und gut ausgelasteten Stammesstraße.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke lehnt den Vorschlag ab, da lediglich der status quo erhalten bliebe und keine Fortentwicklung.stattfindet.
Bezirksratsherr Winnicki befürchtet, dass die Entwicklung von faktisch 2 Velorouten durch die Verwaltung nicht umgesetzt wird und wünscht sich daher eine Unterstützung des Antrags der CDU.

Antrag,
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Der Verlauf der Veloroute 09 wird abweichend von dem Beschlussvorschlag Nr. 1 aus der Drucks. Nr. 0848/2022 ab der Lodemannbrücke über Lodemannweg – Am Fischerhof – Radweg Kaisergabel – Göttinger Hof – Göttinger Chaussee an die Straße Am Grünen Hagen geführt.
Die vorgeschlagene Alternativroute wird in Anlage 1 dargestellt.
Mit 5 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 5.2.1.5.
Änderungsantrag zu DS 0848/2022 Veloroute 09
(Drucks. Nr. 15-1660/2022)

Bezirksratsherr Farnbacher stellt den Antrag vor und erläutert den konkreten Streckenverlauf.

Antrag,
der Antrag wird wie folgt geändert:
1. Im vorgeschlagenen Verlauf der Veloroute 9 werden folgende Anpassungen an der vorgelegten Planung vorgenommen:
a. Abschnitt nördliche Stammestr: Zur Anbindung des Krankenhauses Siloah ist eine Weiterführung der Veloroute entlang der Stammestr. bis zur Straße Stadionbrücke durch Erweiterung der Trassenführung in diesen Bereich zu prüfen. Ab der Kreuzung Lodemannweg bis zum Krankenhaus Siloah gibt es keinen Radweg und keine Bebauung, was hier zu häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Kfz-Verkehrs und Gefährdungen der Radfahrenden führt.
b. Kreuzung Stammestr. / Pfarrstr.: Es ist eine sichere Lösung für das Abbiegen vom Zweirichtungsradweg in die Pfarrstr. zu planen, wobei die unten geforderte Ost-West „Verbindung Pfarrstraße“ zu berücksichtigen ist.
c. Die Routenführung in der Stammestraße wird entsprechend des Vorschlags in der Stellungnahme des ADFC angepasst. Um den Autoverkehr zu entschleunigen und eine sichere Einfädelung des Radverkehrs in die Fahrradstraße zu gewährleisten, wird der Abschnitt der Stammestr. vor der Kirche und der Grundschule zu einer verkehrsberuhigten Zone. Bei der gestalterischen Planung der verkehrsberuhigten Zone sollen die Grundschule, die Kirchengemeinde und die unmittelbaren Anwohner beteiligt werden.
d. Abschnitt Beekestr., Hahnensteg: Die Veloroute wird nicht durch den unteren Abschnitt des Hahnenstegs, sondern über die Straße An der Bauernwiese geführt.
e. Zur Anbindung des Ricklinger Stadtwegs und des Stadtteilzentrums wird auch der Abschnitt An der Bauernwiese bis Ricklinger Stadtweg als Fahrradstraße ausgewiesen.
f. Abschnitt Am Grünen Hagen, Am Sauerwinkel: An der geplanten Lichtsignalanlage zur Querung der Göttinger Chaussee erhält die zukünftige Stadtbahn Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmer*innen, im Anschluss daran erhält die Veloroute Vorrang vor dem Querverkehr auf der Göttinger Chaussee.
In der Fahrradstraße Am Grünen Hagen werden die Plateauaufpflasterungen entfernt und durch geeignete andere Maßnahmen (z.B. modale Filter) zur Senkung der Attraktivität für den Kfz-Durchgangsverkehr ohne Beeinträchtigung des Radverkehrs ersetzt. Verkehrsbedürfnisse der Anlieger*innen der Straße Am Grünen Hagen sind angemessen zu berücksichtigen.
2. Zur Erschließung der nicht von der Veloroute bedienten Stadtteile Oberricklingen und im Folgenden auch Mühlenberg und Bornum werden zwei Anbindungen zusammen mit der Veloroute 09 geplant und umgesetzt. Der Ausbau soll abgeschlossen sein, bevor die Veloroute im Bereich Mühlenholzweg durch die Ausbauarbeiten am Südschnellweg unterbrochen wird.
a. „Verbindung Pfarrstraße“: von Stammestr. über Pfarrstr. durch die Unterführung zur Göttinger Chaussee
b. „Verbindung Kaisergabel“: von Fachhochschule über Fischerhof, Göttinger Hof und Bückeburg Allee auf die Göttinger Chaussee (vgl. auch Drucks. 15-1992/2013 und Entscheidung 15-1992/2013 S1)
Mit 13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen
TOP 5.2.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1910 - Studentisches Wohnen am Göttinger Hof Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1469/2022 mit 3 Anlagen)
Bezirksbürgermeister Markurth bittet um Vorstellung des Vorhabens. Frau Scharsky stellt die derzeitigen Planungen anhand einer Präsentation vor. Für Nachfragen stehen im Anschluss die ebenfalls anwesenden Planer des Bauträger zur Verfügung. Einen prozentualen Anteil für studentisches Wohnen kann nicht seriös gegeben werden, dies hängt von der Vermarktung ab. Nachfragen ergeben sich ebenso zur Dachnutzung und dem Schattenwurf. Abschließende Aussagen können zum aktuellen Planungsstand allerdings noch nicht getroffen werden.

Antrag,
die Einleitung des Verfahrens gemäß §12 Abs. 2 BauGB entsprechend des Antrags vom 08.04.2022 (Anlage 2) zu beschließen.
Einstimmig beschlossen
TOP 6.
A N F R A G E N (in der Reihenfolge des Eingangs)

TOP 6.1.
Hinweisschild zum Ricklinger Bad
(Drucks. Nr. 15-1465/2022)

Für Ortsunkundige ist ein nicht schwierig, den Parkplatzes am Kneippweg zu finden. Danach stellt sich allerdings die Frage: Wo ist das Ricklinger Bad?

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist es kurzfristig möglich, im Bereich des Parkplatzes entsprechende Hinweisschilder aufzustellen? Besonders hilfreich wäre ein Schild an der Abzweigung An der Bauerwiese / Kneippweg und eins vor Beginn des Weges zum Deichtor.

Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Zu 1. Grundsätzlich steht die Verwaltung einer Sonderbeschilderung für Fußgänger und Radfahrer zum Ricklinger Bad an den genannten Bereichen positiv gegenüber. Da jedoch eine Beschilderung nach Zeichen 432 StVO für den genannten Personenkreis nicht zulässig ist, kommt nur eine Beschilderung im Rahmen einer Sondernutzung (Beispiel siehe Anlage) in Frage. Hier bedarf es eines gesonderten Antrages. Die Kosten für die Beschilderung trägt der Antragsteller.

TOP 6.2.
Rattenbefall im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1477/2022)

In letzter Zeit beklagen Einwohnerinnen und Einwohner vermehrt Ratten in ihren Wohngebieten. Besonders aufgefallen ist dies in der Hauptstraße Ecke Hangstraße, Jütlandstraße und Neue Straße in Wettbergen, im Bereich Am Sauerwinkel, Rodbraken, Bergfeldstraße, in Oberricklingen und in der Sperlstraße in Ricklingen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind in diesen Bereichen Rattenköder in der Kanalisation ausgebracht?
2. Wie oft werden sie kontrolliert und erneuert?
3. Gibt es Kontrollmechanismen, die prüfen ob die Rattenpopulation sich daraufhin verringert hat?

Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Zu 1.In den angesprochenen Stadtbezirken gibt es Schädlingsbekämpfungsprojekte, in den angesprochenen Bereichen sind derzeit keine Rattenköder ausgebracht.
Zu 2.Ist in der Kanalisation eine Befallstelle durch Sichtung oder Trittspuren erkannt und beködert worden wird diese alle 14 Tage kontrolliert und der Köder erneuert. Der Verbiss und die durch die Ratten aufgenommene Ködermenge wird protokolliert und dokumentiert.
Zu 3.Die Befallstelle wird solange kontrolliert und frisch beködert, bis mehrmalig keine. Köderaufnahme mehr erfolgt und keine Trittspuren festgestellt werden. Dann wird der Köder aus dem Schacht entnommen, und der Befall gilt als beendet.
In dem Fall wird davon ausgegangen das hier keinen Bestand an Ratten mehr gibt. Weitere Kontrollmechanismen gibt es unsererseits nicht.




TOP 6.3.
Förderprogramm PV statt Einrichtung für regenerative Stromerzeugung für die CO2-Kompensation im zero:e park
(Drucks. Nr. 15-1478/2022)

Hintergrund ist der städtebauliche Vertrag zwischen der LHH und den Grundstücksvermarktern des zero:e parks, in der sich die Stadt dazu verpflichtet, die Rest-CO2-Emissionen (Heizwärmebedarf und Haushaltsstrom) durch eine Einrichtung für die regenerative Energieerzeugung zu kompensieren. Die Bauherren haben sich ihrerseits zur Errichtung von Passivhäusern verpflichtet. Vorgesehen war die Förderung eines Wasserkraftwerkes in Döhren. Gegenstand der Verwaltungsvorlage ist ein Förderprogramm für PV-Anlagen für gemeinnützige Organisationen sowie Hochschuleinrichtungen im Stadtgebiet.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie will die Verwaltung ausschließen, dass es angesichts der signifikant gestiegenen Strombezugskosten bei dem Förderprogramm zu Mitnahmeeffekten kommt? Wird Eigenverbrauch oder Einspeisung des erzeugten Stroms beabsichtigt?
2. Welche anderen Alternativen zum Wasserkraftwerk Döhren hat die Verwaltung in Erwägung gezogen und aus welchen Gründen wurden diese verworfen?
3. Welche Förderempfänger hat die Verwaltung konkret im Sinn?

Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Zu 1 Mitnahmeeffekte können bei Förderprogrammen nie ganz ausgeschlossen werden. Um bei diesem PV-Förderprogramm möglichst viele Anlagen zu initiieren, die ohne die Förderung nicht zustande gekommen wären, haben die Geldgeber sich bewusst darauf verständigt, einen Förderkreis auszuwählen, der in der Regel nicht in der finanziellen Lage ist, eigenständig eine PV-Anlage zu finanzieren. Da es sich bei den Förderempfänger*innen zu einem Großteil um von Ehrenamtlichen betriebene Organisationen und Vereine handelt, soll das Programm einfach und unbürokratisch abgewickelt werden. Aus demselben Grund werden auch keine Vorgaben bezüglich Eigenverbrauch oder Einspeisung gemacht. Das Programm soll in erster Linie dazu beitragen, schnell viele PV-Anlagen auf die Dächer in Hannover zu bekommen. Die Stadt Hannover hat sich selbst zum Ziel gesetzt, auf ihren Dächern PV-Anlagen zu installieren. Somit kommt die Verwendung der Mittel für die Installation von PV-Anlagen auf eigenen städtischen Flächen nicht infrage, da hier tatsächlich ein Mitnahmeeffekt entstünde.
Zu 2. Die Kompensation muss durch Stromerzeugung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt erfolgen. Strom aus erneuerbaren Energien lässt sich derzeit nur durch Wasserkraft, Windkraft, Biomasse oder PV-Anlagen erzeugen. Weitere Wasserkraftprojekte sind innerhalb der Stadtgrenzen Hannovers derzeit nicht durchführbar. Eine einzelne große Windkraftanlage oder eine Biomasseanlage benötigten ebenso wie die Wasserkraftanlage eine Fremdinvestition mit einer Konzession, die in einem langwierigen Verfahren umgesetzt werden könnte, wenn sich im Stadtgebiet überhaupt ein geeigneter Standort fände.
Kleinwindkrafträder, von denen etwa 80 Stück erforderlich wären, um die erforderlichen Strommengen zu erzeugen, lassen sich mit dem verfügbaren Kompensationsbetrag nicht generieren, zumal wegen der schwierigen Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen bisher keine derartige Anlage in Hannover ins Stromnetz einspeist. Das höchste Potenzial bei einfacher Umsetzbarkeit für erneuerbaren Strom aus der Stadt Hannover bieten PV-Anlagen. Die Förderung von sogenannten Bürgerbalkonkraftwerken wurde ausgeschlossen, da diese mobil sind und daher bei Umzügen der Eigentümer*innen das Stadtgebiet verlassen könnten. Förderprogramme für PV-Anlagen von Unternehmen und Bürger*innen erfolgen bereits durch proKlima, weshalb hier kein weiterer Bedarf bestand.
Zu 3. Gefördert werden sollen alle Organisationen, die nachweisen können, dass sie gem. Abgabenordnung des Bundes einen gemeinnützigen Zweck verfolgen sowie Gebäude, die der Hochschulbildung dienen. Die Hochschulen wurden explizit hinzugenommen, weil sie mit ihrer Forschung und vielen innovativen Projekten einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz in der Stadt Hannover leisten. Bereits jetzt arbeiten die Hochschulen an neuen innovativen Konzepten für die Errichtung von PV-Anlagen auf ihren Flächen, für deren konkrete Umsetzung jedoch die Mittel in ihrem Haushalt fehlen.
Nach Beantwortung der Anfrage ergab sich im Gremium folgende Nachfragen:

1. Bezirksratsherr Winnicki: "Wie geht die Verwaltung damit um, dass Hochschulen Landesbehörden sind und somit durch das aufgelegte Förderprogramm Aufgaben des Landes wahrgenommen werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf EU-Ebene gerade eine Richtlinie erarbeitet wird, die eine PV-Pflicht auf öffentlichen Bestandsgebäuden vorsieht? (vor dem Hintergrund des Ukraine-Konfliktes). Wird das Förderprogramm damit nicht obsolet?“
2. Bezirksratsherr Breves: „Liegen der Verwaltung Zahlen vor, ob das angestrebte Ziel der Klimaneutralität in diesem Gebiet mit PV statt Wasserkraft annähernd erreicht werden kann?“

Protokollantworten:
Zu 1. Bei den Geldern handelt es sich nicht um Gelder der Stadt Hannover, sondern um Gelder, die im Zuge der Vermarktung der Grundstücke des "zero:e park" für den speziellen Zweck der CO2-Kompensation eingenommen wurden. Die Gelder wurden von Meravis, der NLG und der LHH durch die Vermarktung somit zweckgebunden eingenommen. Dadurch, dass die LHH Teil der Übereinkunft ist, wurde eine Förderung eigener Gebäude ausgeschlossen. Die Hochschulen in der Stadt Hannover werden zwar vom Land finanziert, verwalten und unterhalten ihre Gebäude aber eigenständig. Zudem sind sie Teil der von der LHH organisierten Klimaallianz und leisten mit ihrer Forschung und vielen innovativen Projekten einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz innerhalb Hannovers. Aufgrund dessen hat sich die Verwaltung in Rücksprache mit Meravis und der NLG entschieden, die Gebäude der Hochschulen (obwohl diese auch vom Land finanziert werden) zu den förderfähigen Organisationen hinzuzunehmen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die benannte EU-Richtlinie nur für Neubauten gelten. Die EU-Richtlinie wird außerdem nur für öffentliche Gebäude und somit nicht für alle Gebäude gemeinnütziger Organisationen gelten. Bisher wurde die Richtlinie vom Europaparlament noch nicht beschlossen. Das Förderprogramm soll bereits kommendes Jahr beginnen. Es wird davon ausgegangen, dass das Geld vor Inkrafttreten der EU-Richtlinie (frühestens 2025) komplett abgerufen sein wird und somit ein Anreiz für eine schnelle PV-Installation geschaffen wird. Die Förderung ist zudem nicht auf Dächer festgelegt, sie kann auch für Freiflächen und Fassadenanlagen beantragt werden.
Zu 2. Ja, für die vollständige Kompensation sind jährlich ca. 1.300 Megawattstunden regenerativen Stroms zu erzeugen. Die seit 2012 entstandenen, bisher nicht kompensierten CO2-Emissionen sollen rückwirkend über die PV-Anlagen kompensiert werden. Aus diesem Grund müssen die geförderten PV-Anlagen eine Leistung von 3.000 kWp aufweisen.












TOP 6.4.
Ladestationen in der Ortsmitte von Wettbergen: Nachfragen zu den Antworten der
Verwaltung 15-1032/2022 F1 und 15-1013/2022 F1 (Drucks. Nr. 15-1480/2022)

Bei der Beantwortung der Anfragen haben sich Ungereimtheiten ergeben. Im Wesentlichen ist zu klären, wie die getroffenen Aussagen zustande gekommen sind. Verwaltungsantwort: „Das Geschäftszentrum im historischen Ortskern […] um dort für einen überschaubaren Zeitraum etwas zu erledigen. Dies ist ein gebotener Anlass, hier eine Lademöglichkeit zu schaffen.“
1. Wir fragen die Verwaltung:
Warum sind die Zeiträume des Aufenthaltes nicht ermittelt worden? Was bedeutet überschaubarer Zeitraum in Minuten? Das Aufladen ist auf 2,5 Stunden begrenzt. Die Verweilzeiten in den Geschäften im Ortskern von links nach rechts betragen:
Reinigung, Abholen-Bringen, 3-5 Minuten
Zeitschriften, Lotto, Tabakwaren, 3-5 Minuten
Blumengeschäft, 5-10 Minuten
NP-Diskounter, 15-25 Minuten
Bäckerei, 5 Minuten
Banken, nur mit Automatenservice, 5 Minuten
Apotheke, Beratung und Einkauf, 5-10 Minuten
Fußpflege und Kosmetik im Schnitt, 35 Minuten
Café/Bistro, im Schnitt 54 Minuten
Vinothek Einkauf und Beratung, 5-7 Minuten
Bestattungsunternehmen nur nach Bedarf.
Wer soll für die sehr kurzen Zeiträume das E-KFZ laden, selbst beim Besuch mehrerer Geschäfte?
Verwaltungsantwort: „Bei der Prüfung, an welchem Standort ein Ladebedarf erfüllt werden kann, werden in einem Umkreis von 500 m […]. Dies führte nicht zum Erfolg.“
2. Wir fragen die Verwaltung:
Ist geprüft worden ob in den abgesperrten Parkbuchten der Hauptstraße in ca. 250 m Entfernung die Möglichkeit der Einrichtung erfolgen kann? Wenn nein, warum nicht und welche städtischen Stellen waren beteiligt? Hier gibt es zwei Gastronomiebetriebe, zwei Friseure, zwei Zahnärzte, eine Anwaltskanzlei und im Verlauf weitere Betriebe.
Verwaltungsantwort: „Eine DC-Schnellladestation wäre nicht nur die Lösung für den örtlichen Bedarf, sondern zugleich für einen größeren Einzugsbereich. Sie würde auch von weiter entfernt wohnenden Autofahrer*innen genutzt, die sich während der oft nur 20 bis 30 Minuten dauernden Ladezeit im Fahrzeug aufhielten.“
Und weiter: „Eine DC-Schnellladestation wäre nicht nur die Lösung für den örtlichen Bedarf, sondern zugleich für einen größeren Einzugsbereich. Sie diente somit an einer Stelle wie dieser keineswegs der Verbesserung der Infrastruktur […].“
Die Realität sieht anders aus. Tatsächlich werden die Ladesäulen von Personen genutzt, die NICHT im Ortskern verbleiben. Die wenigen bisherigen Nutzer haben fast immer das E-KFZ angeschlossen und sich entfernt.
3. Wir fragen die Verwaltung:
Welche Überlegungen hat die Verwaltung angestellt, um den Verlust von zwei Kurzzeitparkplätze (das sind 50%, die Hälfte) für nicht E-KFZ zu kompensieren und warum wurden die ansässigen Geschäftsinhaber (Bürger und Gewerbesteuerzahler) nicht zu der Anlage befragt? Bürgerbeteiligung nur wo es passt?

Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Zu 1. Für diesen Vergleich sind nicht fiktiv ermittelte Aufenthaltszeiten in Geschäften maßgebend, sondern die bisher zulässige, als sinnvoll erachtete Parkdauer. Die sogenannten Kurzzeit­parkplätze im öffentlichen Bereich des Geschäftszentrums berechtigen zu einer Parkdauer von einer Stunde mit Parkscheibe, d. h. je nach Ankunfts­zeit bis zu 89 Minuten. Diese Parkzeit kann, muss aber nicht ausgeschöpft werden. Andererseits sind die Kurzzeitparkplätz nicht für die Kundschaft der genannten Geschäfte, von denen mehrere eigene Parkplätze anbieten, reserviert, sondern dürfen z.B. auch von Besucher*innen der Kirche oder der Anwohner*innen genutzt werden. Dasselbe gilt für die Parkberechtigung und Ladedauer für Elektrofahrzeuge. Deren zeitliche Berechtigung von 2,5 Stunden stimmt mit der Regelung der übrigen Normalladeplätze in Hannover überein. Übrigens reicht auch die voll ausgeschöpfte Parkzeit in den wenigsten Fällen, um ein „leeres“ Elektrofahrzeug vollständig zu laden. Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bietet ein Anreiz- und Zusatzangebot für Elektrofahrzeuge, z. B um den Rückweg mit besserem Ladestand antreten zu können. Sie trägt so maßgeblich zur Attraktivität der Stadt für Elektrofahrzeuge und damit für einen Teil der notwendigen Verkehrswende bei.
Zu 2. In den geprüften Bereichen, so auch im nördlichen Abschnitt der Hauptstraße, war eine Installation von Ladesäulen aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Überwiegend waren zu geringe Durchgangsbreiten auf den Gehwegen der Grund. Zu den beteiligten städtischen Stellen im Genehmigungsverfahren gehören die zuständigen Sachgebiete in den Fachbereichen Planen und Stadtentwicklung, Tiefbau sowie Umwelt und Stadtgrün.
Zu 3. Die Kurzzeitparkplätze sind nicht auf die vier Parkbuchten beschränkt, sondern setzen sich am Straßenrand bis zur Einmündung der Straße „Am Hohmannhof“ fort. Hier gibt es weitere sechs Kurzzeitparkplätze. Mithin sind allein auf dieser Straßenseite insgesamt acht öffentliche Kurzzeitparkplätze weiterhin für alle Kfz verfügbar, von denen aus u. a. die Geschäfte ohne eigenen Parkplatz besucht werden können. Eine Kompensation ist somit nicht erforderlich. Für das Verwaltungsverfahren zur Einrichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur ist keine Bürger*innenbeteiligung vorgeschrieben oder üblich. Für die Findung von sinnvollen Standorten nimmt die Klimaschutzleitstelle im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün aber gern ortskundige Hinweise an.

TOP 6.5.
Ladestationen in der Ortsmitte von Wettbergen – Nachfragen
(Drucks. Nr. 15-1481/2022)

Bekannt ist, dass in dem Bereich, in dem die Ladestationen aufgestellt wurden, akuter Parkplatzmangel für Kurzparker herrscht. Bekannt ist auch, dass weder der Bezirksrat insgesamt noch der Bezirksbürgermeister von dieser Aktion in Kenntnis gesetzt wurden. Darum haben wir in der Maisitzung eine Anfrage gestellt. Die Antworten (DS 15-1032/2022 F1) auf diese Anfrage werfen allerdings weitere Fragen auf.

Wir fragen die Verwaltung:
1. DS 15-1032/2022 F1 - Zur Antwort auf Frage 1: Wurden bei der Standortsuche die Bereiche An der Kirche, Parkplatz hinter dem Pfarrgarten und gegenüber den Hausnummern An der Kirche 3 – 9 überprüft?
2. DS 15-1032/2022 F1 - Zur Antwort auf Frage 1: „Durch die Schaffung von zwei Ladeplätzen wird die Anzahl der öffentlichen Parkplätze nicht verändert, lediglich eine andere Berechtigung wird zugesprochen.“
Neue Frage: Ist die Verwaltung sicher, dass diese Antwort das Thema trifft, da das Ergebnis der Rechnung „4 Kurzzeitparkplätze minus 2 Parkplätze mit besonderer Berechtigung = 2 Kurzzeitplätze ist?“
3 . DS 15-1032/2022 F1 - Zur Antwort auf Frage 3. Hier heißt es u. a., eine DC-Schnellladestation diene an einer Stelle wie dieser keineswegs der Verbesserung der örtlichen Infrastruktur, weil sie zusätzlichen Verkehr anzöge, der die örtlichen Geschäfte nicht nutzen und somit tatsächlich den Parkraum verknappen würde. Außerdem würde eine solche Schnellladesäule erhöhte Anforderungen an die Technik innerhalb des örtlichen Stromverteilnetzes stellen, darum würde dieses nicht geprüft.
Neue Frage: Hat die Verwaltung Hinweise, wieviele Autofahrer*innen aus dem Umland den Weg nach Wettbergen auf sich nehmen würden, nur um dort an einer Schnellladestation zu tanken und wieviele von denen die verlorene Zeit nicht damit kompensieren, indem sie in Wettbergen einkaufen, und wieso wird die Installation von Schnellladensäulen nicht überprüft, nur weil die Voraussetzungen schwierig sind?

Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Zu 1. Alle genannten Bereiche wurden geprüft, hier war eine Installation von Ladesäulen aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Überwiegend waren zu geringe Durchgangsbreiten auf den Gehwegen der Grund.
Zu 2. Die Verwaltung ist sich sicher und berücksichtigt dabei die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort: Die Kurzzeitparkplätze sind nicht auf die vier Parkbuchten beschränkt, sondern setzen sich am Straßenrand bis zur Einmündung der Straße „Am Hohmannhof“ fort. Hier gibt es weitere sechs Kurzzeitparkplätze. Mithin sind allein auf dieser Straßenseite insgesamt acht öffentliche Kurzzeitparkplätze weiterhin für alle Kfz verfügbar, von denen aus u. a. die Geschäfte ohne eigenen Parkplatz besucht werden können.
Zu 3. Die Verwaltung hat deutliche Hinweise und Erfahrungen über die unterschiedliche Nutzung von Normal- und Schnellladesäulen. Sie für einen einzelnen Standort in einem Stadtteil in Zahlenprognosen zu fassen wäre aber unseriös. Bei der Standortfindung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist vordringliches Ziel die wirtschaftlich sinnvolle Bedienung von Bedarfen. Dabei geht die Verwaltung nach stadtweit geltenden Kriterien vor. Das Geschäftszentrum An der Kirche in Wettbergen löst in seiner Eigenschaft als häufig von Autofahrer*innen angefahrenes lokales Ziel mit kurzer bis mittlerer Aufenthaltsdauer einen Bedarf für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur aus, der wie in vergleichbaren Fällen mit einer AC-Normalladesäule bedient wird. Derzeit wird keine Notwendigkeit für eine Schnellladesäule als wirtschaftsfördernde Maßnahme gesehen, wie es die Fragestellung suggeriert. Sollte sich in der Zukunft hieran etwas ändern, kann die heutige Entscheidung überprüft werden.

Nach Beantwortung der Anfrage ergab sich im Gremium folgende Nachfrage:
Herr Winnicki: Hält die Verwaltung die jetzige Lösung wirklich für bedarfsgerecht, insbesondere vor dem Hintergrund der tatsächlichen Standzeiten der Autos? Anders: Warum wurden für die Bedarfsermittlungen nicht die tatsächlichen Standzeiten ermittelt, sondern fiktive (maximal mögliche) Verweildauern zugrunde gelegt?

Protokollantwort:
„Die Verwaltung hält die jetzige Lösung für bedarfsgerecht. Der Aufbau der Ladeinfrastruktur orientiert sich an einer Vielzahl von Erfordernissen, wobei die tatsächliche Standzeit keine Berücksichtigung findet.Es ist erklärtes Ziel der Landeshauptstadt Hannover, den Anteil der Elektromobilität an motorisierten Individualverkehr auf 30% bis zum Jahr 2035 zu erhöhen. Die beste Möglichkeit dieses Ziel auf kommunaler Ebene zu erreichen, besteht zurzeit in der Ausweitung des Angebots an Ladeinfrastruktur. In Hannover besteht der bewährte Standard für solche Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum aus einer AC-Normalladesäule, die zwei Ladeplätze bedient. Plätze im halb-öffentlichen Raum waren, wie berichtet, nicht verfügbar. Bei der Standortwahl müssen lokale Einzelinteressen gegen das Allgemeinwohl abgewogen werden. Der öffentliche Raum dient vor allem der Öffentlichkeit und ihren berechtigten Interessen. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse der Allgemeinheit, an diesem Ort mit hoher PKW-Frequentierung eine Unterstützung zum Wechsel hin zu einer umwelt- und klimaschonenderen Verkehrsform zu erhalten. Das Interesse weniger Personen, auf zwei bestimmten Stellplätzen von vielen verfügbaren öffentlichen und halböffentlichen Parkflächen die bisherigen Parkgewohnheiten für Autos mit Verbrennungsmotor zu erhalten, unterliegt dem Allgemeinwohl
TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus vorheriger Sitzung

TOP 5.2.1.2.
Erweiterung der Planung der Veloroute 09
(Drucks. Nr. 15-0171/2022)

Antrag,
Die Verwaltung wird gebeten, die Planung der Veloroute 9 so zu erweitern, dass sie bis zur Ortsgrenze Wettbergen zur Stadt Ronnenberg (Einmündung der Hauptstraße an der B217) führt. Sollte die Erweiterung der Planung zu einer Verzögerung bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen führen, soll sie ggf. in einer gesonderten späteren Stufe erfolgen.
Ersetzt durch DS Nr. 15-0171/2022 N1


TOP 5.2.1.1.
Erweiterung der Planung der Veloroute 9
(Drucks. Nr. 15-0694/2022)

Antrag,
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
Als Routenführung wird Bergfeldstraße – Poggendiek – Berliner Straße – Deveser Straße bis Sportpark angeregt.
Ersetzt durch DS Nr. 15-0171/2022 N1


TOP 5.2.1.3.
Verlängerung der Veloroute 09: Ricklingen, Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1023/2022)

Antrag,
beauftragt, einen Vorschlag für eine Verlängerung der Veloroute 09 vom bisherigen Ende bis zur Stadtgrenze nach Ronnenberg an der B217 zu erarbeiten und dem Stadtbezirksrat zur übernächsten Sitzung vorzustellen. Dabei sollen insbesondere die Routenverläufe Bergfeldstraße – Poggendiek – Berliner Str. – Auf dem Kampe – Deveser Str. – Hauptstraße – Radweg entlang der B217 sowie Bergfeldstraße – Konradstraße – Kopenhagener Str. – Jütlandstraße – Hauptstraße – Radweg entlang der B217 auf ihre Eignung geprüft werden. Das Prüfungsergebnis ist dem Stadtbezirksrat ebenfalls vorzustellen.
Ersetzt durch DS Nr. 15-0171/2022 N1










TOP 5.2.1.2.1.
Erweiterung der Planung der Veloroute 9 (Drucks. Nr. 15-0171/2022 N1)

Auf Vorschlag von Bezirksratsherr Farnbacher werden die gestellten Anträge zusammengefasst und gehen in diesem Änderungsantrag auf.

Antrag,
Die Verwaltung wird gebeten, die Planung der Veloroute 9 so zu erweitern, dass sie bis zur Ortsgrenze Wettbergen zur Stadt Ronnenberg (Einmündung der Hauptstraße an der B217) führt. Sollte die Erweiterung der Planung zu einer Verzögerung bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen führen, soll sie ggf. in einer gesonderten späteren Stufe erfolgen. Dabei sollen insbesondere die Routenverläufe Bergfeldstraße – Poggendiek – Berliner Str. – Auf dem Kampe – Deveser Str. – Hauptstraße – Radweg entlang der B217 sowie Bergfeldstraße – Konradstraße – Kopenhagener Str. – Jütlandstraße – Hauptstraße – Radweg entlang der B217 auf ihre Eignung geprüft werden. Das Prüfungsergebnis ist dem Stadtbezirksrat ebenfalls vorzustellen.
Mit 16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen


TOP 7.2.1.
Errichtung eines Fitness-Parcours auf dem Schulhof der Johannes-Kepler-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0934/2022)

Bezirksratsherr Winicki stellt den Antrag vor. Nach kurzer Aussprache zieht die-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag in die Fraktion.

Antrag,
Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Außengelände der Johannes-Kepler-Realschule einen Fitness-Parcours zu errichten. Dieser Parcours soll der Schule als Ausweichfläche für den Schulsport zur Verfügung stehen.

TOP 7.2.1.1.
Änderungsantrag zu DS 15-0934/2022, Errichtung eines Fitness-Parcours auf dem Schulhof der Johannes-Kepler-Realschule (Drucks. Nr. 15-1312/2022)

Bezirksratsherr Karger stellt den Änderungsantrag vor. Der Änderungsantrag wird gemeinsam mit dem Hauptantrag in die Fraktion gezogen.

Antrag,
Der Bezirksrat möge beschließen,
die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für einen Fitness-Parcours anhand eines ähnlichen Projektes zu ermitteln, laufenden Kosten der Unterhaltung zu benennen und die verschiedenen Geräte vorzustellen.
Vertagt


TOP 7.3.
Gemeinsam von SPD-Fraktion und Bündnis 90/ Die Grünen





TOP 7.3.1.
Neupositionierung Glascontainer Göttinger Chaussee vor E-Center
(Drucks. Nr. 15-1442/2022)

Antrag,
Der Bezirksrat möge beschließen: Die Glascontainer an der Ostseite der Göttinger Chaussee vor dem Parkplatz des E-Center und IMO Car Wash sind aus dem Grünstreifen zwischen Fahrradweg und der Straße zu entfernen und an geeigneter Stelle in der Nähe der Parkplätze wieder aufzustellen. Falls erforderlich, soll hierzu die Einwilligung der Grundstückseigentümer eingeholt werden.
Einstimmig beschlossen

TOP 7.3.2.
Bessere Ausleuchtung der U-Bahnstation Mühlenberger Markt
(Drucks. Nr. 15-1462/2022)

Antrag,
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Fahrgastbereich der unterirdischen Stadtbahnstation Mühlenberger Markt die Beleuchtungsstärke so zu erhöhen, dass sie die für Tunnelstationen (Beispiel Markthalle) vorgeschriebenen Werte erreicht. Dabei sind auch die Treppenaufgangsbereiche einzubeziehen.
Einstimmig beschlossen

TOP 7.4.
der CDU-Fraktion

TOP 7.4.1.
Beleuchtungssituation zwischen Haltestelle Barthold-Knaus-Str. und Kirchturm Thomaskirche (Drucks. Nr. 15-1475/2022)

Antrag,
Die Verwaltung prüft die Beleuchtungssituation des Fußgänger-/Radfahrwegs zwischen der Haltestelle Barthold-Knaus-Str. bis zum Kirchturm der Thomaskirche und verbessert diese unverzüglich.
Mit 16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen

TOP 7.4.2.
Bienenfutter-Automaten
(Drucks. Nr. 15-1476/2022)

Bezirksratsfrau Capellmann stellt den Antrag vor. Bezirksratsfrau Bergmann schlägt vor, dass der Imkerverein gemeinsam mit den Kleingartenvereinen dafür wirbt, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im privaten Bereich vermieden wird.

Antrag,
Der Bezirksrat möge aus eigenen Mitteln zwei Bienenfutter-Automaten an zentralen Plätzen im Stadtbezirk aufstellen. Für den Betrieb und die Pflege der Automaten möge der Bezirksrat aktiv auf die Einwohnerinnen und Einwohner zugehen und für Patenschaften werben. Aus Rücksicht auf das Ökosystem ist bei der Befüllung der Automaten darauf zu achten, dass ausschließlich Samen heimischer oder verträglicher Pflanzenarten ausgegeben werden.
Mit 5 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt
TOP 7.4.3.
Sitzbänke mit Rückenlehnen für Freundschaftshain Rodbraken
(Drucks. Nr. 15-1479/2022)

Bezirksratsfrau Wilhelms stellt den Antrag vor.

Antrag,
Der Freundschaftshain Rodbraken erhält Sitzbänke mit Rückenlehnen, die es auch Seniorinnen und Senioren erlauben, dort zu verweilen.


TOP 7.4.4.
Ladesäule im Wettberger Zentrum
(Drucks. Nr. 15-1483/2022)

Bezirksratsfrau Capellmann stellt den Antrag vor. Die Abstimmung erfolgt nach kurzer Aussprache.

Antrag,
Die Verwaltung wird aufgefordert mit Enercity einen neuen Standort für die Ladesäule zu finden. Die Ladesäule in der Straße An der Kirche wird abgebaut.
Mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen angenommen


TOP 7.4.5.
Verlängerung Betriebserlaubnis mobiler Raumeinheit AWO-Kita Levester Str.
(Drucks. Nr. 15-1659/2022)

Bezirksratsherr Winnicki stellt den Antrag vor.

Antrag,
Die Verwaltung veranlasst, dass die mobile Raumeinheit für weitere drei Jahre erhalten bleibt.
Einstimmig beschlossen


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
Gemeinsam von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP & Volt, Die Linke

TOP 8.1.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln – 02.06.2022
(Drucks. Nr. 15-1472/2022)

Antrag,
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgenden Zuwendungsantrag:

1. 21-2022 Die Arbeitsgemeinschaft Ricklinger Vereine e.V. erhält entsprechend
ihres Antrages zur Durchführung des „Tags der Ricklinger“ eine
Summe von bis zu 1.500,00€


Ersetzt durch DS Nr. 15-1472/2022 N1

TOP 8.1.1.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln – 02.06.2022 (Drucks. Nr. 15-1472/2022 N1)

Antrag,
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgenden Zuwendungsantrag:

1. 21-2022 Die Arbeitsgemeinschaft Ricklinger Vereine e.V. erhält entsprechend
ihres Antrages zur Durchführung des „Tags der Ricklinger“ eine
Summe von bis zu 1.500,00 €



2. 24-2022 Zuwendung an den TUS Ricklingen zum 125-jährigen Bestehen
1.250,00 €
Einstimmig beschlossen




Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Sitzung um 22:30 Uhr.

Markurth Cramm
Bezirksbürgermeister Protokollant