Protokoll:
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Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 22.08.2022
PROTOKOLL
8. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 19. Mai 2022,
Hannover Congress Centrum, Kuppelsaal, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover
Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.06 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen)
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Bax (SPD)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Chowaniec (CDU)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Döring (FDP) 16.15 - 18.06 Uhr
Ratsherr Enders (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hemeed (DIE LINKE.)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Hoare (CDU)
Ratsherr Homann (SPD)
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Jeng (CDU)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Keller (AfD)
Ratsfrau Dr. Killinger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeister Klapproth (CDU)
Beigeordnete Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt)
(Ratsherr Knüppel) (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Beigeordneter Dr. Menge (SPD) 17.15 - 18.06 Uhr
Ratsherr Mensak (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Sankowske (DIE LINKE.)
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Beigeordneter Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Waase (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wippach (AfD)
Ratsherr Wolf (Piraten)
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt)
Ratsfrau Zaman (SPD) 16.25 - 18.06 Uhr
Ratsherr Zingler (DIE LINKE.)
Verwaltung:
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe
Stadträtin Beckedorf
Stadträtin Bruns
Stadträtin Ritschel
Stadträtin Rzyski
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadtbaurat Vielhaber
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. A N F R A G E N
2.1. der CDU-Fraktion zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften
(Drucks. Nr. 1018/2022)
2.2. der Fraktion Die Partei & Volt zur Schufa Auskunft bei obdach- und wohnungslosen Menschen
(Drucks. Nr. 1017/2022)
2.3. der CDU-Fraktion zu Bauvorhaben im Sommer 2022
(Drucks. Nr. 1019/2022)
2.4. der AfD-Fraktion zu Trans-Personen in weiblichen „Safe-Spaces“
(Drucks. Nr. 1020/2022)
2.5. von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner)
2.5.1. zur "Solidaritäts-Prämie"
(Drucks. Nr. 1314/2022)
2.5.2. zum Zustand des kleinen Parks am Aegidientorplatz
(Drucks. Nr. 1315/2022)
3. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
3.1. Berufung des Kuratoriums Klimaschutzregion Hannover und des Klimaweisen-Rates
(Drucks. Nr. 0534/2022 N1 mit 1 Anlage)
3.1.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 0710/2022)
3.1.2. und Änderungsantrag der Fraktion DIE PARTEI & Volt
(Drucks. Nr. 0877/2022)
3.1.3. sowie Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1221/2022)
3.2. Neues Mitglied des Theaterbeirats
(Drucks. Nr. 0890/2022)
3.3. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1434/2022)
4. Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1363/2022 mit 1 Anlage)
4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1363/2022: Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1466/2022)
5. Beschluss über den Jahresabschluss 2020
(Drucks. Nr. 2233/2021 mit 5 Anlagen)
6. Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1066/2022 mit 6 (nur online) Anlagen)
7. 177. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Sahlkamp / "ehemalige Freiherr-von-Fritsch-Kaserne“
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0902/2022 mit 4 Anlagen)
8. Fortschreibung des Kommunalen Wohnraumförderprogrammes der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1049/2022 mit 2 Anlagen)
9. Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen
Verlängerung der im Jahr 2022 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 1053/2022 mit 1 Anlage)
10. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Instandsetzung des Fössebades
(Drucks. Nr. 1309/2022)
11. Grundstücksangelegenheiten
11.1. Verkauf Carlo-Schmid-Allee
(Drucks. Nr. 1255/2022 mit 2 Anlagen)
12. Beihilfebearbeitung durch die Firma Comramo
(Drucks. Nr. 1432/2022 mit 2 Anlagen)
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. A N F R A G E N
2.1. der CDU-Fraktion zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften
(Drucks. Nr. 1018/2022)
2.2. der Fraktion Die Partei & Volt zur Schufa Auskunft bei obdach- und wohnungslosen Menschen
(Drucks. Nr. 1017/2022)
2.3. der CDU-Fraktion zu Bauvorhaben im Sommer 2022
(Drucks. Nr. 1019/2022)
2.4. der AfD-Fraktion zu Trans-Personen in weiblichen „Safe-Spaces“
(Drucks. Nr. 1020/2022)
2.5. von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner)
2.5.1. zur "Solidaritäts-Prämie"
(Drucks. Nr. 1314/2022)
2.5.2. zum Zustand des kleinen Parks am Aegidientorplatz
(Drucks. Nr. 1315/2022)
3. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
3.1. Berufung des Kuratoriums Klimaschutzregion Hannover und des Klimaweisen-Rates
(Drucks. Nr. 0534/2022 N1 mit 1 Anlage)
3.1.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 0710/2022)
3.1.2. und Änderungsantrag der Fraktion DIE PARTEI & Volt
(Drucks. Nr. 0877/2022)
3.1.3. sowie Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1221/2022)
3.2. Neues Mitglied des Theaterbeirats
(Drucks. Nr. 0890/2022)
3.3. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1434/2022)
4. Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1363/2022 mit 1 Anlage)
4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1363/2022: Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1466/2022)
5. Beschluss über den Jahresabschluss 2020
(Drucks. Nr. 2233/2021 mit 5 Anlagen)
6. Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1066/2022 mit 6 (nur online) Anlagen)
7. 177. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Sahlkamp / "ehemalige Freiherr-von-Fritsch-Kaserne“
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0902/2022 mit 4 Anlagen)
8. Fortschreibung des Kommunalen Wohnraumförderprogrammes der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1049/2022 mit 2 Anlagen)
9. Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen
Verlängerung der im Jahr 2022 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 1053/2022 mit 1 Anlage)
10. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Instandsetzung des Fössebades
(Drucks. Nr. 1309/2022)
11. Grundstücksangelegenheiten
11.1. Verkauf Carlo-Schmid-Allee
(Drucks. Nr. 1255/2022 mit 2 Anlagen)
12. Beihilfebearbeitung durch die Firma Comramo
(Drucks. Nr. 1432/2022 mit 2 Anlagen)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) drückte ihr Bedauern darüber aus, dass der ehemalige Ratsherr Gerhard Springer am 29. April 2022 im Alter von 96 Jahren verstorben ist. Herr Gerhard Springer habe dem Rat der Stadt als Mitglied der CDU-Fraktion vom 22. Oktober 1971 bis 31. Oktober 1981 angehört. Ferner habe Herr Gerhard Springer dem Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide von November 1981 bis Oktober 1991, davon 5 Jahre – 16. November 1981 bis 20. November 1986, als Bezirksbürgermeister, angehört.
Ratsvorsitzende Engelhardt bat darum, dass sich die Anwesenden zu einer Schweigeminute erheben mögen.
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass aufgrund der epidemischen Lage und des angepassten § 182 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Sitzung in Form einer Videokonferenz durchgeführt werde. Zur Durchführung der Ratsversammlung werde die Meeting Software Zoom verwandt. Ratsvorsitzende Engelhardt wies darauf hin, dass bei der Nutzung von Zoom personenbezogene Daten verarbeitet werden. Eine ausführliche Information zur Datenverarbeitung sei allen Ratsmitgliedern vorab übersandt worden. Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über den Zoom-Chat.
Ratsvorsitzende Engelhardt bat darum, dass sich alle Ratsmitglieder mit „anwesend“ im Live-Chat anmelden mögen.
Zudem erläuterte Ratsvorsitzende Engelhardt, dass sich die Geschäftsordnungskommission in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2020 darauf verständigt habe, dass vor dem Hintergrund der Sichtbarkeit der Handzeichen bei Abstimmungen und der notwendigen Serverstabilität die virtuellen Hintergründe deaktiviert werden.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin.
Nach Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei der Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe. Film und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohner*innen sowie Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Hannover, wären nur dann zulässig, wenn diese Personen eingewilligten.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies sie auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass der Punkt 4.1, Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1363/2022: Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover mit der Drucks. Nr. 1466/2022 von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser von der Fraktion der CDU zurückgezogen wurde.
Beihilfebearbeitung durch die Firma Comramo
(Drucks. Nr. 1432/2022 mit 2 Anlagen)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass der Punkt 11.1 zum Verkauf Carlo-Schmid-Allee mit der Drucks. Nr. 1255/2022 mit 2 Anlagen von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser auf Antrag der Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 12. Mai 2022 zu weiteren Beratungen in die Fraktionen verwiesen wurde.
TOP 2.
A N F R A G E N
TOP 2.1.
der CDU-Fraktion zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften
(Drucks. Nr. 1018/2022)
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hoare (CDU) aus Drucks. Nr. 1018/2022 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
Baumaßnahmen in Öffentlich-Privater Partnerschaft sind seit mehr als 2 Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Beschaffungen von Hochbauvorhaben durch das Gebäudemanagement der Landeshauptstadt Hannover. ÖPP-Maßnahmen als Beschaffungsvariante kommen im Regelfall dort zum Einsatz, wo die zu erwartenden Risiken eingrenzbar sind, also eher bei großen Neubauvorhaben als beim kleinteiligen und mit erheblichen Unwägbarkeiten behafteten Umbau in einem in Betrieb befindlichen Bestand.
ÖPP-Modelle basieren auf der in geeigneten Fällen zulässigen Zusammenfassung von Fach- und Teillosen der auszuschreibenden Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen. Die LHH schreibt jedoch im Gegensatz zu einigen anderen öffentlichen Vorhabenträgern keine Leistungen in der Betriebsphase aus, da die uneingeschränkte Verfügbarkeit über die jeweiligen Objekte nach deren Fertigstellung aus ihrer Sicht unverzichtbar ist. Somit ergibt sich auch keine andauernde Abhängigkeit von fremden Dritten.
Die Zusammenfassung von Planung, Bau und Finanzierung in einem einzigen homogenen Verfahren ist effizient und ermöglicht aus Sicht der Verwaltung außerdem eine Reihe von Vorteilen, die in herkömmlich ausgestalteten Planungs- und Bauprozessen mit ihrer Vielzahl an Schnittstellen und Beteiligten nicht realisierbar sind. So ist das Ergebnis des bei ÖPP durchgeführten Verhandlungsverfahrens ein im Wettbewerb zwischen leistungsfähigen Bietern und deren hochqualifizierten Planern entstandenes verbindliches und alle ausgeschriebenen Aspekte umfassendes Angebot zu einem sehr frühen Zeitpunkt.
Insbesondere die beteiligten Architekten erarbeiten dabei mit ihren qualitätvollen und praxisbezogenen Beiträgen die wesentlichen Grundlagen für einen späteren Projekterfolg.
Beginnend mit dem seinerzeit noch in städtischer Regie erfolgten Umbau des damaligen Niedersachsenstadions in das jetzt als HDI-Arena firmierende Fußballstadion hat die LHH bis dato 27 Objekte im Rahmen von ÖPP-Projekten errichtet. Diese Projekte setzten sich zum Teil aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammen; zwei Projekte wurden in öffentlich-privater Partnerschaft mit der städtischen Tochter Hanova realisiert. 4 Objekte befinden sich derzeit im Bau, 10 in der Vorbereitung.
Der Anteil der ÖPP-Projekte am Investitionsvolumen des Gebäudemanagements beträgt im langjährigen Durchschnitt etwa ein Drittel. Die restlichen zwei Drittel werden für konventionell beschaffte, d. h. gewerkeweise ausgeschriebene Planungs- und Bauleistungen eingesetzt, sowie in Planungen im Rahmen der tarifvertraglich vereinbarten Eigenfertigung. Damit ist die LHH landesweit nach wie vor eine der größten Auftraggeberinnen im Bereich Hochbau / TGA, wovon auch und besonders Firmen aus Stadt, Region und Land profitieren.
Ohne den Einsatz von ÖPP-Modellen wäre ein ganz wesentlicher Teil der Investitionen für die Hochbaumaßnahmen der letzten Jahre nicht oder nur zu geringen Teilen realisierbar gewesen, da die Projekte zusätzlich zum vorhandenen Investitionskorridor realisiert wurden, auch wenn diese „kreditähnlichen Rechtsgeschäfte“ bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die Kommunalaufsicht mit einbezogen werden. Außerdem hätten diese Projekte auch aus rechtlichen Gründen gar nicht anders umgesetzt werden dürfen, wenn der Vergleich der Wirtschaftlichkeit positiv ausgeht, wie jetzt in der Antwort zu Frage 1) weiter ausgeführt wird.
Frage 1:
Welchen wirtschaftlichen Mehrwert sieht die Verwaltung bei der Durchführung von Bauvorhaben im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft für die Landeshauptstadt Hannover?
Die Verwaltung ist dem Grundsatz wirtschaftlichen und sparsamen Handelns verpflichtet. In diesem Zusammenhang wird unter Beachtung des Vergaberechts geprüft, für welche Art der Beschaffung von Planungs- und Bauleistungen bei dafür geeigneten Investitionsvorhaben die größte Wirtschaftlichkeit prognostiziert werden kann.
Die gemäß Leitfaden der Finanzministerkonferenz standardisierte Prüfung erfolgt in Form eines Eignungstests und einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Falls diese ergibt, dass eine ganzheitliche Beschaffung von Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen im Rahmen eines ÖPP-Modells eine höhere Wirtschaftlichkeit erwarten lässt als die konventionelle Fach- und Teillosvergabe, wird die jeweilige Leistung in einem europaweiten Verhandlungsverfahren ausgeschrieben.
Zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird mittels einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, in die neben rein monetären Faktoren auch weitere Aspekte wie Funktionalität, Gestaltung, Durabilität, Städtebau, Energieeffizienz, Barrierefreiheit etc. einbezogen werden, geprüft, ob der prognostizierte Vorteil realisiert werden konnte.
Ist dies der Fall, ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Falls nicht, ist das Verfahren aufzuheben und die Leistungen sind konventionell in Teil- und Fachlosen zu vergeben.
Die Landeshauptstadt Hannover hat seit ca. 20 Jahren eine Reihe von ÖPP-Projekten ausgeschrieben und nach dem beschriebenen Prüf- und Vergabeverfahren auch realisiert. Die bei der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgestellte wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit der einzelnen ÖPP-Projekte gegenüber konventioneller Beschaffung beträgt im Mittel 8,36%, bezogen auf die Gesamtinvestitionskosten.
Frage 2:
Wie viele Bauprojekte sind in den vergangenen fünf Jahren in öffentlich-privater Partnerschaft in der Landeshauptstadt durchgeführt oder begonnen worden?
Im Zeitraum von 2017 bis 2022 wurden seitens der Landeshauptstadt Hannover 12 Projekte in öffentlich-privater Partnerschaft fertiggestellt oder begonnen, wobei die Projekte zum Teil mehrere Maßnahmen beinhalten.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Projekte:
- Neubau des 2. BA der Feuer- und Rettungswache Weidendamm
- Neubau Grundschule und Kita Welfenplatz
- Neubau der Kitas Chemnitzer Weg und Bergfeldstrasse
- Neubau der Feuer- und Rettungswache 3
- Neubau des Gymnasiums Sophienschule und Anbau an das KWR
- Neubau der Grundschule Kronsberg und Erweiterung der IGS Kronsberg
- Neubau der Kita Beckstrasse
- Neubau der Grundschule im Buchholzer Grün
- Neubau der Grundschule Mühlenberg
- Neubau von 5 Kindertagesstätten in 3 Stadtbezirken
- Neubau des Misburger Bads
Eine Übersicht über sämtliche ÖPP-Projekte der LHH kann dem aktuellen Jahrbuch des Fachbereichs Gebäudemanagement entnommen werden.
Frage 3:
Welche Maßnahmen stehen der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung, um regionale mittelständische Unternehmen bei öffentlich-privaten Partnerschaften mit Generalunternehmern einzubeziehen?
Die Landeshauptstadt achtet bei der Entscheidung zur Festlegung des Bieterkreises im Rahmen des europaweit auszuschreibenden Teilnahmewettbewerbs darauf, dass nur für die Realisierung der beschriebenen Aufgabe geeignete Bauunternehmen, Architekt*innen, Ingenieur*innen und Finanziers in einer Bietergemeinschaft zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden.
Hierbei ist festzustellen, dass neben überregional tätigen Großunternehmen – die in der Regel durch ihre örtliche Niederlassung vertreten sind – auch Mittelständler in ÖPP-Verfahren vertreten sind. Häufig beteiligt sind örtlich oder im nahen Umland ansässige Architekt*innen und Ingenieur*innen als Beteiligte der Bietergemeinschaften.
Daneben war festzustellen, dass auch erhebliche Anteile der von den Bauunternehmen beauftragten Nachunternehmerleistungen von örtlichen oder im Umland ansässigen Unternehmen erbracht werden.
Angesichts des umfangreichen vertraglich fixierten und mit Konsequenzen bei Nichteinhaltung bewährten Leistungssolls für die ÖPP-Auftragnehmer ist eine Einbeziehung örtlicher Unternehmen infolge kurzer Anfahrtswege durchaus vorteilhaft, da hierdurch schnellere und flexiblere Verfügbarkeiten gegenüber weit entfernten Nachunternehmen gegeben sind. Bei der Vergabe der Aufträge im Rahmen der Ausschreibung spielen Überlegungen zur Einbeziehung örtlicher Unternehmen jedoch keine Rolle, da das vergaberechtswidrig wäre.
Ratsherr Hoare (CDU) fragte vor dem Hintergrund der 12 benannten Projekte, ob die daran beteiligten Unternehmen eher aus der Region Hannover stammten und weiter, inwiefern die Verwaltung die Möglichkeit einschätze, mehr auf lokale Player eingehen zu können.
Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Verwaltung die namentliche Auflistung der an den 12 Projekten beteiligten Unternehmen nachreichen müsste. Stadtbaurat Vielhaber führte weiter aus, dass dies nicht mit dem Vergaberecht konform gehen würde, da man allen Firmen europaweit den Zugang zu den Projekten ermöglichen müsste.
Stadtbaurat Vielhaber stellte fest, dass zwei Drittel der Vorhaben über Wettbewerbe bzw. Verhandlungsverfahren vergeben würden, was sicherlich die ortsansässigen Architekt*innen und Planer*innen ansprechen würde.
Antwort der Verwaltung:
Nachfolgend sind die jeweils beauftragten Unternehmen mit Firmenadresse aufgeführt:
Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, ob die Verwaltung ebenfalls der Auffassung sei, dass der Erfolg eines ÖPP-Verfahrens unter anderem auch davon abhänge, mit welchen Partner*innen man letztendlich zusammenarbeite. Beigeordneter Kelich fragte ferner, wie die Verwaltung die privaten Partner*innen bewerte, die bislang ausgesucht wurden und inwiefern man die Qualität der bewertbaren Objekte mit einem lokalen Bezug in Zusammenhang bringen könnte.
Stadtbaurat Vielhaber stimmte zu, dass der Erfolg eines Projektes auch vom jeweiligen Partner abhängig wäre und dass die Verwaltung gewisse Auswahlkriterien, wie z.B. Preis, erste Ideen bzw. Entwürfe oder städtebauliche Aspekte, in Hinblick auf mögliche Partner*innen formulieren könnte. Stadtbaurat Vielhaber machte deutlich, dass er die ÖPP-Projekte, beispielsweise die Schulen am Kronsberg, die er bislang habe besuchen dürfen, als architektonisch und dem Nutzen entsprechend als überaus gelungen bezeichnen könnte.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) fragte, welchen Mehrwert die Verwaltung über ÖPP-Projekte erzielen könnte. Ratsherr Machentanz fragte in Zusammenhang der Transparenz zudem, ob es den Ratsmitgliedern zukünftig ermöglicht werde, in die Wirtschaftlichkeitsgutachten und die Verträge einzusehen.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass sich der Mehrwert der Landeshauptstadt Hannover aus den Angeboten ergebe. Ferner sei der Steuerungsaufwand für die Verwaltung wesentlich geringer. Man müsste sich nicht mit Einzelgewerken auseinandersetzen, sondern nur mit dem Gesamtprojekt. Innerhalb der Projekte seien Mengenvorteile zu erwarten, die in der Regel von eingespielten Teams zusammengebracht werden. Zudem seien die Zeitabläufe und Abstimmungen der einzelnen Gewerke zueinander ein wichtiger Kostenfaktor. Stadtbaurat Vielhaber sagte, dass die Verwaltung die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Einsicht von Wirtschaftlichkeitsgutachten und Verträgen nachreichen müsste.
Antwort der Verwaltung:
In den Vergabedrucksachen wird das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ausführlich dargestellt und die der Wertung zugrundeliegenden Kriterien transparent beschrieben.
Ebenso werden in den Drucksachen die wesentlichen Vertragseckdaten (Auftragnehmerin, Vertragsgegenstand, Preis, Sicherheitenmodell, Finanzierung, Terminplan) in detaillierter Weise dargestellt. Sollte es Fragen dazu geben, steht die Verwaltung in den jeweiligen Beschlussgremien zur Verfügung.
Auf gesonderten Antrag einzelner Ratsmitglieder können Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie Projektverträge der jeweiligen Vorhaben zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.
Das Vergabeverfahren unterliegt strengen Verfahrensvorgaben, u. A. zur Vertraulichkeit. Eine generelle Vorlage von Verträgen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an die Ratsmitglieder ist daher bislang nicht vorgesehen.
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob in den kolportierten 8,6 % auch Fehlprojekte wie das Misburger Bad enthalten wären und wie viele Personalstellen für das Controlling der ÖPP-Verfahren eingesetzt werden müssten.
Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Verwaltung die Anzahl der Personalstellen zu Protokoll nachreichen müsste. Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass sich die Berechnung des Wertes auf die wirtschaftlichen Vorteile der bislang durchgeführten Projekte beziehen würde, sodass das Misburger Bad auch Bestandteil der Kalkulation sein müsste.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe ergänzte, dass die Verwaltung ÖPP im Wesentlichen nutzen würde, da diese eine Beschaffungsalternative bzw. –Ergänzung darstelle. Denn wenn die Landeshauptstadt Hannover von diesem Instrument keinen Gebrauch mache, dann würde man in dem Umfang, in dem man ÖPP umsetze, weniger investieren können. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe wies zum Misburger Bad darauf hin, dass die Problematik darin bestanden habe, dass der Betrieb an private Betreiber übergegangen sei, dass die Instandsetzungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden und dass am Ende der Totalschaden des Bades festgestellt werden musste. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe betonte, dass sich ein derartiger Sachverhalt nicht wiederholen könnte, da die Verwaltung kein ÖPP mit Betriebsübergabe mehr abwickeln werde.
Antwort der Verwaltung:
Das aktuelle Neubauprojekt ist in der Berechnung berücksichtigt.
Falls die Frage auf das in 2006 beschlossene Sanierungs- und Betreibermodell für den zwischenzeitlich abgebrochenen Bestandsbau zielt, so ist dieses nicht einbezogen, weil die seinerzeit durch das Umwelt- und Wirtschaftsdezernat diesbezüglich direkt verhandelten Leistungen nicht vergleichbar mit dem vom Fachbereich Gebäudemanagement generell praktizierten ÖPP-Standardmodell Planen-Bauen-Finanzieren sind.
Im Fachbereich Gebäudemanagement sind eine Vielzahl von Personen überwiegend arbeitsanteilig mit der Steuerung und Leitung von ÖPP-Projekten beschäftigt.
Bei Zusammenführung dieser Anteile und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle waren bei der letzten Erhebung im 1. Halbjahr 2021 15,22 Vollzeitstellen im Architektur- und Ingenieurbereich mit der Steuerung und Leitung von ÖPP-Projekten befasst.
Hinzukommen, wie bei konventionell finanzierten Projekten auch, Stellenanteile in Querschnittsbereichen des Fachbereichs (Post, Iuk, Kontenführung, Personal, Archiv, Flächenmanagement, Innenrevision, Vergabestelle) sowie weitere Stellenanteile bei den Bedarfsträgern, der Finanzverwaltung, Umwelt & Stadtgrün, Rechnungsprüfungsamt, Justiziariat, Bauaufsicht etc.
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung aktuelle Daten dahingehend liefern könnte, wie sich die Kosten bei ÖPP-Verfahren im Vergleich zu herkömmlichen Vorhaben entwickelt hätten.
Stadtbaurat Vielhaber entgegnete, dass ihm eine derartige Aufstellung nicht vorliege und dass er diese jedoch gern nachreichen könnte. Stadtbaurat Vielhaber konstatierte, dass die Preissteigerungen ähnlich verlaufen würden.
Antwort der Verwaltung:
Eine vergleichende Statistik zur Entwicklung der Kosten liegt der Verwaltung nicht vor.
Bei den bis zum 1. Halbjahr 2021 abgerechneten ÖPP-Projekten ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung der Kosten infolge von Mehrleistungen, Bodenrisiken etc. in Höhe von ca. 7,2 % ggü. dem Pauschalfestpreis. Es ist davon auszugehen, dass bei konventioneller Finanzierung eine mindestens analoge Kostenerhöhung erfolgt wäre.
Bei beiden Beschaffungsvarianten ist jedoch eine in letzter Zeit sich verstärkende Inanspruchnahme des Sicherheitspuffers und in Teilen darüber hinaus zu vermerken; insbesondere seit Beginn der Ukraine-Krise.
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die regionale Baubranche unter mangelnden Aufträgen leide und deshalb von der Stadtverwaltung unterstützt werden müsste. Ratsherr Allerheiligen fragte ferner, ob es einen Bedarf gebe, wonach die Landeshauptstadt Hannover die lokale Bauwirtschaft bei der Gewinnung von Fachkräften unterstützen sollte.
Stadtbaurat Vielhaber führte aus, dass sich in der näheren Vergangenheit Problematiken bei der Gewinnung von Firmen der Bauwirtschaft aufgetan hätten, was damit zusammenhinge, dass zum einen die Bücher der Unternehmen gut gefüllt wären und dass zum anderen Bewerbungen von Firmen ausblieben, weil diese aufgrund der aktuellen Materialsituation nicht sicherstellen könnten, ob sie den Auftrag letztendlich auch ausführen könnten. Stadtbaurat Vielhaber machte deutlich, dass im Besonderen Ingenieur*innen in der Hoch- und Tiefbauwirtschaft auf dem Markt stark nachgefragt würden, was im Übrigen die Abwicklung von ÖPP-Verfahren für die Stadtverwaltung attraktiver machen würde.
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob ein Bezug zu laufenden ÖPP-Verfahren hergestellt werden könnte, wenn der Krieg in der Ukraine als höhere Gewalt eingestuft werden könnte und dass daraus resultierend bei laufenden Bauvorhaben nachgebessert bzw. diese unter bestimmten Umständen aufgekündigt werden könnten. Beigeordneter Dr. Gardemin fragte ferner, ob sich vor diesem Hintergrund die Abwicklung von ÖPP-Verfahren oder die Beauftragung von Einzelvorhaben für die Stadtverwaltung störungsfreier umsetzen ließen.
Stadtbaurat Vielhaber erörterte, dass aktuell Verträge abgeschlossen werden, welche die Möglichkeit bieten, kurzfristig entstehende finanzielle Bedarfe, aufgrund der zurzeit schwankenden Materialpreise, aufzuteilen. Das würde einen hohen Steuerungsaufwand erforderlich machen, da im Grundsatz jede einzelne Position nachberechnet werden müsste. Das sei jedoch nur für Einzelverfahren vorgesehen. Stadtbaurat Vielhaber konstatierte, dass man auf diesem Weg eine größere Kostensicherheit erreichen könnte.
Ratsfrau Dr. Killinger (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob es baurechtliche Unterschiede in Hinblick auf ÖPP- oder Einzelverfahren gebe, wenn man die regionale Bauwirtschaft beauftrage oder das Vorhaben als Verwaltung selbst durchführe.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die EU-Vergabeverfahren für alle gleichermaßen gelte. Stadtbaurat Vielhaber erläuterte, dass sich seine bislang getätigten Aussagen eher auf die Planungen und nicht auf die Vergabe von Bauleistungen bezogen hätten. In diesem Zusammenhang habe er Möglichkeiten aufgezeigt, wie lokale Planungsbüros über Wettbewerbe und Verhandlungen beteiligt werden könnten. Stadtbaurat Vielhaber sagte, dass regionale Architekt*innen- und Ingenieur*innenbüros oftmals erfolgreich aus Wettbewerben hervorgingen, da diese aufgrund der Ortskenntnisse deutliche Vorteile bei der Umsetzung von städtebaulichen Zusammenhängen und Bedarfen hätten. Abschließend bemerkte Stadtbaurat Vielhaber, dass er bei der Vergabe von Bauleistungen keinen Unterschied sähe.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung die Ansicht der FDP-Fraktion teile, wonach es zu banal wäre zu behaupten, dass die regionale Baubranche die Unterstützung der Landeshauptstadt Hannover benötigen würde. Ratsherr Engelke fragte ferner, ob die Verwaltung mit ihm der Auffassung wäre, dass die Beteiligung von regionalen sowie aus dem Stadtgebiet stammender Unternehmen dem Arbeitsmarkt in Hannover zusätzliche Chancen eröffneten und der Landeshauptstadt Umsätze und Steuereinnahmen einbringen würden. Ratsherr Engelke fragte zudem, ob die Verwaltung innovative Ideen zur Unterstützung der Bauwirtschaft bei der Gewinnung von Fachkräften erarbeitet habe.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Bauwirtschaft keine Hilfe der Landeshauptstadt Hannover benötigen würde. Die Baubranche habe Probleme aufgrund der politischen Situation und globaler Krisen. Allerdings seien diese nicht von der Landeshauptstadt Hannover, sondern auf anderen Ebenen zu lösen. Stadtbaurat Vielhaber führte weiter aus, dass die Vorteile von Beteiligungen lokaler Unternehmen offensichtlich und bereits benannt worden seien. Es gelte jedoch ebenfalls zu beachten, dass hannoversche Firmen natürlich auch in anderen Regionen tätig wären.
Ratsherr Hemeed (Die LINKE.) fragte, ob die Verwaltung schon einmal erwogen habe, wie viele der ÖPP-Verfahren als Öffentlich-Öffentliche-Kooperationen mit Betrieben, die in Besitz der Landeshauptstadt Hannover wären, umgesetzt werden könnten, ob diese Firmen überhaupt dazu befähigt wären und ob dazu Untersuchungen zur Kosteneffizienz durchgeführt worden seien.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass es für die Landeshauptstadt Hannover wichtig wäre, dass man das ganze Spektrum der Möglichkeiten nutze, um die vielfältigen Bauaufgaben, die zukünftig anstünden, umsetzen zu können. Stadtbaurat Vielhaber hob hervor, dass eine Alternative darin bestünde, dass die Investitionen nicht durchgeführt werden könnten. Deshalb sei es besonders wichtig, dass man neben den ÖPP-Verfahren alle sonstigen Möglichkeiten, wozu auch das Einbinden der Eigenbetriebe zähle, nutze.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe erläuterte, dass die ÖÖP-Verfahren eine große Relevanz bei der Umsetzung von Bauvorhaben hätten. Dies habe man sehr erfolgreich bei der Leonore-Goldschmidt-Schule mit der damals noch GBH – heute Hanova umgesetzt. Das Verwaltungsgebäude am Schützenplatz sei ebenfalls in Kooperation mit Hanova durchgeführt worden und der große Enercity Neubau in der Calenberger Neustadt sei in Zusammenarbeit der Enercity und Hannover Gewerbe entstanden.
TOP 2.2.
der Fraktion Die Partei & Volt zur Schufa Auskunft bei obdach- und wohnungslosen Menschen
(Drucks. Nr. 1017/2022)
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) aus Drucks. Nr. 1017/2022 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
Die Stadt Hannover hat ein Belegrecht an ca. 6% der Wohnungen in Hannover und kann den Vermietenden einen Haushalt vorschlagen, an den die Wohnungen vermietet
werden sollen.
Unter Einsatz erheblicher städtischer Haushaltsmittel bemüht sich die Stadt, die städtischen Belegrechte für alle Haushalte zu sichern bzw. auszubauen.
Für die Wohnraumförderung zuständig sind in erster Linie die Bundesländer. Als Ergänzung der Landesförderung hat die Stadt ein eigenes Wohnraumförderprogramm
aufgelegt, mit dem der Neubau von Wohnungen für Wohnungssuchende mit niedrigen bis mittleren Einkommen gefördert wird. Bis 2023 sollen so ca. 3.000 neue
Wohnungen gefördert werden, bis Ende 2021 wurden bereits ca. 1.050 geförderte Wohnungen fertiggestellt, davon ca. 620 mit städtischen Belegrechten.
Die ca. 6% der in Hannover mit Belegrechten geförderten Wohnungen nutzt die Stadt zur Versorgung von Haushalten, die in die städtische Wohnungsvermittlung
aufgenommen wurden. Hierbei handelt es sich um Haushalte mit geringem Einkommen, die ohne Wohnung sind oder in unzureichenden Wohnverhältnissen leben und
sich am Markt nicht selbst versorgen können.
Bei einigen Belegrechtswohnungen bestehen zudem Kooperationen mit einzelnen vermietenden Parteien zur Begleitung der mietenden Haushalte während des Mietverhältnisses.
Dabei sollen Problemlagen innerhalb des Haushaltes aufgearbeitet und so die Mietverhältnisse dauerhaft stabilisiert werden. Hierbei ist allen Beteiligten
bewusst, dass die Bonitätsprüfung oft nur ein Teil der Problemlagen ist.
Frage 1:
Ist sich die Verwaltung dieser Problemlage bewusst und wenn ja, gibt es Bestrebungen der Verwaltung (zusammen mit Partner*innen wie z.B. hanova)
diesen Missstand zu beheben?
Grundsätzlich steht die Verwaltung mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft, wie zum Beispiel den kommunalen oder privaten Wohnungsunternehmen und Genossenschaften,
im regelmäßigen Kontakt. Bei Ablehnung eines Mietverhältnisses aufgrund einer negativen Schufa wird jeweils im Einzelfall Kontakt zum Vermietenden aufgenommen.
Als Beispiel kann hier angeführt werden, dass ein Wohnungssuchender eine negative Schufa-Bonität aufgrund einer Verbindlichkeit aus einer privatrechtlichen
Schadenregulierung hat. Auch das Konsumverhalten sollte unseres Erachtens nicht ausschlaggebend für die Ablehnung eines Mietverhältnisses sein. Viele der
in die Wohnungsvermittlung aufgenommenen Haushalte haben einen negativen Wert bei der Schufa hinsichtlich der Kreditwürdigkeit (Score-Wert). Dieser Wert
wird bei Vertragsentscheidungen von den Vermietenden als Grundlage zur Beurteilung der vermeintlichen Zahlungsfähigkeit herangezogen. Dieser Wert basiert
auf den von der Schufa gespeicherten Daten und wird alle drei Monate aktualisiert. Ein Wert größer als 97,5% entspricht einem sehr geringen Ausfallrisiko.
Von einer schlechten Bonität spricht man bei einem Schufa-Score von 90 oder weniger, wobei es dort nochmal eine Unterteilung in verschiedene Risikostufen
gibt. Die Landeshauptstadt Hannover versucht aber bei den Vermietenden auf eine differenzierte Betrachtung zwischen geringfügigen Verbrauchseinträgen und
Mietschulden hinzuwirken, gerade wenn das Verhalten im bisherigen Mietverhältnis positiv zu bewerten ist, damit trotz einer negativen Bonitätslage ein
Mietvertrag abgeschlossen wird. Insbesondere ist es problematisch, wenn bei einem Vermietenden ein neues Mietverhältnis begründet werden soll, der zuvor
das bisherige Mietverhältnis wegen Mietschulden gekündigt hatte. Die Vermietenden sind dann aufgrund der gemachten Erfahrungen in der Vergangenheit meistens
nicht bereit ein neues Mietverhältnis mit dem Haushalt zu schließen.
Frage 2:
Ist es generell möglich, bei der Vermittlung von Mieter*innen an zukünftige Vermieter*innen eine Bürgschaft durch die LHH sicherzustellen und
auf einem Verzicht einer Schufa-Auskunft als Auswahlkriterium zu bestehen, wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden?
Die Übernahme einer Bürgschaft ist über Sozialhilfeleistungen nicht vorgesehen. Es stehen weder Haushaltsmittel noch personelle Ressourcen zur Verfügung.
Bei der Förderung von Wohnungen entstehen Mietpreis- und Belegungsbindungen. Der Ausschluss einer Bonitätsprüfung im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen
Verhältnisse der zukünftigen Mietpartei ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Um einen Verzicht einer Bonitätsprüfung muss die Bereitschaft der Wohnungswirtschaft bestehen.
Frage 3:
Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, unabhängig von den o. g. Fragen, die Problematik einer "Bonitätsauskunft" zu umgehen, oder kennt andere
Verfahren?
Eine generelle Abkehr der Wohnungswirtschaft von der Bonitätsprüfung erscheint aufgrund der wirtschaftlichen Lage der vermietenden Parteien wie auch oft
der wohnungssuchenden Haushalte nicht realistisch. Andere Verfahren, in denen die anmietende Partei auch selbst den Mietvertrag schließt, sind nicht bekannt.
Ratsherr Nicholls (SPD) fragte, ob der Verwaltung Informationen darüber vorlägen, dass die städtischen Firmen Hanova Wohnen oder die ZVK, die städtischen Stiftungen, die Wohnungsbaugenossenschaften und die privaten Wohnungsbauunternehmen trotz Schufaeintrag Wohnraum vermieten würden und in welchem Umfang dies geschehen würde.
Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Antwort zu Protokoll nachgereicht werden müsste.
Antwort der Verwaltung:
Die Landeshauptstadt Hannover steht insbesondere bei den Wohnungen, für die die Stadt das Belegrecht ausübt, mit den vermietenden Parteien in sehr engem Austausch – auch über Gründe möglicher Ablehnungen von Mietinteressenten. Gründe für die Ablehnung mit einer von der Stadt vorgeschlagenen Mietpartei einen Mietvertrag abzuschließen können aber neben einem negativen Schufa-Eintrag auch andere sein, wie z. B. vorhergehende Kündigung wegen mietwidrigem Verhalten o. ä.
Bereits heute wohnen zahlreiche Mietparteien mit „negativen Schufa-Merkmalen“ in den Beständen der kommunalen Wohnungsgesellschaften (hanova Wohnen oder auch der ZVK). Das lässt darauf schließen, dass eine mögliche Ablehnung aus diesem Grund (negative Schufa) im Einzelfall aber auch immer davon abhängig ist, um welche Art des Eintrages es sich handelt (negative Schufa aufgrund von Mietschulden, oder Verbraucherschulden) und ob sich der betreffende Haushalt des Themas angenommen und bereits eine „Aufarbeitung“ vorgenommen hat.
Eine quantitative Einschätzung dieses Themenblocks ist jedoch nicht möglich.
Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, welche Einschätzung die Verwaltung dahingehend formulieren würde, dass der Rückgang der Belegrechte in Hannover verhindert worden sei. Beigeordneter Kelich fragte zudem, wie sich die absoluten Zahlen der Belegrechte angesichts der großen Bauprojekte in den kommenden Jahren entwickeln würden und welche Rolle dabei die städtebaulichen Verträge spielten.
Stadtbaurat Vielhaber verwies auf die vom Rat verabschiedete Vereinbarung mit der Wohnungswirtschaft und erläuterte, dass man zum einen über den Wohnungsneubau und zum anderen dem Ankauf von Belegrechten einer Verringerung des sozial geförderten Wohnraums entgegenwirken wollte. Stadtbaurat Vielhaber sagte, dass zwischen 2013 und 2022 ungefähr 200 zusätzliche Belegrechte dazugekommen wären. Das sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass insgesamt ein (Bundesweiter) Negativtrend erwartet würde. Das läge unter anderen daran, wie schnell und ob überhaupt gebaut werden könnte. Stadtbaurat Vielhaber wies darauf hin, dass der städtebauliche Vertrag eine gute Unterstützung darstellen würde, weil dort festgelegt worden sei, wie hoch der Anteil an sozial geförderten Wohnraum innerhalb eines Wohnbauprojektes wäre. Stadtbaurat Vielhaber machte deutlich, dass im vergangenen Jahr 3.737 Wohneinheiten genehmigt und dass ca. 1.300 Wohnungen fertiggestellt worden seien.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) fragte, ob die Schufa-Auskunftspflicht in den Fällen ausgesetzt werden könnte, wenn der Mietzins durch Dritte, wie z.B. Arge oder Sozialamt, getragen würde.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass diese Möglichkeit nicht gegeben wäre. Allerdings würde in Einzelgesprächen nach entsprechenden Lösungen gesucht.
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob in Zusammenhang mit den Problematiken mit der Schufa-Auskunft, im Besonderen vor dem Hintergrund von geförderten Wohnraum, Beispiele aus anderen Kommunen berücksichtigt oder ob diesbezüglich ein Austausch zwischen den Städten stattfinden würde.
Stadtbaurat Vielhaber bot an, den Sachverhalt unter Berücksichtigung der benannten Aspekte verwaltungsintern zu behandeln.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) fragte, ob es die Verwaltung richtig fände, dass ein privates Unternehmen – die Schufa – über das Schicksal von Menschen entscheiden würde. Ratsherr Machentanz fragte ferner, ob dieses Kriterium nicht wenigstens bei der Hanova Wohnen und den Wohnungsgenossenschaften gestrichen werden könnte und ob über diesen Vorgang dann mit einem einfachen Ratsbeschluss entschieden werden könnte.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Schufa-Auskunftspflicht zu den Grundkriterien gehören würde und erneuerte das Angebot aus seiner vorangegangenen Antwort.
Ratsherr Nicholls (SPD) fragte, welche Möglichkeiten die Stadt sähe den Anteil von Vermietungen trotz Schufa-Eintrag, wie z.B. über das Housing First Angebots oder eine Steigerung des Wohnangebotes durch die Belegung der Leerstände, zu steigern.
Stadtbaurat Vielhaber erläuterte, dass es insgesamt eine Fluktuation, bedingt durch Umzüge, Renovierungen und Instandsetzungen von 3 % am Markt gäbe und dass diese in Hannover unter dem bundesdeutschen Mittelwert liegen würde. Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass er zum Thema Housing First an das Sozialdezernat verweisen müsste.
Stadträtin Bruns ergänzte, dass das Housing First ein Baustein innerhalb der Angebotspalette wäre, dass Housing First ein gutes Angebot darstelle, aber nicht für alle Menschen geeignet sei. Stadträtin Bruns sagte, dass man mit Housing First noch mehr Personen erreichen könnte, dass dies jedoch sehr von der Persönlichkeitsstruktur der einzelnen Menschen abhängig wäre.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) fragte, ob es einen Grund dafür gäbe, dass Wohnungsgenossenschaften im Allgemeinen die Schufa-Auskunftspflicht aussetzen könnten, dass dies bei den städtischen Tochtergesellschaften jedoch nicht der Fall wäre.
Stadtbaurat Vielhaber gab zu Protokoll, dass die Verwaltung die Antwort nachreichen müsste.
Antwort der Verwaltung:
Inwieweit (einige) Genossenschaften für Ihre Mitglieder die Schufa-Prüfung aussetzt und aus welchen Gründen dies dann erfolgt, ist der Verwaltung nicht bekannt. Diese firmeninterne Entscheidung könnte jedoch unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens getroffen werden.
TOP 2.3.
der CDU-Fraktion zu Bauvorhaben im Sommer 2022
(Drucks. Nr. 1019/2022)
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hoare (CDU) aus Drucks. Nr. 1019/2022 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
Die Bauvorhaben, die der Fachbereich Gebäudemanagement während der Sommermonate Juli und August, insbesondere in der Ferienzeit (14. Juli bis 24. August
2022) durchführt, sind in der beigefügten Liste aufgeführt (siehe Anlage).
Die Trennung zwischen Arbeiten in den Sommerferien sowie den Arbeiten davor und danach lassen sich bei größeren Baumaßnahmen nicht zeitscharf abgrenzen;
daher sind neben den Kurzbeschreibungen der Gesamtmaßnahmen zusätzlich die Arbeiten beschrieben, die während der Sommerzeit/Ferienzeit durchgeführt werden.
Eine Aufschlüsselung nach Neubauten, Umbauten und Sanierungen ist nicht immer möglich, da bei einigen Projekten gleich mehrere Maßnahmen durchgeführt werden.
Frage 2:
Wie hoch fallen die Kosten für die in dieser Zeit angestoßenen Bauvorhaben – aufgeschlüsselt nach einzelnen Projekten – aus?
Die nach Projekten aufgeschlüsselten Kosten der Bauvorhaben sind der anliegenden Liste zu entnehmen (siehe Anlage).
Frage 3:
Welche Maßnahmen wird die Landeshauptstadt während dieser Zeit im Bereich Tiefbau unter Angabe der jeweiligen Kosten durchführen?
Im Juli und August werden seitens des FB Tiefbau u.a. Maßnahmen aus dem Deckenprogramm durchgeführt.
Dies werden die folgenden Maßnahmen sein:
- Sahlkamp im Kreuzungsbereich Ada-Lessing-Straße; Baukosten ca. 15.000 €
- Hannoversche Straße von Hinrichstraße bis Kurze Straße; Baukosten ca. 70.000 €
- Limmerstraße von Zimmermannstraße bis Westschnellweg; Baukosten ca. 100.000 €
- Bockmerholzstraße von Heinrich-Warnecke-Straße bis Hoflage; Baukosten
ca. 54.000 €
- Altenbeckener Damm von Mendelssohnstraße bis Rudolf-von-Bennigsen Ufer;
Baukosten ca. 160.000 €
Hinzu kommt die Errichtung einer Lichtsignalanlage in der Gollstraße in Höhe der Straße
Am Kindergarten, Baukosten ca. 130.000 €.
Außerdem gibt es noch eine Reihe von Straßenbaumaßnahmen mit längerer Bauzeit, die nicht ausschließlich in den Monaten Juli 2022 und August 2022 ausgeführt
werden, sondern die entweder bereits früher beginnen bzw. erst nach dem August 2022 enden.
Hierzu zählen z.B. die Maßnahmen:
- Lutherstraße von Sallstraße bis Große Düwelstraße; Baukosten ca. 650.000 €
- Ständehausstraße von Luisenstraße bis Georgstraße mit barrierefreiem Ausbau der Bushaltestelle Kröpcke; Baukosten ca. 590.000 €
- Weizenfeldstraße zwischen Alte Stöckener Straße und Hogrefestraße; Baukosten
ca. 5,90 Mio. €
- Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße; Baukosten
ca. 2,8 Mio. €
- Theodor-Heuss-Platz (West), Baukosten ca. 1,25 Mio. €
- Stadtstraße, Baukosten ca. 1,5 Mio. €.
Stadtbaurat Vielhaber ergänzte, dass im Bereich Hochbau nicht zeitscharf zwischen den Arbeiten gegrenzt werden könnte. Daher könnte man neben den Kurzbeschreibungen der Maßnahmen zusätzlich die Arbeiten beschreiben, die in der Ferienzeit durchgeführt würden. Die Verwaltung habe dies in einer recht aufwendigen Tabelle nach Neu-, Umbauten und Sanierungen aufgestellt. Stadtbaurat Vielhaber führte weiter aus, dass beispielsweise in Neubau eine Typenkita in der Petermannstraße, mit Wiederholungsleistungen an vier weiteren Standorten – In der Steinbreite, Strelitzer Weg, Vinzenzstraße und Kreuzbusch / Lehmbuschfeld – entstünden. An den Standorten Petermannstraße und Strelitzer Weg würden in den Sommerferien Abbrüche stattfinden, Bodengutachten erstellt und an vier Standorten Bodensanierungen durchgeführt. Das Volumen beträgt 25 Mio. Euro. Das zweite Beispiel sei die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Kastanienhof mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 18 Mio. Euro. In den Sommerferien würden im zweiten Bauabschnitt die Lüftungsanlagen und die Bestandsklassenräume eingebaut und die Trockenbauarbeiten fortgeführt. Stadtbaurat Vielhaber regte an, dass die Verwaltung die sehr umfangreiche Aufstellung dem Protokoll angehängt werden könnte, da ein Vortragen der Liste zu zeitaufwendig wäre.
Ratsherr Hoare (CDU) fragte, ob in diesem Zusammenhang Sperrungen und Umleitungen zu erwarten wären und welche Vorhaben als ÖPP-Verfahren durchgeführt würden. Ratsherr Hoare fragte ferner, wie hoch das Risiko sei, dass aktuelle Bauvorhaben aufgrund der politischen Lage vielleicht nicht umgesetzt werden könnten.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass es vielfach um die Durchführung von Arbeiten gehe, die länger vorbereitet und ausgeschrieben gewesen seien. Deshalb sei davon auszugehen, dass das ein Szenario der Zukunft würde. Die Vorhaben aus der Aufstellung wären vertraglich gesichert. Stadtbaurat Vielhaber führte weiter aus, dass beispielsweise der Typenbau der Kitas an vier Standorten ein ÖPP-Projekt wäre. Darüber hinaus seien im Besonderen Tiefbauarbeiten mit Sperrungen, Umleitungen und Ähnlichen belastet. Dazu würde die Verwaltung eine Presseberichterstattung vor den Sommerferien mit den Medien zusammen anhand von kartographischen Darstellungen durchführen. Stadtbaurat Vielhaber betonte, dass trotz der vielen Baumaßnahmen die wesentlichen Ziele und Bereiche in der Landeshauptstadt Hannover grundsätzlich immer erreichbar blieben.
Ratsherr Albrecht (CDU) fragte vor dem Hintergrund von Fachkräfte- und Materialmangel, ob sichergestellt sei, dass die Arbeiten in den Schulen innerhalb der Sommerferien fertiggestellt würden.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass beispielsweise der Bau von sechs Toilettenbereichen in der IGS Roderbruch zu Ferienbeginn am 14. Juli 2022 beginnen würde. Diese Maßnahme habe ein Volumen von 1,5 Mio. Euro und sollte im April 2023 fertiggestellt seien, da derart umfangreiche Sanierungen nicht innerhalb von sechs Wochen machbar wären. Stadtbaurat Vielhaber erörterte, dass Verzögerungen leider nie ganz ausgeschlossen werden könnten. Ein Bericht im Rahmen der Sitzung des Deutschen Städtetages hätte offenbart, dass Ziegelbrennereien, aufgrund des drohenden Gas-Embargos, ihre Öfen bereits langsam herunterfahren würden, da dieser Vorgang mehrere Wochen andauere und die Öfen ansonsten Schaden nehmen könnten. Dies würde zu einer Verknappung in diesem Segment, begleitet durch Materialmangel und Preissteigerungen, führen. Dieses Beispiel würde zeigen, welche Auswirkungen die globalen Entwicklungen zurzeit hätten.
TOP 2.4.
der AfD-Fraktion zu Trans-Personen in weiblichen „Safe-Spaces“
(Drucks. Nr. 1020/2022)
TOP 2.5.
von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner)
TOP 2.5.1.
zur "Solidaritäts-Prämie"
(Drucks. Nr. 1314/2022)
TOP 2.5.2.
zum Zustand des kleinen Parks am Aegidientorplatz
(Drucks. Nr. 1315/2022)
TOP 3.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
TOP 3.1.
Berufung des Kuratoriums Klimaschutzregion Hannover und des Klimaweisen-Rates
(Drucks. Nr. 0534/2022 N1 mit 1 Anlage)
TOP 3.1.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 0710/2022)
TOP 3.1.2.
und Änderungsantrag der Fraktion DIE PARTEI & Volt
(Drucks. Nr. 0877/2022)
TOP 3.1.3.
sowie Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1221/2022)
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) kritisierte das Auszählungsverfahren nach D’Hondt, da infolgedessen kleinere Fraktionen um ihr Stimmrecht gebracht würden. Dieses Verfahren würde den Wähler*innenwillen unterwandern und sorge für Politikverdrossenheit. Im Weiteren brachte Ratsherr Machentanz die Nicht-Beteiligung der kleineren Fraktionen mit den Auswirkungen des Klimawandels in Zusammenhang und forderte die Rückkehr zum Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer, da ansonsten weiterhin 20 % der Wähler*innen in Hannover ignoriert würden.
Ratsfrau Ihnen (FDP) trug den Antrag der Fraktion der FDP einschließlich Begründung frei vor.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) stellte den Änderungsantrag der Fraktion Die PARTEI & Volt mit Begründung vor.
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass man bereits zu Beginn der Ratsperiode über das aktuelle Auszählverfahren debattiert habe und dass sich die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag gegen D´Hondt Verfahren ausgesprochen habe. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian stellte klar, dass es nicht die Aufgabe des Rates wäre die einzelnen Auszählverfahren zu bewerten. Das sei eine Diskussion, die nach Ansicht der Bündnis 90/Die Grünen auf der Ebene geführt werden müsste, auf der die entsprechenden Gesetze gemacht würden.
Ratsherr Engelke (FDP) bemerkte, dass sich die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen zu Beginn der Ratsperiode einfach auch nur für den Antrag der FDP-Fraktion hätte entscheiden können, dann hätte man gute Chancen gehabt das bisherige Auszählverfahren beibehalten zu können. Ratsherr Engelke fragte, ob es sich nach Ansicht der Verwaltung bewährt habe, dass man die kleineren Fraktionen ausschließe und somit 22,3 % der Hannoveraner*innen ignoriere.
Stadträtin Ritschel erläuterte, dass ihrem Verständnis nach das Kuratorium Klimaschutzregion Hannover ein Gremium des Austauschs darstellen sollte. Stadträtin Ritschel betonte, dass es ihr Anspruch wäre, dass das was im Kuratorium gesprochen würde, in den Rat und seine Gremien zu transportieren, damit die Verwaltung die Möglichkeit habe Vorlagen zu Klimaschutz und –Anpassungen an einen breiten Personenkreis zu kommunizieren. Stadträtin Ritschel merkte abschließend an, dass von einem Ausschluss überhaupt nicht die Rede seien dürfte, da man bei einem derartigen Verständnis ansonsten einen Beirat mit mindestens 540.000 Menschen würde aufstellen müssen.
Ratsherr Hemeed (Die LINKE.) führte zum Wortbeitrag der Vorsitzenden der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen aus, dass schon die Aussage zu Beginn der Ratsperiode, wonach die Entscheidung auf anderer Ebene getroffen werden müsste, falsch wäre. Denn der Beschluss des Landtages würde den Kommunen erlauben, dass diese selbst über ihr Auszählungsverfahren entscheiden könnten.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) schloss sich den Worten seines Vorredners an und bemerkte, dass der Antrag der FDP-Fraktion, wonach die Grundmandatsträger*innen als Gäst*innen an den Sitzungen des Kuratoriums teilnehmen sollten, durchaus Charme habe. Ratsmitglied Klippert entgegnete zu den Ausführungen der Umweltdezernentin, dass sich die Politik aufgrund der guten Informationspolitik der Verwaltung eigentlich komplett aus dem Kuratorium zurückziehen könnte.
Ratsherr Engelke (FDP) sagte, dass er den Wortbeitrag der Umweltdezernentin dahingehend wahrgenommen habe, dass die Politik eher eine untergeordnete Rolle im Kuratorium spielen würde. Ratsherr Engelke stellte klar, dass letztendlich der Rat der Stadt – die Kommunalpolitiker*innen, die Verwaltungsvorlagen behandeln und für deren Auswirkungen der Öffentlichkeit gegenüber geradestehen müssten. Ratsherr Engelke fragte erneut, wie die Aussage der Verwaltung zu verstehen sei, dass sich der Ausschluss von Fraktionen bewährt habe.
Stadträtin Ritschel machte deutlich, dass die vorliegende Drucksache in Zusammenarbeit mit der Region entstanden wäre, da sich diese auf den Masterplan „100 % für den Klimaschutz“ und dem Start des Kuratorium Klimaschutz Region Hannover im Jahr 2012 beziehe. Stadträtin Ritschel betonte, dass das Kuratorium seitdem in seiner Gewichtung – wie viele Vertreter*innen aus Rat, Regionsversammlung und Institutionen beteiligt wären, nicht verändert worden sei. Stadträtin Ritschel bekräftigte, dass die Kernaussage in der Drucksache darauf abziele, dass diese Konstellation in der Vergangenheit zu guten Ergebnissen geführt habe. Stadträtin Ritschel hob hervor, dass der Rat und die Regionsversammlung das Privileg genießen würden, dass diese mit entsprechenden Beschlüssen auf die erarbeiteten Vorlagen reagieren zu können. Die Beteiligten Institutionen, wie der Naturschutzbund, der ADFC oder aha, die für die Umsetzung gebraucht würden, seien an den unmittelbaren Entscheidungen nicht beteiligt. Stadträtin Ritschel unterstrich, dass das Kuratorium ein Beratungsgremium sei und dass die Verwaltung die dort erarbeiteten Vorschläge zur Beschlussfassung in den Rat und seine Gremien transportieren würde.
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass er es nicht für sinnvoll halte, dass zu jedem Gremium eine Debatte darüber geführt würde, ob D`Hondt oder Hare/Niemeyer das bessere Auszählungsverfahren wäre und hob die Auffassung der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema hervor.
Ratsherr Döring (FDP) stellte fest, dass er kein Argument gehört habe, warum man bei der Besetzung des Kuratoriums hinter der Grundmandatsregelung nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz zurückbleiben wollte und warum man die Versicherungswirtschaft, welche umfangreiche Kompetenzen in der Berechnung von Klimamodellen für Deutschland und Europa aufgebaut habe, nicht beteiligt werden sollte. Darüber hinaus habe er kein Argument gehört, warum eine Beteiligung der Landfrauen der Region Hannover nicht gewünscht wäre.
Beigeordneter Semper (CDU) machte deutlich, dass die Fraktion der CDU kein Verständnis dafür habe, dass man hinter der Grundmandatsregelung zurückbliebe und den kleinen Fraktionen infolgedessen eine Gäst*innenrolle im Kuratorium verwehren wollte. Beigeordneter Semper erklärte, dass die CDU-Fraktion den Änderungsantrag der FDP-Fraktion unterstütze und die Ursprungsdrucksache dann ablehnen würde, wenn der Änderungsantrag der FDP-Fraktion keine Mehrheit erhalten könnte.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) stellte klar, dass das Thema Auszählungsverfahren so lange aktuell bliebe, bis eine adäquate Lösung im Sinne der kleineren Fraktionen gefunden würde.
Ratsherr Böning machte deutlich, dass es sehr viel sinnvoller gewesen wäre, wenn man zeitnah eine vernünftige Regelung im Sinne der kleineren Fraktionen aufgegriffen hätte, anstatt dieses Armutszeugnis einer Debatte der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Ratsherr Wolf führte aus, dass die Kommunalpolitik aufgrund ihrer Nähe zu den Bürger*innen weniger auf Konfrontation und mehr auf Konsens setzen sollte – im Besonderen wenn es um Themen wie Kultur oder Klimaschutz gehe. Die Auszählverfahren würden den Rat der Stadt so lange begleiten bis die anhängigen Gerichtsverfahren ausgeurteilt wären. In der Zwischenzeit sei der „Status Quo“ zu akzeptieren – ob man das nun gut oder auch weniger gut fände.
TOP 3.2.
Neues Mitglied des Theaterbeirats
(Drucks. Nr. 0890/2022)
TOP 3.3.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1434/2022)
Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1363/2022 mit 1 Anlage)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass der Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Rates (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) bedürfe.
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) führte aus, dass die Demokratie davon leben würde, dass alle Menschen die Möglichkeit erhielten Entscheidungsprozesse mitzugestalten. Das gelte auch für die aktive Teilhabe an der Kommunalpolitik. Gerade für Mandatsträger*innen, die Sorgearbeit gegenüber Kindern oder Pflegebedürftigen leisteten und gegebenenfalls noch einen Beruf in Teil- oder Vollzeit ausüben würden. Speziell für diesen Personenkreis und Menschen mit körperlichen Einschränkungen könnte es hinderlich seien ein Mandat auszuüben, wenn dann auch noch die Hemmschwellen organisatorisch hoch wären. Durch die Möglichkeit an Sitzungen auch über Videokonferenztechnik teilnehmen zu können, würden die Hemmschwellen erheblich abgesenkt. Ratsfrau Dr. Carl betonte, dass man alle Personengruppen einer Gesellschaft benötigen würde, denn man lebe in einer vielfältigen Gesellschaft und Demokratie sei nur dann sinnvoll, wenn alle Menschen teilhaben könnten. Ratsfrau Dr. Carl brachte ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass die Niedersächsische Landesregierung diesen Weg durch das NKomVG vorgegeben habe, da die Demokratie mehr Raum brauche, welcher nicht nur in Konferenzsälen und endlos langen Sitzungen genutzt werden müsste. Es sei erfreulich, dass die Landeshauptstadt Hannover bei dem Thema in ihrer Vorbildfunktion voranschreiten könnte und dass auf diesem Weg mehr alleinerziehende Mütter ein Mandat ergreifen und für mehr Parität in der Kommunalpolitik sorgen könnten.
Ratsherr Engelke (FDP) brachte sein Erstaunen darüber zum Ausdruck, dass es seine Vorrednerin innerhalb von Sekunden geschafft habe völlig gegensätzliche Überzeugungen zu kommunizieren.
Beigeordneter Semper (CDU) erläuterte, dass man in der heutigen Sitzung die rechtlichen Voraussetzungen schaffen würde, dass die hybriden Sitzungen irgendwann einmal möglich seien könnten. Es wäre jedoch auch zu konstatieren, dass die Stadt zwei Jahre Corona Krise nicht genutzt habe, um die entscheidenden technischen Voraussetzungen umgesetzt zu haben. Der CDU-Fraktion sei wichtig, dass diese Möglichkeiten nicht nur für die Ratsgremien geschaffen würden, sondern dass auch die Stadtbezirksräte digital tagen könnten. Denn auch dort wollte man eine Vereinbarkeit von Beruf, Ehrenamt und Familie gewährleisten.
Stadtrat Prof. Baumann erörterte, dass sich die Verwaltung mit dem Thema hybride Sitzungen sehr intensiv auseinandergesetzt habe und dass man sehr zügig Zoom-Lizenzen angeschafft habe, um in den politischen Gremien entsprechend arbeiten zu können. Allerdings sei zu bedenken, dass die Ausstattung der Räume nicht nur auf die Technik begrenzt werden könnte. Stadtrat Prof. Baumann führte weiter aus, dass die Verwaltung Überlegungen dahingehend angestellt habe, um auch die Stadtbezirksräte entsprechend auszustatten. Allerdings sei die Personaldecke an der Stelle zu dünn, um diese Sitzungen organisatorisch begleiten zu können. Es sei ohne weiteres möglich die Technik zu installieren und die Standorte mit Lizenzen auszustatten, aber man sei letztendlich zu der Entscheidung gelangt, dass dieser Vorgang wenig sinnvoll wäre. Stadtrat Prof. Baumann berichtete, dass man in der Corona Pandemie den Gremien und den Stadtbezirksräten angeboten habe, dass diese die Technik mit entsprechendem Support im Neuen Rathaus nutzen könnten. Stadtrat Prof. Baumann sagte, dass man nach dem Beschluss des Rates zur vorliegenden Drucksache mit der Ausstattung des Ratssaals fortfahre, da die Anpassung im NKomVG bestimme, dass sich alle Ratsmitglieder jederzeit, gegenseitig sehen könnten müssen, was den Einsatz zusätzlicher Kameratechnik notwendig machen würde. Stadtrat Prof. Baumann merkte abschließend an, dass man den Hodlersaal zügig weiter ausstatte und dass man, wie in der Drucksache explizit erwähnt, die Stadtbezirksräte Schritt für Schritt weiter ertüchtigen würde.
Ratsherr Wolf erläuterte, dass die digitale Demokratie und eine barrierefreie Teilhabe für alle Menschen bereits im Jahr 2006 Thema bei den PIRATEN gewesen wären. Allerdings sei die Verwaltungsvorlage weniger einem erfolgreichen Handeln der SPD-Fraktion, sondern vielmehr den Zwängen der Corona Pandemie und der Tatsache zuzuordnen, dass inzwischen jüngere Teams mit digitalem Verständnis in der Verwaltung angekommen seien. Ratsherr Wolf führte weiter aus, dass die neuen Technologien dazu beitragen könnten, dass unter anderen Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen den Schritt in die Kommunalpolitik wagen würden.
Ratsherr Jacobs (AfD) sagte, dass die Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich der Digitalisierung einen ersten guten Schritt darstelle, aber noch lange nicht das Ende seien dürfte. Denn es sei immer noch nicht möglich, dass die Menschen die kompletten Sitzungen des Rates und seiner Gremien von Zuhause aus verfolgen und Einlassungen und Anfragen digital formulieren könnten. Das würde unter anderen einer echten Barrierefreiheit im Weg stehen und diejenigen Menschen benachteiligen, die während der Sitzungszeiten noch in den Büros, den Supermärkten, den Krankenhäusern oder Pflegeheimen tätig wären.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) erläuterte, dass die Verwaltung die Maßnahmen sehr zügig und effektiv umgesetzt habe und dass die Niedersächsische Landesregierung zunächst einmal die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen musste, damit die Änderung der Hauptsatzung beschlossen werden könnte. Ratsmitglied Klippert regte an, dass man die komplette Aufzeichnung der Ratsversammlung von H1 erwerben könnte, um diese dann Interessierten auf einer entsprechenden Internetplattform zugänglich machen zu können.
Ratsherr Engelke (FDP) betonte, dass die Verwaltung sehr zeitnah Technik und Equipment zur Verfügung gestellt habe und dass infolgedessen die Arbeit, aufgrund der Unterstützung durch ein gutes Team, völlig unproblematisch weitergeführt werden konnte. Ratsherr Engelke bedankte sich beim Dezernenten für Personal und Organisation, Recht und Digitalisierung für die gute Begleitung und Ausstattung mit z.B. den Zoom-Lizenzen, die auch fraktionsintern genutzt werden könnten. Ratsherr Engelke hob hervor, dass der heutige Beschluss nur ein erster Schritt in die Digitalisierung und zudem einer neuen Form von Teilhabe wäre.
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) fragte vor dem Hintergrund von Barrierefreiheit und Teilhabe für Rats- und Bezirksratsmitglieder, ob es Überlegungen dahingehend gäbe, dass zukünftig auch die Bürger*innen per Streaming an den Sitzungen des Rates und seinen Gremien teilhaben könnten und welche technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssten.
Stadtrat Prof. Baumann erläuterte, dass die verfügbaren Lizenzen drei Schnittstellen anbieten würden. Man könnte, durch setzen eines Hakens und dem Verbinden mit einer Adresse auf Facebook, YouTube und auf einer weiteren Streaming fähigen Website, beispielsweise hannover.de, die Sitzungen des Rates und seiner Gremien relativ zügig streamen. Stadtrat Prof. Baumann betonte, dass organisatorisch ein Beschluss der Geschäftsordnungskommission erfolgen müsste, um die technischen Möglichkeiten umsetzen zu können. Stadtrat Prof. Baumann merkte an, dass die Zuschaltung einzelner Personen in die Überlegungen eingeflossen wären. Allerdings sei dieser technisch-organisatorische Aufwand, mit dem Unterhalt einer zusätzlichen Website zu groß, da diese über eine Leinwand sichtbaren Zugeschalteten vor dem Hintergrund von verfassungsfeindlichen Äußerungen oder Gesten entsprechend begleitet werden müssten.
Ratsherr Wolf konstatierte, dass das Streamen auf mehreren Kanälen als Multiplikator für die Nutzer*innenzahlen dienen würde. Denn umso breiter gefächert die Verfügbarkeit, umso schneller würden sich die Zugriffszahlen potenzieren. Eine diesbezügliche Änderung der Hauptsatzung, mit der Vorbereitung in der Geschäftsordnungskommission, sei dann wieder eine Aufgabe des gesamten Rates.
TOP 4.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1363/2022: Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1466/2022)
TOP 5.
Beschluss über den Jahresabschluss 2020
(Drucks. Nr. 2233/2021 mit 5 Anlagen)
TOP 6.
Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1066/2022 mit 6 (nur online) Anlagen)
TOP 7.
177. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Sahlkamp / "ehemalige Freiherr-von-Fritsch-Kaserne“
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0902/2022 mit 4 Anlagen)
TOP 8.
Fortschreibung des Kommunalen Wohnraumförderprogrammes der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1049/2022 mit 2 Anlagen)
Beigeordneter Kelich (SPD) erläuterte, dass man das Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover in der höchsten Förderstufe an das Landesförderprogramm anpasse, da durch die bessere Verträglichkeit der beiden Förderprogramme zueinander mehr Projekte möglich gemacht werden könnten. Das begrüße die Fraktion der SPD genauso, wie den Vorschlag der Verwaltung die Bindungsdauer der geförderten Wohnungen in der Preiskategorie 6,10 € pro m² und 6,40 € pro m² erhöhen zu wollen. Darüber hinaus sei der Einzug des Mittelstandwohnen im Bereich von 8 € pro m² mit den skizzierten Rahmenbedingungen erfreulich, um auf diese Weise einen attraktiven Baustein für das genossenschaftliche Wohnen und die private Wohnungsbauwirtschaft schaffen zu können.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) erklärte, dass die Fraktion Die LINKE. der Verwaltungsvorlage zustimmen werde. Ratsherr Machentanz monierte, dass die angestrebten Zahlen mengenmäßig leider nicht ausreichend wären. Die Fraktion Die LINKE. habe bereits in der vergangenen Wahlperiode die Schaffung von zusätzlich 2.000 Wohnungen pro Jahr gefordert. Ratsherr Machentanz erörterte, dass man davon weit entfernt sei und dass auch der Antrag zur Kapitaldeckenerhöhung bei der hanova Wohnen leider mehrmals abgelehnt worden sei. Ratsherr Machentanz betonte, dass die öffentliche Hand eine Verantwortung hinsichtlich ausreichend geförderten Wohnraum zu erfüllen habe, da Wohnen ein Menschenrecht wäre. Es sei so lange zu wenig bezahlbarer Wohnraum vorhanden, wie man eine so hohe Zahl an Obdachlosen in Hannover zu verzeichnen habe. Darüber hinaus würden immer noch zu viele Wohnungen aus der Belegrechtsbindung fallen. Ratsherr Machentanz erklärte, dass die Schaffung von 50 zusätzlichen Wohnungen für den Mittelstand natürlich zu begrüßen wäre. Allerdings sei das höchstens ein Tropfen auf dem heißen Stein, welcher wirklich Bedürftige, wie alleinerziehende Elternteile, Geringverdiener*innen und Obdachlose, lediglich am Rand tangierten.
Ratsherr Mensak (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass in Hannover nach wie vor die Mieten steigen würden und dass ein immenser Bedarf an bezahlbaren und sozial geförderten Wohnraum für Menschen mit mittleren und geringeren Einkommen bestünde. diese Menschen müssten schon jetzt mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Miete und Nebenkosten aufbringen. Zudem würde man aber auch dringend Wohnraum für Obdachlose und Geflüchtete benötigen. Man habe deshalb gemeinsam mit den Fraktionen der FDP und SPD zum Haushalt 2021/2022 das laufende städtische Förderprogramm ab diesem Jahr um 500.000 € erhöht, um weitere Belegrechtswohnungen fördern zu können und so zur Entlastung des Wohnraummangels in Hannover beitragen zu können. Außerdem habe man die Verwaltung zum Haushalt 2021/2022 beauftragt zu prüfen, wie das bestehende Wohnraumförderprogramm um eine neue Förderstufe ergänzt werden könnte, um auch Wohnungen mit 8 € pro m² fördern zu können. Ratsherr Mensak sagte, dass mit der Drucksache zur Fortschreibung des kommunalen Wohnraumförderprogramms die Verwaltung die beiden Haushaltsanträge des Wohnraumförderprogramms und zur Förderung von 8 € Kaltmieten umgesetzt habe. Außerdem würde die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen begrüßen, dass die Dauer der Sozialbindung auf 12 bzw. 20 Jahre verlängert worden wären.
Ratsherr Albrecht (CDU) erörterte, dass diese Fortschreibung des Wohnraumförderprogramms im Grundsatz eine Verbesserung der Wohnraumförderung darstellen würde, da eine Förderstufe für diejenigen Menschen entstünde, die im mittleren Preissegment Schwierigkeiten gehabt hätten bezahlbaren Wohnraum zu finden und bislang nicht gefördert worden wären. Damit seien Forderungen, welche die CDU-Fraktion in der Vergangenheit immer wieder formuliert habe, endlich umgesetzt worden. Deshalb könnte die CDU-Fraktion, anders als in der Vergangenheit, diesem Wohnraumförderprogramm auch zustimmen. Ratsherr Albrecht machte deutlich, dass die Ereignisse der näheren Vergangenheit wieder einmal aufgezeigt hätten, dass in allen Preiskategorien deutlich mehr Wohnraum entstehen müsste.
Beigeordneter Kelich (SPD) entgegnete zum Wortbeitrag des Vorsitzenden der Fraktion Die LINKE., dass im Zeitraum von 2013 bis 2022 etwa 200 Belegrechte hinzugekommen und nicht etwa welche verlorengegangen wären. Darüber hinaus sei die Forderung von 2.000 Wohnungen pro Jahr unbestritten zustimmungswürdig. Allerdings müsste man bei einer derartigen Forderung eine vernünftige Umsetzungsperspektive mitliefern, welche bei den Forderungen der Fraktion Die LINKE. grundsätzlich nie vorhanden sei. Beigeordneter Kelich unterstrich, dass Wohnraumförderung in der Zuständigkeit des Landes läge. Deshalb sei die Wohnraumförderung in Hannover beispielhaft und fände bundesweite Beachtung.
Ratsherr Engelke (FDP) sagte, dass das kommunale Wohnbauförderprogramm sehr erfolgreich wäre und mit der vorliegenden Drucksache noch besser gemacht würde. Es sei der Fraktion der FDP schon in der vergangenen Ratsperiode im Rahmen der Partnerschaft mit den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sehr wichtig gewesen, dass die 8 € Mieten für den Mittelstand in die Förderung aufgenommen würde. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass in Hannover dringend zusätzlicher Wohnraum entstehen müsste. Allerdings müssten auch entsprechende Flächen vorhanden und Materialien sowie Baufirmen erreichbar seien. Man habe zwar mit der Bausiedlung Kronsberg das größte Wohnbauprojekt in Niedersachsen, wenn nicht sogar Deutschlands, aber auch das dürfte kein Grund sein, um sich auf irgendetwas ausruhen zu wollen. Im Weiteren kritisierte Ratsherr Engelke die Halbierung des Projektes Schwarze Heide, wonach die ursprünglich zum gesamten Areal vergleichsweise kleine Fläche nun noch einmal verkleinert worden wäre.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) wies darauf hin, dass er den Betrachtungszeitraum einfach verlängert habe und dementsprechend mit Beginn im Jahr 2000 recherchiert habe. Zudem habe die SPD-Fraktion im Kommunalwahlkampf Plakate aufgehängt, auf denen 10.000 zusätzliche Wohnungen für Hannover über einen Zeitraum von fünf Jahren versprochen worden seien. Allerdings habe auf diesen Plakaten auch nichts von einer Umsetzungsperspektive gestanden.
TOP 9.
Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen
Verlängerung der im Jahr 2022 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 1053/2022 mit 1 Anlage)
TOP 10.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Instandsetzung des Fössebades
(Drucks. Nr. 1309/2022)
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) erklärte, dass sich die Fraktion Die LINKE. zur vorliegenden Drucksache enthalten würde, da man ebenfalls der Auffassung wäre, dass das Fössebad zur Hallenbadsaison 2022/2023 wiedereröffnet werden sollte. Deshalb sei es wünschenswert, dass die Verwaltung diesbezüglich etwas mehr Tempo mache.
Ratsherr Capellmann (CDU) bemerkte, dass man der Verwaltung eine Herausforderung biete, wonach das Fössebad zu Saisonbeginn wiedereröffnet werde und die Kinder dort Schwimmen lernen könnten.
Ratsherr Bingemer (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion den vorliegenden Dringlichkeitsantrag ablehnen würde, da man der Ansicht sei, dass die Verwaltung bereits schnell und umsichtig gehandelt habe.
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Dringlichkeitsantrag ablehnen würde, da der Versuch zur Beschleunigung eines Vorhabens innerhalb eines Vergabeverfahrens völlig sinnfrei wäre.
Ratsherr Pieper (SPD) machte deutlich, dass die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehne, da eine Wiedereröffnung zu Beginn der Hallenbadsaison bei Betrachtung der aktuellen Auftragslage unrealistisch wäre.
Ratsherr Jacobs (AfD) sagte, dass die AfD-Fraktion den Dringlichkeitsantrag ablehne, da man der Auffassung sei, dass die Verwaltung alles daransetze, dass das Fössebad so schnell wie möglich wieder für den Schwimmunterricht und den Vereinssport zur Verfügung stehen könnte.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) merkte an, dass doch diesmal so zügig gehandelt werden sollte, dass sich nicht erst wieder die Wähler*innen genötigt sehen müssten darauf hinzuwirken, dass sich irgendetwas bewege.
Ratsherr Böning erklärte, dass er den Dringlichkeitsantrag ablehne, da man ganz sicher Schwierigkeiten bekommen würde im kolportierten Zeitrahmen die entsprechenden Handwerksfirmen zu engagieren.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für die Niederschrift:
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
TOP 11.
Grundstücksangelegenheiten
TOP 11.1.
Verkauf Carlo-Schmid-Allee
(Drucks. Nr. 1255/2022 mit 2 Anlagen)
TOP 12.
Beihilfebearbeitung durch die Firma Comramo
(Drucks. Nr. 1432/2022 mit 2 Anlagen)
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erörterte, dass aufgrund der epidemischen Lage und des angepassten § 182 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Sitzung in Form einer Videokonferenz durchgeführt werde. Zur Durchführung der Ratsversammlung werde die Meeting Software Zoom verwandt. Ratsvorsitzende Engelhardt wies darauf hin, dass bei der Nutzung von Zoom personenbezogene Daten verarbeitet werden. Eine ausführliche Information zur Datenverarbeitung sei allen Ratsmitgliedern vorab übersandt worden. Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über den Zoom-Chat.
Ratsvorsitzende Engelhardt bat darum, dass sich alle Ratsmitglieder mit „anwesend“ im Live-Chat anmelden mögen.
Zudem erläuterte Ratsvorsitzende Engelhardt, dass sich die Geschäftsordnungskommission in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2020 darauf verständigt habe, dass vor dem Hintergrund der Sichtbarkeit der Handzeichen bei Abstimmungen und der notwendigen Serverstabilität die virtuellen Hintergründe deaktiviert werden.
Einstimmig beschloss der Rat gemäß § 182 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Zulassung der Pressevertreter*innen per Videokonferenz.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die Regelungen zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin.
Nach Absatz 2 des § 64 NKomVG seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden, Film- und Tonaufnahmen dann, wenn die Hauptsatzung dies bestimme.
Nach dem Inkrafttreten der Hauptsatzung gelte nach dem neu eingefügten § 3a die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei der Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe. Film und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohner*innen sowie Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Hannover, wären nur dann zulässig, wenn diese Personen eingewilligten.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies sie auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass der Punkt 4.1, Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1363/2022: Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover mit der Drucks. Nr. 1466/2022 von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser von der Fraktion der CDU zurückgezogen wurde.
Beihilfebearbeitung durch die Firma Comramo
(Drucks. Nr. 1432/2022 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der Verwaltung zur Beihilfebearbeitung durch die Firma Comramo mit der Drucks. Nr. 1432/2022 mit 2 Anlagen.
Der Antrag wurde unter dem Punkt 12, nach Punkt 10 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
Der Antrag wurde unter dem Punkt 12, nach Punkt 10 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass der Punkt 11.1 zum Verkauf Carlo-Schmid-Allee mit der Drucks. Nr. 1255/2022 mit 2 Anlagen von der Tagesordnung abzusetzen sei, da dieser auf Antrag der Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 12. Mai 2022 zu weiteren Beratungen in die Fraktionen verwiesen wurde.
Einstimmig beschloss der Rat den Punkt 12 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.
TOP 2.
A N F R A G E N
TOP 2.1.
der CDU-Fraktion zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften
(Drucks. Nr. 1018/2022)
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hoare (CDU) aus Drucks. Nr. 1018/2022 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
Baumaßnahmen in Öffentlich-Privater Partnerschaft sind seit mehr als 2 Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Beschaffungen von Hochbauvorhaben durch das Gebäudemanagement der Landeshauptstadt Hannover. ÖPP-Maßnahmen als Beschaffungsvariante kommen im Regelfall dort zum Einsatz, wo die zu erwartenden Risiken eingrenzbar sind, also eher bei großen Neubauvorhaben als beim kleinteiligen und mit erheblichen Unwägbarkeiten behafteten Umbau in einem in Betrieb befindlichen Bestand.
ÖPP-Modelle basieren auf der in geeigneten Fällen zulässigen Zusammenfassung von Fach- und Teillosen der auszuschreibenden Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen. Die LHH schreibt jedoch im Gegensatz zu einigen anderen öffentlichen Vorhabenträgern keine Leistungen in der Betriebsphase aus, da die uneingeschränkte Verfügbarkeit über die jeweiligen Objekte nach deren Fertigstellung aus ihrer Sicht unverzichtbar ist. Somit ergibt sich auch keine andauernde Abhängigkeit von fremden Dritten.
Die Zusammenfassung von Planung, Bau und Finanzierung in einem einzigen homogenen Verfahren ist effizient und ermöglicht aus Sicht der Verwaltung außerdem eine Reihe von Vorteilen, die in herkömmlich ausgestalteten Planungs- und Bauprozessen mit ihrer Vielzahl an Schnittstellen und Beteiligten nicht realisierbar sind. So ist das Ergebnis des bei ÖPP durchgeführten Verhandlungsverfahrens ein im Wettbewerb zwischen leistungsfähigen Bietern und deren hochqualifizierten Planern entstandenes verbindliches und alle ausgeschriebenen Aspekte umfassendes Angebot zu einem sehr frühen Zeitpunkt.
Insbesondere die beteiligten Architekten erarbeiten dabei mit ihren qualitätvollen und praxisbezogenen Beiträgen die wesentlichen Grundlagen für einen späteren Projekterfolg.
Beginnend mit dem seinerzeit noch in städtischer Regie erfolgten Umbau des damaligen Niedersachsenstadions in das jetzt als HDI-Arena firmierende Fußballstadion hat die LHH bis dato 27 Objekte im Rahmen von ÖPP-Projekten errichtet. Diese Projekte setzten sich zum Teil aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammen; zwei Projekte wurden in öffentlich-privater Partnerschaft mit der städtischen Tochter Hanova realisiert. 4 Objekte befinden sich derzeit im Bau, 10 in der Vorbereitung.
Der Anteil der ÖPP-Projekte am Investitionsvolumen des Gebäudemanagements beträgt im langjährigen Durchschnitt etwa ein Drittel. Die restlichen zwei Drittel werden für konventionell beschaffte, d. h. gewerkeweise ausgeschriebene Planungs- und Bauleistungen eingesetzt, sowie in Planungen im Rahmen der tarifvertraglich vereinbarten Eigenfertigung. Damit ist die LHH landesweit nach wie vor eine der größten Auftraggeberinnen im Bereich Hochbau / TGA, wovon auch und besonders Firmen aus Stadt, Region und Land profitieren.
Ohne den Einsatz von ÖPP-Modellen wäre ein ganz wesentlicher Teil der Investitionen für die Hochbaumaßnahmen der letzten Jahre nicht oder nur zu geringen Teilen realisierbar gewesen, da die Projekte zusätzlich zum vorhandenen Investitionskorridor realisiert wurden, auch wenn diese „kreditähnlichen Rechtsgeschäfte“ bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die Kommunalaufsicht mit einbezogen werden. Außerdem hätten diese Projekte auch aus rechtlichen Gründen gar nicht anders umgesetzt werden dürfen, wenn der Vergleich der Wirtschaftlichkeit positiv ausgeht, wie jetzt in der Antwort zu Frage 1) weiter ausgeführt wird.
Frage 1:
Welchen wirtschaftlichen Mehrwert sieht die Verwaltung bei der Durchführung von Bauvorhaben im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft für die Landeshauptstadt Hannover?
Die Verwaltung ist dem Grundsatz wirtschaftlichen und sparsamen Handelns verpflichtet. In diesem Zusammenhang wird unter Beachtung des Vergaberechts geprüft, für welche Art der Beschaffung von Planungs- und Bauleistungen bei dafür geeigneten Investitionsvorhaben die größte Wirtschaftlichkeit prognostiziert werden kann.
Die gemäß Leitfaden der Finanzministerkonferenz standardisierte Prüfung erfolgt in Form eines Eignungstests und einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Falls diese ergibt, dass eine ganzheitliche Beschaffung von Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen im Rahmen eines ÖPP-Modells eine höhere Wirtschaftlichkeit erwarten lässt als die konventionelle Fach- und Teillosvergabe, wird die jeweilige Leistung in einem europaweiten Verhandlungsverfahren ausgeschrieben.
Zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird mittels einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, in die neben rein monetären Faktoren auch weitere Aspekte wie Funktionalität, Gestaltung, Durabilität, Städtebau, Energieeffizienz, Barrierefreiheit etc. einbezogen werden, geprüft, ob der prognostizierte Vorteil realisiert werden konnte.
Ist dies der Fall, ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Falls nicht, ist das Verfahren aufzuheben und die Leistungen sind konventionell in Teil- und Fachlosen zu vergeben.
Die Landeshauptstadt Hannover hat seit ca. 20 Jahren eine Reihe von ÖPP-Projekten ausgeschrieben und nach dem beschriebenen Prüf- und Vergabeverfahren auch realisiert. Die bei der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgestellte wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit der einzelnen ÖPP-Projekte gegenüber konventioneller Beschaffung beträgt im Mittel 8,36%, bezogen auf die Gesamtinvestitionskosten.
Frage 2:
Wie viele Bauprojekte sind in den vergangenen fünf Jahren in öffentlich-privater Partnerschaft in der Landeshauptstadt durchgeführt oder begonnen worden?
Im Zeitraum von 2017 bis 2022 wurden seitens der Landeshauptstadt Hannover 12 Projekte in öffentlich-privater Partnerschaft fertiggestellt oder begonnen, wobei die Projekte zum Teil mehrere Maßnahmen beinhalten.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Projekte:
- Neubau des 2. BA der Feuer- und Rettungswache Weidendamm
- Neubau Grundschule und Kita Welfenplatz
- Neubau der Kitas Chemnitzer Weg und Bergfeldstrasse
- Neubau der Feuer- und Rettungswache 3
- Neubau des Gymnasiums Sophienschule und Anbau an das KWR
- Neubau der Grundschule Kronsberg und Erweiterung der IGS Kronsberg
- Neubau der Kita Beckstrasse
- Neubau der Grundschule im Buchholzer Grün
- Neubau der Grundschule Mühlenberg
- Neubau von 5 Kindertagesstätten in 3 Stadtbezirken
- Neubau des Misburger Bads
Eine Übersicht über sämtliche ÖPP-Projekte der LHH kann dem aktuellen Jahrbuch des Fachbereichs Gebäudemanagement entnommen werden.
Frage 3:
Welche Maßnahmen stehen der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung, um regionale mittelständische Unternehmen bei öffentlich-privaten Partnerschaften mit Generalunternehmern einzubeziehen?
Die Landeshauptstadt achtet bei der Entscheidung zur Festlegung des Bieterkreises im Rahmen des europaweit auszuschreibenden Teilnahmewettbewerbs darauf, dass nur für die Realisierung der beschriebenen Aufgabe geeignete Bauunternehmen, Architekt*innen, Ingenieur*innen und Finanziers in einer Bietergemeinschaft zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden.
Hierbei ist festzustellen, dass neben überregional tätigen Großunternehmen – die in der Regel durch ihre örtliche Niederlassung vertreten sind – auch Mittelständler in ÖPP-Verfahren vertreten sind. Häufig beteiligt sind örtlich oder im nahen Umland ansässige Architekt*innen und Ingenieur*innen als Beteiligte der Bietergemeinschaften.
Daneben war festzustellen, dass auch erhebliche Anteile der von den Bauunternehmen beauftragten Nachunternehmerleistungen von örtlichen oder im Umland ansässigen Unternehmen erbracht werden.
Angesichts des umfangreichen vertraglich fixierten und mit Konsequenzen bei Nichteinhaltung bewährten Leistungssolls für die ÖPP-Auftragnehmer ist eine Einbeziehung örtlicher Unternehmen infolge kurzer Anfahrtswege durchaus vorteilhaft, da hierdurch schnellere und flexiblere Verfügbarkeiten gegenüber weit entfernten Nachunternehmen gegeben sind. Bei der Vergabe der Aufträge im Rahmen der Ausschreibung spielen Überlegungen zur Einbeziehung örtlicher Unternehmen jedoch keine Rolle, da das vergaberechtswidrig wäre.
Ratsherr Hoare (CDU) fragte vor dem Hintergrund der 12 benannten Projekte, ob die daran beteiligten Unternehmen eher aus der Region Hannover stammten und weiter, inwiefern die Verwaltung die Möglichkeit einschätze, mehr auf lokale Player eingehen zu können.
Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Verwaltung die namentliche Auflistung der an den 12 Projekten beteiligten Unternehmen nachreichen müsste. Stadtbaurat Vielhaber führte weiter aus, dass dies nicht mit dem Vergaberecht konform gehen würde, da man allen Firmen europaweit den Zugang zu den Projekten ermöglichen müsste.
Stadtbaurat Vielhaber stellte fest, dass zwei Drittel der Vorhaben über Wettbewerbe bzw. Verhandlungsverfahren vergeben würden, was sicherlich die ortsansässigen Architekt*innen und Planer*innen ansprechen würde.
Antwort der Verwaltung:
Nachfolgend sind die jeweils beauftragten Unternehmen mit Firmenadresse aufgeführt:
Projekt | Auftragnehmer |
Neubau des 2. BA der Feuer- und Rettungswache Weidendamm | Ed. Züblin AG Direktion Nord Bereich Niedersachsen Wöhlerstraße 42 30163 Hannover |
Neubau Grundschule und Kita Welfenplatz | Ed. Züblin AG Direktion Nord Bereich Bremen Carsten-Dreßler-Straße 16 28279 Bremen |
Neubau der Kitas Chemnitzer Weg und Bergfeldstraße | Bietergemeinschaft W. Wallbrecht GmbH & Co.KG Adelheidstraße 24 30171 Hannover Industriebau Wernigerode GmbH Dornbergsweg 22 38855 Wernigerode |
Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 | GP Papenburg Hochbau GmbH NL Hannover Anderter Str. 99D 30559 Hannover |
Neubau des Gymnasiums Sophienschule und Anbau an das KWR | Goldbeck Ost GmbH Niederlassung Schulen National Zum Bahndamm 18 08233 Treuen |
Neubau der Grundschule Kronsberg und Erweiterung der IGS Kronsberg | Hochtief ÖPP Projektgesellschaft mbH Schmidstedter Str. 30a 99084 Erfurt |
Neubau der Kita Beckstrasse | Brünninghoff GmbH & Co.KG Industriestr. 14 46359 Heiden |
Neubau der Grundschule im Buchholzer Grün | Goldbeck Ost GmbH Niederlassung Schulen National Zum Bahndamm 18 08233 Treuen |
Neubau der Grundschule Mühlenberg | AUG. Prien Bauunternehmen (GmbH & Co. KG) Niederlassung Bremen Richtweg 1 28195 Bremen |
Neubau von 5 Kindertagesstätten in 3 Stadtbezirken | Saint-Gobain Brüggemann Holzbau GmbH Am Wambach 17-19 48485 Neuenkirchen |
Neubau Misburger Bad | Industriebau Wernigerode NL Schönebeck Magdeburger Str. 249 39218 Schönebeck |
Neubau GS Kronsberg Süd | Depenbrock Partnering GmbH & Co.KG Stieghorster Str. 66 33605 Bielefeld |
Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, ob die Verwaltung ebenfalls der Auffassung sei, dass der Erfolg eines ÖPP-Verfahrens unter anderem auch davon abhänge, mit welchen Partner*innen man letztendlich zusammenarbeite. Beigeordneter Kelich fragte ferner, wie die Verwaltung die privaten Partner*innen bewerte, die bislang ausgesucht wurden und inwiefern man die Qualität der bewertbaren Objekte mit einem lokalen Bezug in Zusammenhang bringen könnte.
Stadtbaurat Vielhaber stimmte zu, dass der Erfolg eines Projektes auch vom jeweiligen Partner abhängig wäre und dass die Verwaltung gewisse Auswahlkriterien, wie z.B. Preis, erste Ideen bzw. Entwürfe oder städtebauliche Aspekte, in Hinblick auf mögliche Partner*innen formulieren könnte. Stadtbaurat Vielhaber machte deutlich, dass er die ÖPP-Projekte, beispielsweise die Schulen am Kronsberg, die er bislang habe besuchen dürfen, als architektonisch und dem Nutzen entsprechend als überaus gelungen bezeichnen könnte.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) fragte, welchen Mehrwert die Verwaltung über ÖPP-Projekte erzielen könnte. Ratsherr Machentanz fragte in Zusammenhang der Transparenz zudem, ob es den Ratsmitgliedern zukünftig ermöglicht werde, in die Wirtschaftlichkeitsgutachten und die Verträge einzusehen.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass sich der Mehrwert der Landeshauptstadt Hannover aus den Angeboten ergebe. Ferner sei der Steuerungsaufwand für die Verwaltung wesentlich geringer. Man müsste sich nicht mit Einzelgewerken auseinandersetzen, sondern nur mit dem Gesamtprojekt. Innerhalb der Projekte seien Mengenvorteile zu erwarten, die in der Regel von eingespielten Teams zusammengebracht werden. Zudem seien die Zeitabläufe und Abstimmungen der einzelnen Gewerke zueinander ein wichtiger Kostenfaktor. Stadtbaurat Vielhaber sagte, dass die Verwaltung die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Einsicht von Wirtschaftlichkeitsgutachten und Verträgen nachreichen müsste.
Antwort der Verwaltung:
In den Vergabedrucksachen wird das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ausführlich dargestellt und die der Wertung zugrundeliegenden Kriterien transparent beschrieben.
Ebenso werden in den Drucksachen die wesentlichen Vertragseckdaten (Auftragnehmerin, Vertragsgegenstand, Preis, Sicherheitenmodell, Finanzierung, Terminplan) in detaillierter Weise dargestellt. Sollte es Fragen dazu geben, steht die Verwaltung in den jeweiligen Beschlussgremien zur Verfügung.
Auf gesonderten Antrag einzelner Ratsmitglieder können Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie Projektverträge der jeweiligen Vorhaben zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.
Das Vergabeverfahren unterliegt strengen Verfahrensvorgaben, u. A. zur Vertraulichkeit. Eine generelle Vorlage von Verträgen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an die Ratsmitglieder ist daher bislang nicht vorgesehen.
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob in den kolportierten 8,6 % auch Fehlprojekte wie das Misburger Bad enthalten wären und wie viele Personalstellen für das Controlling der ÖPP-Verfahren eingesetzt werden müssten.
Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Verwaltung die Anzahl der Personalstellen zu Protokoll nachreichen müsste. Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass sich die Berechnung des Wertes auf die wirtschaftlichen Vorteile der bislang durchgeführten Projekte beziehen würde, sodass das Misburger Bad auch Bestandteil der Kalkulation sein müsste.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe ergänzte, dass die Verwaltung ÖPP im Wesentlichen nutzen würde, da diese eine Beschaffungsalternative bzw. –Ergänzung darstelle. Denn wenn die Landeshauptstadt Hannover von diesem Instrument keinen Gebrauch mache, dann würde man in dem Umfang, in dem man ÖPP umsetze, weniger investieren können. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe wies zum Misburger Bad darauf hin, dass die Problematik darin bestanden habe, dass der Betrieb an private Betreiber übergegangen sei, dass die Instandsetzungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden und dass am Ende der Totalschaden des Bades festgestellt werden musste. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe betonte, dass sich ein derartiger Sachverhalt nicht wiederholen könnte, da die Verwaltung kein ÖPP mit Betriebsübergabe mehr abwickeln werde.
Antwort der Verwaltung:
Das aktuelle Neubauprojekt ist in der Berechnung berücksichtigt.
Falls die Frage auf das in 2006 beschlossene Sanierungs- und Betreibermodell für den zwischenzeitlich abgebrochenen Bestandsbau zielt, so ist dieses nicht einbezogen, weil die seinerzeit durch das Umwelt- und Wirtschaftsdezernat diesbezüglich direkt verhandelten Leistungen nicht vergleichbar mit dem vom Fachbereich Gebäudemanagement generell praktizierten ÖPP-Standardmodell Planen-Bauen-Finanzieren sind.
Im Fachbereich Gebäudemanagement sind eine Vielzahl von Personen überwiegend arbeitsanteilig mit der Steuerung und Leitung von ÖPP-Projekten beschäftigt.
Bei Zusammenführung dieser Anteile und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle waren bei der letzten Erhebung im 1. Halbjahr 2021 15,22 Vollzeitstellen im Architektur- und Ingenieurbereich mit der Steuerung und Leitung von ÖPP-Projekten befasst.
Hinzukommen, wie bei konventionell finanzierten Projekten auch, Stellenanteile in Querschnittsbereichen des Fachbereichs (Post, Iuk, Kontenführung, Personal, Archiv, Flächenmanagement, Innenrevision, Vergabestelle) sowie weitere Stellenanteile bei den Bedarfsträgern, der Finanzverwaltung, Umwelt & Stadtgrün, Rechnungsprüfungsamt, Justiziariat, Bauaufsicht etc.
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Verwaltung aktuelle Daten dahingehend liefern könnte, wie sich die Kosten bei ÖPP-Verfahren im Vergleich zu herkömmlichen Vorhaben entwickelt hätten.
Stadtbaurat Vielhaber entgegnete, dass ihm eine derartige Aufstellung nicht vorliege und dass er diese jedoch gern nachreichen könnte. Stadtbaurat Vielhaber konstatierte, dass die Preissteigerungen ähnlich verlaufen würden.
Antwort der Verwaltung:
Eine vergleichende Statistik zur Entwicklung der Kosten liegt der Verwaltung nicht vor.
Bei den bis zum 1. Halbjahr 2021 abgerechneten ÖPP-Projekten ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung der Kosten infolge von Mehrleistungen, Bodenrisiken etc. in Höhe von ca. 7,2 % ggü. dem Pauschalfestpreis. Es ist davon auszugehen, dass bei konventioneller Finanzierung eine mindestens analoge Kostenerhöhung erfolgt wäre.
Bei beiden Beschaffungsvarianten ist jedoch eine in letzter Zeit sich verstärkende Inanspruchnahme des Sicherheitspuffers und in Teilen darüber hinaus zu vermerken; insbesondere seit Beginn der Ukraine-Krise.
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die regionale Baubranche unter mangelnden Aufträgen leide und deshalb von der Stadtverwaltung unterstützt werden müsste. Ratsherr Allerheiligen fragte ferner, ob es einen Bedarf gebe, wonach die Landeshauptstadt Hannover die lokale Bauwirtschaft bei der Gewinnung von Fachkräften unterstützen sollte.
Stadtbaurat Vielhaber führte aus, dass sich in der näheren Vergangenheit Problematiken bei der Gewinnung von Firmen der Bauwirtschaft aufgetan hätten, was damit zusammenhinge, dass zum einen die Bücher der Unternehmen gut gefüllt wären und dass zum anderen Bewerbungen von Firmen ausblieben, weil diese aufgrund der aktuellen Materialsituation nicht sicherstellen könnten, ob sie den Auftrag letztendlich auch ausführen könnten. Stadtbaurat Vielhaber machte deutlich, dass im Besonderen Ingenieur*innen in der Hoch- und Tiefbauwirtschaft auf dem Markt stark nachgefragt würden, was im Übrigen die Abwicklung von ÖPP-Verfahren für die Stadtverwaltung attraktiver machen würde.
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob ein Bezug zu laufenden ÖPP-Verfahren hergestellt werden könnte, wenn der Krieg in der Ukraine als höhere Gewalt eingestuft werden könnte und dass daraus resultierend bei laufenden Bauvorhaben nachgebessert bzw. diese unter bestimmten Umständen aufgekündigt werden könnten. Beigeordneter Dr. Gardemin fragte ferner, ob sich vor diesem Hintergrund die Abwicklung von ÖPP-Verfahren oder die Beauftragung von Einzelvorhaben für die Stadtverwaltung störungsfreier umsetzen ließen.
Stadtbaurat Vielhaber erörterte, dass aktuell Verträge abgeschlossen werden, welche die Möglichkeit bieten, kurzfristig entstehende finanzielle Bedarfe, aufgrund der zurzeit schwankenden Materialpreise, aufzuteilen. Das würde einen hohen Steuerungsaufwand erforderlich machen, da im Grundsatz jede einzelne Position nachberechnet werden müsste. Das sei jedoch nur für Einzelverfahren vorgesehen. Stadtbaurat Vielhaber konstatierte, dass man auf diesem Weg eine größere Kostensicherheit erreichen könnte.
Ratsfrau Dr. Killinger (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob es baurechtliche Unterschiede in Hinblick auf ÖPP- oder Einzelverfahren gebe, wenn man die regionale Bauwirtschaft beauftrage oder das Vorhaben als Verwaltung selbst durchführe.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die EU-Vergabeverfahren für alle gleichermaßen gelte. Stadtbaurat Vielhaber erläuterte, dass sich seine bislang getätigten Aussagen eher auf die Planungen und nicht auf die Vergabe von Bauleistungen bezogen hätten. In diesem Zusammenhang habe er Möglichkeiten aufgezeigt, wie lokale Planungsbüros über Wettbewerbe und Verhandlungen beteiligt werden könnten. Stadtbaurat Vielhaber sagte, dass regionale Architekt*innen- und Ingenieur*innenbüros oftmals erfolgreich aus Wettbewerben hervorgingen, da diese aufgrund der Ortskenntnisse deutliche Vorteile bei der Umsetzung von städtebaulichen Zusammenhängen und Bedarfen hätten. Abschließend bemerkte Stadtbaurat Vielhaber, dass er bei der Vergabe von Bauleistungen keinen Unterschied sähe.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung die Ansicht der FDP-Fraktion teile, wonach es zu banal wäre zu behaupten, dass die regionale Baubranche die Unterstützung der Landeshauptstadt Hannover benötigen würde. Ratsherr Engelke fragte ferner, ob die Verwaltung mit ihm der Auffassung wäre, dass die Beteiligung von regionalen sowie aus dem Stadtgebiet stammender Unternehmen dem Arbeitsmarkt in Hannover zusätzliche Chancen eröffneten und der Landeshauptstadt Umsätze und Steuereinnahmen einbringen würden. Ratsherr Engelke fragte zudem, ob die Verwaltung innovative Ideen zur Unterstützung der Bauwirtschaft bei der Gewinnung von Fachkräften erarbeitet habe.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Bauwirtschaft keine Hilfe der Landeshauptstadt Hannover benötigen würde. Die Baubranche habe Probleme aufgrund der politischen Situation und globaler Krisen. Allerdings seien diese nicht von der Landeshauptstadt Hannover, sondern auf anderen Ebenen zu lösen. Stadtbaurat Vielhaber führte weiter aus, dass die Vorteile von Beteiligungen lokaler Unternehmen offensichtlich und bereits benannt worden seien. Es gelte jedoch ebenfalls zu beachten, dass hannoversche Firmen natürlich auch in anderen Regionen tätig wären.
Ratsherr Hemeed (Die LINKE.) fragte, ob die Verwaltung schon einmal erwogen habe, wie viele der ÖPP-Verfahren als Öffentlich-Öffentliche-Kooperationen mit Betrieben, die in Besitz der Landeshauptstadt Hannover wären, umgesetzt werden könnten, ob diese Firmen überhaupt dazu befähigt wären und ob dazu Untersuchungen zur Kosteneffizienz durchgeführt worden seien.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass es für die Landeshauptstadt Hannover wichtig wäre, dass man das ganze Spektrum der Möglichkeiten nutze, um die vielfältigen Bauaufgaben, die zukünftig anstünden, umsetzen zu können. Stadtbaurat Vielhaber hob hervor, dass eine Alternative darin bestünde, dass die Investitionen nicht durchgeführt werden könnten. Deshalb sei es besonders wichtig, dass man neben den ÖPP-Verfahren alle sonstigen Möglichkeiten, wozu auch das Einbinden der Eigenbetriebe zähle, nutze.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe erläuterte, dass die ÖÖP-Verfahren eine große Relevanz bei der Umsetzung von Bauvorhaben hätten. Dies habe man sehr erfolgreich bei der Leonore-Goldschmidt-Schule mit der damals noch GBH – heute Hanova umgesetzt. Das Verwaltungsgebäude am Schützenplatz sei ebenfalls in Kooperation mit Hanova durchgeführt worden und der große Enercity Neubau in der Calenberger Neustadt sei in Zusammenarbeit der Enercity und Hannover Gewerbe entstanden.
TOP 2.2.
der Fraktion Die Partei & Volt zur Schufa Auskunft bei obdach- und wohnungslosen Menschen
(Drucks. Nr. 1017/2022)
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) aus Drucks. Nr. 1017/2022 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
Die Stadt Hannover hat ein Belegrecht an ca. 6% der Wohnungen in Hannover und kann den Vermietenden einen Haushalt vorschlagen, an den die Wohnungen vermietet
werden sollen.
Unter Einsatz erheblicher städtischer Haushaltsmittel bemüht sich die Stadt, die städtischen Belegrechte für alle Haushalte zu sichern bzw. auszubauen.
Für die Wohnraumförderung zuständig sind in erster Linie die Bundesländer. Als Ergänzung der Landesförderung hat die Stadt ein eigenes Wohnraumförderprogramm
aufgelegt, mit dem der Neubau von Wohnungen für Wohnungssuchende mit niedrigen bis mittleren Einkommen gefördert wird. Bis 2023 sollen so ca. 3.000 neue
Wohnungen gefördert werden, bis Ende 2021 wurden bereits ca. 1.050 geförderte Wohnungen fertiggestellt, davon ca. 620 mit städtischen Belegrechten.
Die ca. 6% der in Hannover mit Belegrechten geförderten Wohnungen nutzt die Stadt zur Versorgung von Haushalten, die in die städtische Wohnungsvermittlung
aufgenommen wurden. Hierbei handelt es sich um Haushalte mit geringem Einkommen, die ohne Wohnung sind oder in unzureichenden Wohnverhältnissen leben und
sich am Markt nicht selbst versorgen können.
Bei einigen Belegrechtswohnungen bestehen zudem Kooperationen mit einzelnen vermietenden Parteien zur Begleitung der mietenden Haushalte während des Mietverhältnisses.
Dabei sollen Problemlagen innerhalb des Haushaltes aufgearbeitet und so die Mietverhältnisse dauerhaft stabilisiert werden. Hierbei ist allen Beteiligten
bewusst, dass die Bonitätsprüfung oft nur ein Teil der Problemlagen ist.
Frage 1:
Ist sich die Verwaltung dieser Problemlage bewusst und wenn ja, gibt es Bestrebungen der Verwaltung (zusammen mit Partner*innen wie z.B. hanova)
diesen Missstand zu beheben?
Grundsätzlich steht die Verwaltung mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft, wie zum Beispiel den kommunalen oder privaten Wohnungsunternehmen und Genossenschaften,
im regelmäßigen Kontakt. Bei Ablehnung eines Mietverhältnisses aufgrund einer negativen Schufa wird jeweils im Einzelfall Kontakt zum Vermietenden aufgenommen.
Als Beispiel kann hier angeführt werden, dass ein Wohnungssuchender eine negative Schufa-Bonität aufgrund einer Verbindlichkeit aus einer privatrechtlichen
Schadenregulierung hat. Auch das Konsumverhalten sollte unseres Erachtens nicht ausschlaggebend für die Ablehnung eines Mietverhältnisses sein. Viele der
in die Wohnungsvermittlung aufgenommenen Haushalte haben einen negativen Wert bei der Schufa hinsichtlich der Kreditwürdigkeit (Score-Wert). Dieser Wert
wird bei Vertragsentscheidungen von den Vermietenden als Grundlage zur Beurteilung der vermeintlichen Zahlungsfähigkeit herangezogen. Dieser Wert basiert
auf den von der Schufa gespeicherten Daten und wird alle drei Monate aktualisiert. Ein Wert größer als 97,5% entspricht einem sehr geringen Ausfallrisiko.
Von einer schlechten Bonität spricht man bei einem Schufa-Score von 90 oder weniger, wobei es dort nochmal eine Unterteilung in verschiedene Risikostufen
gibt. Die Landeshauptstadt Hannover versucht aber bei den Vermietenden auf eine differenzierte Betrachtung zwischen geringfügigen Verbrauchseinträgen und
Mietschulden hinzuwirken, gerade wenn das Verhalten im bisherigen Mietverhältnis positiv zu bewerten ist, damit trotz einer negativen Bonitätslage ein
Mietvertrag abgeschlossen wird. Insbesondere ist es problematisch, wenn bei einem Vermietenden ein neues Mietverhältnis begründet werden soll, der zuvor
das bisherige Mietverhältnis wegen Mietschulden gekündigt hatte. Die Vermietenden sind dann aufgrund der gemachten Erfahrungen in der Vergangenheit meistens
nicht bereit ein neues Mietverhältnis mit dem Haushalt zu schließen.
Frage 2:
Ist es generell möglich, bei der Vermittlung von Mieter*innen an zukünftige Vermieter*innen eine Bürgschaft durch die LHH sicherzustellen und
auf einem Verzicht einer Schufa-Auskunft als Auswahlkriterium zu bestehen, wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden?
Die Übernahme einer Bürgschaft ist über Sozialhilfeleistungen nicht vorgesehen. Es stehen weder Haushaltsmittel noch personelle Ressourcen zur Verfügung.
Bei der Förderung von Wohnungen entstehen Mietpreis- und Belegungsbindungen. Der Ausschluss einer Bonitätsprüfung im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen
Verhältnisse der zukünftigen Mietpartei ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Um einen Verzicht einer Bonitätsprüfung muss die Bereitschaft der Wohnungswirtschaft bestehen.
Frage 3:
Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, unabhängig von den o. g. Fragen, die Problematik einer "Bonitätsauskunft" zu umgehen, oder kennt andere
Verfahren?
Eine generelle Abkehr der Wohnungswirtschaft von der Bonitätsprüfung erscheint aufgrund der wirtschaftlichen Lage der vermietenden Parteien wie auch oft
der wohnungssuchenden Haushalte nicht realistisch. Andere Verfahren, in denen die anmietende Partei auch selbst den Mietvertrag schließt, sind nicht bekannt.
Ratsherr Nicholls (SPD) fragte, ob der Verwaltung Informationen darüber vorlägen, dass die städtischen Firmen Hanova Wohnen oder die ZVK, die städtischen Stiftungen, die Wohnungsbaugenossenschaften und die privaten Wohnungsbauunternehmen trotz Schufaeintrag Wohnraum vermieten würden und in welchem Umfang dies geschehen würde.
Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Antwort zu Protokoll nachgereicht werden müsste.
Antwort der Verwaltung:
Die Landeshauptstadt Hannover steht insbesondere bei den Wohnungen, für die die Stadt das Belegrecht ausübt, mit den vermietenden Parteien in sehr engem Austausch – auch über Gründe möglicher Ablehnungen von Mietinteressenten. Gründe für die Ablehnung mit einer von der Stadt vorgeschlagenen Mietpartei einen Mietvertrag abzuschließen können aber neben einem negativen Schufa-Eintrag auch andere sein, wie z. B. vorhergehende Kündigung wegen mietwidrigem Verhalten o. ä.
Bereits heute wohnen zahlreiche Mietparteien mit „negativen Schufa-Merkmalen“ in den Beständen der kommunalen Wohnungsgesellschaften (hanova Wohnen oder auch der ZVK). Das lässt darauf schließen, dass eine mögliche Ablehnung aus diesem Grund (negative Schufa) im Einzelfall aber auch immer davon abhängig ist, um welche Art des Eintrages es sich handelt (negative Schufa aufgrund von Mietschulden, oder Verbraucherschulden) und ob sich der betreffende Haushalt des Themas angenommen und bereits eine „Aufarbeitung“ vorgenommen hat.
Eine quantitative Einschätzung dieses Themenblocks ist jedoch nicht möglich.
Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, welche Einschätzung die Verwaltung dahingehend formulieren würde, dass der Rückgang der Belegrechte in Hannover verhindert worden sei. Beigeordneter Kelich fragte zudem, wie sich die absoluten Zahlen der Belegrechte angesichts der großen Bauprojekte in den kommenden Jahren entwickeln würden und welche Rolle dabei die städtebaulichen Verträge spielten.
Stadtbaurat Vielhaber verwies auf die vom Rat verabschiedete Vereinbarung mit der Wohnungswirtschaft und erläuterte, dass man zum einen über den Wohnungsneubau und zum anderen dem Ankauf von Belegrechten einer Verringerung des sozial geförderten Wohnraums entgegenwirken wollte. Stadtbaurat Vielhaber sagte, dass zwischen 2013 und 2022 ungefähr 200 zusätzliche Belegrechte dazugekommen wären. Das sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass insgesamt ein (Bundesweiter) Negativtrend erwartet würde. Das läge unter anderen daran, wie schnell und ob überhaupt gebaut werden könnte. Stadtbaurat Vielhaber wies darauf hin, dass der städtebauliche Vertrag eine gute Unterstützung darstellen würde, weil dort festgelegt worden sei, wie hoch der Anteil an sozial geförderten Wohnraum innerhalb eines Wohnbauprojektes wäre. Stadtbaurat Vielhaber machte deutlich, dass im vergangenen Jahr 3.737 Wohneinheiten genehmigt und dass ca. 1.300 Wohnungen fertiggestellt worden seien.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) fragte, ob die Schufa-Auskunftspflicht in den Fällen ausgesetzt werden könnte, wenn der Mietzins durch Dritte, wie z.B. Arge oder Sozialamt, getragen würde.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass diese Möglichkeit nicht gegeben wäre. Allerdings würde in Einzelgesprächen nach entsprechenden Lösungen gesucht.
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob in Zusammenhang mit den Problematiken mit der Schufa-Auskunft, im Besonderen vor dem Hintergrund von geförderten Wohnraum, Beispiele aus anderen Kommunen berücksichtigt oder ob diesbezüglich ein Austausch zwischen den Städten stattfinden würde.
Stadtbaurat Vielhaber bot an, den Sachverhalt unter Berücksichtigung der benannten Aspekte verwaltungsintern zu behandeln.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) fragte, ob es die Verwaltung richtig fände, dass ein privates Unternehmen – die Schufa – über das Schicksal von Menschen entscheiden würde. Ratsherr Machentanz fragte ferner, ob dieses Kriterium nicht wenigstens bei der Hanova Wohnen und den Wohnungsgenossenschaften gestrichen werden könnte und ob über diesen Vorgang dann mit einem einfachen Ratsbeschluss entschieden werden könnte.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Schufa-Auskunftspflicht zu den Grundkriterien gehören würde und erneuerte das Angebot aus seiner vorangegangenen Antwort.
Ratsherr Nicholls (SPD) fragte, welche Möglichkeiten die Stadt sähe den Anteil von Vermietungen trotz Schufa-Eintrag, wie z.B. über das Housing First Angebots oder eine Steigerung des Wohnangebotes durch die Belegung der Leerstände, zu steigern.
Stadtbaurat Vielhaber erläuterte, dass es insgesamt eine Fluktuation, bedingt durch Umzüge, Renovierungen und Instandsetzungen von 3 % am Markt gäbe und dass diese in Hannover unter dem bundesdeutschen Mittelwert liegen würde. Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass er zum Thema Housing First an das Sozialdezernat verweisen müsste.
Stadträtin Bruns ergänzte, dass das Housing First ein Baustein innerhalb der Angebotspalette wäre, dass Housing First ein gutes Angebot darstelle, aber nicht für alle Menschen geeignet sei. Stadträtin Bruns sagte, dass man mit Housing First noch mehr Personen erreichen könnte, dass dies jedoch sehr von der Persönlichkeitsstruktur der einzelnen Menschen abhängig wäre.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) fragte, ob es einen Grund dafür gäbe, dass Wohnungsgenossenschaften im Allgemeinen die Schufa-Auskunftspflicht aussetzen könnten, dass dies bei den städtischen Tochtergesellschaften jedoch nicht der Fall wäre.
Stadtbaurat Vielhaber gab zu Protokoll, dass die Verwaltung die Antwort nachreichen müsste.
Antwort der Verwaltung:
Inwieweit (einige) Genossenschaften für Ihre Mitglieder die Schufa-Prüfung aussetzt und aus welchen Gründen dies dann erfolgt, ist der Verwaltung nicht bekannt. Diese firmeninterne Entscheidung könnte jedoch unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens getroffen werden.
TOP 2.3.
der CDU-Fraktion zu Bauvorhaben im Sommer 2022
(Drucks. Nr. 1019/2022)
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hoare (CDU) aus Drucks. Nr. 1019/2022 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
Die Bauvorhaben, die der Fachbereich Gebäudemanagement während der Sommermonate Juli und August, insbesondere in der Ferienzeit (14. Juli bis 24. August
2022) durchführt, sind in der beigefügten Liste aufgeführt (siehe Anlage).
Die Trennung zwischen Arbeiten in den Sommerferien sowie den Arbeiten davor und danach lassen sich bei größeren Baumaßnahmen nicht zeitscharf abgrenzen;
daher sind neben den Kurzbeschreibungen der Gesamtmaßnahmen zusätzlich die Arbeiten beschrieben, die während der Sommerzeit/Ferienzeit durchgeführt werden.
Eine Aufschlüsselung nach Neubauten, Umbauten und Sanierungen ist nicht immer möglich, da bei einigen Projekten gleich mehrere Maßnahmen durchgeführt werden.
Frage 2:
Wie hoch fallen die Kosten für die in dieser Zeit angestoßenen Bauvorhaben – aufgeschlüsselt nach einzelnen Projekten – aus?
Die nach Projekten aufgeschlüsselten Kosten der Bauvorhaben sind der anliegenden Liste zu entnehmen (siehe Anlage).
Frage 3:
Welche Maßnahmen wird die Landeshauptstadt während dieser Zeit im Bereich Tiefbau unter Angabe der jeweiligen Kosten durchführen?
Im Juli und August werden seitens des FB Tiefbau u.a. Maßnahmen aus dem Deckenprogramm durchgeführt.
Dies werden die folgenden Maßnahmen sein:
- Sahlkamp im Kreuzungsbereich Ada-Lessing-Straße; Baukosten ca. 15.000 €
- Hannoversche Straße von Hinrichstraße bis Kurze Straße; Baukosten ca. 70.000 €
- Limmerstraße von Zimmermannstraße bis Westschnellweg; Baukosten ca. 100.000 €
- Bockmerholzstraße von Heinrich-Warnecke-Straße bis Hoflage; Baukosten
ca. 54.000 €
- Altenbeckener Damm von Mendelssohnstraße bis Rudolf-von-Bennigsen Ufer;
Baukosten ca. 160.000 €
Hinzu kommt die Errichtung einer Lichtsignalanlage in der Gollstraße in Höhe der Straße
Am Kindergarten, Baukosten ca. 130.000 €.
Außerdem gibt es noch eine Reihe von Straßenbaumaßnahmen mit längerer Bauzeit, die nicht ausschließlich in den Monaten Juli 2022 und August 2022 ausgeführt
werden, sondern die entweder bereits früher beginnen bzw. erst nach dem August 2022 enden.
Hierzu zählen z.B. die Maßnahmen:
- Lutherstraße von Sallstraße bis Große Düwelstraße; Baukosten ca. 650.000 €
- Ständehausstraße von Luisenstraße bis Georgstraße mit barrierefreiem Ausbau der Bushaltestelle Kröpcke; Baukosten ca. 590.000 €
- Weizenfeldstraße zwischen Alte Stöckener Straße und Hogrefestraße; Baukosten
ca. 5,90 Mio. €
- Schmiedestraße zwischen Am Marstall und Seilwinderstraße; Baukosten
ca. 2,8 Mio. €
- Theodor-Heuss-Platz (West), Baukosten ca. 1,25 Mio. €
- Stadtstraße, Baukosten ca. 1,5 Mio. €.
Stadtbaurat Vielhaber ergänzte, dass im Bereich Hochbau nicht zeitscharf zwischen den Arbeiten gegrenzt werden könnte. Daher könnte man neben den Kurzbeschreibungen der Maßnahmen zusätzlich die Arbeiten beschreiben, die in der Ferienzeit durchgeführt würden. Die Verwaltung habe dies in einer recht aufwendigen Tabelle nach Neu-, Umbauten und Sanierungen aufgestellt. Stadtbaurat Vielhaber führte weiter aus, dass beispielsweise in Neubau eine Typenkita in der Petermannstraße, mit Wiederholungsleistungen an vier weiteren Standorten – In der Steinbreite, Strelitzer Weg, Vinzenzstraße und Kreuzbusch / Lehmbuschfeld – entstünden. An den Standorten Petermannstraße und Strelitzer Weg würden in den Sommerferien Abbrüche stattfinden, Bodengutachten erstellt und an vier Standorten Bodensanierungen durchgeführt. Das Volumen beträgt 25 Mio. Euro. Das zweite Beispiel sei die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Kastanienhof mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 18 Mio. Euro. In den Sommerferien würden im zweiten Bauabschnitt die Lüftungsanlagen und die Bestandsklassenräume eingebaut und die Trockenbauarbeiten fortgeführt. Stadtbaurat Vielhaber regte an, dass die Verwaltung die sehr umfangreiche Aufstellung dem Protokoll angehängt werden könnte, da ein Vortragen der Liste zu zeitaufwendig wäre.
Ratsherr Hoare (CDU) fragte, ob in diesem Zusammenhang Sperrungen und Umleitungen zu erwarten wären und welche Vorhaben als ÖPP-Verfahren durchgeführt würden. Ratsherr Hoare fragte ferner, wie hoch das Risiko sei, dass aktuelle Bauvorhaben aufgrund der politischen Lage vielleicht nicht umgesetzt werden könnten.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass es vielfach um die Durchführung von Arbeiten gehe, die länger vorbereitet und ausgeschrieben gewesen seien. Deshalb sei davon auszugehen, dass das ein Szenario der Zukunft würde. Die Vorhaben aus der Aufstellung wären vertraglich gesichert. Stadtbaurat Vielhaber führte weiter aus, dass beispielsweise der Typenbau der Kitas an vier Standorten ein ÖPP-Projekt wäre. Darüber hinaus seien im Besonderen Tiefbauarbeiten mit Sperrungen, Umleitungen und Ähnlichen belastet. Dazu würde die Verwaltung eine Presseberichterstattung vor den Sommerferien mit den Medien zusammen anhand von kartographischen Darstellungen durchführen. Stadtbaurat Vielhaber betonte, dass trotz der vielen Baumaßnahmen die wesentlichen Ziele und Bereiche in der Landeshauptstadt Hannover grundsätzlich immer erreichbar blieben.
Ratsherr Albrecht (CDU) fragte vor dem Hintergrund von Fachkräfte- und Materialmangel, ob sichergestellt sei, dass die Arbeiten in den Schulen innerhalb der Sommerferien fertiggestellt würden.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass beispielsweise der Bau von sechs Toilettenbereichen in der IGS Roderbruch zu Ferienbeginn am 14. Juli 2022 beginnen würde. Diese Maßnahme habe ein Volumen von 1,5 Mio. Euro und sollte im April 2023 fertiggestellt seien, da derart umfangreiche Sanierungen nicht innerhalb von sechs Wochen machbar wären. Stadtbaurat Vielhaber erörterte, dass Verzögerungen leider nie ganz ausgeschlossen werden könnten. Ein Bericht im Rahmen der Sitzung des Deutschen Städtetages hätte offenbart, dass Ziegelbrennereien, aufgrund des drohenden Gas-Embargos, ihre Öfen bereits langsam herunterfahren würden, da dieser Vorgang mehrere Wochen andauere und die Öfen ansonsten Schaden nehmen könnten. Dies würde zu einer Verknappung in diesem Segment, begleitet durch Materialmangel und Preissteigerungen, führen. Dieses Beispiel würde zeigen, welche Auswirkungen die globalen Entwicklungen zurzeit hätten.
TOP 2.4.
der AfD-Fraktion zu Trans-Personen in weiblichen „Safe-Spaces“
(Drucks. Nr. 1020/2022)
Wird schriftlich beantwortet.
TOP 2.5.
von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner)
Wird schriftlich beantwortet.
TOP 2.5.1.
zur "Solidaritäts-Prämie"
(Drucks. Nr. 1314/2022)
Wird schriftlich beantwortet.
TOP 2.5.2.
zum Zustand des kleinen Parks am Aegidientorplatz
(Drucks. Nr. 1315/2022)
Wird schriftlich beantwortet.
TOP 3.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
TOP 3.1.
Berufung des Kuratoriums Klimaschutzregion Hannover und des Klimaweisen-Rates
(Drucks. Nr. 0534/2022 N1 mit 1 Anlage)
TOP 3.1.1.
dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 0710/2022)
TOP 3.1.2.
und Änderungsantrag der Fraktion DIE PARTEI & Volt
(Drucks. Nr. 0877/2022)
TOP 3.1.3.
sowie Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 1221/2022)
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) kritisierte das Auszählungsverfahren nach D’Hondt, da infolgedessen kleinere Fraktionen um ihr Stimmrecht gebracht würden. Dieses Verfahren würde den Wähler*innenwillen unterwandern und sorge für Politikverdrossenheit. Im Weiteren brachte Ratsherr Machentanz die Nicht-Beteiligung der kleineren Fraktionen mit den Auswirkungen des Klimawandels in Zusammenhang und forderte die Rückkehr zum Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer, da ansonsten weiterhin 20 % der Wähler*innen in Hannover ignoriert würden.
Ratsfrau Ihnen (FDP) trug den Antrag der Fraktion der FDP einschließlich Begründung frei vor.
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) stellte den Änderungsantrag der Fraktion Die PARTEI & Volt mit Begründung vor.
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass man bereits zu Beginn der Ratsperiode über das aktuelle Auszählverfahren debattiert habe und dass sich die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag gegen D´Hondt Verfahren ausgesprochen habe. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian stellte klar, dass es nicht die Aufgabe des Rates wäre die einzelnen Auszählverfahren zu bewerten. Das sei eine Diskussion, die nach Ansicht der Bündnis 90/Die Grünen auf der Ebene geführt werden müsste, auf der die entsprechenden Gesetze gemacht würden.
Ratsherr Engelke (FDP) bemerkte, dass sich die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen zu Beginn der Ratsperiode einfach auch nur für den Antrag der FDP-Fraktion hätte entscheiden können, dann hätte man gute Chancen gehabt das bisherige Auszählverfahren beibehalten zu können. Ratsherr Engelke fragte, ob es sich nach Ansicht der Verwaltung bewährt habe, dass man die kleineren Fraktionen ausschließe und somit 22,3 % der Hannoveraner*innen ignoriere.
Stadträtin Ritschel erläuterte, dass ihrem Verständnis nach das Kuratorium Klimaschutzregion Hannover ein Gremium des Austauschs darstellen sollte. Stadträtin Ritschel betonte, dass es ihr Anspruch wäre, dass das was im Kuratorium gesprochen würde, in den Rat und seine Gremien zu transportieren, damit die Verwaltung die Möglichkeit habe Vorlagen zu Klimaschutz und –Anpassungen an einen breiten Personenkreis zu kommunizieren. Stadträtin Ritschel merkte abschließend an, dass von einem Ausschluss überhaupt nicht die Rede seien dürfte, da man bei einem derartigen Verständnis ansonsten einen Beirat mit mindestens 540.000 Menschen würde aufstellen müssen.
Ratsherr Hemeed (Die LINKE.) führte zum Wortbeitrag der Vorsitzenden der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen aus, dass schon die Aussage zu Beginn der Ratsperiode, wonach die Entscheidung auf anderer Ebene getroffen werden müsste, falsch wäre. Denn der Beschluss des Landtages würde den Kommunen erlauben, dass diese selbst über ihr Auszählungsverfahren entscheiden könnten.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) schloss sich den Worten seines Vorredners an und bemerkte, dass der Antrag der FDP-Fraktion, wonach die Grundmandatsträger*innen als Gäst*innen an den Sitzungen des Kuratoriums teilnehmen sollten, durchaus Charme habe. Ratsmitglied Klippert entgegnete zu den Ausführungen der Umweltdezernentin, dass sich die Politik aufgrund der guten Informationspolitik der Verwaltung eigentlich komplett aus dem Kuratorium zurückziehen könnte.
Ratsherr Engelke (FDP) sagte, dass er den Wortbeitrag der Umweltdezernentin dahingehend wahrgenommen habe, dass die Politik eher eine untergeordnete Rolle im Kuratorium spielen würde. Ratsherr Engelke stellte klar, dass letztendlich der Rat der Stadt – die Kommunalpolitiker*innen, die Verwaltungsvorlagen behandeln und für deren Auswirkungen der Öffentlichkeit gegenüber geradestehen müssten. Ratsherr Engelke fragte erneut, wie die Aussage der Verwaltung zu verstehen sei, dass sich der Ausschluss von Fraktionen bewährt habe.
Stadträtin Ritschel machte deutlich, dass die vorliegende Drucksache in Zusammenarbeit mit der Region entstanden wäre, da sich diese auf den Masterplan „100 % für den Klimaschutz“ und dem Start des Kuratorium Klimaschutz Region Hannover im Jahr 2012 beziehe. Stadträtin Ritschel betonte, dass das Kuratorium seitdem in seiner Gewichtung – wie viele Vertreter*innen aus Rat, Regionsversammlung und Institutionen beteiligt wären, nicht verändert worden sei. Stadträtin Ritschel bekräftigte, dass die Kernaussage in der Drucksache darauf abziele, dass diese Konstellation in der Vergangenheit zu guten Ergebnissen geführt habe. Stadträtin Ritschel hob hervor, dass der Rat und die Regionsversammlung das Privileg genießen würden, dass diese mit entsprechenden Beschlüssen auf die erarbeiteten Vorlagen reagieren zu können. Die Beteiligten Institutionen, wie der Naturschutzbund, der ADFC oder aha, die für die Umsetzung gebraucht würden, seien an den unmittelbaren Entscheidungen nicht beteiligt. Stadträtin Ritschel unterstrich, dass das Kuratorium ein Beratungsgremium sei und dass die Verwaltung die dort erarbeiteten Vorschläge zur Beschlussfassung in den Rat und seine Gremien transportieren würde.
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass er es nicht für sinnvoll halte, dass zu jedem Gremium eine Debatte darüber geführt würde, ob D`Hondt oder Hare/Niemeyer das bessere Auszählungsverfahren wäre und hob die Auffassung der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema hervor.
Ratsherr Döring (FDP) stellte fest, dass er kein Argument gehört habe, warum man bei der Besetzung des Kuratoriums hinter der Grundmandatsregelung nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz zurückbleiben wollte und warum man die Versicherungswirtschaft, welche umfangreiche Kompetenzen in der Berechnung von Klimamodellen für Deutschland und Europa aufgebaut habe, nicht beteiligt werden sollte. Darüber hinaus habe er kein Argument gehört, warum eine Beteiligung der Landfrauen der Region Hannover nicht gewünscht wäre.
Beigeordneter Semper (CDU) machte deutlich, dass die Fraktion der CDU kein Verständnis dafür habe, dass man hinter der Grundmandatsregelung zurückbliebe und den kleinen Fraktionen infolgedessen eine Gäst*innenrolle im Kuratorium verwehren wollte. Beigeordneter Semper erklärte, dass die CDU-Fraktion den Änderungsantrag der FDP-Fraktion unterstütze und die Ursprungsdrucksache dann ablehnen würde, wenn der Änderungsantrag der FDP-Fraktion keine Mehrheit erhalten könnte.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) stellte klar, dass das Thema Auszählungsverfahren so lange aktuell bliebe, bis eine adäquate Lösung im Sinne der kleineren Fraktionen gefunden würde.
Ratsherr Böning machte deutlich, dass es sehr viel sinnvoller gewesen wäre, wenn man zeitnah eine vernünftige Regelung im Sinne der kleineren Fraktionen aufgegriffen hätte, anstatt dieses Armutszeugnis einer Debatte der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Ratsherr Wolf führte aus, dass die Kommunalpolitik aufgrund ihrer Nähe zu den Bürger*innen weniger auf Konfrontation und mehr auf Konsens setzen sollte – im Besonderen wenn es um Themen wie Kultur oder Klimaschutz gehe. Die Auszählverfahren würden den Rat der Stadt so lange begleiten bis die anhängigen Gerichtsverfahren ausgeurteilt wären. In der Zwischenzeit sei der „Status Quo“ zu akzeptieren – ob man das nun gut oder auch weniger gut fände.
Gegen 20 Stimmen und bei 4 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1221/2022 ab.
Gegen 3 Stimmen und bei 4 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion DIE PARTEI & Volt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0877/2022 ab.
Gegen 4 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0710/2022 ab.
Mit 36 Stimmen gegen 20 Stimmen beschloss der Rat die Berufung des Kuratoriums Klimaschutzregion Hannover und des Klimaweisen-Rates nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0534/2022 N1 mit 1 Anlage.
Gegen 3 Stimmen und bei 4 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion DIE PARTEI & Volt nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0877/2022 ab.
Gegen 4 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0710/2022 ab.
Mit 36 Stimmen gegen 20 Stimmen beschloss der Rat die Berufung des Kuratoriums Klimaschutzregion Hannover und des Klimaweisen-Rates nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0534/2022 N1 mit 1 Anlage.
TOP 3.2.
Neues Mitglied des Theaterbeirats
(Drucks. Nr. 0890/2022)
Einstimmig beschloss der Rat das neue Mitglied des Theaterbeirats nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0890/2022.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.
TOP 3.3.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1434/2022)
Einstimmig beschloss der Rat die Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1434/2022.
Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.
TOP 4.Die übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.
Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1363/2022 mit 1 Anlage)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass der Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Rates (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) bedürfe.
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) führte aus, dass die Demokratie davon leben würde, dass alle Menschen die Möglichkeit erhielten Entscheidungsprozesse mitzugestalten. Das gelte auch für die aktive Teilhabe an der Kommunalpolitik. Gerade für Mandatsträger*innen, die Sorgearbeit gegenüber Kindern oder Pflegebedürftigen leisteten und gegebenenfalls noch einen Beruf in Teil- oder Vollzeit ausüben würden. Speziell für diesen Personenkreis und Menschen mit körperlichen Einschränkungen könnte es hinderlich seien ein Mandat auszuüben, wenn dann auch noch die Hemmschwellen organisatorisch hoch wären. Durch die Möglichkeit an Sitzungen auch über Videokonferenztechnik teilnehmen zu können, würden die Hemmschwellen erheblich abgesenkt. Ratsfrau Dr. Carl betonte, dass man alle Personengruppen einer Gesellschaft benötigen würde, denn man lebe in einer vielfältigen Gesellschaft und Demokratie sei nur dann sinnvoll, wenn alle Menschen teilhaben könnten. Ratsfrau Dr. Carl brachte ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass die Niedersächsische Landesregierung diesen Weg durch das NKomVG vorgegeben habe, da die Demokratie mehr Raum brauche, welcher nicht nur in Konferenzsälen und endlos langen Sitzungen genutzt werden müsste. Es sei erfreulich, dass die Landeshauptstadt Hannover bei dem Thema in ihrer Vorbildfunktion voranschreiten könnte und dass auf diesem Weg mehr alleinerziehende Mütter ein Mandat ergreifen und für mehr Parität in der Kommunalpolitik sorgen könnten.
Ratsherr Engelke (FDP) brachte sein Erstaunen darüber zum Ausdruck, dass es seine Vorrednerin innerhalb von Sekunden geschafft habe völlig gegensätzliche Überzeugungen zu kommunizieren.
Beigeordneter Semper (CDU) erläuterte, dass man in der heutigen Sitzung die rechtlichen Voraussetzungen schaffen würde, dass die hybriden Sitzungen irgendwann einmal möglich seien könnten. Es wäre jedoch auch zu konstatieren, dass die Stadt zwei Jahre Corona Krise nicht genutzt habe, um die entscheidenden technischen Voraussetzungen umgesetzt zu haben. Der CDU-Fraktion sei wichtig, dass diese Möglichkeiten nicht nur für die Ratsgremien geschaffen würden, sondern dass auch die Stadtbezirksräte digital tagen könnten. Denn auch dort wollte man eine Vereinbarkeit von Beruf, Ehrenamt und Familie gewährleisten.
Stadtrat Prof. Baumann erörterte, dass sich die Verwaltung mit dem Thema hybride Sitzungen sehr intensiv auseinandergesetzt habe und dass man sehr zügig Zoom-Lizenzen angeschafft habe, um in den politischen Gremien entsprechend arbeiten zu können. Allerdings sei zu bedenken, dass die Ausstattung der Räume nicht nur auf die Technik begrenzt werden könnte. Stadtrat Prof. Baumann führte weiter aus, dass die Verwaltung Überlegungen dahingehend angestellt habe, um auch die Stadtbezirksräte entsprechend auszustatten. Allerdings sei die Personaldecke an der Stelle zu dünn, um diese Sitzungen organisatorisch begleiten zu können. Es sei ohne weiteres möglich die Technik zu installieren und die Standorte mit Lizenzen auszustatten, aber man sei letztendlich zu der Entscheidung gelangt, dass dieser Vorgang wenig sinnvoll wäre. Stadtrat Prof. Baumann berichtete, dass man in der Corona Pandemie den Gremien und den Stadtbezirksräten angeboten habe, dass diese die Technik mit entsprechendem Support im Neuen Rathaus nutzen könnten. Stadtrat Prof. Baumann sagte, dass man nach dem Beschluss des Rates zur vorliegenden Drucksache mit der Ausstattung des Ratssaals fortfahre, da die Anpassung im NKomVG bestimme, dass sich alle Ratsmitglieder jederzeit, gegenseitig sehen könnten müssen, was den Einsatz zusätzlicher Kameratechnik notwendig machen würde. Stadtrat Prof. Baumann merkte abschließend an, dass man den Hodlersaal zügig weiter ausstatte und dass man, wie in der Drucksache explizit erwähnt, die Stadtbezirksräte Schritt für Schritt weiter ertüchtigen würde.
Ratsherr Wolf erläuterte, dass die digitale Demokratie und eine barrierefreie Teilhabe für alle Menschen bereits im Jahr 2006 Thema bei den PIRATEN gewesen wären. Allerdings sei die Verwaltungsvorlage weniger einem erfolgreichen Handeln der SPD-Fraktion, sondern vielmehr den Zwängen der Corona Pandemie und der Tatsache zuzuordnen, dass inzwischen jüngere Teams mit digitalem Verständnis in der Verwaltung angekommen seien. Ratsherr Wolf führte weiter aus, dass die neuen Technologien dazu beitragen könnten, dass unter anderen Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen den Schritt in die Kommunalpolitik wagen würden.
Ratsherr Jacobs (AfD) sagte, dass die Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich der Digitalisierung einen ersten guten Schritt darstelle, aber noch lange nicht das Ende seien dürfte. Denn es sei immer noch nicht möglich, dass die Menschen die kompletten Sitzungen des Rates und seiner Gremien von Zuhause aus verfolgen und Einlassungen und Anfragen digital formulieren könnten. Das würde unter anderen einer echten Barrierefreiheit im Weg stehen und diejenigen Menschen benachteiligen, die während der Sitzungszeiten noch in den Büros, den Supermärkten, den Krankenhäusern oder Pflegeheimen tätig wären.
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt) erläuterte, dass die Verwaltung die Maßnahmen sehr zügig und effektiv umgesetzt habe und dass die Niedersächsische Landesregierung zunächst einmal die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen musste, damit die Änderung der Hauptsatzung beschlossen werden könnte. Ratsmitglied Klippert regte an, dass man die komplette Aufzeichnung der Ratsversammlung von H1 erwerben könnte, um diese dann Interessierten auf einer entsprechenden Internetplattform zugänglich machen zu können.
Ratsherr Engelke (FDP) betonte, dass die Verwaltung sehr zeitnah Technik und Equipment zur Verfügung gestellt habe und dass infolgedessen die Arbeit, aufgrund der Unterstützung durch ein gutes Team, völlig unproblematisch weitergeführt werden konnte. Ratsherr Engelke bedankte sich beim Dezernenten für Personal und Organisation, Recht und Digitalisierung für die gute Begleitung und Ausstattung mit z.B. den Zoom-Lizenzen, die auch fraktionsintern genutzt werden könnten. Ratsherr Engelke hob hervor, dass der heutige Beschluss nur ein erster Schritt in die Digitalisierung und zudem einer neuen Form von Teilhabe wäre.
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen) fragte vor dem Hintergrund von Barrierefreiheit und Teilhabe für Rats- und Bezirksratsmitglieder, ob es Überlegungen dahingehend gäbe, dass zukünftig auch die Bürger*innen per Streaming an den Sitzungen des Rates und seinen Gremien teilhaben könnten und welche technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssten.
Stadtrat Prof. Baumann erläuterte, dass die verfügbaren Lizenzen drei Schnittstellen anbieten würden. Man könnte, durch setzen eines Hakens und dem Verbinden mit einer Adresse auf Facebook, YouTube und auf einer weiteren Streaming fähigen Website, beispielsweise hannover.de, die Sitzungen des Rates und seiner Gremien relativ zügig streamen. Stadtrat Prof. Baumann betonte, dass organisatorisch ein Beschluss der Geschäftsordnungskommission erfolgen müsste, um die technischen Möglichkeiten umsetzen zu können. Stadtrat Prof. Baumann merkte an, dass die Zuschaltung einzelner Personen in die Überlegungen eingeflossen wären. Allerdings sei dieser technisch-organisatorische Aufwand, mit dem Unterhalt einer zusätzlichen Website zu groß, da diese über eine Leinwand sichtbaren Zugeschalteten vor dem Hintergrund von verfassungsfeindlichen Äußerungen oder Gesten entsprechend begleitet werden müssten.
Ratsherr Wolf konstatierte, dass das Streamen auf mehreren Kanälen als Multiplikator für die Nutzer*innenzahlen dienen würde. Denn umso breiter gefächert die Verfügbarkeit, umso schneller würden sich die Zugriffszahlen potenzieren. Eine diesbezügliche Änderung der Hauptsatzung, mit der Vorbereitung in der Geschäftsordnungskommission, sei dann wieder eine Aufgabe des gesamten Rates.
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1363/2022 mit 1 Anlage.
TOP 4.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1363/2022: Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1466/2022)
Von der Fraktion der CDU zurückgezogen.
TOP 5.
Beschluss über den Jahresabschluss 2020
(Drucks. Nr. 2233/2021 mit 5 Anlagen)
Getrennte Abstimmung:
Einstimmig beschloss der Rat die Punkte 1 bis 3 des Antrages zum Jahresabschluss 2020 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2233/2021 mit 5 Anlagen.
Einstimmig beschloss der Rat die Punkte 1 bis 3 des Antrages zum Jahresabschluss 2020 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2233/2021 mit 5 Anlagen.
Einstimmig beschloss der Rat, in Abwesenheit des Oberbürgermeisters, den Punkt 4 des Antrages zum Jahresabschluss 2020 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2233/2021 mit 5 Anlagen.
TOP 6.
Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1066/2022 mit 6 (nur online) Anlagen)
Bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat den Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1066/2022 mit 6 Anlagen.
TOP 7.
177. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Sahlkamp / "ehemalige Freiherr-von-Fritsch-Kaserne“
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0902/2022 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat das 177. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Sahlkamp / "ehemalige Freiherr-von-Fritsch-Kaserne“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0902/2022 mit 4 Anlagen.
TOP 8.
Fortschreibung des Kommunalen Wohnraumförderprogrammes der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1049/2022 mit 2 Anlagen)
Beigeordneter Kelich (SPD) erläuterte, dass man das Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover in der höchsten Förderstufe an das Landesförderprogramm anpasse, da durch die bessere Verträglichkeit der beiden Förderprogramme zueinander mehr Projekte möglich gemacht werden könnten. Das begrüße die Fraktion der SPD genauso, wie den Vorschlag der Verwaltung die Bindungsdauer der geförderten Wohnungen in der Preiskategorie 6,10 € pro m² und 6,40 € pro m² erhöhen zu wollen. Darüber hinaus sei der Einzug des Mittelstandwohnen im Bereich von 8 € pro m² mit den skizzierten Rahmenbedingungen erfreulich, um auf diese Weise einen attraktiven Baustein für das genossenschaftliche Wohnen und die private Wohnungsbauwirtschaft schaffen zu können.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) erklärte, dass die Fraktion Die LINKE. der Verwaltungsvorlage zustimmen werde. Ratsherr Machentanz monierte, dass die angestrebten Zahlen mengenmäßig leider nicht ausreichend wären. Die Fraktion Die LINKE. habe bereits in der vergangenen Wahlperiode die Schaffung von zusätzlich 2.000 Wohnungen pro Jahr gefordert. Ratsherr Machentanz erörterte, dass man davon weit entfernt sei und dass auch der Antrag zur Kapitaldeckenerhöhung bei der hanova Wohnen leider mehrmals abgelehnt worden sei. Ratsherr Machentanz betonte, dass die öffentliche Hand eine Verantwortung hinsichtlich ausreichend geförderten Wohnraum zu erfüllen habe, da Wohnen ein Menschenrecht wäre. Es sei so lange zu wenig bezahlbarer Wohnraum vorhanden, wie man eine so hohe Zahl an Obdachlosen in Hannover zu verzeichnen habe. Darüber hinaus würden immer noch zu viele Wohnungen aus der Belegrechtsbindung fallen. Ratsherr Machentanz erklärte, dass die Schaffung von 50 zusätzlichen Wohnungen für den Mittelstand natürlich zu begrüßen wäre. Allerdings sei das höchstens ein Tropfen auf dem heißen Stein, welcher wirklich Bedürftige, wie alleinerziehende Elternteile, Geringverdiener*innen und Obdachlose, lediglich am Rand tangierten.
Ratsherr Mensak (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass in Hannover nach wie vor die Mieten steigen würden und dass ein immenser Bedarf an bezahlbaren und sozial geförderten Wohnraum für Menschen mit mittleren und geringeren Einkommen bestünde. diese Menschen müssten schon jetzt mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Miete und Nebenkosten aufbringen. Zudem würde man aber auch dringend Wohnraum für Obdachlose und Geflüchtete benötigen. Man habe deshalb gemeinsam mit den Fraktionen der FDP und SPD zum Haushalt 2021/2022 das laufende städtische Förderprogramm ab diesem Jahr um 500.000 € erhöht, um weitere Belegrechtswohnungen fördern zu können und so zur Entlastung des Wohnraummangels in Hannover beitragen zu können. Außerdem habe man die Verwaltung zum Haushalt 2021/2022 beauftragt zu prüfen, wie das bestehende Wohnraumförderprogramm um eine neue Förderstufe ergänzt werden könnte, um auch Wohnungen mit 8 € pro m² fördern zu können. Ratsherr Mensak sagte, dass mit der Drucksache zur Fortschreibung des kommunalen Wohnraumförderprogramms die Verwaltung die beiden Haushaltsanträge des Wohnraumförderprogramms und zur Förderung von 8 € Kaltmieten umgesetzt habe. Außerdem würde die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen begrüßen, dass die Dauer der Sozialbindung auf 12 bzw. 20 Jahre verlängert worden wären.
Ratsherr Albrecht (CDU) erörterte, dass diese Fortschreibung des Wohnraumförderprogramms im Grundsatz eine Verbesserung der Wohnraumförderung darstellen würde, da eine Förderstufe für diejenigen Menschen entstünde, die im mittleren Preissegment Schwierigkeiten gehabt hätten bezahlbaren Wohnraum zu finden und bislang nicht gefördert worden wären. Damit seien Forderungen, welche die CDU-Fraktion in der Vergangenheit immer wieder formuliert habe, endlich umgesetzt worden. Deshalb könnte die CDU-Fraktion, anders als in der Vergangenheit, diesem Wohnraumförderprogramm auch zustimmen. Ratsherr Albrecht machte deutlich, dass die Ereignisse der näheren Vergangenheit wieder einmal aufgezeigt hätten, dass in allen Preiskategorien deutlich mehr Wohnraum entstehen müsste.
Beigeordneter Kelich (SPD) entgegnete zum Wortbeitrag des Vorsitzenden der Fraktion Die LINKE., dass im Zeitraum von 2013 bis 2022 etwa 200 Belegrechte hinzugekommen und nicht etwa welche verlorengegangen wären. Darüber hinaus sei die Forderung von 2.000 Wohnungen pro Jahr unbestritten zustimmungswürdig. Allerdings müsste man bei einer derartigen Forderung eine vernünftige Umsetzungsperspektive mitliefern, welche bei den Forderungen der Fraktion Die LINKE. grundsätzlich nie vorhanden sei. Beigeordneter Kelich unterstrich, dass Wohnraumförderung in der Zuständigkeit des Landes läge. Deshalb sei die Wohnraumförderung in Hannover beispielhaft und fände bundesweite Beachtung.
Ratsherr Engelke (FDP) sagte, dass das kommunale Wohnbauförderprogramm sehr erfolgreich wäre und mit der vorliegenden Drucksache noch besser gemacht würde. Es sei der Fraktion der FDP schon in der vergangenen Ratsperiode im Rahmen der Partnerschaft mit den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sehr wichtig gewesen, dass die 8 € Mieten für den Mittelstand in die Förderung aufgenommen würde. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass in Hannover dringend zusätzlicher Wohnraum entstehen müsste. Allerdings müssten auch entsprechende Flächen vorhanden und Materialien sowie Baufirmen erreichbar seien. Man habe zwar mit der Bausiedlung Kronsberg das größte Wohnbauprojekt in Niedersachsen, wenn nicht sogar Deutschlands, aber auch das dürfte kein Grund sein, um sich auf irgendetwas ausruhen zu wollen. Im Weiteren kritisierte Ratsherr Engelke die Halbierung des Projektes Schwarze Heide, wonach die ursprünglich zum gesamten Areal vergleichsweise kleine Fläche nun noch einmal verkleinert worden wäre.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) wies darauf hin, dass er den Betrachtungszeitraum einfach verlängert habe und dementsprechend mit Beginn im Jahr 2000 recherchiert habe. Zudem habe die SPD-Fraktion im Kommunalwahlkampf Plakate aufgehängt, auf denen 10.000 zusätzliche Wohnungen für Hannover über einen Zeitraum von fünf Jahren versprochen worden seien. Allerdings habe auf diesen Plakaten auch nichts von einer Umsetzungsperspektive gestanden.
Einstimmig beschloss der Rat die Fortschreibung des Kommunalen Wohnraumförderprogramms der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1049/2022 mit 2 Anlagen.
TOP 9.
Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen
Verlängerung der im Jahr 2022 auslaufenden Bewilligungszeiträume
(Drucks. Nr. 1053/2022 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen - Verlängerung der im Jahr 2022 auslaufenden Bewilligungszeiträume, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1053/2022 mit 1 Anlage.
TOP 10.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Instandsetzung des Fössebades
(Drucks. Nr. 1309/2022)
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) erklärte, dass sich die Fraktion Die LINKE. zur vorliegenden Drucksache enthalten würde, da man ebenfalls der Auffassung wäre, dass das Fössebad zur Hallenbadsaison 2022/2023 wiedereröffnet werden sollte. Deshalb sei es wünschenswert, dass die Verwaltung diesbezüglich etwas mehr Tempo mache.
Ratsherr Capellmann (CDU) bemerkte, dass man der Verwaltung eine Herausforderung biete, wonach das Fössebad zu Saisonbeginn wiedereröffnet werde und die Kinder dort Schwimmen lernen könnten.
Ratsherr Bingemer (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion den vorliegenden Dringlichkeitsantrag ablehnen würde, da man der Ansicht sei, dass die Verwaltung bereits schnell und umsichtig gehandelt habe.
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Dringlichkeitsantrag ablehnen würde, da der Versuch zur Beschleunigung eines Vorhabens innerhalb eines Vergabeverfahrens völlig sinnfrei wäre.
Ratsherr Pieper (SPD) machte deutlich, dass die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehne, da eine Wiedereröffnung zu Beginn der Hallenbadsaison bei Betrachtung der aktuellen Auftragslage unrealistisch wäre.
Ratsherr Jacobs (AfD) sagte, dass die AfD-Fraktion den Dringlichkeitsantrag ablehne, da man der Auffassung sei, dass die Verwaltung alles daransetze, dass das Fössebad so schnell wie möglich wieder für den Schwimmunterricht und den Vereinssport zur Verfügung stehen könnte.
Ratsherr Machentanz (Die LINKE.) merkte an, dass doch diesmal so zügig gehandelt werden sollte, dass sich nicht erst wieder die Wähler*innen genötigt sehen müssten darauf hinzuwirken, dass sich irgendetwas bewege.
Ratsherr Böning erklärte, dass er den Dringlichkeitsantrag ablehne, da man ganz sicher Schwierigkeiten bekommen würde im kolportierten Zeitrahmen die entsprechenden Handwerksfirmen zu engagieren.
Gegen 14 Stimmen und bei 3 Enthaltungen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Instandsetzung des Fössebades nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1309/2022 ab.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für die Niederschrift:
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 11.
Grundstücksangelegenheiten
TOP 11.1.
Verkauf Carlo-Schmid-Allee
(Drucks. Nr. 1255/2022 mit 2 Anlagen)
Von der Tagesordnung abgesetzt.
TOP 12.
Beihilfebearbeitung durch die Firma Comramo
(Drucks. Nr. 1432/2022 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Beauftragung der COMRAMO KID GmbH zur Abarbeitung der rückständigen Beihilfeanträge gemäß § 92a Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1432/2022 mit 2 Anlagen.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) schloss daraufhin die Sitzung.
Für die Niederschrift:
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
