Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 18.05.2022

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 10.05.2022)
Protokoll (erschienen am 26.01.2023)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 06.12.2022

PROTOKOLL

7. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am Mittwoch, 18. Mai 2022,
Aula des Gymnasiums Limmer,
Wunstorfer Straße 14, 30453 Hannover

Beginn 17:00 Uhr
Ende 21:30 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend: (verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stv. Bezirksbürgermeist. Gerking (SPD)
(Bezirksratsfrau Appuhn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Bethäuser (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Bulut (FDP)
Bezirksratsherr Ganskow (PIRATEN)
Bezirksratsherr Dr. Gardemin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI)
Bezirksratsfrau Jansen-Olliges (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Kabutke) (SPD)
Bezirksratsfrau Kaczmarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
(Bezirksratsfrau Laube) (SPD)
Bezirksratsherr List (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Lucas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Lüder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Mann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Voß (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Beratende Mitglieder:

(Ratsmitglied Klippert) (DIE PARTEI & VOLT)
Ratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
(Ratsherr Schmalstieg) (SPD)
Ratsherr Wolf (PIRATEN)
(Ratsfrau Zahl) (DIE PARTEI & VOLT)





Verwaltung:

Herr Bode (Fachbereich Tiefbau)
Herr Aßmann (Fachbereich Tiefbau)
Herr Michaelis (Fachbereich Umwelt & Stadtgrün)
Frau Yildiz (Fachbereich Personal & Organisation)
Herr Löpp (Fachbereich Personal & Organisation)
Frau Winters (Fachbereich Planen & Stadtentwicklung)


Presse:

Herr Ebers Punkt Linden


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


2. P R O T O K O L L E

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.12.2021

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.12.2021

2.3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.01.2022

2.4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.02.2022

2.5. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.03.2022


3. A N H Ö R U N G zum Thema: "Küchengarten - ein zentraler Stadtplatz entwickelt sich"

Eingeladen sind:
- Vertreter*innen des Planungsbüros PGT Umwelt und Verkehr GmbH
- Vertreter*innen der Cardea Immobilien GmbH
- Vertreter*innen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC)
- Vertreter*innen der AG Architektur und Städtebau der Zukunftswerkstatt Ihmezentrum e.V.


4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

4.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1422/2022)


5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. Stadtbahnstrecke D-West:
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
(Drucks. Nr. 0783/2022 mit 5 Anlagen)

5.1.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. 0783/2022 Stadtbahnstrecke D-West, Ausbau Haltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten
(Drucks. Nr. 15-0885/2022)

5.1.1.1. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu DS Nr. 15-0885/2022 "Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu DS Nr. 0783/2022 Stadtbahnstrecke D-West"
(Drucks. Nr. 15-1461/2022)

5.1.2. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN) zu Drucks. Nr. 0783/2022 Stadtbahnstrecke D-West: Möglichkeiten zur Herstellung von Tunnellösungen unter Berücksichtigung des Zivilschutzes
(Drucks. Nr. 15-1431/2022)

5.1.3. Änderungsantrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN zu DS Nr. 0783/2022 "Stadtbahnstrecke D-West"
(Drucks. Nr. 15-1455/2022)

5.1.4. Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Jansen-Olliges (DIE LINKE.). zu DS Nr. 0783/2022 "Stadtbahnstrecke D-West - Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten": Reevaluierung der verkehrsbaulichen Maßnahmen im Stadtbezirk Linden Limmer zu Wahrung von Demokratie und Menschenrecht
(Drucks. Nr. 15-1470/2022)


5.2. Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 0081/2022 mit 2 Anlagen)

5.2.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0081/2022 "Fernwärmesatzung Hannover": Die Umstellung auf Fernwärme ist sozialverträglich zu gestalten
(Drucks. Nr. 15-1424/2022)


5.3. Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den
Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 0848/2022 mit 1 - nur online Anlagen)

5.3.1. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Drucks. Nr. 0848/2022 "Ausbau der Veloroute 09": Alternative Streckenführung der Veloroute 09
(Drucks. Nr. 15-1426/2022)




5.3.2. Änderungsantrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN zu DS Nr. 0848/2022 "Ausbau der Veloroute 09"
(Drucks. Nr. 15-1457/2022)


5.4. Baumneupflanzungen in der Landeshauptstadt Hannover als Maßnahme zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
(Informationsdrucks. Nr. 1238/2022 mit 13 (Anlagen nur online) Anlagen)

5.4.1. Änderungsantrag der Fraktion B90-GRÜNE zu DS Nr. 1238-2022 "Baumneupflanzungen in der LHH als Maßnahme zur Anpassung an die Folgend des Klimawandels
(Drucks. Nr. 15-1459/2022)

5.5. Grundsanierung einer Stützwand an der Bornumer Straße in
Hannover Linden-Süd
(Drucks. Nr. 1258/2022 mit 2 Anlagen)


6. A N F R A G E N

6.1. der Fraktion DIE LINKE.

6.1.1. Wasserkunst und die historische Bedeutung der Schleusentore am Ernst-August-Kanal
(Drucks. Nr. 15-1246/2022)


6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Neugestaltung der Grünfläche Brakebuschgarten
(Drucks. Nr. 15-1284/2022)

6.2.2. Nutzungskonflikte von Leih-E-Scootern im öffentlichen Raum im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1286/2022)


6.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Umsetzung der Klimaneutralität 2035 - Ausstiegspläne für das
Gaskraftwerk Linden
(Drucks. Nr. 15-1293/2022)

6.3.2. Umsetzung der Bezirksratsbeschlüsse zum Aufstellen von Mülleimern
(Drucks. Nr. 15-1301/2022)

6.3.3. Aktuelle Bauarbeiten im sogenannten "Uferpark" auf dem Wasserstadtgelände
(Drucks. Nr. 15-1302/2022)




6.4. von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

6.4.1. Echtzeitanzeige Haltestellen Regiobus und Üstra
(Drucks. Nr. 15-1267/2022)

6.4.2. Zivilschutz Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1269/2022)

6.4.3. Städte wagen Wildnis?
(Drucks. Nr. 15-1271/2022)


6.5. von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)

6.5.1. Sperrung Kanalbrücke Stichkanal Linden
(Drucks. Nr. 15-1292/2022)


7. A N T R Ä G E

7.1. Interfraktionell

7.1.1. Anhörung Zukunft des Stadtteilzentrums Allerweg
(Drucks. Nr. 15-1303/2022)

7.1.2. Aktuelle Bauarbeiten im sogenannten "Uferpark" auf dem Wasserstadtgelände
(Drucks. Nr. 15-1304/2022)


7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Sicherstellung des Betriebs des Fössebads
(Drucks. Nr. 15-1287/2022)


7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs auf der Davenstedter Straße / Wittekindstraße
(Drucks. Nr. 15-1295/2022)

7.3.2. Neubau Dornröschenbrücke
(Drucks. Nr. 15-1297/2022)

7.3.3. Radverkehrssicherheit Brauhofstraße
(Drucks. Nr. 15-1298/2022)

7.3.4. Sofortiger Baubeginn des neuen Fössebades mit den Geldern aus der fälligen Konventionalstrafe des Investors L. Windhorst in Bezug auf die Nichterfüllung von Vertragsabschlüssen im Ihmezentrum
(Drucks. Nr. 15-1299/2022)


7.3.5. Aufstellen von Mülleimern im Bereich des Leineabstiegskanals östlich der Leinabstiegsschleuse
(Drucks. Nr. 15-1300/2022)


7.4. von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)

7.4.1. Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen auf der Wunstorfer Straße im Bereich der Kanalbrücke
(Drucks. Nr. 15-1288/2022)

7.4.2. Unverzügliche Öffnung des Durchganges vom Verbindungsweg zwischen Leine und Leineabstiegskanal zur Brücke des Verbindungskanals Zur Leine in Richtung Schleusenweg/Heinrich-Kollmann-Weg
(Drucks. Nr. 15-1289/2022)

7.4.3. Installation einer Lichtsignalanlage (LSA) zum sicheren Überqueren der Fahrbahn am aha Wertstoffhof Schörlingstraße für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen
(Drucks. Nr. 15-1291/2022)

7.4.3.1. NEUFASSUNG: Installation einer Lichtsignalanlage (LSA) zum sicheren Überqueren der Fahrbahn am aha Wertstoffhof Schörlingstraße für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen
(Drucks. Nr. 15-1291/2022 N1)


8. Bericht des Bezirksbürgermeisters


9. Bericht des Stadtbezirksmanagements


10. Informationen über Bauvorhaben


11. Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Grube stellt fest, dass ordnungsgemäß einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Zudem verweist Bezirksbürgermeister Grube auf die nach wie vor bestehenden Einschränkungen, die sich aufgrund der Corona-Pandemie ergeben und zu entsprechenden Auswirkungen auf den heutigen Sitzungsverlauf führen. Die Schulaula verfüge über verschiedene Ein- und Ausgänge und eine durchgehende Belüftung des Sitzungssaales. Hieraus würden geeignete Verhältnisse resultieren, um eine Sitzungsdurchführung im Präsenzformat zu ermöglichen. Aufgrund der vorgegebenen Schließzeiten für öffentliche Schulgebäude sei überdies ein Sitzungsende bis spätestens 21:45 Uhr vorgesehen.

Bezirksbürgermeister Grube bittet darum, die vorgegebenen Abstände im Publikums- und Sitzungsbereich zu beherzigen und keine eigenmächtigen Veränderungen der Sitzordnung herbeizuführen.

Bezirksbürgermeister Grube stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die gegebene Beschlussfähigkeit des Gremiums fest und verweist in Bezug auf die Tagesordnung auf folgende Änderungen:
- Es liegt ein interfraktioneller Änderungsantrag zum Thema „Fernwärmesatzung Hannover“ (Drucks. Nr. 15-0081/2022) vor, welcher als Drucks. Nr. 15-1424/2022 zu TOP 5.2.1. der Tagesordnung behandelt wird.
- Von Einzelvertreter Klenke (CDU) liegt ein Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0848/2022 „Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen“ vor (Drucks. Nr. 15-1426/2022), welcher als TOP 5.3.1. behandelt wird.
- Durch Einzelvertreter Ganskow (PIRATEN) wird ein Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0783/2022 „Stadtbahnstrecke D-West – Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten“ unter dem Titel „Möglichkeiten zur Herstellung von Tunnellösungen unter Berücksichtigung des Zivilschutzes“ eingereicht, welcher als Drucks. Nr. 15-1426/2022 zu TOP 5.1.2. behandelt wird.
- Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reicht einen weiteren Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0783/2022 „Stadtbahnstrecke D-West – Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten“ ein (Drucks. Nr. 15-1455/2022). Der Antrag wird als TOP 5.1.3. behandelt.
- Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reicht zudem einen zusätzlichen Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0848/2022 „Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen“ ein (Drucks. Nr. 15-1457/2022), der zu TOP 5.3.2. behandelt wird.
- Ferner reicht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1238/2022 „Baumneupflanzungen in der LHH als Maßnahme zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ ein (Drucks. Nr. 15-1459/2022). Der Antrag wird als TOP 5.4.1. behandelt.
- Durch Einzelvertreter Klenke (CDU) wird ein zusätzlicher Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0558/2022 „Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 0783/2022 / „Stadtbahnstrecke D-West – Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten“ eingereicht (Drucks. Nr. 15-1461/2022). Dieser wird als TOP 5.1.1.1. behandelt.

Die Tagesordnungspunkte 2.2. bis 2.5. sowie 9. werden aufgrund mangelnder Beschluss- und Berichtsgrundlagen abgesetzt.

TOP 7.3.4. wird aufgrund der thematischen Nähe („Fössebad“) zu TOP 7.2.1. vorgezogen.

Die so geänderte Tagesordnung wird festgestellt.

TOP 2.
P R O T O K O L L E

TOP 2.1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.12.2021

Einstimmig genehmigt.


TOP 2.2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.12.2021

Abgesetzt.


TOP 2.3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.01.2022

Abgesetzt.


TOP 2.4.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.02.2022

Abgesetzt.


TOP 2.5.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.03.2022

Abgesetzt.


TOP 3.
A N H Ö R U N G zum Thema:
"Küchengarten - ein zentraler Stadtplatz entwickelt sich"

Eingeladen sind:
- Vertreter*innen des Planungsbüros PGT Umwelt und Verkehr GmbH
- Vertreter*innen der Cardea Immobilien GmbH
- Vertreter*innen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC)
- Vertreter*innen der AG Architektur und Städtebau der Zukunftswerkstatt Ihmezentrum e.V.


Bezirksbürgermeister Grube begrüßt hierzu folgende Sachverständigen, die zu dieser Anhörung eingeladen wurden:

Herr Runge (Zukunftswerkstatt Ihmezentrum e.V.)
Herr Mazur (Planungsbüro PGT Umwelt und Verkehr GmbH)
Herr Hogrefe (Allg. Deutscher Fahrrad Club (ADFC) Hannover)
Frau Iordan (Unternehmensgruppe Cardea Immobilien)
Herr Jaskulski (Unternehmensgruppe Cardea Immobilien)

Überdies begrüßt Bezirksbürgermeister Grube von der Stadtverwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bode (Leitung des Fachbereichs Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover).

Herr Hogrefe führt zu Beginn (als Vorstandsmitglied des ADFC Hannover) aus, dass er über die Situation des Radverkehrs im Umfeld des Küchengartens berichten werde.

(Anmerkung: die entsprechende Präsentation des ADFC wurde dem Protokoll als Anlage I beigefügt).

Die Ausgangsposition für die Radverkehrsentwicklung in Hannover sei das „Leitbild
Radverkehr“ aus Dezember 2009. Dort sei von einem Anteil von 13% des Radverkehrs am sogenannten „Modal Split“ ausgegangen worden. Dieser Wert habe seinerzeit auf der Untersuchung "Mobilität in Deutschland" aus dem Jahr 2002 beruht. Als Zielwert für 2025 sei demzufolge ein Radverkehrsanteil von 25 % vorgesehen worden. Seit 2018 befinde man sich bei einem Wert von ca. 20%. Seitdem habe sich dieser Prozentsatz kaum verändert.
In 2018 habe die Landeshauptstadt Hannover mehrere Zählstellen für den Radverkehr installiert, z.B. im Bereich Schwarzer Bär. Für die Jahre 2018/2019 würden insgesamt Zahlen von neun teilweise nicht sichtbaren Zählstellen im Stadtgebiet vorliegen. Danach habe sich die registrierte Anzahl der Radfahrenden in diesen beiden Jahren kaum verändert; sie liege bei ca. 10,5 Millionen. Für 2019/2020 gebe es aktuell nur Vergleichszahlen für den Monat Juni.
In 2019 habe es dabei eine Zählung von 1.372.972 Radfahrenden gegeben, in 2020 seien 1.371.840 Radfahrende erfasst worden. Also habe man trotz der Corona-Pandemie keine wesentliche Steigerung des Radverkehrs feststellen können.
Seit Mai 2019 gebe es zudem eine verdeckte Zählstelle an der Justus-Garten-Brücke,
sodass nunmehr insgesamt zehn Zählstellen in Hannover installiert seien. An dieser neuen Zählstelle wurden seit Mai 2019 bis zum Jahresende 1.056.202 Fahrräder gezählt, im gesamten Jahr 2020 seien es ca. 1,5 Millionen gewesen. Es sei davon auszugehen, dass hiervon viele Radfahrende auch Strecken, die über den Küchengarten geführt haben, benutzt hätten.
Neue Zahlen für das Gesamtjahr 2021 sind derzeit noch nicht öffentlich verfügbar. Die Zahl der gezählten Radfahrenden im Jahr 2020 habe gegenüber 2019 um ca. 5 % zugenommen.
Die hierbei zu Tage tretende Verteilung des Radverkehrs lasse sich auf nachvollziehbare Weise in einer sogenannten „Heatmap“ darstellen.
Seit zwei Jahren kooperiere die Region Hannover mit der „Bike Citizens Mobile Solutions GmbH“, deren ins Leben gerufene App Rückschlüsse auf genutzte Wege und Strecken zulasse. Die App könne zur Fahrradroutenplanung und Tourenaufzeichnung von jedermann kostenfrei genutzt werden. Nach Zustimmung (und anonymisiert) sammele „Bike Citizens“ die aufgezeichneten Fahrtinformationen und stelle sie für die Radverkehrsplanung der Region Hannover zur Verfügung.
Damit sich besonders häufig genutzte Routen einfach und zuverlässig identifizieren
lassen können, bereite „Bike Citizens“ die Daten in Form einer "Heatmap" auf, die der genutzten Präsentation beigefügt wurde.
Die in dem Ausschnitt rund um die Küchengarten-Kreuzung dargestellten Linien
würden deutlich zeigen, dass an dieser Stelle ein Verkehrsknotenpunkt für den Radverkehr gegeben sei. Die sich abzuleitenden Erkenntnisse würden im Bereich dieses Verkehrsknotenpunktes aufzeigen, dass die Stadtteile Linden-Nord und Linden-Mitte für den Fuß- und Radverkehr ein schwer zu passierendes Hindernis darstellen würden.
Sehr viele Menschen aus beiden Stadtteilen würden den Küchengarten in Richtung
Limmerstraße oder Ihmeufer und Justus-Garten-Brücke (bzw. umgekehrt) passieren.
Für den Autoverkehr gebe es 19 Fahrspuren, für Bus und Bahn zwei Fahrspuren.
Sofern eine Person zu Fuß oder auf dem Fahrrad diesen Knotenpunkt umrunden wollte,
müsste diese insgesamt neun Ampeln passieren, welche Vorrangschaltungen für Bus und Bahn, dann für den Autoverkehr und hiernach erst für den Fuß- und Radverkehr umfassen würden. Aus Sicht des ADFC (und auf Basis der geforderten Verkehrswende) bilde dies
eine Planung aus den 1960er Jahren ab, welche heute in dieser Form keinen Bestand mehr haben dürfte.

Anschließend berichtet Herr Mazur vom Planungsbüro PGT Umwelt und Verkehr GmbH über die allgemeine Mobilitätssituation und notwendige Maßnahmen der Verkehrssteuerung im Zeichen der angestrebten Verkehrswende.

(Anmerkung: die entsprechende Präsentation der PGT wurde dem Protokoll als Anlage II beigefügt).

Herr Mazur beschreibt eröffnend die personelle Besetzung und die inhaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte der PGT.
Anschließend stellt Herr Mazur anhand von statistischem Zahlenmaterial und entsprechenden Grafiken ausführlich dar, wie sich die die Mobilitätssituation derzeit in Deutschland darstelle. Hieraus lasse sich ableiten, dass die Kfz-Nutzung als vorrangiges Verkehrsmittel – mit der Folge weit höherer Anteile an der Verkehrsleistung – auch in Hannover überwiege.
Dem Bereich „Verkehr“ kämen insgesamt 92 % der bestehenden Emissionen zu, wobei hiervon ca. 92 % dem motorisierten Straßenverkehr zuzurechnen seien.
Die bestehende niedersächsische Klimaschutzstrategie beinhalte bis zum Jahr 2030 die Reduzierung der Emissionen um 53 %, wobei dies vordergründig durch eine Verkehrsverlagerung, also durch mehr Fuß- und Radverkehr erreicht werden solle. Eine solche Zielsetzung sei jedoch nur, aber nicht alleinig, mit entsprechend geförderter Elektromobilität erreichbar.
Die Klimaschutzziele würden letztlich die Aspekte umfassen, die auf Basis belastbarer Messungen und Datenlagen bereits seit Jahrzehnten bekannt seien: Reduktion des Kfz-Verkehrs um ca. ein Drittel, Verdoppelung des öffentlichen Nahverkehrsangebotes, das Zurücklegen jedes zweiten anfallenden Weges mit „eigenem Antrieb“ (also etwa zu Fuß oder mit dem Fahrrad) und ein Betrieb etwa jedes dritten Fahrzeuges mit alternativen Antrieben.
Wesentliche Einflussfaktoren auf die Mobilität im Ganzen würden sich z.B. durch Aspekte des demographischen Wandels, der Energiewende und des Klimaschutzes, aber auch durch fortschreitenden Wertewandel und neue Mobilitätsformen ergeben.
Für den Bereich des Küchengartens sollte auf Basis dieser Grundmaßgaben eine Verbesserung der Verkehrsqualität für alle Verkehrsteilnehmer*innen angestrebt werden, welche durch geschickte Entzerrung und Vermischung von bestehenden Verkehrsstrukturen erreicht werden könne. Es sei eine Vielzahl an Fragestellungen zu lösen, die sich letztlich auch durch die zahlreichen Nutzergruppen und die verkehrliche Überfrachtung erklären ließen.
Im Kern sei den vorangegangenen Ausführungen von Herrn Hogrefe bezüglich der Verkehrssituation am Küchengarten durchweg zuzustimmen. Insbesondere für Radfahrende und Fußgänger*innen sei eine schwierige Struktur zu konstatieren, die sich als nicht mehr zeitgemäß darstelle. Aus der Fülle von Verkehrsteilnehmer*innen, die allesamt eigene Ansprüche an eine geeignete Verkehrsführung stellen, ließe sich überdies eine konfliktträchtige Gemengelage erkennen, welcher man im Rahmen von Konzepterstellungen ebenfalls begegnen müsse.
Eine zusätzliche Erschwerung werde sich – insbesondere für den Radverkehr – durch die in Erstellung befindlichen Hochbahnsteige (Ungerstraße / Am Küchengarten) ergeben. Auch diese Fragen müssten als ein zentraler Kernpunkt bedacht werden, wenn die Förderung des Radverkehrs auch weiterhin als elementarer Aspekt beibehalten werden solle. Hierbei stünden insbesondere Überlegungen bezüglich geeigneter Querungspunkte im Mittelpunkt.
Lösungen für die Gesamtgemengelage könnten sich durch die Reduzierung von Fahrspuren, Schaffung von Kreisverkehren oder klug gewählte Ampelinstallationen darstellen.

Herr Runge (Zukunftswerkstatt) führt fort und berichtet zunächst über die historische Entstehung des Küchengartens und seiner heutigen Randbebauung.

(Anmerkung: die entsprechende Präsentation der Zukunftswerkstatt wurde dem Protokoll als Anlage III beigefügt).

Dem Küchengartenplatz komme heute eine zentrale Bedeutung zu, da dieser ein Kreuzungspunkt für die Verkehre aus den angrenzenden Stadtteilen darstelle.
2020/2021 sei ein Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt worden, unter dem zentralen Gesichtspunkt, wie vorhandene Raumpotenziale am Küchengartenplatz optimal genutzt werden könnten, um ein optimiertes Verkehrskonzept erstellen zu können.
Hieraus habe man verschiedene Modelle entwickeln können, welche Herr Runge im Folgenden anhand einer erstellten Präsentation beschreibt. Überdies stellt er die zentralen Kernfragen der Bürgerbeteiligung und die sich hieraus ergebenen Meinungen und Erkenntnisse vor.

Hiernach erläutert Herr Jaskulski (Cardea Immobilien) die aktuelle Situation des Ihme-Zentrums. Nach diversen Eigentümerwechseln, Rechtsstreitigkeiten und Vergleichsmaßnahmen befinde man sich aktuell in der Situation, dass erstmals Fortschritte zu beobachten seien, die vorsichtigen Optimismus in Bezug auf eine bauliche Fortentwicklung des Komplexes zulassen würden. So sei im Sockelbereich des Komplexes die Ansiedlung von Einzelhandel vorgesehen, der nach jetzigem Planungsstand ein Volumen von ca. 30.000 m² umfassen werde. So könne voraussichtlich bereits 2023/2024 mit verkehrlichen Zuflüssen gerechnet werden, der ebendiesem Einzelhandelsaufkommen zugerechnet werden müsse.
Weitere Auswirkungen würden aus der vorgesehenen Durchwegung des Ihme-Zentrums resultieren, welche durch den Großeigentümer in baulicher Federführung fest vorgesehen sei. Eine verlässliche Aussage über den Zeitpunkt des Abschlusses dieser baulichen Maßnahmen könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.

Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich anschließend für die vorangegangenen Ausführungen der Sachverständigen und erteilt Raum für vorliegende Wortmeldungen aus dem Kreis der Anwesenden.

Bezirksratsherr Klenke bittet um Auskunft, ob im Rahmen der Planung der Verkehrsführung des öffentlichen Nahverkehrs auch weitere Linienführungen einbezogen worden seien (z.B. die Buslinien 120, 100 und 200), welche in der vorangegangenen Präsentation nicht näher genannt worden seien.
Ferner führt er aus, dass in der Präsentation dargestellt worden sei, dass in der zuführenden Elisenstraße durch eine Verkehrszählung noch immer bis zu 5.000 Verkehrsbewegungen festgestellt worden seien. Er bittet daher um Mitteilung, ob durch die angrenzende Spinnereistraße auch künftig eine zu- und abgehende Verkehrsführung in diesen hochfrequentierten Verkehrsbereich vorgesehen sei.

Herr Mazur antwortet, dass aus planerischer Sicht auch künftig eine beidseitige Zuwegung zur Elisenstraße vorgesehen sei.
Auch weitere Linienführungen des öffentlichen Nahverkehrs seien bei der Planung bedacht worden. Allerdings müsse man nun – auch unter Beachtung der gewählten Standorte für die Hochbahnsteige der Stadtbahn – eine angemessene Endbewertung der Verkehrssituation herbeiführen.
Derzeit sei es zum Beispiel schwierig darstellbar, eine nähere Angliederung der Haltestellen der genannten Buslinien an die Hochbahnhaltestellen abzubilden.

Bezirksratsfrau Jansen-Olliges stellt fest, dass ein Mangel an Einwohner*innenbeteiligung bei der Gesamtkonzeptionierung zu konstatieren sei. Es handele sich bei Fragen der Infrastruktur um elementarste Aspekte des gesellschaftlichen Zusammenlebens, sodass an dieser Stelle und aus ihrer Sicht vor Ort eine wesentlich breitere Öffentlichkeitsbeteiligung wünschenswert gewesen wäre.
In diesem Zusammenhang bringt Bezirksratsfrau Jansen-Olliges einen Änderungsantrag zu Drucks. 0783/2022 „Stadtbahnstrecke D-West – Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten“ ein. Dieser wird zu Drucks. Nr. 15-1470/2022 unter TOP 5.1.4. der weiteren Tagesordnung geführt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgegriffen.

Bezirksratsherr Mallast bedankt sich für die vorangegangenen Darstellungen der Sachverständigen und bemängelt, dass erst jetzt eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt werden konnte, obwohl zwischenzeitlich bereits wegweisende Beschlüsse zur Neugestaltung des Grünen Hügels und zu den vorgenannten Hochbahnsteigen in diesem sensiblen Verkehrsbereich getroffen werden seien. Er bittet um Auskunft, ob es bezüglich der Erstellung eines geeigneten Verkehrskonzeptes einen fließenden Austausch zwischen der Stadtverwaltung und den beteiligten Planungsbüros sowie der federführenden Region Hannover gebe.

Herr Mazur stellt dar, dass es derzeit keinen fließenden Austausch mit der Stadtverwaltung gebe.

Herr Runge ergänzt, dass der zwischenzeitliche Austausch mit entscheidungstragenden Institutionen sehr enttäuschend verlaufen sei. So sei insbesondere ein wünschenswerter Dialog mit der Region Hannover (Üstra / Infra) bislang nicht in einem erforderlichen Maß zustande gekommen.

Bezirksratsfrau Martin führt aus, dass die derzeitige Planungstendenz darauf schließen lasse, dass die Installation eines Kreisverkehrs eher nicht zu erwarten sei und stattdessen voraussichtlich eine Ampellösung favorisiert werde, um den zu erwartenden Verkehrsflüssen, (insbesondere auch für Radfahrenden) begegnen zu können. Sie bittet um Mitteilung bezüglich des derzeitigen Planungsstandes.

Herr Mazur stellt dar, dass man bei ähnlich gelagerten Verkehrssituationen sehr gute Erfahrungen mit eingerichteten Kreisverkehrskonzepten gesammelt habe. Dennoch sei jede Konzeptionierung und jeder verkehrliche Knotenpunkt individuell zu bewerten. Insbesondere müsse hierbei stets die gebotene Verkehrssicherheit für alle teilnehmenden Nutzergruppen im Vordergrund stehen. Es handele sich um einen fließenden Prozess, der immer wieder neuen Umwägungen unterworfen sei, sodass sich auch eine stete Einbeziehung der Empfindungen und Forderungen der am stärksten betroffenen Nutzergruppen empfehle.

Bezirksbürgermeister Grube bittet an dieser Stelle um eine Einschätzung des anwesenden Leiters des Fachbereichs Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover, Herrn Bode. Insbesondere bittet er um Auskunft, ob die Stadtverwaltung vorgebrachten Einschätzungen und Empfehlungen von Expertengruppen und Einwohner*innen grundsätzlich offen gegenüberstehe und diese in eigene Konzeptplanungen einbeziehen werde.

Herr Bode beschreibt, dass es in der Tat einen Ratsauftrag zur Erstellung eines geeigneten Verkehrskonzeptes für den Bereich Am Küchengarten gebe, welchen man auch entsprechend umsetzen werde. In der Tat werde man bei den anstehenden Untersuchungen auch die gewonnenen Erkenntnisse und Ideen der heute anwesenden Sachverständigen aufgreifen und einfließen lassen. Hierbei werde man ein besonderes Augenmerk auf die Führung des öffentlichen Nahverkehrs richten, zumal bereits jetzt teilweise eine gegenseitige Störung von Schienen- und Busverkehr zu beobachten sei. Außerdem werde die funktionale Abwicklung des Fuß- und Radverkehrs von besonderer Bedeutung sein, unter Berücksichtigung bestehender Maßgaben und Vorschriften, die sich aus der Straßenverkehrsordnung ergeben würden. Hieraus seien schwierige Einzelfallentscheidungen zu erwarten, deren Lösung aus rein rechtlicher Sicht zahlreiche Hürden erwarten ließen.
Ziel sei es bei allen anstehenden Maßnahmen die bestehenden Verkehrsanlagen kompakter und für alle Verkehrsteilnehmer*innen leistungsfähiger zu gestalten, um auf diesem Weg auch der steigenden Bedeutung von Fuß- und Radverkehr Rechnung tragen zu können.
Es könne davon ausgegangen werden, dass voraussichtlich im ersten Halbjahr des kommenden Jahres erste Erkenntnisse und Bewertungen vorliegen würden, die dann in dieser Form auch vorgestellt werden könnten.

Bezirksbürgermeister Grube bittet ergänzend um Auskunft, inwieweit das Planfeststellungsverfahren für die vorgesehenen Hochbahnsteige in diesem Umfeld in die in Aussicht gestellte Konzepterstellung der Stadtverwaltung Eingang erhalte und ob auch die beschriebene Ausgestaltung des Sockelbereiches des Ihme-Zentrumes von Wichtigkeit für diese Konzeptionierung sei.

Herr Bode antwortet, dass es zwischen der Erstellung des Verkehrskonzeptes und der Planfeststellung für Hochbahnsteige keinen Zusammenhang gebe und diese beiden Verfahren voneinander unabhängig betrieben würden.
Entwicklungen im Bereich des Ihme-Zentrums (z.B. durch eventuelle Auswirkungen von dort angesiedeltem Einzelhandel) würden sich auch auf die Verkehrskonzeptionierung auswirken und daher entsprechenden Einfluss auf diese Planungen bewirken.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin erkundigt sich, ob künftige Verkehrsführungsmaßnahmen zur Überplanung des Küchengartenplatzes daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden seien und demzufolge auch nicht in einem unabänderlichen Zusammenhang mit der Errichtung der Hochbahnsteige stehen würden, über welche im Rahmen der heutigen Sitzung bekanntlich abgestimmt werde.

Herr Bode antwortet, dass in der Tat keine verkehrlichen Entscheidungen für diesen Bereich getroffen seien. Unabänderlich sei zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die Lage der Schienenführung, da diese die Installation der vorgesehenen Hochbahnsteige bedinge.

Bezirksratsfrau Mann äußert die Frage, ob die weiteren Planungen auch ein besonderes Augenmerk für den Fußgängerverkehr beinhalten würde. Bereits jetzt lasse sich im Bereich des Küchengartens erkennen, dass diese Personengruppe besonders beeinträchtigt sei, was sich zum Beispiel auch durch zahlreiche Radfahrende bedinge, die ausweichend die Bürgersteige benutzen würden. Auch die Situation mit Elektro-Rollern stelle sich verheerend dar und sorge für zusätzliche Hindernisse.

Herr Mazur führt aus, dass die beschriebenen Planungen zu dem Ergebnis kämen, dass durch die Hochbahnsteige eine weitere Zunahme des Fußgängerverkehrs erwartet werden müsse. Hieraus resultiere, dass eine Entlastung für den Radverkehr bewirkt werden müsse, sodass dieser aufgrund der Verkehrsführung nicht gezwungen sei, die Limmerstraße befahren zu müssen.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin erfragt, ob es seitens der Stadtverwaltung bereits Erkenntnisse oder Überlegungen gebe, wie eine alternative Verkehrsführung für den Radverkehr in diesem Bereich künftig gestaltet werden könne.

Herr Bode erklärt, dass sich eine Entspannung der allgemeinen Verkehrssituation für Fußgänger*innen und Radfahrende bereits durch den Hochbahnsteig selbst darstellen werde. Derzeit würden viele Fahrgäste an den Randbereichen der Fahrbahn auf ankommende Straßenbahnen warten; künftig werde diese Personengruppe auf den Hochbahnsteig umsiedeln. Zudem würden sich derzeit viele Verkehrshindernisse durch die infrastrukturellen Installationen des Nahverkehrs ergeben, zum Beispiel in Form von Wartehäuschen oder Beschilderungen. Diese Einrichtungen würden künftig ebenfalls entfallen, sodass sich hieraus weniger Hindernisse für die passierenden Verkehrsteilnehmer*innen ergeben würden.
Nichtsdestotrotz werde dieser Verkehrsbereich auch künftig ein beengter Knotenpunkt bleiben. Insofern werde man im Rahmen der anstehenden Untersuchungen natürlich auch alternative Streckenführungen betrachten, die im besten Fall eine Entspannung herbeiführen können.

Bezirksratsfrau Martin entgegnet, dass sich durch die Installation des Hochbahnsteiges nach ihrer Auffassung keine Entspannung ableiten lasse. Es werde zu einem größeren Querungsaufkommen durch Passanten an den jeweiligen Endpunkten des Bahnsteiges kommen, zudem müsse durch die bauliche Installation ohnehin eine wesentliche Verengung der gesamten Verkehrssituation bedacht werden.

Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich anschließend für alle vorangegangenen Präsentationen und Ausführungen und stellt ein Wiederaufgreifen dieser Thematik in Aussicht.


TOP 4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 4.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1422/2022)

Bezirksbürgermeister Grube stellt die einzelnen Zuwendungsvorgänge kurz vor und weist darauf hin, dass über den Zuwendungsvorgang 2022-20-STBR10 „LimmernLabor“ gesondert beraten wird, da durch Bezirksratsherrn Klenke hierzu eine Einzelabstimmung beantragt wurde.

Anschließend bittet er um Auskunft, ob zu den Vorgängen 2022-14-STBR10 bis 2022-18-STBR10 Wortmeldungen aus dem Kreis der Gremienmitglieder vorliegen. Da dies nicht der Fall ist, bittet er anschließend um gebündelte Abstimmung über die genannten Zuwendungsanträge.

Den vorliegenden Zuwendungsanträgen

1. Antrag Nr. 2022-14-STBR 10
Empfänger*in: PLATZprojekt e.V.
Zuwendungsbetrag: 2.499,00 €
Zuwendungszweck: Errichtung eines Tresens



2. Antrag Nr. 2022-15-STBR 10
Empfänger*in: Familienzentrum Spielhaus Linden
Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
Zuwendungszweck: Mutter-Kind-Fahrt

3. Antrag Nr. 2022-16-STBR 10
Empfänger*in: Raum für Faszination e.V.
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
Zuwendungszweck: Projekt "TEAMwork" / Workshopreihe

4. Antrag Nr. 2022-17-STBR 10
Empfänger*in: Deisterkiez e.V.
Zuwendungsbetrag: 2.500,00 €
Zuwendungszweck: Stadtteilfest "Lust auf Linden-Süd"

5. Antrag Nr. 2022-18-STBR 10
Empfänger*in: Fachbereich Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover (Freiwillige Feuerwehr) / Eigene Initiative des Stadtbezirksrates
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
Zuwendungszweck: Freikarten "Interschutz" / Feuerwehrtag

wird einstimmig zugestimmt.

Bezirksbürgermeister Grube führt aus, dass der Bezirksrat darüber hinaus auf eigene Initiative den Fortgang des Gesamtprojektes „LimmernLabor“ unterstützen möchte. Hierzu hätten die Projektmitglieder im interfraktionellen Rahmen anstehende Projektschritte vorgestellt, welche Bezirksbürgermeister Grube zu den Themenpunkten

„EinBlick ins LimmernLabor“
„Kiezgesichter“
„Quartiersprechstunde
„Fachschaftslimmern“

kurz vorstellt und beschreibt. Vorgesehen sei eine Gesamtförderung dieser Maßnahmen in einem Umfang von 10.000,00 €. Kontrovers sei hierbei im interfraktionellen Kreis die Frage erörtert worden, inwieweit auch weiterhin eine entsprechende Teil-Förderung dieses grundsätzlich sehr begrüßenswerten Projektes aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates erfolgen könne. Zweifellos seien die hiermit in Verbindung stehenden Erfolge zur Situation auf der Limmerstraße hervorzuheben, nichtsdestotrotz sehe man für die weitergehende Finanzierung zuvorderst die Landeshauptstadt Hannover in der finanziellen Unterstützungsverpflichtung. Nicht zuletzt ließen sich aus den beschriebenen Erfolgen dieses Projektes Effekte und Auswirkungen ableiten, die stadtweit ausstrahlen würden und nicht ausschließlich auf den Stadtbezirk Linden-Limmer beschränkt seien.
Die stark begrenzten Mittel des Stadtbezirksrates seien für vielfältige Projekte, Initiativen und Vorhaben der Vereine und Institutionen des Stadtbezirkes vorgesehen, sodass eine dauerhafte Förderung aus den eigenen Mitteln des Gremiums letztlich auch zu einer nachhaltigen Handlungs- und Förderungseinschränkung des Bezirksrates führen würden.
Aus diesem Grund sei es auch empfehlenswert einen entsprechend lautenden Begleitantrag bei den anstehenden Haushaltsplanberatungen einzubringen.

Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Grube um Abstimmung über diesen Zuwendungsvorgang.


Dem Zuwendungsantrag

6. Antrag Nr. 2022-20-STBR 10
Empfänger*in: siebzehn GbR / "LimmernLabor"
Zuwendungsbetrag: 10.000,00 €
Zuwendungszweck: Projektmaßnahmen "LimmernLabor" 2022

wird mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen zugestimmt.



TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
Stadtbahnstrecke D-West:
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

(Drucks. Nr. 0783/2022 mit 5 Anlagen)

Antrag,

dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die planrechtlichen Voraussetzungen für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten auf Grundlage der als Anlagen 1 bis 5 beigefügten Pläne schafft.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.

Bezirksbürgermeister Grube stellt kurz die vorliegende Beschlussdrucksache 0783/2022 vor, welche bereits in der vergangenen Sitzung diskutiert und letztlich vertagt worden sei. Anschließend weist er auf die zu dieser Drucksache vorliegenden Änderungsanträge hin und bittet nacheinander um jeweilige Vorstellung durch die Fraktionen und Einzelvertreter*innen.


TOP 5.1.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. 0783/2022 Stadtbahnstrecke D-West,
Ausbau Haltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten
(Drucks. Nr. 15-0885/2022)

Bezirksratsherr Voß verliest und erläutert den Änderungsantrag.

Antrag:

Der Beschluss wird im Hinblick auf die „Führung und die Haltestellen der Buslinie 700“ wie folgt abgeändert:

Führung und Haltestellen der Buslinie 700



Nach derzeitigem Planungsstand sind im unmittelbaren Umfeld der beiden Hochbahnsteige Leinaustraße und Am Küchengarten aufgrund des schmalen Straßenraums in der Limmerstraße keine barrierefreien Bushaltestellen realisierbar, da deren Hochbord nicht von Rettungsfahrzeugen befahren werden kann und die Rettungswege damit nicht gesichert werden könnten.

Folglich wird die Buslinie 700 mit der Fertigstellung der hier geplanten Hochbahnsteige nicht mehr durch den Bereich der Fußgängerzone Limmerstraße geführt.

Aus diesem Grunde wird unter der Voraussetzung des Verbleibs der Buslinie 700 in der Limmerstraße die Zusammenführung der beiden Bushaltestellen 700 an einem neuen Standort westlich der Einmündung Kochstraße angestrebt (siehe Anlage 1). In diesem Bereich auf Höhe des so genannten Toblerone-Hauses weist die Limmerstraße einen breiteren Querschnitt auf, so dass ein barrierefreier Ausbau möglich wäre.
An der stadteinwärtigen Halteposition wäre auch die erneute Aufstellung eines der beiden heutigen Witterungsschutzdächer des Busstops Leinaustraße möglich. Diese begrünten Haltestellendächer nach Entwürfen des Künstlers Andreas Brandolini könnten so für den Stadtbezirk erhalten bleiben. Das zweite Dach soll nach Möglichkeit an der Haltestelle der Linien 120 und 200 in der Blumenauer Straße am Küchengartenplatz wiederverwendet werden.

Die künftige Führung der Buslinie 700 jenseits der Fußgängerzone Limmerstraße sowie die Möglichkeiten der Anordnung barrierefreier Bushaltestellen werden wird separat untersucht und in einer gesonderten Drucksache behandelt. Auch die Möglichkeiten und Grenzen alternativer Linienführungen werden darin aufgeführt.
In diesem Zuge wird auch der mögliche Erhalt der bestehenden Witterungsschutz- und Haltestellendächer in Stadtbezirk Linden-Limmer geprüft und dargelegt.


TOP 5.1.1.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu DS Nr. 15-0885/2022
"Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu DS Nr. 0783/2022 Stadtbahnstrecke D-West"
(Drucks. Nr. 15-1461/2022)

Bezirksratsherr Klenke verliest und erläutert den eingebrachten Änderungsantrag zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion.

Antrag:

- Prüfung der Verdichtung der Taktzahl der Stadtbahn Linie 10 auf 5 Minuten -

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antragstext des Änderungsantrages wird wie folgt ergänzt:

Der Beschluss wird im Hinblick auf die „Führung und die Haltestellen der Buslinie 700“ wie folgt abgeändert:

Führung und Haltestellen der Buslinie 700

Nach derzeitigem Planungsstand sind im unmittelbaren Umfeld der beiden Hochbahnsteige Leinaustraße und Am Küchengarten aufgrund des schmalen Straßenraums in der Limmerstraße keine barrierefreien Bushaltestellen realisierbar, da deren Hochbord nicht von Rettungsfahrzeugen befahren werden kann und die Rettungswege damit nicht gesichert werden könnten. Folglich wird die Buslinie 700 mit der Fertigstellung der hier geplanten Hochbahnsteige nicht mehr durch den Bereich der Fußgängerzone Limmerstraße geführt. Aus diesem Grunde wird unter der Voraussetzung des Verbleibs der Buslinie 700 in der Limmerstraße die Zusammenführung der beiden Bushaltestellen 700 an einem neuen Standort westlich der Einmündung Kochstraße angestrebt (siehe Anlage 1). In diesem Bereich auf Höhe des so genannten Toblerone-Hauses weist die Limmerstraße einen breiteren Querschnitt auf, so dass ein barrierefreier Ausbau möglich wäre. An der stadteinwärtigen Halteposition wäre auch die erneute Aufstellung eines der beiden heutigen Witterungsschutzdächer des Busstops Leinaustraße möglich. Diese begrünten Haltestellendächer nach Entwürfen des Künstlers Andreas Brandolini könnten so für den Stadtbezirk erhalten bleiben. Das zweite Dach soll nach Möglichkeit an der Haltestelle der Linien 120 und 200 in der Blumenauer Straße am Küchengartenplatz wiederverwendet werden. Die künftige Führung der Buslinie 700 jenseits der Fußgängerzone Limmerstraße sowie die Möglichkeiten der Anordnung barrierefreier Bushaltestellen werden wird separat untersucht und in einer gesonderten Drucksache behandelt. Auch Die Möglichkeiten und Grenzen alternativer Linienführungen werden darin aufgeführt. In diesem Zuge wird auch der mögliche Erhalt der bestehenden Witterungsschutz- und Haltestellendächer in Stadtbezirk Linden-Limmer geprüft und dargelegt. Des Weiteren soll auch eine Verdichtung des Taktes der Stadtbahn Linie 10 auf 5 Minuten geprüft werden

Bezirksratsherr Mallast teilt mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN grundsätzlich beide eingebrachten Änderungsanträge unterstützen werde, zumal bei dem Antrag von Bezirksratsherrn Klenke insbesondere ein Prüfungsauftrag an die Verwaltung gerichtet werde.

Bezirksbürgermeister Grube bittet anschließend um Abstimmung über den vorliegenden Änderungsantrag von Bezirksherrn Klenke.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Grube um Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion (zur Haupt-Drucksache) mit den zuvor beschlossenen Änderungen von Bezirksratsherrn Klenke.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.


TOP 5.1.2.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN) zu Drucks. Nr. 0783/2022
Stadtbahnstrecke D-West: Möglichkeiten zur Herstellung von Tunnellösungen unter
Berücksichtigung des Zivilschutzes
(Drucks. Nr. 15-1431/2022)

Bezirksratsherr Ganskow verliest und erläutert den Änderungsantrag.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:

a) Weiterhin erkundet die Verwaltung die Möglichkeiten der Schaffung einer Tunnellösung unter derLimmerstraße besonderer Berücksichtigung der Herstellung von Lösungen im Rahmen des Zivilschutzes.


b) Die Umsetzung eines eventuellen Planfeststellungsbeschlusses wird bis zum Erhalt entsprechender Erkenntnisse aufgeschoben.

Bezirksratsherr Mallast beantragt die getrennte Abstimmung der beiden vorgetragenen Antragspunkte a) und b).

Bezirksbürgermeister Grube bittet somit zunächst um Abstimmung über Beratungspunkt a) des Änderungsantrages von Bezirksratsherrn Ganskow.

4 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 11 Enthaltungen.

Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Grube um Abstimmung über Punkt b) des Änderungsantrages.

1 Stimme dafür, 6 Stimmen dagegen, 11 Enthaltungen; somit abgelehnt.


TOP 5.1.3.
Änderungsantrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN zu DS Nr. 0783/2022
"Stadtbahnstrecke D-West"
(Drucks. Nr. 15-1455/2022)

Bezirksratsherr Mallast verliest und erläutert den Änderungsantrag.

Der Bezirksrat möge unter Maßgabe folgender Änderungen beschließen:

Seite 1:
Antrag,
dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die planrechtlichen
Voraussetzungen für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Leinaustraße und
Am Küchengarten auf Grundlage der als Anlagen 1 bis 5 beigefügten Pläne, unter Berücksichtigung der in Anlage 2 NEU und Anlage 4 NEU vorgeschlagenen Änderungen, schafft.
[…]

Seite 2:
[…]
Die infra hat zwischenzeitlich auch die Planungen für die beiden weiteren Hochbahnsteige Leinaustraße und Am Küchengarten in Abstimmung mit der Region Hannover und der LHH unter Einbeziehung eines mit der Planung des Vorhabens beauftragten Ingenieurbüros fortgeführt. Diese Planungsstände bilden die Grundlage für das Planfeststellungverfahren, das durch die Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien von Region und Stadt eingeleitet werden kann.
Die Beschlussfassung erfolgt für beide Haltestellen gemeinsam, da sie insbesondere hinsichtlich der Haltestellenlagen aufeinander abgestimmt sind und auch die Baudurchführung möglichst zusammenhängend erfolgen soll.
Das Planfeststellungsverfahren zum Hochbahnsteig Küchengarten ist getrennt vom Verfahren zur Haltestelle Leinaustraße zu führen.
[…]





Seite 3:
[…]
Neben den geplanten hochbaulichen Entwicklungen des Grundstücks „Grüner Hügel“, dem
anstehenden Hochbahnsteigbau sowie den zu erwartenden Entwicklungen im Bereich des
Ihmezentrums haben sich auch die verkehrliche Situation sowie die funktionalen und
gestalterischen Ansprüche an die gesamte Verkehrsanlage um den Küchengarten in den
vergangenen Jahren verändert. Die Stadt bereitet daher, auch gestützt durch einen Antrag
aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer, eine verkehrliche Analyse für diesen Bereich vor,
auf deren Grundlage geeignete zukunftsfähige Veränderungen der verkehrlichen, aber auch
der straßenräumlich-städtebaulichen Situation erarbeitet werden sollen. Ziel ist es dabei
insbesondere, die heutige Trennwirkung der Straßenverkehrsflächen deutlich zu reduzieren,
um die Qualitäten des öffentlichen Raumes und die gegenseitige Anbindung der Stadtteile
Linden-Nord, Linden-Mitte und des Ihmezentrums spürbar zu verbessern. Neben dem
Küchengartenplatz werden auch die Spinnereistraße bis zur Braunstraße sowie die Fössestraße bis zum Kötnerholzweg in die Betrachtungen einbezogen. Die künftige Lage des Hochbahnsteigs Am Küchengarten beeinträchtigt die vorgenannten Entwicklungsperspektiven nicht.
In eine konkrete Planung des Hochbahnsteiges Am Küchengarten, die über die grundsätzliche Entscheidung, diesen im Bereich zwischen Limmerstraße 1 bis 7 zu errichten hinausgeht, ist nicht einzusteigen, bevor der Bebauungsplan zum „Grünen Hügel“ Rechtskraft hat und das Verkehrskonzept zum Küchengarten fertiggestellt ist. Das beabsichtigte Planfeststellungsverfahren wird solange ausgesetzt.
[…]

Seite 4:
[…]
Damit die Mittelbahnsteige zwischen den Gleisen angeordnet werden können, müssen die Gleisachsen etwas nach außen hin verschoben werden, so dass im Bereich des Hochbahnsteigs Am Küchengarten mindestens drei Robinien nicht gehalten werden können. Im Bereich des Bahnsteigs Leinaustraße entfallen aus diesem Grund sechs Baumstandorte.
Auch der Gleisbogen beim Übergang aus der Spinnereistraße in die Limmerstraße muss neu trassiert werden. Dadurch müssen zwei Platanen auf dem heutigen Mittelstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen der Fössestraße entfernt werden. Ersatzpflanzungen sollen nach Möglichkeit im weiteren Umfeld realisiert werden.
Perspektivisch wird der Hochbahnsteig Am Küchengarten entgegen der Anlage 2 ca. 20 Meter weiter westlich errichtet (s. Anlage 2 NEU). Der Kreuzungsbereich Küchengarten/ Fössestraße/Blumenauerstraße/Spinnereistraße ist somit nicht Bestandteil des (von der Haltestelle Leinaustraße abgetrennten) Planfeststellungsverfahrens, sondern wird auf Grundlage des parallel erstellten Verkehrskonzeptes neu überplant. Das Verkehrskonzept berücksichtigt dabei den Standort des neu zu errichtenden Hochbahnsteiges und integriert darin den weiteren Gleisverlauf. Dieser kann anschließend durch ein reguläres Verfahren planfestgestellt werden.
[…]

Seite 6:
[…]
Nach Einleitung des der Planfeststellungsverfahrens durch die NLStBV erfolgt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen des der Verfahrens ihre Einwände vorbringen. Die NLStBV wird in ihrer Funktion als Planfeststellungsbehörde ggf. eine Anhörung durchführen und im Planfeststellungsbeschluss über die Einwände entscheiden. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, werden die politischen Gremien erneut beteiligt. Die Planung der infra sieht vor, möglichst 2024 mit dem barrierefreien Ausbau für beide Haltestellen zu beginnen. Die Einhaltung der Termine ist neben der Beschlussfassung durch die politischen Gremien und des positiven Zuwendungsbescheids der LNVG davon abhängig, wie zügig das die Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden kann können. Wegen des derzeit noch nicht abschließend geklärten Umfangs des Leitungsbaus lässt sich die Bauzeit noch nicht belastbar einschätzen.

Bezirksratsherr Voß führt aus, dass die SPD-Fraktion diesem Änderungsantrag nicht zustimmen werde, da man insbesondere eine Verzögerungsabsicht erkenne, um auf diesem Weg das in Aussicht gestellte Verkehrskonzept abzuwarten. Allerdings sei es insbesondere aus Sicht der Anwohner*innen dringend geboten, möglichst alle baulichen Maßnahmen kompakt und gebündelt durchzuführen, um die damit einhergehenden Beeinträchtigungen zeitlich so gering zu halten, wie es nur möglich sei.

Bezirksratsherr Mallast erwidert, dass eine Verzögerung nicht das Ziel der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei, zumal sich die Erstellung eines Verkehrskonzeptes durch die Landeshauptstadt Hannover ohnehin bereits in der Erstellung befinde. Überdies sei ein Beginn der Bauarbeiten erst für 2024 vorgesehen, sodass noch ausreichend viel Zeit sei, um alle gewonnenen Erkenntnisse in die baulichen Maßnahmen einfließen zu lassen.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


TOP 5.1.4.
Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Jansen-Olliges (DIE LINKE.) zu DS Nr.
0783/2022 "Stadtbahnstrecke D-West - Barrierefreier Ausbau der Haltestellen
Leinaustraße und Am Küchengarten": Reevaluierung der verkehrsbaulichen
Maßnahmen im Stadtbezirk Linden Limmer zu Wahrung von Demokratie und
Menschenrecht
(Drucks. Nr. 15-1470/2022)

Bezirksratsfrau Jansen-Olliges hat diesen Änderungsantrag bereits im Rahmen der Diskussionen zum Thema „Anhörung Küchengarten“ zu TOP 3. vorgetragen.

Antrag:

Als am 10.12.1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, bestehend aus 30 Artikeön von den Vereinten Nationen beschlossen wurde, wurden bestimmte Menschengruppen nicht "mitgeacht".
Gerade wenn es um die Themen Geschlchtergerechtigkeit, Hautfarbe, Sexualität, Identität, Krankheit, Behinderung und deren Rezeption in Gesellschaft und Medien geht, hat sich doch einiges getan.
Unsere Gesellschaft, Kultur und vor allem Technik hat sich seitdem unfassbar schnell weiterentwickelt. Die technologischen und medizinischen "Standards" sind die Wunder von damals. Wir können nun die gerechte und ökologische Infrastruktur schaffen, die wir alle verdient haben.
Leider scheinen gerade hier in Hannover die Interessengemeinschaften in einem gewissen Kommunikations- und Zuständigkeitsnetz gefangen zu sein.
Es kann nicht sein, dass ein Beschluss von 14 Menschen, der vor Jahrzehnten gefasst wurde, über den Interessen der kommunalen Bevölkerung steht.

Doch konträre Interessen bleiben konträre Interessen:
Alles bleibt wie es ist, Niederflurbahn oder doch ein Hochbahnsteig in der Limmerstraße?
Der Hochbahnsteig an der Haltestelle Leinaustraße ist meiner Einschätzung nach ein kostengünstiges generisches Interface für ein Verkehrsunternehmen, um ihrem Zeil der Behindertengerechtigkeit Sorge zu tragen.
Dies ist und bleibt natürlich das Ziel, denn wir brauchen dringend einen rollstuhlgerechten Personennahverkehr in Hannover. Dennoch: die Anwohner Lindens leben nun seit der Drucksache 371 (III) BDs vom 18.06.2012 mit dem Beschluss der Regionsversammlung, dass dieser Hochbahnsteig gebaut werden soll und seitdem gibt es regelmäßig Streit um die Planung Realisierung desselbigen. Wie sieht ein moderner, behindertengerechter Bahnsteig aus, der die Außengastronomie einbindet und vielleicht sogar zur ökologischen Wende beitragen kann?
Dabei sollte das Verkehrsprojekt in der Wasserstadt bei diesen Überlegungen nicht vergessen werden. Wir müssen schließlich nicht alles vom Steintor oder Kröpcke aus denken. Ein neues Herz entsteht in Limmer vielleicht mit einem neuen revolutionären Verkehrskonzept, das sich Niederflurbahn nennt. Außerdem ist die Bevölkerung an einer demokratischen Gestaltung ihrer Umgebung sicherlich interessierter, wenn es überhaupt die Chance auf Veränderung gibt und nicht immer über Zuständigkeiten und Ohnmacht geklagt wird.
Wenn es lediglich um das Ziel geht, Behinderten gerecht zu sein geht, so reicht doch eine hoch ausgebaute Station am Küchengarten zum Umsteigen und eine Niederflurstrecke für den weiteren Bereich ja vielleicht bis nach Seelze.
Ich fordere die Stadtverwaltung auf, eine Niederflurvariante zu prüfen und eine Umfrage zur demokratischen Mitgestaltung des Bahnsteigs Küchengarten/Leinaustraße aufzusetzen.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen; somit abgelehnt.

Hiernach bittet Bezirksbürgermeister Grube um Abstimmung über die vorliegende Haupt-Drucksache 0783/2022 mit den zuvor beschlossenen Änderungen aus den Drucksachen 15-0885/2022, 15-1461/2022, 15-1431/2022 und 15-1455/2022.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.



TOP 5.2.
Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 0081/2022 mit 2 Anlagen)

Antrag,

die Einführung anliegender Fernwärmesatzung einschließlich Anlage (Lageplan Fernwärmeversorgungsgebiet) zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Grube stellt die vorliegende Beschlussdrucksache kurz vor und weist darauf hin, dass diese – auch unter Anwesenheit von Vertreter*innen der Verwaltung und der Enercity AG – bereits in der vergangenen Sitzung eingehend beraten und letztlich auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur heutigen Sitzung vertagt wurde.

Bezirksbürgermeister Grube verliest anschließend einen interfraktionellen Änderungsantrag zur Fernwärmesatzung, in welche nach seiner Darstellung die zahlreichen Hinweise und Anregungen Einfluss gefunden hätten, die zuvor durch Politik, Einwohner*innen, Genossenschaften und Verbänden geäußert und vorgebracht worden seien.


TOP 5.2.1.
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0081/2022 "Fernwärmesatzung
Hannover": Die Umstellung auf Fernwärme ist sozialverträglich zu gestalten
(Drucks. Nr. 15-1424/2022)

Antrag:

Die Diskussionen des Stadtbezirks & Stadtbezirksrats zusammenfassend beschließt der Stadtbezirksrat Linden – Limmer folgenden Ergänzungsantrag zum Thema Fernwärmesatzung Hannover (Drucks. Nr. 0081/2022):

Grundsätzlich:

- Es muss sichergestellt werden das enercity dauerhaft im Besitz der LHH bleibt und die mit dem geplanten Fernwärmemonopol verbundene hohe Wertsteigerung des Unternehmens nicht durch einen Verkauf zum nachträglichen Nachteil für die hannoverschen Kunden wird.

- Es muss sichergestellt werden das im gesamten Zeitraum der Dekarbonisierung (bis zu 15 Jahren und mehr) immer ausreichend Mittel für Beratung und Förderung zur Verfügung stehen.

- Wenn im Rahmen der schrittweisen Umstellung ständig weniger Gas zur Fernwärmeerzeugung benötigt wird, muss der Fernwärmepreis analog des Umstellungsfortschritts vom Gaspreis entkoppelt werden und dann die tatsächlichen Gestehungskosten Grundlage für den neuen Fernwärmepreis werden.

- Die Handwerkskammer, die Innung für Sanitär- und Heizungs- Technik Hannover ist wie auch die Schornsteinfegerinnung Hannover für einen sozialverträglichen Umsetzungsprozess zu gewinnen / einzubinden.

Bei der Anwendung von Contractingmodellen ist zwingend zu verlangen:

1. Alle betroffenen MieterInnen werden frühzeitig über die geplanten Maßnahmen und sich daraus ergebende Kosten informiert und erhalten die Möglichkeit für kostensparende individuelle Anregungen.

2. Grundsätzlich werden als Eingangsvoraussetzung alle jeweils zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten (Bund / Land / Stadt) ausgeschöpft und kosten-minimierend im Contractingmodell einbezogen.

3. Contractingmodelle die eine einseitige Kostenverteilung zu Lasten von MieterInnen vorsehen werden durch enercity oder ihre Tochterunternehmen oder Auftrags-nehmer nicht angeboten.

4. Nach Amortisation der neuen Anlagen werden Kostenanteile die zwischenzeitlich ggf. MieterInnen belastet haben, auf Null zurückgeführt.

Die Umstellung auf Fernwärme ist insgesamt sozialverträglich zu gestalten.


Die Verwaltung der Stadt Hannover wird beauftragt, im Zuge der Umsetzung einer neuen Fernwärmesatzung mit den Stadtwerken Hannover (enercity AG) und der Wohnungswirtschaft begleitende Maßnahmen einzuleiten, um die geplante Fernwärmeanschlusspflicht insgesamt sozialverträglich zu gestalten und sozialen Härten entgegenzuwirken. – Es ist diesbezüglich sicherzustellen dass die Kosten, die aus der Pflicht zum Fernwärmeanschluss entstehen, nicht (allein) gegenüber den Mieter*innen geltend gemacht werden (bspw. über Umlagen, Mieterhöhungen oder über eine Erhöhung der Kosten der Beheizung).

Ein erster Sprecher aus dem Kreis der Einwohner*innen weist darauf hin, dass die vorliegende Satzung der Landeshauptstadt Hannover – wie von ihm bereits in der zurückliegenden Sitzung zum Ausdruck gebracht – nach seiner rechtlichen Auffassung nicht mit geltendem Bundesrecht übereinstimme. Demzufolge würde Fernwärmebezieher*innen ohne weitere Erklärung die Möglichkeit obliegen, sich bis zu 50% von einem Fernwärmebezug abzumelden. Gar bis 100% könne eine solche Ablehnung des Fernwärmebezuges angezeigt werden, wenn eine alternative Wärmeversorgung durch regenerative Energien nachgewiesen werden könne. Die vorliegende Fernwärmesatzung der Landeshauptstadt Hannover beinhalte aber in diesen Punkten ausdrücklich Ermessensentscheidungen des Fernwärmeentsorgers, welche auch zu einer Ablehnung entsprechender Begehren münden könne. Aus diesem Grund könne ein Zustimmungsbeschluss zur Fernwärmesatzung nur dazu führen, dass dieser im Rahmen eines entsprechenden Klageverfahrens beim Oberverwaltungsgericht für nichtig erklärt werden müsse.

Bezirksratsherr List weist darauf hin, dass durch bundesweiten Gesetzgebungsbeschluss geregelt worden sei, dass ab 2025 jede neu installierte Heizung zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energie gespeist werden müsse. Aus diesem Grund widerspreche die Fernwärmesatzung und die Handlungsabsicht der Enercity AG spätestens ab diesem Zeitpunkt dem Grunde nach geltendem Bundesrecht.
Er bittet darüber hinaus um Erläuterung, inwieweit der zuvor durch Bezirksbürgermeister Grube vorgetragene Änderungsantrag zu einer Verhinderung des Beschlusses über die Fernwärmesatzung beitragen würde.

Bezirksbürgermeister Grube antwortet, dass die Umsetzung der Fernwärmesatzung durch einen solchen Beschluss nicht verhindert werde, sondern lediglich sehr deutlich auf bestehende Risiken, Schwierigkeiten und Befürchtungen hingewiesen werde, die bei Beschlussfassung auf Ratsebene dringend bedacht und berücksichtigt werden sollten.
Ferner weist er – mit Bezugnahme auf die vorangegangenen Darstellungen von Bezirksratsherrn List – darauf hin, dass die Enercity AG bis 2025 noch nicht in der Lage sein werde, jegliche Fernwärmeversorgung zu 65% aus erneuerbaren Energien bereitzustellen.

Bezirksratsherr List geht davon aus, dass durch die Enercity AG eine geeignete Lösung gefunden werde, um zu diesem Zeitpunkt entsprechende Vorgaben erfüllen bzw. geeignete Übergangslösungen anbieten zu können. Fraglos sei die Umstellung auf eine breitgefächerte Fernwärmeversorgung wünschens- und unterstützungswert, um ökologischen Aspekten gerecht werden zu können.
Zum jetzigen Zeitpunkt sei jedoch dringend anzustreben, dass die anfallenden Anschlusskosten an das Fernwärmenetz sozialverträglich gestaltet und von der Enercity AG getragen würden.

Bezirksbürgermeister Grube hofft, dass insbesondere Fragen der Sozialverträglichkeit in Rahmen von Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der Fernwärmesatzung oder auf anderen sozialen Ebenen Einfluss und Berücksichtigung finden werden. An dieser Stelle seien letztlich die Verantwortlichen auf Ratsebene und in der Verwaltung gefordert, um ebensolche Maßgaben und Direktiven zu bedenken und letztlich durchzusetzen.

Anschließen bittet Bezirksbürgermeister Grube um Abstimmung über den vorliegenden interfraktionellen Änderungsantrag.

17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

Hiernach bittet er um Abstimmung über die vorliegende Haupt-Drucksache zu Drucks. Nr. 0081/2022 mit den zuvor beschlossenen Änderungen.

17 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen.



TOP 5.3.
Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 0848/2022 mit 1 - nur online Anlagen)

Antrag,
1. der Einrichtung der Veloroute 09 mit der in Anlage 1 dargestellten Führung entlang des Arthur-Menge-Ufers, durch den Sportpark über die Lodemannbrücke, Stammestraße, Beekestraße, Hahnensteg, Mühlenholzweg, Am Grünen Hagen und Sauerwinkel bis zur Bergfeldstraße auf Grundlage des 2020 erarbeiteten und mit Drucksache 1307/2020 beschlossenen Veloroutenkonzeptes und der in der Begründung und in Anlage 1 dargestellten Planung sowie den Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Varianten für die Führung in Teilbereichen zuzustimmen.

2. der Mittelfreigabe in Höhe von 2.955.950 € und dem Baubeginn der unter
1. aufgeführten Maßnahmen zuzustimmen.
· Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
· Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Bezirksbürgermeister Grube begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Aßmann von der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Tiefbau, Bereich Straßenplanung und Bau, Sachgebiet Hauptverkehrsstraßen und Sonderbauten).

Herr Aßmann stellt im Folgenden die elementaren Bestandteile der Veloroute 09 anhand einer kurzen Präsentation vor.

(Anmerkung: die entsprechende Präsentation der Landeshauptstadt Hannover wurde dem Protokoll als Anlage IV beigefügt).

Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die Ausführungen und weist darauf hin, dass zu dieser Drucksache Änderungsanträge aus dem politischen Kreis vorliegen.




TOP 5.3.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Drucks. Nr. 0848/2022
"Ausbau der Veloroute 09": Alternative Streckenführung der Veloroute 09
(Drucks. Nr. 15-1426/2022)

Bezirksratsherr Klenke verliest den Änderungsantrag.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

Der Verlauf der Veloroute 09 wird abweichend von dem Beschlussvorschlag Nr. 1 aus der Drucks. Nr. 0848/2022 ab der Lodemannbrücke über Lodemannweg – Am Fischerhof – Radweg Kaisergabel – Göttinger Hof – Göttinger Chaussee an die Straße Am Grünen Hagen geführt. Die vorgeschlagene Alternativroute wird in Anlage 1 dargestellt.

Bezirksratsherr Mallast weist darauf hin, dass die vorliegende Beschlussdrucksache
örtlich zu 90% den Stadtbezirk Ricklingen betreffe und auch der eingebrachte
Änderungsantrag – welcher in dieser Form auch durch den dortigen Stadtbezirk beraten
werde – in erster Linie die Belange des Stadtbezirks Ricklingen tangiere. Da dort noch keine
Entscheidung in dieser Sache getroffen worden sei, empfehle sich eine Vertagung dieses
Beschlusspunktes.

Bezirksbürgermeister Grube schlägt vor, den ebenfalls vorliegenden Änderungsantrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dieser Thematik dennoch kurz vorzustellen.

Hierzu besteht keine Gegenrede aus dem Gremium.


TOP 5.3.2.
Änderungsantrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN zu DS Nr. 0848/2022
"Ausbau der Veloroute 09"
(Drucks. Nr. 15-1457/2022)

Bezirksratsherr Mallast stellt den Änderungsantrag kurz vor.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten im Rahmen ihrer Planungen die Verlegung der Parkplatzzufahrt des Eckgrundstücks Lodemannweg / Stammestraße (Stammestraße 106) an die Stammestraße zu prüfen und die Anlage 7 entsprechend anzupassen.
Eine direkte Anbindung des Krankenhauses Siloah an die Veloroute entlang der Stammestr. bis zur Straße Stadionbrücke ist wünschenswert. Dafür sind zusätzlich Schutzmaßnahmen für Radfahrende in diesem Bereich zu prüfen und umzusetzen.

Die Drucksachen 0848/2022 (Hauptdrucksache) und 15-1426/2022 sowie 15-1457/2022 (Änderungsanträge) werden auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen und somit in der folgenden Sitzung des Bezirksrates erneut beraten.






TOP 5.4.
Baumneupflanzungen in der Landeshauptstadt Hannover als Maßnahme zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
(Informationsdrucksache Nr. 1238/2022 mit 13 (Anlagen nur online) Anlagen)

Bezirksbürgermeister Grube begrüßt hierzu Herrn Michaelis von der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereichsleitung Planung und Bau).

Herr Michaelis beschreibt anschließend in Form einer Präsentation die vorgesehenen Maßnahmen der Landeshauptstadt Hannover in Bezug auf klimabedingte Baumneupflanzungen.

(Anmerkung: die entsprechende Präsentation der Landeshauptstadt Hannover wurde dem Protokoll als Anlage V beigefügt).

Bezirksratsherr Mallast bedankt sich für die Ausführungen und begrüßt grundsätzlich das durch die Landeshauptstadt Hannover aufgelegte Konzept.
Er wundere sich, dass Friedhofsflächen im Stadtbezirk Linden-Limmer nicht als potenzielle Bepflanzungsflächen ausgewiesen worden seien und bittet hierzu um erläuternde Auskunft.
Durch einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würde auf weitere in Frage kommende Flächen im Stadtbezirk aufmerksam gemacht. Man hoffe, dass diese Anregungen Eingang in die weiteren Maßnahmen erhalten werden.
Außerdem weist Bezirksratsherr Mallast darauf hin, dass im Umfeld des Westschnellweges und dessen vorgesehenen Ausbaus der Verlust von zahlreichen Bäumen erwartet und befürchtet werden müsse. In genau diesen problematisierten Bereichen seien jedoch zwei der von der Landeshauptstadt Hannover priorisierten Flächen für Baumneupflanzungen ausgewiesen worden. Es stelle sich die Frage, ob entsprechende Maßnahmen sinnvoll seien, wenn innerhalb der nächsten Jahren mit entsprechenden Baumaßnahmen gerechnet werden müsse, die dann wiederum einen Verlust von Bäumen an diesen Stellen nach sich ziehen würden.

Bezirksratsherr Ganskow bittet um Auskunft, ob im Umfeld des Grünen Hügels ebenfalls Baumersatz bzw. -neupflanzungen vorgesehen seien, sobald die dort anvisierten Baumaßnahmen vollzogen wurden. Das vorliegende Konzept treffe hierzu keine Aussage.

Bezirksratsherr List sei von vielen Einwohner*innen auf Baumfällungen entlang des Ihme-Ufers und des Faust-Geländes angesprochen worden. Diese Baumentnahmen hätten überdies in Zusammenhang mit Schädigungen gestanden, welche u.a. auf Biberfraß hätten zurückgeführt werden müssen. Er bittet um Mitteilung, ob auch in diesem Bereich Neupflanzungen vorgesehen seien.

Bezirksratsherr Bulut erkundigt sich, welche konkreten Baumarten für Neupflanzungen vorgesehen seien und ob das Bepflanzungskonzept auch Obst- und Nussbäume beinhalte, welche speziell für viele bedrohte Insektenarten von großem Wert sein könnten.

Herr Michaelis beantwortet die vorgebrachten Nachfragen wie folgt:
- Das derzeitige Konzept sei unter den bislang bestehenden Bestandserfassungen erstellt worden und werde speziell in Bezug auf die Friedhofsgebiete noch aktualisiert und angepasst, sobald hierzu abschließende Baumbestandsangaben durch die Friedhofsverwaltung übermittelt worden seien. Auch für den Stadtbezirk Linden-Limmer sollen speziell diese Areale jedoch ebenfalls in das Konzept einfließen.
- Eventuelle Baufelder, die im Bereich eines Ausbaus des Westschnellweges entstehen könnten, sollen bei der Auswahl von Baumneupflanzungsgebieten ausgeklammert werden, sodass spätere Entnahmen ausgeschlossen werden können.
- Grundsätzlich werde am Standort des Grünen Hügels – nach erfolgten Baumaßnahmen – eine Baumneubepflanzung angestrebt. Falls sich diese aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht darstellen lasse, werde dann im Umfeld nach geeigneten Standorten gesucht, um den entstandenen Baumverlust ausgleichen zu können.
- Baumneupflanzungen im Bereich des Ihme-Ufers würden sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten anbieten und würden entsprechend durch die Verwaltung angestrebt. Um möglichem Schädlingsfraß Vorschub zu leisten, käme zum Beispiel die Ummantelung von gefährdeten Bäumen in Betracht.
- Die Wahl der Baumsorten werde individuell und in Abhängigkeit von den örtlichen Beschaffenheiten getroffen. Hierbei werde das Augenmerk auf heimische Baumarten gelenkt, die erforderliche Klimaeignungen ausweisen würden. Auch Obst- oder Nussbäume würden bei dieser Auswahl berücksichtigt, wie es bereits auch an anderen Standorten bereits geschehen sei.

Bezirksratsfrau Mann bittet um Auskunft, ob grundsätzlich für entnommene Bäume innerhalb von Straßenzügen eine Ersatzbepflanzung an ebendiesem Standort vorgesehen sei.

Ein zweiter Sprecher aus dem Kreis der Einwohner*innen stellt fest, dass auf Ratsebene ein Auftrag an die Verwaltung erteilt worden sei, welcher Baumneupflanzungen für erfolgte Geburten beinhalte. Er erfragt, inwieweit sich dieses Konzept in Umsetzung befinde.

Herr Michaelis antwortet wie folgt:
- In der Tat ist eine Neupflanzung von Bäumen an Straßenstandorten vorgesehen, an welchen es zuvor auch zu Entnahmen gekommen sei. Ausnahmen könnten sich ergeben, wenn aufgrund baulicher oder infrastruktureller Maßnahmen dort keine Bepflanzung mehr vorgenommen werden könne.
- Es treffe zu, dass die Verwaltung beauftragt worden sei, symbolisch für Neugeborene einen Baum anzupflanzen, sofern ein entsprechender Wunsch durch die jeweilige Familie an die Verwaltung herangetragen werde. Auch dieser Auftrag werde durch die vorgestellte Drucksache letztlich umfasst. Auch zahlreiche Vereine, Schulen und andere Einrichtungen seien daran interessiert, Baumneupflanzungen zu initiieren, zu begleiten und zu fördern. Man sei daher bestrebt entsprechende Vorhalteflächen zu bestimmen, um den entstehenden Nachfragen und Räumen begegnen zu können. Nicht zuletzt sei man auch in diesem Zusammenhang dankbar für die Benennung von geeigneten Flächen, die sich bislang durch das vorgestellte Konzept noch nicht abgebildet hätten.

Bezirksbürgermeister Grube weist ergänzend darauf hin, dass durch das ortsansässige Unternehmen Komatsu anlässlich des Firmenjubiläums 100 Bäume gespendet worden seien, die vorrangig in den Bereichen Linden-Süd und Linden-Mitte angepflanzt worden seien.


Hiernach bittet Bezirksbürgermeister Grube um Verlesung eines zu dieser Drucksache vorliegenden Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.


TOP 5.4.1.
Änderungsantrag der Fraktion B90-GRÜNE zu DS Nr. 1238-2022
"Baumneupflanzungen in der LHH als Maßnahme zur Anpassung an die Folgend des
Klimawandels
(Drucks. Nr. 15-1459/2022)

Bezirksratsherr Mallast verliest den Änderungsantrag.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat Linden-Limmer begrüßt das Programm der LHH zur Neupflanzung von Bäumen. Die in der Anlage 10 genannten Standorte finden grundsätzlich Zustimmung und sollten um die im Anhang dargestellten Flächen (Rampenstraße, Lindener Berg, Eichenbrink) ergänzt werden.
Eine Bepflanzung des Umfeldes des Westschnellweges wird grundsätzlich als sinnvoll erachtet. Die direkt angrenzenden Böschungen etc. (Mindestabstand 15 Meter) sollten jedoch bis auf weiteres aus den potentiellen Standorten herausgenommen und keinesfalls priorisiert werden (ganz oder teilw. 10-01, 10-02, 10-12, 10-13, 10-15).
Hier ist unbedingt die Planung zur Zukunft des Westschnellweges abzuwarten.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die umfangreichen Ausführungen von Herrn Michaelis.



TOP 5.5.
Grundsanierung einer Stützwand an der Bornumer Straße in Hannover Linden-Süd
(Drucks. Nr. 1258/2022 mit 2 Anlagen)

Antrag,
der Mittelfreigabe von 700.000 € und dem Baubeginn zur Grundinstandsetzung der Stützwand an der Bornumer Straße, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß §94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.







TOP 6.
A N F R A G E N
Es wird übereinstimmend entschieden, dass aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungsdauer lediglich die Anfrage zu den Drucks. Nr. 15-1284/2022 mündlich beantwortet werden soll. Alle anderen Anfrageantworten sollen schriftlich ausgehändigt werden.

Bezirksbürgermeister Grube weist ergänzend darauf hin, dass die Antwort der Verwaltung zur Anfrage „Umsetzung der Klimaneutralität 2035“ (Drucks. Nr. 15-1293/2022) zur Sitzung nicht vorliegt und gemäß § 14 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates innerhalb von 10 Tagen nach der Sitzung nachgereicht wird.


TOP 6.1.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 6.1.1.
Wasserkunst und die historische Bedeutung der Schleusentore am Ernst-August-Kanal
(Drucks. Nr. 15-1246/2022)

Wir fragen die Verwaltung:

Ist es möglich, im Rahmen der Sanierung der Querverbindung am Leinewehr, Informationstafeln mit Bild- und Textbezeichnung für die Bedeutung und Funktion der historischen Schleusenanlage von 1760, einschließlich der aus Eichenholz bestehenden Schleusentore und der Wasserkunst, für Besucher und Besucherinnen in sichtbarer Weise anzubringen.

In Vorbereitung auf die Expo 2000 wurde die Schleuse denkmalgerecht renoviert und zu Demonstrationszwecken funktionsfähig in Betrieb genommen.
Ist es der Verwaltung möglich, eine derartig attraktive Vorführung zu passender Gelegenheit mit inhaltlicher und praktischer Darstellung auch für Schulen zu wiederholen?

Schriftlich beantwortet:

Die Wasserkunst und die historische Schleuse wurden bis 2021 als Denkmale umfänglich saniert und instandgesetzt. U.a. wurden die Schleusenwände und die hölzernen Schleusentore repariert und gedichtet (kalfatert) sowie der Gewässergrund entschlammt. Bis Jahresende 2022 werden noch Restarbeiten folgen und auch die Außenanlagen fertig gestellt sein: Dazu gehört u.a. auch die Insel zwischen Wasserkunst und Schleuse und der gesamte Vorplatz.
Im Gebäude und auf der Insel wird ab Frühjahr 2023 eine Ausstellung zu besuchen sein, in der die Geschichte der Wasserkunst incl. Wehr, Ernst-August-Kanal und Schleuse dargestellt ist.
Drei der Ausstellungs-Tafeln befinden sich auf der Insel, wovon eines 2 historische Fotos von Wehr, Schleuse und Ernst-August-Kanal zeigt.

Der Text der Tafel lautet:
„SCHIFFSSCHLEUSE UND WEHR“

Eine weitere Beschilderung im Bereich der Brücke ist nach Auffassung der Verwaltung deshalb entbehrlich.
Die Öffnung und Befahrung der Schleuse mit einem Boot ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Jede Öffnung (auch ohne Befahrung) ist technisch aufwändig und beinhaltet ein hohes Risiko der Beschädigung und Undichtigkeit. Eine regelmäßige Instandsetzung der Holzteile und die Freihaltung des Gewässergrundes im Bewegungsfeld der Tore ist außerdem aus finanziellen Gründen nicht möglich.
Die Ausstellung hat ein besonderes Augenmerk gerade auch auf junge Menschen. Es ist sowohl ein Animationsfilm zu sehen, der in fünfeinhalb Minuten die ganze Geschichte anschaulich darstellt, als auch ein Modell der komplizierten historischen Technik zum Betrieb der Wasserräder und ein zweiter Film mit dem Modell in Betrieb. Eine akustische Installation macht die lauten Betriebsgeräusche der Wasserräder hörbar, auch wenn diese selber nicht bei jeder Öffnung der Ausstellung in Betrieb sein können. Für Lehrer*innen wird es Materialien geben, um Schulklassen eigenständig durch die Ausstellung und die Anlage zu führen.


TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Neugestaltung der Grünfläche Brakebuschgarten
(Drucks. Nr. 15-1284/2022)

Bezirksratsfrau Gerking verliest den Text der Anfrage.

Aus der Entscheidung der Verwaltung zu DS 15-0980/2017 bezüglich der Neuaufstellung einer Tischtennisplatte auf der Grünfläche zwischen Velvet- und Pfarrlandstraße wurde bekannt, dass die Verwaltung eine Neugestaltung der nordöstlichen Grünfläche Brakebuschgarten plant und eine Prüfung der Umsetzung erst in diesem Zuge erfolgen soll.

Eine Neugestaltung der Grünfläche ist nach unserem Dafürhalten geboten und seitens Anwohner*innen und Nutzer*innen sind der SPD-Fraktion bereits Anregungen für eine Neugestaltung zugetragen worden.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:



1.) Welches Gebiet umfasst die Planung konkret - die gesamte Grünfläche zwischen Brakebuschstraße, Wilhelm-Blum-Straße, Salzmannstraße und der Dornröschenbrücke oder nur einen Teil hiervon?

2.) Welches Vorgehen und welche Instrumente sind bei der Bürger*innenbeteiligung angedacht?

3.) Wie lautet die konkrete Zeitplanung seitens der Landeshauptstadt Hannover für den Ablauf der Bürger*innenbeteiligung, die Entscheidung durch den Stadtbezirksrat, die Planung sowie die Umsetzung?

Frau Yildiz verliest die Antwort der Verwaltung.

Es handelt sich bei der Maßnahme um eine Aufwertung und Neugliederung des Brackebuschgartens im Zuge der Wiederherstellung der durch den Neubau der Dornröschenbrücke in Anspruch genommenen Bereiche der Grünfläche. Die Brücke wird voraussichtlich frühestens Mitte 2024 fertiggestellt.

Zu 1. Die Baustelleneinrichtungsflächen befinden sich auf der nördlichen Hälfte der Grünfläche, die von Brackebuschstraße, Wilhelm-Blum-Straße, und Salzmannstraße eingefasst wird. Für die Aufwertung wird jedoch der gesamte Brackebuschgarten betrachtet.

Zu 2. Die Bürger*innenbeteiligung besteht aus einem analogen und einem digitalen Format: Es finden im Juni zwei Termine direkt auf der Grünfläche statt, an denen alle Interessierten vor Ort Wünsche und Ideen einbringen und sich über die Rahmenbedingungen informieren können. Im Anschluss daran ist im Juli zusätzlich eine Onlinebeteiligung vorgesehen. Durch das Angebot der beiden Beteiligungsformate sollen möglichst viele Interessierte angesprochen und erreicht werden.

Zu 3. Die Aktionen vor Ort zur Bürger*innenbeteiligung finden am Mittwoch, 01.06. von 17:00 bis 19:00 Uhr und am Samstag, 11.06. von 14:30 bis 16:30 Uhr statt. Die Laufzeit der Onlinebeteiligung beträgt zwei Wochen, voraussichtlich vom 29.06. bis 13.07.2022. Die Ergebnisse der Beteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt im Herbst veröffentlicht.
Die Realisierung ist finanziell noch nicht abgesichert, eine Anmeldung ist für den Doppelhaushalt 2023/24 erfolgt.
Nach vorheriger Beschlussfassung durch die politischen Gremien soll die Umsetzung im Anschluss an die Herstellung der Dornröschenbrücke erfolgen, vorbehaltlich der Bewilligung der hierfür beantragten Haushaltsmittel.

Bezirksratsherr Ganskow stellt fest, dass es offenbar eine Vielzahl von Bürger*innenbeteiligungsverfahren bei der Landeshauptstadt Hannover gebe, welche unterschiedlichsten Parametern unterliegen würden. Hierbei seien nach seiner Beobachtung unterschiedliche qualitative Ausprägungen erkennbar. Es wäre daher wünschenswert, wenn in diesem Zusammenhang ein möglichst großer Einwohner*innenkreis erreicht werde, wie es zum Beispiel bei der flächendeckenden Verteilung von Flyern in die Briefkästen der Anwohner*innen möglich sei.

Eine vierte Sprecherin aus dem Kreis der Einwohner*innen beschreibt, dass es in der Vergangenheit sehr gelungene Beteiligungsverfahren gegeben habe, die in der Tat zu einer breitgefächerten Teilhabe geführt hätten. Ein reines Online-Verfahren werde nicht umfänglich den gewünschten Adressatenkreis erreichen und werde von ihr daher skeptisch beurteilt.

Bezirksbürgermeister Grube und Bezirksratsherr Mallast pflichten den Ausführungen der Rednerin bei und stellen ebenfalls fest, dass ein reines Online-Verfahren Schwächen beinhalte. Insofern wäre es wünschenswert und zielorientiert, wenn ein Format initialisiert werden könnte, welches zum Beispiel – wie in der Vergangenheit – moderierte Workshop-Phasen im Präsenzformat umfasse.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin bekräftigt die Darstellungen und beschreibt, dass sich aus einem reinen Online-Verfahren letztlich ein verzerrtes Bild an Rückschlüssen ergebe. Schließlich obliege einer jeden Person mit Internetzugang eine Verfahrensteilnahme, obwohl die tatsächlich betroffenen Anwohner*innen womöglich noch nicht einmal Kenntnis von der Durchführung eines solchen Formates erlangt hätten oder über gar keine Teilnahmemöglichkeiten verfügen würden.


TOP 6.2.2.
Nutzungskonflikte von Leih-E-Scootern im öffentlichen Raum im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1286/2022)

Inzwischen hat sich die Ausleihe von E-Scootern von den bekannten Anbietern als alternatives oder ergänzendes Verkehrsmittel zu Auto, Fahrrad sowie Bus und Bahn in Hannover etabliert.

Dies bleibt nicht ohne Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum – gerade auch mit Fußgänger*innen auf Fußwegen. Teilweise führt das ungeordnete Abstellen dieser Fahrzeuge zu erheblichen Einschränkungen der Barrierefreiheit auf Fußwegen (siehe Beispielbilder). Diese können für Menschen -gerade auch mit Handicaps- eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellen.
Zudem liegen Leih-E-Scooter -durchaus auch defekt- öfter in Grünflächen, in der Leine und Ihme.

Es muss betont werden, dass das „wilde“ Abstellen dieser Fahrzeuge nicht nur in der Innenstadt Hannovers ein Problem darstellt, sondern auch in den Wohnquartieren und den Grünflächen im Stadtbezirk Linden-Limmer.


Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Maßnahmen unternimmt bzw. plant die Verwaltung um diesen Missständen abzuhelfen?

2. Gibt es Planungen für die Einrichtung stationärer Abstellflächen auch im Stadtbezirk Linden-Limmer und wenn ja: Wo sollen diese geschaffen werden?

3. Sind der Verwaltung Unfälle durch das „wilde“ Parken von Leih-E-Scootern im öffentlichen Raum bekannt und wenn ja: Liegt hierzu eine Statistik für die Jahre 2020 und 2021 vor?

Schriftlich beantwortet:

zu 1.:

Wenn die Verwaltung Kenntnis von falsch abgestellten Elektrotretrollern erhält, wird das betreffende Verleihunternehmen aufgefordert, den Missstand zu beseitigen.

Nach § 11 Abs. 4 eKFV (Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr) gelten für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend. Eine Ahndungsmöglichkeit für behindernd abgestellte e-Scooter ist in § 14 eKFV ausdrücklich nicht vorgesehen. Wenn Mitarbeiter*innen des Außendienstes behindernd abgestellte Fahrzeuge sehen, beseitigen sie die Behinderung, indem sie z.B. den Roller wieder aufrichten.

zu 2.:

Es gibt bisher keine Planungen für die Einrichtung stationärer Abstellflächen im Stadtgebiet, auch nicht im Stadtbezirk Linden-Limmer.

zu 3.:

Die Polizeidirektion Hannover hat mitgeteilt, dass im Jahr 2021 bei Unfällen mit Elektrotretrollern im Stadtgebiet 110 Personen verletzt wurden. Über die Unfallursachen liegen keine Angaben vor.


TOP 6.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Umsetzung der Klimaneutralität 2035 - Ausstiegspläne für das Gaskraftwerk Linden
(Drucks. Nr. 15-1293/2022)

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat 2020 beschlossen, dass die Stadt Hannover Klimaneutralität bis 2035 anstrebt (DS 2469/2019). Damit dies gelingen kann ist neben dem aktuell in Umsetzung befindlichen Kohleausstieg im Kraftwerk Stöcken auch ein Ausstieg aus der Gasverbrennung im Heizkraftwerk Linden nötig. Gleichzeitig muss insbesondere die Wärmeversorgung über die Fernwärme gesichert werden. Damit im Stadtbezirk alle nötigen Vorkehrungen für einen Gasausstieg und eine Umstellung der Wärmeerzeugung getroffen werden können, sollte sich die Landeshauptstadt frühzeitig mit der Umsetzung beschäftigen.



Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Welche Pläne und Ideen bestehen seitens der Landeshauptstadt derzeit zur Umstellung der Wärmeerzeugung für die Fernwärme, die bisher im gasbetriebenen Heizkraftwerk Linden erzeugt wird?
2. Welche Vorkehrungen (etwa Erwerb von Grundstücken etc.) hat die Landeshauptstadt getroffen oder sind in Planung, um die Umrüstung zu realisieren?
3. Sieht die Landeshauptstadt Möglichkeiten, die Temperatur des Fernwärmenetzes perspektivisch abzusenken und damit die Praktikabilität des Einsatzes von Abwärme, etwa von etwa regenerativen Wärmequellen Hier läuft derzeit etwa das erfolgversprechende Projekt seWAGE-H2 an. Dabei wird im Klärwerk Herrenhausen grüner Wasserstoff produziert – der Sauerstoff, der dabei entsteht wird zur Abwasserreinigung genutzt und die Abwärme ins Fernwärmenetz eingespeist. Da die Temperatur der Abwärme aber deutlich unter der Temperatur des Fernwärmenetzes in Hannover liegt, muss die hier gewonnene Wärme durch Wärmepumpen gesteigert werden, was zu sehr hohem Stromverbrauch führt. Ohnehin ist eine Absenkung von Vorlauf- und Nachlauftemperaturen im Fernwärmenetz aus Effizienzgründen anzustreben. , zu verbessern?
Schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach der Sitzung beantwortet:

zu 1.:
Fragestellungen der Kraftwerksplanung fallen in den Arbeitsbereich der enercity AG, die ihre Zukunftsstrategie mit dem Aufsichtsrat abstimmt und konsequent umsetzt. In den kommenden Jahren liegt der Schwerpunkt auf der Dekarbonisierung des Stöckener Steinkohlekraftwerks, das nach dem Ausbau der gewerblichen Abwärmenutzung und dem Aufbau erneuerbarer Ersatzanlagen stillgelegt werden wird. Bis zum Jahr 2027 wird eine Steigerung des grünen Anteils an der Fernwärme auf 75% angestrebt. Die verbleibenden 25 % fossilen Anteile sollen durch das Lindener Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk erbracht werden.
Die weitere Dekarbonisierung des Lindener Heizkraftwerks ist perspektivisch durch Einsatz von grünem Wasserstoff denkbar, wenn die energiepolitischen Rahmenbedingungen und die Verfügbarkeit von Wasserstoff gegeben sind. Szenarienberechnungen stufen den Einsatz von Wasserstoff als notwendig zur Abdeckung residualer Wärmelasten ein 12 Thesen zu Wasserstoff, Agora Energiewende und Agora Industrie (04/2022). Hierbei handelt es sich um die verbleibende Wärmelast, wenn alle anderen Quellen für erneuerbare Wärme sowie Abwärme ausgeschöpft sind. Solange fossiles Erdgas preiswerter als grüner Wasserstoff ist, fehlt jedoch außerhalb von Forschungsprojekten der Anreiz zum Umbau von Gaskraftwerken zu Wasserstoffkraftwerken.

zu 2.:

Vorkehrungen sind nicht erforderlich, da sich das Grundstück des Lindener Heizkraftwerks bereits im Eigentum der enercity AG befindet. Ferner besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Bauleitplanung Gebiete für Anlagen der Energieerzeugung festzulegen (s. Baugesetzbuch §9 (1) Nr. 23).




zu 3.:

Der Betrieb der Fernwärmeversorgung obliegt der enercity AG und wird kontinuierlich unter Berücksichtigung von Anforderungen der Wärmeerzeugung, der Wärmeabnehmer*innen und Randbedingungen der Netzinfrastruktur optimiert. Im Rahmen der Vereinbarung Wärmewende hat sich enercity zudem verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der Heizungseffizienz umzusetzen. Insbesondere die Absenkung der gebäudeseitigen Rücklauftemperaturen ermöglicht Energieeinsparungen sowohl bei den Kund*innen als auch im Fernwärmenetz durch niedrigere Rücklauftemperaturen. Dadurch sinken die Wärmenetzverluste und der Pumpenstromverbrauch. Darüber hinaus erhöht sich die übertragbare Wärmeleistung des Netzes und die Effizienz der Erzeugung steigt.

TOP 6.3.2.
Umsetzung der Bezirksratsbeschlüsse zum Aufstellen von Mülleimern
(Drucks. Nr. 15-1301/2022)

Der Bezirksrat Linden-Limmer hat in seinen Sitzungen am 24.2.21 und 18.9.2019 beschlossen, dass am Leineabstiegskanal bzw. an der Treppe Spinnereibrücke/ Ihmeufer Mülleimer aufgestellt werden. Die Verwaltung hat geantwortet, dass sie den Beschlüssen folgen wolle (Drs. 15-0279/2021 S1 und 15-2361/2019 S1) – sie sind aber noch nicht umgesetzt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Woran liegt es, dass die Beschlüsse noch nicht umgesetzt wurden?

2. Für welchen Zeitpunkt ist die Umsetzung geplant?
Schriftlich beantwortet:

Zu 1. Die Verwaltung hat vor 2 Jahren unter der Spinnereibrücke 4 Abfallkörbe in Zusammenarbeit mit OE 41 Jugendkultur bereitgestellt einschl. der Leerung. Dem zuständigen Werkhof liegen keine Informationen vor, dass die Körbe dort unauffindbar sind.

Der Standort der zugesagten Bereitstellung eines Abfallkorbes am Leineabstiegskanal liegt auf Flächen des Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Braunschweig und ist zudem durch eine Schranke geschützt. Diesbezüglich hat die Verwaltung Kontakt mit der Flächeneigentümerin aufgenommen.

Zu 2. Im Bereich der Spinnereibrücke sind derzeit 7 Abfallkörbe platziert, die sowohl an den Graffitiflächen unter der Brücke als auch im Verlauf der Wand parallel zum Almstadtweg aufgestellt wurden.

Die Anzahl ist aus Sicht der Verwaltung ausreichend. Sollten tatsächlich im Verlauf der weiteren Kunstaktionen zusätzliche Abfallkörbe benötigt werden, können diese nach Absprache kurzfristig nachgesetzt werden.
Nach telefonischer und schriftlicher Anfrage bei dem Schifffahrtsamt geht die Verwaltung davon aus, dass der Abfallbehälter bis Ende Mai 2022 eingebaut und die wöchentliche Leerung durch die Bereitstellung eines Schlüssels für die Schranke gewährleistet ist.

TOP 6.3.3.
Aktuelle Bauarbeiten im sogenannten "Uferpark" auf dem
Wasserstadtgelände
(Drucks. Nr. 15-1302/2022)

In der 17. KW wurden die aktuellen Bauarbeiten im Uferpark / Wasserstadt Limmer bekannt die trotz der laufenden kommunalrechtlichen Prüfung und entgegen anderer Zusagen der Verwaltung der LHH begonnen wurden und trotz anderslautenden Ankündigungen der Verwaltung der LHH bis heute weiterhin andauern (04.05.22).

Hier liegen (vermutlich) zahlreiche Verstöße gegen rechtliche Normen / Grundsätze / Gesetze und Verträge, wie z. B. gegen den städtebaulichen und Erschließungsvertrag, ggf. das Bundesnaturschutz- und Tierschutzgesetz und / oder weiter auch außervertragliche getroffenen Vereinbarungen vor. – Der Stadtbezirksrat erwartet besonders angesichts der langjährigen wiederholten Rechtsverstöße und -beugungen auf dem Baugebiet Wasserstadt eine unnachgiebig Ahndung und Bestrafung der jetzigen Vorgänge.

Daher sind folgende Fragen für eine Bewertung und weitere Bearbeitung entstanden:

1. Wer ist zum derzeitigen Zeitpunkt der strittigen Baumaßnahmen Eigentümer und / oder Besitzer der Flächen des Uferparks (z. B. LHH oder WSD) und sind diese Beteiligten vor den Bauarbeiten einbezogen und um Erlaubnis / Zustimmung befragt worden?

2. Wer ist für die Baumaßnahmen im Detail verantwortlich und wie wurden diese vertraglich vereinbart (Städtebaulicher / Erschließungsvertrag) und welche Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten bestehen im Konfliktfall?

3. Welche Möglichkeiten einer gedeihlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Investoren für die weiteren Bauabschnitte sieht die Verwaltung angesichts des fehlenden aber eigentlich zwingend nötigen Rechtsbewusstseins überhaupt noch?

Schriftlich beantwortet:

zu 1.:

Die von den aktuellen Baumaßnahmen betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der LHH und der WSD. Die LHH wurde vor Beginn der Arbeiten nicht um Erlaubnis bzw. Zustimmung gefragt; sondern hat sich nach Bekanntwerden der Bauarbeiten direkt mit dem Investor in Verbindung gesetzt. Ob der Investor bei der WSD um Zustimmung gebeten hat, ist der Verwaltung nicht bekannt.

zu 2.:

Verantwortlich für die Baumaßnahmen ist die GP Hoch- und Ingenieurbau
GmbH. Planung und Realisierung des Uferparks sind Bestandteile des
zwischen der LHH und dem Investor abgeschlossenen städtebaulichen
Vertrages. Aufgrund des laufenden kommunalaufsichtsrechtlichen
Verfahrens hat die LHH aber bislang keine Freigabe für die Umsetzung der
Pläne gegeben. Der Investor beharrt nach wie vor auf seiner Aussage,
dass es sich bei den aktuellen Bauarbeiten um die Realisierung eines
Provisoriums im Hinblick auf die anstehende Real Estate Arena Hannover
handelt. Soweit die dabei realisierten Elemente einer abschließenden
Ausführungsplanung widersprechen, müssten diese auf Kosten des
Investors zurückgebaut werden; dieses wurde dem Investor auch von
Seiten der Verwaltung mitgeteilt. Die Verwaltung geht davon aus, dass
dieses im Konfliktfall gegenüber dem Investor rechtlich durchsetzbar wäre.

zu 3.:

Die Verwaltung geht davon aus, dass dieser Konflikt letztendlich einvernehmlich gelöst werden kann, so dass es hinsichtlich des zweiten Bauabschnitts zu einer vertragskonformen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten kommen wird.


TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Ganskow (PIRATEN)

TOP 6.4.1.
Echtzeitanzeige Haltestellen Regiobus und Üstra
(Drucks. Nr. 15-1267/2022)

Die Haltestelle „Schwarzer Bär“ der Buslinien 300, 500 und 700 ist stadtauswärts mit einer
Echtzeitanzeige versehen, stadteinwärts jedoch nicht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Echtzeitanzeige installiert werden kann und woraus sind diese Voraussetzungen hergeleitet?

2. An welchen Bus-Haltestellen sollen noch wann Echtzeitanzeigen installiert werden?

Schriftlich beantwortet:

Zu der o.g. Anfrage nimmt die Region Hannover zuständigkeitshalber wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Die Auswahl der Standorte erfolgt nach festgelegten und konzeptionell mit der LNVG abgestimmten Kriterien, die sich im Wesentlichen an den Einsteigerzahlen pro Halteposition orientieren (Förderkritierium 150 Einsteiger/Fahrtrichtung). Im Innenstadtbereich überwiegen bei den regiobus-Linien in stadteinwärtiger Fahrtrichtung die Aussteiger deutlich vor den Einsteigern. Daher sind DFI-Anzeiger im Regelfall auf der stadtauswärtigen Seite installiert, so auch an der Haltestelle Schwarzer Bär. Am Schwarzen Bär lässt zudem die räumliche Situation der Nebenanlagen keine Aufstellung zu.

Zu 2.:

Die Ausstattung von Bushaltestellen mit dynamischer Fahrgastinformation erfolgt über ein Förderprogramm mit mehreren Ausbaustufen.

Im Rahmen der 1. und 2. Ausbaustufe wurden bisher 23 Bushaltestellen in der Region Hannover mit dynamischen Anzeigern ausgestattet. Für 2022/2023 ist die Umsetzung der 3. Ausbaustufe geplant. Sie umfasst in der LHH die Haltestellen Bahnhof Bismarckstraße, Mühlenberger Markt, Spannhagengarten und im Umland die Haltestellen Weetzen/Bahnhof, Gehrden/Lange-Feld-Straße, Sehnde/Bahnhof, Burgdorf/Bahnhof, Auf der Horst/Gehrbreite, Barsinghausen/Am Kaiserhof, Springe/Fünfhausenstraße und Berenbostel/Weberstraße. Darüber hinaus sind weitere Ausbaustufen vorgesehen. Die Auswahl der Bushaltestellen erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Region Hannover und den Verkehrsbetrieben ÜSTRA und regiobus.


TOP 6.4.2.
Zivilschutz Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1269/2022)

Vor dem Hintergrund des Wunsches nach mehr zivilschutztechnischen Einrichtungen in
Deutschland [1] frage ich die Verwaltung:

1. Welche für den Zivilschutz im Fall eines Angriffs mit

a) konventionellen Waffen moderner Bauart
b) atomaren, biologischen und chemischen Waffen

gibt es im Stadtbezirk Linden Limmer?

2. Hält die Verwaltung U-Bahn-Tunnel – wie in Kiew – für geeignete Schutzeinrichtungen zumindest gegen konventionelle Waffen und sollten Steckenplanungen vor diesem Hintergrund nicht vorzugsweise unterirdisch vorgenommen werden?

3. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, mit Fördermitteln aus dem Zivilschutz den Bau von U-Bahnen im Stadtbezirk voranzutreiben?

[1] https://www.tagesschau.de/inland/zivilschutz-staerkung-faeser-101.html

Schriftlich beantwortet:

zu 1.:

Die Zuständigkeit für den Zivilschutz und damit für die Bereitstellung von Schutzräumen liegt beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Nach Ende des „Kalten Krieges“ wurde das Schutzraumkonzept durch den Bund aufgegeben und alle Schutzbauten aus der Zivilschutzbindung entlassen.
Dementsprechend gibt es in Hannover aktuell keine Schutzbauten für den Schutz vor konventionellen oder atomaren, biologischen und chemischen Waffen.

zu 2.:
Das hannoversche U-Bahnnetz wurde bei seiner Errichtung nicht für eine Nutzung als Schutzraum konzipiert. Laut Informationen, die das BBK auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt, können U-Bahn-Stationen jedoch aufgrund ihrer Bausubstanz einen grundlegenden Schutz vor dem Einsatz von Kriegswaffen bieten.
Der Bund hat angekündigt Konzepte zu entwickeln, um künftig den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall zu erhöhen. Die Ergebnisse dieser konzeptionellen Arbeit und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Landeshauptstadt Hannover sind derzeit nicht absehbar.

zu 3.:
Aktuell gibt es keine Fördermittel des Zivilschutzes für den Bau von unterirdischen Verkehrsanlagen.


TOP 6.4.3.
Städte wagen Wildnis?
(Drucks. Nr. 15-1271/2022)

„Das Projekt "S tädte wagen Wildnis" fügt sich in die kommunale Biodiversitätsstrategie ein, die dieLandeshauptstadt Hannover seit Jahren erfolgreich verfolgt. Lebensräume sollen geschützt Artenvielfalt in der Stadt gefördert werden“ schreibt die Verwaltung auf ihren Webseiten [1].
Teil dessen ist die Strecke der alten Kohlebahn in Linden. Dazu gehörte eine mit Brombeeren bewachsene Fläche im Bereich Schwarze Flage. Diese wurde Anfang März 22 komplett gerodet.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1. Warum wurden die Brombeerbüsche entfernt und was ist für diese Fläche geplant?

2. Wenn ein Grund das Auslaufen des mit Bundesmitteln geförderten Projekts „Städte wagen Wildnis“ ist, warum wurde das Projekt nicht mit eigenen Mitteln fortgeführt und wie hoch wäre der Mitteleinsatz pro Jahr gewesen?

3. Welche Erkenntnisse hat man aus dem Projekt gewonnen und wie lassen sich die Ergebnisse an gleicher oder anderer Stelle umsetzen?

[1] https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Meldungsarchiv-f%C3%BCr-das-Jahr-2021/Brombeerr%C3%BCckschnitt-im-Gleisbett-der-alten-Kohlebahn

Schriftlich beantwortet:

Zu 1. In Hannover liegen über das gesamte Stadtgebiet verteilt zehn Wildnis-Flächen. Eine dieser Flächen ist der Gleistrog der ehemaligen Kohlebahn auf dem Abschnitt zwischen dem ehemaligen Kohlenentladehaus Nähe Küchengarten und der Bardowicker Straße (Stadtbezirk Linden-Limmer). Das Gebiet ist der Selbstentwicklung überlassen. Veränderungen am Vegetationsbestand sind nur vorgesehen, soweit sie z. B. im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich sind oder den Gleisstrang verdecken.
Im Stadtbezirk Linden-Limmer befindet sich außerdem der Grünzug „Lindener Berg“, zu dem der Bereich Schwarze Flage zählt. Auf dieser Fläche sind die Wildnis-Inseln zu finden sowie ein angepasstes Mahdregime, das verschiedenartige Nutzungs- und Pflegeintensitäten erforderlich macht.

Im Rahmen des Projekts wurde u. a. auf diesen Flächen ein neuer, zukunftsorientierter Umgang mit Grünflächen im städtischen Raum erprobt. Die Natur bekam mehr Raum zur Entwicklung, indem die Pflegeeinsätze (wie Mähen, Baumschnitt, etc.) je nach Fläche seltener durchgeführt oder ganz eingestellt wurden. Gleichzeitig gibt es aber auch Flächen, auf denen es weiterhin wichtig ist, pflegerisch einzugreifen. Nämlich dort, wo bereits Arten leben, die schützens- und erhaltenswert sind und unter einer Verbuschung leiden würden oder wo invasive Neophyten (z. B. Armenische Brombeere) vorzufinden sind.
Insbesondere die Beseitigung der Armenischen Brombeere erfordert oftmals umfassendere Eingriffe und Pflegemaßnahmen. Auf der Wildnis-Fläche „Lindener Berg“ war dies wegen des massiven Vorkommens der Armenischen Brombeere, was durch die Begleitforschung der Leibniz Universität Hannover nachgewiesen ist, notwendig. Zeitnah soll eine Wildblumeneinsaat erfolgen. Die Bekämpfung invasiver Neophyten ist eines der Ziele der kommunalen Biodiversitätsstrategie und hat daher Relevanz. Alle Wildnis-Flächen werden nach definierten Pflegeplänen gepflegt und unterhalten.

Zu 2. Das durch das Bundesamt für Naturschutz geförderte Projekt „Städte wagen Wildnis“ hatte eine Laufzeit von 2016 bis 2021. Es war von Anfang an befristet angelegt und umfasste mehrere beteiligte Städte. Der Projektzeitraum stellte eine initiale Phase dar, um konventionell und intensiv gepflegte Grünflächen zu „Stadtwildnis-Gebieten“ zu entwickeln, die sich entweder eigendynamisch entwickeln oder ein Mosaik aus unterschiedlichen Nutzungs- und Pflegeintensitäten bilden. Auch nach Projektende wird der Wildnis-Ansatz sowie die Erhaltung und Pflege der Flächen besonders im Hinblick auf die Erhaltung und Erhöhung der Biodiversität weiterverfolgt.

Zu 3. Das Projekt „Städte wagen Wildnis“ wollte die Artenvielfalt im urbanen Raum stärken und erhöhen sowie innovative Wege beim Umgang mit innerstädtischen Grünflächen gehen. Über ein neues „ästhetisches Leitbild“ sollte sich die Einstellung und Akzeptanz der Bevölkerung bezüglich „wilder“ Flächen ändern.
Auf verschiedenartigen Projektflächen wurden wurde Stadtwildnis erprobt und durch zahlreiche öffentlichkeitswirksame Aktionen begleitet. Die Veränderungen auf den Flächen wurden regelmäßig wissenschaftlich untersucht und ausgewertet. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist ausstehend.


TOP 6.5.
von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)

TOP 6.5.1.
Sperrung Kanalbrücke Stichkanal Linden
(Drucks. Nr. 15-1292/2022)

Seit Monaten ist in der Wunstorfer Straße auf der Brücke des Stichkanals Linden der in Fahrtrichtung stadtauswärts rechtsseitig gelegene Seitenstreifen für jegliche Nutzer*innen gesperrt, für den Kraftfahrzeugverkehr gelten „Gewichtsbeschränkungen“.

Ich frage daher die Verwaltung:

1. Was ist der Grund für diese Sperrung bzw. die Beschränkungen?

2. Was für Maßnahmen sind erforderlich, um die Brücke wieder uneingeschränkt (auch für den Kraftfahrzeugverkehr) nutzbar zu machen, wann werden diese Maßnahmen durchgeführt?

3. Ab wann ist mit einer Freigabe des Seitenstreifens zu rechnen?

Schriftlich beantwortet:

Zuständigkeitshalber wurde die Anfrage an das Wasser- und Schifffahrtsamt weitergeleitet. Die Stellungnahme lautet wie folgt:



zu 1.:

Die Brücke 247 Wunstorfer Straße (B441) in Hannover gehört zur Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und wurde beim Bau des Stichkanals nach Linden im Jahr 1912 erbaut, d.h. das Bauwerk ist mittlerweile 100 Jahre alt. Die Bauwerke unterliegen einer Überwachungspflicht nach DIN 1076. Die Gewichtsbeschränkungen (Vz 262 16 t und Vz 273 100 m bei LKW-Gegenverkehr) mussten ausgesprochen werden, da aufgrund der Materialermüdung keine wirtschaftliche Ertüchtigung mehr möglich war. Bei einer Sonderprüfung der Brücke 247 wurde Ende 2021 festgestellt, dass einzelne tragende Stahlteile unterhalb der einen Fuß- und Radwegseite (Nordseite) korrodiert sind und damit die Tragfähigkeit des Weges eingeschränkt ist.

Der Fuß- und Radweg wurde deshalb vorsorglich aus bautechnischen Gründen gesperrt. Die Instandsetzung der Fuß- und Radwegtragkonstruktion wird im WSA MLK/ESK vorbereitet.

zu 2.:

Für eine uneingeschränkte Nutzung für Kraftfahrzeugverkehr muss die Brücke durch einen Neubau ersetzt werden. Der zweite Geh- und Radweg auf der Nordseite kann nach der Instandsetzung wieder uneingeschränkt freigegeben werden.

zu 3.:

Wenn mit dem „Seitenstreifen“ der z. Zt. gesperrte Geh- und Radweg auf der Nordseite der Brücke gemeint ist, dann ist frühestens mit einer Freigabe im Herbst 2022 zu rechnen. Bevor die Instandsetzungsmaßnahme ausgeschrieben werden kann, müssen die Analysewerte zur Schadstoffuntersuchung der alten Bauteile abgewartet werden. Verlässliche Angaben zur Freigabe können allerdings erst nach Auftragsvergabe gemacht werden.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Interfraktionell

TOP 7.1.1.
Anhörung Zukunft des Stadtteilzentrums Allerweg
(Drucks. Nr. 15-1303/2022)

Bezirksbürgermeister Grube stellt den Antragstext vor.

Der Stadtbezirksrat beschließt in der Sitzung am 22.06.22 eine Anhörung mit dem Thema:

"Zukunft des Stadtteilzentrums Allerweg"

durchzuführen.

Eingeladen werden sollen folgende Institutionen / VertreterInnen oder (andere) vom Adressaten benannten VertreterInnen:


 Stadtteilforum Linden-Süd (Bettina Groh und Marit Kukat)
 Quartiersmanagement Linden-Süd (Carsten Tech)
 Fels e. V.

(Die Anwesenheit sprechfähiger VertreterInnen der Verwaltung wäre sehr hilfreich)

Geschildert und erörtert werden soll:

- Die Entwicklung der Planungen für die Modernisierung / die Erweiterung / ggf. den Neubau des Stadtteilzentrum Allerweg im Rückblick

- Die Situation im heutigen Haus

- Forderungen des Stadtteilforums Linden-Süd e. V. für die Zukunft (siehe Anhang)

Es liegen keine weiteren Wortbeiträge vor.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.1.2.
Aktuelle Bauarbeiten im sogenannten "Uferpark" auf dem Wasserstadtgelände
(Drucks. Nr. 15-1304/2022)

Bezirksbürgermeister Grube stellt den Antragstext vor.

Antrag:

Die an der Planung und Ausführung der Neuanlage des Grünzug Uferpark beteiligten Dezernate und Fachbereiche werden erneut gebeten alle weiteren Arbeiten in dieser Sache zu stoppen, bis eine abschließende rechtliche Bewertung vorliegt und die in der Zwischenzeit eingetreten Rechtsverstöße (gegen den städtebaulichen und Erschließungsvertrag, Bundesnaturschutz- und Tierschutzgesetz und / oder weiter getroffene Vereinbarungen) unnachgiebig zu ahnden oder hierzu auch die zuständigen Fachbereiche der Region einzubeziehen!

Es liegen keine weiteren Wortbeiträge vor.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Sicherstellung des Betriebs des Fössebads
(Drucks. Nr. 15-1287/2022)

Bezirksratsfrau Gerking verliest den Antragstext.

Der Stadtbezirksrat beschließt:

Das Fössebad Hannover hat als Ort der Ausübung des Schwimmsports und der Naherholung einen herausragenden Stellenwert nicht nur für die Einwohner*innen des Stadtbezirks Linden-Limmer, sondern für die westlichen Stadtbezirke insgesamt. Aus diesem Grunde wird seit Jahren eine schnelle Realisierung des - unbestritten notwendigen - Neubaus des Fössebads durch den Stadtbezirksrat Linden-Limmer gefordert.

Nach aktuellem Planungsstand ist eine Eröffnung des Neubaus für den August 2027 geplant. Vom Stadtbezirksrat Linden-Limmer wurde und wird es als selbstverständlich angesehen, dass der Betrieb des Fössebads in der Übergangszeit sichergestellt ist. In der Folge hat die Landeshauptstadt Hannover die hierfür notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen.

Dieses ist augenscheinlich nicht geschehen, denn am 07. April 2022 erfolgte nunmehr die Schließung des Bades aufgrund von Mängeln an der Dachkonstruktion. Insgesamt haben sich auch darüber hinaus diverse bauliche Mängel ergeben, die bereits für sich einen geordneten, sicheren und den Bedürfnissen der Einwohner*innen dienenden Weiterbetrieb für die Dauer der Übergangszeit (bis zur Eröffnung des Neubaus) als fraglich erscheinen lassen.

Die Landeshauptstadt Hannover wird daher zu folgenden Schritten aufgefordert:

1.) Es werden umgehend und ohne schuldhaftes Zögern Maßnahmen ergriffen, um das Fössebad in einen betriebssicheren Zustand zu versetzen und eine schnellstmögliche Wiederaufnahme des Badebetriebes sicherzustellen.


2.) Es wird eine Bestandaufnahme der baulichen Situation des Fössebads durchgeführt, sodass ein Überblick gewonnen wird, der der LHH das frühzeitige Ergreifen von Maßnahmen ermöglicht und so künftige Einschränkungen des Badebetriebs abgewendet werden.

Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Situation des Fössebades stellen wir ausdrücklich fest, dass der geplante Neubau ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden und bis dahin ein durchgehender Badebetrieb im bestehenden Fössebad gewährleistet sein muss. Die Wasserflächen des Fössebades werden dringend benötigt und müssen daher lückenlos zugänglich und nutzbar sein.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.
Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs auf der Davenstedter Straße / Wittekindstraße
(Drucks. Nr. 15-1295/2022)

Bezirksratsherr Mallast verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat beschließt:

Bis zur Fertigstellung der Velouroute 10 soll die Verkehrssicherheit im Bereich der Davenstedter Straße bzw. der parallel verlaufenden Wittekindstraße deutlich erhöht werden.
Die Verwaltung der Landeshauptstadt wird dazu aufgefordert, auf der Davenstedter Straße von der Abzweigung Egestorffstraße bis zur Einmündung Marienwerderstraße einen Radweg oder Radstreifen zu errichten und damit einen Großteil der Radwegelücke auf der Davenstedter Straße zu schließen. Zu diesem Zwecke sollen die PKW-Stellplätze entlang des genannten Straßenabschnittes entfernt werden und geprüft werden, welche weitere Maßnahmen (etwa Abpollerung im Sinne einer „Protected Bike Lane“) die Sicherheit hier weiter erhöhen können. Alternativ sollen Marienwerderstraße und die sich anschließende Wittekindstraße schon jetzt nach den Standards einer Fahrradstraße ausgebaut werden. Neuralgische Punkte wie etwa die Kreuzung Wittekindstraße / Nieschlagstraße sind dabei besonders abzusichern.

Bezirksratsherr Voß teilt mit, dass der Antrag durch die SPD-Fraktion in die Fraktionen gezogen wird, um sich mit den modifizierten Überlegungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem Thema erneut auseinandersetzen und ggf. durch einen weiteren Änderungsantrag reagieren zu können.








TOP 7.3.2.
Neubau Dornröschenbrücke
(Drucks. Nr. 15-1297/2022)

Bezirksratsherr Mallast verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat beschließt:

Bei der Neuerrichtung der Dornröschenbrücke wird die bisherige Radwegebreite von vier Metern auf mindesten 5,50 Meter ausgeweitet. Die finanziellen Mittel für diese Maßnahme sind entsprechend im Haushalt für das Jahr 2023 zu hinterlegen.

Der Bezirksrat erkennt an, dass die Brücke eine hohe Aufenthaltsqualität besitzt. Gleichzeitig muss die Priorität beim Neubau auf die Funktions- und Zukunftsfähigkeit als Wegeverbindung gelegt werden.

Es wird darum gebeten die Punkte bereits bei der Erstellung der angekündigten Beschlussdrucksache zu beachten, um Verzögerungen im weiteren Beratungsverlauf zu vermeiden.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.3.3.
Radverkehrssicherheit Brauhofstraße
(Drucks. Nr. 15-1298/2022)

Bezirksratsherr Mallast verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat beschließt:

Die Verwaltung wird aufgefordert präventiv tätig zu werden und in der Brauhofstraße eine Bake zu installieren, an der Stelle, wo der Radweg auf die Straße schwenkt (s. Anlage 1).

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten die alten Fahrbahnmarkierungen in diesem Bereich wirksam zu entfernen um Irritationen bezüglich der Fahrspuren auszuschließen.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.3.4.
Sofortiger Baubeginn des neuen Fössebades mit den Geldern aus der fälligen Konventionalstrafe des Investors L. Windhorst in Bezug auf die Nichterfüllung von Vertragsabschlüssen im Ihmezentrum
(Drucks. Nr. 15-1299/2022)

Bezirksratsfrau Mann verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat beschließt:

Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert, die Konventionalstrafe des Investors L. Windhorst / Ihmezentrum, für die nicht eingehaltenen Fristen bei der Revitalisierung des Ihmezenrums, im Stadtbezirk Linden-Limmer, allen voran in den sofortigen Neubau des Fössebades, zu investieren.



Bezirksratsherr Voß führt aus, dass der vorgetragene Antrag populistisch und überdies auch aus haushaltsrechtlicher Sicht fragwürdig erscheine. Nach Auffassung der SPD-Fraktion sollte man auf diese Weise nicht an entsprechend schwerwiegende Themen herantreten, sodass man diesem Antrag auch nicht zustimmen werde.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


TOP 7.3.5.
Aufstellen von Mülleimern im Bereich des Leineabstiegskanals östlich der Leinabstiegsschleuse
(Drucks. Nr. 15-1300/2022)

Bezirksratsfrau Weist verliest den Antragstext.

Antrag:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, geeignete Müllsammelbehälter im Bereich des Leineverbindungskanals, z.B. am Schleusenweg, Stockhardtweg und der schräg-asphaltierten Fläche aufzustellen und eine regelmäßige Leerung zu veranlassen.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)

TOP 7.4.1.
Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen auf der Wunstorfer Straße im Bereich der Kanalbrücke
(Drucks. Nr. 15-1288/2022)

Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, während der Dauer der Sperrung des stadtauswärts gesehen rechten Seitenstreifens auf der Brücke des Stichkanals Linden folgendes zu veranlassen:

1. Auf der Wunstorfer Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts zwischen der Einmündung der Straße Zur Wasserstadt und bis einschließlich der Brücke des Stichkanals Linden ist die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von derzeit 30 km/h weiter zu reduzieren und ein Überholverbot anzuordnen.

2. Des Weiteren ist der Seitenstreifen an der Wunstorfer Straße stadtauswärts in Höhe der Straße Zur Wasserstadt direkt hinter dem dortigen Fußgängerüberweg - zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Schild „Verbot für Fußgänger“ (Zeichen 259, Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit einer festinstallierten Absperrbake („ Absperrschranke“, Zeichen 600, Anlage 4 zu § 43 Abs. 3 StVO) zu versehen, wie dieses bereits stadteinwärts führend in Höhe Lunapark durchgeführt wurde. Ein Passieren des Seitenstreifens soll für alle Nutzer*innen weiterhin möglich sein.

3. Auch stadteinwärts soll zwischen Lunapark und bis einschließlich der Brücke des Stichkanals Linden die zulässige Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h reduziert und ein Überholverbot angeordnet werden.

4. Dieser Bereich ist des Weiteren mit dem Gefahrenzeichen „Achtung Radverkehr“ (Zeichen 138, Anlage 1 zu § 40 Abs. 6 u. 7 StVO) mit dem Zusatzschild „auf der Fahrbahn“ zu versehen.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.4.2.
Unverzügliche Öffnung des Durchganges vom Verbindungsweg zwischen Leine und Leineabstiegskanal zur Brücke des Verbindungskanals Zur Leine in Richtung Schleusenweg/Heinrich-Kollmann-Weg
(Drucks. Nr. 15-1289/2022)

Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, unverzüglich den Durchgang vom Verbindungsweg zwischen Leine und Leineabstiegskanal zur Brücke des Verbindungskanals Zur Leine in Richtung Schleusenweg/ Heinrich-Kollmann Weg zu öffnen. Zu diesem Zweck soll die Baustellen-Absperrung vom Beginn der Brücke am Schleusenweg bis zur Brückenmitte am Wasserkraftwerk Herrenhausen hin verschoben werden.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.4.3.
Installation einer Lichtsignalanlage (LSA) zum sicheren Überqueren der Fahrbahn am aha Wertstoffhof Schörlingstraße für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen
(Drucks. Nr. 15-1291/2022)

Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.




Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, in der Davenstedter Straße im Nahbereich der Schörlingstraße eine Lichtsignalanlage (LSA) zu installieren, um den Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen somit im genannten Bereich von der stadtauswärtsführenden Straßenseite aus das sichere Überqueren der Fahrbahn und das Aufsuchen des aha Wertstoffhofes in der Schörlingstraße deutlich zu erleichtern. Vor Durchführung möglicher Arbeiten ist der Bezirksrat Linden-Limmer kurz darüber zu informieren.

Bezirksratsherr Voß, Bezirksratsherr Mallast und Bezirksratsherr Ganskow bezweifeln, ob die Notwendigkeit zur Installation einer Lichtsignalanlage an dieser Örtlichkeit tatsächlich gegeben sei.

Bezirksratsherr Ganskow weist ergänzend darauf hin, dass vor der Installation einer solchen Anlage nach seinem Kenntnisstand eine Zählung von Passantenquerungen an diesem Punkt vorgenommen werden müsse und davon auszugehen sei, dass die zu erfüllenden Vorgaben entsprechend hoch seien. Er schlägt daher vor, den bestehenden Antrag in einen Prüfantrag umzuwidmen, um vorab die gegebenen Umsetzungsmöglichkeiten durch die Verwaltung darstellen zu lassen.

Bezirksratsherr Klenke stimmt diesem Vorschlag zu.


TOP 7.4.3.1.
NEUFASSUNG: Installation einer Lichtsignalanlage (LSA) zum sicheren Überqueren der Fahrbahn am aha Wertstoffhof Schörlingstraße für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen
(Drucks. Nr. 15-1291/2022 N1)

Prüfauftrag / Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten zu prüfen, in der Davenstedter Straße im Nahbereich der Schörlingstraße eine Lichtsignalanlage (LSA) zu installieren, um den Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen somit im genannten Bereich von der stadtauswärtsführenden Straßenseite aus das sichere Überqueren der Fahrbahn und das Aufsuchen des aha Wertstoffhofes in der Schörlingstraße deutlich zu erleichtern. Vor Durchführung möglicher Arbeiten ist der Bezirksrat Linden-Limmer kurz darüber zu informieren.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


TOP 8.
Bericht des Bezirksbürgermeisters

Bezirksbürgermeister Grube berichtet über den aktuellen Sachstand zum Thema „Grünzug Uferpark“ und weist darauf hin, dass die Beschwerde des Bezirksrates zu diesem Verfahren bei der Kommunalaufsicht des Innenministeriums des Landes Niedersachsen hinterlegt worden sei und sich dort in der Prüfung befinde.


Überdies sei gegenüber der Landeshauptstadt Hannover angezeigt worden, dass zwischenzeitlich vorgenommene Baumaßnahmen der Papenburg AG möglicherweise gegen bestehende naturschutzrechtliche Vorschriften und Satzungen verstoßen würden. Welche Konsequenzen sich aus dieser Handlungsweise ergeben werden, bleibe abzuwarten.
Aus anderen (rechtlich geschulten) Quellen sei an Bezirksbürgermeister Grube herangetragen worden, dass § 93 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), welcher die Entscheidungsrechte der Bezirksräte beschreibt, auch in anderen Fallkonstellationen und stadtbezirksübergreifend möglicherweise rechtswidrig angewendet worden sei. Entsprechende Beispielsachverhalte seien ebenfalls der Kommunalaufsichtsbehörde übermittelt worden. Demzufolge berufe sich die Verwaltung begründend in zahlreichen Entscheidungen auf einen Anhang zur Hauptsatzung, welcher in dieser Form jedoch zu keinem Zeitpunkt rechtsbindend beschlossen worden sei. Es bleibe auch diesbezüglich abzuwarten, ob und in welcher Form sich hieraus weitere rechtliche Konsequenzen darstellen würden.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin verweist in diesem Zusammenhang auf einen Bezirksratsbeschluss zur Installation einer Tischtennisplatte im Bereich des Halim-Dener-Platzes. Diesem Begehren sei seinerzeit nicht zugestimmt worden, obwohl es sich hierbei – nach seinem Rechtsempfinden – ebenfalls um eine Rechtskonstellation nach § 93 NKomVG gehandelt habe, welche ein entsprechendes Entscheidungsrecht des Bezirksrates nach sich gezogen hätte. Er bittet in dieser Angelegenheit die Verwaltung um eine Überprüfung des Verfahrens.

Herr Löpp sagt eine entsprechende Mitnahme und Kommunikation mit der Fachverwaltung zu.

(Anmerkung: der Sachverhalt wurde – wie zugesagt – unter Bezugnahme auf Drucks. Nr. 15-2014/2021 N 1an den zuständigen Fachbereich Umwelt und Stadtgrün übermittelt. Hierzu wurde zwischenzeitlich folgende Stellungnahme erstellt, die in dieser Form auch an die Mitglieder des Stadtbezirksrates weitergeleitet wurde:

„Die Verwaltung wird im Herbst 2022 den Krökeltisch ausbauen und ihn zunächst
auf dem Bauhof einlagern. Aufgrund eines derzeit laufendes Beteiligungsverfahren
für den Brackebuschgarten ist die Planung noch nicht abgeschlossen, sodass ein
neuer Standort für den Krökeltisch erst nach Abschluss dieses Prozesses benannt
werden kann.
Eine Ausleihmöglichkeit für die Krökelbälle wird nach Abschluss der Planung
Brackebuschgarten geprüft.
Ein Hinweisschild zur Ballausleihe wird ebenso wie in 2. beschrieben geprüft.
Direkt nach Abbau des Krökeltisches wird eine Tischtennisplatte geliefert und eingebaut“).

Bezirksbürgermeister Grube weist außerdem darauf hin, dass in der nächsten Sitzung des Gremiums die Vorstellung einer Informationsdrucksache zum Thema „Gestaltung Gedenkort Limmer“ erfolgen werde. Ursprünglich sei ein entsprechender Bericht bzw. die Erstellung einer solchen Drucksache durch die Verwaltung nicht vorgesehen worden. Da jedoch sowohl der Bezirksrat als auch ehrenamtlich aktive Einwohner*innen mit viel Engagement in dieser Angelegenheit involviert gewesen seien, habe Bezirksbürgermeister Grube auf eine entsprechende Berichterstattung der Verwaltung gedrungen.

Zum Thema „Modernisierung/ Ausbau B6 – Westschnellweg“ sei zwischenzeitlich ein aktueller Sachstandsbericht gegenüber dem städtischen Bauausschuss erfolgt, ohne dass zuvor – trotz getroffener Zusage – eine solche Berichterstattung beim Bezirksrat vorgenommen wurde. Die zuständige Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) habe sich hierfür entschuldigt und darauf hingewiesen, dass es zu dem genannten Besuch des Bauausschusses im Vorfeld gekommen sei, da man hierzu kurzfristig und ausdrücklich durch dieses Gremium eingeladen worden sei.
Nichtsdestotrotz soll ein entsprechender Bericht auch gegenüber dem Stadtbezirksrat noch vor der Sommerpause nachgeholt werden.
Bezirksbürgermeister Grube beschreibt, dass sich ein solcher Bericht aufgrund des Umfangs nicht in einer der regulären Bezirksratssitzungen abbilden lasse. Daher finde dieser Termin im Rahmen einer Sondersitzung am 06.07.2022 statt. Zentrale Punkte des Berichtes der Landesbehörde sollen dann Aspekte der Schwanenburgbrücke, der Öffentlichkeitsbeteiligung, des Umganges mit Flora und Fauna im Zuge etwaiger Baumaßnahmen sowie vorgenannte Inhalte des Berichtes gegenüber dem städtischen Bauausschuss sein.

Bezirksratsherr Dr. Gardemin begrüßt den anberaumten Termin einer Sondersitzung zu dieser Thematik ausdrücklich. Er sei selbst – in seiner Funktion als Mitglied des städtischen Bauausschusses – von dem Bericht der NLStBV gegenüber dem Ausschuss überrascht worden und halte es für wichtig, dass diese Inhalte auch zeitnah mit dem Bezirksrat erörtert werden.

Bezirksbürgermeister Grube teilt außerdem mit, dass im Stadtbezirk in Kürze ein weiterer Unterbringungsstandort für Geflüchtete aus der Ukraine eröffnet werde, der Raum für bis zu 65 Menschen biete und von der AWO betreut werde.

Abschließend weist Bezirksbürgermeister Grube darauf hin, dass am 25.05.2022 durch den Bereich Erinnerungskultur der Landeshauptstadt Hannover zwei weitere sogenannte „Stolpersteine“ im Stadtbezirk verlegt würden, in Gedenken an jüdische Mitbürger*innen, welche der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft zum Opfer fielen.

Bezirksbürgermeister Grube unterbricht die Sitzung anschließend für eine fünfminütige Pause.


TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Abgesetzt.


TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Winters berichtet, dass man sich – gemäß der ausgearbeiteten Zeitplanung – derzeit in der Phase der Erstellung des Funktionsplanes zum Zweiten Bauabschnitt der Wasserstadt Limmer befinde. Aufgrund von Themen, die in diesem Zusammenhang einen größeren Abstimmungsbedarf nach sich gezogen haben, werde es hierzu vor der Sommerpause nicht mehr zu einem „Runden Tisch“ kommen können, in dessen Rahmen auch die Mitglieder des Bezirksrates über die entsprechenden Inhalte informiert werden sollen. Der Bezirksrat werde über eine Terminierung umgehend informiert, sobald vorgelagerte Abstimmungen und Planungsphasen abgeschlossen seien.

Ein dritter Sprecher aus dem Kreis der Einwohner*innen führt hierzu aus, dass neben der Durchführung eines „Runden Tisches“ auch eine „Fortführungsdrucksache“ angekündigt worden sei, durch welche unter anderem über verkehrliche Aspekte des Zweiten Bauabschnittes berichtet werden sollte. Er bittet um Auskunft, zu welchem Zeitpunkt eine solche Drucksache erwartet werden könne.

Bezirksbürgermeister Grube ergänzt, dass nach seinem Kenntnisstand auch neue Erkenntnisse bezüglich der oftmals thematisierten denkmalgeschützten Altgebäude auf dem Bebauungsgebiet der Wasserstadt Limmer vorliegen sollen. Er erfragt, ob diese Informationen ebenfalls Bestandteil einer solchen Drucksache sein würden oder ob die Verwaltung zu dieser Angelegenheit noch keine Auskunft erteilen könne.

Bezüglich des Fortgangs einer weiteren Drucksache liegen Frau Winters zur heutigen Sitzung keine aktuellen Informationen vor.
Zum Thema Altgebäude kann sie mitteilen, dass vorliegende Erstbewertungen über die toxikologische Belastung des Gebäudebestandes einem unabhängigen Büro zur neuerlichen Beurteilung vorgelegt worden seien. Weitere Rückschlüsse und Erkenntnisse würden hierzu bislang nicht vorliegen.

Bezirksbürgermeister Grube erkundigt sich, ob die Beauftragung des benannten Büros unter Zustimmung der Papenburg AG erfolgt sei.

Frau Winters bestätigt, dass dieser Schritt zuvor mit der Papenburg AG kommuniziert worden sei.


TOP 11.
Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Es liegen keine Wortmeldungen zu allgemeinen Themen vor.


Bezirksbürgermeister Grube erteilt anschließend Frau Jansen-Olliges wunschgemäß das Wort.

Bezirksratsfrau Jansen-Olliges teilt mit, dass sie ihr Bezirksratsmandat aus persönlichen Gründen niederlegen werde.
Sie bedankt sich für die gemeinsame Zusammenarbeit und viele gewonnene Erfahrungen.

Bezirksratsherr List führt aus, dass die Fraktion DIE LINKE. das Ausscheiden von Bezirksratsfrau Jansen-Olliges sehr bedauere, den vorgebrachten Gründen aber mit viel Respekt begegne.

Bezirksbürgermeister Grube bedauert den Abschied von Bezirksratsfrau Jansen-Olliges ebenfalls, bedankt sich für die vergangene Zusammenarbeit und wünscht ihr für ihren weiteren Weg viel Erfolg und Glück.

Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich anschließend für das heutige Interesse der Einwohner*innen und schließt die Sitzung um 21:30 Uhr.

Grube Löpp
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer