Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 05.05.2022

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 22.04.2022)
Protokoll (erschienen am 29.09.2022)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.09.- 25.05.2022

PROTOKOLL

5. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 5. Mai 2022,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

(Bezirksbürgermeister Markurth) (SPD)
Bezirksratsherr Mecke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bankowsky (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Breves (Volt und FDP)
Bezirksratsfrau Capellmann (CDU)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
(Bezirksratsfrau Farnbacher) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Farnbacher) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Gabcke (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hindersmann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kirschnick (Volt und FDP)
Bezirksratsfrau Dipl.-Ing. Krüger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kühn (SPD) 19.10 - 22.20 Uhr
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsherr Rosberg (AfD)
Bezirksratsfrau Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Capellmann (CDU)
(Ratsherr Keller) (AfD)
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen)

Gäste:
Herr Detjen Spar- und Bauverein
Herr Ahrens Architektenbüro Ahrens & Grabenhorst
Herr Rabe Architektenbüro Ahrens & Grabenhorst
Herr Tacke NLStBV
Herr Freystein NLStBV

Verwaltung:
Herr Selig Bezirksratsbetreuung
Frau Schwarze Stadtbezirksmanagement
Frau Scharsky Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Kniep Fachbereich Tiefbau
Herr Aßmann Fachbereich Tiefbau

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.03.2022
(öffentlicher Teil)

3. B E R I C H T E

3.1. Berichte aus den Sanierungskommissionen

3.2. Bericht aus dem Integrationsbeirat

3.3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.4. Informationen über Bauvorhaben

3.4.1. Planungen des Spar- und Bauvereins auf den Grundstücken
Springer Straße 2-9

3.5. Sachstand Südschnellweg

4. Einwohner*innenfragestunde

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. E N T S C H E I D U N G E N

5.1.1. Anbringung einer neuen Stadttafel an der
Wettberger Johannes-der-Täufer Kirche
(Drucks. Nr. 15-1046/2022 mit 1 Anlage)

5.2. A N H Ö R U N G E N

5.2.1. Aufhebung der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Hannover zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Städtebaufördermitteln nach dem § 164 a Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucks. Nr. 2773/2021 N1 mit 1 Anlage)

5.2.2. Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen (Drucks. Nr. 0848/2022 mit 1 - nur online Anlagen)

5.2.2.1. Änderungsantrag zu DS 0848/2022, Alternative Streckenführung der Veloroute 09 (Drucks. Nr. 15-1065/2022)

5.2.3. Sanierung des Daches der Sporthalle im Sportpark Wettbergen
(Drucks. Nr. 0857/2022 mit 5 Anlagen)

5.2.4. Umstrukturierung im städtischen Familienzentrum Gronostraße
(Drucks. Nr. 1064/2022)

5.2.5. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Wallensteinstraße
(Drucks. Nr. 1068/2022 mit 1 Anlage)

6. A N F R A G E N (in Reihenfolge ihres Eingangs
nach §14 (3) + § 32 GO des Rates)

6.1. Kosten von wildem Sperrmüll im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0986/2022)

6.2. Abblätternde Farbe Fahrbahnmarkierung Veloroute
(Drucks. Nr. 15-1012/2022)

6.3. Halbierung Taxi-Standflächen Wallensteinstr. / Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-1011/2022)

6.4. Ladepunkte und Parkplatzsituation im Wettberger Zentrum
(Drucks. Nr. 15-1013/2022)

6.5. Stand der Dinge Seniorenbegegnungsstätte Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1014/2022)

6.6. Anfrage Nichtschwimmer*innen
(Drucks. Nr. 15-1021/2022)

6.7. Sportpark Wettbergen: Energetische Sanierung der Halle
(Drucks. Nr. 15-1031/2022)

6.8. Ladestationen in der Ortsmitte von Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1032/2022)

6.9. Kunststoffumzäunung Kita Neue Straße
(Drucks. Nr. 15-1033/2022)

6.10. Stand der Digitalisierung aller Schulen im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1034/2022)

6.11. Schutzmaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-1050/2022)

7. A N T R Ä G E

7.1. aus vorangegangener Sitzung

7.1.1. Erweiterung der Planung der Veloroute 9
(Drucks. Nr. 15-0171/2022)
7.1.1.1. Erweiterung der Planung der Veloroute 9
(Drucks. Nr. 15-0694/2022)

7.1.1.2. Verlängerung der Veloroute 09: Ricklingen, Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1023/2022)
7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Errichtung eines Fitness-Parcours auf dem Schulhof der Johannes-Kepler-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0934/2022)

7.2.1.1. Änderungsantrag zu DS 15-0934/2022, Errichtung eines Fitness-Parcours auf dem Schulhof der Johannes-Kepler-Realschule
(Drucks. Nr. 15-1312/2022)

7.2.2. Vorstellung Planung Busliniennetz im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1015/2022)

7.3. der AfD-Fraktion

7.3.1. Kriegerdenkmal restaurieren
(Drucks. Nr. 15-0984/2022)

7.3.2. Austausch des ausgeblichenen, nicht zu lesenden Straßenschildes
in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0985/2022)

7.4. der Fraktion FDP&Volt

7.4.1. Markierung von Pollern und Fahrradbügeln
(Drucks. Nr. 15-1022/2022)

7.4.2. Freie Nutzung öffentlichen WLANs im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1024/2022)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1078/2022)

8.2. Zuwendungen aus den Mitteln des Integrationsbeirates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1232/2022)



II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.03.2022 (nichtöffentlicher Teil)

10. Informationen über Bauvorhaben




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
  • Die Beschlussdrucksache über Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates wird einstimmig auf die Tagesordnung genommen (TOP 8.2.)
  • TOP 10 wird abgesetzt
  • TOP 6.8. wird nach TOP 6.4. behandelt
  • Zu TOP 7.2.1. liegt ein Änderungsantrag der AFD-Fraktion vor.
  • Durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird angekündigt, dass sie nach der Präsentation und der anschließenden Diskussion die TOPs 5.2.2. und 5.2.2.1. in die Fraktion ziehen.
Die vorliegende Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.03.2022 (öffentlicher Teil)

Der öffentliche Teil des Protokolls der Sitzung vom 03.03.2022 wird einstimmig genehmigt.

TOP 3.
B E R I C H T E

TOP 3.1.
Berichte aus den Sanierungskommissionen

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke berichtet über die Sitzung der Sanierungskomission Mühlenberg vom 04.05.2022. Die Kommission hat eine finanzielle Zuwendung an Pro Beruf beschlossen. Weiterhin wurde ein Antrag zum Klimaschutz und ein Antrag zur Schaffung und Stärkung der Stadtteil-Identität bei einer Einhaltung beschlossen. Eine Vertreterin von hanova berichtete über die geplanten Maßnahmen im Sanierungsgebiet.

TOP 3.2.
Bericht aus dem Integrationsbeirat

Bezirksratsfrau Bankowsky berichtet aus der Sitzung des Integrationsbeirates. Es fehlen weiterhin Bürgervertreter*innen mit Migrationshintergrund, die an einer Mitarbeit im Gremium interessiert sind. Der Integrationsbeirat wird am Europäischen Nachbarschaftsfest aktiv teilnehmen.

TOP 3.3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Schwarze berichtet über die Aufnahme eines Hörspiels für Ricklingen im Stadtteilzentrum und ruft Interessierte zur Teilnahme auf.


TOP 3.4.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Scharsky kündigt einen Vortrag des Spar- und Bauvereins zu einem Wohnbebauungsprojekt in der Springer Str./Levester Str. an. Die eingereichte Bauvoranfrage hierzu wurde positiv beschieden. Der angekündigte Vortrag erfolgt anhand einer Präsentation durch die Genossenschaftsvertreter. Im Anschluss werden Fragen des Gremiums beantwortet.

TOP 3.4.1.
Planungen des Spar- und Bauvereins auf den Grundstücken Springer Straße 2-9

Anhand einer Präsentation wird der derzeitige Planungsstand des Projektes vorgestellt.

TOP 3.5.
Sachstand Südschnellweg

Die zuständigen Planer der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr stellen den derzeitigen Sachstand des Ausbaus des Südschnellweges vor.

TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde

Ein Einwohner merkt an, dass die Durchführung der Sitzung im Rathaus unzweckmäßig erscheint und regt an, die Sitzungen des Stadtbezirksrates zukünftig im Stadtbezirk durchzuführen. Bezirksratsfrau Bergmann stellt hierzu klar, dass der regelmäßige Tagungsort im Freizeitheim nicht zur Verfügung stand und die Verlegung aus organisatorischen Gründen erfolgte.
Ein Einwohner erkundigt sich zum Südschnellweg, ob Verbesserungen des Lärmschutzes auch im Bereich der Ricklinger Teiche zu erwarten sind.
Herr Wunderding antwortet, dass in diesem Bereich tatsächlich keine Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind für Bereiche der Wohn- oder Gewerbebebauung vorgesehen.
Weiterhin möchte der Einwohner wissen, bei welcher Geschwindigkeitsbegrenzung die geplanten Maßnahmen obsolet würden. Die Planer erläutern, dass der Schnellweg in seiner jetzigen Form nicht den aktuellen Sicherheitsrichtlinien entspricht. Bei Planungen sind diese gesetzlichen Vorgaben zwingend einzuhalten, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist hiervon abgekoppelt.
Bezirksratsherr Winnicki möchte von den Planern wissen, wofür die zusätzlichen Flächen der Trassenverbreiterung benötigt werden. Die Planer erläutern, dass diese für Entwässerungs- und Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Bezirksratsherr Gabcke richtet die Frage an die Planer, ob die Verbreiterung der Fahrbahntrasse, welche auf einem Damm liegt, von der Spitze des Damms berechnet wurde, oder ob die Verbreitung an der Basis des Dammes in Wirklichkeit noch umfänglicher ist. Ferner möge der Planungsstand des begleitenden Radweges erläutert werden.
Es wird dargestellt, dass der Flächenverbrauch für die Verbreitung der Trasse wie berichtet circa 8 Hektar beträgt, es werden aber zur Durchführung der Baumaßnahme entlang des Strecke Flächen benötigt. Zur Radwegplanung finden derzeit Gespräche mit der Landeshauptstadt statt.
Bezirksratsfrau Bergmann regt an, wenigstens für die Zeit der Bauphase eine Kontaktstelle vor Ort einzurichten, wo Einwohner*innen Fragen stellen können oder Informationen erhalten können.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.1.
Anbringung einer neuen Stadttafel an der Wettberger Johannes-der-Täufer Kirche
(Drucks. Nr. 15-1046/2022 mit 1 Anlage)

Antrag,
der Anbringung einer Stadttafel mit dem als Anlage beigefügten Text an der Wettberger Johannes-der-Täufer Kirche, An der Kirche 21, 30547 Hannover, zuzustimmen.
Einstimmig beschlossen.

TOP 5.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.2.1.
Aufhebung der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Hannover zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Städtebaufördermitteln nach dem § 164 a Baugesetzbich (BauGB) (Drucks. Nr. 2773/2021 N1 mit 1 Anlage)

Die Fachverwaltung stellt dar, dass keine inhaltlichen Änderungen erfolgt sind, lediglich die Anlage war zuvor nicht übersandt worden.

Antrag,
zu beschließen, die bestehende Richtlinie (Beschlussdrucksache 1571/2001 N1) aufzuheben (Anlage 1).
Einstimmig beschlossen

TOP 5.2.2.
Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen (Drucks. Nr. 0848/2022 mit 1 - nur online Anlagen)

Frau Kniep und Herr Aßmann stellen den derzeitigen Planungsstand der VeloRoute 09 vor und beantworten Fragen zum Streckenverlauf und den zu erwartenden Einschränkungen durch den Ausbau.

Antrag,
1. der Einrichtung der Veloroute 09 mit der in Anlage 1 dargestellten Führung entlang des Arthur-Menge-Ufers, durch den Sportpark über die Lodemannbrücke, Stammestraße, Beekestraße, Hahnensteg, Mühlenholzweg, Am Grünen Hagen und Sauerwinkel bis zur Bergfeldstraße auf Grundlage des 2020 erarbeiteten und mit Drucksache 1307/2020 beschlossenen Veloroutenkonzeptes und der in der Begründung und in Anlage 1 dargestellten Planung sowie den Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Varianten für die Führung in Teilbereichen zuzustimmen.
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 2.955.950 € und dem Baubeginn der unter
1. aufgeführten Maßnahmen zuzustimmen.
Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen



TOP 5.2.2.1.
Änderungsantrag zu DS 0848/2022, Alternative Streckenführung der Veloroute 09
(Drucks. Nr. 15-1065/2022)

Antrag, die folgenden Änderung zu beschließen:
Der Verlauf der Veloroute 09 wird abweichend von dem Beschlussvorschlag Nr. 1 aus der Drucks. Nr. 0848/2022 ab der Lodemannbrücke über Lodemannweg – Am Fischerhof – Radweg Kaisergabel – Göttinger Hof – Göttinger Chaussee an die Straße Am Grünen Hagen geführt.
Die vorgeschlagene Alternativroute wird in Anlage 1 dargestellt.
Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen

TOP 5.2.3.
Sanierung des Daches der Sporthalle im Sportpark Wettbergen

(Drucks. Nr. 0857/2022 mit 5 Anlagen)

Antrag,


1. der Haushaltsunterlage Bau gemäß § 12 KomHKVO für die Sanierung des Daches der Sporthalle im Sportpark Wettbergen durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit) und
2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn durch den Verwaltungsausschuss (finanzielle Zuständigkeit), zuzustimmen.
Einstimmig beschlossen

TOP 5.2.4.
Umstrukturierung im städtischen Familienzentrum Gronostraße
(Drucks. Nr. 1064/2022)

Antrag,
im städtischen Familienzentrum Gronostraße, Gronostraße 9c, 30459 Hannover, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, eine Hortgruppe mit 20 Betreuungsplätzen (Betreuung bis 17 Uhr) in eine große altersübergreifende Gruppe (bis zu 20 Betreuungsplätzen, ganztags) umzustrukturieren und ab dem 01.08.2022, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, in Betrieb zu nehmen.
Einstimmig beschlossen

TOP 5.2.5.
Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Wallensteinstraße
(Drucks. Nr. 1068/2022 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Winnicki wünscht die Vorstellung des Antrags durch die anwesenden Vertreter*innen der Fachverwaltung. Dies ist nicht möglich, da diese mit dem Thema nicht befasst sind.

Antrag,
zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche vor dem Grundstück Wallensteinstraße 149 A entsprechend der Anlage 1 abweichend vom B-Plan Nr. 1044 nicht ausgebaut wird.
17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung






TOP 6.
A N F R A G E N (in der Reihenfolge ihres Eingangs gem. §14 (3) + § 32 GO des Rates)

TOP 6.1.
Kosten von wildem Sperrmüll im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0986/2022)

Trotz der Personalaufstockung der Abfallfahnder der Region Hannover und der AHA Müllmelde- App kommt es zu einer immer stärkeren werdenden Vermüllung unseres Stadtbezirkes, weil sich viele hier lebende Menschen nicht an die Regeln des allgemeinen Zusammenlebens halten und ihren Sperrmüll weder ordnungsgemäß anmelden oder es nicht für erforderlich halten ihren Müll bei einem Werkstoffhof zu entsorgen. Dieses führt zu hohen Kosten, die im Allgemeinen an alle Bürger unseres Stadtbezirkes weitergereicht werden. Die Kostenbescheide der Benutzungsgebühren des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover erhöhen sich fast jährlich.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie hoch waren die Entsorgungskosten 2021 für illegal abgelagerten Müll in der Landeshauptstadt Hannover und wie hoch waren die Kosten im Geltungsbereich des Stadtbezirks Ricklingen?
2. In Welchen Teil des Gebührenbescheids des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (AHA) sind die Kosten der Entsorgung illegal abgelegten Mülls enthalten (Straßenreinigung oder Abfallentsorgung)?
3. Wie oft wurde 2021 illegal abgelegter Müll entsorgt/ Zahl der Einsätze?
Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor
Antwort der Verwaltung:
Zu 1. Insgesamt wurden 2021 im Stadtgebiet Hannover 1.309,48 Tonnen illegalen Abfalls aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt. Die Entsorgungskosten betrugen hierfür 216.502,62 €.Es gibt keine stadtteilbezogene Auswertungen.
Zu 2. Die Entsorgung wilden Abfalls aus öffentlichem Grund darf nicht über die Straßenreinigungsgebühren abgerechnet werden. Diese Kosten werden von der Landeshauptstadt Hannover der Stadtreinigung auf Rechnung erstattet.
Zu 3. Insgesamt wurden im Jahr 2021 26.727 illegale Müllablagerungen von öffentlichen Flächen entfernt.
TOP 6.2.
Abblätternde Farbe Fahrbahnmarkierung Veloroute
(Drucks. Nr. 15-1012/2022)

Die grüne Farbe des Untergrundes der Velorouten blättert im Stadtbezirk Ricklingen ab. Was plant die Verwaltung dagegen zu tun?

Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Antwort der Verwaltung:
Auf einen Antrag (DS-Nr. 1233/2020) zum Veloroutenkonzept hin, hat die Verwaltung im Spätsommer 2020 5 ausgewählte Velorouten (Nr. 3, 6, 8, 9, 12) mit provisorischen Markierungen sowie Banderolen mit QR-Codes an bestehenden Schilder- oder Beleuchtungsmasten kenntlich gemacht. Durch die Provisorien sollten die Verläufe der geplanten Velorouten erkennbar und die öffentlichen Diskussionen angestoßen werden. Eine Erneuerung der Provisorien war und ist nicht vorgesehen. Erst mit der baulichen Realisierung der einzelnen Velorouten werden auch dauerhafte Markierungen aufgebracht.


TOP 6.3.
Halbierung Taxi-Standflächen Wallensteinstr. / Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-1011/2022)

Die Taxi-Standflächen wurden von 6 auf 3 halbiert.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum?
2. Wurden die Taxiunternehmen im Vorfeld befragt?

Herr Selig trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Antwort der Verwaltung:
Eine Verkleinerung des Taxenstandes war nicht beabsichtigt. Aufgrund der geänderten Baulichkeit erfolgt die Kennzeichnung des Taxenstandes derzeit durch provisorische Beschilderung. Die provisorische Beschilderung war versehentlich zeitweise falsch ausgeführt und wird wieder auf 6 Stellplätze geändert.

TOP 6.4.
Ladepunkte und Parkplatzsituation im Wettberger Zentrum
(Drucks. Nr. 15-1013/2022)

Im „Dorfkern“ Wettbergen wurden zwei öffentliche Ladepunkte für Elektromobilität installiert und der ohnehin beengte Parkraum für Verbrenner signifikant verringert.

Wir fragen die Verwaltung:
Warum wurde bei der Festlegung des Standortes der Bezirksrat nicht in Übereinstimmung mit §94 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG angehört?
Bei der Beantwortung bzw. zwecks Nachfragen bitten wir um Teilnahme der Fachverwaltung, insbesondere des Wirtschaftsdezernates, sowie von Vertretern von Enercity an der Sitzung.

Herr Selig trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Antwort der Verwaltung
Die Bearbeitung von Anträgen auf Sondernutzung von öffentlichen Flächen ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und fällt nicht unter § 94 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG.
Bei der Prüfung des Standortes In der Rehre wurden nach Antragseingang durch enercity in einem verwaltungsinternen Verfahren die Eignung festgestellt und eine Erlaubnis erteilt.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass gerade in innerstädtischen dicht besiedelten Bereichen die Prüfung für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen durch eine Sondernutzung aufwändig ist, da verschiedene konkurrierende Nutzungsinteressen zu berücksichtigen sind. Die Verwaltung hat durch den Konzessionsvertrag mit enercity deutlich gemacht, dass ein Aufbau der Ladeinfrastruktur erwünscht ist und ist bemüht, die Standorte in Abwägung so festzulegen, dass diese einerseits den öffentlichen Raum möglichst gering belasten, andererseits aber das Ziel erfüllen, die Attraktivität der Elektromobilität durch Ladeplätze mit unmittelbarem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten usw. zu erhöhen. Dabei kann in Einzelfällen auch die Einbeziehung von Stellplätzen im öffentlichen Raum zweckmäßig sein.
Eine Teilnahme an einer Sitzung des Stadtbezirksrates durch die Fachverwaltung bzw. die Konzessionsnehmerin enercity ist vor den beschriebenen Hintergründen nicht vorgesehen.





TOP 6.5.
Stand der Dinge Seniorenbegegnungsstätte Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1014/2022)

Die Begegnungsstätte Wettberger Edelhof wurde von der Verwaltung aufgelöst. Das ist bereits einige Jahre her. Die DRK Ortsgruppe hat sich in der Folge aufgelöst. Seniorinnen und Senioren sowie Vereinen in Wettbergen fehlen geeignete Räumlichkeiten mit kleiner Küche.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Was ist der Stand der Dinge hinsichtlich eines Ersatzes vor Ort
2. Welche Alternativen kann die Verwaltung bis dahin vor Ort als Übergangslösung anbieten?

Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Antwort der Verwaltung
Zu 1. Der Kommunale Seniorenservice hat den mit der Wohnungsgenossenschaft Gartenheim eG abgeschlossenen Mietvertrag zur Nutzung der Begegnungsstätte Wettberger Edelhof zum 31.12.2018 gekündigt und dies im Antrag zur Drucksachennummer 15-1256/2018 begründet.
Eine Recherche der für die offene Seniorenarbeit des Kommunalen Seniorenservice Hannover im Stadtbezirk Ricklingen zuständigen Mitarbeiterin hat ergeben, dass die Räumlichkeiten der Begegnungsstätte Wettberger Edelhof aktuell von der Wohnungsgenossenschaft Gartenheim eG umgebaut werden. Ob sie im Anschluss der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, ist seitens der Wohnungsgenossenschaft Gartenheim eG noch nicht abschließend geklärt. Davon unabhängig besteht im Stadtteil Wettbergen weiterhin die Möglichkeit, Räume für die Durchführung von Senior*innengruppen und / oder Vereinstreffen im Altenzentrum Karl-Flor, Bergfeldstr. 30 sowie in der Katakombe, An der Kirche 25 und im Alten Rathaus Wettbergen, Hauptstr. 51 anzumieten. Darüberhinaus bietet auch das Restaurant Hellas, In der Rehre 22, die Möglichkeit, Räume für bis zu 20 Personen anzumieten. Alle genannten Einrichtungen verfügen nach eigener Auskunft über Ressourcen für weitere Anmietungen.
Zu 2. Im Stadtteil Wettbergen bestehen derzeit mehrere Alternativen, um Räume für die Durchführung von Senior*innengruppen und / oder Vereinstreffen anzumieten, sodass eine Übergangslösung derzeit nicht notwendig erscheint. Bei allen Möglichkeiten der Nutzung von Räume im Stadtteil Wettbergen steht die Verwaltung unterstützend und beratend zur Seite.


TOP 6.6.
Anfrage Nichtschwimmer*innen (Drucks. Nr. 15-1021/2022)

Bezirksratsherr Breves stellt die Nachfragen, warum die Zahlen nicht ermittelt werden konnten, obwohl die Landeshauptstadt Hannover Schulträger der Schulen ist? Nach seiner Erkenntnis liegen diese Zahlen in den Schulen vor und könnten für die Beantwortung dieser Anfrage ermittelt/abgefragt werden.
Die Antwort der Verwaltung lag zum Zeitpunkt der Prokollerstellung nicht vor und muss nachgereicht werden.

Seit Jahren ist die Zahl von Nichtschwimmer*innen ansteigend. Die Corona-Pandemie hat die Situation erneut verschärft. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hat die Region Hannover eine "Schwimmoffensive" angekündigt.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wieviele Nichtschwimmer*innen gibt es derzeit an den Schulen im Stadtbezirk (möglichst aufgeschlüsselt nach Schulen und Schwimmabzeichen).
2. Welche Möglichkeiten der Schwimmausbildung können derzeit von den Schulen im Stadtbezirk angeboten werden?
3. Welche Wasserflächen stehen für die Schulen im Stadtbezirk im welchem Umfang zur Verfügung und in welcher Zeit sind diese für die Schulen zu erreichen?
Es wird darum gebeten, bei der Beantwortung genderspezifische Aspekte möglichst genau auszuwerten.

Herr Selig trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Antwort der Verwaltung
Zu 1. zu den Zahlen von Nichtschwimmer*innen in den Schulen liegen der Landeshauptstadt Hannover keine Informationen vor. Diese Daten werden -wenn überhaupt- nur von den Schulen erhoben.
zu 2. Die Landeshauptstadt Hannover stellt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten in den städtischen Schwimmbädern Wasserflächen für das Schulschwimmen zur Verfügung (s. Frage 3). Die Schwimmausbildung der Schüler*innen ist aber weiterhin abhängig u.a. von entsprechend ausgebildetem Lehrpersonal sowie den Möglichkeiten der jeweiligen Stundentafeln. Hierzu kann seitens der Landeshauptstadt Hannover keine Auskunft gegeben werden, da diese Daten aus den Schulen nicht bekannt sind.
Zu 3:
Schule
Schwimmangebot pro Woche Schuljahr 2021/22

Zeit / Woche
Wasserfl./Bahnen
Schwimm- bad
GS Wilhelm-Busch
4 Std.
30 Min.
2 Schwimmbahnen
½ Nichtschwimmer
Stadionbad
GS Wettbergen
3 Std.
45 Min.
3 Schwimmbahnen
½ Nichtschwimmer
1 Lehrschwimmer
Stadionbad
GS Stammestraße
3 Std.
2 Schwimmbahnen
½ Nichtschwimmer
1 Lehrschwimmer
Stadionbad
GS Mühlenberg
3 Std.
45 Min.
3 Schwimmbahnen
½ Nichtschwimmer
1 Lehrschwimmer
Stadionbad
GS Henning-von-Tresckow
5 Std.
15 Min.
3 Schwimmbahnen
½ Nichtschwimmer
1 Lehrschwimmer
Stadionbad
OBS Peter-Ustinov
3 Std.
1 Schwimmbahn
1 Lehrschwimmer
Stadionbad
RS Johannes-Kepler
2 Std.
15 Min.
2 Schwimmbahnen
½ Nichtschwimmer
Stadionbad
IGS Mühlenberg-L.G.Schule
2 Std.
15 Min.
2 Schwimmbahnen
Stadionbad
OBS Peter-Ustinov8 Std.
30 Min.
6 SchwimmbahnenSportleistungszentrum
IGS Mühlenberg-L.G.Schule19 Std.
30 Min.
6 SchwimmbahnenSportleistungszentrum

In den Sommermonaten, während der Schließzeiten der Hallenbäder haben die Schulen
weiterhin die Möglichkeit, auf Anfrage die städtischen Freibäder (z.B. Ricklinger Bad) zu nutzen.
Bezüglich der Zeiten für die Anfahrt zu den Bädern liegen der Landeshauptstadt Hannover keine Informationen vor. Dieses wird in den einzelnen Schulen individuell und unterschiedlich gehandhabt, entweder über öffentliche Verkehrsmittel oder in Einzelfällen auch durch einen beauftragten Bustransfer.


TOP 6.7.
Sportpark Wettbergen: Energetische Sanierung der Halle
(Drucks. Nr. 15-1031/2022)

Aus Gründen der Nachhaltigkeit und zur Aufrechterhaltung des Gebäudewerts ist die energetische Sanierung des Sportparks Wettbergen dringend geboten. 2011 wurde lediglich die Heizungs- und Lüftungsanlage erneuert. Die ökologische Wirksamkeit dieser Maßnahme ist ohne eine entsprechende Wärmedämmung jedoch nur begrenzt. Im Sportausschuss am 09. Mai 2011 bezeichnete der damals zuständige Verwaltungsvertreter, Herr Timaeus, diese Maßnahme als „ersten Schritt“ und beteuerte, „andere sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung werde man nicht aus den Augen verlieren“. Inzwischen waren des Öfteren Reparaturmaßnahmen erforderlich, weil das Dach Starkregen nicht mehr standhält. Eine Einigung mit der TUS Wettbergen zwecks Modalitäten einer evtl. Übernahme steht noch aus.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Arbeitet die Verwaltung bereits an einem Szenario zur Lösung des Problems (Planung, wann die notwendigen Arbeiten und Gespräche mit der TUS erfolgen sollen)?
2.Welche Kosten (ggf. auch belastbare Schätzwerte) würden entstehen, wenn die notwendigen Sanierungsmaßnahmen im kommenden Jahr durchgeführt werden?
3. Um wieviel würde sich die Summe erhöhen (fortschreitender Verfall, allgemeine Kostensteigerungen), wenn das Projekt in fünf Jahren in Angriff genommen würde, d.h.ist dann eine Teilsanierung überhaupt noch wirtschaftlich oder ist dann nicht sogar ein Neubau erforderlich?

Herr Selig trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Antwort der Verwaltung
Zu 1. Seit 2011 sind weitere Sanierungsmaßnahmen im Sportpark Wettbergen durchgeführt worden. In den vergangenen Jahren wurden im Sportpark Wettbergen abschnittsweise die Umkleidebereiche und sanitären Anlagen saniert. Dabei wurden alle notwendigen Aspekte einer energetischen Sanierung berücksichtigt (z.B. Wasser sparende Armaturen, Einbau hocheffizienter technischer Anlagen).
Als nächster Schritt mit höchster Priorität und Effektivität ist, wie der Drucksache 0857/2022 zu entnehmen ist, zeitnah die Sanierung des Dachs der Sporthalle geplant. Bei der Dachsanierung werden die derzeitigen energetischen Standards berücksichtigt. Im Rahmen der geplanten Dachsanierung soll auch die Entwässerung, die nicht mehr technischen und gesetzlichen Anforderungen entspricht, erneuert werden. Darüber hinaus wird in dem Zuge eine neue ballwurfsichere Decke inklusive effizienter LED-Beleuchtung gemäß Stand der Technik installiert werden. Außerdem sollen der Prallschutz an den Sporthallenwänden erneuert und die übrigen Wandbereiche gestrichen werden.
In den Folgejahren sollen die übrigen Gebäudedächer im Sportpark im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten saniert werden.
Zu. 2. Die aktuell geplanten Maßnahmen sind mit ca. 1,4 Mio. € kalkuliert. Die Kosten für die weiteren Bauabschnitte können zurzeit wegen der derzeitigen dynamischen Preisentwicklung im Bausektor nicht verlässlich geschätzt werden.
Zu 3. Da das Projekt jetzt in Angriff genommen wird, erübrigt sich die Beantwortung der aufgeworfenen Frage.

TOP 6.8.
Ladestationen in der Ortsmitte von Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1032/2022)

Der Ausbau von Ladestationen in Hannover ist ein notwendiger Schritt, um die Elektromobilität voranzutreiben. Nur bei einem ausreichend ausgebauten Netz von Ladestationen macht der Kauf eines E-Autos für Viele einen Sinn. Der Ausbau solcher Ladestationen auch im Stadtbezirk Ricklingen ist notwendig und wird ausdrücklich begrüßt. Die zwei neuen Ladestationen in Wettbergen sind nun in der Ortsmitte errichtet worden. Hier herrscht akuter Parkplatzmangel für Kurzparker, die in den Geschäften ihre Einkäufe tätigen oder Arzt oder Apotheke besuchen. Durch die Errichtung der Ladeparkplätze vor der Ladenzeile sind jetzt nur noch zwei normale Parkplätze übriggeblieben. Die Parkplätze auf der gegenüberliegenden Seite gehören (eigentlich) zur Apotheke.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurden die beiden Parkplätze für den Ladevorgang ausgerechnet an dieser Stelle errichtet?
2. Wurden alternative Standorte in Wettbergen geprüft?
3. Warum wurden keine Schnellladestationen errichtet?

Herr Selig trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Zu 1. Das Geschäftszentrum im historischen Ortskern Wettbergens ist ein lokaler Bedarfsort für Ladeinfrastruktur, weil er von vielen Autofahrer*innen angefahren wird, um dort für einen überschaubaren Zeitraum etwas zu erledigen. Dies ist ein gebotener Anlass, hier eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, die künftig einen wesentlichen Teil unserer Mobilität darstellen, zu schaffen. Bei der Prüfung, an welchem Standort ein Ladebedarf erfüllt werden kann, werden in einem Umkreis von 500 m vorrangig die halböffentlichen Flächen geprüft, also private Parkplätze, die öffentlich zugänglich sind und deren Nutzungsberechtigte sich zur Aufstellung einer Ladesäule bereiterklären. Dies führte hier nicht zum Erfolg. Die Aufstellung einer Ladesäule im öffentlichen Raum gestaltete sich in diesem Fall als kompliziert. Vor allem um eine unzulässige Verengung des Bürgersteigs zu vermeiden, mussten mehrere denkbare Standorte verworfen werden. Der nun unter Beteiligung der maßgeblichen städtischen Stellen ausgewählte Standort ist nah genug am Bedarf und gewährt die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Aufstellung der Ladesäule. Durch die Schaffung von zwei Ladeplätzen wird die Anzahl der öffentlichen Parkplätze nicht verändert, lediglich eine andere Berechtigung wird zugesprochen. In den letzten drei Jahren hat sich die Anzahl der Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet jeweils verdoppelt, und der Trend hält an. Somit ist die Maßnahme durchaus zukunftsorientiert und wertet den Geschäftsstandort auf.
Zu 2.Das Procedere wurde unter 1. beschrieben, dazu gehörte auch die Prüfung von alternativen Standorten im Umkreis von 500 m. An dieser Stelle sei bemerkt, dass an vergleichbaren Orten im Stadtgebiet Geschäftsleute dafür werben, die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur nah an Ihrem Geschäft zu errichten, um die Klientel der Elektroauto-Fahrer*innen für sich zu gewinnen.
Zu 3. Eine DC-Schnellladestation wäre nicht nur die Lösung für den örtlichen Bedarf, sondern zugleich für einen größeren Einzugsbereich. Sie würde auch vonweiter entfernt wohnenden Autofahrer*innen genutzt, die sich während der oft nur 20 bis 30 Minuten dauernden Ladezeit im Fahrzeug aufhielten. Sie diente somit an einer Stelle wie dieser keineswegs der Verbesserung der örtlichen Infrastruktur, weil sie zusätzlichen Verkehr anzöge, der die örtlichen Geschäfte nicht nutzen und somit tatsächlich den Parkraum verknappen würde. Zudem stellt eine DC-Schnellladesäule, anders als die AC-Normalladesäule, erhöhte Anforderungen an die Technik innerhalb des örtlichen Stromverteilnetzes, was die Standortwahl zusätzlich einschränkt. Aus den beschriebenen Gründen wurde dies hier nicht geprüft.

TOP 6.9.
Kunststoffumzäunung Kita Neue Straße
(Drucks. Nr. 15-1033/2022)

Seit März 2022 ist das Außengelände der städtischen Kindertagesstätte Neue Straße 34 durch einen mehr als brusthohen und blickdichten grauen Kunststoffzaun abgeschottet. Diese Maßnahme stößt bei den Nachbarn, die bislang einen guten und engen Austausch mit der Kita gepflegt haben, auf Unverständnis und Verärgerung. In ihr wird nicht nur eine deutliche Beeinträchtigung des Straßenbildes gesehen, sondern – vor allem aufgrund der fehlenden vorausgegangenen Kommunikation – auch ein deutliches Zeichen des Misstrauens und der Entfremdung der Kita zur Anwohnerschaft. Zudem erscheint ein Kunststoffzaun nicht nur aus Nachhaltigkeitsaspekten unangemessen, sondern auch von der Symbolwirkung zweifelhaft. Denn zum einen suggeriert er den spielenden Kindern, dass auf der „anderen Seite“ Gefahren lauern. Und zum anderen verhindert er nicht, dass Passanten über den Zaun hinwegsehen, sondern erzeugt vielleicht sogar Neugier.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist die Aufstellung des Zauns auf Weisung der Verwaltung erfolgt, und ist eine ähnliche Umzäunung zukünftig auch für andere städtische Kindertagesstätten zu erwarten?
2. Wie beurteilt die Verwaltung die Wirksamkeit der Maßnahme?
3. Wird die Verwaltung den Kunststoffzaun zeitnah durch eine umweltverträglichere Umzäunung, zum Beispiel Hecken und Sträucher, ersetzen?

Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Antwort der Verwaltung
Zu 1. Die Einflechtung des Sichtschutzes ist auf Wunsch der Einrichtung erfolgt. Der Sichtschutz bietet neben dem Sichtschutzeffekt den Vorteil, dass die Trittflächen am Zaun verkleinert werden und folglich ein Übersteigen des Zaunes und das Hochsteigen auf diesen von beiden Seiten erschwert wird. Außerdem sind regelmäßig Müll und Zigarettenreste vom Gehweg auf das Gelände geweht, was nunmehr unterbunden wird.Unabhängig davon hat es in der Vergangenheit wiederholt Situationen gegeben, bei denen Kinder auf dem Gelände von den Passanten angesprochen wurden, so dass sich die Einrichtung durch die Einflechtung des Sichtschutzes unbeobachtetes Spielen, Toben, Erleben und Experimentieren erhofft. Dies ggf. in den Sommermonaten auch leicht bekleidet, so dass hier das Schutzinteresse der Kinder Berücksichtigung finden soll.Eine grundsätzliche Ausweitung auf mehrere Kindertagesstätten ist nicht vorgesehen.
Zu 2. Für eine Bewertung, ob und in welchem Umfang diese Maßnahme den erwünschten Wirkungsgrad erzielt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Ein Übersteigen ist jedenfalls erschwert und ein Aufwehen von Müll und Zigarettenresten ist weitgehend unterbunden.
Zu 3. Eine Hecke würde zwar das Ziel des Sichtschutzes insbesondere in den Sommermonaten erfüllen, nicht aber den übrigen Entscheidungsaspekten zuträglich sein.






TOP 6.10.
Stand der Digitalisierung aller Schulen im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1034/2022)

Frau Schwarze trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Bezirksratsherr Breves stellt die Nachfrage, welche Bandbreite von der Verwaltung als ausreichend angesehen wird.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Haben alle Schulen im Stadtbezirk Ricklingen einen Zugang zu schnellem Internet?
2. Sind alle Schulen mit einem WiFi ausgestattet, das digitales Lernen mit mobilen Endgeräten in allen Klassenräumen ermöglicht?
3. Sind die Sekretariate der Schulen im Stadtbezirk Ricklingen so ausgestattet (Internet, VoIP etc.), dass eine Verlegung des Arbeitsplatzes ins mobile Arbeiten jederzeit möglich ist?

Zu 1. Mit der Drucksache 2754/2020 hat der Rat der Stadt Hannover die Prioritäten für das weitere Vorgehen bei der Umsetzung des Medienentwicklungsplans (MEP) für die hannoverschen Schulen festgelegt. Für den Zeitraum bis zum 31.12.2022 ergeben sich auch für die Schulen im Stadtbezirk Ricklingen folgende Eckpunkte.
· Ausstattung der relevanten Schulräume mit digitalen Präsentationsgeräten (DAG) und digitale Ausstattung nach Planung im Medienbildungskonzept
· Alle Schulen erhalten eine Breitbandanbindung an das Internet
· Aufbau eines WLAN Netzwerkes auf Basis der aktuellen Netzwerkinfrastruktur
Aktuell verfügen die Schulen über einen üblichen T@School Anschluß. Die Bandbreite variiert hierbei grds. zwischen 16 und 250 Mbit/s. Die Verträge wurden von den Schulen abgeschlossen. Die laufenden Kosten werden aus dem jeweiligen kommunalen Schulbudgets der Schulen finanziert.
Mit der Drucksache 1150/2021 wurde der Rat der Stadt Hannover über das weitere Vorgehen der Breitbandanbindung (schnelles Internet) der Schulen in Trägerschaft der Stadt Hannover informiert. Der Internetanschluss aller Schulen soll mit einer Bandbreite von 1Gbit/synchron erfolgen, wird sukzessive durchgeführt und soll nach heutigem Planungsstand bis zum 31.03.2023 abgeschlossen sein.
Eine Ausnahme bildet der Breitbandanschluss der IGS Leonore Goldschmidt Schule. Die Schule wurde vom Rat der Stadt Hannover als MEP Vollausbauschule klassifiziert. Für diese Schule soll der Anschluss an das „schnelle Internet“ in den Sommerferien 2022 erfolgen. Heute am 21.04.2022 besteht für die Schulen im Stadtbezirk Ricklingen noch kein Zugang zu „schnellem Internet“.

Zu 2. Weiterhin wurde der Rat der Stadt Hannover mit der Drucksache 1150/2021 über das weitere Vorgehen zum Ausbaus des WLAN Netzwerkes der Schulen in Trägerschaft der Stadt Hannover informiert.
Der Aufbau eines WLAN Netzwerkes wird an allen Schulen im Einzugsgebiet auf Basis der Grundverkabelung durchgeführt. In Teilbereichen der Gebäude werden diverse Verkabelungen in Schulräumen verlegt. Weiterhin werden Access Points und notwendige Switche eingebaut. Sobald die entsprechenden Ausschreibungen über den Ausbau der WLAN Netzwerke an den hannoverschen Schulen zuteilungsreif sind, wird die Stadt Hannover die Vorgaben der Drucksache 2754/2020 umsetzen.
Nach heutigem Planungsstand wird das WLAN in den Schulen spätestens ab dem 01.04.2023 funktionsfähig sein. Auf Basis des WLAN Netzwerkes können Schüler*innen in allen unterrichtsrelevanten Räumlichkeiten mobile Endgeräte mit dem Internet verbinden, somit auf die Schulplattform Schulen-Hannover.de und auf weitere Lehrangebote zugreifen. Aktuell verfügen die Schulen über ein sehr heterogene WLAN Netzwerk Landschaft. Es gibt Schulen, wie z.B. die IGS Leonore Goldschmidt Schule oder die GS Stammestraße, welche schon eine gute Netzwerkverkabelung aufweisen und in Teilen ein solides schulisches WLAN Netzwerk ihr Eigen nennen. Jedoch gibt es auch Schulen, wie z.B. die RS Johannes Kepler Schule oder die GS Wilhelm Busch Schule, die über einen größeren Nachholbedarf an Netzwerkverkabelung und WLAN Netzwerk verfügen.
Zu 3. Auf entsprechende Anfragen der Schulen hat der Fachbereich Schule die Möglichkeit geschaffen, Home Office Arbeitsplätze (Mini PC, Bildschirm, Headset, Kamera, Kabel) für die Schulverwaltungskräfte zu realisieren.
Die Umsetzung benötigt immer eine gewisse Vorlaufzeit von einigen Tagen.
Der Internetanschluss im Home Office muss durch die Schulverwaltungskraft selber zur Verfügung gestellt werden.

Protokollantwort:
Der Fachbereich Schule sieht eine Bandbreite von 1 Gbit/s (Gigabit/Sekunde) und somit 1.000.000.000 bit/s pro Schulstandort als auskömmlich an. Diese Beobachtung beruht auf den Erfahrungen aus den Pilotschulen zum Medienentwicklungsplan.
Bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie wurde mit dem Digitalpakt durch den Bund ein Sonderprogramm zur Finanzierung der Digitalisierung unserer Schulen aufgelegt. Die kurz darauf einsetzende Corona-Pandemie hat die bisherigen Versäumnisse schließlich schonungslos offengelegt und gezeigt, dass unser Bildungswesen auf digitales Lernen nicht vorbereitet war.

TOP 6.11.
Schutzmaßnahmen
(Drucks. Nr. 15-1050/2022)

Zur Zeit zeigen die Medien erschreckende Bilder aus der Ukraine.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Sind die Bunker Wallenstein- und Nordfeldstraße reaktivierbar, welche Schutzräume gibt es noch und reichen die Kapazitäten im Ernstfall für die Stadtbezirksbevölkerung?
2. Haben die Stadtbahnstationen am Mühlenberg Schutzraumqualität?
3. Sind die Kirchen im Bezirk in ein Warnsystem eingebunden?

Herr Selig trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Zu 1. Die Zuständigkeit für den Zivilschutz liegt beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Der Zivilschutz umfasst unter anderem die Bereitstellung von Schutzräumen. Nach Ende des „Kalten Krieges“ wurde das Schutzraumkonzept durch den Bund aufgegeben und alle Schutzbauten aus der Zivilschutzbindung entlassen. Dementsprechend gibt es in Hannover aktuell keine vorgeplanten oder reaktivierbaren Schutzbauten.
Zu 2. Nach Aufgabe des Schutzraumkonzeptes wurde die Überprüfung, Bereitstellung und funktionale Erhaltung von Schutzräumen jeder Art durch den Bund eingestellt. Laut Informationen, die das BBK auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt, können ggf. U-Bahn-Stationen auf Grund ihrer Bausubstanz einen grundlegenden Schutz im Falle eines Einsatzes von Kriegswaffen bieten.
Zu 3.Kirchen sind nicht in das Warnsystem der Landeshauptstadt Hannover eingebunden.Die Warnung der Bevölkerung erfolgt in Form eines „Warn-Mixes“ durch Nutzung verschiedener Möglichkeiten. Dies sind unter anderem Lautsprecher, Sirenenanlagen, die auf Einsatzfahrzeugen installiert sind und die Warn-App KATWARN. Darüber hinaus befindet sich der Wiederaufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes in der Realisierungsphase.




TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
aus vorangegangener Sitzung

TOP 7.1.1.
Erweiterung der Planung der Veloroute 9 (Drucks. Nr. 15-0171/2022)

Antrag,
Die Verwaltung wird gebeten, die Planung der Veloroute 9 so zu erweitern, dass sie bis zur Ortsgrenze Wettbergen zur Stadt Ronnenberg (Einmündung der Hauptstraße an der B217) führt. Sollte die Erweiterung der Planung zu einer Verzögerung bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen führen, soll sie ggf. in einer gesonderten späteren Stufe erfolgen.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 7.1.1.1.
Erweiterung der Planung der Veloroute 9 (Drucks. Nr. 15-0694/2022)

Antrag,
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
Als Routenführung wird Bergfeldstraße – Poggendiek – Berliner Straße – Deveser Straße bis Sportpark angeregt.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 7.1.1.2.
Verlängerung der Veloroute 09: Ricklingen, Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-1023/2022)

Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Verlängerung der Veloroute 09 vom bisherigen Ende bis zur Stadtgrenze nach Ronnenberg an der B217 zu erarbeiten und dem Stadtbezirksrat zur übernächsten Sitzung vorzustellen. Dabei sollen insbesondere die Routenverläufe Bergfeldstraße – Poggendiek – Berliner Str. – Auf dem Kampe – Deveser Str. – Hauptstraße – Radweg entlang der B217 sowie Bergfeldstraße – Konradstraße – Kopenhagener Str. – Jütlandstraße – Hauptstraße – Radweg entlang der B217 auf ihre Eignung geprüft werden. Das Prüfungsergebnis ist dem Stadtbezirksrat ebenfalls vorzustellen.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Errichtung eines Fitness-Parcours auf dem Schulhof der Johannes-Kepler-Realschule
(Drucks. Nr. 15-0934/2022)

Antrag,
Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Außengelände der Johannes-Kepler-Realschule einen Fitness-Parcours zu errichten. Dieser Parcours soll der Schule als Ausweichfläche für den Schulsport zur Verfügung stehen.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 7.2.1.1.
Änderungsantrag zu DS 15-0934/2022, Errichtung eines Fitness-Parcours auf dem Schulhof der Johannes-Kepler-Realschule (Drucks. Nr. 15-1312/2022)

Antrag,
Der Bezirksrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für einen Fitness-Parcours anhand eines ähnlichen Projektes zu ermitteln, laufenden Kosten der Unterhaltung zu benennen und die verschiedenen Geräte vorzustellen.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 7.2.2.
Vorstellung Planung Busliniennetz im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1015/2022)

Die Abstimmung findet ohne Aussprache statt.

Antrag,
Die Verwaltung wird gebeten, sich gegenüber der Region dafür einzusetzen, dass zeitnah die Nahverkehrsplanungen 2024 und insbesondere geplante Veränderungen am Busliniennetz in Wettbergen und Ricklingen zeitnah im Stadtbezirksrat vorgestellt werden.
Einstimmig beschlossen


TOP 7.3.
der AfD-Fraktion


TOP 7.3.1.
Kriegerdenkmal restaurieren (Drucks. Nr. 15-0984/2022)

Bezirksratsherr Karger begründet mündlich den Antrag.

Antrag,
Die Inschriften des Kriegerdenkmals in Wettbergen zu restaurieren und die sich davor befindliche Gedenkplatte zu reinigen.
2 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.3.2.
Austausch des ausgeblichenen, nicht zu lesenden Straßenschildes in Wettbergen (Drucks. Nr. 15-0985/2022)

Bezirksratsherr Karger begründet mündlich den Antrag.

Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt, dass Straßenschild Hauptstraße (südliche Einfahrt der Hauptstraße) in Wettbergen auszutauschen.
2 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.4.
der Fraktion FDP&Volt

TOP 7.4.1.
Markierung von Pollern und Fahrradbügeln
(Drucks. Nr. 15-1022/2022)

Die Abstimmung findet ohne Aussprache statt.

Antrag,
Die Verwaltung wird alle unscheinbaren (d.h. kontrastarme; grau, silbergrau o.ä.) Poller und Fahrradbügel im Stadtbezirk, die an Ecken und Einmündungen stehen, so einfärben oder markieren, dass diese von Menschen mit eingeschränktem oder fehlendem Sehvermögen besser wahrgenommen werden.
16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.4.2.
Freie Nutzung öffentlichen WLANs im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1024/2022)

Antrag,
Diverse Gebäude im Stadtbezirk sind mit öffentlich zugänglichem WLAN ausgestattet. Um eine möglichst einfache Nutzung zu ermöglichen, soll eine Anmeldung im Self-Service ermöglicht werden, damit Bürger:innen zu jeder Zeit ohne zeitlichen Verzug Zugriff auf diese öffentlich zugänglichen Netzwerke erhalten können.
Einstimmig beschlossen

TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1078/2022)

Bezirksratsherr Gabcke bittet um Einzelabstimmung der Antragspunkte.

Antrag,
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgenden Zuwendungsantrag:
  1. 07-2021 Der Kleine Jugendtreff Wettbergen West "Atlantis" erhält entsprechend ihres Antrages zur Anschaffung von Outdoor-Kochutensilien eine Summe von bis zu 1.500,00 €
  2. 15-2022 IG Ricklingen erhält zur Durchführung einer Fußballschule für Kinder
    entsprechend ihres Antrages eine Unterstützung von bis zu 1.500,00 €
  3. 16-2022 Hannoverscher Carneval Club von 1967 e. V. erhält zur Erstellung einer
    Bühnendekoration für Materialkosten bis zu 2.968,84 €
  4. 17-2022 Der TuS Ricklingen e. V. erhält für Renovierungsarbeiten
    bis zu 1.000,00 €
  5. 18-2022 Johannes-der-Täufer-Gemeinde in Wettbergen erhält für das "Große Fest der kleinen Kirche" bis zu 1.500,00 €

Getrennte Abstimmung der Punkte:
1. einstimmig
2. einstimmig
3. einstimmig
4. einstimmig
5. 17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen

TOP 8.2.


Zuwendungen aus den Mitteln des Integrationsbeirates Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1232/2022)

Die Abstimmung findet ohne Aussprache statt.

Antrag,
auf Empfehlung des Integrationsbeirates Ricklingen beschließt der Stadtbezirksrat
Ricklingen folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

IB-01-22 finanzielle Mittel für die Ausgestaltung von Veranstaltungen
(zum Beispiel den "Europäischen Nachbarschaftstag")
bis zu 500 €
Einstimmig beschlossen

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke schließt die Sitzung um 22:20 Uhr.



Mecke Cramm
Stellv. Bezirksbürgermeister Protokollant