Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 04.05.2022

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 26.04.2022)
Protokoll (erschienen am 16.09.2022)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.05 - Datum 27.05.2022

PROTOKOLL

5. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 4. Mai 2022, (Hybridsitzung)
Neues Rathaus (Ratssaal), Trammplatz 2, 30159 Hannover

Beginn 19:00 Uhr
Ende 21:20 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Tegeder (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeisterin Schophaus) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller (FDP)
Bezirksratsherr Claußen (SPD)
Bezirksratsfrau Deierling (SPD)
Bezirksratsfrau Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Gauglitz (CDU)
Bezirksratsherr Gołkontt ab 19.20 - 21.20 Uhr (AfD)
(Bezirksratsherr Groebner) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Jeinsen (SPD)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Schmitz (SPD)
(Bezirksratsfrau Scholvin) (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsfrau Siering (SPD)
Bezirksratsfrau Spoida (CDU)
Bezirksratsherr Ullrich (DIE LINKE.)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
Ratsherr Homann (SPD)
(Ratsherr Wippach) (AfD)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke (Fachbereich Personal und Organisation)
Herrn Behrla (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Mathieu (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Holthaus-Voßgröne (Fachbereich Tiefbau)

Presse
Frau Oswald-Kipper (HAZ / Stadtanzeiger)
Herr Michael (wochenspiegel)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


2. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 02.03.2022


3. Einwohner*innenfragestunde


4. A N F R A G E N

4.1. der SPD-Fraktion

4.1.1. Begrünung Bolzplatz Kampstraße/Ecke Wilhelm-Tell-Straße
(Drucks. Nr. 15-1026/2022)

4.1.2. Aktueller Stand Deckensanierung Hannoversche Str./Alte Schmiede bis Heinrichstr.
(Drucks. Nr. 15-1027/2022)

4.2. der CDU-Fraktion

4.2.1. Ladezentrum für E-Roller in Anderten
(Drucks. Nr. 15-1038/2022)

4.2.2. Anzahl von E-Ladestationen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1041/2022)

4.2.3. Unfallschwerpunkte im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1042/2022)

4.2.4. Unbewohnte Immobilie in Misburg
(Drucks. Nr. 15-1043/2022)


5. A N H Ö R U N G E N

5.1. Grundinstandsetzung der Straßenbrücke Anderter Straße über die DB-Güterstrecke in Hannover-Misburg
(Drucks. Nr. 0548/2022 mit 2 Anlagen)

5.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0548/2022 mit 2 Anlagen (Grundinstandsetzung der Straßenbrücke Anderter Straße über die DB-Güterstrecke in Hannover-Misburg)
(Drucks. Nr. 15-1044/2022)

5.2. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Gottfried-Benn-Platz
(Drucks. Nr. 0854/2022 mit 1 Anlage)

5.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1901 Schulzentrum Anderten
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1062/2022 mit 3 Anlagen)

5.4. Bebauungsplan Nr. 1903 - Erweiterung Frachtpostzentrum -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0922/2022 mit 4 Anlagen)


6. I N F O R M A T I O N E N

6.1. Information zur Veräußerung eines Grundstücks an der Höverschen Straße
(Informationsdrucks. Nr. 0996/2022 mit 2 Anlagen)


7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. Zuwendung an die Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e.V. im Jahr 2022
(Drucks. Nr. 15-1037/2022)

7.2. Kriterien für die Vergabe von Bezirksratsmitteln im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1074/2022 mit 1 Anlage)

7.3. Kriterien zur Vergabe des Ehrenamtspreises im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1075/2022 mit 1 Anlage)


8. Bericht des Stadtbezirksmanagements


9. Informationen über Bauvorhaben


10. Einwohner*innenfragestunde


11. A N T R Ä G E

11.1. der SPD-Fraktion

11.1.1. Anhörung nach §31 (3+4) i.V.m. §35 (1) der Geschäftsordnung des Rates zum Thema: "Perspektiven des Zementwerks Holcim in Höver" (Sitzung des Stadtbezirksrats Misburg-Anderten am 1.6.2022)
(Drucks. Nr. 15-1028/2022)

11.1.2. Nächtliches Fahrverbot für LKW über 7,5 t in der Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-1036/2022)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

12.1. Zuwendung aus den Mitteln des Stadtbezirksrats – SoVD Anderten
(Drucks. Nr. 15-1051/2022)

12.2. Zuwendung aus den Mitteln des Stadtbezirksrats – BffL Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-1052/2022)

12.3. Zuwendung aus den Mitteln des Stadtbezirksrats – Evangelische Kirchengemeinde Hannover-Misburg „St. Johanniskirche“
(Drucks. Nr. 15-1056/2022)


13. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

13.1. Zuw. IB-01-2022, "Deutsch-Türkisches Freundschaftskonzert am 30.09.22 im Bürgerhaus Misburg"
(Drucks. Nr. 15-1067/2022)

13.2. Zuw. IB-02-2022, Überdachte Außensitzanlage
(Drucks. Nr. 15-1073/2022)


14. MITTEL für Patenschaftsarbeit

14.1. Pflege partnerschaftlicher Beziehungen 2022 - Aufteilung der Mittel
(Drucks. Nr. 15-1077/2022)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Tegeder eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Er verlas Hinweise zur Durchführung der Sitzung in hybrider Form und verwies auf die dazugehörige Datenschutzerklärung gegen die von den Anwesenden bzw. digital Teilnehmenden kein Einwand erhoben wurde. Bezirksbürgermeister Tegeder machte auf die Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufmerksam, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden könne und der Sitzplatz verlassen werde.

Im Anschluss daran bat er die Anwesenden sich von den Plätzen zu erheben und in Gedenken an die ehemalige Bezirksratsfrau Christiane Zanot eine Schweigeminute einzulegen. Bezirksbürgermeister Tegeder würdigte die kurz zuvor im Alter von 67 Jahren Verstorbene als Person, die sich mit großen Engagement für die Belange der Menschen im Stadtbezirk eingesetzt und sich maßgeblich um den Jugendaustausch mit der Partnerstadt Bollnäs gekümmert hat.

Im weiteren Sitzungsverlauf wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 02.03.2022

Bezirksratsherr Dr. Schmitz machte auf die falsche Schreibweise seines Namens auf Seite 36 aufmerksam. Ansonsten wurde das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde

Beginn der Einwohner*innenfragestunde um 19:05 Uhr.

Ein Bürger teilte mit, dass er an Karfreitag in der Kapelle am Waldfriedhof gewesen sei und festgestellt habe, dass die dortige Toilette verschlossen war. Er erkundigte sich, ob es feste Öffnungszeiten gebe und wenn ja, ob die Möglichkeit bestünde, auf diese im Bereich der Kapelle hinzuweisen.


Protokollantwort

Die Toilettenanlagen sind grundsätzlich zu den Öffnungszeiten des Friedhofes, also auch am Wochenende und an den Feiertagen, geöffnet. Gesonderte Öffnungszeitschilder für die Toiletten sind daher nicht erforderlich.

Für das Öffnen und Schließen der Toiletten ist ein Schließdienst beauftragt. Das Unternehmen hat nach eigener Aussage den Dienst ausgeführt.


Allerdings gibt es bei der Toilettenanlage einen Vorraum. Von diesem Vorraum gelangt man zu den Toiletten. Zurzeit ist an der Tür zum Vorraum ein Schloss, so dass die Tür von innen verriegelt werden kann. Bisher gab es dadurch keine Beeinträchtigungen bei der Nutzung.

Wir werden jedoch veranlassen, dass das Schloss des Vorraumes ausgetauscht wird, damit es nicht mehr von innen verschlossen werden kann.


Ein weiterer Bürger erkundigte sich zur Entscheidung eines im Dezember 2021 beschlossenen Antrags zum Tennishallenbau des TSV Anderten (DS Nr. 15-2492/2021). Im Verlauf der Sitzung wurde der Bürger auf die Entscheidung der Verwaltung vom 21.03.2022 hingewiesen, die im Sitzungsmanagement der Landeshauptstadt Hannover digital veröffentlicht und für alle Interessierten einsehbar ist.

Mangels weiterer Wortmeldungen schloss Bezirksbürgermeister Tegeder die Einwohner*innenfragestunde um 19:10 Uhr.



TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der SPD-Fraktion

TOP 4.1.1.
Begrünung Bolzplatz Kampstraße/Ecke Wilhelm-Tell-Straße
(Drucks. Nr. 15-1026/2022)

Erscheinungsbild und Lärmschutz sind beim Bolzplatz Kampstr./Ecke Wilhelm-Tell-Str. verbesserungswürdig. Für beides in einem Zug könnte eine, insbesondere seitliche, Begrünung förderlich sein.


Wir fragen die Verwaltung:

1. Inwiefern betrachtet die Verwaltung eine Begrünung des genannten Bolzplatzes, auch und insbesondere zur Wilhelm-Tell-Str. hin, als geeignet zum Lärmschutz für Anwohner*innen?

2. Welche Erfahrungen gibt es dazu in Hannover?

3. Welche städtischen Mittel kommen für eine solche Begrünung infrage?





Zu 1. Im Hinblick auf den Lärmschutz würde eine Begrünung lediglich geringe Effekte erzielen, eine optische Abschirmung hingegen wäre damit gewährleistet. Entlang des Bolzplatzes insbesondere zur Wilhelm-Tell-Straße ist eine weitere Bepflanzung punktuell möglich. Der Zaun muss zu Wartungszwecken erreichbar bleiben.


Zu 2. Begrünungsmaßnahmen sind aus stadtökologischen und gestalterischen Gründen grundsätzlich wünschenswert und bewirken positive psychologische Effekte. Lärmschutzwirksame Pflanzungen sind allerdings vor dem Hintergrund der notwendigen großen Dimensionierung oftmals flächenseitig nicht umsetzbar. Erfahrungswerte durch Lärmmessungen liegen nicht vor.

Zu 3. Kleinere Pflanzmaßnahmen sind bei Bedarf aus dem Haushalt des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün finanzierbar.


Bezirksratsherr Dr. Schmitz erkundigte sich zur Formulierung „kleinere Pflanzmaßnahmen“ und der finanziellen Grenze bei der man sich zumindest auf einer Seite eine Begrünung vorstellt und einen Lärmschutz verspricht. Frau Herzog-Karschunke sagte zu, dies mit der Fachverwaltung zu klären und eine Rückmeldung zu geben.





Protokollantwort

Die Verwaltung wird aus vegetationstechnischen Gründen im Herbst/Winter 2022/23 die Verkehrsgrünfläche um drei Sträucher ergänzen (siehe nachfolgender Kartenausschnitt).

Eine erweiterte Pflanzung auf dem Bolzplatz ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich.

Die Pflanzung erfolgt mit standortgerechten, gebietsheimischen Laubgehölzen (Sträucher mit einer Pflanzgröße von 150-175 cm) mit Hartriegel (Cornuns sanguinea), Schneeball (Viburnum) und Schneebeere (Lonicera xylosteum).

Die Verwaltung wird diese Pflanzung aus dem Ergebnishaushalt finanzieren.






TOP 4.1.2.
Aktueller Stand Deckensanierung Hannoversche Str./Alte Schmiede bis
Heinrichstr.
(Drucks. Nr. 15-1027/2022)

Ursprünglich war die Deckenerneuerung der Hannoverschen Str. auf dem oben erwähnten Abschnitt für das Wochenende 26. bis 28.9.2020 angesetzt, wurde aber damals wegen schlechten Wetters kurzfristig abgesagt. Eine zeitnahe Realisierung wurde stattdessen angekündigt. Nach über einem Jahr, in dem nichts passierte, obwohl der Auftrag offensichtlich vergeben wurde, fragten wir dazu in einer Anfrage zur Bezirksratssitzung am 6.10.2021 nach.

Laut einer Antwort der Verwaltung (Drucksache Nr. 15-2102/2021) ist der Auftrag zur Straßensanierung am 21.9.2021 storniert worden, die Maßnahme solle im Jahr 2022 durchgeführt werden. Mittlerweile sind gegenüber dem ursprünglich genannten Termin über eineinhalb Jahre vergangen, was doch stutzen lässt. Es liegt sicherlich im Interesse des Bezirksrats und der Öffentlichkeit, über anstehende Straßenbaumaßnahmen detailliert und mit angemessenem Vorlauf informiert zu sein.


Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist mittlerweile ein neuer Auftrag zur Straßensanierung auf dem genannten Abschnitt der Hannoverschen Str. erteilt worden?

2. Welchen Baubeginn gibt es dafür entsprechend in Konkretisierung der Zeitangabe „2022“?

3. Sollten die ersten Punkte nicht zutreffen, worin bestehen dabei die Probleme, und wann und in welcher Form wird die Verwaltung Abhilfe schaffen?


Zu 1:

Ja, es ist ein neuer Auftrag zur Straßensanierung erteilt worden.

Zu 2:

Der Rahmenvertrag zur Asphaltdeckschichtsanierung ist mit Wirkung vom 28.03.22 geschlossen worden. Aus diesem Grund kann heute noch kein Termin genannt werden. Der Auftrag soll im laufenden Jahr abgewickelt werden und ist noch entsprechend zu koordinieren.

Zu 3:

siehe Antworten zu 1 und 2.




TOP 4.2.
der CDU-Fraktion

TOP 4.2.1.
Ladezentrum für E-Roller in Anderten
(Drucks. Nr. 15-1038/2022)

Berichten von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr ist zu entnehmen, dass sich in der Owiedenfeldstraße 2a ein Zentrum zum Laden von E-Rollern befindet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Ist dies der Verwaltung bekannt?
2. Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen und Notfallpläne zum Schutz der anderen Anlieger und der Bevölkerung sind vorhanden, da beim Laden von Akkus besondere Gefahr besteht?
3. Ist das Gebäude besonders für die Gefahren, die beim Ladevorgang bestehen, ausgestattet?



zu 1:

Die Verwaltung wurde über den Brand am 13.04.2022 im genannten Objekt Owiedenfeldstraße 2 durch das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt sowie durch die Feuerwehr Hannover informiert. Die Feuerwehr wurde automatisch über die im Objekt vorhandene Brandmeldeanlage alarmiert.
zu 2:

Das Objekt ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Für die Bekämpfung von Entstehungsbränden stehen weiterhin Feuerlöscher zur Verfügung. Für defekte Akkumulatoren stehen Havarieboxen bereit. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte der Feuerwehr fest, dass es in einem Abschnitt einer Gewerbehalle zu einer Rauchentwicklung gekommen war.

Durch Mitarbeiter des Betreibers wurde geschildert, dass es zu einem Entstehungsbrand an einem defekten Akkumulator eines E-Rollers gekommen war, der bereits durch Beschäftigte vor Ankunft der Feuerwehr mit Kleinlöschgeräten gelöscht wurde. Durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr wurden lediglich Lüftungsmaßnahmen vorgenommen und der betroffene Akku in eine speziell für diesen Fall vorhandene Havariebox des Betreibers verbracht.

zu 3:

Das Brandereignis vom 13.04.2022 hat gezeigt, dass die vorhandenen sicherheitstechnischen Einrichtungen wirksam eine Gefahr für die Bevölkerung verhindert haben. Die v. g. beschriebenen sicherheitstechnischen Einrichtungen sorgen dafür, dass sich Brände nicht ausbreiten können und frühzeitig wirksam bekämpft werden.





Bezirksratsfrau Spoida erkundigte sich nach der genauen Anzahl der Havarieboxen. Bezirksratsherr Dr. Schmitz fragte, seit wann das Ladezentrum vor Ort bestehe und seit wann dies der Verwaltung bekannt sei. Herr Behrla teilte mit, dass die Anzahl der Havarieboxen zu Protokoll mitgeteilt werde. Für die Lagerhalle vor Ort gebe es eine grundsätzliche Baugenehmigung, eine gesonderte Genehmigung zum Aufladen der E-Roller sei nach Auskunft der Bauordnung nicht erforderlich. Das Datum der Baugenehmigung werde ebenfalls zu Protokoll gegeben.


Protokollantwort:

Die Ursprungsgenehmigung wurde im Jahr 1991 oder 1992 erteilt. Ein genaueres Datum könne aufgrund der derzeitigen Einlagerung der Bauakten wegen eines Umzugs nicht mitgeteilt werden. Der Feuerwehr Hannover und der Bauordnung war bis zum Brand diese Nutzung nicht bekannt.

Anmerkung des Protokollführers: Eine darüber hinaus gehende Antwort lag zum Zeitpunkt der Protokollerstellung aus dem Bereich Bauordnung noch nicht vor. Die Mitglieder des Bezirksrates werden hierzu durch gesonderte Nachricht informiert.




TOP 4.2.2.
Anzahl von E-Ladestationen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1041/2022)

Vor dem Hintergrund jüngster Berichterstattungen zu E-Ladestationen und der Darstellung, dass Hannover das dichteste Ladenetz aller Großstädte habe, fragen wir die Verwaltung:
1. Kann die Verwaltung diese Darstellung bestätigen und inwiefern gibt es ein City-Randbezirke-Gefälle?
2. Welche und wie viele Ladesäulen werden bis Ende April 2022 in Misburg-Anderten erstellt worden sein?
3. Sind der Verwaltung darüber hinaus weitere Planungen bekannt?

Zu 1. Die Darstellung kann bestätigt werden. Die Berechnungen beruhen auf den Angaben der Bundesnetzagentur (Liste der Ladesäulen Stand 1. März 2022) sowie den im Internet abrufbaren Einwohner*innenzahlen der Landeshauptstadt Hannover zum o. g. Stichtag. Im Ranking der Großstädte mit über 500.000 Einwohner*innen belegt die Landeshauptstadt Hannover mit einer Quote von 122 öffentlich zugänglichen Ladepunkten pro 100.000 Einwohner*innen (651 Ladepunkte auf 534.000 Einwohner*innen) bundesweit den 1. Platz vor Stuttgart (109) und München (98) auf den Plätzen 2 und 3. Bei der Betrachtung der Bedarfsmeldungen und der daraus erfolgten verdichteten Umsetzungen wird deutlich, dass die Stadtbezirke Mitte, Vahrenwald-List und Südstadt-Bult am stärksten vertreten sind.

Zu 2. Aktuell befinden sich im Stadtbezirk Misburg-Anderten 14 Ladepunkte (12 mit je 22 kW und zwei mit je 75 kW Ladeleistung) an den folgenden sieben Standorten (jeweils eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten): Waldstraße 3A, Tiergartenstraße 172, Hannoversche Straße 7 (2x75 kW), Königsberger Ring 209, Heinrich-Böll-Weg 10, Kerbelweg 6, Hans-Werner-Lampe-Weg 2. Bis Ende April bzw. Anfang Mai werden voraussichtlich vier Ladepunkte (zwei Ladesäulen) auf dem Parkplatz am Sportpark Misburg (ggü. Seckbruchstraße 57) und zwei Ladepunkte (eine Ladesäule) auf dem Parkplatz der Sportfreunde Anderten (Eisteichweg 13) über das Förderprojekt H-stromert errichtet werden.

Zu 3. In der Gollstraße in Anderten ist eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten mit jeweils 22 kW Ladeleistung auf dem Parkplatz der Sparkasse geplant.




TOP 4.2.3.
Unfallschwerpunkte im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1042/2022)

Am 05. April 2022 berichtete die HAZ über die Verkehrsunfallstatistik im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover für das Jahr 2021. Demnach sei die Zahl der Unfälle im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Welche Stellen im Stadtbezirk gelten aus Sicht der Verwaltung in Rücksprache mit der Polizeidirektion Hannover als Unfallschwerpunkte?
2. Wie verteilt sich das Verschulden dieser Unfälle auf die jeweiligen Verkehrsanteile (Autoverkehr, Radverkehr, Fußverkehr usw.)?

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats Misburg (das auch den Stadtbezirk Anderten mit umfasst) gibt es keine Unfallhäufungsstellen (Fachbegriff für den umgangssprachlich verwendeten Begriff Unfallschwerpunkt), die ein Handeln der Unfallkommission der Landeshauptstadt notwendig werden lassen.
Die Unfallkommission befasste sich mit drei Örtlichkeiten in den letzten drei Jahren aus besonderem Anlass, weil dort entweder eine Person getötet oder ein Kind schwer verletzt wurde. Diesen Auftrag hat sich die Unfallkommission selbst gegeben, um kurzfristig auf besonders schwere Unfälle mit Todesfolge, oder Unfälle mit schwer verletzten Kindern reagieren zu können. In solchen Fällen erfolgen Sondertermine vor Ort unter Beteiligung von Vertreter*innen der Polizei und Fachleuten aus der Verwaltung, um die örtlichen Gegebenheiten und Verkehrssituationen zu begutachten und Optimierungspotentiale zu ermitteln.

Diese Örtlichkeiten waren:

1. Anderter Straße 97 – getöteter Radfahrender nach Unfall mit LKW am 23.12.2020
2. Anderter Straße 129 – schwerverletztes Kind (8) als zu Fuß Gehender nach Unfall mit Klein-LKW am 06.05.2019
3. Höversche Straße /Lohweg - schwerverletzter Jugendlicher als Radfahrender nach Unfall mit LKW am 07.05.2020

Sofern an den vorgenannten Örtlichkeiten Maßnahmen zur weiteren Optimierung der Verkehrssicherheit festgestellt wurden, erfolgte eine entsprechende Veranlassung.



TOP 4.2.4.
Unbewohnte Immobilie in Misburg
(Drucks. Nr. 15-1043/2022)

Die Doppelhaushälfte in der Götzstraße 31 ist augenscheinlich seit Jahren unbewohnt und „gammelt“ immer mehr vor sich hin. Die Nachbarn berichten über Ratten und Ungeziefer, die dort beobachtet werden.

Die Angelegenheit wurde dem Ordnungsamt mehrfach gemeldet, ohne dass eine erkennbare Veränderung der Situation sichtbar wurde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Ist dies der Verwaltung bekannt?
2. Kann die Verwaltung Maßnahmen ergreifen, um eine Verbesserung der Wohnsituation und des Erscheinungsbildes zu erreichen?


Aus folgenden Fachbereichen liegen Antworten vor:

Fachbereich Öffentliche Ordnung

Hinweise (etwa aus der Nachbarschaft) über einen Rattenbefall in der Götzstraße sind dem Fachbereich Öffentliche Ordnung in den letzten Jahren nicht zugegangen.


Fachbereich Planen und Stadtentwicklung

zu 1:

Die Immobilie ist der Verwaltung seit vielen Jahren bekannt. Sofern von dem Objekt keine akuten Gefahren ausgehen und der öffentliche Raum nicht betroffen ist, besteht seitens der Verwaltung keine Ermächtigung, einzugreifen.

Aktuelle Informationen, die auf eine Gefahrenlage hinweisen, liegen der Verwaltung nicht vor.

zu 2:

Strukturelle Gründe für den Leerstand liegen hier nicht vor, vielmehr stellt der Leerstand in dieser Gegend einen Einzelfall dar. Eine allgemeine Verbesserung der Wohnsituation und des Erscheinungsbildes liegt in der Verantwortung des jeweiligen Grundstückeigentümers einer Immobilie, auch einer Leerstandsimmobilie. Da der Verwaltung aktuell keine konkreten Hinweise auf eine Gefahrenlage vorliegen, bestand bislang kein Handlungserfordernis.



TOP 5.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.
Grundinstandsetzung der Straßenbrücke Anderter Straße über die DB-Güterstrecke in Hannover-Misburg
(Drucks. Nr. 0548/2022 mit 2 Anlagen)

Antrag,

der Mittelfreigabe von 885.000 € und dem Baubeginn zur Grundinstandsetzung der Straßenbrücke Anderter Straße, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß §94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG


Finanzielle Auswirkungen:

Kostenstelle: 66320541
Bezeichnung: Gemeinstraßen, Brückenunterhaltung
Anteiliger Ansatz 2022: 885.000 €

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen


TOP 5.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0548/2022 mit 2 Anlagen
(Grundinstandsetzung der Straßenbrücke Anderter Straße
über die DB-Güterstrecke in Hannover-Misburg)
(Drucks. Nr. 15-1044/2022)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat fordert die Verwaltung auf, die Grundinstandsetzung der Straßenbrücke Anderter Straße über die DB-Güterstrecke in Hannover-Misburg wie beschrieben vorzunehmen. Jedoch sollen die Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen und die Nebenanlage für Geh- und Radverkehr je Fahrtrichtung in gleicher Spurbreite wie derzeit erhalten bleiben.

Gleichzeitig soll die Verwaltung weitere Optionen prüfen, um eine mehrmonatige halbseitige Sperrung für den Straßenverkehr während der Baumaßnahme zu vermeiden.



Bezirksratsherr Dr. Schmitz teilte mit, dass seine Fraktion von keiner gefährlichen Planung ausgehe. Man werde daher der Drucksache der Verwaltung zustimmen und den Änderungsantrag ablehnen. Bezirksratsherr Hoare bat im Sinne der Sicherheit nochmal zu überlegen, den Änderungsantrag zu unterstützen. Bezirksratsherr Dr. Schmitz erwiderte, dass es aus Sicht seiner Fraktion bei der Drucksache der Verwaltung eher darum gehe, ein Verkehrschaos zu vermeiden.

Bezirksratsherr Mansmann machte darauf aufmerksam, dass Radverkehr
kein Verkehr 2. Klasse sei und ebenfalls einen Anspruch auf eine sichere Wegeführung habe im Vergleich zum Kraftverkehr. Derzeit sei die Fahrbahn breiter als erforderlich und der Radweg dafür schmaler. Dies soll korrigiert werden und daher könne seine Fraktion dem Änderungsantrag nicht zustimmen.

7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen; somit abgelehnt




TOP 5.2.
Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Gottfried-Benn-Platz
(Drucks. Nr. 0854/2022 mit 1 Anlage)

Antrag,

zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche vor dem Grundstück Gottfried-Benn-Platz entsprechend der Anlage 1 abweichend vom B-Plan Nr. 1500 nicht ausgebaut wird.


Frau Mathieu stellte anhand einer Präsentation die Örtlichkeit und die sich aus einem Wettbewerb ergebende Planung/Bebauung vor. Der Investor hat sich mit dem Kauf des Grundstückes zur Bebauung des Quartiersplatzes verpflichtet. Im Zuge der Planungen zum Bau des Quartiersplatzes sei nun festgestellt worden, dass der zwischen Gottfried-Benn-Weg und Werner-Kraft-Straße verlaufende Fußweg sehr schmal sei und um eine benachbarte Fläche des angrenzenden Quartiersplatzes (ca. 12 m²) verbreitert werden solle.

Bezirksratsherr Dr. Schmitz hätte sich diese Klarheit (auch in der Grafik) in der Drucksache gewünscht. Da dies fehle, werde die Drucksache in die Fraktion gezogen. Frau Mathieu sagte zu, die vorgestellte Planung zum Minderausbau dem Sitzungsprotokoll beizufügen.

Bezirksratsherr Hoare stimmte Bezirksratsherr Dr. Schmitz mit Blick auf die fehlende Nachvollziehbarkeit grundsätzlich zu. Er bat um Auskunft, über die Höhe des Verkaufserlöses und um Angabe, wohin die Einnahmen für den Grundstücksverkauf fließen werden. Ferner machte er darauf aufmerksam, dass ihm die Lage und Bezeichnung „Gottfried-Benn-Platz“ bisher nicht bekannt gewesen sei.

Frau Mathieu vermutete, dass es sich um einen Arbeitstitel handelt, da die Drucksache vom Fachbereich Tiefbau erstellt worden sei. Zur Höhe der Einnahmen konnte keine Angabe gemacht werden, es sei zu erwarten, dass dies zum aktuellen Bodenwert erfolgen werde.

Aus dem Bezirksrat wurde der Wunsch geäußert, dass die Drucksache durch die Verwaltung als Neufassung eingebracht und die angesprochenen Punkte klarer und detaillierter aufgegriffen werden.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen





Protokollantwort des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung

Bei dem vorgelegten Drucksachentext handelte sich um einen Standardtext seitens des zuständigen Fachbereichs Tiefbau für Drucksachen zum Minderausbau. Die nachfolgenden Darstellungen veranschaulichen besser die mit dem Bauträger Gundlach abgestimmten Planungen und die daraus folgende notwendige Verkürzung des Quartiersplatzes im Westen. Die um den Quartiersplatz verlaufenden Wege bleiben öffentlich durchgängig. Die Verschiebung der Grenze erfolgt, damit die Abgrenzung zwischen Weg und Quartierplatz mit den Flurstücksgrenzen übereinstimmt. Damit können auch Zuordnungen über Pflege, Instandhaltung und Entwässerung ebenso klar abgegrenzt werden.







TOP 5.3.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1901 Schulzentrum Anderten
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1062/2022 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses mit der Erweiterung um die Grundstücke Am Tiergarten 2, 4, 6 und Wasserweg 22, 22, 24 sowie um den Teil des Wasserweges, der noch nicht im Geltungsbereich lag (Gemarkung Anderten, Flur 17, Flurstück 79/5), zu beschließen,
2. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB für die durch den modifizierten Aufstellungsbeschluss hinzugefügten Grundstücke zu verzichten,
3. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1901 mit Begründung zuzustimmen,
4. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.


Auch bei diesem Tagesordnungspunkt veranschaulichte Frau Mathieu durch eine Präsentation die Zielsetzung des Bebauungsplanes und die Anordnung der neuen Schulgebäude die aufgrund des derzeit bestehenden Planungsrechts so nicht umgesetzt werden können. Dabei ging sie u.a. auf die Geschossigkeit der Gebäude, der Stellplätze, den Baumschutz und insbesondere auf die unterschiedlichen Ausweisungen (Gemeinbedarffläche Schule, Allgemeines Wohngebiet, Reines Wohngebiet) ein.

Bezirksratsherr Dr. Schmitz erklärte, dass trotz Einholens einer fachkundigen Meinung nicht deutlich genug werde, welche Planung sich in jedem Teil des Plangebietes ergeben werde. Wie bei der vorangegangenen Drucksache fehle es auch hier an der nötigen Klarheit. Er wünsche sich eine Darstellung in der jeder Bereich separat erklärt werde, da sich dies der Drucksache derzeit nicht entnehmen lasse. Abschließend bat er um Auskunft, ob es auf Grundlage des neuen Bebauungsplans und dem Bau des Schulzentrums noch möglich sei, ein Schwimmbad zu errichten und wenn ja, wo. Zum Vergleich der Bebauungspläne bat er zudem darum, auch die Möglichkeiten des alten Bebauungsplanes aufzuzeigen. Zuletzt informierte Bezirksratsherr Dr. Schmitz darüber, dass die Drucksache in die Fraktion gezogen werde.

Bezirksratsherr Hoare pflichtete den Ausführungen von Bezirksratsherrn Dr. Schmitz bzgl. des Vergleichs der unterschiedlichen Bebauungspläne bei. Auch er erwarte zur nächsten Sitzung eine entsprechend erweiterte Präsentation. Unter Verweis auf die Entscheidung der Verwaltung zum Tennishallenbau des TSV Anderten (DS Nr. 15-2492/2021 S1) bat Bezirksratsherr Hoare weiterhin um Auskunft, ob ein Tennishallenneubau auch unter Berücksichtigung des Neubaus des Schulzentrums weiterhin möglich sei.

Bezirksratsfrau Bockentin-Müller erkundigte sich zur zeitlichen Abfolge von Sport- und Schwimmhallenneubau.

Frau Mathieu erklärte, dass nach den derzeitigen Planungen zunächst der Neubau dieser beiden Gebäude geplant sei, bevor ein Abbruch erfolgen solle. Allerdings machte sie bei der Schwimmhalle darauf aufmerksam, dass dieses Gebäude abgängig sei und bis zu einem geplanten Neubau aller Gebäude in ca. 2035 wohl nicht bestehen bleiben werde. Ein Tennishallenneubau wäre weiterhin realisierbar, die Umsetzung müsste aber im Zusammenhang mit dem benachbarten Sporthallenneubau betrachtet werden.

Bezirksratsfrau Spoida machte darauf aufmerksam, dass die Tennishalle nicht in der Sporthalle untergebracht werden könne. Für die Tennishalle hätte der Verein eine eigene Fläche angeboten.

Frau Mathieu sei dies bewusst. Sie gehe davon aus, dass der Verein dies ganzheitlich betrachte und zunächst den Sporthallenneubau abwarte, bevor ein Tennishallenneubau anstehe.

Bezirksratsherr Senatore pflichtete den Ausführungen von Bezirksratsfrau Spoida bei. Der Tennisverein verzichte auf zwei Plätze, auf denen der Tennishallenneubau vorgesehen sei. Dies solle bereits jetzt berücksichtigt werden. Er befürchte anderenfalls das dies in Zukunft nicht mehr umgesetzt werde. Zudem erkundigte er sich zum Standort der künftigen Schwimmhalle. Er nehme an, dass diese auf eine Grünfläche verlegt werde, die derzeit durch die Sportfreunde Anderten als Trainingsfläche durch die Fußballjugend genutzt werde. Er frage sich, ob der Entfall des Trainingsplatzes gegenüber den Sportfreunden Andertens mitgeteilt worden sei.

Frau Mathieu verwies hierzu auf die Zuständigkeit des Gebäudemanagements und sagte eine Protokollantwort zu.

Bezirksratsherr Ullrich erkundigte sich mit Blick auf die Einschränkung des Naturschutzes (u.a. Beeinträchtigung von Fledermäusen) zum Anteil von 70 % der versigelten Fläche, ob daran durch den neuen Bebauungsplan festgehalten werde.

Frau Mathieu erläuterte, dass der Bebauungsplan in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werde und an dieser Festsetzung aus dem bestehenden B-Plan daher festgehalten werden müsse. Zum Thema Artenschutz/Fledermäuse verwies Frau Mathieu auf ein vorliegendes Gutachten, dass eine Population an der Stelle bestätigt. Die weitere Regelung erfolge im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wo Nistplätze, Anflugbereiche etc. festgelegt werden.

Bezirksratsherr Dr. Schmitz erkundigte sich nochmals zum Schwimmbadneubau. Es ist bekannt, dass ein gesonderter Beschluss für einen Neubau nötig ist. Dabei ist auch davon auszugehen, dass der Masterplan noch geändert werden müsse, da Bauphasen oder geplante Grundstücksareale nicht optimal seien. Bezirksratsherr Dr. Schmitz wollte wissen, ob man im gesamten Plangebiet „frei“ sei, den Neubau zu realisieren oder der Bebauungsplan Areale für den Neubau ausschließe .

Frau Mathieu erläuterte, dass im Bereich des neuen Bebauungsplans bereits jetzt schon eine Freibadfläche festgesetzt sei und ein Neubau auf diesem Areal daher ohne eine Bebauungsplanänderung möglich sei. An anderer Stelle des B-Plans könnte das Schwimmbad derzeit nicht errichtet werden, dennoch wäre in Abstimmung mit dem Bezirksrat auch eine spätere B-Plan-Änderung möglich.

Die Feststellung von Bezirksratsherr Dr. Schmitz, dass der neue Bebauungsplan Bereiche enthält, wo ein Schwimmbad künftig nicht errichtet werden könnte, wurde von Frau Mathieu bejaht. Mit diesem (neuen) Bebauungsplan erklärte sich Bezirksratsherr Dr. Schmitz bzw. die Fraktion nicht einverstanden.


Bezirksratsherr Hoare erkundigte sich bei Frau Mathieu, wie die Vereine vor Ort in die derzeitigen Planungen eingebunden werden und wann es die letzte Beteiligungsrunde gab bzw. wann die nächste geplant ist.

Zusätzlich äußerte Bezirksratsherr Hoare die Bitte, die beteiligten Fachbereiche Sport, Bäder und Eventmanagement sowie Gebäudemanagement zur nächsten Sitzung am 1.6.22 einzuladen, damit den Mitgliedern belastbare Informationen für eine Beschlussfassung gegeben werden.

Protokollantwort

Nach Rücksprache mit den beteiligten Fachbereichen Gebäudemanagement und Sport, Bäder und Eventmanagement kann festgestellt werden, dass die Planungen zum Neubau der Sporthalle am Eisteichweg aktuell vorangetrieben werden. Verwaltungsintern wurde im März 2022 die Notwendigkeit einer Sporthalle mit 4 Feldern für den Schulsport zzgl. weiterer Flächen als Vereinsportflächen oder Multifunktionsflächen anerkannt. Im Vorfeld wurden die ansässigen Vereine in die Planung bereits eingebunden. Der Bedarf des TSV Anderten an einer Tennishalle ist der Verwaltung bekannt und er wird auch zukünftig in den Planungen berücksichtigt werden. Die bald folgenden Planungsschritte für die Sporthalle erfolgen abermals unter Beteiligung der ansässigen Vereine. Es wird angestrebt noch vor der Sommerpause einen gemeinsamen Termin zu finden. Die Planungen zum Schwimmbad hängen vom Bäderkonzept der Landeshauptstadt Hannover ab, welches regelmäßig überarbeitet und den Gremien zum Beschluss vorgelegt wird. Planungsrechtlich steht dem Neubau eines Schwimmbades am Eisteichweg nichts entgegen. Es kann sowohl auf der im Masterplan vorgesehenen Fläche nördlich des Schulzentrums als auch im südlich festgesetzten „Allgemeinen Wohngebiet“ (WA) als Anlage für schulische bzw. sportliche Zwecke“ realisiert werden.



Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 5.4.
Bebauungsplan Nr. 1903 - Erweiterung Frachtpostzentrum -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 0922/2022 mit 4 Anlagen)

Antrag,

1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1903 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Anlage 4) zu beschließen,
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1903 - Festsetzung eines Industriegebietes für einen Neubau zur Erweiterung des Frachtpostzentrums Anderten -gemäß den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.


Frau Mathieu stellte im Folgenden die Drucksache zum Bebauungsplan Nr. 1903 - Erweiterung Frachtpostzentrums vor. Dabei ging sie auf die Notwendigkeit ein, die sich aus einer erhöhten Nachfrage im Bereich Logistik und Paketlieferung ergebe. Der Flächennutzungsplan sehe für den vorgesehenen Bereich bereits eine Gewerbefläche vor, sodass eine diesbezügliche Änderung des F-Plans nicht mehr erforderlich sei. Vorgesehen ist im neuen Bebauungsplan die Ausweisung eines Industriegebietes. Bei dem Frachtpostzentrum handelt es sich nicht um ein Verteilzentrum, in dem von großen LKW auf viele kleine Fahrzeuge umgeladen werde mit dem entsprechenden Verkehrsaufkommen. Vielmehr erfolge die Verteilung auf weitere große LKW, die zur Abfahrt die Schnellstraße bzw. die Autobahn nutzen.

Für die Feststellung der Zu- und Abgangsverkehre an den Knotenpunkten wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, dass zwar in Teilen eine hohe verkehrliche Belastung ausweist, durch eine optimierte, intelligentere Ampelschaltung die Zwischenzeiten aber erheblich verkürzt werden und damit eine verkehrliche Verträglichkeit erwarten lässt. Einbezogen dabei wurde auch die erwartete mögliche Zunahme des Verkehrs im Bereich des Lohwegs.

Mit Blick auf die von der Verwaltung erwartete Entstehung von ca. 350 Arbeitsplätzen erkundigte sich Bezirksratsherr Hoare, ob der Bau einer Lichtsignalanlage geplant sei und ob Parkplätze auf dem Grundstück des Frachtpostzentrums entstehen werden.
Frau Mathieu bestätigte, dass der Bauherr eine Stellplatzanlage bauen werde und diese im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen habe. Zur Relevanz dieses zusätzlichen Verkehrs auf den allgemeinen Fahrzeugverkehr werde eine Protokollantwort erfolgen.

Bezirksratsherr Dr. Schmitz bemängelte, dass in der Drucksache durch das Verkehrsgutachten nicht dargelegt wird, inwiefern sich der zusätzliche Verkehr auf die Achse Misburg-Anderten auswirken werde, die seit Jahren chronisch überlastet sei. Er erkundigte sich, ob zusätzlicher LKW-Verkehr in dem Bereich ausgeschlossen werden könne.
Frau Mathieu machte auf eine Voruntersuchung aufmerksam, in der zunächst eine grundsätzliche Verträglichkeit in Bezug auf den verkehrlichen Knotenpunkt nach Osten und Westen (zum Schnellweg) geprüft wurde.

Bezirksratsherr Dr. Schmitz wünschte sich eine zeitnahe Klärung bzgl. der verkehrlichen Auswirkungen auf den Stadtbezirk und zog diese Drucksache ebenfalls in die SPD-Fraktion.

Bezirksratsherr Ullrich konnte sich vorstellen, dass eine Anlieferung sich auch auf den Umgebungsverkehr auswirken werde. Er erkundigte sich daher, ob man den Betreiber zu einer „Anhörung“ in den Bezirksrat einladen könne.

Nach Auskunft von Frau Mathieu sei dies grundsätzlich denkbar, wenn sich die Planung konkretisiere. Sie verwies darauf, dass im Rahmen des Verfahrens auch eine konkrete Betriebsbeschreibung eingeholt werden könne. Sie werde sich diesbezüglich an den Betreiber wenden.


Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


Protokollantwort

Die Erweiterung des Frachtpostzentrums geht mit einer Verkehrszunahme im umliegenden Straßennetz einher. Im Frachtpostzentrum findet lediglich ein Umladen von großen Lkw statt (nicht aber in kleinere Zustellfahrzeuge, die dann ins Stadtgebiet fahren würden), sodass davon auszugehen ist, dass sich die Schwerverkehre über die Anschlussknotenpunkte zur B 65 in das Fernstraßennetz verteilen. Auf den Hauptverkehrsstraßen Lehrter Straße bzw. Anderter Straße ist nur mit einer geringen zusätzlichen Verkehrsbelastung aufgrund der zusätzlichen Mitarbeiterverkehre zu rechnen. Gemäß dem Verkehrsgutachten werden die zusätzlichen Verkehre auf den genannten Straßen mit etwa 58 Fahrten/24 h eingeschätzt, was einer Verkehrszunahme von <1% entspricht.


TOP 6.
I N F O R M A T I O N E N

TOP 6.1.
Information zur Veräußerung eines Grundstücks an der Höverschen Straße
(Informationsdrucksache Nr. 0996/2022 mit 2 Anlagen)

Zur Kenntnis genommen


TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
Zuwendung an die Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e.V. im Jahr 2022
(Drucks. Nr. 15-1037/2022)


Antrag, zuzustimmen

der Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine e.V eine institutionelle Zuwendung in Höhe von 1.806,-€ aus dem Teilergebnishaushalt 2022 – 41 Kultur (Produkt 27304 Bildungsnetzwerke) – Kostenart 43180000 zu gewähren.


Bezirksratsfrau Spoida machte vor der Abstimmung auf ein Mitwirkungsverbot ihrerseits sowie von Bezirksratsfrau Gauglitz und Bezirksratsherrn Hoare aufmerksam.


11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung



TOP 7.2.
Kriterien für die Vergabe von Bezirksratsmitteln im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1074/2022 mit 1 Anlage)

Antrag:


Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten beschließt beigefügte Kriterien für die Vergabe von Bezirksratsmitteln für die Zeit dieser Legislaturperiode.

Einstimmig








TOP 7.3.
Kriterien zur Vergabe des Ehrenamtspreises im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1075/2022 mit 1 Anlage)

Antrag,


der Bezirksrat möge beschließen:

Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten vergibt einmal im Jahr einen Ehrenamtspreis an Einzelpersonen oder Personengruppen aus dem Stadtbezirk, die sich in ehrenamtlicher Arbeit um den Stadtbezirk verdient gemacht haben. Die zu beachtenden Kriterien ergeben sich aus der beigefügten Anlage und ersetzen die zuvor mit DS Nr. 15-0504/2018 beschlossenen Kriterien.


Bezirksratsherr Ullrich beantragte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Teilabstimmung.

zu 1) bis 5) Einstimmig
zu 6) 15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Herzog-Karschunke informierte die Mitglieder des Bezirksrates über den Europäischen Nachbarschaftstag der am 20.05.2022 in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr am und im Bürgerhaus Misburg stattfindet. Zahlreiche Vereine und Institutionen werden teilnehmen und bieten kostenlose Aktionen an. Ein professioneller Fotograf, beauftragt vom Bereich Nachbarschaftsarbeit, wird Fotos erstellen. Der Europäische Nachbarschaftstag wird u. a. auch im Internet unter hannover.de beworben.


TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Mathieu informierte über den Bautenstand zum Bauvorhaben Lehrter Straße/Gollstraße. Hier ist eine neue Baugenehmigung zu beantragen, da Umplanungen im Gebäude erforderlich werden aufgrund unzureichender Höhen der Kellergeschosse, vor den Fenstern liegender Treppen und der Verglasung von Balkonen aus Gründen des Schallschutzes. Die Fertigstellung ist für 8/2024 vorgesehen.

Bezirksratsfrau Spoida erkundigte sich zum Baubeginn, den Frau Mathieu für dieses Jahr angekündigt hat- ein genaueres Datum konnte allerdings nicht mitgeteilt werden. Die Bauantragstellung sei noch im Mai 2022 vorgesehen.

Bezirksratsherr Dr. Schmitz fragte bzgl. der Höhe der vorgesehenen Lärmschutzwand nach. Eine konkrete Höhe war Frau Mathieu nicht bekannt, diese werde „mannshoch“ ausgeführt werden.

Des Weiteren informierte Frau Mathieu zu dem bereits unter TOP 5.2 vorgestellten Bauvorhaben. Neben dem Bau von 37 Reihenhäusern entsteht an der Werner-Kraft-Straße ein mehrgeschossiger Bau mit Kleinstwohnungen sowie im südöstlichen Teil des Baugebietes ein Gemeinschaftswohnprojekt (pro Etage eine Mietwohnung) mit Gemeinschaftsräumen für das gesamte Haus sowie einem Gemeinschaftsgarten. Die Vermietung erfolge über Gundlach. Ferner gab Frau Mathieu Informationen zum geplanten Quartiersplatz, dem Angebot einer e-Ladesäule sowie allgemein zur Gestaltung.

Bezirksratsherr Dr. Schmitz erkundigte sich zur Anzahl und Größe der Kleinstwohnungen. Frau Mathieu versprach diese Information als Protokollantwort nachzureichen.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherr Ullrich zur Barrierefreiheit der Wohnungen erklärte Frau Mathieu, dass dies bereits Standard sei, also bei 100 % liege.

Protokollantwort

An der Werner-Kraft-Straße werden öffentlich geförderte 30 Kleinstwohnungen mit einer Größe von 35-40 m² entstehen. Die Wohnungen werden von Gundlach an die soziale Wohnraumhilfe vermietet, die diese dann an Bedürftige weitervermietet.

TOP 10.
Einwohner*innenfragestunde

Beginn der Einwohner*innenfragestunde um 20:42 Uhr.

Ein Bürger erkundigte sich zu TOP 5.3. - Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1901 Schulzentrum Anderten – welche Flächen von einer möglichen Wohnbebauung betroffen wären. Frau Mathieu erläuterte, dass der Bebauungsplan im nördlichen Bereich Schulfläche und im südlichen Areal allgemeines Wohngebiet festsetze. Die gesamte Fläche befinde sich im Eigentum der Stadt Hannover. Je nach Bedarf könne die Stadt damit den nötigen Anforderungen gerecht werden und sich an den aktuellen Notwendigkeiten eines Gemeinbedarfes orientieren, wie z.B. auch einen Schülertreff einzurichten etc.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, schloss Bezirksbürgermeister Tegeder
den 2. Teil der Einwohner*innenfragestunde um 20:48 Uhr.



TOP 11.
A N T R Ä G E


TOP 11.1.
der SPD-Fraktion


TOP 11.1.1.
Anhörung nach §31 (3+4) i.V.m. §35 (1) der Geschäftsordnung des Rates zum Thema: "Perspektiven des Zementwerks Holcim in Höver" (Sitzung des Stadtbezirksrats Misburg-Anderten am 1.6.2022)
(Drucks. Nr. 15-1028/2022)

Antrag

1. Fragen an die zur Anhörung eingeladenen Personen

Vorbemerkung:

Der Stadtbezirk Misburg-Anderten befindet sich im unmittelbaren Einzugsgebiet des Zementwerks der Firma Holcim in Sehnde-Höver, auch was tatsächliche sowie potenzielle Schadstoffimissionen seitens dieses Zementwerks angeht. Der Bezirksrat Misburg-Anderten hat den Betrieb des Zementwerkes deshalb seit einigen Jahren sowohl kritisch, als auch konstruktiv begleitet.

Es ist bekannt geworden, dass seit Januar ein Sachverständigengutachten nach § 29a BImSchG des TÜV Nord zur Untersuchung mehrerer Störfälle insbesondere im Jahr 2020 vorliegt. Wir möchten, dass dem Bezirksrat in öffentlicher Sitzung über die sich daraus ergebenden Handlungsfelder und die Umsetzung in zukünftige technische Maßnahmen im Rahmen einer Anhörung berichtet wird.

Wir stellen für die Anhörung folgende Fragen:

(Wir bitten darum, die Antworten dem Bezirksrat auch schriftlich zugänglich zu machen.)

1. Welche Bewertung ergibt sich aus dem vorliegenden TÜV-Gutachten für die Störfälle des Zementwerkes aus dem Jahr 2020, was insbesondere das Gefahrenpotenzial der Schadstoffeinträge in der Umgebung, den Brennstofftransport zum Werk und die technischen Ursachen der Störfälle beim Werk betrifft?

2. Welche Konsequenzen muss bzw. wird die Firma Holcim für das Zementwerk in Höver aus den im TÜV-Gutachten vorgenommenen Bewertungen der Störfälle ziehen, was sind dazu die Handlungsfelder, und wie sowie wann werden die technischen Maßnahmen umgesetzt?

3. Welche Maßnahmen muss bzw. wird die Firma Holcim darüber hinaus für das Zementwerk in Höver umsetzen, und zu welcher Zeit, um einerseits den regelmäßigen Schadstoffausstoß zu verringern und andererseits im Sinne des Klimaschutzes CO2 einzusparen?

2. Einzuladende Personen

Die Reihenfolge der Sprecher bei der Anhörung soll sich nach der folgenden Aufstellung richten.

1. Herr Stephan Hinrichs
Werkleiter
Holcim (Deutschland) GmbH
Zementwerk Höver
Hannoversche Straße 28
31319 Höver

2. Herr Detlef Fiebig
Leiter Abteilung 3
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Am Listholze 74
30177 Hannover

3. Herr Siegmar Grünewald
Bürgerforum Umwelt und Sicherheit e.V.
Venusring 15
31275 Lehrte-Ahlten

Falls erforderlich, können sich die eingeladenen Personen z.B. durch Mitarbeitende des TÜV Nord kompetent vertreten lassen.

Einstimmig



TOP 11.1.2
Nächtliches Fahrverbot für LKW über 7,5 t in der Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-1036/2022)

Antrag


Die Verwaltung wird damit beauftragt, in der gesamten Gollstr. ein dauerhaftes nächtliches Fahrverbot für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t einzurichten.


Bezirksratsfrau Spoida erklärte für ihre Fraktion, dass man sich gefragt habe, wie hoch die nächtliche Belastung durch LKW-Verkehr sei. Da aber die Straße absehbar nicht saniert werde, möchte man zumindest den aktuellen Zustand erhalten und damit auch den vorliegenden Antrag unterstützen.





14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung










TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 12.1.
Zuwendung aus den Mitteln des Stadtbezirksrats – SoVD Anderten
(Drucks. Nr. 15-1051/2022)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrats wird dem „SoVD Anderten“ eine Summe von bis zu

500 €

einmalig für die Anschaffung eines Laptops zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der genannten Summe in geeigneter Weise den Ergebnis- oder den Finanzhaushalt des Bezirksrats zu belasten.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 12.2.
Zuwendung aus den Mitteln des Stadtbezirksrats – BffL Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-1052/2022)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrats wird dem „BffL Hannover e. V.“ eine Summe von bis zu

700 €

einmalig für die Anschaffung einer Küche für die Jugendhütte zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der genannten Summe in geeigneter Weise den Ergebnis- oder den Finanzhaushalt des Bezirksrats zu belasten.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 12.3.
Zuwendung aus den Mitteln des Stadtbezirksrats – Evangelische Kirchengemeinde Hannover-Misburg „St. Johanniskirche“
(Drucks. Nr. 15-1056/2022)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrats wird der Evangelischen Kirchengemeinde Hannover-Misburg „St. Johanniskirche“ eine Summe von bis zu

1.000 €

einmalig für das Konzert der Kantorei Misburg „Vespermusik mit Werken von Haydn, Buxtehude und Bach“ zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der genannten Summe in geeigneter Weise den Ergebnis- oder den Finanzhaushalt des Bezirksrats zu belasten.

Einstimmig


TOP 13.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 13.1.

Zuw. IB-01-2022, "Deutsch-Türkisches Freundschaftskonzert am 30.09.22 im Bürgerhaus Misburg"


(Drucks. Nr. 15-1067/2022)

Antrag:



Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Kulturbüro Misburg-Anderten
Projekt: Projekt "Deutsch-Türkisches Freundschaftskonzert" am 30.09.22"
Zuwendungssumme: bis zu 2.840,00 €
Zuwendungsnummer: IB-01-2022



15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 13.2.
Zuw. IB-02-2022, Überdachte Außensitzanlage
(Drucks. Nr. 15-1073/2022)

Antrag:


Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Misburg-Anderten beschließt der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Living Quarter GmbH
Projekt: Projekt "Überdachte Außensitzanlage für die Unterkunft Anderter Str. 101"
Zuwendungssumme: bis zu 2.000,00 €
Zuwendungsnummer: IB-02-2022



15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung





TOP 14.
MITTEL für Patenschaftsarbeit

TOP 14.1.
Pflege partnerschaftlicher Beziehungen 2022 - Aufteilung der Mittel
(Drucks. Nr. 15-1077/2022)

Antrag,

zu beschließen, einen Teilbetrag von 2.340,- € von den insgesamt in Höhe von 8.600,- € zur Verfügung stehenden Mitteln bei der Kostenstelle 18620005, Sachkonto 42712000 - Pflege partnerschaftlicher Beziehungen - als Zuwendung an den Verein SV Sportfreunde Anderten im Stadtbezirk Misburg-Anderten auszuzahlen, der im Jahr 2022 eine städtepartnerschaftliche Begegnung durchführen wird.


Einstimmig



Bezirksbürgermeister Tegeder schloss den öffentlichen Teil der Sitzung
um 21:00 Uhr.


Für das Protokoll:





Tegeder Behrla
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer