Protokoll:
Anlagen:

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______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 21.04.2022
PROTOKOLL
5. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte
am Montag, 28. März 2022,
Rathaus (Ratssaal)
Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.59 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Schnare (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Ahmadi (SPD)
Bezirksratsherr Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Ferenz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Grenzebach (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Käthner (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Köster) (SPD)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
Bezirksratsfrau Kupsch (CDU)
Bezirksratsherr Laske (CDU)
Bezirksratsherr Mönkemeyer 19.25 - 21.00 Uhr (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mokrys (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Pollok-Jabbi (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
Bezirksratsherr Werner (DIE PARTEI)
(Bezirksratsfrau Wohlfarth) (Bündnis 90/Die Grünen)
Beratende Mitglieder:
Ratsherr Albrecht (CDU)
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Hemeed) (DIE LINKE.)
(Ratsfrau Ihnen) (FDP)
(Ratsherr Dr. Ramani) (SPD)
(Ratsfrau Stock) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zahl) (Die PARTEI & Volt)
Presse:
Herr Bohnenkamp (HAZ/NP)
Verwaltung:
Herr Gronemann (Fachbereich Gebäudemanagement)
Frau Holthaus-Voßgröne (Fachbereich Tiefbau)
Frau Kniep (Fachbereich Tiefbau)
Herr Pilarski (Stadtbezirksmanagement)
Frau Roth (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Schott (Bezirksratsbetreuung)
Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01 BRB - Datum 21.04.2022
PROTOKOLL
5. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte
am Montag, 28. März 2022,
Rathaus (Ratssaal)
Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.59 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Schnare (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Ahmadi (SPD)
Bezirksratsherr Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Ferenz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Grenzebach (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Hoffmann (CDU)
Bezirksratsherr Käthner (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Köster) (SPD)
Bezirksratsherr Kriwall (SPD)
Bezirksratsfrau Kupsch (CDU)
Bezirksratsherr Laske (CDU)
Bezirksratsherr Mönkemeyer 19.25 - 21.00 Uhr (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mokrys (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Pollok-Jabbi (SPD)
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt (CDU)
Bezirksratsherr Schmidt (FDP)
Bezirksratsherr Werner (DIE PARTEI)
(Bezirksratsfrau Wohlfarth) (Bündnis 90/Die Grünen)
Beratende Mitglieder:
Ratsherr Albrecht (CDU)
(Ratsherr Döring) (FDP)
(Ratsherr Gast) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Hemeed) (DIE LINKE.)
(Ratsfrau Ihnen) (FDP)
(Ratsherr Dr. Ramani) (SPD)
(Ratsfrau Stock) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Zahl) (Die PARTEI & Volt)
Presse:
Herr Bohnenkamp (HAZ/NP)
Verwaltung:
Herr Gronemann (Fachbereich Gebäudemanagement)
Frau Holthaus-Voßgröne (Fachbereich Tiefbau)
Frau Kniep (Fachbereich Tiefbau)
Herr Pilarski (Stadtbezirksmanagement)
Frau Roth (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Schott (Bezirksratsbetreuung)
Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der 5. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohner*innenfragestunde
3. A N H Ö R U N G E N
3.1. Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 0081/2022 mit 2 Anlagen)
3.1.1. Änderungsantrag zu DS 0081/2022 Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 15-0899/2022)
3.2. Stadtteilzentrum Lister Turm, Fassadensanierung
(Drucks. Nr. 0839/2022 mit 3 Anlagen)
3.3. Ausbau der Veloroute 06 von der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Kirchrode- Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 0846/2022 mit 1 - nur online Anlagen)
3.4. Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 0848/2022 mit 1 - nur online Anlagen)
4. E N T S C H E I D U N G E N
4.1. Nordausgang Passerelle / Raschplatz - Platzumgestaltung „Die Frauen von Messina“
(Drucks. Nr. 15-0852/2022 mit 2 Anlagen)
5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
5.1. Eigene Mittel des Bezirksrates
Zuwendung für das Projekt: „LesbenFrauenChöreTreffen 2022“
(Drucks. Nr. 15-0840/2022)
5.2. Eigene Mittel des Bezirksrates
Zuwendung für das Projekt: „Open-Air-Kino des Cinema del Sol“
(Drucks. Nr. 15-0841/2022)
5.3. Eigene Mittel des Bezirksrates
Zuwendung auf Vorschlag des Stadtbezirksrates Mitte zum Zweck der Geflüchtetenhilfe für Menschen aus der Ukraine
(Drucks. Nr. 15-0842/2022)
6. Bericht des Stadtbezirksmanagements
7. M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung
8. A N T R Ä G E
8.1. aus der letzten durchgeführten Sitzung vom 28.02.22
8.1.1. Absenkung Bordstein Leinstraße
(Drucks. Nr. 15-0472/2022)
8.1.2. Fahrradzählstelle in der Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-0516/2022)
8.2. gemeinsame Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion
8.2.1. Entsiegelung Cityring
(Drucks. Nr. 15-0827/2022)
8.2.1.1. Entsiegelung Cityring
(Drucks. Nr. 15-0827/2022 N1)
8.2.2. Bushaltestelle Celler Straße
(Drucks. Nr. 15-0828/2022)
8.2.3. Fuß- und Radweg Friedrichswall
(Drucks. Nr. 15-0829/2022)
8.2.4. Fahrradabtellmöglichkeiten Calenberger Neustadt
(Drucks. Nr. 15-0830/2022)
8.2.5. 50 Jahre Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-0831/2022)
8.3. der FDP-Fraktion
8.3.1. Errichten temporärer Kunstobjekte im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0832/2022)
8.3.1.1. Änderungsantrag zu Antrag Nr. 15-0832/2022: Errichten temporärer Kunstobjekte im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0900/2022)
8.4. der CDU-Fraktion
8.4.1. Beleuchtung Durchwegung Neustädter Friedhof
(Drucks. Nr. 15-0833/2022)
8.4.2. City Hubs
(Drucks. Nr. 15-0834/2022)
8.4.3. Kübel in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-0835/2022)
9. A N F R A G E N
9.1. Gemeinsame Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion
9.1.1. Umgestaltung Steintor
(Drucks. Nr. 15-0816/2022)
9.1.2. Bildungsangebote zur Klimakrise
(Drucks. Nr. 15-0817/2022)
9.1.3. Bedarfsampel an der Christuskirche
(Drucks. Nr. 15-0818/2022)
9.1.4. Anwohner*innenparkzonen in Mitte
(Drucks. Nr. 15-0822/2022)
9.1.5. Hauptverkehrsstraßen
(Drucks. Nr. 15-0823/2022)
9.1.6. Königsworther Straße
(Drucks. Nr. 15-0824/2022)
9.1.7. Gustav-Bratke-Allee
(Drucks. Nr. 15-0825/2022)
9.1.8. Handwerkerparkausweise 2
(Drucks. Nr. 15-0826/2022)
9.2. der CDU-Fraktion
9.2.1. Plakate
(Drucks. Nr. 15-0819/2022)
9.2.2. Kleefelder Straße 31
(Drucks. Nr. 15-0820/2022)
9.2.3. Brunnen auf dem Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-0821/2022)
10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24.01.22 - öffentlicher Teil
11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 28.02.22 - öffentlicher Teil
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der 5. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohner*innenfragestunde
3. A N H Ö R U N G E N
3.1. Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 0081/2022 mit 2 Anlagen)
3.1.1. Änderungsantrag zu DS 0081/2022 Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 15-0899/2022)
3.2. Stadtteilzentrum Lister Turm, Fassadensanierung
(Drucks. Nr. 0839/2022 mit 3 Anlagen)
3.3. Ausbau der Veloroute 06 von der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Kirchrode- Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 0846/2022 mit 1 - nur online Anlagen)
3.4. Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 0848/2022 mit 1 - nur online Anlagen)
4. E N T S C H E I D U N G E N
4.1. Nordausgang Passerelle / Raschplatz - Platzumgestaltung „Die Frauen von Messina“
(Drucks. Nr. 15-0852/2022 mit 2 Anlagen)
5. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
5.1. Eigene Mittel des Bezirksrates
Zuwendung für das Projekt: „LesbenFrauenChöreTreffen 2022“
(Drucks. Nr. 15-0840/2022)
5.2. Eigene Mittel des Bezirksrates
Zuwendung für das Projekt: „Open-Air-Kino des Cinema del Sol“
(Drucks. Nr. 15-0841/2022)
5.3. Eigene Mittel des Bezirksrates
Zuwendung auf Vorschlag des Stadtbezirksrates Mitte zum Zweck der Geflüchtetenhilfe für Menschen aus der Ukraine
(Drucks. Nr. 15-0842/2022)
6. Bericht des Stadtbezirksmanagements
7. M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung
8. A N T R Ä G E
8.1. aus der letzten durchgeführten Sitzung vom 28.02.22
8.1.1. Absenkung Bordstein Leinstraße
(Drucks. Nr. 15-0472/2022)
8.1.2. Fahrradzählstelle in der Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-0516/2022)
8.2. gemeinsame Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion
8.2.1. Entsiegelung Cityring
(Drucks. Nr. 15-0827/2022)
8.2.1.1. Entsiegelung Cityring
(Drucks. Nr. 15-0827/2022 N1)
8.2.2. Bushaltestelle Celler Straße
(Drucks. Nr. 15-0828/2022)
8.2.3. Fuß- und Radweg Friedrichswall
(Drucks. Nr. 15-0829/2022)
8.2.4. Fahrradabtellmöglichkeiten Calenberger Neustadt
(Drucks. Nr. 15-0830/2022)
8.2.5. 50 Jahre Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-0831/2022)
8.3. der FDP-Fraktion
8.3.1. Errichten temporärer Kunstobjekte im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0832/2022)
8.3.1.1. Änderungsantrag zu Antrag Nr. 15-0832/2022: Errichten temporärer Kunstobjekte im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0900/2022)
8.4. der CDU-Fraktion
8.4.1. Beleuchtung Durchwegung Neustädter Friedhof
(Drucks. Nr. 15-0833/2022)
8.4.2. City Hubs
(Drucks. Nr. 15-0834/2022)
8.4.3. Kübel in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-0835/2022)
9. A N F R A G E N
9.1. Gemeinsame Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion
9.1.1. Umgestaltung Steintor
(Drucks. Nr. 15-0816/2022)
9.1.2. Bildungsangebote zur Klimakrise
(Drucks. Nr. 15-0817/2022)
9.1.3. Bedarfsampel an der Christuskirche
(Drucks. Nr. 15-0818/2022)
9.1.4. Anwohner*innenparkzonen in Mitte
(Drucks. Nr. 15-0822/2022)
9.1.5. Hauptverkehrsstraßen
(Drucks. Nr. 15-0823/2022)
9.1.6. Königsworther Straße
(Drucks. Nr. 15-0824/2022)
9.1.7. Gustav-Bratke-Allee
(Drucks. Nr. 15-0825/2022)
9.1.8. Handwerkerparkausweise 2
(Drucks. Nr. 15-0826/2022)
9.2. der CDU-Fraktion
9.2.1. Plakate
(Drucks. Nr. 15-0819/2022)
9.2.2. Kleefelder Straße 31
(Drucks. Nr. 15-0820/2022)
9.2.3. Brunnen auf dem Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-0821/2022)
10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24.01.22 - öffentlicher Teil
11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 28.02.22 - öffentlicher Teil
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Eröffnung der 5. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Schnare eröffnete die 5. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte und stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Im Anschluss verlas er die Hinweise zur Durchführung der Sitzung in hybrider Form und wies auf die dazugehörige Datenschutzerklärung hin. Da kein Mitglied des Stadtbezirksrates und Besucher*in der Datenschutzerklärung widersprachen, galt diese als von allen akzeptiert.
Anschließend machte Bezirksbürgermeister Schnare auf die Hinweise zur Medienöffentlichkeit, die Hygienehinweise sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP 2- Maske aufmerksam.
Im Hinblick auf die Tagesordnung gab Bezirksbürgermeister Schnare bekannt, dass zwei Änderungsanträge vorliegen würden. Bei dem ersten handle es sich um den Änderungsantrag Drucks.Nr.15-0899/2022, „Änderungsantrag zur Drucksache 0081/2022 – Fernwärmesatzung Hannover“. Dieser wurde unter TOP 3.1.1. eingefügt. Der zweite Änderungsantrag Drucks.Nr.15-0900/2022, „Änderungsantrag zum Antrag Nr. 15-0832/2022 – Errichten temporärer Kunstobjekte im Stadtbezirk Mitte“, wurde unter TOP 8.3.1.1. eingefügt.
Der Änderungsantrag Drucks. Nr.: 15-0899/2022 wurde unter TOP 3.1.1. eingefügt. Der Änderungsantrag Drucks. Nr.: 15-0900/2022 wurden unter TOP 8.3.1.1. eingefügt.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.
TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Die Einwohner*innen Fragestunde wurde zwischen 19.38 Uhr bis 19.41 Uhr durchgeführt.
Ein Anwesender stellte sich als ein Einwohner des zukünftigen Satzungsgebietes in der Oststadt vor. Auf die Frage nach den Kosten für einen Fernwärmeanschluss (nach heutigem Stand der Dinge und ohne Berücksichtigung der Regelungen aus der Fernwärmesatzung) hätte er von der enercity AG eine Kostenschätzung von ca. 200.000 € erhalten. Im § 5 Abs. 1 des Satzungsentwurfes sei davon die Rede, dass „…die LHH zur Fernwärmeversorgung bestimmte Leistungen betriebsfertig herstellt…“. Er fragte, ob hierfür die LHH auch die Kosten übernehmen oder diese auf die Eigentümer*innen umgelegt werden würden. Er wollte wissen, wie sich das auf seine Anschlusskosten auswirken würde und wer die Kosten für das Verlegen der Leitungen außerhalb der Wohngebäude zahlen müsse.
Bezugnehmend auf die in der Einwohner*innenfragestunde gestellte Frage, führte Bezirksratsherr Engelke aus, dass seiner Kenntnis nach die Kosten für den Anschluss bis ins Haus vom der enercity AG übernommen werden würden. Maßnahmen innerhalb des Hauses müssten von den Eigentümer*innen selbst getragen werden. Daher könne er die genannten Kosten nicht nachvollziehen.
Bezirksratsfrau Muschter ergänzte, dass die enercity AG in der vergangenen Sitzung aussagte, dass die Ausgaben für einen Fernwärmeanschluss innerhalb des Satzungsgebietes in der Höhe der Kosten eines Heizungstausches liegen sollten.
Bezirksbürgermeister Schnare bat den Einwohner darum, seine Kontaktdaten zu hinterlassen, damit die Verwaltung sich mit ihm in Verbindung setzen könnte.
Hinweis: zum Zeitpunkt der Protokollerstellung konnte diese Frage von der enercity AG und der LHH noch nicht abschließend beantwortet werden. Diese Antwort wird dem Einwohner und dem Gremium nachgereicht.
Durchgeführt
TOP 3.
A N H Ö R U N G E N
TOP 3.1.
Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 0081/2022 mit 2 Anlagen)
Antrag,
die Einführung anliegender Fernwärmesatzung einschließlich Anlage (Lageplan Fernwärmeversorgungsgebiet) zu beschließen.
10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
mit den Änderungen aus Drucks. Nr.: 15-0899/2022
TOP 3.1.1.
Änderungsantrag zu DS 0081/2022 Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 15-0899/2022)
Bezirksratsherr Käthner stellte den Änderungsantrag vor und bat um Zustimmung.
Bezirksratsherr Engelke kündigte an dem Antrag nicht zustimmen zu wollen. Als kommunaler Grundversorger müsse die enercity AG auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Vorhaben achten. Wie die enercity AG bereits in der vergangenen Sitzung ausgeführt hätte, sei der Anschluss des gesamten Zooviertels an das Fernwärmenetz nicht wirtschaftlich. Zu Punkt Nr. 2 des Antrags führte er aus, dass die unterschiedlichen Umbaumaßnahmen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten ohnehin aufeinander abgestimmt werden würden. In der Realität sei dies jedoch nicht immer möglich.
Bezirksratsherr Hoffmann beantragte getrennte Abstimmung der beiden Antragspunkte. Er kündigte an, dass die CDU-Fraktion Nr. 1 des Antrags aus den von Bezirksratsherr Engelke erläuterten Gründen ebenfalls ablehnen werde. Nr. 2 des Antrags finde dagegen die Zustimmung der CDU-Fraktion.
Bezirksratsherr Schmidt ergänzte, dass in der vergangenen Sitzung die Gründe dafür, warum Teile des Zooviertels nicht an die Fernwärme angeschlossen werden könnten, hinreichend erklärt worden seien. So hätte Herr Voigts von der enercity AG in der Sitzung vom 28.02.2022 erläutert, dass für die Ausweisung des Satzungsgebietes die Hauptinfrastruktur für Fernwärme und eine entsprechend hohe Wärmedichte vorhanden sein müssten. Für die Wärmedichten seien Grenzwerte definiert worden, die im Zooviertel nicht überall erreicht werden könnten.
Bezirksratsfrau Muschter äußerte Verständnis darüber, dass die enercity AG wirtschaftlich und profitabel arbeiten müsse. Die Aufgaben des Stadtbezirksrates lägen jedoch nicht darin, die Interessen der enercity AG, sondern die der Bürger*innen, zu vertreten. Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/ Dir Grünen sollten daher alle Einwohner*innen des Stadtbezirkes Mitte die Möglichkeit erhalten an Fernwärme angeschlossen zu werden. Darüber hinaus sei das Ziel der klimaneutralen Stadt enorm wichtig. Daher müsse hier in der Abwägung mit der Wirtschaftlichkeit, die Klimaneutralität überwiegen.
Bezirksratsherr Engelke betonte, dass mit der Satzung ein großer und wichtiger Schritt in Hannover in Richtung Klimaneutralität gemacht werde. Die FDP-Ratsfraktion hätte sich von vorn herein gegen einen restriktiven Anschlusszwang eingesetzt. Daher begrüße er die in der Satzung festgelegten Befreiungsfälle, die eine Betrachtung eines jeden Einzelfalls ermöglichen und Bürger*innen vor unverhältnismäßigen Belastungen schützen. Er lobte die gesamte Satzung als ausgewogen und sowohl klima- als auch bürger*innenfreundlich.
Bezirksratsherr Laske drückte sein Bedauern darüber aus, dass mit der alten Satzung von 1972 energiepolitische Ziele hätten deutlich früher verfolgt werden können. Leider sei diese Satzung jedoch in Vergessenheit geraten.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Bezirksratsherr Hoffmann merkte an, dass auf der Seite mit der Kostenaufstellung, die der Drucksache als Anlage beigefügt sei, unten das Datum „08/2019“ vermerkt sei. Er fragte, ob dies auf der Alter der Kostenaufstellung hindeute.
Herr Gronemann antwortete, dass das Datum nur den Stand des Formblattes bzw. der Excel-Vorlage wiedergäbe. Die eingetragenen Kosten selbst seien aktuell.
Bezirksratsherr Engelke begrüßte ausdrücklich, dass die Sanierung des Gebäudes nun endlich losgehen solle. Er hätte sich allerdings gewünscht, dass zeitgleich mit der Fassade auch das Gebäudeinnere saniert werde. Insbesondere die Toiletten und die Gebäudetechnik seien veraltet und in einem sehr schlechten Zustand.
Bezirksratsherr Laske bemerkte, dass das erste Gutachten zum Zustand des Gebäudes aus 2002 und das zweite aus 2019 stamme. Er äußerte sich kritisch dazu, dass ein bereits vor 20 Jahren festgestellter Sanierungsbedarf erst jetzt behoben werde.
Bezirksratsherr Ferenz fragte, warum vor dem Hintergrund des Ziels der Klimaneutralität, keine energetische Sanierung am Gebäude stattfinden würde. Auch wenn das Gebäude unter Denkmalschutz stünde, müsse es möglich sein, das Stadtteilzentrum energetisch zu ertüchtigen. Er wollte wissen, ob bestimmte energetische Maßnahmen, wie Fassadendämmung und Fensteraustausch ggf. vorgesehen wären.
Herr Gronemann bekräftige, dass das Gebäude unter Denkmalschutz stehen würde. Dies erschwere die Durchführung energetischer Maßnahmen erheblich. Von außen dürfe keine Dämmung angebracht werden. Das Anbringen einer Innendämmung sei aus Konstruktionsgründen bauphysikalisch ebenfalls sehr schwierig umzusetzen. Dort, wo es der Denkmalschutz und die Gebäudekonstruktion erlauben, würden auch Dämmungen angebracht werden. Im Übrigen seien die Dämmwerte insbesondere in den Bereichen des Fachwerks gar nicht so schlecht.
Bezirksratsherr Kriwall begrüßte die Maßnahme, hob jedoch hervor, dass auch im Innenbereich eine Sanierung dringend notwendig wäre. Es müsse z. B. die Barrierefreiheit hergestellt und die Toiletten erneuert werden. Er fragte, wie die konkreten Planungen für eine Innensanierung aussehen würden.
Herr Gronemann erläuterte, dass erste Planungen für den Innenbereich in den vergangenen Jahren bereits erstellt worden seien. Im Zuge dieser Planungen habe sich gezeigt, dass aufgrund von Zusammenhängen von Technik und Brandschutz eine Innensanierung nur umfänglich im ganzen Gebäude sinnvoll und möglich sein würde. Aufgrund des Umfangs sei die Maßnahme daher auch zunächst zurückgestellt worden. Es werde zunächst die Gebäudehülle ertüchtigt. Im Zweien Schritt solle das Gebäudeinnere in den nächsten Jahren folgen. Wann genau dies möglich sein werde, könne momentan nicht prognostiziert werden und hänge auch von der Bereitstellung der Mittel bzw. der Haushaltslage ab.
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wies auf eine sehr starke Geruchsbelästigung in den Toilettenanlagen hin. Sie fragte, ob zur Beseitigung dieses Zustandes auch die Zu- und Ableitungen erneuert werden müssten. Hier gäbe es dringenden Handlungsbedarf, der schnellstmöglich angegangen werden müsse.
Herr Gronemann bestätigte, dass für eine Zustandsverbesserung die Abwasserleitungen erneuert werden müssten. Eine Problemlage im Gebäude greife jedoch in die nächste über, so dass eine punktuelle Sanierung nicht möglich sei. Würde man mit den Abwasserleitungen beginnen, müssten dann auch die Wasserleitungen bis hin zur Elektrik und dem Brandschutz ertüchtigt werden. Er verwies erneut darauf, dass es wünschenswert wäre, das Gebäude zeitgleich innen und außen zu sanieren. Aus finanziellen Gründen sei dies jedoch nicht möglich. Baulich sei die Priorisierung der Fassade die einzig logische Entscheidung gewesen, da zunächst die Gebäudehülle dicht sein müsse, um eine Innensanierung durchzuführen. Herr Gronemann bekräftige, dass im Inneren großer Handlungsbedarf bestünde und dieser, sobald dies personell und finanziell möglich sei, in den nächsten Jahren auch angegangen werden würde.
Bezirksratsherr Käthner wollte konkreter wissen, welche energetische Einzelmaßnahmen durchgeführt werden würden und welche Maßnahmen aus den genannten Gründen nicht umgesetzt werden könnten.
Herr Gronemann schilderte, dass bei den Fenstern neue Gläser in die aufgearbeiteten bzw. nachgebauten Rahmen eingesetzt werden würden, so dass sich die Dämmwerte dort etwas verbessern würden. Bei den Wandaufbauten sei nicht viel möglich. Erfahrungen mit anderen Fachwerkbauten hätten gezeigt, dass großflächige Innendämmungen zu erheblichen Problemen mit der Bausubstanz führen würden.
Bezirksratsfrau Muschter fragte, ob bei der Sanierung entsprechend der Energieeinsparverordnung die Dachschrägen oder die Geschossdecke des Gebäudes gedämmt werden können.
Antwort des Fachbereichs Gebäudemanagement zu Protokoll: Die Dämmung der obersten Geschossdecke wird in einem folgenden Bauabschnitt im Zusammenhang mit weiteren Sanierungsarbeiten im Innenraum erfolgen. Im Zusammenhang mit den dann anstehenden Arbeiten (Brandschutz, Heizungs- und Lüftungsarbeiten) ist davon auszugehen, dass diese Geschossdecke durch Brandschottungen und Leitungsdurchführungen von Baumaßnahmen betroffen sein wird. Deswegen ist es sinnvoll, die Dämmung im Rahmen des nächsten Bauabschnitts zu erstellen.
Antrag,
TOP 3.3.
Ausbau der Veloroute 06 von der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Kirchrode- Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 0846/2022 mit 1 - nur online Anlagen)Frau Kniep stelle die Drucksache anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.
Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
Bezirksratsherr Ferenz fragte nach, warum bei der Vorstellung des Streckenverlaufs Frau Kniep von der Rathenau und Teaterstraße gesprochen hätte. In der Drucksache sei als möglicher Verlauf der Route hingegen die Joachimstraße erwähnt. Er betonte, dass es wichtig sei, nach Abschluss des Innenstadtdialoges den Abschnitt vom City-Radring zügig an den restlichen Verlauf der Route anzuschließen. Er gab weiterhin zu bedenken, dass beim Abbiegen in den Gutenberghof von der Lavesstraße aus mit viel Gegenverkehr und entsprechend langen Wartezeiten gerechnet werden müsse. Es stelle sich daher die Frage, welche anderen Varianten geprüft bzw. vorhanden seien, die ein zügiges Abbiegen erlauben könnten. Schließlich regte er an, die Ampel an der Querung der Berliner Allee so zu schalten, dass der Radverkehr zügig durchfahren könnte und nicht auf der Mittelinsel warten müsste.
Frau Kniep antwortete, dass ein möglicher Streckenverlauf durch die Rathenau- und die Theaterstraße nicht mehr aktuell sei. Als aktuelle Vorzugslösung solle der Verlauf über die Joachimstraße untersucht werden. Sie betonte allerdings auch, dass vor dem Hintergrund des Innenstadtdialoges noch keine konkreteren Planungen für diesen Bereich stattgefunden hätten, um dem Innenstadtdialog nicht vorzugreifen oder dafür Einschränkungen zu setzen. An der Stelle Lavesstraße/ Gutenberghof sei ebenso die Herstellung einer separaten Lichtsignalanlage für den Radverkehr geprüft worden. Allerdings hätten die Daten aus Verkehrszählungen gezeigt, dass dort ausreichend große Verkehrslücken vorhanden seien, um relativ zügig abbiegen zu können. Sollte die geplante Lösung sich in der Praxis als suboptimal erweisen, könnte eine Ampel später nachgerüstet werden. Zur Querung der Berliner Allee führe Frau Kniep aus, dass eine zügige Durchführung des Radverkehrs dem Sinn einer Velouroute entspreche und selbstverständlich sei.
Bezirksratsherr Laske bezog sich auf die Förderung der Baumaßnahmen durch das Land in Höhe von ca. 3,5 Millionen Euro. Nach dem Wortlaut der Drucksache seien diese „in Aussicht gestellt worden“. Dies bedeute, dass die Förderung nicht garantiert sei und somit die Möglichkeit bestünde, dass die LHH im schlimmsten Fall die gesamte Bausumme von ca. 4,8 Millionen Euro selbst aufbringen müsse. Er bemerkte, dass es schwierig sei, über ein Projekt abzustimmen, dessen Finanzierung nicht abschließen geklärt wäre. Im Hinblick auf den Innenstadtdialog fragte er, ob das Thema Velorouten in den Gremien des Innenstadtdialoges schon behandelt wurde oder in welchem konkreten Forman dies noch geschehen solle. Abschließen wollt er wissen, wann der Stadtbezirksrat hierzu beteiligt werden solle.
Frau Kniep erläuterte, dass die Zuwendung aus dem Förderprogramm „Stadt und Land“ beantragt worden sei. Das Programm laufe noch bis Ende 2023. Um möglichst viel Fördergelder in Anspruch nehmen zu können, müssten die Velorouten schnellstmöglich umgesetzt werden. Über die beantragte Summe gäbe es bereits einen Zuwendungsbescheid, der auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanungen erstellt wurde. Sobald über die Veloroute ein abschließender politischer Beschluss getroffen wird, würden im nächsten Schritt auch die Ausführungsplanungen dem Land zur Prüfung vorgelegt werden. Zum Thema des Innenstadtdialogs führte sie weiterhin aus, dass den Beteiligten bekannt sei, wo die Veloroute verlaufen könne, es jedoch noch keine weiterführenden Überlegungen zur Qualität bzw. Ausführung dieser gäbe.
Frau Roth ergänzte, dass die Ergebnisse des Innenstadtdialoges in einem Gesamtkonzept münden sollen, das den politischen Gremien vor der Sommerpause zur Beratung vorgelegt werden würde. Der betreffende Abschnitt der Veloroute wäre dann als ein Baustein darin enthalten.
Bezirksratsherr Laske fragte genauer nach, ob und in welcher Form sich die Gremienmitglieder des Innenstadtdialoges schon mit der Veloroute beschäftigt hätten und ob die Verwaltung dort ggf. schon konkrete Vorschläge zur Veloroute vorgelegt hätte. Er bat um eine genauere Darstellung der Entscheidungsprozesse. Er äußerte sich kritisch dazu, dass diese Prozesse im Rahmen des Innenstadtdialogs wenig transparent seien.
Frau Roth sagte, dass die Verwaltung den aktuellen Planungsstand den Mitgliedern des Innenstadtdialoges vorgestellt habe bzw. vorstellen werde. Allerdings ließen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine genaueren Angaben über die Ausführung der Stecke machen, da es diese noch nicht gäbe. Das Thema der Velouroute sei bekannt und in den Themenpool des Innenstadtdialoges eingespeist, stelle jedoch auch nur einen Themenbaustein von vielen aus dem Bereich des Innenstadtverkehrs dar. Sowohl über die Einbindung der Velouroute in das gesamte Innenstadtkonzept als auch über die genaue Ausführung der Strecke werde den politischen Gremien eine Drucksache vorgelegt werden.
Frau Kniep betonte, dass der Radverkehr nur einen Teilaspekt bei der Nutzung der Straßen darstelle. Es gäbe unterschiedliche Nutzungsansprüche wie: Aufenthaltsqualität, Fußgänger*innenverkehr, Lieferverkehr und ggf. KFZ-Verkehr. Die Abwägung und Gewichtung dieser Ansprüche müsse noch im Rahmen des Innenstadtdialoges erörtert werden.
Bezirksratsherr Käthner fragte, wie es sich mit den bereits auf der Lavesstraße aufgemalten Schutzstreifen verhalte und ob diese für die Veloroute unverändert verbleiben sollen, obwohl sie mit 1,5 m nicht der Standardbreite für Velorouten entsprechen würden. Er wollte wissen, ob in der Lavesstraße alle geltenden Abstandsregelungen eingehalten werden könnten. Zur Querung der Berliner Allee fragte er an, ob die Überquerung ggf. dadurch verkürzt werden könnte, dass dort –wie auf der Seite des Gutenberghofes geplant– ein vorgezogener Seitenraum nutzbar gemacht werden könnte. Schließlich fragte er, ob für die Anforderung der Ampel in der Berliner Allee Detektoren vorgesehen wären. Diese müssten jedoch mit genügend Abstand zur Kreuzung angebracht werden, um die Anforderung des Lichtsignals rechtzeitig beim Erreichen der Kreuzung auszulösen.
Frau Kniep bestätigte, dass beim Umbau der Lavesstraße vor ca. fünf Jahren Schutzstreifen von 1,5 m Breite und Sicherheitsstreifen von 50 cm angebracht worden seien. Es handle sich dabei um Mindestmaße. Die Markierungen blieben für die Veloroute unverändert. Dies liege daran, dass die Fahrgasse zwischen den Streifen mit 4,5 m ebenfalls ein Mindestmaß für den Busverkehr darstelle. An der Querung der Berliner Allee seien auf beiden Seiten Bodendetektoren für Radfahrende vorgesehen. Um die Querung zu verkürzen würde auf der Seite des Gutenberghofes die Fahrbahnkante vorgezogen werden. Auf der Seite der Kestnerstraße sei dies aufgrund von ausfahrenden KFZ nicht möglich, ohne die Sicherheit des Verkehrs zu gefährden. Für diesen Knoten seien ein Sicherheitsaudit gemacht und eine Zertifizierung für die geplante Variante ausgestellt worden.
Bezirksratsherr Käthner fragte nach, ob die Variante untersucht worden sei, nur einfahrenden Verkehr für die Kestnersraße zu erlauben, um so die Fahrbahnkante vorzuziehen und die Überquerungsstrecke für Fahrradfahrende zu verkürzen.
Frau Kniep bejahte, dass es eine Prüfung die Kestnerstraße als Einbahnstraße auszuweisen gegeben hätte. Die Umwege für die Erschließungsverkehre wären dadurch jedoch so massiv geworden, dass diese Variante verworfen werden musste.
Bezirksratsherr Schmidt kündigte an, dass die FDP-Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten werde. Es gäbe zwar keine Einwände gegen die vorgestellte Vorlage, ohne den konkreten Abschnitt von der Lavesstraße bis zum City-Radring könne man jedoch der Drucksache nicht zustimmen.
Bezirksratsfrau Kupsch äußerte sich kritisch zum Knotenpunkt an der Berliner Allee. Sie befürchtete, dass sowohl der KFZ-Verkehr in der Berliner Allee als auch der Radverkehr entlang der Berliner Allee durch den Vorrang der Velorouten an dem stark befahrenen Punkt ins Stocken geraten könnten. Sie wollte wissen, wie sich die Ampelschaltung an der Veloroute in das Lichtsignalkonzept entlang der Berliner Allee einfügen würde.
Frau Kniep versicherte, dass die Ampel für die Veloroute kein Alleinstellungsmerkmal hätte und in das Lichtsignalprogramm mit den anderen Lichtsignalanlagen an der Berliner Allee eingepasst werden würde. Eine Anforderung über die Bodendetektoren bedeute nicht, dass die Fahrradfahrenden auf der Veloroute sofort Grün erhielten und damit den restlichen Verkehr zum Stillstand bringen würden.
Bezirksratsfrau Kupsch bemängelte die Situation für Fahrradfahrende, die aus Richtung des Zooviertels über die Berliner Allee kommen und sich in einem U-Turn auf die Aufstellfläche in der Einmündung der Kestnerstraße stellen müssten, um die Berliner Allee zu queren. Dies sei umständlich und der Fußweg müsse dabei überfahren werden. Sie bat Frau Kniep darum, die Situation zu überprüfen.
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wünschte sich mehr Transparenz und Informationen für die Bürger*innen bei der Umsetzung des Projektes, z.B. über Bereitstellung von Karten und das Visualisieren von Veränderungen mit Vorher-Nachher-Bildern. Über die Informationsveranstaltungen würden leider bei weitem nicht alle Betroffenen erreicht werden. Sie fragte, wie die Verwaltung in dieser Hinsicht den Informationsfluss und die Beteiligung verbessern wollte. Sie regte an, die Fördergelder aus dem Programm „Smart Cities“ hierfür zu nutzen. Sie fragte weiterhin, ob Veränderungen an der Ampel im Kreuzungsbereich der Stadtstraße geplant seien. Diese Ampel wäre wegen der Kestnerschule sehr wichtig.
Frau Kniep versicherte, dass es im eigenen Interesse der LHH liege, die Maßnahmen gut zu kommunizieren sowie die Bürger*innen zu beteiligen, um damit die Akzeptanz und die Nutzung der Velorouten zu erhöhen. Die online durchgeführten Bürger*innendialoge seien bisher gut angenommen worden. Es hätten sich darin viele konstruktive Diskussionen entwickelt. Alle Pläne sowie die Inhalte und Ergebnisse der Informationsveranstaltungen seien lückenlos unter www.hannover.de nachzulesen. Eigens für die Velorouten sei eine eigene e-Mailadresse für Anfragen und Anregungen der Bürger*innen erstellt worden
(fb-tiefbau.Veloroutennetz@hannover-stadt.de), die rege genutzt werde. Ebenso würden vor der Durchführung der Einzelbaumaßnahmen immer Anlieger*inneninformationen gegeben werden, die das Projekt beschreiben würden. Sie bat um Verständnis dafür, dass angesichts der Länge der Velorouten keine einzelnen Postwurfsendungen verteilt werden könnten. Die Bedarfsampel an der Kreuzung Kestnerstraße/ Stadtstraße würde schon im Rahmen der Herstellung der Radschnellweges nach Lehre mit einer Vollsignalisierung ausgestattet werden.
Bezirksratsfrau Muschter regte an, dass die komplizierte Verkehrssituation für Fahrradfahrende aus der Lavesstraße kommend links in die Berliner Allee abbiegend, im Zuge der Veloroutenplanung verbessert werden sollte.
Frau Kniep stimmte zu, dass die Situation in diesem Bereich nicht optimal sei. Es gäbe hier bereits planerische Verbesserungsideen. Sie versprach die Anregung weiter zu prüfen.
Bezirksratsherr Hoffmann kündigte Beratungsbedarf an und zog die Drucksache in die Fraktionen.
Antrag,
1. der Einrichtung der Veloroute 06 mit der in Anlage 1 dargestellten Führung entlang der Straßen Joachimstraße, Lavesstraße, Gutenberghof, Kestnerstraße, Am Südbahnhof, über den Bischofholer Damm, Bemeroder Straße, Alte Bemeroder Straße, Brabeckstraße bis zur Wülferoder Straße auf Grundlage des 2020 erarbeiteten und mit Drucksache 1307/2020 beschlossenen Veloroutenkonzeptes und der in der Begründung und in Anlage 1 dargestellten Planung sowie den Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Varianten für die Führung in den jeweiligenTeilbereichen zuzustimmen.
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 4.803.750 € und dem Baubeginn der unter 1. aufgeführten Maßnahmen zuzustimmen.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 3.4.
Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 0848/2022 mit 1 - nur online Anlagen)
Frau Kniep stelle die Drucksache anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.
Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.
Bezirksratsherr Kriwall fragte, ob entlang des Arthur-Menge-Ufers auch die Nordseite für den Verlauf der Veloroute geprüft worden sei. Aufgrund des zum Teil relativ schlechten Zustandes des Fuß- und Radweges hätte er sich vorstellen können, die Route nicht direkt am Maschseeufer, sondern in einer der Fahrspuren zu führen. Er merkte an, dass an der Seufzerallee die Baumwurzeln bereits jetzt den Fahrbahnbelag des Radweges merklich beschädigt hätten. Daher wollte er wissen, wie ein guter Zustand des Radweges, langfristig sichergestellt werden könnte. Schließlich berichtete er davon, dass die Busse in Stadionnähe deutliche Beschädigungen in der Fahrbahn hinterlassen hätten. Wenn der Radverkehr in diesem Bereich zusammen mit den Bussen geführt werden solle, frage er sich, wie mögliche Beschädigungen der Veloroute durch die Busse verhindert werden könnten.
Frau Kniep erwiderte, dass die Variante zur Führung des Radverkehrs auf der gegenüberliegenden Seite ebenfalls untersucht und verworfen worden sei. Zum einen sei der dort vorhandene Radweg für eine Veloroute zu schmal, zum anderem sei auf der Seite der Coutyard-Hotelanlage der Platz für einen Zweirichtungs-Radweg vorhanden. Vor allem würde mit dieser Variante die Schwierigkeit umgangen werden, eine Querung des Arthur-Menge-Ufers in Richtung des Stadionbades herzustellen. Der Wurzelbereich der Bäume an der Seufzerallee sei gründlich untersucht worden. Um zukünftige Beschädigungen durch die Wurzeln zu vermeiden, würde der Radweg an dieser Stelle auf den vorhandenen Belag aufgesetzt und somit höher gelegt werden. Im Bereich der Busfahrbahn werde anhand der Busfrequenzen eine Belastungsklasse für die Fahrbahn ermittelt, von der die bauliche Beschaffenheit der Fahrspur abhängen werde. Ob dort in Teilen Beton verbaut werden müsse, könnte momentan noch nicht gesagt werden. Dies werde nach allen technischen Regeln noch untersucht.
Bezirksratsherr Kriwall gab zu bedenken, dass die ermittelten Belastungsklassen an anderen Stellen, wie der Oper, sich leider als nicht ausreichend erwiesen hätten. Daher regte er an, die errechnete Belastungsklasse vorsichtshalber zu erhöhen.
Bezirksratsherr Ferenz sprach sich für die Variante 1 an der Seufzerallee aus. Aus den Planungen der Veloroute 08 ergebe sich, dass am Kurt-Schwitters-Platz eine Diagonalquerung für den Radverkehr vorgesehen sei. Er fragte, ob diese Planung noch aktuell sei und wie die Verzahnungsstelle zwischen den beiden Velorouten 08 und 09 an dieser Stelle kenntlich gemacht und ausgewiesen werden solle. Abschließend fragte er, wie die Verknüpfung der Veloroute mit dem Schützenhausweg und dem Pänner-Garbe-Weg erfolgen solle. Insbesondere der Schützenhausweg stelle eine beliebte Verbindung in die Richtung des Wissenschaftsministeriums dar.
Frau Kniep führte aus, dass nach heutigem Streckenverlauf an der Diagonalfuhrt am Kurt-Schwitters-Platz festgehalten werden. Allerdings solle im Rahmen des Innenstadtdialoges ggf. auch die Zukunft der Culemannstraße betrachtet werden. Eine Variante könnte darin liegen, eine der beiden Velorouten über die Culemannstraße abknicken zu lassen. Vor diesem Hintergrund beginnen die aktuellen Planungen erst am Kurt-Schwitters-Platz. Für die Querung des Arthur-Menge-Ufers in den Schützenhausweg sei ein Stutzen vorgesehen, der die Querung erleichtern solle. Die Errichtung einer Querungsinsel war an dieser Stelle aufgrund des Busverkehrs nicht möglich.
Bezirksratsfrau Muschter sprach sich dafür aus, die Diagonalquerung umzusetzen.
Bezirksratsherr Hoffmann fragte, ob an der Brücke am Courtyard-Hotel eine Verbreiterung des Radweges oder der Fahrbahn vorsehen sei. Er sprach sich ebenfalls für die Variante 1 über die Seufzeralle aus, gab jedoch zu bedenken, dass dort zu Zeiten des Maschseefestes ein Durchfahren aufgrund des starken Fußgänger*innenverkehrs sehr schwierig sei. Er fragte, wie man dieser Situation zu Festzeiten Rechnung tragen wollte. Außerdem wollte er wissen, wie breit die Verkehrsführung nach Verlassen der Seufzeralle stadtauswärts geplant sei.
Frau Kniep schilderte, dass eine Verbreiterung der Fahrbahn auf der Brücke für den KFZ-Verkehr aufgrund der Traglast nicht vorgesehen sei und die Einschnürung bleiben werde. Eine Verbreiterung des Radweges in Richtung Fahrbahn sei ebenfalls nicht möglich. Dieser werde jedoch geringfügig in Richtung des Fußweges verbreitert. An der Seufzerallee werde die Veloroute zum Maschseefest nicht abgesperrt. Hier würde mit entsprechenden Absperrungen an der Wiese gearbeitet werden müssen. Der gemeinsame Bereich des Rad- und des Busverkehrs nach der Seufzerallee hätte eine Gesamtbreite von 5 Metern. Momentan sei dieser 4,5 m breit.
Bezirksratsherr Käthner bestätigte, dass die Querung des Arthur-Menge-Ufers in den Schützenhausweg sowohl von Fußgänger*innen als auch von Fahrradfahrenden stark frequentiert werde, jedoch momentan dafür überhaupt nicht ausgelegt sei. Er bat darum, die Situation an der Kreuzung zu überdenken, um eine möglichst verkehrssichere Querung dieses Bereichs zu ermöglichen. Er regte an, die vorhandene Einschnürung der Fahrbahn für eine Verkehrsinsel zu nutzen. Bezüglich des problematischen Wurzelbereichs an der Seufzeralle sprach er sich dafür aus, den Radweg eher in Richtung des Fußgängerweges verschwenken zu lassen, um den Wurzelbereich zu umgehen. Darüber hinaus sei die Verkehrssituation an der Ecke Luise-Finke-Weg etwas unübersichtlich, so dass die Radfahrenden die ein- und ausfahrenden Busse schlecht sehen könnten. Hierzu wollte er wissen, wie die Übersichtlichkeit verbessert werden sollte.
Frau Kniep versprach die Querungssituation an der Brücke mitzunehmen und ggf. dort eine Verkehrszählung durchzuführen. Ein Verschwenken des Radweges an der Seufzerallee sei ungünstig, da dadurch neue Flächen versiegelt werden müssen und damit andere Baumwurzeln eingeengt werden würden. Hier sollte der höhere Aufbau des Radweges das Problem mit den Baumwurzeln beseitigen. Die Kurve am Luise-Finke-Weg werde verbreitert, befestigt sowie von Bewuchs freigeschnitten, so dass die Einsehbarkeit dieses Bereiches in Zukunft gesichert werden würde.
Bezirksratsherr Käthner zog die Drucksache in die Fraktionen.
Antrag,
1. aufgeführten Maßnahmen zuzustimmen.
Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen
TOP 4.
E N T S C H E I D U N G E N
TOP 4.1.
Nordausgang Passerelle / Raschplatz - Platzumgestaltung „Die Frauen von Messina“
(Drucks. Nr. 15-0852/2022 mit 2 Anlagen)
Frau Holthaus-Voßgröne stelle die Drucksache anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.
Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.
Bezirksratsherr Engelke äußerte sich skeptisch dazu, dass Sitzelemente verbaut werden sollen. Er fragte, ob es sich bei den vorhandenen Pollerstrukturen um ein Kunstwerk handeln könnte. Weiterhin werde auf der letzten Seite der Drucksache Bezug darauf genommen, dass der Nordausgang bebaut werden könnte. Er fragte, was genau hier geplant wäre.
Frau Holthaus-Voßgröne antwortete, dass die Frage danach, ob die Poller ein Kunstwerk darstellen könnten geprüft und verneint wurde. Damit könnten die Poller problemlos entfernt werden.
Bezirksratsherr Engelke äußerte starke Zweifel daran, dass es sich bei den Pollern nicht um ein Kunstwerk handeln solle. Daraufhin versprach Frau Holthaus-Voßgröne die Fragestellung genauer prüfen zu lassen.
Zum Thema der Bebauung ergänzte Frau Roth, dass es grundsätzliche Ideen gegeben hätte den Platz zu bebauen. Dafür sei eine Machbarkeitsstudie erstellt worden, ob die Fläche überhaupt überbaubar wäre. Es gäbe jedoch dazu keine weitergehenden Überlegungen.
Bezirksratsherr Käthner äußerte seine Skepsis darüber, dass mit dem Umbau die Aufenthaltsqualität tatsächlich gesteigert werden könnte. Es sei fraglich, ob und von welcher Nutzer*innengruppe die Sitzgelegenheiten angenommen werden würden. Es fragte, ob es Zählungen dazu gäbe, wie weit dieser Bereich als Durchwegung überhaupt noch genutzt werde. Es sei zweifelhaft, ob die hohen Kosten für die Umgestaltung im Hinblick auf den Nutzen angemessen wären. Auch könnte mit der Maßnahme keine Barrierefreiheit hergestellt werden. Er kündigte an, die Drucksache in die Fraktionen ziehen zu wollen.
Frau Holthaus-Voßgröne erklärte, dass die Sitzelemente nicht Teil der Stufen seien und damit relativ einfach entfernt werden könnten, wenn sie sich dort nicht bewähren würden. Zählungen zur Nutzung des Bereichs seien ihr nicht bekannt. Die Barrierefreiheit ließe sich nur mit einem Kostenaufwand von über 1 Mio. € herstellen und hätte erhebliche planerische Nachteile. Daher hätte man diese Lösung nicht weiterverfolgt.
Bezirksratsfrau Kupsch informierte darüber, dass es in der Vergangenheit sehr viele Beschwerden über die Situation vor Ort gab. Sowohl die Verdreckung des Bereichs als auch die Klientel, die sich dort aufhalte, hätten auf viele eine abschreckende Wirkung. Daher halte sie die geplanten Sitzelemente an dieser Örtlichkeit für nicht geeignet.
Bezirksratsherr Hoffmann fragte, ob und wie die geplanten Sitzelemente zu reinigen wären. Er befürchtete, dass die Metallelemente schnell verunreinigt und beschmiert werden könnten.
Frau Holthaus-Voßgröne sagte, dass die Sitzelemente mit einem Graffitischutz versehen und nass gereinigt werden könnten. Bei Metallelementen sei ihr keine Möglichkeit zum Anbringen einer Schutzschicht bekannt.
Bezirksratsherr Laske wollte wissen, ob der Platz durch die Nutzung als Parcour-Fläche als ein öffentlicher Sportplatz gelte und ob die Sportler*innen z.B. in einem Verein organisiert seien. Angesichts der aktuellen Lage halte er das Anbringen von Sitzelementen für nicht zielführend.
Frau Holthaus-Voßgröne erläuterte, dass die Parcour-Sportler*innen in einer lockeren Gruppe organisiert seien, die unterschiedliche Stellen in der Stadt aufsuchen würde, um dort Kunststücke zu üben. Der Platz wurde lange Zeit von Ihnen genutzt, jedoch aufgrund der aktuellen Situation wieder verlassen.
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt betonte, dass es eigentlich um das Drogenproblem ginge. Vor Kurzem sei dieser Platz sogar als die härteste Drogenszene Deutschlands beschrieben worden. Daher hätte sie große Zweifel daran, ob der Umbau etwas am Kernproblem verändern könnte. Sie stellte heraus, dass sie sich eine andere Herangehensweise an das Problem gewünscht hätte.
Frau Holthaus-Voßgröne bestätigte, dass die Drogenprobleme mit einem Umbau nicht gelöst werden könnten. Hier seien soziale – und ordnungsrechtliche Maßnahmen angebracht. Dennoch könne man mit der Verbesserung der Reinigung nach der baulichen Umgestaltung die Aufenthaltsqualität in einem gewissen Maß steigern. Die Umgestaltung würde genau dem politischen Beschuss bzw. Auftrag entsprechen.
Antrag,
der Umgestaltung am Nordausgang der Passerelle / Raschplatz mit dem Platz „Die Frauen von Messina“, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.
Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen
TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 5.1.
Eigene Mittel des Bezirksrates
Zuwendung für das Projekt: „LesbenFrauenChöreTreffen 2022“
(Drucks. Nr. 15-0840/2022)
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: LesbenFrauenChöre e.V. – vertreten durch den Leineperlen e.V.
Betrag: bis zu 2.750 €
Verwendungszweck : Projekt „LesbenFrauenChöreTreffen 2022“ –
(Zuwendung 03/2022)
Einstimmig
TOP 5.2.
Eigene Mittel des Bezirksrates
Zuwendung für das Projekt: „Open-Air-Kino des Cinema del Sol“
(Drucks. Nr. 15-0841/2022)
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: Johanniter Unfallhilfe e.V. – Ortsverband Hannover Leine
Betrag: bis zu 400 €, im Falle einer Förderabsage durch die proKlima GbR bis zu 750 €
Verwendungszweck : Projekt „Open-Air-Kino des Cinema del Sol“ –
(Zuwendung 04/2022)
Einstimmig
TOP 5.3.
Eigene Mittel des Bezirksrates
Zuwendung auf Vorschlag des Stadtbezirksrates Mitte zum Zweck der Geflüchtetenhilfe für Menschen aus der Ukraine
(Drucks. Nr. 15-0842/2022)
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt auf Eigeninitiative die nachstehende Zuwendung:
Empfänger: Stadtbezirksrat Hannover Mitte und andere Personen, Organisationen, Vereine und Vereinigungen im Stadtbezirk Mitte, die Geflüchtetenhilfe für Menschen aus der Ukraine im Stadtbezirk bzw. in der Stadt leisten,
z.B. Nachbarschaftskreis Hannover Mitte - Oststadt e.V.
Betrag: bis zu 3000 €
Verwendungszweck : für unterstützende, humanitäre und materielle Hilfestellungen und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit den aus der Ukraine geflüchteten Menschen stehen – Zuwendung (05/2022)
Einstimmig
TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Keine Beiträge
TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung
Keine Beiträge
TOP 8.
A N T R Ä G E
TOP 8.1.
aus der letzten durchgeführten Sitzung vom 28.02.22
TOP 8.1.1.
Absenkung Bordstein Leinstraße
(Drucks. Nr. 15-0472/2022)
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt, den Bordstein vor dem Erweiterungsgebäude des Niedersächsischen Landtages, auf Höhe der Tordurchfahrt Leinestraße 30. abzusenken (sog. Nullabsenkung).
Einstimmig
TOP 8.1.2.
Fahrradzählstelle in der Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-0516/2022)
Bezirksratsherr Hoffmann ergänzte, dass es zwar auf Höhe des Vereinsheims von Hannover 96 eine Zählstellte gäbe, die beantragte Zählstelle solle jedoch deutlich vorher installiert werden.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Kleefelder Straße, zwischen Plathnerstraße und Stadtpark, eine sogenannte Fahrradzählstelle zu installieren.
6 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.2.
gemeinsame Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion
TOP 8.2.1.
Entsiegelung Cityring
(Drucks. Nr. 15-0827/2022)
Bezirksratsfrau Muschter stellte den Antrag vor und warb um Zustimmung.
Bezirksratsherr Laske begrüßte zwar grundsätzlich den Antrag, bat jedoch darum, die Maßgabe zur Pflanzung von heimischen Sträuchern und Bäumen zu lockern. Bei einer ähnlichen Maßnahme in der Hamburger Allee seien sog. „Zukunftsbäume“ gepflanzt worden, die zwar nicht alle heimisch, jedoch gut an Trockenheit und steigende Temperaturen angepasst seien. Er regte an, den Antragstext dahingehend zu erweitern.
Bezirksratsfrau Muschter stellte heraus, dass heimische Bäume gepflanzt werden sollten, um der daran angepasst heimischen Insektenfauna Lebensräume zu bieten. Es gäbe durchaus auch heimische Gehölze, die unter den veränderten Klimabedingungen gut überleben könnten. Sie schlug vor, den Antragstext mit der Formulierung „nach Möglichkeit“ zu ergänzen.
Bezirksratsherr Schmidt wies darauf hin, dass der Antrag inhaltlich dem Innenstadtdialog bzw. den daraus folgenden Ergebnissen vorgreifen könnte und die FDP-Fraktion diesem daher nicht zustimmen würde.
Bezirksratsherr Hoffmann erklärte, dass die CDU-Fraktion mit der vorgeschlagenen Änderung des Antrags einverstanden wäre.
Bezirksratsherr Engelke erinnerte daran, dass vom Rat vor einiger Zeit beschlossen wurde, nur noch heimisch Bäume sowie Sträucher zu pflanzen und der vorliegende Antrag in seiner ursprünglichen Formulierung daher richtig sei.
Bezirksratsherr Laske sagte, dass der Ratsbeschluss ihm zwar nicht bekannt sei, bei dem Pflanzprojekt in der Hamburger Allee laut Presseberichterstattung jedoch insgesamt 42 heimische sowie auch sog. „Zukunftsbäume“ gepflanzt worden seien. Wichtig sei, dass die Bäume gepflanzt werden, die an das veränderte Klima angepasst seien.
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt für den gesamten Cityring in der Mitte zwischen den Fahrbahnen, sowie bei Mittelinseln und zwischen Fahrbahn und Radweg eine Entsiegelung zu prüfen und an geeigneten Stellen vorzunehmen. Dies betrifft mindestens folgende Stellen:
Siehe Neufassung
TOP 8.2.1.1.
Entsiegelung Cityring
(Drucks. Nr. 15-0827/2022 N1)
Siehe Diskussion unter 8.2.1.
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt für den gesamten Cityring in der Mitte zwischen den Fahrbahnen, sowie bei Mittelinseln und zwischen Fahrbahn und Radweg eine Entsiegelung zu prüfen und an geeigneten Stellen vorzunehmen. Dies betrifft mindestens folgende Stellen:
Die entsiegelten Flächen sind nach ökologischen Kriterien herzurichten. Hierbei ist insbesondere das Anlegen von einer Blühfläche und/oder nach Möglichkeit heimischen Sträuchern und Bäumen zu prüfen.
14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.2.2.
Bushaltestelle Celler Straße
(Drucks. Nr. 15-0828/2022)
Bezirksratsherr Ferenz stellte den Antrag vor und verwies auf die Diskussion aus der letzten Sitzung, die mit der Vorstellung der Umbaupläne für die Haltestelle einherging. Darin hätte er fraktionsübergreifend Unverständnis wahrgenommen, warum die Celler Straße im Bereich der Bushaltestelle zweispurig belassen werden solle und der Radweg in diesem Zuge nicht neu gestaltet werde.
Bezirksratsherr Hoffmann zog den Antrag in die Fraktionen.
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt, die Situation für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen an der Kreuzung Hamburger Allee/Celler Straße sowie an der Celler Straße zwischen Hamburger Allee und Sodenstraße zu verbessern, indem
TOP 8.2.3.
Fuß- und Radweg Friedrichswall
(Drucks. Nr. 15-0829/2022)
Bezirksratsherr Mokrys stellte den Antrag vor und warb um Zustimmung. Er ergänzte, dass die Hotelzufahrt insbesondere durch den Baustellenverkehr rege genutzt werde und der Bereich nicht zuletzt dadurch einer Aufpflasterung bedürfe.
Bezirksratsherr Hoffmann kündigte an, dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Es sei nicht sinnvoll die Sanierung des Radweges der Fertigstellung des Hotelumbaus vorzuziehen. Im Zuge der Hotelsanierung können noch Details in der Zufahrt des Gebäudes geändert werden, die später einen weiteren Umbau des Fuß- und Radweges nach sich ziehen könnten.
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt den Rad- und Fußweg am Friedrichswall auf Höhe des ehemaligen Maritim Hotels einheitlich zu pflastern und durchgehend zu gestalten. Im Bereich der Ein- und Ausfahrt des Hotelgeländes ist der Radweg aufzupflastern und eine Verlegung des Fußweges zu prüfen. Im gesamten Verlauf des Radwegs gilt es eine einheitliche Breite herzustellen.
12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.2.4.
Fahrradabtellmöglichkeiten Calenberger Neustadt
(Drucks. Nr. 15-0830/2022)
Bezirksratsfrau Grenzebach stelle den Antrag und warb um Zustimmung.
Bezirksratsherr Hoffmann regte an, den Antrag als einen reinen Prüfauftrag zu formulieren und den Zusatz „…und umzusetzen“ zu streichen. Dadurch solle der Bezirksrat die Möglichkeit erhalten, selbst über die Umsetzung zu diskutieren und zu bestimmen.
Bezirksratsfrau Grenzebach befürchtete, dass die Umformulierung dazu führen könnte, dass der Bezirksrat am Ende über jeden einzelnen Fahrradbügel abstimmen würde.
Bezirksratsherr Käthner bekräftige, dass die Antragsformulierung nicht verändert werden solle. Man könnte der Verwaltung soweit vertrauen, dass sie sinnvolle Standorte für die Bügel finden werde.
Bezirksratsherr Hoffmann kündigte an, in diesem Fall den Antrag nicht unterstützen zu wollen. Er ginge davon aus, dass die Verwaltung ein Gesamtkonzept vorlegen würde, das im Gremium dann transparent diskutiert werden könnte.
Bezirksratsfrau Muschter wies darauf hin, dass laut Antrag die Ergebnisse der Untersuchung vor ihrer Umsetzung im Gremien vorgestellt werden sollen.
Bezirksratsherr Engelke sprach sich dafür aus, den Antrag zu ändern, um die Entscheidungskompetenz des Bezirksrates nicht an die Verwaltung abzugeben. Er schlug vor, die Formulierung dahingehend zu ergänzen, dass die Ergebnisse der Untersuchung „vor“ ihrer Umsetzung vorgestellt werden sollen.
Bezirksratsfrau Kupsch schloss sich der Auffassung an, dass der Stadtbezirksrat über das von der Verwaltung erstellte Umsetzungskonzept entscheiden sollte. Dies hätte nichts mit Misstrauen gegenüber der Verwaltung zu tun, sondern gehöre vielmehr zu den originären Aufgaben eines Stadtbezirksrates.
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt, in der Calenberger Neustadt für den Bereich Gerberstraße, Hartwigstraße und Oeltzenstraße sowie im Bereich der Königsworther Straße zwischen Leine und Braunstraße den Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu ermitteln und geeignete Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen. Die Ergebnisse sind dem Stadtbezirksrat vorzustellen.
Dabei sind die folgenden Maßnahmen vorzunehmen:
TOP 8.2.5.
50 Jahre Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-0831/2022)Bezirksratsherr Kriwall stellte den Antrag vor. Die vorgeschlagene Veranstaltung solle ausdrücklich nicht das „Lister Meilen Fest“ ersetzten oder mit diesem konkurrieren. Es solle eine eigene Veranstaltung zum 50-jährigen Jubiläum und zur Umgestaltung der Fußgängerzone werden.
Bezirksratsherr Hoffmann kündigte an, dass die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen werde. Die Verwaltung sei keine Veranstaltungsagentur. Zudem würden allein bei der Flüchtlingsunterbringung sehr hohe Kosten von der Stadt aufgebracht werden müssen, die eine sehr sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel in anderen Bereichen notwendig machten.
Antrag,
anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Oststädter Lister Meile in diesem Jahr sowie der Umgestaltung zur Fußgängerzone soll die Landeshauptstadt Hannover (LHH) ein Straßenfest auf der Lister Meile organisieren. Dazu soll sich die LHH mit dem Verein Aktion Lister Meile eng abstimmen.
11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
TOP 8.3.
der FDP-Fraktion
TOP 8.3.1.
Errichten temporärer Kunstobjekte im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0832/2022)
Bezirksratsherr Schmidt stellte den Antrag vor. Die Auffassung der Verwaltung, dass temporär errichtete Kunst zum Geschäft der laufenden Verwaltung gehöre und damit nicht der Entscheidung des Stadtbezirksrates unterliege, würde weder vom Gesetz noch von der dazugehörigen Kommentierung gestützt werden können. Die Unterscheidung zwischen temporärer und dauerhafter Kunst sei eine Erfindung der Verwaltung und missachte die originären Mitwirkungsrechte des Stadtbezirksrates.
Bezirksratsherr Kriwall stellte dar, dass es für die SPD-Fraktion ausreichend wäre, über temporäre Kunst informiert zu werden. Auch auf diesem Wege gäbe es noch Möglichkeiten der Einflussnahme durch die die Mitglieder des Gremiums. Er stellte den gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor.
Bezirksratsherr Engelke betonte, dass es wichtig sei, dass das Gremium seine Rechte nicht freiwillig aus der Hand geben solle. Die Anzahl der temporären Kunstobjekte sei nicht so hoch, als dass der Stadtbezirksrat überfordert wäre, sich damit zu befassen. Es ginge dabei nicht um Kunstgeschmack, sondern z.B. um Fragen, ob ein Kunstwerk an einen ausgewählten Ort passe. Eine bloße Information per E-Mail würde dazu führen, dass keine Beteiligung mehr stattfinde, sondern die Mitglieder des Gremiums alles akzeptieren müssten, was Ihnen als Information zugeschickt werde. Dies könne weder im Sinne der Parteien, noch im Interesse der Bürger*innen sein.
Frau Rieck-Vogt schloss sich der Auffassung von Bezirksratsherr Engelke an. Die Fälle von temporär aufgestellter Kunst würden sich in letzter Zeit häufen. Im Rahmen der Einrichtung des Kunstdreiecks werde immer öfter mit temporär aufgestellter Kunst zu rechnen sein. Es sei wichtig, dass diese Kunstobjekte öffentlich und transparent im Bezirksrat diskutiert werden könnten.
Bezirksratsfrau Muschter äußerte, dass sie davon ausginge, dass die Verwaltung ein eigenes Interesse daran hätte, sich an die Niedersächsische Kommunalverfassung zu halten und diese ordnungsgemäß anzuwenden. Sie fürchte daher nicht, dass hier die Rechte des Stadtbezirksrates aus der Hand gegeben werden würden oder durch diesen selbst beschnitten werden könnten. Es sei gut gewesen dieses Thema zu diskutieren und sie hätte den Eindruck, dass die Verwaltung die Position des Stadtbezirksrates verstanden hätte. Damit würde sie dieses Thema bewenden lassen wollen.
Bezirksratsherr Käthner bekräftige, dass das Gremium nicht über die Rechtskonformität des Verwaltungshandels beschließen könne. Die rechtzeitigen Informationen zur temporären Kunst würden dem Gremium immer noch Reaktionsmöglichkeiten bieten. Er bemängelte, dass es in der Vergangenheit im Gremium durchaus Scheindebatten um Kunst gegeben hätte, die weder notwendig, noch wünschenswert seien. Es sei wichtig, dass es auch Kunst im öffentlichen Raum gäbe, die nicht im Vorhinein politisch abgesegnet werden müsse.
Bezirksratsherr Schmidt widersprach Bezirksratsfrau Muschter und erläuterte, dass die FDP-Fraktion hier klar die Rechte des Stadtbezirksrates durch fehlerhafte Rechtsanwendung der Verwaltung verletzt sehen würde. Es sei verwunderlich, dass insbesondere die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, die sich sonst für mehr Mitwirkungsrechte und Bürgerbeteiligung einsetzten würde, sich in diesem Fall mit einer bloßen Information zufriedengeben würde.
Bezirksratsherr Engelke betonte, dass es nicht darum ginge, die Form und den Inhalt der Kunst politisch zu genehmigen. Es gehe hier vielmehr um die Beteiligungsrechte des Stadtbezirksrates, die nicht aus der Hand gegeben werden sollten.
Bezirksratsfrau Kupsch machte deutlich, dass sie nicht den Eindruck hätte, dass das Anliegen des Stadtbezirksrates Mitte zur temporären Kunst im Rathaus verstanden worden sei. Es gehe bei dem Antrag um die Wahrung der Beteiligungsrechte der Gremiumsmitglieder. Sie machte deutlich, dass eine Information per E-Mail dem Thema nicht gerecht werde und appellierte daran, dass das Gremium sich selbst nicht abschaffen sollte.
Bezirksratsherr Käthner widersprach Bezirksratsfrau Kupsch darin, dass der Bezirksrat sich selbst abschaffen würde und bekräftige, dass es auch weiterhin sehr viele Themen gäbe, mit denen sich das Gremium ernsthaft befassen werde. Er hielte es für unverhältnismäßig, Kunstobjekte die nur für einen kurzen Zeitraum aufgestellt werden würden, mit einem langen Vorauf im Gremium ausführlich zu diskutieren.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Bezirksrat ausnahmslos sämtliche Vorhaben für Kunst im öffentlichen Raum zeitnah zur Entscheidung vorzulegen. Nur so können die uneingeschränkten Mitwirkungsrechte des Bezirksrates nach § 93 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 3a der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover in vollem Umfang gewahrt werden.
Siehe Änderungsantrag
TOP 8.3.1.1.
Änderungsantrag zu Antrag Nr. 15-0832/2022: Errichten temporärer Kunstobjekte im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0900/2022)
Siehe Diskussion unter TOP 8.3.1.
Antrag,
der Antragstext wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bezirksrat über ausnahmslos sämtliche Vorhaben für Kunst im öffentlichen Raum zeitnah zu informieren.Nur so können die uneingeschränkten Mitwirkungsrechte des Bezirksrates nach § 93 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 3a der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover in vollem Umfang gewahrt werden.
10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.4.
der CDU-Fraktion
TOP 8.4.1.
Beleuchtung Durchwegung Neustädter Friedhof
(Drucks. Nr. 15-0833/2022)
Bezirksratsherr Hoffmann betonte, dass es bei dem Antrag zunächst nur um einen Prüfauftrag ginge. Hier sei keine dauerhafte taghelle Beleuchtung gewünscht, sondern ein möglichst bedarfsgerechtes und innovatives Konzept.
Bezirksratsherr Käthner erinnerte daran, dass dieser Vorschlag nicht neu sei. Es hätte dazu bereits sowohl einen Antrag und als auch eine Anfrage gegeben. In beiden Fällen hätte die Verwaltung erklärt, dass eine Beleuchtung in diesem Bereich nicht möglich wäre, weil Grünflächen grundsätzlich nicht beleuchtet werden würden. Außerdem sei der Umweg, den man alternativ über ausgeleuchtete Wege nehmen müsse, nur geringfügig länger. Daher würde die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen dem Antrag nicht zustimmen wollen.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Beleuchtungssituation der Durchwegung des Neustädter Friedhofs zur Theodorstraße verbessert werden kann.
6 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
TOP 8.4.2.
City Hubs
(Drucks. Nr. 15-0834/2022)
Bezirksratsherr Käthner kündigte Beratungsbedarf an und zog die Drucksache in die Fraktionen.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung soll prüfen, ob und wo es im Stadtbezirk Mitte möglich wäre, ein sogenanntes „City Hub“ zu errichten bzw. dieses in einer Bestandsimmobile zu realisieren.
Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen
TOP 8.4.3.
Kübel in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-0835/2022)
Bezirksratsherr Kriwall kündigte Beratungsbedarf an und zog die Drucksache in die Fraktionen.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung soll zeitnah die Kübel der in der Innenstadt aufgestellten Pflanzen in einen ansehnlichen Zustand versetzen. Dies soll durch Reinigung und Lasur bzw. einen Farbanstrich geschehen.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
TOP 9.
A N F R A G E N
TOP 9.1.
Gemeinsame Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion
TOP 9.1.1.
Umgestaltung Steintor
(Drucks. Nr. 15-0816/2022)
Für den Bereich Steintor (Goethestraße, Georgstraße bis und Schmiedestraße) ist eine Umgestaltung inklusive Fußgängerzone geplant.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
Zusammen mit der Umgestaltung des Platzes Am Steintor, der bereits zurzeit Fußgängerzone ist, wird auch die vorhandene Asphaltfahrbahn aus der Schmiedestraße ab dem Abzweig Am Marstall, über die Georgstraße und Am Steintor bis hin zur Einmündung in die Goethestraße zum Radweg umgeplant.
Zu 1.
Zurzeit befinden sich die Vorplanungen Am Steintor in der Endphase. Zu 2.
Mit der Vorstellung der Planung in den politischen Gremien wird ab Juli 2022 zu rechnen sein.Zu 3.
Der Beginn der Bauarbeiten ist im Frühjahr 2023 geplant.
TOP 9.1.2.
Bildungsangebote zur Klimakrise
(Drucks. Nr. 15-0817/2022)
Der Rat der Stadt Hannover hat in 2019 mit der Drucksache 2469/2019 beschlossen, dass die Stadt Hannover bis 2035 ihre Treibhausgasemissionen um 95% gegenüber 1990 reduzieren soll. Der Stadtbezirksrat Mitte hat in 2021 mit der Drucksache 2534/2021 den Klimanotstand erklärt und das Ziel der Klimaneutralität für 2035 definiert. Eine wichtige Voraussetzung der Klimaneutralität ist ein breites Grundwissen über die Klimakrise und Klimagerechtigkeit.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
Das Schulbiologiezentrum Hannover hält als Nachhaltigkeitszentrum viele verschiedene Angebote zum Thema Klimakrise und Klimagerechtigkeit bereit. Das Thema ist in vielen verschiedenen Angeboten direkt oder indirekt präsent, da in den Kursen Bildung für nachhaltige Entwicklung im Vordergrund steht. Die Lehrkräfte/Schulen können diese Angebote für Schülerkurse buchen. Das Kursangebot des Schulbiologiezentrums umfasst Themen wie zum Beispiel Klimawandel, Treibhauseffekt und Meeresspiegelanstieg, Klimafrühstück, Wald der Zukunft, Klima und Wetter, Pflanze und Klima. Das Kursangebot richtet sich an alle Schulformen und Klassenstufen. Im Rahmen des Energieeinsparprogramms der LHH bietet das Schulbiologiezentrum im eigenen Energie-LAB Kurse für Schüler*innen als Klimamanager an. Darüber hinaus wird das Kursangebot nach und nach erweitert und Materialien für Projektwochen erstellt, die an den Schulen durchgeführt werden können
TOP 9.1.3.
Bedarfsampel an der Christuskirche
(Drucks. Nr. 15-0818/2022)
An der Schloßwender Straße ist auf Höhe der Straße „An der Christuskirche“ direkt vor der Christuskirche eine Bedarfsampel fest installiert. Die Ampel wird besonders von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen die aus der Nordstadt kommen und Richtung Mitte wollen gern genutzt. Diese Ampel ist seit einigen Zeit außer Betrieb genommen, während die Verkehrsinsel aber immer noch zur Querung der Straße einlädt.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
Die Fußgänger-Lichtsignalanlage an der Christuskirche wurde außer Betrieb genommen, damit während der Grunderneuerung der Straßen Körnerstraße, Am Taubenfelde und Theodorstraße der Verkehr aus diesem Bereich auf die Schlosswender Straße geleitet werden kann.
Während dieser Zeit wird die vorhandene Lichtsignalanlage verdeckt. Es wurde eine mobile Anlage im Bereich des Unigebäudes aufgestellt, um eine alternative Querungsmöglichkeit zu schaffen.
Zu 2.
Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich im August 2022 abgeschlossen sein. Im Anschluss daran wird die stationäre Fußgänger-Lichtsignalanlage wieder in Betrieb genommen
TOP 9.1.4.
Anwohner*innenparkzonen in Mitte
(Drucks. Nr. 15-0822/2022)
Im Stadtbezirk Mitte sind weite Teile der zentrumsnahen Wohngebiete bisher freie und kostenlose Parkfläche.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
Zu 1. und 2.
Im Stadtbezirk Mitte sind Bewohner*innenparkzonen geplant.
Es wurden bereits 2018 und 2019 Untersuchungen innerhalb des Cityringes, einschließlich des Gerberviertels durchgeführt. Hierzu liegen Ergebnisse zur Einführung möglichen Bewohner*innenparkzonen vor. Es ist geplant für die Calenberger Neustadt zum Sommer 2022 eine Drucksache ins Verfahren zugeben. Mögliche Bewohner*innenparkzonen im Cityring werden erst in Abstimmung mit dem Dialog autoarme Innenstadt ins Verfahren gegeben, um hier mögliche grundlegenden Veränderungen in der Innenstadt Rechnung tragen zu können.
Wir bitten um Beachtung, dass es sich in der Darstellung um die Untersuchungsbereiche handelt und nicht um die Bewohner*innenparkzonen. Die Festlegung möglicher Zonen innerhalb eines Untersuchungsgebietes ist abhängig von den Ergebnissen der Untersuchungen.

(rot gestrichelte Linie zeigt den Stadtbezirk Mitte)
Für die Gebiete in Mitte östlich des Cityringes laufen zurzeit die Untersuchungen hinsichtlich Bestandsermittlung des vorhandenen Parkraumes sowie dessen Nutzung. Hierzu liegen noch keine Ergebnisse vor. Aufgrund des coronabedingten Lockdowns wurden diese unterbrochen, da sonst verfälschte Ergebnisse zu erwarten sind. Nach Abschluss der Untersuchungen werden auch für diese Bereiche sukzessive Drucksachen zur Einführung von Bewohner*innenparkzonen vorgelegt, sofern dies möglich und rechtlich zulässig ist. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden zum Sommer erwartet, so dass geplant ist in der zweiten Jahreshälfte entsprechende Drucksachen ins Verfahren zu geben.
Das Gebiet nördlich der Königsworther Straße befindet sich in einem weiteren Untersuchungspaket mit Stadtteilen aus dem Bezirk Linden, dass sich noch nicht in der Bearbeitung befindet. Hierzu können noch keine zeitlichen Angaben gemacht werden.
Zu 3.:
Es sind Untersuchungen im gesamten Stadtbezirk vorgesehen, ausgenommen des Bereiches, der umschlossen wird durch den Friedrichswall und Gustav-Bratke-Allee, Wolfgang-Besemer-Ufer, Arthur-Menge-Ufer und Willi-Brandt-Allee. Hier befinden sich ausschließlich behördliche, kulturelle und sporttechnische Einrichtungen.
TOP 9.1.5.
Hauptverkehrsstraßen
(Drucks. Nr. 15-0823/2022)
Die Straßen Goethestraße, Humboldtstraße, Gustav-Bratke-Allee, Braunstraße und Königsworther Straße sind im Verkehrsplan der Stadt Hannover als Hauptverkehrsstraßen geführt und als solche geplant.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
Schriftlich beantwortet:
Zu 1.
Bei der Aufstellung des ersten Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Hannover (1950) wurden die o.g. Streckenzüge schon als Hauptverkehrsstraßen ausgewiesen.
Zu 2.
Ein Ziel der städtischen Verkehrsplanung ist es, den notwendigen Kfz-Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen zu bündeln und möglichst keine Schleichverkehre durch sensible Wohngebiete entstehen zu lassen. Insofern wird das bestehende Hauptverkehrsstraßen- und Vorbehaltsnetz als erforderlich angesehen. Das Straßennetz unterliegt einer kontinuierlichen Beobachtung durch die Landeshauptstadt Hannover. Sofern sich Rahmenbedingungen grundlegend ändern, kann ggf. mit einer Netzanpassung darauf reagiert werden.
Zu 3.
Innerstädtische Straßen, wie Anlieger-, Erschließungs- oder auch Hauptverkehrsstraßen, werden hinsichtlich ihrer Nutzungsdauer entsprechend der einschlägigen Regelwerke bemessen, wobei die tatsächliche Nutzungsdauer durchaus bei den Straßen unterschiedlich sein kann. Erneuerungen sind auch in Abhängigkeit von Straßenzustand, Schadensbildern oder veränderter Verkehrsbelastung zu betrachten.
Die Goethestraße wurde im Zusammenhang mit der Erneuerung der Gleisanlagen der Stadtbahn erneuert. Die Humboldstraße ist für eine Grunderneuerung erst mittelfristig nach Erneuerung und Fertigstellung der Stadtbahnanlagen vorgesehen. Die Braunstraße wird derzeit umgebaut, initiiert durch den Stadtbahnumbau. Gustav-Bratke-Allee und Königsworther Straße sind derzeit nicht für einen Umbau bzw. Grunderneuerung in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen, da hierfür keine Notwendigkeit besteht.
TOP 9.1.6.
Königsworther Straße
(Drucks. Nr. 15-0824/2022)
Die Königsworther Straße in der Carlenberger Neustadt ist als Hauptverkehrsstraße angelegt und entspricht in Ihrer Planung nicht den Anforderungen an moderne Stadtplanung.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
Schriftlich beantwortet
Zu 1.
Die Königsworther Straße vom Königsworther Platz bis zur Braunstraße wurde im Jahr 1983 in der jetzigen Ausführung geplant und anschließend einer Grunderneuerung unterzogen.
Zu 2.
Im Regelfall sind die Innenstadtstraßen auf eine Lebensdauer von mindestens 30 Jahren geplant. Allerdings ist beim Bedarf einer Erneuerung der jeweilige Straßenzustand, die Schadensbilder und veränderte Verkehrsbelastungen einzubeziehen.
Zu 3.
Für die Königsworther Straße bestehen derzeit keine Planungs- und Umbauabsichten. Die Straße befindet sich (bis auf einen kleinen Teilbereich der Fahrbahn, die aber eine neue Decke erhält) in einem guten Zustand.
TOP 9.1.7.
Gustav-Bratke-Allee
(Drucks. Nr. 15-0825/2022)
Die Gustav-Bratke-Allee ist zwischen Humboldtstraße und Lavesallee in weiten Teilen mit sechs Spuren für den motorisierten Individualverkehr angelegt.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
Der Abschnitt der Gustav-Bratke-Allee zwischen Humboldtstraße und Lavesallee ist insgesamt ca. 300 m lang mit durchgängig markierten drei Spuren beidseitig des besonderen Gleiskörpers. Der gesamte Mittelabschnitt wurde bereits durch die Einrichtung von Fahrbahnrandparken um jeweils eine Fahrspur reduziert. In den Zulaufbereichen vor den Lichtsignalanlagen sind die vorhandenen drei Fahrspuren aufgeteilt für jeweils eine mögliche Fahrtrichtung, was auf die Lichtsignalprogramme abgestimmt wurde.
Zu 1.
Die Gustav-Bratke-Allee wird derzeit auf diesem Abschnitt von etwa 13.000 Kfz/24h befahren. Diese Verkehrsmengen könnten außerhalb der Knotenpunkte auch über einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung abgewickelt werden. An den beiden Anschlusspunkten Humboldtstraße und Lavesallee wären im Zulauf auch künftig zwei Fahrstreifen erforderlich, um die Abbiegeströme leistungsfähig abwickeln zu können.
Zu 2.
Die vorhandenen Geh- und Radwege entsprechen in den meisten Abschnitten einer richtliniengerechten und nach wie vor nach heutigen Planungsvorgaben ausreichend dimensionierten Breitenentwicklung. Lediglich auf der Nordseite ist der Radfahrende gezwungen auf einem kurzen Teilabschnitt die Adolfstraße zu nutzen. Dies ist akzeptabel, da beobachtet werden konnte, dass die Mehrzahl der Radfahrenden die Adolfstraße ohnehin als attraktive Alternative zur Gustav-Bradtke-Allee nutzen und damit keinen Umweg in Kauf nehmen müssen.
Zu 3.
Stadtbäume haben grundsätzlich durch die Flächenkonkurrenz im Verkehrsraum einen eingeschränkten Wurzelraum. In der Gustav-Bratke-Allee sind die Baumstandorte vergleichsweise großzügig angelegt. Es ist kein akuter Wurzelraummangel zu erkennen.
TOP 9.1.8.
Handwerkerparkausweise 2
(Drucks. Nr. 15-0826/2022)
Die Anfrage nimmt Bezug auf die Antwort der Verwaltung zur Anfrage "Handwerkerparkausweise", Drucks Nr. 15-0491/2022 F1.
1. Laut Angaben der Verwaltung wurden in den letzten vier Jahren zwischen 5000 und 7000 Handwerkerparkausweise neu ausgestellt. Aus der Antwort der Verwaltung geht auch hervor, dass sie die Regelung „auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftsförderung – als äußerst erfolgreich“ als einstuft.
Gleichzeitig erklärt die Verwaltung: „Aufgrund der Vielzahl der Parkausweise kann eine Prüfung jedes Einzelfalls nicht durchgeführt werden. Insbesondere eine Vorführung aller Fahrzeuge ist nicht möglich, zumal zum Teil 50 Ausweise und mehr für größere Firmen ausgestellt werden, z.B. Telekom.“
Von der Regelung, dass ab dem zweiten Fahrzeug lediglich 36 Euro Zuzahlung fällig werden, profitieren große Unternehmen besonders stark. Bei 50 ausgestellten Parkausweisen (beantragt für drei Jahre) fallen für das Unternehmen lediglich ca. 15 € pro Fahrzeug pro Jahr an (etwa 4 Cent pro Fahrzeug am Tag).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Demgegenüber heißt es in der Richtlinie zum Berechtigtenkreis:
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 3. Einerseits erklärt die Verwaltung, dass einige handwerksähnliche Gewerke „in der Regel kein umfangreiches Baumaterial“ benötigen, „sondern Werkzeuge, Austauschgeräte und Kleinmaterialien“. Gleichzeitig verweist die Verwaltung bei der Prüfung der Fahrzeuge auf das Ladevolumen: „Es wird daher davon ausgegangen, dass die Kategorisierung „PKW Kombi geschlossen“ grundsätzlich eine Eignung als Handwerkerfahrzeug darstellt.“ Und weiter: „Wenn aber berechtigte Zweifel an der Geeignetheit eines Fahrzeugs besteht, wird in Einzelfällen die Vorführung eingefordert, so z. B. auch bei der Modellerscheinung des Porsche Cayenne. Da das Innenraumvolumen sogar das der meisten Kombifahrzeuge übersteigt, sind auch diese Fahrzeuge - unabhängig von der Preisklasse oder vom Image des Herstellers - als geeignet anzusehen.“
Tatsächlich werden in der Praxis auch kleine(re) Fahrzeuge wie Mini Cooper, Nissan Mikra oder Hyundai i30 zugelassen. Ebenso werden Limousinen wie BMW 5er, Audi A7 oder Mercedes E-Klasse genehmigt. Ein großes Ladevolumen scheint also ebenso wenig ein Zulassungskriterium zu sein, wie die Art und Ausstattung des Fahrzeugs. Außerdem erklärt die Verwaltung: „Aufgrund der Vielzahl der Parkausweise kann eine Prüfung jedes Einzelfalls nicht durchgeführt werden.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Am Beginn des Modellversuches in 2006 wurden rd. 3.000 Handwerkerparkausweise/Jahr ausgestellt.
Diese Zahl hat sich kontinuierlich gesteigert. Seit 2014 wurden regelmäßig über 5.000 Ausweise/Jahr ausgestellt. Der Höchststand mit über 7.000 Ausweisen/Jahr wurde in 2021 erreicht.
Die Mehrzahl der Ausweise wird für den Maximalzeitraum von drei Jahren beantragt und erteilt, so dass davon auszugehen ist, dass derzeit rd. 15.000 gültige Ausweise im Umlauf sind.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Betriebe, die entweder ein Handwerk angemeldet haben, oder bei denen eine vergleichbare Dienstleistung in der Gewerbeanmeldung aufgeführt ist. Entscheidendes Kriterium für die Genehmigungserteilung ist, ob eine Dienstleistung vor Ort bei den Kund*innen angeboten und ausgeführt wird, die als Reparatur- bzw. Montagetätigkeit zu qualifizieren ist. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Dienstleistungen ergeben sich dann naturgemäß auch unterschiedliche Anforderungen an Art und Umfang des hierfür erforderlichen Materials und Werkzeugs. Daraus resultiert dann zwangsläufig auch die jeweils auf den Einzelfall abzustellende Prüfung, ob und in wie weit ein Fahrzeug geeignet ist, dieses Material und Werkzeug zu transportieren. Insofern können auch kleine(re) Fahrzeuge, je nach angebotener Dienstleistung, als dafür geeignet eingestuft werden.
Eine Abgrenzung, ab welchem Material-/Werkzeugumfang das Unternehmen/der Betrieb zur Durchführung der Dienstleistung nicht mehr auf den Einsatz eines Kraftfahrzeuges angewiesen sein könnte, ist nach Verkehrsrecht nicht zulässig. Bei einer solchen Bewertung müsste natürlich nicht nur der vorgenannte Aspekt mit einbezogen werden, sondern u.a. auch in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden, dass für die Wirtschaftlichkeit eines Serviceangebotes auch Wegezeiten zwischen verschiedenen Baustellen/Einsatzpunkten relevant sind.
Sofern Zweifel an dem tatsächlichen Einsatz eines Fahrzeugs zur Durchführung der angemeldeten Dienstleistung bestehen – diese können u.a. daraus resultieren, dass es sich um ein besonders hochwertiges und teures Fahrzeug handelt – lässt sich die Verwaltung die Fahrzeuge im Einzelfall vorführen. Sofern in dem Zuge nachvollziehbar glaubhaft gemacht werden kann, dass auch solche Fahrzeuge tatsächlich zum Einsatz kommen, muss der Ausweis auch erteilt werden.
Erhält die Verwaltung Hinweise, z.B. aus der Bevölkerung, oder durch Überwachungskräfte, dass Ausweise möglicherweise in unzulässiger Weise eingesetzt werden, werden die Betroffenen zunächst angehört, bzw. auf die geltenden Regeln hingewiesen. Mehrfache Verstößen könnten auch zur Einziehung der erteilten Ausweise führen. Bisher musste von dieser Option jedoch noch kein Gebrauch gemacht werden, weil nach entsprechenden Hinweisen der Verwaltung regelmäßig nur noch eine rechtmäßige Verwendung der Ausweise festgestellt werden konnte.
TOP 9.2.
der CDU-Fraktion
TOP 9.2.1.
Plakate
(Drucks. Nr. 15-0819/2022)
An zahlreichen Schaltkästen, Verteilerkästen und Blumenkübeln befinden sich Plakate. Zum Teil sind die Urheber dieser klar erkennbar und benannt (siehe anliegende Fotos).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Zu1.
Antwort des Fachbereichs Tiefbau:
Gemäß des zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Fa. X-City Marketing GmbH geschlossenen Werberechtsvertrages werden Wildplakatierungen an Verkehrseinrichtungen wie z.B. Schaltkästen für Lichtsignalanlagen, Stelen, Verkehrsschilder etc. durch die Fa. X-City Marketing GmbH verfolgt und ggf. Ersatzvornahmen eingeleitet.
Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün:
Zuständig für die Unterhaltung der Pflanzkübel ist der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, welcher jedoch nicht über die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen verfügt, um Plakate u.ä. von Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur regelmäßig zu entfernen. Im Rahmen der Einlagerung und Überwinterung von Frühjahrs- oder Sommerkübeln, werden Plakatreste im Rahmen der Möglichkeiten von eigenen Kräften entfernt. Auch die Beschilderungen von Spielplätzen o.ä. werden, wenn die Lesbarkeit zu stark beeinträchtigt ist, gereinigt.
Zu 2:
Antwort des Fachbereichs Tiefbau:
Sind Verantwortliche erkennbar, ist die Fa. X-City Marketing GmbH ermächtigt, Beseitigungsansprüche geltend zu machen. Sind keine Verantwortlichen erkennbar, sind die Kosten von der Fa. X-City zu tragen.
Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün:
Die Kosten trägt die Verwaltung.
Zu 3:
Antwort des Fachbereichs Tiefbau:
Das Anbringen von Plakaten stellt eine Sondernutzung dar. Eine Sondernutzung bedarf der Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast gemäß § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 des Nds. Straßengesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) vom 13.11.2008. Verstöße werden gem. des Werberechtsvertrages von der Fa. X-City Marketing verfolgt.
Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün:
Nach § 9 (2) der „Verordnung über die Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO)“ ist es verboten, „…Verkehrszeichen,
Straßenschilder, Hausnummern und sonstige Einrichtungen und Gebäudeteile, die öffentlichen Zwecken dienen, zu ..bekleben...“ Der Fachbereich
Umwelt und Stadtgrün ahndet diese Ordnungswidrigkeiten nicht, da in der Regel kein konkreter Verursacher auszumachen ist.
TOP 9.2.2.
Kleefelder Straße 31
(Drucks. Nr. 15-0820/2022)
Mit der Drucksache 3217/2019 wurde einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung nach Grunderwerb in der Kleefelder Straße 31 eine „Unterkunft für Personen“ plant. Auf unsere Nachfrage (Drucksache 15-0559/2021) führte die Verwaltung aus, dass der Grunderwerb stattgefunden habe und hinsichtlich der Sanierung bzw. Umbaumaßnahmen die Entscheidung der sogenannten Projektprüfungsgruppe anstünde. Auf die weitere Nachfrage (Drucksache 15-0072/2022) antwortete die Verwaltung, dass die geplanten Sanierungsmaßnahmen u.a. den Brandschutz, die technische Gebäudeausrüstung sowie Umbaumaßnahmen betreffen würden.
Vor dem Hintergrund des Unterbringungsbedarf durch die steigende Anzahl von Flüchtlingen, sollten seitens der Verwaltung auch temporäre Maßnahmen zur Ertüchtigung der Unterkunft in Erwägung gezogen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Zu 1.
Das Gebäude wird aktuell für die temporäre kurzfristige Aufnahme von Geflüchteten durch die Verwaltung vorbereitet.
Zu 2.
Auch bei einer temporären Nutzung sind rechtliche Vorgaben für eine sichere Inbetriebnahme und Nutzung von Gebäuden einzuhalten. Da bisher keine Sanierung durchgeführt worden ist, wird der vorhandene Zustand dahingehend geprüft und ggf. Maßnahmen zur Ertüchtigung vor der Inbetriebnahme durchgeführt.
Zu 3.
Ja, um den zweiten Flucht- und Rettungsweg herzustellen, werden außenliegende Treppentürme errichtet.
TOP 9.2.3.
Brunnen auf dem Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-0821/2022)
Auf dem Andreas-Hermes-Platz befindet sich ein großer, kreisrunder Brunnen, welcher einen ungepflegten und verwahrlosten Eindruck macht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Zu 1.
Der Andreas-Hermes-Platz-Brunnen ist auch aus Sicht der Verwaltung in keinem attraktiven Zustand. Die Zukunft des Brunnens ist aktuell noch unklar und hängt auch mit der Zukunft des bahnhofsnahen Areals, welches auch im derzeit laufenden Innenstadtdialog behandelt wird, zusammen. Der Brunnen wird –wie in den vergangenen Jahren auch- regelmäßig gereinigt und während der Brunnensaison betrieben. Mit der Drucksache 1719/2021 wurde seitens der Verwaltung das weitere Vorgehen für dieses Areal vorgestellt.
Zu 2.
Der Zeithorizont für den Brunnen steht in direktem Zusammenhang mit dem Prozess für die bahnhofsnahen Plätze. Aus heutiger Einschätzung heraus ist bis Ende 2024 mit Erkenntnissen zum weiteren Umgang mit dem Brunnen zu rechnen. Maßnahmen ließen sich frühestens ab 2025 im Haushalt darstellen.
Zu 3.
Der Bezirksrat wird gemäß der üblichen Verfahren beteiligt werden.
TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24.01.22 - öffentlicher Teil
Bezirksratsherr Laske bat darum, auf Seite 12 die Antwort der Verwaltung mit dem Wort „keine“ zu ergänzen.
Einstimmig
TOP 11.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 28.02.22 - öffentlicher Teil
Bezirksratsherr Laske bat darum, die Anrede des beratenden Mitgliedes Albrecht durchgehend von „Stadtbezirksratsherr“ zu „Ratsherr“ zu ändern.
Einstimmig
TOP 1.
Eröffnung der 5. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Schnare eröffnete die 5. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte und stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Im Anschluss verlas er die Hinweise zur Durchführung der Sitzung in hybrider Form und wies auf die dazugehörige Datenschutzerklärung hin. Da kein Mitglied des Stadtbezirksrates und Besucher*in der Datenschutzerklärung widersprachen, galt diese als von allen akzeptiert.
Anschließend machte Bezirksbürgermeister Schnare auf die Hinweise zur Medienöffentlichkeit, die Hygienehinweise sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP 2- Maske aufmerksam.
Im Hinblick auf die Tagesordnung gab Bezirksbürgermeister Schnare bekannt, dass zwei Änderungsanträge vorliegen würden. Bei dem ersten handle es sich um den Änderungsantrag Drucks.Nr.15-0899/2022, „Änderungsantrag zur Drucksache 0081/2022 – Fernwärmesatzung Hannover“. Dieser wurde unter TOP 3.1.1. eingefügt. Der zweite Änderungsantrag Drucks.Nr.15-0900/2022, „Änderungsantrag zum Antrag Nr. 15-0832/2022 – Errichten temporärer Kunstobjekte im Stadtbezirk Mitte“, wurde unter TOP 8.3.1.1. eingefügt.
Der Änderungsantrag Drucks. Nr.: 15-0899/2022 wurde unter TOP 3.1.1. eingefügt. Der Änderungsantrag Drucks. Nr.: 15-0900/2022 wurden unter TOP 8.3.1.1. eingefügt.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.
TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Die Einwohner*innen Fragestunde wurde zwischen 19.38 Uhr bis 19.41 Uhr durchgeführt.
Ein Anwesender stellte sich als ein Einwohner des zukünftigen Satzungsgebietes in der Oststadt vor. Auf die Frage nach den Kosten für einen Fernwärmeanschluss (nach heutigem Stand der Dinge und ohne Berücksichtigung der Regelungen aus der Fernwärmesatzung) hätte er von der enercity AG eine Kostenschätzung von ca. 200.000 € erhalten. Im § 5 Abs. 1 des Satzungsentwurfes sei davon die Rede, dass „…die LHH zur Fernwärmeversorgung bestimmte Leistungen betriebsfertig herstellt…“. Er fragte, ob hierfür die LHH auch die Kosten übernehmen oder diese auf die Eigentümer*innen umgelegt werden würden. Er wollte wissen, wie sich das auf seine Anschlusskosten auswirken würde und wer die Kosten für das Verlegen der Leitungen außerhalb der Wohngebäude zahlen müsse.
Bezugnehmend auf die in der Einwohner*innenfragestunde gestellte Frage, führte Bezirksratsherr Engelke aus, dass seiner Kenntnis nach die Kosten für den Anschluss bis ins Haus vom der enercity AG übernommen werden würden. Maßnahmen innerhalb des Hauses müssten von den Eigentümer*innen selbst getragen werden. Daher könne er die genannten Kosten nicht nachvollziehen.
Bezirksratsfrau Muschter ergänzte, dass die enercity AG in der vergangenen Sitzung aussagte, dass die Ausgaben für einen Fernwärmeanschluss innerhalb des Satzungsgebietes in der Höhe der Kosten eines Heizungstausches liegen sollten.
Bezirksbürgermeister Schnare bat den Einwohner darum, seine Kontaktdaten zu hinterlassen, damit die Verwaltung sich mit ihm in Verbindung setzen könnte.
Hinweis: zum Zeitpunkt der Protokollerstellung konnte diese Frage von der enercity AG und der LHH noch nicht abschließend beantwortet werden. Diese Antwort wird dem Einwohner und dem Gremium nachgereicht.
Durchgeführt
TOP 3.
A N H Ö R U N G E N
TOP 3.1.
Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 0081/2022 mit 2 Anlagen)
Antrag,
die Einführung anliegender Fernwärmesatzung einschließlich Anlage (Lageplan Fernwärmeversorgungsgebiet) zu beschließen.
10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
mit den Änderungen aus Drucks. Nr.: 15-0899/2022
TOP 3.1.1.
Änderungsantrag zu DS 0081/2022 Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 15-0899/2022)
Bezirksratsherr Käthner stellte den Änderungsantrag vor und bat um Zustimmung.
Bezirksratsherr Engelke kündigte an dem Antrag nicht zustimmen zu wollen. Als kommunaler Grundversorger müsse die enercity AG auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Vorhaben achten. Wie die enercity AG bereits in der vergangenen Sitzung ausgeführt hätte, sei der Anschluss des gesamten Zooviertels an das Fernwärmenetz nicht wirtschaftlich. Zu Punkt Nr. 2 des Antrags führte er aus, dass die unterschiedlichen Umbaumaßnahmen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten ohnehin aufeinander abgestimmt werden würden. In der Realität sei dies jedoch nicht immer möglich.
Bezirksratsherr Hoffmann beantragte getrennte Abstimmung der beiden Antragspunkte. Er kündigte an, dass die CDU-Fraktion Nr. 1 des Antrags aus den von Bezirksratsherr Engelke erläuterten Gründen ebenfalls ablehnen werde. Nr. 2 des Antrags finde dagegen die Zustimmung der CDU-Fraktion.
Bezirksratsherr Schmidt ergänzte, dass in der vergangenen Sitzung die Gründe dafür, warum Teile des Zooviertels nicht an die Fernwärme angeschlossen werden könnten, hinreichend erklärt worden seien. So hätte Herr Voigts von der enercity AG in der Sitzung vom 28.02.2022 erläutert, dass für die Ausweisung des Satzungsgebietes die Hauptinfrastruktur für Fernwärme und eine entsprechend hohe Wärmedichte vorhanden sein müssten. Für die Wärmedichten seien Grenzwerte definiert worden, die im Zooviertel nicht überall erreicht werden könnten.
Bezirksratsfrau Muschter äußerte Verständnis darüber, dass die enercity AG wirtschaftlich und profitabel arbeiten müsse. Die Aufgaben des Stadtbezirksrates lägen jedoch nicht darin, die Interessen der enercity AG, sondern die der Bürger*innen, zu vertreten. Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/ Dir Grünen sollten daher alle Einwohner*innen des Stadtbezirkes Mitte die Möglichkeit erhalten an Fernwärme angeschlossen zu werden. Darüber hinaus sei das Ziel der klimaneutralen Stadt enorm wichtig. Daher müsse hier in der Abwägung mit der Wirtschaftlichkeit, die Klimaneutralität überwiegen.
Bezirksratsherr Engelke betonte, dass mit der Satzung ein großer und wichtiger Schritt in Hannover in Richtung Klimaneutralität gemacht werde. Die FDP-Ratsfraktion hätte sich von vorn herein gegen einen restriktiven Anschlusszwang eingesetzt. Daher begrüße er die in der Satzung festgelegten Befreiungsfälle, die eine Betrachtung eines jeden Einzelfalls ermöglichen und Bürger*innen vor unverhältnismäßigen Belastungen schützen. Er lobte die gesamte Satzung als ausgewogen und sowohl klima- als auch bürger*innenfreundlich.
Bezirksratsherr Laske drückte sein Bedauern darüber aus, dass mit der alten Satzung von 1972 energiepolitische Ziele hätten deutlich früher verfolgt werden können. Leider sei diese Satzung jedoch in Vergessenheit geraten.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
1. Auch der bislang vom Satzungsgebiet ausgenommene Teil des Stadtbezirks Mitte (Zooviertel) wird Bestandteil des Satzungsgebiets.
2. Baustellen für den Ausbau der Fernwärme sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit anderen Straßenbau- und Leitungsarbeiten abzustimmen.
2. Baustellen für den Ausbau der Fernwärme sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit anderen Straßenbau- und Leitungsarbeiten abzustimmen.
Getrennte Abstimmung:
Zu Nr. 1 des Antrags: 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Zu Nr. 2 des Antrags: einstimmig
TOP 3.2.
Stadtteilzentrum Lister Turm, Fassadensanierung
(Drucks. Nr. 0839/2022 mit 3 Anlagen)
Herr Gronemann stellte die Drucksache vor. Der Sanierungsbedarf der Fassade sei seit einiger Zeit bekannt, wurde jedoch aufgrund der Haushaltssituation und zugunsten der Priorisierung von anderen Maßnahmen jedoch zunächst zurückgestellt. Nun solle die Sanierung angegangen werden. Zu Nr. 1 des Antrags: 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Zu Nr. 2 des Antrags: einstimmig
Stadtteilzentrum Lister Turm, Fassadensanierung
(Drucks. Nr. 0839/2022 mit 3 Anlagen)
Bezirksratsherr Hoffmann merkte an, dass auf der Seite mit der Kostenaufstellung, die der Drucksache als Anlage beigefügt sei, unten das Datum „08/2019“ vermerkt sei. Er fragte, ob dies auf der Alter der Kostenaufstellung hindeute.
Herr Gronemann antwortete, dass das Datum nur den Stand des Formblattes bzw. der Excel-Vorlage wiedergäbe. Die eingetragenen Kosten selbst seien aktuell.
Bezirksratsherr Engelke begrüßte ausdrücklich, dass die Sanierung des Gebäudes nun endlich losgehen solle. Er hätte sich allerdings gewünscht, dass zeitgleich mit der Fassade auch das Gebäudeinnere saniert werde. Insbesondere die Toiletten und die Gebäudetechnik seien veraltet und in einem sehr schlechten Zustand.
Bezirksratsherr Laske bemerkte, dass das erste Gutachten zum Zustand des Gebäudes aus 2002 und das zweite aus 2019 stamme. Er äußerte sich kritisch dazu, dass ein bereits vor 20 Jahren festgestellter Sanierungsbedarf erst jetzt behoben werde.
Bezirksratsherr Ferenz fragte, warum vor dem Hintergrund des Ziels der Klimaneutralität, keine energetische Sanierung am Gebäude stattfinden würde. Auch wenn das Gebäude unter Denkmalschutz stünde, müsse es möglich sein, das Stadtteilzentrum energetisch zu ertüchtigen. Er wollte wissen, ob bestimmte energetische Maßnahmen, wie Fassadendämmung und Fensteraustausch ggf. vorgesehen wären.
Herr Gronemann bekräftige, dass das Gebäude unter Denkmalschutz stehen würde. Dies erschwere die Durchführung energetischer Maßnahmen erheblich. Von außen dürfe keine Dämmung angebracht werden. Das Anbringen einer Innendämmung sei aus Konstruktionsgründen bauphysikalisch ebenfalls sehr schwierig umzusetzen. Dort, wo es der Denkmalschutz und die Gebäudekonstruktion erlauben, würden auch Dämmungen angebracht werden. Im Übrigen seien die Dämmwerte insbesondere in den Bereichen des Fachwerks gar nicht so schlecht.
Bezirksratsherr Kriwall begrüßte die Maßnahme, hob jedoch hervor, dass auch im Innenbereich eine Sanierung dringend notwendig wäre. Es müsse z. B. die Barrierefreiheit hergestellt und die Toiletten erneuert werden. Er fragte, wie die konkreten Planungen für eine Innensanierung aussehen würden.
Herr Gronemann erläuterte, dass erste Planungen für den Innenbereich in den vergangenen Jahren bereits erstellt worden seien. Im Zuge dieser Planungen habe sich gezeigt, dass aufgrund von Zusammenhängen von Technik und Brandschutz eine Innensanierung nur umfänglich im ganzen Gebäude sinnvoll und möglich sein würde. Aufgrund des Umfangs sei die Maßnahme daher auch zunächst zurückgestellt worden. Es werde zunächst die Gebäudehülle ertüchtigt. Im Zweien Schritt solle das Gebäudeinnere in den nächsten Jahren folgen. Wann genau dies möglich sein werde, könne momentan nicht prognostiziert werden und hänge auch von der Bereitstellung der Mittel bzw. der Haushaltslage ab.
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wies auf eine sehr starke Geruchsbelästigung in den Toilettenanlagen hin. Sie fragte, ob zur Beseitigung dieses Zustandes auch die Zu- und Ableitungen erneuert werden müssten. Hier gäbe es dringenden Handlungsbedarf, der schnellstmöglich angegangen werden müsse.
Herr Gronemann bestätigte, dass für eine Zustandsverbesserung die Abwasserleitungen erneuert werden müssten. Eine Problemlage im Gebäude greife jedoch in die nächste über, so dass eine punktuelle Sanierung nicht möglich sei. Würde man mit den Abwasserleitungen beginnen, müssten dann auch die Wasserleitungen bis hin zur Elektrik und dem Brandschutz ertüchtigt werden. Er verwies erneut darauf, dass es wünschenswert wäre, das Gebäude zeitgleich innen und außen zu sanieren. Aus finanziellen Gründen sei dies jedoch nicht möglich. Baulich sei die Priorisierung der Fassade die einzig logische Entscheidung gewesen, da zunächst die Gebäudehülle dicht sein müsse, um eine Innensanierung durchzuführen. Herr Gronemann bekräftige, dass im Inneren großer Handlungsbedarf bestünde und dieser, sobald dies personell und finanziell möglich sei, in den nächsten Jahren auch angegangen werden würde.
Bezirksratsherr Käthner wollte konkreter wissen, welche energetische Einzelmaßnahmen durchgeführt werden würden und welche Maßnahmen aus den genannten Gründen nicht umgesetzt werden könnten.
Herr Gronemann schilderte, dass bei den Fenstern neue Gläser in die aufgearbeiteten bzw. nachgebauten Rahmen eingesetzt werden würden, so dass sich die Dämmwerte dort etwas verbessern würden. Bei den Wandaufbauten sei nicht viel möglich. Erfahrungen mit anderen Fachwerkbauten hätten gezeigt, dass großflächige Innendämmungen zu erheblichen Problemen mit der Bausubstanz führen würden.
Bezirksratsfrau Muschter fragte, ob bei der Sanierung entsprechend der Energieeinsparverordnung die Dachschrägen oder die Geschossdecke des Gebäudes gedämmt werden können.
Antwort des Fachbereichs Gebäudemanagement zu Protokoll: Die Dämmung der obersten Geschossdecke wird in einem folgenden Bauabschnitt im Zusammenhang mit weiteren Sanierungsarbeiten im Innenraum erfolgen. Im Zusammenhang mit den dann anstehenden Arbeiten (Brandschutz, Heizungs- und Lüftungsarbeiten) ist davon auszugehen, dass diese Geschossdecke durch Brandschottungen und Leitungsdurchführungen von Baumaßnahmen betroffen sein wird. Deswegen ist es sinnvoll, die Dämmung im Rahmen des nächsten Bauabschnitts zu erstellen.
Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Fassadensanierung im Stadtteilzentrum Lister Turm in Höhe von insgesamt 3.580.000 €
2. sowie dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.
Einstimmig2. sowie dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.
TOP 3.3.
Ausbau der Veloroute 06 von der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Kirchrode- Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 0846/2022 mit 1 - nur online Anlagen)Frau Kniep stelle die Drucksache anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.
Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
Bezirksratsherr Ferenz fragte nach, warum bei der Vorstellung des Streckenverlaufs Frau Kniep von der Rathenau und Teaterstraße gesprochen hätte. In der Drucksache sei als möglicher Verlauf der Route hingegen die Joachimstraße erwähnt. Er betonte, dass es wichtig sei, nach Abschluss des Innenstadtdialoges den Abschnitt vom City-Radring zügig an den restlichen Verlauf der Route anzuschließen. Er gab weiterhin zu bedenken, dass beim Abbiegen in den Gutenberghof von der Lavesstraße aus mit viel Gegenverkehr und entsprechend langen Wartezeiten gerechnet werden müsse. Es stelle sich daher die Frage, welche anderen Varianten geprüft bzw. vorhanden seien, die ein zügiges Abbiegen erlauben könnten. Schließlich regte er an, die Ampel an der Querung der Berliner Allee so zu schalten, dass der Radverkehr zügig durchfahren könnte und nicht auf der Mittelinsel warten müsste.
Frau Kniep antwortete, dass ein möglicher Streckenverlauf durch die Rathenau- und die Theaterstraße nicht mehr aktuell sei. Als aktuelle Vorzugslösung solle der Verlauf über die Joachimstraße untersucht werden. Sie betonte allerdings auch, dass vor dem Hintergrund des Innenstadtdialoges noch keine konkreteren Planungen für diesen Bereich stattgefunden hätten, um dem Innenstadtdialog nicht vorzugreifen oder dafür Einschränkungen zu setzen. An der Stelle Lavesstraße/ Gutenberghof sei ebenso die Herstellung einer separaten Lichtsignalanlage für den Radverkehr geprüft worden. Allerdings hätten die Daten aus Verkehrszählungen gezeigt, dass dort ausreichend große Verkehrslücken vorhanden seien, um relativ zügig abbiegen zu können. Sollte die geplante Lösung sich in der Praxis als suboptimal erweisen, könnte eine Ampel später nachgerüstet werden. Zur Querung der Berliner Allee führe Frau Kniep aus, dass eine zügige Durchführung des Radverkehrs dem Sinn einer Velouroute entspreche und selbstverständlich sei.
Bezirksratsherr Laske bezog sich auf die Förderung der Baumaßnahmen durch das Land in Höhe von ca. 3,5 Millionen Euro. Nach dem Wortlaut der Drucksache seien diese „in Aussicht gestellt worden“. Dies bedeute, dass die Förderung nicht garantiert sei und somit die Möglichkeit bestünde, dass die LHH im schlimmsten Fall die gesamte Bausumme von ca. 4,8 Millionen Euro selbst aufbringen müsse. Er bemerkte, dass es schwierig sei, über ein Projekt abzustimmen, dessen Finanzierung nicht abschließen geklärt wäre. Im Hinblick auf den Innenstadtdialog fragte er, ob das Thema Velorouten in den Gremien des Innenstadtdialoges schon behandelt wurde oder in welchem konkreten Forman dies noch geschehen solle. Abschließen wollt er wissen, wann der Stadtbezirksrat hierzu beteiligt werden solle.
Frau Kniep erläuterte, dass die Zuwendung aus dem Förderprogramm „Stadt und Land“ beantragt worden sei. Das Programm laufe noch bis Ende 2023. Um möglichst viel Fördergelder in Anspruch nehmen zu können, müssten die Velorouten schnellstmöglich umgesetzt werden. Über die beantragte Summe gäbe es bereits einen Zuwendungsbescheid, der auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanungen erstellt wurde. Sobald über die Veloroute ein abschließender politischer Beschluss getroffen wird, würden im nächsten Schritt auch die Ausführungsplanungen dem Land zur Prüfung vorgelegt werden. Zum Thema des Innenstadtdialogs führte sie weiterhin aus, dass den Beteiligten bekannt sei, wo die Veloroute verlaufen könne, es jedoch noch keine weiterführenden Überlegungen zur Qualität bzw. Ausführung dieser gäbe.
Frau Roth ergänzte, dass die Ergebnisse des Innenstadtdialoges in einem Gesamtkonzept münden sollen, das den politischen Gremien vor der Sommerpause zur Beratung vorgelegt werden würde. Der betreffende Abschnitt der Veloroute wäre dann als ein Baustein darin enthalten.
Bezirksratsherr Laske fragte genauer nach, ob und in welcher Form sich die Gremienmitglieder des Innenstadtdialoges schon mit der Veloroute beschäftigt hätten und ob die Verwaltung dort ggf. schon konkrete Vorschläge zur Veloroute vorgelegt hätte. Er bat um eine genauere Darstellung der Entscheidungsprozesse. Er äußerte sich kritisch dazu, dass diese Prozesse im Rahmen des Innenstadtdialogs wenig transparent seien.
Frau Roth sagte, dass die Verwaltung den aktuellen Planungsstand den Mitgliedern des Innenstadtdialoges vorgestellt habe bzw. vorstellen werde. Allerdings ließen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine genaueren Angaben über die Ausführung der Stecke machen, da es diese noch nicht gäbe. Das Thema der Velouroute sei bekannt und in den Themenpool des Innenstadtdialoges eingespeist, stelle jedoch auch nur einen Themenbaustein von vielen aus dem Bereich des Innenstadtverkehrs dar. Sowohl über die Einbindung der Velouroute in das gesamte Innenstadtkonzept als auch über die genaue Ausführung der Strecke werde den politischen Gremien eine Drucksache vorgelegt werden.
Frau Kniep betonte, dass der Radverkehr nur einen Teilaspekt bei der Nutzung der Straßen darstelle. Es gäbe unterschiedliche Nutzungsansprüche wie: Aufenthaltsqualität, Fußgänger*innenverkehr, Lieferverkehr und ggf. KFZ-Verkehr. Die Abwägung und Gewichtung dieser Ansprüche müsse noch im Rahmen des Innenstadtdialoges erörtert werden.
Bezirksratsherr Käthner fragte, wie es sich mit den bereits auf der Lavesstraße aufgemalten Schutzstreifen verhalte und ob diese für die Veloroute unverändert verbleiben sollen, obwohl sie mit 1,5 m nicht der Standardbreite für Velorouten entsprechen würden. Er wollte wissen, ob in der Lavesstraße alle geltenden Abstandsregelungen eingehalten werden könnten. Zur Querung der Berliner Allee fragte er an, ob die Überquerung ggf. dadurch verkürzt werden könnte, dass dort –wie auf der Seite des Gutenberghofes geplant– ein vorgezogener Seitenraum nutzbar gemacht werden könnte. Schließlich fragte er, ob für die Anforderung der Ampel in der Berliner Allee Detektoren vorgesehen wären. Diese müssten jedoch mit genügend Abstand zur Kreuzung angebracht werden, um die Anforderung des Lichtsignals rechtzeitig beim Erreichen der Kreuzung auszulösen.
Frau Kniep bestätigte, dass beim Umbau der Lavesstraße vor ca. fünf Jahren Schutzstreifen von 1,5 m Breite und Sicherheitsstreifen von 50 cm angebracht worden seien. Es handle sich dabei um Mindestmaße. Die Markierungen blieben für die Veloroute unverändert. Dies liege daran, dass die Fahrgasse zwischen den Streifen mit 4,5 m ebenfalls ein Mindestmaß für den Busverkehr darstelle. An der Querung der Berliner Allee seien auf beiden Seiten Bodendetektoren für Radfahrende vorgesehen. Um die Querung zu verkürzen würde auf der Seite des Gutenberghofes die Fahrbahnkante vorgezogen werden. Auf der Seite der Kestnerstraße sei dies aufgrund von ausfahrenden KFZ nicht möglich, ohne die Sicherheit des Verkehrs zu gefährden. Für diesen Knoten seien ein Sicherheitsaudit gemacht und eine Zertifizierung für die geplante Variante ausgestellt worden.
Bezirksratsherr Käthner fragte nach, ob die Variante untersucht worden sei, nur einfahrenden Verkehr für die Kestnersraße zu erlauben, um so die Fahrbahnkante vorzuziehen und die Überquerungsstrecke für Fahrradfahrende zu verkürzen.
Frau Kniep bejahte, dass es eine Prüfung die Kestnerstraße als Einbahnstraße auszuweisen gegeben hätte. Die Umwege für die Erschließungsverkehre wären dadurch jedoch so massiv geworden, dass diese Variante verworfen werden musste.
Bezirksratsherr Schmidt kündigte an, dass die FDP-Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten werde. Es gäbe zwar keine Einwände gegen die vorgestellte Vorlage, ohne den konkreten Abschnitt von der Lavesstraße bis zum City-Radring könne man jedoch der Drucksache nicht zustimmen.
Bezirksratsfrau Kupsch äußerte sich kritisch zum Knotenpunkt an der Berliner Allee. Sie befürchtete, dass sowohl der KFZ-Verkehr in der Berliner Allee als auch der Radverkehr entlang der Berliner Allee durch den Vorrang der Velorouten an dem stark befahrenen Punkt ins Stocken geraten könnten. Sie wollte wissen, wie sich die Ampelschaltung an der Veloroute in das Lichtsignalkonzept entlang der Berliner Allee einfügen würde.
Frau Kniep versicherte, dass die Ampel für die Veloroute kein Alleinstellungsmerkmal hätte und in das Lichtsignalprogramm mit den anderen Lichtsignalanlagen an der Berliner Allee eingepasst werden würde. Eine Anforderung über die Bodendetektoren bedeute nicht, dass die Fahrradfahrenden auf der Veloroute sofort Grün erhielten und damit den restlichen Verkehr zum Stillstand bringen würden.
Bezirksratsfrau Kupsch bemängelte die Situation für Fahrradfahrende, die aus Richtung des Zooviertels über die Berliner Allee kommen und sich in einem U-Turn auf die Aufstellfläche in der Einmündung der Kestnerstraße stellen müssten, um die Berliner Allee zu queren. Dies sei umständlich und der Fußweg müsse dabei überfahren werden. Sie bat Frau Kniep darum, die Situation zu überprüfen.
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt wünschte sich mehr Transparenz und Informationen für die Bürger*innen bei der Umsetzung des Projektes, z.B. über Bereitstellung von Karten und das Visualisieren von Veränderungen mit Vorher-Nachher-Bildern. Über die Informationsveranstaltungen würden leider bei weitem nicht alle Betroffenen erreicht werden. Sie fragte, wie die Verwaltung in dieser Hinsicht den Informationsfluss und die Beteiligung verbessern wollte. Sie regte an, die Fördergelder aus dem Programm „Smart Cities“ hierfür zu nutzen. Sie fragte weiterhin, ob Veränderungen an der Ampel im Kreuzungsbereich der Stadtstraße geplant seien. Diese Ampel wäre wegen der Kestnerschule sehr wichtig.
Frau Kniep versicherte, dass es im eigenen Interesse der LHH liege, die Maßnahmen gut zu kommunizieren sowie die Bürger*innen zu beteiligen, um damit die Akzeptanz und die Nutzung der Velorouten zu erhöhen. Die online durchgeführten Bürger*innendialoge seien bisher gut angenommen worden. Es hätten sich darin viele konstruktive Diskussionen entwickelt. Alle Pläne sowie die Inhalte und Ergebnisse der Informationsveranstaltungen seien lückenlos unter www.hannover.de nachzulesen. Eigens für die Velorouten sei eine eigene e-Mailadresse für Anfragen und Anregungen der Bürger*innen erstellt worden
(fb-tiefbau.Veloroutennetz@hannover-stadt.de), die rege genutzt werde. Ebenso würden vor der Durchführung der Einzelbaumaßnahmen immer Anlieger*inneninformationen gegeben werden, die das Projekt beschreiben würden. Sie bat um Verständnis dafür, dass angesichts der Länge der Velorouten keine einzelnen Postwurfsendungen verteilt werden könnten. Die Bedarfsampel an der Kreuzung Kestnerstraße/ Stadtstraße würde schon im Rahmen der Herstellung der Radschnellweges nach Lehre mit einer Vollsignalisierung ausgestattet werden.
Bezirksratsfrau Muschter regte an, dass die komplizierte Verkehrssituation für Fahrradfahrende aus der Lavesstraße kommend links in die Berliner Allee abbiegend, im Zuge der Veloroutenplanung verbessert werden sollte.
Frau Kniep stimmte zu, dass die Situation in diesem Bereich nicht optimal sei. Es gäbe hier bereits planerische Verbesserungsideen. Sie versprach die Anregung weiter zu prüfen.
Bezirksratsherr Hoffmann kündigte Beratungsbedarf an und zog die Drucksache in die Fraktionen.
Antrag,
1. der Einrichtung der Veloroute 06 mit der in Anlage 1 dargestellten Führung entlang der Straßen Joachimstraße, Lavesstraße, Gutenberghof, Kestnerstraße, Am Südbahnhof, über den Bischofholer Damm, Bemeroder Straße, Alte Bemeroder Straße, Brabeckstraße bis zur Wülferoder Straße auf Grundlage des 2020 erarbeiteten und mit Drucksache 1307/2020 beschlossenen Veloroutenkonzeptes und der in der Begründung und in Anlage 1 dargestellten Planung sowie den Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Varianten für die Führung in den jeweiligenTeilbereichen zuzustimmen.
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 4.803.750 € und dem Baubeginn der unter 1. aufgeführten Maßnahmen zuzustimmen.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 3.4.
Ausbau der Veloroute 09 aus der Innenstadt Hannover bis in den Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 0848/2022 mit 1 - nur online Anlagen)
Frau Kniep stelle die Drucksache anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.
Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.
Bezirksratsherr Kriwall fragte, ob entlang des Arthur-Menge-Ufers auch die Nordseite für den Verlauf der Veloroute geprüft worden sei. Aufgrund des zum Teil relativ schlechten Zustandes des Fuß- und Radweges hätte er sich vorstellen können, die Route nicht direkt am Maschseeufer, sondern in einer der Fahrspuren zu führen. Er merkte an, dass an der Seufzerallee die Baumwurzeln bereits jetzt den Fahrbahnbelag des Radweges merklich beschädigt hätten. Daher wollte er wissen, wie ein guter Zustand des Radweges, langfristig sichergestellt werden könnte. Schließlich berichtete er davon, dass die Busse in Stadionnähe deutliche Beschädigungen in der Fahrbahn hinterlassen hätten. Wenn der Radverkehr in diesem Bereich zusammen mit den Bussen geführt werden solle, frage er sich, wie mögliche Beschädigungen der Veloroute durch die Busse verhindert werden könnten.
Frau Kniep erwiderte, dass die Variante zur Führung des Radverkehrs auf der gegenüberliegenden Seite ebenfalls untersucht und verworfen worden sei. Zum einen sei der dort vorhandene Radweg für eine Veloroute zu schmal, zum anderem sei auf der Seite der Coutyard-Hotelanlage der Platz für einen Zweirichtungs-Radweg vorhanden. Vor allem würde mit dieser Variante die Schwierigkeit umgangen werden, eine Querung des Arthur-Menge-Ufers in Richtung des Stadionbades herzustellen. Der Wurzelbereich der Bäume an der Seufzerallee sei gründlich untersucht worden. Um zukünftige Beschädigungen durch die Wurzeln zu vermeiden, würde der Radweg an dieser Stelle auf den vorhandenen Belag aufgesetzt und somit höher gelegt werden. Im Bereich der Busfahrbahn werde anhand der Busfrequenzen eine Belastungsklasse für die Fahrbahn ermittelt, von der die bauliche Beschaffenheit der Fahrspur abhängen werde. Ob dort in Teilen Beton verbaut werden müsse, könnte momentan noch nicht gesagt werden. Dies werde nach allen technischen Regeln noch untersucht.
Bezirksratsherr Kriwall gab zu bedenken, dass die ermittelten Belastungsklassen an anderen Stellen, wie der Oper, sich leider als nicht ausreichend erwiesen hätten. Daher regte er an, die errechnete Belastungsklasse vorsichtshalber zu erhöhen.
Bezirksratsherr Ferenz sprach sich für die Variante 1 an der Seufzerallee aus. Aus den Planungen der Veloroute 08 ergebe sich, dass am Kurt-Schwitters-Platz eine Diagonalquerung für den Radverkehr vorgesehen sei. Er fragte, ob diese Planung noch aktuell sei und wie die Verzahnungsstelle zwischen den beiden Velorouten 08 und 09 an dieser Stelle kenntlich gemacht und ausgewiesen werden solle. Abschließend fragte er, wie die Verknüpfung der Veloroute mit dem Schützenhausweg und dem Pänner-Garbe-Weg erfolgen solle. Insbesondere der Schützenhausweg stelle eine beliebte Verbindung in die Richtung des Wissenschaftsministeriums dar.
Frau Kniep führte aus, dass nach heutigem Streckenverlauf an der Diagonalfuhrt am Kurt-Schwitters-Platz festgehalten werden. Allerdings solle im Rahmen des Innenstadtdialoges ggf. auch die Zukunft der Culemannstraße betrachtet werden. Eine Variante könnte darin liegen, eine der beiden Velorouten über die Culemannstraße abknicken zu lassen. Vor diesem Hintergrund beginnen die aktuellen Planungen erst am Kurt-Schwitters-Platz. Für die Querung des Arthur-Menge-Ufers in den Schützenhausweg sei ein Stutzen vorgesehen, der die Querung erleichtern solle. Die Errichtung einer Querungsinsel war an dieser Stelle aufgrund des Busverkehrs nicht möglich.
Bezirksratsfrau Muschter sprach sich dafür aus, die Diagonalquerung umzusetzen.
Bezirksratsherr Hoffmann fragte, ob an der Brücke am Courtyard-Hotel eine Verbreiterung des Radweges oder der Fahrbahn vorsehen sei. Er sprach sich ebenfalls für die Variante 1 über die Seufzeralle aus, gab jedoch zu bedenken, dass dort zu Zeiten des Maschseefestes ein Durchfahren aufgrund des starken Fußgänger*innenverkehrs sehr schwierig sei. Er fragte, wie man dieser Situation zu Festzeiten Rechnung tragen wollte. Außerdem wollte er wissen, wie breit die Verkehrsführung nach Verlassen der Seufzeralle stadtauswärts geplant sei.
Frau Kniep schilderte, dass eine Verbreiterung der Fahrbahn auf der Brücke für den KFZ-Verkehr aufgrund der Traglast nicht vorgesehen sei und die Einschnürung bleiben werde. Eine Verbreiterung des Radweges in Richtung Fahrbahn sei ebenfalls nicht möglich. Dieser werde jedoch geringfügig in Richtung des Fußweges verbreitert. An der Seufzerallee werde die Veloroute zum Maschseefest nicht abgesperrt. Hier würde mit entsprechenden Absperrungen an der Wiese gearbeitet werden müssen. Der gemeinsame Bereich des Rad- und des Busverkehrs nach der Seufzerallee hätte eine Gesamtbreite von 5 Metern. Momentan sei dieser 4,5 m breit.
Bezirksratsherr Käthner bestätigte, dass die Querung des Arthur-Menge-Ufers in den Schützenhausweg sowohl von Fußgänger*innen als auch von Fahrradfahrenden stark frequentiert werde, jedoch momentan dafür überhaupt nicht ausgelegt sei. Er bat darum, die Situation an der Kreuzung zu überdenken, um eine möglichst verkehrssichere Querung dieses Bereichs zu ermöglichen. Er regte an, die vorhandene Einschnürung der Fahrbahn für eine Verkehrsinsel zu nutzen. Bezüglich des problematischen Wurzelbereichs an der Seufzeralle sprach er sich dafür aus, den Radweg eher in Richtung des Fußgängerweges verschwenken zu lassen, um den Wurzelbereich zu umgehen. Darüber hinaus sei die Verkehrssituation an der Ecke Luise-Finke-Weg etwas unübersichtlich, so dass die Radfahrenden die ein- und ausfahrenden Busse schlecht sehen könnten. Hierzu wollte er wissen, wie die Übersichtlichkeit verbessert werden sollte.
Frau Kniep versprach die Querungssituation an der Brücke mitzunehmen und ggf. dort eine Verkehrszählung durchzuführen. Ein Verschwenken des Radweges an der Seufzerallee sei ungünstig, da dadurch neue Flächen versiegelt werden müssen und damit andere Baumwurzeln eingeengt werden würden. Hier sollte der höhere Aufbau des Radweges das Problem mit den Baumwurzeln beseitigen. Die Kurve am Luise-Finke-Weg werde verbreitert, befestigt sowie von Bewuchs freigeschnitten, so dass die Einsehbarkeit dieses Bereiches in Zukunft gesichert werden würde.
Bezirksratsherr Käthner zog die Drucksache in die Fraktionen.
Antrag,
1. der Einrichtung der Veloroute 09 mit der in Anlage 1 dargestellten Führung entlang des Arthur-Menge-Ufers, durch den Sportpark über die Lodemannbrücke, Stammestraße, Beekestraße, Hahnensteg, Mühlenholzweg, Am Grünen Hagen und Sauerwinkel bis zur Bergfeldstraße auf Grundlage des 2020 erarbeiteten und mit Drucksache 1307/2020 beschlossenen Veloroutenkonzeptes und der in der Begründung und in Anlage 1 dargestellten Planung sowie den Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Varianten für die Führung in Teilbereichen zuzustimmen.
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 2.955.950 € und dem Baubeginn der unter1. aufgeführten Maßnahmen zuzustimmen.
Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen
TOP 4.
E N T S C H E I D U N G E N
TOP 4.1.
Nordausgang Passerelle / Raschplatz - Platzumgestaltung „Die Frauen von Messina“
(Drucks. Nr. 15-0852/2022 mit 2 Anlagen)
Frau Holthaus-Voßgröne stelle die Drucksache anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.
Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.
Bezirksratsherr Engelke äußerte sich skeptisch dazu, dass Sitzelemente verbaut werden sollen. Er fragte, ob es sich bei den vorhandenen Pollerstrukturen um ein Kunstwerk handeln könnte. Weiterhin werde auf der letzten Seite der Drucksache Bezug darauf genommen, dass der Nordausgang bebaut werden könnte. Er fragte, was genau hier geplant wäre.
Frau Holthaus-Voßgröne antwortete, dass die Frage danach, ob die Poller ein Kunstwerk darstellen könnten geprüft und verneint wurde. Damit könnten die Poller problemlos entfernt werden.
Bezirksratsherr Engelke äußerte starke Zweifel daran, dass es sich bei den Pollern nicht um ein Kunstwerk handeln solle. Daraufhin versprach Frau Holthaus-Voßgröne die Fragestellung genauer prüfen zu lassen.
Zum Thema der Bebauung ergänzte Frau Roth, dass es grundsätzliche Ideen gegeben hätte den Platz zu bebauen. Dafür sei eine Machbarkeitsstudie erstellt worden, ob die Fläche überhaupt überbaubar wäre. Es gäbe jedoch dazu keine weitergehenden Überlegungen.
Bezirksratsherr Käthner äußerte seine Skepsis darüber, dass mit dem Umbau die Aufenthaltsqualität tatsächlich gesteigert werden könnte. Es sei fraglich, ob und von welcher Nutzer*innengruppe die Sitzgelegenheiten angenommen werden würden. Es fragte, ob es Zählungen dazu gäbe, wie weit dieser Bereich als Durchwegung überhaupt noch genutzt werde. Es sei zweifelhaft, ob die hohen Kosten für die Umgestaltung im Hinblick auf den Nutzen angemessen wären. Auch könnte mit der Maßnahme keine Barrierefreiheit hergestellt werden. Er kündigte an, die Drucksache in die Fraktionen ziehen zu wollen.
Frau Holthaus-Voßgröne erklärte, dass die Sitzelemente nicht Teil der Stufen seien und damit relativ einfach entfernt werden könnten, wenn sie sich dort nicht bewähren würden. Zählungen zur Nutzung des Bereichs seien ihr nicht bekannt. Die Barrierefreiheit ließe sich nur mit einem Kostenaufwand von über 1 Mio. € herstellen und hätte erhebliche planerische Nachteile. Daher hätte man diese Lösung nicht weiterverfolgt.
Bezirksratsfrau Kupsch informierte darüber, dass es in der Vergangenheit sehr viele Beschwerden über die Situation vor Ort gab. Sowohl die Verdreckung des Bereichs als auch die Klientel, die sich dort aufhalte, hätten auf viele eine abschreckende Wirkung. Daher halte sie die geplanten Sitzelemente an dieser Örtlichkeit für nicht geeignet.
Bezirksratsherr Hoffmann fragte, ob und wie die geplanten Sitzelemente zu reinigen wären. Er befürchtete, dass die Metallelemente schnell verunreinigt und beschmiert werden könnten.
Frau Holthaus-Voßgröne sagte, dass die Sitzelemente mit einem Graffitischutz versehen und nass gereinigt werden könnten. Bei Metallelementen sei ihr keine Möglichkeit zum Anbringen einer Schutzschicht bekannt.
Bezirksratsherr Laske wollte wissen, ob der Platz durch die Nutzung als Parcour-Fläche als ein öffentlicher Sportplatz gelte und ob die Sportler*innen z.B. in einem Verein organisiert seien. Angesichts der aktuellen Lage halte er das Anbringen von Sitzelementen für nicht zielführend.
Frau Holthaus-Voßgröne erläuterte, dass die Parcour-Sportler*innen in einer lockeren Gruppe organisiert seien, die unterschiedliche Stellen in der Stadt aufsuchen würde, um dort Kunststücke zu üben. Der Platz wurde lange Zeit von Ihnen genutzt, jedoch aufgrund der aktuellen Situation wieder verlassen.
Bezirksratsfrau Rieck-Vogt betonte, dass es eigentlich um das Drogenproblem ginge. Vor Kurzem sei dieser Platz sogar als die härteste Drogenszene Deutschlands beschrieben worden. Daher hätte sie große Zweifel daran, ob der Umbau etwas am Kernproblem verändern könnte. Sie stellte heraus, dass sie sich eine andere Herangehensweise an das Problem gewünscht hätte.
Frau Holthaus-Voßgröne bestätigte, dass die Drogenprobleme mit einem Umbau nicht gelöst werden könnten. Hier seien soziale – und ordnungsrechtliche Maßnahmen angebracht. Dennoch könne man mit der Verbesserung der Reinigung nach der baulichen Umgestaltung die Aufenthaltsqualität in einem gewissen Maß steigern. Die Umgestaltung würde genau dem politischen Beschuss bzw. Auftrag entsprechen.
Antrag,
der Umgestaltung am Nordausgang der Passerelle / Raschplatz mit dem Platz „Die Frauen von Messina“, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.
Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen
TOP 5.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 5.1.
Eigene Mittel des Bezirksrates
Zuwendung für das Projekt: „LesbenFrauenChöreTreffen 2022“
(Drucks. Nr. 15-0840/2022)
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: LesbenFrauenChöre e.V. – vertreten durch den Leineperlen e.V.
Betrag: bis zu 2.750 €
Verwendungszweck : Projekt „LesbenFrauenChöreTreffen 2022“ –
(Zuwendung 03/2022)
Einstimmig
TOP 5.2.
Eigene Mittel des Bezirksrates
Zuwendung für das Projekt: „Open-Air-Kino des Cinema del Sol“
(Drucks. Nr. 15-0841/2022)
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: Johanniter Unfallhilfe e.V. – Ortsverband Hannover Leine
Betrag: bis zu 400 €, im Falle einer Förderabsage durch die proKlima GbR bis zu 750 €
Verwendungszweck : Projekt „Open-Air-Kino des Cinema del Sol“ –
(Zuwendung 04/2022)
Einstimmig
TOP 5.3.
Eigene Mittel des Bezirksrates
Zuwendung auf Vorschlag des Stadtbezirksrates Mitte zum Zweck der Geflüchtetenhilfe für Menschen aus der Ukraine
(Drucks. Nr. 15-0842/2022)
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt auf Eigeninitiative die nachstehende Zuwendung:
Empfänger: Stadtbezirksrat Hannover Mitte und andere Personen, Organisationen, Vereine und Vereinigungen im Stadtbezirk Mitte, die Geflüchtetenhilfe für Menschen aus der Ukraine im Stadtbezirk bzw. in der Stadt leisten,
z.B. Nachbarschaftskreis Hannover Mitte - Oststadt e.V.
Betrag: bis zu 3000 €
Verwendungszweck : für unterstützende, humanitäre und materielle Hilfestellungen und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit den aus der Ukraine geflüchteten Menschen stehen – Zuwendung (05/2022)
Einstimmig
TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Keine Beiträge
TOP 7.
M I T T E I L U N G E N
- des Bezirksbürgermeisters
- der Verwaltung
Keine Beiträge
TOP 8.
A N T R Ä G E
TOP 8.1.
aus der letzten durchgeführten Sitzung vom 28.02.22
TOP 8.1.1.
Absenkung Bordstein Leinstraße
(Drucks. Nr. 15-0472/2022)
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt, den Bordstein vor dem Erweiterungsgebäude des Niedersächsischen Landtages, auf Höhe der Tordurchfahrt Leinestraße 30. abzusenken (sog. Nullabsenkung).
Einstimmig
TOP 8.1.2.
Fahrradzählstelle in der Kleefelder Straße
(Drucks. Nr. 15-0516/2022)
Bezirksratsherr Hoffmann ergänzte, dass es zwar auf Höhe des Vereinsheims von Hannover 96 eine Zählstellte gäbe, die beantragte Zählstelle solle jedoch deutlich vorher installiert werden.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Kleefelder Straße, zwischen Plathnerstraße und Stadtpark, eine sogenannte Fahrradzählstelle zu installieren.
6 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.2.
gemeinsame Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion
TOP 8.2.1.
Entsiegelung Cityring
(Drucks. Nr. 15-0827/2022)
Bezirksratsfrau Muschter stellte den Antrag vor und warb um Zustimmung.
Bezirksratsherr Laske begrüßte zwar grundsätzlich den Antrag, bat jedoch darum, die Maßgabe zur Pflanzung von heimischen Sträuchern und Bäumen zu lockern. Bei einer ähnlichen Maßnahme in der Hamburger Allee seien sog. „Zukunftsbäume“ gepflanzt worden, die zwar nicht alle heimisch, jedoch gut an Trockenheit und steigende Temperaturen angepasst seien. Er regte an, den Antragstext dahingehend zu erweitern.
Bezirksratsfrau Muschter stellte heraus, dass heimische Bäume gepflanzt werden sollten, um der daran angepasst heimischen Insektenfauna Lebensräume zu bieten. Es gäbe durchaus auch heimische Gehölze, die unter den veränderten Klimabedingungen gut überleben könnten. Sie schlug vor, den Antragstext mit der Formulierung „nach Möglichkeit“ zu ergänzen.
Bezirksratsherr Schmidt wies darauf hin, dass der Antrag inhaltlich dem Innenstadtdialog bzw. den daraus folgenden Ergebnissen vorgreifen könnte und die FDP-Fraktion diesem daher nicht zustimmen würde.
Bezirksratsherr Hoffmann erklärte, dass die CDU-Fraktion mit der vorgeschlagenen Änderung des Antrags einverstanden wäre.
Bezirksratsherr Engelke erinnerte daran, dass vom Rat vor einiger Zeit beschlossen wurde, nur noch heimisch Bäume sowie Sträucher zu pflanzen und der vorliegende Antrag in seiner ursprünglichen Formulierung daher richtig sei.
Bezirksratsherr Laske sagte, dass der Ratsbeschluss ihm zwar nicht bekannt sei, bei dem Pflanzprojekt in der Hamburger Allee laut Presseberichterstattung jedoch insgesamt 42 heimische sowie auch sog. „Zukunftsbäume“ gepflanzt worden seien. Wichtig sei, dass die Bäume gepflanzt werden, die an das veränderte Klima angepasst seien.
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt für den gesamten Cityring in der Mitte zwischen den Fahrbahnen, sowie bei Mittelinseln und zwischen Fahrbahn und Radweg eine Entsiegelung zu prüfen und an geeigneten Stellen vorzunehmen. Dies betrifft mindestens folgende Stellen:
1. den Mittelstreifen an der Hamburger Allee zwischen Celler Str. und Raschplatzhochbrücke;
2. den Mittelstreifen an der Brühlstraße zwischen Goethestraße und Leine;
3. die Verkehrsinseln an der Kreuzung Vahrenwalder Straße, Hamburger Allee und Arndtstraße;
4. die Streifen zwischen Fahrradweg und Fahrbahn Arndtstraße zwischen Herschelstraße und Vahrenwalder Straße;
5. die Streifen zwischen Fahrradweg und Fahrbahn Hamburger Allee zwischen Vahrenwalder Straße und Hagenstraße.
2. den Mittelstreifen an der Brühlstraße zwischen Goethestraße und Leine;
3. die Verkehrsinseln an der Kreuzung Vahrenwalder Straße, Hamburger Allee und Arndtstraße;
4. die Streifen zwischen Fahrradweg und Fahrbahn Arndtstraße zwischen Herschelstraße und Vahrenwalder Straße;
5. die Streifen zwischen Fahrradweg und Fahrbahn Hamburger Allee zwischen Vahrenwalder Straße und Hagenstraße.
Die entsiegelten Flächen sind nach ökologischen Kriterien herzurichten. Hierbei ist insbesondere das Anlegen von einer Blühfläche und/oder heimischen Sträuchern und Bäumen zu prüfen.
Siehe Neufassung
TOP 8.2.1.1.
Entsiegelung Cityring
(Drucks. Nr. 15-0827/2022 N1)
Siehe Diskussion unter 8.2.1.
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt für den gesamten Cityring in der Mitte zwischen den Fahrbahnen, sowie bei Mittelinseln und zwischen Fahrbahn und Radweg eine Entsiegelung zu prüfen und an geeigneten Stellen vorzunehmen. Dies betrifft mindestens folgende Stellen:
1. den Mittelstreifen an der Hamburger Allee zwischen Celler Str. und Raschplatzhochbrücke;
2. den Mittelstreifen an der Brühlstraße zwischen Goethestraße und Leine;
3. die Verkehrsinseln an der Kreuzung Vahrenwalder Straße, Hamburger Allee und Arndtstraße;
4. die Streifen zwischen Fahrradweg und Fahrbahn Arndtstraße zwischen Herschelstraße und Vahrenwalder Straße;
5. die Streifen zwischen Fahrradweg und Fahrbahn Hamburger Allee zwischen Vahrenwalder Straße und Hagenstraße.
2. den Mittelstreifen an der Brühlstraße zwischen Goethestraße und Leine;
3. die Verkehrsinseln an der Kreuzung Vahrenwalder Straße, Hamburger Allee und Arndtstraße;
4. die Streifen zwischen Fahrradweg und Fahrbahn Arndtstraße zwischen Herschelstraße und Vahrenwalder Straße;
5. die Streifen zwischen Fahrradweg und Fahrbahn Hamburger Allee zwischen Vahrenwalder Straße und Hagenstraße.
Die entsiegelten Flächen sind nach ökologischen Kriterien herzurichten. Hierbei ist insbesondere das Anlegen von einer Blühfläche und/oder nach Möglichkeit heimischen Sträuchern und Bäumen zu prüfen.
14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.2.2.
Bushaltestelle Celler Straße
(Drucks. Nr. 15-0828/2022)
Bezirksratsherr Ferenz stellte den Antrag vor und verwies auf die Diskussion aus der letzten Sitzung, die mit der Vorstellung der Umbaupläne für die Haltestelle einherging. Darin hätte er fraktionsübergreifend Unverständnis wahrgenommen, warum die Celler Straße im Bereich der Bushaltestelle zweispurig belassen werden solle und der Radweg in diesem Zuge nicht neu gestaltet werde.
Bezirksratsherr Hoffmann zog den Antrag in die Fraktionen.
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt, die Situation für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen an der Kreuzung Hamburger Allee/Celler Straße sowie an der Celler Straße zwischen Hamburger Allee und Sodenstraße zu verbessern, indem
- die Fahrradmarkierung, zur Querung der Hamburger Allee in Richtung Kohlrauschstraße so angepasst wird, dass diese direkt auf den neuen Fahrradweg an der Celler Straße zuführt.
- die verblassten und durch MIV-Überfahrten in Mitleidenschaft gezogenen Markierungen des Radwegs (Rotfärbung und Begrenzungslinie) zwischen Kohlrauschstraße und Herschelstraße erneuert werden.
Im Zuge der Umgestaltung der Bushaltestelle zwischen Hamburger Allee und Sodenstraße wird
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen- der Radweg entlang der Celler Straße als separate Spur auf der Straße geführt. Der Bus, der nur alle 20 Minuten fährt, kann dann ebenfalls auf dieser Spur halten. Der geringe Parkstreifen (6,45 Meter) hinter der Bushaltestelle, der angesichts der heutigen Fahrzeuggrößen lediglich für 1 oder 1,5 Stellplätze ausreicht, soll zugunsten der Verkehrssicherheit entfallen. Der Bereich kann zudem für weitere Bäume und Sitzgelegenheiten gut genutzt werden.
- die Spurführung des MIV auf der Celler Straßen (innenstadtseitig) wird so angepasst, dass nur eine Geradeausspur die Hamburger Allee kreuzt (die linke Spur wird zum Linksabbieger).
TOP 8.2.3.
Fuß- und Radweg Friedrichswall
(Drucks. Nr. 15-0829/2022)
Bezirksratsherr Mokrys stellte den Antrag vor und warb um Zustimmung. Er ergänzte, dass die Hotelzufahrt insbesondere durch den Baustellenverkehr rege genutzt werde und der Bereich nicht zuletzt dadurch einer Aufpflasterung bedürfe.
Bezirksratsherr Hoffmann kündigte an, dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Es sei nicht sinnvoll die Sanierung des Radweges der Fertigstellung des Hotelumbaus vorzuziehen. Im Zuge der Hotelsanierung können noch Details in der Zufahrt des Gebäudes geändert werden, die später einen weiteren Umbau des Fuß- und Radweges nach sich ziehen könnten.
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt den Rad- und Fußweg am Friedrichswall auf Höhe des ehemaligen Maritim Hotels einheitlich zu pflastern und durchgehend zu gestalten. Im Bereich der Ein- und Ausfahrt des Hotelgeländes ist der Radweg aufzupflastern und eine Verlegung des Fußweges zu prüfen. Im gesamten Verlauf des Radwegs gilt es eine einheitliche Breite herzustellen.
12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.2.4.
Fahrradabtellmöglichkeiten Calenberger Neustadt
(Drucks. Nr. 15-0830/2022)
Bezirksratsfrau Grenzebach stelle den Antrag und warb um Zustimmung.
Bezirksratsherr Hoffmann regte an, den Antrag als einen reinen Prüfauftrag zu formulieren und den Zusatz „…und umzusetzen“ zu streichen. Dadurch solle der Bezirksrat die Möglichkeit erhalten, selbst über die Umsetzung zu diskutieren und zu bestimmen.
Bezirksratsfrau Grenzebach befürchtete, dass die Umformulierung dazu führen könnte, dass der Bezirksrat am Ende über jeden einzelnen Fahrradbügel abstimmen würde.
Bezirksratsherr Käthner bekräftige, dass die Antragsformulierung nicht verändert werden solle. Man könnte der Verwaltung soweit vertrauen, dass sie sinnvolle Standorte für die Bügel finden werde.
Bezirksratsherr Hoffmann kündigte an, in diesem Fall den Antrag nicht unterstützen zu wollen. Er ginge davon aus, dass die Verwaltung ein Gesamtkonzept vorlegen würde, das im Gremium dann transparent diskutiert werden könnte.
Bezirksratsfrau Muschter wies darauf hin, dass laut Antrag die Ergebnisse der Untersuchung vor ihrer Umsetzung im Gremien vorgestellt werden sollen.
Bezirksratsherr Engelke sprach sich dafür aus, den Antrag zu ändern, um die Entscheidungskompetenz des Bezirksrates nicht an die Verwaltung abzugeben. Er schlug vor, die Formulierung dahingehend zu ergänzen, dass die Ergebnisse der Untersuchung „vor“ ihrer Umsetzung vorgestellt werden sollen.
Bezirksratsfrau Kupsch schloss sich der Auffassung an, dass der Stadtbezirksrat über das von der Verwaltung erstellte Umsetzungskonzept entscheiden sollte. Dies hätte nichts mit Misstrauen gegenüber der Verwaltung zu tun, sondern gehöre vielmehr zu den originären Aufgaben eines Stadtbezirksrates.
Antrag,
die Verwaltung wird beauftragt, in der Calenberger Neustadt für den Bereich Gerberstraße, Hartwigstraße und Oeltzenstraße sowie im Bereich der Königsworther Straße zwischen Leine und Braunstraße den Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu ermitteln und geeignete Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen. Die Ergebnisse sind dem Stadtbezirksrat vorzustellen.
Dabei sind die folgenden Maßnahmen vorzunehmen:
1. Ermittlung der Anzahl der vorhandenen Fahrradabstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum
2. Ermittlung des Bedarfs an Fahrradabstellmöglichkeiten unter Einbeziehung der in den Ratsbeschlüssen geforderten Erhöhung des Fahrradanteiles am Modal-Split
3. Feststellung des Fehlbedarfes in dem genannten Bereich
4. Ausweisung von geeigneten Flächen im öffentlichen Raum
5. Information der Anlieger (bspw. durch Flyer) über die Möglichkeit der Beantragung der Umwandlung von Parkplätzen in Fahrradstellplätze vor dem eigenen Haus
6. Prüfung zur Aufstellung von überdachten Abstellanlagen
11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen2. Ermittlung des Bedarfs an Fahrradabstellmöglichkeiten unter Einbeziehung der in den Ratsbeschlüssen geforderten Erhöhung des Fahrradanteiles am Modal-Split
3. Feststellung des Fehlbedarfes in dem genannten Bereich
4. Ausweisung von geeigneten Flächen im öffentlichen Raum
5. Information der Anlieger (bspw. durch Flyer) über die Möglichkeit der Beantragung der Umwandlung von Parkplätzen in Fahrradstellplätze vor dem eigenen Haus
6. Prüfung zur Aufstellung von überdachten Abstellanlagen
TOP 8.2.5.
50 Jahre Lister Meile
(Drucks. Nr. 15-0831/2022)Bezirksratsherr Kriwall stellte den Antrag vor. Die vorgeschlagene Veranstaltung solle ausdrücklich nicht das „Lister Meilen Fest“ ersetzten oder mit diesem konkurrieren. Es solle eine eigene Veranstaltung zum 50-jährigen Jubiläum und zur Umgestaltung der Fußgängerzone werden.
Bezirksratsherr Hoffmann kündigte an, dass die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen werde. Die Verwaltung sei keine Veranstaltungsagentur. Zudem würden allein bei der Flüchtlingsunterbringung sehr hohe Kosten von der Stadt aufgebracht werden müssen, die eine sehr sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel in anderen Bereichen notwendig machten.
Antrag,
anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Oststädter Lister Meile in diesem Jahr sowie der Umgestaltung zur Fußgängerzone soll die Landeshauptstadt Hannover (LHH) ein Straßenfest auf der Lister Meile organisieren. Dazu soll sich die LHH mit dem Verein Aktion Lister Meile eng abstimmen.
11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
TOP 8.3.
der FDP-Fraktion
TOP 8.3.1.
Errichten temporärer Kunstobjekte im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0832/2022)
Bezirksratsherr Schmidt stellte den Antrag vor. Die Auffassung der Verwaltung, dass temporär errichtete Kunst zum Geschäft der laufenden Verwaltung gehöre und damit nicht der Entscheidung des Stadtbezirksrates unterliege, würde weder vom Gesetz noch von der dazugehörigen Kommentierung gestützt werden können. Die Unterscheidung zwischen temporärer und dauerhafter Kunst sei eine Erfindung der Verwaltung und missachte die originären Mitwirkungsrechte des Stadtbezirksrates.
Bezirksratsherr Kriwall stellte dar, dass es für die SPD-Fraktion ausreichend wäre, über temporäre Kunst informiert zu werden. Auch auf diesem Wege gäbe es noch Möglichkeiten der Einflussnahme durch die die Mitglieder des Gremiums. Er stellte den gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor.
Bezirksratsherr Engelke betonte, dass es wichtig sei, dass das Gremium seine Rechte nicht freiwillig aus der Hand geben solle. Die Anzahl der temporären Kunstobjekte sei nicht so hoch, als dass der Stadtbezirksrat überfordert wäre, sich damit zu befassen. Es ginge dabei nicht um Kunstgeschmack, sondern z.B. um Fragen, ob ein Kunstwerk an einen ausgewählten Ort passe. Eine bloße Information per E-Mail würde dazu führen, dass keine Beteiligung mehr stattfinde, sondern die Mitglieder des Gremiums alles akzeptieren müssten, was Ihnen als Information zugeschickt werde. Dies könne weder im Sinne der Parteien, noch im Interesse der Bürger*innen sein.
Frau Rieck-Vogt schloss sich der Auffassung von Bezirksratsherr Engelke an. Die Fälle von temporär aufgestellter Kunst würden sich in letzter Zeit häufen. Im Rahmen der Einrichtung des Kunstdreiecks werde immer öfter mit temporär aufgestellter Kunst zu rechnen sein. Es sei wichtig, dass diese Kunstobjekte öffentlich und transparent im Bezirksrat diskutiert werden könnten.
Bezirksratsfrau Muschter äußerte, dass sie davon ausginge, dass die Verwaltung ein eigenes Interesse daran hätte, sich an die Niedersächsische Kommunalverfassung zu halten und diese ordnungsgemäß anzuwenden. Sie fürchte daher nicht, dass hier die Rechte des Stadtbezirksrates aus der Hand gegeben werden würden oder durch diesen selbst beschnitten werden könnten. Es sei gut gewesen dieses Thema zu diskutieren und sie hätte den Eindruck, dass die Verwaltung die Position des Stadtbezirksrates verstanden hätte. Damit würde sie dieses Thema bewenden lassen wollen.
Bezirksratsherr Käthner bekräftige, dass das Gremium nicht über die Rechtskonformität des Verwaltungshandels beschließen könne. Die rechtzeitigen Informationen zur temporären Kunst würden dem Gremium immer noch Reaktionsmöglichkeiten bieten. Er bemängelte, dass es in der Vergangenheit im Gremium durchaus Scheindebatten um Kunst gegeben hätte, die weder notwendig, noch wünschenswert seien. Es sei wichtig, dass es auch Kunst im öffentlichen Raum gäbe, die nicht im Vorhinein politisch abgesegnet werden müsse.
Bezirksratsherr Schmidt widersprach Bezirksratsfrau Muschter und erläuterte, dass die FDP-Fraktion hier klar die Rechte des Stadtbezirksrates durch fehlerhafte Rechtsanwendung der Verwaltung verletzt sehen würde. Es sei verwunderlich, dass insbesondere die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, die sich sonst für mehr Mitwirkungsrechte und Bürgerbeteiligung einsetzten würde, sich in diesem Fall mit einer bloßen Information zufriedengeben würde.
Bezirksratsherr Engelke betonte, dass es nicht darum ginge, die Form und den Inhalt der Kunst politisch zu genehmigen. Es gehe hier vielmehr um die Beteiligungsrechte des Stadtbezirksrates, die nicht aus der Hand gegeben werden sollten.
Bezirksratsfrau Kupsch machte deutlich, dass sie nicht den Eindruck hätte, dass das Anliegen des Stadtbezirksrates Mitte zur temporären Kunst im Rathaus verstanden worden sei. Es gehe bei dem Antrag um die Wahrung der Beteiligungsrechte der Gremiumsmitglieder. Sie machte deutlich, dass eine Information per E-Mail dem Thema nicht gerecht werde und appellierte daran, dass das Gremium sich selbst nicht abschaffen sollte.
Bezirksratsherr Käthner widersprach Bezirksratsfrau Kupsch darin, dass der Bezirksrat sich selbst abschaffen würde und bekräftige, dass es auch weiterhin sehr viele Themen gäbe, mit denen sich das Gremium ernsthaft befassen werde. Er hielte es für unverhältnismäßig, Kunstobjekte die nur für einen kurzen Zeitraum aufgestellt werden würden, mit einem langen Vorauf im Gremium ausführlich zu diskutieren.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Bezirksrat ausnahmslos sämtliche Vorhaben für Kunst im öffentlichen Raum zeitnah zur Entscheidung vorzulegen. Nur so können die uneingeschränkten Mitwirkungsrechte des Bezirksrates nach § 93 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 3a der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover in vollem Umfang gewahrt werden.
Siehe Änderungsantrag
TOP 8.3.1.1.
Änderungsantrag zu Antrag Nr. 15-0832/2022: Errichten temporärer Kunstobjekte im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-0900/2022)
Siehe Diskussion unter TOP 8.3.1.
Antrag,
der Antragstext wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bezirksrat über ausnahmslos sämtliche Vorhaben für Kunst im öffentlichen Raum zeitnah zu informieren.
10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.4.
der CDU-Fraktion
TOP 8.4.1.
Beleuchtung Durchwegung Neustädter Friedhof
(Drucks. Nr. 15-0833/2022)
Bezirksratsherr Hoffmann betonte, dass es bei dem Antrag zunächst nur um einen Prüfauftrag ginge. Hier sei keine dauerhafte taghelle Beleuchtung gewünscht, sondern ein möglichst bedarfsgerechtes und innovatives Konzept.
Bezirksratsherr Käthner erinnerte daran, dass dieser Vorschlag nicht neu sei. Es hätte dazu bereits sowohl einen Antrag und als auch eine Anfrage gegeben. In beiden Fällen hätte die Verwaltung erklärt, dass eine Beleuchtung in diesem Bereich nicht möglich wäre, weil Grünflächen grundsätzlich nicht beleuchtet werden würden. Außerdem sei der Umweg, den man alternativ über ausgeleuchtete Wege nehmen müsse, nur geringfügig länger. Daher würde die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen dem Antrag nicht zustimmen wollen.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Beleuchtungssituation der Durchwegung des Neustädter Friedhofs zur Theodorstraße verbessert werden kann.
6 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
TOP 8.4.2.
City Hubs
(Drucks. Nr. 15-0834/2022)
Bezirksratsherr Käthner kündigte Beratungsbedarf an und zog die Drucksache in die Fraktionen.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung soll prüfen, ob und wo es im Stadtbezirk Mitte möglich wäre, ein sogenanntes „City Hub“ zu errichten bzw. dieses in einer Bestandsimmobile zu realisieren.
Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen
TOP 8.4.3.
Kübel in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 15-0835/2022)
Bezirksratsherr Kriwall kündigte Beratungsbedarf an und zog die Drucksache in die Fraktionen.
Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung soll zeitnah die Kübel der in der Innenstadt aufgestellten Pflanzen in einen ansehnlichen Zustand versetzen. Dies soll durch Reinigung und Lasur bzw. einen Farbanstrich geschehen.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
TOP 9.
A N F R A G E N
TOP 9.1.
Gemeinsame Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion
TOP 9.1.1.
Umgestaltung Steintor
(Drucks. Nr. 15-0816/2022)
Für den Bereich Steintor (Goethestraße, Georgstraße bis und Schmiedestraße) ist eine Umgestaltung inklusive Fußgängerzone geplant.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. In welchem Stadium befinden sich die Planungen für diesen Bereich?
2. Wann wird mit der Vorstellung der Planungen im Stadtbezirksrat zu rechnen sein?
3. Wann kann mit der Umsetzung des Projekts Umgestaltung Steintor gerechnet werden?
Schriftlich beantwortet:2. Wann wird mit der Vorstellung der Planungen im Stadtbezirksrat zu rechnen sein?
3. Wann kann mit der Umsetzung des Projekts Umgestaltung Steintor gerechnet werden?
Zusammen mit der Umgestaltung des Platzes Am Steintor, der bereits zurzeit Fußgängerzone ist, wird auch die vorhandene Asphaltfahrbahn aus der Schmiedestraße ab dem Abzweig Am Marstall, über die Georgstraße und Am Steintor bis hin zur Einmündung in die Goethestraße zum Radweg umgeplant.
Zu 1.
Zurzeit befinden sich die Vorplanungen Am Steintor in der Endphase. Zu 2.
Mit der Vorstellung der Planung in den politischen Gremien wird ab Juli 2022 zu rechnen sein.Zu 3.
Der Beginn der Bauarbeiten ist im Frühjahr 2023 geplant.
TOP 9.1.2.
Bildungsangebote zur Klimakrise
(Drucks. Nr. 15-0817/2022)
Der Rat der Stadt Hannover hat in 2019 mit der Drucksache 2469/2019 beschlossen, dass die Stadt Hannover bis 2035 ihre Treibhausgasemissionen um 95% gegenüber 1990 reduzieren soll. Der Stadtbezirksrat Mitte hat in 2021 mit der Drucksache 2534/2021 den Klimanotstand erklärt und das Ziel der Klimaneutralität für 2035 definiert. Eine wichtige Voraussetzung der Klimaneutralität ist ein breites Grundwissen über die Klimakrise und Klimagerechtigkeit.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Welche Maßnahmen plant das Dezernat IV Bildung, Jugend und Familie, um die Wissensvermittlung rund um die Themen Klimakrise und Klimagerechtigkeit im Bezirk Stadtbezirk Mitte bestmöglich zu unterstützen?
Schriftlich beantwortet:Das Schulbiologiezentrum Hannover hält als Nachhaltigkeitszentrum viele verschiedene Angebote zum Thema Klimakrise und Klimagerechtigkeit bereit. Das Thema ist in vielen verschiedenen Angeboten direkt oder indirekt präsent, da in den Kursen Bildung für nachhaltige Entwicklung im Vordergrund steht. Die Lehrkräfte/Schulen können diese Angebote für Schülerkurse buchen. Das Kursangebot des Schulbiologiezentrums umfasst Themen wie zum Beispiel Klimawandel, Treibhauseffekt und Meeresspiegelanstieg, Klimafrühstück, Wald der Zukunft, Klima und Wetter, Pflanze und Klima. Das Kursangebot richtet sich an alle Schulformen und Klassenstufen. Im Rahmen des Energieeinsparprogramms der LHH bietet das Schulbiologiezentrum im eigenen Energie-LAB Kurse für Schüler*innen als Klimamanager an. Darüber hinaus wird das Kursangebot nach und nach erweitert und Materialien für Projektwochen erstellt, die an den Schulen durchgeführt werden können
TOP 9.1.3.
Bedarfsampel an der Christuskirche
(Drucks. Nr. 15-0818/2022)
An der Schloßwender Straße ist auf Höhe der Straße „An der Christuskirche“ direkt vor der Christuskirche eine Bedarfsampel fest installiert. Die Ampel wird besonders von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen die aus der Nordstadt kommen und Richtung Mitte wollen gern genutzt. Diese Ampel ist seit einigen Zeit außer Betrieb genommen, während die Verkehrsinsel aber immer noch zur Querung der Straße einlädt.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Aus welchen Gründen wurde die Bedarfsampel außer Betrieb genommen?
2. Was ist die weitere Planung für diesen Bereich?
Schriftlich beantwortet:Zu 1. 2. Was ist die weitere Planung für diesen Bereich?
Die Fußgänger-Lichtsignalanlage an der Christuskirche wurde außer Betrieb genommen, damit während der Grunderneuerung der Straßen Körnerstraße, Am Taubenfelde und Theodorstraße der Verkehr aus diesem Bereich auf die Schlosswender Straße geleitet werden kann.
Während dieser Zeit wird die vorhandene Lichtsignalanlage verdeckt. Es wurde eine mobile Anlage im Bereich des Unigebäudes aufgestellt, um eine alternative Querungsmöglichkeit zu schaffen.
Zu 2.
Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich im August 2022 abgeschlossen sein. Im Anschluss daran wird die stationäre Fußgänger-Lichtsignalanlage wieder in Betrieb genommen
TOP 9.1.4.
Anwohner*innenparkzonen in Mitte
(Drucks. Nr. 15-0822/2022)
Im Stadtbezirk Mitte sind weite Teile der zentrumsnahen Wohngebiete bisher freie und kostenlose Parkfläche.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Welche Planungen im Bezug auf Anwohner*innenparkflächen gibt es aktuell im Bezirk Mitte und welche Straßen oder Wohngebiete umfassen diese?
2. Wann ist eine Umsetzung der genannten Pläne zu erwarten bzw. in welchem Stadium der Umsetzung befinden sich diese?
3. Mit welcher Begründung sind die übrigen Parkflächen in Wohngebieten im Stadtbezirk nicht in der Planung berücksichtigt?
Schriftlich beantwortet:2. Wann ist eine Umsetzung der genannten Pläne zu erwarten bzw. in welchem Stadium der Umsetzung befinden sich diese?
3. Mit welcher Begründung sind die übrigen Parkflächen in Wohngebieten im Stadtbezirk nicht in der Planung berücksichtigt?
Zu 1. und 2.
Im Stadtbezirk Mitte sind Bewohner*innenparkzonen geplant.
Es wurden bereits 2018 und 2019 Untersuchungen innerhalb des Cityringes, einschließlich des Gerberviertels durchgeführt. Hierzu liegen Ergebnisse zur Einführung möglichen Bewohner*innenparkzonen vor. Es ist geplant für die Calenberger Neustadt zum Sommer 2022 eine Drucksache ins Verfahren zugeben. Mögliche Bewohner*innenparkzonen im Cityring werden erst in Abstimmung mit dem Dialog autoarme Innenstadt ins Verfahren gegeben, um hier mögliche grundlegenden Veränderungen in der Innenstadt Rechnung tragen zu können.
Wir bitten um Beachtung, dass es sich in der Darstellung um die Untersuchungsbereiche handelt und nicht um die Bewohner*innenparkzonen. Die Festlegung möglicher Zonen innerhalb eines Untersuchungsgebietes ist abhängig von den Ergebnissen der Untersuchungen.

(rot gestrichelte Linie zeigt den Stadtbezirk Mitte)
Für die Gebiete in Mitte östlich des Cityringes laufen zurzeit die Untersuchungen hinsichtlich Bestandsermittlung des vorhandenen Parkraumes sowie dessen Nutzung. Hierzu liegen noch keine Ergebnisse vor. Aufgrund des coronabedingten Lockdowns wurden diese unterbrochen, da sonst verfälschte Ergebnisse zu erwarten sind. Nach Abschluss der Untersuchungen werden auch für diese Bereiche sukzessive Drucksachen zur Einführung von Bewohner*innenparkzonen vorgelegt, sofern dies möglich und rechtlich zulässig ist. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden zum Sommer erwartet, so dass geplant ist in der zweiten Jahreshälfte entsprechende Drucksachen ins Verfahren zu geben.
Das Gebiet nördlich der Königsworther Straße befindet sich in einem weiteren Untersuchungspaket mit Stadtteilen aus dem Bezirk Linden, dass sich noch nicht in der Bearbeitung befindet. Hierzu können noch keine zeitlichen Angaben gemacht werden.
Zu 3.:
Es sind Untersuchungen im gesamten Stadtbezirk vorgesehen, ausgenommen des Bereiches, der umschlossen wird durch den Friedrichswall und Gustav-Bratke-Allee, Wolfgang-Besemer-Ufer, Arthur-Menge-Ufer und Willi-Brandt-Allee. Hier befinden sich ausschließlich behördliche, kulturelle und sporttechnische Einrichtungen.
TOP 9.1.5.
Hauptverkehrsstraßen
(Drucks. Nr. 15-0823/2022)
Die Straßen Goethestraße, Humboldtstraße, Gustav-Bratke-Allee, Braunstraße und Königsworther Straße sind im Verkehrsplan der Stadt Hannover als Hauptverkehrsstraßen geführt und als solche geplant.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Seit wann besteht der Status dieser Straßen als Hauptverkehrsstraßen?
2. Ist das bestehende Netz an Hauptverkehrsstraßen in den Augen der Verwaltung mit den Zielen moderner Stadtplanung vereinbar?
3. In welchen Intervallen werden Hauptverkehrsstraßen neu geplant und gibt es bereits Pläne für eine Neuplanung?
2. Ist das bestehende Netz an Hauptverkehrsstraßen in den Augen der Verwaltung mit den Zielen moderner Stadtplanung vereinbar?
3. In welchen Intervallen werden Hauptverkehrsstraßen neu geplant und gibt es bereits Pläne für eine Neuplanung?
Schriftlich beantwortet:
Zu 1.
Bei der Aufstellung des ersten Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Hannover (1950) wurden die o.g. Streckenzüge schon als Hauptverkehrsstraßen ausgewiesen.
Zu 2.
Ein Ziel der städtischen Verkehrsplanung ist es, den notwendigen Kfz-Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen zu bündeln und möglichst keine Schleichverkehre durch sensible Wohngebiete entstehen zu lassen. Insofern wird das bestehende Hauptverkehrsstraßen- und Vorbehaltsnetz als erforderlich angesehen. Das Straßennetz unterliegt einer kontinuierlichen Beobachtung durch die Landeshauptstadt Hannover. Sofern sich Rahmenbedingungen grundlegend ändern, kann ggf. mit einer Netzanpassung darauf reagiert werden.
Zu 3.
Innerstädtische Straßen, wie Anlieger-, Erschließungs- oder auch Hauptverkehrsstraßen, werden hinsichtlich ihrer Nutzungsdauer entsprechend der einschlägigen Regelwerke bemessen, wobei die tatsächliche Nutzungsdauer durchaus bei den Straßen unterschiedlich sein kann. Erneuerungen sind auch in Abhängigkeit von Straßenzustand, Schadensbildern oder veränderter Verkehrsbelastung zu betrachten.
Die Goethestraße wurde im Zusammenhang mit der Erneuerung der Gleisanlagen der Stadtbahn erneuert. Die Humboldstraße ist für eine Grunderneuerung erst mittelfristig nach Erneuerung und Fertigstellung der Stadtbahnanlagen vorgesehen. Die Braunstraße wird derzeit umgebaut, initiiert durch den Stadtbahnumbau. Gustav-Bratke-Allee und Königsworther Straße sind derzeit nicht für einen Umbau bzw. Grunderneuerung in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen, da hierfür keine Notwendigkeit besteht.
TOP 9.1.6.
Königsworther Straße
(Drucks. Nr. 15-0824/2022)
Die Königsworther Straße in der Carlenberger Neustadt ist als Hauptverkehrsstraße angelegt und entspricht in Ihrer Planung nicht den Anforderungen an moderne Stadtplanung.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wann wurde die Königesworther Straße in ihrer jetzigen Form geplant?
2. Auf welchen Horizont sind die damaligen Planungen ausgelegt?
3. Gibt es bereits einen Zeitplan für eine Neuplanung der Königsworther Straße?
2. Auf welchen Horizont sind die damaligen Planungen ausgelegt?
3. Gibt es bereits einen Zeitplan für eine Neuplanung der Königsworther Straße?
Schriftlich beantwortet
Zu 1.
Die Königsworther Straße vom Königsworther Platz bis zur Braunstraße wurde im Jahr 1983 in der jetzigen Ausführung geplant und anschließend einer Grunderneuerung unterzogen.
Zu 2.
Im Regelfall sind die Innenstadtstraßen auf eine Lebensdauer von mindestens 30 Jahren geplant. Allerdings ist beim Bedarf einer Erneuerung der jeweilige Straßenzustand, die Schadensbilder und veränderte Verkehrsbelastungen einzubeziehen.
Zu 3.
Für die Königsworther Straße bestehen derzeit keine Planungs- und Umbauabsichten. Die Straße befindet sich (bis auf einen kleinen Teilbereich der Fahrbahn, die aber eine neue Decke erhält) in einem guten Zustand.
TOP 9.1.7.
Gustav-Bratke-Allee
(Drucks. Nr. 15-0825/2022)
Die Gustav-Bratke-Allee ist zwischen Humboldtstraße und Lavesallee in weiten Teilen mit sechs Spuren für den motorisierten Individualverkehr angelegt.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wie ist die aktuelle Auslastung der Straße in diesem Bereich und rechtfertigt diese den bestehenden Straßenquerschnitt?
2. Entsprechen die Rad- und Gehwege auf beiden Seiten den gesetzlichen Breiten, wenn diese nach heutigen Standards angelegt worden wären?
3. Haben die Bäume der Allee an allen Stellen ausreichend Wurzelplatz?
Schriftlich beantwortet:2. Entsprechen die Rad- und Gehwege auf beiden Seiten den gesetzlichen Breiten, wenn diese nach heutigen Standards angelegt worden wären?
3. Haben die Bäume der Allee an allen Stellen ausreichend Wurzelplatz?
Der Abschnitt der Gustav-Bratke-Allee zwischen Humboldtstraße und Lavesallee ist insgesamt ca. 300 m lang mit durchgängig markierten drei Spuren beidseitig des besonderen Gleiskörpers. Der gesamte Mittelabschnitt wurde bereits durch die Einrichtung von Fahrbahnrandparken um jeweils eine Fahrspur reduziert. In den Zulaufbereichen vor den Lichtsignalanlagen sind die vorhandenen drei Fahrspuren aufgeteilt für jeweils eine mögliche Fahrtrichtung, was auf die Lichtsignalprogramme abgestimmt wurde.
Zu 1.
Die Gustav-Bratke-Allee wird derzeit auf diesem Abschnitt von etwa 13.000 Kfz/24h befahren. Diese Verkehrsmengen könnten außerhalb der Knotenpunkte auch über einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung abgewickelt werden. An den beiden Anschlusspunkten Humboldtstraße und Lavesallee wären im Zulauf auch künftig zwei Fahrstreifen erforderlich, um die Abbiegeströme leistungsfähig abwickeln zu können.
Zu 2.
Die vorhandenen Geh- und Radwege entsprechen in den meisten Abschnitten einer richtliniengerechten und nach wie vor nach heutigen Planungsvorgaben ausreichend dimensionierten Breitenentwicklung. Lediglich auf der Nordseite ist der Radfahrende gezwungen auf einem kurzen Teilabschnitt die Adolfstraße zu nutzen. Dies ist akzeptabel, da beobachtet werden konnte, dass die Mehrzahl der Radfahrenden die Adolfstraße ohnehin als attraktive Alternative zur Gustav-Bradtke-Allee nutzen und damit keinen Umweg in Kauf nehmen müssen.
Zu 3.
Stadtbäume haben grundsätzlich durch die Flächenkonkurrenz im Verkehrsraum einen eingeschränkten Wurzelraum. In der Gustav-Bratke-Allee sind die Baumstandorte vergleichsweise großzügig angelegt. Es ist kein akuter Wurzelraummangel zu erkennen.
TOP 9.1.8.
Handwerkerparkausweise 2
(Drucks. Nr. 15-0826/2022)
Die Anfrage nimmt Bezug auf die Antwort der Verwaltung zur Anfrage "Handwerkerparkausweise", Drucks Nr. 15-0491/2022 F1.
1. Laut Angaben der Verwaltung wurden in den letzten vier Jahren zwischen 5000 und 7000 Handwerkerparkausweise neu ausgestellt. Aus der Antwort der Verwaltung geht auch hervor, dass sie die Regelung „auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftsförderung – als äußerst erfolgreich“ als einstuft.
Gleichzeitig erklärt die Verwaltung: „Aufgrund der Vielzahl der Parkausweise kann eine Prüfung jedes Einzelfalls nicht durchgeführt werden. Insbesondere eine Vorführung aller Fahrzeuge ist nicht möglich, zumal zum Teil 50 Ausweise und mehr für größere Firmen ausgestellt werden, z.B. Telekom.“
Von der Regelung, dass ab dem zweiten Fahrzeug lediglich 36 Euro Zuzahlung fällig werden, profitieren große Unternehmen besonders stark. Bei 50 ausgestellten Parkausweisen (beantragt für drei Jahre) fallen für das Unternehmen lediglich ca. 15 € pro Fahrzeug pro Jahr an (etwa 4 Cent pro Fahrzeug am Tag).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Wie viele Fahrzeuge waren seit Beginn der Regelung jährlich als Handwerkerfahrzeuge zugelassen (Anzahl berechtigter Fahrzeuge pro Jahr)?
Demgegenüber heißt es in der Richtlinie zum Berechtigtenkreis:
- „Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Unternehmen, die zur Berufsausübung auf ein Service- oder Werkstattfahrzeug angewiesen sind, können den Parkausweis beantragen.“
- „Der Parkausweis kann nur für solche Fahrzeuge erteilt werden, die als Service- oder Werkstattfahrzeug geeignet sind. Das ist dann der Fall, wenn mit den Fahrzeugen schweres oder umfangreiches Material und Gerät transportiert wird, [...]“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Welche Kriterien legt die Verwaltung bei der Prüfung an, um zu ermitteln, ob ein Unternehmen zum Berechtigtenkreis gehört, d.h. laut Richtlinie auch „zur Berufsausübung auf ein Service- oder Werkstattfahrzeug angewiesen“ ist?
Tatsächlich werden in der Praxis auch kleine(re) Fahrzeuge wie Mini Cooper, Nissan Mikra oder Hyundai i30 zugelassen. Ebenso werden Limousinen wie BMW 5er, Audi A7 oder Mercedes E-Klasse genehmigt. Ein großes Ladevolumen scheint also ebenso wenig ein Zulassungskriterium zu sein, wie die Art und Ausstattung des Fahrzeugs. Außerdem erklärt die Verwaltung: „Aufgrund der Vielzahl der Parkausweise kann eine Prüfung jedes Einzelfalls nicht durchgeführt werden.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Welche Kriterien legt die Verwaltung bei der Prüfung der Fahrzeuge auf Eignung an (und warum bestanden „berechtigte Zweifel an der Geeignetheit“ des Porsche Cayenne)?
Am Beginn des Modellversuches in 2006 wurden rd. 3.000 Handwerkerparkausweise/Jahr ausgestellt.
Diese Zahl hat sich kontinuierlich gesteigert. Seit 2014 wurden regelmäßig über 5.000 Ausweise/Jahr ausgestellt. Der Höchststand mit über 7.000 Ausweisen/Jahr wurde in 2021 erreicht.
Die Mehrzahl der Ausweise wird für den Maximalzeitraum von drei Jahren beantragt und erteilt, so dass davon auszugehen ist, dass derzeit rd. 15.000 gültige Ausweise im Umlauf sind.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Betriebe, die entweder ein Handwerk angemeldet haben, oder bei denen eine vergleichbare Dienstleistung in der Gewerbeanmeldung aufgeführt ist. Entscheidendes Kriterium für die Genehmigungserteilung ist, ob eine Dienstleistung vor Ort bei den Kund*innen angeboten und ausgeführt wird, die als Reparatur- bzw. Montagetätigkeit zu qualifizieren ist. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Dienstleistungen ergeben sich dann naturgemäß auch unterschiedliche Anforderungen an Art und Umfang des hierfür erforderlichen Materials und Werkzeugs. Daraus resultiert dann zwangsläufig auch die jeweils auf den Einzelfall abzustellende Prüfung, ob und in wie weit ein Fahrzeug geeignet ist, dieses Material und Werkzeug zu transportieren. Insofern können auch kleine(re) Fahrzeuge, je nach angebotener Dienstleistung, als dafür geeignet eingestuft werden.
Eine Abgrenzung, ab welchem Material-/Werkzeugumfang das Unternehmen/der Betrieb zur Durchführung der Dienstleistung nicht mehr auf den Einsatz eines Kraftfahrzeuges angewiesen sein könnte, ist nach Verkehrsrecht nicht zulässig. Bei einer solchen Bewertung müsste natürlich nicht nur der vorgenannte Aspekt mit einbezogen werden, sondern u.a. auch in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden, dass für die Wirtschaftlichkeit eines Serviceangebotes auch Wegezeiten zwischen verschiedenen Baustellen/Einsatzpunkten relevant sind.
Sofern Zweifel an dem tatsächlichen Einsatz eines Fahrzeugs zur Durchführung der angemeldeten Dienstleistung bestehen – diese können u.a. daraus resultieren, dass es sich um ein besonders hochwertiges und teures Fahrzeug handelt – lässt sich die Verwaltung die Fahrzeuge im Einzelfall vorführen. Sofern in dem Zuge nachvollziehbar glaubhaft gemacht werden kann, dass auch solche Fahrzeuge tatsächlich zum Einsatz kommen, muss der Ausweis auch erteilt werden.
Erhält die Verwaltung Hinweise, z.B. aus der Bevölkerung, oder durch Überwachungskräfte, dass Ausweise möglicherweise in unzulässiger Weise eingesetzt werden, werden die Betroffenen zunächst angehört, bzw. auf die geltenden Regeln hingewiesen. Mehrfache Verstößen könnten auch zur Einziehung der erteilten Ausweise führen. Bisher musste von dieser Option jedoch noch kein Gebrauch gemacht werden, weil nach entsprechenden Hinweisen der Verwaltung regelmäßig nur noch eine rechtmäßige Verwendung der Ausweise festgestellt werden konnte.
TOP 9.2.
der CDU-Fraktion
TOP 9.2.1.
Plakate
(Drucks. Nr. 15-0819/2022)
An zahlreichen Schaltkästen, Verteilerkästen und Blumenkübeln befinden sich Plakate. Zum Teil sind die Urheber dieser klar erkennbar und benannt (siehe anliegende Fotos).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wer ist für die Entfernung der Plakate verantwortlich und warum werden diese nicht, z.B. durch Ersatzvornahme durch das Grünflächenamt, entfernt und entsorgt?
2. Wer trägt die Kosten für eine Entfernung und Entsorgung dieser Plakate?
3. Nach welcher Rechtsnorm ist das Anbringen von Plakaten erlaubt bzw. verboten und erfolgt seitens der Stadt eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten?
Schriftlich beantwortet:2. Wer trägt die Kosten für eine Entfernung und Entsorgung dieser Plakate?
3. Nach welcher Rechtsnorm ist das Anbringen von Plakaten erlaubt bzw. verboten und erfolgt seitens der Stadt eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten?
Zu1.
Antwort des Fachbereichs Tiefbau:
Gemäß des zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Fa. X-City Marketing GmbH geschlossenen Werberechtsvertrages werden Wildplakatierungen an Verkehrseinrichtungen wie z.B. Schaltkästen für Lichtsignalanlagen, Stelen, Verkehrsschilder etc. durch die Fa. X-City Marketing GmbH verfolgt und ggf. Ersatzvornahmen eingeleitet.
Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün:
Zuständig für die Unterhaltung der Pflanzkübel ist der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, welcher jedoch nicht über die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen verfügt, um Plakate u.ä. von Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur regelmäßig zu entfernen. Im Rahmen der Einlagerung und Überwinterung von Frühjahrs- oder Sommerkübeln, werden Plakatreste im Rahmen der Möglichkeiten von eigenen Kräften entfernt. Auch die Beschilderungen von Spielplätzen o.ä. werden, wenn die Lesbarkeit zu stark beeinträchtigt ist, gereinigt.
Zu 2:
Antwort des Fachbereichs Tiefbau:
Sind Verantwortliche erkennbar, ist die Fa. X-City Marketing GmbH ermächtigt, Beseitigungsansprüche geltend zu machen. Sind keine Verantwortlichen erkennbar, sind die Kosten von der Fa. X-City zu tragen.
Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün:
Die Kosten trägt die Verwaltung.
Zu 3:
Antwort des Fachbereichs Tiefbau:
Das Anbringen von Plakaten stellt eine Sondernutzung dar. Eine Sondernutzung bedarf der Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast gemäß § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 des Nds. Straßengesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) vom 13.11.2008. Verstöße werden gem. des Werberechtsvertrages von der Fa. X-City Marketing verfolgt.
Antwort des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün:
Nach § 9 (2) der „Verordnung über die Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO)“ ist es verboten, „…Verkehrszeichen,
Straßenschilder, Hausnummern und sonstige Einrichtungen und Gebäudeteile, die öffentlichen Zwecken dienen, zu ..bekleben...“ Der Fachbereich
Umwelt und Stadtgrün ahndet diese Ordnungswidrigkeiten nicht, da in der Regel kein konkreter Verursacher auszumachen ist.
TOP 9.2.2.
Kleefelder Straße 31
(Drucks. Nr. 15-0820/2022)
Mit der Drucksache 3217/2019 wurde einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung nach Grunderwerb in der Kleefelder Straße 31 eine „Unterkunft für Personen“ plant. Auf unsere Nachfrage (Drucksache 15-0559/2021) führte die Verwaltung aus, dass der Grunderwerb stattgefunden habe und hinsichtlich der Sanierung bzw. Umbaumaßnahmen die Entscheidung der sogenannten Projektprüfungsgruppe anstünde. Auf die weitere Nachfrage (Drucksache 15-0072/2022) antwortete die Verwaltung, dass die geplanten Sanierungsmaßnahmen u.a. den Brandschutz, die technische Gebäudeausrüstung sowie Umbaumaßnahmen betreffen würden.
Vor dem Hintergrund des Unterbringungsbedarf durch die steigende Anzahl von Flüchtlingen, sollten seitens der Verwaltung auch temporäre Maßnahmen zur Ertüchtigung der Unterkunft in Erwägung gezogen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann ist mit einer Fertigstellung der geplanten Unterkunft zu rechnen?
2. Mit welchen, auch temporären, Maßnahmen wäre eine frühere Nutzung zur Unterbringung von Menschen möglich?
3. Kann der erforderliche Brandschutz durch die temporäre Aufstellung eines Gerüstes oder einer Außentreppe realisiert werden?
Schriftlich beantwortet:2. Mit welchen, auch temporären, Maßnahmen wäre eine frühere Nutzung zur Unterbringung von Menschen möglich?
3. Kann der erforderliche Brandschutz durch die temporäre Aufstellung eines Gerüstes oder einer Außentreppe realisiert werden?
Zu 1.
Das Gebäude wird aktuell für die temporäre kurzfristige Aufnahme von Geflüchteten durch die Verwaltung vorbereitet.
Zu 2.
Auch bei einer temporären Nutzung sind rechtliche Vorgaben für eine sichere Inbetriebnahme und Nutzung von Gebäuden einzuhalten. Da bisher keine Sanierung durchgeführt worden ist, wird der vorhandene Zustand dahingehend geprüft und ggf. Maßnahmen zur Ertüchtigung vor der Inbetriebnahme durchgeführt.
Zu 3.
Ja, um den zweiten Flucht- und Rettungsweg herzustellen, werden außenliegende Treppentürme errichtet.
TOP 9.2.3.
Brunnen auf dem Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 15-0821/2022)
Auf dem Andreas-Hermes-Platz befindet sich ein großer, kreisrunder Brunnen, welcher einen ungepflegten und verwahrlosten Eindruck macht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie sind die weiteren Planungen hinsichtlich des Brunnens seitens der Verwaltung?
2. Welchen Zeithorizont strebt die Verwaltung zur Ertüchtigung bzw. zum Abriss des Brunnens an?
3. Wird der Bezirksrat in die weiteren Planungen einbezogen, wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?
Schriftlich beantwortet:2. Welchen Zeithorizont strebt die Verwaltung zur Ertüchtigung bzw. zum Abriss des Brunnens an?
3. Wird der Bezirksrat in die weiteren Planungen einbezogen, wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?
Zu 1.
Der Andreas-Hermes-Platz-Brunnen ist auch aus Sicht der Verwaltung in keinem attraktiven Zustand. Die Zukunft des Brunnens ist aktuell noch unklar und hängt auch mit der Zukunft des bahnhofsnahen Areals, welches auch im derzeit laufenden Innenstadtdialog behandelt wird, zusammen. Der Brunnen wird –wie in den vergangenen Jahren auch- regelmäßig gereinigt und während der Brunnensaison betrieben. Mit der Drucksache 1719/2021 wurde seitens der Verwaltung das weitere Vorgehen für dieses Areal vorgestellt.
Zu 2.
Der Zeithorizont für den Brunnen steht in direktem Zusammenhang mit dem Prozess für die bahnhofsnahen Plätze. Aus heutiger Einschätzung heraus ist bis Ende 2024 mit Erkenntnissen zum weiteren Umgang mit dem Brunnen zu rechnen. Maßnahmen ließen sich frühestens ab 2025 im Haushalt darstellen.
Zu 3.
Der Bezirksrat wird gemäß der üblichen Verfahren beteiligt werden.
TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24.01.22 - öffentlicher Teil
Bezirksratsherr Laske bat darum, auf Seite 12 die Antwort der Verwaltung mit dem Wort „keine“ zu ergänzen.
Einstimmig
TOP 11.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 28.02.22 - öffentlicher Teil
Bezirksratsherr Laske bat darum, die Anrede des beratenden Mitgliedes Albrecht durchgehend von „Stadtbezirksratsherr“ zu „Ratsherr“ zu ändern.
Einstimmig
Bezirksbürgermeister Schnare schloss die Sitzung um 21.59 Uhr.
Schnare Schott
Bezirksbürgermeister Protokollführerin
Bezirksbürgermeister Protokollführerin