Sitzung Ausschuss für Personal Organisation und Digitalisierung am 23.03.2022

Protokoll:

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Protokoll (erschienen am 29.04.2022)
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Landeshauptstadt Hannover - Dezernat I - Datum 23.03.2022

PROTOKOLL

5. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am Mittwoch, 23. März 2022,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.27 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Hemeed (DIE LINKE.)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Bax (SPD)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Killinger (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsherr Wiechert (CDU)

Grundmandat:
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsmitglied Klippert (Die PARTEI & Volt)

Verwaltung:
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann

Frau Babst Fachbereich Personal und Organisation
Frau Diers Fachbereich Personal und Organisation
Herr Ebeling Fachbereich Tiefbau
Herr Häfker Fachbereich Personal und Organisation
Frau Lehmann Dezernat I
Frau Meier Fachbereich Personal und Organisation
Frau Nowak Fachbereich Personal und Organisation
Frau Rust Fachbereich Personal und Organisation
Frau Rzyski Dezernat IV
Frau Schepers Fachbereich Personal und Organisation
Frau Scholz Fachbereich Personal und Organisation
Herr Schremmer Gesamtpersonalrat
Frau Volkmann Fachbereich Personal und Organisation
Frau Weimer Fachbereich Personal und Organisation
Frau Westphal Fachbereich Personal und Organisation

Für die Niederschrift:

Herr Schneider Fachbereich Personal und Organisation

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 4. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 23. Februar 2022 - öffentlicher Teil

3. Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Geschlechtergerechtigkeit konkret umsetzen: Kostenlose Hygieneartikel für Frauen auf städtischen Toiletten zur Verfügung stellen
(Drucks. Nr. 0002/2022)

3.1. Änderungsantrag der Fraktion Die PARTEI & Volt zum Antrag der Fraktion DIE LINKE., Drucks. Nr. 0002/2022: Kostenfreie Periodenartikel für menstruierende Menschen: Periodenarmut bekämpfen
(Drucks. Nr. 0547/2022)

4. Antrag der CDU-Fraktion: Fußverkehrsbeauftragter
(Drucks. Nr. 0084/2022)

5. Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE., FDP-Fraktion und Gruppe Die PARTEI & Volt zur Tank- und Ladedatenerfassung
(Drucks. Nr. 0625/2022)

6. Einführung von Bewohner*innenparkzonen im Stadtteil Südstadt
(Drucks. Nr. 0572/2021 mit 5 (Anlagen nur online) Anlagen)

7. Ausweitung und Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 2425/2021 mit 2 Anlagen)

7.1. Änderungsantrag der Fraktion Die PARTEI & Volt zu Drucks. Nr. 2425/2021: Ausweitung und Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0549/2022 mit 1 Anlage)

7.2. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zur Drucks. Nr. 2425/2021: Ausweitung und Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0552/2022)

7.3. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 2425/2021: Ausweitung und Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0722/2022)

8. Saubere Toiletten in Schulen
(Informationsdrucks. Nr. 0631/2022 mit 2 Anlagen)

9. Bericht zur Vergabe der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2020
(Informationsdrucks. Nr. 0043/2022 mit 3 Anlagen)

10. Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationssysteme - HannIT AöR
(Drucks. Nr. 0793/2022)

11. Bericht des Dezernenten

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Genehmigung des Protokolls über die 4. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 23. Februar 2022 - nichtöffentlicher Teil

13. Ernennungen von Beamtinnen und Beamten

13.1. Ernennung eines Beamten
(Drucks. Nr. 0730/2022)

13.2. Ernennung eines Beamten
(Drucks. Nr. 0731/2022)

13.3. Ernennung eines Beamten
(Drucks. Nr. 0732/2022)

13.4. Ernennung eines Beamten
(Drucks. Nr. 0733/2022)

14. Einstellungen und Höhergruppierungen

14.1. Einstellung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0734/2022 mit 1 Anlage)

14.2. Höhergruppierung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0735/2022)

14.3. Höhergruppierung einer Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0736/2022 mit 1 Anlage)

14.4. Höhergruppierung eines Beschäftigten
(Drucks. Nr. 0737/2022)

15. Abschluss eines außertariflichen Arbeitsvertrages
(Drucks. Nr. 0564/2022 mit 1 Anlage)

16. Erhebung einer Disziplinarklage
(Drucks. Nr. 0729/2022)

17. Bericht des Dezernenten















































I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Hemeed begrüßte die Anwesenden zur form- und fristgerecht geladenen 5. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses und verwies auf die Handlungsanweisungen für politische Gremiensitzungen, die Regelungen für hybride Sitzungen und die Verschwiegenheitserklärung.

Des Weiteren verwies Ratsherr Hemeed darauf, dass sich in der Geschäftsordnungskommission am 01.07.2021 darauf verständigt wurde, dass Vertreter*innen der Presse dem öffentlichen Teil der Sitzung beiwohnen können, wenn der jeweilige Ausschuss dieses beschließe. Ratsherr Hemeed bat daraufhin um Beschluss, dass die Presse zu dem öffentlichen Teil der Sitzung zugelassen werde. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Ratsfrau Dr. Killinger teilte mit, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Tagesordnungspunkt 6 in die Fraktion ziehen werde.

Ratsfrau Dr. Carl teilte mit, dass die SPD-Fraktion die Tagesordnungspunkte 3 und 3.1 in die Fraktion ziehen werde.

Einstimmig


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 4. Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 23. Februar 2022 - öffentlicher Teil
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 3.
Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Geschlechtergerechtigkeit konkret umsetzen: Kostenlose Hygieneartikel für Frauen auf städtischen Toiletten zur Verfügung stellen
(Drucks. Nr. 0002/2022)

Antrag,
zu beschließen:


Es wird beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen zu prüfen, wie auf allen Toiletten in städtischen Gebäuden und auf allen Schultoiletten auf dem Gebiet der Stadt Hannover, die von Frauen benutzt werden, Hygieneartikel wie Tampons und Binden zur kostenlosen Benutzung zur Verfügung gestellt werden können und was das die Stadt Hannover kosten würde.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen





TOP 3.1.
Änderungsantrag der Fraktion Die PARTEI & Volt zum Antrag der Fraktion DIE LINKE., Drucks. Nr. 0002/2022: Kostenfreie Periodenartikel für menstruierende Menschen: Periodenarmut bekämpfen
(Drucks. Nr. 0547/2022)

Antrag

Es wird beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen zu prüfen, wie auf allen Toiletten in städtischen Gebäuden und auf allen Schultoiletten auf dem Gebiet der Stadt Hannover, die von Frauen benutzt werden, Hygieneartikel wie Tampons und Binden zur kostenlosen Benutzung zur Verfügung gestellt werden können und was das die Stadt Hannover kosten würde.

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Referat für Frauen und Gleichstellung ein stadtweites Konzept zum Themenkomplex "(Kostenfreie) Periodenartikel – gegen Periodenarmut” zu entwickeln. Dabei sollen unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:

1. Auf allen Toiletten – bzw. in deren Reichweite – in städtischen Gebäuden kostenfrei Menstruationsprodukte und eine darauf hinweisende offensichtliche Beschilderung anzubieten
2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Periodenarmut in der Landeshauptstadt
3. Aktive, zielgruppengerechte und zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung über das Thema mit den Zielen Aufklärung und Enttabuisierung
4. In das Konzept soll die mit der Drucksache Nr. 2770/2021 N2 beschlossene Pilotphase an Schulen mit einbezogen und weiterentwickelt werden
5. Für das Konzept sollen als Partner*innen Expert*innen sowie Sponsor*innen zur Umsetzung gewonnen werden
6. Die Stadt bezieht in ihr Konzept auch städtische Unternehmen und Träger*innen mit ein
7. Die entsprechenden Gremien sind vor den Haushaltsberatungen 2023/2024 über den Sachstand des Konzepts zu unterrichten. Dabei ist eine Kostentabelle zu erstellen, um transparent zu machen, welche Mittel für die Umsetzung benötigt werden würden. Sollte das zeitlich nicht realisierbar sein, ist den Gremien alternativ ein Sachstandsbericht vorzulegen mit entsprechenden Optionen zur Weiterführung.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 4.
Antrag der CDU-Fraktion: Fußverkehrsbeauftragter
(Drucks. Nr. 0084/2022)
Ratsherr Pohl führte aus, dass der Antrag auf einer Anfrage basiere, die die CDU-Fraktion im letzten Jahr im Rat gestellt habe. Dabei habe sich herausgestellt, dass das Thema Fußverkehr in der Verwaltung keine explizite Ansprechperson habe. Aus dem vorhandenen Personal in der Stadtplanung solle ein*e Fußverkehrsbauftragte*r benannt werden. Diese Person solle bei sämtlichen Straßenbauprojekten überprüfen, ob die Interessen der Fußgänger*innen gewahrt werden.

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, aus dem vorhandenen Personal im Bereich Stadtentwicklung einen Fußverkehrsbeauftragten zu benennen.

3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.
Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE., FDP-Fraktion und Gruppe Die PARTEI & Volt zur Tank- und Ladedatenerfassung
(Drucks. Nr. 0625/2022)

Ratsfrau Dr. Carl freute sich über die breite Basis, die den Antrag unterstütze. Sie begrüßte es, dass auch in diesem Bereich die Digitalisierung in die Verwaltung Einzug finde.

Ratsmitglied Klippert begrüße es ebenfalls, dass hier ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung gegangen werde.

Auch Ratsfrau Ihnen begrüßte den parteiübergreifenden Antrag im Bereich der Digitalisierung.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Kosten entstünden, wenn alle Dienstfahrzeuge der Landeshauptstadt mit Einrichtungen zur Tankdatenerfassung bzw. Ladedatenerfassung ausgestattet würden.

Das Ergebnis der Prüfung ist den Ratsgremien bis Anfang Juni vorzulegen.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.

Einführung von Bewohner*innenparkzonen im Stadtteil Südstadt

(Drucks. Nr. 0572/2021 mit 5 (Anlagen nur online) Anlagen)

Antrag,

1. der Einführung von drei Bewohner*innenparkzonen im Stadtbezirk Südstadt-Bult, Stadtteil Hannover Südstadt, wie in den Anlagen dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. ca. 220.000 € sowie der entgeltlichen Bewirtschaftung aller Stellplätze in den drei Zonen, die auch von der Allgemeinheit genutzt werden können, mit Parkscheinautomaten zuzustimmen.
2. der Einstellung einer zusätzlichen ½ E04-Stelle (derzeit 24.000 €/Jahr) für die Unterhaltung und den Betrieb zusätzlicher Parkscheinautomaten im Fachbereich 66 zuzustimmen. Um den erforderlichen Betreuungsaufwand mit einer halben zusätzlichen Stelle gewährleisten zu können, wird die Hälfte der Parkscheinautomaten bargeldlos betrieben.
3. der Einstellung von zusätzlichen Mitarbeiter*innen (2,5 VZÄ) beim Verkehrsaußendienst sowie zusätzlichen Mitarbeiter*innen (2,5 VZÄ) beim städtischen Ordnungsdienst mit Personalkosten von derzeitig insgesamt
349.581 €/Jahr zuzustimmen.
4. der Anschaffung von einem zusätzlichen Dienstfahrzeug für den Verkehrsaußendienst (ca. 2.750 €/Jahr Leasingraten) sowie den Kosten für den Dienstbetrieb in einer Gesamthöhe (incl. der Fahrzeuge) von ca. 18.760 €/Jahr und der Bereitstellung von ca. 9.800 € für die technische Ausstattung der Arbeitsplätze zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) mit § 10 Abs. 2.3 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG
Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54602901
Bezeichnung Parkeinrichtungen / sonstige Maßnahmen

Die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung der Bewohner*innenparkzonen wird in 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 7.
Ausweitung und Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 2425/2021 mit 2 Anlagen)

Ratsmitglied Klippert bat die Verwaltung darum, ihre Drucksache vorzustellen.

Frau Diers stellte die Drucksache zu Tagesordnungspunkt 7 vor.

Ratsmitglied Klippert bedankte sich bei Frau Diers für die Vorstellung der Drucksache. Die Pilotprojekte seien eine gute Idee. Besorgt zeigte sich Ratsmitglied Klippert über die finanziellen Mittel. Die Pilotprojekte müssten finanziell gut ausgestattet sein, um nicht bereits vor dem Start zum Scheitern verurteilt zu sein. Das Thema Bürger*innenrat sei bereits in verschiedenen Städten aufgegriffen worden und sei teils auch Wahlkampfthema einiger Parteien gewesen. Auch Wünsche Ratsmitglied Klippert sich, dass eine Art „Bürger-Agora“ geschaffen werden würde. Weiterhin führte Ratsmitglied Klippert aus, dass die FDP-Fraktion eingebracht habe, dass Expert*innen nicht unbedingt nötig seien, die CDU habe sich auch Gedanken gemacht. Verwunderlich sei der Antrag von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD-Fraktion, welcher das Konzept komplett zerschieße. Das wichtige Kernstück, der Bürger*innenrat, sei gestrichen worden. Stattdessen wolle man sich ein eigenes Gremium zusammenstellen. Offen bliebe, nach welchen Kriterien die Personen aus der Stadtgesellschaft ausgewählt werden würden. Daher habe die Fraktion DIE PARTEI & Volt einen Vorschlag gemacht, nach welchen Kriterien Personen auszuwählen seien. Die Diversität müsse dort widergespiegelt werden. Mit fünf Personen aus der Stadtgesellschaft sei dies nicht möglich. Andere Organisationen seien verwirrt über das Vorhaben von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD-Fraktion. Der Verein Mehr Demokratie e.V. Landesverband Bremen/Niedersachsen sei über die Änderung verwirrt, da die Parteien Bündnis 90 / Die Grünen und die SPD auf Bundesebene mehr Demokratie, u.a. durch Bürger*innenräte, fordern würden. Ratsmitglied Klippert ziehe die ursprüngliche Drucksache der Verwaltung dem Änderungsantrag von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD-Fraktion vor. Wie in drei Pilotprojekten entschieden werden könne, einen Bürger*innenrat ohne vorherige Beteiligung von Bürger*innen einzurichten, sei Ratsmitglied Klippert fraglich.

Ratsfrau Dr. Carl erwiderte, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die SPD-Fraktion nicht einen Schritt zurück machen würden. Es seien die Schlüsse aus der Anhörung gezogen worden, die am 08.10.2021 stattfand. Dort seien zwei Modelle zur Bürger*innenbeteiligung vorgestellt worden, das Bonner Modell und das Heidelberger Modell, welche einen zusammengesetzten Arbeitskreis aus Politik, Stadtgesellschaft, fünf Expert*innen und Verwaltung vorsehen würden. So solle eine Themenbetrachtung aus vielfältigen Perspektiven erfolgen. Die Vertreter*innen der Stadtgesellschaft würden im Änderungsantrag explizit genannt werden. Stadtgesellschaft sei ein weiter Begriff, aber hierunter fielen selbstverständlich auch die Bürger*innen, beispielsweise Personen, die sich im jeweiligen Thema besonders engagieren. Sie sehe keinen Grund, dass dies nicht gut funktionieren solle. Dies seien bereits erprobte Formen der Bürger*innenbeteiligung. Ferner seien dies Pilotprojekte, die im Nachgang evaluiert werden würden. Zukünftig könnten entsprechende Korrekturen vorgenommen werden.

Ratsherr Pohl teilte mit, dass sich die CDU-Fraktion für Bürgerbeteiligung einsetze. Von Anfang an habe die CDU-Fraktion die Finanzierungsfrage dieses neuen Projektes bewegt. Mit dem Hinweis auf die Aufgabenkritik seien zunächst keine finanziellen Mittel vorhanden. Insofern sei er Frau Diers dankbar, dass nur vorhandene Gelder zur Verfügung stehen. Die CDU-Fraktion wolle das Vorhaben aber nicht noch weiter verzögern und habe deshalb formuliert, dass die Finanzierungsfrage parallel vorgelegt werden solle. Ebenfalls solle die Zusammensetzung der Expert*innengruppe den Gremien im Vorfeld zur Beschlussfassung vorgestellt werden. Diese solle aus der*dem Leiter*in des Beteiligungsmanagements, jeweils einem Mitglied jeder Ratsfraktion, Grundmandatsträger*innen ohne Stimmrecht und bis zu sechs externen Sachverständigen bestehen. Bei den Bürger*innen müsse sichergestellt werden, dass eine breite gesellschaftliche Beteiligung gewährleistet werde, welche auch repräsentativ für Hannover sei. Die Anlage 1 der ursprünglichen Drucksache könne beschlossen werden, aber die Anlage 2 ergebe sich erst dann, wenn man Gremien aufgestellt habe und die Kosten kenne und entsprechend nachsteuern könne. Daher würde mit dem Antrag der CDU-Fraktion die Anlage 2 zunächst zurückgestellt werden bis es mehr Klarheit über die Gesamtsituation gebe.



Ratsfrau Ihnen erläuterte zum Antrag der FDP-Fraktion, dass weder in dieser Pilotphase noch hinterher eine eigens eingerichtete Expert*innengruppe benötigt werde, die ausschließlich die Verwaltung berate. Die Verwaltung könne sich zu jeder Zeit Expertise hinzuziehen. Die FDP-Fraktion schlage daher mit ihrem Antrag vor, die Expert*innengruppe zu streichen. Im Übrigen unterstütze sie Ratsherrn Pohl und bat um Mitteilung, wie die Finanzierung aussehe.

Frau Diers antwortete, dass keine zusätzlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden würden, aber natürlich sei die Verwaltung daran interessiert, dass die Projekte finanziell gut ausgestattet seien. Das führe dazu, dass die Verwaltung priorisieren und umverteilen müsse. Zu den Finanzen könne derzeit keine konkrete Aussage getroffen werden, solange die Pilotprojekte noch nicht da seien und es noch keine konkrete Planung gebe. Es sei ein Unterschied, ob Moderatoren*innen eingekauft werden oder Räume zur Verfügung gestellt werden müssten oder ob andere Sachmittel benötigt werden würden. Es müssten mindestens ein paar Meilensteine und der Charakter des jeweiligen Projektes vorliegen, um zu definieren, was benötigt werde. Die Leitlinien sollen bindend für die Pilotprojekte sein. Die Handlungsempfehlung bilde lediglich einen Orientierungsrahmen und solle nicht Wort für Wort beschlossen werden. Erst nach den Pilotprojekten solle diese nochmals überprüft und fester Bestandteil von Beteiligungsprozessen werden.

Ratsfrau Kaczmarek bedankte sich ebenfalls bei der Verwaltung für diesen Vorstoß. Sie betonte, dass es sich um ein Pilotprojekt handele, das beobachtet werden würde und über das man sich austausche. Auch die Expert*innen seien Mitbürger*innen. Es gebe daher einen Zusammenschluss von Menschen, die sich aus verschiedenen Blickwinkeln mit den jeweiligen Themen beschäftigen würden.

Ratsmitglied Klippert fragte Ratsfrau Kaczmarek, wieso denn nicht ein Bürger*innenrat eingerichtet werden könne, der eine größere Diversität widerspiegele. Bei lediglich fünf Personen sei dies nicht möglich. Ratsmitglied Klippert stellte ferner zur Diskussion, wie die Fraktionen vertreten sein sollten. Bei fünf zu vergebenden Plätzen und sechs demokratischen Fraktionen würde mindestens eine Fraktion ausgeschlossen werden. Zudem würde Klientelpolitik betrieben werden, da lediglich die Personen einbezogen werden würden, die sich besonders engagieren würden. Laut Ratsmitglied Klippert könnten dann direkt die Vereine involviert werden, die sich sowieso um die jeweiligen Themen kümmern würden. Aus Sicht von Ratsmitglied Klippert sei die Drucksache der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD-Fraktion ein Schritt zurück. Bei einem größeren Bürger*innenrat könne es dazu kommen, dass die Bürger*innen zu anderen Entscheidungen kommen könnten und die Mehrheit dies am Ende nicht umsetzen wolle. Auch in Bonn und Heidelberg würden die Projekte nicht einwandfrei funktionieren und würden bei den Bürger*innen auf Kritik stoßen. Nach einem guten Start sei das Engagement bereits wieder gesunken.

Ratsfrau Dr. Carl widersprach Ratsmitglied Klippert, dass das Vorhaben ein Schritt zurück sei. Es sei sinnvoll, die Bürger*innenbeteiligung direkt mit Meinungen der Verwaltung zu verquicken, um das Machbare nicht aus den Augen zu verlieren. Sie glaube, dass dies ein Prozess sei, der effizient und schlank die Interessen der Bürger*innen einbeziehe und Fachexpertise berücksichtige. Sie verstehe nicht, warum dies schlecht sein solle. Auch bei der Kulturhauptstadt hätten Verwaltung, Politik und Expert*innen gut miteinander zusammengearbeitet.

Ratsfrau Kaczmarek schloss sich den Ausführungen von Ratsfrau Dr. Carl an. Sofern es am Ende der Pilotprojekte das Ergebnis der Evaluation sein sollte, dass es eine andere Gewichtung der Gremien brauche, würde hierüber gesprochen werden.

Ratsmitglied Klippert fragte, was der Grund sei, vom Vorschlag der Verwaltung abzuweichen. Die Kulturhauptstadt hätte so gut funktioniert, weil die Politik sich stets versucht habe rauszuhalten und der Verwaltung vertraut habe.

Antrag,


zu beschließen
1. Die in der Anlage 1 formulierte Leitlinie für die Beteiligung der Einwohner*innen der Landeshauptstadt Hannover ist Grundlage für zukünftige Beteiligungsprozesse. Die in der Anlage 2 formulierten Handlungsempfehlungen sollen bei der konkreten Ausgestaltung im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien Orientierung geben.
2. Anfang 2022 legt die Verwaltung dem Rat eine Vorhabenliste mit maximal 3 Pilotprojekten vor.
Diese Beteiligungsvorhaben werden auf der Grundlage der Leitlinien verantwortlich vom jeweiligen Dezernat umgesetzt und von der stadtverwaltungsinternen Koordinierungsstelle für Einwohner*innenbeteiligung begleitet und beraten. Diese sorgt für die Qualitätssicherung im Sinne der Leitlinie und berichtet vierteljährlich gemeinsam mit dem fachlich zuständigen Dezernat der Verwaltungsführung, den Fachausschüssen und dem Rat. An diesen Beteiligungsvorhaben sollen die Leitlinie und die Handlungsempfehlungen überprüft und ggf. angepasst werden.
3. Die Beteiligungsvorhaben werden von einem Bürger*innenrat begleitet. Eine eigens eingerichtete Expert*innengruppe aus der Stadt Hannover berät die Stadtverwaltung in der Umsetzung der Vorhaben.


Begründung der Anträge

zu 1:
Die Stadt Hannover hat eine lange Tradition bei der Beteiligung ihrer Einwohner*innen an unterschiedlichen Fragestellungen und Planungen und verfügt über ein breit angelegtes Instrumentarium und vielfältige Erfahrungen, die während der Corona-Pandemie gerade im Bereich der Nutzung digitaler Angebote noch einmal ausgeweitet wurden. Dabei erstreckt sich die Bandbreite der Beteiligungsformate von Informationsbereitstellung über Konsultationen und Entscheidungsvorbereitungen für die zuständigen politischen Gremien bis hin zu Koproduktion. Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, die Vielzahl der unterschiedlichen Angebote im formellen und informellen Bereich zu verstetigen und zu systematisieren und vor einer dauerhaften Implementierung von Standards diese zunächst über Pilotprojekte zu testen und zu evaluieren.

Ziel ist die Stärkung von demokratischen Willensbildungsprozessen im Zusammenspiel von Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft. Die Beteiligungs- und Gestaltungswünsche der Einwohner*innen insbesondere zu Fragestellungen in ihrem direkten Lebensumfeld nehmen zu. Auch in der Kommunalpolitik wächst der Wunsch, die im Planungsrecht verankerte formale Beteiligung noch stärker mit informellen, dialogorientierten Beteiligungsmöglichkeiten – wie dies in vielen Fällen auch bereits praktiziert wird - zu ergänzen und zu standardisieren. Dies erfordert die Entwicklung einer neuen Kultur der Zusammenarbeit zwischen Einwohner*innen und Entscheider*innen. Die Einwohner*innen können darauf vertrauen, dass ihnen mehr „Gehör“ verschafft wird, die Verwaltung kann bei gemeinsam entwickelten bzw. abgestimmten Vorschlägen mit einer größeren Akzeptanz und Planungssicherheit rechnen und die Politik kann ihre Position im Dreieck Einwohner*innen, Verwaltung und Politik stärken. Diese Ziele werden erreicht, wenn sich alle auf ein gemeinsames Regelwerk verständigt haben. Dieses Regelwerk gilt es gemeinsam zu entwickeln.

Die Leitlinien verstehen sich als Grundsatzpapier, welches sowohl die Haltung der Verwaltung im Sinne einer Selbstverpflichtung beschreibt, als auch als Qualitätskriterium der Verwaltungsarbeit in Bezug auf demokratische Teilhabe dient. Weiterhin helfen die Leitlinien und die Handlungsempfehlungen bei der Planung von Beteiligungsprozessen u.a. in Bezug auf Rollen, konkrete Ausgestaltung von Prozessen und Umgang mit Ergebnissen.

Die Leitlinien sind unter Einbeziehung von ca. 80 Beteiligungsexpert*innen innerhalb der Verwaltung entstanden und von der Dezernent*innenkonferenz beschlossen worden. Die Ausgestaltung der Handlungsempfehlungen sind durch das „Institut für partizipatives Gestalten“ begleitet worden. Hier wurden ca. 300 Akteur*innen aus der Politik, Stadtgesellschaft und Verwaltung beteiligt.

zu 2:
Anhand von bis zu 3 Pilotprojekten sollen Erkenntnisse für die weitere Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung erlangt werden. Diese Pilotprojekte greifen bereits bestehende Ideen, Projektansätze oder Planungsvorhaben der Verwaltung auf, um zusätzliche Ressourcenbedarfe zu begrenzen. Mindestens eins der Pilotprojekte soll für das gesamte Stadtgebiet bedeutsam sein und einen echten Spielraum für Beteiligung und damit letztlich einen Einfluss auf Entscheidungen bieten können. Mindestens ein weiteres Pilotprojekt mit dem gleichen Anspruch soll auf Stadtbezirksebene umgesetzt werden. Die Fachverwaltung berät diese Pilotprojekte mit dem jeweiligen Fachausschuss bzw. mit dem Stadtbezirksrat und legt einen Rahmenplan vor.



Dieser Rahmenplan basiert auf den Leitlinien und beinhaltet die Formulierung von Zielen, Ressourcen, Handlungsspielräumen, Rahmenbedingungen, Prozessgestaltung, Zielgruppen, Information und Kommunikation, Umgang mit den Ergebnissen und Bewertungskriterien.

Die stadtinterne Begleitung in diesen Pilotprojekten stellen die Fachdezernate und die Koordinierungsstelle für Einwohner*innenbeteiligung (OE 18.64) im Dezernat Personal, Digitalisierung und Recht. Verantwortlich für die Planung und Umsetzung dieser Pilotprojekte ist das jeweilige Fachdezernat. Hier müssen entsprechende Ressourcen (Sach- und Personalmittel) zur Verfügung gestellt werden, um den Ansprüchen aus der Leitlinie gerecht werden zu können. Die Koordinierungsstelle im Dezernat Personal, Digitalisierung und Recht begleitet den Gesamtprozess und stellt den Qualitätsanspruch sicher. Auch hier müssen entsprechende Ressourcen zur Verfügung stehen. Sie wirkt mit bei der Qualifizierung und berät bei der Konzeptionierung und Durchführung der Einwohner*innenbeteiligung. Gemeinsam mit der Fachverwaltung berichtet sie einmal im Quartal den Fachausschüssen und dem Rat bzw. Bezirksrat. Sie sorgt ebenso für eine gute stadtverwaltungsinterne und –externe Information- und Kommunikation der Projekte und für die Zurverfügungstellung von digitalen Beteiligungstools. Wesentlich wirkt die Koordinierungsstelle mit bei der Evaluation und der Vorbereitung von Beschlüssen zur Verstetigung der Einwohner*innenbeteiligung nach der Evaluation der Pilotprojekte.

zu 3:
Die stadtinterne Begleitung wird ergänzt: Bürger*innenrat und der Expert*innenrat . Neben der Projektarbeit durch die Fachverwaltung und Koordination, Beratung durch die Koordinationsstelle ist die Bildung eines Gremiums mit Vertreter*innen der Einwohner*innen als Begleit- und Diskussionsforum und beratende Instanz der Entscheider*innen von Politik und Verwaltung vorgesehen. Dieser Bürgerrat (max. 20 Mitglieder) soll durch eine Zufallsauswahl der Einwohner*innen einen repräsentativen Querschnitt der Stadtgesellschaft abbilden und den gesamten Prozess der Pilotprojekte ohne eigene Interessen beraten und begleiten. Die Teilnahme ist freiwillig. Dieser Bürger*innenrat soll die Beteiligungsmöglichkeiten, Verfahrensabläufe, Umgang mit den Ergebnissen aus Sicht der Einwohner*innen überprüfen. Er macht Vorschläge und schlägt Ergänzungen vor. Seine Stellungnahme fließt in die quartalsbezogene Berichterstattung an die Fachausschüsse und den Rat ein.

Weiterhin ist die Einrichtung eines Expert*innenrates vorgesehen. Dieses Gremium besteht aus internen und externen Fachexpert*innen zur Einwohner*innenbeteiligung. Die Koordinierungsstelle macht einen Vorschlag zur Besetzung. Neben der fachlichen Beratung der Verwaltung und des Bürger*innenrates soll der Experten*innenrat (max. 10 Mitglieder) bei dem Gesamtvorhaben wesentlich an der Evaluation mitwirken, fachliche Empfehlungen bei der weiteren verbindlichen Implementierung in die politische Arbeit und in der Verwaltungsarbeit nach der Auswertung der Pilotprojekte abgeben. Ihre Stellungnahme fließt in die quartalsbezogene Berichterstattung an den Rat ein. Weiterhin soll sie die Erfahrungen anderer Städte in den Gesamtprozess einbringen. In regelmäßigen Meilensteinworkshops werden die Ansichten der Fachverwaltung, des Expert*innenrates, des Bürger*innenrates und der Politik zusammengeführt und in die Planung und Umsetzung der einzelnen Pilotprojekte, in die Evaluation des Gesamtvorhabens und in die Formulierung von zukünftigen Standards eingespeist. Die Federführung für diesen Prozess liegt bei der Koordinierungsstelle.

Die Erkenntnisse aus der Anhörung zur Einwohner*innenbeteiligung werden bei der Planung und Gestaltung des Gesamtvorhabens und der Pilotprojekte berücksichtigt.


Die Pilotprojekte werden nach Abschluss evaluiert. Die Auswertungskriterien sollen frühzeitig zu Beginn der Umsetzung der Pilotprojekte erarbeitet werden. Die Auswertungskriterien sollen ebenso unter Federführung der Koordinierungsstelle im Dezernat Personal, Digitalisierung und Recht unter Einbeziehung der Fachstellen in der LHH, Vertretungen aus den Pilotbereichen, des Bürger*innenrates, des Expert*innenrates entwickelt werden.

Zum Abschluss der Evaluation soll den Ratsgremien ein Vorschlag unterbreitet werden, der eine Verbindlichkeit für zukünftige Beteiligungsprozesse regelt. Dies kann z. B. eine Änderung der Hauptsatzung, eine prozentuale Festlegung von finanziellen Ressourcen für jeden Beteiligungsprozess, aber auch Festlegung von Qualitätsstandards beinhalten..


8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.1.
Änderungsantrag der Fraktion Die PARTEI & Volt zu Drucks. Nr. 2425/2021: Ausweitung und Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0549/2022 mit 1 Anlage)

Antrag

Der Antrag wird wie folgt geändert:

1. Die in der Anlage 1 formulierte Leitlinie für die Beteiligung der Einwohner*innen der Landeshauptstadt Hannover ist Grundlage für zukünftige Beteiligungsprozesse. Die in der Anlage 2 formulierten Handlungsempfehlungen sollen bei der konkreten Ausgestaltung im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien Orientierung geben.

2. Für maximal 3 Pilotprojekte wird ein Bürger*innenrat von mindestens 20 Personen nach einer qualifizierten Zufallsauswahl (Anlage 3) eingerichtet. Ebenso wird ein Expert*innenrat nach einem Kriterienkatalaog als beratendes Gremien eingerichtet und den entsprechenden Ratsgremien als Beschlussdrucksache vorgelegt.

23. Anfang 2022 legt die Verwaltung dem Rat eine mit dem Bürger*innen- und dem Expert*innenrat abgestimmte Vorhabenliste mit maximal 3 Pilotprojekten vor. Diese Beteiligungsvorhaben werden auf der Grundlage der Leitlinien verantwortlich vom jeweiligen Dezernat umgesetzt und von der stadtverwaltungsinternen Koordinierungsstelle für Einwohner*innenbeteiligung begleitet und beraten. Diese sorgt für die Qualitätssicherung im Sinne der Leitlinie und berichtet vierteljährlich gemeinsam mit dem fachlich zuständigen Dezernat der Verwaltungsführung, den Fachausschüssen und dem Rat. An diesen Beteiligungsvorhaben sollen die Leitlinie und die Handlungsempfehlungen überprüft und ggf. angepasst werden.

3. Die Beteiligungsvorhaben werden von einem Bürger*innenrat begleitet. Eine eigens eingerichtete Expert*innengruppe aus der Stadt Hannover berät die Stadtverwaltung in der Umsetzung der Vorhaben.

4. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit eines Versammlungsortes für die Pilotaktivitäten insbesondere für die Versammlungen des Bürger*innenrates. Mittelfristig soll dieser Ort als Bürger*innen-AGORA aufgebaut werden, die unter anderem als Versammlungsort und Bibliothek diesen soll.

5. Zur Deckung der Kosten erarbeitet die Verwaltung Vorschläge zur Finanzierung wie beispielsweise Förderung durch Bundes- und Landesmittel, einen finanzielle Abgabe durch Profiteur*innen der Beteiligung, Mittel aus den Stadtbezirken sowie die Einstellungen weiterer Gelder in den kommenden Haushalt und legt diese den entsprechenden Ratsgremien vor.

6. Die Pilotprojekte werden nach Abschluss evaluiert. Die Auswertungskriterien sollen frühzeitig zu Beginn der Umsetzung der Pilotprojekte erarbeitet werden. Die Auswertungskriterien sollen ebenso unter Federführung der Koordinierungsstelle im Dezernat Personal, Digitalisierung und Recht unter Einbeziehung der Fachstellen in der LHH, Vertretungen aus den Pilotbereichen, des Bürger*innenrates, des Expert*innenrates entwickelt werden.

7. Nach der Evaluation wird den Ratsgremien ein Vorschlag unterbreitet, der eine Verbindlichkeit für zukünftige Beteiligungsprozesse regelt. Dieser beinhaltet insbesondere eine Verstetigung des zufallsbasierten Bürger*innenrates sowie die rechtliche Festschreibung einer Beteiligungssatzung.

8. Die Etablierung und die Ergebnisse des Bürger*innenrates und der Arbeit an den Pilotprojekten wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht- mindestens auf der Online-Plattform für Bürgerbeteiligung - wünschenswerterweise auch durch Presseinfomationen der LHH, auf der Website der LHH und anderen gängigen Informations Kanälen, um Transparenz und Feedbackmöglichkeiten zu gewährleisten.

0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.2.

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zur Drucks. Nr. 2425/2021: Ausweitung und Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 0552/2022)

Antrag


zu beschließen, die Drucksache wie folgt zu ändern:

[…]

2. Anfang 2022 Bis zur Sommerpause 2022 legt die Verwaltung dem Rat eine Vorhabenliste mit maximal 3 Pilotprojekten vor, zuzüglich einem Projekt auf Bezirksratsebene. Diese Beteiligungsvorhaben werden auf der Grundlage der Leitlinien verantwortlich vom jeweiligen Dezernat umgesetzt und von der stadtverwaltungsinternen Koordinierungsstelle für Einwohner*innenbeteiligung begleitet und beraten. Diese sorgt für die Qualitätssicherung im Sinne der Leitlinie und berichtet vierteljährlich regelmäßig, mindestens halbjährlich gemeinsam mit dem fachlich zuständigen Dezernat der Verwaltungsführung, den Fachausschüssen und dem Rat. An diesen Beteiligungsvorhaben sollen die Leitlinie und die Handlungsempfehlungen überprüft und ggf. angepasst werden.

3. Die Beteiligungsvorhaben aus der Pilotphase werden von einem Bürger*innenrat Beteiligungsbeirat begleitet. Eine eigens eingerichtete Expert*innengruppe aus der Stadt Hannover berät die Stadtverwaltung in der Umsetzung der Vorhaben. Der Beteiligungsbeirat, der zu gleichen Teilen mit fünf externen Expert*innen und jeweils fünf Vertreter*innen aus Ratspolitik, Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung besetzt wird, berät die Stadtverwaltung projektbezogen in der Umsetzung der Beteiligungsvorhaben. Ob und in welcher Form ein Einwohner*innenrat oder auch ein Beteiligungsbeirat dauerhaft gebildet wird und wie er arbeiten soll, wird fachlich von der Koordinierungsstelle Einwohner*innenbeteiligung und dem Beteiligungsbeirat während der Pilotphase abgestimmt und den Fachausschüssen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

4. Während der Pilotphase wird ein Konzept mit Fahrplan entwickelt, um die Erkenntnisse aus den Pilotprojekten festzuhalten und für die weitere Entwicklung der Einwohner*innenbeteiligung zu nutzen. Das Konzept ist den Ratsgremien nach Abschluss der Pilotphase zur Beratung vorzulegen. Es soll eine Informationsplattform beinhalten, die mit digitalen, ausgewählten Vorhabenlisten etc. zu Transparenz und Information beiträgt. Dieses Konzept soll laufend fortgeschrieben werden, um so die Etablierung eines lernenden Systems zu unterstützen. Dabei ist auch vorzulegen, wie die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover zugunsten der in §§ 34 und 85 NKomVG genannten Leitziele der Einwohner*innenbeteiligung angepasst werden kann.

5. Zur finanziellen Planung wird die Verwaltung in der ersten Jahreshälfte 2022 eine Drucksache mit einer Prognose der finanziellen Bedarfe für eine sinnvolle und angemessene Einwohner*innenbeteiligung (Gremienbetreuung, Methoden, flankierende Maßnahmen, Personal der Koordinierungsstelle) bis 2024 vorlegen. Für die Projekte müssen die finanziellen und personellen Ressourcen durch die Dezernate /Fachverwaltungen eingeplant werden.

8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.3.

Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 2425/2021: Ausweitung und Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Hannover

(Drucks. Nr. 0722/2022)

Antrag


zu beschließen:

Die Drucksache wird wie folgt geändert:
In Punkt 3: Die Beteiligungsvorhaben werden von einem Bürger*innenrat begleitet. Eine eigens eingerichtete Expert*innengruppe aus der Stadt Hannover berät die Stadtverwaltung in der Umsetzung der Vorhaben.

Entsprechend entfällt der zweite Absatz der Begründung zu Punkt 3, der beginnt: „Weiterhin ist die Einrichtung eines Expert*innenrates vorgesehen…“ bis „Die Federführung für diesen Prozess liegt bei der Koordinierungsstelle“ sowie alle weiteren Bezüge zum Expert*innerat in der Drucksache.

0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.4
Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2425/2021 (Ausweitung und Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Hannover)

(Drucks. Nr. 0881/2022)

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Antrag,

zu beschließen

1. Die in der Anlage 1 formulierte Leitlinie für die Beteiligung der Einwohner*innen der Landeshauptstadt Hannover ist Grundlage für zukünftige Beteiligungsprozesse (...).

2. Die Verwaltung legt dem Rat schnellstmöglich eine Vorhabenliste mit maximal 3 Pilotprojekten inklusive des zeitlichen Rahmens ihrer Umsetzung vor.

Diese Beteiligungsvorhaben werden auf der Grundlage der Leitlinien verantwortlich vom jeweiligen Dezernat umgesetzt und von der stadtverwaltungsinternen Koordinierungsstelle für Einwohner*innenbeteiligung begleitet und beraten. Diese sorgt für die Qualitätssicherung im Sinne der Leitlinie und berichtet regelmäßig auch in den entsprechenden Fachausschüssen und Stadtbezirksräten gemeinsam mit dem fachlich zuständigen Dezernat der Verwaltungsführung, den Fachausschüssen und dem Rat. An diesen Beteiligungsvorhaben sollen die Leitlinie und die Handlungsempfehlungen überprüft und ggf. angepasst werden.

3. Die Beteiligungsvorhaben werden von einem Bürger*innenrat begleitet. Eine eigens eingerichtete Expert*innengruppe aus der Stadt Hannover berät die Stadtverwaltung in der Umsetzung der Vorhaben.

Der von dem Bereich „Wahlen und Statistik“ hierfür zusammengestellte, repräsentativen Kriterien entsprechende Personenkreis wird den beteiligten Fachausschüssen in Form einer Beschlussdrucksache zur Abstimmung im Vorfeld vorgelegt.

4. Ebenfalls wird die Zusammensetzung der Expert*innengruppe den Gremien im Vorfeld zur Beschlussfassung vorgestellt.

Diese sollte aus dem/der LeiterIn des Beteiligungsmanagements, jeweils einem Mitglied jeder Ratsfraktion, Grundmandatsträgern ohne Stimmrecht und bis zu 6 externen Sachverständigen bestehen.

5. Die finanziellen Auswirkungen dieser Neuausrichtung sind umgehend auszuarbeiten und den Kosten des bisherigen Bürgerpanels transparent gegenüber zu stellen.

Den Gremien ist vor dem Start des ersten Beteilungsprozesses ein entsprechender Bericht vorzulegen.

6. Die Anlage 2 zur Drucksache wird zurückgestellt bis die offenen Punkte zu 3-5 dieses Antrages geklärt sind.

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.

Saubere Toiletten in Schulen

(Informationsdrucksache Nr. 0631/2022 mit 2 Anlagen)


Frau Meier teilte mit, dass sie seit zwei Monaten als Bereichsleitung in der Kommunalen Gebäudereinigung tätig sei und gemeinsam mit Frau Scholz aus dem Sachgebiet Reinigung die Informationsdrucksache vorstellen wolle.

Ratsherr Pohl bat um Mitteilung, ob sich die Änderung der Reinigungszeit auf den Tag zu legen nur auf die Eigenreinigung oder auch auf die Fremdreinigung beziehe. Darüber hinaus fügte er hinzu, dass in dem Bereich viele Kolleg*innen in Teilzeit beschäftigt wären und teilweise noch andere Arbeitsplätze hätten. Diesbezüglich fragte er, ob mit diesen Kolleg*innen gesprochen worden sei, sodass sie die neuen Reinigungszeiten mit ihrer Tagesplanung vereinbaren können.

Ratsfrau Bax bedankte sich für die in der Drucksache zusammengetragenen Ergebnisse. Sie bat um Mitteilung, wie der Ablauf nach der Tagesreinigung aussehe, da danach immer noch Personen vor Ort die Räumlichkeiten nutzen würden.

Frau Scholz teilte mit, dass die Tagesreinigung in der Eigen- und Fremdreinigung umgesetzt werde. Es würden zwei Testschulen ausgewählt werden, von denen sich eine in der Eigen- und die andere in der Fremdreinigung befinde. Beispielsweise würden von fünf Kräften lediglich zwei Kräfte in die Tagesreinigung gezogen werden. Reinigungen der Klassenzimmer müssten weiterhin außerhalb der Unterrichtszeiten erfolgen, sodass die Reinigung insgesamt breiter aufgestellt werde. Reinigungskräfte mit Nebentätigkeiten könnten diesen weiterhin nachgehen. Einige Reinigungskräfte könnten teils sogar ihre Stunden erhöhen. Tagesreinigung bedeute, dass die Reinigung ganztags erfolge. Es werde jeden Tag gereinigt. Wenn es nach der Reinigung zu Verschmutzungen komme, würden diese wie bisher mit der nächsten Reinigung am Folgetag entfernt werden.

Ratsherr Dr. Menge fragte, nach welchen Kriterien die Schulen ausgewählt werden würden und ob unterschiedliche Schulformen berücksichtigt werden würden.

Ratsherr Engelke verwies auf ein Projekt, bei dem Schüler*innen ihre Sanitäranlagen selbst gestaltet haben. Er bat um Mitteilung, ob dieses Projekt den Zustand der Verschmutzung verbessert hätte.

Frau Scholz antwortete, dass die Befragungsergebnisse herangezogen worden seien. Es sei darauf geachtet worden, unterschiedliche Schulformen zu wählen. Bei der Eigenreinigung sei eine weiterführende Schule und bei der Fremdreinigung eine Grundschule ausgewählt worden. Ob das Projekt eine Auswirkung auf das Nutzer*innenverhalten der Sanitäranlagen habe, könne sie nicht sagen. Bei einer der eigengereinigten Schulen sei dies nicht der Fall. Im Laufe der Zeit hätten sich die Schüler*innen in alte Verhaltensmuster zurückbegeben.

Stadträtin Rzyski ergänzte, dass es möglich sei, dass es bei Projekten, die einen größeren Zeitraum zurückliegen würden, es zu alten Verhaltensmustern kommen könne. Insgesamt würden die Lehrkräfte jedoch zurückmelden, dass die mitgestalteten Sanitärräume umsichtiger genutzt werden würden und länger in einem guten Zustand verblieben.

Zur Kenntnis genommen


TOP 9.
Bericht zur Vergabe der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2020
(Informationsdrucksache Nr. 0043/2022 mit 3 Anlagen)

Frau Diers berichtete, dass eine Verabredung aus dem Gleichstellungsausschuss sei, dass die Verwaltung noch vor der Sommerpause eine Drucksache vorlegen werde, in der intensiver und umfangreicher zur Gleichstellung von Männern und Frauen in der Verwaltung eingegangen werde.

Zur Kenntnis genommen


TOP 10.
Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationssysteme - HannIT AöR
(Drucks. Nr. 0793/2022)

Frau Diers stellte den Tagesordnungspunkt vor. Es gehe um die Vertretung der Landeshauptstadt Hannover bei hannIT. Zwischenzeitlich habe sie die Vertretung für den ehemaligen Stadtrat Herrn Härke übernommen. Da sie demnächst ausscheide, solle Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann die Vertretung der Verwaltung übernehmen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts sei gegründet worden, um zu prüfen, in welchen Bereichen es interkommunale Zusammenarbeit geben könne. So übernehme hannIT einige Vergaben für die Kommunen, um dort den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Umgekehrt gebe es aber auch Leistungen, die die Verwaltung für hannIT erbringe.

Ratsfrau Dr. Killinger fragte, ob es möglich sei, dass Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann zu gegebener Zeit über die Arbeit von hannIT berichten könne.

Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann sicherte dies zu.

Antrag,

zu beschließen, Herrn Stadtrat Prof. Dr. Lars Baumann, als Vertreter der Landeshauptstadt Hannover im Verwaltungsrat der Hannoverschen Informationstechnologien AöR (HannIT) zu benennen.

Einstimmig

TOP 11.

Bericht des Dezernenten


Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann berichtete über das Thema „Geflüchtete aus der Ukraine“. Er wolle darauf hinweisen, dass im Fachbereich Personal und Organisation sehr viel im Hintergrund geleistet werde. Hierfür bedankte er sich.

Ratsherr Hemeed schloss sich im Namen des Organisations- und Personalausschusses dem Dank an.




Für die Niederschrift





Baumann Schneider