Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 21.03.2022

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 11.03.2022)
Protokoll (erschienen am 18.05.2022)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13. - 23.04.2022

PROTOKOLL

3. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord
am Montag, 21. März 2022, Rathaus, Ratssaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.05 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Beyer (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Liu-Rüsch (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Abend (SPD)
Bezirksratsfrau Deja (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dunkel (CDU)
Bezirksratsfrau Geschke (SPD)
Bezirksratsfrau Jagemann (CDU) (online)
Bezirksratsherr Jung (SPD)
Bezirksratsfrau Köpge (FDP)
Bezirksratsfrau Marchewitz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
(online)
Bezirksratsfrau Pietsch (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Rother (SPD) (online)
Bezirksratsherr Schöler (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schrank (DIE PARTEI) (online)
(Bezirksratsfrau Windhorn) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)
ab 18.55

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Harrold) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Klapproth) (CDU)
Ratsherr Nicholls (SPD) (online)
Ratsfrau Sankowske (DIE LINKE.) (online)

Verwaltung:
Frau Wille Bezirksratsbetreuung
Herr Pilarski Stadtbezirksmanagement
Frau Rabe Stadtplanerin Nord
Frau Arki Bereichsleitung Unterbringung
Sozialdezernentin Bruns Dez. III
Frau Weinreich hanova


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.02.2022
(öffentlicher Teil)

3. Anhörung gem. § 31 Abs. 4 und § 35 Abs.1 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover zum aktuellen Sachstand der Sanierung der Häuser in der „Roten Reihe (Rote Häuser)“ Schulenburger Landstraße
gem. Beschluss aus Drucks. Nr. 15-0413/2022

3.1. Allgemeine Fragen zu Geflüchteten

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. A N H Ö R U N G E N

4.1.1. Aufhebung der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Hannover zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Städtebaufördermitteln nach dem
§ 164 a Baugesetzbich (BauGB)
(Drucks. Nr. 2773/2021 N1 mit 1 Anlage)

4.1.2. Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 0081/2022 mit 2 Anlagen)

4.1.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0081/2022, Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 15-0723/2022)

4.1.3. Grundschule Fichteschule, Fassadensanierung Bauteil A Westseite
(Drucks. Nr. 0629/2022 mit 3 Anlagen)

5. Informationen über Bauvorhaben


6. A N F R A G E N

6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.1.1. Geplante Maßnahmen im Bezirk Nord zum Entgegenwirken des Arten- und Insektensterbens
(Drucks. Nr. 15-0706/2022)

6.1.2. Gehwegparken Schneiderberg
(Drucks. Nr. 15-0709/2022)




6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Sachstand Kopi
(Drucks. Nr. 15-0705/2022)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Postfilialen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0707/2022)

6.3.2. Abfalleimer Gertrud-Knebusch-Straße
(Drucks. Nr. 15-0708/2022)


7. A N T R Ä G E

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Zeitliche Parkbeschränkung Voltmerstraße - linke Seite stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-0186/2022)

7.1.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0186/2022, zeitliche Parkbeschränkung Voltmerstraße - linke Seite stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-0724/2022)

7.1.2. Verbesserung der Toilettensituation auf den Kirchplätzen in der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-0215/2022)

7.1.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0215/2022, Verbesserung der Toilettensituation auf den Kirchplätzen der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-0216/2022)

7.1.2.2. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0215/2022, Verbesserung der Toilettensituation auf den Kirchplätzen der Nordstadt (Lutherkirche)
(Drucks. Nr. 15-0725/2022)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Entwicklung eines Konzeptes zur Eindämmung des wilden Urinierens an der Christuskirche in der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-0221/2022)

7.2.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0221/2022, Verbesserung der Toilettensituation auf den Kirchenplätzen der Nordstadt (Christuskirche)
(Drucks. Nr. 15-0727/2022)

7.2.2. Fahrradampel Schulenburger Landstraße - Julius-Trip-Ring
(Drucks. Nr. 15-0220/2022)

7.2.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0220/2022, Fahrradampel Schulenburger Landstraße - Julius-Trip-Ring
(Drucks. Nr. 15-0387/2022)


7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Carsharingplatz auf dem Rathausplatz Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0223/2022)

7.3.1.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr.15-0223/2022, Carsharingplatz Vinnhorst auf der Parkfläche P+R Nordhafen
(Drucks. Nr. 15-0386/2022)

7.3.1.2. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0223/2022, Carsharing Platz in Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0728/2022)


8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Eigene Mittel des Stadtbezirkrates
(Drucks. Nr. 15-0874/2022)

8.2. Zuwendung für Bücherschrank vor Kulturhaus in Hainholz
(Drucks. Nr. 15-0875/2022)

8.3. Zuwendung an Fachbereich Feuerwehr für Teilnahme an der Interschutz 2022
(Drucks. Nr. 15-0876/2022)


9. M I T T E I L U N G E N




I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Beyer eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Bezirksratsherr Dr. Abend erklärte, den TOP 7.1.1. und 7.1.1.1. von der TO absetzen zu lassen. Er erläuterte, dass sich das Thema keinesfalls erledigt habe, hierzu aber die Stellung eines gemeinsamen interfraktionellen Antrages geplant sei.

Bezirksbürgemeister Beyer schlug vor, im Anschluss an die Durchführung der Anhörung unter TOP 3.1. allgemeine Fragen zu Geflüchteten zuzulassen.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.





TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.02.2022 (öffentlicher Teil)
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.

TOP 3.
Anhörung gem. § 31 Abs. 4 und § 35 Abs.1 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover zum aktuellen Sachstand der Sanierung der Häuser in der „Roten Reihe (Rote Häuser)“ Schulenburger Landstraße
gem. Beschluss aus Drucks. Nr. 15-0413/2022

Frau Bruns gab eine kurze Einleitung. Die aktuelle Situation stelle den Unterbringungsbereich vor weitere große Herausforderungen, zur Zeit seien alle Unterbringungsplätze - auch durch vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchtete - belegt.
Man wisse, dass in der Roten Reihe bautechnisch viel zu tun sei. Man sei auch dringend auf weitere Unterbringungsplätze angewiesen.
Bezirksratsfrau Geschke berichtete, dass die Wohnungen lange Zeit bewohnt waren, dann hätten die Mieter Schreiben erhalten, dass sie "versetzt" würden, da die Sanierung der Häuser geplant sei. Die kleinen vorhandenen Gärten wurden planiert, die Anbauten entfernt. Laut Auskunft der Verwaltung habe die Anfahrt von hinten nur so sichergestellt werden können, da geplant sei die Dächer zu sanieren. Passiert sei nichts. Aber die dort Wohnenden mussten sich räumlich umorientieren, wurden versetzt oder haben versucht um in Vinnhorst bleiben zu können dort kurzfristig etwas Neues zu bekommen.
Frau Arki erläuterte, der begriff Mieter treffe nicht zu. Alle Bewohner waren dort behördlich qua Verwaltungsakt untergebracht . Die Gebäude seien in einem sehr unterschiedlichen Zustand. In manchem wurde der Kohleofen durch eine Gastherme ersetzt. Die Häuser insgesamt sind stark sanierungsbedürftig, daher erfolgte die Entscheidung die Bewohner umzusetzen, in andere Unterbringungsmöglichkeiten, oder bestenfalls in eigene Wohnungen. Eigentlich sei dies auch das Ziel dass Bewohner selbst umziehen, ein Aufenthalt über mehrere Jahre an einem Unterbringungsort sei eigentlich nicht vorgesehen.
Die vorhandenen Gärten stellten einen großen Unterhaltungsaufwand dar, auch gab es einen Sicherheitsaspekt. Nun seien pflegeleichte Rasenflächen angelegt worden, die von den Hofarbeitern gepflegt würden.
Die Dachsanierung sei aufgrund begrenzter Kapazitäten zunächst nicht weiter geführt worden. Man habe dann nach anderen Lösungsmöglichkeiten gesucht und die Idee gehabt die Objekte im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages an hanova zu geben.

Hierzu erläuterte Frau Weinreich von hanova was bisher geplant bzw. passiert sei.
Geplant sei die Übernahme der Gebäude sowie eines Teilgrundstückes von hanova im Rahmen des Erbbaurechtes.
Dies umfasse die denkmalgerechte Modernisierung der Außenhülle und eine umfassende Wohnungsmodernisierung. Danach solle das Objekt an die Stadt Hannover zurück vermietet werden.
Die entsprechenden Verhandlungen zwischen der LHH und hanova laufen.
Die entsprechenden Ratsbeschlüsse sollten auf jeden Fall vor der Sommerpause erreicht werden, damit das Ziel eines Baubeginnes im Herbst gehalten werden kann. Als vorbereitende Tätigkeiten sei das Büro TBK mit einem Sanierungsgutachten beauftragt worden. Hannover-Services beschäftige sich mit der Wäremversorgung, ebenso sei bereits ein Beschluss im hanova Aufsichtsrat über die Durchführung des Vorhabens getroffen worden.
Momentan werde der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung von den Architekten vorbereitet, auch die Ausschreibung werde soweit vorbereitet, dass sie sobald die Beschlüsse da sind diese sofort rausgegeben werden kann.


Anhand einer Präsentation erläuterte sie die aktuellen Gebäudezustände sowie die entsprechend des Sanierungsgutachten festgestellten erforderlichen baulichen Maßnahmen. Ein Lärmgutachten müsse erstellt, ebenso eine Kampfmitteluntersuchung durchgeführt werden. Dann müsse ein Instandhaltungsplan erarbeitet werden, damit alles was in Ordnung gebracht wurde in der Bestandspflege von hanova auch so bliebe.
Bezirksratsfrau Jagemann fragte nach dem voraussichtlichen Fertigstellungstermin und wie künftig die Unterbringung erfolgen werde. Auch fragte sie nach dem Grund des mit Flatterband abgesperrten Weges.
Frau Weinrich sagte, wenn die Beschlüsse vorliegen würden könne im Herbst der Baubeginn erfolgen. Es handele sich um ein komplexes Objekt wegen denkmalgerechter Herstellung, sie rechne mit einem Fertigstellungstermin ca. im Herbst 2023.
Frau Arki sagte, das Dach an dem abgeflatterten Gebäude sei durch Sturm beschädigt worden, zum Schutz der Fußgänger sei dort der Fußwegteil gesperrt.
Nach Fertigstellung miete die Stadt Hannover- der Bereich OE 56.2 wird als Vermieter eintreten - die Gebäude an. Die Gebäude sollen zur Unterbringung obdachloser Familien in unterschiedlichen Konstellationen genutzt werden. Diese erhalten einen Zuweisungsbescheid, werden also direkt diesem Gebäude zugewiesen.
Bezirksratsfrau Geschke fragte nach den blau schraffierten Flächen, die nicht vom Erbbaurecht erfasst seien.
Es handele sich um eine große Fläche, ob evtl. der Bau einer weiteren Häuserreihe angedacht sei.
Frau Arki sagte, stadtpolitisch betrachtet sei dort zur Zeit keine Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten geplant.
Frau Weinrich erläuterte, dass hanova die Fläche bereits betrachtet habe, es sei eine Potentialfläche für Bebauung, aber die Bebauung wirtschaftlich zu realisieren sei zur Zeit eher nicht möglich.
Bezirksratsherr Dr. Abend sagte, hier seien zwei Ebenen zu betrachten. einmal die Sanierung der Gebäude durch hanova, und die Betrachtung der Unterbringungskapazitäten. Er fände das Vorgehen mit hanova positiv, aber die ganz klare Absage an eine kurzfristige Zwischennutzung war nicht die eigentliche Intention des Bezirksrates. In der heutigen Sitzung habe man erstmalig dezidierte Antworten bekommen, die bisher gestellten Anfragen waren immer sehr knapp beantwortet, dies war auch der Auslöser für die Durchführung einer Anhörung. Nun habe man eine genauere Vorstellung, müsse aber davon ausgehen, dass diese Unterkunft auch im nächsten Winter nicht als Unterkunft zur Verfügung stehe.
Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Jagemann erläuterte Frau Arki, dass die Verwalterhäuser weiterhin genutzt würden. Dort hätten der Verwalter, eine Art Hausmeister sowie die Hofarbeiter, die auch für weitere Schlichtwohngebiete zuständig seien, ihr Büro.
Bezirsratsfrau Marchewitz führte aus, dass Geflüchtete, die in Wohnheimen leben und einen Aufenthaltsstatus bekommen hätten auch als Obdachlose gelten würden. Sie fragte, ob diese auch in der Roten Reihe untergebracht werden könnten.
Frau Arki bestätigte den Obdachlosenstatus verwies aber auf den besonderen Betreuungs- und Beratungsbedarf von Geflüchteten, diese blieben so lange in einer Flüchtlingsunterkunft, bis sie eine eigene Wohnung bewohnen könnten.
Bezirksratsherr Rahabi sagte, dies sei die Vorstellung eines interessanten längerfristigen Projektes gewesen, nun stelle sich aber weiterhin die Frage wo man kurzfristig Wohnraum für Obdachlose und Geflüchtete herbekomme. Weiterhin schlug er vor nicht alle Ladenlokale zu Wohnraum umzubauen, diese könnten doch auch als Räume für Unterstützungsangebote genutzt werden.
Diesen Vorschlag griff Frau Arki auf und könnte sich eine solche Nutzung vorstellen. Die dezentrale aufsuchende Betreuung der DRK werde sich auch um die Bewohner kümmern, vielleicht wäre dies eine Nutzungsmöglichkeit.
Bezirksratsherr Schöler fragte, ob die Nutzungsdauer festgeschrieben sei. Frau Arki erklärte, das Objekt werde für 29,5 Jahre angemietet.

TOP 3.1.
Allgemeine Fragen zu Geflüchteten
Bezirksratsherr Dr. Abend sagte, der Stadtbezirksrat habe konzeptionelle Fragen. In Nord gebe es viele Unterkünfte für Geflüchtete. Nun sei auch eine weitere geplant. Es gehe dem Bezirksrat um die Einbringung und Einbeziehung im Stadtteil, da durch eine solche Unterkunft auch ein gewisser Betreuungsbedarf im Stadtteil entstehe. Er fragte, was seitens der Stadt bereits getan werde und wie. Wie stelle sich die Lage mit der Aktivierung von Ehrenamtlichen dar, ebenso die Unterstützung von ehrenamtlichen Verbänden. Ob die Stadt gedenke, dies zu aktivieren, bzw. zu intensivieren. Bei der Ankunft von Familien mit Kindern sei die Betreuung der Kinder und der Schulbesuch zu klären. Die Frage sei, wie der Bezirksrat eine erfolgreiche Aufnahme von Geflüchteten unterstützen könne.
Sozialdezernentin Bruns schilderte zunächst ausführlich die aktuelle Lage in Hannover in Bezug auf die aus der Ukraine geflüchteten Menschen.
Die Stadt Hannover habe schnellstmöglich zwei Feuerwachen als Notschlafstellen ertüchtigt, die Unterbringung in den Messehallen in kleinen Zeltdörfern wurde ermöglicht. Man schätze rund 10.000 Ukrainer unterbringen zu müssen.
Manche seien selbst eingereist und lebten mit Touristenvisum hier, es solle auch schon Schulanmeldungen gegeben haben. Manche Kinder könnten online an ihrem noch stattfindenden heimatlichen Unterricht teilnehmen.
Auf dem Messegelände habe man verschiedenste Beratungsmöglichkeiten eingerichtet: Ausländerbehörde, Sozialamt, Integrationsmanagement, der Bereich Wohnen und Leben sowie die Sparkasse zur Ermöglichung von bargeldlosem Zahlungsverkehr. Im Fachbereich Soziales sei ein neues Sachgebiet für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet worden. Perspektivisch solle auch die Berufsberatung mit an Bord geholt werden.
Es wurde ein Krisenstab unter Leitung der Feuerwehr eingerichtet, diese akquirieren Unterkünfte und kümmern sich um die Verlegung von Menschen. Es gebe eine neu eingerichtete Koordinierungsstelle für Unterstützungsangebote in der rund 10 Mitarbeiter*innen tätig sind. Diese koordiniere auch die Freiwilligenangebote.
Aus Schutzgründen würden aber die angebotenen Mitwohnangebote von Privathaushalten abgelehnt.

Frau Arki ergänzte in Bezug auf die im nichtöffentlichen Teil zu beratenden Drucksache, dass es weiterhin die normalen wöchentlichen Zuweisungen von Asylsuchenden aus anderen Herkunftsländern gebe, hierfür müssen auch weiterhin Unterbringungsmöglichkeiten akquiriert werden.
Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Jagemann bestätigte sie, dass in dieser Unterkunft keine Ukrainischen Flüchtlinge untergebracht werden sollen. Ob in der Nordstadt speziell für Ukrainer etwas eingerichtet werden soll kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da der Sondereinsatzstab sich Stadtweit nach geeigneten Objekten, Hotels, Flächen usw. umsehe.
Bezirksratsherr Winter schlug das im Zuge des Stadtbahnbaus angekaufte und nun leerstehende Haus an der Schulenburger Landstraße zur Nutzung vor.
Frau Arki sagte, der Fachbereich 23 habe bereits den Abbruch geplant, prüft aber nun ob eine kurzfristige Reaktivierung möglich sei.
Ratsfrau Neveling erklärte bei dem Aufbau der Halle 26 dabei gewesen zu sein und erklärte ihre Hochachtung gegenüber der logistischen Höchstleistung der Feuerwehr. Sozialdezernentin Bruns würdigte auch ausdrücklich die unglaubliche Leistung der freiwilligen - sowie der Berufsfeuerwehr.
Sie ergänzte, dass nun auch ein mobiles Impfteam zum Einsatz käme, da neben einer Covid Impfung auch bei Kindern vor dem Schulbesuch eine Masernimpfung verpflichtend sei. Ebenso sei die Ukraine Tollwutgebiet, auch die mitgereisten Haustiere müssten geimpft werden.


Bezirksratsherr Dr. Abend sagte, er habe das so verstanden, dass in der Nordstadt vor allem Flüchtlinge aus der Schlüsselzuweisung untergebracht werden.
Ihm ginge es nochmal um Sprach- und Integrationskurse, er sehe da in diesem Jahr deutlich mehr Handlungsbedarf. Gebe es dazu schon Planungen, denn langfristig müsse man solche Angebote in den Unterkünften und den Quartieren bereithalten.
Sozialdezernentin Bruns sagte hierfür seien der Stadt bereits erhebliche Kosten entstanden. Land und Bund seien hier auch in der Verpflichtung finanzielle Unterstützung zu leisten. Die Herausforderung sei da, und Sprachlernklassen werde es auch geben müssen. Sie treffe sich in der nächsten Woche mit dem UFO Unterstützungskreis um weitere gemeinsame Überlegungen dazu anzustellen.
Bezirksratsherr Rahabi verwies auf die Tatsache, dass öfter Wohnraum leer stehe und fragte, ob in einem solchen Fall eine Möglichkeit bestehe diese Wohnungen "zwangsweise" für die Unterbringung zur Verfügung zu stellen.
Sozialdezernentin Bruns sagte, sie wisse nicht ob dies rechtlich möglich sei, da es aber noch Liegenschaften der Stadt Hannover gebe, oder auch andere Dinge wie z.B. der Ankauf von Hotels denkbar wäre, würde sie so etwas nicht in Erwägung ziehen.
Bezirksratsfrau Geschke fand es großartig, dass die Arbeit und das Engagement der Feuerwehr einmal richtig gewürdigt wurde.
Sie sagte auf ihre Mail mit Unterstützungsangebot habe sie erst nach 2 1/2 Wochen eine Antwort bekommen und äußerte ihr Unverständnis darüber, dass keine privaten Unterkünfte akzeptiert würden. Sie kenne erfahrene "Messemuttis" die Zimmer zur Verfügung stellen möchten.
Frau Bruns erläuterte, dass vor Einrichtung der Koordinierungsstelle 1.350 Mails eingegangen seien die durch sie und ihre 20 Std. Kraft hätten beantwortet werden müssen. Nun gebe es Mitarbeiter*innen aus allen Bereichen der Stadtverwaltung die sich bereit erklärt hätten sie zu unterstützen. Mittlerweile wären alle beantwortet.
Auch Angebote von sog. "Messemuttis" kämen nach einer Beantwortung eines Fragenkataloges und Prüfung in Frage.
Bezirksbürgermeister Beyer bedankte sich bei Frau Bruns und Frau Arki für die plastischen Schilderungen. Nun wäre allen klarer, was bereits an Arbeit geleistet wurde.

TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.1.
Aufhebung der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Hannover zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Städtebaufördermitteln nach dem § 164 a Baugesetzbich (BauGB)
(Drucks. Nr. 2773/2021 N1 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat stimmte mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
zu beschließen, die bestehende Richtlinie (Beschlussdrucksache 1571/2001 N1) aufzuheben (Anlage 1).

TOP 4.1.2.
Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 0081/2022 mit 2 Anlagen)



Bezirksbürgermeister Beyer rief die Drucksache auf.
Sodann ließ er zunächst über den Änderungsantrag abstimmen.
dazu

TOP 4.1.2.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Köpge zu Drucks. Nr. 0081/2022, Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 15-0723/2022)
Dieser wurde nach kurzer Beratung mit
1 Stimme dafür, 12 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen abgelehnt.

Sodann rief Bezirksbürgermeister Beyer die Hauptdrucks. 0081/2022 auf und der Bezirksrat stimmte mit 12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen dafür,
die Einführung anliegender Fernwärmesatzung einschließlich Anlage (Lageplan Fernwärmeversorgungsgebiet) zu beschließen.

TOP 4.1.3.
Grundschule Fichteschule, Fassadensanierung Bauteil A Westseite
(Drucks. Nr. 0629/2022 mit 3 Anlagen)


Bezirksratsherr Dr. Abend äußerte seinen Unmut über die Informationspolitik der Verwaltung im Hinblick auf die Priorisierung der schulischen Sanierungen. Ohne Vorankündigung habe man diese Drucksache ca. 1 Woche vor der Sitzungseinladung erhalten, und darin werde die Behauptung, aufgestellt, dass es sich hier um eine der wichtigsten Sanierungsvorhaben im schulischen Bereich handele.
In diversen Haushaltsberatungen habe man über die Notwendigkeit verschiedener Schulsanierungen gesprochen und er verwies auf den § 91 NKomVG, demnach falle die Priorisierung von Schulsanierungsmaßnahmen in die Zuständigkeit des Bezirksrates. Bei einer Investionssumme von 1,2 Mio. € wünsche er sich eine langfristigere Information im Vorfeld. Es ginge ihm nicht darum, die Sanierung der Fichteschule in Frage zu stellen, dass sie saniert würde wäre grundsätzlich gut.

Herr Pilarski bat die Kurzfristigkeit der Drucksache zu entschuldigen. Die Sanierung der Fichteschule sei kurzfristig notwendig, da wegen der Feuchte der Räume ein akuter Handlungsbedarf gegeben sei. Die Feuchtigkeit habe Auswirkungen auf das Raumklima und es bestehe die Gefahr der Schimmelbildung.
Er unterstrich, dass diese Maßnahme die Sanierung der Grundschule Auf dem Loh nicht beeinflussen werde.

Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO für die Fassadensanierung der Westseite des Bauteils A der Grundschule Fichteschule durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit),
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 1.230.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Stadtentwicklung- und Bauausschuss (finanzielle Zuständigkeit),

sowie
3. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

TOP 5.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Rabe, Stadtbezirks Planerin für die Stadtteile Nordstadt und Hainholz gibt Folien unterstützt eine Übersicht über die baulichen Entwicklungen. Da einige Mitglieder neu im Gremium sind, wird zunächst die Zusammenarbeit zwischen der Stadtplanung der städtebaulichen Sanierung, die kurz vor ihrem Abschluss ist, dargestellt. Rückblickend weist sie insbesondere auf das neu entstandene Hochhaus und Studentenwohnheim, den Bau der Flüchtlingsunterkunft in der Helmkestraße, die Zusammenlegung der Sportanlagen, sowie die Sanierung der Hauptverkehrsstraße hin. Die baulichen Aufgaben in Hainholz liegen u.a. in einem kleinen Teilabschnitt noch ausstehenden Stadtbahnausbaus sowie einer Erweiterung im Bereich des Helmkehofes und einem Neubauvorhaben im gewerblichen Bereich der Voltmerstraße. Des weiteren gibt es diverse Wohnbauvorhaben, die in der Siedlungslage entstehen sollen. Das Planungsrecht ist im Wesentlichen hierfür vorhanden, die Sanierung des Stadtteils steht kurz vor Abschluss und der Bau des Hainhölzer Marktes ist in Sicht.

Bei einem Rückblick in die bauliche Entwicklung der Nordstadt ist die Revitalisierung des Hauptgüterbahnhofsgeländes zu erwähnen. Aktuell befinden sich zwei Bebauungsplanverfahren (der Bereich östliche Nordstadt sowie das Bumkerareal) in Bearbeitung. Die Nordstadt hat diverse Standorte der Universität sowie den Bereich des Nordstadtkrankenhauses, hier entstehen durch Umstrukturierung und Modernisierung regelmäßig Veränderungen, über die in regelmäßigen Abständen die Bauherren selbst informieren.
Frau Rabe weist auf die Dialogrunde des nördlichen E-Damms hin, die seit vielen Jahren aktiv an der Belebung und Stärkung des Bereiches arbeitet; Bauherrenberatungen finden hier seitens der Stadtplanung bei diversen Projekten regelmäßig statt. Baustart für den Neubau eines Wohnhauses für Studenten startet Mitte des Jahres auf der seit langen Jahren vorhandene Baulücke am E-Damm/ Ecke Bodestraße – damit gelingt eine weitere bauliche Aufwertung des nördlichen Stadtteilbereiches. Ebenso gibt es ein neues Baukonzept für die Revitalisierung des ehemaligen Bunkers an der Haltenhoffstraße.

Nach Abschluss der Sanierung des Stadtteils sind mittlerweile so gut wie alle städtischen Grundstücke in der Nordstadt bebaut worden. Neues Baupotenzial ergibt sich durch eine Verdichtung im Bereich des Bebauungsplans 1868, hier werden gewerbliche Bereiche zu sog. Urbanen Gebieten entwickelt, um dort auch Wohnen zu ermöglichen.

Frau Rabe gibt einen kleinen Rückblick zu 2 Stadtteilprojekten, die zu einer zeitweisen Belebung des öffentlichen Raumes beigetragen haben: Im Rahmen der europäischen Mobilitätswoche wurde ein kleiner Teil der Nebenanlage des E-Damms zwischengenutzt, um Mobilitätsthemen erlebbar zu machen. Eine Gruppe junger Menschen versucht, dass im letzten Jahr gestartete Projekt am Bremer Damm, welches die öffentlichen Stellplätze unter dem Schnellweg zeitweise für Sport und Kultur nutzt, weiter zu verstetigen.

Die Landeshauptstadt Hannover hat sich bei ihrem Veloroutenkonzept verpflichtet, 13 Verlaufsvorschläge umzusetzen. Für die von Vinnhorst in die Innenstadt geführte Route Nr. 13 ist noch kein Planungshorizont in Sicht. Route 12 und eventuell Route 11 führen durch den Georgengarten, bei weiteren bzw. konkreteren Planungen wird der Stadtbezirksrat einbezogen.

Frau Rabe erläutert, dass die von ihr gegebene Übersicht einen ersten Einblick in die Aufgaben und Ansatzpunkte für die weiteren baulichen Entwicklungen geben soll und regt an, gemeinsam Ansatzpunkte und Lösungen zu suchen, um die Lebensqualität in der Nordstadt und in Hainholz zu verbessern.

TOP 6.


A N F R A G E N
TOP 6.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 6.1.1.
Geplante Maßnahmen im Bezirk Nord zum Entgegenwirken des Arten- und
Insektensterbens (Drucks. Nr. 15-0706/2022)
Diese Anfrage konnte durch Erkrankung des zuständigen Mitarbeiters nicht in der Sitzung beantwortet werden. Sie wurde wie unten stehend schriftlich nachgereicht.

Das komplette Aussterben von Tier- und Insektenarten ist ein globales Problem, das früher oder später auch die Lebensgrundlage von Tier und Mensch im Bezirk Nord bedroht. Aufgrund der hohen Rate an jährlichem Verlust an Arten ist schnelles Handeln gefragt. So hat das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz das „Aktionsprogramm Insektenvielfalt Niedersachsen“ gestartet.
Die Landeshauptstadt Hannover ist dem Insektenbündnis beigetreten, das 2021 seine Arbeit begann. Wichtige Faktoren sind hierbei die Schaffung und der Erhalt von Blühflächen, die miteinander im Flugabstand von Insekten und Bestäubern verbunden sind. Ebenso die Minimierung von Lichtfallen durch Straßenbeleuchtung mit hochfrequentem Licht, wo die Umrüstung ohnehin bis 2030 erfolgen muss.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen des Insektenbündnisses im Bezirk Nord geplant?

2. Wo sind zusätzliche Blühflächen (fix oder in Form von z.B. mobilen Hochbeeten) vorgesehen?

3. Wo sind die Leuchtmittel im Bezirk Nord bereits insektenfreundlich ausgestattet und wann und wo ist eine etwaige Umstellung geplant?

Antwort zu Frage 1:
Derzeit können für den Stadtbezirk Nord noch keine konkreten Maßnahmen benannt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass in den nächsten Monaten Maßnahmen und Flächen benannt werden können. Das Insektenbündnis Hannover denkt stadtweit. So sind Aktionen zur Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Internetseite, Saatguttüten) in ganz Hannover verbreitet worden. Aktuell werden Flyer und Saatguttüten in einer bis Ende März laufenden Aktion in der Arndtstraße 1 verteilt und können von jedermann abgeholt werden.

Antwort zu Frage 2:
Die Anlage von Blühflächen als eine von vielen Maßnahmen zur Förderung der Insektenvielfalt erfolgt grundsätzlich im Herbst eines jeden Jahres, um einen Erfolg der Ansaat sicher zu stellen. Frühjahrsansaaten bergen das Risiko, dass die gekeimten Pflanzen durch die Frühlings- und Sommertrockenheit absterben. Das „Aktionsprogramm Insektenvielfalt Niedersachsen“ gilt leider nicht für den bebauten Bereich. Inwieweit landwirtschaftliche Flächen in der Landeshauptstadt gefördert werden können, wird geprüft.


Antwort zu Frage 3:
Bisher wurden ca. 50 % der rund 3.000 konventionellen Leuchten im
Stadtbezirk Nord auf energieeffiziente und insektenfreundliche LED-Technik
umgerüstet.


Die Straßenliste hierzu ist der Anlage zu dieser Beantwortung zu entnehmen.
Von den verbleibenden rund 1.500 Leuchten werden zusätzlich 158 Stück im Jahr 2022 umgerüstet.



TOP 6.1.2.
Gehwegparken Schneiderberg
(Drucks. Nr. 15-0709/2022)

Bezirksratsherr Winter trug die Anfrage vor.

Wie in der Drucksache 15-0271/2019 F1 ausgeführt „ist das halbhohe Gehwegparken ausschließlich dort erlaubt, wo es entweder durch Zeichen 315 StVO oder durch entsprechende Parkflächenmarkierung angeordnet ist. Sind die zuvor genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, darf nicht auf dem Gehweg geparkt werden. Ordnungswidriges Verhalten kann grundsätzlich nicht geduldet werden.“

In der Kniggestraße und in der Callinstraße zwischen Kniggestraße und Nienburger Straße wird der Gehweg teilweise zum halbseitigen Parken durch PKW’s genutzt. Der Querschnitt des Gehweges wird hierdurch eingeengt.

In diesen Straßenabschnitten ist eine Tempo 30 Zone ausgewiesen. Teilweise sind weiße Markierungen auf dem Gehweg aufgebracht, die auf die Erlaubnis des Gehwegparkens hindeuten. Durch das Gehwegparken entsteht eine breitere Fahrbahn, die häufig durch PKW-Fahrer schneller befahren wird als erlaubt.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:
1. Ist das halbhohe Gehwegparken in den genannten Abschnitten erlaubt?

2. Ist der Querschnitt der Straße generell für ein Parken auf der Fahrbahn ausreichend?
3. Ist es aus Verwaltungssicht sinnvoll, dass Gehwegparken in den genannten Abschnitten generell zu verbieten um die Geschwindigkeiten der PKW zu reduzieren?
Frau Wille beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Das halbhohe Gehwegparken ist durch Markierung im Altbestand auf der südlichen Nebenanlage erlaubt. Auf der nördlichen Nebenanlage ist das halbhohe Gehwegparken nicht erlaubt.
Das halbhohe Gehwegparken kann durch Beschilderung, Markierung oder eine abgesetzte Pflasterlinie – unter der Voraussetzung der ausreichenden Erkennbarkeit – erlaubt werden.

Eine Parkfläche hebt sich jedoch nicht hinreichend klar von den sonstigen Verkehrsflächen ab, wenn lediglich die Art der Pflasterung (Platten und Verbundsteinpflaster) sich unterscheidet.
Im vorliegenden Fall der nördlichen Nebenanlage der Callinstraße sind die andersartigen Pflasterungen auf der Nebenanlage nicht durch z.B. deutliche Farbunterschiede oder eine andersfarbige Umrandung voneinander abgehoben. Es ist keine erkennbare Abgrenzung einer Parkfläche vorhanden.
Somit legalisiert die Pflasterung das Parken halbhoch auf dem Gehweg nicht. Das Parken an dieser Stelle ist somit als ordnungswidriges Gehwegparken zu werten.

Antwort zu Frage 2:
Aufgrund des Querschnitts der Fahrbahn ist ein beidseitiges Parken auf der Fahrbahn möglich.

Antwort zu Frage 3:
Auf der Fahrbahn geparkte Fahrzeuge verschmälern grundsätzlich die Fahrgasse, so dass dadurch auch die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten in der Regel reduziert werden. Bisher lagen der Verwaltung jedoch keine Informationen vor, die auf erhöhte Geschwindigkeiten in dem Bereich hinweisen. Die Verwaltung prüft, ob eine Änderung der Parkordnung, insbesondere in den Abschnitten mit geringeren Restgehwegbreiten, verkehrsverträglich umgesetzt werden kann.

TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Sachstand Kopi
(Drucks. Nr. 15-0705/2022)

Bezirksratsherr Dr. Abend trug die Anfrage vor.

Aus der Beantwortung des Antrages des Bezirksrates Vahrenwald-List durch die Venwaltung der Landeshauptstadt Hannover geht hervor, dass die Suche nach altemativen
RäumlichkeitenlOrtren für den Lutherkirchentreff e.V. bisher nicht erfolgreich war.

Ein Verbleib des Vereines in den alten Räumlichkeiten wäre noch bis zum 31.12.2022 möglich. lm Schreiben werden einige Objekte und Liegenschafren genannt, die als potenzielle Standorte in Frage kommen. Bei diesen handelt es sich teilweise um Brachflächen, die erst noch bebaut werden müssten.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand mit der DB AG bzw. dem EBA?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, den Verein positiv zu unterstützen?

3. Sind alle Möglichkeiten der Nutzung einer bestehenden (städtischen)
lmmobilie bereits ausgeschlossen?

Herr Pilarski beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Die Deutsche Bahn AG duldet die Nutzung des genannten Objekts bis zum 31.12.2022. Falls sich bis zum 31.12.2022 keine Lösung für einen alternativen Standort für den Verein ergeben hat, sind Deutsche Bahn AG und Landeshauptstadt Hannover bereit, sich in einer erneuten Einzelvereinbarung über eine befristete Verlängerung der Nutzung zu verständigen.

Antwort zu Frage 2:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover unterstützt den Verein aktiv bei der Suche nach Ersatzräumlichkeiten und hat inzwischen mehrere Flächen und Objekte geprüft. Allerdings zeichnet sich bisher kein Lösungsvorschlag ab. Auch Vorschläge des Vereins werden zeitnah aufgenommen und bewertet. Die Verwaltung ist mit dem Verein regelmäßig im Gespräch und informiert über die Zwischenstände.

Antwort zu Frage 3:
Es wurden bezogen auf das für den Verein vorstellbare Quartier (rund um den Stadtteil Nordstadt) alle Möglichkeiten mit den zuständigen Fachbereichen geprüft. Leider hält die Landeshauptstadt Hannover keine entsprechende Immobilie vor.

TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Postfilialen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0707/2022)

Bezirksratsherr Dunkel trug die Anfrage vor.

Einzelne Postfilialen im Stadtbezirk Nord scheinen chronisch überlastet. Wartezeiten von bis zu einer halben Stunde sind zu Stoßzeiten keine Seltenheit. Aber auch sonst bilden sich teilweise lange Schlange, wie bei der Postfiliale auf dem Engelbosteler Damm (Foto-Genz). Die Deutsche Post AG entscheidet als Unternehmen selbstständig über die Anzahl ihrer Postfilialen. Es gibt allerdings die Möglichkeit für Kioske und andere Firmen eine Annahme-und Abgabestelle für Pakete unter bestimmten Bedingungen einzurichten.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Wieviele solcher Annahme- bzw. Abgabestellen für Pakete gibt es in den jeweiligen Stadtteilen des Stadtbezirks Nord?

2) Wie lauten die Kriterien für Kioske und Firmen um eine solche Annahme- bzw. Abgabestelle einzurichten?

3) Wie kann man eine solche Paketstelle beantragen und welche Vorteile haben die Betriebe davon, eine solche Paketstelle einzurichten und zu betreiben?

Frau Wille beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antworten zu Frage 1 - 3:
Das Filialnetz besteht aus rund 27.000 Filialen und Verkaufspunkten sowie rund 2500 Packstationen. Seit 2012 betreibt die Deutsche Post keine eigenen Filialen mehr, mit einer Ausnahme in der Zentrale in Bonn. Die Filialen werden alle als fremdbetriebene Agenturen geführt. Daher können bei einzelnen Agenturen keine Gesamtleistungen mehr eingefordert werden. Zur Steuerung des Filialsystems gibt es zuständige Gebietsleitungen, die die Agenturen anwerben und fachlich betreuen.

Seit der Postreform Mitte der 1990er Jahre existieren sogenannte Postfilialen im Einzelhandel. Der Inhaber seines Betriebes schließt einen Partnervertrag und erhält neben einer bestimmten Basisvergütung (von unter 1000 EUR bei einschaltrigen Postagenturen) zusätzlich verschiedene Provisionen, die sowohl den eigentlichen Umsatz als auch Gewinn/Verlust ausmachen.

In Postagenturen werden neben klassischen Postprodukten auch andere Artikel verkauft. Postagenturen gibt es in Lebensmittelläden, Zeitschriftenkiosken, Schreibwarenläden, Toto-Lotto-Annahmestellen, aber auch in Tankstellen. Anfang 2003 unterbreitete Quelle ihren Shop-Betreibern ein Angebot der Deutschen Post, auch die Post-Dienstleistungen in ihren Läden anzubieten. Post-Service-Shops sollen unter Verzicht auf weniger gefragte, aber komplexe Dienstleistungen wie Einschreiben, Paketannahme oder Nachnahmesendungen ein postalisches „Basissortiment“ anbieten, das sich vor allem an Privatkunden richtet. Anders als vollwertige Postagenturen sind Verkaufspunkte auch für Ortschaften unter 2000 Einwohnern vorgesehen, können aber z. B. ebenso in postalisch unterversorgten Stadtteilen von Großstädten vorkommen.



Ratsherr Nicholls gab den Hinweis auf die Postfiliale Nr. 534 unweit der Nordstadt, direkt am Klagesmarkt 10. Dort würden alle Dienstleistungen angeboten und eine Überfüllung der Filiale habe er noch nicht wahrgenommen.

TOP 6.3.2.
Abfalleimer Gertrud-Knebusch-Straße
(Drucks. Nr. 15-0708/2022)


Bezirksratsherr Dunkel trug die Anfrage vor.

In der Bezirksratssitzung vom 16. November 2020 beschloss der Bezirksrat einstimmig das Aufstellen von Abfalleimern in der Gertrud-Knebusch-Strasse (Drucksache 15-2589/2020), um der zunehmenden Vermüllung auf den Seitenstreifen Herr zu werden.
Die in der Folge an den Laternen aufgehängten Abfalleimer erzielten den gewünschten Effekt. Seit kurzem sind diese Abfalleimer, bis auf eine Ausnahme, wieder verschwunden und auf den Seitenstreifen kommt es wieder vermehrt zu Verschmutzungen durch Müll.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Was ist der Grund für die Entfernung der erst kürzlich angebrachten Abfalleimer?

2) Wird es zeitnah einen Ersatz für die Abfalleimer geben?

Frau Wille beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu dieser Bezirksratsanfrage nimmt aha (Abfallwirtschaftsbetrieb Region Hannover) wie folgt Stellung:

Zu Frage 1.
In der Gertrud-Knebusch-Straße befinden sich insgesamt 5 Abfallbehälter, die auf Antrag des Bezirksrates Drucks. Nr.: 15-2589/2020 aus der Sitzung vom 16. November 2020 installiert wurden. (4 Hängekörbe + 1 Standbehälter (direkt bei den Glascontainern).

Einen Hängekorb, in Höhe des Supermarktes, mussten wir aufgrund eines Verkehrsunfalls in der 9. Kalenderwoche entfernen.
Die anderen Behälter sind nach wie vor installiert.

Zu Frage 2.
Sobald die Stadt Hannover das Straßenschild erneuert hat, wird ein Abfallbehälter an selber Stelle wieder installiert.
Grundsätzlich sind aufgestellte bzw. aufgehängte Abfallbehälter von aha ein zusätzliches Angebot zur Abfallentsorgung.
In der Gertrud-Knebusch-Str. sehen wir aktuell keine Notwendigkeit, das Behältervolumen weiter zu erhöhen.

TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Zeitliche Parkbeschränkung Voltmerstraße - linke Seite stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-0186/2022)
Abgesetzt

TOP 7.1.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0186/2022, zeitliche Parkbeschränkung Voltmerstraße - linke Seite stadtauswärts
(Drucks. Nr. 15-0724/2022)
Abgesetzt



TOP 7.1.2.
Verbesserung der Toilettensituation auf den Kirchplätzen in der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-0215/2022)

Bezirksratsherr Dr. Abend brachte den Antrag ein und begründete ihn. Er erläuterte, dass dieser Antrag ursprünglich zur ausgefallenen Sitzung im Dezember gestellt worden sei. Zwischenzeitlich gebe es einige Verbesserungsvorschläge.
Ursprünglich habe man die Aufstellung von 2 WCs gefordert. Wichtig sei seiner Fraktion, dass ein Gespräch mit der Nordstadtkirchengemeinde geführt werde. Es gab gerade im letzten Sommer viele Berichte über wildes Urinieren an der Lutherkirche, das Problem sei aber schon länger bekannt. Die Nordstadtkirchengemeinde habe in dieser Sache um Hilfe gebeten- dies sei der 1. Aufschlag dazu gewesen.
Das Thema wurde vom Bezirksrat aufgegriffen, mittlerweile gebe es 5 Anträge dazu.
Er sagte, es gebe auch noch das Pissoir an der Christuskirche, welches aber eher ein historisches Zeugnis sei, als ein funktionierendes WC.
Weiterhin sei nicht klar, ob die vorhandene Toilette am Klagesmarkt wegen der Baustelle abgebaut würde, diese sei in der letzten Zeit meist eingerüstet gewesen und geschlossen.

Im Anschluss an die Diskussion beschloss der Bezirksrat einstimmig in der durch Drucks. Nr. 15-0725/2022 geänderten Fassung:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Aufstellung zweier öffentlich betriebener Toilettenhäuschen auf den Kirchenplätzen an der Luther- und Christuskirche in der Nordstadt zu entwickeln und dem Bezirksrat zum Beschluss vorzulegen. Dazu sollen im Vorfeld Gespräche priorisiert mit der Nordstädter Kirchengemeinde geführt werden. Die benötigen Haushaltsmittel sind ggf. in den nächsten Haushalt der Stadt einzubringen und in die Betreiberverträge der Stadt mit aufzunehmen.

TOP 7.1.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0215/2022, Verbesserung der Toilettensituation auf den Kirchplätzen der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-0216/2022)

Bezirksratsherr Winter brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Die Intention sei gewesen, die beiden Kirchplätze auseinander halten zu wollen und sich auf die Lutherkirche zu konzentrieren und dort ein WC zu schaffen.

Bezirksratsfrau Deja sagte, der Antrag der CDU-Fraktion aus Drucks. Nr. 15-0725/2022 entspräche den Inhalten des Grünen Antrages, nehme nur die in der Begründung gelieferten Argumente in den Beschlusstext auf, daher wäre der Beschluss dieses weiterführenden Änderungsantrages in Ordnung.
Aufgegangen in der Beschlussfassung über 15-0725/2022 i.V.m.15-0215/2022.

TOP 7.1.2.2.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 0215/2022, Verbesserung der Toilettensituation auf den Kirchplätzen der Nordstadt (Lutherkirche)
(Drucks. Nr. 15-0725/2022)
Bezirksratsherr Dunkel brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Er sagte, die Situation auf den beiden Plätzen sei je eine andere, daher wolle seine Fraktion diese Plätze auch auseinanderhalten wollen. Seine Fraktion wünsche sich ein größeres Konzept in Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden.

Die Kioske müssten sich nicht beteiligen, es sei eine Aufgabe die die Stadt zu erledigen habe, wenn da öffentlich uriniert werde.

Bezirksratsherr Dr. Abend erklärte, er fände den Aspekt der Auseinanderhaltung der beiden Kirchenplätze in Ordnung und signalisierte Zustimmung.
Im Anschluss an die Diskussion beschloss der Bezirksrat einstimmig i. V. mit Drucks. Nr. 15-0215/2022 :

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Nordstädter Kirchengemeinde ein Konzept zu entwickeln für die Aufstellung eines öffentlich betriebenes Toilettenhäuschens auf dem Kirchplatz der Lutherkirche, dass sich in die historische Umgebung einfügt.

TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu 7.2.1. brachte Bezirksratsherr Winter den Antrag zu Drucks. Nr. 15-0221/2022 ein und begründete ihn.
Aufbauend auf den vorherigen Antrag müsse nun auch etwas für den Bereich Christuskirche entwickelt werden, daher nun dieser Antrag, der sich auf den Platz an der Christuskirche beziehe.

Zu 7.2.1.1. brachte Bezirksratsherr Dunkel den Änderungsantrag Drucks. Nr. 15-0727/2022 ein und begründete ihn. Dieser Platz werde bisher eher überquert und es wäre doch schön, wenn man diesen Platz im Zuge der Gespräche mit der Christuskirche gleichzeitig etwas aufwerten könne.

Bezirksratsfrau Deja sagte, der Antrag ihrer Fraktion beziehe sich nur auf das Thema Urinieren. Das Thema Verbesserung der Aufenthaltsqualität erfordere ein ganz anderes Herangehen.
Bezirksratsfrau Jagemann bezog sich auf ein Gespräch mit der Pastorin der Christuskirche. Sie sprach sich für ein ganzheitliches Konzept aus, um das Baudenkmal Kirche vor Taubenkot - welcher die Mauern angreife - und wildem Urinieren zu schützen. Auch wäre eine Belebung des "toten" Platzes wünschenswert.
Bezirksratsfrau Deja sagte, der Schutz des Gebäudes und Platzverbesserung sei ein ganz anderes Thema. Dies hänge auch mit der Verkehrssituation zusammen.
Bezirksratsherr Rahabi schlug vor, beide Anträge inhaltlich zusammenzuführen. Dies fand nicht die Zustimmung der Fraktionen.
Sodann ließ Bezirksbürgermeister Beyer einzeln über den jeweiligen Antrag abstimmen.

TOP 7.2.1.
Entwicklung eines Konzeptes zur Eindämmung des wilden Urinierens an der Christuskirche in der Nordstadt
(Drucks. Nr. 15-0221/2022)

Der Bezirksrat beschloss mit mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen,
1 Enthaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt, im engen Austausch mit der Kirchengemeinde ein Konzept zur Eindämmung des wilden Urinierens an der Christuskirche zu entwickeln.





TOP 7.2.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0221/2022, Verbesserung der Toilettensituation auf den Kirchenplätzen der Nordstadt (Christuskirche)
(Drucks. Nr. 15-0727/2022)

Der Bezirksrat stimmte mit 8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen i.V.m. 15-0221/2022 dafür:
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Nordstädter Kirchengemeinde und dem Bezirksrat, ein ganzheitliches Konzept zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Kirchenplatz der Christuskirche zu erarbeiten und schnellstens umzusetzen.

TOP 7.2.2.
Fahrradampel Schulenburger Landstraße - Julius-Trip-Ring
(Drucks. Nr. 15-0220/2022)

Bezirksratsherr Winter brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Er plädierte für die Erfassung der ankommenden Fahradfahrenden per Sensoren, wie es bereits an anderen Stellen des Julius-Trip-Ringes möglich sei. Dadurch entfielen Wartezeiten an der Ampel und die Straße könne ohne Stop gequert werden.

TOP 7.2.2.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0220/2022, Fahrradampel Schulenburger Landstraße - Julius-Trip-Ring
(Drucks. Nr. 15-0387/2022)

Bezirksratsherr Dr. Abend brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Er erläuterte, die benannte Stelle sei als problematisch empfunden worden. Diese sei von beiden Seiten befahrbar, es würden alle Ankommenden sensorisch registriert. Die verkehrserschließende Situation Hainholz/Schulenburger Landstraße sei als wichtig einzustufen. Man müsse trotzdem halten wenn die Straßenbahn käme.
Daher der Vorschlag von Haltebügeln und vorgelagerten Tastsensoren, man müsse nicht erst bis vorne hin fahren und warten. Da man dort auch abbiegen könne, gebe dies ein runderes Bild, da man nicht davon ausgehen könne, dass alle geradeaus fahren wollen.
Bezirksratsherr Dunkel gab den Hinweis auf Fußverkehr, Stadtbahnen und die in diesem Bereich geplante Veloroute. Sollte diese so kommen müsse man bei einer Priorisierung nach 50 m wieder halten

Bezirksbürgermeister Beyer ließ zunächst über den Änderungsantrag abstimmen:
dieser wurde mit 10 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen wie folgt beschlossen:
Der Beschlusstextes soll wie folgt geändert werden: Zur Verbesserung der Querung der Schulenburger Landstraße wird für den Radverkehr, der über den Julius-Trip-Ring kommt, die Ampelanlage mit vorgelagerten Tastsensoren ausgestattet, die eine Registrierung des kreuzenden Radverkehrs bereits vor der Kreuzung ermöglichen und den Verkehrsfluss beschleunigen sollen. Dazu werden auf beiden Seiten jeweils in Fahrrichtung Haltebügel für Radfahrer*innen aufgestellt, sodass diese bei einem Halt nicht gezwungen werden, die Füße von den Pedalen zu nehmen.

Die Antrag aus (Drucks. Nr. 15-0220/2022) wurde sodann einstimmig in Verbindung mit Drucks. Nr. 15-0387/2022 in der geänderten Form beschlossen.



TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Carsharingplatz auf dem Rathausplatz Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0223/2022)

Bezirksratsherr Dunkel brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Antrag wurde einstimmig bei einer Enthaltung in der durch Drucks. Nr. 15-0728/2022 geänderten Fassung beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei den in Hannover aktiven Anbietern von Carsharing Modellen dafür einzusetzen, dass auf dem Rathausplatz Vinnhorst ein Carsharingplatz entsteht. Hierzu sollen auf den Parkflächen am Rathausplatz feste Stellplätze für Carsharing Fahrzeuge eingerichtet werden.

TOP 7.3.1.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr.15-0223/2022, Carsharingplatz Vinnhorst auf der Parkfläche P+R Nordhafen
(Drucks. Nr. 15-0386/2022)
Abgesetzt - Bezirksratsherr Dr. Abend erklärte, seine Fraktion sei mit dem Vorschlag unter TOP 7.3.1.2. einverstanden, in Absprache mit den Anbietern einen Car-Sharing Platz festzulegen.

TOP 7.3.1.2.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0223/2022, Carsharing Platz in Vinnhorst
(Drucks. Nr. 15-0728/2022)

Mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung i.V. m. Drucks. 15-0223/2022 wurde beschlossen:
Der Beschlusstext soll wie folgt geändert werden:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei den in Hannover aktiven Anbietern von Carsharing-Modellen dafür einzusetzen, dass in Hannover-Vinnhorst ein oder mehrere Carsharingplätze eingerichtet werden. Die Standortauswahl soll in enger Abstimmung mit dem Carsharing - Anbieter erfolgen.


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
Eigene Mittel des Stadtbezirkrates
(Drucks. Nr. 15-0874/2022)

Bezirksbürgermeister Beyer rief die Drucks. Nr. 15-0874/2022 auf.
Sodann wurden alle Zuwendungen einstimmig beschlossen - ohne Mitwirkung von Bezirksratsfrau Jagemann bei Zuwendung Nr. 03/2022 (Vinnhorster Tennisverein).





Der Bezirksrat Nord bewilligt aus seinen Haushaltmitteln folgende Zuwendungen:

01-2022
Verein Gewerbetreibende
E-Damm e.V.
Strangriedefest 2022
1200,00 Euro
02-2022
Kirchengemeinde Hainholz
Jugendfreizeit
1355,00 Euro
03-2022
Vinnhorster Tennisverein
Motorwalze
1500,00 Euro
04-2022
Nordstädter Kirchengemeinde
Vesperkirche 11.09.-25.09.22
1500,00 Euro
05-2022
Verein zur Förderung pol. Jugendkulturen UJZ Korn
Umbau und Instandhaltung des Hofs Kornstr.28/30
2500,00 Euro
06-2022
Nordstädter Kirchengemeinde
Jugendfreizeit
500,00 Euro
07-2022
Initiativantrag
Installation von zwei Bodenspielen
Platz Warstraße/Im Kleinen Felde
1500,00 Euro


TOP 8.2.
Zuwendung für Bücherschrank vor Kulturhaus in Hainholz
(Drucks. Nr. 15-0875/2022)
Der Bezirksrat Nord beschloss einstimmig den folgenden Antragstext:

In diesem Winter wurde der Bücherschrank vor dem Kulturhaus in Hainholz leider erneut mutwillig abgebrannt. Wir bitten die Stadt Hannover durch den Fachbereich Stadtteilkultur beim Mecklenheider Werkstatt-Treff e.V., Hainholz für die Beschaffung und für eine baldige fachgerechte Aufstellung eines neuen Bücherschrankes zu sorgen.
Der Stadtbezirk Vahrenwald-List hat bereits in seiner Dezembersitzung beschlossen sich mit 1.666 € an einem neuen Bücherschrank für Hainholz zu beteiligen.
Um die anfallenden Kosten von ca. 3.350 € für die Aufstellung decken zu können, wird der Stadtbezirksrat Nord einen Betrag von bis zu 1.700 € aus seinen Mitteln bereitstellen. Dieser Betrag kann sich ggf. noch reduzieren, falls eine weitere anteilige Finanzierung in der Sanierungskommission beschlossen wird oder sich Spender*innen finden.


TOP 8.3.
Zuwendung an Fachbereich Feuerwehr für Teilnahme an der Interschutz 2022
(Drucks. Nr. 15-0876/2022)

Der Bezirksrat Nord beschloss einstimmig den folgenden Antragstext:

Der Bezirksrat Nord stellt aus seinen eigenen Mitteln einen Betrag in Höhe von 1.000,00 Euro dem Fachbereich Feuerwehr OE 37.5 (Freiwillige Feuerwehr) für die Interschutz 2022 und den Deutschen Feuerwehrtag in Hannover zur Verfügung, damit die Kameradinnen und Kameraden der für den Stadtbezirk über die Alarmbereiche zuständigen Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr ausreichend personalisierte Freikarten ausgeben können. Sollten die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel nicht voll ausgeschöpft werden, so wird der Betrag aus den eigenen Mitteln um den gleichmäßig verteilten Restbetrag gesenkt.




TOP 9.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Beyer teilte mit, dass Herr Kaczmarek den neuen Termin für den Integrationsbeirat mitgeteilt habe, dieser finde am 13.04. ab 18:00 Uhr statt. Der Raum werde noch mitgeteilt.
Weiterhin sei an ihn herangetragen worden, dass die bisherigen Vergaberichtlinien des Bezirksrates als nicht niedrigschwellig genug empfunden werden. Er schlug vor, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Fraktionen und Einzelvertreter zu bilden, um die aus 2013 stammenden Kriterien zu überarbeiten und ggfs. ein Formblatt o.ä. zu entwickeln.

Bezirksbürgermeister Beyer schloss die Sitzung um 22.05 Uhr.


Beyer Struiksma
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuerin