Protokoll:
Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 28.09.2022
PROTOKOLL
3. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 17. März 2022,
Grundschule In der Steinbreite, Aula,
In der Steinbreite 54, 30455 Hannover
Beginn 18:30 Uhr
Ende 21:30 Uhr
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Anwesend: (verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Schulz (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dr. Schulz (CDU)
(Bezirksratsherr Ates) (SPD)
Bezirksratsherr Bandmann (FDP)
Bezirksratsfrau Brocher-Schulz (CDU)
Bezirksratsfrau Fuhrmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
(Bezirksratsherr Högel) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsherr Hüttenmeister (SPD)
Bezirksratsherr Keller (AfD)
(Bezirksratsfrau Klebe-Politze) (SPD)
Bezirksratsherr Reglitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Reimann-Lübker (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)
Bezirksratsfrau Stibbe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Thaddey (SPD)
Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Rosenzweig) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Verwaltung:
Herr Vey (Region Hannover / infra)
Herr Mikus (Region Hannover / infra)
Herr Domberg (Fachbereich Tiefbau)
Frau Sufin (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Löpp (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Graen (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Presse:
Frau Ihl (HAZ / Stadtanzeiger)
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. P R O T O K O L L E
2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24.11.2021
2.2. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 10.02.2022
3. Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Loß
(Drucks. Nr. 15-0692/2022)
4. Verpflichtung eines neuen Mitglieds
5. B E R I C H T E
5.1. Verkehrsführung während der anstehenden Baumaßnahmen entlang der geplanten Hochbahnsteige im Verlauf der Stadtbahnlinie 9
5.2. Information zum verkehrsplanerischen Konzept der Petermannstraße (Parken, Radverkehr)
6. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
7. I N T E G R A T I O N S B E I R A T
7.1. Nachbesetzung Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0790/2022)
7.2. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0792/2022)
8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E
8.1. Aufstockung der Betreuungszeiten im AWO Familienzentrum Petermannstraße
(Drucks. Nr. 0560/2022)
9. A N F R A G E N
9.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
9.1.1. Beleuchtung Park hinter Bürgergemeinschaftshaus in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-0668/2022)
9.1.2. Anzahl Bewerbungen Kinder 5. Klasse an weiterführenden Schulen,
außer Gymnasien, im Stadtgebiet Hannover
(Drucks. Nr. 15-0669/2022)
9.1.3. Geschwindigkeitsmesser Davenstedter Holz
(Drucks. Nr. 15-0670/2022)
9.2. der CDU-Fraktion
9.2.1. Abholung von Sperrmüll im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0676/2022)
9.2.2. Einsetzung von E-Bussen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0677/2022)
9.3. der SPD-Fraktion
9.3.1. Um- und Neubau der OBS Heisterbergschule
(Drucks. Nr. 15-0690/2022)
9.4. von Bezirksratsherrn Bandmann (FDP)
9.4.1. Baustelle an der Hermann-Ehlers-Allee und damit verbundene veränderte Ampelschaltung
(Drucks. Nr. 15-0673/2022)
9.4.2. Bau einer Lärmschutzwand beim Wohngebiet Benther Blick in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-0675/2022)
10. A N T R Ä G E
10.1. der AfD-Fraktion
10.1.1. Antrag zur Verpflichtung Anfragen während der Bezirksratssitzungen vorzulesen
(Drucks. Nr. 15-0621/2022)
10.1.2. Ukrainekrieg: Abschiebung abgelehnter Asylbewerber
(Drucks. Nr. 15-0667/2022)
10.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
10.2.1. Verbesserung der Ladeinfrastruktur
(Drucks. Nr. 15-0189/2022)
10.2.1.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-0189/2022 Verbesserung der Ladeinfrastruktur
(Drucks. Nr. 15-0622/2022)
10.2.2. Wirksame Maßnahmen zum Unterbinden des Durchgangsverkehrs
in Körtingsdorf
(Drucks. Nr. 15-0646/2022)
10.2.3. Verkehrssituation vor Grundschule / Familienzentrum / Sportverein
in Körtingsdorf
(Drucks. Nr. 15-0647/2022)
10.2.4. Freies WLAN
(Drucks. Nr. 15-0648/2022)
10.2.5. Kreuzung Hermann-Ehlers-Allee / Empelder Straße
(Drucks. Nr. 15-0649/2022)
10.2.6. Radwege im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0650/2022)
10.2.7. Tempo 30 vor Grundschule
(Drucks. Nr. 15-0651/2022)
10.2.8. Fahrradbügel am Benther Berg
(Drucks. Nr. 15-0671/2022)
10.3. der CDU-Fraktion
10.3.1. Ausbau von Fuß- und Radwegen am Hochbunker Hagenbleckstraße 21
(Drucks. Nr. 15-0678/2022)
10.3.2. Hinweisbeschilderung zum S-Bahnhof Bornum
(Drucks. Nr. 15-0679/2022)
10.3.3. Prüfung des baufälligen Gebäudes Flohrgang /
Ecke Altes Dorf in Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0680/2022)
10.4. der SPD-Fraktion
10.4.1. Einsatz von Impfbussen bzw. Mobiler Impfteams für die Geflüchtetenunterkünfte
(Drucks. Nr. 15-0219/2022)
10.4.1.1. Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-0219/2022 Einsatz von Impfbussen bzw. Mobiler Impfteams für die Flüchtlingsunterkünfte
(Drucks. Nr. 15-0623/2022)
10.5. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
10.5.1. Prüfantrag: Verfügbarkeit und Legung von Fernwärmeleitungen
(Drucks. Nr. 15-0672/2022)
10.6. von Bezirksratsherrn Bandmann (FDP)
10.6.1. Befestigung des Weges in der Verlängerung Davenstedter Markt zwischen Carlo-Schmidt-Allee und Schörlingstraße
(Drucks. Nr. 15-0674/2022)
11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
11.1. Interfraktioneller Antrag - Zuwendung 2022-01-STBR 11:
Projekt Kinder-Koch- und Garten-Gruppe
(Drucks. Nr. 15-0784/2022)
11.1.1. Änderungsantrag der AfD zu Drucks. Nr. 15-0784/2022 - Zuwendung 2022-01-STBR 11 Projekt Kinder- Koch- und Garten-Gruppe
(Drucks. Nr. 15-0853/2022)
11.2 Interfraktioneller Antrag - Zuwendung 2022-02-STBR 11: Städtepartnerschaftliche Begegnung 2022
(Drucks. Nr. 15-0785/2022)
11.3. Interfraktioneller Antrag - Zuwendung 2022-04-STBR 11:
Projekt Essbares Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-0786/2022)
11.4. Interfraktioneller Antrag - Zuwendung 2022-09-STBR 11:
Durchführung eines Frühlingsmarktes
(Drucks. Nr. 15-0787/2022)
11.5. Interfraktioneller Antrag - Zuwendung 2022-10-STBR 11:
Durchführung Frühjahrsaktion
(Drucks. Nr. 15-0788/2022)
11.6. Interfraktioneller Antrag - Zuwendung 2022-11-STBR 11: Unterstützung für Menschen, die durch den Ukrainekrieg in Not geraten sind
(Drucks. Nr. 15-0789/2022)
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Schulz eröffnet die Sitzung und stellt zunächst die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Anschließend begrüßt Herr Bezirksbürgermeister Schulz die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie die anwesenden Einwohner*innen.
Er verweist auf die noch immer bestehenden, besonderen Sitzungsumstände, die sich durch die bestehende Corona-Pandemie begründen. Daher erfolgt die heutige Sitzung unter Beachtung sogenannter „3G-Regelungen“, sodass bei Einlass zum Sitzungsort ein entsprechender Genesenen-, Impf- bzw. tagesaktueller Testnachweis erbracht werden muss. Zudem begrenzt sich die Zahl der anwesenden Personen, da die vorgesehenen Abstands- und Hygienevorschriften weiterhin eingehalten werden müssen. Es wird um strikte Einhaltung der gegebenen Abstandsmaßgaben gebeten. Die politischen Vertreter*innen können ihre Mund-Nasen-Bedeckungen überdies am Sitzungsplatz abnehmen, es werde durch die Landeshauptstadt Hannover jedoch ausdrücklich ein durchgehendes Tragen der Schutzmasken empfohlen.
Anschließend weist Bezirksbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass durch die AfD-Fraktion ein Änderungsantrag zu TOP 11.1. „Interfraktioneller Antrag - Zuwendung 2022-01-STBR 11: Projekt Kinder-Koch- und Garten-Gruppe“ (Drucks. Nr. 15-0784/2022) eingereicht wurde. Dieser wird im Sitzungsverlauf zu Drucks. Nr. 15-0853/2022 als TOP 11.1.1. geführt.
Bezirksratsherr Hirche teilt mit, dass die AfD-Fraktion den Tagesordnungspunkt 10.2.7. (Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / „Tempo 30 vor Grundschule“) in die Fraktionen ziehen wird. Darüber hinaus beantrage man für die Tagesordnungspunkte 10.1.1. und 11.1.1. die namentliche Abstimmung.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker ergänzt, dass die SPD-Fraktion den Tagesordnungspunkt 10.3.1. (Antrag der CDU-Fraktion / „Ausbau von Fuß- und Radwegen am Hochbunker Hagenbleckstraße 21“) in die Fraktionen zieht.
Bezirksbürgermeister Schulz weist außerdem darauf hin, dass die Tagesordnungspunkte 2. (Protokolle), 4. (Verpflichtung eines neuen Mitglieds) und 12. (Protokoll 10.02.2022; nichtöffentlicher Teil) von der Tagesordnung abgesetzt werden, da keine Beratungsgrundlagen vorliegen.
Die Tagesordnung wird festgestellt.
TOP 2.
P R O T O K O L L E
TOP 2.1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24.11.2021
Abgesetzt.
TOP 2.2.
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung am 10.02.2022
Abgesetzt.
TOP 3.
Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Loß
(Drucks. Nr. 15-0692/2022)
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt bei Bezirksratsfrau Loß gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Bezirksbürgermeister Schulz bedankt sich ausdrücklich für das bisherige Engagement von Bezirksratsfrau Loß, welches diese in den vergangenen fünf Jahren der Gremienzugehörigkeit an den Tag gelegt habe. Für die Zukunft wünscht er Bezirksratsfrau Loß zudem alles Gute und viel Erfolg bei allen weiteren Vorhaben und Aufgaben.
Anschließend bittet er um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 4.
Verpflichtung eines neuen Mitglieds
Abgesetzt.
TOP 5.
B E R I C H T E
TOP 5.1.
Verkehrsführung während der anstehenden Baumaßnahmen entlang der geplanten Hochbahnsteige im Verlauf der Stadtbahnlinie 9
Bezirksbürgermeister Schulz begrüßt hierzu Herrn Vey und Herrn Mikus von der infra der Region Hannover.
[Anm.: die verwendete Präsentation der infra wurde dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt und überdies den Mitgliedern des Gremiums am 23.03.2022 auch per E-Mail übersandt].
Herr Mikus stellt eingehend einen kurzen Überblick über die vorgesehenen Baumaßnahmen der infra in den Sommermonaten dar.
Diese würden eine Verlängerung der Haltestelle Bauweg, eine Verlängerung der Haltestelle Körtingsdorfer Weg, einen Ausbau der Badenstedter Straße, eine Gleisaufweitung im Bereich der Badenstedter Straße zwischen Woermannstraße und Nauheimer Straße und schließlich einen Ausbau der Empelder Straße umfassen.
Für den Ausbau des Haltestellenbereiches Bauweg sei eine Bauzeit zwischen Mai und Oktober dieses Jahres vorgesehen, welche keine wesentlichen Verkehrsbeeinträchtigungen erwarten ließen. Lediglich für den abschließenden Deckeneinbau müsse von einer zweitätigen Vollsperrung ausgegangen werden. Für den Bereich des Körtingsdorfer Weges sei eine Bauzeit zwischen Juni und Oktober zu erwarten – auch hier werde der Verkehrsfluss während der Bauphase in beide Richtungen gewährleistet. Allerdings werde eine Vollsperrung der Badenstedter Straße zwischen Bartweg und DB-Brücke während der Sommerferien notwendig sein.
Für den Ausbau der Badenstedter Straße würden sich insgesamt weitreichendere Auswirkungen auf die Verkehrsführung ergeben. Die bereits im Herbst 2020 begonnenen Baumaßnahmen würden sich nach jetziger Planung bis Ende 2023 erstrecken. Aktuell sei bereits eine Einbahnstraßenregelung in stadtauswärtiger Richtung eingerichtet worden. Während der bereits angesprochenen Vollsperrung der Badenstedter Straße während der Sommerferien, werde eine Umleitung über Carlo-Schmid-Allee, Davenstedter Straße und Bartweg bzw. Bauweg vorgehalten. Ab ca. Ende August werde dann wieder eine Einbahnstraßenregelung in stadtauswärtiger Richtung bis voraussichtlich Ende 2023 gelten.
Für die Gleisaufweitung zwischen Nauheimer Straße und Woermannstraße sei von einer Bauzeit zwischen Mitte Juni und Ende August 2022 auszugehen. Diese werde eine Vollsperrung der Badenstedter Straße zwischen Nauheimer Straße und Woermannstraße bedingen, sodass in dieser Phase eine Umleitung über Am Soltekampe und Woermannstraße eingerichtet werde. In der Zeit vom 14.07. bis 23.07.2022 müsse darüber hinaus die Überfahrt zwischen Woermannstraße und Eichenfeldstraße gesperrt werden, sodass das sogenannte „Afrika-Viertel“ in diesem Zeitraum lediglich über die Mattfeldstraße erreichbar sein werde.
Für den umfangreichen Ausbau der Empelder Straße werde eine Bauzeit zwischen Herbst 2020 und Mitte 2023 vorgesehen. Ab Anfang Juli dieses Jahres werde in diesem Zusammenhang eine Einbahnstraßenregelung in stadteinwärtiger Richtung vorgesehen. Von Mitte Juli bis Mitte September 2022 erfolge dann eine Vollsperrung der Empelder Straße zwischen Lenther Straße und Hermann-Ehlers-Allee. Eine Umleitung werde in diesem Zeitraum über die Hermann-Ehlers-Allee erfolgen, während das vorgenannte „Afrika-Viertel“ über die Eichenfeldstraße zu erreichen sein werde. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet in der Fränkischen Straße könne zu dieser Zeit über das „Zimmermann“-Gelände erfolgen.
In der Zeit von November bis Ende 2022 werde dann eine Einbahnstraßenregelung in stadtauswärtiger Richtung notwendig sein. Nach jetzigem Planungsstand sei ab Mitte September 2022 eine Überfahrt für die Namibia-Allee und die Fränkische Straße wieder möglich, ebenso wie dann auch die Empelder Straße – zwischen Überfahrt Namibia-Allee und Hermann-Ehlers-Allee – wieder in beide Richtungen befahren werden könne.
Der während der zahlreichen Baumaßnahmen notwendige Schienenersatzverkehr (Busverkehr) werde über die Hermann-Ehlers-Allee abgewickelt.
Bezirksratsherr Höhne erkundigt sich, ob auch der reibungslose Betrieb des Busunternehmens „Schörling“ gewährleistet sei, welcher im Bereich des Gewerbegebietes in der Fränkischen Straße zu Tage treten werde.
Herr Mikus bejaht dies – es sei gewährleistet, dass der Betrieb des Unternehmens auch während der Baumaßnahmen fortgesetzt werden könne.
Bezirksratsherr Stamer führt aus, dass aufgrund der Sperrung der Badenstedter Straße ein erhöhtes Stauaufkommen im Bereich der Kreuzung Davenstedter Straße/Bauweg zu erwarten sei. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt lasse sich dort immer wieder eine nachhaltige Staubildung beobachten. Er bittet daher um Auskunft, ob eine Anpassung der dortigen Ampelschaltung vorgesehen sei, sodass ein besserer Verkehrsfluss erreicht werden könne.
Im Bereich der Empelder Straße befinde sich zudem ein Fitnesscenter, welches tagtäglich von zahlreichen Nutzer*innen angesteuert werde. Auch für diese Personen müsse eine Erreichbarkeit gewährleistet sein, da andernfalls ggf. der Betrieb des Unternehmens nachhaltig beeinträchtigt wäre.
Herr Mikus antwortet, dass man bei der Betrachtung der Verkehrslage im Bereich der Davenstedter Straße bedenken müsse, dass dort während der Bauphase kein Straßenbahnbetrieb gegeben sei, was zu einer Entlastung beitragen werde. Nach Einrichtung der Verkehrslenkungsmaßnahmen werde man die Entwicklung des Verkehrsflusses in den Stoßzeiten beobachten und bei erheblichen Beeinträchtigungen ggf. kurzfristige Maßnahmen ergreifen.
Eine Erreichbarkeit des Fitness-Centers in der Empelder Straße werde durch das sogenannte „Zimmermann“-Gelände gewährleistet sein.
Bezirksratsherr Dr. Schulz befürchtet, dass sich ein erhebliches Verkehrsaufkommen auf die parallel zum Baugeschehen verlaufenden, teils wenig ausgebauten Straßenbereiche verlagern werde. Er bittet um Auskunft, ob für diese Bereiche ebenfalls Maßnahmen angedacht seien, um Entlastungen herbeizuführen.
Herr Mikus stellt fest, dass in Phasen solch umfangreicher Baumaßnahmen leider niemals ausgeschlossen werden könne, dass sich durch die Umleitungen und Verkehrsführungen stärkere Beeinträchtigung für angrenzende Straßenbereiche ergeben würden. Wie bereits dargestellt, werde man die Entwicklung des Verkehrsflusses nach Einrichtung der beschriebenen Maßnahmen beobachten und dann ggf. punktuell weitere Verkehrslenkungsmaßnahmen durchführen. Hierbei werde man zudem in einem engen Austausch mit der Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Hannover stehen.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker erkundigt sich, ob auch an die Einrichtung alternativer Parkplatzbereiche gedacht worden sei, da es durch die zeitweise Sperrung der genannten Straßenbereiche zu einem deutlichen Wegfall von Parkmöglichkeiten kommen werde. Zudem sei zu befürchten, dass zum Beispiel Pendler*innen auf Parkplätze in Wohnbereichen ausweichen würden. Es bestehe diesbezüglich die Überlegung, ob Parkbereiche von Anwohner*innen nicht ggf. temporär als Anliegerparkplätze ausgewiesen werden könnten. Außerdem wäre es wünschenswert, wenn es für die Phase der Baumaßnahmen einen konkreten Ansprechpartner gäbe, auf welchen man zutreten könnte, wenn es zu entsprechenden Schwierigkeiten komme.
Herr Mikus antwortet, dass derzeit bereits Baustellenbereiche im Umfeld der Badenstedter Straße und Empelder Straße vorhanden seien, in deren Folge man bislang keine wesentlichen Schwierigkeiten bezüglich der Parksituation bemerken musste. Es habe sich eine ausgewogene Verteilung auf die im Randbereich befindlichen Parkmöglichkeiten ergeben.
Als Ansprechpartner werde Herr Mikus für Auskünfte zur Verfügung stehen. Nachfragen könnten jederzeit auch online an info@infra-hannover.de gerichtet werden.
Bezirksratsherr Reglitz führt aus, dass insbesondere im Bereich des Bauweges eine erhebliche Verkehrsbeeinflussung auch für Fahrradfahrende und Fußgänger*innen festzustellen sei. Er möchte anmerken, dass sich die Verkehrsteilnehmer*innen nicht nur auf den Kreis der Autofahrer*innen erstrecken würden.
Herr Mikus bestätigt dies und führt aus, dass die derzeitige Führung des Radweges in diesem Bereich in der Tat um den Baustellenbereich herumgeführt werde und leider zu einer nachteiligen Streckenführung für entsprechende Verkehrsteilnehmer*innen führe.
Bezirksbürgermeister Schulz schlägt vor, dass im Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten 5.1. und 5.2. auch anwesende Einwohner*innen ihre Fragen an die Vertreter*innen der infra und der Verwaltung richten können.
Das Gremium stimmt dem ohne Gegenrede zu.
Ein erster Sprecher stellt fest, dass die vorgestellten Umleitungsmaßnahmen zu einer deutlichen Verstärkung des Verkehrsflusses im Bereich Körtingsdorf führen würden. Dies trete insbesondere in den frühen Morgenstunden zu Tage. Für die dortigen Anwohner*innen sei diese Belastung schwer erträglich. Er bittet um Auskunft, ob sich die Baumaßnahmen innerhalb des vorgestellten Zeitplans bewegen würden oder ob man nicht letztlich doch mit zeitlichen Verzögerungen und einer damit einhergehenden Verlängerung der momentanen Beeinträchtigungen rechnen müsse. Außerdem müsse man oft beobachten, dass keine Bautätigkeiten vorgenommen würden und keine Baufortschritte erkannt werden könnten.
Herr Mikus antwortet, dass zweifellos ein stärkeres Verkehrsaufkommen im Bereich Körtingsdorf festzustellen sei, welches sich aufgrund des Umfahrens der Baustellenbereiche ergebe. Leider würden sich entsprechende Beeinträchtigungen für angrenzende Gebiete niemals ganz umgehen lassen.
Man befinde sich derzeit innerhalb des vorgesehenen Zeitplanes. Momentan würden viele Baumaßnahmen im Bereich des unterirdischen Leitungsbaus vorgenommen, was ggf. den Eindruck erwecke, dass keine Bautätigkeiten vollzogen würden.
Ein zweiter Sprecher führt aus, dass seinerzeit beschlossen worden sei, dass stadteinwärts und stadtauswärts führende Gleise in gleichmäßiger Weise und in gleichen Abständen zu den Bordsteinbereichen ausgewechselt werden sollen. Er möchte daher wissen, weshalb nun auf der Badenstedter Straße lediglich ein Austausch der stadteinwärts führenden Gleise erfolge.
Herr Vey antwortet, dass im Bereich der stadtauswärts führenden Gleise ein Kanalbett verlaufe. Ein Eingriff in diesen Verlauf würde zu einem erheblichen Zusatzaufwand führen, was überdies auch eine immense Zusatzbelastung für die Anwohner*innen auslösen würde.
Der zweite Sprecher bittet um Auskunft, ob dies bedeute, dass die stadtauswärts führenden Gleise in dem jetzigen Zustand unverändert verbleiben würden.
Herr Vey führt aus, dass der beabsichtigte Effekt durch die Aufweitung und den Austausch der stadteinwärts führenden Schienen bereits erreicht werde. Die stadtauswärts führenden Gleise ließen durch ihre jetzige Beschaffenheit den gewünschten Einsatz von modernen Drei-Wagen-Zügen der Üstra bereits jetzt zu. Ein Austausch der stadtauswärts führenden Schienen werde zweifellos eines Tages ebenfalls notwendig sein, allerdings werde ein solcher Eingriff erst in vielen Jahren vollzogen werden müssen.
Außerdem bittet der zweite Sprecher um Mitteilung, ob die im Zusammenhang mit dem Schienenaustausch vorgenommenen Baumaßnahmen in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgen würden. Es sei zu bedenken, dass die neu verlegten Schienen so gut isoliert sein müssten, dass durch den sich anschließenden Bahnbetrieb keine Erschütterung der angrenzenden denkmalgeschützten Gebäude eintreten würde.
Herr Vey berichtet, dass durch den Einsatz der neuen Schienenfahrzeuge geringere Erschütterungen zu erwarten seien. Dies bedinge sich durch die modernere Fahrzeugbeschaffenheit. Eine zusätzliche Minderung von Erschütterungen werde sich durch die bauliche Ausgestaltung der neuen Schienen im stadteinwärts führenden Gleisbereich ergeben.
Der zweite Sprecher schlägt vor, dass man eine Messung der Lärm- und Erschütterungsbeeinträchtigung im jetzigen Zustand und in der Zeit nach der Beendigung der Baumaßnahmen vornehmen sollte.
Herr Vey antwortet, dass entsprechende Messungen nicht vorgesehen seien. Durch die beschriebenen Maßnahmen sei eine Minderung von Beeinträchtigung zweifellos zu erwarten.
Der zweite Sprecher führt außerdem aus, dass sich durch die bauliche Anpassung des Gleisverlaufes eine Verringerung zwischen dem Gleisbereich und dem Fahrstreifen bzw. Bürgersteig ergeben würde. Bereits jetzt werde der Fahrbereich insbesondere für Fahrradfahrer*innen als unsicher wahrgenommen, da man sich eng neben den anderen Verkehrsteilnehmer*innen, wie Kraftfahrzeugen und Stadtbahnen, bewegen müsse. Es sei daher davon auszugehen, dass künftig ein verstärktes Ausweichen von Radfahrenden auf den Bürgersteig zu erwarten sei.
Es müsse somit auf entsprechende bauliche Maßnahmen hingewirkt werden, die das sichere Befahren für Fahrradfahrer*innen ermögliche. Dies könne zum Beispiel durch veränderte Parkbereiche oder abgesenkte Bordsteine herbeigeführt werden.
Auch müsse über eine Reduzierung der erlaubten Höchstfahrgeschwindigkeit im Bereich der Badenstedter Straße nachgedacht werden, um ein höhere Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer*innen zu bewirken. Zudem beobachte man, dass sich viele Autofahrer*innen nicht an bereits eingerichtete Tempo-30-Zonen halten würden.
Herr Vey führt aus, dass die angesprochenen Themen im Rahmen des Planungsverfahrens – insbesondere zur Führung und Einrichtung von Radwegen – sehr kontrovers diskutiert worden seien. Der Bereich Badenstedter Straße biete aufgrund seiner baulichen Beschaffenheit leider insgesamt sehr wenige Möglichkeiten, um entsprechende Wegführungen zu ermöglichen. Die Installation von geeigneten Radwegen würde zwangsläufig dazu führen, dass der bestehende Parkbereich an den Fahrbahnseiten gänzlich entfernt werden müsste. Hieraus würden sich jedoch massive Nachteile für alle Anwohner*innen ergeben, sodass eine entsprechende Lösung nicht in Frage komme.
Der zweite Sprecher erkundigt sich, ob eine Veröffentlichung der heute präsentierten Planungen und Grafiken möglich sei.
Herr Mikus teilt mit, dass die heute dargestellten Pläne gern auf der Homepage der Infra hinterlegt werden können, sodass diese dort durch interessierte Anwohner*innen eingesehen werden können. Zudem sei auch eine weitere Informationsveranstaltung für von den Baumaßnahmen betroffene Anwohner*innen im Präsenzformat geplant.
Eine dritte Sprecherin erkundigt sich aus Sicht der Gewerbetreibenden, wie während der Baumaßnahmen eine Erreichbarkeit der Geschäfte für Mitarbeitende und Kund*innen gewährleistet sein werde. Durch die Corona-Zeit hätten viele der Geschäftsinhaber*innen bereits erhebliche Einbußen hinnehmen müssen. Durch den sich abzeichnenden zusätzlichen Kund*innenverlust aufgrund der Bauarbeiten, würde sich für viele Gewerbetreibende nun zwangsläufig die Existenzfrage stellen. Aus diesen Gründen bittet man um die Ausweisung von geeigneten Parkmöglichkeiten in angrenzenden Bereichen, wenngleich dies natürlich eine vorübergehende Belastung der Anwohner*innen hervorrufen könnte.
Herr Mikus kündigt an, dass man eine Überprüfung der Einrichtung alternativer Parkflächen in angrenzenden Bereichen vornehmen werde.
Ein vierter Sprecher weist auf die in Körtingsdorf befindliche Grundschule hin und befürchtet eine zunehmende Gefährdung der Schulkinder durch eine starke Zunahme des Verkehrsaufkommens, welches sich durch die geschilderten Umleitungen ergeben werde.
Herr Vey teilt mit, dass die zahlreichen geschilderten Befürchtungen und Beeinträchtigungen selbstverständlich zu einer temporären Belastung für alle Anwohnenden führen würden. Leider ließen sich diese aufgrund der notwendigen Bautätigkeiten jedoch nicht gänzlich umgehen und ausschließen. Weitere Straßensperrungen und Einbahnstraßenregelungen zur Minimierung des Verkehrsgeschehens in angrenzenden Bereichen, würden letztlich nur zu immensen Zusatzbelastungen von Anlieger*innen führen.
Der vierte Sprecher regt ergänzend an, dass in den genannten Randbereichen zumindest „Blitzer“ installiert werden könnten, um Geschwindigkeitsüberschreitungen von ausweichenden Autofahrer*innen zu reduzieren.
Herr Vey stellt hierzu eine Verständigung mit der Landeshauptstadt Hannover bzw. der Polizei in Aussicht.
Eine fünfte Sprecherin stellt dar, dass nach Beendigung der Baumaßnahmen die Installation einer zusätzlichen Ampelanlage im Bereich Petermannstraße/Badenstedter Straße vorgesehen sei. Es müsse davon ausgegangen werden, dass in Körtingsdorf auch künftig und nachhaltig ein erhebliches Verkehrsaufkommen zu konstatieren sei. Dies werde man aus Sicht der Anwohner*innen nicht ohne weiteres hinnehmen.
Ein sechster Sprecher stellt zustimmend fest, dass bereits jetzt massive Verkehrsflüsse auf den Bereich Körtingsdorf ausweichen würden. Es sei daher zu überlegen, den Zufahrtbereich von der Petermannstraße zu sperren. Sicherlich würden einer solchen Maßnahme – entgegen der vorangestellten Zweifel – die meisten Anwohner*innen zustimmen.
Ein siebter Sprecher unterstreicht die Ausführungen seiner Vorredner*innen. Viele Autofahrer*innen würden die Badenstedter Straße aufgrund der Vielzahl an Ampeln auch künftig umfahren und dann den Weg durch Körtingsdorf ansteuern. Zudem habe er den Eindruck, dass gegen teils erhebliche Geschwindigkeitsverstöße nichts unternommen werde, obwohl man diese immer wieder beobachten müsse.
Bezirksbürgermeister Schulz bedankt sich für die Ausführungen und Beiträge und stellt in Aussicht, dass sich die politischen Vertreter*innen des Gesamtthemas auch weiterhin annehmen werden.
TOP 5.2.
Information zum verkehrsplanerischen Konzept der Petermannstraße (Parken, Radverkehr)
Bezirksbürgermeister Schulz begrüßt hierzu Herrn Domberg vom Fachbereich Tiefbau, Bereich Straßenverkehrslenkung der Landeshauptstadt Hannover.
[Anm.: die verwendeten Präsentationsvorlagen wurden dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt und überdies den Mitgliedern des Gremiums am 01.04.2022 auch per E-Mail übersandt].
Herr Domberg führt anhand einer Kartendarstellung aus, dass sich derzeit eine schwierige Verkehrsführung im Bereich der Petermannstraße darstelle, welche sich in erster Linie aus einer einseitigen Fahrseitenbeparkung ergebe. Überdies befänden sich die derzeitigen Radfahrwege in einem stark beeinträchtigten Zustand.
Es sei daher angedacht, die momentane einseitige Fahrstreifenbeparkung aufzuheben, um auf diesem Weg ein größeres Gleichgewicht des allgemeinen Verkehrsverhaltens zu erreichen. Es würden durch diese Maßnahmen unterschiedliche Straßenabschnitte entstehen, die stellenweise durch Einspurigkeiten oder auch durch etwas größere Begegnungsbereiche geprägt sein würden. Im Zuge dieser Maßnahme sei eine großteilige Verlagerung der Parkbereiche auf die Ostseite des Straßenverlaufes vorgesehen. Dies begründe sich durch den Bewuchs der dortigen Bäume, welche auf der Ostseite großzügigere Abstände aufweisen, was eine Parkflächenausweisung erleichtere. Die verkehrstechnische Abwicklung des dortigen Radverkehres werde auf den Fahrbahnbereichen stattfinden, wie es – auf Basis verkehrsrechtlicher Maßgaben – in Tempo-30-Zonen auch allgemein vorgesehen sei. Insgesamt werde man durch die vorgesehenen Maßnahmen insbesondere großräumigere Begegnungsbereiche für die Verkehrsteilnehmer*innen in den Kreuzungsbereichen In den Kirchstücken und Körtingsdorf erreichen, wo man derzeit immer wieder beengte Verkehrssituationen vorfinde.
Im weiteren Verlauf der Petermannstraße sei überdies ein Ausbau der dort verorteten Bushaltestellen vorgesehen, um auf diesem Weg den bestehenden Maßgaben der Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste Rechnung tragen zu können. In diesem Bereich sei ein Beginn von Baumaßnahmen bereits im April 2022 vorgesehen.
Ein achter Sprecher äußert anschließend die Befürchtung, dass die vorgesehenen Maßnahmen keinen verkehrsberuhigenden Effekt haben würden, sondern eher dazu beitragen könnten, dass durch die gewonnenen Freiräume weitere Geschwindigkeitsverstöße begangen würden. Er empfehle daher die Einrichtung von Verkehrsschwellen, um eine beschleunigende Auswirkung auf den Verkehrsfluss zu reduzieren.
Herr Domberg antwortet, dass ein entsprechender Effekt grundsätzlich nicht zu befürchten sei. Die derzeit verorteten Radwege, welche sich – wie bereits ausgeführt – ohnehin in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befinden würden, würden künftig lediglich für die allgemeine Parkflächennutzung freigegeben. Somit würde insgesamt jedoch kein größerer Fahrbahnbereich eröffnet, der zu Geschwindigkeitsverstößen einlade. Ziel der Maßnahmen sei es vordergründig, dass in kritischen Verläufen der Petermannstraße punktuelle Begegnungsräume für die Verkehrsteilnehmer*innen geschaffen werden, um an diesen Knotenpunkten schwierige Verkehrssituationen aufzulösen.
Durch die künftige beidseitige Beparkungsmöglichkeit werde sich hingegen möglicherweise sogar der Effekt einer Entschleunigung des allgemeinen Verkehrsflusses darstellen.
Eine neunte Sprecherin verweist auf die schwierige Situation für die Schulkinder, die häufig mit dem Fahrrad den Weg zur angrenzenden Gebrüder-Körting-Schule antreten würden. Bereits jetzt gestalte sich dieser Schulweg aufgrund der bestehenden Verkehrssituation schwierig. Eine Entnahme der Radwege könnte zu einer weiteren Erschwerung beitragen. Darüber hinaus könnten sich Gefahrensituationen aufgrund der vorgesehenen Baumaßnahmen und Baustellen ergeben, welche von den Kindern passiert werden müssten. Es wäre daher ratsam, wenn auch die Polizei insbesondere in den Morgenstunden die entsprechenden Verkehrsbereiche besonders beobachten und im Blick behalten würde.
Wünschenswert sei zudem eine sensible und nachhaltige Kommunikation mit der Schulleitung, um auf diesem Weg die anstehenden Baustellenbereiche und kommende Bauabschnitte aufzuzeigen. Die Schulvertreter*innen könnten dann einen weiteren Austausch mit den Eltern führen, um auf besonders sensible Verkehrsbereiche aufmerksam zu machen.
Bezirksratsherr Reglitz befürchtet ebenfalls, dass die vorgestellten Maßnahmen zu einer allgemeinen Verbreiterung des Fahrbahnbereiches führen würden, was eine zunehmende Missachtung bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen auslösen könnte. Einen solchen Effekt habe man auch im Zuge des Umbaus der Straße In den Kirchstücken beobachten müssen. Dieser Bereich habe sich zu einer regelrechten Rennstrecke entwickelt. Er bittet daher um eine Beachtung dieses Hinweises, um eine solche Auswirkung für die Petermannstraße bereits im Vorfeld vermeiden zu können.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker führt aus, dass er die Entnahme von Radwegen kritisch betrachte. Insbesondere Kinder und ältere Menschen würden sich häufig gar nicht ein Befahren des Fahrbahnbereiches zutrauen.
Bezirksratsherr Höhne weist darauf hin, dass Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze den Fußweg zur Nutzung mit dem Fahrrad nutzen dürften.
Aus dem Gremium wird dies bestätigt und auf eine Altersgrenze von 10 Jahren hingewiesen.
Bezirksratsherr Dr. Schulz stellt fest, dass im Sinn der vorherigen Darstellungen letztlich keine wesentlichen Umbaumaßnahmen zu erwarten seien, sondern lediglich die Umwidmung der jetzigen Radwegbereiche in Parkflächen. Er erkundigt sich, ob hieraus nicht auch eine Beeinträchtigung der gegebenen Straßenbepflanzung, insbesondere der dortigen Bäume, resultieren werde.
Herr Domberg antwortet, dass die vorgesehenen Maßnahmen einen besonderen Schutz dieser Bepflanzungen vorsehe würden, die u.a. teilweise auch mit der Erweiterung um kleine Grünflächen in diesen Zonen einhergehe. Auch hieraus werde eine explizite Ausweisung von notwendigen Parkabständen resultieren.
Bezirksratsfrau Stibbe verweist auf die Noltestraße im Stadtteil Linden, welche in eine Fahrradstraße umgewidmet worden sei, und somit insbesondere Eltern mit ihren Kindern ein sicheres Passieren erlaube.
Sie empfehle daher eine Überprüfung, ob ein solches Konzept nicht auch auf die Petermannstraße übertragen werden könne.
Bezirksbürgermeister Schulz teilt mit, dass man auch die anstehenden Baumaßnahmen der infra bedenken müsse, die in den nächsten Monaten zur Durchführung anstünden. Es sei fraglich, ob während dieser Phase überhaupt weitere verkehrsplanerische Vorhaben im Bereich der Petermannstraße durchgeführt werden könnten. Er schlägt daher vor, das Gesamtthema zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal im Bezirksrat aufzugreifen, um dann ggf. über weitere Vorschläge beraten und diskutieren zu können.
Bezirksratsherr Hirche hätte sich gewünscht, dass die anwohnenden Menschen bereits im Vorfeld der nun beginnenden Baumaßnahmen über die Vorhaben und Auswirkungen durch die Verwaltung informiert worden wären, zum Beispiel im Rahmen einer gesonderten Bürgersprechstunde. Er bittet darum, ein entsprechendes Vorgehen bei künftigen Projekten zu beherzigen. Dies würde überdies dazu führen, dass die eigentlichen Bezirksratssitzungen thematisch entlastet würden und auch andere Themen einen breiteren Diskussionsraum finden könnten.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Schulz bedankt sich für die Ausführungen.
TOP 6.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Bezirksbürgermeister Schulz eröffnet den allgemeinen Teil der Fragestunde um 19:41 Uhr.
Ein zehnter Sprecher weist darauf hin, dass in den vergangenen Tagen Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Davenstedter Holz stattgefunden hätten. Hintergrund sei die Zunahme von Ausweich- und Schleichverkehr aus Velber, Harenberg und anderen Nachbargemeinden. Eine politische Anfrage in der heutigen Sitzung widme sich ebenfalls dieser Thematik. Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, bittet der Sprecher um Auskunft, welche Ergebnisse und gemessene Höchstgeschwindigkeiten eine vorangegangene Geschwindigkeitsmessung am Geveker Kamp ergeben habe.
Frau Sufin stellt eine Beantwortung des Anliegens im Sitzungsnachgang in Aussicht.
[Anm.: Eine hierzu ergangene Ausführung des Fachbereichs Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover wurde am 11.05.2022 an die Mitglieder des Bezirksrates und den Sprecher weitergeleitet:
„In dem Auswertungszeitraum 01.03. bis 07.03.2022 haben deutlich unter 1% der passierenden Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten und wurden geblitzt. Signifikante Unterschiede in den jeweiligen Fahrtrichtungen konnten nicht festgesellt werden.
Bei der überwiegenden Zahl der festgestellten Verstöße betrug die Geschwindigkeit bis zu 45 km/h. Ein Fahrzeug wurde mit einer Maximalgeschwindigkeit von 55 km/h erfasst. Es kann nicht festgestellt werden, ob es sich bei den deutlicheren Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht möglicherweise um Einsatzfahrten von Polizei- und Rettungskräften gehandelt hat. Geschwindigkeitsverstöße können auch mit stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage leider nicht gänzlich ausgeschlossen/verhindert werden.
Die Auswertung zeigt aber sehr deutlich, dass über 99 % der dort Fahrenden die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhalten und die Überwachungsanlage den gewünschten Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erfüllt.“ ]
Eine elfte Sprecherin erkundigt sich, welche Maßnahmen die Verwaltung bezüglich des Umgangs mit dem Grünzug Am Ahlemer Holz beabsichtige. Nach einem Verkauf des Geländes an einen Privateigentümer sei dieser Bereich teilweise ausgeschlachtet und verwüstet worden, was dazu geführt habe, dass witterungsbedingt viele der dortigen Baumbestände umgestürzt und entwurzelt worden seien. Es sei nun nach ihrem Kenntnisstand durch den Eigentümer das Angebot an die Stadt herangetragen worden, einen anteiligen Bereich dieses Geländes wieder zurück zu verkaufen. Die Stadt sei nach ihrem Wissen an einer Durchführung dieses Kaufs interessiert. Es bestehe jedoch die Befürchtung, dass der Eigentümer sich lediglich der besonders beeinträchtigten Bereiche entledigen wolle, um auf diesem Weg eigene Kosten zu vermeiden und die Verkehrssicherung des schadhaften Bereiches an die Stadt zu übertragen. Es müsse davon ausgegangen werden, dass der im Besitz des jetzigen Eigentümers verbleibende Waldbereich weiter ausgeschlachtet und das hieraus gewonnene Holz zur reinen Gewinnerzielung veräußert werden solle.
Bezirksratsherr Höhne habe in dieser Angelegenheit bereits Kontakt zur Landwirtschaftskammer aufgenommen. Dort werde man die Situation näher betrachten und eine Expertise aus forstrechtlicher Sicht abgeben. Darüber hinaus sei der Bereich des Ahlemer Waldes im Rahmen des bestehenden Flächennutzungsplanes als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Man werde dafür eintreten, dass sich an einer solchen rechtlichen Ausweisung des Ahlemer Holzes auch nichts ändern werde. Nichtsdestotrotz müsse man bedenken, dass der Privateigentümer entstehende Kosten zu decken habe, was u.a. durch die Gewinnung und die Veräußerung von Holzbeständen möglich sei. Ob dies letztlich rechtlich vertretbar sei, müssten ausstehende Fachbewertungen ergeben. Bereits vor vielen Jahren sei ein Verkaufsangebot an die Landeshauptstadt Hannover herangetragen worden, welchem jedoch nicht entsprochen worden sei. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Stadt nun – in Anbetracht einer ohnehin angespannten Haushaltslage – entsprechende Rechtsgeschäfte eingehen werde.
Frau Sufin stellt eine Weiterleitung des Sachverhaltes an die Fachverwaltung und eine anschließende Information der Gremienmitglieder und der Sprecherin in Aussicht.
[Anm.: Eine hierzu ergangene Ausführung des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover wurde zwischenzeitlich an die Mitglieder des Bezirksrates und die Sprecherin weitergeleitet].
Bezirksbürgermeister Schulz schließt die Fragestunde um 19:51 Uhr.
TOP 7.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T
TOP 7.1.
Nachbesetzung Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0790/2022)
Bezirksbürgermeister Schulz verliest den Text der Drucksache.
Antrag,
folgende Nachbesetzung des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen:
Frau Nurkan Tokan als Mitglied mit Migrationshintergrund (für das ausgeschiedene Mitglied, Frau Najla Al-Amin).
Einstimmig zugestimmt.
TOP 7.2.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0792/2022)
Bezirksbürgermeister Schulz stellt kurz die vorliegenden Zuwendungsanträge vor, die dem Stadtbezirksrat auf Empfehlung des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt übermittelt worden sind und bittet anschließend jeweils um Abstimmung.
Antrag,
die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen:
1. Antrag Nr. 2022-01-IB 11:
Empfänger*in: Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover e.V.
Zuwendungszweck: Projekt "Kreativworkshop Notunterkunft Ahlem"
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
2. Antrag Nr. 2022-02-IB 11:
Empfänger*in: Fair Places / Wohnprojekt Albrecht-Schaeffer-Weg
Zuwendungszweck: Projekt "Kompetenzstärkung bei der Nutzung von digitalen Medien und der Kommunikation mit Behörden"
Zuwendungsbetrag: 964,78 €
3. Antrag Nr. 2022-03-IB 11:
Empfänger*in: Flüchtlingsunterkunft Woermannstraße
Zuwendungszweck: Projekt "Brotdosenaktion"
Zuwendungsbetrag: 200,00 €
4. Antrag Nr. 2022-04-IB 11: Eigene Initiative des Integrationsbeirates
Zuwendungszweck: Integrationspreis 2022 / Barpreise
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
5. Antrag Nr. 2022-05-IB 11:
Eigene Initiative des Integrationsbeirates
Zuwendungszweck: Gestaltung und Druck eines aktualisierten Informationsflyers zum Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Zuwendungsbetrag: 300,00 €
Allen vorliegenden Zuwendungsanträgen wird mit 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen zugestimmt.
TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E
TOP 8.1.
Aufstockung der Betreuungszeiten im AWO Familienzentrum Petermannstraße
(Drucks. Nr. 0560/2022)
Antrag,
zu beschließen,
- die Betreuungszeit der Kindergartengruppe (25 Plätze) im AWO Familienzentrum Petermannstraße, Petermannstraße 51a, 30455 Hannover, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., von 3/4 - auf eine Ganztagsbetreuung aufzustocken und
- zum 01.08.2022, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) sowie Einrichtungsmittel zu gewähren.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 9.
A N F R A G E N
Bezirksbürgermeister Schulz schlägt vor, dass die Anfragen schriftlich beantwortet werden sollten, wie es auch in den vorangegangenen Sitzungen der Fall gewesen sei. Grund hierfür sei die nach wie vor bestehende Corona-Situation, aufgrund welcher lange Präsenzsitzungszeiträume möglichst vermieden werden sollten sowie die ohnehin vorangeschrittene Sitzungsdauer am heutigen Tag.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker und Bezirksratsherr Stamer teilen diesen Vorschlag.
Bezirksratsfrau Stibbe teilt mit, dass sie davon ausgegangen sei, dass künftig wieder eine mündliche Verlesung der Anfrageantworten erfolgen solle.
Bezirksratsherr Hirche führt aus, dass eine mündliche Verlesung der Anfragen und Antworten dringend geboten sei. Durch eine schriftliche Verlesung könne man sich im Rahmen einer öffentlichen Sitzung keinen Eindruck über die aufgeworfenen Themen und Verwaltungsausführungen verschaffen.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker verweist auf den bestehenden Corona-Hintergrund. Die Durchführung von Präsenzsitzungen in geschlossenen Räumen sollte zeitlich möglichst geringgehalten werden, um das ohnehin bestehende Infektionsrisiko zu reduzieren. Die Corona-Entwicklung habe sich leider nicht abgeschwächt, sondern insbesondere in Niedersachsen zu enorm gestiegenen Inzidenzwerten geführt.
Bezirksratsfrau Stibbe erwidert, dass eine etwas längere Sitzungsdauer – unter Beachtung der ohnehin eingehaltenen Hygiene- und Abstandsvorschriften – sicherlich nicht zu einem gesteigerten Infektionsrisiko beitragen werde. Es müsse bedacht werden, dass die Anfragen Bestandteil des öffentlichen Sitzungsteils seien und daher auch eine Verlesung gegenüber der anwesenden Öffentlichkeit durchgeführt werden sollte.
Bezirksratsherr Keller pflichtet dieser Darstellung bei. Er verweist außerdem insbesondere auf das auf der heutigen Tagesordnung befindliche Thema „Geschwindigkeitsmessung Davenstedter Holz“, welches zuvor auch in der Fragestunde angesprochen worden sei. Hieraus lasse sich ableiten, dass ein entsprechendes öffentliches Interesse an einer mündlichen Verlesung durchaus gegeben sei.
Bezirksratsherr Stamer weist darauf hin, dass zuletzt mehrheitlich entschieden worden sei, ob eine schriftliche oder mündliche Beantwortung erfolge. Dies entspreche dem Demokratieprinzip. In diesem Sinn solle auch heute eine Mehrheitsentscheidung über den Umgang mit den Anfragen herbeigeführt werden.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet anschließend um Abstimmung, ob eine schriftliche Beantwortung der Anfragen in der heutigen Bezirksratssitzung erfolgen soll.
9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.
Die Anfrageantworten werden daher schriftlich beantwortet.
[Anm.: Nach Sitzungsende erfolgt eine schriftliche Aushändigung der vorliegenden Anfrageantworten an die anwesenden Gremienmitglieder durch die Bezirksratsbetreuung. Überdies erfolgt eine Veröffentlichung über die Internetseite www.hannover.de / Sitzungsmanagement online].
TOP 9.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 9.1.1.
Beleuchtung Park hinter Bürgergemeinschaftshaus in Ahlem
(Drucks. Nr. 15-0668/2022)
Auf der Sitzung am 10.2.22 hat der Bezirk die Beleuchtung des Parks hinterm
Bürgergemeinschaftshaus in Ahlem beschlossen. Einen gleichen Beschluss gab es bereits
zum Haushalt 2019/20.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind die dafür erforderlichen Mittel damals in den Haushaltsbeschluss 19/20 des
Stadtrats eingeflossen?
2. Wenn ja, zu wann ist die Umsetzung dann geplant?
Schriftlich beantwortet.
zu 1.:
Der durch den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt beschlossene Änderungsantrag aus 2018 wurde nach Beratung in den Ratsgremien (Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss und Ratsversammlung) nicht als HH-Begleitantrag in den HH-Plan 2019/2020 übernommen. Mittel sind in den Finanzhaushalt Teilhaushalt 67 demzufolge nicht eingestellt worden.
zu 2.:
Gemäß Antwort zu 1. ist keine Umsetzung vorgesehen.
TOP 9.1.2.
Anzahl Bewerbungen Kinder 5. Klasse an weiterführenden Schulen, außer
Gymnasien, im Stadtgebiet Hannover
(Drucks. Nr. 15-0669/2022)
Unsere Anfrage am 10.02.2022 zu den Bewerbungen an den IGSen mit und ohne
Oberstufe sowie den Oberschulen wurde leider unzureichend beantwortet. Es wurden die
Kapazitäten und die tatsächliche Auslastung angegeben. Es fehlte die jedoch die Anzahl
der Bewerbungen (Erstwunsch). Diese Angabe ist jedoch für die politischen Entscheider
unerlässlich für die Einschätzung des tatsächlichen Bedarfs an Schularten und der daraus
folgenden Schulplanung.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Bewerbungen (Erstwunsch) zur 5. Klasse in den weiterführenden
Schulen, außer Gymnasien, gab es zum Schuljahr 2021/2022 (SOLL). Bitte
differenziert nach OBS, IGS ohne Oberstufe, IGS mit Oberstufe?
2. Welches Saldo ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Bewerbungen und der
vorhandenen Plätze für die 5. Klassen in den weiterführenden Schulen, außer
Gymnasien, zum Schuljahr 2021/2022. Bitte differenziert nach OBS, IGS ohne
Oberstufe, IGS mit Oberstufe?
Schriftlich beantwortet.
zu 1. und 2.:
Wie bereits in der Antwort zur genannten Anfrage vom 10.02.2022 beschrieben, können seitens der Schulträgerin keine Angaben zu Anmeldungen an einzelnen Schulen gemacht werden. Die Anmeldungen im 5. Jahrgang erfolgen in den Schulen und auch die Entscheidung über die Aufnahme der Schüler*innen oder ein eventuelles Losverfahren treffen ausschließlich die Schulleitungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.Zwar werden Anmeldezahlen zur Durchführung der sogenannten Verteilerkonferenz an die Schulträgerin übermittelt, diese Erhebung ist jedoch zweckgebunden an die Verteilung der Schüler*innen auf die einzelnen Schulen, die ebenfalls durch die Schulleitungen und ggfs. durch Zuweisung durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) erfolgt.
Eine zweckfremde Weiterverarbeitung dieser Daten ist nicht möglich.
TOP 9.1.3.
Geschwindigkeitsmesser Davenstedter Holz
(Drucks. Nr. 15-0670/2022)
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wurden die Daten des Geschwindigkeitsmessers im Davenstedter Holz
ausgewertet?
2. Was sind die Ergebnisse?
Schriftlich beantwortet.
zu 1. und 2.:
Eine im Herbst 2021 durchgeführte Detailauswertung des installierten Geschwindigkeitsdisplays hat ergeben, dass die für die Bewertung relevante Kennzahl V 85 (= Geschwindigkeit, die von 85% der Verkehrsteilnehmer*innen eingehalten bzw. unterschritten wird) in dem 2-wöchigen Zeitraum vor den Sommerferien (um eine möglichst repräsentative Verkehrslage abzubilden) 40 km/h betragen hat. Die im Nachgang erfolgte Langzeitauswertung bestätigt leider dieses Ergebnis.
Das Ergebnis liegt zwar bedauerlicherweise über der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, ist aber unter Berücksichtigung der Mess-/Anzeigetoleranzen des Gerätes bzw. der Fahrzeuganzeigen als noch im tolerablen Bereich zu bewerten.
Die Polizei hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass das Unfalllagebild in der Straße Davenstedter Holz erfreulicherweise völlig unauffällig ist, so dass sich daraus kein unmittelbarer Handlungsbedarf ableiten lässt.
Die Polizei hat zugesichert, dass sie die Verkehrssituation im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten überwachen wird.
Die Üstra hat ebenfalls einen Hinweis erhalten, dass die Fahrer*innen dahingehend sensibilisiert werden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Alle Erfahrungen zeigen jedoch, dass diese Berufskraftfahrer*innen dieses auch regelmäßig machen und möglicherweise der subjektive Eindruck vor Ort aufgrund der Größe der Fahrzeuge zu einer anderen Einschätzung führen könnte.
Die Verwaltung hat zudem in dem Bereich zwischen Trappenkehre und Schnepfenweg 2 Messstandorte für mobile Geschwindigkeitsüberwachung eingerichtet.
An nachfolgenden Zeitpunkten wurden auch bereits Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Mit der eingesetzten Technik können zeitgleich Geschwindigkeitsmessungen in beiden Fahrtrichtungen erfolgen.
Messplatz Davenstedter Holz in Fahrtrichtung Geveker Kamp:
· 13.01.2022 von 10.50 Uhr bis 11.52 Uhr,
· 10.02.2022 von 10.47 Uhr bis 11.50 Uhr.
· 13.01.2022 von 10.45 Uhr bis 11.46 Uhr
· 10.02.2022 von 10.36 Uhr bis 11.50 Uhr.
Die Anzahl der festgestellten Verstöße hat im Zuge der Überwachungsmaßnahmen deutlich abgenommen. Am 10.02.2022 wurden in dem Gesamtzeitraum (in beiden Fahrtrichtungen) lediglich noch 10 Verstöße erfasst. Das zeigt, dass die Maßnahmen erfolgreich sind.
TOP 9.2.
der CDU-Fraktion
TOP 9.2.1.
Abholung von Sperrmüll im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0676/2022)
Offensichtlich werden seit Monaten keine Termine für Sperrmüllabholung mehr vergeben. Der Text auf der Seite von AHA für Terminvereinbarungen lautet: "Leider können wir derzeit keine neuen Termine für Sperrmüll vergeben“.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Seit wann ist bzw. in welchen Zeiträumen war die Sperrmüllabholung eingestellt und ab wann können wieder Termine für Sperrmüllabfuhr gebucht werden?
2. Warum werden für Sperrmüllabgabe bei der Zentraldeponie Gebühren für
Sperrmüllanlieferungen für Mengen größer als 1 m³ erhoben, während Sperrmüllabholung bis 5 m³ unabhängig vom Gewicht kostenfrei ist.
3. Konnte im Zeitraum, in dem keine Termine für Sperrmüllabholung gebucht werden konnten, eine vermehrte Menge an illegal entsorgtem Abfall festgestellt werden?
Schriftlich beantwortet.
Zuständigkeitshalber erfolgte eine Weitergabe der Anfrage an den Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover. Dieser antwortet wie folgt:
zu 1.:
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern eine kostenfreie Sperrmüllentsorgung an. Die Kunden melden ihren Bedarf per Telefon oder Online-Portal an. Die Terminvergabe läuft in der Regel mit 4-6 Wochen Vorlauf. In Pandemiezeiten war aha jedoch dieser Vorlaufzeitraum zu lang. Um kurzfristiger reagieren zu können haben wir den Bestellvorlauf auf 1 Woche reduziert. Dies hatte zur Folge, dass im Laufe des Februars keine neuen Termine gebucht werden konnten, bestehende Termine jedoch erfüllt wurden. Die Kunden bekamen den Hinweis sich rund um den Monatswechsel erneut zu melden oder den Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen eigenständig zu entsorgen. Bisher haben wir an keinem Tag die Sperrabfallabfuhr ausgesetzt und alle vereinbarten Termine sind auch erledigt worden. Jede Woche werden nun Kontingente entsprechend der Krankenzahlen freigegeben und können durch die Bürgerinnen und Bürger gebucht werden. Sind jedoch die Kontingente für die jeweilige Woche ausgebucht, so ist der Kunde gebeten, sich in der folgenden Woche erneut zu melden.
zu 2.:
Die Abfallgebührensatzung sieht diese Differenzierung vor.
Im Holsystem soll Sperrmüll möglichst effizient abgeholt werden und nicht in kleinen Mengen. Die hierfür erforderliche Logistik ist personal- und kostenintensiv und soll im Sinne des Gebührenzahlers effektiv eingesetzt werden. Durch das Zusammenspiel von Haltepunkten mit wenig Menge in der Nähe von 5m³- Sperrabfallhaufen können wir die Fahrzeuge effektiv auslasten.
Für die Wertstoffhöfe ist mit der 1m³-Regelung eine einheitliche Mengenbegrenzung für alle Fraktionen (mit Ausnahme von Schadstoffen) festgelegt worden. Auf diese Mengenkontingente sind die Wertstoffhöfe auch dimensioniert. Auf den Deponiewertstoffhöfen gilt ebenfalls die 1m³-Regelung. Für Mehrmengen bis 5m³ pro Anlieferung sind die bestehenden Höfe nicht ausgelegt. Für Mehrmengen ist die Nutzung der Deponie erforderlich. Für die Anlieferung auf der Deponie wird nicht hinsichtlich Privat- und Gewerbekunde unterschieden. Die Anlieferungen auf der Deponie werden entsprechend der Gebührenordnung abgerechnet. Diese Abrechnung erfolgt quasi „ab dem ersten Gramm“. (Einzige Ausnahme sind Fahrzeuge größer 2,8Mg mit Abfällen aus privater Herkunft, da diese Fahrzeuge auf den Wertstoffhöfen auf Grund ihrer Größe nicht zugelassen sind. Für diese Fahrzeuge gilt auch auf den Deponien die 1m³-Regelung)
zu 3.:
In Zeiten von Corona sind die Anfallstellen von wildem Müll grundsätzlich gestiegen. Ein Anstieg innerhalb der vier Wochen, an denen keine Termine vergeben wurden, konnte nicht festgestellt werden.
TOP 9.2.2.
Einsetzung von E-Bussen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0677/2022)
Zur stärkeren Nutzung von E-Bussen und um Lärm und Abgasbelästigungen zu vermindern
werden in Hannover vermehrt E-Busse eingesetzt.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Wird von der Stadt/Üstra ein Konzept für eine E-Bus-Ladestation an der Endhaltestelle Ahlem erarbeitet und wenn ja, wann wird das Konzept voraussichtlich den Bürgern vorgestellt?
2. Gibt es Planungen für weitere E-Bus-Ladestation in anderen Ortsteilen?
Schriftlich beantwortet.
Zuständigkeitshalber erfolgte eine Weitergabe der Anfrage an die Verkehrsbetriebe der Region Hannover. Diese antworten in Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover wie folgt:
zu 1.:
Die ÜSTRA plant zurzeit die Ausrüstung des Endpunktes „Ahlem“ mit Ladeinfrastruktur für den Einsatz von Elektrobussen. Die Planungen werden mit den zuständigen Fachbereichen der Landeshauptstadt Hannover in einem Arbeitskreis abgestimmt. Es ist, wie bei vergleichbaren Projekten (z.B. August-Holweg-Platz) vorgesehen, eine Information vor baulicher Ausführung an den Bezirksrat und die Presse zu verteilen.
zu 2.:
Die ÜSTRA plant auf allen Innenstadtlinien den Einsatz von Elektrobussen. Dazu werden an den Endpunkten dieser Linien ebenfalls Lademasten geplant und gebaut.
Dies betrifft dann auch andere Stadtteile. Beispielhaft seien hier die Endpunkte Haltenhoffstraße (kurz vor der Fertigstellung) und Nordring (in Planung) genannt.
TOP 9.3.
der SPD-Fraktion
TOP 9.3.1.
Um- und Neubau der OBS Heisterbergschule
(Drucks. Nr. 15-0690/2022)
In der letzten Sitzung des Bezirksrates Ahlem Badenstedt Davenstedt wurde die Erweiterung sowie der Um- und Neubau der OBS Heisterbergschule am Standort in der Petit-Couronne-Straße beschlossen. In der lokalen Presse war von einem Start an diesem Standort im Jahr 2024 die Rede.
Der Um- oder Neubau der OBS am genannten Standort bis zum Jahr 2024 erscheint vollkommen unrealistisch, wenn man die Ausführungen der Verwaltung in der letzten Bezirksratssitzung und die Erfahrungen bei Schulbauten betrachtet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist die Aussage der lokalen Presse unzutreffend oder gibt es alternative Planungen der Verwaltung, die den Termin realistisch erscheinen lassen?
2. Falls es alternative Planungen gibt, wie sehen diese aus und warum wurden diese dem Bezirksrat bisher nicht bekannt gegeben?
Schriftlich beantwortet.
zu 1. und 2.:
Es handelt sich bei der DS 2330/2021 um eine schulplanerische Programmdrucksache. Wie in der Drucksache ausgeführt, plant die Verwaltung eine Erweiterung bzw. den abschnittsweisen Neubau der OBS Heisterbergschule zur Deckung der bestehenden Schulplatzbedarfe im Oberschulbereich. Schulplanerische Grundlage bei der Erstellung waren die Daten des Kommunalen Schulentwicklungsplans 2021.
Es ist richtig, dass hier zur Ermittlung der notwendigen Schulplatzbedarfe von einer vollständigen Umsetzung der Zugerhöhung zum Schuljahr 2024/25 ausgegangen wurde. Dies erfolgte auf Grundlage der Annahme der Schaffung der zwei Züge in mobilen Raumeinheiten. Ein vollständiger Neubau ist in dieser Zeit selbstverständlich nicht umzusetzen
In den Planungen der Verwaltung sind daher aktuell mehrere Optionen vorgesehen: zum einen die Aufstellung von mobilen Raumeinheiten als erstem Schritt. So könnten voraussichtlich zum Schuljahr 2024/25 die ersten Klassen aufgenommen werden. Mit Fertigstellung weiterer Bauabschnitte würde dann die vollständige Erhöhung der Zügigkeit erfolgen. Hierzu ist auch die Schaffung von Fachräumen, Verwaltungsflächen und Ganztagsbereichen notwendig.
Bei den Planungen gibt es immer eine zeitliche, finanzielle und planerische Abwägung der verschiedenen Möglichkeiten. So sind grundsätzlich Bauten in Modulbauweise alternativ zur Schaffung erster Bauabschnitte eines endgültigen Gebäudes abzuwägen. Diese wirken sich dann auch auf die Fertigstellungsdaten aus.
Es erfolgt diesbezüglich grundsätzlich keine laufende Aktualisierung der schulplanerischen Drucksachen die sich im Verfahren befinden, da es zusätzlich nach Durchführung der baulichen Planungen eine Drucksache des Fachbereiches Gebäudemanagement gibt, in der die Details zu Gebäude und Fertigstellung beschrieben werden.
TOP 9.4.
von Bezirksratsherrn Bandmann (FDP)
TOP 9.4.1.
Baustelle an der Hermann-Ehlers-Allee und damit verbundene veränderte Ampelschaltung
(Drucks. Nr. 15-0673/2022)
Durch die Baumaßnahmen an Gleisen und Hochbahnsteigen an der Hermann-Ehlers-Alle, Übergang Berliner Straße, an der Kreuzung mit der Empelder Straße finden seit geraumer Zeit Baumaßnahmen statt. In Folge der Baumaßnahmen wurde auch die Ampelschaltung nachvollziehbarerweise je nach Baufortschritt angepasst. Im Vergleich zur Situation vor den Baumaßnahmen kommt es derzeit allerdings zu spürbar längeren Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer.
Dazu frage ich die Verwaltung:
1. Wann werden die Baumaßnahmen voraussichtlich beendet sein?
2. Ist geplant, die Ampelschaltung nach Ende der Baumaßnahmen wieder auf den ursprünglichen Stand zu bringen?
Schriftlich beantwortet.
Zuständigkeitshalber erfolgte eine Weitergabe der Anfrage an die Infra der Region Hannover. Diese antwortet wie folgt:
zu 1.:
Die endgültige Lichtsignalanlage soll Ende April in Betrieb gehen. Dann sind alle Arbeiten, die die Baumaßnahme Hochbahnsteig Hermann-Ehlers-Allee betreffen, abgeschlossen.
zu 2.:
Die provisorische Lichtsignalanlage bildet den Bauzustand ab.
Aufgrund der veränderten Haltepositionen zum Fahrgastwechsel (beide Fahrtrichtungen halten südlich der B65) wird der ursprüngliche Stand der LSA-Steuerung vor der Baumaßnahme nicht wieder hergestellt, sondern an die geänderte Betriebssituation angepasst.
TOP 9.4.2.
Bau einer Lärmschutzwand beim Wohngebiet Benther Blick in Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-0675/2022)
Im Zuge Errichtung des Neubaugebietes Benther Blick in Hannover-Badenstedt auf dem Gebiet der früheren Versuchstierzuchtanstalt gibt es erhebliche Klagen von schon bestehenden und erwarteten Lärmbelästigungen rund um die Baustelle, verursacht durch die angrenzende Umgehungsstraße, die Bahngleise sowie die Baumaßnahmen (vgl. Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 20.04.2021). Um Abhilfe zu schaffen, wurde die Errichtung von Lärmschutzwänden/Schallschutzwänden beim Neubaugebiet Benther Blick bzw. auch angrenzenden Wohngebieten thematisiert.
Dazu frage ich die Verwaltung:
1. Wo sind nach jetzigem Stand Lärmschutzwände/Schallschutzwände in Verbindung mit den Baumaßnahmen des Neubaugebietes Benther Blick geplant bzw. schon errichtet?
2. Wer trägt die Kosten für die Errichtung der Lärmschutzwände/Schallschutzwände?
Schriftlich beantwortet.
zu.1.:
Im November 2021 wurde entlang des Verbindungsgleises von der Güterumgehungsbahn zur Bahnstrecke Hannover – Hameln eine 3 m hohe Lärmschutzwand errichtet. Sie erstreckt sich von der Brücke über den Karl-Thürmer-Weg bis an die Brücke über den Trog der Bundesstraße 65 und hat eine Gesamtlänge von etwa 450 m. Weitere Lärmschutzwände sind im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet Benther Blick nicht vorgesehen.
zu 2.:
Die HRG – Hannover Region Grundstücksgesellschaft trägt als Grundstückseigentümerin und Investorin die Kosten für sämtliche Erschließungsarbeiten des Projektes Benther Blick. Hierzu zählen auch die Kosten der Lärmschutzwand von der Planung bis zur Fertigstellung.
TOP 10.
A N T R Ä G E
TOP 10.1.
der AfD-Fraktion
TOP 10.1.1.
Antrag zur Verpflichtung Anfragen während der Bezirksratssitzungen vorzulesen
(Drucks. Nr. 15-0621/2022)
Bezirksratsherr Hirche verliest den Antragstext.
Antrag,
die Anfragen bei den Bezirksratssitzungen mit ihrer Begründung vollständig vorzulesen.
Bezirksratsfrau Fuhrmann teilt mit, dass man diesem Antrag zustimmen werde, da eine schriftliche Beantwortung nicht einer transparenten Politikgestaltung zuträglich sei.
Bezirksratsherr Stamer verweist noch einmal auf die hohen coronabedingten Inzidenzwerte und die hieraus abzuleitende Eindämmung von Sitzungszeiten im Präsenzformat.
Sobald sich die Infektionslage verbessere, werde man sicherlich wieder zu einer Verlesung zurückkehren. Derzeit sei ein solches Verfahren jedoch nicht geboten.
Bezirksbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion zudem die grundsätzliche Verpflichtung zu einer steten mündlichen Verlesung der Anfragen in den Bezirksratssitzungen vorsehe. Da niemand voraussehen könne, ob künftig immer die Umstände gegeben sein werden, um eine mündliche Behandlung vornehmen zu können, könne dem Antrag mit dieser Formulierung ohnehin nur schwerlich gefolgt werden.
Bezirksratsherr Hirche sei erschüttert, dass sich die beiden zahlenmäßig stärksten Fraktionen des Bezirksrates gegen eine mündliche Verlesung aussprechen würden. Man könne deutlich erkennen, dass den anwesenden Menschen des Stadtbezirkes an einer Verlesung gelegen sei. Die CDU-Fraktion stelle sich in ihrem Verhalten als Kofferträger der SPD-Fraktion dar.
Bezirksbürgermeister Schule bittet anschließend um Abstimmung.
Auf Verlangen der AfD-Fraktion wird eine namentliche Abstimmung durchgeführt.
Bezirksratsherr Ates abwesend
Bezirksratsherr Bandmann dagegen
Bezirksratsfrau Fuhrmann dafür
Bezirksratsfrau Grammel Enthaltung
Bezirksratsherr Hirche dafür
Bezirksratsherr Högel abwesend
Bezirksratsherr Höhne dagegen
Bezirksratsherr Hüttenmeister dagegen
Bezirksratsherr Keller dafür
Bezirksratsfrau Klebe-Politze abwesend
Bezirksratsherr Reglitz dafür
Bezirksratsherr Reimann-Lübker dagegen
Bezirksbürgermeister Schulz dagegen
stellv. Bezirksbürgermeister Dr. Schulz dagegen
Bezirksratsfrau Schwörer dagegen
Bezirksratsherr Stamer dagegen
Bezirksratsfrau Stibbe dafür
Bezirksratsfrau Thaddey dagegen
5 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung; somit abgelehnt.
TOP 10.1.2.
Ukrainekrieg: Abschiebung abgelehnter Asylbewerber
(Drucks. Nr. 15-0667/2022)
Bezirksratsherr Hirche verliest den Antragstext.
Die Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich alle abgelehnten Asylbewerber abzuschieben, die in unserem Stadtbezirk gemeldet sind, um Platz für europäische Kriegsflüchtlinge zu schaffen.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker führt aus, dass man sich im Grunde schämen müsse,
dass ein solcher Antrag in der vorgetragenen Darstellung durch ein demokratisches
Gremium überhaupt behandelt werden müsse.
Es zeige sich erneut, dass der AfD-Fraktion vorrangig daran gelegen sei, einzelne
Personengruppen zu diskriminieren, zu diskreditieren und zu stigmatisieren. Es sei
unerträglich, dass durch den vorliegenden Antrag versucht werde, vor dem Hintergrund des
schrecklichen Ukraine-Konfliktes, einzelne Menschen und Personengruppen, die dringend
auf Hilfe angewiesen seien, gegeneinander auszuspielen und aus diesem Gebaren
vermeintlich politischen Profit zu erzielen. Man müsse sich fragen, mit welchem Recht sich
die AfD anmaße, beurteilen zu wollen, welche Menschengruppen über ein stärkeres Anrecht
auf Schutz und Hilfe verfügen würden. Es handele sich um Personen, die aus purer Not
gezwungen seien ihre Heimat zu verlassen. Wieder einmal werde durch einen AfD-Antrag
versucht fremdenfeindliche Intentionen zu verbreiten.
Aus diesem Grund stelle er für die SPD-Fraktion einen Antrag auf Nichtbefassung dieses
Antrags.
Bezirksratsherr Hirche führt aus, dass es in Deutschland nun mal Gesetze gebe, welche
letztlich auch befolgt werden müssten. Wenn ein durchlaufenes Asylgebungsverfahren
abgeschlossen sei und dieses nicht zu dem Ergebnis führe, dass sich ein Aufenthaltsrecht
ergibt, müsse in der Konsequenz die Rückkehr der betroffenen Personen in das Heimatland
bewirkt werden.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet anschließend um Abstimmung über den eingebrachten
Nichtbefassungsantrag.
13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen.
Der Antrag erreicht die vorgeschriebene Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen, sodass der Antrag zu Drucks. Nr. 15-0667/2022 nicht weiter behandelt wird.
TOP 10.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 10.2.1.
Verbesserung der Ladeinfrastruktur
(Drucks. Nr. 15-0189/2022)
Bezirksratsfrau Fuhrmann verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover aufzufordern, ein Konzept zur zukunftssicheren Ladeinfrastruktur anhand demographischer und verkehrspolitischer Daten vorzunehmen, damit auch BewohnerInnen in Bereichen, die im Wesentlichen aus Mehrfamilienhäusern bestehen, an der Erweiterung der eMobilität ohne große Hindernisse teilnehmen können.
Bezirksratsherr Höhne stellt die Zustimmung der CDU-Fraktion in Aussicht, merkt jedoch an, dass nicht jedes Gebäude über dieselben technischen Voraussetzungen verfüge und daher eine Herbeiführung entsprechender Ladeinfrastrukturen durchaus an mangelnden Voraussetzungen und Möglichkeiten scheitern könne.
Bezirksratsfrau Grammel regt eine Ergänzung des vorliegenden Antrags an. Man sollte auch an Ladestellen für den ÖPNV im Bereich von Endhaltestellen denken, da sich die vermehrte Einführung von E-Bussen derzeit bereits in der Umsetzung befinde.
Bezirksratsherr Dr. Schulz weist darauf hin, dass sich speziell im Stadtbezirk nur wenige Ladestationen für E-Fahrzeuge befänden. Insofern sei der vorliegende Antrag sinnvoll, zumal sich dieser primär auf den öffentlichen Bedarfskreis beziehe.
Herr Graen nimmt Bezug auf die vorangegangenen Ausführungen von Bezirksratsfrau Grammel. Demzufolge befinde sich nach seinem Kenntnisstand eine Ladestelle für den Bushaltestellenendpunkt in Ahlem bereits in Planung. Hierbei handele es sich überdies um ein Zuständigkeitsprojekt der infra. Weitere Endhaltestellen weise der Stadtbezirk nach seinem Wissen ohnehin nicht auf.
Bezirksratsherr Höhne und Bezirksratsherr Stamer empfehlen, über den vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zunächst ohne die von Bezirksratsfrau Grammel vorgeschlagene Anpassung abzustimmen. Ggf. könne man zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal auf dieses Anliegen zurückkommen, sofern sich der Bedarf darstellen sollte.
Bezirksratsherr Hirche verweist auf den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der AfD-Fraktion.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Verlesung des Antragstextes.
TOP 10.2.1.1.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-0189/2022 Verbesserung der Ladeinfrastruktur
(Drucks. Nr. 15-0622/2022)
Bezirksratsherr Hirche verliest den Antragstext.
Die Verwaltung wird beauftragt,
2. ein entsprechendes Ladekonzept vorzustellen.
Bezirksratsherr Keller ergänzt, dass der Änderungsantrag eine Spezifizierung des allgemein gehaltenen Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darstelle. Anhand der eingebrachten Änderung werde die Verwaltung, durch Benennung eines konkreten Standortes, zur Einrichtung einer verbesserten Ladeinfrastruktur aufgefordert. Hieraus ließen sich letztlich weitere Erkenntnisse für die gesamtheitliche Problematik ableiten. Insbesondere sei fraglich, ob die erforderlichen technischen Voraussetzungen überhaupt durch die Verwaltung im benötigten Umfang bereitgestellt werden könnten.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet anschließend um Abstimmung über den vorliegenden Änderungsantrag der AfD-Fraktion.
2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen; somit abgelehnt.
Hiernach bittet Bezirksbürgermeister Schulz um Abstimmung über den vorliegenden Haupt-Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.
TOP 10.2.2.
Wirksame Maßnahmen zum Unterbinden des Durchgangsverkehrs in Körtingsdorf
(Drucks. Nr. 15-0646/2022)
Bezirksratsherr Reglitz verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert zeitnah geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um den stark gestiegen Durchgangsverkehr im Quartier Körtingsdorf zu unterbinden und dem Bezirksrat darüber in der Sitzung am 12. Mai 2022 zu berichten.
Bezirksratsherr Höhne empfiehlt Aspekte von Aufpflasterungsmaßnahmen, die sich in den
Straßen Stollenweg und Bergkammstraße als wirkungsvoll erwiesen hätten, in diesem
Zusammenhang aufzunehmen.
Bezirksbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass der vorliegende Antrag jedoch in
erster Linie auf kurzfristige Maßnahmen abziele und Aufpflasterungsmaßnahmen eher
einen längeren Umsetzungszeitraum nach sich ziehen würden.
Es liegen keine weiteren Anmerkungen vor.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 10.2.3.
Verkehrssituation vor Grundschule / Familienzentrum / Sportverein in Körtingsdorf
(Drucks. Nr. 15-0647/2022)
Bezirksratsherr Reglitz verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert zeitnah geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um die teilweise chaotischen Verkehrssituationen vor der Gebrüder-Körting-Schule, dem Familienzentrum Petermannstraße und dem Badenstedter SC zu unterbinden und dem Bezirksrat darüber in der Sitzung am 12. Mai 2022 zu berichten.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.
TOP 10.2.4.
Freies WLAN
(Drucks. Nr. 15-0648/2022)
Bezirksratsfrau Fuhrmann verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Zumindest an den beiden Märkten in Badenstedt und Davenstedt, am Bürgergemeinschaftshaus in Ahlem oder vergleichbaren Orten durch Freifunk e.V. ein für alle Menschen nutzbares, freies WLAN installieren zu lassen. Die Materialien sollen durch die LH Hannover gestellt werden, desgleichen jeweils auch ein notwendiger DSL-Anschluss mit mindestens 50 MB/s. Die Installationen könnten durch Freifunk e.V. und deren UnterstützerInnen oder vergleichbare Vereine durchgeführt werden.
Bezirksratsherr Stamer führt aus, dass zur Installation von freien WLAN-Punkten
entsprechende Kooperationspartner*innen gefunden werden sollten, die ein entsprechendes
Angebot zur Verfügung stellen. Im Bereich des Davenstedter Marktes könnte dies zum
Beispiel unter Beteiligung des Kulturtreffs Plantage bewirkt werden. Ein solch lautender
Antrag sollte sich daher nicht an die Landeshauptstadt Hannover richten, da in der
Vergangenheit bereits ebensolche Bestrebungen nicht erfolgreich verlaufen seien.
Bezirksratsfrau Thaddey ergänzt, dass auch die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag in
dieser Form nicht unterstützen werde. Grundsätzlich unterstütze die SPD eine Förderung
des allgemeinen Miteinanders, speziell auch im Bereich der durch den Antrag benannten
Örtlichkeiten. Hierzu sollte jedoch der direkte zwischenmenschliche Umgang im primären
Fokus stehen. Die Förderung der sozialen Medien bzw. der gezielte Ausbau von
WLAN-Hotspots sollte hierbei jedoch nicht im Vordergrund stehen und werde daher im
Rahmen einer objektiven Kosten-Nutzen-Analyse nicht als vorrangig betrachtet.
Bezirksratsfrau Grammel weist darauf hin, dass bereits in einer früheren Wahlperiode
dieses Gremium durch einen Beschluss die Beschaffung von Routern unterstützt hätte, um
auf diesem Weg die Arbeit von Freifunker*innen zu fördern. Hieraus seien positive Effekte
für den Stadtbezirk hervorgegangen, sodass sich nicht erkennen lasse, weshalb man dem
vorliegenden Antrag nicht zustimmen sollte.
Der zehnte Sprecher aus dem Einwohner*innenkreis führt an, dass technisches Equipment durchaus vorhanden sei und er ein entsprechendes Anliegen – wie durch Bezirksratsherrn Stamer vorgeschlagen – an den Kulturtreff Plantage herantragen könnte. Wünschenswert sei es, wenn sich der Bezirksrat ggf. an entstehenden Folgekosten, zum Beispiel für die Einrichtung eines DSL-Anschlusses, beteiligen würde.
Bezirksratsherr Stamer unterstreicht den angetragenen Vorschlag des Sprechers. Letztendlich sollten Freifunkinitiativen auf privatrechtlicher Ebene vorangetrieben werden.
Bezirksratsfrau Stibbe weist darauf hin, dass der vorliegende Antrag in der Tat auch die Kostenunterstützung zur Einrichtung von notwendigen DSL-Anschlüssen umfasse. Überdies sei es durchaus auch Sache der öffentlichen Hand, entsprechende Initiativen zu unterstützen. Beispielsweise biete auch das Neue Rathaus mittlerweile einen freien WLAN-Hotspot an, der von den Einwohner*innen genutzt werden könne.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
7 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung; somit abgelehnt.
TOP 10.2.5.
Kreuzung Hermann-Ehlers-Allee / Empelder Straße
(Drucks. Nr. 15-0649/2022)
Bezirksratsherr Reglitz verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, die Verkehrsführung an der Kreuzung Hermann-Ehlers-Allee / Empelder Straße, nach Verbesserungen zu überprüfen.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker bekräftigt die Ausführungen und stellt die Zustimmung
der SPD-Fraktion in Aussicht.
Bezirksbürgermeister Schulz weist ergänzend darauf hin, dass hierbei auch die Verkehrssituation für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen bedacht werden sollte, die häufig lange Wartezeiten im Ampelbereich verbringen müssten, bevor diese eine Überquerung zulasse.
Anschließend bittet er um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 10.2.6.
Radwege im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0650/2022)
Bezirksratsfrau Stibbe verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Radwege im Bezirk 11 in ein Kataster zu überführen und bei der Gelegenheit die Sanierungsnotwendigkeit zu dokumentieren.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker führt aus, dass man den vorliegenden Antrag ausdrücklich unterstützen werde und als sehr positiv bewerte. Allerdings hätte man grundsätzlich erwarten dürfen, dass die Landeshauptstadt Hannover ein solches Verfahren durch eine Eigeninitiative umsetze.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.
TOP 10.2.7.
Tempo 30 vor Grundschule
(Drucks. Nr. 15-0651/2022)
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Autostraßen neben der Friedrich-Ebert-Grundschule komplett zur Tempo-30-Zone zu erklären und auszuweisen.
Auf Wunsch der AfD-Fraktion in die Fraktionen gezogen.
TOP 10.2.8.
Fahrradbügel am Benther Berg
(Drucks. Nr. 15-0671/2022)
Bezirksratsfrau Stibbe verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Fahrradbügel am Zugang des Benther Bergs auf Hannoverschem Stadtgebiet am Ende
des Albrecht-Scheffer-Wegs aufzustellen.
Bezirksratsherr Hirche stellt die Unterstützung der AfD-Fraktion in Aussicht. Ein geschilderter Bedarf an Fahrradbügeln sei ohne Zweifel vorhanden.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 10.3.
der CDU-Fraktion
TOP 10.3.1.
Ausbau von Fuß- und Radwegen am Hochbunker Hagenbleckstraße 21
(Drucks. Nr. 15-0678/2022)
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, am Hochbunker Hagenbleckstraße 21, die Seite zur Hagenbleckstraße, mit einem geeigneten Fuß- und Radweg auszubauen. Der Bereich zwischen dem neuen Fuß-und Radweg bis zum Gebäude soll dann für die Bürgerinnen und Bürger mit Rasen und Bänken versehen werden.
Auf Wunsch der SPD-Fraktion in die Fraktionen gezogen.
TOP 10.3.2.
Hinweisbeschilderung zum S-Bahnhof Bornum
(Drucks. Nr. 15-0679/2022)
Bezirksratsherr Stamer verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, insbesondere an der Hermann-
Ehlers-Allee / Karl Thürmer-Weg in geeigneter Weise möglichst unter Verwendung des
S-Bahn-Logos auf den S-Bahnhof Bornum hinzuweisen.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 10.3.3.
Prüfung des baufälligen Gebäudes Flohrgang / Ecke Altes Dorf in Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0680/2022)
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, das ältere baufällige Gebäude am Ende vom Flohrgang, Ecke Altes Dorf auf Stabilität und auf mögliche herabfallende Bauteile zu überprüfen. Damit soll eine Gefährdung der umliegenden Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere spielender Kinder, ausgeschlossen werden. Falls erforderlich soll der Eigentümer aufgefordert werden, das Gebäude umgehend durch ein Baugerüst abzusichern. Ferner bitten wir um Auskunft, ob das Gebäude eventuell unter Denkmalschutz steht.
Bezirksratsherr Stamer teilt mit, dass die CDU-Fraktion diesen Antrag zurückziehen
werde. Es habe zwischenzeitlich einen informativen Einwohneraustausch gegeben, der die
bestehenden Fragen und Aspekte zur weiteren Konzeptionierung für den Komplex zunächst
ausreichend beantwortet habe.
TOP 10.4.
der SPD-Fraktion
TOP 10.4.1.
Einsatz von Impfbussen bzw. Mobiler Impfteams für die Geflüchtetenunterkünfte
(Drucks. Nr. 15-0219/2022)
Bezirksratsherr Reimann-Lübker verliest den Antragstext.
Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert mit der Region Hannover (als zuständiger Gesundheitsbehörde) eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass zeitnah Impfbusse bzw. Mobile Impfteams für die Geflüchtetenunterkünfte im Stadtbezirk zum Einsatz kommen.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
TOP 10.4.1.1.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-0219/2022 Einsatz von
Impfbussen bzw. Mobiler Impfteams für die Flüchtlingsunterkünfte
(Drucks. Nr. 15-0623/2022)
Bezirksratsherr Hirche verliest den Antragstext.
Antrag,
auf den Einsatz von Impfteams/ Impfbussen speziell in Flüchtlingsunterkünften zu verzichten und dafür besser auf Eigenverantwortung und Eigeninitiative der Bewohner von Flüchtlingsunterkünften zu setzen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet anschließend zunächst um Abstimmung über den
vorliegenden Änderungsantrag der AfD-Fraktion.
2 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen; somit abgelehnt.
Hiernach wird um Abstimmung über den Hauptantrag gebeten.
13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.
TOP 10.5.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
TOP 10.5.1.
Prüfantrag: Verfügbarkeit und Legung von Fernwärmeleitungen
(Drucks. Nr. 15-0672/2022)
Bezirksratsfrau Grammel verliest den Antragstext.
Antrag:
Der Bezirksrat fordert die Landeshauptstadt Hannover und die enercity AG als örtliche Energielieferantin von Fernwärme auf, zu prüfen, ob im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt in Bereichen mit dichterer Mehrfamilienhaus-Bebauung deren Eigentümer*innen auf einen Fernwärmeanschluss zurückgreifen können, wenn sie den Wunsch haben, von fossilen Brennstoffen auf Fernwärme umzustellen. Auch die Legung von Fernwärmeleitungen fallen in die Prüfung, wenn die notwendige Infrastruktur noch nicht vor Ort zur Verfügung stehen sollte.
Bezirksratsherr Höhne führt aus, dass es zu diesem Grundsatzthema vor kurzem eine Informationsveranstaltung gegeben habe, an welcher alle interessierten Bezirksratsmitglieder hätten teilnehmen können. Die Vorstandsvorsitzende der enercity AG sowie die Vertreter*innen der Klimaschutzagentur der Landeshauptstadt Hannover hätten in diesem Rahmen umfänglich dargestellt, dass die Landeshauptstadt Hannover das Ziel verfolge, bis 2035 klimaneutral zu sein. Dies beinhalte selbstverständlich auch Fragen der Heizungsenergie. In der Tat gehöre der Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu dem Gebiet, welches an das Fernwärmenetz angeschlossen werden könne. Nach seinem Kenntnisstand werde es ab Mitte dieses Jahres jedoch bereits die Möglichkeit geben, unter Angabe der Wohnanschrift zu erfragen, ab wann die Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses gegeben sein werde und in welchem Kostenumfang dies voraussichtlich ermöglicht werden könne.
Die in diesem Gesamtvorhaben vorgesehene Fernwärmesatzung der Landeshauptstadt werde – wie auch im Antrag dargestellt – eine grundsätzliche Anschlusspflicht an das Fernwärmenetz beinhalten. Insofern empfehle er den vorgestellten Antrag zurückzuziehen, da sich die angetragenen Maßnahmen ohnehin bereits in verbindlicher Vorbereitung befinden würden.
Bezirksratsfrau Grammel unterstreicht, dass der Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt von einem entsprechenden Fernwärmeanschluss nicht umfasst sei.
Bezirksratsherr Höhne erwidert, dass von diesem Vorhaben das gesamte Stadtgebiet betroffen sei, wenn auch in zeitlich abgestuften Umsetzungsschritten. Einige Stadtbezirke würden bereits jetzt über entsprechende Anschlussmöglichkeiten verfügen, sodass diese bereits in einer ersten Phase umfasst würden.
Bezirksratsherr Keller empfiehlt, dass aus dem vorliegenden Antrag eine Anfrage formuliert werden könnte, die dann im Rahmen der nächsten Bezirksratssitzung beantwortet werden könne.
Bezirksratsfrau Stibbe nimmt ebenfalls Bezug auf die von Bezirksratsherrn Höhne benannte Informationsveranstaltung. Die in Aussicht gestellte Fernwärmesatzung werde sich in ihrer Rechtskraft in der Tat immer nur auf Gebiete und Stadtbezirke erstrecken, welche bereits über entsprechende Möglichkeiten zum technischen Anschluss an das Fernwärmenetz verfügen würden. Es bleibe jedoch anzumerken, dass es auch weiterhin Ausnahmemöglichkeiten von einem Fernwärmeanschluss geben werde, nämlich dann, wenn man alternative Wärmeversorgungssysteme nutze, die eine vorgesehene Reduzierung des CO2-Austausches ermöglichen würden. Dies sei zum Beispiel bei der Nutzung von Wärmepumpen denkbar. Störend empfinde sie in diesem Zusammenhang, dass die vorgesehene Satzung zum Beispiel die Nutzung von Biogas grundsätzlich ausschließe, obwohl eine entsprechende wissenschaftliche Entwicklung – gerade auf der Nutzungsebene von Wasserstoff und Methan – noch nicht abgeschlossen sei und voraussichtlich noch weitere Perspektiven eröffnen werde.
Bezirksratsherr Stamer weist darauf hin, dass es sich hier um einen reinen Prüfantrag handele. Insofern sei der Antrag durchaus sinnvoll. Man müsse in der Tat bedenken, dass es noch eine lange Zeit dauern werde, bis auch der Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt aufgrund der technischen Erfordernisse an das Fernwärmenetz angeschlossen werden könne.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker unterstützt die Darstellung seines Vorredners. Unabhängig von den beschriebenen Ausführungen im Rahmen einer Informationsveranstaltung, könne man sich die Absichten und Aussichten von enercity und der Landeshauptstadt Hannover durch einen solchen Prüfantrag schriftlich darstellen lassen.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet anschließend um Abstimmung.
10 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen.
TOP 10.6.
von Bezirksratsherrn Bandmann (FDP)
TOP 10.6.1.
Befestigung des Weges in der Verlängerung Davenstedter Markt zwischen Carlo-Schmidt-Allee und Schörlingstraße
(Drucks. Nr. 15-0674/2022)
Bezirksratsherr Bandmann verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Weg in der Verlängerung Davenstedter Markt zwischen CarloSchmidt-Allee und Schörlingstraße in ganzer Länge zu befestigen und von Schlaglöchern zu befreien (siehe Anlage, mit roten Pfeilen gekennzeichnet).
Bezirksratsherr Reglitz führt aus, dass der Antrag grundsätzlich begrüßenswert sei.
Jedoch habe der Bezirksrat – auf Basis eines CDU-Antrags und eines Änderungsantrags
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – im vergangenen Jahr bereits ein entsprechendes
Anliegen beschlossen. Die Verwaltung habe eine Umsetzung für dieses Jahr in Aussicht
gestellt. Insofern sei ein neuerlicher Antrag überflüssig.
Bezirksratsherr Stamer bestätigt die Ausführungen seines Vorredners.
Bezirksratsherr Bandmann bedankt sich für die Hinweise und zieht den Antrag daher zunächst zurück.
TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Bezirksbürgermeister Schulz stellt die vorliegenden Zuwendungsvorgänge kurz vor und bittet anschließend jeweils um Abstimmung.
TOP 11.1.
Interfraktioneller Antrag - Zuwendung 2022-01-STBR 11:
Projekt Kinder-Koch- und Garten-Gruppe
(Drucks. Nr. 15-0784/2022)
Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgenden Zuwendungsantrag zu beschließen:
Antrag Nr. 2022-01-STBR 11
Empfänger*in: Miteinander für ein schöneres Viertel MSV e.V.
in Kooperation mit WOHNEN PLUS Suttnerweg
Verwendungszweck: Kinder-Koch- und Garten-Gruppe
Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
Bezirksbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass hierzu ein Änderungsantrag der AfD-
Fraktion vorliegt.
TOP 11.1.1.
Änderungsantrag der AfD zu Drucks. Nr. 15-0784/2022 - Zuwendung 2022-01-STBR 11
Projekt Kinder- Koch- und Garten-Gruppe
(Drucks. Nr. 15-0853/2022)
Bezirksratsherr Hirche verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen,
1. die Zuwendungen für das Projekt Kinder-Koch- und Garten-Gruppe abzulehnen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine rechtliche Bewertung abzugeben und zu prüfen, ob ein Verstoß gegen die Satzung des Bezirksrates oder sogar des NKOMVG vorliegt.
Bezirksratsherr Höhne führt aus, dass es sich hier um einen gemeinnützigen und
eingetragenen Verein handele, welcher in regelmäßigen Abständen durch das Finanzamt
bezüglich ebendieser Gemeinnützigkeit überprüft werde. Der angetragene
Zuwendungsbeschluss fuße überdies auf den beschlossenen Richtlinien des
Stadtbezirksrates zur Vergabe eigener Mittel und entspreche den haushaltsrechtlichen
Maßgaben, welchen die Landeshauptstadt Hannover unterworfen sei.
Bezirksbürgermeister Schulz bittet anschließend um Abstimmung über den
Änderungsantrag der AfD-Fraktion.
Auf Verlangen der AfD-Fraktion wird eine namentliche Abstimmung über diesen
Änderungsantrag durchgeführt.
Bezirksratsherr Ates abwesend
Bezirksratsherr Bandmann dagegen
Bezirksratsfrau Fuhrmann dagegen
Bezirksratsfrau Grammel dagegen
Bezirksratsherr Hirche dafür
Bezirksratsherr Högel abwesend
Bezirksratsherr Höhne dagegen
Bezirksratsherr Hüttenmeister dagegen
Bezirksratsherr Keller dafür
Bezirksratsfrau Klebe-Politze abwesend
Bezirksratsherr Reglitz dagegen
Bezirksratsherr Reimann-Lübker dagegen
Bezirksbürgermeister Schulz dagegen
stellv. Bezirksbürgermeister Dr. Schulz dagegen
Bezirksratsfrau Schwörer dagegen
Bezirksratsherr Stamer dagegen
Bezirksratsfrau Stibbe dagegen
Bezirksratsfrau Thaddey dagegen
2 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen; somit abgelehnt.
Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Schulz um Abstimmung über den zugrundeliegenden Hauptantrag zu Zuwendungsvorgang 2022-01-STBR 11.
13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.
TOP 11.2
Interfraktioneller Antrag - Zuwendung 2022-02-STBR 11:
Städtepartnerschaftliche Begegnung 2022
(Drucks. Nr. 15-0785/2022)
Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgenden Zuwendungsantrag zu beschließen:
Antrag Nr. 2022-02-STBR 11
Empfänger*in: Verein zur Förderung der Partnerschaft zwischen Ahlem
und Petit-Couronne e.V.
Verwendungszweck: Durchführung einer städtepartnerschaftlichen
Begegnung 2022
Zuwendungsbetrag: 500,00 €
Einstimmig zugestimmt.
TOP 11.3.
Interfraktioneller Antrag - Zuwendung 2022-04-STBR 11:
Projekt Essbares Badenstedt
(Drucks. Nr. 15-0786/2022)
Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgenden Zuwendungsantrag zu beschließen:
Antrag Nr. 2022-04-STBR 11
Empfänger*in: Team hand-greiflich e.V. / Badenstedter Wildnisdetektive
Verwendungszweck: Projekt Essbares Badenstedt
Zuwendungsbetrag: 900,00 €
Einstimmig zugestimmt.
TOP 11.4.
Interfraktioneller Antrag - Zuwendung 2022-09-STBR 11:
Durchführung eines Frühlingsmarktes
(Drucks. Nr. 15-0787/2022)
Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgenden Zuwendungsantrag zu beschließen:
Antrag Nr. 2022-09-STBR 11
Empfänger*in: Arbeitsgemeinschaft der Ahlemer Vereine und
Verbände AGAV
Verwendungszweck: Zuwendung zur Durchführung eines Frühlingsmarktes
Zuwendungsbetrag: 178,52 €
Einstimmig zugestimmt.
TOP 11.5.
Interfraktioneller Antrag - Zuwendung 2022-10-STBR 11:
Durchführung Frühjahrsaktion
(Drucks. Nr. 15-0788/2022)
Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgenden Zuwendungsantrag zu beschließen:
Antrag Nr. 2022-10-STBR 11
Empfänger*in: Arbeitsgemeinschaft Davenstedter Vereine AGDV
Verwendungszweck: Zuwendung zur Durchführung eines Frühjahrsaktion
Zuwendungsbetrag: 160,42 €
Einstimmig zugestimmt.
TOP 11.6.
Interfraktioneller Antrag - Zuwendung 2022-11-STBR 11: Unterstützung für Menschen,
die durch den Ukrainekrieg in Not geraten sind
(Drucks. Nr. 15-0789/2022)
Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgenden Zuwendungsantrag zu beschließen:
Antrag Nr. 2022-11-STBR 11
Empfänger*in: Institution/Einrichtung/Verein des Stadtbezirkes
Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Verwendungszweck: Unterstützung von Menschen, die durch den Ukrainekrieg in Not geraten sind
Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
Einstimmig zugestimmt.
Bezirksbürgermeister Schulz bedankt sich anschließend bei den anwesenden
Einwohner*innen und schließt den öffentlichen Sitzungsteil.
Schulz Löpp
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer
