Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 16.03.2022

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 04.03.2022)
Protokoll (erschienen am 21.06.2022)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.07.BRB - Datum 07.06.2022

PROTOKOLL

4. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
am Mittwoch, 16. März 2022,
Rathaus, Ratssaal, Trammplatz 2, 30159 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.40 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren) (d=digital)

Bezirksbürgermeister Meese (Bündnis 90/Die Grünen)
(Stellv. Bezirksbürgermeister Pollähne) (SPD)
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
Bezirksratsfrau Bek (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Beszon) (DIE LINKE./DIE PARTEI)
Bezirksratsherr Bloch (FDP)
Bezirksratsfrau Bokah Tamejani 18.30 - 20.24 Uhr (DIE LINKE./DIE PARTEI)
Bezirksratsfrau Büsel d (SPD)
Bezirksratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hüsemann (SPD)
(Bezirksratsherr Jeng) (CDU)
(Bezirksratsfrau Kahmann) (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Münch d (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Scholz d (CDU)
Bezirksratsherr Schwertmann d (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Taplick (SPD)
Bezirksratsherr Wartenberg d (CDU)
Bezirksratsfrau Wieking (FDP)
Bezirksratsherr Dr. Wulf (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Carl d 18.30 - 21.11 Uhr (SPD)
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Ratsherr Hermann) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Killinger) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Zingler) (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Frau Groenigk d
Frau Kniep d
Frau Lahde-Fiedler d
Herr Selig

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.02.2022 (öffentlicher Teil)

3. Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder des Seniorenbeirates

4. Bericht aus dem Integrationsbeirat

5. Einwohner*innenfragestunde

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Postsportverein Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-2665/2021)

7. A N H Ö R U N G E N

8.1.7. Umlagefähigkeit von Umstellungskosten durch Fernwärmeanschluss
(Drucks. Nr. 15-0658/2022)

7.1. Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 0081/2022 mit 2 Anlagen)

7.1.1. Änderungsantrag zu Drucksache 0081/2022 Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 15-0659/2022)

7.1.2. Änderungsantrag zu DS 0081/2022 Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 15-0807/2022)

7.2. Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße
(Drucks. Nr. 0687/2022 mit 1 Anlage)

8. A N F R A G E N

8.1. in Reihenfolge ihres Eingangs nach §14 (3) + § 32 GO des Rates

8.1.1. Lolli-Tests im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0635/2022)

8.1.2. Fehlende Fahrradanlehnbügel Hildesheimer Str. 75 - 77
(Drucks. Nr. 15-0641/2022)

8.1.3. Installierte Fahrradanlehnbügel in Südstadt-Bult in 2021
(Drucks. Nr. 15-0642/2022)

8.1.4. Baumschutz in der Wißmannstraße
(Drucks. Nr. 15-0643/2022)

8.1.5. Anbindung Anna-Zammert-Str. / An der Weide an den ÖPNV
(Drucks. Nr. 15-0653/2022)

8.1.6. Überwachung ruhender Verkehr
(Drucks. Nr. 15-0657/2022)

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. Informationen über Bauvorhaben

11. A N T R Ä G E

11.1. aus der letzten Sitzung

11.1.1. Ampelschaltungen bei rechtsabbiegenden Autos am Aegi
(Drucks. Nr. 15-0363/2022)

11.1.2. Mehr Grün in der Stresemannallee
(Drucks. Nr. 15-0350/2022)

11.1.2.1. Änderungsantrag zu DS 15-0350/2022 - Mehr Grün in der Stresemannallee
(Drucks. Nr. 15-0812/2022)

11.1.3. Mehr Verkehrssicherheit für Radfahrer an der Kreuzung Marienstr. / Sallstr.
(Drucks. Nr. 15-0353/2022)

11.2. der CDU-Fraktion

11.2.1. Erneuerung des Radwegs in der Sallstraße zwischen Krausenstraße und Bertha-von-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-0636/2022)

11.2.2. Neue Fahrradbügel für die Langensalzastraße
(Drucks. Nr. 15-0637/2022)

11.2.2.1. Neue Fahrradbügel für die Langensalzastraße
(Drucks. Nr. 15-0845/2022)

11.2.3. Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen „Fahrradstraße“ in der Stolzestraße
(Drucks. Nr. 15-0638/2022)

11.2.3.1. Zusatzantrag zu DS15-0638/2022: Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen „Fahrradstraße“ in der Stolzestraße
(Drucks. Nr. 15-0808/2022)

11.3. Gemeinsam von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

11.3.1. Verbesserung Kreuzungsbereich „An der Weide“ und „Anna Zammert-Straße“
(Drucks. Nr. 15-0654/2022)

11.3.2. Parkverbot südlicher Robert-Koch-Platz
(Drucks. Nr. 15-0655/2022)

11.3.3. Radaufstellflächen (ARAS) an der Kreuzung Krausenstraße/Schlägerstraße
(Drucks. Nr. 15-0656/2022)

11.4. der SPD-Fraktion

11.4.1. Benennung der Streuobstfläche an der Hoppenstedtwiese in den „Thomas-Schrader-Hain“
(Drucks. Nr. 15-0661/2022)

11.5. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

11.5.1. Anhörung zur Drucksache „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße” (Drucks. Nr. 0687/2022)
(Drucks. Nr. 15-0806/2022)

11.5.1.1. Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag Anhörung zur Drucksache „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße” (Drucks. Nr. 0687/2022)
(Drucks. Nr. 15-0838/2022)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

12.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0666/2022)

13. EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

13.1. Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0683/2022)

13.1.1. Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0683/2022 N1)






I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Meese eröffnete die Sitzung und stellte die fristgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
- Zu den TOPs 7.1. und 11.1.2. und 11.2.3. liegen Änderungsanträge bzw. ein Zusatzantrag vor, die allen zugesandt wurden und die dann als Tops 7.1.1., 7.1.2., 11.1.2.1.und 11.2.3.1. behandelt werden.
- Weiterhin liegt ein Dringlichkeitsantrag vor, für eine Anhörung zum Thema Geibelstraße. 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Dieser Antrag wird unter TOP 11.5.1. behandelt
- Weiterhin gibt es auch zu diesem Dringlichkeitsantrag einen Änderungsantrag der FDP, der unter TOP 11.5.1.1. behandelt wird.
- Zu TOP 13.1. gibt es eine Neufassung, die unter TOP 13.1.1. behandelt wird.
- Die Beantwortung der Anfragen erfolgt in schriftlicher Form, außer zu TOP 8.1.7., diese wird vor TOP 7.1. mündlich beantwortet.
- TOP 10 wird abgesetzt, da es keine Berichtspunkte gibt, Frau Lahde-Fiedler steht aber für Fragen zur Verfügung.
- Die Antwort zu der Anfrage TOP 8.1.3. wird schriftlich nachgereicht
- TOP 11.2.1. wurde von der SPD in die Fraktion gezogen.
- TOP11.4.1. wurde von Bündnis90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.02.2022 (öffentlicher Teil)
Einstimmig


TOP 3.
Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder des Seniorenbeirates
Bezirksbürgermeister Meese bedankte sich bei Herrn Dr. Ropohl für seine geleistete 6-jährige Arbeit im Seniorenbeirat.
Herr Dr. Ropohl bedankte sich für die Wertschätzung und führte aus, dass er sich in der Zukunft in der Förderung junger Musiker*innen engagieren möchte.

Herr Dr. Ropohl wurde verabschiedet.


TOP 4.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Bezirksratsherr Taplick berichtete als neuer Vorsitzender des Integrationsbeirates über die kürzlich stattgefundene Sitzung des Gremiums.
  • Neben der Verabschiedung von Herrn Meese als vorheriger Vorsitzender ging es vor allem um die Situation in der Ukraine. Als Ergebnis habe man einen Antrag für diese Sitzung verfasst.
  • Weiterhin sein Frau Hempeler aus dem Schwesternhaus auf der Bult vom Küchenprojekt zu Gast gewesen, welches der Integrationsbeirat ja gefördert hatte. Auch hier seien Initiativen zur Hilfe für die Unterbringung Geflüchteter aus der Ukraine in Vorbereitung. Auch die Aufnahme von Menschen mitTieren sei dort möglich.
  • Am 6.6. finde das ökomenische Pfingstfest auf dem Stephansplatz statt.
  • aus der AG Alltagsrassismus gebe es eine kreative Aktion, bei der viele Institutionen angesprochen wurden.
    Die Idee sei, Botschaften zu dem Thema Alltagsrassismus durch diverse Einrichtungen und Institutionen verfassen zu lassen und mit verschiedenen Methoden sichtbar zu machen, z.B. mit Straßenmalkreide, Bannern o.ä.. Die Art der Umsetzung solle den jeweiligen Akteuren allerdings selbst überlassen sein. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass aufgrund der entsprechende Rückmeldung der Fachverwaltung in dem Aufruf des Integrationsbeirates nicht stehen dürfe, dass die Botschaften im öffentlichen Raum, sondern auf dem eigenen Grundstück, z.B. Schulhöfen, an- oder aufgebracht werden.

TOP 5.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Anwohner fragte nach dem weiteren Verfahren mit dem Grundstück in der Spielhagenstraße gegenüber des LIDL.
Frau Lahde-Fiedler antwortete, dass zwar Gespräche stattfinden würde, aber es gebe noch keine Ergebnisse.
Ebenfalls fragte der Anwohner nach der bundesweiten Messung von Radon-Gas und ob es diesbezüglich auch Ergebnisse für Südstadt-Bult gebe.
Protokollantwort:
Für das Thema „Radioaktivität in der Umwelt“ ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zuständig. Auf seiner Internetseite (www.bfs.de) hat das Bundesamt als Ergebnis der bundesweiten Radonmessungen Karten zur regionalen Verteilung von Radon im Boden hinterlegt. Diese sind mit dem Suchbegriff „Radon“ schnell zu finden. Neben den Karten gibt es weitere Informationen zum radioaktiven Gas Radon, z. B. zu Radonmessungen, Radon am Arbeitsplatz und zu Schutzmaßnahmen.

Die Kontaktdaten:
Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 10 01 49
D-38201 Salzgitter
Telefon: +49 (0) 30 18333-0
E-Mail:
ePost@bfs.de (allgemeine E-Mail-Adresse)
info@bfs.de (Verbraucherservice, Bestellung von Informationsmaterial)


TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Postsportverein Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-2665/2021)
Aus der SPD-Fraktion kam die Frage, ob die Verwaltung einmal eine Informationsveranstaltung durchführen könne, in der die Sportstätten und die Arbeit der Sportvereine vorgestellt werden.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen verwies dazu auf die regelmäßig alle 2 Jahre stattfindenden Sportplatzbegehungen.

Antrag,

zu beschließen, dem Postsportverein Hannover e.V. (Post SV) für den Neubau von zwei Padel Tennisplätzen auf dem Vereinsgelände Bischofsholer Damm 121 eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von bis zu

79.500,00 €

zu bewilligen.

Einstimmig


TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.7.
Umlagefähigkeit von Umstellungskosten durch Fernwärmeanschluss
(Drucks. Nr. 15-0658/2022)

In der Bezirksratssitzung am 15.02.2022 des Bezirksrates Südstadt-Bult wurde von der Verwaltung und Enercity die geplante Fernwärmesatzung für Hannover und der damit verbundene Umstellungsprozess vorgestellt. Hierbei wurde u.a. erwähnt, dass Installationsarbeiten im anzuschließenden Haus notwendig sind, die der Eigentümer zu tragen hat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
  1. Sind diese Umstellungskosten auf die Mieter umlegbar und wenn ja unter welche Voraussetzungen?
  2. Wenn diese Kosten umlegbar sind, welche Folgen ergeben sich für einen Mieter, wenn sein Vermieter von den Fördermöglichkeiten keinen Gebrauch macht und damit die umzulegenden Kosten höher sind?
  3. Wenn die Kosten umlegbar sind, wie beurteilt die Verwaltung die Auswirkung auf die Mietpreise, insbesondere für sozial schwächere Mieter?


Fragestellungen des Mietrechts fallen nicht in den Kompetenzbereich der Klimaschutzleitstelle. Grundsätzlich wird das Mietrecht auf Bundesebene geregelt und ist kein Gegenstand der vorgeschlagenen Fernwärmesatzung. Als Interessenvertretung von Mieter*innen ist der Deutsche Mieterbund Hannover e.V. (Internetseite: https://www.dmb-hannover.de/home.html) eine kompetente und bewährte Anlaufstelle für Fragen zur Modernisierung und deren Umlegbarkeit.

Allgemein gilt für die Umlegung von Kosten der Modernisierungsmaßnahmen, dass entweder eine Wohnwertverbesserung erreicht oder Energie eingespart werden muss. Instandhaltungsanteile müssen abgezogen werden. Ziel der geplanten Preisgestaltung von enercity ist es, dass die Fernwärme-Anschlusskosten auf vergleichbarem Niveau liegen wie beim Tausch einer Gasheizungsanlage und dass die Kunden*innen langfristig mehr Vorteile durch die Fernwärme haben als mit einer Gasheizung. Ist der Instandhaltungsaufwand genauso hoch wie der Fernwärmeanschluss, können keine Modernisierungskosten umgelegt werden.

Auf Nachfrage des Fragestellers fasste Herr Selig nochmals zusammen, dass enercity erreichen wolle, dass keine umlegbaren Modernisierungskosten entstehen.


TOP 7.1.
Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 0081/2022 mit 2 Anlagen)

Zu den eingereichten Änderungsanträgen äußerte die CDU-Fraktion, dass sie sich wünsche, dass beide angenommen werden. Sie sehen es als existentiell an, dass es keinen Anschluss- und Benutzungszwang gebe.
Bündnis90/Die Grünen kündigte an, dass man den Änderungsantrag der FDP ablehnen werde, da diese auf Ratsebene dem Anschlusszwang zugestimmt habe. Die von der CDU verlangte Erweiterung auf die Bult werde man ebenfalls nicht mittragen, da diese vorrangig auf Einfamilienhäuser zielen würde und das sei einfach unwirtschaftlich.

Antrag,

die Einführung anliegender Fernwärmesatzung einschließlich Anlage (Lageplan Fernwärmeversorgungsgebiet) zu beschließen.

Mit den Änderungen aus DS Nr.: 15-0807/2022 mit 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.


TOP 7.1.1.
Änderungsantrag zu Drucksache 0081/2022 Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 15-0659/2022)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die oben genannte Drucksache wird wie folgt geändert:

Der §6 Abs 2, Benutzungszwang, der Satzung über die öffentliche Versorgung mit Fernwärme in der Landeshauptstadt Hannover (Fernwärmesatzung Hannover) wird ersatzlos gestrichen.

4 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.1.2.
Änderungsantrag zu DS 0081/2022 Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 15-0807/2022)

Die Antragsteller machten darauf aufmerksam, dass der letzte Abschnitt der Begründung sich durch die Anfrageantwort überholt habe. Im Antragstext müsse einmal "die" gestrischen werden und "können" durch "kann" ersetzt werden.

Antrag

Die oben genannte Drucksache wird wie folgt geändert:

Es wird wohlwollend geprüft, ob die in Anlage 1 der Fernwärmesatzung der Lageplan dahingehend ergänzt werden können, dass auch das zwischen folgenden Straßen liegende Gebiet der Südstadt als Versorgungsgebiet der Fernwärmeversorgung ausgewiesen wird:


Geibelstraße (ab Alte Döhrener Straße bis Sallstraße), Sallstraße (ab Geibelstraße bis Lutherstraße), Lutherstraße (ab Sallstraße bis Große Düwelstraße), entlang des Bahndammes (von Am Südbahnhof bis Altenbekener Damm), Altenbekener Damm (von Bahndamm bis Duisburger Straße), Duisburger Straße, Hilde-Schneider-Allee, Hildesheimer Straße (von Hilde-Schneider-Allee bis Altenbekener Damm), Altenbekener Damm (von Hildesheimer Straße bis Alte Döhrener Straße) und Alte Döhrener Straße (von Altenbekener Damm bis Geibelstraße)

15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 7.2.

Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße
(Drucks. Nr. 0687/2022 mit 1 Anlage)

Frau Kniep
vom Fachbereich Tiefbau erläuterte anhand der beigefügten Präsentation
(Anhang 1) die Drucksache.
In der folgenden Diskussion beantwortete sie die gestellten Fragen wie folgt:
  • Die Klimaresilienz habe man im Blick gehabt, aber nicht explizit in die Drucksache eingearbeitet.
  • Die E-Ladesäulen sind noch frei planbar an jedem Stellplatz möglich. Hierzu sei man mit enercity im Gespräch und könne sich nach den zu meldenden Bedarfen richten.
  • Fahrradanlehnbügel werden gleichmäßig über die gesamte Strecke verteilt.
  • Bei der Leitung des Radverkehrs zum Geibelplatz wurden verschiedene Varianten entworfen. Herausforderung war die abknickende Vorfahrt, die schlechten Sichtbeziehungen und der Busverkehr. Man habe sich dann für einen 2-Wege-Radverkehr entschieden, da dieser die höchste Verkehrssicherheit verspricht, auch für ungeübte Radfahrer*innen.
  • Im Bereich der Einmündungen sind zusätzliche Beleuchtungskörper geplant. Gerade dort, wo große Baumkronen den Lichteinfall auf die Verkehrsflächen verhindern. Insgesamt wird für die gesamte Straße ein Beleuchtungsprofil erstellt.
  • Zum Erreichen der Sitzbänke gegenüber des Seniorenheimes werde es keine zusätzlichen Überwege geben, da die Lichtsignalanlagen in einer zumutbaren Entfernung seien.
  • Die Straße werde an allen Einmündungen und Überwegen natürlich behindertengerecht ausgeführt.
  • Eine einheitliche Geschwindigkeit auf der ganzen Straße ist leider nicht möglich, da man keine einheitlichen 30 km/h machen könne. Die Straße ist Bestandteil des Hauptstraßenvorbehaltsnetzes.
  • Die gesamte Straße bekommt ein zusätzliches Entwässerungssystem.
  • Ein große Herausforderung sei, das Eingangsniveau der Häuser zu halten, hier wolle man ja keine Stufen schaffen.
  • Der Stephansplatz sei nicht gleich am Anfang im Plan, da man sich diese aufwendigen Arbeiten nicht anschließend durch mehr Verkehr (z.B. Umleitungsstrecke Südschnellweg) wieder kaputt machen lassen möchte.
  • Der Radverkehr am Stephansplatz während der Markttage werde keine bessere Situation bekommen, obwohl man dies versucht habe. Die Radfahrer müssten hier also weiterhin an Markttagen absteigen, so wie an anderen Märkten auch.
  • Alle Bäume der Straße sind vital, standfest, von klimasicheren Sorten und im Baumkataster erfasst. Zwei oder 3 Bäume müssen entfernt werden
  • Die Anregungen aus dem Bürger*innen-Dialog haben größtenteils Einzug in die Planungen gefunden.
  • Bei den Aufpflasterungen sind trotzdem die Unterschiede zwischen Gehweg und Fahrbahn erkennbar, etwa durch die Entwässerungsrinnen oder eine andere Pflasterung.
  • Bei der Entwässerung der Straße und bei Hausanschlüssen wurde eine Kamerabefahrung durch die Stadtentwässerung vorgenommen. Defekte Leitungsabschnitte werden ausgetauscht.
  • Mit anderen Leitungsträgern erfolgt im Vorfeld der Baumaßnahme eine Koordinierungsrunde. Nach Fertigstellung besteht ein 5-jähriges Aufgrabungsverbot, wie bei allen anderen Straßen auch.
  • Es entfallen ca. 100 PKW-Stellplätze für Fahrradanlehnbügel, Aufenthaltsflächen und die Herstellung von Sichtbeziehungen.
  • Die Breite der Stellplätze ist mit 2,50 m angegeben. Zur Zeit stehen häufig 3 PKW zwischen 2 Bäumen, das wird dann kaum noch möglich sein und entsprechend gekennzeichnet werden.
  • Es wird Poller geben, die verhindern sollen, dass PKW auf dem Radweg stehen. Die Länge der Parkplätze wird 5,0-5,5 m betragen.


Als Bitte wurde geäußert noch einmal die Ergebnisse der Bürgerinnenbeteiligung, sowie die farbige Präsentation zu bekommen.

Antrag,

1. dem Umbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht Stadtbezirksrat gemäß gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe für die Bauabschnitte 1, 2 und 6 mit Gesamtkosten i.H.v. 3.360.000€ zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101086

Bezeichnung Gemeindestraßen / Geibelstraße

Die Finanzierung der Gesamtbaumaßnahme wird in 2022-25 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2022 zu Lasten 2023-2025.

Es wurde eine Kostenschätzung mit aktuellen Einheitspreisen für die gesamte Baumaßnahme erarbeitet. Dabei wurden Gesamtkosten i.H.v 9.400.000€ ermittelt. Aufgrund der Bauzeit über mehrere Jahre werden in der vorliegenden Drucksache allerdings nur die Bauabschnitte 1, 2 und 6 mit Realisierungschancen in 2023 und ggfs. Folgejahren zur Abstimmung gegeben.
Alle weiteren Bauabschnitte werden nach Überprüfung und Berücksichtigung von Preissteigerungen in den kommenden Jahren in einer separaten Beschlussdrucksache vorgestellt.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
in Reihenfolge ihres Eingangs nach §14 (3) + § 32 GO des Rates

TOP 8.1.1.
Lolli-Tests im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0635/2022)

Ab 15. Februar 2022 gibt es eine Coronavirus-Testpflicht an
Kindergärten. Auf Seiten des Kultusministeriums heißt es: „Dreimal
pro Woche müssen sich die Kinder ab drei Jahren dann vor dem Kita-
Besuch oder der Betreuung bei einer Tagespflegeperson auf das
Coronavirus testen.“ Für Kindergartenkinder sollen niedrigschwellige
Corona-Schnelltests, sogenannte Lutsch- oder Lolli-Tests, zur Verfügung
gestellt werden.
Die Beschaffung der Tests obliegt dem Land. Presseberichten zu Folge ist
das Land allerdings erst wieder Mitte April in der Lage, ausreichend Tests
zu beschaffen. Zwischenzeitlich sollen die Kommunen einspringen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Schnelltests sind derzeit für welche städtischen
Kindergärten bzw. Kindergärten in freier Trägerschaft im Stadtbezirk
vorhanden (zusätzlich bitte die Anzahl der Kinder angeben)?

2. Kann eine ununterbrochene Versorgung mit Schnelltests
sichergestellt werden?

3. Welche Erfahrung gibt es bisher mit diesen Schnelltests?


Mit der Einführung von freiwilligen Tests für Kinder im Kindergartenalter (3 Jahre bis Eintritt Grundschule) wurden zunächst sog. Lolli-Tests seitens des Landes den Kitas zur Verfügung gestellt. Nachdem zwischenzeitlich keine zertifizierten Lolli-Tests auf dem Markt verfügbar waren, wurden landesseitig zertifizierte, sog. Nasenabstrichtests den Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Mit der ab dem 15.02.2022 eingeführten Testpflicht (3 x pro Woche) für Kinder im Kindergartenalter hatte das Land angekündigt, dass wahrscheinlich ab April 2022 auch wieder zertifizierte Lolli-Tests zur Verfügung gestellt werden können. Aktuell wird allerdings von Seiten des Landes erwogen, die Testpflicht im März 2022 wieder aufzuheben.

Derzeit stellt das Land für die verpflichtende Testung der Kinder pro Kind drei Nasenabstrichtests zur Verfügung. Da die Lolli-Tests von Kindern in der Regel besser akzeptiert werden, als Nasenabstrichtests, hat das Land den Kommunen freigestellt, bis zur Belieferung durch das Land, selbst Lolli-Tests zu beschaffen und den Kommunen bis zu einer festgelegten Grenze die Kosten für die Beschaffung zu erstatten. Aufgrund der Marktlage und des Erfordernisses, ebenso wie das Land eine EU-weite Ausschreibung durchführen zu müssen, hat sich die LHH (wie rund 70% der Kommunen in NDS) entschieden, keine eigene Beschaffung von Lolli-Tests vorzunehmen, sondern weiterhin das Angebot des Landes zu nutzen.

Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
1. Im Stadtbezirk besuchen ca. 1230 Kinder im Kindergartenalter eine Kita. Pro Kind werden, unabhängig von der Trägerschaft und der Betreuungsform, drei Nasenabstrichtests pro Woche seitens des Landes zur Verfügung gestellt.
2. Bislang konnte die Bereitstellung der Nasenabstrichtests verlässlich sichergestellt werden.
3. Die Erfahrungen mit den Nasenabstrichtests sind im Wesentlichen gut, sofern Kinder den Nasenabstrich verweigern, können sich ersatzweise die Eltern bzw. ein Elternteil testen. Da ausschließlich zertifizierte Tests zum Einsatz kommen, ist die Verlässlichkeit der Tests ist nach unseren Erfahrungen recht hoch.

Ergänzend möchten wir Folgendes mitteilen: Inzwischen werden von Seiten des Landes sogar bis zu fünf Antigen-Schnelltests für Kinder im Alter ab drei Jahren zur Verfügung gestellt. Während sich die Testpflicht weiterhin auf drei Tests pro Woche bezieht, soll damit im Fall eines Infektionsgeschehens in der jeweiligen Kindertagesbetreuung eine anlassbezogene Intensivierung der Testfrequenz von drei auf bis zu fünf Mal in der Woche ermöglicht werden. Dies auch um Quarantäneerfordernisse zu minimieren


TOP 8.1.2.

Fehlende Fahrradanlehnbügel Hildesheimer Str. 75 - 77
(Drucks. Nr. 15-0641/2022)

Mit Antrag vom 19.06.2019 wurden Fahrradanlehnbügel im Bereich Hildesheimer Str. 75 – 77 beantragt und von der Verwaltung prompt auch am 24.06.2019 zugesagt. Mit Anfragen vom 26.02.2021 und auch 15.09.2021 wurde erneut nach den immer noch nicht installierten Bügeln angefragt. „Die Aufträge werden bis Ende Oktober 2021 ausgeführt“ war die Antwort auf die Anfrage v. 15.09.2021. Am 22.11.2021 begannen tatsächlich Arbeiten mit dem Installieren dieser Bügel, die aber die Einfahrt zur Buchhandlung versperrten, so dass die Arbeiten abgebrochen wurden. Ein Mitarbeiter des FB Tiefbau war umgehend vor Ort und markierte neue Standorte am Rande der Mauer zwischen Buchhandlung und chinesischem Restaurant. Nach diesen Erwartung schürenden Markierungsarbeiten erfolgte bis heute keine Bügelinstallation hier. (Der Inhaber der Buchhandlung hat Fotos von den markierten Standorten gemacht, so dass keine neue Vermessung vorgenommen werden muss)

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Hat die Stadtverwaltung diesen Vorgang noch im Blick?

2. Wann wird sie nun endlich, definitiv und letztendlich verbindlich diese Bügel setzen und diese peinliche Geschichte zu Ende bringen?

Zu 1+2
Die Arbeiten für die neu zu setzenden Fahrradbügel wurden bereits beauftragt. Es handelt sich hier nicht um eine Umsetzung. Die Bügel sollen in fußläufiger Entfernung nördlich in größerer Stückzahl eingebaut werden.

TOP 8.1.3.
Installierte Fahrradanlehnbügel in Südstadt-Bult in 2021
(Drucks. Nr. 15-0642/2022)

Wie der HAZ und dem Stadt-Anzeiger-Süd zu entnehmen war, hat die Landeshauptstadt das gesteckte Ziel von 500 Fahrradanlehnbügeln pro Jahr im Jahr 2021 mit insgesamt 750 installierten Fahrradanlehnbügeln deutlich überschritten. Die Südstadt soll zu den Hochburgen dieser Aktion gehören.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Wie viele Fahrradanlehnbügel sind insgesamt in 2021 in Südstadt und Bult aufgestellt worden (bitte jeweils getrennt beantworten)?

2. Wie viele davon stammen, nach Stadtteilen getrennt aufgeführt, aus dem 1000-Bügel-Programm der Region Hannover bzw. sind zusätzlich installiert worden?

Zu 1.:
In der Südstadt wurden im Jahr 2021 insgesamt 272 Fahrradbügel, im Stadtteil Bult 18 zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten in die öffentlichen Flächen eingebaut.

Zu 2.:
Eine genaue stadtbezirksbezogene Bezifferung ist nicht möglich, da die Verwaltung immer auch selbst Fahrradbügel fertigt, die stadtweit eingesetzt werden.


TOP 8.1.4.

Baumschutz in der Wißmannstraße
(Drucks. Nr. 15-0643/2022)

Mit Antrag vom 13.05.2020 wurde die Verwaltung gebeten, den Baumschutz in der Wißmannstraße vor auf dem Wurzelwerk parkenden Pkw durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Zugesagte geeignete Maßnahmen (DS 15-0910/2020 S1) zum Baumschutz sind bis heute allerdings unterblieben, s. beigefügte Fotos v. 24.02.2022.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung unternehmen, um das das Wurzelwerk schädigende Parken auf der südlichen Seite der Wißmannstraße, Einmündung Heinrich-Heine-Str. bis Beginn Schulgebäude, endlich wirkungsvoll zu unterbinden?

2. Wie zügig werden diese Maßnahmen umgesetzt?

3. Warum sind bisher noch keine geeigneten Maßnahmen erfolgt?

Vorbemerkung:
In der Stellungnahme zum Antrag (DS 15-0910/2020 S1) hatte die Verwaltung die Anordnung von Baumschutzbügeln in der Wißmannstraße im Zuge der Ertüchtigung der westlichen Nebenanlage grundsätzlich zugesagt, allerdings zu diesem Zeitpunkt noch ohne den Realisierungszeitpunkt der Baumschutzmaßnahmen konkret festzulegen.

Die vorliegende Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Jeweils an den beiden fahrbahnseitigen Ecken der Baumscheiben sind rechtwinklige Baumschutzbügel vorgesehen, welche die Baumscheiben vor dem Befahren von der Fahrbahnseite als auch vom Gehweg aus schützen sollen.
2. Die dauerhaften Baumschutzbügel werden im Zuge der Ertüchtigung der westlichen Nebenanlage im Anschluss an den Schul-/Kitaneubau 2024 eingebaut, da die Wißmannstraße bis dahin den Baustellenverkehr des Schul-/ Kitaneubaus aufnehmen muss. Da bereits schon jetzt eine Schädigung der Baumwurzeln durch parkende Autos entstanden ist, wird der städtische Pflegebetrieb die Baumstandorte in der Wißmannstraße schon bis Mitte April 2022 provisorisch durch die Installation von Holzpollern vor einem weiteren Überfahren/ Parken schützen.

3. Die Planungen für die dauerhaften und für die provisorischen Maßnahmen waren noch nicht abgeschlossen.

TOP 8.1.5.
Anbindung Anna-Zammert-Str. / An der Weide an den ÖPNV
(Drucks. Nr. 15-0653/2022)

Das Gewerbegebiet an der Anna-Zimmer-Straße und der Straße “An der Weide” hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt, es sind immer mehr Gewerbebetriebe ansässig, das Verkehrsaufkommen hat sich stetig erhöht. Eine Anbindung an den ÖPNV würde die Unternehmen für Arbeitnehmer und Kunden ohne eigenes Fahrzeug besser erreichbar machen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wurde die Möglichkeit einer Anbindung an den ÖPNV in der Vergangenheit bereits geprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2. Gibt es bereits konkrete Pläne für die Anbindung an den ÖPNV? Wenn ja, was ist geplant?

3. Wenn nein: Welche Voraussetzungen müssen für eine Anbindung an den ÖPNV erfüllt sein?


Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die Region Hannover weitergeleitet.
Die Region teilt mit:

Zu 1-3
„Die bessere Anbindung des Gewerbegebietes „An der Weide“ mit dem ÖPNV wird derzeit im Rahmen des Projektes „Stadtbuskonzept“ geprüft.

Eine Umsetzung des Stadtbuskonzeptes ist zum Fahrplan 2025 vorgesehen.“


TOP 8.1.6.
Überwachung ruhender Verkehr
(Drucks. Nr. 15-0657/2022)

Im Austausch unter den Bezirksratmitgliedern und auch Bürgern herrschte ein unklares Bild welche Organisationseinheiten in welchen Zeiträumen den ruhenden Verkehr im Bezirk überwachen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
  1. Welche Einheiten(Kommunaler Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachung, Polizei usw) überwacht grundsätzlich den ruhenden Verkehr im Bezirk?
  2. Welche dieser Einheiten tun dies in welchem Zeitrahmen? (z.B. Mo-Fr 7:00- 20:00)
  3. Welche dieser Einheiten tun dies eigenständig/regelmäßig geplant im Bezirk und welche anlassbezogen?


zu 1.)
Der ruhende Verkehr kann von allen drei genannten Organisationen überwacht werden. Vorrangig handelt es sich dabei gem. § 44 Abs. 1 StVO aber um eine Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde. Die Landeshauptstadt Hannover setzt dafür den Verkehrsaußendienst ein.

Zu 2.)
Das Stadtgebiet ist in mehrere Überwachungsbezirke eingeteilt. Der Stadtbezirk Südstadt-Bult liegt ganz überwiegend im Bezirk 4, der sich östlich der Hildesheimer Straße bis zur Stadtgrenze nach Laatzen erstreckt und im Norden von den Straßen Hans-Böckler-Allee, Kirchröder Straße, Tiergartenstraße und Lehrter Straße begrenzt wird. In diesem Bezirk ist ein*e Mitarbeiter*in von 07.00 h bis mittags tätig. In den Mittagsstunden beginnt dann ein*e ander*er Kollege*in, die/ der bis ca. 18.00 h im Einsatz ist.

Außerhalb der genannten Zeiten übernimmt der städt. Ordnungsdienst Aufgaben der Verkehrsüberwachung. So lässt er z.B. regelmäßig an Samstagen Falschparker aus für Umzüge temporär angeordneten Haltverboten abschleppen.

Schließlich kann auch die Polizei im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens den ruhenden Verkehr überwachen.

Zu 3.)
Eine routinemäßige, flächendeckende Verkehrsüberwachung findet nur innerhalb des Cityrings statt. Im übrigen Stadtgebiet finden Kontrollen fast ausschließlich aufgrund akuter Vorfälle (Bsp. behindernd geparktes Fahrzeug muss abgeschleppt werden), aufgrund von Hinweisen und Beschwerden oder aufgrund von speziellen temporären Überwachungsaufträgen (Bsp. Schulwegsicherung, Sicherheit Fahrradwege u.a.) statt.

TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Das Stadtbezirksmanagement macht auf eine Veranstaltung zum europäischen Nachbarschaftstag aufmerksam. Diese findet am 20.5.22 am späten Nachmittag statt und wird nach den aktuellen Planungen als Präsenzveranstaltung in einem Gebäude der Heimkehr stattfinden.
Es wird wie auch im letzten Jahr ein Table Quiz stattfinden. Das wurde im letzten Jahr online durchgeführt. Wenn Interesse an einer Teilnahme besteht, bat Frau Groenigk um eine kurze Rückmeldung. Sobald weitere Informationen vorliegen, wird das Stadtbezirksmanagement wieder informieren.


TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben

TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 11.1.1.
Ampelschaltungen bei rechtsabbiegenden Autos am Aegi
(Drucks. Nr. 15-0363/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, eine getrennte Freigabe des geradeaus fahrenden Radverkehrs und des nach rechts abbiegenden Kraftfahrzeugverkehrs für die Kreuzung Friedrichswall / Hildesheimer Straße zu prüfen.

14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 11.1.2.
Mehr Grün in der Stresemannallee
(Drucks. Nr. 15-0350/2022)

Die CDU-Fraktion bemängelte den Änderungsantrag und wies auf einen Antrag aus dem Jahr 2014 hin, wo Bündnis90/Die Grünen genau das Gegenteil forderten.
Die FDP bat um getrennte Abstimmung der Punkte des Änderungsantrages, wie im Beratungsergebnis ausgeführt. Man befürworte es nicht, den Fußweg wieder für den Radverkehr freizugeben. Dadurch würden mehr Gefahrenmomente geschaffen.
Bündnis90/Die Grünen erläuterten, dass man ja nicht eine verpflichtende Benutzung vorschreiben wolle, sondern nur eine Möglichkeit für Menschen, die sich unsicher fühlten.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten die Steinplatten auf der westlichen Seite der Stresemannallee südlich des Altenbekener Damms ab dem abbiegenden Geweg in stadtauswärtiger Richtung bis zur Zufahrt zur Grundschule Tiefenriede zu entfernen und die Fläche durch Aussaat von Rasen in die westlich davon anschließende Rasenfläche zu integrieren, die Verkehrsschilder wieder an den dann neuen Rand der Rasenfläche zu versetzen. Gleiches ist für den asphaltierten Bereich südlich der Einfahrt zur Grundschule Tiefenriede bis zur Kreuzung des südlichen Teils der Bismarckstraße bei der Zuwegung zur Elsa-Brändström-Straße zu prüfen.

Mit den Änderungen aus DS Nr.: 15-0350/2022 mit 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen beschlossen.



TOP 11.1.2.1.

Änderungsantrag zu DS 15-0350/2022 - Mehr Grün in der Stresemannallee
(Drucks. Nr. 15-0812/2022)

Antrag


Die oben genannte Drucksache wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird gebeten, den befestigten Weg auf der westlichen Seite der Stresemannallee südlich des Altenbekener Damms künftig bis zur Kreuzung Stresemanallee / Bismarckstraße auch für den Radverkehr freizugeben und zudem ergänzend für Fußgänger*innen den westlich parallel verlaufenden Schotterweg mit einer wasserdurchlässigen Bepflasterung zu befestigen.

Getrennte Abstimmung:
1.) "den befestigten Weg auf der westlichen Seite der Stresemannallee südlich des Altenbekener Damms künftig bis zur Kreuzung Stresemanallee / Bismarckstraße auch für den Radverkehr freizugeben."
12 Ja-Stimmen, 4 Nein Stimmen, 0 Enthaltungen
2.) "ergänzend für Fußgänger*innen den westlich parallel verlaufenden Schotterweg mit einer wasserdurchlässigen Bepflasterung zu befestigen."

14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen


TOP 11.1.3.
Mehr Verkehrssicherheit für Radfahrer an der Kreuzung Marienstr. / Sallstr.
(Drucks. Nr. 15-0353/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, an der südöstlichen Ecke der Kreuzung Sallstraße / Marienstraße auf der Sallstraße ein Verkehrszeichen Nr. 254 (Verbot für Radfahrer) aufzustellen.




Einstimmig


TOP 11.2.
der CDU-Fraktion

TOP 11.2.1.
Erneuerung des Radwegs in der Sallstraße zwischen Krausenstraße und Bertha-von-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-0636/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, den Radweg auf der Westseite der Sallstraße zwischen Krausenstraße und Bertha-von-Suttner-Platz zu sanieren und durch eine gut sichtbare Markierung vom jeweils parallel verlaufenden Gehweg abzugrenzen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 11.2.2.
Neue Fahrradbügel für die Langensalzastraße
(Drucks. Nr. 15-0637/2022)

Aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen kam die Anregung die Asphaltierung herauszulassen.
Daraufhin stellte die FDP-Fraktion einen Änderungsantrag.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die zugewucherte und abgängige Pflasterung des Gehwegs mit kleinen Steinen an der Grenze zum Bordstein vor dem Haus Nr. 22 zu erneuern (z.B. durch neue Pflasterung oder Asphaltierung, wie der Rest des Bürgersteigs) und dort eine angemessene Anzahl von Fahrradanlehnbügeln (ggf. auch für Lastenräder) schräg oder quer zur Fahrbahn zu installieren.

Mit den Änderungen aus DS Nr.: 15-0845/2022 einstimmig beschlossen.


TOP 11.2.2.1.
Neue Fahrradbügel für die Langensalzastraße
(Drucks. Nr. 15-0845/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die zugewucherte und abgängige Pflasterung des Gehwegs mit kleinen Steinen an der Grenze zum Bordstein vor dem Haus Nr. 22 zu erneuern (z.B. durch neue Pflasterung oder Asphaltierung, wie der Rest des Bürgersteigs) und dort eine angemessene Anzahl von Fahrradanlehnbügeln (ggf. auch für Lastenräder) schräg oder quer zur Fahrbahn zu installieren.

Einstimmig


TOP 11.2.3.
Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen „Fahrradstraße“ in der Stolzestraße
(Drucks. Nr. 15-0638/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die verschlissenen Fahrbahnmarkierungen „Fahrradstraße“ in der Stolzestraße zu erneuern.

Mit den Änderungen aus DS Nr.: 15-0808/2022 einstimmig beschlossen.


TOP 11.2.3.1.
Zusatzantrag zu DS15-0638/2022: Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen „Fahrradstraße“ in der Stolzestraße
(Drucks. Nr. 15-0808/2022)

Antrag
Der Antrag DS-Nr.15-0638/2022: Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen „Fahrradstraße“ in der Stolzestraße wird wie folgt ergänzt:

Die Verwaltung wird gebeten, die Verkehrszeichen 244.1 „Fahrradstraße“ an der Kreuzung Kleine Düwelstraße so zu versetzen / setzen, dass diese bereits vor der Einmündung in bzw. Überquerung der Stolzestraße positioniert sind.

Einstimmig


TOP 11.3.
Gemeinsam von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

TOP 11.3.1.
Verbesserung Kreuzungsbereich „An der Weide“ und „Anna Zammert-Straße“
(Drucks. Nr. 15-0654/2022)

Die CDU-Fraktion merkte an, dass man lieber schon Vorschläge zur Lösung an die Verwaltung geben wolle, da das Vertrauen in diese angesichts der Poller in der Spielhagenstraße etwas beschädigt sei.
Bündnis90/Die Grünen entgegneten, dass man an dieser komplizierten Stelle durchaus Vertrauen in die verkehrsplanerische und -rechtliche Kompetenz der Verwaltung habe. Die Kreuzung müsse insgesamt angefasst werden.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, den Kreuzungsbereich der Straßen so zu gestalten, dass sowohl Fußgänger*innen als auch Radfahrer*innen verkehrssicher diesen Kreuzungsbereich überqueren können.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 11.3.2.
Parkverbot südlicher Robert-Koch-Platz
(Drucks. Nr. 15-0655/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die südliche Straße des Robert-Koch-Platzes als Fahrradstraße ohne Kraftfahrzeugverkehr auszuweisen.

Einstimmig


TOP 11.3.3.
Radaufstellflächen (ARAS) an der Kreuzung Krausenstraße/Schlägerstraße
(Drucks. Nr. 15-0656/2022)

Die FDP-Fraktion bemängelte, dass es keine Möglichkeit für Radfahrende gebe um zu dieser Aufstellfläche zu kommen. Man müsste dann ja links überholen, was aber nur durch den Gegenverkehr möglich sei. Deshalb erschließe sich ihnen der Sinn nicht.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen entgegnete, dass normalerweise spätestens dann diese Flächen mit eine Zuführungsradspur versehen werden. Man warte ja leider auch noch immer auf den Ausbau der Schlägerstraße zur Fahrradstraße.
Die SPD-Fraktion merkte an, dass man einen Wegfall von Parkplätzen durch diesen Antrag heute nicht beschließen wolle.
Letztendlich blieb der Antrag ungeändert.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen,

die Verwaltung wird gebeten, an der Kreuzung Krausenstraße/Schlägerstraße in beide Richtungen der Fahrbahnen der Krausenstraße und der Schlägerstraße jeweils vor der Ampelanlage Markierungen für aufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS) anzubringen und die Ampelregelungen entsprechend anzupassen.

12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 11.4.
der SPD-Fraktion

TOP 11.4.1.
Benennung der Streuobstfläche an der Hoppenstedtwiese in den „Thomas-Schrader-Hain“
(Drucks. Nr. 15-0661/2022)

Antrag


Der neu gepflanzte Streuobststreifen am Westrand der Hoppenstedtwiese erhält den Namen „Thomas-Schrader-Hain“.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 11.5.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 11.5.1.
Anhörung zur Drucksache „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße” (Drucks. Nr. 0687/2022)
(Drucks. Nr. 15-0806/2022)

Herr Selig erläuterte das Prozedere für Anhörungen nach § 35 der GO.
Die CDU-Fraktion wies auf die bereits über 4 Jahre dauernde Arbeit an diesem Projekt hin und drängte auf eine baldige Abstimmung, da man sonst befürchte, dass aus Haushaltsnöten dieses Projekt vielleicht gar nicht stattfinde oder verschoben werde. Man sollte diese Chance für den Stadtbezirk aber nutzen.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen betonte, dass die Anhörung nötig sei, um eine unzureichende Planung dieser Sanierung zu verhindern. Die Politik beschließe als Souverän und nicht nur die Anwohner*innen, die bei der Bürgerbeteiligungsveranstaltung waren. Insofern seien die anzuhörenden Organisationen und ihre Expertisen wichtig für diesen Prozess. In der bisherigen Bürger*innenbeteiligung seien Freiraumplanung und Klimaresilienz noch kein Thema gewesen. Die Gelder seien bereits in der Mittelfristigen Finanzplanung bereits vorgesehen.
Die SPD-Fraktion ergänzte, dass die Meinung der Anwohner*innen schon ein sehr hohes Gut sei, welches man auch wertschätze. Man sehe die angestrebte Anhörung als angemessen und durch die Benennungsmöglichkeit Anzuhörender auch als ausgewogen an.
Die FDP-Fraktion befürwortete ebenfalls die Anhörung, da man hiermit auch dem überörtlichen Charakter der Straße eine entsprechende Bedeutung zukommen ließe.

Antrag

Der Bezirkrat möge beschließen:

1. Im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult wird eine Anhörung zur Drucksache „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße” (Drucks. Nr. 0687/2022) durchgeführt. Dazu werden Personen von folgenden Vereinen und Institutionen eingeladen:

  • ADFC Hannover
  • Bürgerbüro Stadtentwicklung
  • Fuss E.V.
  • Prof. Dipl.-Ing. Christian Werthmann (Institut für Landschaftsarchitektur/TU Hannover)

2. Die Drucksache Drucks. Nr. 0687/2022 wird von der Verwaltung zurückgestellt, bis die Anhörung im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult erfolgt ist.

Mit den Änderungen aus DS Nr.: 15-0838/2022 mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.


TOP 11.5.1.1.


Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag Anhörung zur Drucksache „Ausbau der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Tiestestraße” (Drucks. Nr. 0687/2022)
(Drucks. Nr. 15-0838/2022)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Zur Anhörung wird zusätzlich zu den genannten Vereinen und Institutionen auch ein Vertreter des ADAC, ersatzweise des ACE eingeladen.

Einstimmig


TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 12.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0666/2022)

Antrag

Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachstehend aufgeführte Zuwendungen:

Antrag Nr. 05-2022
Die Beratungsstelle Sallstraße erhält für Malerarbeiten und Beleuchtung eine Zuwendung von bis zu 2.000 €.

Antrag Nr. 06-2022
Dem Südstädter Kommödchen wird eine Zuwendung von bis zu 3.000 € als Zuschuss für die Jubiläumsinszenierung und die Anschaffung eines neuen Tonmischpultes gewährt.

Grundlage sind die eingereichten Anträge.
Die Zuwendungsempfänger haben bei der Verwendung und Abrechnung der Mittel nach den geltenden Zuwendungsbestimmungen des Bezirksrates zu handeln.

Einstimmig


TOP 13.
EIGENE MITTEL des Integrationsbeirates

TOP 13.1.
Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0683/2022)

Antrag,

Empfänger: Integrationsbeirat Südstadt-Bult - Eigeninitiative
Zuwendungsbetrag: bis zu 2.000,00 €
Verwendungszweck: für unterstützende, humanitäre und materielle Hilfestellungen für
nachbarschaftliche Netzwerke, Personen und Organisationen im
Stadtbezirk, bzw. in der Stadt im Zusammenhang mit aus der
Ukraine geflüchteten Menschen.

Erledigt durch Neufassung


TOP 13.1.1.
Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0683/2022 N1)

Antrag,

Empfänger: Integrationsbeirat Südstadt-Bult - Eigeninitiative
Zuwendungsbetrag: bis zu 2.000,00 €
Verwendungszweck: für unterstützende, humanitäre und materielle Hilfestellungen für
nachbarschaftliche Netzwerke, Personen und Organisationen im
Stadtbezirk, bzw. in der Stadt im Zusammenhang mit aus der
Ukraine geflüchteten Menschen.
Die Freigabe der Mittel für einzelne Projekte erfolgt durch den
Integrationsbeirat im Mail-Umlaufverfahren. Der Interkreis des
Bezirksrats wird regelmäßig über die Mittelfreigaben in Kenntnis
gesetzt.

Einstimmig


Für das Protokoll:



E. MEESE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer