Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 07.03.2022

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 25.02.2022)
Protokoll (erschienen am 03.05.2022)
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Landeshauptstadt Hannover - 67 - 23.03.2022

PROTOKOLL

04. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen am Montag, 7. März 2022, Rathaus, Ratssaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.36 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD) 14.00 - 15.15 Uhr
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
(Ratsherr Pieper) (SPD)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Frau Bastian (parteilos)
(Herr Dirscherl) (CDU)
(Frau Heitmüller-Schulze) (Seniorenbeirat, parteilos)
Herr Hildebrand (parteilos)
(Herr Kier) (Seniorenbeirat, FDP)
(Herr Kruse) (Seniorenbeirat, parteilos)
Bezirksratsfrau Muschter (Bündnis 90/Die Grünen)
(Herr Nieder) (SPD)
Frau Thome-Bode (Seniorenbeirat, parteilos)

Grundmandat:
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Ratsherr Keller (AfD)
Ratsfrau Sankowske (DIE LINKE.)
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt)

Verwaltung:
Stadträtin Ritschel (Dezernat V)
Frau Rolfes (Dezernat V)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Herr Musfeldt (Büro Oberbürgermeister)
Frau Malkus-Wittenberg (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Dr. Schlesier (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Wildermann (Dezernat V/LA21 Agenda- und Nachhaltigkeitsbüro)
Herr Breyvogel (Dezernat V/LA21 Agenda- und Nachhaltigkeitsbüro)
Herr Deitermann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Michaelis (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Butsch (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Hoffmann-Kallen (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Mania (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)


Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung von Protokollen

3.1. Genehmigung des Protokolls über die 02. Sitzung am 24.01.2022

3.2. Genehmigung des Protokolls über die 03. Sitzung am 07.02.2022

4. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Berufung des Kuratoriums Klimaschutzregion Hannover und des Klimaweisen-Rates
(Drucks. Nr. 0534/2022 mit 1 Anlage)

5. A N T R Ä G E

5.1. Antrag der CDU-Fraktion: "Ein Baum für jedes Neugeborene"
(Drucks. Nr. 2436/2021)

5.1.1. Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2436/2021: Baumpflanzungen für Neugeborene, Baumspenden und Baumpatenschaften
(Drucks. Nr. 0390/2022)

5.1.1.1. Zusatzantrag der Fraktion Die PARTEI & Volt zu Drucks. Nr. 0390/2022: Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2436/2021: Baumpflanzungen für Neugeborene, Baumspenden und Baumpatenschaften
(Drucks. Nr. 0391/2022)

5.1.2. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 2436/2021: Antrag der CDU-Fraktion: Ein Baum für jedes Neugeborene
(Drucks. Nr. 0394/2022)

5.2. Antrag der CDU-Fraktion zum Kupferloch in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 2757/2021)

5.3. Antrag der FDP-Fraktion: Überarbeitung der Baumschutzsatzung
(Drucks. Nr. 0400/2022)

6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

6.1. 241. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan(FNP) Hannover
Bereich Bothfeld
-Burgwedeler Straße-
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0151/2022 mit 2 Anlagen)

7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

7.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1881 - Wohnpark Brabrink
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2662/2021 mit 4 Anlagen)

7.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1889 – Kronsberger Höfe -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0318/2022 mit 4 Anlagen)

8. B E R I C H T    D E R    D E Z E R N E N T I N

9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -

11. Mitteilungen und Anfragen - nichtöffentlicher Teil -


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:
  • TOP 4.1. (DS Nr. 0534/2022) wurde auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen.

Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass eine gleichgeartete Drucksache sowie ein zugehöriger Änderungsantrag in der Sitzung der Regionsversammlung am 22.02.2022 bereits beschlossen worden seien.
Sollte die Stadtverwaltung, nach erfolgter Prüfung, die Vorschläge aus dem Änderungsantrag mit in die Drucksache aufnehmen, werde dem AUG in dessen nächsten Sitzung eine geänderte Fassung der Drucksache vorgelegt.
Die Tagesordnung wurde beschlossen. (Es war keine Presse für die Teilnahme per Videokonferenz angemeldet.)
TOP 2. Einwohner*innenfragestunde

Keine Wortmeldungen

TOP 3. Genehmigung von Protokollen

TOP 3.1. Genehmigung des Protokolls über die 02. Sitzung am 24.01.2022

Einstimmig

TOP 3.2. Genehmigung des Protokolls über die 03. Sitzung am 07.02.2022

Ratsfrau Ihnen machte darauf aufmerksam, dass in beiden Protokollen Herr Kier (FDP) unter den Mandatsträger*innen aufgeführt sei. Dieser sei inzwischen jedoch der stellvertretende Vorsitzende im Seniorenbeirat und gehöre damit zu den beratenden Mitgliedern innerhalb der Liste der Teilnehmer*innen.
Einstimmig

TOP 4. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1. Berufung des Kuratoriums Klimaschutzregion Hannover und des Klimaweisen-Rates
(Drucks. Nr. 0534/2022 mit 1 Anlage)

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

TOP 5. A N T R Ä G E

TOP 5.1. Antrag der CDU-Fraktion: "Ein Baum für jedes Neugeborene"
(Drucks. Nr. 2436/2021)

Ratsfrau Kraeft gab an, dass ihre Fraktion die Idee zu Neupflanzungen von Bäumen im Stadtgebiet begrüße. Dadurch könne man sowohl einen ökologischen als auch symbolischen Mehrwert für die Einwohner*innen Hannovers verbinden. Damit aus dieser Idee ein konkretes Vorhaben werden könne, hätten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU einen gemeinsamen Änderungsantrag formuliert.
Um jährlich die von der CDU vorgeschlagene Anzahl an Bäumen für die Neugeborenen in Hannover pflanzen zu können, müssten natürlich ausreichend Flächen vorhanden sein und zur Verfügung stehen, was jedoch leider nicht der Fall sei. Daher bewerte man die Erschließung möglichst vieler Flächen und Standorte im Rahmen von Baumpflanzungsplänen für die einzelnen Stadtbezirke als wichtiger, auch um den dortigen Einwohner*innen die Möglichkeit zur Beteiligung zu geben.
Man wolle gemeinsam die Verwaltung damit beauftragen, in Abstimmung mit den Pflanzungsplänen Angebote für bspw. die Anpflanzung eines Baumes für ein neugeborenes Kind, die Spende eines Baumes oder die Übernahme einer Baumpatenschaft zu entwickeln.
Zu dem Zusatzantrag Drucks. Nr. 0391/2022 der Fraktion Die PARTEI & Volt sei man der Meinung, dass man damit an dieser Stelle dem Thema eines Gedenkortes nicht angemessen gerecht werde und mit diesem Punkt gleichzeitig den Antrag überfrachte.
Sollte es tatsächlich aus der Stadtgesellschaft heraus den Wunsch nach einem zentralen Gedenkort geben, wäre eine breite und öffentliche Diskussion zu diesem Thema noch vor einem politischen Beschluss angemessen.
Darüber hinaus begrüße sie jedoch den europäischen Gedanken der FDP dazu, mit dem Änderungsantrag Drucks. Nr. 0394/2022 die Verwaltung prüfen zu lassen, ob eine Eintragung der in Hannover gepflanzten Bäume auf der EU-Plattform "Map my tree" möglich wäre, denn Klima- und Umweltschutz seien eine europaweite Aufgabe. Sie würde sich über einen sichtbaren Beitrag Hannovers zum Erreichen des europäischen Baumpflanzungsziels bis zum Jahr 2030 freuen.
[Siehe dazu: https://forest.eea.europa.eu/3-billion-trees/introduction]

Sie wolle an dieser Stelle eine getrennte Abstimmung über den Änderungsantrag Nr. 0394/2022 der FDP beantragen.


Insgesamt freue sie sich über die erfolgte, interfraktionelle Zusammenarbeit zum Umweltschutz. Gemeinsam habe man die beste Lösung herausgeholt und sie sei gespannt auf das Ergebnis.

Ratsfrau Zahl erläuterte zu dem Zusatzantrag Nr. 0391/2022 der Fraktion Die PARTEI & Volt, dass sie sich den Ausführungen von Ratsfrau Kraeft grundsätzlich anschließe, jedoch den Antrag mit der Idee einer Gedenkstätte nicht für überfrachtet halte. Symbolisch halte sie es für wichtig, auch den Opfern der Pandemie zu gedenken.
Eine solche Prüfung wäre zusätzlich zur üblichen Prüfung von Grünflächen möglich. So könne man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Sie verstehe jedoch auch die erfolgte Argumentation und bitte daher um Zustimmung zum Änderungsantrag.

Ratsfrau Ihnen erklärte zum Änderungsantrag Nr. 0394/2022 der FDP, das sie sich über die Begrüßung des europäischen Gedankens freue, der durch diesen Antrag mit einfließen könne.
Da die Ziffer 1. dieses Antrags weitgehend dem Inhalt des gemeinsamen Antrags Nr. 0390/2022 entspreche, ziehe sie diesen Punkt entsprechend zurück und bitte nur um Abstimmung zum Punkt 2. des Antrags. So könne ggf. ein gemeinsamer Antrag daraus gestaltet werden.

Ratsherr Oppelt erläuterte zum gemeinsamen Änderungsantrag Nr. 0390/2022, dass die Pflanzung möglichst vieler, neuer Bäume sehr wichtig für das Stadtklima sei. Daher müsse man in diesem Bereich die Anstrengungen verstärken. Dies habe man in der Vergangenheit bereits mit dem 1.000-Bäume-Programm verfolgt.
Gleichzeitig habe das Ganze einen symbolischen Charakter, weil Bäume bereits seit Jahrhunderten mit neugeborenem Leben in Verbindung gebracht würden. Daher sei die Idee entstanden, diese beiden Punkte miteinander zu verbinden.
Dem Antrag der FDP, den europäischen Gedankens mittels der erwähnten Plattform einzubringen, werde seine Fraktion ebenfalls zustimmen.
Die Initiative der Fraktion Die PARTEI & Volt könne er nachvollziehen, halte sie an dieser Stelle allerdings auch für eine Überfrachtung des Antrags. Die Grundidee, für die Verstorbenen der Corona-Pandemie etwas zum Gedenken zu tun, sei richtig und es sollte auf jeden Fall eine entsprechende Würdigung geben. Allerdings verdiene dieses wichtige Thema eine eigene Initiative, da es auch viele Menschen aus Hannover getroffen habe.

Die CDU freue sich sehr über den gemeinsam erstellten Antrag. Dies sei zudem stilbildend für die Arbeit im Umweltausschuss und dafür, Ideen nicht nach Parteilogo abzustimmen, sondern möglichst nach sachlichen Grundlagen. Damit gehe vom AUG ein starkes Signal dahingehend aus, dass mehr Stadtbäume in Hannover gewollt seien und man mit diesen symbolisch die Freude über jedes neugeborene Baby zeigen könne. Er danke daher allen Beteiligten.
Einstimmig

TOP 5.1.1. Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2436/2021: Baumpflanzungen für Neugeborene, Baumspenden und Baumpatenschaften
(Drucks. Nr. 0390/2022)

Einstimmig

TOP 5.1.1.1. Zusatzantrag der Fraktion Die PARTEI & Volt zu Drucks. Nr. 0390/2022: Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2436/2021: Baumpflanzungen für Neugeborene, Baumspenden und Baumpatenschaften
(Drucks. Nr. 0391/2022)

Einstimmig abgelehnt

TOP 5.1.2. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 2436/2021: Antrag der CDU-Fraktion: Ein Baum für jedes Neugeborene
(Drucks. Nr. 0394/2022)

Punkt 1. des Antrags: zurückgezogen
Punkt 2. des Antrags: einstimmig


TOP 5.2. Antrag der CDU-Fraktion zum Kupferloch in der Eilenriede
(Drucks. Nr. 2757/2021)

Ratsherr Oppelt wies darauf hin, dass dieser Antrag auch schon im örtlichen Bezirksrat gestellt worden sei. Die Stadtverwaltung habe zudem sehr zügig gearbeitet und inzwischen eine zustimmende Erklärung dazu abgegeben. Dem Antrag solle demnach gefolgt werden und das Thema mit in die Arbeitsplanungen aufgenommen werden.
Er bat um eine Auskunft dazu, wann dies nun seitens der Verwaltung passieren solle. Die CDU hätte Interesse an einer Abarbeitung noch in diesem Jahr. Wenn eine entsprechend zügige Umsetzung zugesichert werden könne, werde die CDU den Antrag zurückziehen.

Stadträtin Ritschel gab an, dass sie eine Bearbeitung für den Lauf des Jahres zusichern könne, auch wenn derzeit noch viel Anderes zur Abarbeitung anstehe, wie bspw. die Beseitigung von Sturmschäden in der Eilenriede.

Ratsherr Oppelt zog den Antrag aufgrund dieser Angaben entsprechend zurück. Die CDU freue sich darüber, dass dieses Kleinod in der Eilenriede wieder auf Vordermann gebracht werde. Diese tolle Einrichtung verdiene Beachtung und sei auch im Rahmen der Umweltbildung zum Erlebniswald Eilenriede interessant. Selbstverständlich befürworte man aber auch die prioritären, wichtigen Maßnahmen zur Verkehrssicherung.
Zurückgezogen

TOP 5.3. Antrag der FDP-Fraktion: Überarbeitung der Baumschutzsatzung
(Drucks. Nr. 0400/2022)
Ratsfrau Ihnen erläuterte zum Antrag, dass Bewilligungen von Ausnahmen zur Baumschutzsatzung schwierig zu bekommen seien, wenn, bspw. aufgrund von Verschattungen, baumpflegerische Maßnahmen zugunsten von Solarmodulen auf Dächern fällig würden. Dies sei der FDP u. a. aus der Bevölkerung zugetragen worden.
Da die Baumschutzsatzung derzeit keine expliziten Ausnahmen für solche Fälle vorsehe, habe man dieses Thema im vorliegenden Antrag aufgegriffen. Für dessen Prüfung und die Vorlage eines entsprechenden Vorschlags dazu seitens der Verwaltung wäre sie dankbar. Ohne funktionstüchtige Solarmodule auf den Dächern werde man in den nächsten Jahrzehnten vermutlich nicht gut vorankommen.

Ratsherr Allerheiligen fragte, wie häufig die Verwaltung in der Vergangenheit aus der Bevölkerung Anfragen zu oder Anträge auf Baumkürzungen oder -fällungen aufgrund einer Solaranlage bearbeitet habe.

Stadträtin Ritschel gab dazu an, im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün seien innerhalb der letzten zwei Jahre insgesamt zwei - explizit mit dem Thema Solaranlage verbundene - Anträge eingegangen.
Bei dieser geringen Anzahl sei hier noch kein Grundsatzproblem erkennbar, zumal die Solaranlagen inzwischen technisch wesentlich verbessert worden seien. Bei einer Teilverschattung des Kollektors schalte sich nicht mehr die ganze Anlage ab, so wie es früher der Fall gewesen sei, sondern man könne, auch durch die am Tag wandernde Sonne, die Anlage noch gut nutzen.

Sie schlug Ratsfrau Ihnen vor, die Personen, die bisher an die FDP zu dem Thema herangetretenen seien, unabhängig vom vorliegenden Antrag direkt an die Verwaltung vermitteln, um eine entsprechende Klärung zu ermöglichen.


Bei einem Blick ins Solarkataster der Stadt gewinne sie den Eindruck, dass man die vorhandenen Solaranlagen sowie die positiven Effekte von Bäumen in der Stadt durchaus miteinander vereinen könne.

Ratsfrau Schollmeyer wies darauf hin, dass die Zielkonflikte des Antrags recht deutlich hervortreten würden, nämlich der möglichst vollständige Erhalt vitaler Baumbestände auf der einen Seite und die Minimierung von Leistungseinbußen und Renditen von Solaranlagen auf der anderen Seite. Zum Thema Ökobilanz stelle sich die Frage, ob ein ganzer Baum oder eine Solaranlage besser sei. Die Erhaltung der Baumbestände sei ein hohes, öffentliches Gut. Außer Frage stehe besonders die ökologische Bedeutung der größeren, das Ortsbild prägenden Bäume.
Gerade zu diesem Thema habe die Solarwirtschaft innerhalb der letzten Jahre viele Weiterentwicklungen durchgeführt. Insbesondere seien Verschattungen einzelner Elemente einer modernen Anlage inzwischen problemlos ausgleichbar. Dies wiederum minimiere eindeutig die Einbußen bei der Rendite.
Daher sehe sie baumpflegerische Maßnahmen zugunsten einer Solaranlage tatsächlich kritisch. Ebenfalls rechtfertige ein Vergleich von der Nutzungszeit einer solchen Anlage mit der möglichen Lebensdauer eines Baumes keine solchen Maßnahmen. Das Wachstum eines Baumes zu beschränken bzw. seine Breite zu minimieren, bedeute massive Einschnitte, die sie nicht in Erwägung ziehen würde. Ihre Ratsfraktion lehne daher diese Abwertung des Natur- und Baumschutzes und damit den Antrag an dieser Stelle ab.

Ratsherr Allerheiligen erläuterte, dass beim Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen für das Freilegen einer Solaranlage mit dieser zwar dann mehr Strom erzeugt werden könne, jedoch das zugehörige Gebäude ebenfalls vermehrt in der Sonne stehe. Der Mehrertrag der Solaranlage werde dann durch eine zusätzlich nötige Kühlung für das Haus wieder aufgezehrt.

Weiterhin sei jede Situation anders zu bewerten. Bspw. wäre individuell fraglich, in welchem Umfang ein Baum jeweils zurückgeschnitten werden müsste, wie sich die Lage des Baumes in Bezug zur Solarenergieanlage darstelle und wie hoch der Energieverlust bei Verschattung wäre.


Daher halte er eine Einzelfallprüfung immer für notwendig. Eine solche sowie diverse Ausnahmetatbestände seien auch bereits in der jetzigen Baumschutzsatzung berücksichtigt. Eine Änderung der Satzung sei daher nicht notwendig. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen lehne den FDP-Antrag aus diesen Gründen ab.

Ratsfrau Stock ergänzte, dass im Rahmen der Baumschutzsatzung bzw. im Einzelfall die Möglichkeit auf eine Ausnahme bezüglich eines Astes bestünde.
Ratsfrau Zahl gab an, dass sie dies ähnlich sehe und den Antrag, auch aufgrund der geringen Anzahl an entsprechend bei der Verwaltung beantragten Fällen, ebenfalls ablehne.

Ratsfrau Ihnen stellte klar, dass mit dem Antrag selbstverständlich nicht das Fällen von Bäumen oder eine Minimierung der Baumschutzsatzung für Solaranlagen erwirkt werden solle. Wenn es in diesem Bereich bisher kaum oder keine Konflikte gebe, sei dies gut. Wenn doch, wäre es aber besser, wenn man sich darauf vorbereite. So müsse man dazu in der Lage sein, Konflikte an der Stelle, an der sie entstünden, entsprechend lösen zu können. Sollte eine entsprechende Lösung tatsächlich in der aktuellen Fassung der Baumschutzsatzung vorhanden sein, wäre sie dankbar für eine Information dahingehend, unter welchen Voraussetzungen oder Bedingungen solche baumpflegerischen Maßnahmen durchgeführt werden könnten. Dies könne den Betroffenen sehr weiterhelfen.

Ratsherr Capellmann berichtete, dass er vor einigen Jahren die Anschaffung einer Solaranlage erwogen habe. Bei einer entsprechenden Begutachtung seines Hausdachs sei ihm jedoch mitgeteilt worden, dass die dortige Umsetzung einer Anlage mit den vor Ort vorhandenen Bäumen schlecht oder kaum umsetzbar wäre. Aufgrund der gültigen Baumschutzsatzung habe er zudem auf das Stellen eines Baumfällantrags zugunsten einer Solaranlage verzichtet.
Aus einem ähnlichen Grund vermute er die bisher geringe Anzahl an bei der Verwaltung eingegangenen Anträgen auf baumpflegerische Maßnahmen für Solaranlagen.
Mit dem vorliegenden Antrag solle kein Recht dazu geschaffen werden, zugunsten einer Solaranlage einen Baum zu fällen oder zu beschneiden.
Es gehe stattdessen darum, dass im Rahmen der Antragstellung die Situation vor Ort seitens der Verwaltung geprüft und entsprechend entschieden werde. Eine Ablehnung des FDP-Antrags wäre für ihn daher unverständlich.

Ratsherr Allerheiligen wies darauf hin, dass die von Ratsherrn Capellmann soeben beschriebene Möglichkeit in der aktuellen Baumschutzsatzung bereits vorhanden sei. Mit einem regulären Antrag zur Satzung könne bspw. die Kürzung eines Baums beantragt werden, woraufhin die Verwaltung in der eben erwähnten Weise tätig werde. Nach der vor Ort erfolgten Prüfung der Situation könne der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün den Antrag demnach entsprechend zulassen oder ablehnen.

Ratsherr Capellmann gab zu bedenken, dass es dennoch sinnvoll sei, wenn dies ausdrücklich in der Satzung nachzulesen wäre.

Ratsherr Allerheiligen stellte klar, dass es bereits in der Satzung enthalten sei. Jedoch finde man hier nicht explizit den Begriff "Solaranlage" aufgeführt, stattdessen gebe es die Formulierung "Im Einzelfall wird geprüft".

Ratsfrau Ihnen fragte, ob die Verwaltung eine Informationsvorlage an den AUG darüber geben könne, wer zu den in der Baumschutzsatzung genannten Einzelfällen genau was und wann beantragen dürfe und wie in diesem Bezug mit Solaranlagen umgegangen werde.

Stadträtin Ritschel bestätigte, dass ein grundsätzlicher Überblick zur Baumschutzsatzung durch die Verwaltung sinnvoll sei, gerade im Hinblick auf die vielen neuen Mitglieder im AUG. Eine solche Darstellung beinhalte u. a., was die Satzung ausmache, wie viele Fälle es jährlich gebe etc. In diesem Rahmen könnten zudem Detailfragen geklärt werden. Die Verwaltung werde einen entsprechenden Bericht für eine der nächsten Sitzungen des AUG vorbereiten.
3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

TOP 6.1. 241. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan(FNP) Hannover
Bereich Bothfeld
-Burgwedeler Straße-
Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0151/2022 mit 2 Anlagen)

Einstimmig

TOP 7. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

TOP 7.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1881 - Wohnpark Brabrink
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2662/2021 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Allerheiligen bat um eine Erläuterung für die verschiedenen Gefahrenpotentiale, die sich für die Anwohner*innen des Wohnparks ergeben könnten.
Herr Dr. Schlesier erklärte, als Ausgangspunkt liege das Thema "Störfallrecht" aufgrund einer Übernahme des Unionsrechts durch die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2015 in der jetzt zu bearbeitenden Form vor. Das sei in dieser Schärfe vorher nicht der Fall gewesen.
Seitdem sei es wichtig für Verwaltungen, Behörden, Anwohner*innen und teilweise auch Betriebsinhaber*innen, sich nach diesen, noch recht jungen, gesetzlichen Vorgaben zu richten. Dies erzeuge oft eine Reihe von Verständnisschwierigkeiten. Man habe es hier mit einer neuen Rechtssituation zu tun.
Mittlerweise habe dieses Thema auch Obergerichte erreicht, bspw. habe man bei der Planung für den Wohnpark Brabrink auf eine Rechtsprechung des OVG Lüneburg zurückgreifen können, welches sich im April 2021 mit dem Störfallrecht und dessen Auswirkungen auf die Bauleitplanung befasst habe. An diesem Urteil seien, aus Sicht der Verwaltung, zwei Dinge besonders wichtig.
Eines davon besage, dass eine Bauleitplanung stattfinden könne, wenn es im sogenannten Sicherheitsabstand eines Störfallbetriebes bereits sogenannte Schutzobjekte gebe, ansonsten nicht. Im Bereich der CG Chemikalien GmbH & Co. KG, die auf Laatzener Gebiet und unmittelbar an der Stadtgrenze zu Hannover liege, befände sich eine Reihe von Schutzobjekten, so dass entsprechend der Rechtsprechung des OVG hier eine Bauleitplanung durchgeführt werden könne.
Als Schutzobjekt zählten im Sinne des Störfallrechts nicht einzelne Menschen oder Wohnungen, sondern Objekte, wo viele Menschen zusammenkämen, dies allerdings nicht ständig. Das träfe in einem Radius von 850 Meter um einen Störfallbetrieb herum bspw. auf vorhandene Supermärkte, Schulen, den Messebahnhof in Laatzen bzw. die dort umliegenden Messehallen zu. Das Störfallrecht unterstelle übrigens den Menschen, die in der Gegend eines solchen Störfallbetriebes wohnten, die Kenntnis darüber, dass vom betreffenden Betrieb ein Störfall ausgehen könne.
Die Verwaltung habe sich besonders auf den zweiten Punkt im Urteil fokussiert. Wie das OVG, habe auch das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass es bei der Thematik der Störfallbewertung in der Abwägung nicht nur um die Belange des Störfallbetriebes gehe, sondern auch die Beschaffenheit des zu planenden Vorhabens eine Rolle spielen müsse.

Mithilfe von Gutachter*innen sei ein Warnszenario entworfen und dabei festgestellt worden, dass die möglichen Gefährdungen bei einem Störfall der CG Chemikalien GmbH & Co. KG ausreichend berücksichtigt würden und demnach für entsprechende Sicherheit gesorgt werden könne. Durch die im Störfall erfolgenden Warnungen an die Bevölkerung hätten demnach die im ca. 450 Meter entfernten Brabrink ansässigen Menschen noch genügend Zeit, sich in ihre Wohnungen zu begeben und dort die Fenster und Türen zu schließen bzw. die Lüftungen auszuschalten.


Unter diesen Bedingungen sei die Verwaltung in der Lage, hier einen entsprechenden Bebauungsplan zur Abstimmung für die öffentliche Auslage vorzulegen. Dieser entspreche voll den Vorgaben des OVG-Urteils vom April 2021 und sei, nach Einschätzung der Bauverwaltung, dementsprechend rechtssicher.
Man habe sich dafür, auch aufgrund der noch recht neuen und schwierigen Rechtssituation, zu diesem Fall zusätzlich externe Expertisen eingeholt. So sei u. a. Prof. Dr. Reidt aus Berlin konsultiert worden, welcher vor ca. 10-12 Jahren bereits für die Aufstellung des Bebauungsplans zur Ansiedlung des Boehringer-Projekts an der Bemeroder Straße beratend für die Stadt tätig gewesen sei. Dieser B-Plan sei damals, sowohl vom OVG als auch vom Bundesverwaltungsgericht, als nicht zu beanstanden festgestellt worden. Man gehe daher davon aus, dass die LHH mit dieser Expertise auch im aktuellen Fall entsprechend exzellent vertreten sei.
Einstimmig

TOP 7.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1889 - Kronsberger Höfe -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0318/2022 mit 4 Anlagen)

Einstimmig

TOP 8. B E R I C H T D E R D E Z E R N E N T I N

Stadträtin Ritschel gab zur Kenntnis, dass man unter diesem Berichtspunkt, im Rahmen der Einladungen bzw. Tagesordnungen des AUG, größere Beiträge und Vorträge aus der Verwaltung zukünftig stichpunktartig ankündigen werde. Dies solle einen besseren Überblick über Umfang und Dauer der jeweiligen Sitzung schaffen.

Weiterhin kündigte sie einen gleich folgenden Bericht von Herrn Musfeldt (OE 15) zur Info-Drucks. Nr. 0565/2022 (Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ - Ein integriertes territoriales Instrument für nachhaltige Stadtentwicklung in Niedersachsen) an.

Herr Musfeldt erläuterte, dass sich die hannoversche Innenstadt im Wandel befinde und man innerhalb der letzten Jahre festgestellt habe, wie krisenanfällig die dortige Struktur sei. Daher habe man das Ziel ins Auge gefasst, die Innenstadt zukünftig funktional stärker zu durchmischen, bspw. Handel mit Verwaltung. U. a. würden die Stichpunkte Arbeit, Wohnen, Kultur, Begegnungen und Aufenthalte diese Überlegungen prägen.
Bereits Ende des vergangenen Jahres habe es mit der Informationsdrucks. Nr. 2668/2021 eine umfangreiche Zwischeninformation zum Prozess des Innenstadtdialoges gegeben.
Das aktuelle Thema beziehe sich auf die beabsichtigte Bewerbung zum Förderprogramm "Resiliente Innenstädte". In diesem Zusammenhang habe die Stadt sich auf mehrere Förderprogramme beworben. Bereits erfolgreich eingeworben habe man dazu ein Budget unter dem Stichwort "Perspektive Innenstadt", welches ein Sofortprogramm darstelle. Ebenfalls erfolgreich sei die Bewerbung auf ein Budget unter dem Stichwort "Smart Cities" und mit dem Titel "HANnovativ" gewesen.
Gemeinsam mit der Region Hannover sowie der Stadt und dem Landkreis Hildesheim sei man zudem aktuell dabei, sich um das Förderprogramm "Zukunftsregion" zu bewerben.

Das Förderprogramm "Resiliente Innenstädte" werde aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in der aktuellen Förderperiode finanziert, die noch bis 2027 laufe. Das Programm ermögliche auf der Grundlage von zu benennenden Strategien der Fördernehmer*innen und im Rahmen eines jeweils festgelegten Budgets die Umsetzung von Projekten unter ökologischen, ökonomischen und sozialen Kriterien.
Der Zeitplan für das Förderprogramm sei recht ambitioniert, das Programm sei erstmalig im vergangenen Oktober angekündigt worden. Aktuell befinde man sich in der Phase der Antrags- bzw. Ausschlussfrist bis zum 21.04.2022.
Im Rahmen des Antrags müsse eine sogenannte Strategie für nachhaltige Stadtentwicklung benannt und dazu bestimmte Ergebnisse aus dem laufenden Innenstadtprozess umgesetzt und formuliert werden. Bis zum 17. Juni 2022 solle eine dafür benannte Auswahl-Jury Empfehlungen treffen. Noch vor den Sommerferien solle dann die endgültige, formale Entscheidung im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten getroffen werden.

Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung habe man für die Strategieumsetzung dann Zeit bis zum Ende des Jahres 2027. Im Förderprogramm sei eine Reihe von Vorgaben zum Antrag gemacht worden. Den Kern dazu stelle ein Handlungskonzept dar, das aufgeführt werden müsse. Zudem müssten auch Querschnittsziele bearbeitet und berücksichtigt werden. Für die Bearbeitung und Bewilligung der Projekte müsse eine Organisationsstruktur benannt werden. Auch müssten bereits zwei bis drei Leitprojekte benannt werden.



Weil sich die Ziele des Fördermittelgebers weitgehend mit den Zielen des Innenstadtdialogs und des angestoßenen Veränderungsprozesses decken würden, habe man sich die Bewerbung auf dieses Programm entsprechend vorgenommen. Für den Erfolgsfall hoffe man, mit dem Förderbudget die vorgesehenen Maßnahmen im Innenstadtbereich teilfinanzieren zu können. Dabei könne man auf die Erkenntnisse aus dem laufenden Innenstadtprozess aufbauen und diese in den Antrag einbringen.
Dabei müsse berücksichtigt werden, dass man die strategischen Ansätze, aufgrund des leicht zeitlichen Versatzes, nur in einer Auswahl und in einer abstrakteren Form einbringen könne, denn selbstverständlich liege die angekündigte Drucksache, die am Ende in einen Beschluss münden solle, noch nicht vor. Sie sei für den Juni 2022 vorgesehen.

Damit könne es sich nur um eine Vorstufe des für diese Drucksache vorgesehenen, integrierten Innenstadtentwicklungskonzepts handeln.


Bei einer erfolgreichen Bewerbung bekomme man ein Budget im Umfang von 4,2 Mio €. Der Fördersatz betrage 40 %, inklusive der vorgesehenen Eigenmittel. Damit könnte ein Projektvolumen von 10,5 Mio € finanziert werden. Das Budget ermögliche dabei im gesamten Förderzeitraum die flexible Anpassung an sich jeweils ergebende, aktuelle Erfordernisse, im Zweifel auch bis hin zum Austausch von Fördermaßnahmen.

Die Entscheidung darüber, welche der Förderprojekte am Ende umgesetzt würden, müsste im Rahmen der zu benennenden Organisationsstruktur getroffen werden. Dafür werde eine Steuerungsgruppe eingerichtet, die neben Vertreter*innen der Kommune auch solche aus der Wirtschaft, von Sozialpartner*innen und/oder aus der Zivilgesellschaft umfassen werde, sowie in beratender und für die Projektumsetzung begleitender Funktion auch das Amt für regionale Landesentwicklung.


Die genauen Inhalte werde man erst bis kurz vor der Fertigstellung erarbeiten können. An dieser Stelle blieben aktuell noch ca. 5 Wochen Zeit, weshalb er zum jetzigen Zeitpunkt zunächst nur einen groben Überblick über den Ablauf geben, die Inhalte aber noch nicht im Detail benennen könne.

Ratsfrau Ihnen fragte dazu, wann entschieden werde, wer an den Fördermitteln beteiligt werden dürfe.

Herr Musfeldt erklärte, die Antragsfrist laufe bis zum 21. April 2022. Bis zum 17. Juni 2022 solle die Jury ihre Empfehlung treffen. Aufbauend auf dieser Empfehlung werde dann die formale Entscheidung im Ministerium getroffen.

Ratsfrau Zahl wies darauf hin, dass die Zeitspanne zwischen den genannten Daten für Antrag und Entscheidung recht lang ausfalle. Sie würde sich daher über gelegentliche Updates zur Lage an den AUG freuen.

Herr Musfeldt gab an, dass die Einbringung der Drucksache mit dem integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt in die verschiedenen Gremien noch vor den Sommerferien geplant sei. Die formale Entscheidung werde erst unmittelbar vor den Sommerferien getroffen und könne so auch erst nach dem "Redaktionsschluss" der erwähnten Drucksache der Fall sein. Im Rahmen der Beratungen werde die Verwaltung die Gremien entsprechend informieren.

Frau Wildermann stellte das Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüro anhand einer Präsentation vor (s. Anhang Nr. 1).

Ratsherr Dr. Ramani bedankte sich für den Vortrag. Die Arbeitsmenge und Vielfalt des Agenda-Büros empfinde er als absolut überwältigend. Durch die Präsentation sei nochmals deutlich geworden, wie wichtig die Kontinuität sei, mit der Maßnahmen und Aktivitäten auf den Weg gebracht würden, insbesondere die Umweltbildung mit den verschiedenen Workshops und Aktionen und in Zusammenarbeit mit Schulen etc. Er spreche daher ein großes Lob in Richtung des Agenda-Teams aus.
Ihn interessiere es, wie viele Teilnehmende in den unterschiedlichen bzw. einzelnen Veranstaltungen des Agenda-Büros gezählt worden seien. Ein Überblick dazu seitens der Verwaltung wäre, wenn machbar, interessant. Anhand einer solchen Übersicht sei besser analysierbar, an welchen Arten von Veranstaltungen das größte Interesse bestehe, so dass ein besserer Fokus auf diese Themen gelegt werden könnte.

Frau Wildermann erläuterte, dass die entsprechenden Daten jeweils jährlich statistisch ausgewertet würden. Ein großer Nachhaltigkeitsbericht mit Auswertungen der letzten Jahre sei im Jahr 2020 erschienen (Informationsdrucks. Nr. 1111/2021 mit 6 Broschüren in der Anlage).
Im Jahr 2021 sei sehr wenig an Veranstaltungen gelaufen, auch bei Schulen und Kindertagesstätten. Die Statistik für 2022 werde man dem AUG nach Fertigstellung gerne zur Verfügung stellen.

Ratsherr Capellmann bedankte sich ebenfalls. Im Vortrag sei die Pflanzung von Obstbäumen in Afrika in Unterstützung durch die Stadt Hannover erwähnt worden. Er fragte, ob dafür ortsübliche Baumarten und Obstsorten ausgewählt worden seien oder eher europäische Sorten.

Frau Wildermann erklärte, dass man für die Pflanzungen schnell wachsende und dort einheimische Obstbäume verwendet habe, wie bspw. Mango oder Avocado. In einem Vorprojekt habe man auch noch andere Hölzer verwendet, später sei man jedoch auf die heimischen Obstgehölze umgestiegen. Dies habe die Forstverwaltung in Afrika, zusammen mit den dortigen Schulen, so ausgesucht.

Ratsfrau Sankowske lobte, dass einige der genannten Aktionen u. a. auch sehr gut zur Bewusstseinsschärfung seien.
Sie bat um eine Stellungnahme zu bisher erfolgten Kritiken an den Aktionen, insbesondere zum "Dicke-Pulli-Tag" mit dem Motto "Heizung aus, Pullover an".
Ihr sei bekannt, dass es dazu sehr viel Kritik und Frust gegeben habe. Nicht alle Menschen könnten sich einen schicken Kamin zum Heizen der Wohnung leisten. Stattdessen gebe es immer mehr Leute in kleinen Mietwohnungen, die sich angesichts der steigenden Heizpreise fragen müssten, ob sie lieber heizen oder essen wollten.
Sie fragte, wie so etwas bei zukünftigen Aktionen vermieden werden könne und ob bei diesen auch die Einbeziehung sozial schwächerer Menschen vorgesehen sei, so dass nicht ausschließlich auf Konsumkritik eingegangen werde.

Frau Wildermann nahm zum "Dicke-Pulli-Tag" Stellung. Tatsächlich habe es im Internet diverse Kritiken dazu gegeben, jedoch auch genauso viel positiven Zuspruch.
Wahrscheinlich habe das Thema der Aktion dadurch polarisiert, dass die jungen Student*innen zu ihrer Modenschau das Motto "Heizung aus, Pullover an" gewählt hatten. Dies sei angelehnt an das Motto "Licht aus, Spot an". Auch in anderen Ländern werde die Aktion "Heizung runter, Pulli an" durchgeführt.
Natürlich sei klar, dass dies gerade in Pandemie-Zeiten eine schwierige Message sei. Sehe man sich jedoch die Erläuterungen auf der Homepage des Agenda-Büros an, müsse schnell klar werden, dass ein Herunterschalten der Heizung um nur 1-2 Grad einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz darstelle.
Dennoch werde man sich zu dieser Aktion nochmals Gedanken machen. Vielleicht sei die Aktion auch deshalb etwas falsch verständlich, weil es eine sehr punktuelle Aktivität sei. Neben den langfristigen, gut aufgestellten und ineinandergreifenden Aktionen und Programmen des Agenda-Büros sei die Pulli-Aktion eher neu und für eine eher jugendliche Zielgruppe sowie für die außerschulische Bildungsarbeit gedacht. Daher sei es wichtig, auch hier weitere Aktivitäten darum herum zu bauen, so dass sich dadurch ein abgerundetes Gesamtbildungspaket bilde. Dies werde ein falsches Verständnis der Pulli-Aktion dann eher verhindern.

Ratsfrau Ihnen bedankte sich ebenfalls für den Vortrag. Das Agenda-Büro biete überraschend viele Ansätze.
Sie kam nochmals auf das Projekt mit den Baumpflanzungen in Afrika zu sprechen. Dies sei sicherlich kein leichtes Unterfangen, werde mit Hilfe der dortigen Schulen und Forstverwaltung jedoch bestimmt gelingen.
Sie fragte, ob es auch ein Bestandteil des Projekts sei, nach einigen Jahren den gepflanzten Baumbestand vor Ort darauf zu überprüfen, ob er noch vorhanden oder teilweise bereits als Feuerholz verwendet worden sei.

Frau Wildermann gab dazu an, dass die Pflanzungen gestaffelt innerhalb von drei Jahren erfolgen würden. Das Projekt beinhalte mit einem großen, finanziellen Umfang zudem auch die Ausbildung sogenannter Pat*innen, die sich dann um die Bäume kümmern würden. Dies umfasse die Betreuung, den Schutz und die Wässerung der Bäume, sogar während der Schulferienzeiten.
An dieser Ausbildung nähmen sowohl Schüler*innen und Lehrer*innen als auch Menschen der angrenzenden Stadtbevölkerungen teil, denn die im Vortrag erwähnten Brunnen zur Bewässerung der Bäume (s. dazu Seite 22 in Anhang Nr. 1) seien auch als Wasserquelle für die angrenzend wohnenden Menschen sehr wichtig.

Blantyre führe ein umfassendes Bildungsprogramm zur Schulung der Anwohner*innen durch, so dass langfristig sowohl die Brunnen als auch die Pflanzen gepflegt werden könnten. Zugleich werde ein begleitendes Monitoring durch die dortige Verwaltung durchgeführt, die entsprechend das Pflanzenwachstum überprüfe. Die Anwachsraten seien mit ca. 80 % bisher recht gut ausgefallen, es werde zudem kontinuierlich nachgepflanzt. Ab einer gewissen Größe seien die Pflanzen dann auch stabiler. Das BMZ
(Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) habe starken Wert darauf gelegt, dass es sich um eine nachhaltige Aktion handle.
[Siehe dazu auch: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt-Nachhaltigkeit/Nachhaltigkeit/Agenda-21-Nachhaltigkeit/Meldungen/Landeshauptstadt-Hannover-startet-Kooperationsprojekte-mit-Blantyre-Malawi]

Stadträtin Ritschel berichtete zu den in Hannover festgestellten Sturmschäden, die durch die vom 17. - 22.02.2022 in diesem Gebiet durchgezogenen Stürme "Ylenia", "Zeynep" und "Antonia" entstanden waren. Tatsächlich hätten diese Stürme große Schäden verursacht.
An Windwürfen seien insgesamt ca. 400 Festmeter Holz angefallen, hiervon jedoch überwiegend Einzelwürfe, keine zusammenhängenden Flächen. Vor allem seien dabei die Baumarten Buche, Kiefer und Esche betroffen, hiervon teilweise leider auch einige sehr alte und landschaftsprägende Bäume.
In der Eilenriede seien besonders die Bereiche Kleefeld und die vordere Eilenriede in Mitleidenschaft gezogen worden. Die meisten Schäden habe man in der Seelhorst festgestellt. Insgesamt seien die Windwürfe über das gesamte Stadtgebiet verteilt.
Man habe für die aktuelle Einschlagsperiode die - eigentlich standardmäßig geplante - Durchforstung vorerst gestoppt. Priorität hätten jetzt zunächst die Aufräum- und Verkehrssicherungsarbeiten. Vor Ort werde, anhand von Bodenrissen im Wurzelbereich, oft noch festgestellt, dass die Standsicherheit einiger Bäume nicht mehr gegeben sei. Hier müsse dann jeweils über ggf. erforderliche Fällungen entschieden werden.
Die Waldwege seien inzwischen weitgehend freigeräumt worden und könnten bei normalen Windstärken wieder genutzt werden. Dennoch geschehe das Betreten weiterhin grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Bis zum Beginn der Brut- und Setzzeit, also bis Anfang April, plane man die Räumung des Großteils der Sturmschäden. Besonders starke und markante Bäume sollten in den Waldflächen verbleiben. Das Totholz könne die Bildung neuer und wertvoller Habitatstrukturen anregen und somit einen Beitrag zur biologischen Vielfalt leisten. Dennoch seien die verzeichneten Schäden relevant.

Ratsherr Allerheiligen erinnerte daran, dass nach vergangenen Stürmen in den Stadtwäldern oft schweres Arbeitsgerät zum Einsatz gekommen sei, so dass die vorhandenen Rad- und Fußwege dadurch sehr in Mitleidenschaft gezogen worden waren. Das Gehen sowie Radfahren darauf sei dann jeweils schwierig oder sogar unmöglich gewesen. Er fragte, ob inzwischen mehr auf die Instandsetzung der Wege geachtet werde, sobald die schweren Arbeitsfahrzeuge den Wald wieder verlassen hätten.

Stadträtin Ritschel antwortete, dass sie von einer entsprechenden Sorgfalt der zuständigen Mitarbeiter*innen ausgehe, denn eine Sensibilität dafür sein grundsätzlich vorhanden. Sie nehme den Hinweis aber gerne zusätzlich mit.

Protokollantwort:

Bei der Aufarbeitung von Sturmholz kommen durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün keine Sondermaschinen in den städtischen Wäldern zum Einsatz. Es werden die normalen Forstschlepper genutzt, die das gesamte Jahr über im Einsatz sind. Auf vom Regen aufgeweichten Waldwegen kommt es dabei entsprechend zu Beschädigungen, die bei aller Sorgfalt leider nicht zu vermeiden sind.


Wegeinstandsetzungen finden in der Regel in der trockenen Jahreszeit statt. Durch die zunehmende Arbeitsverdichtung (Flächen- und Aufgabenzuwächse ohne personellen und/oder finanziellen Ausgleich) werden die Intervalle für die Wegeinstandsetzungen leider größer. Oberste Priorität haben in der Bearbeitung die Aufgaben im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

Stadträtin Ritschel berichtete weiterhin darüber, dass zum "Luftreinhalteplan" inzwischen ein Bericht des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim (GAA) vorliege. Dieser heiße „Modelltechnische Untersuchungen zur Wirkung der Umweltzone auf die NO2-Konzentration in Hannover unter Einbeziehung meteorologisch und verkehrlich ungünstiger Gegebenheiten“.

Im Fall der Unterschreitung des NO2-Grenzwertes an allen Messstationen im Jahresmittel, was in Hannover erstmals im Jahr 2020 der Fall gewesen sei, müsse vor Aufhebung einer Maßnahme - und speziell eines Verkehrsverbotes wie der Umweltzone - mittels ordnungsgemäßer Prognose geprüft werden, ob diese Aufhebung nicht zu einer erneuten Grenzwertüberschreitung führen könne.

Diese rechtliche Vorgabe sei der Grund für die Beauftragung des GAA durch die Stadt Hannover dafür, eine entsprechende Prognoserechnung durchzuführen. Dabei solle auch der Einfluss der Corona-Pandemie und meteorologischer Schwankungen auf die Immissionsbelastung beurteilt werden. Der Bericht dazu liege der Verwaltung seit dem 01.03.22 vor und müsse noch detailliert ausgewertet werden. Daher könne sie hier vorerst noch keine abschließende Bewertung nennen, sondern nur eine kurze Einordnung.

Das Ergebnis der für die Prognose notwendigen modelltechnischen Untersuchungen zeige, dass in der Friedrich-Ebert-Straße bereits mit dem Wegfall der Umweltzone der Grenzwert von 40 µg/m³ knapp erreicht werde. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der Schwankung meteorologischer Kenngrößen und einer möglichen Erhöhung der Verkehrsmenge auf das Vor-Corona-Niveau sei eine Überschreitung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes sehr wahrscheinlich. An den anderen Messstationen zeige die Modellierung, dass auch unter Annahme der ungünstigsten Umstände bzw. Parameter die Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes ohne Umweltzone gesichert sei, da die Jahresmittelwerte für 2021 an diesen Stationen deutlich unterhalb des Grenzwertes lägen.

Auffällig sei, dass die Entwicklung der Schadstoffbelastung in 2021 einen Anstieg gegenüber dem zuvor langjährigen Abwärtstrend zeige.


Die Verwaltung werde den Bericht daher weiter auswerten und rechtliche Fragen klären. Hierzu habe u. a. die FDP-Fraktion an die Verwaltung eine Anfrage gestellt, die sich auch mit rechtlichen Fragestellungen befasse.

Für die April-Sitzung des AUG sei ein eigener Tagesordnungspunkt zum Stichwort „Luftreinhalteplan“ vorgesehen. Es werde zudem eine Einladung zur Sitzungsteilnahme an das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erfolgen, damit im Fall von Nachfragen fachkundige Auskünfte zur Thematik möglich seien.


Berichtet

TOP 9. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N

Ratsherr Keller erwähnte die großen Demonstrationen, die am Samstag, den 05.03.2022, in der Innenstadt Hannovers stattgefunden hatten. Dort habe es ein großes Aufgebot an Polizeiwagen gegeben, von denen viele die Demos mit laufenden Motoren begleitet hätten. Er fragte, ob in diesem Rahmen entsprechend erhöhte Ausstöße bzw. Werte an CO2 und NOX in der Innenstadt gemessen worden seien.

Ratsfrau Sankowske gab zu bedenken, dass ohne die am genannten Zeitpunkt erfolgte Ursprungsdemonstration, an der u. a. auch die AfD teilgenommen habe, keine darauf bezogenen Gegendemonstrationen stattgefunden hätten und damit auch kein motorisierter Polizeieinsatz erforderlich gewesen wäre.

Protokollantwort:

Entsprechende Messungen der Luftwerte liegen für diesen Bereich der Stadt und den betreffenden Tag nicht vor.


Aufgrund der nicht ermittelbaren Parameter der beteiligten Fahrzeuge (bspw. deren Anzahl, Kraftfahrzeugtyp, Motortyp, Abgasnorm [z. B. Euronorm] sowie Dauer und Intensität der Schadstoffemissionen etc.) am Tag der Demonstrationen ist an dieser Stelle zudem leider keine rechnerische Ermittlung bzw. Schätzung der CO2- und NOX-Werte möglich.

Behandelt

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Steiner beendete die Sitzung um 15.36 Uhr.



Frau Ritschel Bach / Mania
Stadträtin Für das Protokoll