Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 03.03.2022

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 22.02.2022)
Protokoll (erschienen am 23.06.2022)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09.BRB- Datum 21.04.2022

PROTOKOLL

4. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 3. März 2022,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Fritz-Haake-Saal,
Anne-Stache-Allee 7, 30459 Hannover

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.55 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Bezirksratsherr Mecke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bankowsky (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Breves ( FDP & Volt )
Bezirksratsfrau Capellmann (CDU)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Gabcke (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hindersmann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
(Bezirksratsherr Kirschnick) (FDP & Volt)
Bezirksratsfrau Dipl.-Ing. Krüger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kühn (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (19:00-20:25) (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsherr Rosberg (AfD)
Bezirksratsfrau Wilhelms (CDU)
Stadtbezirksratsfraktionsvorsitzender Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsherr Keller (AfD)
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Schwarze
Herr Westhoff-Hofediener
Herr Selig


Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 3. Sitzung am 03.02.2022 (öffentlicher Teil)

3. Einwohner*innenfragestunde
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

4. B E R I C H T E

4.1. Sachstand Südschnellweg

4.2. Bericht von "Pro Beruf"

4.3. Berichte aus den Sanierungskommissionen

4.4. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4.5. Informationen über Bauvorhaben

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Beschluss zur Städtebaulichen Entwicklungsplanung für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost
(Drucks. Nr. 0188/2022 mit 1 (nur online) Anlagen)

5.1.2. Beschluss über die Verlängerung des Sanierungszeitraumes sowie die Erhöhung des Gesamtkostenrahmens für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg
(Drucks. Nr. 0335/2022)

5.1.3. Erweiterung und Umstrukturierung des Betreuungsangebotes in der Kindertagesstätte Klusmannstraße 18, 30459 Hannover
(Drucks. Nr. 0377/2022)

5.1.4. Aufhebung der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Hannover zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Städtebaufördermitteln nach dem
§ 164 a Baugesetzbich (BauGB)
(Drucks. Nr. 2773/2021 mit 1 Anlage)

6. A N F R A G E N
(in Reihenfolge ihres Eingangs nach §14 (3) + § 32 GO des Rates)

6.1. Hochwasserschutz im Stadtbezirk Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0172/2022)

6.2. Berücksichtigung von Hochwassern bei der Planung und dem Neubau des Südschnellwegs
(Drucks. Nr. 15-0173/2022)

6.3. Schulwegsicherheit im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0174/2022)

6.4. Internetanschluss der Wilhelm-Busch-Grundschule
(Drucks. Nr. 15-0264/2022)

6.5. Öffentlicher Taubenschlag am Mühlenberger Markt
(Drucks. Nr. 15-0520/2022)

6.6. Denkmal für die Gefallenen der Weltkriege in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0474/2022)

6.7. Öffentlich zugängliches WLAN in städtischen Einrichtungen und Gebäuden
(Drucks. Nr. 15-0525/2022)

6.8. Verkehrszahlen zu Schnellwegen
(Drucks. Nr. 15-0541/2022)

7. A N T R Ä G E

7.1. aus vorhergehender Sitzung

7.1.1. Fahrradbügel Schünemannplatz/Pfarrstraße/Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-0163/2022 N1)

7.1.1.1. Änderungsantrag zu DS 15-0163/2022, Fahrradbügel Schünemannplatz / Pfarrstraße / Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-0380/2022)

7.1.2. Erweiterung der Planung der Veloroute 9
(Drucks. Nr. 15-0171/2022)

7.1.2.1. Erweiterung der Planung der Veloroute 9
(Drucks. Nr. 15-0694/2022)

7.2. Gemeinsam von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

7.2.1. Beschilderung „Entenfütterungsverbot“ am Bornumer Regenrückhaltebecken und am Mühlenberger Ententeich
(Drucks. Nr. 15-0522/2022)

7.2.2. Erklärtafeln für das Gefallenendenkmal in Wettbergen (Hauptstraße) und die Gefalle-nendenkmale in Ricklingen (An der Bauerwiese)
(Drucks. Nr. 15-0523/2022)

7.2.3. Wiederherstellung der Grasnarbe im Rahmen der Unterhaltung der Ricklinger Hochwasserdeiche
(Drucks. Nr. 15-0526/2022)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Errichten einer Abgrenzung zwischen dem Spielplatz am Stadtteilzentrum und dem Fuß- bzw. Radweg An den Eichhölzern
(Drucks. Nr. 15-0528/2022)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Antrag auf eigene Mittel für Freikarten für Interschutz 2022 und Deutschen Feuerwehrtag
(Drucks. Nr. 15-0524/2022)

8.2. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln
(Drucks. Nr. 15-0542/2022)

8.2.1. Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-0542/2022, Zuwendung aus eigenen Mitteln
(Drucks. Nr. 15-0685/2022)

8.3. Medikamente für die Menschen im Kriegsgebiet der Ukraine
(Drucks. Nr. 15-0686/2022)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

- Die TOPs 4.1., 4.5., 5.1.4. und 10 wurden abgesetzt.
- TOP 7.1.1. wurde zurückgezogen, damit ist auch TOP 7.1.1.1. erledigt.
- TOP 7.1.2 und TOP 7.1.2.1. wurden in die Fraktion FDP&Volt gezogen.
- Für TOP 8.2. wurde von der AFD Einzelabstimmung gefordert.
- Zwei Änderungsanträge lagen vor und wurden unter TOP 7.1.2.1. und 8.2.1. behandelt
- Ein Dringlichkeitsantrag wurde als TOP 8.3. einstimmig auf die Tagesordnung
genommen.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 3. Sitzung am 03.02.2022 (öffentlicher Teil)
Bezirksratsherr Winnicki merkte an, dass er das Protokoll nicht ausführlich genug fände. Gert Selig erläutert, dass die wesentlichen Inhalte widergegeben seien und das Protokoll damit ausreichend entsprechend NKomVG und Geschäftsordnung sei.
Das Protokoll vom 03.02.2022 wurde einstimmig genehmigt.

Einstimmig


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

durchgeführt


TOP 4.
B E R I C H T E
Bezirksbürgermeister Markurth berichtet über folgende Sachstände:
- Die Spielhalle Bornumer Straße ist der Verwaltung bekannt und wurde genehmigt.
Anmerkung zum Protokoll: Das Grundstück Nenndorfer Chaussee 20 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 418, 3. Änderung. Dieser Bebauungsplan setzt für den Bereich des Grundstücks Nenndorfer Chaussee 20 Gewerbegebiet fest. Mit Bauantrag vom November 2020 wurde die Nutzungsänderung von Büroräumen in eine Spielhalle mit 12 Geräten mit Gewinnmöglichkeit beantragt. Da das Vorhaben den Vorgaben des öffentlichen Baurechts entsprach, hatte der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Genehmigung, die im April 2021 erteilt wurde. Das Vorhaben entspricht darüber hinaus dem Vergnügungsstättenkonzept der Landeshauptstadt Hannover. Das Vergnügungsstättenkonzept wurde mit DS 2181/2021 am 16.12.2021 einstimmig von der Ratsversammlung beschlossen.

- Auf der Wiese der Kirche St. Augustinus fänden Bauaktivitäten statt. Momentan besteht kein Baurecht, das müsse vor der Umsetzung hergestellt werden.


TOP 4.1.
Sachstand Südschnellweg
Abgesetzt


TOP 4.2.
Bericht von "Pro Beruf"
Die Geschäftsführerin Anja Holmer und Bereichsleiter Nicolas Semeth von Pro Beruf berichten über das laufende Projekt. Ein Flyer ist im Anhang.
Bildungsladen West
Ziele
· Förderung, Stärkung, Motivation und Unterstützung von Kindern ab 12, Jugendlichen und Erwachsenen
· Soziale Stabilisierung
· Abbau von Benachteiligungen
· Vorbeugung von Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungsplatzlosigkeit
· Integration in Schule, Ausbildung, Arbeit
· Verhinderung einer zunehmenden Spaltung des (Aus-)Bildungsmarktes
Ausstattung
· Bereitstellung eines ruhigen Lernumfelds und Angebot der Unterstützung
· Bereitstellung einer digitalen Infrastruktur, auch zur autarken Nutzung in Form von PC-Arbeitsplätzen, W-LAN, etc.

Inhalte und Angebote des Bildungsladens
Die geplanten Inhalte und Angebote des Bildungsladens orientieren sich explizit am Bedarf vor Ort und sind als Möglichkeiten zu verstehen.
Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene im Übergang Schule - Beruf
· Unterstützung und Begleitung im Übergang von Schule in den Beruf: Bewerbungshilfen und –trainings, Organisation von Praktika etc.
· Unterstützung und Beratung bei persönlichen Problemen, Konflikten in der Familie, etc.
Bildung für Kinder und Jugendliche
· Hausaufgabenhilfe
· Nachhilfe
· Sprachförderung
Projekte für Kinder und Jugendliche
· Medienprojekte
· Projekte zur Selbstbewusstseinsstärkung, insbesondere bei Mädchen und jungen Frauen
· (Politische) Bildungsprojekte
· Erlebnispädagogische Angebote
· Ausflüge und Exkursionen
· Freizeitangebote
· Präventionsangebote in Bereichen Arbeitslosigkeit und Einkommensarmut, Schulden sowie Sucht, Gewalt, Gesundheit, Hygiene
Kooperationen/Netzwerkarbeit
· Soziale Institutionen in Stadtteilen
· Schulen
· Jobcenter, Agentur für Arbeit
· Landeshauptstadt Hannover: Dienste verschiedener Fachbereiche
· Behörden und Dienste, die für Zielgruppe relevant sind
· Betriebe

Aktuell wird das Projekt mobil im Bunten Haus am Stauffenbergplatz und in der Peter-Ustinov-Schule umgesetzt. Eine geeignete Immobilie wird gesucht.

Aus den Nachfragen ergeben sich folgende Antworten:

- Für die Raumgröße : Nachilfe, Beratung und Toiletten sind Mindestanforderungen, Ebenerdig / Barrierefrei und gut erreichbar.
auch LeGoS und Johannes-Kepler? PUS ist ein guter Ort, weil eigener Raum. Die beiden Schulen sind mitgedacht, Lots*innen vor Ort. Beratung im Bunten Haus möglich.
In Strukturen vor Ort eingebunden? Z. B. Runder Tisch Jugendarbeitslosigkeit: Vernetzung ist Kernaufgabe, beim Runden Tisch dabei.

Zusammenarbeit mit Agentur für Arbeit: Gibt es Aufträge von denen? Im Stadtteil kein direkter Kontakt; Messe im September für alle Schulen.
Nachhilfe auch für Auszubildende in Berufsschulen? --> für kurzzeitige Unterstützung möglich.

- Zu welchen Uhrzeiten findet das Angebot in der PUS statt? --> An vier Tagen vor Ort, davon zwei Tage während der Unterrichtszeiten.
- Schulferien: Angebot besteht fort, z. B. Prüfungsvorbereitungen für Abschlussklassen.
- PUS bis 15 Uhr, Buntes Haus 15-18 Uhr an zwei Tagen.

- mobile Raumeinheiten sind vorstellbar.


TOP 4.3.
Berichte aus den Sanierungskommissionen
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke berichtet über die Sanierungskommission Mühlenberg vom 02.03.2022.
Bezirksbürgermeister Markurth berichtet über die Sanierungskommission Oberricklingen Nord-Ost vom 21.02.2022.


TOP 4.4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Schwarze berichtete zu folgenden Punkten:
  • In der Rehre / Neue Straße: Wohnwagen wurde nach Fristablauf entfernt
  • Ortstermin In der Rehre / Bergfeldstraße Fahrrad DS 15-2594/2021 hat am 3.3.22 um 8 Uhr stattgefunden.
  • Die Markierungsarbeiten Im Sohlorte (DS 15-0853/2021) und zero:e Park (DS 15-2560/2020) werden noch im März 2022 durchgeführt.
  • Die fehlende Absenkung An der Kirche (DS 15-0170) kann in Kürze ausgebessert werden
  • Der Hannover Putzmunter Aktionstag findet am 19.3. statt. (Weitere Infos unter: hannover-sauber.de)
  • Pumptrack (siehe Präsentation im Anhang)

  • Auf Nachfrage werden folgende Punkte ergänzt:
    • Die Hundeauslauffläche "Karl-Nasemann-Weg" wurde in der Präsentation ergänzt.
    • Haushaltsdaten: Teilfinanzhaushalt 67 > PSP-Element: I.55102.909 Parkanlagen / Grünzüge.
    • Folgende Vereine könnten ggf. für so ein Projekt angesprochen werden:
    • Verein zur Förderung von Jugendkultur und Sport e. V. (Gleis D); Nolte BMX; Dreamline und Deisterfreun.de e. V.
    • Die Notwendigkeit eines Parkplatzes wird momentan nicht gesehen, weil die Haupt-Nutzer*innen Jugendliche sein werden, die in der Regel mit dem ÖPNV oder per Fahrrad o. ä. anreisen würden. (Für den Parcour in der Eilenriede ist kein extra Parkplatz geschaffen worden).
    • Die Lärmbelastung wird als unproblematisch eingeschätzt, weil der Abstand zur Wohnbebauung ausreichend ist und die Sportart an sich keinen Lärm verursacht.

  • Baumfällung Ihmer Str. / Peperfeld (vorab per Mail am 14.03.2022):

  • Es ist korrekt, dass für die Adresse Ihmer Str. 7 ein Bauvorhaben geplant- und genehmigt wurde. Da das Baurecht dem Baumschutz „leider“ übergeordnet ist, konnte die Fällung des Zuckerahorns nicht versagt werden. Außerdem ist nach Aussage (Inaugenscheinnahme
    des sachkundigen Baumschutz-Mitarbeiters) der Baum nur noch begrenzt stand- und bruchsicher.
Zuckerahorne (Acer saccharinum) sind im Alter häufig bruchgefährdet, da sie im Zentrum oftmals eine schlechte Verankerung aufweisen und als sogenannte Bündelbäume mit basitonischem Wuchs eben genau dort ihre Schwachstelle haben. Außerdem wurde der Baum mehrfach eingekürzt und weist weitere Anomalien auf.
Die Verwaltung hat einen Antrag erhalten, in dem eine Fristverlängerung für die bereits erfolgte Ausnahme der bestehenden Satzung erbeten wird. Begründet wird die Fristverlängerung mit den drei Starkwindereignissen, die erst kürzlich stadtweit für viel Arbeit und eine gänzliche Auslastung sämtlicher Fachfirmen gesorgt haben. Der Baum konnte daher nicht fristgerecht gefällt werden. Wir prüfen derzeit den Antrag, werden ihn jedoch aller Voraussicht nach bis zum 19. März verlängern. Die Legitimation dafür bietet die Satzung durch eine Einschränkung bei „gärtnerisch genutzten Flächen“. Diese Thematik ist hier stichhaltig. Besondere Beachtung hat hier jedoch der Artenschutz, der eben auch bei einer Fristverlängerung über den 28. Februar hinaus zwingend berücksichtigt werden muss. Diese Bedingung wird sowohl im Bescheid (Fällgenehmigung) als auch in der Fristverlängerung als Bedingung kommuniziert. Sie ist bindend.
Die Rotbuche, deren Position etwas weiter im Grundstück verortet ist, ist weder zur Fällung noch zum Rückschnitt freigegeben. Der Baum bleibt bestehen und muss während der Bauphase besonders geschützt werden.
  • Ricklinger Stadtweg 3-5: Ein Bauantrag ist in Prüfung, eine Genehmigung ist noch nicht erteilt.
  • Die Grenze der Fernwärmesatzung läuft nach Aussage von enercity nicht durch Häuser. Hier wäre eine genaue Ortsbeschreibung hilfreich.



  • TOP 4.5.
    Informationen über Bauvorhaben
    Abgesetzt


    TOP 5.
    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

    TOP 5.1.
    A N H Ö R U N G E N

    TOP 5.1.1.
    Beschluss zur Städtebaulichen Entwicklungsplanung für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost
    (Drucks. Nr. 0188/2022 mit 1 (nur online) Anlagen)

    Herr Westhoff-Hofediener stellte die Drucksache vor.

    Antrag,

    die Städtebauliche Entwicklungsplanung (StEP, Anlage 1) als Rahmen für die weitere Planung und Entwicklung des Sanierungsgebiets Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost im Bereich des darin untersuchten Teilgebiets zu beschließen

    Einstimmig

    Bezirksbürgermeister Markurth stellt fest, dass der Einfluss und Gestaltungsspielraum durch die Sanierungskommission und Stadtbezirksrat weiterhin gegeben sind.

    TOP 5.1.2.
    Beschluss über die Verlängerung des Sanierungszeitraumes sowie die Erhöhung des Gesamtkostenrahmens für das Sanierungsgebiet Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg
    (Drucks. Nr. 0335/2022)

    Antrag,

    zu beschließen, dass

    1. zur Erreichung der Sanierungsziele der Sanierungszeitraum für das Sanierungsgebiet
    Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg um fünf Jahre verlängert wird

    2. für die beim Land Niedersachsen beantragte Erhöhung des Fördermittelrahmens um 10
    Millionen Euro auf insgesamt ca. 22 Millionen Euro die notwendige kommunale Kofinanzierung von zusätzlich 3,33 Millionen Euro sichergestellt wird

    Einstimmig


    TOP 5.1.3.
    Erweiterung und Umstrukturierung des Betreuungsangebotes in der Kindertagesstätte Klusmannstraße 18, 30459 Hannover
    (Drucks. Nr. 0377/2022)

    Folgende Fragen kamen in der Diskussion auf:
    • Teilweise soll die Genehmigung rückwirkend erfolgen, was geschieht denn bei einer Ablehnung? Wer ist hier in Vorleistung gegangen für etwas, wo es keinen Beschluss gibt?
      Protokollantwort:

    • Der Träger der Einrichtung (Stadtkirchenverband) hat mit der Umstrukturierung der Gruppen kurzfristig auf die aktuellen Bedarfe reagiert. Erst nach Vorlage einer geänderten Betriebserlaubnis und der politischen Beschlussfassung ergeht ein entsprechender Förderbescheid. Bis dahin trägt der Träger das wirtschaftliche Risiko. Die Träger vertrauen in diesen Fällen darauf, dass sowohl die Verwaltung und auch die Politik daran interessiert sind, die vorhandenen Kinderbetreuungsplätze bedarfsgerecht und wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen.
    • Was passiert mit den Hortplätzen? Wieviele Nutzer gebe es denn zur Zeit für diese 20 Plätze?
      Die Verwaltung führte aus, dass man sich in den Einrichtungen immer dem entsprechenden Bedarf anpasse und dass es weniger Bedarf an Hortplätzen gebe, da viele Kinder in die Ganztagsschulbetreuung gingen.
      Protokollantwort:

    • Zum Ende des Kindergartenjahres 2021 wurden noch 13 Kinder in der Hortgruppe betreut. Die Planungen und die Betreuungsverträge hat der Träger so terminiert, dass keine Kinder mehr ab dem 01.08.2021 eine Hortbetreuung benötigen. Die Hortplätze konnten somit entfallen und bedarfsgerecht in Krippengruppen umstrukturiert werden.
    Antrag, zu beschließen,
    • in der Kindertagesstätte Klusmannstr. 18 in 30459 Hannover des ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, rückwirkend zum 01.08.2021, die Betreuungsplätze in zwei Kindergartengruppen (21 Plätze und 22 Plätze) um insgesamt sechs Plätze zu erweitern,

    • die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (24 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung aufzustocken


    sowie
    • eine Kindergarten- und eine Hortgruppe (22 Plätze, ganztags und 20 Plätze bis 17 Uhr) in zwei Krippengruppen (30 Plätze, ganztags) umzustrukturieren und diese rückwirkend zum 01.02.2022 in Betrieb zu nehmen.

    und
    • dem Träger zu den genannten Terminen, frühestens ab Erteilung der entsprechenden Betriebserlaubnisse, die laufenden Zuwendungen auf Basis der mit dem Träger vereinbarten Förderungen für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

    Einstimmig


    TOP 5.1.4.
    Aufhebung der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Hannover zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Städtebaufördermitteln nach dem
    § 164 a Baugesetzbich (BauGB)

    (Drucks. Nr. 2773/2021 mit 1 Anlage)

    Antrag,

    zu beschließen, die bestehende Richtlinie (Beschlussdrucksache 1571/2001 N1) aufzuheben (Anlage 1).



    Abgesetzt


    TOP 6.
    A N F R A G E N
    (in Reihenfolge ihres Eingangs nach §14 (3) + § 32 GO des Rates)


    TOP 6.1.
    Hochwasserschutz im Stadtbezirk Ricklingen
    (Drucks. Nr. 15-0172/2022)

    Bezirksratsfrau Farnbacher trug die Anfrage vor.

    Aufgrund der fortschreitenden Klimaveränderungen muss immer häufiger mit Extrem-Wetterereignissen gerechnet werden. Hierzu gehören zum Beispiel Hochwasser der Klassen HQ100 und HQ200, die trotz der bestehenden Schutzmaßnahmen in weiten Teilen des Stadtteils Ricklingen und in selbst in angrenzenden Teilen des Stadtteils Oberricklingen zu einem Wasserstand von über 2 Metern führen können. Auch wenn damit statistisch zwar nur alle 100 bzw. 200 Jahre zu rechnen ist, kann es trotzdem bereits das nächste Hochwasser sein, das diese Werte erreicht, siehe beigefügte Karten HQ_100 und HQ_Extrem als Anlage 1 und 2. Die Stadt Hannover wurde vom damaligen Umweltdezernat der Region schon im Jahr 2012 darauf aufmerksam gemacht, dass in dem Fall eine Gefährdung unter anderem auch für die Bewohner in Ricklingen bestehen würde, siehe https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Extrem-Hochwasser-wuerde-Suedstadt-gefaehrden.

    Vor dem Hintergrund der Hochwasserkatastrophe im Sommer letzten Jahres fragen wir die Verwaltung:

    1. Wie können Bürger einfach erfahren, mit welchen Wasserständen sie bei einem solchen Hochwasser in ihrer Wohnumgebung zu rechnen haben?

    2. Besteht die Gefahr, dass auch im Stadtbezirk Ricklingen (und in anderen Stadtteilen) der Wasserspiegel ähnlich schnell ansteigt?

    a. falls ja, welche konkreten Maßnahmen zur sehr kurzfristigen Warnung und ggf. Evakuierung der Bevölkerung sind vorgesehen, um im Falle entsprechender Wetterextreme größere Schäden abzuwenden?

    b. falls nein, worauf stützt die Verwaltung diese Annahme?

    3. Welche konkreten Schutzmaßnahmen für den Fall von Hochwassern der Klassen HQ100 bis HQExtrem sind im Stadtbezirk bereits realisiert oder für die nächsten 3 – 5 Jahren geplant?

    Beantwortet

    Zu 1.:
    Bürger*innen haben die Möglichkeit, sich über die Internetseiten des Niedersächsischen Landes-betriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Hochwassergefahren- und -risikokarten herunterzuladen. Auf diesen sind die Überschwemmungsflächen der Abflüsse HQ25, HQ100 und HQ200 inkl. Wasserstandsklassen dargestellt (für Hannover auf den jeweiligen Blättern 05 und 06).
    https://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/eghochwasserrisikomanagementrichtlinie/gefahren_und_risikokarten/gefahren--und-risikokarten-116763.html

    Zu objektbezogenen Auskünften können Anfragen auch direkt an den NLWKN (Betriebsstelle Hannover-Hildesheim) gerichtet werden.
    Für Auskünfte steht auch der Arbeitsbereich Starkregen- und Hochwasserschutz zu den normalen Bürozeiten zur Verfügung.
    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich über die Onlineplattform des NLWKN über aktuelle Wasserstände an Pegelstandorten zu informieren.
    (https://www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de/Start).

    Außerdem ist geplant, die o. g. Überschwemmungsflächen mit Wassertiefen in die hannoversche Website „Digitaler Zwilling - Hannover 3D“ einzubinden.

    Zu 2.:
    Nein, das schnelle Ansteigen der Wasserspiegel in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde u. a. hervorgerufen durch steile Geländeverhältnisse. Aufgrund der vergleichsweise flachen Topo-grafie ist mit einem solch schnellen Anstieg des Wasserspiegels in Hannover nicht zu rechnen.

    Zu 2a und b:
    Dieser Sachverhalt beruht auf Erfahrungen und Auswertungen vergangener hannoverscher Hoch-wasser sowie Hochwassern in vergleichbaren Lagen und Ergebnissen hydraulischer Berechnungen. Zusätzlich zu den topographisch bedingten langsameren Anstiegsgeschwindigkeiten haben u. a. die Leineauen, das Rückhaltebecken Salzderhelden und die Innersttalsperre rückhaltende Wirkung auf Hochwasserwellen, die auf Hannover zulaufen. Damit vergleichmäßigt sich die Anstiegsge- schwindigkeit und fällt weniger steil aus.

    Zu 3.:
    Der Ricklinger Deich und die weiteren Schutzelemente wie Deichtoranlagen usw. sind in den ver-gangenen Jahren für ein HQ100 realisiert worden. Im Fall eines höheren Hochwassers ist nicht auszuschließen, dass diese Schutzelemente mit der Folge großräumiger Überschwemmungen überströmt werden. Trotz vorlaufender Maßnahmen wie z. B. Deichverteidigung, Schutz kritischer Infrastruktur oder Objektschutz wird dann die schrittweise Evakuierung der Bevölkerung notwendig. Ggf. wird der Katastrophenfall ausgerufen und die Unterstützung von z. B. Bundeswehr, Technischem Hilfswerk oder Deutschem Roten Kreuz angefordert.

    Aufgrund der vorhandenen Vorwarnzeiten können Lageentwicklungen aber frühzeitig analysiert und entsprechende Maßnahmen vorbereitet und ggf. umgesetzt werden. Dies ist Bestandteil des Hochwassereinsatzplans der Stadt Hannover, der weit vor einem HQ100 beginnt und laufend aktualisiert und an neue Erkenntnisse angepasst wird.

    Die Landeshauptstadt Hannover wurde vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) darüber informiert, dass gegenwärtig eine Überprüfung der Überschwemmungsgebiete der Leine und ihrer Verzweigung Schneller Graben / Ihme in Bezug auf ein HQ 100 erfolgt.

    Die endgültigen Ergebnisse des Landes werden Mitte des Jahres erwartet. Es ist zu erwarten, dass für den HQ 100 höhere Wasserstände als bisher angesetzt werden. Die Landeshauptstadt Hannover wird, sobald aktualisierte Hochwasser- und –risikogefahrenkarten veröffentlicht werden, die bisher getroffenen Vorsorgemaßnahmen dahingehend überprüfen und ergänzen, damit ein umfassender Schutz der Bürger*innen vor Hochwasser weiterhin gewährleistet ist.

    Folgende Nachfrage gab es aus dem Bezirksrat:
    • „Die Angabe, dass der Deichschutz bei einem HQ 100 ausreichen würde, passe nicht zu den Wasserständen in den Kartenausschnitten. Dort seien die Wasserstände höher, die Aussagen seien also entweder ungenau oder passen nicht zueinander. Können Sie diese Differenz bitte aufklären?
      Protokollantwort:
      Die der Anfrage zugrunde liegenden offiziellen Karten des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sind nicht aktuell. Nach unseren Prüfungen stellen diese nur den Stand der Auswertungen von 2011 dar, obwohl in der Legende der 31.12.2019 als Stand aufgedruckt ist. Die Karten berücksichtigen noch nicht die Hochwasserschutzmaßnahmen in Ricklingen, die 2018 fertiggestellt wurden. Der HQ
      100-Schutz der Maßnahmen in Ricklingen wurde im dazugehörigen Planfeststellungsverfahren nachgewiesen. Grundlage waren damals aktuelle Daten zu Abflüssen, Geländeverhältnissen etc. und Berechnungsmodelle. Die in dem seinerzeitigen Planfeststellungsverfahren errechneten Wasserstände sind durch die Hochwasserschutzmaßnahmen geringer ausgefallen, daher differieren sie zu den Angaben in den bisherigen Plänen von NLWKN.

      Die Landeshauptstadt Hannover wurde aktuell vom NLWKN darüber informiert, dass gegenwärtig eine Überprüfung der Überschwemmungsgebiete der Leine und ihrer Verzweigung Schneller Graben / Ihme in Bezug auf ein HQ 100 erfolgt. Die endgültigen Ergebnisse des Landes werden Mitte des Jahres erwartet. Es ist zu erwarten, dass für den HQ 100 höhere Wasserstände als bisher angesetzt werden. Die Landeshauptstadt Hannover wird, sobald aktualisierte Hochwasser- und -risikogefahrenkarten veröffentlicht werden, die bisher getroffenen Vorsorgemaßnahmen dahingehend überprüfen und ergänzen damit ein umfassender Schutz der Bürger*innen vor Hochwasser weiterhin gewährleistet ist.“

    TOP 6.2.
    Berücksichtigung von Hochwassern bei der Planung und dem Neubau des Südschnellwegs
    (Drucks. Nr. 15-0173/2022)

    Bezirksratsfrau Farnbacher trug die Anfrage vor.



    Teile des geplanten Neubaus des Südschnellwegs liegen mitten im Gebiet der Leinemasch, in dem es immer wieder zu Überschwemmungen aufgrund von Hochwassern kommt. Aufgrund der fortschreitenden Klimaveränderungen muss in solchen Gebieten immer häufiger mit Extrem-Wetterereignissen und Hochwassern der Klassen HQ100 bis HQExtrem gerechnet werden.
    Wir fragen die Verwaltung:

    1. Durch welche Maßnahmen ist die Bauweise des neuen Südschnellwegs an die Gefahren durch solche Hochwasser angepasst worden?

    2. Wie ist sichergestellt, dass durch die Bauarbeiten, bei denen unter anderem mit großen Bodenbewegungen und der Zwischenlagerung von Baumaterialien und schweren Geräten zu rechnen ist, auch bei Hochwassern bis HQExtrem keine zusätzlichen Gefahren für die Umwelt und Bevölkerung entstehen?


    Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die Niedersächsische Landebehörde (NLSTBV)
    Für Straßenbau und Verkehr weitergeleitet. Die NLSTBV teilt zu den Fragen 1 und 2 mit:

    Zu 1:
    „Bei der Planung des Projekts B3│Südschnellweg wurden etwaige Auswirkungen auf das
    Überschwemmungsgebiet im Bereich der Leine eingehend untersucht. Untersuchungsumfang, -methodik und -ergebnisse wurden mit den zuständigen Fachbehörden (NLWKN in seiner Funktion als Gewässerkundlicher Landesdienst (GLD) und Untere Wasserbehörde (UWB)), der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Hemmingen umfassend abgestimmt bzw. durch GLD und UWB geprüft. Die Untersuchungen waren als Unterlage 18.2 „Nachweis des schadlosen Hochwasserabflusses“ Bestandteil der Antragsunterlagen im Planfeststellungsverfahren.

    Den Untersuchungen wurde das hundertjährige Hochwasserereignis (HQ100) zu Grunde gelegt. Auch diese Eingangsgröße wurde umfassend mit den beteiligten Behörden abgestimmt.

    Die Untersuchungen umfassten zum einen den Nachweis, dass der durch die Anpassung des Straßendammkörpers entstehende Retentionsraumverlust vollumfänglich, wirkungsgleich und ohne negativen Einfluss auf das Strömungsverhalten des Hochwassers ausgeglichen wird.

    Zudem wurde über eine numerische Modellierung der Nachweis der Beibehaltung der Wasserspiegellage im Zuge eines HQ100 geführt. Hierbei wurde auch die geplante Aufweitung der Bauwerke über die Leine, der Leineflutmulde (beide wurden sowohl in der lichten Höhe, als auch in der lichten Weite gegenüber dem Bestand vergrößert) und des Hemminger Maschgraben (zukünftig ca. 8 m, anstatt eines Rohrdurchlasses im Durchmesser von 1 m) berücksichtigt. Diese Veränderungen dienen darüber hinaus der verbesserten ökologischen Durchgängigkeit des Streckenabschnittes. Eine hydraulische Beeinträchtigung des HQ100-Abflusses durch den Neubau wurde nicht erkannt. Ferner zeigen die Auswertung der Differenzen zwischen Planfall und Istzustand außerhalb des Neubaus und der Böschungsbereiche keine Abweichungen über 1 cm
    im Wasserstand für das HQ 100.“
    Protokollantwort auf Nachfrage in der Sitzung:
    Wie vorstehend erläutert wurde in Abstimmung mit den beteiligten Fachbehörden gem. den anerkannten Regeln der Technik das HQ 100 für den Nachweis des schadlosen Abflusses zugrundegelegt. Die Benennung von darüber hinausgehenden Anforderungen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung.

    Zu 2:
    „Seitens der Vorhabenträgerin wurden im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanungen definierte Handlungsanweisungen und Schutzmaßnahmen erarbeitet. Diese umfassen auch Auflagen, dass im Falle von Hochwasserereignissen alle beweglichen Anlagen, insbesondere aber wassergefährdende Stoffe aus dem Wirkbereich des Hochwassers zu entfernen sind (planfestgestelltes Maßnahmenblatt 1.5 V „Bauzeitliche Schutzmaßnahmen“ der Unterlage 9.3). Hierzu wird seitens der Vorhabenträgerin ein Hochwasseralarmplan erarbeitet, um mittels definierter Auslöseschwellen (Wasserstände im Oberlauf) die rechtzeitige Entfernung sicherzustellen. Dabei greifen die Auslöseschwellen bereits deutlich vor den Wasserständen, die im Falle eines HQ100 zu erwarten sind. Die Belange des Hochwasserschutzes werden dabei zudem auch fachgutachterlich begleitet (planfestgestelltes Maßnahmenblatt 1.11 V „Einrichtung einer Umweltbaubegleitung für die Dauer der Bauphase“ der Unterlage 9.3). Daneben umfassen die Maßnahmenblätter auch für den regelmäßigen Baustellenbetrieb Maßgaben zum Schutz der Flächen und angrenzenden Gewässer (vgl. bspw. Planfestgestelltes Maßnahmenblatt 1.2 V „Rekultivierung des Bodens auf allen temporären Bauflächen und Wiederherstellung der ursprünglichen Nutzung“ oder 1.7 V „Maßgaben für das Arbeiten in und an Gewässern“ der Unterlage 9.3).“
    Protokollantwort auf Nachfrage in der Sitzung:
    Wie vorstehend ausgeführt greifen die Auslöseschwellen bereits vor der Erreichung von Wasserständen eines HQ100.

    TOP 6.3.
    Schulwegsicherheit im Stadtbezirk
    (Drucks. Nr. 15-0174/2022)

    Bezirksratsfrau Krüger trug die Anfrage vor.

    Insbesondere für die Grundschülerinnen und -schüler in unserem Stadtbezirk sind die Wintermonate eine Herausforderung, da sie aufgrund der Dunkelheit mit besonderer Vorsicht im Stadtteil unterwegs sein müssen. Jeden Morgen ziehen ganze Kolonnen mit ihren Schultaschen zu ihrer Schule. Für Autofahrer bedeutet dies, mit erhöhter Achtsamkeit unterwegs sein zu müssen. Ein besonderes Risiko stellen dabei jedoch leider ausgerechnet Eltern von Schülerinnen und Schülern dar, die ihre Kinder mit dem Auto bis vor die Schultore fahren.

    Besonders dramatisch ist die Situation aktuell im Umfeld der Wilhelm-Busch-Schule in der Munzeler Straße. Aufgrund der Straßenerneuerungen in diesem Quartier sind derzeit nur einige Straßen befahrbar, auf die sich der gesamte Verkehr konzentriert. Die Folge ist ein allmorgendlicher Stau zwischen Baustellen und Schule mit den dazugehörigen Wendemanövern. Nicht selten stehen dort die sogenannten Eltern-Taxis mit gelegentlichen Hupkonzerten Stoßstange an Stoßstange – und zwischen den Autos wuseln Schulkinder herum, die zu Fuß auf dem Weg zur Schule sind. Auch vor der Grundschule Wettbergen herrscht

    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

    1. Wie bewertet die Stadtverwaltung die „Eltern-Taxi“-Situation vor den Schulen im Stadtbezirk und insbesondere im Umfeld der Wilhelm-Busch-Schule?

    2. Welche Maßnahmen wurden in den Jahren 2019 – 2021 von der Verwaltung und von den Schulen ergriffen, um den Autoverkehr vor den Schulen im Stadtbezirk zu reduzieren (bitte differenziert nach den Schulen)?

    3. Sind für das Jahr 2022 bereits weitere (ggf. welche) Maßnahmen geplant?


    Zu 1)
    In einer systematischen Untersuchung aller Grundschulen im Stadtgebiet unter aktiver Beteiligung der einzelnen Schulen, der Polizeidirektion Hannover, eines externen Verkehrsplanungsbüros und verschiedener Fachbereiche der Stadtverwaltung wurden 2019 und 2020 die Schulumfelder vor allem hinsichtlich Elterntaxis betrachtet. Im Stadtbezirk Ricklingen wurde nur für die Grundschule Wettbergen Handlungsbedarf gesehen.

    Die teilweise unübersichtlichen Situationen werden in erster Linie von den Eltern verursacht, die mit dem Auto vor die Schule fahren. Dabei ist bekannt, dass der ganz überwiegende Teil der Eltern sich vorbildlich verhält und die Kinder ohne Auto zur Schule bringt oder alleine gehen lässt. Ein Anteil von ca. 5 – 15 % der Eltern (je nach Schule) sind aber leider unbelehrbar und einer Ansprache von Stadt, Schule und Polizei nicht zugänglich. Diesen Teil der Eltern können Elternbriefe der Schule, Hinweise der Kontaktbeamten vor Ort und auch verkehrsplanerische oder straßenverkehrsrechtliche Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover nicht zu einem Verzicht auf das Auto bewegen. Hier ist auch in Zukunft von allen Beteiligten eine gewisse Beharrlichkeit gefordert.

    Zurzeit kommt es im gesamten Stadtgebiet zu erhöhtem Aufkommen von Elterntaxis vor Grundschulen. Neben der bekannten Erhöhung in den Wintermonaten bedingt durch feuchte, kalte Witterung und Dunkelheit in den Morgenstunden trägt zu einem Teil auch die vorherrschende Pandemie anscheinend dazu bei.

    Insofern ist die Situation an Schulen im Stadtbezirk Ricklingen vergleichbar mit Schulen im gesamten Stadtgebiet. Das von Außenstehenden als vermeintliches Chaos vor den Schulen empfundene Geschehen läuft aber weitestgehend unkritisch ab und ist vor allem in den Morgenstunden innerhalb von 10 bis 15 Minuten beendet.

    Die Landeshauptstadt Hannover steht im engen Austausch mit den Schulen und der Polizeidirektion Hannover und ist in regelmäßigen Abständen zur Begutachtung von Schulen mit Kolleg*innen aus verschiedenen Fachbereichen vor Ort.

    Aufgrund von geplanten oder auch kurzfristig erforderlichen Baustellen kann es in Einzelfällen zu einer Häufung im Umfeld von Schulen kommen. Ziel der Verwaltung ist es, solche Situationen zu vermeiden. Dies ist nicht immer möglich, da viele verschiedene Anforderungen dabei eine Rolle spielen.


    Zu 2)
    Im Stadtbezirk Ricklingen befinden sich fünf Grundschulen. Vor allen Schulen sind in der Vergangenheit - auch schon deutlich vor 2019 - Maßnahmen zur sicheren Abwicklung des Verkehrs ergriffen worden. Dabei handelt es sich größtenteils um Haltverbote (absolut oder eingeschränkt) im unmittelbaren Schulumfeld, die Schaffung von sicheren Querungsmöglichkeiten und die Freihaltung von Sichtachsen.

    Die gewünschte Auflistung von Maßnahmen aus 2019 bis 2021:

    GS Wettbergen
    2019 Verlegung Haltestelle Bibliotheksbus, Wilhelmstraße

    GS Mühlenberg
    2019 Verlängerung Haltverbot, Leuschnerstraße
    2020 absolute und eingeschränkte Haltverbote, Sperrflächenmarkierungen, Absperrbaken
    2020 Grenzmarkierung Stichstraße Leuschnerstraße

    GS Stammestraße
    2020 Eingeschränktes Haltverbot, Stammestraße
    2020 Entfernung Beschilderung Radfahrer frei

    Zur Verminderung des Elterntaxiproblems wurden und werden zahlreiche Maßnahmen unternommen. Mit verschiedenen Aktionen im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne „Gib mir acht“ wurde für das Thema stadtweit sensibilisiert. An alle einzelnen Eltern wurden verschiedene Flyer in mehreren Jahren verteilt. In einer Plakatkampagne wurde stadtweit für den Schulweg ohne Auto geworden. An den Schulen finden Projekte für den Schulweg ohne Auto statt und es werden sog. Schulbusse auf Füßen initiiert.

    Zu 3)
    Für das Jahr 2022 sind zurzeit noch keine konkreten Maßnahmen geplant. In Einzelfällen werden über eine Abstimmung zwischen der Schule (und teilweise den Elternvertretern), dem Fachbereich Schule, der Straßenverkehrsbehörde und der Verkehrsplanung der Landeshauptstadt Hannover sowie der Polizeidirektion Hannover Maßnahmen geprüft und auch kurzfristig umgesetzt.

    Inwieweit weitere Maßnahmen an der Grundschule Wettbergen sinnvoll und zielführend sind, wird in 2022 geprüft.

    TOP 6.4.
    Internetanschluss der Wilhelm-Busch-Grundschule
    (Drucks. Nr. 15-0264/2022)

    Bezirksratsherr Rosberg trug die Anfrage vor.

    Bei der Sanierung des Fachunterrichtstraktes der Wilhelm-Busch-Schule wurde ein Internetanschluss verlegt, der allerdings seit 1,5 Jahren nicht nutzbar ist, da dieser nicht an das Schulnetz angeschlossen ist.

    Wir fragen die Verwaltung:


    1. Warum kann die Schule den Internetanschluss seit 1,5 Jahren nicht nutzen?

    2. Welche Probleme bestehen beim Anschluss an das Schulnetz?

    3. Wann wird die Verwaltung tätig, um die Schule vollständig an das Schulnetz anzuschließen?

    Zu Frage 1:
    Die Wilhelm-Busch-Grundschule verfügt über einen Telekom School Internetanschluss, welcher vollumfänglich funktionsfähig ist.
    Wir gehen davon aus, dass mit der Frage nach dem Internetanschluss, die Nutzung eines W-LAN Netzwerkes innerhalb des Schulgebäudes gemeint ist, somit lautet die Antwort wie folgt:

    Die Wilhelm-Busch-Grundschule verfügt, genau wie alle anderen Schulen noch nicht über ein von der Stadt Hannover eingerichtetes und betreutes W-LAN Netzwerk. Mit der Drucksache 2754/2020 wurde u.a. beschlossen, dass alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Hannover, bis zum 31.12.2022 eine W-LAN Ausstattung in Ergänzung zu ihrer bestehenden Netzwerkinfrastruktur erhalten sollen. Dieses Ziel gilt selbstverständlich auch für die Wilhelm-Busch-Grundschule.

    Zu Frage 2:
    Grundsätzlich sind keine besonderen Probleme bei der Herrichtung des W-LAN Netzwerkes in der Schule zu erwarten. Im Sommer 2021 wurden erste vorbereitende Maßnahmen, wie die Netzwerkverkabelung des Traktes der „Fachunterrichtsräume“ und die Herrichtung eines Technikraumes mit entsprechenden Netzwerkschränken umgesetzt. Diese Arbeiten wurden im Winter 2021 abgeschlossen.

    Aktuell verfügt die Schule in einigen Räumen über ein eigenständig aufgebautes W-LAN Schulnetzwerk auf Basis der schon bestehenden Netzwerkverkabelungen, des vorhandenen schulischen Internetanschlusses und einige schulischen Accesspoints. Dies W-Lan Netzwerk ist nicht flächendeckend in allen Räumen vorhanden. Die Betreuung des Netzwerkes obliegt der Schule. Sie kann dafür, wie auch alle anderen Schulen, auf einen externen Dienstleister zur Wartung und Pflege des Netzwerkes zugreifen. Der Schule sind dafür durch den FB 40 entsprechende Stundenkontingente zugeteilt. Bei Bedarf können diese Kontingente durch den FB 40 erweitert werden.

    Zu Frage 3:
    Wie unter Pkt. 1 mitgeteilt, wurde mit der Drucksache 2754/2020 beschlossen, dass alle Schulen bis zum 31.12.2022 eine W-LAN Ausstattung in Ergänzung zu ihrer bestehenden Netzwerkinfrastruktur erhalten sollen.

    Die unter Pkt. 2 Abs. 1 beschriebenen Herrichtungen, dienen als Vorbereitung für die kommende W-LAN Ausstattung auf Basis der optimierten Netzwerkinfrastruktur im Schulgebäude.

    Des Weiteren sollen alle Schulen bis zum 31.12.2022 eine Breitbandanbindung erhalten, welche wesentlich leistungsfähiger als die bisher genutzten Anschlüsse sind.

    Sobald die entsprechenden Ausschreibungen über den Ausbau der W-LAN Netzwerke an den hannoverschen Schulen zuteilungsreif sind, wird die Landeshauptstadt Hannover die in der Drucksache 2754/2020 beschriebenen Maßnahmen umsetzen.

    TOP 6.5.
    Öffentlicher Taubenschlag am Mühlenberger Markt
    (Drucks. Nr. 15-0520/2022)

    Bezirksratsherr Dr. Menge trug die Anfrage vor.

    Der Bereich Mühlenberger Markt / Mühlenbergzentrum weist eine starke Taubenpopulation mit den bekannten negativen Verschmutzungsfolgen auf. Daher kam schon vor einigen Jahren die Idee zur Einrichtung eines öffentlichen Taubenschlages in diesem Bereich auf, um eine artgerechte Versorgung bei gleichzeitig deutlicher Reduzierung der öffentlich wahrnehmbaren Stadttaubenpopulation zu erreichen. In der Informationsdrucksache Nr. 0187/2020 „Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Sachstandsbericht Hannover sauber!“ wird der Mühlenberger Markt sogar explizit als möglicher Standort für eine solche Einrichtung aufgeführt.

    Wir fragen die Verwaltung:

    1. Befürwortet die Verwaltung weiterhin die Einrichtung eines öffentlichen Taubenschlags am Mühlenberger Markt?

    2. Wie ist der Umsetzungsstand, bzw. welche Probleme behindern die Umsetzung?

    3. Wann ist aus heutiger Sicht mit der Einrichtung eines öffentlichen Taubenschlags am Mühlenberger Markt zu rechnen?

    1. Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung die Einrichtung eines Taubenschlags, der sich allerdings in der Nähe der Brutplätze der Tauben befinden sollte, damit sie gar nicht mehr zum Mühlenberger Markt hinfliegen, um dort nach Futter zu suchen. Parallel müssen diese Brutplätze verschlossen werden, damit die Tauben in den Taubenschlag auch zum Schlafen und Brüten umziehen. Nur dann kann durch den Eiertausch gegen Kunsteier eine tierschutzgerechte Reduzierung der Taubenpopulation erfolgen. Andernfalls kommen die Tauben überwiegend zum Fressen in den Taubenschlag und vermehren sich weiterhin unkontrolliert an den bisherigen Nistplätzen.
    2. In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung mit verschiedenen Gebäudeeigentümern / Hausverwaltungen Kontakt aufgenommen, insbesondere in den Bereichen im Stadtteil, in denen die Brutplätze der Tauben beobachtet wurden. Bisher hat sich keiner der Eigentümer bereit erklärt, dieses Projekt zu unterstützen und eine Fläche oder gar einen Raum für den Taubenschlag zur Verfügung zu stellen. Aktuell ist die Verwaltung wieder in Kontakt mit einer Hausverwaltung, die dem Projekt aufgeschlossener gegenüber zu sein scheint. Ob man hier eine Lösung finden wird, ist aber noch ungewiss. Die Hauptsorge ist nach den bisherigen Rückmeldungen, dass das Verschließen der bisherigen Brutplätze nur unzureichend, bzw. nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand gelingen könnte und zusätzlich noch mehr Tauben in die Wohnbereiche gelockt werden würden, die dann durch die Verunreinigungen im Anflugbereich zum Taubenschlag und durch das Gurren zu noch mehr Störungen der Mieter führen würden. Teilweise seien sechsstellige Summen zum Vernetzen von Balkonen ausgegeben worden und in weitere Maßnahmen (Verschluss von Spalten in den Gebäudefassaden u. ä.) würde nicht mehr investiert. Tatsächlich ist es schwierig, in Wohngebieten geeignete Plätze für einen Taubenschlag zu finden. Auch sehen sich die Gebäudeinhaber nicht in der Verantwortung, tätig zu werden und sehen nicht die Effektivität und Nachhaltigkeit dieser Projekte, wenn sie trotzdem die Brutplätze verschließen müssen.
    3. Ein Taubenschlag direkt am Mühlenberger Markt wäre - wie oben ausgeführt - voraussichtlich weniger sinnvoll, da sich dann weiterhin Tauben dort aufhalten und eher nicht im Taubenhaus brüten werden. Wenn im Bereich der aktuellen Brutplätze ein Platz für den Taubenschlag gefunden würde, ließe sich kurzfristig ein Taubenschlag einrichten, da auch die Betreuung des Taubenschlages durch eine Tierschutzorganisation umgehend realisierbar wäre. Die Finanzierung der Kosten für die Ausstattung und die Aufwandsentschädigung für die Betreuung wäre dann noch zwischen den Beteiligten abzustimmen. Wann tatsächlich im Stadtteil ein entsprechender Taubenschlag eingerichtet werden kann, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
    Auf Nachfrage antwortet die Verwaltung, dass der Taubenschwarm am Canarisweg
    brütet und am Mühlenberger Markt frisst.
    TOP 6.6.
    Denkmal für die Gefallenen der Weltkriege in Wettbergen
    (Drucks. Nr. 15-0474/2022)
    Bezirksratsfrau Bankowsky trug die Anfrage vor.

    Am 23.08.2019 antwortete die Verwaltung auf einen entsprechenden Antrag (DS 1397/2019): „…. Außerdem wird das Umfeld der Kriegerdenkmäler Wettbergen und Ricklingen zukünftig vor und nach Gedenktagen gereinigt.“

    Es hat sich gezeigt, dass die Reinigungsintervalle am Denkmal in Wettbergen nicht ausreichen. Aufgrund der Straßennähe passiert es immer wieder, dass die dazugehörige Rasenfläche durch Abfälle verunreinigt wird. Die Würde des Ortes wird dadurch beeinträchtigt.

    Wir fragen die Verwaltung:
    1. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, über das Jahr verteilt häufiger die Fläche zu reinigen?

    2. Falls nein, gestattet die Verwaltung Mitgliedern des Verbandes Wettberger Vereine, die notwendigen Reinigungsmaßnahmen in ehrenamtlicher Tätigkeit zu übernehmen?

    3. Werden anfallende Sachkosten von der Verwaltung finanziert?


    1) Die Verwaltung wird die Reinigungsintervalle am Denkmal Wettbergen (Grünfläche Hauptstraße) erhöhen und sicherstellen, dass die Würde des Ortes nicht beeinträchtigt wird.
    2) Die Verwaltung begrüßt ehrenamtliche Tätigkeiten und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, auch im Bereich der Reinigung von Flächen. Dafür wird an der Grünfläche ein Abfallbehälter aufgestellt, um vorgefundene Abfälle dort entsorgen zu können.
    3) Finanzielle Zuwendungen durch die Verwaltung an Dritte sind nicht vorgesehen.
    TOP 6.7.
    Öffentlich zugängliches WLAN in städtischen Einrichtungen und Gebäuden
    (Drucks. Nr. 15-0525/2022)
    Bezirksratsherr Farnbacher trug die Anfrage vor.

    Ein öffentlich zugängliches WLAN in städtischen Einrichtungen und Gebäuden (wie z.B. städtischen Alteneinrichtungen, Not- und Flüchtlingsunterkünften, Kultur- und Jugendeinrichtungen, Kitas oder Schulen) gehört inzwischen in vielen Kommunen zum Standard. Oftmals werden auch öffentliche Plätze von Kommunen mit einem kostenfreien WLAN versorgt. Wir möchten wissen, ob auch in den öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden im Stadtbezirk Ricklingen dieser Service zur Verfügung steht.

    Wir fragen daher die Verwaltung:

    1. Welche städtischen Einrichtungen und Gebäude im Stadtbezirk Ricklingen sind mit einem öffentlich zugänglichen WLAN ausgerüstet (Einzelauflistung)?

    2. Welche städtischen Einrichtungen und Gebäude im Stadtbezirk Ricklingen sind nicht mit einem öffentlich zugänglichen WLAN ausgerüstet (Einzelauflistung mit Begründung der fehlenden Ausrüstung)?

    3. Hält die Verwaltung an der Entscheidung fest, dass es frei zugängliche, durch die Landeshauptstadt Hannover angebotene WLAN-Zonen auf öffentlichen Plätzen nicht geben wird (Drucksache Nr. 15-0845/2016 N1 S1)?



    Zu 1.)
    In der beigefügten Übersicht sind alle städtischen Einrichtungen im Stadtbezirk Ricklingen aufgeführt, in denen WLAN durch den Bereich Informations- und Kommunikationssysteme (kurz luK) auf Veranlassung/Antrag des jeweiligen Fachbereiches umgesetzt worden ist. In den Flüchtlingsunterkünften wurde in Kooperation mit dem Unterstützerkreis für Flüchtlinge und Freifunk Hannover ein flächendeckendes WLAN-Netz zur Verfügung gestellt. In der Unterkunft Munzeler Straße gestaltet sich die flächendeckende WLAN-Versorgung problematisch, da es sich hier um einen ehemaligen Bunker mit bis zu 1,5 m dicken Wänden handelt. Derzeit wird mit hohem Einsatz über eine praktikable Lösung für die WLAN-Bereitstellung gesucht, da die angestrebte Umsetzung über sogenanntes „Powerline" (über das Stromnetz) leider erfolglos geblieben ist.

    Zu 2.)
    Dem Bereich luK liegen derzeit Anträge für weitere fünf Einrichtungen vor, in denen WLAN zur Verfügung gestellt werden soll, siehe 2. Seite der beigefügten Übersicht.

    Zu 3.)
    Die Stadtverwaltung wird den öffentlichen Ausbau der WLAN-Infrastruktur unter Berücksichtigung organisatorischer, finanzieller und rechtlicher Rahmenbedingungen intensivieren. In Zusammenarbeit mit städtischen Beteiligungen und regional ansässigen Unternehmen wie z. B. htp, enercity und der ÜSTRA werden innovative Ansätze konzipiert, umgesetzt und weiterentwickelt.

    Ein originäres Angebot der Landeshauptstadt Hannover als freiwillige kommunale Leistung ist derzeit nicht beschlossen. Gleichwohl sind in Einzelprojekten unter Einbezug von Drittmitteln punktuelle Lösungen (z. B. SmartBenches) implementiert.

    Nachfragen aus dem Gremium wurden folgendermaßen beantwortet:
    Protokollantwort:
    Die Landeshauptstadt ist in der Lage eigene Räumlichkeiten mit öffentlichem WLAN auszustatten. Die Entscheidung, welche städtischen Gebäude und Einrichtungen mit öffentlichen WLAN versorgt werden sollen, trifft der jeweilige Fachbereich. Der Bereich Informations- und Kommunikationssysteme prüft die technischen Voraussetzungen und setzt die WLAN-Versorgung im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen in den jeweiligen Einrichtungen um.

    Für Schulen, die über den Bereich IuK mit WLAN versorgt werden, wurde mit dem Fachbereich Schule vereinbart, dass WLAN-Gastzugänge über ein Ticketsystem ermöglicht werden. Öffentliches WLAN soll aus pädagogischen Gründen in den Schulen nicht ungeregelt zur Verfügung stehen.

    Schulen, die ein selbst installiertes WLAN betreiben, legen die Zugangsregeln in eigener Verantwortung fest.

    TOP 6.8.
    Verkehrszahlen zu Schnellwegen
    (Drucks. Nr. 15-0541/2022)

    Bezirksratsherr Winnicki trug die Anfrage vor.

    Durch den Stadtbezirk verlaufen wichtige Schnellwegverbindungen. Wir wollen uns einen Überblick darüber verschaffen, welche Auswirkungen die aktuelle und zukünftig zu erwartende Situation auf den Stadtbezirk und seine Wegebeziehungen hat.

    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

    1. Wie viele KFZ befahren aktuell zu Stoßzeiten sowie über den ganzen Tag im Durchschnitt in beide Richtungen folgende Schnellwege:
      • Südschnellweg zwischen Döhren und Landwehrkreisel;
      • Frankfurter Allee zwischen Landwehrkreisel und Ricklinger Kreisel;
      • Friedrich-Ebert-Straße zwischen Ricklinger Kreisel und Kaisergabel?
    2. Welche mittel- und langfristig antizipierten Verkehrszahlen sind Grundlage der Verkehrsplanungen?

    Wir bitten darum, sich ggf. zwecks Beantwortung mit dem Land ins Benehmen zu setzen.

    Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die Niedersächsische Landesbehörde (NLSTBV) für Straßenbau und Verkehr weitergeleitet. Die NLSTBV teilt mit:

    Zu1:
    „Hierbei ist zuletzt 2018 eine tägliche Verkehrsstärke im Jahresmittelwert von 48.450
    Kfz/24 h (davon 3.050 LKW/24h) ermittelt worden. Als Spitzenstunde wird hierbei die
    sogenannte „Maßgebende stündliche Verkehrsstärke“ verstanden. Diese entspricht dem Verkehr der 50. höchstbelasteten Stunde des Jahres und beträgt bei dem in Rede stehenden Abschnitt 2018 2.380 Kfz/ Stunde je Fahrtrichtung.

    Hinweis: Vorstehend wurde der durchschnittliche tägliche Verkehr „DTV“ wiedergegeben. Dieser stellt eine gleichmäßige Verteilung über die Wochentage dar. Davon abweichend existiert die durchschnittliche Verkehrsstärke an einem Wochentag „DTVw“. Diese ist regelmäßig bedeutend höher und liegt im angesprochenen Abschnitt 2018 bei 54.500
    Kfz/24 h (davon 3.900 LKW).

    -Frankfurter Allee zwischen Landwehrkreisel und Ricklinger Kreisel;
    Datengrundlage ist hier die turnusmäßige Straßenverkehrszählung 2015:
    Im Jahr 2015 wurden 43.900 Kfz/ 24 h (davon 2.800 LKW/24 h) als Jahresmittelwert
    errechnet. Die maßgebende stündliche Verkehrsstärke liegt bei 2.425 Kfz/h je
    Fahrtrichtung.

    -Friedrich-Ebert-Straße zwischen Ricklinger Kreisel und Kaisergabel?
    Da sich der Streckenabschnitt in der Baulast der Landeshauptstadt Hannover befindet wird dieser Streckenabschnitt im Rahmen der Verkehrserhebungen des Bundes nicht berücksichtigt. Für diesen Abschnitt liegt keine Verkehrszählung aus den letzten Jahren vor. Anhand der Verkehrsmengenkarte wird die Verkehrsbelastung mit ca. 34.000 Kfz/d im werktäglichen Verkehr abgeschätzt.“

    Zu 2:
    „Derzeit wird der Prognosehorizont 2030 zu Grunde gelegt, auch um absehbare
    Veränderungen des Verkehrs im Rahmen des Immissionsschutzes zu berücksichtigen.
    Für den Abschnitt zwischen Landwehrkreisel und Schützenallee im Zuge der
    B3|Südschnellweg wird im Jahr 2030 eine Verkehrsstärke DTV von 54.000 Kfz/24h
    prognostiziert.
    Hinweis: Gegenüber den vorstehenden Angaben der Verkehrsstärken 2015/2018 sind im Prognosehorizont auch die Bündelungseffekte und Verkehrsverlagerungen durch die nunmehr fertiggestellte Ortsumgehung Hemmingen in der modellmäßigen Ermittlung des Prognoseverkehr 2030 berücksichtigt. Diese stellen den wesentlichen Anteil der Verkehrsmengenänderung auf der B 3 dar.

    Hintergrund zu der Systematik der Verkehrserhebungen:
    Beschreibung der turnusmäßigen Straßenverkehrszählungen:
    Im Rahmen der einzelnen Verkehrszählungen werden die Verkehrsmengen an
    hochbelasteten Straßen (sogenannten A-Zählstellen) insgesamt über 28 Stunden gezählt. Dabei werden die Verkehrsmengen nach Fahrzeugarten differenziert wie folgt erhoben:

    - an Werktagen 5 Stunden (07:00 bis 09:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
    - an Freitagen und an Ferienwerktagen jeweils von 15:00 bis 19:00 Uhr und
    - an Sonntagen von 16:00 bis 19:00 Uhr.

    An jeder Zählstelle erfolgt die Erhebung vor und nach den Sommerferien. Während der Sommerferien wird an zwei Werktagen gezählt.

    Anschließend werden, wie einleitend ausgeführt die erhobenen Daten der Zählstellen
    bundeseinheitlich ausgewertet und anhand von sogenannten Regionalfaktoren auf
    Jahresmittelwerte umgerechnet.

    Ermittlung der projektspezifischen Verkehrszahlen der B3|Südschnellweg
    Um eine konkrete Ermittlung der vorhandenen Verkehrsstärken durchzuführen wurde für den Südschnellweg eine Voruntersuchung erstellt (vgl. Seite 24 des
    Erläuterungsberichtes, Unterlage 1 des beantragten und festgestellten Planes).
    Grundlagen hierfür waren die regelmäßigen 5-jährlichen Straßenverkehrszählungen auf Bundesfernstraßen (SVZ 2010), die Ergebnisse des Verkehrsmodells des Landes
    Niedersachsens und die Ergebnisse aus einer videogestützten Erhebung aus dem Jahr 2015. Weiterhin wurden für die Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen im Jahr 2018 mehrtägige videogestützte Erhebungen am Südschnellweg durchgeführt, deren Ergebnisse als Grundbelastung im Analysezustand und als Kalibrierungsgröße für das der Prognose zugrundeliegende Verkehrsmodell herangezogen wurden (vgl. Seite 125 des Erläuterungsberichtes, Unterlage 1).

    Zur Ableitung der Prognoseverkehrsverflechtungen wurde das Verkehrsmodell des
    Landes Niedersachsens (VM-NI) ausgewertet. Das VM-NI berücksichtigt die
    Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Das im VM-NI für den Prognoseplanfall 2030 implementierte Straßennetz beinhaltet neben bestehenden Straßen 2015 auch niedersächsische Projekte des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2016, so dass auch überregionale Verkehrsverlagerungen abgebildet werden.
    Veränderungen der Verkehrsmengen auf den Zu- und Abfahrten zur und von der B 3
    werden sich primär in Abhängigkeit von Maßnahmen bzw. Entwicklungen sowie dem
    Erschließungskonzept Willmerstraße in der Landeshauptstadt Hannover (LHH)
    verändern. Daher wurde auch das Verkehrsmodell der Stadt Hannover (VM-LHH) genutzt, in das die Erkenntnisse des VM-NI eingepflegt wurden.“

    TOP 7.
    A N T R Ä G E

    TOP 7.1.
    aus vorhergehender Sitzung

    TOP 7.1.1.
    Fahrradbügel Schünemannplatz/Pfarrstraße/Ricklinger Stadtweg
    (Drucks. Nr. 15-0163/2022 N1)

    Bezirksratsherr Breves zieht den Antrag zurück, weil nicht genügend städtische Flächen für eine Umsetzung zur Verfügung stünden.

    Antrag

    Im Kreuzungsbereich Pfarrstraße/Ricklinger Stadtweg wird vor dem Haus Ricklinger Stadtweg 41, oder in unmittelbarer räumlicher Nähe die Anzahl der Fahrradbügel erhöht.

    Zurückgezogen


    TOP 7.1.1.1.
    Änderungsantrag zu DS 15-0163/2022, Fahrradbügel Schünemannplatz / Pfarrstraße / Ricklinger Stadtweg
    (Drucks. Nr. 15-0380/2022)

    Da der Hauptantrag zurückgezogen wurde, entfällt der Änderungsantrag.

    Antrag

    Die Anzahl der Fahrradbügel wird im Bereich der Pfarrstraße 45 vor der
    Volksbank erhöht.
    lm Bereich des Ärztehauses Hausnummer 47 ist es nicht
    ratsam die Anzahl der Fahrradbügel zu erhöhen, da sonst die Halte- und
    Rangiermöglichkeit der Krankentransporte erschwert oder eingeschränkt wird.
    Teilweise halten dort bis zu zwei größere Fahrzeuge die Menschen mit
    Behinderungen oder Verletzungen dort zu den ansässigen begleiten Ärzten.
    Der Standort Pfarrstraße 41 vor dem Discounter NP ist ebenfalls ungeeignet, da
    dort der Platz mit 5 Fahrradbügeln voll belegt ist.

    erledigt


    TOP 7.1.2.
    Erweiterung der Planung der Veloroute 9
    (Drucks. Nr. 15-0171/2022)

    Antrag

    Die Verwaltung wird gebeten, die Planung der Veloroute 9 so zu erweitern, dass sie bis zur Ortsgrenze Wettbergen zur Stadt Ronnenberg (Einmündung der Hauptstraße an der B217) führt. Sollte die Erweiterung der Planung zu einer Verzögerung bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen führen, soll sie ggf. in einer gesonderten späteren Stufe erfolgen.

    Auf Wunsch der FDP&Volt in die Fraktionen gezogen


    TOP 7.1.2.1.
    Erweiterung der Planung der Veloroute 9
    (Drucks. Nr. 15-0694/2022)

    Antrag

    Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

    Als Routenführung wird Bergfeldstraße – Poggendiek – Berliner Straße – Deveser Straße bis Sportpark angeregt.

    Auf Wunsch der FDP&Volt in die Fraktionen gezogen


    TOP 7.2.
    Gemeinsam von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

    TOP 7.2.1.
    Beschilderung „Entenfütterungsverbot“ am Bornumer Regenrückhaltebecken und am Mühlenberger Ententeich
    (Drucks. Nr. 15-0522/2022)

    Bezirksratsfrau Hurtzig brachte den Antrag ein.

    Antrag

    Die Verwaltung wird aufgefordert, am Regenrückhaltebecken in Bornum sowie am Mühlenberger Ententeich durch Beschilderung auf das Verbot der Entenfütterung hinzuweisen. Dabei soll auch auf angemessene und verständliche Weise über negative Folgen durch Fütterungen informiert werden.

    Einstimmig

    TOP 7.2.2.

    Erklärtafeln für das Gefallenendenkmal in Wettbergen (Hauptstraße) und die Gefalle-nendenkmale in Ricklingen (An der Bauerwiese)

    (Drucks. Nr. 15-0523/2022)


    Bezirksratsherr Hindersmann trug den Antrag vor.

    Antrag

    Die Verwaltung wird aufgefordert, nahe den Gefallenendenkmälern in Wettbergen und in Ricklingen Erklärtafeln aufzustellen und für diese einen Text zu entwickeln. Dieser Text sollte insbesondere die Denkmale und deren Inschriften in einen historischen Kontext bringen, um in heutigen Zeiten den Bürgerinnen und Bürgern eine aktuelle Einordnung zu ermöglichen.

    Der Entwurf der Texte ist dem Bezirksrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

    17 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

    TOP 7.2.3.

    Wiederherstellung der Grasnarbe im Rahmen der Unterhaltung der Ricklinger Hochwasserdeiche
    (Drucks. Nr. 15-0526/2022)



    Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke
    brachte den Antrag ein.

    Antrag

    Die Verwaltung wird um Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Grasnarbe auf den Hochwasserdeichen in Ricklingen gebeten, damit die ordnungsgemäße Unterhaltung der Deiche entsprechend DWA Merkblatt M 507, Deiche an Fließgewässern, sichergestellt ist.

    17 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

    Es entsteht eine Diskussion über die ökologische Sinnhaftigkeit des Antrages.


    TOP 7.3.

    der CDU-Fraktion

    TOP 7.3.1.
    Errichten einer Abgrenzung zwischen dem Spielplatz am Stadtteilzentrum und dem Fuß- bzw. Radweg An den Eichhölzern
    (Drucks. Nr. 15-0528/2022)

    Bezirksratsherr Deppe trug den Antrag vor.

    Antrag

    Die Verwaltung wird gebeten, zwischen dem Spielplatz hinter dem Stadtteilzentrum Ricklingen und dem Fuß- bzw. Radweg an den Eichhölzern eine Abgrenzung in Form einer niedrigen Hecke und oder eines Zaunes mit Durchlass analog zur Straße an der Wilksheide zu errichten.

    17 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

    TOP 8.
    EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

    TOP 8.1.
    Antrag auf eigene Mittel für Freikarten für Interschutz 2022 und Deutschen Feuerwehrtag
    (Drucks. Nr. 15-0524/2022)



    Bezirksbürgermeister Markurth
    verlas den Antrag.

    Antrag

    Der Bezirksrat Ricklingen stellt den Freiwilligen Feuerwehren Bornum, Ricklingen und Wettbergen insgesamt bis zu 1000 Euro zur Verfügung, um den Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilungen den Besuch der Interschutz 2022 und des Deutschen Feuerwehrtages zu ermöglichen.

    Die Freiwilligen Feuerwehren melden bis zu einem festgelegten Termin ihren Bedarf an.

    Einstimmig




    TOP 8.2.
    Zuwendungen aus Eigenen Mitteln
    (Drucks. Nr. 15-0542/2022)

    Antrag

    Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgenden Zuwendungsantrag:

    1. 05-2021 die Feuerwehrfreunde Wettbergen erhalten entsprechend ihres Antrages zur Anschaffung von Übungspuppen eine Summe von 1.329,00 €

    2. 06-2022 Mühlenberger Sportverein Hannover von 1973 e. V. erhält zur Erstellung
    eines 3x3 Basketballplatzes eine Unterstützung von bis zu 5.000,00 €


    3. 09-2022 Der Werkstatt-Treff Mecklenheide e. V. erhält zur Erstellung eines
    Bücherschrankes im Stadtteil Mühlenberg bis zu 3.565,07 €

    4. 10-2022 Der Werkstatt-Treff Mecklenheide e. V. erhält zur Erstellung eines
    Bücherschrankes im Stadtteil Ricklingen bis zu 3.565,07 €


    Mit den Änderungen aus DS 15-0685/2022 in Einzelpunkten abgestimmt:
    Punkt 1: Einstimmig
    Punkt 2: Einstimmig
    Punkt 3: 17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Simmen, 0 Enthaltungen
    Punkt 4: 17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Simmen, 0 Enthaltungen
    Punkt 5: Einstimmig (Punkt aus DS 15-0685/2022)


    TOP 8.2.1.
    Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-0542/2022,
    Zuwendung aus eigenen Mitteln (Drucks. Nr. 15-0685/2022)

    Auf Antrag der AfD-Fraktion wurde einzeln abgestimmt. Den Anträgen zu den Bücherschränken wurde mit zwei Gegenstimmen zugestimmt. Den restlichen Projekten wurde einstimmig zugestimmt.

    Antrag

    Der Auflistung der bewilligten Zuwendungsanträge wird der Antrag 13-2022 des Förderkrei-ses der Grundschule Wettbergen hinzugefügt. Beantragt werden Mittel in Höhe von 2.000,- Euro für das Projekt „Mitmachzirkus“, das im Juni für die Dauer einer Woche geplant ist.

    Einstimmig


    TOP 8.3.
    Medikamente für die Menschen im Kriegsgebiet der Ukraine
    (Drucks. Nr. 15-0686/2022)

    Bezirksbürgermeister Markurth verlas den Antrag.
    Vor der Abstimmung gab es vereinzelte Wortbeiträge, die die Wichtigkeit des Antrages unterstützen.

    Antrag

    Der Bezirksrat verurteilt den Krieg in der Ukraine und unterstützt die Hilfe bedürfenden Menschen im Kriegsgebiet mit einer Soforthilfe in Höhe von 2.000 Euro aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirks. Diese Mittel sollen direkt für die Anschaffung von Medikamenten und medizinischem Bedarf verwendet werden.
    Die Soforthilfe geht zur entsprechenden Verteilung an den Ukrainischen Verein in Niedersachsen e.V. (uvnev.de), Hannoversche Str. 122 in 30627 Hannover.

    Einstimmig

    Für das Protokoll





    Andreas Markurth Sonja Schwarze + Gert Selig
    Bezirksbürgermeister Protokollführer*innen