Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 16.02.2022

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 04.02.2022)
Protokoll (erschienen am 18.03.2022)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.07.BRB- Datum 03.03.2022

PROTOKOLL

3. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
am Mittwoch, 16. Februar 2022,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.43 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)
d = digital anwesend

Bezirksbürgermeister Meese (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeister Pollähne d 18.30 - 20.10 Uhr (SPD)
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
Bezirksratsfrau Bek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Beszon d 18.30 - 21.17 Uhr (DIE LINKE./DIE PARTEI)
Bezirksratsherr Bloch d (FDP)
Bezirksratsfrau Bokah Tamejani (DIE LINKE./DIE PARTEI)
Bezirksratsfrau Büsel d (SPD)
Bezirksratsherr Gertz 18.30 - 21.37 Uhr (SPD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hüsemann (SPD)
Bezirksratsherr Jeng d (CDU)
Bezirksratsfrau Kahmann d (CDU)
Bezirksratsherr Kluck d (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Münch (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Scholz d (CDU)
Bezirksratsherr Schwertmann d (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Taplick (SPD)
Bezirksratsherr Wartenberg d (CDU)
Bezirksratsfrau Wieking (FDP)
Bezirksratsherr Dr. Wulf d (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Allerheiligen d (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
Ratsherr Engelke d 18.30 - 20.11 Uhr (FDP)
Ratsherr Hermann d (SPD)
(Ratsfrau Dr. Killinger) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Zingler (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Frau Groenigk
Frau Lahde-Fiedler d
Frau Unverzagt d
Frau Hoffmann-Kallen d
Frau Struicksma
Herr Selig

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung Beratender Mitglieder des Bezirksrates

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.12.2021 (öffentlicher Teil)

4. Einwohner*innenfragestunde

5. E N T S C H E I D U N G E N

5.1. Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Postsportverein Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-2665/2021)

5.2. Umbesetzungen im Integrationsbeirat Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0373/2022)

6. A N H Ö R U N G E N

6.1. Widmung der Grabstätte Ludwig Vierthaler als bedeutende Grabstätte
(Drucks. Nr. 2776/2021)

6.2. Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 0081/2022 mit 2 Anlagen)

6.3. Förderung der Kindertagesstätten des Trägers Starkita nach Änderung des Trägernamens
(Drucks. Nr. 0359/2022)

7. A N F R A G E N

7.1. in Reihenfolge ihres Eingangs nach §14 (3) + § 32 GO des Rates

7.1.1. Schülerzahlen im Schulbezirk der Grundschule Tiefenriede und Schulwegsicherheit in Waldheim und Waldhausen
(Drucks. Nr. 15-0347/2022)

7.1.2. Fahrradstraßen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0344/2022)

7.1.3. Sanierung des Spielplatzes Bertha-von-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-0345/2022)

7.1.4. Gehwegsicherheit Orli-Wald-Allee
(Drucks. Nr. 15-0360/2022)

7.1.5. Halbseitiges Parken auf dem Gehweg
(Drucks. Nr. 15-0361/2022)

7.1.6. Mobile Endgeräte an Schulen
(Drucks. Nr. 15-0354/2022)

7.1.7. Termine für Straßensanierungen im Bestand in 2022
(Drucks. Nr. 15-0349/2022)

7.1.8. Mehr Parkplätze in der Alten Döhrener Str.
(Drucks. Nr. 15-0357/2022)

7.1.9. Schulwegsicherheit “Kreuzung Altenbekener Damm / Stresemannallee”
(Drucks. Nr. 15-0366/2022)

7.1.10. Toiletten Wochenmarkt Stephansplatz
(Drucks. Nr. 15-0367/2022)

7.1.11. Mobile Raumeinheiten an Schulen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0368/2022)

7.1.12. Halbseitiges Parken in der Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0369/2022)

7.1.13. Anfrage: Qualität und Nutzung des Sprachunterrichtes für Geflüchtete
(Drucks. Nr. 15-0374/2022)

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. Informationen über Bauvorhaben

10. A N T R Ä G E

10.1. aus vorangegangener Sitzung

10.1.1. Sichtbeziehungen für Schulwegsicherheit verbessern
(Drucks. Nr. 15-2699/2021)

10.1.1.1. zu Beschlussdrucksache 15-2699/2021 - Sichtbeziehung für Schulwegsicherheit verbessern
(Drucks. Nr. 15-0464/2022)

10.1.2. Fußwege vor Falschparkern sichern - An der Tiefenriede/Engelhardstraße
(Drucks. Nr. 15-2700/2021)

10.1.2.1. zu Beschlussdrucksache 15-2700/2021 Fußwege vor Falschparkern sichern - An der Tiefenriede/Engelhardstraße
(Drucks. Nr. 15-0465/2022)

10.2. gemeinsam von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

10.2.1. Fahrradweg Altenbekener Damm zwischen Alter Döhrener Str. und Rudolf-von-Bennigsen-Ufer
(Drucks. Nr. 15-0346/2022)

10.2.2. Fußweg auf Hilde-Schneider-Allee durchgängig für Radfahrende freigeben
(Drucks. Nr. 15-0362/2022)

10.2.3. Ampelschaltungen bei rechtsabbiegenden Autos am Aegi
(Drucks. Nr. 15-0363/2022)

10.2.4. Erneuerung des Rasens auf dem Stephansplatz
(Drucks. Nr. 15-0370/2022)

10.2.5. Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten an der Elsa-Brandström-Schule
(Drucks. Nr. 15-0371/2022)

10.3. der CDU

10.3.1. Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses Kreuzung Spielhagenstraße/Tiestestraße
(Drucks. Nr. 15-0348/2022)

10.3.2. Mehr Grün in der Stresemannallee
(Drucks. Nr. 15-0350/2022)

10.3.3. Mehr Verkehrssicherheit für Radfahrer an der Kreuzung Marienstr. / Sallstr.
(Drucks. Nr. 15-0353/2022)

10.3.4. Herrichtung der Rasenfläche Bertha-von-Suttner Platz
(Drucks. Nr. 15-0356/2022)

10.3.4.1. ÄA zu DS 15-0356/2022, Herrichtung der Rasenfläche auf dem Bertha-von-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-0535/2022)

11. Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des Bezirksrates

11.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0364/2022)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Herr Bezirksbürgermeister Meese eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
- Die TOPs 8 und 13 werden abgesetzt
- Zu den TOPs 10.1.1. und 10.1.2. liegen Änderungsanträge der FDP vor.
- Die Anfrageantworten der TOPs 7.1.2., 7.1.3. und 7.1.5. werden verlesen, die weiteren werden schriftlich beantwortet.
- Die TOPs 6.5.2., 10.2.3. und 10.3.3. werden in die Fraktionen gezogen

Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.



TOP 2.
Verpflichtung Beratender Mitglieder des Bezirksrates
Bürgermeister Hermann und Ratsherr Zingler wurden als Beratende Mitglieder des Stadtbezirksrates verpflichtet.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.12.2021 (öffentlicher Teil)
Einstimmig


TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Eine Bürgerin aus der Niemanstraße bemängelte die Sichtbarkeit des Grabes von Ludwig Vierthaler und freute sich, dass sich daran nun etwas ändern solle. Sie gab an, dass bei der Umgestaltung der Dürerstraße Bauplastiken des Künstlers entfernt wurden. Sie würde gerne etwas über deren Verbleib wissen.
Protokollantwort:
Einige der Skulpturen werden im Hof Dürer Straße gelagert und können mitgenommen werden.

Bezirksratsherr Kluck gab an, dass seines Wissens nach die ersten Plastiken an interessierte Mieter gegeangen seien und durch die Aufmerksamkeit nach einer Presseveröffentlichung habe Gartenheim zugesagt, dass die weiteren Plastiken (auch aus der Krausenstraße) an das Historische Museum gehen sollen. Von der Denkmalschutzbehörde des Landes seien diese als Gebrauchskunst eingestuft worden, da es sich nicht um Originale, sondern um Abdrücke handle.


TOP 5.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.
Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Postsportverein Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-2665/2021)

Bezirksratsfrau Wieking fragte nach, warum diese Drucksache im Bezirksrat entschieden wird, eine andere vom HTV würde aber in den Sportausschuss gehen? Außerdem fragte sie nach den unterschiedlichen Preisen für die Herstellung der Plätze.
Herr Selig führte dazu aus, dass der Postsportverein ein regionaler Sportverein sei, der im Stadtbezirk wirke, der Hannoversche Tennis Verein sei aber gesamtstädtisch, auch von den Mitgliedern, zu bewerten und deshalb sei der Sportausschuss dafür zuständig.
Protokollantwort:
Der Unterschied zwischen den beiden Fällen ist, dass der Postsportverein ein stadtbezirksbezogener Verein ist, der HTV hingegen ein zentraler Sportverein. Für die Förderung der stadtbezirksbezogenen Vereine ist der Stadtbezirksrat, für die zentralen der Sportausschuss/Verwaltungsausschuss zuständig.
Im Zuge der Einführung der Stadtbezirke in den achtziger Jahren wurde eine Einteilung der Vereine (Stadtbezirk/zentral) nach bestimmten Kriterien vorgenommen. Wichtigstes Argument für die Zuordnung des HTV zu den zentralen Vereinen ist, dass der HTV Mitglieder aus dem gesamten Stadtgebiet hat und seine Bedeutung über den Stadtbezirk hinaus geht.

Im Rahmen der Antragstellung für eine städtische Förderung von Maßnahmen des Vereinssportstättenbaus sind die antragstellenden Vereine verpflichtet, einen Finanzierungsplan für die jeweilige Maßnahme aufzustellen. Dabei müssen die Vereine auch einen Eigenanteil aus Rücklagen, Darlehen, Spenden, Mitgliederumlagen o.ä. berücksichtigen, den sie in die Maßnahme einbringen können. Darüber hinaus muss sich der Verein um Drittmittel von weiteren potenziellen Förderern (i.d.R. der Stadtsportbund) bemühen. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Eigenanteils und der eingeworbenen Drittmittel haben der Post SV eine Zuwendung der Stadt in Höhe von 79.500 € und der HTV eine städtische Zuwendung in Höhe von 50.000 € beantragt.

Im Falle des Post SV ist die Maßnahme teurer als beim HTV, weil die Padel-Tennisplätze auf einem abgenutzten Kunststoffkleinspielfeld gebaut werden sollen. Dieses Spielfeld muss vor dem Bau der Padel-Tennisplätze abgerissen und entsorgt werden. Außerdem müssen im Zuge des Baus Anpassungen an den angrenzenden Sportflächen vorgenommen werden.


Bezirksratsherr Bloch fragte, warum der PSV nicht in der Lage sei, bei ca. 1.000 Mitgliedern einen vollständigen Vorstand zu bilden.
Hierzu liegt der Verwaltung keine Information vor, so Herr Selig.
Protokollantwort:
Kurz vor den turnusgemäß anstehenden Vorstandswahlen im Herbst 2021 erklärte der bisherige Vorsitzende des Vereins, dass er sich nicht zur Wiederwahl stellen wird. Aufgrund der knappen Zeitspanne bis zu den Wahlen war es nicht möglich, eine geeignete Person für die Nachfolge für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu finden. Deshalb besteht derzeit der Vorstand nach § 26 BGB aus drei Personen, von denen jeweils zwei den Verein gemeinsam vertreten. Der Verein ist auch in dieser Konstellation entsprechend der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben handlungsfähig. Die Zeit bis zu den kommenden Wahlen wird vom verbliebenen Vorstand genutzt, um eine*n geeignete*n Vorsitzende*n zu finden.

Bezirksratsherr Kluck fragte nach, ob denn die Drucksache nochmals in die Fraktion gezogen werden dürfe?
Bezirksbürgermeister Meese und Herr Selig machte darauf aufmerksam, dass es sich um eine Entscheidungsdrucksache für den Stadtbezirksrat handle, wo dies möglich sei. Nur Anhörungsdrucksachen dürfen nach 2-maliger Behandlung nicht ein drittes Mal auf die Tagesordnung, sondern gelten als angehört.

Antrag,


zu beschließen, dem Postsportverein Hannover e.V. (Post SV) für den Neubau von zwei Padel Tennisplätzen auf dem Vereinsgelände Bischofsholer Damm 121 eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von bis zu

79.500,00 €

zu bewilligen.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen


TOP 5.2.
Umbesetzungen im Integrationsbeirat Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0373/2022)

Antrag,
folgende Umbesetzung im Integrationsbeirat festzustellen:

Mitglieder aus dem Stadtbezirksrat:

bisher: neu:

Herr Jesse Jeng Frau Sabrina Kahmann
(CDU) (CDU)

Herr Thomas Siekermann Herr Julius Bloch
(FDP) (FDP)

Herr André Zingler Frau Parwaneh Tayabeh Bokah Tamejani
(Die Linke.) (Die Linke./Die Partei)

Herr Peter Weinem N.N.
(Piraten)

Herr Sören Hauptstein N.N.
(AfD)

Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Südstadt-Bult bleibt unberührt.

Einstimmig


TOP 6.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.
Widmung der Grabstätte Ludwig Vierthaler als bedeutende Grabstätte
(Drucks. Nr. 2776/2021)

Antrag,

die Grabstätte von Prof. Karl Ludwig Vierthaler, geboren am 17.01.1875 in München, gestorben am 04.03.1967 in Hannover, auf dem Stadtfriedhof Engesohde als bedeutende Grabstätte gemäß der am 16.7.2015 vom Rat beschlossenen Ehrengräbersatzung zu widmen.

Einstimmig


TOP 6.2.
Fernwärmesatzung Hannover
(Drucks. Nr. 0081/2022 mit 2 Anlagen)

Zu Beginn erläuterten Frau Dr. Zapreva (Vorstandsvorsitzende von enercity) und Frau Unverzagt (Klimaleitstelle der Landeshauptstadt) anhand von Präsentationen (Anlage 1 und 2) das Ansinnen der Drucksache.

Nachfragen aus dem Bezirksrat wurden von den Gästen von enercity und der Klimaleitstelle wie folgt beantwortet:
  • Einfamilienhäuser haben normalerweise eine sehr gute Wärmedämmung, so dass sich die hohen Kosten eines Anschlusses schwer wirtschaftlich begründen lassen. Wenn aber eh an einer Straße Anschlussmaßnahmen umgesetzt werden, dann können diese auf Antrag mit angeschlossen werden.
  • Koordinierung mit Straßensanierungsmaßnahmen erfolgen durch den Fachbereich Tiefbau. Enercity wird immer beteiligt und bringt seine in der Erde befindlichen Leitungen dann auf den neuesten Stand.
  • Bei den anzuschließenden Bereichen habe man geschaut bis zu welcher Entfernung es noch wirtschaftlich sei und irgendwo musste man dann eine Grenze ziehen. Ist ein Haus nicht im Anschlussgebiet, heißt es aber nicht, dass es nicht angeschlossen werden kann. Dies kann auf Antrag trotzdem geprüft werden und bei einer darstellbaren Wirtschaftlichkeit auch erfolgen. Die Kunden in den Fernwärmesatzungsgebieten haben bei einem Wechsel der Heizung keine andere Wahl als die Fernwärme. Das sei der Unterschied.
  • Momentan haben 6% der Häuser einen vorhandenen Fernwärmeanschluss. Da man etwa 60% Anschluss erreichen will, müssen bei den anderen in den nächsten 10-20 Jahren noch Leitungen verlegt werden.
  • Anschlüsse bei Mehrfamilienhäusern sind durch den Bestandsschutz etwas kompliziert, man werde aber immer versuchen so viele Kunden wie möglich (z.B. einen Strang) dazu zu bewegen umzusteigen.
  • Die Gebäudestruktur ist ein Punkt, wo sich entscheidet welche Gebiete für das aktuelle Fernwärmesatzungsgebiet vorgesehen werden.
  • Die Anschlusspflicht zur Fernwärme ersetzt die jetzige Pflicht zum Gasanschluss. Es soll immer das angeschlossen werden, was die bessere CO-2 Bilanz hat. Außerdem sind 2 Netze durch Wartungen immer viel kostenintensiver für alle Kunden.
  • Die Tendenz geht in Richtung eines Energieträgers. So sind beispielsweise in anderen Ländern neue Städte nur noch mit Strom versorgt, während bei uns 3 Energieträger vorhanden sind. Das ist nicht wettbewerbsfähig.
  • Die knappe halbe Milliarde Euro Investitionskosten für die Fernwärme wird aus der Erwirtschaftung von enercity bezahlt.
  • Mit der Stadt habe man ein wirtschaftliches commitment abgeschlossen, welches den Fernwärmeausbau fördere.
  • Eine Regelung durch den Wettbewerb sehe man nicht, da in der Bevölkerung eine gewisse Trägheit, selbst bei günstigeren Preisen, vorhanden ist. Man habe es in den letzten Jahren nicht geschafft die Ziele bei der Fernwärme zu erreichen, deshalb jetzt auch eine Anschlusspflicht.
  • Bei geplanten Sanierungen von Straßen (z.B. Geibelstraße), wird enercity immer beteiligt und wird natürlich seine Leitungen (auch die für Fernwärme) entsprechend überprüfen, reparieren oder neu verlegen. Anlieger bekommen dann immer auch ein Angebot für den Anschluss an die Fernwärme.
  • Bei Gebäudezentralheizungen erfolgen in den Wohnungen gar keine Arbeiten, sondern es wird nur der Kessel im Keller getauscht gegen eine Fernwärmeübergabestation. Bei Gasheizungen in den Wohnungen werden im besten Fall die Gasrauchzüge für die Wärmeleitungen genutzt. Damit sind auch hier minimale Arbeiten in der Wohnung notwendig.
  • Miet- oder Eigentumsrechte werden durch diese Satzung nicht berührt.
  • Ab Ende Februar 2022 wird es hausgenaue Informationsmöglichkeiten im Internet geben.
  • Das Angebot von Fördermöglichkeiten erfolgt automatisch und wird ebenfalls im Internet dargestellt.
  • Da die Investitionskosten niedriger sind, als bei jetzigen Wärmeversorgungen, dürfte für die Mieter keine Mehrbelastung durch die Vermieter anfallen (Warmmietenneutral).


Antrag,

die Einführung anliegender Fernwärmesatzung einschließlich Anlage (Lageplan Fernwärmeversorgungsgebiet) zu beschließen.



Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 6.3.
Förderung der Kindertagesstätten des Trägers Starkita nach Änderung des Trägernamens
(Drucks. Nr. 0359/2022)

Antrag,

die Kindertagsstätten:
- "Starkita Podbielskistraße", Podbielskistraße 251, 30655 Hannover,
- "Starkita Anderter Straße", Anderter Straße 129 D, 30559 Hannover,
- "Starkita Am Rohgraben", Am Rohgraben 8, 30559 Hannover,
- "Starkita Haeckelstraße", Haeckelstraße 10, 30173 Hannover,

in bisheriger Trägerschaft des Vereins Starkita e.V., nach Änderung des Trägernamens in Starkita gGmbH, weiterhin zu fördern.

Einstimmig

TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
in Reihenfolge ihres Eingangs nach §14 (3) + § 32 GO des Rates

TOP 7.1.1.
Schülerzahlen im Schulbezirk der Grundschule Tiefenriede und Schulwegsicherheit in Waldheim und Waldhausen
(Drucks. Nr. 15-0347/2022)

Die Grundschule Tiefenriede ist eine 4-zügige Grundschule und wird laut aktuellem Schulentwicklungsplan im kommenden Schuljahr 2022/2023 voraus. 460 Schülerinnen und Schüler in 20 Klassen beschulen. Aufgrund der hohen Schülerzahlen sollen zunächst für 2 Jahre mobile Raumeinheiten aufgestellt werden (Ds. 15-2665/2021). Die Grundschule Tiefenriede hat einen originären Schulbezirk (Ziffer a) der GS Tiefenriede laut geltender Schulbezirkssatzung) und zwei gemeinsame Schulbezirke mit der Südstadtschule (Ziffer b)) und der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule (Ziffer c)), in denen die Eltern zwischen zwei Grundschulen auswählen können. Die Schülerzahlen übersteigen seit 2013/2014 (mit Ausnahme von 2018/2019) die nach § 4 Abs. 1 SchOrgVO zulässigen Kapazitätsgrenze von 16 Klassen bzw. 384 Schülerinnen und Schülern und werden laut dem aktuellen Schulentwicklungsplan auch bis 2025/2026 weit darüber liegen (jährlich ca. 450 Schülerinnen und Schüler in 20 Klassen). Der gemeinsame Schulbezirk mit der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule wurde 2017 aufgrund der schwierigen Schulwegsituation für Schülerinnen und Schüler aus Waldheim und Waldhausen eingerichtet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele Schülerinnen und Schüler der Grundschule Tiefenriede kommen in den Schuljahren2021/2022 und 2022/2023 jeweils aus dem originären Schulbezirk (Ziffer a)), dem gemeinsamen Schulbezirk mit der Südstadtschule (Ziffer b)) und dem gemeinsamen Schulbezirk mit der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule (Ziffer c)) (aufgeschlüsselt nach Schuljahr und Schulbezirksteilen)?
  2. Welche anderen Schulen werden in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 wegen einer Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 63 Abs. 3 S. 4 NSchG von wie vielen Schülerinnen
    und Schülern aus dem Schulbezirk der Grundschule Tiefenriede besucht und aus welchem Schulbezirksteil (Ziffer a), b), c)) stammen diese Schülerinnen und Schüler?
  3. Welche Maßnahmen wurden seit 2017 umgesetzt oder sind im Hinblick auf die Sanierung der Südschnellweges zukünftig geplant, um die Schulwegsicherheit der Schülerinnen und Schüler aus
    Waldheim und Waldhausen zu verbessern und für eine bessere Anbindung zur Heinrich-Wilhelm- Olbers-Grundschule zu sorgen?


Schriftlich beantwortet

Zu Frage 1:
Der Verwaltung liegen hierzu keine Daten vor. Es ist lediglich die Anzahl der Kinder im Grundschulalter bekannt, bezogen auf die genannten Gebiete. Es liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor, welche Schule diese Kinder besuchen. Es handelt sich dabei um personenbezogene Daten, die nicht erhoben werden. Diese Frage kann nur durch die Schule beantwortet werden.
Bezogen auf die Lernanfänger des laufendes Schuljahres 2021/22 hat die Schulleitung der GS Tiefenriede folgende Rückmeldung gegeben:

Anzahl der eingeschulten Kinder aus
a) Originärem Schulbezirk: 97
b) Gemeinsamer Schulbezirk mit Südstadtschule: 8
c) Gemeinsamer Schulbezirk mit Heinrich-Wilhelm-Olbers-Schule: 10
Für die Jahrgänge zwei bis vier können nur mit erheblichen Aufwand durch die Schule Zahlen genannte werden. Es muss dafür eine große Anzahl von Anmeldungen mit den Wohnorten verglichen werden. Dies war in der Kürze der Zeit nicht leistbar.
Auf das Schuljahr 2022/23 bezogen, kann noch keine Aussage getroffen werden, da noch nicht alle Eltern sich endgültig für eine Schule entschieden haben.

Zu Frage 2:
Nach den uns vorliegenden Genehmigungen für das laufende Schuljahr 2021/2022 besuchen fünf Kinder aus dem Schulbezirk der Grundschule Tiefenriede mit Ausnahmegenehmigung nach § 63 Abs. 3 S. 4 NSchG eine Grundschule in einem anderen Schulbezirk. Gleichzeitig besuchen 2 Kinder aus anderen Schulbezirken die Grundschule Tiefenriede mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 63 Abs. 3 S. 4 NSchG.
Der Verwaltung liegen keine Daten darüber vor, aus welchen Schulbezirksteilen diese Kinder kommen.
Für das kommende Schuljahr 2022/23 liegen noch keine Ausnahmegenehmigungen vor.

Zu Frage 3:
Wie im Zusammenhang mit der Einrichtung der neuen Schulbezirke seinerzeit beschlossen, wurde zum Schuljahresbeginn 2017/18 auf der Zeißstraße in Höhe der Borriesstraße ein Fußgängerüberweg zur Schulwegsicherung eingerichtet.
Weitere Maßnahmen der Schulwegsicherung im Zusammenhang mit der Sanierung des Südschnellweges sind derzeit noch nicht in Planung.

TOP 7.1.2.
Fahrradstraßen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0344/2022)

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 13.08.2021 (Az. 7 A 5667/19) festgestellt, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Eine solche Anordnung geht mit einem grundsätzlichen Benutzungsverbot für andere Fahrzeugführer einher, um Konfliktlagen zwischen Radverkehr und Kraftfahrzeugverkehr aufzulösen.
Auf den im Stadtbezirk Südstadt-Bult eingerichteten Fahrradstraßen gibt es häufiger Konflikte dieser Art. So ist z.B. in der Großen Barlinge weiterhin für den Durchgangsverkehr nutzbar, obwohl wegen der schmalen Fahrbahn Radverkehr und Kraftverkehr nicht nebeneinander möglich ist, sodass nicht überholt werden kann. Auch in der Alten Döhrener Straße ist ein Nebeneinanderfahren kaum möglich, da die Fahrbahn beidseitig von Kraftfahrzeugen genutzt werden kann und an beiden Seiten der Fahrbahn geparkt werden kann, an einigen Stellen sogar auf der Fahrbahn neben Parkbuchten. Auch hier wird der Radverkehr nicht privilegiert. Auch in der Brehmstraße und Menschingstraße wird der Radverkehr durch zulässige Parknutzung und entgegenkommenden Verkehr stark beeinträchtigt.
Daher ist eine Überprüfung und Verbesserung der Verkehrsregelung in den bestehenden Fahrradstraßen erforderlich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1 Erfüllen die Fahrradstraßen im Stadtbezirk die im Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 13.08.2021 (Az. 7 A 5667/19) aufgeführten Kriterien für eine ordnungsgemäße Einrichtung einer Fahrradstraße nach StVO?
2 Falls nein, welche Maßnahmen sind geplant, um die Kriterien erfüllen zu können?
3 Welche Straßen sind davon betroffen?

Zu 1.-3.) Da das o.g. Urteil der LHH erst am 21.12.2021 zugestellt wurde, kann die Verwaltung die Fragen noch nicht beantworten. Die aktuelle Einzelfallentscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kleefelder Straße macht es erforderlich, das Prüf-/ Dokumentationsschema auch für alle anderen bereits bestehenden oder noch in Planung befindlichen Fahrradstraßen zu erweitern. Aus dem Urteil ergibt sich jedoch nicht die Verpflichtung, die vom Gericht für die Kleefelder Straße angesetzten Maßstäbe vollumfänglich auf andere Fahrradstraßen zu übertragen.
In jedem Einzelfall wird aber zu prüfen sein, ob die Anordnung bzw. deren Umfang im Sinne des Urteils sachgerecht war. Zu diesem Zweck werden daher aktuell die weiteren Prüferfordernisse zusammengestellt. Es werden dann alle betroffenen Straßen (s.o.) überprüft werden. Aufgrund des Prüfumfanges können die Einzelbewertungen und eine ggf. im Nachgang erforderliche Umsetzung von weiteren Optimierungsmaßnahmen nur schrittweise erfolgen.
Aus dem Bezirksrat kam die Nachfrage, ob die entsprechenden Fahrradstraßen dann nochmals dem Bezirksrat in Form von Drucksachen vorgelegt werden, da ja einige Parkplätze wegfallen.
Protokollantwort:
Wie die Antwort besagt, ist die Verwaltung dabei die weiteren Prüferfordernisse zusammenzustellen. Ob es generell oder in Einzelfällen zu punktuellem oder streckenhaftem Wegfall von Stellplätzen kommt, kann die Verwaltung derzeit nicht sagen. Die Überprüfung von verkehrsbehördlichen Anordnungen erfordert keine Erstellung von Drucksachen. Sofern es zu gravierenden Änderungen kommen sollte, würde die Verwaltung die jeweiligen Stadtbezirksräte angemessen informieren.
TOP 7.1.3.
Sanierung des Spielplatzes Bertha-von-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-0345/2022)
Die Holzspielgeräte, z.B. das Piratenschiff, auf dem westlichen Bertha-von-Suttner-Platz sind teilweise verwittert und beschädigt. Die an diesen Spielplatz östlich angrenzende, teilweise gepflasterte Fläche wird kaum genutzt und ist nicht mehr zeitgemäß.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist eine Sanierung der Holzspielgeräte auf dem westlichen Bertha-von-Suttner-Platz geplant und wann?
2. Wenn ja, welche Planungen zur Instandsetzung bzw. Neugestaltung gibt es?
3. Welche Planungen gibt es im Hinblick auf die an den Spielplatz in östlicher Richtung angrenzende Pflasterfläche?

Zu 1.
Die Holzspielgeräte haben nach den vielen Jahren des intensiven Kinderspiels auf der beliebten Spielfläche starke Gebrauchsspuren und sichtbare Spuren der Verwitterung. Sie werden im Zuge der Umgestaltung (siehe Punkt 3) durch neue Angebote ersetzt. Bis dahin bleiben sie auf dem Spielplatz stehen und können weiter sicher genutzt werden. Sie werden bei Bedarf repariert, um den Kindern bis zum Umbau weiterhin zur Verfügung zu stehen.

Zu 2.
In einem ersten Schritt ist geplant, die Beteiligung der Kinder und Anwohner*innen durchzuführen, um die Bedürfnisse, Wünsche und Problemstellungen zu ermitteln und bei der anschließenden Planung einfließen zu lassen.
Zu dieser Veranstaltung wird die Verwaltung auch wie gewohnt die Mitglieder des Stadtbezirksrates einladen.

Zu 3.
Die Verwaltung beginnt in diesem Frühjahr mit der Planung für die Umgestaltung des Spielplatzes Bertha-von-Suttner-Platz-West und bezieht dabei auch die östlich angrenzende Grünfläche mit den gepflasterten Beetflächen ein, die durch das Wachstum der Baumwurzeln in Teilen beschädigt sind. Eine Sanierung dieser Fläche incl. Prüfung von Entsiegelungsmaßnahme wird, unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen, wertvollen Baumbestandes, als vordringlich angesehen.

Die CDU-Fraktion merkte an, dass sie bereits vor 2-3 Jahren die Sanierung der Pflasterfläche angeregt habe. Diese wurde auch zugesagt, aber bis heute tut sich dort nichts. Das widerspreche der Aussage, dass dies als vordringlich angesehen werde.
Aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen kam nochmals die Frage nach dem Grund der Sanierung. Frau Groenigk verwies auf die Antwort zu 1.

TOP 7.1.4.
Gehwegsicherheit Orli-Wald-Allee
(Drucks. Nr. 15-0360/2022)

Der Gehweg der Orli-Wald-Allee befindet sich in einem schlechten Zustand. Hierauf weisen auch Verkehrsschilder hin, die auf ein Betreten unter eigener Gefahr hinweisen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es Pläne den Gehweg kurz- oder mittelfristig zu sanieren?
2. Falls nein, wie wird hier die Verkehrssicherungspflicht kurzfristig gewahrt?

Schriftlich beantwortet
Zu Frage 1:
Die Gesamtsanierung der Orli-Wald-Allee ist in der Prioritätenliste für die Jahre 2025 ff. vorgesehen und mit 2.550.000 € überschläglich veranschlagt.

Zu Frage 2:
Die Mosaikpflasterflächen der Orli-Wald-Allee stehen unter Denkmalschutz. Sie werden routinemäßig begangen und dabei auffällige Gefahrenstellen werden unmittelbar im Rahmen der Straßenerhaltung instandgesetzt. Zudem wird durch Beschilderung auf Gehwegschäden hingewiesen.

TOP 7.1.5.
Halbseitiges Parken auf dem Gehweg
(Drucks. Nr. 15-0361/2022)

Aufgrund des begrenzten Parkraums im Stadtbezirk Südstadt-Bult werden Autos in engen Straßen auch halbseitig auf dem Gehweg abgestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann ist halbseitiges Parken auf dem Gehweg erlaubt?
2. An welchen Straßen im Stadtbezirk werden diese Kriterien erfüllt, so dass halbseitiges Parken auf dem Bürgersteig erlaubt ist?
Zu 1)
Grundsätzlich ist das Parken auf Gehwegflächen nur dann erlaubt, wenn dieses ausdrücklich durch Beschilderung und/oder Markierung zugelassen ist (§ 12 Abs. 4a StVO), oder die Befestigung der Nebenanlage (z.B. mit unterschiedlicher Oberflächenbefestigung; Gehwegplatten mit angrenzendem Kleinpflaster) ein halbhohes Parken erlaubt.
Ansonsten gilt die Grundregel, dass zum Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren ist
.
Es ist jedoch zu beachten, dass nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO das Halten (und somit erst recht auch das Parken) an engen Straßenstellen verboten ist. Als eng wird eine Straßenstelle definiert, wenn zwischen dem geparkten Fahrzeug und dem gegenüberliegendem Bordstein, oder einem dort geparkten Fahrzeug eine Breite unter 3,05m verbleibt.

Wird dieses Maß unterschritten, darf nicht auf beiden Straßenseiten geparkt werden. Entweder darf dann nur noch auf einer Straßenseite, oder versetzt geparkt werden, so dass immer eine ausreichend breite Fahrgasse u. a. für Rettungsfahrzeuge verbleibt. Sofern es zwingend erforderlich sein sollte, könnte die Verwaltung mittels Markierung oder Beschilderung eine entsprechende Parkordnung vorgeben. Hierzu bedarf es nicht zwingend eines Beschlusses z.B. des Stadtbezirksrates.

In entsprechend schmalen Straßen hat die Einhaltung der vorgenannten Parkregelungen bzw. eine Vorgabe der Parkordnung zur Folge, dass in der Regel nur die Hälfte der Stellplätze zur Verfügung stehen, als wenn halbhoch auf dem Gehweg geparkt würde.
Gemäß den verbindlichen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (StVO) darf das Par-ken auf Gehwegen aber grundsätzlich nur dann zugelassen werden, wenn genügend Platz für den un-behinderten Verkehr von Fußgänger*innen gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer*in-nen auch im Begegnungsverkehr bleibt.

Das Grundmaß für den Verkehrsraum des Fußverkehrs ist auf den Begegnungsfall bzw. das Nebeneinandergehen von zwei Personen ausgerichtet und beträgt daher 1,80 Meter. Es ist um je einen seitlichen Sicherheitsraum von 0,50 Metern Abstand zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen und 0,20 Meter Abstand zu einer Einfriedung oder einem Gebäude zu ergänzen. Dadurch ergibt sich ein „lichter Raum“ bzw. als „Regelbreite“ für Seitenraum-Gehwege von 2,50 Metern.

Bei Straßen im Altbestand können bei der Prüfung/Abwägung, ob ausreichend Gehwegflächen für den Begegnungsfall (ggf. auch von zwei schwerbehinderten Personen im Rollstuhl, mobilitätseingeschränkten Personen mit Rollatoren oder Personen mit Kinderwagen) zur Verfügung stehen, auch geeignete, barrierefreie Flächen auf den Privatgrundstücken berücksichtigt werden. Es ist grundsätzlich zumutbar, dass Fußgänger*innen auch solche (privaten) Flächen, wie Eingangsbereiche zu den Häusern, Garageneinfahrten, Mülltonnen- oder Fahrradabstellflächen nutzen (und ggf. auch dort kurz warten), um eine/n entgegenkommende/n Fußgänger*in passieren zu lassen.

Zu 2)
Die Verwaltung verfügt über keine Detailaufstellung in welchen Straßen im Stadtbezirk Südstadt/Bult das halbhohe Parken angeordnet ist.
Eine solche detaillierte Ermittlung und Aufstellung kann auch nicht von der Verwaltung erstellt werden.

Grundsätzlich gilt, dass das halbhohe Parken nur dort angeordnet wurde, wo im Falle des Parkens am rechten Fahrbahnrand die verbleibende Restfahrbahnbreite so stark eingeschränkt wäre, dass z.B. Rettungsfahrzeuge nicht mehr hätten passieren könnten.
Verbleibt neben einem geparkten Fahrzeug nicht eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05m gilt automatisch das gesetzliche Halteverbot des §12 Absatz 1 Nr.1 Straßenverkehrsordnung, wonach schon das Halten und damit erst Recht das Parken an engen Straßenstellen unzulässig ist.

Die Verwaltung ist verpflichtet bei jedem Einzelfall im Rahmen ihrer Ermessensausübung zu prüfen, ob die Aufhebung des halbhohen Parkens angemessen und damit auch zwingend erforderlich ist.
Würde das halbhohe Parken aufgehoben werden (müssen), würden in einer Straße grundsätzlich mindestens 50% Stellplätze entfallen, in Straßen mit sehr schmaler Fahrbahn dürfte dann gar nicht mehr geparkt werden.

TOP 7.1.6.
Mobile Endgeräte an Schulen
(Drucks. Nr. 15-0354/2022)

Vor gut einem Jahr wurden aus Mitteln des
Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder für digital
gestützten Unterricht zahlreiche iPads angeschafft und nach dem
jeweiligen Anteil, der nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT)
berechtigten Schülerinnen und Schüler, verteilt.
In der Handreichung des Landes heißt es unter anderem: „Die Endgeräte
sind schulgebunden und werden von den Schülerinnen und Schülern nach
Ablauf der Leihdauer zurückgegeben. Eine anschließende Einbindung der
mobilen digitalen Endgeräte in die Infrastruktur der Schule ist
anzustreben.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. An welchen Schulen im Stadtbezirk wurden wie viele mobile
Endgeräte verteilt und wie wurde die Ausleihe jeweils ausgestaltet?

2. Was passiert mit den Leihgeräten in Zeiten von regulärem
Präsenzunterricht bzw. wie wird die Nutzung der Geräte generell
innerhalb und außerhalb des Unterrichts verstetigt?

3. Welche weiteren Förderungsmöglichkeiten gibt es und wie wird
sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler ein mobiles
Endgerät zur Verfügung stehen haben?

Schriftlich beantwortet


1.
Der Tabelle können Sie die Anzahl der verteilten „BuT iPads“ entnehmen.



Nr
Schulform
Name Schule
Anzahl
iPads
1
Grundschule
Tiefenriede
7
2
Grundschule
Kestnerstraße
26
3
Grundschule
Ottfried-Preußler-Schule
29
4
Gymnasium
Bismarckschule
30
5
Gymnasium
Elsa-Brändström-Schule
25
6
Gymnasium
Tellkampfschule
18
7
Gymnasium
Wilhelm Raabe Schule
38
8
IGS
Südstadt
83
9
SbpP
Südstadtschule
53

Zu erwähnen ist, dass für die GS Kestnerstraße ursprünglich 13 „BuT iPads“ vorgesehen waren. Da die Schule im Bereich der digitalen Medienbildung gut aufgestellt ist, sowie einen entsprechend begründeten Mehrbedarf angemeldet hat, wurde die Geräteanzahl durch Rückläufer von anderen Schulen im Sommer 2021 auf Klassensatzstärke erhöht.

Die Ausleihe an den Schulen wurde in Eigenverantwortlichkeit der Schulen unterschiedlich organisiert. Überwiegend wurden die iPads im Rahmen des pandemiebedingten Distanzlernens direkt an bedürftige Schüler*innen ausgegeben, sofern die Schule ein entsprechendes Unterrichtsmodel durchgeführt hat.
Die Ausleihe erfolgt, auf Basis eines Leihvertrages zwischen Schule und den Erziehungsberechtigten der Kinder. Der Vertrag wird dezentral direkt über die Schule abgewickelt. Der Leihvertrag ist vom Land Niedersachsen vorgegeben.

2.
Im regulären Präsenzunterricht werden die Geräte individuell im Rahmen der schulischen Medienbildungskonzepte eingesetzt. Je nach didaktischer Konzeption werden sie als Klassensätze, für Gruppen- wie auch Einzelarbeiten, oder für die Projektarbeit genutzt.

3.
Gem. § 71 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) haben Erziehungsberechtigte die Schülerinnen und Schüler für den Unterricht auszustatten, also insbesondere entsprechende Lernmittel zu beschaffen. Anerkannte Lernmittel können in Niedersachsen, geregelt durch entsprechenden Runderlass, entgeltlich ausgeliehen werden.

Da es sich bei mobilen Endgeräten, in der Definition des Niedersächsischen Kultusministeriums, nicht um schulbuchersetzende digitale Medien handelt, können iPads an den Schulen nicht entgeltlich ausgeliehen werden. Erziehungsberechtigte müssen die mobilen Endgeräte für Ihre Kinder in Eigenfinanzierung beschaffen.

Erziehungsberechtigte die im Leistungsbezug sozialer Transferleistungen stehen, können in Zeiten des verpflichtenden pandemiebedingten Distanzlernens, für Ihre Kinder, im JobCenter Region Hannover und im Sozialamt der Stadt Hannover, einen Antrag auf Bezuschussung eines Schultablets stellen. Die Finanzierung erfolgt über das Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT). Als Zuschuss kann ein Betrag bis zu 350,-- € gewährt werden. Voraussetzungen dafür sind,
· dass dem jeweiligen Schulkind im elterlichen Haushalt kein geeignetes Gerät für das Distanzlernen zur Verfügung steht,
· dass die Schule gegenüber dem Sozialleistungsträger erklärt, dass der Schule ein entsprechendes Gerät zur Ausleihe an das Kind nicht zur Verfügung steht.

Des Weiteren unterstützt die Stadt Hannover Erziehungsberechtigte, deren Kinder in Klassen mit schulisch verpflichtenden Einsatz eines mobilen Endgerätes, z.B. iPad unterrichtet werden.

Sofern sich Schulen nach finaler Entscheidung durch den Schulvorstand festlegen einen Jahrgang mit verpflichtenden Einsatz von i Pads einzurichten, wählen die Schulen entsprechende Vertragspartner*innen für die Ausstattung aus. Die Tablets können dann in verschiedenen Ausstattungsqualitäten gegen eine monatliches Entgelt gemietet oder es kann durch Kauf das Eigentum erworben werden.

Mit der Drucksache 1000/2020 wurde entschieden,
  • dass Schüler*innen mit einem Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT), bzw.Leistungsempfänger*innen nach AsylBLG zu 60% des monatlichen Betrages für die Miete des Tablets unterstützt werden,
  • dass Erziehungsberechtigte von Geschwisterkindern ohne BuT-Berechtigung bei der Finanzierung des Endgeräts unterstützt werden. Die Förderung gilt ab dem zweiten Geschwisterkind, das im Rahmen des Medienentwicklungsplans (MEP) der Stadt Hannover ein iPad benötigt. Das erste Kind zahlt den vollen Betrag. Die Unterstützungsleistung der Stadt Hannover für das Geschwisterkind beträgt 40% des mtl. Betrages bzw. des Sofortkauf-Preises.


TOP 7.1.7.
Termine für Straßensanierungen im Bestand in 2022
(Drucks. Nr. 15-0349/2022)

Die Stadt Hannover hat angekündigt die Straßen Geibelstraße, Ifflandstraße und Sextrostraße im Stadtbezirk Südstadt-Bult zeitnah zu erneuern. Durch diverse Gründe kam es jedoch zu Verzögerungen.

Zudem sollte die schon beschlossene Grundsanierung der viel frequentierten Kleinen Düvelstraße, zwischen Großer Düwelstraße und Tiestestraße, vorgezogen werden, weil die Straßendecke immer größere Schäden aufweist.

Eine frühestmögliche Information über Beginn, Dauer und Umfang der Baumaßnahmen wäre für die Anliegerinnen und Anlieger wünschenswert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Wann werden die Bauarbeiten beginnen und wie lange werden sie voraussichtlich dauern (bitte pro Straße angeben)?

2. Könnte die, schon beschlossene, Grundsanierung der viel frequentierten Kleinen Düvelstraße, zwischen Großer Düwelstraße und Tiestestraße, vorgezogen werden, weil die Straßendecke immer größere Schäden aufweist?

Schriftlich beantwortet


Zu 1:
Die Bauarbeiten in der Sextrostraße haben im Januar begonnen und sollen planmäßig bis Mitte des Jahres abgeschlossen werden. Der Beginn der Bauarbeiten in der Ifflandstraße ist mit 7 Monaten Bauzeit für die zweite Jahreshälfte 2022 vorgesehen.

Die Erneuerung der Geibelstraße erfolgt nicht im Rahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand. Die Planungen zur Grunderneuerung der Geibelstraße zwischen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bis zur Tiestestraße wurden zwischenzeitlich mit einer vorgeschalteten dreiteiligen und umfänglichen Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen. Eine entsprechende Beschlussdrucksache befindet sich im Unterschriftenverfahren und wird voraussichtlich im März 2022 in der Stadtbezirksratssitzung behandelt werden können. Der vorbereitende Leitungsbau soll nach Bauzeitenplan noch in der zweiten Jahreshälfte 2022 beginnen.

Zu 2:
Die Tiestestraße ist nicht Bestandteil des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand.
Ein zeitliches Vorziehen der anderen genannten Straßen ist nicht möglich, da grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten zur Erneuerung von Straßen diverse Punkte abzuarbeiten sind, wie z. B. ist der Leitungsbau diverser Leitungsträger vorzuschalten, eine Planung nach aktuellen Regelwerken hat zu erfolgen, die Maßnahme ist mit den entsprechenden Fristen öffentlich auszuschreiben, usw.

TOP 7.1.8.
Mehr Parkplätze in der Alten Döhrener Str.
(Drucks. Nr. 15-0357/2022)

Auf der östlichen Seite der Alten Döhrener Str. steht in auswärtiger Richtung ca. 20 Meter vor der Kreuzung Geibelstraße ein Parkverbotsschild. Im Alltag wird dies häufig missachtet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1.) Könnte man dieses Schild nicht einfach entfernen oder näher Richtung Geibelstraße versetzen, um Parkplätze zu schaffen?

Schriftlich beantwortet


Nach Rücksprache mit der zuständigen Polizeidienststelle kann das Haltverbot nicht entfernt oder versetzt werden. Es dient der Freihaltung des Bereichs vor der Lichtsignalanlage für den Begegnungsfall (wartende) Kfz/Rad fahrende mit entgegenkommenden Verkehr.

TOP 7.1.9.
Schulwegsicherheit “Kreuzung Altenbekener Damm / Stresemannallee”
(Drucks. Nr. 15-0366/2022)

Es wurde von uns beobachtet und von Bürgern berichtet, dass morgens und mittags ein erhöhtes Verkehrsaufkommen von Fußgängern, Radfahrern und motorisiertem Verkehr an der oben genannten Kreuzung herrscht.
Aus diesem erhöhten Verkehrsaufkommen resultiert, wurde von uns beobachtet und berichtet, dass es immer wieder zu verkehrsgefährdenden Situationen kommt. Diese Gefährdungen entstehen dabei nicht durch eine spezifische Gruppe.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Wie beurteilt die Verwaltung die Situation an der oben genannten Kreuzung? Wie hat sich diese über die Jahre entwickelt?

2. Liegen der Verwaltung Berichte/Beschwerden von Bürgern, Polizei, Schulen und ähnlichen vor?

3. Sieht die Verwaltung an dieser Kreuzung aktuell, mittel / langfristig Handlungsbedarf?

Schriftlich beantwortet

Zu 1)
Im Bereich der Kreuzung kommen aufgrund der Vielzahl an Schulen im Nahbereich Schüler*innen aus verschiedenen Richtungen, wodurch ein reger Schulverkehr stattfindet. Eine dominierende Achse ist jedoch nicht zu erkennen. Durch wartende Personen und durch auf der falschen Seite fahrenden Radfahrenden kann es auf den Radwegen zu Konflikten kommen. Gefahrensituationen konnten im Rahmen einer Verkehrsbeobachtung gemeinsam mit der Polizei Hannover nicht beobachtet werden. Bei der Kreuzung Altenbekener Damm / Stresemanallee handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um eine nicht ungewöhnliche Kreuzung mit guten Sichtbeziehungen. Eine negative Entwicklung konnte in den letzten Jahren nicht beobachtet werden.

Zu 2)
Der Verwaltung sind in den letzten Jahren vereinzelt Hinweise von Bürger*innen eingegangen, woraufhin die in Punkt 1) genannte Verkehrsbeobachtung durchgeführt wurde, welche keine besonderen Gefahrenpotentiale aufgezeigt hat. Weiter hat die Polizei die Verkehrsunfalllage ausgewertet. Diese ist an der Kreuzung Altenbekener Damm / Stresemanallee als unauffällig eingestuft worden. Weitere Berichte oder Beschwerden sind der Verwaltung nicht bekannt.

Zu 3)
Verwaltung und Polizei sehen für diese Kreuzung aufgrund der durchgeführten Verkehrsbeobachtung und der Verkehrsunfallauswertung der Polizei keinen akuten Handlungsbedarf. Weiter wurde bereits ein Trixi-Spiegel angebracht.

TOP 7.1.10.
Toiletten Wochenmarkt Stephansplatz
(Drucks. Nr. 15-0367/2022)

Von mehreren Händlern die Freitags auf dem Stephansplatz auf dem Wochenmarkt sind wurde uns berichtet, dass die Toilettenanlagen seit mehreren Monaten nur eingeschränkt nutzbar (Männer Toiletten gar nicht) und daher sehr schnell in einem hygienisch inakzeptablen Zustand sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welcher Zustand der Toiletten auf dem Stephansplatz ist der Verwaltung seit wann bekannt?

2. Welche Maßnahmen wurden zur Verbesserung der Situation bereits ergriffen?

3. Wann werden die Toiletten wieder uneingeschränkt nutzbar sein?

Schriftlich beantwortet

Zu 1.:
Aufgrund wiederholten Vandalismus sowie gewaltsamer Tritte oder Stöße gegen die Innentüre mit deren anschließender Zerstörung musste die WC-Kabine der Herrenseite der Anlage am Stephansplatz mehrere Wochen zwecks Reparatur geschlossen bleiben. Diese Dauer ergab sich aus notwendigen Sonderanfertigungen, der Ersatzteillage sowie der Bearbeitungszeit beauftragter Handwerksunternehmen. Der beschädigte Zustand war der Verwaltung seit Januar 2022 bekannt. Die Dienstleister Primetec und DSM Ströer AG handelten dabei unverzüglich im Anschluss an die Meldung.

Zu 2.:
Während der Reparaturdauer stellte der Dienstleister Primetec umgehend Toilettenkabinen für Herren vor Ort auf. Ebenso blieben Urinalbereich, Waschbecken und die Damenseite vollständig nutzbar. Alle Anlagen werden zweimal täglich professionell gereinigt, was aber ein individuelles Hygieneverhalten nicht zu beeinflussen vermag.

Zu 3.:
Die Schäden wurden vollständig behoben und die Herren-Innenkabine ist seit dem 2. Februar 2022 wieder nutzbar.


TOP 7.1.11.
Mobile Raumeinheiten an Schulen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0368/2022)

In der Vergangenheit wurde das Thema mobile Raumeinheiten an Schulen im Stadtbezirk immer wieder Thema im Bezirksrat. Teilweise waren die betroffenen Schulen, die Gründe und auch die geplante Nutzungsdauer überraschend und nicht nachvollziehbar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. An welchen Schulen im Stadtbezirk stehen aktuell wie viele mobile Raumeinheiten, aus welchem Grund und für welche Dauer, bitte tabellarisch darstellen.

2. An welchen Schulen ist aktuell geplant weitere mobile Raumeinheiten aufzustellen, aus welchem Grund und für welche Dauer, bitte tabellarisch darstellen.

Schriftlich beantwortet


TOP 7.1.12.
Halbseitiges Parken in der Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-0369/2022)
Im Stadtbezirk Südstadt-Bult wird in vielen Straßen halbseitig auf dem Gehweg geparkt, ohne dass entsprechende Markierungen oder Verkehrsschilder nach der StVO dies eindeutig erkennen lassen. So z.B. in Teilen der Alten Döhrener Straße und der Tiestestraße. Viele Markierungen sind durch Baumaßnahmen oder Abnutzung kaum noch sichtbar. Verkehrsschilder wurden nur an wenigen Stellen aufgestellt.

Für Anwohnerinnen und Anwohner führt diese Situation in verschiedener Hinsicht zu Unsicherheiten und Frustration. Sie wissen einerseits nicht genau, wo sie ihr Fahrzeug abstellen können. Andererseits werden Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und -fahrer dort behindert, wo die nach StVO zulässigen Mindestgehwegbreiten nicht eingehalten werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Beabsichtigt die Verwaltung, die Markierungen bzw. Beschilderungen (z.B. Verkehrszeichen 315-56 oder 315-57) an den Stellen, an denen nach der StVO das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, zu erneuern und dort zu entfernen, wo es nicht erlaubt ist?

2. Ist beabsichtigt, die Anwohner*innen vorab zu informieren, wenn die bisherige Praxis des halbseitigen Parkens auf dem Gehweg nicht der Rechtslage nach StVO entspricht?

3. Ist beabsichtigt, das Parkverhalten im Stadtbezirk in dieser Hinsicht besonders zu überprüfen und Parkverstöße konsequent durch Bußgelder und Abschleppen zu ahnden?
Schriftlich beantwortet
Zu 1.)
Die Verwaltung erneuert im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig vorhanden Bestandbeschilderung bzw. Markierungen.
Grundsätzlich gilt, dass nach Verkehrsrecht zu unterscheiden ist, ob das halbhohe Parken neu angeordnet werden soll (und damit die aktuell geltenden Vorschriften unmittelbar anzuwenden sind), oder die Rechtmäßigkeit einer Anordnung im Altbestand zu bewerten ist (weil diese Anordnungen auf der Grundlage anderer Richtwerte getroffen wurden).

Gemäß den verbindlichen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (StVO) darf das Parken auf Gehwegen u.a. nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt.
Das Grundmaß für den Verkehrsraum des Fußverkehrs ist auf den Begegnungsfall bzw. das Nebeneinandergehen von zwei Personen ausgerichtet und beträgt daher 1,80 Meter. Es ist um je einen seitlichen Sicherheitsraum von 0,50 Metern Abstand zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen und 0,20 Meter Abstand zu einer Einfriedung oder einem Gebäude zu ergänzen. Dadurch ergibt sich ein „lichter Raum“ bzw. als „Regelbreite“ für Seitenraum-Gehwege von 2,50 Metern (Auszug aus der seit 2006 geltenden Richtlinie für die Einrichtung von Stadtstraßen).
Dieses Maß darf bei der Neuanordnung des halbhohen Parkens nicht unterschritten werden.

Das bedeutet aber nicht, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer Gestaltungshoheit nicht auch Gehwege anlegen darf, die schmaler als 2,5m sind. Nach dem bundeseinheitlichen Verkehrsrecht darf die Fläche des Fußverkehrs aber nicht durch verkehrsbehördliche Anordnungen unter das vorgenannte Maß von 2,5m eingeschränkt werden.

Im Rahmen eines Vergleichsverfahrens in 2020 hat das Verwaltungsgericht Hannover im Rahmen der mündlichen Verhandlung bzw. des Vor-Ort-Termins ausgeführt, dass die Stadt grundsätzlich bei der Abwägung, ob halbhohes Parken im Altbestand (weil unter anderen rechtlichen Voraussetzungen angeordnet – als Maß für eine ausreichende Restgehwegbreite galt ursprünglich 1,5m) nicht weiterhin aufrecht erhalten bleiben kann (und die Gehwegfläche unter 2.5m eingeengt wird) auch zu berücksichtigen hat, dass bei einer Aufhebung des Halbhochparkens Stellplätze in erheblichem Umfang wegfallen würden, was wiederum grundsätzlich vermeidbaren Parksuchverkehr (mit seinen negativen Auswirkungen für die Lärm- und Luftimmissionen, sowie der Verkehrssicherheit) nach sich ziehen würde.

Das Verwaltungsgericht hat auch bestätigt, dass bei der Prüfung/Abwägung, ob ausreichend Gehwegflächen im Begegnungsfall (ggf. auch von zwei schwerbehinderten Personen im Rollstuhl, mobilitätseingeschränkten Personen mit Rollatoren oder Personen mit Kinderwagen) zur Verfügung stehen, auch geeignete (barrierefreie) Flächen auf den Privatgrundstücken berücksichtigt werden dürfen. Es sei durchaus zumutbar, dass Fußgänger*innen auch solche (privaten) Flächen, wie Eingangsbereiche zu den Häusern, Garageneinfahrten, Mülltonnen- oder Fahrradabstellflächen (sofern dort immer auch noch Freiflächen zur Verfügung stehen) nutzen (ggf. auch dort kurz warten), um eine/n entgegenkommende/n Fußgänger*in passieren zu lassen
Das Verwaltungsgericht hat zudem ausgeführt, dass es bei Wohnstraßen durchaus ausreichend wäre, wenn solche ausreichend breiten Begegnungsbereiche (auf den Teillängen, wo halbhohes Parken angeordnet ist) alle 15 bis 20 m vorhanden wären.

Sollte es nach einem Hinwies und daraus resultierender Einzelfallprüfung für eine konkrete Straße zu einer Änderung der Parkordnung kommen, wird die Beschilderung/Markierung entsprechend angepasst.

Zu 2.)
Das halbhohe Parken auf dem Gehweg entspricht immer dann nicht der Rechtslage nach der StVO, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Wer dort halbhoch auf dem Gehweg parkt, wo dies nicht erlaubt ist, handelt ordnungswidrig und muss jederzeit damit rechnen, dass diese Ordnungswidrigkeit auch angezeigt wird.

Die Tatsache, dass in einer Straße längere Zeit keine Kontrollen stattgefunden haben, bedeutet dabei nicht, dass regelwidriges Parken in der Vergangenheit toleriert wurde. Hier wird bei Parkverstößen also in der Regel auch eine Anzeige geschrieben.

Zu 3.)
Neben der routinemäßigen Kontrolle des öffentlichen Straßenraums, erhält der Verkehrsaußendienst täglich eine Vielzahl von Hinweisen auf Parkverstöße im ganzen Stadtgebiet. Diese werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten priorisiert und bearbeitet. Eine flächendeckende und dauerhafte Überwachung des ganzen Stadtgebiets – und damit auch des Stadtbezirks Südstadt/Bult – ist jedoch nicht möglich. Bei besonderer Beschwerde- oder Gefahrenlage ist aber grundsätzlich mit Schwerpunktkontrollen zu rechnen. Dies beinhaltet auch die Anzeigenaufnahme für das halbhohe Parken auf dem Gehweg.

Für die Ahndung von Verkehrsverstößen werden grundsätzlich die Tatbestände des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs herangezogen. d.h., dass ein Verwarn- oder Bußgeld in entsprechender Höhe festgesetzt wird.

Abschleppmaßnahmen sind grundsätzlich geeignet, das Vorliegen eines Parkverstoßes zu beenden. Die Frage der Erforderlichkeit und Angemessenheit von Abschleppmaßnahmen wird daran gemessen, ob das widerrechtliche Parken eine konkrete und gegenwärtige Gefahr i.S.d. § 2 Nr. 1 NPOG darstellt. Die Verwaltungsbehörden und die Polizei treffen ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 5 Abs. 1 NPOG). Dabei haben sie zu entscheiden, ob (Entschließungsermessen) und wie (Auswahlermessen) sie tätig werden und welche von mehreren zulässigen Maßnahmen sie wählen. Sowohl im Recht der Gefahrenabwehr als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt das Opportunitätsprinzip, d.h. die Verwaltungsbehörde hat zu entscheiden, ob ein Einschreiten opportun (nützlich, angebracht, zweckmäßig) ist. Bei diesen Entscheidungen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, d.h. die Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein (§ 4 NPOG).

TOP 7.1.13.
Anfrage: Qualität und Nutzung des Sprachunterrichtes für Geflüchtete
(Drucks. Nr. 15-0374/2022)

Ein guter und von vielen in Anspruch genommener Sprachunterricht ist wichtig, um vielen Geflüchteten bei ihrer Integration zu helfen. Auch die Bezirksratsabgeordneten stehen hier in der Pflicht, mit ihren Möglichkeiten, diesen Prozess zu unterstützen.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1.) Nach welchen Kriterien wird der Sprachunterricht in der Südstadt ausgewählt und von welchen Träger*innen wird er derzeit angeboten?

2.) Liegen der Verwaltung Rückmeldungen über die Qualität des Unterrichtes vor und, wenn ja, wie lauten diese?

3.) Wie viele erwachsene Geflüchtete haben bisher am Sprachunterricht teilgenommen?

Schriftlich beantwortet

  • Die VHS ist mit ihrem Programm „Deutsch im Stadtteil“ in zahlreichen Bezirken der Landeshauptstadt
  • In der Südstadt laufen keine Kurse von uns, allerdings können Interessierte auch Kurse in den Nachbarbezirken in Mitte oder Döhren besuchen
  • Welche anderen Sprachkursanbieter in der Südstadt agieren und welches Angebot sie vorhalten, auch was die Qualität betrifft, entzieht sich unserer Kenntnis
  • Unsere Angebote „Deutsch im Stadtteil“ werden häufig mit Familienzentren und auf Basis konkreter Bedarfe vor Ort entwickelt. Aus der Südstadt kamen bisher keine Bedarfsmeldungen.



TOP 8.

Bericht des Stadtbezirksmanagements

Abgesetzt

TOP 9.

Informationen über Bauvorhaben


Frau Lahde-Fiedler kündigte an, dass sie für den 7.3.2022 um 16:30 Uhr zu einer ZOOM-Konferenz zum Thema: "Informationsgespräch über die bauliche Entwicklung im Stadtbezirk Südstadt-Bult" einladen werde. Die Einladung wird Herr Selig mit dem ZOOM-Link versenden.


TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
aus vorangegangener Sitzung

TOP 10.1.1.
Sichtbeziehungen für Schulwegsicherheit verbessern
(Drucks. Nr. 15-2699/2021)

Die SPD-Fraktion entgegnete zum Änderungsantrag der FDP, dass aus ihrer Sicht die physischen Sperren schon etwas bringen, das habe sich an anderen Stellen gezeigt. Die FDP wies darauf hin, dass dies dann auf umlegbare Poller hinauslaufe, da es sich zumeist um Feuerwehrzufahrten handle.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, die durch Falschparkende beeinträchtigten Sichtbeziehungen an den Kreuzungsbereichen Hildesheimer Straße/Im Haspelfelde, Duisburger Straße/Im Haspelfelde und Hildesheimer Straße/Hilde-Schneider-Allee durch geeignete, bedarfsgerechte Maßnahmen zu verbessern. Bevorzugt soll dies durch die Begrünung des Kreuzungsbereichs durch Aufstellen von Pflanzenkübeln bzw. das Aufstellen von Fahrradanlehnbügel bewerkstelligt werden. Alternativ ist die Aufstellung von Pollern bzw. das Aufmalen von Zick-Zack-Linien zu prüfen.

13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 10.1.1.1.
zu Beschlussdrucksache 15-2699/2021 - Sichtbeziehung für Schulwegsicherheit verbessern
(Drucks. Nr. 15-0464/2022)

Antrag

Die oben genannte Drucksache wird wie folgt geändert:

Die in der Drucksache genannten Kreuzungsbereiche werden verstärkt durch die Verwaltung auf falsch parkende Fahrzeuge kontrolliert. Insbesondere in den Morgenstunden, zu denen vielen Schüler an den betroffenen Bereichen unterwegs sind.
Dabei nutzt die Verwaltung alle vorhandenen Möglichkeiten der Sanktionierung von falsch parkenden Fahrzeugen aus.

Und berichtet dem Bezirksrat im Herbst 2022 über

  • die Anzahl der durchgeführten Kontrollen,
  • die durchgeführten Sanktionen
  • über die eigene Beurteilung der Situation an diesen Bereichen


6 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.1.2.
Fußwege vor Falschparkern sichern - An der Tiefenriede/Engelhardstraße
(Drucks. Nr. 15-2700/2021)

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bezweifelte in Richtung des Änderungsantrags, dass mehr Kontrollen einen Effekt bringen, da der Verkehrsaußendienst um 19:00 Uhr Dienstende habe und die Polizei nicht zuständig sei. Andere Maßnahmen als bauliche funktionieren nicht.



Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, in An der Tiefenriede im Bereich des Einmündungsbereich der Engelhardstraße, die Fußwege durch zusätzliche Poller vor Falschparkern zu sichern.

14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 10.1.2.1.
zu Beschlussdrucksache 15-2700/2021 Fußwege vor Falschparkern sichern - An der Tiefenriede/Engelhardstraße
(Drucks. Nr. 15-0465/2022)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die oben genannte Drucksache wird wie folgt geändert:

Der in der Drucksache genannten Kreuzungsbereich wird verstärkt durch die Verwaltung auf falsch parkende Fahrzeuge kontrolliert. Insbesondere in den Morgenstunden, zu denen vielen Schüler an den betroffenen Bereichen unterwegs sind.
Dabei nutzt die Verwaltung alle vorhandenen Möglichkeiten der Sanktionierung von falsch parkenden Fahrzeugen aus.

Und berichtet dem Bezirksrat im Herbst 2022 über

  • die Anzahl der durchgeführten Kontrollen
  • die durchgeführten Sanktionen
  • über die eigene Beurteilung der Situation an diesem Bereichen

6 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.2.
gemeinsam von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

TOP 10.2.1.
Fahrradweg Altenbekener Damm zwischen Alter Döhrener Str. und Rudolf-von-Bennigsen-Ufer
(Drucks. Nr. 15-0346/2022)

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten zu prüfen,

1) ob zur Verbesserung der Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen die Fahrradwege an beiden Seiten des Altenbekener Damms zwischen Alte Döhrener Straße und Rudolf-von-Bennigsen-Ufer verbreitert werden können und welche Kosten dies verursachen würde.
2) den Radweg auf beiden Seiten des Altenbekener Damms zwischen Alte Döhrener Str. und Rudolf-von-Bennigsen-Ufer durchgängig zum Befahren in beide Richtungen freizugeben.

Einstimmig

TOP 10.2.2.
Fußweg auf Hilde-Schneider-Allee durchgängig für Radfahrende freigeben
(Drucks. Nr. 15-0362/2022)
Die CDU fragte nach der Art der Entschleunigungsmaßnahmen.
Die SPD antwortete, dass man dies bewusst offen gelassen habe, um sich nicht selbst zu beschränken.
Die FDP machte darauf aufmerksam, dass man nach ihrer Meinung eher eine Verkehrsunsicherheit schaffe, als mehr Sicherheit. Außerdem handle es sich um eine Tempo 30-Zone.
Bündnis90/Die Grünen sagten, dass durch die angrenzende Schule die Kinder eben nicht auf dem Fußweg fahren dürften, da sie über 10 Jahre alt seien. Die Bäume müssten nicht in die Maßnahme integriert werden, da der Fußweg breit genug sei. Für den Autoverkehr werde es keine Blockade, sondern eher ein ausbremsen.
Man beantrage eine getrennte Abstimmung beider Punkte.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt
  1. Den Fußweg auf der Hilde-Schneider-Allee zwischen Hoppenstedtstraße und Bonner Straße durch entsprechende Verkehrszeichen auch für Radfahrende freizugeben und die Wegfläche aus vorhandenen Haushaltsmitteln ggfs. zu verbreitern, um den Mindestmaßen für Fuß- und Radverkehr zu entsprechen und mögliche Konfliktsituationen zu entschärfen.
  2. den Kreuzungsbereich Hilde-Schneider-Allee/Bonner Straße durch bauliche Maßnahmen zu entschleunigen und mehr Sicherheit zur Überquerung für Fußgänger*innen und Radfahrende zu schaffen.


getrennte Abstimmung:
Punkt 1: 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
Punkt 2: 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen


TOP 10.2.3.
Ampelschaltungen bei rechtsabbiegenden Autos am Aegi
(Drucks. Nr. 15-0363/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, eine getrennte Freigabe des geradeaus fahrenden Radverkehrs und des nach rechts abbiegenden Kraftfahrzeugverkehrs für die Kreuzung Friedrichswall / Hildesheimer Straße zu prüfen.



Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 10.2.4.
Erneuerung des Rasens auf dem Stephansplatz
(Drucks. Nr. 15-0370/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die Rasenfläche auf dem Stephansplatz zu erneuern.

Einstimmig


TOP 10.2.5.
Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten an der Elsa-Brandström-Schule
(Drucks. Nr. 15-0371/2022)

Die CDU-Fraktion beantragte getrennte Abstimmung der Punkte.
Außerdem befürchte man eine Reduzierung der Kapazität des Fahrradkellers, wenn die Fahrradbügel gegen Fahrradanlehnbügel ausgetauscht werden. Man selbst habe bereits im Winter 2020 einen ähnlichen Antrag eingebracht für die GS Tiefenriede, um Kindern in der Corona-Zeit eine Alternative zu bieten zu den vollen ÖPNV-Zügen.
Bündnis90/Die Grünen entgegneten, dass man vor Ort bei einem Gespräch mit den Schüler*innen erfahren habe, dass sie ihre Fahrräder dort nicht abstellten, da bei einem (gar nicht so selten vorkommenden) Umfallen der Zweiräder die Vorderräder verbogen werden.
Auf die Nachfrage der FDP-Fraktion, betreffs der Verantwortlichkeit der Stadt über diese Angelegenheit antworteten die Antragsteller, dass ein Vor-Ort-Termin mit der Stadt zu einem Zeitpunkt stattgefunden habe, wo kaum Schüler*innen vor Ort waren. Man selbst habe in einem zweiten Termin andere Erkenntnisse gewonnen. Viele Fahrräder wurden an Orten abgestellt, wo sie nicht hingehörten.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten,
  • im Außenbereich der Elsa-Brandström-Schule weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen und
  • im Fahrradkeller die derzeitigen Fahrradbügel, Modell „Vorderradkiller”, durch Fahrradanlehnbügel zu ersetzen.


Getrennte Abstimmung:
Punkt 1: Einstimmig
Punkt 2: 16 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen


TOP 10.3.
der CDU

TOP 10.3.1.
Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses Kreuzung Spielhagenstraße/Tiestestraße
(Drucks. Nr. 15-0348/2022)

Nach kurzer Diskussion und einer Sitzungsunterbrechung wurde der Antrag von den Antragstellern zurückgezogen.


Kernpunkte der Diskussion waren:
  • Das mehrfache Auf-/Abbauen der Poller führte in der Vergangenheit zu Irritationen.
  • Es ist mit der jetzigen Situation eine Verbesserung für die Rettungsdienste erfolgt, da nicht mehr alles zugeparkt ist.
  • Ein "abkürzen" durch den Radverkehr ist ebenfalls nicht mehr möglich.
  • Eine Erörterung mit der Verwaltung/ein Vor-Ort-Termin sei zielführend.
  • Eventuell sei eine kleine Verkehrsinsel problemlösend, vor allem für mobilitätseingeschränkte Personen.
  • Momentan sei die Situation für Radfahrer gefährlicher geworden.
  • Es gebe positive Rückmeldungen von Fußgängern.
  • Die Gartensaison mit einer stärkeren Frequentierung des aha-Geländes beginne ja erst.
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die fahrbahnseitige Reihe der Poller und Fahrradbügel entweder zu entfernen oder so zu versetzen, dass der Verkehrsfluss gewährleistet und ausreichend Raum für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere Rettungsdienste und Feuerwehr, geschaffen wird.

Zurückgezogen




TOP 10.3.2.
Mehr Grün in der Stresemannallee
(Drucks. Nr. 15-0350/2022)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten die Steinplatten auf der westlichen Seite der Stresemannallee südlich des Altenbekener Damms ab dem abbiegenden Geweg in stadtauswärtiger Richtung bis zur Zufahrt zur Grundschule Tiefenriede zu entfernen und die Fläche durch Aussaat von Rasen in die westlich davon anschließende Rasenfläche zu integrieren, die Verkehrsschilder wieder an den dann neuen Rand der Rasenfläche zu versetzen. Gleiches ist für den asphaltierten Bereich südlich der Einfahrt zur Grundschule Tiefenriede bis zur Kreuzung des südlichen Teils der Bismarckstraße bei der Zuwegung zur Elsa-Brändström-Straße zu prüfen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 10.3.3.
Mehr Verkehrssicherheit für Radfahrer an der Kreuzung Marienstr. / Sallstr.
(Drucks. Nr. 15-0353/2022)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, an der südöstlichen Ecke der Kreuzung Sallstraße / Marienstraße auf der Sallstraße ein Verkehrszeichen Nr. 254 (Verbot für Radfahrer) aufzustellen.




Auf Wunsch der DIE LINKE./DIE PARTEI in die Fraktionen gezogen


TOP 10.3.4.
Herrichtung der Rasenfläche Bertha-von-Suttner Platz
(Drucks. Nr. 15-0356/2022)

Die SPD-Fraktion machte darauf aufmerksam, dass der Platz eh umgestaltet werden soll.
Die FDP-Fraktion entgegnete, dass es sich um eine Pflegemaßnahme handeln würde, die einer Umgestaltung nicht im Wege steht.
Insgesamt wurde eingeschätzt, dass die Umgestaltung einige Zeit dauern würde.
Auf Vorschlag der CDU reichte die FDP einen Änderungsantrag ein.

Antrag

Die Rasenfläche des Bertha-von-Suttner Platzes zum Frühlingsbeginn mittels vertikutieren und aerifizieren in einen angenehmen Zustand zu bringen.

Mit der Änderung aus DS 15-0353/2022 mit 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen


TOP 10.3.4.1.

ÄA zu DS 15-0356/2022, Herrichtung der Rasenfläche auf dem Bertha-von-Suttner-Platz
Drucks. Nr. 15-0535/2022)

Die Rasenfläche auf der östlichen Seite des Bertha-von-Suttner Platzes zum Frühlingsbeginn mittels vertikutieren und aerifizieren in einen angenehmen Zustand zu bringen.

12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 11.
Zuwendungen aus Eigenen Mitteln des Bezirksrates

TOP 11.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0364/2022)

Antrag


Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachstehend aufgeführte Zuwendungen:

Antrag Nr. 01-2022
Die AWO-Kita Freytagstraße erhält für das Projekt "Kita-App "KiKom"+Equipment" eine Zuwendung von bis zu 1.600 €.

Antrag Nr. 02-2022
Dem Verein RSV von 1926 e.V. wird eine Zuwendung von bis zu 3.000 € als Zuschuss für die außerschulische Betreuung gewährt.

Antrag Nr. 03-2022
Der Stadtbezirksrat beschließt eine Zuwendung an die Südstadt-Gemeinde in Höhe von 1.650 € für das "ökumenische Pfingstfest".

Antrag Nr. 04-2022
Der Stadtbezirksrat gibt Mittel in Höhe von 250 € an das „Südstädter Kommödchen“ für das 25-jährige Bestehen entsprechend der Zuwendungsrichtlinien des Bezirksrates.

Grundlage sind die eingereichten Anträge.
Die Zuwendungsempfänger haben bei der Verwendung und Abrechnung der Mittel nach den geltenden Zuwendungsbestimmungen des Bezirksrates zu handeln.

Einstimmig


Ekkehard Meese Gert Selig
Bezirksbürgermeister Protokollführer