Sitzung Gleichstellungsausschuss am 07.02.2022

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 28.01.2022)
Protokoll (erschienen am 28.10.2022)
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Landeshauptstadt Hannover - GB - Datum 17.08.2022

PROTOKOLL

1. Sitzung des Gleichstellungsausschusses am Montag, 7. Februar 2022,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 16.00 Uhr
Ende 18.17 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Chowaniec (CDU)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Hoare (CDU)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsfrau Dr. Killinger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen) für Ratsherr Rinkert
(Ratsherr Rinker) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Ratsfrau Waase (CDU)
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) für Ratsmitglied Klippert

Beratende Mitglieder:
Frau Cakan (parteilos)
(Frau Herbst) (parteilos)
(Bezirksratsfrau Dr.phil. Köster) (SPD)
Frau Dr. Möllring (parteilos)
Herr Schmidt (parteilos)

Grundmandat:
Ratsfrau Ihnen (FDP)
(Ratsmitglied Klippert) (Die PARTEI & Volt)
Ratsfrau Sankowske (DIE LINKE.)
Ratsherr Wippach (AfD)

Verwaltung:
Oberbürgermeister Onay
Frau Kämpfe Gleichstellungsbeauftragte
Frau Diers FB Personal und Organisation
Frau Lüdtke FB Büro Oberbürgermeister
Frau Senger FB Sport, Bäder und Eventmanagement
Herr Ulbrich FB Finanzen
Frau Stärk FB Jugend und Familie
Frau Dr. Mardorf Koordinationsstelle Sozialplanung

Presse:
Frau Rinas Neue Presse


Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06. September 2021
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04. Oktober 2021

3. Einwohner*innenfragestunde

4. Auszug aus dem Finanzbericht September 2021 TH 15 über das wesentliche Produkt
Gleichstellungsangelegenheiten
(Informationsdrucks. Nr. 2430/2021 mit 1 Anlage)
5.
Pimp Your Town: Frauenschwimmzeit im Nord-Ost-Bad
(Informationsdrucks. Nr. 2464/2021)

6. Beteiligungsbericht 2021
(Informationsdrucks. Nr. 2376/2021 mit 1 Anlage)

7. Berichtswesen: Männer in hannoverschen Kitas 2021
(Informationsdrucks. Nr. 2707/2021 mit 1 (SBR 01-13 nur online) Anlagen)

8. Armutsmonitoring der Landeshauptstadt Hannover 2021
(Informationsdrucks. Nr. 0007/2022 mit 1 (SBR 01-13 nur online) Anlagen)

9. Bericht zur Vergabe der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2020
(Informationsdrucks. Nr. 0043/2022 mit 3 Anlagen)

10. Anfragen und Anträge

10.1. Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Geschlechtergerechtigkeit konkret umsetzen: Kostenlose Hygieneartikel für Frauen auf städtischen Toiletten zur Verfügung stellen
(Drucks. Nr. 0002/2022)

11. Bericht des Oberbürgermeisters

12. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

13. Verschiedenes

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L





I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Die Vorsitzende Ratsfrau Kraeft eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Die hybride Teilnahme der Presse wurde einstimmig zugelassen.
Die Tagesordnung wurde mit folgender Änderung einstimmig beschlossen:
Die Drucksache 0002/2022 unter TOP 10.1 wurde auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06. September 2021
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04. Oktober 2021


Die Protokolle der Sitzungen vom 06. September 2021 und 04. Oktober 2021 wurden mit jeweils 2 Jastimmen, 0 Neinstimmen und 9 Enthaltungen angenommen.


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde

Ratsfrau Kraeft informierte darüber, dass gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Ausschüsse beschließen können, in einem zeitlich bestimmten Teil ihrer öffentlichen Sitzungen eine Einwohner*innenfragestunde durchzuführen. Der Ausschuss beschloss einstimmig, Einwohner*innenfragestunden künftig regelmäßig abzuhalten.

Einwohner*innen mit Fragen waren nicht anwesend.


TOP 4.
Auszug aus dem Finanzbericht September 2021 TH 15 über das wesentliche Produkt
Gleichstellungsangelegenheiten

(Informationsdrucksache Nr. 2430/2021 mit 1 Anlage)

Frau Kämpfe gab zunächst eine kurze Einführung. Sie informierte darüber, dass die Finanzberichte dem Ausschuss in der Regel zum 30.06. und 30.09. vorgelegt würden. Da es sich hier aber um die erste Sitzung in der neuen Wahlperiode handele und eine vorherige Einbringung nicht möglich gewesen sei, werde der Bericht aus dem letzten Jahr als Informationsgrundlage vorgelegt. Es handele sich bei den Gleichstellungsangelegenheiten um ein „Wesentliches Produkt“ im Teilhaushalt Büro Oberbürgermeister, welches die zwei Ziele Sensibilisierung für Frauen- und Gleichstellungsthemen und Verstetigung der Angebote zum Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ zur Aufgabe habe. Anhand von Kennzahlen werde dabei die Erreichung der Produktziele überprüft. Die erste Kennzahl beziehe sich auf die Anzahl der durchgeführten Aktionen und Veranstaltungen. Hier seien bis zum 30.09.2021 sechs Veranstaltungen durchgeführt worden, bis zum Jahresende seien weitere, wie z. B. die Verleihung des Stadt-Hannover-Preises am 25.11. erfolgt, das geplante Ziel von fünf Veranstaltungen sei somit übererfüllt worden.
Die zweite Kennzahl beziehe sich auf die Anzahl der durch niedrigschwellige Angebote erreichten Mitarbeitenden sowie Teilnehmenden an Fortbildungen. Hier konnte aufgrund der Pandemielage und der Erkrankung einer Referentin das vorgegebene Ziel nicht erreicht werden. Allerdings sei im Intranet der LHH am 25.11.2021 ein Film zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz veröffentlicht worden, durch den schätzungsweise Mitarbeitende im dreistelligen Bereich erreicht werden konnten, allerdings sei eine genaue Auswertung der Zahlen leider nicht möglich und könne daher nicht in die Zielvorgaben einfließen.

Ratsfrau Dr. Carl wies auf existierende Flyer zu diesem Thema hin und regte an, diese gegebenenfalls noch breiter zu verteilen oder auch weitere niedrigschwellige Angebote, wie Online Veranstaltungen, anzubieten.

Frau Cakan fragte nach, ob der Film nur den Mitarbeitenden der LHH zur Verfügung stünde.

Frau Kämpfe bestätigte dies. Sie gab weiterhin an, dass die vom Referat für Frauen und Gleichstellung vor 4 Jahren konzipierte Kampagne „Wir wollen das ändern“ ein Kernstück zur Verstetigung von niedrigschwelligen Angeboten zu diesem Thema sei und auch weiterhin Bestand habe. Diese wurde und werde auch künftig bei Veranstaltungen wie den Mitarbeitendenbegrüßungen oder Personalversammlungen vorgestellt. Selbstverständlich würden auch hier die Flyer ausgegeben. Sie gehe davon aus, dass im Laufe dieses Jahres das Thema auch wieder intensiver in den Focus genommen werde, sobald die Coronaeinschränkungen gelockert werden können.

Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen.



TOP 5.
Pimp Your Town: Frauenschwimmzeit im Nord-Ost-Bad
(Informationsdrucksache Nr. 2464/2021)

Ratsfrau Dr. Carl fragte nach, ob der Bedarf durch die Befragung passgenau erhoben worden sei. Sie entnehme der Drucksache, dass der Personenkreis der Befragten sich auf Besucherinnen des Vahrenwalder Bades bezogen habe. Von Interesse bei dieser Abfrage sei es aber gewesen, festzustellen, ob auch im Nord-Ost-Bad ein entsprechender Bedarf an Frauenschwimmzeiten bestehe. Der Bedarf richte sich sicherlich auch immer nach dem Einzugsbereich bzw. der Möglichkeit eines wohnortnahen Schwimmangebotes. Die durchgeführte Abfrage gebe daher ihrer Meinung nach keine aussagefähigen Zahlen her.

Eine weitere Frage bezog sich auf den Mangel von weiblichem Personal in den Schwimmbädern. Sie fragte, inwieweit durch Weiterqualifizierungsangebote mehr weibliches Personal gewonnen werden könne oder durch ein Pilotprojekt unterstützt werden könne. Finanzielle Mittel stünden dafür aus dem Topf zur Förderung der Geschlechtergleichstellung zur Verfügung.

Frau Senger vom Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanegement antwortete, dass die Befragung tatsächlich ausschließlich im Vahrenwalder Bad stattgefunden habe. Der Wunsch eines Angebotes von Frauenschwimmzeiten im Nord-Ost-Bad oder im Stadionbad sei bislang nicht bekannt. Darüber hinaus sei die LHH bereits seit Jahren bemüht, weibliches Personal zu gewinnen. Dies gestalte sich aber leider sehr schwierig, was unter anderem auf die Schichtdienste und die Schwierigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zurückzuführen sei. Auch wenn es durch Ausbildungsangebote und Weiterqualifizierungen gelinge, weibliches Personal für den Beruf der Fachangestellten für Bäderbetriebe zu gewinnen, könne dies oftmals aus den genannten Gründen nicht längerfristig gebunden werden. Aktuell sei aus diesen Gründen im Nord-Ost-Bad und im Stöckener Bad leider auch nur männliches Personal beschäftigt.

Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen.


TOP 6.
Beteiligungsbericht 2021
(Informationsdrucksache Nr. 2376/2021 mit 1 Anlage)

Frau Dr. Möllring merkte an, dass die Zahlen des hier vorliegenden Beteiligungsberichtes sich auf das Jahr 2019 beziehen und somit nicht den aktuellen Stand wiedergeben. Sie fragte, ob auch aktuellere Zahlen, speziell in Bezug auf die Seiten 24 bis 26 des Berichtes, vorgelegt werden können.
Darüber hinaus sei auffallend, dass in den Aufsichtsräten, in denen es keine Quotierungsvorschriften gebe, erhebliche Ungleichheiten hinsichtlich der Geschlechterverteilung zu erkennen seien. Sie bat dazu um eine Erläuterung.

Herr Ulbrich vom Fachbereich Finanzen antwortete, dass der derzeitige Beteiligungsbericht aus dem Jahr 2021 sei und über das Geschäftsjahr 2020 berichte. In Bezug auf die Aufsichtsratsmandate seien sogar bereits Zahlen aus 2021 verarbeitet.
Der nächste Beteiligungsbericht erscheine im September 2022. Zu diesem Zeitpunkt würden auch erst neue Zahlen erhoben, daher sei zum jetzigen Zeitpunkt die Nennung von aktuelleren Zahlen leider nicht möglich.



Frau Dr. Möllring fragte nach, ob es möglich sei, mit Blick auf die Geschlechterquote aktuellere Zahlen zu erhalten, da sich durch die Kommunalwahlen sicherlich Änderungen ergeben hätten und sie die Besetzungen, beispielsweise im Aufsichtsrat der Üstra, als kritisch ansehe.

Herr Ulbrich erläuterte, dass über verschiedenste Geschlechterquoten berichtet werde und auf Seite 26 des Berichts auch bereits Zahlen aus 2021 in die Erhebung eingeflossen seien. Der nächste Erhebungszeitraum ende im Juli 2022, es würden daher auch erst nach der Sommerpause neue Zahlen vorliegen. Diese werden dann, wie bereits erwähnt, mit dem nächsten Beteiligungsbericht vorgelegt.

Ratsfrau Dr. Carl gab an, dass durch den Antrag der Politik veranlasst worden sei, nun auch den Anteil von Frauen und Männern in Eltern- und Teilzeit im Bericht abzubilden. Für die städtischen Mitarbeitenden gebe es zur Unterstützung Mittel zur Geschlechtergleichstellung. Sie fragte, ob es ähnliche Unterstützungsangebote auch bei den städtischen Beteiligungen gebe.
Desweiteren bat sie um eine Einschätzung, inwieweit die Anreize, die bislang gesetzt wurden, ausreichend seien, um die Zahlen im Hinblick auf Care-Arbeit und Frauen in Führungspositionen positiv zu verändern.

Herr Ulbrich verwies dazu auf die Seiten 33 ff. des Berichts. Dort seien alle bisherigen und neuen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aufgelistet. Sie geben insgesamt ein sehr heterogenes Bild ab. Insgesamt könne festgestellt werden, dass die Maßnahmen „verstanden“ worden seien und auch eine wichtige Rolle spielen. Das Thema Homeoffice wurde vorangetrieben, was sicherlich größtenteils an der Pandemiesituation liege. Und auch die Zahlen bei Inanspruchnahme von Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung seien angestiegen. Er werte dies als Erfolg der ergriffenen Maßnahmen.

Ratsfrau Ihnen nahm Bezug auf das Thema Frauenquoten in den Aufsichtsräten der städtischen Betriebe und Beteiligungen fragte noch einmal nach, ob es möglich sei, aufbereitete Zahlen zu erhalten, an denen sich erkennen lasse, inwieweit sich eine Verbesserung im Hinblick auf den Aspekt Gleichstellung nach der Neuwahl des Rates ergeben habe.

Herr Ulbrich sagte zu, dem Ausschuss aufbereitete Zahlen kurzfristig zur Verfügung zu stellen.

Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen.


TOP 7.
Berichtswesen: Männer in hannoverschen Kitas 2021
(Informationsdrucksache Nr. 2707/2021 mit 1 (SBR 01-13 nur online) Anlagen)

Ratsfrau Waase interessierte sich dafür, ob auch bereits in den Schulen für den Beruf des Erziehers geworben werde. Sie bat auch um Auskunft, wie hoch der Fehlbedarf an Fachkräften in hannoverschen Kitas momentan sei und wie viele Erzieher*innen benötigt werden, um den Bedarf zu decken.

Frau Stärk vom Fachbereich Jugend und Familie verwies dazu auf die Angaben ab Seite 3 des Projektberichts, dort sei dargestellt, dass mannigfaltig e.V. und die Kinderladeninitiative die Gelder aus dem Projekt „Mehr Männer in Kitas“ unter anderem dafür verwenden, bereits in den weiterführenden Schulen, z.B. im Rahmen der Betreuung von Schulpraktika, Jungen für Berufsfelder im sozialen Bereich wie auch im Kindertagesstättenbereich zu interessieren. Zudem würden auch ca. 60 Personen betreut und beraten, die ein freiwilliges soziales Jahr in diesen Berufsfeldern ableisten bzw. sich dafür interessieren. Es handele sich somit um ein aufbauendes System.
Zum Fehlbedarf führte sie aus, dass viel zu viel männliches Personal fehle und insgesamt ein noch größerer Mangel an Fachkräften vorherrsche. Bei den 45 Kitas in städtischer Trägerschaft würden ca. 80 Fachkräfte fehlen. Der Anteil von männlichen Beschäftigen in den Kitas liege bei 13%, weibliche Beschäftigte machen einen Anteil von 87% aus. Der bundesweite Durschnitt von männlichen Beschäftigten liege sogar nur bei ca. 7-10%.

Ratsfrau Dr. Carl fragte, ob es Neuigkeiten in Bezug auf die Vermittlung und den Umgang von Gender und Diversity und die vielfältigen Rollenmodelle in den Kitas gebe und wie diese Inhalte sowohl dem Personal (auch schon während der Ausbildung) als auch den Kindern vermittelt würden.

Frau Stärk wies auf Wegweiser für Kindertagesstätten hin, der trägerübergreifend erstellt worden sei. Dieser beinhalte unter anderem auch Indikatoren und Leitfragen zur Geschlechtergerechtigkeit. Sie informierte darüber hinaus auch über einen Fachtag zum Thema „Sexualpädagogische Konzepte“, der 2021 stattgefunden habe. Dieser sei sehr gut von den verschiedenen Trägern angenommen worden und es wurde deutlich, dass bei den Trägern ein Bedarf und Interesse daran bestehe, die sexualpädagogischen Konzepte auszuweiten.

Frau Dr. Möllring bat die Verwaltung um eine Einschätzung, was passieren müsse, um weitere Fortschritte zu erreichen und mehr männliche Beschäftigte für Kitas zu gewinnen, bzw. die Personalsituation insgesamt zu verbessern.

Frau Stärk antwortete, dass noch mehr Veranstaltungen, Kampagnen, der Einsatz von Werbemedien und auch der verstärkte Fokus auf soziale Medien durchaus zielführend sein können. Leider konnten im letzten Jahr bereits geplante Veranstaltungen zum Thema männliche Personalgewinnung für den Kitabereich pandemiebedingt nicht stattfinden. Sie betonte, dass aber für alle weiteren guten Ideen durchaus Offenheit bestehe.

Ratsfrau Waase bat um Auskunft, ob der Gleichstellungsausschuss auch im Arbeitskreis Kitas involviert sei.

Frau Stärk verneinte dies. Es handele sich hierbei um einen Arbeitskreis einer reinen Facharbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII. Eine Teilnahme von Personen des Gleichstellungsausschusses müsste gegebenenfalls vorher besprochen werden.

Ratsherr Gill fragte, wie viele Ausbildungsplätze in Erziehungsberufen aktuell von der LHH angeboten würden.

Frau Stärk gab an, dass momentan 55 berufsbegleitende Ausbildungsplätze besetzt seien, davon seien 11 Auszubildende männlich und 44 weiblich.

Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen.


TOP 8.
Armutsmonitoring der Landeshauptstadt Hannover 2021
(Informationsdrucksache Nr. 0007/2022 mit 1 (SBR 01-13 nur online) Anlagen)

Frau Dr. Mardorf von der Koordinationsstelle Sozialplanung stellte den Bericht mit einer Powerpoint Präsentation vor. Das Armutsmonitoring in dieser Form gebe es erst seit 2020. Seitdem würden alle Zielgruppen gesamt dargestellt. Davor wurden die Themen Kinder-, Jugend- und Familienarmut sowie das Thema Altersarmut getrennt auf die Stadtteile bezogen betrachtet. Im Bericht werde ein 5-Jahreszeitraum (von Ende 2016 bis Ende 2020) betrachtet. Der Schwerpunkt liege auf dem Jahr 2020, da es sich um das erste Jahr der Pandemie handele. Armut in der EU werde dabei folgendermaßen definiert: Wer weniger als 60% des lokalen Durchschnittseinkommens zur Verfügung habe, gelte als armutsgefährdet. Dies betreffe in Hannover ca.116.000 Menschen, also jeden 5. Menschen in der Stadt.

Frau Dr. Mardorf informierte darüber, dass sich in der kommunalen Armutsberichtserstattung durchgesetzt habe, die Transferleistungsquote heranzuziehen, um zwischen den Geschlechtern, dem Alter und den Stadtteilen unterscheiden zu können, die Leistungen nach dem SGB II würden dabei den größten Anteil der Quote ausmachen.
Für 2020 bedeute dies in absoluten Zahlen, dass 200 Familien mehr als im Vorjahr von Transferleistungen leben mussten.
Statistisch gesehen traten im ersten Pandemiejahr besonders Paare ohne Kinder und alleinlebende Menschen in Erscheinung. Hier sei ein Anstieg von 7% zu verzeichnen gewesen. Vermutlich habe dies am sehr starken Anstieg der Arbeitslosenquote, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, gelegen. Auch die Quote der Kurzarbeit habe sich stark erhöht. Weiterhin seien auch Gruppen, die bislang nicht erfasst wurden, wie z.B. Soloselbständige oder Künstler*innen, in den Bericht einbezogen worden. Ebenso seien in der Pandemiezeit diejenigen Kinder verstärkt in den Fokus gerückt, die Kinderzuschlag beziehen. Es sei festzustellen, dass das Ausmaß der Kinderarmut in diesem Bericht nicht mit den tatsächlichen Werten abgebildet werden könne, da Kinder bei den Transferleistungen nach dem SGB II nicht in Erscheinung treten würden.

Frau Dr. Mardorf berichtete, dass von März 2020 bis Ende 2021 die Arbeitslosigkeit bei Männern um 8 % gestiegen sei, bei Frauen sogar um fast 14 %. Dies liege daran, dass Frauen und Männer in ungleichen Bereichen beschäftigt seien und sich daraus eine ungleiche Betroffenheit bei der Arbeitslosigkeit ergebe. Als Beispiele nannte sie Working poor (Menschen, die SGB II-Leistungen beziehen, da das eigene Einkommen nicht existenzsichernd ist), Minijobber*innen (wird vorwiegend von Frauen ausgeübt) oder auch Menschen, die keinen Anspruch auf Kurzarbeits- bzw. Arbeitslosengeld hätten (nicht registrierte Arbeitslosigkeit).

Ratsfrau Dr. Carl hatte eine Frage zum Thema der Allein- und Getrennterziehenden und der besonderen Armutsbetroffenheit dieser Gruppe. Es gebe ja bereits viele Maßnahmen zur Unterstützung und die Zahlen seien unter den pandemischen Bedingungen nicht gestiegen. Bedeutet dies, dass die eingesetzten Maßnahmen erfolgreich seien? Eine weitere Frage bezog sich auf die steigende Zahl der Altersarmut bei den Senior*innen, insbesondere bei den Männern. Welche Gründe gebe es dafür und was müsse getan werden, um diesen Personenkreis zu unterstützen?

Frau Dr. Mardorf antwortete, es sei immer sehr schwer zu sagen, wie welche Einzelmaßnahme wirke. Der kommunale Ansatz sehe vor, Armutsfolgen zu bekämpfen und Teilhabe trotz Armut zu ermöglichen.

Ratsfrau Dr. Carl fragte nach, wie feststellbar sei, welche Maßnahmen einen positiven Effekt hätten und wie der Erfolg bei Teilhabe trotz Armut messbar sei.

Frau Dr. Mardorf gab dazu an, dass mit der vorgelegten Drucksache (Informationsdrucksache Nr. 2414/2017 Armut in Zahlen: Soziale Situation, Entwicklung, Handlungsansätze) darüber informiert worden sei. Seitdem habe sich die Handlungspalette auch erweitert, wie beispielsweise um den Hannover-Fond, der 2021 auf Grund eines politischen Beschlusses eingerichtet worden sei. Hierbei handele es sich um kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Förderung der Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche. Der Hannover-Fond werde jährlich mit bis zu 150.000,- € gefüllt und sei offen für Spenden und Stiftungsmittel. Er soll Kinder bzw. Familien erreichen, die in Quartieren leben, in denen die Armutsquoten relativ hoch seien.

Zur Frage der Altersarmut von Senior*innen antwortete sie, dass die Altersarmut bei dieser Gruppe unabhängig von der pandemischen Situation angestiegen sei, diese erhöhe sich um ca. 300 Menschen jährlich. Warum der Anstieg bei Männern höher als bei Frauen sei könne nicht genau belegt werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass hier eine hohe Dunkelziffer vorliege.

Ratsfrau Dr. Killinger fragte, ob es besondere Unterstützungsmaßnahmen bei den Betreuungsangeboten für alleinerziehende Mütter, z. B. beim Zugang zu Kita-Plätzen gäbe.

Frau Mardorf sagte zu, diese Frage zum Protokoll vom Dezernat für Bildung, Jugend und Familie beantworten zu lassen. Sie selbst könne keine Antwort darauf geben, da dies kein Schwerpunktthema des Armutsmonitorings sei.

Antwort des Dezernats für Bildung, Jugend und Familie:
Der Rechtsanspruch auf einen Krippen- oder Kitaplatz gilt für alle Eltern, bzw. Einelternfamilien. Ob Kita-Leitungen bei der Vergabe von Plätzen das Merkmal „Alleinerziehend“ berücksichtigen, kann aufgrund der großen Trägervielfalt nicht grundsätzlich beantwortet werden.
Die Belegung von Plätzen in den städtischen Kindertagesstätten folgt den Aufnahmekriterien, die grundsätzlich die persönliche Situation der Eltern und somit den Betreuungsbedarf des angemeldeten Kindes abstimmen. Hierbei sind bestimmte Kriterien mit Priorität anzuwenden. Zu diesen Kriterien gehört das Merkmal „Alleinerziehend“. Ein entsprechend erleichterter Zugang wird – entsprechende Kapazitäten vorausgesetzt – damit sichergestellt.
Frau Dr. Möllring fragte nach, warum es dem Anschein nach so aussehe, als ob mehr Männer als Frauen arbeitslos seien, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall sei und ob dieser Eindruck korrigiert werden könne. Ihre zweite Frage bezog sich auf den Anteil der Singles in Hannover, die von Armut betroffen seien. Wie intensiv werde diese Gruppe in den Blick genommen? Wäre es möglich, die Zahlen noch genauer aufzuschlüsseln?

Frau Mardorf führte aus, dass die Quelle der im Bericht abgebildeten Zahlen die Statistik der Bundesagentur für Arbeit sei. Dort werde nur die „registrierte“ Arbeit erfasst, Minijobs treten statistisch z. B. nicht in Erscheinung, was unter anderem diesen falschen Eindruck vermittle. Zur Frage der Singles in Hannover gab sie an, dass weitere Auswertungen möglich seien, es könne beispielsweise noch nach dem Anteil von Frauen und Männern oder auch der Staatsangehörigkeit unterschieden werden. Für den erfassten Zeitraum 2019 /2020 lasse sich ein Anstieg von Männern und von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit erkennen.

Frau Cakan bat dazu um Auskunft, ob es sich dabei um Männer mit Migrationshintergrund handele.

Frau Dr. Mardorf antwortete, dass datentechnisch der Anteil von Frauen und Männern und die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. eine ausländische Staatsangehörigkeit erfasst werde. Es gebe jedoch keine Erfassungsdaten über die Verknüpfung von Geschlecht und Staatsangehörigkeit.

Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen.

TOP 9.
Bericht zur Vergabe der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2020
(Informationsdrucksache Nr. 0043/2022 mit 3 Anlagen)

Frau Diers vom Fachbereich Personal und Organisation führte in das Thema ein. Es handele sich hierbei um die Vergabe von Fördermitteln für Geschlechtergleichstellung in der Landeshauptstadt Hannover, also um nach innen gerichtete Fördermittel und Fördermaßnahmen. Diese Mittel und den Beschluss, 1,1 Mio. € zusätzlich zur Verfügung zu stellen, gebe es bereits seit den 90er Jahren in der LHH, zunächst unter der Überschrift „Frauenfördermittel“. Die Verwaltung erstelle hierüber 1x jährlich einen Bericht, in dem über die Vergabe der Gelder berichtet werde. In der Regel finde die Veröffentlichung der jährlichen Informationsdrucksache im September oder Oktober des nachfolgenden Jahres statt. Die jetzige Verzögerung sei durch die neue Legislaturperiode entstanden.
In der Drucksache seien die Kriterien und entsprechenden Maßnahmen aufgeführt, die für die Vergabe von Fördermitteln zugrunde gelegt werden. Die Kriterien wurden 2018 vom Gleichstellungsausschuss beschlossen und um das Thema Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben erweitert. Seitdem können alle Beschäftigten in den Genuss dieser Maßnahmen kommen.
Dargestellt werde unter anderem wie hoch der Mittelverbrauch insgesamt gewesen sei, wie hoch die Anteile der einzelnen Fachbereiche waren und welche Kriterien nachgefragt worden seien. Insgesamt lasse sich feststellen, dass die Nachfrage der zentralen Mittel sehr stark von den finanziellen Spielräumen der Fachbereiche abhänge. Die Drucksache gebe auch einen Aufschluss über abgelehnte Anträge, eine Unterteilung nach Fördermitteln für Frauen und Männer und bilde auch die Gesamtausschöpfung der Mittel ab.

Ratsfrau Dr. Killinger fragte, warum die Antragsstellung so kompliziert sei und warum es eines Sondertopfes und eines Auswahlverfahrens bedürfe.

Frau Diers erläuterte, dass allen Fachbereichen in ihren Teilhaushalten Personalmittel zur Verfügung stünden und Anlage der Haushaltsplanung seien.
Das zentrale Budget sei für unvorhergesehene Maßnahmen gedacht, wie z.B. bei der Entstehung doppelter Personalkosten (Beispiel: Eine Person möchte früher als eigentlich geplant aus der Elternzeit zurückkehren, eine Vertretungskraft ist noch auf der Stelle für die ursprünglich geplante Zeit eingesetzt. Die so entstandenen doppelten Personalkosten seien nicht im Vorfeld vorhersehbar und planbar gewesen).

Frau Dr. Möllring stellte fest, dass der Sondertopf für die Work-Life-Balance nur gering ausgeschöpft worden sei und die Mittel eher in Verwaltungsprozesse fließen. Sie regte an, den Fokus entsprechend anzupassen.

Frau Diers erläuterte, dass die LHH ein sehr hohes Maß an beruflicher Weiterbildung insbesondere für Frauen anbiete. Diese Kosten würden aus den geplanten Haushaltsmitteln gezahlt. Der „Sondertopf“ sei für besondere unvorhergesehene Maßnahmen gedacht. Für die alltägliche Personalförderung, insbesondere von Frauen, seien ausreichende Mittel in den normalen Personalentwicklungs- und Fortbildungstöpfen vorhanden.

Ratsfrau Dr. Carl merkte an, dass die Fördermittel für Geschlechtergleichstellung immer noch sehr häufig für die Förderung von Frauen verwendet würden. Aus den Fachbereichen, in denen der Männeranteil sehr hoch sei, finde kaum ein Mittelabruf statt. Hier müsse stärker darauf hingewirkt werden, dass auch Männer Care-Arbeit übernehmen und in Elternzeit gehen oder in Teilzeit arbeiten, insbesondere auch bei den Führungspositionen. Ebenso würden so gut wie keine Mittel in den geschlechtsuntypischen Berufsfeldern wie Erzieher, Reinigungspersonal oder Pflegepersonal abgerufen.
Insgesamt sei die Abrufung der Mittel etwas gering.

Frau Diers stellte fest, dass dem Ausschuss momentan noch der Gesamtüberblick fehle, was die LHH alles zu den Themen Gleichstellung, berufliche Fortbildung und Personalentwicklung mache. Der Sondertopf sei vor diesem Hintergrund nicht isoliert zu betrachten. Es wäre daher sinnvoll, dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen einen Gesamtüberblick zu den genannten Themen zu geben.
Auf die Frage nach der Besetzung der Leitungsstellen in den Fachbereichen mit Frauen antwortete sie, dass die Quote derzeit etwas unter 50 % liege. Es gebe aktuell aber auch viele neue Stellenbesetzungen und auch Gespräche dazu mit dem Oberbürgermeister. Zunächst sei es wichtig, die Quote zu halten und erst im nächsten Schritt zu schauen, wie diese erhöht werden könne. Dabei müsse auch immer beachtet werden, dass nicht bei jeder Stellenneubesetzung die Gleichstellungsaspekte im Vordergrund stehen können, sondern auch rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Insgesamt gesehen seien die Führungspositionen bei der LHH momentan im Verhältnis von 46% mit Frauen zu 54 % mit Männern besetzt. Darauf könne die LHH durchaus stolz sein.

Für die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln werde innerhalb der LHH viel geworben. Woran es liege, dass einige Bereiche diese Mittel nicht oder nur im geringen Umfang abrufen, könne sie allerdings auch nicht sagen.

Frau Diers führte noch ergänzend aus, dass der Oberbürgermeister und die Gleichstellungsbeauftragte verpflichtet seien, dem Ausschuss und der Verwaltung alle drei Jahre einen Gleichstellungsbericht vorzulegen, dieser enthalte unter anderem sämtliche Maßnahmen, die die Stadtverwaltung zum Thema Gleichstellung im Blick habe. Sollte dieser nicht in der nächsten Zeit erstellt werden, könne gegebenenfalls auch eine separate Informationsdrucksache vorgelegt werden, die über die geplanten Personalentwicklungs- sowie Fortbildungsmaßnahmen informiere und aktuelle Zahlen zu den Besetzungen auf den Führungsebenen liefere.

Die Drucksache wurde zur Kenntnis genommen.


TOP 10.
Anfragen und Anträge

TOP 10.1.
Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Geschlechtergerechtigkeit konkret umsetzen: Kostenlose Hygieneartikel für Frauen auf städtischen Toiletten zur Verfügung stellen
(Drucks. Nr. 0002/2022)

Der Antrag wurde von Die PARTEI & Volt in die Fraktion gezogen.


TOP 11.
Bericht des Oberbürgermeisters

Oberbürgermeister Onay berichtete über das Ergebnis eines in Auftrag gegebenen Gutachtens über geschlechtergerechte Amtssprache. Im Januar 2019 habe die Landeshauptstadt Hannover als erste deutsche Großstadt eine Empfehlung zur geschlechtergerechten Sprache im Schriftverkehr veröffentlicht, die geschlechterumfassende Formulierungen in den Vordergrund gestellt habe und die Verwendung des Genderstars vorsah. Die Veröffentlichung sei verankert in einer Allgemeinen Dienstanweisung (ADA) und werde unterstützt durch Fortbildungen zu diesem Thema.
Intern seien geschlechtergerechte Formulierungen in der Praxis mittlerweile selbstverständlich. Rückfragen gehen an das Referat für Frauen und Gleichstellung und an die Beauftragten für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Bei Schriftstücken, die den Empfehlungen nicht entsprechen, gebe es einen Hinweis von den Kolleg*innen.
Insgesamt bemühen wir uns gemeinsam, eine geschlechtergerechte Amtssprache zu verwenden.
Im Anschluss an die Veröffentlichung der Empfehlungen habe es Fragen zur Rechtmäßigkeit der Verwendung, insbesondere des Genderstars in offiziellen Schreiben gegeben.
Um diese Fragen auszuräumen, hat die Verwaltung ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die juristische Situation umfänglich erläutere. Das Gutachten zeige, dass die Landeshauptstadt Hannover mit dem hier eingeschlagenen Weg zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages zur Gleichberechtigung der Geschlechter beitrage. Laut Gutachten sei die Anwendung geschlechterumfassender Sprache mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht nur eine Kompetenz, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung. Damit seien weder die Meinungsfreiheit noch das Persönlichkeitsrecht der amtsausübenden Personen beeinträchtigt. Jüngste Stellungnahmen und Studien bestätigen zudem, dass die Verwendung des Gendersternchens von allen geschlechterumfassenden Formen am besten geeignet sei, die Barrierefreiheit geschlechtergerechter Sprache sicher zu stellen.

Ratsfrau Ihnen gab an, bereits im Vorfeld der Sitzung Fragen eingereicht zu haben, die hier nur bedingt beantwortet worden seien. Sie fragte daher noch einmal nach, ob Ratsmitglieder einen Zugriff auf die erwähnte ADA hätten, ob es eine Ausschreibung gegeben habe, wer über die Vergabe entschieden habe, ob mehrere Gutachten angefragt worden seien, ob ein Vergabevermerk existiere, wie hoch die Kosten des Gutachtens gewesen seien und aus welcher Haushaltsstelle sie gezahlt worden seien. Des Weiteren bat sie die Verwaltung um Angaben zur Haltung gegenüber in Leserbriefen geäußerter Kritik.

Oberbürgermeister Onay antwortete, dass die Informationen zur Vergabe im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen. Er führte aus, dass der Anlass, ein solches Gutachten in Auftrag zu geben, nicht daran gelegen habe, dass die LHH Zweifel an der Rechtkonformität ihres Handelns gehabt habe. Die Einführung des Gendersterns sei jedoch immer Bestandteil von Debatten. Das Gutachten erläutere die juristische Situation und sei damit ein wichtiger Beitrag für die weitere Diskussion. Wenn Leserbriefe angemessen formuliert seien, sehe die LHH sie durchaus als Bereicherung des Diskurses, dies sei auch Teil eines demokratischen Zusammenlebens. Der von Ratsfrau Ihnen erwähnte Leserbrief
ändere aus Sicht der LHH nichts an der Kernaussage des Gutachtens, nämlich die rechtliche Unbedenklichkeit bei Verwendung des Gendersternchens.

Die ADA werde den Gleichstellungsausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.


TOP 12.
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

Frau Kämpfe erläuterte, dass es die Idee gebe, allen neuen Ausschussmitgliedern allgemeine Erläuterungen zu bestimmten Themen zu geben, wie zum Beispiel zum Wesentliches Produkt oder den Fördermitteln zur Geschlechtergleichstellung, um den Arbeitseinstieg für die weitere politische Arbeit zu erleichtern. Bei Unklarheiten oder weiteren Bedarfen bat sie um entsprechende Rückmeldung an das Referat für Frauen und Gleichstellung, damit Themenwünsche in den Sitzungen oder bei einer Klausurtagung entsprechend platziert werden können. Über die verwaltungsinternen Themen hinaus soll auch die Arbeit verschiedener Einrichtungen, die vom Referat für Frauen und Gleichstellung Zuwendungen erhalten und für die Arbeit im Gleichstellungsausschuss relevant seien, näher vorgestellt werden. Ebenso sollen auch die Beauftragten für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt eingeladen werden, sich und ihre Arbeit vorzustellen, da diese Themen zentral hier im Ausschuss behandelt werden.

Sie informierte darüber, dass seit der vorletzten Wahlperiode in der Regel einmal jährlich ein ganztägiger Klausurtag stattfinde. Für dieses Kalenderjahr sei als Terminvorschlag mit dem Büro des Oberbürgermeisters der 08. Juli 2022 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr abgestimmt worden, der Veranstaltungsort werde rechtzeitig bekannt gegeben. Ein Safe-The-Date folge dazu per Mail. Als Themen seien die Punkte Frauen in Führungspositionen und Frauen in Frauenfördermaßnahmen sowie die Situation wohnungsloser Frauen in Hannover geplant.

Frau Kämpfe berichtete zum Thema Ausbau der Frauenhauslandschaft, dass Mitte Oktober MOLA, eine Schutzeinrichtung für 18 – 25jährige junge Frauen, eröffnet habe. Das Angebot sei angesiedelt zwischen Jugendhilfe und Frauenschutz in Trägerschaft des Mädchenhauses zwei13. Die Einrichtung werde im Laufe des Jahres sicherlich die Arbeit vor dem Ausschuss vorstellen. Das Konzept dazu sei in der Drucksache 886 /2021 N2 nachzulesen.

Ratsfrau Zahl hatte eine allgemeine Frage zum Leitfaden zur Berücksichtigung von Genderaspekten in Drucksachen. Sie bat um Zurverfügungstellung dieses Leitfadens.

Frau Kämpfe sagte eine Zusendung des Leitfadens per Mail an alle Ausschussmitglieder zu.


TOP 13.
Verschiedenes


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Die Sitzung wurde um 18:17 Uhr geschlossen.



Onay Barluschke
Oberbürgermeister Für das Protokoll