Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 03.02.2022

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 25.01.2022)
Protokoll (erschienen am 08.03.2022)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.09 - 22.02.2022

PROTOKOLL

3. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 3. Februar 2022,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Fritz-Haake-Saal, Anne-Stache-Allee 7, 30459 Hannover

Beginn 19:00 Uhr
Ende 21:05 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stv. Bezirksbürgermeister Mecke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bankowsky (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Breves (FDP und Volt)
Bezirksratsfrau Capellmann (CDU)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsfrau Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Gabcke (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hindersmann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
Bezirksratsherr Kirschnick (FDP und Volt)
(Bezirksratsfrau Dipl.-Ing. Krüger) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
(Bezirksratsfrau Pastor Kühn) (SPD)
Bezirksratsherr Rosberg (AfD)
Bezirksratsfrau Wilhelms (CDU)
Bezirksratsherr Winnicki (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Capellmann (CDU)
(Ratsherr Keller) (AfD)
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Dieckmann-Bartels Quartiersmanagement Oberricklingen Nord-Ost
Frau Lehmann Quartiersmanagement Mühlenberg
Frau Schwarze Stadtbezirksmanagement
Herr Selig Bezirksratsbetreuung


Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Protokolle vom 10.11.2021 und vom 09.12.2021

3. B E R I C H T E

3.1. Bericht aus der Sanierungskommission

3.2. Bericht aus dem Integrationsbeirat

3.3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

3.4. Informationen über Bauvorhaben

4. Einwohner*innenfragestunde
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Aufhebung der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Hannover zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Städtebaufördermitteln nach dem
§ 164 a Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucks. Nr. 2773/2021 mit 1 Anlage)

5.2. E N T S C H E I D U N G E N

5.2.1. Zuwendung an die „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ für das Projekt
„Machbar – Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2022“ aus kommunalen Mitteln
Sozialer Zusammenhalt
(Drucks. Nr. 15-2347/2021)

5.2.1.1. Änderungsantrag zu DS 15-2347/2021, Zuwendung an die ,,Arbeits- und
Sozialberatungsgesellschaft e.V." für das Projekt "Machbar - Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2022" aus kommunalen Mitteln.
(Drucks. Nr. 15-0381/2022)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Abgängige Sitzbänke im Umfeld des Sportparks Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0145/2022)


6.1.2. Anbringung von Parksperren in der Gehrdener Straße
(Drucks. Nr. 15-0146/2022)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Verkehrssicherheit auf der Konrad-Hänisch-Straße und Weinschenkweg
(Drucks. Nr. 15-0160/2022)

6.3. der AfD-Fraktion

6.3.1. Maßnahmen bei auftretendem Blackout
(Drucks. Nr. 15-0161/2022)

6.4. der FDP/Volt-Fraktion

6.4.1. Unfallschwerpunkt Hahnensteg
(Drucks. Nr. 15-0167/2022)

7. A N T R Ä G E

7.1. der AfD-Fraktion

7.1.1. Prüfauftrag
Mehr Raumkapazitäten für die GS Wilhelm-Busch schaffen, den Hort und Trägervielfalt erhalten
(Drucks. Nr. 15-0120/2022)

7.2. gemeinsame Anträge von SPD und Bündnis90/Die Grünen

7.2.1. Blumenschalen auf dem Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-0169/2022)

7.2.2. Bordsteinabsenkung An der Kirche
(Drucks. Nr. 15-0170/2022)

7.2.3. Erweiterung der Planung der Veloroute 9
(Drucks. Nr. 15-0171/2022)

7.3. der FDP/Volt-Fraktion

7.3.1. Fahrradbügel Schünemannplatz/Pfarrstraße/Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-0163/2022)

7.3.1.1. Änderungsantrag zu DS 15-0163/2022, Fahrradbügel Schünemannplatz / Pfarrstraße / Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-0380/2022)

7.3.1.2. Fahrradbügel Schünemannplatz/Pfarrstraße/Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-0163/2022 N1)

7.3.2. Parkverbot Nordseite Beekestraße zwischen den Einmündungen Stammestraße und Hahnensteg
(Drucks. Nr. 15-0165/2022)

7.3.2.1. Parkverbot Nordseite Beekestraße zwischen den Einmündungen Stammestraße und Hahnensteg
(Drucks. Nr. 15-0165/2022 N1)

7.3.3. Bedarfsschaltung Ampelanlage Bergfeldstraße/Hamelner Chaussee (B217)
(Drucks. Nr. 15-0166/2022)

7.3.3.1. Bedarfsschaltung Ampelanlage Bergfeldstraße/Hamelner Chaussee (B217)
(Drucks. Nr. 15-0166/2022 N1)

7.4. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.4.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0175/2022)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Bezirksratsherr Farnbacher erklärte folgendes zu Protokoll:
Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen hält die Tagesordnung für nicht vollständig, da 3 gestellte Anfragen von der Verwaltung aus formellen Gründen nicht auf die Tagesordnung genommen wurden. Die Fraktion teilt die Meinung der Verwaltung nicht, verzichtet aber auf eine weitere Erörterung, da die Verwaltung zugesichert hat, dass die Anfragen zeitnah schriftlich beantwortet werden.

Protokollantwort:

Die Verwaltung konnte die Anfragen nicht auf die Tagesordnung am 3.2.2022 nehmen, da sie nicht fristgemäß entsprechend der Geschäftsordnung eingereicht wurden. Diese besagt:
§ 32
Allgemeine Bestimmungen
Im Übrigen sind die für den Rat geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, jedoch mit der Maßgabe, dass Verlangen (§ 5 Absatz 3), Anträge (§ 10) und Anfragen (§ 14) am vierzehnten Tage vor dem Tag der Sitzung in den Diensträumen des Bereiches für Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten bis 15.00 Uhr eingegangen sein müssen. Die Übermittlung einer Fernkopie (Telefax) oder einer E-Mail an die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister genügt zur Fristwahrung, wenn das schriftliche Original am folgenden Arbeitstag bis 12.00 Uhr eingeht.

Der Zugang der unterschriebenen Originale war erst am 21.01. um 15:30 Uhr erfolgt

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

- Die TOPe 5.1.1. und 7.2.3. wurden in die Fraktion der CDU gezogen.
- Die TOPe 3.2. und 8. wurden abgesetzt.
- Zu den TOPe 5.2.1. und 7.3.1. brachte die AfD-Fraktion Änderungsanträge ein.
- Bei den TOPe 7.3.1., 7.3.2. und 7.3.3. wurden Neufassungen eingebracht.

Die so geänderte Tagesordnung wurde mit 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle vom 10.11.2021 und vom 09.12.2021
Das Protokoll vom 10.11.2021 wurde mit 18 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung genehmigt.
Das Protokoll vom 09.12.2021 wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.
B E R I C H T E

TOP 3.1.
Bericht aus der Sanierungskommission
Bezirksbürgermeister Markurth gratulierte dem stellvertretenden Bezirksbürgermeister Mecke zur Wahl des Vorsitzenden der Sanierungskommission Mühlenberg. Der Vorsitzende der SK Mühlenberg Mecke berichtete von der ersten Sitzung.
Anschließend berichtete Bezirksbürgermeister Markurth als neu gewählter Vorsitzender der Sanierungskommission Oberricklingen Nord Ost von der ersten Sitzung.

TOP 3.2.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Es gab keinen Bericht, weil der Integrationsbeirat nicht getagt hat.

TOP 3.3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Bezirksratsfrau Hurtzig fragt, ob die Spielothek "Triangel" in der Nenndorfer Chaussee 20 neu sei. Folgende Auskunft kann zu Protokoll gegeben werden:
Das Grundstück Nenndorfer Chaussee 20 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 418, 3. Änderung. Dieser Bebauungsplan setzt für den Bereich des Grundstücks Nenndorfer Chaussee 20 Gewerbegebiet fest. Mit Bauantrag vom November 2020 wurde die Nutzungsänderung von Büroräumen in eine Spielhalle mit 12 Geräten mit Gewinnmöglichkeit beantragt. Da das Vorhaben den Vorgaben des öffentlichen Baurechts entsprach, hatte der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Genehmigung, die im April 2021 erteilt wurde. Das Vorhaben entspricht darüber hinaus dem Vergnügungsstättenkonzept der Landeshauptstadt Hannover.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke bittet um einen Ortstermin zur Klärung der Radverkehrsführung In der Rehre / Bergfeldstraße, s. DS 15-2594/2021. Es sollen die zuständigen Sachgebiete aus dem Fachbereich Tiefbau teilnehmen. Auf Vorschlag von Bezirksratsherr Breves wollen einige Bezirksratsmitglieder mit dem Fahrrad an dem Ortstermin teilnehmen. Um den Schulverkehr der GS Wettbergen mit zu beachten, soll der Ortstermin morgens um 8 Uhr stattfinden.

Bezirksratsherr Kumm fragt nach dem Sachstand zum abgestellten Wohnwagen In der Rehre / Neue Straße.
Antwort zum Protokoll: Der Abfallentsorger aha hat den Abschleppauftrag nach Ablauf der Frist erteilt.

Bezirksratsherr Kumm bitte darum, dass die Parkhindernisse ("Wackersteine") in der Konrad-Hänisch-Str. / Bebelstr., die das Parken auf der Baumscheibe verhindern sollen, wieder an die ursprüngliche Stelle zurückgeräumt werden.
Ergänzung zum Protokoll:Die Steine liegen wieder an der richtigen Stelle.

Bezirksratsherr Dr. Menge erinnert daran, dass zum Thema Geschwindigkeit des Kraftverkehrs in der Beck- und Leuschnerstr. noch ein Ortstermin ausstehe.
Anmerkung zum Protokoll: Laut DS 15-2433/2021 soll zunächst die Auswertung einer Geschwindigkeitsmesstafel abgewartet werden, bevor ein Ortstermin stattfindet. Deswegen wird noch kein Ortstermin terminiert.

TOP 3.4.
Informationen über Bauvorhaben
Es gab keine Informationen.

TOP 4.
Einwohner*innenfragestunde
- bis 20.30 Uhr begonnen, max. 30 Minuten -

Eine Anwohner*in aus dem Hahnsteg fragt, ob es weitere Beteiligungsveranstaltungen zur Veloroute 09 geben wird.
Anmerkung zum Protokoll:
Die Informationsveranstaltungen zu den einzelnen Velorouten werden und wurden über Plakataktionen entlang der geplanten Strecke, durch Auslage von Postkarten in allen anliegenden öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen und Bewerbung in der örtlichen Presse rechtzeitig vor Veranstaltung bekannt gemacht. Es sind keine weiteren Informationsveranstaltungen für die bereits erfolgte Vorstellung der Velorouten 06, 08 und 09 mehr geplant.
Nach Einarbeitung der Anmerkungen und Anregungen aus der Informationsveranstaltung, die auch im Internet als Ergebnisprotokoll einsehbar sind, werden die Planunterlagen in einen politischen Gremienlauf überführt und mit dessen Vorstellung in einer der nächsten öffentlichen Stadtbezirksratssitzungen den politischen Vertreter*innen zur Diskussion und Abstimmung vorgestellt.
Unter diesem Link sind die o. g. Informationen abrufbar: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Mobilit%C3%A4t/Hannovers-sch%C3%B6nste-Radtouren/Velorouten/Veloroute-09

Ein Anwohner aus Wettbergen-West fragt, ob auf der Fläche "Lohfeld" (Grünfläche Karl-Nasemann-Weg / Manele-Süß-Weg) ein s. g. Fahrrad-Parcour / Pumptrack / Buckelpiste gebaut werden könne. Er habe bereits vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün den Hinweis auf DS 1253/2013 erhalten. Die Mitglieder des STBR wünschen sich nähere Informationen zu solch einer Anlage.

Der 1. Vorsitzende des TSV Saxonia bedankt sich für die finanzielle Unterstützung im letzten Jahr.

TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Aufhebung der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Hannover zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Städtebaufördermitteln nach dem § 164 a Baugesetzbuch (BauGB) (Drucks. Nr. 2773/2021 mit 1 Anlage)

Antrag,

zu beschließen, die bestehende Richtlinie (Beschlussdrucksache 1571/2001 N1) aufzuheben (Anlage 1).

Bezirksratsherr Winnicki bittet um Auflistung der einzelnen Förderungen im Stadtbezirk Ricklingen in den letzten 5-10 Jahren.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen.




TOP 5.2.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.2.1.
Zuwendung an die „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ für das Projekt
„Machbar – Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2022“ aus kommunalen Mitteln
Sozialer Zusammenhalt (Drucks. Nr. 15-2347/2021)


Bezirksratsherr Breves weist darauf hin, dass die Angaben zur Berücksichtigung von Gender-Aspekten nicht differenziert genug seien. Gerade diese Maßnahme hätte Ihren Schwerpunkt auf Frauen, was auch eher für sie sprechen würde.

Antrag,
Der „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ (ASG) für das Projekt „Machbar – Sozialberatung im Stadtteil 2022“ aus dem Ergebnishaushalt 2022, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu

8.070 Euro
zu bewilligen.

Der Antrag wurde mit 17 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen angenommen.


TOP 5.2.1.1.
Änderungsantrag zu DS 15-2347/2021, Zuwendung an die ,,Arbeits- und
Sozialberalungsgesellschaft e.V." für das Projekt "Machbar - Soziarberatung im Stadtteil Mühlenberg 2022" aus kommunalen Milteln.

(Drucks. Nr. 15-0381/2022)
Bezirksratsherr Karger bringt den Änderungsantrag ein.
Antrag
Die Zuwendung wird um 4000 Euro reduziert.

Der Änderungsantrag wird bei 2 Stimmen dafür, 17 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

Frau Lehmann gibt an, dass diese besondere Beratung zum SGB II von den bereits vorhandenen Beratungsstellen nicht geleistet werden könne. Somit sei die Arbeit der ASG erforderlich.

Bezirksratsherr Winnicki unterstützt den Ursprungsantrag, weil im Stadtteil Mühlenberg alle Beratungsangebote gebraucht würden. Das werde auch durch entsprechende Erfolgszahlen belegt.
Bezirksratsherr Breves betont, dass der Beratungsbedarf am Mühlenberg weiterhin hoch sei.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke äußert, dass es hier um ein besonderes Beratungsangebot gehe, das auch weiterhin notwendig sei.
Frau Dieckmann-Bartels gibt an, dass durch die gute Beratungsarbeit ebenfalls Gerichtskosten gespart würden, weil es keine Klageverfahren gebe.

Bezirksratsfrau Bergmann fragt nach, aus welchem Topf die finanziellen Mittel für dieses Projekt kommen würden. Bezirksbürgermeister Markurth antwortet, dass es Haushaltsmittel der Landeshauptstadt Hannover seien.

TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Abgängige Sitzbänke im Umfeld des Sportparks Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0145/2022)

Bezirksratsherr Dr. Menge trägt die Anfrage vor.
Der Bereich rund um den Sportpark Wettbergen mit dem Wettberger Holz und den Grünflächen entlang des Hirtenbachs ist ein beliebtes und gut frequentiertes Naherholungsgebiet. Zur Aufenthaltsqualität gehören dabei wesentlich auch Sitzbänke. Zwei Sitzbänke in direkter Nachbarschaft zum Sportpark befinden sich jedoch in einem desolaten Zustand: Eine Bank zwischen Parkplatz und dem Eingang ins Wettberger Holz ist völlig abhängig, bei einer zweiten Bank in Richtung der angrenzenden Felder ist das Holz stark verwittert.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Befinden sich die beiden Bänke in der Baulast der Landeshauptstadt Hannover?

2.) Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand der beiden Bänke?

3.) Wird die Verwaltung zeitnah für Ersatz sorgen bzw. die Schäden ausbessern?


Frau Schwarze antwortet.
Zu 1.) Ja. Die Unterhaltung liegt in der Zuständigkeit des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün
Zu 2.) Die Bänke bedürfen einer Aufarbeitung.
Zu 3.) Die Verwaltung wird die beiden Bänke bis zum Frühjahr 2022 überarbeiten und neu belatten.

Bezirksratsherr Dr. Menge bittet erneut darum, dass die Informationen welche Bänke zur Überarbeitung bereits vorgesehen sind, als Information an die Mitglieder des Stadtbezirksrates gesandt werden. Frau Schwarze antwortet, dass der Fachbereich diesen Service aufgrund knapper Personalressourcen nicht leisten kann.

TOP 6.1.2.
Anbringung von Parksperren in der Gehrdener Straße
(Drucks. Nr. 15-0146/2022)

Bezirksratsfrau Hurtzig verliest die Anfrage.
Nach der Sanierung der Gehrdener Straße sind auf der einen Seite zwischen den Baumreihen zahlreiche Parksperren angebracht worden. Auch in der Vergangenheit haben nie Fahrzeuge zwischen den Bäumen geparkt. Die teilweise nicht in Flucht angebrachten Parksperren machen die reine Wohnstraße nicht schöner und haben zudem noch Geld gekostet. Außerdem hatten einige Anwohner die Absicht, den Grünstreifen durch das Anlegen von Gräser- oder Blumenflächen zu verschönern.


Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Was hat die Verwaltung veranlasst, die Parksperren auf dem Grünstreifen anzubringen?

2.) Welche Kosten hat diese Maßnahme verursacht?

3.) Beabsichtigt die Verwaltung zukünftig weitere Straßen mit diesen Parksperren auszustatten?


Herr Selig trägt die Antwort der Fachverwaltung vor.

Zu 1. Bei der Gehrdener Straße handelt es sich um ein GIB (Grunderneuerung im Bestand)-Projekt. Nach Fertigstellung der Tiefbauarbeiten mit aufwendigen Wurzelfreilegungen in Handarbeit wurden die sanierten Baumscheiben durch das Befahren einzelner Anwohner*innen beschädigt. Daraufhin wurden in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Tiefbau nachträglich Baumschutzbügel als Überfahrschutz und zum Schutz der Baumwurzeln eingebaut. Die Installation von Schutzbügeln ist eine effektive und im Stadtgebiet erprobte Maßnahme, um Beschädigungen von Bäumen und Baumscheiben zu verhindern.

Zu 2. Der Einbau erfolgte durch den Ausbildungsbetrieb des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün in Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau. Die Kosten belaufen sich daher lediglich auf das Material und betragen rund 3.600 €.

Zu 3. Ob weitere Schutzmaßnahmen, um Stadtbäume vor Überfahrschäden zu bewahren und Bodenverdichtungen zu verhindern, notwendig werden, hängt einzelfallbezogen vom Verhalten der Anwohner*innen ab.


Eine Einschränkung möglicher Verschönerungs- bzw. Begrünungsmaßnahmen durch Baumpat*innen besteht nicht. Eine Wildblumeneinsaat wurde durch die Verwaltung bereits vorgenommen.

TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Verkehrssicherheit auf der Konrad-Hänisch-Straße und Weinschenkweg
(Drucks. Nr. 15-0160/2022)

Bezirksratsherr Kumm stellt die Anfrage.
Beide Straßen befinden sich in einem Wohngebiet ohne Industrie oder Gewerbe. Leider werden beide Straßen regelmäßig als Abstellbereich für LKW missbraucht. Offensichtlich wohnen die Kraftfahrer in diesem Bereich oder in einer angrenzenden Straße. Beim Abstellen der Fahrzeuge sind die Fahrer oft sehr robust, wie in der Anlage dokumentiert. Von den abgestellten Fahrzeugen geht eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer aus. Besonders an Wochenenden ist für Spielplatznutzer eine Straßenquerung durch die Unübersichtlichkeit gefährlich. Bei der beliebten Kombination, dass zwei LKW auf der rechten und linken Fahrbahnseite parallel parken, ist mitunter ein Durchkommen von PKW sehr schwierig. Das gilt besonders für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Rettungsdienste.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Ist diese Problematik der Verwaltung bekannt und wenn ja, was ist bisher unternommen worden?
  2. Kann die Verwaltung im Bereich der o.g. Straßen das Verkehrszeichen 1048-10 „Parkerlaubnis auf PKW begrenzt“ aufstellen?
  3. Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um eine Verbesserung der Situation herzustellen?


Frau Schwarze verliest die Antwort.
Verkehrsgefährdungen können von den fotografierten verkehrsordnungswidrigen Parkweisen ausgehen. Bei verkehrsregelkonformem Parken sind keine Gefährdungen ersichtlich.
Die Verwaltung wird daher das Parken ohne Freilassen einer ausreichenden Restfahrbahnbreite, das Parken zu nah an Einmündungen und das Parken in Gegenrichtung verstärkt vor Ort überwachen.

TOP 6.3.
der AfD-Fraktion

TOP 6.3.1.
Maßnahmen bei auftretendem Blackout
(Drucks. Nr. 15-0161/2022)

Bezirksratsherr Karger verliest die Anfrage.
Vor einiger Zeit fiel in einem Landkreis in Rheinland-Pfalz für 24 Stunden der Strom aus. Von diesem Stromausfall waren ca. 50.000 Menschen betroffen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz schätzt, dass Blackouts in der Zukunft mit Wahrscheinlichkeit eintreten werden. In Österreich richtet man sich parteiübergreifend darauf ein und versucht Lagepläne zu erstellen. Katastrophenschutzeinrichtungen werden ertüchtigt und ein Problembewusstsein stellt sich ein. Aufgrund der Energiewende und dem begonnenen Ausstieg aus Kohleverstromung und Kernenergie als deutscher Sonderweg und das alleinige Vertrauen auf alternativen Energien wie Windkraft und Sonnenenergie, die nicht grundlastfähig sind, werden Blackouts in Deutschland immer wahrscheinlicher. Zum Jahreswechsel wurden drei von sechs der bestehenden Kernkraftwerke abgeschaltet. Allein das AKW Grohnde generierte 15% des Energiebedarfs in Niedersachsen. Nächstes Jahr werden dann alle Atomkraftwerke vom Stromnetz genommen. Der Strombedarf wird in den nächsten Jahren rasant ansteigen, allein durch die Zunahme der Elektromobilität. Das Stromnetz ist auf eine Netzfrequenz von 50 Herz angewiesen und lässt keine Schwankungstoleranzen zu. Sollte es im europäischen Stromnetz zu Versorgungsengpässen kommen, könnte Deutschland davon abgekoppelt werden. Ein Blackout kann je nach Netzschädigung lange anhalten und schwerwiegende Folgen haben. Die Pumpen der Wasserversorgung fallen aus, damit haben die Haushalte kein Trinkwasser mehr. Zapfsäulen der Tankstellen funktionieren ebenfalls nicht mehr. Die Notstromaggregate der Krankenhäuser haben im Allgemeinen einen Dieselvorrat der für 24 Stunden ausreicht, um Strom zu erzeugen, vorausgesetzt der Dieselkraftstoff wurde regelmäßig ausgetauscht und ist nicht überlagert.

Die Kühltruhen in den Supermärkten fallen aus, frische Lebensmittel verderben. Geldautomaten und Fahrstühle funktionieren nicht mehr. Kommunikationsmöglichkeiten fallen aus, Rettungskräfte und Polizei können nicht mehr verständigt werden. Experten prognostizieren, dass sich nach drei Tagen ein Zivilisationsbruch einstellt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung bei einem auftretenden Blackout?

2. Wie wird die Versorgung der Menschen mit Nahrung und Trinkwasser und die Kommunikation In so einem Fall gewährleistet?

3. Gibt es einen Lageplan für einen Notfall und welche Akteure sind wie eingebunden?


Herr Selig trägt die Antwort der Fachverwaltung vor.
1. Das grundsätzliche Vorgehen erfolgt entsprechend der Einsatzplanung „Kritische Infrastruktur – Stromausfall“. Dieser Plan enthält auch ein Maßnahmenkompendium, das zu erwartende Ereignisse, Ausfälle und zu ergreifende Maßnahmen in Abhängigkeit von einer fortschreitenden Dauer des Stromausfalls beschreibt und dabei die verschiedenen Sektoren der kritischen Infrastrukturen berücksichtigt. Bei der Feuerwehr wird niedrigschwellig der Führungsstab einberufen und mit dem zuständigen Dezernat eine Aktivierung des Verwaltungsstabes abgestimmt. Durch den Zusammentritt der Stäbe werden auch die Schlüsselbereiche der kritischen Infrastrukturen unmittelbar in die Bewältigung der Lage mit eingebunden und so eine enge Abstimmung der zu treffenden Maßnahmen erreicht. Dies betrifft vor allem die Polizei sowie die Strom- und Wasserversorger. Je nach Lage wird dem Oberbürgermeister oder dessen Vertretung im Amt vorgeschlagen, entsprechend den Regelungen des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes, ggf. den Katastrophenfall festzustellen.
In den Stäben wird ein Lagebild erstellt und kontinuierlich fortgeschrieben, sodass erforderliche Maßnahmen frühzeitig erkannt und situationsabhängig entschieden werden können.
Die Freiwillige Feuerwehr wird zur Besetzung der Feuerwehrhäuser alarmiert. Diese dienen als sog. Leuchttürme und bilden zusammen mit den Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr Anlaufstellen für die Bevölkerung. Diese Liegenschaften sind notstromversorgt. Um die Bevölkerung mit wichtigen Informationen zu versorgen, werden in Abhängigkeit von der Lageentwicklung Rundfunkdurchsagen durch die Stäbe veranlasst. Bei einer länger andauernden Lage und insbesondere bei Feststellung des Katastrophenfalls wird die Versorgung der Notstromaggregate der Krankenhäuser, Feuer- und Rettungswachen, sowie der Feuerwehrhäuser und des Rathauses mit der Unterstützung eines verpflichteten Privatunternehmens sichergestellt.

2. Die Kommunikation der Bevölkerung untereinander ist im Wesentlichen durch die Privatwirtschaft sichergestellt. Die Telekommunikationsnetzbetreiber treffen Vorsorge, dass zentrale Bestandteile ihrer Kommunikationsnetze auch bei einem Stromausfall über einen bestimmten Zeitraum hinweg funktionsbereit bleiben. Das betrifft z.B. Netzknoten oder Mobilfunkmasten.
Die Kommunikation der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erfolgt über eigenständige und unabhängige Funknetze, im Wesentlichen das Digitalfunknetz. Dieses ist notstromversorgt. Zudem ermöglicht die vorhandene Funktechnik der Feuerwehr eine weitere unabhängige Kommunikationsmöglichkeit. Diese wird auch zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehr, auch aus der Freizeit heraus, und des Rettungsdienstes genutzt. Die Feuer- und Rettungswachen sind zudem untereinander ausfallsicher über ein festes Leitungsnetz verbunden. Notrufmeldungen der Bevölkerung können bei Ausfall der öffentlichen Telekommunikationsnetze bei einem länger andauernden Stromausfall an den Feuerwehrhäusern, den Feuer- und Rettungswachen, den Polizeistationen, den Rettungswachen der Hilfsorganisationen sowie dann an zentralen Stellen der Stadt zu positionierenden Fahrzeugen der Feuerwehr abgesetzt werden. Eine Weiterleitung der Notrufe ist sichergestellt.
Eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln durch die Gefahrenabwehrbehörden ist dagegen weder leistbar noch vorgesehen. Hierzu hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) umfangreiches Informationsmaterial erstellt und veröffentlicht, wodurch die Bürger*innen dabei unterstützt werden sollen, sich geeignete und ausreichende Vorräte an Nahrung, Trinkwasser und Gegenständen des täglichen Bedarfs zuzulegen.

3. Die Feuerwehr verfügt bereits seit 2014 über eine KRITIS-Einsatzplanung „Stromausfall“ (s.o.). Diese wurde unter Einbeziehung der Unternehmen und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) erstellt und wird regelmäßig fortgeschrieben.
Die kritischen Infrastrukturen umfassen die Unternehmen und Einrichtungen der Ver- und Entsorgung (Trinkwasser, Nahrungsmittel, Krankenversorgung, Strom, Gas, Fernwärme), Transport und Verkehr, Telekommunikation, Information (Rundfunk), Finanz- und Geldversorgung sowie öffentliche Verwaltung einschließlich Gefahrenabwehr.
Im geographischen Auskunftssystem der Landeshauptstadt Hannover sind die Betriebe und Objekte der kritischen Infrastruktur erfasst und eingepflegt. Die Betreiber*innen der kritischen Infrastrukturen sind für das Szenario eines Stromausfalls sensibilisiert. Bei der Erstellung der o.g. Einsatzplanung wurden sie kontaktiert; dies erfolgt auch bei den Überarbeitungen oder Anpassungen der Planungen. Im Ereignisfall erfolgt eine Einbindung über die Stäbe und ggf. über Verbindungspersonen (s.o.).

TOP 6.4.
der FDP/Volt-Fraktion

TOP 6.4.1.
Unfallschwerpunkt Hahnensteg
(Drucks. Nr. 15-0167/2022)

Bezirksratsherr Breves trägt die Anfrage vor.
In den letzten Wochen und Monaten ist es zu mehreren Unfällen von Fußgänger*innen im Umfeld des Nahversorgers im Hahnensteg gekommen. Die Nebenanlage ist in diesem Bereich nicht barrierearm ausgebaut, es fehlt z.B. eine Bordabsenkung zur Einfahrt zur Ladezone, bzw. Wohnanlage „Vor dem Edelhof“ (An der Bauerwiese/Kneippweg). Im Bereich der Zufahrt sammelt sich außerdem
in einer Senke häufig Wasser, das u.a. im gefrorenen Zustand eine besondere Gefahr für Passant*innen darstellt. Die Gehwegplatten der Nebenanlage sind uneben und der Gehweg wird zudem häufig durch Unrat im Bereich des dort abgestellten Altkleidercontainers verengt. Auch wenn zuletzt Sperrmüll und andere Unrat entfernt wurde, ist durch die geschilderte Beschaffenheit der Nebenanlage die Verkehrssicherheit an diesem Punkt weiterhin nicht gewährleistet. Bereits 2011 ist die Stadt auf die Eigentümerin zugegangen, mit dem Ziel dass die beschriebenen Nebenanlagen hergerichtet werden. Die Eigentümergemeinschaft weigerte sich seinerzeit aus
Kostengründen in die Nebenanlage einzugreifen und lehnte auch das Angebot des Flächenankaufs durch die Stadt ab. Die Stadt wiederum lehnte die Vornahme der Maßnahme auf dem Privatgrundstück aus grundsätzlichen Erwägungen ab (s. DS 15-0406/2012 S1).

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Welche Flächen im Bereich der beschriebenen Gefahrenstelle befinden sich im städtischen Eigentum und inwiefern befinden sich diese in einem verkehrssicheren Zustand?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung noch einmal auf die Eigentümergemeinschaft zuzugehen, um eine Herrichtung der Flächen zu erreichen?
  3. Wird die Stadt eine Ersatzvornahme im Rahmen der Gefahrenabwehr gemäß §66 NPOG in Erwägung ziehen?

Frau Schwarze verliest die Antwort.
Allgemeines:
Die nördliche Nebenanlage (Gehweg und Stellplätze) Hahnensteg 39 im Bereich des NP-Marktes gehört zum privaten Grundstück des Marktes. Für die Nutzung des Gehweges durch die Allgemeinheit gibt es ein eingetragenes Gehrecht für die LHH. Bauliche Unterhaltung, Reinigung und Winterwartung obliegen in der Regel der Grundstückseigentümerin. Ebenfalls auf dem Grundstück des NP-Marktes liegen ~ 10 m² der Klinkerfahrbahn einschließlich Gosse. Weitere ~ 22 m² der Fahrbahn einschließlich Gosse liegen im Bereich der Grundstückszufahrt auf privatem Grund und Boden der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Hahnensteg 25 / An der Bauerwiese 11.
Seit dem Jahr 2019 plant die Verwaltung einen grundlegenden Umbau der gemeinsam von WEG und NP-Markt genutzten Grundstückszufahrt. Diese Planung beinhaltet nicht nur den Bau eines barrierefrei nutzbaren, durchgehenden Gehweges mit Gehwegüberfahrt zum privaten Grundstück, sondern auch die Beseitigung der abgesenkten Fahrbahn- und Gossenbereiche. Für die Realisierung dieser Planung bedarf es der Zustimmung aller privaten Grundstückseigentümer*innen.
Die ausführungsreife Planung und eine Zustimmung des Grundstückseigentümers NP-Markt zur Inanspruchnahme der Flächen liegen vor. Auch die Verwaltung der WEG hatte grundsätzliche Zustimmung zur Übertragung der Flächen an die LHH signalisiert, jedoch ist der Grundstücksübergang an das notariell beglaubigte Einverständnis aller Miteigentümer*innen der WEG gebunden. Diese maßgebliche Voraussetzung für die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens konnte bislang aus (pandemie)-technischen Gründen nicht vollzogen werden. Eine teilweise Realisierung des Vorhabens auf den Grundstücken der LHH und des NP-Marktes ist technisch nicht sinnvoll.
Den zuständigen Verwaltungseinheiten sind keine Unfälle im betreffenden Bereich bekannt; es liegen keine Unfallmeldungen vor.

Zu 1.) Eine verbale Beschreibung des Flächeneigentums ist nicht möglich. Aus diesem Grund wird hier der Grunderwerbsplan der geplanten Maßnahme angefügt. Alle markierten Flächen liegen auf privatem Grund und Boden.


Die Flächen befinden sich in einem ausreichenden Zustand. Im Fall von Frost nach vorherigen Niederschlägen werden überfrorene Pfützen im öffentlichen Straßenraum zeitnah und wiederkehrend abgestumpft.
Für die Sicherheit der privaten Grundstücksteile sind die jeweiligen Grundstückeigentümer zuständig.
Zu 2.) Die zuständige Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft wurde durch den Erhaltungsbezirk im 2. Quartal 2021 und letztmalig mit Schreiben vom 13.01.2022 auf die Instandhaltung / Instandsetzung der Straßenflächen hingewiesen. Bisher erfolgte keine Reaktion oder Rückmeldung auf das letzte Schreiben.
Abstimmungen mit der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft im Hinblick auf den Grundstücksübergang oder die Erteilung einer Zustimmung zur Flächeninanspruchnahme erfolgten letztmalig Mitte Oktober 2021 durch den Fachbereich Wirtschaft. Auch hier gab es keine Reaktion oder Antwort seitens der Wohnungsverwaltung.
Zu 3.) Eine Ersatzvornahme wurde nicht in Betracht gezogen, da sich das geplante Vorhaben nicht nur auf die Behebung der Fahrbahnabsenkungen beschränkt, sondern in Gänze einer maßgeblichen Verbesserung der Verhältnisse für alle am Verkehr Teilnehmenden dient. Insofern ist die Inanspruchnahme von Flächen der Wohnungseigentümergemeinschaft für den Erfolg des gesamten Vorhabens wichtig.

Ratsherr Capellmann merkt an, dass die Veloroute 09 über den Hahnensteg geplant wird und fragt, ob das mit den unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen möglich sei.
Ergänzung zum Protokoll:
Die Veloroute 09 nach Ricklingen wird im Bereich des Hahnensteges zur Ausweisung als Fahrradstraße geprüft, insbesondere vor dem Hintergrund des ergangenen Gerichtsurteiles zum weiteren Umgang mit Fahrradstraßen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover. Der Abschnitt vor dem Nahversorgermarkt ist lediglich mit einer Markierung auf der Fahrbahn und entsprechender Beschilderung, ohne bauliche Maßnahmen, vorgesehen. Somit sind die Eigentumsverhältnisse in den Nebenanlagen nicht Bestandteil der Veloroutenplanung und in einem losgelösten Verfahren im Rahmen der Unterhaltung und Instandsetzung zu erarbeiten.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der AfD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Prüfauftrag
Mehr Raumkapazitäten für die GS Wilhelm-Busch schaffen, den Hort und Trägervielfalt erhalten

(Drucks. Nr. 15-0120/2022)
Bezirksratsherr Karger stellt den Antrag.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob es einen geeigneten Standort für den Hort im schulnahen Bereich der Grundschule gibt, um diesen aus den Bereich der Schule auszugliedern. Die damit gewonnenen Klassenräume stehen somit wieder dem Schulbetrieb zur Verfügung.

2. Die Verwaltung stellt das Ergebnis zeitnah dem Bezirksrat vor.

Bei 2 Stimmen dafür, 17 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ist der Antrag abgelehnt.


TOP 7.2.
gemeinsame Anträge von SPD und Bündnis90/Die Grünen

TOP 7.2.1.
Blumenschalen auf dem Butjerbrunnenplatz
(Drucks. Nr. 15-0169/2022)
Bezirksratsfrau Bergmann trägt den Antrag vor.
Antrag
Für die Bepflanzung sowie das Anbringen und Abnehmen der 10 Blumenschalen auf dem Butjerbrunnenplatz stellt der Bezirksrat aus eigenen Mitteln den erforderlichen Betrag (bisher 554,40 Euro) zur Verfügung.Beauftragt bleibt weiterhin die Stadtgärtnerei.

Bei 17 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ist der Antrag angenommen.

Bezirksratsherr Kirschnick merkt an, dass der Antrag in der Finanz-AG hätte eingebracht werden können. Außerdem fragt er, warum die Förderung über das Stadtbezirksmanagement nicht mehr möglich ist. Frau Schwarze antwortet, dass über diese Mittel keine laufenden Kosten gedeckt werden sollen. Deswegen endet die langjährige Unterstützung an dieser Stelle.

Bezirksratsherr Karger schlägt vor, den Antrag an die Sanierungskommission Oberricklingen Nord-Ost zu verweisen. Bezirksratsherr Breves erinnert daran, dass die Blumenschalen vor vielen Jahren vom Stadtbezirksrat initiiert wurden und deshalb auch die Kosten getragen werden sollten. Bezirksratsfrau Bergmann merkt an, dass die Zeitschiene beachtet werden sollte. Die Bepflanzung erfolgt im Mai, deswegen sollte der Beschluss jetzt erfolgen, damit es rechtzeitig durchgeführt werden kann. Eine endgültige Lösung kann im Laufe des Jahres gefunden werden.

TOP 7.2.2.
Bordsteinabsenkung An der Kirche
(Drucks. Nr. 15-0170/2022)

Bezirksratsherr Hindersmann trägt vor.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Straße An der Kirche am Ende des Fußwegs, der vom Pfarrhaus zum Hof An der Kirche 7 führt, den Bordstein abzusenken.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


TOP 7.2.3.
Erweiterung der Planung der Veloroute 9
(Drucks. Nr. 15-0171/2022)

Die Verwaltung wird gebeten, die Planung der Veloroute 9 so zu erweitern, dass sie bis zur Ortsgrenze Wettbergen zur Stadt Ronnenberg (Einmündung der Hauptstraße an der B217) führt. Sollte die Erweiterung der Planung zu einer Verzögerung bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen führen, soll sie ggf. in einer gesonderten späteren Stufe erfolgen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktion gezogen.


TOP 7.3.
der FDP&Volt-Fraktion

TOP 7.3.1.
Fahrradbügel Schünemannplatz/Pfarrstraße/Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-0163/2022)
Antrag
Im Kreuzungsbereich Pfarrstraße/Ricklinger Stadtweg wird vor dem Haus Ricklinger Stadtweg 41 die Anzahl der Fahrradbügel erhöht.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.

TOP 7.3.1.1.
Änderungsantrag zu DS 15-0163/2022, Fahrradbügel Schünemannplatz / Pfarrstraße / Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-0380/2022)
Antrag
Die Anzahl der Fahrradbügel wird im Bereich der Pfarrstraße 45 vor der
Volksbank erhöht.
lm Bereich des Ärztehauses Hausnummer 47 ist es nicht
ratsam die Anzahl der Fahrradbügel zu erhöhen, da sonst die Halte- und
Rangiermöglichkeit der Krankentransporte erschwert oder eingeschränkt wird.
Teilweise halten dort bis zu zwei größere Fahrzeuge die Menschen mit
Behinderungen oder Verletzungen dort zu den ansässigen begleiten Ärzten.
Der Standort Pfarrstraße 41 vor dem Discounter NP ist ebenfalls ungeeignet, da
dort der Platz mit 5 Fahrradbügeln voll belegt ist.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen


TOP 7.3.1.2.
Fahrradbügel Schünemannplatz/Pfarrstraße/Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-0163/2022 N1)
Antrag
Im Kreuzungsbereich Pfarrstraße/Ricklinger Stadtweg wird vor dem Haus Ricklinger Stadtweg 41, oder in unmittelbarer räumlicher Nähe die Anzahl der Fahrradbügel erhöht.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.


TOP 7.3.2.
Parkverbot Nordseite Beekestraße zwischen den Einmündungen Stammestraße und Hahnensteg
(Drucks. Nr. 15-0165/2022)

Bezirksratsherr Breves trägt vor.
Antrag
Auf der Nordseite der Beekestraße wird das bestehende Parkverbot auf die gesamte Strecke zwischen den Einmündungen von Stammestraße und Hahnensteg ausgeweitet.

Erledigt durch Neufassung

Bezirksratsherr Farnbacher merkt an, weil dieser Bereich im Planungsgebiet der Veloroute liege. Bezirksratsherr Breves sieht eher eine Erleichterung für die Veloroute.
Ratsherr Capellmann merkt an, maximal ein eingeschränktes Halteverbot einzurichten, damit der Lieferverkehr für die Gaststätte weiterhin möglich sei. In der weiteren Diskussion wird deutlich, dass der Innenhof dafür nicht geeignet sei.

TOP 7.3.2.1.
Parkverbot Nordseite Beekestraße zwischen den Einmündungen Stammestraße und Hahnensteg
(Drucks. Nr. 15-0165/2022 N1)
Antrag
Auf der Nordseite der Beekestraße wird das bestehende Parkverbot auf die gesamte Strecke zwischen den Einmündungen von Stammestraße und Hahnensteg ausgeweitet. Für Lieferverkehr ist eine Ausnahme vorzusehen.

Bei 10 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen wird der Antrag angenommen.


TOP 7.3.3.
Bedarfsschaltung Ampelanlage Bergfeldstraße/Hamelner Chaussee (B217)
(Drucks. Nr. 15-0166/2022)

Bezirksratsherr Breves trägt vor.
Antrag
Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Bergfeldstraße/Hamelner Chaussee (B217) wird so umprogrammiert, dass eine Bedarfsanzeige für Rad- und Fußverkehr unabhängig von der Tageszeit nicht mehr erforderlich ist.

Erledigt durch Neufassung.

TOP 7.3.3.1.
Bedarfsschaltung Ampelanlage Bergfeldstraße/Hamelner Chaussee (B217)
(Drucks. Nr. 15-0166/2022 N1)
Antrag
Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Bergfeldstraße/Hamelner Chaussee (B217) wird so umprogrammiert, dass eine Bedarfsanzeige für Rad- und Fußverkehr unabhängig von der Tageszeit nicht mehr erforderlich ist. Sollte die Lichtsignalanlage sich nicht in der Zuständigkeit der Stadt befinden, setzt sich die Verwaltung mit der zuständigen Behörde des Landes darüber ins Benehmen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


TOP 7.4.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 7.4.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0175/2022)

Bezirksbürgermeister Markurth trägt den Antrag vor.
Antrag
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgenden Zuwendungsantrag:

1. 25-2021 der TTC Helga erhält entsprechend der Richtlinien zur Vergabe der eigenen
Mittel zu seinem 75. Jubiläum eine Summe von 750,- €

2. 01-2022 Die Siedlergemeinschaft Grünlinde erhält zur Anschaffung eines
Hundekottütenspenders eine Unterstützung von bis zu 193,- €

3. 02-2022 Die Arbeitsgemeinschaft Ricklinger Vereine erhält entsprechend der
Richtlinien zur Vergabe der eigenen Mittel für 2022 1.500,- €

4. 03-2022 Die Arbeitsgemeinschaft Mühlenberger und Bornumer Vereine erhält
entsprechend der Richtlinien zur Vergabe der eigenen Mittel für 2022
1.500,- €

5. 04-2022 Der Verband Wettberger Vereine erhält entsprechend der
Richtlinien zur Vergabe der eigenen Mittel für 2022 1.500,- €

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Bezirksbürgermeister Markurth merkt an, dass für den Hundekottütenspender im zero:e Park eine Person gesucht wird, die die Patenschaft übernehmen würde. Die Bezirksratsherren Breves und Winnicki werden sich darum bemühen.

Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Sitzung um 21:05 Uhr.


Andreas Markurth Sonja Schwarze
Bezirksbürgermeister Für das Protokoll