Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 25.01.2022

Einladung:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 12.01.2022)
Protokoll (erschienen am 12.03.2022)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 - Datum 10.01.2022

Einladung

zur Sondersitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am
Dienstag, 25. Januar 2022, 17.00 Uhr, Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal,
An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

Bitte beachten Sie den geänderte Wochentag und die geänderte Uhrzeit sowie die Corona-Hygiene- und Abstandsregelungen und bringen Sie bitte eine FFP 2 Maske mit, die auch am Platz zu tragen ist.
An der Sitzung können nur Personen zugelassen werden, die einen Impf- oder Genesenennachweis sowie einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen können (2-G +) oder vollständig Geimpfte (Geboosterte)

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Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. A N H Ö R U N G gem. § 31 in Verbindung mit § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Veloroute 08 - Wiehbergstraße
Eingeladen sind:
ADFC
ADAC
Üstra
Polizei
Seniorenbeirat
FUSS e.V.






Kellner
Bezirksbürgermeisterin

Handlungsanweisungen für politische Gremiensitzungen

Sehr geehrte Teilnehmer*innen von Rats-, Fachausschuss-, Stadtbezirksrats- und Integrationsbeiratssitzungen,

aufgrund der aktuellen Situation verfolgt die Landeshauptstadt Hannover das Ziel, eine Ansteckung mit dem Corona Virus möglichst zu verhindern, um so die Ausweitung der Erkrankung COVID-19 aktiv einzudämmen.

Dies ist neben dem ganz persönlichen Schutz jeder einzelnen Person auch deshalb wichtig, weil es die Basis zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens insgesamt ist.


Dafür bitten wir Sie um Ihre Unterstützung!

Bitte halten Sie die notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen ein, die laut Robert Koch-Institut (RKI) im Rahmen einer Pandemie grundsätzlich für alle Menschen gelten (s. auch www.infektionsschutz.de).


Die Mitglieder der Gremien und Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sollen vor einer Ansteckung im Rahmen der Wahrnehmung ihrer politischen oder dienstlichen Tätigkeiten geschützt werden.

Deshalb werden ab sofort folgende Maßnahmen getroffen:
Die o. g. Gremien tagen nach den Vorschriften des Kommunalrechts öffentlich. Für die Sitzungen der Integrationsbeiräte werden die Vorschriften analog angewendet. Da auch von den Besucher*innen der Sitzungen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist, wird es je nach Größe des Zuschauer*innenbereichs zu einer Beschränkung der Anzahl der Besucher*innen kommen. Diese wird im HCC und im Rathaus durch eine Einlasskontrolle zentral geregelt. Bei Sitzungen in den Stadtbezirken ist dies im Rahmen des Hausrechtes durch die Bezirksbürger-meister*innen in Kooperation mit der Stadtbezirksratsbetreuung und den örtlich Zuständigen der Veranstaltungsorte sicherzustellen.

Für jede Sitzung werden im Eingangsbereich Mund-Nasen-Masken zur Verfügung gestellt. Gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung ist jede*r Besucher*in von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Alle Sitzungen finden in ausreichend großen Räumen statt, so dass jeweils mindestens 1,5 m Abstand zwischen einzelnen Sitzplätzen der Gremienmitglieder gewährleistet ist.

Darüber hinaus bitten wir Sie um Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen:
· Halten Sie Abstand
· Vermeiden Sie das Händegeben·
Husten oder Niesen Sie in die Armbeuge, drehen Sie sich dabei von anderen Personen weg
· Vermeiden Sie Augen, Nase oder Mund zu berühren
· Nutzen Sie Einmaltaschentücher und entsorgen Sie diese sicher
· Waschen Sie sich nach Personenkontakten, nach der Benutzung von Sanitäreinrichtungen und bei Kontakt mit Gegenständen oder Materialien, die mit Viren verunreinigt sein können, gründlich die Hände

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!