Sitzung Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) am 20.01.2022

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 50.60 - Datum 09.02.2022

PROTOKOLL

2. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
am Donnerstag, 20. Januar 2022, Rathaus, Ratssaal

Beginn 17.30 Uhr
Ende 19.30 Uhr
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Anwesend:

Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Döring (FDP) 17.30 - 19.11 Uhr
Ratsherr Enders (CDU) 17.30 - 18.37 Uhr
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen) per Videokonferenz
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jeng (CDU)
Bürgermeister Klapproth (CDU)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Nicholls (SPD) per Videokonferenz
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen) per Videokonferenz
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen) per Videokonferenz

Grundmandat:
Ratsherr Hemeed (DIE LINKE.)
Ratsherr Jacobs (AfD) per Videokonferenz
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt)

Verwaltung:
Stadträtin Bruns Dezernat III
Dr. Doering 56.1 Einwanderungsstadt Hannover
Frau Millan 41.14 Internationale Kultur und
Städtepartnerschaften
Frau Ramazanoglu 15.23 Büro für internationale Angelegenheiten
Frau Dr. Meschkat-Peters 15.22 Wissenschaftsstadt Hannover
Frau Dr. Mardorf Dez. III Koordinationsstelle Sozialplanung
Frau Sauermann Dez. III Koordinationsstelle Sozialplanung
Frau Anders 56.12 Demokratische Bildung, Antidiskriminierung und gegen Rechtsextremismus
Frau Aster 56.24 Vergabe und Qualitätsmanagement
Frau Hannig-Schohaus 56.10 (für das Protokoll)
Frau Fresemann 56.10 Grundsatzfragen der Einwanderung
Herr Catanak 56.10 Grundsatzfragen der Einwanderung





Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung von Protokollen

3.1. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss), des Sozialausschusses am 20.09.2021

3.2. Genehmigung des Protokolls über die 1. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 18.11.2021 - öffentlicher Teil

4. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die PARTEI & Volt:
“Sofortige Hilfe für Geflüchtete aus dem EU-Grenzgebiet Belarus/Polen”
(Drucks. Nr. 2466/2021)

5. Der World Choir for Peace,
Ausblick auf große MitSING-Friedenskonzerte in den Jahren 2022-2025
(Informationsdrucks. Nr. 2419/2021)

6. Wohnungslosigkeit in Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 2036/2021 mit 2 (nur online) Anlagen)

7. Armutsmonitoring der Landeshauptstadt Hannover 2021
(Informationsdrucks. Nr. 0007/2022 mit 1 (SBR 01-13 nur online) Anlagen)

8. Bericht der Dezernentin

8.1. Vorstellung der Arbeit der Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus

9. Aktuelles












I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Vorsitzender Bürgermeister Hermann begrüßt die Ausschussmitglieder im Saal und an den Bildschirmen. Er wünsche ein frohes neues Jahr und Gesundheit, damit der Ausschuss weiterhin für die Menschen in Hannover wirken könne. Mit der Einladung sei der Hinweis ergangen, dass es sich um eine Hybridsitzung handele. Daher weise er insbesondere die virtuell zugeschalteten Mitglieder darauf hin, dass Abstimmungen und Wortmeldungen per Handzeichen zu erfolgen hätten. Hinweise zur Datenverarbeitung seien allen zugegangen. Er weise für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG hin. Im nicht-öffentlichen Teil sei dafür zu sorgen, dass keine nicht-berechtigten Personen dem Sitzungsverlauf folgten. Es sei zudem ein Beschluss gemäß § 64 Absatz 2 Satz 3 NKomVG herbeizuführen im Hinblick auf eine Teilnahme der Presse per Videokonferenz an der Sitzung.

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Vorsitzender Bürgermeister Hermann stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Ratsfrau Iri gibt bekannt, dass die SPD-Ratsfraktion den Tagesordnungspunkt 4 in die Fraktion ziehen wolle.

Vorsitzender Bürgermeister Hermann informiert, dass dieser Antrag bereits einmal in die Fraktionen gezogen worden sei und daher einem erneuten Ziehen in die Fraktionen mit einfacher Mehrheit erneut zugestimmt werden müsse.

Dem erneuten Ziehen des Dringlichkeitsantrags in die Fraktionen wird einstimmig zugestimmt.


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.


TOP 3.
Genehmigung von Protokollen

TOP 3.1.
Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss), des Sozialausschusses am 20.09.2021

7 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen




TOP 3.2.
Genehmigung des Protokolls über die 1. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 18.11.2021 - öffentlicher Teil

Einstimmig


TOP 4.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die PARTEI & Volt:
“Sofortige Hilfe für Geflüchtete aus dem EU-Grenzgebiet Belarus/Polen”

(Drucks. Nr. 2466/2021)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

Dem Antrag, diesen Antrag erneut in die Fraktionen zu ziehen, wurde einstimmig zugestimmt.


TOP 5.

Der World Choir for Peace,
Ausblick auf große MitSING-Friedenskonzerte in den Jahren 2022-2025
(Informationsdrucksache Nr. 2419/2021)


Ratsfrau Iri fragt, ob es zwischen dem Chor bzw. dem dahinterstehenden Verein und der Stadtverwaltung einen engen Austausch und eine Kooperation gebe.

Frau Meschkat-Peters bestätigt, dass es einen engen Austausch gebe. Die Verwaltung sei im Rahmen der Aktivitäten des Kulturbüros und der Mayors for Peace bzw. des Internationalen Büros der Landeshauptstadt Hannover mit dem Chorleiter, Herrn Matt, in ständigem Austausch. Man plane ein großes Konzert für den 6.8.2022, für das aktuell die Vorbereitungen liefen.

Frau Millan erläutert, dass sich der World Choir for Peace anlässlich des ersten großen und erfolgreichen Mitsing-Konzertes in Berlin gegründet habe, welches anlässlich des Gedenktages zu 100 Jahre Erster Weltkrieg stattgefunden habe. Der Sitz des Chores sei in Hannover. Es sei dann die Idee entstanden, in Hannover eine Fortsetzung der großen Mitsing-Konzerte durchzuführen.

Ratsfrau Iri nimmt Bezug auf die bereits zweimalige Verschiebung des Konzertes aufgrund der Corona-Pandemie. Die Tatsache, dass viele Veranstaltungen ausgefallen seien, zehre an der Gesellschaft und an der Stimmung in Hannover. Daher sei es besonders zu begrüßen, wenn dieses Konzert tatsächlich umgesetzt werden könne. Sie frage nach einer Einschätzung hinsichtlich der Umsetzbarkeit bzw. einer weiteren Verschiebung.

Frau Meschkat-Peters meint, dass man etwas besser aufgestellt sei als in den Jahren 2020 und 2021. Auch der Chorleiter sei zuversichtlich, dass das Konzert, wenn auch unter den dann gültigen Corona-Auflagen, stattfinden könne.

Zur Kenntnis genommen

TOP 6.
Wohnungslosigkeit in Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 2036/2021 mit 2 (nur online) Anlagen)

Vorsitzender Bürgermeister Hermann erteilt Frau Sauermann von der Sozialplanung das Wort und kündigt an, dass diese eine kurze Präsentation zeigen werde.

Frau Sauermann weist zunächst darauf hin, dass die Drucksache bereits im Herbst 2021 in den Gremienlauf gegeben worden sei. Sie steige daher heute nicht mehr vertieft in die Ergebnisse ein, sondern gebe zunächst einen Gesamtüberblick über die Struktur und die Inhalte der Drucksache. In ihr seien die Ergebnisse zweier Befragungen dargestellt. Es handele sich dabei zum einen um eine Online-Umfrage, die im April 2021 gestartet worden sei. Man habe über zwei unterschiedliche Fragenpfade insgesamt 331 wohnungslose Menschen sowie 1030 Menschen mit einem festen Wohnsitz erreicht. Der Umfrage im April sei das Bürgerpanel im Juli 2021 gefolgt. Das Bürgerpanel sei eine Befragung, die sich regelmäßig zu unterschiedlichen Fragen der Stadtgesellschaft an einen ausgewählten Kreis von Hannoveraner*innen richte, die repräsentativ seien bezüglich Alter und Geschlecht. 1003 Personen hätten daran teilgenommen. In der Online-Befragung von Menschen ohne Wohnsitz sei danach gefragt worden, welches die größten Probleme bei der Wohnungssuche seien, welche Aufenthaltsorte die Menschen tagsüber und nachts wählten, welche Einrichtungen für wohnungslose Menschen sie nutzten und was ihnen aktuell in ihrer Situation helfen könne. Man habe zudem nach Lebensformen und Kindern gefragt. Auch habe die Möglichkeit bestanden mitzuteilen, was den Befragten wichtig sei. Der Fragenteil, der sich an Personen mit Wohnsitz gerichtet habe, habe nach der Wahrnehmung von Wohnungslosigkeit grundsätzlich gefragt und auch danach, wo und wann Menschen ohne Wohnsitz angetroffen würden und im Stadtgebiet bzw. Stadtteil sichtbar seien. Es sei auch nach der Wichtigkeit von Hilfen für wohnungslose Menschen gefragt worden und wie hoch die Bereitschaft für ein persönliches Engagement für die Zielgruppe sei. Man habe zudem nach Alter und Geschlecht gefragt und danach, ob die Befragten oder deren Eltern eingewandert seien und welche Sprachen sie sprächen. Die Ergebnisse seien auch hinsichtlich dieser soziodemografischen Eckdaten ausgewertet worden. Zusätzlich seien im Bürgerpanel Fragen zu den Bereichen Mietschulden und drohender Wohnungsverlust gestellt worden. Gefragt worden sei auch, ob Anlaufstellen und Informationsquellen für diese Probleme bekannt seien. Es sei allgemein danach gefragt worden, wie man sich über soziale Themen und Sozialpolitik informiere, und auch, ob der Wunsch bestehe, dass die Stadtverwaltung mehr zum Thema Wohnungslosigkeit informiere. Die Online-Befragung sei durch eine Aktionswoche flankiert gewesen und mit Plakaten, Pressemitteilungen und Pressekonferenz beworben worden. Herzstück sei gewesen, dass 16 Interviewer*innen über eine Woche lang an 20 Standorten unterwegs gewesen seien und mehrsprachig die Menschen ohne Wohnsitz angesprochen hätten. Nur mit Hilfe dieser Interviewer*innen sei es überhaupt möglich gewesen, dass man über 300 Personen ohne Wohnsitz habe ansprechen können. Sie weise im Internationalen Ausschuss insbesondere auf das Kapitel „Im Fokus II: Eingewanderte wohnungslose Menschen“ hin, für das die Ergebnisse speziell differenziert worden seien im Hinblick auf Menschen, die selbst oder deren Eltern eingewandert seien. Als größte Probleme seien von diesen genannt worden, dass die Wohnungen zu teuer seien und dass die Probleme begännen, wenn Schulden bzw. negative Schufa-Einträge vorlägen. Ein Großteil der Befragten schaffe es nicht alleine, sich Wohnraum zu beschaffen, bzw. erlebe, dass Vermieter*innen sie nicht haben wollten. Auf die Frage, was helfen könne, sei zuallererst „die Wohnung“ genannt worden, gefolgt von „sozialer Arbeit“, „medizinischer Versorgung“, „allgemeiner Information“, „Beratung“ sowie „einer Therapie“. 134 Personen hätten die Möglichkeit genutzt, etwas mitzuteilen. 44 Prozent der Befragten mit Wohnsitz hätten erklärt, dass sie sich bereits für wohnungslose Menschen engagierten oder bereit wären, dies zu tun. Im Online-Panel hätten zwei Drittel der Befragten auf die Frage nach einer Ansprechstelle bei drohendem Wohnungsverlust oder Mietschulden geantwortet, dass ihnen nicht bekannt sei, wohin sie sich in dieser Situation wenden könnten.

Bürgermeister Klapproth hebt das Ergebnis hervor, dass Eingewanderte Hilfe bei der Wohnungssuche wünschten, insbesondere jemanden, der bei der Suche helfe und sprachliche Hürden überwinden helfe. Er frage, ob das Ergebnis der Umfrage Anlass für die Verwaltung sei, in der Sozialarbeit die Menschen vermehrt aufzusuchen und diese bei der Wohnungssuche an die Hand zu nehmen und die Arbeit in diese Richtung zu fokussieren und zu intensivieren.

Stadträtin Bruns antwortet, dass die Landeshauptstadt Hannover im Bereich Obdach nur über vier eigene Sozialarbeiter*innen verfüge, die vor allem im Bereich Mitte unterwegs seien. Man habe um zwei weitere Sozialarbeiter*innen aufgestockt, die sich hauptsächlich um obdachlose Frauen kümmerten, da hier ein deutlicher Handlungsbedarf erkannt worden sei. Diese Stellen seien inzwischen besetzt. Auf die regelmäßig kommenden Anfragen aus den Stadtbezirksräten nach Sozialarbeiter*innen vor Ort, sei zu sagen, dass es nicht möglich sei, in jedem Stadtteil eine eigene Sozialarbeit zu haben. Man arbeite aber mit allen Trägern zusammen. Man habe dazu den „Runden Tisch Obdach“ weiter ins Arbeiten gebracht, um eine gute Vernetzung aller Träger untereinander herzustellen. Ein spannendes Ergebnis der Befragung sei für sie gewesen, dass Frauen nicht so oft Unterstützung bei der Wohnungssuche wünschten wie Männer und dass durchaus nicht alle eine Wohnung suchten, die auf der Straße lebten. Seit Anfang Januar gehöre der Bereich Unterbringung im Übrigen zum Zuständigkeitsbereich des Dezernates III, was aber hauptsächlich den Sozialausschuss betreffe. Perspektivisch müsse man sich damit beschäftigen, wo man hinwolle und welche Art von Unterbringung man anstrebe. Sie glaube, dass hier neue Wege gesucht werden müssten. Hinsichtlich der Nachfrage zu den Sprachen könne sie informieren, dass es mehrsprachige Beratung gebe. Im Rahmen der begleitenden sogenannten „67er-Hilfen“ gebe es aber durchaus noch Luft nach oben in Bezug auf deren Beantragung. Beim nächsten „Runden Tisch“ werde die Region diese Hilfen noch einmal vorstellen. Sie glaube, dass es ein Schlüssel sein könne, mehr Personen diese Einzelfallhilfen nahe zu bringen. Nach Aussage der Region könne hier mehr beantragt werden. Diese Ausgaben würden refinanziert.

Bürgermeister Klapproth möchte wissen, ob Menschen, die in eine Wohnung vermittelt würden, anschließend weiter betreut würden. Er gehe davon aus, dass die Verwaltung sich weiterhin um diese Menschen kümmere, insbesondere im Hinblick auf deren Integration.

Stadträtin Bruns verweist auf das Integrationsmanagement der Stadt, das über viele Sozialarbeiter*innen verfüge. Ansprechen wolle sie in diesem Zusammenhang aber auch das Problem der Personen, die nicht anspruchsberechtigt seien. Für Leistungen an diese Personengruppe gebe es keine Erstattungen mehr, die Stadt müsse dies aus dem eigenen Portfolio leisten. Hier greife eine Bundesgesetzgebung. Es könnten jedoch viel mehr Einzelfallhilfen abgerufen werden, dafür brauche es gute Beratung. Man sei dran am Thema und wolle gemeinsam mit der Region noch besser werden. Man könne dies in der kommenden Sitzung gerne vorstellen.

Ratsherr Hemeed fragt, welche neuen Erkenntnisse die Verwaltung durch diese Befragung gewonnen habe und was das konkrete Verwaltungshandeln sei, dass aus diesem neuen Wissen entspringe, gerade vor dem Hintergrund, dass zwei Drittel der Personen nicht wüssten, an wen sie sich wenden sollten, wenn Wohnungslosigkeit drohe. Er frage, wie man dem entgegenwirken wolle. Als zweites wolle er zum Aspekt von Mietschulden und Schulden allgemein fragen, wie die Verwaltung darauf hinwirken wolle, dass dieser Aspekt ein kleineres Gewicht bekomme, insbesondere auch im Hinblick auf den städtischen Wohnungsbau. Er frage, ob die Verwaltung darauf hinwirken könne, dass städtische Wohnungsbaugesellschaften wie hanova diesen Punkt weniger gewichteten in dem Wissen, dass man eine öffentliche Daseinsvorsorgefunktion habe.

Stadträtin Bruns antwortet zunächst auf die letzte Frage und hebt hervor, dass sie die Sozial- und nicht die Baudezernentin sei. Daher sei die Frage für sie schwer zu beantworten. Es sei keine Neuigkeit, dass man mehr bezahlbare Wohnungen benötige. Dies liege aber nicht in ihrer Zuständigkeit. Man habe bei der durchgeführten Befragung zum ersten Mal die Menschen selbst danach gefragt, was sie bräuchten. Zuvor habe man versucht, von außen wahrzunehmen, was die Menschen bräuchten. Die Rückmeldung zum geänderten Vorgehen sei gut gewesen. Spannend sei für sie die Zahl von 73 Prozent Wohnungssuchenden, was im Umkehrschluss bedeute, dass 27 Prozent nicht suchten. Sie glaube nicht, dass eine Wohnung die Lösung für alles sei. Eine konkrete Maßnahme, die man aus den Umfrageergebnissen abgeleitet habe, sei, dass man weitere Sozialarbeiter*innen eingestellt habe, die sich speziell mit dem Frauenthema beschäftigten. Vieles betreffe auch den Bereich Unterbringung, für den sie erst seit dem 1.1.2022 zuständig sei. Man wolle nicht nur eine Bestandsaufnahme von dem machen, was man habe, sondern auch perspektivisch darüber nachdenken, wie man zukünftig unterbringen wolle. Das Ziel müsse sein, ein breiteres Portfolio anbieten zu können.

Ratsherr Jeng sagt, dass er insbesondere die Frage nach der Unterstützung bei der Wohnungssuche hervorheben wolle. Man sehe, dass dies für viele Menschen ein wichtiges Thema sei und dass sie hierbei Hilfe benötigten. Dies erfordere ein vernetztes Handeln. Er sei froh, dass das Thema Unterbringung nun im Dezernat III angesiedelt sei und dass eine Bestandsaufnahme gemacht werde. Er bedaure, dass bei der Übergabe der Aufgabe keine Bestandsaufnahme vorgelegt worden sei. Aus den Umfrageergebnissen gehe sehr klar hervor, was benötigt werde. Dies seien bezahlbare oder kostenfreie Unterkünfte; Streetworker*innen, die die Menschen dorthin begleiteten, und ein vernetztes Angebot dort, wo die Menschen ankämen. Er denke an Ansprechpartner*innen von der Agentur für Arbeit und weiteren Sozialträgern, die in der Lage seien, die Menschen zielgerichtet abzuholen. In diesem Zusammenhang frage er, wie viele Sozialarbeiter*innen bei den Trägern in diesem Feld arbeiteten und ob diese bereits vernetzt seien.

Stadträtin Bruns betont, dass eine klare Erkenntnis aus den Umfrageergebnissen sei, dass zwei Drittel der Personen mit einer Wohnung nicht wüssten, an wen sie sich bei drohender Wohnungslosigkeit wenden sollten. Die Stadt bewerbe zwar die Angebote, aber sie glaube, dass diese anders beworben werden sollten. Die von Herrn Jeng gestellten Fragen beträfen eigentlich den Sozialausschuss. Es gebe nun zwei statt zuvor einer Netzwerkkoordinatorin, die die Streetworker*innen und die Angebote der verschiedenen Träger untereinander bündelten. Es gebe zudem den „Runden Tisch Obdach“ und circa weitere zehn bis fünfzehn Gesprächskreise bei den Trägern zu unterschiedlichsten Themen wie Winternothilfe oder Drogenhilfe. Diese seien alle untereinander vernetzt und wüssten voneinander. Die Stadt koordiniere die Angebote in diesem Bereich. Der „Runde Tisch Obdach“ funktioniere gut. Bezogen auf die Frage nach bezahlbaren Unterkünften, sei es so, dass Menschen, die von der Straße kämen und in die Unterkünfte zögen, sofort für die Unterbringung zahlen müssten. Hier könne beantragt werden, dass die Kosten der Unterkunft vom Fachbereich Soziales erstattet würden.

Frau Dr. Doering sagt, dass sie die Flüchtlingsperspektive ergänzen wolle. So schön Soziale Arbeit und Beratung sei, so wenig bringe dies am Ende Wohnraum. Ungefähr ein Drittel aller Menschen, die in städtischen Unterkünften lebten, seien formal wohnungslos und nicht obdachlos. Viele von ihnen seien leistungsberechtigt. Diese könnten nicht ausziehen, weil sie keine Wohnung fänden. Ihr Bereich verfüge über 28 Sozialarbeiter*innen. Hinzu kämen die von den Betreibern der Unterkünfte beschäftigten Sozialarbeiter*innen, die ebenfalls die Geflüchteten dabei unterstützten, Wohnungen zu finden. Die Fluidität der Bewohner*innen sei sehr gering, da, trotz Unterstützung bei der Suche, kein Wohnraum gefunden werde. Manche Personen lebten bereits sehr lange in den Unterkünften und verfügten teilweise auch über eigenes Einkommen. Trotz umfassender Beratung sei es oftmals nicht möglich, diese Menschen in eigenen Wohnraum zu vermitteln. Es sei dennoch wichtig, diese Arbeit zu tun, Ansprechpartner*innen anzubieten und Prävention zu betreiben. Dies nutze jedoch wenig, wenn es nicht ausreichend Wohnraum gebe. Die obdachlosen Menschen, die befragt worden seien, konkurrierten mit den Geflüchteten um Wohnraum. Kurz und mittelfristig werde man dieses Problem nicht lösen können. Daher müsse die Unterbringungssituation sowohl für Obdach- und Wohnungslose wie auch für geflüchtete Menschen so gestaltet werden, dass dies auch perspektivisch für einen längeren Zeitraum eine angemessene Wohnsituation darstelle.

Ratsfrau Vögtle-Köckeritz hat eine Nachfrage, die sich an die Einlassung einer Bürgerin im Sozialausschuss anschließe, die sich oft diskriminiert fühle, weil sie eine Frau sei. Dem Bericht sei zu entnehmen, dass es weniger wohnungslose Frauen gebe, was auch ein statistisches Problem sein könne. Sie frage, ob es möglich sei, die Daten so aufzubereiten, dass die statistischen Anteile von Frauen ersichtlich seien.

Frau Dr. Mardorf weist darauf hin, dass in einigen Kapiteln explizit auf die Unterschiede zwischen befragten Männern und Frauen eingegangen werde. Die Grundgesamtheit der wohnungslosen Frauen sei tatsächlich kleiner als die der Männer. Die Anteile bei den Antworten könne man dann auf den Frauenanteil beziehen und so die Unterschiede im Antwortverhalten zwischen Frauen und Männern vergleichen. Die gleiche Unterscheidung habe man vorgenommen zwischen eingewanderten und nicht-eingewanderten Personen. Unter den Wohnungslosen seien diese zu ungefähr gleichen Teilen vertreten. Auch hier habe es häufig Unterschiede im Antwortverhalten gegeben. Des Weiteren habe man eine Unterscheidung zwischen Wohnungslosen mit Kindern und ohne Kinder vorgenommen, wobei man noch zusätzlich danach unterschieden habe, ob die Kinder beim wohnungslosen Familienteil lebten oder nicht. Die Auswertungen lägen vor und seien in der Drucksache zu finden.

Zur Kenntnis genommen


TOP 7.
Armutsmonitoring der Landeshauptstadt Hannover 2021
(Informationsdrucksache Nr. 0007/2022 mit 1 (SBR 01-13 nur online) Anlagen)

Frau Dr. Mardorf zeigt eine Präsentation und erläutert, dass es das Armutsmonitoring seit 2020 gebe und somit dieses Jahr zum zweiten Mal. Bis zum Jahr 2019 sei es so gewesen, dass zum Thema Armut zwar auch jedes Jahr ein Monitoring erstellt worden sei, der Rat aber darüber nicht jährlich informiert worden sei. Die Ergebnisse seien beispielsweise in den alle fünf Jahre erscheinenden Sozialbericht eingearbeitet worden. Nun gebe es ein jährliches Monitoring zu unterschiedlichen Themen wie Kinder- und Jugendarmut, Armut von Familien und insbesondere von Getrennt- und Alleinerziehenden, Eingewanderten und Nicht-Eingewanderten, Altersarmut, „Working Poor“ sowie aufgegliedert nach Stadtteilen. Der Zeitraum umfasse immer fünf Jahre. Der aktuelle Bericht beziehe sich auf den Zeitraum von 2016 bis 2020. Das Jahr 2020 sei als erstes Jahr der Pandemie enthalten und man sehe für dieses Jahr enorme Anstiege in allen Altersgruppen und fast allen Stadtteilen. Laut EU-Definition gelte als armutsgefährdet, wer weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens zur Verfügung habe. Dies seien in Hannover über 116.000 Menschen und somit ungefähr jede*r fünfte Einwohner*in. Wenn man sich nur auf diese EU-Definition beziehe, hätte man genau nur diese zwei Informationen. Daher mache man es wie die meisten anderen Kommunen auch und ziehe die Transferleistungen mit heran, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dienten. Etwa 80 Prozent davon machten Leistungen nach SGB II aus. Bis zum Jahr 2019 habe es einen sinkenden Anteil von Transferleistungsbezieher*innen gegeben. Im Jahr 2020 sehe man einen Anstieg von über 3.300 Menschen. Auf zwei Ergebnisse zu den Unterschieden der Armutsbetroffenheit bei ausländischen und deutschen Staatsangehörigen wolle sie tiefer eingehen. Eine Unterscheidung zwischen eingewanderten und nicht eingewanderten Personen sei hier nicht möglich, da die Bundesagentur für Arbeit an dieser Stelle nur Staatsangehörigkeiten ausweise. Man sehe eine deutlich höhere Armutsbetroffenheit unter Ausländer*innen im Vergleich zu Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Hier sei nicht der Asylbewerberleistungsbezug ausschlaggebend, denn das seien zu diesem Stichtag lediglich 2.900 Menschen gewesen. Bezogen auf den Sprung zwischen den Jahren 2019 und 2020 sehe man einen Anstieg von sechs Prozent bei den ausländischen Staatsangehörigen, der sich nicht durch einen Anstieg bei den Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erklären lasse. Aus Sicht der Sozialplanung sei der Anstieg vor allem durch den Anstieg der Arbeitslosigkeit und insbesondere die steigende Langzeitarbeitslosigkeit, den Anstieg der Kurzarbeit zu erklären. Es habe auch mehr Personen gegeben, die das Sozialschutzpaket hätten in Anspruch nehmen und ergänzend SGB II-Leistungen beziehen können, wozu auch Künstler*innen und Solo-Selbstständige gehörten, und somit Gruppen, die vorher nicht anspruchsberechtigt gewesen seien. Wichtig sei auch das Thema „Kinderzuschlag“. Dies erkläre, warum die Kinderarmut nicht annähernd so stark gestiegen sei, wie die Armut in den anderen Altersgruppen. Sehr viele Kinder träten statistisch deshalb nicht in Erscheinung, weil sie Kinderzuschlag bezögen. Diese Leistung käme unter dem Stichwort „Notfall-KiZ“ insbesondere Familien zugute, die aufgrund von Corona Einkommenseinbußen hätten. Das Ausmaß der Kinderarmut sei somit höher als dargestellt. Sie weise noch auf die Stadtteilunterschiede bei den Armutsquoten hin. Es gebe eine große Spanne in Hannover und die unterschiedliche Verteilung auf die Stadtteile bleibe in Hannover über die Jahre im Wesentlichen gleich. Es gebe eine weitere Auswertung nach „Sozialen Lagen“, die sich auf die 400 Mikrobezirke in der Stadt Hannover beziehe. Hier fließe nicht nur Armut ein, sondern ein Index von vielen verschiedenen Faktoren. Frühestens Mitte dieses Jahres werde es die nächsten Transferleistungsdaten auf Ebene der Stadtteile geben. Um abschätzen zu können, was im letzten Jahr passiert sei, wolle sie auf das „Soziale dynamische Krisenmonitoring“ hinweisen, dass unter der Internetadresse www.sozialbericht-hannover.de heruntergeladen werden könne. Die vorsichtige Vermutung aus jetziger Sicht sei, dass die Lage Ende 2021 sich ungefähr so darstelle wie Ende 2020.

Ratsherr Jeng fragt zum Auseinanderklaffen der Armutsentwicklung zwischen Menschen mit ausländischen Wurzeln und Menschen, die aus Deutschland stammten, was die Gründe dafür seien. In Bezug auf die Stadtteile mit schwierigen sozialen Lagen, wie beispielswiese Mühlenberg, Sahlkamp und weitere Stadtteile, frage er, ob es möglicherweise an zielgenauen Maßnahmen fehle für Phänomene, die man nur in großen Städten in dieser Form finde.

Frau Dr. Doering weist darauf hin, dass die Antworten auf die gestellten Fragen vielschichtig seien. Die Gründe fänden sich im unter anderem im Kontext von Bildungsbenachteiligung oder strukturellen Defiziten bei der Überwindung von Arbeitslosigkeit. Hier spielten die Sprachkenntnisse und die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen eine große Rolle. Ohne diese blieben häufig nur Helferjobs mit geringem Einkommen, das oftmals nur geringfügig über dem Transfereinkommen liege. Die Schwierigkeiten beim Erwerb von Sprache seien zum Teil auch darauf zurückzuführen, dass Personen kämen, die keine klassische Schulbildung genossen hätten, auch wenn sie über gute Berufserfahrungen verfügten. Häufig seien die Sprachkursangebote, die nicht praxisorientiert sondern in Form von Schulklassen organisiert seien, nicht dazu geeignet, diese Menschen zu erreichen. Somit seien Personen teilweise nicht in der Lage, genügend Einkommen zu generieren. Sie halte die zwei genannten Aspekte für zentral bei der Frage nach den Ursachen für den nicht gelingenden Zugang zum Arbeitsmarkt. Diese Probleme seien auf kommunaler Ebene fast nicht zu lösen.

Ratsherr Jeng fragt, ob es nicht spezielle Programme der Agentur für Arbeit für große Kommunen geben müsse, um diese Probleme lösen zu können. Die Agentur für Arbeit werde hauptsächlich aus der Region gesteuert. Er frage, was die Stadt tun könne und wo sie Hebel habe.

Frau Dr. Doering weist auf Programme der Handwerkskammern hin, die begleitende Maßnahmen durchführten. Auch bei der Beschäftigungsförderung habe man lange mit begleitenden Maßnahmen beim Thema Spracherwerb gearbeitet. Diese zusätzlichen Maßnahmen benötigten aber auch zusätzliche Finanzierung. Eine weitere Frage sei, wie man Betriebe motivieren könne, sich in dieser Richtung zu engagieren und ob man hier Anreize für Betriebe schaffen könne.

Ratsfrau Iri erinnert an die Klausurtagung des Internationalen Ausschusses zum WIR 2.0 und zu dessen Ziel- und Maßnahmenkatalog. Hier hätte man Antworten zu diesen Themen bereits mitnehmen können. Auf fast 300 Seiten gebe es in diesem Papier viele Antworten auf die aufgeworfenen Fragen. Wenn man die Integration gemeinsam vorwärtsbringen und gestalten wolle, dann solle man Zeit investiere und an solchen Veranstaltungen teilnehme. Sie wolle konkret auf die Zahlen der Armutsentwicklung unterschiedlicher Gruppen eingehen, die auf Seite vier des Berichtes genannt seien. Sie frage, ob man die vorgelegten Zahlen für die Gruppe der ausländischen Staatsangehörigen nach Alter aufschlüsseln könne. Dies können interessant für die zukünftige politische Arbeit. Der Ziel- und Maßnahmenkatalog zum WIR 2.0 werde nun auf den Weg gebracht. Dies bedeute für Politik und Verwaltung, dass man die Differenzen und die dahinterliegenden Ursachen wie Bildung, Schule, Übergang Schule Beruf und Wirtschaft, bei der Vergabe der Mittel für Projekte berücksichtigen müsse. Dies habe man in der Vergangenheit vielleicht weniger in den Blick genommen habe, auch weil es andere Prioritäten gegeben habe. Zukünftig müsse man hier Mittel in die Hand nehmen, damit die Zahlen sich in den nächsten Jahren verbesserten.

Frau Dr. Mardorf erläutert eine von Ratsfrau Iri angesprochene Abbildung und klärt auf, dass die Bezeichnung „U18“ sich auf unter 18-Jährige beziehe. Auch bei den ausländischen Staatsangehörigen könne man die Ergebnisse nach Altersgruppen abbilden. In jeder Altersgruppe seien die ausländischen Staatsangehörigen deutlich häufiger von Armut betroffen als deutsche Staatsangehörige. Dies könne auch nachgereicht werden. Zum Thema Handlungsansätze ergänze sie, dass ein großer Teil der von Armut Betroffenen gar nicht erwerbsfähig sei, weil es sich bei ihnen um Kinder und Jugendliche oder bereits im Ruhestand befindliche Menschen handele. Deshalb griffen hier andere Maßnahmen als die zuvor angesprochenen zum Thema Arbeitsmarktintegration. Die Stadt Hannover habe hier im Vergleich zu den Umlandkommunen deutlich höhere Armutsanteile, weshalb sie eine Reihe von Hilfsangeboten aufgelegt habe, über die kleinere Kommunen nicht verfügten. Sie nenne in diesem Zusammenhang das „Rucksack“-Programm, die Gemeinwesenarbeit oder das Integrationsmanagement. An der monetären Situation der betroffenen Personen und Familien könne eine Kommune nicht unbedingt etwas ändern, bis von ganz wenigen Maßnahmen wie Beschäftigungsförderung oder Wirtschaftsförderung abgesehen. Der Hebel sei die Ermöglichung der Teilhabe, obwohl die Menschen über wenig Geld verfügten. Hierzu zählten auch alle Maßnahmen und Programme rund um Kinderarmut, frühkindliche Bildung und Betreuung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bis hin zu Programmen zum Thema Altersarmut und den Maßnahmen, die der Kommunale Senior*innenservice durchführe. Als Beispiele nenne sie die Formularlots*innen, Handwerkerdienste, mehrsprachige Beratung und Begleitung, Digitalisierung und die Wohngeldkampagne.
Nachrichtlich zum Protokoll:

Antwort von Dezernat III, Koordinationsstelle Sozialplanung auf Rückfrage von Ratsfrau Iri, ob die Gruppe der ausländischen Staatsangehörigen nach Alter aufgeschlüsselt werden könne.

Beziehende von Transferleistungen* zur Sicherung des Lebensunterhalts am 31.12.2020

Ausländer*innen
Deutsche
keine Angabe zur Staatsangehörigkeit
Bev. insg.
abs.
in %
abs.
in %
abs.
abs.
in %
0-17-Jährige
8.901
61,1
13.166
18,9
477
22.544
26,7
18-59-Jährige
22.263
30,1
24.537
9,8
28
46.828
14,4
60+-Jährige
5.371
35,2
8.427
7,1
3
13.801
10,3
insg.
36.535
35,2
46.130
10,5
508
83.173
15,3








* Leistungen nach dem SGB II, XII und AsylbLG




Quelle: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit und LHH: Statistikstelle


Frau Sauermann ergänzt, dass es zusätzlich zu den von Frau Dr. Mardorf genannten Gruppen der Kinder, Jugendlichen und Senior*innen noch das Kapitel „Working Poor“ im Armutsmonitoring gebe. Es gebe eine größere Anzahl von Menschen, die zwar Arbeit hätten, allerdings nicht so auskömmlich, dass sie davon leben könnten und daher ergänzende Transferleistungen bezögen. Hier sei das Thema nicht zwingend die Arbeitsvermittlung oder das Fitmachen für den Arbeitsmarkt. Das Problem sei das nicht auskömmliche Einkommen.

Ratsfrau Iri bittet darum, dass die Präsentation dem Protokoll beigefügt werde.

Ratsfrau Zahl fragt, ob es möglicherweise EU-Fördergelder gebe, die man für diesen Bereich beantragen könne, da eines der Probleme die Finanzierung von Maßnahmen sei. Es gebe möglicherweise bislang nicht genutzte Programme, sowohl was das Thema „Wohnungslosigkeit“ angehe, als auch das Thema „Armut“. Sie frage zudem, ob es eine Dunkelziffer bei den genannten Zahlen gebe.

Frau Dr. Mardorf räumt ein, dass sie zu EU-Fördertöpfen nichts sagen könne, da dies nicht ihr Fachgebiet sei. Es gebe einige hannoversche Fördertöpfe wie beispielsweise den „Hannover-Fonds“, der sich gezielt an Kinder und Jugendliche richte. Zum Thema „Unterschätzung“ sei zu sagen, dass dies sicherlich der Fall sei, da es Menschen gebe, die aus Scham, Unwissenheit oder Fehlinformiertheit, insbesondere in der Altersgruppe der Senior*innen, diese Leistungen nicht in Anspruch nähmen. Dies sei aber auch bei anderen Altersgruppen der Fall, was man an der Diskrepanz zwischen der Transferleistungsquote von 15 Prozent und der Armutsgefährdungsquote von 21 Prozent sehe. Dennoch handele es sich bei dem Monitoring um eine Vollerhebung aller Transferleistungsbeziehenden, die vergleichbar über die Jahre und auch bezüglich der Stadtteile untereinander sei. Bezogen auf die Wohnungslosigkeit wäre man froh, wenn man überhaupt wüsste, wie die Anzahl der wohnungslosen Menschen in Hannover sei. Hierzu zählten nicht nur die Menschen, die auf der Straße lebten und deren genaue Zahl man nicht kenne, sondern dazu zählten auch Frauen in Frauenhäusern oder die Geflüchteten in den Unterkünften. Dies seien alles wohnungslose Menschen, deren Anzahl man zwar zu bestimmten Stichtagen beziffern könne, man kenne die Anzahl aber tatsächlich nicht genau. Inwiefern die 331 Personen, die an der Befragung teilgenommen hätten, die Grundgesamtheit auch in ihrer Zusammensetzung darstellten, wisse man nicht, da man die Grundgesamtheit nicht vollständig kenne. Man könne die fachliche, aber subjektive, Einschätzung seitens der Sozialen Arbeit hinzuziehen, die bestätigt habe, dass die befragte Gruppe die Grundgesamtheit hinsichtlich Alter, Geschlecht und Herkunft einigermaßen repräsentiere.

Stadträtin Bruns bestätigt die Aussage von Frau Dr. Mardorf, dass man tatsächlich nicht wisse, wie viele Menschen in Hannover auf der Straße lebten, da es darüber keine Erhebungen gebe. Schätzungen lägen bei 3.000 bis 4.000 Personen.

Frau Dr. Doering ergänzt zur Statistik des Armutsmonitorings, dass der Unterschied zwischen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte deutlich höher sei als abgebildet, weil in der Gruppe der deutschen Staatsangehörigen ein großer Anteil an Menschen enthalten sei, die Migrationsgeschichte hätten. Hinweisen wolle sie zudem auf das EU-geförderte Projekt EHAP für EU-Zuwander*innen aus ihrem Bereich, das gemeinsam mit verschiedenen Akteur*innen Beratung für diese Personengruppe anbiete. Dieses Angebot wolle man weiterführen. Bei der nächsten Ausschreibung gehe es auch konkret um Obdach- und Wohnungslose. In Abstimmung mit der Region bemühe man sich um eine Förderung. Des Weiteren weise sie den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU hin, der in Teilen ebenfalls auf das Thema Armut abstelle. Die Stadt bemühe sich generell um EU-Mittel, benötige aber immer auch Mittel zur Ko-Finanzierung, was oftmals schwierig zu realisieren sei. Außerdem benötige man für die Beantragung von europäischen Mitteln gut aufgestelltes Personal. Gleichwohl bemühe man sich im Rahmen der Möglichkeiten sehr darum.

Ratsherr Döring macht darauf aufmerksam, dass man, trotz der pandemischen Lage im Jahr 2020, in allen Werten, mit Ausnahme der Werte der über 60-Jährigen, besser liege als 2016. Man könne es auch so ausdrücken, dass trotz Corona im Jahr 2020 immer noch weniger Menschen in Armut und im Transferleistungsbezug gewesen seien als im Jahr 2016. Dies werte er als eine gute Nachricht. Seine These zum Armutsbericht und dem Kinderzuschlag sei, dass es einen engen Zusammenhang zum Thema Kurzarbeit gebe, denn der Kinderzuschlag werde auch dann bezahlt, wenn das Kurzarbeitergeld unter ein gewisses Niveau falle, was bei eher geringen Einkünften der Fall sein könne. Seine These sei, dass der Kinderzuschlag deshalb so sprunghaft angestiegen sei, weil relativ viele Menschen von Kurzarbeit betroffen seien. Er sei zudem der festen Überzeugung, dass man sich um diejenigen, die erwerbsfähig seien, die wenigsten Sorgen machen müsse. Der Mangel an arbeitsfähigen Menschen sei mit Händen zu greifen, insbesondere, wenn man wieder aus der Pandemie heraus sei. Wer erwerbsfähig sei und eine gewisse Flexibilität mitbringe, werde im Arbeitsmarkt gebraucht und finde Chancen, insbesondere dann, wenn die Erwerbsmöglichkeiten in der Gastronomie, im Tourismus und in der Kultur wieder anzögen. Beim Thema „Grundsicherung im Alter“ vermute auch er eine Dunkelziffer aufgrund der Vermeidung des Transferbezugs aus Scham oder Unkenntnis darüber, wie man diese zusätzliche Leistung beantragen könne. Die Struktur der Armut in der Stadt habe sich nicht verändert, weder hinsichtlich der räumlichen Verteilung, noch was die Verteilung zwischen deutschen und ausländischen Staatsbürger*innen angehe. In diesem Zusammenhang halte er die Ergebnisse von „Social Engineering“ für endlich. Um hier die Härten abzufedern, gebe es den Sozialstaat. Zum Thema „Working Poor“ wolle er anmerken, dass der Zusammenhang zwischen Stundenlohn und gearbeiteten Stunden eklatant sei. Er denke, dass in einer Vollzeitbeschäftigung mit der Mindestlohnregelung „Working Poor“ nahezu ausgeschlossen sei, es sei denn, man sei extrem kinderreich. Wenn dies aber der Fall sei, werde nur selten die Vollzeitbeschäftigung angestrebt. Damit gelange man in die Spirale des Transferbezugs. Der volle Verbleib im Transferbezug sei dann zumindest nicht unattraktiv, was die monetäre Seite angehe, und es könne die dauerhafte Entscheidung zu einem Leben im Transferbezug geben. Dies sei von seiner Seite aus nicht als Vorwurf gemeint, sondern vielmehr ein Mechanismus, den er oft wahrnehme. An dieser Stelle liefen auch Programme der Agentur für Arbeit oder von Anderen ins Leere. Dies könne sich ändern, wenn die Kinder nicht mehr in der Schulpflicht oder der Betreuungspflicht seien. Wenn die Menschen dann wieder in den Beruf wollten, sei die Qualifikation aber oftmals veraltet. Er sei für die Arbeitsfähigen und die U18-Jährigen nicht pessimistisch, da die Chancen unter anderem auf dem Ausbildungsmarkt gewaltig seien, gerade wenn Sprachkenntnisse vorhanden seien. Er kenne niemanden, der sich nicht freuen würde, bei nicht besetzten Ausbildungsplätzen auch Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte eine Chance zu geben. Die Sprachkompetenzen seien an dieser Stelle das größte Hindernis.

Ratsherr Nicholls nimmt Bezug auf die Armutsverteilung in der Stadt und führt aus, dass diese nicht ad hoc zu ändern sei. Gleichzeitig finde er es seltsam, wenn Ratsherr Jeng den Eindruck vermittele, dass in Stadtteilen, die besonders von Armut betroffen seien, die Arbeitsagentur untätig sei. Dies stimme zum einen nicht, zum anderen gebe es eine Vielzahl weiterer Angebote. Er weise beispielsweise auf das BIWAQ-Programm hin, das im Übrigen aus ESF-Mitteln finanziert werde, sowie auf das Programm des Bundesfamilienministeriums „Jugend stärken im Quartier“, das ebenfalls aus ESF-Mitteln mitfinanziert sei. Man habe eine Reihe von Einrichtungen, wie im Sahlkamp den Bildungsladen von Pro Beruf, Angebote des Werkstatttreffs Mecklenheide oder den Nachbarschaftsdienstladen. Wenn man mit Menschen im Sahlkamp spreche, erfahre man, dass dies sehr wohl realisiert werde. Es gebe auch spezifische Sprachangebote für Jugendliche, um die Situation dort zu verbessern. Es gebe bereits viele positive Ansätze, man dürfe aber hier nicht nachlassen. Die Pandemie habe die Bemühungen zurückgeworfen, da vieles nicht mehr möglich gewesen sei. Er denke, dass der Stadt Hannover und den Aktiven vor Ort sehr wohl bewusst sei, was für Aufgaben bestünden und er sei guter Hoffnung, dass sich Dinge auch zum Besseren wenden könnten.

Ratsherr Hemeed nimmt Bezug auf die zuvor gestellte Frage nach den zur Verfügung stehenden Hebeln und sagt, dass Frau Dr. Mardorf auf den Hebel der Beschäftigungsförderung verwiesen habe. Hierzu wolle er die grundsätzliche Frage stellen, ob es seitens der Stadt Beschäftigungsförderung gebe, die speziell auf die Zielgruppe, über die man im Internationalen Ausschuss spreche, abziele.

Stadträtin Bruns antwortet, dass der Fachbereich Soziales in diesem Bereich Beschäftigungsförderung mache. Sie könne spontan keine Angaben zum Anteil der daran teilnehmenden Personen mit Migrationsgeschichte machen. Dies könne zum Protokoll nachgereicht werden.
Nachrichtlich zum Protokoll:
Nach Informationen des Bereichs Beschäftigungsförderung (50.4) zähle man in den AGH-Maßnahmen, die 50.4 für das Jobcenter durchführe, in 2021 78 Personen mit Migrationshintergrund bei 206 Teilnehmenden insgesamt. Dies entspreche einem Anteil von 38 Prozent.
In den Maßnahmen PACE-Ausbildungsbüro und PACEmobil der Jugendberufshilfe (OE 50.45) zähle man in 2021 166 Personen mit Migrationshintergrund bei 236 Teilnehmenden insgesamt. Dies entspreche einem Anteil von 70 Prozent.
Ergänzend informiere sie in Bezug auf die zuvor gestellten Fragen zu Angeboten für Wohnungs- und Obdachlose, dass für den Runden Tisch Obdach in der Vergangenheit eine Übersicht über die Arbeitsgruppen und Angebote erarbeitet worden sei. Diese Übersicht könne ebenfalls dem Protokoll beigefügt werden.
Nachrichtlich zum Protokoll:
Laut dem Bereich "Soziale Hilfen in Wohnungslosigkeit" sei zuletzt im Juni 2021 beim Runden Tisch Wohnungslosigkeit über die damals bestehenden Arbeitsgemeinschaft / -kreise zum Themenfeld informiert worden. Eine aktuelle Übersicht liege derzeit nicht vor. Die Hilfsangebote für wohnungslose Personen seien in einem Flyer des Bereichs veröffentlicht. Dabei liege der Fokus auf der Grundversorgung obdachloser Menschen und niedrigschwelligen Angeboten. Darüber hinaus gebe es weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote mit Finanzierung durch das Land Niedersachsen / die Region Hannover („Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten“).


Anmerkung der Protokollantin: Der Flyer, den es auch in polnischer Sprach gibt, ist unter
https://www.hannover.de/content/download/877749/file/Flyer_Angebote%20f%C3
%BCr%20wohnungslose%20Menschen%20in%20Hannover_Februar_2022.pdf
zu finden und dem Protokoll im Anhang beigefügt.

Ratsfrau Vögtle-Köckeritz fragt, ob die Drucksache zum Armutsmonitoring als Ganzes oder in Teilen auch in leichter Sprache vorliege und wie betroffene Gruppen an diese Berichte gelangten. Sie frage, ob es zusätzlich zur Hinterlegung auf der Website auch andere Zugangsmöglichkeiten für betroffene Gruppen gebe. Sie bitte auch um Information darüber, was man mit den Ergebnissen mache. Es sei das Problem der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen angesprochen worden. Dies liege in der Regelungskompetenz auf der Bundesebene. Es interessiere sie, was die Kommune auf diesem Feld tun könne oder wie sie unterstützen könne. Sie frage, ob es Programme in diese Richtung gebe.

Frau Dr. Mardorf antwortet auf die Frage zur leichten Sprache, dass sich diese Art von Informationsdrucksachen in erster Linie an die Ratsgremien und deren Mitglieder sowie an Multiplikator*innen richteten. Man könne darüber nachdenken, ob es sinnvoll sei, dass jede Informationsdrucksache zusätzlich immer auch in leichter Sprache angeboten werde. Dies habe man beispielsweise beim Sozialbericht in 2018 gemacht und das sei für diesen auch für die Zukunft geplant. Für die Betroffenen gebe es eine Reihe von anderen Informations- und Kommunikationsangeboten. Als Beispiele nenne sie den Hannover-Aktiv-Pass, über den zielgruppengerecht informiert werde, den Familien-Blog des Fachbereichs Jugend und Familie, den Familien-Kompass, den Ratgeber „Der kleine Geldbeutel“, der sich an Kinder, Jugendliche und Familien richte, oder „Kleine Rente“, eine Broschüre, die der Kommunale Senior*innenservice gemeinsam mit dem Senior*innenbeirat aufgelegt habe. Es gebe eine Fülle von Angebote und adressat*innengerechten Informationen, auch in leichter Sprache.

Ratsherr Jeng nimmt Bezug auf den Redebeitrag von Ratsherrn Nicholls und meint, dass er die Dinge nicht habe schlecht reden wollen. Er bitte darum, nicht diesen Eindruck zu erwecken. Wenn man sich aber die verschiedenen Berichte anschaue, dann stelle man fest, dass es gewisse strukturelle Probleme gebe, die sich bisher nicht hätten lösen lassen, auch wenn sicherlich mit allen zur Verfügung stehenden Kräften an der Lösung der Probleme gearbeitet werde. Es bestehe möglicherweise aber ein Delta zwischen dem, was zur Verfügung gestellt werde, und dem, was zur Verfügung gestellt werden sollte. Daher sei es ganz entscheidend, dass man über diese Fragen spreche und im Zweifel als Ausschuss auch wisse, was Hebel sein könnten, die man nutzen und beantragen könne. Dazu könnten Vorschläge von der Verwaltung kommen, möglich seien aber auch Vorschläge aus dem Kreis der Ratsmitglieder. Er halte es für gut, dass neue Ausschussmitglieder auch neue Fragen stellten und neue Gedanken einbrächten.

Stadträtin Bruns merkt an, dass es sicherlich immer noch Luft nach oben gebe. Allerdings bewege man sich in einer Haushaltskonsolidierungsphase, weswegen sie sich dagegen verwahre, ständig Aufgaben von Bund und Land wahrzunehmen. Es gebe hier an einigen Stellen die Notwendigkeit und dies sei auch teilweise sinnvoll, aber zunächst müsse man die kommunalen Aufgaben erfüllen. Es gebe sicherlich viele kreative Ideen. Mit Blick auf den kommenden Haushalt müsse man hier jedoch genau hinschauen. Sie finde die Diskussion aber spannend und begrüße neue Ideen und Veränderungsvorschläge.

Zur Kenntnis genommen


TOP 8.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Bruns informiert, dass es seit dem 1.1.2022 den neuen Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe gebe, der sich unterteile in die drei Bereiche „Soziale Hilfen und Wohnungslosigkeit“, „Migration und Integration“ sowie den ehemaligen Bereich „Unterbringung“, den man nun anders benannt habe und der nun „Wohnen und Leben in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen“ heiße. Das Wort „Unterbringung“ suggeriere ein Bild von diesem Bereich, welches man im Sozialdezernat nicht habe. Da sie erst seit kurzem den Bereich unter sich habe, wolle sie bei der nächsten Sitzung das Thema gerne noch einmal aufrufen und mit dem Internationalen Ausschuss gemeinsam schauen, wohin der Weg gehen könne. Im Moment habe sie die kommissarische Fachbereichsleitung inne, was aber keine Dauerlösung sein könne. Die Stelle werde nun deutschlandweit ausgeschrieben und man werde versuchen, relativ zügig in die Besetzung zu kommen.


TOP 8.1.
Vorstellung der Arbeit der Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus

Stadträtin Bruns merkt an, dass es in der vorangegangenen Ausschusssitzung Anfragen zu dem Thema „Demokratische Bildung/Antidiskriminierung“ gegeben habe. Für diesen Bericht sei Frau Swana Anders digital zugeschaltet, damit sie über die Antidiskriminierungsstelle berichten könne.

Vorsitzender Bürgermeister Hermann erteilt Frau Anders das Wort.

Frau Anders, die eine Präsentation zeigt, stellt sich als Sachgebietsleitung des Sachgebiets „Demokratische Bildung, Antidiskriminierung und gegen Rechtsextremismus“ vor und erklärt zunächst zur Personalsituation, dass sie als Sachgebietsleiterin über eine Dreiviertelstelle verfüge. Das Sachgebiet, das seit Mai 2019 in dieser Form existiere, unterteile sich in zwei Unterteams, von denen eines die Antidiskriminierungsstelle, kurz ADS genannt, sei, die über zwei Mitarbeiter*innen verfüge. Zurzeit sei dort eine volle Stelle kommissarisch besetzt und befinde sich in der internen Ausschreibung. Die zweite Stelle werde extern ausgeschrieben. Auf der anderen Seite gebe es die „Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus“. kurz SDR, die über zwei Mitarbeiter*innen mit vollen Stellen verfüge. Seit Januar habe man zudem eine halbe Stelle für eine Verwaltungskraft, die sich hauptsächlich mit der Abrechnung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ beschäftige. Der Hauptschwerpunkt der Arbeit der ADS sei die Beratung von Personen, die selbst von Diskriminierung betroffen seien oder die Diskriminierung beobachteten und sich an die ADS wendeten. Daneben gebe es die Präventions- und Bildungsarbeit. Die Antidiskriminierungsstelle arbeite nach dem horizontalen Ansatz. Es werde zu allen Lebensbereichen und Diskriminierungsmerkmalen beraten, auch über das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) hinaus, beispielsweise auch Personen, die sich aufgrund des sozialen Status oder des Körpergewichts diskriminiert fühlten. Die Fallzahlen zeigten, dass es einen Anstieg in den letzten Jahren gegeben habe. Besonders pandemiebedingt hätten die Fälle noch einmal zugenommen. Hier sei es um die Themen Masken, Impfung und G-Regeln gegangen. Aber auch das Thema Rassismus mache nach wie vor einen großen Schwerpunkt bei den Beratungsfällen aus. Die Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus sei sowohl verwaltungsintern als auch für die Stadtgesellschaft und für Institutionen eine Anlaufstelle. Sie betreibe Präventions- und Bildungsarbeit hinsichtlich der Themen Demokratische Bildung, Arbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Arbeit gegen Rechtsextremismus. In den Jahren 2021 und 2022 sei der Hauptschwerpunkt weiterhin die Beratung. On Top käme die Netzwerkarbeit, die sowohl bundes-, landes- und stadtweit stattfinde. Sie erwähne in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit bei konkreten Fällen mit der ADS des Bundes. Aber auch mit anderen kommunalen Antidiskriminierungsstellen und entsprechenden Institutionen gebe es regelmäßige Austauschtreffen. Für 2022 setze man sich das Ziel, die Netzwerkarbeit in Hannover speziell voranzubringen. Das Thema Öffentlichkeitsarbeit sei ebenfalls immer wieder im Fokus. So habe man 2021 einen neuen Flyer in einfacher Sprache herausgebracht, der über die Arbeit der ADS informiere. Für 2022 kämen noch als weitere Schwerpunkte die Zusammenarbeit mit den sogenannten „A-Teams“ hinzu. Die Projektidee sei im Rahmen des WIR 2.0-Prozesses entstanden. Geplant sei eine Peer-to-peer-Beratung in Bildungseinrichtungen als niedrigschwellige Anlaufstelle für Diskriminierungsbetroffene. Ein weiteres Projekt für 2022 sei die Entwicklung eines Methodenkoffers, der anderen Akteur*innen und Institutionen im Diskriminierungsfall zur Verfügung gestellt werden könne. Im Bereich Demokratische Bildung liege der Fokus auf dem Themenfeld Schule, was in den letzten zwei Jahren aufgrund der pandemischen Situation nicht einfach gewesen sei. Man habe es dennoch geschafft, einige Veranstaltungen auch in den letzten Jahren stattfinden zu lassen, wie z.B. „Rathaus Live“, wo es den Besuch eines Politikers oder einer Politikerin gebe, dazu eine Rathausrally und einen anschließenden Ausschussbesuch. Im Rahmen von „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ habe im letzten Jahr unter anderem ein Kinobesuch stattgefunden, den man pädagogisch begleitet habe. Weitere Themen seien der Weltkindertag und Kinderkonferenzen, die sich an Schüler*innen im Grundschulalter richteten. Im Bereich der Arbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und gegen Rechtsextremismus seien die „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ zu nennen, die man zusammen mit Kooperationspartner*innen durchführe. Es habe einen digitalen Stadtrundgang zusammen mit „Decolonize Hannover“ gegeben, den man auch in diesem Jahr wieder in Präsenz stattfinden lassen wolle. Auch in diesem Jahr wolle man mit Veranstaltungen bei den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ im März teilnehmen. Ein weiterer Schwerpunkt sei die „Offensive gegen Antisemitismus“. Dafür stünden Mittel zur Verfügung, die man jährlich vergeben könne. Diese Mittel seien im letzten Jahr zum einen für die Förderung der Dokumentationsstelle „RIAS Niedersachsen“ verwendet worden, zum anderen habe man auch pädagogische Maßnahmen seitens der Amadeu Antonio-Stiftung gefördert. Des Weiteren nenne sie den Expert*innenkreis „Offensive gegen Antisemitismus“, der sich monatlich treffe und der ebenfalls Veranstaltungen im Themenfeld plane. So habe es im Dezember 2021 einen Fachtag zum Thema „Umgang von Polizei und Justiz mit antisemitischen Vorfällen“ gegeben. Auch für 2022 wolle man wieder gemeinsam eine Veranstaltung planen. Als letzter großer Schwerpunkt nenne sie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, in dem Hannover eine Partnerstadt für Demokratie sei. Zusammen mit der Zivilgesellschaft entwickele man Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt. In der aktuellen Förderperiode, die noch bis 2024 gehe, liege der Fokus auf der Arbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Mehrfachdiskriminierungen. Abschließend wolle sie noch anmerken, dass es im Jahr 2021 leider krankheitsbedingt und personell einige Ausfälle gegeben habe. Man bringe derzeit mehr Stabilität in das Sachgebiet und wolle sich 2022 gestärkt mit weiteren Themen beschäftigen, wie anti-schwarzer Rassismus und Gadjé-Rassismus. Im Rahmen des WIR 2.0 werde man sich an der Umsetzung der Maßnahmen und Projekte beteiligen.

Ratsfrau Zahl bedauert, dass Stellen nicht besetzt seien. Sie frage, ob bei der Ausschreibung darauf geachtet werden könne, dass die Stelle von jemandem besetzt werde, die oder der beispielsweise über Migrationshintergrund verfüge. Dies könne sinnvoll sein, da so möglicherweise Probleme eher erkannt werden könnten. Sie würde es zudem begrüßen, wenn die Person, die eingestellt werden, sich anschließend im Ausschuss vorstelle. Sie frage, ob es eine Zusammenarbeit der Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus mit Behörden und der Polizei gebe, um mit Workshops präventiv tätig zu werden. Es gebe Hinweise auf Probleme in diesem Bereich, weshalb eine Präventionsarbeit sinnvoll sein könne.

Frau Anders präzisiert zur Leitung der ADS, dass diese Stelle zurzeit kommissarisch mit einer Person mit voller Stelle besetzt sei. Man habe in der internen Ausschreibung darauf hingewiesen, dass man besonders Personen mit Migrationsgeschichte zur Bewerbung ermuntere und dass die Stadt Vielfalt fördere. Dies werde man auch bei der externen Ausschreibung der Stelle tun. Wenn die Stelle dauerhaft wiederbesetzt sei, könne die entsprechende Person ihre Arbeit nach einer gewissen Einarbeitungszeit gerne im Ausschuss vorstellen. Zur Frage nach der Präventionsarbeit bestätige sie, dass die SDR an Gremien teilnehme, bei denen auch Justiz und Polizei beteiligt seien. Auch gebe es bei der Landeshauptstadt Hannover den Kommunalen Präventionsrat (KPR), an dem Dr. Doering Teilnehmerin sei. Grundsätzlich sei man auch bereit, zusätzliche Workshops anzubieten und in diesem Feld zu vermitteln.

Herr Rinker betont, dass die dargestellte Arbeit sehr wichtig sei. Er wisse, dass zumindest in der Vergangenheit im Feld der Demokratischen Bildung in den Grundschulen in Kooperation mit dem Verein „Politik zum Anfassen“ gearbeitet worden sei. Dies habe er in der vorgelegten Auflistung nicht wiedergefunden, weshalb er nachfrage, ob diese Kooperation weiterbestehe oder ob die Arbeit in den Grundschulen nun anders oder nicht mehr geleistet werde.

Frau Anders erwidert, dass die Arbeit weitergeführt werde. In der Präsentation sei dies unter der Überschrift „Weltkindertag und Kinderkonferenzen“ enthalten gewesen. Beide Programme würden mit dem Verein „Politik zum Anfassen“ und in Kooperation mit dem Fachbereich Schule durchgeführt und richteten sich explizit an Grundschulen. Der Weltkindertag finde jährlich im September statt. In den Kinderkonferenzen würden demokratische Konzepte vom Grundschulalter an eingeübt. Diese Projekte hätten weiterhin Bestand und würden auch im Jahr 2022 fortgeführt.

Ratsherr Harrold fragt zur Kooperation mit der Amadeu Antonio-Stiftung, wie die Zusammenarbeit gewesen sei und wie die Arbeit auf diesen Feldern laufe. Soweit er wisse, habe die Zusammenarbeit bis zum 31.12.2021 bestanden und die Stiftung habe viel Arbeit zu den Themen Antidiskriminierung, Antisemitismus und Rassismus geleistet. Er frage, ob das Sachgebiet von Frau Anders die Arbeit und den Bedarf, den es auf diesen Feldern gebe und der nun durch den Wegfall der Amadeu Antonio-Stiftung quasi liegen bleibe, auffangen könne. Lange Zeit sei diese Einrichtung über das Programm „Ju:an“ vom Bund gefördert worden. Im letzten Jahr sei dann das Land eingesprungen, die Projektförderung sei aber nicht mehr verlängert worden. Seine Frage beziehe sich schwerpunktmäßig auf die Stelle gegen Rechtsextremismus.

Frau Dr. Doering führt aus, dass die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr sehr eng mit der Amadeu Antonio-Stiftung zu verschiedenen Themen zusammengearbeitet habe. Ein Schwerpunkt sei unter anderem „Hate Speech“ gewesen. Sowohl sie selbst als auch Frau Bruns seien bei den Veranstaltungen häufiger vor Ort gewesen. Bei der Beantwortung der Frage, ob die Stadt an dieser Stelle einspringen könne, sei zu bedenken, dass zivilgesellschaftliche Akteur*innen ein Stückweit anders arbeiteten und andere Personengruppen ansprächen. Hier können man sich aber ergänzen. Mit der zur Verfügung stehenden Personaldecke könne man nicht alle Themen abfangen, die andernorts wegfielen. Man habe aber versucht, im Kontext der „Offensive gegen Antisemitismus“ die Finanzierung der Amadeu Antonio-Stiftung vor Ort in Hannover zu unterstützen und werde dies auch weiter tun. Es sei gut, eine solche große Stiftung, die auch bundesweit sehr aktiv sei, in Hannover zu haben. Gleichwohl sei es immer schwierig, wenn die Kommune vor dem Hintergrund einer schwierigen Haushaltslage einspringe, sobald Bund und Land aus der Finanzierung herausgingen.

Ratsfrau Iri unterstreicht den Hinweis von Ratsfrau Zahl, bei der Stellenausschreibung darauf hinzuweisen, dass Menschen mit Migrationshintergrund willkommen seien. Sie frage, ob dies vor dem Hintergrund, dass die Zahlen der Beschäftigten mit Migrationshintergrund bei der Stadtverwaltung bei 14 bis 15 Prozent lägen, tatsächlich so sei. Deshalb habe die SPD zusammen mit den Grünen gesagt, dass man dies so nicht hinnehmen könne und einen Antrag formuliert, dass der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung erhöhen werden solle. Zum anderen werde es in einer der kommenden Ratsversammlungen eine Anfrage geben, wie sich die Fallzahlen bei den gemeldeten Diskriminierungen im letzten Jahr in Hannover entwickelt hätten. In den Jahren 2020 und 2021 hätten die Fallzahlen bei 250 gelegen, sie denke, dass die Dunkelziffer viel höher sei. Sie bitte Frau Anders um deren Einschätzung diesbezüglich. Ergänzen wolle sie, dass im Kommunalen Präventionsrat nicht nur die Verwaltung vertreten sei, sondern auch die Politik durch Bürgermeister Hermann und sie selbst. Das Projekt „A-Team“ werte sie als ein gelungenes Projekt, bei dem junge Menschen, die auch selbst betroffen seien, aktiv seien. Sie begrüße dieses Projekt außerordentlich, weil es über den Gesellschaftsfonds Zusammenleben finanziert werde. Sie glaube, dass es hier zukünftig ein gutes Zusammenspiel mit der Antidiskriminierungsstelle geben werden, um etwas aufzubauen, worauf man seitens der Politik und Verwaltung verweisen könne. Sie freue sich auf die Ergebnisse, die die „A-Teams“ in den Bildungseinrichtungen zusammen mit ihren Altersgenoss*innen erarbeiteten.

Frau Dr. Doering reagiert auf die Anmerkungen von Ratsfrau Iri und weist darauf hin, dass die Frage des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung im WIR 2.0 auftauche. Selbstverständlich achte die Landeshauptstadt Hannover bei Ausschreibungen immer darauf, dass Menschen mit Migrationshintergrund besonders aufgerufen und angesprochen würden. Zu den Antidiskriminierungsanfragen wolle sie darauf hinweisen, dass das AGG eine ganze Bandbreite an Dimensionen abdecke, so dass es sehr schwierig sei, bei den Berater*innen alle Dimensionen wie Geschlecht, sexuelle Identität, Diskriminierung aufgrund von Körpergewicht oder Religion, abzudecken. Es sei schwierig bei einer geringen Anzahl an Mitarbeiter*innen diese Vielfalt der Diskriminierungsdimensionen bei der Einstellung zu berücksichtigen. Daher wünsche sie sich von ihren Mitarbeiter*innen in diesem Bereich ein hohes Maß an Professionalität, damit diese zu allen Dimensionen gut beraten könnten. Sie könne den Wunsch nachvollziehen, hier auch persönlich Betroffene zu haben, da dies den Zugang niedrigschwelliger mache. Sie weise aber auch darauf hin, dass es gerade in ihrem Bereich überdurchschnittlich viele Mitarbeiter*innen mit Migrationsgeschichte gebe. Eine perfekte Ausgewogenheit für alle Dimensionen werde man aber nicht abdecken können, bemühe sich aber darum.


Ratsfrau Zahl regt an, dass es zukünftig interessant wäre, die Auflistung der Diskriminierungsmerkmale zu haben, die angesprochen würden.

Frau Anders stimmt dieser Anregung zu.

Ratsherr Hemeed fragt zur Besetzung der Antidiskriminierungsstelle, wie es dazu gekommen sei, dass derzeit nur eine Stelle kommissarisch besetzt und die zweite Stelle vakant sei.

Frau Dr. Doering sagt, dass es Abgänge gegeben habe, zu denen sie an dieser Stelle nicht sprechen könne, da es sich um Personalentscheidungen handele.

Ratsherr Hemeed fragt, ob dies im Nicht-Öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden könne.

Frau Dr. Doering erklärt, dass dies auch im Nicht-Öffentlichen Teil der Sitzung nicht möglich sei. Es gehe dabei um personalrechtliche Fragestellungen, zu denen man sich in diesem Rahmen als Arbeitgeberin nicht äußern könne.

Stadträtin Bruns bestätigt, dass personalrechtlich und auch aus Gründen des Personenschutzes diese Fragen nicht behandelt werden könnten.


TOP 9.
Aktuelles



Vorsitzender Bürgermeister Hermann schließt die Sitzung um 19:30 Uhr.

Stadträtin Bruns Hannig-Schohaus (für das Protokoll)