Sitzung Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 14.01.2022

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 07.01.2022)
Protokoll (erschienen am 12.02.2022)
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Landeshauptstadt Hannover - 23.022 - Datum 19.01.2022

PROTOKOLL

3. Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am Freitag, 14. Januar 2022,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.23 Uhr

- Die Sitzung fand in hybrider Form statt -
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Hellmann (CDU)
(Ratsherr Homann) (SPD)
Ratsherr Albrecht (CDU) per Videokonferenz
Ratsfrau Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) per Videokonferenz
Ratsfrau Iri (SPD) per Videokonferenz /
für RH Homann
Ratsherr Jeng (CDU)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Kleindienst (SPD) per Videokonferenz
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen) per Videokonferenz
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Herr Karst)
Frau Keller per Videokonferenz
Herr Kues

Grundmandat:
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Keller (AfD)
Ratsherr Machentanz (DIE LINKE.) per Videokonferenz
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt) per Videokonferenz

Verwaltung:
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann (Dez. I)
Frau Rolfes (Dez. V)
Frau de Cassan (OE 23)
Herr Peters (OE 23.1)
Herr Suhr (OE 23.0)
Herr Schikowski (OE 23.03) per Videokonferenz
Frau Zingsheim (OE 23.3) per Videokonferenz
Herr Flohr (OE 23.4) per Videokonferenz
Herr Kirchberg (OE 23.0 Öff)
Herr Bartels (OE 23.022)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls der 2. Sitzung des AWL am 10.12.2021 - öffentlicher Teil

3. Einwohnerinnen-/Einwohnerfragestunde

4. Verlängerung von Maßnahmen des hannoverschen Corona-Stabilitätspakets 2.0
(Drucks. Nr. 2809/2021)

4.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2809/2021 (Verlängerung von Maßnahmen des hannoverschen Corona-Stabilitätspakets 2.0)
(Drucks. Nr. 0080/2022)

4.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2809/2021 (Verlängerung von Maßnahmen des hannoverschen Corona-Stabilitätspakets 2.0)
(Drucks. Nr. 0114/2022)

5. Bericht des Dezernenten - öffentlicher Teil

6. Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Vorsitzender Ratsherr Hellmann eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Eine Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde, über die Vorsitzender Ratsherr Hellmann die Ausschussmitglieder bereits im Vorfeld informiert hatte, wurde einstimmig auf die Tagesordnung genommen.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls der 2. Sitzung des AWL am 10.12.2021 - öffentlicher Teil

Ohne Aussprache einstimmig genehmigt.


TOP 3.
Einwohnerinnen-/Einwohnerfragestunde

Vorsitzender Ratsherr Hellmann verlas hinsichtlich der Durchführung der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde Auszüge aus § 36 der Geschäftsordnung des Rates.

Es werde betont, dass die Fragen an die Verwaltung gerichtet würden und die Politik sich üblicherweise nicht beteilige.

Das Wort werde zunächst an Frau Schindler übergeben, die sich als Gastronomin aus Hannover vorstellte und erklärte, dass die durch Corona ausgelöste gastronomische Krise erst noch bevorstehe und es ohne die Überbrückungshilfen viel schlechter aussähe. Insbesondere inhabergeführte gastronomische Betriebe hätten schon vor der Krise schwierige Bedingungen gehabt, wirtschaftlich arbeiten zu können, was unter anderem an den vielen Auflagen von Stadt und Verwaltung liege.

Es werde um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

- Gibt es städtischerseits den Willen, für gastronomische Betriebe die teils rigiden Vorschriften und Vorgaben flexibler zu gestalten?

- Gibt es die Möglichkeit notwendiger Anpassungen der Öffnungszeiten auf 23 Uhr? Ansonsten befinden sich die Gastronominnen und Gastronomen ab 21 Uhr bereits im Bereich des Verbotenen, wenn Gäste draußen bewirtet werden, was pandemiebedingt die Regel ist.

- Können Sie uns einen Ansprechpartner nennen, der Gastronominnen und Gastronomen bei der Realisierung alternativer Ausbildungsprogramme, die in den letzten Monaten entwickelt worden sind, unterstützt?

Prof. Dr.-Ing. Baumann erwiderte, dass sich die Verwaltung während der Pandemie im Hinblick auf die Vorschriften, auch mit Unterstützung der Politik, sehr flexibel gezeigt habe. Zu nennen seien hier die Regelungen bei Außenaufbauten oder die Gestaltungslösungen beim Weihnachtsmarkt. Auf der anderen Seite gebe es aber auch Vorschriften, an die die Verwaltung gebunden sei und bei denen die Flexibilität ende.

Es werde angeboten, der Verwaltung die konkreten Punkte per Mail zu benennen, damit geprüft werden könne, welche Verordnungen in die Zuständigkeit der Stadt fielen und welche andere Verordnungsgebende beträfen, zu denen dann der Kontakt hergestellt werden könne.

Die Frage der Anpassung der Öffnungszeiten werde an Frau de Cassan weitergegeben, die wiederum an Herrn Flohr verwies.

Herr Flohr führte aus, dass sich die Öffnungszeiten nach dem Gaststättengesetz richteten. Das alte Gesetz habe die Öffnungszeiten für Außenflächen verbindlich vorgegeben, nach dem neuen Gesetz gehe es nur noch um Lärmschutzbelange, was bedeute, dass der Lärmpegel nach der Lärmschutzverordnung um 22.00 Uhr nach unten gefahren werden müsse.


Es gebe bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für Tische und Stühle keine abendzeitliche Begrenzung, da an dieser Stelle nur das Lärmschutzgesetz zu beachten sei, das 22.00 Uhr vorgebe.

Prof. Dr.-Ing. Baumann bezog sich auf die Frage zu neu entwickelten Ausbildungskonzepten und betonte, dass für die Etablierung eines neuen Berufsausbildungsbildes im Wesentlichen die IHK und die Handwerkskammer zuständig seien. Darüber hinaus bilde aber auch die Stadt im Bereich Gastronomie aus – auch über Bedarf, was bedeute, dass ausgebildetes Personal auch in der privaten Gastronomie tätig werden könne. Zu diesem Thema könne ebenfalls gerne Kontakt aufgenommen und ins Detail gegangen werden.

Im Anschluss stellte Frau Leach, Inhaberin der Unschlagbar in Hannover, folgende Fragen:

- Wird die Freistellung der Gebühren für die Außengastronomie bis Ende des Jahres verlängert?

- Gibt es eine Ansprechpartnerin/einen Ansprechpartner für die Gastronomie bzw. kann ein Newsletter ins Intranet eingearbeitet werden, der aktuelle Themen und Verordnungen beinhaltet und aufführt, was die Gastronominnen und Gastronomen, aber auch die Gäste zu beachten haben? Hier wird auch auf das Thema Nachtbürgermeisterin/-bürgermeister Bezug genommen.

- Gibt es Ideen, das Stadtbild wieder attraktiv wirken zu lassen bzw. Bereitschaft, bei Projekten oder Veranstaltungen zu unterstützen und mit der Gastronomie zusammenzuarbeiten?



- Wird es weitere Hilfen von der Stadt Hannover für Gastronominnen/Gastronomen, Solo-Selbstständige und Personen, die aus der Überbrückungshilfe hinausfallen, z.B. Neugründerinnen/-gründer, geben?

Prof. Dr.-Ing. Baumann antwortete, dass es zur ersten Frage einen entsprechenden Tagesordnungspunkt im weiteren Verlauf der Sitzung gebe, der live verfolgt werden könne.

Zur zweiten Frage und dem Bereich Nachtbürgermeisterin/-meister habe es im letzten Jahr eine Anhörung gegeben und das Thema sei bereits in der Dezernentinnen-/Dezernentenrunde der Stadt diskutiert worden. Es dürfe nicht die Erwartung aufkommen, eine Art Sheriff zu installieren, der für Ordnung sorge. Vielmehr gehe es um eine Ansprechpartnerin/einen Ansprechpartner, die/der eine Schnittstelle zur Stadt bilde und bei Bedarf auch Informationen, beispielsweise in Form eines Newsletters, zur Verfügung stelle.

Dazu werde unter der Leitung des Kulturdezernates ein Konzept entwickelt, das anschließend in der Dezernentinnen-/Dezernentenkonferenz vorgestellt werde und gegebenenfalls Arbeitsaufträge nach sich ziehe. Zum Zeitplan könne derzeit keine konkrete Angabe gemacht werden.

Zum Punkt der Attraktivitätssteigerung sei zu sagen, dass der persönliche Eindruck nicht so negativ sei, die Berichterstattung in Teilen aber durchaus ein schlechtes Bild vermittle, was möglicherweise auch die Sehnsucht widerspiegele, die Gastronomie so bald wie möglich normal nutzen zu können, da sie ein wesentliches Element von Lebensfreude und Attraktivität einer Stadtgesellschaft darstelle.

Frau Leach hob hervor, dass die Branche ein Personalproblem habe, der Job aber trotz vieler Arbeitsstunden oftmals Spaß bereite, Kreativität erzeuge und das auch vermittelt werden müsse. Leider würden solche Aspekte viel zu oft von negativen Nachrichten überdeckt, dem entgegengewirkt werden müsse, da viele Gastronominnen und Gastronomen ihre Arbeit und die Stadt liebten.

Prof. Dr.-Ing. Baumann bezeichnete die Aussagen als sehr hilfreich und hielt es für wichtig, den Nachwuchs im Blick zu behalten und die positiven Aspekte hervorzuheben. Es sei zu hoffen, dass bezüglich Corona die endemische Phase zeitnah einsetze und die Gastronomie wieder durchstarten könne. Es werde ein Dialog mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Wirtschaft angeregt, für den mit Sicherheit auch Frau Ritschel als zukünftige Dezernentin zur Verfügung stehen werde.

Eine angeschlagene Gastronomie führe zur mangelnden Attraktivität einer Stadt und es müsse verhindert werden, dass am Ende nur wenige Gastronomiebetriebe übrigblieben, die dann überlaufen wären und mit Personalmangel zu kämpfen hätten.

Zur Frage städtischer Hilfen werde das Wort an Frau de Cassan gegeben, die ausführte, dass die im vorletzten Jahr aufgelegte Corona-Soforthilfe ein einmaliger Kraftakt gewesen sei, der kein zweites Mal gestemmt werden könne. Die Hilfe sei damals vor dem Hintergrund entstanden, dass das System der staatlichen Hilfen von Bund und Ländern mühsam in Gang gekommen sei. Mittlerweile gebe es viele verschiedene Programme, die auch Lücken aufwiesen, was aber aufgrund der Haushaltslage von der Stadt nicht kompensiert werden könne.

Prof. Dr.-Ing. Baumann ergänzte, dass die Gesprächsangebote offen formuliert seien und es seitens der Stadt für Dialog, Konzeption und Unterstützung viele offene Ohren gebe, finanzielle Hilfen aus dem städtischen Haushalt die Leistungsfähigkeit der Stadt Hannover aber übersteigen würden.

Als laufendes Projekt, das auch Gastronomie und Handel einbeziehe, sei der Innenstadtdialog zu nennen, zu dem es bereits einige Termine gegeben habe und wo sich auch zukünftig in diversen Foren und Formaten eingebracht werden könne.

Herr Kues regte an, bei der Fülle der Programme und unterschiedlichen Richtlinien eine feste Ansprechpartnerin/einen festen Ansprechpartner zu installieren, die/der Gastronominnen/Gastronomen berate, die Programme aufarbeite und die Antragstellerinnen/-steller durch den Programmdschungel führe.

Frau de Cassan konnte den Wunsch angesichts der Komplexität der Förderprogramme nachvollziehen, aber die Aufgabe, die Programme so zu gestalten, dass sie für die Zielgruppen erfüllbar seien, obliege den Hauptfördermittelgebern – in Niedersachsen der NBank. Da es eine Vielzahl von Branchen gebe, sei eine Betreuung durch eine oder mehrere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Stadtverwaltung nicht leistbar.

Es könne sich aber dafür eingesetzt werden, dass die Programme von den Fördermittelgebenden so gestaltet würden, dass sie erreichbar, weniger kompliziert und mit niedrigen Hürden versehen seien.

Vorsitzender Ratsherr Hellmann schloss die Einwohnerinnen-/Einwohnerfragestunde um 14.35 Uhr.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 4.
Verlängerung von Maßnahmen des hannoverschen Corona-Stabilitätspakets 2.0
(Drucks. Nr. 2809/2021)

Ratsherr Spiegelhauer erklärte, dass mit der vorliegenden Drucksache die Maßnahmen des Corona-Stabilitätspakets fortgeschrieben würden, was ein Ergebnis der politischen Initiative sei und von der SPD-Fraktion begrüßt werde.

Es werde in Erinnerung gerufen, dass die Koalition aus Grünen und SPD im Dezember im Verwaltungsausschuss einen entsprechenden Antrag beschlossen habe, auf dessen Basis die Verwaltung diese Drucksache beachtlich schnell noch vor Weihnachten vorgelegt habe. Der Vorschlag, die Maßnahmen vor allen Dingen für die Gastronomie zu verlängern, sei die richtige Fokussierung.

Neben dem Veranstaltungswesen, der Hotellerie und vielen anderen Bereichen leide die Gastronomie besonders unter der Corona-Pandemie. Diesem Bereich müsse sich im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten zugewandt werden, da der Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren, aber auch die Möglichkeiten der Gestaltung von Außenbereichen und Überdachungen sehr wichtig seien.


Auf Basis dieses Antrages müsse noch einmal deutlich gesagt werden, dass die Maßnahmen nicht vom Himmel gefallen seien, sondern ein klarer politischer Auftrag der damaligen Ampelkoalition dahinterstehe. Auch die Verlängerung beruhe auf einem Auftrag der Koalition an die Verwaltung, hier erneut aktiv zu werden und städtische Unterstützungsleistungen zu erbringen.

Allerdings habe die Vergangenheit gezeigt, dass es in der Pandemie sinnvoll sei, auf Sicht zu fahren und überschaubare Zeiträume im Blick zu behalten. Die Entwicklung bis zum Jahresende sei schwer einzuschätzen und es bestehe die Hoffnung, ab dem Frühjahr wieder in ein normales Fahrwasser zu gelangen und dann auch die gastronomischen Bereiche wieder in gewünschter Form nutzen zu können.

Für die SPD stelle die Verlängerung für ein halbes Jahr die richtige Entscheidung dar, wobei bei negativer Entwicklung der Situation nicht ausgeschlossen werde, eine weitere Verlängerung zu diskutieren. Somit bedeute eine Ablehnung des CDU-Antrages keine grundsätzliche Absage an eine Verlängerung bis zum Jahresende, sondern sie sei mit der Hoffnung verbunden, dass sich die Situation verbessere und das wirtschaftliche Leben wieder so aufblühe, wie es sich alle wünschten.

Zum zweiten Antrag sei zu sagen, dass eine Ausdehnung auf den für die Stadtgesellschaft wichtigen Kultur- und Sportbereich aus Gründen der derzeitigen Haushaltssituation leider nicht möglich sei. Ein Defizit von 150 Mio. € und die noch nicht final absehbaren Folgen der Pandemie führten dazu, sich auf den Kernbereich Gastronomie fokussieren zu müssen.

Nach Aussage der Verwaltung im letzten Finanzausschuss seien für den Kultur- und Sportbereich noch keine Finanz- und Handlungsbedarfe aufgelaufen. Sollte es dazu Änderungen geben, bestehe im Rahmen der Haushaltsvorgaben und der Verantwortung vor den Steuerzahlenden aber Gesprächsbereitschaft. Es werde sich gefreut, wenn die heute vorliegende Drucksache beschlossen werde und damit für das nächste halbe Jahr und eventuell auch noch darüber hinaus Unterstützung geleistet werden könne.

Ratsherr Jeng legte dar, dass die CDU die Verlängerung der Maßnahmen des hannoverschen Corona-Stabilitätspaketes selbstverständlich begrüße, aber der Meinung sei, dieses mit zwei Änderungsanträgen konkretisieren zu müssen. Neben der Gastronomie müsse auch der Bereich Kultur und Sport stärker unterstützt werden, da Sportvereine, aber auch Organisatoren von Kulturveranstaltungen existenzielle Probleme hätten und durch den Einsatz von Haushaltsresten und den Verzicht auf Sondernutzungsgebühren entlastet werden müssten.

Bei dem Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren müsse berücksichtigt werden, dass die Außengastronomie in der Regel dann stattfinde, wenn es warm sei und daher müsse, auch um ein Signal an die Gastronominnen und Gastronomen zu senden, für eine Planungssicherheit bis zum Jahresende auf die Gebühren verzichtet und das Aufstellen von Zelten, Pavillons und sonstiger verkehrs- sowie standsicherer Überdachungen für die Außengastronomie entsprechend lange gestattet werden.

Der Problematik und der großen Schwierigkeiten in der Gastronomie müsse sich angenommen werden und sei es auch nur durch einen konstruktiven Änderungsantrag der anderen Fraktionen, wenn dem der CDU nicht gefolgt werden wolle. Im zweiten Änderungsantrag sei in Absprache mit der Verwaltung auf einen Satz, der den Verzicht auf sonstige Gebühren beinhaltet habe, verzichtet worden, da darunter auch Abwassergebühren o.ä. hätten verstanden werden können.

Insgesamt werde darum gebeten, jetzt konstruktiv zu versuchen, die Situation für Kulturschaffende, Sportvereine sowie Gastronominnen und Gastronomen zu verbessern.

Ratsherr Machentanz unterstrich, dass die Linke die Maßnahmen des Corona-Stabilitätspaketes von Anfang an unterstützt habe und der Verwaltung für die vorliegende Drucksache gedankt werde. Die Ergänzungen der CDU seien aber gut und notwendig, da die Langzeitfolgen für den Kultur- und Sportbereich katastrophal seien und weitere Hilfe gebraucht werde. Die Gastronomie mache ihr Hauptgeschäft im Sommer und die wenigen Einnahmen, die es in letzter Zeit gegeben habe, müssten in dieser Zeit wettgemacht werden. Daher sei eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres oder zumindest Ende Oktober sehr wichtig.

Ratsherr Döring bezeichnete es als vernünftig, mit der vorgelegten Drucksache zunächst einmal der Gastronomie weitere Planungssicherheit zu geben, wobei die FDP-Fraktion durchaus Sympathie dafür habe, den Planungshorizont auf das gesamte Jahr zu erweitern.

Die Höhe und Art der Investitionen für die Gestaltung der Außengastronomie mit Mobiliar, Versorgungsanschlüssen und Beschattungen seien auch davon abhängig, ob ab dem 01.06.2022 Gebühren gezahlt werden müssten und somit gebe es gute Gründe, dem Änderungsantrag zuzustimmen.

Bei der Erweiterung auf Kunst und Kultur bestehe Skepsis, weil auch die eigene Erfahrung als Vorsitzender eines Fördervereins im Kulturbereich gezeigt habe, dass es durchaus Unterschiede der Lage gebe und für viele Institutionen keine existenzielle Gefahr bestehe, da die Sponsorinnen und Sponsoren treu und verständnisvoll seien.

Auch bei den Sportvereinen werde eine sehr unterschiedliche Schilderung der Lage wahrgenommen, so dass eine Konzentration auf das Gastgewerbe vernünftig erscheine, weil dort ein dauerhafter Verlust der Strukturen drohe und das Personalproblem – das habe auch die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde gezeigt – erheblich sei. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten die Branche vermutlich dauerhaft verlassen und dies werde sich auch nach der Pandemie und bei normalem Gästebesuch voraussichtlich nicht ändern. Daher bedürfe es einer Planungssicherheit, was durch die Drucksache im Ansatz möglich werde, aber noch viel besser erfolgen könne, wenn dem Änderungsantrag der Union zugestimmt werde.

Ratsfrau Zahl hielt den Änderungsantrag der CDU für zustimmungsfähig, da sich die Kulturlandschaft ansonsten noch weiter zurückziehen würde. Erst kürzlich sei in der aktuellen Stunde im Rat über den schlechten Ruf Hannovers diskutiert worden, der bestimmt nicht besser werde, wenn dem Kulturbereich Hilfe verwehrt werde. Ein weiterer Gebührenerlass für die Gastronomie sei selbstverständlich zu befürworten.

Frau de Cassan bezog sich auf den Änderungsantrag der CDU und das genannte Volumen von 540.000,00 € pro Jahr. Es sei nur schwer möglich, die tatsächliche Summe entgangener Gebühren zu beziffern, da es im Bezugsjahr 2019 880.000,00 € gewesen seien. Diese Summe sei jedoch nicht in jedem Monat gleich hoch angefallen, sondern in den ersten Monaten kleiner und in der zweiten Jahreshälfte größer gewesen. In der Drucksache der Verwaltung sei der Mai 2019 als Bezugsmonat angesetzt worden, was aber bedeute, dass der Betrag höher sei als geteilt durch fünf x 12 und dadurch deutlich werde, um welches Volumen es wirklich gehe. Wie bei jedem Gebührenverzicht werde das Geld im Haushalt fehlen und dazu führen, dass gesamtstädtisch weniger geleistet bzw. investiert werden könne.


Ratsherr Keller hielt es für wichtig, den Gastronominnen und Gastronomen eine Planungssicherheit bis Jahresende zu geben, um die entsprechenden Anschaffungen zu ermöglichen und das Sommergeschäft vernünftig vorbereiten zu können. Eine Ausdehnung auf die Sportvereine werde ebenfalls als sinnvoll erachtet, da dies ein Baustein sein könne, den Mitgliederschwund zu kompensieren.

Ratsherr Steiner sprach sich dafür aus, über weitere Verlängerungen angesichts der dramatischen Haushaltslage erst Mitte des Jahres zu entscheiden. Hinsichtlich des Sport- und Kulturbereichs könne gesagt werden, dass es zu den von der Verwaltung angefragten Bedarfen keine Rückmeldungen gegeben und der Finanzausschuss einer Ausweitung dementsprechend nicht zugestimmt habe. Zunächst sollte auf Sicht gefahren und das Thema im Zweifelsfall noch einmal Mitte des Jahres betrachtet werden.

Ratsherr Albrecht vertrat die Meinung, dass von der SPD und den Grünen in der heutigen Diskussion viel heiße Luft gekommen sei und es ein Schlag ins Gesicht der Gastronominnen und Gastronomen sei, eine dringend notwendige Verlängerung des Gebührenverzichts bis zum Ende des Jahres zu verweigern.

Des Weiteren sei die Begründung im Ursprungsantrag zu Sport und Kultur nicht nachvollziehbar, da nur große Vereine und kulturelle Institutionen gefragt worden seien, die anscheinend mittlerweile ganz gut über die Runden kämen. Völlig ausgeklammert worden seien aber die vielen Menschen, die inzwischen aufgegeben hätten, nach Fördermöglichkeiten zu suchen und Anträge zu stellen.


Auch bei den Sportvereinen gebe es nicht nur organisatorische Probleme, sondern auch finanzielle, denen mit Hilfe von Politik und Stadt begegnet werden müsse.

Ratsherr Jeng bedankte sich für die engagierte Diskussion und die Unterstützung für die Anträge. Auf Sicht zu fahren, sei grundsätzlich richtig, aber im Hinblick auf den Haushalt müsse gesagt werden, dass über diesen in den kommenden Jahren immer wieder beraten werden könne, aber für viele Gastronominnen und Gastronomen ohne weitere und langfristigere Hilfe und Planungssicherheit möglicherweise demnächst nur eine Schließung infrage komme.

Für den Fall, dass die Mehrheitsfraktionen doch noch die Richtigkeit der Änderungsanträge bemerkten, aber nicht zustimmen könnten, weil sie von der CDU kämen, würde sich auch über die Stellung entsprechender eigener Anträge gefreut.

Einstimmig beschlossen.


TOP 4.1.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2809/2021 (Verlängerung von Maßnahmen des hannoverschen Corona-Stabilitätspakets 2.0)
(Drucks. Nr. 0080/2022)

Mit 3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt.




TOP 4.2.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2809/2021 (Verlängerung von Maßnahmen des hannoverschen Corona-Stabilitätspakets 2.0)
(Drucks. Nr. 0114/2022)

Mit 3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt.




TOP 5.
Bericht des Dezernenten - öffentlicher Teil

Keine Punkte.


TOP 6.
Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil

Keine Punkte.

Vorsitzender Ratsherr Hellmann schloss die Sitzung um 15.23 Uhr.

gez. Prof. Dr.-Ing. Baumann gez. Bartels