Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 15.12.2021

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 03.12.2021)
Protokoll (erschienen am 23.02.2022)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.07.BRB - Datum 18.01.2022

PROTOKOLL

2. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
am Mittwoch, 15. Dezember 2021,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.26 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Meese (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD) 18.30 - 20.05 Uhr
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
Bezirksratsfrau Bek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Beszon (DIE LINKE./DIE PARTEI)
Bezirksratsherr Bloch (FDP)
Bezirksratsfrau Bokah Tamejani (digital) (DIE LINKE./DIE PARTEI)
Bezirksratsfrau Büsel (digital) (SPD)
Bezirksratsherr Gertz (SPD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hüsemann (digital) (SPD)
Bezirksratsherr Jeng (digital) (CDU)
Bezirksratsfrau Kahmann (digital) (CDU)
Bezirksratsherr Kluck (digital) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Münch (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Scholz (digital) (CDU)
Bezirksratsherr Schwertmann (digital) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Taplick (SPD)
Bezirksratsherr Wartenberg (digital) (CDU)
(Bezirksratsfrau Wieking) (FDP)
Bezirksratsherr Dr. Wulf (digital) (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Allerheiligen) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Carl (digital) (SPD) 19.42 - 20.26 Uhr
(Ratsherr Engelke) (FDP)
(Ratsherr Hermann) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Killinger) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Zingler) (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Frau Groenigk
Frau Lahde-Fiedler
Frau Mahner
Herr Bertram
Herr Selig

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung von Mitgliedern des Bezirksrates

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.11.2021

4. A N H Ö R U N G gem. § 35 + 31 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: „Anhörung PK Südstadt zu Kriminalitätsdaten 2019 und 2020“
Eingeladen sind: Vertreter*innen des Polizeikommissariats Südstadt

5. Einwohner*innenfragestunde

6. E N T S C H E I D U N G E N

6.1. Vorsitz im Integrationsbeirat
(Drucks. Nr. 15-2660/2021)

6.2. Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2631/2021)

6.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 67, 9. Änderung
Grundschule Kestnerstraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-2664/2021 mit 3 Anlagen)

6.3.1. Änderungsantrag zu TOP 6.3 – Beschlussdrucksache 2664/2021 mit 3 Anlagen , hier zu Anlage 2, Bebauungsplan Grundschule Kestnerstraße
(Drucks. Nr. 15-2778/2021)

6.4. Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Postsportverein Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-2665/2021)

6.5. Grundschule Tiefenriede, Aufstellung von zwei mobilen Raumeinheiten
(Drucks. Nr. 15-2691/2021 mit 3 Anlagen)

7. A N H Ö R U N G E N

7.1. IGS Südstadt, Errichtung einer Modulanlage für die Sekundarstufe II
(Drucks. Nr. 2671/2021 mit 3 Anlagen)

8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Infektionsschutzampeln in Grundschulen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2525/2021)

8.1.2. 96-Museum im alten Stadtarchivgebäude oder in der alten Feuerwache 3?
(Drucks. Nr. 15-2561/2021)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Ampelschaltungen bei rechtsabbiegenden Autos
(Drucks. Nr. 15-2635/2021)

8.3. der FDP-Fraktion

8.3.1. KFZ-Kennzeichen/Halterabfrage Bewohner*innenparzonen
(Drucks. Nr. 15-2673/2021)

8.3.2. Genehmigung von Halteverboten
(Drucks. Nr. 15-2674/2021)

8.4. der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

8.4.1. Zukunft der Feuerwache 3 in der Jordanstraße
(Drucks. Nr. 15-2686/2021)

8.4.2. Grunderneuerung Am Südbahnhof
(Drucks. Nr. 15-2688/2021)

9. A N T R Ä G E

9.1. Interfraktionell

9.1.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2661/2021)

9.2. Gemeinsame Anträge von Bündnis90/Die Grünen und SPD

9.2.1. Ampelschaltungen für Fußgänger*innen optimieren
(Drucks. Nr. 15-2693/2021)

9.2.2. Bushaltestellenwerbung Bahnhof Bismarckstraße entfernen bzw. verschieben
(Drucks. Nr. 15-2698/2021)

9.2.3. Sichtbeziehungen für Schulwegsicherheit verbessern
(Drucks. Nr. 15-2699/2021)

9.2.4. Fußwege vor Falschparkern sichern - An der Tiefenriede/Engelhardstraße
(Drucks. Nr. 15-2700/2021)

9.2.5. Absperrpfosten Stresemannalle / Bertha-von-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-2701/2021)

9.2.6. Sitzgelegeheit auf dem Rodelberg im LSG „Alte Bult”
(Drucks. Nr. 15-2702/2021)

10. Informationen über Bauvorhaben

11. Bericht des Stadtbezirksmanagements


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Meese eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Der Bezirksrat gedachte mit einer Schweigeminute dem 80. Jahrestag der Deportation jüdischer Menschen.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

- TOP 6.4 wird in die SPD-Fraktion gezogen
- TOP 9.2.3. wird in die FDP-Fraktion gezogen
- TOP 9.2.4. wird in die FDP-Fraktion gezogen
- TOP 9.2.5. wird zurückgezogen
- TOP 10 wird abgesetzt
- TOP 11 wird abgesetzt
- TOP 13 wird abgesetzt
- Die Anfragen werden schriftlich beantwortet
- Antwort zu TOP 8.3.1. wird nachgereicht

Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Verpflichtung von Mitgliedern des Bezirksrates
Bezirksratsherr Jesse Jeng wurde online verpflichtet.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 17.11.2021
Einstimmig


TOP 4.
A N H Ö R U N G gem. § 35 + 31 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: „Anhörung PK Südstadt zu Kriminalitätsdaten 2019 und 2020“
Eingeladen sind: Vertreter*innen des Polizeikommissariats Südstadt

Herr Woite und Herr Wollburg vom Polizeikommissariat Südstadt erläuterten anhand einer Präsentation (Anlage 1) die Zuständigkeiten des Polizeikommissariats und die Kriminalitätsstatistik der vergangenen Jahre.

Aus dem Bezirksrat kamen Nachfragen, die wie folgt beantwortet wurden:
  • Die 80% der Raubtaten begründen sich auf etwa 11-13 Tausend Taten, von denen 9-10 Tausend aufgeklärt wurden.
  • Das Präventionsteam wird 2022 sowohl zivil, als auch uniformiert an Brennpunkten im Stadtbezirk (z.B. Hoppenstedtwiese) im Einsatz sein. Dies war 2021 pandemiebedingt nicht immer möglich.
  • Das Maschseeufer fällt in die Zuständigkeit des PK Limmer.
  • Raubtaten sind Diebstähle mit Gewaltanwendung oder -androhung.
  • Viele Taten haben abseits der Hoppenstedtwiese stattgefunden, sind aber auf Besuche auf dieser zurückzuführen.
  • Die Brandserie, die es gegeben hat wurde durch den zentralen Kriminaldienst bearbeitet, der Täter wurde gefasst.
  • Corona basierte Demonstrationen werden zentral von der Polizeiinspektion für gesamt Hannover bearbeitet und man stelle hierfür auch Kräfte zur Verfügung. Im Stadtbezirk selbst gebe es bisher keine Schwerpunkte diesbezüglich.
  • Bei zu lautem Lärmpegel werden die Kolleg*innen entsprechend reagieren.
  • Man werde nicht immer vor Ort sein, aber an den Wochenenden die überwiegende Zeit.
  • Die Verkehrsunfallzahlen sind zurückgegangen.
  • Auf dem Wochenmarkt auf dem Stephansplatz sei man präsent, bekomme aber auch nicht alles mit. Konkrete Fälle von Raub waren den Kollegen des PK in diesem Zusammenhang nicht präsent.Über den Stadtbezirk hinausgehende Taten seien dabei schwer nachverfolgbar.
  • Verkehrsunfallfluchten werden zu etwa 50% aufgeklärt.
  • Der Migrationshintergrund von Täter*innen und Opfern wird nicht statistisch erhoben. Man kann aber in etwa sagen, dass dieser Anteil dem des Anteils an der Bevölkerung entspricht. Fremdenfeindlich motivierte Taten werden zentral bearbeitet.
  • Allgemeine Ordnungswidrigkeiten werden bei der Stadt bearbeitet, Verkehrsordnungswidrigkeiten aber bei der Polizei.
  • Einen hohen Anteil an den Verkehrsordnungswidrigkeiten machen die Fahrten mit E-Scootern aus, z.B. unter Alkohol. Für diese gilt wie bei Kraftfahrzeugen die Promillegrenze von 1,1 und nicht wie bei Fahrrädern von 1,6 bis zum Führerscheinentzug.
  • Einsätze wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnungen machen sich im Arbeitsalltag bemerkbar, sind aber häufig begleitend zu anderen Delikten.
  • Diebstähle von Portemonais in Supermärkten passieren immer wieder, sind aber keine Schwerpunkte.



TOP 5.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Bürger sprach die neuinstallierten Fahrradbügel am Bertha-von-Suttner-Platz an. Die jetzige Aufstellung verhindere das Parken von Kraftfahrzeugen.
Bezirksbürgermeister Meese ging auf ein Schreiben des Herren ein, in dessen Antwort des Fachbereichs Tiefbau unter anderem enthalten sei, dass ein Parkschild versetzt werden soll und dass die Wegnahme der Blumenkübel der Wille des Grundstückseigentümers ("Spar- und Bauverein") sei.


TOP 6.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 6.1.
Vorsitz im Integrationsbeirat
(Drucks. Nr. 15-2660/2021)

Bezirksratsherr Taplick bedankte sich für die langjährige Arbeit von Bezirksbürgermeister Meese als Vorsitzender des Integrationsbeirates und stellte sich kurz vor. Er wolle die gesamtgesellschaftliche Aufgabe Integration vor Ort helfen mit Leben zu füllen. Er freue sich auf die neue Aufgabe.Vor allem in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur wolle er als Moderator und Ansprechpartner aktiv werden.

Antrag,

Bezirksratsherr Lukas Taplick (SPD) wird zum Vorsitzenden des Integrationsbeirates Südstadt-Bult gewählt.

Einstimmig


TOP 6.2.
Zuwendung auf Vorschlag des Integrationsbeirates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2631/2021)

Bezirksratsherr Bloch fragte nach, warum die Altersgrenze der Kinder und Jugendlichen auf 18 Jahre festgelegt habe.
Bezirksbürgermeister Meese antwortete, dass dies der Zahl der Empfänger*innen und der Gesamtsumme der möglichen Bezuschussung geschuldet sei.

Antrag,
  1. Empfänger: Flüchtlingswohnheime im Stadtbezirk Südstadt-Bult
Zuwendungsbetrag: bis zu 2.800,00 €
Verwendungszweck: Weihnachtsgeschenke für Flüchtlingskinder
(112 Kinder unter 18 Jahre mit je 25,-€)

Einstimmig


TOP 6.3.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 67, 9. Änderung
Grundschule Kestnerstraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-2664/2021 mit 3 Anlagen)

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 67, 9. Änderung "Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf – Schule" entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.



Mit den Änderungen aus DS 15-2778/2021 einstimmig angenommen.

TOP 6.3.1.

Änderungsantrag zu TOP 6.3 – Beschlussdrucksache 2664/2021 mit 3 Anlagen , hier zu Anlage 2, Bebauungsplan Grundschule Kestnerstraße

(Drucks. Nr. 15-2778/2021)

Antrag


Die Verwaltung wird gebeten, die o.g. Drucksache, in der ein Beschluss zur frühzeitigen


Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst werden soll, die aber auch schon Ausführungen in der
Anlage 2 enthält, in den Punkten, die die Sanierung des Schulhofes der Grundschule
Kestnerstrasse und die Aufstellung von Fahrradabstellplätzen betreffen, dahingehend zu
ändern, dass

1. die in der Anlage 2 unter Punkt 4.2.1 Ruhender Verkehr aufgeführten
Fahrradabstellplätzen nicht nur Stellflächen für Fahrräder, sondern auch für Roller
geeignete Fahrradbügel enthalten.

2. die in der Anlage 2 unter Punkt 5.3 Boden angesprochene fast vollständige erneute
Versiegelung des Schulhofs nach vorhergegangenen Aufbrechen der Fläche und
Entsorgung des Schutts neu geplant und Alternativen zur geplanten Versiegelung
installiert werden.

Einstimmig


TOP 6.4.
Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Postsportverein Hannover e.V.
(Drucks. Nr. 15-2665/2021)

Antrag,

zu beschließen, dem Postsportverein Hannover e.V. (Post SV) für den Neubau von zwei Padel Tennisplätzen auf dem Vereinsgelände Bischofsholer Damm 121 eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von bis zu

79.500,00 €

zu bewilligen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 6.5.
Grundschule Tiefenriede, Aufstellung von zwei mobilen Raumeinheiten
(Drucks. Nr. 15-2691/2021 mit 3 Anlagen)

Aus dem Bezirksrat gab es folgende Anmerkungen und Fragen:
  • Im Schulentwicklungsplan steht, dass in der Südstadt ausreichend Schulkapazitäten vorhanden seien, deshalb verstehe man nicht, warum nun 2 Schulcontainer für etwa 400 T€ aufgestellt werden sollen.
  • Betroffen sei aber seit 2014 nur die GS Tiefenriede und nicht alle Schulen.
  • In der Schulorganisationsverordnung steht, dass eine Grundschule maximal 4-zügig sein darf und dass die Klassenstärke nur bis 24 sein soll. Das bedeutet, dass eine GS max. 384 Schüler*innen haben soll. Die GS Tiefenriede habe aber bereits jetzt über 400, Tendenz steigend. In anderen Schulen gebe es aber noch freie Kapazitäten, so steht es im Schulentwicklungsplan.
  • Selbst wenn Familien eine Wahlmöglichkeit haben und die Kinder sich in der GS Tiefenriede wohlfühlen, dürfe eine Aufnahme nur bis zur Kapazitätsgrenze erfolgen.
  • Leider würden auch nicht die Zuschnitte der Schulbezirke überdacht werden.
  • Auch die notwendigen Räume für den Ganztagsbetrieb würden nicht berücksichtigt werden.
  • Die Verwaltung müsste ihre Pläne auch in regelmäßigen Abständen überprüfen. Es seien bereits über 5 Jahre vergangen und die Entwicklung gehe weiter.
  • Man wünsche sich eine Perspektive gezeigt zu bekommen.

Frau Mahner und Herr Bertram vom Fachbereich Schule antworteten dazu:
  • Bereits im Jahr 2015 gab es eine Drucksache zur Neuordnung der Schuleinzugbereiche. Der Verwaltungsentwurf sah anders aus, als der spätere Beschluss der Politik. Man wollte damals die GS Tiefenriede entlasten. Jetzt habe man den politischen Willen umzusetzen.
  • Das geplante Aufstellen der Container sei in enger Abstimmung mit der Schulleitung erfolgt. Diese sei froh diese mobilen Raumeinheiten zu bekommen.
  • Die Eltern hätten nach dem politischen Beschluss Wahlfreiheit, da es einen gemeinsamen Schulbezirk gebe. Man habe keine rechtliche Handhabe, um Eltern zu zwingen ihr Kind in einer anderen Schule anzumelden.
  • Eine vorübergehende Überschreitung der Kapazitätsgrenzen sei zulässig, da sie aus dem eigenen Schuleinzugsbereich käme.
  • Eltern entschieden sich auch bewusst für eine Ganztagsschule, die z.B. die GS Kestnerstraße noch nicht sei. Dies sei aber in Planung.
  • Man sei natürlich an der Thematik der Planung der besseren Verteilung der Schüler*innen und der Planung eines Rechtsanspruches der Teilnahme am Ganztagsschulbetrieb dran.
  • Die mobilen Raumeinheiten werden erstmal für 2 Jahre geplant und vor Ablauf dieses Zeitraumes wird geprüft, ob eine Verlängerung nötig ist.


Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Aufstellung mobiler Raumeinheiten zur Unterrichtsversorgung an der Grundschule Tiefenriede in Höhe von 300.000 € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 52.250 €,
sowie
2. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.
9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 7.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
IGS Südstadt, Errichtung einer Modulanlage für die Sekundarstufe II
(Drucks. Nr. 2671/2021 mit 3 Anlagen)


Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Aufstellung mobiler Raumeinheiten zur Unterrichtsversorgung für die Sekundarstufe II der IGS Südstadt in Höhe von 2.170.000 € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 308.000 €
sowie
2. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Einstimmig

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Infektionsschutzampeln in Grundschulen im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2525/2021)
Seit Anfang November wurden im Rahmen eines Modellversuchs
insgesamt 119 Infektionsschutzampeln installiert. Die
Infektionsschutzampeln bieten eine genauere und individuellere
Auswertung der Raumluft als herkömmliche CO2-Ampeln und ermöglichen
so, die Lüftungsintervalle passgenauer zu steuern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. An welchen Schulen im Stadtbezirk wurden wie viele
Infektionsschutzampeln installiert?

2. Welche Maßnahmen erfolgen auf die jeweiligen Auswertungen der
Raumluft?

3. Für welchen Zeitraum ist die Durchführung des Modellversuches an
der jeweiligen Schule vorgesehen?


Zu Frage 1: Der Schulträger LHH testet im Rahmen eines Feldversuchs an vier von 60 Grundschulstandorten den Einsatz von Infektionsschutzampeln der Fa. Fabmaker in Kooperation mit der TU Braunschweig. Aufgrund der technischen Voraussetzungen wurden die Primarstufe der IGS Roderbruch, Grundschule Am Welfenplatz, Grundschule Mühlenweg und Grundschule Egestorffschule ausgesucht. Somit ist keine Schule im Stadtbezirk Südstadt-Bult bisher einbezogen.
Zu Frage 2: Die Erhobenendaten werden von der Fa. Fabmaker digital ausgewertet und bilden die Grundlage, ob und wann die Infektionsschutzampel im Klassenraum grün (Raumluft erfordert kein Lüften, gelb (es kann zur Verbesserung der Raumluft gelüftet werden) oder rot (es ist zu lüften) anzeigt. Je nach Farbe der Ampel ist entsprechend zum Lüften vorzugehen. Auswertungen der Daten darüberhinaus können erst mittelfristig im Rahmen der Evalution vorgenommen werden.
Zu Frage 3: An allen vier Standorten ist ein Zeitraum von vier Monaten für den Versuch vorgesehen. Die Installationen wurden in der 46. KW vorgenommen.

TOP 8.1.2.
96-Museum im alten Stadtarchivgebäude oder in der alten Feuerwache 3?
(Drucks. Nr. 15-2561/2021)

Nach Fertigstellung des Neubaus wird das Stadtarchiv wegen Platzmangels aus seinen angestammten Räumlichkeiten am Bokemahle 14-16 in der Südstadt ausziehen.

Das Archiv des Hannover 96 e.V. hat momentan keine Räumlichkeiten für eine Ausstellung seiner Exponate. Nach Medienberichten könnte sich der Verein mittelfristig die Eröffnung eines Museums für die Exponate vorstellen.
Die Räumlichkeiten des Stadtarchivs müssten ja eigentlich den Anforderungen von Hannover 96 an ein Archiv genügen.
Für eine eventuelles Vereinsmuseum sollten die Räumlichkeiten auch Platz bieten, zumal auch jetzt schon Besucherverkehr im Stadtarchiv stattfindet. Zudem wäre es praktisch, wenn Vereinsarchiv und Vereinsmuseum in einem Gebäude untergebracht wären.
Das Gebäude am Bokemahle liegt zudem recht zentral und ist gut durch den ÖPNV erschlossen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wäre es (bau-)rechtlich und praktisch möglich, dass Hannover 96 den alten Stadtarchivstandort ganz oder teilweise für ein Archiv und/oder Museum übernimmt (auf Kauf- oder Mietbasis)?
2. Wird die Stadt Hannover Gespräche mit Hannover 96 aufnehmen, um die gegenseitigen Vorstellungen zu diesem Projekt zu sondieren?
Gibt es noch andere Gebäude im Stadtbezirk Südstadt-Bult in dem ein solches Hannover 96 Archiv oder Museum einziehen könnte – z.B. die alte Feuerwache 3 in der Jordanstraße?

Zu 1
Nach dem Umzug des Stadtarchivs ist eine Vermarktung nach Preis oder als Konzeptvergabe (letzteres würde die Chancen von Hannover 96 ggf. erhöhen) des Standortes vorgesehen. Auch Hannover 96 könnte sich natürlich um den Kauf des Gebäudes bewerben. Zur (Um-)Nutzung des Gebäudes ist nach dem Erwerb ein entsprechender Antrag an die Bauaufsichtsbehörde erforderlich, der u.a. auch die Belange des Brandschutzes und der Barrierefreiheit beinhaltet.

Zu 2
Im Rahmen der Vermarktung des Gebäudes könnte das Kaufinteresse von Hannover 96 abgefragt werden. Der Verein kann natürlich für das Gebäude ein Gebot abgeben.

Zu 3
Es gibt im Stadtbezirk außer der ehemaligen Feuerwache in der Jordanstraße keine weiteren städtischen Gebäude, die in absehbarer Zeit zur Vermarktung frei gegeben werden können. Die größten Teile der ehemaligen Feuerwehrliegenschaft werden aber als Schulerweiterungsfläche benötigt. Nur der denkmalgeschützte Teil am Altenbekener Damm soll vermarktet werden.

TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Ampelschaltungen bei rechtsabbiegenden Autos
(Drucks. Nr. 15-2635/2021)

Die Ampelschaltung am Aegidientorplatz ist so gestaltet, dass Autos, die vom Friedrichswall in die
Hildesheimer Straße abbiegen wollen, parallel grün haben zu Fußgänger*innen und
Radfahrer*innen, die die Hildesheimer Straße in beide Richtungen überqueren wollen. Dies führt
zu einem erhöhten Unfallrisiko für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:

1. An welchen Kreuzungen im Stadtbezirk ist die Ampel so geschaltet, dass rechtsabbiegende
Autos parallel zu geradeaus fahrenden Radfahrer*innen grün haben? Und an welchen
Kreuzungen davon gibt es ein erhöhtes Verkehrsaufkommen?

2. Wie kann die parallele Schaltung an diesen Kreuzungen mit hohem Verkehrsaufkommen
verhindert werden, so dass geradeaus fahrenden Radfahrer*innen und rechtsabbiegende
Autos nicht parallel grün haben?

3. Welche weiteren Maßnahmen gibt es noch, um das Unfallrisiko an Kreuzungen, an denen
rechtsabbiegende Autos parallel grün haben zu geradeaus fahrenden Fußgänger*innen
und Radfahrer*innen, zu reduzieren?

Zu 1.)
Die gemeinsame Signalisierung des parallel zu dem (rechts abbiegenden) Kraftfahrzeugverkehr fahrenden Radverkehrs ist die Regellösung laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen und wird in dieser Form deutschlandweit angewendet. Die Lösung ist regelkonform und entspricht z. B. auch der Vorfahrtregelung im Bereich nicht signalisierter Knotenpunkte, an denen abbiegende Kraftfahrzeuge ebenfalls geradeaus fahrenden Radverkehr beachten müssen. Diese Signalisierungsform wird auch bei fast allen Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Mitte so angewendet.

Zu 2.)
Grundlegende Voraussetzung für die voneinander getrennte Freigabe des rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugverkehrs und des geradeaus fahrenden Radverkehrs ist das Vorhandensein eines eigenen Fahrstreifens für rechtsabbiegende Fahrzeuge. In der Folge steigen auf jeden Fall die Verlustzeiten aller Verkehrsteilnehmergruppen, da mit der getrennten Freigabe mindestens eine zusätzliche Phase im Signalisierungsplan geschaffen werden muss. In der Regel müssen alle Phasen hintereinander sowie natürlich auch die dazugehörigen Zwischenzeiten in der sogenannten Umlaufzeit von meist 90 s geschaltet werden. Die Folge einer zusätzlichen Phase ist damit die Verringerung aller anderen Freigabezeiten am Knotenpunkt.

Zu 3.)
Bei der Gestaltung von Knotenpunkten wird ein hohes Augenmerk auf die Sichtbeziehungen zwischen den unterschiedlichen Strömen gelegt. Dies wirkt sich sowohl auf die bauliche Anlage aus als auch auf betriebliche Aspekte. So werden parallel verkehrende Ströme des nicht-motorisierten Verkehrs in der Regel so freigegeben, dass sie eine potenzielle Konfliktfläche mit dem motorisierten Verkehr mit einem zeitlichen Vorsprung erreichen.

An Stellen im Stadtgebiet, an denen ein erhöhtes Unfallrisiko zwischen rechtsabbiegenden Kfz und dem parallel geführten nicht motorisierten Verkehr besteht, werden darüber hinaus je nach Sachlage unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um die Anbringung von Schutzblinkern vor den Furten oder um die Anbringung von sogenannten Trixi-Spiegeln.

Die konsequente Anwendung dieser Prinzipien führt dazu, dass es in Hannover nur wenige Unfallhäufungsstellen derartiger Systematik gibt. Auch der Aegidientorplatz bzw. die dortige Furt über die Hildesheimer Straße ist kein Unfallschwerpunkt.

An Stellen, die in den letzten Jahren als unfallauffällig klassifiziert wurden, und an denen die oben genannten Maßnahmen keinen Erfolg gezeigt haben, wird geprüft, ob eine getrennte Freigabe des geradeaus fahrenden Radverkehrs und des nach rechts abbiegenden Kraftfahrzeugverkehrs möglich ist. Innerhalb des nächsten Jahres wird dies z. B. an der Zufahrt der Osterstraße aus Richtung Aegidientorplatz sowie an der Zufahrt zur Culemannstraße aus Richtung Friederikenplatz erfolgen.

TOP 8.3.
der FDP-Fraktion

TOP 8.3.1.
KFZ-Kennzeichen/Halterabfrage Bewohner*innenparzonen
(Drucks. Nr. 15-2673/2021)

In der Drucksache 0572/2021 “Einführung von Bewohner*innenparkzonen im Stadtteil Südstadt” Anlage 4 wird unter dem Punkt 4.2 folgendes erwähnt:
“Zur Identifizierung des Bewohnerinnen*parkens und zur Bestimmung der Anzahl der Fremdparker wurden die Kennzeichen der den vorhandenen Parkraum nutzenden Fahrzeugen erfasst. Zur Ermittlung des Anteils der parkenden Bewohnner*innenfahrzeuge wurden die Kennzeichen der Nachtstunden mit den Kennzeichen der angemeldeten Fahrzeuge abgeglichen.”
In der Einwohner*innenfragestunde der Bezirksratssitzungen am 15.9.2021 und am 17.11.2021 wurde von einem Einwohner jeweils nachgefragt, auf welcher Rechtsgrundlage diese KFZ Kennzeichen erhoben wurden und auf welcher Rechtsgrundlage die Halterabfrage stattfand. Beide Fragen wurden nicht beantwortet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die KFZ-Kennzeichen erhoben und verarbeitet? Durch wen erfolgte die Erhebung und Verarbeitung?

2. Wurde diese Datenerhebung mit dem Datenschutzbeauftragten der LHH und/oder mit dem Datenschutzbeauftragten der beauftragten Firma vorab besprochen? Wenn ja, welche Einschätzung hatte dieser?

3. Wie wurden die Betroffenen über diese Verarbeitung informiert?


1.) Rechtsgrundlagen
Nach Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO ist die Datenverarbeitung zulässig, soweit sie zu einer Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich ist.

§ 6 Abs. 1 Nr. 15 lit. b StVG ermächtigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur u.a. Rechtsverordnungen zugunsten der Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel zu erlassen.

Gem. § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO treffen die Straßenverkehrsbehörden auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel durch vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die Berechtigten oder durch Anordnung der Freistellung von angeordneten Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen.
Was dies im Einzelnen bedeutet, ist in den Verwaltungsvorschriften zu § 45 StVO unter der Ziffer X aufgeführt.

Insbesondere ist die Einrichtung nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden (Nummer 1).

Die Bereiche mit Bewohnerparkvorrechten sind unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs (vgl. dazu Nummer 4), des vorhandenen Parkdrucks (vgl. dazu Nummer 1) und der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Dabei muss es sich um Nahbereiche handeln, die von den Bewohnern dieser städtischen Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden. Die maximale Ausdehnung eines Bereiches darf auch in Städten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern 1000 m nicht übersteigen. Soweit die Voraussetzungen nach Nummer 1 in einem städtischen Gebiet vorliegen, dessen Größe die ortsangemessene Ausdehnung eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten übersteigt, ist die Aufteilung des Gebietes in mehrere Bereiche mit Bewohnerparkvorrechten (mit verschiedenen Buchstaben oder Nummern) zulässig (Nummer 3).

Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten dürfen werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden. In kleinräumigen Bereichen mit Wohnbebauung, in denen die ortsangemessene Ausdehnung (vgl. Nummer 3) wesentlich unterschritten wird, können diese Prozentvorgaben überschritten werden, wenn eine Gesamtbetrachtung der ortsangemessenen Höchstausdehnung wiederum die Einhaltung der Prozent-Vorgaben ergibt (Nummer 4).

Aus diesem Regelwerk folgt, dass die Straßenverkehrsbehörde, hier der Landeshauptstadt Hannover, vor der Ausweisung von Bewohnerparkvorrechten eine Abwägung zwischen Gemeingebrauch, vorhandenem Parkdruck und örtlichen Besonderheiten anhand von nachprüfbaren Gesichtspunkten vorzunehmen hat.

Um dies zu tun, hat sie einen Vertrag zur Verkehrserhebung über verfügbaren Parkraum nebst Vertrag über die Auftragsverarbeitung mit der PGT Umwelt und Verkehr GmbH abgeschlossen. Im Rahmen dieser Erhebung sind anonymisierte Daten über tatsächliches Nutzer*innenverhalten vor Ort entstanden. Halterdaten natürlicher Personen sind zu keinem Zeitpunkt verarbeitet worden.

2.) Für die Erhebung und Verarbeitung der Daten im Rahmen des Vertrages schloss die LHH mit dem beauftragten Ingenieurbüro eine separate Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung unter Maßgabe und Anwendung der DS-GVO ab. Eine darüberhinausgehende Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten erfolgte nicht.

3.) Aufgrund der anonymisierten Daten ist auch keine Information an die betroffenen Halterinnen und Halter erfolgt.
TOP 8.3.2.
Genehmigung von Halteverboten
(Drucks. Nr. 15-2674/2021)
In den letzten Wochen konnte in der Südstadt vermehrt beobachtet werden, dass eine Vielzahl von temporären Halteverbotsschildern aufgestellt wurde.
Dabei wurden teilweise ganze Straßen einseitig (z.B. Auf dem Emmerberge, Meterstraße, Allmersstraße, Bodenstedtstraße, Hildesheimer Straße, Alte Döhrener Straße, Mommsenstraße) mit einem Halteverbot gesperrt.

Dabei konnte beobachtet werden, dass die Sperrung erfolgte, ohne das dann zügig (teilweise erst 10-14 Tage später) mit den Baumaßnahmen begonnen wurde.

Dies führt zu einem noch höheren Parkdruck in den betroffenen Quartieren, zu mehr Parksuchverkehr und zu mehr nicht ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugen, die die Verkehrssicherheit gefährden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
  1. In welchen Fällen werden unbefristet (ab DD.MM), in welchen Fällen befristet Halteverbote und in welchen Fällen eine mit täglicher zeitliche Einschränkung genehmigt? (z.B. 24/7 oder 7:00 - 18:00)
  2. In welcher Detailtiefe müssen die Halteverbote begründet werden und werden diese vorab geprüft?
  3. Erfolgt eine Überprüfung nach der Genehmigung, ob die angegebene Dauer und Umfang notwendig war? Wenn ja wie oft wird dies überprüft?

Derzeit finden im Bereich der Südstadt – wie auch in anderen Stadtteilen – umfangreiche Leitungsarbeiten zum Glasfaserausbau statt.

Für diese erforderlichen Arbeiten wurden natürlich verkehrsbehördliche Genehmigungen erteilt, da es im Interesse der Bürger*innen ist, dass auch Hannover über eine gute Infrastruktur in diesem Bereich verfügt.
Leider lassen sich solche Baumaßnahmen nicht immer ganz punktgenau planen, so dass es im Einzelfall dazu kommen kann, dass Haltverbote bereits gültig sind, obwohl mit der Ausführung der Maßnahmen tatsächlich noch nicht begonnen wurde. Das Problem ist hier, die zeitliche Ablaufplanung der vielen Maßnahmen, wobei die bauausführenden Firmen beachten müssen, dass Haltverbote mindestens 3 volle Kalendertage vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit aufgestellt sein müssen. Natürlich muss eine solche Leitungsverlegung kontinuierlich innerhalb der Wohnquartiere umgesetzt werden. Insofern lassen sich zeitgleiche/überlappende Haltverbote in angrenzenden Straße oft zwangsläufig nicht verhindern.
Die Verwaltung ist mit den bauausführenden Firmen aber in Kontakt, um die Verfahrensabläufe noch weiter zu optimieren.
Hinzu kommt, dass viele Grundstückseigentümer*innen umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen an Ihren Gebäuden durchführen. Auch hier ist die Verkehrsbehörde grundsätzlich gehalten, den dafür erforderlichen Platz (z.B. für Materiallagerungsflächen, aber auch Parkbereiche für Handwerkerfahrzeuge) im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Aufgrund von Verzögerungen bei Materiallieferungen können bei vielen Baumaßnahmen die ursprünglich beantragten und realistischen Umsetzungszeiträume jedoch nicht eingehalten werden, so dass Verlängerungen zu gewähren sind.
Auch für Umzüge und Möbellieferungen werden regelmäßig Haltverbotszonen genehmigt. Diese Termine und die sich daraus ggf. überlagernden Aufstellzeiträume sind kaum zu beeinflussen.
Gleiches gilt für Straßenbaumaßnahmen und/oder zwingend erforderliche Leitungsarbeiten. Hier sind ebenfalls in der Regel zumindest im Vorfeld Haltverbotszonen zur Durchführung der Maßnahmen erforderlich.

Die Straßenverkehrsbehörde prüft jeden Einzelfall und entspricht nur in dem zwingend erforderlichen Ausmaß solchen Anträgen. Das betrifft sowohl die Dauer, als auch die Flächeninanspruchnahme. Nach Möglichkeit (z.B. bei Umzügen, Möbellieferungen oder nur tagsüber stattfindenden Baumaßnahmen) werden die Haltverbote auch auf Tageszeiten und auf Werktage begrenzt (in der Regel 07.00 bis 18.00 Uhr), damit zumindest Abends, Nachts und an Wochenenden die Plätze der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

Es werden pro Jahr rd. 15.000 Haltverbotszonen im Stadtgebiet eingerichtet. Eine lückenlose Kontrolle ist aufgrund der Größe des Stadtgebietes und der großen Anzahl der Haltverbotszonen nicht möglich bzw. wäre allenfalls mit einem deutlich höherem Personalbestand umzusetzen. Stichpunktartige Kontrollen werden jedoch im Rahmen des täglichen Dienstgeschäftes durchgeführt. Auch bei Beschwerden – und die werden insb. in dicht bebauten Bereichen mit hohem Parkdruck sehr zeitnah bei der Verwaltung vorgetragen – wird die Verwaltung umgehend tätig.

TOP 8.4.
der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

TOP 8.4.1.
Zukunft der Feuerwache 3 in der Jordanstraße
(Drucks. Nr. 15-2686/2021)

Am 19.06.2019 wurde mit dem einstimmigen Beschluss der Drucksache 15-1585/2019 die Bitte an die Verwaltung weiter gegeben, Möglichkeiten zur weiteren Nutzung der Feuerwache 3 in der Jordanstraße zu prüfen. Am 03.10.2019 teilte die Verwaltung in einer Entscheidung zur Drucksache 15-1585/2019 mit, dass die in der Drucksache benannten Aspekte aktuell geprüft würden und eine Grundsatzdrucksache vorbereitet werden solle.

Seitens der Verwaltung ist bisher keine öffentliche Informationsdrucksache zur Feuerwache 3 erschienen. Im Beschlussmonitoring vom 8.11.2021 der Stadt findet sich jetzt allerdings der kurze tabellarische Eintrag:

„Die Feuerwache 3 wird nur noch kleinteilig und temporär als Lagerfläche genutzt. Aktuell ist die Grundstücksteilung in Vorbereitung. Auf einem Grundstücksteil wird derzeit der Abriss der Altgebäude vorbereitet, um an dieser Stelle die benötigte Sekundarstufe II der IGS Südstadt zu erstellen. Der hierfür nicht benötigte restliche Grundstücksteil wird zeitnah dann an OE 23 zur Vermarktung abgegeben.”
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum gab es zu der Planung für die Feuerwache 3 keine öffentliche Informationsdrucksache, bzw. wann wird diese vorgelegt?
2. Welche Gebäude sollen für die IGS Südstadt dauerhaft und temporär auf dem Gelände entstehen und wie hoch ist der damit verbundene Flächenverbrauch?
3. Beabsichtigt die Verwaltung auf dem Gelände zukünftig eine kulturelle Nutzung für die Stadtteilkulturarbeit zu ermöglichen oder diese Nutzung vertraglich beim Verkauf festzulegen?
Zu 1)
Die nicht unter Denkmalschutz stehenden Flächen und Gebäudeteile der ehemaligen Feuerwache werden zwingend für die erforderlichen Flächen der Sekundarstufe II der IGS Südstadt benötigt. Geplant ist, die Drucksache mit entsprechenden Beschlussempfehlungen noch in diesem Jahr vorzulegen.

Zu 2)
Auf dem nördlichen Grundstücksteil, angrenzend an das Grundstück Jordanstraße 30, soll eine temporäre Modulanlage zur Unterbringung der Schüler*innen der aufwachsenden Sek II der IGS Südstadt entstehen, um die Zeit bis zur Fertigstellung des geplanten Anbaus zu überbrücken. Die diesbezügliche Drucksache soll am 15.12.2021 im Stadtbezirksrat beraten werden. Hierfür wird das gesamte aktuell freie Grundstück neben der ehemaligen Feuerwache benötigt.
Im Bereich der nicht mehr von der Feuerwehr benötigten Fahrzeughallen sowie auf dem nördlich daran angrenzenden Grundstück soll nach Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel und Verfügbarkeit personeller Kapazität eine 2-Feld-Sporthalle errichtet werden, um die gem. Raumprogramm für die IGS Südstadt erforderlichen Sportflächen bereitzustellen. Nach aktuellem Kenntnisstand wird nur der denkmalgeschützte Gebäudeteil direkt am Altenbekener Damm nicht mehr benötigt.

Zu 3)
Der denkmalgeschützte Gebäudeteil wird nicht als Fläche für die Sekundarstufe II der IGS Südstadt benötigt. Dieser Gebäudeteil ist für eine spätere Vermarktung vorgesehen. Eine Vorgabe für bestimmte Folgenutzungen kann im Rahmen der Grundsatzdrucksache diskutiert und festgelegt werden.

TOP 8.4.2.
Grunderneuerung Am Südbahnhof
(Drucks. Nr. 15-2688/2021)

Mit Drucksache 0642/2020 wurde in der Bezirksratssitzung 13.05.2020 der Grunderneuerung der Straße Am Südbahnhof zwischen Stolzestraße und Anna-Zammert-Straße zugestimmt. Der überwiegende Teil der Baumaßnahmen ist seit wenigen Wochen fertiggestellt.
Auf Seite der Bahnschienen ist zwischen Anna-Zammert-Straße und der Auffahrt zum Gelände des RSV Hannover derzeit das Parken auf der Fahrbahn erlaubt. Dadurch ergibt sich, dass die Fahrbahn sowohl für einen Begegnungsverkehr von PKW als auch von PKW und Radverkehr zu eng ist (siehe Anlage).
Einige Grundstückauffahrten weisen einen signifikanten Höhenunterschied zur Fahrbahn auf. Unmittelbar hinter der Auffahrt zur Tankstelle gegenüber der Stolzestraße beginnt ein Radweg. Auf diesen wechseln Radfahrer*innen von der Fahrbahn über die Tankstellenauffahrt. Durch den erheblichen Höhenunterschied ist ein gefahrloser Wechsel auf den Radweg derzeit erschwert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Sind für den Abschnitt zwischen Anna-Zammert-Straße und der Auffahrt zum Gelände des RSV Hannover temporäre oder durchgängige Halte- bzw. Parkverbote geplant?
2. Sollen die signifikanten Höhenunterschiede zwischen der Fahrbahn und den Grundstücksauffahrten bestehen bleiben?
3. Ist vorgesehen, die Auffahrt auf den Radweg an der Tankstelle zu verbessern?

1.
Im Zusammenhang mit den Planungen zur Veloroute 06, deren Verlauf zwischen Marienstraße und Bischofsholer Damm über die Straße Am Südbahnhof führen soll, ist unter anderem die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem Abschnitt zwischen Marienstraße und Anna-Zammert-Straße vorgesehen. Zur Gewährleistung der in Fahrradstraßen entlang von Velorouten erforderlichen Fahrbahnbreiten kann auch die abschnittsweise Anordnung von Halteverboten am Fahrbahnrand erforderlich werden.

2.
Die geplanten und hergestellten Höhenunterschiede zwischen der Fahrbahnkante (Schwarzdeckenrand) und Oberkante Rundbord in den Grundstückszufahrten betragen in der Regel 3 cm und entsprechen der Ausrundung des verwendeten Rundbordes. (Zur Ansicht des Rundbordes kommt optisch noch die geplanten Gossentiefe dazu, welche zwischen 0 und maximal 5 cm am Ablauf pendelt.) Die geplanten Höhenunterschiede sind für die funktionierende Entwässerung notwendig und sollen bestehen bleiben.

3.
Im Verlauf der 23,50 m breiten Tankstellenzufahrt soll der Radverkehr noch auf der Fahrbahn bleiben, damit ein Abkürzen durch die Tankstelle nicht gefördert wird. Erst am Ende der Tankstellenzufahrt ist auf ca. 1,5 m Länge eine Nullabsenkung hergestellt, über die Radfahrende problemlos auf den noch bestehenden aber nicht benutzungspflichtigen Radweg wechseln können. Im Zusammenhang mit den Planungen zur Veloroute 06 werden derzeit Varianten zur Optimierung der Radverkehrsführung zwischen der Stolzestraße und der Marienstraße erarbeitet. Aus Sicht der Verwaltung könnte es sinnvoll sein, den Radverkehr auf der künftigen Fahrradstraße bis zum Radweg an der Marienstraße auf der Fahrbahn zu führen und die beiden kurzen baulich angelegten, aber nicht benutzungspflichtigen Radwegeabschnitte zurückzunehmen und zum Gehweg umzupflastern.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Interfraktionell

TOP 9.1.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2661/2021)

Antrag

Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachstehend aufgeführte Zuwendungen:

Antrag Nr. 19-2021
Der Verein Commedia Futura e. V. erhält für das Projekt "NUDE" eine Zuwendung von bis zu 2.000 €.

Antrag Nr. 20-2021
Dem Verein Kunstschule KunstWerk e. V. wird eine Zuwendung von bis zu 2.500 € als Zuschuss für das Projekt "Zwischen den Räumen - eine interaktiv-digitale Entdeckungstour" gewährt.

Antrag Nr. 21-2021
Der Stadtbezirksrat bindet Mittel in Höhe von 1.500 € für die Verleihung des "Ehrenpreis 2022".

Antrag Nr. 22-2021
Der Stadtbezirksrat bindet Mittel in Höhe von 4.000 € für die Durchführung eines "Bezirksratsempfang 2022".

Grundlage sind die eingereichten Anträge.
Die Zuwendungsempfänger haben bei der Verwendung und Abrechnung der Mittel nach den geltenden Zuwendungsbestimmungen des Bezirksrates zu handeln.

Einstimmig


TOP 9.2.
Gemeinsame Anträge von Bündnis90/Die Grünen und SPD

TOP 9.2.1.
Ampelschaltungen für Fußgänger*innen optimieren
(Drucks. Nr. 15-2693/2021)

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grünphasen und Räumzeit an folgenden Überwegen für Fußgänger*innen zu verlängern, um eine sichere Überquerung für alle Menschen zu ermöglichen:

1. Kreuzung Alte Döhrener Straße/Geibelstraße, hier für Überquerung der Geibelstraße

2. Kreuzung Hildesheimer Straße/Altenbekener Damm, hier für Überquerung der Hildesheimer Straße

3. Hildesheimer Straße auf Höhe der Hilde-Schneider-Allee

4. Kreuzung am Braunschweiger Platz

5. Kreuzung Stresemannallee/Altenbekener Damm


Sollte die Verwaltung individuelle Bedenken gegen eine Verlängerung haben, wird die Verwaltung beauftragt, Ortstermin(e) unter Beteilung der Bezirksratsmitglieder und Vertreter*innen von jeweilig relevanten Personengruppen (Anliegende Schul-, Elternvertreter*innen, Polizei, Vertreter*innen der Alten- und Pflegeheime in der Nähe etc.) zu vereinbaren, um nach Lösungen zu suchen.

Einstimmig


TOP 9.2.2.
Bushaltestellenwerbung Bahnhof Bismarckstraße entfernen bzw. verschieben
(Drucks. Nr. 15-2698/2021)

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der X-CITY MARKETING Hannover GmbH aufzunehmen, um die Werbung an der Bushaltestelle Bahnhof Bismarckstraße auf der Mainzer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt zu entfernen oder zu verschieben. Auch eine Verschiebung der Bushaltestelle Richtung Süden wäre eine denkbare Alternative. Ziel muss es sein, die Einsehbarkeit des heranfahrenden Radverkehrs vom Dietrich-Kittner-Platzes sowie umgekehrt für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern.

Einstimmig


TOP 9.2.3.
Sichtbeziehungen für Schulwegsicherheit verbessern
(Drucks. Nr. 15-2699/2021)

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, die durch Falschparkende beeinträchtigten Sichtbeziehungen an den Kreuzungsbereichen Hildesheimer Straße/Im Haspelfelde, Duisburger Straße/Im Haspelfelde und Hildesheimer Straße/Hilde-Schneider-Allee durch geeignete, bedarfsgerechte Maßnahmen zu verbessern. Bevorzugt soll dies durch die Begrünung des Kreuzungsbereichs durch Aufstellen von Pflanzenkübeln bzw. das Aufstellen von Fahrradanlehnbügel bewerkstelligt werden. Alternativ ist die Aufstellung von Pollern bzw. das Aufmalen von Zick-Zack-Linien zu prüfen.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen


TOP 9.2.4.
Fußwege vor Falschparkern sichern - An der Tiefenriede/Engelhardstraße
(Drucks. Nr. 15-2700/2021)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, in An der Tiefenriede im Bereich des Einmündungsbereich der Engelhardstraße, die Fußwege durch zusätzliche Poller vor Falschparkern zu sichern.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen

TOP 9.2.5.
Absperrpfosten Stresemannalle / Bertha-von-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-2701/2021)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, den Absperrpfosten auf dem Radweg an der Ecke Stresemannallee / Bertha-von-Suttner-Platz versetzen zu lassen.

Zurückgezogen


TOP 9.2.6.
Sitzgelegeheit auf dem Rodelberg im LSG „Alte Bult”
(Drucks. Nr. 15-2702/2021)

Antrag
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, Sitzmöglichkeiten auf dem „Rodelberg“ im Landschaftsschutzgebiet „Alte Bult“ (östlicher Rand) zu errichten.

Einstimmig


TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt


TOP 11.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Abgesetzt

Für das Protokoll:




E. MEESE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer