Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 09.12.2021

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 07.12.2021)
Protokoll (erschienen am 18.02.2022)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 - Datum 02.02.2022

PROTOKOLL

2. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 9. Dezember 2021,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.00 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kellner (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Jakob (CDU)
Bezirksratsfrau Erdmann (CDU)
Bezirksratsherr Hoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Dr. Koch (SPD)
Bezirksratsherr Köster (DIE LINKE./DIE PARTEI)
Bezirksratsherr Lindenberg (SPD)
Bezirksratsherr Löbig (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
Bezirksratsfrau Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Miskovic (SPD)
Bezirksratsfrau Peter (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD)
Bezirksratsherr Seela (FDP)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)
(Bezirksratsherr Weinmann) (DIE LINKE./DIE PARTEI)
Bezirksratsherr Wippach (AfD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Rinker) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Herr Berger Stadtbezirksmanagement
Frau Ohlhorst Bezirksratsbetreuung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung

Presse
Herr Lippelt Maschseebote

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. A N H Ö R U N G E N

3.1. Umstrukturierung der integrativen Krippengruppe in der Kita Mira Lobe Kinderinsel
(Drucks. Nr. 2361/2021)

3.2. Widmung von Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 2494/2021 mit 1 Anlage)

3.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1881 - Wohnpark Brabrink
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2662/2021 mit 4 Anlagen)

4. E N T S C H E I D U N G E N

4.1. Beschluss über die Durchführung einer Anhörung zur Veloroute 08 -Wiehbergstraße-
im kommenden Jahr
(Drucks. Nr. 15-2572/2021)

5. Bericht des Stadtbezirksmanagements
- Entwicklungen im Stadtbezirk -

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Sachstand der Zentralen KiTa-Anmeldung
(Drucks. Nr. 15-2356/2021)

6.1.2. Nutzung eines Kleingartengrundstücks am Hohen Weg
(Drucks. Nr. 15-2584/2021)

6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Wöchentliche Papierabholung lohnt sich nicht?
(Drucks. Nr. 15-2571/2021)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Infektionsschutzampeln in Grundschulen der LHH
(Drucks. Nr. 15-2585/2021)

7. A N T R Ä G E

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Sicherer Fußgängerüberweg
(Drucks. Nr. 15-2357/2021)

7.1.2. Sicherer Zutritt zur Grünanlage „Alter Friedhof Döhren“
(Drucks. Nr. 15-2565/2021)

7.1.3. Informationen über pandemiebedingte Einschränkungen bei Kitas und Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2566/2021)

7.1.4. Beleuchtung für den Fußgänger-/Fahrradweg am Bahndamm zwischen Friedhofsallee und Hoher Weg
(Drucks. Nr. 15-2568/2021)

7.1.5. Beleuchtung für den Fußgängerweg an der Brücke zwischen Hoher Weg und Garkenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-2569/2021)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Fahrradbügel für die Bernwardstraße
(Drucks. Nr. 15-2579/2021)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Brücke Wolfstraße/Mainzer Straße
(Drucks. Nr. 15-2586/2021)

7.3.2. Beschilderung Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-2587/2021)

7.3.3. Haltestelle Am Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2588/2021)

8. INTEGRATIONSBEIRAT DÖHREN-WÜLFEL

8.1. Bericht aus der Sitzung vom 25. November 2021

8.2. Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
zur Aufwertung des Spielplatzes Gundelachweg
(Drucks. Nr. 15-2575/2021)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Vorplatz Mittelfelder Nachbarschaftstreff
(Drucks. Nr. 15-2570/2021)

10. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11. November 2021
(öffentlicher Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Kellner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt: TOP 11 wurde abgesetzt.

Herr Schade begründete den vorliegenden Dringlichkeitsantrag.

TOP 11 wurde abgesetzt.
Zur Sitzung lag ein Dringlichkeitsantrag vor, der unter TOP 7.4.1. auf die Tagesordnung genommen wurde.


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Es gab keine Einwohner*innen, die Fragen stellen wollten


TOP 3.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.
Umstrukturierung der integrativen Krippengruppe in der Kita Mira Lobe Kinderinsel
(Drucks. Nr. 2361/2021)

Antrag,
zu beschließen,
  • die integrative Krippengruppe (12 Plätze, Kinder ab 1 bis 3 Jahren) in der Kindertagesstätte "Mira-Lobe-Kinderinsel", An der Weidenkirche 10 (ehem. Wülfeler Str. 60), 30539 Hannover, in Trägerschaft der DIAKOVERE Annastift Leben und Lernen gGmbH, in eine Krippengruppe mit 15 Plätzen in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren, sowie
  • rückwirkend ab dem 01.08.2021, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.


Einstimmig


TOP 3.2.
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 2494/2021 mit 1 Anlage)

Antrag,
der Widmung in der Anlage 1 genannten Straßen als Gemeindestraßen zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungskreise sind bei den jeweiligen Straßen im Klammern gesetzt.

Einstimmig

Herr Hoff fragte, ob dort weiterhin Tempo 30 gelte. Falls nicht, sollte dort eine Markierung für Radfahrer angebracht werden. Dem guten Ausbau sei geschuldet, dass dort schneller gefahren werde.

Herr Berger sagte, dass die Widmung unabhängig von der Sanierung erfolge. Der bisherige Straßenquerschnitt bleibe erhalten. Wenn es Hinweise zur Geschwindigkeitsüberschreitung gibt, werde im Einvernehmen mit der Polizei geprüft, ob es besonderen Handlungsbedarf gebe. Bei Anträgen des Bezirksrates werde ebenfalls geprüft, ob ein Unfallschwerpunkt vorliege.

Herr Lindenberg fragte, ob diese Drucksache Auswirkungen für die Anwohner habe, bezüglich Straßenreinigung oder Räumung im Winter.

Herr Berger sagte, dass die Frage mitgenommen werde.

Herr Schade ergänzte, dass es Auswirkungen auf die Erschließungsbeiträge haben könnte, die Ausbaubeitragssatzung sei für Hannover abgeschafft worden.

[Antwort vom Fachbereich Tiefbau zum Protokoll:
in Bezug auf die Zeißstraße teilen wir Ihnen mit, dass diese erschließungsbeitragsrechtlich als fertig geführt wird und keine weiteren Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch anfallen. Durch die „formale Vervollständigung“ der Widmung greift die Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungssatzung).


Der Bernhard-Jördens-Weg (Fahrstraße) wird bei 66.03.1 noch als erschließungsbeitragsrechtlich unfertig geführt. Da aber nur der weiterführende Teil, Verbindung zwischen der Fahrstraße Bernhard-Jördens-Weg und Peiner Straße als Rad- und Fußweg gewidmet werden soll, hat diese Widmung keine Auswirkungen auf mögliche Erschließungsbeiträge. Dieser Rad- und Fußweg löst keine Erschließungsbeitragspflicht nach dem Baugesetzbuch für die Anlieger aus. Durch die Widmung greift die Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungssatzung).]

TOP 3.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1881 - Wohnpark Brabrink
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2662/2021 mit 4 Anlagen)

Antrag,

1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1881 mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

Herr Dr. Schlesier stellte das Bauvorhaben anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage) und ging auf das bisherige Verfahren mit Kündigung der Pachtverträge der Grabelandparzellen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ein. Es gebe eine mögliche Gemengelage, weil ein Chemiebetrieb in der Nachbarschaft besteht, der Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet hat. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg habe in einem ähnlichen Verfahren konkrete Rahmenbedingungen aufgestellt.
Die Höhe des Gebäudes betrage 37 m (vgl. S. 20 der Drucksache). Die Kongresshalle sei 49 m hoch und das Hotel am Stadtpark etwa 60 m. Das Sudhaus der Brauerei war 33 m hoch.

Er wies auf die geänderte Rechtslage zu Störfallbetrieben hin. Es gebe in Hannover 17 Betriebe. Hier sei ein größter Sicherheitsabstand gegeben, dies habe ein Fachgutachter Ende 2018 festgelegt. Problematisch werde es erst, wenn der Stoff tatsächlich eingesetzt wird. Eine toxische Wolke verbreite sich bis zu 850 Meter.
Nach einem Urteil des OVG Lüneburg wurde die Gemengelage mit anderen Schutzobjekten geprüft. Die Stadt habe juristischen Rat eingeholt, da es viele Menschen gebe, die die Orte (Schule Beuthener Straße, Kitas, Messe, Einzelhandel, Kirchen etc.) besuchen. Auch Anlieger*innen müssten wissen, wie sie sich im Alarmfall verhalten müssen. Bauleitplanung sei möglich. Das OVG habe entschieden, dass es nicht nur um die Belange des Betriebes gehe.
Nach dem Gutachten komme es auf die Eigenheiten der Schutzobjekte an. Wenn schnell gewarnt wird, müssen lediglich sichere Innenräume aufgesucht werden. Dies gelte auch für Supermärkte und Schulen bei einem Störfall. Die Feuerwehr werde den Störfall dann schnellstmöglich beheben. Fenster und Türen sollten geschlossen werden, bis Entwarnung gegeben werde. Der Stoff werde bis jetzt noch nicht verwendet.
Im Rahmen des Bauleitplans sei man jetzt dabei, den Sachverhalt aufzuklären und sich mit der Region Hannover als Katastrophenschutzbehörde abzustimmen. Die Gefahrenabwehrplane müssen aktualisiert werden für den Fall, dass der Stoff Acrolein eingesetzt wird. Ebenso müsste die Feuerwehren Laatzen und Hannover einbezogen werden.

In dem Bebauungsplan wurden auch alle relevanten Belange geprüft.
Es werde Baumfällungen und Neupflanzungen auf dem Grundstück geben. Die Neupflanzungen erfolgen teilweise in Marienwerder.

Der Wohnungsbau hätte nicht beliebig woanders untergebracht werden können. An der Hildesheimer Straße gebe es gute Nahverkehrsanbindungen und dahinter die Leineaue. In der Drucksache wurden Planungsalternativen untersucht. Gewerbliche Nutzung komme nicht in Frage, ebenso könne dort keine Schule gebaut werden, dies sei ebenfalls ein Schutzobjekt.


Anschließend beantwortete Herr Dr. Schlesier die im Vorfeld eingegangenen Fragen:
1. Welche Möglichkeiten hat die LHH oder andere Behörden, der CG Chemikalien die Herstellung und Verwendung des Stoffes Acrolein zu verbieten?
Die Stadt Hannover kann es nicht verbieten. Das Gewerbeaufsichtsamt, eine Institution des Landes, könne dies entscheiden.

2. Ist CG Chemikalien verpflichtet, die Verwendung von Arcolein den zuständigen Behörden und der LHH anzuzeigen?
Ja, nach der Störfall-Richtlinie sei dies eine Betreiberpflicht.
Es soll einen Termin mit der Firma geben, wo diese Fragen ausgetauscht werden. Bei der Firma Böhringer gab es auch Widerstände bis zu einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Plan war nicht zu beanstanden. Auch hier soll ein Plan vorgelegt werden, der bei einem Gerichtsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht beanstandet wird.
3. Kann der Betrieb von CG Chemikalien in ein Areal außerhalb von Wohn- und Arbeitsgebieten verlagert werden, so dass keine Gesundheitsschäden für Menschen zu befürchten sind?
Im Prinzip ja, eine Verlagerung sei ein hoher Aufwand und kein Thema für die Landeshauptstadt Hannover.
4. Warum sind weder in dem derzeit vorliegenden betrieblichen Gefahrenabwehrplan von CG Chemikalien noch in dem externen Gefahrenabwehrplan der Katastrophenschutzbehörde Festlegungen zum Einsatz von Arcolein enthalten?
Weil der Stoff bisher nicht eingesetzt wird, aber die Pläne werden aktualisiert.
5. Wann werden die Gefahrenabwehrpläne erstellt und veröffentlicht?
Sie liegen vor, aber er kenne sie nicht (ca. 100 Seiten).
6. Müssen nicht sofort Maßnahmen ergriffen werden, um die Bevölkerung in dem 850 m Radius zu schützen?
Nein, weil der Stoff noch nicht eingesetzt wird.

- Wie erfolgt eine sofortige Alarmierung des betroffenen Bereichs?
Dies werde gerade erarbeitet.
- Wie soll z.B. die Evakuierung der Grundschule Beuthener Straße oder der Supermärkte innerhalb von 10 Minuten erfolgen?
Dazu sind sichere Innenräume und kundige Personen erforderlich.
Weitere Fragen:
1.) Kann das Gewerbeaufsichtsamt eine bislang gar nicht ausgenutzte Erlaubnis bei einer veränderten Sach- oder Rechtslage wieder widerrufen/zurücknehmen? Welche Voraussetzungen müssten für eine Rücknahme oder Widerruf gegeben sein?
Die Zuständigkeit liege beim Land. Im Prinzip sei dies möglich, aber die Stadt Hannover habe darauf keinen Einfluss.
2.) Nach den Darstellungen in den Medien will das Chemieunternehmen gegen den B-Plan vorgehen, weil die vorgesehene Wohnbebauung im Gefahrenbereich liegen wird. Welche vermeintlichen Verletzungen ihrer Rechte hat das Unternehmen bislang gegenüber der LHH geltend gemacht? In wieweit werden durch den B-Plan Interessen des Unternehmens gefährdet, wenn angeblich die erteilte Erlaubnis nicht widerrufen bzw. zurückgenommen werden kann?
Ein Heranrücken an die Firma soll vermieden werden.
3.) Wie wurde der 850-Meter-Radius als Gefahrenbereich eigentlich ermittelt? Dieser Radius geht auf EU-Recht zurück. Aber irgendeinen Grund muss es doch dafür geben, weshalb gerade genau 850 Meter angesetzt wurden und nicht beispielsweise 950 Meter oder nur 750 Meter oder ein anderer Abstand?
Der Radius ergebe sich aus dem Gutachten vom TÜV von 2018, beauftragt von der Stadt Laatzen und Stadt Hannover.
Frau Kellner fasste zusammen, dass die Firma die Lizenz seit 1991 habe. Die Schutzzone gab es damals noch nicht, diese wurde nachträglich eingerichtet
Sie fragte, warum man die Lizenz nicht entzogen habe. Und es gebe keine Gefahrenabwehrpläne, die den Stoff beinhalten.

Herr Dr. Schlesier antwortete, dass diese für den Stoff aktualisiert werden.

Frau Meier sagte, dass die Genehmigung erfolgte, als es schon die Bebauung gab. Sie fragte, wie man die Nutzung dieses gefährlichen Stoffes genehmigen konnte, obwohl die Gemengelage von Wohnen und Arbeiten bekannt war.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass es in den letzten 30 Jahren eine andere Sensibilität gebe, insbesondere nach dem Sevesounglück. Die EU hat das Störfallrecht so ausgestaltet, dass Störfälle möglichst vermieden werden. Nach dem EU-Recht werde das Recht seit ca. 2015/16 in den Mitgliedsländern umgesetzt. Vorher sei dies in der Stadtplanung kein Thema gewesen. Jetzt habe man geprüft, welche Betriebe es gebe und was dort erzeugt werde. Hannover habe 17 Störfallbetriebe. Es gebe im Stadtbezirk die Chemische Fabrik Wülfel mit einem kleinen Sicherheitsradius. Herr Dr. Schlesier verwies nochmals auf den Sensibilitätswandel.

Frau Kellner wandte ein, dass sich das Unglück in Italien bereits 1976 ereignet habe, die Lizenz aber 1991 erstellt wurde. Dies sei nicht nachvollziehbar.

Herr Schade dankte für den Vortrag und die Ankündigung im Interfraktionellen Kreis. Er bedauerte, dass diese umfangreiche Drucksache den ehrenamtlich Tätigen nicht früher vorgelegt wurde. Er bat, solche Drucksachen früher vorzulegen. Er verstehe, dass der Unternehmer auch Geld verdienen möchte und befürchtete, dass sich das Hochhaus zu einem sozialen Brennpunkt entwickeln könnte. Nach der Planung sollen die Sozialwohnungen in dem Hochhaus entstehen, evtl. könne dies in dem noch zu erstellen Vertrag anders geregelt werden. Es sei erschreckend, dass in dem Gefahrenkreis des Chemiebetriebs Kitas und Schulen liegen. Alle müssten informiert und geschult werden.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass man im Gespräch mit dem Gewerbeaufsichtsamt, dem Betrieb und der Region Hannover sei. Die Befürchtungen und Fragen werden weitergegeben. Es gebe eine Betreiberpflicht. Spätestens, wenn die Chemikalie zum Einsatz komme, sei eine Information und Begleitung durch die Region und die Stadt Laatzen erforderlich. Die Verwaltung sei ebenfalls überrascht gewesen. Bezüglich des geplanten Hochhauses werde es noch einen städtebaulichen Vertrag und einen Satzungsbeschluss geben. Man werde an dem Thema arbeiten.

Frau Miskovic sagte, dass die Lizenz 1991 für den gefährlichen Stoff erteilt wurde. Das Schutzgebiet sei im Nachhinein festgelegt worden. Sie erwarte, dass beurteilt werde, ob die Lizenz noch haltbar sei. Sie fragte, welche Entfernung eingehalten werden muss, wenn man den Stoff nutzt. Das Störfallrecht beinhalte auch das Meiden und Reduzieren.
In den letzten Jahren seien viele Schutzobjekte dazugekommen (Schulen und Kitas an der Loccumer Straße und Hildesheimer Straße), aber es gab niemals eine Information, dass es gefährlich werden könnte. Sie fragte, wie viel Abstand erforderlich sei.

Herr Dr. Schlesier ging auf die Störfallsystematik ein. Der Regelbetrieb sei kein Problem. Die Firma sei ein Logistiker. Vom Kesselwagen werde es in Flaschen abgefüllt. Dabei entstehen keine chemischen Reaktionen. Der Betrieb sei wie ein Großhändler und sei z.B. auch Lieferant von Biontec. Es gebe Betreiberpflichten und einen Gefahrenabwehrplan. Bei aller Vorsicht könne etwas passieren. Er nehme die Fragen mit, auch wie eine Information erfolgen werde. Der Stoff werde im Moment nicht eingesetzt, aber er soll ggfs. sicher eingesetzt werden.

Frau Miskovic fragte wegen der Lizenz nach.

Herr Dr. Schlesier antwortete, dass der Stoff nur eingesetzt werden darf, wenn es den Betroffenen in dem 850 m-Radius erläutert wird, dazu gehören z.B. auch die Bahn und die Messe. Er gebe die Fragen weiter.

Herr Hoff sagte, dass das Thema beunruhigend sei und der Einfluss der Stadt Hannover begrenzt. Man befinde sich in einer Zwickmühle. Er fragte, inwieweit eine mögliche Klage der Firma die zeitlichen Planungen durchkreuze. Er teilte die Sorge des Soziales Brennpunkts. Das Konzept zur Mischnutzung mit einer Kita sei gut. Auch die Fahrradabstellplätze. 8-10 Minuten seien relativ kurz. Spielende Kinder wissen dann sicherlich nicht, wie sie sich verhalten sollen. Dies sei problematisch.

Frau Erdmann fragte wegen eines Gefahrenabwehrplanes nach. Sie fragte, ob die Verwendung jederzeit stattfinde und ob der Stoff dort gelagert werde und in welchem Umfang. Die Frage sei auch, wie der Radius festgelegt wurde und ob der Stoff wetterabhängig sei und sich bei Sturm schneller verbreite.

Herr Dr. Schlesier antwortete, dass der Stoff nicht beliebig einsetzbar sei, sondern erst wenn es entsprechende Gefahrenabwehrpläne gebe. Es bestehe die Notwendigkeit, die Pläne zu aktualisieren, alles andere wäre grob fahrlässig und alle ziehen an einem Strang. Das Unternehmen muss sich an die Auflagen halten. Auch die Frage zur Menge des Stoffes nehme er mit. Ein Störfall könne z.B. entstehen, wenn ein Gabelstapler ein Fass beschädigt.
Bei dem Gutachten werde eine windarme Situation angenommen.
Es sei eine schwer verständliche Materie, werde aber mit den Planunterlagen im Verfahren ausgelegt. Zu Auswirkungen auf das Verfahren könne er hier nichts sagen.

Frau Waase fragte wegen der gasdichten Fenster nach. Lärm- und schalldicht kenne man an Bahnlinien. Zum Wohnungsbau fragte sie nach mittelpreisigen Wohnungen, es sollte nicht nur Sozialwohnungen und exklusive Wohnungen geben und fragte, ob die Stadt darauf Einfluss nehmen könne.

Herr Dr. Schlesier nimmt die Frage zu gasdichten Fenstern mit. Die Häuser seien gleich entworfen, evtl. senke dies die Baukosten. Er regte an, dass der Investor, Herr Lamprecht in die Sitzung mitkommen solle, bevor die Satzung beschlossen werde. Er könne dann etwas zu den Mieten und Preisen sagen.

Herr Lindenberg sagte, es sei ein Skandal, dass keine Gefahrenabwehrpläne vorliegen. In der Zeitung habe er gelesen, dass 2012 Schwefelsäure ausgetreten sei. Das Gewerbeaufsichtsamt habe die Genehmigung erteilt. Der Bezirksrat sei für weitere Wohnbebauung, schön wäre es, wenn die Lizenz für die Verarbeitung von Acrolein entzogen würde.

Herr Löbig dankte für den Vortrag und die Antworten. Er fragte, ob es eine klimagerechte Kühlung oder Sonnenschutz durch die Bäume gebe oder Grünflächen auf der Tiefgarage.

Herr Dr. Schlesier sagte, dass die derzeitige Planung mit allen Fachbereichen der Stadtverwaltung, auch dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün abgestimmt wurde. Im Rahmen der Verhandlung des Städtebaulichen Vertrages muss sich der Vorhabenträger von der Energieschutzleitstelle beraten lassen und dies werde protokolliert. Er könne nicht alle Fragen antworten, aber in der Drucksache für den Städtebaulichen Vertrag werde es geregelt und festgehalten.

Frau Meier hatte eine Nachfrage zu den gasdichten Fenstern des Hochhauses und dem Abschalten der Lüftung, falls etwas passiere. Sie fragte, ob eine Nachrüstung für die anderen Gebäude vorgesehen sei.

Herr Dr. Schlesier verwies auf eine Videokonferenz in der kommenden Woche, wo auch über die Gefahrenabwehrplanung gesprochen werden soll.

Frau Jakob sagte, dass die Firma ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen sei, indem sie auf die Gefahren hingewiesen habe. In der Nachbarschaft leben viele Menschen und es gebe auch Kitas. Man müsse dies zur Kenntnis nehmen und könne nicht erwarten, dass die Firma dort verschwindet. Sie hätte sich gewünscht, dass dieses Problem vorher mitgeteilt worden wäre. Sozialer Wohnungsbau im Hochhaus und viele Kinder müsse man insgesamt im Stadtteil betrachten. Das Hochhaus wurde bereits vorher kritisch hinterfragt und dies sollte mitgenommen werden. Bezahlbare Zwischenwohnungen fehlen.

Frau Röttger fragte nach der Sicherheit des Stoffes beim Transport und wie oft dieser an- und abtransportiert werden soll und zu welchen Zeiten. Dabei stelle sich auch die Frage von möglichen Unfällen der Gefahrguttransporter als unkalkulierbares Risiko. Die Hildesheimer Straße oder die Loccumer Straße sei dann auch gefährdet.

Herr Dr. Schlesier bestätigte, dass das Unternehmen lange existiere, vermutlich seit der Nachkriegszeit. Die Haltung der Gesellschaft zu diesem Thema und die Rechtssituation habe sich verändert. Deshalb gebe es jetzt diese Debatte.

Frau Erdmann sagte, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe und zog die Drucksache in die Fraktion.

Frau Dr. Koch sagte, dass die Pandemie die Beratung in den Fraktionen erschwere.

Frau Ohlhorst erläuterte, dass Frau Koch ausschließlich digitale Unterlagen gewünscht hatte und die Drucksache deshalb nicht in Papierform erhalten hatte.

Herr Dr. Schlesier bestätigte, dass zuerst der Bezirksrat über die Drucksache beschließe.

Frau Kellner dankte für die umfassenden Informationen.

Antworten zum Protokoll:
Die Gebäude würden heute sehr gut abgedichtet. Die gasdichten Fenster seien ähnlich wie zur Wärmedämmung und Energieeinsparung dicht abgeschlossen, sodass keine Wärme nach außen entweiche und keine Gase in die Gebäude gelangen.
Es werde auch Wohnungen im Mittelsegment und nicht nur teure Wohnungen geben. Die Miete werde über marktübliche Konditionen geregelt.
Geförderte Wohnungen werden in drei Gebäuden längs der Hildesheimer Straße enthalten sein, nicht nur im Hochhaus. Entsprechende Förderanträge seien genehmigt. Der Investor werde in der kommenden Sitzung für weitere Fragen anwesend sein.

TOP 4.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 4.1.
Beschluss über die Durchführung einer Anhörung zur Veloroute 08 -Wiehbergstraße-
im kommenden Jahr

(Drucks. Nr. 15-2572/2021)

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel führt im Januar oder Februar 2022 eine öffentliche Anhörung gem. § 31 in Verbindung mit § 35 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover durch.

Hierzu sollen angehört werden:
- ADFC
- ADAC
- Üstra
- Polizei
- Seniorenbeirat
- FUSS e.V.

Einstimmig


TOP 5.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
- Entwicklungen im Stadtbezirk -

Herr Berger berichtete über folgende Punkte:

Corona-Testzentren
Es gebe dazu viele Anrufe und Emails. Das Land gebe eine neue Verordnung heraus und die Region Hannover reagiere dementsprechend.
Zur Zeit liegen der Region etwa 700 Anträge vor. Im Stadtbezirk gebe es eine Teststation in Mittelfeld am Lehrter Platz. Inzwischen gebe es auch weitere Möglichkeiten. Die Region stocke gerade ihr Personal auf. Es sei bekannt dass der Stadtbezirk Döhren-Wülfel dringend weitere Testzentren benötige.

Herr Schade bat auch für Menschen ohne Smartphone eine Möglichkeit zu finden, der QR-Code sei nicht barrierefrei.

Herr Berger sagte, dass man auch ein schriftliches Zertifikat erhalten könne.

Schaukasten am Lehrter Platz
Bei der Gemeinwesenarbeit Mittelfeld werde ein Schaukasten aufgestellt, Herr Berger unterstützt dies mit seinen Mitteln.

Wildwuchs am Reinbothweg
Zwischen einem Privatgrundstück und einem Parkplatz gebe es ca. 30-50 cm Wildwuchs. Dieser soll im Frühjahr vom Fachbereich Tiefbau entfernt werden, dazu wird ein kurzfristiges Halteverbot erforderlich sein.


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Sachstand der Zentralen KiTa-Anmeldung
(Drucks. Nr. 15-2356/2021)

Frau Dr. Koch stellte die Anfrage.

Das am 23.01.2019 eingeführte, zentrale KiTa-Anmeldeportal der Landeshauptstadt Hannover (unter www.kinderbetreuung-hannover.de) wies anfangs noch viele Fragen und Schwierigkeiten auf, da es kompliziert, unübersichtlich und ausgesprochen benutzerunfreundlich war. Dies galt nicht nur für deutschsprachige Eltern, sondern auch für Eltern mit ausländischen Wurzeln, die mit der deutschen Sprache Schwierigkeiten hatten.


Daher fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:

1. Hat die Stadtverwaltung die damaligen Probleme gelöst bzw. lösen können und das Anmeldeverfahren vereinfacht?
2. Wie viele Kindergärten, Kindergruppen, etc. nehmen bereits an diesem Verfahren teil, bezogen auf die Stadtbezirke des OV’s Döhren-Wülfel (Bitte auch die nicht teilnehmenden Betreuungsgruppen aufführen!)?
3. Wie viele Anmeldungen haben in den Stadtbezirken bereits in den letzten Jahren über dem Portal und wie viele nach den alten Anmeldeformen stattgefunden?


Herr Berger antwortete wie folgt:

Zu Frage 1:
Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass gerade Eltern mit geringen Deutschkenntnissen oder fehlendem technischen Verständnis zur Bedienung des Portals Schwierigkeiten mit der Nutzung des Portals haben.

Ergänzend zu den unterstützenden mehrsprachigen Bedienungsanleitungen der Anwendung in verschiedenen Sprachen wurde aktuell ein Tutorial verfilmt.
Dieses Erklärvideo soll als weitere Hilfestellung im Portal für die Nutzer*innen hinterlegt werden.

Zudem stellt die Verwaltung weiterhin einen Programmsupport über eine Telefon-Hotline, einen Mailsupport und über das Beratungsangebot des Familienservicebüros sicher.

Darüber hinaus nimmt die Verwaltung auch an Stadtteilrunden teil und informiert in Veranstaltungen wie z.B. vom MigrantenElternNetzwerk über die Funktionsweise des Onlineportals und gibt auf diese Weise Hilfestellung und Beratungsunterstützung für Einrichtungen, die insbesondere Eltern mit geringen Deutschkenntnissen betreuen und beraten.

Eine benutzer*innenfreundliche Menüführung des Portals auf digitalen Endgeräten stellt leider weiterhin eine Herausforderung dar. Ein entsprechendes Corporate Design war eine klare Vorgabe der Verwaltung an den Softwareanbieter, die bislang durch den Anbieter nicht zufriedenstellend umgesetzt werden konnte.

Die Verwaltung arbeitet weiter daran, Eltern bei der Bedienung des Portals zu unterstützen

Zu Frage 2:
Aktuell sind stadtweit 289 Einrichtungen über das gesamte Stadtgebiet im Onlineportal vertreten. Es sind damit rd. 80% der in Hannover angebotenen Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen im Portal verfügbar.
Aus dem Stadtbezirk Döhren-Wülfel nehmen aktuell 21 von 29 Betreuungseinrichtungen teil.

Gemeinsam mit der Kinderladen-Initiative konnten auch kleinere Einrichtungen wie Elternvereine zu einer Teilnahme überzeugt werden.
Durch das kontinuierliche Schulungsangebot ist die Verwaltung weiter bestrebt, dass sich noch weitere Einrichtungen zur Teilnahme entschließen.
Jedoch können Einrichtungen nicht zur Teilnahme verpflichtet werden.


Es handelt sich dabei um folgende Einrichtungen:
• Ev.-luth. Kindertagesstätte Timotheus
• Familienzentrum Gnadenkirche zum Heiligen Kreuz
• CJD Familienzentrum für inklusive Begabungsförderung
• Kinderhaus St. Petri
• AWO Kita Wiehbergstraße
• Kindertagesstätte der Ev. luth. Matthäigemeinde
• Kita Quittengarten
• St. Bernward
• St. Eugenius
• Freche Flitzer
• DRK-Kita Windröschenweg
• DRK-KiTa Kinderbahnhof Wunderland
• DRK-KiTa Ratz und Rübe
• Kita Kreuz und Quer
• Mira Lobe Kinderinsel
• Kita Brückstraße
• Kämmer International Bilingual School
• Die kleinen Gallier
• Teeny-Weenies
• Villa Kinderreich
• Elterninitiative Kinderkiste e.V.

Bislang nicht teilnehmende Einrichtungen:
• Kindergarten Waldheim
• Freier Waldorfkindergarten Michael
• Schulkinderbetreuung Olbersstraße
• Lönneberga & Langstrumpf
• Die kleinen Sternchen
• AWO Krippe Karl-Legien-Straße / Hermes-Kids
• Hort im Spielpark Döhren
• INNO Kardinal-Bertram-Schule)


Zu Frage 3
Seit der Einführung des Portals für das zentrale Anmeldeverfahren am 23.01.2019 wurden für die Jahre 2019 bis einschließlich 2021 bislang stadtweit 145.000 Vormerkungen für eine Kindertagesbetreuung im Portal durch Erziehungsberechtigte registriert, somit im Durchschnitt rund 50.000 Vormerkungen pro Jahr.

Aus den hinterlegten Vormerkungen resultieren annähernd 12.500 im Portal dokumentierte Neuverträge für eine Kindertagesbetreuung.

In welchem Umfang weitere Vertragsabschlüsse mit Hilfe des Portals zustande kamen, aber außerhalb des Verfahrens geschlossen wurden, kann nicht mit Zahlen hinterlegt werden, da einzelne Einrichtungen den Onlineauftritt im Portal zur Kontaktaufnahme nutzen und dann ihre Betreuungsverträge in Schriftform abschließen.

TOP 6.1.2.
Nutzung eines Kleingartengrundstücks am Hohen Weg
(Drucks. Nr. 15-2584/2021)

Herr Lindenberg stellte die Anfrage

In einem Kleingartengrundstück am Hohen Weg kurz vor der Einmündung in die Garkenburgstraße ist seit längerem eine verstärkte Bautätigkeit zu beobachten. Die Eingangstore tragen auf beiden Seiten mittlerweile in großen Lettern die Aufschrift „Die Einheit“. Laut Internet befindet sich hier offenbar das „Headquarter Germany“ eines gleichnamigen Motorradclubs.

Wir fragen die Verwaltung

1. Ist der geschilderte Tatbestand Verwaltung und Polizei bekannt?
2. Befindet sich die Nutzung des genannten Geländes im Einklang mit dem dort geltenden B-Plan und ggf. dem Bundeskleingartengesetz?
3. Sind die Nutzer*innen der Polizei bekannt und wie sind sie ggf. dort bereits in Erscheinung getreten?

Herr Berger antwortete wie folgt:

zu Frage 1) Antwort der Polizei:
Die Existenz des Motorradclubs "Die Einheit MC Deutschland" ist der Polizeidirektion Hannover seit dem Jahr 2018 bekannt. Gegründet hat sich der Club im Jahr 2015.
Eine örtliche Zuordnung zu einem Kleingartengrundstück am Hohen Weg ist seit dem Jahr 2019 bekannt.
Antwort der Verwaltung: Auch der Verwaltung ist die Situation nach einem Hinweis bekannt.
zu Frage 2)
Nein, die aktuelle Nutzung entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes 671, der dort "Dauerkleingarten" festsetzt.

zu Frage 3) Antwort der Polizei:
Mit Bezug zu der Öffentlichkeit ist eine Beschwerde über von dem Gelände ausgehenden Feuerrauch im September 2020 polizeilich bekannt geworden.
Aus Gründen des Datenschutzes kann keine Auskunft darüber gegeben werden ob und ggf. inwiefern die in Rede stehenden Personen polizeilich in Erscheinung getreten sind.


Herr Berger ergänzte, dass die Verwaltung noch in der Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün und der Bauordnung sei. Es gebe zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts konkretes.

Frau Kellner bat um eine Information an den Bezirksrat.

Herr Berger wird den Bezirksrat auf dem Laufenden halten.


TOP 6.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.1.
Wöchentliche Papierabholung lohnt sich nicht?
(Drucks. Nr. 15-2571/2021)
Frau Meier stellte die Anfrage

Die Entscheidung, dass Altpapier künftig nur noch 14-tägig abgeholt werden soll, wurde von Aha mit gestiegenen Kosten und stark gesunkenen Verkaufserlösen für Altpapier begründet. Inzwischen sind die Preise für Altpapier stark angestiegen.
Wir fragen daher die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Plant die Region/der Abfallwirtschaftsbetrieb Aha aufgrund der geänderten Sachlage die wöchentliche Abholung von Altpapier beizubehalten?
2. Falls nein, warum nicht?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Die Änderungen des Rhythmusses der Altpapierabfuhr ist coronabedingt ausgesetzt worden. Aktuell befinden wir uns weiterhin in einer akuten Coronalage, weshalb das Thema nicht zur Entscheidung ansteht.

Wir werden entsprechend nach Ende der Coronalage erneut auf den politischen Raum zugehen.


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Infektionsschutzampeln in Grundschulen der LHH
(Drucks. Nr. 15-2585/2021)

Frau Maschke-Scheffler stellte die Anfrage

Seit Anfang November wurden im Rahmen eines Modellversuchs insgesamt 119 Infektionsschutzampeln installiert. Die Infektionsschutzampeln bieten eine genauere und individuellere Auswertung der Raumluft als herkömmliche CO2-Ampeln und ermöglichen so, die Lüftungsintervalle passgenauer zu steuern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. An welchen Schulen im Stadtbezirk wurden wie viele Infektionsschutzampeln installiert?
2. Welche Maßnahmen erfolgen auf die jeweiligen Auswertungen der Raumluft?
3. Für welchen Zeitraum ist die Durchführung des Modellversuches an der jeweiligen Schule vorgesehen?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu Frage 1:
Der Schulträger Landeshauptstadt Hannover testet im Rahmen eines Feldversuchs an vier von 60 Grundschulstandorten den Einsatz von Infektionsschutzampeln der Fa. Fabmaker in Kooperation mit der TU Braunschweig.
Aufgrund der technischen Voraussetzungen wurden die Primarstufe der
IGS Roderbruch,
Grundschule Am Welfenplatz,
Grundschule Mühlenweg und
Grundschule Egestorffschule ausgesucht.

Somit ist bisher keine Schule im Stadtbezirk Döhren-Wülfel einbezogen.

Zu Frage 2:
Die erhobenen Daten werden von der Fa. Fabmaker digital ausgewertet und bilden die Grundlage, ob und wann die Infektionsschutzampel im Klassenraum grün (Raumluft erfordert kein Lüften, gelb (es kann zur Verbesserung der Raumluft gelüftet werden) oder rot (es ist zu lüften) anzeigt.
Je nach Farbe der Ampel ist entsprechend zum Lüften vorzugehen. Auswertungen der Daten darüberhinaus können erst mittelfristig im Rahmen der Evaluation ausgewertet werden.

Zu Frage 3:
An allen vier Standorten ist ein Zeitraum von vier Monaten für den Versuch vorgesehen.
Die Installationen wurden Mitte November (in der 46. KW) vorgenommen.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Sicherer Fußgängerüberweg
(Drucks. Nr. 15-2357/2021)

Frau Miskovic brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, im Bereich Am Mittelfelde/ Claudiusstr./ Autohaus Tesla möglichst einen sicheren Fußgängerüberweg zu gestalten und einzurichten.

Einstimmig


TOP 7.1.2.
Sicherer Zutritt zur Grünanlage „Alter Friedhof Döhren“
(Drucks. Nr. 15-2565/2021)

Herr Schade brachte den Antrag ein. Er sagte, dass nur ein Teil ausgebessert wurde und auch das Foto fehle. Die Verwaltung solle die gesamte Stolperfalle beseitigen

Antrag
die Stadtverwaltung wird gebeten, im Eingangsbereich des historischen Alten Döhrener Friedhofes an der Fiedelerstraße die Pflasterung auszubessern und die angehobenen Gehwegplatten wieder im Niveau anzugleichen.

Einstimmig


TOP 7.1.3.
Informationen über pandemiebedingte Einschränkungen bei Kitas und Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2566/2021)

Frau Dr. Koch brachte den Antrag ein und sagte, dass die Schließung der Schule Beuthener Straße der Anlass für diesen Antrag war. Der Bezirksrat sollte zeitgleich informiert werden.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel laufend und unaufgefordert über die Coronapandemie bedingten Maßnahmen und Auswirkungen auf die Kitas und Schulen im Stadtbezirk wie z.B. verfügte Schließungen zu berichten und in diesem Zusammenhang über etwaige Maßnahmen und Anlaufstellen der Stadt zur Unterstützung von bedürftigen Familien und Kindern zu informieren.

wurde durch Neufassung ersetzt

Frau Jakob bat, das Wort "bedürftig" zu streichen, da alle Familien informiert werden sollten, nicht nur bedürftige.

Frau Dr. Koch sagte, dass der Begriff anders gemeint war, eher mit "Unterstützungsbedarf".

Frau Kellner sprach sich für die Änderung aus, da der Text missverstanden werden könne.


TOP 7.1.3.1.
Informationen über pandemiebedingte Einschränkungen bei Kitas und Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2566/2021 N1)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel laufend und unaufgefordert über die Coronapandemie bedingten Maßnahmen und Auswirkungen auf die Kitas und Schulen im Stadtbezirk wie z.B. verfügte Schließungen zu berichten und in diesem Zusammenhang über etwaige Maßnahmen und Anlaufstellen der Stadt zur Unterstützung von bedürftigen Familien und Kindern zu informieren.


TOP 7.1.4.
Beleuchtung für den Fußgänger-/Fahrradweg am Bahndamm zwischen Friedhofsallee und Hoher Weg
(Drucks. Nr. 15-2568/2021)

Herr Lindenberg brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel fordert die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover auf, für eine durchgängige Beleuchtung des Fußgänger/Fahrradweges am Bahndamm zwischen Friedhofsallee und Hoher Weg zu sorgen.

Dabei soll möglichst eine Beleuchtung gewählt werden, die durch intelligente Dimmung neben der Verminderung des Energieverbrauchs auch klassische Beleuchtungseinflüsse auf Flora und Fauna verringert.



Einstimmig


TOP 7.1.5.
Beleuchtung für den Fußgängerweg an der Brücke zwischen Hoher Weg und Garkenburgstraße
(Drucks. Nr. 15-2569/2021)

Herr Lindenberg brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel fordert die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover auf, für eine Beleuchtung des Fußgängerweges an der Brücke zwischen Hoher Weg und Garkenburgstraße zu sorgen.

Dabei soll möglichst eine Beleuchtung gewählt werden, die durch intelligente Dimmung neben der Verminderung des Energieverbrauchs auch klassische Beleuchtungseinflüsse auf Flora und Fauna verringert.

Einstimmig


TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Fahrradbügel für die Bernwardstraße
(Drucks. Nr. 15-2579/2021)

Frau Meier brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Im verkehrsberuhigten Teil der Bernwardstraße zwischen Fiedelerstraße und Landwehrstraße sollen Fahrradbügel angebracht werden, z.B. in Höhe der Bernwardstraße 21 und der Bernwardstraße 32 vor den Bäumen, da dort aufgrund der Bäume nicht geparkt werden darf und es in diesem Abschnitt der Bernwardstraße an Möglichkeiten zur Abstellung von Rädern mangelt.

17 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

Herr Wippach befürchtete, dass die Räder in die Fahrspur hineinragen.

Frau Meier entgegnete, dass genügend Platz sei und die Räder nicht in den Verkehr ragen.

Herr Schade sagte, dass Viele die Räder dort im Hof oder Keller abstellen, andere aber auch am Zaun. Es gebe Freiflächen, die keine Parkplätze sind, dort seien Fahrradbügel sinnvoll.

Herr Wippach wandte ein, dass abends keine Parkplätze zu finden seien und deshalb Autos dort parken.

Frau Meier antwortete, dass der Platz vor den Bäumen zu kurz sei.


TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Brücke Wolfstraße/Mainzer Straße
(Drucks. Nr. 15-2586/2021)

Frau Waase brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, das Fundament des Geländers (östliche Seite) der Brücke an der Kreuzung Wolfstraße/Mainzer Straße so herzurichten, dass selbiges wieder fest verankert ist. Weiterhin soll überprüft werden, ob es noch weitere solche Schäden an der Brücke gibt.

Einstimmig


TOP 7.3.2.
Beschilderung Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-2587/2021)

Frau Waase brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, an der Peiner Straße die Verkehrsschilder "Straßenschäden" abzubauen und das Verkehrsschild " Tempo-30-Zone" wieder aufzustellen.

Einstimmig


TOP 7.3.3.
Haltestelle Am Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2588/2021)

Frau Erdmann brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, sich bei der Üstra und der Firma X-city Marketing dafür einzusetzen, dass an den Haltestellen Am Mittelfeld der Buslinie 124 zwei Schutzhäuser eingerichtet werden.

Einstimmig


TOP 7.4.
Gemeinsam von SPD und CDU

TOP 7.4.1.
Coronatestung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2740/2021)

Herr Schade brachte den Antrag ein.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird dazu aufgefordert, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um besonders mobilitätseingeschränkten Personen, wie z.B. Seniorinnen und Senioren, eine Coronatestung im Stadtbezirk zu ermöglichen, und diese zeitnah stationär oder auch mobil einzurichten.

wurde durch Neufassung ersetzt

Frau Röttger sprach sich dafür aus, die Teststationen insgesamt barrierefrei zu gestalten.

TOP 7.4.1.1.
Coronatestung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2740/2021 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird dazu aufgefordert, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um besonders mobilitätseingeschränkten Personen, wie z.B. Seniorinnen und Senioren, eine barrierefreie Coronatestung im Stadtbezirk zu ermöglichen, und diese zeitnah stationär oder auch mobil einzurichten.


TOP 8.
INTEGRATIONSBEIRAT DÖHREN-WÜLFEL

TOP 8.1.
Bericht aus der Sitzung vom 25. November 2021
Herr Berger berichtete kurz über die Sitzung, in der das Papier Wir 2.0 zur Zukunft der Integrationsbeiräte vorgestellt wurde. Im 1. Quartal 2022 soll es eine Drucksache dazu geben.
Ein Bürger habe sich vorgestellt, da er gern im Integrationsbeirat mitarbeiten würde.
Ein Integrationspreis oder Integrationsfest soll erst in 2022 ausgelobt bzw. durchgeführt werden.
Es wurden zwei weitere Termine (14.03. und 31.05.) für das kommende Jahr festgelegt.

Frau Jakob sagte, dass sie Bedenken habe, wenn jetzt Termine festgelegt werden und jemand den Vorsitz habe, der nicht dem Bezirksrat angehöre. Grundsätzlich habe der*die Bezirksbürgermeister*in den Vorsitz. Sie gehe nicht davon aus, dass die Drucksache bald vorgelegt werde.

Frau Kellner ergänzte, dass dies im Interfraktionellen Kreis angesprochen werden sollte. Dies Arbeit müsse weitergehen und es sei richtig, dafür Termine festzulegen, die ggfs. verschoben werden müssten.


TOP 8.2.
Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
zur Aufwertung des Spielplatzes Gundelachweg

(Drucks. Nr. 15-2575/2021)

Herr Berger erläuterte, dass der Integrationsbeirat mit den noch vorhandenen Restmitteln den Spielplatz aufwerten möchte.

Antrag,
aus den noch vorhandenen Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel 2021 (Stand 25.11.2021 = 4.595,44 €) wird eine Zuwendung für folgendes Projekt zur Verfügung gestellt:

der Spielplatz Gundelachweg in Mittelfeld soll ein neues Spielgerät für Kleinkinder (z.B. eine kleine Rutsche) und/oder Sitzgelegenheiten für die Begleitpersonen erhalten. Zusätzlich soll eine Plakette angebracht werden, dass die Förderung durch den Integrationsbeirat Döhren-Wülfel erfolgt ist.

Einstimmig

Frau Kellner fragte, ob Bänke angeschafft werden sollen.

Herr Berger antwortete, dass es auch Steinquader o.ä. sein können.

Frau Jakob sagte, dass dieser Spielplatz besichtigt wurde und es dazu viele Vorschläge der Verwaltung gab.

Frau Miskovic ergänzte, dass der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün vorgeschlagen hatte, z.B. Baumstämme als Sitzgelegenheit zu nutzen.

Herr Berger wird in der Fachverwaltung nachfragen.

Antwort zum Protokoll:
Der Spielplatz befindet sich noch in der Planung. Als Sitzgelegenheit um eine Feuerstelle wurden Baumstämme verwendet, angedacht seien jetzt eher Steinquader.

TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Vorplatz Mittelfelder Nachbarschaftstreff
(Drucks. Nr. 15-2570/2021)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Nutzervereine des Mittelfelder Nachbarschaftstreffs erhalten für die von Ihnen geplante und noch einvernehmlich zu beschließende Neugestaltung des Vorplatzes des Mittelfelder Nachbarschaftstreffs eine Zuwendung in Höhe von 5.583,00 € Euro für Sachmittel. Die Vorgaben der Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel sind erfüllt. Die Mittel stehen im Haushalt 2021 zur Verfügung. Mit einem vorzeitigen Projektbeginn erklärt sich der Bezirksrat einverstanden.

Einstimmig


TOP 10.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11. November 2021
(öffentlicher Teil)

Einstimmig



Frau Kellner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:25 Uhr.




Antje Kellner Gundula Ohlhorst
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin