Sitzung Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken am 08.12.2021

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 01.12.2021)
Protokoll (erschienen am 11.02.2022)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.12. - 03.01.2022

PROTOKOLL

2. Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken
am Mittwoch, 8. Dezember 2021,
Stadtteilzentrum Stöcken, Eichsfelder Str. 101, 30419 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 18.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksratsherr Mönkeberg (SPD)
Bezirksratsherr von Wysiecki (CDU)
Bezirksratsfrau Bittorf (SPD)
Bezirksratsherr Domition (DIE PARTEI)
(Bezirksratsfrau Gerdes) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Goedeke (SPD)
Bezirksratsherr Hakemeyer (CDU)
Bezirksratsherr Hoffmann (SPD)
Bezirksratsherr Janischowsky (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mönkeberg (SPD)
Bezirksratsfrau Mücke-Bertram (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schmalstieg (AfD)
Bezirksratsfrau Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schumann (CDU)
Bezirksratsherr Stiebig (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Tegtmeier (SPD)
Bezirksratsherr Warnecke (Volt)
Bezirksratsfrau Wiedbrauk (CDU)
Bezirksratsherr Witte (FDP)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
(Ratsherr Enders) (CDU)
(Ratsherr Kelich) (SPD)
(Ratsherr Metell) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Frau Spremberg Bezirksratsbetreuung
Herr Pilarski Stadtbezirksmanagement






Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Beschluss zur Durchführung einer Einwohner*innen-Fragestunde
(Drucks. Nr. 15-2550/2021)

3. Einwohner*innenfragestunde

4. M I T T E I L U N G E N

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. E N T S C H E I D U N G E N

5.1.1. Zuwendung zur Beschaffung eines Sportplatzpflegegerätes an die
Sportgemeinschaft von 1874 Hannover e. V.
(Drucks. Nr. 15-2518/2021)

6. A N T R Ä G E

6.1. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln - 08.12.2021 -
(Drucks. Nr. 15-2549/2021)

6.2. Gemeinsam von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion

6.2.1. Ausführungsplanung Grunderneuerung Am Fuhrenkampe
(Drucks. Nr. 15-2522/2021)

6.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Platz vor Stadtteilbibliothek Herrenhausen
(Drucks. Nr. 15-2545/2021)

6.3.2. Streugutkiste Stöckener Str. / Alveser Weg
(Drucks. Nr. 15-2546/2021)

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Verkehrssicherheit Schüler*innen Gretelriede/Entenfangweg
(Drucks. Nr. 15-2520/2021)

7.1.2. Breitband- und LAN-Ausbau
(Drucks. Nr. 15-2521/2021)


7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Infektionsschutzampeln in Grundschulen der LHH
(Drucks. Nr. 15-2542/2021)

7.2.2. Brunnen Stöckener Markt
(Drucks. Nr. 15-2543/2021)

7.2.3. Pflasterung auf dem Stöckener Markt
(Drucks. Nr. 15-2544/2021)

7.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Leinebrücke
(Drucks. Nr. 15-2547/2021)

7.3.2. Wohnmobilstellplatz
(Drucks. Nr. 15-2548/2021)

7.4. von Bezirksratsherrn Witte
(FDP)

7.4.1. Fußgängerüberweg in der Buschriede
(Drucks. Nr. 15-2517/2021)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

8. M I T T E I L U N G E N    U N D    A N F R A G E N





I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Mönkeberg eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Bezirksbürgermeister Mönkeberg weist darauf hin, dass die Drucksache Nr.15-2549/2021 - Zuwendungen aus Eigenen Mitteln -08.12.2021 - als Tischvorlage vorliegt und fragt,ob es Einwände gibt, den Antrag zu behandeln.
Einwände werden nicht vorgebracht. Die DRucksache wird unter TOP 6.1.1. behandelt.

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram zieht TOP 6.3.2. zurück, da die Angelegenheit erledigt ist. Die so geänderte TO wird einstimmig bestätigt.

TOP 2.
Beschluss zur Durchführung einer Einwohner*innen-Fragestunde
(Drucks. Nr. 15-2550/2021)

Antrag, zu beschließen:
Gem. § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover werden in den Sitzungen des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken Einwohner*innen-Fragestunden durchgeführt. Sie finden in der Regel zu Beginn der Sitzung statt. Die Höchstdauer beträgt laut Geschäftsordnung 45 Minuten.
Einstimmig beschlossen

TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde

Es werden folgende Themen angesprochen:

Bezirksratsherr Witte beantwortet Fragen der vorherigen Fragestunde.
Die Straßenbeleuchtung in der Palmstraße sei auf LED umgestellt worden.
Das neues Hinweisschild zum Stadtteilzentrum ist bereits in Auftrag gegeben worden.
Das Verkehrschaos während der Veranstaltung Winterzauber ist Polizei und Verwaltung bekannt. Die Baumängel am Stadtteilzentrum seien bekannt und sind reklamiert worden.

Bezirksratsfrau Bittorf wird sich um die Antworten auf heutige Fragen kümmern.

Ein Einwohnerin beklagt das Aufstellen neuer Fahrradständer im Jobstweg, welche die Fahrbahn derart verengen, dass nun alle PKWs im Lüderweg über den Fußweg fahren.

Ein weiterer Einwohner beklagt die schlechte Einkaufssituation in Stöcken. Es gäbe nur zwei Supermärkte, in denen es nicht möglich sei, Abstand zu halten.

TOP 4.
M I T T E I L U N G E N

Frau Spremberg teilt mit, dass am nächsten Tag das Angebot zu einer Informationsveranstaltung für Bezirksratsmitglieder zum CARA-System elektronisch versendet werde, zu der sich Interessierte anmelden können.

TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.1.
Zuwendung zur Beschaffung eines Sportplatzpflegegerätes an die
Sportgemeinschaft von 1874 Hannover e. V.

(Drucks. Nr. 15-2518/2021)

Antrag, zu beschließen,
der Sportgemeinschaft von 1874 Hannover e. V. (SG 74) für den Kauf eines Rasentraktors eine Zuwendung zur Anschaffung von Sportplatzpflegegeräten in Höhe von 10.000,00 €
zu bewilligen.
Einstimmig beschlossen

TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln - 08.12.2021 -
(Drucks. Nr. 15-2549/2021)

Bezirksratsherr Schmalstieg äußert seine Enttäuschung über die Entscheidung der SPD-Fraktion, ihn als Vertreter der AfD von interfraktionellen Anträgen auszuschließen und befindet dieses Verhalten als undemokratisch.

Bezirksratsherr Tegtmeier entgegnet, dass die SPD-Fraktion mit demokratischen Parteien zusammenarbeite, zu denen die AfD nicht gehöre. Daher werde es keine gemeinsamen Anträge geben.

Antrag, zu beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die folgenden Zuwendungen:
Zuwendung Nr. 20-2021: Der Turnerbund Stöcken von 1896 e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 Euro für den Austausch von LED-Strahlern.
Zuwendung Nr. 21-2021: Der SV Marienwerder von erhält eine Zuwendung in Höhe von 850,00 Euro für die Entfernung von Hecken sowie die Erneuerung von Tennisnetzen und Spielerbänken.
Zuwendung Nr. 22-2021: Die Living Quarter GmbH erhält eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 Euro für die Durchführung einer Weihnachtsfeier in der Unterkunft Schulenburger Landstraße.
Einstimmig beschlossen

TOP 6.2.
Gemeinsam von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Ausführungsplanung Grunderneuerung Am Fuhrenkampe
(Drucks. Nr. 15-2522/2021)

Bezirksratsherr Tegtmeier bringt den Antrag ein und erläutert ihn.
Antrag:
Der Bezirksrat möge beschließen:
In die Ausführungsplanung der Grunderneuerung der Straße „Am Fuhrenkampe“ werden folgende Punkte aufgenommen:
1. Auf der Nordseite werden die beiden Parkplätze unter den Bäumen auf Höhe der Hausnummern 78 und 80 als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen,
2. An der Kreuzung Verdenerstraße/Am Fuhrenkampe wird ein Zebrastreifen auf die Verdenerstraße aufgebracht,
3. In der Verdenerstraße wird kein Radweg/Schutzstreifen aufgebracht, die vorhandenen Parkplätze vor dem ehemaligen Bunker und entlang des Spielplatzes bleiben als Kurzzeitplätze erhalten.

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram erklärt den Antrag noch in der Fraktion diskutieren zu wollen. Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen

TOP 6.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Platz vor Stadtteilbibliothek Herrenhausen
(Drucks. Nr. 15-2545/2021)

Bezirksratsfrau Mücke-Bertram bringt den Antrag ein.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, auf o.g. Platz folgende Maßnahmen durchzuführen:
1. Ersatz der Wippfiguren für Kleinkinder
2. Installation von Beleuchtung vor dem Eingangsbereich der Stabi
3. Schaffung weiterer Sitzmöglichkeiten
Einstimmig beschlossen

TOP 6.3.2.
Streugutkiste Stöckener Str. / Alveser Weg
(Drucks. Nr. 15-2546/2021)
Der Antrag wurde zurückgezogen.

TOP 7.
A N F R A G E N
(Die Antworten wurden schriftlich erteilt und nicht verlesen.)

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Verkehrssicherheit Schüler*innen Gretelriede/Entenfangweg
(Drucks. Nr. 15-2520/2021)

Auf dem Schulweg zur Grundschule Entenfangweg queren die Kinder die Straße Gretelriede auf Höhe der Einmündung des Entenfangweges über eine nicht markierte und nicht gesicherte Querung. An dieser Stelle herrscht morgens kurz vor Schulbeginn reger Auto-, Fuß- und Radverkehr. Es kommt häufig zu gerade für Kinder unübersichtlichen Situationen mit abbiegenden Verkehrsteilnehmenden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung diese Stelle als besondere Gefahrenstelle bekannt?
2. Plant die Verwaltung an dieser Stelle Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit für Schulkinder beim Queren erhöhen? (Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?)

Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Nein, der Verwaltung ist diese Stelle nicht als besondere Gefahrenstelle bekannt.
Zu Frage 2: Die Verkehrssituation vor Ort stellt sich wie folgt dar: Kraftfahrer, die die Gretelriede in östlicher Richtung befahren, sind aufgrund der Verkehrsregelung Rechts vor Links im Bereich des Knotenpunktes gezwungen, ihre Geschwindigkeit zu reduzieren. Für beide Richtungsfahrbahnen der Gretelriede gibt es Verkehrszeichen „(Achtung) Kinder“ (Z 136), die unmittelbar vor der Einmündung aufgestellt sind.
Die Durchfahrt der Gretelriede in westliche Richtung ist nur für Fahrzeuge mit einem Gewicht kleiner 2,5 t gestattet. Ebenso sind die Durchfahrten über die Heusingerstraße, den Jürgenweg bzw. den Lüderweg für Fahrzeuge größer 2,5 t gesperrt.
Schwerlastverkehr ist dort daher ausgeschlossen. An der Einmündung Entenfangweg gibt es auf den ersten ca. 20 m im Entenfangweg ein Park- und Halteverbot, so dass auch die Sichtverhältnisse im gesamten Knotenpunkt sehr gut sind.
Zur Verbesserung der Sicherheit wird die Verwaltung die befestigte Gehwegfläche gegenüber der Einmündung Entenfangweg, welche von den Schulkindern zum Queren der Gretelriede genutzt wird, so verbreitern, dass dort auch für eine große Anzahl von Schulkindern eine ausreichend große Aufstellfläche vorhanden ist. Darüber hinaus wird weder die Notwendigkeit noch die Möglichkeit gesehen, an dieser Einmündung weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schulkinder vorzunehmen.

TOP 7.1.2.
Breitband- und LAN-Ausbau
(Drucks. Nr. 15-2521/2021)

In der Antwort "15-0892-2018 F1" bez. Breitbandausbau zu Frage 2 (Welche Initiativen ergreift die Verwaltung, um einen zügigen Ausbau des Kabelnetzes voranzutreiben?) wurde folgendes geantwortet: „Mit der zeitnahen Ernennung eines/r Beauftragten für digitale Infrastruktur wird eine Stelle geschaffen, die den Breitband- und LAN-Ausbau innerhalb des Stadtgebietes forcieren und koordinieren wird. Hierbei wird es in aller erster Linie darum gehen, insbesondere mit den TK-Unternehmen einen Plan zu entwickeln, wie unterversorgte Wohngebiete an das Glasfasernetz angebunden werden können.“
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Beauftragte/die Beauftragte für digitale Infrastruktur ernannt? Seit wann?
2. Welche Maßnahmen hat der/die Beauftragte unternommen bzw. wird er/sie unternehmen, damit der Stadtteil Marienwerder (insb. Wohnungsgebiet östlich von Garbsen/Havelse (Quantelholz, Große Pranke...), an das Glasfasernetz angeschlossen wird?
3. Welche Möglichkeiten werden in Zusammenhang mit den Bautätigkeiten im WiPa Marienwerder genutzt, um den Stadtteil Marienwerder an das Glasfasernetz anzuschließen?
Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Die Stelle der*des Beauftragt*en für digitale Infrastruktur wurde zum 01.01.2019 eingerichtet und kurz darauf besetzt.
Im September 2020 hat der Mitarbeiter die LHH allerdings wieder verlassen und es konnte trotz mehrfacher Ausschreibung bis heute keine erneute Besetzung erfolgen. Die Funktion wird deshalb bis voraussichtlich noch zum 31.12.2021 durch verschiedene Beschäftigte neben ihrer eigentlichen Tätigkeit wahrgenommen.
Zu Frage 2: Der Kollege hatte seine Beschäftigungszeit genutzt, um z. B. die Funktion aufzubauen, die notwendigen Netzwerke und insbesondere die Kooperation zur Region Hannover herzustellen. Konkret wurde dazu u. a. mit der Region Hannover eine Vereinbarung zur geförderten Breitbandversorgung unterversorgter Adressen getroffen und diese damit beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten (Identifikation, Markterkundung, Akquise von Fördermöglichkeiten, Durchführung der Vergabe usw.). Dieser Prozess läuft aktuell noch.
Zu Frage 3: Der Breitbandausbau ist weiterhin durch einen starken Wettbewerb der Telekommunikationsunternehmen (TKU) geprägt. Die LHH führt hierzu in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit der Region Hannover Gespräche, um die Ankündigungen und den Ausbau der TKU zu koordinieren und voranzubringen.
Es ist zusätzlich vorgesehen, ab 01.01.2022 die Funktion der*des Beauftragte*n für digitale Infrastruktur im Zuge des Neuaufbaus einer Organisationseinheit „Smart City“ unter dem Dach der entsprechend neuen Organisationsstruktur „Digitale Stadt“ zu verlagern, um dieses Thema quantitativ und qualitativ neu auszurichten.
In diesem Zusammenhang könnte dann auch eine konkretere Beurteilung des Stadtteils Marienwerder unter Bezug auf die Baumaßnahmen im Wissenschaftspark Marienwerder erfolgen.

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Infektionsschutzampeln in Grundschulen der LHH
(Drucks. Nr. 15-2542/2021)

Seit Anfang November wurden im Rahmen eines Modellversuchs insgesamt 119 Infektionsschutzampeln installiert. Die Infektionsschutzampeln bieten eine genauere und individuellere Auswertung der Raumluft als herkömmliche CO2-Ampeln und ermöglichen so, die Lüftungsintervalle passgenauer zu steuern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. An welchen Schulen im Stadtbezirk wurden wie viele Infektionsschutzampeln installiert?
2. Welche Maßnahmen erfolgen auf die jeweiligen Auswertungen der Raumluft?
3. Für welchen Zeitraum ist die Durchführung des Modellversuches an der jeweiligen Schule vorgesehen?

Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Die Landeshauptstadt Hannover testet in ihrer Funktion als Schulträgerin in Kooperation mit der Technischen Universität Braunschweig im Rahmen eines Feldversuchs an vier von 60 Grundschulstandorten den Einsatz von Infektionsschutzampeln der Firma Fabmaker. Als Teststandorte wurden die Primarstufe der IGS Roderbruch, die Grundschule Am Welfenplatz, die Grundschule Mühlenweg und die Grundschule Egestorffschule ausgewählt, da diese Schulen die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllten. Aus dem Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken wurde keine Schule einbezogen.
Zu Frage 2: Die erhobenen Daten werden von der Firma Fabmaker digital ausgewertet und bilden die Grundlage, ob und wann die Infektionsschutzampel im Klassenraum grün (Raumluft erfordert kein Lüften), gelb (es kann zur Verbesserung der Raumluft gelüftet werden) oder rot (es ist zu lüften) anzeigt. Je nach Farbe der Ampel ist entsprechend zu Lüften. Eine Auswertungen der erfassten Daten kann erst mittelfristig im Rahmen der Evaluation vorgenommen werden.
Zu Frage 3: An allen vier Standorten ist ein Zeitraum von vier Monaten für den Versuch vorgesehen. Die Installationen wurden in der 46. Kalenderwoche vorgenommen.

TOP 7.2.2.
Brunnen Stöckener Markt
(Drucks. Nr. 15-2543/2021)
Die Fertigstellung des Brunnens auf dem Marktplatz ist immer noch nicht geschehen.
Seit einer Anfrage von Bezirksratsherrn Witte vom 30.Juni diesen Jahres,
wurde geantwortet die Werkplanung steht kurz vor der Freigabe.
Es ist aber auch schon vor dieser Anfrage und bisher keine Bautätigkeit zu beobachten.
Mittlerweile haben sich durch Vermüllung dieser Fläche Ratten und Mäuse
in den dort abgelegten Baumaterialien angesiedelt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es denn nun einen Fertigstellungstermin?
2. Was wird gegen das Ratten- und Mäuseproblem unternommen?
3. Gibt es die Möglichkeit die dort gelagerten Baustoffe,
wenn schon dieses Jahr keine Fertigstellung zu erwarten ist,
gerade jetzt zur Weihnachtszeit zu entfernen und diesen Bereich zu säubern?
Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Wasserspiels soll möglichst zur nächsten „Brunnensaisoneröffnung“ erfolgen. Diese ist in der Regel Ende April, je nach Wetterlage. Ab KW 4/2022 sollen die Erdarbeiten beginnen, um nachfolgend die Arbeiten an der Pumpenkammer sowie die Installationsarbeiten ausführen zu können. Anschließend werden die Mauerblöcke gesetzt und das Edelstahlbecken aufgebaut.
Voraussetzung für eine Fertigstellung zu Ende April ist, dass die Witterungsbedin- gungen im Winter die geplanten Arbeiten zulassen. Insbesondere bei Frost müssen Erdarbeiten, Montage der Wasserleitungen und -technik und auch Betonarbeiten ausgesetzt werden.
Zu Frage 2: Bei Begehungen durch Mitarbeitende wurden aktuell keine Ratten oder Mäuse gesichtet. Wir werden die Situation vor Ort weiterhin verstärkt beobachten und kontrollieren. Eine Reinigung des Baustellenbereiches wird veranlasst (siehe unten). Bestätigt sich, dass Mäuse und/oder Ratten (noch) dort nisten, werden weitere Maßnahmen ergriffen.
Zu Frage 3: Eine Entfernung des Zauns und der Baustoffe ist derzeit aus Sicherheits- und Kostengründen nicht möglich. Der Zaun sichert die teilweise noch nicht gepflasterten, offenen Bereiche.
Zur Verbesserung der Situation wird eine zusätzliche Reinigung der Baustelle veranlasst. Diese soll koordiniert mit der Gesamtreinigung des Platzes nach dem kompletten Laubfall erfolgen, um einen möglichst nachhaltigen Effekt zu erzielen.

TOP 7.2.3.
Pflasterung auf dem Stöckener Markt
(Drucks. Nr. 15-2544/2021)
Nach Abschluss von Bauarbeiten vor den Geschäften am Stöckener Markt wurde die vorhandene Pflasterung durch eine provisorische Asphaltschicht ersetzt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Wann wird das ursprüngliche Pflaster wieder hergestellt?

Antwort der Verwaltung:
Die abgebildeten Asphaltflächen im Bereich des Parkplatzes am Stöckener Markt werden so bleiben, es kann keine Wiederherstellung mit dem ursprünglichen Pflaster stattfinden. Die Flächen befinden sich im Bereich der Parkplätze. Bei der Umgestaltung des Stöckener Marktes wurde der Parkplatz (östliche Hälfte des Stöckener Marktes) nicht neugestaltet, sondern der Bestand blieb erhalten. Die gezeigten Asphalt-Flächen wurden bereits vor der Umgestaltung eingebaut, da oberflächennahe Wurzeln der Bäume an verschiedenen Stellen das ursprüngliche Pflaster hochgedrückt haben. Ohne Schädigung des Wurzelwerkes können die Pflastersteine aufgrund ihrer Stärke / Tiefe dort nicht wieder eingebaut werden. Als einzige standfeste und flachere Möglichkeit der Oberflächenbefestigung bleibt, sog. Asphaltplomben einzubauen. Die bestehenden Flicken wurden im Zuge des Umbaus lediglich erneuert und begradigt.

TOP 7.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.3.1.
Leinebrücke
(Drucks. Nr. 15-2547/2021)

Die Leinebrücke für Fußgänger*innen und Radfahrende zwischen Stöcken und Letter sollte eigentlich Ende April d.J. fertig gestellt sein. Bedauerlicherweise gab es einen Unfall mit Todesfolge, der eine Einstellung der Arbeiten bewirkte.

Wir fragen die Verwaltung:
Wie sieht der neue Zeitplan für Bau und Fertigstellung der Brücke aus?

Antwort der Verwaltung:
Durch den Unfall im Mai 2021 während der Brückenmontage wurden verschiedene Bauteile beschädigt.
Bei der Herstellung der neuen Bauteile wie auch bei der notwendigen Betonsanierung an einem der Widerlager ist es zu Verzögerungen gekommen. Der Stahlbaubetrieb hat einen neuen Bauzeitenplan vorgelegt, wonach die Montage im kommenden Jahr im Februar / März vorgesehen ist.
Die Verwaltung geht derzeit davon aus, die Brücke vor Ostern 2022 wieder freigeben zu können.

TOP 7.3.2.
Wohnmobilstellplatz
(Drucks. Nr. 15-2548/2021)

In der DS 1190/2021, die am 09.09.2021 im Verwaltungssausschuss beschlossen wurde, wird die Verwaltung aufgefordert, kurzfristig ein Konzept für einen Wohnmobilstellplatz vorzulegen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es inzwischen Ergebnisse?
2. Wenn nicht: was versteht die Verwaltung unter kurzfristig? Wann kann mit einemKonzept gerechnet werden?

Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1: Es gibt noch kein Konzept für einen weiteren Wohnmobilstellplatz im Stadtgebiet der LHH.
Zu Frage 2: Es ist derzeit nicht absehbar, dass ein geeignetes Grundstück für einen weiteren Wohnmobilstellplatz in der LHH gefunden wird. Das ist eine notwendige Voraussetzung, um ein Konzept zu erstellen. Eine Aussage darüber, wann mit einem Konzept gerechnet werden kann, kann derzeit nicht getroffen werden.

TOP 7.4.
von Bezirksratsherrn Witte (FDP)

TOP 7.4.1.
Fußgängerüberweg in der Buschriede
(Drucks. Nr. 15-2517/2021)

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr, da oftmals Rad- und E-Scooterfahrerinnen und -fahrer, ohne zuvor auf den Verkehr auf der Straße zu achten und ordnungsgemäß abzusteigen, an dem Fußgängerüberweg die Straße kreuzten. Da die Querung aufgrund der Waldlage für Autofahrer vergleichsweise schlecht einzusehen ist, können diese oft nur sehr spät erkennen, dass Zweiradfahrende ohne abzusteigen hier die Straße überqueren wollen, so dass es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen an dieser Stelle kommt. Durch die Installation von Schutzgittern, die die Zweiradfahrenden zum Absteigen und ordnungsgemäßen Überqueren der Straße zwingen würden, könnte hier beispielsweise für mehr Sicherheit gesorgt werden.
Daher frage ich die Verwaltung:
1. Ist diese Situation der Verwaltung bekannt?
2. Wenn ja, wird bereits an Abhilfelösungen gearbeitet und welche sind das?
3. Wenn nein, was gedenkt die Verwaltung gegen diese Gefahrensituation – jetzt wo sie bekannt ist – zu unternehmen?

Antwort der Verwaltung:
Zu Fragen 1 und 2: Der Verwaltung ist diese Querung nicht als Gefahrenstelle bekannt, daher werden keine Maßnahmen erarbeitet
Zu Frage 3: Die Verwaltung sieht hier keine Veranlassung, verkehrssichernde Maßnahmen einzurichten, da der vorhandene Fußgängerüberweg eine sichere Querung der Straße ermöglicht und die sehr guten Sichtbeziehungen an dieser Stelle keine Gefahrensituationen entstehen lassen dürften.
Beschilderung und Markierung sind hier optimal. Auf der Rad-/Fußverkehr-Verbindung befinden sich beidseitig vor der Querungsstelle die Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren!" (VZ-Nr. 205) sowie fest installierte Poller. Auf der Straße Buschriede gilt zudem eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30.km/h.

Bezirksbürgermeister Mönkeberg schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 18.35 Uhr.




Mönkeberg Spremberg
Bezirksbürgermeister Protokollantin