Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 01.12.2021

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 24.11.2021)
Protokoll (erschienen am 16.03.2022)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.05 - Datum 22.01.2022

PROTOKOLL

2. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 1. Dezember 2021, Kurt-Schwitters-Gymnasium Misburg, Schulmensa,
Hinter der Alten Burg 3, 30629 Hannover
Beginn 18:00 Uhr
Ende 20:45 Uhr
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Anwesend: (verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dipl.-Ing. Tegeder (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Schophaus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Bockentin-Müller) (FDP)
Bezirksratsherr Claußen (SPD)
Bezirksratsfrau Deierling (SPD)
Bezirksratsfrau Engelhardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Gauglitz (CDU)
Bezirksratsherr Gołkontt (AfD)
Bezirksratsherr Groebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Jeinsen (SPD)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Dr. Schmitz (SPD)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
(Bezirksratsfrau Siering) (SPD)
Bezirksratsfrau Spoida (CDU)
(Bezirksratsherr Ullrich) (DIE LINKE.)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Homann) (SPD)
(Ratsherr Wippach) (AfD)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Behrla (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Mathieu (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Wittig (Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement)

Presse:
Frau Passgang HAZ / Stadtanzeiger)





Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.11.2021

3. Einwohner*innenfragestunde


4. B E R I C H T

4.1. Sachstandsbericht zum Neubau des Misburger Bades


5. A N F R A G E N

5.1. der SPD-Fraktion

5.1.1. Zugänglichkeit des Freibads Misburg in den kommenden Freibadesaisons 2022/23
(Drucks. Nr. 15-2470/2021)

5.1.2. Ausgleichsfläche Neubaugebiet Steinbruchsfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-2471/2021)

5.1.3. Leerstand und Spekulation im Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 15-2472/2021)


5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Schulwegsicherheit im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2475/2021)

5.2.2. Auslastung Mensa im Schulzentrum Misburg
(Drucks. Nr. 15-2479/2021)

5.2.3. Verkehrssituation am Forstkamp 39/39 a
(Drucks. Nr. 15-2480/2021)

5.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.3.1. Klimafolgenabschätzung Steinbruchsfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-2493/2021)






6. A N H Ö R U N G

6.1. Änderung der Öffnungszeit des Schulhofes der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-2507/2021)


7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. Zuwendung an die Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e.V. im Jahr 2021
(Drucks. Nr. 15-2313/2021)

7.2. Zuwendung an die Freunde Andertens e.V. im Jahr 2021
(Drucks. Nr. 15-2564/2021)

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. Informationen über Bauvorhaben


10. A N T R Ä G E

10.1. der SPD-Fraktion

10.1.1. Naturnahe Fläche im Steinbruchsfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-2481/2021)

10.1.2. Bauliche Qualität der Fußgängerbrücke Findstellenweg/Am Flöth
(Drucks. Nr. 15-2482/2021)

10.1.3. Raumbedarf an der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-2486/2021)

10.1.4. Harmonie zwischen Neu- und Bestandsbauten im und am Steinbruchsfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-2487/2021)

10.1.5. Anhörung zur Sanierung des Rathauses Misburg
(Drucks. Nr. 15-2488/2021)

10.1.6. Kleine und erschwingliche Wohnungen im Steinbruchsfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-2489/2021)

10.1.7. Dringlichkeitsantrag: Weitere Straßenbaumaßnahmen im Bereich Höversche Str. und Gollstr. in Anderten
(Drucks. Nr. 15-2708/2021)


10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Altglascontainer in der Straße Am Forstkamp
(Drucks. Nr. 15-2490/2021)



10.2.2. Smart Bench
(Drucks. Nr. 15-2491/2021)

10.2.3. Tennishallenbau TSV Anderten
(Drucks. Nr. 15-2492/2021)


11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten

11.1. Zuwendungsantrag Förderverein Buntstift e.V.
(Drucks. Nr. 15-2495/2021)

11.2. Zuwendungsantrag Ev.-luth. Diakoniewerk St. Aegidien
(Drucks. Nr. 15-2499/2021)

11.3. Neue Bänke am Bernd-Strauch-Weg
(Drucks. Nr. 15-2501/2021)

11.4. Neujahrsempfang 2022 des Bezirksrats Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-2502/2021)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Tegeder eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Er erläuterte zu Beginn den Hintergrund für die kurzfristige Anordnung zur Einhaltung der 3-G Regel und bat alle Anwesenden diese und die Vorgaben zu den Hygienemaßnahmen im Allgemeinen zwecks Eindämmung der Ausweitung der Erkrankung COVID-19 einzuhalten.

Bezirksbürgermeister Tegeder machte auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter aufmerksam und wies auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hin, wenn dieser Abstand nicht eingehalten könne bzw. der Sitzplatz verlassen werde.

In diesem Zusammenhang informierte er über das ihm zustehende Hausrecht das er konsequent umsetzen werde, wenn gegen die angeordneten Bestimmungen verstoßen werde. Bezirksbürgermeister Tegeder verwies hierzu insbesondere auf die Mittel eines möglichen Sitzungsausschlusses sowie einer Ordnungswidrigkeitenanzeige. Er hoffe allerdings, dass er darauf nicht zurückgreifen müsse.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Die Tagesordnungspunkte 8., 9. und 13. werden abgesetzt.

Durch die SPD-Fraktion wurde ein Dringlichkeitsantrag mit der DS-Nr. 15-2708/2021 zu dem Thema „Weitere Straßenbaumaßnahmen im Bereich Höversche Str. und Gollstr. in Anderten" eingebracht. Der Antrag wurde als Tischvorlage verteilt. Dieser wurde in Bezug auf die gegebene Dringlichkeit mit 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgestimmt und erreichte somit die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder. Der Antrag wurde somit Bestandteil der Tagesordnung der Sitzung und unter TOP 10.1.7. behandelt.

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.11.2021

Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde

Beginn der Einwohner*innenfragestunde um 18:20 Uhr.

Ein Bürger erkundigte sich, warum am Misburger Bad die Parkplatzflächen so weiträumig abgesperrt sind. Herr Wittig vom Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement teilte mit, dass infolge der derzeitigen Abbrucharbeiten und künftigen Baumaßnahmen die Absperrung aus Verkehrssicherungsgründen notwendig sei. Der Auftragnehmer benötige diese Parkplatzflächen zum Befahren im Rahmen der Arbeiten. Aus Sicht der Verwaltung werde der Umfang der Absperrung ebenfalls kritisch gesehen. Die Verwaltung werde nach Abschluss der Abbruchmaßnahmen prüfen, ob der Umfang der Absperrungen auch für die anstehenden Baumaßnahmen tatsächlich benötigt werde.

Bezirksratsherr Dr. Schmitz verwies den Bürger zu diesem Thema auf die Anfrage unter Tagesordnungspunkt 5.1.1.

Mangels weiterer Wortmeldungen schloss Bezirksbürgermeister Tegeder die Einwohner*innenfragestunde um 18:23 Uhr.








TOP 4.
B E R I C H T

TOP 4.1.
Sachstandsbericht zum Neubau des Misburger Bades

Herr Wittig vom Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement erläuterte anhand einer Powerpoint-Präsentation den Neubau des Misburger Bades. Er bezog dabei auch die Entwicklungen zu den derzeitigen Abbrucharbeiten ein. Die aus dem Gremium heraus gestellten Fragen zu den Funktionalitäten des Bades, der Einrichtung, den Baumaterialien sowie zu der voraussichtlichen Fertigstellung wurden von Herrn Wittig vollständig beantwortet.

Interessierte können unter dem nachfolgenden Link alle wesentlichen Informationen einsehen.

https://www.hannover.de/Kultur-Freizeit/Freizeit-Sport/Sport/B%C3%A4derf%C3%BChrer/Freib%C3%A4der/Misburger-Bad/Neubau-Misburger-Bad

Die verlinkte Homepage wird bei Neuigkeiten regelmäßig aktualisiert.


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der SPD-Fraktion

TOP 5.1.1.
Zugänglichkeit des Freibads Misburg in den kommenden Freibadesaisons 2022/23
(Drucks. Nr. 15-2470/2021)

Die Abbrucharbeiten am Misburger Hallenbad haben kürzlich begonnen. Dazu sind Absperrungen vorgenommen worden, die sich auf der einen Seite bis zur kleinen Sporthalle in der Ludwig-Jahn-Str. erstrecken, also den Bereich des Freibads einschließen. Zum einen ist angekündigt, dass diese Absperrungsmaßnahmen während der gesamten Bauzeit am neuen Hallenbad bestehen bleiben, und zwar bis Dezember 2023. (Der Bezirksrat hat diese Mitteilung im Zusammenhang mit einem Plan der Baueinrichtungsfläche bekommen.) Andererseits hat die Verwaltung vorher in Aussicht gestellt, dass das Misburger Freibad in den kommenden Freibadesaisons nutzbar sein wird.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wird das Misburger Freibad in den Freibadesaisons 2022/23 nutzbar sein?

2. Wenn ja, wird dies in verbindlicher Form bekannt gegeben, und wann (man vergleiche die jetzige Ankündigung der Dauer der Absperrungsmaßnahmen)?

3. Wenn nein, wie erklärt dies die Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern, die selbstverständlich, auch nach früheren Verlautbarungen, erwarten, in den kommenden Jahren in Misburg ins Freibad gehen zu können?





zu 1. - 3.:

In der Beschlussdrucksache Nr. 1221/2017 - Neubau eines Schwimmbades in Misburg - wurde in der Begründung ausgeführt, dass eine Nutzung des Freibades auch während der Errichtung des Hallenbadneubaus ermöglicht werden soll.

Nach eingehender Prüfung und Diskussion im Vergabeverfahren mit dem Auftragnehmer, der Industriebau Wernigerode GmbH, zum Neubau des Misburger Bades wurde anhand des vom Auftragnehmer vorgesehenen Bauablaufes deutlich, dass das Freibad u. a. aufgrund der Lärm- und Staubbelästigung durch den Baustellenbetrieb nicht während der Bauphase des Misburger Bades betrieben werden kann. Ein anderer Bauablauf, der den Weiterbetrieb des Freibades gewährleistet hätte, hätte zu einer Kostensteigerung um mind. 1,3 Mio. € und einer späteren Fertigstellung des Bades geführt. Auch hätten zusätzlich Maßnahmen zur Sicherheit des Badbetriebs seitens der Stadt getroffen werden müssen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung entschlossen, den Betrieb des Freibades parallel zur Bauphase nicht weiterzuverfolgen.

Mit dem Auftragnehmer wurde im Projektvertrag vereinbart, dass der Freibadbetrieb nach der beauftragten Sanierung im Jahr 2024 fortgeführt werden kann.


Bezirksratsherr Dr. Schmitz äußerte sein Unverständnis darüber, dass die Schließung des Freibades während der Baumaßnahmen erst durch die vorliegende Anfrage bekannt gemacht werde und fragte sich, warum die Öffentlichkeit nicht früher informiert wurde. Er machte dabei auf frühere Verlautbarungen der Verwaltung aufmerksam, dass das Freibad auch während der Durchführung von Baumaßnahmen nutzbar sei.

Herr Wittig verwies nochmals auf die Beschlussdrucksache Nr. 1221/2017 mit der die Verwaltung eine Prüfung zugesagt habe, ob sich ein Weiterbetrieb des Freibades während der Abbrucharbeiten und anschließenden Baumaßnahmen realisieren lasse. Seitens der Verwaltung habe es keine Zusage für den Weiterbetrieb gegeben. In den sogenannten „Werkstattgesprächen“ sei jedoch bereits darauf hingewiesen worden, dass sich ein Weiterbetrieb schwierig gestalte, da der Auftragnehmer diesem Vorgehen kritisch gegenüberstehe. Herr Wittig räumte jedoch ein, dass die Öffentlichkeit hierüber nicht zeitnah informiert wurde und entschuldigte sich dafür.

Bezirksratsherr Hoare pflichtete den Ausführungen von Bezirksratsherr Dr. Schmitz bei. Unter Berücksichtigung der aktuellen Planungen erwarte er, dass ein Betrieb des Freibades in 2023 wieder möglich sein sollte.

Herr Wittig sicherte zu, diesbezüglich über wesentliche Neuigkeiten zu informieren.


TOP 5.1.2.
Ausgleichsfläche Neubaugebiet Steinbruchsfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-2471/2021)

Im Neubaugebiet Steinbruchsfeld-Ost entfallen voraussichtlich Grünflächen zu Gunsten der Wohnbebauung. Der Ausgleich durch Aufforstung der entfallenden Grünflächen soll u. a. in Marienwerder erfolgen.


Wir fragen die Verwaltung:

1. Warum können die Flächen nicht komplett in Misburg-Anderten wiederhergestellt werden, obwohl genügend Brachflächen vorhanden sind?

2. Welche Untersuchungen gibt es dazu? (Bitte der Antwort beifügen)




zu 1.:

Die geplante Aufforstung erfolgt nicht in Marienwerder, sondern im Stadtbezirk Misburg-Anderten nordwestlich des Kreuzungsbauwerks A7/B65. Die übrigen hier zur Aufforstung vorgesehenen Flächen können aber nicht dem B-Plan Steinbruchsfeld-Ost zugordnet werden. Sie müssen für andere Projekte reserviert bleiben, bei denen ggf. Wald betroffen ist und für die dann eine Ersatzwaldverpflichtung besteht. Im Stadtgebiet gibt es nur sehr wenige Flächen, die sich für eine Aufforstung eignen. Diese müssen daher gezielt für Projekte eingesetzt werden, bei denen in Waldflächen eingegriffen wird. Somit kann die Restkompensation für den B-Plan Steinbruchsfeld-Ost nicht auf diesen Flächen erfolgen, sondern muss an anderer Stelle umgesetzt werden. Das Projekt Extensivgrünland Marienwerder ist hierfür gut geeignet, da im Bereich Steinbruchsfeld-Ost auch viele Grünlandflächen verloren gehen. Durch das zugeordnete Maßnahmenpaket aus Wald und Extensivgrünland kann aus naturschutzfachlicher Sicht ein guter Ausgleich des Eingriffs erzielt werden.

zu 2.:

Spezielle Untersuchungen liegen für diese Fragestellung nicht vor.


TOP 5.1.3.
Leerstand und Spekulation im Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 15-2472/2021)

Aus der Bevölkerung erreicht uns die Beobachtung, dass es in auffallender Weise über das gesamte Neubaugebiet Steinbruchsfeld verteilt und immer wieder über längere Zeiträume Leerstände von bereits fertig gestellten Wohnungen gebe. Zudem hätten innerhalb kurzer Zeit verschiedene Immobilien und Grundstücke jeweils mehrfach den Besitzer gewechselt. Dies lässt sich als Hinweis auf Spekulationsgeschäfte verstehen, die ggf. auch mit einer zusätzlichen Erhöhung bereits stattlicher Mieten verbunden sind.

All diese genannten Dinge sind sicherlich nicht im Sinn der Entwicklung eines Neubaugebietes, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in der Landeshauptstadt Hannover und im Stadtbezirk Misburg-Anderten bezahlbare Wohnungen in größerer Stückzahl dringend benötigt werden. Hierzu gibt es in Hannover eine Vorgabe von 30% gefördertem Wohnungsbau („Sozialquote“).

Wir fragen die Verwaltung:

1. Was ist der Verwaltung bezüglich der geschilderten Missstände bekannt?

2. Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung dazu zu unternehmen bzw. dem auch künftig vorzubeugen?

3. Inwiefern kann die Verwaltung bestätigen, dass die 30%-Quote für geförderten Wohnungsbau im Steinbruchsfeld eingehalten wird und Mieter*innen zugute kommt?


zu 1.:

Die Landeshauptstadt Hannover erhebt Wohnungsleerstände (ab 3 Monaten und länger) anhand von Zählerständen in Zusammenarbeit mit enercity jährlich zum 15.03. auf Ebene der Stadtteile (s. Tab.).




Die Wohnungsleerstände in den Stadtteilen des Stadtbezirks Misburg-Anderten sind unauffällig. Ein ständiges, quartiers- bzw. kleinräumiges Monitoring (z.B. für Steinbruchsfeld) gibt es nicht. Auch Leerstandsursachen wie Sanierung, Modernisierung, fehlendes Interesse, Wohnumfeld etc. werden nicht erfasst.
In Misburg-Süd ist eine Leerstandquote von 2,6 % des Wohnungsbestandes erfasst (35 Leerstände, s. Tab.). Die stadtweite Leerstandquote liegt bei 2,0 %. Die Wohnungsleerstandsquote ist damit leicht überdurchschnittlich in Misburg-Süd. Die Wohnungsleerstände in Misburg-Nord (Leerstandquote 1,9) und Anderten (Leerstandquote 1,3) sind unterdurchschnittlich.
Das Thema Wohnungsleerstand hat in der Landeshauptstadt Hannover derzeit keine große Relevanz, da die Wohnungsleerstandsquote stadtweit insgesamt nicht hoch ausfällt. Ein gewisser Wohnungsleerstand von 1,5 bis 2 % (so der allgemein anerkannte Schwellenwert) ist sogar notwendig als Umzugsreserve, um reibungslose Mietwohnungswechsel zu ermöglichen.


zu 2.:

Eine Zuordnung zu einzelnen Adressen ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Die Zählerdaten der Stadtwerke sind auf Stadtteilebene anonymisiert. Die Eigentümer*innen leerstehender Wohnungen / Gebäude im Stadtteil bzw. Stadtbezirk sind der Verwaltung daher nicht bekannt und eine Steuerung durch die Verwaltung nicht möglich.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Wohnungsleerstand im Stadtbezirk seit Beginn der Erhebungen immer eher unterhalb des Stadtdurchschnitts liegt.
Die Wohnungsleerstände werden jährlich erhoben und im Rahmen der Wohnungsmarktbeobachtung in Form eines Monitorings begleitet. Bei auffälligen Werten werden die Fachbereiche entsprechend informiert.




zu 3.:

Um eine Sozialquote fordern zu können, müssen die Bedingungen für einen städtebaulichen Vertrag (bei Schaffung neuer Planungsrechte), für einen Durchführungsvertrag (Vorhaben- und Erschließungspläne) oder bei Verkauf städtischer Grundstücke (Kaufvertrag) gewährleistet sein. Maßgebend ist jeweils das, was in diesen Verträgen verankert wird.

Die Sozialquote von 25 % geförderter Wohnraum wurde 2016 mit der DS 1525/2016 im Rahmen der Vereinbarung zur Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen in der Region Hannover, den wohnungswirtschaftlichen Verbänden vdw Niedersachsen und Bremen e.V., BFW Niedersachsen Bremen e.V. sowie der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsgenossenschaften in der Region Hannover festgelegt. Sie galt von 2016 bis 2020. Im Jahr 2020 wurde die Quote mit DS Nr. 2151/2020 auf 30% ab 2020 angehoben.
Die Entwicklung des Steinbruchsfeld begann bereits in den 1990er Jahren. Vor Vereinbarung einer Sozialquote im Jahr 2016 gab es im Steinbruchsfeld keine Verständigung von sozial geförderten Wohnraum in Kaufverträgen. Demzufolge sind nur bei den aktuelleren Projekten (nach 2016) Sozialquoten verankert. Die Überprüfung zur Umsetzung der vertraglichen Bestimmungen findet sowohl bei der Bodenordnung (zuständig für städtebauliche Verträge) wie auch bei der Wohnraumförderung bzw. Wohnraumversorgung durch festgelegte Förderanträge sowie durch bestimmungsgemäße Belegung der geförderten Wohnungen statt.


Bezirksratsherr Dr. Schmitz erkundigte sich zum Anteil des bisher öffentlich geförderten Wohnraums im Neubaugebiet Steinbruchsfeld.

Protokollantwort:

Eine Antwort hierzu liegt noch nicht vor und wird zu einem späteren Zeitpunkt den Mitgliedern des Stadtbezirksrates direkt zugeleitet.


TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Schulwegsicherheit im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2475/2021)

Die Stadtverwaltung hat angekündigt zu Beginn des neuen Schuljahres schwerpunktmäßig das Parkverhalten im Umfeld von Grundschulen zu überprüfen, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Straßenverkehr zu erhöhen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. An welchen Schulen im Stadtbezirk wurde mit welchem Ergebnis kontrolliert?

2. An welchen Schulen im Stadtbezirk kam es in den letzten Jahren zu Verkehrsunfällen mit Schülerinnen und Schülern und was war die jeweilige Unfallursache?

3. An welchen Schulen im Stadtbezirk werden zur Steigerung der Verkehrssicherheit welche Maßnahmen unternommen (bspw. Halteverbote, verkehrsberuhigende Maßnahmen)?




zu 1. (Antwort Fachbereich Öffentliche Ordnung - Verkehrsaußendienst):

Im Rahmen der Schulwegsicherungsaktion zu Beginn des neuen Schuljahres hat der Verkehrsaußendienst insgesamt 13 Schulen schwerpunktmäßig überwacht. Schulen aus dem Stadtbezirk Misburg – Anderten waren in diesem Sommer nicht dabei.

Die Schwerpunkte werden so gewählt, dass die Einsätze vorrangig dort erfolgen, wo es aufgrund dichter Bebauung und wenig Parkmöglichkeiten zu zahlreichen Verstößen im ruhenden Verkehr und entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung kommt. Der Stadtbezirk Misburg - Anderten ist in dieser Hinsicht im Vergleich zu anderen Stadtbezirken unauffällig.

Stellungnahme der Polizei zu den Fragen 1. und 2.:

zu 1.:

Das Polizeikommissariat Misburg führt nahezu täglich Schulwegüberwachung an den Grundschulen im Stadtbezirk Misburg-Anderten durch. Dabei kann natürlich nicht immer an jedem Tag jede Schule berücksichtigt werden, da dies personell nicht umsetzbar ist.
Insbesondere zum Schulanfang werden Aktionen wie Markierung „gelbe Füße“ und Informationsangebote im Rahmen von Elternabenden zu wichtigen Themen wie z.B. „Elterntaxi“, Rückhaltesysteme, Halten und Parken im Bereich von Schulen, etc. durchgeführt.

Im Verlauf des Schuljahres werden im Rahmen der Schulwegüberwachung Kinder und Eltern auf Fehlverhalten hingewiesen und ggü. Erwachsenen werden bei entsprechenden Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dies konzentriert sich u.a. auch auf das verbotswidrige Halten und Parken.

Statistische Erhebungen zu Ahndungen werden dabei im Kontext Schulwegüberwachung nicht durchgeführt.

zu 2.:

Ab dem Zeitpunkt 30.09.2021 wurden alle Verkehrsunfälle (VU), die in der elektronischen Unfalltypensteckkarte (Euska) polizeilich registriert wurden, für die letzten drei Jahre ausgewertet. Dabei wurden alle VU berücksichtigt, die von Montag bis Freitag im Zeitraum von 07-17 Uhr registriert worden sind und wobei mindestens ein Kind im Alter von 6-14 Jahren als Fußgänger, Radfahrer oder Mitfahrer an einem VU beteiligt war.
Folgende Örtlichkeiten / Schulen wurden im nahen Umfeld mit folgendem Ergebnis betrachtet:

- Kurt-Schumacher-Schule, Eisteichweg 7, 30559 Hannover
Keine Unfälle registriert.

- Grundschule Mühlenweg, Mühlenweg 2, 30629 Hannover
Hier wurde in den Jahren 2019 und 2020 jeweils ein VU registriert, wobei eine Pkw führende Person beim Abbiegen von der Straße zum Brookland auf die Hannoversche Straße jeweils ein 14-jähriges Kind auf dem Rad leicht verletzte, welches sich auf dem Radweg der Hannoverschen Straße von rechts näherte. Als Unfallursachen sind hier Fehler beim Abbiegen, bzw. Vorfahrtmissachtung zu Lasten des Pkw angegeben.

- Pestalozzi Grundschule, Hinter der alten Burg 1, 30629 Hannover
- Kardinal-Galen-Grundschule, Hinter der alten Burg 1, 30629 Hannover
In diesem Bereich wurden insgesamt sechs VU registriert, wobei nur vier VU tatsächlich im Kontext Schulweg nachvollzogen werden können:

1. Im Bereich der Anderter Straße zwischen Meyers Garten und An der Johanniskirche wurden drei VU registriert wobei Kinder im Alter 7, 10 und 11 verletzt worden sind (eins davon schwer). Die Kinder werden hierbei jeweils als Verursacher geführt, da in allen Fällen als Ursache das Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Verkehr zu achten vorliegt. Kinder haben dabei z.T. vor dem Schulbus oder zwischen berechtigt geparkten Pkw die Fahrbahn gequert. Ein Kind war sogar durch Kopfhören / Smartphone abgelenkt.

2. Ludwig Jahnstraße, ein 13-jähriges Kind kommt mit dem Rad alleinbeteiligt zu Fall und verletzt sich leicht.

3. Bei den anderen beiden VU streifte ein Kind mit dem Fahrrad einen geparkten Pkw und in einem anderen Fall sind zwei Kinder bei einem VU beteiligt bei dem eine Pkw führende Person die Vorfahrt missachtete.

Insgesamt sind alle Bereiche grundsätzlich nicht bis sehr gering konfliktbehaftet.

zu 3. (Antwort Fachbereich Tiefbau - Koordinierung und Verkehr):

Es ist geplant, den Knotenpunktbereich Hannoversche Straße/Zum Brookland/Aubryweg mit einer Vollsignalisierung auszustatten. Das wird auch positive Auswirkungen auf die weitere Optimierung der Schulwegsicherheit von und zur Grundschule (GS) Mühlenweg haben.
Zudem wurde in 2020 am rückwärtigen Eingang der GS Mühlenweg im Hans-Werner-Lampe-Weg eine Kiss & Ride-Zone mit Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) eingerichtet. Zusätzlich wurde dort im Nahbereich eine Grenzmarkierung zur Verbesserung der Sichtbeziehungen in der Straße Zum Brookland hinter Hans-Werner-Lampe.-Weg installiert.

Weitergehende Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.

Bezirksratsfrau Scholvin fragte, ob die Pflichtenbelehrung der Ordnungskräfte auch mehrsprachig zur Verfügung stehe. Dies wurde vom anwesenden Kontaktbeamten der Polizei, Herrn Keding, bestätigt.

Bezirksratsherr Dr. Schmitz bat bzgl. der Entwicklung der Unfallfallzahlen um eine Aussage für einen zurückliegenden Zeitraum von 10 Jahren.

Protokollantwort

Die Polizeiinspektion Hannover Sachbereich Verkehr hat hierzu erklärt, dass es nicht als zielführend betrachtet wird, Unfalldaten für einen Zeitraum von 10 Jahren zu erheben, um auf dieser Grundlage Entscheidungen z.B. zu Veränderungen in der Verkehrsraumgestaltung zu treffen. In der Antwort heißt es wie folgt:

Grundsätzlich richten wir uns nach den bundesweit geltenden Regelwerken der Unfallkommission (Merkblatt Unfallkommission aus 2012). Hier werden Zeiträume von einem bzw. drei Jahren betrachtet, je nach Unfallschwere oder nach Häufigkeit eines gleichen Unfalltyps.


In einigen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein den Betrachtungszeitraum auf fünf Jahre zu erweitern, z.B. wenn es um sehr spezielle Gruppen, wie z.B. hier Schulkinder geht.

Ich habe daher die Auswertung erneut für den Zeitraum vom 01.10.2016 bis 30.09.2021 mit denselben Abfrageparametern durchgeführt (im PDF Dokument VU Statistik handelt es sich bei den gelb markierten Fällen um sog. Schulwegunfälle [VU bei denen ein Kind zwischen 6 und 14 Jahren auf dem direkten Schulweg oder Rückweg verletzt wurde]). Anmerkung des Bezirksratsbetreuers: Aufgrund des Rückschlusses auf personenbezogene Daten ist das pdf-Dokument hier nicht angefügt.

Für eine vereinfachte Darstellung habe ich meine Ursprungsantwort zu Frage 2 kopiert und mit den nachfolgenden rot ergänzt (Anmerkung des Bezirksratsbetreuers: Für das Protokoll wurden die in rot erklärten Anmerkungen zur besseren Unterscheidung nachfolgend in fett gekennzeichnet):

Folgende Örtlichkeiten / Schulen wurden im nahen Umfeld mit folgendem Ergebnis betrachtet:

- Kurt-Schumacher-Schule, Eisteichweg 7, 30559 Hannover

Keine Unfälle im fünf-Jahreszeitraum registriert.

- Grundschule Mühlenweg, Mühlenweg 2, 30629 Hannover

Hier wurde in den Jahren 2019 und 2020 jeweils ein VU registriert wobei eine Pkw führende Person beim Abbiegen von der Straße zum Brookland auf die Hannoversche Straße jeweils ein 14 jähriges Kind auf dem Rad leichtverletzte, welches sich auf dem Radweg der Hannoverschen Straße von rechts näherte. Als Unfallursachen sind hier Fehler beim Abbiegen, bzw. Vorfahrtmissachtung zu Lasten des Pkw angegeben.
Weitere Unfälle wurden auch ab 01.10.2016 nicht registriert.

- Pestalozzi Grundschule, Hinter der alten Burg 1, 30629 Hannover


- Kardinal-Galen-Grundschule, Hinter der alten Burg 1, 30629 Hannover
In diesem Bereich wurden insgesamt sechs zehn VU registriert, wobei nur vier sieben VU tatsächlich im Kontext Schulweg nachvollzogen werden können:

1. Im Bereich der Anderter Straße zw. Meyers Garten und An der Johanniskirche wurden drei vier VU registriert wobei Kinder im Alter 7, 10 (2x) und 11 verletzt worden sind (eins davon schwer). Die Kinder werden hierbei jeweils als Verursacher geführt, da in allen Fällen als Ursache das Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Verkehr zu achten vorliegt. Kinder haben dabei z.T. vor dem Schulbus oder zwischen berechtigt geparkten Pkw die Fahrbahn gequert. Ein Kind war sogar durch Kopfhören / Smartphone abgelenkt.

2. Ludwig Jahnstraße, ein 13 jähriges Kind kommt mit dem Rad alleinbeteiligt zu Fall und verletzt sich leicht

3. Bei den anderen beiden VU streifte ein Kind mit dem Fahrrad einen geparkten Pkw und in einem anderen Fall sind zwei Kinder bei einem VU beteiligt bei dem eine Pkw führende Person die Vorfahrt missachtete.

4. Buchholzer Straße / Waldstraße. Ein Pkw erfasst beim Linksabbiegen ein die Straßen querendes Kind (9J.) welches leicht verletzt wird.


5. Anderter Str. / Ludwig Jahn Str. Ein Pkw erfasst beim Einbiegen auf die Anderter Straße ein radfahrendes Kind, welches den Weg in die falsche Richtung befährt. Das Kind wird leicht verletzt.

6. Ein unbekannter Radfahrer befährt den Fußgängerbereich in der Waldstraße und kreuzt den Weg eines 11 jährigen Kindes, welches stürzt und sich leicht verletzt (Anzeige in München).

Insgesamt werden alle Bereiche weiterhin grundsätzlich nicht bis sehr gering konfliktbehaftet betrachtet




TOP 5.2.2.
Auslastung Mensa im Schulzentrum Misburg
(Drucks. Nr. 15-2479/2021)

Die Mensa im Schulzentrum Misburg wurde im Jahr 2018 eingeweiht. Bei der Nutzung der Mensa von den vier ansässigen Schulen ist mit einer Ausgabe von 900 Essen täglich gerechnet worden. Diese Anzahl wird im Augenblick bei weitem nicht erreicht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Was kann getan werden, um eine bessere Auslastung der Mensa zu gewährleisten?

2. Kann die Mensa auch - eingeschränkt - von Nichtschülern genutzt werden?

3. Ist es möglich für die Schülerinnen und Schüler ein Essen "to go" anzubieten bzw. einen Kioskbetrieb einzurichten?



zu 1.:

Die Verwaltung hat u.a. eine Handreichung erarbeitet, die Hinweise und Tipps zur Ausgestaltung des pädagogischen Rahmens im Rahmen des Mittagessens beinhaltet. So hat sich z.B. die gemeinsame Einnahme des Mittagessens im Klassenverband als sehr wirksam erwiesen.

Regelmässige Treffen zwischen der Schule, dem Caterer und Vertreter der Verwaltung (wie z.B. SG Schulverpflegung) können helfen, gemeinsam nach individuellen Maßnahmen für das SZ Misburg zu suchen.

Themen könnten u.a die Einführung einer verpflichtenden Mittagessenteilnahme der Schüler*innen der Grundschulen und bei weiterführenden Schulen bis zur 7. Klasse sein.
Zudem könnte eine Überprüfung der Anspruchsberechtigung diskutiert werden, welche Schüler*innen eine Berechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für ein kostenfreies Mittagessen haben. Somit könnte die Schule über die Möglichkeiten der Beantragung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stärker informieren und diese gezielt bewerben, um dadurch die Auslastung der Mensa weiter voranzubringen.




zu 2.:

Ja, außerhalb der Mittagessenzeiten der Schulen, kann die Mensa auch von Nichtschülern genutzt werden. Die Mensa kann auch komplett angemietet werden z.B. für außerschulische Veranstaltungen.

zu 3.:

Im vorhandenen, privatrechtlich betriebenen Kiosk, der sich im Schulgebäude zwischen Gymnasium und Realschule befindet, wird die Möglichkeit des Essens „To go“ bereits angeboten.


Von Bezirksratsherr Hoare und Bezirksratsfrau Spoida wurden folgende Nachfragen gestellt:

1. Wann hat das letzte regelmäßige Treffen zwischen den Schulen, dem Caterer und dem Sachgebiet Schulverpflegung stattgefunden? In welchen Abständen finden die Gespräche statt? Falls noch keine Gespräche stattgefunden haben, wann ist der erste Termin geplant?

2. Wie können die Berechtigungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ausgeweitet werden? Könnten die in Frage kommenden Schüler*innen bzw. die Eltern aktiv bei der Beantragung unterstützt werden?



Protokollantwort

zu 1.



Regelmäßige Termine zwischen Schulen und Caterern sind nicht vorgesehen. Anlassbezogen treten jedoch Schulen mit dem Caterer in Kontakt. Das Mittagessenkonzept ist derzeit in der Neubearbeitung. In diesem Kontext ist ein Austausch der Schulen, der Caterer und der Schulverwaltung vorgesehen. In der Beantwortung der vorherigen Fragen wurde von der Möglichkeit regelmäßiger Treffen gesprochen. (…„Regelmäßige Treffen zwischen der Schule, dem Caterer und Vertreter der Verwaltung (wie z.B. SG Schulverpflegung) können helfen, gemeinsam nach individuellen Maßnahmen für das SZ Misburg zu suchen.“…).

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Schulen, ein stimmiges Konzept zur Mittagessensverpflegung über den Mensabeirat, bzw. die Schulkonferenz vorzuhalten. Der Schulträger steht den Schulen in alltäglichen und auch besonderen Fragen die Mittagessenversorgung betreffend soweit möglich helfend und unterstützend zur Seite.


zu 2.

Da dem Schulträger keine Informationen bzgl. einer evtl. BuT-Berechtigung vorliegen, kann von unserer Seite nur allgemein über die Schulen informiert werden. Die Kolleg*innen in den Schulsekretariaten unterstützen und informieren, wenn Eltern Fragen zur Unterstützung haben. Es wurden jedoch auch seitens des Fachbereichs Schule Anstrengungen unternommen, hier durch Gespräche mit Schulen oder der Erstellung eines BuT – Flyers bzgl. des Mittagessens für Schulanfänger*innen, unterstützend tätig zu werden.

Derzeit beraten wir gemeinsam mit den Kolleg*innen der Region Hannover, wie wir die Inanspruchnahme der BuT-Leistungen im schulischen Kontext insgesamt verbessern können.

TOP 5.2.3.
Verkehrssituation am Forstkamp 39/39 a
(Drucks. Nr. 15-2480/2021)

Anwohnerinnen und Anwohner der Straße Am Forstkamp berichteten uns von einer Verkehrsproblematik in ihrer Straße. Dort parkende LKWs stören die Nachtruhe. Durch das nächtliche Wegfahren entsteht eine hohe Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner. Gleichzeitig hat das Verkehrsaufkommen in dieser Straße stark zugenommen und oftmals wird auch ein hohes Fahrtempo der Autofahrer beobachtet, was eine besondere Gefährdung von Kindern darstellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist der Stadtverwaltung die geschilderte Problemlage bekannt?

2. Gibt es ein Konzept, um die genannte Straße verkehrstechnisch zu beruhigen?

3. Gibt es eine Möglichkeit, das Parken von LKWs im Wohngebiet zu untersagen?


zu 1.:

Dem Fachbereich Tiefbau liegen keine Kenntnisse über die beschriebenen Probleme mit der Nachtruhe vor. Bezüglich der Verkehrssituation wurde das Einvernehmen mit der Polizei über eine mobile Geschwindigkeitsmessung getroffen.

zu 2.:

Ein Konzept zur verkehrstechnischen Beruhigung liegt nicht vor, da bislang keine Problemlage identifiziert wurde.

zu 3.:

Ein pauschales Verbot von LKWs über 7,5 t existiert nicht. Gemäß § 12 Absatz 3 a) der Straßenverkehrsordnung sind die Befristungen für regelmäßiges Parken von LKWs ausgewiesen, die als Ordnungswidrigkeiten dem Verkehrsaußendienst gemeldet werden können.

Bezirksratsfrau Spoida erkundigte sich, ob bekannt sei, wann die Geschwindigkeitsmessungen erfolgen werden.


Protokollantwort

Nach zwischenzeitlicher Auskunft des Sachgebietes Verkehrs- und Straßenplanung im Fachbereich Tiefbau haben erste Messungen bereits stattgefunden. Eine Auswertung der Daten liegt jedoch noch nicht vor.





TOP 5.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.3.1.
Klimafolgenabschätzung Steinbruchsfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-2493/2021)

Die Stadt plant im noch freien Teil des Steinbruchsfelds ein großes Neubaugebiet mit mehreren hundert Wohneinheiten.

Wir fragen die Verwaltung:


1. Wie groß ist die Gesamtfläche, die dort nach heutigem Planungsstand versiegelt wird und somit als Versickerungsfläche für Niederschläge wegfällt?

2. Wie groß sind die CO2-Emissionen bei der geplanten Bebauung insgesamt, beispielsweise durch Umwandlung von Wald- in Siedlungsflächen, durch den Einsatz von Baustoffen wie Beton und durch den Baustellenverkehr?

3. Wie viele Stellplätze sind jeweils für Fahrräder und Kfz im Neubaugebiet vorgesehen, wie viele davon sind jeweils mit Ladesäulen versehen und wie hoch ist jeweils der Anteil für Sharing-Lösungen (Lastenrad-Sharing und Car-Sharing)?


zu 1.:

Das Plangebiet ist insgesamt ca. 80.600 m² groß. Innerhalb dessen sind bereits ca. 6.400 m² Straßen versiegelt. Darüber hinaus gibt es drei Bestandswohnhäuser sowie das Flüchtlingsheim.

Der neue Bebauungsplanentwurf sieht ca. 10.000 m² zusätzliche Straßenfläche und ca. 50.000 m² Baugrundstücke vor. Auf diesen Baugrundstücken sind maximal ca. 15.000 m² als überbaubare Grundstücksfläche gekennzeichnet. Auf bzw. unter einem Teil der Baugrundstücksflächen dürfen zusätzlich u.a. Wege, Nebenanlagen und Stellplätze oder Tiefgaragen gebaut werden.

Stellplätze sowie Wege sind dabei jedoch wasserdurchlässig herzustellen; Flachdächer und nicht überbaute Teile von Tiefgaragen sind zu begrünen, so dass auf diesen Regenwasser verdunsten kann. Alle verbleibenden Grundstücksflächen sind gärtnerisch zu gestalten. Zusätzlich sind im Plangebiet 10.400 m² öffentliche Grünfläche vorgesehen.

Da sich bereits bebaute Grundstücke zum Teil mit zukünftigen Baurechten überlagern und die konkrete Ausgestaltung der Baugrundstücke noch aussteht, lässt sich die zukünftige Versiegelung nur annäherungsweise angeben.


zu 2.:

Eine Darstellung von CO2-Emissionen, die bei der Erstellung des Baugebietes entstehen, ist der Verwaltung nicht möglich. Die vorliegende Datenlage lässt in diesem Planungsstadium keine Bezifferung von CO2-Emissionen zu.


Die Betrachtung der Klimafolgenwirkung ist gemäß den geltenden ökologischen Standards im kommunalen Einflussbereich (Drs-Nr 1440/2007, Nr. 1984/2009) auf den Betrieb von Gebäuden ausgerichtet, das heißt die Minimierung von Wärme- und Strombedarf durch effiziente Bauweise und den Einsatz regenerativer Energien (s.a. Solar-Leitlinie Drs.-Nr. 2457/2020).

Nach geltender Beschlusslage ist die Festlegung von Qualitätsstandards für Baumaterialien im Rahmen von Grundstückskaufverträgen für Wohngebäude nur in Einzelfällen im Einvernehmen mit den jeweiligen Investor*innen möglich. Erfahrungsgemäß werden Nachhaltigkeitsstandards und deren Nachweis durch Wohnungsunternehmen als zeit- und kostenintensiv eingeschätzt. Im Rahmen der Pflichtberatung vor Abschluss von Grundstückskaufverträgen informiert die Klimaschutzleitstelle über Nachhaltigkeitssiegel unter Berücksichtigung der seit 1.7.2021 geltenden Bundesförderung. Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifizierung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erhalten Tilgungs-(Zuschüsse) von bis zu 2,5 % der förderfähigen Kosten.


zu 3.:

Der Stellplatznachweis erfolgt auf Grundlage der stadtweit vom Rat beschlossenen Stellplatzsatzung, die in diesem Bereich (Zone C) für Ein- und Mehrfamilienhäuser 0,8 Einstellplätze je Wohneinheit vorgibt. Dieser Schlüssel reduziert sich für öffentlich geförderte Wohnungen auf 0,5 bzw. 0,2, er kann außerdem durch entsprechende Mobilitätskonzepte verringert werden. Angebote für Lademöglichkeiten und Sharing- Modelle werden über die Grundstückskaufverträge geregelt. Die Niedersächsische Bauordnung ermöglicht den Kommunen seit kurzem Mindeststandards für Fahrradabstellanlagen im Wohnungsbau. Die Verwaltung wird den Gremien dafür im Rahmen der Novellierung der Stellplatzsatzung zeitnah Regelungen vorschlagen, die dann auch im Steinbruchsfeld zur Anwendung kommen könnten.


TOP 6.
A N H Ö R U N G

TOP 6.1.
Änderung der Öffnungszeit des Schulhofes der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-2507/2021)

Antrag,

zu beschließen,

die Freigabezeit des Schulhofes der Grundschule Mühlenweg von montags bis freitags auf 16:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 20:00 Uhr, für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre zu ändern.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


Bezirksratsfrau Spoida zeigt vor einer Befassung mit dem nächsten Tagesordnungspunkt ein Mitwirkungsverbot an und macht darauf aufmerksam, dass sie, Bezirksratsherr Hoare sowie Bezirksratsfrau Gauglitz nicht mitstimmen werden.



TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
Zuwendung an die Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e.V. im Jahr 2021
(Drucks. Nr. 15-2313/2021)

Antrag,

zu beschließen, der Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e.V. eine Zuwendung in Höhe von 1.800,- € aus dem Teilergebnishaushalt 2021 - 41 Kultur (Produkt 27304 Bildungsnetzwerke) - Kostenart 43180000 zu gewähren.


12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 7.2.
Zuwendung an die Freunde Andertens e.V. im Jahr 2021
(Drucks. Nr. 15-2564/2021)

Antrag,

zu beschließen, dem Verein Freunde Andertens e.V. eine Zuwendung in Höhe von 3.015,- € aus dem Teilergebnishaushalt 2021 - 41 Kultur (Produkt 27304 Bildungsnetzwerke) - Kostenart 43180000 zu gewähren.


15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Abgesetzt.


TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben

Abgesetzt.












TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
der SPD-Fraktion

TOP 10.1.1.
Naturnahe Fläche im Steinbruchsfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-2481/2021)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bebauungsplan für das Neubaugebiet Steinbruchsfeld-Ost eine einmal bereits vorgesehene, jedoch zuletzt nicht mehr eingeplante naturnahe Fläche von mindestens 0,7 ha vorzusehen. Es soll sich dabei um einen Teil der bisherigen Pferdewiese handeln.

Es soll dabei die Möglichkeit geben, dass diese Fläche auf unbestimmte Zeit weiterhin für Tierhaltung genutzt wird wie für Pferde oder einen Stadtteilbauernhof. Die Stadt soll hinsichtlich einer möglichen Nutzung dieser Fläche Kontakt mit den Betreiber*innen der Pferdewiese sowie auch mit der Grundschule Mühlenweg aufnehmen, um unter anderem auch eine mögliche Kooperation zwischen den Betreiberinnen der Pferdewiese und dem Schulgarten der Grundschule zu prüfen, der auch über Tiere verfügt. In diesem Sinne könnten auf dem verbleibenden Teil der Pferdewiese auch in überschaubarem Umfang andere Tiere gehalten werden.

Bezirksratsfrau Spoida teilte mit, dass der Antrag von der CDU-Fraktion unterstützt werde. Sie sieht diesen Antrag als Ergänzung zu bereits beschlossenen Anträgen hinsichtlich der Ausweisung einer Pferdewiese bzw. eines Stadtteilbauernhofes. Bezirksratsherr Hoare ergänzte, dass es angesichts der für die nächste Sitzung zu erwartenden Vorlage des Auslegungsbeschlusses zum Bebauungsplan Steinbruchsfeld-Ost Sinn mache, hierzu auch gern einen gemeinsamen Antrag seitens der Politik zu formulieren.

Bezirksratsherr Dr. Schmitz unterstützte dieses Ansinnen und machte darauf aufmerksam, dass mit dem heutigen Antrag der Öffentlichkeit aufgezeigt werden solle, dass man bereits frühzeitig reagiere. Zudem wolle man der Verwaltung Gelegenheit geben, die eigenen Planungen nochmals zu überdenken, da die Drucksache zum Bebauungsplan Steinbruchsfeld-Ost bereits an die Mitglieder im Bezirksrat verschickt wurde.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

TOP 10.1.2.


Bauliche Qualität der Fußgängerbrücke Findstellenweg/Am Flöth
(Drucks. Nr. 15-2482/2021)

Antrag

Auch nach Beantwortung unserer Anfrage vom 6.10.2021 bleiben unsere Bedenken hinsichtlich der baulichen Qualität insbesondere hinsichtlich des Korrosionsschutzes bestehen. Die Antworten der Verwaltung und die vorgelegten statischen Nachweise beschäftigen sich überwiegend mit dem Nachweis der statischen Standsicherheit der gewählten Konstruktion.

Diese steht und stand jedoch zu keinem Zeitpunkt in Abrede.

Mangelhaft ist indes aus unserer Sicht der Korrosionsschutz und damit der langfristige Erhalt der Brücke. Es ist Pfusch, dass das Widerlager der Brücke keinen Korrosionsschutz aufweist. Eine Tiefverzinkung fehlt. Eine anzustrebende Lebensdauer der Brücke von 25 Jahren steht mithin in Abrede. Wir stellen deshalb den Antrag:

1. Ein externes Gutachten zum Korrosionsschutz der Fußgängerbrücke Findstellenweg/Am Flöth einzuholen und dem Bezirksrat vorzulegen.

2. Eine klare Aussage des Leiters des Bauamtes zur erwarteten Lebensdauer der Brücke zu treffen (bitte mit Begründung)?

Bezirksratsfrau Spoida teilte mit, dass auch dieser Antrag die Unterstützung der CDU-Fraktion habe. Sie wies darauf hin, dass allerdings nur der Antragstext unterstützt werde, da man sich nicht anmaßen möchte, zu erkennen, ob wirklich Pfusch an der Brücke vorläge.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

TOP 10.1.3.


Raumbedarf an der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-2486/2021)

Antrag


Die Verwaltung wird aufgefordert, den jetzt bereits bestehenden eklatanten Raummangel an der Grundschule Mühlenweg zu beheben, insbesondere für die inklusive Beschulung. Zudem wird die Verwaltung dazu aufgerufen, diese Schule so bald wie möglich ins städtische Ganztagsschulprogramm aufzunehmen und den dadurch sich weiter steigernden Raumbedarf abzudecken, und zwar möglichst durch Anbaumaßnahmen und nicht durch Container.

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen.






Vor Befassung mit dem folgenden Tagesordnungspunkt regte Bezirksbürgermeister Tegeder an, in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und für den Fall, dass keine Einwände erhoben werden, auf ein Verlesen der Begründungen beim Einbringen der Anträge zu verzichten. Bezirksratsherr Dr. Schmitz erkannte in diesem Vorgehen keine besondere Zeitersparnis und bat um eine Verständigung zu diesem Punkt im Gremium.

Sodann stellte Bezirksbürgermeister Tegeder dies zur Abstimmung. Der Geschäftsordnungsantrag "Begründungen im weiteren Sitzungsverlauf nicht zu verlesen" wurde mehrheitlich abgelehnt.


TOP 10.1.4.
Harmonie zwischen Neu- und Bestandsbauten im und am Steinbruchsfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-2487/2021)

Antrag


Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bebauungsplan für das Neubaugebiet Steinbruchsfeld-Ost dafür zu sorgen, dass alle Neubauten in ihrer Bauweise harmonisch an die Bestandsgebäude anschließen, sofern sie insbesondere unmittelbar benachbart sind. Es muss verhindert werden, dass dreigeschossige Häuser mit Flachdach unmittelbar neben Häusern mit weniger Vollgeschossen gebaut werden, wie es sie beispielsweise in der Steinbruchstr. gibt. Der gesetzliche Mindestabstand beim Bauen bietet für dieses potenzielle Problem, das sich in zu hoher Versichtung, aber auch in starker Verschattung äußern kann, keine hinreichende Abhilfe. In der beschriebenen Konstellation sollen neue Häuser nur mit zwei Vollgeschossen und Satteldach, Walmdach oder einem vom angrenzenden Gebäude zurück gesetzten Dachgeschoss mit Flachdach gebaut werden.

Auf Wunsch der CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen.


TOP 10.1.5.
Anhörung zur Sanierung des Rathauses Misburg
(Drucks. Nr. 15-2488/2021)

Antrag


Die Verwaltung wird aufgefordert, für die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten eine Anhörung zur Sanierung des Rathauses Misburg anzusetzen.

Dazu sollen geladen werden:

- Stadtverwaltung
- alle Mieter*innen des Rathauses Misburg und alle Institutionen, die es nutzen, inklusive Kommunalem Sozialdienst

Bezirksratsherr Claußen machte beim Verlesen darauf aufmerksam, dass die Verwaltung entgegen der Angabe im Antragstext um einen Sachstandsbericht gebeten wird. Die Anhörung solle mit den Mieter*innen und Nutzer*innen des Rathauses Misburg durchgeführt werden.

Einstimmig.


TOP 10.1.6.
Kleine und erschwingliche Wohnungen im Steinbruchsfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-2489/2021)

Antrag


Wir fordern die Verwaltung auf, darauf hinzuwirken, dass im Neubaugebiet Steinbruchsfeld-Ost auch kleine Wohneinheiten zu erschwinglichen Preisen erstellt werden. Mit einer Quote von mindestens 25% soll dabei barrierefreies und betreutes Wohnen ermöglicht werden. Dies soll insbesondere auch Senior*innen zugute kommen und muss im Bebauungsplan und bei den Ausschreibungen Beachtung finden.

Auf Wunsch der CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen.


TOP 10.1.7.
Dringlichkeitsantrag: Weitere Straßenbaumaßnahmen im Bereich Höversche Str. und Gollstr. in Anderten

(Drucks. Nr. 15-2708/2021)

Antrag


Die jüngst abgeschlossene Baumaßnahme zur Sanierung der Höverschen Str. hat zu erheblichen Protesten der Bürgerinnen und Bürger geführt. LKW-Fahrer haben das großräumige Umleitungsangebot nicht angenommen und die Gollstr. als Ausweichstrecke missbraucht. Das hat zu gefährlichen bis chaotischen und nicht hinnehmbaren Verkehrssituationen geführt (beispielsweise Bürgersteige als Fahrbahn für 30t-LKW!).
Nunmehr zeigt die Verwaltung an, dass im Bereich Höversche Str./Gollstr. der Kreuzungsbereich zur Sanierung ansteht. Stadtauswärts in Richtung B65 besteht offensichtlich erneut die Gefahr einer Sperrung der Höverschen Str. mit wiederum zu befürchtenden unzumutbaren Belastungen für die Gollstr. als „Ausweichstrecke“.
Wir fordern die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Fachbereich Tiefbau sowie die Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Hannover und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr folgende Maßnahmen und Anordnungen treffen:
• Die Baumaßnahme wird als Wochenendbaustelle im Jahr 2022 durchgeführt
• Der LKW-Verkehr wird für die Gollstr. für die Zeit der Baumaßnahme gesperrt (bis auf Lieferverkehr, Busverkehr und Anliegerverkehr).
• Im Bereich der Gollstr. wird für den Zeitraum der Baumaßnahme beidseitig ein absolutes Parkverbot und ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet.


Einstimmig.


TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Altglascontainer in der Straße Am Forstkamp
(Drucks. Nr. 15-2490/2021)

Antrag


Die Verwaltung wird aufgefordert, einen anderen Standort für die Altglascontainer in der Straße Am Forstkamp zu finden.

Bezirksratsherr Groebner erkannte in dem Antrag ein durchaus nachvollziehbares Ansinnen, dennoch bezeichnete er ihn als „Schaufensterantrag“, da Alternativstandorte für Altglascontainer nicht aufgezeigt werden. Er könne dem Antrag daher nicht zustimmen und empfehle eine Ablehnung daher auch dem Bezirksrat.

5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung somit abgelehnt.


TOP 10.2.2.
Smart Bench
(Drucks. Nr. 15-2491/2021)

Antrag


Die Verwaltung wird aufgefordert, eine sogenannte Smart Bench im Stadtbezirk Misburg-Anderten aufzustellen und zu betreiben.

Auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.




TOP 10.2.3.
Tennishallenbau TSV Anderten
(Drucks. Nr. 15-2492/2021)

Antrag


Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine B-Planänderung während der Neugestaltung des Schulzentrums und der Sporthalle im Eisteichweg möglich ist, sodass der TSV Anderten auf seinem Gelände eine Tennishalle errichten kann.

Einstimmig.





TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten

TOP 11.1.
Zuwendungsantrag Förderverein Buntstift e.V.
(Drucks. Nr. 15-2495/2021)

Antrag


Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrats wird dem „Förderverein Buntstift e.V.“ eine Summe von bis zu

1.500,00 €

einmalig für die Anschaffung eines Geräteschuppens für den Schulgarten der Grundschule Mühlenweg zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der genannten Summe in geeigneter Weise den Ergebnis- oder den Finanzhaushalt des Bezirksrats zu belasten.

Einstimmig.


TOP 11.2.
Zuwendungsantrag Ev.-luth. Diakoniewerk St. Aegidien
(Drucks. Nr. 15-2499/2021)

Antrag


Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrats wird dem Ev.-luth. Diakoniewerk St. Aegidien eine Summe von bis zu

4.100,00 €

einmalig für die Anschaffung eines Aktivitätstisches zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der genannten Summe in geeigneter Weise den Ergebnis- oder den Finanzhaushalt des Bezirksrats zu belasten.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.











TOP 11.3.
Neue Bänke am Bernd-Strauch-Weg
(Drucks. Nr. 15-2501/2021)

Antrag


Die Verwaltung wird aufgefordert, am Bernd-Strauch-Weg drei neue Parkbänke als Ergänzung zu den bestehenden aufstellen zu lassen, siehe den beigefügten Plan mit vorgeschlagenen Standorten (mit „X“ markiert). Hierfür werden aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrats Misburg-Anderten insgesamt bis zu

3.000,00 €

einmalig zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der genannten Summe in geeigneter Weise den Ergebnis- oder den Finanzhaushalt des Bezirksrats zu belasten.

Einstimmig.


TOP 11.4.
Neujahrsempfang 2022 des Bezirksrats Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-2502/2021)

Antrag


Für die Ausrichtung des Neujahrsempfanges im Stadtbezirk Misburg-Anderten im Januar 2022 werden bis zu

3.000,00 €

zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der genannten Summe in geeigneter Weise den Ergebnis- oder den Finanzhaushalt des Bezirksrats Misburg-Anderten zu belasten.

Bezirksratsfrau Engelhardt erkundigte sich angesichts der anhaltenden oder sich verschärfenden Corona-Pandemie, ob tatsächlich geplant sei, im Januar 2022 eine Präsenzveranstaltung mit einem Neujahrsempfang durchzuführen. Bezirksbürgermeister Tegeder erwiderte, dass man die Entwicklung der Corona-Lage abwarten müsse und die Veranstaltung ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr durchführen könne.

Bezirksratsherr Golkontt fragte hierzu nach, ob der Neujahrsempfang ggf. unter 2-G Bedingungen stattfinden werde. Bezirksbürgermeister Tegeder erklärte, dass er dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten könne.

15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen.



Bezirksbürgermeister Tegeder schließt die Sitzung um 20:45 Uhr.



Für das Protokoll:




Tegeder Behrla
(Bezirksbürgermeister) (Bezirksratsbetreuer)