Protokoll:
PROTOKOLL
39. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und
1. und konstituierende Sitzung
des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Mittwoch, 24. November 2021, Grundschule In der Steinbreite, Aula,
In der Steinbreite 54, 30455 Hannover
Beginn 18:30 Uhr 19:00 Uhr
Ende 18:45 Uhr 21:07 Uhr
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39. Sitzung / Wahlperiode 2016 - 2021
Anwesend: (verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Reglitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Alfermann) (parteilos)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU)
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP)
Bezirksratsfrau Dudda (parteilos)
Bezirksratsherr Egyptien (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Guaqueta-Korzonnek (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Bezirksratsfrau Loß (CDU)
(Bezirksratsherr Politze) (SPD)
Bezirksratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Sorge (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)
Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Falke) (DIE LINKE.)
(Ratsherr Kreisz) (SPD)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Verwaltung:
Frau Sufin (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Löpp (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Graen (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Presse:
Frau Passgang (HAZ / Stadtanzeiger)
1. Sitzung / Wahlperiode 2021 - 2026
Anwesend: (verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Schulz (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Dr. Schulz (CDU)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Bandmann (FDP)
Bezirksratsfrau Fuhrmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hirche (AfD)
Bezirksratsherr Högel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsherr Hüttenmeister (SPD)
Bezirksratsherr Keller (AfD)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Bezirksratsherr Reglitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Reimann-Lübker (SPD)
Bezirksratsfrau Schwörer (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)
Bezirksratsfrau Stibbe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Thaddey (SPD)
Beratende Mitglieder:
Ratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Verwaltung:
Frau Sufin (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Löpp (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Graen (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Bertram (Fachbereich Schule)
Herr Prietzel (Fachbereich Gebäudemanagement)
Presse:
Frau Passgang (HAZ / Stadtanzeiger)
Tagesordnung der 39. Sitzung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. P R O T O K O L L E
2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09.07.2021
2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30.09.2021
3. Verabschiedung von ausscheidenden Bezirksratsmitgliedern
Tagesordnung der 1. und konstituierenden Sitzung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der konstituierenden Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der neuen Mitglieder des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
3. W A H L E N
3.1. Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters
3.2. Wahl der stellv. Bezirksbürgermeisterin / des stellv. Bezirksbürgermeisters
4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
5.1. Ausbau der Schulplätze in der Sekundarstufe I - Erweiterung der Oberschule Heisterbergschule von zwei auf vier Züge
(Drucks. Nr. 2330/2021)
5.2. Kita Negenstraße, Instandsetzung Dach und Erneuerung Unterdecken
(Drucks. Nr. 2441/2021 mit 3 Anlagen)
6. I N T E G R A T I O N S B E I R A T
6.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2429/2021)
7. A N F R A G E N
7.1. der AfD-Fraktion
7.1.1. Erwerbstätigkeit von Migranten aus Asylherkunftsländern
(Drucks. Nr. 15-2367/2021)
7.2. der CDU-Fraktion
7.2.1. Veränderungen in den Stollen und Hohlräumen durch Bergbau, Kaliabbau und Salinenbohrungen in Badenstedt und Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2427/2021)
8. A N T R A G
8.1. der AfD-Fraktion
8.1.1. Resolution: Kindeswohl berücksichtigen – Maskenpflicht im Unterricht beenden!
(Drucks. Nr. 15-2426/2021)
9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
9.1. Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2434/2021)
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Sitzung und stellt zunächst die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Anschließend begrüßt Bezirksbürgermeister Göbel die Bezirksratsmitglieder, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie die anwesenden Einwohner*innen. Er verweist auf die nach wie vor besonderen Umstände, unter welchen diese Sitzung stattfinden muss. Durch die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen, welche sich aus der Verordnung des Landes Niedersachsen über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ableiten, müsse nicht nur auf einen anderen Sitzungsort zurückgegriffen werden, sondern auch wiederum eine begrenzte Anzahl an Teilnehmenden in Kauf genommen werde. Er bittet daher alle Anwesenden die bestehenden Maßgaben zu beachten und im Sinn des Gesundheitsschutzes insbesondere die Abstandsregelungen einzuhalten.
Zudem wird auf die Verpflichtung zur Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes hingewiesen, welcher erst bei Einnahme des Sitzplatzes abgenommen werden kann. Außerdem wird bei Wortbeiträgen um eine Nutzung der vorhandenen Mikrofone gebeten, um auf diese Weise eine bessere Verständigung und die akustischen Voraussetzungen zur Dokumentation der wesentlichen Redebeiträge zu gewährleisten.
Herr Bezirksbürgermeister Göbel weist auf die Begrenzung der bestehenden Nutzungszeit für das Schulgebäude hin. Eine maximale Sitzungszeit bis 21:45 Uhr sei daher einzuhalten.
Herr Bezirksbürgermeister Göbel zeigt sich erfreut, dass die heutige Sitzung – trotz der anhaltenden Pandemiebedingungen – wieder im Stadtbezirk durchgeführt werden kann. Insbesondere unter Beachtung der nun endenden Wahlperioden und der anstehenden Verpflichtungen der neuen Gremienmitglieder.
Zur Tagesordnung liegen keine Änderungen vor.
Die Tagesordnung wird festgestellt.
TOP 2.
P R O T O K O L L E
Bezirksratsherr Hirche führt einlassend aus, dass die AfD den vorliegenden Protokollen nicht zustimmen werde. Grund hierfür sei die wiederholte Anwendung einer genderisierten Schreib- und Darstellungsweise. Die deutsche Sprache dürfe nicht zu einem Spielball politischer Interessen verkommen. Die Landeshauptstadt Hannover werde aufgefordert, zu bewährten Schreib- und Ausdrucksweisen zurückzukehren.
TOP 2.1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09.07.2021
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.
TOP 2.2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30.09.2021
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.
14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.
TOP 3.
Verabschiedung von ausscheidenden Bezirksratsmitgliedern
Herr Bezirksbürgermeister Göbel weist darauf hin, dass viele der anwesenden Gremienmitglieder aus dem Bezirksrat ausscheiden werden. Unter diesen Personen befinden sich einige Mitglieder, die schon seit langer Zeit als ehrenamtliches Bezirksratsmitglied tätig gewesen sind. Er selbst blicke auf eine 15jährige Gremienzugehörigkeit zurück. Er habe in dieser Zeit auf intensive Weise die Einwohner*innen des Stadtbezirks kennengelernt – in den Vereinen, Verbänden und Organisationen, aber auch die Menschen in den Alltagssituationen, mit denen man immer wieder in das Gespräch und den Austausch gekommen sei. Die zurückliegende Zeit als Bezirksbürgermeister empfindet Herr Bezirksbürgermeister Göbel als schön, interessant und herausfordernd. In den vergangenen 5 Jahren habe der Bezirksrat durch sein Engagement vieles für den Stadtbezirk erreichen können. Viele Projekte seien zudem auf einen guten Weg gebracht worden. Beispielhaft erinnert er hierbei an das Baugebiet An der Gartenbauschule, das in Planung und Bau befindliche Wohngebiet Benther Blick als auch das in Planung befindliche Baugebiet im Bereich des ehemaligen Marktkauf-Geländes. Auch an die Planung einer zusätzlichen Grundschule für den Stadtbezirk als an die Aufstockung dringend benötigter Kita-Plätze müsse gedacht werden. Weitere erfolgreiche Projekte hätten die Errichtung von barrierefreien Hochbahnsteigen, die Installation des kostenfrei zu leihenden „Hannah“-Lastenfahrrades dargestellt. Kurz vor der Vollendung befinde sich außerdem eine unter Beteiligung der Einwohner*innen entwickelter Gedenkort im Bereich des ehemaligen Konzentrationslagers Ahlem. Erst vor kurzem habe überdies der Umzug des Kulturtreffs Plantage in sanierte Räumlichkeiten am Davenstedter Marktplatz vollzogen werden können. Darüber hinaus sei es gemeinschaftlich gelungen, die Gebiete Davenstedt Mitte und Körtingsdorf für das Städtebauförderprogramm des Landes Niedersachsen anzumelden und unter Mitarbeit von diversen Multiplikatoren*innen des gesamten Stadtbezirkes eine Zukunftswerkstatt durchzuführen, welche schließlich zur Errichtung des stadtteilübergreifenden Netzwerkes „11er-Rat“ geführt habe.
Die unvorhersehbaren Konsequenzen aus der Corona-Pandemie hätten zuletzt dazu geführt, dass viele Sitzungen des Gremiums lediglich in hybrider Form im Neuen Rathaus durchgeführt werden konnten. Dies habe auch zu einer maßgeblichen Einschränkung der Einwohner*innenbeteiligung geführt. Herr Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich an dieser Stelle für das Verständnis und die Unterstützung der Menschen des Stadtbezirkes.
Dank richtet er zudem an die Mitglieder des Gremiums, die sich im Rahmen ihres ehrenamtlichen Mandates mit viel Leidenschaft ihren Aufgaben gewidmet hätten. Es habe immer viele Redebeiträge und Diskussionen gegeben, die manches Mal nicht einfach zu leiten gewesen seien. Man könne fraktionsübergreifend auf eine Vielzahl guter Anfragen und Anträge zurückblicken, die nicht zuletzt Ausgangspunkt für viele positive Änderungen im Stadtbezirk gewesen seien.
Dank gebühre auch den Mitarbeitenden der Verwaltung. Insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Stadtbezirksmanagement, der Bezirksratsbetreuung und der Stadtplanung sei sehr positiv und vertrauensvoll gewesen.
Großer Respekt und Dank sei überdies den vielen Menschen zu zollen, die sich im Stadtbezirk in den Vereinen, Verbänden und Institutionen engagieren würden. Auch die herausragende Arbeit der freiwilligen Feuerwehren müsse besonders hervorgehoben werden.
Dies gelte auch für die zahlreichen Einwohner*innen, welche sich im Bereich der Flüchtlingshilfe mit viel Herzblut engagiert hätten – insbesondere auch im Rahmen des sogenannten „Netzwerkes 11“. Hierbei handele es sich vorausschauend um ein Thema, dass die Menschen im Stadtbezirk sicherlich noch eine ganze Weile begleiten werde.
Die Arbeit des Gremiums und des Bezirksbürgermeisters könne aber letzten Endes nur deshalb funktionieren, weil die Einwohner*innen des Stadtbezirkes diese Tätigkeit mit Wort und Tat, Briefen, Ratschlägen und Hinweisen und der aktiven Teilnahme an den Bezirksratssitzungen unterstützen würden.
Herr Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich von Herzen für viel Zuspruch, den er für seine Tätigkeit zwischenzeitlich erhalten habe.
Dem*der neuen Bezirksbürgermeister*in, dem/der Stellvertreter*in als auch den neu hinzukommenden Gremienmitgliedern wünscht er für die nun beginnende Wahlperiode 2021 bis 2026 überdies alles Gute, größtmögliches Glück und ein gutes Händchen bei allen anstehenden Entscheidungen.
Die anwesenden Personen quotieren die Ausführungen des Bezirksbürgermeisters mit Applaus.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Herr Bezirksbürgermeister Göbel beendet die 39. und letzte Sitzung des Bezirksrates um 18:45 Uhr.
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L / 1. Sitzung
TOP 1.
Eröffnung der konstituierenden Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Herr Bezirksbürgermeister Göbel stellt fest, dass ordnungsgemäß einberufen wurde und dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Zudem verweist Bezirksbürgermeister Göbel auf die zu Beginn der 39. Sitzung bereits beschriebenen und dargestellten Hinweise zur Corona-Pandemie und die hiermit verbundenen Auswirkungen auf den heutigen Sitzungsverlauf.
Es liegen keine Anmerkungen zur Tagesordnung vor.
Die Tagesordnung wird festgestellt.
TOP 2.
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der neuen Mitglieder des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Herr Bezirksbürgermeister Göbel teilt mit, dass die die konstituierende Sitzung des Stadtbezirksrates nach § 59 Abs. 2 i. V. m. § 91 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) binnen eines Monats nach Beginn der Wahlperiode (Beginn der Wahlperiode war am 01.11.2021) durchgeführt werden muss. Sie wird nach § 92 Abs. 3 Satz 2 NKomVG bis zum Tagesordnungspunkt über die Neuwahl der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters noch vom bisherigen Bezirksbürgermeister geleitet.
Herr Bezirksbürgermeister Göbel beglückwünscht die durch die Bürger*innen zur Wahlperiode 2021 bis 2026 in den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt gewählten Personen.
Herr Bezirksbürgermeister Göbel führt aus, dass dem Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt gemäß dem amtlichen Wahlergebnis in der neuen Wahlperiode 19 stimmberechtigte Bezirksratsmitglieder angehören (§ 91 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 NKomVG). Hoervon wurden 11 Damen und Herren erstmalig in diesen Stadtbezirksrat gewählt; 8 gehörten ihm bereits in der abgelaufenen Wahlperiode an.
Außerdem gehören (gem. § 91 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover) 2 Ratsmitglieder dem Stadtbezirksrat mit beratender Stimme an, weil sie im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt wohnen oder weil der Stadtbezirk ganz oder teilweise in ihrem Wahlbereich liegt.
Herrn Bezirksbürgermeister Göbel ist – gemäß § 91 Abs. 4 NKomVG i. V. m. § 57 Abs. 1 NKomVG und § 4 i. V. mit § 32 Geschäftsordnung des Rates (GO) - ferner mitgeteilt worden, dass sich im Stadtbezirksrat folgende Fraktionen gebildet haben:
SPD-Fraktion mit 7 Mitgliedern
Die SPD-Fraktion hat
Herrn Reimann-Lübker zum Vorsitzenden gewählt und
Frau Klebe-Politze und Herrn Hüttenmeister
zu seinen Stellvertreter*innen.
Außerdem gehören Herr Ates, Herr Schulz, Frau Schwörer und Frau Thaddey der Fraktion an.
CDU-Fraktion mit 4 Mitgliedern
Die CDU-Fraktion hat
Herrn Stamer zum Vorsitzenden gewählt und
Herrn Dr. Schulz und Herrn Höhne
zu seinen Stellvertretern.
Außerdem gehört Frau Loß der Fraktion an.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit 4 Mitgliedern
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat
Herrn Reglitz zum Vorsitzenden gewählt und
Herrn Högel, Frau Stibbe und Frau Fuhrmann
zu seinen Stellvertreter*innen.
AfD-Fraktion mit 2 Mitgliedern
Die AfD-Fraktion hat
Herrn Hirche zum Vorsitzenden gewählt und
Herrn Keller
zu seinem Stellvertreter.
als Einzelvertreter*in gehören dem Bezirksrat an:
Frau Grammel (DIE LINKE.) und
Herr Bandmann (FDP)
Die Ratsmitglieder mit beratender Stimme sind
Ratsherr Rosenzweig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und
Ratsherr Wiechert (CDU)
Herr Bezirksbürgermeister Göbel wünscht allen künftigen Gremienmitgliedern viel Erfolg für die anstehende Tätigkeit.
Anschließend weist Herr Bezirksbürgermeister Göbel darauf hin, dass die stimmberechtigten Bezirksratsmitglieder nach § 60 i. V. m. §§ 54 Abs. 3 und 91 Abs. 4 NKomVG durch ihn auf die auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu verpflichten sind.
Nach § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 91Abs. 4 NKomVG weist er auf die gemäß §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin. Dabei handelt es sich um die Bestimmungen zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungsverbot und zum Vertretungsverbot.
Die genannten Vorschriften sind den Gremienmitgliedern vom Bereich für Rats - und Stadtbezirksangelegenheiten gesondert übersandt worden.
Herr Bezirksbürgermeister Göbel ruft hiernach alle dem Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt stimmberechtigt und beratend angehörenden Damen und Herren in alphabetischer Reihenfolge auf und vollzieht die Verpflichtung zum Bezirksratsmitglied durch einen Handschlag.
Die entsprechende Verpflichtung wird aktenkundig gemacht. Die notwendigen Dokumente (Personal- und Verpflichtungsbögen müssen überdies der Bezirksratsbetreuung ausgehändigt werden, sofern dies nicht zwischenzeitlich bereits geschehen ist).
TOP 3.
W A H L E N
Herr Bezirksbürgermeister Göbel übergibt nach § 92 Abs. 1 NKomVG zur Wahl der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters den Vorsitz an das an Lebensjahren älteste anwesende und hierzu bereite Bezirksratsmitglied abgeben. Das älteste anwesende Bezirksratsmitglied ist Bezirksratsherr Hirche.
Bezirksratsherr Hirche teilt mit, dass er bereit ist, den Vorsitz zu übernehmen und die Wahl zu leiten.Herr Bezirksbürgermeister Göbel verabschiedet sich aus dem Gremium.
TOP 3.1.
Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters
Bezirksratsherr Hirche bedankt sich für die Ausführungen seines Vorredners und übernimmt die Sitzungsleitung.
Einlassend führt Bezirksratsherr Hirche aus, dass er auf fünf spannende Jahre der ehrenamtlichen Tätigkeit zurückblicke. Auf seine eigene Weise haben sich jedes der Bezirksratsmitglieder in der zurückliegenden Wahlperiode für die Belange und Interesse der Menschen im Stadtbezirk eingesetzt. Es habe sich aus seiner Wahrnehmung jedoch gezeigt, dass oftmals das jeweilige Parteibuch eine höhere Bedeutung gehabt habe, als die tatsächlichen Interessen der Einwohnerschaft. Er plädiere daher dafür, dass sich für die neue Wahlperiode alle Bezirksratsmitglieder einen Ruck geben sollten, um parteiliche Grenzen zu überwinden.
Bezirksratsherr Hirche bedankt sich insbesondere bei dem ausscheidenden Mitglied Herrn Bretthauer, der sich in der Vergangenheit als einer der wenigen über die beschriebenen Parteigrenzen hinweggesetzt habe und stets im Bürgerinteresse gehandelt habe. Sein Dank gelte auch Herrn Göbel, der seine Funktion als Bezirksbürgermeister gut ausgeführt und – trotz mancher Turbulenzen – für eine ordnende Sitzungsleitung gestanden habe.
Bezirksratsherr Hirche richtet sein Wort überdies an Bezirksratsfrau Klebe-Politze und Bezirksratsfrau Dudda und bedauert, dass es in der Vergangenheit manchmal zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen sei. Man müsse nicht immer dieselbe Meinung vertreten, aber stets bedenken, dass alle verpflichteten Gremienmitglieder letztlich durch die Bürgerinnen und Bürger gewählt worden seien.
Vorausschauend fügt Bezirksratsherr Hirche an, dass auf die Menschen des Stadtbezirkes sicherlich schwierige Zeiten zukommen würden, wenn man einen Blick auf die beginnende Verteuerung der Lebenshaltung und die steigende Inflationsrate blicke. Ein verantwortungsvoller Umgang mit zur Verfügung stehenden Mitteln sei daher dringend geboten.
Er freue sich auf die anstehende Zusammenarbeit und wünsche allen Mitglieder viel Erfolg für die kommenden Aufgaben.
Er bedankt sich zudem für die verlässliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den anwesenden Mitgliedern der Verwaltung.
Bezirksratsherr Hirche weist anschließend darauf hin, dass der Stadtbezirksrat gem. § 92 Absatz 1 NKomVG aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die/den Bezirksbürgermeister/in wählt. Er macht darauf aufmerksam, dass nach § 67 Satz 1 - 3 NKomVG grundsätzlich schriftlich gewählt wird, sofern nicht nur ein einziger Wahlvorschlag gemacht wird.
Generell gelte zudem, dass auf Verlangen eines Bezirksratsmitgliedes geheim zu wählen ist.
Bezirksratsherr Hirche führt weiter aus, dass Entsprechend § 67 Satz 3 NKomVG (Nds. Kommunalverfassungsgesetz) die Person gewählt ist, für die die Mehrheit der Mitglieder gestimmt hat. Bei 19 stimmberechtigten Bezirksratsmitgliedern wären dies 10 Stimmen. Sollte dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht werden, findet ein weiterer Wahlgang statt, für den auch andere als für den ersten Wahlgang vorgeschlagene Personen benannt werden können. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben werden.
Er bittet anschließend um die Wahlvorschläge von den anwesenden Gremienmitgliedern.
Bezirksratsherr Reglitz schlägt Bezirksratsfrau Fuhrmann für das Amt der Bezirksbürgermeisterin vor.
Bezirksratsherr Keller stellt fest, dass die vergangenen Wahlen gezeigt hätten, dass die Menschen der Landeshauptstadt Hannover für einen Politikwechsel gestimmt hätten. Aus diesem Grund schlägt er Bezirksratsherrn Reglitz für das Amt des Bezirksbürgermeisters vor.
Bezirksratsherr Reglitz teilt hierauf mit, dass er für das Amt des Bezirksbürgermeisters nicht zur Verfügung stehen wird.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker schlägt Bezirksratsherrn Schulz für das Amt des Bezirksbürgermeisters vor.
Es wird die Durchführung einer geheimen Wahl verlangt. Da überdies mehr als ein Kandidat benannt worden ist, erfolgt die Wahl schriftlich.
Bezirksratsherr Hirche bittet die Fraktionen jeweils um Benennung eines Mitgliedes für die Wahlkommission, welche anschließend das Wahlergebnis auszählen und feststellen wird. Der Wahlkommission sollen zudem die vertretenen Einzelvertreter, Bezirksratsfrau Grammel und Bezirksratsherr Bandmann, angehören. Die benannte Wahlkommission soll zudem auch die Feststellung des sich anschließenden Ergebnisses über die Wahl der/des stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin/Bezirksbürgermeisters fungieren.
Für die SPD-Fraktion tritt Bezirksratsfrau Klebe-Politze der Wahlkommission bei, für die CDU-Fraktion übernimmt Bezirksratsherr Stamer diese Aufgabe, für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tritt Bezirksratsherr Reglitz der Kommission bei, für die AfD-Fraktion übernimmt dies Bezirksratsherr Keller.
Bezirksratsfrau Fuhrmann stellt sich hiernach kurz vor. Sie lebe seit nunmehr 4 Jahren mit ihrer Familie im Stadtteil Badenstedt, wo sie sich sehr wohl fühle. Sie sei hauptberuflich als Büroangestellte und nebenberuflich selbstständig tätig. Sie möchte durch ihre Tätigkeit im Stadtbezirksrat gerne etwas an die Menschen zurückgeben. Sie habe in der zurückliegenden Zeit viel Kontakt zu den Einwohnern*innen und den Mitgliedern verschiedenster Einrichtungen des Stadtbezirkes gehabt und sich ein Bild von den Interessen und Problemen der Menschen verschafft. Als Bezirksbürgermeisters würde sie gern einen Beitrag zur Verbindung unter den Menschen leisten, Streitigkeiten schlichten und politisch Andersdenkende im Dialog für ein gemeinsames Ziel gewinnen. Sie stehe aus politischer Sicht insbesondere für Umweltschutz ein, welcher in der heutigen Zeit kaum mehr eine Frage der politischen Ausrichtung darstelle. Als Bezirksbürgermeisterin gelte es zwischen ökologischen, wirtschaftlichen sozialen Aspekten für eine gemeinsame Lösung einzutreten. Aus diesem Grund sei nach ihrer Wahrnehmung die Bezirksbürgermeisterwahl keine Parteienwahl, sondern eine Persönlichkeitswahl.
Bezirksratsherr Keller weist darauf hin, dass einer der anwesenden Einwohner durch das Tragen einer beschrifteten Mund-Nasen-Schutzmaske ein politisches Statement zur Schau stelle, welches sich offenkundig gegen die AfD richte.
Bezirksratsherr Hirche bittet den Einwohner die Schutzmaske abzusetzen und gegen eine neutrale Maske auszutauschen.
Der Einwohner verweigert diese Aufforderung und erwartet eine Darlegung, weshalb dies von ihm verlangt werden könne.
Bezirksratsherr Hirche unterbricht hierauf kurz die Sitzung.
Die Sitzung wird fortgesetzt und der Verwaltung der Auftrag erteilt, eine rechtliche Aufklärung durch das Justiziariat herbeizuführen. Auf diesem Weg soll bei künftigen Vorfällen der Umgang mit entsprechenden Situationen zweifelsfrei behandelt werden können.
Der Vorsitzende lässt das Tragen der symbolbehafteten Schutzmaske im weiteren Verlauf der Sitzung gewähren.
[Anmerkung zum Protokoll: Zwischenzeitlich erfolgte hierzu, unter Einbeziehung des Justiziariates der Landeshauptstadt Hannover, eine rechtliche Betrachtung der kommunalrechtlichen Situation, welche den Bezirksratsmitgliedern per E-Mail am 12.01.2022 übermittelt wurde.
Die Darstellung lautet:
„In der letzten Sitzung des Bezirksrates am 24.11.2021 wurde während der Durchführung der Wahl des neuen Bezirksbürgermeisters durch einen Einwohner eine Mund-Nasen-Schutzmaske genutzt, die ein Statement aufwies, das sich gegen eine der im Bezirksrat vertretenen Parteien richtete. Vorsitzender war zu diesem Zeitpunkt nicht der Bezirksbürgermeister. Das Statement war auf die Partei des Vorsitzenden bezogen.
Durch den Vorsitzenden wurde der Austausch der Maske gegen eine neutrale Schutzmaske oder ein Verlassen des Sitzungsortes verlangt. Der Einwohner verweigerte dies, wenn keine rechtliche Grundlage genannt wird. Da diese Frage durch die gebotene Kurzfristigkeit nicht beantwortet werden konnte, wurde die Sitzung – unter Zustimmung des Vorsitzenden – letztlich fortgesetzt. Allerdings wurde eine Erörterung der rechtlichen Sachlage durch die Verwaltung verlangt, um künftig (und bei möglicherweise vergleichbaren Situationen) mit den gebotenen Maßnahmen reagieren zu können.
Hierzu erfolgte zwischenzeitlich eine rechtliche Prüfung durch die Bezirksratsbetreuung.
Demzufolge kann die Sitzungsordnung unter anderem durch optische Ausdrucksmittel gestört werden. Allerdings ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden, ob optische Ausdrucksmittel die Sitzungsordnung stören oder wegen ihrer Zurückhaltung oder Unauffälligkeit noch hingenommen werden können. Demonstrative, auffällige optische Ausdrucksmittel bedeuten im Allgemeinen eine Störung des Sitzungsverlaufs, unabhängig davon, ob sie von einem Mitglied des Gremiums oder von Zuhörern*innen gezeigt werden. Nach der Rechtsprechung fallen darunter u.a.: Transparente, Plakate, Flugblätter, auffällige und von jedermann in der Sitzung unschwer wahrnehmbare Signale mit einer Sachaussage.
Der Inhalt der jeweiligen Sachaussage ist dabei nebensächlich. Es kommt also nicht darauf an, ob sich der/die Störer*in für oder gegen eine bestimmte Partei oder politische Auffassung einsetzt. Auch „unpolitische“ Aussagen (z.B. ein Bibelzitat) können den Sitzungsverlauf stören. Entscheidend ist allein, ob die Ordnung der Sitzung durch die optische Wahrnehmbarkeit dieser Sachaussage gestört werden kann. Bei der Beurteilung dieser Störung steht der oder dem Vorsitzenden ein weiter Ermessensspielraum zu. Es liegt allerdings nahe, dass sich einzelne Mitglieder der Stadtbezirksräte im besonderen Maße durch optisch deutlich wahrnehmbare Botschaften aus dem Publikum gestört fühlen, die sich gegen ihre eigene Partei richten. Eine solche Störung oberhalb der Wahrnehmungsschwelle müssen die Mitglieder der Stadtbezirksräte während der Sitzungen der Stadtbezirksräte grundsätzlich nicht hinnehmen und es obliegt der oder dem Vorsitzenden, derartige Störungen unabhängig von der politischen Richtung zu unterbinden.
Dem*der Vorsitzenden obliegt hierbei das Hausrecht als Mittel zur Durchsetzung der Sitzungsordnung gegenüber den Besuchern*innen. Als Mittel der Inanspruchnahme des Hausrechts stehen dem*der Vorsitzenden gegenüber den Störer*innen aus dem Kreis der Zuhörer*innen in aufsteigender Reihenfolge zu Gebote (Blum, aaO., Rn. 25):
- die förmliche Aufforderung, die Störung zu unterlassen,
- die Aufforderung, den Sitzungssaal zu verlassen,
- die Anwendung unmittelbaren Zwangs, falls der *die Betroffene den Sitzungssaal nicht freiwillig verlässt;
- bei kollektiven, nicht anders zu behebenden Störungen durch Zuhörer*innen die Räumung des Sitzungssaales;
- gegenüber Nicht-Mitgliedern die Verhängung eines Hausverbotes über die aktuelle Sitzung hinaus (beschränkt auf den Sitzungssaal);
- Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs nach pflichtgemäßen Ermessen des*der Vorsitzenden.
Für die Zukunft ist daher zu empfehlen, über wesentliche Störungen der Sitzung und über getroffene Ordnungsmaßnahmen Vermerke ins Sitzungsprotokoll aufzunehmen, um eventuelle Wiederholungsfälle feststellen zu können.“]
Bezirksratsherr Schulz führt im Rahmen seiner persönlichen Vorstellung anschließend aus, dass er seit nunmehr 40 Jahren in diesem Stadtbezirk lebe und sich ebenfalls sehr wohl in seinem Umfeld fühle. Er habe in der Vergangenheit eine Schule für benachteiligte Jugendliche mitbegründet und in der Folgezeit als Schulleiter der Grundschule Ahlem und zuletzt als Leiter der Grundschule In der Steinbreite gearbeitet. Seit Beginn dieses Jahres befinde er sich nun im beruflichen Ruhestand. Er habe sich in seinen vielen Lebensabschnitten stets politisch engagiert. Der Stadtbezirk liege ihm sehr am Herzen. Er habe jedoch immer wieder feststellen müssen, dass dieser aus politischer Sicht häufig benachteiligt werde. Er möchte an dieser Stelle gern durch sein Engagement entgegentreten und für eine stärkere Wahrnehmung des Bezirkes eintreten. Er habe sich bewusst für die Kandidatur entschieden, da ihm das Arbeiten an der Basis und der Kontakt mit den Menschen viel Freude bereite.
Bezirksratsherr Hirche ruft nun in alphabetischer Reihenfolge die stimmberechtigten Bezirksratsmitglieder auf, welche hiernach ihren Stimmzettel in Empfang nehmen, hinter einem vorbereiteten Wahlschirm ihre geheime Wahl treffen und anschließend ihren Stimmzettel in eine Wahlurne einwerfen.
Nach der Durchführung des Wahlganges nimmt die zusammengesetzte Wahlkommission die Wahlurne in Empfang und verlässt zur Auszählung den Sitzungsbereich.
Nach erfolgter Auszählung verliest Bezirksratsherr Hirche das Wahlergebnis:
Bezirksratsherr Schulz wird im 1. Wahlgang bei 10 Stimmen zu 8 Stimmen bei 1 ungültigen Stimme gegen Bezirksratsfrau Fuhrmann gemäß § 67 Satz 3 NKomVG zum Bezirksbürgermeister gewählt.
Die notwendige absolute Mehrheit ist durch das Wahlergebnis erfüllt.
Bezirksratsherr Hirche fragt Bezirksratsherrn Schulz, ob dieser die Wahl annimmt.
Bezirksratsherr Schulz nimmt die Wahl an und übernimmt fortan die Sitzungsleitung als Bezirksbürgermeister des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt.
Herr Bezirksbürgermeister Schulz bedankt sich für das in ihn gesetzte Vertrauen.
Er führt aus, dass er die nun beginnende Aufgabe nur deshalb mit dem Engagement ausführen könne, da er viel Unterstützung aus seinem familiären Umfeld erfahre. Sein großer Dank gelte daher vor allem seiner Ehefrau.
Er hoffe, dass er dem in seine Person gesetzten Vertrauen gerecht werden könne. Er wolle an dieser Stelle aus politischer Sicht nicht zu programmatischen Ausführungen übergehen. Es gebe viele Aufgaben, die in den nächsten Zeiten auf den Bezirksrat warten würden, überdies würde die Spontaneität des Alltags ohnehin immer wieder zu neuen Themen führen, wie sich zuletzt durch das Thema „Asphaltstollen“ gezeigt habe.
Mit Blick auf seine frühere Tätigkeit als Schulleiter führt Herr Bezirksbürgermeister Schulz aus, dass man stets einen respektvollen und höflichen Umgang des Miteinanders gepflegt habe. Diesen wertschätzenden Geist wünsche er sich auch für die anstehende Arbeit des neu zusammengesetzten Bezirksrates. Ohne Zweifel seien vereinzelt auch Konflikte, Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten zu erwarten – dennoch sollten diese im Rahmen der geltenden Regeln und auf Basis eines höflichen, sachlichen und respektorientierten Miteinanders ausgetragen werden. Hierbei sei ihm stets an der Einbeziehung der Einwohner*innen gelegen, deren Wort bei den anstehenden Entscheidungen und Initiativen stets Berücksichtigung finden solle.
TOP 3.2.
Wahl der stellv. Bezirksbürgermeisterin / des stellv. Bezirksbürgermeisters
Herr Bezirksbürgermeister Schulz fährt nun in der Tagesordnung fort und eröffnet die Wahl der/des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters*in.
Er weist darauf hin, dass der Stadtbezirksrat gem. § 92 Abs. 1 NKomVG (Nds. Kommunalverfassungsgesetz) aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin oder den stellvertretenden Bezirksbürgermeister wählt.
Außerdem macht er darauf aufmerksam machen, dass nach § 67 Satz 1 bis 3 NKomVG grundsätzlich schriftlich gewählt wird. Analog zur vorangegangenen Wahl des Bezirksbürgermeisters könne hiervon nur dann abgewichen werden, wenn lediglich ein Wahlvorschlag vorliegt. Zudem ist geheim zu wählen, wenn dies von einem anwesenden Bezirksratsmitglied verlangt wird.
Herr Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Benennung der Wahlvorschläge.
Bezirksratsherr Reglitz schlägt Bezirksratsfrau Fuhrmann für dieses Amt vor. Es wäre wünschenswert, wenn eine weibliche Vertreterin des Gremiums als Stellvertreterin fungieren könnte.
Ratsherr Wiechert teilt mit, dass die CDU-Fraktion Bezirksratsherrn Dr. Schulz für das Amt das stellvertretenden Bezirksbürgermeisters vorschlägt.
Es wird die geheime Wahl verlangt.
Herr Bezirksbürgermeister Schulz stellt fest, dass somit eine schriftliche und geheime Wahl durchgeführt wird. Nach Entgegennahme der Stimmzettel in alphabetischer Reihenfolge erfolgt eine Stimmabgabe nach dem Verfahren des vorangegangenen Wahlverfahrens. Die Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt hierbei durch die bereits festgestellte Wahlkommission.
Nach der Durchführung des Wahlganges nimmt die zusammengesetzte Wahlkommission somit die Wahlurne in Empfang und verlässt zur Auszählung erneut den Sitzungsbereich.
Nach erfolgter Auszählung verliest Herr Bezirksbürgermeister Schulz das Wahlergebnis:
Bezirksratsherr Schulz wird im 1. Wahlgang bei 13 Stimmen zu 6 Stimmen gegen Bezirksratsfrau Fuhrmann gemäß § 67 Satz 3 NKomVG zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister gewählt.
Die notwendige absolute Mehrheit ist durch das Wahlergebnis erfüllt.
Herr Bezirksbürgermeister Schulz fragt Bezirksratsherrn Dr. Schulz, ob dieser die Wahl annimmt.
Bezirksratsherr Dr. Schulz nimmt die Wahl an und ist fortan stellvertretender Bezirksbürgermeister des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt.
Bezirksratsherr Dr. Schulz bedankt sich ebenfalls für das in ihn gesetzte Vertrauen. Er sei vor vielen Jahren zu seiner Studienzeit aus Mittelfranken nach Hannover gezogen. Dort habe er sich sowohl in die Stadt als auch in seine heutige Ehefrau verliebt, sodass er hier ein neues Zuhause für sich und seine Familie gefunden habe. Er sei tief mit dem Stadtbezirk verwurzelt und hoffe, dass er die notwendige Zeit im Sinne der Belange der hier beheimateten Menschen investieren könne. Er freue sich auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern des Gremiums.
TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es liegen keine Wortmeldungen aus dem Kreis der Einwohner*innen vor.
TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 5.1.
Ausbau der Schulplätze in der Sekundarstufe I - Erweiterung der Oberschule Heisterbergschule von zwei auf vier Züge
(Drucks. Nr. 2330/2021)
Antrag,
zu beschließen,
1. die zweizügige Oberschule (OBS) Heisterbergschule auf vier Züge zu erweitern und
2. dies durch einen Neubau am Standort Petit-Couronne-Straße (ehemaliges Schulzentrum Ahlem) umzusetzen.
Herr Bezirksbürgermeister Schulz begrüßt hierzu für ergänzende Ausführungen Herrn
Bertram vom Fachbereich Schule (Sachgebiet Schulentwicklungsplanung) der
Landeshauptstadt Hannover.
Herr Bertram teilt mit, dass die Erweiterung letztlich durch den Neubau im Bereich der Petit-Couronne-Straße in Ahlem (ehemaliges Schulzentrum Ahlem) erfolgen soll. Im Rahmen mehrerer Bauabschnitte wird dann eine vierzügige Beschulung ermöglicht sein.
Der Stadtbezirk verzeichne seit Jahren einen Bevölkerungszuwachs und somit auch einen Anstieg von Schüler*innenzahlen. Hiervon sei insbesondere der Bereich der Sekundarstufe I betroffen. Dies begründe sich u.a. durch eine Vielzahl von Schulformwechslern*innen, durch die Maßgaben der Inklusion und sehr starke Geburtenjahrgänge in den 2010er-Jahren. Dem insgesamt wachsenden Platzbedarf und dem hiermit einhergehenden strukturellen Grundproblem konnte in der Vergangenheit aufgrund des gebotenen Handlungsbedarfes häufig durch die Installation mobiler Raumeinheiten kurzfristig begegnet werden.
Der Platz- und Raumbedarf an der OBS Heisterbergschule ist hierbei zum jetzigen Zeitpunkt bereits erhebliche, was sich auch durch das eigentliche Schulkonzept begründe. Die Beschulung in der heutigen Zeit habe sich stringent gewandelt und sei nicht mehr mit dem Konzept „Schule“ vergleichbar, welches vor 10 oder 20 Jahren noch als Kernmodell bezeichnet werden konnte. Es gelte nun zukunftsfähige Schulkonzepte und -formate zu entwickeln, sodass entsprechende Überlegungen für den geplanten Neubau auch herangezogen werden sollen.
Bezirksratsherr Stamer stellt fest, dass der derzeitige Standort an der Tegtmeyerallee auch eine Sporthalle umfasse, welche auch nach dem Neubau weiterhin zur Nutzung vorgesehen sei. Er erkundigt sich, ob hierfür bereits konkrete Pläne bestehen oder ob der Bezirksrat entsprechende Nutzungsvorschläge unterbreiten könne.
Herr Bertram teilt mit, dass derzeit noch kein konkreter Nachnutzungsplan vorliege. Insofern würden Ideen und Vorschläge gern angenommen.
Bezirksratsherr Höhne verweist auf einen früheren Ratsbeschluss. Demzufolge sei seinerzeit beschlossen worden, dass das ehemalige Schulzentrum Ahlem, welches nun Raum für den besagten Schulneubau bieten soll, für einen Abriss und künftige Wohnbebauung vorgesehen gewesen sei. Er bittet hierzu um erläuternde Ausführungen.
Ferner beinhalte das jetzige Schulzentrum auch eine Sporthalle, welche erhalten und u.a. an die Energieversorgung angeschlossen werden müsse. Er interessiere sich daher für das Format des vorgesehenen Neubaus.
Herr Graen stellt fest, dass der beschlossene Bebauungsplan derzeit in der Tat die Nachnutzung für Wohnbebauung vorsehe. Die jetzt vorliegende Drucksache beinhalte einen Grundsatzbeschluss für einen Schulneubau. Hieran werde sich dann eine neuerliche Änderung des Bebauungsplanes anschließen, welchen die Bauverwaltung entsprechend vorbereiten werde, sobald ein entsprechender Grundsatzbeschluss getroffen worden sei. Dem Rat werde dann vorgeschlagen, einen Beschluss über die neuerliche Änderung in eine Gemeinbedarfsfläche zu fassen.
Darüber hinaus sei zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht abschließend geklärt worden, ob die derzeit bestehende Sporthalle saniert, renoviert oder ggf. gar neu errichtet werde. Die konkreten Fragen der Anordnung des vorgesehenen Gebäudes und die Durchführung von entsprechenden Bauabschnitten könne zu diesem frühen Planungszeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Bezirksratsherr Reimann-Lübker führt aus, dass sich die SPD-Fraktion über die geschilderten Vorhaben der Landeshauptstadt Hannover ebenfalls überrascht gezeigt habe, da man hierzu auch auf Ratsebene noch keine Informationen erhalten habe. Ohne Zweifel bestehe ein Bedarf für einen Neubau und eine Erweiterung der vorhandenen Schulplätze. Nichtsdestotrotz müssten zu diesem Zeitpunkt auch Fragen der ursprünglich angedachten Wohnbebauung in diesem Bereich und die vorgesehene Ausgestaltung des Schulgebäudes bedacht werden. Es stelle sich überdies die Frage, wie das konkrete Schulkonzept für die OBS Heisterbergschule in Zukunft aussehen solle, da man nach jetziger Informationslage den Eindruck gewinnen müsse, dass sich die OBS zu einem Sammelbereich für abgeschulte Schüler*innen aus anderen Schulen entwickeln könnte.
Die SPD-Fraktion werde die Drucksache daher für weitere Erörterungen und Beratungen in die Fraktionen ziehen.
Die Drucksache wird daher vertagt und in der nächsten Sitzung des Stadtbezirksrates am 10.02.2022 erneut behandelt.
TOP 5.2.
Kita Negenstraße, Instandsetzung Dach und Erneuerung Unterdecken
(Drucks. Nr. 2441/2021 mit 3 Anlagen)
Antrag,
zuzustimmen.
Prietzel vom Fachbereich Gebäudemanagement (Bereich Bauen/Technische Anlagen) der
Landeshauptstadt Hannover.
Bezirksratsherr Höhne teilt mit, dass er durch eigene Beobachtungen wahrgenommen habe, dass in dem thematisierten Gebäudebereich (frühere Schule) offenbar Wohnungen vorhanden seien, die auch derzeit zu Wohnzwecken genutzt würden. Er bittet hierzu um eine Erläuterung.
Herr Prietzel antwortet, dass dies nicht der Fall sei. Nach seinem Kenntnisstand würden dort zeitweise Elternberatungsgespräche durchgeführt.
Bezirksratsherr Höhne bittet hierzu um eine nähere Beantwortung im Rahmen des Sitzungsprotokolls.
[Anmerkung zum Protokoll: Der Fachbereich Gebäudemanagement teilt – nach Rücksprache mit dem Fachbereich Jugend und Familie – mit, dass die ehemalige Wohnung in der Kita Negenstraße nicht an externe Nutzer vermietet ist, sondern von der Kindertagesstätte genutzt wird.
]
Herr Bezirksbürgermeister Schulz bittet anschließend um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T
TOP 6.1.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2429/2021)
Herr Bezirksbürgermeister Schulz stellt die vorliegenden Zuwendungsanträge kurz vor.
Antrag,
die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen:
1. Antrag Nr. 2021-06-IB 11:
Empfänger*in: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Zuwendungszweck: Projekt "Aktionswochen"
Zuwendungsbetrag: 70,00 €
2. Antrag Nr. 2021-07-IB 11:
Empfänger*in: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Zuwendungszweck: Projekt "Bastelaktion"
Zuwendungsbetrag: 330,00 €
Herr Bezirksbürgermeister Schulz bittet anschließend um Abstimmung.
Beiden Zuwendungsanliegen wird einstimmig zugestimmt.
TOP 7.
A N F R A G E N
Herr Bezirksbürgermeister Schulz schlägt vor, dass die vorliegenden Anfragen – in Anbetracht der nach wie vor bestehenden Pandemie-Situation und der hiermit einhergehenden Begrenzung der Sitzungsdauer – möglichst auch weiterhin schriftlich beantwortet werden sollten.
Bezirksratsherr Hirche erwidert, dass die Anfragen mündlich beantwortet werden sollten, damit die anwesende Einwohnerschaft am Sitzungstag über die Inhalte informiert wird.
Bezirksratsherr Stamer stimmt den Ausführungen des Bezirksbürgermeisters grundsätzlich zu, verweist jedoch darauf, dass zur heutigen Sitzung lediglich zwei Anfragen vorliegen, sodass diese trotz Beachtung des Zeitfaktors verlesen werden sollten.
Bezirksratsfrau Grammel ist einverstanden, wenn die Antworten am heutigen Sitzungstag erneut schriftlich beantwortet werden. Grundsätzlich sollte man jedoch künftig zu einer mündlichen Verlesung zurückkehren. Hin und wieder entstehe aufgrund der Antworten Nachfragebedarf, welchen man in der Sitzung formulieren könne. Auch die anwesende Öffentlichkeit sollte über die Anfragen und deren Beantwortung im Sitzungsrahmen informiert werden.
Herr Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung, ob die Anfrageantworten in der heutigen Sitzung erneut schriftlich beantwortet werden sollen.
Die Mehrheit der Bezirksratsmitglieder spricht sich für eine schriftliche Beantwortung aus.
TOP 7.1.
der AfD-Fraktion
TOP 7.1.1.
Erwerbstätigkeit von Migranten aus Asylherkunftsländern
(Drucks. Nr. 15-2367/2021)
Eine kürzlich veröffentlichte Studie* des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsförderung der Bundesagentur für Arbeit ergab, dass 6 von 10 Afghanen in Deutschland keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Damit liegt die Beschäftigungsquote von Afghanen auch nur knapp über der von Migranten aus anderen wichtigen Asylherkunftsländern Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan Somalier und Syrien, die nur zu 37% einer Erbstätigkeit nachgehen. Afghanische Frauen gehen hingegen nur zu 8% einer Erwerbstätigkeit nach, Frauen aus den anderen Asylherkunftsländern vergleichsweise zu 29%.
Laut der deutschlandweiten Studie, verdienen Migranten die einer Erwerbstätigkeit nachgehen im Durchschnitt lediglich knapp 900 Euro brutto, bei einer Aufenthaltsdauer unter 2 Jahren. Bei einer Aufenthaltsdauer von über 5 Jahren kommen sie auf etwa 1400 Euro brutto.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Migranten aus den oben genannten acht wichtigsten Asylherkunftsländern leben im Stadtbezirk und wie viele davon gehen einer Erwerbstätigkeit nach? Bitte nach Herkunftsland und Geschlecht aufschlüsseln.
2. Wie viele der erwerbstätigen Migranten sind auf Unterstützung vom Staat angewiesen und können ihren Lebensunterhalt somit nicht selbst bestreiten? Bitte jeweils nach Herkunftsland aufschlüsseln.
3. Welche Maßnahmen nutzt die Verwaltung um Migranten in die Erwerbstätigkeit zu bringen und wie geht die Verwaltung speziell bei der Integration von weiblichen Migranten in das Berufsleben vor?
Schriftlich beantwortet.
Antwort der Verwaltung:
zu 1.:
1a.) Bitte nach Herkunftsland und Geschlecht aufschlüsseln.
Tab. 1: Einwohnerbestand (Bev. insgesamt, einschließlich nicht Erwerbsfähige) am 31.12.2020: Anzahl der Personen nach Erster Nationalität und Geschlecht am Ort der Hauptwohnung im Stadtbezirk 11 (Ahlem/Badenstedt/Davenstedt)
Erste Staatsangehörigkeit der Top 10 Hauptherkunftsländer Asylbewerbender in Deutschland – hier: Asylerstantrag | männlich | weiblich | Gesamt |
türkisch | 699 | 661 | 1.360 |
eritreisch | 17 | 14 | 31 |
nigerianisch | 32 | 27 | 59 |
somalisch | 23 | 20 | 43 |
afghanisch | 119 | 89 | 208 |
georgisch | 12 | 7 | 19 |
irakisch | 281 | 250 | 531 |
iranisch | 75 | 68 | 143 |
pakistanisch | 17 | 6 | 23 |
syrisch | 293 | 189 | 482 |
1b) Wie viele davon gehen einer Erwerbstätigkeit nach?
Hierzu liegen keine Daten vor. Die Daten der Bundesagentur für Arbeit zur Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort Hannover liegen nur auf Ebene der Gesamtstadt Hannover vor und nicht auf Ebene der Stadtbezirke oder Stadtteile.
zu 2.:
Tab. 2: Anzahl der Personen mit verfügbarem Einkommen aus Erwerbstätigkeit und / oder Selbstständigkeit und zugleich ergänzendem Leistungsbezug nach dem SGB II nach Staatsangehörigkeiten (Hauptherkunftsländer Asylbewerbender s.o.) am 31.12.2020 im Stadtbezirk 11 (Ahlem/Badenstedt/Davenstedt)
Staatsangehörigkeit | Anzahl der SGB II Leistungsempfänger*innen insgesamt | darunter Personen mit verfügbaren Einkommen aus abhängiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit |
Türkei | 291 | 75 |
Eritrea | 16 | 3 |
Afghanistan | 145 | 27 |
Irak | 365 | 58 |
Iran | 65 | 10 |
Syrien | 335 | 50 |
Georgien | 58 | 4 |
Nigeria | ||
Somalia | ||
Pakistan | ||
Gesamt | 1.275 | 227 |
Statistische Einzelfälle werden aus Gründen des Datenschutzes zusammengefasst.
Quelle: Statistiken der Agentur für Arbeit und Landeshauptstadt Hannover: Statistikstelle
zu 3.:
Unabhängig von der geschlechtlichen Zugehörigkeit werden alle geflüchteten Menschen vom SG 50.63 unterstützt, um diesen Menschen eine schnellstmögliche gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die Unterstützung findet in allen Lebensbereichen statt, dazu zählt auch der Bereich Arbeit.
Der Schlüssel zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt ist der Spracherwerb. Ab einem Sprachniveau von B2 kann eine Ausbildung absolviert werden. Dieses Niveau ist nötig, damit neben dem Ausbildungsbetrieb auch die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen werden kann. Einige Sprachkursträger bieten auch eine Kinderbetreuung an, damit erziehungsberechtigte Personen auch eine Karriere anstreben können. Viele der Hilfesuchenden haben bereits eine Qualifikation in ihrem Herkunftsland abgeschlossen. In dem Aufnahmeland können diese Abschlüsse anerkannt werden, so dass nötige Qualifikationen nachgeholt werden können. An dieser Stelle arbeitet das SG 50.63 mit der Agentur für Arbeit zusammen, die sowohl die Übersetzung, als auch die Anerkennung der Abschlüsse übernimmt.
Das SG 50.63 leistet außerdem Unterstützung bei der Zusammenstellung der Bewerbungsmappe und klärt über die sprachlichen Anforderungen für den Ausbildungsberuf aus, damit das Verständnis aufgebaut wird, warum das Sprachniveau für eine erfolgreiche Ausbildung wichtig ist.
TOP 7.2.
der CDU-Fraktion
TOP 7.2.1.
Veränderungen in den Stollen und Hohlräumen durch Bergbau, Kaliabbau und Salinenbohrungen in Badenstedt und Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2427/2021)
In den Stadtteilen Badenstedt und Davenstedt befinden sich im Untergrund umfangreiche Stollen und Hohlräume, welche durch Bergbau, Kaliabbau und die Salinenbohrungen entstanden sind. Die Stadt Hannover und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie beobachten und überwachen deshalb seit vielen Jahren den Untergrund, um Veränderungen bei den Stollensystemen, den Deckengewölben der Salinenbohrungen und den Erdbewegungen zu messen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen hat die Stadt in den vergangenen Jahren unternommen, um den Zustand des Untergrundes, der Stollen und den Deckengewölben der Salinenbohrungen zu erkennen und um davon eventuell ausgehende Gefahren abzuwehren?
2. Gab oder gibt es Hinweise auf Bodensenkungen oder Veränderungen im Untergrund in den Stollen und Deckengewölben und sind aus diesem Grund schon einmal
Warnhinweise an Bauherren oder Grundstücksbesitzer herausgegeben worden?
3. Welche Auswirkungen könnten Bodensenkungen und ein Bruch in den Deckengewölben auf Grundstücke, Gebäude und zukünftige Bebauungspläne haben?
Schriftlich beantwortet.
Antwort der Verwaltung:
zu 1.:
Die Verwaltung führt regelmäßig Vermessungen an der Tagesoberfläche durch. Alle 5
Jahre wird der Bereich zwischen Davenstedter Straße im Norden, Am Soltekampe im
Süden, Carlo-Schmid-Allee im Osten und Geveker Kamp im Westen großflächig
höhenmäßig vermessen. Zwischen den „großen“ Vermessungen wird nach ca. 2 – 3
Jahren das Terrassenhochhaus höhenmäßig vermessen, um lokale Setzungen zu
erkennen. In dem Zeitraum der „großen“ Vermessung wird der Hohlraum der
ehemaligen Salinenbohrung Georgenhall 1 durch eine Fachfirma echometrisch
vermessen. Alle Messungsergebnisse werden im Nachgang der Messungen mit
Fachleuten beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(LBEG) erörtert und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Zusätzlich wird der Untergrund im Bereich des „Terrassenhochhauses“ Wegsfeld
mittels Datenlogger auf Setzungen überwacht. Bei Überschreitungen von Grenzwerten
erfolgt auf elektronischem Weg eine Information der Verwaltung.
In den Stadtteilen Badenstedt und Davenstedt existieren keine Stollen durch Kali- oder Salzabbau.
zu 2.:
Die regelmäßigen Höhenvermessungen belegen, dass das gesamte Untersuchungsgebiet im Bereich des ehemaligen Salinenfeldes Hannover-Davenstedt ziemlich gleichmäßig um wenige mm innerhalb von 5 Jahren absinkt. Diese großflächigen gleichmäßigen Bodensetzungen werden als nicht schädliche Bodenbewegung eingestuft. Die Eigentümer*innen des „Terrassenhochhauses“ Wegsfeld werden regelmäßig durch die Hausverwaltung informiert. Die Hausverwaltung der Liegenschaft informiert sich regelmäßig nach den „großen“ Messungskampagnen über die Ergebnisse.
zu 3.:
Treten Bodensenkungen ein, die bestehende Gebäude gefährden, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Je nach Schwere des Eintritts der Bodensenkung müssen die Maßnahmen entsprechend ausgerichtet und bemessen sein. In einem solchen Fall würde sich die Verwaltung mit den zuständigen Fachbehörden beim LBEG in Verbindung setzen. In dem Bereich des ehemaligen Salinenfeldes ist nach der Errichtung des „Terrassenhochhauses“ am Wegsfeld für die einzelnen Salinenbohrungen ein Radius mit einem Bebauungsverbot für Räumlichkeiten der dauerhaften Nutzung erlassen worden. In diesen Bereichen befinden sich lediglich Grün- und Sportflächen, sowie ein Vereinshaus eines Sportvereins. Wir fügen dieser Antwort die entsprechende Karte bei.
TOP 8.
A N T R Ä G E
Herr Bezirksbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass aufgrund ebensolcher Pandemieerwägungen auf die Verlesung des Begründungstextes verzichtet werden sollte.
Bezirksratsherr Hirche entgegnet, dass künftig auch von diesem Verfahren wieder abgewichen werden sollte, da sich aus den Begründungstexten häufig erst die Beweggründe für das Einbringen von Anträgen abweichen ließe.
TOP 8.1.
der AfD-Fraktion
TOP 8.1.1.
Resolution: Kindeswohl berücksichtigen – Maskenpflicht im Unterricht beenden!
(Drucks. Nr. 15-2426/2021)
Bezirksratsherr Hirche verliest den Resolutionstext.
Der Bezirksrat möge beschließen,
Der Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt fordert das Niedersächsische Kultusministerium, respektive Herrn Kultusminister Tonne auf, dass das verpflichtende Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Unterrichts an den Schulen, insbesondere an den Grundschulen unverzüglich aufgehoben wird.
Bezirksratsherr Högel teilt mit, dass sich nicht erkennen lasse, weshalb sich der Stadtbezirksrat mit der vorgetragenen Thematik befassen sollte. Die Zuständigkeit für die Maskenpflicht an Schulen obliege letztlich dem Land Niedersachsen.
Aus diesem Grund beantragt er die Nichtbefassung dieses Antrags.
Herr Bezirksbürgermeister Schulz bittet um Abstimmung über den Nichtbefassungsantrag.
17 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.
Der Antrag wird somit nicht behandelt.
TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Einlassend weist Herr Bezirksbürgermeister Schulz darauf hin, dass eine vorbereitende Beratung der vorliegenden Zuwendungsanträge im interfraktionellen Rahmen vor der Bezirksratssitzung nicht erfolgen konnte. Grund hierfür ist die zwischenzeitlich aus rechtlicher Sicht bereits abgelaufene Wahlperiode 2016 – 2021. Aus diesem Grund erfolgt eine inhaltliche Befassung der Zuwendungsbegehren im Rahmen der heutigen Bezirksratssitzung.
TOP 9.1.
Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-2434/2021)
Herr Bezirksbürgermeister Schulz stellt die vorliegenden Zuwendungsanträge kurz vor und bittet anschließend jeweils um Abstimmung.
1. Antrag Nr. 2021-11-STBR 11
Empfänger*in: TV Badenstedt v. 1891 e.V.
Verwendungszweck: Erneuerung Druckerhöhungsanlage
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
Einstimmig zugestimmt.
2. Antrag Nr. 2021-14-STBR 11
Empfänger*in: TV Badenstedt v. 1891 e.V.
Verwendungszweck: Reparatur Flutlichtanlage
Zuwendungsbetrag: 750,00 €
Einstimmig zugestimmt.
3. Antrag Nr. 2021-19-STBR 11
Empfänger*in: TV Badenstedt v. 1891 e.V.
Verwendungszweck: Aufwendungen Damen-Handball 3. Liga
Zuwendungsbetrag: 2.630,00 €
2 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen; somit abgelehnt.
4. Antrag Nr. 2021-20-STBR 11
Empfänger*in: Arbeits- und Sozialberatungs-Gesellschaft ASG e.V.
Verwendungszweck: Qualifizierung eines Kochs
Zuwendungsbetrag: 5.600,00 €
Bezirksratsherr Reimann-Lübker schlägt für die SPD-Fraktion eine Förderung in Höhe des hälftigen Antragsbetrages vor.
Bezirksratsherr Stamer stimmt für die CDU-Fraktion diesem Vorschlag zu.
Bezirksratsherr Reglitz verweist auf die Zielgruppe der Tätigkeit der antragstellenden Organisation und unterstützt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Unterstützung in voller Antragshöhe.
Herr Bezirksbürgermeister Schulz bittet zunächst um Abstimmung über einen Zuwendungsbetrag in Höhe von 5.600,00 €.
6 Stimmen dafür, 3 Enthaltungen, 10 Stimmen dagegen; somit abgelehnt.
Anschließend bittet Herr Bezirksbürgermeister Schulz um Abstimmung über eine Förderung in Höhe von 2.800,00 €.
16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.
5. Antrag Nr. 2021-24-STBR 11
Empfänger*in: St. Johannes-Kirchengemeinde
Verwendungszweck: Zuschuss Sanierungsarbeiten Kapelle
Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
18 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.
6. Antrag Nr. 2021-25-STBR 11
Empfänger*in: Gebrüder-Körting-Schule
Verwendungszweck: Anschaffung eines Convektomaten
Zuwendungsbetrag: 4.281,33 €
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen.
7. Antrag Nr. 2021-26-STBR 11
Empfänger*in: Café Kiezbook
Verwendungszweck: Projekt Winterhütten
Zuwendungsbetrag: 2.082,00 €
Einstimmig zugestimmt.
8. Antrag Nr. 2021-27-STBR 11
Empfänger*in: Café Kiezbook
Verwendungszweck: Projekt Lichtermeile
Zuwendungsbetrag: 385,00 €
Einstimmig zugestimmt.
Herr Bezirksbürgermeister Schulz schließt die Sitzung um 21:07 Uhr und bedankt sich bei den anwesenden und interessierten Einwohnern*innen für ihr Interesse und ihre Teilnahme.
Für das Protokoll:
Schulz Löpp
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer
