Protokoll:
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Landeshauptstadt Hannover - 23.022 - Datum 19.11.2021
PROTOKOLL
1. Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am Freitag, 19. November 2021,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 12.00 Uhr
Ende 13.35 Uhr
- Die Sitzung fand in hybrider Form statt -
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsfrau Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) per Videokonferenz
Ratsherr Hellmann (CDU)
(Ratsherr Homann) (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD) per Videokonferenz/
für RH Dr. Menge
Ratsherr Jeng (CDU)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
(Ratsherr Dr. Menge) (SPD)
Ratsherr Pieper (SPD) für RH Homann
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Beratende Mitglieder:
(Herr Kues)
Grundmandat:
Ratsherr Döring (FDP) per Videokonferenz
Ratsherr Keller (AfD)
Ratsherr Machentanz (DIE LINKE.) per Videokonferenz
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt)
Verwaltung:
Stadtrat Dr. Baumann (Dez. I)
Frau Rolfes (Dez. V)
Frau de Cassan (OE 23)
Herr Peters (OE 23.1)
Herr Suhr (OE 23.0)
Herr Schikowski (OE 23.03)
Frau Zingsheim (OE 23.3)
Herr Flohr (OE 23.4)
Herr Depping (OE 67.21)
Herr Clausnitzer (OE 61.15) per Videokonferenz
Herr Kirchberg (OE 23.0 Öff)
Herr Bartels (OE 23.022)
Landeshauptstadt Hannover - 23.022 - Datum 19.11.2021
PROTOKOLL
1. Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am Freitag, 19. November 2021,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 12.00 Uhr
Ende 13.35 Uhr
- Die Sitzung fand in hybrider Form statt -
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Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsfrau Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) per Videokonferenz
Ratsherr Hellmann (CDU)
(Ratsherr Homann) (SPD)
Ratsfrau Iri (SPD) per Videokonferenz/
für RH Dr. Menge
Ratsherr Jeng (CDU)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
(Ratsherr Dr. Menge) (SPD)
Ratsherr Pieper (SPD) für RH Homann
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Beratende Mitglieder:
(Herr Kues)
Grundmandat:
Ratsherr Döring (FDP) per Videokonferenz
Ratsherr Keller (AfD)
Ratsherr Machentanz (DIE LINKE.) per Videokonferenz
Ratsfrau Zahl (Die PARTEI & Volt)
Verwaltung:
Stadtrat Dr. Baumann (Dez. I)
Frau Rolfes (Dez. V)
Frau de Cassan (OE 23)
Herr Peters (OE 23.1)
Herr Suhr (OE 23.0)
Herr Schikowski (OE 23.03)
Frau Zingsheim (OE 23.3)
Herr Flohr (OE 23.4)
Herr Depping (OE 67.21)
Herr Clausnitzer (OE 61.15) per Videokonferenz
Herr Kirchberg (OE 23.0 Öff)
Herr Bartels (OE 23.022)
Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und des Kulturausschusses - öffentlicher Teil
3. Genehmigung des Protokolls der 51. Sitzung des AWL am 08.10.2021 - öffentlicher Teil
4. City Roofwalks
(Drucks. Nr. 2240/2021)
5. Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit integriertem Nahversorgungskonzept für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur Endfassung
(Drucks. Nr. 2181/2021 mit 2 Anlagen)
6. Vergnügungsstättenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur Endfassung
(Drucks. Nr. 2182/2021 mit 1 Anlage)
7. Finanzbericht September 2021 für den Teilhaushalt 23 Fachbereich Wirtschaft
(Informationsdrucks. Nr. 2395/2021 mit 1 Anlage)
8. A N T R Ä G E
8.1. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Nutzungskonzept für das Platzensemble Weißekreuzplatz, Andreas-Hermes-Platz und Raschplatz
(Drucks. Nr. 1720/2021)
8.1.1. Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu DS Nr. 1720/2021:
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Nutzungskonzept für das Platzensemble Weißekreuzplatz, Andreas-Hermes-Platz und Raschplatz
(Drucks. Nr. 2485/2021)
9. Bericht des Dezernenten - öffentlicher Teil
10. Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Vorsitzender Ratsherr Hellmann eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Anschließend wies er (Sprecher) noch einmal auf die bereits in den letzten Sitzungen verlesene Erklärung hinsichtlich der Teilnahme per Videokonferenz hin:
Aufgrund der epidemischen Lage wird die heutige AWL-Sitzung nach§ 182 Abs. 2 Nr. 3 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) teilweise per Videokonferenz durchgeführt.
Daher weise ich die virtuell zugeschalteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer zunächst auf Folgendes hin:
Zu der Frage, ob die Presse per Zoom zugeschaltet werden dürfe, sei heute kein Beschluss notwendig, da innerhalb der von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gesetzten Frist keine Rückmeldungen seitens der Presse erfolgt seien.
Da es sich um die konstituierende Sitzung handele und sich noch nicht alle Ausschussmitglieder und Verwaltungsmitarbeitende gegenseitig kennen, werde eine kurze Vorstellungsrunde angeregt.
Alle anwesenden bzw. per Zoom zugeschalteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten sich kurz vor.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und des Kulturausschusses - öffentlicher Teil
Ohne Aussprache bei 6 Enthaltungen genehmigt.
TOP 3.
Genehmigung des Protokolls der 51. Sitzung des AWL am 08.10.2021 - öffentlicher Teil
Ohne Aussprache bei 7 Enthaltungen genehmigt.
TOP 4.
City Roofwalks
(Drucks. Nr. 2240/2021)
Ratsfrau Kaczmarek warf die Frage auf, ob es geplant sei, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren, die Energie, aber auch Schatten spenden könne. Herr Depping erwiderte, dass vorgesehen sei, eine Photovoltaikanlage zu installieren, im Zuwendungsbescheid aber zwischen zwingend erforderlichen Maßnahmen und weiteren unterschieden werden müsse, zu denen eine Photovoltaik-Anlage gehöre.
Bedacht werden müsse auch, dass nach europäischem Beihilferecht keine zuwendungsrelevante Parallelförderung empfangen werden dürfe, die entstehen könne, wenn eine Photovoltaik-Anlage ins Netz eingespeist werde. Denkbar sei aber der Betrieb einer elektrischen Anlage vor Ort durch Solarenergie, wobei auf das Budget und die Kernaufgabe der Klimaanpassungsmaßnahmen geachtet werden müsse.
Auf eine entsprechende Nachfrage von Ratsfrau Kaczmarek antwortete Herr Depping, dass eine Förderung für eine Photovoltaikanlage über separate Förderprogramme möglich sei, eine zweite Förderung nach europäischem Recht aber nicht einfließen dürfe.
Ratsherr Spiegelhauer hob hervor, dass die Drucksache nicht nur aus Gründen des Klimawandels, der Klimaanpassung und des Klimaschutzes von Bedeutung sei, sondern auch aus wirtschaftspolitischer Sicht. Die Idee eines Roofwalks als Einstieg in ein neues Wegekonzept über den Dächern Hannovers sei von der SPD-Fraktion unterstützt und mit einem Haushaltsantrag begleitet worden.
Es handele sich um eine wichtige Maßnahme, um das Thema "Aufwertung der Innenstadt" mit einer besonders wertvollen Komponente anzureichern. Der Roofwalk werde seinen Namen voll ausfüllen, wenn Dächer verbunden würden, was sicherlich auch perspektivisch zu einer wichtigen touristischen Attraktion werden könne und sich bereits in anderen Städten gezeigt habe.
Ratsherr Machentanz begrüßte das Vorhaben ebenfalls und warf die Frage auf, ob nicht zunächst das Projekt umgesetzt werden könne und anschließend die Solaranlagen installiert würden, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.
Herr Depping wies darauf hin, dass der Förderzeitraum eine Bindefrist von 15 Jahren ab Fertigstellung des Projekts habe und in dieser Zeit zusätzliche Maßnahmen realisiert werden könnten. Dazu müsse sich allerdings hinsichtlich der Beihilfekonformität mit dem Fördermittelgebenden abgestimmt werden.
Ratsherr Albrecht gab zu bedenken, dass die Drucksache die falsche Überschrift trage, da eine Überquerung der Schmiedestraße derzeit noch Wunschvorstellung und auch die Zukunft des Gebäudes der Galeria Kaufhof unklar sei. Im Moment gehe es um das Parkdeck des Parkhauses Schmiedestraße und es werde die Frage gestellt, wie die Verwaltung die Perspektive für die Einbeziehung des Galeria Kaufhof-Gebäudes sehe.
Des Weiteren sei anzumerken, dass der Einfluss auf Installationen von Solaranlagen auf Gebäuden, die sich nicht im Eigentum der Stadt oder hanova befänden, doch sehr begrenzt sei. In dem Zusammenhang werde um Mitteilung gebeten, ob geprüft worden sei, inwiefern die Statik für die Errichtung von Solaranlagen auf den entsprechenden Dächern überhaupt geeignet sei.
Herr Depping führte aus, dass bereits zu der Zeit, als das Vorhaben noch innerhalb des Kulturhauptstadt-Projekts diskutiert worden sei, Gespräche mit den privaten Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern stattgefunden hätten. Dabei sei von der Eigentümerin der Kaufhof-Immobilien Bereitschaft signalisiert worden, das Projekt zu unterstützen, sich aber aufgrund der ungewissen Zukunft der Innenstadtkaufhäuser derzeit nicht festgelegt werden wolle. Die Gesprächsbereitschaft bleibe aber, genau wie die von hanova für andere Gebäude, bestehen. Das weitere Vorgehen in diesem Projekt werde in den nächsten Monaten innerhalb einer dezernats- und fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe diskutiert und vorbereitet.
Hinsichtlich der Statik sei zu sagen, dass das Parkhaus Schmiedestraße für PKW mit mindestens 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ausgelegt sei und die Lasten, die zukünftig im Zusammenhang mit dem Vorhaben aufgebracht würden, deutlich darunter lägen. Die Architekten von hanova hätten das vorgeprüft und bislang keine Probleme gesehen.
Ratsherr Döring merkte an, dass die FDP-Fraktion seinerzeit die Ideen aus dem Kulturhauptstadt-Plan gerne aufgenommen habe, aber das vorliegende Projekt nur der erste Schritt sei, sich noch weit weg von einem Roofwalk befinde und es sich lediglich um eine mit Fördermitteln erstellte Dachbegrünung handele, die nichtstädtische Parkhausbetreiberinnen –und betreiber an anderer Stelle bereits auf eigene Kosten realisiert hätten.
Als Startschuss sei das Vorhaben zu begrüßen und es sei gut, dass eine fördermittelkonforme Umsetzung im Mittelpunkt stehe und es Gespräche mit umliegenden Eignerinnen und Eignern bezüglich weiterer Realisierungsmöglichkeiten gebe.
Bezüglich der Statik und des Platzes auf derartigen Gebäuden müsse berücksichtigt werden, dass oftmals bereits diverse Ab- und Umluftanlagen aufgestellt seien und weniger Platz zur Verfügung stehe, als von unten gesehen vermutet. Insgesamt sei es wichtig, dass das Projekt starte, viel Zuspruch erfahre und die Nachbarschaft für eine Beteiligung begeistere.
Herr Depping wies darauf hin, dass sich im Sitzungsmanagementsystem zu diesem Thema auch noch eine Präsentationsunterlage befinde.
Einstimmig beschlossen.
TOP 5.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit integriertem Nahversorgungskonzept für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur Endfassung
(Drucks. Nr. 2181/2021 mit 2 Anlagen)
Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.
TOP 6.
Vergnügungsstättenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur Endfassung
(Drucks. Nr. 2182/2021 mit 1 Anlage)
Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.
TOP 7.
Finanzbericht September 2021 für den Teilhaushalt 23 Fachbereich Wirtschaft
(Informationsdrucksache Nr. 2395/2021 mit 1 Anlage)
Frau de Cassan erklärte, dass die Verwaltung die erste Sitzung des Ausschusses zum Anlass nehmen wolle, die Systematik der Finanzberichte, die zweimal im Jahr auf die Tagesordnung kämen, zu erläutern und dazu werde das Wort an den Leiter der zentralen Fachbereichsangelegenheiten, Herrn Suhr, übergeben.
Herr Suhr führte aus, dass für die heutige Sitzung die Informationsdrucksache zum Finanzbericht des Teilhaushaltes 23 vorliege. Nach den Regelungen der Landeshauptstadt Hannover würden die Berichte zu den Stichtagen 30.06. und 30.09. eines jeden Jahres erstellt und enthielten zwei Teile. Teil 1 stelle die Entwicklung des Teilhaushaltes dar, die durch verschiedene, in der Legende erklärte Pfeile, gekennzeichnet sei. Abweichungen müssten kommuniziert werden, wenn sie einen Betrag von 5 Mio. € überschritten.
Da der Teilhaushalt insgesamt und damit auch die Beträge nicht besonders groß seien, komme eine Überschreitung im Fachbereich Wirtschaft selten vor. Auch in diesem Jahr werde eine vernünftige Entwicklung ohne Überschreitung erwartet.
Unten auf der Seite gebe es einmalig eine Aufstellung von Corona-bedingten Mindererträgen, die 1,3 Mio. € betrügen und daraus resultierten, dass es verschiedene, vom Rat beschlossene Drucksachen gegeben habe, in denen auf Gebühren verzichtet worden sei. Hier seien die Gebühren für Wochenmärkte, Sondernutzungen und zuletzt den Weihnachtsmarkt zu nennen.
Auf der folgenden Seite seien die wichtigsten Aufwendungen des Teilhaushaltes dargestellt, wobei auch hier die bereits erwähnte Pfeil-Systematik gelte. Es gebe eine Ist-Spalte, wobei betont werden müsse, dass es sich nicht um ein klassisches Ist handele, das den tatsächlichen Geldfluss widerspiegele, sondern um die sogenannten Anordnungen im System.
Gerade im Bereich der Anordnungen sei es im Fachbereich Wirtschaft so, dass es viele Mittelbindungen gebe, für die Aufträge vergeben worden seien und Rechnungen noch 2021 in Höhe von zu erwartenden 4,5 Mio. € eingingen. Dazu komme noch ein Betrag von 1,3 Mio. € für Grundbesitzabgaben, der immer im letzten Quartal fällig werde, so dass davon ausgegangen werde, dass die Aufwendungen bis zum Jahresende größtenteils noch geleistet würden.
Die Corona-bedingten Mehraufwendungen seien mit 530.000,00 € veranschlagt worden, wobei dort auch der Stichtag 30.09. gelte und der Betrag aus heutiger Sicht geringer anzusetzen sei, weil durch die Corona-Lage und das Hygienekonzept der Region einige Dinge auf dem Weihnachtsmarkt nicht angeboten werden könnten und dadurch geringere Kosten anfielen.
Als Teil 2 gebe es eine Übersicht der Ziele der wesentlichen Produkte. Im Rahmen der Haushaltsplanung werde durch Ratsbeschluss festgelegt, welches die wesentlichen Produkte eines Teilhaushalts seien – für den Fachbereich Wirtschaft seien das der Immobilienverkehr und die Wirtschaftsförderung.
In Ziffer 1 würden die Ein- und Auszahlungen aus An- und Verkäufen von Grundstücken und Gebäuden dargestellt, was von den Ausschussmitgliedern in der Vergangenheit so gewünscht worden, rein systematisch gesehen jedoch falsch sei, da es nicht um Aufwendungen oder Erträge, sondern um den Finanzhaushalt gehe.
Auf der rechten Seite seien ebenfalls Pfeile dargestellt, wobei damit ausgesagt werden solle, ob der Fachbereich die Ziele im Rahmen der Planung und der Planung der Vorjahre erreichen könne. Im Leistungsbericht des Teils 3 seien bestimmte strategische Ziele benannt und dargestellt, was dokumentations- und erklärungsbedürftig sei.
Ratsherr Steiner bezog sich auf die Seite 2 der Anlage 1 und bat um Erklärung, was sich hinter Transferaufwendungen und der Diskrepanz von 287% in 2020 zu 74% in 2021 verberge, worauf Herr Suhr antwortete, dass es sich um Zuwendungen handele und der große Unterschied dadurch zu erklären sei, dass die Stadt im vergangenen Jahr 10 Mio. € an Corona-Hilfen ausgeschüttet habe. Für dieses Jahr befänden sich die Zuwendungen teilweise im Genehmigungsverfahren und da viele Projektvereinbarungen und Veranstaltungen, wie der Weihnachtsmarkt, erst am Jahresende abgerechnet würden, werde davon ausgegangen, wieder an 100% heranzukommen.
Ratsherr Albrecht stellte die Frage, ob es einen besonderen Grund habe, die Pfeile erst schwarz und dann grün darzustellen, was Herr Suhr verneinte.
Ratsherr Jeng bezog sich auf die Zuweisungen von Bund, Land und Region für laufende Zwecke und fragte, wie die Reduzierung von 55.000,00 € auf 41.000, € zu erklären sei und welche zukünftige Entwicklung erwartet werde.
Herr Suhr erläuterte, dass der Fachbereich im Rahmen des Projektes Klimaschutzmanager/in eine Zuwendung vom Bund erhalten habe, die die erwähnten Summen beinhalte und zuletzt noch 13.000,00 € betragen werde.
Zur Kenntnis genommen.
TOP 8.
A N T R Ä G E
TOP 8.1.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Nutzungskonzept für das Platzensemble Weißekreuzplatz, Andreas-Hermes-Platz und Raschplatz
(Drucks. Nr. 1720/2021)
In der durch Annahme der Drucks. Nr. 2485/2021 geänderten Form einstimmig beschlossen.
TOP 8.1.1.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu DS Nr. 1720/2021:
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Nutzungskonzept für das Platzensemble Weißekreuzplatz, Andreas-Hermes-Platz und Raschplatz
(Drucks. Nr. 2485/2021)
Ratsherr Spiegelhauer führte aus, dass die Verwaltung beauftragt werden solle, ein Nutzungskonzept für die drei zentralen Innenstadtbereiche Weißekreuzplatz, Andreas-Hermes-Platz und Raschplatz zu entwickeln. Wichtig seien die Einbeziehung der Nutzerinnen und Nutzer und die Erstellung eines gemeinsamen Nutzungs- und Wegekonzeptes unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung.
Es bestehe schon seit Jahren Handlungsbedarf und der Antrag solle der Anstoß sein, Vorschläge im Rahmen eines Konzepts vor Ablauf des 1. Quartals 2022 zu erhalten und daher werde um Zustimmung gebeten.
Ratsherr Albrecht betonte, dass die Verwaltung an den besagten Stellen in der Vergangenheit wenig getan habe und der Stadtbezirksrat Mitte seit Jahren immer wieder mit teils einstimmigen Beschlüssen vorstellig geworden sei, um die Situation auf den Plätzen zu verbessern. Die Vorschläge seien von der Verwaltung verworfen, auf die lange Bank geschoben und die Antragstellenden damit vertröstet worden, dass es nach einem weiteren Beteiligungsverfahren ein Gesamtkonzept für den Bereich um den Weißekreuzplatz geben solle.
Die Zustände hätten sich immer weiter verschlechtert, woran auch Ad-hoc-Aktionen der Verwaltung nichts geändert hätten. Vor diesem Hintergrund sei es dringend notwendig, dass hier endlich etwas passiere und die CDU-Fraktion im Bezirksrat Mitte werde sich freuen, wenn viele ihrer Anregungen in die Konzeption einflößen.
Ratsherr Steiner gab zu bedenken, dass die Konsequenz nicht Verdrängung sein könne, die im Endeffekt nicht zu einer Beseitigung der Zustände führen werde. Statt einer Verschiebung in andere Bereiche der Stadt müsse es zu sozialen Unterstützungsmaßnahmen kommen.
Einstimmig beschlossen.
TOP 9.
Bericht des Dezernenten - öffentlicher Teil
Stadtrat Dr. Baumann kündigte zunächst einen Bericht zur „Hannoverschen Moorgeest“ und anschließend eine Information zur geplanten Klausurtagung an und übergab das Wort an Frau de Cassan, die erklärte, dass das Projekt Moorgeest ungewöhnlich sei und die vielfältige Arbeit im Bereich des Immobilienverkehrs widerspiegele. Es würden auch Überschneidungen mit anderen Ausschüssen, wie hier dem AUG, sichtbar und die Bemühungen im Hinblick auf die Klimagerechtigkeit gezeigt.
Es werde das Wort an Herrn Peters gegeben, der entsprechend berichtete. Hierzu wird auf die mit dem Ergebnisprotokoll und separat per E-Mail versandte Anlage 1 verwiesen.
Im Anschluss führte Frau de Cassan aus, dass vorgeschlagen werde, im ersten Quartal 2022 eine Klausurtagung durchzuführen, bei der die Tätigkeiten des Fachbereichs Wirtschaft in kompakter Form vorgestellt würden und aufgezeigt werde, mit welchen Fragen die Ausschussmitglieder bei der zukünftigen Arbeit konfrontiert würden. Da das Gebäudemanagement mittlerweile dem Bauausschuss zugeordnet sei, könne eine Nachmittagsveranstaltung mit anschließendem Essen und informeller Zusammenkunft infrage kommen.
Konkrete Terminvorschläge gebe es nach der Neubesetzung des Dezernats und Vorsitzender Ratsherr Hellmann werde gebeten, über eine Durchführung abstimmen zu lassen, damit mit dem Votum die Geschäftsordnungskommission zu gegebener Zeit beteiligt werden könne. Sollten konkrete Fragestellungen oder bestimmte Themen von Interesse sein, werde darum gebeten, diese im Vorfeld zu übermitteln. Ansonsten werde über Schwerpunkte, aber auch über Vorhaben informiert, die sonst nicht im Ausschuss behandelt würden.
Ratsherr Spiegelhauer bedankte sich für den Vorschlag und betonte, dass eine 2017 durchgeführte Veranstaltung zu Beginn der Ausschussarbeit sehr hilfreich gewesen sei. Der Fachbereich Wirtschaft bearbeite viele wichtige Themen und es werde angeregt zu prüfen, ob nicht auch die Fachreferentinnen und -referenten der Fraktionsgeschäftsstellen, gegebenenfalls unter Kostenträgerschaft der Fraktionsgeschäftsstellen, mit eingeladen werden könnten
Vorsitzender Ratsherr Hellmann stellte einstimmige Zustimmung fest.
Zur Kenntnis genommen.
TOP 10.
Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil
Ratsherr Spiegelhauer bat die Verwaltung darum, den aktuellen Stand der Planungen für den Weihnachtsmarkt zu erläutern, worauf Herr Flohr darlegte, dass die Vorbereitungszeit, um die Konzepte mit Polizei, Feuerwehr und sonstigen Beteiligten abzustimmen, unter normalen Umständen vier bis fünf Monate, in diesem Jahr jedoch nur fünf bis fünfeinhalb Wochen betrage.
Neben dem Sicherheitskonzept gebe es das Hygienekonzept, das im Augenblick sich wöchentlich ändernden Bestimmungen unterliege. Im aktuellen Entwurf der Corona-Verordnung seien die Weihnachtsmärkte nicht betroffen, wobei es, auch innerhalb des Landtags, differenzierte Meinungen dazu gebe.
Es seien Vorkehrungen getroffen worden, bestimmte Dinge der Verordnung anpassen zu können. Dazu gehöre, dass von vornherein weniger Standeinheiten zugelassen und diese anders platziert worden seien. Die Schmiedestraße sei für den Verkehr gesperrt und das Eingangstor weggelassen worden.
Insgesamt sei für die Stände ausreichend Platz vorhanden, um die 2G-Bestimmungen umsetzen zu können. Leider werde es keinen Wunschbrunnenwald geben und auch die Kinderaktionen seien betroffen, da dort Kindergruppen gemischt würden, die nicht gemischt werden sollten, um die Kinder keiner Gefahr auszusetzen.
Die Buden seien inzwischen alle aufgestellt und die Gänge hätten an einigen Stellen eine Breite von 11 Metern, was nicht an den Feuerwehrvorgaben liege, sondern mit dem Versuch in Verbindung stehe, eine Art Einbahnstraßensystem ohne echte Vorgaben zu installieren.
Absagen seien nicht ausgesprochen werden, es habe aber einen Rückzug von fünf Betreiberinnen und Betreibern gegeben, die sich anders entschieden hätten, was aber nicht dazu führe, dass sie im kommenden Jahr als unzuverlässig beurteilt würden und eine Absage erhielten.
Die Öffnung des Marktes sei aufgrund einer Anordnung der Region nur bis 20.00 Uhr möglich und zurzeit werde davon ausgegangen, dass der Markt am 22.11. um 16.00 Uhr eröffnet werde und bis 22.12. laufen könne.
Stadtrat Dr. Baumann ergänzte, dass das Thema eine intensive Arbeit erfordert habe und es in der Pressekonferenz eine Vielzahl von An- und Nachfragen bezüglich der Verantwortbarkeit der Durchführung eines Weihnachtsmarktes in der derzeitigen Situation gegeben habe. Die Entscheidung sei sehr gründlich abgewogen worden und werde für vertretbar gehalten, da konzeptionell alles getan worden sei, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
Es gebe zurzeit keine Anhaltspunkte, bei welchen Parametern die Regelungen auf dem Markt verschärft werden müssten oder es zu einer Schließung kommen müsse. In Abstimmung mit der Region werde die Situation beobachtet und dabei nicht nur Inzidenz oder Hospitalisierung, sondern auch das Verhalten der Besucherinnen und Besucher im Auge behalten werden müssen. Es sei im Moment aber auch wichtig, trotz vieler schlechter Nachrichten durch die Corona-Situation, den Aufwand der Schaustellerinnen und Schausteller zu belohnen und den Besucherinnen und Besuchern ein paar Wochen lang Freude an einem schönen Weihnachtsmarkt zu gönnen.
Ratsherr Albrecht bezog sich auf die Sperrung der Schmiedestraße und bat um Mitteilung, ob es zutreffe, dass die Feuerwehr dort eine Rettungsstation und die Polizei eine mobile Wache aufstellen werde und somit zwei Container vor Ort seien. Des Weiteren werde gefragt, wie verhindert werden solle, dass sich Menschenmassen um den Weihnachtsbaum versammelten und ob auch auf den Weihnachtsmärkten auf der Lister Meile und am Bahnhof ausreichend Abstände eingeplant worden seien.
Herr Flohr führte aus, dass grundsätzlich gesagt werden müsse, dass im Vorfeld bei den Planungen immer erst gewährleistet und von der Feuerwehr abgesegnet werden müsse, dass Einsatzfahrzeuge geeignete Durchfahrtmöglichkeiten hätten. Auf der Schmiedestraße werde die Polizei in diesem Jahr zwei Container aufstellen und die Feuerwehr einen, so dass es vorne im Bereich der Kramerstraße zwei Ansprechstellen geben werde – bei der Polizei von 14 bis 20 Uhr, bei der Feuerwehr von 16 bis 20 Uhr.
Der Bereich um den Tannenbaum, der bereits aufgestellt und lichtgetestet sei, sei sehr großzügig geplant worden, man komme ohne Bühne aus und lasse so viel Platz, dass es nicht zu Kreuzungsverkehr kommen sollte.
Der Weihnachtsmarkt am Bahnhof werde von einem privaten Betreiber durchgeführt und liege in der Verantwortung der Deutschen Bahn. Den Markt auf der Lister Meile betreibe ein Verein und die Erlaubniserteilung erfolge durch die Stadt. Auch hierfür gebe es ein Sicherheits- und Hygienekonzept, das von der Region genehmigt werde. Es gebe einen regen Austausch mit den Betreibenden und die Märkte von der Lister Meile bis zur Altstadt profitierten voneinander und passten gut zusammen.
Stadtrat Dr. Baumann erklärte, dass der Fußgängerüberweg auf der Schmiedestraße in der Vergangenheit aufgrund der Ampelschaltung sehr oft zu einem Staupunkt geworden sei, was in Zeiten von Corona unbedingt vermieden werden solle. Dazu komme der Sicherheitsaspekt, da durch eine Sperrung verhindert werde, dass Autos auf wartende Menschenmengen träfen und gleichzeitig gewährleistet sei, dass Rettungskräfte im Notfall schneller durchkämen.
Ratsherr Spiegelhauer bedankte sich bei der Verwaltung für die intensive Arbeit, die die Durchführung des Weihnachtsmarktes ermöglicht habe und dabei auf verantwortungsvolle Weise den immer wieder im Ausschuss artikulierten Wünschen und Anregungen Rechnung getragen werde. Gemeinsam mit der Polizei, der Feuerwehr und der Region Hannover sei ein Konzept auf den Weg gebracht worden, das die Verordnungslage und das Infektionsgeschehen berücksichtige und hoffentlich dazu führen werde, dass der Markt bis zum 22.12. öffnen könne.
Es sei zu fragen, wie das Thema 2G mit der Ausgabe von Bändchen und anschließender Kontrolle umgesetzt werden solle und ob es eine Anerkennung der Bändchen der drei Weihnachtsmärkte untereinander geben werde, was als sehr wichtig und sinnvoll erachtet werde.
Stadtrat Dr. Baumann betonte, dass jeder das Areal des Weihnachtsmarktes betreten dürfe und erstmalig bei einem Kauf an einem Stand eine Kontrolle stattfinde bzw. nach Kontrolle von Identität und Impfstatus ein Stoffbändchen am Handgelenk fixiert werde, was für die gesamte Zeit des Marktes Gültigkeit besitze.
Auch für eine Gruppe, die mit der kaufenden Person unterwegs sei, gelte 2G und es müsse mit einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsdienst gerechnet werden.
Herr Flohr ergänzte, dass mit der Region abgesprochen sei, die Bändchen der drei Weihnachtsmärkte gegenseitig anzuerkennen und weitere hinzuzunehmen. Dazu gehörten die Uni Hannover und Hannover 96 an den beiden Heimspieltagen. Eine Übersicht über die anerkannten 2g-Bänder werde derzeit erstellt und den Standbetreiberinnen und –betreibern zur Verfügung gestellt, damit diese nicht den Überblick verlören oder sich von selbstgemachten Varianten irritieren ließen.
Ratsherr Steiner erkundigte sich nach der Zahl der Standbetreiberinnen und –betreiber und bat um Mitteilung, ob auf dem Gelände, das ja nicht abgegrenzt sei, nur direkt am Stand sitzende Gruppen kontrolliert würden oder auch stehende oder sich bewegende,
Stadtrat Dr. Baumann unterstrich, dass eine Unterteilung in Flanier- und Verweilzone stattfinde. In den Flanierzonen gebe es keine Kontrollen und dort gingen auch Personen, die in dem Bereich ihre Einkäufe erledigten. Dort, wo verzehrt werde und Gruppen eng beieinandersäßen, würden stichprobenartige Kontrollen stattfinden.
Herr Flohr ergänzte, dass Kontrollen flächendeckend gar nicht möglich seien und sich bei einer angenommenen Besucherzahl, die nur die Hälfte des üblichen Volumens habe, noch immer eine Personendichte von 10.000-15.000 Personen auf dem Markt befände.
Wer verzehre, müsse einen 2G-Nachweis erbringen – mit oder ohne Bändchen. Ausnahmen, z.B. für die Mitnahme eines Doggy bags vom Stand, gebe es nicht.
Zu der Anzahl der Stände sei zu sagen, dass es 2019 197 Standeinheiten gegeben habe und in diesem Jahr 165, was im Vorfeld festgelegt worden sei und eine Aufstockung nur bei völlig entspannter Corona-Lage erfahren hätte. Auch für die abgesagten Betreiberinnen und Betreiber sei kein Ersatz gesucht worden, um aus Sicherheitsgründen noch großzügiger planen zu können.
Ratsherr Spiegelhauer warf die Frage auf, ob es für Zeiten erhöhten Aufkommens auch eine städtische Bändchenausgabe- und -kontrollstelle geben werde, worauf Herr Flohr entgegnete, dass die Region die Kontrolle auf die Standbetreiberinnen und –betreiber übertragen habe und die Stadt, die keine eigene Stelle dafür habe, dies für Zeiten hohen Aufkommens an einen Dritten gegeben habe. Zwei Zweier-Teams in gelben Warnwesten und ohne Aufbauten würden von Freitag, 16.00 Uhr bis Sonntag, 16.00 Uhr um den Platz der Weltausstellung unterstützend tätig sein.
Ratsherr Albrecht bat um Erklärung, warum die Immobilie Augustenstraße 11 nun doch als Obdachlosenunterkunft genutzt werde, nachdem der Bezirksrat Mitte dies schon einmal gefordert habe, was abgelehnt worden sei.
Frau de Cassan erläuterte, dass ein Abstimmungsprozess zwischen Sozial- und Baudezernat dazu geführt habe, dort kurzfristig eine Unterbringung für den Meckiladen zu schaffen und in den Obergeschossen zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten zu bieten.
Ratsherr Albrecht zeigte sich erfreut darüber, dass der Meckiladen an dieser Stelle habe untergebracht werden können, was auch Wunsch des Bezirksrates im letzten Jahr gewesen sei. Es sei seit längerer Zeit dringend nach einem neuen Quartier gesucht worden. Nachdem eine Lösung in der alten Polizeistation am Raschplatz aus baulichen Gründen nicht in Betracht gekommen sei, habe der Bezirksrat die Augustenstr. 11 vorgeschlagen und es werde der Verwaltung gedankt, dass es jetzt zu einer entsprechenden Umsetzung komme.
Zur Kenntnis genommen.
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Vorsitzender Ratsherr Hellmann eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Anschließend wies er (Sprecher) noch einmal auf die bereits in den letzten Sitzungen verlesene Erklärung hinsichtlich der Teilnahme per Videokonferenz hin:
Aufgrund der epidemischen Lage wird die heutige AWL-Sitzung nach§ 182 Abs. 2 Nr. 3 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) teilweise per Videokonferenz durchgeführt.
Daher weise ich die virtuell zugeschalteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer zunächst auf Folgendes hin:
· - Abstimmungen und Wortmeldungen erfolgen per Handzeichen und werden am Monitor im Ratssaal erfasst.
· - Hinweise zur Datenverarbeitung wurden Ihnen bereits gesondert übersandt. Ich gehe davon aus, dass Sie die Informationen gelesen haben und mit der Datenverarbeitung einverstanden sind.
· - Darüber hinaus möchte ich Sie ausdrücklich auf Ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG hinweisen und gehe weiterhin davon aus, dass keine nichtberechtigten Personen („Dritte“) die vertrauliche Sitzung des AWL an Ihren Bildschirmen mitverfolgen können
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Zu der Frage, ob die Presse per Zoom zugeschaltet werden dürfe, sei heute kein Beschluss notwendig, da innerhalb der von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gesetzten Frist keine Rückmeldungen seitens der Presse erfolgt seien.
Da es sich um die konstituierende Sitzung handele und sich noch nicht alle Ausschussmitglieder und Verwaltungsmitarbeitende gegenseitig kennen, werde eine kurze Vorstellungsrunde angeregt.
Alle anwesenden bzw. per Zoom zugeschalteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten sich kurz vor.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und des Kulturausschusses - öffentlicher Teil
Ohne Aussprache bei 6 Enthaltungen genehmigt.
TOP 3.
Genehmigung des Protokolls der 51. Sitzung des AWL am 08.10.2021 - öffentlicher Teil
Ohne Aussprache bei 7 Enthaltungen genehmigt.
TOP 4.
City Roofwalks
(Drucks. Nr. 2240/2021)
Ratsfrau Kaczmarek warf die Frage auf, ob es geplant sei, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren, die Energie, aber auch Schatten spenden könne. Herr Depping erwiderte, dass vorgesehen sei, eine Photovoltaikanlage zu installieren, im Zuwendungsbescheid aber zwischen zwingend erforderlichen Maßnahmen und weiteren unterschieden werden müsse, zu denen eine Photovoltaik-Anlage gehöre.
Bedacht werden müsse auch, dass nach europäischem Beihilferecht keine zuwendungsrelevante Parallelförderung empfangen werden dürfe, die entstehen könne, wenn eine Photovoltaik-Anlage ins Netz eingespeist werde. Denkbar sei aber der Betrieb einer elektrischen Anlage vor Ort durch Solarenergie, wobei auf das Budget und die Kernaufgabe der Klimaanpassungsmaßnahmen geachtet werden müsse.
Auf eine entsprechende Nachfrage von Ratsfrau Kaczmarek antwortete Herr Depping, dass eine Förderung für eine Photovoltaikanlage über separate Förderprogramme möglich sei, eine zweite Förderung nach europäischem Recht aber nicht einfließen dürfe.
Ratsherr Spiegelhauer hob hervor, dass die Drucksache nicht nur aus Gründen des Klimawandels, der Klimaanpassung und des Klimaschutzes von Bedeutung sei, sondern auch aus wirtschaftspolitischer Sicht. Die Idee eines Roofwalks als Einstieg in ein neues Wegekonzept über den Dächern Hannovers sei von der SPD-Fraktion unterstützt und mit einem Haushaltsantrag begleitet worden.
Es handele sich um eine wichtige Maßnahme, um das Thema "Aufwertung der Innenstadt" mit einer besonders wertvollen Komponente anzureichern. Der Roofwalk werde seinen Namen voll ausfüllen, wenn Dächer verbunden würden, was sicherlich auch perspektivisch zu einer wichtigen touristischen Attraktion werden könne und sich bereits in anderen Städten gezeigt habe.
Ratsherr Machentanz begrüßte das Vorhaben ebenfalls und warf die Frage auf, ob nicht zunächst das Projekt umgesetzt werden könne und anschließend die Solaranlagen installiert würden, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.
Herr Depping wies darauf hin, dass der Förderzeitraum eine Bindefrist von 15 Jahren ab Fertigstellung des Projekts habe und in dieser Zeit zusätzliche Maßnahmen realisiert werden könnten. Dazu müsse sich allerdings hinsichtlich der Beihilfekonformität mit dem Fördermittelgebenden abgestimmt werden.
Ratsherr Albrecht gab zu bedenken, dass die Drucksache die falsche Überschrift trage, da eine Überquerung der Schmiedestraße derzeit noch Wunschvorstellung und auch die Zukunft des Gebäudes der Galeria Kaufhof unklar sei. Im Moment gehe es um das Parkdeck des Parkhauses Schmiedestraße und es werde die Frage gestellt, wie die Verwaltung die Perspektive für die Einbeziehung des Galeria Kaufhof-Gebäudes sehe.
Des Weiteren sei anzumerken, dass der Einfluss auf Installationen von Solaranlagen auf Gebäuden, die sich nicht im Eigentum der Stadt oder hanova befänden, doch sehr begrenzt sei. In dem Zusammenhang werde um Mitteilung gebeten, ob geprüft worden sei, inwiefern die Statik für die Errichtung von Solaranlagen auf den entsprechenden Dächern überhaupt geeignet sei.
Herr Depping führte aus, dass bereits zu der Zeit, als das Vorhaben noch innerhalb des Kulturhauptstadt-Projekts diskutiert worden sei, Gespräche mit den privaten Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern stattgefunden hätten. Dabei sei von der Eigentümerin der Kaufhof-Immobilien Bereitschaft signalisiert worden, das Projekt zu unterstützen, sich aber aufgrund der ungewissen Zukunft der Innenstadtkaufhäuser derzeit nicht festgelegt werden wolle. Die Gesprächsbereitschaft bleibe aber, genau wie die von hanova für andere Gebäude, bestehen. Das weitere Vorgehen in diesem Projekt werde in den nächsten Monaten innerhalb einer dezernats- und fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe diskutiert und vorbereitet.
Hinsichtlich der Statik sei zu sagen, dass das Parkhaus Schmiedestraße für PKW mit mindestens 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ausgelegt sei und die Lasten, die zukünftig im Zusammenhang mit dem Vorhaben aufgebracht würden, deutlich darunter lägen. Die Architekten von hanova hätten das vorgeprüft und bislang keine Probleme gesehen.
Ratsherr Döring merkte an, dass die FDP-Fraktion seinerzeit die Ideen aus dem Kulturhauptstadt-Plan gerne aufgenommen habe, aber das vorliegende Projekt nur der erste Schritt sei, sich noch weit weg von einem Roofwalk befinde und es sich lediglich um eine mit Fördermitteln erstellte Dachbegrünung handele, die nichtstädtische Parkhausbetreiberinnen –und betreiber an anderer Stelle bereits auf eigene Kosten realisiert hätten.
Als Startschuss sei das Vorhaben zu begrüßen und es sei gut, dass eine fördermittelkonforme Umsetzung im Mittelpunkt stehe und es Gespräche mit umliegenden Eignerinnen und Eignern bezüglich weiterer Realisierungsmöglichkeiten gebe.
Bezüglich der Statik und des Platzes auf derartigen Gebäuden müsse berücksichtigt werden, dass oftmals bereits diverse Ab- und Umluftanlagen aufgestellt seien und weniger Platz zur Verfügung stehe, als von unten gesehen vermutet. Insgesamt sei es wichtig, dass das Projekt starte, viel Zuspruch erfahre und die Nachbarschaft für eine Beteiligung begeistere.
Herr Depping wies darauf hin, dass sich im Sitzungsmanagementsystem zu diesem Thema auch noch eine Präsentationsunterlage befinde.
Einstimmig beschlossen.
TOP 5.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit integriertem Nahversorgungskonzept für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur Endfassung
(Drucks. Nr. 2181/2021 mit 2 Anlagen)
Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.
TOP 6.
Vergnügungsstättenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur Endfassung
(Drucks. Nr. 2182/2021 mit 1 Anlage)
Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.
TOP 7.
Finanzbericht September 2021 für den Teilhaushalt 23 Fachbereich Wirtschaft
(Informationsdrucksache Nr. 2395/2021 mit 1 Anlage)
Frau de Cassan erklärte, dass die Verwaltung die erste Sitzung des Ausschusses zum Anlass nehmen wolle, die Systematik der Finanzberichte, die zweimal im Jahr auf die Tagesordnung kämen, zu erläutern und dazu werde das Wort an den Leiter der zentralen Fachbereichsangelegenheiten, Herrn Suhr, übergeben.
Herr Suhr führte aus, dass für die heutige Sitzung die Informationsdrucksache zum Finanzbericht des Teilhaushaltes 23 vorliege. Nach den Regelungen der Landeshauptstadt Hannover würden die Berichte zu den Stichtagen 30.06. und 30.09. eines jeden Jahres erstellt und enthielten zwei Teile. Teil 1 stelle die Entwicklung des Teilhaushaltes dar, die durch verschiedene, in der Legende erklärte Pfeile, gekennzeichnet sei. Abweichungen müssten kommuniziert werden, wenn sie einen Betrag von 5 Mio. € überschritten.
Da der Teilhaushalt insgesamt und damit auch die Beträge nicht besonders groß seien, komme eine Überschreitung im Fachbereich Wirtschaft selten vor. Auch in diesem Jahr werde eine vernünftige Entwicklung ohne Überschreitung erwartet.
Unten auf der Seite gebe es einmalig eine Aufstellung von Corona-bedingten Mindererträgen, die 1,3 Mio. € betrügen und daraus resultierten, dass es verschiedene, vom Rat beschlossene Drucksachen gegeben habe, in denen auf Gebühren verzichtet worden sei. Hier seien die Gebühren für Wochenmärkte, Sondernutzungen und zuletzt den Weihnachtsmarkt zu nennen.
Auf der folgenden Seite seien die wichtigsten Aufwendungen des Teilhaushaltes dargestellt, wobei auch hier die bereits erwähnte Pfeil-Systematik gelte. Es gebe eine Ist-Spalte, wobei betont werden müsse, dass es sich nicht um ein klassisches Ist handele, das den tatsächlichen Geldfluss widerspiegele, sondern um die sogenannten Anordnungen im System.
Gerade im Bereich der Anordnungen sei es im Fachbereich Wirtschaft so, dass es viele Mittelbindungen gebe, für die Aufträge vergeben worden seien und Rechnungen noch 2021 in Höhe von zu erwartenden 4,5 Mio. € eingingen. Dazu komme noch ein Betrag von 1,3 Mio. € für Grundbesitzabgaben, der immer im letzten Quartal fällig werde, so dass davon ausgegangen werde, dass die Aufwendungen bis zum Jahresende größtenteils noch geleistet würden.
Die Corona-bedingten Mehraufwendungen seien mit 530.000,00 € veranschlagt worden, wobei dort auch der Stichtag 30.09. gelte und der Betrag aus heutiger Sicht geringer anzusetzen sei, weil durch die Corona-Lage und das Hygienekonzept der Region einige Dinge auf dem Weihnachtsmarkt nicht angeboten werden könnten und dadurch geringere Kosten anfielen.
Als Teil 2 gebe es eine Übersicht der Ziele der wesentlichen Produkte. Im Rahmen der Haushaltsplanung werde durch Ratsbeschluss festgelegt, welches die wesentlichen Produkte eines Teilhaushalts seien – für den Fachbereich Wirtschaft seien das der Immobilienverkehr und die Wirtschaftsförderung.
In Ziffer 1 würden die Ein- und Auszahlungen aus An- und Verkäufen von Grundstücken und Gebäuden dargestellt, was von den Ausschussmitgliedern in der Vergangenheit so gewünscht worden, rein systematisch gesehen jedoch falsch sei, da es nicht um Aufwendungen oder Erträge, sondern um den Finanzhaushalt gehe.
Auf der rechten Seite seien ebenfalls Pfeile dargestellt, wobei damit ausgesagt werden solle, ob der Fachbereich die Ziele im Rahmen der Planung und der Planung der Vorjahre erreichen könne. Im Leistungsbericht des Teils 3 seien bestimmte strategische Ziele benannt und dargestellt, was dokumentations- und erklärungsbedürftig sei.
Ratsherr Steiner bezog sich auf die Seite 2 der Anlage 1 und bat um Erklärung, was sich hinter Transferaufwendungen und der Diskrepanz von 287% in 2020 zu 74% in 2021 verberge, worauf Herr Suhr antwortete, dass es sich um Zuwendungen handele und der große Unterschied dadurch zu erklären sei, dass die Stadt im vergangenen Jahr 10 Mio. € an Corona-Hilfen ausgeschüttet habe. Für dieses Jahr befänden sich die Zuwendungen teilweise im Genehmigungsverfahren und da viele Projektvereinbarungen und Veranstaltungen, wie der Weihnachtsmarkt, erst am Jahresende abgerechnet würden, werde davon ausgegangen, wieder an 100% heranzukommen.
Ratsherr Albrecht stellte die Frage, ob es einen besonderen Grund habe, die Pfeile erst schwarz und dann grün darzustellen, was Herr Suhr verneinte.
Ratsherr Jeng bezog sich auf die Zuweisungen von Bund, Land und Region für laufende Zwecke und fragte, wie die Reduzierung von 55.000,00 € auf 41.000, € zu erklären sei und welche zukünftige Entwicklung erwartet werde.
Herr Suhr erläuterte, dass der Fachbereich im Rahmen des Projektes Klimaschutzmanager/in eine Zuwendung vom Bund erhalten habe, die die erwähnten Summen beinhalte und zuletzt noch 13.000,00 € betragen werde.
Zur Kenntnis genommen.
TOP 8.
A N T R Ä G E
TOP 8.1.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Nutzungskonzept für das Platzensemble Weißekreuzplatz, Andreas-Hermes-Platz und Raschplatz
(Drucks. Nr. 1720/2021)
In der durch Annahme der Drucks. Nr. 2485/2021 geänderten Form einstimmig beschlossen.
TOP 8.1.1.
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu DS Nr. 1720/2021:
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Nutzungskonzept für das Platzensemble Weißekreuzplatz, Andreas-Hermes-Platz und Raschplatz
(Drucks. Nr. 2485/2021)
Ratsherr Spiegelhauer führte aus, dass die Verwaltung beauftragt werden solle, ein Nutzungskonzept für die drei zentralen Innenstadtbereiche Weißekreuzplatz, Andreas-Hermes-Platz und Raschplatz zu entwickeln. Wichtig seien die Einbeziehung der Nutzerinnen und Nutzer und die Erstellung eines gemeinsamen Nutzungs- und Wegekonzeptes unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung.
Es bestehe schon seit Jahren Handlungsbedarf und der Antrag solle der Anstoß sein, Vorschläge im Rahmen eines Konzepts vor Ablauf des 1. Quartals 2022 zu erhalten und daher werde um Zustimmung gebeten.
Ratsherr Albrecht betonte, dass die Verwaltung an den besagten Stellen in der Vergangenheit wenig getan habe und der Stadtbezirksrat Mitte seit Jahren immer wieder mit teils einstimmigen Beschlüssen vorstellig geworden sei, um die Situation auf den Plätzen zu verbessern. Die Vorschläge seien von der Verwaltung verworfen, auf die lange Bank geschoben und die Antragstellenden damit vertröstet worden, dass es nach einem weiteren Beteiligungsverfahren ein Gesamtkonzept für den Bereich um den Weißekreuzplatz geben solle.
Die Zustände hätten sich immer weiter verschlechtert, woran auch Ad-hoc-Aktionen der Verwaltung nichts geändert hätten. Vor diesem Hintergrund sei es dringend notwendig, dass hier endlich etwas passiere und die CDU-Fraktion im Bezirksrat Mitte werde sich freuen, wenn viele ihrer Anregungen in die Konzeption einflößen.
Ratsherr Steiner gab zu bedenken, dass die Konsequenz nicht Verdrängung sein könne, die im Endeffekt nicht zu einer Beseitigung der Zustände führen werde. Statt einer Verschiebung in andere Bereiche der Stadt müsse es zu sozialen Unterstützungsmaßnahmen kommen.
Einstimmig beschlossen.
TOP 9.
Bericht des Dezernenten - öffentlicher Teil
Stadtrat Dr. Baumann kündigte zunächst einen Bericht zur „Hannoverschen Moorgeest“ und anschließend eine Information zur geplanten Klausurtagung an und übergab das Wort an Frau de Cassan, die erklärte, dass das Projekt Moorgeest ungewöhnlich sei und die vielfältige Arbeit im Bereich des Immobilienverkehrs widerspiegele. Es würden auch Überschneidungen mit anderen Ausschüssen, wie hier dem AUG, sichtbar und die Bemühungen im Hinblick auf die Klimagerechtigkeit gezeigt.
Es werde das Wort an Herrn Peters gegeben, der entsprechend berichtete. Hierzu wird auf die mit dem Ergebnisprotokoll und separat per E-Mail versandte Anlage 1 verwiesen.
Im Anschluss führte Frau de Cassan aus, dass vorgeschlagen werde, im ersten Quartal 2022 eine Klausurtagung durchzuführen, bei der die Tätigkeiten des Fachbereichs Wirtschaft in kompakter Form vorgestellt würden und aufgezeigt werde, mit welchen Fragen die Ausschussmitglieder bei der zukünftigen Arbeit konfrontiert würden. Da das Gebäudemanagement mittlerweile dem Bauausschuss zugeordnet sei, könne eine Nachmittagsveranstaltung mit anschließendem Essen und informeller Zusammenkunft infrage kommen.
Konkrete Terminvorschläge gebe es nach der Neubesetzung des Dezernats und Vorsitzender Ratsherr Hellmann werde gebeten, über eine Durchführung abstimmen zu lassen, damit mit dem Votum die Geschäftsordnungskommission zu gegebener Zeit beteiligt werden könne. Sollten konkrete Fragestellungen oder bestimmte Themen von Interesse sein, werde darum gebeten, diese im Vorfeld zu übermitteln. Ansonsten werde über Schwerpunkte, aber auch über Vorhaben informiert, die sonst nicht im Ausschuss behandelt würden.
Ratsherr Spiegelhauer bedankte sich für den Vorschlag und betonte, dass eine 2017 durchgeführte Veranstaltung zu Beginn der Ausschussarbeit sehr hilfreich gewesen sei. Der Fachbereich Wirtschaft bearbeite viele wichtige Themen und es werde angeregt zu prüfen, ob nicht auch die Fachreferentinnen und -referenten der Fraktionsgeschäftsstellen, gegebenenfalls unter Kostenträgerschaft der Fraktionsgeschäftsstellen, mit eingeladen werden könnten
Vorsitzender Ratsherr Hellmann stellte einstimmige Zustimmung fest.
Zur Kenntnis genommen.
TOP 10.
Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil
Ratsherr Spiegelhauer bat die Verwaltung darum, den aktuellen Stand der Planungen für den Weihnachtsmarkt zu erläutern, worauf Herr Flohr darlegte, dass die Vorbereitungszeit, um die Konzepte mit Polizei, Feuerwehr und sonstigen Beteiligten abzustimmen, unter normalen Umständen vier bis fünf Monate, in diesem Jahr jedoch nur fünf bis fünfeinhalb Wochen betrage.
Neben dem Sicherheitskonzept gebe es das Hygienekonzept, das im Augenblick sich wöchentlich ändernden Bestimmungen unterliege. Im aktuellen Entwurf der Corona-Verordnung seien die Weihnachtsmärkte nicht betroffen, wobei es, auch innerhalb des Landtags, differenzierte Meinungen dazu gebe.
Es seien Vorkehrungen getroffen worden, bestimmte Dinge der Verordnung anpassen zu können. Dazu gehöre, dass von vornherein weniger Standeinheiten zugelassen und diese anders platziert worden seien. Die Schmiedestraße sei für den Verkehr gesperrt und das Eingangstor weggelassen worden.
Insgesamt sei für die Stände ausreichend Platz vorhanden, um die 2G-Bestimmungen umsetzen zu können. Leider werde es keinen Wunschbrunnenwald geben und auch die Kinderaktionen seien betroffen, da dort Kindergruppen gemischt würden, die nicht gemischt werden sollten, um die Kinder keiner Gefahr auszusetzen.
Die Buden seien inzwischen alle aufgestellt und die Gänge hätten an einigen Stellen eine Breite von 11 Metern, was nicht an den Feuerwehrvorgaben liege, sondern mit dem Versuch in Verbindung stehe, eine Art Einbahnstraßensystem ohne echte Vorgaben zu installieren.
Absagen seien nicht ausgesprochen werden, es habe aber einen Rückzug von fünf Betreiberinnen und Betreibern gegeben, die sich anders entschieden hätten, was aber nicht dazu führe, dass sie im kommenden Jahr als unzuverlässig beurteilt würden und eine Absage erhielten.
Die Öffnung des Marktes sei aufgrund einer Anordnung der Region nur bis 20.00 Uhr möglich und zurzeit werde davon ausgegangen, dass der Markt am 22.11. um 16.00 Uhr eröffnet werde und bis 22.12. laufen könne.
Stadtrat Dr. Baumann ergänzte, dass das Thema eine intensive Arbeit erfordert habe und es in der Pressekonferenz eine Vielzahl von An- und Nachfragen bezüglich der Verantwortbarkeit der Durchführung eines Weihnachtsmarktes in der derzeitigen Situation gegeben habe. Die Entscheidung sei sehr gründlich abgewogen worden und werde für vertretbar gehalten, da konzeptionell alles getan worden sei, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
Es gebe zurzeit keine Anhaltspunkte, bei welchen Parametern die Regelungen auf dem Markt verschärft werden müssten oder es zu einer Schließung kommen müsse. In Abstimmung mit der Region werde die Situation beobachtet und dabei nicht nur Inzidenz oder Hospitalisierung, sondern auch das Verhalten der Besucherinnen und Besucher im Auge behalten werden müssen. Es sei im Moment aber auch wichtig, trotz vieler schlechter Nachrichten durch die Corona-Situation, den Aufwand der Schaustellerinnen und Schausteller zu belohnen und den Besucherinnen und Besuchern ein paar Wochen lang Freude an einem schönen Weihnachtsmarkt zu gönnen.
Ratsherr Albrecht bezog sich auf die Sperrung der Schmiedestraße und bat um Mitteilung, ob es zutreffe, dass die Feuerwehr dort eine Rettungsstation und die Polizei eine mobile Wache aufstellen werde und somit zwei Container vor Ort seien. Des Weiteren werde gefragt, wie verhindert werden solle, dass sich Menschenmassen um den Weihnachtsbaum versammelten und ob auch auf den Weihnachtsmärkten auf der Lister Meile und am Bahnhof ausreichend Abstände eingeplant worden seien.
Herr Flohr führte aus, dass grundsätzlich gesagt werden müsse, dass im Vorfeld bei den Planungen immer erst gewährleistet und von der Feuerwehr abgesegnet werden müsse, dass Einsatzfahrzeuge geeignete Durchfahrtmöglichkeiten hätten. Auf der Schmiedestraße werde die Polizei in diesem Jahr zwei Container aufstellen und die Feuerwehr einen, so dass es vorne im Bereich der Kramerstraße zwei Ansprechstellen geben werde – bei der Polizei von 14 bis 20 Uhr, bei der Feuerwehr von 16 bis 20 Uhr.
Der Bereich um den Tannenbaum, der bereits aufgestellt und lichtgetestet sei, sei sehr großzügig geplant worden, man komme ohne Bühne aus und lasse so viel Platz, dass es nicht zu Kreuzungsverkehr kommen sollte.
Der Weihnachtsmarkt am Bahnhof werde von einem privaten Betreiber durchgeführt und liege in der Verantwortung der Deutschen Bahn. Den Markt auf der Lister Meile betreibe ein Verein und die Erlaubniserteilung erfolge durch die Stadt. Auch hierfür gebe es ein Sicherheits- und Hygienekonzept, das von der Region genehmigt werde. Es gebe einen regen Austausch mit den Betreibenden und die Märkte von der Lister Meile bis zur Altstadt profitierten voneinander und passten gut zusammen.
Stadtrat Dr. Baumann erklärte, dass der Fußgängerüberweg auf der Schmiedestraße in der Vergangenheit aufgrund der Ampelschaltung sehr oft zu einem Staupunkt geworden sei, was in Zeiten von Corona unbedingt vermieden werden solle. Dazu komme der Sicherheitsaspekt, da durch eine Sperrung verhindert werde, dass Autos auf wartende Menschenmengen träfen und gleichzeitig gewährleistet sei, dass Rettungskräfte im Notfall schneller durchkämen.
Ratsherr Spiegelhauer bedankte sich bei der Verwaltung für die intensive Arbeit, die die Durchführung des Weihnachtsmarktes ermöglicht habe und dabei auf verantwortungsvolle Weise den immer wieder im Ausschuss artikulierten Wünschen und Anregungen Rechnung getragen werde. Gemeinsam mit der Polizei, der Feuerwehr und der Region Hannover sei ein Konzept auf den Weg gebracht worden, das die Verordnungslage und das Infektionsgeschehen berücksichtige und hoffentlich dazu führen werde, dass der Markt bis zum 22.12. öffnen könne.
Es sei zu fragen, wie das Thema 2G mit der Ausgabe von Bändchen und anschließender Kontrolle umgesetzt werden solle und ob es eine Anerkennung der Bändchen der drei Weihnachtsmärkte untereinander geben werde, was als sehr wichtig und sinnvoll erachtet werde.
Stadtrat Dr. Baumann betonte, dass jeder das Areal des Weihnachtsmarktes betreten dürfe und erstmalig bei einem Kauf an einem Stand eine Kontrolle stattfinde bzw. nach Kontrolle von Identität und Impfstatus ein Stoffbändchen am Handgelenk fixiert werde, was für die gesamte Zeit des Marktes Gültigkeit besitze.
Auch für eine Gruppe, die mit der kaufenden Person unterwegs sei, gelte 2G und es müsse mit einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsdienst gerechnet werden.
Herr Flohr ergänzte, dass mit der Region abgesprochen sei, die Bändchen der drei Weihnachtsmärkte gegenseitig anzuerkennen und weitere hinzuzunehmen. Dazu gehörten die Uni Hannover und Hannover 96 an den beiden Heimspieltagen. Eine Übersicht über die anerkannten 2g-Bänder werde derzeit erstellt und den Standbetreiberinnen und –betreibern zur Verfügung gestellt, damit diese nicht den Überblick verlören oder sich von selbstgemachten Varianten irritieren ließen.
Ratsherr Steiner erkundigte sich nach der Zahl der Standbetreiberinnen und –betreiber und bat um Mitteilung, ob auf dem Gelände, das ja nicht abgegrenzt sei, nur direkt am Stand sitzende Gruppen kontrolliert würden oder auch stehende oder sich bewegende,
Stadtrat Dr. Baumann unterstrich, dass eine Unterteilung in Flanier- und Verweilzone stattfinde. In den Flanierzonen gebe es keine Kontrollen und dort gingen auch Personen, die in dem Bereich ihre Einkäufe erledigten. Dort, wo verzehrt werde und Gruppen eng beieinandersäßen, würden stichprobenartige Kontrollen stattfinden.
Herr Flohr ergänzte, dass Kontrollen flächendeckend gar nicht möglich seien und sich bei einer angenommenen Besucherzahl, die nur die Hälfte des üblichen Volumens habe, noch immer eine Personendichte von 10.000-15.000 Personen auf dem Markt befände.
Wer verzehre, müsse einen 2G-Nachweis erbringen – mit oder ohne Bändchen. Ausnahmen, z.B. für die Mitnahme eines Doggy bags vom Stand, gebe es nicht.
Zu der Anzahl der Stände sei zu sagen, dass es 2019 197 Standeinheiten gegeben habe und in diesem Jahr 165, was im Vorfeld festgelegt worden sei und eine Aufstockung nur bei völlig entspannter Corona-Lage erfahren hätte. Auch für die abgesagten Betreiberinnen und Betreiber sei kein Ersatz gesucht worden, um aus Sicherheitsgründen noch großzügiger planen zu können.
Ratsherr Spiegelhauer warf die Frage auf, ob es für Zeiten erhöhten Aufkommens auch eine städtische Bändchenausgabe- und -kontrollstelle geben werde, worauf Herr Flohr entgegnete, dass die Region die Kontrolle auf die Standbetreiberinnen und –betreiber übertragen habe und die Stadt, die keine eigene Stelle dafür habe, dies für Zeiten hohen Aufkommens an einen Dritten gegeben habe. Zwei Zweier-Teams in gelben Warnwesten und ohne Aufbauten würden von Freitag, 16.00 Uhr bis Sonntag, 16.00 Uhr um den Platz der Weltausstellung unterstützend tätig sein.
Ratsherr Albrecht bat um Erklärung, warum die Immobilie Augustenstraße 11 nun doch als Obdachlosenunterkunft genutzt werde, nachdem der Bezirksrat Mitte dies schon einmal gefordert habe, was abgelehnt worden sei.
Frau de Cassan erläuterte, dass ein Abstimmungsprozess zwischen Sozial- und Baudezernat dazu geführt habe, dort kurzfristig eine Unterbringung für den Meckiladen zu schaffen und in den Obergeschossen zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten zu bieten.
Ratsherr Albrecht zeigte sich erfreut darüber, dass der Meckiladen an dieser Stelle habe untergebracht werden können, was auch Wunsch des Bezirksrates im letzten Jahr gewesen sei. Es sei seit längerer Zeit dringend nach einem neuen Quartier gesucht worden. Nachdem eine Lösung in der alten Polizeistation am Raschplatz aus baulichen Gründen nicht in Betracht gekommen sei, habe der Bezirksrat die Augustenstr. 11 vorgeschlagen und es werde der Verwaltung gedankt, dass es jetzt zu einer entsprechenden Umsetzung komme.
Zur Kenntnis genommen.
Vorsitzender Ratsherr Hellmann schloss die Sitzung um 13.35 Uhr.
gez. Dr. Baumann gez. Bartels
