Sitzung Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am 10.09.2021

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 08.09.2021)
1. Nachtrag (erschienen am 10.09.2021)
Protokoll (erschienen am 13.10.2021)
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Landeshauptstadt Hannover - 23.022 - Datum 22.09.2021

PROTOKOLL

50. Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am Freitag, 10. September 2021,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 14.00 Uhr
Ende 16.00 Uhr

- Die Sitzung fand in hybrider Form statt -
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Anwesend:
(verhindert waren)

Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Keller (SPD)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Döring) (FDP)
Ratsherr Emmelmann (CDU) 14.00 - 15.45 Uhr
Ratsherr Engelke (FDP) für RH Döring
Ratsfrau Falke (LINKE & PIRATEN) per Videokonferenz
Ratsherr Karger (AfD)
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen) per Videokonferenz
(Ratsherr Oppelt) (CDU)
Ratsherr Pohl (CDU) für RH Oppelt
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Frau Böhning)
Frau Gahbler
Herr Karst per Videokonferenz

Grundmandat:
(Ratsherr Böning) (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Förste (Die FRAKTION) per Videokonferenz

Verwaltung:
Stadtrat Dr. Baumann (Dez. I)
Frau Rolfes (Dez. V)
Frau de Cassan (OE 23)
Herr Peters (OE 23.1)
Herr Berg (OE 23.31)
Frau Bullet (OE 15.23) per Videokonferenz
Frau Moser (OE 41.14) per Videokonferenz
Herr Rüscher (OE 67.11) per Videokonferenz
Herr Kirchberg (OE 23.0 Öff)
Herr Bartels (OE 23.022)

Gäste:
Frau Petersen (hannoverimpuls GmbH) per Videokonferenz
Herr Meyer (Region Hannover)



Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls der 48. Sitzung des AWL am 11.06.2021 - öffentlicher Teil

3. Genehmigung des Protokolls der 49. Sitzung des AWL am 09.07.2021 - öffentlicher Teil

4. International Center for Music & Sounds (Arbeitstitel)
Ergebnisse einer Potenzialanalyse
(Informationsdrucks. Nr. 1398/2021 mit 1 Anlage)

5. Bewerbung auf Förderung als Zukunftsregion
(Drucks. Nr. 1409/2021 N1)

5.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 1409/2021: Bewerbung auf Förderung als Zukunftsregion
(Drucks. Nr. 1869/2021)

5.2. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Drucksache 1409/2021 N1: Bewerbung auf Förderung als Zukunftsregion
(Drucks. Nr. 2056/2021)

6. Zweite Anpassung der Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur in Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 1786/2021)

7. Präsentation Gewerbeflächenmonitoring 2021

8. Finanzbericht Juni 2021 für den Teilhaushalt 23 Fachbereich Wirtschaft
(Informationsdrucks. Nr. 1840/2021 mit 1 Anlage)

9. A N T R Ä G E

9.1. Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN: Klimapolitische Wende in Hannover sofort und konsequent
(Drucks. Nr. 1791/2021)

9.1.1. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1791/2021: Hannover erklärt den „Klimanotstand“
(Drucks. Nr. 1911/2021)

9.2. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Nutzungskonzept für das Platzensemble Weißekreuzplatz, Andreas-Hermes-Platz und Raschplatz
(Drucks. Nr. 1720/2021)

9.3. NEUFASSUNG: Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Maschseeordnung vom 29.01.2015 (zuletzt geändert durch Satzung vom 26.11.2020)
(Drucks. Nr. 1743/2021 N1)

9.4. Antrag der SPD-Fraktion auf Reduzierung der Standgebühren für den Weihnachtsmarkt 2021
(Drucks. Nr. 1864/2021)

10. Interessenbekundungsverfahren Deutscher Pavillon: Auswahlentscheidung der Jury
(Informationsdrucks. Nr. 1974/2021 mit 1 Anlage)

11. Bericht des Dezernenten - öffentlicher Teil

12. Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Vorsitzender Ratsherr Hellmann eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Anschließend wies er (Sprecher) noch einmal auf die bereits in den letzten Sitzungen verlesene Erklärung hinsichtlich der Teilnahme per Videokonferenz hin:

Aufgrund der epidemischen Lage wird die heutige AWL-Sitzung nach
§ 182 Abs. 2 Nr. 3 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) teilweise per Videokonferenz durchgeführt.

Daher weise ich die virtuell zugeschalteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer zunächst auf Folgendes hin:
· Abstimmungen und Wortmeldungen erfolgen per Handzeichen und werden am Monitor im Ratssaal erfasst.
· Hinweise zur Datenverarbeitung wurden Ihnen bereits gesondert übersandt. Ich gehe davon aus, dass Sie die Informationen gelesen haben und mit der Datenverarbeitung einverstanden sind.
· Darüber hinaus möchte ich Sie ausdrücklich auf Ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG hinweisen und gehe weiterhin davon aus, dass keine nichtberechtigten Personen („Dritte“) die vertrauliche Sitzung des AWL an Ihren Bildschirmen mitverfolgen können

Zu der Frage, ob die Presse per Zoom zugeschaltet werden dürfe, sei heute kein Beschluss notwendig, da innerhalb der von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gesetzten Frist keine Rückmeldungen seitens der Presse erfolgt seien.

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian zog den Tagesordnungspunkt 9.4. in die Fraktionen.

Ratsherr Spiegelhauer bedauerte die Entscheidung und wies darauf hin, dass der Weihnachtsmarkt näher rücke und im Falle eines ernsthaften politischen Willens, noch etwas zu gestalten, die Zeit langsam davonlaufe.

Ratsherr Engelke schloss sich den Worten von Ratsherrn Spiegelhauer ausdrücklich an und zeigte Unverständnis, da es in der ehemaligen Ampel anders abgestimmt gewesen sei und darüber Einigkeit bestanden habe.

Offensichtlich hätten die Grünen Probleme mit den gebeutelten Schaustellerinnen und Schaustellern auf dem Weihnachtsmarkt und möglicherweise sogar komplett etwas gegen den Weihnachtsmarkt, was die politische Einstellung zeige.

Ratsherr Karger bezeichnete es als schade, dass der Antrag in die Fraktionen gezogen werden solle.

Ratsherr Emmelmann betonte, dass gerade die CDU-Fraktion ein Ziehen in die Fraktionen immer für ein sehr wichtiges Gut gehalten habe, aber in besonderen Ausnahmefällen auch durchaus über dieses Mittel abgestimmt werden könne, was hiermit aufgrund der Dringlichkeit und der zeitlichen Relevanz beantragt werde.

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian stellte fest, dass den Grünen sehr daran gelegen sei, dass der Weihnachtsmarkt stattfinde und die Beteiligten auch alle Unterstützung bekämen, die sie benötigten. Die Zielrichtung sei aber, die Händlerinnen und Händler vor Ort zu unterstützen und die besten Möglichkeiten zu bieten, möglichst zahlreich den Weihnachtsmarkt bestücken zu können.

Der Weihnachtsmarkt solle zeitlich ausgeweitet werden und möglichst viele Schaustellerinnen und Schausteller sollten die Chance bekommen, am Weihnachtsmarkt teilzunehmen. Das, worauf der Antrag abziele, betreffe insgesamt zehn hannoversche Beschickerinnen und Beschicker, alle anderen seien von auswärts, was bedeute, dass nicht die lokale Wirtschaft maßgeblich unterstützt werde.

Die Unterstützung müsse zielgenau und zielgerecht für die Beschickerinnen und Beschicker vor Ort erfolgen und deswegen werde dazu in Kürze ein Änderungsantrag eingebracht, was auch der Grund für das Ziehen in die Fraktionen des vorliegenden Antrages sei. Es habe entgegen der vorhin getätigten Aussagen im Vorfeld keine Verständigung über einen gemeinsamen Antrag oder ähnliche Bestrebungen gegeben.

Die Händlerinnen und Händler müssten unterstützt werden und es müsse zielgenau etwas für die hannoversche Wirtschaft getan werden.

Ein Ziehen in die Fraktionen wurde mit 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

Ratsherr Spiegelhauer bat darum, die Punkte 9.3. und den Komplex mit den Punkten 5. und 5.1. formal zu behandeln, wogegen es keine Einwände gab.

Ratsherr Karger zog den Punkt 9.2. in die Fraktionen.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls der 48. Sitzung des AWL am 11.06.2021 - öffentlicher Teil

Ohne Aussprache bei einer Enthaltung genehmigt.


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls der 49. Sitzung des AWL am 09.07.2021 - öffentlicher Teil

Ohne Aussprache bei einer Enthaltung genehmigt.


TOP 4.
International Center for Music & Sounds (Arbeitstitel)
Ergebnisse einer Potenzialanalyse

(Informationsdrucksache Nr. 1398/2021 mit 1 Anlage)

Vorsitzender Ratsherr Hellmann übergab das Wort an Frau Moser, die ausführte, dass nicht klar gewesen sei, dass eine Präsentation erwartet werde, sondern nur mögliche Fragen zu der Informationsdrucksache in Aussicht gestellt worden seien. Es könne bei Bedarf für die kommende Sitzung eine Präsentation, wie sie im Kulturausschuss gehalten worden sei, vorbereitet werden, was von Vorsitzendem Ratsherrn Hellmann als gute Idee bezeichnet wurde.

Zur Kenntnis genommen.

TOP 5.
Bewerbung auf Förderung als Zukunftsregion
(Drucks. Nr. 1409/2021 N1)

Formal behandelt.

TOP 5.1.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 1409/2021: Bewerbung auf Förderung als Zukunftsregion
(Drucks. Nr. 1869/2021)

Ersetzt durch den auf die Neufassung 1490/2021 N1 bezogenen Antrag 2056/2021.


TOP 5.2.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Drucksache 1409/2021 N1: Bewerbung auf Förderung als Zukunftsregion
(Drucks. Nr. 2056/2021)

Formal behandelt.


TOP 6.
Zweite Anpassung der Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur in Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 1786/2021)

Ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.


TOP 7.
Präsentation Gewerbeflächenmonitoring 2021

Herr Meyer von der Wirtschaftsförderung der Region Hannover berichtete über das Gewerbeflächenmonitoring 2021. Hierzu wird auf die mit dem Ergebnisprotokoll und separat per E-Mail versandte Anlage 1 verwiesen.

Ratsherr Engelke bedankte sich für den Vortrag und bezog sich auf Grafiken auf den Seiten 6 und 20 zu „Flächenanfragen nach Nutzergruppen“ und führte aus, dass in dem blauen Block „verarbeitendes Handwerk (Kfz-Werkstätten und Tankstellen)“ bzw. später „verarbeitendes Handwerk (KFZ und Tankstellen)“ stehe, was jedoch noch hätte weiter aufgeschlüsselt werden müssen, da Tankstellen mit dem verarbeitenden Handwerk relativ wenig zu tun hätten. In diesem Zusammenhang wäre es auch interessant zu wissen, wie die Gewichtung der Anfragen des verarbeitenden Handwerks und der Tankstellen sei.

Anzumerken sei auch die Problematik, nicht nur in Hannover, sondern auch in den anderen Kommunen, dass das Handwerk Probleme habe, günstige und wohnortnahe Grundstücke zu bekommen. Beispielsweise müsse in München eine Malerin oder ein Maler teilweise erst 40-50 km bis in die Stadt fahren, um eine Tür zu streichen, was sich dann im Preis niederschlage. Es brauche preiswerte, aber auch kleine Flächen, die für das Handwerk geeignet und wohnungsnah seien.

Weiter sei zu fragen, ob die Zusammenarbeit der Regionskommunen funktioniere, da Fälle bekannt seien, in denen es Konkurrenzkämpfe an der Grenze gebe und die Umlandkommune mit dem Preis noch einmal um 50 Cent nach unten gegangen sei. Die Kommunen müssten dazu gebracht werden, zusammenzuarbeiten. Sollte eine Fläche für den Anfragenbereich nicht zur Verfügung stehen, müsse eine Abteilung eingreifen und gegebenenfalls an eine Nachbarkommune vermitteln. Es komme der Region insgesamt zugute, wenn sich Gewerbebetriebe ansiedelten und entsprechend Steuern zahlten.

Herr Meyer hob hervor, dass die kommunale Kooperation schon seit mindestens Anfang der 90er-Jahren gut funktioniere. Die meisten Unternehmen hätten zwar die Absicht, in derselben Kommune und sogar im selben Gewerbegebiet zu bleiben, sollte eine Anfrage aber einmal nicht bedient werden können, helfe der Unternehmensservice weiter und versuche, unter Anwendung der Gewerbeflächendatenbanken ein den Anforderungen entsprechendes Grundstück zu finden.

Im Arbeitskreis Wirtschaftsförderung werde sich regelmäßig um die strategischen Fragen gekümmert und es gebe darüber hinaus durchaus auch Kommunen, die untereinander in Verbindung ständen.

Zu einer interkommunalen Zusammenarbeit sei es aber bislang nicht gekommen, obwohl es bundesweit viele Modellprojekte gebe.

Vor einiger Zeit sei versucht worden, im Zusammenhang mit dem Logistikflächenkonzept gemeinsam mit Barsinghausen und Wunstorf Flächen zu entwickeln, was allerdings aufgrund umfangreicher Machbarkeitsstudien und Artenschutzproblematiken nicht realisierbar gewesen sei.

Die Informationen zu den Grundstückskäufern stammten von den Kommunen und könnten aus Datenschutzgründen nicht selbst abgefragt werden. Daher seien die Daten oft lückenhaft, insbesondere, was die Verkäufe von privat an privat betreffe.

Bei der Eingruppierung der einzelnen Bereiche – wie Tankstellen oder Reparaturgewerbe im Fahrzeugbereich – handele es sich nicht um einen Branchenschlüssel, sondern um einen generisch entwickelten Schlüssel, der aufgrund langjähriger Erfahrung entstanden sei.

Ratsherr Engelke zeigte wenig Verständnis dafür, dass Verwaltungen untereinander aus Datenschutzgründen keine Informationen austauschten und stellte die Frage, ob die Richtlinie REGIP verbindlich sei, worauf Herr Meyer darlegte, dass es sich um eine Förderrichtlinie handele, die sich nicht an Unternehmen, sondern an Kommunen wende und finanzielle Zuwendungen für regional bedeutsame Maßnahmen der Gewerbeflächenentwicklung beinhalte.

Es sei aber auch möglich, dass sich eine Kommune mit einem Projektentwickler zusammenschließe und die Mittel weitergebe.

Frau de Cassan ergänzte zum Thema Unternehmensservice, dass aus städtischer Sicht alle Unternehmen natürlich am liebsten innerhalb der Grenzen Hannovers anzusiedeln seien, es aber wichtiger sei, dass der Betrieb optimale Bedingungen habe und dafür möglicherweise ein Gebiet im Umland geeigneter sei.

Dafür gebe es eine seit den 2000er-Jahren gemeinschaftlich aufgebaute Datenbank und die Zusammenarbeit sei inzwischen ziemlich entspannt.

Die interkommunale Zusammenarbeit habe in anderen Bundesländern noch eine andere Bedeutung, da im Bereich Hannovers alle Kommunen regionsangehörig seien und innerhalb des innerregionalen Finanzausgleichs ein Ausgleich der Gewerbsteuer stattfinde.

Selbstverständlich treffe es den Haushalt immer hart, wenn Gewerbesteuer woanders anfalle, aber nicht so hart wie andere Städte. Deshalb komme dieser eingeübten Zusammenarbeit eine große Bedeutung zu und die vorhin beschriebenen Kampfsituationen seien kaum zu beobachten. Größer sei die Sorge, dass es in der gesamten Region keine geeigneten Flächen gebe und Nachbarregionen durch andere Förderkulissen Vorteile hätten.

Herr Karst führte aus, dass die Handwerkskammer gerne mit den Beteiligten gemeinsam bei den HWK-Mitgliedern abfragen könne, wie das Thema Flächen, Flächenentwicklung und -angebote in der Region Hannover aussehe. Das sei sehr sinnvoll und es werde betont, wie wichtig wohnortnahe, und noch viel wichtiger, kundennahe Standorte in den Mitgliedskommunen und natürlich auch besonders in der Landeshauptstadt Hannover seien - die Kunden müssten erreichbar sein, je näher, desto besser.

Da es grundsätzlich zu wenig Flächen gebe, werde um Aufbereitung gebeten, nach welchen Kriterien Interessenten für die Flächen gesucht würden. Aus dem Ruhrgebiet sei mitgebracht worden, dass Flächen nur versiegelt bzw. angeboten würden, wenn es auch wirklich die gewünschten Effekte erziele – neben der Gewerbesteuer vor allen Dingen Arbeitsplätze, möglichst viele Arbeitsplätze pro Hektar mit möglichst differenzierten Qualifikationsniveaus bei den Menschen, die diese Arbeitsplätze dann auch besetzen könnten.

Es sei wichtig, die Qualität der Arbeit, die auf den zu versiegelnden Flächen entstehe, als Nachhaltigkeitskriterium noch mit aufzunehmen, weil letztlich soziale Nachhaltigkeit genauso wichtig sei wie ökologische oder ökonomische. Gewerbesteuer, Umweltschutz und gute Arbeit sollten Hand in Hand gehen.

Chatfrage (zu Beginn der Diskussion übermittelt):

„Meine Frage bezieht sich auf die Auslastung der vermarkteten Hektar mit Arbeitsplätzen.

1. Anzahl pro Hal
2. Qualifikationen (differenziert nach DQR)
3. Durchschnitts-AN-brutto
4. Höhe der durchschnittlichen zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen“

Ratsherr Spiegelhauer bedankte sich für den Vortrag und betonte, dass das Gewerbeflächenmonitoring eine wichtige Informationsquelle für die Verwaltung, aber auch die Politik sei, um für die gesamte Region Stellschrauben für eine positive Entwicklung zu haben.

Interessant, aber auch besorgniserregend, seien Seite 7 und die Grafik zu Gewerbeflächenangeboten nach Vermarktungsreife. Das Angebot nehme drastisch ab und nicht jede Fläche habe eine entsprechende Qualität. Nur 3% der Flächen hätten eine verkehrsgünstige Lage oder seien sofort vermarktbar.

Es werde die Frage gestellt, ob es neben den Leitlinien und Zielen zur regionalen Gewerbeflächenmobilisierung konkrete Maßnahmen für die gesamte Region gebe, das Angebot zu erhöhen und den Abwärtstrend zu stoppen.

Die Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030 in der Landeshauptstadt Hannover seien beschlossen worden, in denen auch eine Reihe konkreter Flächen ausgewiesen worden seien. Dazu werde gefragt, ob es eine Flächenanalyse gebe, welche Flächen für einen gewerblichen Zweck zur Verfügung gestellt werden könnten, wie verbindlich ein Maßnahmenplan für die gesamte Region sein könne und wie es gelingen könne, einzelne Kommunen mitzunehmen und einer Verbindlichkeit hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen zu unterziehen.

Herr Meyer erwiderte, dass die Planungshoheit bei den Kommunen liege und die Region wenig Instrumente habe, um proaktiv steuernd tätig zu werden. Es gebe Versuche über das regionale Raumordnungsprogramm und die Regelförderrichtlinie.

Andere Bundesländer seien da schon weiter und es könne überlegt werden, ob sich einige Kommunen zusammenschlössen und Geld in einen Topf einzahlten, aus dem dann gemeinsam Flächen entwickelt würden, was allerdings politisch gewollt sein müsse.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 8.
Finanzbericht Juni 2021 für den Teilhaushalt 23 Fachbereich Wirtschaft
(Informationsdrucksache Nr. 1840/2021 mit 1 Anlage)

Ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN: Klimapolitische Wende in Hannover sofort und konsequent
(Drucks. Nr. 1791/2021)

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian beantragte getrennte Abstimmung der Punkte 1.-3.

Punkt 1.: 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt 2.: 1 Stimme dafür,10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Punkt 3.: 1 Stimme dafür,10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 9.1.1.
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1791/2021: Hannover erklärt den „Klimanotstand“
(Drucks. Nr. 1911/2021)

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian machte deutlich, dass ein Änderungsantrag eingebracht worden sei, weil der Antrag zwar grundsätzlich richtig sei, die Punkte 2 und 3 aber bereits in Arbeit bzw. beschlossen seien.

Durch Beschluss der Drucksache „Klimapolitik als kommunale Aufgabe“ sei die Klimakrise mit ihren schwerwiegenden Folgen bereits anerkannt und die Verwaltung beauftragt worden, dies bei allen Drucksachen zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse, die der Weltklimarat am 09.08.2021 festgestellt habe, werde Punkt 1 des Ursprungsantrages in dem Änderungsantrag aufgegriffen.

Ratsherr Karger sah in dem Antrag von Die Linke/Piraten keine konkreten Vorschläge zur CO2-Einsparung, sondern nur Symbolpolitik und Panikmache. Der Begriff Klimanotstand dürfe nicht wörtlich genommen werden, um in der Folge nicht mit Notstandsmaßnahmen arbeiten zu müssen. Die Annahme, dass in einigen Jahrzehnten 80% der CO2-Emissionen durch erneuerbare Energien vermieden werden könnten, müsse als Utopie bezeichnet werden.

Die Netzstabilität sei nicht gewährleistet und trotz 20 Jahren erneuerbarer Energien und Milliardenkosten liege der CO2-Ausstoß bei 2% und, bezogen auf die Stromerzeugung, böten Windkraft und PV-Anlagen nur unregelmäßige Versorgung. Biogasanlagen benötigten erhebliche Mengen an Mais und sollten Kohlekraftwerke durch Biomassekraftwerke ersetzt werden, würden zusätzlich erhebliche Mengen an Holz zur Verbrennung herbeigeschafft werden müssen – die fünffache Menge, die als Kohle für Kohlekraftwerke nötig sei.

Der Strompreis in Deutschland sei schon jetzt der höchste weltweit und werde durch die Klimapläne noch weiter steigen. Möglicherweise werde das produzierende Gewerbe die Firmensitze ins Ausland verlagern, um in Schwellenländern ohne Rücksicht auf die CO2-Emissionen produzieren zu können, was in Deutschland dann als klimaneutral gelte – und dabei aber Arbeitsplätze koste.

Um Millionen Autos in Deutschland auf Elektromobilität umzurüsten, bräuchte es hunderttausende weitere Windkraftanlagen, die die Landschaft extrem veränderten. Und das nur, um als Klimavorbild in der Welt zu gelten, obwohl sich viele andere Länder nicht an den Bemühungen beteiligten.

Stellvertretende Vorsitzende Ratsfrau Keller bezeichnete die Ausführungen von Ratsherrn Karger als unqualifizierten Unsinn. Die beiden vorliegenden Anträge würden abgelehnt, da in den letzten fünf Jahren, auch gemeinsam in der Ampel, viel auf den Weg gebracht worden sei und bei dem Thema kein Notstand ausgerufen werden müsse.

Von Die Linke/Piraten habe es in den letzten Jahren keinen Antrag zum Thema Klimapolitik gegeben und nun müsse auf den letzten Metern noch ein populistischer Antrag vorgelegt und die Welle gemacht werden.

Ratsfrau Falke hielt die Aussagen von Ratsherrn Karger für Unfug und die Prognose von drohenden Arbeitsplatzverlusten für nicht nachvollziehbar. Dass die SPD den Antrag ablehne, liege daran, dass sie von Anfang an nicht mit den Linken habe zusammenarbeiten wollen und daher gegen alle Anträge sei.

Es sei auch nicht zutreffend, dass die bislang auf den Weg gebrachten Maßnahmen ausreichten, sondern es müssten große Anstrengungen unternommen werden, den Klimawandel zu stoppen und viel stärker in die Nachhaltigkeit hineingegangen werden.

Ratsherr Engelke bezog sich auf den Ursprungsantrag und wies darauf hin, dass durch die Ampel, wie bereits von Stellvertretender Vorsitzender Ratsfrau Keller angesprochen, bei diesem Thema viel erreicht und auch umgesetzt worden sei.

Der Antrag der Grünen sei zu erwarten gewesen, da die Ziele bezüglich des Ausrufens des Klimanotstands in der Ampel nicht hätten durchgesetzt werden können und nun eine Art Show-Antrag vorgelegt werde.

Es sei bereits einiges bewegt worden und die Bürgerinnen und Bürger seien sensibilisiert und achteten darauf, was Politik und Verwaltung machten und wie sich das auf das Klima auswirke. Leider sei im Antrag das Ausrufen des Klimanotstands nicht als symbolisch betitelt worden, so dass gleich an Notstandsgesetze gedacht werden müsse. Die FDP werde diesem Antrag nicht zustimmen.

Ratsherr Karger stellte fest, dass die Reaktionen auf seine (Sprecher) Ausführungen doch nur zeigten, dass Fakten ignoriert würden und die Debatte nur ideologisch geprägt sei. Mit dieser Einstellung werde das Land in eine wirtschaftliche und energiepolitische Krise geführt.

Mit 2 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt.


TOP 9.2.
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Nutzungskonzept für das Platzensemble Weißekreuzplatz, Andreas-Hermes-Platz und Raschplatz
(Drucks. Nr. 1720/2021)

Auf Wunsch der AfD in die Fraktionen gezogen.

TOP 9.3.
NEUFASSUNG: Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Maschseeordnung vom 29.01.2015 (zuletzt geändert durch Satzung vom 26.11.2020)
(Drucks. Nr. 1743/2021 N1)

Formal behandelt.

TOP 9.4.
Antrag der SPD-Fraktion auf Reduzierung der Standgebühren für den Weihnachtsmarkt 2021
(Drucks. Nr. 1864/2021)

Frau de Cassan erklärte zum Stand des Verfahrens zur Vergabe der Standplätze für den Weihnachtsmarkt, dass mit der letzten Satzungsänderung auch die Verpflichtung beschlossen worden sei, die Bescheide für die Teilnahme bis zum 30. Mai auszustellen.

In diesem Jahr handele es sich bei den zu erwartenden Gebühren um ein Volumen von insgesamt 533.000,00 €. Die Gebühren würden in zwei Raten fällig – 14 Tage nach Zugang des Bescheides und zum 15.10.

Dies habe ohne Satzungsänderung nicht geändert werden können, aber die Verwaltung habe vor dem Hintergrund der Einnahmeausfälle der letzten Monate mit Augenmaß ein technisches Instrument gewählt, bis Anfang November eine Mahnsperre gesetzt und darüber auch alle Bescheidempfängerinnen und -empfänger informiert.

Nach einer Mahnung gebe es weitere 14 Tage Zeit, so dass die Gebühren tatsächlich erst zu Beginn des Weihnachtsmarktes gezahlt werden müssten. Es würden bei diesem Verfahren, was finanztechnisch etwas aufwändiger sei, keine Mahngebühren erhoben. Stand heute sei es so, dass 85 von 122 Bescheidempfängerinnen und -empfängern bereits die erste Rate entrichtet hätten und einer komplett. Es sei überraschend, dass viele schon bezahlt hätten, da durch das Verfahren eine Zahlung erst für den Beginn des Weihnachtsmarktes erwartet worden sei.

Von den 122 Teilnehmenden kämen 10 aus der Stadt Hannover, 35 aus den Umlandkommunen der Region, 71 aus dem Rest Deutschlands und 6 aus dem Ausland.

Ratsherr Engelke bedankte sich für den Bericht und den Kniff der Verwaltung hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten. Wenn die Aussagen von Beigeordneter Dr. Clausen-Muradian richtig verstanden worden seien, sollten die Standgebühren nur für die Beschickerinnen und Beschicker aus Hannover reduziert werden. Es werde die Frage gestellt, ob es rechtlich zulässig sei, Gebühren nur für einen bestimmten Teilnehmerkreis herabzusetzen, worauf Frau de Cassan, erwiderte, dass es keine rechtliche Möglichkeit gebe, eine derartige Differenzierung in einer Satzung vorzunehmen.

Ratsherr Spiegelhauer unterstrich, dass es gut sei, dass der Antrag nun endlich auch vorgestellt werden könne. Frau de Cassan habe interessante Informationen geliefert, es sei aber die Frage, ob das tatsächlich auch der wesentliche Punkt sei, um den es der SPD-Fraktion in ihrem Antrag gehe.

Im Kern gehe es um den Weihnachtsmarkt in Hannover und seine gesamtwirtschaftliche Situation und nicht um die regionale Herkunft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Mit dem Antrag solle eine Gebührenreduzierung um 50%, analog zu den einmütigen Beschlüssen im Rahmen des Stabilitätspaketes aus Juni 2020, erfolgen.

Die Kritik der Grünen und der Verwaltung erschließe sich nicht und gehe in eine falsche Richtung. Mit dem Antrag sei die klare Botschaft verbunden, dass der Weihnachtsmarkt in diesem Jahr stattfinden könne und die Beschickerinnen und Beschicker ein Unterstützungssignal erhielten. Der Weihnachtsmarkt und die dort handelnden Akteure, die über viele Jahre zu einem guten Stadtbild beigetragen hätten, sollten gestärkt werden.

Die Händlerinnen und Händler auf dem Weihnachtsmarkt trügen dazu bei, dass die Menschen nach Hannover kämen und Geld in die städtischen Kassen und die der umliegenden Geschäfte spülten.

Der Weihnachtsmarkt sei ein Wirtschaftsförderinstrument und es solle ein Zeichen gesetzt werden, den gebeutelten Schaustellerinnen und Schaustellern sowie Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerkern und allen, die den Markt mit Leben füllten, zu helfen. Es gebe keinen gravierenden Unterschied zum Jahr 2020, wo diese Maßnahme im Rahmen des Stabilitätspaketes vorgeschlagen worden sei. Die Situation habe sich nach 1 ½ Jahren gesamtwirtschaftlich noch verschärft und daher sei eine entsprechende Haltung angebracht.
Für die SPD habe der Antrag eine große Bedeutung und es sei gut, dass dieser heute nun doch beraten werde. Es sei zu hoffen, dass der Weihnachtsmarkt in einer ähnlichen Form wie 2019 stattfinden könne – möglicherweise mit der einen oder anderen Zusatzregelung.

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian machte deutlich, dass es nicht darum gehe, dass der Weihnachtsmarkt nicht stattfinden solle. Selbstverständlich herrsche große Einigkeit darüber, alles zu tun, damit der Markt stattfinden könne. Es müsse aber hinterfragt werden, ob eine Reduzierung der Gebühren zum jetzigen Zeitpunkt notwendig sei, da sich die Situation inzwischen verbessert und es im Sommer Möglichkeiten der Umsatzerzielung gegeben habe.

Entscheidend sei, dass die Händlerinnen und Händler ihre Waren auf dem Weihnachtsmarkt anbieten könnten und sollte der Markt nicht stattfinden, entfielen auch die Gebühren – anders als bei laufenden Mieten.

Es sei etwas anderes, wenn Gebühren aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus nicht bezahlt werden könnten. Das treffe aber nach eingeholten Informationen nicht zu und es hätten sich erheblich mehr Interessenten für eine Bude beworben als zur Verfügung ständen. Ziel sei, so viele Teilnehmer wie möglich unterbringen zu können und das Angebot attraktiv zu gestalten. Frau de Cassan werde für die Nennung der Zahlen gedankt und es werde daran erinnert, dass die Gebühren dafür notwendig seien, vor Ort das richtige Wirtschaftsklima herzustellen und den Weihnachtsmarkt gut zu organisieren.

Es sei auch eine Frage der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung innerhalb der Stadt, dass auch die Corona-gebeutelten Händlerinnen und Händler unterstützt werden müssten, die keinen Stand auf dem Weihnachtsmarkt hätten, denn es sei auch klar, dass Stände auf dem Markt erfahrungsgemäß gut liefen. Es gebe ein tiefes Bedürfnis in der Bevölkerung, wieder einen Weihnachtsmarkt zu besuchen und das werde zu einem Erfolg beitragen, wenn der Markt in geeigneter Form stattfinden könne.

Stellvertretende Vorsitzende Ratsfrau Keller stellte die Bedeutung der Herkunft der Marktbeschickerinnen und -beschicker infrage, da ja erst die Vielfalt zur Attraktivität beitrage und alle in dem Gewerbe tätigen Gruppen gleichermaßen von der Pandemie betroffen seien – das könne ein rein aus hannoverschen Händlerinnen und Händlern bestehender Markt in der Form schwer leisten.

Leider habe im Vorfeld auch nicht die Information vorgelegen, dass es aufgrund einer Umstellung des Systems keine Mahnungen geben werde und die Zahlung der Gebühr erst kurz vor Beginn des Weihnachtsmarktes anfalle. Dass es bereits zu Zahlungen gekommen sei, liege auch daran, dass die Bewerberinnen und Bewerber Angst hätten, aus der Bewerberlage herauszufallen. Für die Leistung der Gebührenzahlung sei es mit Sicherheit notwendig gewesen, an die Ersparnisse zu gehen. Vor Corona habe die Möglichkeit bestanden, Umsätze durch das Tingeln durch die Städte und Dörfer zu generieren, was aber in den letzten Monaten nur sehr eingeschränkt möglich gewesen sei und daher komme der Antrag zur rechten Zeit und sei zielführend.

Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian stellte klar, dass sich die Reduzierung der Standgebühren nicht nur auf die hannoverschen Händlerinnen und Händler beziehen solle. Selbstverständlich dürften keine Bevorzugungen erfolgen oder auf dem Markt nur Einheimische zugelassen werden.

Ziel sei es, Möglichkeiten zu finden, den Weihnachtsmarkt zu erweitern. Die Marktbeschickerinnen und –beschicker müssten alle notwendige Hilfe bekommen, es dürfe aber auch die regionale Wirtschaft im Allgemeinen mit den lokalen Anbieterinnen und Anbietern nicht vergessen werden. Eine pauschale Reduzierung sei nicht zielführend, sondern es müsse ein Weg gefunden werden, ein gutes Angebot zu ermöglichen und den Weihnachtsmarkt umfangreich, lange und mit großer Ausdehnung stattfinden zu lassen.

Ratsherr Spiegelhauer bemerkte, dass es gut gewesen sei, dass Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian ihre Aussagen zur Gleichbehandlung präzisiert habe. Es müsse immer genau geschaut werden, welche Möglichkeiten die Stadt Hannover habe, eine akute Verbesserung der Situation herbeizuführen und dabei hinke der Vergleich von Weihnachtsmarkt und Handel, da die Stadt in der Regel nicht als Vermieterin von Ladengeschäften auftrete und somit auch keinen direkten Einfluss habe. Dort, wo sie über den Weihnachtsmarkt hinaus habe tätig werden können, sei dies durch entsprechende Beschlüsse im vergangenen Pandemiejahr im Bereich der Gastronomie auch geschehen – es werde beispielsweise an die Regelungen zur Außengastronomie erinnert, wo es keine Diskussionen gegeben habe, da es absolut notwendig gewesen sei.

Die kommunalen Handlungsmöglichkeiten müssten genutzt werden, um Gegebenheiten zu verändern und dazu werde mit dem vorliegenden Antrag bewusst ein Zeichen gesetzt, das in die richtige Richtung gehe. Über Dinge, die konzeptioneller Art seien, könne in der Zukunft gerne diskutiert werden.

Ratsherr Engelke hielt es ebenfalls für gut, dass Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian klargestellt habe, dass es nicht um Bevorzugung hannoverscher Händlerinnen und Händler gehe. Es scheine bei den Grünen eher die Schwierigkeit zu bestehen, eine Begründung für die Ablehnung des Antrages der SPD-Fraktion zu finden.

Früher hätten die Marktbeschickerinnen und –beschicker das ganze Jahr über die Märkte tingeln und Geld verdienen können. Das Geschäft sei so gut wie weggebrochen und die Kassen leer. Da könne sich jetzt keiner hinstellen und sagen, dass die Möglichkeiten langsam wieder vorhanden seien und somit die Unterstützung entfallen könne.

Es gebe Erfahrungsberichte der Schaustellerinnen und Schausteller, aus denen hervorginge, dass niedrig bezahlte Jobs hätten angenommen werden müssen, um sich über Wasser zu halten. Die Kommune müsse auch Daseinsvorsorge betreiben und dazu gehöre, das Geschäft anzukurbeln und den Weihnachtsmarkt, der eine große Tradition in der Stadt habe, mit größtmöglicher Unterstützung der Beteiligten in Gang zu bringen.

Der Hinweis auf die Hilfe für andere Akteure in der Stadt sei berechtigt, dazu habe es aber im vergangenen Jahr, z. B. bei der Reduzierung oder sogar dem Erlass der Gebühren für die Außengastronomie, bereits Regelungen gegeben. Jetzt werde sich auf den Weihnachtsmarkt konzentriert und im Zusammenhang der ganzen Diskussion dürfe nicht vergessen werden, dass die Experimentierräume, unter Führung des grünen Oberbürgermeisters, dafür gesorgt hätten, dass beispielsweise bei Denn´s, wo nach Aussage des Betreibers fast ¾ der Kunden mit dem Auto kämen, 70% der Kunden während der Phase weggeblieben seien – so viel zum Thema der Unterstützung hannoverscher Händlerinnen und Händler.

Dass die Marktbeschickerinnen und –beschicker bereits Gebührenanzahlungen geleistet hätten, zeige doch, wie zuverlässig diese Gruppe sei. Aus den Zahlungen könne aber nicht abgleitet werden, dass keine Hilfe mehr nötig sei – das Gegenteil sei der Fall und daher werde der Antrag der SPD-Fraktion als wichtig angesehen und auf eine breite Zustimmung gehofft.

Ratsherr Karger vertrat die Meinung, dass die Situation der Marktbeschickerinnen und -beschicker nicht mit der des stationären Einzelhandels oder der Gastronomie verglichen werden dürfe. Es entstehe der Eindruck, dass die Betroffenen gegeneinander ausgespielt würden. Dem Antrag könne guten Gewissens zugestimmt werden und sollten die Grünen Unterstützung anderer Bereiche ins Auge fassen, könne dies durch separate Antragstellungen geschehen.

Nach Ablehnung zu Beginn der Sitzung (3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen), ein Ziehen in die Fraktionen zuzulassen, zu einem späteren Zeitpunkt mit 8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.


TOP 10.
Interessenbekundungsverfahren Deutscher Pavillon: Auswahlentscheidung der Jury
(Informationsdrucksache Nr. 1974/2021 mit 1 Anlage)

Ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

TOP 11.
Bericht des Dezernenten - öffentlicher Teil

Stadtrat Dr. Baumann kündigte einen Bericht zum Stand der Mittelvergabe für Plattformen der Standortgemeinschaften an und übergab das Wort an Herrn Berg, der entsprechend berichtete. Hierzu wird auf die mit dem Ergebnisprotokoll und separat per E-Mail versandte Anlage 2 verwiesen.

Ratsherr Spiegelhauer bedankte sich für den Vortrag und stellte die Frage, warum die Ränge finanziell in Viertausenderschritten hinterlegt worden seien und bat um Aufschlüsselung der Anzahl der repräsentierten Standortgemeinschaften. Es überrasche sehr, dass bei diesem Kriterium das Vahrenwalder Wirtschaftsforum für mehr Gemeinschaften spreche als das Forum Nordost.

Darüber hinaus sei zu fragen, ob im Hinblick auf die Erfolgswahrscheinlichkeit auch der Status der jeweiligen Projekte bewertet worden sei.

Herr Berg führte aus, dass die Kriterien für die teilnehmenden Unternehmen und nicht die repräsentierten Standortgemeinschaften angesetzt worden seien, da sich die Ausschreibung an Standortgemeinschaften und Zusammenschlüsse gerichtet habe, um niemanden auszuschließen.

Das Vahrenwalder Wirtschaftsforum habe mit Abstand das beste und innovativste Konzept vorgelegt und das genannte Kriterium sei nur eines von fünf. Dabei hätten die Vahrenwalder aufgrund der deutlich geringeren Grundgesamtheit im Rücken weniger gut abgeschnitten. Das sei durch das Abschneiden bei den anderen vier Kriterien mehr als wettgemacht worden, so dass die Entscheidung am Ende nicht knapp, sondern sehr klar gewesen sei.

Die fünf in der Präsentation genannten Jurorinnen und Juroren hätten die Bewertung unabhängig voneinander vorgenommen und seien insgesamt zu demselben Ergebnis gekommen. Bei der Verteilung der 70.000,00 € sei herangezogen worden, welche Kosten einige Plattformen in den letzten Jahren verursacht hätten und dadurch 4000er- bzw. 5000er-Schritte angesetzt worden.

Die ARGE Südwest sei mit dem Ergebnis nicht zufrieden gewesen und sicherlich auch das Forum Nordost, wobei es von dort keine Rückmeldung gegeben habe. Das Vahrenwalder Wirtschaftsforum habe sich erfreut gezeigt, wobei auch sie nicht die beantragte Summe erhalten hätten.

Insgesamt werde durch die Förderung ein Beitrag geleistet, der dem Anschub und dem Laufen der Plattformen dienen solle. Weitere Unterstützung im Rahmen der normalen Projektvereinbarung könne selbstverständlich bei der Wirtschaftsförderung beantragt werden, damit alle Projekte im Laufe dieses Jahres umgesetzt werden könnten.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 12.
Anfragen und Mitteilungen - öffentlicher Teil

Keine Punkte.

Vorsitzender Ratsherr Hellmann schloss die Sitzung um 16.00 Uhr.

gez. Dr. Baumann gez. Bartels