Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 08.07.2021

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 29.06.2021)
Protokoll (erschienen am 09.10.2021)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.08 - Datum 17.08.2021

PROTOKOLL

41. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am Donnerstag, 8. Juli 2021,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1 , 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.38 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Kellner (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Lindenberg (SPD)
Bezirksratsfrau Maschke-Scheffler (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Matz (CDU)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Miskovic (SPD)
Bezirksratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Röttger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
(Bezirksratsfrau Dr. Schröder) (SPD)
(Bezirksratsherr Seela) (FDP)
(Bezirksratsherr Sommerkamp) (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)
Bezirksratsherr Weinmann (DIE PARTEI)
Bezirksratsherr Zitzke (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Alter) (SPD)
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Carl) (SPD)
(Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Schollmeyer) (SPD)

Verwaltung:
Herr Berger Stadtbezirksmanagement
Frau Ohlhorst Bezirksratsbetreuung

Gäste:
Herr Bartels Telekom
Herr Stenhof Telekom

Presse:
Frau Eimermacher Stadt-Anzeiger
Herr Lippelt Maschseebote

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. A N H Ö R U N G E N

4. E N T S C H E I D U N G E N

5. Glasfaserausbau im Stadtbezirk Döhren-Wülfel

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements
-Entwicklungen im Stadtbezirk-

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Erinnerungen an die Zukunft des Jahres 2000
(Drucks. Nr. 15-1359/2021)

7.1.2. Elektro-Ladesäulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1564/2021)

7.1.3. Wann werden die Schultoiletten In der GS Suthwiesenstr. so gründlich saniert, dass sie ohne Atemschutzmaske benutzt werden können?
(Drucks. Nr. 15-1568/2021)

7.1.4. Entsorgung von Hundekot- wann übernimmt aha?
(Drucks. Nr. 15-1569/2021)

7.1.5. Schadstoffbelastung nach Brand im ÜSTRA Depot?
(Drucks. Nr. 15-1571/2021)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Weniger Sport ist keine Lösung
(Drucks. Nr. 15-1600/2021)

8.3.5. Streichung von Geldmitteln für kleine Vereine
(Drucks. Nr. 15-1617/2021)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Ausstattung der Schulen im Stadtbezirk mit WLAN
(Drucks. Nr. 15-1607/2021)

7.3.2. Einführung rechtskreisübergreifender Poolmodelle an hannoverschen Grundschulen
(Drucks. Nr. 15-1608/2021)

7.3.3. Radfurt Hoher Weg
(Drucks. Nr. 15-1609/2021)

8. A N T R Ä G E

8.1. Gemeinsam von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen

8.1.1. Runder Tisch - Verkehrsberuhigung Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-1610/2021)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Den Verkehrsversuch unter Kontrolle halten
(Drucks. Nr. 15-1573/2021)

8.2.2. Bauprojekt Friedhofsallee 4 - 6
(Drucks. Nr. 15-1574/2021)

8.2.3. Umwandlung der Loccumer Straße in eine Fahrradstraße mit Begrenzung des Kraftfahrzeugverkehrs auf Anlieger
Verkehrsversuch für 12 Monate
(Drucks. Nr. 15-1575/2021)

8.2.3.1. Umwandlung der Loccumer Straße in eine Fahrradstraße mit Begrenzung des Kraftfahrzeugverkehrs auf Anlieger
Verkehrsversuch für 12 Monate
(Drucks. Nr. 15-1575/2021 N1)

8.2.4. Müllvermeidung Liebrechtstrasse Ecke Zeißstraße und Borriesstraße unter der Eisenbahnbrücke kurz vor der Ecke Salzburger Straße
(Drucks. Nr. 15-1576/2021)

8.2.5. Aufwertung, regelmäßige Pflege und Abgrenzung einer Fläche für alle
(Ball-)Sportarten auf dem Festplatz Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1597/2021 mit 2 Anlagen)

8.2.6. Umwidmung der bespielbaren Grünfläche Ecke Hildesheimer Str./ Garkenburgstr. gegenüber der Haltestelle Bothmerstr. zur Ballspielfläche bzw. zum Spiel- und Bolzplatz
(Drucks. Nr. 15-1598/2021)

8.2.6.1. Umwidmung der bespielbaren Grünfläche Ecke Hildesheimer Str./ Garkenburgstr. gegenüber der Haltestelle Bothmerstr. zur Ballspielfläche bzw. zum Spiel- und Bolzplatz
(Drucks. Nr. 15-1598/2021 N1)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Ersatzpflanzung Einmündung Peiner Str./Holthusenstr.
(Drucks. Nr. 15-1612/2021)

8.3.2. Maroder Zebrastreifen an der Brückstraße in Höhe der Kita
(Drucks. Nr. 15-1613/2021)

8.3.3. Ortstermin Nachbarschaftstreff
(Drucks. Nr. 15-1615/2021)

8.3.4. Parkplätze für Lastenfahrräder
(Drucks. Nr. 15-1616/2021)

8.4. von Bezirksratsherrn Weinmann (Die PARTEI)

8.4.1. Döhren-Wülfel: tugendhaft!
(Drucks. Nr. 15-1599/2021)

9. Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

9.1. Bericht über die Sitzung am 28. Juni 2021

9.2. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1626/2021)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Zuwendungen VfR 06 Döhren
(Drucks. Nr. 15-1577/2021)

10.2. Anschaffung und Aufstellung von Hundetütenspendern
(Drucks. Nr. 15-1578/2021)

10.3. Zuwendung für das Boogaloo Beats Battle
(Drucks. Nr. 15-1734/2021)

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10. Juni 2021
(Öffentlicher Teil)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Kellner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

TOP 3.,4. und 12. wurden abgesetzt.
TOP 8.3.5. wurde vorgezogen und nach TOP 7.2.1. behandelt.
Es lagen drei Dringlichkeitsanträge vor.
Zwei erreichten nicht die erforderliche Mehrheit von 13 Stimmen.
Der andere wurde unter TOP 10.3. auf die Tagesordnung genommen.
Zu TOP 8.4.1. gab es einen Antrag auf Nichtbefassung. Es stimmten 9 Personen für den Antrag, somit die erforderlichen 2/3 der 13 Stimmberechtigten.
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig genehmigt.


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Situation am Rübezahlplatz in Mittelfeld
Eine Anliegerin beklagte die Situation am Rübezahlplatz, wo sich Menschen zum Alkoholtrinken treffen und der Geräuschpegel sehr laut sei. Sie fragte, ob dort Piktogramme angebracht werden könnten.

Frau Kellner sagte, dass das Thema bereits öfter angesprochen wurde.

Herr Berger informierte, dass der Ordnungsdienst dort kontrollieren sollte, Streetworker stünden nicht zur Verfügung.

Frau Jakob gab die Empfehlung, bei nächtlicher Ruhestörung ggfs. die Polizei zu rufen.

Frau Kellner ergänzte, dass der Kontaktbeamte der Polizei leider krankheitsbedingt einige Zeit ausfalle und deshalb auch nicht in der Sitzung anwesend sei.

Herr Rinker sagte, dass sich der Bezirksrat in der kommenden Sitzung mit dem Thema beschäftigen werde. Er bestätigte, dass es nicht egal sei, was dort passiere und ggfs. sollte sich der Rat für zusätzliche Streetworker einsetzen.

durchgeführt von 18:12-18:18 Uhr


TOP 3.
A N H Ö R U N G E N
Abgesetzt


TOP 4.
E N T S C H E I D U N G E N
Abgesetzt


TOP 5.
Glasfaserausbau im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
Herr Bartels und Herr Steinhof stellten die Planungen der Telekom für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel vor (siehe beigefügter Link www.telekom.de/glasfaser-hannover und Kontaktdaten) und beantworteten zahlreiche Nachfragen zu folgenden Themen:

Information der Hauseigentümer bzw. Wohnungsbaugesellschaften
Die Telekom erhalte die Daten über die Eigentümer von den Katasterämtern und stehe mit vielen Unternehmen der Wohnungswirtschaft, z.B. hanova oder meravis in Kontakt. Manche Daten seien allerdings veraltet. Teilweise werde auch über die Mieter Kontakt zum Vermieter hergestellt.

Wiederherrichtung der Kopfsteinpflasterstraßen
Herr Schade fragte, ob die Straßen mit Kopfsteinpflaster in Alt-Döhren hinterher nur zugeteert oder ordnungsgemäß mit den Kopfsteinen versehen werden
Grundsätzlich sei für die endgültige Oberflächenherstellung die Stadt zuständig.
Da es jetzt um mehrere hundert Kilometer gehe, wird sich die Telekom um die endgültige Wiederherstellung kümmern.

Kunden anderer Anbieter
Es gebe Kooperationen mit 1x1, O2, und Vodaphone und die Anschlüsse werden auch für Kunden anderer Anbieter geschaffen.

Anschlüsse in jedes Haus
Bereits seit 2005 werden die Anschlüsse zu den grauen Kästen im Gebäude gelegt. Normalerweise erfolge der Anschluss in den Keller, auf Antrag auch bis in die Wohnung.

Erfahrungen aus anderen Stadtbezirken/ Zufriedenheit der Kund*innen
Südstadt, Zoo, List, Groß-Buchholz und Linden sind bereits angeschlossen, ebenso Nordstadt, Südstadt und Mitte mit insgesamt 33.000 Haushalten.
Wichtig sei die frühzeitige Information der Kund*innen mit Postwurfsendungen.

Warum nur in Döhren und Seelhorst und nicht in Waldheim, Waldhausen und Mittelfeld?
Es werde nach wirtschaftlichen Kriterien geplant und vorrangig Mehrfamilienhäuser angeschlossen, in 3-4 Monaten können man mehr zu den künftigen Planungen sagen. Im Internet sei eine Karte einsehbar mit den Angeboten.

Verlegung innerhalb der Wohnungen
Es sollen möglichst "unsichtbare Varianten" gewählt werden wie alte Kabelschächte oder alte Kamine. Wände werden nicht aufgestemmt, das Kabel sei sehr dünn.

Vereinbarungen mit dem Kommunalen Anbieter htp
Es gebe Gespräche mit htp, zum Ergebnis könne noch nichts gesagt werden.

Kosten für den Anschluss und die Nutzung
Der Anschluss sei kostenfrei, für die Nutzung gebe es unterschiedliche Tarife, die Preise bei der Telekom seien seit 10 Jahren stabil.

Wie erkenne ich, ob ich bereits einen Anschluss habe?
Im Internet könne man sehen, ob es für die Adresse verfügbar ist. Telekomkunden sehen es auf der Rechnung. Glasfaser sollte bis 31.08. beantragt werden, dazu gab es Anfang Mai Postwurfsendungen.

Frau Kellner dankte für die Informationen.


TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
-Entwicklungen im Stadtbezirk-
Herr Berger informierte über die folgenden Punkte:

Wertstoffinsel Am Schafbrinke/Graefenhainweg
Er erläuterte, dass die Container nicht -wie ursprünglich vorgesehen- an den bisherigen Standort zurückverlegt werden, sondern an dem derzeitigen Standort verbleiben sollen.

Vermittlung von Wohnungen durch die Landeshauptstadt Hannover
Er habe die Fachverwaltung informiert, dass es bei der Anhörung zum Wohnumfeld und Müll in Mittelfeld am 10.06.2021 Kritik gab. Dennoch müsse bei der Vermittlung eine passende Wohnung gefunden werden.
Frau Jakob wies darauf hin, dass dies kein neues Problem sei, aber Viele Mittelfeld verlassen, weil sich das Wohnumfeld verschlechtere.

Öffnung des Quartierstreffs Borgentrickstraße
Es gebe coronabedingt keine Einweihungsfeier. Geplant seien verschiedene Angebote, z.B. Sprechstunden des Kommunalen Seniorenservices, eine Sprechstunde mit der Bezirksbürgermeisterin am 21.07., Handysprechstunde u.ä.. Da das Mehrgenerationenhaus saniert werde, finden einige Angebote im neuen Quartierstreff statt.

Termin Stadtteilbegehung (Ball-) Spielplätze in Wülfel
Es wurde der 20. Juli um 16:30 Uhr festgelegt.

Ortstermin zur Mainzer Straße
Herr Berger informierte, dass dieser Termin noch vor den Sommerferien stattfinden sollte. Wegen der längeren Erkrankung der zuständigen Kollegin könne der Termin erst nach den Ferien erfolgen.

Ergänzung des Protokolls:
Der Ortstermin soll am 08. September stattfinden.

Digitale Informationsveranstaltung zur Veloroute 8 am 20. Juli um 19:00 Uhr
Herr Berger wies auf die ausgelegten Postkarten hin.

Frau Jakob bat um Information wie viele Postkarten verteilt wurden und wo. Sie kritisierte diese Form der Bürger*innenbeteiligung und fragte, wie die Ergebnisse bewertet würden. Wichtig sei zu wissen, wo die Teilnehmenden wohnen.

Herr Berger sagte, dass sich alle Interessierten anmelden könnten, da es unterschiedliche persönliche Interessen an der Veloroute gebe.

Herr Schade wandte ein, dass es nur eine Informationsveranstaltung, aber keine Bürgerbeteiligung sei. Wegen des QR-Codes könnten nur bestimmte Menschen teilnehmen.

Frau Miskovic ergänzte, dass man sich auch per Email anmelden könne.

Herr Weinmann wies darauf hin, dass der QR -Code funktionieren müsse.

Frau Jakob fragte, wann und wie die Verwaltung den Dialog auswerte, da bereits alles beschlossen sei. Die Bürger*innen hätten vorher befragt werden sollen.

Herr Berger antwortete, dass die Veranstaltung sicherlich großes Interesse finde und solche Fragen auch dort gestellt werden sollten.

Herr Rinker kritisierte, dass einige mit dem demokratischen Prozess nicht einverstanden seien und nun weitere Hürden genannt würden, um es zu komplizieren. Niemand müsse seinen Namen nennen oder Rechenschaft abgeben, warum und woher man teilnehme.

Weitere Kritik gab es, dass nur die ersten 40 Minuten kostenlos seien und nur 100 Personen teilnehmen könnten.

Herr Berger klärt dies mit der Fachverwaltung.

Frau Dr. Matz entgegnete Herrn Rinker, dass die Verwaltung die Forderungen in der Drucksache (0498/2021 E1) nicht umgesetzt habe. Es gehe um die Sache, dass die Verwaltung die Beschlüsse des Bezirksrates nicht umgesetzt habe. Es wurden Forderungen aufgestellt und man sei nicht aus Prinzip gegen die Veloroute.
.
Anmerkung zum Protokoll:
Die Informationen wurden am nächsten Tag aktualisiert. Die Teilnahme war kostenfrei und es gab die Möglichkeit für 300 Teilnehmende, beteiligt haben sich 77 Personen.



TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Erinnerungen an die Zukunft des Jahres 2000
(Drucks. Nr. 15-1359/2021)
Herr Schade brachte die Anfrage ein.

An uns sind Bürger mit dem Wunsch herangetreten, auf dem Expo-Ost-Gelände über die Expo 2000 informiert zu werden, insbesondere über die Standorte der einstigen Expo-Pavillons. So eine Karte mit einer entsprechenden Übersicht könnte auch den Wandel auf dem Gelände aufzeigen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, einen derartigen Plan bzw. Karte im Bereich des Expo-Geländes Ost aufzustellen?
2. Wäre etwa der Hügel oder der Aussichtsturm im Expo-Park Süd ein geeigneter Standort für einen derartigen Plan?
3. Wieviel würde so ein Projekt letztendlich kosten?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu 1. Die Aufstellung von Informationstafeln zur Expo 2000 ist grundsätzlich an verschiedenen Stelle im gesamten Areal umsetzbar. Die Verwaltung wird potentielle Flächen prüfen.
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (FB 67) hat auf den von ihm verwalteten Flächen bereits Informationstafeln zu den heutigen öffentlichen Grünanlagen der Expo aufgestellt; daher sehen wir von zusätzlichen Tafeln auf den Flächen des FB 67 ab.
Sollte rückblickend die Expo als Großprojekt von Hannover auf Informationstafeln dargestellt werden, wäre ein Konzept zu entwickeln, in dem verschiedene wichtige Standorte beschrieben werden.

Zu 2. Nein, dieses wären keine geeigneten Standorte. Interessierte Besucher*innen der ehemaligen Expo-Flächen starten vermutlich am häufigsten im zentralen Bereich, also an den Üstra-Haltestellen oder wollen im Zentrum der Anlage an der Expo-Plaza etwas dazu lesen.

Zu 3. Die Kosten stehen in Abhängigkeit von der Entwicklung (Text, Grafik, Planerstellung) und Produktion (Herstellung, Druck Tafel und Gestell). Informationstafeln des FB 67 liegen in den Kosten bei vollständiger Beauftragung Dritter bei ca. 10.000-12.000 € (Text 4.500 €, Grafik 500 €, Planerstellung 3.500 €, Tafel + Aufstellung 2.900 €)


Herr Schade fragte nach, ob solche Tafeln von der Stadt selbst errichtet werden können und mit welchen Kosten dann zu rechnen sei.

Frau Ohlhorst wird in der Fachverwaltung nachfragen.

Antwort zum Protokoll:
Die genannten Kosten sind Erfahrungswerte bisheriger Aufträge. Die Stadt Hannover kann diese Tafeln nicht selbst erstellen.


TOP 7.1.2.
Elektro-Ladesäulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1564/2021)

Herr Lindenberg brachte die Anfrage ein.

In Stadtgebiet von Hannover werden derzeit 480 Elektro-Ladesäulen von enercity installiert.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wieviel Ladesäulen sind im Gebiet des Stadtbezirks Döhren-Wülfel installiert?
2. An welchen Standorten sind die Ladesäulen aufgebaut?
3. Wieviel Ladesäulen sollen noch im Stadtbezirk Döhren-Wülfel installiert werden?

Herr Berger antwortete wie folgt:

Zu 1. Im hannoverschen Stadtgebiet werden öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen im Rahmen der Konzession über die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover durch die enercity AG errichtet. Da nicht alle Ladepunkte an Ladesäulen eingerichtet werden, sind im Folgenden die Ladepunkte angegeben. Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel wurden im Rahmen der Konzession bisher mindestens 35 Ladepunkte an fünf öffentlichen und halb-öffentlichen Standorten eingerichtet. Darüber hinaus gibt es Ladeeinrichtungen anderer Anbieter*innen.

Zu 2. An folgenden Standorten sind Ladeeinrichtungen im Rahmen der Konzession in Betrieb (AC steht für Wechselstrom-Normallader, DC für Gleichstrom-Schnelllader):
§ mehr als 16 Ladepunkte 11 kW bis 22 kW AC: Messeparkplatz Nord, Hermesallee
§ 14 Ladepunkte 22 kW AC: Messeparkplatz West, Karlsruher Straße
§ 1 Ladepunkt 22 kW AC: Fiedelerstraße / Ecke Hildesheimer Straße:
§ 2 Ladepunkte 22 kW AC: Best Western Parkhotel, Gut Kronsberg
§ 2 Ladepunkte 22 kW AC: Riepestraße / Ecke Hildesheimer Straße

Darüber hinaus gibt es mindestens diese öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen:
§ auf dem Parkplatz des TÜV Nord an der Thurnithistraße
§ auf dem Gelände des Hotels Wiehberg an der Wiehbergstraße
§ auf dem Gelände des Hotels Wienecke XI. an der Hildesheimer Straße
§ im Radisson Blu Hotel an der Expo Plaza
§ am Dänischen Pavillon / Architekturbüro Grobe am, Boulevard der EU

Zu 3. In diesem Jahr sollen im Rahmen der Konzession Ladeeinrichtungen an den folgenden sieben Standorten in Betrieb genommen werden:
§ 1 Ladepunkt 4,6 kW AC: in der Rheinstraße (Straßenlaterne)
§ 1 Ladepunkt 4,6 kW AC: Roßkampstr (Straßenlaterne)
§ 1 Ladepunkt 4,6 kW AC: Waldheimstraße (Straßenlaterne)
§ 2 Ladepunkte 22 kW AC: Stadtbibliothek Peiner Straße
§ 2 Ladepunkte 22 kW AC: Fiedelerstraße / Querstraße
§ 2 Ladepunkte 22 kW AC: Lissabonner Allee / Sydney Garden
§ 2 Ladepunkte 75 kW DC: Wiehbergstraße / Ecke Brückstraße

Darüber hinaus plant die Verwaltung, mindestens auf folgenden städtischen Parkplätzen je zwei Ladepunkte mit 22 kW AC zum Betrieb auszuschreiben: § Freizeitheim Döhren, An der Wollebahn
§ Stadtfriedhof Seelhorst, Garkenburgstraße
§ VfB Wülfel, Paderborner Straße

Die im Rahmen der Konzession gute Ausstattung des Stadtbezirks mit Ladeeinrichtungen ist hauptsächlich auf die sehr regen Bedarfsmeldungen von Einwohner*innen zurückzuführen.

Vorsorglich sei angemerkt, dass es nicht Aufgabe der Landeshauptstadt oder ihrer Konzessionärin ist, den kompletten Ladebedarf der wachsenden Zahl an Elektrofahrzeugen zu decken. Hierfür sind privatwirtschaftliche Lösungen gefragt, z. B. auf privaten Stellplätzen und Garagenhöfen, später sicher auch in elektrifizierten Stadtteil-Parkgaragen. Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur kann nur ein Anreiz- und Zusatzangebot bereitstellen.



TOP 7.1.3.
Wann werden die Schultoiletten In der GS Suthwiesenstr. so gründlich saniert, dass sie ohne Atemschutzmaske benutzt werden können?
(Drucks. Nr. 15-1568/2021)

Herr Lindenberg brachte die Anfrage ein.

Wie Schüler*innen, Lehrer*innen und Bürger*innen uns mitteilten sind die Schultoiletten in der GS Suthwiesenstr. in einem miserablen Zustand. Die Toiletten können ohne Atemschutz nicht benutzt werden. Das führt bei den Schüler*innen zur Vermeidung des Toilettengangs, und das bei einer Verweildauer bis in den Nachmittag (offene Ganztagsschule)!

Eine Grundsanierung der Toilettenanlage wurde bislang offenbar in Hinblick auf die Neubauplanungen der Schule aufgeschoben. Zwischenzeitlich ist jedoch der Neubau der GS Suthwiesenstraße wieder in weite Ferne gerückt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung der geschilderte Missstand bekannt?
2. Wie ist der Sachstand der Planungen für eine gründliche Sanierung der Schultoiletten?
3. Wann wird die dringend erforderliche Grundsanierung nun durchgeführt?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu 1)
Dem Fachbereich Gebäudemanagement ist bekannt, dass die Schule sich weitestgehend in einem bauzeitlichen Zustand befindet. Dies betrifft auch die Toilettenanlagen.
Aufgrund weiterer Mängel soll die Schule langfristig durch einen Neubau ersetzt werden.

Zu 2)
Anlässlich Ihrer Anfrage wurden die Anlagen erneut durch den Fachbereich Gebäudemanagement begangen. Eine besonders gravierende Geruchsbelästigung konnte nicht festgestellt werden. In den Außentoiletten wurden in der Vergangenheit Luftfilteranlagen eingebaut, die eine Geruchsneutralität der Räume fördern.

Zu 3)
Die Sanierung der Toiletten wird in Abwägung von Zustand und Wirtschaftlichkeit derzeit nicht priorisiert.
Konkrete Mängel werden wir im Rahmen der Bauunterhaltung beheben und das Ziel eines Neubaus weiterverfolgen.


Herr Schade fragte nach, was "Langfristig durch Neubau ersetzt" heiße oder ob eine kürzere Perspektive möglich sei.

Frau Ohlhorst wird in der Fachverwaltung nach der Zeitplanung fragen.

Frau Dr. Matz fragte, ob der Neubau im Investitionsprogramm 500 oder im laufenden Programm der Gebäudewirtschaft (Fachbereich 19) enthalten sei.

Herr Lindenberg fragte ebenfalls nach der zeitlichen Perspektive.

Frau Ohlhorst antwortete, dass das Vorhaben ihres Wissens nicht in der Haushaltsplanung enthalten war, aber sie werde nachfragen.

Antwort zum Protokoll:
Es gibt noch keine konkreten Planungen.
In der aktuellen Umsetzungsdrucksache zum Investitionsmemorandum 0026/2021 ist dargestellt, dass die Fertigstellung des geplanten Schulneubaus nach 2025 erfolgen wird. Aufgrund der Vielzahl aktuell bereits in Bearbeitung befindlicher Schulbauprojekte, der zusätzlich vom Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen umfangreichen beschlossenen Prüf- und Planungsaufträge (z.B. den Neubau der IGS Linden) und der offenen Bedarfe an zusätzlichen Schulplätzen kann aktuell noch kein Fertigstellungstermin für die GS Suthwiesenstraße benannt werden.



TOP 7.1.4.
Entsorgung von Hundekot- wann übernimmt aha?
(Drucks. Nr. 15-1569/2021)

Herr Zitzke brachte die Anfrage ein.

Eine Umfrage unter den Hannoveraner*innen hatte 2020 ergeben, dass liegengelassener Hundekot das größte Ärgernis der Stadtbewohner*innen ist. Tatsächlich hinterließen die rund 15.800 Hunde der Stadt 2020 täglich etwa 7.500 Kilo Hundekot – also täglich einen ganzen Lastwagen voll. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung von aha, Verwaltung und Bezirksratsmitgliedern auf dem Fiedelerplatz im Jahr 2020 bestand Einigkeit darüber, dass diese gesamtstädtische Aufgabe schnellstmöglich vom Abfallentsorger aha übernommen werden sollte. Mittlerweile hat die Zahl der Hunde durch die Corona Pandemie noch einmal deutlich zugenommen. Um die Finanzierung der Hilfsmittel zur Entsorgung der wachsenden Hinterlassenschaften dieser Haustiere kümmern sich aber nach wie vor die jeweiligen Stadtbezirksräte mit ihren schmalen Budgets.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann wird, wie geplant, aha diese Aufgabe übernehmen

2. Kann der Stadtbezirk Döhren-Wülfel hier als Modellstadtbezirk dienen?

3. Wenn ja, wann könnte aha in Döhren-Wülfel die Beseitigung des stetig zunehmenden Hundekots übernehmen?


Herr Berger antwortete wie folgt:

Das beschriebene Aufgabenportfolio der zentralen Organisation und Durchführung der Entsorgung von Hundekot, bzw. die Bereitstellung von Entsorgungsmaterial (Hundekotbeutel-Spender) und deren Bewirtschaftung wird derzeitig von der Verwaltung nicht vorgehalten. Im Status quo werden Teile dieser Aufgabenstellung von Einzelpersonen oder lokalen Interessengruppen bearbeitet und finanziert.

Die derzeit rund 170 Hundekotbeutel-Spender im Stadtgebiet wurden durch den städtischen Fachbereich Umwelt und Stadtgrün OE 67.3 nach Finanzierungszusage der Initiatoren (Stadtbezirke, Quartiersmanagement, Initiativen, Wohnungsbaugesellschaften, Privatpersonen wie z.B. Tierärzte etc.) installiert. Durch diese Systematik erfolgt die Verteilung und die Pflege der Hundekotbeutel-Spender im Stadtgebiet sehr heterogen. Eine Bewirtschaftung bzw. Betreuung der Hundekotbeutel-Spender erfolgt im Rahmen des Patenschafts-Modells ausschließlich ehrenamtlich und beinhaltet vorrangig das regelmäßige Nachfüllen des Hundekotbeutel-Spenders, sowie ggf. eine erforderliche Beseitigung von Aufklebern und ähnlichem, damit das Angebot erkennbar und die Funktion nutzbar bleibt. Eine Beratung zu der Thematik und Koordination der Aufstellung erfolgt derzeitig ebenfalls über den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün.

Zu 1.
Da der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) hier aus der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover (LHH) keine Reinigungszuständigkeit ableiten kann, werden derzeitig die formalen und inhaltlichen Voraussetzung für eine Übernahme der Aufgabe geprüft. Um die organisatorischen, finanziellen und zeitlich Rahmenbedingungen ggf. in mehreren Optionen darzustellen und auch die Anforderungen der Nutzer einfließen zu lassen, wird aha für den zuständigen Fachausschuss voraussichtlich bis Ende 2021 eine entsprechende Vorlage erstellen. Eine Übernahme der noch zu definierenden Aufgabeteile wird dann, nach den erforderlichen politischen Beschlüssen, perspektivisch ab Anfang 2022 möglich sein.

Zu 2.
Inwieweit die bisher bestehende Infrastruktur, die sich in den einzelnen Stadtbezirken sehr unterschiedlich darstellt, in ihrer Ausprägung geeignet ist eine Aufgabenübernahme konzeptionell schrittweise und unter Anwendung einer Modell-/Pilotphase zu gestalten, kann zum jetzigen Zeitpunkt der Prüfung noch nicht eingeschätzt werden. Hierauf wird der Zweckverband in der zu erstellenden Beschlussvorlage für den zuständigen Fachausschuss eingehen.

Zu 3.
Eine Übernahme der Aufgabe im Stadtbezirk Döhren-Wülfel durch aha kann, wie dargestellt, erst nach Abschluss der bereits laufenden Prüfung der Rahmenbedingungen und entsprechender politischer Beschlusslage in Aussicht gestellt werden.
Eine konkrete zeitlich Perspektive kann, über die skizzierten Ansätze hinaus, noch nicht verbindlich zugesagt werden.


Frau Kellner bezog sich auf die Informationsveranstaltung von aha auf dem Fiedelerplatz im Jahr 2020, nun seien Prüfungen der Bedingungen und eine Beschlussvorlage erforderlich. Sie fragte was inzwischen passiert sei.

Herr Berger antwortete, dass die Materie rechtlich sehr komplex sei und er hoffe, dass es gelinge, innerhalb einer Zeitschiene von einem halben oder dreiviertel Jahr den Beschluss umzusetzen.

Herr Lindenberg fragte, wer dies prüfe.

Herr Berger sagte, dass für die Stadtverwaltung der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün und für die Region Hannover der Zweckverband Abfallwirtschaft (aha) zuständig seien und letztlich die Regionsversammlung entscheiden müsse.

Herr Zitzke fragte, ob Herr Berger von sich berichte oder ob eine erneute Nachfrage erforderlich sei.

Die Verwaltung wird in etwa einem halben Jahr über den Sachstand berichten.


TOP 7.1.5.
Schadstoffbelastung nach Brand im ÜSTRA Depot?
(Drucks. Nr. 15-1571/2021)

Frau Miskovic brachte die Anfrage ein.

Nach dem Großbrand im ÜSTRA Depot in Mittelfeld ging ein Ascheregen auf viele Teile der Stadt Hannover nieder. Besorgte Bürger*innen fragten bei Bezirksratsmitgliedern wegen einer möglichen erhöhten Schadstoffbelastung und der Unbedenklichkeit des Verzehrs von selbst angebautem Obst und Gemüse nach.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Belastung durch welche Stoffe wurde wo gemessen?

2. War die gemessene Schadstoffbelastung so niedrig und waren die emittierten Schadstoffe so unbedenklich, dass selbstangebautes Obst und Gemüse aus diesen Bereichen weiterhin bedenkenlos verzehrt werden kann?

3. Wurden auch Messungen zur Schadstoffbelastung auf Spielplätzen (Spielplatzsand) und Sportplätzen durchgeführt, und wenn ja, wie waren hier die Ergebnisse?

Frau Ohlhorst antwortete wie folgt:

Zu 1.:
Während des Einsatzverlaufs wurden in Absprache mit dem Fachbereich Umwelt der Region Hannover Wisch- und Wasserproben in Bereichen, die durch die Rauchwolke beeinträchtigt wurden, genommen.
Dabei handelt es sich um Messungen in folgenden Straßen:
Wiehberg Str.,
Eichelkamp,
Elsenbornerstr.,
Lenzbergweg,
Bemeroder Str.,
Auf der Dehne,
Kampstr. (Laatzen),
Karlsruherstr.,
Koldemeyerstr.,
Am Mittelfelde;
Görlitzer Hof,
Beuthener Str.,
Völgerstr.,
Loccumer Str.,
Claudius Str.,
Wolfenbüttler Str.,
Hildesheimer Str.

Weiterhin wurden Proben am Feuerwehrhaus in Laatzen, sowie in unmittelbarer Nähe des Brandobjektes genommen. Alle Proben wurden durch ein chemisches Sachverständigenlabor analysiert und ausgewertet. Gemäß dem uns vorliegenden Gutachten wurden die Proben mittels verschiedener Labormethoden auf Brandfolgeprodukte, insbesondere auf die Belastung durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) überprüft. Diese Analyse ergab Werte im typischen Hintergrundbereich (gemäß der Richtlinie zur Brandschadensanierung - VdS 2357), welche analog zu allgegenwärtigen Verbrennungsprozessen (KFZ, Heizungen, Industrie) zu bewerten sind. Zudem zeigen die Proben keine erkennbare Kontamination durch brandtypische Belastungen.
Zu 2.:
Bezüglich des Brandereignisses wurde durch die Pressestelle des Fachbereichs Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover eine Pressemitteilung herausgegeben, welche Empfehlungen für die betroffene Bevölkerung zum Umgang mit sichtbaren Rußspuren enthält. Diese Empfehlungen wurden auch auf der Internetseite hannover.de sowie im Twitter-Account des Fachbereichs Feuerwehr veröffentlicht.

Folgende Empfehlungen wurden gegeben:
· Sichtbare Rußspuren auf allen Kontaktflächen sollten sorgfältig entfernt werden
· Obst und Gemüse mit sichtbaren Rußspuren sollte nicht verzehrt werden
· Für die Reinigung von Liegen, Tischen oder Spielgeräten im Außenbereich sei dabei die Anwendung von Wasser ggf. mit handelsüblichen Haushaltsreinigern ausreichend
· Erkennbare Rußpartikelanhaftungen auf dem Autolack sollten in einer Waschstraße entfernt werden

Diese Empfehlungen wurden mittels dem uns vorliegenden Gutachten bestätigt.
Zu 3.:
Die Probenahme erfolgte gebietsbezogen und nicht in Abhängigkeit der Nutzung.

Frau Miskovic fragte nach, ob der Spielsand ausgetauscht werde, da die Kleinkinder diesen in den Mund nehmen.

Antwort des Fachbereichs Feuerwehr (OE 37): Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich Umwelt der Region Hannover gibt es aufgrund der unauffälligen Laborergebnisse keinen Hinweis auf eine Verunreinigung des Bodens. Auf Kinderspielplätzen muss dementsprechend auch der Sand nicht ausgetauscht werden. Für weitere Auskünfte steht der Fachbereich Umwelt zur Verfügung.


Frau Kellner fragte nach den Ergebnissen der Proben.

Ein Anlieger berichtete von den Brand- bzw. Rußspuren im Garten (alle Blüten schwarz) und am Auto (2 x durch die Waschanlage) und fragte, ob das Gutachten eingesehen werden könne. Er fragte nach den Schadstoffen (Lithium, Kobalt...) aus den brennenden Batterien und wies darauf hin, dass dies nicht der erste Brand mit Elektrofahrzeugen sei. Er fragte, ob alle Vorschriften eingehalten wurden.

Antwort OE 37: Dem Fachbereich Feuerwehr liegen gestützt durch das Gutachten keine Hinweise zu einer erhöhten Schadstoffbelastung vor. Dies vorangestellt steht der Fachbereich Feuerwehr derzeit in einem Abstimmungsprozess mit dem Gutachter zur Fragestellung der Veröffentlichung. Urheberrechtlich bedarf die Veröffentlichung eine Zustimmung des Verfassers. Gemäß Umweltinformationsgesetz § 10 Abs 5 ist die LHH zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet, da keine „unmittelbare Bedrohung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt“ vorliegt.
Weitere Untersuchungen, wie die Brandursachenermittlung liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Hannover.


Herr Berger wies darauf hin, dass die Gutachter den Schaden erst langwierig untersuchen werden und die Ergebnisse dann der Üstra mitgeteilt werden.

Frau Kellner fragte, ob das Gutachten für die Bürger*innen online gestellt werden könne.

Antwort OE 37: s.o.


Frau Waase fragte, ob nur der Regen oder auch die Dämpfe untersucht wurde. (vgl. Antwort 1.: Wisch- und Wasserproben)

Antwort OE 37: Wie bereits in der DS 15-1571/2021 erläutert, wurden Wisch- und Wasserproben genommen.


Frau Miskovic fragte wegen des Verzehrs von Obst und Gemüse nach, was passieren könne und welche Schadstoffe enthalten seien. Batterien seien leicht entflammbar. Sie fragte, was die Üstra gedenke, solche Brände in Zukunft zu verhindern und wie man solche Brände eindämmen kann.

Antwort OE 37: Bereits in der Initialphase des Einsatzes wurden Warnhinweise an die Bevölkerung herausgegeben. Diese bezogen sich insbesondere auf einen möglichen Verzehrt von Obst und Gemüse mit sichtbaren Rußspuren. In der Folge wurden die Empfehlung herausgegeben, Obst und Gemüse mit sichtbaren Rußspuren vorsorglich nicht zu verzehren. Diese Empfehlungen wurden mittels dem uns vorliegenden Gutachten und vom Fachbereich Umwelt bestätigt. Für tiefgreifende fachliche Fragen stehen die Fachbereiche Gesundheit und Umwelt der Region Hannover zur Verfügung.
Da es sich bezüglich präventiver Maßnahmen überwiegend um privatrechtliche bzw. versicherungstechnische Aspekte handelt, ist die Üstra hier als Ansprechpartner zu nennen.


Frau Ohlhorst informierte, dass bei brennenden Elektroautos der Brand in einem mit Wasser gefüllten Container gelöscht werde, bei Bussen sei dies kaum möglich.

Herr Schade fragte, ob bekannt sei, welcher materielle Schäden entstanden sei und ob die Landeshauptstadt Hannover dafür aufkommen müsse.

Herr Lindenberg verwies an die Üstra, um dort Schadensersatz geltend zu machen. Diese sei versichert.

TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Weniger Sport ist keine Lösung
(Drucks. Nr. 15-1600/2021)

Frau Röttger brachte die Anfrage ein.

Die im März 2021 vom Rat der LHH verabschiedete Neufassung der Grundsätze der Sportförderung in Hannover (DS 2511/2020) regelt, dass Maßnahmen zu Gunsten von Vereinssportanlagen nur dann zu fördern sind, wenn der Verein mindestens 150 Mitglieder hat. Nachvollziehbar begründet wird diese Einschränkung, weil der Verein aufgrund seiner Größe in der Lage sein muss, die geforderten, oft erheblichen Eigenmittel für die Unterhaltung der Sportanlage aufzubringen. Gleichwohl sind auch – und gerade – kleinere Vereine wie bspw. der HTV Wülfel auf Fördergelder angewiesen, um ein Sportangebot, von dem meist alle Altersgruppen profitieren, aufrecht erhalten zu können.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Welche anderen Fördermittel stehen Vereinen mit weniger als 150 Mitgliedern zur Verfügung, um ihre Sportstätten zu pflegen und zu erhalten?
2. Falls zwei oder mehr Vereine eine Sportstätte gemeinsam nutzen, wird dann als Berechnungsgrundlage für die Gewährung von Fördermitteln die Summe der Mitgliederzahlen der betreffenden Vereine zugrunde gelegt?
3. Welche konkreten Unterstützungsleistungen werden dem HTV Wülfel seitens der LHH angeboten bzw. sind für den Verein weiterhin möglich?

Herr Berger antwortete wie folgt:

Zu 1. Für die Pflege der Sportanlagen stehen keine weiteren Fördermittel zur Verfügung. Für Sanierungsmaßnahmen können beim Stadtsportbund Hannover e.V. unabhängig von der Mitgliederzahl Zuschüsse beantragt werden.

Zu 2. Ja. Nach Ziffer 2.2 der Grundsätze der Sportförderung können auch Zusammenschlüsse von Sportvereinen und Sportverbänden (Arbeitsgemeinschaften) gefördert werden. Das gilt insbesondere bei Kooperationen, die die gemeinsame Nutzung von Sportstätten zum Ziel haben. Voraussetzung wäre dafür eine schriftlich fixierte Kooperationsvereinbarung.

Zu 3. Eine konkrete finanzielle Unterstützung ist für den Hockey- und Tennis-Club mit seinen 75 Mitgliedern für die Sportanlage an der Wilkenburger Straße derzeit leider nicht möglich.
Sollte die Mitgliederzahl von 150 Mitgliedern wieder erreicht werden, wird die Förderung automatisch wieder aufgenommen. Die Verwaltung plant, gemeinsam mit dem Stadtsportbund Beratungsgespräche mit dem Verein zu führen.


Herr Schade bezog sich auf Antwort 3 und war überrascht, dass anscheinend niemand an den kleinen Hockeyclub gedacht habe. Er fragte, ob die Überlegungen abgeschlossen seien und ob dies der einzige kleine Verein mit einer Anlage sei.

Herr Berger sagte, dass eine Förderung aus den genannten Gründen nicht möglich sei. Der Verwaltung sei daran gelegen, eine gemeinsame Lösung zu erzielen.

Frau Maschke-Scheffler merkte an, dass es diesen Verein bereits seit 100 Jahren gebe.


TOP 8.3.5.
Streichung von Geldmitteln für kleine Vereine
(Drucks. Nr. 15-1617/2021)

Frau Maschke-Scheffler brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Absicht, kleinen Vereinen zukünftig keine Geldmittel mehr für die Platzpflege zur Verfügung zu stellen aufzugeben. Vielmehr sollen die Geldmittel für diesen Zweck ohne Einschränkung weiterhin gewährt werden.

Einstimmig

Frau Jakob sagte, dass man vorher Gespräche mit dem Verein hätte führen müssen. Der Verein habe kein Geld, um die Pflege dort zu leisten. In den Vereinen werde Vieles im Ehrenamt und in Eigenarbeit geleistet. Sie bat, den Antrag zu beschließen, um das Ehrenamt zu fördern. Der Sportbund gebe nur das vorhandene Geld. Man hätte sich vorher Gedanken machen sollen.

Herr Rinker sagte, dass dem Antrag zugestimmt werde. Er sei froh, dass es auch die Anfrage dazu gab. Es sei eine unbefriedigende Erkenntnis, dass es keine Fördermöglichkeiten gebe. Man hätte sich an den Anlagen und nicht an der Mitgliederzahl orientieren sollen.

Frau Dr. Matz ergänzte, dass die CDU die Regelungen im Sportausschuss und in der Ratsversammlung abgelehnt habe.


TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Ausstattung der Schulen im Stadtbezirk mit WLAN
(Drucks. Nr. 15-1607/2021)

Frau Dr. Matz brachte die Anfrage ein.

In der Ratsversammlung am 17.12.2020 wurde mit Verabschiedung der DS 2457/2021 „Fortsetzung der Umsetzung des Medienentwicklungsplans ab 2021“ beschlossen, dass alle Schulen in den Jahren 2021 bis 2022 eine WLAN-Vernetzung auf Basis ihrer aktuellen Netzwerkinfrastruktur erhalten. Für alle Schulen werden bis dahin digitale Tafelsysteme und weitere digitale Ausstattung nach Planung im schulischen Medienbildungskonzept beschafft.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist für alle Schulen unseres Stadtbezirkes gewährleistet, dass bis zum Ende des Jahres 2022 die WLAN-Vernetzung, die Installierung der digitalen Tafelsysteme und die gewünschte digitale Ausstattung umgesetzt und einsatzbereit sind?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung die Zeit bis Ende 2022 zu überbrücken, um die Schulen mit einer ausreichenden WLAN-Versorgung auszustatten?

Herr Berger antwortete wie folgt:

Zu Frage 1:
Mit Beschluss der Drucksache 2754/2021 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die WLAN-Vernetzung aller Schulen bis Ende des Jahre 2022 umzusetzen. Die Verwaltung hat die notwendigen Vergabeverfahren gestartet um die Schulen spätestens in 2022 auszustatten.

Hierzu gehören neben der Ausstattung mit WLAN-Hardware auch die Breitbandanbindung an das Internet sowie die Ausstattung mit digitalen Anzeigegeräten im Rahmen des DigitalPakt Schule.
Neben der Ausstattung müssen die Schulen teilweise auch noch eine Verbesserung der Netzwerkinfrastruktur erhalten. Die Baumaßnahmen sollen im Jahr 2022 durchgeführt werden. Geplant ist, dass die Zeitschiene eingehalten werden kann.

Zu Frage 2:
erübrigt sich somit eine Antwort.

Zu Frage 3:
Eine WLAN-Interimslösung ist aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen. Aufgrund der für so eine Lösung notwendige zusätzlichen Planungsaufwände und Ausschreibungszeiträume gäbe es hier keinen zeitlichen Vorteil und zusätzliche Kosten. Die Schulen können aber die selbst installierten WLAN-Lösungen weiter betreiben.


Frau Dr. Matz fragte, ob die Stadt tatsächlich nicht beabsichtige, aufgrund der derzeitigen Situation eine bessere WLAN-Ausstattung zu planen. Das Schulverwaltungsnetz breche zusammen, wenn eine Klasse im Computerraum sitze.

Herr Berger antwortete, das keine Interimslösung beabsichtigt sei. Vor 2022 gebe es keine früheren Varianten.

Frau Jakob erkundigte sich, ob eigene Endgeräte genutzt werden könnten. Sie bezog sich auf den Schulleiter der Beuthener Straße. In der Schule sei WLAN jetzt wichtig und nicht erst 2025 oder 2026

Herr Berger sagte, dass Schulen, die selbst WLAN installiert haben, dies weiter betreiben können. Alle Schulen sollen im kommenden Jahr 2022 ausgestattet sein, dies betreffe auch die genannte Schule.


TOP 7.3.2.
Einführung rechtskreisübergreifender Poolmodelle an hannoverschen Grundschulen

(Drucks. Nr. 15-1608/2021)

Frau Dr. Matz brachte die Anfrage ein.

Die Informationsdrucksache Nr. 1414/2021: „Einführung rechtskreisübergreifender Poolmodelle“ wird voraussichtlich am 28.06.2021 im Jugendhilfeausschuss der Stadt Hannover vorgestellt. Darin werden die Voraussetzungen und Regularien definiert, um ab dem Schuljahr 2021/2022 rechtskreisübergreifende Poolmodelle an dafür geeigneten hannoverschen Grundschulen anzubieten. Die Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover haben sich dafür auf ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen und Arbeitsstrukturen verständigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit das Poolmodell an einer Grundschule installiert werden kann, wer prüft und bewertet diese und wer entscheidet abschließend an welcher Schule dieses Modell umgesetzt werden kann?
2. Welche Schulen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel kommen für die Einführung eines solchen rechtskreisübergreifenden Modells der Leistungserbringung Schulassistenz gem. § 35a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII sowie § 112 SGB IX in Frage, und wenn nicht, warum nicht und von welchen Faktoren ist diese abhängig?

Herr Berger antwortete wie folgt:

Zu Frage 1:
Es gibt folgende Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:
  • Mindestens 5-10 Fälle aus beiden Rechtskreisen (SGB VIII + IX)
  • Eltern stimmen mit einer Interessenbekundung einer Betreuung ihres Kindes in Form einer Poolleistung zu.
  • Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Schüler*innen aller Behinderungsarten (barrierefreier Zugang, Konzepte für Schüler*innen mit Behinderung, etc.) vorhanden.
  • Vorhandene*r Ansprechpartner*in an der GS mit verfügbaren Ressourcen.
  • Schule legt sich (in Absprache) auf einen Leistungserbringer fest.
  • Bereitschaft und Wunsch der Schule, mit einem Poolmodell zu arbeiten
Für Detailfragen und Fragen zum konkreten Procedere und zur Umsetzung können sich interessierte Grundschulen an das Funktionspostfach des Kommunalen Sozialdienstes wenden: 51.2ksd@hannover-stadt.de

Zu Frage 2:
Auf Basis der Bedarfsanalyse 2020 in der Drucksache könnte nur an der Glockseeschule ein Poolmodell durchgeführt werden.


Frau Dr. Matz fragte, ob sie es richtig verstanden habe, dass ein Konzept zur Inklusion und Barrierefreiheit vorausgesetzt werden. Sie fragte, ob alle Schulen barrierefrei seien. Die Stadt stelle eine Hürde, für die sie selbst verantwortlich sei.

Herrn Berger wiederholte die Rahmenbedingungen, Barrierefreiheit in allen Schulen war ihm nicht bekannt.

Herr Lindenberg und Frau Dr. Matz fragten, warum als einzige Schule nur die Glockseeschule in Frage komme.

Herr Berger sagte, dass auf die Bedarfsanalyse 2020 Bezug genommen wurde.

Frau Jakob fragte, welche Schulen einen Antrag gestellt hätten und ob es auch Absagen gab.

Frau Ohlhorst verwies auf die Tabelle 1 der Drucksache. 61 Grundschulen hätten ihr Interesse angemeldet, aber nur 11 kommen letztlich in Frage.

Frau Miskovic fragte, warum die Kardinal-Bertram Schule nicht auf der Liste stehe.

Frau Dr. Matz sagte, dass alle Schulen geprüft und bewertet wurden. In der Anlage seien alle Schulen aufgeführt, die Otfried-Preußler-Schule stehe an Platz 1, die Beuthener Straße sei Nummer 25.


TOP 7.3.3.
Radfurt Hoher Weg
(Drucks. Nr. 15-1609/2021)

Frau Waase brachte die Anfrage ein.

Die Verwaltung hat verschiedentlich auf Anfrage darauf hingewiesen, dass es am „Hoher Weg“ keinen Radweg zwischen der Peiner Straße und der Friedhofsallee gibt. Jetzt wurde eine Radfurt ab Friedhofsallee Richtung Süd angelegt, ohne gleichzeitig für einen sicheren Anschluss aus Richtung Peiner Straße zu sorgen. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Soll der Fahrradverkehr aus Sicht der Verwaltung auf der vielbefahrenen Straße stattfinden mit allen Gefahren, die das beinhaltet?
2. Warum wurde die Radfurt nicht bereits ab der Peiner Straße angelegt, um den Fahrradverkehr sicherer zu machen?

Herr Berger beantwortete die Frage 1, Antwort 2 wurde nachgereicht:

Klarstellung: Vor Ort wurde keine Radfurt markiert und auch keine neue Radverkehrsführung etabliert. Vielmehr wurde das seit 2015 bestehende Angebot eines Radschutzstreifens – beginnend hinter dem Fußgängerüberweg zum Friedhof – nun gem. eines Ratsbeschlusses rot eingefärbt.

Zu 1.) In der Straße Hoher Weg findet der Radverkehr auf der Westseite der Straße mit Fahrtrichtung Süden bis auf einen kurzen Abschnitt im Kurvenbereich auf der Fahrbahn statt. Auf der östlichen Seite gibt es ein Angebot auf der Hochbordanlage, welches aber aufgrund der vergleichsweise geringen Verkehrsbelastung nicht zwingend benutzt werden muss. Eine Gefahrenlage gem. § 45 Abs. 1 und Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht in der Straße nicht.

Zu 2.) Hier wurde die Radwegmarkierung lediglich im bestehenden Abschnitt aufgefrischt und entsprechend des Ratsbeschlusses gleich mit rot eingefärbt.


Frau Röttger sagte, dass sie gemeinsam mit Herrn Sommerkamp die Stelle angesehen habe und einen Antrag formuliert habe. Die Situation sei schwierig, als Radfahrende*r werde man angehupt, wenn man die Straße benutzt.

Herr Berger ergänzte, dass er mit der Fachverwaltung gesprochen habe. Es sei wegen des Busbegegnungsverkehrs kein durchgehender Streifen geplant.

Frau Röttger sagte, dass dies bereits im letzten Jahr mitgeteilt wurde.

Herr Berger ergänzte, dass die Busse auf den Schutzstreifen ausweichen müssen. Bei einem Schutzstreifen könnten sich keine zwei Busse begegnen.

Herr Lindenberg bestätigte, dass die Situation nicht zufriedenstellend sei, die Busse fahren auf der Straße und auf den Bürgersteigen seien teilweise Fahrradsymbole markiert.

Frau Röttger fügte hinzu, dass dort zwei Buslinien zum Üstra-Busdepot fahren, ebenso Fahrschulbusse und Reisebusse.

Herr Berger bestätigte, dass die Situation nicht ideal sei und er die Einwände nachvollziehen könne. Ein Schutzstreifen werde abgelehnt, ggfs. müsse die Straße umgestaltet werden.

Frau Waase sagte, dass man die roten Schutzstreifen befahren könne.

Herr Berger sagte, dass er nur die fachliche Einschätzung weitergeben könne.

Frau Kellner regte einen entsprechende Antrag an.


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Gemeinsam von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen

TOP 8.1.1.
Runder Tisch - Verkehrsberuhigung Loccumer Straße
(Drucks. Nr. 15-1610/2021)

Herr Schade brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, den Runden Tisch Loccumer Straße noch vor der Sommerpause zu terminieren.



Einstimmig


TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Den Verkehrsversuch unter Kontrolle halten
(Drucks. Nr. 15-1573/2021)

Herr Schade brachte den Antrag ein.

Antrag

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
1. mit Beginn des Versuchs ein „Bürger-Notfall/Sorgen-Telefon“ für alle im Zusammenhang mit dem Verkehrsversuch Velo-Route 8 auftretenden Fragen einzurichten. Fachkundige Mitarbeiter der Stadtverwaltung sollten hier zumindest tagsüber erreichbar sein;
2. an der Hildesheimer Straße zwischen Stadtgrenze und Einmündung „Am Mittelfeld“ eine Messstation einzurichten, mit der die Luftqualität und die Belastung der Atemluft durch vom Straßenverkehr ausgehende Schadstoffe gemessen werden kann;
3. an der Hildesheimer Straße in Höhe Mömax eine Fahrradzählstelle aufzustellen, um die tatsächliche Nutzung der Velo-Route zu ermitteln.

Außerdem wird die Stadt Hannover aufgefordert,
4. – wie im Änderungsantrag Drs.-Nr. 15-0990/2021 vom Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel auf seiner Sitzung am 29. April gefordert – eine ständige Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen der Stadtverwaltung, des Bezirksrates Döhren-Wülfel und interessierten Anwohner*innen der betroffenen Gebiete zu bilden, die die Maßnahmen ständig begleitet und ggf. Änderungen der Pläne erarbeitet, sollten unvorhergesehene Umstände auftreten oder die verkehrliche Belastung einzelner Straße zu stark zu nehmen;
5. bei nicht mehr zumutbaren Belastungen den Verkehrsversuch sofort abzubrechen.

9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Herr Rinker betonte, dass der Antrag an der Realität vorbeigehe, der Verkehrsversuch sollte jetzt starten und dann könne ein Jahr beobachtet werden, was der Versuch gebracht habe. Der Hinweis auf die Messung der Luftqualität sei eine konstruierte Zusatzlösung.

Herr Milkereit ergänzte, dass er den Antrag als rückwärtsgerichtet empfinde. In der Zukunft wolle man weg vom Auto und auf die Fahrräder. Warum sollen jetzt Messstationen eingerichtet werden, die die Luftqualität messen? Der Antrag sollte zurückgezogen werden.

Frau Waase unterstrich, dass man den Antrag nur zuzustimmen könne. Es seien alle Verkehrsteilnehmer*innen gleichberechtigt. Bei Schnee seien keine Bahnen gefahren, sondern alle mit dem Auto. Es können nicht alle auf das Rad umsteigen.

Herr Schade bestätigte, dass die Stadtverwaltung gesagt habe, es sei ein Versuch. Zur Auswertung müsse man Punkte feststellen und überwachen. Deshalb sollte gemessen werden. Er befürchte Staus durch Verengung und Luft, die belastet werde. Unter dem Strich müsse festgestellt werden, ob es besser werde oder ob es mehr Schadstoffe gebe. Die Fahrradzählstationen sollten errichtet werden, um zu sehen, ob die Strecke angenommen werde. Das Bürgertelefon soll eingerichtet werden, damit nicht die Bezirksratsmitglieder angerufen werden, wie bei dem Verkehrsversuch Wiehbergstraße. Es sollte besser gemacht werden und dann könne man zustimmen.

Frau Jakob verstand die Einwände der Fraktion der Grünen und von Die Linke nicht. In den Sozialen Medien und in der HAZ gab es viele kritische Kommentare. Es gebe Menschen, die auf das Auto angewiesen seien und die Straßen und Busse seien voll. Manche Erkenntnisse gebe es erst Jahre später. Eine Fahrradzählung sei wichtig. In Laatzen fahren wenig Fahrräder auf der Veloroute. Die Veloroute koste viel Geld, das an anderen Stellen fehle.

Frau Miskovic war überrascht von den Einwänden. Die Idee sei sehr alt. Es gebe bundesweite Vorgaben für Radwege, Effektivität und Sicherheit.

Herr Rinker bedauerte, dass dieses konkrete Vorhaben zur Verkehrswende und zum Klimaschutz nicht umgesetzt, sondern erschwert werde. Es wurde mehrmals ausgeführt wo und wie gezählt wurde, alles wurde vorgestellt. Es sollte ein Jahr ausprobiert werden und nicht immer Steine in den Weg gelegt werden.

Frau Dr. Matz erinnerte daran, dass der Bezirksrat die Interessen der Bürger*innen vertrete.

Frau Jakob bat um die Auswertung der Zählung in der Wiehbergstraße.


TOP 8.2.2.
Bauprojekt Friedhofsallee 4 - 6
(Drucks. Nr. 15-1574/2021)

Herr Lindenberg brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat Döhren-Wülfel bittet die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover , das Bauprojekt Friedhofsallee 4 – 6 im Bezirksrat vorzustellen. Insbesondere sollte vorgestellt werden, was dort für Gebäude entstehen, wann dort gebaut werden soll, wer der Bauträger ist und ob dort auch sozialer Wohnungsbau vorgesehen ist.

Einstimmig


TOP 8.2.3.
Umwandlung der Loccumer Straße in eine Fahrradstraße mit Begrenzung des Kraftfahrzeugverkehrs auf Anlieger
Verkehrsversuch für 12 Monate

(Drucks. Nr. 15-1575/2021)

Antrag

Der Bezirksrat Döhren-Wülfel fordert die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover auf, die Loccumer Straße in eine Fahrradstraße mit Begrenzung des Kraftfahrzeugverkehrs auf Anlieger umzuwandeln. Dies soll als 12 -monatiger Verkehrsversuch angelegt werden. In dieser Zeit werden Erkenntnisse über die Wirksamkeit des Verkehrsversuches erfasst und ausgewertet. Danach wird entschieden, ob die Maßnahme dauerhaft erhalten bleibt. Die BI Loccumer Straße ist in die Planungen einzubeziehen; die Ergebnisse des vom Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel beschlossenen „Runden Tisches“ sind zu berücksichtigen,

wurde durch Neufassung ersetzt


TOP 8.2.3.1.
Umwandlung der Loccumer Straße in eine Fahrradstraße mit Begrenzung des Kraftfahrzeugverkehrs auf Anlieger
Verkehrsversuch für 12 Monate

(Drucks. Nr. 15-1575/2021 N1)

Antrag

Der Bezirksrat Döhren-Wülfel fordert die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover auf, die Voraussetzung (Eignung) zu schaffen, damit Loccumer Straße in eine Fahrradstraße mit Begrenzung des Kraftfahrzeugverkehrs auf Anlieger umzugewandelt werden kann. Dies soll als 12 -monatiger Verkehrsversuch angelegt werden. In dieser Zeit werden Erkenntnisse über die Wirksamkeit des Verkehrsversuches erfasst und ausgewertet. Danach wird entschieden, ob die Maßnahme dauerhaft erhalten bleibt. Die BI Loccumer Straße ist in die Planungen einzubeziehen; die Ergebnisse des vom Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel beschlossenen „Runden Tisches“ sind zu berücksichtigen,

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 8.2.4.
Müllvermeidung Liebrechtstrasse Ecke Zeißstraße und Borriesstraße unter der Eisenbahnbrücke kurz vor der Ecke Salzburger Straße
(Drucks. Nr. 15-1576/2021)

Herr Zitzke brachte den Antrag ein.

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Abfallentsorger aha zeitnah ein Konzept zu erarbeiten und vorzustellen, dass die Ablage von weiterem wildem Müll an den bekannten oben benannten Stellen in Waldheim und Waldhausen dauerhaft unterbindet.

11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung

Herr Milkereit verwies auf die Müll-Melde-App von aha, die für das gesamte Stadtgebiet genutzt werden sollte. Ihn störe, dass es nur um Waldheim und Waldhausen gehe und nicht um alle Stadtteile im Stadtbezirk.

TOP 8.2.5.
Aufwertung, regelmäßige Pflege und Abgrenzung einer Fläche für alle
(Ball-)Sportarten auf dem Festplatz Wülfel

(Drucks. Nr. 15-1597/2021 mit 2 Anlagen)

Frau Miskovic brachte den Antrag ein.

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten, den Festplatz Wülfel regelmäßig, zeitnah beginnend, zu pflegen sowie als eine (Ball-)Spielfläche abzugrenzen und diese für die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sichtbar auszuweisen. Ebenso ist die Bodenoberfläche vorher zu bearbeiten.

Einstimmig


Frau Jakob fragte, ob dies die Fläche sei, die man sich angucken sollte.

Frau Miskovic antwortete, dass man dort keine Tore aufstellen könne, aber Abgrenzungen. Die bisherigen Anträge seien nicht richtig gestellt worden.

Herr Berger verwies auf die Drucksache 0755/2021, einen Prüfauftrag zur Umwandlung des Schützenplatzes Wülfel in einen Bolzplatz. Der Einbau von Toren sei dort aber nicht zulässig.

Herr Rinker fragte, ob es hinter dem Hotel Wienecke XI ausreichend Bedarf gebe und die Kinder und Jugendlichen dort hingehen werden.

Frau Miskovic sagte, dass es für die Kinder und Jugendlichen schwierig sei, irgendwo zu spielen, weil Nachbarn gestört werden, der Spielplatz am Marahrensweg nur für Kleinkinder sei und auch der Schulhof in der Loccumer Straße nicht mehr zur Verfügung stehe. Nach Mittelfeld und Döhren sei es zu weit. Der Festplatz in Wülfel müsste nur gemäht werden, der Platz an der Bothmerstraße müsste umgewidmet werden.

Frau Jakob erinnerte daran, dass es bereits früher einmal eine Begehung gab mit dem Kleinen Jugendtreff und damals war es nicht möglich.


TOP 8.2.6.
Umwidmung der bespielbaren Grünfläche Ecke Hildesheimer Str./ Garkenburgstr. gegenüber der Haltestelle Bothmerstr. zur Ballspielfläche bzw. zum Spiel- und Bolzplatz
(Drucks. Nr. 15-1598/2021)

Frau Miskovic brachte den Antrag ein.

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten, die bespielbare Grünfläche Ecke Hildesheimer Str./ Garkenburgstr. gegenüber der Haltestelle Bothmerstr. zur Ballspielfläche bzw. zum Spiel- und Bolzplatz umzuwidmen.

wurde durch Neufassung ersetzt


Herr Milkereit wandte ein, dass es eine gefährliche Ecke sei und bezweifelte, ob der Platz genutzt werde, weil die Kinder die Straße queren müssen. Er hielt die Fläche für ungeeignet.

Frau Jakob ergänzte, dass der Platz nicht ideal sei (Straßenbahnschienen, dunkel, abschließbar?), deswegen wurde damals davon abgesehen.

Frau Miskovic sagte, dass Spiel und Bolzplätze nicht mehr in Wohngebieten angelegt werden, Der Platz könne auch für andere Sportarten genutzt werden.

Herr Milkereit regte an, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln. (siehe Neufassung TOP 8.2.6.1., Drucksache 15-1598/2021 N1)


TOP 8.2.6.1.
Umwidmung der bespielbaren Grünfläche Ecke Hildesheimer Str./ Garkenburgstr. gegenüber der Haltestelle Bothmerstr. zur Ballspielfläche bzw. zum Spiel- und Bolzplatz
(Drucks. Nr. 15-1598/2021 N1)

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die bespielbare Grünfläche Ecke Hildesheimer Str./ Garkenburgstr. gegenüber der Haltestelle Bothmerstr. zur Ballspielfläche bzw. zum Spiel- und Bolzplatz umzuwidmen umgewidmet werden kann als weitere Nutzungsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche .

Einstimmig


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Ersatzpflanzung Einmündung Peiner Str./Holthusenstr.
(Drucks. Nr. 15-1612/2021)

Frau Waase brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, an der Einmündung Peiner Str./Holthusenstr. eine Ersatzpflanzung für einen gefällten Baum zu veranlassen. Die Ersatzpflanzung sollte, soweit möglich, im unmittelbaren Umfeld erfolgen.

Einstimmig

Herr Milkereit merkte an, dass er gegen die dortige Haltestelle und Baumfällung war, dem Antrag stimme er zu.


TOP 8.3.2.
Maroder Zebrastreifen an der Brückstraße in Höhe der Kita

(Drucks. Nr. 15-1613/2021)

Frau Maschke-Scheffler brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den maroden Zebrastreifen in der Brückstraße vor der Kita in Ordnung zu bringen.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Herr Milkereit sagte, dass er sich bei dem Antrag enthalten werde, da dies ein laufendes Geschäft der Verwaltung sei und ein Anruf beim Stadtbezirksmanager ausreiche.


TOP 8.3.3.
Ortstermin Nachbarschaftstreff
(Drucks. Nr. 15-1615/2021)

Frau Maschke-Scheffler brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat führt gemeinsam mit der Polizei, dem Jugendzentrum , dem Ordnungsdienst und den Nutzern des Nachbarschaftstreffs in Mittelfeld einen Ortstermin , mit anschließenden Gespräch durch.

12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

Herr Milkereit fragte, was das Ergebnis der Begehung sein solle.

TOP 8.3.4.
Parkplätze für Lastenfahrräder
(Drucks. Nr. 15-1616/2021)

Frau Waase brachte den Antrag ein.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, ausreichende Parkflächen für Lastenfahrräder an zentralen Stellen im Stadtbezirk zu schaffen.

Einstimmig


TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Weinmann (Die PARTEI)

TOP 8.4.1.
Döhren-Wülfel: tugendhaft!
(Drucks. Nr. 15-1599/2021)

Antrag

Analog zur kürzlich beschlossenen DS 15-1298/2021 “Versprechen müssen gehalten werden” erinnert der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel die Einwohner*innen des Stadtbezirks daran, dass gegebene Versprechen stets gehalten werden müssen. Weiterhin ist auch Lügen kein gern gesehenes Verhalten in unserem Stadtbezirk.
Döhren-Wülfel kann und muss hier mit gutem Beispiel vorangehen und Stadt und Verwaltung als Leuchtturm guten, moralischen Handelns dienen. Der Stadtbezirksrat an sich und seine Mitglieder verurteilen besonders in Wahlkampfzeiten nicht gehaltene Versprechen und Lügen aufs schärfste und verpflichten sich selbst, im Ehrenamt und privat, alle gegebenen Versprechen einzuhalten und niemanden zu belügen.

Nichtbefassung beschlossen


TOP 9.
Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

TOP 9.1.

Bericht über die Sitzung am 28. Juni 2021


Herr Milkereit berichtete, dass in der Sitzung hauptsächlich über die Ausrichtung eines Integrationsfestes (mit Verleihung des Integrationspreises), die vorliegenden Zuwendungsanträge (vgl. TOP 9.2.) und das bewilligte Spielgerät gesprochen wurde. Die nächste Sitzung finde am 21. September statt.

Frau Maschke-Scheffler fragte, wo das Spielgerät aufgestellt werde.

Es werde eine Doppelwippe am Schneckenspielplatz Marahrensweg installiert.


TOP 9.2.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1626/2021)

Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel werden folgende Vorhaben gefördert:
  • der Verein VfB Wülfel erhält eine Zuwendung für das Projekt "50 Jahre Bezirkssportanlage - 50 Jahre Integration " in Höhe von maximal 2.000,- €
  • die Stadtbibliothek Döhren erhält eine Zuwendung für Gartenmöbel im Lesegarten als Ausbau zum kulturellen Treffpunkt in Höhe von maximal 577,94 €

Einstimmig


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Zuwendungen VfR 06 Döhren
(Drucks. Nr. 15-1577/2021)

Antrag
er VfR 06 Döhren erhält für die Anschaffung eines Striegels für den vereinseigenen Sportplatz eine Zuwendung in Höhe von 732,- € für Material und Sachmittel.

Einstimmig


TOP 10.2.
Anschaffung und Aufstellung von Hundetütenspendern
(Drucks. Nr. 15-1578/2021)

Antrag
Der Stadtbezirksrat finanziert aus eigenen Mitteln die Anschaffung von zwei neuen Hundetütenspenden in der Wolfenbütteler Straße und am Rande der neuen Hundeauslauffläche in Hannover-Mittelfeld in Höhe von bis zu 500,- €.

Die Mittel sind sofort auszuzahlen. Originalrechnungen müssen der Verwaltung zur Abrechnung vorgelegt werden.

Einstimmig


TOP 10.3.
Zuwendung für das Boogaloo Beats Battle
(Drucks. Nr. 15-1734/2021)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bezuschusst aus eigenen Mitteln eine Zuwendung in Höhe bis zu 2.100,00 € zur Deckung der Kosten von Sachmitteln beim Projekt Boogalooo Beats Battle des Jugendzentrums Döhren in Zusammenarbeit mit Street Symphony. Auf den Preisen wird vermerkt, dass sie aus Mitteln des Bezirksrates Döhren-Wülfel finanziert wurden.
Einem vorgezogenen Projektbeginn wird zugestimmt.

Einstimmig


TOP 11.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 10. Juni 2021
(Öffentlicher Teil)

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


Frau Kellner schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:33 Uhr.




Antje Kellner Gundula Ohlhorst
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuung
Protokollführerin