Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 07.07.2021

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 25.06.2021)
Protokoll (erschienen am 22.10.2021)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.05 - Datum 21.09.2021

PROTOKOLL

36. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
am Mittwoch, 7. Juli 2021, als Hybrid-Sitzung
Neues Rathaus, Ratssaal
Beginn 19:00 Uhr
Ende 21:27 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend: (verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Amelung (CDU)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsfrau Bockentin-Müller (FDP)
Bezirksratsherr Ederhof (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Kuhn (CDU)
Bezirksratsherr Mansmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Pluskota (SPD)
(Bezirksratsherr Riechel-Rabe) (CDU)
Bezirksratsfrau Rusiecki (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Schmitz (SPD)
(Bezirksratsfrau Schnelle) (DIE LINKE. und PIRATEN)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsherr Senatore (CDU)
Bezirksratsherr Tegeder (SPD)
Bezirksratsherr Ullrich (DIE LINKE. und PIRATEN)
(Bezirksratsherr Weidemann) (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Seitz (CDU)

Verwaltung:
Frau Herzog-Karschunke (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Löpp (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Behrla (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Mathieu (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Stellmann (Fachbereich Gebäudemanagement)

Presse:
Herr Michael (Wochenspiegel)
Herr Haase (HAZ / Stadtanzeiger)






Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


2. Einwohner*innenfragestunde


3. A N F R A G E N

3.1. der CDU-Fraktion

3.1.1. Digitalisierung der Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1417/2021)

3.1.2. Ladenzeile am Platz der Begegnung
(Drucks. Nr. 15-1426/2021)

3.1.3. Waldpädagogisches Zentrum an der Buchholzer Straße
(Drucks. Nr. 15-1428/2021)

3.1.4. Außengastronomie in Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1438/2021)

3.1.5. Vereinsgaststätte Sportfreunde Anderten
(Drucks. Nr. 15-1439/2021)

3.1.6. Kosten für die LHH durch den Wochenmarkt Anderten
(Drucks. Nr. 15-1442/2021)

3.1.7. Fahnenmast Misburger Rathaus
(Drucks. Nr. 15-1443/2021)

3.1.8. Baufortschritt ALDI-Markt Misburg
(Drucks. Nr. 15-1444/2021)

3.1.9. Wirtschaftsförderung im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1446/2021)

3.1.10. Nutzung Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-1447/2021)

3.1.11. Nutzungszahlen Mensa Schulzentrum Misburg
(Drucks. Nr. 15-1448/2021)

3.1.12. Velorouten - viel Wind um nichts?
(Drucks. Nr. 15-1452/2021)

3.1.13. Ausbau des Südschnellweges
(Drucks. Nr. 15-1469/2021)


3.1.14. Geplantes Gewerbegebiet Kronsberg Nord
(Drucks. Nr. 15-1470/2021)

3.1.15. Dringlichkeit von Verwaltungsanträgen
(Drucks. Nr. 15-1471/2021)

3.1.16. Neubau eines Schwimmbades in Anderten
(Drucks. Nr. 15-1472/2021)

3.1.17. Radschnellweg Hannover – Lehrte
(Drucks. Nr. 15-1473/2021)


3.2. der SPD-Fraktion

3.2.1. Umgehung um die Anderter Straße
(Drucks. Nr. 15-1526/2021)

3.2.2. Neue Beschilderung Waldfriedhof Misburg
(Drucks. Nr. 15-1527/2021)

3.2.3. Vereinsgaststätte des SV Sportfreunde Anderten
(Drucks. Nr. 15-1528/2021)

3.2.4. Baulicher Zustand der Sporthalle Anderten
(Drucks. Nr. 15-1529/2021)


3.3. der Fraktion DIE LINKE./Piraten

3.3.1. Stand der Planungen für den Neubau des Misburger Bades
(Drucks. Nr. 15-1565/2021)


4. A N H Ö R U N G E N

4.1. Neubau des Schulzentrums und der Sporthalle Anderten
(Drucks. Nr. 1611/2021 mit 1 Anlage)

4.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1901 – Schulzentrum Anderten –
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0698/2021 mit 4 Anlagen)


5. Bericht des Stadtbezirksmanagements


6. Informationen über Bauvorhaben






7. A N T R Ä G E

7.1. aus vorangegangener Sitzung

7.1.1. Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW Anderter/Höversche Straße
(Drucks. Nr. 15-1155/2021)


7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Deckenerneuerung Anderter Straße / Höversche Straße
(Drucks. Nr. 15-1329/2021)

7.2.2. Fuß- und Radweg entlang der Alten Peiner Heerstraße
(Drucks. Nr. 15-1418/2021)

7.2.3. Keine Umwandlung von Schulen in Bauland
(Drucks. Nr. 15-1422/2021)

7.2.4. Handel mit Marihuana in Misburg
(Drucks. Nr. 15-1423/2021)

7.2.5. Sachstandsbericht Entlastung Anderter Straße
(Drucks. Nr. 15-1424/2021)

7.2.6. Überprüfung Tempo 30 in der Alten Peiner Heerstraße
(Drucks. Nr. 15-1425/2021)

7.2.7. E-Ladesäule am Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-1431/2021)

7.2.8. Mehr Ordnungsdiensteinsätze in Meyers Garten
(Drucks. Nr. 15-1435/2021)

7.2.9. Sofortige Sanierung der Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-1436/2021)

7.2.10. Straßen und Wege freihalten, Straßenbegleitgrün kürzen!
(Drucks. Nr. 15-1437/2021)

7.2.11. Bahnstation Wilhelm-Tell-Straße
(Drucks. Nr. 15-1440/2021)

7.2.12. Straßenausbau Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 15-1441/2021)

7.2.13. Baustelle Steinbruchsfeld: Anliegerinnen und Anlieger berücksichtigen
(Drucks. Nr. 15-1445/2021)

7.2.14. Verkehrsberuhigungen Albrechtstraße
(Drucks. Nr. 15-1449/2021)

7.2.15. Begrünung Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-1450/2021)

7.2.16. Maßnahmen zur Verkehrsführung Am Wasserturm/Am Seelberg
(Drucks. Nr. 15-1451/2021)

7.2.17. Ankauf eines Grundstücks für einen Radweg
(Drucks. Nr. 15-1474/2021)

7.2.18. Bau einer Umgehungsstraße im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1475/2021)

7.2.19. Installation von Mülleimern
(Drucks. Nr. 15-1476/2021)

7.2.20. Freifläche Else-Ury-Weg
(Drucks. Nr. 15-1579/2021)


7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Weg zwischen den Straßen Zu den Mergelbrüchen und Lohweg
(Drucks. Nr. 15-1530/2021)

7.3.2. Stadtteilbauernhof und Pferdewiese im Neubaugebiet Steinbruchfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-1531/2021)

7.3.3. Verkehrssituation an der Starkita, Anderter Straße
(Drucks. Nr. 15-1532/2021)

7.3.4. Anschluss des Gnadenhofs Heim für Tiere an Strom- und Wasserversorgung
(Drucks. Nr. 15-1533/2021)

7.3.5. Reinigung der Seitenstreifen an der Buchholzer Straße
(Drucks. Nr. 15-1534/2021)

7.3.6. Verlehrslenkung Albrecht- und Klabundestraße
(Drucks. Nr. 15-1535/2021)


8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Zuwendung 09-2021, Ehrenamtspreis
(Drucks. Nr. 15-1557/2021)

8.2. Zuwendung 10-2021, Hundetütenspender
(Drucks. Nr. 15-1559/2021)

8.3. Zuwendung 11-2021, Jubiläum Bürgerhaus
(Drucks. Nr. 15-1560/2021)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Dickneite eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße
Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Im Anschluss verlas Bezirksbürgermeister Dickneite Hinweise zur Durchführung der Sitzung in hybrider Form und wies auf die dazugehörige Datenschutzerklärung hin, die der Einladung beigefügt war. Da kein Mitglied des Stadtbezirksrates der Datenschutzerklärung widersprach, galt diese als von allen akzeptiert. Anschließend machte er auf die Hinweise zur Medienöffentlichkeit und zu den Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Ausweitung der Erkrankung COVID-19 aufmerksam.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
· TOP 3.1.5 und TOP 3.2.3 sollen gemeinsam beantwortet werden.
· SPD zieht folgende Tagesordnungspunkte in die Fraktion: TOP 7.2.2, TOP 7.2.3, TOP 7.2.17, TOP 7.2.18 und TOP 7.2.20
· TOP`s 6, 8.3, 9 und 10 werden abgesetzt, damit entfällt der nichtöffentliche Teil
· Dringlichkeit für DS 15-1730/2021 wurde mit 2 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt

Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Ein Bürger stellte eine Frage zum Stadtpark, wann dieser entmüllt werde. Er beklagte, dass dort „wildpinkeln“ stattfinde und überall Kronkorken liegen.

Frau Herzog-Karschunke sagte Beantwortung durch die Verwaltung zu und verwies auf die Müllmelde-App von aha, über die ansonsten auch Bilder der Örtlichkeit eingestellt werden können.

Hierzu wurde zwischenzeitlich vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün- (OE 67) folgende Stellungnahme abgegeben:

Die Waldfläche „Misburger Stadtpark“ ist in Besitz der Niedersächsischen Landesforsten und ist derzeit (vorerst bis zum 31.12.2022) von der Stadt Hannover gepachtet.

Das Waldgebiet wird vom Forstrevier Süd gepflegt. Die Reinigung der Mülleimer, Bankplätze und Wege findet wöchentlich statt. Verunreinigungen im Waldbestand werden anlassbezogen nach Meldungen oder aufgrund Hinweise in der Müll-APP von aha durchgeführt. Für die Reinigung anderer Flächen außerhalb des Waldes ist die OE 67 nicht zuständig. Die Arbeitsbelastung und die personelle Situation im Forstbetrieb lassen keine häufigere Reinigung zu. (Mit dem Beschluss des Rates über einen Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2021/2022 wurden die Mittel des Produkts 55104 Naherholung, aus dem auch Reinigungsaufträge finanziert werden, noch reduziert.)

Derzeit wird die Beendigung des Pachtvertrages mit den Niedersächsischen Landesforsten im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung geprüft.

Der Beschwerdeführer wird telefonisch vom Revier Süd über den Sachstand informiert.

Der Bürger stellte eine weitere Frage zur Luftverschmutzung im Zusammenhang mit dem Großbrand in Anderten, ob diese belastend war.

Frau Herzog-Karschunke informierte, dass zu diesem Thema eine Anfrage in der Sitzung am 02.06.21 beantwortet wurde. Da das Sitzungsprotokoll noch nicht vorliege, wurde dem Bürger eine Antwort zugesagt, die ihm zwischenzeitlich direkt zugeschickt wurde.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Dickneite schließt die Einwohner*innenfragestunde um 19:20 Uhr.


TOP 3.
A N F R A G E N

Herr Bezirksbürgermeister Dickneite wies in Anbetracht der Vielzahl der zu dieser Sitzung eingereichten Anfragen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen hierfür ein Zeitrahmen von einer Stunde zur Verfügung stehe. Alle in dieser Zeit nicht verlesenen Anfragen werden schriftlich beantwortet.


TOP 3.1.
der CDU-Fraktion

TOP 3.1.1.
Digitalisierung der Schulen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1417/2021)

Bezirksratsherr Becker verlas die Anfrage.

Nicht zuletzt durch die Coronapandemie kommt dem internetbasierten Heimunterricht eine immer höhere Bedeutung zu. Langfristig können wir es uns nicht leisten, dass insbesondere Kinder aus sozial schwächeren Familien schulisch abgehängt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Digitalisierung der Schulen im Stadtbezirk? (Bitte einzelne Aufschlüsselung für jede Schule.)
  2. Welche Erfahrungen mit Fernunterricht wurden bislang gemacht, bzw. wo hakt es noch besonders?
  3. In wie weit sind Kinder aus sozial schwachen Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund betroffen und was tut die Stadt Hannover, um speziell hier für eine Verbesserung der Situation zu sorgen und somit allen Kindern gegenüber ihrem Bildungsauftrag gerecht zu werden?





zu 1.:

Alle Schulen verfügen seit Mai 2020 über einen Zugriff auf schulen-hannover.de für alle Schüler*innen und Lehrkräfte. Die Schulen werden im Rahmen des DigitalPakt Schule bis Ende 2022 mit einem WLAN ausgestattet. Hierfür wird die bereits vorhandene Netzwerkinfrastruktur genutzt und ggf. durch weitere Baumaßnahmen ergänzt.
Aus den weiteren Mitteln des DigitalPakt Schule werden auf Wunsch der Schulen weitere digitale Anzeigegeräte beschafft. Die Schulen werden mit einer Bandbreite von 1 GBit/s pro Schulstandort an das Internet angebunden.
Die entsprechenden Vergaben zur Ausstattung befinden sich derzeit im Verfahren.
Schule
Ausstattung
GS Kardinal-Galen-Schule
93% der Räume sind mit Netzwerk-Dosen ausgestattet, in 80% der Räume gibt es bereits ein WLAN.
Die Schule verfügt über 6 digitale Anzeigegeräte/interaktive Tafeln und einen PC-Raum.
Die Schule hat Zugriff auf schulen-hannover.de für den digitalen Unterricht.
GS Kurt-Schumacher-Schule
30% der Räume sind mit Netzwerk-Dosen ausgestattet, ein WLAN gibt es bisher nicht. Die Schule verfügt über 4 digitale Anzeigegeräte/interaktive Tafeln und einen PC-Raum. Die Schule hat Zugriff auf schulen-hannover.de für den digitalen Unterricht.

Schule
Ausstattung

GS Mühlenweg
80% der Räume sind mit Netzwerk-Dosen ausgestattet und verfügen über ein WLAN.
Die Schule verfügt über 2 digitale Anzeigegeräte/interaktive Tafeln und einen PC-Raum.
Die Schule hat Zugriff auf schulen-hannover.de für den digitalen Unterricht.
GS Pestalozzi Grundschule
96% der Räume sind mit Netzwerk-Dosen ausgestattet, ein WLAN gibt es bisher nicht.
Die Schule verfügt über 2 digitale Anzeigegeräte/interaktive Tafeln.
Die Schule hat Zugriff auf schulen-hannover.de für den digitalen Unterricht.


OBS Pestalozzi
71% der Räume sind mit Netzwerk-Dosen ausgestattet, in 40% der Räume gibt es bereits ein WLAN.
Die Schule verfügt über 2 digitale Anzeigegeräte/interaktive Tafeln und einen PC-Raum.
Die Schule hat Zugriff auf schulen-hannover.de für den digitalen Unterricht.



RS Realschule Misburg
32% der Räume sind mit Netzwerk-Dosen ausgestattet, in 25% der Räume gibt es ein WLAN.
Die Schule verfügt über 4 digitale Anzeigegeräte/interaktive Tafeln und einen PC-Raum.
Die Schule hat Zugriff auf schulen-hannover.de für den digitalen Unterricht und betreibt einen iServ-Schulserver.
GY Kurt-Schwitters-Schule
49% der Räume sind mit Netzwerk-Dosen ausgestattet, in 45% der Räume gibt es ein WLAN.
Die Schule verfügt über 5 digitale Anzeigegeräte/interaktive Tafeln und zwei PC-Räume.
Die Schule hat Zugriff auf schulen-hannover.de für den digitalen Unterricht und betreibt einen iServ-Schulserver.


zu 2.:

In allen Schulen wurde im Fernunterricht insbesondere Wert auf die direkte Kommunikation mit den Schüler*innen gelegt. In Teilen wurden hierfür auch digitale Tools eingesetzt.
Eine Befragung zu den pädagogischen Erfahrungen wird nach unserem Kenntnisstand in Hannover nicht durchgeführt. Insgesamt ist von einer stark differenzierten Situation, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung und die Lerntypen auszugehen, wie sie in verschiedenen Untersuchungen zu dem Thema dargelegt werden. (vgl. u. a. „Einsatz und Beurteilung der Wirkung von digitalen Bildungsmedien im Schulunterricht und beim Homeschooling“, Infobrief des Deutschen Bundestages WD 8 - 3010 - 097/20).

Es ist davon auszugehen, dass in Hannover und auch in den Stadtbezirken keine spezifischen Unterschiede dazu vorherrschen.

Die Landeshauptstadt Hannover unterstützt den Fernunterricht durch den Anschluss der Schulen an schulen-hannover.de, sowie die Förderprogramme, die auf die Verbesserung der Lernsituation der Schüler*innen ausgelegt sind.

zu 3.:

Eine Untersuchung, die den Anteil der Schüler*innen aus sozioökonomisch schwächeren Familien (u. a. am Transferleistungsbezug festzumachen) oder aus Familien mit Migrationshintergrund zu negativen Lernerfahrungen in Beziehung setzt liegt nicht vor.

Die Landeshauptstadt Hannover unterstützt mit zielgruppengerichteten Angeboten, wie z. B. den Programmen Rucksack Schule, der Sommerschule und einer gezielten Lernförderung für Schüler*innen mit Bedarf an Lernunterstützung.

Zudem wurden von der Landeshauptstadt Hannover Endgeräte aus dem Sofortausstattungsprogramm für bedürftige Schüler*innen an die Schulen verteilt:

 GS Kardinal-Galen-Schule 18 Endgeräte
 GS Kurt-Schumacher-Schule 30 Endgeräte
 GS Mühlenweg 64 Endgeräte
 GS Pestalozzi-Grundschule 54 Endgeräte
 OBS Pestalozzischule 130 Endgeräte
 RS Realschule Misburg 176 Endgeräte
 GY Kurt-Schwitters-Gymnasium Misburg 101 Endgeräte


Es wurden folgende Nachfragen gestellt:

1.) Sowohl die Realschule Misburg als auch die Kurt-Schumacher-Schule sind bzgl. der WLAN-Ausstattung – im Vergleich mit anderen Schulen -benachteiligt. Wie beabsichtigt die LHH hier eine zeitnahe Verbesserung (ggf. durch Sofortmaßnahmen) herbeizuführen?

2.) Viele Schulen werden derzeit aus Kapazitätsgründen mit Container-Anlagen ergänzt. Wie ist es um die dortige WLAN-Ausstattung bestellt bzw. ist auch für diese Anlagen eine schnelle Ausrüstung mit entsprechenden Anschlüssen vorgesehen?

Protokollantwort:

Zu 1.) Mit dem Beschluss der Drucksache 2754/2020 werden alle Schulen bis Ende 2022 mit einem Basis-WLAN ausgestattet. Die notwendigen Ausschreibungen für Netzwerkkomponenten und Netzwerkverkabelung werden derzeit abgestimmt. Auch das Gymnasium Kurt-Schwitters, sowie die Realschule Misburg werden hierdurch mit einem Basis-WLAN versorgt.

Zu 2.) Container-Anlagen, deren Standzeit mindestens 2 Jahre beträgt, werden mit einer Netzwerkverkabelung ausgestattet, sodass ein WLAN betrieben werden kann. Im Rahmen des Basis-WLAN werden auch diese mobilen Raumeinheiten mit WLAN ausgestattet.


TOP 3.1.2.
Ladenzeile am Platz der Begegnung
(Drucks. Nr. 15-1426/2021)

Bezirksratsherr Hoare verlas die Anfrage.

Im März hat der Bezirksrat beschlossen, dass die Verwaltung prüfen möge, ob und inwiefern an der Endhaltestelle in Misburg am Platz der Begegnung eine Ladenzeile zur Belebung und Attraktivitätssteigerung des Platzes geschaffen werden könnte. Hier hat die Verwaltung zugestimmt und berichtet, dass die Eigentümer Interesse an einer baulichen Entwicklung hätten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie stellt sich der aktuelle Stand dar und welche sowie wie viele Gespräche wurden geführt?
  2. Welches Ergebnis ist erzielt worden und welche Pläne gibt es?


  3. Ist eine Beteiligung des Bezirksrates und der Öffentlichkeit geplant und ist ein B-Planverfahren notwendig?

zu 1.:

Es wurden seit 2019 Gespräche mit den anliegenden Grundstückseigentümer*innen geführt. Die letzten Gespräche fanden im April 2020 und im April 2021 statt.

zu 2.:

Es gibt eine grundsätzliche Bereitschaft der anliegenden Eigentümer*innen, eine Bebauung entlang des Platzes der Begegnung zu realisieren. Eine mit der Stadtverwaltung abgestimmte Planung liegt noch nicht vor. Die Stadtverwaltung ist bestrebt, die Planungen dahingehend abzustimmen, dass die geplanten Gebäude sich in das Umfeld einfügen. Nutzung und Kubatur der Gebäude sollen so ausgestaltet werden, dass sie dem Platz und seiner Funktion als belebter Aufenthaltsort und Vorplatz zum Endhaltepunkt der Stadtbahn zugutekommen.

zu 3.:

Der derzeitig rechtskräftige Bebauungsplan bietet zwar einen gewissen Rahmen für eine sinnvolle Grundstücksnutzung. Sollte das gemeinsam abgestimmte Konzept jedoch im Rahmen des aktuellen Bebauungsplanes nicht realisierbar sein, wird ein Änderungs- bzw. Neuaufstellungsverfahren nicht ausgeschlossen. Die Verwaltung wird den Bezirksrat und die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über die Abstimmungsergebnisse informieren.


TOP 3.1.3.
Waldpädagogisches Zentrum an der Buchholzer Straße
(Drucks. Nr. 15-1428/2021)

Bezirksratsfrau Kuhn verlas die Anfrage.

Vor dem Hintergrund der seit langer Zeit geplanten Ansiedlung eines waldpädagogischen Zentrums fragen wir die Verwaltung:
  1. Wann ist mit einem Baubeginn und einer Fertigstellung zu rechnen?
  2. Inwiefern ist die Planung mit der Errichtung der Lichtsignalanlage an der Wilhelm-Tell-Straße abgestimmt?
  3. Welche baulichen Maßnahmen sind an der Zuwegung zu den Wohnhäusern geplant?



zu 1.:

Der Baubeginn erfolgte am 3.6.2021. Die Fertigstellung und Eröffnung des waldpädagogischen Zentrums ist zum Frühjahr 2022 geplant. Nach Fertigstellung der Hochbauarbeiten wird die gemeinsame private Zuwegung zum waldpädagogischen Zentrum sowie zu den privaten Wohnhäusern nördlich der Gleisanlagen errichtet.

zu 2.:

Die Planungen der gemeinsamen privaten Zuwegung zum waldpädagogischen Zentrum und zu den privaten Wohnhäusern sind mit den Planungen zur öffentlichen Verkehrsfläche am Knotenpunkt Buchholzer Straße/ Wilhelm-Tell-Straße abgestimmt. Die Baumaßnahmen am Knotenpunkt erfolgen voraussichtlich 2022 und werden mit den baulichen Maßnahmen auf dem Grundstück des waldpädagogischen Zentrums terminlich koordiniert.

zu 3.:

Die gemeinsame private Zuwegung zum waldpädagogischen Zentrum und zu den privaten Wohnhäusern erfüllt den Zweck der Erschließung der dortigen drei Anlieger und wird zweckentsprechend ausgebaut.


TOP 3.1.4.
Außengastronomie in Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 15-1438/2021)

Bezirksratsherr Senatore verlas die Anfrage.

Durch die Corona-Maßnahmen ist die Gastronomie besonders getroffen. Umso mehr ist begrüßenswert, dass die Außengastronomie nun wieder starten kann.

Daher fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Gastronomen müssen für die Nutzung einer Außenfläche Gebühren an die Stadt zahlen?
  2. Werden diese Gebühren aufgrund der Corona-Situation reduziert?
  3. Sofern 2. mit Nein beantwortet wird: Welche Möglichkeiten zur Reduktion der Gebühren bestehen?

zu 1.:

Gemäß § 16 der städtischen Sondernutzungssatzung werden für den Gebrauch der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus Sondernutzungsgebühren nach Maßgabe der Sondernutzungsgebührenordnung der Landeshauptstadt Hannover erhoben.

Die außengastronomische Nutzung öffentlicher Flächen ist somit für alle Gastronomiebetriebe gebührenpflichtig.

zu 2. und 3.:

Im Rahmen des Hannoverschen Stabilitätspaktes in der Corona-Krise werden von der Landeshauptstadt Hannover für das Kalenderjahr 2021 keine Sondernutzungsgebühren für die außengastronomische Nutzung öffentlicher Flächen erhoben.

Bezirksratsherr Dr. Schmitz erkundigte sich mit Hinweis auf eine hohe Zahl von Anfragen der CDU-Fraktion, warum diese Anfrage gestellt wurde und verwies auf eine Ratsentscheidung aus Mai 2021, mit der festgestellt wurde, dass Sondernutzungsgebühren nicht erhoben werden. Bezirksratsherr Hoare machte darauf aufmerksam, dass die CDU-Fraktion schon immer vor und nach den Ferien eine hohe Zahl an Anfragen gestellt hätte. Es entwickelte sich eine kurze Diskussion bzgl. der Anzahl zurückliegender Anfragen, die in diesem Gremium mehrfach gestellt bzw. behandelt wurden.


TOP 3.1.5.
Vereinsgaststätte Sportfreunde Anderten
(Drucks. Nr. 15-1439/2021)

Protokollhinweis:

Verlesung der Drucksache zusammen mit Drucks. Nr. 15-1528/2021.

Bezirksratsherr Senatore verlas die Anfrage.

Nach dem Betreiberwechsel der Vereinsgaststätte der Sportfreunde Andertens im Eisteichweg fand verwaltungsseitig eine Begehung statt, die mit Feststellung von Mängeln dazu führte, dass der Innenbereich nicht nutzbar ist.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung durchführen, um die Öffnung des Innenbereiches zu ermöglichen?
  2. Wann werden diese Maßnahmen durchgeführt?
  3. Hätten diese Mängel vermieden werden können, wenn die Verwaltung den Gegenstand der Verpachtung regelmäßig in Augenschein genommen hätte?
zu 1. und 2.:

Für die Beurteilung welche Maßnahmen genau durchgeführt werden müssen, hat die Verwaltung ein unabhängiges Ingenieur*innenbüro eingeschaltet. Eine erste Begehung hat stattgefunden. Es sind aber in deren Folge noch vertiefende Untersuchungen erforderlich, die von der Verwaltung beauftragt worden sind. Erst nach Kenntnis der notwendigen Maßnahmen können konkrete Aussagen zu einem Zeitplan gemacht werden. Für die Zwischenzeit wurde dem Betreiberehepaar gestattet, einen Imbiss- und Schankwagen auf der Sportanlage aufzustellen.

zu 3.:

Die Verwaltung ist aufgrund neuerer Rechtsgutachten (siehe dazu auch die Informationsdrucksachen Nr. 0352/2018 und Nr. 2999/2020) erst in den letzten Jahren verstärkt dazu übergangen, auch Kontrollen auf den vermieteten Vereinssportanlagen inklusive der Vereinshäuser im Rahmen der personellen Möglichkeiten vorzunehmen. Die Frage, ob frühere Kontrollen die jetzt vorgefundenen Mängel vermieden hätten, kann nicht abschließend beantwortet werden.

Der jetzt vorgefundene Zustand hätte aber eigentlich dem Verein als Mieter der Sportanlage inklusive Vereinshaus im Rahmen seiner Unterhaltungsverpflichtung und seiner Unterverpachtung an die vorherige Pächterin auffallen müssen. Er hätte daraufhin die Verwaltung entsprechend informieren müssen. Aufgrund von Differenzen mit der Gaststättenpächterin hatte der Verein allerdings nach unserem Kenntnisstand keine Einblicke in den Zustand des Gebäudes und konnte deshalb auch keine regelmäßigen Begehungen durchführen.

Bezirksratsfrau Scholvin stellte klar, dass sie telefonisch den Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement über den Zustand in der Sportgaststätte informiert habe. Sie empfinde es als nicht korrekt, wenn jetzt behauptet würde, man hätte vom baulichen Zustand nichts gewusst.

Bezirksratsherr Hoare weist mit Blick auf eine Begehung am 14.04.21 darauf hin, dass die Verwaltung damit Kenntnis der notwendigen Maßnahmen erhalten, aber sich seitdem nichts getan habe. Er erwarte eine baldige Kontaktaufnahme mit dem Betreiberehepaar und Informationen über die künftige Nutzbarkeit der Sportgaststätte, insbesondere der Räumlichkeiten im Inneren.


TOP 3.1.6.
Kosten für die LHH durch den Wochenmarkt Anderten
(Drucks. Nr. 15-1442/2021)

Bezirksratsfrau Kuhn verlas die Anfrage.

Vor dem Hintergrund, dass die Stadtverwaltung von den Marktbeschickern pro Markttag 193,30 € als Gebühr verlangt, mithin 773,20 € pro Monat bei vier Markttagen, fragen wir die Verwaltung:
  1. Welche Kosten entstehen der Landeshauptstadt Hannover durch die Nutzung des Schützenplatzes seitens der Marktleute, die donnerstags von 14 bis 18 Uhr vor Ort sind?
  2. Mit welcher Entgeltgruppe ist die zuständige Planstelle, die für den Wochenmarkt Anderten zuständig ist, bei der Landeshauptstadt Hannover hinterlegt?
  3. Entsteht der Landeshauptstadt bei Durchführung des Markttages ein Pachtausfall durch den Pächter der Marktfläche, der Schützengesellschaft Anderten, und welche Pachthöhe wird überhaupt seitens der Schützen gezahlt?
zu 1.:

Der Landeshauptstadt Hannover entstehen durch die angesprochene Nutzung
keine Kosten. Vielmehr erhebt die Landeshauptstadt Hannover eine
Benutzungsgebühr für die rein private Inanspruchnahme einer öffentlichen
Einrichtung bzw. Fläche.

zu 2.:

Die zuständige Planstelle ist im Sachgebiet Zentrale Aufgaben im Bereich
öffentliche Grünflächen im Fachbereich Umwelt zund Stadtgrün verortet und in
Entgeltgruppe 10 TVÖD VKA eingruppiert. Im Zuständigkeitsbereich dieser
Planstelle liegen Genehmigungen von Flächennutzungen und Veranstaltungen
auf allen öffentlichen Grünflächen im gesamten Stadtgebiet.

Ergänzende Information: es handelt sich bei dem Markt auf dem Schützenplatz
um keinen städtischen Wochenmarkt, der den Regularien der Marktsatzung
der Landeshauptstadt Hannover unterliegt und durch die Landeshauptstadt
(Bereich Marktwesen im Fachbereich Wirtschaft) organisiert und durchgeführt
wird.

zu 3.:

Der Grundstücksmietvertrag wurde im Jahr 1976 zwischen der
Landeshauptstadt Hannover und der Schützengesellschaft Anderten von 1901
e.V. geschlossen. Dieser Vertrag sieht keinen monetären Gegenwert zur
Grundstücksüberlassung vor. Die Schützengesellschaft Anderten übernimmt als
Gegenleistung die bauliche Unterhaltung und Pflege des Platzes. Außerdem hat
sie für einen Erhalt der Einfriedung und einen sauberen Zustand zu sorgen.
Dementsprechend entsteht der Landeshauptstadt Hannover kein Pachtausfall.

Es wurden folgende Nachfragen gestellt:

1.) Nach vorliegendem Kenntnisstand habe sich die Schützengesellschaft Anderten v. 1901 seinerzeit bemüht das thematisierte Grundstück zu erwerben, was durch die Verwaltung mit dem Hinweis abgelehnt worden sei, dass das Grundstück ggf. noch zu anderweitigen Zwecken benötigt werden könnte. Es wird hierzu um Benennung dieser Ablehnungsgründe gegeben. Welche Nutzung ist vorgesehen?

2.) Gemäß der vorliegenden Antwort unterliegt der Wochenmarkt nicht der bestehenden Marktsatzung. Welchem geltenden (Markt)recht unterliegt der Bereich? Ggf. den Vorschriften des BGB?

3.) Gemäß der vorliegenden Antwort entstehen der LHH durch die Nutzung keine Kosten. Es wird daher um Auskunft gebeten, weshalb dennoch eine Benutzungsgebühr erhoben wird und für welchen Zweck dieser Erlös verwendet wird.

Protokollantwort:

Zu 1.) Der Vertrag mit der Schützengesellschaft Anderten von 1901 e.V. wurde Mitte der 1970iger Jahre abgeschlossen. Leider lassen sich die Ablehnungsgründe aus der Vergangenheit daher nicht mehr konkret benennen.
Die Nutzung der Flächen durch verschiedene Schausteller*innen, Zirkusse etc. ist hier vorgesehen. In anderen Stadtteilen ist das Interesse an solchen Flächen bzw. Nutzungen ebenfalls groß. Ein Vorhalten dieser Flächentypen seitens der Landeshauptstadt Hannover für die Bürger*innen ist daher weiterhin gewünscht.

Zu 2.) Da es sich hier aktuell um die Sondernutzung einer öffentlichen Fläche handelt, sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht einschlägig.

Hier gelten die öffentlich-rechtlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt und der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) sowie der dazugehörigen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungsgebührenordnung).



Zu 3.) Bei der hier betreffenden Nutzung handelt es sich um einen privat und kommerziell betriebenen Wochenmarkt einer Privatperson auf einem Schützenplatz bzw. einer öffentlichen Fläche. Gemäß §1 der Sondernutzungsgebührenordnung werden für den Gebrauch von Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten sowie Plätzen Sondernutzungsgebühren erhoben. Zusätzlich darf durch die hier stattfindende Nutzung keine kostengünstigere Konkurrenz zu den städtisch organisierten Wochenmärkten entstehen.
Die hier erhobenen Gebühren dienen der grundsätzlichen Einnahme der Kommune nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz.


TOP 3.1.7.
Fahnenmast Misburger Rathaus
(Drucks. Nr. 15-1443/2021)

Bezirksratsherr Hoare verlas die Anfrage.

Vor langer Zeit hat dieser Bezirksrat die Erneuerung des Fahnenmastes beschlossen bzw. die Verwaltung darum gebeten. Der Antrag wurde seitens der Verwaltung positiv beschieden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Wann wurde die Maßnahme durchgeführt und was beinhaltete sie?
  2. Sofern die Maßnahme nicht durchgeführt wurde: wurde die Ausführung von der Verwaltung vergessen und wann wird sie in welchem Umfang durchgeführt?
  3. Gab es aufgrund der Corona-Pandemie Material-Lieferschwierigkeiten?

zu 1.:

Die Maßnahme zur Reparatur konnte durch die Firma noch nicht umgesetzt werden.

zu 2.:

Die Ausführung wurde nicht von der Verwaltung vergessen. Die Auftragslage der beauftragten Firma wird in erster Linie auf dringende Verkehrssicherungsmaßnahmen beschränkt.

zu 3.:

Ja, siehe Antwort vom 02.12.2020.

Es wurde folgende Nachfrage gestellt:

Vor dem Hintergrund des zurückliegenden Beschlusses vor fast drei Jahren zur Erneuerung des Fahnenmastes wird um Auskunft gebeten, wann die Maßnahme konkret umgesetzt wird bzw. wann damit in etwa zu rechnen ist?

Protokollantwort:

Die Firma wurde mit Nachdruck noch einmal zur Reparatur aufgefordert.


TOP 3.1.8.
Baufortschritt ALDI-Markt Misburg
(Drucks. Nr. 15-1444/2021)

Bezirksratsherr Becker verlas die Anfrage.

Die Entwicklung des Stadtbezirks ist auch mit Blick auf Nahversorgung wichtig für viele Bürgerinnen und Bürger. Die Baumaßnahmen für den ALDI-Neubau laufen. Die Abbrucharbeiten sind fertiggestellt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Wann ist mit der Fertigstellung des ALDI-Marktes und der Eröffnung zu rechnen?
  2. Gibt es seitens der Stadtverwaltung mit Blick auf baurechtliche Fragen Komplikationen?
  3. Ist im Rahmen der Bauzeit mit einer temporären Sperrung der Anderter Straße zu rechnen?
zu 1.:

Die Fertigstellung und Eröffnung des Marktes an der Anderter Str. 16 war zum Ende des Jahres 2021 beabsichtigt. Aufgrund von Verzögerungen in der Flächenfreimachung und in der Baustoffbeschaffung verschiebt sich der Termin voraussichtlich in das 1. Quartal 2022.

zu 2.:

Sowohl der Bauantrag zum Markt an der Anderter Str. 16 als auch der Nutzungsänderungsantrag zum Getränkemarkt an der Buchholzer Str. 40 sind bewilligt. Der Getränkemarkt konnte im Mai 2021 die Gebäude an der Buchholzer Str. 40 beziehen, so dass die Abrissarbeiten an der Anderter Str. 16 nun abgeschlossen sind und mit den Hochbauarbeiten Mitte/Ende Juli begonnen werden kann. Es gibt keine Komplikationen mit Blick auf baurechtliche Fragen.

zu 3.:

Die für die Baustelleneinrichtung erforderlichen Flächen befinden sich auf dem privaten Grundstück der Anderter Str. 16. Eine Inanspruchnahme von Flächen im öffentlichen Straßenraum sind nicht erforderlich. Eine Sperrung der Anderter Str. erfolgt nicht.


TOP 3.1.9.
Wirtschaftsförderung im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1446/2021)

Bezirksratsherr Becker verlas die Anfrage.

Gerade mit Blick auf die Corona-Pandemie ist lokale Wirtschaftsförderung wichtig.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Welche Aktivitäten der Wirtschaftsförderung wurden von Anfang 2020 bis heute im Stadtbezirk unternommen?
  2. Konnten Abwanderungen aufgehalten werden?
  3. Welche und wie viele neue Firmen haben sich seit Anfang 2020 vor Ort angesiedelt?
zu 1.:

Die städtische Wirtschaftsförderung arbeitet im Rahmen der lokalen Ökonomie eng mit den im Stadtbezirk vorhandenen Standortgemeinschaften zusammen. Dieses ist zum einen der Verein für Gewerbe und Industrie Misburg-Anderten e.V. (VGI) und zum anderen die Werbegemeinschaft Anderter Geschäftsleute und Umgebung e.V. (WAG). Beide Standortgemeinschaften sind im Jahr 2020 mit Mitteln aus der lokalen Ökonomie unterstützt worden.

Auch für 2021 strebt die Verwaltung wieder eine Kooperation im Rahmen einer Projektvereinbarung mit den beiden Standortgemeinschaften an. Sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird es zunächst zu einer Teilauszahlung kommen.

zu 2.:

Der Verwaltung liegen keinerlei Erkenntnisse über Abwanderungen im Stadtbezirk vor.

zu 3.:

Lt. Auskunft der Statistikstelle der Landeshauptstadt Hannover gab es im Zeitraum 01.01.2020 – 23.06.2020 im Stadtbezirk 5 insgesamt 310 Neuanmeldungen von Betrieben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen hat die Wirtschaftsförderung leider keine Unternehmensnamen erhalten und kann lediglich die jeweiligen Branchen aufschlüsseln. Von den 310 Neuanmeldungen waren 104 im Bereich Handel, 57 im Bereich Handwerk, 5 im Bereich Industrie und 201 im Bereich Sonstiges.

Es wurde folgende Nachfrage gestellt:

Wie hoch sind die durch die Wirtschaftsförderung seit Anfang 2020 für den Stadtbezirk Misburg-Anderten investierten Mittel in der Summe insgesamt ausgefallen?

Protokollantwort:

Die Wirtschaftsförderung hat in 2020 Projektvereinbarungen mit den beiden Standortgemeinschaften „Verein für Gewerbe und Industrie Misburg-Anderten e.V. (VGI)“ und der „Werbegemeinschaft Anderter Geschäftsleute und Umgebung e.V. (WAG)“ abgeschlossen in einer Gesamthöhe von 17.660,00 €. In Ergänzung dazu wird über folgende Zusammenhänge informiert:
Im Rahmen der geschlossenen Projektvereinbarungen mit den jeweiligen Standortgemeinschaften wurden Projektbeteiligungen in folgender Höhe ausgezahlt:

2020
Verein für Gewerbe und Industrie Misburg-Anderten e.V. (VGI) 17.115,00 €
Werbegemeinschaft Anderter Geschäftsleute und Umgebung e.V. (WAG) 545,00 €

2021
Verein für Gewerbe und Industrie Misburg-Anderten e.V. (VGI) 8.500,00 €*
Werbegemeinschaft Anderter Geschäftsleute und Umgebung e.V. (WAG) 0,00 €**


* Aus der Projektvereinbarung „Maibaumaktion 2021“ ergibt sich noch ein Nahzahlungsbetrag in Höhe von 480,00 €, welcher bislang durch die Standortgemeinschaft nicht abgerufen wurde.

** Die Werbegemeinschaft Anderter Geschäftsleute und Umgebung e.V. (WAG) hat trotz Aufforderung per Mail vom 03.05.2021 für das Jahr 2021 noch keine Rückmeldung gegeben.


TOP 3.1.10.
Nutzung Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-1447/2021)

Bezirksratsfrau Kuhn verlas die Anfrage.

Das Bürgerhaus Misburg erfreut sich großer Beliebtheit. Das zeigten auch die Nutzungszahlen der letzten Jahre. Durch die Corona-Situation wurde der große Saal umso mehr für viele Vereine und Einrichtungen zur Anlaufstelle, um mit ausreichend Abstand Veranstaltungen durchführen zu können.

Daher fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Nutzung ist im Bürgerhaus derzeit möglich?
  2. Wie stellen sich die Nutzungszahlen für das Jahr 2020 und das erste Halbjahr bzw. das erste Quartal 2021 dar?

zu 1.:

Mit den fallenden Inzidenzzahlen in der Region Hannover konnten die Häuser der Stadtteilkultur ihre Öffnungszeiten und zulässigen Nutzungen erweitern. Im Einzelnen ist die Nutzung für Angebote der kulturellen Bildung (Kurse, Aus- und Fortbildung, Musikunterricht, Chöre und Musikensembles), für Selbsthilfegruppen, Arbeitskreise, ehrenamtliche Zusammenschlüsse, Sitzungen von Vereinen und kleine Veranstaltungen wieder möglich. Es werden weiterhin Hygienekonzepte von den Mietenden eingefordert, die Abstandsregelungen eingehalten und eine Kontaktnachverfolgung erstellt. Diese allgemeinen Aussagen sind auch für das Bürgerhaus Misburg geltend. Zusätzlich war das Haus von Mitte Mai bis Mitte Juni für eine Testzentrum-Station geöffnet.

zu 2.:

Die für die Belegungszahlen während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 stellen sich wie folgt dar: Insgesamt haben 15.744 Besucher*innen das Bürgerhaus bei 838 Veranstaltungen genutzt. Davon fielen 179 Veranstaltungen auf die Saalnutzung mit 5331 Personen.
Im 1. Halbjahr 2021 haben insgesamt 3923 Besucher*innen das Bürgerhaus bei 276 Veranstaltungen genutzt. Der Saal war für 100 Veranstaltungen mit 1044 Besucher*innen gebucht.







TOP 3.1.11.
Nutzungszahlen Mensa Schulzentrum Misburg
(Drucks. Nr. 15-1448/2021)

Bezirksratsherr Amelung verlas die Anfrage.

Nachdem es in der Vergangenheit wenig erfreuliche Nutzungszahlen gab und die Mensa nicht so angenommen wurde, wie erwünscht, fragen wir – auch mit Blick auf den Betreiberwechsel – die Verwaltung:
  1. Wie waren die Nutzungszahlen seit Anfang 2021 und bis heute?
  2. Welche Auswirkungen hatte die Corona-Situation?
  3. Welche Zielmarke plant die Verwaltung und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Attraktivität der Mensa zu steigern?

zu 1. und 2.:

Da die Schulen seit Januar 2021 bis Ende Mai 2021 überwiegend im Szenario B,
bzw. C arbeiten mussten, fand in dieser Zeit kein regulärer Mensabetrieb statt. Nutzungszahlen sind insofern nicht zu nennen. Die Nutzungszahl für den Monat Juni 2021 wird dem Ausschuss zum Sitzungsprotokoll mitgeteilt.

zu 3.:

Laut Ratsbeschluss wird die Beteiligung von 50 Prozent der im Ganztag angemeldeten Schüler*innen angestrebt. Die Erreichung dieser Zielmarke wird verwaltungsseitig durch die passgenaue Auswahl des Caterers unterstützt.

Im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe werden die Anforderungen seitens der Schulen beachtet und umgesetzt. Darüber hinaus hat die Verwaltung eine Handreichung erarbeitet, die wertvolle Hinweise und Tipps zur Ausgestaltung des pädagogischen Konzeptes im Rahmen des Mittagessens beinhaltet. So hat sich z.B. die gemeinsame Einnahme des Mittagessens im Klassenverband als sehr wirksam erwiesen, auch wenn nicht alle Schüler*innen das über den Caterer angebotene Essen abnehmen, sondern eigene Mahlzeiten mit in die Schule bringen.

Darüber hinaus analysiert und evaluiert die Verwaltung das aktuell gültige Mittagessenkonzept. Vorgesehen ist u.a. auch eine Befragung der Schüler*innen. Aus dieser Analyse versprechen wir uns neue Impulse für die Überarbeitung des Mittagessenkonzeptes.

Es wurden folgende Nachfragen gestellt:
1) Wann ist die Schüler*innenbefragung vorgesehen?
2) Welche Schulform und welche Altersgruppen werden in die Befragung einbezogen?
3) Was ist unter „passgenauer Auswahl des Caterers“ zu verstehen?




Protokollantwort:

zu 3.)

Die Bezeichnung „passgenaue Auswahl des Caterers“ beschreibt, dass die
jeweilige Schule letztlich im Rahmen eines sogenannten „Probeessens“ über die Wahl
des konkreten Caterers entscheidet.

Die Antworten zu den Nachfragen 1.) und 2.) liegen noch nicht vor und werden zeitnah nachgereicht.


TOP 3.1.12.
Velorouten - viel Wind um nichts?
(Drucks. Nr. 15-1452/2021)

Bezirksratsherr Amelung verlas die Anfrage.

Der Oberbürgermeister hat seine Ideen der Velorouten medienwirksam vorgetragen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie ist hier der Stand für den Stadtbezirk Misburg-Anderten?

2. Wann wird der Bezirksrat dazu in einer Sitzung informiert?


zu 1.:

Der Stadtbezirk Misburg-Anderten wird durch zwei Velorouten, die Veloroute 04 und die Veloroute 05 erschlossen. Für die Veloroute 04 sind die weitergehenden Planungen bislang nicht aufgenommen worden. Für die Veloroute 05 (Radschnellweg Lehrte) sind die Planungen für den ersten Bauabschnitt zwischen der Innenstadt und Anderten (Bernd-Strauch-Weg) abgeschlossen (DS 1856/2018). Der Baubeginn ist für den Herbst 2021 vorgesehen. Die Planungen für den zweiten Bauabschnitt bis zur Stadtgrenze nach Lehrte sollen in 2022 aufgenommen werden.

zu 2.:

Der Bezirksrat wird informiert sobald die Verwaltung zu der jeweiligen Veloroute erste Skizzen, konkretere Überlegungen und ggf. Varianten erarbeitet hat.


TOP 3.1.13.
Ausbau des Südschnellweges
(Drucks. Nr. 15-1469/2021)

Bezirksratsherr Amelung verlas die Anfrage.

Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan gibt es ein neues Vorhaben, welches den Ausbau des Südschnellweges auf drei Fahrspuren je Richtung zum Ziel hat. Mutmaßlich in diesem Zusammenhang haben vor einiger Zeit Untersuchungen auf den angrenzenden Grundstücken stattgefunden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Sind der Verwaltung die Pläne bekannt? Ist bekannt, bis wann eine Umsetzung erfolgen soll?
  2. Wie viele Flächen würden durch einen Ausbau zusätzlich benötigt werden?
  3. Ist bekannt, ob durch einen Ausbau Querungsmöglichkeiten des Schnellweges wie Brücken oder Unterführungen ersatzlos wegfallen würden?
zu 1. bis 3.:

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) weitergeleitet. Die Landesbehörde teilt folgendes mit:

Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1-3 zusammenfassend beantwortet:

Gemäß des Projektinformationssystems (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 ist zwischen Ricklinger Kreisel und Anschlussstelle H-Anderten (BAB 7) die Maßnahme B65-G40-NIT4-NI für eine sechsstreifige Erweiterung benannt. Diese Maßnahme wurde in den sogenannten „Weiteren Bedarf“ eingestuft.

Das Fernstraßenausbaugesetz unterscheidet hinsichtlich der Priorisierung der Maßnahmen im Wesentlichen wie folgt:

- „vordringlicher Bedarf“: es besteht ein uneingeschränkter Planungsauftrag
- „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“: Für diese Maßnahmen besteht für die NLStBV
die Möglichkeit die Planungen bis zur Genehmigungsplanung vorzunehmen.
- „Weiteren Bedarf“: Für diese Maßnahmen besteht kein Planungsauftrag.

Der Einstufung gemäß des Fernstraßenausbaugesetzes entsprechend ist die Planung für dieses Vorhaben nicht aufgenommen worden.

Die in den Vorbemerkungen zu den Fragen erwähnten Untersuchungen, konkret eine floristische und faunistische Bestandserfassung sowie vermessungstechnische Aufnahmen, stehen mit dem oben genannten Projekt nicht im Zusammenhang. Hintergrund dieser Untersuchungen ist der zukünftig erforderliche Ersatzneubau diverser, im Streckenabschnitt der B65| Südschnellweg zwischen dem Seelhorster Kreuz und AS H.-Anderten (A7) befindlicher, Brückenbauwerke. In Folge des Ersatzes der Brückenbauwerke ergibt sich auch das Erfordernis, insbesondere sicherheitstechnische Defizite der gesamten Verkehrsanlage zu betrachten.

Die Planungen befinden sich zurzeit in einer sehr frühen Phase der Vorplanung. Aufgrund dessen können noch keine weitergehenden oder verbindlichen Angaben zur Flächeninanspruchnahme und zu bauzeitlichen oder endgültigen Einschränkungen von Querungsmöglichkeiten getätigt werden. Eine dauerhafte Einschränkung bestehender Querungsmöglichkeiten ist derzeit jedoch nicht absehbar.

Im weiteren Planungsprozess ist zudem eine frühzeitige und weitergehende Information der Öffentlichkeit und der betroffenen Anwohner vorgesehen. Ein entsprechendes Informations- und Beteiligungskonzept wird derzeit von einem externen Büro erarbeitet.




TOP 3.1.14.
Geplantes Gewerbegebiet Kronsberg Nord
(Drucks. Nr. 15-1470/2021)

Bezirksratsherr Senatore verlas die Anfrage.

In Anderten ist mittelfristig ein neues Gewerbegebiet im Bereich südlich des Kanals und westlich der Autobahn geplant. Dieses Gebiet mit dem Planungstitel „Kronsberg Nord“ soll dabei größere Gewerbeflächen neu zur Verfügung stellen. Einen genauen Zeitraum für die Realisierung gibt es bisher nicht.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Wie ist der Stand der Planungen für das genannte Gewerbegebiet?
  2. Welche Art von Gewerbe sieht die Stadt dort vor?
  3. Über welche Straßen soll das Gebiet erschlossen werden?

zu 1.:

Im Jahr 1999 wurden die Anschlussmöglichkeiten der Flächen am Kronsberg - Nord durch die Stadtverwaltung untersucht. Vor dem Hintergrund politischer Abstimmungsprozesse während der Planungen zur EXPO 2000 wurden die Wohnbauflächen am Kronsberg, sowie die Gewerbefläche östlich des Kanals in den FNP aufgenommen. Da sich dabei insbesondere die Frage der Erschließung als schwierig lösbar darstellt, ist der Bereich westlich des Kanals bislang noch als Landwirtschaftliche Fläche im Flächennutzungsplan dargestellt.

zu 2.:

Die Gewerbeentwicklung an diesem Standort ist bisher nicht definiert. Der Standort bietet eine größere zusammenhängende Gewerbefläche, an dem potentiell ein Branchenmix oder ein bestimmter Branchentyp angesiedelt werden kann. Die Möglichkeit, Betrieben den Anschluss an den Mittellandkanal anzubieten, sollte geprüft werden. Grundsätzlich sollten eher arbeitsplatzintensive Branchen angesiedelt werden. Großflächige Speditionen kommen für den Standort nicht in Betracht. Weiterhin ist die Verträglichkeit der Betriebe auf die umliegende vorhandene und geplante Wohnbebauung maßgeblich.

zu 3.:

Die Belastbarkeit des übergeordneten Straßennetzes ist gegeben. Geprüft wurden Anschlüsse an die B 65 über die Flächen westlich des Sportplatzes bzw. westlich der Tankstelle sowie an die Höversche Straße über den Kanal. Für den Anschluss der Flächen an das Netz sind somit ein Brückenbauwerk entweder über die B65 oder über den Kanal, ggf. sogar beide Bauwerke, erforderlich. Somit stellt sich die Erschließung als sehr aufwändig dar.
Eine Erschließung über Bemerode bzw. Anderten wird ausgeschlossen, um eine Verkehrsbelastung der dortigen Siedlungsgebiete zu vermeiden.







TOP 3.1.15.
Dringlichkeit von Verwaltungsanträgen
(Drucks. Nr. 15-1471/2021)

Bezirksratsherr Amelung verlas die Anfrage.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Anträge von Seiten der Verwaltung zu Projekten, welche bisher nicht umgesetzt wurden. Teilweise mussten Beschlüsse in kürzester Zeit gefasst werden. Beispiele von noch nicht umgesetzten Projekten sind die Anbindung des Lohwegs an die B65, der Neubau der Sporthalle in Anderten und der Bau eines Radschnellweges entlang der Bahnlinie.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Warum ist es nicht möglich Projekte so zu planen, dass eine Realisierung auch tatsächlich erfolgt?
  2. Warum werden Anträge in den Bezirksrat eingebracht, wenn eine Realisierung dann doch nicht erfolgt?
  3. Wie wird die Verwaltung in Zukunft sicherstellen, dass nur solche Anträge eingebracht werden, welche auch tatsächlich zeitnah umgesetzt werden sollen?

zu 1. bis 3.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlagen geht die Verwaltung davon aus, dass die vorgelegten Projekte wie geplant umgesetzt werden können. Deshalb werden die Drucksachen auch entsprechend der Bestimmungen des NKomVG in das Verfahren in die Gremien gebracht.

Wenn dann im weiteren Verlauf unerwartete und unabsehbare Änderungen (in der Regel durch Dritte) in den Projekten wie z.B. fehlende Förderbescheide oder fehlende Realisierbarkeit von anderer Stellen eintreten, kann eine Realisierung, wie geplant nicht erfolgen und Projekte verschieben sich.

Derartige Ereignisse sind leider nicht vorhersehbar. Insofern kann die Verwaltung nicht sicherstellen, dass alle Projekte wie geplant umgesetzt werden.

Leider ändern sich manchmal Rahmenbedingungen, so dass Planungen geändert oder zurückgestellt werden müssen. Dies wird auch für die Zukunft nicht gänzlich auszuschließen sein.


TOP 3.1.16.
Neubau eines Schwimmbades in Anderten
(Drucks. Nr. 15-1472/2021)

Bezirksratsfrau Kuhn verlas die Anfrage.

Durch den Neubau des Schulzentrums in Anderten wird wahrscheinlich in einigen Jahren das dazugehörige Schwimmbad abgerissen werden müssen. Sowohl für Schülerinnen und Schüler, als auch für den Vereinssport bedeutet dies große Nachteile.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Wie lange kann das Schwimmbad noch genutzt werden?
  2. Ist ein Neubau vorgesehen?
  3. Welche leicht erreichbaren, alternativen Schwimmmöglichkeiten gibt es in der Nähe des jetzigen Standortes?

zu 1.:

Die Verwaltung geht davon aus, dass das Anderter Bad in der jetzigen Form noch bis mind. 2028 genutzt werden kann, sofern nicht unvorhersehbare Schäden auftreten. Um dies zu gewährleisten, wird die Verwaltung die jeweils notwendigen Maßnahmen der baulichen Unterhaltung veranlassen.

zu 2.:

Gemäß Beschlussdrucksache Nr. 1611/2021 soll eine Klärung zum Hallenbad bis ca. 2029 erfolgen. In der Masterplanung für das Schul- und Sportzentrum Anderten ist ein möglicher Standort auf dem benachbarten Grundstück des Sportparks Anderten reserviert.

zu 3.:

Im Stadtbezirk Misburg-Anderten wird voraussichtlich Ende 2023 das Misburger Bad als Kombibad für Öffentlichkeit, Schulen und Vereine als Alternative zur Nutzung zur Verfügung stehen.

Bezirksratsherr Hoare erkundigte sich, bis zu welcher Deckungshöhe Mittel bereitstünden, wenn unvorhersehbare Schäden repariert werden müssten. Herr Stellmann verwies darauf, dass es „unvorhersehbare Schäden“ seien und es schwerfalle, ein Szenario aufzubauen, was zu einer Badschließung führen würde. Es hänge vom Einzelfall und den Umständen ab.

TOP 3.1.17.
Radschnellweg Hannover – Lehrte
(Drucks. Nr. 15-1473/2021)

Bezirksratsherr Amelung verlas die Anfrage.

Bereits 2018 wurde unter großem Druck der Bau des Radschnellwegs von der Innenstadt nach Anderten als Teilstück des Radschnellweges Hannover – Lehrte beschlossen. Seitdem hat sich der Baustart immer weiter verschoben und lässt weiter auf sich warten. Zwischenzeitlich scheinen andere Radschnellwege und einige der zusätzlich geplanten Velorouten schneller realisiert zu werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Warum hat sich die Priorität zu anderen Maßnahmen hin verschoben?
  2. Warum soll der Baubeginn des Radschnellweges Hannover – Lehrte im Innenstadtbereich beginnen, wo doch in den äußeren Bereichen bisher eine deutlich schlechtere Wegqualität vorliegt?
  3. Ist auch im Bereich des Radschnellweges in Anderten eine Beleuchtung vorgesehen?

zu 1.:

Die Priorität für das Projekt Radschnellweg Hannover-Lehrte 1. Bauabschnitt ist
unverändert hoch. Die Baureife ist seit langem gegeben. Der Baubeginn war für den
Sommer 2020 vorgesehen. Leider stehen für die in 2020 gestellten ersten Teilanträge
die Bescheide zur Förderung vom Fördergeber noch aus. Die Verwaltung geht davon
aus, dass die dazu weiterhin laufenden Abstimmungsgespräche im Sommer 2021
positiv abgeschlossen werden können, so dass ein Baubeginn im Herbst 2021 möglich
wird.

zu 2.:

Die ersten Baumaßnahmen des knapp 7 km langen 1. Bauabschnitts bis nach Anderten sind im Stadtparkweg und in der Kestnerstraße jeweils in Form von Deckensanierungen vorgesehen. Danach folgen die weiteren Teilbaumaßnahmen je nach Planungsfortschritt und erforderlichem zeitlichen Vorlauf sowie in Abhängigkeit von tangierenden anderen Baumaßnahmen.

zu 3.:

Für den bahnparallelen Abschnitt in Anderten wurde von der unteren Naturschutzbehörde der Region aufgrund der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet leider keine Beleuchtung gestattet.

Bezirksratsherr Amelung sah die Frage 2 als nicht ausreichend beantwortet an. Unter erneutem Hinweis auf eine deutlich schlechtere Wegequalität in den Außenbereichen im Vergleich zur Innenstadt Hannovers wurde um Antwort gebeten, warum der Radschnellwegausbau Hannover – Lehrte zunächst in der Innenstadt beginne?

Protokollantwort:

Eine prioritäre Umsetzung im innerstädtischen Bereich war zunächst angedacht, um den dort zu erwartenden höheren Radverkehrsmengen früh ein komfortables Angebot bieten zu können. Nach aktuellen Planungsstand erfolgt eine Umsetzung allerdings nach baulichen Zwängen. Unter den ersten Maßnahmen wird auch die Umsetzung von Streckenabschnitten am Ende des ersten Bauabschnitts sein.



TOP 3.2.
der SPD-Fraktion


TOP 3.2.1.
Umgehung um die Anderter Straße
(Drucks. Nr. 15-1526/2021)

Bezirksratsherr Tegeder verlas die Anfrage.

Die Verkehrssituation auf der Anderter Str., der derzeit einzigen Straßenverbindung zwischen Misburg und Anderten, ist bereits seit längerem für alle Beteiligten, d.h. Verkehrsteilnehmer*innen und Anwohner*innen, äußerst belastend. Sie verschärft sich seit geraumer Zeit ständig durch ein immer weiter erhöhtes Verkehrsaufkommen.
Durch weitere Entwicklungen im Einzugsbereich der Anderter Str. droht diese Tendenz weiter zu eskalieren. (u.a. Belieferungsverkehr eines Großmarktes an Meyers Garten und industrielle Großprojekte mit entsprechendem An- und Belieferungsverkehr).

Bereits im Jahr 1996 wurde aufgrund eines Antrages der SPD-Fraktion im Verwaltungsausschuss eine Ortsteilumgehung beschlossen, die die Anderter Str. entlasten soll (Drucksache 897/1995). Ein südlicher Teil der Umgehung sollte über den Lohweg führen, ein nördlicher Teil über das Deurag-Nerag-Gelände.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie erklärt es die Verwaltung heute, dass die Lösung des beschriebenen Problems bereits seit 25 Jahren aussteht?

2. Was gedenkt die Verwaltung in dieser offenbar seit Jahren im besten Wortsinn verfahrenen Situation zu unternehmen, um eine seit sehr langer Zeit überfällige Lösung in Form einer Umgehung zu bewirken?

3. Welche Priorität rechnet die Verwaltung dem Projekt der Ortsumgehung zu (bitte mit Begründung)?




zu 1.:

Die seit den 1990-er Jahren im Flächennutzungsplan dargestellte Führung der Hauptverkehrsstraße basiert auf der seinerzeit optimistischen Einschätzung, für die über Privatgelände führenden Teile der Trasse in absehbarer Zeit zu Einigungen mit den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen zu gelangen.
Diese Hoffnungen haben sich bislang nicht erfüllt:
· Für das Deurag-Nerag-Gelände arbeiten Eigentümerin und LHH aktuell erneut an einem Sanierungskonzept. Angesichts der erheblichen Bodenbelastungen mit Schadstoffen und Kampfmitteln und der absehbar hohen Kosten für ihre Beseitigung ist dieser Prozess zeitaufwendig und in seinem Ausgang offen.
· Um die zwischen Anderter Straße und Lohweg erforderliche Verbindungsspange planungsrechtlich abzusichern, hat die Verwaltung 2010 den Bebauungsplan Nr.1604 ins Verfahren gegeben. Seit der Grundstückeigentümer 2015 seine zunächst signalisierte Zustimmung zur Trassenführung zurückgenommen hat, ruht das Verfahren.

zu 2.:

Politik und Verwaltung haben in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder das Gespräch mit den Eigentümer*innen der für die Umgehungsstraße erforderlichen Grundstücke gesucht, ohne dass eine finanzierbare bzw. für alle Beteiligten akzeptable Lösung gefunden wurde. Die von der Verwaltung über viele Jahre mit erheblichem konzeptionellen und gutachterlichen Aufwand betriebene Planung kann daher bislang weder rechtlich abgesichert noch umgesetzt werden.

zu 3.:

Die mit einer Umgehung und entsprechenden Umgestaltung der Anderter Straße zu erwartende Entlastung vom Durchgangs- und Gewerbeverkehr lässt positive Effekte insbesondere auf Misburg-Süd erwarten. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass der genannte Verkehr komplett verdrängt werden kann, da der Anschluss an die B 65 im Süden aufgrund der Randbedingungen nicht für eine optimale Anbindung sorgen wird. Die Verwaltung ist daher jederzeit gesprächs- und handlungsbereit, sobald sich Möglichkeiten abzeichnen, die genannten Konzepte und Planungen weiterzuverfolgen.


Es wurden folgende Nachfragen gestellt:

Gemäß der vorliegenden Antwort habe es in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Gespräche mit den Eigentümern*innen der für die Umgehungsstraße erforderlichen Grundstücke gegeben, ohne dass es zu einer finanzierbaren bzw. für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung gekommen sei. Es wird hierzu um detailliertere Auskünfte gebeten, um auch der Politik die Möglichkeit einzuräumen, ggf. initiativ dem Problem begegnen zu können.
Welche Schwierigkeiten haben sich im Rahmen der geführten Gespräche dargestellt? Welche finanziellen Differenzen sind hierbei zu Tage getreten?

Protokollantwort:

Die „Umgehung Anderter Straße“ im Bereich des Deurag-Nerag-Geländes wurde im Masterplan Mobilität 2025 (2010, S. 46f) einer Neubewertung unterzogen. Die Führung konnte keine positive Bewertung erreichen und hat demzufolge keine Relevanz mehr.

Somit besteht für diesen Trassenteil aus dem F-Plan keine Realisierungsperspektive.

Um eine Umgehungsstraße zwischen Lohweg und Anderter Straße im Bereich südlich der Güterbahntrasse baulich herzustellen, werden für die jeweiligen Knotenpunkte sowie für die eigentliche Verbindungstrasse Flächen benötigt, die sich zum großen Teil in Privateigentum befinden. Mit dem Grundstückseigentümer wurden während des erforderlichen Bebauungsplanverfahrens Nr. 1604 zuerst Vereinbarungen hierzu getroffen. Es stellte sich jedoch heraus, dass eine Kooperation im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1604 nicht mehr fortgesetzt werden konnte, da bezogen auf die beabsichtigten Planinhalte und den Trassenverlauf keine Einigung erzielt wurde.

„Finanzielle Differenzen“ hat es nicht gegeben. Die Realisierung der Umgehungsstraße erfordert aber umfangreiche Maßnahmen im Straßenausbau, im Straßenneubau und in der baulichen Neugestaltung von Knotenpunkten, welche in Relation zum Wirkungsgrad beurteilt werden müssen. Die im Bebauungsplan Nr. 1604 berücksichtigten Maßnahmen waren damals im angesetzten Finanzrahmen voraussichtlich realisierbar. Die Diskussion anderer Trassenvarianten muss daher auch unter Berücksichtigung Ihrer Wirksamkeit und Finanzierbarkeit geführt werden.


TOP 3.2.2.
Neue Beschilderung Waldfriedhof Misburg
(Drucks. Nr. 15-1527/2021)

Erfreulicherweise ist die Verwaltung dem einstimmigen Beschluss des Bezirksrats Misburg-Anderten vom 03.12.2020 in ihrer Entscheidung vom 01.03.2021 überwiegend gefolgt. Es wird u.a. zugesagt, dass in der ersten Jahreshälfte an allen drei Eingängen neue Schilder mit der Zusatzbezeichnung "Waldfriedhof Misburg" montiert werden. Zudem soll der historische schmiedeeiserne Schilderhalter nach restauratorischer Begutachtung und Sanierung am alten Standort (Haupteingang) wieder aufgestellt werden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Da das erste Halbjahr (fast) abgelaufen ist: Wann sollen die neuen Schilder mit der Zusatzbezeichnung "Waldfriedhof Misburg" montiert werden?

2. Ist der schmiedeeiserne Schilderhalter inzwischen restauratorisch begutachtet worden und ggf. mit welchem Ergebnis?

3. Wann ist mit der Reparatur und der Wiederaufstellung dieses historischen Schilderhalters zu rechnen?

Schriftlich beantwortet.



zu 1.:

Die neuen Öffnungszeitenschilder sind für alle Friedhöfe gestaltet und beauftragt worden. Der Verwaltung ist bekannt, dass die Schilder in Kürze von der Firma ausgeliefert und montiert werden.

zu 2.:

Es stehen zurzeit keine personellen Kapazitäten zur Verfügung, um die
restauratorische Begutachtung zu beauftragen und zu begleiten.

zu 3.:

Die Reparatur und Wiederaufstellung des historischen Schilderhalters wird voraussichtlich im kommenden Jahr erfolgen.


TOP 3.2.3.
Vereinsgaststätte des SV Sportfreunde Anderten
(Drucks. Nr. 15-1528/2021)

Protokollhinweis:

Verlesung der Drucksache zusammen mit Drucks. Nr. 15-1439/2021.

Bezirksratsfrau Scholvin verlas die Anfrage.

Die Vereinsgaststätte des SV Sportfreunde Anderten im Eisteichweg 13 erfüllt naturgemäß eine wichtige Funktion für das Vereinsleben und darüber hinaus. Grundstück und Gebäude gehören dort der Landeshauptstadt Hannover.

Vor kurzem hat ein Pächterehepaar das Vereinsheim übernommen und möchte, vor allem auch mit dem Außengelände, einen Neustart wagen. Die Pächter haben auch schon viel Eigenkapital investiert.

Die Stadt will Gebäude und Außengelände in dem gegenwärtigen Zustand nicht abnehmen und freigeben. Es wurde lediglich ein Bierwagen zugelassen, den das Pächterehepaar selbst finanziert, und die Benutzung der Toiletten ist möglich.Bei der Landeshauptstadt Hannover ist das Sportdezernat zuständig, jedoch sind baurechtliche Aspekte wichtig. Von seiten der Verwaltung ist eine Begehung angekündigt worden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Hat die angekündigte Begehung bereits stattgefunden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2. Welche Mängel verhindern im einzelnen die Freigabe der Vereinsgaststätte seitens der Stadt Hannover?

3. Inwiefern gedenkt die Verwaltung, nach Möglichkeit unterstützend und in konstruktivem Austausch mit dem Betreiberehepaar auf eine zügige Behebung der Mängel hinzuwirken, um das Gebäude und den Außenbereich der Vereinsgaststätte abzunehmen und zur Nutzung freizugeben?


zu 1.:

Für die Beurteilung welche Maßnahmen genau durchgeführt werden müssen, hat die Verwaltung ein unabhängiges Ingenieur*innenbüro eingeschaltet. Eine erste Begehung hat stattgefunden. Es sind aber in deren Folge noch vertiefende Untersuchungen erforderlich, die von der Verwaltung beauftragt worden sind.

zu 2.:

In der Vereinsgaststätte gibt es erhebliche Probleme mit der Elektrik. In Bezug auf die Pergola über der Terrasse bestehen statische Probleme. Darüber hinaus sind An- und Umbauten vorgenommen werden, die nicht genehmigt worden sind. Nähere Angaben können erst nach den vertiefenden Untersuchungen gemacht werden.

zu 3.:

Erst nach Kenntnis der notwendigen Maßnahmen können konkreten Aussagen zu einem Zeitplan gemacht werden. Für die Zwischenzeit wurde dem Betreiberehepaar gestattet, einen Imbisswagen auf der Sportanlage aufzustellen.

Herr Bezirksbürgermeister Dickneite schloss nach Ablauf einer Stunde den Tagesordnungspunkt Anfragen und teilte mit, dass alle noch nicht behandelten Anfragen schriftlich beantwortet werden.


TOP 3.2.4.
Baulicher Zustand der Sporthalle Anderten
(Drucks. Nr. 15-1529/2021)

Die Sporthalle, die zum Schulzentrum Anderten gehört, ist vor Ort eine ausgesprochen wichtige und auch weiterhin geradezu unverzichtbare Sportstätte. Das betrifft sowohl die Nutzung durch die Schulen, als auch durch Sportvereine. Die Halle ist grundsätzlich sanierungsbedürftig und weist seit Jahren immer wieder Mängel auf, die den sportlichen Betrieb einschränken oder zeitweise verhindern. Dazu gibt es in letzter Zeit neue Berichte von Bürger*innen.



Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie ist der bauliche Zustand der Anderter Sporthalle gegenwärtig einzuschätzen?

2. Trifft es zu, dass die Halle in den letzten Monaten aufgrund von Schäden am Dach für mehrere Wochen gesperrt und damit nicht nutzbar war?

3. Wie gedenkt die Verwaltung kurz-, mittel- und langfristig dafür Sorge zu tragen, dass der sportliche Betrieb in der Halle gesichert ist?

Schriftlich beantwortet.



zu 1.:

Die Sporthalle als Teil des Schulzentrum Anderten wurde in den Jahren 1962-1964
erbaut. In ihrer Grundsubstanz ist die Sporthalle im bauzeitlichen Zustand. In den
Folgejahren fanden – immer anlassbezogen - verschiedene Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen zum Substanz- oder Funktionserhalt statt.
Wesentliche Verbesserungen der Substanz hat es nicht gegeben.

Das Flachdach zeigt sich zunehmend reparaturbedürftig, die vorhandene Tribüne
kann aufgrund technischer Mängel nicht mehr vollständig genutzt werden.
Die alte Lüftungsanlage (gleichzeitig auch zum Heizen genutzt) musste 2019 aus
hygienischen Gründen außer Betrieb genommen werden. Als Notmaßnahme wurde
die Beheizung der Halle über neu installierte Warmluftgebläse sichergestellt. Die
Lüftungsfunktion konnte nicht wiederhergestellt werden. Die Sporthalle kann für den
Sportbetrieb uneingeschränkt genutzt werden, aufgrund der fehlenden Lüftungsanlage
aber nicht mehr als Versammlungsstätte für mehr als 199 Personen.
Die bis 2019 noch funktionierende Trinkwasserinstallation musste nach den
Rohrbrüchen erneuert werden. Auch die elektrische Anlage zeigt Defizite, ist aber
noch funktionsfähig. Insgesamt ist die Haustechnik jedoch am Ende der Lebensdauer
angelangt.

Für die derzeitigen und zukünftigen Nutzungen ist die Sporthalle zu klein und nicht
erweiterbar. Sie wird aufgrund der baulichen Situation und des schlechten Zustand
als nicht zukunftsfähig eingeschätzt.

zu 2.:

Während des Trainingsbetriebs des TSV Anderten in der Sporthalle hat sich am
11.05.21 durch Ballkontakt ein Teil aus der abgehängten Holzdecke gelöst. Die Halle
wurde bis auf weiteres für alle Nutzungen gesperrt. Die Reparatur wurde am 08.06.21
abgeschlossen. Seitdem ist die Halle wieder freigeben.

zu 3.:

Kurzfristig muss die Sporthalle mit notwendigen Reparaturen funktionsfähig gehalten
werden, um die Nutzung für den Schul- und Vereinsbetrieb sicherzustellen. Mittel- und
langfristig möchte die Verwaltung vorrangig das Neubauprojekt für die Sporthalle
vorantreiben.




TOP 3.3.
der Fraktion DIE LINKE./Piraten

TOP 3.3.1.
Stand der Planungen für den Neubau des Misburger Bades
(Drucks. Nr. 15-1565/2021)

Aus der Presse (HAZ vom 17.6.2021, Seite 18: „Misburger Bad: Land lässt sich viel Zeit“) war zu erfahren, dass bis zum damaligen Zeitpunkt noch keine Genehmigung der Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen für den beschlossenen und im Doppelhaushalt 2021-2022 mit Finanzmitteln ausgestatteten Neubau des Misburger Bades vorlag. Die ungewöhnliche Verzögerung ließ Fragen aufkommen, ob die Kommunalaufsicht evtl. noch Einsparpotentiale bei der Detailausführung des Neubaus entdecken und einfordern könnte - beispielsweise durch den Verzicht auf die bislang vorgesehene Saunalandschaft. Trotz der vom Stadtbezirksrat Anfang 2019 mit der Drucksache 15-0424/2019 einstimmig beschlossenen ausführlichen (und mindestens quartalsweise zu erfüllenden) Berichtspflicht der Stadtverwaltung gegenüber dem Stadtbezirksrat war von möglichen weiteren Problemen bei der Durchführung der Neubaupläne bislang nicht die Rede gewesen.

Daher fragen wir die Verwaltung:

  1. Wird es nach derzeitigem Stand zu zeitlichen Verzögerungen gegenüber den bisherigen Planungen kommen?
  2. Welcher detaillierte Zeitplan für den Neubau des Misburger Bades ist konkret vorgesehen (bitte die einzelnen Planungs- und Bauabschnitte bis zur endgültigen Fertigstellung mit entsprechenden Daten aufführen)?
  3. Wird das Bad vollumfänglich - wie bisher beschlossen - gebaut werden oder ist mit Abstrichen bei der bisher geplanten Ausstattung zu rechnen?
    Wenn letzteres: Mit welchen und warum?

Schriftlich beantwortet.

zu 1.:

Nein, nach derzeitigem Stand wird der bekannte Zeitplan eingehalten.

zu 2.:

Es gilt weiterhin der in der Beschlussdrucksache 0429/2021 genannte Fertigstellungstermin (November 2023). Der Bauantrag wird im August 2021 eingereicht.

zu 3.:

Das Bad wird wie beschlossen gebaut. Die kommunalaufsichtsrechtliche Genehmigung liegt inzwischen vor.








TOP 4.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.
Neubau des Schulzentrums und der Sporthalle Anderten
(Drucks. Nr. 1611/2021 mit 1 Anlage)

Antrag,
1. die nachfolgende Ziel- und Stufenplanung zum Neubau des Schulzentrums Anderten zu beschließen,
2. die Verwaltung zu beauftragen, mit der Planung zum Neubau der Oberschule Pestalozzischule zu beginnen und
3. die benötigten finanziellen Mittel für Personal- und Sachaufwendungen sowie Investitionen in die Finanzplanung aufzunehmen. Die Berücksichtigung des konkreten Bedarfs an Haushaltsmitteln erfolgt in den Haushaltsplänen der entsprechenden Jahre, dazu werden – soweit erforderlich - gesonderte Drucksachen eingereicht.

Herr Stellmann erläuterte die Inhalte der Drucksache, die zum einen die Zustimmung zum vorliegenden Ziel- und Stufenplan umfasst und zum anderen einen Beschluss zum Neubau der Oberschule Pestalozzi einschließt. An Herrn Stellmann wurden folgende Fragen gerichtet (in der Reihenfolge der Fragen durch die Bezirksratsherren Dr. Schmitz, Amelung und Senatore):

· Wird die neue Sporthalle einen Versammlungsraum für Vereine beinhalten und ist geplant, daneben für den Tennisverein eine Halle zu errichten?
· Können die Bolzplätze auf dem Schulhof erhalten werden?
· Durch den Sporthallenneubau fällt ein Trainingsplatz der SF Anderten (Jugend) weg. Ist eine Alternative vorgesehen?

Herr Stellmann beantwortete die Fragen wie folgt:
· Ein abschließendes Raumprogramm für die Sporthalle liege noch nicht vor, da man noch in der Abstimmungsphase sei. Unbestritten sei der schulische Bedarf, der zusätzliche Bedarf für den Vereinssport ist in der Diskussion. Die Absicht des Tennisvereins eine Traglufthalle zu errichten, sei bekannt. Wenn Konkreteres bekannt werde, könne eine Abstimmung entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplans und dem Stand der baulichen Möglichkeiten erfolgen.
· Der Bolzplatz könne durch den Schulneubau nicht erhalten werden. Es sei vorgesehen, Spielmöglichkeiten für den Ganztagsbereich aufzubauen. Ob wieder ein Bolzplatz entstehen werde, könne im Detail noch nicht gesagt werden.
· Der Trainingsplatz der SF Anderten sei nicht betroffen, da der Neubau im danebenliegenden Baufeld errichtet werde.





Antrag,

dem Neubau des Schulzentrums und der Sporthalle Anderten zuzustimmen.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 4.2.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1901 – Schulzentrum Anderten –
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0698/2021 mit 4 Anlagen)

Antrag,
1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1901 gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB zu beschließen,
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1901 –Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf -Schule- sowie eines allgemeinen Wohngebietes (WA) - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.
Antrag,
dem Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1901 – Schulzentrum Anderten –, dem
Aufstellungsbeschluss und dem Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit zuzustimmen.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.


TOP 5.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Herzog-Karschunke informierte zum Schaukasten, dass dieser am nächsten Freitag an eine Firma zur Aufstellung geliefert werde. Die Übergabe solle durch ein Pressefoto dokumentiert werden.

Frau Herzog-Karschunke verlas einen Sachstandsbericht zum geplanten Neubau des Misburger Bades.

Frau Herzog-Karschunke erinnerte an den in der nächsten Woche stattfindenden Besichtigungstermin der ehemaligen Mergelgrube HPC II. Parkmöglichkeiten seien am Wegesrand vorhanden.


TOP 6.
Informationen über Bauvorhaben

Abgesetzt.






TOP 7.
A N T R Ä G E

Herr Bezirksbürgermeister Dickneite schlug angesichts der umfangreichen Tagesordnung aus Zeitgründen vor, auf das Verlesen der Antragsbegründungen zu verzichten. Die anwesenden Mitglieder*innen stimmten diesem Vorschlag zu.


TOP 7.1.
aus vorangegangener Sitzung

TOP 7.1.1.
Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW Anderter/Höversche Straße
(Drucks. Nr. 15-1155/2021)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Höverschen Straße und Anderter Straße zwischen Höverscher Straße, Einmündung Lohweg und der Eisenbahnbrücke nördlich der Hausnummer 96 der Anderter Straße für LKW in beiden Fahrtrichtungen eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen.

9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.2.
der CDU-Fraktion

TOP 7.2.1.
Deckenerneuerung Anderter Straße / Höversche Straße
(Drucks. Nr. 15-1329/2021)

Bezirksratsherr Becker verlas den Antragstext.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, mit den zuständigen Stellen Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, dass auf der Höverschen Straße und Anderter Straße ab Einmündung Hägenstraße bis Eisenbahnbrücke (Hausnummer 96) die Schwarzdecke in beiden Richtungen erneuert wird. Den Anliegern sollen dabei keine Kosten entstehen.



Bezirksratsherr Tegeder merkte an, dass für ihn der Antrag überflüssig sei, weil ein Beschluss zum Deckenprogramm bereits vorliege.

6 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 10 Enthaltungen








TOP 7.2.2.
Fuß- und Radweg entlang der Alten Peiner Heerstraße
(Drucks. Nr. 15-1418/2021)

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, mit den zuständigen Stellen Gespräche aufzunehmen, mit dem Ziel, dass der Fuß- und Radweg nordöstlich entlang der Alten Peiner Heerstraße auf die erforderliche Breite ausgeweitet und besser befestigt wird.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.2.3.

Keine Umwandlung von Schulen in Bauland

(Drucks. Nr. 15-1422/2021)



Der Bezirksrat möge beschließen:

Im Stadtbezirk Misburg-Anderten wird zukünftig kein derzeit den Schulen zugehöriges Land in Bauland umgewandelt. Das gilt insbesondere für das Schulzentrum Misburg und das Schulzentrum Anderten.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.2.4.

Handel mit Marihuana in Misburg

(Drucks. Nr. 15-1423/2021)


Bezirksratsfrau Kuhn verlas den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Polizei, Ordnungsamt und Üstra werden aufgefordert, dem vereinzelt aufgetretenen Handel mit Marihuana am Platz der Begegnung, dem Stadtbahnendhaltepunkt Misburg und dem Bereich des Misburger Schulzentrums mit Entschlossenheit entgegenzutreten. Dafür sind Kontrollen in Zivil und zu verschiedenen Tageszeiten (ggf. auch in der Nacht) erforderlich.

Seitens der städtischen Sozialarbeit besteht hier gleichermaßen Handlungsbedarf durch den Einsatz von Mitarbeitern vor Ort.

Auf Wunsch der Gruppe LINKE & PIRATEN in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.2.5.

Sachstandsbericht Entlastung Anderter Straße

(Drucks. Nr. 15-1424/2021)



Herr Amelung verlas den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Das Verkehrsaufkommen auf der Anderter Straße steigt unablässig. Ständig kommen neue Betriebe hinzu, die mehr LKW-Verkehr nach sich ziehen. Als aktuelles Beispiel sei an dieser Stelle das ehemalige Kertess-Gelände genannt. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung aufgefordert, einen Sachstandsbericht zur seit Jahrzehnten geplanten Entlastungsstraße der Anderter Straße abzugeben. In diesem Zusammenhang ist explizit auf die Thematik Papenburg-Gelände, Kreisstraße und Deurag–Gelände einzugehen.

Einstimmig.

TOP 7.2.6.

Überprüfung Tempo 30 in der Alten Peiner Heerstraße

(Drucks. Nr. 15-1425/2021)



Bezirksratsherr Becker verlas den Antragtext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Tempo 30 Regelung in der Alten Peiner Heerstraße wird seitens der Verwaltung auf ihre Notwendigkeit hin überprüft.



Bezirksratsherr Ullrich sprach sich dafür aus, es bei der Geschwindigkeitsbegrenzung zu belassen, da die Straße sehr eng und nicht in einem guten Zustand sei. Zudem diene die Geschwindigkeitsbegrenzung in dem Bereich auch dem Tierschutz.

Bezirksratsherr Mansmann schloss sich diesen Ausführungen an. Er wies darauf hin, dass die rechtlichen Hürden für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in Deutschland bewusst hoch angeordnet wurden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit gäbe es keinen Grund hier eine Überprüfung vorzunehmen.

Bezirksratsherr Becker machte darauf aufmerksam, dass es sich um einen Prüfauftrag handele.

6 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.






TOP 7.2.7.
E-Ladesäule am Bürgerhaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-1431/2021)

Bezirksratsherr Senatore verlas den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die zuständigen Fachbereiche anzuweisen, am Bürgerhaus Misburg an geeigneter Stelle eine Elektroladesäule für Elektroautos mit zwei Ladestellen zu installieren.

Einstimmig.

TOP 7.2.8.

Mehr Ordnungsdiensteinsätze in Meyers Garten

(Drucks. Nr. 15-1435/2021)



Bezirksratsherr Hoare verlas den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Fachbereiche anzuweisen, die Einsätze des städtischen Ordnungsdienstes für den Bereich Meyers Garten und am „Platz der Begegnung“ zu intensivieren.



Bezirksratsherr Dr. Schmitz wies darauf hin, dass es eine hierzu eine Beschlussfassung bereits in der letzten Sitzung gegeben habe.

6 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 10 Enthaltungen.




TOP 7.2.9.
Sofortige Sanierung der Gollstraße
(Drucks. Nr. 15-1436/2021)

Bezirksratsherr Hoare verlas den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die zuständigen Fachbereich anzuweisen, die Gollstraße zeitnah zu sanieren und die dazu notwendigen Planungen noch in diesem Jahr zu beginnen, sodass der Baubeginn im 2. Quartal 2022 erfolgen kann.



Bezirksratsfrau Pluskota stellte fest, dass das Thema bereits mehrfach behandelt wurde. Dennoch werde die Fraktion dem Antrag zustimmen.



Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt hält Anträge, die keine substantiellen Neuerungen enthalten, für nicht zielführend.

Einstimmig.



TOP 7.2.10.
Straßen und Wege freihalten, Straßenbegleitgrün kürzen!
(Drucks. Nr. 15-1437/2021)

Bezirksratsherr Becker verlas den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die zuständigen Fachbereiche anzuweisen, das im Stadtbezirk vorrangig im Bereich der Hauptverkehrsstraßen befindliche Straßenbegleitgrün rechtzeitig und effektiv zu schneiden/zu kürzen.



Auf Nachfrage von Bezirksratsherr Ullrich, nannte Bezirksratsherr Becker beispielhaft Bereiche, für die dies zutreffe.

Herr Bezirksbürgermeister Dickneite bestätige diesen Eindruck.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt bat um Benennung der betroffenen Hauptverkehrsstraßen.

Bezirksratsherr Becker nannte exemplarisch die Buchholzer Straße und Anderter Straße. An der Alten Peiner Heerstraße wäre jüngst gemäht worden. Nach seinem Eindruck seien die Pflegeeinsätze zuletzt im Vergleich zu den letzten zwei Jahrzehnten zurückgegangen. Für das gesamte Erscheinungsbild der Straße werde dies jedoch als wichtig angesehen.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt unterstützte die Ansicht, dass insbesondere Fuß- und Radwege durch ausgebliebene Pflegeschnitte zusätzlich verschmälert werden. Sie sah jedoch beim Antrag und der Antragsbegründung eine Lücke, da im Antrag auf Hauptverkehrsstraßen abgestellt werde, in der Antragsbegründung zusätzlich noch Fuß- und Radwege genannt werden.

Bezirksratsherr Hoare konnte die Diskussion zu dem Antrag nicht nachvollziehen und stellte einen Geschäftsordnungsantrag.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.


TOP 7.2.11.
Bahnstation Wilhelm-Tell-Straße
(Drucks. Nr. 15-1440/2021)

Bezirksratsfrau Kuhn verlas den Antragstext.




Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die zuständigen Fachbereiche anzuweisen, Gespräche mit der Region Hannover zu führen mit dem Ziel, die Bahnstation an der Wilhelm-Tell-Straße schnellstmöglich umzusetzen.



Bezirksratsherr Dr. Schmitz stellte fest, dass auch zu diesem Thema im vergangenen Jahr ein Beschluss gefasst wurde. Inhaltlich werde der Antrag unterstützt.

Bezirksratsherr Hoare verwies auf den Bau des benachbarten Waldpädagogischen Zentrums und begründete damit die Dringlichkeit des Themas.

Mehrheitlich beschlossen.





TOP 7.2.12.
Straßenausbau Steinbruchsfeld
(Drucks. Nr. 15-1441/2021)

Bezirksratsherr Hoare verlas den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die zuständigen Fachbereiche anzuweisen, die noch immer nicht befestigten Straßen und Wege im Steinbruchsfeld sowie die Straßenbeleuchtung schnellstmöglich herzustellen und die Durchführung frühestmöglich sicherzustellen.



Bezirksratsherr Mansmann hielt den Antrag für überflüssig. Er verwies auf die anhaltende Bebauung des Baugebietes. Die Baustraßen und Wege wurden in der Vergangenheit dann endgültig hergestellt, wenn dies durch ein Ende der Bautätigkeit möglich war. Dennoch unterstütze er den Antrag.

Bezirksratsherr Hoare verwies auf die Anwohner*innen, die den Eindruck hätten, nach Jahren noch immer auf einer Baustelle zu wohnen. In Anbetracht des neuen Baugebietes Steinbruchsfeld-Ost sei es an der Zeit für den Endausbau.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Engelhardt bezeichnete dies als „Schaufensterantrag“, da keine konkreten Straßen aufgeführt werden und im Übrigen der Ausbau von Straßen in der Vergangenheit auch umgesetzt wurde. Sie sei nicht bereit, diese Art von Anträgen mitzutragen.

Bezirksratsherr Becker wies dies zurück. Mit dem Antrag werde sich der Probleme der Anlieger*innen angenommen.

Bezirksratsherr Ullrich sah ebenfalls keine ausreichende Konkretisierung in dem Antrag.

Bezirksratsherr Amelung machte darauf aufmerksam, dass sich ein Endausbau auch dadurch verzögern könne, da aufgrund der Pandemielage Bauaufträge nicht zügig abgearbeitet werden könnten.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen.



TOP 7.2.13.
Baustelle Steinbruchsfeld: Anliegerinnen und Anlieger berücksichtigen
(Drucks. Nr. 15-1445/2021)

Bezirksratsherr Amelung verlas den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Grundstücksverkäufe bzw. bei der Auftragsvergabe an Bauunternehmen im Steinbruchsfeld, sowohl im bisherigen Baufeld als auch insbesondere in der Erweiterung Steinbruchsfeld-Ost, dafür Sorge zu tragen, dass die Bauunternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Rücksicht auf die Nachbarinnen und Nachbarn nehmen und besonders lärmemittierende Maßnahmen in der unmittelbaren Nachbarschaft ankündigen.



Bezirksratsherr Hoare reagierte auf die Bemerkung „Schaufenster“ von Bezirksratsherr Tegeder und verwies auf eine von einem Bürger erhaltene Mail zu diesem Thema. Dieser hatte sich beklagt, dass ohne eine vorherige Ankündigung, Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück von morgens bis abends erfolgten.

Nachdem Herrn Bezirksbürgermeister Dickneite von Bezirksratsfrau Kuhn das Wort erteilt wurde, machte dieser darauf aufmerksam, dass Neubürger*innen im Steinbruchsfeld im Vorfeld klar sei, dass sie in ein Baugebiet zögen, in dem Bautätigkeiten stattfänden.

In der Folge entwickelte sich eine Diskussion zwischen den Anwesenden hinsichtlich der Akzeptanz einer Lärmentwicklung in dem Baugebiet.

Auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.






TOP 7.2.14.
Verkehrsberuhigungen Albrechtstraße
(Drucks. Nr. 15-1449/2021)

Bezirksratsfrau Kuhn verlas den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die zuständigen Fachbereiche anzuweisen, für den Bereich der Albrechtstraße verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ergreifen bzw. eine Überarbeitung der Verkehrsführung vorzunehmen.



Bezirksratsherr Dr. Schmitz wies darauf hin, dass es dazu eine aktuelle Entscheidung gäbe und die SPD-Fraktion „einen Schritt weiter“ sei und mit einem eigenem Antrag bereits Maßnahmen beschließen lassen wolle.

Nach Ansicht von Bezirksratsherr Hoare ziele der Antrag der SPD-Fraktion auf die Parkplatznutzung ab, vorliegend gehe es um Lärm und Verkehrsberuhigung.

5 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 11 Enthaltungen.




TOP 7.2.15.
Begrünung Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-1450/2021)

Bezirksratsherr Senatore verlas den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, den Gesamtbereich des Rathauses Misburg zu begrünen, um so die Biodiversität zu erhöhen und das Stadtbild aufzuwerten. Zudem ist statisch zu prüfen, inwiefern eine extensive Dachbegrünung möglich ist.

Einstimmig.

TOP 7.2.16.

Maßnahmen zur Verkehrsführung Am Wasserturm/Am Seelberg

(Drucks. Nr. 15-1451/2021)



Bezirksratsherr Hoare verlas den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, ein Rotlicht oder ein Blinklicht für den Rechtsabbieger aus der Hannoverschen Straße kommend im Bereich der Straße Am Wasserturm zu installieren, das bei Einsatzfahren auf ausrückende Fahrzeuge hinweist.

6 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen.

TOP 7.2.17.

Ankauf eines Grundstücks für einen Radweg

(Drucks. Nr. 15-1474/2021)



Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird geben, Gespräche mit dem Eigentümer des Grundstücks nordöstlich der Brücke der Anderter Str. über die Güterumgehungsbahn aufzunehmen, mit dem Ziel einen schmalen Grundstücksstreifen aufzukaufen, damit der nebenliegende kombinierte Fuß- und Radweg zu getrennten Fuß- und Radwegen umgebaut werden kann.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.2.18.

Bau einer Umgehungsstraße im Stadtbezirk

(Drucks. Nr. 15-1475/2021)



Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, weiterhin an der Realisierung einer Entlastungsstraße für die Anderter Straße in Misburg Süd zu arbeiten. Insbesondere sollen mit Nachdruck Gespräche mit den Eigentümern benötigter Flächen geführt werden, damit diese von der Stadt für dieses Vorhaben gekauft werden können.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.2.19.

Installation von Mülleimern

(Drucks. Nr. 15-1476/2021)



Bezirksratsherr Amelung verlas den Antragstext.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird geben, an der Aussichtsplattform der Mergelgrube HPC I in Misburg Mülleimer zu installieren und eine Reinigung des Umfeldes, insbesondere in der Grube selbst, durchzuführen.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.

TOP 7.2.20.

Freifläche Else-Ury-Weg

(Drucks. Nr. 15-1579/2021)



Der Bezirksrat möge beschließen:

Die noch unbebaute Fläche zwischen Else-Ury-Weg und Gottfried-Benn-Weg (siehe Kartenausschnitt) wird von Bebauung freigehalten. Auf dieser Fläche werden Bäume gepflanzt und Wildblumen ausgesät.

Ferner ist zu prüfen, in wieweit die Anlage eines Platzes zum Aufenthalt integrierbar ist.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen.

TOP 7.3.

der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.

Weg zwischen den Straßen Zu den Mergelbrüchen und Lohweg

(Drucks. Nr. 15-1530/2021)



Bezirksratsherr Dr. Schmitz verlas den Antragstext.

Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der etwa 200 Meter lange Weg, der die Straßen Zu den Mergelbrüchen und Lohweg verbindet, befestigt und angemessen beleuchtet wird. Mit diesen Maßnahmen wie auch grundsätzlich soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass im Bereich der genannten Straßen Vermüllung und Verschmutzung begegnet wird. Der bewusste Weg soll auch zukünftig von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen benutzt werden können.

Bezirksratsherr Amelung verwies auf eine grundsätzlich vorhandene Beleuchtung hin und fragte, ob damit etwas nicht in Ordnung sei. Zudem sei ihm aufgrund eines Hinweisschildes nicht klar, ob es sich hier möglicherweise um einen Privatweg handele.

Frau Herzog-Karschunke bestätigte das Vorhandensein des Hinweisschildes und der Laternen. Ob eine Funktionalität der Laternen gegeben sei, könne sie nicht sagen.
Unabhängig davon bat Bezirksratsherr Dr. Schmitz darum, dass die Verwaltung die Eigentümer auf diese „Schmuddelecke“ aufmerksam machen möge.


Einstimmig.



TOP 7.3.2.
Stadtteilbauernhof und Pferdewiese im Neubaugebiet Steinbruchfeld-Ost
(Drucks. Nr. 15-1531/2021)

Bezirksratsherr Tegeder verlas den Antragstext.

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Neubaugebiet Steinbruchsfeld-Ost insbesondere auch im Bebauungsplan eine Fläche für den seit langem geplanten Stadtteilbauernhof zu reservieren, statt die einmal dafür vorgesehene Fläche anderweitig einer Bebauung zuzuführen. Dabei soll es sich um den Bereich der bisherigen Pferdewiese handeln (im beigefügten Plan ungefähr markiert). Diese Fläche soll, zunächst mit Fortführung der Pferdehaltung, vorgehalten werden, bis sich Betreiber für den Stadtteilbauernhof finden und dieser eingerichtet werden kann.

Einstimmig.


TOP 7.3.3.
Verkehrssituation an der Starkita, Anderter Straße
(Drucks. Nr. 15-1532/2021)

Bezirksratsfrau Pluskota verlas den Antragstext.

Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass an der Starkita, Anderter Str. 129 d, eine Verkehrszählung durchgeführt wird. Anschließend soll die Verwaltung die dortige Verkehrssituation insbesondere hinsichtlich des Gefährdungspotenzials für Kinder bewerten und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen.

Einstimmig.


TOP 7.3.4.
Anschluss des Gnadenhofs Heim für Tiere an Strom- und Wasserversorgung
(Drucks. Nr. 15-1533/2021)

Bezirksratsfrau Pluskota verlas den Antragstext und teilt mit, dass Bezirksratsfrau
Scholvin technische Probleme habe und an der Sitzung nicht mehr teilnehmen könne.

Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, unter welchen Bedingungen der Gnadenhof Heim für Tiere in der Seckbruchstr. an Strom- und Wasserversorgung angeschlossen werden kann. Hierfür soll die Verwaltung im Austausch mit den Betreibern und potentiellen Anbietern eine Lösung erarbeiten, die praktikabel und finanzierbar ist.

Einstimmig.




TOP 7.3.5.
Reinigung der Seitenstreifen an der Buchholzer Straße
(Drucks. Nr. 15-1534/2021)

Bezirksratsfrau Pluskota verlas den Antragstext.

Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Seitenstreifen an der Buchholzer Str., insbesondere zwischen Scholand- und Kafkastr., einer baldigen Reinigung unterzogen werden und dass eine Reinigung dort zudem in Zukunft regelmäßig erfolgt. Dabei ist zu beachten, dass es in Zukunft auf den Grünstreifen nicht mehr zu verdichteten Verunreinigungen kommt, die auch zu großflächigen Pfützen auf Geh- und Radweg führen.

Einstimmig.


TOP 7.3.6.
Verlehrslenkung Albrecht- und Klabundestraße
(Drucks. Nr. 15-1535/2021)

Bezirksratsherr Tegeder verlas den Antragstext.

Antrag:

Mit Drucksache Nr. 15-0337/2021 S1 vom 18.6.2021 hat die Verwaltung entschieden, einem im Bezirksrat Misburg-Anderten beschlossenen Antrag zu folgen, um insbesondere in Albrecht- und Klabundestr. dafür zu sorgen, dass jederzeit die Durchfahrt für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, der Feuerwehr sowie auch der Müllabfuhr möglich ist. Die Verwaltung wird aufgefordert, die vorgeschlagenen Maßnahmen der Drucksache umzusetzen.

Einstimmig.


TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
Zuwendung 09-2021, Ehrenamtspreis
(Drucks. Nr. 15-1557/2021)

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird eine Summe von bis zu
1.000,00 € einmalig aus dem Ergebnis-HH für den „Ehrenamtspreis 2021“ bereitgestellt.

Einstimmig.







TOP 8.2.
Zuwendung 10-2021, Hundetütenspender
(Drucks. Nr. 15-1559/2021)

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Aus den eigenen Mitteln stellt der Bezirksrat eine Summe von bis zu
500,00 € einmalig aus dem Ergebnis-HH für die Aufstellung von Hundetütenspendern im Park an der Kampstraße zur Verfügung. Den bzw. die für die Unterhaltung der Ständer notwendigen Sponsor*innen/Pat*innen zu finden, hat sich die CDU-Fraktion in ihrem Antrag (DS 15-1141/2021) bereit erklärt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage der Originalrechnung an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün.

Einstimmig.


TOP 8.3.
Zuwendung 11-2021, Jubiläum Bürgerhaus
(Drucks. Nr. 15-1560/2021)

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Aus den finanziellen Mitteln des Bezirksrates wird dem Veranstalter der Jubiläumsveranstaltung anlässlich des 50. Jahrestages des Bürgerhauses Misburg eine Summe von bis zu 2.000,00 € einmalig aus dem Ergebnis-HH zur Verfügung gestellt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage der Originalrechnung.

Abgesetzt.

Bezirksbürgermeister Dickneite schließt die Sitzung um 21:27 Uhr.

Für das Protokoll:


Dickneite Behrla
(Bezirksbürgermeister) (Bezirksratsbetreuer)